Massnahmen des Bundes - Eidg. Departement für Wirtschaft

Eidgenössisches Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Fachkräfteinitiative (FKI) – Massnahmen des Bundes
Die Fachkräfteinitiative (FKI) ist 2011 von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann vor dem Hintergrund der demographischen
Entwicklung lanciert worden. Die verstärkte Zuwanderung, der Volksentscheid vom 9. Februar 2014 und die noch nicht in allem
absehbaren Folgen der Frankenstärke haben die Bedeutung der FKI unterdessen stark erhöht.
Zur Geschichte der Fachkräfteinitiative:
Bundesrat Schneider-Ammann setze im Mai 2011 einen Runden Tisch mit Bund, Kantonen und Sozialpartnern ein. Im November 2013 hiess der Bundesrat ein Massnahmenpaket gut. Im September 2014 beschloss der Bundesrat, die verschiedenen
Massnahmen zu intensivieren und neue anzugehen.
Vier Handlungsfelder stehen im Vordergrund:
1.
2.
3.
4.
Höherqualifizierung
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit für ältere Arbeitnehmende
Förderung von Innovationen
Die Federführung für die FKI trägt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Dabei gilt der Grundsatz,
dass die Federführung und Finanzierung konkreter Massnahmen der Handlungsfelder bei den fachlich zuständigen Bundesämtern liegt. Das WBF stellt die Koordination der FKI sicher, leistet Grundlagenarbeit, informiert und sensibilisiert Wirtschaft sowie
Politik und stellt das Monitoring sicher. Massnahmen, die im Kompetenzbereich der Kantone und Sozialpartner liegen, werden
von diesen beschlossen und umgesetzt.
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Massnahmen des Bundes in den einzelnen Handlungsfeldern (Stand: Ende Februar 2015 )
a. Höherqualifizierung
Massnahme
Beschreibung
Zuständigkeit Bund
1. MINT-Berufe
 Das Förderprogramm „MINT Schweiz“ unterstützt
2015 und 2016 Projekte und Initiativen zu MINTKompetenzen in der Schweiz.
 Die Schweizer Akademien der Wissenschaften koordinieren 2013–2016 private und öffentliche Initiativen im MINT-Bereich.
 Das Massnahmenpaket „Stärkung der Praxisorientierung beim Fachhochschulzugang im MINTBereich“ des SBFI umfasst einen befristeten Versuch mit 4-jährigen praxisintegrierten Studiengängen an Fachhochschulen für Gymnasiasten, die Förderung der Berufsmaturität und
gesamtschweizerisch einheitliche Rahmenbedingungen für die einjährige Arbeitswelterfahrung von
Gymnasialmaturandinnen und –maturanden (Zulassungsbedingung zur Fachhochschule). Inhaber und
Inhaberinnen eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses in bestimmten MINT-Fachbereichen haben überdies befristet die Möglichkeit, mit einer Aufnahmeprüfung zu einem Fachhochschulstudium
zugelassen zu werden. Die Ausnahmeregelegung
gilt für die Startjahrgänge 2014–2016.
 Zudem gibt es verschiedene Förderinitiativen an
Hochschulen und Forschungsanstalten.
WBF (SBFI)
 Der Masterplan Bildung Pflegeberufe des SBFI hat
das Ziel mehr Ausbildungsplätze in der Pflege zu
schaffen. Das Projekt wird Ende 2015 abgeschlossen.
WBF (SBFI)
2. Gesundheitsberufe
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Stand / Kontakt

Die Schweizer Akademien der
Wissenschaft koordinieren die Initiativen laufend – in erster Linie über
die Internetseite
www.mint.educa.ch.
2014 erfolgte im Rahmen des Förderprogramms „MINT Schweiz“ die
Ausschreibung für die MINTFördermassnahmen Dritter. Es
wurden 28 Projekte ausgewählt.

Die WBF-Verordnung über die Zulassung an Fachhochschulen (SR
414.715) wurde per 1.1.2015 revidiert. Die Fachhochschulen können praxisintegrierte Studiengänge
ab Herbst 2015 bis 2017 anbieten.

Ein Leitfaden für die einjährige Arbeitswelterfahrung ist aktuell bei
der Rektorenkonferenz swissuniversities in Erarbeitung.

