Antrag PSD Wertpapier – Einzeldepot

PSD Wertpapierdepot
Antrag
PSD Bank München eG, Sitz Augsburg
Depotkontonummer
X Bitte eröffnen Sie für mich/uns ein Depot zur privaten Nutzung
✔
MH:
B:
I:
A:
IQ:
5
VK:
wird von der PSD Bank ausgefüllt
Bitte eröffnen Sie für mich/uns ein PSD GiroDirekt als vollwertiges Giro-Konto für sämtliche Wertpapiergeschäfte zur privaten
Nutzung
mit Gehaltseingang
ohne Gehaltseingang
Bitte verrechnen Sie sämtliche Wertpapiergeschäfte über
mein/unser bestehendes PSD GiroDirekt
1. Kontoinhaber
Frau
Kontonummer
Herr
Ich bin bereits Kunde
Kundennummer bei der PSD Bank
Name, Vorname(n)
Telefon privat
Straße / Nr.
Telefon dienstlich oder mobil
PLZ / Ort
E-Mail
Geburtsname
Geburtsdatum
Familienstand
Geburtsort
ledig
verheiratet
eheähnl. Gemeinschaft
verwitwet
geschieden
getrennt leb.
eingetr. Lebenspartnersch.
Güterstand
Zugewinngemeinschaft. (gesetzlich)
Gütertrennung
Anzahl Personen im Haushalt
Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder
Alter der Kinder
Staatsangehörigkeit
Aufenthaltserlaubnis bis
Arbeitserlaubnis bis
Gütergem.
Steuerausländer
Steuer-Identifikationsnummer
Berufsgruppe
Gebietsfremder (bitte Land angeben)
Angestellte(r)
Arbeiter(in)
Beamter/Beamtin
Hausfrau/mann
selbstständig
andere
Beruf
Name und Anschrift des Arbeitgebers
dort beschäftigt seit
selbstständig seit
2. Kontoinhaber (bei Gemeinschaftskonten)
Arbeitsverhältnis befristet bis
Frau
Herr
Öffentlicher Dienst
Rentner(in), Pensionär(in)
Probezeit / Ausbildung bis
Ich bin bereits Kunde
Kundennummer bei der PSD Bank
Name, Vorname(n)
Telefon privat
Straße / Nr.
Telefon dienstlich oder mobil
PLZ / Ort
E-Mail
Geburtsname
Geburtsdatum
Familienstand
Geburtsort
ledig
verheiratet
eheähnl. Gemeinschaft
verwitwet
geschieden
getrennt leb.
eingetr. Lebenspartnersch.
Güterstand
Zugewinngemeinschaft. (gesetzlich)
Gütertrennung
Anzahl Personen im Haushalt
Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder
Alter der Kinder
Staatsangehörigkeit
Aufenthaltserlaubnis bis
Arbeitserlaubnis bis
Gütergem.
Steuerausländer
Steuer-Identifikationsnummer
Berufsgruppe
Gebietsfremder (bitte Land angeben)
Angestellte(r)
Arbeiter(in)
Beamter/Beamtin
Hausfrau/mann
selbstständig
andere
Beruf
Name und Anschrift des Arbeitgebers
dort beschäftigt seit
selbstständig seit
PSD 996016 - 01.15 - 02
04.03.2015
Rentner(in), Pensionär(in)
Arbeitsverhältnis befristet bis
Öffentlicher Dienst
Probezeit / Ausbildung bis
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Einwilligung zu Anrufen und E-Mails
Von Ihrer PSD Bank können Sie selbstverständlich erwarten, dass wir aktiv mit Ihnen in Kontakt bleiben. Dabei wollen und müssen
wir auch verbraucherschutzrechtliche Vorgaben beachten. Für eine telefonische Kontaktaufnahme mit Ihnen benötigen wir zum
Beispiel Ihre Einwilligungserklärung. Bitte lesen Sie deshalb den nachstehenden Text genau durch und geben Sie uns Ihre
Einwilligungserklärung.
Einwilligung zu Anrufen und E-Mails der PSD Bank zu eigenen Produkten und Produkten von
Verbund- und Kooperationspartnern
Ich/wir willige(n) ein, durch die PSD Bank oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen zu Finanz- und Versicherungsprodukten (z. B. Einlage-, Anlage-, Kredit-, Versicherungs- und Bausparprodukte) der PSD Bank oder ihrer unten
aufgeführten Verbund- und Kooperationspartner angerufen und per E-Mail kontaktiert zu werden.
Einwilligung zu Anrufen und E-Mails von Verbundpartnern der PSD Bank zu deren Produkten
Ich/wir willige(n) ein, durch Verbund- und Kooperationspartner der PSD Bank oder ein von einem Verbund- oder
Kooperationspartner beauftragtes Unternehmen zu Angeboten des jeweiligen Verbundpartners angerufen und per E-Mail
kontaktiert zu werden. Verbund- und Kooperationspartner der PSD Bank sind zurzeit:
– Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Crailsheimer Str. 52, 74523 Schwäbisch Hall
– BHW Bausparkasse AG, Lubahnstraße 2, 31789 Hameln
– Deutsche Telekom Assekuranz-Vermittlungsgesellschaft mbH, Opladener Straße 149, 40789 Monheim
– DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, 60265 Frankfurt
– Union Investment Service Bank AG, Wiesenhüttenstraße 10, 60329 Frankfurt
– VPV-Versicherungen, Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart
Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit – ohne Einfluss auf das Vertragsverhältnis – widerrufen werden.
Einwilligung zur Datenübermittlung
Ihre PSD Bank arbeitet im Interesse einer umfassenden Beratung mit Verbund- und Kooperationspartnern zusammen. Dabei
wollen und müssen wir auch datenschutzrechtliche Vorgaben beachten. Für die Übermittlung Ihrer Daten an die Verbund- und
Kooperationspartner benötigen wir zum Beispiel Ihre Einwilligung. Bitte lesen Sie deshalb den nachstehenden Text genau durch
und geben Sie uns Ihre Einwilligungserklärung.
Einwilligungserklärung für die Datenübermittlung zwischen der Bank und ihren Verbundund Kooperationspartnern
Diese Erklärung ist freiwillig und ohne Einfluss auf das Vertragsverhältnis mit der Bank.
Ich/wir willige(n) ein, dass die PSD Bank ihren Verbund- und Kooperationspartnern bzw. deren zuständigen Außendienstmitarbeitern die für die Aufnahme und Durchführung der Beratung erforderlichen Angaben zur dortigen Datenverarbeitung und
Nutzung übermittelt, damit mich/uns auch die Verbund- und Kooperationspartner bzw. deren zuständige Außendienstmitarbeiter in allen Fragen zu Finanzdienstleistungen (z. B. Einlage-, Anlage-, Kredit-, Versicherungs- und Bausparprodukte) der
PSD Bank oder ihrer Verbund- und Kooperationspartner umfassend beraten können. Verbund- und Kooperationspartner der PSD
Bank sind zurzeit:
– Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Crailsheimer Str. 52, 74523 Schwäbisch Hall
– BHW Bausparkasse AG, Lubahnstraße 2, 31789 Hameln
– Deutsche Telekom Assekuranz-Vermittlungsgesellschaft mbH, Opladener Straße 149, 40789 Monheim
– DZ Bank AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, 60265 Frankfurt
– Union Investment Service Bank AG, Wiesenhüttenstraße 10, 60329 Frankfurt
– VPV-Versicherungen, Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart
Übermittelt werden (einzelne Datenkategorien können gestrichen werden):
– Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf oder vergleichbare Daten)
– Kontokorrent (Saldo/Limit oder vergleichbare Daten)
– Karten (Produkt/Anzahl oder vergleichbare Daten)
– Einlagen (Produktart, Guthaben, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten)
– Kredite (Produktart, Salden, Verzinsung, Laufzeit oder vergleichbare Daten)
– Depotwerte (Kurswert oder vergleichbare Daten)
In diesem Rahmen entbinde ich/entbinden wir die PSD Bank zugleich vom Bankgeheimnis. Ich erkläre mich mit der Datenübermittlung zu diesen genannten Voraussetzungen einverstanden (falls nicht zutreffend bitte streichen).
Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit – ohne Einfluss auf das Vertragsverhältnis – widerrufen werden.
Der Verwendung der Daten für Werbezwecke kann jederzeit widersprochen werden.
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Wichtiger Hinweis
Die PSD Bank führt Wertpapiergeschäfte lediglich als beratungsfreies Geschäft nach § 31 Abs. 5 WpHG aus, d. h. es erfolgt keine
Anlageberatung.
OTC-Zustimmung
Ich/Wir erteile(n) generell meine/unsere ausdrückliche Einwilligung zur außerbörslichen Auftragsausführung.
Kontoführung
Ich/Wir beantrage(n) für mein/unser PSD GiroDirekt mit vierteljährlichem Rechnungsabschluss einen monatlichen Kontoauszug.
Bei einem Gemeinschaftskonto soll jeder Kontoinhaber für sich allein zur Verfügung berechtigt sein (Oder-Konto).
Zwischen dem/den nachfolgenden Kontoinhaber(n) sowie der PSD Bank wird Folgendes vereinbart:
1. Kontoinhaber
PSD OnlineBanking inkl. PostBox 1 mit mobileTAN-Verfahren
deutsche Mobilfunknummer
PSD OnlineBanking inkl. PostBox 1 mit Sm@rt-TAN-plus-Verfahren 2
PSD ServiceDirekt (TelefonBanking)
2. Kontoinhaber
PSD OnlineBanking inkl. PostBox 1 mit mobileTAN-Verfahren
deutsche Mobilfunknummer
PSD OnlineBanking inkl. PostBox 1 mit Sm@rt-TAN-plus-Verfahren 2
PSD ServiceDirekt (TelefonBanking)
Der/Die Kontoinhaber erhält/erhalten Zugang zu allen gegenwärtig und zukünftig unter Kundennummern geführten Konten, bei
denen der/die Teilnehmer Kontoinhaber, Mitkontoinhaber oder Bevollmächtigter ist/sind, in dem von der PSD Bank angebotenen
Umfang.
Das Verfügungslimit im PSD OnlineBanking beträgt zurzeit 10.000 EUR pro Tag, im PSD ServiceDirekt (TelefonBanking) 5.000 EUR
pro Tag. Eine Änderung des Verfügungslimits ist nur schriftlich durch den Kontoinhaber, bei Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsbefugnis durch einen der Kontoinhaber, möglich.
1
Der Zugang zum PSD OnlineBanking erfolgt per Internet. Wenn Dokumente und Mitteilungen, wie z.B. Kontoauszüge, in die PSD PostBox im PSD OnlineBanking eingestellt
werden sollen, bitte im PSD OnlineBanking die PSD PostBox aktivieren.
2
Der erforderliche TAN-Generator kann über die Internetseite www.psd-bank.de/Online-Shop bestellt werden. Die Nutzung setzt eine PSD BankCard voraus.
