Mediadaten Deutsch

2015
MEDIADATEN
30 JaEhIZrEeR
SCHW
BANK
1
INHALTSVERZEICHNIS / INDEX
Seite 3
Seite 15
Seite 23
REDAKTIONSKONZEPT / NATIONALER VERTRIEB
Das Wort des Chefredaktors: «Schweizer Bank»,
die nationale Branchenplattform
FORMATE UND PREISE / RABATTE UND ZUSCHLÄGE
Stellentarife, Frankenabschlüsse, Wiederholungsrabatte, Textzuschlag
SONDERAUSGABEN / GROSSAUFLAGEN
Kurzzusammenfassung einzelner Specials, Heft im Heft
Seite 4
Seite 17
SONDERAUSGABE
Finanzplatz-Schweiz-Guide 2015
BEILAGEN
Lose Beilagen, mitgebundene Beilagen, Verlagsbeilagen, technische Bedingungen
Seite 25
Seite 5
FINANZPLATZ SCHWEIZ AKTUELL
Aktuell, Ranking, Profil, Trends, Forum
Seite 8
RESSORTS / RUBRIKEN
Titelfokus, Finanzplatz, Märkte und Produkte, Karriere,
Regulierung, Technologie,Persönlich
Seite 18
BEIKLEBER / SONDERWERBEFORMEN
Inserate mit Beikleber, Carte Prestige, Post-it,
technische Bedingungen, Anlieferung, Ausrüstung
PUBLI-WELT
Kolummne, Report, Forum, Interview
Seite 28
ONLINE / KONDITIONEN ONLINE
Werbemittel, Preise, technische Angaben, iPad
Seite 30
SPONSORING
Events, Fachtagungen, Seminare, Webinare
Seite 19
TECHNISCHE DATEN
Angaben zu Zeitschriftenformat, Anlieferung von
Druckmaterial, Datenkontrolle
Seite 32
Seite 20
Seite 33
ZAHLEN UND FAKTEN
In Kürze, Leserbefragung «Schweizer Bank»
CROSSMEDIA
Umfassendes Angebot
Seite 11
Seite 21
Seite 34
FORMATE / PREISE
Klassische Formate, Spezialformate, Publi-Welt,
Veranstaltungskalender
DAS MONATSMAGAZIN FÜR BANK UND FINAZ
Erscheinung, Anzeigenschluss, Preis, Jahresabo
INSERTIONSBEDINGUNGEN
Konditionen Print
Seite 22
Seite 36
LESERSCHAFTSDATEN
Herausgeber, Abonnementspreis, MA Leader- und
Top-Leader-Werte
KONTAKTE
Verlag, Redaktion, Anzeigenverkauf, Lesermarketing,
Verkauf, International
Seite 9
THEMEN / SCHWERPUNKTE / ERSCHEINUNGSPLAN
Rubriken, Serien, Schwerpunkte, Sonderausgaben,
Specials, Heft im Heft, Anlagen/Investments, Technologie, IT-News, Publi-Formate
Seite 14
SONDERWERBEFORMEN
Beispiele wie Gatefolder, Cover, Papillon, French-Door
WIRTSCHAFTSMEDIEN AXEL SPRINGER SCHEIZ AG
B2B– und B2C–Werbeträger
2
REDAKTIONSKONZEPT / NATIONALER VERTRIEB
DAS WORT DES CHEFREDAKTORS, René Maier
Von Regulierung und
Technologie getrieben,
nehmen die strukturellen Veränderungen in
der Schweizer
Bankbranche immer
deutlichere Züge an.
Allen ist klar, dass das Geschäftsmodell mit
unversteuerten Vermögen nicht mehr funktioniert.
Die Bereinigung der Vergangenheit ist in vollem
Gang. Weissgeldstrategie und automatischer
Informationsaustausch sind die Zukunft. Der
Finanzplatz muss internationalen Standards folgen,
«Schweizer Bank»,
die nationale
Branchenplattform
will er nicht isoliert werden. Damit soll auch der Kunde
mit neuen Regelwerken umfassend vor Missbräuchen
im Finanzwesen geschützt werden. All das erfordert
zusätzlich komplexe und teure Anpassungen in den
Geschäftsprozessen und beim Personal.
Gleichzeitig sind die Banken mit der Digitalisierung
technologisch enorm gefordert. Kunden wollen über
alle Kanäle zeit- und ortsunabhängig Zugang zu ihrer
Bank. Sie erwarten innovative Angebote und wollen
für ihre Treue belohnt werden. Für die Banken
bedeuten diese Entwicklungen Innovationsdruck,
höhere Kosten und schärfere Konkurrenz. Um
erfolgreich zu sein, müssen sie durch Industrialisierung der Prozesse effizienter werden. Auch die
kommenden Jahre werden hart sein. Doch der
Finanzplatz Schweiz hat gute Voraussetzungen, um
weiterhin top zu bleiben.
Finanzplatz-Schweiz-Guide 2015
Der Finanzplatz ist eine wichtige Stütze für die
gesamte Schweizer Volkswirtschaft. Seit der
Finanzkrise steht er im Kreuzfeuer der Kritik von innen
und aussen. Der regulatorische Druck auf die
Finanzinstitute zwingt zu einer Neuausrichtung der
Geschäftsmodelle in der Vermögensverwaltung. Die
Steuerkonformität ausländischer Kunden ist zu einem
Muss geworden. Die zunehmende Komplexität im
Bank- und Versicherungswesen erfordert kostenintensive Anpassungen in der IT, bei der Compliance und bei
der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden. In
einem anhaltend anspruchsvollen Marktumfeld ist das
Investment- und Risikomanagement ein zentraler
Wettbewerbsfaktor.
Der Guide «Finanzplatz Schweiz 2015» gibt Ihnen einen
umfassenden Einblick in die grossen Herausforderungen der Akteure am Finanzplatz. Erfahren Sie alles
über das Who's who in Banking und Finance, über
Invest-Strategien, Perspektiven und Trends.
Sprechen Sie die Entscheider und Spezialisten
direkt an, und profitieren Sie unmittelbar vom
nationalen Mehrwert!
Weitere Informationen unter:
Tel. +41 (0)43 444 58 71
oder [email protected]
SCHWEIZER
BANK
VERMÖGENDE JAPANER
Japans Wohlhabende sind extrem
konservative Anleger und für die
Banken schwierig zu knacken.
MONATSMAGAZIN FÜR
BANK UND FINANZ
BUSINESSFRAUEN
Was Frauen neben Chancengleichheit brauchen, um die Karriereleiter erklimmen zu können.
NR. 2
FEBRUAR 2014
CHF 9.80
EURO 8.—
BILDUNGSSPONSORING
Warum in der Öffentlichkeit
Widerstand aufkommt, wenn
Banken Bildung sponsern.
ASSET
SSET MANAG
SS
MANAGEMENT
MANAGE
MENT
T
Zu hohe
Ziele?
Ziele?
Der Finanzplatz sucht die
Flucht nach vorne. Die
Schweiz soll ein weltweit
führender Vermögensverwaltungsstandort werden.
«Finanzplatz
Fi
l t SSchweiz
h i
Guide 2015»,
der Jahresband als
nationale Beilage auch
zur «Handelszeitung»
«Schweizer Bank»,
die nationale Branchenplattform
3
GUIDE «FINANZPLATZ SCHWEIZ 2015»
Themenfelder des Specials
• Das Who's who in Banking und Finance
1/1-Seite RA
210 x 275 mm
2. Umschlagseite RA
210 x 275 mm
CHF 15 150.—
3. Umschlagseite RA
210 x 275 mm
CHF 13 990.—
• Rankings mit Porträts
4. Umschlagseite RA
210 x 275 mm
CHF 16 150.—
• Bereiche für Rankings;
die 10 Grössten / Wichtigsten / Erfolgreichsten
ggü. Vorwort / Editorial /
Inhalt / Index / Aufmacher
210 x 27 5mm
CHF 13 800.—
• Perspektiven / Trends
1/2-Seite (hoch / quer) RA
h: 110 x 275 mm
q: 210 x 132 mm
CHF 9950.—
• Trends in der Ausbildung
1/3-Seite (hoch / quer) RA
h: 68 x 275 mm
q: 210 x 87 mm
CHF 8950.—
• Trends in der Banken-IT
1/4-Seite quer RA
210 x 63 mm
CHF 7750.—
• Praxisbeispiele und Lösungsansätze
1. Panorama nach Index RA
420 x 275 mm
CHF 22 650.—
1/1-Seite Advertorial RA
210 x 275 mm
*CHF 14 450.—
• Finanzplatz aktuell
Redaktionelles Konzept
Der Finanzplatz Schweiz befindet sich in einem nie zuvor
gesehenen Transformationsprozess. Der regulatorische
Druck auf die Finanzinstitute hat zu einer Neuausrichtung
der Geschäftsmodelle im Vermögensverwaltungsgeschäft geführt. Steuerkonformität ausländischer Kunden
ist zu einem Muss geworden. Die Komplexität im
grenzüberschreitenden Geschäft erfordert kostenintensive Anpassungen in der Compliance und bei der
Weiterbildung von Mitarbeitenden. Im Zuge der
Digitalisierung müssen sich alle Finanzinstitute auf das
veränderte Kundenverhalten einstellen, wenn sie den Anschluss nicht verpassen wollen. Der Guide «Finanzplatz
Schweiz 2015» gibt Ihnen einen umfassenden Einblick in
die grossen Herausforderungen, welche die Banken
aktuell meistern müssen. Erfahren Sie alles über das
Who's who in Banking, über Perspektiven, Trends und
Rankings der erfolgreichsten Akteure am Finanzplatz.
Preise / Formate des Guides
• Fallbeispiele aus der Branche und für die Branche mit
Best-Practice-Umsetzungen
• Splitter-News
Ihr Vorteil – unser Ziel
Zeigen Sie Ihre Innovation, Ihr Produkt oder Ihr
Angebot den bestehenden und potenziellen Kunden
mit einer Anzeige in unserem Finanzplatz-SchweizGuide. Sie erreichen in der Kombination mit der
«Handelszeitung», der «Schweizer Bank» und der
«Schweizer Versicherung» über 165 000 Leserinnen
und Leser*, Unternehmerinnen und Unternehmer,
Entscheiderinnen und Entscheider. Profitieren Sie von
diesem zielgruppengerechten Angebot –
die Teilnahme sowie der damit verbundene
direkte Nutzen auf Leserseite sind da garantiert
nachhaltig.
CHF 13 150.—
2/1-Seiten Advertorial
420 x 275 mm
*CHF 20 880.—
randangeschnittene Formate: Anlieferung + 3 mm Beschnitt pro
Aussenrand. Alle Infos zum Satzspiegel, zu den Anzeigen-Formaten, zu
den Sonderwerbeformen und zu mitgebundenen Beilagen auf Anfrage.
* netto/netto
Daten
Erscheinung:
«Schweizer Bank» 19. Juni 2015
«Schweizer Vers.» 1. Juli 2015
«Handelszeitung» 2. Juli 2015
Anzeigenschluss:
30. April 2015
Druckmaterialschluss:
14. Mai 2015
Kennzahlen
Druckauflage:
55 000 Exemplare
Reichweite*:
165 000 Leser
MA Leader 2013**:
46 000 Leader
Quellen: * 52 000 Leser «Schweizer Bank» und «Schweizer Versicherung»
(Abonnenten-Befragung Publitest) und 11 3000 Leser «Handelszeitung» (MACH
Basic 2012-2)/ **9000 Leader «Schweizer Bank», 10 000 Leader «Schweizer
Versicherung» und 34 000 Leader «Handelszeitung» (MA Leader 2013)
4
FINANZPLATZ SCHWEIZ AKTUELL
5
FINANZPLATZ SCHWEIZ AKTUELL
6
FINANZPLATZ SCHWEIZ AKTUELL
7
RESSORTS / RUBRIKEN
Namhafte Gastkommentatoren
aus Banking und Wissenschaft
N
schreiben abwechselnd über
aktuelle Fragen aus der Branche.
In ihren Beiträgen analysieren sie
scharf und liefern Lösungsvorschläge. Daneben nehmen die
Redaktoren der «Schweizer Bank» kritisch Stellungen zu den
Geschehnissen in der Banken- und Finanzwelt.
KOMMENTARE
STANDPUNKT
GROSSBANKEN
Alle Wege führen nach Brüssel
Von Sonderfall
zu Sonderfall!
Von Johannes J. Schraner
BILD: MONTAGE MEDIENVORSTUFE; (2) KEYSTONE; (1) THINKSTOCK
Patrick Raaflaub,
Direktor der Finma, warnte in der
«NZZ» die Banken vor den Folgen, falls sie nicht am US-Programm zur Beilegung des Steuerstreits teilnehmen und sich
quasi schuldig bekennen.
Der US-Steuerdeal wirft möglicherweise einen langen Schatten
auf den Schweizer Finanzplatz. Dies könnte auch die Verhandlungsposition gegenüber der EU schwächen. Beim Thema
Marktzugang bahnen sich grosse Hindernisse an.
LESERBRIEF
Basler KB:
Banken-Bashing
durch die Finma
Die jetzige öffentliche Beschimpfung der
Basler Kantonalbank durch die Finma (Finanzmarktaufsicht, Red.) ist nicht tolerierbar, auch wenn die inhaltliche Begründung
aufgrund von Börsen- und Finanzmarktaufsichtsgesetz nachvollziehbar ist. Warum werden die BKB und ihre Verantwortlichen öffentlich gerügt? Sie hat nach Kurseinbrüchen
ihrer PS (Partizipationsscheine, Red.) aufgrund von Vorfällen, welche bereits öffentlich gerügt worden sind, das Eigenkapital ihrer vor allem kleinen Anleger vor unverhältnismässigen Kursverlusten geschützt. Dies,
indem sie stützend in den Börsenhandel eingegriffen und selbst das Verlustrisiko in Kauf
genommen hat. Ausser ihr ist dadurch niemand zu Schaden gekommen.
Ich betrachte das jüngste Vorgehen der
Finma gegenüber der Basler KB als Rechtsmissbrauch und hoffe, dass sie das von ihr
selbst postulierte «Enforcement mit Augenmass» wieder findet und solche Ereignisse
mit den direkt Verantwortlichen bereinigt,
ohne sich in der Öffentlichkeit präsentieren
zu wollen.
Urs Sutter, lic.rer.pol., Riehen
ie beiden Schweizer Grossbanken gehen international in die Offensive.
Endlich. UBS und CS bündeln ihre
-PCCZJOH"LUJWJUÅUFO JN OFVHFHSÛOEFUFO
Swiss Finance Council und eröffnen eine eigene Vertretung in Brüssel. Der Zeitpunkt ist
HÛOTUJHêOEFUBVGEFSQPMJUJTDIFO4QJU[FO
ebene der EU ein umfassendes Revirement
statt. Im Mai nächsten Jahres sind Gesamterneuerungswahlen des europäischen Parlamentes. Parlamentspräsident Martin Schulz
(SPD, Deutschland), aber auch EU-Kommissionspräsident und Schweizfreund José Manuel
Barroso (Spanien) stehen zur Disposition. Zudem ist die Schlüsselposition des EU-Ratspräsidenten neu zu vergeben. Bisher ist sie vom
blassen Belgier Herman Van Rompuy wahrgenommen worden. Neue Spitzenleute bieten
neue Anknüpfungspunkte und Gelegenheiten
für das Eröffnen neuer Kanäle. Neben personeller Erneuerung stehen im neuen Jahr auch
wichtige Sachentscheide in der internationaMFO3FHVMJFSVOHBO%B[V[ÅIMFO.JêE**&NJS
die Bankenunion sowie der Datenaustausch in
Steuersachen. Die Arbeit des Swiss Finance
Council (SFC) werde die Arbeit der schweizerischen Bankiervereinigung ergänzen und stärLFO UFJMU EJF OFVF -PCCZ&JOIFJU EFS (SPTTbanken mit. Tatsächlich setzt der SFC für den
Finanzplatz nicht nur neue Kräfte frei. Er ist
auch ein Beitrag zu mehr Transparenz auf dem
Finanzplatz. An den berechtigten Interessen
der Grossbanken ist die Bankiervereinigung
beinahe zerbrochen. Die Interessenkollisionen
zwischen Grossbanken und Kantonal-, Raiffeisen- und Regionalbanken haben die Effizienz
und Schlagkraft des Branchendachverbandes
in einer historischen Umbruchphase des Bankenplatzes Schweiz klar geschwächt. Die
Grossbanken sind nicht die einzigen, die jetzt
in die Offensive gehen. Die Kantonalbanken
IBCFOCFSFJUTBOGBOHTJISF-PCCZJOH"Ltivitäten auf Bundesebene akzentuiert. Auch
die regionalen Bankenverbände gewinnen zuOFINFOEBO1SPêM4PFOUXJDLFMUTJDIFUXBEFS
Zürcher Bankenverband zu einem festen Forum für wichtige nationale und internationale
Finanzplatzfragen. Mit der Akzentuierung der
verschiedenen Interessen erhält der Finanzplatz Schweiz ein Gesicht und ein internatioOBMFT1SPêM%BTTUÅSLUTFJOF(MBVCXÛSEJHLFJU
Das politische Gegenüber in Bern oder Brüssel
weiss in Zukunft genauer, woran es in konkreten Fragen mit dem Finanzplatz ist, und es
EÛSGUFEBGÛSEBOLCBSTFJO*ISFOFVF3PMMFêOden, muss indes die Bankiervereinigung. Sie
dürfte zunehmend in den Hintergrund treten
und hinter den Kulissen als brancheninterne
Vermittlerin wirken. Dafür braucht es allerdings neue Qualitäten.
