Informationen zur Modularen Competence Based IR (CB-IR) Ausbildung gemäß EU-FCL 1178/2011 und EU-VO. 245/2014 TL - AVIATION Inh. Tobias Lehmann Johann - Bugenhagen - Str. 2 D D - 41468 Neuss Seite: 2 von 12 Datum: 05. April 2015 IRI Lizenz: ATPL 4031014364 0 Inhaltsverzeichnis 0 Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................ 2 1 Allgemeines ..................................................................................................................................... 3 1.1 Die „Competence-Based“ Instrumentenflugberechtigung ........................................................... 3 1.2 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................ 3 1.2.1 1.3 Ausbildung außerhalb der ATO ............................................................................................... 3 Ausbildungsvoraussetzungen ...................................................................................................... 3 1.3.1 1.4 Nachtflugberechtigung ............................................................................................................. 4 Meldeverfahren und Zuständigkeit .............................................................................................. 4 1.4.1 Auszug aus dem Verkehrszentralregister ............................................................................... 4 1.4.2 Erklärung über schwebende Strafverfahren ............................................................................ 4 2 Ausbildungsverlauf .......................................................................................................................... 5 2.1 Theoretische CB - IR Ausbildung nach FCL.615 ........................................................................ 5 2.1.1 Kurszeiten Fernlehrgang ......................................................................................................... 5 2.1.2 Lehrbriefübersicht CAT - Fernlehrgang CB-IR ........................................................................ 6 2.1.3 Kosten Lehrmaterial CAT Europe............................................................................................ 6 Praktische Competence based IR Ausbildung (CB - IR) nach Part-FCL Anlage „Aa“ ................ 7 2.2 2.2.1 Lerninhalte der praktischen Ausbildung .................................................................................. 7 2.2.2 Verwendung eines Flugübungsgerät - FSTD(A) ..................................................................... 8 2.2.3 Plan für die praktische Ausbildung auf einmotorigen Luftfahrzeugen (SEP) .......................... 8 2.2.4 Plan für die praktische Ausbildung auf mehrmotorigen Luftfahrzeugen (MEP) ...................... 8 2.2.5 Wechsel an die ATO ................................................................................................................ 9 2.2.6 Aufnahmebeurteilung .............................................................................................................. 9 2.2.7 Prüfungsflug............................................................................................................................. 9 2.2.8 Rechte und Gültigkeit der IFR Berechtigung ........................................................................... 9 3 Sonstiges ....................................................................................................................................... 