40 1975-2015 Nummer 23 3. Juni 2015 Mittwoch Einladung zum Ausflug in den Odenwald am Samstag, den 20. Juni 2015 Am 16. Juni 2015 würde Pfarrer Ottmar Volz, geboren in Schellbronn, erster und bisher einziger Ehrenbürger der Gemeinde Limbach, 100 Jahre alt werden. Über 40 Jahre wirkte er als Seelsorger in der Pfarrgemeinde Wagenschwend/Balsbach. Im Heimatmuseum Wagenschwend wurde ihm, vor einigen Jahren, ein extra Raum mit Erinnerungen (Zeichnungen, Schriften, Gegenständen, Bildern etc.) gewidmet. Auf allen Stationen seines Lebens drückte er seine Gefühle (Freud und Leid) in Gedichten aus – so hat er 1996 eine Auswahl seiner Gedichte in Buchform herausgegeben und damit vielen Menschen eine Freude bereitet. Nach seiner nicht einfachen Jugend (er verlor Bruder und Vater durch Krankheit) musste er sein Theologie-Studium in Freiburg unterbrechen und in den Krieg ziehen. 1949 erhielt er die Priesterweihe und konnte in Schellbronn die Primiz mit der ganzen Dorfgemeinschaft feiern – ein großes Ereignis und Fest – wovon unsere Senioren heute noch erzählen. Bereits in den dreißiger Jahren schrieb Ottmar Volz Zeitungsberichte über seine Heimat und fertigte Zeichnungen sowie Linolschnitte von bedeutsamen Bauwerken und schönen Landschaften an. Seine Heimatliebe drückte er im „Lied vom Gebiet“ aus, das alle 8 Bietgemeinden benennt – unter anderem auch im Mundart-Gedicht „Mei Schellbronn“. 1997 kehrte er in seinen Heimatort zurück, wo er in seinem Elternhaus seinen Lebensabend verbrachte. In diesen 7 Jahren war er als Vertreter des Pfarrers und als Seelsorger des Alten- und Pflegeheimes St. Josef in Steinegg tätigt. Er verstarb am 23. Juni 2004. Programmablauf Ausflug: 08:00 Uhr 10:00 Uhr 11:00 Uhr 12:00 Uhr 14:00 Uhr danach danach Abfahrt Schellbronn – Kirche Friedhof Wagenschwend – Ehrengrab Pfarrkirche „Heilig-Kreuz“ (Andacht, kleine Führung) Mittagessen „Grüner Baum“ Museumsbesuch mit Führung Kaffee und Kuchen evtl. noch Führung in der Klosterkirche Balsbach Wer möchte kann einen Spaziergang durch den Ort wählen – die Programmpunkte lassen sich der Reihenfolge nach auch zu Fuß erreichen. ca. 17:00 Uhr Heimreise Unser bewährter Busfahrer Gerhard Speer wird uns fahren, und mit Gedichten und Geschichten werden wir die Fahrzeit verschönern. Anmeldung bis zum Dienstag, den 9. Juni 2015 bei Marita Rasokat Tel. 7808 oder kath. Pfarrbüro Neuhausen Tel. 4259 (Di. und Mi. von 9:00 bis 12:00 Uhr, Do. 9:30 – 11:30 Uhr und 15:00 - 17:30 Uhr) Unkostenbeitrag ca. 16 Euro für Busfahrt Seite 2 / Nummer 23 Mitteilungsblatt Neuhausen Mittwoch, 3. Juni 2015 Der Acker Der Acker ist kein toter Grund! Ihn kann man lieben wie ein Wesen! Sonst wär der Bauer bis zur Stund kein König seines Lands gewesen! Ich aber habe oft gefühlt, wenn ihn die harten Schwielen brannten, die stumme Zwiesprach, die er hielt, und wusste, dass sie sich verstanden. Dies war noch mehr! – die Stunde lebt – als meine Mutter leise nickte und, von des Vaters Tod bewegt, den Pflug in Knabenhände drückte. Da sprach der Acker: Ich bin Dein! Da litt ich jedes Steines Schürfen. Und pflügte ich auch manchen Rain, ich war ein König, dies zu dürfen! Da wars, dass sich der Boden regte, die Steine häuften sich am Weg, und eine Axt, die Bäume legte auf Grund, von Unkraut übersät, gebot der Wildnis, dass sie weiche, und rief den Pflug ans harte Werk, und einsam blieb nur eine Eiche. Ich hob den Blick, sie stand am Berg. Und nah im Dorfe ging Geläute, die Tiere hielten an der Hand, und im Gebet der stillen Leute ging Gott mit Segen übers Land. Nun weiss ich, was ein Acker ist, seitdem ich selber Furchen legte, und dass ein Bauer dafür büßt, wenn er ihn nicht mit Mühe pflegte! Viel weiss der Bauer, der die Saat mit schwerem Schritte hinbemißt. Und manchmal denkt er, dass sein Grab auf einem Gottesacker ist. Ottmar Volz - 1942 Amtliche Bekanntmachungen ichung MB Gemeinde Neuhausen in KW 19 und 20, ganze Seite. Gemeinde Neuhausen > „Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, Schulverband Neuhausen sondern möglich machen.‘‘ (Antoine de Saint-Exupéry) „Was dem einzelnen nichtHerzliche möglich ist,Einladung das vermögen viele.“ (Friedrich Wilhelm Raiffeisen) zum Bürgerworkshop II in Arbeitsgruppen Teil II des Gemeindeentwicklungskonzeptes am Donnerstag, den 18. Juni 2015, 19.00 Uhr, im Rathaus, Sitzungssaal, OG 14, Pforzheimer Straße 20 in Neuhausen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, nachdem in den vergangenen Bürgerworkshops mit Ortszum Bürgerworkshop II in Arbeitsgruppen rundgang in den Ortsteilen und den ersten kreativen Ideen des aus Gemeindeentwicklungskonzeptes den Arbeitsgruppen bereits Ergebnisse erzielt wurden, haben alle Interessierten in unserer Gemeinde nun erneut dieam Chance sichden bei19.der Dienstag, Mai Konkretisierung 2015, 19.00 Uhr, von Projekten einzubringen. im Biet, Gebäude Werkrealschule, EG, Aula, in der Verbandsschule Straße 30erste in Steinegg Am 19.Liebenzeller Mai 2015 fand das Treffen in Arbeitsgruppen statt. Neun engagierte Bürger haben auf Grundlage der Ergebnisse der ersten Workshops bereits Projektideen zur Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an einer zukunftsfähigen Gemeinde Neuhausen erbürgerinnenGestaltung und Mitbürger, der Verbandsschule im Biet an den Leiter des Staatliarbeitet. Insbesondere die Verbesserung des Ortsbildes und chen Schulamts Pforzheim überreicht des Wohnumfelds, die Schaffung von Treffpunkten sowie anden die ersten Bürgerworkshops mit Ortsrundgang in Hamberg, Schellbronn und der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs RichNach der Entscheidung der Schulverbandsversammlung statt. Mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer brachten ihre zahlreichen tung Süden und Osten wurden thematisiert. Beim nächsten zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule für die Klasngen, Bedenken wiediese sich Projektideen unsere Gemeinde mit ihren Termin,und am Anregungen 18. Juni 2015vor, sollen mit Ihrer senstufen 5 bis 10 an der Verbandsschule im Biet ab en in Zukunft soll. Viele denkbare Zielvorgaben konnten dabei Hilfe entwickeln weiterentwickelt werden. Eine Vorstellung und Diskusdem Schuljahr 2016/2017 wurde der Antrag auf Einrichelt werdension undderdieIdeen Bereitschaft zur weiteren, Mitarbeit am der Bürgerschaft findet in aktiven der folgenden tung einer Gemeinschaftsschule beim Staatlichen Schulamt eentwicklungskonzept war sehr positiv. Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2015 statt. Pforzheim eingereicht. Unser Bild zeigt die Übergabe des Antrags am letzten Um den Bürgerworkshop II in Arbeitgruppen besser orgaDonnerstag an den Leiter des Staatlichen Schulamts ster Schritt haben nun Interessierten in unserer Gemeinde-innen die Gelegenheit im nisieren zualle können, bitten wir alle Teilnehmer/ sich Pforzheim (von links Martin Schuler Verbandsrechner, rkshop II am 19.derMai 2015 in verschiedenen Arbeitsgruppen ganz konkrete unter E-Mail-Adresse [email protected] Bürgermeister Frank Spottek, Schulleiterin Helga Schuhund Ideenoder gemeinsam weiterzuentwickeln, z.B. Wie der Öffentliche [email protected] anzumelden. Einekann telefonische macher, Volker Traub, Leiter des Staatlichen Schulamts Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung Tel.-Nr.: 07234 / nahverkehr verbessert werden? Wie kann die Nahversorgung ausgebaut werden? Pforzheim sowie Bürgermeister Oliver Korz. 951011 auch in möglich. teilen Sie bei Ihrer Anen wir Wohnen und ist Arbeiten unsererBitte Gemeinde? Wieuns können die Angebote für meldung Ihren Namen und ihre Kontaktdaten mit. nd, Familie und Senioren erweitert werden? Der Bürgerworkshop II wird wieder Weitere Informationen und die Dokuemtation der bisherigen irma die STEG begleitet. Veranstaltungen finden Sie unter www.neuhausen-enzkreis.de in der Rubrik organisieren „Neue Themen“. Bürgerworkshop II besser zu können, bitten wir alle Teilnehmer/-innen uns auf Ihre [email protected] Teilnahme! unter derWir freuen E-Mail-Adresse oder Ihre anzumelden. Gemeindeverwaltung [email protected] Sie können sich auch gerne telefonisch bei der everwaltung Tel.