Inhaltsverzeichnis Startschuss für die Badesaison 2015

Nummer 9 · Jahrgang 26
6. Mai 2015
Landsberger
Echo
Amtsblatt der Stadt Landsberg
Startschuss für die Badesaison 2015
Es ist wieder so weit – die Badesaison 2015
steht vor der Tür.
Am Freitag, dem 15. Mai öffnen sich erstmals die Tore des Landsberger Felsenbades
für die Badelustigen unter uns. Dann kann im
glasklaren kühlen Nass vor urtümlicher Felsund Kulturkulisse wieder nach Herzenslust
gebadet werden.
Das traditionelle Kinderfest des Kultur- und
Sportausschusses findet in diesem Jahr erst
am 30. Mai statt.
Mehr Informationen zu Dauerkarten und Ticketpreisen auf S. 9.
Informationen zum Kinderfest und der Teilnahme am
Kinderflohmarkt auf S. 26.
Aufruf zum 18. Landsberger Fassrollen
Samstag – 22.08.2015 – Startschuss 14.00 Uhr an der Felsenbühne
3 Mann, ein Fass, ein Berg - auf 1,1 km Strecke rund um den Landsberger Kapellenberg gilt es Höhen und steile Abstiege sowie felsige Unebenheiten zu überwinden. Den schnellsten Frauen und den schnellsten Männern winkt je ein Fass Landsberger Bier.
Wer sich als Männer- oder Frauenteam dieser Herausforderung stellen
möchte, meldet sich unter Angabe der Teilnehmer und des telefonischen Kontakts an unter
Tel.: 0174 3301314, Riccardo Milzsch, Kultur- und Sportausschuss
oder per E-Mail unter [email protected]
Anmeldeschluss ist Mittwoch, der 19. August 2015.
Einladung zur Gedenkveranstaltung
des Fördervereins Gützer Kirche e. V.
Am Sonnabend, dem 9. Mai 2015, findet ab 13.00 Uhr in der Gützer Kirche die Gedenkveranstaltung des Fördervereins Gützer Kirche e. V. anlässlich des 70. Jahrestages der Beendigung des Zweiten Weltkrieges und des 110. Geburtstages des ehemaligen Pfarrers der
Gützer Kirche und Schriftstellers Karl Hüllweck statt.
Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Innenteil auf Seite 27.
Einladung zum
9. Gollmaer Musiksommer
Am Sonntag, dem 10. Mai, um 17.00 Uhr, findet das Eröffnungskonzert zum 9. Gollmaer
Musiksommer mit dem Niederländischen Ensemble Delta Piano Trio in der Gollmaer Kirche
statt. Mehr Informationen zum Programm erhalten Sie im Innenteil auf Seite 25.
Inhaltsverzeichnis
Amtliche
Bekanntmachungen3
Nichtamtlicher Teil
22
Aus der Stadt Landsberg
23
Aus den Ortschaften
Ortschaft Landsberg
Ortschaft Queis
Ortschaft Reußen
Ortschaft Sietzsch
Ortschaft Spickendorf
Ortschaft Schwerz
Ortschaft Niemberg
Ortschaft Oppin
Ortschaft Braschwitz
Ortschaft Peißen
Ortschaft Hohenthurm
25
30
31
31
31
32
32
35
37
38
39
Kirchliche Nachrichten
41
Anzeigenteil43
Impressum Nächste Ausgabe
Mittwoch, 20. Mai 2015
Redaktionsschluss
Mittwoch, 6. Mai 2015
Übernächste Ausgabe
Mittwoch, 3. Juni 2015
Redaktionsschluss
Mittwoch, 20. Mai 2015
www.stadt-landsberg.de
21
Amtlicher Teil
-2-
Die Liste der Rufnummern der Landsberger Stadtverwaltung finden Sie
im nichtamtlichen Teil auf Seite 22.
Nr. 9/2015
Nr. 9/2015
-3-
Amtlicher Teil
Stadtverwaltung Landsberg am 15. Mai 2015 geschlossen
Am Freitag, dem 15. Mai 2015 bleibt die Stadtverwaltung Landsberg für den Besucherverkehr geschlossen. Auch der Bürgerservice ist
an diesem Tag nicht geöffnet. Ab Montag, den 18. Mai 2015 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den gewohnten Öffnungszeiten
wieder für Sie da.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Notfallnummer der Stadt Landsberg unter 0174 3268909.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Punkt 9: Punkt 10: Punkt 11: Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Hauptausschusses
der Stadt Landsberg
Am Donnerstag, 21.05.2015, um 18.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Goldener Löwe“ eine öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
der Stadt Landsberg mit anschließender nichtöffentlicher Sitzung statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
4. Bestätigung des Sitzungsprotokolls – öffentlicher Teil – vom
01.04.2015
5. Sonstige Informationen
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
3. Bestätigung des Sitzungsprotokolls – nichtöffentlicher Teil – vom
01.04.2015
4. Personalangelegenheiten
5. Anfragen und Informationen
gez. O. Heinrich
Bürgermeister
Punkt 12: Punkt 13: Punkt 14: Feststellung der Tagesordnung
Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen
Sitzung vom 14.04.2015
Vorbereitung der nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg am 28.05.2015
Beratung zu Bauanträgen
Bauangelegenheiten
Anfragen und Informationen
gez. Ch. Gobst
Vorsitzender Bauausschuss
Landsberger Open-Air-Kino 2015
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auch in diesem Jahr veranstaltet der Kultur- und Sportausschuss der
Stadt Landsberg das beliebte Sommerkino im Landsberger Felsenbad.
Am 24. Juli sowie am 14. August werden in diesem Jahr Filme ganz
nach Ihrem Geschmack gezeigt, denn Sie bestimmen mit.
Unter den folgenden Vorschlägen können Sie auswählen und
so für Ihren Lieblingsfilm abstimmen:
Wo ist Fred? (Spielfilmkomödie, 2006)
Keinohrhasen (Liebeskomödie, 2007)
Zweiohrküken (Liebeskomödie, 2009)
Kokowääh (Filmkomödie, 2011)
Kokowääh 2 (Filmkomödie, 2013)
Schlussmacher (Liebeskomödie, 2013)
Einladung zum Bauauschuss
Am 19. Mai 2015, um 18.00 Uhr, findet in den Räumlichkeiten
des Bürgerhauses der Stadt Landsberg, Köthener Str. 1a in Landsberg, eine öffentliche mit anschließender nicht öffentlicher Sitzung
des Bauausschusses statt.
Tagesordnung öffentliche Sitzung
Punkt 1: Eröffnung der Sitzung
Punkt 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und
der Beschlussfähigkeit
Punkt 3: Feststellung der Tagesordnung
Punkt 4: Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung
vom 14.4.2015
Punkt 5: Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Stadtrates
Landsberg am 28.05.2015
Punkt 6: Bauangelegenheiten
Punkt 7: Anfragen und Informationen
Tagesordnung nichtöffentliche Sitzung
Punkt 8: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und
der Beschlussfähigkeit
Russendisko (Komödie, 2012)
Rubbeldiekatz (Komödie, 2011)
Good Bye, Lenin! (Tragikomödie, 2003)
Sonnenallee (Filmkomödie, 1999)
Die Legende von Paul und Paula (DDR-Spielfilm, 1973)
Der Baulöwe (Komödie, 1980)
Ihren Wunschfilm teilen Sie bitte dem Vorsitzenden des Kultur- und Sportausschusses, Herrn Milzsch, unter der Telefonnummer 0174 3301314 mit.
Die beiden Filme mit den meisten Stimmen werden dann zu den oben
genannten Terminen im Landsberger Felsenbad ausgestrahlt.
Alle weiteren Informationen zum Sommerkino werden zu gegebener
Zeit im Landsberger Echo veröffentlicht.
Ihr Kultur- und Sportausschuss
Amtlicher Teil
-4-
Nr. 9/2015
Veranstaltungskalender Mai 2015
Datum
10.05.2015
Uhrzeit
17:00
12.05.2015
14:00
17.05.2015
15:00
17.05.2015
16:00
17.05.2015
17:00
27.05.2015
15:00
30.05. 30.05.2015
31.05. 31.05.2015
10:00
15:00
Veranstaltung
9. Musiksommer Gollma Eröffnungskonzert Delta Piano Trio
An die Spiele, fertig, los! Spiele-Nachmittag
Theaterfahrt „Ball im Savoy“
FAMILIENNACHMITTAG
„Die Tierwelt im Kinderbuch“
Liebesgeschichten Klavierkonzert mit Heloise
Ph. Palmer
Landsberg - Lese
Literaturgespräch in der
Bibliothek
KinderMusikTag in der
Regenbogenschule
Stadtführung
Veranstalter
Ev. Kirchengemeinde Gollma
Ort
Kirche Gollma
Stadt- und Schulbibliothek
Landsberg
Stadt- und Schulbibliothek
Landsberg
Doppelkapelle und Museum
Stadt- und Schulbibliothek
Landsberg
Opernhaus Halle
Ev. Kirchengemeinde Gollma
Kirche Gollma
Stadt- und Schulbibliothek
Landsberg
Stadt- und Schulbibliothek
Landsberg
Kreismusikschule Carl Loewe
Regenbogenschule
Landsberg
Romanische Doppelkapelle
Doppelkapelle und Museum
Museum Landsberg
Veranstaltungstermine melden
Weitere Termine von Vereinen/Institutionen der Stadt Landsberg können dem Kultur- und Sportausschuss für den Veranstaltungskalender 2015 gemeldet werden:
Tel. 034602 24947 oder per E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg
Am Donnerstag, 21.05.2015, um 19.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Goldener Löwe“ eine Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg
statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Protokollkontrolle
5. Einwohnerfragestunde
6. Beschluss über die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 12
7. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet
Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Franz-Liszt-Straße (Ortschaft
Landsberg)
8. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet
Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Georg-Friedrich-Händel-Straße (Ortschaft Landsberg)
9. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet
Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Georg-Philipp-Telemann-Straße (Ortschaft Landsberg)
10. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet
Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Heinrich-Schütz-Straße (Ortschaft Landsberg)
11. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet
Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Kurt-Weill-Straße (Ortschaft
Landsberg)
12. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet
Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Richard-Strauss-Straße (Ortschaft Landsberg)
13. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet
Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Richard-Wagner-Straße (Ortschaft Landsberg)
14. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet
Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Robert-Schumann-Ring (Ortschaft Landsberg)
15. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg
16. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe,
Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
17. Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage
der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
18. Informationen aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates
vom 23.04.2015
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.04.2015
2. Bauangelegenheiten
3. Grundstücksangelegenheiten
4. Anfragen und Informationen
gez. Harald Kliche
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Queis
Am Mittwoch, 27.05.2015, um 19.00 Uhr, findet in der Gaststätte
„Zur Eiche“ im OT Queis eine Sitzung des Ortschaftsrates Queis statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
Nr. 9/2015
3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates
Anfragen der Bürger
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg
1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe,
Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage
der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
Maßnahmeliste für die Haushaltsjahre 2016 - 2020
Informationen des Ortsbürgermeisters
Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates
Sonstige Informationen
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. Georg Scheuerle
Ortsbürgermeister
-5-
Amtlicher Teil
2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
Feststellung der Tagesordnung
Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates
Anfragen der Bürger
Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Landsberg
1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe,
Untere Saale und Mulde - Gewässerumlagesatzung
Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage
der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde - Gewässerumlagesatzung
Informationen aus dem Stadtrat
Informationen aus den Ausschüssen (BA, FA, HA)
Informationen des Ortsbürgermeisters
Anfragen und Informationen der Ortschaftsräte sowie Diskussion
Wiedervorlagen
Sonstiges
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. W.-St. Menzel
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch
Am Montag, 18.05.2015, um 19.00 Uhr, findet im Büro der Ortschaft Sietzsch eine Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates
5. Einwohnerfragestunde
6. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg
7. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe,
Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
8. Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage
der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
9. Maßnahmeliste 2016 – 2020
10. Informationen der Ortsbürgermeisterin
11. Anfragen der Ortschaftsräte
12. Vorbereitung der nächsten Sitzung des Stadtrates
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. Heike Liebl
Ortsbürgermeisterin
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf
Am Montag, 18.05.2015, um 18.15 Uhr, findet in der Freiwilligen Feuerwehr/Gemeindezentrum Spickendorf eine Sitzung des
Ortschaftsrates Spickendorf statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz
Am Montag, 18.05.2015, um 18.00 Uhr, am Dammendorfer
Park, findet eine Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz statt. Diese
wird um 19.00 Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr, Ernst-ThälmannStraße in 06188 Landsberg OT Schwerz fortgesetzt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Protokollkontrolle
5. Einwohnerfragestunde
6. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg
7. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe,
Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
8. Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage
der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
9. Maßnahmeliste 2016 – 2020
10. Ideen zum Friedhof Dammendorf
11. Informationen der Ortsbürgermeisterin
12. Anfragen der Ortschaftsräte
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. B. Bunge
Ortsbürgermeisterin
Amtlicher Teil
-6-
Nr. 9/2015
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz
Am Mittwoch, 13.05.2015, um 19.00 Uhr, findet im Feuerwehrgebäude, An den Teichen 8, 06188 Landsberg OT Niemberg, eine
Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg statt.
Am Donnerstag, 21.05.2015, um 19.00 Uhr, findet in der Alten Schule im Ortsteil Braschwitz eine Sitzung des Ortschaftsrates
Braschwitz statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2.
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3.
Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Protokollkontrolle vom 16.04.2015
5. Einwohnerfragestunde
6. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg
7. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe,
Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
8.
Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage
der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
9. Vorbereitung der nächsten Stadtratssitzung
10. Sonstige Informationen
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Protokollkontrolle
5. Einwohnerfragestunde
6. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg
7. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe,
Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
8. Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage
der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
9. Anfragen der Ortschaftsräte
10. Sonstige Informationen
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1.Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. Christian Kupski
Ortsbürgermeister
gez. Klaus Rothe
Ortsbürgermeister
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Oppin
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Peißen
Am Dienstag, 26.05.2015, um 18.30 Uhr, findet im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr, Dessauer Str. 2a, 06188 Landsberg, OT Oppin eine Sitzung des Ortschaftsrates Oppin statt.
Am Mittwoch, 13.05.2015, um 19.00 Uhr, findet im Versammlungsraum des Gemeindezentrums eine Sitzung des Ortschaftsrates
Peißen statt.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates
5. Einwohnerfragestunde
6. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg
7. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe,
Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
8. Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage
der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
9. Informationen aus der letzten Sitzung des Stadtrates
10. Informationen des Ortsbürgermeister
11. Sonstiges
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Protokollkontrolle
5. Einwohnerfragestunde
6. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg
7. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe,
Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
8. Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage
der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
9. Sonstige Informationen
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Bauangelegenheiten
gez. B. Frischmuth
Ortsbürgermeister
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
gez. Frank Stolzenberg
Ortsbürgermeister
Nr. 9/2015
-7-
Amtlicher Teil
Bekanntmachung der Einladung
zur Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm
Haushaltssatzung und Bekanntmachung
der Haushaltssatzung
Am Montag, 11.05.2015, um 19.00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Hohenthurm eine Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm
statt.
1. Haushaltssatzung der Stadt Landsberg
für das Haushaltsjahr 2015
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des
Ortschaftsrates
4. Bestätigung des Sitzungsprotokolls der letzten Sitzung des
Ortschaftsrates
5. Einwohnerfragestunde
6. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg
7. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe,
Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
8. Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage
der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/
Ziehte, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung
9. Erweiterung des Geltungsbereiches Solarpark „Hohenthurmer Alpen“
10. Beschluss zum Informationsrecht des Ortsbürgermeisters
11. Auswertung der letzten Stadtratssitzung
12. Anfragen der Ortschaftsräte
13. Vorbereitung auf die nächste Stadtratssitzung
14. Sonstiges
Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
1. Bauangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Sonstiges
gez. A.-J. Wolff
Ortsbürgermeister
Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom
17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung,
hat der Stadtrat Landsberg in der Sitzung am 26.03.2015 folgende
Haushaltssatzung beschlossen.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
1. Im Ergebnisplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Erträge auf 28.822.800 EUR
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 29.674.200 EUR
2. im Finanzplan mit dem
a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 27.267.800 EUR
b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf 30.134.800 EUR
c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der Investitionstätigkeit auf 3.692.800 EUR
d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Investitionstätigkeit auf 4.113.000 EUR
e) Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 9.703.800 EUR
f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der Finanzierungstätigkeit auf 9.786.400 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
wird festgesetzt auf 1.465.200 Euro.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Öffentliche Stellenausschreibung
In der Stadt Landsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Stelle als
Erzieherin/Erzieher
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 bis 40 Stunden zu
besetzen. Die Einstellung erfolgt zunächst für 1 Jahr befristet.
Die vollständige Stellenausschreibung ist auf der Homepage der
Stadt Landsberg - www.stadt-landsberg.de - ersichtlich.
gez.
O. Heinrich
Bürgermeister
§4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
wird festgesetzt auf
5.400.000 Euro
§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.Grundsteuer
1.1 für die Betriebe der Land- und
Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 325 v.H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 390 v.H.
§6
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern für die
Oppin werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
(Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer auf Landsberg, den 10.04.2015
O. Heinrich
Bürgermeister
Ortschaft
270 v.H.
370 v.H.
320 v.H.
Amtlicher Teil
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird
hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Haushaltsplan mit seinen
Anlagen liegt nach § 102 Kommunalverfassungsgesetz (KVG) LSA
zur Einsichtnahme vom 11.05.2015 bis 21.05.2015 bei der Stadt
Landsberg, Köthener Str. 2, in Landsberg öffentlich aus.
Die nach § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderliche Genehmigung ist
durch die kommunale Aufsichtsbehörde Landkreis Saalekreis am
09.04.2015 unter dem AZ 115 14 01-139 wi. erteilt worden.
-8-
Nr. 9/2015
Bekanntmachung über die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplans der Stadt
Landsberg „Solarpark Hohenthurmer Alpen“
Landsberg, 10.04.2015
O. Heinrich
Bürgermeister
Erinnerung an Zahlungstermin
für Grund- und Gewerbesteuer
Am 15. Mai 2015 werden die Raten für das II. Quartal 2015 für
die Grundsteuer und die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen mit den
Festsetzungen der zuletzt erteilten Steuerbescheide an die Stadt
Landsberg fällig.
Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt oder ihre Hausbank nicht durch Dauerauftrag
mit der Überweisung der Steuern beauftragt haben, werden gebeten
unter Angabe ihres Buchungszeichens als Zahlungsgrund auf das
Konto bei der
Saalesparkasse
BIC: NOLADE21HAL
IBAN: DE 32 8005 3762 0373 0043 32
oder
Volksbank
BIC: GENODEF1HAL
IBAN: DE 45 8009 37840000 1105 58
zu überweisen.
Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird um
genaue Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.
Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahngebühren und der gesetzlichen Säumniszuschläge
erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einziehung angeordnet werden.
Kerstin Aulenbach
Finanzverwaltung
Der Stadtrat der Stadt Landsberg hat mit Beschluss vom 26. März
2015 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Hohenthurmer
Alpen“ in der Fassung vom Februar 2015, den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Geltungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte
zu entnehmen. Er erstreckt sich auf die Flurstücke 64/2, 64/3, 64/ 4,
64/5, 151/64, 152/62, 187, 188, 189, 190, 191, 192 und 193
der Flur 1 in der Gemarkung Hohenthurm ganz oder in Teilflächen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Hohenthurmer Alpen“,
der Begründung und des Umweltberichts mit Anhängen sowie die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
18.05.2015 bis 19.06.2015
In der Stadtverwaltung der Stadt Landsberg, Köthener Straße 2,
06188 Landsberg zu folgenden Zeiten
montags von 9.00 - 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
dienstags von 7.30 - 12.00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr
mittwochs von 9.00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
donnerstags von 7.30 - 12.00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr
freitags von 7.30 - 12.00 Uhr
zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus.
Nr. 9/2015
-9-
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen
zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur
Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen
der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können.
Zusätzlich zu Planentwurf, Begründung und Umweltbericht liegen Informationen zu den nach Einschätzung der Stadt Landsberg wesentlichen umweltrelevanten Belangen vor, die eingesehen werden können:
a) Stellungnahme des Landkreises Saalekreis vom 19.03.2015
Landwirtschaft und Bodenschutz
• Entzug von Ackerflächen ist in der Abwägung zu berücksichtigen
hierzu liegen aus: Begründung Pkt. 6.1
Umweltbericht zu den Schutzgütern Boden,
Klima/Luft
Naturschutz
• Darstellung der Betroffenheit von FFH-Anhang-IV-Arten und europäischen Vogelarten
• Nennung der nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüften Arten
• Darstellung der Vermeidungsmaßnahmen (einschließlich vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen) und ihrer Eignung zum Erhalt
der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
im räumlichen Zusammenhang, ggfs. Darstellung des Risikomanagements
• Beurteilung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände besonders für die Artengruppen Vögel und Kriechtiere
• ggfs. Beurteilung der Notwendigkeit einer Ausnahme nach § 45
Abs. 7 BNatSchG
• ggfs. Darlegung der Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7
BNatSchG
hierzu liegen aus: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung,
Umweltbericht zum Schutzgut Tiere und
Pflanzen,
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung,
Biotoptypenkartierung
Wasserwirtschaft
• mit voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf das
Schutzgut Wasser nicht zu rechnen, aber auf dem Gelände vorhandenen Grundwassermessstellen sind zu sichern
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser
Immissionsschutz
• Immissionsschutzrechtliche Belange wie Blendwirkung der Module und Lärmemission der Wechselrichter sind zu beachten
hierzu liegen aus: Begründung, Pkt. 7 zum Immissionsschutz
Umweltbericht zum Schutzgut Mensch
Altlasten und Bodenschutz
• Große Teile des Planungsraumes gehören zur Altlast „Erdstoffzwischenlager“ mit der Reg.-Nr. 20311. Hier ist ein sehr differenziertes Inventar an Abfällen abgelagert. Über den Austrag mit
dem Sickerwasser sind Schadstoffe in sehr geringen Konzentrationen im Grundwasser feststellbar gewesen. Das Grundwasser
fließt in Richtung der nahe gelegenen Trinkwasserfassungsanlagen von Hohenthurm. Negative Auswirkungen auf das Grundwasser sind auszuschließen.
hierzu liegen aus: Umweltbericht zu den Schutzgütern Boden
und Wasser
Amtlicher Teil
b) Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung
und Forsten Mitte vom 24.03.2015
Landwirtschaft
• Entzug von Ackerflächen ist in der Abwägung zu berücksichtigen
hierzu liegen aus: Begründung Pkt. 6.1
Umweltbericht zu den Schutzgütern Boden,
Klima/Luft
c) Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege vom
17.03.2015
• Das Vorhaben befindet sich im Bereich eines ausgedehnten
mehrperiodigen Siedlungsgeländes. Durch die bisherige Nutzung
haben verschiedene Überprägungen stattgefunden. Dennoch
ist nicht auszuschließen, dass archäologische Kulturdenkmale
durch das geplante Vorhaben betroffen sind.
hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und
sonstige Sachgüter
Landsberg, den 06.05.2015
BürgermeisterSiegel
Badesaison 2015 im Felsenbad Landsberg
Das Landsberger Felsenbad öffnet seine Tore für die Badesaison 2015
am Samstag, dem 16. Mai bis voraussichtlich Mitte September.
Öffnungszeiten:
Das Felsenbad ist täglich von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet.
Bei hohen Temperaturen verlängert sich die Öffnungszeit bis 20.00
Uhr. Einlassschluss ist 18.30 Uhr bzw. 19.30 Uhr!
Wir bitten unsere Badegäste, die Schließungszeiten zu beachten und
spätestens nach 30 Minuten das Felsenbad zu verlassen!
Wir bitten um Beachtung für alle Gäste:
Kühles und schlechtes Wetter kann zur vorzeitigen Schließung des Felsenbades führen!
Eintrittspreise für das Felsenbad – Saison 2015
Dauerkarten
Erwachsene 36,00 Euro
Jugendliche 17,00 Euro
Familie 50,00 Euro
Tageskarten
Erwachsene 3,00 Euro
Jugendliche 1,00 Euro
Hinweise zu den Dauerkarten
Die Dauerkarten erhalten Sie ab sofort im Bürgerservice der Stadt
Landsberg (Köthener Straße 28) in Landsberg.
Abwasserzweckverband Queis/Dölbau
Verbandsversammlung vom: 30.03.2015
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung
Öffentlicher Teil
1 Anlage
Gesetzliche Anzahl Verbandsmitglieder 2
mit je 3 Verbandsvertretern
davon anwesend:
6
Stadt Landsberg:
3
Gemeinde Kabelsketal:
3
Beschlussfähigkeit: Ja
Amtlicher Teil
- 10 -
Nr. 9/2015
Beschluss-Nr.: 02-06/2015
Beschlussgegenstand:
Neufassung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen (Abwasserbeseitigungssatzung) des AZV
Queis/Dölbau
Die Verbandsversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte
Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke
und den Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen (Abwasserbeseitigungssatzung) das AZV Queis/Dölbau
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
Abstimmungsergebnis gesamt:
Stimmen Ja:
6
Stimmen Nein:
0
Enthaltung:0
Präambel
30.03.2015
- Datum -
Satzung
über die Entwässerung der Grundstücke und den
Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen
Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Queis/Dölbau
(NEUFASSUNG)
Inhaltsverzeichnis
I.Allgemeines
§ 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 2
Begriffsbestimmungen
II.
