Fünfte Erbes-Büdesheimer Jungweinwanderung auf dem

mit den amtlichen Bekanntmachungen für die VerbandsBechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim,
Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-
Nr. 24
gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig,
heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-BüdesFreimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim,
Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim
Donnerstag, den 11. Juni 2015
Fünfte Erbes-Büdesheimer
Jungweinwanderung
auf dem Wingertsberg
Ponyreiten für die Kleinen,
Alphornblasen
durch den gebürtigen
Erbes-Büdesheimer
Jürgen Neuecker und
seiner Gruppe aus dem
Hunsrück, alte Schlepper und Unimogs,
Windradbesichtigung
und viele gut gelaunte
Wanderer und Weinfreunde, das waren die
Eckpunkte der diesjährigen Wanderung – bei
strahlendem Sonnensschein. Punkt 11 Uhr rief der Schützenverein mit Böllerschüssen zum
Fest, das traditionell vom Bauernverein
organisiert wurde und zu dem die Beigeordnete Yvonne Stern am Wingertshäuschen Zahn begrüßte, und die
Weinkönigin der Verbandsgemeinde
mit launigen Worten alle willkommen
hieß und so die Wanderung eröffnete.
Bald füllte sich der Panoramaweg mit
fröhlichen Wanderern, die sich an den
jungen Weinen labten, das üppige Essensangebot der Stände ausgiebig
nutzten und sich schließlich noch beim
leckeren Kuchenbuffett der Landfrauen
einfanden oder ein Eis am Stand des
Freundeskreises Erbes-BüdesheimMaurepas genossen. Auch die Fahrer
und Beifahrer der Schlepper und Unimogs waren vom Wetter, der tollen
Fernsicht und dem Ambiente auf dem
Panoramaweg in Erbes-Büdesheim
sehr angetan. „Junger Wein und alte
Schlepper“ – das Konzept ist auch in
diesem Jahr wieder aufgegangen.
Text: K.-H.S./Foto: M.Ste.
31. Jahrgang
Relaunch der Website der
Tourist Information Alzeyer Land
Die Tourist Information Alzeyer Land hat ihre Internetseite www.alzeyerland.de komplett überarbeitet: Neben einer gestalterischen Überarbeitung
wurde auch auf die neueste Technik umgestellt. Touristische Angebote der
Rheinhessischen Schweiz wurden ebenfalls eingebunden.
Mehr als 70 % der Urlauber informieren sich bereits heute im Internet, bevor oder während sie ihren Urlaub planen. Mit der verbesserten Internetseite www.alzeyer-land.de präsentiert die Tourist Information die touristischen Angebote im Alzeyer Land und der Rheinhessischen Schweiz noch
ausführlicher und zeitgemäßer.
Zentrale Elemente der neuen Internetseite sind großformatige Fotos, mit
denen der Besucher einen Vorgeschmack auf die Urlaubsregionen Alzeyer Land und Rheinhessische Schweiz erhält.
Neben der optischen Überarbeitung wird auch die neuste Technik eingesetzt, die z. B. eine optimierte Ansicht für Smartphones und Tablet-PCs
bietet. Eine reduzierte Menüführung erlaubt es dem Besucher, sich schnell
und problemlos auf der Seite zurechtzufinden. Die Urlaubsangebote aus
Alzeyer Land sowie Rheinhessischer Schweiz sind in den Menüpunkten
„Angebote & Gastgeber“, „Wein & Genuss“, „Radfahren & Wandern“ sowie „Kultur & Veranstaltungen“ zu finden. Auf eine Unterteilung der Angebote nach Gebiet wurde bewusst verzichtet.
Der Relaunch von www.alzeyer-land.de wurde in Zusammenarbeit mit der
Firma ScreenPublishing aus Gau-Odernheim durchgeführt.
Gau-Odernheimer Schulanfänger lernen
„Erste Hilfe“ mit der Handpuppe Paula
An 4 Tagen im April besuchte der DRK-Mitarbeiter Sascha mit der Handpuppe Paula die Schulanfänger des Kindergartens „Nach dem alten Schloss“
Gau-Odernheim, um mit ihnen das Projekt: PAULA – Trösten, Plastern, Hilfe
holen – Vorschulkinder lernen helfen durchzuführen. So wurden unsere Spürnasen spielerisch und
kindgerecht an die
Themen „Erste Hilfe“
und Hilfsbereitschaft
herangeführt. Es wurde getröstet, Pflaster
wurden
aufgeklebt,
Fingerkuppenverbände geschnitten, Kopfverbände angelegt und
sogar ein Notruf an einem Übungstelefon
abgesetzt. Besonders
wichtig war es dabei,
alle W-Fragen zu beantworten. Am Abschlusstag kam ein Rettungswagen in
unseren Kindergarten, den sich alle Kinder anschauen durften. Insbesondere
die Handpuppe Paula wurde von allen Kindern ins Herz geschlossen und vermittelte ein umsichtiges, unfallvermeidendes und vor allem soziales Verhalten
bei den Kindern.
Ein großes Dankeschön an Sascha mit Paula und dem DRK-Kreisverband
Alzey, der dieses Projekt ermöglichte.
Text/Foto: S.Kr.
Verlauf des
31. Flonheimer Weinmarktes
Anlässlich des 31. Flonheimer Weinmarktes zieht die Polizei Alzey ein positives Fazit. Im Vergleich zu den vergangenen Jahren verlief die Veranstaltung ruhig und weitestgehend störungsfrei. Geschuldet dürfte diese positive Wende dem umsichtigen Sicherheitskonzept und dem angemessenen
Personalansatz von Ordnungsbehörde, Sicherheitsdienst und Polizei sein.
Seitens des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Alzey-Land war per
Allgemeinverfügung das Mitbringverbot von alkoholischen Getränken und
Glas erlassen worden. Aus diesem
Grund mussten sich Festbesucher einer Zugangskontrolle unterziehen und
in die Taschen schauen lassen. Hierbei
wurden trotz vorheriger Bekanntmachung noch erhebliche Mengen von
Alkohol und Glasflaschen festgestellt.
Die alkoholischen Getränke wurden
vor Ort ausgeschüttet, die Glasflaschen mussten zurückgelassen werden.
Bereits im Vorfeld war bekanntgeworden, dass sich am Freitag eine größere
Gruppe von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen organisiert in AlzeyWeinheim treffen und zu Fuß nach
Flonheim aufmachen wollte. Anstelle
der erwarteten 300 fanden sich ca.
500 Personen am Treffpunkt ein. Unter
Aufsicht des Jugendamtes und der Jugendsachbearbeiter der Polizei verlief
der...
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NOTDIENSTE
Notruf 110
Feuer 112
Polizeiinspektion Alzey
Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport
19 222
Apothekennotdienst
Telefonseelsorge, Evang.-Kath.
01 80 5 / 25 88 25 plus Postleitzahl des Standortes
Festnetz (0,14 Euro/Min.)
Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.)
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter
www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr
Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Alzey
DRK Krankenhaus, Kreuznacher Str. 7-9, Alzey
Tel. 116 117
Fr. 16 - Mo. 7 Uhr, Mi. 14 - Do. 7 Uhr, Mo., Di., Do. 19 - 7 Uhr
Zahnärztlicher Notfalldienst
Tel. 0 18 05 / 66 60 07
an Wochenenden, Feiertagen u. Mi.-Nachm.
0,12 EUR je angefangene Minute
DRK-Krankenhaus Alzey
Rhh. Fachklinik Alzey
Tel. 0 67 31 / 40 70
Tel. 0 67 31 / 5 00
VG Alzey-Land
rund um die Uhr – gebührenfrei – vertraulich
Tel. 08 00 / 1 11 01 11 und
08 00 / 1 11 02 22
Erdgasversorgung e-rp GmbH in Alzey
Tel. 0 67 31 / 4 05-0
für die Ortsgemeinden Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim,
Erbes-Büdesheim, Framersheim, Flomborn, Flonheim,
Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim, Offenheim
bei Störfällen
Tel. 07 00 / 00 04 40 33
Mo. - Fr. 9 - 18 Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek.
übrige Zeit sowie am WE: 0,06 EUR je angefangene Minute
(aus dem Festnetz der Deutschen Telekom)
EWR Bezirksstelle Alzey Tel. 0 67 31 / 9 60 20
[email protected]
Fax 0 67 31 / 96 02 16
EWR-Störungsdienst rund um die Uhr
Tel. 01 80 / 1 84 88 20
Wasserversorgung
Rheinhessen-Pfalz GmbH
Tel. 0 61 35 / 7 30
Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden
Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.H.
Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn
Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim
Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack,
Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheim
bei Störfällen
Tel. 0 61 35 / 65 00
Wasserversorgung
Tel. 0 62 42 / 50 05-0
Zweckverband Seebachgebiet Osthofen
für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim,
Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim
bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit
Tel. 0 62 42 / 50 05-40
Zweckverband Abwasserentsorgung
Rheinhessen
Rufbereitschaft
Tel. 0 67 31 / 54 77 60
Mobil 01 51 / 18 62 25 94
Bekanntmachung der Ortsgemeinde Biebelnheim
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
-
12.00
16.00
12.00
12.00
18.00
12.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
8.00
8.00
14.00
Mittwoch
7.00
Donnerstag
8.00
14.00
Freitag
8.00
Jeden 1. Samstag im Monat:
10.00
(Seiteneingang Münch-Braun-Straße)
-
16.00
12.00
18.00
12.00
12.00
18.00
12.00
12.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Freitag
Telefon 0 67 31 / 40 90
[email protected]
http://www.alzey-land.de
Tel. 0 67 32 / 91 10
Stromversorgung
Krankenhäuser
Mittwoch
Donnerstag
Polizeiwache Wörrstadt
Pariser Straße 76
Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz
Montag, Dienstag
Tel. 0 67 31 / 91 10
Kaiserstraße 32
8.00
14.00
8.00
8.00
14.00
8.00
Bürgerbüro: 0 67 31 / 409-310
Montag
Dienstag
Vorhaben- und Erschließungsplan „Bechtolsheimer Straße –
4. Änderung“ in der Ortsgemeinde Biebelnheim
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss § 12 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB
Az.: 610-13-8-4/05 Br
Gemäß § 12 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. Sep. 2004 (BGBl. I S. 2.141), geändert durch Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in
den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013
(BGBl. I S. 1548) und zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Nov. 2014 (BGBl. I
S. 1748).
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Biebelnheim hat in seiner Sitzung am 03.06.2015 gem. § 12
BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP)
„Bechtolsheimer Straße – 4. Änderung“ beschlossen.
Mit dem VEP „Bechtolsheimer Straße – 4. Änderung“ ist die Vergrößerung der bebaubaren Flächen im
Plangebiet vorgesehen, die hierdurch erforderlichen externen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen
werden ebenfalls durch den VEP geregelt.
Von dem Vorhaben- und Erschließungsplan „Bechtolsheimer Straße – 4. Änderung“ sind in der Gemarkung Biebelnheim die Parzellen Flur 17, Nr. 242/1, 262 (Wirtschaftsweg teilweise) sowie 341 – 344
betroffen.
55234 Biebelnheim, den 05.06.2015
gez. Petra Bade
Ortsbürgermeisterin
Sitzung des
Bau- und Umweltausschusses
Am Mittwoch, dem 17. Juni 2015 um 17.00 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land eine nichtöffentliche Sitzung des
Bau- und Umweltausschusses statt.
Tagesordnung
Nichtöffentlicher Teil:
1. Baumaßnahmen Schule Flonheim
2. Mitteilungen und Anfragen
Steffen Unger
Bürgermeister
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.alzeyland.de einsehbar.
Albig
Ortsbürgermeister Günther Trautwein
Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr
Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr
Rathaus, Langgasse 58
Telefon 0 67 31 / 23 01
Mobil 01 71 / 2 21 37 42
[email protected]
www.ortsgemeinde-albig.de
Bechtolsheim
Bechenheim
Ortsbürgermeister Gerhard Stadlinger
Mittwoch 19.00 - 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Kirchgasse 8
Telefon 0 67 36 / 6 75
www.bechenheim.de
Ortsbürgermeister Harald Kemptner
Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rathaus, Langgasse 44
Telefon 0 67 33 / 2 18
[email protected] oder
[email protected]
www.bechtolsheim-rheinhessen.de
Bermersheim v. d. H.
Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger
Dienstag 19.00 - 19.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Gemeindebüro, An der Turnhalle 4
Telefon 0 67 31 / 76 55
[email protected]
www.bermersheim-vdh.de
Donnerstag, den 11. Juni 2015
Amtlicher Teil
Biebelnheim
Ortsbürgermeisterin Petra Bade
Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rathaus, Hauptstraße 11
Telefon 0 67 33 / 2 81
[email protected]
[email protected]
Bekanntmachung
der Ortsgemeinde Biebelnheim
Vorhaben- und Erschließungsplan
„Bechtolsheimer Straße –
4. Änderung“ in der Ortsgemeinde
Biebelnheim
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Az.: 610-13-8-4/05/Br
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep. 2004
(BGBl. I S. 2.141), geändert durch Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) und
Seite 3
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20. Nov. 2014 (BGBl. I S. 1748) wird folgendes bekannt gemacht:
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Biebelnheim hat
in der Sitzung vom 03.06.2015 die Einleitung des
Verfahrens für den Vorhaben- und Erschließungsplan
„Bechtolsheimer Straße – 4. Änderung“ gem. § 12
Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen
Weiterhin hat der Gemeinderat beschlossen, die
Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
nach § 2 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
1. Ziel der Planung:
Mit dem VEP „Bechtolsheimer Straße – 4. Änderung“
ist die Vergrößerung der bebaubaren Flächen im
Plangebiet vorgesehen, die hierdurch erforderlichen
externen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen werden ebenfalls durch den VEP geregelt.
2. Frühzeitiges Beteiligungsverfahren nach
§ 3 Abs. 1 BauGB:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB für den Entwurf des Vorhaben und Erschließungsplanes „Bechtolsheimer Straße – 4. Änderung“ in der Ortsgemeinde Biebelnheim wird auf
die Dauer von drei Wochen in der Zeit vom 26.06. bis
zum 20.07.2015 (einschließlich) während der Dienst-
stunden
Montag u. Dienstag: 8 – 12 Uhr u. 14 – 16 Uhr
Mittwoch u. Freitag: 8 – 12 Uhr
Donnerstag:
8 – 12 Uhr u. 14 – 18 Uhr
zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstr. 38, 55232 Alzey,
Zimmer 211, öffentlich ausgelegt. Der Vorentwurf
kann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land im Zeitraum der Auslegung eingesehen werden.
Von dem künftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Bechtolsheimer Straße – 4. Änderung“ sind in
der Gemarkung Biebelnheim, die Parzellen Flur 17,
Nr. 242/1, 262 (Wirtschaftsweg teilweise) sowie 341
– 344 betroffen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung dargestellt. Sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen und die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden
öffentlich dargestellt. Dabei wird Gelegenheit zur
Erörterung gegeben.
