PSD Wertpapierdepot Antrag PSD Bank München eG, Sitz Augsburg Depotkontonummer X Bitte eröffnen Sie für mich/uns ein Depot zur privaten Nutzung ✔ MH: B: I: A: IQ: 5 VK: wird von der PSD Bank ausgefüllt Bitte eröffnen Sie für mich/uns ein PSD GiroDirekt als vollwertiges Giro-Konto für sämtliche Wertpapiergeschäfte zur privaten Nutzung mit Gehaltseingang ohne Gehaltseingang Bitte verrechnen Sie sämtliche Wertpapiergeschäfte über mein/unser bestehendes PSD GiroDirekt 1. Kontoinhaber Frau Kontonummer Herr Ich bin bereits Kunde Kundennummer bei der PSD Bank Name, Vorname(n) Telefon privat Straße / Nr. Telefon dienstlich oder mobil PLZ / Ort E-Mail Geburtsname Geburtsdatum Familienstand Geburtsort ledig verheiratet eheähnl. Gemeinschaft verwitwet geschieden getrennt leb. eingetr. Lebenspartnersch. Güterstand Zugewinngemeinschaft. (gesetzlich) Gütertrennung Anzahl Personen im Haushalt Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder Alter der Kinder Staatsangehörigkeit Aufenthaltserlaubnis bis Arbeitserlaubnis bis Gütergem. Steuerausländer Steuer-Identifikationsnummer Berufsgruppe Gebietsfremder (bitte Land angeben) Angestellte(r) Arbeiter(in) Beamter/Beamtin Hausfrau/mann selbstständig andere Beruf Name und Anschrift des Arbeitgebers dort beschäftigt seit selbstständig seit 2. Kontoinhaber (bei Gemeinschaftskonten) Arbeitsverhältnis befristet bis Frau Herr Öffentlicher Dienst Rentner(in), Pensionär(in) Probezeit / Ausbildung bis Ich bin bereits Kunde Kundennummer bei der PSD Bank Name, Vorname(n) Telefon privat Straße / Nr. Telefon dienstlich oder mobil PLZ / Ort E-Mail Geburtsname Geburtsdatum Familienstand Geburtsort ledig verheiratet eheähnl. Gemeinschaft verwitwet geschieden getrennt leb. eingetr. Lebenspartnersch. Güterstand Zugewinngemeinschaft. (gesetzlich) Gütertrennung Anzahl Personen im Haushalt Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder Alter der Kinder Staatsangehörigkeit Aufenthaltserlaubnis bis Arbeitserlaubnis bis Gütergem. Steuerausländer Steuer-Identifikationsnummer Berufsgruppe Gebietsfremder (bitte Land angeben) Angestellte(r) Arbeiter(in) Beamter/Beamtin Hausfrau/mann selbstständig andere Beruf Name und Anschrift des Arbeitgebers dort beschäftigt seit selbstständig seit PSD 996016 - 01.15 - 02 04.03.2015 Rentner(in), Pensionär(in) Arbeitsverhältnis befristet bis Öffentlicher Dienst Probezeit / Ausbildung bis Seite 1 von 6 Einwilligung zu Anrufen und E-Mails Von Ihrer PSD Bank können Sie selbstverständlich erwarten, dass wir aktiv mit Ihnen in Kontakt bleiben. Dabei wollen und müssen wir auch verbraucherschutzrechtliche Vorgaben beachten. Für eine telefonische Kontaktaufnahme mit Ihnen benötigen wir zum Beispiel Ihre Einwilligungserklärung. Bitte lesen Sie deshalb den nachstehenden Text genau durch und geben Sie uns Ihre Einwilligungserklärung. Einwilligung zu Anrufen und E-Mails der PSD Bank zu eigenen Produkten und Produkten von Verbund- und Kooperationspartnern Ich/wir willige(n) ein, durch die PSD Bank oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen zu Finanz- und Versicherungsprodukten (z. B. Einlage-, Anlage-, Kredit-, Versicherungs- und Bausparprodukte) der PSD Bank oder ihrer unten aufgeführten Verbund- und Kooperationspartner angerufen und per E-Mail kontaktiert zu werden. Einwilligung zu Anrufen und E-Mails von Verbundpartnern der PSD Bank zu deren Produkten Ich/wir willige(n) ein, durch Verbund- und Kooperationspartner der PSD Bank oder ein von einem Verbund- oder Kooperationspartner beauftragtes Unternehmen zu Angeboten des jeweiligen Verbundpartners angerufen und per E-Mail kontaktiert zu werden. Verbund- und Kooperationspartner der PSD Bank sind zurzeit: – Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Crailsheimer Str. 52, 74523 Schwäbisch Hall – BHW Bausparkasse AG, Lubahnstraße 2, 31789 Hameln – Deutsche Telekom Assekuranz-Vermittlungsgesellschaft mbH, Opladener Straße 149, 40789 Monheim – DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, 60265 Frankfurt – Union Investment Service Bank AG, Wiesenhüttenstraße 10, 60329 Frankfurt – VPV-Versicherungen, Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit – ohne Einfluss auf das Vertragsverhältnis – widerrufen werden. Einwilligung zur Datenübermittlung Ihre PSD Bank arbeitet im Interesse einer umfassenden Beratung mit Verbund- und Kooperationspartnern zusammen. Dabei wollen und müssen wir auch datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Für die Übermittlung Ihrer Daten an die Verbund- und Kooperationspartner benötigen wir zum Beispiel Ihre Einwilligung. Bitte lesen Sie deshalb den nachstehenden Text genau durch und geben Sie uns Ihre Einwilligungserklärung. Einwilligungserklärung für die Datenübermittlung zwischen der Bank und ihren Verbundund Kooperationspartnern Diese Erklärung ist freiwillig und ohne Einfluss auf das Vertragsverhältnis mit der Bank. Ich/wir willige(n) ein, dass die PSD Bank ihren Verbund- und Kooperationspartnern bzw. deren zuständigen Außendienstmitarbeitern die für die Aufnahme und Durchführung der Beratung erforderlichen Angaben zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt, damit mich/uns auch die Verbund- und Kooperationspartner bzw. deren zuständige Außendienstmitarbeiter in allen Fragen zu Finanzdienstleistungen (z. B. Einlage-, Anlage-, Kredit-, Versicherungs- und Bausparprodukte) der PSD Bank oder ihrer Verbund- und Kooperationspartner umfassend beraten können. Verbund- und Kooperationspartner der PSD Bank sind zurzeit: – Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Crailsheimer Str. 52, 74523 Schwäbisch Hall – BHW Bausparkasse AG, Lubahnstraße 2, 31789 Hameln – Deutsche Telekom Assekuranz-Vermittlungsgesellschaft mbH, Opladener Straße 149, 40789 Monheim – DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, 60265 Frankfurt – Union Investment Service Bank AG, Wiesenhüttenstraße 10, 60329 Frankfurt – VPV-Versicherungen, Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart Übermittelt werden (einzelne Datenkategorien können gestrichen werden): – Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf oder vergleichbare Daten) – Kontokorrent (Saldo/Limit oder vergleichbare Daten) – Karten (Produkt/Anzahl oder vergleichbare Daten) – Einlagen (Produktart, Guthaben, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten) – Kredite (Produktart, Salden, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten) – Depotwerte (Kurswert oder vergleichbare Daten) In diesem Rahmen entbinde ich/entbinden wir die PSD Bank zugleich vom Bankgeheimnis. Ich erkläre mich mit der Datenübermittlung zu diesen genannten Voraussetzungen einverstanden (falls nicht zutreffend bitte streichen). Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit – ohne Einfluss auf das Vertragsverhältnis – widerrufen werden. Der Verwendung der Daten für Werbezwecke kann jederzeit widersprochen werden. PSD 996016 - 01.15 - 02 04.03.2015 Seite 2 von 6 Wichtiger Hinweis Die PSD Bank führt Wertpapiergeschäfte lediglich als beratungsfreies Geschäft nach § 31 Abs. 5 WpHG aus, d. h. es erfolgt keine Anlageberatung. OTC-Zustimmung Ich/Wir erteile(n) generell meine/unsere ausdrückliche Einwilligung zur außerbörslichen Auftragsausführung. Kontoführung Ich/Wir beantrage(n) für mein/unser PSD GiroDirekt mit vierteljährlichem Rechnungsabschluss einen monatlichen Kontoauszug. Bei einem Gemeinschaftskonto soll jeder Kontoinhaber für sich allein zur Verfügung berechtigt sein (Oder-Konto). Zwischen dem/den nachfolgenden Kontoinhaber(n) sowie der PSD Bank wird Folgendes vereinbart: 1. Kontoinhaber PSD OnlineBanking inkl. PostBox 1 mit mobileTAN-Verfahren deutsche Mobilfunknummer PSD OnlineBanking inkl. PostBox 1 mit Sm@rt-TAN-plus-Verfahren 2 PSD ServiceDirekt (TelefonBanking) 2. Kontoinhaber PSD OnlineBanking inkl. PostBox 1 mit mobileTAN-Verfahren deutsche Mobilfunknummer PSD OnlineBanking inkl. PostBox 1 mit Sm@rt-TAN-plus-Verfahren 2 PSD ServiceDirekt (TelefonBanking) Der/Die Kontoinhaber erhält/erhalten Zugang zu allen gegenwärtig und zukünftig unter Kundennummern geführten Konten, bei denen der/die Teilnehmer Kontoinhaber, Mitkontoinhaber oder Bevollmächtigter ist/sind, in dem von der PSD Bank angebotenen Umfang. Das Verfügungslimit im PSD OnlineBanking beträgt zurzeit 10.000 EUR pro Tag, im PSD ServiceDirekt (TelefonBanking) 5.000 EUR pro Tag. Eine Änderung des Verfügungslimits ist nur schriftlich durch den Kontoinhaber, bei Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsbefugnis durch einen der Kontoinhaber, möglich. 1 Der Zugang zum PSD OnlineBanking erfolgt per Internet. Wenn Dokumente und Mitteilungen, wie z.B. Kontoauszüge, in die PSD PostBox im PSD OnlineBanking eingestellt werden sollen, bitte im PSD OnlineBanking die PSD PostBox aktivieren. 2 Der erforderliche TAN-Generator kann über die Internetseite www.psd-bank.de/Online-Shop bestellt werden. Die Nutzung setzt eine PSD BankCard voraus. Karte Ich/Wir möchte(n) folgende Karte(n): 1. Kontoinhaber 2. Kontoinhaber PSD BankCard V PAY mit Geheimzahl 1 MasterCard 2 / MasterCard Gold 2 Antrag wird zugesandt Visa BasicCard Antrag wird zugesandt 1 Auf dem Chip der PSD BankCard wird das Geburtsdatum verschlüsselt – also für Dritte nicht lesbar – hinterlegt. Dadurch ist es möglich, sich beispielsweise an Automaten, die eine Alterskennung prüfen, zu legitimieren, um die angebotene Ware zu erwerben. 2 Für diese Karte ist ein regelmäßiger Gehaltseingang erforderlich. Ich/Wir werde(n) mein Gehalt/unsere Gehälter auf das Girokonto PSD GiroDirekt überweisen lassen. Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit In Abhängigkeit von regelmäßigen Gehalts- und Rentenzahlungen und der Bonität des Kontoinhabers/der Kontoinhaber räumt die PSD Bank eine Überziehungsmöglichkeit ein. Die PSD Bank behält sich vor, bei Änderungen der Voraussetzungen die Überziehungsmöglichkeit zu verändern bzw. zu streichen. Die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit wird auf dem Kontoauszug mitgeteilt. Den Sollzinssatz sowie das zur Änderung angewandte Verfahren entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Konditionen. Nein, ich/wir wünsche(n) keine Überziehungsmöglichkeit. Geduldete Überziehung Der/Die Kontoinhaber kann/können Verfügungen nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines eingeräumten Kredits vornehmen. Sollte es darüber hinaus zu einer Inanspruchnahme kommen (geduldete Überziehung), so ist dieser Betrag unverzüglich an die Bank zu zahlen. Für geduldete Überziehungen fällt ein höherer Überziehungszins an, der sich nach der mit der Bank getroffenen Vereinbarung und den Informationen richtet, die die Bank dem Kreditnehmer übermittelt. Auch wenn Überschreitungen eines eingeräumten Kredits geduldet worden sind, erweitern diese nicht den ursprünglichen Kreditrahmen. Die Höhe des Sollzinssatzes für geduldete Überziehungen, der ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfällt, beträgt jährlich 9,950 %. Die Sollzinsen sind fällig am 30. eines jeden Kalendervierteljahres. Der Sollzinssatz für die geduldete Überziehung ändert sich nach dem gleichen Verfahren wie der Sollzinssatz für die eingeräumte Überziehung (siehe Abschnitt Konditionen). PSD 996016 - 01.15 - 02 04.03.2015 Seite 3 von 6 Konditionen Die Höhe des Sollzinssatzes beträgt derzeit 7,550 % p. a. für den in Anspruch genommenen Kredit. Der Sollzins ist veränderlich. Bei einem veränderlichen Sollzins oder nach Ablauf der Sollzinsbindung (s. u.) ist die Bank nach dem nachfolgend beschriebenen Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinsänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes. Referenzzinssatz ist der am 30.09.2014 ermittelte Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (EZB-Leitzins). Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals im Dezember 2014 und dann vierteljährlich jeweils zum Ultimo überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,010 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsanpassung bzw. bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins entsprechend anpassen (Zinsgleitklausel). Die Sollzinsänderung wird an dem Bankarbeitstag, der auf den Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung folgt, wirksam. Bei einer Erhöhung von Sollzinsen kann der Kreditnehmer den davon betroffenen Kreditvertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kreditnehmer, so werden die erhöhten Sollzinsen nicht zugrunde gelegt. Die Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. Bei einer Sollzinsfestschreibung können Änderungen frühestens mit deren Ablauf erfolgen. Sofern keine neue Sollzinsvereinbarung getroffen wird, kann die Bank entweder den ursprünglich vereinbarten gebundenen Sollzins als veränderlichen Sollzinssatz fortgelten lassen oder den jeweiligen Durchschnittszinssatz für Kredite dieser Art, welcher im vorausgehenden Monat in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wurde, als veränderlichen Sollzins zugrunde legen. Diesen Sollzinssatz überprüft die Bank anschließend nach den eingangs getroffenen Regelungen. Bei Sollzinsänderungen bzw. Entgeltänderungen können die Leistungsraten entsprechend geändert werden. Sollzinsänderungen und dadurch erforderlich werdende Leistungsänderungen wird die Bank dem Kreditnehmer wie unter Kontoführung vereinbart mitteilen. SCHUFA-Erklärung Ich/Wir willige(n) ein, dass das Kreditinstitut, die PSD Bank München eG, Sitz Augsburg, der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Durchführung und die Beendigung dieser Kontoverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird das Kreditinstitut der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich/uns bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz1 Satz 1) zulässig, wenn ich/wir die geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht habe(n), die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstitutes oder Dritter erforderlich ist und - die Forderung vollstreckbar ist oder ich/wir - die Forderung ausdrücklich anerkannt habe(n) oder - ich/wir nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin/sind, das Kreditinstitut mich/uns rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich/wir die Forderung nicht bestritten habe(n) oder - das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen vom Kreditinstitut fristlos gekündigt werden kann und das Kreditinstitut mich/uns über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat. Darüber hinaus wird das Kreditinstitut der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (Konten- oder Kreditkartenmissbrauch oder sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Abs. 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Insoweit befreie ich/befreien wir das Kreditinstitut zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann/Wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 103441, 50474 Köln Geldwäschegesetz Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten gemäß Geldwäschegesetz: Ich versichere/Wir versichern, dass ich/wir im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder) handele/handeln. Selbstauskunft US-Quellensteuer (FATCA) Ich bin Staatsangehöriger der USA und/oder ein Kontomitinhaber ist Staatsangehöriger der USA. Ich bin in den USA steuerlich ansässig und/oder ein Kontomitinhaber ist in den USA steuerlich ansässig. PSD 996016 - 01.15 - 02 04.03.2015 Seite 4 von 6 Sonderbedingungen Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, für das PSD OnlineBanking, das TelefonBanking (PSD ServiceDirekt), das PSD Brokerage, die PSD PostBox, die PSD BankCard, den Überweisungsverkehr, den Lastschriftverkehr und das Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsbefugnis (Oder-Konto). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Sonderbedingungen erkenne(n) ich/wir an. Die Bedingungen können in den Geschäftsräumen der Bank oder unter www.psd-muenchen.de eingesehen werden; auf Verlangen werden sie ausgehändigt bzw. zugesandt. Ort, Datum Unterschrift 1. Kontoinhaber Unterschrift 2. Kontoinhaber Legitimationsprüfung nach § 154 Abgabenordnung (wird von der PSD Bank ausgefüllt) Die Unterschrift des 1. Kontoinhabers wurde vor mir geleistet. Der Kontoinhaber ist bereits legitimiert. wurde von mir geprüft. hat sich ausgewiesen durch (Urkunde) Personalausweis Reisepass Nr., ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Ort, Datum Mitarbeiter der Bank Die Unterschrift des 2. Kontoinhabers wurde vor mir geleistet. Der Kontoinhaber ist bereits legitimiert. wurde von mir geprüft. hat sich ausgewiesen durch (Urkunde) Personalausweis Reisepass Nr., ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Ort, Datum Mitarbeiter der Bank PSD 996016 - 01.15 - 02 04.03.2015 Seite 5 von 6 PSD Brokerage Rahmenvertrag PSD Bank München eG, Sitz Augsburg Kundennummer MH: B: I: A: IQ: 5 VK: wird von der PSD Bank ausgefüllt Depotinhaber Frau Herr Eheleute Antwort Vorname(n), Name PSD Bank München eG Sitz Augsburg 86135 Augsburg Straße, Nr. PLZ, Ort Telefon tagsüber für Rückfragen E-Mail Rahmenvertrag ✔ Der Depotinhaber Bei Gemeinschaftskonten: Name und Kundennummer des Depotinhabers Der Bevollmächtigte Name und Kundennummer des Bevollmächtigten im Folgenden Nutzer genannt, ist zur Inanspruchnahme des PSD Brokerage-Angebots in dem von der Bank angebotenen Umfang berechtigt. Die Nutzung des PSD Brokerage-Angebots bezieht sich auf alle derzeit und zukünftig unterhaltenen Depots des Depotinhabers. Zu diesem Zweck schließen der Nutzer und die Bank die folgende Rahmenvereinbarung: 1. Im Rahmen dieses Vertrages stellt die Bank dem Nutzer ihr PSD Brokerage-Angebot zur Verfügung, mittels dessen der Nutzer gemäß den in den Anlagen geregelten Verfahren über die von der Bank angebotenen Kommunikationsmedien Aufträge über Wertpapiergeschäfte erteilen (ausschließlich reine Ordererteilung – keine Beratung) sowie weitere Zusatzleistungen im Zusammenhang mit der Führung seiner Wertpapierdepots (nachfolgend „PSD Brokerage-Angebot“) in Anspruch nehmen kann. Auf dieser Grundlage vereinbaren Nutzer und Bank Folgendes: 2. Der Nutzer ist berechtigt, Wertpapieraufträge über Internet Wertpapieraufträge über Telefon zu erteilen. 3. Eine gegebenenfalls zwischen den Parteien früher geschlossene Rahmenvereinbarung über die Nutzung des PSD BrokerageAngebotes für Wertpapiergeschäfte wird durch die vorliegende Rahmenvereinbarung ersetzt. 4. Bei einem Kaufauftrag gilt für alle Verfahren und Depots zu dieser Rahmenvereinbarung ein maximales Verfügungslimit von zurzeit 50.000 EUR pro Tag. Eine Änderung des Verfügungslimits ist nur schriftlich durch den Kontoinhaber, bei Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsbefugnis durch einen der Kontoinhaber möglich. Hinweis Die Voraussetzung für die Nutzung des PSD Brokerage ist je nach Kommunikationsmedium (Internet, Telefon) die Teilnahme am PSD OnlineBanking bzw. am PSD ServiceDirekt (TelefonBanking). Sonderbedingungen Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, für das PSD OnlineBanking, das TelefonBanking (PSD ServiceDirekt), das PSD Brokerage, die PSD PostBox und das Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsbefugnis (Oder-Konto). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Sonderbedingungen erkenne(n) ich/wir an. Die Bedingungen können in den Geschäftsräumen der Bank oder unter www.psd-muenchen.de eingesehen werden; auf Verlangen werden sie ausgehändigt bzw. zugesandt. Ort, Datum Unterschrift Nutzer (wird von der PSD Bank ausgefüllt) Die Unterschrift wurde vor mir geleistet. Ort, Datum PSD 996016 - 01.15 - 02 wurde von mir geprüft. Mitarbeiter der Bank 04.03.2015 Seite 1 von 1 Angaben des Kunden zu Kenntnissen und Erfahrungen nach §31 Abs. 5 WpHG (Auszug aus dem Protokoll nach WpHG) 1. Persönliche Angaben des Kunden / der Kundin Name, Vorname ✔ Depotinhaber Kundennummer Bevollmächtigter gesetzlicher Vertreter für Depot für Depot 2. Kenntnisse / Erfahrungen des Kunden / der Kundin in der Durchführung von Anlagegeschäften Art, Umfang, Häufigkeit und Zeitraum zurückliegender Geschäfte Ich habe noch keine Kenntnisse und Erfahrungen in den nachfolgend aufgelisteten Anlageformen. Ich habe Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Anlageformen: Wie oft? einmalig wiederholt Erfahrungen seit? < 6 Monate ≥ 6 Monate Ungefährer Umsatz p.a. < 5000 EUR ≥ 5000 EUR Schuldverschreibungen Aktien Optionsscheine Investmentanteile Zertifikate Genussscheine Termingeschäfte (Eurex, ausl. Terminbörsen außerbörsliche Termingesch.) Sonstiges (z.B. Finanzinnovationen, geschlossene Fonds) Ich habe bereits Erfahrungen in Fremdwährungsanlagen: Ja Nein 3. Ausbildung sowie gegenwärtige /relevante frühere berufliche Tätigkeiten des Kunden/der Kundin 4. OTC-Zustimmung Ich erteile generell die ausdrückliche Einwilligung zur außerbörslichen Auftragsausführung (OTC-Ausführung). Stand: 07/2014 5. Weitere Angaben des Kunden / Bemerkungen Datum Formular 956021 Unterschrift des Kunden / der Kundin www.psd-muenchen.de Informationsbogen für den Einleger PSD Bank München eG, Sitz Augsburg Kundennummer Kontoinhaber Frau Herr Eheleute Antwort Vorname(n), Name PSD Bank München eG Sitz Augsburg 86135 Augsburg Straße, Nr. PLZ, Ort Telefon tagsüber für Rückfragen E-Mail Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, gemäß § 23a KWG sind wir verpflichtet, Sie umfassend über die bei unserer Bank bestehenden Einlagensicherungssysteme zu informieren. Dieser Verpflichtung kommen wir mit diesem Informationsbogen nach. Bitte senden Sie uns den Informationsbogen unterschrieben zurück. Gesetzliches Einlagensicherungssystem der PSD Banken BVR Institutssicherungs GmbH 1 Sicherungsobergrenze 100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut 2 Mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“; die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100 000 EUR 2 Gemeinschaftskonto mit einer anderen Person oder mehreren anderen Personen Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger 3 Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts 20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016, 7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 4 Währung der Erstattung EUR Kontaktdaten BVR Institutssicherungs GmbH Schellingstraße 4 10785 Berlin Tel.: 030 2021 – 0 E-Mail: [email protected] http://www.bvr-institutssicherung.de 5 Weitere Informationen Erläuterungen 1 Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Außerdem ist Ihr Kreditinstitut Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, in dem sich alle Mitglieder gegenseitig unterstützen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Fall einer Insolvenz werden alle Einlagen bis zu 100 000 EUR vom Einlagensicherungssystem erstattet. 2 Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100 000 EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90 000 EUR auf einem Sparkonto und 20 000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 EUR erstattet. 3 Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100 000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In den Fällen des § 8 Abs 2 bis 4 EinSiG sind Einlagen über 100 000 EUR hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über http://www.bvrinstitutssicherung.de. 4 Haben Sie die Erstattung innerhalb der genannten Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über http://www.bvrinstitutssicherung.de. 5 Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. Ort, Datum PSD 970151 - 06.15 - 01 Unterschrift 1. Kontoinhaber 29.06.2015 Unterschrift 2. Kontoinhaber Seite 1 von 1 Kontonummer: ___________________________________ Name, Vorname: _________________________________ Empfangsbestätigung zur Eröffnung eines Wertpapierdepots (bitte unterschrieben zurücksenden) Ich(Wir) habe(n) jeweils º ✔ die „Vorvertraglichen Informationen“ (inklusive Fernabsatz) zum Depotvertrag und den damit verbundenen Dienstleistungen inklusive der Widerrufsbelehrung, º ✔ das Preisverzeichnis für das Wertpapiergeschäft in aktueller Fassung, ✔ º den Antrag zur Depoteröffnung, ✔ º sowie die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, erhalten. Diese Informationen und Bedingungen habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen. ___________________________________________________ Ort, Datum ________________________________________________________________ Unterschrift 1. Depotinhaber / 1. Gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen ___________________________________________________ Unterschrift 2. Depotinhaber / 2. Gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen Formular 956005 Stand: 13.06.2014 Identitätsfeststellung PSD Bank München eG, Sitz Augsburg Kunde Die Identitätsfeststellung (Legitimation) kann bei jeder Filiale der Deutschen Post AG oder direkt bei der PSD Bank durchgeführt werden. Sofern mehrere Personen legitimiert werden müssen, z.B. bei Gemeinschaftskonten, gemeinsamen Kreditanträgen usw., ist von jedem Beteiligten eine Identitätsfeststellung erforderlich. Folgende Unterlagen nehmen Sie bitte zur Deutschen Post AG mit: 1. Pro Person einen PostIdent-Coupon 2. Ihren gültigen Personalausweis 3. Einen verschlossenen Umschlag mit Ihren Unterlagen für das ausgefüllte und unterschriebene Startpaket Meine PSD Bank Gegen Vorlage des Coupons führt der Postmitarbeiter die Identitätsfeststellung für Sie durch. Sie leisten dann nur noch in Gegenwart des Postmitarbeiters eine Unterschrift. Anschließend leitet der Postmitarbeiter Ihre gesamten Unterlagen (im verschlossenen Umschlag) zusammen mit der Identitätsfeststellung durch die Deutsche Post AG an uns weiter. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kundenberater unter der Telefonnummer 0821 5049-130 gerne zur Verfügung. Kunde: Achtung MaV! Formular und diesen Coupon im Postsache-Fensterbriefumschlag oder im Kundenrückumschlag an angegebene Anschrift schicken! Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass identifizieren. 5 0 2 7 5 4 7 7 3 6 3 7 0 1 PSD Bank München eG, Sitz Augsburg 86135 Augsburg Achtung MaV! Barcode einscannen POSTIDENT® BASIC Formular nutzen Formular an Absender MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline PSD 970110 - 12.12 - 01 25.01.2013 Information über die Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Gemäß § 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die Bank mit dem nachfolgenden Auszug aus ihrem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis über ihre Kosten und Nebenkosten bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 3a WpHG. Neben den nachfolgend aufgeführten Kosten und Nebenkosten können im Zusammenhang mit der Auftragsausführung noch weitere Kosten oder Steuern entstehen, die nicht über die Bank gezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Entgelte, Gebühren, Spesen, Kosten erhebt die PSD Bank nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Preisverzeichnis für das Wertpapiergeschäft Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 1) Inland Kauf/Verkauf/Bezug von Aktien, Optionsscheinen, festverz. Wertpapieren, Fonds, Zertifikate und Genussscheine vom Kurswert a) ü ber PSD Brokerage, Wertpapieraufträge über Internet (gesonderter Vertrag erforderlich) 0,20 % mindestens Kauf/Verkauf von fremden Investmentanteilen außerbörslich Kauf mit Ausgabeaufschlag Kauf ohne Ausgabeaufschlag Verkauf * zzgl. Pauschale 11,95 Euro 50,00 Euro 17,50 Euro 50,00 Euro c) über die PSD Bank 25,00 Euro 100,00 Euro zum jeweiligen Ausgabepreis zum jeweiligen Ausgabepreis* zum jeweiligen Rücknahmepreis* 20,00 Euro 2) Ausland maximal b) über PSD Brokerage, Wertpapieraufträge über Telefon (gesonderter Vertrag erforderlich) 0,30 % 0,50 % 01. April 2015 Kauf/Verkauf/Bezug von Aktien, Optionsscheinen, festverz. Wertpapieren, Fonds, Zertifikate und Genussscheine vom Kurswert mindestens maximal 0,40 % 50,00 Euro – vom Kurswert mindestens maximal 1,00 % 10,00 Euro – Alle Orderwege Kauf/Verkauf von Bezugs-/Teilrechten Kauf/Verkauf Teilausführungen Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Die Mindestprovision wird nur bei der 1. Teilausführung berechnet. Sonstige Gebühren für den Kauf von französischen, finanztransaktionssteuerpflichtigen Wertpapieren Zeichnungsaufträge Bei Aufträgen für ausländische Börsenplätze fallen zusätzliche Spesen an! Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Im Rahmen der Abwicklung von Zeichnungsangeboten wird im Falle einer Zuteilung ein Entgelt wie bei einem entsprechenden Kommissionsgeschäft erhoben. Im Rahmen der Abwicklung von Abfindungsaufträgen wird ein Entgelt wie bei einem entsprechenden Kommissionsgeschäft erhoben. Sonstige Gebühren für Kauf/Verkauf Die Fremdkosten sind vom Börsenplatz abhängig: Depotjahresauszug (mit Wertberechnung) kostenlos Jahressteuerbescheinigung kostenlos a) innerhalb der PSD Bank b) auf andere Kreditinstitute c) z ur PSD Bank von ausländischer Lagerstelle • Transaktionsentgelt Börse (Transaktionskosten) • Handelsentgelt (Handelsspesen) • Maklercourtage Ausbuchung auf Wunsch des Kunden – pro Posten ggf. Fremdkosten und MwSt. Fremdkosten 5,95 Euro inkl. MwSt. Einlösung fälliger Wertpapiere und Ertragsscheine Kauf/Verkauf von Bezugs-/Teilrechten keine Gebühren 3,50 Euro (pauschal)* * ggf. Übertragungs-/Liefergebühr, Transaktionsentgelt Börse, Handelsentgelt und Maklercourtage (abhängig vom Börsenplatz) ausschließlich Wertpapiere in Depotverwahrung und eigene IHSkostenlos Lagerstellenumlegung auf Wunsch des Kunden Limitierung von Aufträgen 2,00 Euro (pauschal) Kauf/Verkauf von Investmentanteilen des genossenschaftlichen Verbundes außerbörslich a) Kauf b) Verkauf kostenlos ggf. Fremdkosten und MwSt. Ausbuchung wertloser Kundenbestände Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Ablauf, Änderung oder Streichung eines limitierten Kauf-/Verkaufsauftrages 17,85 Euro inkl. MwSt. Depotübertragung • Übertragungs-/Liefergebühr (Abwicklungsspesen) 10,00 Euro 10,00 Euro Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Depotgebühren (jährlich – unabhängig vom Depotbestand) Abfindungsangebote Kurswert unter Kurswert ab 7,50 Euro (pauschal) zum jeweiligen Ausgabepreis zum jeweiligen Rücknahmepreis Fremdkosten – Landesabhängig Automatische Quellensteuerrückerstattung (gesonderter Vertrag erforderlich) Pro Antrag zzgl. pro Posten zzgl. Fremdkosten je nach Anfall (z. B. von ausländischen Lagerstellen) 35,00 Euro 5,00 Euro Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte PSD Bank München eG, Sitz Augsburg Stand: November 2012 Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in Urkunden verbrieft sind (nachstehend: »Wertpapiere«). Geschäfte in Wertpapieren 1 Formen des Wertpapiergeschäfts (1) Kommissions-/Festpreisgeschäfte Bank und Kunde schließen Wertpapiergeschäfte in Form von Kommissionsgeschäften (2) oder Festpreisgeschäften (3) ab. (2) Kommissionsgeschäfte Führt die Bank Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie für Rechnung des Kunden mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer Zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, oder sie beauftragt einen anderen Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen Handels an einer Börse kann der Auftrag des Kunden auch gegen die Bank oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsenhandels dies zulassen. (3) Festpreisgeschäfte Vereinbaren Bank und Kunde miteinander für das einzelne Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisgeschäft), so kommt ein Kaufvertrag zustande; dementsprechend übernimmt die Bank vom Kunden die Wertpapiere als Käuferin, oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. Die Bank berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, bei verzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen (Stückzinsen). 2 Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte Die Bank führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils geltenden Ausführungsgrundsätzen aus. Die Ausführungsgrundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingungen. Die Bank ist berechtigt, die Ausführungsgrundsätze entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu ändern. Über die Änderungen der Ausführungsgrundsätze wird die Bank den Kunden jeweils informieren. Besondere Regelungen für das Kommissionsgeschäft 3 Usancen/Unterrichtung/Preis (1) Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen (Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Bank. (2) Unterrichtung Über die Ausführung des Auftrags wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Wurde der Auftrag des Kunden im elektronischen Handel an einer Börse gegen die Bank oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt, bedarf es keiner gesonderten Benachrichtigung. (3) Preis des Ausführungsgeschäftes/Entgelt/Auslagen Die Bank rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäftes ab. Sie ist berechtigt, ihr Entgelt in Rechnung zu stellen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 4 Erfordernis eines ausreichenden Kontoguthabens/Depotbestandes Die Bank ist zur Ausführung von Aufträgen oder zur Ausübung von Bezugsrechten nur insoweit verpflichtet, als das Guthaben des Kunden, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden zur Ausführung ausreichen. Führt die Bank den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird sie den Kunden unverzüglich unterrichten. 5 Festsetzung von Preisgrenzen Der Kunde kann der Bank bei der Erteilung von Aufträgen Preisgrenzen für das Ausführungsgeschäft vorgeben (preislich limitierte Aufträge). 6 Gültigkeitsdauer von unbefristeten Kundenaufträgen (1) Preislich unlimitierte Aufträge Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt entsprechend den Ausführungsgrundsätzen (Nr. 2) nur für einen Handelstag; ist der Auftrag für eine gleichtägige Ausführung nicht so rechtzeitig eingegangen, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglich ist, so wird er für den nächsten Handelstag vorgemerkt. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird die Bank den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen. (2) Preislich limitierte Aufträge Ein preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Handelstag des laufenden Monats gültig (Monats-Ultimo). Ein am letzten Handelstag eines Monats eingehender Auftrag wird, sofern er nicht am selben Tag ausgeführt wird, entsprechend den Ausführungsgrundsätzen (Nr. 2) für den nächsten Monat vorgemerkt. Die Bank wird den Kunden über die Gültigkeitsdauer seines Auftrags unverzüglich unterrichten. 7 Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten Preislich unlimitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten sind für die Dauer des Bezugsrechtshandels gültig. Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten erlöschen mit Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels. Die Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf ausländischer Bezugsrechte bestimmt sich nach den maßgeblichen ausländischen Usancen. Für die Behandlung von Bezugsrechten, die am letzten Tag des Bezugsrechtshandels zum Depotbestand des Kunden gehören, gilt Nr. 15 Abs.1. 8 Erlöschen laufender Aufträge (1) Dividendenzahlungen, sonstige Ausschüttungen, Einräumung von Bezugsrechten, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Aktien an inländischen Ausführungsplätzen erlöschen bei Dividendenzahlung, sonstigen Ausschüttungen, der Einräumung von Bezugsrechten oder einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit Ablauf des Handelstages, an dem die Aktien letztmalig einschließlich der vorgenannten Rechte gehandelt werden, sofern die jeweiligen Regelungen des Ausführungsplatzes ein Erlöschen vorsehen. Bei Veränderung der Einzahlungsquote teileingezahlter Aktien oder des Nennwertes von Aktien und im Falle des Aktiensplittings erlöschen preislich limitierte Aufträge mit Ablauf des Handelstages vor dem Tag, an dem die Aktien mit erhöhter Einzahlungsquote bzw. mit dem veränderten Nennwert bzw. gesplittet notiert werden. (2) Kursaussetzung Wenn an einem inländischen Ausführungsplatz die Preisfeststellung wegen besonderer Umstände im Bereich des Emittenten unterbleibt (Kursaussetzung), erlöschen sämtliche an diesem Ausführungsplatz auszuführenden Kundenaufträge für die betreffenden Wertpapiere, sofern die Bedingungen des Ausführungsplatzes dies vorsehen. (3) Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen Ausführungsplätzen Bei der Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen Ausführungsplätzen gelten insoweit die Usancen der ausländischen Ausführungsplätze. (4) Benachrichtigung Von dem Erlöschen eines Kundenauftrags wird die Bank den Kunden unverzüglich benachrichtigen. PSD 976201 - 11.14 - 01 04.03.2015 Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Seite 1 von 3 9 Haftung der Bank bei Kommissionsgeschäften Die Bank haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsgeschäfts durch ihren Vertragspartner oder den Vertragspartner des Zwischenkommissionärs. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfts haftet die Bank bei der Beauftragung eines Zwischenkommissionärs nur für dessen sorgfältige Auswahl und Unterweisung. Erfüllung der Wertpapiergeschäfte 10 Erfüllung im Inland als Regelfall Die Bank erfüllt Wertpapiergeschäfte im Inland, soweit nicht die nachfolgenden Bedingungen oder eine anderweitige Vereinbarung die Anschaffung im Ausland vorsehen. 11 Anschaffung im Inland Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Bank dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand – Girosammel-Depotgutschrift – (GS-Gutschrift). Soweit Wertpapiere nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, wird dem Kunden Alleineigentum an Wertpapieren verschafft. Diese Wertpapiere verwahrt die Bank für den Kunden gesondert von Ihren eigenen Beständen und von denen Dritter (Streifbandverwahrung). 12 Anschaffung im Ausland (1) Anschaffungsvereinbarung Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. (2) Einschaltung von Zwischenverwahrern Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z.B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (3) Gutschrift in Wertpapierrechnung Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wertpapieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland). (4) Deckungsbestand Die Bank braucht die Auslieferungsansprüche des Kunden aus der ihm erteilten WR-Gutschrift nur aus dem von ihr im Ausland unterhaltenen Deckungsbestand zu erfüllen. Der Deckungsbestand besteht aus den im Lagerland für die Kunden und für die Bank verwahrten Wertpapieren derselben Gattung. Ein Kunde, dem eine WR-Gutschrift erteilt worden ist, trägt daher anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden, die den Deckungsbestand als Folge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder durch sonstige von der Bank nicht zu vertretende Zugriffe Dritter im Ausland oder im Zusammenhang mit Verfügungen von hoher Hand des In- oder Auslands treffen sollten. (5) Behandlung der Gegenleistung Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist die Bank nicht verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten. Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 13 Depotauszug Die Bank erteilt mindestens einmal jährlich einen Depotauszug. 