10 3.1 Lehrmaterial ............................................................................................................................... 10 3.2 Fragen ....................................................................................................................................... 10 3.3 Kontakt....................................................................................................................................... 11 3.3.1 Geschäftsstelle ...................................................................................................................... 11 3.3.2 Betriebsstätte ......................................................................................................................... 11 4 CAT Europe ATO Genehmigung ................................................................................................... 12 TL - AVIATION • Johann - Bugenhagen - Str. 2d • D - 41468 Neuss Tel. 02131 - 52 45 976 • Fax 0321 - 214 80 799 • Internet www.TL-Aviation.de • E-Mail [email protected] Finanzamt Neuss • St.-Nr.: 122 / 5372 / 5473 • USt-IdNr.: DE297338632 Geschäftsführer: Tobias Lehmann 1 Seite: 3 von 12 Datum: 05. April 2015 IRI Lizenz: ATPL 4031014364 Allgemeines Die „Competence-Based“ Instrumentenflugberechtigung 1.1 Bislang war die herkömmliche Instrumentenflugausbildung vor der Einführung der kompetenzbasierten Instrumentenflugausbildung gerade für Privatpiloten eine sehr aufwendige und kostspielige Angelegenheit. Gerade im Hinblick auf den Umfang der Theorie musste auch der Privatpilot unnötigerweise lernen, wie z.B. eine Boeing 737 nach Instrumenten zu fliegen ist. Sicherlich war dies in der Vergangenheit zu viel des Guten. Die kompetenzbasierte Ausbildung begegnet diesem Problem und reduziert die theoretische Ausbildung. Sie lernen auf der Basis Ihrer bereits vorhandenen Lizenz und eingetragener Luftfahrzeugkategorie nur noch das, was Sie wissen müssen, um sicher nach Instrumentenflugregeln fliegen zu können. Mit einer kompetenzbasierten Instrumentenberechtigung zeigen Sie dem Wetter nun die rote Karte! Wenn Piloten, die auf der Flugstrecke auf VFR Sichtflugbedingungen angewiesen sind, am Boden bleiben müssen, steigen Sie nun in die Luft auf und erreichen sicher und entspannt Ihr Reiseziel. Erleben Sie ein ganzes Stück mehr an Freiheit und Flexibilität - gewinnen Sie völlig neue Eindrücke. Für Inhaber einer CPL(A) ist die Instrumentenflugberechtigung die ideale, meist notwendige Ergänzung für den beruflichen Werdegang. 1.2 Rechtliche Grundlagen Damit Sie die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung CB - IR erhalten, können Sie einen Ausbildungslehrgang nach EASA Teil - FCL an einer dafür zugelassenen Flugschule (ATO) mit einer Ausbildung außerhalb einer ATO kombinieren. Nach Abschluss der theoretischen bzw. praktischen Ausbildungsphase erfolgt die theoretische bzw. praktische Prüfung. Die theoretische Ausbildung muss innerhalb von 18 Monaten und die praktische Ausbildung innerhalb der Gültigkeit der theoretischen Prüfung abgeschlossen sein. 1.2.1 Ausbildung außerhalb der ATO Zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung auf einmotorigen Luftfahrzeugen können Sie mit TL Aviation 30 von den gemäß Anlage „Aa“ geforderten 40 Flugstunden durchführen. Zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung auf mehrmotorigen Luftfahrzeugen können Sie mit TL Aviation 35 von den gemäß Anlage „Aa“ geforderten 45 Flugstunden durchführen. 