Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Fachkräfteinitiative (FKI) – Massnahmen des Bundes Die Fachkräfteinitiative (FKI) ist 2011 von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung lanciert worden. Die verstärkte Zuwanderung, der Volksentscheid vom 9. Februar 2014 und die noch nicht in allem absehbaren Folgen der Frankenstärke haben die Bedeutung der FKI unterdessen stark erhöht. Zur Geschichte der Fachkräfteinitiative: Bundesrat Schneider-Ammann setze im Mai 2011 einen Runden Tisch mit Bund, Kantonen und Sozialpartnern ein. Im November 2013 hiess der Bundesrat ein Massnahmenpaket gut. Im September 2014 beschloss der Bundesrat, die verschiedenen Massnahmen zu intensivieren und neue anzugehen. Vier Handlungsfelder stehen im Vordergrund: 1. 2. 3. 4. Höherqualifizierung Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Schaffung guter Bedingungen zur Erwerbstätigkeit für ältere Arbeitnehmende Förderung von Innovationen Die Federführung für die FKI trägt das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Dabei gilt der Grundsatz, dass die Federführung und Finanzierung konkreter Massnahmen der Handlungsfelder bei den fachlich zuständigen Bundesämtern liegt. Das WBF stellt die Koordination der FKI sicher, leistet Grundlagenarbeit, informiert und sensibilisiert Wirtschaft sowie Politik und stellt das Monitoring sicher. Massnahmen, die im Kompetenzbereich der Kantone und Sozialpartner liegen, werden von diesen beschlossen und umgesetzt. 402.5/2013/00614 \ COO.2101.104.7.893325 Massnahmen des Bundes in den einzelnen Handlungsfeldern (Stand: Ende Februar 2015 ) a. Höherqualifizierung Massnahme Beschreibung Zuständigkeit Bund 1. MINT-Berufe Das Förderprogramm „MINT Schweiz“ unterstützt 2015 und 2016 Projekte und Initiativen zu MINTKompetenzen in der Schweiz. Die Schweizer Akademien der Wissenschaften koordinieren 2013–2016 private und öffentliche Initiativen im MINT-Bereich. Das Massnahmenpaket „Stärkung der Praxisorientierung beim Fachhochschulzugang im MINTBereich“ des SBFI umfasst einen befristeten Versuch mit 4-jährigen praxisintegrierten Studiengängen an Fachhochschulen für Gymnasiasten, die Förderung der Berufsmaturität und gesamtschweizerisch einheitliche Rahmenbedingungen für die einjährige Arbeitswelterfahrung von Gymnasialmaturandinnen und –maturanden (Zulassungsbedingung zur Fachhochschule). Inhaber und Inhaberinnen eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses in bestimmten MINT-Fachbereichen haben überdies befristet die Möglichkeit, mit einer Aufnahmeprüfung zu einem Fachhochschulstudium zugelassen zu werden. Die Ausnahmeregelegung gilt für die Startjahrgänge 2014–2016. Zudem gibt es verschiedene Förderinitiativen an Hochschulen und Forschungsanstalten. WBF (SBFI) Der Masterplan Bildung Pflegeberufe des SBFI hat das Ziel mehr Ausbildungsplätze in der Pflege zu schaffen. Das Projekt wird Ende 2015 abgeschlossen. WBF (SBFI) 2. Gesundheitsberufe 402.5/2013/00614 \ COO.2101.104.7.893325 Stand / Kontakt Die Schweizer Akademien der Wissenschaft koordinieren die Initiativen laufend – in erster Linie über die Internetseite www.mint.educa.ch. 2014 erfolgte im Rahmen des Förderprogramms „MINT Schweiz“ die Ausschreibung für die MINTFördermassnahmen Dritter. Es wurden 28 Projekte ausgewählt. Die WBF-Verordnung über die Zulassung an Fachhochschulen (SR 414.715) wurde per 1.1.2015 revidiert. Die Fachhochschulen können praxisintegrierte Studiengänge ab Herbst 2015 bis 2017 anbieten. Ein Leitfaden für die einjährige Arbeitswelterfahrung ist aktuell bei der Rektorenkonferenz swissuniversities in Erarbeitung. Der Schlussbericht zum Masterplan Bildung Pflegeberufe wird zurzeit in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern erstellt. 