Nummer 17 23. April 2015 Diese Ausgabe erscheint auch online Mitteilungsblatt Eisingen Seite 2 / Nummer 17 Donnerstag, 23. April 2015 Gemeindeverwaltung Eisingen Öffnungszeiten des Rathauses: Montag bis Freitag Donnerstag zusätzlich 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr Rentenanträge Nora Rapp 3811-22 Fundbüro & [email protected] Telefax 07232 3811-20 Postdienst Heidi Fränkle 3811-12 Pflege Homepage [email protected] Redaktion Mitteilungsblatt [email protected] www.eisingen-enzkreis.de Pass- und Meldeamt Annerose Rolli 3811-15 [email protected] Durchwahl-Nummern der einzelnen Dienststellen: Bau- und Ordnungsamt Sabine Halfen 3811-18 [email protected] Bürgermeister Thomas Karst 3811-14 [email protected] Vorzimmer, Sekretariat Hildegard Hilsenbeck 3811-11 Grundbuchamt Gutachterausschuss Christian Hannemann 3811-13 [email protected] Zentrale 07232 3811-0 Hauptamt Hauptamtsleiterin Standesamt Hildegard Hilsenbeck 3811-11 [email protected] Friedhofsverwaltung Anette Kieselmann 3811-16 [email protected] Sozialamt, Gewerbeamt Führerscheinanträge Sarah Walther 3811-17 Geschäftsstelle des [email protected] Gemeinderats Leiter Bauhof Roland Nagel 0172 6189218 [email protected] Wassermeister Joachim Grimm Handy 0173 2617566 [email protected] Waldpark- Kindertagesstätte Leiterin: Regina Alpers 81866 [email protected] Bücherei Öffnungszeiten: Mo. u. Do. 15-17 Uhr 383539 Notdienste / Service Ärztlicher Bereitschaftsdienst Wichtige Rufnummern Die für Eisingen zuständige Nummer lautet: 01805 1929218 Der Notfalldienst befindet sich an folgenden Standorten: Notruf Polizei Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert Klinikum Wilferdinger Straße 67 a, 75179 Pforzheim Geöffnet nach Praxis-Schluss: Montag, Dienstag, Donnerstag: Von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr Mittwoch: von 13 Uhr bis Donnerstag 8 Uhr an Wochenenden: von Freitag ab 14 Uhr bis Montag 8 Uhr an Feiertagen: von 8 Uhr bis Folgetag 8 Uhr Krankentransport/DRK Polizeiposten Königsbach-Stein Städt. Krankenhaus Krankenhaus Siloah Krankenhaus St. Trudpert Central-Klinik Enzkreis-Klinik Neuenbürg Rettungsleitstelle des DRK Enzkreis/Pforzheim Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Frauenhaus des Diakonischen Werkes Pforzheim-Stadt Wohnberatungsstelle für junge, ältere und behinderte Menschen - Kreisseniorenrat e.V. - Notfallpraxis am Klinikum Pforzheim Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim Geöffnet nach Praxis-Schluss: Montag, Dienstag, Donnerstag: von 19 Uhr bis zum Folgetag 1 Uhr Mittwoch: von 19 Uhr bis Donnerstag 1 Uhr an Wochenenden: von Freitag ab 19 Uhr bis Montag 1 Uhr an Feiertagen: von 7 Uhr bis Folgetag 1 Uhr In lebensbedrohlichen Situationen verständigen Sie bitte sofort den Rettungsdienst unter der Nummer 112. Zentraler Tiernotruf Tel. 07231 / 1332966 Bereitschaftsdienst der Apotheken - an Sonn- und Feiertagen jeweils von 8.30 - 8.30 Uhr Samstag, 25.04.2015: Reuchlin-Apotheke, Pforzheim, Fußgängerzone, Westl. 10 Tel. 0 72 3 1 / 10 20 94 Sonntag, 26.04.2015: Christopf-Apotheke, Pforzheim, Christoph-Allee 11 Tel. 0 72 31 / 31 21 40 EnBW Regionalzentrum Nordbaden Zentrale in Ettlingen Erdgas Südwest GmbH Ettlingen, Siemensstr. 9 Störungsmeldestelle Strom Erdgas Beratungsservice Bezirkszentrum Enzberg Servicetelefon Erdgas Kabelfernsehen: Kabel BW (Waldpark u. Dorf) 110 112 07232 19222 07232 311700 07231 9690 07231 4980 07231 3010 07231 3880 07082 7960 112 07231 30870 07231 457630 07231 357714 07243 180-0 07243 216-217 0800 3629477 01802 056-229 07041 961033-0 0800 9999966 07243 216216 01806 888150 Donnerstag, 23. April 2015 Mitteilungsblatt Eisingen Nummer 17 / Seite 3 Herzliche Einladung Dienstag, 28. April 2015 Evang. Gemeindehaus Eisingen Kirchsteige 6 Einlass: 19.15 Uhr Programmbeginn: 20.00 Uhr Kostenbeitrag: € 8.