1.3 Ausbildungsvoraussetzungen Zu Beginn der competence based IR Ausbildung bei TL Aviation müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: PPL(A) oder CPL(A) Lizenzkopie inkl. gültiger Klassenberechtigung SEP(L) oder MEP(L) PIC Kopie Tauglichkeitszeugnis Klasse II (PPL) oder Klasse I (CPL) inklusive Audiometrie einer anerkannten fliegerärztlichen Untersuchungsstelle Berechtigung zur Ausübung des allgemeinen Sprechfunkdienstes in englischer Sprache (AZF) Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG Nachweis über 50 Flugstunden als PIC unterschriebener Ausbildungsvertrag mit TL Aviation TL - AVIATION • Johann - Bugenhagen - Str. 2d • D - 41468 Neuss Tel. 02131 - 52 45 976 • Fax 0321 - 214 80 799 • Internet www.TL-Aviation.de • E-Mail [email protected] Finanzamt Neuss • St.-Nr.: 122 / 5372 / 5473 • USt-IdNr.: DE297338632 Geschäftsführer: Tobias Lehmann 1.3.1 Seite: 4 von 12 Datum: 05. April 2015 IRI Lizenz: ATPL 4031014364 Nachtflugberechtigung Beabsichtigen Sie die Rechte der IR Berechtigung auch während der Nacht (SS+30 bis SR-30) auszuüben, ist eine Nachtflugberechtigung (NFQ) gemäß FCL.810 erforderlich, die zuvor an einer ATO erworben werden kann. Ansonsten wird die IR Berechtigung beschränkt auf Instrumentenflüge am Tag. 1.4 Meldeverfahren und Zuständigkeit Durch die Flugschule (ATO), an der die Ausbildung fortgesetzt wird, werden Sie bei der zuständigen Luftfahrtbehörde (Luftfahrt Bundesamt) als Flugschüler gemeldet. Für die Ausbildungsmeldung nach §16 LuftPersV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: PPL(A) oder CPL(A) Lizenzkopie inkl. gültiger Klassenberechtigung SEP(L) oder MEP(L) PIC Kopie Tauglichkeitszeugnis Klasse II (PPL) oder Klasse I (CPL) inklusive Audiometrie einer anerkannten fliegerärztlichen Untersuchungsstelle Berechtigung zur Ausübung des allgemeinen Sprechfunkdienstes in englischer Sprache (AZF) Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG Original Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt Bundesamt (KBA) Erklärung über schwebende Strafverfahren Kopie des Personalausweis oder Reisepass 1.4.1 Auszug aus dem Verkehrszentralregister Der Antrag kann formlos beim Verkehrszentralregister in Flensburg oder im Internet unter http://www.kba.de gestellt werden. Das passende Formular finden Sie ebenso auf der Webseite unter Informationsmaterial. Der Auszug ist kostenfrei. 1.4.2 Erklärung über schwebende Strafverfahren Die Bestätigung des Luftfahrt Bundesamts zur Vorlage bei der ATO finden Sie auf der Internetpräsenz des LBA zum Download unter folgendem Link. TL - AVIATION • Johann - Bugenhagen - Str. 2d • D - 41468 Neuss Tel. 02131 - 52 45 976 • Fax 0321 - 214 80 799 • Internet www.TL-Aviation.de • E-Mail [email protected] Finanzamt Neuss • St.-Nr.: 122 / 5372 / 5473 • USt-IdNr.: DE297338632 Geschäftsführer: Tobias Lehmann 2 Seite: 5 von 12 Datum: 05. April 2015 IRI Lizenz: ATPL 4031014364 Ausbildungsverlauf Bei der modularen Ausbildung zum kompetenzbasierten IR ist das Training in verschiedene Phasen aufgeteilt. Dies ermöglicht höchste Individualität und Flexibilität. Sie haben bei dieser Ausbildungsform zum Beispiel die Kosten stets im Blick und können sogar individuell auf deren Entstehung Einfluss nehmen. Im Folgenden möchte ich Ihnen eine Übersicht und einen möglichen Ausbildungsablauf skizzieren. 