Rundbrief - Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern eV

Verband für landwirtschaftliche
Fachbildung
Miesbach und Wolfratshausen
Ausgabe April 2015
Einweihungsfeier des „Grünen Zentrums“ –
Wer bekommt nun den Schlüssel?
Liebe Ehemalige,
erstmals von unserer neuen Geschäftsstelle des VLF Miesbach im Grünen
Zentrum in Holzkirchen aus, melden wir uns bei Ihnen mit unserem Frühjahrsbrief.
Nachdem wir uns soweit eingelebt haben, und der Schulwinter mit dem 1.
Semester der Landwirtschaftsschule und der Almakademie zu Ende ist, warten bereits die nächsten Aufgaben auf uns. „Antragstellung und Beratung zu
den Anträgen der GAP-Reform im Rahmen des Mehrfachantrages“ „Sach-
kundenachweis Pflanzenschutz“, Umsetzung der „Investiven Förderprogramme“ usw . belasten Bauern und Landwirtschaftsamt gleichermaßen.
Wir alle haben berechtigten Grund zum Stöhnen und leiden unter einer immer unzumutbareren Bürokratie aus Brüssel. Herr Stoiber hat uns in der
Landwirtschaft in seiner Funktion als EU-Chef-Entbürokratisierer offensichtlich völlig vergessen. Wir dürfen uns trotz dieser Ohnmacht aber nicht demotivieren und schon gar nicht die Freude rauben lassen, die Höfe weiter zu
bewirtschaften.
Unsere hoffentlich nachhaltige, bodengebundene und von der Gesellschaft
akzeptierte Landwirtschaft ist es trotz der Brüsseler Hemmnisse wert, auch
in der Zukunft erhalten zu bleiben..
Als Trostpflaster für die aktuellen Mühen veranstalten wir für beide VLFs
wieder entsprechende Veranstaltungen im Sommer-Halbjahr, um in geselliger Runde lehrreiche Themen aufzugreifen, sich gedanklich auszutauschen,
aber auch mal das Leben im Freundeskreis genießen zu können.
Viele unserer Ehemaligen schätzen und nutzen dieses Angebot. Wir würden
uns aber sehr freuen, wenn auch unsere jungen Damen und Herren, die die
Ausbildung in Land- und Hauswirtschaftsschule erst abgeschlossen haben,
sich beteiligen würden, um den Zusammenhalt im Verband und die während
der Schulzeit entstandenen Freundschaften zu pflegen.
Dazu bedarf es einiger Personen, die die Initiative ergreifen und Klassenkameraden motivieren, den einen oder anderen Termin/Fahrten sich vorzumerken. Aus eigener Erfahrung bedarf es fester Termine auch für die Freizeitgestaltung, um sich nicht immer nur der Arbeit zu unterwerfen.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gutes Sommer-Halbjahr und viel
Spaß mit unserem Programmangebot.
VLF-Wolfratshausen:
VLF-Miesbach
Alois Schuller, 1. Vorsitzender
Monika März, Frauenvertreterin
Georg Bocksberger, Geschäftsführer
Max Josef Essendorfer 1. Vorsitzender
Anneliese Drexl, Frauenvertreterin
Rüdiger Obermaier, Geschäftsführer
VLF Miesbach: Abbuchung der Mitgliedsbeiträge
Im Rahmen der Umstellung auf das neue SEPA-Verfahren erheben wir
heuer die Mitgliedsbeiträge für 2014 und 2015 in einem Arbeitsgang.
Wegen der Umstellung auf ein neues Abbuchungsprogramm haben wir
im vergangenen Jahr keine Beiträge kassiert.
Seite 2
Sommer-Termine:
Die zweitägige VLFBergtour- ein Höhepunkt
im Jahresablauf
VLF- Miesbach:
Montag, 27. April 2015
Abfahrt 8:00 Uhr
Waizinger Wiese in Miesbach,
Zusteigemöglichkeit Kreuzstr. 8:15 Uhr,
8:30 Uhr Tölz Kaserne (Hauptkreuzung)
VLF-Bäuerinnenlehrfahrt ins
obere Inntal über Garmisch,
Fernpaß auf das Mieminger
Plateau und über Scharnitz,
Mittenwald zurück. (Betriebsbesichtigung und Wallfahrtskirche
Locherboden
Freitag, 5. Juni 2015
Treffpunkt 9:30 Uhr am Parkplatz vor der
Wallberg-Talstation
Familien-Radtour zur Boar-Alm
(Langenau) für Jung und Alt
Sonntag-Montag, 5./6. Juli
(Angemeldete erhalten einen Brief mit
Detail-Infos)
Dienstag, 25. August
Abfahrt: 6:00 Uhr am Parkplatz „Waizinger-Wiese“
2-Tages-Bergtour in Südtirol
(Sarntaler-Alpen) von Klausen
aus zur Radlseehütte
Ein-Tages-Bergtour auf den
Gilfert/Nähe Schwaz
Donnerstag-Sonntag, 17.-20. September
Herbstlehrfahrt über Pilsen,
Prag nach Schlesien (Polen)
Kosten ca. 420 €
Seite 3
VLF-Wolfratshausen:
Gartenvormittag im Grünen Zentrum in Holzkirchen
Am Mittwoch, 13. Mai 2015, laden wir, der VLF-Kreisverband Bad TölzWolfratshausen, interessierte VLF-Frauen zu einem Gartenvormittag
(9:00 bis ca. 11:30 Uhr) ins Grüne Zentrum Holzkirchen ein.
