Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Miesbach und Wolfratshausen Ausgabe April 2015 Einweihungsfeier des „Grünen Zentrums“ – Wer bekommt nun den Schlüssel? Liebe Ehemalige, erstmals von unserer neuen Geschäftsstelle des VLF Miesbach im Grünen Zentrum in Holzkirchen aus, melden wir uns bei Ihnen mit unserem Frühjahrsbrief. Nachdem wir uns soweit eingelebt haben, und der Schulwinter mit dem 1. Semester der Landwirtschaftsschule und der Almakademie zu Ende ist, warten bereits die nächsten Aufgaben auf uns. „Antragstellung und Beratung zu den Anträgen der GAP-Reform im Rahmen des Mehrfachantrages“ „Sach- kundenachweis Pflanzenschutz“, Umsetzung der „Investiven Förderprogramme“ usw . belasten Bauern und Landwirtschaftsamt gleichermaßen. Wir alle haben berechtigten Grund zum Stöhnen und leiden unter einer immer unzumutbareren Bürokratie aus Brüssel. Herr Stoiber hat uns in der Landwirtschaft in seiner Funktion als EU-Chef-Entbürokratisierer offensichtlich völlig vergessen. Wir dürfen uns trotz dieser Ohnmacht aber nicht demotivieren und schon gar nicht die Freude rauben lassen, die Höfe weiter zu bewirtschaften. Unsere hoffentlich nachhaltige, bodengebundene und von der Gesellschaft akzeptierte Landwirtschaft ist es trotz der Brüsseler Hemmnisse wert, auch in der Zukunft erhalten zu bleiben.. Als Trostpflaster für die aktuellen Mühen veranstalten wir für beide VLFs wieder entsprechende Veranstaltungen im Sommer-Halbjahr, um in geselliger Runde lehrreiche Themen aufzugreifen, sich gedanklich auszutauschen, aber auch mal das Leben im Freundeskreis genießen zu können. Viele unserer Ehemaligen schätzen und nutzen dieses Angebot. Wir würden uns aber sehr freuen, wenn auch unsere jungen Damen und Herren, die die Ausbildung in Land- und Hauswirtschaftsschule erst abgeschlossen haben, sich beteiligen würden, um den Zusammenhalt im Verband und die während der Schulzeit entstandenen Freundschaften zu pflegen. Dazu bedarf es einiger Personen, die die Initiative ergreifen und Klassenkameraden motivieren, den einen oder anderen Termin/Fahrten sich vorzumerken. Aus eigener Erfahrung bedarf es fester Termine auch für die Freizeitgestaltung, um sich nicht immer nur der Arbeit zu unterwerfen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gutes Sommer-Halbjahr und viel Spaß mit unserem Programmangebot. VLF-Wolfratshausen: VLF-Miesbach Alois Schuller, 1. Vorsitzender Monika März, Frauenvertreterin Georg Bocksberger, Geschäftsführer Max Josef Essendorfer 1. Vorsitzender Anneliese Drexl, Frauenvertreterin Rüdiger Obermaier, Geschäftsführer VLF Miesbach: Abbuchung der Mitgliedsbeiträge Im Rahmen der Umstellung auf das neue SEPA-Verfahren erheben wir heuer die Mitgliedsbeiträge für 2014 und 2015 in einem Arbeitsgang. Wegen der Umstellung auf ein neues Abbuchungsprogramm haben wir im vergangenen Jahr keine Beiträge kassiert. Seite 2 Sommer-Termine: Die zweitägige VLFBergtour- ein Höhepunkt im Jahresablauf VLF- Miesbach: Montag, 27. April 2015 Abfahrt 8:00 Uhr Waizinger Wiese in Miesbach, Zusteigemöglichkeit Kreuzstr. 8:15 Uhr, 8:30 Uhr Tölz Kaserne (Hauptkreuzung) VLF-Bäuerinnenlehrfahrt ins obere Inntal über Garmisch, Fernpaß auf das Mieminger Plateau und über Scharnitz, Mittenwald zurück. (Betriebsbesichtigung und Wallfahrtskirche Locherboden Freitag, 5. Juni 2015 Treffpunkt 9:30 Uhr am Parkplatz vor der Wallberg-Talstation Familien-Radtour zur Boar-Alm (Langenau) für Jung und Alt Sonntag-Montag, 5./6. Juli (Angemeldete erhalten einen Brief mit Detail-Infos) Dienstag, 25. August Abfahrt: 6:00 Uhr am Parkplatz „Waizinger-Wiese“ 2-Tages-Bergtour in Südtirol (Sarntaler-Alpen) von Klausen aus zur Radlseehütte Ein-Tages-Bergtour auf den Gilfert/Nähe Schwaz Donnerstag-Sonntag, 17.-20. September Herbstlehrfahrt über Pilsen, Prag nach Schlesien (Polen) Kosten ca. 420 € Seite 3 VLF-Wolfratshausen: Gartenvormittag im Grünen Zentrum in Holzkirchen Am Mittwoch, 13. Mai 2015, laden wir, der VLF-Kreisverband Bad TölzWolfratshausen, interessierte VLF-Frauen zu einem Gartenvormittag (9:00 bis ca. 11:30 Uhr) ins Grüne Zentrum Holzkirchen ein. Ein Punkt des Vormittags ist die Vorstellung der neuen Gartenanlage des Grünen Zentrums, anschließend gibt es einen kleinen Imbiss mit einer Vorführung zum Thema Gartengestaltung mit Flechtwerk. Interessierte VLF-Mitglieder melden ich bitte bis 30. April 2015 unter 08024 46039-9213 oder -0 an. Sonntag, 04.10. bis Dienstag 06.10.2015 Die Herbstlehrfahrt führt nach Südböhmen in die Region Budweis 04.10.: Abfahrt von Wolfratshausen über Deggendorf nach Neuschönau, unterwegs Frühstückspause in einem Bauernhofcafe. Begehung eines Baumwipfelpfades. Weiterfahrt nach Budweis und Stadtbesichtigung, Hotelbezug in Budweis. 