Flugsportvereinigung Kassel-Zierenberg e.V. Mitglied im Hessischen Luftsportbund und im Landessportbund Hessen Ausschreibung zur 23. Dörnberg Segelflugwoche 2015 Flugsportvereinigung Kassel-‐Zierenberg e.V. Am Helfenstein 11-‐14 34289 Zierenberg info@doernberg-‐segelflugwoche.de Flugsportvereinigung Kassel-Zierenberg e.V. Mitglied im Hessischen Luftsportbund und im Landessportbund Hessen 1. Zweck • Förderung des Streckensegelfluges • Förderung der fliegerischen Kameradschaft und des Erfahrungsaustausches • Förderung des fliegerischen Nachwuchses 2. Veranstalter Veranstalter ist die Flugsportvereinigung Kassel-‐Zierenberg e.V. Am Helfenstein 11-‐14 34289 Zierenberg Wettbewerbsleiter: Tobias Kill Goldammer 21b 34289 Zierenberg Sportleiter: Wolfgang Schwarz Johannesstr. 34 99084 Erfurt 3. Termin und Ort Die Dörnberg Segelflugwoche findet in der Zeit vom 24. April bis 02. Mai 2015 auf dem Segelfluggelände „Zierenberg a. d. Dörnberg“ statt. Anreisetag ist Freitag, der 24. April 2015. Teilnehmer können sich ab 13:00 Uhr bei der Wettbewerbsleitung anmelden. Eröffnungsbriefing: 24. April 2015 um 20.00 Uhr, Tagesraum im Fliegerlager Tägliches Briefing ab 25.04.2015 09.30 Uhr Einweisungsstarts 24.04.2015 ab 13:00 Uhr Erster Wertungstag 25.04.2015 Letzter Wertungstag 02.05.2015 Siegerehrung 02.05.2015 ab 20.00 Uhr Die Teilnahme am Eröffnungsbriefing ist Pflicht. Wer dem Eröffnungsbriefing ohne plau-‐ siblen Grund fernbleibt, bekundet damit seinen Verzicht auf Teilnahme am Wettbewerb. Die Teilnahme bei der Siegerehrung sollte für alle Piloten und Helfer Ehrensache sein. Am Freitag, den 24.04. werden Einweisungsstarts angeboten, sofern sich Piloten hierfür vorab anmelden. Von jedem Teilnehmer wird erwartet, dass er in seiner Startart ausreichend trainiert ist und die notwendigen Startabbruchverfahren beherrscht. 2 Flugsportvereinigung Kassel-Zierenberg e.V. Mitglied im Hessischen Luftsportbund und im Landessportbund Hessen 4. Grundlagen und Regeln Für die Austragung des Wettbewerbs sind maßgebend: • Wettbewerbsordnung des DAeC • Indexregelung des DAeC • Diese Ausschreibung bzw. Ausführungsbestimmungen dieses Wettbewerbs Die „Dörnberg Segelflugwoche“ ist eine geschlossene Veranstaltung. Teilnahmeberechtigt sind nur die dem Veranstalter gemeldeten Teilnehmer. Für die mögliche Weiterqualifizierung zu Landes-‐ und Blockmeisterschaften muss der sich weiterqualifizierende Pilot beim Eröffnungsbriefing benannt werden und zu 100 % der Wertungstage als verantwortlicher Pilot fliegen. Ansonsten werden nur die tatsächlich ge-‐ flogenen Wertungstage berücksichtigt. Letzteres gilt, sofern der Wettbewerb als Bezirks-‐ meisterschaft ausgeführt werden sollte. Dies wird beim Eröffnungsbriefing bekannt gege-‐ ben. Mitflieger in Doppelsitzern können beliebig oft wechseln. Jeder Segelflugzeugführer ist für die Ordnungsmäßigkeit seines Gerätes, seiner Lizenzen, Berechtigungen und Versicherungen eigenverantwortlich. Die gesetzlichen Bestimmun-‐ gen und behördliche Auflagen sind in jedem Fall einzuhalten. Die Teilnehmer müssen eine gültige Nennung abgegeben haben und in Besitz eines gültigen Luftfahrerscheins für Se-‐ gelflugzeugführer mit der Startart Windenstart, bei Verwendung von Eigenstartern die Startart Selbststart sein. Ein gültiges Tauglichkeitszeugnis muss vorliegen. Es wird erwartet, dass jeder Wettbewerbsteilnehmer eigene Helfer zum Aufbau der Flug-‐ zeuge und etwaige Rückholen hat. Startart: Die Wettbewerbsstarts erfolgen ausschließlich per Winde oder Selbststart. Beurkundung und Auswertung: Die Beurkundung von Start, Abflug, Umrundung, Überflug und Landung erfolgt aus-‐ schließlich mit IGC-‐zugelassenen Flugdatenloggern