-- Thema: „Maria und Martha – zwei recht unterschiedliche Schwestern?!“ Referentin: Irmgard Endlich Musik: Martina Klein Christine Pfeiffer Tel. Anmeldung bis 26.04.2015 Ev. Pfarramt 07232 383245 Seite 4 / Nummer 17 Mitteilungsblatt Eisingen Veranstaltungen Musikverein Eisingen e.V. 25.04. MVE, Maibaumstellen, Brunnenplatz, 18 Uhr Amtliche Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2,11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Eisingen am 15.04.2015 folgende Änderungssatzung beschlossen: §1 Die Friedhofssatzung vom 14.02.2007 wird wie folgt geändert: § 16a Rasenreihengräber Nach § 16 wird § 16a eingefügt. § 16a erhält folgende Fassung: (1) Für Rasenreihengräber gelten die Bestimmungen für Reihengräber (§ 11) entsprechend. (2) Auf Rasenreihengräbern sind nur liegende Grabmale, die von der Gemeindeverwaltung beschafft werden, zulässig. (3) Grabmale werden vom Nutzungsberechtigten einmalig von der Gemeindeverwaltung erworben. Die Nutzungsberechtigten erhalten das Grabmal zur Beschriftung. Es dürfen nur eingravierte Schriften und Symbole (keine aufgesetzten Buchstaben) verwendet werden. Die Schrift muss dunkel und einfarbig (grau, braun oder schwarz) sein. (4) Die Grabmale werden durch die Gemeindeverwaltung gesetzt. (5) Die Grabpflege übernimmt die Gemeindeverwaltung durch regelmäßiges Mähen der Grabflächen und entsprechendes Herrichten des Geländes (Erdauffüllung/Nachsaat) bei Bedarf. (6) Auf Rasenreihengräbern dürfen Grabschmuck, wie z.B. Blumenschmuck, Kerzen o. Ä. nicht angebracht oder abgelegt werden. (7) Für die Grabpflege während der gesamten Liegezeit und die Beschaffung des Grabmales wird zu Beginn der Liegezeit eine Einmalgebühr in Höhe der Ausweisung im Gebührenverzeichnis erhoben. Änderung des Gebührenverzeichnisses Die Anlage zur Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung - Gebührenverzeichnis zuletzt geändert am 01.04.2011, wird wie folgt ergänzt. Einfügen einer Ziffer 2.9 nach Ziffer 2.8: 2.9 Einmaliger Pflegezuschlag für ein Rasenreihengrab inkl. Grabplatte ohne Beschriftung 2.680,- € §2 Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Eisingen, 15.04.2015 Thomas Karst Bürgermeister Donnerstag, 23. April 2015 Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ergänzende Information zur Änderung der Friedhofssatzung mit der o.a. Änderung der Friedhofssatzung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.04.2015 den Weg bereitet, dass ab sofort auch in Eisingen Rasenreihengräber zur Verfügung stehen. Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Ihre Gemeindeverwaltung. Beim neuen Eisinger Feuerwehrhaus wurde Richtfest gefeiert – in Holzständerbauweise aus 250 Kubikmetern Tannen- und Fichtenholz in nur fünf Wochen errichtet Ordentlichen Grund zur Freude haben die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und die Gemeindeverwaltung in Eisingen. Gerade fünf Monate nach dem symbolischen ersten Spatenstich zum Beginn der Bauarbeiten für das neue Feuerwehrhaus im Gewerbegebiet „Mulde“ ist der Rohbau bereits fertiggestellt. Am Wochenende konnte Richtfest gefeiert werden. Mit einem Investitionsvolumen von fast 2,5 Millionen Euro ist der lang ersehnte, dringend notwendige, aber zugunsten anderweitiger Vorhaben immer wieder hinausgeschobene Bau des Feuerwehrhauses ein Großprojekt für die Gemeinde Eisingen. Mit Fertigstellung des Rohbaus hat das Vorhaben jetzt ganz greifbar Gestalt angenommen. „Ein Richtfest ist immer auch eine Zäsur innerhalb eines Bauvorhabens, ab dem der Baukörper in seiner Größe, Form und teilweise auch in seinem inneren Zuschnitt für den Betrachter sichtbar und visuell erfassbar wird“, erklärte Bürgermeister Thomas Karst zur Eröffnung der Feierstunde mit allen am Bau Beteiligten. „Wir sind dankbar für das bisher Geleistete, sind voll im Zeitplan