55234 Biebelnheim, 05.06.2015
gez. Petra Bade
Ortsbürgermeisterin
Siehe auch die weitere Bekanntmachung im grünen Rahmen auf Seite 2.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Dintesheim
für das Jahr 2015 vom 08.06.2015
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen
Fassung, am 21.05.2015 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbehörde vom 01.06.2015 hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
gegenüber
erhöht
vermindert
nunmehr
bisher Euro
um
um
festgesetzt
Euro
Euro
auf Euro
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
146.000,12.180,-,158.180,der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
171.740,5.440,-,177.180,der Jahresfehlbetrag auf
-25.740,-,6.740,-19.000,2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen
die ordentlichen Auszahlungen
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
die außerordentlichen Einzahlungen
die außerordentlichen Auszahlungen
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
126.680,146.690,-20.010,-
12.180,5.440,-,-
-,-,6.740,-
138.860,152.130,-13.270,-
-,-,-,-
-,-,-,-
-,-,-,-
-,-,-,-
400,-,400,-
-,-,-,-
-,-,-,-
400,-,400,-
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
21.280,-,6.740,14.540,die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
1.670,-,-,1.670,der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
19.610,-,6.740,12.870,§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird
gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite
von bisher -,-- Euro
auf -,- Euro
verzinste Kredite
von bisher -,-- Euro
auf -,-- Euro
zusammen
von bisher -,-- Euro
auf -,-- Euro
(Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.)
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird nicht geändert.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, ändert sich ebenfalls nicht.
§ 4 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt neu festgesetzt:
- Grundsteuer A
von 280 v.H.
auf 315 v.H.
- Grundsteuer B
von 327 v.H.
auf 380 v.H.
- Gewerbesteuer
von 352 v.H.
auf 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, weiterhin:
- für den ersten Hund
auf 35,-- Euro
- für den zweiten Hund
auf 40,-- Euro
- für jeden weiteren Hund
auf 75,-- Euro
§ 5 Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. März 2006 (GVBl. S. 57) werden nicht geändert.
Fortsetzung nächste Seite.
Seite 4
Amtlicher Teil
Donnerstag, den 11. Juni 2015
§ 6 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000,- Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen (keine Änderung).
§ 7 Inkrafttreten
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Dintesheim, den 08.06.2015
gez. Arnd Stegemann
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen nach § 95 IV GemO. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.06.2015 bis 22.06.2015 während
der Öffnungszeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 108), 55232 Alzey öffentlich aus. Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI GemO wird hingewiesen:
„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten
ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2. Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“
Alzey, den 08.06.2015
gez. Steffen Unger
Bürgermeister
Sitzung des Gemeinderates
Bornheim
Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß
Donnerstag 18.00 - 19.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Rathaus, Hindenburgring 24
Telefon 0 67 34 / 96 04 26
Fax 0 67 34 / 96 24 58
[email protected]
www.bornheim-rheinhessen.de
Dintesheim
Ortsbürgermeister Arnd Stegemann
Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9
Telefon 0 67 35 / 15 89
[email protected]
1. Nachtragshaushaltssatzung der
Ortsgemeinde Dintesheim
für das Jahr 2015 vom 08.06.2015
Siehe grüner Rahmen auf S. 3 und 4.
Am Donnerstag, den 11. Juni 2015 um 20 Uhr, findet im Rathaus Erbes-Büdesheim eine öffentliche
Sitzung des Gemeinderates statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe Zuwegung Kindergarten
2. Beratung und Beschlussfassung über die Benennung der Straße zum Kindergarten
3. Geplantes Baumkataster der Verbandsgemeinde
Alzey-Land (eigenmächtiger Baumschnitt bzw.
-verstümmelung)
4. Mitteilungen und Anfragen
Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an.
Erbes-Büdesheim, den 1.6.2015
Dr. Karlheinz Tovar
Erster Beigeordneter
Framersheim
Ortsbürgermeister Ulrich Armbrüster
Sprechstunde:
Dienstag 18.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag 18.00 - 19.00 Uhr
Öffnungszeiten der Verwaltung:
Dienstag 18.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag 11.00 - 12.00 Uhr und 18.00 - 19.00 Uhr
Rathaus, Schloßstraße 1
Telefon 0 67 33 / 3 16
[email protected]
www.framersheim.de
Freimersheim
Esselborn
Ortsbürgermeister Markus Pinger
Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Obergasse 11
Telefon 0 67 31 / 4 33 30
[email protected]
www.gemeinde-esselborn.de
Ortsbürgermeister Wilfried Brück
Sprechstunde im Bürgerhaus,
Flomborner Weg 20:
Donnerstag 18.30 - 19.30 Uhr
Telefon 0 67 31 / 78 30 (nur donnerstags)
Rathaus, Hauptstraße 7
Telefon 0 67 31 / 4 33 17
[email protected]
www.freimersheim-rheinhessen.de
Flomborn
Eppelsheim
Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann
Mittwoch 17.00 - 19.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17
Telefon 0 67 35 / 2 57
Fax 0 67 35 / 81 35
[email protected]
www.eppelsheim.de
Ortsbürgermeister Rainer Thomas
Dienstag 18.30 - 20.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Langgasse 28
Telefon 0 67 35 / 2 34
Privat 0 67 35 / 6 85
www.flomborn.de
Sitzung des Gemeinderates
Am Donnerstag, den 18.06.2015 um 19:30 Uhr, findet im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20, eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang.
Wilfried Brück
Ortsbürgermeister
Flonheim
Erbes-Büdesheim
Ortsbürgermeister Karl-Heinrich Sailler
Montag 9.00 - 11.00 Uhr und
Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rathaus, Hauptstraße 30
Telefon 0 67 31 / 80 54
[email protected]
www.erbes-buedesheim.de
Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner
Öffnung der Verwaltung:
Montag: 8.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag: 15.00 - 18.00 Uhr
Rathaus, Marktplatz 12
Telefon 0 67 34 / 9 13 06 57
Fax 0 67 34 / 9 14 08 31
[email protected]
www.flonheim.de
Kindertagesstätte: [email protected]
Infothek/Ortsmuseum: [email protected]
Gau-Heppenheim
Ortsbürgermeister Helmut Matthäi
Montag 19.00 - 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3
Telefon 0 67 31 / 4 24 45
Fax 0 67 31 / 4 74 99 57
Mobil 01 51 / 15 56 22 13
[email protected]
www.gau-heppenheim.de
Donnerstag, den 11. Juni 2015
Amtlicher Teil
Seite 5
Zweckvereinbarung
zwischen dem Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen
und der Verbandsgemeinde Wöllstein
über die Beseitigung des Abwassers der Ortsgemeinde Wendelsheim
vom 26.01.2015 /29.01.2015
Der Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen, vertreten durch Herrn
Verbandsvorsteher Klaus Penzer,
- im folgenden Zweckverband genannt und
die Verbandsgemeinde Wöllstein, vertreten durch Herrn
Bürgermeister Gerd Rocker,
- im folgenden Verbandsgemeinde (VG) genannt schließen aufgrund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBI. S. 476 - BS 2020−20 §§ 12 und 13) in der
Fassung vom 06.10.2010 folgende Zweckvereinbarung anstelle der Bildung eines Zweckverbandes:
Präambel
Die Abwasserentsorgung der Ortsgemeinde Wendelsheim wurde bisher zwischen der Verbandsgemeinde (VG) Wöllstein und der Verbandsgemeinde AlzeyLand auf Grundlage einer Zweckvereinbarung geregelt. Das Abwasser wird über ein Verbindungssammlersystem der Kläranlage Flonheim zugeführt und dort
nach den a.a.R.d.T. behandelt. Im Zuge der Gründung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen (Zweckverband, ZAR), in dem die Verbandsgemeinde Alzey-Land Mitglied ist, wurde das Eigentum der o.g. Abwasseranlagen auf den Zweckverband übertragen. Die Abwasserbeseitigung für die Ortsgemeinde Wendelsheim erfolgt zukünftig durch den Zweckverband. Anstelle der bisherigen Zweckvereinbarung zwischen der VG Wöllstein und der VG AlzeyLand wird die Abwasserbeseitigung für die Ortsgemeinde Wendelsheim durch diese Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Wöllstein und dem
Zweckverband geregelt.
§1
Gegenstand der Vereinbarung
Der Zweckverband gestattet der Verbandsgemeinde Abwasser aus der Ortsgemeinde Wendelsheim den Abwasseranlagen des Zweckverbandes zuzuführen.
§2
Einleitung und Behandlung der Abwässer
(1) Die Verbandsgemeinde ist berechtigt und verpflichtet, das Abwasser der Ortsgemeinde Wendelsheim in die Abwasseranlagen des Zweckverbandes einzuleiten.
(2) Der Zweckverband ist verpflichtet dieses Abwasser im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften und dieser Zweckvereinbarung aufzunehmen und zu
beseitigen.
(3) Der Hauptübergabepunkt (Einleitungspunkt für Mischwassereinleitungen) ist das Schachtbauwerk Nr. 70V057 am Verbindungssammler Erbes-Büdesheim
– Wendelsheim – Flonheim. Ein Übergabepunkt für die Schmutzwassereinleitungen der Anwesen, die an die „Nacker Straße“ angrenzen, befindet sich am
Schachtbauwerk Nr. 70V053. Die vorgenannten Übergabepunkte sind in einem Lageplan nachgewiesen, der als Anlage 1 beigefügt ist. Weitere Einleitpunkte (Schmutzwasser) befinden sich im Bereich der Einzelanwesen „Rübenmühle, Bannmühle, Klee’s Mühle, Frase, Jährling und Forsthaus an der Nacker
Straße“ (Lageplan Anlage 2).
(4) Die Vereinbarung gilt für alle Anlagen, die für die Abwasserbehandlung des Abwassers der Verbandsgemeinde Wöllstein (Ortsgemeinde Wendelsheim) dienen und schließt die im folgenden aufgeführten Verfahrensschritte ein:
- Ableitung und Mischwasserbehandlung
- Mechanische Abwasserreinigung
- Biologische Abwasserreinigung
- Schlammbehandlung
§3
Beschaffenheit der Abwässer, Haftung
(1) Das Abwasser, das den Abwasseranlagen zugeführt wird, muss so beschaffen sein, dass es in den Abwasseranlagen des Zweckverbandes verarbeitet werden kann. Vorschriften über die Beschaffenheit des einzuleitenden Abwassers sind in der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Verbandsgemeinde Wöllstein in der jeweils geltenden Fassung festgelegt.
(2) Die Einleitung des Abwassers von Großeinleitern und Starkverschmutzern bedarf der vorherigen Zustimmung des Zweckverbandes, die jedoch nicht willkürlich versagt werden darf. Der Zweckverband ist berechtigt, die Indirekteinleiter zu überwachen.
(3) Soweit der Zweckverband nach § 89 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechtes („Wasserhaushaltsgesetz“) in der jeweiligen Fassung oder aufgrund ähnlicher Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat die Verbandsgemeinde dem Zweckverband die entsprechenden Beträge – ohne
Rücksicht auf ein Verschulden – zu ersetzen, wenn die Schadensursache in dem von der Verbandsgemeinde eingeleiteten Abwasser liegt. Lässt sich der
Verursacher nicht feststellen, so werden Schadensersatzleistungen des Zweckverbandes als laufende Kosten behandelt und entsprechend in den laufenden Entgelten berücksichtigt.
§4
Entgelte
(1) Die Verbandsgemeinde zahlt für die Leistungen des Zweckverbandes aus dieser Vereinbarung
a) einen Baukostenzuschuss und
b) ein laufendes Entgelt.
(2) Bei der Ermittlung der Verteilmaßstäbe wird auf das Einzugsgebiet der Kläranlage Flonheim abgestellt.
(3) Bei Verzug wird die Forderung des Zweckverbandes mit 2 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.
§5
Baukostenzuschuss
(1) Der Baukostenzuschuss ist das Entgelt zur anteilmäßigen Finanzierung der Investitionsaufwendungen ausschließlich für die Abwassersammel- und Abwasserreinigungsanlagen des Zweckverbandes, die für die Aufnahme und Beseitigung des Abwassers der Verbandsgemeinde vorgehalten werden.
(2) Der Aufteilung des Baukostenzuschusses für die Abwassersammel- und Abwasserreinigungsanlagen wird wie folgt ermittelt:
a) Für die erstmalige Herstellung, die Erneuerung oder Erweiterung der Kläranlage nach den geplanten und ausgeführten Kapazitätsanteilen (Einwohnerwerten);
b) für die erstmalige Herstellung, die Erneuerung oder Erweiterung der Sammeleinrichtungen, insbesondere Verbindungssammler, Regenrückhaltebecken,
Regenüberläufe und Pumpwerke, nach den geplanten und ausgeführten hydraulischen Werten (Liter / Sekunde);
(3) Der Zweckverband kann auf den zu leistenden Baukostenzuschuss von der Verbandsgemeinde angemessene Abschlagszahlungen nach Baufortschritt fordern.
(4) Die jährliche Abrechnung des Baukostenzuschusses ist von dem Abschlussprüfer des Zweckverbandes im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses
dahingehend zu bestätigen, dass sie dieser Zweckvereinbarung entspricht. Die Verbandsgemeinde kann diese Abrechnung innerhalb von einem Jahr nach
Eingang auf ihre Kosten selbst oder durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder eine öffentliche Prüfungseinrichtung prüfen
lassen. Hierzu sind ihr alle notwendigen Auskünfte zu geben und alle einschlägigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
(5) Die bis zur Aufhebung der bestehenden Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Wöllstein und der Verbandsgemeinde Alzey-Land getätigten
anteiligen Investitionen der Verbandsgemeinde Wöllstein für die Ortsgemeinde Wendelsheim sind mit den bis dahin gezahlten Baukostenzuschüssen abgegolten.
(6) Für bestehende anteilige Förderdarlehen der Verbandsgemeinde Wöllstein an Einrichtungen des Verbandes schuldet die Verbandsgemeinde anteilige Tilgungen und ggf. Zinszahlungen an den Zweckverband.
(Fortsetzung nächste Seite)
Seite 6
Amtlicher Teil
Donnerstag, den 11. Juni 2015
§6
Betriebskostenumlage
(1) Die Betriebskostenumlage dient zur Deckung der laufenden Kosten, die durch die Aufnahme und Beseitigung des Abwassers der Verbandsgemeinde verursacht werden, aber ohne Abschreibung, Zinsen und Abwasserabgaben. Maßgeblich sind jeweils die Kosten eines Wirtschaftsjahres des Zweckverbandes. Die Abrechnung der anteiligen Abwasserabgaben erfolgt analog der Satzung über die Umlagen der Abwasserabgaben des Zweckverbandes (Anlage 3
zu dieser Zweckvereinbarung).
