Mitteilungsblatt - Neuhausen Enzkreis

40
1975-2015
Nummer 23
3. Juni 2015
Mittwoch
Einladung zum Ausflug in den Odenwald
am Samstag, den 20. Juni 2015
Am 16. Juni 2015 würde Pfarrer Ottmar Volz, geboren in Schellbronn, erster und bisher einziger Ehrenbürger
der Gemeinde Limbach, 100 Jahre alt werden.
Über 40 Jahre wirkte er als Seelsorger in der Pfarrgemeinde Wagenschwend/Balsbach.
Im Heimatmuseum Wagenschwend wurde ihm, vor einigen Jahren, ein extra Raum mit Erinnerungen (Zeichnungen, Schriften, Gegenständen, Bildern etc.) gewidmet.
Auf allen Stationen seines Lebens drückte er seine Gefühle (Freud und Leid) in Gedichten aus – so hat er
1996 eine Auswahl seiner Gedichte in Buchform herausgegeben und damit vielen Menschen eine Freude
bereitet. Nach seiner nicht einfachen Jugend (er verlor Bruder und Vater durch Krankheit) musste er sein
Theologie-Studium in Freiburg unterbrechen und in den Krieg ziehen. 1949 erhielt er die Priesterweihe und
konnte in Schellbronn die Primiz mit der ganzen Dorfgemeinschaft feiern – ein großes Ereignis und Fest –
wovon unsere Senioren heute noch erzählen.
Bereits in den dreißiger Jahren schrieb Ottmar Volz Zeitungsberichte über seine Heimat und fertigte Zeichnungen sowie Linolschnitte von bedeutsamen Bauwerken und schönen Landschaften an.
Seine Heimatliebe drückte er im „Lied vom Gebiet“ aus, das alle 8 Bietgemeinden benennt – unter anderem
auch im Mundart-Gedicht „Mei Schellbronn“.
1997 kehrte er in seinen Heimatort zurück, wo er in seinem Elternhaus seinen Lebensabend verbrachte. In
diesen 7 Jahren war er als Vertreter des Pfarrers und als Seelsorger des Alten- und Pflegeheimes St. Josef
in Steinegg tätigt. Er verstarb am 23. Juni 2004.
Programmablauf Ausflug:
08:00 Uhr
10:00 Uhr
11:00 Uhr
12:00 Uhr
14:00 Uhr
danach
danach
Abfahrt Schellbronn – Kirche
Friedhof Wagenschwend – Ehrengrab
Pfarrkirche „Heilig-Kreuz“ (Andacht, kleine Führung)
Mittagessen „Grüner Baum“
Museumsbesuch mit Führung
Kaffee und Kuchen
evtl. noch Führung in der Klosterkirche Balsbach
Wer möchte kann einen Spaziergang durch den Ort wählen – die Programmpunkte lassen sich der Reihenfolge nach auch zu Fuß erreichen.
ca. 17:00 Uhr
Heimreise
Unser bewährter Busfahrer Gerhard Speer wird uns fahren, und mit Gedichten und Geschichten werden wir
die Fahrzeit verschönern.
Anmeldung bis zum Dienstag, den 9. Juni 2015
bei Marita Rasokat Tel. 7808 oder
kath. Pfarrbüro Neuhausen Tel. 4259
(Di. und Mi. von 9:00 bis 12:00 Uhr, Do. 9:30 – 11:30 Uhr und 15:00 - 17:30 Uhr)
Unkostenbeitrag ca. 16 Euro für Busfahrt
Seite 2 / Nummer 23
Mitteilungsblatt Neuhausen
Mittwoch, 3. Juni 2015
Der Acker
Der Acker ist kein toter Grund!
Ihn kann man lieben wie ein Wesen!
Sonst wär der Bauer bis zur Stund
kein König seines Lands gewesen!
Ich aber habe oft gefühlt,
wenn ihn die harten Schwielen brannten,
die stumme Zwiesprach, die er hielt,
und wusste, dass sie sich verstanden.
Dies war noch mehr! – die Stunde lebt –
als meine Mutter leise nickte
und, von des Vaters Tod bewegt,
den Pflug in Knabenhände drückte.
Da sprach der Acker: Ich bin Dein!
Da litt ich jedes Steines Schürfen.
Und pflügte ich auch manchen Rain,
ich war ein König, dies zu dürfen!
Da wars, dass sich der Boden regte,
die Steine häuften sich am Weg,
und eine Axt, die Bäume legte
auf Grund, von Unkraut übersät,
gebot der Wildnis, dass sie weiche,
und rief den Pflug ans harte Werk,
und einsam blieb nur eine Eiche.
Ich hob den Blick, sie stand am Berg.
Und nah im Dorfe ging Geläute,
die Tiere hielten an der Hand,
und im Gebet der stillen Leute
ging Gott mit Segen übers Land.
Nun weiss ich, was ein Acker ist,
seitdem ich selber Furchen legte,
und dass ein Bauer dafür büßt,
wenn er ihn nicht mit Mühe pflegte!
Viel weiss der Bauer, der die Saat
mit schwerem Schritte hinbemißt.
Und manchmal denkt er, dass sein Grab
auf einem Gottesacker ist.
Ottmar Volz - 1942
Amtliche Bekanntmachungen
ichung MB Gemeinde Neuhausen in KW 19 und 20, ganze Seite.
Gemeinde Neuhausen >
„Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen,
Schulverband Neuhausen
sondern möglich machen.‘‘
(Antoine de Saint-Exupéry)
„Was dem einzelnen nichtHerzliche
möglich ist,Einladung
das vermögen viele.“
(Friedrich Wilhelm Raiffeisen)
zum Bürgerworkshop II in Arbeitsgruppen Teil II
des Gemeindeentwicklungskonzeptes
am Donnerstag, den 18. Juni 2015, 19.00 Uhr,
im Rathaus, Sitzungssaal, OG 14, Pforzheimer Straße 20
in Neuhausen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nachdem
in den vergangenen
Bürgerworkshops mit Ortszum
Bürgerworkshop
II in Arbeitsgruppen
rundgang in den Ortsteilen und den ersten kreativen Ideen
des
aus Gemeindeentwicklungskonzeptes
den Arbeitsgruppen bereits Ergebnisse erzielt wurden,
haben alle Interessierten in unserer Gemeinde nun erneut
dieam
Chance
sichden
bei19.der
Dienstag,
Mai Konkretisierung
2015, 19.00 Uhr, von Projekten
einzubringen. im Biet, Gebäude Werkrealschule, EG, Aula,
in der Verbandsschule
Straße
30erste
in Steinegg
Am 19.Liebenzeller
Mai 2015 fand
das
Treffen in Arbeitsgruppen
statt. Neun engagierte Bürger haben auf Grundlage der
Ergebnisse der ersten Workshops bereits Projektideen zur
Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an
einer zukunftsfähigen Gemeinde Neuhausen erbürgerinnenGestaltung
und Mitbürger,
der Verbandsschule im Biet an den Leiter des Staatliarbeitet. Insbesondere die Verbesserung des Ortsbildes und
chen Schulamts Pforzheim überreicht
des
Wohnumfelds,
die
Schaffung
von
Treffpunkten
sowie
anden die ersten Bürgerworkshops mit Ortsrundgang in Hamberg, Schellbronn und
der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs RichNach der Entscheidung der Schulverbandsversammlung
statt. Mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer brachten ihre zahlreichen
tung Süden und Osten wurden thematisiert. Beim nächsten
zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule für die Klasngen, Bedenken
wiediese
sich Projektideen
unsere Gemeinde
mit ihren
Termin,und
am Anregungen
18. Juni 2015vor,
sollen
mit Ihrer
senstufen 5 bis 10 an der Verbandsschule im Biet ab
en in Zukunft
soll. Viele
denkbare
Zielvorgaben
konnten dabei
Hilfe entwickeln
weiterentwickelt
werden.
Eine Vorstellung
und Diskusdem Schuljahr 2016/2017 wurde der Antrag auf Einrichelt werdension
undderdieIdeen
Bereitschaft
zur weiteren,
Mitarbeit am
der Bürgerschaft
findet in aktiven
der folgenden
tung einer Gemeinschaftsschule beim Staatlichen Schulamt
eentwicklungskonzept
war sehr positiv.
Gemeinderatssitzung
am 30. Juni 2015 statt.
Pforzheim eingereicht.
Unser Bild zeigt die Übergabe des Antrags am letzten
Um den Bürgerworkshop II in Arbeitgruppen besser orgaDonnerstag an den Leiter des Staatlichen Schulamts
ster Schritt haben
nun
Interessierten
in unserer
Gemeinde-innen
die Gelegenheit
im
nisieren
zualle
können,
bitten wir
alle Teilnehmer/
sich
Pforzheim (von links Martin Schuler Verbandsrechner,
rkshop II am
19.derMai
2015 in verschiedenen
Arbeitsgruppen ganz konkrete
unter
E-Mail-Adresse
[email protected]
Bürgermeister Frank Spottek, Schulleiterin Helga Schuhund Ideenoder
gemeinsam
weiterzuentwickeln,
z.B. Wie
der Öffentliche
[email protected]
anzumelden.
Einekann
telefonische
macher, Volker Traub, Leiter des Staatlichen Schulamts
Anmeldung
bei
der
Gemeindeverwaltung
Tel.-Nr.:
07234
/
nahverkehr verbessert werden? Wie kann die Nahversorgung ausgebaut werden?
Pforzheim sowie Bürgermeister Oliver Korz.
951011
auch in
möglich.
teilen Sie
bei Ihrer
Anen wir Wohnen
und ist
Arbeiten
unsererBitte
Gemeinde?
Wieuns
können
die Angebote
für
meldung
Ihren
Namen
und
ihre
Kontaktdaten
mit.
nd, Familie und Senioren erweitert werden? Der Bürgerworkshop II wird wieder
Weitere
Informationen und die Dokuemtation der bisherigen
irma die STEG
begleitet.
Veranstaltungen finden Sie unter www.neuhausen-enzkreis.de
in der
Rubrik organisieren
„Neue Themen“.
Bürgerworkshop
II besser
zu können, bitten wir alle Teilnehmer/-innen
uns auf Ihre [email protected]
Teilnahme!
unter
derWir freuen
E-Mail-Adresse
oder
Ihre anzumelden.
Gemeindeverwaltung
[email protected]
Sie können sich auch gerne telefonisch bei der
everwaltung Tel.-Nr.: 07234 / 951011 anmelden. Bitte teilen Sie uns bei Ihrer
ng Ihren Namen, Anschrift sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse mit.
HERZLICHE EINLADUNG
n uns auf Ihre Teilnahme!