und zuversichtlich, dass wir spätestens im kommenden Frühjahr die offizielle Einweihung feiern dürfen“, so der Schultes. Auch in finanzieller Hinsicht ist alles im Lot. Der Kostenrahmen sei bisher nicht nur eingehalten, sondern sogar leicht unterschritten worden, konnte Architekt Frank Morlock melden. Sein Steiner Architekturbüro hat das Gebäude geplant, das im vorderen unteren Bereich die Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen für die Feuerwehrwagen beherbergt. Im hinteren unteren Bereich und im darüber liegenden Stockwerk sind sämtliche Büro-, Schulungs-, Umkleide- und Sanitärräume untergebracht. Einigen Widerstand hatte der Untergrund geleistet: Der harte Muschelkalk-Felsen musste mit beträchtlichem Aufwand weggemeißelt werden, wie René Talmon von der Bauunternehmung Ross berichtete, die die Betonbodenplatte goss. In den nur rund fünf Wochen seit Mitte März 2015 entstand dagegen das Gebäude, das von der Abbund- und Holzbaufirma Hauff & Hauff in Holzrahmenbauweise erstellt wurde. Hunderte von Holzbauteilen, die in Engelsbrand geplant und vorgefertigt wurden, sind auf der Eisinger Baustelle zusammengesetzt worden. „Insgesamt haben wir für den Baukörper rund 250 Kubikmeter Fichten- und Tannenholz verwendet“, erklärte Krischan Hauff, Chef des Engelsbrander Unternehmens, der auch den Richtspruch hielt. Als nächste Schritte werden der Innenausbau vorbereitet und die Fassade aus vorvergrautem Lärchenholz angebracht. „Dieses Werk macht allen Ehr, so ist es mit der Feuerwehr“, brachte es der Richtspruch auf einen Nenner. Donnerstag, 23. April 2015 Mitteilungsblatt Eisingen Gemeinderäte, Bauleute und die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr Eisingen begingen das Richtfest am Rohbau des neuen Feuerwehrgebäudes im Eisinger Gewerbegebiet „Mulde“. Vorne links Bürgermeister Thomas Karst, der viel Lob für die bisher geleistete Arbeit aussprach. Nummer 17 / Seite 5 250 Kubikmeter Tannen- und Fichtenholz sind im neuen Feuerwehrhaus verbaut. In der künftigen dreiteiligen Wagenhalle reichten die Feuerwehrkameraden einen Imbiss. Architekt Frank Morlock sprach ebenfalls zur Festversammlung. Text und Fotos: Schott Fundbörse - Autoschlüssel Bitte melden Sie sich im Rathaus unter Tel.: 381122 Abgabetermin der Texte für das Gemeindemitteilungsblatt Abgabetermin für die KW 18/2015 ist am Freitag, 24.04.2015, 10 Uhr. Abgabetermin für die KW 20/2015 ist am Freitag, 08.05.2015, 10 Uhr. Verspätet eingegangene Texte können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Beifall spendeten die Gäste dem heiter-besinnlichen Richtspruch. Seite 6 / Nummer 17 Mitteilungsblatt Eisingen Donnerstag, 23. April 2015 Aus dem Gemeinderat Aus der Gemeinderatssitzung vom 15. April Forsteinrichtung bis 2024 beschlossen Millionenschwere Investitionsprojekte werden in Eisingen derzeit vorbereitet oder sind schon auf den Weg gebracht. Zu deren Finanzierung kann der Eisinger Gemeindewald natürlich nur einen ganz untergeordneten Beitrag leisten, auch wenn der Forst Jahr für Jahr einen erfreulichen Erlös an die Gemeindekasse überweist. Dennoch hat der eigene Wald für die Gemeinde und ihre Bürger eine große Bedeutung und entsprechend intensiv hat sich der Gemeinderat mit dem Entwicklungsplan für den heimischen Wald für die nächsten zehn Jahre auseinandergesetzt. „Unser Gemeindewald hat für ganz viele Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Funktion als Naherholungsgebiet, das sehr rege von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird“, erklärt Eisingens Bürgermeister Thomas Karst. Und auch für die Trinkwasserversorgung Eisingens ist der Wald von vitaler Bedeutung. „Unsere gesamte Waldfläche ist Wasserschutzgebiet im Einzugsbereich der Gennenbachquelle, aus der wir unser Trinkwasser beziehen“, so der Schultes weiter. Einstimmig hat