(2) Die Aufteilung der Betriebskostenumlage für die Abwassersammel- und Abwasserreinigungsanlagen wird wie folgt ermittelt:
Die Verbandsgemeinde beteiligt sich an den laufenden Entgelten Mengenproportional im Verhältnis der tatsächlich abgerechneten Schmutzwassermengen
im Einzugsgebiet der Kläranlage. Abgestellt wird nur auf die Kostenstellen im Einzugsgebiet der Kläranlage Flonheim, die von der Verbandsgemeinde genutzt werden.
(3) Der Zweckverband berechnet einen Gemeinkostenanteil von 2,5 % auf das Laufende Entgelt.
(4) Der Zweckverband erhebt eine vierteljährliche Vorausleistung, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Die endgültige Abrechnung erfolgt innerhalb
des folgenden Wirtschaftsjahres.
(5) Die jährliche Abrechnung des laufenden Entgelts ist von dem Abschlussprüfer des Zweckverbandes im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses dahingehend zu bestätigen, dass sie dieser Zweckvereinbarung entspricht. Die Verbandsgemeinde kann diese Abrechnung innerhalb von einem Jahr nach
Eingang auf ihre Kosten selbst oder durch einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder eine öffentliche Prüfungseinrichtung prüfen
lassen. Hierzu sind ihr alle notwendigen Auskünfte zu geben und alle einschlägigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
§7
Zusammenarbeit
(1) Die Beteiligten dieser Zweckvereinbarung sind verpflichtet, sich gegenseitig über alle Umstände zu unterrichten, die geeignet sein können, den Betrieb der
Abwasserbeseitigungsanlagen des Zweckverbandes zu beeinträchtigen.
(2) Der Zweckverband ist verpflichtet, der Verbandsgemeinde alle Auskünfte zu geben, die für deren Abwasserentsorgung von Bedeutung sind.
(3) Zweimal im Jahr sollen auf Einladung des Zweckverbandes Abstimmungsgespräche für die Aufstellung der Wirtschaftspläne und der Zwischenberichte
stattfinden.
§8
Rechtsnachfolge
Die Beteiligten sind – soweit gesetzlich zulässig – berechtigt, die vertraglichen Verpflichtungen auf Dritte zu übertragen. Die Beteiligten werden jedoch von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nur befreit, wenn der Dritte den Eintritt in den Vertrag mit gleichen Rechten und Pflichten schriftlich erklärt und der andere Beteiligte zustimmt. Die Zustimmung kann nur bei begründeten Einwendungen gegen die technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Dritten
verweigert werden.
§9
Dauer der Vereinbarung und Kündigung
(1) Die Dauer der Zweckvereinbarung ist unbefristet.
(2) Die Verbandsgemeinde Wöllstein kann zum Schluss eines Wirtschaftsjahres die Zweckvereinbarung kündigen. Die entsprechende Mitteilung der Verbandsgemeinde muss spätestens drei Jahre vor dem Zeitpunkt, zu dem die Verbandsgemeinde ganz oder mit bestimmten Gebietsteilen ausscheiden will,
mit eingeschriebenem Brief an den Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Abwasserentsorgung Rheinhessen erfolgen.
(3) Mit der Kündigung gehen die Anlagen und Einrichtungen in dem Gebiet, das vom Zweckverband nicht mehr unmittelbar entsorgt werden soll, auf die Verbandsgemeinde über, soweit sie ausschließlich der Entsorgung in ihrem Gebiet dienen. Die Verbandsgemeinde hat keinen Anspruch auf die Rückzahlung
von Verbandsumlagen sowie auf das übrige Verbandsvermögen oder einen Teil hiervon, insbesondere nicht auf Anlagen und Anlagenteile, die nicht ausschließlich der Entsorgung in ihrem Gebiet dient. Die Verbandsgemeinde hat dem Verband einen Betrag zu entrichten, der dem Buchrestwert des Anlagevermögens in dem betreffenden Gebiet beim Ausscheiden aus dem Verband entspricht, korrigiert um die nicht aufgelösten Baukostenzuschüsse für diese
Anlagen. Im übrigen hat die Verbandsgemeinde dem Verband alle Nachteile auszugleichen, die diesem durch den Austritt entstehen, insbesondere für den
in größerem Umfang durchgeführten Ausbau von gemeinsamen Anlageteilen; dies gilt auch für die Kosten des Betriebs und der Unterhaltung dieser Anlagenteile. Weitere Einzelheiten werden in Vereinbarungen zwischen dem Zweckverband und der Verbandsgemeinde festgelegt.
§ 10
Änderungen und Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
§ 11
Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Die Beteiligten haben sich so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht wird, und haben alles zu tun, was erforderlich ist, damit die unwirksame
oder nichtige Bestimmung unverzüglich behoben wird.
(3) Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Beteiligten gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie die nichtige
oder unwirksame Bestimmung gekannt oder den außer
acht gelassenen Punkt bedacht hätten.
(4) Schiedsstelle ist die obere Aufsichtsbehörde.
§ 12
Inkrafttreten
Die Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Guntersblum, 26.01.2015
gez. Klaus Penzer
Verbandsvorsteher ZAR
Wöllstein, 29.01.2015
gez. Gerd Rocker
Bürgermeister d. VG Wöllstein
Die vorstehende Zweckvereinbarung zwischen dem Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen und der Verbandsgemeinde Wöllstein wird hiermit gem. § 12 Abs. 2 des
Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit
(KomZG) genehmigt.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Az.: 17 062 – ZARWöllst/21a
Trier, den 10.02.2015
Im Auftrag, gez. Ulrich Radmer
Anlage 1 (rechts):
(Fortsetzung nächste Seite)
Donnerstag, den 11. Juni 2015
Amtlicher Teil
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Anlage 2 (rechts):
Satzung über die Umlage der Abwasserabgabe
für den Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR)
vom 21.Januar 2010
Die Zweckverbandsversammlung (Verbandsversammlung) hat gemäß § 2 Absatz 2
des Landesabwasserabgabengesetzes (LAbwAG) vom 22.12.1980 (GVBl. S. 258) folgende Satzung beschlossen die hiermit bekannt gemacht wird:
§1
Gegenstand und Zweck der Umlage
(1) Der Abwasserzweckverband legt nach § 2 Absatz 2 LAbwAG die von ihm zu entrichtende Abwasserabgabe für Schmutzwasser und Niederschlagswassereinleitung
auf die Verbandsmitglieder um.
§2
Regelung der Umlage
(1) Die Umlage der Abwasserabgaben aus Schmutzwassereinleitung richtet sich nach
dem jeweils gültigen Beitragsmaßstab des § 8 der Verbandsordnung.
(2) Die Umlage der Abwasserabgabe für Niederschlagswassereinleitungen richtet sich
nach Folgendem:
• Entsteht Abgabepflicht deswegen, weil das zurückgehaltene Mischwasser nicht
mindestens nach den Anforderungen des § 7 Wasserhaushaltsgesetz oder nach
strengeren Anforderungen des wasserrechtlichen Bescheides behandelt wird, findet die Umlage im Verhältnis der angeschlossenen Einwohner und/oder im Verhältnis der Einwohnergleichwerte statt. Gleiches gilt für den Fall einer nicht dem
Stand der Technik entsprechenden Rückhaltung des Mischwassers auf der netzabschließenden Abwasserbehandlungsanlage, des Fehlens einer Zulassung der
Einleitung aus einer Mischwasserrückhalteeinrichtung auf der netzabschließenden
Abwasserbehandlungsanlage oder im Einzugsbereich der Abwasserbehandlungsanlage und für den Fall, dass die Kanalisation nicht so bemessen ist, dass je ha
befestigte Fläche (reduzierte Fläche) Regenbecken oder Regenrückhalteeinrichtungen (mit Ausnahme von Kanalstauräumen) im Einzugsbereich der Abwasserbehandlungsanlage von mindestens 10 m³/ha vorhanden sind.
• Betreibt der Zweckverband ein Regenüberlauf/Regenüberlaufbecken oder eine
sonstige Einrichtung im Einzugsbereich der netzabschließenden Abwasserbehandlungsanlage und entsteht Abgabepflicht aus gezielter Einleitung von Außengebieten im Bereich eines Mitgliedes, trägt das betreffende Mitglied die deswegen
geschuldete Abgabe, bei mehreren betroffenen Mitgliedern diese im Verhältnis der angeschlossenen Einwohner und/oder im Verhältnis der abgaberelevanten gewerblichen Flächen. Gleiches gilt, wenn Abgabepflicht entsteht, weil ein Mitglied es unterlassen hat, in der Flächenkanalisation ausreichende
Kanalräume zu schaffen, oder weil es gegenüber dem Zweckverband verhinderte, dass dieser die Voraussetzungen der Abgabefreiheit erfüllen konnte.
• Entsteht Abgabepflicht, weil das Einleiten von Niederschlagswasser aus einer Trennkanalisation nicht zugelassen ist, trägt das betreffende Mitglied die
deswegen geschuldete Abgabe, bei mehreren betroffenen Mitgliedern diese im Verhältnis der angeschlossenen Einwohner und/oder im Verhältnis der abgaberelevanten gewerblichen Flächen.
§3
Abrechnung der Umlage
(1) Der Zweckverband macht die Umlage gegenüber den Mitgliedern mittels Bescheides geltend. Diese kann mit dem Beitragsbescheid verbunden werden.
Die Umlage ist dabei gesondert auszuweisen
(2) Die Umlage ist am 15.02. des folgenden Jahres fällig, soweit im Umlagebescheid nicht ein späterer Zeitpunkt bestimmt wird.
§4
Inkrafttreten
(1) Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Guntersblum, 21. Januar 2010
gez. Steffen Unger (Verbandsvorsteher)
Beglaubigter Auszug aus der Verbandsordnung des Zweckverbandes
Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) mit Sitz in Guntersblum vom 1. Januar 2012
§8
(1) Zur Deckung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie der Kosten für den Ausbau (Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung) der verbandseigenen Anlagen erhebt der Verband von seinen Mitgliedern Investitionsumlagen. Die Umlage folgt dem Kostenverursacherprinzip und richtet sich nach dem
Nutzungsgrad durch die einzelnen Verbandsmitglieder, der im Investitions- und Finanzierungsplan für die Investitionen jeweils festgelegt wird.
(2) Zur Deckung der Kosten für den Betrieb, die Unterhaltung und die Verwaltung der verbandseigenen Anlagen erhebt der Verband von seinen Mitgliedern
Betriebsumlagen. Die Kosten werden grundsätzlich verursachergerecht zugeordnet.
(3) Zur Deckung der vom Verband zu entrichtenden Abwasserabgaben für Schmutz- und Niederschlagswasser an das Land Rheinland-Pfalz erhebt der Verband Umlagen von seinen Mitgliedern. Näheres regelt die Satzung über Umlage der Abwasserabgabe.
Guntersblum, den 01.10.2012
gez. Klaus Penzer, Verbandsvorsteher
Gau-Odernheim
Ortsbürgermeister Heiner Illing
Sprechstunde montags
von 17.00 - 19.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
weitere Bürostunden
Montag von 17.00 - 19.00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr
Rathaus, Obermarkt 5
Telefon 0 67 33 / 4 03
Fax 0 67 33 / 16 28
[email protected]
www.gau-odernheim.de
Kindertagesstätte: 0 67 33 / 9 29 97 70
Kindergarten: 0 67 33 / 68 87
Kettenheim
Ortsbürgermeister Wilfried Busch
Dienstag 18.30 - 19.30 Uhr
Rathaus, Alzeyer Straße 10
Telefon 0 67 31 / 4 33 31
Lonsheim
Ortsbürgermeister Harald Denne
Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5
Telefon 0 67 34 / 2 36
[email protected]
www.weindorf-lonsheim.de
Mauchenheim
Ortsbürgermeister Udo Arm
Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10:
Donnerstag 18.30 - 19.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0 63 52 / 74 04 70 (Kita)
Telefon 0 63 52 / 44 03 (Gemeindebüro)
Mobil 01 75 / 5 82 31 36
www.mauchenheim-online.de
Seite 8
Nack
Ortsbürgermeister Bernhard Hähnel
Donnerstag 18.30 - 19.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Hauptstraße 65
55243 Nack
Telefon 0 67 36 / 2 66 (Gemeindebüro)
Telefon 0 67 36 / 20 55 93
www.gemeinde-nack.de
Amtlicher Teil
Donnerstag, den 11. Juni 2015
Durchführung von Langzeitmessungen mit Satellitentechnik
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation teilt mit Schreiben vom 29.05.2015 mit,
dass ab 8. Juni 2015 eine landesweite Messkampagne mit Satellitentechnik durchgeführt wird.
Die Vermessung in der Gemarkung Ober-Flörsheim findet am Schnittpunkt der Gewannen „Am Mölsheimer Schlittweg“, „Am Zeller Weg“ und „Im Winkel links“ statt (s. Abbildung).
Die Vermessungsarbeiten werden bis Ende Juli andauern.
Das Landesamt bittet um Unterstützung der Messtrupps soweit erforderlich, durch die Landwirte und
Nutzer der Wirtschaftswege.
Verbandsgemeinde Alzey-Land
Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –
Nieder-Wiesen
Ortsbürgermeister Gernot Heck
Dienstag 17.00 - 19.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3
Telefon 0 67 36 / 2 61
Fax 0 67 36 / 96 01 34
Ober-Flörsheim
Ortsbürgermeister Sascha Leonhardt
Donnerstag 17.00 - 19.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Walterplatz 1
Telefon 0 67 35 / 2 18
Fax 0 67 35 / 94 18 47
[email protected]
www.ober-floersheim.de
Durchführung von Langzeitmessungen mit Satellitentechnik
Siehe im grünen Rahmen auf dieser Seite.
Offenheim
Ortsbürgermeister Peter Odermann
Mittwoch von 18.00 - 19.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4
Telefon 0 67 36 / 2 16
Mobil 01 72 / 8 79 78 84
[email protected]
www.offenheim.de
Wahlheim
Ortsbürgermeister Ralph Fuchs
Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Gemeindeverwaltung, Kelleracker 1
Telefon 0 67 31 / 5 16 17 67
Mobil 01 76 / 83 38 30 80
[email protected]
Ende Amtlicher Teil
Donnerstag, den 11. Juni 2015
A
Nichtamtlicher Teil
Seite 9
Nichtamtlicher Teil
ktuelles aus den Gemeinden
Kultur - Sport - Vereinsleben
Kirchengemeinden • Gottesdienste
Katholisch: Bechtolsheim: So., 10.30 Uhr, Hochamt. Biebelnheim: So., 9 Uhr,
Amt. Erbes-Büdesheim: Sa., 19 Uhr, VAM. Flomborn: Fr., 18 Uhr, Eucharistiefeier. Flonheim: Fr., 18.30 Uhr, Hochamt. So., 14 Uhr, Taufe. Freimersheim: So., 9
Uhr, Eucharistiefeier. Mi., 18 Uhr, Eucharistiefeier. Gau-Odernheim: Sa., 18.30
Uhr, VAM. Ober-Flörsheim: So., 10.30 Uhr, Eucharistiefeier, anschl. Kirchencafé;
10.30 Uhr, Kinderwort-GD im Pfarrheim. Do., 18 Uhr, Eucharist. Anbetung; 18.30
Uhr, Eucharistiefeier. Offenheim: Do., 18 Uhr, Ökum. Friedensgebet (Kath. Kirche). Heimersheim: So., 10 Uhr, Hochamt zur Herz-Jesu-Wallfahrt.