Der Schlussbericht zum Masterplan Bildung Pflegeberufe wird zurzeit in Zusammenarbeit mit den
Verbundpartnern erstellt.
2/13
Massnahme
Beschreibung
Zuständigkeit Bund
 Der Schwerpunkt "Konsolidierung und Ausbau von
Lehre und Forschung der Humanmedizin" wird in die
BFI-Botschaft 2017-2020 aufgenommen. Der Bundesrat unterstützt Massnahmen der Kantone zur
Förderung der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten.
 Mit dem geplanten Gesundheitsberufsgesetz sollen
für die Gesundheitsberufe der Fachhochschulstufe
Berufsausübung und Ausbildung einheitlich geregelt
werden, um deren hohe Qualität auch künftig zu sichern.
3. Stärkung der
(v.a. höheren)
Berufsbildung
4. Berufsabschluss für
Erwachsene
erleichtern
 Die Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes soll die
direkte finanzielle Unterstützung von Teilnehmenden
vorbereitender Kurse auf eidgenössische Prüfungen
ermöglichen.
 Der nationale Qualifikationsrahmen für Abschlüsse
in der Berufsbildung verbessert deren internationale
Vergleichbarkeit und Anerkennung. Die entsprechende Verordnung trat am 1. Oktober 2014 in
Kraft.
 Die Durchlässigkeit zum Hochschulbereich, insbesondere zu den Fachhochschulen, soll geklärt werden.
WBF (SBFI)
Die erste Phase des Projekts „Berufsabschluss und Be- WBF (SBFI)
rufswechsel für Erwachsene“ wurde im Juni 2014 mit einem Grundlagenbericht abgeschlossen. In der zweiten
Projektphase werden die darin enthaltenen Empfehlungen umgesetzt. Die Thematik wird 2015 in den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen des Bundes und der
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Stand / Kontakt

Der Entwurf des Schwerpunktes
„Konsolidierung und Ausbau von
Lehre und Forschung der Humanmedizin“ für die BFI-Botschaft
2017-2020 wurde begonnen. Der
Entwurf zur Botschaft sollte Ende
2015 vorliegen.

Die Botschaft zum Gesundheitsberufegesetz wird gemäss Bundesratsbeschluss vom November
2014 bis November 2015 ausgearbeitet.

Die Vernehmlassung der Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes
läuft bis 21.04.2015.

Ein Pilotprojekt betreffend der
Durchlässigkeit zum Hochschulbereich ist in Zusammenarbeit mit der
Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) in Planung.
 Im März 2015 wird der „Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene“ als gemeinsames bildungspolitisches Ziel zwischen
Bund und Kantonen (EDK) verankert. Die laufenden bzw. geplanten
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Massnahme
Beschreibung
Zuständigkeit Bund
Massnahmen werden in der BFIBotschaft 2017-2020 berücksichtigt.
 Die Teilprojekte „Überprüfung & Ergänzung Validierungsleitfaden“ sowie „Zulassung zu eidgenössischen
HBB-Angeboten“ sind lanciert.
 Zur Vorbereitung der weiteren Teilprojekte finden laufend Gespräche
mit den Verbundpartnern statt.
Kantone sowie in der BFI-Botschaft 2017-2020 verankert. Weiter fördert das SBFI den Ausbau und die Entwicklung erwachsenengerechter Angebote, indem es
zusammen mit den Verbundpartnern eine Überprüfung
und Ergänzung des Validierungsleitfadens vornimmt,
einen Leitfaden zu „erwachsenengerechtem Ausbilden
und Prüfen“ erstellt und die Zulassungsbestimmungen
zu HBB-Angeboten überarbeitet. In einem weiteren
Schritt (2016-2017) werden der Zugang zur Information
mit einem gesamtschweizerischen Informationskonzept
verbessert und Fragen rund um Finanzierung und Begleitung geklärt. Studien sollen vertieft Aufschluss über
die Zielgruppen, das Potenzial, die Hürden und die Erfolgsfaktoren geben. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Berufsabschlüsse
und Berufswechsel für Erwachsene effizient und erwachsenengerecht zu gestalten, mit dem Ziel, die Abschlussquote zu erhöhen.
5. Projekt
Match-Prof
Das Projekt „Match-Prof“ hat zum Ziel, das Matching
zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt zu verbessern und dadurch die Zahl der offenen
Lehrstellen sowie der Jugendlichen in Zwischenlösungen zu senken. Auch sollen Jugendliche schneller und
direkter in die Berufsbildung integriert werden. Entsprechende Projekte von Kantonen und Organisationen der
Arbeitswelt werden bei der Projektplanung sachlich,
z.B. bei der Entwicklung von Projektideen, und finanziell vom SBFI unterstützt. Die Projektunterstützung für
Match-Prof Bern und Lehrstellenvermittlung Basel Stadt
wurden bewilligt. Die Projekte wurden Anfang 2015 gestartet.
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Stand / Kontakt
WBF (SBFI)
Das Projekt Match-Prof arbeitete bis
Anfang März 2015 an 47 Partnerprojekten. Davon kann das SBFI die unten aufgeführten Projekte unterstützen.
Sie sollen insgesamt 1‘648 Jugendliche auf dem Lehrstellenmarkt
(422/Jahr) vermitteln.


