2015 MEDIADATEN 30 JaEhIZrEeR SCHW BANK 1 INHALTSVERZEICHNIS / INDEX Seite 3 Seite 15 Seite 23 REDAKTIONSKONZEPT / NATIONALER VERTRIEB Das Wort des Chefredaktors: «Schweizer Bank», die nationale Branchenplattform FORMATE UND PREISE / RABATTE UND ZUSCHLÄGE Stellentarife, Frankenabschlüsse, Wiederholungsrabatte, Textzuschlag SONDERAUSGABEN / GROSSAUFLAGEN Kurzzusammenfassung einzelner Specials, Heft im Heft Seite 4 Seite 17 SONDERAUSGABE Finanzplatz-Schweiz-Guide 2015 BEILAGEN Lose Beilagen, mitgebundene Beilagen, Verlagsbeilagen, technische Bedingungen Seite 25 Seite 5 FINANZPLATZ SCHWEIZ AKTUELL Aktuell, Ranking, Profil, Trends, Forum Seite 8 RESSORTS / RUBRIKEN Titelfokus, Finanzplatz, Märkte und Produkte, Karriere, Regulierung, Technologie,Persönlich Seite 18 BEIKLEBER / SONDERWERBEFORMEN Inserate mit Beikleber, Carte Prestige, Post-it, technische Bedingungen, Anlieferung, Ausrüstung PUBLI-WELT Kolummne, Report, Forum, Interview Seite 28 ONLINE / KONDITIONEN ONLINE Werbemittel, Preise, technische Angaben, iPad Seite 30 SPONSORING Events, Fachtagungen, Seminare, Webinare Seite 19 TECHNISCHE DATEN Angaben zu Zeitschriftenformat, Anlieferung von Druckmaterial, Datenkontrolle Seite 32 Seite 20 Seite 33 ZAHLEN UND FAKTEN In Kürze, Leserbefragung «Schweizer Bank» CROSSMEDIA Umfassendes Angebot Seite 11 Seite 21 Seite 34 FORMATE / PREISE Klassische Formate, Spezialformate, Publi-Welt, Veranstaltungskalender DAS MONATSMAGAZIN FÜR BANK UND FINAZ Erscheinung, Anzeigenschluss, Preis, Jahresabo INSERTIONSBEDINGUNGEN Konditionen Print Seite 22 Seite 36 LESERSCHAFTSDATEN Herausgeber, Abonnementspreis, MA Leader- und Top-Leader-Werte KONTAKTE Verlag, Redaktion, Anzeigenverkauf, Lesermarketing, Verkauf, International Seite 9 THEMEN / SCHWERPUNKTE / ERSCHEINUNGSPLAN Rubriken, Serien, Schwerpunkte, Sonderausgaben, Specials, Heft im Heft, Anlagen/Investments, Technologie, IT-News, Publi-Formate Seite 14 SONDERWERBEFORMEN Beispiele wie Gatefolder, Cover, Papillon, French-Door WIRTSCHAFTSMEDIEN AXEL SPRINGER SCHEIZ AG B2B– und B2C–Werbeträger 2 REDAKTIONSKONZEPT / NATIONALER VERTRIEB DAS WORT DES CHEFREDAKTORS, René Maier Von Regulierung und Technologie getrieben, nehmen die strukturellen Veränderungen in der Schweizer Bankbranche immer deutlichere Züge an. Allen ist klar, dass das Geschäftsmodell mit unversteuerten Vermögen nicht mehr funktioniert. Die Bereinigung der Vergangenheit ist in vollem Gang. Weissgeldstrategie und automatischer Informationsaustausch sind die Zukunft. Der Finanzplatz muss internationalen Standards folgen, «Schweizer Bank», die nationale Branchenplattform will er nicht isoliert werden. Damit soll auch der Kunde mit neuen Regelwerken umfassend vor Missbräuchen im Finanzwesen geschützt werden. All das erfordert zusätzlich komplexe und teure Anpassungen in den Geschäftsprozessen und beim Personal. Gleichzeitig sind die Banken mit der Digitalisierung technologisch enorm gefordert. Kunden wollen über alle Kanäle zeit- und ortsunabhängig Zugang zu ihrer Bank. Sie erwarten innovative Angebote und wollen für ihre Treue belohnt werden. Für die Banken bedeuten diese Entwicklungen Innovationsdruck, höhere Kosten und schärfere Konkurrenz. Um erfolgreich zu sein, müssen sie durch Industrialisierung der Prozesse effizienter werden. Auch die kommenden Jahre werden hart sein. Doch der Finanzplatz Schweiz hat gute Voraussetzungen, um weiterhin top zu bleiben. Finanzplatz-Schweiz-Guide 2015 Der Finanzplatz ist eine wichtige Stütze für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft. Seit der Finanzkrise steht er im Kreuzfeuer der Kritik von innen und aussen. Der regulatorische Druck auf die Finanzinstitute zwingt zu einer Neuausrichtung der Geschäftsmodelle in der Vermögensverwaltung. Die Steuerkonformität ausländischer Kunden ist zu einem Muss geworden. Die zunehmende Komplexität im Bank- und Versicherungswesen erfordert kostenintensive Anpassungen in der IT, bei der Compliance und bei der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden. In einem anhaltend anspruchsvollen Marktumfeld ist das Investment- und Risikomanagement ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Der Guide «Finanzplatz Schweiz 2015» gibt Ihnen einen umfassenden Einblick in die grossen Herausforderungen der Akteure am Finanzplatz. Erfahren Sie alles über das Who's who in Banking und Finance, über Invest-Strategien, Perspektiven und Trends. Sprechen Sie die Entscheider und Spezialisten direkt an, und profitieren Sie unmittelbar vom nationalen Mehrwert! Weitere Informationen unter: Tel. +41 (0)43 444 58 71 oder [email protected] SCHWEIZER BANK VERMÖGENDE JAPANER Japans Wohlhabende sind extrem konservative Anleger und für die Banken schwierig zu knacken. MONATSMAGAZIN FÜR BANK UND FINANZ BUSINESSFRAUEN Was Frauen neben Chancengleichheit brauchen, um die Karriereleiter erklimmen zu können. NR. 2 FEBRUAR 2014 CHF 9.80 EURO 8.— BILDUNGSSPONSORING Warum in der Öffentlichkeit Widerstand aufkommt, wenn Banken Bildung sponsern. ASSET SSET MANAG SS MANAGEMENT MANAGE MENT T Zu hohe Ziele? Ziele? Der Finanzplatz sucht die Flucht nach vorne. Die Schweiz soll ein weltweit führender Vermögensverwaltungsstandort werden. «Finanzplatz Fi l t SSchweiz h i Guide 2015», der Jahresband als nationale Beilage auch zur «Handelszeitung» «Schweizer Bank», die nationale Branchenplattform 3 GUIDE «FINANZPLATZ SCHWEIZ 2015» Themenfelder des Specials • Das Who's who in Banking und Finance 1/1-Seite RA 210 x 275 mm 2. Umschlagseite RA 210 x 275 mm CHF 15 150.— 3. Umschlagseite RA 210 x 275 mm CHF 13 990.— • Rankings mit Porträts 4. Umschlagseite RA 210 x 275 mm CHF 16 150.— • Bereiche für Rankings; die 10 Grössten / Wichtigsten / Erfolgreichsten ggü. Vorwort / Editorial / Inhalt / Index / Aufmacher 210 x 27 5mm CHF 13 800.— • Perspektiven / Trends 1/2-Seite (hoch / quer) RA h: 110 x 275 mm q: 210 x 132 mm CHF 9950.— • Trends in der Ausbildung 1/3-Seite (hoch / quer) RA h: 68 x 275 mm q: 210 x 87 mm CHF 8950.— • Trends in der Banken-IT 1/4-Seite quer RA 210 x 63 mm CHF 7750.— • Praxisbeispiele und Lösungsansätze 1. Panorama nach Index RA 420 x 275 mm CHF 22 650.— 1/1-Seite Advertorial RA 210 x 275 mm *CHF 14 450.— • Finanzplatz aktuell Redaktionelles Konzept Der Finanzplatz Schweiz befindet sich in einem nie zuvor gesehenen Transformationsprozess. Der regulatorische Druck auf die Finanzinstitute hat zu einer Neuausrichtung der Geschäftsmodelle im Vermögensverwaltungsgeschäft geführt. Steuerkonformität ausländischer Kunden ist zu einem Muss geworden. Die Komplexität im grenzüberschreitenden Geschäft erfordert kostenintensive Anpassungen in der Compliance und bei der Weiterbildung von Mitarbeitenden. Im Zuge der Digitalisierung müssen sich alle Finanzinstitute auf das veränderte Kundenverhalten einstellen, wenn sie den Anschluss nicht verpassen wollen. Der Guide «Finanzplatz Schweiz 2015» gibt Ihnen einen umfassenden Einblick in die grossen Herausforderungen, welche die Banken aktuell meistern müssen. Erfahren Sie alles über das Who's who in Banking, über Perspektiven, Trends und Rankings der erfolgreichsten Akteure am Finanzplatz. Preise / Formate des Guides • Fallbeispiele aus der Branche und für die Branche mit Best-Practice-Umsetzungen • Splitter-News Ihr Vorteil – unser Ziel Zeigen Sie Ihre Innovation, Ihr Produkt oder Ihr Angebot den bestehenden und potenziellen Kunden mit einer Anzeige in unserem Finanzplatz-SchweizGuide. Sie erreichen in der Kombination mit der «Handelszeitung», der «Schweizer Bank» und der «Schweizer Versicherung» über 165 000 Leserinnen und Leser*, Unternehmerinnen und Unternehmer, Entscheiderinnen und Entscheider. Profitieren Sie von diesem zielgruppengerechten Angebot – die Teilnahme sowie der damit verbundene direkte Nutzen auf Leserseite sind da garantiert nachhaltig. CHF 13 150.— 2/1-Seiten Advertorial 420 x 275 mm *CHF 20 880.— randangeschnittene Formate: Anlieferung + 3 mm Beschnitt pro Aussenrand. Alle Infos zum Satzspiegel, zu den Anzeigen-Formaten, zu den Sonderwerbeformen und zu mitgebundenen Beilagen auf Anfrage. * netto/netto Daten Erscheinung: «Schweizer Bank» 19. Juni 2015 «Schweizer Vers.» 1. Juli 2015 «Handelszeitung» 2. Juli 2015 Anzeigenschluss: 30. April 2015 Druckmaterialschluss: 14. Mai 2015 Kennzahlen Druckauflage: 55 000 Exemplare Reichweite*: 165 000 Leser MA Leader 2013**: 46 000 Leader Quellen: * 52 000 Leser «Schweizer Bank» und «Schweizer Versicherung» (Abonnenten-Befragung Publitest) und 11 3000 Leser «Handelszeitung» (MACH Basic 2012-2)/ **9000 Leader «Schweizer Bank», 10 000 Leader «Schweizer Versicherung» und 34 000 Leader «Handelszeitung» (MA Leader 2013) 4 FINANZPLATZ SCHWEIZ AKTUELL 5 FINANZPLATZ SCHWEIZ AKTUELL 6 FINANZPLATZ SCHWEIZ AKTUELL 7 RESSORTS / RUBRIKEN Namhafte Gastkommentatoren aus Banking und Wissenschaft N schreiben abwechselnd über aktuelle Fragen aus der Branche. In ihren Beiträgen analysieren sie scharf und liefern Lösungsvorschläge. Daneben nehmen die Redaktoren der «Schweizer Bank» kritisch Stellungen zu den Geschehnissen in der Banken- und Finanzwelt. KOMMENTARE STANDPUNKT GROSSBANKEN Alle Wege führen nach Brüssel Von Sonderfall zu Sonderfall! Von Johannes J. Schraner BILD: MONTAGE MEDIENVORSTUFE; (2) KEYSTONE; (1) THINKSTOCK Patrick Raaflaub, Direktor der Finma, warnte in der «NZZ» die Banken vor den Folgen, falls sie nicht am US-Programm zur Beilegung des Steuerstreits teilnehmen und sich quasi schuldig bekennen. Der US-Steuerdeal wirft möglicherweise einen langen Schatten auf den Schweizer Finanzplatz. Dies könnte auch die Verhandlungsposition gegenüber der EU schwächen. Beim Thema Marktzugang bahnen sich grosse Hindernisse an. LESERBRIEF Basler KB: Banken-Bashing durch die Finma Die jetzige öffentliche Beschimpfung der Basler Kantonalbank durch die Finma (Finanzmarktaufsicht, Red.) ist nicht tolerierbar, auch wenn die inhaltliche Begründung aufgrund von Börsen- und Finanzmarktaufsichtsgesetz nachvollziehbar ist. Warum werden die BKB und ihre Verantwortlichen öffentlich gerügt? Sie hat nach Kurseinbrüchen ihrer PS (Partizipationsscheine, Red.) aufgrund von Vorfällen, welche bereits öffentlich gerügt worden sind, das Eigenkapital ihrer vor allem kleinen Anleger vor unverhältnismässigen Kursverlusten geschützt. Dies, indem sie stützend in den Börsenhandel eingegriffen und selbst das Verlustrisiko in Kauf genommen hat. Ausser ihr ist dadurch niemand zu Schaden gekommen. Ich betrachte das jüngste Vorgehen der Finma gegenüber der Basler KB als Rechtsmissbrauch und hoffe, dass sie das von ihr selbst postulierte «Enforcement mit Augenmass» wieder findet und solche Ereignisse mit den direkt Verantwortlichen bereinigt, ohne sich in der Öffentlichkeit präsentieren zu wollen. Urs Sutter, lic.rer.pol., Riehen ie beiden Schweizer Grossbanken gehen international in die Offensive. Endlich. UBS und CS bündeln ihre -PCCZJOH"LUJWJUÅUFO JN OFVHFHSÛOEFUFO Swiss Finance Council und eröffnen eine eigene Vertretung in Brüssel. Der Zeitpunkt ist HÛOTUJHêOEFUBVGEFSQPMJUJTDIFO4QJU[FO ebene der EU ein umfassendes Revirement statt. Im Mai nächsten Jahres sind Gesamterneuerungswahlen des europäischen Parlamentes. Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD, Deutschland), aber auch EU-Kommissionspräsident und Schweizfreund José Manuel Barroso (Spanien) stehen zur Disposition. Zudem ist die Schlüsselposition des EU-Ratspräsidenten neu zu vergeben. Bisher ist sie vom blassen Belgier Herman Van Rompuy wahrgenommen worden. Neue Spitzenleute bieten neue Anknüpfungspunkte und Gelegenheiten für das Eröffnen neuer Kanäle. Neben personeller Erneuerung stehen im neuen Jahr auch wichtige Sachentscheide in der internationaMFO3FHVMJFSVOHBO%B[V[ÅIMFO.JêE**&NJS die Bankenunion sowie der Datenaustausch in Steuersachen. Die Arbeit des Swiss Finance Council (SFC) werde die Arbeit der schweizerischen Bankiervereinigung ergänzen und stärLFO UFJMU EJF OFVF -PCCZ&JOIFJU EFS (SPTTbanken mit. Tatsächlich setzt der SFC für den Finanzplatz nicht nur neue Kräfte frei. Er ist auch ein Beitrag zu mehr Transparenz auf dem Finanzplatz. An den berechtigten Interessen der Grossbanken ist die Bankiervereinigung beinahe zerbrochen. Die Interessenkollisionen zwischen Grossbanken und Kantonal-, Raiffeisen- und Regionalbanken haben die Effizienz und Schlagkraft des Branchendachverbandes in einer historischen Umbruchphase des Bankenplatzes Schweiz klar geschwächt. Die Grossbanken sind nicht die einzigen, die jetzt in die Offensive gehen. Die Kantonalbanken IBCFOCFSFJUTBOGBOHTJISF-PCCZJOH"Ltivitäten auf Bundesebene akzentuiert. Auch die regionalen Bankenverbände gewinnen zuOFINFOEBO1SPêM4PFOUXJDLFMUTJDIFUXBEFS Zürcher Bankenverband zu einem festen Forum für wichtige nationale und internationale Finanzplatzfragen. Mit der Akzentuierung der verschiedenen Interessen erhält der Finanzplatz Schweiz ein Gesicht und ein internatioOBMFT1SPêM%BTTUÅSLUTFJOF(MBVCXÛSEJHLFJU Das politische Gegenüber in Bern oder Brüssel weiss in Zukunft genauer, woran es in konkreten Fragen mit dem Finanzplatz ist, und es EÛSGUFEBGÛSEBOLCBSTFJO*ISFOFVF3PMMFêOden, muss indes die Bankiervereinigung. Sie dürfte zunehmend in den Hintergrund treten und hinter den Kulissen als brancheninterne Vermittlerin wirken. Dafür braucht es allerdings neue Qualitäten. Was die Verhandlungen mit der EU und den einzelnen EU-Staaten angeht, so stehen unseren Gegenparteien nicht die gleichen Druckmittel zur Verfügung wie den USA, aber die gegenüber den USA gemachten Konzessionen werden unsere Verhandlungsposition sicher nicht stärken. Der eingeschlagene Weg in Richtung eines internationalen Standards für einen automatischen Informationsaustausch ist sicher der richtige, wir müssen jetzt die verbleibende Zeit nutzen, um mit unseren EU-Nachbaren drei Ziele zu erreichen: r&JOF-ÕTVOHGÛSEJF7FSHBOHFOIFJUêOEFO XFMDIFEFO;JFMFOBMMFS#FUFJMJHUFOm&6-ÅOder, Kunden, Banken und Bankmitarbeiter – gerecht wird. r&JOFO8FHêOEFOVNEJF4UFVFSLPOGPSNJUÅU der Kundengelder in Zukunft sicherzustellen. r'ÛS4DIXFJ[FS#BOLFOEFO.BSLU[VHBOH[V EFO&6-ÅOEFSOTJDIFSTUFMMFOVNHSFO[überschreitende Dienstleistungen zu ermöglichen. Die mit den USA gemachten Erfahrungen zeigen deutlich die Wichtigkeit