Evangelisch: Albig: So., 9 Uhr, GD. Bechtolsheim: Sa., 18.30 Uhr, Fest-GD zur
Einweihung d. Stummorgel. Bermersheim v.d.H.: So., 9 Uhr, GD. Biebelnheim:
Siehe unter Bechtolsheim. Erbes-Büdesheim: So., 9 Uhr, GD. Flomborn: So.,
Verbandsgemeinde
Fortsetzung vom Titel:
Verlauf des 31. Flonheimer
Weinmarktes
...Fußmarsch ohne Zwischenfälle.
Zwei Personen mussten vorübergehend in Gewahrsam genommen werden. Das Ordnungsamt musste wegen
des Urinierens auf offener Straße mehrere Verwarnungsgelder aussprechen.
Weitere Verwarnungsgelder wurden im
Rahmen der Kontrollen des ruhenden
Verkehrs wegen Falschparkens fällig.
Das DRK verzeichnete eine überschaubare Anzahl von Einsätzen wegen übermäßigem Alkoholkonsum und
Schnittwunden.
In der Nacht wurden von Anwohnern
noch vereinzelte Randalierer auf offener Straße gemeldet. Diese wurden einer Kontrolle unterzogen und bekamen Platzverweise ausgesprochen.
Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung
werden Polizei und Ordnungsamt an
dem Sicherheitskonzept festhalten
und dazu beitragen, dass der Flonheimer Weinmarkt auch zukünftig eine
gelungene und gesellige Veranstaltung
für die Bürgerinnen und Bürger und
Gäste der Region sein wird.
VG Alzey-Land/PI Alzey
rheinhessischen Küche und den hervorragenden rheinhessischen Wein.
Dies alles bietet ein Weinspaziergang,
kombiniert mit einer Planwagenfahrt
und herrlichem Panoramablick in das
rheinhessische Hügelland. Treffpunkt
und Start ist am Samstag, den 13. Juni, um 15 Uhr beim Anwesen Schmahl
in der Bahnhofstraße 11, in Albig. Von
dort geht es in die Albiger Weinberge
und zum Fels. Viele kurzweilige Geschichten und Informationen zu der
Region und deren Geschichte, dem
Weinbau und den Menschen wollen
wir ihnen bei der Wanderung und am
„Albiger Panoramapunkt – am Turm
auf dem Fels“ näherbringen. Wer lebte
hier und wie erging es den Menschen
in dieser Zeit? Warum siedelten die
Menschen hier und können wir ihr Wirken und Schaffen in der Landschaft
noch erkennen? Mit dem Planwagen
geht es zurück in die Gemeinde (Hintergasse). Dort findet die Veranstaltung
ihre Fortsetzung bei Rheinhessen-Tapas und Wein. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Tel. 06731-948451
oder per eMail: [email protected]. Ein Unkostenbeitrag
wird erhoben.
Sehen Sie auch im Internet: www.
kultur-und-weinbotschafter-rheinhes
sen.de.
H.L.
Matinée im Rosengarten
Albig
Weinbergsbegehung
in Spiesheim
Siehe unter Sonstiges.
Veranstaltung der Kulturund Weinbotschafter Rheinhessen
Rheinhessen sehen
und erleben
Gehen Sie mit auf eine informative und
kulturelle Zeitreise. Genießen Sie herrliche Blicke in das rheinhessische Hügelland, lauschen sie der Jahrtausend
alten Geschichte dieser Region und
verkosten Sie kleine Köstlichkeiten der
Am Sonntag, den 21. Juni, veranstaltet
die Albiger Chorgemeinschaft von 1114 Uhr eine Matinée im Rosengarten
der Familie Geyer in Albig. Alle Mitbürger, Musik- und Rosenliebhaber,
Freunde und Gönner sind herzlich eingeladen, dieses romantische Ambiente und eine lockere Atmosphäre mit
uns zu genießen. Wir umrahmen diese
Veranstaltung mit musikalischen Beiträgen und dazwischen gibt es für Sie
die Gelegenheit, den in voller Blüte
stehenden Rosengarten zu bewundern. Für das leibliche Wohl unserer
Gäste sorgen wir in gewohnter Weise
und freuen uns auf zahlreiche Besucher. Sie finden den Rosengarten am
Ende der Bermersheimer Straße in Albig, Parkplätze stehen in unmittelbarer
10.15 Uhr, GD. Flonheim: So., 10.10 Uhr, GD. Framersheim: So., 10 Uhr, Goldene Konfirmation. Freimersheim: So., 10.15 Uhr, GD. Gau-Odernheim: So., 10
Uhr, GD. Kettenheim: So., 9 Uhr, GD. Nack: So., 8.45 Uhr, GD im Ev. Gemeindehaus; 8.45 Uhr, Purzelkirche im Ev. Gemeindehaus. Nieder-Wiesen: So., 10 Uhr,
GD; 11 Uhr, Kinder-GD. Ober-Flörsheim: So., 9 Uhr, GD. Offenheim: Mi., 19.30
Uhr, Elternabend/Anmeldung d. Konfirmanden, im Georg-Neidlinger-Haus in
Weinheim. Uffhofen: So., 9 Uhr, GD.
Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; GD mit Kinder-GD „Königskinder“ (3-10 J.) und „Fischlis“ (10-14 J.) So., 10 Uhr; Seniorentreff Fr., 14.30 Uhr (14tägig, in den ungeraden Wochen); Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste zu den Veranstaltungen nach Absprache. Infos
bei Gemeinschaftspastor Dirk Schmidt, Tel. 0177-3603321, www.stadtmissionwoerrstadt.de.
Nähe zur Verfügung. Der Eintritt ist frei.
Weitere Informationen über uns finden
Sie auch auf unserer Homepage www.
albiger-chorgemeinschaft.de.
Si.M.
gerne eigene Lieblingsspiele mit! Für
Kaffee und Kuchen sorgen wir, Gespräche, Gedanken und gute Laune
bringen Sie mit.
E.S.
Seniorennachmittag
Bechtolsheim
Die Rückkehr der
„Königin“
Nach fast neunmonatiger Sanierung
der historischen Stumm-Orgel freuen
sich die Bechtolsheimer Kirchengemeinden über die „Rettung der Königin“. Die Arbeiten an der Orgel in der
Simultankirche sind fast abgeschlossen. Deshalb feiert die Ev. Kirchengemeinde Bechtolsheim am Samstag,
den 13. Juni, um 18.30 Uhr einen Festgottesdienst zur Wiederingebrauchnahme der Orgel. Gemeinsam mit dem
Kirchenchor Bechtolsheim-Biebelnheim wird Kirchenmusiker Thomas
Renner den neuen Klang zur Entfaltung bringen. Denn neben einer
Grundreinigung erfuhr die Orgel auch
im Bereich des Spieltisches eine umfassende Rekonstruktion und wurde
sorgfältig neu intoniert. Die kath. Gemeinde feiert einen Tag später ein
Hochamt zu diesem Anlass.
Am 27. Juni lädt die Ev. Kirchengemeinde dann um 19.30 Uhr zu einer
besonderen Bechtolsheimer Orgelvesper ein. Zum Abschluss der Spendenaktion „Rettet die Königin“ und zum
besonderen Dankeschön an alle Spenderinnen und Spender spielen die Kirchenmusiker Thomas Renner und
Franz-Josef Schefer an der StummOrgel. Weitere Informationen unter
www.rettet-die-koenigin.de. Pfr.M.K.
Gemeindenachmittag
Der nächste Gemeindenachmittag der
Ev. Kirchengemeinde Bechtolsheim
findet am Mittwoch, den 17. Juni, um
15 Uhr im ev. Jugendheim in Bechtolsheim, Langgasse 18 statt. Wir laden
Sie zu einem Spiele-Nachmittag ein.
Alte Spiele neu entdecken und neue
Spiele kennenlernen, angeleitet vom
fachkundigen Personal. Bringen Sie
Der Seniorenkreis der Kath. Kirchengemeinde Bechtolsheim trifft sich am
Donnerstag, den 18. Juni, von 14.3017.30 Uhr im Haus an der Kirche,
Langgasse 17.
E.H.
Bermersheim v.d.H.
Weinbergsbegehung
in Spiesheim
Siehe unter Sonstiges.
Frauenfrühstück
FU Alzey-Worms
Siehe unter Sonstiges.
Biebelnheim
Gemeindenachmittag
Siehe unter Bechtolsheim.
Mitgliederversammlung
der Aufbaugemeinschaft
Biebelnheim
Die Aufbaugemeinschaft Biebelnheim
lädt hiermit zu der am 30. Juni um
20 Uhr in der Gemeindehalle stattfindenden Mitgliederversammlung (Saalöffnung 19 Uhr) ein.
Tagesordnung: 1. Eröffnung der Mitgliederversammlung; 2. Bericht des
Vorsitzenden; 3. Erläuterungen zum
Bodenordnungsverfahren durch das
Dienstleistungszentrum Ländlicher
Raum Rheinhessen-Nahe-HunsrückAbteilung Landesentwicklung und Bodenordnung; 4. Beratung und Beschlussfassung zum Termin der Abräumung der Rebflächen; 5. Verschiedenes.
Die Mitglieder werden gebeten, vor
Beginn der Versammlung zur Ermitt-
Seite 10
Nichtamtlicher Teil
lung der Stimmzahl ihre im Anbaugebiet liegende Weinbergsfläche – nur
Eigentumsfläche – zu Protokoll zu geben.
Für die Feststellung der Stimmzahl
sind die EU-Weinbaukartei oder Grundbuchauszüge zur Mitgliederversammlung mitzubringen.
Schriftliche Vertretungsvollmachten
und Bescheinigungen der Inhaber von
dinglichen oder persönlichen Rechten
zur Ausübung des Stimmrechts sind
vor Beginn der Mitgliederversammlung
vorzulegen. Das zustehende Stimmrecht für die Gesamteigentumsfläche
kann nur an eine und nicht an mehrere
Personen übertragen werden.
Dirk Arnold, 1. Vorsitzender
Udo Diel, Stellvertreter
Bornheim
Tag der Offenen Tür der
FFW Bornheim
Am kommenden Sonntag, dem 14. Juni, laden die FFW Bornheim und ihr
Förderverein zum Tag der Offenen Tür
vor dem Gemeindezentrum Oswaldhöhe ein. Von 10-17 Uhr bietet die
FFW Bornheim ihren großen und kleinen Gästen ein abwechslungsreiches
Rahmenprogramm mit FeuerwehrRundfahrten, dem Löschen von Fettund Gasbränden am Feuertrainer und,
als Höhepunkt, der Vorführung der
DRK-Rettungshundestaffel. Kinder
können von 14-15 Uhr in kleinen Versuchen rund um das Thema „Wasser“
ihre Geschicklichkeit testen. Umrahmt
wird das Ganze mit Live-Musik und,
wie immer, mit einem reichhaltigen Essensangebot, u.a. ab 12 Uhr mit Krustenbraten, Rosmarinkartoffeln und Salat. Die Feuerwehr und ihr Förderverein
freuen sich auf Ihren Besuch.
P.Mo.
chen. Der Empfang der Ortgemeinde
mit anschließendem Rundgang beginnt am Rathausplatz. Dazu sind alle
interessierten Bürgerinnen und Bürger
herzlich eingeladen.
Ute Klenk-Kaufmann
Ortsbürgermeisterin
Einladung zur Exkursion
nach Kanzem
Workshop „Gestaltung Sinnesgarten“
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger
der Ortsgemeinde Eppelsheim,
nach dem Workshop „Gestaltung Römer“ möchten wir – die Projektgemeinschaft (Ortsgemeinde, Landschaftsarchitektin, Dorfplaner) – jetzt
zusammen mit Ihnen die Gestaltung
eines „Garten der Sinne“ beim Friedhof entwickeln. Um uns inspirieren zu
lassen, laden wir Sie zu einer gemeinsamen Exkursion nach Kanzem an der
Saarschleife zum „Philosophischen
Friedhofsgarten“ ein. Hier wollen wir
uns Anregungen holen und daraus mit
Ihnen als Experten vor Ort Ideen für
den „Garten der Sinne“ in Eppelsheim
diskutieren.
Wir treffen uns am Samstag, 20. Juni,
um 8 Uhr am Sportplatz und laden Sie
zu unserer Busfahrt (für Sie kostenlos)
ganz herzlich ein.
Programmablauf: 11 Uhr: Begehung
des Ortes und Besichtigung des philosophischen Friedhofes; 13 Uhr: Mittagessen (Selbstzahler); auf der Rückfahrt Besichtigung von Dorfplätzen;
Rückkehr: ca. 17.30 Uhr.
Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei
sind.
Anmeldung bitte bis 17. Juni bei der
Ortsgemeinde oder per Mail an:
gemeinde @eppelsheim.de.
Ute Klenk-Kaufmann,
Ortsbürgermeisterin
Caroline Engelhardt,
Landschaftsarchitektin
Hans Jürgen Wolf, Dorfplaner
Landfrauenverein Bornheim
Festveranstaltung
zum 50-jährigen Bestehen
Am Freitag, den 19. Juni, um 19 Uhr
finden im Gemeindezentrum Oswaldhöhe die Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen des Landfrauenvereins
statt. Hierzu sind alle interessierten
Bürger recht herzlich eingeladen.
Unter Mitwirkung der Ortsvereine bieten wir ein buntes Programm, in dessen Verlauf die 13 noch lebenden
Gründungsmitglieder für 50 Jahre und
16 Mitglieder für langjährige Vereinszugehörigkeit geehrt werden.
A.B.
Dintesheim
Grillfest
des VdK Ortsverbandes
Eppelsheim, Hangen-Weisheim,
Hochborn, Flomborn, Dintesheim
Siehe unter Eppelsheim.
Eppelsheim
Unser Dorf hat Zukunft –
Besuch der Gebietskommission
Herzliche Einladung
Am Dienstag, den 16. Juni, um 13 Uhr
wird die Gebietskommission „Unser
Dorf hat Zukunft“ Eppelsheim besu-
Grillfest
des VdK Ortsverbandes
Eppelsheim, Hangen- Weisheim,
Hochborn, Flomborn, Dintesheim
Unser Grillfest findet am Samstag, den
13. Juni, in der Grillhütte in Eppelsheim statt. Dazu laden wir Dich und
Deinen Lebenspartner recht herzlich
ein. Wir treffen uns gegen 11 Uhr, so
dass wir gegen 11.30 Uhr mit dem
Grillen beginnen können. Gegen 14.30
Uhr wird nochmals zu Kaffee und Kuchen eingeladen. Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt und sie stehen Euch kostenlos zu Verfügung.