Ein Punkt des Vormittags ist die Vorstellung der neuen Gartenanlage
des Grünen Zentrums, anschließend gibt es einen kleinen Imbiss mit
einer Vorführung zum Thema Gartengestaltung mit Flechtwerk.
Interessierte VLF-Mitglieder melden ich bitte bis 30. April 2015 unter
08024 46039-9213 oder -0 an.
Sonntag, 04.10. bis Dienstag 06.10.2015
Die Herbstlehrfahrt führt nach Südböhmen in die Region Budweis
04.10.: Abfahrt von Wolfratshausen über Deggendorf nach Neuschönau,
unterwegs Frühstückspause in einem Bauernhofcafe. Begehung eines
Baumwipfelpfades. Weiterfahrt nach Budweis und Stadtbesichtigung,
Hotelbezug in Budweis.
05.10: Besichtigung eines landwirtschaftlichen Betriebes (Agrikombinat),
anschließend Besichtigung der Budweiser Brauerei. Nachmittags Fahrt
nach Hluboka und Besichtigung von Schloss Frauenberg.
Im Hotel: böhmischer Abend mit regionalen Spezialitäten und böhmischer
Musik.
06.10: Fahrt nach Krummau und Stadtbesichtigung, anschließend Freizeit zum Bummeln. Auf der Heimfahrt Besichtigung der Stiftskirche
Schlägl im Waldviertel (Österreich).
Leistungen:
Busfahrt, 2x Übernachtung, Frühstück und Abendessen im Hotel, Führungen und Besichtigungen lt. Programm
Kosten: je nach Teilnehmerzahl, ca. 330 €/Person im Doppelzimmer.
Einzelzimmerzuschlag 50 €.
Anmeldung bis zum 31.07.2015,
08024 4603-0 oder 9213,
Seite 4
AELF Holzkirchen mit
VLF-Wolfratshausen & Miesbach:
Montag, 20. Juli 2015 - Öko-Modell-Region-Exkursion
nach Neumarkt in der Oberpfalz.
Anfang Juli werden wir, in Vorbereitung auf unser "Bio-Regio-Vorhaben" im
Landkreis Miesbach, eine Informationsexkursion in den Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz unternehmen, um uns mit Fachleuten über deren
Erfahrungen und Meinungen auszutauschen. Interessenten und Kommunalpolitiker der Landkreise Miesbach und Bad Tölz/Wolfratshausen sind
dazu herzlich eingeladen.
Das Programm wird noch gesondert bekannt gegeben.
Freitag 14. August 2015 – VLF Almwanderung
9:00 Uhr Treffpunkt am Großparkplatz Birkenstein,
Almwanderung für Jung und Alt, über und um den Breitenstein
Weitere Terminhinweise des Landwirtschaftamtes
Umstellung auf Öko-Landbau in der Milchviehhaltung
Dienstag, den 14. April 2015. An diesem Termin findet um 20:00 Uhr in der
Mensa des Grünen Zentrums in Holzkirchen eine Abendveranstaltung zum
Thema "Umstellung auf Biomilcherzeugung" statt. Dabei haben die Bäuerinnen und Bauern die Gelegenheit, sich von verschiedenen Fachleuten informieren zu lassen, ob für den einzelnen Betrieb eine Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise sinnvoll und wirtschaftlich ist. Vertreter der Molkereien des Fachzentrums "Ökolandbau" und eine praktizierende Bio-Bäuerin
werden referieren und Rede und Antwort stehen.
Heumilch-Exkursion ins Salzburger-Land
Dienstag., den 28. April 2015. An diesem Tag veranstaltet das AELF
Holzkirchen, als Ergänzung der Fachveranstaltung in der Naturkäserei, eine
"Heumilch-Exkursion" ins Salzburger-Land statt. Dort werden wir die
Gelegenheit haben, zusammen mit dem ARGE-Heumilch-ÖsterreichVorsitzenden Karl Neuhofer 2 landwirtschaftliche.Betriebe und einen Heumilch-Verarbeitungsbetrieb zu besichtigen. Anmeldungen werden ab sofort
entgegengenommen.
Abfahrt ist um 8:00 Uhr am Parkplatz der Waitzinger Wiese in Miesbach.
Seite 5
Nach geschafftem Aufstieg griabig
beinand sitzen und ratschen – die
Ehemaligen auf der Bergstaffelalm
Nachrichten aus Amt & Schule
Liebe Ehemalige,
es ist weitestgehend vollbracht! Landwirtschaftsamt und -schule sind ins
Grüne Zentrum Holzkirchen umgezogen, und auch die Einweihungsfeierlichkeiten sind vorüber. Seit Jahresbeginn haben wir um- und eingeräumt
und nicht nur unsere Akten geordnet. Langsam hat alles seinen Platz gefunden. Zudem mussten und müssen wir Organisationsabläufe neu organisieren und optimieren. Auch auf zwischenmenschlicher Ebene haben sich die
beiden ehemaligen Standorte Miesbach und Wolfratshausen des Amts
schon gut zusammengefunden.
Umzug, Schulbetrieb, Antragstellung für die Agrarumweltmaßnahmen und
Vorbereitungsarbeiten für die Einweihungsfeier und den Tag der offenen Tür
waren für uns in der Summe eine große Herausforderung und Belastung.
Sie erlauben es mir, an dieser Stelle auch einmal allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Amts ein ganz großes Lob auszusprechen. Das in den vergangenen Wochen gezeigte Engagement und der große Einsatzwille sind
keine Selbstverständlichkeit.
