Nummer 9 · Jahrgang 26 6. Mai 2015 Landsberger Echo Amtsblatt der Stadt Landsberg Startschuss für die Badesaison 2015 Es ist wieder so weit – die Badesaison 2015 steht vor der Tür. Am Freitag, dem 15. Mai öffnen sich erstmals die Tore des Landsberger Felsenbades für die Badelustigen unter uns. Dann kann im glasklaren kühlen Nass vor urtümlicher Felsund Kulturkulisse wieder nach Herzenslust gebadet werden. Das traditionelle Kinderfest des Kultur- und Sportausschusses findet in diesem Jahr erst am 30. Mai statt. Mehr Informationen zu Dauerkarten und Ticketpreisen auf S. 9. Informationen zum Kinderfest und der Teilnahme am Kinderflohmarkt auf S. 26. Aufruf zum 18. Landsberger Fassrollen Samstag – 22.08.2015 – Startschuss 14.00 Uhr an der Felsenbühne 3 Mann, ein Fass, ein Berg - auf 1,1 km Strecke rund um den Landsberger Kapellenberg gilt es Höhen und steile Abstiege sowie felsige Unebenheiten zu überwinden. Den schnellsten Frauen und den schnellsten Männern winkt je ein Fass Landsberger Bier. Wer sich als Männer- oder Frauenteam dieser Herausforderung stellen möchte, meldet sich unter Angabe der Teilnehmer und des telefonischen Kontakts an unter Tel.: 0174 3301314, Riccardo Milzsch, Kultur- und Sportausschuss oder per E-Mail unter [email protected] Anmeldeschluss ist Mittwoch, der 19. August 2015. Einladung zur Gedenkveranstaltung des Fördervereins Gützer Kirche e. V. Am Sonnabend, dem 9. Mai 2015, findet ab 13.00 Uhr in der Gützer Kirche die Gedenkveranstaltung des Fördervereins Gützer Kirche e. V. anlässlich des 70. Jahrestages der Beendigung des Zweiten Weltkrieges und des 110. Geburtstages des ehemaligen Pfarrers der Gützer Kirche und Schriftstellers Karl Hüllweck statt. Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Innenteil auf Seite 27. Einladung zum 9. Gollmaer Musiksommer Am Sonntag, dem 10. Mai, um 17.00 Uhr, findet das Eröffnungskonzert zum 9. Gollmaer Musiksommer mit dem Niederländischen Ensemble Delta Piano Trio in der Gollmaer Kirche statt. Mehr Informationen zum Programm erhalten Sie im Innenteil auf Seite 25. Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen3 Nichtamtlicher Teil 22 Aus der Stadt Landsberg 23 Aus den Ortschaften Ortschaft Landsberg Ortschaft Queis Ortschaft Reußen Ortschaft Sietzsch Ortschaft Spickendorf Ortschaft Schwerz Ortschaft Niemberg Ortschaft Oppin Ortschaft Braschwitz Ortschaft Peißen Ortschaft Hohenthurm 25 30 31 31 31 32 32 35 37 38 39 Kirchliche Nachrichten 41 Anzeigenteil43 Impressum Nächste Ausgabe Mittwoch, 20. Mai 2015 Redaktionsschluss Mittwoch, 6. Mai 2015 Übernächste Ausgabe Mittwoch, 3. Juni 2015 Redaktionsschluss Mittwoch, 20. Mai 2015 www.stadt-landsberg.de 21 Amtlicher Teil -2- Die Liste der Rufnummern der Landsberger Stadtverwaltung finden Sie im nichtamtlichen Teil auf Seite 22. Nr. 9/2015 Nr. 9/2015 -3- Amtlicher Teil Stadtverwaltung Landsberg am 15. Mai 2015 geschlossen Am Freitag, dem 15. Mai 2015 bleibt die Stadtverwaltung Landsberg für den Besucherverkehr geschlossen. Auch der Bürgerservice ist an diesem Tag nicht geöffnet. Ab Montag, den 18. Mai 2015 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Notfallnummer der Stadt Landsberg unter 0174 3268909. Wir bitten um Ihr Verständnis. Punkt 9: Punkt 10: Punkt 11: Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Landsberg Am Donnerstag, 21.05.2015, um 18.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Goldener Löwe“ eine öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Landsberg mit anschließender nichtöffentlicher Sitzung statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 4. Bestätigung des Sitzungsprotokolls – öffentlicher Teil – vom 01.04.2015 5. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 3. Bestätigung des Sitzungsprotokolls – nichtöffentlicher Teil – vom 01.04.2015 4. Personalangelegenheiten 5. Anfragen und Informationen gez. O. Heinrich Bürgermeister Punkt 12: Punkt 13: Punkt 14: Feststellung der Tagesordnung Bestätigung der Niederschrift der nicht öffentlichen Sitzung vom 14.04.2015 Vorbereitung der nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg am 28.05.2015 Beratung zu Bauanträgen Bauangelegenheiten Anfragen und Informationen gez. Ch. Gobst Vorsitzender Bauausschuss Landsberger Open-Air-Kino 2015 Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch in diesem Jahr veranstaltet der Kultur- und Sportausschuss der Stadt Landsberg das beliebte Sommerkino im Landsberger Felsenbad. Am 24. Juli sowie am 14. August werden in diesem Jahr Filme ganz nach Ihrem Geschmack gezeigt, denn Sie bestimmen mit. Unter den folgenden Vorschlägen können Sie auswählen und so für Ihren Lieblingsfilm abstimmen: Wo ist Fred? (Spielfilmkomödie, 2006) Keinohrhasen (Liebeskomödie, 2007) Zweiohrküken (Liebeskomödie, 2009) Kokowääh (Filmkomödie, 2011) Kokowääh 2 (Filmkomödie, 2013) Schlussmacher (Liebeskomödie, 2013) Einladung zum Bauauschuss Am 19. Mai 2015, um 18.00 Uhr, findet in den Räumlichkeiten des Bürgerhauses der Stadt Landsberg, Köthener Str. 1a in Landsberg, eine öffentliche mit anschließender nicht öffentlicher Sitzung des Bauausschusses statt. Tagesordnung öffentliche Sitzung Punkt 1: Eröffnung der Sitzung Punkt 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Punkt 3: Feststellung der Tagesordnung Punkt 4: Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.4.2015 Punkt 5: Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Landsberg am 28.05.2015 Punkt 6: Bauangelegenheiten Punkt 7: Anfragen und Informationen Tagesordnung nichtöffentliche Sitzung Punkt 8: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Russendisko (Komödie, 2012) Rubbeldiekatz (Komödie, 2011) Good Bye, Lenin! (Tragikomödie, 2003) Sonnenallee (Filmkomödie, 1999) Die Legende von Paul und Paula (DDR-Spielfilm, 1973) Der Baulöwe (Komödie, 1980) Ihren Wunschfilm teilen Sie bitte dem Vorsitzenden des Kultur- und Sportausschusses, Herrn Milzsch, unter der Telefonnummer 0174 3301314 mit. Die beiden Filme mit den meisten Stimmen werden dann zu den oben genannten Terminen im Landsberger Felsenbad ausgestrahlt. Alle weiteren Informationen zum Sommerkino werden zu gegebener Zeit im Landsberger Echo veröffentlicht. Ihr Kultur- und Sportausschuss Amtlicher Teil -4- Nr. 9/2015 Veranstaltungskalender Mai 2015 Datum 10.05.2015 Uhrzeit 17:00 12.05.2015 14:00 17.05.2015 15:00 17.05.2015 16:00 17.05.2015 17:00 27.05.2015 15:00 30.05. 30.05.2015 31.05. 31.05.2015 10:00 15:00 Veranstaltung 9. Musiksommer Gollma Eröffnungskonzert Delta Piano Trio An die Spiele, fertig, los! Spiele-Nachmittag Theaterfahrt „Ball im Savoy“ FAMILIENNACHMITTAG „Die Tierwelt im Kinderbuch“ Liebesgeschichten Klavierkonzert mit Heloise Ph. Palmer Landsberg - Lese Literaturgespräch in der Bibliothek KinderMusikTag in der Regenbogenschule Stadtführung Veranstalter Ev. Kirchengemeinde Gollma Ort Kirche Gollma Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Doppelkapelle und Museum Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Opernhaus Halle Ev. Kirchengemeinde Gollma Kirche Gollma Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Stadt- und Schulbibliothek Landsberg Kreismusikschule Carl Loewe Regenbogenschule Landsberg Romanische Doppelkapelle Doppelkapelle und Museum Museum Landsberg Veranstaltungstermine melden Weitere Termine von Vereinen/Institutionen der Stadt Landsberg können dem Kultur- und Sportausschuss für den Veranstaltungskalender 2015 gemeldet werden: Tel. 034602 24947 oder per E-Mail: [email protected] Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg Am Donnerstag, 21.05.2015, um 19.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Goldener Löwe“ eine Sitzung des Ortschaftsrates Landsberg statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Beschluss über die Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 12 7. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Franz-Liszt-Straße (Ortschaft Landsberg) 8. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Georg-Friedrich-Händel-Straße (Ortschaft Landsberg) 9. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Georg-Philipp-Telemann-Straße (Ortschaft Landsberg) 10. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Heinrich-Schütz-Straße (Ortschaft Landsberg) 11. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Kurt-Weill-Straße (Ortschaft Landsberg) 12. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Richard-Strauss-Straße (Ortschaft Landsberg) 13. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Richard-Wagner-Straße (Ortschaft Landsberg) 14. Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche im Wohngebiet Am Kapellenberg (B-Plan Nr. 12) Robert-Schumann-Ring (Ortschaft Landsberg) 15. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg 16. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 17. Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 18. Informationen aus der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.04.2015 Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.04.2015 2. Bauangelegenheiten 3. Grundstücksangelegenheiten 4. Anfragen und Informationen gez. Harald Kliche Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Queis Am Mittwoch, 27.05.2015, um 19.00 Uhr, findet in der Gaststätte „Zur Eiche“ im OT Queis eine Sitzung des Ortschaftsrates Queis statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Nr. 9/2015 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates Anfragen der Bürger Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung Maßnahmeliste für die Haushaltsjahre 2016 - 2020 Informationen des Ortsbürgermeisters Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Georg Scheuerle Ortsbürgermeister -5- Amtlicher Teil 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit Feststellung der Tagesordnung Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates Anfragen der Bürger Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Landsberg 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde - Gewässerumlagesatzung Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde - Gewässerumlagesatzung Informationen aus dem Stadtrat Informationen aus den Ausschüssen (BA, FA, HA) Informationen des Ortsbürgermeisters Anfragen und Informationen der Ortschaftsräte sowie Diskussion Wiedervorlagen Sonstiges Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. W.-St. Menzel Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch Am Montag, 18.05.2015, um 19.00 Uhr, findet im Büro der Ortschaft Sietzsch eine Sitzung des Ortschaftsrates Sietzsch statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg 7. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 8. Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 9. Maßnahmeliste 2016 – 2020 10. Informationen der Ortsbürgermeisterin 11. Anfragen der Ortschaftsräte 12. Vorbereitung der nächsten Sitzung des Stadtrates Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Heike Liebl Ortsbürgermeisterin Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf Am Montag, 18.05.2015, um 18.15 Uhr, findet in der Freiwilligen Feuerwehr/Gemeindezentrum Spickendorf eine Sitzung des Ortschaftsrates Spickendorf statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz Am Montag, 18.05.2015, um 18.00 Uhr, am Dammendorfer Park, findet eine Sitzung des Ortschaftsrates Schwerz statt. Diese wird um 19.00 Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr, Ernst-ThälmannStraße in 06188 Landsberg OT Schwerz fortgesetzt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg 7. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 8. Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 9. Maßnahmeliste 2016 – 2020 10. Ideen zum Friedhof Dammendorf 11. Informationen der Ortsbürgermeisterin 12. Anfragen der Ortschaftsräte Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. B. Bunge Ortsbürgermeisterin Amtlicher Teil -6- Nr. 9/2015 Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz Am Mittwoch, 13.05.2015, um 19.00 Uhr, findet im Feuerwehrgebäude, An den Teichen 8, 06188 Landsberg OT Niemberg, eine Sitzung des Ortschaftsrates Niemberg statt. Am Donnerstag, 21.05.2015, um 19.00 Uhr, findet in der Alten Schule im Ortsteil Braschwitz eine Sitzung des Ortschaftsrates Braschwitz statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle vom 16.04.2015 5. Einwohnerfragestunde 6. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg 7. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 8. Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 9. Vorbereitung der nächsten Stadtratssitzung 10. Sonstige Informationen Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg 7. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 8. Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 9. Anfragen der Ortschaftsräte 10. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1.Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Christian Kupski Ortsbürgermeister gez. Klaus Rothe Ortsbürgermeister Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Oppin Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Peißen Am Dienstag, 26.05.2015, um 18.30 Uhr, findet im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr, Dessauer Str. 2a, 06188 Landsberg, OT Oppin eine Sitzung des Ortschaftsrates Oppin statt. Am Mittwoch, 13.05.2015, um 19.00 Uhr, findet im Versammlungsraum des Gemeindezentrums eine Sitzung des Ortschaftsrates Peißen statt. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg 7. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 8. Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 9. Informationen aus der letzten Sitzung des Stadtrates 10. Informationen des Ortsbürgermeister 11. Sonstiges Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Protokollkontrolle 5. Einwohnerfragestunde 6. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg 7. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 8. Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 9. Sonstige Informationen Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Bauangelegenheiten gez. B. Frischmuth Ortsbürgermeister Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten gez. Frank Stolzenberg Ortsbürgermeister Nr. 9/2015 -7- Amtlicher Teil Bekanntmachung der Einladung zur Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung Am Montag, 11.05.2015, um 19.00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Hohenthurm eine Sitzung des Ortschaftsrates Hohenthurm statt. 1. Haushaltssatzung der Stadt Landsberg für das Haushaltsjahr 2015 Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit 3. Feststellung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates 4. Bestätigung des Sitzungsprotokolls der letzten Sitzung des Ortschaftsrates 5. Einwohnerfragestunde 6. Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Landsberg 7. 1. Änderungssatzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/Ziethe, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 8. Neufassung der Satzung der Stadt Landsberg zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Fuhne/ Ziehte, Untere Saale und Mulde – Gewässerumlagesatzung 9. Erweiterung des Geltungsbereiches Solarpark „Hohenthurmer Alpen“ 10. Beschluss zum Informationsrecht des Ortsbürgermeisters 11. Auswertung der letzten Stadtratssitzung 12. Anfragen der Ortschaftsräte 13. Vorbereitung auf die nächste Stadtratssitzung 14. Sonstiges Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung 1. Bauangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten 3. Sonstiges gez. A.-J. Wolff Ortsbürgermeister Aufgrund des § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung, hat der Stadtrat Landsberg in der Sitzung am 26.03.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen. §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird 1. Im Ergebnisplan mit dem a) Gesamtbetrag der Erträge auf 28.822.800 EUR b) Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 29.674.200 EUR 2. im Finanzplan mit dem a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 27.267.800 EUR b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 30.134.800 EUR c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 3.692.800 EUR d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.113.000 EUR e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 9.703.800 EUR f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 9.786.400 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.465.200 Euro. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Öffentliche Stellenausschreibung In der Stadt Landsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Erzieherin/Erzieher mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 bis 40 Stunden zu besetzen. Die Einstellung erfolgt zunächst für 1 Jahr befristet. Die vollständige Stellenausschreibung ist auf der Homepage der Stadt Landsberg - www.stadt-landsberg.de - ersichtlich. gez. O. Heinrich Bürgermeister §4 Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 5.400.000 Euro §5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer 1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 325 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 340 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 390 v.H. §6 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern für die Oppin werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer auf Landsberg, den 10.04.2015 O. Heinrich Bürgermeister Ortschaft 270 v.H. 370 v.H. 320 v.H. Amtlicher Teil 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 102 Kommunalverfassungsgesetz (KVG) LSA zur Einsichtnahme vom 11.05.2015 bis 21.05.2015 bei der Stadt Landsberg, Köthener Str. 2, in Landsberg öffentlich aus. Die nach § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderliche Genehmigung ist durch die kommunale Aufsichtsbehörde Landkreis Saalekreis am 09.04.2015 unter dem AZ 115 14 01-139 wi. erteilt worden. -8- Nr. 9/2015 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans der Stadt Landsberg „Solarpark Hohenthurmer Alpen“ Landsberg, 10.04.2015 O. Heinrich Bürgermeister Erinnerung an Zahlungstermin für Grund- und Gewerbesteuer Am 15. Mai 2015 werden die Raten für das II. Quartal 2015 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen mit den Festsetzungen der zuletzt erteilten Steuerbescheide an die Stadt Landsberg fällig. Soweit der Stadtkasse eine Ermächtigung zum Einzug der Forderungen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen. Steuerzahler, die keinen Abbuchungsauftrag erteilt oder ihre Hausbank nicht durch Dauerauftrag mit der Überweisung der Steuern beauftragt haben, werden gebeten unter Angabe ihres Buchungszeichens als Zahlungsgrund auf das Konto bei der Saalesparkasse BIC: NOLADE21HAL IBAN: DE 32 8005 3762 0373 0043 32 oder Volksbank BIC: GENODEF1HAL IBAN: DE 45 8009 37840000 1105 58 zu überweisen. Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins gebeten. Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahngebühren und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einziehung angeordnet werden. Kerstin Aulenbach Finanzverwaltung Der Stadtrat der Stadt Landsberg hat mit Beschluss vom 26. März 2015 den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Hohenthurmer Alpen“ in der Fassung vom Februar 2015, den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Der Geltungsbereich ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er erstreckt sich auf die Flurstücke 64/2, 64/3, 64/ 4, 64/5, 151/64, 152/62, 187, 188, 189, 190, 191, 192 und 193 der Flur 1 in der Gemarkung Hohenthurm ganz oder in Teilflächen. Der Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Hohenthurmer Alpen“, der Begründung und des Umweltberichts mit Anhängen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 18.05.2015 bis 19.06.2015 In der Stadtverwaltung der Stadt Landsberg, Köthener Straße 2, 06188 Landsberg zu folgenden Zeiten montags von 9.00 - 12.00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr dienstags von 7.30 - 12.00 Uhr und 13:00 – 17:30 Uhr mittwochs von 9.00 - 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr donnerstags von 7.30 - 12.00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr freitags von 7.30 - 12.00 Uhr zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus. Nr. 9/2015 -9- Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zusätzlich zu Planentwurf, Begründung und Umweltbericht liegen Informationen zu den nach Einschätzung der Stadt Landsberg wesentlichen umweltrelevanten Belangen vor, die eingesehen werden können: a) Stellungnahme des Landkreises Saalekreis vom 19.03.2015 Landwirtschaft und Bodenschutz • Entzug von Ackerflächen ist in der Abwägung zu berücksichtigen hierzu liegen aus: Begründung Pkt. 6.1 Umweltbericht zu den Schutzgütern Boden, Klima/Luft Naturschutz • Darstellung der Betroffenheit von FFH-Anhang-IV-Arten und europäischen Vogelarten • Nennung der nicht im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung einzeln geprüften Arten • Darstellung der Vermeidungsmaßnahmen (einschließlich vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen) und ihrer Eignung zum Erhalt der ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang, ggfs. Darstellung des Risikomanagements • Beurteilung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände besonders für die Artengruppen Vögel und Kriechtiere • ggfs. Beurteilung der Notwendigkeit einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG • ggfs. Darlegung der Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG hierzu liegen aus: Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Umweltbericht zum Schutzgut Tiere und Pflanzen, Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Biotoptypenkartierung Wasserwirtschaft • mit voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser nicht zu rechnen, aber auf dem Gelände vorhandenen Grundwassermessstellen sind zu sichern hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Wasser Immissionsschutz • Immissionsschutzrechtliche Belange wie Blendwirkung der Module und Lärmemission der Wechselrichter sind zu beachten hierzu liegen aus: Begründung, Pkt. 7 zum Immissionsschutz Umweltbericht zum Schutzgut Mensch Altlasten und Bodenschutz • Große Teile des Planungsraumes gehören zur Altlast „Erdstoffzwischenlager“ mit der Reg.