-Nr.: 07234 / 951011 anmelden. Bitte teilen Sie uns bei Ihrer ng Ihren Namen, Anschrift sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse mit. HERZLICHE EINLADUNG n uns auf Ihre Teilnahme! Mittwoch, 3. Juni 2015 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 23 / Seite 3 Warnung vor Eichenprozessionsspinnerraupen im Naturschutzgebiet „Büchelberg“ Der Verein HeckengäuNaturführer informiert: Im Naturschutzgebiet „Büchelberg“ wurden in vereinzelten Bereichen Eichenprozessionsspinnerraupen (vgl. Fotos) festgestellt. Nach Mitteilung des Umweltbundesamtes (https:// www.umweltbundesamt.de/ publikationen/eichenprozessionsspinner) können diese Raupen für Menschen gesundheitsgefährdend sein. Sie bilden Brennhaare aus, die ein Nesselgift enthalten. Bei Kontakt mit diesen Brennhaaren kommt es zu Symptomen an der Haut, die mit Rötungen und einem teils starken, mehrere Tage andauernden Juckreiz einhergehen (Raupendermatitis). Seltener kommt es zu Reizungen der Schleimhäute der Atemwege (Husten, Bronchitis, Asthma) und Augen (Rötung, Juckreiz, Bindehautentzündung). In sehr seltenen Fällen können auch Allgemeinsymptome wie Fieber sowie Kreislaufreaktionen ausgelöst werden. Bei den erkannten befallenen Bereichen wurden Warnschilder aufgestellt. Wir bitten unter Beachtung dieser Warnbeschilderung von den befallenen Büschen und Bäumen Abstand zu halten. Auf Nachfrage hat das Regierungspräsidium Karlsruhe – Referat 55 / Naturschutz, Recht - im derzeitigen Umfang des Befalls eine aktive Bekämpfung der Raupen für nicht erforderlich erachtet. Frühsommer am Büchelberg Die bunten Wiesen und die Heckenzüge des Büchelbergs sind eine außergewöhnliche Naturoase. Viele selten gewordene Pflanzen und Tiere sind hier anzutreffen. Wollen Sie Interessantes über die besondere Pflanzen- und Vogelwelt in diesem einzigartigen Naturschutzgebiet erfahren? Dann sind Sie herzlich eingeladen zu einem frühsommerlichen Abendspaziergang. Auf Ihr Kommen freut sich Waltraud Maas, Heckengäu-Naturführerin. Freitag,12.6.2015, 18:30-20:30 Uhr Treffpunkt: Parkplatz an der Kuppe beim Naturschutzgebiet Büchelberg zwischen Neuhausen und Münklingen Kostenbeitrag: 4 €, Kinder frei Veranstalter: Heckengäu-Naturführer e.V Anmeldung erbeten unter 07052/747526 (AB) Abholung von Ausweispapieren Alle Reisepässe, die bis zum 12.05.2015 beantragt worden sind, liegen im Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Str. 20, Zimmer 1, zu den üblichen Öffnungszeiten zur Abholung bereit. Die bisherigen Reisepässe, die noch nicht abgegeben worden sind, müssen zur Vernichtung oder Entwertung mitgebracht werden. Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28. April 2015 Bekanntmachung nach § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes Gruppenauskünfte an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen anlässlich der Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2016 Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 des Meldegesetzes (MG) für Baden-Württemberg darf die Meldebehörde Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg in den sechs vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Den Betroffenen ist gegen die Weitergabe oder Nutzung ihrer Daten ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich – nicht telefonisch - beim Bürgermeisteramt Neuhausen, Zimmer 1, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen, bis zum 10. Juli 2015 eingelegt werden. Bereits früher für Landtagswahlen eingelegte Widersprüche haben bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf Gültigkeit. Punkt 1 Fragen der Zuhörer Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt. Punkt 2 Bekanntgaben 1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24.März 2015 Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 24. März 2015 über die Neuverpachtung des Freibadkiosks in Schellbronn beschlossen hat. 2. SWR-4-Sommererlebnis mit dem Badenradio in der Gemeinde Neuhausen Bürgermeister Korz informiert das Ratsgremium darüber, dass anlässlich des 40-jährigen Gemeindejubiläums in diesem Jahr am 14. Aug.2015 ein SWR-4-Sommererlebnis mit dem Badenradio auf dem Rathausplatz in Neuhausen stattfinden wird. Die Bürgerschaft ist zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Punkt 3 Schulverband Neuhausen hier: Vorberatung und Beschlussfassung zu der Verbandsversammlung am 13. Mai 2015 zum Thema „Einrichtung einer Gemeinschaftsschule“ Aufgrund des sich abzeichnenden demografischen Wandels und des veränderten Lernverhaltens der Schüler sowie des geänderten Übergangsverhaltens der Schüler nach dem Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung haben sich nach den Ausführungen von Verbandsrechner Schuler die Schulleitung der Verbandsschule im Biet und die Schulverbandsverwaltung im Jahr 2013 Gedanken über die Zukunft der Werkrealschule an der Verbandsschule im Biet gemacht. In einer gemeinsamen nichtöffentlichen Sitzung der Gemeinderatsgremien von Tiefenbronn und Neuhausen am 26. Sept. 2013 hat es einen Informationsaustausch zum Thema Regionale Schulentwicklung und Gemeinschaftsschule gegeben. Es wurde vereinbart, dass die Öffentlichkeit zu informieren ist und die Eltern zu beteiligen sind. Hiernach wurde das Thema Regionale Schulentwicklung und Beantragung einer Gemeinschaftsschule im Januar 2014 (Fortsetzung auf Seite 5) Mitteilungsblatt Neuhausen Seite 4 / Nummer 23 Mittwoch, 3. Juni 2015 Rufnummern der Gemeindeverwaltung Zentrale: Fax: Internet E-Mail: 07234/9510-0 07234/9510-50 www.neuhausen-enzkreis.de [email protected] Adresse: Pforzheimer Str. 20, 75242 Neuhausen Ihre Ansprechpartner: Sprechzeiten: Montag - Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr – 18.30 Uhr Abendsprechstunden des Bürgermeisters: Heute, am Donnerstag, den 4.06.2015 fällt die Abendsprechstunde des Bürgermeisters aufgrund des Feiertages „Fronleichnam“ aus. Die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters findet am Donnerstag, den 11.06.2015 in HAMBERG; im Anbau des ehem. Rathauses, Hauptstr. 61 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr, statt. Zimmer Bereich Name Durchwahl 07 (0G) Bürgermeister Oliver Korz 9510-10 [email protected] 08 (OG) Vorzimmer/Sekretariat Mitteilungsblatt Bianca Fröschle Hannelore Lorenz 9510-11 [email protected] 05 (EG) Leiter Hauptamt Joachim Lutz 9510-20 [email protected] Hannelore Lorenz 9510-21 [email protected] 06 (EG) E-Mail 01 (EG) Melde-/Gewerbe-/Passamt, Fundbüro Beate Ostenrieder 9510-13 [email protected] 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Andrea Volkert 9510-23 [email protected] 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Dorothea Scherzinger 9510-26 [email protected] 04 (EG) Verkehrs-/Friedhofswesen, Gebäudeunterhaltung, Abfallentsorgung Joachim Metzenbauer 9510-24 [email protected] 03 (EG) Grundbuchamt und Nachlassangelegenheiten Beate Philipp 9510-25 [email protected] 12 (OG) Leiter Kämmerei Martin Schuler 9510-30 [email protected] 16 (DG) Ralf Hildinger 9510-34 [email protected] 11 (OG) Jürgen Hermann 9510-31 [email protected] 09 (OG) Gemeindekasse / Gebühren / Steuer Rita Mast Ludmilla Saitz 9510-32 [email protected] 10 (OG) Personalamt Martin Wagner 9510-33 [email protected] Heinz Gerber 942800 oder [email protected] 01727183265 Patrick Raisch 01727183316 Furtstr. 11 Leiter Bauhof Wassermeister Bereitschaftsdienst Bauhof außerhalb der üblichen Dienstzeiten Störungen Wasserversorgungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten 0176 84159269 Freibadweg 2 Leiter Freibad Steffen Busch Polizeiposten Tiefenbronn 06 (EG) Sprechzeiten Forstdienststelle 1277 4248 Revierleiter Martin Fischer 0723170045 [email protected] außerhalb der Schulferien donnerstags von 17.00 – 18.00 Uhr Impressum: Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuhausen Druck & Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048. Internet: www.nussbaummedien.de Redaktion: Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Oliver Korz, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen oder sein Vertreter im Amt. Telefon 07234 9510-11, Fax 07234 9510-50, E-Mail: [email protected] Die Redaktion behält sich bei Textbeiträgen Änderungen oder Kürzungen vor. Für unverlangte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Redaktionsschluss: Montags 23.59 Uhr (wenn nicht anders lautend im vorhergehenden Mitteilungsblatt erwähnt). Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: [email protected]. Bezugspreis: halbjährlich € 11,60. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. 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Zum Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule nach § 8 a Schulgesetz Baden-Württemberg ist ein Beschluss des Schulträgers erforderlich. Die Antragsunterlagen mit Anlagen liegen dem Gremium zur heutigen Sitzung vor. Die Gemeinde Tiefenbronn hat mit E-Mail vom 31. März 2015 mitgeteilt, dass sie keine einmalige Kapitalumlage für die Finanzierung der im Rahmen der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erforderlichen Investitionen möchte, sondern eine volle Kreditfinanzierung, deren jährliche Zins- und Tilgungsleistung umlagefinanziert nach Schülerzahlen des Vorjahres erfolgt, wünscht. Ungeachtet dessen ist die Verbandsverwaltung weiterhin der Auffassung, dass die vorgeschlagene und im beschlossenen Haushaltsplan 2015 in der Finanzplanung dargestellte Finanzierung eine nachhaltige Finanzierung mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital darstellt. Bisher wurden die Investitionen beim Schulverband entsprechend § 12 der Schulverbandssatzung über Kapitalumlagen finanziert. Der Vorschlag zur teilweisen Finanzierung der Investitionen über eine Kreditaufnahme, wie in der Finanzplanung dargestellt, wird von der Verbandsverwaltung als Kompromisslösung zwischen einer vollständigen Finanzierung über eine Kreditaufnahme und einer Finanzierung über eine Kapitalumlage angesehen. Die Verbandsverwaltung schlägt deshalb vor, zum Schuljahresbeginn 2016/2017 an der Verbandsschule im Biet eine Gemeinschaftsschule nach § 8 a Schulgesetz Baden-Württemberg einzurichten