und die Dringlichkeit – auch aus Schweizer Sicht – der ersten beiden Ziele. Der dritte Punkt ist hingegen die Voraussetzung für die zukünftige Strategie eines grenzüberschreitenden Dienstleistungsangebotes aus der Schweiz für steuerkonform handelnde Privatkunden aus FVSPQÅJTDIFO-ÅOEFSO(FSBEFEJF7PSUFJMF die wir uns aus dem europäischen Marktzugang erhoffen, kompensieren die Konzessionen, zu denen wir in den ersten beiden Punkten bereit sein müssen. Die Kommentatoren In unserer Rubrik «Standpunkt» setzen sich alternierend Persönlichkeiten mit der Assekuranz auseinander. Es sind dies: Dr. Gérard Fischer, CEO der Swisscanto-Gruppe und Vizepräsident der Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA). Prof. Dr. Hans Geiger, emeritierter Professor des Swiss Banking Institute der Universität Zürich. Dr. Alfredo Gysi, Präsident des Verwaltungsrates der BSI AG und Präsident des Verbandes der Auslandsbanken in der Schweiz. Dr. Pierin Vincenz, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Raiffeisen Gruppe. Und gerade beim Thema Marktzugang sehe ich, dass sich grosse Hindernisse anbahnen. Zum einem mit den protektionistischen Tendenzen, welche aus der Krise von 2008 IFSWPSHFHBOHFOTJOE.JêE**[FJHUFJOEFVUJH wie man sich mit dem Vorwand des Konsumentenschutzes gegen die Konkurrenz aus dem Ausland abschottet. Ein möglicher Weg wäre wohl ein umfassendes Dienstleistungsabkommen mit der EU, doch dafür wird sich JOVOTFSFN-BOEBVGHSVOEEFSWFSTDIJFEFOFO Interessen verschiedener Wirtschaftskreise LBVNSBTDIFJOF.FISIFJUêOEFOMBTTFO Zum anderen müssen wir uns vor Augen halten, dass wir mit unserer grenzüberschreitenden Dienstleistung wieder einmal einen Sonderfall darstellen. Und alleine gegen die offensichtlich protektionistischen Entwicklungen zu kämpfen, wird nicht einfach sein, zumal die Bankenlobbys der einzelnen &6-ÅOEFSEJF4DIXFJ[FS#BOLFOTJDIFSOJDIU mit offenen Armen aufnehmen werden. JANUAR 2014 | SCHWEIZER BANK SCHWEIZER BANK | JANUAR 2014 21 SPONSORING UND EVENTS FINANZPLATZ MÄRKTE UND PRODUKTE Was passiert auf den KonkurrenzFinanzplätzen der Schweiz? Wie A entwickeln sich Private Banking, Investment Banking und Retail Banking im internationalen Umfeld? Was passiert in der Welt der Finanzprodukte und in der Börsenlandschaft? Die «Schweizer Bank» liefert Antworten dazu. Aufweichung des Bankgeheimnisses Tatsächlich interessiert sich Sanchez in erster Linie für das Wohlbefinden der rund 300 Finanzinstitute, die der Florida Bankers Association angehören. Vielleicht erklärt dieser enge Fokus des Banken-Lobbyisten auch, warum der Branchenverband sich vor einem Jahr auf einen Hosenlupf 26 MAI 2014 | SCHWEIZER BANK 42 mit dem nationalen Finanzministerium und mit der Steuerverwaltung IRS (Internal Revenue Service) einliess. Im April 2013 reichte die Florida Bankers Association gemeinsam mit der Texas Bankers Association vor einem Bundesgericht in der Hauptstadt Washington eine verwaltungsrechtliche Klage ein – mit dem Ziel, die Aufweichung des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden rückgängig zu machen, die das Finanzministerium und der IRS beschlossen hatten. Entsprechende Bestimmungen wurden im Frühling 2012 auf fünf dicht beschriebenen Seiten im Federal Register – dem Bundesblatt der USA – veröffentlicht. Demnach stehen ab dem 1. Januar 2013 sämtliche Ausländer unter verschärfter Beobachtung, die in Amerika ein Bankkonto besitzen, aber nicht in den USA steuerpflichtig sind. Sofern ihre Bankkonten pro Jahr 10 Dollar oder mehr an Zinserträgen abwerfen, muss dieses Einkommen neu den amerikanischen Behörden gemeldet werden. Der IRS will diese Steuerdaten sammeln, um den Informationsaustausch in Steuerfragen mit anderen Staaten zu verbessern – sofern sich die Länder dazu verpflichten, ihrerseits Daten amerikanischer Kontoinhaber zur Verfügung zu stellen. Bisher hat eine solche gegenseitige Abmachung erst mit Kanada bestanden: Mit dem Nachbarn im Norden pflegen die USA seit dem Jahr 2007 den automatischen Informationsaustausch. Kandidaten für ein ähnliches, reziprokes Abkommen – unter dem Dach des höchst komplexen Fatca-Regelwerks (Foreign Account Tax Compliance) – sind sämtliche 70 Nationen, mit denen Amerika ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Zu diesen Staaten gehört auch die Schweiz; bei der Verhandlung des SCHWEIZER BANK | MAI 2014 27 unterzogen wird. Der erläuternde Bericht der beiden Gesetzesvorhaben sagt, die heutigen Anforderungen an die Finanzinstitute führten zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen und zu unzureichendem Kundenschutz. Er verheisst «Einklang» des Schweizer Finanzmarktrechts mit den internationalen Standards «sowie die Stärkung des Kundenschutzes». Der den Status einer heiligen Kuh geniessende und deshalb in der Gesetzesproduktion nie angezweifelte Konsumentenschutz ist das tragende Leitmotiv dieser gigantischen Legiferierung. Sie beansprucht mit erläuterndem Bericht sowie mit einer Regulierungsfolgenabschätzung für beide Gesetzesvorhaben und einer Regulierungskostenanalyse – Die beiden Gesetzesvorhaben inklusive Begleittexte umfassten bisher weit über 400 Druckseiten. 42 die rätselhafterweise nur für das Finig erstellt wurde – weit über 400 Druckseiten. Die Vernehmlassungsfrist bis zum 17. Oktober erscheint deshalb als kurz, weshalb sie kaum in Stein gemeisselt sein dürfte. Das Vorhaben ist überaus komplex und unübersichtlich wegen der auf zwei Erlasse verteilten Pflichten der Finanzdienstleister und zwei langen Anhängen mit zahllosen Änderungen weiterer Gesetze. REGULIERUNG Im Fidleg werden Verhaltensregeln sowie Organisationspflichten der Finanzdienstleister und Kundenberater untergebracht. Das Anbieten von Finanzinstrumenten, die private Rechtsdurchsetzung sowie die Pflichten bei grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen werden geregelt. Die Kunden werden segmentiert in Privatkunden und professionelle Kunden. Vermögende Privatkunden können durch schriftliches Opting-out erklären, dass sie auf einen besonderen Kundenschutz verzichten und als professionelle Kunden gelten wollen. Andererseits können sich professio- Achtpunkteschema für mehr Transparenz Das Finig regelt die Anforderungen an Finanzinstitute, die gewerbsmässig Vermögenswerte von Drittpersonen anlegen und verwalten. Es gilt mit gewissen Ausnahmen für alle Vermögensverwalter sowie für Fondsleitungen, Banken und Wertpapierhäuser. Dieser neue Begriff erfasst die aus dem Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel übernommenen bisherigen Effektenhändlerkategorien des Kundenhändlers, des Eigenhändlers und des Market Makers. Wertpapierhäuser können auch alle Tätigkeiten von Vermögensverwaltern ausüben. Alle – auch die bisherigen unabhängigen oder externen – Vermögensverwalter werden einer Bewilligungspflicht und einer prudenziellen Aufsicht unterstellt. Es wird unterschieden zwischen Vermögensverwaltern und qualifizierten Vermögensverwaltern. Sämtliche Kundenberater müssen sich in ein Register eintragen lassen. Das Finig enthält Gewährsanforderungen und Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der Entgegennahme unversteuerter Gelder. Es wurde ihm sogar eine Beweisregel für Schadenersatzklagen gegen Finanzdienstleister eingepflanzt, eine Beweislastumkehr bei der Prospekthaftung sowie Haftungsregeln bei der Delegation von Aufgaben an Dritte. Weil das OR bereits entsprechende Vorschriften enthält, sind solche Regeln im öffentlich-rechtlichen Finig ein nicht tolerierbarer Übergriff in das Zivilrecht. Die Finma erhält einen Machtzuwachs. Sie kann Sicherheitsleistungen verlangen, den ordnungsgemässen Zustand herstellen und ein Tätigkeitsverbot erlassen. Der nie angezweifelte Konsumentenschutz ist das tragende Leitmotiv dieser gigantischen Legiferierung. nelle und institutionelle Kunden durch Opting-in den für Privatkunden geltenden Vorschriften unterstellen. Finanzdienstleister müssen ihre Kunden nach einem Achtpunkteschema über sich sowie über die im Zusammenhang mit der Finanzdienstleistung bestehenden wirtschaftlichen Bindungen an Dritte orientieren. Das gilt auch für die mit Finanzdienstleistungen, Finanzinstrumenten und deren Verwahrung verbundenen Risiken und Kosten. Bei Vermögensverwaltung und Anlageberatung erstreckt sich die Informationspflicht überdies darauf, ob die Dienstleistung unabhängig erfolgt oder nicht, ob die Finanzinstrumente laufend auf ihre Eignung beurteilt werden und ob eine Marktanalyse durchgeführt wird. Es muss auch eine entsprechende Negativmitteilung erfolgen. Das Basisinformationsblatt (BIB) muss immer, der Prospekt jedoch nur auf Anfrage kostenlos abgegeben werden. Das BIB ist auch bei Produkten abzugeben, deren Wert gestützt auf die Entwicklung eines oder mehrerer anderer Finanzinstrumente berechnet wird. Profis müssen Risiken kennen Bei der Vermögensverwaltung und bei der Anlageberatung muss sich der Finanzdienstleister vor Abgabe einer Empfehlung durch eine Eignungsprüfung über die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele der Kunden sowie über deren Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf die angebotenen Finanzinstrumente oder Dienstleistungen erkundigen. Bei anderen Finanzdienstleistungen als Vermögensverwaltung oder Anlageberatung muss er sich zumindest über die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen erkundigen und prüfen, ob sie für die Kunden angemessen sind. Bei professionellen Kunden darf er ohne gegenteilige Anhaltspunkte davon ausgehen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen wie auch davon, dass die Anlagerisiken für sie finanziell tragbar sind. Der erläuternde Bericht sagt, die Erkundigungspflicht und die Angemessenheitsprüfung durch die Finanzdienst- SEPTEMBER 2014 | SCHWEIZER BANK leister bestehe bereits, «gestützt auf zivilrechtliche Rechtsverhältnisse, insbesondere gestützt auf das Auftragsrecht». Damit wird im Bericht zugegeben, dass die Wiederholung dieser Pflichten im verwaltungsrechtlichen Fidleg grundsätzlich nichts zu suchen hat. Das kommt einem Abwiegeln gleich, denn es wird bloss von «Ausstrahlungen auf das Zivilrecht» gesprochen, davon dass der Zivilrichter die aufsichtsrechtlichen Verhaltenspflichten des Fidleg zur Konkretisierung des Privatrechts beiziehen könne, und bei den nicht beaufsichtigten Finanzdienstleistern werde die Einhaltung der Verhaltensregeln nicht überwacht. Hingegen sollen Personen, die für nicht beaufsichtigte Finanzdienstleister tätig sind, wegen Verstössen gegen die Informationspflichten und gegen die Eignungs- und Angemessenheitsprüfung bestraft werden. Leistungen werden protokolliert Der Finanzdienstleister hat eine Warnpflicht, wenn er der Auffassung ist, dass eine Finanzdienstleistung oder ein Finanzinstrument für seinen Kunden nicht angemessen ist. Wenn er ungenügende Informationen für eine Eignungsprüfung erhält, darf er weder beraten noch eine Vermögensverwaltung vornehmen, und er muss den Kunden darüber informieren. Reichen die Informationen nicht für eine Angemessenheitsprüfung aus, so muss er den Kunden entsprechend warnen. Keine Angemessenheitsprüfung braucht es, wenn die Dienstleistung sich ausschliesslich auf die Konto- oder Depotführung erstreckt SCHWEIZER BANK | SEPTEMBER 2014 43 BILD: (1) ZVG Die künstlerische Wechselwirkung zwischen Deutschland und Frankreich vor 1914 ist eine Überraschung. Eine Ausstellung zeigt, warum. ZÜRCHER KANTONALBANK Elefanten ziehen um Am 7. Juni wird der Zoo Zürich ein weiteres grosses Projekt vollendet haben: Auf dem Zoogelände wird dann der Kaeng-Krachan-Elefantenpark offiziell eröffnet. Nicht zuletzt dank tatkräftiger Unterstützung der Zürcher Kantonalbank werden sich die beliebtesten Zootiere dort in einem Umfeld bewegen können, welches ihrem natürlichen Habitat sehr ähnlich ist. «Mit den Elefanten im neuen Park wollen wir uns für ihre Erhaltung einsetzen, indem wir unsere Besucher für diese Tiere begeistern, indem wir sie für den Schutz der Wildnis sensibilisieren und indem wir mithelfen, dass die asiatischen Elefanten langfristig die Wälder Thailands durchstreifen können», sagt Zoodirektor Alex Rübel. Denn wie bereits bei anderen gefährdeten Tierarten geht es ihm nicht nur um den Zoo Zürich. Es geht Rübel auch darum, die Probleme, mit denen der Kaeng- Krachan-Nationalpark in Thailand kämpft, hierzulande nachvollziehbar darzustellen. Elfenbein bleibt eine begehrte Ware. Die 200 dort wild lebenden Elefanten sind durch Wilderer und einheimische Bauern gefährdet. Deren ausserhalb des Nationalparks gelegene Felder werden bisweilen von marodierenden Elefanten zerstört. (jsj) Xwww.zkb.ch «Steiniger Weg», von Franz Marc, auf Öl, (1911), aus der Sammlung des San-Francisco-Museums of Modern Art. M it der Ausstellung «Von Matisse zum Blauen Reiter. Expressionismus in Deutschland und Frankreich» zeigt das Kunsthaus Zürich bis zum 11. Mai, wie intensiv der malerische Austausch zwischen den kontinental-europäischen Grossmächten Frankreich und Deutschland vor dem ersten Weltkrieg wirklich war. «Expressionismus» ist nämlich keine Erfindung deutscher Maler und auch keine nationale Strömung. Er steht vielmehr für einen produktiven Austausch: Deutsche Künstler wie Kirchner, Schmidt-Rottluff oder Pechstein befassten sich mit Seurat, Signac, Gauguin, Cézanne, Matisse und nicht zuletzt mit van Gogh. So reiste zum Beispiel der Deutsche Franz Marc 1907 nach Paris, wo er sich für die Werke von Vincent van Gogh und Paul Gauguin begeisterte und wo er sich wohl auch von ihnen inspirieren liess. Dank Unterstützung der Credit Suisse kann das Kunsthaus Zürich anhand von 77 Gemälden und 30 Druckgrafiken der klassischen Moderne und des deutschen Expressionismus Einblicke in neue Forschungsergebnisse dieser bisher kaum bekannten Rezeptionsgeschichte bieten. Mittels Gegenüberstellungen wird aufgezeigt, wie die leuchtenden Farben auch in der deutschen Malerei Einzug hielten, bevor 1914 der Erste Weltkrieg dem ein Ende setzte. (jsj) Xwww.credit-suisse.com BILD: (1) ZOO ZÜRICH / MARKUS SCHIETSCH ARCHITEKTEN GMBH; (1) ZVG der CO2-Ausstoss gesenkt wird. Raiffeisen arbeitet auch aktiv in Institutionen wie Green Building Schweiz und beim Carbon-Disclosure-Projekt mit. Ein zweiter wichtiger