Informationen zur Modularen Competence Based IR

Informationen
zur
Modularen Competence Based IR (CB-IR)
Ausbildung
gemäß
EU-FCL 1178/2011 und
EU-VO. 245/2014
TL - AVIATION
Inh. Tobias Lehmann
Johann - Bugenhagen - Str. 2 D
D - 41468 Neuss
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05. April 2015
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ATPL 4031014364
0
Inhaltsverzeichnis
0
Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................ 2
1
Allgemeines ..................................................................................................................................... 3
1.1
Die „Competence-Based“ Instrumentenflugberechtigung ........................................................... 3
1.2
Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................ 3
1.2.1
1.3
Ausbildung außerhalb der ATO ............................................................................................... 3
Ausbildungsvoraussetzungen ...................................................................................................... 3
1.3.1
1.4
Nachtflugberechtigung ............................................................................................................. 4
Meldeverfahren und Zuständigkeit .............................................................................................. 4
1.4.1
Auszug aus dem Verkehrszentralregister ............................................................................... 4
1.4.2
Erklärung über schwebende Strafverfahren ............................................................................ 4
2
Ausbildungsverlauf .......................................................................................................................... 5
2.1
Theoretische CB - IR Ausbildung nach FCL.615 ........................................................................ 5
2.1.1
Kurszeiten Fernlehrgang ......................................................................................................... 5
2.1.2
Lehrbriefübersicht CAT - Fernlehrgang CB-IR ........................................................................ 6
2.1.3
Kosten Lehrmaterial CAT Europe............................................................................................ 6
Praktische Competence based IR Ausbildung (CB - IR) nach Part-FCL Anlage „Aa“ ................ 7
2.2
2.2.1
Lerninhalte der praktischen Ausbildung .................................................................................. 7
2.2.2
Verwendung eines Flugübungsgerät - FSTD(A) ..................................................................... 8
2.2.3
Plan für die praktische Ausbildung auf einmotorigen Luftfahrzeugen (SEP) .......................... 8
2.2.4
Plan für die praktische Ausbildung auf mehrmotorigen Luftfahrzeugen (MEP) ...................... 8
2.2.5
Wechsel an die ATO ................................................................................................................ 9
2.2.6
Aufnahmebeurteilung .............................................................................................................. 9
2.2.7
Prüfungsflug............................................................................................................................. 9
2.2.8
Rechte und Gültigkeit der IFR Berechtigung ........................................................................... 9
3
Sonstiges ....................................................................................................................................... 10
3.1
Lehrmaterial ............................................................................................................................... 10
3.2
Fragen ....................................................................................................................................... 10
3.3
Kontakt....................................................................................................................................... 11
3.3.1
Geschäftsstelle ...................................................................................................................... 11
3.3.2
Betriebsstätte ......................................................................................................................... 11
4
CAT Europe ATO Genehmigung ................................................................................................... 12
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Tel. 02131 - 52 45 976 • Fax 0321 - 214 80 799 • Internet www.TL-Aviation.de • E-Mail [email protected]
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Allgemeines
Die „Competence-Based“ Instrumentenflugberechtigung
1.1
Bislang war die herkömmliche Instrumentenflugausbildung vor der Einführung der kompetenzbasierten
Instrumentenflugausbildung gerade für Privatpiloten eine sehr aufwendige und kostspielige
Angelegenheit. Gerade im Hinblick auf den Umfang der Theorie musste auch der Privatpilot
unnötigerweise lernen, wie z.B. eine Boeing 737 nach Instrumenten zu fliegen ist. Sicherlich war dies
in der Vergangenheit zu viel des Guten. Die kompetenzbasierte Ausbildung begegnet diesem Problem
und reduziert die theoretische Ausbildung.
Sie lernen auf der Basis Ihrer bereits vorhandenen Lizenz und eingetragener Luftfahrzeugkategorie
nur noch das, was Sie wissen müssen, um sicher nach Instrumentenflugregeln fliegen zu können. Mit
einer kompetenzbasierten Instrumentenberechtigung zeigen Sie dem Wetter nun die rote Karte! Wenn
Piloten, die auf der Flugstrecke auf VFR Sichtflugbedingungen angewiesen sind, am Boden bleiben
müssen, steigen Sie nun in die Luft auf und erreichen sicher und entspannt Ihr Reiseziel. Erleben Sie
ein ganzes Stück mehr an Freiheit und Flexibilität - gewinnen Sie völlig neue Eindrücke. Für Inhaber
einer CPL(A) ist die Instrumentenflugberechtigung die ideale, meist notwendige Ergänzung für den
beruflichen Werdegang.
1.2
Rechtliche Grundlagen
Damit Sie die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung CB - IR erhalten, können Sie einen
Ausbildungslehrgang nach EASA Teil - FCL an einer dafür zugelassenen Flugschule (ATO) mit einer
Ausbildung außerhalb einer ATO kombinieren. Nach Abschluss der theoretischen bzw. praktischen
Ausbildungsphase erfolgt die theoretische bzw. praktische Prüfung. Die theoretische Ausbildung muss
innerhalb von 18 Monaten und die praktische Ausbildung innerhalb der Gültigkeit der theoretischen
Prüfung abgeschlossen sein.
1.2.1
Ausbildung außerhalb der ATO
Zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung auf einmotorigen Luftfahrzeugen können Sie mit TL
Aviation 30 von den gemäß Anlage „Aa“ geforderten 40 Flugstunden durchführen.
Zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung auf mehrmotorigen Luftfahrzeugen können Sie mit TL
Aviation 35 von den gemäß Anlage „Aa“ geforderten 45 Flugstunden durchführen.
1.3
Ausbildungsvoraussetzungen
Zu Beginn der competence based IR Ausbildung bei TL Aviation müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:

