Mitteilungsblatt KW17/2015

Nummer 17
23. April 2015
Diese Ausgabe erscheint auch online
Mitteilungsblatt Eisingen
Seite 2 / Nummer 17
Donnerstag, 23. April 2015
Gemeindeverwaltung Eisingen
Öffnungszeiten des Rathauses:
Montag bis Freitag Donnerstag zusätzlich 8.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Rentenanträge
Nora Rapp 3811-22
Fundbüro &
[email protected]
Telefax 07232 3811-20
Postdienst Heidi Fränkle 3811-12
Pflege Homepage [email protected]
Redaktion Mitteilungsblatt
[email protected]
www.eisingen-enzkreis.de
Pass- und Meldeamt Annerose Rolli 3811-15
[email protected]
Durchwahl-Nummern der einzelnen Dienststellen:
Bau- und
Ordnungsamt
Sabine Halfen 3811-18
[email protected]
Bürgermeister Thomas Karst 3811-14
[email protected]
Vorzimmer, Sekretariat Hildegard Hilsenbeck 3811-11
Grundbuchamt Gutachterausschuss Christian Hannemann 3811-13
[email protected]
Zentrale 07232 3811-0
Hauptamt
Hauptamtsleiterin Standesamt Hildegard Hilsenbeck 3811-11
[email protected]
Friedhofsverwaltung Anette Kieselmann 3811-16
[email protected]
Sozialamt, Gewerbeamt
Führerscheinanträge Sarah Walther 3811-17
Geschäftsstelle des [email protected]
Gemeinderats
Leiter Bauhof
Roland Nagel
0172 6189218
[email protected]
Wassermeister Joachim Grimm
Handy 0173 2617566
[email protected]
Waldpark- Kindertagesstätte
Leiterin: Regina Alpers
81866
[email protected]
Bücherei Öffnungszeiten: Mo. u. Do. 15-17 Uhr
383539
Notdienste / Service
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Wichtige Rufnummern
Die für Eisingen zuständige Nummer lautet: 01805 1929218
Der Notfalldienst befindet sich an folgenden Standorten:
Notruf Polizei
Notruf Feuerwehr/Rettungsdienst
Notfallpraxis am Siloah St. Trudpert Klinikum
Wilferdinger Straße 67 a, 75179 Pforzheim
Geöffnet nach Praxis-Schluss:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
Von 19 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr
Mittwoch: von 13 Uhr bis Donnerstag 8 Uhr
an Wochenenden: von Freitag ab 14 Uhr bis Montag 8 Uhr
an Feiertagen: von 8 Uhr bis Folgetag 8 Uhr
Krankentransport/DRK
Polizeiposten Königsbach-Stein
Städt. Krankenhaus
Krankenhaus Siloah
Krankenhaus St. Trudpert
Central-Klinik
Enzkreis-Klinik Neuenbürg
Rettungsleitstelle des
DRK Enzkreis/Pforzheim
Beratungsstelle für Eltern,
Kinder und Jugendliche
Frauenhaus des Diakonischen
Werkes Pforzheim-Stadt
Wohnberatungsstelle für junge,
ältere und behinderte Menschen
- Kreisseniorenrat e.V. -
Notfallpraxis am Klinikum Pforzheim
Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim
Geöffnet nach Praxis-Schluss:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
von 19 Uhr bis zum Folgetag 1 Uhr
Mittwoch: von 19 Uhr bis Donnerstag 1 Uhr
an Wochenenden: von Freitag ab 19 Uhr bis Montag 1 Uhr
an Feiertagen: von 7 Uhr bis Folgetag 1 Uhr
In lebensbedrohlichen Situationen verständigen Sie bitte
sofort den Rettungsdienst unter der Nummer 112.
