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Diskussionen um die Gestaltungsnote
Bericht von der Bundesrichtertagung 2015
von Felix Bender
erschienen im Aktuellen Voltigierzirkel 1/2015
Reglementsänderungen verabschieden kann der Fachausschuss Voltigieren der Deutschen
Richtervereinigung für Pferdeleistungsprüfungen (DRV) nicht. Aber er gibt wichtige
Anmerkungen, wo Schwachstellen liegen und gibt Vorgaben an die Richter, wie die Regeln
anzuwenden sind. Schwerpunkte waren bei der Bundesrichtertagung in Butzbach am 31.
01/01. 02. 2015 die Gestaltungsnote und - wie in den Vorjahren - die Pferdebeurteilung.
Gestaltungsnote
Die Tagungsteilnehmer bewerteten nach einer Einführung durch Leo Laschet verschiedene
Gruppen-, Doppel- und Einzelvoltigierer nach den Einzelaspekten, wie sie das Reglement
vorgibt und wie dies bei der DM/DJM zukünftig mit Hilfe eines Protokollbogens
aufgeschlüsselt werden wird (siehe weiter unten).
Es zeigte sich, dass viele Richter dazu neigten, tendenziell tiefere Noten zu vergeben, als
wenn sie direkt eine Gesamtnote für die Gestaltung geben würden. Helma Schwarzmann
sprach sich dafür aus, dennoch eine 10,0 zu geben, wenn die Darbietung stimmig ist, selbst
wenn man den ein oder anderen Fehler sieht, aber andere Aspekte übererfüllt sind.
Es wurde in der Diskussion deutlich, dass die Definition der Gestaltungsnote in Teilen
überarbeitet werden muss. Genannt wurden:
- die Inhalte passen beim Einzelvoltigieren nicht durchgängig (z. B. Zweier- und
Dreierübungen)
- der athletische Aspekt sollte überarbeitet werden, er macht unter anderem nicht genügend
darauf aufmerksam, wie anspruchsvoll dynamische Übungen auf dem Pferd sind und welch
hohen Wert Übungsverbindungen im Einzelvoltigieren haben
- Längen im Kürverlauf werden nicht erfasst - wobei der Bewegungsfluss bereits in der
Ausführungsnote erfasst wird
- es müssen eigene Kriterien fürs Doppelvoltigieren entwickelt werden, die Zielsetzungen
müssen schärfer formuliert werden - oder soll man Paare als Kleingruppen oder zwei
Einzelvoltigierer bewerten?
Im Bezug aufs Doppelvoltigieren zeigte sich, dass es noch keinen Konsens gibt, was von den
Startern erwartete werden kann und soll. Einerseits wurde genannt, dass die Voltigierer
miteinander und nicht gleichzeitig separat turnen sollen. Auf der anderen Seite wurden
Vergleiche mit dem Eistanz oder dem Tanz gezogen, bei denen einer führt und den anderen in
Szene setzt - "Ist das schlechter zu bewerten?", wurde kritisch gefragt. Auch ist es ein
Unterschied, ob zwei Frauen miteinander starten oder ein Mann mit einer Frau: Gemischte
Paare gehen mehr ins tänzerische, zwei Frauen eher ins akrobatische. Spannend wäre, zwei
Männer zu sehen, wurde angemerkt.
Einigkeit bestand, dass beide Voltigierer im Doppel aktiv agieren müssen - aneinander
vorbeiturnen ist nicht gewünscht.
Deutlich wurde in der Diskussion des Weiteren, dass man sich bei der Vergabe der
Gestaltungsnote schwer vom emotionalen Aspekt lösen kann, wobei Kerstin Nimmesgern
getonte, dass es keine emotionale Note werden darf: "Wir haben unsere Kriterien."