Ich glaube im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittlerweile sagen zu dürfen: Wir fühlen uns im Grünen Zentrum sehr wohl. In diesem Sinne wollen wir auch alles unternehmen, dass wir von unseren Bäuerinnen
und Bauern als modernes und bürgerfreundliches Dienstleistungszentrum
wahrgenommen werden. Auch Sie sollen sich im Grünen Zentrum wohl fühlen und gerne zu uns kommen!
Ihr Stefan Gabler
Seite 6
Eine angenehme
Pflicht für unseren
Minister H. Brunner
Almakademie für Land- und Almwirtschaft Miesbach
Vom 07. Januar bis 13. Februar 2015 fand das sechswöchige Blockseminar
für die 23 Teilnehmer der Akademie für Land- und Almwirtschaft statt.
Schwerpunktmäßig war der Unterricht auf die Fächer Betriebswirtschaft,
pflanzliche und tierische Erzeugung, Tiergesundheit, Sozialkunde und
Agrarpolitik ausgelegt.
Parallel zum Unterricht wurden Exkursionen und Seminartage zu den Themen Tierhaltung, Fruchtbarkeit im Milchviehstall, Tierbeurteilung und Einkommenskombinationen durchgeführt. Neu war dieses Jahr auch der Besuch an der Besamungsstation Grub, welcher bei den Teilnehmern sehr gut
ankam.
Der Hauptteil der Ausbildung ist nun erledigt. Auch das einwöchige Ergänzungsseminar, das auf dem Unterricht des Blockseminares aufbaut, ist abgeschlossen. Die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfung zum Landwirt
laufen.
Im April bis Juni warten dann noch einzelne Schulungstage auf die Teilnehmer bis es dann in die Abschlussprüfung zum Landwirt geht.
Und zu guter Letzt: Die Akademie erfreut sich einer sehr regen Nachfrage.
Das Akademiejahr für 2015/16 ist vollständig ausgebucht sowie inzwischen
auch die nächsten beiden darauffolgenden Akademiejahre.
Seite 7
Akademie 2014/15
Aus der Abteilung Förderung
Mehrfachantrag 2015 – Antragstellung vom 23. März bis 15. Mai 2015
Die Mehrfachantragstellung 2015 steht unter dem Zeichen der neuen GAPReform. Da sich zahlreiche Änderungen ergeben haben, läuft die Antragstellung 2015 aus technischen Gründen dieses Jahr erst seit dem 23. März in
iBALIS. Für jeden Landwirt wurde auch heuer wieder ein persönlicher Termin reserviert. Dieser Termin dient für Papierantragsteller zur Abgabe des
MFA und für Online-Antragsteller, um Unstimmigkeiten und offene Fragen
zu klären. Ihren persönlichen Besprechungstermin finden Sie im Anschreiben des Herrn Staatsministers Brunner und auch immer aktuell im Internet
unter www.ibalis.bayern.de nach der Anmeldung im eigenen Betrieb. Bitte
stellen Sie vor Ihrem mitgeteilten, persönlichen Besprechungstermin den
Antrag online!
Antragsende ist dieses Jahr Freitag, der 15. Mai 2015
Ein großer Teil der Landwirte hat bereits in den vergangenen Jahren das
Internetportal „iBALIS“ zur Antragstellung genutzt. Hierfür möchten wir uns
recht herzlich bedanken und alle bisherigen Papierantragsteller dazu ermutigen, ihren Antrag in Zukunft auch über die Internetanwendung zu stellen.
Sie benötigen dazu nur Ihre Betriebsnummer und die zugehörige PIN der
HI-Tier-Datenbank. Soweit noch nicht vorhanden, erhalten Sie PIN kostenlos beim LKV Bayern unter 089 544348-71, per Fax 089 544348-70, per
Email:
[email protected]
oder
online
unter
dem
Link:
http://www.lkv.bayern.de/kennzeichnung/f_pinAntrag.htm.
Seite 8
Jeder Landwirt hat eine Anleitung zur Antragstellung zugesandt bekommen;
zudem wird man in iBALIS durch den Antrag geführt und erhält entsprechende Anleitungen bis hin zu Demo-Videos. Sofern Sie Hilfe benötigen,
wenden Sie sich bitte an die bekannten Dienstleister: die örtlichen Maschinenringe, BBV, LKP (H. Hölzl), Rothbauer & Dr. Weitl, H. Holzer, H. Kandlinger, H. Schönauer jun.
Zudem gibt es wie in den Vorjahren eine Eingabestation in den Räumen der
Abteilung Förderung des AELF Holzkirchen. Alle Landwirte, die davon Gebrauch machen wollen, bitten wir, zuvor mit der Abteilung Förderung einen
Termin zu vereinbaren.
Agrarreform 2015 – Was ist neu?
Neuzuteilung von Zahlungsansprüchen:
Im Jahr 2015 werden die Zahlungsansprüche im Rahmen der neuen Basisprämienregelung neu zugeteilt. Somit haben die bestehenden Zahlungsansprüche zum Jahresende 2014 ihre Gültigkeit verloren.
Anbauplanung im Zeichen des Greenings
Zum Greening gehören drei Anforderungen:
• Anbaudiversifizierung
• Dauergrünlanderhalt
• Ökologische Vorrangflächen (ÖVF)
Zur Anbaudiversifizierung:
Betroffen sind nur Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerfläche! Eine Sonderregelung gibt es auch noch für Betriebe mit mehr als 75 % Grünland- und
Ackerfutterbau an der gesamten LF. Betriebe mit 10 – 30 ha AF müssen
mindestens 2 Kulturen anbauen, bei Betrieben mit mehr als 30 ha AF sind
es mindestens 3 Kulturen. Dabei ist eine Hauptkultur auf max. 75 % Anteil
der AF begrenzt, die beiden größten Kulturen zusammen dürfen max. 95 %
ausmachen. Betroffene Betriebe müssen diese neuen Auflagen in der aktuellen Anbauplanung berücksichtigen, da das entsprechende Verhältnis bereits im Mehrfachantrag 2015 nachgewiesen werden muss,.
