Darlehensvertrag Darlehensvertrag Projekt Bootsbau Typ: Reinke 13M Darlehenssumme: ________________ Anzahl Raten: ____à___________ von: ____________ bis: ______________ Darlehensgeber: Darlehensnehmer: Vorname ____________________________ Name ____________________________ Adresse ____________________________ PLZ/Ort ____________________________ Tel. Privat ____________________________ Mobiltelefon ____________________________ E-Mail ____________________________ Ort, Datum ____________________________ ________________________________________ __________________________________________ ________________________________________ 1 von 2 David Grüter Schulhausstrasse 17 9114 Hoffeld 071 371 12 77 079 484 70 82 [email protected] Darlehensvertrag 1. Darlehenssumme Der Darlehensgeber_____________________________ gewährt dem Darlehensnehmer David Grüter ein Darlehen von CHF ________________ (in Worten: Schweizer Franken:__________________________________________). Die Darlehenssumme wird nach der Unterzeichnung auf das Projektkonto von David Grüter überwiesen. 2. Darlehenszweck Das Darlehen wird ausschliesslich zum Zweck des Rumpfkaufes und des Ausbaus der Yacht Typ Reinke 13M gewährt. 3. Austauschverhältnis Das Darlehen wird in Form von Ferien an Board der Yacht vom Typ Reinke 13M an den Darlehensgeber zurückerstattet. Es gelten hierfür die Bestimmungen unter Ziff. 7. Scheitert das Projekt Schiffsbau Reinke 13M oder wird es nicht zu Ende geführt und der Rumpf liquidiert, so wird das Darlehen zinslos zurückerstattet. 4. Darlehensdauer Ist die Yacht nicht bis 31.12.2022 eingewassert und wurde keine neue Einigung gefunden, kann der Betrag vollumfänglich zurückgefordert werden. 5. Darlehenszins Es besteht kein Anspruch auf einen Darlehenszins. Als Risikoentschädigung für Zahlungen vor dem Rumpfkauf werden die Vorteile unter Ziff. 12 gewährt. 7. Leistungsumfang des Darlehensnehmers Grundsätzlich berechtigen 1000 CHF eine Person zu einer Woche Ferien auf der Yacht. Während den Ferien haben die Darlehensgeber, soweit es ihnen möglich ist, beim Bootshaushalt mitzuhelfen. Inbegriffene Leistungen: Hälfte eines Doppelbettes oder Einzelbett in einer zweier Kajüte Kosten für Yachtunterhalt Bootsversicherungen Gesamte Endreinigung Exklusive Boardkasse: Die Boardkasse wird von allen Teilnehmern zu gleichen Teilen getragen. Am Anfang der Reise wird ein Grundbetrag einbezahlt. Von der Boardkasse werden folgende Leistungen finanziert: Hafengebühren Schleusengebühren Treibstoffkosten Heizkosten Essen der Reisenden und des Skippers Weitere nicht inbegriffene Leistungen: Anreisekosten Kosten, die an Land anfallen Spezialgetränke / Alkohol Allfällige individuelle Sonderwünsche Reisebeginn und Reiseende (Ort und Datum) müssen mit dem Skipper abgesprochen und frühzeitig angekündigt werden. Es wird versucht soweit als möglich auf die individuellen Wünsche einzugehen. Bei der Buchung wird noch eine Törnvereinbarung unterzeichnet. 8. Informationsrecht der Darlehensgeber Dem Darlehensgeber steht es jederzeit frei, die Offenlegung der finanziellen Lage des Projektes zu verlangen, sowie den Baufortschritt an der Yacht zu besichtigen. 9. Aufklärungspflicht des Darlehensnehmers Der Darlehensgeber wurde durch David Grüter über das gesamte Projekt aufgeklärt. 10. Eigentumsverhältnisse David Grüter ist der Alleineigentümer der Yacht, bei ihm liegt die umfängliche Entscheidungsmacht. 2 von 2 11. Versicherung Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Reise ist auf eigenes Risiko. Der Rumpf ist gegen Verlust und Beschädigung durch den Eigentümer versichert. 12. Risikoentschädigung für Zahlungen vor dem Rumpfkauf Für Darlehensgeber, die vor dem Rumpfkauf 2000 CHF oder mehr bezahlen, profitieren bei Last Minute – Buchungen (1Monat vor Reisebeginn) von einem Rabatt von 50% auf den aktuellen Preis für weitere Buchungen. Für Darlehensgeber, die 4000 CHF oder mehr vor dem Rumpfkauf bezahlen, profitieren von einem Rabatt von 20% auf den aktuellen Preis für jede weitere Buchung. 13. Rückforderung der Darlehenssumme Ist die Reise aufgrund von körperlichen Beschwerden bis auf weiteres nicht möglich, so kann die Darlehenssumme zu zwei Dritteln zurückgefordert werden. Ein Drittel bleibt bei David Grüter als Entschädigung. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr. Wurde die Reise angetreten oder der Platz reserviert, kann die Darlehenssumme nicht zurückgefordert werden und der Anspruch auf Ferien erlischt. Sollte der Darlehensgeber sterben, können die Erben wählen, ob sie die Ferien beziehen oder die Darlehenssumme zu zwei Dritteln zurückfordern wollen. 14. Übrige Bestimmungen Sind einzelne Punkte dieses Vertrages unwirksam, so wird die Gültigkeit der übrigen Punkte davon nicht berührt. Änderungen und Zusätze zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. 15. Gerichtsstand Für sämtliche Streitigkeiten, welche aus dem vorliegenden Vertrag entstehen sollten, wird als Gerichtsstand Toggenburg vereinbart.
© Copyright 2024 ExpyDoc