Der Vorsitzende des Fachausschusses Voltigieren der DRV Leo Laschet zog als Fazit, dass es
bei der Gestaltungsnote noch einige Unklarheiten gibt und viel Arbeit vor dem Fachausschuss
und den Richtern liegt. Er verglich dies mit der Pferdenote, bei der es - durch intensive
Beschäftigung mit dem Thema - in den vergangenen Jahren große Fortschritte in der Qualität
der Bewertung gab.
"Lahm oder nicht lahm"
Dieser Frage ging Rolf-Peter Fuß in seinem Eröffnungsvortrag nach. Er stützte sich dabei auf
die Definition, dass Lahmheit "eine Abnormalität der Gangart (ist), welche durch Schmerz
und/oder Bewegungseinschränkung verursacht wird" (Quelle: Centre of Equine Therapy) und
erläuterte, dass die Gründe hierfür unterschiedlich sein können, zum Beispiel degenerativer,
infektiöser, entzündlicher oder traumatischer Art. Er betonte, dass auch Zügellahmheit ein
Grund zum Abbruch einer Prüfung ist, denn: "Der Schmerz ist vorhanden." Da ein Pferd mit
Ausbindern die Prüfung geht, muss es mit Ausbindern vortraben, so die Folgerung des
Referenten. Er sprach sich gegen die teilweise noch übliche Praxis aus, die Ausbinder
herausnehmen zu lassen, wenn ein Pferd in der Trabrunde lahmt und wertete dies als
"Versuch des Richters, sich vor der Entscheidung zu drücken." Die anwesenden Richter
sprachen sich dafür aus, diese Vorgehensweise in ganz Deutschland anzuwenden.
Der Referent verwies darauf, dass das Thema Lahmheit stark emotional belastet ist, denn der
Reiter oder Longenführer kann sich angegriffen fühlen. Der Ärger, der auf den Richter im
Voltigiersport zukommt, wenn man ein Pferd wegen Lahmheit vom Wettkampf ausschließt,
ist im Voltigieren höher als im Reiten, weil mehr Personen betroffen sind, so Fuß:
Longenführer, Kinder und deren Eltern. Er sprach sich deshalb dafür aus, die Emotionalität
aus der Entscheidung herauszuholen: "Lahmheit ist nicht als unsportliches Verhalten zu
werten, wenn es nicht ein Wiederholungsfall ist" und kann "jedem Pferdesportler passieren."
Fuß warnte davor, aus Angst vor den Folgen keine Entscheidung zu treffen, denn als Richter
stehe man viel mehr in der Kritik, wenn man die Entscheidung nicht treffe: "Die Zuschauer
und Beteiligten beobachten uns Richter." Außerdem, betonte der Referent, sind die Medien
auf den Pferdesport fokussiert, es gibt Diskussionen um artgerechten Umgang, Doping,
Rollkur und so weiter: "Wir müssen uns sehr sensibel verhalten. Entscheidungen, die nicht
getroffen werden, werden von Unbeteiligten stark emotional diskutiert.
In den Augen der Öffentlichkeit haben Richter allein die Möglichkeit, tierschützerisch
einzugreifen. Alle erwarten von ihnen ein Eingreifen. In Sachen Tierschutz müssen sie
ungefragt aktiv werden."
Fuß sprach sich dagegen aus, sich als Richter auf Diskussionen einzulassen, ob ein Pferd lahm
ist oder nicht, Einspruch sei nicht möglich. Auch plädierte er dafür, Tierärzte nur in
Ausnahmefällen hinzuzuholen: "Ein Richter muss in der Lage sein, Lahmheit zu erkennen",
sonst dürfe er nicht an den Tisch. Außerdem war der Tierarzt in der Situation, als die
Lahmheit auftrat, nicht dabei, betonte der Referent. Allerdings sollten Richter keine Diagnose
stellen: "Schon die Aussage zügellahm ist eine Diagnose. Dazu sind Sie nicht befugt. Sie kann
als Bumerang zurückkommen. Legen Sie sich nicht fest, wo das Pferd lahm ist. Sagen Sie
einfach: Der ist lahm."