Zentraler Tiernotruf
Tel. 07231 / 1332966
Bereitschaftsdienst der Apotheken
- an Sonn- und Feiertagen jeweils von 8.30 - 8.30 Uhr Samstag, 25.04.2015:
Reuchlin-Apotheke, Pforzheim, Fußgängerzone, Westl. 10
Tel. 0 72 3 1 / 10 20 94
Sonntag, 26.04.2015:
Christopf-Apotheke, Pforzheim, Christoph-Allee 11
Tel. 0 72 31 / 31 21 40
EnBW Regionalzentrum Nordbaden
Zentrale in Ettlingen
Erdgas Südwest GmbH
Ettlingen, Siemensstr. 9
Störungsmeldestelle Strom
Erdgas
Beratungsservice
Bezirkszentrum Enzberg
Servicetelefon
Erdgas
Kabelfernsehen:
Kabel BW (Waldpark u. Dorf)
110
112
07232 19222
07232 311700
07231 9690
07231 4980
07231 3010
07231 3880
07082 7960
112
07231 30870
07231 457630
07231 357714
07243 180-0
07243 216-217
0800 3629477
01802 056-229
07041 961033-0
0800 9999966
07243 216216
01806 888150
Donnerstag, 23. April 2015
Mitteilungsblatt Eisingen
Nummer 17 / Seite 3
Herzliche
Einladung
Dienstag, 28. April 2015
Evang. Gemeindehaus Eisingen Kirchsteige 6
Einlass: 19.15 Uhr
Programmbeginn: 20.00 Uhr
Kostenbeitrag: € 8.--
Thema: „Maria und Martha –
zwei recht unterschiedliche Schwestern?!“
Referentin: Irmgard Endlich Musik: Martina Klein
Christine Pfeiffer
Tel. Anmeldung bis 26.04.2015
Ev. Pfarramt 07232 383245
Seite 4 / Nummer 17
Mitteilungsblatt Eisingen
Veranstaltungen
Musikverein Eisingen e.V.
25.04. MVE, Maibaumstellen, Brunnenplatz, 18 Uhr
Amtliche Bekanntmachungen
Satzung zur Änderung der Friedhofsatzung
(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2
und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes über das Friedhofs- und
Leichenwesen (Bestattungsgesetz) in Verbindung mit den
§§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) sowie den §§ 2,11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat
der Gemeinde Eisingen am 15.04.2015 folgende Änderungssatzung beschlossen:
§1
Die Friedhofssatzung vom 14.02.2007 wird wie folgt geändert:
§ 16a Rasenreihengräber
Nach § 16 wird § 16a eingefügt.
§ 16a erhält folgende Fassung:
(1) Für Rasenreihengräber gelten die Bestimmungen für Reihengräber (§ 11) entsprechend.
(2) Auf Rasenreihengräbern sind nur liegende Grabmale, die
von der Gemeindeverwaltung beschafft werden, zulässig.
(3) Grabmale werden vom Nutzungsberechtigten einmalig von
der Gemeindeverwaltung erworben. Die Nutzungsberechtigten erhalten das Grabmal zur Beschriftung. Es dürfen
nur eingravierte Schriften und Symbole (keine aufgesetzten
Buchstaben) verwendet werden. Die Schrift muss dunkel
und einfarbig (grau, braun oder schwarz) sein.
(4) Die Grabmale werden durch die Gemeindeverwaltung
gesetzt.
(5) Die Grabpflege übernimmt die Gemeindeverwaltung durch
regelmäßiges Mähen der Grabflächen und entsprechendes Herrichten des Geländes (Erdauffüllung/Nachsaat) bei
Bedarf.
(6) Auf Rasenreihengräbern dürfen Grabschmuck, wie z.B.
Blumenschmuck, Kerzen o. Ä. nicht angebracht oder
abgelegt werden.
(7) Für die Grabpflege während der gesamten Liegezeit
und die Beschaffung des Grabmales wird zu Beginn der
Liegezeit eine Einmalgebühr in Höhe der Ausweisung im
Gebührenverzeichnis erhoben.
Änderung des Gebührenverzeichnisses
Die Anlage zur Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung - Gebührenverzeichnis zuletzt geändert am
01.04.2011, wird wie folgt ergänzt.