PPL(A) oder CPL(A) Lizenzkopie inkl. gültiger Klassenberechtigung SEP(L) oder MEP(L) PIC

Kopie Tauglichkeitszeugnis Klasse II (PPL) oder Klasse I (CPL) inklusive Audiometrie einer
anerkannten fliegerärztlichen Untersuchungsstelle

Berechtigung zur Ausübung des allgemeinen Sprechfunkdienstes in englischer Sprache (AZF)

Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG

Nachweis über 50 Flugstunden als PIC

unterschriebener Ausbildungsvertrag mit TL Aviation
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1.3.1
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Nachtflugberechtigung
Beabsichtigen Sie die Rechte der IR Berechtigung auch während der Nacht (SS+30 bis SR-30)
auszuüben, ist eine Nachtflugberechtigung (NFQ) gemäß FCL.810 erforderlich, die zuvor an einer
ATO erworben werden kann. Ansonsten wird die IR Berechtigung beschränkt auf Instrumentenflüge
am Tag.
1.4
Meldeverfahren und Zuständigkeit
Durch die Flugschule (ATO), an der die Ausbildung fortgesetzt wird, werden Sie bei der zuständigen
Luftfahrtbehörde (Luftfahrt Bundesamt) als Flugschüler gemeldet. Für die Ausbildungsmeldung nach
§16 LuftPersV müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

PPL(A) oder CPL(A) Lizenzkopie inkl. gültiger Klassenberechtigung SEP(L) oder MEP(L) PIC

Kopie Tauglichkeitszeugnis Klasse II (PPL) oder Klasse I (CPL) inklusive Audiometrie einer
anerkannten fliegerärztlichen Untersuchungsstelle

Berechtigung zur Ausübung des allgemeinen Sprechfunkdienstes in englischer Sprache (AZF)

Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG

Original Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt Bundesamt (KBA)