In einer anschließenden Diskussion sprach sich Britta Kuhlen dafür aus, in der LPO den
Begriff "lahm" zu definieren, weil viele Turnierteilnehmer nichts mit dem Begriff anfangen
können. Bernd Rockenfeller machte in diesem Zusammenhang auf die mangelnde
Abgrenzung von "lahm" und "taktrein" aufmerksam, insbesondere im Gespräch mit
Ausbildern. Es zeigte sich in der Diskussion, dass hierbei oftmals "taktrein" statt "lahm"
verwendet wird, weil dies "netter" oder "beschwichtigender" klingt, obwohl "lahm" in der
LPO steht. Christian Peiler sprach sich dafür aus, auch "zügellahm" im Regelwerk zu
definieren, denn "wenn ich einen Begriff nutze, muss ich eine Definition haben." Fuß gab
jedoch zu bedenken, dass die LPO zu dick werden würde, wenn alle Begriffe definiert
werden.
Das Pferdenoten-Protokoll (bei DM/DJM)
Um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Pferdenote zu verbessern und die Richter
insbesondere im Einzel- und Doppelvoltigieren zeitlich zu entlasten, wurde ein
Protokollbogen erstellt, der bei DM und DJM zum Einsatz kommen soll (siehe weiter unten).
Referentin Barbara Weckermann stellte die Bewertungskriterien vor: Takt, Losgelassenheit.
Anlehnung, Schwung, Geraderichten, Hilfegebung (Technik des Longierens, Koordination
der Hilfen - nicht nur als Regelabzug wie bisher) und Harmonie (Vertrauen, Reaktion des
Pferdes auf die Voltigierer - z. B. jede Landung ist hart, es wird keine Rücksicht auf das Pferd
genommen). Die Noten für die Bewertungskriterien ergeben die Gesamtnote, stichwortartige
Bemerkungen erläutern die Bewertung. Einzelnoten unter 5,0 sollten auf jeden Fall begründet
werden, so die Referentin.
Sie wies auf wichtige Aspekte der einzelnen Kriterien hin: Takt ist die Grundlage und hat eine
hohe Priorität für jede Arbeit. Losgelassenheit geht eng mit Harmonie einher. Bei der
Anlehnung werden die Ausbindung und die Akzeptanz durch das Pferd bewertet. Schwung ist
die Erhaltung der Grundfrische. Das Geraderichten ist ein Gradmesser für die beidseitige
Gymnastizierung und Balance. Hilfegebung und Harmonie haben eine hohe Gewichtung bei
der Zufriedenheit und Kommunikation zwischen Longenführer, Voltigierern und Pferd.
Bernd Rockenfeller erläuterte das Kriterium Losgelassenheit. Er wies darauf hin, dass diese
aktiv ist und angeritten werden muss. Sie basiert auf der angeborenen Zwanglosigkeit. Er
betonte, dass Losgelassenheit nicht bedeutet, dass das Pferd "brav" galoppiert. Bei der
Anlehnung ist relevant, dass das Pferd vertrauensvoll infolge treibender Hilfen an die Hand
herantritt, so Rockenfeller.
Es ist nicht gemeint, das Pferd eng auszubinden und Nickbewegungen zu unterbinden. Der
Referent bezeichnete die Pferde, die statt einer Nickbewegung eine Seitenneigung des Kopfes
zeigen, als "Nein-Sager", als würde das Pferd den Kopf schütteln - dies ist nicht als
Anlehnung zu verstehen. Bei zu enger Ausbindung kann außer für den Takt keine reelle Note
gegeben werden, so Bernd Rockenfeller. Er hofft, mit der Pferdenote und der dazugehörigen
Protokollierung einen Lenkungseffekt zu erreichen, damit sich Longenführer im Training
vermehrt korrigieren lassen. Die Möglichkeit, Abzüge von der vorläufigen Endnote für
Mängel, Unterbrechungen oder Zirkelgröße zu vergeben, bleibt.