Was die Verhandlungen mit der EU und den
einzelnen EU-Staaten angeht, so stehen
unseren Gegenparteien nicht die gleichen
Druckmittel zur Verfügung wie den USA, aber
die gegenüber den USA gemachten Konzessionen werden unsere Verhandlungsposition
sicher nicht stärken. Der eingeschlagene Weg
in Richtung eines internationalen Standards
für einen automatischen Informationsaustausch ist sicher der richtige, wir müssen jetzt
die verbleibende Zeit nutzen, um mit unseren
EU-Nachbaren drei Ziele zu erreichen:
r&JOF-ÕTVOHGÛSEJF7FSHBOHFOIFJUêOEFO
XFMDIFEFO;JFMFOBMMFS#FUFJMJHUFOm&6-ÅOder, Kunden, Banken und Bankmitarbeiter –
gerecht wird.
r&JOFO8FHêOEFOVNEJF4UFVFSLPOGPSNJUÅU
der Kundengelder in Zukunft sicherzustellen.
r'ÛS4DIXFJ[FS#BOLFOEFO.BSLU[VHBOH[V
EFO&6-ÅOEFSOTJDIFSTUFMMFOVNHSFO[überschreitende Dienstleistungen zu
ermöglichen.
Die mit den USA gemachten Erfahrungen
zeigen deutlich die Wichtigkeit und die
Dringlichkeit – auch aus Schweizer Sicht – der
ersten beiden Ziele. Der dritte Punkt ist
hingegen die Voraussetzung für die zukünftige
Strategie eines grenzüberschreitenden
Dienstleistungsangebotes aus der Schweiz für
steuerkonform handelnde Privatkunden aus
FVSPQÅJTDIFO-ÅOEFSO(FSBEFEJF7PSUFJMF
die wir uns aus dem europäischen Marktzugang erhoffen, kompensieren die Konzessionen, zu denen wir in den ersten beiden
Punkten bereit sein müssen.
Die Kommentatoren
In unserer Rubrik «Standpunkt» setzen sich alternierend Persönlichkeiten
mit der Assekuranz auseinander. Es sind dies:
Dr. Gérard Fischer, CEO
der Swisscanto-Gruppe
und Vizepräsident der
Swiss Funds & Asset Management Association
(SFAMA).
Prof. Dr. Hans Geiger,
emeritierter Professor
des Swiss Banking Institute der Universität Zürich.
Dr. Alfredo Gysi, Präsident des Verwaltungsrates der BSI AG und Präsident des Verbandes der
Auslandsbanken in der
Schweiz.
Dr. Pierin Vincenz, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Raiffeisen
Gruppe.
Und gerade beim Thema Marktzugang sehe
ich, dass sich grosse Hindernisse anbahnen.
Zum einem mit den protektionistischen
Tendenzen, welche aus der Krise von 2008
IFSWPSHFHBOHFOTJOE.JêE**[FJHUFJOEFVUJH
wie man sich mit dem Vorwand des Konsumentenschutzes gegen die Konkurrenz aus
dem Ausland abschottet. Ein möglicher Weg
wäre wohl ein umfassendes Dienstleistungsabkommen mit der EU, doch dafür wird sich
JOVOTFSFN-BOEBVGHSVOEEFSWFSTDIJFEFOFO
Interessen verschiedener Wirtschaftskreise
LBVNSBTDIFJOF.FISIFJUêOEFOMBTTFO
Zum anderen müssen wir uns vor Augen
halten, dass wir mit unserer grenzüberschreitenden Dienstleistung wieder einmal einen
Sonderfall darstellen. Und alleine gegen die
offensichtlich protektionistischen Entwicklungen zu kämpfen, wird nicht einfach sein,
zumal die Bankenlobbys der einzelnen
&6-ÅOEFSEJF4DIXFJ[FS#BOLFOTJDIFSOJDIU
mit offenen Armen aufnehmen werden.
JANUAR 2014 | SCHWEIZER BANK
SCHWEIZER BANK | JANUAR 2014
21
SPONSORING UND EVENTS
FINANZPLATZ
MÄRKTE UND PRODUKTE
Was passiert auf den KonkurrenzFinanzplätzen der Schweiz? Wie
A
entwickeln sich Private Banking,
Investment Banking und Retail
Banking im internationalen
Umfeld? Was passiert in der Welt der Finanzprodukte und in
der Börsenlandschaft? Die «Schweizer Bank» liefert
Antworten dazu.
Aufweichung des Bankgeheimnisses
Tatsächlich interessiert sich Sanchez in
erster Linie für das Wohlbefinden der rund
300 Finanzinstitute, die der Florida Bankers Association angehören. Vielleicht erklärt dieser enge Fokus des Banken-Lobbyisten auch, warum der Branchenverband
sich vor einem Jahr auf einen Hosenlupf
26
MAI 2014 | SCHWEIZER BANK
42
mit dem nationalen Finanzministerium
und mit der Steuerverwaltung IRS (Internal
Revenue Service) einliess.
Im April 2013 reichte die Florida Bankers Association gemeinsam mit der Texas Bankers Association vor einem Bundesgericht in der Hauptstadt Washington
eine verwaltungsrechtliche Klage ein –
mit dem Ziel, die Aufweichung des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden
rückgängig zu machen, die das Finanzministerium und der IRS beschlossen hatten.
Entsprechende Bestimmungen wurden
im Frühling 2012 auf fünf dicht beschriebenen Seiten im Federal Register – dem Bundesblatt der USA – veröffentlicht. Demnach
stehen ab dem 1. Januar 2013 sämtliche
Ausländer unter verschärfter Beobachtung, die in Amerika ein Bankkonto besitzen, aber nicht in den USA steuerpflichtig
sind. Sofern ihre Bankkonten pro Jahr 10
Dollar oder mehr an Zinserträgen abwerfen, muss dieses Einkommen neu den
amerikanischen Behörden gemeldet werden.
Der IRS will diese Steuerdaten sammeln,
um den Informationsaustausch in Steuerfragen mit anderen Staaten zu verbessern
– sofern sich die Länder dazu verpflichten,
ihrerseits Daten amerikanischer Kontoinhaber zur Verfügung zu stellen. Bisher hat
eine solche gegenseitige Abmachung erst
mit Kanada bestanden: Mit dem Nachbarn
im Norden pflegen die USA seit dem Jahr
2007 den automatischen Informationsaustausch. Kandidaten für ein ähnliches, reziprokes Abkommen – unter dem Dach des
höchst komplexen Fatca-Regelwerks (Foreign Account Tax Compliance) – sind
sämtliche 70 Nationen, mit denen Amerika
ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat. Zu diesen Staaten gehört
auch die Schweiz; bei der Verhandlung des
SCHWEIZER BANK | MAI 2014
27
unterzogen wird. Der erläuternde Bericht der
beiden Gesetzesvorhaben sagt, die heutigen
Anforderungen an die Finanzinstitute führten
zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen und
zu unzureichendem Kundenschutz. Er verheisst «Einklang» des Schweizer Finanzmarktrechts mit den internationalen Standards «sowie die Stärkung des Kundenschutzes». Der
den Status einer heiligen Kuh geniessende
und deshalb in der Gesetzesproduktion nie
angezweifelte Konsumentenschutz ist das tragende Leitmotiv dieser gigantischen Legiferierung. Sie beansprucht mit erläuterndem
Bericht sowie mit einer Regulierungsfolgenabschätzung für beide Gesetzesvorhaben und einer Regulierungskostenanalyse –
Die beiden
Gesetzesvorhaben
inklusive Begleittexte umfassten
bisher weit über
400 Druckseiten.
42
die rätselhafterweise nur für das Finig erstellt
wurde – weit über 400 Druckseiten. Die Vernehmlassungsfrist bis zum 17. Oktober erscheint deshalb als kurz, weshalb sie kaum in
Stein gemeisselt sein dürfte. Das Vorhaben ist
überaus komplex und unübersichtlich wegen
der auf zwei Erlasse verteilten Pflichten der Finanzdienstleister und zwei langen Anhängen
mit zahllosen Änderungen weiterer Gesetze.
REGULIERUNG
Im Fidleg werden Verhaltensregeln sowie
Organisationspflichten der Finanzdienstleister und Kundenberater untergebracht. Das
Anbieten von Finanzinstrumenten, die private
Rechtsdurchsetzung sowie die Pflichten bei
grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungen werden geregelt. Die Kunden werden segmentiert in Privatkunden und professionelle
Kunden. Vermögende Privatkunden können
durch schriftliches Opting-out erklären, dass
sie auf einen besonderen Kundenschutz verzichten und als professionelle Kunden gelten
wollen. Andererseits können sich professio-
Achtpunkteschema für mehr Transparenz
Das Finig regelt die Anforderungen an Finanzinstitute, die gewerbsmässig Vermögenswerte
von Drittpersonen anlegen und verwalten. Es
gilt mit gewissen Ausnahmen für alle Vermögensverwalter sowie für Fondsleitungen, Banken und Wertpapierhäuser. Dieser neue Begriff erfasst die aus dem Bundesgesetz über die
Börsen und den Effektenhandel übernommenen bisherigen Effektenhändlerkategorien des
Kundenhändlers, des Eigenhändlers und des
Market Makers. Wertpapierhäuser können
auch alle Tätigkeiten von Vermögensverwaltern ausüben. Alle – auch die bisherigen unabhängigen oder externen – Vermögensverwalter werden einer Bewilligungspflicht und einer
prudenziellen Aufsicht unterstellt. Es wird unterschieden zwischen Vermögensverwaltern
und qualifizierten Vermögensverwaltern.
Sämtliche Kundenberater müssen sich in ein
Register eintragen lassen.
Das Finig enthält Gewährsanforderungen
und Sorgfaltspflichten zur Verhinderung der
Entgegennahme unversteuerter Gelder. Es
wurde ihm sogar eine Beweisregel für Schadenersatzklagen gegen Finanzdienstleister
eingepflanzt, eine Beweislastumkehr bei der
Prospekthaftung sowie Haftungsregeln bei der
Delegation von Aufgaben an Dritte. Weil das
OR bereits entsprechende Vorschriften enthält, sind solche Regeln im öffentlich-rechtlichen Finig ein nicht tolerierbarer Übergriff in
das Zivilrecht. Die Finma erhält einen Machtzuwachs. Sie kann Sicherheitsleistungen verlangen, den ordnungsgemässen Zustand herstellen und ein Tätigkeitsverbot erlassen.
Der nie angezweifelte
Konsumentenschutz ist
das tragende Leitmotiv
dieser gigantischen
Legiferierung.
nelle und institutionelle Kunden durch Opting-in den für Privatkunden geltenden Vorschriften unterstellen.
Finanzdienstleister müssen ihre Kunden
nach einem Achtpunkteschema über sich sowie über die im Zusammenhang mit der Finanzdienstleistung bestehenden wirtschaftlichen Bindungen an Dritte orientieren. Das gilt
auch für die mit Finanzdienstleistungen, Finanzinstrumenten und deren Verwahrung verbundenen Risiken und Kosten. Bei Vermögensverwaltung und Anlageberatung erstreckt
sich die Informationspflicht überdies darauf,
ob die Dienstleistung unabhängig erfolgt oder
nicht, ob die Finanzinstrumente laufend auf
ihre Eignung beurteilt werden und ob eine
Marktanalyse durchgeführt wird. Es muss auch
eine entsprechende Negativmitteilung erfolgen. Das Basisinformationsblatt (BIB) muss
immer, der Prospekt jedoch nur auf Anfrage
kostenlos abgegeben werden. Das BIB ist auch
bei Produkten abzugeben, deren Wert gestützt
auf die Entwicklung eines oder mehrerer anderer Finanzinstrumente berechnet wird.
Profis müssen Risiken kennen
Bei der Vermögensverwaltung und bei der Anlageberatung muss sich der Finanzdienstleister vor Abgabe einer Empfehlung durch eine
Eignungsprüfung über die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele der Kunden sowie
über deren Kenntnisse und Erfahrungen in
Bezug auf die angebotenen Finanzinstrumente oder Dienstleistungen erkundigen. Bei
anderen Finanzdienstleistungen als Vermögensverwaltung oder Anlageberatung muss er
sich zumindest über die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf die angebotenen Produkte oder Dienstleistungen erkundigen und prüfen, ob sie für die Kunden
angemessen sind. Bei professionellen Kunden
darf er ohne gegenteilige Anhaltspunkte davon ausgehen, dass sie über die erforderlichen
Kenntnisse und Erfahrungen verfügen wie
auch davon, dass die Anlagerisiken für sie finanziell tragbar sind. Der erläuternde Bericht
sagt, die Erkundigungspflicht und die Angemessenheitsprüfung durch die Finanzdienst-
SEPTEMBER 2014 | SCHWEIZER BANK
leister bestehe bereits, «gestützt auf zivilrechtliche
Rechtsverhältnisse,
insbesondere
gestützt auf das Auftragsrecht».
Damit wird im Bericht zugegeben, dass die
Wiederholung dieser Pflichten im verwaltungsrechtlichen Fidleg grundsätzlich nichts
zu suchen hat. Das kommt einem Abwiegeln
gleich, denn es wird bloss von «Ausstrahlungen auf das Zivilrecht» gesprochen, davon
dass der Zivilrichter die aufsichtsrechtlichen
Verhaltenspflichten des Fidleg zur Konkretisierung des Privatrechts beiziehen könne, und
bei den nicht beaufsichtigten Finanzdienstleistern werde die Einhaltung der Verhaltensregeln nicht überwacht. Hingegen sollen Personen, die für nicht beaufsichtigte
Finanzdienstleister tätig sind, wegen Verstössen gegen die Informationspflichten und gegen die Eignungs- und Angemessenheitsprüfung bestraft werden.
Leistungen werden protokolliert
Der Finanzdienstleister hat eine Warnpflicht,
wenn er der Auffassung ist, dass eine Finanzdienstleistung oder ein Finanzinstrument für
seinen Kunden nicht angemessen ist. Wenn er
ungenügende Informationen für eine Eignungsprüfung erhält, darf er weder beraten
noch eine Vermögensverwaltung vornehmen,
und er muss den Kunden darüber informieren. Reichen die Informationen nicht für eine
Angemessenheitsprüfung aus, so muss er den
Kunden entsprechend warnen.
Keine Angemessenheitsprüfung braucht es,
wenn die Dienstleistung sich ausschliesslich
auf die Konto- oder Depotführung erstreckt
SCHWEIZER BANK | SEPTEMBER 2014
43
BILD: (1) ZVG
Die künstlerische Wechselwirkung zwischen
Deutschland und Frankreich vor 1914 ist eine
Überraschung. Eine Ausstellung zeigt, warum.
ZÜRCHER KANTONALBANK
Elefanten ziehen um
Am 7. Juni wird der Zoo Zürich ein
weiteres grosses Projekt vollendet
haben: Auf dem Zoogelände wird
dann der Kaeng-Krachan-Elefantenpark offiziell eröffnet. Nicht zuletzt dank tatkräftiger Unterstützung der Zürcher Kantonalbank
werden sich die beliebtesten Zootiere dort in einem Umfeld bewegen können, welches ihrem natürlichen Habitat sehr ähnlich ist.
«Mit den Elefanten im neuen Park
wollen wir uns für ihre Erhaltung
einsetzen, indem wir unsere Besucher für diese Tiere begeistern,
indem wir sie für den Schutz der
Wildnis sensibilisieren und indem
wir mithelfen, dass die asiatischen
Elefanten langfristig die Wälder
Thailands durchstreifen können»,
sagt Zoodirektor Alex Rübel.
Denn wie bereits bei anderen gefährdeten Tierarten geht es ihm
nicht nur um den Zoo Zürich. Es
geht Rübel auch darum, die Probleme, mit denen der Kaeng- Krachan-Nationalpark in Thailand
kämpft, hierzulande nachvollziehbar darzustellen. Elfenbein
bleibt eine begehrte Ware. Die
200 dort wild lebenden Elefanten
sind durch Wilderer und einheimische Bauern gefährdet. Deren
ausserhalb des Nationalparks gelegene Felder werden bisweilen
von marodierenden Elefanten
zerstört. (jsj)
Xwww.zkb.ch
«Steiniger Weg», von Franz Marc, auf Öl, (1911), aus der
Sammlung des San-Francisco-Museums of Modern Art.
M
it der Ausstellung «Von Matisse zum Blauen Reiter.
Expressionismus in Deutschland und Frankreich»
zeigt das Kunsthaus Zürich bis zum 11. Mai, wie intensiv der malerische Austausch zwischen den kontinental-europäischen Grossmächten Frankreich und Deutschland vor
dem ersten Weltkrieg wirklich war. «Expressionismus» ist nämlich keine Erfindung deutscher Maler und auch keine nationale
Strömung. Er steht vielmehr für einen produktiven Austausch:
Deutsche Künstler wie Kirchner, Schmidt-Rottluff oder Pechstein befassten sich mit Seurat, Signac, Gauguin, Cézanne, Matisse und nicht zuletzt mit van Gogh. So reiste zum Beispiel der
Deutsche Franz Marc 1907 nach Paris, wo er sich für die Werke
von Vincent van Gogh und Paul Gauguin begeisterte und wo er
sich wohl auch von ihnen inspirieren liess. Dank Unterstützung
der Credit Suisse kann das Kunsthaus Zürich anhand von 77 Gemälden und 30 Druckgrafiken der klassischen Moderne und des
deutschen Expressionismus Einblicke in neue Forschungsergebnisse dieser bisher kaum bekannten Rezeptionsgeschichte
bieten. Mittels Gegenüberstellungen wird aufgezeigt, wie die
leuchtenden Farben auch in der deutschen Malerei Einzug hielten, bevor 1914 der Erste Weltkrieg dem ein Ende setzte. (jsj)
Xwww.credit-suisse.com
BILD: (1) ZOO ZÜRICH / MARKUS SCHIETSCH ARCHITEKTEN GMBH; (1) ZVG
der CO2-Ausstoss gesenkt wird. Raiffeisen arbeitet auch aktiv in Institutionen wie Green
Building Schweiz und beim Carbon-Disclosure-Projekt mit. Ein zweiter wichtiger Parameter der Gebäude- und Raumphilosophie
von Raiffeisen ist die Nähe zur Region. Als
vorwiegend lokal tätige Unternehmen bevorzugen die Raiffeisenbanken Planer, Unternehmen und Lieferanten aus ihren jeweiligen
Geschäftskreisen. «Somit können wir sicherstellen, dass innerhalb der Gruppe jede Bankstelle ihre eigene Identität und Ausstrahlung
hat, die genau auf den Ort zugeschnitten ist»,
heisst es in den Grundsätzen für Neubauten.