Um besser planen zu können, bitte ich
bis 9. Juni um Rückmeldung bei folgenden Mitgliedern:
Eppelsheim/Dintesheim: Herr Nolte,
Tel. 960006; Flomborn: Herr Corell, Tel.
1420; Hochborn, Hangen-Weisheim;
Frau Siemund, Tel. 303.
Achtung: Unser Tagesausflug findet
am Donnerstag, den 10. September,
nach Luxemburg statt!
R.C.
Kunst / Kultur
Feste / Feiern
Verbandsgemeinde Alzey-Land
Flonheim
12. 6., 18 Uhr
Eberhardt & Barbara LinkeStiftung
Konzert des „Rastrelli Quartetts“
Erbes-Büdesheimer-Straße 7
Eintritt
12. 6., 20.30 Uhr
Ortsgemeinde Flonheim
Historische Führung „mit einer
Fürstin aus Flonheim“
Treffpunkt: Martplatz
Unkostenbeitrag inkl. einem
Glas Trullowein
Alzey
12. 6., 17 Uhr
Tourist Information Alzeyer Land
Gästeführung „Das Schönste von
Alzey“, Dauer: ca. 2 Std
Treffpunkt: Eingang Tourist Information/Museum, Antoniterstr. 41
Teilnahmegebühr inkl. Umtrunk
14. 6., 18 Uhr
Ev. Kirchengemeinde Alzey
Konzert „Duo mal drei“
Eintritt frei, Kollekte erbeten
Verbandsgemeinde Wörrstadt
Ensheim
13. 6., 19 Uhr
Ev. Dekanat Alzey
Konzert des Gospelchors
„Gospel-Light“
DGH, Hahnengasse 16
Eintritt (VK + AK), unter 14 J. frei
Saulheim
13. 6., 19 Uhr
Sängervereinigung Saulheim e.V.
Konzert d. „Jung-/Rheinkehlchen“
Saulheimer Sängerhalle
Eintritt (VK + AK)
Entwicklungsstand des Geländes erklären und die im Gebiet ansässigen
seltenen Pflanzen und Tiere erläutern.
Ebenfalls informieren die Jäger der
Jagdgesellschaft über die heimische
Tiere. Im Zuge des Windradbaus ist
ein Teil des Geländes zur Ausgleichs-
Donnerstag, den 11. Juni 2015
Veranstaltungen
Verbandsgemeinde Alzey-Land
Biebelnheim
12. 6., 18.30 Uhr
Gemeinde Biebelnheim
Gründungsversammlung eines
gemeinnützigen Kindergartenfördervereins
„Landhaus Pilgerhof“
Framersheim
12. 6., 19.30 Uhr
Gesprächsabend mit Meditation
Thema: „Achtsamkeit zur Stressbewältigung“ mit Martina Fritz
Labyrinth auf dem Hornberg
Eintritt
12. 6., 20 Uhr
Framersheimer Freizeitverein e.V.
Mitgliederversammlung
Rathaus
Freimersheim
14. 6., 14.30 Uhr
Seniorennachmittag
Bürgerhaus
Gau-Heppenheim
13. 6., ab 15 Uhr
TuS Gau-Heppenheim,
Abtlg. Fußball
Hepperumer Straßen-Turnier 2015
Sankt Urban-Arena
Offenheim
14. 6., 10.30 Uhr
Verein Bürger für Offenheim e.V.
Offizielle Übergabefeierstunde zur
Enthüllung der 6. Installation des
Projektes „Objekte zwischen
Birnbäumen“, mit Ehrengästen
und Verköstigungen
Gemarkung Offenheim
Wahlheim
13. 6., 15 Uhr
FFW Wahlheim und FöV d. FFW
Weinwanderung
ab 19 Uhr: Spanferkel-Essen
Eintritt (VK)
Alzey
13. 6., ab 11 Uhr
Rheinhessen-Fachklinik Alzey
„Sommerfest im Park“ –
Info und Unterhaltung
Klinikpark, Dautenheimer Landstr.
Reinigungsaktion der Esselborner FFW
Herzliche Einladung
ins Naherholungsgebiet am
Huckenhof und ins Scheunencafé
Das Thema Konversionsfläche am Beispiel des ehemaligen Eppelsheimer
Munitionslagers, umgewandelt zu einem Naherholungsgebiet, wird am
Sonntag, den 14. Juni, ab 14.30 Uhr
allen Interessierten vor Ort erklärt.
Zu einem Rundgang durch das 10 ha
große Gelände wird ein Ingenieur den
In der letzten Woche trafen sich die Aktiven der Feuerwehr zu einem Arbeitseinsatz an der Straße hoch zur Kirche. Die dortige Abflussrinne war
mit Schlamm zugesetzt, sodass das Wasser teilweise über die Straße ablief. Mit Schaufel, Hacke, Besen und Mähgerät ausgerüstet, wurde diese
dann vom Dreck gereinigt und das Gras am darüberliegenden Hang gemäht. Nach knapp zwei Stunden Arbeit bei sommerlicher Hitze war die
Rinne wieder sauber und frei. Im Anschluss traf man sich bei der Grillhütte an der Fels zum gemeinsamen Grillen und Durstlöschen.
Text/Foto: M.Fö.
Donnerstag, den 11. Juni 2015
fläche geworden und steht in unmittelbarem Bezug und Nähe zu den drei
Eppelsheimer Windrädern.
Die FWG Eppelsheim e.V. lädt herzlich
ab 14 Uhr ins Eppelsheimer Scheunencafé ein und bewirtet mit leckeren
Kuchen und Deftigem. Direkt vom
Scheunencafé am Rathausplatz aus
fährt ein Traktor-Shuttle zum Huckenhof. Es lohnt sich aber auch ein Spaziergang durch die Weinberge. U.K.-K.
Jubiläumskonzert
am Scheunencafé
zum 135-jährigen Bestehen des
Verschönerungsvereins Eppelsheim
1880 e.V.
Im Rahmen unseres Jubiläums am
Sonntag, 26. Juli, um 19 Uhr haben wir
für unsere Mitglieder und natürlich
auch unsere Gäste in diesem Jahr ein
wunderschönes Konzert organisiert,
zu dem wir Sie herzlich willkommen
heißen möchten. Unser Abend steht
unter dem Motto „Highlights aus Oper,
Operette, Musical, Wiener Kaffeehaus
Musik und russische Romanzen“. Als
Künstler konnten wir herausragende
Persönlichkeiten verpflichten. Das
Streichquartett „Concertino“ vereint
exzellente Solokünstler und Konzertmeister mit Auszeichnungen, die sich
sowohl in der europäischen, als auch
in der internationalen Konzertszene
bewegen. Das Repertoire: Klassik,
Walzer, Tangos, Ragtimes und nicht zu
vergessen Rock und Pop.
Nichtamtlicher Teil
Der Star des Abends ist zweifelsohne
die Mezzosopranistin Anna Toneeva,
elegant und kraftvoll zugleich, die von
Alexander Kleonov, einem Genie am
Klavier der europäischen Konzertszene, begleitet wird. Sie war Solistin des
berühmten Mariinski-Theaters und reiste mit Konzerten durch ganz Russland.
Ebenso kann sie auf erfolgreiche Engagements in Kanada und im europäischen Raum zurückblicken. Zurzeit ist
Anna Toneeva an der Oper Frankfurt
beschäftigt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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Tagesordnung: 1. Eröffnung und Verlesung der Tagesordnung; 2. Bericht
des Schriftführers; 3. Jahresbericht
der 1. Vorsitzenden; 4. Kassenbericht;
5. Bericht der Kassenprüfer; 6. Entlastung des Vorstands; 7. Neuwahl des
Vorstands; 8. Verschiedenes.
Anträge zur Tagesordnung der Mitgliederversammlung können 3 Tage vor
dem Termin der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
Waltraud Hoffmann,
1. Vorsitzende
Erbes-Büdesheim
Esselborn
Kartenvorverkauf ab sofort bei der
Bäckerei Best, Eppelsheim und bei Familie Hoffmann, Blaugasse 11, Eppelsheim. Nähere Infos unter Tel. 067351637 oder per eMail: waltraud.hoffmann
[email protected].
W.H.
Mitgliederversammlung
des Verschönerungsverein
Eppelsheim 1880 e.V.
Hiermit ergeht die Einladung zur Mitgliederversammlung 2015 am Mittwoch, den 17. Juni, um 20 Uhr in der
Gaststätte „Am Römer“.
Kirchenkonzert:
Lyrik & Musik
Nachbesprechung Kerb
Am Freitag, den 19. Juni, findet in der
Ev. Kirche in Erbes-Büdesheim ein
Abend mit Lyrik und Musik statt.
Dr. Michael Finzer liest ausgewählte
Texte aus seinem lyrischen Schaffen
der vergangenen 20 Jahre. Kantor Rainer Groß spielt dazu Orgelwerke des
18. bis 20. Jahrhunderts auf der Dreymann-Orgel.
Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr,
ein kleiner Imbiss und Umtrunk im Anschluss lädt ein zum Verweilen und
zum Gespräch.
Die Kollekte ist für die Renovierung
des Ev. Gemeindehauses in Erbes-Büdesheim bestimmt.
R.Gr.
Zur Nachbesprechung der Kerb lade
ich alle Helferinnen und Helfer, die sich
bei der Durchführung der diesjährigen
Kerb engagiert haben, am Donnerstag,
den 11. Juni, um 20 Uhr in den Alten
Schulsaal im Rathaus herzlich ein. Mit
der Nachbesprechung soll aus den Erfahrungen der diesjährigen Kerb weitere Verbesserungen für die kommenden Jahre entwickelt werden.
Den vielen Helferinnen und Helfern,
die mit Ihrem Engagement zu dem guten Gelingen der diesjährigen Kerb
beigetragen haben, möchte ich an dieser Stelle nochmals herzlich danken.
Markus Pinger, Ortsbürgermeister
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Nichtamtlicher Teil
Flomborn
Flonheim
Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe
per Internet
Historische Führung mit
einer Fürstin aus Flonheim
Verloren/Gefunden
Vor Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist (30. Juni 2015)
teilen wir mit, dass folgende
Fundsachen noch nicht abgeholt
wurden:
In der Ortsgemeinde Gau-Odernheim wurde ein Schlüsselmäppchen mit Schlüssel (67/14) gefunden.
In der Ortsgemeinde Mauchenheim wurde ein Ohrring (66/14)
gefunden.
Donnerstag, den 11. Juni 2015
für Schüler der Realschule plus
Flomborn/Flörsheim-Dalsheim...
Siehe unter Sonstiges.
Grillfest
des VdK Ortsverbandes
Eppelsheim, Hangen-Weisheim,
Hochborn, Flomborn, Dintesheim
Siehe unter Eppelsheim.
Die Eigentümer werden gebeten,
sich mit dem Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung AlzeyLand, Bürgerbüro, Telefon: 0 67 31/
409-310 in Verbindung zu setzen.
Flonheimer Seniorenausflug
Einen schönen Seniorenausflug erlebte die Generation 60+ der Ortsgemeinde Flonheim.
Gut gelaunt und
bei strahlendem
Sonnenschein verließ man Flonheim
in Richtung Eifel.
Im Klostergelände
Maria Lach mundete das mitgebrachte verspätete Frühstück (oder verfrühtes Mittagessen ) bestens. Gut gestärkt konnte man die Klosteranlage, die Gärtnerei, den Hofladen und die Klosterkirche besichtigen und
verweilen. Nach dem Zwischenaufenthalt setzte man die Fahrt fort nach
Brohl. Dort wartete der Schmalspurexpress der Vulkanbahn auf uns. Eine
erlebnisreiche Zugfahrt durch eine sehr schöne Landschaft und beste Unterhaltung mit dem lustigen „Fremdenführerschaffner“ und kleiner kulinarischer Leckerei wurde durchgeführt. Den Abschluss verbrachte man in
der Vulkanbrauerei. Gegen 20.30 Uhr waren wir wieder zurück. Wir bedanken uns bei allen, die mitgefahren sind und für das harmonische Miteinander. Der nächste Ausflug findet wieder wie gewohnt am Dienstag
nach dem Weinmarkt 2016 statt.
Text/Foto: U.B.-H.
Grundschule Flonheim
Erlebnis-Pädagogischer-Ausflug in den
Hochseilgarten
Am Freitag, den
29. Mai, machte
sich die Klasse
2a der Grundschule Flonheim
mit ihrer Klassenlehrerin Frau Müller auf den Weg
zum Hochseilgarten des „Strubbelkids e.V.“ in
der RheinhessenFachklinik zum
Erlebnis-Pädagogischen-Ausflug. Nach der Begrüßung und Einführung durch die Hochseilgarten-Trainerinnen, konnten die Kinder zuerst auf einem 80 cm hohen
Stahlseil ihre Erfahrungen machen, um danach ab „in die Luft“ zu gehen.
Mit Seilen gesichertdurch die Hochseilgarten-Trainerinnen galt es hier immer wieder Lösungen zu erarbeiten und Absprachen zu treffen, was besonders die Teamfähigkeit fördert. In stetigem Kontakt zwischen dem
Kletterer und der sichernden Person, überwandt man u.a. eine Wackelbrücke in 7,5 m Höhe. Dabei wurde auch immer auf die Ängste und Bedenken des Einzelnen eingegangen. Hier war es wichtig zu lernen, dass
es nicht schlimm ist zu sagen: „Bis hier hin und nicht mehr weiter!“ und
dass man sich über eine Entscheidung des Anderen nicht lustig macht.
Die Kinder hatten großen Spaß und auch sehr viel gelernt an diesem Tag.
Bedanken möchten wir uns beim Förderverein der Schule am Adelberg
e.V. für die finanzielle Unterstützung.
Text/Foto: C.-C.R.
am Freitag, 12. Juni, um 20.30 Uhr
am Marktplatz
Im historischem Gewand wird Ihnen
eine „Fürstin“ aus Flonheim Lustiges
und Informatives aus der Zeit der
Postreiter, Leinereiter und Fürsten auf
dem Marktplatz erzählen. Der Abschluss erfolgt an der ehemaligen Gefängniszelle unter den Rathausarkaden bei einem Glas Trullowein.
Eine Anmeldung ist nicht erfoderlich,
ein Unkostenbeitrag wird erhoben.
U.B.-H.
Christiane Schäfer, Tel. 06133-573191,
[email protected] wird gebeten. Weitere Infos zu den Veranstaltungen und dem Platz unter www.laby
rinth-framersheim.de. Das Sommerfest ist das zweite von vier Kinder-Jahreszeitenfesten. Am 19. September
wird der Herbst und am 19. Dezember
der Winter gefeiert.
U.St.