2/13 Massnahme Beschreibung Zuständigkeit Bund Der Schwerpunkt "Konsolidierung und Ausbau von Lehre und Forschung der Humanmedizin" wird in die BFI-Botschaft 2017-2020 aufgenommen. Der Bundesrat unterstützt Massnahmen der Kantone zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten. Mit dem geplanten Gesundheitsberufsgesetz sollen für die Gesundheitsberufe der Fachhochschulstufe Berufsausübung und Ausbildung einheitlich geregelt werden, um deren hohe Qualität auch künftig zu sichern. 3. Stärkung der (v.a. höheren) Berufsbildung 4. Berufsabschluss für Erwachsene erleichtern Die Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes soll die direkte finanzielle Unterstützung von Teilnehmenden vorbereitender Kurse auf eidgenössische Prüfungen ermöglichen. Der nationale Qualifikationsrahmen für Abschlüsse in der Berufsbildung verbessert deren internationale Vergleichbarkeit und Anerkennung. Die entsprechende Verordnung trat am 1. Oktober 2014 in Kraft. Die Durchlässigkeit zum Hochschulbereich, insbesondere zu den Fachhochschulen, soll geklärt werden. WBF (SBFI) Die erste Phase des Projekts „Berufsabschluss und Be- WBF (SBFI) rufswechsel für Erwachsene“ wurde im Juni 2014 mit einem Grundlagenbericht abgeschlossen. In der zweiten Projektphase werden die darin enthaltenen Empfehlungen umgesetzt. Die Thematik wird 2015 in den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen des Bundes und der 402.5/2013/00614 \ COO.2101.104.7.893325 Stand / Kontakt Der Entwurf des Schwerpunktes „Konsolidierung und Ausbau von Lehre und Forschung der Humanmedizin“ für die BFI-Botschaft 2017-2020 wurde begonnen. Der Entwurf zur Botschaft sollte Ende 2015 vorliegen. Die Botschaft zum Gesundheitsberufegesetz wird gemäss Bundesratsbeschluss vom November 2014 bis November 2015 ausgearbeitet. Die Vernehmlassung der Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes läuft bis 21.04.2015. Ein Pilotprojekt betreffend der Durchlässigkeit zum Hochschulbereich ist in Zusammenarbeit mit der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) in Planung. Im März 2015 wird der „Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene“ als gemeinsames bildungspolitisches Ziel zwischen Bund und Kantonen (EDK) verankert. Die laufenden bzw. geplanten 3/13 Massnahme Beschreibung Zuständigkeit Bund Massnahmen werden in der BFIBotschaft 2017-2020 berücksichtigt. Die Teilprojekte „Überprüfung & Ergänzung Validierungsleitfaden“ sowie „Zulassung zu eidgenössischen HBB-Angeboten“ sind lanciert. Zur Vorbereitung der weiteren Teilprojekte finden laufend Gespräche mit den Verbundpartnern statt. Kantone sowie in der BFI-Botschaft 2017-2020 verankert. Weiter fördert das SBFI den Ausbau und die Entwicklung erwachsenengerechter Angebote, indem es zusammen mit den Verbundpartnern eine Überprüfung und Ergänzung des Validierungsleitfadens vornimmt, einen Leitfaden zu „erwachsenengerechtem Ausbilden und Prüfen“ erstellt und die Zulassungsbestimmungen zu HBB-Angeboten überarbeitet. In einem weiteren Schritt (2016-2017) werden der Zugang zur Information mit einem gesamtschweizerischen Informationskonzept verbessert und Fragen rund um Finanzierung und Begleitung geklärt. Studien sollen vertieft Aufschluss über die Zielgruppen, das Potenzial, die Hürden und die Erfolgsfaktoren geben. Die Massnahmen sollen dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Berufsabschlüsse und Berufswechsel für Erwachsene effizient und erwachsenengerecht zu gestalten, mit dem Ziel, die Abschlussquote zu erhöhen. 5. Projekt Match-Prof Das Projekt „Match-Prof“ hat zum Ziel, das Matching zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Lehrstellenmarkt zu verbessern und dadurch die Zahl der offenen Lehrstellen sowie der Jugendlichen in Zwischenlösungen zu senken. Auch sollen Jugendliche schneller und direkter in die Berufsbildung integriert werden. Entsprechende Projekte von Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt werden bei der Projektplanung sachlich, z.B. bei der Entwicklung von Projektideen, und finanziell vom SBFI unterstützt. Die Projektunterstützung für Match-Prof Bern und Lehrstellenvermittlung Basel Stadt wurden bewilligt. Die Projekte wurden Anfang 2015 gestartet. 