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Bekanntmachung
des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
zur Ermittlung Beteiligter in Verfahren
zur Herausgabe von geologischen Daten und Informationen
Vom 23. März 2015
I.
Rahmen der Herausgabe geologischer Daten und Informationen
Rechtsgrundlagen für das Zugänglichmachen geologischer Daten und Informationen
gegenüber Privaten und Behörden sind

das Sächsische Umweltinformationsgesetz (SächsUIG) vom 1. Juni 2006
(SächsGVBl. S. 146), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Juli 2014
(SächsGVBl. S. 407) geändert worden ist,

das Sächsische Geodateninfrastrukturgesetz (SächsGDIG) vom 19. Mai 2010
(SächsGVBl. S. 134) und

die Grundsätze der Amtshilfe und der Europäischen Verwaltungszusammenarbeit
auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des
Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen vom 19. Mai 2010
(SächsGVBl. S. 142), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2013
(SächsGVBl. S. 503) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2013
(BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl.
I S. 2749) geändert worden ist.
Ferner hat der Sächsische Landtag im März 2013 das Programm zur Rohstoffstrategie
für den Freistaat Sachsen beschlossen („Rohstoffwirtschaft – eine Chance für den
Freistaat Sachsen, Rohstoffstrategie Sachsen“; Drucksachen 5/10043 und 5/11347).
Wesentlicher Bestandteil dieser Rohstoffstrategie ist das Projekt „ROHSA 3“ zur Sicherung und Verfügbarmachung von sächsischen Rohstoffdaten. Im Ergebnis dieses Projektes sollen durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
digitale Rohstoffdaten und -informationen, Modelldarstellungen und Prognosen zur
Rohstoffhöffigkeit webbasiert im Internet verfügbar gemacht werden.
II.
Im LfULG vorhandene geologische Daten und Informationen
Im Fachbereich Geologie des LfULG liegen eine Vielzahl geologischer Daten und
Informationen einschließlich geowissenschaftlicher Werke und Materialproben vor. So
sind zum Beispiel über 540 000 digitale geowissenschaftliche Bohrdatensätze sowie
über 150 000 geowissenschaftliche Aufschlussdaten in analoger Form vorhanden. Die
zu erstellende digitale Datensammlung umfasst darüber hinaus auch Daten und Unterlagen der TU Bergakademie Freiberg, des Sächsischen Oberbergamtes, der Wismut
GmbH, des Sächsischen Bergarchives und der Bundesanstalt für Geowissenschaften
und Rohstoffe. Auch diese sollen webbasiert bereitgestellt werden.
Der fachliche Kontext der von der Herausgabe betroffenen Daten ist äußerst vielschichtig. Die Daten und Informationen resultieren nicht ausschließlich aus Rohstofferkundungen (Prospektionen), sondern wurden unter anderem im Rahmen von Bau-
grunduntersuchungen, hydrogeologischen Untersuchungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und so weiter erhoben. Daneben kommen als Datenbasis auch wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten (zum Beispiel Diplomarbeiten an der TU Bergakademie Freiberg) in Betracht.
Die von der geplanten Herausgabe betroffenen Daten und Informationen können in drei
Hauptgruppen klassifiziert werden:
1.
Daten zu geologischen Aufschlüssen
Von dieser Gruppe sind neben Bohrungsdokumentationen jeglicher Art in deutlicher
geringerer Anzahl auch Dokumentationen anderer Aufschlussarten, wie zum Beispiel
Schürfe, Schächte, Böschungsaufschlüsse oder Baugruben erfasst.
Mögliche Sachinformationen zu den Bohrungen und sonstigen Aufschlüssen sind
insbesondere Schichtenverzeichnisse, Ausbauinformationen, Daten zu gesteinsphysikalischen
Laboruntersuchungen,
geochemische
Daten,
Grundwasserinformationen und so weiter Eine Liste der regelmäßig im Rahmen von Bohr- und
sonstigen Aufschlussdokumentationen erfassten Informationen ist in der Anlage 1
dargestellt.
2.
Geologische Berichte und ähnliche Dokumentationen
Geologische Berichte liegen zunächst als Ergebnis von Rohstoffprospektionsvorhaben
vor. Diese Gruppe erfasst aber auch Dokumentationen in anderen Zusammenhängen,
wie zum Beispiel der Altlastenerkundung, von Umweltverträglichkeitsprüfungen oder
aber von Untersuchungen zur Nutzung von Erdwärme. Außerdem umfasst diese
Gruppe – zum Teil bisher unveröffentlichte – wissenschaftliche Qualifizierungsarbeiten
(zum Beispiel Diplom- oder Masterarbeiten an der TU Bergakademie Freiberg).
Wesentliche Gegenstände entsprechender Untersuchungen werden in der Anlage 2
dargestellt.
3.
Bohrkerne, Dünn- und Anschliffe sowie sonstige Stoffproben
Neben den Aufschlussdokumentationen und geologischen Berichten liegen dem LfULG
Bohrkerne und andere stoffliche Proben, wie zum Beispiel Dünn- und Anschliffe, vor.
Diese Proben sollen mit ihren Stammdaten (Art der Probe, Bezug zu der jeweiligen
Bohrung, Datum und so weiter) katalogisiert werden. Die Analysewerte zu diesen
Proben sind teilweise in den zugehörigen Aufschlussdokumentationen (unter 1) oder in
den geologischen Berichten (unter 2) dokumentiert.
III.
Zu beachtende Rechtspositionen im Zusammenhang mit der Herausgabe
der Daten und Informationen
Die Herausgabe der Daten und Informationen wird insbesondere auf Basis der oben
genannten rechtlichen Grundlagen erfolgen.
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Unabhängig von der rechtlichen Grundlage der Datenherausgabe sind bei der Entscheidung über den Zugang zu den Daten und Informationen die Grundsätze des
personenbezogenen Datenschutzes, bestehende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
sowie Urheberrechte zu beachten.
IV.
Ermittlung von Betroffenen zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und
Urheberrechten
Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen die Inhaber von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen sowie Urheberrechten an den unter Ziffer II. genannten
Daten und Informationen ermittelt werden. Diese sollen vor der Entscheidung über die
öffentliche Zugänglichmachung der Daten und Informationen angehört werden, um ihre
Belange in die Abwägungsentscheidung zur Herausgabe der Daten und Informationen
einzubeziehen. Die Bekanntmachung beschränkt sich dabei auf Daten und Informationen zum Gebiet des Freistaates Sachsen (Anlage 3).
Inhaber von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen können insbesondere Unternehmen
oder deren Rechtsnachfolger sein, welche die Bohrungen/geologischen Aufschlüsse in
Auftrag gegeben oder aber für sich selbst durchgeführt haben. Nach der Art der vorhandenen Informationen kann nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden, dass entsprechende Unternehmen ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der im
LfULG vorliegenden Daten haben. Die Feststellung der möglichen Rechteinhaber durch
das LfULG ist jedoch für einen großen Teil der vorhandenen Daten und Informationen
nicht möglich. Hiervon sind insbesondere die Unterlagen und Dokumente betroffen, die
bereits zur Zeit der DDR oder vorher erhoben bzw. erarbeitet wurden. Probleme bei der
Ermittlung der Betroffenen ergeben sich unter anderem aus folgenden Gründen:

Der Auftraggeber bzw. Kostenträger der jeweiligen Untersuchung kann auf Basis
der vorliegenden Dokumentation nicht ermittelt werden.

Es bestehen Unklarheiten bei der Bestimmung der Rechtsnachfolge, insbesondere im Zusammenhang mit der Privatisierung oder Liquidation volkseigener
Betriebe der DDR.
Bei geowissenschaftlichen Arbeiten, bei denen ein urheberrechtlicher Schutz in
Betracht kommt, stellen sich regelmäßig die folgenden Probleme:

Bei wissenschaftlichen Qualifizierungsarbeiten wurden bei Abgabe üblicherweise
keine Regelungen zu Urheberrechten getroffen.

Bei wissenschaftlichen Arbeiten geologischer Arbeits- und Autorenkollektive sind
die Co-Autoren und Autoren kleinerer Teile üblicherweise nicht benannt worden.
Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen daher mögliche Inhaber von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen sowie Urheberrechten ermittelt werden, um deren Interessen bei der Entscheidung über die Herausgabe der Geodaten und -informationen
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angemessen zu berücksichtigen. In einem nächsten Schritt sollen über die Bekanntmachung ermittelte Betroffene zu der geplanten Herausgabe der Daten und Informationen angehört werden.
Betroffene werden mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gebeten, sich innerhalb von
vier Wochen (keine Ausschlussfrist) nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
beim
Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
zu melden.
Diese Bekanntmachung ist auf folgender Internetseite veröffentlicht:
http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/geologie/37999.htm
Dresden, den 23. März2015
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Norbert Eichkorn
Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 -
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Fachinformationen zu Aufschlüssen
Fachlicher Inhalt geologischer Berichte
Übersichtskarte Freistaat Sachsen
Anlage 1
Fachinformationen zu Aufschlüssen
1.
Grund- und Stammdaten zu geologischen Aufschlüssen