Ein drittes Merkmal aller Raiffeisen-Niederlassungen ist schliesslich die Kunst und
insbesondere die Kunst am Bau. Die neue
Niederlassung in Untersiggenthal ist auch
dafür ein Beispiel. So gleicht die Kundenhalle
einem Lichthof. Die Innenausstattung ist von
Holz und hellem Marmor geprägt. Der grandiose Raum stelle das eigentliche Zentrum
des Gebäudes dar, beschreibt Hubertus
Adam, Direktor des schweizerischen Architekturmuseums Basel, die Innenarchitektur.
Der Raum stehe für Transparenz und Kreativität. Beides brauchen sowohl Raiffeisen als
auch alle anderen Schweizer Banken, um in
Zukunft erfolgreich bestehen zu können.
Xwww.raiffeisen.ch
eisen und Swiss-Ski: Die einen
spornen sie an, die anderen halten
sie warm und den Nachwuchs unterstützen sie finanziell. Für jeden
verkauften Artikel spendet Raiffeisen fünf Franken an die Nachwuchsförderung von Swiss-Ski und
der Ski-Regionalverbände. Raiffeisen ist damit grösster Nachwuchssponsor im Schweizer Schneesport
und unterstützt alle Ski-Regionalverbände sowie zahlreiche lokale
Skiclubs. (jjs)
Xwww.raiffeisen.ch
In der neuen Anlage werden sich die sanften Riesen wohlfühlen.
MÄRZ 2014 | SCHWEIZER BANK
SCHWEIZER BANK | MÄRZ 2014
KARRIERE TOUCHPOINT MANAGEMENT
43
TOUCHPOINT MANAGEMENT KARRIERE
Die optimale Vernetzung von allen
Kundenkontakten
in der Bank und
die systematische
Optimierung
ihrer Qualität
steigert die Rentabilität auf lange
Sicht.
kommen selbst in mittelgrossen Banken schon
mehr als einhundert solcher Touchpoints
zusammen.
Sie sind immer dort, wo die Kunden ihre Zeit
verbringen: Also im Zickzack zwischen physischer sowie «social» und «mobile» vernetzter
virtueller Welt. All diese Touchpoints so virtuos
zu verknüpfen, dass Transaktionen für die
Kunden immer wieder begehrenswert sind
und positive Mundpropaganda bewirken, wird
zunehmend die grosse Herausforderung sein.
Denn, wenn es um das Äufnen eines Kundenbeziehungskontos geht, kommt es auf jedes
Detail an.
Schon ein einziges negatives Ereignis an einem für den Kunden wichtigen Berührungspunkt kann zu einer Eintrübung der Geschäftsbeziehung führen – und darüber hinaus zu
ruf- und umsatzschädigender Mundpropaganda. Damit dies nicht passiert, muss die
Summe der positiven Erfahrungen bei weitem
überwiegen. Manche Berührungspunkte sind
dabei kritischer als andere. So spielt oft genug
das, was man in sozialen Netzwerken findet,
eine derart wichtige Rolle, dass es alles andere
zunichtemacht. Solche Kontaktpunkte werden
auch als «Earned Media» bezeichnet, weil sich
die Anbieter diese nicht erkaufen können, sondern, weil sie sie durch Taten verdienen.
Mit der Präzision eines Laserstrahls
Kunden betrachten «ihre Bank» immer als
Ganzheit. Jeder in der Leistungskette muss einen perfekten Job machen. Das heisst, nicht
nur die direkten Kundenkontaktpersonen,
sondern auch die, die «nur» indirekt mit den
Kunden zu tun haben, müssen kundenorientiert denken und handeln. Mit dem Touchpoint Management zieht die Kundenperspektive in wirklich jede Abteilung ein. Insgesamt
ergeben sich verschiedene Vorteile.
Das systematische Involvieren der Mitarbeiter steigert deren Motivation und legt interne
Leistungsreserven frei. Dies führt zu einem
grösseren Ideenreichtum, zu passenderen Angeboten und zu einer verbesserten Kunden-
orientierung. Die Vielfalt der relevanten
Touchpoints wird kanalisiert. Deren Bewertung – auch durch die Kunden – verhilft zu einem effizienter kombinierten Marktbearbeitungs-Mix. Durch eine Fokussierung auf die
erfolgswirksamsten
Schlüsseltouchpoints
kann man sich vorteilhaft von der Konkurrenz
unterscheiden – und sogar eine Alleinstellung
erzielen. Alles zusammen führt zu Kosten- und
Zeiteinsparungen und über einen optimierten
Budgeteinsatz auch zu höheren Erträgen.
So erhalten Banken mit dem Customer
Touchpoint Management ein praxisnahes,
schnelles und einfaches Navigationssystem,
mit dessen Hilfe die zunehmende Online-offline-Komplexität beherrschbar wird. Durch
eine kontinuierliche Arbeit an den Touchpoints werden sich alle Bereiche stärker miteinander vernetzen und abteilungsübergreifend
für die Kundeninteressen tätig sein. Mit der
Präzision eines Laserstrahls wird gemeinsam
gesucht und gefunden, was beim Kunden
Treue und Empfehlungsbereitschaft weckt.
KARRIERE
Die Aus- und Weiterbildungslandschaft für Bankmitarbeitende ist
A
im Totalumbau. Die «Schweizer
Bank» ist das einzige Fachmedium, das regelmässig den Puls an den neuralgischen
Punkten misst. Wir zeigen die neuen Kompetenzprofile für
erfolgreiche Bankmitarbeiter ebenso auf wie die Wege, die
zum Erlangen dieser Profile führen. CEOs und HR-Verantwortliche kommen dabei ebenso zu Wort wie relevante
öffentliche und private Bildungsanbieter.
TECHNOLOGIE SPEICHERSYSTEME
Agenda
X
26.6.2014 / Zug
Innovative Angebote im Retail
Banking
Institut für Finanzdienstleistungen
Zug IFZ, www.seminare.ifz.ch
SPEICHERSYSTEME TECHNOLOGIE
Gross, grösser,
noch grösser
Tiering von Daten auf verschiedene Speichermedien und um unterbruchsfreie Datenmigration ergänzt.
Die grossen Hersteller haben neue Modelle von Speichersystemen
vorgestellt. Innovationen waren nicht dabei. Kein Wunder: Die Einbindung von Speichersystemen in Cloud-Umgebungen stellt keine
Priorität dar. Zudem ist die Entwicklung schwieriger als gedacht.
TECHNOLOGIE
Die Software macht‘s
IBM, deren Mainframe-Grossrechner (auch)
einen guten Teil der Hochleistungsspeicherbranche am Leben und auf Trab hält, stellte im
Frühling eine neue Software für Speicherumgebungen vor. Kern der Entwicklung ist das
Global File System, auf das IBM ihr «Elastic
Storage» aufbaut. Auch gewaltige Datenmengen sollen sich damit handhaben lassen, verspricht der US-Konzern.
Kern der Software ist die Steuerung der Daten zum jeweils wirtschaftlich effizientesten
Medium. Hinzu kommen Möglichkeiten, Analysen unmittelbar vornehmen zu lassen, wenn
die Rohdaten, die auch durch Finanzmarktdaten, Überwachungssensoren oder in Applikationen wie sozialen Netzen erzeugt werden
können, beim Speichersystem eintreffen, bevor sie verschlüsselt werden. Theoretisch gibt
es kaum eine obere Grenze für das handhabbare Datenvolumen (was auch die Einkäufer
von 3-Buchstaben-Regierungsorganisationen
aus den USA sehr gerne lesen werden). Produkte anderer Hersteller liessen sich ebenfalls
einbinden.
Und auch EMC kam an ihre Hausmesse im
Mai mit einem «elastischen» Produkt: Mit
«Elastic Cloud Storage» (ECS) soll es möglich
sein, Cloud-Speicherumgebungen je nach Bedarf und kostengünstig aufzubauen. EMC verspricht gegenüber den Public-Cloud-Angeboten von Amazon und Google Einsparungen bis
zu 28 Prozent. Die ECS-Appliance fasst in einem einzelnen Rack bis zu 2,9 Petabyte. Diese
lassen sich beliebig zusammen verbinden. Die
Speicher-Virtualisierungsumgebung ViPR, die
vor einem Jahr vorgestellt worden ist, kommt
in der überarbeiteten Version auch mit den
Systemen der Konkurrenten Netapp, HDS,
Dell und Oracle klar. Der kleinste gemeinsame
Nenner, der für viele Anwendungszwecke in
Rechenzentren genügt, ist Reporting, Automation und Provisioning.
Die Überraschung des Frühlings war indes
der Kauf des Start-ups DSSD durch EMC, weil
man EMC die eingekaufte Entwicklung auch
allein zugetraut hatte. DSSD hält eine Reihe
wichtiger Patente bei Speicherchips und für
den raschen Transfer von Daten vom Speicherchip direkt in die Prozessoren, welche für
die Rechenleistung zuständig sind. Das galt
bisher innerhalb der Systeme als Flaschenhals, bei dem ein Gutteil der Performance, den
die Speicherchips bringen, wieder verloren gegangen war.
Technologie ist eine bestimmende
Grösse in Banking und Finance.
Digitalisierung und Industrialisierung werden die Bank von
morgen prägen. Internetriesen drängen in den Zahlungsverkehr. Tablets und Smartphones verändern das
Kundenverhalten grundlegend. Die «Schweizer Bank» trägt
dem Rechnung und präsentiert die neuesten Entwicklungen
rund um IT, Kernbankenlösungen, Business Process
Outsourcing und Sicherheitsfragen.
X
26.–28.6.2014 / Rüschlikon
Hart verhandeln
Euroforum, www.euroforum.ch
X
27.–30.6.2014 / Zürich, Berlin
Retail Banking – Impulse für
Ihre Bank der Zukunft
Institut für Finanzdienstleistungen
Zug IFZ, www.seminare.ifz.ch
X
30.6.2014 / Zürich
Komplexität reduzieren und vermitteln
Euroforum, www. euroforum.ch
X
30.6.–1.7.2014 / Frankfurt
Banking 2020 – Financial
Services für das Privatkundengeschäft der Zukunft
Management Circle,
www.managementcircle.de
X
2./3.7.2014 / Zürich
IT-Crash-Kurs
Euroforum, www. euroforum.ch
X
8.–9.7.2014 / Mainz
Zukunft der Zahlungsmittel
Euroforum, www.euroforum.ch
X
20.8.2014 / Zug
Social Media im Banking:
Der Weg von der Transaktion zur Interaktion
Institut für Finanzdienstleistungen
Zug IFZ, www.seminare.ifz.ch
X
25.8.2014 / Zug
Herausforderungen auf dem
Hypothekarmarkt
Institut für Finanzdienstleistungen
Zug IFZ, www.seminare.ifz.ch
X
25.8.2014 / Zug
Asset Management der Zukunft
Institut für Finanzdienstleistungen
Zug IFZ, www.seminare.ifz.ch
X
8./9./16./17.9.2014 / Zürich
Master-Seminar
Strukturierte Produkte
Swiss Derivative Institute,
www.swissderivativeinstitute.ch
X
22./23.9.2014 / Rüschlikon
13th Private Banking Summit
Euroforum, www.euroforum.ch
62
Von Matthias Niklowitz
M
it Cloud-Computing und der
damit einhergehenden Virtualisierung von Servern und
Speichersystemen
werden
theoretisch alle Elemente unter der Virtualisierungsschicht austauschbar.
Teure Features, welche teilweise vor 20 Jahren
für die Controller-Software entwickelt worden
sind, wie der Lastenausgleich sowie Redundanz-Funktionen wie ein systeminternes Backup oder Datenspiegelung sind dann fast obsolet – weil sie entweder «von oben», von den
Applikationen aus, gesteuert werden oder weil
sie ausserhalb der Systeme aktiviert werden.
Die Einbindung von Speichersystemen in
Cloud-Umgebungen zählt indes lediglich zur
fünfwichtigsten Sorge von IT-Verantwortlichen, wie eine aktuelle Umfrage von EMC, einem US-Datenspeicherkonzern, ergab. Mit
Abstand am wichtigsten ist für viele CIOs, irgendwie mit dem hohen Wachstum des
Speicherbedarfs klarzukommen. Praktisch
gleich oft genannt, wurden das Designen von
Back-up, Recovery- und Archivlösungen sowie
von Disaster-Recovery-Lösungen. Erst, wenn
alle diese Alltagsdinge abgearbeitet sind, haben die IT-Chefs für das Zeit, wofür sie eigentlich bezahlt werden: strategische Entscheidungen vorbereiten und umsetzen.
Hybride im Vormarsch
Möglicherweise liegt es daran, dass die Entwicklung in der Praxis nicht ganz so schnell
verläuft, wie sich das Entwickler und Marketingleute erhoffen. Hybdride Cloud-Umgebungen bilden laut Jay Kidd, Chief Technology
Officer von Netapp, den nächsten logischen
Entwicklungsschritt. Auf dem Weg zum softwaredefinierten Rechenzentrum würden sich
die Softwareprodukte als besonders vielversprechend erweisen, die auf bestehende Infrastruktur-Elemente aufbauen, und dazu gehö-
ren auch die Features, die traditionell durch
die Controller gesteuert wurden. Abzuwarten
bleibt, ob und wie sich Open Stack weiter
durchsetzen wird. Laut Kidd bildet diese Alternative zu den grossen Anbieter-«Silos», mit denen IBM, Oracle & Co. ihre Kunden in (zu) teuren Systeme regelrecht «einschliessen», die
vielversprechendste Open-Source-Entwicklung seit Linux.
Mit fallenden Speicherchip-Preisen erobern
Festspeicher-Systeme immer weitere Teile der
grossen Systeme. In-Memory-Datenbanken
haben sich in wichtigen Bereichen extrem bewährt, beispielsweise im ultraschnellen Wertpapierhandel oder bei der Echtzeitanalyse von
Börsen.
Reine Chip-Speichersysteme, wie sie Startups wie Fusion-Io oder Violin Memory herstellen, sind gegenwärtig noch prohibitiv
teuer, aber der Preiszerfall wird auch in diesem
Segment kommen. Allein die Konsolidierungswelle – viele Start-ups sind inzwischen
von den grossen Herstellern aufgekauft worden – sorgt für Skalenvorteile, weil dann die
grossen Hersteller über ihre installierte Basis
Innovationen rasch auf den Markt bringen
können. Festplatten-Systeme kosten heute
5 Cents pro Gigabyte. 1980 lag der Preis für die
gleiche Speicherleistung noch bei über 400 000
Dollar. Anbieter wie Dell mit dem «Storage
Center» gehen deshalb dazu über, Daten je
nach erforderlichem Verarbeitungstempo auf
zwei bis drei verschiedene Träger zu verteilen:
Was ganz schnell gehen muss, bleibt in den
Chips, der Rest kommt auf Festplatten.
Die sind übrigens noch längst nicht altes Eisen – im Gegenteil: Neue Entwicklungen wie
das sogenannte «Shingled Magnetic Recording» (SMR) beschreiben und lesen die Platten effizienter und verdoppeln so die Kapazitäten. Plattenspeicher mit solchen Features
gelten als ideal für sogenannte «kalte Spei-
Viele Banken arbeiten
weiterhin mit MainframeGrossrechnern.
Festplatten-Systeme kosten heute 5 Cents pro
Gigabyte. 1980 lag der Preis noch bei 400 000 Dollar.
cher», bei denen Daten nur gelegentlich gelesen werden. Ebenfalls leistungssteigernd ist
die Befüllung der Festplattengehäuse mit Helium. Das Edelgas hat lediglich 14 Prozent der
Dichte der Luft – und das macht sich im stromund platzsparenden Betrieb der grossen Systeme sofort bemerkbar.
Neue grosse Arrays
Obwohl es mit virtuellen Speichernetzwerken
und konvergenter Infrastruktur möglich ist,
die grossen Speichersysteme (Arrays) zu ersetzen, stellten zwei Hersteller im Frühling solche
neuen Systeme vor. Hersteller verweisen auf
das bestehende Interesse der Kundschaft, vornehmlich aus dem Bankenumfeld. Denn viele
Finanzinstitute arbeiten weiterhin mit Mainframe-Grossrechnern – und an die werden
weiterhin (auch) die grossen Arrays angehängt.
HP baut sein XP7 auf der Architektur des
Modells VSP G1000 von Hitachi Data Systems
(HDS) auf. Deshalb ähneln sich auch die Basis-Performance-Werte. HDS beliefert HP seit
15 Jahren mit den Hochspeichersystemen, die
HP jeweils um etliche Softwarefeatures – HP
JULI 2014 | SCHWEIZER BANK
sagt, es seien die entscheidenden, welche den
Unterschied ausmachten – ergänzt. So beispielsweise die Virtualisierung über mehrere
Arrays hinweg, die Möglichkeit, unterschiedliche Festplattenformate verwenden zu können, ergänzte Sicherheitsfeatures oder eine
höhere Ausfallsicherheit.
Beide Anbieter strichen bei ihren Präsentationen zu den Neuvorstellungen hervor, dass
Leistungsparameter wie I/O-Operationen und
Speicherplatz deutlich besser seien als beim
besten gegenwärtig erhältlichen System des
Konkurrenten EMC, beim Modell Vmax 40K.
HDS ihrerseits hat sich gerade bei der Software, welche die Speichersysteme steuert, in
den vergangenen Jahren deutlich verbessert.