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 9a
§ 10
§ 11
Anschluss und Benutzung bei leitungsgebundener Abwasserbeseitigung
(Zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung)
Anschluss- und Benutzungsrecht
Beschränkungen des Anschluss- und Benutzungsrechtes
Anschlusszwang
Benutzungszwang
Beschränkungen des Anschluss- und Benutzungszwanges
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Einleitbedingungen
Besondere Einleitbedingungen für Kleinkläranlagen
Grundstücksbenutzung
Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Anschluss- und Benutzungsverhältnis
III.
§ 12
§ 13
Fäkalschlamm- und Abwasserabfuhr
(Dezentrale öffentliche Abwasserbeseitigung)
Benutzungsrecht, Ausnahmen
Abfuhr
IV.
Grundstücksanschlussleitungen und Grundstücksentwässerungsanlagen
Grundstücksanschlussleitungen
Grundstücksentwässerungsanlagen
Kleinkläranlagen und Abscheider
Abwassergruben
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
V.
§ 18
§ 19
Verfahrens- und Bußgeldbestimmungen, Haftung
Antrag auf Anschluss und Benutzung/Entwässerungsgenehmigung
Auskünfte, Abnahme, Prüfung und Überwachung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht
Um- und Abmeldungen
Haftung
Zwangsmittel/Ordnungswidrigkeiten
Beiträge, Gebühren und Erstattungsbeiträge
Übergangsregelungen
Inkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Aufgrund der §§ 5 und 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz-KVG LSA), verkündet
als Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) sowie § 4 Gesetz über
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA 1998, 81), zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl.
LSA S. 288, 333), sowie der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbands Queis/Dölbau in der aktuellen Fassung und der §§ 78
und 83 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom
16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel
20 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 342) hat
die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Queis/Dölbau in ihrer Sitzung am 30.03.2015 folgende Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an
öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen - Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbands Queis/Dölbau - beschlossen:
I. Allgemeines
§1
Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Verband betreibt nach Maßgabe dieser Satzung zur Beseitigung des in seinem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers
(Schmutzwasser, Niederschlagswasser) rechtlich jeweils selbständige Anlagen:
a) zur zentralen Abwasserbeseitigung als öffentliche Anlage
b) zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung
c) zur Beseitigung vorzubehandelnden Abwassers aus privaten
Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb der zentralen Abwasserbeseitigungsanlage als öffentliche Anlage.
(2) Die Abwasserbeseitigung erfolgt
zu a) mittels zentraler Kanalisationsanlagen im Trennsystem
(Schmutzwasser, Niederschlagswasser in separate Leitungen) oder im Mischsystem (Schmutz- und Niederschlagswasser in gemeinsamen Leitungen) einschließlich einer Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage) sowie
zu b) mittels Einrichtungen und Vorkehrungen zu Abfuhr und Behandlung von Abwasser einschließlich Fäkalschlamm (dezentrale Abwasseranlagen) und/oder
zu c) mittels Sammelleitungen sowie Gewässer und Gräben, soweit diese ausschließlich zu Abwasserleitung verwendet werden.
(3) Art, Lage und Umfang der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung, Änderung, Erneuerung,
Erweiterung und Sanierung bestimmt der Verband im Rahmen der
ihm obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht.
(4) Zur Abwasserbeseitigungsanlage des Verbandes gehören auch
die
· Grundstücksanschlussleitungen bis zur Grenze der anzuschließenden Grundstücke
·Gewässer,
- welche dem Verband mit wasserrechtlicher Erlaubnis vorläufig oder auf Dauer zur Ableitung von Abwasser aus den
angeschlossenen Grundstücken dienen, insbesondere wenn
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- 11 -
sie durch Verrohrung oder sonstige künstliche Maßnahmen
technisch in das Abwassernetz dergestalt eingegliedert sind,
dass sie vom natürlichen Wasserkreislauf abgesondert sind,
- Nachklärteiche, auch wenn sie Gewässer sind
· Anlagen Dritter, die der Verband aufgrund einer Vereinbarung
oder eines privatrechtlichen Vertrages in Anspruch nimmt.
(5) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Ergänzung oder Betrieb der
öffentlichen Abwasseranlagen überhaupt oder in bestimmter Weise
oder auf den Anschluss an sie besteht nicht.
§2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende
Bedeutung:
(1) Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung im Sinne dieser Satzung umfasst das Sammeln,
Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln
von Abwasser sowie die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden
Schlammes und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers.
(2) Grundstück
Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich- rechtlichem Sinne.
Wenn die Heranziehung des bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriffes „gröblich unangemessen“ ist, so ist auf die wirtschaftliche
Grundstückseinheit zurückzugreifen. In diesem Fall ist das Grundstück ein räumlich zusammenhängendes und einem gemeinsamen
Zwecke dienendes Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine
selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um
mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinne des
Grundbuchrechtes handelt.
(3) Grundstückseigentümer (Anschlussnehmer)
Grundstückseigentümer sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger. Grundstückseigentümern stehen Erbbauberechtigte, Nießbraucher, ähnliche zur Nutzung eines
Grundstückes dinglich Berechtigte sowie Inhaber von Nutzungsrechten im Sinne der §§ 287 bis 294 und 312 bis 315 des Zivilgesetzbuches (ZGB) der DDR vom 19.06.1975 (GVBl. I Nr. 27 S 465) gleich.
Von mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet: sie haften als Gesamtschuldner.
Fallen das Eigentum am Gebäude und das Eigentum am Grundstück
auseinander, ist der Gebäudeeigentümer der Grundstückseigentümer.
(4) Abwassereinleiter
Abwassereinleiter sind die im Abs. 3 genannten Anschlussnehmer.
(5) Abwasser
Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in
seinen Eigenschaften verändert ist (Schmutzwasser) oder das von
Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließt (Niederschlagswasser).
(6) Zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage
Zu der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage gehören:
- die Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage)
- die Sammelleitungen des Kanalnetzes (Haupt- und Nebensammler) sowie die Grundstücksanschlussleitungen bis zur Grenze des
zu entwässernden Grundstückes
- die Sonderbauwerke wie z.B. Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken, Regenwasserüberläufe, Pumpwerke,
- Gewässer und Gräben, sobald sie ausschließlich zur Abwasserableitung genutzt werden.
(7) Sammelleitungen
Sammelleitungen sind:
- Schmutzwasserkanäle - sie dienen ausschließlich der Aufnahme
und Fortleitung von Schmutzwasser
- Niederschlagswasserkanäle - sie dienen ausschließlich der Aufnahme und Fortleitung von Niederschlagswasser
- Mischwasserkanäle - sie dienen der gleichzeitigen Aufnahme und
Fortleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser
Druckleitungen - sie dienen der Fortleitung von Schmutz- und/oder
Regenwasser.
(8) Grundstücksanschlussleitungen
Grundstücksanschlussleitungen sind die Verbindungsleitungen zwischen
Amtlicher Teil
- Sammelleitung und Kontrollschacht,
- Sammelleitung und Reinigungsöffnung, wenn kein Kontrollschacht vorhanden ist.
Verläuft die Sammelleitung nicht in der Straße, sondern im anzuschließenden Grundstück, ist die Sammelleitung die Grenze und eine
Grundstücksanschlussleitung gibt es nicht. Erstreckt sich das Eigentum eines Anschlussnehmers auf die angrenzende, dem öffentlichen
Verkehr gewidmete Fläche, so gilt die in dieser Fläche liegende Leitung als Sammelleitung bzw. Grundstücksanschlussleitung.
Fallen das zivilrechtliche Eigentum am Grundstück und das öffentlichrechtliche Sacheigentum an der Straße räumlich aufeinander bzw.
fällt das Eigentum am Grundstück auseinander, ist die Grundstücksgrenze die Gebäudekante.
(9) Dezentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage
Zur dezentralen öffentlichen Abwasseranlage gehören alle Vorkehrungen und Einrichtungen für Abfuhr und Behandlung von Abwasser
aus abflusslosen Gruben und aus Kleinkläranlagen einschließlich Fäkalschlamm außerhalb des zu entwässernden Grundstückes.
(10) Private Grundstücksentwässerungsanlagen
Eine private Grundstücksentwässerungsanlage ist die Einrichtung
eines Grundstückes, die dem Sammeln, Behandeln und Ableiten sowie der Kontrolle des Abwassers dient (einschließlich der privaten
Kläreinrichtung).
Zu der privaten Entwässerungsanlage gehören:
a) Grundstücksentwässerungsleitungen
Grundstücksentwässerungsleitungen sind die Verbindungsleitungen auf dem Grundstück bis zum Kontrollschacht oder der
Reinigungsöffnung. Grenzt die Gebäudekante an die öffentliche
Verkehrsfläche, so gibt es keine Grundstücksentwässerungsleitung.
b) Kontrollschacht
Der Kontrollschacht ist eine Einrichtung zur Kontrolle sowie zur
Reinigung der Grundstücksentwässerungsleitungen.
Dies gilt auch bei Anwendung von Sonderentwässerungsverfahren.
c) Reinigungsöffnung
Die Reinigungsöffnung (Putzstück nach DIN 1392) ist eine Einrichtung in der Grundstücksentwässerungsleitung zur Kontrolle,
Wartung und Reinigung dieser Leitung.
d) Messschacht
Der Messschacht ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses aus einem Grundstück sowie für die Entnahme
von Abwasserproben.
e) Probenahmestelle
Die Probenahmestelle ist eine Einrichtung zur Kontrolle der Abwässer aus Grundstücksentwässerungsanlagen der Industrieund Gewerbebetriebe.
f) Hebeanlage
Die Hebeanlage ist ein Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage, um unter Rückstauebene liegende Flächen und
Räume an die Entwässerungsanlage anzuschließen.
g) Rückstauebene
Rückstauebene ist die festgelegte Höhenlage, unterhalb derer
Entwässerungseinrichtungen auf den Grundstücken gegen Rückstau aus der Kanalisation zu sichern sind.
Als Rückstauebene gilt bei der Freispiegelentwässerung die vorhandene oder endgültig vorgesehene Straßenoberkante des ersten nach der Einleitstelle befindlichen Schachtes, bei Anwendung
von Sonderentwässerungsverfahren die Oberkante des Schachtes
der Einrichtung zum Sammeln und zur Förderung der Abwässer.
II. Anschluss und Benutzung
bei leitungsgebundener Abwasserbeseitigung
(Zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung)
§3
Anschluss- und Benutzungsrecht
(1) Jeder Anschlussnehmer eines im Verbandsgebiet liegenden
Grundstückes ist im Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung berechtigt die Abnahme der auf seinem Grundstück anfallenden Abwässer zu beanspruchen (Anschlussrecht).
Amtlicher Teil
- 12 -
(2) Nach der betriebsfertigen Herstellung der Sammelleitung hat der
Anschlussnehmer das Recht, das auf seinem Grundstück anfallende
Abwasser nach Maßgabe dieser Satzung unter Beachtung der technischen Vorschriften für den Bau und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen in die Abwasserbeseitigungsanlage einzuleiten
(Benutzungsrecht).
(3) Liegt noch keine betriebsfertige Sammelleitung an dem Grundstück, so kann der Verband einem Grundstückseigentümer auf Antrag bis zur Herstellung einer betriebsfertigen Sammelleitung bis
zum Grundstück gestatten, dieses durch eine provisorische private
Leitung an die Abwasserbeseitigungsanlage jederzeit widerruflich
auf seine Kosten zu verlegen und anschließend, die Anschlussleitung
zu unterhalten, zu ändern oder zu erneuern, bzw. eine Kläranlage zu
errichten.
Für die Errichtung einer Kläranlage ist durch den Verband bei der
Unteren Wasserbehörde des Landkreises Saalkreis die wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen.
Die Stelle des Anschlusses, Material, Umfang, Linienführung und Tiefe einer provisorischen Leitung sowie die Errichtung einer Kläranlage
auf dem Grundstück und die Wiederherstellung des alten Zustandes
der in Anspruch genommenen öffentlichen Flächen bestimmt dabei
der Verband. Diese provisorische private Leitung sowie die Kläranlage sind ohne Ersatzanspruch gegenüber dem Verband vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten spätestens stillzulegen oder zu
beseitigen, sobald die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 geschaffen
sind und der Verband die Stilllegung oder Beseitigung verlangt.
(4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich auch auf Anlagen Dritter, soweit der Verband über den Anschluss und die Benutzung wie bei eigenen Anlagen verfügen kann.
§4
Beschränkungen des Anschluss- und Benutzungsrechtes
Das Anschlussrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die
an eine Straße grenzen, in der eine betriebsfertige und aufnahmefähige Abwasserbeseitigungsanlage vorhanden ist. Das gleiche gilt,
wenn der Anschlussnehmer einen eigenen dinglich oder durch Baulast gesicherten Zugang zu seinem Grundstück hat.
Bei anderen Grundstücken kann der Verband auf Antrag den Anschluss mit Bedingungen, Auflagen und Befristungen zulassen.
(1) Kann ein Grundstück wegen seiner besonderen Lage, oder aus
sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen nur unter erheblichen Schwierigkeiten angeschlossen werden, oder erfordert der
Anschluss besondere oder größere Anlagen, kann der Verband den
Anschluss genehmigen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der
Grundstückseigentümer sich zuvor verpflichtet, die dadurch entstehenden Bau- und Folgekosten zu übernehmen. In Ausnahmefällen
kann der Verband andere Regelungen vorsehen, wenn es das Entsorgungskonzept vorsieht.
Der Verband ist berechtigt, an zusätzlich zu erstellenden Anlageteilen, auch den Anschluss weiterer Grundstücke zu genehmigen.
Die Eigentümer der übrigen Grundstücke, für die über die zusätzlichen Anlageteile Abwasser eingeleitet werden soll, haben nur dann
einen Anspruch auf Anschluss und auf die Abnahme von Abwasser,
wenn sie zuvor dem nach Satz 2 in Vorlage getretenen Grundstückseigentümer einen verursachungsgerechten Anteil der Mehraufwendungen aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung ersetzen. Für
Grundstücke, die kein Anschlussrecht haben, gelten, wenn keine
Befreiung nach wasserrechtlichen Vorschriften ausgesprochen ist,
die Bestimmungen über die nicht leitungsgebundene Abwasserbeseitigung.
(2) Besteht kein Anschlussrecht, insbesondere solange noch keine
betriebsfertige Sammelleitung verlegt ist, kann der Verband einem
Grundstückseigentümer auf seinen Antrag widerruflich gestatten,
sein Grundstück auf seine Kosten durch eine eigene provisorische
Leitung anzuschließen. Diese Leitung ist vom Grundstückseigentümer zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern, die Regelungen
dieser Satzung sind dabei entsprechend anzuwenden. Die Stelle
des Anschlusses sowie Material, Dimension, Linienführung und Tiefe
der provisorischen Leitung sowie die Art der Wiederherstellung des
alten Zustandes für die in Anspruch genommenen Verkehrsflächen
bestimmt dabei der Verband. Werden nach Verlegung der provisori-
Nr. 9/2015
schen Grundstücksanschlussleitung die Voraussetzungen für den Anschluss- und Benutzungszwang (§§ 5 und 6) geschaffen, so hat der
Grundstückseigentümer auf Verlangen des Verbandes, die Leitungen
auf seine Kosten stillzulegen oder zu beseitigen.
(3) Niederschlagswasser darf nur in den Niederschlagswasserkanal,
Schmutzwasser nur in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden,
es sei denn die Entwässerung erfolgt im Mischsystem.
Der Verband kann jedoch anordnen, dass einzelne Leitungen für Niederschlagswasser zur besseren Spülung an die Schmutzwasserkanäle anzuschließen sind.
§5
Anschlusszwang
(1) Jeder Anschlussnehmer eines im Gebiet des Verbandes liegenden und nach § 3 Abs. 1 Anschlussberechtigten Grundstückes ist
verpflichtet, sein Grund- stück nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an eine öffentliche zentrale Abwasseranlage anzuschließen
oder anschließen zu lassen, sobald auf seinem Grundstück Schmutzwasser auf Dauer anfällt.
(2) Dauernder Anfall von Schmutzwasser ist anzunehmen, wenn das
Grundstück mit Gebäuden für den dauernden oder nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen oder für gewerbliche, industrielle und
ähnliche Zwecke bebaut oder mit der Bebauung begonnen wurde.
(3) Alle für den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage bestimmten Grundstücke müssen vom Anschlussnehmer mit
den zur ordnungsgemäßen Entwässerung erforderlichen Anlagen
versehen werden. Dazu zählen u. a. Vorrichtungen (z. B. Schächte
und Reinigungsöffnungen), die es ermöglichen, die Grundstücksentwässerungsanlage einschließlich der Grundstücksanschlussleitung
auf Ihrer ganzen Länge zu prüfen und zu reinigen. Diese Vorrichtungen müssen stets zugänglich sein. Besteht für die Ableitung des
Abwassers in die Abwasserbeseitigungsanlage kein Gefälle, muss
der Anschlussnehmer auf seine Kosten einen Abwasserhebeanlage einbauen lassen und betreiben, insofern nicht ohnehin eine der
zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zuzuordnende
Druckentwässerungsanlage vorgesehen ist.
(4) Werden Bauten neu errichtet oder vorhandene Gebäude wesentlich geändert oder durch neue ersetzt, so kann der Verband von den
Grundstückseigentümern verlangen, dass bereits alle Vorkehrungen
für den späteren Anschluss an die Abwasseranlage getroffen werden.
(5) Der Verband zeigt jeweils durch öffentliche Bekanntmachung an,
wo betriebsfertige Sammelleitungen nach dem Inkrafttreten dieser
Satzung verlegt worden sind. Das Grundstück ist innerhalb von drei
Monaten nach Aufforderung des Verbandes anzuschließen.
Bis zum Ablauf einer vom Verband zu setzenden Frist von mindestens
drei Monaten, hat der Grundstückseigentümer außerdem auf seine
Kosten alle dann nicht mehr zulässigen eigenen Abwasseranlagen
stillzulegen oder zu beseitigen. Ohne Genehmigung des Verbandes
ist eine weitere Schmutzwassereinleitung in die eigene Abwasseranlage unzulässig.
(6) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Abwasserbeseitigungsanlage in die angeschlossenen Grundstücke hat sich der
Anschlussnehmer selbst zu schützen. Für Schäden durch Rückstau
haftet der Verband nicht. Die vom Verband für die Grundstücke
festgesetzten Anschlusshöhen sind Mindesthöhen, die nicht unterschritten werden dürfen. Dem Anschlussnehmer obliegt es daher,
sich auch über die vom Verband angegebenen Mindesthöhen für
ungeschützte Abläufe hinaus gegen möglichen Rückstau selbst zu
schützen.
(7) Unter dem Rückstau liegende Räume, Schächte, Schmutz- und
Regenwasserabläufe usw. müssen nach den technischen Bestimmungen für den Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß
DIN 1986 gegen Rückstau abgesichert sein. Die Sperrvorrichtungen
sind dauernd geschlossen zu halten und dürfen nur bei Bedarf geöffnet werden.
Wo Absperrvorrichtungen nicht dauernd geschlossen sein können
oder die angrenzenden Räume unbedingt gegen Rückstau gesichert
werden müssen, z.B. Wohnungen, gewerbliche Räume, Lagerräume
für Lebensmittel oder andere wertvolle Güter, ist das Schmutzwasser mit einer automatisch arbeitenden Abwasserhebeanlage bis über
Nr. 9/2015
- 13 -
die Rückstauebene zu heben und dann in die Abwasserbeseitigungsanlage zu leiten.
(8) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn dies im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus
anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist.
§6
Benutzungszwang
(1) Das gesamte, auf einem angeschlossenen Grundstück anfallende
Schmutzwasser und das zum Fortleiten gesammelte Niederschlagswasser ist in die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage
einzuleiten.
(2) Ausgeschlossen ist die Einleitung von:
· Schmutzwasser, das nach § 9 dieser Satzung ausgeschlossen ist;
· Schmutzwasser, für das dem Grundstückseigentümer nach wasserrechtlichen Vorschriften die Beseitigungspflicht übertragen
wurde.
(3) Niederschlagswasser, das nicht zum Fortleiten gesammelt wird,
ist kein Abwasser und kann zur Versickerung, Gartenbewässerung
oder als Brauchwasser benutzt werden. Niederschlagswasser ist
zum Fortleiten nur zu sammeln, wenn der Verband dies im Interesse der öffentlichen Gesundheitsvorsorge oder aus anderen Gründen
des öffentlichen Wohls verlangt. Die Benutzung als Brauchwasser
ist dem Verband anzuzeigen. Dies gilt auch für jede andere Art von
Fremdwasser.
§7
Beschränkungen des Anschluss- und Benutzungszwanges
(1) Von der Niederschlagswasserbeseitigung im Rahmen dieser Satzung können Grundstücke oder Grundstücksteile ausgeschlossen
werden, wenn das Entsorgungskonzept eine zentrale Übernahme des
Niederschlagswassers nicht vorsieht oder wegen technischer Schwierigkeiten oder wegen eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht
vertretbar ist, der Ausschluss wasserwirtschaftlich unbedenklich ist
und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und wenn das
Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern kann.
(2) Die Pflicht zur Nutzung bzw. Beseitigung des auf dem Grundstück
anfallenden Niederschlagswassers wird im Falle des § 7 Abs. 1 dem
Nutzungsberechtigten des Grundstückes nach Maßgabe des § 6
Abs. 3 Satz 1 übertragen.
§8
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
(1) Der Grundstückseigentümer kann vom Anschluss und Benutzungszwang befristet oder unbefristet befreit werden, soweit der Anschluss
des Grundstückes auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des
Gemeinwohls eine unbillige und unzumutbare Härte wäre.
Ein Befreiungsantrag ist schriftlich unter Angabe der Gründe spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt zu stellen, zu dem die Befreiung
vom Anschlusszwang wirksam werden soll.
(2) Will der Grundstückseigentümer die Befreiung oder Teilbefreiung
nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in Anspruch nehmen, gelten
die Bestimmungen der §§ 3 bis 5 und 9. Durch die verstärkte Abwassereinleitung dürfen nicht Kapazitäten, die für angeschlossene oder
noch anzuschließende Grundstücke bestimmt sind, beeinträchtigt
werden.
(3) Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang kann jederzeit
widerrufen werden. Der Verband hat sie zu widerrufen, wenn das Gemeinwohl gefährdet ist und insbesondere gesundheitsgefährdende
Missstände zu beseitigen sind. Für Grundstücke, die vom Anschlussund Benutzungszwang befreit sind, gelten die Bestimmungen über
die dezentrale Abwasserbeseitigung (§§ 12, 13, 16 und 17), soweit
nicht einen Befreiung nach wasserrechtlichen Vorschriften ausgesprochen wurde.
§9
Einleitbedingungen
(1) In die Abwasserbeseitigungsanlage darf Abwasser nicht eingeleitet werden, wenn dadurch
- das an und in der Abwasserbeseitigungsanlage beschäftigte Personal gefährdet oder gesundheitlich beeinträchtigt werden kann,
Amtlicher Teil
- die Einrichtungen der Abwasserbeseitigungsanlage in ihrem Bestand oder Betrieb nachteilig beeinflusst werden können,
- die Vorfluter über das zulässige Maß hinaus belastet oder sonst
nachteilig verändert werden können oder
- die Klärschlammbehandlung und -verwertung erschwert werden
kann.
Sind derartige Gefährdungen oder Beeinträchtigungen zu befürchten, kann die zuständige Behörde die Einleitung des Abwassers in
die Abwasserbeseitigungsanlage untersagen oder von einer Vorbehandlung an der Anfallstelle oder von anderen geeigneten Maßnahmen abhängig machen.
In die Abwasserbeseitigungsanlage darf nur frisches bzw. in zulässiger Form vorbehandeltes Abwasser eingeleitet werden.
Wenn eine Einleitung nach der Indirekteinleiterbestimmung genehmigt wird, treten die in dieser Genehmigung genannten Werte an die
Stelle der in den nachfolgenden Absätzen festgelegten Einleitungsbedingungen.
(2) Von der Einleitung und dem Einbringen in die Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind ausgeschlossen:
- feste Stoffe, auch in zerkleinertem Zustand, die zu Ablagerungen
oder Verstopfungen in den Sammelleitungen führen können, z.B.
Schutt, Asche, Glas, Schlacke, Müll, Sand, Kies, Textilien, festes Papier und Pappe, Kunststoffe, Kunstharz, Latex, Kieselgur,
Kalkhydrat, Zement, Mörtel bzw. Abfälle jeder Art.
- Schlämme aus Neutralisations-, Entgiftungs- und sonstigen Abwasserbehandlungsanlagen,
- flüssige Stoffe, die in der Sammelleitung erhärten, oder Stoffe,
die nach Übersättigung im Abwasser in den Sammelleitungen abgeschieden werden und zu Abflussbehinderungen führen können,
- Abwasser, das Gase in schädlichen Konzentrationen freisetzen kann,
- feuergefährliche und explosive Stoffe sowie Abwasser, aus dem
explosive Gas-/Luftgemische entstehen können, z. B. Mineralölprodukte, Lösungsmittel u. ä. Stoffe, soweit die Grenzwerte nach
Anlage 1 überschritten werden,
- Emulsionen von Mineralprodukten, z.B. von Schneid- und
Bohrölen, Bitumen und Teer,
- Abwasser, das wassergefährdende Stoffe und Stoffgruppen enthält, z.B. Arsen, Blei, Kadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX),
1,1,1-Trichlorethan, Trichlorethen , Tetrachlorethen und Dichlormethan sowie freies Chlor, soweit die Grenzwerte nach Anlage 1
überschritten werden,
- Problemstoffe und Chemikalien enthaltendes Abwasser, z. B. solches mit Pflanzen- und Holzschutzmitteln, Lösungsmitteln (z. B.