Parameter der Gebäude- und Raumphilosophie von Raiffeisen ist die Nähe zur Region. Als vorwiegend lokal tätige Unternehmen bevorzugen die Raiffeisenbanken Planer, Unternehmen und Lieferanten aus ihren jeweiligen Geschäftskreisen. «Somit können wir sicherstellen, dass innerhalb der Gruppe jede Bankstelle ihre eigene Identität und Ausstrahlung hat, die genau auf den Ort zugeschnitten ist», heisst es in den Grundsätzen für Neubauten. Ein drittes Merkmal aller Raiffeisen-Niederlassungen ist schliesslich die Kunst und insbesondere die Kunst am Bau. Die neue Niederlassung in Untersiggenthal ist auch dafür ein Beispiel. So gleicht die Kundenhalle einem Lichthof. Die Innenausstattung ist von Holz und hellem Marmor geprägt. Der grandiose Raum stelle das eigentliche Zentrum des Gebäudes dar, beschreibt Hubertus Adam, Direktor des schweizerischen Architekturmuseums Basel, die Innenarchitektur. Der Raum stehe für Transparenz und Kreativität. Beides brauchen sowohl Raiffeisen als auch alle anderen Schweizer Banken, um in Zukunft erfolgreich bestehen zu können. Xwww.raiffeisen.ch eisen und Swiss-Ski: Die einen spornen sie an, die anderen halten sie warm und den Nachwuchs unterstützen sie finanziell. Für jeden verkauften Artikel spendet Raiffeisen fünf Franken an die Nachwuchsförderung von Swiss-Ski und der Ski-Regionalverbände. Raiffeisen ist damit grösster Nachwuchssponsor im Schweizer Schneesport und unterstützt alle Ski-Regionalverbände sowie zahlreiche lokale Skiclubs. (jjs) Xwww.raiffeisen.ch In der neuen Anlage werden sich die sanften Riesen wohlfühlen. MÄRZ 2014 | SCHWEIZER BANK SCHWEIZER BANK | MÄRZ 2014 KARRIERE TOUCHPOINT MANAGEMENT 43 TOUCHPOINT MANAGEMENT KARRIERE Die optimale Vernetzung von allen Kundenkontakten in der Bank und die systematische Optimierung ihrer Qualität steigert die Rentabilität auf lange Sicht. kommen selbst in mittelgrossen Banken schon mehr als einhundert solcher Touchpoints zusammen. Sie sind immer dort, wo die Kunden ihre Zeit verbringen: Also im Zickzack zwischen physischer sowie «social» und «mobile» vernetzter virtueller Welt. All diese Touchpoints so virtuos zu verknüpfen, dass Transaktionen für die Kunden immer wieder begehrenswert sind und positive Mundpropaganda bewirken, wird zunehmend die grosse Herausforderung sein. Denn, wenn es um das Äufnen eines Kundenbeziehungskontos geht, kommt es auf jedes Detail an. Schon ein einziges negatives Ereignis an einem für den Kunden wichtigen Berührungspunkt kann zu einer Eintrübung der Geschäftsbeziehung führen – und darüber hinaus zu ruf- und umsatzschädigender Mundpropaganda. Damit dies nicht passiert, muss die Summe der positiven Erfahrungen bei weitem überwiegen. Manche Berührungspunkte sind dabei kritischer als andere. So spielt oft genug das, was man in sozialen Netzwerken findet, eine derart wichtige Rolle, dass es alles andere zunichtemacht. Solche Kontaktpunkte werden auch als «Earned Media» bezeichnet, weil sich die Anbieter diese nicht erkaufen können, sondern, weil sie sie durch Taten verdienen. Mit der Präzision eines Laserstrahls Kunden betrachten «ihre Bank» immer als Ganzheit. Jeder in der Leistungskette muss einen perfekten Job machen. Das heisst, nicht nur die direkten Kundenkontaktpersonen, sondern auch die, die «nur» indirekt mit den Kunden zu tun haben, müssen kundenorientiert denken und handeln. Mit dem Touchpoint Management zieht die Kundenperspektive in wirklich jede Abteilung ein. Insgesamt ergeben sich verschiedene Vorteile. Das systematische Involvieren der Mitarbeiter steigert deren Motivation und legt interne Leistungsreserven frei. Dies führt zu einem grösseren Ideenreichtum, zu passenderen Angeboten und zu einer verbesserten Kunden- orientierung. Die Vielfalt der relevanten Touchpoints wird kanalisiert. Deren Bewertung – auch durch die Kunden – verhilft zu einem effizienter kombinierten Marktbearbeitungs-Mix. Durch eine Fokussierung auf die erfolgswirksamsten Schlüsseltouchpoints kann man sich vorteilhaft von der Konkurrenz unterscheiden – und sogar eine Alleinstellung erzielen. Alles zusammen führt zu Kosten- und Zeiteinsparungen und über einen optimierten Budgeteinsatz auch zu höheren Erträgen. So erhalten Banken mit dem Customer Touchpoint Management ein praxisnahes, schnelles und einfaches Navigationssystem, mit dessen Hilfe die zunehmende Online-offline-Komplexität beherrschbar wird. Durch eine kontinuierliche Arbeit an den Touchpoints werden sich alle Bereiche stärker miteinander vernetzen und abteilungsübergreifend für die Kundeninteressen tätig sein. Mit der Präzision eines Laserstrahls wird gemeinsam gesucht und gefunden, was beim Kunden Treue und Empfehlungsbereitschaft weckt. KARRIERE Die Aus- und Weiterbildungslandschaft für Bankmitarbeitende ist A im Totalumbau. Die «Schweizer Bank» ist das einzige Fachmedium, das regelmässig den Puls an den neuralgischen Punkten misst. Wir zeigen die neuen Kompetenzprofile für erfolgreiche Bankmitarbeiter ebenso auf wie die Wege, die zum Erlangen dieser Profile führen. CEOs und HR-Verantwortliche kommen dabei ebenso zu Wort wie relevante öffentliche und private Bildungsanbieter. TECHNOLOGIE SPEICHERSYSTEME Agenda X 26.6.2014 / Zug Innovative Angebote im Retail Banking Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ, www.seminare.ifz.ch SPEICHERSYSTEME TECHNOLOGIE Gross, grösser, noch grösser Tiering von Daten auf verschiedene Speichermedien und um unterbruchsfreie Datenmigration ergänzt. Die grossen Hersteller haben neue Modelle von Speichersystemen vorgestellt. Innovationen waren nicht dabei. Kein Wunder: Die Einbindung von Speichersystemen in Cloud-Umgebungen stellt keine Priorität dar. Zudem ist die Entwicklung schwieriger als gedacht. TECHNOLOGIE Die Software macht‘s IBM, deren Mainframe-Grossrechner (auch) einen guten Teil der Hochleistungsspeicherbranche am Leben und auf Trab hält, stellte im Frühling eine neue Software für Speicherumgebungen vor. Kern der Entwicklung ist das Global File System, auf das IBM ihr «Elastic Storage» aufbaut. Auch gewaltige Datenmengen sollen sich damit handhaben lassen, verspricht der US-Konzern. Kern der Software ist die Steuerung der Daten zum jeweils wirtschaftlich effizientesten Medium. Hinzu kommen Möglichkeiten, Analysen unmittelbar vornehmen zu lassen, wenn die Rohdaten, die auch durch Finanzmarktdaten, Überwachungssensoren oder in Applikationen wie sozialen Netzen erzeugt werden können, beim Speichersystem eintreffen, bevor sie verschlüsselt werden. Theoretisch gibt es kaum eine obere Grenze für das handhabbare Datenvolumen (was auch die Einkäufer von 3-Buchstaben-Regierungsorganisationen aus den USA sehr gerne lesen werden). Produkte anderer Hersteller liessen sich ebenfalls einbinden. Und auch EMC kam an ihre Hausmesse im Mai mit einem «elastischen» Produkt: Mit «Elastic Cloud Storage» (ECS) soll es möglich sein, Cloud-Speicherumgebungen je nach Bedarf und kostengünstig aufzubauen. EMC verspricht gegenüber den Public-Cloud-Angeboten von Amazon und Google Einsparungen bis zu 28 Prozent. Die ECS-Appliance fasst in einem einzelnen Rack bis zu 2,9 Petabyte. Diese lassen sich beliebig zusammen verbinden. Die Speicher-Virtualisierungsumgebung ViPR, die vor einem Jahr vorgestellt worden ist, kommt in der überarbeiteten Version auch mit den Systemen der Konkurrenten Netapp, HDS, Dell und Oracle klar. Der kleinste gemeinsame Nenner, der für viele Anwendungszwecke in Rechenzentren genügt, ist Reporting, Automation und Provisioning. Die Überraschung des Frühlings war indes der Kauf des Start-ups DSSD durch EMC, weil man EMC die eingekaufte Entwicklung auch allein zugetraut hatte. DSSD hält eine Reihe wichtiger Patente bei Speicherchips und für den raschen Transfer von Daten vom Speicherchip direkt in die Prozessoren, welche für die Rechenleistung zuständig sind. Das galt bisher innerhalb der Systeme als Flaschenhals, bei dem ein Gutteil der Performance, den die Speicherchips bringen, wieder verloren gegangen war. Technologie ist eine bestimmende Grösse in Banking und Finance. Digitalisierung und Industrialisierung werden die Bank von morgen prägen. Internetriesen drängen in den Zahlungsverkehr. Tablets und Smartphones verändern das Kundenverhalten grundlegend. Die «Schweizer Bank» trägt dem Rechnung und präsentiert die neuesten Entwicklungen rund um IT, Kernbankenlösungen, Business Process Outsourcing und Sicherheitsfragen. X 26.–28.6.2014 / Rüschlikon Hart verhandeln Euroforum, www.euroforum.ch X 27.–30.6.2014 / Zürich, Berlin Retail Banking – Impulse für Ihre Bank der Zukunft Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ, www.seminare.ifz.ch X 30.6.2014 / Zürich Komplexität reduzieren und vermitteln Euroforum, www. euroforum.ch X 30.6.–1.7.2014 / Frankfurt Banking 2020 – Financial Services für das Privatkundengeschäft der Zukunft Management Circle, www.managementcircle.de X 2./3.7.2014 / Zürich IT-Crash-Kurs Euroforum, www. euroforum.ch X 8.–9.7.2014 / Mainz Zukunft der Zahlungsmittel Euroforum, www.euroforum.ch X 20.8.2014 / Zug Social Media im Banking: Der Weg von der Transaktion zur Interaktion Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ, www.seminare.ifz.ch X 25.8.2014 / Zug Herausforderungen auf dem Hypothekarmarkt Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ, www.seminare.ifz.ch X 25.8.2014 / Zug Asset Management der Zukunft Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ, www.seminare.ifz.ch X 8./9./16./17.9.2014 / Zürich Master-Seminar Strukturierte Produkte Swiss Derivative Institute, www.swissderivativeinstitute.ch X 22./23.9.2014 / Rüschlikon 13th Private Banking Summit Euroforum, www.euroforum.ch 62 Von Matthias Niklowitz M it Cloud-Computing und der damit einhergehenden Virtualisierung von Servern und Speichersystemen werden theoretisch alle Elemente unter der Virtualisierungsschicht austauschbar. Teure Features, welche teilweise vor 20 Jahren für die Controller-Software entwickelt worden sind, wie der Lastenausgleich sowie Redundanz-Funktionen wie ein systeminternes Backup oder Datenspiegelung sind dann fast obsolet – weil sie entweder «von oben», von den Applikationen aus, gesteuert werden oder weil sie ausserhalb der Systeme aktiviert werden. Die Einbindung von Speichersystemen in Cloud-Umgebungen zählt indes lediglich zur fünfwichtigsten Sorge von IT-Verantwortlichen, wie eine aktuelle Umfrage von EMC, einem US-Datenspeicherkonzern, ergab. Mit Abstand am wichtigsten ist für viele CIOs, irgendwie mit dem hohen Wachstum des Speicherbedarfs klarzukommen. Praktisch gleich oft genannt, wurden das Designen von Back-up, Recovery- und Archivlösungen sowie von Disaster-Recovery-Lösungen. Erst, wenn alle diese Alltagsdinge abgearbeitet sind, haben die IT-Chefs für das Zeit, wofür sie eigentlich bezahlt werden: strategische Entscheidungen vorbereiten und umsetzen. Hybride im Vormarsch Möglicherweise liegt es daran, dass die Entwicklung in der Praxis nicht ganz so schnell verläuft, wie sich das Entwickler und Marketingleute erhoffen. Hybdride Cloud-Umgebungen bilden laut Jay Kidd, Chief Technology Officer von Netapp, den nächsten logischen Entwicklungsschritt. Auf dem Weg zum softwaredefinierten Rechenzentrum würden sich die Softwareprodukte als besonders vielversprechend erweisen, die auf bestehende Infrastruktur-Elemente aufbauen, und dazu gehö- ren auch die Features, die traditionell durch die Controller gesteuert wurden. Abzuwarten bleibt, ob und wie sich Open Stack weiter durchsetzen wird. Laut Kidd bildet diese Alternative zu den grossen Anbieter-«Silos», mit denen IBM, Oracle & Co. ihre Kunden in (zu) teuren Systeme regelrecht «einschliessen», die vielversprechendste Open-Source-Entwicklung seit Linux. Mit fallenden Speicherchip-Preisen erobern Festspeicher-Systeme immer weitere Teile der grossen Systeme. In-Memory-Datenbanken haben sich in wichtigen Bereichen extrem bewährt, beispielsweise im ultraschnellen Wertpapierhandel oder bei der Echtzeitanalyse von Börsen. Reine Chip-Speichersysteme, wie sie Startups wie Fusion-Io oder Violin Memory herstellen, sind gegenwärtig noch prohibitiv teuer, aber der Preiszerfall wird auch in diesem Segment kommen. Allein die Konsolidierungswelle – viele Start-ups sind inzwischen von den grossen Herstellern aufgekauft worden – sorgt für Skalenvorteile, weil dann die grossen Hersteller über ihre installierte Basis Innovationen rasch auf den Markt bringen können. Festplatten-Systeme kosten heute 5 Cents pro Gigabyte. 1980 lag der Preis für die gleiche Speicherleistung noch bei über 400 000 Dollar. Anbieter wie Dell mit dem «Storage Center» gehen deshalb dazu über, Daten je nach erforderlichem Verarbeitungstempo auf zwei bis drei verschiedene Träger zu verteilen: Was ganz schnell gehen muss, bleibt in den Chips, der Rest kommt auf Festplatten. Die sind übrigens noch längst nicht altes Eisen – im Gegenteil: Neue Entwicklungen wie das sogenannte «Shingled Magnetic Recording» (SMR) beschreiben und lesen die Platten effizienter und verdoppeln so die Kapazitäten. Plattenspeicher mit solchen Features gelten als ideal für sogenannte «kalte Spei- Viele Banken arbeiten weiterhin mit MainframeGrossrechnern. Festplatten-Systeme kosten heute 5 Cents pro Gigabyte. 