05.10: Besichtigung eines landwirtschaftlichen Betriebes (Agrikombinat), anschließend Besichtigung der Budweiser Brauerei. Nachmittags Fahrt nach Hluboka und Besichtigung von Schloss Frauenberg. Im Hotel: böhmischer Abend mit regionalen Spezialitäten und böhmischer Musik. 06.10: Fahrt nach Krummau und Stadtbesichtigung, anschließend Freizeit zum Bummeln. Auf der Heimfahrt Besichtigung der Stiftskirche Schlägl im Waldviertel (Österreich). Leistungen: Busfahrt, 2x Übernachtung, Frühstück und Abendessen im Hotel, Führungen und Besichtigungen lt. Programm Kosten: je nach Teilnehmerzahl, ca. 330 €/Person im Doppelzimmer. Einzelzimmerzuschlag 50 €. Anmeldung bis zum 31.07.2015, 08024 4603-0 oder 9213, Seite 4 AELF Holzkirchen mit VLF-Wolfratshausen & Miesbach: Montag, 20. Juli 2015 - Öko-Modell-Region-Exkursion nach Neumarkt in der Oberpfalz. Anfang Juli werden wir, in Vorbereitung auf unser "Bio-Regio-Vorhaben" im Landkreis Miesbach, eine Informationsexkursion in den Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz unternehmen, um uns mit Fachleuten über deren Erfahrungen und Meinungen auszutauschen. Interessenten und Kommunalpolitiker der Landkreise Miesbach und Bad Tölz/Wolfratshausen sind dazu herzlich eingeladen. Das Programm wird noch gesondert bekannt gegeben. Freitag 14. August 2015 – VLF Almwanderung 9:00 Uhr Treffpunkt am Großparkplatz Birkenstein, Almwanderung für Jung und Alt, über und um den Breitenstein Weitere Terminhinweise des Landwirtschaftamtes Umstellung auf Öko-Landbau in der Milchviehhaltung Dienstag, den 14. April 2015. An diesem Termin findet um 20:00 Uhr in der Mensa des Grünen Zentrums in Holzkirchen eine Abendveranstaltung zum Thema "Umstellung auf Biomilcherzeugung" statt. Dabei haben die Bäuerinnen und Bauern die Gelegenheit, sich von verschiedenen Fachleuten informieren zu lassen, ob für den einzelnen Betrieb eine Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise sinnvoll und wirtschaftlich ist. Vertreter der Molkereien des Fachzentrums "Ökolandbau" und eine praktizierende Bio-Bäuerin werden referieren und Rede und Antwort stehen. Heumilch-Exkursion ins Salzburger-Land Dienstag., den 28. April 2015. An diesem Tag veranstaltet das AELF Holzkirchen, als Ergänzung der Fachveranstaltung in der Naturkäserei, eine "Heumilch-Exkursion" ins Salzburger-Land statt. Dort werden wir die Gelegenheit haben, zusammen mit dem ARGE-Heumilch-ÖsterreichVorsitzenden Karl Neuhofer 2 landwirtschaftliche.Betriebe und einen Heumilch-Verarbeitungsbetrieb zu besichtigen. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen. Abfahrt ist um 8:00 Uhr am Parkplatz der Waitzinger Wiese in Miesbach. Seite 5 Nach geschafftem Aufstieg griabig beinand sitzen und ratschen – die Ehemaligen auf der Bergstaffelalm Nachrichten aus Amt & Schule Liebe Ehemalige, es ist weitestgehend vollbracht! Landwirtschaftsamt und -schule sind ins Grüne Zentrum Holzkirchen umgezogen, und auch die Einweihungsfeierlichkeiten sind vorüber. Seit Jahresbeginn haben wir um- und eingeräumt und nicht nur unsere Akten geordnet. Langsam hat alles seinen Platz gefunden. Zudem mussten und müssen wir Organisationsabläufe neu organisieren und optimieren. Auch auf zwischenmenschlicher Ebene haben sich die beiden ehemaligen Standorte Miesbach und Wolfratshausen des Amts schon gut zusammengefunden. Umzug, Schulbetrieb, Antragstellung für die Agrarumweltmaßnahmen und Vorbereitungsarbeiten für die Einweihungsfeier und den Tag der offenen Tür waren für uns in der Summe eine große Herausforderung und Belastung. Sie erlauben es mir, an dieser Stelle auch einmal allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amts ein ganz großes Lob auszusprechen. Das in den vergangenen Wochen gezeigte Engagement und der große Einsatzwille sind keine Selbstverständlichkeit. Ich glaube im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mittlerweile sagen zu dürfen: Wir fühlen uns im Grünen Zentrum sehr wohl. In diesem Sinne wollen wir auch alles unternehmen, dass wir von unseren Bäuerinnen und Bauern als modernes und bürgerfreundliches Dienstleistungszentrum wahrgenommen werden. Auch Sie sollen sich im Grünen Zentrum wohl fühlen und gerne zu uns kommen! Ihr Stefan Gabler Seite 6 Eine angenehme Pflicht für unseren Minister H. Brunner