14 Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung (1) Inlandsverwahrte Wertpapiere Bei im Inland verwahrten Wertpapieren sorgt die Bank für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren Wertpapieren bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von fälligen Wertpapieren jeder Art wird unter dem Vorbehalt gutgeschrieben, dass die Bank den Betrag erhält, und zwar auch dann, wenn die Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Die Bank besorgt neue Zins-, Gewinnanteil- und Ertragscheinbogen (Bogenerneuerung). (2) Auslandsverwahrte Wertpapiere Diese Pflichten obliegen bei im Ausland verwahrten Wertpapieren dem ausländischen Verwahrer. (3) Auslosung und Kündigung von Schuldverschreibungen Bei im Inland verwahrten Schuldverschreibungen überwacht die Bank den Zeitpunkt der Rückzahlung infolge Auslosung und Kündigung anhand der Veröffentlichungen in den »Wertpapier-Mitteilungen«. Bei einer Auslosung von im Ausland verwahrten rückzahlbaren Schuldverschreibungen, die anhand deren Urkundennummern erfolgt (Nummernauslosung), wird die Bank nach ihrer Wahl den Kunden für die ihm in Wertpapierrechnung gutgeschriebenen Wertpapiere entweder Urkundennummern für die Auslosungszwecke zuordnen oder in einer internen Auslosung die Aufteilung des auf den Deckungsbestand entfallenden Betrags auf die Kunden vornehmen. Diese interne Auslosung wird unter Aufsicht einer neutralen Prüfungsstelle vorgenommen; sie kann stattdessen unter Einsatz einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage durchgeführt werden, sofern eine neutrale Auslosung gewährleistet ist. (4) Einlösung in fremder Währung Werden Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheine sowie fällige Wertpapiere in ausländischer Währung oder Rechnungseinheiten eingelöst, wird die Bank den Einlösungsbetrag auf dem Konto des Kunden in dieser Währung gutschreiben, sofern der Kunde ein Konto in dieser Währung unterhält. Andernfalls wird sie dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro erteilen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. 15 Behandlung von Bezugsrechten/Optionsscheinen/Wandelschuldverschreibungen (1) Bezugsrechte Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Bank den Kunden benachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den »Wertpapier-Mitteilungen« erschienen ist. Soweit die Bank bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden inländischen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische Bezugsrechte darf die Bank gemäß den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten lassen. (2) Options- und Wandlungsrechte Über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen oder Wandlungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen wird die Bank den Kunden mit der Bitte um Weisung benachrichtigen, wenn auf den Verfalltag in den »Wertpapier-Mitteilungen« hingewiesen worden ist. PSD 976201 - 11.14 - 01 04.03.2015 Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Seite 2 von 3 16 Weitergabe von Nachrichten Werden in den »Wertpapier-Mitteilungen« Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Informationen von Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über - gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, - freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, - Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die Information bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen. 17 Prüfungspflicht der Bank Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den »Wertpapier-Mitteilungen« einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung. 18 Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden (1) Urkundenumtausch Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den »Wertpapier-Mitteilungen« bekannt gemachten Aufforderung zur Einreichung von Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageentscheidung verbunden ist (wie z.B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber unterrichtet. (2) Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der Wertpapiereigenschaft Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten. 19 Haftung (1) Inlandsverwahrung Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die Bank für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet die Bank auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream Banking AG. (2) Auslandsverwahrung Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des von ihr beauftragten ausländischen Verwahrers oder Zwischenverwahrers. Bei einer Zwischenverwahrung durch die Clearstream Banking AG oder einen anderen inländischen Zwischenverwahrer sowie einer Verwahrung durch eine eigene ausländische Geschäftsstelle haftet die Bank für deren Verschulden. 20 Sonstiges (1) Auskunftsersuchen Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder Ausland verwahren lässt, unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an ausländische Stellen erteilen, soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen. (2) Einlieferung/Überträge Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde der Bank in- oder ausländische Wertpapiere zur Verwahrung effektiv einliefert oder Depotguthaben von einem anderen Verwahrer übertragen lässt. Verlangt der Kunde die Verwahrung im Ausland, wird ihm eine WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen erteilt. PSD 976201 - 11.14 - 01 04.03.2015 Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Seite 3 von 3 Vorvertragliche Informationen Wertpapiere PSD Bank München eG, Sitz Augsburg Kundennummer Stand: Juli 2015 Diese Information gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, bevor Sie im Fernabsatz (per Internet, Telefon, E-Mail, Telefax oder Briefverkehr) mit uns Verträge abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 312 c BGB i. V. m. Art. 246b § 1 und 2 EGBGB) einige allgemeine Informationen zur Bank, zur angebotenen Dienstleistung und zum Vertragsschluss im Fernabsatz geben. Allgemeine Informationen Name und Anschrift der Bank PSD Bank München eG, Sitz Augsburg, Max-Hempel-Straße 5, 86153 Augsburg Telefon: 0821 5049-333 Telefax: 0821 5049-1290 E-Mail: [email protected] Internet: www.psd-muenchen.de KundenCenter München PSD Bank München eG, Sitz Augsburg, KundenCenter München, Marsplatz 4, 80335 München Telefon: 089 121099-90 Telefax: 089 121099-99 E-Mail: [email protected] Internet: www.psd-muenchen.de Servicenummern der Bank Kartensperre: 116 116 (kostenfrei) Kosten zusätzlicher Art fallen nicht an. Gesetzliche Vertretungsberechtigte der Bank (Vorstand) Thomas Hausfeld (Vorstandssprecher) Karen Lehmann-Martin Eintragung (der Hauptniederlassung) im Genossenschaftsregister Augsburg, GnR.-Nr. 1633 Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 127504236 Hauptgeschäftstätigkeit der Bank Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften. Zuständige Aufsichtsbehörde Die für die Zulassung von Kreditinstituten zuständige Aufsichtsbehörde ist die Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt a. M.; die für die Zulassung des Pfandbriefgeschäfts und für den Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn bzw. Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt a. M. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Rechtsordnung und Gerichtsstand Gemäß Nr. 6 Abs. 1 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank gilt für den Vertragsabschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel. Außergerichtlichte Streitschlichtung Beschwerden sind an die PSD Bank München eG, Sitz Augsburg, Max-Hempel-Straße 5, 86153 Augsburg zu richten. Darüber hinaus besteht für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank die Möglichkeit, den Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe anzurufen. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin – zu richten. Hinweis zum Sicherungssystem Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen (Näheres vgl. Nr. 20 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank). Informationen zu Giro & Karten 1. Allgemeines zu den nachfolgenden Produkten Allgemeine Preise und Entgelte Die aktuellen Preise für Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem jeweils gültigen »Preis- und Leistungsverzeichnis« der Bank. Das »Preis- und Leistungsverzeichnis« kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Bank dem Kunden dieses zusenden. Hinweis auf die vom Kunden zu zahlenden Steuern und Kosten Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde oder seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen. Leistungsvorbehalt Grundsätzlich besteht kein Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart. Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden zustehen. PSD 996017 - 05.15 - 01 10.06.2015 Seite 1 von 5 Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten die »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank. Daneben gelten die Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« enthalten. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch aus der ursprünglichen Vertragsurkunde. Soweit zwischen dem Kunden und der Bank PSD OnlineBanking und/oder PSD ServiceDirekt (TelefonBanking) und/oder PSD PostBox vereinbart wurde(n), gelten darüber hinaus die zugehörigen Sonderbedingungen »Sonderbedingungen für das PSD OnlineBanking«, die »Sonderbedingungen für das PSD Telefonbanking (PSD ServiceDirekt)« und die »Sonderbedingungen für die Nutzung der PSD PostBox«. 2. Informationen zum PSD GiroDirekt Wesentliche Leistungsmerkmale Die Bank richtet für den Kunden ein Konto in laufender Rechnung (Girokonto) ein, schreibt eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und wickelt von ihm veranlasste Zahlungsvorgänge (z.B. Überweisungen) zulasten dieses Kontos ab, soweit das Konto ausreichend Guthaben oder Kredit aufweist. Im Einzelnen sind insbesondere folgende Dienstleistungen vom Girovertrag erfasst: ▪ Kontoführung, ▪ Ein- und Auszahlungen, ▪ Überweisungen (vgl. hierzu im Einzelnen die »Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr«), ▪ Daueraufträge, ▪ Lastschriftbelastungen (vgl. hierzu im Einzelnen die »Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr«), ▪ Scheckinkasso, ▪ Dispositionskredit/Überziehungskredit (Überziehungsmöglichkeit), ▪ Scheckeinlösungen (vgl. hierzu im Einzelnen die »Sonderbedingungen für den Scheckverkehr«), ▪ BankCard zur Abhebung an in- und ausländischen Geldautomaten, zur bargeldlosen Zahlung an automatisierten Kassen im Rahmen des electronic cash-, Maestro- und V PAY-Systems und zur Nutzung der GeldKarte-Funktion (vgl. hierzu im Einzelnen die »Sonderbedingungen für die PSD BankCard«). Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Girovertrags erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank. Zahlung und Erfüllung des Vertrages § Zahlung der Entgelte und eventuell anfallender Zinsen durch den Kunden Entgelte und Zinsen werden auf dem Girokonto wie folgt belastet: transaktionsbezogende Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion, Zinsen zum Quartalsende. § Kontoführung Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Girovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen auf Basis der zugrunde liegenden Aufträge und Weisungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen, Bankentgelte) auf dem in laufender Rechnung geführten Konto. Dabei werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rechnungsperiode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrags, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form (z. B. Postversand, PSD PostBox) übermittelt. § Einzahlungen und Zahlungseingänge Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die Bank dem Konto gut. § Auszahlung Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Auszahlung am Schalter oder an Geldausgabeautomaten. § Überweisung Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Kreditinstituts des Zahlungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den »Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr«. § Lastschriftbelastung Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag (alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember) nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«). Für Lastschriften aus anderen Verfahren gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten »Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr«. § Scheckinkasso Ist der Scheck auf ein Kreditinstitut im Inland gezogen, erfüllt die Bank ihre Verpflichtung aus dem Scheckinkasso mit Vorlage des Schecks oder dessen Daten beim bezogenen Kreditinstitut. Bei einem auf ein Kreditinstitut im Ausland gezogenen Scheck ist die Verpflichtung der Bank aus dem Scheckinkasso durch auftragsgemäße Weiterleitung des Schecks (oder der Scheckdaten) erfüllt. Vor Eingang des Scheckgegenwertes bei der Bank erfolgt die Gutschrift in der Regel nur unter dem Vorbehalt des Eingangs (vgl. Nr. 9 Abs. 1 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«). § Scheckeinlösung Auf die Bank gezogene Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über eine Abrechnungsstelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«). Im Übrigen gelten die »Sonderbedingungen für den Scheckverkehr«. § Kartenzahlung mit PSD BankCard Vom Kunden veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung. Die Nutzung von Zahlungskarten ist in den »Sonderbedingungen für die PSD BankCard« geregelt. Zu den Leistungsbedingungen im Einzelnen vergleiche die nachstehenden Sonderbedingungen: »Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr«, »Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr«, »Sonderbedingungen für die PSD BankCard«, »Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten«. Der Girovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten die in Nr. 18 und 19 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Es besteht keine Mindestlaufzeit. Preise Die Kontoführung selbst ist kostenfrei. Leistungsvorbehalt: Hinsichtlich einzelner im Zusammenhang mit dem Konto stehende Dienstleistungen (z.B. Gutschrift bei Scheckeinlösung) gelten die Vorbehalte, wie sie mit dem Kunden über die hierfür maßgeblichen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen vereinbart wurden (z.B. Vorbehalt der Einlösung und des Eingangs des Gegenwertes). 3. Informationen zur PSD BankCard Wesentliche Leistungsmerkmale Der Karteninhaber kann die PSD BankCard, soweit diese entsprechend ausgestattet ist, in Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl (PIN) u.a. zur Abhebung von Bargeld an Geldausgabeautomaten, zum Bezahlen bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen sowie zum Aufladen der GeldKarte nutzen. Ohne Einsatz der persönlichen Geheimzahl (PIN) kann die PSD BankCard u.a. als Geldkarte zum bargeldlosen Bezahlen an automatisierten Kassen des Handels- und Dienstleistungsbereichs, die mit dem Geldkarte-Logo gekennzeichnet sind, verwendet werden. Zu den Leistungsbedingungen im Einzelnen vergleiche die »Sonderbedingungen für die PSD BankCard«. Zahlung und Erfüllung des Vertrages Der Vertrag über die PSD BankCard wird seitens der Bank durch Zurverfügungstellung der Karte zu den vereinbarten Konditionen erfüllt. Die PSD BankCard kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Es besteht keine Mindestlaufzeit. PSD 996017 - 05.15 - 01 10.06.2015 Seite 2 von 5 Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages Information zum Zustandekommen des Vertrages Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot ab, indem ein unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht und die Bank das von dem Kunden erklärte Angebot annimmt. Durch die im Nachgang vorgenommene Übersendung der Vertragsunterlagen wird der abgeschlossene Vertrag lediglich bestätigt. Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: PSD Bank München eG, Sitz Augsburg Max-Hempel-Straße 5, 86153 Augsburg Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise keine Ende der Widerrufsbelehrung PSD 996017 - 05.15 - 01 10.06.2015 Seite 3 von 5 Informationen zu Wertpapieren Informationen zum Depotvertrag und zu den damit verbundenen Dienstleistungen Wesentliche Leistungsmerkmale § Verwahrung Die Bank verwahrt im Rahmen des Depotvertrages unmittelbar oder mittelbar die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden (im Folgenden zusammenfassend »Wertpapiere«). Die Dienstleistungen, die die Bank im Rahmen der Verwahrung erbringt, sind in den »Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte« konkretisiert. Sie betreffen insbesondere: ▪ die Erteilung von Depotauszügen (Nr. 13), ▪ die Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerungen (Nr. 14), ▪ die Behandlung von Bezugsrechten/Optionsscheinen/Wandelschuldverschreibungen (Nr. 15), ▪ die Weitergabe von Nachrichten (Nr. 16), ▪ die Prüfungspflicht der Bank (Nr. 17), ▪ den Umtausch sowie die Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden (Nr. 18), ▪ zusätzliche Regelungen bei Wertpapieren mit Auslandsbezug (Nr. 20). § Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren Der Kunde kann Wertpapiere, z. B. verzinsliche Wertpapiere, Aktien, Genussscheine, Zertifikate, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und Optionsscheine über die Bank erwerben oder veräußern. Einzelheiten über die verschiedenen Grundlagen, Ausgestaltungen und Funktionen der marktüblichen Wertpapiergattungen können Sie Kapital B der Broschüre »Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen« entnehmen. Der Erwerb und die Veräußerung kann wie folgt stattfinden: a) Durch Kommissonsgeschäft: Der Kunde erteilt der Bank von Fall zu Fall den Auftrag, im eigenen Namen, aber für Rechnung des Kunden an einer Börse oder außerbörslich Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Die Bank wird sich bemühen, für Rechnung des Kunden ein entsprechendes Ausführungsgeschäft zu tätigen. b) Durch Festpreisgeschäft: Für einzelne Geschäfte kann der Kunde mit der Bank, soweit von ihr angeboten, unmittelbar einen Kauf/Verkauf zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbaren. c) Durch Zeichnung: Soweit im Rahmen einer Emission von der Bank angeboten, kann der Kunde neue Aktien oder sonstige zur Ausgabe angebotene Wertpapiere zeichnen. Einzelheiten zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die Bank werden in den Nrn. 1 bis 9 der »Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte« in Verbindung mit den Ausführungsgrundsätzen der Bank geregelt. Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Wertpapieren Wertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen: ▪ Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise, ▪ Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten, ▪ Totalverlustrisiko. Der Preis eines Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen. Ausführliche Informationen über die Risiken der marktüblichen Wertpapiergattungen enthalten die Kapitel C und D der Broschüre »Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen«. Dabei informiert Kapitel C über die Basisrisiken jeder Vermögensanlage in Wertpapieren, während Kapitel D die zusätzlichen speziellen Risiken der einzelnen Wertpapiergattung erläutert. Der Kunde sollte Wertpapiergeschäfte nur dann selbstständig ohne Beratung tätigen, wenn er über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der entsprechenden Wertpapieranlage verfügt. Preise Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem »Preis- und Leistungsverzeichnis«. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Depotvertrages erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank. Das jeweils gültige »Preis- und Leistungsverzeichnis« kann der Kunde in den Geschäftsräumen der Bank einsehen. Auf Wunsch wird die Bank dieses dem Kunden aushändigen oder zusenden. Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Kapitalerträge sind in der Regel steuerpflichtig. Dem Kunden wird im Hinblick auf die individuellen steuerlichen Auswirkungen einer Kapitalanlage empfohlen, gegebenenfalls einen eigenen steuerlichen Berater zu konsultieren. Eigene Kosten (z. B. für Telefongespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen. Leistungsvorbehalt Die Bank wird die von ihr zu erbringenden Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbringen. Erfüllung des Depotvertrages und der damit verbundenen Dienstleistungen § Verwahrung Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotvertrag durch Bereitstellung und Führung des Depots. § Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren Einzelne Wertpapiergeschäfte werden wie folgt erfüllt: a) Kommissionsgeschäfte: Die Erfüllung erfolgt innerhalb der für den jeweiligen (Börsen-)Markt geltenden Erfüllungsfristen, sobald ein Ausführungsgeschäft zustande gekommen ist. Die gehandelten Wertpapiere werden dem Depot gutgeschrieben (Kauf) bzw. belastet (Verkauf), der zu zahlende Betrag wird dem Verrechnungskonto entsprechend belastet bzw. gutgeschrieben. b) Festpreisgeschäfte: Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Erfüllung innerhalb der im inländischen Wertpapiergeschäft üblichen Fristen. Die gehandelten Wertpapiere werden dem Depot gutgeschrieben (Kauf) bzw. belastet (Verkauf), der zu zahlende Betrag wird dem Verrechnungskonto entsprechend belastet bzw. gutgeschrieben. c) Zeichnung: Bei erfolgter Zuteilung werden die Wertpapiere dem Depot gutgeschrieben und der zu zahlende Betrag dem Verrechnungskonto entsprechend belastet. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu zahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Einzelheiten der Erfüllung von Kommissions- und Festpreisgeschäften finden sich in den Nrn. 10 bis 12 der »Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte«. Vertragliche Kündigungsregeln § Kündigungsrechte des Kunden Dem Kunden stehen die Kündigungsrechte aus Nr. 18 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank zu. Danach gilt insbesondere Folgendes: Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregel vereinbart, kann eine Kündigung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erfolgen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. § Kündigungsrechte der Bank Der Bank stehen die Kündigungsrechte aus Nr. 19 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank zu. Danach gilt insbesondere Folgendes: Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist kündigen. Für die Kündigung eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Im Fall der Kündigung ohne Kündigungsfrist wird die Bank dem Kunden für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist. § Mindestlaufzeit Für den Depotvertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart. Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz erlangt oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank gegen den Kunden zustehen. PSD 996017 - 05.15 - 01 10.06.2015 Seite 4 von 5 Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden sind in den »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank beschrieben. Daneben gelten die »Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte« und die »Sonderbedingungen für das PSD Brokerage« i.V.m. den Ausführungsgrundsätzen der Bank, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« enthalten. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages Information zum Zustandekommen des Vertrages Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot ab, indem ein unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht und die Bank das von dem Kunden erklärte Angebot annimmt. Durch die im Nachgang vorgenommene Übersendung der Vertragsunterlagen wird der abgeschlossene Vertrag lediglich bestätigt. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: PSD Bank München eG, Sitz Augsburg Max-Hempel-Straße 5, 86153 Augsburg Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Hinweis zur Widerrufbarkeit einzelner Wertpapiergeschäfte Im Hinblick auf einzelne Wertpapiergeschäfte ist folgendes zu beachten: Es besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Verträgen, welche die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die die Bank keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten. Ist der Käufer von Anteilen oder Aktien eines offenen Investmentvermögens durch mündliche Verhandlung außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die Anteile oder Aktien verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, dazu bestimmt worden, eine auf den Kauf gerichtete Willenserklärung abzugeben, besteht ausnahmsweise ein Widerrufsrecht nach § 305 KAGB. Über dieses Widerrufsrecht wird in der Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss oder in der Kaufabrechung belehrt. Besondere Hinweise keine Ende der Widerrufsbelehrung Gültigkeitsdauer dieser Information Die Informationen (Stand: Juli 2015) sind bis auf weiteres gültig. Mit freundlichen Grüßen Ihre PSD Bank München eG, Sitz Augsburg PSD 996017 - 05.15 - 01 10.06.2015 Seite 5 von 5 Sonderbedingungen für das PSD Brokerage PSD Bank München eG, Sitz Augsburg Stand: Juli 2011 § 1 Allgemeines 1. Der Nutzer ist unter den nachfolgenden Bedingungen zur Erteilung von Wertpapierorders und Zeichnungsaufträgen bei Neuemissionen (nachfolgend „Zeichnungsaufträge“) (Wertpapierorders und Zeichnungsaufträge gemeinsam nachfolgend „Wertpapieraufträge“) über Internet und Telefon sowie zur Inanspruchnahme weiterer Zusatzleistungen in dem von der Bank angebotenen Umfang berechtigt. 2. Der Nutzer darf die technische Verbindung über Internet nur über die ihm von der Bank gesondert mitgeteilte Internetadresse herstellen. 3. Der Nutzer hat bei der Erteilung von Wertpapieraufträgen über Internet die angezeigte Benutzerführung zu beachten und alle von ihm eingegebenen beziehungsweise bei telefonischer Auftragserteilung die von ihm mitgeteilten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Aufträge können nicht angenommen werden, wenn eine wesentliche Angabe fehlt oder nicht plausibel ist. Bei telefonischer Auftragserteilung weist das TelefonServiceCenter der Bank in diesem Fall den Nutzer darauf hin. 4. Die Bank wird die in diesem Verfahren erteilten Aufträge im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bearbeiten. Soweit sich nicht aus den besonderen Bedingungen zu einem bestimmten Auftragsverfahren etwas Abweichendes ergibt, werden während der Geschäftszeit der Bank eingehende Aufträge über Wertpapiergeschäfte von dieser unverzüglich und später eingehende Aufträge unverzüglich am folgenden Bankarbeitstag bearbeitet. 5. Die Verpflichtungen der Bank im Rahmen des PSD Brokerage-Angebotes beschränken sich ausschließlich auf die Ausführung der Wertpapieraufträge des Nutzers sowie auf die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung, wie sie in den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte festgelegt sind. 6. Aufgrund der Besonderheiten der Auftragsübermittlung erbringt die Bank im Rahmen des PSD Brokerage-Angebotes keine Anlageberatung. Der Nutzer muss sich die für seine Anlageentscheidung notwendigen Informationen selbstständig beschaffen. Der Nutzer kann Wertpapieraufträge erteilen, die von den Anlagezielen und einer im Rahmen eines Beratungsgespräches außerhalb des PSD Brokerage-Angebotes erfragten Risikoneigung des Depotinhabers abweichen, ohne dass er hierauf bei Auftragserteilung erneut ausdrücklich hingewiesen wird. Er legt vielmehr bei der Auftragserteilung mittels PSD Brokerage die Anlagestrategie entsprechend den finanziellen Verhältnissen des Depotinhabers in eigener Verantwortung fest. Informationen, Meinungsaussagen, Warnhinweise, etc., die dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden, stellen insoweit keine Anlageberatung dar, sondern sollen die selbstständige, eigenverantwortliche Anlageentscheidung des Nutzers erleichtern. 7. Das PSD Brokerage-Angebot richtet sich nur an Nutzer, die hinsichtlich der im Rahmen des PSD Brokerage-Angebotes angebotenen Wertpapiergeschäfte erfahren und gut informiert sind. 8. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Nutzung des PSD Brokerage-Angebotes auch Wertpapiergeschäfte möglich sind, die hohe Verlustrisiken – bis hin zu Totalverlusten – beinhalten. § 2 Konditionen Die für die Erteilung von Wertpapieraufträgen über Internet und Telefon gültigen Konditionen richten sich nach dem aktuellen, dem Kunden bekannt gegebenen Preisverzeichnis / Preisaushang der Bank. § 3 Legitimation Der Nutzer legitimiert sich mittels derjenigen persönlichen Legitimationsdaten, die auch für den Zahlungsverkehr gelten. Der Nutzer hat insoweit je nach Kommunikationsmedium die auch für den Zahlungsverkehr geltenden „Sonderbedingungen für das PSD OnlineBanking“ bzw. „Sonderbedingungen für das TelefonBanking (PSD ServiceDirekt)“ zu beachten. Diese Sonderbedingungen sind Bestandteil der vorliegenden Sonderbedingungen und ergänzen diese. Die Bank wird dem Nutzer auf Wunsch ein Exemplar dieser Sonderbedingungen aushändigen bzw. zusenden. § 4 Erteilung von Wertpapieraufträgen 1. Der Nutzer kann nur Wertpapieraufträge für Depots erteilen, für die er zur „Abfrage und Ordererfassung“ berechtigt ist und für die ein Abwicklungskonto angegeben worden ist, auf dem die aus der Wertpapierorder resultierenden Umsätze gebucht werden können. 2. Der Nutzer kann über Internet und Telefon Wertpapiere kaufen oder verkaufen, die an deutschen Börsen (inklusive Xetra) gehandelt werden, sofern er von der Bank für die betreffende Wertpapiergattungsgruppe (beispielsweise Aktien, Renten, Fonds oder Optionsscheine) zugelassen wurde. Darüber hinaus kann der Nutzer über Internet und Telefon Wertpapiere kaufen und verkaufen, die an bestimmten ausländischen Börsen gehandelt werden. Nicht jedes Wertpapier kann über Internet und Telefon geordert beziehungsweise gezeichnet werden. Die über Internet orderbaren beziehungsweise zeichenbaren Wertpapiere kann der Nutzer der Anwendung entnehmen. 3. Der Kunde ist nicht berechtigt, am gleichen Tag gekaufte Wertpapiere zu verkaufen (Intraday Trading). 