1980 lag der Preis noch bei 400 000 Dollar. cher», bei denen Daten nur gelegentlich gelesen werden. Ebenfalls leistungssteigernd ist die Befüllung der Festplattengehäuse mit Helium. Das Edelgas hat lediglich 14 Prozent der Dichte der Luft – und das macht sich im stromund platzsparenden Betrieb der grossen Systeme sofort bemerkbar. Neue grosse Arrays Obwohl es mit virtuellen Speichernetzwerken und konvergenter Infrastruktur möglich ist, die grossen Speichersysteme (Arrays) zu ersetzen, stellten zwei Hersteller im Frühling solche neuen Systeme vor. Hersteller verweisen auf das bestehende Interesse der Kundschaft, vornehmlich aus dem Bankenumfeld. Denn viele Finanzinstitute arbeiten weiterhin mit Mainframe-Grossrechnern – und an die werden weiterhin (auch) die grossen Arrays angehängt. HP baut sein XP7 auf der Architektur des Modells VSP G1000 von Hitachi Data Systems (HDS) auf. Deshalb ähneln sich auch die Basis-Performance-Werte. HDS beliefert HP seit 15 Jahren mit den Hochspeichersystemen, die HP jeweils um etliche Softwarefeatures – HP JULI 2014 | SCHWEIZER BANK sagt, es seien die entscheidenden, welche den Unterschied ausmachten – ergänzt. So beispielsweise die Virtualisierung über mehrere Arrays hinweg, die Möglichkeit, unterschiedliche Festplattenformate verwenden zu können, ergänzte Sicherheitsfeatures oder eine höhere Ausfallsicherheit. Beide Anbieter strichen bei ihren Präsentationen zu den Neuvorstellungen hervor, dass Leistungsparameter wie I/O-Operationen und Speicherplatz deutlich besser seien als beim besten gegenwärtig erhältlichen System des Konkurrenten EMC, beim Modell Vmax 40K. HDS ihrerseits hat sich gerade bei der Software, welche die Speichersysteme steuert, in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. So stellte das US-Unternehmen, das eine Tochtergesellschaft des japanischen Technologiekonglomerats Hitachi ist, verbesserte und deutlich ergänzte Softwareprodukte vor, mit denen sich auch die Hardware von Drittanbietern in virtualisierte Umgebungen einbinden lässt, wenn sie einen Fibre-Channel-ProtokollAnschluss aufweisen. Das haben alle Grosssysteme aller grossen Anbieter. Die Steuersoftware wurde um Funktionen für automatisches SCHWEIZER BANK | JULI 2014 63 BILD: ISTOCK Banken in Florida und Texas machen historisch bedingt gute Geschäfte mit Lateinamerikanern. Sie wehren sich daher gegen die Aufweichung des Bankgeheimnisses: Seit 2013 stehen nicht in den USA steuerpflichtige Ausländer unter scharfer IRS-Beobachtung. lex Sanchez ist in Fahrt. Mit lauter Stimme weist der Zweimetermann, der seit den späten 1990er-Jahren an der Spitze des Branchenverbandes Florida Bankers Association steht, sämtliche Kritikpunkte am Geschäftsgebaren der hiesigen Banken zurück. Dabei sagt Sanchez, dessen Eltern aus Kuba stammen, Sätze wie diesen: «Amerika ist seit jeher ein Zufluchtsort für Wohlhabende, die sich vor Willkür in ihrer Heimat schützen wollen.» Denn in Mittel- und Südamerika käme es immer wieder zu «furchtbaren Menschenrechtsverletzungen». Da sei es doch nur folgerichtig, dass Wohlhabende ihr sauer verdientes Geld auf einer Bank in Amerika in Sicherheit brächten. «Sie vertrauen uns, unserem politischen System und unserer unabhängigen Justiz.» Dann setzt Sanchez noch einen drauf und sagt: Viele Menschen in den USA wollten einfach nicht begreifen, dass die Bewohner gewisser Länder Lateinamerikas in ständiger Angst vor Entführungen und vor Verstössen gegen Datenschutzrichtlinien lebten. Dies sei die eigentliche Triebfeder bei der Eröffnung eines Bankkontos in den USA. Darauf angesprochen, dass die Schweiz amerikanische Steuerhinterzieher jahrzehntelang mit ähnlichen Argumenten angelockt habe, sagt Chef-Banker Sanchez bloss: «Das geht mich nichts an.» Von Johannes J. Schraner Dienstleistungen der Bank angemessen unterstützen und in ihrer sinnlich erfahrbaren Materialität einen Brückenschlag zu den abstrakten Finanzprodukten ermöglichen», heisst es im Architektur-Leitbild der Bank etwas umständlich. Die Gebäude- und Raumkultur bildet indes in jedem Fall einen massgeblichen Faktor für die Kundenbindung und damit für den künftigen Geschäftserfolg jeder Bank (siehe auch SB 9/2013). Keine der zahlreichen Filialbauten von Raiffeisen ist identisch. Trotzdem pflegt die Bankengruppe eine eigene Gebäude- und Raumkultur. Im Unterschied zu manch anderer Bank wird diese Kultur aber aktiv kommuniziert und damit transparent gemacht. «Glaubwürdigkeit, Nachhaltigkeit und Nähe sind Werte, die bei Raiffeisen eine grosse Rolle spielen», schreibt beispielsweise der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Raiffeisenbank Siggenthal–Würenlingen im Vorwort der Neubaubroschüre. Mit dem Neubau in Untersiggenthal würden diese Werte gestützt. Einer der besonders wichtigen Grundsätze bei Raiffeisen ist, nachhaltige Bauwerke zu erstellen. So ist die Bankengruppe nicht zufällig Hauptsponsor der Energieallianz. Der Zweck des 2008 gegründeten Vereins ist es, Projekte anzustossen und zu finanzieren, mit denen US-STEUERINSELN MÄRKTE & PRODUKTE Von Renzo Ruf Raiffeisen verlängert die Partnerschaft mit Swiss-Ski ein weiteres Mal um drei Jahre bis 2017. Bereits seit 2005 engagiert sich Raiffeisen für Schweizer Spitzenathleten und für den Nachwuchs im Schneesport. Raiffeisen-Mitglieder erhalten zudem Vergünstigungen in verschiedenen Skigebieten und beim Besuch von Weltcuprennen in der Schweiz. Verbindendes Element für Spitzen-, Nachwuchs- und Breitensportler sind die Fan-Handschuhe und Fan-Mützen von Raiff- Glaubwürdigkeit, Nachhaltigkeit und Nähe er Neubau an der Landstrasse 46/50 in Untersiggenthal bei Baden ist nicht zu übersehen. Quadratische Längsformen, vor allem aus Glas und Stahl, bestimmen seine äussere Erscheinung. Im November 2013 eröffnet, ist Raiffeisen Untersiggenthal einer von 1100 Standorten des Bankstellen-Netzes von Raiffeisen in der Schweiz. «Bankgebäude sind Visitenkarten und Botschafter unserer Werte und Ziele», schreibt Roger Rüfli, Bauherrenberater von Raiffeisen Schweiz über die Baukultur der Bank. Da sie kaum Produkte verkaufe, die man anfassen könne, übernähmen die Bankgebäude und ihre Räume eine wichtige Funktion. «Eine gehaltvolle, zeitgenössische Architektursprache soll die Qualität der Der Bundesrat will mit den neuen Finanzmarktregulierungen Fidleg und Finig die Anleger besser schützen. Für die Finanzinstitute sind die beiden Regulierungsvorhaben überaus komplex. 2015 ist alles Regulierung. Wir beobachten und beurteilen alle wichtigen Entscheide im In- und Ausland und analysieren die Folgen für unsere Banken kritisch. Die «Schweizer Bank» ist eines der wenigen Finanzmedien, die eine akribische Gewichtung wichtiger Schritte in der Regulierung für den Finanzplatz vornehmen. Wir bieten den Durchblick im Dschungel der Veränderungen. D er Bundesrat will die Anleger in der Schweiz mit der gleichen und teilweise sogar mit einer weitergehenden Regulierung beglücken, die in der EU den Anlegern mehr Sicherheit für ihr Geld verspricht: mit dem Finanzinstitutsgesetz (Finig) und dem Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg). Die Landesregierung belastet die Erlasse mit Regeln für Haftungs- und Rechtsdurchsetzung, die ins Obligationenrecht (OR) und in die Zivilprozessordnung gehören. Das Bankengesetz und das Börsengesetz verschwinden von der Bildfläche. Ihre wesentlichen Bestimmungen gehen im Finig auf, während das Kollektivanlagengesetz (KAG) gewissen Änderungen Intensiver malerischer Austausch Anspornen und warmhalten Der Hauptsitz von Raiffeisen in St. Gallen ist ein herausragendes Beispiel der Corporate Architecture der Bankengruppe. Für die Raiffeisen-Gruppe sind ihre Bankgebäude nicht nur funktional, sondern auch für die Kundenbindung wichtig. Hinter jedem Neubau einer Niederlassung steckt eine Gesamtstrategie. FIDLEG UND FINIG REGULIERUNG Die beiden Gesetzesvorhaben Fidleg und Finig sollen für Unabhängigkeit der Finanzintermediäre sorgen, auferlegen ihnen aber gleichzeitig ein dickes Pflichtenheft und bescheren den Anlegern eine Papierlawine. Von Eugénie Holliger-Hagmann SPONSORING & EVENTS RAIFFEISEN Wir fühlen dem Finanzplatz Schweiz den Puls. Wir zeigen auf, mit welchen Strategien die Akteure den grossen Herausforderungen begegnen. Wir porträtieren in Interviews Banker und ihre Institute. Wir fragen kritisch, was den Finanzplatz bewegt und wohin die Reise geht. MÄRKTE & PRODUKTE US-STEUERINSELN Banken engagieren sich auf vielfältige Weise für das Gemeinwohl und unterstützen D wissenschaftliche Projekte mit innovativem Zukunftspotenzial. Nur weiss es kaum einer. Wir bieten ihnen die ideale Plattform, damit sie sich einer hochkarätigen Leserschaft mitteilen können und damit sie ihre positive Reputation langfristig stärken können. SPONSORING & EVENTS REGULIERUNG FIDLEG UND FINIG Weniger wäre mehr ANZEIGE Momente der Wahrheit KUNDENZUFRIEDENHEIT Wie viel eine Business-Strategie wirklich taugt, entscheidet sich an den Kontaktpunkten zwischen Kunden und Bank. Die zunehmende Online-offline-Komplexität stellt neue Ansprüche. Welches Tool brauchen Finanzdienstleister dazu? Ein erfolgreich erprobter Vorschlag. Der Prozess des Customer Touchpoint Management besteht aus insgesamt vier Etappen mit je zwei Teilschritten: Von Anne M. Schüller* Prozess in vier Etappen Im ersten Schritt, der IstAnalyse, geht es um ein systematisches Erfassen der kundenrelevanten Kontaktpunkte und um das Dokumentieren der dortigen Ist-Situation – und zwar aus Kundensicht betrachtet. 1 nbieter brauchen ein Tool, das schnell und wendig macht. Das die zunehmende Fülle der realen und digitalen Berührungspunkte in ein Ordnungssystem packt und das die Kunden in ihrer neuen Funktion als Mitvermarkter aktiv integriert. Das Customer Touchpoint Management ist ein solches Tool. Darunter versteht man die Koordination aller unternehmerischen Massnahmen in der Form, dass den Kunden an jedem Interaktionspunkt eine herausragende *Anne M. Schüller ist Managementdenkerin, Keynote-Speakerin und Businesscoach. Die Diplom-Betriebswirtin gilt als Expertin für Loyalitätsmarketing und kundenfokussiertes Management. Schüller ist Gastdozentin an mehreren deutschen Hochschulen. 44 JULI 2014 | SCHWEIZER BANK Erfahrung geboten wird, ohne dass dabei die Prozesseffizienz aus den Augen verloren wird. Ein wesentliches Ziel ist das stete Optimieren der Erlebnisse an den einzelnen Kontaktpunkten, um bestehende Kundenbeziehungen zu festigen und via Weiterempfehlung hochwertiges Neugeschäft zu erhalten. Primär gilt es, den Kunden Enttäuschungen zu ersparen und über die Nulllinie der Zufriedenheit hinaus Momente der Begeisterung zu schaffen. Hierzu wird abteilungsübergreifend untersucht, was die Kunden erwarten, welche Leistungen sie auf welche Weise erhalten und wie ihre Reaktion darauf ist. Dabei können neue Touchpoints gefunden, bestehende optimiert und veraltete über Bord geworfen werden. Am Ende gelangt man zu einer Priorisierung der aus Kundensicht einflussreichsten Berührungspunkte, zu ihrem verbesserten Zu- sammenspiel und zu einer Optimierung ihrer Wirkungsweise. Am besten kümmern sich spezielle «Touchpoint Manager» um alle damit zusammenhängenden Details. Was sind Customer Touchpoints? Grundsätzlich entstehen Customer Touchpoints überall da, wo ein (potenzieller) Kunde mit einer Bank und ihren Mitarbeitenden, Produkten und Dienstleistungen in Berührung kommt, sei es vor, während oder nach einer Transaktion. Dies kann auf zweierlei Weise geschehen: In direkter Form über Beraterbesuch, Newsletter, Anzeige, Website, Messestand, Hotline, Kontoauszug oder Reklamation. In indirekter Form über Meinungsportale, User-Foren, Tweets, Blogbeiträge, Presseartikel, Mundpropaganda oder Weiterempfehlung. Bei sorgfältiger Analyse 2 Im zweiten Schritt, der Soll-Strategie, wird die optimale Soll-Situation für die zu betrachtenden Touchpoints definiert, um daraufhin eine passende(re) Vorgehensweisen zu suchen und zu finden. Im dritten Schritt, der operativen Umsetzung, geht es zunächst um die konkrete Planung der erforderlichen Massnahmen, die zur Soll-Situation 3 führen, sowie anschliessend um deren Umsetzung. AKAD Höhere Fachschule Banking und Finance AG Effizient. Sicher. Individuell. Im vierten Schritt, dem Monitoring, folgt dann das Touchpoint-spezifische Messen der Ergebnisse. Darauf aufbauend werden, wenn nötig, die kundenrelevanten Prozesse immer weiter optimiert. 4 In die einzelnen Prozessschritte werden alle Mitarbeiter einer Bank aktiv eingebunden, um die «Weisheit der Vielen» zu nutzen. Sogenannte «Quick Wins», also schnelle Ergebnisse, stehen dabei im Vordergrund, denn die Kunden von heute warten nicht lange, bis «ihre Bank» endlich voll durchgeplant in die Gänge kommt. Bei der kleinsten Unzufriedenheit sind manche schon auf und davon. Und im Web erzählen sie der ganzen Welt, warum das so ist. (Anne M. Schüller) Informationsanlässe im Juni 2014 PERSÖNLICH PERSÖNLICH Höhere Fachschule Bank und Finanz HFBF Der perfekte Titel für Ihr Portfolio Als dipl. Bankwirtschafter/-in HF verbessern Sie Ihre Qualifikationen und damit Ihre Berufsaussichten markant. Dank der konsequenten Ausrichtung auf die Branchenpraxis und des aktualitätsbezogenen Transfers in den Berufsalltag rüsten Sie sich an der HFBF für eine anspruchsvolle Tätigkeit in der Bank- und Finanzwelt. Interessiert? Wir beantworten gerne Ihre Fragen: Telefon 044 307 33 66. Detaillierte Informationen finden Sie zudem auf www.akad.ch/banking+finance Anmeldeschluss Studiengang: 15. Juni 2014 SCHWEIZER BANK | JULI 2014 45 «Wir schaffen es gut, mit Wandel umzugehen» Der «Schweizer Bank» sind die Menschen wichtig. In dieser Rubrik schreiben Akteurinnen und Akteure am Finanzplatz über ihre Vorlieben und geben Einblicke in ihre ganz persönlichen Sichtweisen zu Fragen über Kultur, Gesellschaft und Beruf. Christian Katz CEO Swiss Exchange (SIX Swiss Exchange, Structured Products Exchange, Exfeed) Sein WERDEGANG Christian Katz (46) ist CEO der Schweizer Börse. Vor seinem Eintritt 2009 führte er das Schweizer Büro von Goldman Sachs. Zuvor war er acht Jahre für J.P. Morgan tätig, zuerst verantwortlich für den institutionellen Aktienverkauf für die Schweiz, danach als Leiter Research Marketing für Europa. Katz schloss ein BWL-Studium an der HSG ab und hat einen Wirtschafts-Doktortitel. Er ist verheiratet und Vater von vier Kindern. (gmo) 50 Mit wem stünden Sie gerne im Briefwechsel? Christian Katz: Mit Alfred Escher. Er vereinte Vision, Schaffenskraft und Charisma für den Umbau des Landes zur modernen Schweiz. Vieles, was er möglich machte, hielt man damals für nicht machbar. Welches Buch würden Sie gerne schreiben? Ich habe gerade eines mitgeschrieben: «Die Börse». Es ist facettenreich, voller unerwarteter Bilder und speziell für Nicht-Finanzexperten gemacht. Wir haben soeben die Auflage erhöht. Welches Wort lässt Sie träumen? Strand. Obwohl ich in der Schweiz aufgewachsen bin, habe ich Ferien am Strand immer speziell genossen. Die Weite des Meeres, Sport am Strand und Leute, die einen Überschuss an Vitamin D haben, sind eine hervorragende Kombination. Was ist Ihr grösster beruflicher Erfolg? Die Auszeichnung der SIX Swiss Exchange als globale «Börse