Karte
Ich/Wir möchte(n) folgende Karte(n):
1. Kontoinhaber
2. Kontoinhaber
PSD BankCard V PAY mit Geheimzahl 1
MasterCard 2 / MasterCard Gold 2 Antrag wird zugesandt
Visa BasicCard Antrag wird zugesandt
1
Auf dem Chip der PSD BankCard wird das Geburtsdatum verschlüsselt – also für Dritte nicht lesbar – hinterlegt. Dadurch ist es möglich, sich beispielsweise an Automaten,
die eine Alterskennung prüfen, zu legitimieren, um die angebotene Ware zu erwerben.
2
Für diese Karte ist ein regelmäßiger Gehaltseingang erforderlich. Ich/Wir werde(n) mein Gehalt/unsere Gehälter auf das Girokonto PSD GiroDirekt überweisen lassen.
Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit
In Abhängigkeit von regelmäßigen Gehalts- und Rentenzahlungen und der Bonität des Kontoinhabers/der Kontoinhaber räumt
die PSD Bank eine Überziehungsmöglichkeit ein. Die PSD Bank behält sich vor, bei Änderungen der Voraussetzungen die Überziehungsmöglichkeit zu verändern bzw. zu streichen. Die eingeräumte Überziehungsmöglichkeit wird auf dem Kontoauszug mitgeteilt. Den Sollzinssatz sowie das zur Änderung angewandte Verfahren entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Konditionen.
Nein, ich/wir wünsche(n) keine Überziehungsmöglichkeit.
Geduldete Überziehung
Der/Die Kontoinhaber kann/können Verfügungen nur im Rahmen des Kontoguthabens oder eines eingeräumten Kredits
vornehmen. Sollte es darüber hinaus zu einer Inanspruchnahme kommen (geduldete Überziehung), so ist dieser Betrag
unverzüglich an die Bank zu zahlen. Für geduldete Überziehungen fällt ein höherer Überziehungszins an, der sich nach der mit
der Bank getroffenen Vereinbarung und den Informationen richtet, die die Bank dem Kreditnehmer übermittelt. Auch wenn
Überschreitungen eines eingeräumten Kredits geduldet worden sind, erweitern diese nicht den ursprünglichen Kreditrahmen.
Die Höhe des Sollzinssatzes für geduldete Überziehungen, der ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfällt, beträgt jährlich
9,950
%. Die Sollzinsen sind fällig am 30. eines jeden Kalendervierteljahres. Der Sollzinssatz für die geduldete Überziehung
ändert sich nach dem gleichen Verfahren wie der Sollzinssatz für die eingeräumte Überziehung (siehe Abschnitt Konditionen).
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Konditionen
Die Höhe des Sollzinssatzes beträgt derzeit 7,550 % p. a. für den in Anspruch genommenen Kredit. Der Sollzins ist veränderlich.
Bei einem veränderlichen Sollzins oder nach Ablauf der Sollzinsbindung (s. u.) ist die Bank nach dem nachfolgend beschriebenen
Verfahren berechtigt, den Sollzinssatz zu erhöhen und in gleicher Weise verpflichtet, den Sollzinssatz zu senken. Die
Berechtigung und Verpflichtung der Bank zur Sollzinsänderung orientiert sich an einer Veränderung des Referenzzinssatzes.
Referenzzinssatz ist der am
30.09.2014
ermittelte
Zinssatz der EZB für Hauptrefinanzierungsgeschäfte (EZB-Leitzins).
Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird die Bank regelmäßig erstmals im
Dezember 2014
und dann
vierteljährlich jeweils zum Ultimo überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Referenzzinssatz um mindestens 0,010
Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Sollzinsanpassung bzw. bei Ablauf
der Sollzinsfestschreibung verändert, wird die Bank den Vertragszins entsprechend anpassen (Zinsgleitklausel). Die Sollzinsänderung wird an dem Bankarbeitstag, der auf den Tag der Überprüfung der Referenzzinssatzänderung folgt, wirksam.
Bei einer Erhöhung von Sollzinsen kann der Kreditnehmer den davon betroffenen Kreditvertrag innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Kreditnehmer, so werden die erhöhten Sollzinsen
nicht zugrunde gelegt. Die Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen.
Bei einer Sollzinsfestschreibung können Änderungen frühestens mit deren Ablauf erfolgen. Sofern keine neue Sollzinsvereinbarung getroffen wird, kann die Bank entweder den ursprünglich vereinbarten gebundenen Sollzins als veränderlichen
Sollzinssatz fortgelten lassen oder den jeweiligen Durchschnittszinssatz für Kredite dieser Art, welcher im vorausgehenden Monat
in den Monatsberichten der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wurde, als veränderlichen Sollzins zugrunde legen. Diesen
Sollzinssatz überprüft die Bank anschließend nach den eingangs getroffenen Regelungen.
Bei Sollzinsänderungen bzw. Entgeltänderungen können die Leistungsraten entsprechend geändert werden.
Sollzinsänderungen und dadurch erforderlich werdende Leistungsänderungen wird die Bank dem Kreditnehmer wie unter
Kontoführung vereinbart mitteilen.
SCHUFA-Erklärung
Ich/Wir willige(n) ein, dass das Kreditinstitut, die PSD Bank München eG, Sitz Augsburg, der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5,
65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Durchführung und die Beendigung dieser Kontoverbindung übermittelt.
Unabhängig davon wird das Kreditinstitut der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich/uns bestehenden fälligen Forderungen
übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28a Absatz1 Satz 1) zulässig, wenn ich/wir die geschuldete Leistung
trotz Fälligkeit nicht erbracht habe(n), die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstitutes oder Dritter
erforderlich ist und
- die Forderung vollstreckbar ist oder ich/wir
- die Forderung ausdrücklich anerkannt habe(n) oder
- ich/wir nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin/sind, das Kreditinstitut
mich/uns rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier
Wochen unterrichtet hat und ich/wir die Forderung nicht bestritten habe(n) oder
- das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen vom Kreditinstitut fristlos
gekündigt werden kann und das Kreditinstitut mich/uns über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.
Darüber hinaus wird das Kreditinstitut der SCHUFA auch Daten über sonstiges nichtvertragsgemäßes Verhalten (Konten- oder
Kreditkartenmissbrauch oder sonstiges betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Abs. 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter
erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der
Übermittlung überwiegt.
Insoweit befreie ich/befreien wir das Kreditinstitut zugleich vom Bankgeheimnis.
Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes
auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre
Vertragspartner im europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen
oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber
auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die
SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft
dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur
Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur
Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im
Internet anbieten.
Ich kann/Wir können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar.
Die postalische Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 103441, 50474 Köln
Geldwäschegesetz
Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten gemäß Geldwäschegesetz: Ich versichere/Wir versichern, dass ich/wir im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder) handele/handeln.
Selbstauskunft US-Quellensteuer (FATCA)
Ich bin Staatsangehöriger der USA und/oder ein Kontomitinhaber ist Staatsangehöriger der USA.
Ich bin in den USA steuerlich ansässig und/oder ein Kontomitinhaber ist in den USA steuerlich ansässig.
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Sonderbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, für das PSD
OnlineBanking, das TelefonBanking (PSD ServiceDirekt), das PSD Brokerage, die PSD PostBox, die PSD BankCard, den Überweisungsverkehr, den Lastschriftverkehr und das Gemeinschaftskonto mit Einzelverfügungsbefugnis (Oder-Konto). Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Sonderbedingungen erkenne(n) ich/wir an. Die Bedingungen können in den
Geschäftsräumen der Bank oder unter www.psd-muenchen.de eingesehen werden; auf Verlangen werden sie ausgehändigt bzw.
zugesandt.
Ort, Datum
Unterschrift 1. Kontoinhaber
Unterschrift 2. Kontoinhaber
Legitimationsprüfung nach § 154 Abgabenordnung (wird von der PSD Bank ausgefüllt)
Die Unterschrift des 1. Kontoinhabers
wurde vor mir geleistet.
Der Kontoinhaber
ist bereits legitimiert.
wurde von mir geprüft.
hat sich ausgewiesen durch (Urkunde)
Personalausweis
Reisepass
Nr., ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Ort, Datum
Mitarbeiter der Bank
Die Unterschrift des 2. Kontoinhabers
wurde vor mir geleistet.
Der Kontoinhaber
ist bereits legitimiert.
wurde von mir geprüft.
hat sich ausgewiesen durch (Urkunde)
Personalausweis
Reisepass
Nr., ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Ort, Datum
Mitarbeiter der Bank
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PSD Brokerage
Rahmenvertrag
PSD Bank München eG, Sitz Augsburg
Kundennummer
MH:
B:
I:
A:
IQ:
5
VK:
wird von der PSD Bank ausgefüllt
Depotinhaber
Frau
Herr
Eheleute
Antwort
Vorname(n), Name
PSD Bank München eG
Sitz Augsburg
86135 Augsburg
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Telefon tagsüber für Rückfragen
E-Mail
Rahmenvertrag
✔
Der Depotinhaber
Bei Gemeinschaftskonten: Name und Kundennummer des Depotinhabers
Der Bevollmächtigte
Name und Kundennummer des Bevollmächtigten
im Folgenden Nutzer genannt, ist zur Inanspruchnahme des PSD Brokerage-Angebots in dem von der Bank angebotenen Umfang
berechtigt. Die Nutzung des PSD Brokerage-Angebots bezieht sich auf alle derzeit und zukünftig unterhaltenen Depots des
Depotinhabers.
Zu diesem Zweck schließen der Nutzer und die Bank die folgende Rahmenvereinbarung:
1. Im Rahmen dieses Vertrages stellt die Bank dem Nutzer ihr PSD Brokerage-Angebot zur Verfügung, mittels dessen der Nutzer
gemäß den in den Anlagen geregelten Verfahren über die von der Bank angebotenen Kommunikationsmedien Aufträge über
Wertpapiergeschäfte erteilen (ausschließlich reine Ordererteilung – keine Beratung) sowie weitere Zusatzleistungen im Zusammenhang mit der Führung seiner Wertpapierdepots (nachfolgend „PSD Brokerage-Angebot“) in Anspruch nehmen kann.
Auf dieser Grundlage vereinbaren Nutzer und Bank Folgendes:
2. Der Nutzer ist berechtigt,
Wertpapieraufträge über Internet
Wertpapieraufträge über Telefon
zu erteilen.
3. Eine gegebenenfalls zwischen den Parteien früher geschlossene Rahmenvereinbarung über die Nutzung des PSD BrokerageAngebotes für Wertpapiergeschäfte wird durch die vorliegende Rahmenvereinbarung ersetzt.
4. Bei einem Kaufauftrag gilt für alle Verfahren und Depots zu dieser Rahmenvereinbarung ein maximales Verfügungslimit von
zurzeit 50.000 EUR pro Tag. Eine Änderung des Verfügungslimits ist nur schriftlich durch den Kontoinhaber, bei Gemeinschaftskonten mit Einzelverfügungsbefugnis durch einen der Kontoinhaber möglich.
Hinweis
Die Voraussetzung für die Nutzung des PSD Brokerage ist je nach Kommunikationsmedium (Internet, Telefon) die Teilnahme am PSD OnlineBanking bzw. am
PSD ServiceDirekt (TelefonBanking).
Sonderbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte, für das PSD
OnlineBanking, das TelefonBanking (PSD ServiceDirekt), das PSD Brokerage, die PSD PostBox und das Gemeinschaftskonto mit
Einzelverfügungsbefugnis (Oder-Konto). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Sonderbedingungen erkenne(n) ich/wir
an. Die Bedingungen können in den Geschäftsräumen der Bank oder unter www.psd-muenchen.de eingesehen werden; auf
Verlangen werden sie ausgehändigt bzw. zugesandt.
Ort, Datum
Unterschrift Nutzer
(wird von der PSD Bank ausgefüllt)
Die Unterschrift
wurde vor mir geleistet.
Ort, Datum
PSD 996016 - 01.15 - 02
wurde von mir geprüft.
Mitarbeiter der Bank
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Angaben des Kunden zu Kenntnissen
und Erfahrungen nach §31 Abs. 5 WpHG
(Auszug aus dem Protokoll nach WpHG)
1. Persönliche Angaben des Kunden / der Kundin
Name, Vorname
✔ Depotinhaber
Kundennummer
Bevollmächtigter
gesetzlicher Vertreter
für Depot
für Depot
2. Kenntnisse / Erfahrungen des Kunden / der Kundin in der Durchführung von Anlagegeschäften
Art, Umfang, Häufigkeit und Zeitraum zurückliegender Geschäfte
Ich habe noch keine Kenntnisse und Erfahrungen in den nachfolgend aufgelisteten Anlageformen.
Ich habe Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Anlageformen:
Wie oft?
einmalig
wiederholt
Erfahrungen seit?
< 6 Monate
≥ 6 Monate
Ungefährer Umsatz p.a.
< 5000 EUR
≥ 5000 EUR
Schuldverschreibungen
Aktien
Optionsscheine
Investmentanteile
Zertifikate
Genussscheine
Termingeschäfte
(Eurex, ausl. Terminbörsen
außerbörsliche Termingesch.)
Sonstiges (z.B. Finanzinnovationen,
geschlossene Fonds)
Ich habe bereits Erfahrungen in Fremdwährungsanlagen:
Ja
Nein
3. Ausbildung sowie gegenwärtige /relevante frühere berufliche Tätigkeiten des Kunden/der Kundin
4. OTC-Zustimmung
Ich erteile generell die ausdrückliche Einwilligung zur außerbörslichen Auftragsausführung (OTC-Ausführung).
Stand: 07/2014
5. Weitere Angaben des Kunden / Bemerkungen
Datum
Formular 956021
Unterschrift des Kunden / der Kundin
www.psd-muenchen.de
Informationsbogen
für den Einleger
PSD Bank München eG, Sitz Augsburg
Kundennummer
Kontoinhaber
Frau
Herr
Eheleute
Antwort
Vorname(n), Name
PSD Bank München eG
Sitz Augsburg
86135 Augsburg
Straße, Nr.
PLZ, Ort
Telefon tagsüber für Rückfragen
E-Mail
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
gemäß § 23a KWG sind wir verpflichtet, Sie umfassend über die bei unserer Bank bestehenden Einlagensicherungssysteme zu
informieren. Dieser Verpflichtung kommen wir mit diesem Informationsbogen nach. Bitte senden Sie uns den Informationsbogen
unterschrieben zurück.
Gesetzliches Einlagensicherungssystem der PSD Banken
BVR Institutssicherungs GmbH 1
Sicherungsobergrenze
100 000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut 2
Mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut
Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden
„aufaddiert“; die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von
100 000 EUR 2
Gemeinschaftskonto mit einer anderen Person oder mehreren
anderen Personen
Die Obergrenze von 100 000 EUR gilt für jeden einzelnen
Einleger 3
Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts
20 Arbeitstage bis zum 31. Mai 2016,
7 Arbeitstage ab dem 1. Juni 2016 4
Währung der Erstattung
EUR
Kontaktdaten
BVR Institutssicherungs GmbH
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Tel.: 030 2021 – 0
E-Mail: [email protected]
http://www.bvr-institutssicherung.de 5
Weitere Informationen
Erläuterungen
1
Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Außerdem ist Ihr Kreditinstitut Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems, in dem sich alle Mitglieder gegenseitig unterstützen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Fall einer Insolvenz werden alle Einlagen bis zu 100 000
EUR vom Einlagensicherungssystem erstattet.
2
Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem
Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100 000 EUR pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der
Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90 000 EUR auf einem
Sparkonto und 20 000 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100 000 EUR erstattet.
3
Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100 000 EUR für jeden Einleger. Einlagen auf einem Konto, über das zwei oder mehrere Personen als
Mitglieder einer Personengesellschaft oder Sozietät, einer Vereinigung oder eines ähnlichen Zusammenschlusses ohne Rechtspersönlichkeit verfügen
können, werden bei der Berechnung der Obergrenze von 100 000 EUR allerdings zusammengefasst und als Einlage eines einzigen Einlegers behandelt. In
den Fällen des § 8 Abs 2 bis 4 EinSiG sind Einlagen über 100 000 EUR hinaus gesichert. Weitere Informationen sind erhältlich über http://www.bvrinstitutssicherung.de.
4
Haben Sie die Erstattung innerhalb der genannten Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der
Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über http://www.bvrinstitutssicherung.de.
5
Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende
Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber
informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen entschädigungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem
Kontoauszug bestätigen.
Ort, Datum
PSD 970151 - 06.15 - 01
Unterschrift 1. Kontoinhaber
29.06.2015
Unterschrift 2. Kontoinhaber
Seite 1 von 1
Kontonummer: ___________________________________
Name, Vorname: _________________________________
Empfangsbestätigung
zur Eröffnung eines Wertpapierdepots
(bitte unterschrieben zurücksenden)
Ich(Wir) habe(n) jeweils
º
✔
die „Vorvertraglichen Informationen“ (inklusive Fernabsatz) zum Depotvertrag und den
damit verbundenen Dienstleistungen inklusive der Widerrufsbelehrung,
º
✔
das Preisverzeichnis für das Wertpapiergeschäft in aktueller Fassung,
✔
º
den Antrag zur Depoteröffnung,
✔
º
sowie die Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte,
erhalten. Diese Informationen und Bedingungen habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen.
___________________________________________________
Ort, Datum
________________________________________________________________
Unterschrift 1. Depotinhaber / 1. Gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen
___________________________________________________
Unterschrift 2. Depotinhaber / 2. Gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen
Formular 956005
Stand: 13.06.2014
Identitätsfeststellung
PSD Bank München eG, Sitz Augsburg
Kunde
Die Identitätsfeststellung (Legitimation) kann bei jeder Filiale der Deutschen Post AG oder direkt bei der PSD Bank
durchgeführt werden. Sofern mehrere Personen legitimiert werden müssen, z.B. bei Gemeinschaftskonten, gemeinsamen Kreditanträgen usw., ist von jedem Beteiligten eine Identitätsfeststellung erforderlich.
Folgende Unterlagen nehmen Sie bitte zur Deutschen Post AG mit:
1. Pro Person einen
PostIdent-Coupon
2. Ihren gültigen
Personalausweis
3. Einen
verschlossenen
Umschlag mit Ihren
Unterlagen für das
ausgefüllte und
unterschriebene
Startpaket
Meine PSD Bank
Gegen Vorlage des Coupons führt der Postmitarbeiter die Identitätsfeststellung für Sie durch. Sie leisten dann nur
noch in Gegenwart des Postmitarbeiters eine Unterschrift. Anschließend leitet der Postmitarbeiter Ihre gesamten
Unterlagen (im verschlossenen Umschlag) zusammen mit der Identitätsfeststellung durch die Deutsche Post AG an
uns weiter.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kundenberater unter der
Telefonnummer 0821 5049-130 gerne zur Verfügung.
Kunde:
Achtung MaV!
Formular und diesen Coupon im
Postsache-Fensterbriefumschlag
oder im Kundenrückumschlag an
angegebene Anschrift schicken!
Wichtig! Bitte nehmen Sie diesen Coupon und lassen Sie
sich bei einer Postfiliale mit einem gültigen Personalausweis oder
Reisepass identifizieren.
5 0 2 7 5 4 7 7 3 6 3 7 0 1
PSD Bank München eG, Sitz Augsburg
86135 Augsburg
Achtung MaV!
Barcode einscannen
POSTIDENT® BASIC Formular nutzen
Formular an Absender
MaV: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter-Hotline
PSD 970110 - 12.12 - 01
25.01.2013
Information über die Kosten und Nebenkosten der Bank bei der Erbringung von
­Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
Gemäß § 31 Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) informiert die Bank mit dem nachfolgenden Auszug aus ihrem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis
über ihre Kosten und Nebenkosten bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 3a
WpHG. Neben den nachfolgend aufgeführten Kosten und Nebenkosten können im Zusammenhang mit der Auftragsausführung noch weitere Kosten oder
Steuern entstehen, die nicht über die Bank gezahlt oder von ihr in Rechnung gestellt werden. Entgelte, Gebühren, Spesen, Kosten erhebt die PSD Bank nur,
soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Preisverzeichnis für das Wertpapiergeschäft
Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf
und Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft)
1) Inland
Kauf/Verkauf/Bezug von Aktien, Optionsscheinen,
festverz. Wertpapieren, Fonds, Zertifikate und Genussscheine
vom Kurswert
a) ü
ber PSD Brokerage, Wertpapieraufträge
über Internet (gesonderter
Vertrag erforderlich)
0,20 %
mindestens
Kauf/Verkauf von fremden Investmentanteilen außerbörslich
Kauf mit Ausgabeaufschlag
Kauf ohne Ausgabeaufschlag
Verkauf
* zzgl. Pauschale
11,95 Euro
50,00 Euro
17,50 Euro
50,00 Euro
c) über die PSD Bank 25,00 Euro
100,00 Euro
zum jeweiligen Ausgabepreis
zum jeweiligen Ausgabepreis*
zum jeweiligen Rücknahmepreis*
20,00 Euro
2) Ausland
maximal
b) über PSD Brokerage, Wertpapieraufträge
über Telefon (gesonderter Vertrag
erforderlich)
0,30 %
0,50 %
01. April 2015
Kauf/Verkauf/Bezug von Aktien, Optionsscheinen,
festverz. Wertpapieren, Fonds, Zertifikate und Genussscheine
vom Kurswert
mindestens
maximal
0,40 %
50,00 Euro
–
vom Kurswert
mindestens
maximal
1,00 %
10,00 Euro
–
Alle Orderwege
Kauf/Verkauf von Bezugs-/Teilrechten
Kauf/Verkauf
Teilausführungen
Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen, so
wird ­jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Die
Mindestprovision wird nur bei der 1. Teilausführung berechnet.
Sonstige Gebühren für den Kauf
von französischen, finanztransaktionssteuerpflichtigen Wertpapieren
Zeichnungsaufträge
Bei Aufträgen für ausländische Börsenplätze fallen zusätzliche Spesen an!
Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der
fremden Kosten mitzuteilen.
Im Rahmen der Abwicklung von Zeichnungsangeboten wird im Falle einer
Zuteilung ein Entgelt wie bei einem entsprechenden Kommissionsgeschäft
erhoben.