402.5/2013/00614 \ COO.2101.104.7.893325 Stand / Kontakt WBF (SBFI) Das Projekt Match-Prof arbeitete bis Anfang März 2015 an 47 Partnerprojekten. Davon kann das SBFI die unten aufgeführten Projekte unterstützen. Sie sollen insgesamt 1‘648 Jugendliche auf dem Lehrstellenmarkt (422/Jahr) vermitteln. Match-Prof Bern: Matching-Projekt für Migranten und Migrantinnen im Kanton Bern Lehrstellenvermittlung Basel Stadt: Lehrstellenvermittlung im Kanton Basel Stadt 4/13 Massnahme Beschreibung Zuständigkeit Bund Stand / Kontakt 6. Stärkung der Nachwuchsförderung an Hochschulen Anreizorientierte Massnahmen sollen die universitären Hochschulen darin unterstützen, ihre Karrierestrukturen umzubauen. Über ein Förderpaket sollen insbesondere Assistenzprofessoren mit Tenure Track gefördert werden. Die Massnahmen werden im Hinblick auf die BFIBotschaft 2017-2020 vom Bund gemeinsam mit den Hochschulen und dem Schweizerischen Nationalfonds erarbeitet. WBF (SBFI) Mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Entwurfs für die BFI 20172020 wurde begonnen. Der Entwurf zur Botschaft sollte Ende 2015 vorliegen. 7. Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium, Berufsausbildung und Militärdienst: Harmonisierung zwischen ziviler Bildungslandschaft und Armee 8. Verstärkung der Bildungs- und Erwerbsintegration von vorläufig Aufgenommenen (VA) und Flüchtlingen (Flü) Es wird geprüft, ob und wie die bestehenden Elemente der beruflichen sowie der militärischen Grund- und Weiterbildung aufeinander abgestimmt sind und welche Möglichkeiten für deren optimale Harmonisierung besteht. Zudem wird die gegenseitige Anrechnung von absolvierten und bestandenen Lehrgängen an zivilen und militärischen Bildungsinstitutionen systematisch gefördert. VBS (V) Informationen erhältlich bei [email protected] In Zusammenarbeit mit zuständigen Akteuren und im Rahmen abgestimmter Projekte wird auf die verstärkte Bildungs- und Erwerbsbeteiligung von vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlingen hingearbeitet. EJPD (SEM) Informationen erhältlich bei [email protected] [email protected] Abbau von strukturellen Hürden: Dazu sind u.a. in der Zusatzbotschaft zur Revision des Ausländergesetzes (in Vernehmlassung seit Februar 2015) rechtliche Anpassungen aufgenommen. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen wird auf der Basis des Berichts „Arbeitsmarktintegration von VA und anerkannten Flüchtlinge“ 402.5/2013/00614 \ COO.2101.104.7.893325 5/13 Massnahme Beschreibung Zuständigkeit Bund Stand / Kontakt sichergestellt (Empfehlungen der Arbeitsgruppe VSAA/VKM). Integrationsdialog der TAK (Zwischenbilanz vom 26. Januar 2015): Die Wirtschaftsverbände werden vermehrt Information und Sensibilisierung der Arbeitgeber zu dieser Thematik betreiben. Mit ausgewählten Branchen entwickelt das SEM Pilotprojekte (z.B. Personalverleih, Hotellerie/Gastro, Reinigung, Bauhauptgewerbe). Pilotprojekte des SEM: In Ergänzung zu den kantonalen Integrationsprogrammen KIP (2014-2017) wird bspw. das Projekt „Potenziale Nutzen – Nachholbildung“ durchgeführt. Mit diesem soll aufgezeigt werden, wie VA/Flü anhand ihrer vorhandenen Qualifikationen in den Arbeitsmarkt integriert werden können. b. Arbeit bis zur Pensionierung und darüber hinaus 402.5/2013/00614 \ COO.2101.104.7.893325 6/13 Massnahme Beschreibung Zuständigkeit Bund 9. Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende Mit der Annahme des Postulats Rechsteiner (14.3569) hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende durchzuführen. Das Postulat schlägt vor, die Konferenz nach dem Modell der Lehrstellenkonferenz zu gestalten. Die Sozialpartner, welche das Postulat breit unterstützen, stehen hinter diesem Format, da es sich für die rasche Einigung auf konkrete Massnahmen bewährt hat. WBF (SECO, SBFI); EDI (BSV); EFD (EPA) 10. Bundesverwaltung als Arbeitgeberin: Vorbildfunktion (Konzept «Generationenmanagement») Das Konzept «Generationenmanagement» definiert Massnahmen, um dem entstehenden Mangel an Fachkräften in der Bundesverwaltung entgegenzutreten, der als Folge des demografischen Wandels entsteht. Dabei sollen – unter anderem – Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für eine Erwerbstätigkeit über die Pensionierung hinaus geprüft werden. EFD (EPA) Informationen erhältlich bei [email protected] 11. Reform der Altersvorsorge 2020 Die Reform der Altersvorsorge 2020 soll die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Sozialversicherung für die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmenden verbessern (Ausbau von Flexibilität). Den Anliegen der FKI wird durch die Abschaffung des Beitragsanstiegs mit 55 Jahren Rechnung getragen. EDI (BSV) Informationen erhältlich bei [email protected] 402.5/2013/00614 \ COO.2101.104.7.893325 Stand / Kontakt Die Konferenz wird geschlossen und mit beschränkter Teilnehmerzahl am 27. April 2015 mit den Sozialpartnern und den Kantonen stattfinden. Der Einbezug der Betroffenen ist dem WBF wichtig und wird auf zwei Wege sichergestellt: Einerseits werden ältere Arbeitnehmende durch die Sozialpartner vertreten. Andererseits werden das WBF und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Vorfeld der Konferenz verschiedene Organisationen, welche sich Fragen älterer Arbeitnehmenden annehmen, an einer gemeinsamen Sitzung konsultieren. Ihre Anliegen werden an der Konferenz einfliessen. 7/13 c. Vereinbarkeit Beruf und Familie Massnahme Beschreibung Zuständigkeit Bund 12. Arbeiten zur Beseitigung der Benachteiligung von Ehepartnern bei der direkten Bundessteuer Das Ziel ist die Beseitigung des verfassungswidrigen Zustands und damit einhergehend auch die Beseitigung der negativen Anreize bezüglich (zusätzlicher) Erwerbstätigkeit. Im Juni 2015 erstattet die Eidgenössische Steuerverwaltung dem Bundesrat Bericht über den Stand der Arbeiten. EFD (ESTV) 13. Überprüfung der steuerlichen Behandlung von Kinderdrittbetreuungskosten Das EFD wird einen Bericht über die effektive Ausschöpfung und Verteilung des Kinderdrittbetreuungsabzugs erstellen. Dabei wird auch geprüft, inwieweit durch eine Änderung im Bereich der steuerlichen Behandlung der Betreuungskosten negative Arbeitsanreize beseitigt werden können. EFD (ESTV) Informationen erhältlich bei [email protected] 14. Arbeitsgruppe zur Klärung von Fragen bezüglich der Finanzierung von Tagesstrukturen im Schulbereich Im Auftrag des Bundesrates hat das SECO eine Arbeitsgruppe unter Einbezug der Kantone und der Sozialpartner konstituiert. Diese prüft die Auswirkungen verschiedener Finanzierungsmodelle von Tagesstrukturen im Schulbereich auf Angebot und Nachfrage von Betreuungsplätzen, auf die Erwerbstätigkeit sowie die finanziellen Auswirkungen für alle Betroffenen. WBF (SECO, SBFI); EDI (BSV); EFD (EFV) Die Arbeitsgruppe hat die Arbeiten aufgenommen. Gemäss Bundesratsauftrag werden im Juni 2015 die ersten Ergebnisse dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht. 15. Verlängerung der Anstossfinanzierung des Die Verlängerung um 4 Jahre bis zum 31. Januar 2019 wurde vom Parlament in der Herbstsession 2014 genehmigt. EDI (BSV) Informationen erhältlich bei und Kantone [email protected] 402.5/2013/00614 \ COO.2101.104.7.893325 Stand / Kontakt Informationen erhältlich bei [email protected] 8/13 Massnahme Bundes für Kinderkrippen Beschreibung Zuständigkeit Bund Stand / Kontakt Bericht zum Po Quadranti (Abbau bürokratischer Hürden) wird zusammen mit Kantonen bis 2015/16 erstellt. 