Erklärung über schwebende Strafverfahren

Kopie des Personalausweis oder Reisepass
1.4.1
Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Der Antrag kann formlos beim Verkehrszentralregister in Flensburg oder im Internet unter
http://www.kba.de gestellt werden. Das passende Formular finden Sie ebenso auf der Webseite unter
Informationsmaterial. Der Auszug ist kostenfrei.
1.4.2
Erklärung über schwebende Strafverfahren
Die Bestätigung des Luftfahrt Bundesamts zur Vorlage bei der ATO finden Sie auf der Internetpräsenz
des LBA zum Download unter folgendem Link.
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Ausbildungsverlauf
Bei der modularen Ausbildung zum kompetenzbasierten IR ist das Training in verschiedene Phasen
aufgeteilt. Dies ermöglicht höchste Individualität und Flexibilität. Sie haben bei dieser Ausbildungsform
zum Beispiel die Kosten stets im Blick und können sogar individuell auf deren Entstehung Einfluss
nehmen. Im Folgenden möchte ich Ihnen eine Übersicht und einen möglichen Ausbildungsablauf
skizzieren.
2.1
Theoretische CB - IR Ausbildung nach FCL.615
Die theoretischen Kenntnisse zur CB - IR Berechtigung können Sie z.B. durch einen Fernlehrgang
der Firma CAT Europe bereits während der ersten Ausbildungsphase bei TL Aviation erwerben.
Dadurch erhalten Sie die notwendigen theoretischen Kenntnisse zum Beginn der praktischen
Ausbildung außerhalb der ATO in meinem Unternehmen.
1
Insgesamt umfasst die theoretische Ausbildung 80 Stunden . Die Präsenzphase von 8 Stunden an der
ATO findet nach erfolgreichem Abschluss des Fernlehrgangs statt und beendet die theoretische
Ausbildung.
Die theoretischen Kenntnisse umfassen die folgenden Sachgebiete:
LO
Fachgebiet
Fernunterricht (Std.)
Präsenzunterricht (Std.)
010
Luftrecht
11
0.5
020
Instrumente
8
1
030
Flugplanung
19
2.5
040
Menschliches
Leistungsvermögen
6
0.5
050
Meteorologie
24
2
060
Funk Navigation
15
1
090
Sprechfunkverfahren
7
0.5
TOTAL
90
2
8
Eine detaillierte Auflistung der Learning Objectives (LO) zu den einzelnen Lerninhalten der
aufgeführten Unterrichtsfächer nach AMC2 zu Teil-FCL.615 (b) findet sich im Dokument „Annex to ED
Decision 2014/022/R“
2.1.1
Kurszeiten Fernlehrgang
Ein Fernlehrgang basiert auf der Annahme, dass ein Schüler mindestens 15 Stunden pro Woche für
das Selbststudium aufwendet. Die jeweils festgelegte Mindestlaufzeit basiert darauf, dass ein Schüler
maximal sechs Zeitstunden täglich und 30 Zeitstunden wöchentlich absolvieren sollte. Bei den
genannten Laufzeiten handelt es sich um Mindestlaufzeiten, die überschritten, jedoch grundsätzlich
nicht unterschritten werden dürfen.
1
2
Gemäß Anlage „Aa“ Absatz 5 der (EU) VO. 1178/2011
Gemäß CAT Ausbildungshandbuch
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Modularer
Ausbildungsgang
für Inhaber
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Mindestlaufzeit
(Wochen)
Höchstlaufzeit
Theorie
(Monate)
Nahunterricht
(Zeitstunden)
PPL(A)
3
18
8
CPL(A)
2
18
6
Lehrbriefübersicht CAT - Fernlehrgang CB-IR
Der nachfolgende Ausbildungsablauf wird durch den Fernlehrgangsanbieter CAT Europe empfohlen,
ist auf die Lehrbriefe abgestimmt sowie fach- und lerntechnisch optimiert.
Sendung
1
2
3
2.1.3
Band
Fach-Nr.
1+2
i-010+ i-090
AL + COMM
3
i-022
INSTR
Instrumentenkunde
4
i-033
FPLN
Flugplanung
i-040-1/3
PSYC
Aviatische Psychologie
i-040-2
PHYS
Physiologie
5
i-050
MET
6
i-062
RNAV
5
Kurzbezeichnung
Fach
Luftrecht + Sprechfunkverfahren
Meteorologie
Funk Navigation
Kosten Lehrmaterial CAT Europe
TL Aviation verwendet die Lernskripte der Firma CAT Europe, welche zu 100 % dem CAT
Fernlehrgang entsprechen. Diese „Buchversion“ ermöglicht den Einstieg in die Theorie bereits vor
Beginn der praktischen Ausbildung und wird mit Anmeldung an der ATO zum offiziellen Fernlehrgang.
Der bereits gezahlte Betrag für das Lernskript wird auf den Fernlehrgangspreis selbstverständlich
angerechnet.
Version
Lernskripte Fernlehrgang
Papier
299 €
598 €
eBook
260 €
519 €
Papier + eBook
388 €
687 €
Die eBook - Lizenzen enthalten jeweils den kompletten Lerninhalt als geschütztes „elektronisches
Buch“ zum Download. Nur die Anlagen sind druckbar. Kann auf bis zu 2 Endgeräten (Windows,
Macintosh, iPad, Android-Tablets) installiert werden.
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Praktische Competence based IR Ausbildung (CB - IR) nach Part-FCL
Anlage „Aa“
Die praktische Ausbildung kann in Abhängigkeit Ihrer bereits vorhandenen Klassenberechtigung
sowohl auf einem einmotorigen Flugzeug als auch auf einem mehrmotorigen Flugzeug stattfinden. In
der CB - IR Ausbildung auf einmotorigen Flugzeugen müssen 40 Flugstunden mit einem Fluglehrer
absolviert werden.
Zum Erwerb der IR Berechtigung für mehrmotorige Flugzeuge müssen hingegen 45 Flugstunden mit
einem Fluglehrer geflogen werden, wobei nur 10 Flugstunden auf dem mehrmotorigen Flugzeug
geleistet werden müssen. Die übrigen 35 Flugstunden können also auf einem einmotorigen Flugzeug
geflogen werden.
2.2.1
Lerninhalte der praktischen Ausbildung
Die Lerninhalte der praktischen Instrumentenflugausbildung sind beschrieben in der Anlage „Aa“ des
Teil - FCL, welche durch die Veröffentlichung der Verordnung (EU) 245/2014 in die bereits
bestehende (EU) Verordnung eingefügt wurden:
a. Verfahren und Manöver für den grundlegenden Instrumentenflug