Einfügen einer Ziffer 2.9 nach Ziffer 2.8:
2.9 Einmaliger Pflegezuschlag für ein Rasenreihengrab inkl. Grabplatte ohne Beschriftung 2.680,- €
§2
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Eisingen, 15.04.2015
Thomas Karst
Bürgermeister
Donnerstag, 23. April 2015
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden- Württemberg (GemO) oder
aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung
wird nach § 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung
dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen
soll, ist zu bezeichnen.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Satzung als von Anfang
an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind.
Ergänzende Information zur Änderung der Friedhofssatzung mit der o.a. Änderung der Friedhofssatzung hat der
Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.04.2015 den Weg
bereitet, dass ab sofort auch in Eisingen Rasenreihengräber zur Verfügung stehen. Weitere Informationen erteilt
Ihnen gerne Ihre Gemeindeverwaltung.
Beim neuen Eisinger Feuerwehrhaus wurde
Richtfest gefeiert – in Holzständerbauweise
aus 250 Kubikmetern Tannen- und
Fichtenholz in nur fünf Wochen errichtet
Ordentlichen Grund zur Freude haben die Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr und die Gemeindeverwaltung in Eisingen. Gerade fünf Monate nach dem symbolischen ersten Spatenstich zum Beginn der Bauarbeiten für das neue
Feuerwehrhaus im Gewerbegebiet „Mulde“ ist der Rohbau
bereits fertiggestellt. Am Wochenende konnte Richtfest gefeiert werden. Mit einem Investitionsvolumen von fast 2,5
Millionen Euro ist der lang ersehnte, dringend notwendige,
aber zugunsten anderweitiger Vorhaben immer wieder hinausgeschobene Bau des Feuerwehrhauses ein Großprojekt
für die Gemeinde Eisingen. Mit Fertigstellung des Rohbaus
hat das Vorhaben jetzt ganz greifbar Gestalt angenommen.
„Ein Richtfest ist immer auch eine Zäsur innerhalb eines
Bauvorhabens, ab dem der Baukörper in seiner Größe, Form
und teilweise auch in seinem inneren Zuschnitt für den
Betrachter sichtbar und visuell erfassbar wird“, erklärte Bürgermeister Thomas Karst zur Eröffnung der Feierstunde mit
allen am Bau Beteiligten. „Wir sind dankbar für das bisher
Geleistete, sind voll im Zeitplan und zuversichtlich, dass wir
spätestens im kommenden Frühjahr die offizielle Einweihung
feiern dürfen“, so der Schultes. Auch in finanzieller Hinsicht
ist alles im Lot. Der Kostenrahmen sei bisher nicht nur eingehalten, sondern sogar leicht unterschritten worden, konnte
Architekt Frank Morlock melden. Sein Steiner Architekturbüro
hat das Gebäude geplant, das im vorderen unteren Bereich
die Fahrzeughalle mit drei Stellplätzen für die Feuerwehrwagen beherbergt. Im hinteren unteren Bereich und im darüber
liegenden Stockwerk sind sämtliche Büro-, Schulungs-, Umkleide- und Sanitärräume untergebracht.
Einigen Widerstand hatte der Untergrund geleistet: Der harte Muschelkalk-Felsen musste mit beträchtlichem Aufwand
weggemeißelt werden, wie René Talmon von der Bauunternehmung Ross berichtete, die die Betonbodenplatte goss.
In den nur rund fünf Wochen seit Mitte März 2015 entstand
dagegen das Gebäude, das von der Abbund- und Holzbaufirma Hauff & Hauff in Holzrahmenbauweise erstellt wurde. Hunderte von Holzbauteilen, die in Engelsbrand geplant
und vorgefertigt wurden, sind auf der Eisinger Baustelle
zusammengesetzt worden. „Insgesamt haben wir für den
Baukörper rund 250 Kubikmeter Fichten- und Tannenholz
verwendet“, erklärte Krischan Hauff, Chef des Engelsbrander
Unternehmens, der auch den Richtspruch hielt. Als nächste
Schritte werden der Innenausbau vorbereitet und die Fassade aus vorvergrautem Lärchenholz angebracht. „Dieses Werk
macht allen Ehr, so ist es mit der Feuerwehr“, brachte es
der Richtspruch auf einen Nenner.