-Nr. 20311. Hier ist ein sehr differenziertes Inventar an Abfällen abgelagert. Über den Austrag mit dem Sickerwasser sind Schadstoffe in sehr geringen Konzentrationen im Grundwasser feststellbar gewesen. Das Grundwasser fließt in Richtung der nahe gelegenen Trinkwasserfassungsanlagen von Hohenthurm. Negative Auswirkungen auf das Grundwasser sind auszuschließen. hierzu liegen aus: Umweltbericht zu den Schutzgütern Boden und Wasser Amtlicher Teil b) Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte vom 24.03.2015 Landwirtschaft • Entzug von Ackerflächen ist in der Abwägung zu berücksichtigen hierzu liegen aus: Begründung Pkt. 6.1 Umweltbericht zu den Schutzgütern Boden, Klima/Luft c) Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege vom 17.03.2015 • Das Vorhaben befindet sich im Bereich eines ausgedehnten mehrperiodigen Siedlungsgeländes. Durch die bisherige Nutzung haben verschiedene Überprägungen stattgefunden. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass archäologische Kulturdenkmale durch das geplante Vorhaben betroffen sind. hierzu liegen aus: Umweltbericht zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter Landsberg, den 06.05.2015 BürgermeisterSiegel Badesaison 2015 im Felsenbad Landsberg Das Landsberger Felsenbad öffnet seine Tore für die Badesaison 2015 am Samstag, dem 16. Mai bis voraussichtlich Mitte September. Öffnungszeiten: Das Felsenbad ist täglich von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Bei hohen Temperaturen verlängert sich die Öffnungszeit bis 20.00 Uhr. Einlassschluss ist 18.30 Uhr bzw. 19.30 Uhr! Wir bitten unsere Badegäste, die Schließungszeiten zu beachten und spätestens nach 30 Minuten das Felsenbad zu verlassen! Wir bitten um Beachtung für alle Gäste: Kühles und schlechtes Wetter kann zur vorzeitigen Schließung des Felsenbades führen! Eintrittspreise für das Felsenbad – Saison 2015 Dauerkarten Erwachsene 36,00 Euro Jugendliche 17,00 Euro Familie 50,00 Euro Tageskarten Erwachsene 3,00 Euro Jugendliche 1,00 Euro Hinweise zu den Dauerkarten Die Dauerkarten erhalten Sie ab sofort im Bürgerservice der Stadt Landsberg (Köthener Straße 28) in Landsberg. Abwasserzweckverband Queis/Dölbau Verbandsversammlung vom: 30.03.2015 Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung Öffentlicher Teil 1 Anlage Gesetzliche Anzahl Verbandsmitglieder 2 mit je 3 Verbandsvertretern davon anwesend: 6 Stadt Landsberg: 3 Gemeinde Kabelsketal: 3 Beschlussfähigkeit: Ja Amtlicher Teil - 10 - Nr. 9/2015 Beschluss-Nr.: 02-06/2015 Beschlussgegenstand: Neufassung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen (Abwasserbeseitigungssatzung) des AZV Queis/Dölbau Die Verbandsversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen (Abwasserbeseitigungssatzung) das AZV Queis/Dölbau § 20 § 21 § 22 § 23 § 24 § 25 Abstimmungsergebnis gesamt: Stimmen Ja: 6 Stimmen Nein: 0 Enthaltung:0 Präambel 30.03.2015 - Datum - Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Queis/Dölbau (NEUFASSUNG) Inhaltsverzeichnis I.Allgemeines § 1 Allgemeine Bestimmungen § 2 Begriffsbestimmungen II. § 3 § 4 § 5 § 6 § 7 § 8 § 9 § 9a § 10 § 11 Anschluss und Benutzung bei leitungsgebundener Abwasserbeseitigung (Zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung) Anschluss- und Benutzungsrecht Beschränkungen des Anschluss- und Benutzungsrechtes Anschlusszwang Benutzungszwang Beschränkungen des Anschluss- und Benutzungszwanges Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang Einleitbedingungen Besondere Einleitbedingungen für Kleinkläranlagen Grundstücksbenutzung Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Anschluss- und Benutzungsverhältnis III. § 12 § 13 Fäkalschlamm- und Abwasserabfuhr (Dezentrale öffentliche Abwasserbeseitigung) Benutzungsrecht, Ausnahmen Abfuhr IV. Grundstücksanschlussleitungen und Grundstücksentwässerungsanlagen Grundstücksanschlussleitungen Grundstücksentwässerungsanlagen Kleinkläranlagen und Abscheider Abwassergruben § 14 § 15 § 16 § 17 V. § 18 § 19 Verfahrens- und Bußgeldbestimmungen, Haftung Antrag auf Anschluss und Benutzung/Entwässerungsgenehmigung Auskünfte, Abnahme, Prüfung und Überwachung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht Um- und Abmeldungen Haftung Zwangsmittel/Ordnungswidrigkeiten Beiträge, Gebühren und Erstattungsbeiträge Übergangsregelungen Inkrafttreten Anlage 1 Anlage 2 Aufgrund der §§ 5 und 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz-KVG LSA), verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) sowie § 4 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA 1998, 81), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 333), sowie der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbands Queis/Dölbau in der aktuellen Fassung und der §§ 78 und 83 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S. 492), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 342) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Queis/Dölbau in ihrer Sitzung am 30.03.2015 folgende Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlagen - Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbands Queis/Dölbau - beschlossen: I. Allgemeines §1 Allgemeine Bestimmungen (1) Der Verband betreibt nach Maßgabe dieser Satzung zur Beseitigung des in seinem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) rechtlich jeweils selbständige Anlagen: a) zur zentralen Abwasserbeseitigung als öffentliche Anlage b) zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung c) zur Beseitigung vorzubehandelnden Abwassers aus privaten Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb der zentralen Abwasserbeseitigungsanlage als öffentliche Anlage. (2) Die Abwasserbeseitigung erfolgt zu a) mittels zentraler Kanalisationsanlagen im Trennsystem (Schmutzwasser, Niederschlagswasser in separate Leitungen) oder im Mischsystem (Schmutz- und Niederschlagswasser in gemeinsamen Leitungen) einschließlich einer Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage) sowie zu b) mittels Einrichtungen und Vorkehrungen zu Abfuhr und Behandlung von Abwasser einschließlich Fäkalschlamm (dezentrale Abwasseranlagen) und/oder zu c) mittels Sammelleitungen sowie Gewässer und Gräben, soweit diese ausschließlich zu Abwasserleitung verwendet werden. (3) Art, Lage und Umfang der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung, Änderung, Erneuerung, Erweiterung und Sanierung bestimmt der Verband im Rahmen der ihm obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht. (4) Zur Abwasserbeseitigungsanlage des Verbandes gehören auch die · Grundstücksanschlussleitungen bis zur Grenze der anzuschließenden Grundstücke ·Gewässer, - welche dem Verband mit wasserrechtlicher Erlaubnis vorläufig oder auf Dauer zur Ableitung von Abwasser aus den angeschlossenen Grundstücken dienen, insbesondere wenn Nr. 9/2015 - 11 - sie durch Verrohrung oder sonstige künstliche Maßnahmen technisch in das Abwassernetz dergestalt eingegliedert sind, dass sie vom natürlichen Wasserkreislauf abgesondert sind, - Nachklärteiche, auch wenn sie Gewässer sind · Anlagen Dritter, die der Verband aufgrund einer Vereinbarung oder eines privatrechtlichen Vertrages in Anspruch nimmt. (5) Ein Rechtsanspruch auf Herstellung, Ergänzung oder Betrieb der öffentlichen Abwasseranlagen überhaupt oder in bestimmter Weise oder auf den Anschluss an sie besteht nicht. §2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Satzung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung: (1) Abwasserbeseitigung Die Abwasserbeseitigung im Sinne dieser Satzung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlammes und des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers. (2) Grundstück Grundstück im Sinne dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück im bürgerlich- rechtlichem Sinne. Wenn die Heranziehung des bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriffes „gröblich unangemessen“ ist, so ist auf die wirtschaftliche Grundstückseinheit zurückzugreifen. In diesem Fall ist das Grundstück ein räumlich zusammenhängendes und einem gemeinsamen Zwecke dienendes Grundeigentum desselben Eigentümers, das eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, auch wenn es sich um mehrere Grundstücke oder Teile von Grundstücken im Sinne des Grundbuchrechtes handelt. (3) Grundstückseigentümer (Anschlussnehmer) Grundstückseigentümer sind die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer oder deren Rechtsnachfolger. Grundstückseigentümern stehen Erbbauberechtigte, Nießbraucher, ähnliche zur Nutzung eines Grundstückes dinglich Berechtigte sowie Inhaber von Nutzungsrechten im Sinne der §§ 287 bis 294 und 312 bis 315 des Zivilgesetzbuches (ZGB) der DDR vom 19.06.1975 (GVBl. I Nr. 27 S 465) gleich. Von mehreren dinglich Berechtigten ist jeder berechtigt und verpflichtet: sie haften als Gesamtschuldner. Fallen das Eigentum am Gebäude und das Eigentum am Grundstück auseinander, ist der Gebäudeeigentümer der Grundstückseigentümer. (4) Abwassereinleiter Abwassereinleiter sind die im Abs. 3 genannten Anschlussnehmer. (5) Abwasser Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist (Schmutzwasser) oder das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließt (Niederschlagswasser). (6) Zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage Zu der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage gehören: - die Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage) - die Sammelleitungen des Kanalnetzes (Haupt- und Nebensammler) sowie die Grundstücksanschlussleitungen bis zur Grenze des zu entwässernden Grundstückes - die Sonderbauwerke wie z.B. Regenüberlaufbecken, Regenrückhaltebecken, Regenwasserüberläufe, Pumpwerke, - Gewässer und Gräben, sobald sie ausschließlich zur Abwasserableitung genutzt werden. (7) Sammelleitungen Sammelleitungen sind: - Schmutzwasserkanäle - sie dienen ausschließlich der Aufnahme und Fortleitung von Schmutzwasser - Niederschlagswasserkanäle - sie dienen ausschließlich der Aufnahme und Fortleitung von Niederschlagswasser - Mischwasserkanäle - sie dienen der gleichzeitigen Aufnahme und Fortleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser Druckleitungen - sie dienen der Fortleitung von Schmutz- und/oder Regenwasser. (8) Grundstücksanschlussleitungen Grundstücksanschlussleitungen sind die Verbindungsleitungen zwischen Amtlicher Teil - Sammelleitung und Kontrollschacht, - Sammelleitung und Reinigungsöffnung, wenn kein Kontrollschacht vorhanden ist. Verläuft die Sammelleitung nicht in der Straße, sondern im anzuschließenden Grundstück, ist die Sammelleitung die Grenze und eine Grundstücksanschlussleitung gibt es nicht. Erstreckt sich das Eigentum eines Anschlussnehmers auf die angrenzende, dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, so gilt die in dieser Fläche liegende Leitung als Sammelleitung bzw. Grundstücksanschlussleitung. Fallen das zivilrechtliche Eigentum am Grundstück und das öffentlichrechtliche Sacheigentum an der Straße räumlich aufeinander bzw. fällt das Eigentum am Grundstück auseinander, ist die Grundstücksgrenze die Gebäudekante. (9) Dezentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage Zur dezentralen öffentlichen Abwasseranlage gehören alle Vorkehrungen und Einrichtungen für Abfuhr und Behandlung von Abwasser aus abflusslosen Gruben und aus Kleinkläranlagen einschließlich Fäkalschlamm außerhalb des zu entwässernden Grundstückes. (10) Private Grundstücksentwässerungsanlagen Eine private Grundstücksentwässerungsanlage ist die Einrichtung eines Grundstückes, die dem Sammeln, Behandeln und Ableiten sowie der Kontrolle des Abwassers dient (einschließlich der privaten Kläreinrichtung). Zu der privaten Entwässerungsanlage gehören: a) Grundstücksentwässerungsleitungen Grundstücksentwässerungsleitungen sind die Verbindungsleitungen auf dem Grundstück bis zum Kontrollschacht oder der Reinigungsöffnung. Grenzt die Gebäudekante an die öffentliche Verkehrsfläche, so gibt es keine Grundstücksentwässerungsleitung. b) Kontrollschacht Der Kontrollschacht ist eine Einrichtung zur Kontrolle sowie zur Reinigung der Grundstücksentwässerungsleitungen. Dies gilt auch bei Anwendung von Sonderentwässerungsverfahren. c) Reinigungsöffnung Die Reinigungsöffnung (Putzstück nach DIN 1392) ist eine Einrichtung in der Grundstücksentwässerungsleitung zur Kontrolle, Wartung und Reinigung dieser Leitung. d) Messschacht Der Messschacht ist eine Einrichtung für die Messung des Abwasserabflusses aus einem Grundstück sowie für die Entnahme von Abwasserproben. e) Probenahmestelle Die Probenahmestelle ist eine Einrichtung zur Kontrolle der Abwässer aus Grundstücksentwässerungsanlagen der Industrieund Gewerbebetriebe. f) Hebeanlage Die Hebeanlage ist ein Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlage, um unter Rückstauebene liegende Flächen und Räume an die Entwässerungsanlage anzuschließen. g) Rückstauebene Rückstauebene ist die festgelegte Höhenlage, unterhalb derer Entwässerungseinrichtungen auf den Grundstücken gegen Rückstau aus der Kanalisation zu sichern sind. Als Rückstauebene gilt bei der Freispiegelentwässerung die vorhandene oder endgültig vorgesehene Straßenoberkante des ersten nach der Einleitstelle befindlichen Schachtes, bei Anwendung von Sonderentwässerungsverfahren die Oberkante des Schachtes der Einrichtung zum Sammeln und zur Förderung der Abwässer. II. Anschluss und Benutzung bei leitungsgebundener Abwasserbeseitigung (Zentrale öffentliche Abwasserbeseitigung) §3 Anschluss- und Benutzungsrecht (1) Jeder Anschlussnehmer eines im Verbandsgebiet liegenden Grundstückes ist im Rahmen der Bestimmungen dieser Satzung berechtigt die Abnahme der auf seinem Grundstück anfallenden Abwässer zu beanspruchen (Anschlussrecht). Amtlicher Teil - 12 - (2) Nach der betriebsfertigen Herstellung der Sammelleitung hat der Anschlussnehmer das Recht, das auf seinem Grundstück anfallende Abwasser nach Maßgabe dieser Satzung unter Beachtung der technischen Vorschriften für den Bau und Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen in die Abwasserbeseitigungsanlage einzuleiten (Benutzungsrecht). (3) Liegt noch keine betriebsfertige Sammelleitung an dem Grundstück, so kann der Verband einem Grundstückseigentümer auf Antrag bis zur Herstellung einer betriebsfertigen Sammelleitung bis zum Grundstück gestatten, dieses durch eine provisorische private Leitung an die Abwasserbeseitigungsanlage jederzeit widerruflich auf seine Kosten zu verlegen und anschließend, die Anschlussleitung zu unterhalten, zu ändern oder zu erneuern, bzw. eine Kläranlage zu errichten. Für die Errichtung einer Kläranlage ist durch den Verband bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Saalkreis die wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Die Stelle des Anschlusses, Material, Umfang, Linienführung und Tiefe einer provisorischen Leitung sowie die Errichtung einer Kläranlage auf dem Grundstück und die Wiederherstellung des alten Zustandes der in Anspruch genommenen öffentlichen Flächen bestimmt dabei der Verband. Diese provisorische private Leitung sowie die Kläranlage sind ohne Ersatzanspruch gegenüber dem Verband vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten spätestens stillzulegen oder zu beseitigen, sobald die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 geschaffen sind und der Verband die Stilllegung oder Beseitigung verlangt. (4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich auch auf Anlagen Dritter, soweit der Verband über den Anschluss und die Benutzung wie bei eigenen Anlagen verfügen kann. §4 Beschränkungen des Anschluss- und Benutzungsrechtes Das Anschlussrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die an eine Straße grenzen, in der eine betriebsfertige und aufnahmefähige Abwasserbeseitigungsanlage vorhanden ist. Das gleiche gilt, wenn der Anschlussnehmer einen eigenen dinglich oder durch Baulast gesicherten Zugang zu seinem Grundstück hat. Bei anderen Grundstücken kann der Verband auf Antrag den Anschluss mit Bedingungen, Auflagen und Befristungen zulassen. (1) Kann ein Grundstück wegen seiner besonderen Lage, oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen nur unter erheblichen Schwierigkeiten angeschlossen werden, oder erfordert der Anschluss besondere oder größere Anlagen, kann der Verband den Anschluss genehmigen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Grundstückseigentümer sich zuvor verpflichtet, die dadurch entstehenden Bau- und Folgekosten zu übernehmen. In Ausnahmefällen kann der Verband andere Regelungen vorsehen, wenn es das Entsorgungskonzept vorsieht. Der Verband ist berechtigt, an zusätzlich zu erstellenden Anlageteilen, auch den Anschluss weiterer Grundstücke zu genehmigen. Die Eigentümer der übrigen Grundstücke, für die über die zusätzlichen Anlageteile Abwasser eingeleitet werden soll, haben nur dann einen Anspruch auf Anschluss und auf die Abnahme von Abwasser, wenn sie zuvor dem nach Satz 2 in Vorlage getretenen Grundstückseigentümer einen verursachungsgerechten Anteil der Mehraufwendungen aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung ersetzen. Für Grundstücke, die kein Anschlussrecht haben, gelten, wenn keine Befreiung nach wasserrechtlichen Vorschriften ausgesprochen ist, die Bestimmungen über die nicht leitungsgebundene Abwasserbeseitigung. (2) Besteht kein Anschlussrecht, insbesondere solange noch keine betriebsfertige Sammelleitung verlegt ist, kann der Verband einem Grundstückseigentümer auf seinen Antrag widerruflich gestatten, sein Grundstück auf seine Kosten durch eine eigene provisorische Leitung anzuschließen. Diese Leitung ist vom Grundstückseigentümer zu unterhalten, zu ändern und zu erneuern, die Regelungen dieser Satzung sind dabei entsprechend anzuwenden. Die Stelle des Anschlusses sowie Material, Dimension, Linienführung und Tiefe der provisorischen Leitung sowie die Art der Wiederherstellung des alten Zustandes für die in Anspruch genommenen Verkehrsflächen bestimmt dabei der Verband. Werden nach Verlegung der provisori- Nr. 9/2015 schen Grundstücksanschlussleitung die Voraussetzungen für den Anschluss- und Benutzungszwang (§§ 5 und 6) geschaffen, so hat der Grundstückseigentümer auf Verlangen des Verbandes, die Leitungen auf seine Kosten stillzulegen oder zu beseitigen. (3) Niederschlagswasser darf nur in den Niederschlagswasserkanal, Schmutzwasser nur in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden, es sei denn die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Der Verband kann jedoch anordnen, dass einzelne Leitungen für Niederschlagswasser zur besseren Spülung an die Schmutzwasserkanäle anzuschließen sind. §5 Anschlusszwang (1) Jeder Anschlussnehmer eines im Gebiet des Verbandes liegenden und nach § 3 Abs. 1 Anschlussberechtigten Grundstückes ist verpflichtet, sein Grund- stück nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an eine öffentliche zentrale Abwasseranlage anzuschließen oder anschließen zu lassen, sobald auf seinem Grundstück Schmutzwasser auf Dauer anfällt. (2) Dauernder Anfall von Schmutzwasser ist anzunehmen, wenn das Grundstück mit Gebäuden für den dauernden oder nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen oder für gewerbliche, industrielle und ähnliche Zwecke bebaut oder mit der Bebauung begonnen wurde. (3) Alle für den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage bestimmten Grundstücke müssen vom Anschlussnehmer mit den zur ordnungsgemäßen Entwässerung erforderlichen Anlagen versehen werden. Dazu zählen u. a. Vorrichtungen (z. B. Schächte und Reinigungsöffnungen), die es ermöglichen, die Grundstücksentwässerungsanlage einschließlich der Grundstücksanschlussleitung auf Ihrer ganzen Länge zu prüfen und zu reinigen. Diese Vorrichtungen müssen stets zugänglich sein. Besteht für die Ableitung des Abwassers in die Abwasserbeseitigungsanlage kein Gefälle, muss der Anschlussnehmer auf seine Kosten einen Abwasserhebeanlage einbauen lassen und betreiben, insofern nicht ohnehin eine der zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zuzuordnende Druckentwässerungsanlage vorgesehen ist. (4) Werden Bauten neu errichtet oder vorhandene Gebäude wesentlich geändert oder durch neue ersetzt, so kann der Verband von den Grundstückseigentümern verlangen, dass bereits alle Vorkehrungen für den späteren Anschluss an die Abwasseranlage getroffen werden. (5) Der Verband zeigt jeweils durch öffentliche Bekanntmachung an, wo betriebsfertige Sammelleitungen nach dem Inkrafttreten dieser Satzung verlegt worden sind. Das Grundstück ist innerhalb von drei Monaten nach Aufforderung des Verbandes anzuschließen. Bis zum Ablauf einer vom Verband zu setzenden Frist von mindestens drei Monaten, hat der Grundstückseigentümer außerdem auf seine Kosten alle dann nicht mehr zulässigen eigenen Abwasseranlagen stillzulegen oder zu beseitigen. Ohne Genehmigung des Verbandes ist eine weitere Schmutzwassereinleitung in die eigene Abwasseranlage unzulässig. (6) Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Abwasserbeseitigungsanlage in die angeschlossenen Grundstücke hat sich der Anschlussnehmer selbst zu schützen. Für Schäden durch Rückstau haftet der Verband nicht. Die vom Verband für die Grundstücke festgesetzten Anschlusshöhen sind Mindesthöhen, die nicht unterschritten werden dürfen. Dem Anschlussnehmer obliegt es daher, sich auch über die vom Verband angegebenen Mindesthöhen für ungeschützte Abläufe hinaus gegen möglichen Rückstau selbst zu schützen. (7) Unter dem Rückstau liegende Räume, Schächte, Schmutz- und Regenwasserabläufe usw. müssen nach den technischen Bestimmungen für den Bau von Grundstücksentwässerungsanlagen gemäß DIN 1986 gegen Rückstau abgesichert sein. Die Sperrvorrichtungen sind dauernd geschlossen zu halten und dürfen nur bei Bedarf geöffnet werden. Wo Absperrvorrichtungen nicht dauernd geschlossen sein können oder die angrenzenden Räume unbedingt gegen Rückstau gesichert werden müssen, z.B. Wohnungen, gewerbliche Räume, Lagerräume für Lebensmittel oder andere wertvolle Güter, ist das Schmutzwasser mit einer automatisch arbeitenden Abwasserhebeanlage bis über Nr. 9/2015 - 13 - die Rückstauebene zu heben und dann in die Abwasserbeseitigungsanlage zu leiten. (8) Unbebaute Grundstücke sind anzuschließen, wenn