Im Rahmen der Abwicklung von Abfindungsaufträgen wird ein Entgelt
wie bei einem entsprechenden Kommissionsgeschäft erhoben.
Sonstige Gebühren für Kauf/Verkauf
Die Fremdkosten sind vom Börsenplatz abhängig:
Depotjahresauszug (mit Wertberechnung)
kostenlos
Jahressteuerbescheinigung kostenlos
a) innerhalb der PSD Bank
b) auf andere Kreditinstitute
c) z ur PSD Bank von
ausländischer Lagerstelle
• Transaktionsentgelt Börse (Transaktionskosten)
• Handelsentgelt (Handelsspesen)
• Maklercourtage
Ausbuchung auf Wunsch
des Kunden – pro Posten
ggf. Fremdkosten und MwSt.
Fremdkosten 5,95 Euro inkl. MwSt.
Einlösung fälliger Wertpapiere und Ertragsscheine
Kauf/Verkauf von Bezugs-/Teilrechten
keine Gebühren
3,50 Euro (pauschal)*
* ggf. Übertragungs-/Liefergebühr, Transaktionsentgelt Börse, Handelsentgelt und Maklercourtage (abhängig vom Börsenplatz)
ausschließlich Wertpapiere in
Depotverwahrung und eigene IHSkostenlos
Lagerstellenumlegung
auf Wunsch des Kunden
Limitierung von Aufträgen
2,00 Euro (pauschal)
Kauf/Verkauf von Investmentanteilen des genossenschaftlichen
Verbundes außerbörslich
a) Kauf
b) Verkauf
kostenlos
ggf. Fremdkosten und MwSt.
Ausbuchung wertloser Kundenbestände
Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich,
die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen.
Ablauf, Änderung oder Streichung eines
limitierten Kauf-/Verkaufsauftrages
17,85 Euro inkl. MwSt.
Depotübertragung
• Übertragungs-/Liefergebühr (Abwicklungsspesen)
10,00 Euro
10,00 Euro
Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
Depotgebühren
(jährlich – unabhängig vom Depotbestand)
Abfindungsangebote
Kurswert unter
Kurswert ab
7,50 Euro (pauschal)
zum jeweiligen Ausgabepreis
zum jeweiligen Rücknahmepreis
Fremdkosten – Landesabhängig
Automatische Quellensteuerrückerstattung
(gesonderter Vertrag erforderlich)
Pro Antrag
zzgl. pro Posten
zzgl. Fremdkosten je nach Anfall
(z. B. von ausländischen Lagerstellen)
35,00 Euro
5,00 Euro
Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der
fremden Kosten mitzuteilen.
Sonderbedingungen
für Wertpapiergeschäfte
PSD Bank München eG, Sitz Augsburg
Stand: November 2012
Diese Sonderbedingungen gelten für den Kauf oder Verkauf sowie für die Verwahrung von Wertpapieren, und zwar auch dann, wenn die Rechte nicht in
Urkunden verbrieft sind (nachstehend: »Wertpapiere«).
Geschäfte in Wertpapieren
1 Formen des Wertpapiergeschäfts
(1) Kommissions-/Festpreisgeschäfte
Bank und Kunde schließen Wertpapiergeschäfte in Form von Kommissionsgeschäften (2) oder Festpreisgeschäften (3) ab.
(2) Kommissionsgeschäfte
Führt die Bank Aufträge ihres Kunden zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren als Kommissionärin aus, schließt sie für Rechnung des Kunden mit einem
anderen Marktteilnehmer oder einer Zentralen Gegenpartei ein Kauf- oder Verkaufsgeschäft (Ausführungsgeschäft) ab, oder sie beauftragt einen anderen
Kommissionär (Zwischenkommissionär), ein Ausführungsgeschäft abzuschließen. Im Rahmen des elektronischen Handels an einer Börse kann der Auftrag
des Kunden auch gegen die Bank oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt werden, wenn die Bedingungen des Börsenhandels dies zulassen.
(3) Festpreisgeschäfte
Vereinbaren Bank und Kunde miteinander für das einzelne Geschäft einen festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisgeschäft), so kommt ein Kaufvertrag
zustande; dementsprechend übernimmt die Bank vom Kunden die Wertpapiere als Käuferin, oder sie liefert die Wertpapiere an ihn als Verkäuferin. Die Bank
berechnet dem Kunden den vereinbarten Preis, bei verzinslichen Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen (Stückzinsen).
2 Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte
Die Bank führt Wertpapiergeschäfte nach ihren jeweils geltenden Ausführungsgrundsätzen aus. Die Ausführungsgrundsätze sind Bestandteil der Sonderbedingungen. Die Bank ist berechtigt, die Ausführungsgrundsätze entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu ändern. Über die Änderungen der Ausführungsgrundsätze wird die Bank den Kunden jeweils informieren.
Besondere Regelungen für das Kommissionsgeschäft
3 Usancen/Unterrichtung/Preis
(1) Geltung von Rechtsvorschriften/Usancen/Geschäftsbedingungen
Die Ausführungsgeschäfte unterliegen den für den Wertpapierhandel am Ausführungsplatz geltenden Rechtsvorschriften und Geschäftsbedingungen
(Usancen); daneben gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners der Bank.
(2) Unterrichtung
Über die Ausführung des Auftrags wird die Bank den Kunden unverzüglich unterrichten. Wurde der Auftrag des Kunden im elektronischen Handel an einer
Börse gegen die Bank oder den Zwischenkommissionär unmittelbar ausgeführt, bedarf es keiner gesonderten Benachrichtigung.
(3) Preis des Ausführungsgeschäftes/Entgelt/Auslagen
Die Bank rechnet gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäftes ab. Sie ist berechtigt, ihr Entgelt in Rechnung zu stellen. Die Aufwendungsersatzansprüche der Bank richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4 Erfordernis eines ausreichenden Kontoguthabens/Depotbestandes
Die Bank ist zur Ausführung von Aufträgen oder zur Ausübung von Bezugsrechten nur insoweit verpflichtet, als das Guthaben des Kunden, ein für Wertpapiergeschäfte nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden zur Ausführung ausreichen. Führt die Bank den Auftrag ganz oder teilweise nicht aus, so wird
sie den Kunden unverzüglich unterrichten.
5 Festsetzung von Preisgrenzen
Der Kunde kann der Bank bei der Erteilung von Aufträgen Preisgrenzen für das Ausführungsgeschäft vorgeben (preislich limitierte Aufträge).
6 Gültigkeitsdauer von unbefristeten Kundenaufträgen
(1) Preislich unlimitierte Aufträge
Ein preislich unlimitierter Auftrag gilt entsprechend den Ausführungsgrundsätzen (Nr. 2) nur für einen Handelstag; ist der Auftrag für eine gleichtägige
Ausführung nicht so rechtzeitig eingegangen, dass seine Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglich ist, so wird er für den
nächsten Handelstag vorgemerkt. Wird der Auftrag nicht ausgeführt, so wird die Bank den Kunden hiervon unverzüglich benachrichtigen.
(2) Preislich limitierte Aufträge
Ein preislich limitierter Auftrag ist bis zum letzten Handelstag des laufenden Monats gültig (Monats-Ultimo). Ein am letzten Handelstag eines Monats
eingehender Auftrag wird, sofern er nicht am selben Tag ausgeführt wird, entsprechend den Ausführungsgrundsätzen (Nr. 2) für den nächsten Monat
vorgemerkt. Die Bank wird den Kunden über die Gültigkeitsdauer seines Auftrags unverzüglich unterrichten.
7 Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten
Preislich unlimitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten sind für die Dauer des Bezugsrechtshandels gültig. Preislich limitierte Aufträge zum
Kauf oder Verkauf von Bezugsrechten erlöschen mit Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels. Die Gültigkeitsdauer von Aufträgen zum Kauf
oder Verkauf ausländischer Bezugsrechte bestimmt sich nach den maßgeblichen ausländischen Usancen. Für die Behandlung von Bezugsrechten, die am
letzten Tag des Bezugsrechtshandels zum Depotbestand des Kunden gehören, gilt Nr. 15 Abs.1.
8 Erlöschen laufender Aufträge
(1) Dividendenzahlungen, sonstige Ausschüttungen, Einräumung von Bezugsrechten, Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Preislich limitierte Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Aktien an inländischen Ausführungsplätzen erlöschen bei Dividendenzahlung, sonstigen Ausschüttungen, der Einräumung von Bezugsrechten oder einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln mit Ablauf des Handelstages, an dem die Aktien
letztmalig einschließlich der vorgenannten Rechte gehandelt werden, sofern die jeweiligen Regelungen des Ausführungsplatzes ein Erlöschen vorsehen. Bei
Veränderung der Einzahlungsquote teileingezahlter Aktien oder des Nennwertes von Aktien und im Falle des Aktiensplittings erlöschen preislich limitierte
Aufträge mit Ablauf des Handelstages vor dem Tag, an dem die Aktien mit erhöhter Einzahlungsquote bzw. mit dem veränderten Nennwert bzw. gesplittet
notiert werden.
(2) Kursaussetzung
Wenn an einem inländischen Ausführungsplatz die Preisfeststellung wegen besonderer Umstände im Bereich des Emittenten unterbleibt (Kursaussetzung),
erlöschen sämtliche an diesem Ausführungsplatz auszuführenden Kundenaufträge für die betreffenden Wertpapiere, sofern die Bedingungen des Ausführungsplatzes dies vorsehen.
(3) Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen Ausführungsplätzen
Bei der Ausführung von Kundenaufträgen an ausländischen Ausführungsplätzen gelten insoweit die Usancen der ausländischen Ausführungsplätze.
(4) Benachrichtigung
Von dem Erlöschen eines Kundenauftrags wird die Bank den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
PSD 976201 - 11.14 - 01
04.03.2015
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte
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9 Haftung der Bank bei Kommissionsgeschäften
Die Bank haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung des Ausführungsgeschäfts durch ihren Vertragspartner oder den Vertragspartner des Zwischenkommissionärs. Bis zum Abschluss eines Ausführungsgeschäfts haftet die Bank bei der Beauftragung eines Zwischenkommissionärs nur für dessen
sorgfältige Auswahl und Unterweisung.
Erfüllung der Wertpapiergeschäfte
10 Erfüllung im Inland als Regelfall
Die Bank erfüllt Wertpapiergeschäfte im Inland, soweit nicht die nachfolgenden Bedingungen oder eine anderweitige Vereinbarung die Anschaffung im
Ausland vorsehen.
11 Anschaffung im Inland
Bei der Erfüllung im Inland verschafft die Bank dem Kunden, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung bei der deutschen Wertpapiersammelbank
(Clearstream Banking AG) zugelassen sind, Miteigentum an diesem Sammelbestand – Girosammel-Depotgutschrift – (GS-Gutschrift). Soweit Wertpapiere
nicht zur Girosammelverwahrung zugelassen sind, wird dem Kunden Alleineigentum an Wertpapieren verschafft. Diese Wertpapiere verwahrt die Bank für
den Kunden gesondert von Ihren eigenen Beständen und von denen Dritter (Streifbandverwahrung).