16. Einsatz von Zivildienstleistenden in Kinderbetreuungsstrukturen Die vom Bundesrat am 27. August 2014 an das Parlament überwiesene Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes sieht einen neuen Tätigkeitsbereich „Schulwesen“ vor. Zivildienstpflichtige sollen neu die Lehrpersonen unterstützen können, beispielsweise bei der Pausenaufsicht, am Mittagstisch, bei der Aufgabenhilfe oder bei der Begleitung von Schulprojekten und Schullagern. Dieses Angebot soll es Gemeinden und Kantonen erleichtern, solche Angebote auszubauen und die Qualität der Betreuung zu sichern. WBF (ZIVI) Informationen erhältlich bei [email protected] 17. Bundesverwaltung als Arbeitgeberin: Vorbildfunktion im Bereich Vereinbarkeit Beruf und Familie EFD (EPA) Informationen erhältlich bei [email protected] Die Mitarbeitenden der Bundesverwaltung haben seit 1. Juli 2013 ab der Geburt oder Adoption von Kindern Anspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads um höchstens 20 Prozent. Der Beschäftigungsgrad darf dabei nicht unter 60 Prozent fallen. (Art. 60a BPV) Neu zu besetzende Stellen werden in der Bundesverwaltung seit 30. Juni 2010 nach Möglichkeit mit einem Beschäftigungsgrad von 80 bis 100 Prozent ausgeschrieben. Die Bundesverwaltung bietet flexible Arbeitsformen wie Teilzeit und Jobsharing auch im Kaderbereich, die Möglichkeit von Telearbeit/mobilem Arbeiten sowie flexible Arbeitszeitmodelle (Vertrauensarbeitszeit, Jahresarbeitszeit). 402.5/2013/00614 \ COO.2101.104.7.893325 9/13 Massnahme Beschreibung 18. Chancengleichheit an den Fachhochschulen Zuständigkeit Bund Die Bundesverwaltung unterstützt die Mitarbeitenden bei der familienexternen Kinderbetreuung finanziell und bietet ein Beratungsangebot im Bereich der Kinder- und Angehörigenbetreuung an. Wichtige Bestandteile des Bundesprogramms Chancengleichheit an den Fachhochschulen sind die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie, das Gendermainstreaming, die Nachwuchsförderung (u.a. durch die Personalpolitik und die Rekrutierung von Studierenden) und die Berücksichtigung des Genderaspekts in Lehre und Forschung. WBF (SBFI) Gleichstellungspolitik Personalpolitik und Nachwuchsförderung Rekrutierung Studierender Lehre und Forschung. Die thematischen Schwerpunkte sind MINT für Frauen sowie Gesundheit und Soziale Arbeit für Männer. Der Entwurf zur Botschaft sollte Ende 2015 vorliegen. Die Evaluation soll aufzeigen, wie mit Finanzhilfen familienfreundliche Arbeitsbedingungen in Unternehmen gefördert werden und wie sie zukünftig gewährt werden sollen. Die Fachhochschulen setzen in der BFI-Periode 2013-2016 ihre Aktionspläne in vier Handlungsfeldern um: Die Chancengleichheit soll mit der BFI-Botschaft 20172020 nachhaltig in den Hochschulen verankert werden. 19. Evaluation der Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz Stand / Kontakt EDI (EBG) Informationen erhältlich bei [email protected] d. Innovationen 402.5/2013/00614 \ COO.2101.104.7.893325 10/13 Massnahme Beschreibung Zuständigkeit Bund 20. Das Beschäftigungswachstum im Gesundheitswesen und im Sozialbereich sowie im Bildungswesen untersuchen und Massnahmen zur Produktivitätssteigerung prüfen Das EDI (BAG) berichtet im Rahmen seiner gesundheitspolitischen Prioritäten «Gesundheit2020» über Massnahmen zur Effizienz- und Qualitätssteigerung und trägt so dazu bei, den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen. Zu diesen Massnahmen zählen unter anderem die Qualitätsstrategie, die Stärkung des HTAProgramms (Health Technology Assessment) oder auch das elektronische Patientendossier, das im Juni 2014 eine wichtige Hürde im Ständerat genommen hat. Die Förderung der Hausarztmedizin und der medizinischen Grundversorgung, eine bessere Koordination der Behandlungen sowie die Unterstützung der Versorgungsforschung gehören zu den Massnahmen, mit