Benzin, Farbverdünner), Medikamenten und pharmazeutischen
Produkten, Beizmitteln, soweit die Grenzwerte nach Anlage 1
überschritten werden,
- Abwasser, das an der Abwasserbeseitigungsanlage nachhaltig
belästigen- de Gerüche auftreten lässt,
- Schlämme aus Grundstückskläranlagen,
- flüssige Stoffe aus Tierhaltung, z.B. Jauche und Gülle,
-Silagewasser,
- Grund-, Drän- und Kühlwasser,
- nicht neutralisierte Kondensate aus Feuerungsanlagen,
- radioaktive Abwässer.
(3) In die Abwasserbeseitigungsanlage dürfen Abwässer von Industrie- und Gewerbetreibenden nur eingeleitet werden, wenn die Einleit- und Grenzwerte (Anlage 1) für die physikalische und chemische
Beschaffenheit der Abwässer eingehalten werden.
(4) Für nicht in der Anlage 1 aufgeführte Stoffe werden die Grenzwerte im Bedarfsfall festgesetzt.
(5) Soweit für bestimmte Stoffe oder Stoffverbindungen EG-Richtlinien bestehen, gelten diese anstelle der in dieser Satzung (Anlage
1) festgelegten Grenzwerte. Überlässt die EG-Richtlinie die Bestimmungen von Grenzwerten einzelstaatlicher Regelungen, gelten anstelle der Grenzwerte dieser Satzung die allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 7 a des Wasserhaushalts- gesetzes (WHG) in
seiner derzeit gültigen Fassung über die Mindestanforderungen für
das Einleiten von Abwasser entsprechend.
(6) Eine Verdünnung des Abwassers zum Erreichen der Überwachungswerte ist unzulässig.
Amtlicher Teil
- 14 -
(7) Die für die Ermittlung der physikalischen und chemischen Beschaffenheit der Abwässer notwendigen Untersuchungen sind
nach den Deutschen Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und
Schlammuntersuchung in der jeweils gültigen letzten Fassung bzw.
den entsprechenden DIN-Normen des Fachnormenausschusses
Wasserwesen im Deutschen Institut für Normung e.V., Berlin auszuführen.
§9a
Besondere Einleitbedingungen für Kleinkläranlagen
In begründeten Ausnahmefällen ist der Anschluss des Ablaufes einer
Kleinkläranlage an einen Niederschlagswasserkanal möglich. Dies
bedarf einer nach Antragstellung ausgestellten schriftlichen Genehmigung durch den Zweckverband.
Die aus der Genehmigung bzw. deren Auflagen resultierenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
§ 10
Grundstücksbenutzung
(1) Mit Zustimmung des Grundstückseigentümers kann für Zwecke
der Abwasserentsorgung das Verlegen von Sammelleitungen zur
Durch- und Ableitung von Abwasser, das Anbringen von sonstigen
Einrichtungen und Zubehör sowie erforderlicher Schutzmaßnahmen
das Grundstück genutzt werden.
Werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung Grundstücke für Sammelleitungen zur Durch- und Ableitung von Abwasser benutzt, so gilt die Zustimmung als erteilt.
Es ist der Zugang zu den Grundstücken zum Zwecke der Wartung,
Instandhaltung und Sanierung zu gewähren, soweit die beabsichtigten Arbeiten keine unzumutbaren Belastungen für den Grundstückseigentümer darstellen.
Entsprechende Arbeiten sind, soweit sie nicht aus Havariegründen
erforderlich werden, durch den Verband mindestens 1 Monat vor
Arbeitsbeginn anzukündigen.
(2) Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist vor Beginn der
Maßnahme vorzulegen, sie ist durch Eintragung einer Baulast und
einer Dienstbarkeit zu sichern.
(3) Wird die Abwassereinleitung eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtung zu gestatten, oder sie auf
Verlangen des Verbandes auf fünf Jahre zu dulden, es sei denn, dass
ihm dies nicht zugemutet werden kann.
(4) Die Absätze 1-3 gelten nicht für die öffentlichen Verkehrswege
und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind.
§ 11
Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Anschlussund Benutzungsverhältnis
(1) Wenn bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage
Schäden oder Mängel festgestellt werden, hat der Grundstückseigentümer oder Abwassereinleiter diese auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen.
Werden die festgestellten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, so ist der Verband auch ohne besondere Ankündigung berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des
Anschlussnehmers durchführen zu lassen.
(2) Werden von einem direkt oder indirekt angeschlossenen Grundstück aus einer privaten Wasserversorgungsanlage stammende
Abwässer in die Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet oder
werden zulässigerweise Abwässer aus anderen Grundstücken mit
eingeleitet, so hat der Grundstückseigentümer auf seinen Kosten
nach näherer Anweisung des Verbandes zur Messung der auf das
Grundstück gelangenden Wassermengen aus der privaten Wasserversorgungsanlage oder aus den anderen Grundstücken geeichte
Wasserzähler einbauen, unterhalten auswechseln bzw. erneuern zu
lassen.
Wegen des Einbaues, der sicheren Unterbringung usw. gelten sinngemäß die Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser.
Nr. 9/2015
(3) Die Abwassereinleiter haften dem Verband für alle Schäden infolge unsachgemäßer oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzungen oder Verwendungen der Abwasserbeseitigungsanlage sowie bei Verstößen gegen die Meldepflicht. Bei den
durch mangelhaften Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage
verursachten Schäden haften die Anschlussnehmer. Diese haben
den Verband auch von den Ersatzansprüchen Dritter freizustellen,
die diese wegen damit zusammenhängender Schäden gegenüber
dem Verband geltend machen.
(4) Die durch diese Satzung gegebenen Rechte der Grundstückseigentümer und Abwassereinleiter des gleichen Grundstückes können
nur gemeinsam gegenüber dem Verband geltend gemacht werden.
(5) Bei allen gegenüber dem Verband bestehenden Verpflichtungen
haften die jeweils Verpflichteten eines Grundstückes als Gesamtschuldner, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist.
III. Fäkalschlamm- und Abwasseranlagen
(Dezentrale öffentliche Abwasserbeseitigung)
§ 12
Benutzungsrecht, Ausnahmen
(1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet des Verbandes liegenden
Grundstücks ist berechtigt, von dem Verband die Abnahme des auf
seinem Grundstück angefallenen Fäkalschlammes und Abwassers zu
verlangen, wenn ein Einleiten in eine betriebsfertige Straßenleitung
nicht möglich ist.
(2) Von der öffentlichen Fäkalschlamm- und Abwasserabfuhr befreit
sind:
- Grundstücke, die der Verband nach wasserrechtlichen Vorschriften
von der Abwasserbeseitigungspflicht freigestellt hat.
- die landwirtschaftlichen Betriebe für das durch Viehhaltung anfallende Abwasser, das im Rahmen ordnungsgemäßer Düngung
nach guter fachlicher Praxis auf landbauliche Böden ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit und im Einklang mit den
wasserrechtlichen, abfallrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen aufgebracht werden kann.
Für die öffentliche Fäkalschlamm- und Abwasserabfuhr gelten die Beschränkungen des § 9 dieser Satzung entsprechend.
§ 13
Abfuhr
(1) Die Abfuhr des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen und des
Abwassers aus Gruben erfolgt nach Bedarf. Auf anderen rechtlichen
Grundlagen beruhende weitergehende Verpflichtungen bleiben unberührt.
(2) Der Grundstückseigentümer hat die Entschlammung seiner
Kleinkläranlage unter Berücksichtigung der Herstellerhinweise und
der DIN 4261 rechtzeitig mindestens 1 Woche vorher bei dem vom
Verband beauftragten Entsorgungsunternehmen zu beantragen; die
Entleerung seiner Abwassergrube spätestens dann, wenn diese bis
auf 50 cm unter Zulauf aufgefüllt ist. Der Antrag kann mündlich oder
schriftlich gestellt werden.
(3) Auch ohne vorherigen Antrag und außerhalb des Abfuhrplanes
kann der Verband die Kleinkläranlagen oder Abwassergruben entschlammen bzw. entleeren, wenn besondere Umstände dieses erfordern oder die Voraussetzungen für die Entleerung vorliegen und ein
Antrag auf Entschlammung bzw. Entleerung unterbleibt.
(4) Zum Abfuhrtermin hat der Grundstückseigentümer die Kleinkläranlage oder die Abwassergrube freizulegen und die Zufahrt zu gewährleisten.
(5) Die Kleinkläranlage oder Abwassergrube ist nach Entschlammung
bzw. Entleerung unter Beachtung der Betriebsanweisung, der DINVorschriften oder der wasserrechtlichen Erlaubnis wieder in Betrieb
zu nehmen.
(6) Der Fäkalschlamm oder das Abwasser ist dem Verband zu überlassen (Benutzerzwang). Sie gehen mit der Übernahme in das Eigentum des Verbandes über. Der Verband ist nicht verpflichtet, darin
nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen.
Werden Wertgegenstände gefunden, sind sie als Fundsache zu behandeln.
Nr. 9/2015
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IV. Grundstücksanschlussleitungen und
Grundstücksentwässerungsanlagen
§ 14
Grundstücksanschlussleitungen
(1) Jedes Grundstück soll unterirdisch und in der Regel unmittelbar
durch nur je eine Grundstücksanschlussleitung für Schmutz- und Niederschlagswasser oder eine gemeinsame Anschlussleitung (in Gebieten mit Mischsystem) Verbindung mit der Sammelleitung haben
und nicht über andere Grundstücke entwässert werden.
Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verbandes.
(2) Im Zuge der abwassertechnischen Erschließung der bebauten
Ortslagen und der Neubaugebiete werden die Grundstücksanschlussleitungen, vom Straßenkanal bis etwa 1 m hinter die Grundstücksgrenze, durch den Verband oder einem von dieser beauftragten Unternehmen nach DIN 4033 hergestellt.
(3) Der Verband bestimmt nach Anhörung des Grundstückseigentümers die Stelle für den Eintritt der Grundstücksanschlussleitung in
das Grundstück sowie
· Art und Lage des Anschlusses,
· Führung, lichte Weite und Gefälle der Grundstücksanschlussleitung, Anbindung und Sohlenhöhe des Anschlusses an die öffentliche Sammelleitung,
· Materialart,
· Art und Lage des privaten Kontrollschachtes bzw. der erforderlichen Reinigungsöffnung nach DIN 1986 entsprechend der Verhältnisse des einzelnen Grundstückes.
Die Grundstücksanschlussleitung mit Reinigungsöffnung kann bereits auch auf unbebauten anschließbaren Grundstücken verlegt
werden.
Die Grundstückseigentümer haben dies zu dulden.
(4) Der Verband ist Eigentümer der Grundstücksanschlussleitungen,
die von der Sammelleitung bis zur Grundstücksgrenze geht. Er lässt
diese bis zum Kontrollschacht herstellen, erneuern, ändern, unterhalten und ggf. beseitigen.
§ 15
Grundstücksentwässerungsanlagen
(1) Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwässerungsanlage auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten und nach Bedarf zu reinigen, insoweit sie nicht im Falle der Errichtung und des
Betriebes von Sonderentwässerungsverfahren zur zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage gehören.
Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den hierfür jeweils in
Betracht kommenden Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben (vergleiche insbesondere DIN 1986).
Auf Verlangen des Verbandes ist ein Dichtigkeitsnachweis bzw. eine
Dichtigkeitsprüfung, insbesondere bei vermuteter Undichtigkeit,
durch den Grundstückseigentümer vorzulegen.
Für jede Grundstücksanschlussleitung ist im Regelfall ein Kontrollschacht auf dem zu entwässernden Grundstück herzustellen.
(2) Die in Abs. 1 genannten Arbeiten sind von zugelassenen Bauunternehmen oder Installateuren durchzuführen.
Werden die Arbeiten von anderen Unternehmen oder von dem Anschlussnehmer selbst ausgeführt, so ist die fachgerechte Ausführung der Arbeiten durch einen Fachfirma oder den TÜV zu bescheinigen.
Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach der fachlichen
Abnahme in Betrieb genommen werden.
(3) Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten zu ändern, wenn Menge und Art
des Abwassers dies notwendig machen.
Der Grundstückseigentümer ist auch zur Anpassung verpflichtet,
wenn Änderungen der öffentlichen Abwasseranlage das erforderlich
machen.
(4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage ganz oder teilweise - auch vorübergehend - außer Betrieb gesetzt, so kann der Verband den Anschlusskanal verschließen oder beseitigen. Die Kosten
trägt der Grundstückseigentümer.
Amtlicher Teil
§ 16
Kleinkläranlagen und Abscheider
(1) Anlagen für die Vorbehandlung und Speicherung von Abwasser
nach § 4 dieser Satzung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalles auszugestalten und zu betreiben.
(2) Sind Grundstücke an Sammelleitungen angeschlossen, bevor
eine zentrale oder gemeinschaftliche Abwasserreinigung in einer Anlage des Verbandes erfolgt, so haben die Grundstückseigentümer
Mehrkammerausfaulgruben bzw. Mehrkammerabsetzgruben als Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlagen zu errichten und zu
betreiben.
Sie sind nach den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik
und zu betreiben (vergleiche insbesondere DIN 4261, Teil 1) und
außer Betrieb zu setzen, sobald eine Abwasserreinigung durch eine
zentrale öffentliche Anlage des Verbandes möglich ist. Der Verband
macht diesen Zeitpunkt öffentlich bekannt. Dabei ist eine angemessene Frist zur Stilllegung zu setzen. Stillgelegte Gruben sind zu entleeren, zu desinfizieren und zu beseitigen oder mit gesundem Boden
zu verfüllen. Der Umbau zum Speichern für Niederschlagswasser
kann vom Verband zugelassen werden.
(3) § 16, Absatz 2 gilt entsprechend, wenn Grundstücke nicht an
Sammelleitungen angeschlossen sind und keine Abwassergrube
nach § 7 besteht oder gebaut werden muss (Direktanschluss an Vorfluter, Versickerung).
(4) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin oder Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus
dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen)
nach den hierfür jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik
zu betreiben, zu unterhalten und bei Bedarf zu erneuern.
Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom
Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabständen, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu entleeren und zu reinigen. Für die
Beseitigung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die
Abfallbeseitigung.
Der Anschlussnehmer hat der zuständigen Behörde und dem Verband unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn Abscheideanlagen
nicht mehr benötigt oder zum Zwecke der Erneuerung und Unterhaltung vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen. Der
Grundstückseigentümer und die in Frage kommenden Abwassereinleiter sind für jeden Schaden haftbar, der durch einen verabsäumte
Entleerung oder Reinigung des Abscheiders entsteht.
Anlagen mit unzulänglicher Vorbehandlungsleistung sind unverzüglich zu ändern.
(5) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dgl. dürfen nicht an den Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen
werden.
§ 17
Abwassergruben
Der Grundstückseigentümer hat auf Grundstücken, die auf Dauer
nicht an Sammelleitungen angeschlossen sind oder angeschlossen
werden können, auf denen aber Abwasser anfällt und ein Betreiben
einer Kläranlage nicht möglich ist, ausreichend bemessene abflusslose Abwassergruben als Grundstücksentwässerungsanlagen zu errichten und zu betreiben.
Das in landwirtschaftlichen Betrieben durch Viehhaltung anfallende
Abwasser ist getrennt vom häuslichen Abwasser zu sammeln.
V. Verfahrens- und Bußgeldbestimmungen, Haftung
§ 18
Antrag auf Anschluss und Benutzung/
Entwässerungsgenehmigung
(1) Abwässer, die unter die Abwasserherkunftsverordnung fallen,
dürfen nur mit wasserrechtlicher Genehmigung in die Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet werden. Die Genehmigung ist bei der
zuständigen Behörde zu beantragen.
Der Anschluss wird nur hergestellt, wenn die Genehmigung dem Verband zugänglich gemacht worden ist.
Amtlicher Teil
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(2) Soll sonstiges Wasser, das kein Abwasser ist, in die Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet werden, ist eine besondere Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Sie bedarf eines Antrages und kann widerruflich oder befristet ausgesprochen werden.
(3) Den Anschluss des Grundstückes an die Abwasserbeseitigungsanlage, jede Änderung der Grundstücksentwässerungsleitung und
des Kontrollschachtes, die Herstellung, Änderung, Erweiterung, Erneuerung und evtl. Beseitigung (Stilllegung) der Grundstücksentwässerungsanlage einschließlich der Gruben, den jeweiligen Anschluss
von Gebäuden auf dem Grundstück sowie die Benutzung der Abwasserbeseitigungsanlage hat der Grundstückseigentümer bei dem
Verband in Form des Entwässerungsantrages anzuzeigen.
(4) Der Antrag ist so rechtzeitig zu stellen, dass über ihn vor Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage entschieden
werden kann.
(5) Soweit der Verband die zuständige Behörde ist, ist der Antrag bei
ihm in 2-facher Ausfertigung gemäß Formblatt nach Anlage 2 dieser
Satzung einzureichen.
Dem Antrag sind beizufügen:
a) Erläuterungsbericht mit einer Beschreibung des Vorhabens und
seine Nutzung,
b) einen Beschreibung des gewerblichen Betriebes, dessen Abwasser eingeleitet werden soll, nach Art und Umfang der Produktion
und der Anzahl der Beschäftigten sowie des voraussichtlich anfallenden Abwassers nach Menge und Beschaffenheit,
c) Angaben bei einer Grundstücksentwässerungsanlage mit betrieblichen Abwasserbehandlungsanlagen über:
- Menge und Beschaffenheit des Abwassers,
- Funktionsbeschreibung der betrieblichen Abwasserbehandlungsanlage,
- Behandlung und Verbleib von anfallenden Rückständen
(z. B. Schlamm),
- Anfallstelle des Abwassers im Betrieb.
d) Ein mit Nordpfeil versehener Lageplan des anzuschließenden
Grundstückes im Maßstab nicht kleiner als 1:500 mit folgenden
Angaben:
- Straße und Hausnummer
- Gebäude und befestigte Flächen
- Grundstücks- und Eigentumsgrenzen
- Lage der vorhandenen und geplanten Grundstücksentwässerungsleitungen einschließlich Kontrollschächte
- Lage der Drainagestränge und Sammelgruben
- Gewässer, soweit vorhanden oder geplant
- in der Nähe der Grundstücksentwässerungsleitungen vorhandener Baumbestand.
e) Ein Schnittplan im Maßstab 1 : 100 durch die Fall- und Entlüftungsrohre des Gebäudes mit den Entwässerungsobjekten. Ein
Längsschnitt durch die Grundstücksentwässerungsleitung und
durch die Kontrollschächte mit Angabe der Höhenmaße des
Grundstückes und der Sohlhöhe im Verhältnis zur Straße bezogen auf HN.
f) Grundrisse des Kellers und der Geschosse im Maßstab 1 : 100,
soweit dies zur Klarstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen erforderlich ist. Die Grundrisse müssen insbesondere
die Bestimmungen der einzelnen Räume und sämtliche in Frage
kommenden Einläufe sowie die Ableitung unter Angabe der lichten Weiten und des Materials, ferner die Entlüftung der Leitungen
und die Lage etwaiger Reinigungsöffnungen, Schächte, Abscheider, Absperrvorrichtungen, Rückstauverschlüsse oder Hebeanlagen erkennen lassen.
g) Leitungen für Abwässer sind nach DIN 1986 wie folgt darzustellen:
· Schmutzwasser
- durchgezogene Linie
· Niederschlagswasser
- gestrichelte Linie
· Mischwasser
- strichpunktierte Linie
· Druckleitungen
- durchgezogene Linie mit DS
(Schmutzwasser)
gekennzeichnet
· Druckleitung
- gestrichelte Linie mit DR
(Regen- bzw. Niederschlags wasser).
Nr. 9/2015
Folgende Farben sind dabei zu verwenden:
· für vorhandene Anlagen
schwarz
· für neue Anlagen
rot
· für abzubrechende Anlagen gelb
Die für die Prüfungsvermerke bestimmte grüne Farbe darf nicht verwendet werden. Sämtliche Antragsunterlagen sind vom Anschlussnehmer, Planverfasser und vom mit der Ausführung Beauftragten zu
unterschreiben.
(5) Bei bereits auf dem Grundstück vorhandenen Betrieben kann der
Verband Ergänzungen zu den Antragsunterlagen und Sonderzeichnungen, Abwasseruntersuchungsergebnisse und andere Nachweise
verlangen oder einen Nachprüfung durch Sachverständige fordern,
wenn er dies aus sachlichen Gründen für notwendig hält. Die einzureichenden Antragsunterlagen sind vom Grundstückseigentümer zu
unterschreiben.
(7) Bei baugenehmigungspflichtigen Bauten ist der Antrag gemeinsam mit dem Bauantrag einzureichen.
(8) Die Genehmigung erfolgt unbeschadet der Rechte Dritter auf der
Grundlage bundes- oder landesgesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der wasserrechtlichen Vorschriften.
(9) Die Genehmigung soll vorschreiben, bis wann spätestens die genehmigten Anlagen betriebsfähig gestellt sein müssen.
(10) Die erteilte Genehmigung erlischt in jedem Fall nach der Frist
von zwei Jahren ab Zustellung der Genehmigung, wenn mit der Ausführung der Arbeiten noch nicht begonnen oder wenn eine begonnene Ausführung nicht spätestens ein Jahr nach der ersten Einstellung
der Arbeiten endgültig zu Ende geführt worden ist.
(11) Ist das Grundstück bereits bebaut bzw. fallen Abwässer auf diesem Grundstück an, so kann der Verband bei Nichtstellung des Antrages durch den Grundstückseigentümer von sich aus das Grundstück
selbst anschließen, die Benutzung der Abwasserbeseitigungsanlage
anordnen und die nach dieser Satzung erforderlichen weiteren Auflagen erteilen; die Genehmigung zum Anschluss des Grundstückes
und zur Benutzung der Abwasserbeseitigungsanlage gilt mit dieser
Handlung des Verbandes als erteilt.
(12) Die für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Beseitigung
von Anschlüssen an die Abwasserbeseitigungsanlage geltenden bauordnungsrechtlichen, wasserrechtlichen und immissionsrechtlichen
Bestimmungen werden durch diese Satzung nicht berührt.
(13) Wenn Art, Menge, Verschmutzungsgrad oder Schlammanteil
der Abwässer sich nachhaltig verändern, hat der Anschlussnehmer
unaufgefordert bei der zuständigen Behörde die Angaben nach § 18
Abs. 5 Buchstabe b) und c) zu machen.
(14) Ist eine andere Behörde als der Verband für die Erteilung der
wasserrechtlichen Erlaubnis zuständig, so bestimmt diese, welche
Unterlagen ihr vorzulegen sind.
§ 19
Auskünfte, Abnahme, Prüfung und Überwachung
der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht
(1) Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage sowie
anderer genehmigungspflichtiger Arbeiten gemäß § 18. Abs. 3 an
diesen Anlagen ist dem Verband durch den Grundstückseigentümer
unverzüglich mitzuteilen, damit der Verband diese Arbeiten überprüfen kann.
Die Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage ist lediglich eine
Sicherheitsmaßnahme im Interesse der Abwasserbeseitigungsanlage und deren Abwassereinleiter.
Sie befreit deshalb den mit der Ausführung beauftragten Unternehmer nicht von ihrer Verpflichtung gegenüber seinem Auftraggeber
bzw. den Abwassereinleitern auf anderen Grundstücken zu vorschriftsmäßiger Ausführung der Arbeiten und löst auch keinerlei Ersatzansprüche gegenüber dem Verband aus.
Der Verband ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen
nach vorheriger Ankündigung zu überprüfen. Den damit beauftragten
Personen ist zu allen Teilen der Grundstücksentwässerungsanlagen
Zutritt zu gewähren.
Sie dürfen Wohnungen nur mit Einwilligung der Berechtigten, Betriebs- und Geschäftsräume ohne Einwilligung nur in den Zeiten betreten, in denen sie normalerweise für die jeweilige geschäftliche
oder betriebliche Nutzung offen stehen.
Nr. 9/2015
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Grundstückseigentümer und Besitzer sind verpflichtet, die Ermittlungen und Überprüfungen nach den Sätzen 1 und 2 zu dulden und
dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers
notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewährleisten und
die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
(2) Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, hat sie der
Grundstückseigentümer unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.
(3) Der Verband kann vom Grundstückseigentümer oder Besitzer jederzeit Auskünfte und Erklärungen über alle mit der Abwasserbeseitigung ihrer Grundstücke zusammenhängenden Fragen, insbesondere
zu Art und Umfang des Abwassers und seiner Entstehung, verlangen.
(4) Jeder Grundstückseigentümer und jeder Abwassereinleiter ist
verpflichtet, ihm bekannt werdende Störungen und Schäden an der
Grundstücksentwässerungsanlage, der Grundstücksentwässerungsleitung und der zu seinem Grundstück führenden Grundstücksanschlussleitung unverzüglich dem Verband zu melden.
(5) Wem bekannt wird, dass gefährliche oder schädliche Stoffe in
die Sammelleitung gelangen oder gelangt sind, hat dem Verband
unverzüglich zu benachrichtigen.
(6) Der Anschlussnehmer hat dem Verband mitzuteilen, wenn
- die Grundstücksentwässerungsleitung hergestellt, verschlossen,
beseitigt, erneuert oder verändert werden muss,
- die Voraussetzungen für den Anschlusszwang entfallen.