und den entsprechenden Antrag zum Antragstermin 1. Juni 2015 beim Staatlichen Schulamt Pforzheim zu stellen. Als Tischbeilage zur heutigen Sitzung haben die Ratsmitglieder eine E-Mail der Gemeinde Tiefenbronn vom 27. April 2015 erhalten, in der mitgeteilt wird, dass der dortige Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. April 2015 der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zugestimmt hat, wie bereits angekündigt jedoch deren Finanzierung über eine volle Kreditfinanzierung wünscht. Der Vorsitzende bedauert, dass die Gemeinde Tiefenbronn im Hinblick auf die Finanzierung einer Gemeinschaftsschule nicht dem Vorschlag der Verbandsverwaltung gefolgt ist. Sofern zwischen den Verbandsgemeinden keine Einigung in dieser Frage erzielt werden kann, ist nun zu befürchten, dass in der Verbandsversammlung am 13. Mai 2015 kein Beschluss zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule gefasst werden kann und somit die diesjährige Antragsfrist zum 01.Juni verpasst wird. Im Hinblick auf die gute Arbeit, die seit vielen Jahren an der Verbandsschule geleistet wird und zur Sicherung des Schulstandortes im Biet wäre Herr Korz ungeachtet des vorliegenden Verwaltungsvorschlages jedoch bereit, den Beschluss der Gemeinde Tiefenbronn mitzutragen. Dies auch in dem Wissen, dass die Gemeinde Neuhausen angesichts des Verteilungsschlüssels über die Schülerzahlen den Hauptteil der finanziellen Lasten zu tragen hat und die ohnehin schwache Ertragskraft des Verwaltungshaushalts durch den Schuldendienst zusätzlich belastet wird. Dies könnte auch durchaus dazu führen, dass einzelne in der Finanzplanung enthaltene Maßnahmen verschoben werden müssen. Im Gremium wird die von der Nachbargemeinde Tiefenbronn gewünschte Finanzierung der Gemeinschaftsschule ausschließlich über Kredite aus den vorstehend vom Bürgermeister genannten Gründen kritisch beurteilt. Nachdem die Nummer 23 / Seite 5 Verbandssatzung keine Kreditaufnahmen vorsieht, wird der von der Verwaltung unterbreitete Vorschlag, die Finanzierung über Umlagen und zumindest teilweise über Kredite vorzunehmen, als Entgegenkommen an den Verbandspartner gesehen. Die nun geäußerte Ablehnung wird deshalb als wenig partnerschaftlich und ultimativ bewertet und daran erinnert, dass das Vorschlagsrecht für die Beschlüsse üblicherweise beim Verbandsvorsitzenden liegt. Die in diesem Zusammenhang geäußerte Überlegung, den Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule zu stellen, die Frage der Finanzierung jedoch zu einem späteren Zeitpunkt zu klären, erscheint aus Sicht des Vorsitzenden nicht umsetzbar. Zwar muss in der Antragstellung lediglich bestätigt werden, dass die Finanzierung gesichert ist, jedoch hat die Gemeinde Tiefenbronn deutlich gemacht, dass sie der Antragstellung nur unter der Voraussetzung zustimmt, dass die anfallenden Kosten über Kredite finanziert werden. Aus den Reihen des Gemeinderates wird geltend gemacht, dass sich durch die Beschlussfassung der Verbandsgemeinde Tiefenbronn vom vergangenen Freitag eine neue Sachlage mit weitreichenden Konsequenzen für die Gemeinde Neuhausen ergibt, weshalb in heutiger Sitzung keine Möglichkeit gesehen wird, abweichend vom Antrag der Verbandsverwaltung Beschlüsse zu fassen. Insoweit wird es für sinnvoll erachtet, die Frage der Finanzierung der Gemeinschaftsschule in einer gemeinsamen Sitzung der Ratsgremien der Verbandsgemeinden zu erörtern. Wie schon in den Vorberatungen werden aus dem Gremium vereinzelt auch Stimmen laut, die das Modell der Gemeinschaftsschule kritisch bewerten und es für durchaus vertretbar sehen, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten und ggfs. im nächsten Jahr einen entsprechenden Antrag zu stellen. In diesem Zusammenhang wird auch die Vorlage eines Regionalkonzeptes zu dieser Schulart vermisst. Bürgermeister Korz gibt zu bedenken, dass die Schule bei einer Antragstellung im nächsten Jahr ggfs. Schüler verlieren könnte, was wiederum den Schulstandort schwächen würde. Im Hinblick auf die Sicherung des Schulstandortes hält es der Vorsitzende deshalb für außerordentlich wichtig, dass der Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Verbandsschule im Biet noch in diesem Jahr gestellt wird. Nach ausführlicher Erörterung des Sachverhalts fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse: 1. Die Verbandsvertreter der Gemeinde Neuhausen werden beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der Vorlage der Verwaltung abzustimmen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 14 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen. 2. Die Gemeinde Tiefenbronn soll um ein gemeinsames Gespräch der beiden Ratsgremien gebeten werden, in dessen Rahmen die Frage der Finanzierung der Gemeinschaftsschule erörtert werden soll. Die Sitzung soll so zeitnah erfolgen, dass die Antragsfrist zur Einrichtung einer Gemeinschaftsschule am 01.Juni gewahrt werden kann. Die Beschlussfassung erfolgt mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. Punkt 4 Vorberatung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Abwasserbeseitigung Biet“ am 21. Mai 2015 Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn Frank Kuhnle vom Ingenieurbüro Kuhnle aus Pforzheim. Der Vorsitzende erläutert dem Gremium in kurzen Zügen die Tagesordnung für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Abwasserbeseitigung Biet“ am 21. Mai 2015, die den Ratsmitgliedern nebst Verwaltungsbeilagen vorliegt. Neben der Feststellung des Rechnungsergebnisses für das Jahr 2014 ist auch die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehen. Die Jahresrechnung 2014 schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 1.658.933.09 € und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit je 451.725,31 €. Bei der Abrechnung der Verbandsumlagen für das Jahr 2014 ergibt sich bei der Betriebskostenumlage Seite 6 / Nummer 23 Mitteilungsblatt Neuhausen eine Erstattung von 15.840,95 €, wovon auf die Gemeinde Tiefenbronn 7.823,85 € und auf die Gemeinde Neuhausen 8.017,10 € entfallen. Das Haushaltsvolumen 2015 liegt bei 2.205.650.-€, wovon 1.738.650.-€ auf den Verwaltungshaushalt und 467.000.-€ auf den Vermögenshaushalt entfallen. Die anteiligen Umlagen für die Gemeinde Neuhausen betragen für die Betriebskosten 498.132,25 € und für die Zinsumlage 14.937,67 €. In der Verbandsversammlung soll ferner über die Sanierung des Regenüberlaufbeckens Mühlhausen, die Vergabe der Schlammfördertechnik und das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Energieoptimierung mittels Schlammfaulung entschieden werden. Nachdem diese Vorhaben vom Ingenieurbüro Kuhnle betreut werden, stellt der zur Sitzung anwesende Herr Kuhnle diese Maßnahmen ausführlich vor. Nach kurzer Aussprache werden die Verbandsvertreter der Gemeinde Neuhausen beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der Vorlage der Verwaltung abzustimmen. Die Beschlussfassung erfolgt mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. Punkt 5 Vorberatung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Tiefenbronn am 21. Mai 2015 Der Vorsitzende erläutert dem Gremium in kurzen Zügen die Tagesordnung für die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Tiefenbronn am 21.Mai 2015, die den Ratsmitgliedern nebst Verwaltungsbeilagen vorliegt. Neben der Feststellung des Rechnungsergebnisses für das Jahr 2014 ist auch die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehen. Nach dem vorliegenden Planwerk für das Jahr 2015 beträgt das Haushaltsvolumen von 50.450.-€, das ausschließlich auf den Verwaltungshaushalt entfällt. Die Verbandsumlage beläuft sich auf 27.310.-€ und wird von den Verbandsgemeinden nach den Einwohnerzahlen bzw. im Hinblick auf die Kosten für den „Flächennutzungsplan Windenergie“ hälftig getragen. Größte Einnahmeposition neben der Verbandsumlage ist der Landeszuschuss nach dem Finanzausgleichsgesetz für die Gemeindeverbindungsstraßen. Die Zuweisung an jede Gemeinde beträgt pro Kilometer 2.600.-€, somit an die Gemeinde Tiefenbronn für 3,6 km 9.360.-€ und an die Gemeinde Neuhausen für 5,3 km 13.780 €. In der Verbandsversammlung sollen ferner die Beschlüsse der Ratsgremien von Tiefenbronnn und Neuhausen bezüglich der Auftragsvergabe an das Stadtplanungsbüro Gerhardt aus Karlsruhe zur Durchführung einer Gewerbeflächenbedarfsanalyse bestätigt werden. Ohne weitere Aussprache werden die Verbandsvertreter der Gemeinde Neuhausen einstimmig beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der Vorlage der Verwaltung abzustimmen. Punkt 6 Vorberatung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasserversorgung der Gebietsgemeinden“ am 20.Mai 2015 Bürgermeister Korz erläutert dem Gremium in kurzen Zügen die Tagesordnung für die Verbandsversammlung am 20. Mai 2015, die den Ratsmitgliedern nebst Verwaltungsbeilagen vorliegt. Ausweislich des vorliegenden Jahresabschlusses 2014 erhalten die Verbandsgemeinden Erstattungen aus der Betriebskostenumlage. Diese betragen netto für die Gemeinde Neuhausen 20.001,95 €, für die Gemeinde Tiefenbronn 13.032,38 € und für die Stadt Pforzheim 5.098,50 €. Der Wirtschaftsplan 2015 hat ein Volumen von 1.074.760.