Saisoneröffnung im
Framersheimer Opernclub
Tag der offenen Tür
Das Team der KÖB Flonheim lädt am
Sonntag, dem 14. Juni, von 11-15 Uhr
herzlich ein zum Tag der offenen Tür.
Zu entdecken gibt es die neuesten
Bestseller neben Jugend- und Kinderbüchern. Neu ist unsere Auswahl an
DVDs – Filme für Groß und Klein. Finden Sie in der großen Auswahl an Hörbüchern für Erwachsene und Kinder
das Richtige für sich. Machen Sie es
sich gemütlich bei einer Tasse Kaffee
und dem reichhaltigen Kuchenbuffet.
Für unsere kleinen Gäste wird am
Nachmittag eine Geschichte vorgelesen. Außerdem haben wir unsere
Schätze aus dem Buchflohmarkt aufgebaut. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Lu.Wi.
KVHS Flonheim
Selbstverteidigung
Mit den Grundlagen der Selbstverteidigung befasst sich ab Montag, den
29. Juni, 18-20 Uhr, ein Kurs für Frauen und Mädchen ab 14 Jahren. Parallel hierzu ist für diesen Abend auch
der Start eines Selbstverteidigungskurses für ältere Menschen mit den
Schwerpunkten Prävention, Deeskalation und Abwehr vorgesehen.
Textverarbeitung
Eine vier Unterrichtsabende umfassende Einführung in das Textverarbeitungsprogramm Word bietet die KVHS
ab dem 7. Juli, jeweils dienstags und
donnerstags von 19-22 Uhr, an.
Infos und Anmeldung: Geschäftsstelle
der KVHS, Tel. 06731-494740. M.Zu.
Framersheim
Kinder begrüßen den
Sommer im Labyrinth
Der Sommer ist die Zeit der Fülle.
Überall duften Blüten, Grillen zirpen,
Bienen summen und die Natur leuchtet in allen nur erdenklichen Farben.
Die Labyrinthgruppe lädt Kinder ab
5 Jahren ein, am Samstag, 20. Juni,
um 14.30 Uhr auf den Hornberg bei
Framersheim, den Sommer zu begrüßen. Beim Basteln mit Holz und Wollfäden wird die bunte Fülle des Sommers gestaltet. Die Veranstaltung dauert ca. 1,5 Stunden und ist kostenlos,
Spenden für den Labyrinthplatz sind
sehr willkommen. Das Fest findet bei
jedem Wetter statt, bei schlechtem
Wetter steht ein Zelt zur Verfügung.
Die Kinder sollten Wind-Sonnen-Regenschutzkleidung, etwas zu trinken
und eine Sitzunterlage mitbringen.
Um Anmeldung bis zum 19. Juni bei
Zum Auftakt der diesjährigen Spielsaison gastierte der Pfälzer Mundartkabarettist Gerd Kannegieser mit seinem
Programm „Wie simmer dann do jetzt
druffkumm?“, mit dem er derzeit anlässlich seines 25-jährigen Bühnenjubiläums auf Tour ist, im Framersheimer
Opernclub. Auf du und du mit dem Publikum, das er immer wieder persönlich
anspricht und mit in seine Show einbezieht, plauderte er auf der TV2-Studiobühne aus dem Nähkästchen seines
Stammtisches beim „Halter Fritz“ und
machte auch die Weisheiten seines
Opas zum Thema. Seine Zuschauer
werden nicht nur mit den Tücken der
modernen Technik vertraut gemacht,
sondern auch mit den unterschiedlichen Auffassungen über das „Wohnen“ im Zusammenleben von Mann
und Frau. Dass man mit fortschreitendem Alter philosophisch wird, erklärt
Kannegieser mit der dann immer häufiger aufkeimenden Frage „Wo kommsche her – wo wolldschde hie?“
Opernclub-Impresario Dieter Stroekens überraschte seine Gäste mit neuer Bestuhlung und verwöhnte sie anschließend kulinarisch in seinem
„Schlösschen“. Die nächste Vorstellung im Opernclub ist bereits am
Samstag, dem 20. Juni, um 20 Uhr mit
dem Lachmuskel strapazierenden
Programm „Verwandtschaft und andere Verhältnisse“ von „Margo“ mit Rainer Weimerich und Sebastian Laverny
vom Staatstheater Mainz. Kartenbestellungen unter Tel. 06733-960163.
Text/Foto: H.B.
Gau-Heppenheim
Sommerfest
der Heppremer Buwe
Am Sonntag, den 21. Juni, ab 15 Uhr
laden die Heppremer Buwe zu ihrem
diesjährigen Sommerfest in das Weingut Becker-Sandmann in Gau-Heppenheim ein. Für musikalische Unterhaltung sowie für das leibliche Wohl ist
bestens gesorgt. Der Eintritt ist frei.
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.
H.Ma.
Familiengottesdienst in
Gau-Heppenheim
Die altehrwürdige Urbanskirche erlebt
am Sonntag, 21. Juni, 10.30 Uhr modernes Geistliches Lied und eine andere Form der Wortverkündigung. Der
Donnerstag, den 11. Juni 2015
Familiengottesdienst der Pfarrgruppe
Ecclesia Vitalis ist zu Gast. Die Musikgruppe wird den Gottesdienst musikalisch gestalten. Der Familiengottesdienstkreis arbeitet am Thema „Der
Sturm auf dem See – Warum habt ihr
solche Angst?“
Pfr.M.W.
Gau-Odernheim
VG-Weinfest 26.-28. Juni
in Lonsheim
Teilnahme am Festumzug
Sehr geehrte Damen und Herren, in
diesem Jahr wird das VG-Weinfest in
Lonsheim gefeiert. Am Sonntag, dem
28. Juni, findet wieder ein Umzug
statt. Die Ortsgemeinde will an diesem
Umzug mit ihrem Fahrzeug und einer
Fußgruppe mit dem Motto „Mittelalterliches Gau-Odernheim“ mitmachen
und lädt zur Teilnahme ein.
Anmeldungen bitte bis zum 12. Juni
bei der Ortsgemeinde per Telefon oder
E-Mail. In der Hoffnung auf eine rege
Beteiligung verbleibe ich
Heiner Illing, Ortsbürgermeister
SPD-Familienfest
Der SPD Ortsverein lädt alle Mitglieder
und Freunde zum Familienfest am
Samstag, den 13. Juni, ab 16 Uhr auf
dem Naturerlebnisplatz ein.
Lasst uns bei (hoffentlich) gutem Wetter einige frohe Stunden verbringen.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Aus
organisatorischen Gründen bitte unter
Tel. 06733-8743 anmelden.
Heiner Illing, 1.Vorsitzender
30 Jahre Blasorchester
1985 e.V. Gau-Odernheim
sind ein schöner Anlass, um sich
schon einmal mit dem nächsten großen Jubiläum zu beschäftigen: 2016
wird Rheinhessen 200 Jahre alt. Der
Verein hat dazu die Dautenheimer
Bembelsänger eingeladen, die mit ihrem neuen Mundartprogramm „200
Johr – was schenke mer’n ...?“ am
Samstag, 20. Juni, ab 21 Uhr auf dem
Rossmarkt in Gau-Odernheim auftreten werden. Unter freiem Himmel und
in historischem Ambiente erwartet die
Zuschauer „Ur-Rheinhessisch-Kabarettistisches in Wort und Ton“ – authentisch, mit einem hohen Maß an
Musikalität in lauten und auch in leisen
Tönen. Wie kaum eine andere Gruppe
Nichtamtlicher Teil
Seite 13
verstehen es die Dautenheimer Bembelsänger, den Rheinhessen „auf's
Maul“ zu schauen, die ”Rhoihesse uff
die Schipp“ und damit sich selbst
„schonungslos uff‘s Ärmche zu nemme“. Aber auch die benachbarten
Hessen und Pfälzer bekommen ihr Fett
weg. Derweil sorgen die zahlreichen
Helfer des Blasorchesters Gau-Odernheim für das leibliche Wohl der Gäste.
Eintrittskarten für die Veranstaltung
sind bei der Poststelle Gau-Odernheim, bei der EHLEGO Landbäckerei
in Gau-Odernheim, bei allen Orchestermitgliedern und unter Tel. 067336707 erhältlich.
U.Sch.
Talente des
Jahrgangs 2005 gesucht
Für unsere neuen U11-Junioren suchen wir noch talentierte Spieler des
Jahrgangs 2005, die sich bei uns weiterentwickeln wollen. Wenn Du Interesse hast, Dich unter optimalen Bedingungen und einem lizenzierten Trainer
weiterentwickeln zu wollen, dann melde Dich für ein Probetraining bei Sascha Merz unter sascha.merz@tsv
1881.de oder 0179-4882069.
S.Me.
Gau-Odernheimer
Taekwon-Do-Kämpfer
erfolgreich in Tschechien
Bei den 8. offenen Tschechischen Meisterschaften der ITF (International Taekwon-Do Federation) bei welcher am
vergangenen Wochenende in Znojmo
14 Nationen an den Start gingen, waren auch die Taekwon-Do Kämpfer
des Gau-Odernheimer Trainers Oliver
Drexler für den deutschen Verband am
Start. Und dies mit Erfolg.
In Top Form präsentierten sich die drei
Gau-Odernheimer Athleten und dominierten ihre Klassen. In der Klasse der
Schwarzgurte -63kg gingen Lukas Dewan und Kim Herzog an den Start,
nach jeweils klaren Siegen gegen Polen und Tschechien trafen sie im Finale aufeinander. Das rein Gau-Odernheimer Finale gewann Lukas Dewan.
Die Klasse der Schwarzgurte -71kg
beherrschte einmal mehr Johannes
Gottwald. Nach drei Vorkämpfen gegen Moldawien, Tschechien und Polen
siegte er im Finale durch K.o. mit einem gesprungenen Drehkick zum Körper des Gegners, welcher schon durch
die gleiche Technik in der ersten Runde angeschlagen war. Dieser konnte
den Kampf nicht fortsetzen und gab
auf. Einmal mehr waren die Gau-
Wir
n
e
r
e
i
l
u
t
a
gr
Odernheimer Kämpfer die Publikumslieblinge. Blitzschnell, technisch sauber und immer fair,s gewannen sie jeweils eindrucksvoll ihre Kämpfe. Am
Sonntag folgte noch eine „Masterclass“ mit dem Weltpräsidenten Choi
Jung Hwa (Sohn des Taekwon-Do Erfinders) aus Korea, an welchem die
Gau-Odernheimer natürlich teilnahmen und auch hier ihre Leistung vor
den Augen des Großmeisters zeigen
konnten.
Fazit: Eine optimale Vorbereitung auf
die Europameisterschaften, welche
Ende Juli in Moldawien stattfinden.
Nun heißt es diesen Stand zu halten
oder auszubauen.
O.D.
Kettenheim
Seniorentreff
Der nächste Seniorentreff findet am
11. Juni um 15 Uhr in der alten Schule
statt. Das Vorbereitungsteam freut
sich auf zahlreiche Besucher. A.Roe.
Erbes-Büdesheim
20.06.1928 Erika Lawall
21.06.1943 Herta Breiter
21.06.1938 Georg Kreuzer
87 Jahre
72 Jahre
77 Jahre
Flomborn
17.06.1944 Marliese Abecker
71 Jahre
Flonheim
20.06.1944 Petar Tolic
71 Jahre
Jubilare vom 15.06. – 21.06. 2015
16.06.1935
17.06.1941
19.06.1942
20.06.1928
Framersheim
Helga Rupp
Gerlinde Stärk
Margarete Steinmetz
Albert Lepper
80
74
73
87
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Albig
20.06.1920 Anna Elz
95 Jahre
Bermersheim v.d.H.
18.06.1925 Ludwig Schäfer
90 Jahre
Biebelnheim
20.06.1941 Günter Daum
74 Jahre
Freimersheim
15.06.1941 Ewald Malig
19.06.1942 Rita Becker
83 Jahre
70 Jahre
Gau-Odernheim
17.06.1942 Ingeborg Mann-Bittmann 73 Jahre
17.06.1943 Ingrid Wenzke
72 Jahre
Eppelsheim
17.06.1932 Maria Beckenbach
18.06.1945 Ruth Waldmann
74 Jahre
73 Jahre
Lonsheim
Weinbergsbegehung
in Spiesheim
Siehe unter Sonstiges.
Nack
Vorbereitungstreffen für
Mittelalter-Fest
Für die Vorbereitung des „6. mittelalterlichen Dorffests“ findet am Mittwoch, den 17. Juni, ein Treffen im Bürgerhaus statt. Beginn ist um 19 Uhr im
Sitzungszimmer. Eingeladen sind neben den Beteiligten aus dem Kulturausschuss auch alle Helfer und Helferinnen, die sich bei der Vorbereitung,
dem Ablauf und den Abbauarbeiten
engagieren und mithelfen wollen. Wir
wollen an dem Abend alle Aufgabenbereiche durchgehen, um den reibungslosen Ablauf dieser inzwischen
18.06.1940 Viktor Dubanewitsch
18.06.1943 Käthe Höhn
75 Jahre
72 Jahre
Kettenheim
18.06.1924 Heinrich Karl
20.06.1930 Edith Glöckner
91 Jahre
85 Jahre
Lonsheim
20.06.1936 Hildegunde Leonhard
20.06.1932 Herbert Rösmann
79 Jahre
83 Jahre
Mauchenheim
17.06.1922 Eduard Fitting
21.06.1939 Hildegard Balz
93 Jahre
76 Jahre
Nack
15.06.1944 Gerlinde Werth
17.06.1933 Paul Strohmenger
71 Jahre
82 Jahre
Ober-Flörsheim
20.06.1940 Horst Bayer
75 Jahre
Offenheim
19.06.1936 Herbert Appelmann
79 Jahre
Seite 14
Nichtamtlicher Teil
Donnerstag, den 11. Juni 2015
Nieder-Wiesen
Einladung
zum Bürgerkaffee
im Gemeindezentrum am Marktplatz
Wir möchten alle Bürgerinnen und
Bürger zu unserem monatlichen Bürgerkaffee am 16. Juni ab 15 Uhr recht
herzlich einladen. Verbringen Sie ein
paar frohe Stunden bei Kaffee und Kuchen mit uns. Jeder ist willkommen.
Die Bewirtung übernimmt wieder das
bekannte Team.
E.G.
zum 6. Mal anstehenden Veranstaltung
zu organisieren. Sollte jemand an dem
Abend verhindert sein und möchte
sich dennoch einbringen, stehen für
mehr Informationen vorab Betina Wengenroth-Dittewig oder Bernhard Hähnel zur Verfügung.
B.H.
TuS Nack sucht aktive
Spieler/SG ist Geschichte
Viele haben darüber spekuliert – jetzt
ist es Gewissheit: Der TuS Nack hat
sich aus der Spielgemeinschaft Nieder-Wiesen/Oberwiesen/Nack gelöst.
