Darlehensvertrag

Darlehensvertrag
Darlehensvertrag
Projekt Bootsbau
Typ: Reinke 13M
Darlehenssumme:
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Anzahl Raten:
____à___________
von: ____________ bis: ______________
Darlehensgeber:
Darlehensnehmer:
Vorname
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Name
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Adresse
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PLZ/Ort
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Tel. Privat
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Mobiltelefon
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E-Mail
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Ort, Datum
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David Grüter
Schulhausstrasse 17
9114 Hoffeld
071 371 12 77
079 484 70 82
[email protected]
Darlehensvertrag
1. Darlehenssumme
Der Darlehensgeber_____________________________
gewährt dem Darlehensnehmer David Grüter ein Darlehen
von CHF ________________ (in Worten: Schweizer Franken:__________________________________________).
Die Darlehenssumme wird nach der Unterzeichnung auf
das Projektkonto von David Grüter überwiesen.
2. Darlehenszweck
Das Darlehen wird ausschliesslich zum Zweck des Rumpfkaufes und des Ausbaus der Yacht Typ Reinke 13M gewährt.
3. Austauschverhältnis
Das Darlehen wird in Form von Ferien an Board der Yacht
vom Typ Reinke 13M an den Darlehensgeber zurückerstattet. Es gelten hierfür die Bestimmungen unter Ziff. 7.
Scheitert das Projekt Schiffsbau Reinke 13M oder wird es
nicht zu Ende geführt und der Rumpf liquidiert, so wird das
Darlehen zinslos zurückerstattet.
4. Darlehensdauer
Ist die Yacht nicht bis 31.12.2022 eingewassert und wurde
keine neue Einigung gefunden, kann der Betrag vollumfänglich zurückgefordert werden.
5. Darlehenszins
Es besteht kein Anspruch auf einen Darlehenszins. Als
Risikoentschädigung für Zahlungen vor dem Rumpfkauf
werden die Vorteile unter Ziff. 12 gewährt.
7. Leistungsumfang des Darlehensnehmers
Grundsätzlich berechtigen 1000 CHF eine Person zu einer
Woche Ferien auf der Yacht. Während den Ferien haben
die Darlehensgeber, soweit es ihnen möglich ist, beim
Bootshaushalt mitzuhelfen.
Inbegriffene Leistungen:
Hälfte eines Doppelbettes oder Einzelbett in einer zweier Kajüte
Kosten für Yachtunterhalt
Bootsversicherungen
Gesamte Endreinigung
Exklusive Boardkasse:
Die Boardkasse wird von allen Teilnehmern zu gleichen
Teilen getragen. Am Anfang der Reise wird ein Grundbetrag einbezahlt. Von der Boardkasse werden folgende
Leistungen finanziert:
Hafengebühren
Schleusengebühren
Treibstoffkosten
Heizkosten
Essen der Reisenden und des Skippers
Weitere nicht inbegriffene Leistungen:
Anreisekosten
Kosten, die an Land anfallen
Spezialgetränke / Alkohol
Allfällige individuelle Sonderwünsche
Reisebeginn und Reiseende (Ort und Datum) müssen mit
dem Skipper abgesprochen und frühzeitig angekündigt
werden. Es wird versucht soweit als möglich auf die individuellen Wünsche einzugehen. Bei der Buchung wird noch
eine Törnvereinbarung unterzeichnet.
8. Informationsrecht der Darlehensgeber
Dem Darlehensgeber steht es jederzeit frei, die Offenlegung der finanziellen Lage des Projektes zu verlangen,
sowie den Baufortschritt an der Yacht zu besichtigen.
9. Aufklärungspflicht des Darlehensnehmers
Der Darlehensgeber wurde durch David Grüter über das
gesamte Projekt aufgeklärt.
10. Eigentumsverhältnisse
David Grüter ist der Alleineigentümer der Yacht, bei ihm
liegt die umfängliche Entscheidungsmacht.
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11. Versicherung
Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Reise ist auf
eigenes Risiko.
Der Rumpf ist gegen Verlust und Beschädigung durch den
Eigentümer versichert.
12. Risikoentschädigung für Zahlungen vor dem
Rumpfkauf
Für Darlehensgeber, die vor dem Rumpfkauf 2000 CHF
oder mehr bezahlen, profitieren bei Last Minute –
Buchungen (1Monat vor Reisebeginn) von einem Rabatt
von 50% auf den aktuellen Preis für weitere Buchungen.
Für Darlehensgeber, die 4000 CHF oder mehr vor dem
Rumpfkauf bezahlen, profitieren von einem Rabatt von
20% auf den aktuellen Preis für jede weitere Buchung.
13. Rückforderung der Darlehenssumme
Ist die Reise aufgrund von körperlichen Beschwerden bis
auf weiteres nicht möglich, so kann die Darlehenssumme
zu zwei Dritteln zurückgefordert werden. Ein Drittel bleibt
bei David Grüter als Entschädigung. Die Kündigungsfrist
beträgt ein Jahr.
Wurde die Reise angetreten oder der Platz reserviert, kann
die Darlehenssumme nicht zurückgefordert werden und
der Anspruch auf Ferien erlischt.
Sollte der Darlehensgeber sterben, können die Erben
wählen, ob sie die Ferien beziehen oder die Darlehenssumme zu zwei Dritteln zurückfordern wollen.
14. Übrige Bestimmungen
Sind einzelne Punkte dieses Vertrages unwirksam, so wird
die Gültigkeit der übrigen Punkte davon nicht berührt.
Änderungen und Zusätze zu diesem Vertrag bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
15. Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten, welche aus dem vorliegenden
Vertrag entstehen sollten, wird als Gerichtsstand Toggenburg vereinbart.