Die Inhaber von Gewerbe- und Industriebetrieben haben dem Verband mitzuteilen, wenn
- erstmalig vom Betriebsgrundstück Abwässer in die Sammelleitung eingeleitet werden, oder
- wenn Änderungen in der Beschaffenheit der Menge und dem zeitlichen Anfall des Abwassers eintreten
(7) Den Beauftragten des Verbandes ist zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung jederzeit ungehindert Zutritt
zu allen Anlageteilen auf dem angeschlossenen Grundstück zu gestatten.
Die Reinigungsöffnungen, Mess- und Kontrollschächte sowie Rückstauverschlüsse müssen jederzeit zugänglich sein.
Den Beauftragten sind auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen
vorzulegen und Auskünfte zu erteilen.
(8) Die Beauftragten haben sich durch einen vom Verband ausgestellten Ausweis auszuweisen.
(9) Auf Verlangen des Verbandes hat der Anschlussnehmer einen für
die Abwassereinleitung Verantwortlichen sowie einen Stellvertreter
schriftlich zu benennen. Ein Wechsel dieser Person ist schriftlich anzuzeigen.
(10) Fällt auf einem Grundstück, das an die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen ist, Abwasser an, das anderweitig entsorgt
werden muss, kann der Verband den Nachweis verlangen, dass
dieses Abwasser nach Menge und Beschaffenheit nicht der Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt wird. Der Anschlussnehmer hat die
ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen. Das gleiche gilt für die
bei der Abwasserbehandlung anfallenden Reststoffe.
(11) Der Verband ist jederzeit berechtigt, die Abwässer in den Grundstücksentwässerungsanlagen zu untersuchen und zu diesem Zweck
Proben zu entnehmen. Die Kosten der Untersuchung trägt der Anschlussnehmer dann, wenn bei der Untersuchung des Abwassers
Verstöße gegen die Einleitungsbedingungen festgestellt worden
sind.
(12) Der Anschlussnehmer, der nicht nur häusliches Abwasser einleitet, hat auf und nach Angaben des Verbandes auf eigene Kosten
Probenahmestellen (z.B. Schächte) erstellen zu lassen und zu unterhalten.
Der Verband kann auch den Einbau einer Abwassermengenmesseinrichtung, automatischer Probeentnahmegeräte und automatischer
Messgeräte zur Ermittlung der Abwasserbeschaffenheit, z. B. des
PH-Wertes, mit Aufzeichnung der Messwerte fordern. Wird von einem Grundstück nichthäusliches und häusliches Abwasser eingeleitet, sind auf Verlangen so viele Abwassermengenmesseinrichtungen
einzubauen, wie zur Bestimmung der Mengen nichthäuslichen Abwassers erforderlich sind.
Die Mess-, Registrier- und Probeentnahmeeinrichtungen sind jederzeit in funktionsfähigem Zustand zu halten.
Amtlicher Teil
Die erforderlichen Wartungs- und Betriebstagebücher, Diagrammstreifen und sonstigen Messaufzeichnungen sind mindestens drei
Jahre aufzubewahren und nach Aufforderung vorzulegen.
(13) Der Verband bestimmt die Stellen für die Entnahme von Abwasserproben, die Anzahl der Proben, die Entnahmehäufigkeit und die
zu messenden Parameter.
§ 20
Um- und Abmeldungen
(1) Wechselt das Eigentum, haben dies die bisherigen Eigentümer
dem Verband innerhalb von zwei Wochen nach Änderung schriftlich
mitzuteilen.
Dazu sind auch die neuen Eigentümer verpflichtet.
(2) Der Grundstückseigentümer hat den Abbruch eines angeschlossenen Gebäudes oder eine Veränderung, die den Anschlusskanal betrifft, dem Verband einen Monat vorher mitzuteilen. Der Verband ist
berechtigt, die Kosten für das Verschließen, Beseitigen oder Sichern
eines Anschlusskanals vom Grundstückseigentümer zu fordern.
§ 21
Haftung
(1) Für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung oder satzungswidriges Handeln entstehen, haftet der Verursacher. Dies gilt
insbesondere, wenn entgegen dieser Satzung schädliche Abwässer
oder sonstige Stoffe in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage
eingeleitet werden.
(2) Wer Anlagen zur Abwasserbeseitigung betritt oder Eingriffe an
ihnen vornimmt, haftet für dabei entstehende Schäden.
(3) Der Grundstückseigentümer haftet außerdem für alle Schäden
und Nachteile, die dem Verband durch den mangelhaften Zustand
der Grundstücksentwässerungsanlage, ihr vorschriftswidriges Benutzen und ihr nicht sachgemäßes Bedienen entstehen.
(4) Wird der Verband zur Haftung herangezogen, so behält er sich
den Rückgriff auf den Verursacher vor.
(5) Mehrere Verursacher haften als Gesamtschuldner.
(6) Bei Überschwemmungsschäden als Folgen von
· Rückstau in der öffentlichen Abwasseranlage, z.B. bei Hochwasser, Wolkenbrüchen, Schneeschmelze und Frostschäden;
· Betriebsstörungen, z.B. Ausfall eines Pumpwerkes;
· Behinderungen des Abwasserabflusses, z.B. bei Kanalbruch
oder bei Verstopfung;
· zeitweiligen Stilllegungen der öffentlichen Abwasseranlage, z. B.
bei Reinigungsarbeiten im Straßenkanal oder Ausführungen von
Anschlussarbeiten,
hat der Grundstückseigentümer sein Grundstück und sein Gebäude
selbst zu schützen. Einen Anspruch auf Schadenersatz hat er nur,
soweit die eingetretenen Schäden vom Verband schuldhaft verursacht worden sind. Anderenfalls hat der Grundstückseigentümer den
Verband von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die andere deswegen bei ihm geltend machen.
(6) Wenn bei dezentralen Abwasserbeseitigungsanlagen trotz erfolgter Anmeldung zur Entleerung oder Entschlammung infolge höherer
Gewalt, Streik, Betriebsstörungen oder betriebsnotwendiger anderer
Arbeiten die Entleerung oder Entschlammung erst verspätet durchgeführt werden kann oder eingeschränkt bzw. unterbrochen werden
muss, hat der Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
§ 22
Zwangsmittel/Ordnungswidrigkeiten
(1) Für den Fall, dass die Vorschriften dieser Satzung nicht befolgt
werden oder gegen sie verstoßen wird, kann nach § 54 und § 56
des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes
Sachsen-Anhalt (SOG-LSA) vom 16.11.2000 in der jeweils geltenden
Fassung in Verbindung mit dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt v. 23.06.1994 (GVBl. S.710) ein Zwangsgeld
bis zu 50.000,00 DM angedroht und festgesetzt werden.
Dieses Zwangsmittel kann wiederholt werden, bis die festgestellten
Mängel beseitigt sind.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 6 Abs. 7 der GO-LSA handelt wer
entgegen:
Amtlicher Teil
- 18 -
a) § 4 Abs. 4
in den nach dem Trennverfahren entwässernden Gebieten Schmutzund Niederschlagswasser nicht dem jeweils dafür bestimmten Kanälen zuführt,
b) § 6 Abs. 1
im Rahmen der Benutzungspflicht nicht sämtliches Schmutzwasser,
welches auf dem Grundstück anfällt nach Maßgabe dieser Satzung
der öffentlichen Abwasseranlage zuleitet,
c) § 9 Abs. 2
Abwässer oder Stoffe in die Abwasseranlage einleitet, die von der
Einleitung ausgeschlossen sind oder bei deren Einleitung festgesetzte Grenzwerte überschritten werden,
d) § 10 Abs. 1
die Inanspruchnahme seines Grundstücks entgegen der Verpflichtung in dieser Bestimmung vereitelt oder unmöglich werden lässt,
e) § 14 Abs. 2
den Anschlusskanal nicht von dem Verband oder von einem von dieser beauftragten Unternehmen herstellen, erneuern, verändern oder
unterhalten lässt,
f) § 15 Abs. 1
dem Verband auf Verlangen ein Dichtigkeitsnachweis bzw. eine Dichtigkeitsprüfung nicht vorlegt bzw. nicht vorlegen kann
g) § 19 Abs. 3
dem Verband nicht alle zum Vollzug dieser Satzung erforderlichen
Auskünfte erteilt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.556,46
EUR geahndet werden.
(4) Die zu erzwingende Handlung kann nach vorheriger Androhung im
Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen durchgesetzt
werden.
(5) Das Zwangsgeld und die Kosten der Ersatzvornahme werden im
Verwaltungszwangsverfahren im Auftrage des Verbandes eingezogen.
§ 23
Beiträge, Gebühren und Erstattungsbeiträge
Nr. 9/2015
(7) Bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung und erfolgloser
oder nur teilweise erfolgreicher rechtmäßiger Vollstreckung in das
bewegliche Vermögen, ist der AZV berechtigt, die Abwasserentsorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht,
wenn der Anschlussnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung
außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Anschlussnehmer seinen zum
Zeitpunkt der Entscheidung über die Einstellung rückständigen Zahlungsverpflichtungen in den kommenden drei Monaten vollständig
nachkommt. Sofern ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Anschlussnehmers eröffnet wurde und eine Vollstreckung aufgrund
dessen ausgeschlossen ist oder die bereits kurz zuvor vollstreckten Beträge aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den
Insolvenzverwalter ausgekehrt werden müssen, steht dies einer (teilweise) erfolglosen Vollstreckung gleich. Sofern Name oder Anschrift
des Anschlussnehmers nicht bekannt sind, ist die vorhergehende
Androhung und Vollstreckung entbehrlich.
(8) Der AZV hat die Entsorgung unverzüglich wieder aufzunehmen,
sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Anschlussnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der
Entsorgung ersetzt hat.
§ 24
Übergangsregelungen
Die vor Inkrafttreten dieser Satzung eingeleiteten Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieser Satzung weitergeführt.
§ 25
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft. Gleichzeitig treten die vormalige Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbands Queis/Dölbau vom 11.09.2001
und die 1. - 4. Änderungssatzungen zur Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbands Queis/Dölbau vom 05.05.2010,
13.10.2010, 19.06.2012, und 17.12.2012 außer Kraft.
(1) Für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und
Erneuerung der öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen
werden Beiträge und für die Benutzung der zentralen und dezentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen Gebühren nach gesonderten Rechtsvorschriften erhoben.
(2) Der Beitrag ruht als öffentlich rechtliche Belastung auf dem
Grundstück.
Für die Herstellung von Hausanschlüssen können Erstattungsbeiträge gleichfalls nach gesonderten Rechtsvorschriften festgesetzt
werden.
Anlage 1
Grenzwerte, die am Übergangsschacht (Prüfschacht im Anschlusskanal) zur öffentlichen Abwasseranlage einzuhalten sind:
Allgemeine Parameter
Parameter
GrenzwertUntersuchungsmethode
Temperatur
35 ° C
PH-Wert
6,5-9,0
absetzbare Stoffe
2,5 ml/l
CSB/BSB 5
i.V.=2:1
CSB-Abbau
nach 24 h
mind. 75 %
Stickstoff
gesamt N
85 mg/l
Phosphor
gesamt P
15 mg/l
Anorganische Stoffe, gelöst und ungelöst ( mg/l )
Antimon
(SB):
1
Arsen
(AS):
0,1
Barium
(Ba)
3
DIN 38 404 - H 4
DIN 38 404 - H 5
DIN 38 409 - H 9
(Absetztet 0,25 statt 2 h)
CSB:
DIN 38 409 - H 41
BSB 5:
DIN 38 409 - H 51
DIN 38 412 - L 25
DIN 38 409 - H 12
DIN 38 405 - D 11 - 4
DIN 38 406 - E 22
DIN 38 405 - D 18
DIN 38 406 - E 22
Nr. 9/2015
Parameter
- 19 GrenzwertUntersuchungsmethode
Blei
(Pb)
1
Cadmium
(Cd):
0,2
Chrom 6-wertig
(Cr.6+): 0,2
Chrom, gesamt
(Cr):
1
Cobalt
(Co):
2
Kupfer
(Cu):
1
Nickel
(Ni):
1
Quecksilber
(Hg):
0,05
Selen
(Se)1
Silber
(Ag):
2
Vanadium
(V):
2
Zink
(Zn):
2
Zinn
(Sn):
2
Ammonium - (NH 4) und
Ammoniak (NH 3)Stickstoff
80
Chlor, freisetzbar
(Cl):
0,5
Cyanid, leicht
freisetzbar
(CN-): 1
Fluorid
(F-):
50
Nitritstickstoff(NO2-N): 5
Sulfat
(SO4): 400
Sulfid
(SO3) : 2
organische Stoffe (mg/l)
Kohlenwasserstoff, gesamt (mineralische
Öle und Fette)
schwerflüchtige
lipophile Stoffe
(z.B. emulgierte oder suspendierte
biologisch abbaufähige Öle,
Fette und dergleichen):
adsorbierbare organische HalogenVerbindungen (AOX), berechnet als organisch
gebundenes Chlor):
- Einzelstoffe hiervon
z. B. Tetrachlorethen
(berechnet als Cl):
Phenol-Verbindungen
(berechnet als
C 6H 5 OH):
Amtlicher Teil
DIN 38 406 - E 63
DIN 38 406 - E 19-3
DIN 38 405 - D 24
DIN 38 406 - E 22
DIN 38 406 - E 22
DIN 38 406 - E 22
DIN 38 406 - E 22
DIN 38 406 - E 12 - 3
AAS-Hydridverfahren
DIN 38 406 - E 22
DIN 38 406 - E 22
DIN 38 406 - E 22
DIN 38 4406 - E 22
DIN 38 406 - E 5
DIN 38 408 - G 4-1
DIN 38 405 - D 13-2
DIN 38 405 - D 4-1
DIN 38 405 - D 10
DIN 38 405 - D 19
DIN 38 405 - D 26
20
DIN 38 409 - H 18
150
DIN 38 409 - H 17
1
DIN 38 409 - H 14
0,5
Gaschromatographie
100
DIN 38 409 - H 16-2
Das Abwasser darf keine Hemmung der Aktivität des Belebtschlammes des zugehörigen Klärwerkes bewirken.
Hinsichtlich der anzuwendenden Untersuchungsmethode ist die vorstehend angegebene in ihrem jeweils aktuellen Stand zugrunde zu legen.
Die Analysen und Messverfahren bestimmen sich nach der/den Verwaltungsvorschriften zu § 7 a WHG, jeweils samt Anlagen und in der
jeweils gültigen Fassung.
Anforderungen, die im Abwasserteilstrom und am Übergabeschacht (Prüfschacht im Anschlusskanal) zur öffentlichen
Abwasseranlage einzuhalten sind:
Alle Abwässer, die gefährliche Stoffe im Sinne des WHG enthalten und deren Einleitung wasserrechtlich genehmigungspflichtig ist, müssen
vor ihrer Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage die Anforderungen nach der/den Verwaltungsvorschriften zu § 7 a WHG, jeweils samt
Anlagen und in der jeweils geltenden Fassung, einhalten. Diese Anforderungen gelten als Anforderungen im Sinne dieser Satzung.
Sofern durch gefährliche Stoffe in Abwässern Gefahren nach § 9 dieser Satzung auftreten können, legt der Verband im Einzelfall die notwendigen Anforderungen fest. Das Anforderungsniveau für wasserrechtlich nicht genehmigungspflichtige Einleitungen gefährlicher Stoffe in die
öffentliche Abwasseranlage richtet sich im Einzelfall nach der/den Verwaltungsvorschriften zu § 7 a WHG; jeweils samt Anlagen und in der
jeweils geltenden Fassung.
Amtlicher Teil
- 20 -
Nr. 9/2015
Nr. 9/2015
- 21 -
Amtlicher Teil
Kartierung von Arten und Lebensräumen/Biotopen in der Einheitsgemeinde Stadt Landsberg
Bekanntmachung
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach
§ 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes SachsenAnhalt (NatSchG LSA) zuständige Fachbehörde für Naturschutz beabsichtigt, die Kartierung und Bewertung von Arten, Biotopen und
Lebensraumtypen durchzuführen, die im Zusammenhang mit der
Erfüllung nachfolgender Aufgaben stehen:
- Artikel 6 und 17 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/105/EG über
die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten
- Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe, auch
in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung über abweichende
Zuständigkeiten für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege und über die Anerkennung von Vereinigungen
- Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß §§ 1, 30-33, 37-39 des
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21-23, 25, 28
NatSchG LSA.
In der Einheitsgemeinde Stadt Landsberg werden im Rahmen landesweiter Untersuchungen in den Jahren 2015 bis 2020 Kartierungen und das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten,
Pflanzenarten und Biotope/Lebensraumtypen sowie Untersuchungen
zur Erstellung von Naturschutzfachplanungen durchgeführt.
Aufgrund des behördlichen Auftrages sind das Betreten von Feld und
Wald gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 des Feld- und Forstordnungsgesetzes
(FFOG) und das Befahren von Feld- und Waldwegen zur Erfüllung der
gestellten Aufgabe mit PKW gemäß § 4 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 FFOG zu
gestatten.
Den Beauftragten der Fachbehörde für Naturschutz (LAU) ist der
Zutritt zu Grundstücken zum Zwecke von Erhebungen im Zusammenhang mit diesen Geländekontrollen auf der Grundlage der oben
genannten Vorschriften in Verbindung mit § 30 NatSchG LSA und
§ 65 Abs. 3 BNatSchG zu gestatten. Es handelt sich dabei lediglich uni eine Erfassung des Ist-Zustandes der Natur, grundsätzlich
im nicht eingezäunten Bereich; Veränderungen an den Grundstücken
sind damit nicht verbunden.
Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke werden gebeten, diese Kartierungen zu unterstützen. Sie sind
verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschutzes wie Prüfungen,
Vermessungen, die Entnahme von Pflanzenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen
des Betretungsrechts des § 30 NatSchG LSA zu dulden.
„Landsberger Echo“
Das Amtsblatt der Stadt Landsberg (Sachsen-Anhalt) mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung erscheint zweimal monatlich und wird
an alle erreichbaren Haushalte kostenfrei verteilt.
-Herausgeber: Stadtverwaltung Landsberg,
Köthener Str. 2, 06188 Landsberg
- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) 489 - 0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
IMPRESSUM
- Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen:
Der Bürgermeister der Stadt Landsberg, Herr Olaf Heinrich
-
Verantwortlich für Textbeiträge: sind die Verfasser.
Amtsblatt-Redaktion: Stadt Landsberg, Bürgerservice,
Tel. (034602) 24984, Fax: 24988,
E-Mail: [email protected]
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg,
An den Steinenden 10
vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Beitrages
für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Leserbriefe und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. Des Weiteren behält sich die Redaktion vor, Manuskripte
nicht sinnentstellend zu kürzen bzw. redaktionell zu bearbeiten. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
Nichtamtlicher Teil
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Nr. 9/2015
Nr. 9/2015
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Nichtamtlicher Teil
■ Blutspendetermine
Montag, den 01.06.2015
von 17:00 - 20:00 Uhr
in der Freiwilligen Feuerwehr Niemberg,
An den Teichen
Donnerstag, den 18.06.2015
von 17:30 - 20:30 Uhr
im Gymnasium Landsberg, Bergstraße
■ Apothekennotdienste in Landsberg
Niemberg, den 16.05.2015
Landsberg, den 17.05.2015
Peißen, den 21.05.2015
Landsberg, den 27.05.2015
■ Büro Stadtsanierung
Das Sanierungsbüro ist zu erreichen unter:
Tel.: 034602 4004911;
Fax: 034602 4004919
Markt 1, 06188 Landsberg
Sprechzeiten:
nach Vereinbarung
Weltnichtrauchertag an der
Sekundarschule „An der Doppelkapelle“
Landsberg am 29.05.2015
Unter dem Motto: „Lucky Luke raucht nicht mehr“ findet am 29.05.2015
an unserer Sekundarschule von 7.30 bis 13.30 Uhr ein Projekttag zum
Welt-Nichtraucher-Tag statt. 1987 hat die Weltgesundheitsorganisation
(WHO) diesen Tag ins Leben gerufen, um auf die Gefahren des Rauchens
aufmerksam zu machen und für ein rauchfreies Miteinander zu werben.
Die Anzahl der jugendlichen Raucher hat sich seit 2001 in Deutschland
fast halbiert. Aber noch immer greift mehr als jeder siebte Jugendliche
zwischen 12 und 17 Jahren regelmäßig zur Zigarette.
In unserer Sekundarschule wird deshalb am 29.05.2015 ein großer
Projekttag stattfinden, der sich in unterschiedlicher Art und Weise mit
dem Thema Rauchen/Nichtrauchen befasst. Der Koordinierungskreis
Suchtprävention Saalekreis, die Schule selbst und die Fachstelle für
Suchtprävention Saalekreis organisieren für und mit den Schülerinnen
und Schülern und dem LehrerInnenkollegium eine kreative und interessante Auseinandersetzung mit dem Thema. Sportliche und künstlerische
Angebote wie „Zigarettenpuzzle“, „Saftladen“, Info-Kiosk, ein Quizmaster,
Street Basketball, ein Schnupperkurs „Chillen“, Gespräche über Nikotin
und Alkohol in der Schwangerschaft, Zeitkino usw. werden unterschiedliche Blickrichtungen auf das Thema ermöglichen. In der „Werbeagentur“
werden die Schüler Sprüche gegen das Rauchen bzw. für das Nichtrauchen entwickeln und im Luftballonzimmer in einer festgelegten Zeit so
viel Luftballons wie möglich aufblasen. Mehrere externe Akteure sind
am Projekttag an der Schule, u. a. BKK Novitas, Suchtberatungsstellen,
Offener Kanal Wettin, Schulsozialarbeiter anderer Schulen. Interessenten, die nähere Informationen zum Thema „Rauchen“ benötigen - zur
Aufklärung oder zum Ausstieg aus der Sucht - können sich kostenfrei
und anonym an die nachfolgenden Suchtberatungsstellen wenden:
Kontext, Merseburg, Weiße Mauer 52, Fon: 03461 74020
Evangelische Stadtmission, Halle, Weidenplan 3-5, Fon: 0345 2178138
AWO Halle-Merseburg, Halle, Trakehner Straße 2 und Querfurt, Kirchplan 1, Fon: 0345 8057066
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch durch die:
Fachstelle für Suchtprävention Saalekreis, Sixtistraße 16a, 06217
Merseburg. Fon: 03461 259206
Wir laden Angehörige unserer Schüler und interessierte Bürger herzlich
ein, uns an 29.05.15 zu besuchen.
Burgstätten-Apotheke, Alte Zollstraße 3
Sonnen-Apotheke, Merseburger Str. 1
Apotheke im Halle-Center, Saarbrücker Str. 1
Aurora-Apotheke, Leipziger Str. 4
Ansprechpartner Sanierungsträger: Herr Neßlage
BauBeCon Sanierungsträger GmbH
Anne-Conway-Straße 1, 28359 Bremen
Telefon: 0421 32901-25, Fax: 0421 3290111
Bauberatung: Frau Sparfeld
Gloria Sparfeld Architekten & Ingenieure
Halberstädter Straße 12, 06112 Halle
Telefon: 0345 3880965; Fax: 0345 3880966
Familiennachmittag in der Sonderausstellung
Büchervitrine in der Sonderausstellung „Die Tierwelt im Kinderbuch“
(Foto: Gunter George)
Am Sonntag, dem 17. Mai 2015, findet der 38. Internationale Museumstag statt. Er wurde 1977 vom Internationalen Museumsrat ins
Leben gerufen und wird seit 1992 unter ein jährlich wechselndes Motto
gestellt. In diesem Jahr lautet dieses Motto: „Museum. Gesellschaft.
Zukunft“.
Im Landsberger Museum „Bernhard Brühl“ startet, um 16 Uhr, ein
Familiennachmittag rund um die aktuelle Sonderausstellung „Die Tierwelt im Kinderbuch“. Nach einer Führung durch die Ausstellung, mit
wissenswerten Informationen über den Illustrator Heinz-Helge Schulze,
die Entstehung von Buchillustrationen und über die gezeigten Tiere
und deren Lebensweisen, dürfen sich die kleinen und großen Museumsbesucher an eigenen Illustrationen versuchen.
Anregungen finden sich reichlich, denn neben detailreichen Zeichnungen von Tieren und deren Lebensräumen sowie bunt illustrierten
Kinderbüchern, sind auch diverse Tierpräparate ausgestellt.
Freunde des Origami sind eingeladen Tiere zu falten, die es auch in
der Ausstellung zu entdecken gibt. Für die jüngsten Besucher gibt
es dazu Ausmalbilder. Ein Büchertisch lädt zum Schmökern ein, in
Kinderbüchern mit Illustrationen von Heinz-Helge Schulze.
Der Eintritt ins Museum ist an diesem Tag frei.
Inge Fricke, Museum Landsberg
Nichtamtlicher Teil
- 24 -
Die Stadt- und Schulbibliothek
Landsberg informiert
Öffnungszeiten
Montag u. Freitag, 10.00 Uhr – 14.00 Uhr
Dienstag u. Donnerstag, 9.00 Uhr – 18.00 Uhr
Homepage
www.bibliotheken-im-saalekreis.de
Veranstaltungen
12.05.2015, 14.00 - 16.00 Uhr: Spiele-Nachmittag
An die Spiele, fertig, los! Wir spielen gemeinsam Gesellschaftsspiele
& Computer-Spiele & Konsolenspiele am 12. Mai 2015, von 14.00
bis 16.00 Uhr in deiner Bibliothek.