Match-Prof Bern: Matching-Projekt
für Migranten und Migrantinnen im
Kanton Bern
Lehrstellenvermittlung Basel
Stadt: Lehrstellenvermittlung im
Kanton Basel Stadt
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Massnahme
Beschreibung
Zuständigkeit Bund
Stand / Kontakt
6. Stärkung der
Nachwuchsförderung an
Hochschulen
Anreizorientierte Massnahmen sollen die universitären
Hochschulen darin unterstützen, ihre Karrierestrukturen
umzubauen. Über ein Förderpaket sollen insbesondere
Assistenzprofessoren mit Tenure Track gefördert werden. Die Massnahmen werden im Hinblick auf die BFIBotschaft 2017-2020 vom Bund gemeinsam mit den
Hochschulen und dem Schweizerischen Nationalfonds
erarbeitet.
WBF (SBFI)
Mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Entwurfs für die BFI 20172020 wurde begonnen. Der Entwurf
zur Botschaft sollte Ende 2015 vorliegen.
7. Verbesserung
der Vereinbarkeit von
Studium, Berufsausbildung und Militärdienst:
Harmonisierung zwischen ziviler
Bildungslandschaft und Armee
8. Verstärkung
der Bildungs- und
Erwerbsintegration von
vorläufig
Aufgenommenen (VA)
und Flüchtlingen (Flü)
Es wird geprüft, ob und wie die bestehenden Elemente
der beruflichen sowie der militärischen Grund- und Weiterbildung aufeinander abgestimmt sind und welche
Möglichkeiten für deren optimale Harmonisierung besteht. Zudem wird die gegenseitige Anrechnung von
absolvierten und bestandenen Lehrgängen an zivilen
und militärischen Bildungsinstitutionen systematisch gefördert.
VBS (V)
Informationen erhältlich bei
[email protected]
In Zusammenarbeit mit zuständigen Akteuren und im
Rahmen abgestimmter Projekte wird auf die verstärkte
Bildungs- und Erwerbsbeteiligung von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen hingearbeitet.
EJPD (SEM) Informationen erhältlich bei
[email protected]
[email protected]
Abbau von strukturellen Hürden: Dazu sind u.a. in der
Zusatzbotschaft zur Revision des Ausländergesetzes
(in Vernehmlassung seit Februar 2015) rechtliche Anpassungen aufgenommen. Die Zusammenarbeit mit
den Kantonen wird auf der Basis des Berichts „Arbeitsmarktintegration von VA und anerkannten Flüchtlinge“
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Massnahme
Beschreibung
Zuständigkeit Bund
Stand / Kontakt
sichergestellt (Empfehlungen der Arbeitsgruppe
VSAA/VKM).
Integrationsdialog der TAK (Zwischenbilanz vom 26. Januar 2015): Die Wirtschaftsverbände werden vermehrt
Information und Sensibilisierung der Arbeitgeber zu dieser Thematik betreiben. Mit ausgewählten Branchen
entwickelt das SEM Pilotprojekte (z.B. Personalverleih,
Hotellerie/Gastro, Reinigung, Bauhauptgewerbe).
Pilotprojekte des SEM: In Ergänzung zu den kantonalen Integrationsprogrammen KIP (2014-2017) wird
bspw. das Projekt „Potenziale Nutzen – Nachholbildung“ durchgeführt. Mit diesem soll aufgezeigt werden,
wie VA/Flü anhand ihrer vorhandenen Qualifikationen in
den Arbeitsmarkt integriert werden können.
b. Arbeit bis zur Pensionierung und darüber hinaus
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Massnahme
Beschreibung
Zuständigkeit Bund
9. Nationale
Konferenz
zum Thema
ältere Arbeitnehmende
Mit der Annahme des Postulats Rechsteiner (14.3569)
hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende
durchzuführen. Das Postulat schlägt vor, die Konferenz
nach dem Modell der Lehrstellenkonferenz zu gestalten. Die Sozialpartner, welche das Postulat breit unterstützen, stehen hinter diesem Format, da es sich für die
rasche Einigung auf konkrete Massnahmen bewährt
hat.
WBF (SECO,
SBFI); EDI
(BSV); EFD
(EPA)
10. Bundesverwaltung als
Arbeitgeberin:
Vorbildfunktion (Konzept
«Generationenmanagement»)
Das Konzept «Generationenmanagement» definiert
Massnahmen, um dem entstehenden Mangel an Fachkräften in der Bundesverwaltung entgegenzutreten, der
als Folge des demografischen Wandels entsteht. Dabei
sollen – unter anderem – Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für eine Erwerbstätigkeit über die Pensionierung hinaus geprüft werden.
EFD (EPA)