Mittwoch, 3. Juni 2015
Mitteilungsblatt Neuhausen
Nummer 23 / Seite 3
Warnung vor Eichenprozessionsspinnerraupen
im Naturschutzgebiet „Büchelberg“
Der Verein HeckengäuNaturführer informiert:
Im Naturschutzgebiet „Büchelberg“ wurden in vereinzelten
Bereichen Eichenprozessionsspinnerraupen (vgl. Fotos) festgestellt. Nach Mitteilung des Umweltbundesamtes (https://
www.umweltbundesamt.de/ publikationen/eichenprozessionsspinner)
können diese Raupen für Menschen gesundheitsgefährdend
sein. Sie bilden Brennhaare aus, die ein Nesselgift enthalten.
Bei Kontakt mit diesen Brennhaaren kommt es zu Symptomen
an der Haut, die mit Rötungen und einem teils starken, mehrere Tage andauernden Juckreiz einhergehen (Raupendermatitis). Seltener kommt es zu Reizungen der Schleimhäute der
Atemwege (Husten, Bronchitis, Asthma) und Augen (Rötung,
Juckreiz, Bindehautentzündung). In sehr seltenen Fällen können
auch Allgemeinsymptome wie Fieber sowie Kreislaufreaktionen
ausgelöst werden. Bei den erkannten befallenen Bereichen
wurden Warnschilder aufgestellt. Wir bitten unter Beachtung
dieser Warnbeschilderung von den befallenen Büschen und
Bäumen Abstand zu halten. Auf Nachfrage hat das Regierungspräsidium Karlsruhe – Referat 55 / Naturschutz, Recht
- im derzeitigen Umfang des Befalls eine aktive Bekämpfung
der Raupen für nicht erforderlich erachtet.
Frühsommer am Büchelberg
Die bunten Wiesen und die Heckenzüge des Büchelbergs sind
eine außergewöhnliche Naturoase. Viele selten gewordene Pflanzen und Tiere sind hier
anzutreffen. Wollen Sie Interessantes über die besondere
Pflanzen- und Vogelwelt in diesem einzigartigen Naturschutzgebiet erfahren? Dann sind Sie herzlich eingeladen zu einem
frühsommerlichen Abendspaziergang.
Auf Ihr Kommen freut sich
Waltraud Maas, Heckengäu-Naturführerin.
Freitag,12.6.2015, 18:30-20:30 Uhr
Treffpunkt: Parkplatz an der Kuppe beim Naturschutzgebiet
Büchelberg zwischen Neuhausen und Münklingen
Kostenbeitrag: 4 €, Kinder frei
Veranstalter: Heckengäu-Naturführer e.V
Anmeldung erbeten unter 07052/747526 (AB)
Abholung von Ausweispapieren
Alle Reisepässe, die bis zum 12.05.2015 beantragt worden
sind, liegen im Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Str. 20,
Zimmer 1, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Abholung
bereit.
Die bisherigen Reisepässe, die noch nicht abgegeben worden sind, müssen zur Vernichtung oder Entwertung mitgebracht werden.
Protokoll von der öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates am 28. April 2015
Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1
des Meldegesetzes
Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger
von Wahlvorschlägen
anlässlich der Wahl zum 16. Landtag
von Baden-Württemberg
am 13. März 2016
Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für
Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und
anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang
mit der Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg
in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem
Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und
Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für
deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen
bestimmend ist.
Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer
Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch
kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch - beim Bürgermeisteramt Neuhausen, Zimmer 1, Pforzheimer Straße 20,
75242 Neuhausen, bis zum 10. Juli 2015 eingelegt werden.
Bereits früher für Landtagswahlen eingelegte Widersprüche
haben bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit.
Punkt 1
Fragen der Zuhörer
Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.
Punkt 2
Bekanntgaben
1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates am 24.März 2015
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 24. März 2015 über die
Neuverpachtung des Freibadkiosks in Schellbronn beschlossen hat.
2. SWR-4-Sommererlebnis mit dem Badenradio in
der Gemeinde Neuhausen
Bürgermeister Korz informiert das Ratsgremium darüber,
dass anlässlich des 40-jährigen Gemeindejubiläums in diesem Jahr am 14. Aug.2015 ein SWR-4-Sommererlebnis mit
dem Badenradio auf dem Rathausplatz in Neuhausen stattfinden wird. Die Bürgerschaft ist zu dieser Veranstaltung
herzlich eingeladen.
Punkt 3
Schulverband Neuhausen
hier: Vorberatung und Beschlussfassung zu der Verbandsversammlung am 13. Mai 2015 zum Thema „Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule“
Aufgrund des sich abzeichnenden demografischen Wandels
und des veränderten Lernverhaltens der Schüler sowie des
geänderten Übergangsverhaltens der Schüler nach dem
Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung haben sich
nach den Ausführungen von Verbandsrechner Schuler die
Schulleitung der Verbandsschule im Biet und die Schulverbandsverwaltung im Jahr 2013 Gedanken über die Zukunft
der Werkrealschule an der Verbandsschule im Biet gemacht.
In einer gemeinsamen nichtöffentlichen Sitzung der Gemeinderatsgremien von Tiefenbronn und Neuhausen am 26. Sept.
2013 hat es einen Informationsaustausch zum Thema Regionale Schulentwicklung und Gemeinschaftsschule gegeben.
Es wurde vereinbart, dass die Öffentlichkeit zu informieren
ist und die Eltern zu beteiligen sind.
Hiernach wurde das Thema Regionale Schulentwicklung und
Beantragung einer Gemeinschaftsschule im Januar 2014
(Fortsetzung auf Seite 5)
Mitteilungsblatt Neuhausen
Seite 4 / Nummer 23
Mittwoch, 3. Juni 2015
Rufnummern der Gemeindeverwaltung
Zentrale:
Fax:
Internet
E-Mail:
07234/9510-0
07234/9510-50
www.neuhausen-enzkreis.de
[email protected]
Adresse: Pforzheimer Str. 20,
75242 Neuhausen
Ihre Ansprechpartner:
Sprechzeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 Uhr – 18.30 Uhr
Abendsprechstunden des Bürgermeisters: Heute, am Donnerstag, den 4.06.2015
fällt die Abendsprechstunde des Bürgermeisters aufgrund des Feiertages „Fronleichnam“ aus. Die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters findet am Donnerstag, den 11.06.2015 in HAMBERG; im Anbau des ehem. Rathauses, Hauptstr. 61
von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr, statt.
Zimmer
Bereich
Name
Durchwahl
07 (0G)
Bürgermeister
Oliver Korz
9510-10
[email protected]
08 (OG)
Vorzimmer/Sekretariat
Mitteilungsblatt
Bianca Fröschle
Hannelore Lorenz
9510-11
[email protected]
05 (EG)
Leiter Hauptamt
Joachim Lutz
9510-20
[email protected]
Hannelore Lorenz
9510-21
[email protected]
06 (EG)
E-Mail
01 (EG)
Melde-/Gewerbe-/Passamt,
Fundbüro
Beate Ostenrieder
9510-13
[email protected]
02 (EG)
Standesamt / Versicherungsamt
Andrea Volkert
9510-23
[email protected]
02 (EG)
Standesamt / Versicherungsamt
Dorothea Scherzinger
9510-26
[email protected]
04 (EG)
Verkehrs-/Friedhofswesen, Gebäudeunterhaltung, Abfallentsorgung
Joachim Metzenbauer
9510-24
[email protected]
03 (EG)
Grundbuchamt und
Nachlassangelegenheiten
Beate Philipp
9510-25
[email protected]
12 (OG)
Leiter Kämmerei
Martin Schuler
9510-30
[email protected]
16 (DG)
Ralf Hildinger
9510-34
[email protected]
11 (OG)
Jürgen Hermann
9510-31
[email protected]
09 (OG)
Gemeindekasse / Gebühren / Steuer Rita Mast
Ludmilla Saitz
9510-32
[email protected]
10 (OG)
Personalamt
Martin Wagner
9510-33
[email protected]
Heinz Gerber
942800 oder [email protected]
01727183265
Patrick Raisch
01727183316
Furtstr. 11 Leiter Bauhof
Wassermeister
Bereitschaftsdienst Bauhof außerhalb der üblichen Dienstzeiten Störungen Wasserversorgungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten 0176 84159269
Freibadweg 2 Leiter Freibad
Steffen Busch
Polizeiposten Tiefenbronn
06 (EG)
Sprechzeiten Forstdienststelle
1277
4248
Revierleiter
Martin Fischer
0723170045
[email protected]
außerhalb der Schulferien
donnerstags von 17.00 – 18.00 Uhr
Impressum:
Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen
Herausgeber:
Gemeindeverwaltung Neuhausen
Druck & Verlag:
Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG,
Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt,
Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048.
Internet: www.nussbaummedien.de
Redaktion:
Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie alle sonstigen
Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Oliver
Korz, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen oder sein
Vertreter im Amt. Telefon 07234 9510-11, Fax 07234
9510-50, E-Mail: [email protected]
Die Redaktion behält sich bei Textbeiträgen Änderungen
oder Kürzungen vor. Für unverlangte Manuskripte und
Fotos wird keine Haftung übernommen.
Redaktionsschluss: Montags 23.59 Uhr (wenn nicht anders
lautend im vorhergehenden Mitteilungsblatt erwähnt).
Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den
Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20,
71263 Weil der Stadt.
Anzeigenannahme: [email protected].
Bezugspreis: halbjährlich € 11,60.
Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu
entrichtenden Abonnementgebühr.
Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb
GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt,
Tel. 07033 6924-0.
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wdspressevertrieb.de
Mittwoch, 3. Juni 2015
Mitteilungsblatt Neuhausen
(Fortsetzung von Seite 3)
bzw. im November 2013 nochmals in den Ratsgremien der
Verbandsgemeinden beraten.
Im Juni 2014 wurde ebenfalls in den beiden Gemeinderatsgremien beschlossen, das Verfahren einer regionalen Schulentwicklung nach § 30 c Schulgesetz BW durchzuführen und
zu prüfen, ob für die Verbandsschule im Biet die Schulart
der Gemeinschaftsschule beantragt werden soll.
In den jeweiligen Dezembersitzungen 2014 haben dann die
Verbandsgemeinden der Abgabe einer Absichtserklärung zur
Beantragung einer Gemeinschaftsschule an das Schulamt
Pforzheim sowie der Bildung einer Raumschaft im Rahmen
der regionalen Schulentwicklung zugestimmt.
Zum Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule nach
§ 8 a Schulgesetz Baden-Württemberg ist ein Beschluss des
Schulträgers erforderlich. Die Antragsunterlagen mit Anlagen
liegen dem Gremium zur heutigen Sitzung vor.
Die Gemeinde Tiefenbronn hat mit E-Mail vom 31. März
2015 mitgeteilt, dass sie keine einmalige Kapitalumlage für
die Finanzierung der im Rahmen der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erforderlichen Investitionen möchte, sondern eine volle Kreditfinanzierung, deren jährliche Zins- und
Tilgungsleistung umlagefinanziert nach Schülerzahlen des
Vorjahres erfolgt, wünscht.