4. Die Bank prüft bei einem Kaufauftrag, ob der Nutzer über einen dem voraussichtlichen Auftragsgegenwert entsprechenden Betrag auf dem vereinbarten Abwicklungskonto verfügen kann (nachfolgend „verfügbarer Dispositionssaldo“) und sich der Wertpapierauftrag im vorgegebenen Tageslimit bewegt. Die Bank ist jedoch berechtigt, Wertpapieraufträge auch bei mangelndem Guthaben anzunehmen, auszuführen und dem Konto des Nutzers zu belasten. Bei einem Verkaufsauftrag prüft die Bank, ob der Depotinhaber über einen entsprechenden Bestand dieser Wertpapiere verfügt. Sind die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt, wird der Wertpapierauftrag automatisch freigegeben. Ist dies nicht der Fall, wird der Wertpapierauftrag nicht entgegengenommen und der Nutzer erhält einen entsprechenden Hinweis. 5. Erteilt der Nutzer eine Wertpapierorder nach Annahmeschluss der Bank für den jeweiligen Börsenplatz, wird seine Wertpapierorder erst an dem folgenden Börsenhandelstag desjenigen Landes, in welchem die betreffende Börse ihren Sitz hat, an diese weitergeleitet. In gleicher Weise wird die Änderung oder Streichung einer Wertpapierorder nach Annahmeschluss der Bank für den jeweiligen Börsenplatz erst an dem folgenden Börsenhandelstag desjenigen Landes, in welchem die betreffende Börse ihren Sitz hat, an diese weitergeleitet, es sei denn, dass sich die Änderung oder Streichung auf eine Wertpapierorder bezieht, die erst nach Annahmeschluss der Bank für den jeweiligen Börsenplatz erteilt wurde. Im letzteren Fall wird die Änderung oder Streichung sofort ausgeführt. Die Annahmeschlusszeit der Bank für den jeweiligen Börsenplatz kann der Nutzer der Anwendung entnehmen oder über Telefon erfragen. Bei Wertpapieraufträgen ist im Zweifel nicht die Wertpapierbezeichnung sondern die Wertpapierkennnummer entscheidend. 6. Wünscht der Nutzer bei einem Optionsscheinauftrag abweichend von den Ausführungsgrundsätzen der Bank eine außerbörsliche Ausführung, so kann er diese Weisung aus technischen Gründen nur außerhalb des PSD Brokerage-Angebotes erteilen. 7. Bei einer Wertpapierorder über Investmentfondsanteile, die als Festpreisgeschäft auszuführen ist, bemisst sich der vereinbarte feste Preis für die Investmentfondsanteile nach dem Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis, der nach Annahme der Wertpapierorder – unter Berücksichtigung der von der Bank vorgegebenen Orderannahmeschlusszeiten für entsprechende Deckungsgeschäfte – von der jeweils verantwortlichen Fondsgesellschaft aktuell errechnet wird. Die Ausführung als Festpreisgeschäft wird dem Nutzer in der Abrechnung angezeigt. Die Bank kann eine Wertpapierorder zum Kauf oder Verkauf von Investmentfondsanteilen dadurch ausführen, dass sie diese Investmentfondsanteile selbst als Verkäuferin liefert bzw. selbst als Käuferin übernimmt. PSD 976205 - 07.11 - 02 Sonderbedingungen für das PSD Brokerage 1 8. Erteilt der Nutzer eine Wertpapierorder über Investmentfondsanteile, die als Festpreisgeschäft auszuführen ist, vor dem 20. eines Kalendermonats, wird als Endtermin der Gültigkeit der Wertpapierorder der letzte Börsenhandelstag des betreffenden Kalendermonats unterstellt. Bei einer entsprechenden Wertpapierorder ab dem 20. eines Kalendermonats wird als Endtermin der Gültigkeit der letzte Börsenhandelstag des folgenden Kalendermonats angenommen. 9. Der Nutzer kann über Internet und Telefon einen über eine Börse erworbenen Bestand nur an einem Börsenplatz desjenigen Landes verkaufen, in dem er den Bestand erworben hat. Investmentfondsanteile kann der Nutzer über Internet und Telefon nur in der Ausführungsart (über die Börse oder als Festpreisgeschäft) verkaufen, in welcher er diese zuvor erworben hat. 10. Der Nutzer kann über Internet und Telefon aktuelle Informationen, wie beispielsweise Ad hoc-Meldungen zu den über Internet orderbaren Wertpapieren abrufen. § 5 Persönliches Orderbuch, Ordermanagement 1. Der Nutzer hat sich regelmäßig über den Status der von ihm erteilten Wertpapierorders im Orderbuch zu informieren. Dieses gilt insbesondere dann, wenn bei Auftragserteilung über Internet der Status „unbestätigt“ erscheint beziehungsweise wenn das TelefonServiceCenter dem Nutzer bei Auftragserteilung mitgeteilt hat, der Status sei „unbestätigt“, da in diesem Fall die Wertpapierorder beziehungsweise der Auftrag noch auf dem Weg zum abwickelnden System ist und eine Rückmeldung noch aussteht. 2. Der Nutzer kann über Internet und TelefonServiceCenter den Status seiner Wertpapierorders abfragen. Er kann börsliche Wertpapierorders, außerbörsliche Fondsorders und Zeichnungsaufträge, deren Status „offen“ beziehungsweise „geändert, offen“ ist, streichen oder das Limit sowie die Gültigkeitsdauer einer börslichen Wertpapierorder ändern. Möchte der Nutzer andere Daten, wie beispielsweise die Stückzahl, ändern, muss er den Wertpapierauftrag streichen und einen neuen Wertpapierauftrag erteilen. Da bei Wertpapierorders, deren Status „offen“ ist, nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Auftrag zwischenzeitlich an der Börse ausgeführt wurde, kann die Streichung beziehungsweise Änderung nur unter Vorbehalt angenommen werden. § 6 Depotinformationen 1. Der Nutzer hat die Möglichkeit, seinen bewerteten Depotbestand über Internet und Telefon abzufragen, wenn die Bank ihn zur Nutzung dieser Leistung für das betreffende Depot zugelassen hat. 2. Sofern ein entsprechender Neartime-Kurs verfügbar ist, erfolgt die Bewertung des Depotbestandes grundsätzlich auf der Basis dieses Kurses. Ist ein solcher Neartime-Kurs nicht verfügbar, erfolgt die Depotbestandsbewertung auf Basis der Kurse des vorangegangenen Börsenhandelstages. Es werden grundsätzlich die Börsenkurse aus Frankfurt benutzt. Sollte das Wertpapier dort nicht gehandelt werden, wird auf den Kurs einer anderen Börse zugegriffen. Sofern an dem vorausgegangenen Börsenhandelstag kein Kurs zustande gekommen ist, wird der Bewertung der Kurs desjenigen Börsenhandelstages zugrunde gelegt, an dem letztmalig ein Kurs zustande gekommen ist. 3. Die Bestandsaktualisierung erfolgt einmal täglich am Ende des Börsenhandelstages. Bei mehrfachen Dispositionen innerhalb eines Tages weist die Depotinformation demzufolge einen unzutreffenden Depotbestand aus. 4. Der Nutzer kann darüber hinaus abfragen, ob ein Wertpapier gesperrt ist. Hintergründe dieser Sperre können z. B. VL-Verträge, Belegschaftsaktien, Kreditsicherheit und anderes sein. § 7 Datenschutz 1. Im Rahmen dieses Verfahrens werden neben den Nutzungsdaten wie beispielsweise der IP-Adresse des vom Nutzer verwendeten Rechners die personenbezogenen Daten des Nutzers erhoben, verarbeitet und genutzt, welche von ihm im Rahmen eines konkreten Auftrags beziehungsweise einer konkreten Anfrage mitgeteilt werden. Es handelt sich dabei insbesondere um seine Depotnummer, die Art des Auftrags oder der Anfrage wie Kaufs-/ Verkaufs-/Streichungs-/Änderungswunsch oder Depotabfrage, Anzahl und Bezeichnung der zu kaufenden, verkaufenden, streichenden oder ändernden Wertpapiere und sonstige Angaben zur Ausführung eines Wertpapierauftrags beziehungsweise einer Anfrage. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erfolgt, um den einzelnen vom Nutzer erteilten Auftrag beziehungsweise seine Anfrage ordnungsgemäß seinen Wünschen entsprechend ausführen beziehungsweise beantworten zu können. Die erhobenen Daten werden in anonymisierter Form auch für statistische Zwecke genutzt. 2. Die Bank kann sich zur Entgegennahme und für die technische Abwicklung von Wertpapieraufträgen eines Dritten bedienen und zu diesem Zweck dem Dritten Daten des Depotinhabers und gegebenenfalls des Depotbevollmächtigten übermitteln. § 8 Aufrechterhaltung / Änderung der Kommunikationsmedien und Verfahren 1. Die Bank ist nicht verpflichtet, die dem Nutzer zur Verfügung gestellten Kommunikationsmedien und Verfahren aufrechtzuerhalten oder neue Verfahren der Auftragserteilung einzuführen. Sie kann das PSD Brokerage-Angebot insgesamt oder einzelne Kommunikationsmedien bzw. Verfahren jederzeit nach entsprechender Mitteilung unter Einhaltung einer angemessenen Frist einstellen. 2. Die Bank behält sich vor, die zur Verfügung gestellten Kommunikationsmedien und Verfahren jederzeit zu modifizieren, zum Beispiel um Produkterweiterungen vorzunehmen oder wenn sich gesetzliche Regelungen, aufsichtsrechtliche oder technische Anforderungen ändern. Sie wird eine solche Änderung erst nach entsprechender Mitteilung unter Einhaltung einer angemessenen Frist vornehmen § 9 Informationen, Meinungsaussagen und Warnhinweise Die über das PSD Brokerage-Angebot abrufbaren Informationen, Meinungsaussagen, Warnhinweise, etc. bezieht die Bank aus öffentlich zugänglichen Quellen und von Dritten, die sie für zuverlässig hält. Diese Informationen, Meinungsaussagen, Warnhinweise, etc. können sich ohne vorherige Ankündigung ändern. § 10 Haftung 1. Die Bank haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit darüber hinaus auf vorhersehbare Schäden und der Höhe nach auf den zweifachen Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt. 2. Handelt es sich bei dem Nutzer um einen eingetragenen Kaufmann, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so hat der Nutzer auch ohne eigenes Verschulden für solche Schäden aufzukommen, die in dem von ihm beherrschbaren Verantwortungsbereich durch missbräuchliche Verwendung seiner Legitimationsdaten verursacht werden. 3. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können. § 11 Vertragsdauer / Kündigung Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung des Vertrages kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderquartals durch schriftliche Mitteilung erklärt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. PSD 976205 - 07.11 - 02 Sonderbedingungen für das PSD Brokerage 2
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