Zum Erhalt des Dauergrünlandes
Seit 6. Juni 2014 gilt für Bayern ein Umbruchverbot von Dauergrünland! Eine Verlegung des Dauergrünlandes auf eine andere Fläche muss am AELF
vorab beantragt werden.
Seite 9
Zur Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF)
Betroffen sind alle Betriebe, die mehr als 15 ha AF bewirtschaften. Grundsätzlich sind 5 % der AF als Vorrangfläche auszuweisen. Hierzu kann aus
einer Liste von Maßnahmen ausgewählt werden, wobei die einzelnen Maßnahmen unterschiedliche Gewichtungsfaktoren haben.
Ausnahmen von den Greening - Auflagen
Ökobetriebe sind von den Auflagen zur Anbaudiversifizierung und von der
Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen befreit. Betriebe, die sich zum
Kleinerzeuger erklären, sind von allen Greening Auflagen befreit. Allerdings
ist beim Kleinerzeuger die Prämie auf 1.250 € je Betrieb gedeckelt und wird
deshalb nur ausnahmsweise in Betracht kommen.
Umsetzung in „iBALIS“:
Wie bisher müssen die einzelnen Nutzungen für jedes Feldstück erfasst
werden. Werden auf einem Feldstück zwei Kulturen wie Weizen und Mais
angebaut, so ist eine Schlagbildung erforderlich, d.h. das Feldstück muss in
Teilschläge unterteilt werden. Dies erfolgt in „iBALIS“ unter der Anwendung
„Nutzung“. Hier sind zuerst die einzelnen Schläge nach Lage und Größe
grafisch zu erfassen. Die einzelnen Nutzungen sind dann auf den jeweiligen
Schlägen zu erfassen. Auch beim Grünland sind Schläge grafisch zu erfassen, wenn unterschiedliche Nutzungen auf einem Feldstück bestehen (z. B.
Wiese und Mähweide oder Streuwiese oder Hutung …).
Des Weiteren muss man in „iBALIS“ seine gewählten ökologischen Vorrangflächen eingeben. Dies erfolgt unter dem Punkt „ÖVF“ in der Feldstückskarte. Es können die einzelnen Maßnahmen gewählt und dann dem jeweiligen
Feldstück zugeteilt werden. Mit Hilfe eines Zeichenwerkzeuges kann man
über Begrenzungspunkte die Flächen einzeichnen und speichern.
Wir bitten Sie dringend, die grafische Erfassung der Schläge einschließlich
der ökologischen Vorrangflächen („Digitalisierung“) frühzeitig vorzunehmen
Mit der Digitalisierung ist ein wesentlicher Teil der Antragstellung erledigt.
Eine weitere neu hinzu gekommene Anwendung ist der „Greening-Rechner“.
Dieser befindet sich unter dem Reiter „Betriebsinformation“. Der „GreeningRechner“ bietet Ihnen eine Planungshilfe für das Greening. Sie können dort
Ihren Betrieb durchspielen und schauen, ob ihr Betrieb die „Greeninganforderungen“ erfüllt. Der Rechner wertet die Anbaudiversifizierung an Hand
ihrer eingegebenen Daten aus und sagt ihnen, wie viel ökologische Vorrangfläche der Betrieb bereitzustellen hat. Dieses Hilfsmittel ist eine wertvolle
Anwendung, die Sie in Ihrer Anbauplanung stark unterstützen kann. Bitte
Seite 10
nutzen Sie daher das Angebot und machen Sie sich mit dem Rechner vertraut.
Das AELF Holzkirchen wünscht allen Landwirten eine erfolgreiche, problemlose Mehrfachantragstellung 2015 und eine gute Umsetzung der neuen Agrarreform.
Änderung bei der Entstehung von Dauergrünland
Alle Flächen, die durchgehend seit 2010 mit einer Grünlandnutzung beantragt worden sind, werden, zu Dauergrünland, wenn sie 2015 wieder „grün“
genutzt werden (z.B. als Klee oder Wechselgrünland …). Dabei spielt es
keine Rolle, ob seit 2010 ein Wechsel zwischen verschiedenen Grünlandnutzungen erfolgt ist (z. B. 2010 und 2011 Kleegras, 2012 und 2013 Ackergras, 2014 Klee).
Flächenüberprüfung
Wie jedes Jahr sind die Feldstücke zu überprüfen, ob die Abgrenzung und
damit die Flächengröße korrekt ist. Besonders bei extensiv genutzten Flächen ist eine kritische Prüfung erforderlich:
Bei Hereinwachsen des Waldrandes, bei zunehmender Verbuschung / Verunkrautung ist zu prüfen, ob eine landwirtschaftliche Nutzung wie auf den
übrigen Flächen noch gegeben ist. Ein Aufsuchen von solchen Flächen
durch Weidetiere allein reicht nicht aus, wenn der Futteraufwuchs im Vergleich zu den übrigen Flächen deutlich geringer oder nur von untergeordneter Bedeutung ist. Auf Almen ist zudem zu prüfen, ob die Beschirmung durch
Bäume unter 40% liegt (Lichtweidefläche) und ob tatsächlich eine Beweidung stattfindet (z. B. bei steilen Flächen).