Donnerstag, 23. April 2015
Mitteilungsblatt Eisingen
Gemeinderäte, Bauleute und die Mitglieder der freiwilligen
Feuerwehr Eisingen begingen das Richtfest am Rohbau des
neuen Feuerwehrgebäudes im Eisinger Gewerbegebiet „Mulde“. Vorne links Bürgermeister Thomas Karst, der viel Lob
für die bisher geleistete Arbeit aussprach.
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250 Kubikmeter Tannen- und Fichtenholz sind im neuen
Feuerwehrhaus verbaut.
In der künftigen dreiteiligen Wagenhalle reichten die Feuerwehrkameraden einen Imbiss.
Architekt Frank Morlock sprach ebenfalls zur Festversammlung.
Text und Fotos: Schott
Fundbörse
-
Autoschlüssel
Bitte melden Sie sich im Rathaus unter Tel.: 381122
Abgabetermin der Texte für das
Gemeindemitteilungsblatt
Abgabetermin für die KW 18/2015
ist am Freitag, 24.04.2015,
10 Uhr.
Abgabetermin für die KW 20/2015
ist am Freitag, 08.05.2015,
10 Uhr.
Verspätet eingegangene Texte können leider nicht
mehr berücksichtigt werden.
Beifall spendeten die Gäste dem heiter-besinnlichen Richtspruch.
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Mitteilungsblatt Eisingen
Donnerstag, 23. April 2015
Aus dem Gemeinderat
Aus der Gemeinderatssitzung vom 15. April
Forsteinrichtung bis 2024 beschlossen
Millionenschwere Investitionsprojekte werden in Eisingen derzeit vorbereitet oder sind schon auf den Weg gebracht. Zu
deren Finanzierung kann der Eisinger Gemeindewald natürlich nur einen ganz untergeordneten Beitrag leisten, auch
wenn der Forst Jahr für Jahr einen erfreulichen Erlös an die
Gemeindekasse überweist. Dennoch hat der eigene Wald für
die Gemeinde und ihre Bürger eine große Bedeutung und
entsprechend intensiv hat sich der Gemeinderat mit dem
Entwicklungsplan für den heimischen Wald für die nächsten
zehn Jahre auseinandergesetzt. „Unser Gemeindewald hat
für ganz viele Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Funktion
als Naherholungsgebiet, das sehr rege von Fußgängern und
Radfahrern genutzt wird“, erklärt Eisingens Bürgermeister
Thomas Karst. Und auch für die Trinkwasserversorgung Eisingens ist der Wald von vitaler Bedeutung. „Unsere gesamte Waldfläche ist Wasserschutzgebiet im Einzugsbereich der
Gennenbachquelle, aus der wir unser Trinkwasser beziehen“,
so der Schultes weiter. Einstimmig hat der Gemeinderat
jetzt den Waldentwicklungsplan für die Jahre 2015 bis 2024
verabschiedet. Diese sogenannte „Forsteinrichtung“ wurde
von Revierförster Michael Steinbeck, Enzkreis-Forstamtsleiter
Frieder Kurtz und Forstexperte Thomas Lehn von der Freiburger Forstbehörde vorgestellt und erläutert. Der Plan folgt
den Vorgaben, die der Eisinger Gemeinderat gemacht hat:
Die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes soll weiterhin Vorrang genießen vor einer Ertragsmaximierung. Das
kommt beispielsweise darin zum Ausdruck, dass der Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln oder Substanzen zum Schutz des
Holzes zwischen Fällung und Abtransport nicht zum Einsatz
kommen dürfen. Wert legen Revierförster Steinbeck und der
Gemeinderat auch auf einen guten Zustand der Waldwege.
