Öffentliche Auflage Teiländerung des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements für den Bereich der Deponie Neuhüsli auf den Grundstücken Nr. 524 (Gemeinde Sempach) und 43 (Gemeinde Neuenkirch) Waldfeststellung Deponie Neuhüsli Im Sinne von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie Art. 10 Abs. 2 WaG und § 6 Abs. 2 KWaG liegen die Änderungen des Zonenplans und des Bau- und Zonenreglements für den Bereich der Deponie Neuhüsli auf den Grundstücken Nr. 524 (Gemeinde Sempach) und 43 (Gemeinde Neuenkirch) sowie für die Waldfeststellung während 30 Tagen vom 1. Juni 2015 bis 30. Juni 2015 beim Bauamt der Stadt Sempach und bei der Gemeindekanzlei Neuenkirch öffentlich auf. Bauprojekt der Deponie Neuhüsli inkl. Umweltverträglichkeitsbericht auf den Grundstücken Nr. 524 (Gemeinde Sempach) und 43 (Gemeinde Neuenkirch) Wasserbauprojekt Im Sinne von § 193 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes und Art. 15 UVPV sowie Art. 22 Abs. 1 und 2 WBG liegen das Bauprojekt der Deponie Neuhüsli inkl. Umweltverträglichkeitsbericht auf den Grundstücken Nr. 524 (Gemeinde Sempach) und 43 (Gemeinde Neuenkirch) sowie das Wasserbauprojekt während 20 Tagen vom 11. Juni 2015 bis 30. Juni 2015 beim Bauamt der Stadt Sempach und bei der Gemeindekanzlei Neuenkirch öffentlich auf. Die Unterlagen können unter www.sempach.ch und www.neuenkirch.ch eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist mit Antrag und dessen Begründung schriftlich, im Doppel und eingeschrieben an den Stadtrat Sempach oder den Gemeinderat Neuenkirch einzureichen. Neuenkirch / Sempach, 7. Mai 2015 Gemeinderat Neuenkirch Stadtrat Sempach
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