Präsentation Webinar Sachkunde Pflanzenschutz

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Webinar: Sachkunde im Pflanzenschutz
Begrüßung
Einführung in das Thema – Rechtliche Vorgaben
1. Neuer Sachkundenachweis
o Wer braucht ihn?
o Wie bekommt man ihn?
Fragerunde / gemeinsame Diskussionsrunde
2. Fortbildung im Pflanzenschutz
o Welche Fortbildung ist erforderlich?
o Wer bietet die Fortbildung an?
Fragerunde / gemeinsame Diskussionsrunde
Resumee
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Rechtliche Vorgaben
Neue Vorgaben durch EU-Richtlinien und Verordnungen:
o EU-Rahmenrichtlinie 2009/128/EG
o EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Umsetzung im deutschen Recht:
o Pflanzenschutzgesetz vom 06. Februar 2012 (14.02.2012)
o Sachkundeverordnung vom 27. Juni 2013 (06.07.2013)
ab 26. November 2015 ist für alle Sachkundigen im
Pflanzenschutz ein neuer Sachkundeausweis erforderlich
Übergangsbestimmungen für alle derzeit Sachkundigen
Sachkundeausweis muss bis 26. Mai 2015 beantragt werden
Fortbildungen im Pflanzenschutz von EU vorgeschrieben
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Wer muss sachkundig sein?
Personen, die
Pflanzenschutzmittel anwenden
über den Pflanzenschutz beraten
andere Personen bei der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln anleiten oder beaufsichtigen
o in einem Ausbildungsverhältnis
o bei einer Hilfstätigkeit
Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen
(Handel, Genossenschaften, Baumärkte, etc.)
Pflanzenschutzmittel über das Internet in Verkehr bringen
(auch nicht gewerbsmäßig)
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Wozu braucht man keine Sachkunde?
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln,
die für nichtberufliche Verwender im Haus- und Kleingarten
zugelassen sind (HuK-Mittel)
im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses unter Anleitung
einer sachkundigen Person (Lehrling ohne Sachkunde)
zur Wildschadensverhütung durch nichtberufliche Anwender
in Ausübung einfacher Hilfstätigkeiten unter Verantwortung
und Aufsicht durch eine sachkundige Person z.B.
o Aufhängen von Pheromondispensern im Weinbau
o Ausbringung von Mausgift mit Legeflinten
o Behandlung von Ampfer mit Streichgerät
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Wer ist bisher sachkundig?
Personen, die Sachkundeprüfung bestanden haben
Landwirte, Winzer, Gärtner durch Ausbildung
andere Ausbildungen, die in der alten Sachkundeverordnung
vom… genannt sind, z.B.
o Abschluss eines Studiums (Uni, FH) im Bereich
Landwirtschaft, Forst, Gartenbau, Weinbau
o Ausbildung als Florist, Drogist etc. für die Abgabe von
Pflanzenschutzmitteln
Vergleichbare Abschlüsse aus anderen Mitgliedstaaten der
EU werden anerkannt,
Deutschkenntnisse müssen nachgewiesen werden
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Wie bekommt man den neuen
Sachkundeausweis? I
Antrag Online stellen unter www.pflanzenschutz-skn.de
ohne Registrierung
o Antrag ohne weiteren Kontakt und Verlaufskontrolle
mit Anmeldung und Registrierung
o über E-Mail und Passwort Verlaufskontrolle und künftige
Änderungsmöglichkeit möglich (empfohlen)
Nachweise als Anlage (PDF, JPG) beifügen oder ans
zuständige Landratsamt schicken
zuständig ist das Landratsamt am Wohnsitz
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Wie bekommt man den neuen
Sachkundeausweis? II
Alternativ Antrag direkt beim Landratsamt stellen
Nachweise mitbringen
o Sachkundenachweis oder
o Berufsabschluss
Sowohl Online als auch direkt beim Landratsamt:
Kostenübernahmeerklärung (für Mitarbeiter) bzw.
Gebühr (30 – 50 €) bezahlen
Sachkundeausweis für Anwendung und Beratung bzw.