12 Anschaffung im Ausland
(1) Anschaffungsvereinbarung
Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn
- sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder
- sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden
oder
- sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
(2) Einschaltung von Zwischenverwahrern
Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer
(z.B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt den
Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Gutschrift in Wertpapierrechnung
Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wertpapieren oder
eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt
sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden
(Lagerland).
(4) Deckungsbestand
Die Bank braucht die Auslieferungsansprüche des Kunden aus der ihm erteilten WR-Gutschrift nur aus dem von ihr im Ausland unterhaltenen
Deckungsbestand zu erfüllen. Der Deckungsbestand besteht aus den im Lagerland für die Kunden und für die Bank verwahrten Wertpapieren derselben
Gattung. Ein Kunde, dem eine WR-Gutschrift erteilt worden ist, trägt daher anteilig alle wirtschaftlichen und rechtlichen Nachteile und Schäden, die den
Deckungsbestand als Folge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder durch sonstige von der Bank nicht zu vertretende Zugriffe Dritter
im Ausland oder im Zusammenhang mit Verfügungen von hoher Hand des In- oder Auslands treffen sollten.
(5) Behandlung der Gegenleistung
Hat ein Kunde nach Absatz 4 Nachteile und Schäden am Deckungsbestand zu tragen, so ist die Bank nicht verpflichtet, dem Kunden den Kaufpreis
zurückzuerstatten.
Die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
13 Depotauszug
Die Bank erteilt mindestens einmal jährlich einen Depotauszug.
14 Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerung
(1) Inlandsverwahrte Wertpapiere
Bei im Inland verwahrten Wertpapieren sorgt die Bank für die Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von rückzahlbaren Wertpapieren
bei deren Fälligkeit. Der Gegenwert von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von fälligen Wertpapieren jeder Art wird unter dem Vorbehalt
gutgeschrieben, dass die Bank den Betrag erhält, und zwar auch dann, wenn die Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Die Bank besorgt neue Zins-,
Gewinnanteil- und Ertragscheinbogen (Bogenerneuerung).
(2) Auslandsverwahrte Wertpapiere
Diese Pflichten obliegen bei im Ausland verwahrten Wertpapieren dem ausländischen Verwahrer.
(3) Auslosung und Kündigung von Schuldverschreibungen
Bei im Inland verwahrten Schuldverschreibungen überwacht die Bank den Zeitpunkt der Rückzahlung infolge Auslosung und Kündigung anhand der
Veröffentlichungen in den »Wertpapier-Mitteilungen«. Bei einer Auslosung von im Ausland verwahrten rückzahlbaren Schuldverschreibungen, die anhand
deren Urkundennummern erfolgt (Nummernauslosung), wird die Bank nach ihrer Wahl den Kunden für die ihm in Wertpapierrechnung gutgeschriebenen
Wertpapiere entweder Urkundennummern für die Auslosungszwecke zuordnen oder in einer internen Auslosung die Aufteilung des auf den Deckungsbestand
entfallenden Betrags auf die Kunden vornehmen. Diese interne Auslosung wird unter Aufsicht einer neutralen Prüfungsstelle vorgenommen; sie kann
stattdessen unter Einsatz einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage durchgeführt werden, sofern eine neutrale Auslosung gewährleistet ist.
(4) Einlösung in fremder Währung
Werden Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheine sowie fällige Wertpapiere in ausländischer Währung oder Rechnungseinheiten eingelöst, wird die Bank den
Einlösungsbetrag auf dem Konto des Kunden in dieser Währung gutschreiben, sofern der Kunde ein Konto in dieser Währung unterhält. Andernfalls wird sie
dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro erteilen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
15 Behandlung von Bezugsrechten/Optionsscheinen/Wandelschuldverschreibungen
(1) Bezugsrechte
Über die Einräumung von Bezugsrechten wird die Bank den Kunden benachrichtigen, wenn hierüber eine Bekanntmachung in den »Wertpapier-Mitteilungen«
erschienen ist. Soweit die Bank bis zum Ablauf des vorletzten Tages des Bezugsrechtshandels keine andere Weisung des Kunden erhalten hat, wird sie
sämtliche zum Depotbestand des Kunden gehörenden inländischen Bezugsrechte bestens verkaufen; ausländische Bezugsrechte darf die Bank gemäß den
im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten lassen.
(2) Options- und Wandlungsrechte
Über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen oder Wandlungsrechten aus Wandelschuldverschreibungen wird die Bank den Kunden mit der Bitte um
Weisung benachrichtigen, wenn auf den Verfalltag in den »Wertpapier-Mitteilungen« hingewiesen worden ist.
PSD 976201 - 11.14 - 01
04.03.2015
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte
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16 Weitergabe von Nachrichten
Werden in den »Wertpapier-Mitteilungen« Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Informationen
von Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis
geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner
Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über
- gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote,
- freiwillige Kauf- und Umtauschangebote,
- Sanierungsverfahren
zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die Information bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kunden zu
ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des
Kunden stehen.
17 Prüfungspflicht der Bank
Die Bank prüft anhand der Bekanntmachungen in den »Wertpapier-Mitteilungen« einmalig bei der Einlieferung von Wertpapierurkunden, ob diese von
Verlustmeldungen (Opposition), Zahlungssperren und dergleichen betroffen sind. Die Überprüfung auf Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung von
Wertpapierurkunden erfolgt auch nach Einlieferung.
18 Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden
(1) Urkundenumtausch
Die Bank darf ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden einer in den »Wertpapier-Mitteilungen« bekannt gemachten Aufforderung zur Einreichung von
Wertpapierurkunden Folge leisten, wenn diese Einreichung offensichtlich im Kundeninteresse liegt und damit auch keine Anlageentscheidung verbunden ist
(wie z.B. nach der Fusion der Emittentin mit einer anderen Gesellschaft oder bei inhaltlicher Unrichtigkeit der Wertpapierurkunden). Der Kunde wird hierüber
unterrichtet.
(2) Ausbuchung und Vernichtung nach Verlust der Wertpapiereigenschaft
Verlieren die für den Kunden verwahrten Wertpapierurkunden ihre Wertpapiereigenschaft durch Erlöschen der darin verbrieften Rechte, so können sie zum
Zwecke der Vernichtung aus dem Depot des Kunden ausgebucht werden. Im Inland verwahrte Urkunden werden soweit möglich dem Kunden auf Verlangen
zur Verfügung gestellt. Der Kunde wird über die Ausbuchung, die Möglichkeit der Auslieferung und die mögliche Vernichtung unterrichtet. Erteilt er keine
Weisung, so kann die Bank die Urkunden nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Absendung der Mitteilung an den Kunden vernichten.
19 Haftung
(1) Inlandsverwahrung
Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Inland haftet die Bank für jedes Verschulden ihrer Mitarbeiter und der Personen, die sie zur Erfüllung ihrer
Verpflichtungen hinzuzieht. Soweit dem Kunden eine GS-Gutschrift erteilt wird, haftet die Bank auch für die Erfüllung der Pflichten der Clearstream
Banking AG.
(2) Auslandsverwahrung
Bei der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des von ihr
beauftragten ausländischen Verwahrers oder Zwischenverwahrers. Bei einer Zwischenverwahrung durch die Clearstream Banking AG oder einen anderen
inländischen Zwischenverwahrer sowie einer Verwahrung durch eine eigene ausländische Geschäftsstelle haftet die Bank für deren Verschulden.
20 Sonstiges
(1) Auskunftsersuchen
Ausländische Wertpapiere, die im Ausland angeschafft oder veräußert werden oder die ein Kunde von der Bank im Inland oder Ausland verwahren lässt,
unterliegen regelmäßig einer ausländischen Rechtsordnung. Rechte und Pflichten der Bank oder des Kunden bestimmen sich daher auch nach dieser
Rechtsordnung, die auch die Offenlegung des Namens des Kunden vorsehen kann. Die Bank wird entsprechende Auskünfte an ausländische Stellen erteilen,
soweit sie hierzu verpflichtet ist; sie wird den Kunden hierüber benachrichtigen.
(2) Einlieferung/Überträge
Diese Sonderbedingungen gelten auch, wenn der Kunde der Bank in- oder ausländische Wertpapiere zur Verwahrung effektiv einliefert oder Depotguthaben
von einem anderen Verwahrer übertragen lässt. Verlangt der Kunde die Verwahrung im Ausland, wird ihm eine WR-Gutschrift nach Maßgabe dieser Sonderbedingungen erteilt.
PSD 976201 - 11.14 - 01
04.03.2015
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte
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Vorvertragliche Informationen
Wertpapiere
PSD Bank München eG, Sitz Augsburg
Kundennummer
Stand: Juli 2015
Diese Information gilt bis auf Weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
bevor Sie im Fernabsatz (per Internet, Telefon, E-Mail, Telefax oder Briefverkehr) mit uns Verträge abschließen, möchten wir Ihnen gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen (§ 312 c BGB i. V. m. Art. 246b § 1 und 2 EGBGB) einige allgemeine Informationen zur Bank, zur angebotenen Dienstleistung und zum
Vertragsschluss im Fernabsatz geben.
Allgemeine Informationen
Name und Anschrift der Bank
PSD Bank München eG, Sitz Augsburg, Max-Hempel-Straße 5, 86153 Augsburg
Telefon: 0821 5049-333
Telefax: 0821 5049-1290
E-Mail: [email protected]
Internet: www.psd-muenchen.de
KundenCenter München
PSD Bank München eG, Sitz Augsburg, KundenCenter München, Marsplatz 4, 80335 München
Telefon: 089 121099-90
Telefax: 089 121099-99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.psd-muenchen.de
Servicenummern der Bank
Kartensperre: 116 116 (kostenfrei)
Kosten zusätzlicher Art fallen nicht an.
Gesetzliche Vertretungsberechtigte der Bank (Vorstand)
Thomas Hausfeld (Vorstandssprecher)
Karen Lehmann-Martin
Eintragung (der Hauptniederlassung) im Genossenschaftsregister
Augsburg, GnR.-Nr. 1633
Umsatzsteueridentifikationsnummer
DE 127504236
Hauptgeschäftstätigkeit der Bank
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art und von damit zusammenhängenden Geschäften.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Die für die Zulassung von Kreditinstituten zuständige Aufsichtsbehörde ist die Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt a. M.; die für
die Zulassung des Pfandbriefgeschäfts und für den Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn bzw. Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt a. M.
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.
Rechtsordnung und Gerichtsstand
Gemäß Nr. 6 Abs. 1 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank gilt für den Vertragsabschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem
Kunden und der Bank deutsches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel.
Außergerichtlichte Streitschlichtung
Beschwerden sind an die PSD Bank München eG, Sitz Augsburg, Max-Hempel-Straße 5, 86153 Augsburg zu richten. Darüber hinaus besteht für die
Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank die Möglichkeit, den Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe anzurufen. Die Beschwerde ist
schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin –
zu richten.
Hinweis zum Sicherungssystem
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
angeschlossen (Näheres vgl. Nr. 20 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank).
Informationen zu Giro & Karten
1. Allgemeines zu den nachfolgenden Produkten
Allgemeine Preise und Entgelte
Die aktuellen Preise für Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem jeweils gültigen »Preis- und Leistungsverzeichnis« der Bank. Das »Preis- und
Leistungsverzeichnis« kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden. Auf Wunsch wird die Bank dem Kunden dieses zusenden.