So stellte das US-Unternehmen, das eine
Tochtergesellschaft des japanischen Technologiekonglomerats Hitachi ist, verbesserte und
deutlich ergänzte Softwareprodukte vor, mit
denen sich auch die Hardware von Drittanbietern in virtualisierte Umgebungen einbinden
lässt, wenn sie einen Fibre-Channel-ProtokollAnschluss aufweisen. Das haben alle Grosssysteme aller grossen Anbieter. Die Steuersoftware wurde um Funktionen für automatisches
SCHWEIZER BANK | JULI 2014
63
BILD: ISTOCK
Banken in Florida und Texas machen historisch bedingt gute
Geschäfte mit Lateinamerikanern. Sie wehren sich daher gegen die
Aufweichung des Bankgeheimnisses: Seit 2013 stehen nicht in den
USA steuerpflichtige Ausländer unter scharfer IRS-Beobachtung.
lex Sanchez ist in Fahrt. Mit
lauter Stimme weist der
Zweimetermann, der seit
den späten 1990er-Jahren an
der Spitze des Branchenverbandes Florida Bankers Association steht,
sämtliche Kritikpunkte am Geschäftsgebaren der hiesigen Banken zurück.
Dabei sagt Sanchez, dessen Eltern aus
Kuba stammen, Sätze wie diesen: «Amerika ist seit jeher ein Zufluchtsort für Wohlhabende, die sich vor Willkür in ihrer Heimat schützen wollen.» Denn in Mittel- und
Südamerika käme es immer wieder zu
«furchtbaren Menschenrechtsverletzungen». Da sei es doch nur folgerichtig, dass
Wohlhabende ihr sauer verdientes Geld
auf einer Bank in Amerika in Sicherheit
brächten. «Sie vertrauen uns, unserem politischen System und unserer unabhängigen Justiz.»
Dann setzt Sanchez noch einen drauf
und sagt: Viele Menschen in den USA wollten einfach nicht begreifen, dass die Bewohner gewisser Länder Lateinamerikas in
ständiger Angst vor Entführungen und vor
Verstössen gegen Datenschutzrichtlinien
lebten. Dies sei die eigentliche Triebfeder
bei der Eröffnung eines Bankkontos in den
USA. Darauf angesprochen, dass die
Schweiz amerikanische Steuerhinterzieher
jahrzehntelang mit ähnlichen Argumenten
angelockt habe, sagt Chef-Banker Sanchez
bloss: «Das geht mich nichts an.»
Von Johannes J. Schraner
Dienstleistungen der Bank angemessen unterstützen und in ihrer sinnlich erfahrbaren
Materialität einen Brückenschlag zu den abstrakten Finanzprodukten ermöglichen»,
heisst es im Architektur-Leitbild der Bank etwas umständlich.
Die Gebäude- und Raumkultur bildet indes in jedem Fall einen massgeblichen Faktor für die Kundenbindung und damit für
den künftigen Geschäftserfolg jeder Bank
(siehe auch SB 9/2013). Keine der zahlreichen Filialbauten von Raiffeisen ist identisch. Trotzdem pflegt die Bankengruppe
eine eigene Gebäude- und Raumkultur. Im
Unterschied zu manch anderer Bank wird
diese Kultur aber aktiv kommuniziert und
damit transparent gemacht. «Glaubwürdigkeit, Nachhaltigkeit und Nähe sind Werte, die
bei Raiffeisen eine grosse Rolle spielen»,
schreibt beispielsweise der Verwaltungsrat
und die Geschäftsleitung der Raiffeisenbank
Siggenthal–Würenlingen im Vorwort der
Neubaubroschüre. Mit dem Neubau in Untersiggenthal würden diese Werte gestützt.
Einer der besonders wichtigen Grundsätze
bei Raiffeisen ist, nachhaltige Bauwerke zu erstellen. So ist die Bankengruppe nicht zufällig
Hauptsponsor der Energieallianz. Der Zweck
des 2008 gegründeten Vereins ist es, Projekte
anzustossen und zu finanzieren, mit denen
US-STEUERINSELN MÄRKTE & PRODUKTE
Von Renzo Ruf
Raiffeisen verlängert die Partnerschaft mit Swiss-Ski ein weiteres
Mal um drei Jahre bis 2017. Bereits
seit 2005 engagiert sich Raiffeisen
für Schweizer Spitzenathleten und
für den Nachwuchs im Schneesport. Raiffeisen-Mitglieder erhalten zudem Vergünstigungen in verschiedenen Skigebieten und beim
Besuch von Weltcuprennen in der
Schweiz. Verbindendes Element
für Spitzen-, Nachwuchs- und Breitensportler sind die Fan-Handschuhe und Fan-Mützen von Raiff-
Glaubwürdigkeit,
Nachhaltigkeit und Nähe
er Neubau an der Landstrasse
46/50 in Untersiggenthal bei
Baden ist nicht zu übersehen.
Quadratische Längsformen,
vor allem aus Glas und Stahl,
bestimmen seine äussere Erscheinung. Im
November 2013 eröffnet, ist Raiffeisen Untersiggenthal einer von 1100 Standorten des
Bankstellen-Netzes von Raiffeisen in der
Schweiz. «Bankgebäude sind Visitenkarten
und Botschafter unserer Werte und Ziele»,
schreibt Roger Rüfli, Bauherrenberater von
Raiffeisen Schweiz über die Baukultur der
Bank. Da sie kaum Produkte verkaufe, die
man anfassen könne, übernähmen die Bankgebäude und ihre Räume eine wichtige
Funktion. «Eine gehaltvolle, zeitgenössische
Architektursprache soll die Qualität der
Der Bundesrat will mit
den neuen Finanzmarktregulierungen Fidleg und
Finig die Anleger besser
schützen. Für die Finanzinstitute sind die beiden
Regulierungsvorhaben
überaus komplex.
2015 ist alles Regulierung. Wir
beobachten und beurteilen alle
wichtigen Entscheide im In- und
Ausland und analysieren die
Folgen für unsere Banken kritisch. Die «Schweizer Bank» ist
eines der wenigen Finanzmedien, die eine akribische
Gewichtung wichtiger Schritte in der Regulierung für den
Finanzplatz vornehmen. Wir bieten den Durchblick im
Dschungel der Veränderungen.
D
er Bundesrat will die Anleger in
der Schweiz mit der gleichen und
teilweise sogar mit einer weitergehenden Regulierung beglücken,
die in der EU den Anlegern mehr
Sicherheit für ihr Geld verspricht: mit dem Finanzinstitutsgesetz (Finig) und dem Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg). Die Landesregierung belastet die Erlasse mit Regeln für
Haftungs- und Rechtsdurchsetzung, die ins
Obligationenrecht (OR) und in die Zivilprozessordnung gehören. Das Bankengesetz und
das Börsengesetz verschwinden von der Bildfläche. Ihre wesentlichen Bestimmungen gehen im Finig auf, während das Kollektivanlagengesetz (KAG) gewissen Änderungen
Intensiver
malerischer
Austausch
Anspornen und warmhalten
Der Hauptsitz von
Raiffeisen in
St. Gallen ist ein
herausragendes
Beispiel der
Corporate
Architecture der
Bankengruppe.
Für die Raiffeisen-Gruppe sind
ihre Bankgebäude nicht nur funktional, sondern auch für die Kundenbindung wichtig. Hinter jedem Neubau einer Niederlassung
steckt eine Gesamtstrategie.
FIDLEG UND FINIG REGULIERUNG
Die beiden Gesetzesvorhaben Fidleg und Finig sollen für Unabhängigkeit der
Finanzintermediäre sorgen, auferlegen ihnen aber gleichzeitig ein dickes
Pflichtenheft und bescheren den Anlegern eine Papierlawine.
Von Eugénie Holliger-Hagmann
SPONSORING & EVENTS
RAIFFEISEN
Wir fühlen dem Finanzplatz
Schweiz den Puls. Wir zeigen auf,
mit welchen Strategien die
Akteure den grossen Herausforderungen begegnen. Wir
porträtieren in Interviews Banker und ihre Institute. Wir
fragen kritisch, was den Finanzplatz bewegt und wohin die
Reise geht.
MÄRKTE & PRODUKTE US-STEUERINSELN
Banken engagieren sich auf
vielfältige Weise für das
Gemeinwohl und unterstützen
D
wissenschaftliche Projekte mit
innovativem Zukunftspotenzial.
Nur weiss es kaum einer. Wir bieten ihnen die ideale
Plattform, damit sie sich einer hochkarätigen Leserschaft
mitteilen können und damit sie ihre positive Reputation
langfristig stärken können.
SPONSORING & EVENTS
REGULIERUNG FIDLEG UND FINIG
Weniger wäre mehr
ANZEIGE
Momente der Wahrheit
KUNDENZUFRIEDENHEIT
Wie viel eine Business-Strategie wirklich taugt, entscheidet sich an den Kontaktpunkten zwischen
Kunden und Bank. Die zunehmende Online-offline-Komplexität stellt neue Ansprüche. Welches Tool
brauchen Finanzdienstleister dazu? Ein erfolgreich erprobter Vorschlag.
Der Prozess des Customer
Touchpoint Management besteht
aus insgesamt vier Etappen mit
je zwei Teilschritten:
Von Anne M. Schüller*
Prozess in vier Etappen
Im ersten Schritt, der IstAnalyse, geht es um ein systematisches Erfassen der kundenrelevanten Kontaktpunkte
und um das Dokumentieren der
dortigen Ist-Situation – und zwar
aus Kundensicht betrachtet.
1
nbieter brauchen ein Tool, das
schnell und wendig macht. Das
die zunehmende Fülle der realen und digitalen Berührungspunkte in ein Ordnungssystem
packt und das die Kunden in ihrer neuen
Funktion als Mitvermarkter aktiv integriert.
Das Customer Touchpoint Management ist
ein solches Tool. Darunter versteht man die
Koordination aller unternehmerischen Massnahmen in der Form, dass den Kunden an jedem Interaktionspunkt eine herausragende
*Anne M. Schüller ist Managementdenkerin,
Keynote-Speakerin und Businesscoach.
Die Diplom-Betriebswirtin gilt als Expertin für
Loyalitätsmarketing und kundenfokussiertes
Management. Schüller ist Gastdozentin an
mehreren deutschen Hochschulen.
44
JULI 2014 | SCHWEIZER BANK
Erfahrung geboten wird, ohne dass dabei die
Prozesseffizienz aus den Augen verloren wird.
Ein wesentliches Ziel ist das stete Optimieren
der Erlebnisse an den einzelnen Kontaktpunkten, um bestehende Kundenbeziehungen zu
festigen und via Weiterempfehlung hochwertiges Neugeschäft zu erhalten.
Primär gilt es, den Kunden Enttäuschungen
zu ersparen und über die Nulllinie der Zufriedenheit hinaus Momente der Begeisterung zu
schaffen. Hierzu wird abteilungsübergreifend
untersucht, was die Kunden erwarten, welche
Leistungen sie auf welche Weise erhalten und
wie ihre Reaktion darauf ist. Dabei können
neue Touchpoints gefunden, bestehende optimiert und veraltete über Bord geworfen werden. Am Ende gelangt man zu einer Priorisierung der aus Kundensicht einflussreichsten
Berührungspunkte, zu ihrem verbesserten Zu-
sammenspiel und zu einer Optimierung ihrer
Wirkungsweise. Am besten kümmern sich
spezielle «Touchpoint Manager» um alle damit zusammenhängenden Details.
Was sind Customer Touchpoints?
Grundsätzlich entstehen Customer Touchpoints überall da, wo ein (potenzieller) Kunde
mit einer Bank und ihren Mitarbeitenden, Produkten und Dienstleistungen in Berührung
kommt, sei es vor, während oder nach einer
Transaktion. Dies kann auf zweierlei Weise geschehen: In direkter Form über Beraterbesuch, Newsletter, Anzeige, Website, Messestand,
Hotline,
Kontoauszug
oder
Reklamation. In indirekter Form über Meinungsportale, User-Foren, Tweets, Blogbeiträge, Presseartikel, Mundpropaganda oder
Weiterempfehlung. Bei sorgfältiger Analyse
2
Im zweiten Schritt, der
Soll-Strategie, wird die optimale Soll-Situation für die zu
betrachtenden Touchpoints definiert, um daraufhin eine
passende(re) Vorgehensweisen
zu suchen und zu finden.
Im dritten Schritt, der operativen Umsetzung, geht es
zunächst um die konkrete Planung der erforderlichen Massnahmen, die zur Soll-Situation
3
führen, sowie anschliessend um
deren Umsetzung.
AKAD Höhere Fachschule Banking und Finance AG
Effizient. Sicher. Individuell.
Im vierten Schritt, dem
Monitoring, folgt dann das
Touchpoint-spezifische Messen
der Ergebnisse. Darauf aufbauend werden, wenn nötig, die
kundenrelevanten Prozesse immer weiter optimiert.
4
In die einzelnen Prozessschritte
werden alle Mitarbeiter einer
Bank aktiv eingebunden, um die
«Weisheit der Vielen» zu nutzen.
Sogenannte «Quick Wins», also
schnelle Ergebnisse, stehen dabei
im Vordergrund, denn die Kunden
von heute warten nicht lange, bis
«ihre Bank» endlich voll durchgeplant in die Gänge kommt. Bei der
kleinsten Unzufriedenheit sind
manche schon auf und davon. Und
im Web erzählen sie der ganzen
Welt, warum das so ist.
(Anne M. Schüller)
Informationsanlässe
im Juni 2014
PERSÖNLICH
PERSÖNLICH
Höhere Fachschule Bank und Finanz HFBF
Der perfekte Titel
für Ihr Portfolio
Als dipl. Bankwirtschafter/-in HF verbessern Sie Ihre Qualifikationen und
damit Ihre Berufsaussichten markant. Dank der konsequenten Ausrichtung
auf die Branchenpraxis und des aktualitätsbezogenen Transfers in den
Berufsalltag rüsten Sie sich an der HFBF für eine anspruchsvolle Tätigkeit
in der Bank- und Finanzwelt.
Interessiert?
Wir beantworten gerne Ihre Fragen: Telefon 044 307 33 66. Detaillierte
Informationen finden Sie zudem auf www.akad.ch/banking+finance
Anmeldeschluss Studiengang: 15. Juni 2014
SCHWEIZER BANK | JULI 2014
45
«Wir schaffen es
gut, mit Wandel
umzugehen»
Der «Schweizer Bank» sind die Menschen
wichtig. In dieser Rubrik schreiben
Akteurinnen und Akteure am Finanzplatz
über ihre Vorlieben und geben Einblicke in
ihre ganz persönlichen Sichtweisen zu Fragen über Kultur,
Gesellschaft und Beruf.
Christian Katz
CEO Swiss Exchange (SIX
Swiss Exchange, Structured
Products Exchange, Exfeed)
Sein WERDEGANG
Christian Katz (46) ist CEO
der Schweizer Börse. Vor seinem Eintritt 2009 führte er
das Schweizer Büro von
Goldman Sachs. Zuvor war er
acht Jahre für J.P. Morgan tätig, zuerst verantwortlich für
den institutionellen Aktienverkauf für die Schweiz, danach als Leiter Research
Marketing für Europa. Katz
schloss ein BWL-Studium an
der HSG ab und hat einen
Wirtschafts-Doktortitel. Er ist
verheiratet und Vater von
vier Kindern. (gmo)
50
Mit wem stünden Sie gerne im Briefwechsel?
Christian Katz: Mit Alfred Escher. Er vereinte
Vision, Schaffenskraft und Charisma für den
Umbau des Landes zur modernen Schweiz.
Vieles, was er möglich machte, hielt man damals
für nicht machbar.
Welches Buch würden Sie gerne schreiben?
Ich habe gerade eines mitgeschrieben: «Die
Börse». Es ist facettenreich, voller unerwarteter
Bilder und speziell für Nicht-Finanzexperten
gemacht. Wir haben soeben die Auflage erhöht.
Welches Wort lässt Sie träumen?
Strand. Obwohl ich in der Schweiz aufgewachsen bin, habe ich Ferien am Strand immer
speziell genossen. Die Weite des Meeres, Sport
am Strand und Leute, die einen Überschuss an
Vitamin D haben, sind eine hervorragende
Kombination.
Was ist Ihr grösster beruflicher Erfolg?
Die Auszeichnung der SIX Swiss Exchange als
globale «Börse des Jahres» an den Global
Investor Awards. Dahinter steckt ein grosses
Stück Teamwork unserer Mitarbeiter.
Welches Kunstwerk würden Sie gerne besitzen?
«Dream, caused by the flight of a bee» von
Salvador Dali. Ich bin Liebhaber von Surrealismus, in der Malerei, in der Literatur und im Film.
Welchen Beruf hätten Sie gerne ausgeübt?
Ich wäre ebenso gern Philosoph geworden und
habe auch Philosophie im Austauschsemester in
Spanien studiert. Aber die Zeiten für Philosophen sind heute brotloser als im vorsokratischen
Griechenland oder im Deutschland des 19.
Jahrhunderts.
Was ist für Sie Glück?
Glück ist, wenn es meiner Familie und meinen
Freunden gut geht, das strahlt auf mich ab.
Was ist Ihr Glücksbringer?
Meine Sprachkenntnisse. Meistens, wenn ich es
schaffe, Leute in ihrer eigenen Sprache anzusprechen, bringt das ein Lächeln hervor.
Was ist das grösste Geschenk,
das man Ihnen je gemacht hat?
Die Zwillinge, die meine Frau auf die Welt
gebracht hat. Da hatte ich das Geschenk!
Welches Küchenrezept entspricht Ihnen?
Richtiges «Gaucho»-Essen: Ein gutes Stück
Fleisch, ein Salat und ein Glas Rotwein.
Wo würden Sie ein Sabbatical-Jahr verbringen?
Früher bin ich schon sehr viel gereist. Daher
würde ich heute die Zeit aufteilen zwischen
Orten, die ich schon kenne: Schweiz, speziell
Arosa, für Skifahren, Südamerika für Strandurlaub und die USA für neue Erkundungsreisen.