Aufschlusskurzbezeichnung,

Autor und Datum der Erstellung der Aufschlussbeschreibung,

Auftraggeber, ausführendes Unternehmen, Projektbezeichnung,

Archivstandort,

Lage der Bohrung/ des Aufschlusses (Ort/Ortsteil, Art der Koordinatenfindung),

Aufschlusszweck, Aufschlussverfahren, Aufschlussart,

Aufschlussansatzhöhe, Endteufe, Aufschlussneigung, Aufschlussrichtung,

durchgeführte geophysikalische, hydrogeologische und/oder ing.-geologische Untersuchungen
2.
Schichtenverzeichnisse

allgemeine geologische und spezifisch hydrogeologische Beschreibungen von geologischen Aufschlüssen durch Beschreibung der einzelnen Schichten in ihrer Lagerungsabfolge
3.
Ausbau

Beschreibung des Ausbaus von künstlichen geologischen Aufschlüssen
4.
Ringraumhinterfüllung

Angaben zu einer Ringraumhinterfüllung bei ausgebauten geologischen Aufschlüssen
einschließlich der Erfassung der Bohrlochkontur (Geometrie des Bohrlochs in den einzelnen Abschnitten einer Bohrung)
5.
Pumpversuche

Daten zu Pumpversuchen (definiertes Abpumpen von Grundwasser zur Bewertung von
dessen Ressourcen)
6.
Tracerversuche

Daten zu Versuchen, bei denen die Strömungseigenschaften des Untergrundes ermittelt werden, indem eine chemische, biologische oder andere Substanz zum Verfolgen
der Strömungsverhältnisse eingebracht wird
7.
Korngrößenanalysen

Erfassung der Daten zu Korngrößenanalysen
8.
Gesteinsphysikalische Laboruntersuchungen

Daten aus geotechnischen Laboruntersuchungen (ohne Korngrößenanalysen) zur
Ermittlung geotechnischer Kennwerte (Wassergehalt, Wasseraufnahmevermögen,
Scherverhalten, Plastizität, Quellverhalten und andere)
Anlage 1
9.
Isotopenanalysen

Daten aus Grundwasserisotopenanalysen
10.
Sondierungen – Indirekte Aufschlüsse

indirekte Baugrundaufschlussverfahren, zur Messung von Kenngrößen des Eindringwiderstands (stets mit Bezug zu einem direkten Aufschluss)
11.
Geochemie (Gesteins- und Bodengeochemie)

Proben- und Analysendaten von Boden-, Gesteins- und Mineralproben
12.
Grundwasserinformationen

während einer Bohrung erfasste Grundwasserdaten, zum Beispiel Grundwasserstand
oder Bohrteufe bei Grundwasseranschnitt
13.
Untersuchungsergebnisse

insbesondere Ergebnisse hydrogeologischer Untersuchungen im Zusammenhang mit
einer Bohrung (zum Beispiel Auswertung von Pumpversuchen, Korngrößenanalysen,
Isotopenanalysen und so weiter)
14.
Grundwasserstammdaten

Lage des Grundwasseraufschlusses, Errichtungsjahr, Messstellennummer und so weiter
15.
Hydrochemie

Proben- und Analysendaten zur Beschaffenheit des Grundwassers, wie zum Beispiel
pH-Wert, Härtegrad, Mineralisationen, Schwebstoffgehalte
16.
Grundwasserstände/Grundwassermengen

Messdaten zu Grundwasserständen und -mengen
17.
Bohrlochverlauf

Dreidimensionale
Darstellung
Aufschlussneigung und Endteufe)
des
Bohrlochverlaufs
(Aufschlussrichtung,
Anlage 2
Fachlicher Inhalt geowissenschaftlicher Bericht
1.
Baugrunduntersuchungen / Ingenieurgeologische Untersuchungen
2.
Rohstoffprospektion1: Energierohstoffe
3.
Rohstoffprospektion: Steine/Erden
4.
Rohstoffprospektion: Kali- und Steinsalze
5.
Rohstoffprospektion: Erze und Spate
6.
Erdwärmenutzung und -erkundung
7.
Kartierungen und Modellierungen
8.
Altlastenerkundungen
9.
Hydrogeologische Untersuchungen zur Erkundung und Nutzung von Grundwasser,
Mineralwasser und Heilwasser
10.
Deponiestandorterkundungen
11.
Wasserbau / Talsperrenbau
12.
Trassenerkundungen (Gas, Wasser)
13.
Altbergbauerkundungen
14.
Wissenschaftliche Qualifizierungsarbeiten
15.
Umweltverträglichkeitsprüfungen
16.
Untersuchungen zum Zweck der Errichtung unterirdischer behälterloser Speicher
17.
Weitere geowissenschaftliche Arbeiten, zum Beispiel zu geophysikalischen Messungen, geochemischen regionalen Prospektionen, geologischen Kartierungsarbeiten
1
Der Begriff der Rohstoffprospektion umfasst in der hier verwendeten Bedeutung neben der
Erkundung und Suche einer potentiellen Lagerstätte insbesondere Vorratsberechnungen und
Höffigkeitsbewertungen.
Anlage 3