Öffentliche Auflage Publikation

Öffentliche Auflage
Teiländerung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements für den Bereich der Deponie Neuhüsli auf den Grundstücken Nr. 524 (Gemeinde Sempach) und 43 (Gemeinde Neuenkirch)
Waldfeststellung Deponie Neuhüsli
Im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie Art. 10 Abs. 2 WaG
und § 6 Abs. 2 KWaG liegen die Änderungen des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements für den Bereich der Deponie Neuhüsli auf den Grundstücken Nr. 524 (Gemeinde
Sempach) und 43 (Gemeinde Neuenkirch) sowie für die Waldfeststellung während 30 Tagen
vom 1. Juni 2015 bis 30. Juni 2015 beim Bauamt der Stadt Sempach und bei der Gemeindekanzlei Neuenkirch öffentlich auf.
Bauprojekt der Deponie Neuhüsli inkl. Umweltverträglichkeitsbericht auf den
Grundstücken Nr. 524 (Gemeinde Sempach) und 43 (Gemeinde Neuenkirch)
Wasserbauprojekt
Im Sinne von § 193 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes und Art. 15 UVPV sowie
Art. 22 Abs. 1 und 2 WBG liegen das Bauprojekt der Deponie Neuhüsli inkl. Umweltverträglichkeitsbericht auf den Grundstücken Nr. 524 (Gemeinde Sempach) und 43 (Gemeinde
Neuenkirch) sowie das Wasserbauprojekt während 20 Tagen vom 11. Juni 2015 bis 30. Juni
2015 beim Bauamt der Stadt Sempach und bei der Gemeindekanzlei Neuenkirch öffentlich
auf.
Die Unterlagen können unter www.sempach.ch und www.neuenkirch.ch eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist mit Antrag und dessen Begründung
schriftlich, im Doppel und eingeschrieben an den Stadtrat Sempach oder den Gemeinderat
Neuenkirch einzureichen.
Neuenkirch / Sempach, 7. Mai 2015
Gemeinderat Neuenkirch
Stadtrat Sempach