Ungeachtet dessen ist die Verbandsverwaltung weiterhin der
Auffassung, dass die vorgeschlagene und im beschlossenen
Haushaltsplan 2015 in der Finanzplanung dargestellte Finanzierung eine nachhaltige Finanzierung mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital darstellt.
Bisher wurden die Investitionen beim Schulverband entsprechend § 12 der Schulverbandssatzung über Kapitalumlagen
finanziert.
Der Vorschlag zur teilweisen Finanzierung der Investitionen
über eine Kreditaufnahme, wie in der Finanzplanung dargestellt, wird von der Verbandsverwaltung als Kompromisslösung zwischen einer vollständigen Finanzierung über eine
Kreditaufnahme und einer Finanzierung über eine Kapitalumlage angesehen.
Die Verbandsverwaltung schlägt deshalb vor, zum Schuljahresbeginn 2016/2017 an der Verbandsschule im Biet eine
Gemeinschaftsschule nach § 8 a Schulgesetz Baden-Württemberg einzurichten und den entsprechenden Antrag zum
Antragstermin 1. Juni 2015 beim Staatlichen Schulamt Pforzheim zu stellen.
Als Tischbeilage zur heutigen Sitzung haben die Ratsmitglieder eine E-Mail der Gemeinde Tiefenbronn vom 27. April
2015 erhalten, in der mitgeteilt wird, dass der dortige Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. April 2015 der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zugestimmt hat, wie bereits
angekündigt jedoch deren Finanzierung über eine volle Kreditfinanzierung wünscht.
Der Vorsitzende bedauert, dass die Gemeinde Tiefenbronn
im Hinblick auf die Finanzierung einer Gemeinschaftsschule
nicht dem Vorschlag der Verbandsverwaltung gefolgt ist.
Sofern zwischen den Verbandsgemeinden keine Einigung
in dieser Frage erzielt werden kann, ist nun zu befürchten,
dass in der Verbandsversammlung am 13. Mai 2015 kein
Beschluss zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule gefasst
werden kann und somit die diesjährige Antragsfrist zum
01.Juni verpasst wird.
Im Hinblick auf die gute Arbeit, die seit vielen Jahren an
der Verbandsschule geleistet wird und zur Sicherung des
Schulstandortes im Biet wäre Herr Korz ungeachtet des
vorliegenden Verwaltungsvorschlages jedoch bereit, den Beschluss der Gemeinde Tiefenbronn mitzutragen. Dies auch
in dem Wissen, dass die Gemeinde Neuhausen angesichts
des Verteilungsschlüssels über die Schülerzahlen den Hauptteil der finanziellen Lasten zu tragen hat und die ohnehin
schwache Ertragskraft des Verwaltungshaushalts durch den
Schuldendienst zusätzlich belastet wird. Dies könnte auch
durchaus dazu führen, dass einzelne in der Finanzplanung
enthaltene Maßnahmen verschoben werden müssen.
Im Gremium wird die von der Nachbargemeinde Tiefenbronn gewünschte Finanzierung der Gemeinschaftsschule
ausschließlich über Kredite aus den vorstehend vom Bürgermeister genannten Gründen kritisch beurteilt. Nachdem die
Nummer 23 / Seite 5
Verbandssatzung keine Kreditaufnahmen vorsieht, wird der
von der Verwaltung unterbreitete Vorschlag, die Finanzierung
über Umlagen und zumindest teilweise über Kredite vorzunehmen, als Entgegenkommen an den Verbandspartner gesehen. Die nun geäußerte Ablehnung wird deshalb als wenig
partnerschaftlich und ultimativ bewertet und daran erinnert,
dass das Vorschlagsrecht für die Beschlüsse üblicherweise
beim Verbandsvorsitzenden liegt.
Die in diesem Zusammenhang geäußerte Überlegung, den
Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zu stellen, die Frage der Finanzierung jedoch zu einem späteren
Zeitpunkt zu klären, erscheint aus Sicht des Vorsitzenden
nicht umsetzbar. Zwar muss in der Antragstellung lediglich
bestätigt werden, dass die Finanzierung gesichert ist, jedoch
hat die Gemeinde Tiefenbronn deutlich gemacht, dass sie
der Antragstellung nur unter der Voraussetzung zustimmt,
dass die anfallenden Kosten über Kredite finanziert werden.
Aus den Reihen des Gemeinderates wird geltend gemacht,
dass sich durch die Beschlussfassung der Verbandsgemeinde Tiefenbronn vom vergangenen Freitag eine neue Sachlage mit weitreichenden Konsequenzen für die Gemeinde Neuhausen ergibt, weshalb in heutiger Sitzung keine Möglichkeit
gesehen wird, abweichend vom Antrag der Verbandsverwaltung Beschlüsse zu fassen. Insoweit wird es für sinnvoll
erachtet, die Frage der Finanzierung der Gemeinschaftsschule in einer gemeinsamen Sitzung der Ratsgremien der
Verbandsgemeinden zu erörtern.
Wie schon in den Vorberatungen werden aus dem Gremium
vereinzelt auch Stimmen laut, die das Modell der Gemeinschaftsschule kritisch bewerten und es für durchaus vertretbar sehen, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten
und ggfs. im nächsten Jahr einen entsprechenden Antrag
zu stellen. In diesem Zusammenhang wird auch die Vorlage
eines Regionalkonzeptes zu dieser Schulart vermisst.
Bürgermeister Korz gibt zu bedenken, dass die Schule bei
einer Antragstellung im nächsten Jahr ggfs. Schüler verlieren
könnte, was wiederum den Schulstandort schwächen würde.
Im Hinblick auf die Sicherung des Schulstandortes hält es
der Vorsitzende deshalb für außerordentlich wichtig, dass
der Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der
Verbandsschule im Biet noch in diesem Jahr gestellt wird.
Nach ausführlicher Erörterung des Sachverhalts fasst der
Gemeinderat folgende Beschlüsse:
1. Die Verbandsvertreter der Gemeinde Neuhausen werden
beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der Vorlage der Verwaltung abzustimmen.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 14 Ja-Stimmen und 2
Gegenstimmen.
2. Die Gemeinde Tiefenbronn soll um ein gemeinsames
Gespräch der beiden Ratsgremien gebeten werden, in
dessen Rahmen die Frage der Finanzierung der Gemeinschaftsschule erörtert werden soll. Die Sitzung soll so
zeitnah erfolgen, dass die Antragsfrist zur Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule am 01.Juni gewahrt werden
kann.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 15 Ja-Stimmen und 1
Enthaltung.
Punkt 4
Vorberatung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Abwasserbeseitigung Biet“ am 21. Mai 2015
Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn Frank Kuhnle vom Ingenieurbüro Kuhnle
aus Pforzheim.
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium in kurzen Zügen die
Tagesordnung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Abwasserbeseitigung Biet“ am 21. Mai 2015, die
den Ratsmitgliedern nebst Verwaltungsbeilagen vorliegt.
Neben der Feststellung des Rechnungsergebnisses für das
Jahr 2014 ist auch die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015
vorgesehen.
Die Jahresrechnung 2014 schließt im Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit je 1.658.933.09 € und
im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je
451.725,31 €. Bei der Abrechnung der Verbandsumlagen
für das Jahr 2014 ergibt sich bei der Betriebskostenumlage
Seite 6 / Nummer 23
Mitteilungsblatt Neuhausen
eine Erstattung von 15.840,95 €, wovon auf die Gemeinde
Tiefenbronn 7.823,85 € und auf die Gemeinde Neuhausen
8.017,10 € entfallen.
Das Haushaltsvolumen 2015 liegt bei 2.205.650.-€, wovon
1.738.650.-€ auf den Verwaltungshaushalt und 467.000.-€
auf den Vermögenshaushalt entfallen. Die anteiligen Umlagen
für die Gemeinde Neuhausen betragen für die Betriebskosten 498.132,25 € und für die Zinsumlage 14.937,67 €.
In der Verbandsversammlung soll ferner über die Sanierung
des Regenüberlaufbeckens Mühlhausen, die Vergabe der
Schlammfördertechnik und das weitere Vorgehen im Hinblick
auf die Energieoptimierung mittels Schlammfaulung entschieden werden. Nachdem diese Vorhaben vom Ingenieurbüro
Kuhnle betreut werden, stellt der zur Sitzung anwesende
Herr Kuhnle diese Maßnahmen ausführlich vor.
Nach kurzer Aussprache werden die Verbandsvertreter der
Gemeinde Neuhausen beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der Vorlage der Verwaltung abzustimmen.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 15 Ja-Stimmen und 1
Enthaltung.
Punkt 5
Vorberatung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Tiefenbronn am 21. Mai 2015
Der Vorsitzende erläutert dem Gremium in kurzen Zügen die
Tagesordnung für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Tiefenbronn am 21.Mai 2015, die den
Ratsmitgliedern nebst Verwaltungsbeilagen vorliegt.
Neben der Feststellung des Rechnungsergebnisses für das
Jahr 2014 ist auch die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015
vorgesehen.
Nach dem vorliegenden Planwerk für das Jahr 2015 beträgt
das Haushaltsvolumen von 50.450.-€, das ausschließlich auf
den Verwaltungshaushalt entfällt. Die Verbandsumlage beläuft
sich auf 27.310.-€ und wird von den Verbandsgemeinden
nach den Einwohnerzahlen bzw. im Hinblick auf die Kosten
für den „Flächennutzungsplan Windenergie“ hälftig getragen.
Größte Einnahmeposition neben der Verbandsumlage ist der
Landeszuschuss nach dem Finanzausgleichsgesetz für die
Gemeindeverbindungsstraßen. Die Zuweisung an jede Gemeinde beträgt pro Kilometer 2.600.-€, somit an die Gemeinde Tiefenbronn für 3,6 km 9.360.-€ und an die Gemeinde Neuhausen für 5,3 km 13.780 €.
In der Verbandsversammlung sollen ferner die Beschlüsse
der Ratsgremien von Tiefenbronnn und Neuhausen bezüglich der Auftragsvergabe an das Stadtplanungsbüro Gerhardt
aus Karlsruhe zur Durchführung einer Gewerbeflächenbedarfsanalyse bestätigt werden.
Ohne weitere Aussprache werden die Verbandsvertreter der
Gemeinde Neuhausen einstimmig beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der Vorlage der Verwaltung abzustimmen.
Punkt 6
Vorberatung der Verbandsversammlung des
Zweckverbandes „Wasserversorgung der
Gebietsgemeinden“ am 20.Mai 2015
Bürgermeister Korz erläutert dem Gremium in kurzen Zügen
die Tagesordnung für die Verbandsversammlung am 20. Mai
2015, die den Ratsmitgliedern nebst Verwaltungsbeilagen
vorliegt.