Hinweis auf die vom Kunden zu zahlenden Steuern und Kosten
Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige
Steuerbehörde oder seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für
Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.
Leistungsvorbehalt
Grundsätzlich besteht kein Leistungsvorbehalt, es sei denn, dieser ist ausdrücklich vereinbart.
Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde
Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz
erlangt oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen
Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die
der Bank gegen den Kunden zustehen.
PSD 996017 - 05.15 - 01
10.06.2015
Seite 1 von 5
Für den gesamten Geschäftsverkehr gelten die »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank. Daneben gelten die Sonderbedingungen, die Abweichungen
oder Ergänzungen zu diesen »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« enthalten. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
Bei Änderungsvereinbarungen ergeben sich weiterführende Informationen auch aus der ursprünglichen Vertragsurkunde.
Soweit zwischen dem Kunden und der Bank PSD OnlineBanking und/oder PSD ServiceDirekt (TelefonBanking) und/oder PSD PostBox vereinbart wurde(n),
gelten darüber hinaus die zugehörigen Sonderbedingungen »Sonderbedingungen für das PSD OnlineBanking«, die »Sonderbedingungen für das PSD
Telefonbanking (PSD ServiceDirekt)« und die »Sonderbedingungen für die Nutzung der PSD PostBox«.
2. Informationen zum PSD GiroDirekt
Wesentliche Leistungsmerkmale
Die Bank richtet für den Kunden ein Konto in laufender Rechnung (Girokonto) ein, schreibt eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und wickelt von ihm
veranlasste Zahlungsvorgänge (z.B. Überweisungen) zulasten dieses Kontos ab, soweit das Konto ausreichend Guthaben oder Kredit aufweist. Im Einzelnen
sind insbesondere folgende Dienstleistungen vom Girovertrag erfasst:
▪ Kontoführung,
▪ Ein- und Auszahlungen,
▪ Überweisungen (vgl. hierzu im Einzelnen die »Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr«),
▪ Daueraufträge,
▪ Lastschriftbelastungen (vgl. hierzu im Einzelnen die »Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr«),
▪ Scheckinkasso,
▪ Dispositionskredit/Überziehungskredit (Überziehungsmöglichkeit),
▪ Scheckeinlösungen (vgl. hierzu im Einzelnen die »Sonderbedingungen für den Scheckverkehr«),
▪ BankCard zur Abhebung an in- und ausländischen Geldautomaten, zur bargeldlosen Zahlung an automatisierten Kassen im Rahmen des electronic cash-,
Maestro- und V PAY-Systems und zur Nutzung der GeldKarte-Funktion (vgl. hierzu im Einzelnen die »Sonderbedingungen für die PSD BankCard«).
Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Girovertrags erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«
der Bank.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages
§ Zahlung der Entgelte und eventuell anfallender Zinsen durch den Kunden
Entgelte und Zinsen werden auf dem Girokonto wie folgt belastet:
transaktionsbezogende Einzelentgelte nach Ausführung der Transaktion, Zinsen zum Quartalsende.
§ Kontoführung
Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Girovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen auf Basis der zugrunde liegenden Aufträge
und Weisungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- und Auszahlungen, Bankentgelte) auf dem in laufender Rechnung geführten Konto. Dabei
werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rechnungsperiode – in der Regel zum Ende des Kalenderquartals – miteinander
verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem
Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrags, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstellung)
aufgelistet. Kontoauszüge werden in der jeweils vereinbarten Form (z. B. Postversand, PSD PostBox) übermittelt.
§ Einzahlungen und Zahlungseingänge
Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die Bank dem Konto gut.
§ Auszahlung
Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Auszahlung am Schalter oder an Geldausgabeautomaten.
§ Überweisung
Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des
Zahlers und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des
Kreditinstituts des Zahlungsempfängers und Übermittlung der Angaben zur Person des Zahlers und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Die
weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den »Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr«.
§ Lastschriftbelastung
Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag (alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31.
Dezember) nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«). Für Lastschriften aus anderen
Verfahren gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten »Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr«.
§ Scheckinkasso
Ist der Scheck auf ein Kreditinstitut im Inland gezogen, erfüllt die Bank ihre Verpflichtung aus dem Scheckinkasso mit Vorlage des Schecks oder dessen
Daten beim bezogenen Kreditinstitut. Bei einem auf ein Kreditinstitut im Ausland gezogenen Scheck ist die Verpflichtung der Bank aus dem Scheckinkasso
durch auftragsgemäße Weiterleitung des Schecks (oder der Scheckdaten) erfüllt. Vor Eingang des Scheckgegenwertes bei der Bank erfolgt die Gutschrift in
der Regel nur unter dem Vorbehalt des Eingangs (vgl. Nr. 9 Abs. 1 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«).
§ Scheckeinlösung
Auf die Bank gezogene Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig
gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall
eine Bezahltmeldung absendet. Schecks, die über eine Abrechnungsstelle der Bundesbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von
der Bundesbank festgesetzten Zeitpunkt zurückgegeben werden (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«). Im Übrigen gelten die
»Sonderbedingungen für den Scheckverkehr«.
§ Kartenzahlung mit PSD BankCard
Vom Kunden veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung. Die Nutzung von
Zahlungskarten ist in den »Sonderbedingungen für die PSD BankCard« geregelt.
Zu den Leistungsbedingungen im Einzelnen vergleiche die nachstehenden Sonderbedingungen:
»Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr«,
»Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr«,
»Sonderbedingungen für die PSD BankCard«,
»Sonderbedingungen für Gemeinschaftskonten«.
Der Girovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten die in Nr. 18 und 19 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« für den
Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Es besteht keine Mindestlaufzeit.
Preise
Die Kontoführung selbst ist kostenfrei.
Leistungsvorbehalt:
Hinsichtlich einzelner im Zusammenhang mit dem Konto stehende Dienstleistungen (z.B. Gutschrift bei Scheckeinlösung) gelten die Vorbehalte, wie sie mit
dem Kunden über die hierfür maßgeblichen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen vereinbart wurden (z.B. Vorbehalt der Einlösung und des
Eingangs des Gegenwertes).
3. Informationen zur PSD BankCard
Wesentliche Leistungsmerkmale
Der Karteninhaber kann die PSD BankCard, soweit diese entsprechend ausgestattet ist, in Verbindung mit der persönlichen Geheimzahl (PIN) u.a. zur
Abhebung von Bargeld an Geldausgabeautomaten, zum Bezahlen bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen sowie zum
Aufladen der GeldKarte nutzen. Ohne Einsatz der persönlichen Geheimzahl (PIN) kann die PSD BankCard u.a. als Geldkarte zum bargeldlosen Bezahlen an
automatisierten Kassen des Handels- und Dienstleistungsbereichs, die mit dem Geldkarte-Logo gekennzeichnet sind, verwendet werden. Zu den Leistungsbedingungen im Einzelnen vergleiche die »Sonderbedingungen für die PSD BankCard«.
Zahlung und Erfüllung des Vertrages
Der Vertrag über die PSD BankCard wird seitens der Bank durch Zurverfügungstellung der Karte zu den vereinbarten Konditionen erfüllt. Die PSD BankCard
kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Es besteht keine Mindestlaufzeit.
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Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages
Information zum Zustandekommen des Vertrages
Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot ab, indem ein unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht und die Bank
das von dem Kunden erklärte Angebot annimmt. Durch die im Nachgang vorgenommene Übersendung der Vertragsunterlagen wird der abgeschlossene
Vertrag lediglich bestätigt.
Widerrufsbelehrung
bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief) erfolgt.
Der Widerruf ist zu richten an:
PSD Bank München eG, Sitz Augsburg
Max-Hempel-Straße 5, 86153 Augsburg
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte
Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung des Betrags
der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die Bedingungen und Folgen der
Überziehung oder Überschreitung (z. B. anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben.
Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese
Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung
beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den
Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen
Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
keine
Ende der Widerrufsbelehrung
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Informationen zu Wertpapieren
Informationen zum Depotvertrag und zu den damit verbundenen Dienstleistungen
Wesentliche Leistungsmerkmale
§ Verwahrung
Die Bank verwahrt im Rahmen des Depotvertrages unmittelbar oder mittelbar die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden (im Folgenden zusammenfassend »Wertpapiere«). Die Dienstleistungen, die die Bank im Rahmen der Verwahrung erbringt, sind in den »Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte« konkretisiert. Sie betreffen insbesondere:
▪ die Erteilung von Depotauszügen (Nr. 13),
▪ die Einlösung von Wertpapieren/Bogenerneuerungen (Nr. 14),
▪ die Behandlung von Bezugsrechten/Optionsscheinen/Wandelschuldverschreibungen (Nr. 15),
▪ die Weitergabe von Nachrichten (Nr. 16),
▪ die Prüfungspflicht der Bank (Nr. 17),
▪ den Umtausch sowie die Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden (Nr. 18),
▪ zusätzliche Regelungen bei Wertpapieren mit Auslandsbezug (Nr. 20).
§ Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren
Der Kunde kann Wertpapiere, z. B. verzinsliche Wertpapiere, Aktien, Genussscheine, Zertifikate, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und Optionsscheine über die Bank erwerben oder veräußern. Einzelheiten über die verschiedenen Grundlagen, Ausgestaltungen und Funktionen der marktüblichen
Wertpapiergattungen können Sie Kapital B der Broschüre »Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen« entnehmen.
Der Erwerb und die Veräußerung kann wie folgt stattfinden:
a) Durch Kommissonsgeschäft: Der Kunde erteilt der Bank von Fall zu Fall den Auftrag, im eigenen Namen, aber für Rechnung des Kunden an einer Börse
oder außerbörslich Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Die Bank wird sich bemühen, für Rechnung des Kunden ein entsprechendes Ausführungsgeschäft zu tätigen.
b) Durch Festpreisgeschäft: Für einzelne Geschäfte kann der Kunde mit der Bank, soweit von ihr angeboten, unmittelbar einen Kauf/Verkauf zu einem
festen oder bestimmbaren Preis vereinbaren.
c) Durch Zeichnung: Soweit im Rahmen einer Emission von der Bank angeboten, kann der Kunde neue Aktien oder sonstige zur Ausgabe angebotene
Wertpapiere zeichnen.
Einzelheiten zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die Bank werden in den Nrn. 1 bis 9 der »Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte« in
Verbindung mit den Ausführungsgrundsätzen der Bank geregelt.
Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Wertpapieren
Wertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbesondere sind
folgende Risiken zu nennen:
▪ Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise,
▪ Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten,
▪ Totalverlustrisiko.
Der Preis eines Wertpapiers unterliegt Schwankungen auf dem Finanzmarkt, auf die die Bank keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete
Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen.
Ausführliche Informationen über die Risiken der marktüblichen Wertpapiergattungen enthalten die Kapitel C und D der Broschüre »Basisinformationen über
Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen«. Dabei informiert Kapitel C über die Basisrisiken jeder Vermögensanlage in Wertpapieren, während Kapitel D die
zusätzlichen speziellen Risiken der einzelnen Wertpapiergattung erläutert. Der Kunde sollte Wertpapiergeschäfte nur dann selbstständig ohne Beratung
tätigen, wenn er über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der entsprechenden Wertpapieranlage verfügt.