-€, wovon 643.760.-€ auf den Erfolgsplan und 431.000.-€ auf den Vermögensplan entfallen. Sodann erläutert der Vorsitzende dem Gremium die wichtigsten Finanzpositionen, die sich im Erfolgsplan weitgehend an den Ansätzen des Vorjahres orientieren. Die Betriebskostenumlage zur Finanzierung der anderweitig nicht gedeckten Aufwendungen beträgt 599.550.- €. Hiervon sind von der Gemeinde Neuhausen 320.245.- €, von der Gemeinde Tiefenbronn 199.089.- € und von der Stadt Pforzheim 80.216.- € zu erbringen. Mittwoch, 3. Juni 2015 Im Vermögensplan sind 85.000.- € für den Neubau der Leerlaufleitung der Talwiesenquelle veranschlagt. Daneben enthält das Zahlenwerk Ansätze für den Erwerb von Grundstücken im Wasserschutzgebiet Würmtal (24.500.-€) und die ordentliche Tilgung von Darlehen (82.000.-€). Zur Deckung der Ausgaben des Vermögensplans stehen die erwirtschafteten Abschreibungen des Erfolgsplans (184.000.-€) zur Verfügung. Der Deckungsmittelüberhang aus den Vorjahren in Höhe von 247.000.-€ ist weitgehend (225.000.-€) für Vorhaben gebunden. Im Finanzplan ist für 2016 die Restfinanzierung der Erneuerung der Druckleitung zum Hochbehälter Neuhausen (235.000.-€) und der Leerlaufleitung in die Würm (20.000.-€) vorgesehen. Die Erneuerung der EMSR-Technik in den Hochbehältern sowie die Sanierung von Hochbehältern werden bis zur Vorlage eines Strukturkonzepts zurückgestellt. Ohne weitere Aussprache werden die Verbandsvertreter der Gemeinde Neuhausen einstimmig beauftragt, in der Verbandsversammlung gemäß der Vorlage der Verwaltung abzustimmen. Punkt 7 Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) für die Freiwillige Feuerwehr Neuhausen Abteilung Hamberg Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 21.Okt.2014 beschlossen, das Ingenieurbüro Bechtold aus Karlsruhe mit der Erstellung der Unterlagen zur Ausschreibung eines Mittleren Löschfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Neuhausen Abteilung Hamberg zu beauftragen. Am 08. Nov.2014 fand hierzu eine gemeinsame Besprechung mit dem Feuerwehrgesamtkommandanten und dem Abteilungskommandanten Hamberg sowie weiteren Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Hamberg statt, bei dem das Beschaffungsziel und die Definition der Ausschreibungsunterlagen erarbeitet wurden. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Besprechung wurde nach weiterer Abstimmung und in Zusammenarbeit mit dem Kreisbrandmeister das Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung des Fahrzeugs erstellt. Die Ausschreibung wurde am 16. Febr. 2015 europaweit in das Ausschreibungsregister der EU gestellt. Insgesamt haben acht Firmen die Angebotsunterlagen bei der Gemeinde angefordert. Bis zum Abgabeschluss am 10.April 2015 haben dann vier Firmen Angebote für die Lieferung des Feuerwehrfahrzeugs abgegeben. Das Ingenieurbüro Bechtold hat die eingegangenen Angebote auf der Grundlage des Pflichtenhefts ausgewertet und einen Vergabevorschlag erarbeitet. Die Unterlagen (Anlage) liegen dem Gemeinderat zur heutigen Sitzung vor. Nach der Auswertung des Ingenieurbüros ist das Angebot der Firma Ziegler Feuerwehrtechnik GmbH & Co KG aus Mudau das wirtschaftlich günstigste Angebot. Ohne weitere Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, die Firma Ziegler Feuerwehrtechnik GmbH & Co KG nach Maßgabe des vorliegenden Angebotes mit der Beschaffung des Löschfahrzeugs für die Feuerwehr Abteilung Hamberg zum Gesamtauftragswert von 209.808,47 € brutto zu beauftragen. Nachdem im Haushaltsplan 2015 lediglich 190.000.-€ für die Maßnahme veranschlagt sind, ist der Restbetrag im Nachtragsplan 2015 zu berücksichtigen. Punkt 8 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2013 des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Neuhausen Der Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Neuhausen für das Wirtschaftsjahr 2013 liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. Nach der vorliegenden Erfolgsrechnung ist im Jahr 2013 im Bereich des Wasserversorgungsbetriebes ein Verlust in Höhe von 147.083,54 € entstanden. Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2012 haben sich nach den Ausführungen von Gemeindekämmerer Schuler folgende wesentlichen Änderungen ergeben: Mindereinnahmen ergeben sich beim Wasserverkauf (./. 9.653,02 €) und bei der Auflösung von Hausanschlusskostenrückersätzen (./. 655,70 €). Mehreinnahmen sind bei den Erlösen aus Bauwasserhausanschlüssen bzw. im Bereich von Mittwoch, 3. Juni 2015 Mitteilungsblatt Neuhausen Hauswasseranschlussreparaturen (+ 2.766,06 €) sowie bei den Erträgen aus der Auflösung von Wasserversorgungsbeiträgen (+ 3.555,20 €) ausgewiesen. Die Gesamterlöse haben sich gegenüber dem Jahr 2012 bei unverändertem Wasserpreis um 3.987,46 € verringert. Mehrausgaben sind aufgrund der gegenüber dem Vorjahr von 20 auf 26 gestiegenen Anzahl von Rohrbrüchen bei der Unterhaltung der Verteilungsanlagen (+ 32.151,18 €), bedingt durch den stärkeren Einsatz des Wassermeisters beim Aufwand für den Einsatz des Bauhofs (+ 22.253,64 €), durch die Erhöhung des Kassenvorgriffs 2013 beim Zinsaufwand (+ 3.179,89 €) und bei den Kosten für den Wasserbezug (+ 14.924,89 €). Die verkaufte Wassermenge betrug 241.995 cbm und ist somit gegenüber dem Vorjahr (246.481 cbm) leicht gesunken. Deutlich angestiegen ist jedoch mit 14,89 % die Quote beim Wasserverlust, die im Vorjahr noch 9,61 % betrug. Der Wasserverbrauch ist mit 46.350 l pro Einwohner gegenüber dem Vorjahr (46.877 l) weitgehend konstant geblieben. In der sich anschließenden Beratung wird das vorliegende Ergebnis im Gremium als wenig erfreulich bewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Wasserversorgungsbetrieb der Gemeinde seit dem Jahr 2007 kein positives Ergebnis mehr verzeichnen kann, wobei der Verlust 2013 mit 147.083,54 € einen ähnlich hohen Betrag wie im Jahr 1999 (rd. 145.000.€) aufweist. Dies wird insbesondere auch auf den außerordentlich hohen Wasserverlust zurückgeführt, weshalb die Bitte an die Verwaltung und den Bauhof ausgesprochen wird, darauf zu achten, dass dieser so gering wie möglich gehalten wird. Gemeindekämmerer Schuler führt hierzu aus, dass der Bauhof in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Pforzheim bemüht ist, den Wasserverlust, der sich mit einer Quote von 10% im Landesdurchschnitt befindet, zu minimieren und Leckstellen zeitnah zu orten und zu reparieren. In diesem Zusammenhang wird aus den Reihen der Ratsmitglieder daran erinnert, dass insbesondere im Bereich des Freizeitwellenbades in Schellbronn erhebliche Wasserverluste auftreten, weshalb in diesem Bereich Investitionen im Leitungsnetz vorgenommen werden sollten. Ohne weitere Aussprache stellt der Gemeinderat sodann den von der Verwaltung vorgelegten Abschluss des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Neuhausen für das Jahr 2013 fest. Die Beschlussfassung erfolgt mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. Punkt 9 Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung 2015 Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (KiTaG) werden die Kommunen mit der Steuerung und Planung eines bedarfsgerechten Angebotes der Kinderbetreuung vor Ort beauftragt. Die Gemeinden haben jährlich den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den Ausbauzustand festzustellen. Im Rahmen der Sitzung des Jugend-, Schul- und Sozialausschusses am 05. Mai 2015 findet hierzu ein Informationsaustausch u.a. mit Elternvertretern, den Leitungen der Kindertageseinrichtungen und den Tagesmüttern statt. Das Ergebnis der von der Verwaltung durchgeführten Umfrage zum künftigen Betreuungsbedarf für Kinder in der Gemeinde Neuhausen sowie der Erhebungsbogen zur Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2015 liegt den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vor. Entsprechend der Vorgehensweise in den vergangenen Jahren schlägt die Verwaltung vor, den Waldkindergarten Wurzelkinder in die Bedarfsplanung 2015 aufzunehmen. Dadurch erhält dieser gemäß § 8 Abs. 2 KiTaG von der Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 63%. Bezüglich des vom Gemeinderat beschlossenen höheren Zuschusses wird derzeit der Vertragsentwurf erarbeitet. Der Waldkindergarten Wurzelkinder bietet verlängerte Öffnungszeiten (VÖ) als Betriebsart an und kann laut Betriebserlaubnis 20 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren aufnehmen. Die Pflegepersonen (Kindertagesmütter: Frau Tanja Hebenstiel aus Schellbronn, Frau Jutta Trautz aus Hamberg und Nummer 23 / Seite 7 Frau Uta Riedel aus Steinegg) bieten in der Gemeinde ebenfalls Kindertagespflegeplätze an. Auch diese Plätze sollen in die Bedarfsplanung aufgenommen werden. Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgende Beschlüsse: 1. Der „Ermittlung des notwendigen Ausbaus der Betreuungsangebote für das Jahr 2015“ wird - wie von der Verwaltung vorgelegt - zugestimmt. 2. Der Waldkindergarten Wurzelkinder in Hamberg wird in die Bedarfsplanung 2014 aufgenommen und erhält gemäß § 8 Abs. 2 KiTaG einen Zuschuss von 63%. Bezüglich des erhöhten Zuschusses für den Waldkindergarten wird auf den Beschluss des Gemeinderates vom 12.Dez.2014 verwiesen. 