des Jahres» an den Global Investor Awards. Dahinter steckt ein grosses Stück Teamwork unserer Mitarbeiter. Welches Kunstwerk würden Sie gerne besitzen? «Dream, caused by the flight of a bee» von Salvador Dali. Ich bin Liebhaber von Surrealismus, in der Malerei, in der Literatur und im Film. Welchen Beruf hätten Sie gerne ausgeübt? Ich wäre ebenso gern Philosoph geworden und habe auch Philosophie im Austauschsemester in Spanien studiert. Aber die Zeiten für Philosophen sind heute brotloser als im vorsokratischen Griechenland oder im Deutschland des 19. Jahrhunderts. Was ist für Sie Glück? Glück ist, wenn es meiner Familie und meinen Freunden gut geht, das strahlt auf mich ab. Was ist Ihr Glücksbringer? Meine Sprachkenntnisse. Meistens, wenn ich es schaffe, Leute in ihrer eigenen Sprache anzusprechen, bringt das ein Lächeln hervor. Was ist das grösste Geschenk, das man Ihnen je gemacht hat? Die Zwillinge, die meine Frau auf die Welt gebracht hat. Da hatte ich das Geschenk! Welches Küchenrezept entspricht Ihnen? Richtiges «Gaucho»-Essen: Ein gutes Stück Fleisch, ein Salat und ein Glas Rotwein. Wo würden Sie ein Sabbatical-Jahr verbringen? Früher bin ich schon sehr viel gereist. Daher würde ich heute die Zeit aufteilen zwischen Orten, die ich schon kenne: Schweiz, speziell Arosa, für Skifahren, Südamerika für Strandurlaub und die USA für neue Erkundungsreisen. Welche fremde Kultur fasziniert Sie? Unsere schweizerische Kultur, vor allem im Vergleich mit den Kulturen anderer Länder. Irgendwie schaffen wir es sehr gut, mit dem Wandel umzugehen und uns doch zu erhalten. Was ist Ihr Beitrag zum Umweltschutz? Ich komme normalerweise mit dem Tram und bei schönem Wetter mit dem Fahrrad zur Arbeit. Wie haben Sie Ihren ersten Lohn ausgegeben? Ich habe damals gespart, um in den Studienferien monatelang nach Brasilien reisen zu können. Glücklicherweise hat das geklappt. Beinahe alle meine Studienfreunde sparten damals für grosse Hi-Fi-Anlagen. Heute spare ich immer noch für Reisen, aber die Reisekarawane ist mit der Familie um einiges grösser geworden. Welcher der sieben Todsünden erliegen Sie? Keiner. Aber da ich gern lebe, kann ich auch mal kleineren Sünden erliegen. Interview: Gérard Moinat BILD: ZVG 20 och ist es schwierig, die Tragweite und die Auswirkungen des amerikanischen Steuerdeals auf den Schweizer Finanzplatz voll abschätzen zu können. Noch schwieriger ist es, langfristige indirekte Folgen wie etwa den Glaubwürdigkeitsverlust der Schweiz gegenüber ausländischen Investoren oder die Schwächung unserer Verhandlungsposition gegenüber der EU in den Neuverhandlungen über das Zinsbesteuerungsabkommen und gegenüber einzelnen EU-Staaten in Bezug auf Verhandlungen zur Beseitigung von Steuerproblemen einschätzen zu können. Für ausländische Investoren ist das Vertrauen in einen Rechtsstaat stark erschüttert, in dem sich Unternehmen und möglicherweise Mitarbeiter gegenüber einem Drittstaat, mit Beihilfe der Schweizer Regierung und von Behörden, für schuldig erklären müssen, obwohl sie das schweizerische Gesetz und die Vereinbarung, welche sie mit dem Drittstaaten eingegangen waren, befolgt haben. Historischer Schulterschluss zwischen CS-Präsident Urs Rohner und UBS-Präsident Axel Weber. D Alfredo Gysi BILD: ISTOCK Aufgeschnappt Ein Institut, das sich aus Sicherheitsüberlegungen trotz Zweifeln über die Schwere des eigenen Fehlverhaltens für die Programmkategorie 2 entscheidet, handelt aus Sicht der Finma verantwortungsvoll.» BILD: KEYSTONE KOMMENTARE/STANDPUNKTE Die «Schweizer Bank» rückt in jeder Ausgabe ein aktuelles Thema in den Fokus und beleuchtet es in A vertiefter Form von verschiedenen Seiten. Wir antizipieren entscheidende Entwicklungen, blicken hinter die Fassaden und vermitteln Fachwissen. Beispiele sind «Industrialisierung im Banking», «Baustelle Digitalisierung» und «Asset Management – zu hohe Ziele?». BILD: ISTOCKPHOTO TITELFOKUS SEPTEMBER 2014 | SCHWEIZER BANK 8 THEMEN / SCHWERPUNKTE / SERIEN / SPECIALS Ausgaben Schwerpunkt, Titelfokus; Heft im Heft Anlagen, Investments; Publi-Formate Technologie, IT-News; Publi-Formate Nr. 01-15 Asset Management, Wirtschaftsraum, aktives versus passives Fondsmanagement, Indexfonds Aus- und Weiterbildung Serie: Risiko, Compliance, Regulierung High Yield Bonds, Anlagetrends, Vorsorge, Finanzprodukte, ETF, Megatrends Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte MIS, BPO, Social Media, Business Software Softwareentwicklung, Bankenapplikationen, Business Transition Serie: IT-News und Dienstleistungen 19. Dezember 14 28. November 14 4. Dezember 14 Nr. 02-15 Industrialisierung im Banking, Finanzierung Kredit & Leasing, Fonds-Messe 2015, institutionelle Anleger Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Transaction Banking, Anlagefonds, Hedge Funds, Regulierung, Penisionskassen Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Transaction Banking, Compliance Big Data, Cloud Computing, Datenaustausch, Datenlieferanten, Multi-Channel Security, Kundenbeziehung und Abwicklung Serie: IT-News und Dienstleistungen 23. Januar 15 17. Dezember 14 31. Dezember 14 Nr. 03-15 Private Banking, X.DAYS15, Wealth Management, Family Offices, Vermögensverwalter, Trusts, CeBIT, Compliance, Nachfolgeplanung Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Str. Produkte, UHNWI, Family Offices, Offshore/ Onshore Banking, alternative Anlagen, Crossborder Banking, Nachhaltigkeit Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Banking Operations, Mobile Banking, Kundenberatung, Beratungstools, SLA, Sourcing (In und Out), Digitalisierung, Hardware (PC, Drucker, u.v.m.) Serie: IT-News und Dienstleistungen 20. Februar 15 23. Januar 15 29. Januar 15 Nr. 04-15 Regulierung, Finanzplatz, Asset Management, institutionelle Anleger, Social-Media-Plattform Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Index / ETF Basel III, Fatca, Mifid, Fidleg , ALM, Kundenberatung, neue Geschäftsmodelle, Obligationen, Nachfolgeregelung, Finanztrends, Financial Intermediares Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte ILM, Dokumentenmanagement, ECM, CMS, ILM, DMS, Geldautomaten – Cash Management, Procurement Services, xMobile/xCRM, Regulierung, Compliance, Kundenanalyse, Big Content Serie: IT-News und Dienstleistungen 20. März 15 27. Februar 15 5. März 15 Nr. 05-15 Retailbanking , Bankiertag, ETPD15, Penisionskassen Vermögensverwaltung, Portfolio, UNICORE Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Vorsorge Kompakt Emerging Markets, 2. Säule, Kundenbindung, Distributionskanäle, profitables Retailbanking, Fokus auf Wachstum Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte BPO, Kernbankenlösungen, Tax und Compliance, Bankencontrolling, Standardsoftware, Transaktionssicherheit, Access, Financial Operations Serie: IT-News und Dienstleistungen 17. April 15 27. März 15 2. April 15 Nr. 06-15 Corporate und Investment Banking, Bank-IT, Bankengipfel, Swiss CRM Forum, CIO-Forum Serie: Risiko, Compliance, Regulierung IT-ICT in Finance Global Custody, Grossbanken, White Labelling Börsenhandelsplätze/-systeme, Fokus auf Geldund Kapitalmarkt, Nachhaltigkeit Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Banking Operations, IT-Security, Bank-IT, Evaluation, Systemintegration, Virtualisierung, Multi Channels, Zahlungssysteme, Hardware (PC, Drucker, u.v.m.) Serie: IT-News und Dienstleistungen 22. Mai 15 30. April 15 7. Mai 15 Nr. 07-15 Asset Management, Vorsorge/Produkte, Energiewirtschaft Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Finanzplatz-Schweiz-Guide 2015 Erfolgsfaktoren der Investmentmanager, Research, Vorsorge, ETP – ETF, Fondsinvest Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Print und Outputmanagement, Bank 2.0, Social Business, Expert to Expert Banking, Rechenzentren, Regulierung, Datensysteme, Digitalisierung als Chance, Vertragsmanagement Serie: IT-News und Dienstleistungen 19. Juni 15 29. Mai 15 4. Juni 15 Programmänderung vorbehalten Erscheinung Anzeigenschluss/ DM-Schluss THEMEN / SCHWERPUNKTE / SERIEN / SPECIALS Ausgaben Schwerpunkt, Titelfokus, Heft im Heft Anlagen, Investments, Publi-Formate Technologie, IT-News, Publi-Formate Erscheinung Anzeigenschluss/ DM-Schluss Nr. 08-15 Industrialisierung im Banking, Investment Banking, Corporate Governance, institutionelle Anleger Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Kosten-Ertrags-Verhältnis: Geschäftsmodelle im Wandel, Trust, Anlagefonds, Rohstoffe, FuF Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte IT-Innovationen, UCC, E-Channel, Performance Management — Kostenmanagement, SOA, Netzwerke, Prozess und Business Engineering Serie: IT-News und Dienstleistungen 17. Juli 15 26. Juni 15 2. Juli 15 Nr. 09-15 Private Banking, Wealth Management, Bankengipfel, Bankiertag, Aus- und Weiterbildung, Compliance, Trends in Finance, Business Engineering Forum Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Green Management Privatbanken, institutionelles Geschäft, unabhängige Vermögensverwalter Beratungs- und Gebührenmodelle, Trendfolgefonds, Diversifikation, Private Labelling, kollektive Anlagen, BRICs, Chancen in Schwellenländern Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Banking Operations, Datensicherheit, BI, BPM, Storage, Payment Systems, IT-Plattform, Hardware (PC, Drucker, u.v.m.), Transformationsprozess, Payrolling Serie: IT-News und Dienstleistungen 21. August 15 31. Juli 15 6. August 15 Hors-Série 2015 Jubiläumsausgabe «30 Jahre Schweizer Bank» «30 Jahre Schweizer Bank» 18. September 15 28. August 15 3. September 15 Nr. 10-15 Regulierung, Systemstabilität, ETPD15, KMU und Banken Private Banking Summit, Invest15 Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Mobilität–Flottenmanagement Risikomanagement, Basel III, Leverage Ratio, Str. Produkte, Securities Lending, Vorsorge, Universalbanken, Differenzierungsstrategien Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Transaction Banking, Managed Services, laaS – SaaS – PaaS, IT-Architektur, Mobile Computing, Digitalisierung Serie: IT-News und Dienstleistungen 18. September 15 28. August 15 3. September 15 Nr. 11-15 Retail Banking. Finanzplanung, Swiss Finance Forum, Cross-Border Banking, Trends im Banking, KMU-Forum, Sicherheit 2015, Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Köpfe und Karrieren Diversifizierung, Kantonalbanken, Regionalund Raiffeisenbanken, Immobilien, ETPs – ETFs, Hypothekargeschäft, Nachhaltigkeit Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Financial Crime, Geldwäscherei, Financial und Operational Risk, Facility Management, Gesamtbankensysteme, Core-Banking-Plattformen, Beschaffungsprozessmanagement Serie: IT-News und Dienstleistungen 23. Oktober 15 2. Oktober 15 8. Oktober 15 Nr. 12-15 Corporate und Investment Banking, Industrialisierung, institutionelle Anleger, CFO-Forum, Telekommarkt Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Riskmanagement Firmenkunden, ETFs, Emerging Markets, Family Offices, alternative Investments, Derivate, Insurance Linked Security, Nachfolgeregelung, Nachhaltige Entwicklung Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte Banking Operations, IT-Sourcing, Innovationen, IT-Trends, Compliance, Recordsmanagement, Info-Management, Hardware (PC, Drucker, u.v.m.), Netzwerklieferanten (Telecom) Serie: IT-News und Dienstleistungen 20. November 15 30. Oktober 15 5. November 15 Nr. 01-16 Asset Management, aktiv vs. passiv, Fonds Messe 16, Fondsmanagement Serie: Risiko, Compliance, Regulierung Wirtschaftsraum High Yield Bonds, Anlagetrends, Anlagefonds, Finanzprodukte, Trust, Megatrends, BRICs Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte MIS, BPO, Social Media, Business Software – Softwareentwicklung, Bankenapplikationen, xMobile/xCRM, Business Transition, IT-Migration Serie: IT-News und Dienstleistungen 18. Dezember 15 27. November 15 3. Dezember 15 Programmänderung vorbehalten 10 FORMATE / PREISE 1/1-SEITE EVENTKALENDER/VERANSTALTUNG 1/6-SEITE QUER Bruttopreis: CHF 11 390.— Satzspiegel: 180 x 265 mm Randangeschnitten: 210 x 297 mm Bruttopreis: 1/1-Seite pro Ausgabe Bruttopreis: CHF 5500.— Satzspiegel: 180 x 40 mm Randangeschnitten: 210 x 56 mm CHF 8700.— Bruttopreis: CHF 4350.— 1/2-Seite quer pro Ausgabe 2/3-SEITE QUER 1/3-SEITE QUER 1/6-SEITE HOCH Bruttopreis: CHF 9780.— Satzspiegel: 180 x 168 mm Randangeschnitten: 210 x 191 mm Bruttopreis: CHF 7500.— Satzspiegel: 180 x 85 mm Randangeschnitten: 210 x 101 mm Bruttopreis: CHF 5500.— Satzspiegel: 56 x 130 mm Randangeschnitten: 72 x 143 mm 2/3-SEITE HOCH 1/3-SEITE HOCH 1/8-SEITE QUER Bruttopreis: CHF 9780.— Satzspiegel: 123 x 265 mm Randangeschnitten: 134 x 297 mm Bruttopreis: CHF 7500.— Satzspiegel: 56 x 265 mm Randangeschnitten: 72 x 297 mm Bruttopreis: CHF 4450.— Satzspiegel: 88 x 62 mm Randangeschnitten: 103 x 71,5 mm 1/2-SEITE QUER 1/4-SEITE QUER 1/8-SEITE HOCH Bruttopreis: CHF 8700.— Satzspiegel: 180 x 130 mm Randangeschnitten: 210 x 143 mm Bruttopreis: CHF 6450.— Satzspiegel: 180 x 62 mm Randangeschnitten: 210 x 78 mm Bruttopreis: CHF 4450.— Satzspiegel: 42 x 130 mm Randangeschnitten: 51,5 x 143 mm 1/2-SEITE HOCH 1/4-SEITE HOCH INSELANZEIGE REKLAME Bruttopreis: CHF 8700.— Satzspiegel: 88 x 265 mm Randangeschnitten: 103 x 297 mm Bruttopreis: CHF 6450.— Satzspiegel: 88 x 130 mm Randangeschnitten: 103 x 143 mm Bruttopreis: CHF 8080.— Satzspiegel: 88 x 130 mm 11 FORMATE / PREISE 2/1-SEITE PANORAMA GATEFOLDER 3 SEITEN (NACH INNEN GEKLAPPT) PAPILLON Bruttopreis: CHF 26 040.— Satzspiegel: 386 x 265 mm Randangeschnitten: 420 x 297 mm Bruttopreis: CHF 38 500.— inkl. technische Kosten Gesamtlänge: 402 mm / Höhe: 297 mm Bruttopreis: CHF 29 000.— inkl. technische Kosten Format: 108,5 x 207 mm x 108,5 x 297 mm GATEFOLDER 4 SEITEN (NACH INNEN GEKLAPPT) auf Anfrage 2 X 1/2-SEITE QUER, PANORAMA Bruttopreis: CHF 20 880.— Satzspiegel: 386 x 130 mm Randangeschnitten: 420 x 143 mm Cover mit Klappe (Umschlag mind. 250g/m2) Bruttopreis: CHF 33 900.— Format: 168 x 180 mm 2 X 1/3-SEITE QUER, PANORAMA 2. UMSCHLAGSEITE Bruttopreis: CHF 18 000.— Satzspiegel: 386 x 85 mm Randangeschnitten: 420 x 101 mm Bruttopreis: CHF 12 820.