2.1 Theoretische CB - IR Ausbildung nach FCL.615 Die theoretischen Kenntnisse zur CB - IR Berechtigung können Sie z.B. durch einen Fernlehrgang der Firma CAT Europe bereits während der ersten Ausbildungsphase bei TL Aviation erwerben. Dadurch erhalten Sie die notwendigen theoretischen Kenntnisse zum Beginn der praktischen Ausbildung außerhalb der ATO in meinem Unternehmen. 1 Insgesamt umfasst die theoretische Ausbildung 80 Stunden . Die Präsenzphase von 8 Stunden an der ATO findet nach erfolgreichem Abschluss des Fernlehrgangs statt und beendet die theoretische Ausbildung. Die theoretischen Kenntnisse umfassen die folgenden Sachgebiete: LO Fachgebiet Fernunterricht (Std.) Präsenzunterricht (Std.) 010 Luftrecht 11 0.5 020 Instrumente 8 1 030 Flugplanung 19 2.5 040 Menschliches Leistungsvermögen 6 0.5 050 Meteorologie 24 2 060 Funk Navigation 15 1 090 Sprechfunkverfahren 7 0.5 TOTAL 90 2 8 Eine detaillierte Auflistung der Learning Objectives (LO) zu den einzelnen Lerninhalten der aufgeführten Unterrichtsfächer nach AMC2 zu Teil-FCL.615 (b) findet sich im Dokument „Annex to ED Decision 2014/022/R“ 2.1.1 Kurszeiten Fernlehrgang Ein Fernlehrgang basiert auf der Annahme, dass ein Schüler mindestens 15 Stunden pro Woche für das Selbststudium aufwendet. Die jeweils festgelegte Mindestlaufzeit basiert darauf, dass ein Schüler maximal sechs Zeitstunden täglich und 30 Zeitstunden wöchentlich absolvieren sollte. Bei den genannten Laufzeiten handelt es sich um Mindestlaufzeiten, die überschritten, jedoch grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen. 1 2 Gemäß Anlage „Aa“ Absatz 5 der (EU) VO. 1178/2011 Gemäß CAT Ausbildungshandbuch TL - AVIATION • Johann - Bugenhagen - Str. 2d • D - 41468 Neuss Tel. 02131 - 52 45 976 • Fax 0321 - 214 80 799 • Internet www.TL-Aviation.de • E-Mail [email protected] Finanzamt Neuss • St.-Nr.: 122 / 5372 / 5473 • USt-IdNr.: DE297338632 Geschäftsführer: Tobias Lehmann Modularer Ausbildungsgang für Inhaber 2.1.2 Seite: 6 von 12 Datum: 05. April 2015 IRI Lizenz: ATPL 4031014364 Mindestlaufzeit (Wochen) Höchstlaufzeit Theorie (Monate) Nahunterricht (Zeitstunden) PPL(A) 3 18 8 CPL(A) 2 18 6 Lehrbriefübersicht CAT - Fernlehrgang CB-IR Der nachfolgende Ausbildungsablauf wird durch den Fernlehrgangsanbieter CAT Europe empfohlen, ist auf die Lehrbriefe abgestimmt sowie fach- und lerntechnisch optimiert. Sendung 1 2 3 2.1.3 Band Fach-Nr. 1+2 i-010+ i-090 AL + COMM 3 i-022 INSTR Instrumentenkunde 4 i-033 FPLN Flugplanung i-040-1/3 PSYC Aviatische Psychologie i-040-2 PHYS Physiologie 5 i-050 MET 6 i-062 RNAV 5 Kurzbezeichnung Fach Luftrecht + Sprechfunkverfahren Meteorologie Funk Navigation Kosten Lehrmaterial CAT Europe TL Aviation verwendet die Lernskripte der Firma CAT Europe, welche zu 100 % dem CAT Fernlehrgang entsprechen. Diese „Buchversion“ ermöglicht den Einstieg in die Theorie bereits vor Beginn der praktischen Ausbildung und wird mit Anmeldung an der ATO zum offiziellen Fernlehrgang. Der bereits gezahlte Betrag für das Lernskript wird auf den Fernlehrgangspreis selbstverständlich angerechnet. Version Lernskripte Fernlehrgang Papier 299 € 598 € eBook 260 € 519 € Papier + eBook 388 € 687 € Die eBook - Lizenzen enthalten jeweils den kompletten Lerninhalt als geschütztes „elektronisches Buch“ zum Download. Nur die Anlagen sind druckbar. Kann auf bis zu 2 Endgeräten (Windows, Macintosh, iPad, Android-Tablets) installiert werden. TL - AVIATION • Johann - Bugenhagen - Str. 2d • D - 41468 Neuss Tel. 02131 - 52 45 976 • Fax 0321 - 214 80 799 • Internet www.TL-Aviation.de • E-Mail [email protected] Finanzamt Neuss • St.