3. Ebenso werden die Pflegepersonen (Kindertagesmütter) in Hamberg, Schellbronn und Steinegg in die Bedarfsplanung 2015 aufgenommen. Punkt 10 Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung der Firma TÜV SÜD Industrie Service GmbH zur Erstellung eines Mobilfunk-Immissionskatasters für die Gemeinde Neuhausen Nach den Ausführungen des Vorsitzenden ist in der Gemeinde Neuhausen die flächendeckende, qualitative Versorgung des Mobilfunknetzes sehr unterschiedlich. So wird aus der Bürgerschaft immer wieder die unzureichende Netzabdeckung u.a. im Ortsteil Schellbronn bemängelt. Der Bauausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung am 11.März 2014 mit dieser Thematik beschäftigt. Das Gremium hatte sich hierbei dafür ausgesprochen, in dieser Angelegenheit Kontakt mit den Mobilfunkbetreibern aufzunehmen und ggfs. außer Ort liegende, erschließungstechnisch geeignete Standorte zur Aufstellung gemeinsamer Funkmasten zu finden. Kurze Zeit danach hatte sich in der Gemeinde eine Bürgerinitiative gegen einen neuen Senderstandort in Schellbronn gebildet, die auch eine entsprechende Unterschriftenaktion durchgeführt hat. Darüber hinaus fand im Sportheim in Neuhausen ein Vortrag zum Thema „Mobilfunkmast – Schellbronn“ statt. Zwischenzeitlich hat sich die Verwaltung mit der Firma TÜV SÜD Industrie Service GmbH in München in Verbindung gesetzt, um zu klären, wie mit dem Thema Mobilfunk in der Gemeinde umgegangen werden soll. Der TÜV SÜD hat nun ein Angebot zur Erstellung eines Mobilfunk-Immissionskatasters für die Gemeinde Neuhausen übersandt, das den Ratsmitgliedern zur heutigen Sitzung vorliegt. In einer ersten Phase wird eine fundierte Bewertung der bestehenden Mobilfunksituation im Gemeindegebiet vorgenommen. Diese setzt sich zusammen aus der Bewertung der bestehenden Standorte, der Messung der Mobilfunkimmissonen und einer flächigen Berechnung der Mobilfunkimmissionen in einem Kataster. Die voraussichtlichen Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 12.000.-€ brutto. Als Erweiterung kann in einer zweiten Phase ein Mobilfunkstandortkonzept für das gesamte Gemeindegebiet erstellt werden. Im Gremium wird die Erstellung eines Mobilfunk-Immissionskatasters für sinnvoll erachtet. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die Vorbehalte in der Bevölkerung gegen die Aufstellung neuer Mobilfunkmasten. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass in den zurückliegenden Jahren immer wieder über das schlechte Mobilfunknetz im Ortsteil Schellbronn geklagt wurde, zur Lösung des Problems jedoch entsprechende technische Einrichtungen erforderlich sind. Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, die Firma TÜV SÜD Industrie Service GmbH aus München auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes mit der Erstellung eines Mobilfunk-Immissionskatasters (Phase I) zu beauftragen. Punkt 11 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Geldspenden an die Gemeinde Neuhausen Gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung sind seit 01.Jan.2006 die Annahmen von Spenden an die Gemeinde Neuhausen im Einzelfall durch den Gemeinderat zu beschließen. Seite 8 / Nummer 23 Mitteilungsblatt Neuhausen Die Gemeinde Neuhausen hat folgende Geldspende erhalten: Spender Betrag Verwendungszweck VR Bank im Enzkreis 3.000,00 € Kindergarten Hauptstraße 37 Steinegg 5219 Niefern-Öschelbronn Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Annahme und der zweckentsprechenden Verwendung der vorgenannten Spende (Anschaffung eines Spielmobils für Kinder) einstimmig zu. Bürgermeister Korz spricht der Spenderin den Dank der Gemeinde aus. Punkt 12 Beratung und Beschlussfassung über die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zur Umgestaltung der Außenanlage des Kindergartens Steinegg Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Landschaftsarchitekt Dietmar Klenske aus Tiefenbronn. In seiner Sitzung am 21. April 2015 hatte der Bauausschuss eine Ortsbesichtigung im Kindergarten Steinegg durchgeführt, in deren Rahmen Landschaftsarchitekt Klenske die von ihm erarbeitete Entwurfsplanung mit Kostenschätzung zur Umgestaltung der Außenanlage des Kindergartens Steinegg ausführlich vorgestellt hat. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich nunmehr auf rd. 122.000.-€ brutto. Der Ausschuss hat mehrheitlich die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, der vorliegenden Entwurfsplanung vom 19.03.2015/13.04.2015 mit Kostenberechnung vom 13.04.2015 zuzustimmen. Nachdem im Vermögenshaushalt 2015 für die Maßnahme lediglich Ausgabemittel in Höhe von 112.000.-€ veranschlagt sind, wären die voraussichtlichen Mehrausgaben im Nachtragshaushalt 2015 zu finanzieren. Aus den Reihen der Ratsmitglieder wird angesichts der sich nun gegenüber dem Haushaltsansatz ergebenden Mehrausgaben die Überlegung ausgesprochen, die Kosten für die Umgestaltung der Außenanlage des Kindergartens Steinegg auf den im Haushaltsplan veranschlagten Betrag von 112.000.-€ brutto zu deckeln. Landschaftsarchitekt Klenske merkt hierzu an, dass die Mehrkosten vor allem darauf zurückzuführen sind, dass zusätzliche Spielgeräte angeschafft bzw. unter Sicherheitsaspekten vorhandene, ältere Spielgeräte ausgetauscht werden sollen. Darüber hinaus soll auch der U2-Bereich vergrößert werden. Einsparungen könnten durch den Kauf qualitativ weniger hochwertiger Spielgeräte oder gar den Verzicht auf einzelne Geräte erzielt werden. Der Vorsitzende bewertet die vorliegende Planung als ausgewogen und schlüssig und gibt zu bedenken, dass die Kosten nicht nur den hochwertigen und haltbaren Spielgeräten sondern auch der Topographie des Geländes, das eine Hanglage aufweist, geschuldet sind. Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat mit 13 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen der vorliegenden Entwurfsplanung vom 19.03.2015/13.04.2015 mit Kostenberechnung vom 13.04.2015 zu. Die voraussichtlichen Mehrkosten sollen im Nachtragsplan 2015 finanziert werden. Punkt 13 Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Themen vor. Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 12. Mai 2015 Punkt 1 Fragen der Zuhörer Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt. Punkt 2 Bekanntgaben Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Themen vor. Punkt 3 Schulverband Neuhausen – Nochmalige Vorberatung und Beschlussfassung zu der Verbandsversammlung am 13.Mai 2015 zum Thema „Einrichtung einer Gemeinschaftsschule“ Zum Sachverhalt führt der Vorsitzende aus, dass der Gemeinderat Tiefenbronn am 24.April 2015 und der Gemeinderat Neuhausen am 28.April 2015 auf der Grundlage der Mittwoch, 3. Juni 2015 Vorlage der Verbandsverwaltung vom 14.April 2015 beschlossen haben, zum Schuljahresbeginn 2016/2017 an der Verbandsschule im Biet eine Gemeinschaftsschule nach § 8a Schulgesetz Baden-Württemberg einzurichten und den entsprechenden Antrag zum Antragstermin 01.Juni 2015 beim Staatlichen Schulamt Pforzheim zu stellen. Entgegen der Vorlage der Verbandsverwaltung hat der Gemeinderat Tiefenbronn folgenden zusätzlichen Beschluss gefasst: „Die Finanzierung der in der Kostenaufstellung genannten Maßnahmen erfolgt über eine volle Kreditfinanzierung, deren jährliche Zins- und Tilgungsleistungen umlagefinanziert nach den Schülerzahlen des Vorjahres zwischen den Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn verrechnet werden. Die Verbandsverwaltung hat bereits in ihrer o.g. Vorlage eine Kostenaufteilung nach § 12 Abs. 2 Ziff. b der Schulverbandssatzung erstellt. Danach werden die Kosten für die geplanten Investitionen nach der Zahl der Schüler am Stichtag der allgemeinen Schulstatistik des vorangegangenen Jahres auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Die Finanzierung soll über Kapitalumlagen der beiden Verbandsgemeinden und Kreditaufnahmen erfolgen. Wie im beschlossenen und bestätigten Haushaltsplan 2015 des Schulverbandes – Investitionsprogramm 2015 Seite 42 - dargestellt, sind in den Jahren 2019 ff. Kredite in Höhe von 1.000.000.-€ angesetzt. Die Verwaltung hält dieses Finanzierungskonzept auch weiterhin für ausgewogen und nachhaltig. Es stellt bereits einen Kompromissvorschlag zu der gültigen satzungskonformen Praxis der reinen Umlagefinanzierung ohne Kredit dar. Der Schulverband war bis dato schuldenfrei und wurde ausschließlich über die Umlagen der beiden Verbandsgemeinden finanziert. Da zwischen den beiden Verbandsgemeinden kein Konsens bezüglich der Finanzierung besteht, hat der Gemeinderat Neuhausen angeregt, kurzfristig eine gemeinsame Sitzung der Ratsgremien von Tiefenbronn und Neuhausen einzuberufen. Die Gemeinde Tiefenbronn sah jedoch keine Notwendigkeit zu einer gemeinsamen Gemeinderatssitzung, stattdessen wurde ein Gespräch zusammen mit den Fraktionsvertretern der beiden Gremien vorgeschlagen. Von Seiten des Verbandsmitgliedes Tiefenbronn erfolgte der Hinweis, dass der Beschluss des Gemeinderates Tiefenbronn zur Finanzierungsfrage einstimmig war und nicht zur Diskussion steht. Der Gemeinderat Neuhausen hat am 04.Mai 2015 über die weitere Vorgehensweise vorberaten. Nach kontroverser Diskussion und trotz zahlreicher Bedenken hat sich das Ratsgremium dennoch mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Gegenvorschlag der Gemeinde Tiefenbronn zur Finanzierung anzunehmen, um das Zukunftsprojekt Gemeinschaftsschule an der Verbandsschule im Biet nicht noch auf der Zielgeraden zur Antragsstellung am 01.Juni 2015 scheitern zu lassen. In diesem Zusammenhang weist Bürgermeister Korz darauf hin, dass eine Änderung der Satzung des Schulverbandes notwendig ist. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet wie folgt: Zu dem bereits gefassten Beschluss des Gemeinderates Neuhausen vom 28.April 2015 wird vorgeschlagen, die gemeindlichen Vertreter in der Verbandsversammlung am 13.Mai 2015 zur beauftragen, abweichend zur Vorlage der Verbandsverwaltung vom 14.April 2015 nachfolgendes zur Finanzierung zu beschließen: - Die Finanzierung der in der Kostenaufstellung genannten Maßnahmen erfolgt über eine volle Kreditfinanzierung, deren jährliche Zins- und Tilgungsleistungen umlagefinanziert nach den Schülerzahlen des Vorjahres zwischen den Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn verrechnet werden. In der sich anschließenden Beratung wird aus der Mitte des Gemeinderates nochmals Befremden über das wenig partnerschaftliche Verhalten der Verbandsgemeinde Tiefenbronn in dieser Angelegenheit zum Ausdruck gebracht. Hierbei wird deutliche Kritik an dem Umstand geäußert, dass die Gemeinde Neuhausen mit dem Hinweis, dass der in Tiefenbronn gefasste Beschluss zur Finanzierung der Gemeinschaftsschule nicht zur Diskussion steht, zu dem nun vorstehend von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss gedrängt wird. In diesem Zusammenhang wird daran erinnert, dass das Vorschlagsrecht für die Beschlüsse üblicherweise beim Ver- Mittwoch, 3. Juni 2015 Mitteilungsblatt Neuhausen bandsvorsitzenden liegt. Verärgerung wird auch darüber zum Ausdruck gebracht, dass der von Seiten des Gemeinderates Neuhausen ausgesprochene Wunsch nach einer gemeinsamen Sitzung der beiden Ratsgremien abgelehnt wurde. Auch im Hinblick auf die künftige Zusammenarbeit in den anderen gemeinsamen Verbänden wird die Vorgehensweise der Gemeinde Tiefenbronn kritisch bewertet und die Auffassung vertreten, dass hierdurch die über Jahrzehnte andauernde vertrauensvolle interkommunale Zusammenarbeit in Frage gestellt wird. Aus den genannten Gründen wird aus den Reihen der Ratsmitglieder beantragt, den vorstehend aufgeführten Verwaltungsantrag zur Finanzierung der Gemeinschaftsschule um folgenden Zusatz (kursiv) zu ergänzen: „ Um den gemeinsamen Antrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule nach „§ 8a Schulgesetz“ zum 01.Juni 2015 nicht zu gefährden, wird der ultimativen Forderung des Verbandsmitglieds Tiefenbronn des Schulverbandes Neuhausen entgegen der derzeit gültigen Verbandssatzung (§ 12) beschlossen, die anfallenden Kosten zur Errichtung der Gemeinschaftsschule wie folgt zu finanzieren: - Die Finanzierung der in der Kostenaufstellung genannten Maßnahmen erfolgt über eine volle Kreditfinanzierung, deren jährliche Zins- und Tilgungsleistungen umlagefinanziert nach den Schülerzahlen des Vorjahres zwischen den Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn verrechnet werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine Aufnahme des vorgeschlagenen, kursiv gedruckten Zusatzes als Bestandteil der Beschlussfassung nicht sinnvoll erscheint, weil zu befürchten ist, dass die Verbandsvertreter von Tiefenbronn dieser von ihrer Beauftragung abweichenden Formulierung nicht zustimmen können. Somit besteht die Gefahr, dass der Beschluss, zum Schuljahresbeginn 2016/2017 an der Verbandsschule im Biet eine Gemeinschaftsschule nach § 8a Schulgesetz BadenWürttemberg einzurichten und den entsprechenden Antrag zum Antragstermin 01.Juni 2015 beim Staatlichen Schulamt Pforzheim zu stellen, keine ausreichende Mehrheit findet. Herr Korz merkt hierzu an, dass die heute vorgetragene Kritik am Verhalten der Gemeinde Tiefenbronn bereits in der Verwaltungsbeilage zur heutigen Sitzung Ausdruck gefunden hat und darüber hinaus – ohne dies mit der Beschlussfassung zu verknüpfen – die Möglichkeit besteht, in der morgigen Verbandsversammlung entsprechende Stellungnahmen abzugeben. Der Vorsitzende bittet nochmals darum, das Zukunftsprojekt Gemeinschaftsschule an der Verbandsschule im Biet nicht noch auf der Zielgeraden zur Antragsstellung am 01.Juni 2015 scheitern zu lassen. Nach ausführlicher Erörterung des Sachverhalts kommt zunächst der weitergehende, aus der Mitte des Gemeinderates gestellte Antrag zur Abstimmung, den vorstehend aufgeführten Verwaltungsantrag zur Finanzierung der Gemeinschaftsschule um folgenden Zusatz (kursiv) zu ergänzen: Zu dem bereits gefassten Beschluss des Gemeinderates Neuhausen vom 28.April 2015 wird vorgeschlagen, die gemeindlichen Vertreter in der Verbandsversammlung am 13.Mai 2015 zur beauftragen, abweichend zur Vorlage der Verbandsverwaltung vom 14.April 2015 nachfolgendes zur Finanzierung zu beschließen: „ Um den gemeinsamen Antrag zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule nach „§ 8a Schulgesetz“ zum 01.Juni 2015 nicht zu gefährden, wird der ultimativen Forderung des Verbandsmitglieds Tiefenbronn des Schulverbandes Neuhausen entgegen der derzeit gültigen Verbandssatzung (§ 12) beschlossen, die anfallenden Kosten zur Errichtung der Gemeinschaftsschule wie folgt zu finanzieren: Die Finanzierung der in der Kostenaufstellung genannten Maßnahmen erfolgt über eine volle Kreditfinanzierung, deren jährliche Zins- und Tilgungsleistungen umlagefinanziert nach den Schülerzahlen des Vorjahres zwischen den Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn verrechnet werden. Diesem Antrag stimmt der Gemeinderat mit 6 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen mehrheitlich zu. Punkt 4 Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Themen vor. Nummer 23 / Seite 9 Protokoll von der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 19. Mai 2015 Punkt 1 Fragen der Zuhörer Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt. Punkt 2 Bekanntgaben 1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.April 2015 Der Vorsitzende teilt mit, dass in der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 28.April 2015 keine Beschlüsse gefasst wurden, die der Öffentlichkeit bekannt zu geben sind. 2. Sitzung des Schulverbandes am 13.Mai 2015 Bürgermeister Korz gibt bekannt, dass die Verbandsvertreter der Gemeinde Neuhausen in der Sitzung des Schulverbandes am 13.Mai 2015 gemäß den Vorgaben des Gemeinderates aus der Vorberatung am 12.Mai 2015 abgestimmt haben. Die Verbandsverwaltung wird nun fristgerecht bis zum 01.Juni 2015 beim Oberschulamt den Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule für die Klassen 5 bis 10 an der Verbandsschule im Biet zum Schuljahr 2016/2017 einreichen. Punkt 3 Verleihung der Ehrenstele mit Nadel des Gemeindetags Baden-Württemberg an die Ratsmitglieder Reinhold Auer und Günter Holzhauer Bürgermeister Korz ehrt in der heutigen Sitzung die Ratsmitglieder Reinhold Auer und Günter Holzhauer für 40 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit im Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen. Für ihre Dienste um Bürger und Gemeinde verleiht der Vorsitzende Herrn Auer und Herrn Holzhauer die Ehrenstele mit Nadel des Gemeindetags Baden-Württemberg und spricht ihnen den Dank und die Anerkennung der Bürgerschaft aus. Punkt 4 Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kindergartenvertrages mit dem Verein Waldkindergarten Wurzelkinder e.V. In seiner Sitzung am 12.Dezember 2014 hatte der Gemeinderat beschlossen, dass der Waldkindergarten Wurzelkinder e.V. den nach Maßgabe des § 8 Abs. 2 KiTaG jährlichen gesetzlichen Mindestzuschuss in Höhe von 63% der Betriebskosten erhält. Darüber hinaus hatte das Gremium den Beschluss gefasst, dass die Gemeinde dem Verein gemäß § 8 Abs. 5 KiTaG zusätzlich eine jährliche Förderung in Höhe von 50% der nach Abzug des Mindestzuschusses nach § 8 Abs. 2 KiTaG, der Elternbeiträge und der sonstige Einnahmen (insbesondere Spenden, Zuwendungen/ Zuschüsse von Dritten) verbleibenden nicht gedeckten Betriebsausgaben gewährt. Mitgliedsbeiträge und Erlöse aus Veranstaltungen sind bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen. Die Details sollten in einem noch abzuschließenden Vertrag geregelt werden. Dem hierzu von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Verein Waldkindergarten Wurzelkinder e.V. erarbeiteten und zur heutigen Sitzung vorliegenden Vertragsentwurf, der zum 01.Jan.2016 Inkrafttreten soll, stimmt der Gemeinderat einstimmig zu. Die Zustimmung erfolgt mit Maßgabe, dass im Vertragstext die Bezeichnung „bürgerliche Gemeinde“ durch den Begriff „Gemeinde“ ersetzt wird. Punkt 5 Verschiedenes Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine Themen vor. Enzkreis Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Enzkreis Weitere Presseinfos und Veranstaltungen des Landratsamtes Enzkreis finden Sie unter www.enzkreis.