— Satzspiegel: 180 x 265 mm Randangeschnitten: 210 x 297 mm 3. UMSCHLAGSEITE Bruttopreis: 2 X 1/4-SEITE QUER, PANORAMA Bruttopreis: CHF 15 480.— Satzspiegel: 386 x 62 mm Randangeschnitten: 420 x 86.5 mm VIS-À-VIS EDITORIAL / FOKUS AUFMACHER Bruttopreis: CHF 11 790.— Satzspiegel: 180 x 265 mm Randangeschnitten: 210 x 297 mm CENTER PANORAMA CHF 13 920.— PERFORIERTES KUNDENCOVER, 2 SEITEN Bruttopreis: Bruttopreis: CHF 27 220.— Breite: mind. 30 mm/max. 120 mm Preis exkl. technische Kosten für Banderolierung. Zusätzliche Verrechnung von ca. CHF 300.— pro Tsd. durch Swissprinters St. Gallen AG. CHF 11 790.— 4. UMSCHLAGSEITE Bruttopreis: BANDEROLE Bruttopreis: CHF 15 950.— Satzspiegel: 265 x 180 mm Randangeschnitten: 297 x 210 mm CHF 31 600.— JUNIOR PAGE GATEFOLDER 2 SEITEN (NACH AUSSEN GEKLAPPT) Bruttopreis: CHF 28 500.— inkl. technische Kosten Gesamtlänge: 402 mm / Höhe: 297 mm COVERSPREAD Bruttopreis: Format: 420 x 297 mm CHF 28 000.— Bruttopreis: CHF 10 440.— Satzspiegel: 130 x 180 mm Randangeschnitten: 143 x 210 mm 12 FORMATE / PREISE C A B B Bruttopreis: CHF 49 700.— Format: 610 x 297 mm, (210/5/207/198 x 297 mm) D D A C low B QR-CODE UND LOGO IM TEXTUMFELD FRENCH DOOR redaktionelles Umfeld Bruttopreis: CHF 6450.— Platzierung im themenaffinen Umfeld Format: 56 x 28 mm UMSCHLAG-UMHEFTER Bruttopreis: CHF 46 700.— Format: 840 x 297 mm (210/210/810/210 x 297 mm) Bedingungen Aufträge Die Abbestellung oder die Verschiebung von erteilten Aufträgen wird nur bis zum Anzeigenschluss angenommen. Bei späterer Sistierung behält sich die «Schweizer Bank» das Recht vor, die Anzeige zu verrechnen. PUBLI-REPORTAGE / PUBLI-FORUM / PUBLI-PANEL / PUBLI-INTERVIEW Reservationen Bruttopreis: CHF 15 950.— Horizontal: 180 x 265 mm Vertikal: 210 x 297 mm PUBLI-REPORTAGE Bei schriftlich bestätigten Reservationen seitens des Kunden oder der «Schweizer Bank», welche nach Anzeigenschluss aufgehoben werden, wird die Anzeige ebenfalls in Rechnung gestellt. WINKELANZEIGE PUBLI-REPORTAGE 1/1-SEITE-ZENTRIERT Bruttopreis: CHF 15 540.— Horizontal: 420 x 56 mm Vertikal: 42 x 297 mm 1/1-Seite Preis netto/netto: Format: 180 x 265 mm CHF 11 790.— Allgemeine Anmerkungen 2/1-Seiten Preis netto/netto: Format: 386 x 265 mm CHF 22 780.— PUBLI-FORUM 1/3-SEITE QUER, ZENTRIERT Bruttopreis: CHF 9750.— Satzspiegel: 180 x 85 mm Randangeschnitten: 210 x 101 mm 2/1-Seiten Preis netto/netto: CHF 12 970.— Format Textseite: 180 x 265 mm Format Anzeige: 210 x 297 mm PUBLI-PANEL / PUBLI-INTERVIEW 1/3-SEITE HOCH, ZENTRIERT Bruttopreis: CHF 9750.— Satzspiegel: 56 x 265 mm Randangeschnitten: 72 x 297 mm 2/1-Seiten Preis netto/netto: CHF 13 670.— a) Format total 2/1-Seiten Text: 386 x 265 mm b) Format 1/1-Textseite plus 1/1-Anzeige, Textseite: 180 x 265 mm Anzeige: 210 x 297mm • Die Preise gelten für 1- bis 4-farbige Anzeigen (Einheitstarif), basierend auf den Skala-Farben CYMK • Preisänderungen vorbehalten • Alle Preise verstehen sich zzgl. 8 % MwSt. Banderole/Spezialformate • Spezialformate und Banderolen müssen frühzeitig angemeldet werden. Vorgängige Reservation und Prüfung ist unabdingbar. • Banderole: Die gewünschte Banderole muss vorgängig zur Prüfung der Redaktion vorgelegt werden. • Spezialformate und Banderolen müssen zehn Tage vor dem Druckmaterial-Schluss abgegeben werden. Weitere Spezialformate auf Anfrage 13 BEISPIELE SONDERWERBEFORMEN Gatefolder, nach aussen geklappt (2 Seiten) Gatefolder, nach innen geklappt (3 Seiten) Perforiertes Kunden-Cover (2 Seiten) Cover mit Flappe Papillon FrenchDoor (insgesamt 4 Seiten) 14 FORMATE / PREISE Preismodell 2015 • «Schweizer Bank»-Ausgaben 10 000 Exemplare Nutzauflage • Leserschaft von mindestens 25 000 Leader-Lesern • Druckfertige Publi-Reportagen bedürfen der Genehmigung der Redaktion • In Cobranding mit «Schweizer Bank» und «PME Magazine» (Quelle: MA Leader, WEMF) Folgeanzeigen, Anzeigen mit Textanschluss • Anzeigen grenzen mindestens einmal an die redaktionelle Fläche. Der Platzierungszuschlag für den Textanschluss beträgt 30 % auf den Bruttopreis. Randangeschnittene Formate • Anlieferung + 3 mm Beschnitt pro Aussenrand Publi-Reportage/Advertorial Publi-Reportagen/Advertorials werden in unserem Magazin nicht gleich behandelt wie Anzeigen. Folgende Punkte müssen dazu noch beachtet werden: • Nicht die gleiche Schrift wie die «Schweizer Bank» verwenden (Serife, Amplitude, Performa, Scala Sens) • Wenn möglich andere Spaltigkeit als in der «Schweizer Bank» • Anzeige muss oben mit «Publi-Report» gekennzeichnet sein • Anzahl Zeichen für eine Seite Text: ca. 4500 Zeichen inkl. Leerschläge • Bebilderung JPG, TIFF oder PDF, CMYK, mindestens 300 dpi Auflösung Publi-Forum / Publi-Panel / Publi-Interview Im Publi-Forum-Konzept ist für jede Ausgabe ein Schwerpunktthema definiert, welches von der Fachredaktion eingeführt wird. Nachfolgend stehen zwei Seiten zur Verfügung. Links können Sie zu den offenen Fragen Stellung nehmen, rechts ein Firmenporträt, eine Produktinformation oder eine klassische Anzeige publizieren. Das Werbepaket beinhaltet 1 Seite Anzeige, 1 Seite Antworten auf die von der Fachredaktion erstellten Fachfragen oder total 2 Seiten Antworten ohne Anzeige. Für das Publi-Interview werden Vertreter zu einem schriftlichen Panel eingeladen. Diese können zu den offenen Fragen, welche vom Fachredaktor definiert wurden, Stellung nehmen. Die Teilnahme am Panel beinhaltet die Schaltung einer Anzeige oder einer Publi-Reportage/Advertorial (1/1-Seite) in der gleichen Ausgabe. Das Werbepaket beinhaltet 1 Seite Antworten, 1 Seite Anzeige, auf die von der Fachredaktion erstellten Fachfragen oder total 2 Seiten Antworten ohne Anzeige. Eventkalender/Veranstaltungskalender Das Konzept der Eventkalender/Veranstaltungskalender erscheint in jeder Ausgabe. Die Portraits dienen unseren Lesern als ergänzende Informationen zu den bevorstehenden Veranstaltungen und Seminaren. Für das Publi-Panel werden Vertreter zu einem schriftlichen Panel eingeladen. Diese können zu den offenen Fragen, welche vom Fachredaktor definiert wurden, Stellung nehmen. Die Teilnahme am Panel beinhaltet die Schaltung einer Anzeige oder einer Publi-Reportage/Advertorial (1/1-Seite) in der gleichen Ausgabe. Beim Publi-Panel beantworten mehrere Teilnehmer nacheinander die von der Fachredaktion erstellten Themenfachfragen. 15 FORMATE & PREISE RABATTE & ZUSCHLÄGE Rubriken-/Stellentarife «Schweizer Bank»-Ausgabe Frankenabschlüsse Stellen hoch 1/1-Seite 180 x 265 mm 2/3-Seite 123 x 265 mm 180 x 168 mm quer s/w farbig Betrag 4060.— 5560.— CHF 36 000.— bis CHF 58 000.— Rabatt 3% 3510.— 5010.— CHF 58 001.— bis CHF 80 000.— 6% 1/2-Seite 88 x 265 mm 180 x 130 mm 2850.— 4350.— CHF 80 001.— bis CHF 102 000.— 9% 1/3-Seite 56 x 265 mm 180 x 85 mm 2300.— 3800.— CHF 102 001.— bis CHF 124 000.— 12 % 1/4-Seite 88 x 130 mm 180 x 62 mm 1750.— 3250.— ab CHF 124 001.— 15 % 1/6-Seite 56 x 130 mm 180 x 40 mm 1310.— 2810.— 1/8-Seite 42 x 130 mm 88 x 62 mm 1110.— 2610.— Wiederholungsrabatte Wiederholung Rabatt 3-mal 2% 6-mal 5% 12-mal 7% Gültig bis und mit 1/3-Seite, ohne Grössenkorrekturen, Sujetwechsel mit Anlieferung von Vollvorlagen. Nicht kumulierbar mit Frankenabschlüssen. Beraterkommission für Anzeigen (BK für Beilagen, siehe unter Beilagen und Beikleber) Beraterkommission 15 % Spezialrabatte Wohltätigkeitsrabatt gemäss ZEWO-Liste: 50 % Nachlass auf Bruttotarif. Nicht Abschluss- und BK-/JUP-berechtigt. Anzeigen • Platzierungszuschlag/Textanschluss 30 % auf den Bruttopreis • Folgeanzeigen: plus 30 % Platzierungszuschlag auf den Bruttopreis • Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, jedoch nicht garantiert • Chiffregebühren Inland CHF 21.—, Ausland CHF 35.— • Stellen-Print/Online-Tarif: CHF 600.—/Monat 16 BEILAGEN Lose Beilagen Kosten Gewicht Gesamtkosten 10 000 Ex. Grossauflage je 1000 Ex. 2,5 g bis 25 g CHF 8700.— CHF 26 100.— CHF 870.— 26 g bis 49 g CHF 9700.— CHF 29 100.— CHF 970.— 50 g bis 80 g CHF 10 700.— CHF 32 100.— CHF 1070.— Weitere Gewichtsstufen auf Anfrage Mitgebundene Beilagen Gewicht Kosten Gesamtkosten 10 000 Ex. Grossauflage je 1000 Ex. 2,5 g bis 25 g CHF 7700.— CHF 23 100.— CHF 770.— 26 g bis 49 g CHF 8700.— CHF 26 100.— CHF 870.— 50 g bis 80 g CHF 9700.— CHF 29 100.— CHF 970.— Weitere Gewichtsstufen auf Anfrage LOSE BEILAGEN Diverses • Teilbelegung der Auflage, Huckepack auf Anfrage • Preise inklusive Porto und technische Kosten • Preise zuzüglich 8 % MwSt. Technische Bedingungen • Mindestformat: 148 x 105 mm = A6 • Maximalformat: 204 x 291 mm MITGEBUNDENE BEILAGEN Diverses • Preise inklusive Porto und technische Kosten • Preise zuzüglich 8 % MwSt. Technische Bedingungen • Format: 215 x 302 mm • Kopfbeschnitt: 5 mm • Frontbeschnitt: 3 mm • Fussbeschnitt: 3 mm • Bundfräsrand: 3 mm Beilagen • Prospekte mit Fremdinseraten: Pro Inserat werden 30 % vom Bruttopreis einer Inserateseite (oder des entsprechenden Formates) der «Schweizer Bank» als Mehrpreis verrechnet. • Splitzuschlag: CHF 3000.— • Huckepack-Zuschlag: CHF 2500.— 17 BEIKLEBER UND SONDERWERBEFORMEN Inserate mit Beikleber Kosten Gewicht Gesamtkosten 10 000 Ex. Grossauflage je 1000 Ex. Postkarte* CHF 3900.— CHF 11 700.— CHF 390.— bis 10 g* CHF 5700.— CHF 17 100.— CHF 570.— bis 25 g* CHF 6500.— CHF 19 500.— CHF 650.— Weitere Gewichtsstufen auf Anfrage *Plus Anzeigenpreis für Trägeranzeige mind. 1/1-Seite Carte Prestige (1 Seite, 250 gm2, Vor- und Rückseite) Gewicht bis 15 g Gesamtkosten 10 000 Ex. Grossauflage CHF 18 700.– CHF 39 800.– Post-it plus Träger (3 Blätter plus Träger) Inhaltsübersicht CHF 6840.— CHF 20 520.– CHF 390.– Standard (inkl. 1/1 Seite) CHF 18 760.— CHF 47 280.– CHF 570.– Beraterkommission für Beilagen, Beikleber und Sonderwerbeformen Beraterkommission: 5 % Technische Bedingungen • Mindestformat: 80 x 55 mm • Maximalformat: 195 x 250 mm • Positionierung nach Absprache • Für Spezialformate: frühzeitige Anfrage • Generell: Prüfung der Verarbeitbarkeit und Preis für Sachets und 3D-Beilagen auf Anfrage, mit Bemusterung • Booklets nach Absprache Muster Vor der definitiven Zusage sind 5 Muster zur Prüfung an den Anzeigeninnendienst zu liefern. Für Beikleber ist ein Blindmuster/eine Standskizze 5 Wochen vor Erscheinen ebenfalls dem Anzeigeninnendienst zur Prüfung zu senden. Allgemeines Verschiebungsrecht vorbehalten. Mit Fixplatzierung (zwischen zwei Bögen möglich) zuzüglich technische Kosten INSERATE MIT BEIKLEBER Diverses • Preise inklusive Porto und technische Kosten • Preise zuzüglich Inseratekosten • Preise zuzüglich 8 % MwSt. Anlieferung/Ausrüstung Spätestens 10 Arbeitstage vor Erscheinen an: IRL PLUS AG Herr Markus Bauknecht Warenannahme «Schweizer Bank» Chemin du Closel 5 CH-1020 Renens, Tel. +41 (0)21 525 48 45 Fertig konfektioniert (offen auf Palette stapeln und keine Folien / kein Verpackungsmaterial verwenden). Auf Anlieferungsschein unbedingt vermerken: Titel, Erscheinungs-Nr., Datum, Menge 18 TECHNISCHE DATEN DIE «SCHWEIZER BANK» WIRD IM COMPUTER-TO-PLATE-VERFAHREN PRODUZIERT. Zeitschriftenformat: Satzspiegel Randangeschnittene Inserate: Druckverfahren: Rasterweite: Dichtewert: Auflagepapier: Umschlag: Andruck/Proof/ Druckersatz: Druckerei, Anlieferung Druckmaterial: Digitale Vorlagen: Programme: 210 x 297 mm 180 x 265 mm +3 mm Beschnitt auf allen Aussenseiten. Texte und Bildteile, die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen 8 mm (5 mm + 3 mm Beschnitt) vom Heftrand entfernt sein. Rotationsoffset, Farbreihenfolge S, C, M, Y, Flächendeckung max. 300 % 60er-Raster, elliptische Punktform Für Vollton und Punktverbreiterung gilt die ISO-Norm 12647-2. ISO-Norm, EURO-Standard: siehe www.eci.org Umschlag: weiss, glänzend gestrichen, 150 g/m2, holzfrei Inhalt: weiss, matt gestrichen, 70 g/m2, holzhaltig ISO-Coated, Inhalt ISO-Web-Coated Zur farbverbindlichen Wiedergabe Ihrer Druckunterlagen benötigen wir ein auf auflagepapierähnlichem Träger hergestelltes Proof oder einen Andruck. Zur Überprüfung der Farbwerte muss der UGRA/FOGRA-Medienkeil integriert sein. Swissprinters AG, Premedia/PVS, «Schweizer Bank», Brühlstrasse 5, CH-4800 Zofingen Druckmaterial/generelle Fragen: Telefon: +41 (0)58 787 30 64 Highend-PDF erstellen (Schriften einbetten). PC/Windows nur als PDF- oder Tiff-Datei. Misch- und Pantonefarben müssen auf den gelieferten Daten bereits in Skalafarben (CMYK) umdefiniert sein. Verwendete Logos, Bilder und Schriften müssen in demselben Ordner geliefert werden. Alle gängigen Grafik- und Layoutprogramme Datenübermittlung: Datenübermittlung Print Online: Information zu POLDIRECT: Übermittlung via Datenträger: Datenkontrolle: Datenkorrekturen/ -bearbeitung Datenverwaltung: Per E-Mail an [email protected] sowie an [email protected] mit allen Auftragsinformationen wie Titel, Ausgabedatum, Inserateformat, Sujetbezeichnung und Absender mit Telefonnummer für Rückfragen. Für die Übermittlung elektronischer Daten bevorzugen wir die Branchenlösung POLDIRECT von Print Online. Damit werden die Anzeigen schnell und direkt übermittelt, zentral geprüft und archiviert, ohne zusätzliche Kosten für den Datensender. www.printonline.ch, [email protected] oder Telefon +41 (0)44 258 17 70 Bevorzugte Datenträger: CD-ROM. Andere nach Absprache möglich. Den Datenträgern ist ein den Druckbedingungen angepasstes, farbverbindliches Proof auf auflageähnlichem Träger mit dem FOGRA-Medienkeil beizulegen. Datenträger müssen beschriftet sein: «Schweizer Bank», Ausgabedatum, Inserateformat, Sujetbezeichnung und Absender mit Telefonnummer für Rückfragen. Bitte einsenden an: Swissprinters AG, Premedia/PVS, «Schweizer Bank», Herr Dieter Koch, Brühlstrasse 5, CH-4800 Zofingen Für die Datenkontrolle benötigen wir in jedem Fall einen den gelieferten Daten entsprechenden Anzeigenabzug (Proof, Laserprint usw.). Liegt uns dieser nicht rechtzeitig vor, lehnen wir jede Verantwortung für die korrekte Erscheinung ab. Satzkosten, Anpassungen usw. werden separat nach Aufwand verrechnet. Gelieferte Datenträger werden nur auf Verlangen zurückgesendet. Datenträger werden 3 Monate nach der letzten Erscheinung gelöscht respektive vernichtet. 