Ausweislich des vorliegenden Jahresabschlusses 2014 erhalten die Verbandsgemeinden Erstattungen aus der Betriebskostenumlage. Diese betragen netto für die Gemeinde Neuhausen 20.001,95 €, für die Gemeinde Tiefenbronn
13.032,38 € und für die Stadt Pforzheim 5.098,50 €.
Der Wirtschaftsplan 2015 hat ein Volumen von 1.074.760.-€,
wovon 643.760.-€ auf den Erfolgsplan und 431.000.-€ auf
den Vermögensplan entfallen. Sodann erläutert der Vorsitzende dem Gremium die wichtigsten Finanzpositionen, die sich
im Erfolgsplan weitgehend an den Ansätzen des Vorjahres
orientieren.
Die Betriebskostenumlage zur Finanzierung der anderweitig
nicht gedeckten Aufwendungen beträgt 599.550.- €. Hiervon
sind von der Gemeinde Neuhausen 320.245.- €, von der
Gemeinde Tiefenbronn 199.089.- € und von der Stadt Pforzheim 80.216.- € zu erbringen.
Mittwoch, 3. Juni 2015
Im Vermögensplan sind 85.000.- € für den Neubau der Leerlaufleitung der Talwiesenquelle veranschlagt. Daneben enthält
das Zahlenwerk Ansätze für den Erwerb von Grundstücken
im Wasserschutzgebiet Würmtal (24.500.-€) und die ordentliche Tilgung von Darlehen (82.000.-€). Zur Deckung der
Ausgaben des Vermögensplans stehen die erwirtschafteten
Abschreibungen des Erfolgsplans (184.000.-€) zur Verfügung.
Der Deckungsmittelüberhang aus den Vorjahren in Höhe
von 247.000.-€ ist weitgehend (225.000.-€) für Vorhaben
gebunden.
Im Finanzplan ist für 2016 die Restfinanzierung der Erneuerung
der Druckleitung zum Hochbehälter Neuhausen (235.000.-€)
und der Leerlaufleitung in die Würm (20.000.-€) vorgesehen.
Die Erneuerung der EMSR-Technik in den Hochbehältern sowie die Sanierung von Hochbehältern werden bis zur Vorlage
eines Strukturkonzepts zurückgestellt.
Ohne weitere Aussprache werden die Verbandsvertreter der
Gemeinde Neuhausen einstimmig beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der Vorlage der Verwaltung abzustimmen.
Punkt 7
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der
Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für die
Freiwillige Feuerwehr Neuhausen Abteilung Hamberg
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 21.Okt.2014 beschlossen, das Ingenieurbüro Bechtold aus Karlsruhe mit der
Erstellung der Unterlagen zur Ausschreibung eines Mittleren Löschfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Neuhausen
Abteilung Hamberg zu beauftragen. Am 08. Nov.2014 fand
hierzu eine gemeinsame Besprechung mit dem Feuerwehrgesamtkommandanten und dem Abteilungskommandanten
Hamberg sowie weiteren Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Hamberg statt, bei dem das Beschaffungsziel
und die Definition der Ausschreibungsunterlagen erarbeitet
wurden. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Besprechung wurde nach weiterer Abstimmung und in Zusammenarbeit mit dem Kreisbrandmeister das Leistungsverzeichnis
zur Ausschreibung des Fahrzeugs erstellt.
Die Ausschreibung wurde am 16. Febr. 2015 europaweit
in das Ausschreibungsregister der EU gestellt. Insgesamt
haben acht Firmen die Angebotsunterlagen bei der Gemeinde angefordert. Bis zum Abgabeschluss am 10.April 2015
haben dann vier Firmen Angebote für die Lieferung des
Feuerwehrfahrzeugs abgegeben.
Das Ingenieurbüro Bechtold hat die eingegangenen Angebote auf der Grundlage des Pflichtenhefts ausgewertet und
einen Vergabevorschlag erarbeitet. Die Unterlagen (Anlage)
liegen dem Gemeinderat zur heutigen Sitzung vor. Nach der
Auswertung des Ingenieurbüros ist das Angebot der Firma
Ziegler Feuerwehrtechnik GmbH & Co KG aus Mudau das
wirtschaftlich günstigste Angebot.
Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, die Firma
Ziegler Feuerwehrtechnik GmbH & Co KG nach Maßgabe des vorliegenden Angebotes mit der Beschaffung des
Löschfahrzeugs für die Feuerwehr Abteilung Hamberg zum
Gesamtauftragswert von 209.808,47 € brutto zu beauftragen.
Nachdem im Haushaltsplan 2015 lediglich 190.000.-€ für die
Maßnahme veranschlagt sind, ist der Restbetrag im Nachtragsplan 2015 zu berücksichtigen.
Punkt 8
Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2013 des
Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Neuhausen
Der Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebes der
Gemeinde Neuhausen für das Wirtschaftsjahr 2013 liegt den
Mitgliedern des Gemeinderates vor.
Nach der vorliegenden Erfolgsrechnung ist im Jahr 2013 im
Bereich des Wasserversorgungsbetriebes ein Verlust in Höhe
von 147.083,54 € entstanden.
Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2012 haben sich nach
den Ausführungen von Gemeindekämmerer Schuler folgende
wesentlichen Änderungen ergeben:
Mindereinnahmen ergeben sich beim Wasserverkauf (./.
9.653,02 €) und bei der Auflösung von Hausanschlusskostenrückersätzen (./. 655,70 €). Mehreinnahmen sind bei den
Erlösen aus Bauwasserhausanschlüssen bzw. im Bereich von
Mittwoch, 3. Juni 2015
Mitteilungsblatt Neuhausen
Hauswasseranschlussreparaturen (+ 2.766,06 €) sowie bei
den Erträgen aus der Auflösung von Wasserversorgungsbeiträgen (+ 3.555,20 €) ausgewiesen. Die Gesamterlöse haben
sich gegenüber dem Jahr 2012 bei unverändertem Wasserpreis um 3.987,46 € verringert.
Mehrausgaben sind aufgrund der gegenüber dem Vorjahr
von 20 auf 26 gestiegenen Anzahl von Rohrbrüchen bei der
Unterhaltung der Verteilungsanlagen (+ 32.151,18 €), bedingt
durch den stärkeren Einsatz des Wassermeisters beim Aufwand für den Einsatz des Bauhofs (+ 22.253,64 €), durch
die Erhöhung des Kassenvorgriffs 2013 beim Zinsaufwand
(+ 3.179,89 €) und bei den Kosten für den Wasserbezug (+
14.924,89 €).
Die verkaufte Wassermenge betrug 241.995 cbm und ist somit gegenüber dem Vorjahr (246.481 cbm) leicht gesunken.
Deutlich angestiegen ist jedoch mit 14,89 % die Quote beim
Wasserverlust, die im Vorjahr noch 9,61 % betrug.
Der Wasserverbrauch ist mit 46.350 l pro Einwohner gegenüber dem Vorjahr (46.877 l) weitgehend konstant geblieben.
In der sich anschließenden Beratung wird das vorliegende
Ergebnis im Gremium als wenig erfreulich bewertet. Es wird
darauf hingewiesen, dass der Wasserversorgungsbetrieb der
Gemeinde seit dem Jahr 2007 kein positives Ergebnis mehr
verzeichnen kann, wobei der Verlust 2013 mit 147.083,54 €
einen ähnlich hohen Betrag wie im Jahr 1999 (rd. 145.000.€) aufweist. Dies wird insbesondere auch auf den außerordentlich hohen Wasserverlust zurückgeführt, weshalb die
Bitte an die Verwaltung und den Bauhof ausgesprochen
wird, darauf zu achten, dass dieser so gering wie möglich
gehalten wird.
Gemeindekämmerer Schuler führt hierzu aus, dass der Bauhof in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Pforzheim
bemüht ist, den Wasserverlust, der sich mit einer Quote von
10% im Landesdurchschnitt befindet, zu minimieren und
Leckstellen zeitnah zu orten und zu reparieren. In diesem
Zusammenhang wird aus den Reihen der Ratsmitglieder daran erinnert, dass insbesondere im Bereich des Freizeitwellenbades in Schellbronn erhebliche Wasserverluste auftreten,
weshalb in diesem Bereich Investitionen im Leitungsnetz
vorgenommen werden sollten.
Ohne weitere Aussprache stellt der Gemeinderat sodann den
von der Verwaltung vorgelegten Abschluss des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Neuhausen für das Jahr
2013 fest.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 15 Ja-Stimmen und 1
Enthaltung.
Punkt 9
Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung
für die Kinderbetreuung 2015
Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) werden die Kommunen mit der Steuerung und Planung eines
bedarfsgerechten Angebotes der Kinderbetreuung vor Ort
beauftragt. Die Gemeinden haben jährlich den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den Ausbauzustand festzustellen.
Im Rahmen der Sitzung des Jugend-, Schul- und Sozialausschusses am 05. Mai 2015 findet hierzu ein Informationsaustausch u.a. mit Elternvertretern, den Leitungen der
Kindertageseinrichtungen und den Tagesmüttern statt. Das
Ergebnis der von der Verwaltung durchgeführten Umfrage
zum künftigen Betreuungsbedarf für Kinder in der Gemeinde
Neuhausen sowie der Erhebungsbogen zur Ermittlung des
notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr
2015 liegt den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vor.
Entsprechend der Vorgehensweise in den vergangenen Jahren schlägt die Verwaltung vor, den Waldkindergarten Wurzelkinder in die Bedarfsplanung 2015 aufzunehmen. Dadurch
erhält dieser gemäß § 8 Abs. 2 KiTaG von der Gemeinde
einen Zuschuss in Höhe von 63%. Bezüglich des vom Gemeinderat beschlossenen höheren Zuschusses wird derzeit
der Vertragsentwurf erarbeitet. Der Waldkindergarten Wurzelkinder bietet verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) als Betriebsart
an und kann laut Betriebserlaubnis 20 Kinder im Alter von
3 – 6 Jahren aufnehmen.
Die Pflegepersonen (Kindertagesmütter: Frau Tanja Hebenstiel aus Schellbronn, Frau Jutta Trautz aus Hamberg und
Nummer 23 / Seite 7
Frau Uta Riedel aus Steinegg) bieten in der Gemeinde ebenfalls Kindertagespflegeplätze an. Auch diese Plätze sollen in
die Bedarfsplanung aufgenommen werden.
Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig
folgende Beschlüsse:
1. Der „Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2015“ wird - wie von der
Verwaltung vorgelegt - zugestimmt.
2. Der Waldkindergarten Wurzelkinder in Hamberg wird
in die Bedarfsplanung 2014 aufgenommen und erhält
gemäß § 8 Abs. 2 KiTaG einen Zuschuss von 63%.