Einige Aspekte wie der Gruß oder die Versammlung, die international abgeprüft werden,
wurden bewusst weggelassen. Bernd Rockenfeller wies mit Blick auf die Versammlung
darauf hin, dass diese reell im Voltigieren nicht bewertet werden kann, was ihm Reitrichter in
Gesprächen bestätigt haben. Barbara Weckermann vertrat die Meinung, dass man
Versammlung nicht durchgängig im Voltigieren verlangen kann und Winnie Schlüter betonte,
dass man auf versammelt galoppierenden Pferden nicht voltigieren kann.
Technikprogramm
Hintergründe zur Benotung der neuen Technikelemente "Standspagat rückwärts gestützt auf
dem Pferderücken" und "Knien vorwärts zum Stehen rückwärts mit statischer Armhaltung"
stellte Helma Schwarzmann in Butzbach vor.
Beim Standspagat, der aus den zwei Strukturgruppen Stand und Spagat besteht, ist wichtig,
dass die Ferse nicht festgeklemmt wird und die Hände möglichst nah am Standbein flach
aufliegen. Der Körperschwerpunkt kann nur bei genügender Bewegungsweite über dem Fuß
bleiben. Wenn der Kopf im Nacken ist, ist die Übung leichter, aber der Voltigierer erhält
hierfür Abzüge. Wenn der Voltigierer statt auf dem Pad auf dem Griff greift, erhält er für die
Übung 0 Punkte, so die Referentin. Der Voltigierer muss jedoch nicht mit beiden Beinen auf
dem Pad stehen, bevor er die Übung aufbaut.
Beim zweiten neuen Technikelement riet Schwarzmann ihren Richterkollegen, das Stehen
nicht wie in der Pflicht zu werten, sondern wie in der Kür mit kleinen, mittleren und großen
Abzügen. Das Umspringen ist der Aufbau der Übung, ohne Aufbau zählt die Übung 0 Punkte.
Kommt der Voltigierer beim Stehen aus dem Gleichgewicht, ist es sinnlos, das Stehen erneut
aufzubauen, so die Referentin.
In der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass die ursprüngliche Formulierung des
Richtwertes 8,0 missverständlich ist: Statt "die Knie sind über 90 Grad gebeugt" muss heißen
"die Knie sind über 90 Grad gestreckt." Dietmar Otto sprach sich dafür aus, als drittes
Hauptkriterium "Koordination der Drehbewegung" hinzuzufügen. Christian Peiler betonte,
dass der Voltigierer mit beiden Füßen mindestens einen Galoppsprung rückwärts auf dem
Pferd stehen muss, damit die Übung gewertet werden kann.
Richtverfahren DM und DJM
Da das Richtverfahren, wie es international bei EM und WM praktiziert wird, von den
Aktiven gelobt wurde und es die Richter entlastet, wird dies nun auch bei der DM und DJM
eingesetzt, wie Kerstin Nimmesgern darlegte. Zwei Richter geben in der Kür die Noten für
Schwierigkeit und Ausführung und zwei die Noten für die Gestaltung. Zur Notenfindung wird
ein separater Protokollbogen eingeführt. Auch die zwei Richter, die die Pferdenote ermitteln,
verwenden zukünftig einen separaten Protokollbogen statt einer individuellen
Kommentierung (siehe Abschnitte über die Gestaltungsnote und die Pferdebeurteilung weiter
oben).
Richter, die an einer DM oder DJM richten möchten, können sich voraussichtlich ab 2016
über eine zusätzliche Liste für den Richterpool DM/DJM bewerben. Dafür müssen sie
verschiedene Kriterien erfüllen, beispielsweise an einer Landesmeisterschaft/Süddeutschen
Meisterschaft/Norddeutschen Meisterschaft gerichtet haben und über die Qualifikation "VoT"
(Voltigierrichter für das Technikprogramm) verfügen. Bewerbungen erfolgen über den
Landesverband an die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und die Deutsche
Richtervereinigung (DRV).
