Bekanntmachung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zur Ermittlung Beteiligter in Verfahren zur Herausgabe von geologischen Daten und Informationen Vom 23. März 2015 I. Rahmen der Herausgabe geologischer Daten und Informationen Rechtsgrundlagen für das Zugänglichmachen geologischer Daten und Informationen gegenüber Privaten und Behörden sind das Sächsische Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) vom 1. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 146), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juli 2014 (SächsGVBl. S. 407) geändert worden ist, das Sächsische Geodateninfrastrukturgesetz (SächsGDIG) vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134) und die Grundsätze der Amtshilfe und der Europäischen Verwaltungszusammenarbeit auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2013 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist. Ferner hat der Sächsische Landtag im März 2013 das Programm zur Rohstoffstrategie für den Freistaat Sachsen beschlossen („Rohstoffwirtschaft – eine Chance für den Freistaat Sachsen, Rohstoffstrategie Sachsen“; Drucksachen 5/10043 und 5/11347). Wesentlicher Bestandteil dieser Rohstoffstrategie ist das Projekt „ROHSA 3“ zur Sicherung und Verfügbarmachung von sächsischen Rohstoffdaten. Im Ergebnis dieses Projektes sollen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) digitale Rohstoffdaten und -informationen, Modelldarstellungen und Prognosen zur Rohstoffhöffigkeit webbasiert im Internet verfügbar gemacht werden. II. Im LfULG vorhandene geologische Daten und Informationen Im Fachbereich Geologie des LfULG liegen eine Vielzahl geologischer Daten und Informationen einschließlich geowissenschaftlicher Werke und Materialproben vor. So sind zum Beispiel über 540 000 digitale geowissenschaftliche Bohrdatensätze sowie über 150 000 geowissenschaftliche Aufschlussdaten in analoger Form vorhanden. Die zu erstellende digitale Datensammlung umfasst darüber hinaus auch Daten und Unterlagen der TU Bergakademie Freiberg, des Sächsischen Oberbergamtes, der Wismut GmbH, des Sächsischen Bergarchives und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. Auch diese sollen webbasiert bereitgestellt werden. Der fachliche Kontext der von der Herausgabe betroffenen Daten ist äußerst vielschichtig. Die Daten und Informationen resultieren nicht ausschließlich aus Rohstofferkundungen (Prospektionen), sondern wurden unter anderem im Rahmen von Bau- grunduntersuchungen, hydrogeologischen Untersuchungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und so weiter erhoben. Daneben kommen als Datenbasis auch wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten (zum Beispiel Diplomarbeiten an der TU Bergakademie Freiberg) in Betracht. Die von der geplanten Herausgabe betroffenen Daten und Informationen können in drei Hauptgruppen klassifiziert werden: 1. Daten zu geologischen Aufschlüssen Von dieser Gruppe sind neben Bohrungsdokumentationen jeglicher Art in deutlicher geringerer Anzahl auch Dokumentationen anderer Aufschlussarten, wie zum Beispiel Schürfe, Schächte, Böschungsaufschlüsse oder Baugruben erfasst. Mögliche Sachinformationen zu den Bohrungen und sonstigen Aufschlüssen sind insbesondere Schichtenverzeichnisse, Ausbauinformationen, Daten zu gesteinsphysikalischen Laboruntersuchungen, geochemische Daten, Grundwasserinformationen und so weiter Eine Liste der regelmäßig im Rahmen von Bohr- und sonstigen Aufschlussdokumentationen erfassten Informationen ist in der Anlage 1 dargestellt. 2. Geologische Berichte und ähnliche Dokumentationen Geologische Berichte liegen zunächst als Ergebnis von Rohstoffprospektionsvorhaben vor. Diese Gruppe erfasst aber auch Dokumentationen in anderen Zusammenhängen, wie zum Beispiel der Altlastenerkundung, von Umweltverträglichkeitsprüfungen oder aber von Untersuchungen zur Nutzung von Erdwärme. Außerdem umfasst diese Gruppe – zum Teil bisher unveröffentlichte – wissenschaftliche Qualifizierungsarbeiten (zum Beispiel Diplom- oder Masterarbeiten an der TU Bergakademie Freiberg). Wesentliche Gegenstände entsprechender Untersuchungen werden in der Anlage 2 dargestellt. 