Theaterfahrt
17.05.2015, 15.00 Uhr:
„Ball im Savoy“
Eine Jazz-Operette in zwei Akten von
Paul Abraham
Abfahrt Bus:13.40 Uhr Altenheim TwsD Landsberg 13.55 Uhr Gütz
Karten: Preis Busfahrt: 25,30 Euro
Bestellung/Bezahlung: Altenheim – Tel. 809934
Bibliothek - Tel. 20638
Anmeldeschluss: 11.05.2015
Kaum aus den einjährigen Flitterwochen wieder zuhause, ist eine
junge Ehefrau davon überzeugt, dass ihr Mann sie mit seiner ehemaligen Flamme, einer rassigen Tangotänzerin, betrügt. Was liegt
näher als ihn glauben zu machen, dass sie ebenfalls ein Verhältnis
hat. Die Gelegenheit hierzu bietet sich noch am selben Abend auf
dem berühmten Ball im Savoy: Schnell ist ein – wenn auch völlig
überforderter – potenzieller Liebhaber gefunden. Der Ehemann rast
vor Eifersucht und vergisst darüber völlig, dass er eigentlich zu einem amourösen Souper verabredet war. Zusätzlich für Verwirrung
sorgen ein türkischer Botschaftsattaché mit klugen Ratschlägen und
Sinnsprüchen seines Großvaters sowie eine amerikanische Schlagerkomponistin, die sich als spanischer Dirigent ausgibt. Ob unser junges Paar seinen schiefhängenden Haussegen wieder gerade rücken
kann, wird am Ende der frech-ironischen Operette »Ball im Savoy«
mit der schmissigen Musik von Paul Abraham verraten, die ganz im
Rhythmus der 1920er Jahre komponiert ist und zahlreiche Ohrwürmer enthält. Erstmals inszeniert an der Oper Halle der Musikkabarettist, Sänger und Schauspieler Tobias Bonn, der als »Toni Pfister« in
der Musikkabarettgruppe »Geschwister Pfister« bekannt geworden
ist und dessen große Leidenschaft der Operette gilt.
(Quelle: http://buehnen-halle.de/produktionen/ball-im-savoy-2014-2015
vom 10.04.15)
27.05.2015, 15.00 Uhr: Landsberg-Lese
Literaturgespräch in der Bibliothek: Neuerwerbungen der Bibliothek und Leseeindrücke zu Belletristik-Bestsellern bestimmen unser Literaturgespräch.
Die Bücher: Altes Land von Dörte Hansen und Was
wir nicht wussten von TaraShea Nesbit stehen im
Mittelpunkt.
Das „Polackenkind“ ist die fünfjährige Vera auf dem
Hof im Alten Land, wohin sie 1945 aus Ostpreußen
mit ihrer Mutter geflohen ist. Ihr Leben lang fühlt sie sich fremd in
dem großen, kalten Bauernhaus und kann trotzdem nicht davon lassen. Bis sechzig Jahre später plötzlich ihre Nichte Anne vor der Tür
steht. Sie ist mit ihrem kleinen Sohn aus Hamburg-Ottensen geflüchtet, wo ehrgeizige Vollwert-Eltern ihre Kinder wie Preispokale durch
die Straßen tragen – und wo Annes Mann eine Andere liebt. Vera und
Anne sind einander fremd und haben doch viel mehr gemeinsam, als
sie ahnen.
Mit scharfem Blick und trockenem Witz erzählt Dörte Hansen von
zwei Einzelgängerinnen, die überraschend finden, was sie nie gesucht haben: eine Familie. (Quelle: http://www.randomhouse.de/
vom 10.04.15)
Nr. 9/2015
Sie kommen von überall auf der Welt: Frauen, deren einzige Gemeinsamkeit darin besteht, dass ihre
Männer an der Entwicklung der Atombombe beteiligt sind. In New Mexico erwartet sie ein improvisiertes Leben hinter Stacheldraht. Die absolute Geheimhaltung des »Manhattan Project« durchdringt
alle Aspekte ihres Alltags: Namen werden geändert,
Kontakte unterbrochen. Ihr Leben ist definiert durch
die Dinge, die sie nicht sagen, die Briefe, die sie
nicht schreiben, die Freiheiten, die sie sich nicht nehmen können.
Und doch bildet sich auf dem verlassenen Schulgelände mitten
im Nichts allmählich eine Gemeinschaft. Babys werden geboren,
Freundschaften entstehen. Das Leben behauptet sich. Und die Frauen wachsen zusammen, bis sie mit einer einzigen Stimme sprechen.
(Quelle: http://www.dumont-buchverlag.de vom 10.04.2015)
Wir laden Sie herzlich zur literarischen Kaffeetafel in der Bibliothek
ein.
Unsere Schulen (7)
M. & A. Messerschmidt
Die „Landsberger Spatzen“
Im Februar 1948 kam der junge Lehrer Erich Ballmann nach Gütz.
Hier gründete er einen Chor mit Tanz- und Instrumentalgruppe
(Blockflöte, Akkordeon). „Schrittweise bekamen wir Schifferklaviere
von Betrieben für Auftritte. Als wir 3 Lieder spielen konnten, arbeiteten wir weitere Schüler ein. Der erste Auftritt erfolgte vor Eltern im
Saal des Gasthofes Schulze in Petersdorf, danach folgten weitere in
Landsberger Betrieben“ (G. Dänicke)
Außerdem führte der Lehrer mit seinen Schülern auch Theaterstücke
auf. Im Juli 1950 wurde Erich Ballmann als Schulleiter der neuen Zentralschule Landsberg (einschließlich der Grundschulen Gollma und
Gütz, bis 1983 als Außenstellen weitergeführt) berufen und leitete
die polytechnische Oberschule bis zu seinem Renteneintritt 1981.
Mit den Erfahrungen aus Gütz gründete er 1951 eine „Pionier-Kulturgruppe“, aus der kurz darauf die „Landsberger Spatzen“ hervorgingen. Von Beginn an arbeitete Frau Ballmann aktiv mit. Unter ihrer
Leitung und aktiver Mitarbeit engagierter Frauen und Schülerinnen
wurde u. a. auch die Kleidung des Ensembles in Heimarbeit angefertigt (s. Abb. 2). Anfangs trat der Chor in Pionierkleidung (weiße(s) Bluse/Hemd, blauer Rock/Hose, blaues Halstuch) auf. Die Programme
waren bunt gemischt - mit Chor, Instrumental-, Tanz- und Turngruppe.
Nach vielen Auftritten in Landsberg, im Saalkreis und Bezirk Halle
folgten Gastspiele in der DDR und in Film und Fernsehen. Unvergessen u.a. die emotionalen Soloauftritte von Gerhard Ebenhan mit dem
georgischen Volkslied „Suliko“ und die Volkstänze „Hahn im Korbe“
und „Webertanz“.
Erich Ballmann wurde für seine Arbeit als Direktor, Ensembleleiter
und seine gesellschaftliche Arbeit in der Stadt vielfach ausgezeichnet und u.a. zum Oberstudienrat befördert.
1965 kam Rigobert Werner nach seinem Studium für Musik und Geschichte als Absolvent nach Landsberg und arbeitete von Beginn an
bei den „Spatzen“ mit. Später übernahm er die Leitung der Kulturgruppe, trat auch als Solist in einem gemischten Chor (Schüler und
Lehrer) und mit einer Instrumentalgruppe auf. Auf Wunsch seines
Vorgängers blieb der Name „Landsberger Spatzen“ bestehen. Mit
seiner Berufung als Schulleiter (1988-2007) nahmen die Aktivitäten
aus Zeit- und Finanzproblemen bis zur Auflösung ab.
Tanzgruppe Gütz 1949/50
Landsberger Spatzen, Chor um 1955
Nr. 9/2015
- 25 -
Nichtamtlicher Teil
Für seine Leistungen wurde
Rigobert Werner u. a. zum Studienrat befördert und mit der
Verdienstmedaille für künstlerisches Volkskunstschaffen
ausgezeichnet.
Landsberger Spatzen,
Sportgruppe 1954
9. Musiksommer Gollma
Liebe Leser des Landsberger Echos,
am kommenden Sonntag, 10. Mai um 17 Uhr findet das Eröffnungskonzert zum 9. Musiksommer
Gollma statt, zu dem ich Sie hiermit herzlich einladen möchte.
Die Künstler, junge preisgekrönte Musiker aus Salzburg, überraschen uns mit Klaviertrios von Mozart und Mendelssohn-Bartholdy.
Das Delta Piano Trio, wie sich das Ensembles nennt, musiziert in
der Besetzung Gerard Spronk (Violine), Irene Enzlin (Cello) und Vera
Kooper (Klavier).
Alle drei Musiker stammen aus den Niederlanden, haben sich aber
am Mozarteum in Salzburg kennen gelernt und das gemeinsame
Kammermusikensemble dort gegründet. Seitdem konzertieren die
drei weltweit und kommen zum ersten Mal nach Gollma. Für dieses
und das kommende Konzert war es notwendig, einen Konzertflügel
in die Kirche zu stellen, der vom Klavierhaus Michael Fiech aus Leipzig gesponsert wurde. Auch die Saalesparkasse hat sich an den
Kosten für den Transport des Flügels beteiligt. So wurde es möglich,
dass diese Konzerte in der Kirche stattfinden können. Herzlichen
Dank dafür!
Denn auch das eine Woche später folgende Konzert, am Sonntag,
dem 17. Mai um 17 Uhr, benötigt den Flügel. Das Klavierkonzert,
das mit dem Titel Liebesgeschichten überschrieben ist, wird von
der jungen Stuttgarter Pianistin, Heloise Ph. Palmer gegeben. Sie
ist dem hiesigen Konzertpublikum bereits bekannt. Zum Musiksommer 2011 war sie bereits mit einer Uraufführung in der Gollmaer
Kirche und als künstlerische Fotografin zu erleben. Die Künstlerin ist
in mehreren Kunstgattungen unterwegs, so z. B. auch in der Poesie.
Ihren Gedichtband, den sie vor einem Jahr veröffentlichte, kann man
käuflich erwerben. Ihre Konzerte sind eigens inszenierte und komponierte Kombinationen unterschiedlicher künstlerischer Ausdrucksweisen, die zu einer Gesamtaussage verknüpft sind. Insofern könnte
man sie als Programmmusik überschreiben.
H.P. geht eigene Wege in der Gestaltung ihrer Konzerte, die jedesmal ein besonderes Event werden und die Besucher in ihren Bann
ziehen. Für dieses hat sie romantische Klavierwerke von Carl Loewe,
Clara Wieck, Richard Wagner und John Palmer ausgesucht. Texte,
Bilder und Lichteffekte komplettieren das musikalische Ereignis.
Sie finden alle Informationen zu den Künstlern, den Terminen und das
komplette Konzertangebot auf unser Website:
www.musiksommer-gollma.de und auch bei Facebook.
G. Webel
Aktueller Stadtplan
erhältlich
Seit Dezember 2012 ist ein neuer Stadtplan für das Stadtgebiet Landsberg mit
allen 11 Ortschaften und den aktuellen
Straßennamen verfügbar.
Das Kartenwerk im Maßstab 1:20.000
ist im Bürgerservice der Stadt Landsberg
(Köthener Straße 28) zu einem Kaufpreis
von 2,- Euro pro Exemplar erhältlich.
Herzlichen Glückwunsch
Landsberg
am 01.05. Frau Helga Pingel
am 01.05. Frau Helga Schlenker
am 02.05. Herrn Rudi Salchow
am 03.05. Herrn Eckhard Bräunel
am 04.05. Frau Brigitte Laugwitz
am 06.05. Herrn Hans Hinsche
am 07.05. Herrn Hermann Kodera
am 07.05. Herrn Heinz Schirrmeister
am 07.05. Herrn Walter Voigt
am 08.05. Herrn Joachim Schröder
am 08.05. Frau Ingeburg Weigt
am 09.05. Frau Ursela Queitzsch
am 09.05. Frau Gudrun Siegert
am 09.05. Herrn Hans-Günter Strauch
am 10.05. Herrn Henry Bellmann
am 10.05. Frua Martha Schubert
am 11.05. Frau Brigitte Gebauer
am 11.05. Herrn Rudi Jakob
am 13.05. Herrn Manfred Klingler
am 13.05. Herrn Dieter Mühlenberg
am 13.05. Frau Ilse Sandow
am 14.05. Herrn Horst Braune
am 16.05. Herrn Manfred Körner
am 17.05. Herrn Harald Bartlitz
am 18.05. Herrn Gerhard Stephanski
am 19.05. Frau Anneliese Anspach
zum 79. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
Nichtamtlicher Teil
am 19.05. Frau Elisabeth Bönisch
am 19.05. Frau Erika Döbler
am 22.05. Herrn Helmut Heitmann
am 23.05. Frau Jutta Kuznik
am 24.05. Frau Ingeburg Heiduschka
am 25.05. Frau Elvira Große
am 26.05. Frau Maria Hinz
am 29.05. Herrn Ernst Hischke
am 31.05. Frau Heidrun Schelmat
OT Gollma
am 01.05. Frau Melitta Reinisch
am 01.05. Frau Doris Repke
am 06.05. Frau Helga Schaaf
am 07.05. Herrn Wolfgang Winkert
am 08.05. Frau Freifrau
Renate von Hadeln
am 13.05. Frau Gisela Bielig
am 13.05. Herrn Kurt Thäle
am 14.05. Frau Christel Kitzing
am 20.05. Herrn Werner Kühn
am 22.05. Herrn Ulrich Knothe
am 23.05. Herrn Günther Ebert
am 30.05. Frau Edith Heinke
OT Gütz
am 03.05. Frau Walburg Behrendt
am 03.05. Frau Ingeborg Friedrich
am 03.05. Frau Dorothea Götze
am 03.05. Frau Edith Hübner
am 03.05. Herrn Johann Seidl
am 05.05. Frau Gisela Goldstein
am 06.05. Herrn Harry Barth
am 07.05. Frau Marianne Schröter
am 07.05. Frau Edeltraud Schwarz
am 12.05. Herrn Dieter Baumgarten
am 12.05. Herrn Walter Lommatzsch
am 12.05. Frau Maritta Töpe
am 14.05. Herrn Wolfgang Zimmer
am 15.05. Frau Marianne Brinkmann
am 15.05. Herrn Horst Koschinski
am 16.05. Frau Ingrid Nitzschke
am 16.05. Frau Käte Rath
am 18.05. Herrn Kurt Köhler
am 19.05. Herrn Wilfried Träger
am 23.05. Frau Ingeburg Vandewe
am 25.05. Frau Petra Klee
am 26.05. Frau Helga Kegel
am 28.05. Herrn Dieter Schmidt
am 29.05. Herrn Helmut Röpke
OT Reinsdorf
am 02.05. Frau Rosemarie Bunk
am 20.05. Frau Hannelore Jaculi
am 20.05. Herrn Peter Willno
- 26 zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 95. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Das Fest der Diamantenen Hochzeit
feiern am 06.05.2015
die Eheleute
Cornelia und Hans Malgut
Für die kommenden Lebensjahre wünschen wir ihnen Gesundheit
und Freude im Kreis der Familie.
Das Fest der Goldenen Hochzeit
feiern am 29.05.2015
die Eheleute
Gisela und Rolf Dietrich
Wir wünschen ihnen alles Gute und viel Gesundheit.
Nr. 9/2015
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Das Büro des Ortsbürgermeisters Herrn Kliche ist jeden Dienstag
von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Rathaus am Markt 1 besetzt.
10. Landsberger Kinderflohmarkt
Wann?
30.05.2015, von 10.00 bis 12.30 Uhr
Wo?
Zum Kinderfest im Landsberger Felsenbad
Wer? Alle können mitmachen, egal ob Groß oder Klein.
Macht Platz in euren Schränken und bringt eure Spielsachen, Bücher,
Kleidung etc. mit zum Flohmarkt. Ihr oder eure Eltern müsst nur die
Anmeldung ausfüllen und diese in der „Kita Pusteblume“ in Landsberg abgeben. Falls ihr Fragen habt, könnt ihr gern die Elternvertreter oder die Kita (Tel.: 034602 20411) anrufen.
Viel Erfolg & Spaß wünschen
Die Elternvertreter der Kita Pusteblume
Anmeldung
Ja, ich nehme am Kinderflohmarkt am
30.05.2015 teil und möchte einen Stand
aufbauen.
Ich heiße ...............................................................................
.............................................................................................
Bin ......... Jahre jung und wohne in
.............................................................................................
.............................................................................................
Telefon: .................................................................................
Die Anmeldung ist bis zum 27.05.2015 ausgefüllt in der Kita
Pusteblume abzugeben.
Oder sendet diese per Post an:
Kita Pusteblume
„Kinderflohmarkt“
Leipziger Straße 11
06188 Landsberg
Am Tag des Flohmarktes ist am Stand des Veranstalters eine
Standgebühr von 1,50 EUR zu zahlen. Diese Einnahme wird für
ein Projekt der Kita Pusteblume verwendet.
Verkaufstische stehen zur Verfügung, solange der Vorrat reicht!
Einverständniserklärung der Eltern
Ich bin einverstanden, dass mein Kind am Kinderflohmarkt am
30.05.2015 teilnimmt.
Es können keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Die Aufsichtspflicht obliegt
ausschließlich den Erziehungsberechtigten!
............................................................................................
Datum, Unterschrift
Nr. 9/2015
- 27 -
Du liebe Henne legst du Eier,
ich brauche sie zur Osterfeier
Nichtamtlicher Teil
Ein Ausflug nach Sachsen, der sich lohnte
Dieses Motto sollte unseren Osterbasar begleiten. So besuchten uns
Henne Berta und der Osterhase - lebensgroß natürlich - in unserer
Kita „Pusteblume“. Ein lustiges Pärchen, welches allen ein Lächeln
ins Gesicht zauberte.
Jeder von Klitzeklein bis Riesengroß konnte voller Stolz und unbeschwert österliche Lieder und Gedichte vortragen. Wer Lust und
Laune hatte, konnte mit seinem Kind in unseren Gruppenräumen basteln, sich anmalen lassen und kleine süße selbst gebastelte Ostergeschenke kaufen. Jedes Kind erfreute sich an den bunten Ostereiern.
Natürlich von „Berta“ ausgeteilt und bemalt.
Am 21.04.2015 packte uns Kinder der großen Gruppe aus dem
„Gützer Wirbelwind“ mal wieder die Reiselust. Bei frühlingshaften
Temperaturen und sonnigem Wetter sowie bester Laune machten
wir einen Ausflug in den Tiergarten nach Delitzsch.
Es gab dort viele Tiere - von „A“ wie Affe bis „Z“ wie Zebra - zu sehen.
Am meisten staunten wir über einige Tierbabys, welche neu im Tiergarten sind. Wir beobachteten ein kleines Zebra, ein Minikänguruh,
ein klitzekleines Meerschweinchen, ein Äffchen und 8 kleine Nutrias.
Spaß hatten wir zudem auf verschiedenen Spielgeräten, auf denen
wir uns austoben konnten und zwischendurch durften wir unsere
Picknickrucksäcke plündern. Zum Abschluss gab es noch ein Eis.
Danach fuhren wir nach einem erlebnisreichen Vormittag zurück in
die Kita. Eine Fahrt in den Tiergarten Delitzsch ist immer eine Reise
wert!
Die Gützer Wirbelwinde
Vielen Dank unserem Team für die lecker gebackenen Kuchen, die
sehr begehrt waren.
Der Förderverein
zur Erhaltung der
Gützer Kirche e. V.
informiert
Liebe Leser,
am kommenden Sonnabend, dem 9. Mai 2015, findet in der Gützer
Kirche „St. Anna und St. Katharina“ die Gedenkveranstaltung des
Fördervereins Gützer Kirche e. V. anlässlich des 70. Jahrestages der
Beendigung des 2. Weltkrieges und des 110. Geburtstages des ehemaligen Pfarrers der Gützer Kirche und Schriftstellers Karl Hüllweck
statt. Beginn ist 13:00 Uhr, der Eintritt ist frei.
Höhepunkte der Veranstaltung werden die Lesung von Gedichten
von K. Hüllweck durch Frau Angelika Rössler, geb. Hüllweck, und die
Aufführung seines Stückes „Das Ehrenmal“ von Schülern des Gymnasiums Landsberg mit musikalischer Unterstützung durch Schüler der
Kreismusikschule sein. Ebenfalls im Monat Mai, am Sonntag, dem
31.05. um 15:00 Uhr, unterhält uns der Frauenchor Landsberg mit
seinem Frühlingskonzert. Auch hier ist der Eintritt frei.
Zu beiden Veranstaltungen laden wir Sie herzlich ein und hoffen auf
rege Teilnahme. Und nun noch ein Blick voraus in den Monat Juni.
Die diesjährige Familienausfahrt mit dem Rad startet am 07.06. um
09:00 Uhr an der Gützer Kirche und führt uns nach Prussendorf ins
Landesgestüt und zum Bowling. Die Strecke ist auch für ungeübte
Radler jedes Alters leicht zu bewältigen. Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Wir hoffen auf gutes Wetter und zahlreiche
Mitfahrer. Ab Mai ist die Gützer Kirche wieder regelmäßig geöffnet.
Die Öffnungszeiten und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Fördervereins Gützer Kirche e. V.
Um uns bei unseren weiteren Vorhaben, z. B. der Restaurierung des
Taufsteins und Außenputz, voranzubringen haben Sie die Möglichkeit, uns durch Geldspenden zu unterstützen. Außerdem finden immer dienstags Arbeitseinsätze in der Gützer Kirche statt.
Einen schönen Mai und angenehme Feiertage wünscht Ihnen der Förderverein Gützer Kirche.
Nichtamtlicher Teil
- 28 -
Spendenkonten:
Saalesparkasse Halle
IBAN: DE81 8005 3762 0375 0113 50
BIC: NOLADE21HAL
oder
Volksbank Halle
IBAN: DE10 8009 3784 0003 0492 21
BIC: GENODEF1HAL
Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag
Ende des Zweiten Weltkrieges und zu Ehren von
Karl Hüllweck, anlässlich seines 110. Geburtstages
Programmablauf am 9. Mai 2015
Ev. Dorfkirche Landsberg-Gütz
Glocken, 13:00 Uhr
Eröffnungsmusik
Gedenkgottesdienst
Predigt: Pfarrer Thomas Eichfeld
Musik: Gerlind Ullrich, Halle und Mitwirkende
Prosa und Musik
Lesung: Angelika Rössler, geborene Hüllweck
Musik: Johann Mantel, Gitarre, Schüler der Kreismusikschule „Carl
Loewe“
Lagrima – Francisco Tarrega (1852 – 1909)
„Krieg”
- Die Treppe - Aus einem Zyklus “Die tote Stadt”
Tears – Peter Autschbach (* 1961)
“Schuld und Vergebung”
- Schuld
- Jahresspruch
Omaggio a Sor – Leo Brouwer (*1939)
“Hoffnung und Auferstehung”
- Monolog eines bereiften Baumes
- Schneeglocke
allegro moderato – Mateo Carcassi (1792 – 1853)
Theateraufführung mit musikalischer Begleitung
“Das Ehrenmal”
Eine dramatische Legende in neun Bildern von Karl Hüllweck,
herausgegeben von Peter Godzik
Ein kooperatives Schülerprojekt zwischen dem Gymnasium Landsberg und der Kreismusikschule des Saalekreises „Carl Loewe“, unter
Mitwirkung der Familie Hüllweck
Leitung. Konstanze Gey, Gyeong Hwa Ro
Taubenflug (Kirchgarten)
Nr. 9/2015
Zwei Pokalfinalspiele
bilden den Saisonabschluss
Wenn Sie diese Ausgabe in der Hand halten, ist die Handballsaison
2014/15 für den Landsberger HV so gut wie beendet. Lediglich zwei
Pokalfinalrückspiele sind am kommenden Wochenende noch zu spielen.
Am kommenden Samstag stehen sich im Kampf um den HVSALandespokal in Kühnau die gastgebende SG und die Landsberger
Landesligahandballer gegenüber. Nachdem das Hinspiel (Spiel fand
nach Redaktionsschluss statt), welches am 1. Mai in Landsberg gespielt wurde, fällt nun in der Bauhausstadt die endgültige Entscheidung über den Nachfolger des letztjährigen Landespokalsiegers SV
Langenweddingen. Währenddessen Kühnau schon im letztjährigen
Finale stand, ist es für den Landsberger HV eine Premiere. Noch nie
stand eine Mannschaft des LHV in einem solchen Finale. Bleibt zu
hoffen, dass die Landsberger mit einem Hinspielresultat, das ihnen
noch alle Chancen offen hält, nach Dessau reisen können.
Schon einen Tag später, am Sonntag, bestreiten die Landsberger
Frauen als Pokalverteidiger des Spielbezirkes Süd ihr Rückspiel bei
den Damen der Spielgemeinschaft Weißenfels/Großgrimma. Schon
in den beiden vorausgegangenen Saisonpunktspielen ging es überaus knapp zu. So sollte auch dieses Finale völlig offen sein. Vielleicht
gelingt es den LHV-Damen, ihren im vergangenen Jahr erkämpften
Titel erfolgreich zu verteidigen.
Mehr zu beiden Pokalfinalspielen lesen Sie dann in der kommenden
Ausgabe.
Mit diesen beiden Spielen wird die Spielsaison 2014/15 für den
Landsberger HV abgeschlossen. Wie in jedem Jahr gehen alle Mannschaften nun in die verdiente Sommerpause, ehe Anfang September
der Saisonauftakt für die neue Saison 2015/16 erfolgt.