Almakademie für Land- und Almwirtschaft Miesbach Vom 07. Januar bis 13. Februar 2015 fand das sechswöchige Blockseminar für die 23 Teilnehmer der Akademie für Land- und Almwirtschaft statt. Schwerpunktmäßig war der Unterricht auf die Fächer Betriebswirtschaft, pflanzliche und tierische Erzeugung, Tiergesundheit, Sozialkunde und Agrarpolitik ausgelegt. Parallel zum Unterricht wurden Exkursionen und Seminartage zu den Themen Tierhaltung, Fruchtbarkeit im Milchviehstall, Tierbeurteilung und Einkommenskombinationen durchgeführt. Neu war dieses Jahr auch der Besuch an der Besamungsstation Grub, welcher bei den Teilnehmern sehr gut ankam. Der Hauptteil der Ausbildung ist nun erledigt. Auch das einwöchige Ergänzungsseminar, das auf dem Unterricht des Blockseminares aufbaut, ist abgeschlossen. Die Vorbereitungen auf die Abschlussprüfung zum Landwirt laufen. Im April bis Juni warten dann noch einzelne Schulungstage auf die Teilnehmer bis es dann in die Abschlussprüfung zum Landwirt geht. Und zu guter Letzt: Die Akademie erfreut sich einer sehr regen Nachfrage. Das Akademiejahr für 2015/16 ist vollständig ausgebucht sowie inzwischen auch die nächsten beiden darauffolgenden Akademiejahre. Seite 7 Akademie 2014/15 Aus der Abteilung Förderung Mehrfachantrag 2015 – Antragstellung vom 23. März bis 15. Mai 2015 Die Mehrfachantragstellung 2015 steht unter dem Zeichen der neuen GAPReform. Da sich zahlreiche Änderungen ergeben haben, läuft die Antragstellung 2015 aus technischen Gründen dieses Jahr erst seit dem 23. März in iBALIS. Für jeden Landwirt wurde auch heuer wieder ein persönlicher Termin reserviert. Dieser Termin dient für Papierantragsteller zur Abgabe des MFA und für Online-Antragsteller, um Unstimmigkeiten und offene Fragen zu klären. Ihren persönlichen Besprechungstermin finden Sie im Anschreiben des Herrn Staatsministers Brunner und auch immer aktuell im Internet unter www.ibalis.bayern.de nach der Anmeldung im eigenen Betrieb. Bitte stellen Sie vor Ihrem mitgeteilten, persönlichen Besprechungstermin den Antrag online! Antragsende ist dieses Jahr Freitag, der 15. Mai 2015 Ein großer Teil der Landwirte hat bereits in den vergangenen Jahren das Internetportal „iBALIS“ zur Antragstellung genutzt. Hierfür möchten wir uns recht herzlich bedanken und alle bisherigen Papierantragsteller dazu ermutigen, ihren Antrag in Zukunft auch über die Internetanwendung zu stellen. Sie benötigen dazu nur Ihre Betriebsnummer und die zugehörige PIN der HI-Tier-Datenbank. Soweit noch nicht vorhanden, erhalten Sie PIN kostenlos beim LKV Bayern unter 089 544348-71, per Fax 089 544348-70, per Email: [email protected] oder online unter dem Link: http://www.lkv.bayern.de/kennzeichnung/f_pinAntrag.htm. Seite 8 Jeder Landwirt hat eine Anleitung zur Antragstellung zugesandt bekommen; zudem wird man in iBALIS durch den Antrag geführt und erhält entsprechende Anleitungen bis hin zu Demo-Videos. Sofern Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die bekannten Dienstleister: die örtlichen Maschinenringe, BBV, LKP (H. Hölzl), Rothbauer & Dr. Weitl, H. Holzer, H. Kandlinger, H. Schönauer jun. Zudem gibt es wie in den Vorjahren eine Eingabestation in den Räumen der Abteilung Förderung des AELF Holzkirchen. Alle Landwirte, die davon Gebrauch machen wollen, bitten wir, zuvor mit der Abteilung Förderung einen Termin zu vereinbaren. Agrarreform 2015 – Was ist neu? Neuzuteilung von Zahlungsansprüchen: Im Jahr 2015 werden die Zahlungsansprüche im Rahmen der neuen Basisprämienregelung neu zugeteilt. Somit haben die bestehenden Zahlungsansprüche zum Jahresende 2014 ihre Gültigkeit verloren. Anbauplanung im Zeichen des Greenings Zum Greening gehören drei Anforderungen: • Anbaudiversifizierung • Dauergrünlanderhalt • Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Zur Anbaudiversifizierung: Betroffen sind nur Betriebe mit mehr als 10 ha Ackerfläche! Eine Sonderregelung gibt es auch noch für Betriebe mit mehr als 75 % Grünland- und Ackerfutterbau an der gesamten LF. Betriebe mit 10 – 30 ha AF müssen mindestens 2 Kulturen anbauen, bei Betrieben mit mehr als 30 ha AF sind es mindestens 3 Kulturen. Dabei ist eine Hauptkultur auf max. 75 % Anteil der AF begrenzt, die beiden größten Kulturen zusammen dürfen max. 95 % ausmachen. Betroffene Betriebe müssen diese neuen Auflagen in der aktuellen Anbauplanung berücksichtigen, da das entsprechende Verhältnis bereits im Mehrfachantrag 2015 nachgewiesen werden muss,. Zum Erhalt des Dauergrünlandes Seit 