und, soweit nichts anderes bestimmt, in Übereinstimmung mit dem „Code Sportiv“, Sektion 3, Klasse D, der FAI und der „Ord-‐ nung für deutsche Segelflugmeisterschaften“ in der jeweils letztgültigen Fassung. Lokale Ausführungsbestimmungen, insbesondere Regelungen des Anflugverfahrens und der Flugauswertung über Logger-‐Systeme behält sich der Ausrichter vor. Sie werden im Briefing angegeben. Fotodokumentation ist nicht vorgesehen. Jeder Teilnehmer ist für die Dokumentation seiner Flüge als auch die Übermittlung zur Wettbewerbsleitung selbst verantwortlich. Sollte neben dem selbstständigen Hochladen der IGC-‐Dateien eine anderweitige manuelle Übermittlung notwendig sein, so sind ledig-‐ 3 Flugsportvereinigung Kassel-Zierenberg e.V. Mitglied im Hessischen Luftsportbund und im Landessportbund Hessen lich Übermittlungen via SD-‐Karten oder E-‐Mail zulässig. Ein Internetzugang wird vom Ver-‐ anstalter zur Verfügung gestellt. Eine Annahme von nicht IGC-‐konvertierten Dateien bzw. nicht ausgelesenen Loggern wird nicht vorgenommen. Der erstmalige Einflug in einen beschränkten bzw. gesperrten Luftraum wird in der Wer-‐ tung mit einer Landung am Einflugpunkt bestraft. Im Wiederholungsfall erfolgt die Disqualifizierung für den entsprechenden Wertungstag. Die Dörnberg Segelflugwoche wird nach den hier aufgezählten Grundlagen und Regeln durchgeführt. Abweichungen können sich aus organisatorischen oder meteorologischen Gründen ergeben. Sie werden im Briefing bekannt gegeben. Aus organisatorischen Gründen ist für die OLC-‐ und DMSt-‐Meldung der Flüge jeder Teil-‐ nehmer selbst verantwortlich. In Ergänzung zur Wettbewerbsordnung des DAeC gelten folgende Ausführungsregeln: 1) Es gibt keine vorgegebene Startreihenfolge innerhalb einer Klasse. Die Wett-‐ bewerbsteilnehmer werden gebeten, sich je gültigem Wettbewerbstag ab-‐ wechselnd in die jeweils vordere bzw. hintere Hälfte des Klassenfeldes einzu-‐ ordnen. 2) Für motorisierte Segelflugzeuge ist ein Motortest von mindestens 1 und höchstens 5 Minuten vorgeschrieben. Der Motorlauf muss unterhalb einer Höhe von 600m über dem Startplatz beendet werden. 3) Eigenstarter und turbogetriebene Segelflugzeuge dürfen 600 m über dem Startplatz (QFE) nicht im Motorbetrieb übersteigen. 4) Eigenstarter und turbogetriebene Segelflugzeuge können vor Überfliegen der Startlinie zur Vermeidung einer Landung einen Antrag auf einen zusätzlichen Motoreinsatz über die Platzfrequenz stellen. 5) Zusätzliche Wiederstarts an der Winde erfolgen, sofern von der Wettbewerbs-‐ leitung nicht anders bestimmt, am Ende der jeweiligen Klasse. 6) Die maximale Abfluggeschwindigkeit beträgt grundsätzlich 160 km/h über Grund. 10 km vor Erreichen der Ziellinie hat eine Meldung auf der Platzfrequenz mit der Nennung des Wettbewerbskennzeichens zu erfolgen. Der Anflug erfolgt über eine Ziellinie mit einer Mindesthöhe von 150 m über Grund. Ein Unterfliegen der Platzhöhe im Endanflug ist 4 Flugsportvereinigung Kassel-Zierenberg e.V. Mitglied im Hessischen Luftsportbund und im Landessportbund Hessen nicht gestattet. Bei bestimmten Startstellen können abweichende Regelungen gelten, die im Briefing bekannt gegeben werden. 