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles Seite 10 / Nummer 23 Mitteilungsblatt Neuhausen „Mobilität der Zukunft“ Schulterschluss von Landratsamt, ebz und Hochschule Pforzheim „Mobilität der Zukunft“ – so lautete der Titel eines Vortrages von Prof. Dr. Guy Fournier von der Abteilung Technik der Hochschule Pforzheim, der dieser Tage die jährliche Vortragsreihe „Bauen und Energie“ im Energie- und Bauberatungszentrum Pforzheim (ebz) beendete. Prof. Fournier beschäftigt sich schon seit über zehn Jahren mit dem Thema Mobilität; ein Forschungsschwerpunkt ist die nachhaltige Mobilität, auch im internationalen Vergleich. Er selbst fährt täglich die Strecke von seinem Wohnort Darmstadt nach Pforzheim im Elektroauto. Der Experte sieht einen Wandel hin zu einer „postfossilen“ Mobilität - mit kohlenstoffarmen und energieeffizienten Antrieben und neuen Mobilitätsdienstleistungen. „Intermodale Mobilität“ ist für ihn das Stichwort und gleichzeitig Zukunftsvision: Mit möglichst nur einer Karte soll der Bürger, wie beispielsweise in La Rochelle in Frankreich bereits praktiziert, Bus und Bahn fahren, ein E-Auto oder E-Bike mieten und aufladen können. Die Buchung erfolgt über das Smartphone. „Bis dahin ist es sicher noch ein längerer Weg“, so Prof. Dr. Fournier, „aber die technische Entwicklung geht eindeutig in diese Richtung.“ Von allen Antriebstechniken schneide der Elektroantrieb am besten ab. Er sei, wenn Ökostrom getankt wird, sowohl im Hinblick auf die benötigte Energie also auch im Hinblick auf die CO2 Emissionen am effizientesten. Ein E-Motor schaffe bis zu 1 Million Kilometer. Die Reichweite der E-Autos nehme ferner kontinuierlich zu; Fournier rechnet damit, dass schon in zwei Jahren Reichweiten von bis zu 400 Kilometern möglich sind. Weltweit werde sehr viel Geld in die Forschung von Batterien gesteckt. Die Technik eines E-Autos ist wesentlich einfacher als die eines herkömmlichen Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor, von daher prognostiziert der Experte auch in wenigen Jahren günstigere Preise. Gleichzeitig erkennt Prof. Fournier auch in manchen Ländern wie beispielsweise Japan den Trend zur Demotorisierung, dort werden andere Mobilitätsmodelle bevorzugt. „Auch hierzulande sank die Zahl der 18- bis 29-Jährigen, die kein eigenes Auto besitzen, innerhalb von einigen Jahren um 40 Prozent. In dieser Generation spielt das Umweltbewusstsein eine größere Rolle, und andere Statussymbole sind wichtiger. Man ist mobil, aber auch flexibler und kreativer“, so Fournier. Nach seinen Worten boomen auch Car-Sharing und Mitfahrzentralen. Es gebe zum Beispiel Angebote, bei denen man nicht nur eine bestimmte Strecke buchen könne, sondern auch, wie viel man während der Fahrt reden möchte. Im Anschluss würden die Mitfahrgelegenheiten bewertet und gerankt. Die Zukunft der Mobilität liegt für Fournier in Fahrzeugen, die leise sind, emissionsarm, einen hohen Wirkungsgrad aufweisen und in einer intelligenten Nutzungsform mit anderen Mobilitätsdienstleistungen (Carsharing, Carpooling, aber auch verknüpft mit Fahrrad oder Zug) betrieben werden. „Nach über 100 Jahren Entwicklungsgeschichte des Verbrennungsmotors zeichnet sich eine technologische Zeitenwende ab“, ist sich Fournier sicher. Auch das Landratsamt Enzkreis und die Stadtwerke Pforzheim setzen auf neue Antriebstechniken und planen, in einem ersten Schritt deren Einsatz weiter auszubauen. „Zusammen mit der Hochschule Pforzheim haben wir ein Konzept zur weiteren Optimierung unseres Fuhrparks erarbeitet“, berichtet die Klimaschutzbeauftragte des Enzkreises, Edith Marqués Berger. „Es erhebt den spezifischen Bedarf im Landratsamt Enzkreis und macht Verbesserungsvorschläge, auch im Hinblick auf neue Antriebstechniken.“ Wie die Auswertung der Daten gezeigt habe, seien 83 Prozent der Dienstfahrten beim Kreis Kurzstrecken, die schon heute mit einem E-Auto zurückgelegt werden könnten. „Falls wir das neue Konzept konsequent umsetzen, was wir natürlich vorhaben, können in absehbarer Zeit 50 Prozent der Emissionen eingespart werden, ohne dass wir Einschränkungen hinnehmen müssen.“ Die „E-Flotte“ des Enzkreises Mittwoch, 3. Juni 2015 besteht zurzeit aus drei reinen Elektrofahrzeugen, zwei Hybridfahrzeugen sowie mehreren E-Bikes und E-Rollern. Der Enzkreis wurde vor zwei Jahren für seine Aktivitäten im Klimaschutz als einer der ersten Kreise in Europa mit dem „European Energy Award“ (eea) in Gold ausgezeichnet. (enz) In der ersten Juniwoche im Enzkreis-Pavillon auf der Gartenschau: Umweltamt mit wahrem "Aktionsfeuerwerk“ Ein wahres „Aktionsfeuerwerk“ bietet das Umweltamt des Enzkreises in der ersten Juniwoche auf der Gartenschau in Mühlacker: Am Mittwoch, 3. Juni, und am Samstag, 6. Juni, können Besucher jeweils den ganzen Tag über direkt neben dem Enzkreis-Pavillon zusammen mit Experten den Schallpegel von Rasenmähern und anderen Geräten messen. Am Samstag, 6. Juni, steht um 11 und um 14 Uhr eine Tai-ChiVorführung, die auch zum Mitmachen einlädt, auf der Wiese neben dem Spielplatz auf dem Plan. Ein „rollendes Labor“ wartet am Sonntag, 7. Juni, ebenfalls neben dem Pavillon auf große und kleine Forscher: Sie können im Ökomobil die Wasserqualität bestimmen und zahlreiche Kleinstlebewesen im Wasser untersuchen. Um das Thema Wasser geht es auch bei den Gewässerführungen an der Enz, die das Umweltamt am 2. Juni um 11 Uhr, am 3. Juni um 14 Uhr, vom 4. bis 7. Juni jeweils um 11 und 14 Uhr, am 5. Juni um 14 Uhr (Führung für Familien) und am 8. Juni um 11 Uhr anbietet. Dabei möchten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes nicht nur die bloßen Fakten vermitteln, sondern die Zuhörer für Wasser und Gewässer regelrecht begeistern. Treffpunkt ist jeweils an der Wasserkraftanlage der Stadtwerke Mühlacker. Festes Schuhwerk ist von Vorteil. Die ganze erste Juniwoche über (vom 2. bis 8. jeweils von 9 bis 18 Uhr) können Kinder im Enzkreis-Pavillon beim Basteln mit Gesteinsmehl die Geologie des Enzkreises kennenlernen. „Ist meine Haut am Arbeitsplatz und im Alltag ausreichend gegen Chemikalien geschützt?“ Diese Frage lässt sich an einem Derma-Check-Gerät beantworten; damit kann man auch den eigenen Hauttyp bestimmen. Ebenfalls die ganze Woche über wird das Umweltamt im Pavillon an einem Multimedia-Infostand, dem so genannten „LärmPunkt“, Lärm hör- und auch sichtbar machen und zeigen, wie Schall entsteht, wie er sich ausbreitet und mindern lässt. Umrahmt werden all diese Aktionen von einer großen Ausstellung unter dem Titel „Umweltschutz konkret“, bei der es in Wort und Bild viele interessante Informationen beispielsweise über Hochwasserschutz, Erdwärme und FlussRenaturierung gibt. (enz) Berufsschüler aus Mühlacker schnuppern in Neuhausen Arbeitsluft Berufsschüler aus Mühlacker schnupperten in Neuhausen bei der Firma PLM Arbeitsluft. Das Bild zeigt die Jugendlichen mit (von rechts) Zerspanungsmechaniker Dmitri Batz, PLMGeschäftsführer Patrick Lamprecht-Ramsperger und Zerspanungsmechaniker Jim Schott. (enz) Mittwoch, 3. Juni 2015 Mitteilungsblatt Neuhausen 17 Berufsschüler der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule in Mühlacker, alle Zerspanungsmechaniker im dritten Ausbildungsjahr, besuchten dieser Tage die Metallverarbeitungsfirma PLM GmbH in Neuhausen. Begrüßt wurden sie dort von den beiden Auszubildenden Dmitrí Batz und Jim Schott. Nach Informationen über die Geschichte und Entwicklung der Firma stand eine sehr aufschlussreiche Führung durch den Betrieb auf dem Programm: Alle Arbeitsstationen vom 5-Achs-Fräsen über das Drahterodieren bis zum Laserschneiden wurden vorgestellt. Besonders beeindruckend fanden die Berufsschüler die Erfahrungen in der Bearbeitung von Hartmetallen und anderen Sondermetallen. Für sie war der Firmenbesuch eine Ergänzung und Bereicherung des Unterrichts in der Berufsschule. Dafür dankten die Jugendlichen PLM-Geschäftsführer Patrick Lamprecht-Ramsperger herzlich, der es sich nicht nehmen ließ, sich zum Abschluss gemeinsam mit den Gästen vor dem Firmeneingang „ablichten“ zu lassen. (enz) Am 6. und 7. Juni im Forstpavillon auf der Gartenschau Mühlacker: Jägervereinigung präsentiert sich mit tollen Aktionen Am Samstag, 6. Juni, und Sonntag, 7. Juni, präsentiert sich von jeweils 10 bis 18 Uhr die Jägervereinigung Enzkreis/Pforzheim e.V. im Forstpavillon auf der Gartenschau in Mühlacker. Unter dem Titel „Lernort Natur“ sind an beiden Tagen ein tolles Kinderprogramm und viele Schautafeln und Informationen rund um die Themen Wild, Jagd und Natur geboten. Ein großes Tier-Diorama zeigt zudem die heimischen Wildarten. Wer möchte, kann auch einmal Gehörne, Schwarten und Felle anfassen oder den Hochsitz beziehungsweise die Bastelecke „erobern“. Am Samstag lassen außerdem ab 10 Uhr die Jagdhornbläser ihre imposanten Instrumente erklingen; um 13 Uhr werden sie von den Bläsern Mühlacker abgelöst. Am selben Tag ist beim Forstpavillon auch ein Falkner mit seinen Tieren anzutreffen. Ab 12:30 Uhr ist eine Hundevorführung geplant; im Anschluss spielen noch einmal die Jagdhornbläser. Im Forstpavillon, der auch den Namen „Eichenreich“ trägt, präsentieren das Forstamt des Enzkreises und der Landesbetrieb ForstBW darüber hinaus Wissenswertes und Spannendes zu den heimischen Wäldern, vor allem zur Eiche, die rund um Mühlacker weit verbreitet ist. (enz) Nummer 23 / Seite 11 Abfahrt ist um 8 Uhr in Mühlacker und um 8:20 Uhr am P+M-Parkplatz der Autobahnausfahrt Pforzheim-Nord, Rückkehr gegen 20.15 Uhr. Verbindliche Anmeldungen nimmt das Landwirtschaftsamt bis 15. Juni entgegen unter 07231 3081800.