Abgabe (In Verkehr bringen) wird zugesandt
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Wer ist künftig sachkundig?
Personen, die Sachkundeprüfung bestanden haben
Landwirte, Winzer, Gärtner durch Ausbildung
Landwirtschaftlicher Laborant, landwirtschaftlich technischer
Assistent, Fachkraft Agrarservice, Schädlingsbekämpfer und
Pflanzentechnologe.
Abschluss eines Studiums (Uni, FH) im Bereich
Landwirtschaft, Forst, Gartenbau, Weinbau mit
entsprechender Bescheinigung über die Prüfungsinhalte
Vergleichbare Abschlüsse aus anderen Mitgliedstaaten der
EU werden anerkannt,
Deutschkenntnisse müssen nachgewiesen werden
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Widerruf der Sachkunde
Die untere Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt soll den
Sachkundenachweis widerrufen, wenn
der Inhaber mehrfach gegen das Pflanzenschutzgesetz
verstoßen hat
der Inhaber auch nach Fristsetzung bei einer Kontrolle keine
Fortbildung besucht und nachweisen kann
Der Verstoß gegen die Anforderungen der Sachkunde stellt eine
Ordnungswidrigkeit dar:
Anwendung, Beratung und Verkauf von
Pflanzenschutzmitteln ohne sachkundig zu sein.
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Fragen zur Sachkunde?
Wer muss sachkundig sein?
Ausnahmen – keine Sachkunde erforderlich
Wer ist sachkundig?
Wie bekommt man den neuen Ausweis?
Widerruf der Sachkunde?
Ihre Fragen – Bitte nutzen Sie den Chat.
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Wer muss sich fortbilden?
Sachkundige Personen müssen sich innerhalb eines
Zeitraums von drei Jahren fortbilden
der erste Zeitraum für die bisher Sachkundigen begann am
01.01.2013 und endet am 31.12.2015
der zweite Dreijahreszeitraum dauert entsprechend vom
01.01.2016 - 31.12.2018
für die neuen Sachkundigen beginnt der Dreijahreszeitraum
mit der Ausstellung des Sachkundeausweises
Die Fortbildung dauert mindestens 4 Stunden
In Baden-Württemberg kann die Fortbildung auch durch 2
Veranstaltungen mit jeweils 2 Stunden erbracht werden.
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Inhalte der Fortbildung
Pflichtinhalte jeder Fortbildung (Rahmenrichtlinie EU)
Rechtsgrundlagen
integrierter Pflanzenschutz
- Maßnahmen und Instrumente
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
- Einsatz nach Gebrauchsanleitung
Risikomanagement
- Möglichkeiten Gefahren und Risiken zu erkennen und zu
beherrschen
- Verbraucher-, Anrainer-, Umwelt- und Naturschutz bei der
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
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Inhalte der Fortbildung
weitere Inhalte der Fortbildung (Rahmenrichtlinie EU)
Schadursachen
Pflanzenschutzmittelkunde
Anwenderschutz
Entsorgung von Pflanzenschutzmittelresten,
Brüheresten und Behältnissen
Aufzeichnungen
Schwerpunkt sollen dabei die aktuellen Änderungen und neuen
Erkenntnisse sein: Was ist neu?
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Wo kann man sich fortbilden?
Veranstaltungen des Pflanzenschutzdienstes
Landratsämter (Landwirtschaft), Regierungspräsidien,
Landesanstalten (LTZ, WBI, LVWO)
von den Regierungspräsidien zertifizierte Veranstaltungen
privater Anbieter (Verbände, Handel, Akademien, etc.)
Veranstaltungskalender im Infodienst BW:
Suchbegriff: Fortbildung Pflanzenschutz Baden-Württemberg
Anmeldung zu den Fortbildungen ist evtl. erforderlich Die Kosten der Bescheinigung sind unterschiedlich.
Fortbildungsbescheinigungen gelten bundesweit.
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Fragen zur Fortbildung in der Sachkunde?
Wer muss sich fortbilden?
Wie kann ich mich fortbilden?
Was erfahre ich dort?
Ihre Fragen – Bitte nutzen Sie den Chat.
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