Preise
Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem »Preis- und Leistungsverzeichnis«. Die Änderung von Entgelten während der
Laufzeit des Depotvertrages erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank. Das jeweils gültige »Preis- und
Leistungsverzeichnis« kann der Kunde in den Geschäftsräumen der Bank einsehen. Auf Wunsch wird die Bank dieses dem Kunden aushändigen oder
zusenden.
Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten
Kapitalerträge sind in der Regel steuerpflichtig. Dem Kunden wird im Hinblick auf die individuellen steuerlichen Auswirkungen einer Kapitalanlage empfohlen,
gegebenenfalls einen eigenen steuerlichen Berater zu konsultieren. Eigene Kosten (z. B. für Telefongespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu tragen.
Leistungsvorbehalt
Die Bank wird die von ihr zu erbringenden Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erbringen.
Erfüllung des Depotvertrages und der damit verbundenen Dienstleistungen
§ Verwahrung
Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotvertrag durch Bereitstellung und Führung des Depots.
§ Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren
Einzelne Wertpapiergeschäfte werden wie folgt erfüllt:
a) Kommissionsgeschäfte: Die Erfüllung erfolgt innerhalb der für den jeweiligen (Börsen-)Markt geltenden Erfüllungsfristen, sobald ein Ausführungsgeschäft
zustande gekommen ist. Die gehandelten Wertpapiere werden dem Depot gutgeschrieben (Kauf) bzw. belastet (Verkauf), der zu zahlende Betrag wird
dem Verrechnungskonto entsprechend belastet bzw. gutgeschrieben.
b) Festpreisgeschäfte: Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Erfüllung innerhalb der im inländischen Wertpapiergeschäft
üblichen Fristen. Die gehandelten Wertpapiere werden dem Depot gutgeschrieben (Kauf) bzw. belastet (Verkauf), der zu zahlende Betrag wird dem
Verrechnungskonto entsprechend belastet bzw. gutgeschrieben.
c) Zeichnung: Bei erfolgter Zuteilung werden die Wertpapiere dem Depot gutgeschrieben und der zu zahlende Betrag dem Verrechnungskonto
entsprechend belastet.
Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu zahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem
die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Einzelheiten der
Erfüllung von Kommissions- und Festpreisgeschäften finden sich in den Nrn. 10 bis 12 der »Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte«.
Vertragliche Kündigungsregeln
§ Kündigungsrechte des Kunden
Dem Kunden stehen die Kündigungsrechte aus Nr. 18 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank zu. Danach gilt insbesondere Folgendes:
Der Kunde kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ist für
eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregel vereinbart, kann eine Kündigung nur bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes erfolgen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
§ Kündigungsrechte der Bank
Der Bank stehen die Kündigungsrechte aus Nr. 19 der »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank zu. Danach gilt insbesondere Folgendes:
Die Bank kann die gesamte Geschäftsverbindung oder einzelne Geschäftsbeziehungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist
kündigen. Für die Kündigung eines Depots beträgt die Kündigungsfrist mindestens zwei Monate. Eine fristlose Kündigung der gesamten
Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Im Fall der Kündigung ohne
Kündigungsfrist wird die Bank dem Kunden für die Abwicklung eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist.
§ Mindestlaufzeit
Für den Depotvertrag wird keine Mindestlaufzeit vereinbart.
Sonstige Rechte und Pflichten von Bank und Kunde
Die Bank erwirbt als Sicherheit für ihre Forderungen ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen, an denen eine inländische Geschäftsstelle Besitz
erlangt oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen
Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die
der Bank gegen den Kunden zustehen.
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Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden sind in den »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« der Bank beschrieben.
Daneben gelten die »Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte« und die »Sonderbedingungen für das PSD Brokerage« i.V.m. den Ausführungsgrundsätzen der Bank, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen »Allgemeinen Geschäftsbedingungen« enthalten. Die genannten Bedingungen stehen
nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
Informationen zu den Besonderheiten des Vertrages
Information zum Zustandekommen des Vertrages
Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot ab, indem ein unterzeichnetes Exemplar der Vertragsurkunde der Bank zugeht und die Bank
das von dem Kunden erklärte Angebot annimmt. Durch die im Nachgang vorgenommene Übersendung der Vertragsunterlagen wird der abgeschlossene
Vertrag lediglich bestätigt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief) erfolgt.
Der Widerruf ist zu richten an:
PSD Bank München eG, Sitz Augsburg
Max-Hempel-Straße 5, 86153 Augsburg
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum
Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich
zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von
Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht
ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Hinweis zur Widerrufbarkeit einzelner Wertpapiergeschäfte
Im Hinblick auf einzelne Wertpapiergeschäfte ist folgendes zu beachten:
Es besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Verträgen, welche die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren
Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die die Bank keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können,
insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Abs. 4 Kapitalanlagegesetzbuch
und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.
Ist der Käufer von Anteilen oder Aktien eines offenen Investmentvermögens durch mündliche Verhandlung außerhalb der ständigen Geschäftsräume
desjenigen, der die Anteile oder Aktien verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, dazu bestimmt worden, eine auf den Kauf gerichtete Willenserklärung
abzugeben, besteht ausnahmsweise ein Widerrufsrecht nach § 305 KAGB. Über dieses Widerrufsrecht wird in der Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss oder in der Kaufabrechung belehrt.
Besondere Hinweise
keine
Ende der Widerrufsbelehrung
Gültigkeitsdauer dieser Information
Die Informationen (Stand: Juli 2015) sind bis auf weiteres gültig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre PSD Bank München eG, Sitz Augsburg
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Sonderbedingungen
für das PSD Brokerage
PSD Bank München eG, Sitz Augsburg
Stand: Juli 2011
§ 1 Allgemeines
1. Der Nutzer ist unter den nachfolgenden Bedingungen zur Erteilung von Wertpapierorders und Zeichnungsaufträgen bei Neuemissionen (nachfolgend
„Zeichnungsaufträge“) (Wertpapierorders und Zeichnungsaufträge gemeinsam nachfolgend „Wertpapieraufträge“) über Internet und Telefon sowie zur
Inanspruchnahme weiterer Zusatzleistungen in dem von der Bank angebotenen Umfang berechtigt.
2. Der Nutzer darf die technische Verbindung über Internet nur über die ihm von der Bank gesondert mitgeteilte Internetadresse herstellen.
3. Der Nutzer hat bei der Erteilung von Wertpapieraufträgen über Internet die angezeigte Benutzerführung zu beachten und alle von ihm eingegebenen
beziehungsweise bei telefonischer Auftragserteilung die von ihm mitgeteilten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Aufträge können nicht
angenommen werden, wenn eine wesentliche Angabe fehlt oder nicht plausibel ist. Bei telefonischer Auftragserteilung weist das TelefonServiceCenter der
Bank in diesem Fall den Nutzer darauf hin.
4. Die Bank wird die in diesem Verfahren erteilten Aufträge im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bearbeiten. Soweit sich nicht aus den
besonderen Bedingungen zu einem bestimmten Auftragsverfahren etwas Abweichendes ergibt, werden während der Geschäftszeit der Bank eingehende
Aufträge über Wertpapiergeschäfte von dieser unverzüglich und später eingehende Aufträge unverzüglich am folgenden Bankarbeitstag bearbeitet.
5. Die Verpflichtungen der Bank im Rahmen des PSD Brokerage-Angebotes beschränken sich ausschließlich auf die Ausführung der Wertpapieraufträge des
Nutzers sowie auf die Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung, wie sie in den Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte festgelegt sind.
6. Aufgrund der Besonderheiten der Auftragsübermittlung erbringt die Bank im Rahmen des PSD Brokerage-Angebotes keine Anlageberatung. Der
Nutzer muss sich die für seine Anlageentscheidung notwendigen Informationen selbstständig beschaffen. Der Nutzer kann Wertpapieraufträge erteilen, die
von den Anlagezielen und einer im Rahmen eines Beratungsgespräches außerhalb des PSD Brokerage-Angebotes erfragten Risikoneigung des
Depotinhabers abweichen, ohne dass er hierauf bei Auftragserteilung erneut ausdrücklich hingewiesen wird. Er legt vielmehr bei der Auftragserteilung mittels
PSD Brokerage die Anlagestrategie entsprechend den finanziellen Verhältnissen des Depotinhabers in eigener Verantwortung fest. Informationen,
Meinungsaussagen, Warnhinweise, etc., die dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden, stellen insoweit keine Anlageberatung dar, sondern sollen die
selbstständige, eigenverantwortliche Anlageentscheidung des Nutzers erleichtern.
7. Das PSD Brokerage-Angebot richtet sich nur an Nutzer, die hinsichtlich der im Rahmen des PSD Brokerage-Angebotes angebotenen Wertpapiergeschäfte
erfahren und gut informiert sind.
8. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Nutzung des PSD Brokerage-Angebotes auch Wertpapiergeschäfte möglich sind, die
hohe Verlustrisiken – bis hin zu Totalverlusten – beinhalten.
§ 2 Konditionen
Die für die Erteilung von Wertpapieraufträgen über Internet und Telefon gültigen Konditionen richten sich nach dem aktuellen, dem Kunden bekannt
gegebenen Preisverzeichnis / Preisaushang der Bank.
§ 3 Legitimation
Der Nutzer legitimiert sich mittels derjenigen persönlichen Legitimationsdaten, die auch für den Zahlungsverkehr gelten. Der Nutzer hat insoweit je nach
Kommunikationsmedium die auch für den Zahlungsverkehr geltenden „Sonderbedingungen für das PSD OnlineBanking“ bzw. „Sonderbedingungen für das
TelefonBanking (PSD ServiceDirekt)“ zu beachten. Diese Sonderbedingungen sind Bestandteil der vorliegenden Sonderbedingungen und ergänzen diese.
Die Bank wird dem Nutzer auf Wunsch ein Exemplar dieser Sonderbedingungen aushändigen bzw. zusenden.
§ 4 Erteilung von Wertpapieraufträgen
1. Der Nutzer kann nur Wertpapieraufträge für Depots erteilen, für die er zur „Abfrage und Ordererfassung“ berechtigt ist und für die ein Abwicklungskonto
angegeben worden ist, auf dem die aus der Wertpapierorder resultierenden Umsätze gebucht werden können.
2. Der Nutzer kann über Internet und Telefon Wertpapiere kaufen oder verkaufen, die an deutschen Börsen (inklusive Xetra) gehandelt werden, sofern er von
der Bank für die betreffende Wertpapiergattungsgruppe (beispielsweise Aktien, Renten, Fonds oder Optionsscheine) zugelassen wurde. Darüber hinaus kann
der Nutzer über Internet und Telefon Wertpapiere kaufen und verkaufen, die an bestimmten ausländischen Börsen gehandelt werden. Nicht jedes Wertpapier
kann über Internet und Telefon geordert beziehungsweise gezeichnet werden. Die über Internet orderbaren beziehungsweise zeichenbaren Wertpapiere kann
der Nutzer der Anwendung entnehmen.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, am gleichen Tag gekaufte Wertpapiere zu verkaufen (Intraday Trading).