3. Bohrkerne, Dünn- und Anschliffe sowie sonstige Stoffproben Neben den Aufschlussdokumentationen und geologischen Berichten liegen dem LfULG Bohrkerne und andere stoffliche Proben, wie zum Beispiel Dünn- und Anschliffe, vor. Diese Proben sollen mit ihren Stammdaten (Art der Probe, Bezug zu der jeweiligen Bohrung, Datum und so weiter) katalogisiert werden. Die Analysewerte zu diesen Proben sind teilweise in den zugehörigen Aufschlussdokumentationen (unter 1) oder in den geologischen Berichten (unter 2) dokumentiert. III. Zu beachtende Rechtspositionen im Zusammenhang mit der Herausgabe der Daten und Informationen Die Herausgabe der Daten und Informationen wird insbesondere auf Basis der oben genannten rechtlichen Grundlagen erfolgen. Seite 2 von 4 Unabhängig von der rechtlichen Grundlage der Datenherausgabe sind bei der Entscheidung über den Zugang zu den Daten und Informationen die Grundsätze des personenbezogenen Datenschutzes, bestehende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Urheberrechte zu beachten. IV. Ermittlung von Betroffenen zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und Urheberrechten Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen die Inhaber von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Urheberrechten an den unter Ziffer II. genannten Daten und Informationen ermittelt werden. Diese sollen vor der Entscheidung über die öffentliche Zugänglichmachung der Daten und Informationen angehört werden, um ihre Belange in die Abwägungsentscheidung zur Herausgabe der Daten und Informationen einzubeziehen. Die Bekanntmachung beschränkt sich dabei auf Daten und Informationen zum Gebiet des Freistaates Sachsen (Anlage 3). Inhaber von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen können insbesondere Unternehmen oder deren Rechtsnachfolger sein, welche die Bohrungen/geologischen Aufschlüsse in Auftrag gegeben oder aber für sich selbst durchgeführt haben. Nach der Art der vorhandenen Informationen kann nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden, dass entsprechende Unternehmen ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der im LfULG vorliegenden Daten haben. Die Feststellung der möglichen Rechteinhaber durch das LfULG ist jedoch für einen großen Teil der vorhandenen Daten und Informationen nicht möglich. Hiervon sind insbesondere die Unterlagen und Dokumente betroffen, die bereits zur Zeit der DDR oder vorher erhoben bzw. erarbeitet wurden. Probleme bei der Ermittlung der Betroffenen ergeben sich unter anderem aus folgenden Gründen: Der Auftraggeber bzw. Kostenträger der jeweiligen Untersuchung kann auf Basis der vorliegenden Dokumentation nicht ermittelt werden. Es bestehen Unklarheiten bei der Bestimmung der Rechtsnachfolge, insbesondere im Zusammenhang mit der Privatisierung oder Liquidation volkseigener Betriebe der DDR. Bei geowissenschaftlichen Arbeiten, bei denen ein urheberrechtlicher Schutz in Betracht kommt, stellen sich regelmäßig die folgenden Probleme: Bei wissenschaftlichen Qualifizierungsarbeiten wurden bei Abgabe üblicherweise keine Regelungen zu Urheberrechten getroffen. Bei wissenschaftlichen Arbeiten geologischer Arbeits- und Autorenkollektive sind die Co-Autoren und Autoren kleinerer Teile üblicherweise nicht benannt worden. Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen daher mögliche Inhaber von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen sowie Urheberrechten ermittelt werden, um deren Interessen bei der Entscheidung über die Herausgabe der Geodaten und -informationen Seite 3 von 4 angemessen zu berücksichtigen. In einem nächsten Schritt sollen über die Bekanntmachung ermittelte Betroffene zu der geplanten Herausgabe der Daten und Informationen angehört werden. Betroffene werden mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gebeten, sich innerhalb von vier Wochen (keine Ausschlussfrist) nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Pillnitzer Platz 3 01326 Dresden zu melden. Diese Bekanntmachung ist auf folgender Internetseite veröffentlicht: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/geologie/37999.htm Dresden, den 23. März2015 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Norbert Eichkorn Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 - Seite 4 von 4 Fachinformationen zu Aufschlüssen Fachlicher Inhalt geologischer Berichte Übersichtskarte Freistaat Sachsen Anlage 1 Fachinformationen zu Aufschlüssen 1. Grund- und Stammdaten zu geologischen Aufschlüssen Aufschlusskurzbezeichnung, Autor und Datum der Erstellung der Aufschlussbeschreibung, Auftraggeber, ausführendes Unternehmen, Projektbezeichnung, Archivstandort, Lage der Bohrung/ des Aufschlusses (Ort/Ortsteil, Art der Koordinatenfindung), Aufschlusszweck, Aufschlussverfahren, Aufschlussart, Aufschlussansatzhöhe, Endteufe, Aufschlussneigung, Aufschlussrichtung, durchgeführte geophysikalische, hydrogeologische und/oder ing.-geologische Untersuchungen 2. Schichtenverzeichnisse allgemeine geologische und spezifisch hydrogeologische Beschreibungen von geologischen Aufschlüssen durch Beschreibung der einzelnen Schichten in ihrer Lagerungsabfolge 3. Ausbau Beschreibung des Ausbaus von künstlichen geologischen Aufschlüssen 4. Ringraumhinterfüllung Angaben zu einer Ringraumhinterfüllung bei ausgebauten geologischen Aufschlüssen einschließlich der Erfassung der Bohrlochkontur (Geometrie des Bohrlochs in den einzelnen Abschnitten einer Bohrung) 5. Pumpversuche Daten zu Pumpversuchen (definiertes Abpumpen von Grundwasser zur Bewertung von dessen Ressourcen) 6. Tracerversuche Daten zu Versuchen, bei denen die Strömungseigenschaften des Untergrundes ermittelt werden, indem eine chemische, biologische oder andere Substanz zum Verfolgen der Strömungsverhältnisse eingebracht wird 7. Korngrößenanalysen Erfassung der Daten zu Korngrößenanalysen 8. Gesteinsphysikalische Laboruntersuchungen Daten aus geotechnischen Laboruntersuchungen (ohne Korngrößenanalysen) zur Ermittlung geotechnischer Kennwerte (Wassergehalt, Wasseraufnahmevermögen, Scherverhalten, Plastizität, Quellverhalten und andere) Anlage 1 9. Isotopenanalysen Daten aus Grundwasserisotopenanalysen 10. Sondierungen – Indirekte Aufschlüsse indirekte Baugrundaufschlussverfahren, zur Messung von Kenngrößen des Eindringwiderstands (stets mit Bezug zu einem direkten Aufschluss) 11. Geochemie (Gesteins- und Bodengeochemie) Proben- und Analysendaten von Boden-, Gesteins- und Mineralproben 12. Grundwasserinformationen während einer Bohrung erfasste Grundwasserdaten, zum Beispiel Grundwasserstand oder Bohrteufe bei Grundwasseranschnitt 13. Untersuchungsergebnisse insbesondere Ergebnisse hydrogeologischer Untersuchungen im Zusammenhang mit einer Bohrung (zum Beispiel Auswertung von Pumpversuchen, Korngrößenanalysen, Isotopenanalysen und so weiter) 14. Grundwasserstammdaten Lage des Grundwasseraufschlusses, Errichtungsjahr, Messstellennummer und so weiter 15. Hydrochemie Proben- und Analysendaten zur Beschaffenheit des Grundwassers, wie zum Beispiel pH-Wert, Härtegrad, Mineralisationen, Schwebstoffgehalte 16. Grundwasserstände/Grundwassermengen Messdaten zu Grundwasserständen und -mengen 17. Bohrlochverlauf Dreidimensionale Darstellung Aufschlussneigung und Endteufe) des Bohrlochverlaufs (Aufschlussrichtung, Anlage 2 Fachlicher Inhalt geowissenschaftlicher Bericht 1. Baugrunduntersuchungen / Ingenieurgeologische Untersuchungen 2. Rohstoffprospektion1: Energierohstoffe 3. Rohstoffprospektion: Steine/Erden 4. Rohstoffprospektion: Kali- und Steinsalze 5. Rohstoffprospektion: Erze und Spate 6. Erdwärmenutzung und -erkundung 7. Kartierungen und Modellierungen 8. Altlastenerkundungen 9. Hydrogeologische Untersuchungen zur Erkundung und Nutzung von Grundwasser, Mineralwasser und Heilwasser 10. Deponiestandorterkundungen 11. Wasserbau / Talsperrenbau 12. Trassenerkundungen (Gas, Wasser) 13. Altbergbauerkundungen 14. Wissenschaftliche Qualifizierungsarbeiten 15. Umweltverträglichkeitsprüfungen 16. Untersuchungen zum Zweck der Errichtung unterirdischer behälterloser Speicher 17. Weitere geowissenschaftliche Arbeiten, zum Beispiel zu geophysikalischen Messungen, geochemischen regionalen Prospektionen, geologischen Kartierungsarbeiten 1 Der Begriff der Rohstoffprospektion umfasst in der hier verwendeten Bedeutung neben der Erkundung und Suche einer potentiellen Lagerstätte insbesondere Vorratsberechnungen und Höffigkeitsbewertungen. Anlage 3
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