Bezüglich des erhöhten Zuschusses für den Waldkindergarten wird auf den Beschluss des Gemeinderates vom
12.Dez.2014 verwiesen.
3. Ebenso werden die Pflegepersonen (Kindertagesmütter)
in Hamberg, Schellbronn und Steinegg in die Bedarfsplanung 2015 aufgenommen.
Punkt 10
Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung
der Firma TÜV SÜD Industrie Service GmbH zur Erstellung
eines Mobilfunk-Immissionskatasters für die
Gemeinde Neuhausen
Nach den Ausführungen des Vorsitzenden ist in der Gemeinde Neuhausen die flächendeckende, qualitative Versorgung des Mobilfunknetzes sehr unterschiedlich. So wird aus
der Bürgerschaft immer wieder die unzureichende Netzabdeckung u.a. im Ortsteil Schellbronn bemängelt. Der Bauausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung am 11.März
2014 mit dieser Thematik beschäftigt. Das Gremium hatte
sich hierbei dafür ausgesprochen, in dieser Angelegenheit
Kontakt mit den Mobilfunkbetreibern aufzunehmen und ggfs.
außer Ort liegende, erschließungstechnisch geeignete Standorte zur Aufstellung gemeinsamer Funkmasten zu finden.
Kurze Zeit danach hatte sich in der Gemeinde eine Bürgerinitiative gegen einen neuen Senderstandort in Schellbronn
gebildet, die auch eine entsprechende Unterschriftenaktion durchgeführt hat. Darüber hinaus fand im Sportheim
in Neuhausen ein Vortrag zum Thema „Mobilfunkmast –
Schellbronn“ statt.
Zwischenzeitlich hat sich die Verwaltung mit der Firma TÜV
SÜD Industrie Service GmbH in München in Verbindung
gesetzt, um zu klären, wie mit dem Thema Mobilfunk in
der Gemeinde umgegangen werden soll. Der TÜV SÜD hat
nun ein Angebot zur Erstellung eines Mobilfunk-Immissionskatasters für die Gemeinde Neuhausen übersandt, das den
Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vorliegt. In einer ersten Phase wird eine fundierte Bewertung der bestehenden
Mobilfunksituation im Gemeindegebiet vorgenommen. Diese
setzt sich zusammen aus der Bewertung der bestehenden
Standorte, der Messung der Mobilfunkimmissonen und einer
flächigen Berechnung der Mobilfunkimmissionen in einem
Kataster. Die voraussichtlichen Kosten hierfür belaufen sich
auf rd. 12.000.-€ brutto. Als Erweiterung kann in einer zweiten Phase ein Mobilfunkstandortkonzept für das gesamte
Gemeindegebiet erstellt werden.
Im Gremium wird die Erstellung eines Mobilfunk-Immissionskatasters für sinnvoll erachtet. Dies insbesondere auch
im Hinblick auf die Vorbehalte in der Bevölkerung gegen
die Aufstellung neuer Mobilfunkmasten. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass in den zurückliegenden
Jahren immer wieder über das schlechte Mobilfunknetz im
Ortsteil Schellbronn geklagt wurde, zur Lösung des Problems jedoch entsprechende technische Einrichtungen erforderlich sind.
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, die Firma
TÜV SÜD Industrie Service GmbH aus München auf der
Grundlage des vorliegenden Angebotes mit der Erstellung eines Mobilfunk-Immissionskatasters (Phase I) zu beauftragen.
Punkt 11
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von
Geldspenden an die Gemeinde Neuhausen
Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung sind seit 01.Jan.2006
die Annahmen von Spenden an die Gemeinde Neuhausen
im Einzelfall durch den Gemeinderat zu beschließen.
Seite 8 / Nummer 23
Mitteilungsblatt Neuhausen
Die Gemeinde Neuhausen hat folgende Geldspende erhalten:
Spender
Betrag
Verwendungszweck
VR Bank im Enzkreis
3.000,00 € Kindergarten
Hauptstraße 37
Steinegg
5219 Niefern-Öschelbronn
Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spende (Anschaffung eines Spielmobils für Kinder)
einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht der Spenderin den
Dank der Gemeinde aus.
Punkt 12
Beratung und Beschlussfassung über die Entwurfsplanung
und Kostenberechnung zur Umgestaltung der
Außenanlage des Kindergartens Steinegg
Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Landschaftsarchitekt Dietmar Klenske aus Tiefenbronn.
In seiner Sitzung am 21. April 2015 hatte der Bauausschuss
eine Ortsbesichtigung im Kindergarten Steinegg durchgeführt, in deren Rahmen Landschaftsarchitekt Klenske die
von ihm erarbeitete Entwurfsplanung mit Kostenschätzung
zur Umgestaltung der Außenanlage des Kindergartens Steinegg ausführlich vorgestellt hat. Die Gesamtkosten für die
Maßnahme belaufen sich nunmehr auf rd. 122.000.-€ brutto.
Der Ausschuss hat mehrheitlich die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, der vorliegenden Entwurfsplanung
vom 19.03.2015/13.04.2015 mit Kostenberechnung vom
13.04.2015 zuzustimmen. Nachdem im Vermögenshaushalt
2015 für die Maßnahme lediglich Ausgabemittel in Höhe von
112.000.-€ veranschlagt sind, wären die voraussichtlichen
Mehrausgaben im Nachtragshaushalt 2015 zu finanzieren.
Aus den Reihen der Ratsmitglieder wird angesichts der sich nun
gegenüber dem Haushaltsansatz ergebenden Mehrausgaben die
Überlegung ausgesprochen, die Kosten für die Umgestaltung der
Außenanlage des Kindergartens Steinegg auf den im Haushaltsplan veranschlagten Betrag von 112.000.-€ brutto zu deckeln.
Landschaftsarchitekt Klenske merkt hierzu an, dass die Mehrkosten vor allem darauf zurückzuführen sind, dass zusätzliche
Spielgeräte angeschafft bzw. unter Sicherheitsaspekten vorhandene, ältere Spielgeräte ausgetauscht werden sollen. Darüber hinaus soll auch der U2-Bereich vergrößert werden. Einsparungen
könnten durch den Kauf qualitativ weniger hochwertiger Spielgeräte oder gar den Verzicht auf einzelne Geräte erzielt werden.
Der Vorsitzende bewertet die vorliegende Planung als ausgewogen und schlüssig und gibt zu bedenken, dass die
Kosten nicht nur den hochwertigen und haltbaren Spielgeräten sondern auch der Topographie des Geländes, das eine
Hanglage aufweist, geschuldet sind.
Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat mit 13
Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen der vorliegenden Entwurfsplanung vom 19.03.2015/13.04.2015 mit
Kostenberechnung vom 13.04.2015 zu. Die voraussichtlichen
Mehrkosten sollen im Nachtragsplan 2015 finanziert werden.
Punkt 13
Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Themen vor.
Protokoll von der öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates am 12. Mai 2015
Punkt 1
Fragen der Zuhörer
Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.
Punkt 2
Bekanntgaben
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Themen vor.
Punkt 3
Schulverband Neuhausen –
Nochmalige Vorberatung und Beschlussfassung zu der Verbandsversammlung am 13.Mai 2015 zum Thema „Einrichtung einer Gemeinschaftsschule“
Zum Sachverhalt führt der Vorsitzende aus, dass der Gemeinderat Tiefenbronn am 24.April 2015 und der Gemeinderat Neuhausen am 28.April 2015 auf der Grundlage der
Mittwoch, 3. Juni 2015
Vorlage der Verbandsverwaltung vom 14.April 2015 beschlossen haben, zum Schuljahresbeginn 2016/2017 an der
Verbandsschule im Biet eine Gemeinschaftsschule nach § 8a
Schulgesetz Baden-Württemberg einzurichten und den entsprechenden Antrag zum Antragstermin 01.Juni 2015 beim
Staatlichen Schulamt Pforzheim zu stellen.
Entgegen der Vorlage der Verbandsverwaltung hat der Gemeinderat Tiefenbronn folgenden zusätzlichen Beschluss gefasst:
„Die Finanzierung der in der Kostenaufstellung genannten
Maßnahmen erfolgt über eine volle Kreditfinanzierung, deren
jährliche Zins- und Tilgungsleistungen umlagefinanziert nach
den Schülerzahlen des Vorjahres zwischen den Gemeinden
Neuhausen und Tiefenbronn verrechnet werden.
Die Verbandsverwaltung hat bereits in ihrer o.g. Vorlage eine
Kostenaufteilung nach § 12 Abs. 2 Ziff. b der Schulverbandssatzung erstellt. Danach werden die Kosten für die geplanten Investitionen nach der Zahl der Schüler am Stichtag
der allgemeinen Schulstatistik des vorangegangenen Jahres
auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Die Finanzierung soll
über Kapitalumlagen der beiden Verbandsgemeinden und
Kreditaufnahmen erfolgen. Wie im beschlossenen und bestätigten Haushaltsplan 2015 des Schulverbandes – Investitionsprogramm 2015 Seite 42 - dargestellt, sind in den Jahren
2019 ff. Kredite in Höhe von 1.000.000.-€ angesetzt. Die
Verwaltung hält dieses Finanzierungskonzept auch weiterhin
für ausgewogen und nachhaltig. Es stellt bereits einen Kompromissvorschlag zu der gültigen satzungskonformen Praxis
der reinen Umlagefinanzierung ohne Kredit dar. Der Schulverband war bis dato schuldenfrei und wurde ausschließlich
über die Umlagen der beiden Verbandsgemeinden finanziert.
Da zwischen den beiden Verbandsgemeinden kein Konsens
bezüglich der Finanzierung besteht, hat der Gemeinderat
Neuhausen angeregt, kurzfristig eine gemeinsame Sitzung
der Ratsgremien von Tiefenbronn und Neuhausen einzuberufen. Die Gemeinde Tiefenbronn sah jedoch keine Notwendigkeit zu einer gemeinsamen Gemeinderatssitzung, stattdessen
wurde ein Gespräch zusammen mit den Fraktionsvertretern der beiden Gremien vorgeschlagen. Von Seiten des
Verbandsmitgliedes Tiefenbronn erfolgte der Hinweis, dass
der Beschluss des Gemeinderates Tiefenbronn zur Finanzierungsfrage einstimmig war und nicht zur Diskussion steht.
Der Gemeinderat Neuhausen hat am 04.Mai 2015 über die
weitere Vorgehensweise vorberaten. Nach kontroverser Diskussion und trotz zahlreicher Bedenken hat sich das Ratsgremium dennoch mehrheitlich dafür ausgesprochen, den
Gegenvorschlag der Gemeinde Tiefenbronn zur Finanzierung
anzunehmen, um das Zukunftsprojekt Gemeinschaftsschule
an der Verbandsschule im Biet nicht noch auf der Zielgeraden zur Antragsstellung am 01.Juni 2015 scheitern zu
lassen.