Sie sollen von den zahlreichen Erholungssuchenden bequem
zum Wandern, Spazierengehen, Joggen oder Radfahren genutzt werden können. Aber auch die Versorgung der Eisinger
Bürger mit Brennholz steht im Fokus der Waldbewirtschaftung. Seit der letzten Forsteinrichtung im Jahre 2004 hat
sich die Eisinger Waldfläche um 2,4 Prozent auf 228,5 Hektar erhöht. Dominierende Baumart ist die Buche. Es finden
sich jedoch auch beachtliche Bestände an Douglasien, der
führenden Nadelbaumart im Eisinger Wald. Auch Kiefern und
Lärchen sind vertreten, dagegen kaum (noch) Fichten. Der
Bestand an Nadelholz soll durch aktive Förderung bei 20
bis 30 Prozent gehalten werden. Die guten Erfahrungen mit
der gleichermaßen wuchsfreudigen wie gesundheitlich robusten Douglasie legen es nahe, hierbei vor allem auf diese
Baumart zu setzen. Aber auch „Edellaubhölzer“ wie Ahorn,
Esche, Elsbeere oder Kirsche sollen weiterhin gefördert werden. Für den Zehnjahreszeitraum bis 2024 ist eine Holzernte
von 14.000 Festmetern vorgesehen, was einer Ernte von
6,1 Festmetern je Hektar und Jahr entspricht. Bislang betrug dieser „Hiebsatz“ 7,2 Festmeter je Hektar und Jahr,
was aber nie auch nur annähernd ausgenutzt wurde. So
wurden im abgelaufenen Jahr 2014 lediglich 878 Festmeter
der rechnerisch zulässigen 1.600 Festmeter geerntet, wie
Revierförster Michael Steinbeck in der Vorlage des Jahresabschlusses aufzeigte. Im Zeitraum zwischen 2004 und 2014
wurden im Eisinger Gemeindewald insgesamt 11.429 Festmeter Holz geerntet (63 Prozent der zulässigen Menge), was
fast 80.000 Euro in die Gemeindekasse brachte. Viel Lob
erhielt Revierförster Michael Steinbeck für seine umsichtige
und engagierte Waldarbeit. Die spiegelt sich beispielsweise
im verschwindend geringen Anteil von schädlingsbefallenem
„Käferholz“ von weniger als einem Prozent wider. „Das ist
einer der niedrigsten Werte überhaupt“, würdigte Forstamtsleiter Frieder Kurtz.
Bei Revierförster Michael Steinbeck (rechts) ist Eisingens
Gemeindewald in guten Händen. Vor der Verabschiedung
des richtungsweisenden Zehnjahresplanes informierten Steinbeck und Forstamtsleiter Frieder Kurtz (Zweiter von rechts)
den Gemeinderat vor Ort im Wald, hier in einem Bestand
von Douglasien. Auf diese Nadelholzart will man künftig
verstärkt setzen.
Votum für Neubau statt Umbau des Kindergartens in der
Gartenstraße
Eine wichtige Weichenstellung nahm der Gemeinderat in
Sachen „Neubau oder Umbau“ des von der evangelischen
Kirchengemeinde getragenen Kindergartens in der Gartenstraße vor. Einstimmig sprach sich der Rat für einen Neubau aus. Finanzielle Grundlage der Entscheidung war eine
Kostenuntersuchung des Steiner Architekturbüros Morlock.
Diese kommt für den Abriss des bestehenden Gebäudes
und den Bau eines neuen Kindergartens für sechs Gruppen
auf einen Betrag von 2,76 Millionen Euro. Für die Umgestaltung und Erweiterung des bestehenden Gebäudes müssten
dagegen 2,81 Millionen Euro aufgewendet werden. Zwar ist
die Differenz von 50.000 Euro nicht groß. Im Rat herrschte
jedoch Einigkeit in der Betrachtung, dass die Erstellung eines neuen Gebäudes in höherem Maße die Umsetzung der
heutigen Vorstellungen erlaube als die stets mit Kompromissen verbundene Einpassung in das Bestehende. Zudem
sei bei Sanierungen nicht selten mit vorher nicht zu erkennenden Weiterungen und entsprechenden Kostensteigerungen zu rechnen. Zusätzliche Vorteile eines Neubaus zeigte
Bürgermeister Thomas Karst auf: Während der Bauphase
könne der Kindergartenbetrieb im Altbau weitergeführt und
damit auf Container- oder sonstige Übergangslösungen verzichtet werden. Zudem werde für den Neubau weniger Zeit
gebraucht als für eine erweiternde Sanierung. Der Entscheid
des Gemeinderates für die Neubaulösung wird als bindende Empfehlung an die evangelische Kirchengemeinde übermittelt. Die evangelische Kirchengemeinde als Trägerin der
Einrichtung ist auch Bauherrin des Vorhabens. Die politische
Gemeinde trägt die Baukosten im Rahmen der entsprechenden Vereinbarungen mit der Kirchengemeinde.