Welche fremde Kultur fasziniert Sie?
Unsere schweizerische Kultur, vor allem im
Vergleich mit den Kulturen anderer Länder.
Irgendwie schaffen wir es sehr gut, mit dem
Wandel umzugehen und uns doch zu erhalten.
Was ist Ihr Beitrag zum Umweltschutz?
Ich komme normalerweise mit dem Tram und
bei schönem Wetter mit dem Fahrrad zur Arbeit.
Wie haben Sie Ihren ersten Lohn ausgegeben?
Ich habe damals gespart, um in den Studienferien monatelang nach Brasilien reisen zu
können. Glücklicherweise hat das geklappt.
Beinahe alle meine Studienfreunde sparten
damals für grosse Hi-Fi-Anlagen. Heute spare ich
immer noch für Reisen, aber die Reisekarawane
ist mit der Familie um einiges grösser geworden.
Welcher der sieben Todsünden erliegen Sie?
Keiner. Aber da ich gern lebe, kann ich auch mal
kleineren Sünden erliegen.
Interview: Gérard Moinat
BILD: ZVG
20
och ist es schwierig, die Tragweite
und die Auswirkungen des
amerikanischen Steuerdeals auf
den Schweizer Finanzplatz voll
abschätzen zu können. Noch
schwieriger ist es, langfristige indirekte Folgen
wie etwa den Glaubwürdigkeitsverlust der
Schweiz gegenüber ausländischen Investoren
oder die Schwächung unserer Verhandlungsposition gegenüber der EU in den Neuverhandlungen über das Zinsbesteuerungsabkommen und gegenüber einzelnen EU-Staaten
in Bezug auf Verhandlungen zur Beseitigung
von Steuerproblemen einschätzen zu können.
Für ausländische Investoren ist das Vertrauen
in einen Rechtsstaat stark erschüttert, in dem
sich Unternehmen und möglicherweise
Mitarbeiter gegenüber einem Drittstaat, mit
Beihilfe der Schweizer Regierung und von
Behörden, für schuldig erklären müssen,
obwohl sie das schweizerische Gesetz und die
Vereinbarung, welche sie mit dem Drittstaaten
eingegangen waren, befolgt haben.
Historischer Schulterschluss zwischen CS-Präsident Urs Rohner und UBS-Präsident Axel Weber.
D
Alfredo Gysi
BILD: ISTOCK
Aufgeschnappt
Ein Institut, das sich
aus Sicherheitsüberlegungen trotz Zweifeln über die
Schwere des eigenen Fehlverhaltens für die Programmkategorie 2 entscheidet, handelt aus Sicht
der Finma verantwortungsvoll.»
BILD: KEYSTONE
KOMMENTARE/STANDPUNKTE
Die «Schweizer Bank» rückt in
jeder Ausgabe ein aktuelles Thema
in den Fokus und beleuchtet es in
A
vertiefter Form von verschiedenen
Seiten. Wir antizipieren
entscheidende Entwicklungen, blicken hinter die Fassaden
und vermitteln Fachwissen. Beispiele sind «Industrialisierung
im Banking», «Baustelle Digitalisierung» und «Asset
Management – zu hohe Ziele?».
BILD: ISTOCKPHOTO
TITELFOKUS
SEPTEMBER 2014 | SCHWEIZER BANK
8
THEMEN / SCHWERPUNKTE / SERIEN / SPECIALS
Ausgaben
Schwerpunkt, Titelfokus; Heft im Heft
Anlagen, Investments; Publi-Formate
Technologie, IT-News; Publi-Formate
Nr. 01-15
Asset Management, Wirtschaftsraum, aktives versus passives
Fondsmanagement, Indexfonds
Aus- und Weiterbildung
Serie: Risiko, Compliance, Regulierung
High Yield Bonds, Anlagetrends, Vorsorge,
Finanzprodukte, ETF, Megatrends
Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
MIS, BPO, Social Media, Business Software Softwareentwicklung, Bankenapplikationen,
Business Transition
Serie: IT-News und Dienstleistungen
19. Dezember 14
28. November 14
4. Dezember 14
Nr. 02-15
Industrialisierung im Banking, Finanzierung Kredit &
Leasing, Fonds-Messe 2015, institutionelle Anleger
Serie: Risiko, Compliance, Regulierung
Transaction Banking, Anlagefonds, Hedge
Funds, Regulierung, Penisionskassen
Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Transaction Banking, Compliance
Big Data, Cloud Computing,
Datenaustausch, Datenlieferanten,
Multi-Channel Security, Kundenbeziehung
und Abwicklung
Serie: IT-News und Dienstleistungen
23. Januar 15
17. Dezember 14
31. Dezember 14
Nr. 03-15
Private Banking, X.DAYS15, Wealth Management,
Family Offices, Vermögensverwalter, Trusts, CeBIT,
Compliance, Nachfolgeplanung
Serie: Risiko, Compliance, Regulierung
Str. Produkte, UHNWI, Family Offices, Offshore/
Onshore Banking, alternative Anlagen,
Crossborder Banking, Nachhaltigkeit
Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Banking Operations, Mobile Banking, Kundenberatung, Beratungstools, SLA, Sourcing (In
und Out), Digitalisierung, Hardware (PC,
Drucker, u.v.m.)
Serie: IT-News und Dienstleistungen
20. Februar 15
23. Januar 15
29. Januar 15
Nr. 04-15
Regulierung, Finanzplatz, Asset Management,
institutionelle Anleger, Social-Media-Plattform
Serie: Risiko, Compliance, Regulierung
Index / ETF
Basel III, Fatca, Mifid, Fidleg , ALM,
Kundenberatung, neue Geschäftsmodelle,
Obligationen, Nachfolgeregelung, Finanztrends,
Financial Intermediares
Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
ILM, Dokumentenmanagement, ECM, CMS, ILM,
DMS, Geldautomaten – Cash Management, Procurement Services, xMobile/xCRM, Regulierung,
Compliance, Kundenanalyse, Big Content
Serie: IT-News und Dienstleistungen
20. März 15
27. Februar 15
5. März 15
Nr. 05-15
Retailbanking , Bankiertag, ETPD15, Penisionskassen
Vermögensverwaltung, Portfolio, UNICORE
Serie: Risiko, Compliance, Regulierung
Vorsorge Kompakt
Emerging Markets, 2. Säule, Kundenbindung,
Distributionskanäle, profitables Retailbanking,
Fokus auf Wachstum
Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
BPO, Kernbankenlösungen, Tax und Compliance,
Bankencontrolling, Standardsoftware,
Transaktionssicherheit, Access, Financial Operations
Serie: IT-News und Dienstleistungen
17. April 15
27. März 15
2. April 15
Nr. 06-15
Corporate und Investment Banking, Bank-IT,
Bankengipfel, Swiss CRM Forum, CIO-Forum
Serie: Risiko, Compliance, Regulierung
IT-ICT in Finance
Global Custody, Grossbanken, White Labelling
Börsenhandelsplätze/-systeme, Fokus auf Geldund Kapitalmarkt, Nachhaltigkeit
Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Banking Operations, IT-Security, Bank-IT,
Evaluation, Systemintegration, Virtualisierung,
Multi Channels, Zahlungssysteme, Hardware
(PC, Drucker, u.v.m.)
Serie: IT-News und Dienstleistungen
22. Mai 15
30. April 15
7. Mai 15
Nr. 07-15
Asset Management, Vorsorge/Produkte, Energiewirtschaft
Serie: Risiko, Compliance, Regulierung
Finanzplatz-Schweiz-Guide 2015
Erfolgsfaktoren der Investmentmanager,
Research, Vorsorge, ETP – ETF, Fondsinvest
Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Print und Outputmanagement, Bank 2.0, Social
Business, Expert to Expert Banking, Rechenzentren, Regulierung, Datensysteme, Digitalisierung
als Chance, Vertragsmanagement
Serie: IT-News und Dienstleistungen
19. Juni 15
29. Mai 15
4. Juni 15
Programmänderung vorbehalten
Erscheinung
Anzeigenschluss/
DM-Schluss
THEMEN / SCHWERPUNKTE / SERIEN / SPECIALS
Ausgaben
Schwerpunkt, Titelfokus, Heft im Heft
Anlagen, Investments, Publi-Formate
Technologie, IT-News, Publi-Formate
Erscheinung
Anzeigenschluss/
DM-Schluss
Nr. 08-15
Industrialisierung im Banking,
Investment Banking, Corporate Governance,
institutionelle Anleger
Serie: Risiko, Compliance, Regulierung
Kosten-Ertrags-Verhältnis: Geschäftsmodelle im
Wandel, Trust, Anlagefonds, Rohstoffe, FuF
Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
IT-Innovationen, UCC, E-Channel,
Performance Management — Kostenmanagement,
SOA, Netzwerke, Prozess und Business Engineering
Serie: IT-News und Dienstleistungen
17. Juli 15
26. Juni 15
2. Juli 15
Nr. 09-15
Private Banking, Wealth Management, Bankengipfel,
Bankiertag, Aus- und Weiterbildung, Compliance,
Trends in Finance, Business Engineering Forum
Serie: Risiko, Compliance, Regulierung
Green Management
Privatbanken, institutionelles Geschäft,
unabhängige Vermögensverwalter
Beratungs- und Gebührenmodelle,
Trendfolgefonds, Diversifikation,
Private Labelling, kollektive Anlagen, BRICs,
Chancen in Schwellenländern
Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Banking Operations, Datensicherheit, BI, BPM,
Storage, Payment Systems, IT-Plattform, Hardware (PC, Drucker, u.v.m.), Transformationsprozess, Payrolling
Serie: IT-News und Dienstleistungen
21. August 15
31. Juli 15
6. August 15
Hors-Série
2015
Jubiläumsausgabe
«30 Jahre Schweizer Bank»
«30 Jahre Schweizer Bank»
18. September 15
28. August 15
3. September 15
Nr. 10-15
Regulierung, Systemstabilität, ETPD15, KMU und Banken
Private Banking Summit, Invest15
Serie: Risiko, Compliance, Regulierung
Mobilität–Flottenmanagement
Risikomanagement, Basel III, Leverage Ratio,
Str. Produkte, Securities Lending, Vorsorge,
Universalbanken, Differenzierungsstrategien
Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Transaction Banking, Managed Services, laaS –
SaaS – PaaS, IT-Architektur, Mobile Computing,
Digitalisierung
Serie: IT-News und Dienstleistungen
18. September 15
28. August 15
3. September 15
Nr. 11-15
Retail Banking. Finanzplanung,
Swiss Finance Forum, Cross-Border Banking,
Trends im Banking, KMU-Forum, Sicherheit 2015,
Serie: Risiko, Compliance, Regulierung
Köpfe und Karrieren
Diversifizierung, Kantonalbanken, Regionalund Raiffeisenbanken, Immobilien, ETPs – ETFs,
Hypothekargeschäft, Nachhaltigkeit
Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Financial Crime, Geldwäscherei, Financial und
Operational Risk, Facility Management,
Gesamtbankensysteme, Core-Banking-Plattformen, Beschaffungsprozessmanagement
Serie: IT-News und Dienstleistungen
23. Oktober 15
2. Oktober 15
8. Oktober 15
Nr. 12-15
Corporate und Investment Banking,
Industrialisierung, institutionelle Anleger, CFO-Forum,
Telekommarkt
Serie: Risiko, Compliance, Regulierung
Riskmanagement
Firmenkunden, ETFs, Emerging Markets,
Family Offices, alternative Investments,
Derivate, Insurance Linked Security,
Nachfolgeregelung, Nachhaltige Entwicklung
Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
Banking Operations, IT-Sourcing, Innovationen,
IT-Trends, Compliance, Recordsmanagement, Info-Management, Hardware (PC, Drucker, u.v.m.),
Netzwerklieferanten (Telecom)
Serie: IT-News und Dienstleistungen
20. November 15
30. Oktober 15
5. November 15
Nr. 01-16
Asset Management, aktiv vs. passiv, Fonds Messe 16,
Fondsmanagement
Serie: Risiko, Compliance, Regulierung
Wirtschaftsraum
High Yield Bonds, Anlagetrends, Anlagefonds,
Finanzprodukte, Trust, Megatrends, BRICs
Serie: Anlage-Panorama und Finanzprodukte
MIS, BPO, Social Media, Business Software –
Softwareentwicklung, Bankenapplikationen,
xMobile/xCRM, Business Transition, IT-Migration
Serie: IT-News und Dienstleistungen
18. Dezember 15
27. November 15
3. Dezember 15
Programmänderung vorbehalten
10
FORMATE / PREISE
1/1-SEITE
EVENTKALENDER/VERANSTALTUNG
1/6-SEITE QUER
Bruttopreis:
CHF 11 390.—
Satzspiegel: 180 x 265 mm
Randangeschnitten: 210 x 297 mm
Bruttopreis:
1/1-Seite pro Ausgabe
Bruttopreis:
CHF 5500.—
Satzspiegel: 180 x 40 mm
Randangeschnitten: 210 x 56 mm
CHF 8700.—
Bruttopreis:
CHF 4350.—
1/2-Seite quer pro Ausgabe
2/3-SEITE QUER
1/3-SEITE QUER
1/6-SEITE HOCH
Bruttopreis:
CHF 9780.—
Satzspiegel: 180 x 168 mm
Randangeschnitten: 210 x 191 mm
Bruttopreis:
CHF 7500.—
Satzspiegel: 180 x 85 mm
Randangeschnitten: 210 x 101 mm
Bruttopreis:
CHF 5500.—
Satzspiegel: 56 x 130 mm
Randangeschnitten: 72 x 143 mm
2/3-SEITE HOCH
1/3-SEITE HOCH
1/8-SEITE QUER
Bruttopreis:
CHF 9780.—
Satzspiegel: 123 x 265 mm
Randangeschnitten: 134 x 297 mm
Bruttopreis:
CHF 7500.—
Satzspiegel: 56 x 265 mm
Randangeschnitten: 72 x 297 mm
Bruttopreis:
CHF 4450.—
Satzspiegel: 88 x 62 mm
Randangeschnitten: 103 x 71,5 mm
1/2-SEITE QUER
1/4-SEITE QUER
1/8-SEITE HOCH
Bruttopreis:
CHF 8700.—
Satzspiegel: 180 x 130 mm
Randangeschnitten: 210 x 143 mm
Bruttopreis:
CHF 6450.—
Satzspiegel: 180 x 62 mm
Randangeschnitten: 210 x 78 mm
Bruttopreis:
CHF 4450.—
Satzspiegel: 42 x 130 mm
Randangeschnitten: 51,5 x 143 mm
1/2-SEITE HOCH
1/4-SEITE HOCH
INSELANZEIGE REKLAME
Bruttopreis:
CHF 8700.—
Satzspiegel: 88 x 265 mm
Randangeschnitten: 103 x 297 mm
Bruttopreis:
CHF 6450.—
Satzspiegel: 88 x 130 mm
Randangeschnitten: 103 x 143 mm
Bruttopreis:
CHF 8080.—
Satzspiegel: 88 x 130 mm
11
FORMATE / PREISE
2/1-SEITE PANORAMA
GATEFOLDER 3 SEITEN (NACH INNEN GEKLAPPT)
PAPILLON
Bruttopreis:
CHF 26 040.—
Satzspiegel: 386 x 265 mm
Randangeschnitten: 420 x 297 mm
Bruttopreis:
CHF 38 500.—
inkl. technische Kosten
Gesamtlänge: 402 mm / Höhe: 297 mm
Bruttopreis:
CHF 29 000.—
inkl. technische Kosten
Format: 108,5 x 207 mm x 108,5 x 297 mm
GATEFOLDER 4 SEITEN (NACH INNEN GEKLAPPT)
auf Anfrage
2 X 1/2-SEITE QUER, PANORAMA
Bruttopreis:
CHF 20 880.—
Satzspiegel: 386 x 130 mm
Randangeschnitten: 420 x 143 mm
Cover mit Klappe (Umschlag mind. 250g/m2)
Bruttopreis:
CHF 33 900.—
Format: 168 x 180 mm
2 X 1/3-SEITE QUER, PANORAMA
2. UMSCHLAGSEITE
Bruttopreis:
CHF 18 000.—
Satzspiegel: 386 x 85 mm
Randangeschnitten: 420 x 101 mm
Bruttopreis:
CHF 12 820.—
Satzspiegel: 180 x 265 mm
Randangeschnitten: 210 x 297 mm
3. UMSCHLAGSEITE
Bruttopreis:
2 X 1/4-SEITE QUER, PANORAMA
Bruttopreis:
CHF 15 480.—
Satzspiegel: 386 x 62 mm
Randangeschnitten: 420 x 86.5 mm
VIS-À-VIS EDITORIAL / FOKUS AUFMACHER
Bruttopreis:
CHF 11 790.—
Satzspiegel: 180 x 265 mm
Randangeschnitten: 210 x 297 mm
CENTER PANORAMA
CHF 13 920.—
PERFORIERTES KUNDENCOVER, 2 SEITEN
Bruttopreis:
Bruttopreis:
CHF 27 220.—
Breite: mind. 30 mm/max. 120 mm
Preis exkl. technische Kosten für Banderolierung. Zusätzliche Verrechnung von ca.
CHF 300.— pro Tsd. durch Swissprinters
St. Gallen AG.