Basis-Instrumentenflug ohne äußere optische Anhaltspunkte
horizontaler Flug
Steigflug
Sinkflug
Kurven im Horizontalflug, Steigflug und Sinkflug
Instrumentenmuster
Kurve mit Schräglage
Funknavigation
Beenden ungewöhnlicher Fluglagen
beschränktes Bedienfeld
Erkennen und Beenden eines beginnenden und vollständigen Strömungsabrisses
b. Vorflugkontrollverfahren für IFR - Flüge, einschließlich der Verwendung des Flughandbuchs
und geeigneter Dokumente der Flugverkehrsdienste für die Erstellung eines IFR - Flugplans
c.
Verfahren und Manöver für IFR - Betrieb unter normalen, außergewöhnlichen und
Notfallbedingungen, die mindestens Folgendes umfassen







Übergang von Sicht- auf Instrumentenflug beim Start
Standard - Instrumenten - Abflüge und - Anflüge (SID & STAR)
Strecken - IFR-Verfahren
Warteverfahren
Instrumentenanflüge nach definierten Minima
Fehlanflugverfahren
Landungen aus Instrumentenanflügen einschließlich Platzrundenanflug
d. Manöver während des Fluges und besondere Flugcharakteristika
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2.2.2
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Verwendung eines Flugübungsgerät - FSTD(A)
Auch in der Ausbildungsphase außerhalb einer ATO kann selbstverständlich ein synthetisches
Flugübungsgerät (FSTD) eingesetzt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Zulassungskategorien
ergibt sich folgender Nutzungsumfang innerhalb der CB - IR Ausbildung gemäß Anlage „Aa“:


2.2.3
FNPT I
FNPT II
10 Stunden
25 Stunden
Plan für die praktische Ausbildung auf einmotorigen Luftfahrzeugen (SEP)
TL Aviation
Bezeichnung
1. Ausbildungsphase
Beginn der theoretischen Ausbildung unter Verwendung des CAT
Fernlehrgangs
2. Ausbildungsphase
Beginn der praktischen IR Ausbildung SEP(L)
 30 Stunden Cessna 172 R
 30 Stunden Lehrberechtigter IRI(A)
Dauer
Kosten
1 Monat
299 €
3 Monate
8.550 €
119 €
Verwaltungsgebühr
8.968 €
Summe
2.2.4
Plan für die praktische Ausbildung auf mehrmotorigen Luftfahrzeugen (MEP)
TL Aviation
Bezeichnung
1. Ausbildungsphase
Beginn der theoretischen Ausbildung unter Verwendung des CAT
Fernlehrgangs
2. Ausbildungsphase
Beginn der praktischen IR Ausbildung SEP(L)
 30 Stunden Cessna 172 R
 30 Stunden Lehrberechtigter IRI(A)
3. Ausbildungsphase
Beginn der praktischen IR Ausbildung MEP(L)
 5 Stunden Piper PA 44
 5 Stunden Lehrberechtigter IRI(A)
Dauer
Kosten
1 Monat
299 €
3 Monate
8.550 €
2 Tage
2.925 €
119 €
Verwaltungsgebühr
Summe
11.893 €
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Wechsel an die ATO
Nach Abschluss der Ausbildung im Unternehmen TL Aviation, also der Beendigung nach 30 bzw. 35
Ausbildungsstunden, erhalten Sie die Teil - FCL konforme Ausbildungsdokumentation inkl.