Richter Breitensport
Über die neue APO-Qualifikation "Richter Breitensport" informierte Brigitte Ellinger. 2014
wurden die ersten dieser Richter in Bayern qualifiziert, nachdem seit 2009 Prüfer Breitensport
in dem Landesverband aktiv sind. Die Referentin verwies auf die Relevanz der neuen
Qualifikation, da die meisten Vereine mehr Breitensportler als Turniervoltigierer im Verein
haben. Außerdem seien Breitensporttage meist sehr gut besucht und es gäbe kaum Absagen.
Mentoren in der Richterausbildung
Um die Betreuung der Richter-Anwärter zu optimieren, sammelt die DRV aktuell
Informationen über die verschiedenen Systeme in den einzelnen Landesverbänden. Drei
Verbände verfügen über Mentoren-Systeme, einige andere arbeiten mit Mentoren, jedoch
nicht organisiert, und die Mehrheit der Landesverbände hat kein Mentoren-System, so Leo
Laschet. Dabei zeigen die Erfahrungen, dass in den Verbänden, in denen Mentoren-Systeme
bestehen, die Anwärter selbstsicherer und besser vorbereitet in den Prüfungslehrgang gehen.
Das Ziel der DRV ist deshalb laut Laschet, die Grundlagen zu legen, wie Angebote
verbandsübergreifend gestaltet werden können.
Vernetzung der Richteranwärter
Um die Vorbereitungen der Richteranwärter zu verbessern, arbeitet die DRV nicht nur am
Mentoren-System, sondern unterstützt auch die Arbeit des Jungrichterbeirats. Deren
Mitglieder Heidi Auerhammer, Verena Kühnapfel und Johanna Löhnert schilderten in
Butzbach ihre gesammelten Erfahrungen.
Aktuell ist es sehr unterschiedlich, wie die Anwärter vorbereitet werden und ob die
Möglichkeit besteht, jemanden zu fragen, was in der Prüfung auf einen zukommt. Ziel ist
deshalb, die Richteranwärter zu vernetzen und dass sie an Seminaren in anderen
Landesverbänden teilnehmen können. Der Jungrichterbeirat ist aktuell dabei, eine
Informationsliste zu erstellen, die Kontakte, Literatur und Hilfsbögen enthält. Positiv war der
Workshop bei der Voltigiertagung des Voltigierzirkels in Altleiningen, in dem sich Anwärter,
Interessierte und "fertige" Richter austauschen konnten, so die Referentinnen.
Vorbereitungszeit neu strukturiert
Um den Richteranwärtern frühzeitig ein Feedback zu ermöglichen, wird ein
Vorbereitungslehrgang mit dem Schwerpunkt Beurteilung des Pferdes und die Pferdenote ins
Frühjahr gelegt. Dadurch haben die angehenden Richter genügend Zeit, während der Saison
die Beurteilung zu üben, so Bernd Rockenfeller. Außerdem ist im Vorbereitungslehrgang im
Herbst mehr Zeit für die restlichen Themen.
In Butzbach wurde der Lehrfilm der FN vorgestellt, der sich mit der Beurteilung des Reiters
und des Pferdes auf dem Vorbereitungsplatz beschäftigt. Die Kriterien können auf den
Voltigiersport übertragen werden. Der Film ist online abrufbar: www.pferdaktuell.de/vorbereitungsplatz/vorbereitungsplatz?refID=lehrfilm
Termine der Deutschen Richtervereinigung 2015 & 2016
Grundrichter-Prüfungslehrgang VoE
Ort: Frechen/Langenfeld
Datum: 04.-08. 11. 2015
VoT-Refresher-Kurs und -Prüfungslehrgang
Ort: N. N.
Datum: 14./15. 11. 2015
Bundesrichtertagung Voltigieren
Ort: voraussichtlich Berlin
Datum: 30./31. 01. 2016