Informationsveranstaltungen zu "Mehrfachantrag 2015 und GAPReform" finden an folgenden Terminen statt:
• Mittwoch 08.04. um 19.30 Uhr im Bräuwirt Miesbach
• Mittwoch 15.04. um 19.30 Uhr im Holzwirt Ascholding
Das AELF führt Schulungen für Landwirte durch, um Ihnen Hilfestellung für
das elektronische Antragsverfahren über iBALIS zu geben. Diese werden
am AELF Holzkirchen im EDV-Raum durchgeführt. Bitte bringen Sie zu diesen Terminen ihre Zugangsdaten mit, Sie können dann direkt an Ihrem MFA
08024 460 39-0 Termine hierfür:
arbeiten. Anmeldung bei Frau Zenz
•
•
•
Freitag, 10.04., 14:00 Uhr
Montag, 13.04., 10:00 Uhr
Donnerstag, 16.04., 19:30 Uhr
Seite 11
Aus der Abteilung L2 Bildung und Beratung
Sachgebiet 2.1 Ernährung, Haushaltsleistungen
Aus dem Schulbetrieb der Abteilung Hauswirtschaft mit ihrem
1-semestrigen Studiengang in Vollzeitform, ab jetzt in neuer zeitlicher
Abfolge
Seit Anfang Februar 2015 besuchen im so genannten „ersten Kurs“, d.h. im
ersten Halbjahr 2015, 22 Studierende die Hauswirtschaftsschule Holzkirchen in Vollzeitform. Schulleiter ist Dr. Stefan Gabler, Frau Gerlinde Simon
und Frau Theresia Lindermayer wechseln sich in der Semesterleitung ab.
Titel: Der erste Jahrgang
des Studiengangs
Hauswirtschaft in Vollzeitform an der Landwirtschaftsschule Holzkirchen
Dieser „erste Kurs“ in der neuen Hauswirtschaftsschule läuft bis 10. Juli
2015 und endet an diesem Termin mit der Abschlussfeier. Der nächste Kurs,
der bis Januar 2016 dauert, ist bereits voll ausgebucht. Bei Interesse am
Kurs 3, der ab Januar 2016 beginnt, ist eine baldmögliche Kontaktaufnahme
zu empfehlen,
08024 456039-9118 bei Frau Gelinde Simon.
Neu ist ab diesem Schuljahr, dass die Studierenden eine praktische Prüfung ablegen müssen und dann, nach bestandener Prüfung, den Titel
„Fachkraft für Ernährung und Haushaltsführung“ tragen dürfen.
Im neu errichteten Studierendenwohnheim sind 15 interne Studierende untergebracht, 5 Studierende sind „extern“ und kommen jeden Tag von zuhause in den Unterricht.
Seite 12
Angebote für junge Familien/Kindertagesstätten
In dem neuen Jahresprogramm für junge Familien bietet das Amt attraktive
kostenlose Kurse zum Thema „Ernährung und Bewegung“, die allen Eltern,
Müttern und Vätern aus den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen und
Miesbach offen stehen. Da die Basis für ein gesundes Essverhalten in früher
Kindheit gelegt wird, werden Familien mit Kleinkindern durch diese Seminare bei der Führung eines gesunden Lebensstils unterstützt. Die Referenten
dieser Seminare sind Experten in Sachen Ernährung und Bewegung. (Oekotrophologen, Diätassistenten, Kräuterpädagogen, Gesundheitsmanager oder
Personaltrainer). Ansprechpartner für Junge Eltern mit Kleinkindern (0-3
Jahre) in den Landkreisen Bad-Tölz/Wolfratshausen und Miesbach sind
Theresia Lindermayer und Frau Elisabeth Hütz.
Mit „Gesund und fit im Kinder – Alltag“ spricht das Amt zusätzlich junge
Eltern mit Kindern (3-6 Jahre) in Kindertagesstätten an. Dabei können 6
Mitmachaktionen gebucht werden, die eine ausgewogene Ernährung in der
Kita und Zuhause vermitteln. Ansprechpartnerin für dieses Programm ist
Frau Stephanie Schmid. Gerne können sich auch interessierte Kindertageseinrichtungen für das kommende Kindergartenjahr am Amt melden. Unsere
aktuellen
Kursangebote
finden
Sie
auf
www.aelf-hk.bayern.de
Bayerische Ernährungstage 2015: „Gesund essen ein Leben lang“
Aktionstag im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Grünen
Zentrum Holzkirchen (GZH), in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt
Bad Tölz, am 13.06.2015 von 11.00 bis 15.00 Uhr.
Sinnesparcours im „Nacht-Modus“: Im Nacht- bzw. Blindmodus werden
die Teilnehmer durch einen Sinnenparcours geführt, den das LRA Bad Tölz
zur Verfügung stellt und aufbaut. Die Sinnesreize sollen mit Hilfe des Sinnesparcours verstärkt wahrgenommen werden, um Sie empfindsamer zu
machen bzw. zu sensibilisieren. Sowohl Kinder als auch Eltern/Erwachsene
können/dürfen den Parcours durchlaufen. Der Parcours dauert etwa 25 – 30
Minuten.
Parallel werden Vorführungen -mit Kostproben- angeboten.
Fortbildung für Gartenbäuerinnen
Am Freitag, den 12. Juni 2015 erwartet von 9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr die
Teilnehmer/Innen eine umfassende Fortbildung im Bereich Boden, Wetter
und Heilkräuterkunde.
Die Maßnahme beginnt mit einer Führung durch den Arzneigarten der Fa.