In diesem Zusammenhang weist Bürgermeister Korz darauf
hin, dass eine Änderung der Satzung des Schulverbandes
notwendig ist.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet wie folgt:
Zu dem bereits gefassten Beschluss des Gemeinderates
Neuhausen vom 28.April 2015 wird vorgeschlagen, die
gemeindlichen Vertreter in der Verbandsversammlung am
13.Mai 2015 zur beauftragen, abweichend zur Vorlage der
Verbandsverwaltung vom 14.April 2015 nachfolgendes zur
Finanzierung zu beschließen:
- Die Finanzierung der in der Kostenaufstellung genannten
Maßnahmen erfolgt über eine volle Kreditfinanzierung, deren jährliche Zins- und Tilgungsleistungen umlagefinanziert
nach den Schülerzahlen des Vorjahres zwischen den Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn verrechnet werden.
In der sich anschließenden Beratung wird aus der Mitte des
Gemeinderates nochmals Befremden über das wenig partnerschaftliche Verhalten der Verbandsgemeinde Tiefenbronn
in dieser Angelegenheit zum Ausdruck gebracht. Hierbei wird
deutliche Kritik an dem Umstand geäußert, dass die Gemeinde Neuhausen mit dem Hinweis, dass der in Tiefenbronn gefasste Beschluss zur Finanzierung der Gemeinschaftsschule
nicht zur Diskussion steht, zu dem nun vorstehend von
der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss gedrängt wird.
In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass das
Vorschlagsrecht für die Beschlüsse üblicherweise beim Ver-
Mittwoch, 3. Juni 2015
Mitteilungsblatt Neuhausen
bandsvorsitzenden liegt. Verärgerung wird auch darüber zum
Ausdruck gebracht, dass der von Seiten des Gemeinderates
Neuhausen ausgesprochene Wunsch nach einer gemeinsamen Sitzung der beiden Ratsgremien abgelehnt wurde.
Auch im Hinblick auf die künftige Zusammenarbeit in den
anderen gemeinsamen Verbänden wird die Vorgehensweise der Gemeinde Tiefenbronn kritisch bewertet und die
Auffassung vertreten, dass hierdurch die über Jahrzehnte
andauernde vertrauensvolle interkommunale Zusammenarbeit
in Frage gestellt wird.
Aus den genannten Gründen wird aus den Reihen der Ratsmitglieder beantragt, den vorstehend aufgeführten Verwaltungsantrag zur Finanzierung der Gemeinschaftsschule um
folgenden Zusatz (kursiv) zu ergänzen:
„ Um den gemeinsamen Antrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule nach „§ 8a Schulgesetz“ zum 01.Juni 2015 nicht
zu gefährden, wird der ultimativen Forderung des Verbandsmitglieds Tiefenbronn des Schulverbandes Neuhausen entgegen
der derzeit gültigen Verbandssatzung (§ 12) beschlossen, die
anfallenden Kosten zur Errichtung der Gemeinschaftsschule wie
folgt zu finanzieren:
- Die Finanzierung der in der Kostenaufstellung genannten
Maßnahmen erfolgt über eine volle Kreditfinanzierung, deren jährliche Zins- und Tilgungsleistungen umlagefinanziert
nach den Schülerzahlen des Vorjahres zwischen den Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn verrechnet werden.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine Aufnahme des
vorgeschlagenen, kursiv gedruckten Zusatzes als Bestandteil
der Beschlussfassung nicht sinnvoll erscheint, weil zu befürchten ist, dass die Verbandsvertreter von Tiefenbronn dieser von
ihrer Beauftragung abweichenden Formulierung nicht zustimmen können. Somit besteht die Gefahr, dass der Beschluss,
zum Schuljahresbeginn 2016/2017 an der Verbandsschule im
Biet eine Gemeinschaftsschule nach § 8a Schulgesetz BadenWürttemberg einzurichten und den entsprechenden Antrag
zum Antragstermin 01.Juni 2015 beim Staatlichen Schulamt
Pforzheim zu stellen, keine ausreichende Mehrheit findet.
Herr Korz merkt hierzu an, dass die heute vorgetragene
Kritik am Verhalten der Gemeinde Tiefenbronn bereits in der
Verwaltungsbeilage zur heutigen Sitzung Ausdruck gefunden
hat und darüber hinaus – ohne dies mit der Beschlussfassung zu verknüpfen – die Möglichkeit besteht, in der morgigen Verbandsversammlung entsprechende Stellungnahmen
abzugeben. Der Vorsitzende bittet nochmals darum,
das Zukunftsprojekt Gemeinschaftsschule an der Verbandsschule im Biet nicht noch auf der Zielgeraden zur Antragsstellung am 01.Juni 2015 scheitern zu lassen.
Nach ausführlicher Erörterung des Sachverhalts kommt zunächst der weitergehende, aus der Mitte des Gemeinderates
gestellte Antrag zur Abstimmung, den vorstehend aufgeführten Verwaltungsantrag zur Finanzierung der Gemeinschaftsschule um folgenden Zusatz (kursiv) zu ergänzen:
Zu dem bereits gefassten Beschluss des Gemeinderates
Neuhausen vom 28.April 2015 wird vorgeschlagen, die
gemeindlichen Vertreter in der Verbandsversammlung am
13.Mai 2015 zur beauftragen, abweichend zur Vorlage der
Verbandsverwaltung vom 14.April 2015 nachfolgendes zur
Finanzierung zu beschließen:
„ Um den gemeinsamen Antrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule nach „§ 8a Schulgesetz“ zum 01.Juni 2015 nicht
zu gefährden, wird der ultimativen Forderung des Verbandsmitglieds Tiefenbronn des Schulverbandes Neuhausen entgegen
der derzeit gültigen Verbandssatzung (§ 12) beschlossen, die
anfallenden Kosten zur Errichtung der Gemeinschaftsschule wie
folgt zu finanzieren:
Die Finanzierung der in der Kostenaufstellung genannten
Maßnahmen erfolgt über eine volle Kreditfinanzierung, deren
jährliche Zins- und Tilgungsleistungen umlagefinanziert nach
den Schülerzahlen des Vorjahres zwischen den Gemeinden
Neuhausen und Tiefenbronn verrechnet werden.
Diesem Antrag stimmt der Gemeinderat mit 6 Ja-Stimmen, 5
Gegenstimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich zu.
Punkt 4
Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Themen vor.
Nummer 23 / Seite 9
Protokoll von der öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates am 19. Mai 2015
Punkt 1
Fragen der Zuhörer
Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.
Punkt 2
Bekanntgaben
1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.April 2015
Der Vorsitzende teilt mit, dass in der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.April 2015 keine Beschlüsse
gefasst wurden, die der Öffentlichkeit bekannt zu geben sind.
2. Sitzung des Schulverbandes am 13.Mai 2015
Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass die Verbandsvertreter
der Gemeinde Neuhausen in der Sitzung des Schulverbandes am 13.Mai 2015 gemäß den Vorgaben des Gemeinderates aus der Vorberatung am 12.Mai 2015 abgestimmt haben. Die Verbandsverwaltung wird nun fristgerecht bis zum
01.Juni 2015 beim Oberschulamt den Antrag auf Einrichtung
einer Gemeinschaftsschule für die Klassen 5 bis 10 an der
Verbandsschule im Biet zum Schuljahr 2016/2017 einreichen.
Punkt 3
Verleihung der Ehrenstele mit Nadel des Gemeindetags Baden-Württemberg an die Ratsmitglieder Reinhold Auer und
Günter Holzhauer
Bürgermeister Korz ehrt in der heutigen Sitzung die Ratsmitglieder Reinhold Auer und Günter Holzhauer für 40 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen.
Für ihre Dienste um Bürger und Gemeinde verleiht der Vorsitzende Herrn Auer und Herrn Holzhauer die Ehrenstele mit
Nadel des Gemeindetags Baden-Württemberg und spricht
ihnen den Dank und die Anerkennung der Bürgerschaft aus.
Punkt 4
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines
Kindergartenvertrages mit dem Verein Waldkindergarten
Wurzelkinder e.V.
In seiner Sitzung am 12.Dezember 2014 hatte der Gemeinderat
beschlossen, dass der Waldkindergarten Wurzelkinder e.V. den
nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 KiTaG jährlichen gesetzlichen
Mindestzuschuss in Höhe von 63% der Betriebskosten erhält. Darüber hinaus hatte das Gremium den Beschluss gefasst, dass die
Gemeinde dem Verein gemäß § 8 Abs. 5 KiTaG zusätzlich eine
jährliche Förderung in Höhe von 50% der nach Abzug des Mindestzuschusses nach § 8 Abs. 2 KiTaG, der Elternbeiträge und
der sonstige Einnahmen (insbesondere Spenden, Zuwendungen/
Zuschüsse von Dritten) verbleibenden nicht gedeckten Betriebsausgaben gewährt. Mitgliedsbeiträge und Erlöse aus Veranstaltungen sind bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen. Die Details
sollten in einem noch abzuschließenden Vertrag geregelt werden.
Dem hierzu von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem
Verein Waldkindergarten Wurzelkinder e.V. erarbeiteten und
zur heutigen Sitzung vorliegenden Vertragsentwurf, der zum
01.Jan.2016 Inkrafttreten soll, stimmt der Gemeinderat einstimmig zu. Die Zustimmung erfolgt mit Maßgabe, dass im
Vertragstext die Bezeichnung „bürgerliche Gemeinde“ durch
den Begriff „Gemeinde“ ersetzt wird.
Punkt 5
Verschiedenes
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Themen vor.
Enzkreis
Öffentliche Bekanntmachung
des Landratsamtes Enzkreis
Weitere Presseinfos und Veranstaltungen des Landratsamtes Enzkreis finden Sie unter
www.enzkreis.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles
Seite 10 / Nummer 23
Mitteilungsblatt Neuhausen
„Mobilität der Zukunft“
Schulterschluss von Landratsamt, ebz und Hochschule
Pforzheim
„Mobilität der Zukunft“ – so lautete der Titel eines Vortrages von Prof. Dr. Guy Fournier von der Abteilung Technik
der Hochschule Pforzheim, der dieser Tage die jährliche
Vortragsreihe „Bauen und Energie“ im Energie- und Bauberatungszentrum Pforzheim (ebz) beendete. Prof. Fournier
beschäftigt sich schon seit über zehn Jahren mit dem Thema Mobilität; ein Forschungsschwerpunkt ist die nachhaltige
Mobilität, auch im internationalen Vergleich. Er selbst fährt
täglich die Strecke von seinem Wohnort Darmstadt nach
Pforzheim im Elektroauto.