19 ZAHLEN UND FAKTEN AUS DER LESERBEFRAGUNG LESEINTENSITÄT STELLENWERT Stellenwert der Magazine für fachliche Aspekte, Aktualitäten und Neuerungen im Bankenbereich sehr wichtig 31 % die bank 15 % 84 % 53 % etwa ¼ aller Seiten 18 % 17 % 19 % Swiss Equity magazin 14 % 15 % BANKMAGAZIN 11 % 14 % Schweizer Personal-Vorsorge 3 % weniger als ¼ aller Seiten Gelesenes Seitenvolumen ziemlich wichtig 10 % fast alle Seiten 12 % PRIVATE 9% 11 % ICT IN FINANCE 8% 10 % etwa die Hälfte aller Seiten 32 % 29 % etwa ¾ aller Seiten LESERPROFIL Dauer der Abonnemente Pick-ups Ø 9.0 Ø 2.91 Jahre Vermissensgrad bei nicht mehr Erscheinen Pick-ups Leser pro Exemplar 11 % 59 % sehr vermissen ziemlich vermissen 70 % Ø 3.8 Leser © Leserbefragung «Schweizer Bank», schriftliche Befragung, publitest – mafo concept GmbH, Zürich 20 DAS MONATSMAGAZIN FÜR BANK UND FINANZ DIE BRANCHENPLATTFORM NUMMER EINS «Schweizer Bank», die unverzichtbare Lektüre der Opinion-Leader im Bank- und Finanzwesen der Schweiz. Geschrieben für Führungskräfte und Spezialisten von der Wirtschaft für die Wirtschaft, verschafft sie Monat für Monat einen kompakten Überblick über die Branche. Erscheinungsweise: monatlich Erscheinungstag: Freitag Anzeigenschluss: drei Wochen vor dem Erscheinen Preis im Jahresabo: CHF 116.– (1 J.) / CHF 209.– (2 J.) / CHF 303.– (3 J.) 21 LESERSCHAFTSDATEN Herausgeber: Gründungsjahr: Ø Auflage: Leser: Leserschaft: Erscheinungsweise: Fixer Aboanteil: Abonnements-Preise: Print 1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre: iPad 1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre: Axel Springer Schweiz AG 1986 10 000 Exemplare Druckauflage x3.8 LPE = 38 000 Leser (Leser pro Exemplar. ermittelt durch die Leserabofragung) 10 000 Leader-Leser (MA Leader) 6 000 Top-Leader-Leser (MA Leader) 12 x im Jahr 98 % Schweiz CHF 116.— / CHF 209.— / CHF 303.— CHF 100.— / CHF 200.— / CHF 300.— MA Leader Struktur Affinität Leader / Top-Leader Leader insgesamt 100 % 100 Top-Leader insgesamt 60 % 176 Geschäftsleitung Mitglieder der GL Verwaltungsrat 26 % 113 Mitglieder eines VR 27 % 133 Persönliches Bruttoeinkommen pro Jahr CHF 100 001.— bis CHF 140 000.— 24 % 44 CHF 140 001.— bis CHF 200 000.— 39 % 134 CHF 200 001.— bis CHF 240 000.— 11 % 186 CHF 240 001.— und mehr 19 % 264 Männer 88 % 106 Frauen 12 % 70 30 bis 49 Jahre 54 % 97 50+ 46 % 104 Quelle: WEMF, MA LEADER UNSERE LESERSCHAFT – IHRE ZIELGRUPPE! √ Abo: hoher Aboanteil mit 98 % √ Finanzsektor: 72 % arbeiten bei einer Bank √ Kluge Köpfe: 96 % sind hoch gebildet √ Gutverdiener: 34 % der Leader verdienen jährlich mehr als CHF 180 000.— √ Attraktive Altersgruppe: 69 % sind zwischen 35 und 54 Jahre alt √ Führungskräfte: 37 % haben ein VR-Mandat oder sind Mitglied einer Geschäftsleitung 22 SONDERAUSGABEN / GROSSAUFLAGEN HEFT IM HEFT-UNIVERSUM Die neusten Trends und alles Wesentliche zu diversen Themen, fundiert recherchiert. Die Zielgruppen-gerichteten Hefte im Heft, mit hohem Nutzwert und Sammeleffekt für Abonnenten der «Schweizer Bank» und «Schweizer Versicherung». Profitieren Sie als Inserent vom affinen Umfeld, von der erhöhten Aufmerksamkeit sowie von einer lang anhaltenden Werbewirkung zu attraktiven Konditionen. Nutzauflage: 20 000 Exemplare Leserschaft: 52 000 Personen (Hochrechnung: Nutzauflage x 2,6 Leser pro Exemplar) Heft-Format: 196 x 271 mm 23 SONDERAUSGABEN / GROSSAUFLAGEN INDEX / ETF VORSORGE KOMPAKT IT-ICT IN FINANCE GREEN MANAGEMENT Neuste Trends zu Produkten, Fonds und Anlagen. Erscheinungsdatum: 20.03.2015 Alles Wesentliche über die berufliche und private Vorsorge. Erscheinungsdatum: 17.04.2015 Die neusten Trends und alles Wesentliche über IT/ICT im Finanzbereich. Erscheinungsdatum: 22.05.2015 Nachhaltige Anlagestrategien sowie Managementerfolg dank Nachhaltigkeit. Erscheinungsdatum: 21.08.2015 MOBILITÄT – FLOTTEN MANAGEMENT KÖPFE UND KARRIEREN RISKMANAGEMENT WIRTSCHAFTSRAUM EUROPA Alles Wissenswerte über Bildungskonzepte, Laufbahnplanung und Karriere. Erscheinungsdatum: 23.10.2015 Trends zum ganzheitlichen Risikomanagement. Erscheinungsdatum: 20.11.2015 Fundiert und recherchiert alles Wissenswerte zum Wirtschaftsraum EWR/Europa. Erscheinungsdatum: 18.12.2015 Themenspektrum Mobilität und Flottenmanagement mit Fokus auf den Schweizer Markt. Erscheinungsdatum: 18.09.2015 24 DIE «SCHWEIZER BANK»-PUBLI-WELT PUBLI-KOLUMNE PUBLI-REPORT durch den Kunden gestaltete Kolumne in vordefiniertem Layout durch den Kunden gestalteter Bericht in vordefiniertem Layout 1/3-Seite hoch (ca. 2000 Zeichen) 1/1-Seite (ca. 4500 Zeichen) 2/1-Seiten (ca. 10 000 Zeichen) 25 DIE «SCHWEIZER BANK»-PUBLI-WELT KUNDENTEIL KUNDENTEIL REDAKTIONELLE EINFÜHRUNG KUNDENTEIL REDAKTIONELLE EINFÜHRUNG PUBLI-FORUM PUBLI-INTERVIEW durch den Kunden beantwortete redaktionelle Fragen in vordefiniertem Layout und eine Anzeigenseite durch den Kunden beantwortete redaktionelle Fragen in vordefiniertem Layout und eine Anzeigenseite 2/1-Seiten (ca. 10 000 Zeichen) 1/1-Seite (ca. 5000 Zeichen) + 1/1-Seite Anzeige (DIN A4-Format) 26 DIE DIGITALE WELT DER «SCHWEIZER BANK» Das Online-Portal schweizerbank.ch möchte Profis aus Bank und Finanz auf ansprechende und unterhaltsame Weise die notwendigen Informationen bieten, damit sie bei den aktuellen Branchenthemen stets à jour sind. Die «Schweizer Bank» zudem auf dem iPad benutzbar und über die App iKiosk erhältlich. Print-Anzeigen lassen sich nun problemlos mit der Website des Werbetreibenden verlinken und wirken so dem Medienbruch entgegen. 27 ONLINE Powered and presented by «Schweizer Bank» www. schweizerbank.ch Schweizer Bank Pixelformat Dateigrösse pro Monat Leaderboard 728 x 90 max. 25 KB CHF 1500.— Maxiboard 994 x 118 max. 25 KB CHF 2000.— Wallpaper 400 x 400 max. 80 KB CHF 3500.— Skyscraper 160 x 600 max. 25 KB CHF 1500.— Rectangle 300 x 250 max. 20 KB CHF 1500.— Advertorial Text u. Bild max. 20 KB auf Anfrage Publireportage inkl. Advertorial offen auf Anfrage Diverse Optionen offen CHF 5000.— max. 80 KB CHF 2500.— max. 20 KB CHF 1000.— offen auf Anfrage Sonderwerbeformen Branding Page Expandable Maxiboard 994 x 250 bis 994 x 600 Newsletter «Schweizer Bank» Text u. Bild Integration Themenheft/ Heft im Heft Weitere Werbemöglichkeiten auf Anfrage www.schweizerbank.ch Technische Angaben / Kommission / Crossmedia Datenformat: GIF, JPEG oder Rich Media (für Flash etc., Alternativen im Format JPEG oder GIF beifügen). Falls Probleme bei den Rich-Media-Dokumenten und bei deren Ausstrahlung auftreten sollten, wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 200.— in Rechnung gestellt. Anlieferung der Daten: Senden Sie das Anzeigenmaterial mit Vermerk der Click-through-URL an [email protected]. Informationen Weitere Details zu Traffic-Zahlen, Spezialkonditionen, inkl. Advertorial demografischen Userdaten resp. Datenanlieferung finden Sie auf www.online-advertising.ch. Für Fragen oder Platzierungsabklärungen steht Ihnen Christian Santa unter +41 (0)43 444 58 71 oder [email protected] zur Verfügung. Beraterkommission: 5 % auf alle Dispositionen, die über eine kommissionsberechtigte Werbeund/oder Mediaagentur vermittelt werden. 15 % für Dispositionen aus dem Ausland. Crossmedia-Rabatt: Bei gleichzeitiger Buchung von Print und Online gewähren wir 10 % Rabatt auf die Online-Buchung. Beraterkommission: 5 % auf alle Dispositionen, die über eine kommissionsberechtigte Werbe- und/ oder Mediaagentur vermittelt werden. 15 % für Dispositionen aus dem Ausland. Crossmedia-Rabatt: Bei gleichzeitiger Buchung von Print und Online gewähren wir 10 % Rabatt auf die Online-Buchung. 28 RABATTE / ZUSCHLÄGE / KONDITIONEN ONLINE • Alle Preise exkl. MwSt. • Die Rabatte richten sich nach dem Umsatz der gelieferten und verrechneten Banner pro Site/Pool • Insertionsschluss: mindestens 3 Arbeitstage vor Aufschaltung • Sujetwechsel: innerhalb eines Arbeitstages, ausser Samstag, Sonntag und an Feiertagen STORNIERUNG Bei der Stornierung einer bereits gebuchten Kampagne kommt nachfolgende Regelung zur Anwendung: • 8 Wochen vor Kampagnenstart 50 % der Kampagnenkosten (sofern keine Ersatzkampagne akquiriert werden konnte) • 4 Wochen vor Kampagnenstart 75 % der Kampagnenkosten (sofern keine Ersatzkampagne akquiriert werden konnte) • Bei Kampagnenstart oder wenn die Werbemittel während der Kampagnenlaufzeit nicht geliefert worden sind 100 % der Kampagnenkosten GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Soweit übertragbar, gelten die Geschäftsbedingungen der Axel Springer Schweiz AG Alle in der Print-Ausgabe von «Schweizer Bank» gebuchten Insertionen werden zusätzlich und ohne Mehrkosten in die iPad-App übernommen. RABATTE ONLINE Betrag Ab CHF 5000.— Ab CHF 10 000.— Ab CHF 15 000.— Ab CHF 20 000.— Ab CHF 25 000.— Ab CHF 30 000.— Ab CHF 35 000.— Ab CHF 45 000.— «Schweizer Bank» goes iPad Rabatt 2% 4% 6% 8% 10 % 12 % 14 % 20 % Zusätzlich mögliche Werbeangebote Print/iPad: • Anzeige verlinkt — CHF 1000.— • Anzeige verlinkt und Film/Bildergalerie/PDF (max. 2 Seiten) — CHF 2000.— • Eingeschobene Werbeseite — CHF 2500.—/Seite • Interstitial mit Film, verlinkt — CHF 3000.— Ihre Werbung wird mit dem iPad lebendiger, erlebbarer und vermittelt Emotionen. 29 SPONSORING EVENTS / FACHTAGUNGEN / SEMINARE / WEBINARE Gold Silber Aussteller Preis (zzgl. MWSt) CHF 48 000.— Preis (zzgl. MWSt) CHF 36 000.— Preis (zzgl. MWSt) CHF 24 000.— Leistungen Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades und Images durch Verbindung Ihres Firmenlogos mit dem Thema der Veranstaltung sowie Ansprache und Erreichung Ihrer potenziellen Zielgruppe vor der Veranstaltung durch: Leistungen Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades und Images durch Verbindung Ihres Firmenlogos mit dem Thema der Veranstaltung sowie Ansprache und Erreichung Ihrer potenziellen Zielgruppe vor der Veranstaltung durch: Leistungen Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades und Images durch Verbindung Ihres Firmenlogos mit dem Thema der Veranstaltung sowie Ansprache und Erreichung Ihrer potenziellen Zielgruppe vor der Veranstaltung durch: • Ihr Logo auf dem Deckblatt der Konferenzbroschüre • Ihr Logo und Firmenportrait (max. 80 Wörter) in der Konferenzbroschüre als Gold-Sponsor • Zwei Mailings der Konferenzbroschüre mit Ihrem Logo und Ihrem Firmenportrait • Beilage der Konferenzbroschüre in der Magazin-Ausgabe • Ihr Logo auf mind. zwei Veranstaltungs-Anzeigen in der «Schweizer Bank» • Ihr Logo und Firmenportrait (inkl. Link) auf www.schweizerbank.ch • Ihr Logo mit Firmenportrait sowie Firmenbroschüre (max. 4 Seiten DIN A4) in den Teilnehmerunterlagen • Konferenzbroschüren stellen wir Ihnen zum Eigenversand zur Verfügung • Powerpoint-Präsentation mit Ihrem Logo im Konferenzraum • Ihr Logo auf 2 Bannern/Fahnen im Podiums-, Eingangsoder Ausstellungsbereich • Präsenz als Aussteller auf ca. 6 m2 Fläche während des Konferenztages • 4 Teilnehmerplätze für Mitarbeiter, inkl. Teilnehmerunterlagen • 4 Teilnehmerplätze für Kunden, inkl. Teilnehmerunterlagen • 2 Personen Standpersonal ohne Konferenzzugang (inkl. Verpflegung) • Aushändigung einer Teilnehmerliste (Firma, Name und Funktion) ca. 10 Tage vor Konferenzbeginn • Ihr Logo und Firmenportrait (max. 40 Wörter) in der Konferenzbroschüre • Zwei Mailings der Konferenzbroschüre mit Ihrem Logo und Firmenportrait • Beilage der Konferenzbroschüre in der Magazin-Ausgabe • Ihr Logo und Firmenportrait (inkl. Link) auf www.schweizerbank.ch • Ihr Logo mit Firmenportrait in den Teilnehmerunterlagen • Konferenzbroschüren stellen wir Ihnen zum Eigenversand zur Verfügung • Ihr Logo auf dem Deckblatt der Konferenzbroschüre • Ihr Logo und Firmenportrait (max. 60 Wörter) in der Konfrenzbroschüre. Sie werden als Silber-Sponsor genannt • Zwei Mailings der Konferenzbroschüre mit Ihrem Logo und Firmenportrait • Beilage der Konferenzbroschüre in der Magazin-Ausgabe • Ihr Logo auf mind. zwei Veranstaltungs-Anzeigen in der «Schweizer Bank» • Ihr Logo und Firmenportrait (inkl. Link) auf www.schweizerbank.ch • Ihr Logo mit Firmenportrait sowie Firmenbroschüre (max. 4 Seiten DIN A4) in den Teilnehmerunterlagen • Konferenz-Broschüren stellen wir Ihnen zum Eigenversand zur Verfügung Visibility Ihres Unternehmens vor Ort durch: • Powerpoint-Präsentation mit Ihrem Logo im Konferenzraum • Präsenz als Aussteller auf ca. 4 m2 Fläche während des Konferenztages • 2 Teilnehmerplätze, im Wert von je CHF 690.—, inkl. Teilnehmerunterlagen • 1 Person Standpersonal ohne Konferenzzugang (inkl. Verpflegung) • Aushändigung einer Teilnehmerliste (Firma, Name und Funktion) ca. 10 Tage vor Konferenzbeginn Im Angebot inbegriffen sind: • Miete für eine Ausstellungsfläche von 4 m2 (2 x 2 m) für die Dauer der Konferenz; Tische und Stühle werden zur Verfügung gestellt • Bereitstellung der Stromanschlüsse (220 Volt) • Organisation von ISDN- oder Analoganschlüssen • Verpflegung und Erfrischungsgetränke im Rahmen des Konfe30 SPONSORING EVENTS / FACHTAGUNGEN / SEMINARE / WEBINARE • Powerpoint-Präsentation mit Ihrem Logo im Konferenzraum • Ihr Logo auf 1 Banner/Fahne im Podiums-, Eingangs- oder Ausstellungsbereich • Präsenz als Aussteller auf ca. 4 m2 Fläche während des Konferenztages • 2 Teilnehmerplätze für Mitarbeiter, inkl. Teilnehmerunterlagen • 2 Teilnehmerplätze für Kunden, inkl. Teilnehmerunterlagen • 2 Personen Standpersonal ohne Konferenzzugang (inkl. Verpflegung) • Aushändigung einer Teilnehmerliste (Firma, Name und Funktion) ca. 10 Tage vor Konferenzbeginn renzangebotes für eine Person Standpersonal, die nicht zur Teilnahme an der Konferenz berechtigt ist Nicht enthalten sind: • Material- und Aufbaukosten • Kosten für Telefon-, Telefax- und Internetanschluss Medialeistungen und Publikationen «Schweizer Bank» • Inserat 1/2-Seite 4-farbig in der Magazin-Ausgabe Vorschau oder Rückschau Leistungen «Schweizer Bank» • Inserat 1/1-Seite 4-farbig, 3. Umschlagsseite in der Magazin-Ausgabe Vorschau oder Rückschau Leistungen «Schweizer Bank» t Inserat 1/1-Seite 4-farbig, 2. Umschlagsseite in der MagazinAusgabe Vorschau oder Rückschau Alle Leistungspakete können individuell Ihren Bedürfnissen angepasst werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot. Alle Leistungspakete können individuell Ihren Bedürfnissen angepasst werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot. Alle Leistungspakete können individuell Ihren Bedürfnissen angepasst werden. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot. Fragen Sie nach dem VIP-Paket Plus! Fragen Sie nach dem VIP-Paket Plus! Fragen Sie nach dem VIP-Paket Plus! 31 WIRTSCHAFTSMEDIEN-MARKEN VON AXEL SPRINGER SCHWEIZ AG 32 umfassendes angebot für das crossmedia-konzept Print / Online / Mobile / Events «Ob Print, Online oder Mobile — mit Axel-Springer-Wirtschaftsmedien lassen sich Print- und Digitalkanäle optimal miteinander vernetzen. Für Ihr innovatives Crossmedia-Konzept bietet jeder Kanal diverse kreative Sonderwerbeformen, Integrations- und Kooperationsmöglichkeiten, durch die sich kaufkräftige, meinungsführende Zielgruppen effizient und punktgenau ansprechen lassen» — wir beraten Sie gerne. 33 INSERTIONSBEDINGUNGEN 1 2 Begriff des Insertionsvertrages Die Insertionsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten resp. dem beauftragten Werbevermittler und dem Verlag, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Durch den schriftlichen oder mündlichen Abschluss eines Insertionsvertrages verpflichtet sich der Verleger, in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere Anzeigen erscheinen zu lassen, während der Anzeigenkunde die Insertionskosten zu bezahlen hat. Anwendbare Rechtsnormen Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts (OR). 3 Frankenabschlüsse und Wiederholungsaufträge 3.1 Zuverlässigkeit Frankenabschlüsse und Wiederholungsaufträge sind für Anzeigen eines einzelnen Anzeigenkunden zulässig. Für Konzerne und Holdinggesellschaften gelten spezielle Reglemente des SZW/VSW. 3.2 Abschlüsse und deren Laufdauer Die Abschlusshöhe muss grundsätzlich bei der ersten Disposition, auf alle Fälle vor Erscheinen der ersten Anzeige, bekannt sein. Die Laufdauer der Abschlüsse und Wiederholungsaufträge beginnt spätestens mit dem Datum der ersten Insertion, sofern bei Abschlusserteilung nicht ein anderes Datum bestimmt wird: Sie beträgt 12 Monate und kann grundsätzlich nicht geändert werden. Beginnt die Laufdauer des Abschlusses bis und mit dem 15. eines Monats, so läuft sie bis Ende Vormonat des folgenden Jahres. 3.3 4 Tarif und Tarifänderungen Ein Vertrag wird pro Publikation zum Grundtarif abgeschlossen. Dem Abschluss werden alle rabattberechtigten Anzeigenkategorien zum jeweils gültigen Tarif angerechnet. Änderungen der Preise, Rabatte und der MwSt treten auch bei laufenden Dispositionen sofort in Kraft. Der Inserent hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht. 4.1 Frankenabschlussrabatt Für jeden Frankenabschluss hat der Auftraggeber Anrecht auf den tariflichen Abschlussrabatt. Jahresumsatzprämie JUP II: Eine Jahresumsatzprämie (JUP II) in Höhe von 15 % vom Rechnungsnetto wird allen direkten Auftraggebern gewährt, deren Anzeigenauftrag jährlich mindestens neun Seiten umfasst. Als Berechnungsgrundlage gilt der Grundpreis brutto. 4.2 Rückwirkender Rabatt Übersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, so wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im Rahmen der Rabattskala ein rückwirkender Rabatt auf Ende der Verrechnungsperiode gewährt. 4.3 Wiederholungsrabatt Der Wiederholungsrabatt wird auf Aufträgen gewährt, welche die der Rabattskala entsprechende Anzahl Anzeigen (innerhalb von max. 12 Monaten) enthalten und gleichzeitig disponiert werden. Die Grösse darf nicht verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmaterial handelt. Erweiterungen und Erneuerungen eines Wiederholungsauftrages sind möglich, sofern der entsprechende Auftrag vor Erscheinen der letzten Insertion in den vorgängig erwähnten Formen und innerhalb der Zeitspanne von 12 Monaten erteilt wird. Der Rabatt wird aufgrund des neuen Gesamtvolumens bzw. gemäss der entsprechenden Rabattstufe berechnet und unter Berücksichtigung der bereits abgerechneten Anzeigen rückwirkend gewährt. Wiederholungsaufträge sind auf jene Publikationen zu beschränken, deren Tarif entsprechende Möglichkeiten vorsieht. 4.4 Rabattanpassungen Grundsätzlich gilt für die ganze Laufdauer der gleiche Rabattsatz. 4.5 Rabattnachbelastung Erreicht die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschlusshöhe nicht, so erhält der Kunde im Rahmen der Rabattskala eine Rabattnachbelastung. Auf eine Rabattnachbelastung wird in der Regel verzichtet, wenn das fehlende Volumen nicht mehr als 2 Prozent der Abschlusshöhe beträgt. 4.6 Beraterkommission, Umsatzprämien Beraterkommission BK: Bei Anzeigenaufträgen von kommissionsberechtigten Werbe- und Mediaagenturen wird eine Beraterkommission (BK) in Höhe von 15 % vom Rechnungsnetto gewährt. Berechnungsgrundlage ist in diesem Fall der Grundpreis brutto. Auf Beilagen und Sonderwerbeformen (eingesteckt und mitgeheftet) werden 5 % BK gewährt. Keine BK wird bei aufgeklebten Beilagen ausgerichtet. Beraterkommission und Jahresumsatzprämie: Beraterkommission und Jahresumsatzprämie können nicht kumuliert werden. Bei Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen werden ausbezahlte BK und JUP zurückgefordert. 5 Vorzeitige Vertragsauflösung 5.1 Sistierung durch den Anzeigenkunden Die Abbestellung oder Verschiebung fest erteilter Dispositionen kann auch bei Vorliegen zwingender Gründe nur bis zum Anzeigenschluss angenommen werden. 5.2 Vertragsauflösung durch den Verleger Sollte während der Vertragsdauer eine Publikation ihr Erscheinen einstellen, kann der Verleger ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Der Anzeigenkunde ist in diesem Fall nicht von der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verleger bleiben die Rabattbedingungen aufgrund der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen. 6 Zahlungsbedingungen 6.1 Zahlungsfrist Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind die Rechnungen innert 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Bei rechtlichem Inkasso erlischt jede Rabattberechtigung auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Für diese Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. 6.2 Verzugszins Werden Rechnungen nicht innert 30 Tagen bezahlt, kann ein Verzugszins berechnet werden. Der Verzugszins beträgt 5 % (Art. 104 OR). 6.3 Delkredere-Risiko Das Delkredere-Risiko eines Dritten ist vom Anzeigenkunden zu tragen, d.h. der Vertragspartner des Verlegers verpflichtet sich, für die Zahlungen oder für eine anderweitige Erfüllung der Verbindlichkeit des vermittelten Dritten einzustehen. Rabatte 34 INSERTIONSBEDINGUNGEN 7 Zusätzliche Leistungen Ausserordentliche Aufwendungen plus MwSt werden nach branchenüblichen Tarifen zusätzlich verrechnet. Als solche gelten Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, die Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaabrechnungen und -auswertungen usw., welche über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenabrechnungen usw.) hinausgehen sowie DTP-Kosten, Expressgebühren, häufige Auftragsmutationen, nachträgliche Neugruppierungen von Rechnungen, Zwischenmeldungen für laufende Dispositionen, Fremdleistungen etc. 8 Platzierungswünsche Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur unverbindlich entgegengenommen. Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden. 9 Beanstandungen Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige wesentlich beeinträchtigt, wird Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften Anzeige geleistet. Telefonische Bestellungen, Änderungen oder Abbestellungen von Anzeigen erfolgen auf Gefahr des Anzeigenkunden. Eine weitere Haftung wird abgelehnt. Druckfehler, die weder Sinn noch Wirkung der Anzeige stören, berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Der Verlag gewährleistet eine drucktechnisch gute Wiedergabe der Anzeigen. Bedingung ist, dass der Auftraggeber für das jeweilige Druckverfahren einwandfreie, druckfertige Unterlagen liefert. Abweichungen vom verlangten Standard können dem Auftraggeber bekanntgegeben werden. Geringe Tonabweichungen sind im Toleranzbereich der Druckverfahren, der verwendeten Papiere und Farben begründet und berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Verspätete Auslieferungen der Ausgaben, bedingt durch technische Störungen, berechtigen nicht zu Entschädigungen. Bei Druckmaterial, welches nicht den technischen Normen der Zeitschrift entspricht, wird jede Verantwortung abgelehnt. Mängelrügen müssen innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können sie nicht mehr entgegengenommen werden. Die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht, den Restbetrag dieser Rechnung gemäss der im Punkt «Zahlungsbedingungen» genannten Fristen zu begleichen. 10 Ablehnung von Anzeigen Der Verleger hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden. 11 Beachtung der rechtlichen Vorschriften Für den Inhalt der Anzeigen ist der Auftraggeber gegenüber Verlag, Behörden und Leserschaft voll verantwortlich. Wird die Zeitschrift von Dritten haftbar gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Zeitschrift von Ansprüchen freizustellen. Straf- und Zivilrecht: Vorbehaltlich der zwingenden presserechtlichen Bestimmungen trägt der Anzeigenkunde unter Kostenfolge die alleinige Verantwortung, wenn durch die Veröffentlichung seiner Anzeige gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Er verpflichtet sich, den Verleger von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der Anzeige stehen, vollständig freizustellen und schadlos zu halten. UWG: Der Anzeigenkunde stellt sicher, dass seine Anzeigen nicht gegen das UWG (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb) verstossen. Im Fall einer Verletzung des UWG trägt der Anzeigenkunde die volle Verantwortung für allfällige den Verleger betreffende Konsequenzen. Insbesondere verpflichtet sich der Anzeigenkunde, sämtliche Aufwendungen, die sich für den Verleger aus einem UWG-Verfahren ergeben, zu übernehmen. Inserate, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht klar als solche zu erkennen sind, werden mit der Bezeichnung «Anzeige» kenntlich gemacht. Für redaktionell gestaltete Anzeigen dürfen weder die Grundschrift der Zeitschrift noch der Zeitschriftentitel (Schrift und Signet) verwendet werden. 12 13 Gegendarstellungsrecht Gemäss Art. 28 f ff. ZG hat derjenige, der durch Tatsachendarstellungen in periodisch erscheinenden Medien in seiner Persönlichkeit unmittelbar betroffen ist, Anspruch auf Gegendarstellung. Der Verlag kann die Gegendarstellung jedoch verweigern, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder wenn sie gegen das Recht oder die guten Sitten verstösst. Der Anzeigenkunde, der die beanstandete Tatsachenbehauptung veranlasst hat, verpflichtet sich, die durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden Kosten zu tragen. Immaterielle Übermittlung von Druckunterlagen Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger, Modem oder ISDN), die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, wird jede Haftung abgelehnt. Weiter lehnt der Verleger jede Haftung ab, wenn angelieferte Daten nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und wenn dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwände werden nach effektivem Aufwand berechnet. Eine Haftung des Verlegers beschränkt sich auf von ihm verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. 14 Gut zum Druck Nur bei von uns erstellten Anzeigen (separate Verrechnung) ab gelieferten reprofähigen Vorlagen wird dem Inserenten vor Druckbeginn ein Probeabzug unterbreitet mit der Angabe, bis wann Korrekturen entgegengenommen werden können. Bleibt der Verlag bis zu diesem Termin ohne Bericht, so ist er zur Annahme berechtigt, dass die Anzeige «Gut zum Druck» ist. Korrekturen, die von der Vorlage abweichen und eine Neubearbeitung der Palette erfordern, können nur angenommen werden, wenn die dafür notwendige Zeit zur Verfügung steht und der Inserent für die Kosten aufkommt. Für gelieferte belichtungsfertige Daten wird kein Probeabzug erstellt. 15 Druckunterlagen Für die termingerechte Lieferung der Druckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag bzw. die Werbegesellschaft für geliefertes Druck- und Datenmaterial weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig. 16 Tarifänderungen Tarifänderungen bleiben vorbehalten und treten für alle Inserenten gleichzeitig in Kraft. Der Inserent hat jedoch das Recht, innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. 17 Gerichtsstand Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der Geschäftsstelle der Gesellschaft, die den Insertionsvertrag abgeschlossen hat. In diesem Fall ist der Gerichtsstand Zürich. Diese Insertionsbedingungen gelten ab 1.1.2015 und ersetzen alle früheren Fassungen. 35 VERLAG UND REDAKTION Axel Springer Schweiz AG Förrlibuckstrasse 70 Postfach 3108 CH-8021 Zürich Telefon +41 (0)43 444 59 02 Fax +41 (0)43 444 59 36 www.schweizerbank.ch VERLAGSLEITUNG Dr. Thomas Garms, Maike Juchler (Stellvertretung) SALES DIRECTOR WIRTSCHAFTSMEDIEN Musti Asaf ANZEIGENLEITUNG / PRODUCT MANAGEMENT Christian Santa Telefon +41 (0)43 444 58 71 Fax +41 (0)43 444 59 36 [email protected] VERKAUFSINNENDIENST Susanne Schellig Telefon +41 (0)43 444 58 75 Fax +41 (0)43 444 59 36 [email protected] Karin Weber Telefon +41 (0)43 444 58 62 Fax +41 (0)43 444 59 36 [email protected] LESERMARKETING Leitung Marketing Patrizia Serra Telefon +41 (0)43 444 58 90 Fax +41 (0)43 444 59 32 [email protected] Product Manager Michelle Schmid Telefon +41 (0)43 444 59 13 Fax +41 (0)43 444 59 32 [email protected] VERKAUF INTERNATIONAL Deutschland IMV Internationale Medien Vermarktung GmbH Wolfgang Jäger Hauptstrasse 29 D-82319 Starnberg Tel. +49 8151 550 8959 Fax +49 8151 550 9180 [email protected] England Axel Springer AG Patricia Meier Woster 120 Charing Cross Road GB-London WC2H OJR Telefon +44 207 836 43 13 Fax +44 207 836 53 64 [email protected] Frankreich Axel Springer Média France Laura Barbier 93, Av. Charles de Gaulle F-92521 Neuilly sur Seine Cedex Tel. +33 1 76 21 85 00 Fax +33 1 76 21 85 01 [email protected] Italien Axel Springer Media Italia S.r.l. Cristiano Merlo 21, Via Leopardi I-20123 Milano Tel. +39 0243 98 1865 Fax +39 0243 40 0425 [email protected] CHEFREDAKTION René Maier Telefon +41 (0)43 444 59 02 Fax +41 (0)43 444 59 36 [email protected] Axel Springer Schweiz AG Postfach, CH-8021 Zürich 36
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