6. Juni 2014 gilt für Bayern ein Umbruchverbot von Dauergrünland! Eine Verlegung des Dauergrünlandes auf eine andere Fläche muss am AELF vorab beantragt werden. Seite 9 Zur Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) Betroffen sind alle Betriebe, die mehr als 15 ha AF bewirtschaften. Grundsätzlich sind 5 % der AF als Vorrangfläche auszuweisen. Hierzu kann aus einer Liste von Maßnahmen ausgewählt werden, wobei die einzelnen Maßnahmen unterschiedliche Gewichtungsfaktoren haben. Ausnahmen von den Greening - Auflagen Ökobetriebe sind von den Auflagen zur Anbaudiversifizierung und von der Ausweisung von ökologischen Vorrangflächen befreit. Betriebe, die sich zum Kleinerzeuger erklären, sind von allen Greening Auflagen befreit. Allerdings ist beim Kleinerzeuger die Prämie auf 1.250 € je Betrieb gedeckelt und wird deshalb nur ausnahmsweise in Betracht kommen. Umsetzung in „iBALIS“: Wie bisher müssen die einzelnen Nutzungen für jedes Feldstück erfasst werden. Werden auf einem Feldstück zwei Kulturen wie Weizen und Mais angebaut, so ist eine Schlagbildung erforderlich, d.h. das Feldstück muss in Teilschläge unterteilt werden. Dies erfolgt in „iBALIS“ unter der Anwendung „Nutzung“. Hier sind zuerst die einzelnen Schläge nach Lage und Größe grafisch zu erfassen. Die einzelnen Nutzungen sind dann auf den jeweiligen Schlägen zu erfassen. Auch beim Grünland sind Schläge grafisch zu erfassen, wenn unterschiedliche Nutzungen auf einem Feldstück bestehen (z. B. Wiese und Mähweide oder Streuwiese oder Hutung …). Des Weiteren muss man in „iBALIS“ seine gewählten ökologischen Vorrangflächen eingeben. Dies erfolgt unter dem Punkt „ÖVF“ in der Feldstückskarte. Es können die einzelnen Maßnahmen gewählt und dann dem jeweiligen Feldstück zugeteilt werden. Mit Hilfe eines Zeichenwerkzeuges kann man über Begrenzungspunkte die Flächen einzeichnen und speichern. Wir bitten Sie dringend, die grafische Erfassung der Schläge einschließlich der ökologischen Vorrangflächen („Digitalisierung“) frühzeitig vorzunehmen Mit der Digitalisierung ist ein wesentlicher Teil der Antragstellung erledigt. Eine weitere neu hinzu gekommene Anwendung ist der „Greening-Rechner“. Dieser befindet sich unter dem Reiter „Betriebsinformation“. Der „GreeningRechner“ bietet Ihnen eine Planungshilfe für das Greening. Sie können dort Ihren Betrieb durchspielen und schauen, ob ihr Betrieb die „Greeninganforderungen“ erfüllt. Der Rechner wertet die Anbaudiversifizierung an Hand ihrer eingegebenen Daten aus und sagt ihnen, wie viel ökologische Vorrangfläche der Betrieb bereitzustellen hat. Dieses Hilfsmittel ist eine wertvolle Anwendung, die Sie in Ihrer Anbauplanung stark unterstützen kann. Bitte Seite 10 nutzen Sie daher das Angebot und machen Sie sich mit dem Rechner vertraut. Das AELF Holzkirchen wünscht allen Landwirten eine erfolgreiche, problemlose Mehrfachantragstellung 2015 und eine gute Umsetzung der neuen Agrarreform. Änderung bei der Entstehung von Dauergrünland Alle Flächen, die durchgehend seit 2010 mit einer Grünlandnutzung beantragt worden sind, werden, zu Dauergrünland, wenn sie 2015 wieder „grün“ genutzt werden (z.B. als Klee oder Wechselgrünland …). Dabei spielt es keine Rolle, ob seit 2010 ein Wechsel zwischen verschiedenen Grünlandnutzungen erfolgt ist (z. B. 2010 und 2011 Kleegras, 2012 und 2013 Ackergras, 2014 Klee). Flächenüberprüfung Wie jedes Jahr sind die Feldstücke zu überprüfen, ob die Abgrenzung und damit die Flächengröße korrekt ist. Besonders bei extensiv genutzten Flächen ist eine kritische Prüfung erforderlich: Bei Hereinwachsen des Waldrandes, bei zunehmender Verbuschung / Verunkrautung ist zu prüfen, ob eine landwirtschaftliche Nutzung wie auf den übrigen Flächen noch gegeben ist. Ein Aufsuchen von solchen Flächen durch Weidetiere allein reicht nicht aus, wenn der Futteraufwuchs im Vergleich zu den übrigen Flächen deutlich geringer oder nur von untergeordneter Bedeutung ist. Auf Almen ist zudem zu prüfen, ob die Beschirmung durch Bäume unter 40% liegt (Lichtweidefläche) und ob tatsächlich eine Beweidung stattfindet (z. B. bei steilen Flächen). Informationsveranstaltungen zu "Mehrfachantrag 2015 und GAPReform" finden an folgenden Terminen statt: • Mittwoch 08.04. um 19.30 Uhr im Bräuwirt Miesbach • Mittwoch 15.04. um 19.30 Uhr im Holzwirt Ascholding Das AELF führt Schulungen für Landwirte durch, um Ihnen Hilfestellung für das elektronische Antragsverfahren über iBALIS zu geben. Diese werden am AELF Holzkirchen im EDV-Raum