-Nr.: 122 / 5372 / 5473 • USt-IdNr.: DE297338632 Geschäftsführer: Tobias Lehmann 2.2 Seite: 7 von 12 Datum: 05. April 2015 IRI Lizenz: ATPL 4031014364 Praktische Competence based IR Ausbildung (CB - IR) nach Part-FCL Anlage „Aa“ Die praktische Ausbildung kann in Abhängigkeit Ihrer bereits vorhandenen Klassenberechtigung sowohl auf einem einmotorigen Flugzeug als auch auf einem mehrmotorigen Flugzeug stattfinden. In der CB - IR Ausbildung auf einmotorigen Flugzeugen müssen 40 Flugstunden mit einem Fluglehrer absolviert werden. Zum Erwerb der IR Berechtigung für mehrmotorige Flugzeuge müssen hingegen 45 Flugstunden mit einem Fluglehrer geflogen werden, wobei nur 10 Flugstunden auf dem mehrmotorigen Flugzeug geleistet werden müssen. Die übrigen 35 Flugstunden können also auf einem einmotorigen Flugzeug geflogen werden. 2.2.1 Lerninhalte der praktischen Ausbildung Die Lerninhalte der praktischen Instrumentenflugausbildung sind beschrieben in der Anlage „Aa“ des Teil - FCL, welche durch die Veröffentlichung der Verordnung (EU) 245/2014 in die bereits bestehende (EU) Verordnung eingefügt wurden: a. Verfahren und Manöver für den grundlegenden Instrumentenflug Basis-Instrumentenflug ohne äußere optische Anhaltspunkte horizontaler Flug Steigflug Sinkflug Kurven im Horizontalflug, Steigflug und Sinkflug Instrumentenmuster Kurve mit Schräglage Funknavigation Beenden ungewöhnlicher Fluglagen beschränktes Bedienfeld Erkennen und Beenden eines beginnenden und vollständigen Strömungsabrisses b. Vorflugkontrollverfahren für IFR - Flüge, einschließlich der Verwendung des Flughandbuchs und geeigneter Dokumente der Flugverkehrsdienste für die Erstellung eines IFR - Flugplans c. Verfahren und Manöver für IFR - Betrieb unter normalen, außergewöhnlichen und Notfallbedingungen, die mindestens Folgendes umfassen Übergang von Sicht- auf Instrumentenflug beim Start Standard - Instrumenten - Abflüge und - Anflüge (SID & STAR) Strecken - IFR-Verfahren Warteverfahren Instrumentenanflüge nach definierten Minima Fehlanflugverfahren Landungen aus Instrumentenanflügen einschließlich Platzrundenanflug d. Manöver während des Fluges und besondere Flugcharakteristika TL - AVIATION • Johann - Bugenhagen - Str. 2d • D - 41468 Neuss Tel. 02131 - 52 45 976 • Fax 0321 - 214 80 799 • Internet www.TL-Aviation.de • E-Mail [email protected] Finanzamt Neuss • St.-Nr.: 122 / 5372 / 5473 • USt-IdNr.: DE297338632 Geschäftsführer: Tobias Lehmann 2.2.2 Seite: 8 von 12 Datum: 05. April 2015 IRI Lizenz: ATPL 4031014364 Verwendung eines Flugübungsgerät - FSTD(A) Auch in der Ausbildungsphase außerhalb einer ATO kann selbstverständlich ein synthetisches Flugübungsgerät (FSTD) eingesetzt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Zulassungskategorien ergibt sich folgender Nutzungsumfang innerhalb der CB - IR Ausbildung gemäß Anlage „Aa“: 2.2.3 FNPT I FNPT II 10 Stunden 25 Stunden Plan für die praktische Ausbildung auf einmotorigen Luftfahrzeugen (SEP) TL Aviation Bezeichnung 1. Ausbildungsphase Beginn der theoretischen Ausbildung unter Verwendung des CAT Fernlehrgangs 2. Ausbildungsphase Beginn der praktischen IR Ausbildung SEP(L) 30 Stunden Cessna 172 R 30 Stunden Lehrberechtigter IRI(A) Dauer