Informationen erhältlich bei
[email protected]
11. Reform der
Altersvorsorge 2020
Die Reform der Altersvorsorge 2020 soll die rechtlichen
Grundlagen im Bereich der Sozialversicherung für die
Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmenden verbessern (Ausbau von Flexibilität). Den Anliegen der FKI
wird durch die Abschaffung des Beitragsanstiegs mit 55
Jahren Rechnung getragen.
EDI (BSV)
Informationen erhältlich bei
[email protected]
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Stand / Kontakt
Die Konferenz wird geschlossen und
mit beschränkter Teilnehmerzahl am
27. April 2015 mit den Sozialpartnern
und den Kantonen stattfinden.
Der Einbezug der Betroffenen ist dem
WBF wichtig und wird auf zwei Wege
sichergestellt: Einerseits werden ältere
Arbeitnehmende durch die Sozialpartner vertreten. Andererseits werden das
WBF und das Staatssekretariat für
Wirtschaft (SECO) im Vorfeld der Konferenz verschiedene Organisationen,
welche sich Fragen älterer Arbeitnehmenden annehmen, an einer gemeinsamen Sitzung konsultieren. Ihre Anliegen werden an der Konferenz
einfliessen.
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c. Vereinbarkeit Beruf und Familie
Massnahme
Beschreibung
Zuständigkeit Bund
12. Arbeiten zur
Beseitigung
der Benachteiligung von
Ehepartnern
bei der direkten Bundessteuer
Das Ziel ist die Beseitigung des verfassungswidrigen
Zustands und damit einhergehend auch die Beseitigung
der negativen Anreize bezüglich (zusätzlicher) Erwerbstätigkeit. Im Juni 2015 erstattet die Eidgenössische
Steuerverwaltung dem Bundesrat Bericht über den
Stand der Arbeiten.
EFD (ESTV)
13. Überprüfung
der steuerlichen Behandlung
von Kinderdrittbetreuungskosten
Das EFD wird einen Bericht über die effektive Ausschöpfung und Verteilung des Kinderdrittbetreuungsabzugs erstellen. Dabei wird auch geprüft, inwieweit durch
eine Änderung im Bereich der steuerlichen Behandlung
der Betreuungskosten negative Arbeitsanreize beseitigt
werden können.
EFD (ESTV)
Informationen erhältlich bei
[email protected]
14. Arbeitsgruppe zur
Klärung von
Fragen bezüglich der Finanzierung
von Tagesstrukturen
im Schulbereich
Im Auftrag des Bundesrates hat das SECO eine Arbeitsgruppe unter Einbezug der Kantone und der Sozialpartner konstituiert. Diese prüft die Auswirkungen verschiedener Finanzierungsmodelle von Tagesstrukturen
im Schulbereich auf Angebot und Nachfrage von Betreuungsplätzen, auf die Erwerbstätigkeit sowie die finanziellen Auswirkungen für alle Betroffenen.
WBF (SECO,
SBFI); EDI
(BSV); EFD
(EFV)
Die Arbeitsgruppe hat die Arbeiten aufgenommen. Gemäss Bundesratsauftrag werden im Juni 2015 die ersten
Ergebnisse dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht.
15. Verlängerung der Anstossfinanzierung des
Die Verlängerung um 4 Jahre bis zum 31. Januar 2019
wurde vom Parlament in der Herbstsession 2014 genehmigt.
EDI (BSV)
Informationen erhältlich bei
und Kantone [email protected]
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Stand / Kontakt
Informationen erhältlich bei
[email protected]
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Massnahme
Bundes für
Kinderkrippen
Beschreibung
Zuständigkeit Bund
Stand / Kontakt
Bericht zum Po Quadranti (Abbau bürokratischer Hürden) wird zusammen mit Kantonen bis 2015/16 erstellt.
16. Einsatz von
Zivildienstleistenden in
Kinderbetreuungsstrukturen
Die vom Bundesrat am 27. August 2014 an das Parlament überwiesene Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes sieht einen neuen Tätigkeitsbereich
„Schulwesen“ vor. Zivildienstpflichtige sollen neu die
Lehrpersonen unterstützen können, beispielsweise bei
der Pausenaufsicht, am Mittagstisch, bei der Aufgabenhilfe oder bei der Begleitung von Schulprojekten und
Schullagern. Dieses Angebot soll es Gemeinden und
Kantonen erleichtern, solche Angebote auszubauen
und die Qualität der Betreuung zu sichern.
WBF (ZIVI)
Informationen erhältlich bei
[email protected]
17. Bundesverwaltung als
Arbeitgeberin:
Vorbildfunktion im Bereich Vereinbarkeit Beruf
und Familie