Rechtzeitig zum Beginn der neuen Spielserie und auch schon in
der Vorbereitungsphase auf die
neue Saison wird hier an dieser
Stelle alles Aktuelle über die
Mannschaften des Landsberger
HV berichtet zu lesen sein.
Zusätzlich steht Ihnen natürlich
auch rund um die Uhr die Interpräsenz des Landsberger HV
als Informationsquelle zur Verfügung.
Sie erreichen den Verein unter:
http://www.facebook.com/
landsbergerhv
Erlebt mit mit seinen Mitspielern sein erstes Landespokalendspiel:
Mathias Lange. Er war einer der Stützen seiner Mannschaft im Punktspiel bei der SG Kühnau, welches Anfang April knapp mit 20:22 in
Kühnau verloren ging.
Alle waren Sieger – Miniturnier beim
Landsberger HV kannte keine Verlierer
- Öffentliche Veranstaltung, Eintritt frei Um Spenden für die Restaurierung des barocken Taufsteins und der
Außenfassade wird gebeten
Am 12. April, um die Mittagszeit, war es so weit. Erstmals traten die
Landsberger Handball-Minis ins öffentliche Rampenlicht. Beim Auftakt der alljährlichen Turniere der fünf- bis achtjährigen Handball-Minis zeigten sie vor großem Publikum ihre erlernten Handballkünste.
Für viele ein großer Augenblick in ihrem noch jungen Handballleben.
Zum Turnier des Spielbezirkes Süd in der Landsberger Sporthalle
waren insgesamt fünf Mannschaften angetreten.
Neben dem Gastgeberteam traten die Mannschaften des Langenbogener SV, dem HV Weißenfels sowie den zweiten Mannschaften
des TSV Halle-Süd und der Wildcats von Union Halle-Neustadt in
Landsberg an. Gespielt wurde im Modus „Jeder gegen Jeden“. In
je zweimal sieben Spielminuten spielten alle Teams gegeneinander.
Zwar gab es Spielergebnisse, aber am Ende gab es keine Verlierer.
Alle Mannschaften gaben ihr Bestes.
Mit viel Spielfreude und auch schon erstaunlichem Können in ihrer
noch jungen Handballkarriere begeisterten die Minis die zahlreich
erschienen Zuschauer in der Gymnasiumssporthalle.
Nr. 9/2015
- 29 -
Es war einfach die Begeisterung der jungen Handballerinnen und
Handballer zu spüren. Dabei waren die Spielstände zweitrangig. Und
so ergänzte sich das Motto „Die Kleinen ganz groß“ schnell um die
Worte „Alle sind Sieger“.
Dies bekräftigte am Turnierende auch die Verantwortliche des Landsberger HV für den Nachwuchs, Nadine Adam, in ihrer Schlussbilanz
dieses frühen Sonntagnachmittags. Alle anwesenden Mannschaften
erhielten als Anerkennung für ihre Teilnahme jeweils eine Riesentüte
mit Überraschungen für ihre Minis.
Diese Überraschungen wurden von der Firma MÄC GEIZ Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Landsberg gesponsert. Dafür sei an dieser
Stelle noch einmal herzlich Dank gesagt.
Schon eine Woche später gab es beim Langenbogener SV das
nächste Turnier dieser Serie. Dort gelang den Minis des Landsberger
HV dann sogar der erste Sieg. Nachdem man noch vor einer Woche
sieglos blieb, gab es mit einem glatten 3 : 0 gegen den TSV HalleSüd den ersten Erfolg.
Ein weiterer Höhepunkt für die Minis. Nun freuen sich alle schon auf
die letzten beiden Turniere beim TSV Halle-Süd und bei Union HalleNeustadt.
Nichtamtlicher Teil
Rückblick Herrenmannschaften
Ein Treffer, vier Punkte
Nur ein Tor fiel in den beiden Begegnungen des 22. Spieltages mit
Landsberger Beteiligung. Dieses hatte es allerdings in sich. Nachdem die erste Mannschaft des SSV mehr als 90 Minuten erfolglos
auf ein Tor gegen die Gäste aus Spora gedrängt hatte, erlöste der
eingewechselte Jens Schlauch in der vierten Minute der Nachspielzeit die heimischen Zuschauer. Sein Treffer zum 1 : 0-Endstand war
bereits sein fünftes Joker-Tor in dieser Saison. Die zweite Mannschaft
empfing am Sonntag den SV Höhnstedt. Dieses Spiel endete torlos.
Landsbergs Reserve verbleibt somit auf dem fünften Tabellenplatz.
Derbys enden mit Sieg und Niederlage
Während die zweite Mannschaft ihr Ortsderby mit 2 : 1 in der Fremde
gewinnen konnte, verlor die erste Mannschaft mit 1 : 2 beim Ortsnachbarn. Die SSV-Reserve besiegte auf gegnerischem Platz den
TSV Niemberg durch zwei Treffer von Johannes Mai. Dieser erzielte
die frühe Führung (3‘) und den späteren Siegtreffer (70‘). Die Gastgeber konnten zwischenzeitlich in der 48. Minute ausgleichen. Die
erste Mannschaft geriet indessen bei der SG Reußen früh in Rückstand (4‘), zeigte sich jedoch wenig geschockt und kam durch einen
Foulelfmeter durch Florian Tessmann, welchen er selbst erzwungen
hatte, zum schnellen Ausgleich (11‘). Bei diesem Ergebnis blieb es
bis zur Halbzeit, auch weil der SSV einige Hochkaräter liegen ließ.
Im zweiten Spielabschnitt fanden die Landsberger nicht wieder in ihr
druckvolles Spiel der ersten Hälfte. Hingegen waren es die Gastgeber, die sich ein leichtes Chancenplus erarbeiteten und in der 83.
Minute durch einen Konter den Siegtreffer erzielten. Bei diesem Resultat blieb es in diesem mit den typischen von kleinen Nickligkeiten
gespickten Ortsderby bis zum Spielende.
Weitere Informationen und Bilder zu den Mannschaften finden Sie unter www.ssv90-landsberg.de und www.facebook.com/ssv90landsberg.
Das Foto des Veranstalters Langenbogener SV zeigt die Landsberger Minis beim Turnier in der Wanslebener Sporthalle.
Der SSV 90 Landsberg,
Abteilung Fußball informiert
Vorschau - Nachwuchsturnier
Am 09.05. von 8.45 bis 17.00 Uhr findet in Dölbau bzw. Großkugel
der Fahrschule Gebel Cup 2015 statt. Dies ist bereits die 11. Auflage dieses internationalen Turniers.
Unsere D-Jugend trifft in Dölbau in der Vorrundengruppe C auf die
SpVgg Bayreuth, den FC Erzgebirge Aue, den HFC und Türkyiemspor
Berlin.
Spielansetzungen
1. Herren – Landesklasse 6
09.05.15 15:00 Rotation Halle (H)
16.05.15 15:00 VfB IMO Merseburg II (A)
2. Herren – Kreisliga Staffel 2
09.05.15 13:00 Eintracht Teutschenthal (H)
16.05.15 15:00 TSV Holleben (A)
Alte Herren
08.05.15 18:00 FSV Raßnitz (A)
Frauen – Regionalklasse Süd Staffel 2
10.05.15 12:00 Grün-Weiß Ammendorf (A)
D-Junioren – 1. Kreisklasse Staffel 2
09.05.15 10:00 FSV Dieskau (H)
E-Junioren – 1. Kreisklasse Staffel 2
09.05.15 09:00 JSG Brachstedt/Oppin (H)
F-Junioren – 1. Kreisklasse Staffel 2
09.05.15 09:00 1. SV Sennewitz (A)
Der SSV Landsberg,
Abteilung Tischtennis lädt ein
Turnier für nichtaktive Spielerinnen
und Spieler ab 16 Jahre
Wann:
Sonntag, 10. Mai 2015
Wo:
Sporthalle am Gymnasium
Beginn:
10.00 Uhr
Teilnahmemeldungen bitte an Bernd Vogt, Tel. 034602 22116
oder an [email protected]
Anmeldeschluss: 7. Mai 2015
Die Sieger und Platzierten erhalten kleine Preise.
Bitte unbedingt Turnschuhe und Schläger (wenn vorhanden) mitbringen.
Meldeschluss am Turniertag bis 9.30 Uhr.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt!
SSV 90 Landsberg
Abteilung Tischtennis
Der SSV 90 Landsberg, Abteilung Tischtennis
informiert
www.tt-landsberg.de
Bezirksmannschaftsmeisterschaften Schüler
Bei den diesjährigen Mannschaftsmeisterschaften des Spielbezirkes
Halle erkämpfte sich unsere Nachwuchsmannschaft der Schüler als
Vertreter des Saalekreises einen guten 3. Platz. Für Landsberg spielten (im Bild von links nach rechts) Michel Einhorn, Tizian Werner,
Niklas Sperling und Leon Woldmann.
Dazu im Namen der Abteilung Tischtennis unsere herzlichsten Glückwünsche.
Nichtamtlicher Teil
- 30 -
Nr. 9/2015
Jeder Anwesende erhielt noch ein Freigetränk und bei diesem konnten dann auch alle über diese gelungene Aktion lachen. Sicher wäre
es fairer gewesen den Scherz nicht erst am 07.04. aufzuklären, dies
ließ sich terminlich allerdings nicht anders regeln.
Ich möchte persönlich allen Mitwissenden für die Unterstützung danken und hoffe, dass dieser Aprilscherz 2015 noch lange in Erinnerung bleibt.
In diesem Sinne verabschiede ich mich mit einem dreifachen LSV
helau, helau, helau …
Udo Schaaf
Vorstand
Bernhard Ertl
SSV Landsberg Abt. Tischtennis
Der neue Vorstand des Landsberger
Spassverein e. V. stellt sich vor
Wie schon berichtet fand im März unsere diesjährige Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen statt.
Die gewählten Vertreter fanden sich am 07.04.2015 zur ersten Vorstandssitzung zusammen, hier wurden die Aufgaben und Positionen
verteilt. Die Ämter/Funktionen wurden wie folgt besetzt:
1. Vorsitzender: René König
2. Vorsitzender: Kevin Grönitz
Kassenwart: Daniela Ortmann
Jugendförderung/Tanzgruppen: Renate Wagner
Öffentlichkeitsarbeit: Udo Schaaf
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde dann Jens Brünnel als beratendes Mitglied des Vorstandes aufgenommen. Der Vorstand freut
sich auf eine spannende Zeit und wird die anstehenden Aufgaben
versuchen im Sinne aller Mitglieder zu bewältigen.
In diesem Sinne verabschiede ich mich mit einem dreifachen LSV
helau, helau, helau…
Udo Schaaf
Vorstand
Der LSV informiert über den Stand
der Vorbereitungen für die Veranstaltung
mit Cindy aus Marzahn und Mario Barth
Wie in der Ausgabe vom 1. April bekannt gegeben hat der LSV einen
Abend mit den beiden Künstlern gewonnen. Die Veranstaltung war für
den 16.05.2015 angesetzt, der Kartenverkauf für den 07.04.2015.
Nach Veröffentlichung dieser Meldung gingen sofort Vorbestellungen
ein, wurden sehr viele Fragen gestellt, Hilfe wurde angeboten usw.
Es war sehr beeindruckend wie diese Meldung sich unter den Bürgern ausbreitete, in den sozialen Netzwerken hatte ich kurzzeitig das
Gefühl es bricht zusammen, unzählige Nachrichten erreichten uns …
es war überwältigend.
Die Ladybuggs vom LSV haben sofort ein Programm mit entsprechenden Tänzen aufgestellt, Planungen die Freilichtbühne zu nutzen
wurden betrieben, Werbemaßnahmen wurden geplant … die Sache
erhielt eine große Eigendynamik. Schön zu wissen, dass sich sehr
engagierte Mitstreiter im Verein befinden.
So versammelten sich am 07.04.2015 dann auch einige Leute zum
anberaumten Kartenvorverkauf. Um 19.00 Uhr öffneten sich die Türen zur Gaststätte „Goldener Löwe“ und alle Anwesenden betraten
voller Vorfreude den Saal.
Nun war der Zeitpunkt unweigerlich gekommen diese Geschichte
aufzuklären … Natürlich handelte es sich hier um einen Aprilscherz!
Herzlichen Glückwunsch
OT Klepzig
am 07.05. Frau Ursel-Inge Engelmann
am 17.05. Frau Edith Becker
am 25.05. Herrn Herbert Hurt
am 27.05. Frau Irmgard Sorgenfrei
OT Kockwitz
am 06.05. Frau Elvira Sonnabend
am 09.05. Frau Renate Bernhardt
am 15.05. Frau Hannelore Rasch
am 18.05. Herrn Wolfgang Bau
am 18.05. Herrn Martin Krohn
am 23.05. Herrn Berthold Steinert
am 24.05. Frau Renate Klingner
am 29.05. Herrn Roland Reinhardt
OT Queis
am 10.05. Frau Eva Bergmann
am 10.05. Frau Erika Thieme-Friedrich
am 14.05. Herrn Kurt Wilde
am 16.05. Frau Sieglinde Pötzsch
am 23.05. Herrn Günter Schröter
am 25.05. Frau Irene Döring
am 28.05. Herrn Günther Voigt
OT Wiedersdorf
am 07.05. Frau Brigitte Ruwolt
zum 75. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Das Fest der Goldenen Hochzeit
feiern am 26.05.2015
die Eheleute
Christa und Otfrid Tittmann
Für die kommenden Lebensjahre wünschen wir ihnen Gesundheit
und Freude im Kreis der Familie.
Das Fest der Goldenen Hochzeit
feiern am 26.05.2015
die Eheleute
Gertrud und Gerhard Krause
Wir wünschen ihnen alles Gute sowie Gesundheit und Freude im
Kreis der Familie.
Nr. 9/2015
- 31 -
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Der Ortsbürgermeister Herr Georg Scheuerle ist für Sie unter
der Rufnummer 0171 3371677 bzw. der E-Mail Adresse [email protected] zu erreichen. Gerne kann ein persönlicher
Gesprächstermin vereinbart werden. Für alle weiteren Anfragen
steht Ihnen unser Büro in Landsberg unter Telefon 034602 2490
zur Verfügung.
Nichtamtlicher Teil
Das Fest der Goldenen Hochzeit
feiern am 15.05.2015
die Eheleute
Margot und Franz Heise
Wir wünschen ihnen eine gute Gesundheit und Freude im Kreis
der Familie.
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Die Ortsbürgermeisterin Frau Liebl erreichen Sie jeden Dienstag
von 16.00 bis 17.00 Uhr in ihrem Büro: Sietzscher Ring 19,
06188 Landsberg OT Sietzsch.
Herzlichen Glückwunsch
OT Reußen
am 05.05. Frau Renie Schmidt
am 06.05. Frau Irmgard Kruse
am 10.05. Herrn Kurt Möritz
am 13.05. Frau Ruth Fräntzki
am 14.05. Frau Ilona Voigt
am 19.05. Herrn Siegfried Müller
am 22.05. Herrn Karl-Heinz Keindorf
am 26.05. Herrn Harald Köhler
am 30.05. Herrn Wolfgang Schmäck
am 31.05. Herrn Reinhard Wötzel
OT Zwebendorf
am 02.05. Frau Christel Seidler
am 07.05. Frau Gerda Valtin
am 13.05. Herrn Werner Much
am 14.05. Frau Ursula Müller
am 20.05. Herrn Alfred-Peter Hein
am 27.05. Herrn Manfred Brockmeyer
am 27.05. Frau Birgitt Strzelczyk
Spieltermine SV Sietzsch
zum 86. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Mai 2015
I Herren
02.05.2015
16.05.2015
30.05.2015
II Herren
10.05.2015
17.05.2015
31.05.2015
Alte Herren
08.05.2015
29.05.2015
15:00 Uhr SV Sietzsch – SSV Landsberg II
15:00 Uhr SV Sietzsch – SV 90 Tura Beesenstedt
15:00 Uhr TSG Grün-Weiß Löbejün – SV Sietzsch
12:00 Uhr SV Gutenberg II – SV Sietzsch II
14:00 Uhr SV Sietzsch II – Wettiner SV 1920 II
14:00 Uhr TSG G-W Löbejün II – SV Sietzsch II
18:30 Uhr SV Sietzsch – SG Reußen
18:30 Uhr SV Schenkenberg – SV Sietzsch
Mitteilung zum Container-Standort
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir bitten um Beachtung, dass der Stellplatz der Glas- und Altkleidercontainer von der Mittelstraße in die Hallesche Straße verlegt wird.
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Den Ortsbürgermeister Herrn Rupp erreichen Sie jeden ersten
Mittwoch in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr im Bürgerbüro:
Reideburger Str. 5, 06188 Landsberg OT Zwebendorf. Die Termine/Übergabe der Schlüssel für den Gemeindesaal erfolgt nach
telefonischer Absprache mit Herrn Rupp. Die Rufnummer befindet
sich am Bürgerbüro.
Das Ordnungsamt
Herzlichen Glückwunsch
OT Lohnsdorf
am 06.05. Frau Ilse Schmidt
am 07.05. Herrn Günter Kirchner
am 26.05. Herrn Hilmar Rauschenbach
OT Sietzsch
am 04.05. Frau Ilse Knothe
zum 85. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
Herzlichen Glückwunsch
OT Petersdorf
am 12.05. Frau Erika Stellmacher
am 13.05. Herrn Hans Berthold
am 13.05. Herrn Wolfgang Hasse
zum 86. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Nichtamtlicher Teil
am 13.05. Frau Christel König
am 21.05. Herrn Eckhard Hahn
am 30.05. Frau Inge Chmiel
OT Spickendorf
am 05.05. Herrn Arthur Messerschmidt
am 22.05. Frau Anni Mertin
- 32 -
Nr. 9/2015
zum 66. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Herzlichen Glückwunsch
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Herrn Menzel findet
jeden Dienstag von 17:00 bis 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten
der FFw/Gemeindezentrum (Lange Str. 11) statt.
Für alle Anfragen steht Ihnen auch das Büro der Stadt Landsberg
unter 034602 24911 zur Verfügung.
OT Dammendorf
am 04.05. Herrn Erwin Hopp
am 13.05. Frau Brunhilde Hoppe
am 18.05. Frau Elke Pillekeit
am 27.05. Frau Renate Bergmann
OT Schwerz
am 04.05. Frau Ilse Elias am 07.05. Frau Marlis Scharfe
am 13.05. Frau Karin Müller
am 22.05. Frau Monika Prüfer
am 27.05. Frau Heidrun Wesemann
am 28.05. Herrn Dieter Richter
am 31.05. Herrn Dieter Baltruschat
zum 76. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
Einsatz unserer Freiwilligen Feuerwehr
noch vor dem Osterfeuer
Noch bevor das Osterfeuer 2015 gezündet werden konnte, mussten
noch einige Kameraden der FFW Spickendorf ausrücken und einige
Anstauungen im Strengbach zwischen den Brücken Zschiesdorfer
Weg und Gützer Straße beräumen, sodass eine Gefährdung bei Starkregen jetzt nicht mehr besteht.
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Die Ortsbürgermeisterin Frau Bunge erreichen Sie am Dienstag,
dem 19. Mai 2015 von 16.00 bis 17.30 Uhr in ihrem Büro.
Herzlichen Glückwunsch
Dann wurde gegen 18.15 Uhr das Osterfeuer eröffnet mit der Vorstellung der neuen, derzeit wohl noch geleasten aber tadellos aufgearbeiteten Drehleiter durch den Ortswehrleiter, Kameraden Daniel
Rechlin.
Das anschließende Anzünden des Osterfeuers funktionierte ebenfalls
sehr gut.
Mit toller Musik, gewohnt prima Essen und nicht zuletzt vielen Getränken, diesmal sogar ganz neu mit vom Kameraden Mike Rechlin
kreierten Cocktails hatten wir eine hervorragende Stimmung, die Letzen feierten noch bis in den Ostersonntag hinein.
Unsere Feuerwehr kann eben nicht nur Brände löschen.
HERZLICHEN DANK an die Freiwillige Feuerwehr und Förderverein!
Menzel
Ortsbürgermeister
OT Eismannsdorf
am 09.05. Herrn Thomas Bernhard
OT Niemberg
am 01.05. Frau Edith Muche
am 02.05. Frau Renate Kaiser
am 05.05. Frau Erna Reinhardt
am 10.05. Herrn Peter Babladt
am 10.05. Herrn Reinhard Schwanitz
am 11.05. Herrn Hans-Joachim Knopf
am 13.05. Herrn Günter Grothe
am 19.05. Frau Erika Albrecht
am 21.05. Herrn Hans-Joachim Pohling
am 22.05. Herrn Rainer Makuschewitz
am 23.05. Herrn Gerhard Berger
am 23.05. Frau Renate Jahn
am 24.05. Herrn Wolfgang Neuhäuser
zum 67. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
Das Fest der Goldenen Hochzeit
feiern am 22.05.2015
die Eheleute
Renate und Reinhard Kaiser
Für die kommenden Lebensjahre wünschen wir ihnen Gesundheit
und Freude im Kreis der Familie.
Nr. 9/2015
- 33 -
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Den Ortsbürgermeister Herrn Kupski erreichen Sie jeden ersten
und dritten Dienstag im Monat von 16.30 bis 18.00 Uhr in der
Alten Zollstr. 17 in 06188 Landsberg OT Niemberg und nach Terminabsprache.
Nichtamtlicher Teil
gen Paten (Schüler der 3. Klasse) zu gemeinsamen Sportspielen in
die Turnhalle. Jetzt wissen die zukünftigen Schüler genau, wo man
sich umzieht und wie flott man sich umziehen muss und so manches Kind sagte sich: „Das muss ich zuhause doch noch tüchtig
üben.“ Nach gemeinsamen Sportspielen gab es zum Abschluss des
Schnuppertages nach altem Brauch das Eierrollen vom Berg herunter (für einen kurzen Moment regnete es in dieser Zeit nicht). Jedes
Kind hatte dazu ein selbst bemaltes, buntes Ei mitgebracht. Das war
ein Riesenspaß. Dieser Vormittag ging viel zu schnell vorbei. Nun
haben sich alle zukünftigen Schüler kennen gelernt und Herr Kupski
brachte alle Kinder wieder wohlbehalten in ihre Kindertagesstätte
zurück. Wir danken ihm dafür.
Das DFB-Mobil war zu Gast
Am 26. März 2015 war es nun endlich so weit. Schon einige Wochen
vorher begann das Warten auf das DFB-Mobil bei den Jungen unserer
Fußball-AG. Fast pünktlich fuhren die beiden Trainerinnen des DFBMobils vor unserer Turnhalle in Niemberg ein. Die 21 fußballbegeisterten Jungen waren sehr aufgeregt. Nach einer ordentlichen aber
intensiven Erwärmung wurden die Schüler in vier Gruppen aufgeteilt.
Danach begann das professionelle Training mit Koordinationsübungen und Übungen mit und ohne Ball. Die Jungen waren voller Eifer bei
der Sache. Nach gut einer Stunde Training gab es noch ein kleines
Fußballturnier zwischen den vier Mannschaften. Völlig verschwitzt
und ausgepowert gingen die Jungen nach fast eineinhalb Stunden in
die Umkleidekabine.
Allen hatte diese Veranstaltung große Freude bereitet. Unser Dank
geht an den Deutschen Fußball-Bund, hier besonders an die beiden
jungen Frauen aus der Regionalverwaltung Sachsen-Anhalt des DFB.
Die Jungen der Fußball-AG
Schnuppertag in Niemberg
Informationen des TSV Niemberg
Geplante Veranstaltungen des TSV 1910 Niemberg
10.05.2015: Radpartie des TSV 1910 Niemberg
Kurz vor Ostern schnupperten die Kitakinder aus Schwerz, Oppin und
Niemberg in den Schulalltag der Grundschule „Hermann Ferres“ rein.
Nach einem Kennenlernspiel sahen sich alle eine Unterrichtsstunde
an. In der großen Pause konnte so manches Kitakind ehemalige Kinder aus seiner Einrichtung entdecken. Nun ging es mit den zukünfti-
Liebe Sportfreunde und Radbegeisterte!
Diesmal haben wir eine Tour unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln geplant. Wir wollten sie schon im Herbst vergangenen Jahres radeln,
wo uns jedoch das Wetter einen Strich durch die Rechnung machte.
Der Routenvorschlag lässt sich leicht beschreiben:
Start ist in Niemberg. Die Fahrt geht in Richtung Zörbig. Von dort aus
nach Löbersdorf, weiter nach Cösitz, und dann den Fuhneradweg
entlang bis Plötz. Das wird dann auch der Wendepunkt sein. Zurück
geht es über Löbejün, Krosigk, Kütten und Brachstedt nach Niemberg. Das ist sicher eine anspruchsvolle Tour, bietet aber durchaus
einige Sehenswürdigkeiten. Es kann aber andere Streckenabschnitte
geben. Improvisationen sind nicht ausgeschlossen. Die Route kann
durchaus auch kürzer sein. Vergessen Sie bitte nicht, etwas Verpflegung mitzunehmen. Wir treffen uns am 10.05.2015 an der Kreuzung
in Niemberg um 9.00 Uhr.
Nichtamtlicher Teil
- 34 -
Zurück sind wir entweder 17.00 oder 18.00 Uhr. Für Fragen
steht die Familie Wittwer, Niemberg (Tel. 034604 20061//E-Mail:
[email protected]) zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich für unsere Radpartie bis 03.05.2015 an!