Kosten 1 Monat 299 € 3 Monate 8.550 € 119 € Verwaltungsgebühr 8.968 € Summe 2.2.4 Plan für die praktische Ausbildung auf mehrmotorigen Luftfahrzeugen (MEP) TL Aviation Bezeichnung 1. Ausbildungsphase Beginn der theoretischen Ausbildung unter Verwendung des CAT Fernlehrgangs 2. Ausbildungsphase Beginn der praktischen IR Ausbildung SEP(L) 30 Stunden Cessna 172 R 30 Stunden Lehrberechtigter IRI(A) 3. Ausbildungsphase Beginn der praktischen IR Ausbildung MEP(L) 5 Stunden Piper PA 44 5 Stunden Lehrberechtigter IRI(A) Dauer Kosten 1 Monat 299 € 3 Monate 8.550 € 2 Tage 2.925 € 119 € Verwaltungsgebühr Summe 11.893 € TL - AVIATION • Johann - Bugenhagen - Str. 2d • D - 41468 Neuss Tel. 02131 - 52 45 976 • Fax 0321 - 214 80 799 • Internet www.TL-Aviation.de • E-Mail [email protected] Finanzamt Neuss • St.-Nr.: 122 / 5372 / 5473 • USt-IdNr.: DE297338632 Geschäftsführer: Tobias Lehmann 2.2.5 Seite: 9 von 12 Datum: 05. April 2015 IRI Lizenz: ATPL 4031014364 Wechsel an die ATO Nach Abschluss der Ausbildung im Unternehmen TL Aviation, also der Beendigung nach 30 bzw. 35 Ausbildungsstunden, erhalten Sie die Teil - FCL konforme Ausbildungsdokumentation inkl. Bewertungsbogen und Stundenauflistung. Dadurch ist für die Flugschule (ATO) genau ersichtlich, welche Punkte wie oft und wann in Ihrer Ausbildungszeit in meinem Unternehmen durchgeführt wurden. Diese detaillierten Aufzeichnungen dienen dem Ausbildungsleiter (Head of Training), um die Lerninhalte für die verbleibenden 10 Flugstunden festzulegen. 2.2.6 Aufnahmebeurteilung Um eine genaue Festlegung der noch notwendigen Ausbildungszeit treffen zu können, wird vor Fortsetzung der praktischen Ausbildung an der ATO eine sogenannte Aufnahmebeurteilung mit dem HT oder einem beauftragten Lehrberechtigten durchgeführt. Dauer und Inhalt dieses „Prüfungsfluges“ sind gesetzlich nicht festgelegt. Da Sie nach 30 / 35 Stunden Flugausbildung in meinem Unternehmen alle Anflugarten (ILS, VOR, NDB) sowie Holdings beherrschen, wird die Aufnahmebeurteilung sicherlich alle IFR Verfahren beinhalten. 2.2.7 Prüfungsflug Nach erfolgreichem Abschluss der praktischen Ausbildung (> 40 Stunden) d.h. bestehen des letzten Progress Checks gemäß dem Ausbildungssyllabus der ATO, meldet diese dem Luftfahrt Bundesamt (LBA) die „Prüfungsreife“ des Bewerbers. Die praktische Prüfung wird nach Vereinbarung mit einen IRE(A) auf dem privaten oder ATO eigenem Luftfahrzeug durchgeführt. Der Inhalt der praktischen Prüfung kann dem Prüfungsprotoll auf der Webseite des LBA entnommen werden. 2.2.8 Rechte und Gültigkeit der IFR Berechtigung Die IFR Berechtigung wird durch das Kürzel „IR“ mit einer Gültigkeit von 12 Monaten in Ihre Lizenz eingetragen und berechtigt zur Durchführung von Flügen nach Instrumentenflugregeln bei Tag oder Nacht und Anflügen der Kategorie I (CAT I). Das bedeutet Anflüge auf einem Instrumentenanflugsystem (ILS) bis zu einer Entscheidungshöhe (DA) von 200 ft bei einer Mindestsicht (RVR) von 550 Metern. Die IR Berechtigung kann gemäß Teil-FCL.625 Absatz b) (1) frühestens 3 Monate vor Ablauf durch eine Befähigungsüberprüfung (Prüfungsflug) z.B. auf dem eigenen Luftfahrzeug mit der Klassenberechtigung SEP(L) bzw. MEP(L) verlängert werden. Sollte die Verlängerung der IR Berechtigung nicht mit der Klassenberechtigung zusammen erfolgen, kann die Befähigungsüberprüfung nach FCL.625.A Absatz (3) in einem FNPT II oder FFS durchgeführt werden. TL - AVIATION • Johann - Bugenhagen - Str. 2d • D - 41468 Neuss Tel. 02131 - 52 45 976 • Fax 0321 - 214 80 799 • Internet www.TL-Aviation.de • E-Mail [email protected] Finanzamt Neuss • St.