5. Klasseneinteilung (nach DAeC-‐Wettbewerbsordnung) und Wertungsverfahren Nach Möglichkeit wird in den folgenden Klassen geflogen: • Club-‐Klasse • Doppelsitzer-‐Klasse • Standard-‐Klasse • FAI-‐ 15 und 18m Klasse Die Mindestteilnehmerzahl pro Klasse sollte bei Meldeschluss 5 betragen. Die Wettbe-‐ werbsleitung behält sich vor, bei weniger als 5 Meldungen pro Klasse dem jeweiligen Teil-‐ nehmer die dem Index seines Segelflugzeuges entsprechend passende Klasse zu empfeh-‐ len oder bei zu geringer Anzahl von Meldungen Klassen gemeinsam und mit Indexwer-‐ tung fliegen zu lassen (Entscheidung beim Eröffnungsbriefing). Motorisierte Segelflugzeu-‐ ge sind zugelassen, wenn ein Dokumentationssystem mit Überwachung der Motorlaufzeit verwendet wird oder die Motorbenutzung bei jedem Wertungstag ausgeschlossen wer-‐ den kann. 6. Ausrüstung Neben der Mindestausrüstung wird ein VHF-‐Flugfunkgerät vorausgesetzt. Folgende Frequenzen sind vorgesehen: • 122.300 MHz Platz-‐ und Wettbewerbsfrequenz „Dörnberg Start“ • 118.100 MHz Platzfrequenz Kassel-‐Calden Der Einbau von GPS-‐Geräten ist zulässig, Blindfluginstrumente sind nicht zulässig. Das Kollisionswarngerät „Flarm“ ist für alle teilnehmenden Segelflugzeuge verpflichtend. Es ist eine Wettbewerbskennzeichnung gemäß WBO erforderlich. Die Mitnahme von Wasserballast oder anderem Zusatzballast ist nicht zulässig. 5 Flugsportvereinigung Kassel-Zierenberg e.V. Mitglied im Hessischen Luftsportbund und im Landessportbund Hessen 7. Meldungen Die Meldungen sind auf dem beigefügten Meldebogen vorzunehmen und per Post und E-‐ Mail an folgende Adresse zu richten: Flugsportvereinigung Kassel-‐Zierenberg e.V. Am Helfenstein 11-‐14 34289 Zierenberg meldung@doernberg-‐segelflugwoche.de Meldeschluss: 29. März 2015 Die Nenngebühr muss spätestens zum 31. März 2015 auf das im Meldebogen angegebe-‐ ne Konto eingegangen sein. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei zu vielen Mel-‐ dungen die Anzahl der teilnehmenden Flugzeuge zu begrenzen. Für die Berücksichtigung der Anmeldung bei Überbelegung ist der Eingang der Meldegebühr maßgebend. Die Be-‐ rechnung der Gebühren erfolgt durch das SEPA-‐Lastschriftverfahren, so dass dem Veran-‐ stalter das dem Meldebogen beiliegende Lastschriftmandat vollständig vorzulegen ist. 8. Gebühren Die Nenngebühr pro Flugzeug beträgt Doppelsitzer Einsitzer Die ermäßigte Nenngebühr für Einkommenslose beträgt Einsitzer Startgebühren Windenstart Gebühren für die Nutzung des Campingplatzes pauschal für die Dauer der Veranstaltung inkl. Strom und Wasser Wohnmobil / Wohnwagen Zelt Übernachtung in den Gemeinschaftsräumen pro Nacht inkl. Strom und Wasser Erwachsene Einkommenslose EUR 80,00 EUR 50,00 EUR 35,00 EUR 10,00 EUR 50,00 EUR 35,00 EUR 12,00 EUR 10,00 6 Flugsportvereinigung Kassel-Zierenberg e.V. Mitglied im Hessischen Luftsportbund und im Landessportbund Hessen 9. Sonstiges Die Vereinskantine im Fliegerlager ist während der Veranstaltung geöffnet. (Frühstück, Mittag-‐ und Abendessen möglich.) Die Briefing-‐Sprache ist deutsch. Übersetzungshilfen können ausschließlich ins Englische erfolgen. 10. Haftung und Rechtsweg Der Teilnehmer / verantwortliche Luftfahrzeugführer erklärt mit Abgabe der Meldung, dass er -‐ außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit -‐ auf alle Schadenersatzan-‐ sprüche gegenüber dem Veranstalter und dem Ausrichter sowie deren Organen und Er-‐ füllungsgehilfen verzichtet. Dieser Verzicht gilt nur so weit und in der Höhe, als ein Versi-‐ cherer einen Anspruch anerkennt und begleicht. Der Teilnehmer erklärt ferner für sich und seine Mannschaft, dass er die Vorschriften der Ausschreibung in allen Punkten anerkennt. Soweit der Teilnehmer mit einem in fremdem Eigentum stehenden Flugzeug am Wett-‐ bewerb teilnimmt, erklärt der Eigentümer des Flugzeuges, dass er mit der Haftungsbe-‐ schränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an seinem Flugzeug einverstanden ist. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Flugsportvereinigung Kassel-‐Zierenberg e.V. gez. Tobias Kill gez. Wolfgang Schwarz (Wettbewerbsleiter) (Sportleiter) 7
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