EFD (EPA)
Informationen erhältlich bei
[email protected]


Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung haben
seit 1. Juli 2013 ab der Geburt oder Adoption von
Kindern Anspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads um höchstens 20 Prozent. Der Beschäftigungsgrad darf dabei nicht unter 60 Prozent
fallen. (Art. 60a BPV)
Neu zu besetzende Stellen werden in der Bundesverwaltung seit 30. Juni 2010 nach Möglichkeit mit
einem Beschäftigungsgrad von 80 bis 100 Prozent
ausgeschrieben.
Die Bundesverwaltung bietet flexible Arbeitsformen
wie Teilzeit und Jobsharing auch im Kaderbereich,
die Möglichkeit von Telearbeit/mobilem Arbeiten sowie flexible Arbeitszeitmodelle (Vertrauensarbeitszeit, Jahresarbeitszeit).
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Massnahme
Beschreibung

18. Chancengleichheit an
den Fachhochschulen
Zuständigkeit Bund
Die Bundesverwaltung unterstützt die Mitarbeitenden bei der familienexternen Kinderbetreuung finanziell und bietet ein Beratungsangebot im Bereich
der Kinder- und Angehörigenbetreuung an.
Wichtige Bestandteile des Bundesprogramms Chancengleichheit an den Fachhochschulen sind die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie, das
Gendermainstreaming, die Nachwuchsförderung (u.a.
durch die Personalpolitik und die Rekrutierung von Studierenden) und die Berücksichtigung des Genderaspekts in Lehre und Forschung.
WBF (SBFI)


Gleichstellungspolitik
Personalpolitik und Nachwuchsförderung
Rekrutierung Studierender
Lehre und Forschung.
Die thematischen Schwerpunkte sind
MINT für Frauen sowie Gesundheit
und Soziale Arbeit für Männer.
Der Entwurf zur Botschaft sollte Ende 2015 vorliegen.
Die Evaluation soll aufzeigen, wie mit Finanzhilfen familienfreundliche Arbeitsbedingungen in Unternehmen gefördert werden und wie sie zukünftig gewährt werden
sollen.
Die Fachhochschulen setzen in der
BFI-Periode 2013-2016 ihre Aktionspläne in vier Handlungsfeldern um:


Die Chancengleichheit soll mit der BFI-Botschaft 20172020 nachhaltig in den Hochschulen verankert werden.
19. Evaluation
der Finanzhilfen nach
Gleichstellungsgesetz
Stand / Kontakt
EDI (EBG)
Informationen erhältlich bei
[email protected]
d. Innovationen
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Massnahme
Beschreibung
Zuständigkeit Bund
20. Das Beschäftigungswachstum im
Gesundheitswesen und im
Sozialbereich
sowie im Bildungswesen
untersuchen
und Massnahmen zur
Produktivitätssteigerung prüfen
Das EDI (BAG) berichtet im Rahmen seiner gesundheitspolitischen Prioritäten «Gesundheit2020» über
Massnahmen zur Effizienz- und Qualitätssteigerung
und trägt so dazu bei, den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen. Zu diesen Massnahmen zählen unter
anderem die Qualitätsstrategie, die Stärkung des HTAProgramms (Health Technology Assessment) oder
auch das elektronische Patientendossier, das im Juni
2014 eine wichtige Hürde im Ständerat genommen hat.
Die Förderung der Hausarztmedizin und der medizinischen Grundversorgung, eine bessere Koordination der
Behandlungen sowie die Unterstützung der Versorgungsforschung gehören zu den Massnahmen, mit denen insbesondere die Produktivität erhöht werden soll.
EDI (BAG,
BSV);
WBF(SBFI)
Die Autonomie älterer Menschen wird mittels technischer Innovationen gefördert. Das Programm leistet damit einen Beitrag zur Entlastung der Gesundheitsfachpersonen und zur Entschärfung der
Fachkräfteknappheit. Die Schweiz ist an rund 60 AALProjekten und damit bei der Entwicklung entsprechender Innovationen beteiligt. Die Hochschule Luzern beispielsweise entwickelte zusammen mit Firmen eine
GPS-unterstütze Mobilitätshilfe für ältere Menschen. An
der Universität Genf wurde in Zusammenarbeit mit einem Schweizer Unternehmen und ausländischen Partnern eine Avatar-basierte, virtuelle Betreuung lanciert.
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Informationen erhältlich bei
[email protected]
Informationen erhältlich bei
[email protected]
Einen analogen Bericht zu den Gründen des Beschäftigungswachstums und den Möglichkeiten zu dessen Beschränkung v.a. durch Produktivitätssteigerungen erarbeitet das EDI (BSV) im Sozialbereich und das WBF
(SBFI) im Bildungsbereich, beide vorbehältlich der Mitwirkung der Kantone.
21. Active and
Assisted Living Programme
(AAL)
Stand / Kontakt
Der Bericht zur Produktivitätssteigerung im Bildungsbereich wird im Rahmen der BFI-Botschaft 2017–2020 erstellt.
WBF (SBFI)
Die Schweiz beteiligt sich als Vollmitglied an der zweiten Programmperiode
(2014–2020) von AAL. Die Zulassungskriterien für Projekte und die Förderquote blieben unverändert.
Details: www.sbfi.admin.ch/AAL
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Massnahme
Beschreibung
Zuständigkeit Bund
Stand / Kontakt
Stand / Kontakt
Sie reduziert den direkten Bedarf an Pflegepersonal.
Die Projektträger des AAL-Programms sind Fachhochschulen, Universitäten, Firmen (KMU) und Organisationen, welche die Endanwenderinnen und Endanwender
vertreten. Aus den jährlichen Ausschreibungen resultieren durchschnittlich 12 neue Projekte mit Beteiligten
aus der Schweiz.
e. Koordination und Grundlagenarbeiten
Massnahme
Beschreibung
Zuständigkeit Bund
22. Koordination
Das WBF hat Arbeitsgefässe und ein Netzwerk zur Koordination der Arbeiten ab 2015 aufgebaut. Auf nationaler Ebene wird die FKI durch eine tripartite Begleitgruppe abgestimmt.
WBF (SECO) Ein regelmässiger Informationsaustausch und eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantone und Sozialpartner finden statt.
23. Indikatorensystem
Das Indikatorensystem 2009 zur Analyse der aktuellen
Fachkräftesituation in der Schweiz nach Berufsgruppen
wurde aufdatiert, weiterentwickelt und im April 2014 publiziert.
WBF (SECO) Bis im Herbst 2015 wird die Machbarkeit einer regionalen oder branchenbezogenen Differenzierung des Indikatorensystems geprüft.
24. Monitoring
Das Monitoring folgt gemäss Bundesratsbeschluss einem Zweijahresrhythmus (2015 und 2017).
WBF (SECO) Ende Juni 2015 wird der erste Monitoring-Bericht über den Stand der Umsetzungsarbeiten im Rahmen der FKI
vorliegen.
25. Projektfinanzierung
Ab 2015 verfügt die FKI über ein beschränktes Budget,
um Projekte finanziell zu unterstützen.
WBF (SECO) Ein Kriterienkatalog wird erarbeitet und
es finden Abklärungen zu den Finanzierungsbedingungen bis im Herbst
2015 statt.
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Massnahme
Beschreibung
Zuständigkeit Bund
26. Abschluss
von Vereinbarungen mit
den Organisationen der
Arbeitswelt
und mit den
Kantonen
Das Ziel ist die breite Abstützung des Engagements für
die FKI und die Sicherstellung einer gemeinsamen und
wirkungsvollen Kommunikation.
WBF (SECO) Zurzeit wird die Vereinbarung mit den
Kantonen ausgehandelt. Ebenfalls geplant ist eine Vereinbarung mit den Sozialpartnern. Nach Abschluss der Vereinbarung mit den Kantonen werden
die Verhandlungen für eine Vereinbarung mit den Sozialpartnern aufgenommen.
402.5/2013/00614 \ COO.2101.104.7.893325
Stand / Kontakt
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