denen insbesondere die Produktivität erhöht werden soll. EDI (BAG, BSV); WBF(SBFI) Die Autonomie älterer Menschen wird mittels technischer Innovationen gefördert. Das Programm leistet damit einen Beitrag zur Entlastung der Gesundheitsfachpersonen und zur Entschärfung der Fachkräfteknappheit. Die Schweiz ist an rund 60 AALProjekten und damit bei der Entwicklung entsprechender Innovationen beteiligt. Die Hochschule Luzern beispielsweise entwickelte zusammen mit Firmen eine GPS-unterstütze Mobilitätshilfe für ältere Menschen. An der Universität Genf wurde in Zusammenarbeit mit einem Schweizer Unternehmen und ausländischen Partnern eine Avatar-basierte, virtuelle Betreuung lanciert. 402.5/2013/00614 \ COO.2101.104.7.893325 Informationen erhältlich bei [email protected] Informationen erhältlich bei [email protected] Einen analogen Bericht zu den Gründen des Beschäftigungswachstums und den Möglichkeiten zu dessen Beschränkung v.a. durch Produktivitätssteigerungen erarbeitet das EDI (BSV) im Sozialbereich und das WBF (SBFI) im Bildungsbereich, beide vorbehältlich der Mitwirkung der Kantone. 21. Active and Assisted Living Programme (AAL) Stand / Kontakt Der Bericht zur Produktivitätssteigerung im Bildungsbereich wird im Rahmen der BFI-Botschaft 2017–2020 erstellt. WBF (SBFI) Die Schweiz beteiligt sich als Vollmitglied an der zweiten Programmperiode (2014–2020) von AAL. Die Zulassungskriterien für Projekte und die Förderquote blieben unverändert. Details: www.sbfi.admin.ch/AAL 11/13 Massnahme Beschreibung Zuständigkeit Bund Stand / Kontakt Stand / Kontakt Sie reduziert den direkten Bedarf an Pflegepersonal. Die Projektträger des AAL-Programms sind Fachhochschulen, Universitäten, Firmen (KMU) und Organisationen, welche die Endanwenderinnen und Endanwender vertreten. Aus den jährlichen Ausschreibungen resultieren durchschnittlich 12 neue Projekte mit Beteiligten aus der Schweiz. e. Koordination und Grundlagenarbeiten Massnahme Beschreibung Zuständigkeit Bund 22. Koordination Das WBF hat Arbeitsgefässe und ein Netzwerk zur Koordination der Arbeiten ab 2015 aufgebaut. Auf nationaler Ebene wird die FKI durch eine tripartite Begleitgruppe abgestimmt. WBF (SECO) Ein regelmässiger Informationsaustausch und eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantone und Sozialpartner finden statt. 23. Indikatorensystem Das Indikatorensystem 2009 zur Analyse der aktuellen Fachkräftesituation in der Schweiz nach Berufsgruppen wurde aufdatiert, weiterentwickelt und im April 2014 publiziert. WBF (SECO) Bis im Herbst 2015 wird die Machbarkeit einer regionalen oder branchenbezogenen Differenzierung des Indikatorensystems geprüft. 24. Monitoring Das Monitoring folgt gemäss Bundesratsbeschluss einem Zweijahresrhythmus (2015 und 2017). WBF (SECO) Ende Juni 2015 wird der erste Monitoring-Bericht über den Stand der Umsetzungsarbeiten im Rahmen der FKI vorliegen. 25. Projektfinanzierung Ab 2015 verfügt die FKI über ein beschränktes Budget, um Projekte finanziell zu unterstützen. WBF (SECO) Ein Kriterienkatalog wird erarbeitet und es finden Abklärungen zu den Finanzierungsbedingungen bis im Herbst 2015 statt. 402.5/2013/00614 \ COO.2101.104.7.893325 12/13 Massnahme Beschreibung Zuständigkeit Bund 26. Abschluss von Vereinbarungen mit den Organisationen der Arbeitswelt und mit den Kantonen Das Ziel ist die breite Abstützung des Engagements für die FKI und die Sicherstellung einer gemeinsamen und wirkungsvollen Kommunikation. WBF (SECO) Zurzeit wird die Vereinbarung mit den Kantonen ausgehandelt. Ebenfalls geplant ist eine Vereinbarung mit den Sozialpartnern. Nach Abschluss der Vereinbarung mit den Kantonen werden die Verhandlungen für eine Vereinbarung mit den Sozialpartnern aufgenommen. 402.5/2013/00614 \ COO.2101.104.7.893325 Stand / Kontakt 13/13
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