durchgeführt. Bitte bringen Sie zu diesen Terminen ihre Zugangsdaten mit, Sie können dann direkt an Ihrem MFA 08024 460 39-0 Termine hierfür: arbeiten. Anmeldung bei Frau Zenz • • • Freitag, 10.04., 14:00 Uhr Montag, 13.04., 10:00 Uhr Donnerstag, 16.04., 19:30 Uhr Seite 11 Aus der Abteilung L2 Bildung und Beratung Sachgebiet 2.1 Ernährung, Haushaltsleistungen Aus dem Schulbetrieb der Abteilung Hauswirtschaft mit ihrem 1-semestrigen Studiengang in Vollzeitform, ab jetzt in neuer zeitlicher Abfolge Seit Anfang Februar 2015 besuchen im so genannten „ersten Kurs“, d.h. im ersten Halbjahr 2015, 22 Studierende die Hauswirtschaftsschule Holzkirchen in Vollzeitform. Schulleiter ist Dr. Stefan Gabler, Frau Gerlinde Simon und Frau Theresia Lindermayer wechseln sich in der Semesterleitung ab. Titel: Der erste Jahrgang des Studiengangs Hauswirtschaft in Vollzeitform an der Landwirtschaftsschule Holzkirchen Dieser „erste Kurs“ in der neuen Hauswirtschaftsschule läuft bis 10. Juli 2015 und endet an diesem Termin mit der Abschlussfeier. Der nächste Kurs, der bis Januar 2016 dauert, ist bereits voll ausgebucht. Bei Interesse am Kurs 3, der ab Januar 2016 beginnt, ist eine baldmögliche Kontaktaufnahme zu empfehlen, 08024 456039-9118 bei Frau Gelinde Simon. Neu ist ab diesem Schuljahr, dass die Studierenden eine praktische Prüfung ablegen müssen und dann, nach bestandener Prüfung, den Titel „Fachkraft für Ernährung und Haushaltsführung“ tragen dürfen. Im neu errichteten Studierendenwohnheim sind 15 interne Studierende untergebracht, 5 Studierende sind „extern“ und kommen jeden Tag von zuhause in den Unterricht. Seite 12 Angebote für junge Familien/Kindertagesstätten In dem neuen Jahresprogramm für junge Familien bietet das Amt attraktive kostenlose Kurse zum Thema „Ernährung und Bewegung“, die allen Eltern, Müttern und Vätern aus den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen und Miesbach offen stehen. Da die Basis für ein gesundes Essverhalten in früher Kindheit gelegt wird, werden Familien mit Kleinkindern durch diese Seminare bei der Führung eines gesunden Lebensstils unterstützt. Die Referenten dieser Seminare sind Experten in Sachen Ernährung und Bewegung. (Oekotrophologen, Diätassistenten, Kräuterpädagogen, Gesundheitsmanager oder Personaltrainer). Ansprechpartner für Junge Eltern mit Kleinkindern (0-3 Jahre) in den Landkreisen Bad-Tölz/Wolfratshausen und Miesbach sind Theresia Lindermayer und Frau Elisabeth Hütz. Mit „Gesund und fit im Kinder – Alltag“ spricht das Amt zusätzlich junge Eltern mit Kindern (3-6 Jahre) in Kindertagesstätten an. Dabei können 6 Mitmachaktionen gebucht werden, die eine ausgewogene Ernährung in der Kita und Zuhause vermitteln. Ansprechpartnerin für dieses Programm ist Frau Stephanie Schmid. Gerne können sich auch interessierte Kindertageseinrichtungen für das kommende Kindergartenjahr am Amt melden. Unsere aktuellen Kursangebote finden Sie auf www.aelf-hk.bayern.de Bayerische Ernährungstage 2015: „Gesund essen ein Leben lang“ Aktionstag im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Grünen Zentrum Holzkirchen (GZH), in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Bad Tölz, am 13.06.2015 von 11.00 bis 15.00 Uhr. Sinnesparcours im „Nacht-Modus“: Im Nacht- bzw. Blindmodus werden die Teilnehmer durch einen Sinnenparcours geführt, den das LRA Bad Tölz zur Verfügung stellt und aufbaut. Die Sinnesreize sollen mit Hilfe des Sinnesparcours verstärkt wahrgenommen werden, um Sie empfindsamer zu machen bzw. zu sensibilisieren. Sowohl Kinder als auch Eltern/Erwachsene können/dürfen den Parcours durchlaufen. Der Parcours dauert etwa 25 – 30 Minuten. Parallel werden Vorführungen -mit Kostproben- angeboten. Fortbildung für Gartenbäuerinnen Am Freitag, den 12. Juni 2015 erwartet von 9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr die Teilnehmer/Innen eine umfassende Fortbildung im Bereich Boden, Wetter und Heilkräuterkunde. Die Maßnahme beginnt mit einer Führung durch den Arzneigarten der Fa. Salus in Bruckmühl. Bei der Gartenbäuerin Elisabeth Hamberger, BruckSeite 13 mühl, referiert der Gärtnermeister Georg Schmötzer über nachhaltige Bodenverbesserung durch Terra Preta, Homöopathie und Effektive Mikroorganismen (EM). Am Nachmittag erfahren die TN von Herrn Michael Luckas wissenswertes über „Garten- und Wetterzeichen der Natur erkennen“ . Kosten je nach Teilnehmerzahl 20,00 € plus Verpflegungskosten. Max. 30 Teilnehmer. Anmeldung über das Formblatt „Qualifizierungen“, die