CHF 11 790.—
4. UMSCHLAGSEITE
Bruttopreis:
BANDEROLE
Bruttopreis:
CHF 15 950.—
Satzspiegel: 265 x 180 mm
Randangeschnitten: 297 x 210 mm
CHF 31 600.—
JUNIOR PAGE
GATEFOLDER 2 SEITEN (NACH AUSSEN GEKLAPPT)
Bruttopreis:
CHF 28 500.—
inkl. technische Kosten
Gesamtlänge: 402 mm / Höhe: 297 mm
COVERSPREAD
Bruttopreis:
Format: 420 x 297 mm
CHF 28 000.—
Bruttopreis:
CHF 10 440.—
Satzspiegel: 130 x 180 mm
Randangeschnitten: 143 x 210 mm
12
FORMATE / PREISE
C
A B B
Bruttopreis:
CHF 49 700.—
Format: 610 x 297 mm, (210/5/207/198 x 297 mm)
D
D
A
C
low
B
QR-CODE UND LOGO IM TEXTUMFELD
FRENCH DOOR
redaktionelles
Umfeld
Bruttopreis:
CHF 6450.—
Platzierung im themenaffinen Umfeld
Format: 56 x 28 mm
UMSCHLAG-UMHEFTER
Bruttopreis:
CHF 46 700.—
Format: 840 x 297 mm
(210/210/810/210 x 297 mm)
Bedingungen
Aufträge
Die Abbestellung oder die Verschiebung von erteilten
Aufträgen wird nur bis zum Anzeigenschluss angenommen. Bei späterer Sistierung behält sich die
«Schweizer Bank» das Recht vor, die Anzeige zu verrechnen.
PUBLI-REPORTAGE / PUBLI-FORUM /
PUBLI-PANEL / PUBLI-INTERVIEW
Reservationen
Bruttopreis:
CHF 15 950.—
Horizontal: 180 x 265 mm
Vertikal: 210 x 297 mm
PUBLI-REPORTAGE
Bei schriftlich bestätigten Reservationen seitens des
Kunden oder der «Schweizer Bank», welche nach Anzeigenschluss aufgehoben werden, wird die Anzeige ebenfalls in Rechnung gestellt.
WINKELANZEIGE
PUBLI-REPORTAGE
1/1-SEITE-ZENTRIERT
Bruttopreis:
CHF 15 540.—
Horizontal: 420 x 56 mm
Vertikal: 42 x 297 mm
1/1-Seite
Preis netto/netto:
Format: 180 x 265 mm
CHF 11 790.—
Allgemeine Anmerkungen
2/1-Seiten
Preis netto/netto:
Format: 386 x 265 mm
CHF 22 780.—
PUBLI-FORUM
1/3-SEITE QUER, ZENTRIERT
Bruttopreis:
CHF 9750.—
Satzspiegel: 180 x 85 mm
Randangeschnitten: 210 x 101 mm
2/1-Seiten
Preis netto/netto:
CHF 12 970.—
Format Textseite: 180 x 265 mm
Format Anzeige: 210 x 297 mm
PUBLI-PANEL / PUBLI-INTERVIEW
1/3-SEITE HOCH, ZENTRIERT
Bruttopreis:
CHF 9750.—
Satzspiegel: 56 x 265 mm
Randangeschnitten: 72 x 297 mm
2/1-Seiten
Preis netto/netto:
CHF 13 670.—
a) Format total 2/1-Seiten Text: 386 x 265 mm
b) Format 1/1-Textseite plus 1/1-Anzeige,
Textseite: 180 x 265 mm
Anzeige: 210 x 297mm
• Die Preise gelten für 1- bis 4-farbige Anzeigen (Einheitstarif), basierend auf den Skala-Farben CYMK
• Preisänderungen vorbehalten
• Alle Preise verstehen sich zzgl. 8 % MwSt.
Banderole/Spezialformate
• Spezialformate und Banderolen müssen frühzeitig angemeldet werden. Vorgängige Reservation und Prüfung ist unabdingbar.
• Banderole: Die gewünschte Banderole muss vorgängig
zur Prüfung der Redaktion vorgelegt werden.
• Spezialformate und Banderolen müssen zehn Tage vor
dem Druckmaterial-Schluss abgegeben werden.
Weitere Spezialformate auf Anfrage
13
BEISPIELE SONDERWERBEFORMEN
Gatefolder, nach aussen geklappt (2 Seiten)
Gatefolder, nach innen geklappt (3 Seiten)
Perforiertes Kunden-Cover (2 Seiten)
Cover mit Flappe
Papillon
FrenchDoor (insgesamt 4 Seiten)
14
FORMATE / PREISE
Preismodell 2015
• «Schweizer Bank»-Ausgaben
10 000 Exemplare Nutzauflage
• Leserschaft von mindestens 25 000 Leader-Lesern
• Druckfertige Publi-Reportagen bedürfen der
Genehmigung der Redaktion
• In Cobranding mit «Schweizer Bank» und
«PME Magazine»
(Quelle: MA Leader, WEMF)
Folgeanzeigen, Anzeigen mit Textanschluss
• Anzeigen grenzen mindestens einmal an die
redaktionelle Fläche. Der Platzierungszuschlag für
den Textanschluss beträgt 30 % auf den Bruttopreis.
Randangeschnittene Formate
• Anlieferung + 3 mm Beschnitt pro Aussenrand
Publi-Reportage/Advertorial
Publi-Reportagen/Advertorials werden in unserem
Magazin nicht gleich behandelt wie Anzeigen.
Folgende Punkte müssen dazu noch beachtet werden:
• Nicht die gleiche Schrift wie die «Schweizer Bank»
verwenden (Serife, Amplitude, Performa, Scala
Sens)
• Wenn möglich andere Spaltigkeit als in der
«Schweizer Bank»
• Anzeige muss oben mit «Publi-Report» gekennzeichnet sein
• Anzahl Zeichen für eine Seite Text: ca. 4500 Zeichen
inkl. Leerschläge
• Bebilderung JPG, TIFF oder PDF, CMYK, mindestens
300 dpi Auflösung
Publi-Forum / Publi-Panel / Publi-Interview
Im Publi-Forum-Konzept ist für jede Ausgabe ein
Schwerpunktthema definiert, welches von der Fachredaktion eingeführt wird. Nachfolgend stehen zwei
Seiten zur Verfügung. Links können Sie zu den
offenen Fragen Stellung nehmen, rechts ein
Firmenporträt, eine Produktinformation oder eine
klassische Anzeige publizieren.
Das Werbepaket beinhaltet 1 Seite Anzeige, 1 Seite
Antworten auf die von der Fachredaktion erstellten
Fachfragen oder total 2 Seiten Antworten ohne
Anzeige.
Für das Publi-Interview werden Vertreter zu einem
schriftlichen Panel eingeladen. Diese können zu den
offenen Fragen, welche vom Fachredaktor definiert
wurden, Stellung nehmen. Die Teilnahme am Panel
beinhaltet die Schaltung einer Anzeige oder einer
Publi-Reportage/Advertorial (1/1-Seite) in der gleichen
Ausgabe.
Das Werbepaket beinhaltet 1 Seite Antworten, 1 Seite
Anzeige, auf die von der Fachredaktion erstellten
Fachfragen oder total 2 Seiten Antworten ohne
Anzeige.
Eventkalender/Veranstaltungskalender
Das Konzept der Eventkalender/Veranstaltungskalender erscheint in jeder Ausgabe. Die Portraits dienen
unseren Lesern als ergänzende Informationen zu den
bevorstehenden Veranstaltungen und Seminaren.
Für das Publi-Panel werden Vertreter zu einem
schriftlichen Panel eingeladen. Diese können zu den
offenen Fragen, welche vom Fachredaktor definiert
wurden, Stellung nehmen. Die Teilnahme am Panel
beinhaltet die Schaltung einer Anzeige oder einer
Publi-Reportage/Advertorial (1/1-Seite) in der
gleichen Ausgabe.
Beim Publi-Panel beantworten mehrere Teilnehmer
nacheinander die von der Fachredaktion erstellten
Themenfachfragen.
15
FORMATE & PREISE
RABATTE & ZUSCHLÄGE
Rubriken-/Stellentarife «Schweizer Bank»-Ausgabe
Frankenabschlüsse
Stellen
hoch
1/1-Seite
180 x 265 mm
2/3-Seite
123 x 265 mm
180 x 168 mm
quer
s/w
farbig
Betrag
4060.—
5560.—
CHF 36 000.—
bis
CHF 58 000.—
Rabatt
3%
3510.—
5010.—
CHF 58 001.—
bis
CHF 80 000.—
6%
1/2-Seite
88 x 265 mm
180 x 130 mm
2850.—
4350.—
CHF 80 001.—
bis
CHF 102 000.—
9%
1/3-Seite
56 x 265 mm
180 x 85 mm
2300.—
3800.—
CHF 102 001.— bis
CHF 124 000.—
12 %
1/4-Seite
88 x 130 mm
180 x 62 mm
1750.—
3250.—
ab CHF 124 001.—
15 %
1/6-Seite
56 x 130 mm
180 x 40 mm
1310.—
2810.—
1/8-Seite
42 x 130 mm
88 x 62 mm
1110.—
2610.—
Wiederholungsrabatte
Wiederholung
Rabatt
3-mal
2%
6-mal
5%
12-mal
7%
Gültig bis und mit 1/3-Seite, ohne Grössenkorrekturen,
Sujetwechsel mit Anlieferung von Vollvorlagen.
Nicht kumulierbar mit Frankenabschlüssen.
Beraterkommission für Anzeigen
(BK für Beilagen, siehe unter Beilagen und Beikleber)
Beraterkommission 15 %
Spezialrabatte
Wohltätigkeitsrabatt gemäss ZEWO-Liste: 50 % Nachlass auf
Bruttotarif. Nicht Abschluss- und BK-/JUP-berechtigt.
Anzeigen
• Platzierungszuschlag/Textanschluss 30 % auf den Bruttopreis
• Folgeanzeigen: plus 30 % Platzierungszuschlag auf den Bruttopreis
• Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit erfüllt, jedoch
nicht garantiert
• Chiffregebühren Inland CHF 21.—, Ausland CHF 35.—
• Stellen-Print/Online-Tarif: CHF 600.—/Monat
16
BEILAGEN
Lose Beilagen
Kosten
Gewicht
Gesamtkosten
10 000 Ex.
Grossauflage
je 1000 Ex.
2,5 g bis 25 g
CHF 8700.—
CHF 26 100.—
CHF 870.—
26 g bis 49 g
CHF 9700.—
CHF 29 100.—
CHF 970.—
50 g bis 80 g
CHF 10 700.—
CHF 32 100.—
CHF 1070.—
Weitere Gewichtsstufen auf Anfrage
Mitgebundene Beilagen
Gewicht
Kosten
Gesamtkosten
10 000 Ex.
Grossauflage
je 1000 Ex.
2,5 g bis 25 g
CHF 7700.—
CHF 23 100.—
CHF 770.—
26 g bis 49 g
CHF 8700.—
CHF 26 100.—
CHF 870.—
50 g bis 80 g
CHF 9700.—
CHF 29 100.—
CHF 970.—
Weitere Gewichtsstufen auf Anfrage
LOSE BEILAGEN
Diverses
• Teilbelegung der Auflage, Huckepack auf Anfrage
• Preise inklusive Porto und technische Kosten
• Preise zuzüglich 8 % MwSt.
Technische Bedingungen
• Mindestformat: 148 x 105 mm = A6
• Maximalformat: 204 x 291 mm
MITGEBUNDENE BEILAGEN
Diverses
• Preise inklusive Porto und technische Kosten
• Preise zuzüglich 8 % MwSt.
Technische Bedingungen
• Format: 215 x 302 mm
• Kopfbeschnitt: 5 mm
• Frontbeschnitt: 3 mm
• Fussbeschnitt: 3 mm
• Bundfräsrand: 3 mm
Beilagen
• Prospekte mit Fremdinseraten: Pro Inserat werden
30 % vom Bruttopreis einer Inserateseite (oder des
entsprechenden Formates) der «Schweizer Bank» als
Mehrpreis verrechnet.
• Splitzuschlag: CHF 3000.—
• Huckepack-Zuschlag: CHF 2500.—
17
BEIKLEBER UND SONDERWERBEFORMEN
Inserate mit Beikleber
Kosten
Gewicht
Gesamtkosten
10 000 Ex.
Grossauflage
je 1000 Ex.
Postkarte*
CHF 3900.—
CHF 11 700.—
CHF 390.—
bis 10 g*
CHF 5700.—
CHF 17 100.—
CHF 570.—
bis 25 g*
CHF 6500.—
CHF 19 500.—
CHF 650.—
Weitere Gewichtsstufen auf Anfrage
*Plus Anzeigenpreis für Trägeranzeige mind. 1/1-Seite
Carte Prestige (1 Seite, 250 gm2, Vor- und Rückseite)
Gewicht
bis 15 g
Gesamtkosten
10 000 Ex.
Grossauflage
CHF 18 700.–
CHF 39 800.–
Post-it plus Träger (3 Blätter plus Träger)
Inhaltsübersicht
CHF 6840.—
CHF 20 520.–
CHF 390.–
Standard (inkl. 1/1 Seite)
CHF 18 760.—
CHF 47 280.–
CHF 570.–
Beraterkommission für Beilagen, Beikleber und Sonderwerbeformen
Beraterkommission: 5 %
Technische Bedingungen
• Mindestformat: 80 x 55 mm
• Maximalformat: 195 x 250 mm
• Positionierung nach Absprache
• Für Spezialformate: frühzeitige Anfrage
• Generell: Prüfung der Verarbeitbarkeit und Preis für Sachets
und 3D-Beilagen auf Anfrage, mit Bemusterung
• Booklets nach Absprache
Muster
Vor der definitiven Zusage sind 5 Muster zur Prüfung an den
Anzeigeninnendienst zu liefern.
Für Beikleber ist ein Blindmuster/eine Standskizze 5 Wochen
vor Erscheinen ebenfalls dem Anzeigeninnendienst zur Prüfung zu senden.
Allgemeines Verschiebungsrecht vorbehalten.
Mit Fixplatzierung (zwischen zwei Bögen möglich)
zuzüglich technische Kosten
INSERATE MIT BEIKLEBER
Diverses
• Preise inklusive Porto und technische Kosten
• Preise zuzüglich Inseratekosten
• Preise zuzüglich 8 % MwSt.
Anlieferung/Ausrüstung
Spätestens 10 Arbeitstage vor Erscheinen an:
IRL PLUS AG
Herr Markus Bauknecht
Warenannahme «Schweizer Bank»
Chemin du Closel 5
CH-1020 Renens, Tel. +41 (0)21 525 48 45
Fertig konfektioniert (offen auf Palette stapeln und keine
Folien / kein Verpackungsmaterial verwenden).
Auf Anlieferungsschein unbedingt vermerken:
Titel, Erscheinungs-Nr., Datum, Menge
18
TECHNISCHE DATEN
DIE «SCHWEIZER BANK» WIRD IM COMPUTER-TO-PLATE-VERFAHREN PRODUZIERT.
Zeitschriftenformat:
Satzspiegel
Randangeschnittene
Inserate:
Druckverfahren:
Rasterweite:
Dichtewert:
Auflagepapier:
Umschlag:
Andruck/Proof/
Druckersatz:
Druckerei, Anlieferung Druckmaterial:
Digitale Vorlagen:
Programme:
210 x 297 mm
180 x 265 mm
+3 mm Beschnitt auf allen Aussenseiten. Texte und Bildteile,
die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen 8 mm (5 mm +
3 mm Beschnitt) vom Heftrand entfernt sein.
Rotationsoffset, Farbreihenfolge S, C, M, Y,
Flächendeckung max. 300 %
60er-Raster, elliptische Punktform
Für Vollton und Punktverbreiterung gilt die ISO-Norm 12647-2.
ISO-Norm, EURO-Standard: siehe www.eci.org
Umschlag: weiss, glänzend gestrichen, 150 g/m2, holzfrei
Inhalt: weiss, matt gestrichen, 70 g/m2, holzhaltig
ISO-Coated, Inhalt ISO-Web-Coated
Zur farbverbindlichen Wiedergabe Ihrer Druckunterlagen benötigen
wir ein auf auflagepapierähnlichem Träger hergestelltes Proof oder
einen Andruck. Zur Überprüfung der Farbwerte muss der
UGRA/FOGRA-Medienkeil integriert sein.
Swissprinters AG, Premedia/PVS, «Schweizer Bank»,
Brühlstrasse 5, CH-4800 Zofingen
Druckmaterial/generelle Fragen:
Telefon: +41 (0)58 787 30 64
Highend-PDF erstellen (Schriften einbetten). PC/Windows nur als
PDF- oder Tiff-Datei. Misch- und Pantonefarben müssen auf den gelieferten Daten bereits in Skalafarben (CMYK) umdefiniert sein. Verwendete Logos, Bilder und Schriften müssen in demselben Ordner geliefert werden.
Alle gängigen Grafik- und Layoutprogramme
Datenübermittlung:
Datenübermittlung
Print Online:
Information zu
POLDIRECT:
Übermittlung
via Datenträger:
Datenkontrolle:
Datenkorrekturen/
-bearbeitung
Datenverwaltung:
Per E-Mail an [email protected] sowie an
[email protected] mit allen Auftragsinformationen
wie Titel, Ausgabedatum, Inserateformat, Sujetbezeichnung und
Absender mit Telefonnummer für Rückfragen.
Für die Übermittlung elektronischer Daten bevorzugen wir die Branchenlösung POLDIRECT von Print Online. Damit werden
die Anzeigen schnell und direkt übermittelt, zentral geprüft und
archiviert, ohne zusätzliche Kosten für den Datensender.
www.printonline.ch, [email protected]
oder Telefon +41 (0)44 258 17 70
Bevorzugte Datenträger: CD-ROM. Andere nach Absprache
möglich. Den Datenträgern ist ein den Druckbedingungen angepasstes, farbverbindliches Proof auf auflageähnlichem Träger
mit dem FOGRA-Medienkeil beizulegen. Datenträger müssen
beschriftet sein: «Schweizer Bank», Ausgabedatum, Inserateformat,
Sujetbezeichnung und Absender mit Telefonnummer für Rückfragen.
Bitte einsenden an: Swissprinters AG, Premedia/PVS, «Schweizer
Bank», Herr Dieter Koch, Brühlstrasse 5, CH-4800 Zofingen
Für die Datenkontrolle benötigen wir in jedem Fall einen den
gelieferten Daten entsprechenden Anzeigenabzug (Proof, Laserprint
usw.). Liegt uns dieser nicht rechtzeitig vor, lehnen wir
jede Verantwortung für die korrekte Erscheinung ab.