der Gemeinderat jetzt den Waldentwicklungsplan für die Jahre 2015 bis 2024 verabschiedet. Diese sogenannte „Forsteinrichtung“ wurde von Revierförster Michael Steinbeck, Enzkreis-Forstamtsleiter Frieder Kurtz und Forstexperte Thomas Lehn von der Freiburger Forstbehörde vorgestellt und erläutert. Der Plan folgt den Vorgaben, die der Eisinger Gemeinderat gemacht hat: Die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes soll weiterhin Vorrang genießen vor einer Ertragsmaximierung. Das kommt beispielsweise darin zum Ausdruck, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Substanzen zum Schutz des Holzes zwischen Fällung und Abtransport nicht zum Einsatz kommen dürfen. Wert legen Revierförster Steinbeck und der Gemeinderat auch auf einen guten Zustand der Waldwege. Sie sollen von den zahlreichen Erholungssuchenden bequem zum Wandern, Spazierengehen, Joggen oder Radfahren genutzt werden können. Aber auch die Versorgung der Eisinger Bürger mit Brennholz steht im Fokus der Waldbewirtschaftung. Seit der letzten Forsteinrichtung im Jahre 2004 hat sich die Eisinger Waldfläche um 2,4 Prozent auf 228,5 Hektar erhöht. Dominierende Baumart ist die Buche. Es finden sich jedoch auch beachtliche Bestände an Douglasien, der führenden Nadelbaumart im Eisinger Wald. Auch Kiefern und Lärchen sind vertreten, dagegen kaum (noch) Fichten. Der Bestand an Nadelholz soll durch aktive Förderung bei 20 bis 30 Prozent gehalten werden. Die guten Erfahrungen mit der gleichermaßen wuchsfreudigen wie gesundheitlich robusten Douglasie legen es nahe, hierbei vor allem auf diese Baumart zu setzen. Aber auch „Edellaubhölzer“ wie Ahorn, Esche, Elsbeere oder Kirsche sollen weiterhin gefördert werden. Für den Zehnjahreszeitraum bis 2024 ist eine Holzernte von 14.000 Festmetern vorgesehen, was einer Ernte von 6,1 Festmetern je Hektar und Jahr entspricht. Bislang betrug dieser „Hiebsatz“ 7,2 Festmeter je Hektar und Jahr, was aber nie auch nur annähernd ausgenutzt wurde. So wurden im abgelaufenen Jahr 2014 lediglich 878 Festmeter der rechnerisch zulässigen 1.600 Festmeter geerntet, wie Revierförster Michael Steinbeck in der Vorlage des Jahresabschlusses aufzeigte. Im Zeitraum zwischen 2004 und 2014 wurden im Eisinger Gemeindewald insgesamt 11.429 Festmeter Holz geerntet (63 Prozent der zulässigen Menge), was fast 80.000 Euro in die Gemeindekasse brachte. Viel Lob erhielt Revierförster Michael Steinbeck für seine umsichtige und engagierte Waldarbeit. Die spiegelt sich beispielsweise im verschwindend geringen Anteil von schädlingsbefallenem „Käferholz“ von weniger als einem Prozent wider. „Das ist einer der niedrigsten Werte überhaupt“, würdigte Forstamtsleiter Frieder Kurtz. Bei Revierförster Michael Steinbeck (rechts) ist Eisingens Gemeindewald in guten Händen. Vor der Verabschiedung des richtungsweisenden Zehnjahresplanes informierten Steinbeck und Forstamtsleiter Frieder Kurtz (Zweiter von rechts) den Gemeinderat vor Ort im Wald, hier in einem Bestand von Douglasien. Auf diese Nadelholzart will man künftig verstärkt setzen. Votum für Neubau statt Umbau des Kindergartens in der Gartenstraße Eine wichtige Weichenstellung nahm der Gemeinderat in Sachen „Neubau oder Umbau“ des von der evangelischen Kirchengemeinde getragenen Kindergartens in der Gartenstraße vor. Einstimmig sprach sich der Rat für einen Neubau aus. Finanzielle Grundlage der Entscheidung war eine Kostenuntersuchung des Steiner Architekturbüros Morlock. Diese kommt für den Abriss des bestehenden Gebäudes und den Bau eines neuen Kindergartens für sechs Gruppen auf einen Betrag von 2,76 Millionen Euro. Für die Umgestaltung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes müssten dagegen 2,81 Millionen Euro aufgewendet werden. Zwar ist die Differenz von 50.000 Euro nicht groß. Im Rat herrschte jedoch