Für kurzfristige Informationen ist eine Anmeldung günstig.
K. Wittwer
**********************************
18.05. - 22.05.2015: Niemberger Fußballcamp
Alle Informationen zum Programmablauf sowie Anmeldung unter
www.united-soccer-camps.de oder Tel. 0178 3380949
(Martin Klaus/U-S-C e. V.) oder Tel. 0341 58066330.
**********************************
31.05.2015: 1. Niemberger Seifenkistenrennen
Die Anmeldezahlen waren überwältigend und nach Meldeschluss
standen 42 Rennställe fest. Die Paarungen lauten wie folgt:
Firma Fahrer
Alte Brennerei Niemberg Benedikt Kupski
Arlt Fahrzeugservice 1 Noel Doepelheuer
Arlt Fahrzeugservice 2 Valentin Görschen
Auto Misselwitz Willi Misselwitz
Auto Weißenborn Hugo Weißenborn
Bedachungen Erik Weidinger Hanna Hein
Blumen Meinhardt 1 Tochter Fam.Wagner
Blumen Meinhardt 2 Luis Wagner
Fa. Bornschein Romy Neukirchen
Brüninghoff 1 Erik Förster
Brüninghoff 2 Mika Förster
Clemens Weidt & Team Clemens Weidt
Denis Jany Chiptuning Jany Junior
20.06.2015: 3. Kita-Sportfest
Nr. 9/2015
Digipaint Steffi Seidel
Edelsplittwerk Schwerz Tom Koch
Elektro Wendt Feuerwehr-Kind
Fa.M.Herzer Pauline Herzer
Fa. Fischer Sportlerkind
Fahrschule Ludwig Jamie Stamm
Firma Wirth 1 Max Gottschlich
Firma Wirth 2 Angestellter der Firma Wirth
Friseursalon Blass Elias Ebert
Futtermittelhandel Grothe Sohn Reese
German Pellets Piet Schierbaum
Jünepower Benny Gallrein
Kosmetiksalon Elsässer Emilian Elsässer
KTS Bruno Fricke
Landfleischerei Müller Michel Müller
Metallbau Samtleben Max Lorenz
MOBAU Halle Niclas Czaja
Pneuhage Halle Reifendienst Simon Thieme
Prinzing Gerüstbau ein Fußballkind
RA Rumpf Büttner Trautmann
Schwertfeger Bo Stoll
Renovierungen Sven Löhs Elias Springer
Schlosserei Leisering Domenique Dolz
SMI Halle Tiago Schwanitz
Sparkasse Niemberg Laurenz Reuter
Sparkasse Niemberg Jacob Reuter
SIGNAL IDUNA Kind Kinderplanet
Skjonngard Oskar Tonndorf
Stefan Kupski Fußballkind
TSV 1910 Niemberg Alexander Dolz
Es verspricht also ein spannendes Event zu werden. Zu diesem sind
natürlich Zuschauer, Fans und Rennbegeisterte recht herzlich eingeladen. Bei leckerer Verpflegung mit Bratwurst vom Grill und selbst
gebackenen Kuchen sowie Hüpfburg für die Kleinen vergeht die Zeit
zwischen den Starts schnell. Viele Niemberger Kinder werden bestimmt zu Prinzessinnen und Spidermans beim „Kinderschminken
mit Irene“. Erinnerungsfotos von diesem Tag können vor Ort erworben werden, am Stand von der Dori Fotografie.
Unser DJ und unsere Moderatorin bekommen Unterstützung durch
einen Überraschungsgast.
Nr. 9/2015
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Geplante Heimspiele des TSV 1910 Niemberg
im Mai 2015
16.05.2015 1. Herren TSV 1910 – TSV SchwarzWeiß Zscherben
15.00 Uhr
17.05.2015 2. Herren TSV 1910 – Germania Salzmünde
14.00 Uhr
03.05.2015 C-Jugend Spiel TSV – SV Beuna 10.00 Uhr (Nachholespiel)
10.05.2015 C-Jugend Spiel TSV – JSG Günthersdorf 10.00 Uhr
Zu allen Spielen sind Zuschauer auf dem Sportplatz oder in der Turnhalle recht herzlich willkommen!
Mit sportlichen Grüßen
TSV Niemberg
KLEIN-OSTERN beim TSV 1910 Niemberg
Der Osterhase machte Überstunden
Und die hat er zur Freude aller Kinder am 12.04.2015 auf dem
Sportgelände des TSV 1910 in Niemberg gemacht.
Nichtamtlicher Teil
am 06.05. Frau Ingrid Krause
am 12.05. Herrn Michael Leese
am 14.05. Frau Gertrud Bönisch
am 14.05. Herrn Hans-Rüdiger Nemitz
am 16.05. Herrn Helmut Gutezeit
am 17.05. Herrn Wolfgang Kitzing
am 19.05. Herrn Werner Kamm
am 20.05. Frau Lotte Berger
am 20.05. Herrn Peter Greuling
am 21.05. Herrn Friedhelm Brücken
am 21.05. Frau Hannelore Nemitz
am 22.05. Frau Heidemarie Schmidt
am 25.05. Frau Sylvia Düben
am 25.05. Herrn Kurt Hentze
am 26.05. Frau Annerose Wendt
am 27.05. Frau Brigitte Trautwein
am 28.05. Frau Margit Leese
am 29.05. Frau Gudrun Steudte
zum 75. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
Das Fest der Eisernen Hochzeit
feiern am 27.05.2015
die Eheleute
Ruth und Horst Jahn
Zu ihrem Ehrentag gratulieren wir ihnen herzlich und wünschen
ihnen Gesundheit und viel Freude im Kreis der Familie.
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Nach Spiel und Spaß in der Turnhalle waren alle Kinder zur Belohnung
für die schweißtreibenden Aktivitäten (die sich die Sportfreundin Ines
Bertz ausgedacht hat; vielen Dank dafür) aufgerufen, die bunten Eier
und leckeren Süßigkeiten vom fleißigen Osterhasen zu suchen, zu
finden und dann natürlich sich schmecken zu lassen.
Am frühen Morgen um 9.00 Uhr spielten die Fußballer unserer FJugend gegen den SV Teicha und holten nach einem 1 : 3 Rückstand
noch ein 3 : 3 raus.
Das Punktspiel der C-Jugend gegen die LSG Lieskau fand um 10.00
Uhr statt und ging mit einem Sieg für Lieskau (1 : 5) aus.
Ein Freundschaftsspiel der E-Jugend gegen den FFV Leipzig konnte
man dann ab 11.30 Uhr sehen.
Hier galt leider nicht das Sprichwort „Ladys first“, denn unsere Torhungrigen Jungs erzielten ein Tor nach dem anderen.
Und so hieß es am Ende 10 : 1 für den TSV.
Bei einer leckeren Bratwurst und einem süßen Stück Kuchen konnte
man seine Energiereserven wieder auffüllen und danach noch auf die
Torwand schießen oder auf dem Kunstrasenplatz kicken.
Es war wieder eine tolle Veranstaltung des TSV 1910 Niemberg und
wir freuen uns schon auf die Nächste.
Durch Umbau des Gemeindebüros entfallen dort bis auf Weiteres
die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters. Die Anliegen der Bürger werden werktags vom Ortsbürgermeister entgegengenommen (Tel.: 034604 21873)
Welttag des Buches
Am 23.04.2015 wurde in der Martin-Luther-Grundschule in Oppin
tüchtig gelesen. Die Mitarbeiter lasen ihre Lieblingsbücher vor. Darunter waren: Die Zauberlaterne, Honki im Schattenland, Der BäBu
- Die Sieben vom Bärenland, Fischbrötchen, Die Olchis, Der Zauberer
der Smaragdenstadt, Die Schwalbenchristine und Alfons Zitterbacke.
Die 1., 2., 3. und die 4. Klasse suchten sich aus bei welchen Büchern sie zuhören wollten und dann ging es los.
Die Vorlesezeit begann 8:15 Uhr und endete gegen 9:00 Uhr. Vorgelesen wurde in den Klassenräumen, im Kuschelraum, in der Bibliothek, im Sekretariat und sogar im Zimmer der Schulleitung.
Alle waren begeistert.
Herzlichen Glückwunsch
OT Maschwitz
am 24.05. Herrn Bernd Rauchmaul
OT Oppin
am 03.05. Herrn Rudolf Lauenroth
am 04.05. Frau Gertraude Czepan
am 06.05. Herrn Georg Krause
zum 65. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
Evangelische Grundschule
Martin Luther Oppin
Nichtamtlicher Teil
- 36 -
Der Heimatgeschichtsverein Oppin lädt ein
Der Heimatgeschichtsverein Oppin e. V. möchte am 26. und
27.06.2015 sein 15-jähriges Bestehen feiern. Am Samstag wird
auf dem Gelände des „Alten Schulhofs“ ein Konzert mit verschiedenen Schalmeienkapellen ab 14.00 Uhr stattfinden. Dazu laden
wir Sie alle ganz herzlich ein.
Der Vorstand
Der Heimatgeschichtsverein Oppin berichtet
Zum Gedenken an den 150. Geburtstag von Siegmar von SchultzeGallera aus seinen „Wanderungen durch den Saalkreis“ Band 4 Seite
137-139 Ober-Maschwitz.
Das westlich gelegene der drei Dörfer ist Ober-Maschwitz oder das
„Oberdorf“, wie man im Orte sagt. Seine Anlage ist eine sackartige.
Man biegt von der Chaussee am Teiche, der zwei Zentner Karpfen
beim Ausfischen einbrachte und dessen Ausfluß der Kruggraben
(Krumpgraben) ist, auf einen ziemlich großen Anger mit Pflaumen,
ehemals mit Maulbeerbäumen bepflanzt, ein; um ihn herum liegen
etwa fünf kleine Häuser mit ihren Gärten und Ställen, auch die alte
kleine Dorfschenke. Die vier größeren Gutsgebäude liegen in einer
Sackgasse neben dem Anger. Der ganze Ort zählt jetzt etwa 13
Häuser. 1785: 14 Feuerstätten und 82 Einwohner, darunter 4 Halbspänner, 2 große und 3 kleine Kossaten, 2 Häusler mit 11 Pferden, 59 Rindern, 18 Schweinen, 130 Schafen. Man gab 95,5 Taler
Furage- und 195 Taler Kontributionsgeld von 323 Morgen Acker,
2 Morgen Wiesen, 2 Morgen Gärten und 1 Morgen Anger, der zum
Teil mit Maulbeerbäumen bepflanzt war.
In der westfälischen Zeit gehörte das Dorf zum Kanton Neumarkt
und wurde zu 2474 Talern Kriegskontribution verurteilt. 1808 in der
NachTvom 6. zum 7. März brannte das Dorf bis auf 4 Wohnhäuser
und 2 Ställe ab. Das Feuer sollte angelegt worden sein. 1825: 11
Häuser und 72 Einwohner. 1865: 74 Einwohner und eine Gesamtfläche von 509 Morgen mit einem Reinertrag von 1890 Talern und 180
Talern Grund- und 13 Talern Gebäudesteuern. 1885: 72 Einwohner,
also in hundert Jahren sogar eine Abnahme! Die Flur betrug: 520
Morgen. Sie wies 1900 ein größeres Gut von 278 Morgen mit 3056
Mark Grundsteuerreinertrag auf. 1905: 94 Einwohner. 1910: 90 Einwohner.
„Was wir alleine nicht schaffen,
das schaffen wir dann zusammen!“
Am 18.04.2015 war es wieder so weit – unser 2. Arbeitseinsatz des
Ortsverein Maschwitz e. V. fand statt. Getroffen wurde sich bereits
um 9 Uhr morgens, denn wir hatten uns eine ganze Menge vorge-
Nr. 9/2015
nommen. Durch die fleißigen zusätzlichen Hände konnte ein Regal
ruck zuck ab und dann in unserem Lagerraum wieder aufgebaut werden. Jetzt können wir unsere Materialien dort ordentlich verstauen.
Vielen Dank an Thomas Oehlschlegel, Lucas Otto und Uwe Zorn. Alle
3 sind zwar keine Vereinsmitglieder, aber immer zur Stelle, wenn wir
Hilfe benötigen.
Dann wurde vor dem im letzten Jahr renovierten Bushaltestellenhäuschen eine Reihe Gehwegplatten verlegt. Durch diese Platten
wird verhindert, dass bei starkem Regen das angebrachte Graffiti
beschmutzt wird.
An dieser Stelle möchten wir uns bei Edgar Otto für die fachmännische Umsetzung unseres Planes bedanken. Besonderer Dank gilt
auch Achim Werner, der uns an diesem Tag mit allerhand Technik
unterstützt hat. Weiterer Dank gilt Meinholf Schültken und der NölleSchültken GbR für den Sand und die ihrerseits bereitgestellte Technik. Ein großes Dankeschön auch an Familie Schneemann, die uns
Randsteine zur Verfügung gestellt hat.
Die Umsetzung dieses Projektes macht deutlich, was alles möglich
ist, wenn alle gemeinschaftlich zusammenarbeiten. Der Zusammenhalt in unserem Ort hat uns ein weiteres Mal echt umgehauen.
Der Hauptdank gilt natürlich Herrn Otto, Herrn Werner und unserem
Mario. Alle 3 haben ihren Samstagvormittag geopfert und uns ihre
Arbeitskraft für dieses Projekt zur Verfügung gestellt. Vielen, vielen
Dank noch einmal!
Die Damen unseres Vereins waren an diesem Vormittag aber auch
nicht untätig. Wir widmeten uns, auch um die Männer nicht zu stören,
dem grünen Dreieck auf dem oberen Dorfplatz. Nach dem milden
Winter war es dringend nötig, das kleine Beet mal wieder von allerhand Unkraut zu befreien. Waltraud Leiter hat zur weiteren Verschönerung des Beetes Pflanzen aus ihrem Garten zur Verfügung
gestellt. Unser Dorfplatz erstrahlt jetzt wieder in einem neuen Glanz.
Vielen Dank an Leni, Katrin, Elke, Sylvia und Waltraud.
Wir möchten uns an dieser Stelle noch mal bei allen kleinen und großen Helfern, die uns bei diesem Einsatz mit ihrer Zeit, Arbeitskraft
oder leckerem Essen unterstützt haben, bedanken!
Im Namen des Vorstandes des Vereines
Wir suchen noch Mitglieder! Wer unseren Verein und/oder unsere
Arbeit unterstützen möchte, kann sich gern bei uns melden:
Ortsverein Maschwitz e. V.
Dorfstraße 4
06188 Landsberg OT Maschwitz oder
per E-Mail unter: [email protected]
Erfolgreiche Prüfungen auf dem Reiterhof
„Zur Schmiede“
Jugendliche und Erwachsene haben am Ostermontag auf dem Reiterhof „Zur Schmiede“ in Oppin erfolgreich Prüfungen abgelegt. Geprüft von Claudia Trümper und Martin Teltsch legten neun Reiterinnen
und Reiter den Basispass ab, der die grundlegenden Fertigkeiten im
Umgang mit Pferden und das Wissen um die artgerechte Haltung
prüft. Reiterhof-Chefin Ronni Heise gratulierte.
Drei junge Frauen legten die Longierprüfung ab, in Springen und
Dressur wurden die Reitabzeichen in den Klassen 4 und 5 abgenommen. Hier gehören Spring-, Dressur- und Theorieprüfungen dazu.
Die Teilnehmer hatten sich darauf in Theorie- und Praxisstunden seit
Anfang März vorbereitet, Ostern stand ein mehrtägiger Lehrgang an.
Erfolgreich waren:
Basispass:
Franziska Haas, Janine Brauner, Jane Kloß, Beate Scheuner, Andrea
Bageritz, Jana Huth, Melanie Menzel, Markus Lorenz und Michael
Stiffel
Longierprüfung:
Jane Kloß, Melanie Menzel und Annemarie Ehrhardt
Reitabzeichen 5:
Janine Brauner, Beate Scheuner, Markus Lorenz, Laura Lennicke,
Franziska Haas, Melanie Göring
Reitabzeichen 4:
Katja Thiele (Springen), Lisa Rust (Dressur)
Nr. 9/2015
- 37 -
Die Lehrgangsbesten waren in diesem Jahr Laura Lennicke und Katja Thiele. Im Juli und August finden während der Sommerferien auf
dem Reiterhof Lehrgänge für Kinder statt. Dies hat – wie auch die
Prüfungen zu Ostern – längst Tradition und viele der jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen nicht zum ersten Mal.
Die Kurse, die vom 13. Juli bis 17. Juli, vom 20. Juli bis 24. Juli und
vom 17. August bis zum 21. August stattfinden, vermitteln den angehenden Reiterinnen und Reitern spielerisch das für den Reitsport
unbedingt notwendige theoretische und praktische Wissen sowie
das spielerische Heranbringen an den Partner Pferd. Während des
Lehrgangs werden in Theorie- und Praxisstunden den Kursteilnehmern alle grundlegenden Kenntnisse rund um das Pferd vermittelt.
Zum Abschluss können Prüfungen abgelegt werden.
Nähere Informationen und Anmeldungen unter:
Reiterhof „Zur Schmiede“, Ronni Heise, Telefon 034604 22007,
www.reiterhof-oppin.com.
Nichtamtlicher Teil
Herzlichen Glückwunsch
OT Braschwitz
am 11.05. Frau Renate Eckstein
am 13.05. Herrn Manfred Köhlmann
am 16.05. Frau Gisela Heller
am 21.05. Frau Ingrid Köhlmann
am 21.05. Herrn Erich Kopp
am 21.05. Frau Annemarie Telemann
am 22.05. Frau Ursula Meinhardt
OT Plößnitz
am 01.05. Herrn Wolfgang Grohmann
am 01.05. Herrn Wolfgang Weber
am 21.05. Frau Iris Külper
am 21.05. Herrn Uwe Nissen
am 27.05. Frau Margot Bonczek
am 30.05. Frau Bärbel Urmann
zum 78. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Basispass: Andrea Bageritz, Beate Scheuner, Jana Huth, Janine
Brauner, Franziska Haas, Jane Kloß, Michael Stiffel, Melanie Menzel,
Markus Lorenz
Den Ortsbürgermeister Herrn Rothe erreichen Sie jeweils am
Sitzungstag direkt vor Beginn der Ortschaftsratsitzung von 18:30
bis 19:00 Uhr in der Brunnenstraße 23 in 06188 Landsberg
OT Braschwitz. Bitte Veröffentlichung der Ortschaftsratstermine
beachten.
Seltener Besuch
Longierabzeichen: Jane Kloß, Melanie Menzel, Annemarie Erhardt
Reitabzeichen 5 und 4: Melanie Gröhning, Franziska Haas, Katja Thiele, Markus Lorenz, Janine Brauner, Laura Lennicke, Beate Scheuner,
Lisa Rust
Die Kinder der Kita „Froschkönig“ aus Plößnitz staunten nicht
schlecht, als der Osterhase durch den Garten hoppelte. Am 1. April
2015 war es kein Aprilscherz. Der Hase versteckte seine Geschenke und dann durften alle Kinder jeder Gruppe die Hasensäckchen
suchen. Die Aufregung und Spannung war riesengroß. Nachdem alle
Geschenke gefunden wurden, überraschte Meister Lampe alle Kinder mit einigen kleinen Spielen.
Wir bedanken uns bei „Clown Lulo“ für den tollen Vormittag!
Die Kinder und Erzieher der Kita „Froschkönig“
Nichtamtlicher Teil
- 38 -
Nr. 9/2015
Förderverein Wonneproppen der Kita Peißen
- Es geht weiter!
Herzlichen Glückwunsch
OT Peißen
am 01.05. Herrn Gerd Endler
am 04.05. Herrn Wolfgang Zahn
am 07.05. Frau Edith Köhler
am 07.05. Herrn Wolfram Ott
am 15.05. Herrn Karl-Ludwig Herwig
am 16.05. Frau Brigitte Schmidt
am 20.05. Herrn Werner Seydel
am 21.05. Frau Rosemarie Russ
am 24.05. Frau Ilona Zahn
OT Zöberitz
am 09.05. Frau Monika Poetsch
am 14.05. Herrn Dieter Hartmann
am 14.05. Herrn Wilhelm Jokelle
am 16.05. Herrn Wilfried Richter
am 18.05. Herrn Reinhard Bergmann
am 21.05. Frau Helga Schmalz
am 28.05. Frau Roswitha Spazier
am 29.05. Herrn
Walter Claus-Lutz Köhler
zum 75. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 86. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
Am 09.04.2015 wurde in der Kita am Lindenring die alljährliche
Hauptversammlung des Fördervereins Wonneproppen der Kita Peißen abgehalten.
Aufgrund der Vielzahl der Mitglieder und Spender ist wieder eine
erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Kindergartenteam geglückt.
Im Jahre 2014 konnten Anschaffungen und Feste im Wert von über
2.000 Euro durch den Förderverein bezahlt werden!
Da einige Mitglieder zum Jahresende ausscheiden, deren Kinder nun
langsam groß werden und in die Grundschule wechseln, wurde ein
neuer Vorstand gewählt. Nach erfolgreicher Einarbeitung des neuen Vorstandes wird die nächste große Veranstaltung das alljährliche
Sommerfest sein, welches am 5. Juni 2015 stattfindet.
Eine Einladung erfolgt in einer der nächsten Ausgaben.
Wir verweisen insofern auch nochmals auf unsere stets aktuelle
Homepage: www.foerderverein-kita-peissen.de
Kirstin Schreiber/Anja Hartmann
Förderverein Kita Wonneproppen e. V.
zum 65. Geburtstag
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Den Ortsbürgermeister Herrn Stolzenberg erreichen Sie jeden
ersten Dienstag im Monat von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemeindezentrum am Gewerbehof 1 in 06188 Landsberg OT Peißen.
Vereine und verbände
Erfolgreiche Kinderprüfungen
In der vergangenen Woche absolvierten unsere jungen Karatekas erfolgreich ihre Kinderprüfungen. Nach
eingehender Vorbereitungszeit war
es nun endlich so weit. Die Kinderprüfungswoche begann. Die Nervosität
war den Kindern deutlich anzumerken.
Sie mussten verschiedene Grundschultechniken, eine Kombination verschiedener Techniken, Partnerübungen
sowie einen kleinen Freikampf zeigen.
Ganz zum Schluss musste zusätzlich
noch ein kleiner Fitnesstest absolviert
werden.
Die wichtigsten Prüfungskriterien der
Prüfer waren hierbei, dass die Kinder
sich auf die Übungen konzentrieren,
nicht mit dem Nachbarn schwatzten
und ihr Bestes geben.
Unsere WADOKA-Kids haben ihre Aufgaben super gemeistert und durften
am Ende ihren neuen Gürtel und eine
Urkunde in Empfang nehmen. Herzlichen Glückwunsch!
Team Wadoka Peißen
Nr. 9/2015
- 39 -
Radfahrtreff
Die TSG Peißen lädt alle Freunde des Fahrradfahrens
zur gemütlichen Radpartie durch unseren östlichen
Saalkreis ein
• Start ist am 17.05.2015 um 10.00 Uhr auf dem Parkplatz
im Halle Center Peißen an der Tankstelle
• Unsere Strecke führt über ca. 25 km und ist sowohl für trainierte als auch gelegentliche Fahrradfahrer geeignet.
• Wir fahren über wenig befahrene Straßen und ordentliche
Feldwege in einem Ringkurs über Braschwitz, Hohenthurm,
Petersdorf, Gütz, Zwebendorf, Stichelsdorf
• Rast mit Vesper ist am idyllischen Steinbruch in Gütz gegen
11.30 Uhr geplant
• Die Zielankunft ist in Stichelsdorf auf dem Straußenhof Scholz
um ca. 13.00 Uhr. Dort lädt die TSG zu einem Imbiss ein und
wer möchte kann sich die Straußen ansehen.
• Also dann —- bis Sonntag —- Anmeldung ist nicht nötig.
Nichtamtlicher Teil
Das Fest der Diamantenen Hochzeit
feiern am 28.05.2015
die Eheleute
Christa und Heinz Ebert
Wir gratulieren ihnen recht herzlich und wünschen ihnen alles
Gute.
Die Ortsbürgermeistersprechstunde
Den Ortsbürgermeister Herrn Wolff erreichen Sie i. d. R. an
Sitzungstagen jeweils direkt vor der Ortschaftsratsitzung im Büro
Mölbitzer Weg 12a in 06188 Landsberg OT Hohenthurm oder
unter 0151 10853350.
Firmenbesuch bei Tönsmeier
... da hat man doch eine ganz andere
Beziehung zu seiner „Gelben Tonne“
Herzlichen Glückwunsch
am 01.05. Frau Frida Schulz
am 02.05. Frau Merlind Kaaden
am 02.05. Herrn Manfred Schnecke
am 03.05. Herrn Horst Eberwein
am 06.05. Frau Rosmarie Bugiel
am 08.05. Frau Martha Städel
am 10.05. Frau Ingeburg Hartmann
am 11.05. Herrn Harald Schmidt
am 12.05. Herrn Klaus Pieruschek
am 13.05. Frau Brigitte Nagy
am 13.05. Herrn Karl-Heinz Wagner
am 17.05. Herrn Siegfried Pauler
am 19.05. Frau Hannelore Benhold
am 19.05. Herrn Helmut Freiberg
am 21.05. Herrn Viktor Karle
am 21.05. Frau Helga Schröck
am 22.05. Herrn Reiner Metz
am 23.05. Frau Edeltraud Albrecht
am 24.05. Herrn Yauheni Kazak
am 24.05. Herrn Kurt Taube
am 27.05. Herrn Roland Crain
am 27.05. Frau Gertrude Hocke
am 29.05. Frau Benita Griebel
am 30.05. Frau Anneliese Hildebrand
am 31.05. Herrn Ludwig Brinkmann
am 31.05. Herrn Heinz Lehmer
am 31.05. Herrn Erich Simon
am 31.05. Frau Maritta Teuber
zum 88. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
Das Fest der Goldenen Hochzeit
feiern am 22.05.2015
die Eheleute
Ingrid und Walter Schöler
Für die kommenden Lebensjahre wünschen wir ihnen Gesundheit
und Freude im Kreis der Familie.