dies im Interesse der öffentlichen Gesundheitspflege, des Verkehrs oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist. §6 Benutzungszwang (1) Das gesamte, auf einem angeschlossenen Grundstück anfallende Schmutzwasser und das zum Fortleiten gesammelte Niederschlagswasser ist in die zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage einzuleiten. (2) Ausgeschlossen ist die Einleitung von: · Schmutzwasser, das nach § 9 dieser Satzung ausgeschlossen ist; · Schmutzwasser, für das dem Grundstückseigentümer nach wasserrechtlichen Vorschriften die Beseitigungspflicht übertragen wurde. (3) Niederschlagswasser, das nicht zum Fortleiten gesammelt wird, ist kein Abwasser und kann zur Versickerung, Gartenbewässerung oder als Brauchwasser benutzt werden. Niederschlagswasser ist zum Fortleiten nur zu sammeln, wenn der Verband dies im Interesse der öffentlichen Gesundheitsvorsorge oder aus anderen Gründen des öffentlichen Wohls verlangt. Die Benutzung als Brauchwasser ist dem Verband anzuzeigen. Dies gilt auch für jede andere Art von Fremdwasser. §7 Beschränkungen des Anschluss- und Benutzungszwanges (1) Von der Niederschlagswasserbeseitigung im Rahmen dieser Satzung können Grundstücke oder Grundstücksteile ausgeschlossen werden, wenn das Entsorgungskonzept eine zentrale Übernahme des Niederschlagswassers nicht vorsieht oder wegen technischer Schwierigkeiten oder wegen eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes nicht vertretbar ist, der Ausschluss wasserwirtschaftlich unbedenklich ist und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und wenn das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern kann. (2) Die Pflicht zur Nutzung bzw. Beseitigung des auf dem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers wird im Falle des § 7 Abs. 1 dem Nutzungsberechtigten des Grundstückes nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 Satz 1 übertragen. §8 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang (1) Der Grundstückseigentümer kann vom Anschluss und Benutzungszwang befristet oder unbefristet befreit werden, soweit der Anschluss des Grundstückes auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls eine unbillige und unzumutbare Härte wäre. Ein Befreiungsantrag ist schriftlich unter Angabe der Gründe spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt zu stellen, zu dem die Befreiung vom Anschlusszwang wirksam werden soll. (2) Will der Grundstückseigentümer die Befreiung oder Teilbefreiung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in Anspruch nehmen, gelten die Bestimmungen der §§ 3 bis 5 und 9. Durch die verstärkte Abwassereinleitung dürfen nicht Kapazitäten, die für angeschlossene oder noch anzuschließende Grundstücke bestimmt sind, beeinträchtigt werden. (3) Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang kann jederzeit widerrufen werden. Der Verband hat sie zu widerrufen, wenn das Gemeinwohl gefährdet ist und insbesondere gesundheitsgefährdende Missstände zu beseitigen sind. Für Grundstücke, die vom Anschlussund Benutzungszwang befreit sind, gelten die Bestimmungen über die dezentrale Abwasserbeseitigung (§§ 12, 13, 16 und 17), soweit nicht einen Befreiung nach wasserrechtlichen Vorschriften ausgesprochen wurde. §9 Einleitbedingungen (1) In die Abwasserbeseitigungsanlage darf Abwasser nicht eingeleitet werden, wenn dadurch - das an und in der Abwasserbeseitigungsanlage beschäftigte Personal gefährdet oder gesundheitlich beeinträchtigt werden kann, Amtlicher Teil - die Einrichtungen der Abwasserbeseitigungsanlage in ihrem Bestand oder Betrieb nachteilig beeinflusst werden können, - die Vorfluter über das zulässige Maß hinaus belastet oder sonst nachteilig verändert werden können oder - die Klärschlammbehandlung und -verwertung erschwert werden kann. Sind derartige Gefährdungen oder Beeinträchtigungen zu befürchten, kann die zuständige Behörde die Einleitung des Abwassers in die Abwasserbeseitigungsanlage untersagen oder von einer Vorbehandlung an der Anfallstelle oder von anderen geeigneten Maßnahmen abhängig machen. In die Abwasserbeseitigungsanlage darf nur frisches bzw. in zulässiger Form vorbehandeltes Abwasser eingeleitet werden. Wenn eine Einleitung nach der Indirekteinleiterbestimmung genehmigt wird, treten die in dieser Genehmigung genannten Werte an die Stelle der in den nachfolgenden Absätzen festgelegten Einleitungsbedingungen. (2) Von der Einleitung und dem Einbringen in die Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind ausgeschlossen: - feste Stoffe, auch in zerkleinertem Zustand, die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den Sammelleitungen führen können, z.B. Schutt, Asche, Glas, Schlacke, Müll, Sand, Kies, Textilien, festes Papier und Pappe, Kunststoffe, Kunstharz, Latex, Kieselgur, Kalkhydrat, Zement, Mörtel bzw. Abfälle jeder Art. - Schlämme aus Neutralisations-, Entgiftungs- und sonstigen Abwasserbehandlungsanlagen, - flüssige Stoffe, die in der Sammelleitung erhärten, oder Stoffe, die nach Übersättigung im Abwasser in den Sammelleitungen abgeschieden werden und zu Abflussbehinderungen führen können, - Abwasser, das Gase in schädlichen Konzentrationen freisetzen kann, - feuergefährliche und explosive Stoffe sowie Abwasser, aus dem explosive Gas-/Luftgemische entstehen können, z. B. Mineralölprodukte, Lösungsmittel u. ä. Stoffe, soweit die Grenzwerte nach Anlage 1 überschritten werden, - Emulsionen von Mineralprodukten, z.B. von Schneid- und Bohrölen, Bitumen und Teer, - Abwasser, das wassergefährdende Stoffe und Stoffgruppen enthält, z.B. Arsen, Blei, Kadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX), 1,1,1-Trichlorethan, Trichlorethen , Tetrachlorethen und Dichlormethan sowie freies Chlor, soweit die Grenzwerte nach Anlage 1 überschritten werden, - Problemstoffe und Chemikalien enthaltendes Abwasser, z. B. solches mit Pflanzen- und Holzschutzmitteln, Lösungsmitteln (z. B. Benzin, Farbverdünner), Medikamenten und pharmazeutischen Produkten, Beizmitteln, soweit die Grenzwerte nach Anlage 1 überschritten werden, - Abwasser, das an der Abwasserbeseitigungsanlage nachhaltig belästigen- de Gerüche auftreten lässt, - Schlämme aus Grundstückskläranlagen, - flüssige Stoffe aus Tierhaltung, z.B. Jauche und Gülle, -Silagewasser, - Grund-, Drän- und Kühlwasser, - nicht neutralisierte Kondensate aus Feuerungsanlagen, - radioaktive Abwässer. (3) In die Abwasserbeseitigungsanlage dürfen Abwässer von Industrie- und Gewerbetreibenden nur eingeleitet werden, wenn die Einleit- und Grenzwerte (Anlage 1) für die physikalische und chemische Beschaffenheit der Abwässer eingehalten werden. (4) Für nicht in der Anlage 1 aufgeführte Stoffe werden die Grenzwerte im Bedarfsfall festgesetzt. (5) Soweit für bestimmte Stoffe oder Stoffverbindungen EG-Richtlinien bestehen, gelten diese anstelle der in dieser Satzung (Anlage 1) festgelegten Grenzwerte. Überlässt die EG-Richtlinie die Bestimmungen von Grenzwerten einzelstaatlicher Regelungen, gelten anstelle der Grenzwerte dieser Satzung die allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 7 a des Wasserhaushalts- gesetzes (WHG) in seiner derzeit gültigen Fassung über die Mindestanforderungen für das Einleiten von Abwasser entsprechend. (6) Eine Verdünnung des Abwassers zum Erreichen der Überwachungswerte ist unzulässig. Amtlicher Teil - 14 - (7) Die für die Ermittlung der physikalischen und chemischen Beschaffenheit der Abwässer notwendigen Untersuchungen sind nach den Deutschen Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung in der jeweils gültigen letzten Fassung bzw. den entsprechenden DIN-Normen des Fachnormenausschusses Wasserwesen im Deutschen Institut für Normung e.V., Berlin auszuführen. §9a Besondere Einleitbedingungen für Kleinkläranlagen In begründeten Ausnahmefällen ist der Anschluss des Ablaufes einer Kleinkläranlage an einen Niederschlagswasserkanal möglich. Dies bedarf einer nach Antragstellung ausgestellten schriftlichen Genehmigung durch den Zweckverband. Die aus der Genehmigung bzw. deren Auflagen resultierenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. § 10 Grundstücksbenutzung (1) Mit Zustimmung des Grundstückseigentümers kann für Zwecke der Abwasserentsorgung das Verlegen von Sammelleitungen zur Durch- und Ableitung von Abwasser, das Anbringen von sonstigen Einrichtungen und Zubehör sowie erforderlicher Schutzmaßnahmen das Grundstück genutzt werden. Werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung Grundstücke für Sammelleitungen zur Durch- und Ableitung von Abwasser benutzt, so gilt die Zustimmung als erteilt. Es ist der Zugang zu den Grundstücken zum Zwecke der Wartung, Instandhaltung und Sanierung zu gewähren, soweit die beabsichtigten Arbeiten keine unzumutbaren Belastungen für den Grundstückseigentümer darstellen. Entsprechende Arbeiten sind, soweit sie nicht aus Havariegründen erforderlich werden, durch den Verband mindestens 1 Monat vor Arbeitsbeginn anzukündigen. (2) Die Zustimmung des Grundstückseigentümers ist vor Beginn der Maßnahme vorzulegen, sie ist durch Eintragung einer Baulast und einer Dienstbarkeit zu sichern. (3) Wird die Abwassereinleitung eingestellt, so hat der Grundstückseigentümer die Entfernung der Einrichtung zu gestatten, oder sie auf Verlangen des Verbandes auf fünf Jahre zu dulden, es sei denn, dass ihm dies nicht zugemutet werden kann. (4) Die Absätze 1-3 gelten nicht für die öffentlichen Verkehrswege und Verkehrsflächen sowie für Grundstücke, die durch Planfeststellung für den Bau von öffentlichen Verkehrswegen und Verkehrsflächen bestimmt sind. § 11 Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Anschlussund Benutzungsverhältnis (1) Wenn bei der Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage Schäden oder Mängel festgestellt werden, hat der Grundstückseigentümer oder Abwassereinleiter diese auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu lassen. Werden die festgestellten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, so ist der Verband auch ohne besondere Ankündigung berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des Anschlussnehmers durchführen zu lassen. (2) Werden von einem direkt oder indirekt angeschlossenen Grundstück aus einer privaten Wasserversorgungsanlage stammende Abwässer in die Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet oder werden zulässigerweise Abwässer aus anderen Grundstücken mit eingeleitet, so hat der Grundstückseigentümer auf seinen Kosten nach näherer Anweisung des Verbandes zur Messung der auf das Grundstück gelangenden Wassermengen aus der privaten Wasserversorgungsanlage oder aus den anderen Grundstücken geeichte Wasserzähler einbauen, unterhalten auswechseln bzw. erneuern zu lassen. Wegen des Einbaues, der sicheren Unterbringung usw. gelten sinngemäß die Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser. Nr. 9/2015 (3) Die Abwassereinleiter haften dem Verband für alle Schäden infolge unsachgemäßer oder den Bestimmungen dieser Satzung zuwiderlaufenden Benutzungen oder Verwendungen der Abwasserbeseitigungsanlage sowie bei Verstößen gegen die Meldepflicht. Bei den durch mangelhaften Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage verursachten Schäden haften die Anschlussnehmer. Diese haben den Verband auch von den Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die diese wegen damit zusammenhängender Schäden gegenüber dem Verband geltend machen. (4) Die durch diese Satzung gegebenen Rechte der Grundstückseigentümer und Abwassereinleiter des gleichen Grundstückes können nur gemeinsam gegenüber dem Verband geltend gemacht werden. (5) Bei allen gegenüber dem Verband bestehenden Verpflichtungen haften die jeweils Verpflichteten eines Grundstückes als Gesamtschuldner, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt ist. III. Fäkalschlamm- und Abwasseranlagen (Dezentrale öffentliche Abwasserbeseitigung) § 12 Benutzungsrecht, Ausnahmen (1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet des Verbandes liegenden Grundstücks ist berechtigt, von dem Verband die Abnahme des auf seinem Grundstück angefallenen Fäkalschlammes und Abwassers zu verlangen, wenn ein Einleiten in eine betriebsfertige Straßenleitung nicht möglich ist. (2) Von der öffentlichen Fäkalschlamm- und Abwasserabfuhr befreit sind: - Grundstücke, die der Verband nach wasserrechtlichen Vorschriften von der Abwasserbeseitigungspflicht freigestellt hat. - die landwirtschaftlichen Betriebe für das durch Viehhaltung anfallende Abwasser, das im Rahmen ordnungsgemäßer Düngung nach guter fachlicher Praxis auf landbauliche Böden ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit und im Einklang mit den wasserrechtlichen, abfallrechtlichen und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen aufgebracht werden kann. Für die öffentliche Fäkalschlamm- und Abwasserabfuhr gelten die Beschränkungen des § 9 dieser Satzung entsprechend. § 13 Abfuhr (1) Die Abfuhr des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen und des Abwassers aus Gruben erfolgt nach Bedarf. Auf anderen rechtlichen Grundlagen beruhende weitergehende Verpflichtungen bleiben unberührt. (2) Der Grundstückseigentümer hat die Entschlammung seiner Kleinkläranlage unter Berücksichtigung der Herstellerhinweise und der DIN 4261 rechtzeitig mindestens 1 Woche vorher bei dem vom Verband beauftragten Entsorgungsunternehmen zu beantragen; die Entleerung seiner Abwassergrube spätestens dann, wenn diese bis auf 50 cm unter Zulauf aufgefüllt ist. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. (3) Auch ohne vorherigen Antrag und außerhalb des Abfuhrplanes kann der Verband die Kleinkläranlagen oder Abwassergruben entschlammen bzw. entleeren, wenn besondere Umstände dieses erfordern oder die Voraussetzungen für die Entleerung vorliegen und ein Antrag auf Entschlammung bzw. Entleerung unterbleibt. (4) Zum Abfuhrtermin hat der Grundstückseigentümer die Kleinkläranlage oder die Abwassergrube freizulegen und die Zufahrt zu gewährleisten. (5) Die Kleinkläranlage oder Abwassergrube ist nach Entschlammung bzw. Entleerung unter Beachtung der Betriebsanweisung, der DINVorschriften oder der wasserrechtlichen Erlaubnis wieder in Betrieb zu nehmen. (6) Der Fäkalschlamm oder das Abwasser ist dem Verband zu überlassen (Benutzerzwang). Sie gehen mit der Übernahme in das Eigentum des Verbandes über. Der Verband ist nicht verpflichtet, darin nach verlorenen Gegenständen zu suchen oder suchen zu lassen. Werden Wertgegenstände gefunden, sind sie als Fundsache zu behandeln. Nr. 9/2015 - 15 - IV. Grundstücksanschlussleitungen und Grundstücksentwässerungsanlagen § 14 Grundstücksanschlussleitungen (1) Jedes Grundstück soll unterirdisch und in der Regel unmittelbar durch nur je eine Grundstücksanschlussleitung für Schmutz- und Niederschlagswasser oder eine gemeinsame Anschlussleitung (in Gebieten mit Mischsystem) Verbindung mit der Sammelleitung haben und nicht über andere Grundstücke entwässert werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Verbandes. (2) Im Zuge der abwassertechnischen Erschließung der bebauten Ortslagen und der Neubaugebiete werden die Grundstücksanschlussleitungen, vom Straßenkanal bis etwa 1 m hinter die Grundstücksgrenze, durch den Verband oder einem von dieser beauftragten Unternehmen nach DIN 4033 hergestellt. (3) Der Verband bestimmt nach Anhörung des Grundstückseigentümers die Stelle für den Eintritt der Grundstücksanschlussleitung in das Grundstück sowie · Art und Lage des Anschlusses, · Führung, lichte Weite und Gefälle der Grundstücksanschlussleitung, Anbindung und Sohlenhöhe des Anschlusses an die öffentliche Sammelleitung, · Materialart, · Art und Lage des privaten Kontrollschachtes bzw. der erforderlichen Reinigungsöffnung nach DIN 1986 entsprechend der Verhältnisse des einzelnen Grundstückes. Die Grundstücksanschlussleitung mit Reinigungsöffnung kann bereits auch auf unbebauten anschließbaren Grundstücken verlegt werden. Die Grundstückseigentümer haben dies zu dulden. (4) Der Verband ist Eigentümer der Grundstücksanschlussleitungen, die von der Sammelleitung bis zur Grundstücksgrenze geht. Er lässt diese bis zum Kontrollschacht herstellen, erneuern, ändern, unterhalten und ggf. beseitigen. § 15 Grundstücksentwässerungsanlagen (1) Der Grundstückseigentümer hat die Grundstücksentwässerungsanlage auf seine Kosten herzustellen, zu unterhalten und nach Bedarf zu reinigen, insoweit sie nicht im Falle der Errichtung und des Betriebes von Sonderentwässerungsverfahren zur zentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage gehören. Grundstücksentwässerungsanlagen sind nach den hierfür jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik herzustellen und zu betreiben (vergleiche insbesondere DIN 1986). Auf Verlangen des Verbandes ist ein Dichtigkeitsnachweis bzw. eine Dichtigkeitsprüfung, insbesondere bei vermuteter Undichtigkeit, durch den Grundstückseigentümer vorzulegen. Für jede Grundstücksanschlussleitung ist im Regelfall ein Kontrollschacht auf dem zu entwässernden Grundstück herzustellen. (2) Die in Abs. 1 genannten Arbeiten sind von zugelassenen Bauunternehmen oder Installateuren durchzuführen. Werden die Arbeiten von anderen Unternehmen oder von dem Anschlussnehmer selbst ausgeführt, so ist die fachgerechte Ausführung der Arbeiten durch einen Fachfirma oder den TÜV zu bescheinigen. Die Grundstücksentwässerungsanlage darf erst nach der fachlichen Abnahme in Betrieb genommen werden. (3) Bestehende Grundstücksentwässerungsanlagen sind vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten zu ändern, wenn Menge und Art des Abwassers dies notwendig machen. Der Grundstückseigentümer ist auch zur Anpassung verpflichtet, wenn Änderungen der öffentlichen Abwasseranlage das erforderlich machen. (4) Wird eine Grundstücksentwässerungsanlage ganz oder teilweise - auch vorübergehend - außer Betrieb gesetzt, so kann der Verband den Anschlusskanal verschließen oder beseitigen. Die Kosten trägt der Grundstückseigentümer. Amtlicher Teil § 16 Kleinkläranlagen und Abscheider (1) Anlagen für die Vorbehandlung und Speicherung von Abwasser nach § 4 dieser Satzung sind nach den Erfordernissen des Einzelfalles auszugestalten und zu betreiben. (2) Sind Grundstücke an Sammelleitungen angeschlossen, bevor eine zentrale oder gemeinschaftliche Abwasserreinigung in einer Anlage des Verbandes erfolgt, so haben die Grundstückseigentümer Mehrkammerausfaulgruben bzw. Mehrkammerabsetzgruben als Bestandteil der Grundstücksentwässerungsanlagen zu errichten und zu betreiben. Sie sind nach den jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik und zu betreiben (vergleiche insbesondere DIN 4261, Teil 1) und außer Betrieb zu setzen, sobald eine Abwasserreinigung durch eine zentrale öffentliche Anlage des Verbandes möglich ist. Der Verband macht diesen Zeitpunkt öffentlich bekannt. Dabei ist eine angemessene Frist zur Stilllegung zu setzen. Stillgelegte Gruben sind zu entleeren, zu desinfizieren und zu beseitigen oder mit gesundem Boden zu verfüllen. Der Umbau zum Speichern für Niederschlagswasser kann vom Verband zugelassen werden. (3) § 16, Absatz 2 gilt entsprechend, wenn Grundstücke nicht an Sammelleitungen angeschlossen sind und keine Abwassergrube nach § 7 besteht oder gebaut werden muss (Direktanschluss an Vorfluter, Versickerung). (4) Auf Grundstücken, auf denen Fette, Leichtflüssigkeiten wie Benzin oder Benzol sowie Öle oder Ölrückstände in das Abwasser gelangen können, sind Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser (Abscheider mit dazugehörenden Schlammfängen) nach den hierfür jeweils in Betracht kommenden Regeln der Technik zu betreiben, zu unterhalten und bei Bedarf zu erneuern. Die Abscheider mit den dazugehörenden Schlammfängen sind vom Grundstückseigentümer in regelmäßigen Zeitabständen, darüber hinaus bei besonderem Bedarf zu entleeren und zu reinigen. Für die Beseitigung der anfallenden Stoffe gelten die Vorschriften über die Abfallbeseitigung. Der Anschlussnehmer hat der zuständigen Behörde und dem Verband unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn Abscheideanlagen nicht mehr benötigt oder zum Zwecke der Erneuerung und Unterhaltung vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen. Der Grundstückseigentümer und die in Frage kommenden Abwassereinleiter sind für jeden Schaden haftbar, der durch einen verabsäumte Entleerung oder Reinigung des Abscheiders entsteht. Anlagen mit unzulänglicher Vorbehandlungsleistung sind unverzüglich zu ändern. (5) Zerkleinerungsgeräte für Küchenabfälle, Müll, Papier und dgl. dürfen nicht an den Grundstücksentwässerungsanlagen angeschlossen werden. § 17 Abwassergruben Der Grundstückseigentümer hat auf Grundstücken, die auf Dauer nicht an Sammelleitungen angeschlossen sind oder angeschlossen werden können, auf denen aber Abwasser anfällt und ein Betreiben einer Kläranlage nicht möglich ist, ausreichend bemessene abflusslose Abwassergruben als Grundstücksentwässerungsanlagen zu errichten und zu betreiben. Das in landwirtschaftlichen Betrieben durch Viehhaltung anfallende Abwasser ist getrennt vom häuslichen Abwasser zu sammeln. V. Verfahrens- und Bußgeldbestimmungen, Haftung § 18 Antrag auf Anschluss und Benutzung/ Entwässerungsgenehmigung (1) Abwässer, die unter die Abwasserherkunftsverordnung fallen, dürfen nur mit wasserrechtlicher Genehmigung in die Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet werden. Die Genehmigung ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Der Anschluss wird nur hergestellt, wenn die Genehmigung dem Verband zugänglich gemacht worden ist. Amtlicher Teil - 16 - (2) Soll sonstiges Wasser, das kein Abwasser ist, in die Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet werden, ist eine besondere Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Sie bedarf eines Antrages und kann widerruflich oder befristet ausgesprochen werden. (3) Den Anschluss des Grundstückes an die Abwasserbeseitigungsanlage, jede Änderung der Grundstücksentwässerungsleitung und des Kontrollschachtes, die Herstellung, Änderung, Erweiterung, Erneuerung und evtl. Beseitigung (Stilllegung) der Grundstücksentwässerungsanlage einschließlich der Gruben, den jeweiligen Anschluss von Gebäuden auf dem Grundstück