Der Experte sieht einen Wandel hin zu einer „postfossilen“
Mobilität - mit kohlenstoffarmen und energieeffizienten Antrieben und neuen Mobilitätsdienstleistungen. „Intermodale
Mobilität“ ist für ihn das Stichwort und gleichzeitig Zukunftsvision: Mit möglichst nur einer Karte soll der Bürger, wie beispielsweise in La Rochelle in Frankreich bereits praktiziert,
Bus und Bahn fahren, ein E-Auto oder E-Bike mieten und
aufladen können. Die Buchung erfolgt über das Smartphone.
„Bis dahin ist es sicher noch ein längerer Weg“, so Prof. Dr.
Fournier, „aber die technische Entwicklung geht eindeutig in
diese Richtung.“ Von allen Antriebstechniken schneide der
Elektroantrieb am besten ab. Er sei, wenn Ökostrom getankt
wird, sowohl im Hinblick auf die benötigte Energie also auch
im Hinblick auf die CO2 Emissionen am effizientesten. Ein
E-Motor schaffe bis zu 1 Million Kilometer.
Die Reichweite der E-Autos nehme ferner kontinuierlich zu;
Fournier rechnet damit, dass schon in zwei Jahren Reichweiten von bis zu 400 Kilometern möglich sind. Weltweit werde
sehr viel Geld in die Forschung von Batterien gesteckt. Die
Technik eines E-Autos ist wesentlich einfacher als die eines
herkömmlichen Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor, von daher
prognostiziert der Experte auch in wenigen Jahren günstigere Preise.
Gleichzeitig erkennt Prof. Fournier auch in manchen Ländern
wie beispielsweise Japan den Trend zur Demotorisierung,
dort werden andere Mobilitätsmodelle bevorzugt. „Auch hierzulande sank die Zahl der 18- bis 29-Jährigen, die kein
eigenes Auto besitzen, innerhalb von einigen Jahren um 40
Prozent. In dieser Generation spielt das Umweltbewusstsein
eine größere Rolle, und andere Statussymbole sind wichtiger. Man ist mobil, aber auch flexibler und kreativer“, so
Fournier.
Nach seinen Worten boomen auch Car-Sharing und Mitfahrzentralen. Es gebe zum Beispiel Angebote, bei denen man
nicht nur eine bestimmte Strecke buchen könne, sondern
auch, wie viel man während der Fahrt reden möchte. Im
Anschluss würden die Mitfahrgelegenheiten bewertet und
gerankt.
Die Zukunft der Mobilität liegt für Fournier in Fahrzeugen,
die leise sind, emissionsarm, einen hohen Wirkungsgrad aufweisen und in einer intelligenten Nutzungsform mit anderen
Mobilitätsdienstleistungen (Carsharing, Carpooling, aber auch
verknüpft mit Fahrrad oder Zug) betrieben werden. „Nach
über 100 Jahren Entwicklungsgeschichte des Verbrennungsmotors zeichnet sich eine technologische Zeitenwende ab“,
ist sich Fournier sicher.
Auch das Landratsamt Enzkreis und die Stadtwerke Pforzheim setzen auf neue Antriebstechniken und planen, in einem
ersten Schritt deren Einsatz weiter auszubauen. „Zusammen
mit der Hochschule Pforzheim haben wir ein Konzept zur
weiteren Optimierung unseres Fuhrparks erarbeitet“, berichtet die Klimaschutzbeauftragte des Enzkreises, Edith Marqués Berger. „Es erhebt den spezifischen Bedarf im Landratsamt Enzkreis und macht Verbesserungsvorschläge, auch
im Hinblick auf neue Antriebstechniken.“
Wie die Auswertung der Daten gezeigt habe, seien 83 Prozent der Dienstfahrten beim Kreis Kurzstrecken, die schon
heute mit einem E-Auto zurückgelegt werden könnten. „Falls
wir das neue Konzept konsequent umsetzen, was wir natürlich vorhaben, können in absehbarer Zeit 50 Prozent der
Emissionen eingespart werden, ohne dass wir Einschränkungen hinnehmen müssen.“ Die „E-Flotte“ des Enzkreises
Mittwoch, 3. Juni 2015
besteht zurzeit aus drei reinen Elektrofahrzeugen, zwei Hybridfahrzeugen sowie mehreren E-Bikes und E-Rollern. Der
Enzkreis wurde vor zwei Jahren für seine Aktivitäten im
Klimaschutz als einer der ersten Kreise in Europa mit dem
„European Energy Award“ (eea) in Gold ausgezeichnet. (enz)
In der ersten Juniwoche im Enzkreis-Pavillon
auf der Gartenschau: Umweltamt mit wahrem
"Aktionsfeuerwerk“
Ein wahres „Aktionsfeuerwerk“ bietet das Umweltamt des
Enzkreises in der ersten Juniwoche auf der Gartenschau in
Mühlacker: Am Mittwoch, 3. Juni, und am Samstag, 6. Juni,
können Besucher jeweils den ganzen Tag über direkt neben
dem Enzkreis-Pavillon zusammen mit Experten den Schallpegel von Rasenmähern und anderen Geräten messen. Am
Samstag, 6. Juni, steht um 11 und um 14 Uhr eine Tai-ChiVorführung, die auch zum Mitmachen einlädt, auf der Wiese
neben dem Spielplatz auf dem Plan.
Ein „rollendes Labor“ wartet am Sonntag, 7. Juni, ebenfalls
neben dem Pavillon auf große und kleine Forscher: Sie können im Ökomobil die Wasserqualität bestimmen und zahlreiche Kleinstlebewesen im Wasser untersuchen.
Um das Thema Wasser geht es auch bei den Gewässerführungen an der Enz, die das Umweltamt am 2. Juni um 11
Uhr, am 3. Juni um 14 Uhr, vom 4. bis 7. Juni jeweils um
11 und 14 Uhr, am 5. Juni um 14 Uhr (Führung für Familien) und am 8. Juni um 11 Uhr anbietet. Dabei möchten
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes nicht
nur die bloßen Fakten vermitteln, sondern die Zuhörer für
Wasser und Gewässer regelrecht begeistern. Treffpunkt ist
jeweils an der Wasserkraftanlage der Stadtwerke Mühlacker.
Festes Schuhwerk ist von Vorteil.
Die ganze erste Juniwoche über (vom 2. bis 8. jeweils von 9
bis 18 Uhr) können Kinder im Enzkreis-Pavillon beim Basteln
mit Gesteinsmehl die Geologie des Enzkreises kennenlernen.
„Ist meine Haut am Arbeitsplatz und im Alltag ausreichend
gegen Chemikalien geschützt?“ Diese Frage lässt sich an
einem Derma-Check-Gerät beantworten; damit kann man
auch den eigenen Hauttyp bestimmen.
Ebenfalls die ganze Woche über wird das Umweltamt im
Pavillon an einem Multimedia-Infostand, dem so genannten
„LärmPunkt“, Lärm hör- und auch sichtbar machen und zeigen, wie Schall entsteht, wie er sich ausbreitet und mindern
lässt.
Umrahmt werden all diese Aktionen von einer großen Ausstellung unter dem Titel „Umweltschutz konkret“, bei der
es in Wort und Bild viele interessante Informationen beispielsweise über Hochwasserschutz, Erdwärme und FlussRenaturierung gibt.
(enz)
Berufsschüler aus Mühlacker schnuppern in
Neuhausen Arbeitsluft
Berufsschüler aus Mühlacker schnupperten in Neuhausen bei
der Firma PLM Arbeitsluft. Das Bild zeigt die Jugendlichen
mit (von rechts) Zerspanungsmechaniker Dmitri Batz, PLMGeschäftsführer Patrick Lamprecht-Ramsperger und Zerspanungsmechaniker Jim Schott. (enz)
Mittwoch, 3. Juni 2015
Mitteilungsblatt Neuhausen
17 Berufsschüler der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule in
Mühlacker, alle Zerspanungsmechaniker im dritten Ausbildungsjahr, besuchten dieser Tage die Metallverarbeitungsfirma PLM GmbH in Neuhausen. Begrüßt wurden sie dort
von den beiden Auszubildenden Dmitrí Batz und Jim Schott.
Nach Informationen über die Geschichte und Entwicklung
der Firma stand eine sehr aufschlussreiche Führung durch
den Betrieb auf dem Programm: Alle Arbeitsstationen vom
5-Achs-Fräsen über das Drahterodieren bis zum Laserschneiden wurden vorgestellt.
Besonders beeindruckend fanden die Berufsschüler die Erfahrungen in der Bearbeitung von Hartmetallen und anderen
Sondermetallen. Für sie war der Firmenbesuch eine Ergänzung und Bereicherung des Unterrichts in der Berufsschule.
Dafür dankten die Jugendlichen PLM-Geschäftsführer Patrick
Lamprecht-Ramsperger herzlich, der es sich nicht nehmen
ließ, sich zum Abschluss gemeinsam mit den Gästen vor
dem Firmeneingang „ablichten“ zu lassen. (enz)
Am 6. und 7. Juni im Forstpavillon auf der Gartenschau
Mühlacker:
Jägervereinigung präsentiert sich mit tollen
Aktionen
Am Samstag, 6. Juni, und Sonntag, 7. Juni, präsentiert
sich von jeweils 10 bis 18 Uhr die Jägervereinigung Enzkreis/Pforzheim e.V. im Forstpavillon auf der Gartenschau in
Mühlacker. Unter dem Titel „Lernort Natur“ sind an beiden
Tagen ein tolles Kinderprogramm und viele Schautafeln und
Informationen rund um die Themen Wild, Jagd und Natur
geboten. Ein großes Tier-Diorama zeigt zudem die heimischen Wildarten. Wer möchte, kann auch einmal Gehörne,
Schwarten und Felle anfassen oder den Hochsitz beziehungsweise die Bastelecke „erobern“.
Am Samstag lassen außerdem ab 10 Uhr die Jagdhornbläser ihre imposanten Instrumente erklingen; um 13 Uhr
werden sie von den Bläsern Mühlacker abgelöst. Am selben
Tag ist beim Forstpavillon auch ein Falkner mit seinen Tieren
anzutreffen. Ab 12:30 Uhr ist eine Hundevorführung geplant;
im Anschluss spielen noch einmal die Jagdhornbläser.