Die erwartete sportliche Verbesserung
blieb aus und nach Abmeldung der
1. Mannschaft durch Nieder-Wiesen,
war dies die letzte Konsequenz, um
wieder um den sportlichen Erfolg zu
kämpfen. Aufgrund der Spielgemeinschaft bleibt ein personelles Loch zurück. Der TuS Nack würde gerne versuchen eine neue Aktive Mannschaft
zu bekommen, doch die Spielersuche
erweist sich schwieriger als zunächst
angenommen – trotz eines Trainerangebots bekommt der Verein nicht genug Spieler zusammen um eine eigene
1. Mannschaft zu melden.
Schade, kann man dazu nur sagen, da
der Verein eine lange Tradition mit sich
zieht und die Sportanlage immer beschaulicher wird. So hat Nack nicht
nur einen Rasenplatz und Hartplatz mit
Flutlichtanlage, auch das Vereinsheim,
der Beachvolleyplatz oder auch der
sich im Bau befindliche Biergarten lädt
zum Verweilen und Anfeuern der
Mannschaften ein. Aus diesem Grund,
hat sich der Vorstand entschlossen
nichts unversucht zu lassen, um den
eigenen Spielbetrieb wieder aufnehmen zu können.
Der Turn- und Sportverein Nack sucht
für die kommende Saison 2015/2016
noch junge und jung gebliebene, dynamische Spieler, die Lust haben ein
gemeinsames Ziel zu verfolgen und
den Grundstein für eigene Erfolge zu
legen. Wenn Ihr Lust am Kicken habt,
Euer WIR-Gefühl stark genug ist und
Ihr gemeinsam mit uns versuchen
wollt den TuS wieder attraktiver zu machen, dann meldet Euch bis zum
15. Juni bei dem Vorsitzenden des
Spielausschusses Andreas Elbert,
Tel. 0170- 2815146 oder dem 1. Vorsitzenden Alfred Schuth, Tel. 06736960330.
N.W.
Nachwuchsarbeit beim Badminton-Team
des SV Offenheim erstmalig erfolgreich!
Eine ereignisreiche
Woche hat der Badmintonnachwuchs
des SVO’s erlebt.
Beim größten Turnier im Süddeutschen Raum den
Junior Open in Kaiserslautern mit über
300 Teilnehmern lagen die Podestplätze
noch
außer
Reichweite. Hier ist
es die einmalige
Kombination aus Zeltlager und Badminton die diese Veranstaltung so attraktiv für Jugendliche macht. Über zwei Tage – von 10 Uhr morgens bis
21 Uhr abends – kann man sich hier gegen die Besten seiner Altersklasse im Badminton messen, um sich danach im Schlafsack und Zelt zu erholen. Die Nachtruhe kehrt allerdings meist erst spät nach 24 Uhr ein. Obwohl nur Platzierungen im Mittelfeld für den SVO Nachwuchs möglich
waren, war es für den Nachwuchs ein schönes Erlebnis.
Aussichtsreicher war dagegen das Ranglistenturnier letztes Wochenende
in Worms. Hier war die Konkurrenz mit ca. 80 Teilnehmer auf Rheinhessen
und die Pfalz beschränkt. Und tatsächlich konnten sich die Nachwuchstrainer Marcel Haag und Peter Knobloch erstmals über Podestplätze freuen. Im Jungendoppel U15 errang Jakob Sinopoli und Jan-Peter Knobloch
Rang zwei. Noch besser lief es für Jonas Ackermann. Er gewann alle seine 6 Spiele und stand am Ende auf Platz eins bei den U17 Spielern.
Text/Foto: D.Kn.
Ober-Flörsheim
GreenDay um die Kirche
Am Samstag, 20. Juni, 8.30 Uhr, beginnt eine Aktion der Pfarrgruppe Ecclesia Vitalis rund um die Pfarrkirche,
das Pfarrhaus und das Gemeindehaus
von St. Peter und Paul. „GreenDay“
hat Pastoralreferent Christian Jeuck
die Aktion genannt. Denn es geht um
das Außengelände. Die Grünanlagen
sollen auf Vordermann gebracht werden. Deshalb sind Mitstreiter mit
Dampfstrahler, Hacken, Gartenschere,
aber auch Kuchenspenden willkommen. Der Hildegardsgarten des Pfarrhauses hat sich schon vom Winterschlaf erholt. Dort blüht es nicht nur.
Bohnen und Tomaten wurden gesetzt.
Zum Pfarrfest am 5. Juli sollen die
kirchlichen Gebäude und ihr Ambiente
in neuem Glanz erstrahlen. Pfr.M.W.
Kinderwortgottesdienst
im Gemeindehaus
Am Sonntag, 14. Juni, 10.30 Uhr beginnt im Gemeindehaus St. Peter und
Paul ein Kinderwortgottesdienst. Nach
diesem gehen Kinder, Eltern und das
Team in die Kirche, um ab der Gabenbereitung beim Gemeindegottesdienst
dabei zu sein. Gemeindereferentin
Tanja Jeuck hat mit dem Kindergottesdienstteam das Thema „Mit dem
Reich Gottes ist es wie mit einem
Senfkorn“. vorbereitet.
Pfr.M.W.
Kirchen Café
Zum zweiten Mal lädt die Pfarrgruppe
Ecclesia Vitalis zum Kirchen Café ein.
Am Sonntag, 14. Juni, 11.30 Uhr, stehen nach dem Gottesdienst in der
kath. Kirche wieder Bistrotische und
Kaffee bereit. Pastoralreferent Christian Jeuck hat Impulsfragen zum Evangelium des Sonntags und zu Fragen
unseres Glaubens vorbereitet. Das
nächste Kirchen Café wird am 21. Juni nach dem Familiengottesdienst in
Gau-Heppenheim sein.
Pfr.M.W.
Alzey - Stadt
Weinbergsbegehung
in Spiesheim
Siehe unter Sonstiges.
Diabetiker
Selbsthilfegruppe Alzey
Vortrag am 15. Juni um 19 Uhr im
S-Forum der Sparkasse Worms-AlzeyRied in Alzey, Bleichstraße 8. Es referiert Stephanie Moser über das Thema: „1000 Fragen zur richtigen Ernährung bei Diabetes, Schwerpunkt: Süßungsmittel und die richtigen Fette“.
Dieser Vortrag ist kostenlos und Gäste
sind herzlich willkommen.
F.H.
Museumsnachtisch:
Vom Duell zum Revolver
Das für den nächsten Museumsnachtisch geplante Thema „Eine Frage der
Ehre“ muss leider verschoben werden.
MSC Alzey – 6. Meisterschaftslauf
Der sechste Lauf
zur Meisterschaft
fand am 7. Juni
beim MSC Soonwald statt. Auf dem
Industriegelände in
Pferdsfeld wurde
ein sehr enger aber
schöner
Pacour
gestellt. Der MSC
Alzey war wieder
mit 9 Fahrern am
Start und holte
diesmal 3 Pokale
mit folgende Platzierungen: In der K1 belegte Max Zimmermann (Alzey) den 5. Platz. Er war
überglücklich, dass es diesmal zu einem Pokal gereicht hat. Julian Bucher
(Alzey) belegte mit zwei fehlerfreien Läufen den 9. Platz, Julius Krause
(Freimersheim) belegte den 11. Platz und Niclas Wilhelm (Grolsheim) belegte den 13. Platz bei 14 Startern. In der K2 ging Felix Krause (Freimersheim) an den Start und belegte mit zwei schnellen fehlerfreien Läufen einen super 5. Platz und konnte auch einen Pokal mit nachhause nehmen.
Alina Bucher (Alzey) belegte trotz einem Pylonenfehler den 16. Platz von
19 Startern. In der K5 war Oliver Stops (Armsheim) am Start und belegte
den 5. Platz, was auch zu einem Pokal reichte. Lucas Kammann (Grolsheim) belegte den 7. Platz zeitgleich mit dem 6. aber mit dem langsameren Einzellauf,. Michael Wilhelm (Grolsheim) hatte einen rabenschwarzen
Tag erwischt und belegte den 8. Platz von 8 Startern. Von Platz 1-5 wurden Pokale vergeben und zusätzlich erhielten alle Teilnehmer eine Urkunde. Weiter geht es in einer Woche beim MSA Wengerohr in das schöne
Wittlich.
Text/Foto: K.B.
Unsere E-Mail-Adresse für Ihre redaktionellen Textbeiträge: [email protected]
Donnerstag, den 11. Juni 2015
Impressum
für die Verbandsgemeinde Alzey-Land
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Alzey-Land und
der Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim,
Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn,
Flomborn,
Flonheim,
Framersheim,
Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim,
Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, NiederWiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim.
Auflage 10.520
Verantwortlich für den amtlichen Teil
Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land
Weinrufstraße 38, 55232 Alzey
Telefon 0 67 31 / 409 - 0
Fax
0 67 31 / 409 61 21
E-Mail [email protected]
Herausgeber-Verlag
Oppenheimer Druckhaus GmbH
Ober-Saulheimer Straße 5, 55286 Wörrstadt
Geschäftsführer: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz
Verlagsleitung: Claudia Nitsche
Telefon 0 67 32 / 93 818 0
Fax
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Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG
Alexander-Fleming-Ring 2
65428 Rüsselsheim
Verantwortlich für den
nichtamtlichen redaktionellen Teil
Oppenheimer Druckhaus GmbH
Tanja Braun
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Oppenheimer Druckhaus GmbH
Claudia Nitsche
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Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für
Rheinland-Pfalz vom 4. 2. 2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages letztlich
sind: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz
Anzeigenannahme im Verlag
Telefon
Telefax
0 67 32 / 93 818 12
0 67 32 / 93 818 18
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Öffnungszeiten im Verlag
Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 - 17.00 Uhr
Mi. geschlossen
Anzeigenannahmeschluss:
Rahmenanzeigen
Freitag,
Kleinanzeigen
Montag,
Redaktionsschluss:
Montag,
12.00 Uhr
12.00 Uhr
12.00 Uhr
Gültige Mediadaten: Stand Januar 2015
Redaktion
Telefon
Telefax
0 67 32 / 93 818 15
0 67 32 / 93 818 20
Nichtamtlicher Teil
Dennoch bleibt das Dessert ganz nah
am Thema. Zur Vorstellung gelangt ein
Bündelrevolver des französischen Herstellers Mariette. Bei diesem interessanten Stück handelt es sich um einen, seit dem ausgehenden Mittelalter
beliebten, Versuch, mehrere vorbereitete Schüsse in einer Waffe verfügbar
zu haben. Warum es lange bei Versuchen blieb und was ausgerechnet diesen Revolver so besonders macht, ist
völlig gefahrlos für Leib und Leben
beim kostenfreien Dessertangebot am
Dienstag, dem 16. Juni, von 13-13.20
Uhr im Museum in der Antoniterstraße
41 zu erfahren. Alle Interessierten sind
herzlich eingeladen.
R.K.
Deutsche Patientenliga
Atemwegserkrankungen e.V.
Infoveranstaltung
Wir laden ein zu unserer nächsten Informationsveranstaltung am Donnerstag, 18. Juni, im DRK Krankenhaus in
Alzey, Kreuznacher Str. 7-9. Konferenzraum 2 im Untergeschoss.
18.15 Uhr: Atemübungen mit Frau
Stadtmüller; 19.00 Uhr: Thema Patientenverfügung.
Viele Patienten wissen sehr wohl, dass
eine Patientenverfügung sinnvoll ist,
sind aber häufig unsicher, was sie darin festlegen sollen; oder sie haben
keine konkreten Vorstellungen davon,
was sie da eigentlich festgelegt haben.
Themen dieses Vortrages sind: Welche
Bedürfnisse und Wünsche habe ich für
den Fall einer sehr schweren Erkrankung und die letzte Lebensphase? Wie
kann ich durch eine Patientenverfügung bestimmen, wie eine Person
meines Vertrauens im letzten Stadium
einer nicht mehr heilbaren Erkrankung
gegenüber dem behandelnden Arzt
meinen Willen zum Ausdruck bringen
soll. Häufig stammen solche Informationen von Juristen. Heute haben Sie
die seltene Möglichkeit Fragen unmittelbar von einer Ärztin beantwortet zu
bekommen, zu deren wichtigsten Tätigkeiten die Arbeit auf einer Palliativstation und die Sterbebegleitung gehören. Referentin: Frau Dr. Ruth Maas.
B.W.
[email protected]
KVHS Alzey
Familien- und Kleinanzeigen
Kräuterwanderung
Die Teilnehmenden einer für Sonntag,
28. Juni, 10-13 Uhr, geplanten Kräuterwanderung mit Verkostung erfahren
unter sachkundiger Führung, welche
Wildkräuter im Sommer essbar sind
und eine heilende Wirkung haben.
Annahmestelle Alzey
Alzeyer Copyshop
Spießgasse 48
Das Nachrichten-Blatt erscheint wöchentlich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte
in der VG zugestellt. Falls das Nachrichten-Blatt nicht
erscheint (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr),
wird dies rechtzeitig angekündigt.
Bei Erstattung der Portokosten und der Bearbeitungsgebühr können Einzelstücke über die
Anzeigenannahme angefordert werden.
Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf
Schadensersatz; es kann nur die Aufnahme einer
Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch
aufgegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt
eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung übernommen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung eingegangener Unterlagen.
Angesichts der Fülle von Einsendungen behalten wir
uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor.
Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der
Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung veröffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des
jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit
liegt beim Verfasser. Schadensansprüche an den
Verlag sind ausgeschlossen.
Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur
mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische
Datenbanken und Vervielfältigung auf CD.
Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages
oder infolge höherer Gewalt, bestehen keine
Ansprüche an den Verlag.
Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen
redaktionellen Teil sind kostenpflichtig.
Pro Zeile: 0,78 Euro + MwSt (kstpfl. Text)
(Sommer-)Ferienkurse
der KVHS
Die KVHS bietet während der Sommerferien in Alzey wieder verschiedene EDV- und Sprachkurse an, die es
interessierten Menschen ermöglichen,
sich den Lernstoff eines mehrmonatigen VHS-Kurses in intensiver Form in
nur einer Woche anzueignen. Die Kurse finden mit Ausnahme des Spanisch-Anfängerkurses täglich von 916.30 Uhr statt.
Vom 27.-31. Juli ist der EDV-Kurs
„Einführung in Windows und MS
Office 2010 für Anfänger“ geplant.
Den Schwerpunkt dieses Kurses bilden nach einer kurzen Einführung in
das Betriebssystem Windows die Programme Word und Excel. Mit den
Seite 15
Möglichkeiten, die ein professionelles
Layout- und Satzprogramm bietet, befasst sich im selben Zeitraum der
Grundlagenkurs „Adobe InDesign
CS6“. Für die Teilnahme werden fundierte Windowskenntnisse vorausgesetzt. Im Programmbereich Sprachen
ist für Interessenten ohne Vorkenntnisse der Kurs „Spanisch Anfänger“
(27.- 31. Juli, 8-13 Uhr) vorgesehen.