auf der Homepage des AELF Holzkirchen www.aelf-hk.bayern.de zu finden ist Anmeldeschluss ist der 01. Juni 15. Nähere Informationen bei Fr. Theresia Dennhöfer unter 08024 46039-9120. Ausbildungsstätten in der Hauswirtschaft gesucht Hauswirtschaft hat Zukunft! Geben Sie jungen Menschen eine Chance und bilden Sie auf Ihrem Betrieb junge Menschen in der Hauswirtschaft aus! Als Ausbildungsstätte geeignet sind landwirtschaftliche Unternehmerhaushalte, Privathaushalte, Hotel- und Gaststätten, Rehakliniken, Tagungshäuser, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser u.v.m. Bitte melden Sie sich bei der zuständigen Ausbildungsberaterin Frau Barbara Schmid unter der Rufnummer 0881 994-0 oder [email protected] Sachgebiet 2.2 Landwirtschaft Antragstellung zur Einzelbetrieblichen Investitionsförderung wurde eröffnet Seit Anfang Februar 2015 können wieder Anträge für die Einzelbetriebliche Investitionsförderung gestellt werden. Wie bereits im VLF-Rundschreiben vom November veröffentlicht, ist die Investitionsförderung in drei verschiedene Programmteile untergliedert. 1. Agrarinvestitionsförderprogramm (‚AFP): Mindesstinvestitinsvolumen: 20.000 € - zuwendungsfähig sind maximal 750.000 € Basis-Fördersatz: 15 % Premium-Fördersatz: 35 % Investitionen in kleine Milchviehlaufställe (erstmalige Umstellung von Anbindehaltung zur Laufstallhaltung bis zu einem Investitionsvolumen von maximal 300.000 €) Basis-Fördersatz: 20 % Premium-Fördersatz: 40 % Alle Antragsteller müssen künftig an einem Auswahlverfahren zu einem bestimmten Auswahltermin teilnehmen. Seite 14 2. Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL): Investitionen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen z.B. Tierausläufe, ausgewählte Investitionen im Rahmen der Tierwohlinitiative sowie notwendigen Anpassungsinvestitionen in der Tierhaltung in Öko- und Umstellungsbetrieben, Heutrocknungsanlagen auf Basis von regenerativen Energien sowie Weidemelkstände und Investitionen im Berggebiet und im Weinbau. Mindestinvestitionsvolumen 5.000 €, maximal 100.000 € Kosten sind zuwendungsfähig. Fördersatz: 25 % Beim BaySL-Programm wird ein vereinfachtes Förderverfahren angewendet. 3. Diversifizierungsförderung (DIV): Hier werden Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen bezuschusst. Mindestinvestitionsvolumen: 10.000 €, maximal 400.000 € zuwendungsfähig Fördersatz: 25 % Ausführliche Informationen zu allen Förderprogrammen finden Sie unter www.landwirtschaft.bayern.de/foerderwegweiser Ansprechpartner am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen sind Frau Jager 08024 46039-9109, Herr Kühl 08024 4603908024 46039-9106. 9113 und Herr Wank Pflanzenschutz-Sachkundenachweis für Land- und Forstwirtschaft Sachkundenachweis im Pflanzenschutz: Neue Karte beantragen! Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere berät. Künftig wird dafür nur noch die bundeseinheitliche Scheckkarte als Nachweis der Sachkunde anerkannt. Personen, die bereits am 14. Februar 2012 sachkundig im Pflanzenschutz waren, müssen den Sachkundenachweis bis spätestens 26. Mai 2015 beantragen. Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person beantragt werden, dies kann auch online erfolgen. http://www.pflanzenschutz-skn.de/dislservice/faces/index.xhtml Seite 15 Für die Bearbeitung der Anträge sind in Bayern die für den Erstwohnsitz des Antragstellers zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) zuständig. Ihr Online-Antrag wird automatisch an das entsprechende Amt weitergeleitet. Das AELF prüft den Antrag auf Vollständigkeit bzw. Zeugnisnachweis. Sofern die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vorliegen, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (20 Euro). Im Anschluss wird der neue Sachkundenachweis im Scheckkartenformat von einem zentralen Dienstleister versandt. Fortbildungspflicht Für alle Sachkundigen im Pflanzenschutz besteht nach der neuen Verordnung die Verpflichtung, innerhalb eines Dreijahreszeitraumes, einmal eine anerkannte, kostenpflichtige Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Für Altsachkundige, welche vor dem 14.Februar 2012 bereits sachkundig waren, beginnt der Fortbildungszeitraum ab dem 1.Januar 2013. Somit ist bis zum 31.12.2015 bereits eine Fortbildung zu besuchen. Termine Pflanzenschutzgerätekontrolle 2015 Prüftermin Firma Prüfort Telefon 11.- 19.05. BayWa AG Sauerlach 11.