Salus in Bruckmühl. Bei der Gartenbäuerin Elisabeth Hamberger, BruckSeite 13
mühl, referiert der Gärtnermeister Georg Schmötzer über nachhaltige Bodenverbesserung durch Terra Preta, Homöopathie und Effektive Mikroorganismen (EM). Am Nachmittag erfahren die TN von Herrn Michael Luckas
wissenswertes über „Garten- und Wetterzeichen der Natur erkennen“ .
Kosten je nach Teilnehmerzahl 20,00 € plus Verpflegungskosten. Max. 30
Teilnehmer. Anmeldung über das Formblatt „Qualifizierungen“, die auf der
Homepage des AELF Holzkirchen www.aelf-hk.bayern.de zu finden ist
Anmeldeschluss ist der 01. Juni 15. Nähere Informationen bei Fr. Theresia
Dennhöfer unter
08024 46039-9120.
Ausbildungsstätten in der Hauswirtschaft gesucht
Hauswirtschaft hat Zukunft! Geben Sie jungen Menschen eine Chance und
bilden Sie auf Ihrem Betrieb junge Menschen in der Hauswirtschaft aus! Als
Ausbildungsstätte geeignet sind landwirtschaftliche Unternehmerhaushalte,
Privathaushalte, Hotel- und Gaststätten, Rehakliniken, Tagungshäuser, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser u.v.m.
Bitte melden Sie sich bei der zuständigen Ausbildungsberaterin Frau Barbara Schmid unter der Rufnummer
0881 994-0 oder [email protected]
Sachgebiet 2.2 Landwirtschaft
Antragstellung zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung wurde
eröffnet
Seit Anfang Februar 2015 können wieder Anträge für die Einzelbetriebliche
Investitionsförderung gestellt werden. Wie bereits im VLF-Rundschreiben
vom November veröffentlicht, ist die Investitionsförderung in drei verschiedene Programmteile untergliedert.
1. Agrarinvestitionsförderprogramm (‚AFP):
Mindesstinvestitinsvolumen: 20.000 € - zuwendungsfähig sind maximal 750.000 €
Basis-Fördersatz: 15 %
Premium-Fördersatz: 35 %
Investitionen in kleine Milchviehlaufställe (erstmalige Umstellung von
Anbindehaltung zur Laufstallhaltung bis zu einem Investitionsvolumen von maximal 300.000 €)
Basis-Fördersatz: 20 %
Premium-Fördersatz: 40 %
Alle Antragsteller müssen künftig an einem Auswahlverfahren zu einem bestimmten Auswahltermin teilnehmen.
Seite 14
2. Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL):
Investitionen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen z.B. Tierausläufe, ausgewählte Investitionen im Rahmen der Tierwohlinitiative
sowie notwendigen Anpassungsinvestitionen in der Tierhaltung in
Öko- und Umstellungsbetrieben, Heutrocknungsanlagen auf Basis
von regenerativen Energien sowie Weidemelkstände und Investitionen im Berggebiet und im Weinbau.
Mindestinvestitionsvolumen 5.000 €, maximal 100.000 € Kosten sind
zuwendungsfähig.
Fördersatz: 25 %
Beim BaySL-Programm wird ein vereinfachtes Förderverfahren angewendet.
3. Diversifizierungsförderung (DIV):
Hier werden Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen
Einkommensquellen bezuschusst.
Mindestinvestitionsvolumen: 10.000 €, maximal 400.000 € zuwendungsfähig
Fördersatz: 25 %
Ausführliche Informationen zu allen Förderprogrammen finden Sie
unter www.landwirtschaft.bayern.de/foerderwegweiser
Ansprechpartner am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen sind Frau Jager
08024 46039-9109, Herr Kühl
08024 4603908024 46039-9106.
9113 und Herr Wank
Pflanzenschutz-Sachkundenachweis für Land- und Forstwirtschaft
Sachkundenachweis im Pflanzenschutz: Neue Karte beantragen!
Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere berät. Künftig wird dafür nur noch
die bundeseinheitliche Scheckkarte als Nachweis der Sachkunde anerkannt.
Personen, die bereits am 14. Februar 2012 sachkundig im Pflanzenschutz
waren, müssen den Sachkundenachweis bis spätestens 26. Mai 2015
beantragen.
Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person beantragt
werden, dies kann auch online erfolgen.
http://www.pflanzenschutz-skn.de/dislservice/faces/index.xhtml
Seite 15
Für die Bearbeitung der Anträge sind in Bayern die für den Erstwohnsitz des
Antragstellers zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
(ÄELF) zuständig. Ihr Online-Antrag wird automatisch an das entsprechende
Amt weitergeleitet. Das AELF prüft den Antrag auf Vollständigkeit bzw.
Zeugnisnachweis. Sofern die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vorliegen, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (20 Euro). Im Anschluss wird der neue Sachkundenachweis
im Scheckkartenformat von einem zentralen Dienstleister versandt.
Fortbildungspflicht
Für alle Sachkundigen im Pflanzenschutz besteht nach der neuen Verordnung die Verpflichtung, innerhalb eines Dreijahreszeitraumes, einmal eine
anerkannte, kostenpflichtige Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Für
Altsachkundige, welche vor dem 14.Februar 2012 bereits sachkundig waren,
beginnt der Fortbildungszeitraum ab dem 1.Januar 2013. Somit ist bis zum
31.12.2015 bereits eine Fortbildung zu besuchen.