sowie die Benutzung der Abwasserbeseitigungsanlage hat der Grundstückseigentümer bei dem Verband in Form des Entwässerungsantrages anzuzeigen. (4) Der Antrag ist so rechtzeitig zu stellen, dass über ihn vor Inbetriebnahme der Grundstücksentwässerungsanlage entschieden werden kann. (5) Soweit der Verband die zuständige Behörde ist, ist der Antrag bei ihm in 2-facher Ausfertigung gemäß Formblatt nach Anlage 2 dieser Satzung einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen: a) Erläuterungsbericht mit einer Beschreibung des Vorhabens und seine Nutzung, b) einen Beschreibung des gewerblichen Betriebes, dessen Abwasser eingeleitet werden soll, nach Art und Umfang der Produktion und der Anzahl der Beschäftigten sowie des voraussichtlich anfallenden Abwassers nach Menge und Beschaffenheit, c) Angaben bei einer Grundstücksentwässerungsanlage mit betrieblichen Abwasserbehandlungsanlagen über: - Menge und Beschaffenheit des Abwassers, - Funktionsbeschreibung der betrieblichen Abwasserbehandlungsanlage, - Behandlung und Verbleib von anfallenden Rückständen (z. B. Schlamm), - Anfallstelle des Abwassers im Betrieb. d) Ein mit Nordpfeil versehener Lageplan des anzuschließenden Grundstückes im Maßstab nicht kleiner als 1:500 mit folgenden Angaben: - Straße und Hausnummer - Gebäude und befestigte Flächen - Grundstücks- und Eigentumsgrenzen - Lage der vorhandenen und geplanten Grundstücksentwässerungsleitungen einschließlich Kontrollschächte - Lage der Drainagestränge und Sammelgruben - Gewässer, soweit vorhanden oder geplant - in der Nähe der Grundstücksentwässerungsleitungen vorhandener Baumbestand. e) Ein Schnittplan im Maßstab 1 : 100 durch die Fall- und Entlüftungsrohre des Gebäudes mit den Entwässerungsobjekten. Ein Längsschnitt durch die Grundstücksentwässerungsleitung und durch die Kontrollschächte mit Angabe der Höhenmaße des Grundstückes und der Sohlhöhe im Verhältnis zur Straße bezogen auf HN. f) Grundrisse des Kellers und der Geschosse im Maßstab 1 : 100, soweit dies zur Klarstellung der Grundstücksentwässerungsanlagen erforderlich ist. Die Grundrisse müssen insbesondere die Bestimmungen der einzelnen Räume und sämtliche in Frage kommenden Einläufe sowie die Ableitung unter Angabe der lichten Weiten und des Materials, ferner die Entlüftung der Leitungen und die Lage etwaiger Reinigungsöffnungen, Schächte, Abscheider, Absperrvorrichtungen, Rückstauverschlüsse oder Hebeanlagen erkennen lassen. g) Leitungen für Abwässer sind nach DIN 1986 wie folgt darzustellen: · Schmutzwasser - durchgezogene Linie · Niederschlagswasser - gestrichelte Linie · Mischwasser - strichpunktierte Linie · Druckleitungen - durchgezogene Linie mit DS (Schmutzwasser) gekennzeichnet · Druckleitung - gestrichelte Linie mit DR (Regen- bzw. Niederschlags wasser). Nr. 9/2015 Folgende Farben sind dabei zu verwenden: · für vorhandene Anlagen schwarz · für neue Anlagen rot · für abzubrechende Anlagen gelb Die für die Prüfungsvermerke bestimmte grüne Farbe darf nicht verwendet werden. Sämtliche Antragsunterlagen sind vom Anschlussnehmer, Planverfasser und vom mit der Ausführung Beauftragten zu unterschreiben. (5) Bei bereits auf dem Grundstück vorhandenen Betrieben kann der Verband Ergänzungen zu den Antragsunterlagen und Sonderzeichnungen, Abwasseruntersuchungsergebnisse und andere Nachweise verlangen oder einen Nachprüfung durch Sachverständige fordern, wenn er dies aus sachlichen Gründen für notwendig hält. Die einzureichenden Antragsunterlagen sind vom Grundstückseigentümer zu unterschreiben. (7) Bei baugenehmigungspflichtigen Bauten ist der Antrag gemeinsam mit dem Bauantrag einzureichen. (8) Die Genehmigung erfolgt unbeschadet der Rechte Dritter auf der Grundlage bundes- oder landesgesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der wasserrechtlichen Vorschriften. (9) Die Genehmigung soll vorschreiben, bis wann spätestens die genehmigten Anlagen betriebsfähig gestellt sein müssen. (10) Die erteilte Genehmigung erlischt in jedem Fall nach der Frist von zwei Jahren ab Zustellung der Genehmigung, wenn mit der Ausführung der Arbeiten noch nicht begonnen oder wenn eine begonnene Ausführung nicht spätestens ein Jahr nach der ersten Einstellung der Arbeiten endgültig zu Ende geführt worden ist. (11) Ist das Grundstück bereits bebaut bzw. fallen Abwässer auf diesem Grundstück an, so kann der Verband bei Nichtstellung des Antrages durch den Grundstückseigentümer von sich aus das Grundstück selbst anschließen, die Benutzung der Abwasserbeseitigungsanlage anordnen und die nach dieser Satzung erforderlichen weiteren Auflagen erteilen; die Genehmigung zum Anschluss des Grundstückes und zur Benutzung der Abwasserbeseitigungsanlage gilt mit dieser Handlung des Verbandes als erteilt. (12) Die für die Herstellung, Erneuerung, Änderung und Beseitigung von Anschlüssen an die Abwasserbeseitigungsanlage geltenden bauordnungsrechtlichen, wasserrechtlichen und immissionsrechtlichen Bestimmungen werden durch diese Satzung nicht berührt. (13) Wenn Art, Menge, Verschmutzungsgrad oder Schlammanteil der Abwässer sich nachhaltig verändern, hat der Anschlussnehmer unaufgefordert bei der zuständigen Behörde die Angaben nach § 18 Abs. 5 Buchstabe b) und c) zu machen. (14) Ist eine andere Behörde als der Verband für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zuständig, so bestimmt diese, welche Unterlagen ihr vorzulegen sind. § 19 Auskünfte, Abnahme, Prüfung und Überwachung der Grundstücksentwässerungsanlagen, Zutrittsrecht (1) Die Fertigstellung der Grundstücksentwässerungsanlage sowie anderer genehmigungspflichtiger Arbeiten gemäß § 18. Abs. 3 an diesen Anlagen ist dem Verband durch den Grundstückseigentümer unverzüglich mitzuteilen, damit der Verband diese Arbeiten überprüfen kann. Die Prüfung der Grundstücksentwässerungsanlage ist lediglich eine Sicherheitsmaßnahme im Interesse der Abwasserbeseitigungsanlage und deren Abwassereinleiter. Sie befreit deshalb den mit der Ausführung beauftragten Unternehmer nicht von ihrer Verpflichtung gegenüber seinem Auftraggeber bzw. den Abwassereinleitern auf anderen Grundstücken zu vorschriftsmäßiger Ausführung der Arbeiten und löst auch keinerlei Ersatzansprüche gegenüber dem Verband aus. Der Verband ist berechtigt, die Grundstücksentwässerungsanlagen nach vorheriger Ankündigung zu überprüfen. Den damit beauftragten Personen ist zu allen Teilen der Grundstücksentwässerungsanlagen Zutritt zu gewähren. Sie dürfen Wohnungen nur mit Einwilligung der Berechtigten, Betriebs- und Geschäftsräume ohne Einwilligung nur in den Zeiten betreten, in denen sie normalerweise für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung offen stehen. Nr. 9/2015 - 17 - Grundstückseigentümer und Besitzer sind verpflichtet, die Ermittlungen und Überprüfungen nach den Sätzen 1 und 2 zu dulden und dabei Hilfe zu leisten. Sie haben den zur Prüfung des Abwassers notwendigen Einblick in die Betriebsvorgänge zu gewährleisten und die sonst erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (2) Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, hat sie der Grundstückseigentümer unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen. (3) Der Verband kann vom Grundstückseigentümer oder Besitzer jederzeit Auskünfte und Erklärungen über alle mit der Abwasserbeseitigung ihrer Grundstücke zusammenhängenden Fragen, insbesondere zu Art und Umfang des Abwassers und seiner Entstehung, verlangen. (4) Jeder Grundstückseigentümer und jeder Abwassereinleiter ist verpflichtet, ihm bekannt werdende Störungen und Schäden an der Grundstücksentwässerungsanlage, der Grundstücksentwässerungsleitung und der zu seinem Grundstück führenden Grundstücksanschlussleitung unverzüglich dem Verband zu melden. (5) Wem bekannt wird, dass gefährliche oder schädliche Stoffe in die Sammelleitung gelangen oder gelangt sind, hat dem Verband unverzüglich zu benachrichtigen. (6) Der Anschlussnehmer hat dem Verband mitzuteilen, wenn - die Grundstücksentwässerungsleitung hergestellt, verschlossen, beseitigt, erneuert oder verändert werden muss, - die Voraussetzungen für den Anschlusszwang entfallen. Die Inhaber von Gewerbe- und Industriebetrieben haben dem Verband mitzuteilen, wenn - erstmalig vom Betriebsgrundstück Abwässer in die Sammelleitung eingeleitet werden, oder - wenn Änderungen in der Beschaffenheit der Menge und dem zeitlichen Anfall des Abwassers eintreten (7) Den Beauftragten des Verbandes ist zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung jederzeit ungehindert Zutritt zu allen Anlageteilen auf dem angeschlossenen Grundstück zu gestatten. Die Reinigungsöffnungen, Mess- und Kontrollschächte sowie Rückstauverschlüsse müssen jederzeit zugänglich sein. Den Beauftragten sind auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Auskünfte zu erteilen. (8) Die Beauftragten haben sich durch einen vom Verband ausgestellten Ausweis auszuweisen. (9) Auf Verlangen des Verbandes hat der Anschlussnehmer einen für die Abwassereinleitung Verantwortlichen sowie einen Stellvertreter schriftlich zu benennen. Ein Wechsel dieser Person ist schriftlich anzuzeigen. (10) Fällt auf einem Grundstück, das an die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossenen ist, Abwasser an, das anderweitig entsorgt werden muss, kann der Verband den Nachweis verlangen, dass dieses Abwasser nach Menge und Beschaffenheit nicht der Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt wird. Der Anschlussnehmer hat die ordnungsgemäße Entsorgung nachzuweisen. Das gleiche gilt für die bei der Abwasserbehandlung anfallenden Reststoffe. (11) Der Verband ist jederzeit berechtigt, die Abwässer in den Grundstücksentwässerungsanlagen zu untersuchen und zu diesem Zweck Proben zu entnehmen. Die Kosten der Untersuchung trägt der Anschlussnehmer dann, wenn bei der Untersuchung des Abwassers Verstöße gegen die Einleitungsbedingungen festgestellt worden sind. (12) Der Anschlussnehmer, der nicht nur häusliches Abwasser einleitet, hat auf und nach Angaben des Verbandes auf eigene Kosten Probenahmestellen (z.B. Schächte) erstellen zu lassen und zu unterhalten. Der Verband kann auch den Einbau einer Abwassermengenmesseinrichtung, automatischer Probeentnahmegeräte und automatischer Messgeräte zur Ermittlung der Abwasserbeschaffenheit, z. B. des PH-Wertes, mit Aufzeichnung der Messwerte fordern. Wird von einem Grundstück nichthäusliches und häusliches Abwasser eingeleitet, sind auf Verlangen so viele Abwassermengenmesseinrichtungen einzubauen, wie zur Bestimmung der Mengen nichthäuslichen Abwassers erforderlich sind. Die Mess-, Registrier- und Probeentnahmeeinrichtungen sind jederzeit in funktionsfähigem Zustand zu halten. Amtlicher Teil Die erforderlichen Wartungs- und Betriebstagebücher, Diagrammstreifen und sonstigen Messaufzeichnungen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren und nach Aufforderung vorzulegen. (13) Der Verband bestimmt die Stellen für die Entnahme von Abwasserproben, die Anzahl der Proben, die Entnahmehäufigkeit und die zu messenden Parameter. § 20 Um- und Abmeldungen (1) Wechselt das Eigentum, haben dies die bisherigen Eigentümer dem Verband innerhalb von zwei Wochen nach Änderung schriftlich mitzuteilen. Dazu sind auch die neuen Eigentümer verpflichtet. (2) Der Grundstückseigentümer hat den Abbruch eines angeschlossenen Gebäudes oder eine Veränderung, die den Anschlusskanal betrifft, dem Verband einen Monat vorher mitzuteilen. Der Verband ist berechtigt, die Kosten für das Verschließen, Beseitigen oder Sichern eines Anschlusskanals vom Grundstückseigentümer zu fordern. § 21 Haftung (1) Für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung oder satzungswidriges Handeln entstehen, haftet der Verursacher. Dies gilt insbesondere, wenn entgegen dieser Satzung schädliche Abwässer oder sonstige Stoffe in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet werden. (2) Wer Anlagen zur Abwasserbeseitigung betritt oder Eingriffe an ihnen vornimmt, haftet für dabei entstehende Schäden. (3) Der Grundstückseigentümer haftet außerdem für alle Schäden und Nachteile, die dem Verband durch den mangelhaften Zustand der Grundstücksentwässerungsanlage, ihr vorschriftswidriges Benutzen und ihr nicht sachgemäßes Bedienen entstehen. (4) Wird der Verband zur Haftung herangezogen, so behält er sich den Rückgriff auf den Verursacher vor. (5) Mehrere Verursacher haften als Gesamtschuldner. (6) Bei Überschwemmungsschäden als Folgen von · Rückstau in der öffentlichen Abwasseranlage, z.B. bei Hochwasser, Wolkenbrüchen, Schneeschmelze und Frostschäden; · Betriebsstörungen, z.B. Ausfall eines Pumpwerkes; · Behinderungen des Abwasserabflusses, z.B. bei Kanalbruch oder bei Verstopfung; · zeitweiligen Stilllegungen der öffentlichen Abwasseranlage, z. B. bei Reinigungsarbeiten im Straßenkanal oder Ausführungen von Anschlussarbeiten, hat der Grundstückseigentümer sein Grundstück und sein Gebäude selbst zu schützen. Einen Anspruch auf Schadenersatz hat er nur, soweit die eingetretenen Schäden vom Verband schuldhaft verursacht worden sind. Anderenfalls hat der Grundstückseigentümer den Verband von allen Ersatzansprüchen freizustellen, die andere deswegen bei ihm geltend machen. (6) Wenn bei dezentralen Abwasserbeseitigungsanlagen trotz erfolgter Anmeldung zur Entleerung oder Entschlammung infolge höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen oder betriebsnotwendiger anderer Arbeiten die Entleerung oder Entschlammung erst verspätet durchgeführt werden kann oder eingeschränkt bzw. unterbrochen werden muss, hat der Grundstückseigentümer keinen Anspruch auf Schadenersatz. § 22 Zwangsmittel/Ordnungswidrigkeiten (1) Für den Fall, dass die Vorschriften dieser Satzung nicht befolgt werden oder gegen sie verstoßen wird, kann nach § 54 und § 56 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG-LSA) vom 16.11.2000 in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt v. 23.06.1994 (GVBl. S.710) ein Zwangsgeld bis zu 50.000,00 DM angedroht und festgesetzt werden. Dieses Zwangsmittel kann wiederholt werden, bis die festgestellten Mängel beseitigt sind. (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 6 Abs. 7 der GO-LSA handelt wer entgegen: Amtlicher Teil - 18 - a) § 4 Abs. 4 in den nach dem Trennverfahren entwässernden Gebieten Schmutzund Niederschlagswasser nicht dem jeweils dafür bestimmten Kanälen zuführt, b) § 6 Abs. 1 im Rahmen der Benutzungspflicht nicht sämtliches Schmutzwasser, welches auf dem Grundstück anfällt nach Maßgabe dieser Satzung der öffentlichen Abwasseranlage zuleitet, c) § 9 Abs. 2 Abwässer oder Stoffe in die Abwasseranlage einleitet, die von der Einleitung ausgeschlossen sind oder bei deren Einleitung festgesetzte Grenzwerte überschritten werden, d) § 10 Abs. 1 die Inanspruchnahme seines Grundstücks entgegen der Verpflichtung in dieser Bestimmung vereitelt oder unmöglich werden lässt, e) § 14 Abs. 2 den Anschlusskanal nicht von dem Verband oder von einem von dieser beauftragten Unternehmen herstellen, erneuern, verändern oder unterhalten lässt, f) § 15 Abs. 1 dem Verband auf Verlangen ein Dichtigkeitsnachweis bzw. eine Dichtigkeitsprüfung nicht vorlegt bzw. nicht vorlegen kann g) § 19 Abs. 3 dem Verband nicht alle zum Vollzug dieser Satzung erforderlichen Auskünfte erteilt. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.556,46 EUR geahndet werden. (4) Die zu erzwingende Handlung kann nach vorheriger Androhung im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Pflichtigen durchgesetzt werden. (5) Das Zwangsgeld und die Kosten der Ersatzvornahme werden im Verwaltungszwangsverfahren im Auftrage des Verbandes eingezogen. § 23 Beiträge, Gebühren und Erstattungsbeiträge Nr. 9/2015 (7) Bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung und erfolgloser oder nur teilweise erfolgreicher rechtmäßiger Vollstreckung in das bewegliche Vermögen, ist der AZV berechtigt, die Abwasserentsorgung zwei Wochen nach Androhung einzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Anschlussnehmer darlegt, dass die Folgen der Einstellung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen und hinreichende Aussicht besteht, dass der Anschlussnehmer seinen zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Einstellung rückständigen Zahlungsverpflichtungen in den kommenden drei Monaten vollständig nachkommt. Sofern ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Anschlussnehmers eröffnet wurde und eine Vollstreckung aufgrund dessen ausgeschlossen ist oder die bereits kurz zuvor vollstreckten Beträge aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter ausgekehrt werden müssen, steht dies einer (teilweise) erfolglosen Vollstreckung gleich. Sofern Name oder Anschrift des Anschlussnehmers nicht bekannt sind, ist die vorhergehende Androhung und Vollstreckung entbehrlich. (8) Der AZV hat die Entsorgung unverzüglich wieder aufzunehmen, sobald die Gründe für ihre Einstellung entfallen sind und der Anschlussnehmer die Kosten der Einstellung und Wiederaufnahme der Entsorgung ersetzt hat. § 24 Übergangsregelungen Die vor Inkrafttreten dieser Satzung eingeleiteten Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieser Satzung weitergeführt. § 25 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die vormalige Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbands Queis/Dölbau vom 11.09.2001 und die 1. - 4. Änderungssatzungen zur Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserzweckverbands Queis/Dölbau vom 05.05.2010, 13.10.2010, 19.06.2012, und 17.12.2012 außer Kraft. (1) Für die Anschaffung, Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der öffentlichen zentralen Abwasserbeseitigungsanlagen werden Beiträge und für die Benutzung der zentralen und dezentralen öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen Gebühren nach gesonderten Rechtsvorschriften erhoben. (2) Der Beitrag ruht als öffentlich rechtliche Belastung auf dem Grundstück. Für die Herstellung von Hausanschlüssen können Erstattungsbeiträge gleichfalls nach gesonderten Rechtsvorschriften festgesetzt werden. Anlage 1 Grenzwerte, die am Übergangsschacht (Prüfschacht im Anschlusskanal) zur öffentlichen Abwasseranlage einzuhalten sind: Allgemeine Parameter Parameter GrenzwertUntersuchungsmethode Temperatur 35 ° C PH-Wert 6,5-9,0 absetzbare Stoffe 2,5 ml/l CSB/BSB 5 i.V.=2:1 CSB-Abbau nach 24 h mind. 75 % Stickstoff gesamt N 85 mg/l Phosphor gesamt P 15 mg/l Anorganische Stoffe, gelöst und ungelöst ( mg/l ) Antimon (SB): 1 Arsen (AS): 0,1 Barium (Ba) 3 DIN 38 404 - H 4 DIN 38 404 - H 5 DIN 38 409 - H 9 (Absetztet 0,25 statt 2 h) CSB: DIN 38 409 - H 41 BSB 5: DIN 38 409 - H 51 DIN 38 412 - L 25 DIN 38 409 - H 12 DIN 38 405 - D 11 - 4 DIN 38 406 - E 22 DIN 38 405 - D 18 DIN 38 406 - E 22 Nr. 9/2015 Parameter - 19 GrenzwertUntersuchungsmethode Blei (Pb) 1 Cadmium (Cd): 0,2 Chrom 6-wertig (Cr.6+): 0,2 Chrom, gesamt (Cr): 1 Cobalt (Co): 2 Kupfer (Cu): 1 Nickel (Ni): 1 Quecksilber (Hg): 0,05 Selen (Se)1 Silber (Ag): 2 Vanadium (V): 2 Zink (Zn): 2 Zinn (Sn): 2 Ammonium - (NH 4) und Ammoniak (NH 3)Stickstoff 80 Chlor, freisetzbar (Cl): 0,5 Cyanid, leicht freisetzbar (CN-): 1 Fluorid (F-): 50 Nitritstickstoff(NO2-N): 5 Sulfat (SO4): 400 Sulfid (SO3) : 2 organische Stoffe (mg/l) Kohlenwasserstoff, gesamt (mineralische Öle und Fette) schwerflüchtige lipophile Stoffe (z.B. emulgierte oder suspendierte biologisch abbaufähige Öle, Fette und dergleichen): adsorbierbare organische HalogenVerbindungen (AOX), berechnet als organisch gebundenes Chlor): - Einzelstoffe hiervon z. B. Tetrachlorethen (berechnet als Cl): Phenol-Verbindungen (berechnet als C 6H 5 OH): Amtlicher Teil DIN 38 406 - E 63 DIN 38 406 - E 19-3 DIN 38 405 - D 24 DIN 38 406 - E 22 DIN 38 406 - E 22 DIN 38 406 - E 22 DIN 38 406 - E 22 DIN 38 406 - E 12 - 3 AAS-Hydridverfahren DIN 38 406 - E 22 DIN 38 406 - E 22 DIN 38 406 - E 22 DIN 38 4406 - E 22 DIN 38 406 - E 5 DIN 38 408 - G 4-1 DIN 38 405 - D 13-2 DIN 38 405 - D 4-1 DIN 38 405 - D 10 DIN 38 405 - D 19 DIN 38 405 - D 26 20 DIN 38 409 - H 18 150 DIN 38 409 - H 17 1 DIN 38 409 - H 14 0,5 Gaschromatographie 100 DIN 38 409 - H 16-2 Das Abwasser darf keine Hemmung der Aktivität des Belebtschlammes des zugehörigen Klärwerkes bewirken. Hinsichtlich der anzuwendenden Untersuchungsmethode ist die vorstehend angegebene in ihrem jeweils aktuellen Stand zugrunde zu legen. Die Analysen und Messverfahren bestimmen sich nach der/den Verwaltungsvorschriften zu § 7 a WHG, jeweils samt Anlagen und in der jeweils gültigen Fassung. Anforderungen, die im Abwasserteilstrom und am Übergabeschacht (Prüfschacht im Anschlusskanal) zur öffentlichen Abwasseranlage einzuhalten sind: Alle Abwässer, die gefährliche Stoffe im Sinne des WHG enthalten und deren Einleitung wasserrechtlich genehmigungspflichtig ist, müssen vor ihrer Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage die Anforderungen nach der/den Verwaltungsvorschriften zu § 7 a WHG, jeweils samt Anlagen und in der jeweils geltenden Fassung, einhalten. Diese Anforderungen gelten als Anforderungen im Sinne dieser Satzung. Sofern durch gefährliche Stoffe in Abwässern Gefahren nach § 9 dieser Satzung auftreten können, legt der Verband im Einzelfall die notwendigen Anforderungen fest. Das Anforderungsniveau für wasserrechtlich nicht genehmigungspflichtige Einleitungen gefährlicher Stoffe in die öffentliche Abwasseranlage richtet sich im Einzelfall nach der/den Verwaltungsvorschriften zu § 7 a WHG; jeweils samt Anlagen und in der jeweils geltenden Fassung. Amtlicher Teil - 20 - Nr. 9/2015 Nr. 9/2015 - 21 - Amtlicher Teil Kartierung von Arten und Lebensräumen/Biotopen in der Einheitsgemeinde Stadt Landsberg Bekanntmachung Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach § 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes SachsenAnhalt (NatSchG LSA) zuständige Fachbehörde für Naturschutz beabsichtigt, die Kartierung und Bewertung von Arten, Biotopen und Lebensraumtypen durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung nachfolgender Aufgaben stehen: - Artikel 6 und 17 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/105/EG über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe, auch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege und über die Anerkennung von Vereinigungen - Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß §§ 1, 30-33, 37-39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21-23, 25, 28 NatSchG LSA. In der Einheitsgemeinde Stadt Landsberg werden im Rahmen landesweiter Untersuchungen in den Jahren 2015 bis 2020 Kartierungen und das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten, Pflanzenarten und Biotope/Lebensraumtypen sowie Untersuchungen zur Erstellung von Naturschutzfachplanungen durchgeführt. Aufgrund des behördlichen Auftrages sind das Betreten von Feld und Wald gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 des Feld- und Forstordnungsgesetzes (FFOG) und das Befahren von Feld- und Waldwegen zur Erfüllung der gestellten Aufgabe mit PKW gemäß § 4 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 FFOG zu gestatten. Den Beauftragten der Fachbehörde für Naturschutz (LAU) ist der Zutritt zu Grundstücken zum Zwecke von Erhebungen im Zusammenhang mit diesen Geländekontrollen auf der Grundlage der oben genannten Vorschriften in Verbindung mit § 30 NatSchG LSA und § 65 Abs. 3 BNatSchG zu gestatten. Es handelt sich dabei lediglich uni eine Erfassung des Ist-Zustandes der Natur, grundsätzlich im nicht eingezäunten Bereich; Veränderungen an den Grundstücken sind damit nicht verbunden. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke werden gebeten, diese Kartierungen zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschutzes wie Prüfungen, Vermessungen, die Entnahme von Pflanzenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts des § 30 NatSchG LSA zu dulden. „Landsberger Echo“ Das Amtsblatt der Stadt Landsberg (Sachsen-Anhalt) mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung erscheint zweimal monatlich und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenfrei verteilt. -Herausgeber: Stadtverwaltung Landsberg, Köthener Str. 2, 06188 Landsberg - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) 489 - 0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. IMPRESSUM - Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen: Der Bürgermeister der Stadt Landsberg, Herr Olaf Heinrich - Verantwortlich für Textbeiträge: sind die Verfasser. Amtsblatt-Redaktion: Stadt Landsberg, Bürgerservice, Tel. (034602) 24984, Fax: 24988, E-Mail: [email protected] - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10 vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Beitrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Leserbriefe und Fotos übernimmt der Herausgeber keine Gewähr. Des Weiteren behält sich die Redaktion vor, Manuskripte nicht sinnentstellend zu kürzen bzw. redaktionell zu bearbeiten. Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht. Nichtamtlicher Teil - 22 - Nr. 9/2015 Nr. 9/2015 - 23 - Nichtamtlicher Teil ■ Blutspendetermine Montag, den 01.06.2015 von 17:00 - 20:00 Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr Niemberg, An den Teichen Donnerstag, den 18.06.2015 von 17:30 - 20:30 Uhr im Gymnasium Landsberg, Bergstraße ■ Apothekennotdienste in Landsberg Niemberg, den 16.05.2015 Landsberg, den 17.05.2015 Peißen, den 21.05.2015 Landsberg, den 27.05.2015 ■ Büro Stadtsanierung Das Sanierungsbüro ist zu erreichen unter: Tel.: 034602 4004911; Fax: 034602 4004919 Markt 1, 06188 Landsberg Sprechzeiten: nach Vereinbarung Weltnichtrauchertag an der Sekundarschule „An der Doppelkapelle“ Landsberg am 29.05.2015 Unter dem Motto: „Lucky Luke raucht nicht mehr“ findet am 29.05.2015 an unserer Sekundarschule von 7.30 bis 13.30 Uhr ein Projekttag zum Welt-Nichtraucher-Tag statt. 1987 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) diesen Tag ins Leben gerufen, um auf die Gefahren des Rauchens aufmerksam zu machen und für ein rauchfreies Miteinander zu werben. Die Anzahl der jugendlichen Raucher hat sich seit 2001 in Deutschland fast halbiert. Aber noch immer greift mehr als jeder siebte Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren regelmäßig zur Zigarette. In unserer Sekundarschule wird deshalb am 29.05.2015 ein großer Projekttag stattfinden, der sich in unterschiedlicher Art und Weise mit dem Thema Rauchen/Nichtrauchen befasst. Der Koordinierungskreis Suchtprävention Saalekreis, die Schule selbst und die Fachstelle für Suchtprävention Saalekreis organisieren für und mit den Schülerinnen und Schülern und dem LehrerInnenkollegium eine kreative und interessante Auseinandersetzung mit dem Thema. Sportliche und künstlerische Angebote wie „Zigarettenpuzzle“, „Saftladen“, Info-Kiosk, ein Quizmaster, Street Basketball, ein Schnupperkurs „Chillen“, Gespräche über Nikotin und Alkohol in der Schwangerschaft, Zeitkino usw. werden unterschiedliche Blickrichtungen auf das Thema ermöglichen. In der „Werbeagentur“ werden die Schüler Sprüche gegen das Rauchen bzw. für das Nichtrauchen entwickeln und im Luftballonzimmer in einer festgelegten Zeit so viel Luftballons wie möglich aufblasen. Mehrere externe Akteure sind am Projekttag an der Schule, u. a. BKK Novitas, Suchtberatungsstellen, Offener Kanal Wettin, Schulsozialarbeiter anderer Schulen. Interessenten, die nähere Informationen zum Thema „Rauchen“ benötigen - zur Aufklärung oder zum Ausstieg aus der Sucht - können sich kostenfrei und anonym an die nachfolgenden Suchtberatungsstellen wenden: Kontext, Merseburg, Weiße Mauer 52, Fon: 03461 74020 Evangelische Stadtmission, Halle, Weidenplan 3-5, Fon: 0345 2178138 AWO Halle-Merseburg, Halle, Trakehner Straße 2 und Querfurt, Kirchplan 1, Fon: 0345 8057066 Aktuelle Informationen erhalten Sie auch durch die: Fachstelle für Suchtprävention Saalekreis, Sixtistraße 16a, 06217 Merseburg. Fon: 03461 259206 Wir laden Angehörige unserer Schüler und interessierte Bürger herzlich ein, uns an 29.05.15 zu besuchen. Burgstätten-Apotheke, Alte Zollstraße 3 Sonnen-Apotheke, Merseburger Str. 1 Apotheke im Halle-Center, Saarbrücker Str. 1 Aurora-Apotheke, Leipziger Str. 4 Ansprechpartner Sanierungsträger: Herr Neßlage BauBeCon Sanierungsträger GmbH Anne-Conway-Straße 1, 28359 Bremen Telefon: 0421 32901-25, Fax: 0421 3290111 Bauberatung: Frau Sparfeld Gloria Sparfeld Architekten & Ingenieure Halberstädter Straße 12, 06112 Halle Telefon: 0345 3880965; Fax: 0345 3880966 Familiennachmittag in der Sonderausstellung Büchervitrine in der Sonderausstellung „Die Tierwelt im Kinderbuch“ (Foto: Gunter George) Am Sonntag, dem 17. Mai 2015, findet der 38. Internationale Museumstag statt. Er wurde 1977 vom Internationalen Museumsrat ins Leben gerufen und wird seit 1992 unter ein jährlich wechselndes Motto gestellt. In diesem Jahr lautet dieses Motto: „Museum. Gesellschaft. Zukunft“. Im Landsberger Museum „Bernhard Brühl“ startet, um 16 Uhr, ein Familiennachmittag rund um die aktuelle Sonderausstellung „Die Tierwelt im Kinderbuch“. Nach einer Führung durch die Ausstellung, mit wissenswerten Informationen über den Illustrator Heinz-Helge Schulze, die Entstehung von Buchillustrationen und über die gezeigten Tiere und deren Lebensweisen, dürfen sich die kleinen und großen Museumsbesucher an eigenen Illustrationen versuchen. Anregungen finden sich reichlich, denn neben detailreichen Zeichnungen von Tieren und deren Lebensräumen sowie bunt illustrierten Kinderbüchern, sind auch diverse Tierpräparate ausgestellt. Freunde des Origami sind eingeladen Tiere zu falten, die es auch in der Ausstellung zu entdecken gibt. Für die jüngsten Besucher gibt es dazu Ausmalbilder. Ein Büchertisch lädt zum Schmökern ein, in Kinderbüchern mit Illustrationen von Heinz-Helge Schulze. Der Eintritt ins Museum ist an diesem Tag frei. Inge Fricke, Museum Landsberg Nichtamtlicher Teil - 24 - Die Stadt- und Schulbibliothek Landsberg informiert Öffnungszeiten Montag u. Freitag, 10.00 Uhr – 14.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag, 9.00 Uhr – 18.00 Uhr Homepage www.bibliotheken-im-saalekreis.de Veranstaltungen 12.05.2015, 14.00 - 16.00 Uhr: Spiele-Nachmittag An die Spiele, fertig, los! Wir spielen gemeinsam Gesellschaftsspiele & Computer-Spiele & Konsolenspiele am 12. Mai 2015, von 14.00 bis 16.00 Uhr in deiner Bibliothek. Theaterfahrt 17.05.2015, 15.00 Uhr: „Ball im Savoy“ Eine Jazz-Operette in zwei Akten von Paul Abraham Abfahrt Bus:13.40 Uhr Altenheim TwsD Landsberg 13.55 Uhr Gütz Karten: Preis Busfahrt: 25,30 Euro Bestellung/Bezahlung: Altenheim – Tel. 809934 Bibliothek - Tel. 20638 Anmeldeschluss: 11.05.2015 Kaum aus den einjährigen Flitterwochen wieder zuhause, ist eine junge Ehefrau davon überzeugt, dass ihr Mann sie mit seiner ehemaligen Flamme, einer rassigen Tangotänzerin, betrügt. Was liegt näher als ihn glauben zu machen, dass sie ebenfalls ein Verhältnis hat. Die Gelegenheit hierzu bietet sich noch am selben Abend auf dem berühmten Ball im Savoy: Schnell ist ein – wenn auch völlig überforderter – potenzieller Liebhaber gefunden. Der Ehemann rast vor Eifersucht und vergisst darüber völlig, dass er eigentlich zu einem amourösen Souper verabredet war. Zusätzlich für Verwirrung sorgen ein türkischer Botschaftsattaché mit klugen Ratschlägen und Sinnsprüchen seines Großvaters sowie eine amerikanische Schlagerkomponistin, die sich als spanischer Dirigent ausgibt. Ob unser junges Paar seinen schiefhängenden Haussegen wieder gerade rücken kann, wird am Ende der frech-ironischen Operette »Ball im Savoy« mit der schmissigen Musik von Paul Abraham verraten, die ganz im Rhythmus der 1920er Jahre komponiert ist und zahlreiche Ohrwürmer enthält. Erstmals inszeniert an der Oper Halle der Musikkabarettist, Sänger und Schauspieler Tobias Bonn, der als »Toni Pfister« in der Musikkabarettgruppe »Geschwister Pfister« bekannt geworden ist und dessen große Leidenschaft der Operette gilt. (Quelle: http://buehnen-halle.de/produktionen/ball-im-savoy-2014-2015 vom 10.04.15) 27.05.2015, 15.00 Uhr: Landsberg-Lese Literaturgespräch in der Bibliothek: Neuerwerbungen der Bibliothek und Leseeindrücke zu Belletristik-Bestsellern bestimmen unser Literaturgespräch. Die Bücher: Altes Land von Dörte Hansen und Was wir nicht wussten von TaraShea Nesbit stehen im Mittelpunkt. Das „Polackenkind“ ist die fünfjährige Vera auf dem Hof im Alten Land, wohin sie 1945 aus Ostpreußen mit ihrer Mutter geflohen ist. Ihr Leben lang fühlt sie sich fremd in dem großen, kalten Bauernhaus und kann trotzdem nicht davon lassen. Bis sechzig Jahre später plötzlich ihre Nichte Anne vor der Tür steht. Sie ist mit ihrem kleinen Sohn aus Hamburg-Ottensen geflüchtet, wo ehrgeizige Vollwert-Eltern ihre Kinder wie Preispokale durch die Straßen tragen – und wo Annes Mann eine Andere liebt. Vera und Anne sind einander fremd und haben doch viel mehr gemeinsam, als sie ahnen. Mit scharfem Blick und trockenem Witz erzählt Dörte Hansen von zwei Einzelgängerinnen, die überraschend finden, was sie nie gesucht haben: eine Familie. (Quelle: http://www.randomhouse.de/ vom 10.04.15) Nr. 9/2015 Sie kommen von überall auf der Welt: Frauen, deren einzige Gemeinsamkeit darin besteht, dass ihre Männer an der Entwicklung der Atombombe beteiligt sind. In New Mexico erwartet sie ein improvisiertes Leben hinter Stacheldraht. Die absolute Geheimhaltung des »Manhattan Project« durchdringt alle Aspekte ihres Alltags: Namen werden geändert, Kontakte unterbrochen. Ihr Leben ist definiert durch die Dinge, die sie nicht sagen, die Briefe, die sie nicht schreiben, die Freiheiten, die sie sich nicht nehmen können. Und doch bildet sich auf dem verlassenen Schulgelände mitten im Nichts allmählich eine Gemeinschaft. Babys werden geboren, Freundschaften entstehen. Das Leben behauptet sich. Und die Frauen wachsen zusammen, bis sie mit einer einzigen Stimme sprechen. (Quelle: http://www.dumont-buchverlag.de vom 10.04.2015) Wir laden Sie herzlich zur literarischen Kaffeetafel in der Bibliothek ein. Unsere Schulen (7) M. & A. Messerschmidt Die „Landsberger Spatzen“ Im Februar 1948 kam der junge Lehrer Erich Ballmann nach Gütz. Hier gründete er einen Chor mit Tanz- und Instrumentalgruppe (Blockflöte, Akkordeon). „Schrittweise bekamen wir Schifferklaviere von Betrieben für Auftritte. Als wir 3 Lieder spielen konnten, arbeiteten wir weitere Schüler ein. Der erste Auftritt erfolgte vor Eltern im Saal des Gasthofes Schulze in Petersdorf, danach folgten weitere in Landsberger Betrieben“ (G. Dänicke) Außerdem führte der Lehrer mit seinen Schülern auch Theaterstücke auf. Im Juli 1950 wurde Erich Ballmann als Schulleiter der neuen Zentralschule Landsberg (einschließlich der Grundschulen Gollma und Gütz, bis 1983 als Außenstellen weitergeführt) berufen und leitete die polytechnische Oberschule bis zu seinem Renteneintritt 1981. Mit den Erfahrungen aus Gütz gründete er 1951 eine „Pionier-Kulturgruppe“, aus der kurz darauf die „Landsberger Spatzen“ hervorgingen. Von Beginn an arbeitete Frau Ballmann aktiv mit. Unter ihrer Leitung und aktiver Mitarbeit engagierter Frauen und Schülerinnen wurde u. a. auch die Kleidung des Ensembles in Heimarbeit angefertigt (s. Abb. 2). Anfangs trat der Chor in Pionierkleidung (weiße(s) Bluse/Hemd, blauer Rock/Hose, blaues Halstuch) auf. Die Programme waren bunt gemischt - mit Chor, Instrumental-, Tanz- und Turngruppe. Nach vielen Auftritten in Landsberg, im Saalkreis und Bezirk Halle folgten Gastspiele in der DDR und in Film und Fernsehen. Unvergessen u.a. die emotionalen Soloauftritte von Gerhard Ebenhan mit dem georgischen Volkslied „Suliko“ und die Volkstänze „Hahn im Korbe“ und „Webertanz“. Erich Ballmann wurde für seine Arbeit als Direktor, Ensembleleiter und seine gesellschaftliche Arbeit in der Stadt vielfach ausgezeichnet und u.a. zum Oberstudienrat befördert. 1965 kam Rigobert Werner nach seinem Studium für Musik und Geschichte als Absolvent nach Landsberg und arbeitete von Beginn an bei den „Spatzen“ mit. Später übernahm er die Leitung der Kulturgruppe, trat auch als Solist in einem gemischten Chor (Schüler und Lehrer) und mit einer Instrumentalgruppe auf. Auf Wunsch seines Vorgängers blieb der Name „Landsberger Spatzen“ bestehen. Mit seiner Berufung als Schulleiter (1988-2007) nahmen die Aktivitäten aus Zeit- und Finanzproblemen bis zur Auflösung ab. Tanzgruppe Gütz 1949/50 Landsberger Spatzen, Chor um 1955 Nr. 9/2015 - 25 - Nichtamtlicher Teil Für seine Leistungen wurde Rigobert Werner u. a. zum Studienrat befördert und mit der Verdienstmedaille für künstlerisches Volkskunstschaffen ausgezeichnet. Landsberger Spatzen, Sportgruppe 1954 9. Musiksommer Gollma Liebe Leser des Landsberger Echos, am kommenden Sonntag, 10. Mai um 17 Uhr findet das Eröffnungskonzert zum 9. Musiksommer Gollma statt, zu dem ich Sie hiermit herzlich einladen möchte. Die Künstler, junge preisgekrönte Musiker aus Salzburg, überraschen uns mit Klaviertrios von Mozart und Mendelssohn-Bartholdy. Das Delta Piano Trio, wie sich das Ensembles nennt, musiziert in der Besetzung Gerard Spronk (Violine), Irene Enzlin (Cello) und Vera Kooper (Klavier). Alle drei Musiker stammen aus den Niederlanden, haben sich aber am Mozarteum in Salzburg kennen gelernt und das gemeinsame Kammermusikensemble dort gegründet. Seitdem konzertieren die drei weltweit und kommen zum ersten Mal nach Gollma. Für dieses und das kommende Konzert war es notwendig, einen Konzertflügel in die Kirche zu stellen, der vom Klavierhaus Michael Fiech aus Leipzig gesponsert wurde. Auch die Saalesparkasse hat sich an den Kosten für den Transport des Flügels beteiligt. So wurde es möglich, dass diese Konzerte in der Kirche stattfinden können. Herzlichen Dank dafür! Denn auch das eine Woche später folgende Konzert, am Sonntag, dem 17. Mai um 17 Uhr, benötigt den Flügel. Das Klavierkonzert, das mit dem Titel Liebesgeschichten überschrieben ist, wird von der jungen Stuttgarter Pianistin, Heloise Ph. Palmer gegeben. Sie ist dem hiesigen Konzertpublikum bereits bekannt. Zum Musiksommer 2011 war sie bereits mit einer Uraufführung in der Gollmaer Kirche und als künstlerische Fotografin zu erleben. Die Künstlerin ist in mehreren Kunstgattungen unterwegs, so z. B. auch in der Poesie. Ihren Gedichtband, den sie vor einem Jahr veröffentlichte, kann man käuflich erwerben. Ihre Konzerte sind eigens inszenierte und komponierte Kombinationen unterschiedlicher künstlerischer Ausdrucksweisen, die zu einer Gesamtaussage verknüpft sind. Insofern könnte man sie als Programmmusik überschreiben. H.P. geht eigene Wege in der Gestaltung ihrer Konzerte, die jedesmal ein besonderes Event werden und die Besucher in ihren Bann ziehen. Für dieses hat sie romantische Klavierwerke von Carl Loewe, Clara Wieck, Richard Wagner und John Palmer ausgesucht. Texte, Bilder und Lichteffekte komplettieren das musikalische Ereignis. Sie finden alle Informationen zu den Künstlern, den Terminen und das komplette Konzertangebot auf unser Website: www.musiksommer-gollma.de und auch bei Facebook. G. Webel Aktueller Stadtplan erhältlich Seit Dezember 2012 ist ein neuer Stadtplan für das Stadtgebiet Landsberg mit allen 11 Ortschaften und den aktuellen Straßennamen verfügbar. Das Kartenwerk im Maßstab 1:20.000 ist im Bürgerservice der Stadt Landsberg (Köthener Straße 28) zu einem Kaufpreis von 2,- Euro pro Exemplar erhältlich. Herzlichen Glückwunsch Landsberg am 01.05. Frau Helga Pingel am 01.05. Frau Helga Schlenker am 02.05. Herrn Rudi Salchow am 03.05. Herrn Eckhard Bräunel am 04.05. Frau Brigitte Laugwitz am 06.05. Herrn Hans Hinsche am 07.05. Herrn Hermann Kodera am 07.05. Herrn Heinz Schirrmeister am 07.05. Herrn Walter Voigt am 08.05. Herrn Joachim Schröder am 08.05. Frau Ingeburg Weigt am 09.05. Frau Ursela Queitzsch am 09.05. Frau Gudrun Siegert am 09.05. Herrn Hans-Günter Strauch am 10.05. Herrn Henry Bellmann am 10.05. Frua Martha Schubert am 11.05. Frau Brigitte Gebauer am 11.05. Herrn Rudi Jakob am 13.05. Herrn Manfred Klingler am 13.05. Herrn Dieter Mühlenberg am 13.05. Frau Ilse Sandow am 14.05. Herrn Horst Braune am 16.05. Herrn Manfred Körner am 17.05. Herrn Harald Bartlitz am 18.05. Herrn Gerhard Stephanski am 19.05. Frau Anneliese Anspach zum 79. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 88. Geburtstag Nichtamtlicher Teil am 19.05. Frau Elisabeth Bönisch am 19.05. Frau Erika Döbler am 22.05. Herrn Helmut Heitmann am 23.05. Frau Jutta Kuznik am 24.05. Frau Ingeburg Heiduschka am 25.05. Frau Elvira Große am 26.05. Frau Maria Hinz am 29.05. Herrn Ernst Hischke am 31.05. Frau Heidrun Schelmat OT Gollma am 01.05. Frau Melitta Reinisch am 01.05. Frau Doris Repke am 06.05. Frau Helga Schaaf am 07.05. Herrn Wolfgang Winkert am 08.05. Frau Freifrau Renate von Hadeln am 13.05. Frau Gisela Bielig am 13.05. Herrn Kurt Thäle am 14.05. Frau Christel Kitzing am 20.05. Herrn Werner Kühn am 22.05. Herrn Ulrich Knothe am 23.05. Herrn Günther Ebert am 30.05. Frau Edith Heinke OT Gütz am 03.05. Frau Walburg Behrendt am 03.05. Frau Ingeborg Friedrich am 03.05. Frau Dorothea Götze am 03.05. Frau Edith Hübner am 03.05. Herrn Johann Seidl am 05.05. Frau Gisela Goldstein am 06.05. Herrn Harry Barth am 07.05. Frau Marianne Schröter am 07.05. Frau Edeltraud Schwarz am 12.05. Herrn Dieter Baumgarten am 12.05. Herrn Walter Lommatzsch am 12.05. Frau Maritta Töpe am 14.05. Herrn Wolfgang Zimmer am 15.05. Frau Marianne Brinkmann am 15.05. Herrn Horst Koschinski am 16.05. Frau Ingrid Nitzschke am 16.05. Frau Käte Rath am 18.05. Herrn Kurt Köhler am 19.05. Herrn Wilfried Träger am 23.05. Frau Ingeburg Vandewe am 25.05. Frau Petra Klee am 26.05. Frau Helga Kegel am 28.05. Herrn Dieter Schmidt am 29.05. Herrn Helmut Röpke OT Reinsdorf am 02.05. Frau Rosemarie Bunk am 20.05. Frau Hannelore Jaculi am 20.05. Herrn Peter Willno - 26 zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 73. Geburtstag Das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern am 06.05.2015 die Eheleute Cornelia und Hans Malgut Für die kommenden Lebensjahre wünschen wir ihnen Gesundheit und Freude im Kreis der Familie. Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 29.05.2015 die Eheleute Gisela und Rolf Dietrich Wir wünschen ihnen alles Gute und viel Gesundheit. Nr. 9/2015 Die Ortsbürgermeistersprechstunde Das Büro des Ortsbürgermeisters Herrn Kliche ist jeden Dienstag von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Rathaus am Markt 1 besetzt. 10. Landsberger Kinderflohmarkt Wann? 30.05.2015, von 10.00 bis 12.30 Uhr Wo? Zum Kinderfest im Landsberger Felsenbad Wer? Alle können mitmachen, egal ob Groß oder Klein. Macht Platz in euren Schränken und bringt eure Spielsachen, Bücher, Kleidung etc. mit zum Flohmarkt. Ihr oder eure Eltern müsst nur die Anmeldung ausfüllen und diese in der „Kita Pusteblume“ in Landsberg abgeben. Falls ihr Fragen habt, könnt ihr gern die Elternvertreter oder die Kita (Tel.: 034602 20411) anrufen. Viel Erfolg & Spaß wünschen Die Elternvertreter der Kita Pusteblume Anmeldung Ja, ich nehme am Kinderflohmarkt am 30.05.2015 teil und möchte einen Stand aufbauen. Ich heiße ............................................................................... ............................................................................................. Bin ......... Jahre jung und wohne in ............................................................................................. ............................................................................................. Telefon: ................................................................................. Die Anmeldung ist bis zum 27.05.2015 ausgefüllt in der Kita Pusteblume abzugeben. Oder sendet diese per Post an: Kita Pusteblume „Kinderflohmarkt“ Leipziger Straße 11 06188 Landsberg Am Tag des Flohmarktes ist am Stand des Veranstalters eine Standgebühr von 1,50 EUR zu zahlen. Diese Einnahme wird für ein Projekt der Kita Pusteblume verwendet. Verkaufstische stehen zur Verfügung, solange der Vorrat reicht! Einverständniserklärung der Eltern Ich bin einverstanden, dass mein Kind am Kinderflohmarkt am 30.05.2015 teilnimmt. Es können keine Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Die Aufsichtspflicht obliegt ausschließlich den Erziehungsberechtigten! ............................................................................................ Datum, Unterschrift Nr. 9/2015 - 27 - Du liebe Henne legst du Eier, ich brauche sie zur Osterfeier Nichtamtlicher Teil Ein Ausflug nach Sachsen, der sich lohnte Dieses Motto sollte unseren Osterbasar begleiten. So besuchten uns Henne Berta und der Osterhase - lebensgroß natürlich - in unserer Kita „Pusteblume“. Ein lustiges Pärchen, welches allen ein Lächeln ins Gesicht zauberte. Jeder von Klitzeklein bis Riesengroß konnte voller Stolz und unbeschwert österliche Lieder und Gedichte vortragen. Wer Lust und Laune hatte, konnte mit seinem Kind in unseren Gruppenräumen basteln, sich anmalen lassen und kleine süße selbst gebastelte Ostergeschenke kaufen. Jedes Kind erfreute sich an den bunten Ostereiern. Natürlich von „Berta“ ausgeteilt und bemalt. Am 21.04.2015 packte uns Kinder der großen Gruppe aus dem „Gützer Wirbelwind“ mal wieder die Reiselust. Bei frühlingshaften Temperaturen und sonnigem Wetter sowie bester Laune machten wir einen Ausflug in den Tiergarten nach Delitzsch. Es gab dort viele Tiere - von „A“ wie Affe bis „Z“ wie Zebra - zu sehen. Am meisten staunten wir über einige Tierbabys, welche neu im Tiergarten sind. Wir beobachteten ein kleines Zebra, ein Minikänguruh, ein klitzekleines Meerschweinchen, ein Äffchen und 8 kleine Nutrias. Spaß hatten wir zudem auf verschiedenen Spielgeräten, auf denen wir uns austoben konnten und zwischendurch durften wir unsere Picknickrucksäcke plündern. Zum Abschluss gab es noch ein Eis. Danach fuhren wir nach einem erlebnisreichen Vormittag zurück in die Kita. Eine Fahrt in den Tiergarten Delitzsch ist immer eine Reise wert! Die Gützer Wirbelwinde Vielen Dank unserem Team für die lecker gebackenen Kuchen, die sehr begehrt waren. Der Förderverein zur Erhaltung der Gützer Kirche e. V. informiert Liebe Leser, am kommenden Sonnabend, dem 9. Mai 2015, findet in der Gützer Kirche „St. Anna und St. Katharina“ die Gedenkveranstaltung des Fördervereins Gützer Kirche e. V. anlässlich des 70. Jahrestages der Beendigung des 2. Weltkrieges und des 110. Geburtstages des ehemaligen Pfarrers der Gützer Kirche und Schriftstellers Karl Hüllweck statt. Beginn ist 13:00 Uhr, der Eintritt ist frei. Höhepunkte der Veranstaltung werden die Lesung von Gedichten von K. Hüllweck durch Frau Angelika Rössler, geb. Hüllweck, und die Aufführung seines Stückes „Das Ehrenmal“ von Schülern des Gymnasiums Landsberg mit musikalischer Unterstützung durch Schüler der Kreismusikschule sein. Ebenfalls im Monat Mai, am Sonntag, dem 31.05. um 15:00 Uhr, unterhält uns der Frauenchor Landsberg mit seinem Frühlingskonzert. Auch hier ist der Eintritt frei. Zu beiden Veranstaltungen laden wir Sie herzlich ein und hoffen auf rege Teilnahme. Und nun noch ein Blick voraus in den Monat Juni. Die diesjährige Familienausfahrt mit dem Rad startet am 07.06. um 09:00 Uhr an der Gützer Kirche und führt uns nach Prussendorf ins Landesgestüt und zum Bowling. Die Strecke ist auch für ungeübte Radler jedes Alters leicht zu bewältigen. Eine Anmeldung zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Wir hoffen auf gutes Wetter und zahlreiche Mitfahrer. Ab Mai ist die Gützer Kirche wieder regelmäßig geöffnet. Die Öffnungszeiten und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Fördervereins Gützer Kirche e. V. Um uns bei unseren weiteren Vorhaben, z. B. der Restaurierung des Taufsteins und Außenputz, voranzubringen haben Sie die Möglichkeit, uns durch Geldspenden zu unterstützen. Außerdem finden immer dienstags Arbeitseinsätze in der Gützer Kirche statt. Einen schönen Mai und angenehme Feiertage wünscht Ihnen der Förderverein Gützer Kirche. Nichtamtlicher Teil - 28 - Spendenkonten: Saalesparkasse Halle IBAN: DE81 8005 3762 0375 0113 50 BIC: NOLADE21HAL oder Volksbank Halle IBAN: DE10 8009 3784 0003 0492 21 BIC: GENODEF1HAL Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag Ende des Zweiten Weltkrieges und zu Ehren von Karl Hüllweck, anlässlich seines 110. Geburtstages Programmablauf am 9. Mai 2015 Ev. Dorfkirche Landsberg-Gütz Glocken, 13:00 Uhr Eröffnungsmusik Gedenkgottesdienst Predigt: Pfarrer Thomas Eichfeld Musik: Gerlind Ullrich, Halle und Mitwirkende Prosa und Musik Lesung: Angelika Rössler, geborene Hüllweck Musik: Johann Mantel, Gitarre, Schüler der Kreismusikschule „Carl Loewe“ Lagrima – Francisco Tarrega (1852 – 1909) „Krieg” - Die Treppe - Aus einem Zyklus “Die tote Stadt” Tears – Peter Autschbach (* 1961) “Schuld und Vergebung” - Schuld - Jahresspruch Omaggio a Sor – Leo Brouwer (*1939) “Hoffnung und Auferstehung” - Monolog eines bereiften Baumes - Schneeglocke allegro moderato – Mateo Carcassi (1792 – 1853) Theateraufführung mit musikalischer Begleitung “Das Ehrenmal” Eine dramatische Legende in neun Bildern von Karl Hüllweck, herausgegeben von Peter Godzik Ein kooperatives Schülerprojekt zwischen dem Gymnasium Landsberg und der Kreismusikschule des Saalekreises „Carl Loewe“, unter Mitwirkung der Familie Hüllweck Leitung. Konstanze Gey, Gyeong Hwa Ro Taubenflug (Kirchgarten) Nr. 9/2015 Zwei Pokalfinalspiele bilden den Saisonabschluss Wenn Sie diese Ausgabe in der Hand halten, ist die Handballsaison 2014/15 für den Landsberger HV so gut wie beendet. Lediglich zwei Pokalfinalrückspiele sind am kommenden Wochenende noch zu spielen. Am kommenden Samstag stehen sich im Kampf um den HVSALandespokal in Kühnau die gastgebende SG und die Landsberger Landesligahandballer gegenüber. Nachdem das Hinspiel (Spiel fand nach Redaktionsschluss statt), welches am 1. Mai in Landsberg gespielt wurde, fällt nun in der Bauhausstadt die endgültige Entscheidung über den Nachfolger des letztjährigen Landespokalsiegers SV Langenweddingen. Währenddessen Kühnau schon im letztjährigen Finale stand, ist es für den Landsberger HV eine Premiere. Noch nie stand eine Mannschaft des LHV in einem solchen Finale. Bleibt zu hoffen, dass die Landsberger mit einem Hinspielresultat, das ihnen noch alle Chancen offen hält, nach Dessau reisen können. Schon einen Tag später, am Sonntag, bestreiten die Landsberger Frauen als Pokalverteidiger des Spielbezirkes Süd ihr Rückspiel bei den Damen der Spielgemeinschaft Weißenfels/Großgrimma. Schon in den beiden vorausgegangenen Saisonpunktspielen ging es überaus knapp zu. So sollte auch dieses Finale völlig offen sein. Vielleicht gelingt es den LHV-Damen, ihren im vergangenen Jahr erkämpften Titel erfolgreich zu verteidigen. Mehr zu beiden Pokalfinalspielen lesen Sie dann in der kommenden Ausgabe. Mit diesen beiden Spielen wird die Spielsaison 2014/15 für den Landsberger HV abgeschlossen. Wie in jedem Jahr gehen alle Mannschaften nun in die verdiente Sommerpause, ehe Anfang September der Saisonauftakt für die neue Saison 2015/16 erfolgt. Rechtzeitig zum Beginn der neuen Spielserie und auch schon in der Vorbereitungsphase auf die neue Saison wird hier an dieser Stelle alles Aktuelle über die Mannschaften des Landsberger HV berichtet zu lesen sein. Zusätzlich steht Ihnen natürlich auch rund um die Uhr die Interpräsenz des Landsberger HV als Informationsquelle zur Verfügung. Sie erreichen den Verein unter: http://www.facebook.com/ landsbergerhv Erlebt mit mit seinen Mitspielern sein erstes Landespokalendspiel: Mathias Lange. Er war einer der Stützen seiner Mannschaft im Punktspiel bei der SG Kühnau, welches Anfang April knapp mit 20:22 in Kühnau verloren ging. Alle waren Sieger – Miniturnier beim Landsberger HV kannte keine Verlierer - Öffentliche Veranstaltung, Eintritt frei Um Spenden für die Restaurierung des barocken Taufsteins und der Außenfassade wird gebeten Am 12. April, um die Mittagszeit, war es so weit. Erstmals traten die Landsberger Handball-Minis ins öffentliche Rampenlicht. Beim Auftakt der alljährlichen Turniere der fünf- bis achtjährigen Handball-Minis zeigten sie vor großem Publikum ihre erlernten Handballkünste. Für viele ein großer Augenblick in ihrem noch jungen Handballleben. Zum Turnier des Spielbezirkes Süd in der Landsberger Sporthalle waren insgesamt fünf Mannschaften angetreten. Neben dem Gastgeberteam traten die Mannschaften des Langenbogener SV, dem HV Weißenfels sowie den zweiten Mannschaften des TSV Halle-Süd und der Wildcats von Union Halle-Neustadt in Landsberg an. Gespielt wurde im Modus „Jeder gegen Jeden“. In je zweimal sieben Spielminuten spielten alle Teams gegeneinander. Zwar gab es Spielergebnisse, aber am Ende gab es keine Verlierer. Alle Mannschaften gaben ihr Bestes. Mit viel Spielfreude und auch schon erstaunlichem Können in ihrer noch jungen Handballkarriere begeisterten die Minis die zahlreich erschienen Zuschauer in der Gymnasiumssporthalle. Nr. 9/2015 - 29 - Es war einfach die Begeisterung der jungen Handballerinnen und Handballer zu spüren. Dabei waren die Spielstände zweitrangig. Und so ergänzte sich das Motto „Die Kleinen ganz groß“ schnell um die Worte „Alle sind Sieger“. Dies bekräftigte am Turnierende auch die Verantwortliche des Landsberger HV für den Nachwuchs, Nadine Adam, in ihrer Schlussbilanz dieses frühen Sonntagnachmittags. Alle anwesenden Mannschaften erhielten als Anerkennung für ihre Teilnahme jeweils eine Riesentüte mit Überraschungen für ihre Minis. Diese Überraschungen wurden von der Firma MÄC GEIZ Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Landsberg gesponsert. Dafür sei an dieser Stelle noch einmal herzlich Dank gesagt. Schon eine Woche später gab es beim Langenbogener SV das nächste Turnier dieser Serie. Dort gelang den Minis des Landsberger HV dann sogar der erste Sieg. Nachdem man noch vor einer Woche sieglos blieb, gab es mit einem glatten 3 : 0 gegen den TSV HalleSüd den ersten Erfolg. Ein weiterer Höhepunkt für die Minis. Nun freuen sich alle schon auf die letzten beiden Turniere beim TSV Halle-Süd und bei Union HalleNeustadt. Nichtamtlicher Teil Rückblick Herrenmannschaften Ein Treffer, vier Punkte Nur ein Tor fiel in den beiden Begegnungen des 22. Spieltages mit Landsberger Beteiligung. Dieses hatte es allerdings in sich. Nachdem die erste Mannschaft des SSV mehr als 90 Minuten erfolglos auf ein Tor gegen die Gäste aus Spora gedrängt hatte, erlöste der eingewechselte Jens Schlauch in der vierten Minute der Nachspielzeit die heimischen Zuschauer. Sein Treffer zum 1 : 0-Endstand war bereits sein fünftes Joker-Tor in dieser Saison. Die zweite Mannschaft empfing am Sonntag den SV Höhnstedt. Dieses Spiel endete torlos. Landsbergs Reserve verbleibt somit auf dem fünften Tabellenplatz. Derbys enden mit Sieg und Niederlage Während die zweite Mannschaft ihr Ortsderby mit 2 : 1 in der Fremde gewinnen konnte, verlor die erste Mannschaft mit 1 : 2 beim Ortsnachbarn. Die SSV-Reserve besiegte auf gegnerischem Platz den TSV Niemberg durch zwei Treffer von Johannes Mai. Dieser erzielte die frühe Führung (3‘) und den späteren Siegtreffer (70‘). Die Gastgeber konnten zwischenzeitlich in der 48. Minute ausgleichen. Die erste Mannschaft geriet indessen bei der SG Reußen früh in Rückstand (4‘), zeigte sich jedoch wenig geschockt und kam durch einen Foulelfmeter durch Florian Tessmann, welchen er selbst erzwungen hatte, zum schnellen Ausgleich (11‘). Bei diesem Ergebnis blieb es bis zur Halbzeit, auch weil der SSV einige Hochkaräter liegen ließ. Im zweiten Spielabschnitt fanden die Landsberger nicht wieder in ihr druckvolles Spiel der ersten Hälfte. Hingegen waren es die Gastgeber, die sich ein leichtes Chancenplus erarbeiteten und in der 83. Minute durch einen Konter den Siegtreffer erzielten. Bei diesem Resultat blieb es in diesem mit den typischen von kleinen Nickligkeiten gespickten Ortsderby bis zum Spielende. Weitere Informationen und Bilder zu den Mannschaften finden Sie unter www.ssv90-landsberg.de und www.facebook.com/ssv90landsberg. Das Foto des Veranstalters Langenbogener SV zeigt die Landsberger Minis beim Turnier in der Wanslebener Sporthalle. Der SSV 90 Landsberg, Abteilung Fußball informiert Vorschau - Nachwuchsturnier Am 09.05. von 8.45 bis 17.00 Uhr findet in Dölbau bzw. Großkugel der Fahrschule Gebel Cup 2015 statt. Dies ist bereits die 11. Auflage dieses internationalen Turniers. Unsere D-Jugend trifft in Dölbau in der Vorrundengruppe C auf die SpVgg Bayreuth, den FC Erzgebirge Aue, den HFC und Türkyiemspor Berlin. Spielansetzungen 1. Herren – Landesklasse 6 09.05.15 15:00 Rotation Halle (H) 16.05.15 15:00 VfB IMO Merseburg II (A) 2. Herren – Kreisliga Staffel 2 09.05.15 13:00 Eintracht Teutschenthal (H) 16.05.15 15:00 TSV Holleben (A) Alte Herren 08.05.15 18:00 FSV Raßnitz (A) Frauen – Regionalklasse Süd Staffel 2 10.05.15 12:00 Grün-Weiß Ammendorf (A) D-Junioren – 1. Kreisklasse Staffel 2 09.05.15 10:00 FSV Dieskau (H) E-Junioren – 1. Kreisklasse Staffel 2 09.05.15 09:00 JSG Brachstedt/Oppin (H) F-Junioren – 1. Kreisklasse Staffel 2 09.05.15 09:00 1. SV Sennewitz (A) Der SSV Landsberg, Abteilung Tischtennis lädt ein Turnier für nichtaktive Spielerinnen und Spieler ab 16 Jahre Wann: Sonntag, 10. Mai 2015 Wo: Sporthalle am Gymnasium Beginn: 10.00 Uhr Teilnahmemeldungen bitte an Bernd Vogt, Tel. 034602 22116 oder an [email protected] Anmeldeschluss: 7. Mai 2015 Die Sieger und Platzierten erhalten kleine Preise. Bitte unbedingt Turnschuhe und Schläger (wenn vorhanden) mitbringen. Meldeschluss am Turniertag bis 9.30 Uhr. Für das leibliche Wohl ist gesorgt! SSV 90 Landsberg Abteilung Tischtennis Der SSV 90 Landsberg, Abteilung Tischtennis informiert www.tt-landsberg.de Bezirksmannschaftsmeisterschaften Schüler Bei den diesjährigen Mannschaftsmeisterschaften des Spielbezirkes Halle erkämpfte sich unsere Nachwuchsmannschaft der Schüler als Vertreter des Saalekreises einen guten 3. Platz. Für Landsberg spielten (im Bild von links nach rechts) Michel Einhorn, Tizian Werner, Niklas Sperling und Leon Woldmann. Dazu im Namen der Abteilung Tischtennis unsere herzlichsten Glückwünsche. Nichtamtlicher Teil - 30 - Nr. 9/2015 Jeder Anwesende erhielt noch ein Freigetränk und bei diesem konnten dann auch alle über diese gelungene Aktion lachen. Sicher wäre es fairer gewesen den Scherz nicht erst am 07.04. aufzuklären, dies ließ sich terminlich allerdings nicht anders regeln. Ich möchte persönlich allen Mitwissenden für die Unterstützung danken und hoffe, dass dieser Aprilscherz 2015 noch lange in Erinnerung bleibt. In diesem Sinne verabschiede ich mich mit einem dreifachen LSV helau, helau, helau … Udo Schaaf Vorstand Bernhard Ertl SSV Landsberg Abt. Tischtennis Der neue Vorstand des Landsberger Spassverein e. V. stellt sich vor Wie schon berichtet fand im März unsere diesjährige Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen statt. Die gewählten Vertreter fanden sich am 07.04.2015 zur ersten Vorstandssitzung zusammen, hier wurden die Aufgaben und Positionen verteilt. Die Ämter/Funktionen wurden wie folgt besetzt: 1. Vorsitzender: René König 2. Vorsitzender: Kevin Grönitz Kassenwart: Daniela Ortmann Jugendförderung/Tanzgruppen: Renate Wagner Öffentlichkeitsarbeit: Udo Schaaf Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde dann Jens Brünnel als beratendes Mitglied des Vorstandes aufgenommen. Der Vorstand freut sich auf eine spannende Zeit und wird die anstehenden Aufgaben versuchen im Sinne aller Mitglieder zu bewältigen. In diesem Sinne verabschiede ich mich mit einem dreifachen LSV helau, helau, helau… Udo Schaaf Vorstand Der LSV informiert über den Stand der Vorbereitungen für die Veranstaltung mit Cindy aus Marzahn und Mario Barth Wie in der Ausgabe vom 1. April bekannt gegeben hat der LSV einen Abend mit den beiden Künstlern gewonnen. Die Veranstaltung war für den 16.05.2015 angesetzt, der Kartenverkauf für den 07.04.2015. Nach Veröffentlichung dieser Meldung gingen sofort Vorbestellungen ein, wurden sehr viele Fragen gestellt, Hilfe wurde angeboten usw. Es war sehr beeindruckend wie diese Meldung sich unter den Bürgern ausbreitete, in den sozialen Netzwerken hatte ich kurzzeitig das Gefühl es bricht zusammen, unzählige Nachrichten erreichten uns … es war überwältigend. Die Ladybuggs vom LSV haben sofort ein Programm mit entsprechenden Tänzen aufgestellt, Planungen die Freilichtbühne zu nutzen wurden betrieben, Werbemaßnahmen wurden geplant … die Sache erhielt eine große Eigendynamik. Schön zu wissen, dass sich sehr engagierte Mitstreiter im Verein befinden. So versammelten sich am 07.04.2015 dann auch einige Leute zum anberaumten Kartenvorverkauf. Um 19.00 Uhr öffneten sich die Türen zur Gaststätte „Goldener Löwe“ und alle Anwesenden betraten voller Vorfreude den Saal. Nun war der Zeitpunkt unweigerlich gekommen diese Geschichte aufzuklären … Natürlich handelte es sich hier um einen Aprilscherz! Herzlichen Glückwunsch OT Klepzig am 07.05. Frau Ursel-Inge Engelmann am 17.05. Frau Edith Becker am 25.05. Herrn Herbert Hurt am 27.05. Frau Irmgard Sorgenfrei OT Kockwitz am 06.05. Frau Elvira Sonnabend am 09.05. Frau Renate Bernhardt am 15.05. Frau Hannelore Rasch am 18.05. Herrn Wolfgang Bau am 18.05. Herrn Martin Krohn am 23.05. Herrn Berthold Steinert am 24.05. Frau Renate Klingner am 29.05. Herrn Roland Reinhardt OT Queis am 10.05. Frau Eva Bergmann am 10.05. Frau Erika Thieme-Friedrich am 14.05. Herrn Kurt Wilde am 16.05. Frau Sieglinde Pötzsch am 23.05. Herrn Günter Schröter am 25.05. Frau Irene Döring am 28.05. Herrn Günther Voigt OT Wiedersdorf am 07.05. Frau Brigitte Ruwolt zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 75. Geburtstag Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 26.05.2015 die Eheleute Christa und Otfrid Tittmann Für die kommenden Lebensjahre wünschen wir ihnen Gesundheit und Freude im Kreis der Familie. Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 26.05.2015 die Eheleute Gertrud und Gerhard Krause Wir wünschen ihnen alles Gute sowie Gesundheit und Freude im Kreis der Familie. Nr. 9/2015 - 31 - Die Ortsbürgermeistersprechstunde Der Ortsbürgermeister Herr Georg Scheuerle ist für Sie unter der Rufnummer 0171 3371677 bzw. der E-Mail Adresse [email protected] zu erreichen. Gerne kann ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart werden. Für alle weiteren Anfragen steht Ihnen unser Büro in Landsberg unter Telefon 034602 2490 zur Verfügung. Nichtamtlicher Teil Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 15.05.2015 die Eheleute Margot und Franz Heise Wir wünschen ihnen eine gute Gesundheit und Freude im Kreis der Familie. Die Ortsbürgermeistersprechstunde Die Ortsbürgermeisterin Frau Liebl erreichen Sie jeden Dienstag von 16.00 bis 17.00 Uhr in ihrem Büro: Sietzscher Ring 19, 06188 Landsberg OT Sietzsch. Herzlichen Glückwunsch OT Reußen am 05.05. Frau Renie Schmidt am 06.05. Frau Irmgard Kruse am 10.05. Herrn Kurt Möritz am 13.05. Frau Ruth Fräntzki am 14.05. Frau Ilona Voigt am 19.05. Herrn Siegfried Müller am 22.05. Herrn Karl-Heinz Keindorf am 26.05. Herrn Harald Köhler am 30.05. Herrn Wolfgang Schmäck am 31.05. Herrn Reinhard Wötzel OT Zwebendorf am 02.05. Frau Christel Seidler am 07.05. Frau Gerda Valtin am 13.05. Herrn Werner Much am 14.05. Frau Ursula Müller am 20.05. Herrn Alfred-Peter Hein am 27.05. Herrn Manfred Brockmeyer am 27.05. Frau Birgitt Strzelczyk Spieltermine SV Sietzsch zum 86. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 72. Geburtstag Mai 2015 I Herren 02.05.2015 16.05.2015 30.05.2015 II Herren 10.05.2015 17.05.2015 31.05.2015 Alte Herren 08.05.2015 29.05.2015 15:00 Uhr SV Sietzsch – SSV Landsberg II 15:00 Uhr SV Sietzsch – SV 90 Tura Beesenstedt 15:00 Uhr TSG Grün-Weiß Löbejün – SV Sietzsch 12:00 Uhr SV Gutenberg II – SV Sietzsch II 14:00 Uhr SV Sietzsch II – Wettiner SV 1920 II 14:00 Uhr TSG G-W Löbejün II – SV Sietzsch II 18:30 Uhr SV Sietzsch – SG Reußen 18:30 Uhr SV Schenkenberg – SV Sietzsch Mitteilung zum Container-Standort Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wir bitten um Beachtung, dass der Stellplatz der Glas- und Altkleidercontainer von der Mittelstraße in die Hallesche Straße verlegt wird. Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Rupp erreichen Sie jeden ersten Mittwoch in der Zeit von 16.00 bis 17.00 Uhr im Bürgerbüro: Reideburger Str. 5, 06188 Landsberg OT Zwebendorf. Die Termine/Übergabe der Schlüssel für den Gemeindesaal erfolgt nach telefonischer Absprache mit Herrn Rupp. Die Rufnummer befindet sich am Bürgerbüro. Das Ordnungsamt Herzlichen Glückwunsch OT Lohnsdorf am 06.05. Frau Ilse Schmidt am 07.05. Herrn Günter Kirchner am 26.05. Herrn Hilmar Rauschenbach OT Sietzsch am 04.05. Frau Ilse Knothe zum 85. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 89. Geburtstag Herzlichen Glückwunsch OT Petersdorf am 12.05. Frau Erika Stellmacher am 13.05. Herrn Hans Berthold am 13.05. Herrn Wolfgang Hasse zum 86. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 72. Geburtstag Nichtamtlicher Teil am 13.05. Frau Christel König am 21.05. Herrn Eckhard Hahn am 30.05. Frau Inge Chmiel OT Spickendorf am 05.05. Herrn Arthur Messerschmidt am 22.05. Frau Anni Mertin - 32 - Nr. 9/2015 zum 66. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 76. Geburtstag Herzlichen Glückwunsch Die Ortsbürgermeistersprechstunde Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Herrn Menzel findet jeden Dienstag von 17:00 bis 18:00 Uhr in den Räumlichkeiten der FFw/Gemeindezentrum (Lange Str. 11) statt. Für alle Anfragen steht Ihnen auch das Büro der Stadt Landsberg unter 034602 24911 zur Verfügung. OT Dammendorf am 04.05. Herrn Erwin Hopp am 13.05. Frau Brunhilde Hoppe am 18.05. Frau Elke Pillekeit am 27.05. Frau Renate Bergmann OT Schwerz am 04.05. Frau Ilse Elias am 07.05. Frau Marlis Scharfe am 13.05. Frau Karin Müller am 22.05. Frau Monika Prüfer am 27.05. Frau Heidrun Wesemann am 28.05. Herrn Dieter Richter am 31.05. Herrn Dieter Baltruschat zum 76. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 65. Geburtstag Einsatz unserer Freiwilligen Feuerwehr noch vor dem Osterfeuer Noch bevor das Osterfeuer 2015 gezündet werden konnte, mussten noch einige Kameraden der FFW Spickendorf ausrücken und einige Anstauungen im Strengbach zwischen den Brücken Zschiesdorfer Weg und Gützer Straße beräumen, sodass eine Gefährdung bei Starkregen jetzt nicht mehr besteht. Die Ortsbürgermeistersprechstunde Die Ortsbürgermeisterin Frau Bunge erreichen Sie am Dienstag, dem 19. Mai 2015 von 16.00 bis 17.30 Uhr in ihrem Büro. Herzlichen Glückwunsch Dann wurde gegen 18.15 Uhr das Osterfeuer eröffnet mit der Vorstellung der neuen, derzeit wohl noch geleasten aber tadellos aufgearbeiteten Drehleiter durch den Ortswehrleiter, Kameraden Daniel Rechlin. Das anschließende Anzünden des Osterfeuers funktionierte ebenfalls sehr gut. Mit toller Musik, gewohnt prima Essen und nicht zuletzt vielen Getränken, diesmal sogar ganz neu mit vom Kameraden Mike Rechlin kreierten Cocktails hatten wir eine hervorragende Stimmung, die Letzen feierten noch bis in den Ostersonntag hinein. Unsere Feuerwehr kann eben nicht nur Brände löschen. HERZLICHEN DANK an die Freiwillige Feuerwehr und Förderverein! Menzel Ortsbürgermeister OT Eismannsdorf am 09.05. Herrn Thomas Bernhard OT Niemberg am 01.05. Frau Edith Muche am 02.05. Frau Renate Kaiser am 05.05. Frau Erna Reinhardt am 10.05. Herrn Peter Babladt am 10.05. Herrn Reinhard Schwanitz am 11.05. Herrn Hans-Joachim Knopf am 13.05. Herrn Günter Grothe am 19.05. Frau Erika Albrecht am 21.05. Herrn Hans-Joachim Pohling am 22.05. Herrn Rainer Makuschewitz am 23.05. Herrn Gerhard Berger am 23.05. Frau Renate Jahn am 24.05. Herrn Wolfgang Neuhäuser zum 67. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 81. Geburtstag Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 22.05.2015 die Eheleute Renate und Reinhard Kaiser Für die kommenden Lebensjahre wünschen wir ihnen Gesundheit und Freude im Kreis der Familie. Nr. 9/2015 - 33 - Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Kupski erreichen Sie jeden ersten und dritten Dienstag im Monat von 16.30 bis 18.00 Uhr in der Alten Zollstr. 17 in 06188 Landsberg OT Niemberg und nach Terminabsprache. Nichtamtlicher Teil gen Paten (Schüler der 3. Klasse) zu gemeinsamen Sportspielen in die Turnhalle. Jetzt wissen die zukünftigen Schüler genau, wo man sich umzieht und wie flott man sich umziehen muss und so manches Kind sagte sich: „Das muss ich zuhause doch noch tüchtig üben.“ Nach gemeinsamen Sportspielen gab es zum Abschluss des Schnuppertages nach altem Brauch das Eierrollen vom Berg herunter (für einen kurzen Moment regnete es in dieser Zeit nicht). Jedes Kind hatte dazu ein selbst bemaltes, buntes Ei mitgebracht. Das war ein Riesenspaß. Dieser Vormittag ging viel zu schnell vorbei. Nun haben sich alle zukünftigen Schüler kennen gelernt und Herr Kupski brachte alle Kinder wieder wohlbehalten in ihre Kindertagesstätte zurück. Wir danken ihm dafür. Das DFB-Mobil war zu Gast Am 26. März 2015 war es nun endlich so weit. Schon einige Wochen vorher begann das Warten auf das DFB-Mobil bei den Jungen unserer Fußball-AG. Fast pünktlich fuhren die beiden Trainerinnen des DFBMobils vor unserer Turnhalle in Niemberg ein. Die 21 fußballbegeisterten Jungen waren sehr aufgeregt. Nach einer ordentlichen aber intensiven Erwärmung wurden die Schüler in vier Gruppen aufgeteilt. Danach begann das professionelle Training mit Koordinationsübungen und Übungen mit und ohne Ball. Die Jungen waren voller Eifer bei der Sache. Nach gut einer Stunde Training gab es noch ein kleines Fußballturnier zwischen den vier Mannschaften. Völlig verschwitzt und ausgepowert gingen die Jungen nach fast eineinhalb Stunden in die Umkleidekabine. Allen hatte diese Veranstaltung große Freude bereitet. Unser Dank geht an den Deutschen Fußball-Bund, hier besonders an die beiden jungen Frauen aus der Regionalverwaltung Sachsen-Anhalt des DFB. Die Jungen der Fußball-AG Schnuppertag in Niemberg Informationen des TSV Niemberg Geplante Veranstaltungen des TSV 1910 Niemberg 10.05.2015: Radpartie des TSV 1910 Niemberg Kurz vor Ostern schnupperten die Kitakinder aus Schwerz, Oppin und Niemberg in den Schulalltag der Grundschule „Hermann Ferres“ rein. Nach einem Kennenlernspiel sahen sich alle eine Unterrichtsstunde an. In der großen Pause konnte so manches Kitakind ehemalige Kinder aus seiner Einrichtung entdecken. Nun ging es mit den zukünfti- Liebe Sportfreunde und Radbegeisterte! Diesmal haben wir eine Tour unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln geplant. Wir wollten sie schon im Herbst vergangenen Jahres radeln, wo uns jedoch das Wetter einen Strich durch die Rechnung machte. Der Routenvorschlag lässt sich leicht beschreiben: Start ist in Niemberg. Die Fahrt geht in Richtung Zörbig. Von dort aus nach Löbersdorf, weiter nach Cösitz, und dann den Fuhneradweg entlang bis Plötz. Das wird dann auch der Wendepunkt sein. Zurück geht es über Löbejün, Krosigk, Kütten und Brachstedt nach Niemberg. Das ist sicher eine anspruchsvolle Tour, bietet aber durchaus einige Sehenswürdigkeiten. Es kann aber andere Streckenabschnitte geben. Improvisationen sind nicht ausgeschlossen. Die Route kann durchaus auch kürzer sein. Vergessen Sie bitte nicht, etwas Verpflegung mitzunehmen. Wir treffen uns am 10.05.2015 an der Kreuzung in Niemberg um 9.00 Uhr. Nichtamtlicher Teil - 34 - Zurück sind wir entweder 17.00 oder 18.00 Uhr. Für Fragen steht die Familie Wittwer, Niemberg (Tel. 034604 20061//E-Mail: [email protected]) zur Verfügung. Bitte melden Sie sich für unsere Radpartie bis 03.05.2015 an! Für kurzfristige Informationen ist eine Anmeldung günstig. K. Wittwer ********************************** 18.05. - 22.05.2015: Niemberger Fußballcamp Alle Informationen zum Programmablauf sowie Anmeldung unter www.united-soccer-camps.de oder Tel. 0178 3380949 (Martin Klaus/U-S-C e. V.) oder Tel. 0341 58066330. ********************************** 31.05.2015: 1. Niemberger Seifenkistenrennen Die Anmeldezahlen waren überwältigend und nach Meldeschluss standen 42 Rennställe fest. Die Paarungen lauten wie folgt: Firma Fahrer Alte Brennerei Niemberg Benedikt Kupski Arlt Fahrzeugservice 1 Noel Doepelheuer Arlt Fahrzeugservice 2 Valentin Görschen Auto Misselwitz Willi Misselwitz Auto Weißenborn Hugo Weißenborn Bedachungen Erik Weidinger Hanna Hein Blumen Meinhardt 1 Tochter Fam.Wagner Blumen Meinhardt 2 Luis Wagner Fa. Bornschein Romy Neukirchen Brüninghoff 1 Erik Förster Brüninghoff 2 Mika Förster Clemens Weidt & Team Clemens Weidt Denis Jany Chiptuning Jany Junior 20.06.2015: 3. Kita-Sportfest Nr. 9/2015 Digipaint Steffi Seidel Edelsplittwerk Schwerz Tom Koch Elektro Wendt Feuerwehr-Kind Fa.M.Herzer Pauline Herzer Fa. Fischer Sportlerkind Fahrschule Ludwig Jamie Stamm Firma Wirth 1 Max Gottschlich Firma Wirth 2 Angestellter der Firma Wirth Friseursalon Blass Elias Ebert Futtermittelhandel Grothe Sohn Reese German Pellets Piet Schierbaum Jünepower Benny Gallrein Kosmetiksalon Elsässer Emilian Elsässer KTS Bruno Fricke Landfleischerei Müller Michel Müller Metallbau Samtleben Max Lorenz MOBAU Halle Niclas Czaja Pneuhage Halle Reifendienst Simon Thieme Prinzing Gerüstbau ein Fußballkind RA Rumpf Büttner Trautmann Schwertfeger Bo Stoll Renovierungen Sven Löhs Elias Springer Schlosserei Leisering Domenique Dolz SMI Halle Tiago Schwanitz Sparkasse Niemberg Laurenz Reuter Sparkasse Niemberg Jacob Reuter SIGNAL IDUNA Kind Kinderplanet Skjonngard Oskar Tonndorf Stefan Kupski Fußballkind TSV 1910 Niemberg Alexander Dolz Es verspricht also ein spannendes Event zu werden. Zu diesem sind natürlich Zuschauer, Fans und Rennbegeisterte recht herzlich eingeladen. Bei leckerer Verpflegung mit Bratwurst vom Grill und selbst gebackenen Kuchen sowie Hüpfburg für die Kleinen vergeht die Zeit zwischen den Starts schnell. Viele Niemberger Kinder werden bestimmt zu Prinzessinnen und Spidermans beim „Kinderschminken mit Irene“. Erinnerungsfotos von diesem Tag können vor Ort erworben werden, am Stand von der Dori Fotografie. Unser DJ und unsere Moderatorin bekommen Unterstützung durch einen Überraschungsgast. Nr. 9/2015 - 35 - Geplante Heimspiele des TSV 1910 Niemberg im Mai 2015 16.05.2015 1. Herren TSV 1910 – TSV SchwarzWeiß Zscherben 15.00 Uhr 17.05.2015 2. Herren TSV 1910 – Germania Salzmünde 14.00 Uhr 03.05.2015 C-Jugend Spiel TSV – SV Beuna 10.00 Uhr (Nachholespiel) 10.05.2015 C-Jugend Spiel TSV – JSG Günthersdorf 10.00 Uhr Zu allen Spielen sind Zuschauer auf dem Sportplatz oder in der Turnhalle recht herzlich willkommen! Mit sportlichen Grüßen TSV Niemberg KLEIN-OSTERN beim TSV 1910 Niemberg Der Osterhase machte Überstunden Und die hat er zur Freude aller Kinder am 12.04.2015 auf dem Sportgelände des TSV 1910 in Niemberg gemacht. Nichtamtlicher Teil am 06.05. Frau Ingrid Krause am 12.05. Herrn Michael Leese am 14.05. Frau Gertrud Bönisch am 14.05. Herrn Hans-Rüdiger Nemitz am 16.05. Herrn Helmut Gutezeit am 17.05. Herrn Wolfgang Kitzing am 19.05. Herrn Werner Kamm am 20.05. Frau Lotte Berger am 20.05. Herrn Peter Greuling am 21.05. Herrn Friedhelm Brücken am 21.05. Frau Hannelore Nemitz am 22.05. Frau Heidemarie Schmidt am 25.05. Frau Sylvia Düben am 25.05. Herrn Kurt Hentze am 26.05. Frau Annerose Wendt am 27.05. Frau Brigitte Trautwein am 28.05. Frau Margit Leese am 29.05. Frau Gudrun Steudte zum 75. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 66. Geburtstag Das Fest der Eisernen Hochzeit feiern am 27.05.2015 die Eheleute Ruth und Horst Jahn Zu ihrem Ehrentag gratulieren wir ihnen herzlich und wünschen ihnen Gesundheit und viel Freude im Kreis der Familie. Die Ortsbürgermeistersprechstunde Nach Spiel und Spaß in der Turnhalle waren alle Kinder zur Belohnung für die schweißtreibenden Aktivitäten (die sich die Sportfreundin Ines Bertz ausgedacht hat; vielen Dank dafür) aufgerufen, die bunten Eier und leckeren Süßigkeiten vom fleißigen Osterhasen zu suchen, zu finden und dann natürlich sich schmecken zu lassen. Am frühen Morgen um 9.00 Uhr spielten die Fußballer unserer FJugend gegen den SV Teicha und holten nach einem 1 : 3 Rückstand noch ein 3 : 3 raus. Das Punktspiel der C-Jugend gegen die LSG Lieskau fand um 10.00 Uhr statt und ging mit einem Sieg für Lieskau (1 : 5) aus. Ein Freundschaftsspiel der E-Jugend gegen den FFV Leipzig konnte man dann ab 11.30 Uhr sehen. Hier galt leider nicht das Sprichwort „Ladys first“, denn unsere Torhungrigen Jungs erzielten ein Tor nach dem anderen. Und so hieß es am Ende 10 : 1 für den TSV. Bei einer leckeren Bratwurst und einem süßen Stück Kuchen konnte man seine Energiereserven wieder auffüllen und danach noch auf die Torwand schießen oder auf dem Kunstrasenplatz kicken. Es war wieder eine tolle Veranstaltung des TSV 1910 Niemberg und wir freuen uns schon auf die Nächste. Durch Umbau des Gemeindebüros entfallen dort bis auf Weiteres die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters. Die Anliegen der Bürger werden werktags vom Ortsbürgermeister entgegengenommen (Tel.: 034604 21873) Welttag des Buches Am 23.04.2015 wurde in der Martin-Luther-Grundschule in Oppin tüchtig gelesen. Die Mitarbeiter lasen ihre Lieblingsbücher vor. Darunter waren: Die Zauberlaterne, Honki im Schattenland, Der BäBu - Die Sieben vom Bärenland, Fischbrötchen, Die Olchis, Der Zauberer der Smaragdenstadt, Die Schwalbenchristine und Alfons Zitterbacke. Die 1., 2., 3. und die 4. Klasse suchten sich aus bei welchen Büchern sie zuhören wollten und dann ging es los. Die Vorlesezeit begann 8:15 Uhr und endete gegen 9:00 Uhr. Vorgelesen wurde in den Klassenräumen, im Kuschelraum, in der Bibliothek, im Sekretariat und sogar im Zimmer der Schulleitung. Alle waren begeistert. Herzlichen Glückwunsch OT Maschwitz am 24.05. Herrn Bernd Rauchmaul OT Oppin am 03.05. Herrn Rudolf Lauenroth am 04.05. Frau Gertraude Czepan am 06.05. Herrn Georg Krause zum 65. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 78. Geburtstag Evangelische Grundschule Martin Luther Oppin Nichtamtlicher Teil - 36 - Der Heimatgeschichtsverein Oppin lädt ein Der Heimatgeschichtsverein Oppin e. V. möchte am 26. und 27.06.2015 sein 15-jähriges Bestehen feiern. Am Samstag wird auf dem Gelände des „Alten Schulhofs“ ein Konzert mit verschiedenen Schalmeienkapellen ab 14.00 Uhr stattfinden. Dazu laden wir Sie alle ganz herzlich ein. Der Vorstand Der Heimatgeschichtsverein Oppin berichtet Zum Gedenken an den 150. Geburtstag von Siegmar von SchultzeGallera aus seinen „Wanderungen durch den Saalkreis“ Band 4 Seite 137-139 Ober-Maschwitz. Das westlich gelegene der drei Dörfer ist Ober-Maschwitz oder das „Oberdorf“, wie man im Orte sagt. Seine Anlage ist eine sackartige. Man biegt von der Chaussee am Teiche, der zwei Zentner Karpfen beim Ausfischen einbrachte und dessen Ausfluß der Kruggraben (Krumpgraben) ist, auf einen ziemlich großen Anger mit Pflaumen, ehemals mit Maulbeerbäumen bepflanzt, ein; um ihn herum liegen etwa fünf kleine Häuser mit ihren Gärten und Ställen, auch die alte kleine Dorfschenke. Die vier größeren Gutsgebäude liegen in einer Sackgasse neben dem Anger. Der ganze Ort zählt jetzt etwa 13 Häuser. 1785: 14 Feuerstätten und 82 Einwohner, darunter 4 Halbspänner, 2 große und 3 kleine Kossaten, 2 Häusler mit 11 Pferden, 59 Rindern, 18 Schweinen, 130 Schafen. Man gab 95,5 Taler Furage- und 195 Taler Kontributionsgeld von 323 Morgen Acker, 2 Morgen Wiesen, 2 Morgen Gärten und 1 Morgen Anger, der zum Teil mit Maulbeerbäumen bepflanzt war. In der westfälischen Zeit gehörte das Dorf zum Kanton Neumarkt und wurde zu 2474 Talern Kriegskontribution verurteilt. 1808 in der NachTvom 6. zum 7. März brannte das Dorf bis auf 4 Wohnhäuser und 2 Ställe ab. Das Feuer sollte angelegt worden sein. 1825: 11 Häuser und 72 Einwohner. 1865: 74 Einwohner und eine Gesamtfläche von 509 Morgen mit einem Reinertrag von 1890 Talern und 180 Talern Grund- und 13 Talern Gebäudesteuern. 1885: 72 Einwohner, also in hundert Jahren sogar eine Abnahme! Die Flur betrug: 520 Morgen. Sie wies 1900 ein größeres Gut von 278 Morgen mit 3056 Mark Grundsteuerreinertrag auf. 1905: 94 Einwohner. 1910: 90 Einwohner. „Was wir alleine nicht schaffen, das schaffen wir dann zusammen!“ Am 18.04.2015 war es wieder so weit – unser 2. Arbeitseinsatz des Ortsverein Maschwitz e. V. fand statt. Getroffen wurde sich bereits um 9 Uhr morgens, denn wir hatten uns eine ganze Menge vorge- Nr. 9/2015 nommen. Durch die fleißigen zusätzlichen Hände konnte ein Regal ruck zuck ab und dann in unserem Lagerraum wieder aufgebaut werden. Jetzt können wir unsere Materialien dort ordentlich verstauen. Vielen Dank an Thomas Oehlschlegel, Lucas Otto und Uwe Zorn. Alle 3 sind zwar keine Vereinsmitglieder, aber immer zur Stelle, wenn wir Hilfe benötigen. Dann wurde vor dem im letzten Jahr renovierten Bushaltestellenhäuschen eine Reihe Gehwegplatten verlegt. Durch diese Platten wird verhindert, dass bei starkem Regen das angebrachte Graffiti beschmutzt wird. An dieser Stelle möchten wir uns bei Edgar Otto für die fachmännische Umsetzung unseres Planes bedanken. Besonderer Dank gilt auch Achim Werner, der uns an diesem Tag mit allerhand Technik unterstützt hat. Weiterer Dank gilt Meinholf Schültken und der NölleSchültken GbR für den Sand und die ihrerseits bereitgestellte Technik. Ein großes Dankeschön auch an Familie Schneemann, die uns Randsteine zur Verfügung gestellt hat. Die Umsetzung dieses Projektes macht deutlich, was alles möglich ist, wenn alle gemeinschaftlich zusammenarbeiten. Der Zusammenhalt in unserem Ort hat uns ein weiteres Mal echt umgehauen. Der Hauptdank gilt natürlich Herrn Otto, Herrn Werner und unserem Mario. Alle 3 haben ihren Samstagvormittag geopfert und uns ihre Arbeitskraft für dieses Projekt zur Verfügung gestellt. Vielen, vielen Dank noch einmal! Die Damen unseres Vereins waren an diesem Vormittag aber auch nicht untätig. Wir widmeten uns, auch um die Männer nicht zu stören, dem grünen Dreieck auf dem oberen Dorfplatz. Nach dem milden Winter war es dringend nötig, das kleine Beet mal wieder von allerhand Unkraut zu befreien. Waltraud Leiter hat zur weiteren Verschönerung des Beetes Pflanzen aus ihrem Garten zur Verfügung gestellt. Unser Dorfplatz erstrahlt jetzt wieder in einem neuen Glanz. Vielen Dank an Leni, Katrin, Elke, Sylvia und Waltraud. Wir möchten uns an dieser Stelle noch mal bei allen kleinen und großen Helfern, die uns bei diesem Einsatz mit ihrer Zeit, Arbeitskraft oder leckerem Essen unterstützt haben, bedanken! Im Namen des Vorstandes des Vereines Wir suchen noch Mitglieder! Wer unseren Verein und/oder unsere Arbeit unterstützen möchte, kann sich gern bei uns melden: Ortsverein Maschwitz e. V. Dorfstraße 4 06188 Landsberg OT Maschwitz oder per E-Mail unter: [email protected] Erfolgreiche Prüfungen auf dem Reiterhof „Zur Schmiede“ Jugendliche und Erwachsene haben am Ostermontag auf dem Reiterhof „Zur Schmiede“ in Oppin erfolgreich Prüfungen abgelegt. Geprüft von Claudia Trümper und Martin Teltsch legten neun Reiterinnen und Reiter den Basispass ab, der die grundlegenden Fertigkeiten im Umgang mit Pferden und das Wissen um die artgerechte Haltung prüft. Reiterhof-Chefin Ronni Heise gratulierte. Drei junge Frauen legten die Longierprüfung ab, in Springen und Dressur wurden die Reitabzeichen in den Klassen 4 und 5 abgenommen. Hier gehören Spring-, Dressur- und Theorieprüfungen dazu. Die Teilnehmer hatten sich darauf in Theorie- und Praxisstunden seit Anfang März vorbereitet, Ostern stand ein mehrtägiger Lehrgang an. Erfolgreich waren: Basispass: Franziska Haas, Janine Brauner, Jane Kloß, Beate Scheuner, Andrea Bageritz, Jana Huth, Melanie Menzel, Markus Lorenz und Michael Stiffel Longierprüfung: Jane Kloß, Melanie Menzel und Annemarie Ehrhardt Reitabzeichen 5: Janine Brauner, Beate Scheuner, Markus Lorenz, Laura Lennicke, Franziska Haas, Melanie Göring Reitabzeichen 4: Katja Thiele (Springen), Lisa Rust (Dressur) Nr. 9/2015 - 37 - Die Lehrgangsbesten waren in diesem Jahr Laura Lennicke und Katja Thiele. Im Juli und August finden während der Sommerferien auf dem Reiterhof Lehrgänge für Kinder statt. Dies hat – wie auch die Prüfungen zu Ostern – längst Tradition und viele der jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen nicht zum ersten Mal. Die Kurse, die vom 13. Juli bis 17. Juli, vom 20. Juli bis 24. Juli und vom 17. August bis zum 21. August stattfinden, vermitteln den angehenden Reiterinnen und Reitern spielerisch das für den Reitsport unbedingt notwendige theoretische und praktische Wissen sowie das spielerische Heranbringen an den Partner Pferd. Während des Lehrgangs werden in Theorie- und Praxisstunden den Kursteilnehmern alle grundlegenden Kenntnisse rund um das Pferd vermittelt. Zum Abschluss können Prüfungen abgelegt werden. Nähere Informationen und Anmeldungen unter: Reiterhof „Zur Schmiede“, Ronni Heise, Telefon 034604 22007, www.reiterhof-oppin.com. Nichtamtlicher Teil Herzlichen Glückwunsch OT Braschwitz am 11.05. Frau Renate Eckstein am 13.05. Herrn Manfred Köhlmann am 16.05. Frau Gisela Heller am 21.05. Frau Ingrid Köhlmann am 21.05. Herrn Erich Kopp am 21.05. Frau Annemarie Telemann am 22.05. Frau Ursula Meinhardt OT Plößnitz am 01.05. Herrn Wolfgang Grohmann am 01.05. Herrn Wolfgang Weber am 21.05. Frau Iris Külper am 21.05. Herrn Uwe Nissen am 27.05. Frau Margot Bonczek am 30.05. Frau Bärbel Urmann zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 68. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Basispass: Andrea Bageritz, Beate Scheuner, Jana Huth, Janine Brauner, Franziska Haas, Jane Kloß, Michael Stiffel, Melanie Menzel, Markus Lorenz Den Ortsbürgermeister Herrn Rothe erreichen Sie jeweils am Sitzungstag direkt vor Beginn der Ortschaftsratsitzung von 18:30 bis 19:00 Uhr in der Brunnenstraße 23 in 06188 Landsberg OT Braschwitz. Bitte Veröffentlichung der Ortschaftsratstermine beachten. Seltener Besuch Longierabzeichen: Jane Kloß, Melanie Menzel, Annemarie Erhardt Reitabzeichen 5 und 4: Melanie Gröhning, Franziska Haas, Katja Thiele, Markus Lorenz, Janine Brauner, Laura Lennicke, Beate Scheuner, Lisa Rust Die Kinder der Kita „Froschkönig“ aus Plößnitz staunten nicht schlecht, als der Osterhase durch den Garten hoppelte. Am 1. April 2015 war es kein Aprilscherz. Der Hase versteckte seine Geschenke und dann durften alle Kinder jeder Gruppe die Hasensäckchen suchen. Die Aufregung und Spannung war riesengroß. Nachdem alle Geschenke gefunden wurden, überraschte Meister Lampe alle Kinder mit einigen kleinen Spielen. Wir bedanken uns bei „Clown Lulo“ für den tollen Vormittag! Die Kinder und Erzieher der Kita „Froschkönig“ Nichtamtlicher Teil - 38 - Nr. 9/2015 Förderverein Wonneproppen der Kita Peißen - Es geht weiter! Herzlichen Glückwunsch OT Peißen am 01.05. Herrn Gerd Endler am 04.05. Herrn Wolfgang Zahn am 07.05. Frau Edith Köhler am 07.05. Herrn Wolfram Ott am 15.05. Herrn Karl-Ludwig Herwig am 16.05. Frau Brigitte Schmidt am 20.05. Herrn Werner Seydel am 21.05. Frau Rosemarie Russ am 24.05. Frau Ilona Zahn OT Zöberitz am 09.05. Frau Monika Poetsch am 14.05. Herrn Dieter Hartmann am 14.05. Herrn Wilhelm Jokelle am 16.05. Herrn Wilfried Richter am 18.05. Herrn Reinhard Bergmann am 21.05. Frau Helga Schmalz am 28.05. Frau Roswitha Spazier am 29.05. Herrn Walter Claus-Lutz Köhler zum 75. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 68. Geburtstag Am 09.04.2015 wurde in der Kita am Lindenring die alljährliche Hauptversammlung des Fördervereins Wonneproppen der Kita Peißen abgehalten. Aufgrund der Vielzahl der Mitglieder und Spender ist wieder eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Kindergartenteam geglückt. Im Jahre 2014 konnten Anschaffungen und Feste im Wert von über 2.000 Euro durch den Förderverein bezahlt werden! Da einige Mitglieder zum Jahresende ausscheiden, deren Kinder nun langsam groß werden und in die Grundschule wechseln, wurde ein neuer Vorstand gewählt. Nach erfolgreicher Einarbeitung des neuen Vorstandes wird die nächste große Veranstaltung das alljährliche Sommerfest sein, welches am 5. Juni 2015 stattfindet. Eine Einladung erfolgt in einer der nächsten Ausgaben. Wir verweisen insofern auch nochmals auf unsere stets aktuelle Homepage: www.foerderverein-kita-peissen.de Kirstin Schreiber/Anja Hartmann Förderverein Kita Wonneproppen e. V. zum 65. Geburtstag Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Stolzenberg erreichen Sie jeden ersten Dienstag im Monat von 18:00 bis 19:00 Uhr im Gemeindezentrum am Gewerbehof 1 in 06188 Landsberg OT Peißen. Vereine und verbände Erfolgreiche Kinderprüfungen In der vergangenen Woche absolvierten unsere jungen Karatekas erfolgreich ihre Kinderprüfungen. Nach eingehender Vorbereitungszeit war es nun endlich so weit. Die Kinderprüfungswoche begann. Die Nervosität war den Kindern deutlich anzumerken. Sie mussten verschiedene Grundschultechniken, eine Kombination verschiedener Techniken, Partnerübungen sowie einen kleinen Freikampf zeigen. Ganz zum Schluss musste zusätzlich noch ein kleiner Fitnesstest absolviert werden. Die wichtigsten Prüfungskriterien der Prüfer waren hierbei, dass die Kinder sich auf die Übungen konzentrieren, nicht mit dem Nachbarn schwatzten und ihr Bestes geben. Unsere WADOKA-Kids haben ihre Aufgaben super gemeistert und durften am Ende ihren neuen Gürtel und eine Urkunde in Empfang nehmen. Herzlichen Glückwunsch! Team Wadoka Peißen Nr. 9/2015 - 39 - Radfahrtreff Die TSG Peißen lädt alle Freunde des Fahrradfahrens zur gemütlichen Radpartie durch unseren östlichen Saalkreis ein • Start ist am 17.05.2015 um 10.00 Uhr auf dem Parkplatz im Halle Center Peißen an der Tankstelle • Unsere Strecke führt über ca. 25 km und ist sowohl für trainierte als auch gelegentliche Fahrradfahrer geeignet. • Wir fahren über wenig befahrene Straßen und ordentliche Feldwege in einem Ringkurs über Braschwitz, Hohenthurm, Petersdorf, Gütz, Zwebendorf, Stichelsdorf • Rast mit Vesper ist am idyllischen Steinbruch in Gütz gegen 11.30 Uhr geplant • Die Zielankunft ist in Stichelsdorf auf dem Straußenhof Scholz um ca. 13.00 Uhr. Dort lädt die TSG zu einem Imbiss ein und wer möchte kann sich die Straußen ansehen. • Also dann —- bis Sonntag —- Anmeldung ist nicht nötig. Nichtamtlicher Teil Das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern am 28.05.2015 die Eheleute Christa und Heinz Ebert Wir gratulieren ihnen recht herzlich und wünschen ihnen alles Gute. Die Ortsbürgermeistersprechstunde Den Ortsbürgermeister Herrn Wolff erreichen Sie i. d. R. an Sitzungstagen jeweils direkt vor der Ortschaftsratsitzung im Büro Mölbitzer Weg 12a in 06188 Landsberg OT Hohenthurm oder unter 0151 10853350. Firmenbesuch bei Tönsmeier ... da hat man doch eine ganz andere Beziehung zu seiner „Gelben Tonne“ Herzlichen Glückwunsch am 01.05. Frau Frida Schulz am 02.05. Frau Merlind Kaaden am 02.05. Herrn Manfred Schnecke am 03.05. Herrn Horst Eberwein am 06.05. Frau Rosmarie Bugiel am 08.05. Frau Martha Städel am 10.05. Frau Ingeburg Hartmann am 11.05. Herrn Harald Schmidt am 12.05. Herrn Klaus Pieruschek am 13.05. Frau Brigitte Nagy am 13.05. Herrn Karl-Heinz Wagner am 17.05. Herrn Siegfried Pauler am 19.05. Frau Hannelore Benhold am 19.05. Herrn Helmut Freiberg am 21.05. Herrn Viktor Karle am 21.05. Frau Helga Schröck am 22.05. Herrn Reiner Metz am 23.05. Frau Edeltraud Albrecht am 24.05. Herrn Yauheni Kazak am 24.05. Herrn Kurt Taube am 27.05. Herrn Roland Crain am 27.05. Frau Gertrude Hocke am 29.05. Frau Benita Griebel am 30.05. Frau Anneliese Hildebrand am 31.05. Herrn Ludwig Brinkmann am 31.05. Herrn Heinz Lehmer am 31.05. Herrn Erich Simon am 31.05. Frau Maritta Teuber zum 88. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 78. Geburtstag Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 22.05.2015 die Eheleute Ingrid und Walter Schöler Für die kommenden Lebensjahre wünschen wir ihnen Gesundheit und Freude im Kreis der Familie. Unsere alljährliche Betriebsbesichtigung führte uns zur Tönsmeier Wertstoffe GmbH & Co. KG nach Oppin. Nach einer ausführlichen Belehrung zum Verhalten auf dem Firmengelände, um bei dem Gewusel von Transporten, riesiger Lkws bis privater Kundenanliefer-Fahrzeuge nicht unter die Räder zu kommen, wurden wir mit Headsets und Warnwesten ausgestattet. Sodann begaben sich der Niederlassungsleiter LVP, Herr Andreas Thiel, und der Betriebsleiter LVP, Herr Bernd Kurth, mit uns in die erste Halle, wo wir den hier hergestellten hoch kalorischen Ersatzbrennstoff FLUFF, gepresste Papierballen und Folien in Augenschein nahmen. Bereits hier wurde uns klar, dass Müll nach einer gewissenhaften Trennung ein wertvoller Rohstoff zur wertstofflichen Weiterverarbeitung und Energiegewinnung ist. Dann ging es in den Anlieferbereich der Leichtverpackungen LVP also all dem, was in den gelben Tonnen landet. Vor uns türmten sich Berge, die mittels Radlader in einen riesigen Trichter verbracht wurden und verschwanden. Wir also hinterher, auf geordneten Wegen über Lichtgitterroste durch eine riesige Maschinenhalle, gekreuzt von unzähligen Förderbändern. Hier verstand man das eigene Wort nicht, jetzt waren die Headsets von Vorteil und über Mikrofon erklärten uns die Mitarbeiter ausführlich, was hier passierte. In verschiedenen Trommeln wurden die Bestandteile des Abfalls getrennt - mal magnetisch, mal durch Sichter oder auch optische Erkennungsverfahren. Denn Plaste ist nicht gleich Plaste und das muss differenziert getrennt werden. Treppauf, treppab begleiteten wir den Abfall, der immer feiner sortiert, plötzlich verschwand. In der Leitwarte konnten wir schematisch am Computer und visuell mittels Kamerasteuerung Nichtamtlicher Teil - 40 - den Weg nachvollziehen, welcher in Bunkern endete, der wiederum zu einer Presse führte. Lediglich eine Hand voll Sortierer (hier auch Qualitätskontrolleure genannt) prüften am Ende den nicht zuordenbaren Abfall und sortierten mit flinken Händen, was nicht in die Verwertung gehört. Endprodukt: gepresste riesige Quader ordentlich mit Draht verzurrt und gemäß Abfall-Gesetz und Verordnungen gekennzeichnet. Zwischengelagert nach Fraktionen getrennt, liegen die Ballen auf einer großen Freifläche zum Abtransport in heimische Verarbeitungsbetriebe oder nach Übersee. Wie wir erfahren haben, ein begehrter Rohstoff, der hilft, natürliche Ressourcen zu sparen. So entstehen daraus beispielsweise Parkbänke, Terrassenstühle oder auch Getränkehalter fürs geliebte Auto - die Palette der Möglichkeiten ist schier unendlich. Das Weißblech, in gesonderten Ballen gepresst, wird ebenfalls der verarbeitenden Industrie zugeführt. Spätestens jetzt wurde klar, warum man den Deckel komplett vom Jogurtbecher reißen sollte. Die Maschinen zur Sortierung sind zwar perfekt ausgeklügelt, aber eben doch keine Supermänner, die entscheiden: Blech oder Plaste? Und nur fast 100 % sortierte Ballen lassen sich gut und reklamationslos weiterverwerten. Übrigens macht es keinen Sinn, den bereits angesprochenen Becher auszuwaschen. Die Zahnpastatube wäscht ja auch keiner aus, oder? Normal ausgeleert reicht vollständig. Wesentlich wichtiger ist es, den Abfall in der gelben Tonne nicht zu schachteln. Also in die Pfirsichbüchse den Milch-Tetrapack stecken und die Paprikatüte dazu und vielleicht passt auch noch das Innenleben der Konfektschachtel rein? Nein, das mögen die Tönsmeier‘s gar nicht. Hier wäre jede Maschine überfordert und die gelben Tonnen bieten in der Regel genug Platz, um alle Umverpackungen einzeln aufzunehmen. Gelernt haben wir, dass sich nicht hunderte von Menschen damit beschäftigen müssen, unseren Abfall zu sortieren, dass es einen Apparat gibt, der Sackaufreißer heißt, Batterien auf keinen Fall in den Hausmüll oder gelben Sack gehören, dass in unseren Fahrzeugen Dämmmatten aus Lumpen sind, unser Grünschnitt wieder zum großen Teil auf landwirtschaftlichen Flächen als Dünger landet und Elektroschrott oder gefährliche bzw. Sonderabfälle ebenfalls getrennt in Oppin abgegeben werden können. Abfall - längst ein Wirtschaftszweig, in unserer modernen Gesellschaft nicht wegzudenken! An dieser Stelle sei unseren fleißigen „Müllmännern“ ein herzliches DANKESCHÖN gesagt, dass sie uns alle zwei Wochen von all dem Unrat befreien, den wir nicht bei uns haben möchten. Und denen, die noch nicht begriffen haben, dass Abfall nicht in die Natur gehört, sei gewünscht, dass sie mal eine Weile mit allen Konsequenzen ohne diesen Service leben sollten! Den netten Mitarbeitern von Tönsmeier einen herzlichen Dank für die Zeit, die sie uns geschenkt haben und die ausführlichen Informationen. Ein sehr interessanter Ausflug, wie alle Teilnehmer nach zwei Stunden Führung zum Ausdruck brachten! Übrigens: Das Familienunternehmen Tönsmeier, mit Stammsitz in Porta Westfalica, ist mit einer breiten Leistungspalette europaweit als Umweltdienstleister und Energielieferant tätig. Über 3.500 Mitarbeiter betreuen mit rund 1.100 Fahrzeugen kommunale Auftraggeber, duale Systemträger und Kunden aus Industrie und Gewerbe. Tönsmeier leistet mit über 30 Aufbereitungs-, Sortier- und Recyclinganlagen einen wichtigen Beitrag zur Schonung natürlicher Ressourcen. Ihr Kultur- und Heimatgeschichtsverein Hohenthurm Nr. 9/2015 Hohenthurmer holen Titel im Kreis Bei den diesjährigen Kreiseinzelmeisterschaften im Classic-Kegeln konnten die Hohenthurmer Kegler zwei Titel und einen 3. Platz einfahren. Gespielt wurde an zwei Tagen in Vorrunde und Endrunde jeweils 120 Wurf, wobei das Ergebnis der Vorrunde mit in das Finale übernommen wurde. In der Königsdisziplin der Männer konnte Robert Roth mit 557 Holz und 11 Holz Vorsprung als Bester aus der Vorrunde in Sennewitz zum Finale nach Merseburg fahren. Dort sicherte er sich mit 520 Holz und insgesamt 1077 gespielten Holz als neuer Kreismeister mit 2 Holz Vorsprung den Titel. In der Altersklasse Ü50 konnte dann Michael Teuber ebenfalls den Kreismeistertitel feiern. Er startete mit 523 Holz aus der Vorrunde von Alberstedt noch vom 4. Rang aus in die Endrunde in Schkopau. Dort spielte er mit 578 Holz eine hervorragende Leistung und holte sich mit 36 Holz Vorsprung und insgesamt 1101 Holz den Pokal. Den 3. Platz erreichte bei den Ü60ern Wolfgang Burjahn, der bei der Vorrunde auf seiner Heimbahn in Hohenthurm noch mit nur 481 Holz etwas enttäuschte, doch sich dann in Schkopau mit 496 Holz auf das Treppchen spielte. Im Mai finden dann die Landeseinzelmeisterschaften statt, zu denen wir den Qualifizierten viel Erfolg wünschen. Mario Kasper SG Motor Hohenthurm Aktuelle Gemeindebroschüre erhältlich Seit 2013 gibt es eine neue Gemeindebroschüre mit Informationen zum Gemeindeleben und Kontaktdaten z. B. von Stadtverwaltung, Bildungseinrichtungen oder Gesundheitswesen in der Stadt Landsberg. Das Heft liegt u. a. im Bürgerservice der Stadt Landsberg (Köthener Straße 28) und im Landsberger Museum „Bernhard Brühl“ (Hillerstraße 8) aus. Nr. 9/2015 - 41 - Nichtamtlicher Teil Kirchliche Nachrichten für Klepzig, Landsberg, Schwerz und Sietzsch Allgemeine Mitteilungen unserer Ev. Kirchgemeinden der Stadt Landsberg Besonderes: Sonnabend, 9. Mai 2015, 17 Uhr in der Kirche Sankt Michael Brachstedt Im Rahmen des Internationalen Kinderchorfestivals lädt der Förderverein St. Michael Kirche Brachstedt e. V. ein zu einem Chorkonzert mit dem Knabenchor „Amadeus“ aus der Ukraine Der Eintritt ist frei. Am Ausgang wird eine Spende erbeten. Himmelfahrt, 14. Mai, 10 Uhr für die Pfarrbereiche Hohenthurm und Landsberg Familiengottesdienst auf dem Burgstetten ab 9 Uhr: Aufbau von Altar und Sitzgelegenheiten, Füllen der Luftballons – Helfer sind sehr erwünscht! ab 10 Uhr Familiengottesdienst anschließend nach Lust und Laune Spiele und Picknick vom Mitgebrachten Vorankündigung Sonnabend, 6. Juni, 16 Uhr Martin-Luther-Kirche Hohenthurm Benefizkonzert für die Orgel Hohenthurm mit Kantor Tim-Dietrich Meyer Die Kirchengemeinde Hohenthurm lädt herzlich ein zu einem Konzert an der teilsanierten Wäldner Orgel in der Martin Luther Kirche. Es spielt Herr T. D. Meyer, Kantor und Orgelsachverständiger des Kirchenkreises. Im Rahmen des Konzerts wird auch eine Orgelführung angeboten. Der Erlös des Konzerts dient der noch ausstehenden Wiederherstellung des zweiten Manuals. Wir freuen uns auf Sie. Liebe Leser des Landsberger Echos, haben Sie sich auch schon mal gewundert, dass ein Elektrogerät nicht mehr funktionierte? Sie dachten schon, es wäre defekt, doch es hatte nur jemand den Stecker gezogen. Ohne Verbindung zum Energienetz geht‘s halt nicht! Auch die Akkus unsrer mobilen Geräte müssen immer mal wieder an einer Energiequelle aufgeladen werden. Als Lebewesen beziehen wir die physische Energie aus unserer Nahrung. Doch woher nehmen wir die seelische Energie, um mit den Herausforderungen des Lebens fertig zu werden? Für den Apostel Paulus ist das keine Frage. Im Monatsspruch für Mai teilt er der Gemeinde in Philippi mit (Philipper 4,13) Alles vermag ich durch ihn (Christus), der mir Kraft (griechisch: dynamis = Energie) gibt. Ganz gleich wo und in welcher Lebenslage er sich befindet - immer und überall kann er an dieser Ladestation auftanken. Am Ende des Monats feiern wir Pfingsten - das Fest des „Heiligen Geistes“. Er ist so etwas wie das Medium für den Energietransfer. Ich wünsche uns allen, dass wir stets guten Kontakt haben zu diesem Energie Hotspot. Mit besten Segenswünschen zum Pfingstfest Ihr Pfarrer Domke Gottesdienste Samstag, 09.05. 13:00 Uhr Andacht in der Kirche Gütz Donnerstag, 14.05. 10:00 Uhr Himmelfahrtsgottesdienst auf dem Burgstetten gemeinsam mit Pfarrbereich Hohenthurm Fahrdienst: 09:30 Uhr Marktplatz Landsberg Seniorenheimgottesdienst in der Cafeteria, Landsberg Montag, 11.05., 16:00 Uhr Landsberg Gesprächskreis am Abend Mi., 13.05. um 19:30 Uhr im kl. Gemeinderaum der ev. Kirche Christenlehre – 1. bis 6. Klasse Wird durch Elternabend noch festgelegt. Voraussichtlich mittwochs 16.00 Uhr. Kirchenmusik – Chorproben Mittwoch, 06.05., 13.05., 20.05., um 19:30 Uhr, Schwerz Kaffee-Nachmittag Mi., 20.05. um 14:00 Uhr Sietzsch Gesprächskreis Di., 12.05. um 14:00 Uhr Chorprobe Do., 19:00 Uhr Ansprechpartner Pfarrer T. Eichfeld, Walther-Rathenau-Str. 5, Landsberg Tel.: 034602 20330 Gemeindesekretär: Hr. Mertens: [email protected] Friedhof Klepzig: Hr. Herwig: Tel. 034602 70866. Vorsitzende des Kirchenrates Klepzig: Hr. Scheuerle, Tel.: 034602 51197 Landsberg: Hr. Prof. Dr. Grings, Tel.: 034602 23332 Schwerz: Hr. Weilbach, Tel.: 034604 20117 Sietzsch: Fr. Wegner, Tel.: 034602 21943 Kirchengemeinde Gollma, Reinsdorf, Reußen ev-kirche-gollma.de musiksommer-gollma.de Gottesdienste Pfingstsonntag, den 24.05., 10.30 Uhr mit Taufe 9. Musiksommer in Gollma Sonntag, 10.05., 17:00 Uhr Eröffnungskonzert mit dem Delta Piano Trio (Salzburg) Sonntag, 17.05., 17:00 Uhr Klavierkonzert mit Heloise Ph. Palmer (Stuttgart) Kontakt Musiksommer Gisela Webel Tel.: 0151 11638586 Nichtamtlicher Teil - 42 - Kinderchor im Pfarrhaus Mittwoch ab 17:30 Uhr Kirchenchor im Pfarrhaus Montag ab 19:30 Uhr Friedhof Ansprechpartner: Roland Schumann Tel.: 034602 404763 oder 0176 96644443 Sprechstunde: jeder 1. Dienstag im Monat von 15.00 - 17.00 Uhr im Pfarrhaus sowie nach telef. Absprache Konto der Kirchengemeinde Kirchenkreis Halle Saalkreis IBAN:DE55800537620386060118 BIC: NOLADE21HAL Buchungsnummer: 146 Verwendungszweck Friedhof oder Gemeindebeitrag nicht vergessen! Kontakt Inge-Lene Wießner amt.Vorsitzende des Gemeindekirchenrates Schlossstr.4 06188 Gollma Tel.: 034602 20401 Nr. 9/2015 Evangelisches Pfarramt Hohenthurm Brachstedt, Braschwitz, Hohenthurm, Maschwitz, Niemberg, Oppin, Peißen, Plößnitz und Zwebendorf Von-Wuthenau-Platz 5, 06188 Landsberg OT Hohenthurm Telefon und Fax: 034602 50111 E-Mail: [email protected] www.pfarramt-hohenthurm.de Bürozeiten im Pfarramt Hohenthurm Neu !!! Dienstag 10.00 - 13.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr und nach Vereinbarung Kirchenmusik im Pfarrbereich Hohenthurm Für die kirchenmusikalische Gestaltung von Taufen, Trauungen, kirchlichen Feiern zu Jubiläen und Trauerfeiern sind ansprechbar: Frau Kathrin Hauser Oppin Tel.: 034604 21843 Herr Werner Schulz, Niemberg Tel.: 034604 20938 Herr Hans-Martin Uhle Oppin Tel.: 034604 20569 Wünschen Sie außer der Orgel noch eine(n) weitere(n) Musiker(in), dann fragen Sie danach den Organisten Ihrer Wahl. Gottesdienste Mitteilung der Kirchgemeinde Gollma an alle Nutzer des Gemeindefriedhofs Gollma Die derzeitige Ordnung auf dem Gollmaer Gemeindefriedhof veranlasst mich, einen offenen Brief an alle Nutzer des Friedhofs zu schreiben: Die Erhöhung der Kosten des Containerdienstes für die Abfuhr des anfallenden Mülls haben sich vervielfacht, dies hat uns gezwungen, die Entsorgung einzustellen. Wir sind jedoch bemüht, für Sie den Friedhof so kostengünstig wie möglich zu betreiben. In Eigenleistung der Gemeindemitglieder und insbesondere durch die Leistung von Herrn Haacke haben wir die Möglichkeit zur Ablage von Bioabfällen geschaffen. Die Ablagestelle für Bioabfälle befindet sich jetzt in der linken Friedhofsecke (vom Tor ausgesehen). Jedoch mussten wir feststellen, dass durch einige Nutzer des Friedhofs auch weiterhin unverrotbare Abfälle auf dem Friedhofsgelände abgelegt werden. Für die Entsorgung dieser Abfälle entstehen uns unkalkulierbare Kosten, die die Gemeinde aus den derzeitigen Mitteln nicht tragen kann. Wir bitten Sie, deshalb nochmals dringlichst Ihre Plasteabfälle in Ihrer häuslichen gelben Tonne zu entsorgen. Wir hoffen, dass durch die klärenden Worte der Missstand auf dem Friedhof beseitigt wird. Wenn dieser Tatbestand bestehen bleibt, sehen wir uns gezwungen, die anfallenden Entsorgungskosten der Plasteabfälle auf alle Grabstättennutzer umzulegen. Dies bedeutet eine Erhöhung der jährlichen Friedhofsgebühr um 100 bis 150 %. Für mich, als derzeitige Vorsitzende des Gemeindekirchenrates, steht eine Verbesserung des Gesamtbildes unseres Friedhofes an vorderster Stelle meiner Arbeit, ich möchte erreichen, dass eine Neugestaltung der gesamten Anlage in mehreren Etappen erfolgt. Lassen sie uns gemeinsam einen würdigen Ort der Ruhe und Besinnlichkeit schaffen. 10. Mai - 5. Niemberg Peißen Plößnitz Sonntag nach Ostern Rogate 09:00 Uhr Pfr. Domke mit Konfirmandenvorstellung 10:30 Uhr Pfr. Domke 14:00 Uhr Pfr. Domke mit Taufe Himmelfahrt, 14. Mai, 10.00 Uhr für die Pfarrbereich Hohenthurm und Landsberg: Familiengottesdienst auf dem Burgstetten ab 9 Uhr: Aufbau von Altar und Sitzgelegenheiten, Füllen der Luftballons – Helfer sind sehr erwünscht! ab 10 Uhr Familiengottesdienst anschließend nach Lust und Laune Spiele und Picknick vom Mitgebrachten 17. Mai - 6. Sonntag nach Ostern Exaudi keine Gottesdienste Pfingstsonntag 24. Mai Brachstedt 14:00 Uhr Pfr. Eichfeld mit Konfirmation Braschwitz Einladung nach Brachstedt zur Konfirmation Niemberg 14:00 Uhr Pfr. Domke mit Konfirmation Oppin Einladung nach Brachstedt zur Konfirmation und am Pfingstmontag nach Maschwitz Peißen 10:30 Uhr Frau Hunold Plößnitz Einladung nach Brachstedt zur Konfirmation Zwebendorf Einladung nach Niemberg zur Konfirmation Pfingstmontag 25. Mai Hohenthurm 10:30 Uhr Pfr. Domke, Maschwitz 09:00 Uhr Pfr. Domke, Herr Schulz Ich denke, dass wir mit diesem ersten Schritt Voraussetzungen schaffen, die Gestaltung des Friedhofs neu zu überdenken. Kinderkirche mit GP David Joram unbd Mittwoch - 14-täglich von 16:30 Uhr – 17:30 Uhr Lutherheim Niemberg, Plößnitzer Str. 19 Die nächsten Termine: 6. Mai, 3. Juni Demnächst übernimmt die Kinderkirche unser neuer Gemeindepädagoge Sebastian Weidenhagen. Inge-Lene Wießner amt. Vorsitzende des GKR Konfirmanden Donnerstag, 17:15 Uhr im Lutherheim Niemberg Nr. 9/2015 - 43 - Senioren/Gemeindenachmittage Brachstedt Freitag, 29. Mai, 14:30 Uhr im Pfarrhaus Brachstedt Braschwitz: Mittwoch, 13. Mai, 14:30 Uhr in der Alten Schule Hohenthurm Dienstag, 19. Mai, 14:30 Uhr im Pfarrhaus Hohenthurm Oppin Dienstag, 26. Mai, 14:30 Uhr im Paul-Gerhardt-Haus: Peißen Mittwoch, 27. Mai, 14:30 Uhr im Pfarrhaus Peißen Zwebendorf Mittwoch, 20. Mai, 14:30 Uhr im Saal der Gemeinde Zwebendorf, Reideburger Str. 5 Kirchenchor Oppin Probe jeden Montag, 19 Uhr im Paul-Gerhardt-Haus Es werden noch Sängerinnen und Sänger gesucht! Friedhof Oppin Der Gemeindekirchenrat Oppin teilt mit, das ab sofort für den kirchlichen Friedhof Oppin eine neue Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung gilt. Die Satzung wird demnächst auf der Homepage der Stadt Landsberg und der Homepage des Pfarrbereichs Hohenthurm veröffentlicht. Eingesehen werden kann die Satzung auch bei unserer Friedhofsverantwortlichen Frau Erika Näther, Drosselweg 10, 06188 Landsberg OT Oppin. Friedhof Hohenthurm Erwerb und Vergabe einer Grabstelle auf dem Kirchenfriedhof Hohenthurm Bitte melden Sie sich in dieser Angelegenheit im Pfarrbüro zu den Sprechzeiten: Dienstag von 10 - 13 Uhr und Donnerstag von 13 - 16 Uhr In Notfällen bitte telefonisch unter 034602 50111 oder 034602 494592 Weitere Termine oder Terminänderungen werden gegebenenfalls über Aushänge in den Schaukästen und im Internet bekannt gegeben unter www.pfarramt-hohenthurm.de. Katholische Pfarrei St. Mauritius und St. Elisabeth Gottesdienste in Landsberg Sonntag, 10.05.15 Donnerstag, 14.05.15 Christi Himmelfahrt Sonntag, 17.05.15 Sonntag, 24.05.15 Sonntag, 31.05.15 Sonntag, 07.06.15 8.30 Uhr 8.30 Uhr 8.30 Uhr 8.30 Uhr 8.30 Uhr 8.30 Uhr Religionsunterricht in Landsberg (Schuljahr 2014/15) Jeden Donnerstag (außer in den Ferien) findet der Religionsunterricht im evangelischen Gemeindehaus in Landsberg zu den folgenden Zeiten statt: 1. und 2. Klasse 14.00 Uhr - 14.45 Uhr 3. bis 5. Klasse 15.15 Uhr - 16.00 Uhr 7. und 8. Klasse 16.00 Uhr - 16.45 Uhr Jugendstunde (Schuljahr 2014/15) Jeden Dienstag um 19.00 Uhr werden alle Jugendlichen ab der 9. Klasse in das Gemeindehaus von St. Moritz herzlich eingeladen. Ökumenischer Begegnungskreis Am Donnerstag, dem 28.05., 19.30 Uhr, wird in die Räume der evangelischen Gemeinde herzlich eingeladen. Das Thema wird noch bekannt gegeben. Nichtamtlicher Teil Anschrift: Katholische Pfarrei St. Mauritius und St. Elisabeth Mauerstr. 12, 06110 Halle Probst Reinhard Hentschel, Tel. 0345 2310236 Büro Frau Claudia Günther Tel. 0345 2310221, Fax 0345 2310233 Öffnungszeiten: Di.: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Do.: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Fr.: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr Ansprechpartner vor Ort: Frau Möritz, Landsberg Frau Krause, Hohenthurm Frau Muschner, Niemberg Frau Orban, Brachstedt Tel. 034602 20535 Tel. 034602 50666 Tel. 034604 21942 Tel. 034604 20543 Die Weisheit eines Menschen misst man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen. George Bernhard Shaw E. Bönisch Suchtberatungsstelle der Evangelischen Stadtmission Halle e. V. Weidenplan 3 - 5 06108 Halle (Saale) Telefon: 0345 2178-138 Fax: 0345 2178-199 [email protected] Außenstelle Landsberg An der Kirche 1 06188 Landsberg Birgit Pötzsch Telefon: 0345 2178-138 Sprechstunde: Dienstag, 15.00 - 18.00 Uhr 12.05.2015 26.05.2015 09.06.2015 23.06.2015 Nach Vereinbarung sind weitere Termine in unserer Hauptstelle möglich.
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