4. Die Bank prüft bei einem Kaufauftrag, ob der Nutzer über einen dem voraussichtlichen Auftragsgegenwert entsprechenden Betrag auf dem vereinbarten
Abwicklungskonto verfügen kann (nachfolgend „verfügbarer Dispositionssaldo“) und sich der Wertpapierauftrag im vorgegebenen Tageslimit bewegt. Die
Bank ist jedoch berechtigt, Wertpapieraufträge auch bei mangelndem Guthaben anzunehmen, auszuführen und dem Konto des Nutzers zu belasten.
Bei einem Verkaufsauftrag prüft die Bank, ob der Depotinhaber über einen entsprechenden Bestand dieser Wertpapiere verfügt.
Sind die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt, wird der Wertpapierauftrag automatisch freigegeben. Ist dies nicht der Fall, wird der Wertpapierauftrag nicht entgegengenommen und der Nutzer erhält einen entsprechenden Hinweis.
5. Erteilt der Nutzer eine Wertpapierorder nach Annahmeschluss der Bank für den jeweiligen Börsenplatz, wird seine Wertpapierorder erst an dem folgenden
Börsenhandelstag desjenigen Landes, in welchem die betreffende Börse ihren Sitz hat, an diese weitergeleitet. In gleicher Weise wird die Änderung oder
Streichung einer Wertpapierorder nach Annahmeschluss der Bank für den jeweiligen Börsenplatz erst an dem folgenden Börsenhandelstag desjenigen
Landes, in welchem die betreffende Börse ihren Sitz hat, an diese weitergeleitet, es sei denn, dass sich die Änderung oder Streichung auf eine
Wertpapierorder bezieht, die erst nach Annahmeschluss der Bank für den jeweiligen Börsenplatz erteilt wurde. Im letzteren Fall wird die Änderung oder
Streichung sofort ausgeführt. Die Annahmeschlusszeit der Bank für den jeweiligen Börsenplatz kann der Nutzer der Anwendung entnehmen oder über
Telefon erfragen.
Bei Wertpapieraufträgen ist im Zweifel nicht die Wertpapierbezeichnung sondern die Wertpapierkennnummer entscheidend.
6. Wünscht der Nutzer bei einem Optionsscheinauftrag abweichend von den Ausführungsgrundsätzen der Bank eine außerbörsliche Ausführung, so kann er
diese Weisung aus technischen Gründen nur außerhalb des PSD Brokerage-Angebotes erteilen.
7. Bei einer Wertpapierorder über Investmentfondsanteile, die als Festpreisgeschäft auszuführen ist, bemisst sich der vereinbarte feste Preis für die
Investmentfondsanteile nach dem Ausgabe- bzw. Rücknahmepreis, der nach Annahme der Wertpapierorder – unter Berücksichtigung der von der Bank
vorgegebenen Orderannahmeschlusszeiten für entsprechende Deckungsgeschäfte – von der jeweils verantwortlichen Fondsgesellschaft aktuell errechnet
wird. Die Ausführung als Festpreisgeschäft wird dem Nutzer in der Abrechnung angezeigt. Die Bank kann eine Wertpapierorder zum Kauf oder Verkauf von
Investmentfondsanteilen dadurch ausführen, dass sie diese Investmentfondsanteile selbst als Verkäuferin liefert bzw. selbst als Käuferin übernimmt.
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Sonderbedingungen für das PSD Brokerage
1
8. Erteilt der Nutzer eine Wertpapierorder über Investmentfondsanteile, die als Festpreisgeschäft auszuführen ist, vor dem 20. eines Kalendermonats, wird als
Endtermin der Gültigkeit der Wertpapierorder der letzte Börsenhandelstag des betreffenden Kalendermonats unterstellt. Bei einer entsprechenden
Wertpapierorder ab dem 20. eines Kalendermonats wird als Endtermin der Gültigkeit der letzte Börsenhandelstag des folgenden Kalendermonats
angenommen.
9. Der Nutzer kann über Internet und Telefon einen über eine Börse erworbenen Bestand nur an einem Börsenplatz desjenigen Landes verkaufen, in dem er
den Bestand erworben hat. Investmentfondsanteile kann der Nutzer über Internet und Telefon nur in der Ausführungsart (über die Börse oder als
Festpreisgeschäft) verkaufen, in welcher er diese zuvor erworben hat.
10. Der Nutzer kann über Internet und Telefon aktuelle Informationen, wie beispielsweise Ad hoc-Meldungen zu den über Internet orderbaren Wertpapieren
abrufen.
§ 5 Persönliches Orderbuch, Ordermanagement
1. Der Nutzer hat sich regelmäßig über den Status der von ihm erteilten Wertpapierorders im Orderbuch zu informieren. Dieses gilt insbesondere dann, wenn
bei Auftragserteilung über Internet der Status „unbestätigt“ erscheint beziehungsweise wenn das TelefonServiceCenter dem Nutzer bei Auftragserteilung
mitgeteilt hat, der Status sei „unbestätigt“, da in diesem Fall die Wertpapierorder beziehungsweise der Auftrag noch auf dem Weg zum abwickelnden System
ist und eine Rückmeldung noch aussteht.
2. Der Nutzer kann über Internet und TelefonServiceCenter den Status seiner Wertpapierorders abfragen. Er kann börsliche Wertpapierorders, außerbörsliche
Fondsorders und Zeichnungsaufträge, deren Status „offen“ beziehungsweise „geändert, offen“ ist, streichen oder das Limit sowie die Gültigkeitsdauer einer
börslichen Wertpapierorder ändern. Möchte der Nutzer andere Daten, wie beispielsweise die Stückzahl, ändern, muss er den Wertpapierauftrag streichen und
einen neuen Wertpapierauftrag erteilen. Da bei Wertpapierorders, deren Status „offen“ ist, nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Auftrag
zwischenzeitlich an der Börse ausgeführt wurde, kann die Streichung beziehungsweise Änderung nur unter Vorbehalt angenommen werden.
§ 6 Depotinformationen
1. Der Nutzer hat die Möglichkeit, seinen bewerteten Depotbestand über Internet und Telefon abzufragen, wenn die Bank ihn zur Nutzung dieser Leistung für
das betreffende Depot zugelassen hat.
2. Sofern ein entsprechender Neartime-Kurs verfügbar ist, erfolgt die Bewertung des Depotbestandes grundsätzlich auf der Basis dieses Kurses. Ist ein
solcher Neartime-Kurs nicht verfügbar, erfolgt die Depotbestandsbewertung auf Basis der Kurse des vorangegangenen Börsenhandelstages. Es werden
grundsätzlich die Börsenkurse aus Frankfurt benutzt. Sollte das Wertpapier dort nicht gehandelt werden, wird auf den Kurs einer anderen Börse zugegriffen.
Sofern an dem vorausgegangenen Börsenhandelstag kein Kurs zustande gekommen ist, wird der Bewertung der Kurs desjenigen Börsenhandelstages
zugrunde gelegt, an dem letztmalig ein Kurs zustande gekommen ist.
3. Die Bestandsaktualisierung erfolgt einmal täglich am Ende des Börsenhandelstages. Bei mehrfachen Dispositionen innerhalb eines Tages weist die
Depotinformation demzufolge einen unzutreffenden Depotbestand aus.
4. Der Nutzer kann darüber hinaus abfragen, ob ein Wertpapier gesperrt ist. Hintergründe dieser Sperre können z. B. VL-Verträge, Belegschaftsaktien,
Kreditsicherheit und anderes sein.
§ 7 Datenschutz
1. Im Rahmen dieses Verfahrens werden neben den Nutzungsdaten wie beispielsweise der IP-Adresse des vom Nutzer verwendeten Rechners die
personenbezogenen Daten des Nutzers erhoben, verarbeitet und genutzt, welche von ihm im Rahmen eines konkreten Auftrags beziehungsweise einer
konkreten Anfrage mitgeteilt werden. Es handelt sich dabei insbesondere um seine Depotnummer, die Art des Auftrags oder der Anfrage wie Kaufs-/
Verkaufs-/Streichungs-/Änderungswunsch oder Depotabfrage, Anzahl und Bezeichnung der zu kaufenden, verkaufenden, streichenden oder ändernden
Wertpapiere und sonstige Angaben zur Ausführung eines Wertpapierauftrags beziehungsweise einer Anfrage. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
erfolgt, um den einzelnen vom Nutzer erteilten Auftrag beziehungsweise seine Anfrage ordnungsgemäß seinen Wünschen entsprechend ausführen
beziehungsweise beantworten zu können. Die erhobenen Daten werden in anonymisierter Form auch für statistische Zwecke genutzt.
2. Die Bank kann sich zur Entgegennahme und für die technische Abwicklung von Wertpapieraufträgen eines Dritten bedienen und zu diesem Zweck dem
Dritten Daten des Depotinhabers und gegebenenfalls des Depotbevollmächtigten übermitteln.
§ 8 Aufrechterhaltung / Änderung der Kommunikationsmedien und Verfahren
1. Die Bank ist nicht verpflichtet, die dem Nutzer zur Verfügung gestellten Kommunikationsmedien und Verfahren aufrechtzuerhalten oder neue Verfahren der
Auftragserteilung einzuführen. Sie kann das PSD Brokerage-Angebot insgesamt oder einzelne Kommunikationsmedien bzw. Verfahren jederzeit nach
entsprechender Mitteilung unter Einhaltung einer angemessenen Frist einstellen.
2. Die Bank behält sich vor, die zur Verfügung gestellten Kommunikationsmedien und Verfahren jederzeit zu modifizieren, zum Beispiel um
Produkterweiterungen vorzunehmen oder wenn sich gesetzliche Regelungen, aufsichtsrechtliche oder technische Anforderungen ändern. Sie wird eine solche
Änderung erst nach entsprechender Mitteilung unter Einhaltung einer angemessenen Frist vornehmen
§ 9 Informationen, Meinungsaussagen und Warnhinweise
Die über das PSD Brokerage-Angebot abrufbaren Informationen, Meinungsaussagen, Warnhinweise, etc. bezieht die Bank aus öffentlich zugänglichen
Quellen und von Dritten, die sie für zuverlässig hält. Diese Informationen, Meinungsaussagen, Warnhinweise, etc. können sich ohne vorherige Ankündigung
ändern.
§ 10 Haftung
1. Die Bank haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbegrenzt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit darüber hinaus auf vorhersehbare Schäden und der Höhe nach auf den zweifachen
Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt.
2. Handelt es sich bei dem Nutzer um einen eingetragenen Kaufmann, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so hat der Nutzer auch ohne eigenes Verschulden für solche Schäden aufzukommen, die in dem von ihm beherrschbaren
Verantwortungsbereich durch missbräuchliche Verwendung seiner Legitimationsdaten verursacht werden.
3. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis
beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr
nicht hätten vermieden werden können.
§ 11 Vertragsdauer / Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Kündigung des Vertrages kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer dreimonatigen
Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderquartals durch schriftliche Mitteilung erklärt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon
unberührt.
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Sonderbedingungen für das PSD Brokerage
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