Satzkosten, Anpassungen usw. werden separat nach Aufwand
verrechnet.
Gelieferte Datenträger werden nur auf Verlangen zurückgesendet.
Datenträger werden 3 Monate nach der letzten Erscheinung
gelöscht respektive vernichtet.
19
ZAHLEN UND FAKTEN AUS DER LESERBEFRAGUNG
LESEINTENSITÄT
STELLENWERT
Stellenwert der Magazine für fachliche Aspekte, Aktualitäten und Neuerungen im Bankenbereich
sehr wichtig
31 %
die bank
15 %
84 %
53 %
etwa ¼ aller Seiten
18 %
17 %
19 %
Swiss Equity magazin
14 %
15 %
BANKMAGAZIN
11 %
14 %
Schweizer Personal-Vorsorge
3 % weniger als ¼ aller Seiten
Gelesenes Seitenvolumen
ziemlich wichtig
10 %
fast alle Seiten
12 %
PRIVATE
9%
11 %
ICT IN FINANCE
8%
10 %
etwa die Hälfte aller Seiten
32 %
29 %
etwa ¾ aller Seiten
LESERPROFIL
Dauer der Abonnemente
Pick-ups
Ø 9.0
Ø 2.91
Jahre
Vermissensgrad bei nicht mehr Erscheinen
Pick-ups
Leser pro Exemplar
11 %
59 %
sehr vermissen
ziemlich vermissen
70 %
Ø 3.8
Leser
© Leserbefragung «Schweizer Bank», schriftliche Befragung, publitest – mafo concept GmbH, Zürich
20
DAS MONATSMAGAZIN FÜR BANK UND FINANZ
DIE BRANCHENPLATTFORM NUMMER EINS
«Schweizer Bank», die unverzichtbare Lektüre der Opinion-Leader im Bank- und
Finanzwesen der Schweiz. Geschrieben für Führungskräfte und Spezialisten von
der Wirtschaft für die Wirtschaft, verschafft sie Monat für Monat einen kompakten
Überblick über die Branche.
Erscheinungsweise:
monatlich
Erscheinungstag:
Freitag
Anzeigenschluss:
drei Wochen vor dem Erscheinen
Preis im Jahresabo:
CHF 116.– (1 J.) / CHF 209.– (2 J.) / CHF 303.– (3 J.)
21
LESERSCHAFTSDATEN
Herausgeber:
Gründungsjahr:
Ø Auflage:
Leser:
Leserschaft:
Erscheinungsweise:
Fixer Aboanteil:
Abonnements-Preise:
Print 1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre:
iPad 1 Jahr / 2 Jahre / 3 Jahre:
Axel Springer Schweiz AG
1986
10 000 Exemplare
Druckauflage x3.8 LPE = 38 000 Leser
(Leser pro Exemplar. ermittelt durch die Leserabofragung)
10 000 Leader-Leser (MA Leader)
6 000 Top-Leader-Leser (MA Leader)
12 x im Jahr
98 %
Schweiz
CHF 116.— / CHF 209.— / CHF 303.—
CHF 100.— / CHF 200.— / CHF 300.—
MA Leader
Struktur
Affinität
Leader / Top-Leader
Leader insgesamt
100 %
100
Top-Leader insgesamt
60 %
176
Geschäftsleitung
Mitglieder der GL
Verwaltungsrat
26 %
113
Mitglieder eines VR
27 %
133
Persönliches Bruttoeinkommen pro Jahr
CHF 100 001.— bis CHF 140 000.—
24 %
44
CHF 140 001.— bis CHF 200 000.—
39 %
134
CHF 200 001.— bis CHF 240 000.—
11 %
186
CHF 240 001.— und mehr
19 %
264
Männer
88 %
106
Frauen
12 %
70
30 bis 49 Jahre
54 %
97
50+
46 %
104
Quelle: WEMF, MA LEADER
UNSERE LESERSCHAFT – IHRE ZIELGRUPPE!
√ Abo:
hoher Aboanteil mit 98 %
√ Finanzsektor:
72 % arbeiten bei einer Bank
√ Kluge Köpfe:
96 % sind hoch gebildet
√ Gutverdiener:
34 % der Leader verdienen jährlich mehr als CHF 180 000.—
√ Attraktive Altersgruppe: 69 % sind zwischen 35 und 54 Jahre alt
√ Führungskräfte:
37 % haben ein VR-Mandat oder sind Mitglied einer Geschäftsleitung
22
SONDERAUSGABEN / GROSSAUFLAGEN
HEFT IM HEFT-UNIVERSUM
Die neusten Trends und alles Wesentliche zu diversen Themen,
fundiert recherchiert. Die Zielgruppen-gerichteten Hefte im
Heft, mit hohem Nutzwert und Sammeleffekt für Abonnenten
der «Schweizer Bank» und «Schweizer Versicherung».
Profitieren Sie als Inserent vom affinen Umfeld, von der erhöhten Aufmerksamkeit sowie von einer lang anhaltenden Werbewirkung zu attraktiven Konditionen.
Nutzauflage: 20 000 Exemplare
Leserschaft: 52 000 Personen
(Hochrechnung: Nutzauflage x 2,6 Leser pro Exemplar)
Heft-Format: 196 x 271 mm
23
SONDERAUSGABEN / GROSSAUFLAGEN
INDEX / ETF
VORSORGE KOMPAKT
IT-ICT IN FINANCE
GREEN MANAGEMENT
Neuste Trends zu Produkten,
Fonds und Anlagen.
Erscheinungsdatum: 20.03.2015
Alles Wesentliche über die berufliche
und private Vorsorge.
Erscheinungsdatum: 17.04.2015
Die neusten Trends und alles Wesentliche
über IT/ICT im Finanzbereich.
Erscheinungsdatum: 22.05.2015
Nachhaltige Anlagestrategien sowie
Managementerfolg dank Nachhaltigkeit.
Erscheinungsdatum: 21.08.2015
MOBILITÄT – FLOTTEN
MANAGEMENT
KÖPFE UND KARRIEREN
RISKMANAGEMENT
WIRTSCHAFTSRAUM EUROPA
Alles Wissenswerte über Bildungskonzepte, Laufbahnplanung und Karriere.
Erscheinungsdatum: 23.10.2015
Trends zum ganzheitlichen
Risikomanagement.
Erscheinungsdatum: 20.11.2015
Fundiert und recherchiert alles Wissenswerte zum Wirtschaftsraum EWR/Europa.
Erscheinungsdatum: 18.12.2015
Themenspektrum Mobilität und
Flottenmanagement mit Fokus
auf den Schweizer Markt.
Erscheinungsdatum: 18.09.2015
24
DIE «SCHWEIZER BANK»-PUBLI-WELT
PUBLI-KOLUMNE
PUBLI-REPORT
durch den Kunden gestaltete Kolumne
in vordefiniertem Layout
durch den Kunden gestalteter Bericht in vordefiniertem Layout
1/3-Seite hoch (ca. 2000 Zeichen)
1/1-Seite (ca. 4500 Zeichen)
2/1-Seiten (ca. 10 000 Zeichen)
25
DIE «SCHWEIZER BANK»-PUBLI-WELT
KUNDENTEIL
KUNDENTEIL
REDAKTIONELLE EINFÜHRUNG
KUNDENTEIL
REDAKTIONELLE EINFÜHRUNG
PUBLI-FORUM
PUBLI-INTERVIEW
durch den Kunden beantwortete redaktionelle Fragen
in vordefiniertem Layout und eine Anzeigenseite
durch den Kunden beantwortete redaktionelle Fragen
in vordefiniertem Layout und eine Anzeigenseite
2/1-Seiten (ca. 10 000 Zeichen)
1/1-Seite (ca. 5000 Zeichen) + 1/1-Seite Anzeige (DIN A4-Format)
26
DIE DIGITALE WELT DER «SCHWEIZER BANK»
Das Online-Portal schweizerbank.ch möchte Profis aus Bank und Finanz auf ansprechende und unterhaltsame Weise
die notwendigen Informationen bieten, damit sie bei den aktuellen Branchenthemen stets à jour sind.
Die «Schweizer Bank» zudem auf dem iPad benutzbar und über die App iKiosk erhältlich.
Print-Anzeigen lassen sich nun problemlos mit der Website des Werbetreibenden verlinken
und wirken so dem Medienbruch entgegen.
27
ONLINE
Powered and presented by
«Schweizer Bank» www. schweizerbank.ch
Schweizer Bank
Pixelformat
Dateigrösse
pro Monat
Leaderboard
728 x 90
max. 25 KB
CHF 1500.—
Maxiboard
994 x 118
max. 25 KB
CHF 2000.—
Wallpaper
400 x 400
max. 80 KB
CHF 3500.—
Skyscraper
160 x 600
max. 25 KB
CHF 1500.—
Rectangle
300 x 250
max. 20 KB
CHF 1500.—
Advertorial
Text u. Bild
max. 20 KB
auf Anfrage
Publireportage
inkl. Advertorial
offen
auf Anfrage
Diverse Optionen
offen
CHF 5000.—
max. 80 KB
CHF 2500.—
max. 20 KB
CHF 1000.—
offen
auf Anfrage
Sonderwerbeformen
Branding Page
Expandable Maxiboard
994 x 250 bis 994 x 600
Newsletter «Schweizer Bank» Text u. Bild
Integration Themenheft/
Heft im Heft
Weitere Werbemöglichkeiten auf Anfrage
www.schweizerbank.ch
Technische Angaben / Kommission / Crossmedia
Datenformat:
GIF, JPEG oder Rich Media (für Flash etc., Alternativen im Format JPEG oder GIF beifügen). Falls Probleme bei den Rich-Media-Dokumenten und bei deren Ausstrahlung auftreten sollten, wird eine
Bearbeitungspauschale von CHF 200.— in Rechnung
gestellt.
Anlieferung der Daten:
Senden Sie das Anzeigenmaterial mit Vermerk der
Click-through-URL an [email protected].
Informationen
Weitere Details zu Traffic-Zahlen, Spezialkonditionen,
inkl. Advertorial
demografischen Userdaten resp. Datenanlieferung
finden Sie auf www.online-advertising.ch.
Für Fragen oder Platzierungsabklärungen steht
Ihnen Christian Santa unter +41 (0)43 444 58 71
oder [email protected] zur Verfügung.
Beraterkommission: 5 % auf alle Dispositionen, die über eine kommissionsberechtigte Werbeund/oder Mediaagentur vermittelt werden. 15 % für
Dispositionen aus dem Ausland.
Crossmedia-Rabatt: Bei gleichzeitiger
Buchung von Print und Online gewähren wir
10 % Rabatt auf die Online-Buchung.
Beraterkommission: 5 % auf alle Dispositionen, die
über eine kommissionsberechtigte Werbe- und/
oder Mediaagentur vermittelt werden. 15 % für Dispositionen aus dem Ausland.
Crossmedia-Rabatt: Bei gleichzeitiger Buchung von
Print und Online gewähren wir 10 % Rabatt auf die
Online-Buchung.
28
RABATTE / ZUSCHLÄGE / KONDITIONEN ONLINE
• Alle Preise exkl. MwSt.
• Die Rabatte richten sich nach dem Umsatz der gelieferten
und verrechneten Banner pro Site/Pool
• Insertionsschluss: mindestens 3 Arbeitstage vor Aufschaltung
• Sujetwechsel: innerhalb eines Arbeitstages, ausser Samstag,
Sonntag und an Feiertagen
STORNIERUNG
Bei der Stornierung einer bereits gebuchten Kampagne kommt
nachfolgende Regelung zur Anwendung:
• 8 Wochen vor Kampagnenstart 50 % der Kampagnenkosten
(sofern keine Ersatzkampagne akquiriert werden konnte)
• 4 Wochen vor Kampagnenstart 75 % der Kampagnenkosten
(sofern keine Ersatzkampagne akquiriert werden konnte)
• Bei Kampagnenstart oder wenn die Werbemittel während der
Kampagnenlaufzeit nicht geliefert worden sind 100 % der
Kampagnenkosten
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Soweit übertragbar, gelten die Geschäftsbedingungen der Axel
Springer Schweiz AG
Alle in der Print-Ausgabe von «Schweizer Bank» gebuchten Insertionen werden zusätzlich und ohne Mehrkosten in die iPad-App
übernommen.
RABATTE ONLINE
Betrag
Ab CHF 5000.—
Ab CHF 10 000.—
Ab CHF 15 000.—
Ab CHF 20 000.—
Ab CHF 25 000.—
Ab CHF 30 000.—
Ab CHF 35 000.—
Ab CHF 45 000.—
«Schweizer Bank» goes iPad
Rabatt
2%
4%
6%
8%
10 %
12 %
14 %
20 %
Zusätzlich mögliche Werbeangebote Print/iPad:
• Anzeige verlinkt — CHF 1000.—
• Anzeige verlinkt und Film/Bildergalerie/PDF
(max. 2 Seiten) — CHF 2000.—
• Eingeschobene Werbeseite — CHF 2500.—/Seite
• Interstitial mit Film, verlinkt — CHF 3000.—
Ihre Werbung wird mit dem iPad lebendiger, erlebbarer und
vermittelt Emotionen.
29
SPONSORING EVENTS / FACHTAGUNGEN / SEMINARE / WEBINARE
Gold
Silber
Aussteller
Preis (zzgl. MWSt) CHF 48 000.—
Preis (zzgl. MWSt) CHF 36 000.—
Preis (zzgl. MWSt) CHF 24 000.—
Leistungen
Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades und Images durch
Verbindung Ihres Firmenlogos mit dem Thema der
Veranstaltung sowie Ansprache und Erreichung Ihrer
potenziellen Zielgruppe vor der Veranstaltung durch:
Leistungen
Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades und Images durch
Verbindung Ihres Firmenlogos mit dem Thema der
Veranstaltung sowie Ansprache und Erreichung Ihrer
potenziellen Zielgruppe vor der Veranstaltung durch:
Leistungen
Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades und Images durch
Verbindung Ihres Firmenlogos mit dem Thema der
Veranstaltung sowie Ansprache und Erreichung Ihrer
potenziellen Zielgruppe vor der Veranstaltung durch:
• Ihr Logo auf dem Deckblatt der Konferenzbroschüre
• Ihr Logo und Firmenportrait (max. 80 Wörter) in der
Konferenzbroschüre als Gold-Sponsor
• Zwei Mailings der Konferenzbroschüre mit Ihrem Logo
und Ihrem Firmenportrait
• Beilage der Konferenzbroschüre in der Magazin-Ausgabe
• Ihr Logo auf mind. zwei Veranstaltungs-Anzeigen
in der «Schweizer Bank»
• Ihr Logo und Firmenportrait (inkl. Link) auf
www.schweizerbank.ch
• Ihr Logo mit Firmenportrait sowie Firmenbroschüre (max. 4
Seiten DIN A4) in den Teilnehmerunterlagen
• Konferenzbroschüren stellen wir Ihnen zum
Eigenversand zur Verfügung
• Powerpoint-Präsentation mit Ihrem Logo im Konferenzraum
• Ihr Logo auf 2 Bannern/Fahnen im Podiums-, Eingangsoder Ausstellungsbereich
• Präsenz als Aussteller auf ca. 6 m2 Fläche während
des Konferenztages
• 4 Teilnehmerplätze für Mitarbeiter, inkl. Teilnehmerunterlagen
• 4 Teilnehmerplätze für Kunden, inkl. Teilnehmerunterlagen
• 2 Personen Standpersonal ohne Konferenzzugang (inkl. Verpflegung)
• Aushändigung einer Teilnehmerliste (Firma, Name und Funktion) ca. 10 Tage vor Konferenzbeginn
• Ihr Logo und Firmenportrait (max. 40 Wörter)
in der Konferenzbroschüre
• Zwei Mailings der Konferenzbroschüre mit Ihrem Logo
und Firmenportrait
• Beilage der Konferenzbroschüre in der Magazin-Ausgabe
• Ihr Logo und Firmenportrait (inkl. Link) auf
www.schweizerbank.ch
• Ihr Logo mit Firmenportrait in den Teilnehmerunterlagen
• Konferenzbroschüren stellen wir Ihnen zum Eigenversand
zur Verfügung
• Ihr Logo auf dem Deckblatt der Konferenzbroschüre
• Ihr Logo und Firmenportrait (max. 60 Wörter) in der Konfrenzbroschüre. Sie werden als Silber-Sponsor genannt
• Zwei Mailings der Konferenzbroschüre mit Ihrem Logo und
Firmenportrait
• Beilage der Konferenzbroschüre in der Magazin-Ausgabe
• Ihr Logo auf mind. zwei Veranstaltungs-Anzeigen in der
«Schweizer Bank»
• Ihr Logo und Firmenportrait (inkl. Link)
auf www.schweizerbank.ch
• Ihr Logo mit Firmenportrait sowie Firmenbroschüre (max. 4
Seiten DIN A4) in den Teilnehmerunterlagen
• Konferenz-Broschüren stellen wir Ihnen zum Eigenversand
zur Verfügung
Visibility Ihres Unternehmens vor Ort durch:
• Powerpoint-Präsentation mit Ihrem Logo im Konferenzraum
• Präsenz als Aussteller auf ca. 4 m2 Fläche während des Konferenztages
• 2 Teilnehmerplätze, im Wert von je CHF 690.—, inkl. Teilnehmerunterlagen
• 1 Person Standpersonal ohne Konferenzzugang (inkl. Verpflegung)
• Aushändigung einer Teilnehmerliste (Firma, Name und Funktion) ca. 10 Tage vor Konferenzbeginn
Im Angebot inbegriffen sind:
• Miete für eine Ausstellungsfläche von 4 m2 (2 x 2 m) für die
Dauer der Konferenz; Tische und Stühle werden zur Verfügung
gestellt
• Bereitstellung der Stromanschlüsse (220 Volt)
• Organisation von ISDN- oder Analoganschlüssen
• Verpflegung und Erfrischungsgetränke im Rahmen des Konfe30
SPONSORING EVENTS / FACHTAGUNGEN / SEMINARE / WEBINARE
• Powerpoint-Präsentation mit Ihrem Logo im Konferenzraum
• Ihr Logo auf 1 Banner/Fahne im Podiums-, Eingangs- oder
Ausstellungsbereich
• Präsenz als Aussteller auf ca. 4 m2 Fläche während des Konferenztages
• 2 Teilnehmerplätze für Mitarbeiter, inkl. Teilnehmerunterlagen
• 2 Teilnehmerplätze für Kunden, inkl. Teilnehmerunterlagen
• 2 Personen Standpersonal ohne Konferenzzugang
(inkl. Verpflegung)
• Aushändigung einer Teilnehmerliste (Firma, Name und Funktion)
ca. 10 Tage vor Konferenzbeginn
renzangebotes für eine Person Standpersonal, die nicht zur Teilnahme an der Konferenz berechtigt ist
Nicht enthalten sind:
• Material- und Aufbaukosten
• Kosten für Telefon-, Telefax- und Internetanschluss
Medialeistungen und Publikationen «Schweizer Bank»
• Inserat 1/2-Seite 4-farbig in der Magazin-Ausgabe Vorschau oder
Rückschau
Leistungen «Schweizer Bank»
• Inserat 1/1-Seite 4-farbig, 3. Umschlagsseite in der
Magazin-Ausgabe Vorschau oder Rückschau
Leistungen «Schweizer Bank»
t Inserat 1/1-Seite 4-farbig, 2. Umschlagsseite in der MagazinAusgabe Vorschau oder Rückschau
Alle Leistungspakete können individuell
Ihren Bedürfnissen angepasst werden.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein
entsprechendes Angebot.