- 12.05. Gaar Landtech. Höhenkirchen/ Siegertsbrunn Noch offen Schmelzer R. Putzbrunn/ Ödenstockach max. Messbreite 08104 6490-0 08102 71010 21 m 32 m 089 60013200 21 m Zur Eröffnung: Glück & Erfolg Diesem Glückwunsch schließt sich der VLF gerne an Seite 16 Aus dem Bereich Forsten Das Waldnaturschutzjahr 2015 Der Wald und seine Bewirtschaftung sind in den letzten Jahren zunehmend in die öffentliche Diskussion geraten. Dabei reduzieren verschiedene gesellschaftliche Kreise die Waldbewirtschaftung gerne auf die reine Holzernte. Oft verbunden mit dem Vorwurf einer Ausbeutung der Wälder. Die Fülle der Leistungen, welche die bayerische Forstwirtschaft für den Naturschutz und das Gemeinwohl aller Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erbringt, tritt häufig in den Hintergrund. Um diese Leistungen wieder vermehrt in das Bewusstsein der Menschen zu rücken, hat Forstminister Helmut Brunner das Jahr 2015 zum "Aktionsjahr Waldnaturschutz" erklärt. Dazu werden wir heuer zusammen mit der Waldbesitzervereinigung verschiedene Aktionen durchführen. Wir können mehr Erfolge vorweisen als jede andere Landnutzungsform. Dennoch können Sie als Waldbesitzer / innen noch mehr für den Waldnaturschutz erreichen, indem Sie z.B. • naturnahe Bestockungen erhalten bzw. schaffen, insbesondere in den vielgestaltigen und flächenmäßig überwiegenden Bergmischwäldern sowie in den bei uns auch bedeutsamen Feuchtund Moorwäldern mit allen dazugehörigen Baumarten; • eine Strukturvielfalt durch gemischte, ungleichaltrig und stufig aufgebaute Wälder mit artenreichen Waldrändern schaffen; • alte und dicke Bäume (insbesondere Buche, Eiche, Tanne und Kiefer) oder Biotopbäume (Bäume mit Höhlen, Blitzschäden, Astabbrüchen, Pilzkonsolen) sowie stehendes und liegendes Totholz als wichtigen Lebensraum für viele Waldbewohner erhalten. Für Borkenkäfer bruttaugliches Material ist hier allerdings nicht gemeint! • Schwerpunktbejagungen in verbissgefährdeten Verjüngungen einfordern, um die Zukunft möglichst artenreicher Wälder zu sichern. Zum Thema Waldnaturschutzjahr 2015 erhalten Sie weitere Informationen unter www.waldnaturschutz.bayern.de. Seite 17 Foto: Strukturreiche und gemischte Wälder, angereichert mit Totholz, leisten einen sehr großen Beitrag zum Natur- und Artenschutz. Termine: 14. April 2015, 19:30 Uhr: Einen Vortrag mit dem Titel „Familienforstwirtschaft im Spannungsfeld des Naturschutzes“ hält Ministerialrat Günter Biermayer auf der Jahreshauptversammlung der WBV Wolfratshausen im Holzwirt, Ascholding. Dienstag 12. Mai 2015, 10 Uhr: Auftaktveranstaltung zum Waldnaturschutzjahr Die Auftaktveranstaltung zum Waldnaturschutzjahr findet im Wald des Isartalvereins östlich der Bahnlinie zwischen Wolfratshausen und Icking statt. Weitere Informationen werden über die Presse und im Internet (www.aelfhk.bayern.de) bekannt gegeben. Waldverjüngung im Fokus Heuer erstellt das AELF Holzkirchen zum elften Mal seit 1986 das „Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung“. Ab Ende März beginnen die Aufnahmen im Gelände. Beim Verfahren soll größtmögliche Transparenz herrschen. Sollten Sie Interesse an den Aufnahmen haben oder weitere Informationen benötigen, so kontaktieren Sie baldmöglichst Ihren zuständigen AELF-Förster. „Revierweise Aussagen“ In den Hegegemeinschaften, bei denen im vorangegangenen Gutachten 2012 die Verbissbelastung als "zu hoch" oder "deutlich zu hoch" bewertet wurde ("rote Hegegemeinschaften“), werden für alle Jagdreviere ergänzende „Revierweise Aussagen“ erstellt. In den "grünen Hegegemeinschaften“ (Wertung der Verbissbelastung "günstig" oder "tragbar") werden „Revierwei Seite 18 se Aussagen“ nur dann erstellt, wenn dies für das jeweilige Jagdrevier von mindestens einem Beteiligten (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber oder Jagdgenosse) beantragt wurde. Die „Revierweisen Aussagen“ ergänzen das auf die Ebene der Hegegemeinschaft bezogene Forstliche Gutachten und erhöhen die Aussagekraft und Transparenz des Gutachtens auf Revierebene. Fristverlängerung bis zum 01. Mai 2015 Öffentlichkeitsbeteiligung zu Natura 2000-Verordnung Aufgrund des hohen Interesses und der Vielzahl an Nachfragen wird die Öffentlichkeitsbeteiligung zur geplanten Natura 2000-Verordnung nochmals verlängert. Die Verbände und Bürger erhalten weiter Gelegenheit, ihre Einwendungen, Fragen und Bedenken bis 1. Mai 2015 bei den zuständigen Behörden vorzubringen. Die Regierungen sind Anlaufstellen für Einwendungen betroffener Bürger. Alle Einwände werden im Rahmen des laufenden Verordnungsverfahrens geprüft und möglichst zeitnah beantwortet. Die