Termine Pflanzenschutzgerätekontrolle 2015
Prüftermin Firma
Prüfort
Telefon
11.- 19.05. BayWa AG
Sauerlach
11.- 12.05. Gaar Landtech. Höhenkirchen/
Siegertsbrunn
Noch offen Schmelzer R. Putzbrunn/
Ödenstockach
max. Messbreite
08104 6490-0
08102 71010
21 m
32 m
089 60013200
21 m
Zur Eröffnung: Glück & Erfolg Diesem Glückwunsch schließt
sich der VLF gerne an
Seite 16
Aus dem Bereich Forsten
Das Waldnaturschutzjahr 2015
Der Wald und seine Bewirtschaftung sind in den letzten Jahren zunehmend in die öffentliche Diskussion geraten. Dabei reduzieren verschiedene gesellschaftliche Kreise die Waldbewirtschaftung gerne auf
die reine Holzernte. Oft verbunden mit dem Vorwurf einer Ausbeutung
der Wälder. Die Fülle der Leistungen, welche die bayerische Forstwirtschaft für den Naturschutz und das Gemeinwohl aller Bürgerinnen und
Bürger unseres Landes erbringt, tritt häufig in den Hintergrund. Um
diese Leistungen wieder vermehrt in das Bewusstsein der Menschen
zu rücken, hat Forstminister Helmut Brunner das Jahr 2015 zum "Aktionsjahr Waldnaturschutz" erklärt.
Dazu werden wir heuer zusammen mit der Waldbesitzervereinigung verschiedene Aktionen durchführen.
Wir können mehr Erfolge vorweisen als jede andere Landnutzungsform.
Dennoch können Sie als Waldbesitzer / innen noch mehr für den Waldnaturschutz erreichen, indem Sie z.B.
• naturnahe Bestockungen erhalten bzw. schaffen, insbesondere in
den vielgestaltigen und flächenmäßig überwiegenden
Bergmischwäldern sowie in den bei uns auch bedeutsamen Feuchtund Moorwäldern mit allen dazugehörigen Baumarten;
• eine Strukturvielfalt durch gemischte, ungleichaltrig und stufig aufgebaute Wälder mit artenreichen Waldrändern schaffen;
• alte und dicke Bäume (insbesondere Buche, Eiche, Tanne und Kiefer) oder Biotopbäume (Bäume mit Höhlen, Blitzschäden, Astabbrüchen, Pilzkonsolen) sowie stehendes und liegendes Totholz als wichtigen Lebensraum für viele Waldbewohner erhalten. Für Borkenkäfer
bruttaugliches Material ist hier allerdings nicht gemeint!
• Schwerpunktbejagungen in verbissgefährdeten Verjüngungen einfordern, um die Zukunft möglichst artenreicher Wälder zu sichern.
Zum Thema Waldnaturschutzjahr 2015 erhalten Sie weitere Informationen unter www.waldnaturschutz.bayern.de.
Seite 17
Foto: Strukturreiche und
gemischte Wälder, angereichert mit Totholz, leisten einen sehr großen
Beitrag zum Natur- und
Artenschutz.
Termine:
14. April 2015, 19:30 Uhr: Einen Vortrag mit dem Titel „Familienforstwirtschaft im Spannungsfeld des Naturschutzes“ hält Ministerialrat Günter
Biermayer auf der Jahreshauptversammlung der WBV Wolfratshausen im
Holzwirt, Ascholding.
Dienstag 12. Mai 2015, 10 Uhr: Auftaktveranstaltung zum Waldnaturschutzjahr
Die Auftaktveranstaltung zum Waldnaturschutzjahr findet im Wald des Isartalvereins östlich der Bahnlinie zwischen Wolfratshausen und Icking statt.
Weitere Informationen werden über die Presse und im Internet (www.aelfhk.bayern.de) bekannt gegeben.
Waldverjüngung im Fokus
Heuer erstellt das AELF Holzkirchen zum elften Mal seit 1986 das „Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung“. Ab Ende März beginnen die Aufnahmen im Gelände. Beim Verfahren soll größtmögliche Transparenz herrschen. Sollten Sie Interesse an den Aufnahmen haben oder weitere Informationen benötigen, so kontaktieren Sie baldmöglichst Ihren zuständigen AELF-Förster.
„Revierweise Aussagen“
In den Hegegemeinschaften, bei denen im vorangegangenen Gutachten
2012 die Verbissbelastung als "zu hoch" oder "deutlich zu hoch" bewertet
wurde ("rote Hegegemeinschaften“), werden für alle Jagdreviere ergänzende „Revierweise Aussagen“ erstellt. In den "grünen Hegegemeinschaften“
(Wertung der Verbissbelastung "günstig" oder "tragbar") werden „Revierwei
Seite 18
se Aussagen“ nur dann erstellt, wenn dies für das jeweilige Jagdrevier von
mindestens einem Beteiligten (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber oder Jagdgenosse) beantragt wurde. Die „Revierweisen Aussagen“
ergänzen das auf die Ebene der Hegegemeinschaft bezogene Forstliche
Gutachten und erhöhen die Aussagekraft und Transparenz des Gutachtens
auf Revierebene.
Fristverlängerung bis zum 01. Mai 2015
Öffentlichkeitsbeteiligung zu Natura 2000-Verordnung
Aufgrund des hohen Interesses und der Vielzahl an Nachfragen wird die
Öffentlichkeitsbeteiligung zur geplanten Natura 2000-Verordnung nochmals
verlängert. Die Verbände und Bürger erhalten weiter Gelegenheit, ihre Einwendungen, Fragen und Bedenken bis 1. Mai 2015 bei den zuständigen
Behörden vorzubringen. Die Regierungen sind Anlaufstellen für Einwendungen betroffener Bürger. Alle Einwände werden im Rahmen des laufenden
Verordnungsverfahrens geprüft und möglichst zeitnah beantwortet.