Im Forstpavillon, der auch den Namen „Eichenreich“ trägt,
präsentieren das Forstamt des Enzkreises und der Landesbetrieb ForstBW darüber hinaus Wissenswertes und Spannendes zu den heimischen Wäldern, vor allem zur Eiche, die
rund um Mühlacker weit verbreitet ist. (enz)
Nummer 23 / Seite 11
Abfahrt ist um 8 Uhr in Mühlacker und um 8:20 Uhr am
P+M-Parkplatz der Autobahnausfahrt Pforzheim-Nord, Rückkehr gegen 20.15 Uhr. Verbindliche Anmeldungen nimmt das
Landwirtschaftsamt bis 15. Juni entgegen unter 07231 3081800.(enz)
Aus den Ortsteilen
ORTSTEIL HAMBERG
Geburtstage
Wir gratulieren:
am 4. Juni
Herrn Peter Heß, Hauptstr. 20, zum 72. Geburtstag
am 8. Juni
Frau Eva Mühlthaler, Mozartstr. 4, zum 75. Geburtstag
am 10. Juni
Frau Ella Stellwag, Neuhausener Str. 3/1, zum 85. Geburtstag
und
Frau Anna Holzer, Tannenweg 6/2, zum 78. Geburtstag
ORTSTEIL NEUHAUSEN
Goldene Hochzeit
Am 28. Mai 2015 konnten die Eheleute Elke und Horst Volkert auf gemeinsam erlebte 50 Ehejahre zurückblicken und
im Kreise der Familie dieses Ehejubiläum gebührend feiern.
Die Glückwünsche des Ministerpräsidenten und der Gemeinde überbrachte Bürgermeister Oliver Korz.
Jugendfonds-Kuratorium tagt im Juli –
Anträge für neue Projekte schnell stellen!
Die nächste Kuratoriumssitzung für den Jugendfonds des
Enzkreises, in der über weitere Projekte entschieden wird,
findet im Juli statt; Anträge müssen bis spätestens 7. Juli
bei der Geschäftsstelle des Jugendfonds eingegangen sein.
Gefördert werden Projekte von Jugendlichen selbst und solche, die ein Angebot für Jugendliche machen – sei es von
Jugendgruppen, Vereinen oder von Initiativen aus dem Enzkreis. Informationen und die Antragsformulare gibt es im Internet unter www.jugendfonds-enzkreis.de. Für Fragen und
Beratung steht Heike Hammer, die Geschäftsführerin des Jugendfonds, zur Verfügung – telefonisch unter 07231 308-9371
oder per E-Mail an [email protected]. (enz)
Am 8. Juli: Lehrfahrt des Vereins
Landwirtschaftliche Fachbildung Enzkreis
Zur diesjährigen Lehrfahrt lädt der Verein Landwirtschaftliche
Fachbildung Enzkreis am Mittwoch, 8. Juli, ein. Auf dem
Programm stehen in Remchingen der Milchviehbetrieb der
Familie Bercher und der Gartenfach- und Baumschulbetrieb
Bräuninger sowie in Ötisheim der mobile Legehennenstall
der Familie Binder. Außerdem ist ein Besuch des Kaffeemühlenmuseums in Wiernsheim geplant. Zwischendurch geht es
zum Mittagessen auf den Hangensteiner Hof in MühlackerDürrmenz; der Abschluss ist in der Besenwirtschaft der
Familie Zaiß in Schützingen vorgesehen.
Fundsache:
Am Pfingstsonntag wurde in der Furtstraße ein graues
Zwergkaninchen gefunden.
Der Besitzer kann sich im Rathaus Neuhausen beim Fundbüro melden.
Kindergarten Neuhausen
Die Puppenbühne Knab gastierte mit dem Stück
„Paulchen hat Bauchweh” im Kindergarten
Zum Stück:
Paulchen, der Kompostwurm, lebt glücklich auf seinem Komposthaufen. Er freut sich über die vielen leckeren Dinge, die ihm
die Menschen bringen. Aber auch er bereitet den Menschen
Seite 12 / Nummer 23
Mitteilungsblatt Neuhausen
Freude. Aus scheinbar unnützen Bioabfällen, wie z.B. Satatblättern oder Kartoffelschalen, macht er wertvollen Kompost. Eines
Morgens wacht er mit schrecklichen Bauchschmerzen auf. Unglücklicherweise ist eine Taschenlampe in den Kompost gefallen
und hat seine Speisekammer verdorben. Doch die Kinder helfen
Paulchen den Komposthaufen zu erneuern und sortieren alles
aus, was nicht auf einen Kompost gehört.
Das Theaterstück war so aufgebaut, dass die Kinder den
Verlauf mitgestalten konnten. Sie sahen dabei, welche Abfälle kompostiert werden können und wie dadurch das Müllaufkommen verringert werden kann.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landratsamtes Enzkreis
finanziert im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit diese Theateraufführungen.
Die Puppenbühne Knab setzte mit den Puppenspielern Frau
Anna Spross und Herrn Tobias Knab das Stück exzellent in
Szene, sodass dieses Puppenspiel bei den Kindern sehr gut
angekommen ist!
MG
Geburtstage
Wir gratulieren:
am 5. Juni
Herrn Hartmut Keppler, Pforzheimer Str. 47,
zum 74. Geburtstag
Mittwoch, 3. Juni 2015
ORTSTEIL STEINEGG
Kindergarten Steinegg
Besuch auf dem Lohwiesenhof in Huchenfeld mit den
Wichteln und Riesen der Tigerentenbande.
Am 22. Mai fuhren die Riesen und Wichtel mit dem Bus
nach Huchenfeld. Unser Ziel war der Lohwiesenhof, den wir
nach einem kurzen Fußmarsch erreichten.
Dort angekommen, wurden wir freudig von Nelly, der Eselin,
den Ziegen und Schafen begrüßt. Das war toll - aber noch
besser war die Führung, in der uns Frau Burghardt kindgerecht, informativ und mt lebendem Anschauungsmaterial viel
Wissen über die Hühner vermittelte.
Das alles haben wir erfahren und gelernt:
•auf dem Lohwiesenhof leben 4000 Hühner- nur ein Hahn
lebt mit zwei Hühnern bei Nelly der Eselin und den Ziegen.
•was Hühner fressen, warum sie in der Mauser sind, wie
und warum sie scharren.
•welche Tiere ihre Feinde sind (90 Hühner hat der Fuchs
vor kurzem getötet).
•wie sie lernen, an welche Plätze die Eier gelegt werden.
•wieviele Eier Hühner in den verschiedenen Jahreszeiten
legen.
•wie die Eiersortiermaschine funktioniert und die Eier nach
Größe und Gewicht sortiert werden.
am 9. Juni
Frau Erika Probst, Am Eschenbrunnen 22,
zum 84. Geburtstag
Wir gratulieren Frau Inge Schmideder, Murgstraße 1,
nachträglich zum 81. Geburtstag am 31. Mai.
ORTSTEIL SCHELLBRONN
Geburtstage
Wir gratulieren:
am 4. Juni
Frau Ingrid Rust, Nagoldstr. 5, zum 82. Geburtstag
und
Frau Renate Schwarz, Unterreichenbacher Str. 7,
zum 76. Geburtstag
und
Frau Sonja Bruckner, Dorfäckerweg 8, zum 74. Geburtstag
am 5. Juni
Herrn Gerhard Kocherscheidt, Henhöferstr. 6,
zum 70. Geburtstag
Es war ein sehr gelungener toller Vormittag, die Kinder und
Erzieherinnen sagen ein herzliches Dankeschön.
Geburtstage
Wir gratulieren:
am 10. Juni
Frau Heide Schwarzmaier, Schwarzwaldstr. 14,
zum 74. Geburtstag
Mittwoch, 3. Juni 2015
Mitteilungsblatt Neuhausen
Nichtamtliche Bekanntmachungen
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Ärztliche Notfallpraxen
- Siloah St. Trudpert Klinikum, Wilferdinger Str. 67,
75179 Pforzheim oder
- Klinikum Pforzheim, Kanzlerstr. 2-6,
75175 Pforzheim
Die Versorgung wird zu den Bereitschaftsdienstzeiten der Notfallpraxis Pforzheim e.V., auch an den Wochentagen, übernommen. Die Notfallpraxis erreichen Sie unter Tel. 116117.
Notruf der Rettungsleitstelle des DRK Pforzheim-Enzkreis
e.V. lautet 112 (Euronotruf)
Bei Krankentransporten sitzend/liegend lautet die Servicenummer 19222 mit dem Handy: Vorwahl 07231.
Siloah St. Trudpert Klinikum:
Montag:
19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Dienstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Mittwoch:
14.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Freitag:
16.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag
7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Klinikum Pforzheim:
Montag:
19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Dienstag:
19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Mittwoch:
14.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Freitag:
19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag
7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet
unter: www.notfallpraxis-pforzheim.de
Zahnärztlicher Notfalldienst der Zahnärztekammer
Die für die Wochenenden und Feiertage für den Notdienst
eingeteilten Zahnärzte sind bei der Zahnärztekammer unter
der Rufnummer 0621 - 38 000 818 zu erfragen.
Wochenenddienst der Apotheken
Samstag, den 6. Juni 2015
Apotheke am Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Str. 24,
Neuhausen, Tel. 07234/ 98 00 94
Sonntag, den 7. Juni 2015
Löwen-Apotheke, Bleichstraße 27, Pforzheim,
Tel. 07231/ 2 36 75
Apotheke im Arlinger, Arlinger Str. 37, Pforzheim,
Tel. 07231/ 419 71 64
Soziale Einrichtungen
Krankenpflegeverein e.V.
Vorsitzender: Alex Hirn, Tel: 4459
Neuhausener Str. 12, Neuhausen-Hamberg
Kontakt: Katharina Waibel, Tel: 981123
Eichendorffstr. 6, Neuhausen-Steinegg
Landhaus für
Senioren St. Josef
Weitere Informationen erhalten Sie:
St. Josef Landhaus für Senioren
Cornelia Schrader
Liebenzeller Str. 28
Nummer 23 / Seite 13
75242 Neuhausen
Fon: 07234 9451-0, Fax: 07234 9451-110
E-Mail: [email protected]
www.pflegeheim-steinegg.de
Ambulanter
Pflegedienst St. Josef
Liebenzeller Straße 28
75242 Neuhausen-Steinegg
Einsatzleitung:
Maria Gutsch/ Elvira Maisenbacher
07234/ 9451201
Beratungsstelle Hilfen im Alter
Markus Schweizer Dipl. Sozialarbeiter (FH)
07231/ 128130
Ambulante Hospizgruppe Biet
Einsatzleitung: Andrea Raible-Kardinal
07234/ 1419
DRK Ortsverein Neuhausen
Bereitschaftsleitung: W. Schmidt, Pallottistr. 3
75242 Neuhausen-Steinegg, Tel. 07234 7691
http://neuhausen.drk-pforzheim.de
Mittwoch, 24. Juni 2015
ab 15:30 Uhr
Monbachhalle Neuhausen
Wir überraschen den 2300. Spender mit
einem kleinen Geschenk.
Sterneninsel e.V.
Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst
für Pforzheim & Enzkreis
Wittelsbacherstr. 18
75177 Pforzheim
Fon: 07231 8001008
[email protected]
www.sterneninsel.com