-Nr.: 122 / 5372 / 5473 • USt-IdNr.: DE297338632 Geschäftsführer: Tobias Lehmann 3 Seite: 10 von 12 Datum: 05. April 2015 IRI Lizenz: ATPL 4031014364 Sonstiges 3.1 Lehrmaterial TL Aviation verwendet aktuelle, qualitativ hochwertige und umfassende Unterrichtsmaterialien. Anschauungsmaterial steht teilweise in den Schulungsräumen zur Verfügung. Den Schülern stehen folgende persönliche Lehrmaterialen zur Verfügung, die sie am Anfang des Lehrgangs erhalten: 3.2 CAT Fernlehrgang „CB - IR“ Cessna 172 R (POH) (PDF Kopie) Jeppesen IFR Approach & Departure Charts o Mönchengladbach (EDLN) o Dortmund (EDLW) o Köln / Bonn (EDDK) o Niederrhein - Weeze (EDLV) o Münster - Osnabrück (EDDG) o Geilenkirchen (ETNG) Jeppesen Enroute Chart E(LO) 03 Operational Flight Log (OFP) TL Aviation IR Procedure Manual TL Aviation CB - IR Trainings Manual (Ausbildungshandbuch) Fragen Diese neue Form der Instrumentenflugausbildung kann sehr flexibel durchgeführt werden und nach Ihren persönlichen Anforderungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens angepasst werden. Auf den vorliegenden Seiten habe ich Ihnen zwei Möglichkeiten der kompetenzbasierten IFR Ausbildung außerhalb der ATO beschrieben. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ab Mönchengladbach einen IFR Schnupperflug durchzuführen und so einen tieferen Einblick in die Materie zu erhalten. Dabei kommandieren Sie das Luftfahrzeug vom linken Sitz und übernehmen die Flugführung und Kommunikation mit der Flugsicherung. Sollten Sie sich danach entschließen die IFR Ausbildung zu beginnen, zählt die Flugzeit (Blockzeit) als erste Ausbildungsstunde. TL - AVIATION • Johann - Bugenhagen - Str. 2d • D - 41468 Neuss Tel. 02131 - 52 45 976 • Fax 0321 - 214 80 799 • Internet www.TL-Aviation.de • E-Mail [email protected] Finanzamt Neuss • St.-Nr.: 122 / 5372 / 5473 • USt-IdNr.: DE297338632 Geschäftsführer: Tobias Lehmann 3.3 Seite: 11 von 12 Datum: 05. April 2015 IRI Lizenz: ATPL 4031014364 Kontakt 3.3.1 Geschäftsstelle Johann - Bugenhagen - Str. 2 d 41468 Neuss Telefon: +49(0)2131 / 5245 976 Fax: +49(0)321 / 214 80799 E-Mail: [email protected] 3.3.2 Betriebsstätte Die praktische Ausbildung wird am Verkehrslandeplatz Mönchengladbach (EDLN) durchgeführt, der durch die Kontrollzone (CTR) und die etablierten Instrumenten An- und Abflugverfahren ideale Bedingungen bietet die CB - IR Ausbildung auf dem Luftfahrzeug durchzuführen. Gleich vom ersten Tag erlernen Sie daher das fliegen einer SID oder STAR. Am Flughafen 44 41066 Mönchengladbach TL - AVIATION • Johann - Bugenhagen - Str. 2d • D - 41468 Neuss Tel. 02131 - 52 45 976 • Fax 0321 - 214 80 799 • Internet www.TL-Aviation.de • E-Mail [email protected] Finanzamt Neuss • St.-Nr.: 122 / 5372 / 5473 • USt-IdNr.: DE297338632 Geschäftsführer: Tobias Lehmann 4 Seite: 12 von 12 Datum: 05. April 2015 IRI Lizenz: ATPL 4031014364 CAT Europe ATO Genehmigung TL - AVIATION • Johann - Bugenhagen - Str. 2d • D - 41468 Neuss Tel. 02131 - 52 45 976 • Fax 0321 - 214 80 799 • Internet www.TL-Aviation.de • E-Mail [email protected] Finanzamt Neuss • St.-Nr.: 122 / 5372 / 5473 • USt-IdNr.: DE297338632 Geschäftsführer: Tobias Lehmann
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