Einigkeit in der Betrachtung, dass die Erstellung eines neuen Gebäudes in höherem Maße die Umsetzung der heutigen Vorstellungen erlaube als die stets mit Kompromissen verbundene Einpassung in das Bestehende. Zudem sei bei Sanierungen nicht selten mit vorher nicht zu erkennenden Weiterungen und entsprechenden Kostensteigerungen zu rechnen. Zusätzliche Vorteile eines Neubaus zeigte Bürgermeister Thomas Karst auf: Während der Bauphase könne der Kindergartenbetrieb im Altbau weitergeführt und damit auf Container- oder sonstige Übergangslösungen verzichtet werden. Zudem werde für den Neubau weniger Zeit gebraucht als für eine erweiternde Sanierung. Der Entscheid des Gemeinderates für die Neubaulösung wird als bindende Empfehlung an die evangelische Kirchengemeinde übermittelt. Die evangelische Kirchengemeinde als Trägerin der Einrichtung ist auch Bauherrin des Vorhabens. Die politische Gemeinde trägt die Baukosten im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen mit der Kirchengemeinde. Sargbestattungen auf neuem Rasengrabfeld Bereits vor Jahren beschlossen, kann nun auf dem Eisinger Friedhof eine neue Bestattungsform angeboten werden. Künftig ist auch die Sargbestattung Verstorbener in Rasenreihengräbern möglich. Ein erstes Grabfeld mit zwölf Rasenreihengräbern steht jetzt im Bereich einer vorhandenen Rasenfläche im südöstlichen Teil des Friedhofes zur Verfügung. Auf den Rasengräbern sind liegende Grabmale zulässig, die von der Gemeindeverwaltung beschafft und den Nutzungsberechtigten des Grabes zur Beschriftung überlassen werden. Die Grabmale werden anschließend von der Gemeindeverwaltung gesetzt. Ebenfalls übernimmt die Gemeinde die Pflege des Grabfeldes, die nach dem Herrichten des Geländes im Wesentlichen aus der regelmäßigen Mahd des Grases besteht. Für die Überlassung des Grabsteines und die Pflege des Rasenfeldes während der 20-jährigen Ruhezeit fällt (zu den sonstigen Kosten, wie der Überlassung der Grabstelle an sich) ein Betrag von 2.680 Euro Donnerstag, 23. April 2015 Mitteilungsblatt Eisingen an. Die Friedhofssatzung wurde entsprechend angepasst. In der Sitzung wies die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass über diese aus aktuellem Anlass erforderliche Änderung eine ganzheitliche Überarbeitung der Friedhofssatzung und eine Neukalkulation sämtlicher Positionen des Gebührenverzeichnisses erforderlich seien. Die Komplettüberarbeitung solle noch im Lauf des Jahres 2015 erfolgen, so die Verwaltung. Bauaufträge vergeben Zahlreiche Aufträge für die laufenden Investitionsprojekte vergab der Gemeinderat in der Sitzung. Aufträge im Volumen von 87.000 Euro betrafen den Waldparkkindergarten, solche im Umfang von 155.000 Euro den Neubau des Feuerwehrhauses. Das Jahreslos 2015 für die Straßenunterhaltungsarbeiten im Volumen von 80.000 Euro wurde an die Firma Engel aus Pforzheim vergeben. Für 13.300 Euro wird ein Maschendrahtzaun um den Wasserhochbehälter im Waldpark errichtet. Text und Foto: Schott Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Eisingen Terminänderung für die kommende Dienstagsübung. Diese findet am Dienstag, dem 28.April schon um 18:00 Uhr statt. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen bittet der Kommandant. Die Altersmannschaft trifft sich am Dienstag, dem 28.April um 20:00 Uhr im Gerätehaus zur Kameradschaftspflege. Jubilare 25.04. 26.04. 28.04. 28.04. 30.04. 30.04. Uwe Petersen, Weberstr. 5 Irmgard Scherible, Goethestr. 6 Zinaida Vasha, Untere Waldparkstr. 3 Bernhard Kirpal, Mittlere Waldparkstr. 9 Adolfine Hauptkorn, Weberstr. 2 Benno Goldschmitt, Ferdbergstr. 4 77 79 79 74 76 74 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Impressum: Herausgeber: Gemeinde Eisingen Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. 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