Die sprachliche Vorbereitung auf eine
Geschäftsreise in die USA hat der
ebenfalls in der letzten Juliwoche
stattfindende Kurs „American Business English for Work and Travel“
zum Inhalt. In dem für die letzte Woche
der Sommerferien (31. August bis
4. September) geplanten „Englisch
Auffrischungskurs“ können Kenntnisse aus ca. vier Jahren Englischunterricht „reaktiviert“ und vertieft werden.
Für alle Wochenkurse liegt die Anerkennung als Weiterbildungsmaßnahme nach dem rheinland-pfälzischen
Bildungsfreistellungsgesetz vor.
Weitere Infos und Anmeldung: Geschäftsstelle der KVHS, Tel. 06731494740.
M.Zu.
Sonstiges
Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe
per Internet
für Schüler der Realschule plus
Flomborn/Flörsheim-Dalsheim,
Heinrich-von-Gagern-Grundschule
Monsheim, Grundschule am
Engelsberg Offstein
Servicestelle des Schulträgers
Verbandsgemeinde Monsheim, Alzeyer Straße 15, 67590 Monsheim, Ansprechpartner: Frau Schremser.
Falls Sie nicht die Möglichkeit haben
Ihre Schulbuchbestellung im Internet
selbst durchzuführen, steht Ihnen im
Zeitraum von 2.6. – 3.7.2015 unsere
Servicestelle nach vorheriger telefonischer Voranmeldung zur Verfügung.
Frau Schremser ist telefonisch zu erreichen: Mo., Di., Do. und Fr. vormittags von 8-12 Uhr unter Tel. 06243909680 sowie Mi. vormittags von 8-12
Uhr unter Tel. 06243-7185.
Ralph Bothe, Bürgermeister
Frauenfrühstück
FU Alzey-Worms
Die Frauen Union des CDU Kreisverbandes Alzey-Worms lädt auch in diesem Jahr wieder zu einem Frauenfrühstück der besonderen Art ein. Das
Frühstück findet dieses Mal am Samstag, den 27. Juni, 10 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus in Bermersheim vor
der Höhe, An der Turnhalle 4, statt.
Eingeladen sind alle FU Mitglieder und
deren Freundinnen und/oder Bekannte. Gegen einen kleinen Unkostenbeitrag können die Teilnehmerinnen sich
vom Frühstücksbuffet verwöhnen lassen. Die stellvertretende CDU Kreisvorsitzende Julia Hoffmann hat aus ihrem Berufsalltag ein hochinteressantes Thema im Gepäck. „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung – was ist das? Brauche
ich so etwas auch?“ Ein Thema das
alle interessieren dürfte, egal ob Jung
oder Alt. Freuen Sie sich auf einen un-
Ende Nichtamtlicher Teil
terhaltsamen kurzweiligen Samstagvormittag mit einem guten Frühstück,
tolle Gespräche und einem interessanten Vortrag.
Anmeldung bis 20. Juni bei Irmgard
Hirschel-Urnauer, Tel. 06244-7930,
Doris Willems, Tel. 06242-7254, Angela Götz, Tel. 06703-960303, oder Ute
Fillinger, Tel. 0160-99354701.
U.F.
Mitgliederversammlung
EZG Qualitätsgetreide
Die EZG Qualitätsgetreide Rheinhessen-Pfalz lädt ein zur Mitgliederversammlung am Montag, den 15. Juni,
um 18 Uhr bei der Fa. Joh. Seemann
GmbH Landhandel, 55278 Hahnheim,
Am Alten Bahnhof 18. Neben den Regularien hält Prof. Dr. Jan Petersen,
Fachhochschule Bingen, einen Vortrag
zum Thema „Gefahren durch wachsende Herbizidresistenz – ackerbauliche Folgen“. Zudem gibt es einen Vortrag zu den Aussichten für die Getreidemärkte 2015 von Ute Becker-Keller,
Proland Agrarhandel Worms GmbH:
„Bulle oder Bär – wer übernimmt die
Führung im Markt?“. Weitere Infos unter Tel: 06731-95107000.
F.E.
Weinbergsbegehung
in Spiesheim
Die Bauern- & Winzervereine Albig und
Spiesheim laden, in Zusammenarbeit
mit dem Landhandel und der Pflanzenschutz-Industrie, alle interessierten
Winzer zu einer Weinbergsbesichtigung mit „neuen Spezialpräparaten“,
zur Gesunderhaltung der Rebanlagen,
in die Gemarkung Spiesheim, Gemarkungsteil „Hinterm Homberg“, recht
herzlich ein. Diese findet am Mittwoch,
den 17. Juni, um 19 Uhr statt. Die Anfahrt erfolgt über die L 408 von Biebelnheim nach Flonheim, letzter Betonweg rechts, vor dem KronkreuzKreisel. Die Einfahrt in den Wirtschaftsweg zum Weinberg ist ausgeschildert. Die Veranstaltung wird auch
bei Regenwetter durchgeführt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
E.Ber.
Seite 16
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Donnerstag, den 11. Juni 2015
www.woche-der-sonne.de
Sparpotenziale nutzen:
Pellets und Solar sparen Träume wahr
Vom 12. bis 21. Juni 2015 finden wieder bundesweit Veranstaltungen rund um die Themen Photovoltaik, Solarthermie
und Heizen mit Pellets statt.
Zum nun bereits neunten Mal greift die Aktionskampagne
"Woche der Sonne und Pellets" den Trend zur Selbstversorgung auf, zeigt Verbrauchern, wie sie Energie erzeugen und
damit Strom- und Wärmekosten sparen können. So bleibt
Solar- und Pelletsnutzern das eingesparte Geld für die wichtigen Dinge im Leben.
Umweltfreundlich heizen
und die Förderung kassieren
Der Bund stockt den
Zuschuss für eine Pelletheizung auf bis zu
8.000 Euro auf
(djd/pt). Viele Hausbesitzer
wissen es insgeheim: Der betagte Ölkessel im Keller
müsste dringend ausgetauscht werden - veraltete
Heizungsanlagen
verbrauchen zu viel, sind damit kostspielig und obendrein in Sachen Umweltschutz nicht
mehr auf der Höhe der Zeit.
Angesichts der vermeintlich
hohen Sanierungskosten wird
dennoch der Heizungstausch
immer wieder hinausgezögert.
Doch das finanzielle Argument gilt nicht mehr: "Um das
Heizen mit erneuerbaren
Energien zu fördern, hat die
Bundesregierung zum 1. April
2015 die Zuschüsse für Pelletheizungen deutlich erhöht",
sagt Martin Blömer vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Heizungssanierer erhielten nun beim Umstieg auf
Holzpellets mindestens 3.000
und bis zu 8.000 Euro Fördermittel. Bislang lag der Mindestzuschuss bei 2.400, der
Höchstbetrag bei 3.600 Euro.
Zuschüsse auch für
den Neubau
"Drei von vier Heizungen in
Deutschland sind veraltet und
entsprechen nicht mehr dem
Stand der Technik. Durch die
erhöhte Förderung wird der
längst fällige Umstieg auf
Holzpellets künftig noch attraktiver", betont Claudia
Röhr,
Sprecherin
der
Kampagne "Sicher heiz' ich".
Die minimale Förderhöhe von
3.000 Euro gilt für den Aus-
tausch einer alten fossilen
Heizung gegen eine moderne
Pelletheizung. Wenn zusätzlich ein Pufferspeicher installiert wird, erhöht sich die Förderung auf 3.500 Euro. Doch
nicht nur Eigentümer von Altbauten dürfen sich über den
Sanierungszuschuss freuen.
Erstmals unterstützt die Bundesregierung auch den Einbau von Pelletheizungen in
Neubauten mit ebenfalls mindestens 3.000 Euro. Voraussetzung dafür ist der Einsatz
eines Pellet-Brennwertkessels
oder eines Partikelfilters.
Die Mindestförderung bei der
Heizungsmodernisierung
greift in der Regel für gängige
Kesselgrößen im Ein- und
Z w e i f a m i l i e n h a u s b e re i c h .
Größere Heizungsanlagen mit
bis zu 100 kW Nennwärmeleistung werden mit 80 Euro je
kW gefördert - also bis zu
8.000 Euro. Noch höhere Fördergelder sind möglich bei einer Kombination des Pelletkessels mit einer Solarthermie-Anlage. Neu ist auch,
dass Begleitinvestitionen wie
der Neubau des Schornsteins
oder der Bau eines Pelletlagers mit zehn Prozent der Investitionskosten
gefördert
werden. Unter www.mit-pellets.de gibt es alle Details zu
den Förderrichtlinien sowie
zur Kampagne "Sicher heiz'
ich", die Verbraucher berät
und Fachhandwerker vor Ort
vermittelt.
Ökologische und sparsame Wärme
Die Experten helfen bei der
Auswahl eines passend dimensionierten Heizsystems
und sorgen für eine fachge-
Ein angenehmes Wohnklima bei geringen Heizkosten: Holzpellets
sind eine umweltfreundliche Alternative zu veralteten Öl- und
Gas-Heizungen.
Foto: djd/German Pellets GmbH
rechte Modernisierung. Denn
für den nachwachsenden
Rohstoff Holz sprechen längst
nicht nur die Fördermöglichkeiten. Die eigenen vier Wände mit den Holzpresslingen zu
beheizen, ist eine umweltfreundliche und zugleich
preisgünstige Alternative. "Im
Schnitt der vergangenen zehn
Jahre waren Holzpellets 30
Prozent günstiger als Heizöl",
sagt Claudia Röhr. Zudem
steht der nachwachsende
Rohstoff Holz sicher und in
ausreichender Menge zur Verfügung. Mit einem Wirkungsgrad von über 96 Prozent sind
Pelletheizungen besonders
effizient und sparsam, Umwelt
und Klima werden geschont.
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Alze yer Johannisnac ht
am Samstag, dem 13.06.2015 ab 18 Uhr
Am Abend des 13. Juni findet
in der Altstadt zwischen
Fischmarkt und dem Stadtgut
der Stadt Alzey wieder die Alzeyer Johannisnacht statt. Erleben Sie einen geselligen Abend
mit Musik, Stimmung und buntem Treiben im Herzen der
Volkerstadt Alzey
Das beliebte Sommerfest bietet
zahlreiche Möglichkeiten sich
zu amüsieren, Wein, Musik, kulinarische Angebote oder einfach nur einen schönen Sommerabend genießen. Für das kulinarische Angebot stehen u.a.
der Bürgerverein Framersheim
mit seinen Schwenksteaks vom
Holzkohlengrill, die Schlossgarde Alzey mit Bratwürsten,
Spundekäs mit frischen Bretzeln, DRK Alzey mit einer Pilzpfanne, Pizzeria Calimero, Eiscafé De Covre mit Eisspezialitäten, der HSV Alzey mit Bratwurst und Frikadellen, el Churro mit seinen Originalen Spanischen Churros zur Verfügung.
Die Winzergenossenschaft Albig, Weinstube Römer und das
Alzeyer Stadtweingut bieten
den Gästen ihre Weine an. Der
Bierbrauer Dieter Birk mit seinem Alzeyer Volkerbräu runden
das Angebot ab.
Auch das Musikalische Angebot
kann sich sehen lassen. Auf der
Köbig Bühne im Alzeyer Stadtweingut sorgen die Wonderfrolleins für gute Stimmung.
Mit Witz, Charme und Temperament fegen die drei gestandenen
Profi-Musikerinnen
durchs
deutsche Wirtschaftswunder der
50er und frühen 60er Jahre und
reißen schon nach wenigen Takten ihr Publikum mit.
So bunt wie ihre Petticoatkleider ist auch das Programm der
„Wonderfrolleins“.
Musikalische Abstecher in andere Jahrzehnte sind da ebenso
im Programm wie musikalische
Reisen nach Übersee. Mit „The
Mamas & The Papas“ wird geträumt, mit Louis Prima geswingt und mit lateinamerikanischen Klängen aus Mexiko, Kuba oder Brasilien der Tropenzauber heraufbeschworen.
Die Partyband Da Capo präsentiert den Gästen auf der e-rp
Bühne Rossmarkt zusammen
mit ihrer charmanten Sängerin
ein abwechslungsreiches Musikprogramm mit den kultigsten
Oldies, den fetzigsten Popklas-
sikern und den aktuellsten Partyhits. Dabei verstehen sie es
mit viel Charme und Humor,
das Publikum in die Aktionen
auf der Bühne mit einzubeziehen.
Wie im letzten Jahr, bei dem
ca. 6000 Gäste die Alzeyer
Johannisnacht besuchten, werden auch in diesem Jahr wieder
ausreichend Sitzplätze zur Verfügung stehen, es werden auch
wieder Taxistände eingerichtet,
so dass die Gäste wieder einen
sicheren Nachhauseweg antreten können.
Programm
18.00 Uhr
Öffnung der Stände
19.00 Uhr
Offizielle Eröffnung durch
Alzeyer Weinkönigin,
Rebecca I
• Ansprache Bürgermeister
Christoph Burkhard
20.00 Uhr
Live Musik; freier Eintritt
• Rossmarkt auf der e-rp
Bühne die Partyband
„Da Capo“
• Stadtweingut auf der Köbig
Bühne das Frauentrio
„Wonderfrolleins“
Veranstalter:
Text: HSV Alzey
Bild: Gerhard Paeseler
im
Ausschank
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im Stadtweingut in der Johannisnacht
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würden wir uns sehr freuen.
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Seit 1. Mai 2014 ist eine Neufassung der Energieeinsparverordnung
(EnEV) in Kraft getreten.
Darin sind unter anderem Regelungen über Pflichtangaben in Immobilienanzeigen enthalten.
Die inhaltlichen Vorgaben nach § 16 a richten sich ausschließlich an
Inserenten. Danach müssen Verkäufer, Vermieter, Verpächter oder
Leasinggeber einer Immobilie sicherstellen, dass die Pflichtangaben
zum Energieausweis in der Immobilienanzeige enthalten sind, sofern
ein solcher vorhanden ist.
Ab 1. Mai 2015 erfüllt die Nichtbeachtung den Strafbestand einer
Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Das Nachrichtenblatt trifft keine inhaltliche Prüfpflicht der Inserate!
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- Heizöl: Hzg. Öl
- Erdgas, Flüssiggas: Hzg. Gas
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4. Baujahr des Wohngebäudes
(§16a Abs.1 Nr. 4EnEV), zum Beispiel Bj 1998
5. Energieeffiziensklasse (EEK) des Wohngebäudes bei ab 1. Mai 2014
erstellten Energieausweisen (§16a Abs.1 Nr.5 EnEV)
A+ bis H, zum Beispiel: EEK B
Die Verwendung der vorgeschlagenen Abkürzungen erfolgt auf
eigene Gefahr, der Verlag übernimmt keine Gewähr.
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nutzte er gleich die Gelegenheit seinen Tank noch zu aktuell günstigen Preisen aufzufüllen.
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