Alle Leistungspakete können individuell
Ihren Bedürfnissen angepasst werden.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein
entsprechendes Angebot.
Alle Leistungspakete können individuell
Ihren Bedürfnissen angepasst werden.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein
entsprechendes Angebot.
Fragen Sie nach dem VIP-Paket Plus!
Fragen Sie nach dem VIP-Paket Plus!
Fragen Sie nach dem VIP-Paket Plus!
31
WIRTSCHAFTSMEDIEN-MARKEN VON AXEL SPRINGER SCHWEIZ AG
32
umfassendes angebot für das crossmedia-konzept
Print / Online / Mobile / Events
«Ob Print, Online oder Mobile — mit Axel-Springer-Wirtschaftsmedien
lassen sich Print- und Digitalkanäle optimal miteinander vernetzen. Für
Ihr innovatives Crossmedia-Konzept bietet jeder Kanal diverse kreative
Sonderwerbeformen, Integrations- und Kooperationsmöglichkeiten, durch
die sich kaufkräftige, meinungsführende Zielgruppen effizient und punktgenau ansprechen lassen» — wir beraten Sie gerne.
33
INSERTIONSBEDINGUNGEN
1
2
Begriff des Insertionsvertrages
Die Insertionsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten resp. dem beauftragten Werbevermittler und dem
Verlag, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Durch
den schriftlichen oder mündlichen Abschluss eines Insertionsvertrages
verpflichtet sich der Verleger, in der bezeichneten Publikation eine oder
mehrere Anzeigen erscheinen zu lassen, während der Anzeigenkunde die
Insertionskosten zu bezahlen hat.
Anwendbare Rechtsnormen
Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorschriften des schweizerischen Obligationenrechts (OR).
3
Frankenabschlüsse und Wiederholungsaufträge
3.1
Zuverlässigkeit
Frankenabschlüsse und Wiederholungsaufträge sind für Anzeigen eines
einzelnen Anzeigenkunden zulässig. Für Konzerne und Holdinggesellschaften gelten spezielle Reglemente des SZW/VSW.
3.2
Abschlüsse und deren Laufdauer
Die Abschlusshöhe muss grundsätzlich bei der ersten Disposition, auf alle Fälle vor Erscheinen der ersten Anzeige, bekannt sein. Die Laufdauer
der Abschlüsse und Wiederholungsaufträge beginnt spätestens mit dem
Datum der ersten Insertion, sofern bei Abschlusserteilung nicht ein anderes Datum bestimmt wird: Sie beträgt 12 Monate und kann grundsätzlich nicht geändert werden. Beginnt die Laufdauer des Abschlusses bis
und mit dem 15. eines Monats, so läuft sie bis Ende Vormonat des folgenden Jahres.
3.3
4
Tarif und Tarifänderungen
Ein Vertrag wird pro Publikation zum Grundtarif abgeschlossen. Dem Abschluss werden alle rabattberechtigten Anzeigenkategorien zum jeweils
gültigen Tarif angerechnet. Änderungen der Preise, Rabatte und der
MwSt treten auch bei laufenden Dispositionen sofort in Kraft. Der Inserent hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht
auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen
Menge entspricht.
4.1
Frankenabschlussrabatt
Für jeden Frankenabschluss hat der Auftraggeber Anrecht auf den tariflichen Abschlussrabatt.
Jahresumsatzprämie JUP II: Eine Jahresumsatzprämie (JUP II) in Höhe von
15 % vom Rechnungsnetto wird allen direkten Auftraggebern gewährt, deren Anzeigenauftrag jährlich mindestens neun Seiten umfasst. Als Berechnungsgrundlage gilt der Grundpreis brutto.
4.2 Rückwirkender Rabatt
Übersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist
die vorgesehene Abschlusshöhe, so wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im Rahmen der Rabattskala ein rückwirkender Rabatt auf Ende der Verrechnungsperiode gewährt.
4.3 Wiederholungsrabatt
Der Wiederholungsrabatt wird auf Aufträgen gewährt, welche die der Rabattskala entsprechende Anzahl Anzeigen (innerhalb von max. 12 Monaten)
enthalten und gleichzeitig disponiert werden. Die Grösse darf nicht verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmaterial handelt. Erweiterungen und Erneuerungen eines Wiederholungsauftrages sind möglich, sofern der entsprechende Auftrag vor Erscheinen der
letzten Insertion in den vorgängig erwähnten Formen und innerhalb der
Zeitspanne von 12 Monaten erteilt wird. Der Rabatt wird aufgrund des neuen Gesamtvolumens bzw. gemäss der entsprechenden Rabattstufe berechnet und unter Berücksichtigung der bereits abgerechneten Anzeigen rückwirkend gewährt. Wiederholungsaufträge sind auf jene Publikationen zu
beschränken, deren Tarif entsprechende Möglichkeiten vorsieht.
4.4 Rabattanpassungen
Grundsätzlich gilt für die ganze Laufdauer der gleiche Rabattsatz.
4.5 Rabattnachbelastung
Erreicht die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschlusshöhe nicht, so erhält der Kunde im Rahmen der Rabattskala eine Rabattnachbelastung. Auf eine Rabattnachbelastung wird in der Regel verzichtet, wenn das fehlende Volumen nicht mehr als 2 Prozent der
Abschlusshöhe beträgt.
4.6 Beraterkommission, Umsatzprämien
Beraterkommission BK: Bei Anzeigenaufträgen von kommissionsberechtigten Werbe- und Mediaagenturen wird eine Beraterkommission (BK) in
Höhe von 15 % vom Rechnungsnetto gewährt. Berechnungsgrundlage ist in
diesem Fall der Grundpreis brutto. Auf Beilagen und Sonderwerbeformen
(eingesteckt und mitgeheftet) werden 5 % BK gewährt. Keine BK wird bei
aufgeklebten Beilagen ausgerichtet.
Beraterkommission und Jahresumsatzprämie: Beraterkommission und
Jahresumsatzprämie können nicht kumuliert werden. Bei Nichteinhaltung
der Zahlungskonditionen werden ausbezahlte BK und JUP zurückgefordert.
5
Vorzeitige Vertragsauflösung
5.1
Sistierung durch den Anzeigenkunden
Die Abbestellung oder Verschiebung fest erteilter Dispositionen kann auch
bei Vorliegen zwingender Gründe nur bis zum Anzeigenschluss angenommen werden.
5.2
Vertragsauflösung durch den Verleger
Sollte während der Vertragsdauer eine Publikation ihr Erscheinen einstellen, kann der Verleger ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten.
Der Anzeigenkunde ist in diesem Fall nicht von der Pflicht entbunden, die
bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verleger bleiben die Rabattbedingungen aufgrund der
ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen.
6
Zahlungsbedingungen
6.1
Zahlungsfrist
Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind die Rechnungen innert 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Bei rechtlichem Inkasso erlischt jede
Rabattberechtigung auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Für diese Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen.
6.2 Verzugszins
Werden Rechnungen nicht innert 30 Tagen bezahlt, kann ein Verzugszins
berechnet werden. Der Verzugszins beträgt 5 % (Art. 104 OR).
6.3
Delkredere-Risiko
Das Delkredere-Risiko eines Dritten ist vom Anzeigenkunden zu tragen, d.h.
der Vertragspartner des Verlegers verpflichtet sich, für die Zahlungen oder
für eine anderweitige Erfüllung der Verbindlichkeit des vermittelten Dritten
einzustehen.
Rabatte
34
INSERTIONSBEDINGUNGEN
7
Zusätzliche Leistungen
Ausserordentliche Aufwendungen plus MwSt werden nach branchenüblichen Tarifen zusätzlich verrechnet. Als solche gelten Dienstleistungen wie
die Erstellung von Druckunterlagen, die Anzeigengestaltung, Textvorlagen,
Übersetzungen, Mediaabrechnungen und -auswertungen usw., welche
über das übliche Mass (z.B. einfache Streupläne, Kostenabrechnungen
usw.) hinausgehen sowie DTP-Kosten, Expressgebühren, häufige Auftragsmutationen, nachträgliche Neugruppierungen von Rechnungen, Zwischenmeldungen für laufende Dispositionen, Fremdleistungen etc.
8
Platzierungswünsche
Platzierungswünsche des Auftraggebers werden nur unverbindlich entgegengenommen. Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer
anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.
9
Beanstandungen
Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige
wesentlich beeinträchtigt, wird Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur
Grösse der fehlerhaften Anzeige geleistet. Telefonische Bestellungen, Änderungen oder Abbestellungen von Anzeigen erfolgen auf Gefahr des Anzeigenkunden. Eine weitere Haftung wird abgelehnt. Druckfehler, die weder Sinn noch Wirkung der Anzeige stören, berechtigen nicht zu
Preisnachlässen. Der Verlag gewährleistet eine drucktechnisch gute Wiedergabe der Anzeigen. Bedingung ist, dass der Auftraggeber für das jeweilige Druckverfahren einwandfreie, druckfertige Unterlagen liefert. Abweichungen vom verlangten Standard können dem Auftraggeber
bekanntgegeben werden. Geringe Tonabweichungen sind im Toleranzbereich der Druckverfahren, der verwendeten Papiere und Farben begründet
und berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Verspätete Auslieferungen der
Ausgaben, bedingt durch technische Störungen, berechtigen nicht zu Entschädigungen. Bei Druckmaterial, welches nicht den technischen Normen
der Zeitschrift entspricht, wird jede Verantwortung abgelehnt. Mängelrügen müssen innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung geltend
gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können sie nicht mehr entgegengenommen werden. Die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht, den Restbetrag dieser Rechnung gemäss der im Punkt «Zahlungsbedingungen» genannten
Fristen zu begleichen.
10
Ablehnung von Anzeigen
Der Verleger hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden.
11
Beachtung der rechtlichen Vorschriften
Für den Inhalt der Anzeigen ist der Auftraggeber gegenüber Verlag, Behörden und Leserschaft voll verantwortlich. Wird die Zeitschrift von Dritten
haftbar gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Zeitschrift von Ansprüchen freizustellen.
Straf- und Zivilrecht: Vorbehaltlich der zwingenden presserechtlichen Bestimmungen trägt der Anzeigenkunde unter Kostenfolge die alleinige Verantwortung, wenn durch die Veröffentlichung seiner Anzeige gesetzliche
Vorschriften verletzt werden. Er verpflichtet sich, den Verleger von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der Anzeige stehen, vollständig freizustellen und schadlos zu halten.
UWG: Der Anzeigenkunde stellt sicher, dass seine Anzeigen nicht gegen das
UWG (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb) verstossen. Im Fall einer
Verletzung des UWG trägt der Anzeigenkunde die volle Verantwortung für
allfällige den Verleger betreffende Konsequenzen.
Insbesondere verpflichtet sich der Anzeigenkunde, sämtliche Aufwendungen, die sich für den Verleger aus einem UWG-Verfahren ergeben, zu
übernehmen. Inserate, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht klar als solche
zu erkennen sind, werden mit der Bezeichnung «Anzeige» kenntlich gemacht. Für redaktionell gestaltete Anzeigen dürfen weder die Grundschrift
der Zeitschrift noch der Zeitschriftentitel (Schrift und Signet) verwendet
werden.
12
13
Gegendarstellungsrecht
Gemäss Art. 28 f ff. ZG hat derjenige, der durch Tatsachendarstellungen in
periodisch erscheinenden Medien in seiner Persönlichkeit unmittelbar betroffen ist, Anspruch auf Gegendarstellung. Der Verlag kann die Gegendarstellung jedoch verweigern, wenn sie offensichtlich unrichtig ist oder wenn
sie gegen das Recht oder die guten Sitten verstösst. Der Anzeigenkunde,
der die beanstandete Tatsachenbehauptung veranlasst hat, verpflichtet
sich, die durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden
Kosten zu tragen.
Immaterielle Übermittlung von Druckunterlagen
Für vom Kunden angelieferte Daten (über Datenträger, Modem oder ISDN),
die inhaltlich fehlerhaft oder unvollständig sind, wird jede Haftung abgelehnt. Weiter lehnt der Verleger jede Haftung ab, wenn angelieferte Daten
nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und
wenn dadurch qualitative Mängel des Druckproduktes entstehen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwände werden nach effektivem Aufwand berechnet. Eine Haftung des Verlegers beschränkt sich auf von ihm
verursachte Fehler, die auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
14
Gut zum Druck
Nur bei von uns erstellten Anzeigen (separate Verrechnung) ab gelieferten
reprofähigen Vorlagen wird dem Inserenten vor Druckbeginn ein Probeabzug unterbreitet mit der Angabe, bis wann Korrekturen entgegengenommen werden können. Bleibt der Verlag bis zu diesem Termin ohne Bericht,
so ist er zur Annahme berechtigt, dass die Anzeige «Gut zum Druck» ist.
Korrekturen, die von der Vorlage abweichen und eine Neubearbeitung der
Palette erfordern, können nur angenommen werden, wenn die dafür notwendige Zeit zur Verfügung steht und der Inserent für die Kosten aufkommt. Für gelieferte belichtungsfertige Daten wird kein Probeabzug erstellt.
15
Druckunterlagen
Für die termingerechte Lieferung der Druckunterlagen oder Beilagen ist
der Auftraggeber verantwortlich. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der
Verlag bzw. die Werbegesellschaft für geliefertes Druck- und Datenmaterial weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig.
16
Tarifänderungen
Tarifänderungen bleiben vorbehalten und treten für alle Inserenten gleichzeitig in Kraft. Der Inserent hat jedoch das Recht, innerhalb von 2 Wochen
seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht.
17
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der Geschäftsstelle der Gesellschaft, die den Insertionsvertrag abgeschlossen hat. In diesem Fall ist
der Gerichtsstand Zürich.
Diese Insertionsbedingungen gelten ab 1.1.2015 und ersetzen alle
früheren Fassungen.
35
VERLAG UND REDAKTION
Axel Springer Schweiz AG
Förrlibuckstrasse 70
Postfach 3108
CH-8021 Zürich
Telefon +41 (0)43 444 59 02
Fax +41 (0)43 444 59 36
www.schweizerbank.ch
VERLAGSLEITUNG
Dr. Thomas Garms,
Maike Juchler (Stellvertretung)
SALES DIRECTOR
WIRTSCHAFTSMEDIEN
Musti Asaf
ANZEIGENLEITUNG /
PRODUCT MANAGEMENT
Christian Santa
Telefon +41 (0)43 444 58 71
Fax +41 (0)43 444 59 36
[email protected]
VERKAUFSINNENDIENST
Susanne Schellig
Telefon +41 (0)43 444 58 75
Fax +41 (0)43 444 59 36
[email protected]
Karin Weber
Telefon +41 (0)43 444 58 62
Fax +41 (0)43 444 59 36
[email protected]
LESERMARKETING
Leitung Marketing
Patrizia Serra
Telefon +41 (0)43 444 58 90
Fax +41 (0)43 444 59 32
[email protected]
Product Manager
Michelle Schmid
Telefon +41 (0)43 444 59 13
Fax +41 (0)43 444 59 32
[email protected]
VERKAUF INTERNATIONAL
Deutschland
IMV Internationale Medien
Vermarktung GmbH
Wolfgang Jäger
Hauptstrasse 29
D-82319 Starnberg
Tel. +49 8151 550 8959
Fax +49 8151 550 9180
[email protected]
England
Axel Springer AG
Patricia Meier Woster
120 Charing Cross Road
GB-London WC2H OJR
Telefon +44 207 836 43 13
Fax +44 207 836 53 64
[email protected]
Frankreich
Axel Springer Média France
Laura Barbier
93, Av. Charles de Gaulle
F-92521 Neuilly sur Seine Cedex
Tel. +33 1 76 21 85 00
Fax +33 1 76 21 85 01
[email protected]
Italien
Axel Springer Media Italia S.r.l.
Cristiano Merlo
21, Via Leopardi
I-20123 Milano
Tel. +39 0243 98 1865
Fax +39 0243 40 0425
[email protected]
CHEFREDAKTION
René Maier
Telefon +41 (0)43 444 59 02
Fax +41 (0)43 444 59 36
[email protected]
Axel Springer Schweiz AG
Postfach, CH-8021 Zürich
36