(enz) Aus den Ortsteilen ORTSTEIL HAMBERG Geburtstage Wir gratulieren: am 4. Juni Herrn Peter Heß, Hauptstr. 20, zum 72. Geburtstag am 8. Juni Frau Eva Mühlthaler, Mozartstr. 4, zum 75. Geburtstag am 10. Juni Frau Ella Stellwag, Neuhausener Str. 3/1, zum 85. Geburtstag und Frau Anna Holzer, Tannenweg 6/2, zum 78. Geburtstag ORTSTEIL NEUHAUSEN Goldene Hochzeit Am 28. Mai 2015 konnten die Eheleute Elke und Horst Volkert auf gemeinsam erlebte 50 Ehejahre zurückblicken und im Kreise der Familie dieses Ehejubiläum gebührend feiern. Die Glückwünsche des Ministerpräsidenten und der Gemeinde überbrachte Bürgermeister Oliver Korz. Jugendfonds-Kuratorium tagt im Juli – Anträge für neue Projekte schnell stellen! Die nächste Kuratoriumssitzung für den Jugendfonds des Enzkreises, in der über weitere Projekte entschieden wird, findet im Juli statt; Anträge müssen bis spätestens 7. Juli bei der Geschäftsstelle des Jugendfonds eingegangen sein. Gefördert werden Projekte von Jugendlichen selbst und solche, die ein Angebot für Jugendliche machen – sei es von Jugendgruppen, Vereinen oder von Initiativen aus dem Enzkreis. Informationen und die Antragsformulare gibt es im Internet unter www.jugendfonds-enzkreis.de. Für Fragen und Beratung steht Heike Hammer, die Geschäftsführerin des Jugendfonds, zur Verfügung – telefonisch unter 07231 308-9371 oder per E-Mail an [email protected]. (enz) Am 8. Juli: Lehrfahrt des Vereins Landwirtschaftliche Fachbildung Enzkreis Zur diesjährigen Lehrfahrt lädt der Verein Landwirtschaftliche Fachbildung Enzkreis am Mittwoch, 8. Juli, ein. Auf dem Programm stehen in Remchingen der Milchviehbetrieb der Familie Bercher und der Gartenfach- und Baumschulbetrieb Bräuninger sowie in Ötisheim der mobile Legehennenstall der Familie Binder. Außerdem ist ein Besuch des Kaffeemühlenmuseums in Wiernsheim geplant. Zwischendurch geht es zum Mittagessen auf den Hangensteiner Hof in MühlackerDürrmenz; der Abschluss ist in der Besenwirtschaft der Familie Zaiß in Schützingen vorgesehen. Fundsache: Am Pfingstsonntag wurde in der Furtstraße ein graues Zwergkaninchen gefunden. Der Besitzer kann sich im Rathaus Neuhausen beim Fundbüro melden. Kindergarten Neuhausen Die Puppenbühne Knab gastierte mit dem Stück „Paulchen hat Bauchweh” im Kindergarten Zum Stück: Paulchen, der Kompostwurm, lebt glücklich auf seinem Komposthaufen. Er freut sich über die vielen leckeren Dinge, die ihm die Menschen bringen. Aber auch er bereitet den Menschen Seite 12 / Nummer 23 Mitteilungsblatt Neuhausen Freude. Aus scheinbar unnützen Bioabfällen, wie z.B. Satatblättern oder Kartoffelschalen, macht er wertvollen Kompost. Eines Morgens wacht er mit schrecklichen Bauchschmerzen auf. Unglücklicherweise ist eine Taschenlampe in den Kompost gefallen und hat seine Speisekammer verdorben. Doch die Kinder helfen Paulchen den Komposthaufen zu erneuern und sortieren alles aus, was nicht auf einen Kompost gehört. Das Theaterstück war so aufgebaut, dass die Kinder den Verlauf mitgestalten konnten. Sie sahen dabei, welche Abfälle kompostiert werden können und wie dadurch das Müllaufkommen verringert werden kann. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landratsamtes Enzkreis finanziert im Rahmen der abfallwirtschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit diese Theateraufführungen. Die Puppenbühne Knab setzte mit den Puppenspielern Frau Anna Spross und Herrn Tobias Knab das Stück exzellent in Szene, sodass dieses Puppenspiel bei den Kindern sehr gut angekommen ist! MG Geburtstage Wir gratulieren: am 5. Juni Herrn Hartmut Keppler, Pforzheimer Str. 47, zum 74. Geburtstag Mittwoch, 3. Juni 2015 ORTSTEIL STEINEGG Kindergarten Steinegg Besuch auf dem Lohwiesenhof in Huchenfeld mit den Wichteln und Riesen der Tigerentenbande. Am 22. Mai fuhren die Riesen und Wichtel mit dem Bus nach Huchenfeld. Unser Ziel war der Lohwiesenhof, den wir nach einem kurzen Fußmarsch erreichten. Dort angekommen, wurden wir freudig von Nelly, der Eselin, den Ziegen und Schafen begrüßt. Das war toll - aber noch besser war die Führung, in der uns Frau Burghardt kindgerecht, informativ und mt lebendem Anschauungsmaterial viel Wissen über die Hühner vermittelte. Das alles haben wir erfahren und gelernt: •auf dem Lohwiesenhof leben 4000 Hühner- nur ein Hahn lebt mit zwei Hühnern bei Nelly der Eselin und den Ziegen. •was Hühner fressen, warum sie in der Mauser sind, wie und warum sie scharren. •welche Tiere ihre Feinde sind (90 Hühner hat der Fuchs vor kurzem getötet). •wie sie lernen, an welche Plätze die Eier gelegt werden. •wieviele Eier Hühner in den verschiedenen Jahreszeiten legen. •wie die Eiersortiermaschine funktioniert und die Eier nach Größe und Gewicht sortiert werden. am 9. Juni Frau Erika Probst, Am Eschenbrunnen 22, zum 84. Geburtstag Wir gratulieren Frau Inge Schmideder, Murgstraße 1, nachträglich zum 81. Geburtstag am 31. Mai. ORTSTEIL SCHELLBRONN Geburtstage Wir gratulieren: am 4. Juni Frau Ingrid Rust, Nagoldstr. 5, zum 82. Geburtstag und Frau Renate Schwarz, Unterreichenbacher Str. 7, zum 76. Geburtstag und Frau Sonja Bruckner, Dorfäckerweg 8, zum 74. Geburtstag am 5. Juni Herrn Gerhard Kocherscheidt, Henhöferstr. 6, zum 70. Geburtstag Es war ein sehr gelungener toller Vormittag, die Kinder und Erzieherinnen sagen ein herzliches Dankeschön. Geburtstage Wir gratulieren: am 10. Juni Frau Heide Schwarzmaier, Schwarzwaldstr. 14, zum 74. Geburtstag Mittwoch, 3. Juni 2015 Mitteilungsblatt Neuhausen Nichtamtliche Bekanntmachungen Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztliche Notfallpraxen - Siloah St. Trudpert Klinikum, Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim oder - Klinikum Pforzheim, Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim Die Versorgung wird zu den Bereitschaftsdienstzeiten der Notfallpraxis Pforzheim e.V., auch an den Wochentagen, übernommen. Die Notfallpraxis erreichen Sie unter Tel. 116117. Notruf der Rettungsleitstelle des DRK Pforzheim-Enzkreis e.V. lautet 112 (Euronotruf) Bei Krankentransporten sitzend/liegend lautet die Servicenummer 19222 mit dem Handy: Vorwahl 07231. Siloah St. Trudpert Klinikum: Montag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Dienstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Mittwoch: 14.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Freitag: 16.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag 7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Klinikum Pforzheim: Montag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Dienstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Mittwoch: 14.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Freitag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag 7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.notfallpraxis-pforzheim.de Zahnärztlicher Notfalldienst der Zahnärztekammer Die für die Wochenenden und Feiertage für den Notdienst eingeteilten Zahnärzte sind bei der Zahnärztekammer unter der Rufnummer 0621 - 38 000 818 zu erfragen. Wochenenddienst der Apotheken Samstag, den 6. Juni 2015 Apotheke am Rathaus Neuhausen, Pforzheimer Str. 24, Neuhausen, Tel. 07234/ 98 00 94 Sonntag, den 7. Juni 2015 Löwen-Apotheke, Bleichstraße 27, Pforzheim, Tel. 07231/ 2 36 75 Apotheke im Arlinger, Arlinger Str. 37, Pforzheim, Tel. 07231/ 419 71 64 Soziale Einrichtungen Krankenpflegeverein e.V. Vorsitzender: Alex Hirn, Tel: 4459 Neuhausener Str. 12, Neuhausen-Hamberg Kontakt: Katharina Waibel, Tel: 981123 Eichendorffstr. 6, Neuhausen-Steinegg Landhaus für Senioren St. Josef Weitere Informationen erhalten Sie: St. Josef Landhaus für Senioren Cornelia Schrader Liebenzeller Str. 28 Nummer 23 / Seite 13 75242 Neuhausen Fon: 07234 9451-0, Fax: 07234 9451-110 E-Mail: [email protected] www.pflegeheim-steinegg.de Ambulanter Pflegedienst St. Josef Liebenzeller Straße 28 75242 Neuhausen-Steinegg Einsatzleitung: Maria Gutsch/ Elvira Maisenbacher 07234/ 9451201 Beratungsstelle Hilfen im Alter Markus Schweizer Dipl. Sozialarbeiter (FH) 07231/ 128130 Ambulante Hospizgruppe Biet Einsatzleitung: Andrea Raible-Kardinal 07234/ 1419 DRK Ortsverein Neuhausen Bereitschaftsleitung: W. Schmidt, Pallottistr. 3 75242 Neuhausen-Steinegg, Tel. 07234 7691 http://neuhausen.drk-pforzheim.de Mittwoch, 24. Juni 2015 ab 15:30 Uhr Monbachhalle Neuhausen Wir überraschen den 2300. Spender mit einem kleinen Geschenk. Sterneninsel e.V. Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst für Pforzheim & Enzkreis Wittelsbacherstr. 18 75177 Pforzheim Fon: 07231 8001008 [email protected] www.sterneninsel.com
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