Bewertungsbogen und Stundenauflistung. Dadurch ist für die Flugschule (ATO) genau ersichtlich,
welche Punkte wie oft und wann in Ihrer Ausbildungszeit in meinem Unternehmen durchgeführt
wurden.
Diese detaillierten Aufzeichnungen dienen dem Ausbildungsleiter (Head of Training), um die
Lerninhalte für die verbleibenden 10 Flugstunden festzulegen.
2.2.6
Aufnahmebeurteilung
Um eine genaue Festlegung der noch notwendigen Ausbildungszeit treffen zu können, wird vor
Fortsetzung der praktischen Ausbildung an der ATO eine sogenannte Aufnahmebeurteilung mit dem
HT oder einem beauftragten Lehrberechtigten durchgeführt.
Dauer und Inhalt dieses „Prüfungsfluges“ sind gesetzlich nicht festgelegt. Da Sie nach 30 / 35
Stunden Flugausbildung in meinem Unternehmen alle Anflugarten (ILS, VOR, NDB) sowie Holdings
beherrschen, wird die Aufnahmebeurteilung sicherlich alle IFR Verfahren beinhalten.
2.2.7
Prüfungsflug
Nach erfolgreichem Abschluss der praktischen Ausbildung (> 40 Stunden) d.h. bestehen des letzten
Progress Checks gemäß dem Ausbildungssyllabus der ATO, meldet diese dem Luftfahrt Bundesamt
(LBA) die „Prüfungsreife“ des Bewerbers. Die praktische Prüfung wird nach Vereinbarung mit einen
IRE(A) auf dem privaten oder ATO eigenem Luftfahrzeug durchgeführt. Der Inhalt der praktischen
Prüfung kann dem Prüfungsprotoll auf der Webseite des LBA entnommen werden.
2.2.8
Rechte und Gültigkeit der IFR Berechtigung
Die IFR Berechtigung wird durch das Kürzel „IR“ mit einer Gültigkeit von 12 Monaten in Ihre Lizenz
eingetragen und berechtigt zur Durchführung von Flügen nach Instrumentenflugregeln bei Tag oder
Nacht und Anflügen der Kategorie I (CAT I). Das bedeutet Anflüge auf einem
Instrumentenanflugsystem (ILS) bis zu einer Entscheidungshöhe (DA) von 200 ft bei einer
Mindestsicht (RVR) von 550 Metern.
Die IR Berechtigung kann gemäß Teil-FCL.625 Absatz b) (1) frühestens 3 Monate vor Ablauf durch
eine Befähigungsüberprüfung (Prüfungsflug) z.B. auf dem eigenen Luftfahrzeug mit der
Klassenberechtigung SEP(L) bzw. MEP(L) verlängert werden.
Sollte die Verlängerung der IR Berechtigung nicht mit der Klassenberechtigung zusammen erfolgen,
kann die Befähigungsüberprüfung nach FCL.625.A Absatz (3) in einem FNPT II oder FFS
durchgeführt werden.
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Sonstiges
3.1
Lehrmaterial
TL Aviation verwendet aktuelle, qualitativ hochwertige und umfassende Unterrichtsmaterialien.
Anschauungsmaterial steht teilweise in den Schulungsräumen zur Verfügung.
Den Schülern stehen folgende persönliche Lehrmaterialen zur Verfügung, die sie am Anfang des
Lehrgangs erhalten:







3.2
CAT Fernlehrgang „CB - IR“
Cessna 172 R (POH) (PDF Kopie)
Jeppesen IFR Approach & Departure Charts
o Mönchengladbach (EDLN)
o Dortmund (EDLW)
o Köln / Bonn (EDDK)
o Niederrhein - Weeze (EDLV)
o Münster - Osnabrück (EDDG)
o Geilenkirchen (ETNG)
Jeppesen Enroute Chart E(LO) 03
Operational Flight Log (OFP)
TL Aviation IR Procedure Manual
TL Aviation CB - IR Trainings Manual (Ausbildungshandbuch)
Fragen
Diese neue Form der Instrumentenflugausbildung kann sehr flexibel durchgeführt werden und nach
Ihren persönlichen Anforderungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens angepasst werden. Auf den
vorliegenden Seiten habe ich Ihnen zwei Möglichkeiten der kompetenzbasierten IFR Ausbildung
außerhalb der ATO beschrieben. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne jederzeit
zur Verfügung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ab Mönchengladbach einen IFR Schnupperflug durchzuführen
und so einen tieferen Einblick in die Materie zu erhalten. Dabei kommandieren Sie das Luftfahrzeug
vom linken Sitz und übernehmen die Flugführung und Kommunikation mit der Flugsicherung. Sollten
Sie sich danach entschließen die IFR Ausbildung zu beginnen, zählt die Flugzeit (Blockzeit) als erste
Ausbildungsstunde.
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Kontakt
3.3.1
Geschäftsstelle
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Telefon: +49(0)2131 / 5245 976
Fax: +49(0)321 / 214 80799
E-Mail: [email protected]
3.3.2
Betriebsstätte
Die praktische Ausbildung wird am Verkehrslandeplatz Mönchengladbach (EDLN) durchgeführt, der
durch die Kontrollzone (CTR) und die etablierten Instrumenten An- und Abflugverfahren ideale
Bedingungen bietet die CB - IR Ausbildung auf dem Luftfahrzeug durchzuführen. Gleich vom ersten
Tag erlernen Sie daher das fliegen einer SID oder STAR.
Am Flughafen 44
41066 Mönchengladbach
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