Die Umweltverwaltung hat den Verordnungsentwurf mit einem Informationsangebot „online“ bereitgestellt, Er ist im Internet unter der Adresse
http://q.bayern.de/natura2000-beteiligung einzusehen. Neben dem Verordnungstext mit allen Anlagen ist dort die neue Feinabgrenzung der FFHGebiete auf der Flurstückskarte im Maßstab 1:5.000 sowie die konkrete
rechtsverbindliche Darstellung der Erhaltungsziele einzusehen.
Bis zum Stichtag 1. Mai haben Sie die Möglichkeit, Einwendungen, Fragen
und Bedenken hierzu bei der Höheren Naturschutzbehörde, Regierung
Oberbayern schriftlich unter Verwendung des im Internet verfügbaren Formulars oder per E-Mail an
[email protected] vorzubringen.
Es wird dringend geraten diese Möglichkeit zu nutzen, da spätere Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden!
Überregionale Qualifizierungsangebote des FZ für
Diversifizierung und Strukturentwicklung
„Einstieg in die Bauernhofgastronomie“
Die Qualifizierung befähigt die Teilnehmer, den Betriebszweig Bäuerliche
Gastronomie einzurichten, professionell zu gestalten und individuelle Lösungen für das eigene Vorhaben zu finden. Infotag für Interessenten findet
Seite 19
am 27.04.15 von 9 – 13 Uhr statt. Anmeldung bis 17.04.15 bei Irmgard
Kuhn, AELF Neumarkt,
09181 4508-0
Der Tag der hauswirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmerinnen in
Oberbayern bietet viel Neues
Rosenheim. Der fünfte Oberbayerische Tag der hauswirtschaftlichen
Dienstleistungsunternehmerinnen findet am Mittwoch, 22. April von 09:00
Uhr bis 16:15 Uhr in Rohrdorf im Hotel zur Post statt.
Der Vormittag bietet den Teilnehmerinnen Fachinformation zur Wäschebehandlung im Privathaushalt. Was erfordern neue textile Materialien in ihrer
Behandlung? Wie rückt man besonderen Verschmutzungen zu Leibe? Welche Tipps gibt es zur Fleckenbehandlung?
Der Nachmittag dient dem Erfahrungsaustausch. Drei Unternehmerinnen
werden ihre neuen Angebote (Erstellen von Reinigungskonzepten, Haushaltsberatung und Betreuung von Senioren) vorstellen und sich den Fragen
der Zuhörerinnen stellen.
Anmeldung ist bis 02.04.2015 erbeten an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Claudia Opperer, Tel. 08031-30040, mail:
[email protected]
Der Tagungsbeitrag beträgt 15 Euro.
Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Ämter für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten in Oberbayern zu finden. Für Rosenheim:
www.aelf-ro.bayern.de,
Einstiegsseminar „Innovativer Unternehmer werden und sein“ frühzeitig planen
Landwirtsfamilien, die sich mit dem Gedanken tragen, in eine Einkommensalternative neben der Landwirtschaft einzusteigen, sollten sich frühzeitig
beim Fachzentrum Diversifizierung und Strukturentwicklung über die Teilnahme am o.g. Seminar informieren. Dieses Seminar ist die Voraussetzung
für die Teilnahme an weiteren fachspezifischen Seminaren.
Seite 20
Das Ziel des Einstiegsseminars „Innovativer Unternehmer“ ist es, den Betriebsleitern und Betriebsleiterinnen eine unternehmerische Grundqualifikation zur Existenzgründung und -weiterentwicklung in Einkommenskombinationen zu vermitteln. Folgende Inhalte werden vermittelt: Möglichkeiten und
Voraussetzungen für erfolgreiche Diversifizierung, Stärken- und SchwächenAnalyse des eigenen Betriebes und der Familie, steuerliche Fragen, Planungshilfen und rechtliche Grundlagen der Existenzgründung, sowie wirtschaftliche Aspekte.
Claudia Opperer, Fachzentrum Diversifizierung,
08031-30040,
mail: [email protected]
Zuchtviehmärkte
Miesbach: Nutzkälber: - jeden Donnerstag –
Ausnahme: Mi. 13. Mai und Mi. 03. Juni
Zuchtviehmarkt, Großvieh: 22. April, 20. Mai, 24. Juni, 29. Juli,
26. August, 23. September, 14. Oktober, 04. November, 25. Nov.
Weilheim: Großvieh- u. Zuchtkälbermarkt: 09. April, 07. Mai,
18. Juni, 30. Juli, 10. September, 15. Oktober
Nutzkälber: 13. April, 27. April, 11. Mai,
26. Mai, 08. Juni, 22. Juni, 06. Juli, 20. Juli,
03. August, 17. August, 31. August, 14. September, 28. September,
12. Oktober, 26. Oktober, 09. November
Impressum:
Geschäftsstellen am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen
VLF-MB: Rudolf-Diesel-Ring 1a - 83607 Holzkirchen 08024 46039-0
Geschäftsführer: Rüdiger Obermaier 08024 46039 9108
Telefax 08024 46039-1111
VLF-WOR: Rudolf-Diesel-Ring 1a - 83607 Holzkirchen –
08024 46039-0
Geschäftsführer: Georg Bocksberger –
08024 46039-9010
Telefax 08171 4317-143
E-Mail: [email protected] - http://www.aelf-hk.bayern.de
Seite 21
Werbung
Seite 22
Werbung
Seite 23
Werbung vom Zuchtverband
Seite 24