Unsere alljährliche Betriebsbesichtigung führte uns zur Tönsmeier
Wertstoffe GmbH & Co. KG nach Oppin. Nach einer ausführlichen
Belehrung zum Verhalten auf dem Firmengelände, um bei dem Gewusel von Transporten, riesiger Lkws bis privater Kundenanliefer-Fahrzeuge nicht unter die Räder zu kommen, wurden wir mit Headsets
und Warnwesten ausgestattet. Sodann begaben sich der Niederlassungsleiter LVP, Herr Andreas Thiel, und der Betriebsleiter LVP, Herr
Bernd Kurth, mit uns in die erste Halle, wo wir den hier hergestellten
hoch kalorischen Ersatzbrennstoff FLUFF, gepresste Papierballen
und Folien in Augenschein nahmen. Bereits hier wurde uns klar, dass
Müll nach einer gewissenhaften Trennung ein wertvoller Rohstoff zur
wertstofflichen Weiterverarbeitung und Energiegewinnung ist.
Dann ging es in den Anlieferbereich der Leichtverpackungen LVP also all dem, was in den gelben Tonnen landet. Vor uns türmten sich
Berge, die mittels Radlader in einen riesigen Trichter verbracht wurden und verschwanden. Wir also hinterher, auf geordneten Wegen
über Lichtgitterroste durch eine riesige Maschinenhalle, gekreuzt
von unzähligen Förderbändern. Hier verstand man das eigene Wort
nicht, jetzt waren die Headsets von Vorteil und über Mikrofon erklärten uns die Mitarbeiter ausführlich, was hier passierte. In verschiedenen Trommeln wurden die Bestandteile des Abfalls getrennt - mal
magnetisch, mal durch Sichter oder auch optische Erkennungsverfahren. Denn Plaste ist nicht gleich Plaste und das muss differenziert
getrennt werden. Treppauf, treppab begleiteten wir den Abfall, der
immer feiner sortiert, plötzlich verschwand. In der Leitwarte konnten
wir schematisch am Computer und visuell mittels Kamerasteuerung
Nichtamtlicher Teil
- 40 -
den Weg nachvollziehen, welcher in Bunkern endete, der wiederum
zu einer Presse führte. Lediglich eine Hand voll Sortierer (hier auch
Qualitätskontrolleure genannt) prüften am Ende den nicht zuordenbaren Abfall und sortierten mit flinken Händen, was nicht in die Verwertung gehört. Endprodukt: gepresste riesige Quader ordentlich
mit Draht verzurrt und gemäß Abfall-Gesetz und Verordnungen gekennzeichnet. Zwischengelagert nach Fraktionen getrennt, liegen die
Ballen auf einer großen Freifläche zum Abtransport in heimische Verarbeitungsbetriebe oder nach Übersee. Wie wir erfahren haben, ein
begehrter Rohstoff, der hilft, natürliche Ressourcen zu sparen. So
entstehen daraus beispielsweise Parkbänke, Terrassenstühle oder
auch Getränkehalter fürs geliebte Auto - die Palette der Möglichkeiten ist schier unendlich.
Das Weißblech, in gesonderten Ballen gepresst, wird ebenfalls der
verarbeitenden Industrie zugeführt. Spätestens jetzt wurde klar, warum man den Deckel komplett vom Jogurtbecher reißen sollte. Die
Maschinen zur Sortierung sind zwar perfekt ausgeklügelt, aber eben
doch keine Supermänner, die entscheiden: Blech oder Plaste? Und
nur fast 100 % sortierte Ballen lassen sich gut und reklamationslos
weiterverwerten. Übrigens macht es keinen Sinn, den bereits angesprochenen Becher auszuwaschen. Die Zahnpastatube wäscht ja
auch keiner aus, oder? Normal ausgeleert reicht vollständig. Wesentlich wichtiger ist es, den Abfall in der gelben Tonne nicht zu schachteln. Also in die Pfirsichbüchse den Milch-Tetrapack stecken und die
Paprikatüte dazu und vielleicht passt auch noch das Innenleben der
Konfektschachtel rein? Nein, das mögen die Tönsmeier‘s gar nicht.
Hier wäre jede Maschine überfordert und die gelben Tonnen bieten
in der Regel genug Platz, um alle Umverpackungen einzeln aufzunehmen. Gelernt haben wir, dass sich nicht hunderte von Menschen
damit beschäftigen müssen, unseren Abfall zu sortieren, dass es
einen Apparat gibt, der Sackaufreißer heißt, Batterien auf keinen Fall
in den Hausmüll oder gelben Sack gehören, dass in unseren Fahrzeugen Dämmmatten aus Lumpen sind, unser Grünschnitt wieder
zum großen Teil auf landwirtschaftlichen Flächen als Dünger landet
und Elektroschrott oder gefährliche bzw. Sonderabfälle ebenfalls getrennt in Oppin abgegeben werden können.
Abfall - längst ein Wirtschaftszweig, in unserer modernen Gesellschaft nicht wegzudenken!
An dieser Stelle sei unseren fleißigen „Müllmännern“ ein herzliches
DANKESCHÖN gesagt, dass sie uns alle zwei Wochen von all dem
Unrat befreien, den wir nicht bei uns haben möchten. Und denen, die
noch nicht begriffen haben, dass Abfall nicht in die Natur gehört, sei
gewünscht, dass sie mal eine Weile mit allen Konsequenzen ohne
diesen Service leben sollten!
Den netten Mitarbeitern von Tönsmeier einen herzlichen Dank für die
Zeit, die sie uns geschenkt haben und die ausführlichen Informationen. Ein sehr interessanter Ausflug, wie alle Teilnehmer nach zwei
Stunden Führung zum Ausdruck brachten!
Übrigens: Das Familienunternehmen Tönsmeier, mit Stammsitz in
Porta Westfalica, ist mit einer breiten Leistungspalette europaweit
als Umweltdienstleister und Energielieferant tätig. Über 3.500 Mitarbeiter betreuen mit rund 1.100 Fahrzeugen kommunale Auftraggeber, duale Systemträger und Kunden aus Industrie und Gewerbe.
Tönsmeier leistet mit über 30 Aufbereitungs-, Sortier- und Recyclinganlagen einen wichtigen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen.
Ihr Kultur- und Heimatgeschichtsverein Hohenthurm
Nr. 9/2015
Hohenthurmer holen Titel im Kreis
Bei den diesjährigen Kreiseinzelmeisterschaften im Classic-Kegeln
konnten die Hohenthurmer Kegler zwei Titel und einen 3. Platz einfahren. Gespielt wurde an zwei Tagen in Vorrunde und Endrunde jeweils
120 Wurf, wobei das Ergebnis der Vorrunde mit in das Finale übernommen wurde. In der Königsdisziplin der Männer konnte Robert
Roth mit 557 Holz und 11 Holz Vorsprung als Bester aus der Vorrunde in Sennewitz zum Finale nach Merseburg fahren. Dort sicherte
er sich mit 520 Holz und insgesamt 1077 gespielten Holz als neuer
Kreismeister mit 2 Holz Vorsprung den Titel. In der Altersklasse Ü50
konnte dann Michael Teuber ebenfalls den Kreismeistertitel feiern.
Er startete mit 523 Holz aus der Vorrunde von Alberstedt noch vom
4. Rang aus in die Endrunde in Schkopau. Dort spielte er mit
578 Holz eine hervorragende Leistung und holte sich mit 36 Holz
Vorsprung und insgesamt 1101 Holz den Pokal. Den 3. Platz erreichte bei den Ü60ern Wolfgang Burjahn, der bei der Vorrunde auf seiner
Heimbahn in Hohenthurm noch mit nur 481 Holz etwas enttäuschte,
doch sich dann in Schkopau mit 496 Holz auf das Treppchen spielte.
Im Mai finden dann die Landeseinzelmeisterschaften statt, zu denen
wir den Qualifizierten viel Erfolg wünschen.
Mario Kasper
SG Motor Hohenthurm
Aktuelle Gemeindebroschüre erhältlich
Seit 2013 gibt es eine neue Gemeindebroschüre mit Informationen zum Gemeindeleben und
Kontaktdaten z. B. von Stadtverwaltung, Bildungseinrichtungen oder Gesundheitswesen in der
Stadt Landsberg. Das Heft liegt u. a. im Bürgerservice der Stadt Landsberg (Köthener Straße 28)
und im Landsberger Museum „Bernhard Brühl“ (Hillerstraße 8) aus.
Nr. 9/2015
- 41 -
Nichtamtlicher Teil
Kirchliche Nachrichten für Klepzig,
Landsberg, Schwerz und Sietzsch
Allgemeine Mitteilungen unserer
Ev. Kirchgemeinden der Stadt Landsberg
Besonderes:
Sonnabend, 9. Mai 2015, 17 Uhr in der Kirche Sankt Michael
Brachstedt
Im Rahmen des Internationalen Kinderchorfestivals lädt der Förderverein St. Michael Kirche Brachstedt e. V. ein zu einem
Chorkonzert mit dem Knabenchor „Amadeus“ aus der Ukraine
Der Eintritt ist frei. Am Ausgang wird eine Spende erbeten.
Himmelfahrt, 14. Mai, 10 Uhr für die Pfarrbereiche Hohenthurm und Landsberg
Familiengottesdienst auf dem Burgstetten
ab 9 Uhr: Aufbau von Altar und Sitzgelegenheiten, Füllen der Luftballons – Helfer sind sehr erwünscht!
ab 10 Uhr Familiengottesdienst
anschließend nach Lust und Laune Spiele und Picknick vom Mitgebrachten
Vorankündigung
Sonnabend, 6. Juni, 16 Uhr Martin-Luther-Kirche Hohenthurm
Benefizkonzert für die Orgel Hohenthurm
mit Kantor Tim-Dietrich Meyer
Die Kirchengemeinde Hohenthurm lädt herzlich ein zu einem
Konzert an der teilsanierten
Wäldner Orgel in der Martin Luther Kirche. Es spielt Herr T. D.
Meyer, Kantor und Orgelsachverständiger des Kirchenkreises. Im
Rahmen des Konzerts wird auch
eine Orgelführung angeboten.
Der Erlös des Konzerts dient der noch ausstehenden Wiederherstellung des zweiten Manuals. Wir freuen uns auf Sie.
Liebe Leser des Landsberger Echos,
haben Sie sich auch schon mal gewundert, dass ein Elektrogerät nicht mehr
funktionierte? Sie dachten schon, es
wäre defekt, doch es hatte nur jemand den Stecker gezogen. Ohne
Verbindung zum Energienetz geht‘s
halt nicht! Auch die Akkus unsrer mobilen Geräte müssen immer mal wieder an einer Energiequelle aufgeladen
werden.
Als Lebewesen beziehen wir die physische Energie aus unserer Nahrung.
Doch woher nehmen wir die seelische
Energie, um mit den Herausforderungen des Lebens fertig zu werden?
Für den Apostel Paulus ist das keine Frage. Im Monatsspruch für Mai
teilt er der Gemeinde in Philippi mit (Philipper 4,13)
Alles vermag ich durch ihn (Christus), der mir Kraft (griechisch: dynamis = Energie) gibt.
Ganz gleich wo und in welcher Lebenslage er sich befindet - immer
und überall kann er an dieser Ladestation auftanken.
Am Ende des Monats feiern wir Pfingsten - das Fest des „Heiligen
Geistes“. Er ist so etwas wie das Medium für den Energietransfer. Ich
wünsche uns allen, dass wir stets guten Kontakt haben zu diesem
Energie Hotspot.
Mit besten Segenswünschen zum Pfingstfest
Ihr Pfarrer Domke
Gottesdienste
Samstag, 09.05.
13:00 Uhr Andacht in der Kirche Gütz
Donnerstag, 14.05.
10:00 Uhr Himmelfahrtsgottesdienst auf dem Burgstetten gemeinsam mit Pfarrbereich Hohenthurm
Fahrdienst: 09:30 Uhr Marktplatz Landsberg
Seniorenheimgottesdienst in der Cafeteria, Landsberg
Montag, 11.05., 16:00 Uhr
Landsberg
Gesprächskreis am Abend
Mi., 13.05. um 19:30 Uhr im kl. Gemeinderaum der ev. Kirche
Christenlehre – 1. bis 6. Klasse
Wird durch Elternabend noch festgelegt. Voraussichtlich mittwochs
16.00 Uhr.
Kirchenmusik – Chorproben
Mittwoch, 06.05., 13.05., 20.05., um 19:30 Uhr,
Schwerz
Kaffee-Nachmittag
Mi., 20.05. um 14:00 Uhr
Sietzsch
Gesprächskreis
Di., 12.05. um 14:00 Uhr
Chorprobe
Do., 19:00 Uhr
Ansprechpartner
Pfarrer T. Eichfeld, Walther-Rathenau-Str. 5, Landsberg
Tel.: 034602 20330
Gemeindesekretär: Hr. Mertens:
[email protected]
Friedhof Klepzig: Hr. Herwig: Tel. 034602 70866.
Vorsitzende des Kirchenrates
Klepzig: Hr. Scheuerle, Tel.: 034602 51197
Landsberg: Hr. Prof. Dr. Grings, Tel.: 034602 23332
Schwerz: Hr. Weilbach, Tel.: 034604 20117
Sietzsch: Fr. Wegner, Tel.: 034602 21943
Kirchengemeinde Gollma,
Reinsdorf, Reußen
ev-kirche-gollma.de
musiksommer-gollma.de
Gottesdienste
Pfingstsonntag, den 24.05., 10.30 Uhr mit Taufe
9. Musiksommer in Gollma
Sonntag, 10.05., 17:00 Uhr
Eröffnungskonzert mit dem Delta Piano Trio (Salzburg)
Sonntag, 17.05., 17:00 Uhr
Klavierkonzert mit Heloise Ph. Palmer (Stuttgart)
Kontakt Musiksommer
Gisela Webel
Tel.: 0151 11638586
Nichtamtlicher Teil
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Kinderchor im Pfarrhaus
Mittwoch ab 17:30 Uhr
Kirchenchor im Pfarrhaus
Montag ab 19:30 Uhr
Friedhof
Ansprechpartner: Roland Schumann
Tel.: 034602 404763 oder 0176 96644443
Sprechstunde: jeder 1. Dienstag im Monat von 15.00 - 17.00 Uhr im
Pfarrhaus sowie nach telef. Absprache
Konto der Kirchengemeinde
Kirchenkreis Halle Saalkreis
IBAN:DE55800537620386060118
BIC: NOLADE21HAL
Buchungsnummer: 146
Verwendungszweck Friedhof oder Gemeindebeitrag nicht vergessen!
Kontakt
Inge-Lene Wießner
amt.Vorsitzende des Gemeindekirchenrates
Schlossstr.4
06188 Gollma
Tel.: 034602 20401
Nr. 9/2015
Evangelisches Pfarramt Hohenthurm
Brachstedt, Braschwitz, Hohenthurm, Maschwitz,
Niemberg, Oppin, Peißen, Plößnitz und Zwebendorf
Von-Wuthenau-Platz 5, 06188 Landsberg OT Hohenthurm
Telefon und Fax: 034602 50111
E-Mail: [email protected]
www.pfarramt-hohenthurm.de
Bürozeiten im Pfarramt Hohenthurm
Neu !!!
Dienstag 10.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kirchenmusik im Pfarrbereich Hohenthurm
Für die kirchenmusikalische Gestaltung von Taufen, Trauungen,
kirchlichen Feiern zu Jubiläen und Trauerfeiern sind ansprechbar:
Frau Kathrin Hauser Oppin Tel.: 034604 21843
Herr Werner Schulz, Niemberg Tel.: 034604 20938
Herr Hans-Martin Uhle Oppin Tel.: 034604 20569
Wünschen Sie außer der Orgel noch eine(n) weitere(n) Musiker(in),
dann fragen Sie danach den Organisten Ihrer Wahl.
Gottesdienste
Mitteilung der Kirchgemeinde Gollma
an alle Nutzer des Gemeindefriedhofs Gollma
Die derzeitige Ordnung auf dem Gollmaer Gemeindefriedhof veranlasst mich, einen offenen Brief an alle Nutzer des Friedhofs zu
schreiben:
Die Erhöhung der Kosten des Containerdienstes für die Abfuhr des
anfallenden Mülls haben sich vervielfacht, dies hat uns gezwungen,
die Entsorgung einzustellen.
Wir sind jedoch bemüht, für Sie den Friedhof so kostengünstig wie
möglich zu betreiben. In Eigenleistung der Gemeindemitglieder und
insbesondere durch die Leistung von Herrn Haacke haben wir die
Möglichkeit zur Ablage von Bioabfällen geschaffen. Die Ablagestelle
für Bioabfälle befindet sich jetzt in der linken Friedhofsecke (vom Tor
ausgesehen).
Jedoch mussten wir feststellen, dass durch einige Nutzer des Friedhofs auch weiterhin unverrotbare Abfälle auf dem Friedhofsgelände
abgelegt werden.
Für die Entsorgung dieser Abfälle entstehen uns unkalkulierbare Kosten, die die Gemeinde aus den derzeitigen Mitteln nicht tragen kann.
Wir bitten Sie, deshalb nochmals dringlichst Ihre Plasteabfälle in Ihrer
häuslichen gelben Tonne zu entsorgen.
Wir hoffen, dass durch die klärenden Worte der Missstand auf dem
Friedhof beseitigt wird.
Wenn dieser Tatbestand bestehen bleibt, sehen wir uns gezwungen,
die anfallenden Entsorgungskosten der Plasteabfälle auf alle Grabstättennutzer umzulegen.
Dies bedeutet eine Erhöhung der jährlichen Friedhofsgebühr um 100
bis 150 %.
Für mich, als derzeitige Vorsitzende des Gemeindekirchenrates,
steht eine Verbesserung des Gesamtbildes unseres Friedhofes an
vorderster Stelle meiner Arbeit, ich möchte erreichen, dass eine
Neugestaltung der gesamten Anlage in mehreren Etappen erfolgt.
Lassen sie uns gemeinsam einen würdigen Ort der Ruhe und Besinnlichkeit schaffen.
10. Mai - 5.
Niemberg Peißen Plößnitz Sonntag nach Ostern Rogate
09:00 Uhr
Pfr. Domke mit Konfirmandenvorstellung
10:30 Uhr Pfr. Domke
14:00 Uhr Pfr. Domke mit Taufe
Himmelfahrt, 14. Mai, 10.00 Uhr für die Pfarrbereich Hohenthurm und Landsberg: Familiengottesdienst auf dem Burgstetten
ab 9 Uhr: Aufbau von Altar und Sitzgelegenheiten, Füllen der
Luftballons – Helfer sind sehr erwünscht!
ab 10 Uhr Familiengottesdienst
anschließend nach Lust und Laune Spiele und Picknick vom Mitgebrachten
17. Mai - 6. Sonntag nach Ostern Exaudi
keine Gottesdienste
Pfingstsonntag 24. Mai
Brachstedt 14:00 Uhr Pfr. Eichfeld mit Konfirmation
Braschwitz Einladung nach Brachstedt zur Konfirmation
Niemberg 14:00 Uhr Pfr. Domke mit Konfirmation
Oppin Einladung nach Brachstedt zur Konfirmation
und am Pfingstmontag nach Maschwitz
Peißen 10:30 Uhr Frau Hunold
Plößnitz Einladung nach Brachstedt zur Konfirmation
Zwebendorf Einladung nach Niemberg zur Konfirmation
Pfingstmontag 25. Mai
Hohenthurm 10:30 Uhr Pfr. Domke,
Maschwitz 09:00 Uhr Pfr. Domke, Herr Schulz
Ich denke, dass wir mit diesem ersten Schritt Voraussetzungen
schaffen, die Gestaltung des Friedhofs neu zu überdenken.
Kinderkirche
mit GP David Joram unbd
Mittwoch - 14-täglich von 16:30 Uhr – 17:30 Uhr
Lutherheim Niemberg, Plößnitzer Str. 19
Die nächsten Termine: 6. Mai, 3. Juni
Demnächst übernimmt die Kinderkirche unser neuer Gemeindepädagoge Sebastian Weidenhagen.
Inge-Lene Wießner
amt. Vorsitzende des GKR
Konfirmanden
Donnerstag, 17:15 Uhr im Lutherheim Niemberg
Nr. 9/2015
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Senioren/Gemeindenachmittage
Brachstedt Freitag, 29. Mai, 14:30 Uhr
im Pfarrhaus Brachstedt
Braschwitz: Mittwoch, 13. Mai, 14:30 Uhr
in der Alten Schule
Hohenthurm Dienstag, 19. Mai, 14:30 Uhr
im Pfarrhaus Hohenthurm
Oppin Dienstag, 26. Mai, 14:30 Uhr
im Paul-Gerhardt-Haus:
Peißen Mittwoch, 27. Mai, 14:30 Uhr
im Pfarrhaus Peißen
Zwebendorf Mittwoch, 20. Mai, 14:30 Uhr
im Saal der Gemeinde Zwebendorf,
Reideburger Str. 5
Kirchenchor Oppin
Probe jeden Montag, 19 Uhr im Paul-Gerhardt-Haus
Es werden noch Sängerinnen und Sänger gesucht!
Friedhof Oppin
Der Gemeindekirchenrat Oppin teilt mit, das ab sofort für den kirchlichen Friedhof Oppin eine neue Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung gilt.
Die Satzung wird demnächst auf der Homepage der Stadt Landsberg
und der Homepage des Pfarrbereichs Hohenthurm veröffentlicht.
Eingesehen werden kann die Satzung auch bei unserer Friedhofsverantwortlichen Frau Erika Näther, Drosselweg 10, 06188 Landsberg
OT Oppin.
Friedhof Hohenthurm
Erwerb und Vergabe einer Grabstelle auf dem Kirchenfriedhof Hohenthurm
Bitte melden Sie sich in dieser Angelegenheit im Pfarrbüro zu den
Sprechzeiten:
Dienstag von 10 - 13 Uhr und Donnerstag von 13 - 16 Uhr
In Notfällen bitte telefonisch unter
034602 50111 oder 034602 494592
Weitere Termine oder Terminänderungen
werden gegebenenfalls über Aushänge in den Schaukästen und im
Internet bekannt gegeben unter www.pfarramt-hohenthurm.de.
Katholische Pfarrei St. Mauritius und
St. Elisabeth
Gottesdienste in Landsberg
Sonntag, 10.05.15 Donnerstag, 14.05.15
Christi Himmelfahrt Sonntag, 17.05.15 Sonntag, 24.05.15 Sonntag, 31.05.15
Sonntag, 07.06.15
8.30 Uhr
8.30 Uhr
8.30 Uhr
8.30 Uhr
8.30 Uhr
8.30 Uhr
Religionsunterricht in Landsberg (Schuljahr 2014/15)
Jeden Donnerstag (außer in den Ferien) findet der Religionsunterricht
im evangelischen Gemeindehaus in Landsberg zu den folgenden Zeiten statt:
1. und 2. Klasse 14.00 Uhr - 14.45 Uhr
3. bis 5. Klasse 15.15 Uhr - 16.00 Uhr
7. und 8. Klasse 16.00 Uhr - 16.45 Uhr
Jugendstunde (Schuljahr 2014/15)
Jeden Dienstag um 19.00 Uhr werden alle Jugendlichen ab der 9.
Klasse in das Gemeindehaus von St. Moritz herzlich eingeladen.
Ökumenischer Begegnungskreis
Am Donnerstag, dem 28.05., 19.30 Uhr, wird in die Räume der
evangelischen Gemeinde herzlich eingeladen.
Das Thema wird noch bekannt gegeben.
Nichtamtlicher Teil
Anschrift: Katholische Pfarrei St. Mauritius und St. Elisabeth
Mauerstr. 12, 06110 Halle
Probst Reinhard Hentschel, Tel. 0345 2310236
Büro
Frau Claudia Günther Tel. 0345 2310221, Fax 0345 2310233
Öffnungszeiten:
Di.: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Do.: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Fr.: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Ansprechpartner vor Ort:
Frau Möritz, Landsberg Frau Krause, Hohenthurm Frau Muschner, Niemberg Frau Orban, Brachstedt Tel. 034602 20535
Tel. 034602 50666
Tel. 034604 21942
Tel. 034604 20543
Die Weisheit eines Menschen misst man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen.
George Bernhard Shaw
E. Bönisch
Suchtberatungsstelle der Evangelischen
Stadtmission Halle e. V.
Weidenplan 3 - 5
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 2178-138
Fax: 0345 2178-199
[email protected]
Außenstelle Landsberg
An der Kirche 1
06188 Landsberg
Birgit Pötzsch
Telefon: 0345 2178-138
Sprechstunde:
Dienstag, 15.00 - 18.00 Uhr
12.05.2015
26.05.2015
09.06.2015
23.06.2015
Nach Vereinbarung sind weitere Termine in unserer Hauptstelle möglich.