Umweltverwaltung hat den Verordnungsentwurf mit einem Informationsangebot „online“ bereitgestellt, Er ist im Internet unter der Adresse http://q.bayern.de/natura2000-beteiligung einzusehen. Neben dem Verordnungstext mit allen Anlagen ist dort die neue Feinabgrenzung der FFHGebiete auf der Flurstückskarte im Maßstab 1:5.000 sowie die konkrete rechtsverbindliche Darstellung der Erhaltungsziele einzusehen. Bis zum Stichtag 1. Mai haben Sie die Möglichkeit, Einwendungen, Fragen und Bedenken hierzu bei der Höheren Naturschutzbehörde, Regierung Oberbayern schriftlich unter Verwendung des im Internet verfügbaren Formulars oder per E-Mail an [email protected] vorzubringen. Es wird dringend geraten diese Möglichkeit zu nutzen, da spätere Einwendungen nicht mehr berücksichtigt werden! Überregionale Qualifizierungsangebote des FZ für Diversifizierung und Strukturentwicklung „Einstieg in die Bauernhofgastronomie“ Die Qualifizierung befähigt die Teilnehmer, den Betriebszweig Bäuerliche Gastronomie einzurichten, professionell zu gestalten und individuelle Lösungen für das eigene Vorhaben zu finden. Infotag für Interessenten findet Seite 19 am 27.04.15 von 9 – 13 Uhr statt. Anmeldung bis 17.04.15 bei Irmgard Kuhn, AELF Neumarkt, 09181 4508-0 Der Tag der hauswirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmerinnen in Oberbayern bietet viel Neues Rosenheim. Der fünfte Oberbayerische Tag der hauswirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmerinnen findet am Mittwoch, 22. April von 09:00 Uhr bis 16:15 Uhr in Rohrdorf im Hotel zur Post statt. Der Vormittag bietet den Teilnehmerinnen Fachinformation zur Wäschebehandlung im Privathaushalt. Was erfordern neue textile Materialien in ihrer Behandlung? Wie rückt man besonderen Verschmutzungen zu Leibe? Welche Tipps gibt es zur Fleckenbehandlung? Der Nachmittag dient dem Erfahrungsaustausch. Drei Unternehmerinnen werden ihre neuen Angebote (Erstellen von Reinigungskonzepten, Haushaltsberatung und Betreuung von Senioren) vorstellen und sich den Fragen der Zuhörerinnen stellen. Anmeldung ist bis 02.04.2015 erbeten an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Claudia Opperer, Tel. 08031-30040, mail: [email protected] Der Tagungsbeitrag beträgt 15 Euro. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Oberbayern zu finden. Für Rosenheim: www.aelf-ro.bayern.de, Einstiegsseminar „Innovativer Unternehmer werden und sein“ frühzeitig planen Landwirtsfamilien, die sich mit dem Gedanken tragen, in eine Einkommensalternative neben der Landwirtschaft einzusteigen, sollten sich frühzeitig beim Fachzentrum Diversifizierung und Strukturentwicklung über die Teilnahme am o.g. Seminar informieren. Dieses Seminar ist die Voraussetzung für die Teilnahme an weiteren fachspezifischen Seminaren. Seite 20 Das Ziel des Einstiegsseminars „Innovativer Unternehmer“ ist es, den Betriebsleitern und Betriebsleiterinnen eine unternehmerische Grundqualifikation zur Existenzgründung und -weiterentwicklung in Einkommenskombinationen zu vermitteln. Folgende Inhalte werden vermittelt: Möglichkeiten und Voraussetzungen für erfolgreiche Diversifizierung, Stärken- und SchwächenAnalyse des eigenen Betriebes und der Familie, steuerliche Fragen, Planungshilfen und rechtliche Grundlagen der Existenzgründung, sowie wirtschaftliche Aspekte. Claudia Opperer, Fachzentrum Diversifizierung, 08031-30040, mail: [email protected] Zuchtviehmärkte Miesbach: Nutzkälber: - jeden Donnerstag – Ausnahme: Mi. 13. Mai und Mi. 03. Juni Zuchtviehmarkt, Großvieh: 22. April, 20. Mai, 24. Juni, 29. Juli, 26. August, 23. September, 14. Oktober, 04. November, 25. Nov. Weilheim: Großvieh- u. Zuchtkälbermarkt: 09. April, 07. Mai, 18. Juni, 30. Juli, 10. September, 15. Oktober Nutzkälber: 13. April, 27. April, 11. Mai, 26. Mai, 08. Juni, 22. Juni, 06. Juli, 20. Juli, 03. August, 17. August, 31. August, 14. September, 28. September, 12. Oktober, 26. Oktober, 09. November Impressum: Geschäftsstellen am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen VLF-MB: Rudolf-Diesel-Ring 1a - 83607 Holzkirchen 08024 46039-0 Geschäftsführer: Rüdiger Obermaier 08024 46039 9108 Telefax 08024 46039-1111 VLF-WOR: Rudolf-Diesel-Ring 1a - 83607 Holzkirchen – 08024 46039-0 Geschäftsführer: Georg Bocksberger – 08024 46039-9010 Telefax 08171 4317-143 E-Mail: [email protected] - http://www.aelf-hk.bayern.de Seite 21 Werbung Seite 22 Werbung Seite 23 Werbung vom Zuchtverband Seite 24
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