Sargbestattungen auf neuem Rasengrabfeld
Bereits vor Jahren beschlossen, kann nun auf dem Eisinger Friedhof eine neue Bestattungsform angeboten werden. Künftig ist auch die Sargbestattung Verstorbener in
Rasenreihengräbern möglich. Ein erstes Grabfeld mit zwölf
Rasenreihengräbern steht jetzt im Bereich einer vorhandenen Rasenfläche im südöstlichen Teil des Friedhofes zur
Verfügung. Auf den Rasengräbern sind liegende Grabmale
zulässig, die von der Gemeindeverwaltung beschafft und den
Nutzungsberechtigten des Grabes zur Beschriftung überlassen werden. Die Grabmale werden anschließend von der
Gemeindeverwaltung gesetzt. Ebenfalls übernimmt die Gemeinde die Pflege des Grabfeldes, die nach dem Herrichten
des Geländes im Wesentlichen aus der regelmäßigen Mahd
des Grases besteht. Für die Überlassung des Grabsteines
und die Pflege des Rasenfeldes während der 20-jährigen
Ruhezeit fällt (zu den sonstigen Kosten, wie der Überlassung der Grabstelle an sich) ein Betrag von 2.680 Euro
Donnerstag, 23. April 2015
Mitteilungsblatt Eisingen
an. Die Friedhofssatzung wurde entsprechend angepasst. In
der Sitzung wies die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass
über diese aus aktuellem Anlass erforderliche Änderung eine
ganzheitliche Überarbeitung der Friedhofssatzung und eine
Neukalkulation sämtlicher Positionen des Gebührenverzeichnisses erforderlich seien. Die Komplettüberarbeitung solle
noch im Lauf des Jahres 2015 erfolgen, so die Verwaltung.
Bauaufträge vergeben
Zahlreiche Aufträge für die laufenden Investitionsprojekte vergab der Gemeinderat in der Sitzung. Aufträge im Volumen
von 87.000 Euro betrafen den Waldparkkindergarten, solche
im Umfang von 155.000 Euro den Neubau des Feuerwehrhauses. Das Jahreslos 2015 für die Straßenunterhaltungsarbeiten im Volumen von 80.000 Euro wurde an die Firma
Engel aus Pforzheim vergeben. Für 13.300 Euro wird ein
Maschendrahtzaun um den Wasserhochbehälter im Waldpark
errichtet.
Text und Foto: Schott
Feuerwehr
Freiwillige Feuerwehr Eisingen
Terminänderung für die kommende Dienstagsübung.
Diese findet am Dienstag, dem 28.April schon um 18:00
Uhr statt.
Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen bittet der Kommandant.
Die Altersmannschaft trifft sich am Dienstag, dem 28.April
um 20:00 Uhr im Gerätehaus zur Kameradschaftspflege.
Jubilare
25.04.
26.04.
28.04.
28.04.
30.04.
30.04.
Uwe Petersen, Weberstr. 5
Irmgard Scherible, Goethestr. 6
Zinaida Vasha, Untere Waldparkstr. 3
Bernhard Kirpal, Mittlere Waldparkstr. 9
Adolfine Hauptkorn, Weberstr. 2
Benno Goldschmitt, Ferdbergstr. 4
77
79
79
74
76
74
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Impressum:
Herausgeber: Gemeinde Eisingen
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH &
Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Str. 20, Telefon
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