Safety data sheet

FINO GmbH
EG-Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
FINOPLUMB Bleifolie
30037
Druckdatum: 23.03.2015
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
FINOPLUMB Bleifolie
Artikelnummern:
30037
CAS-Nr.:
7439-92-1
EG-Nr.:
231-100-4
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Kunststoffprodukte für Gewerbe und
Privathaushalte, wie Einweggeschirr,
Lebensmittelbehälter, Lebensmittelverpackungen,
Babyflaschen. Maschinen, mechanische
Vorrichtungen, elektrische/elektronische
Erzeugnisse
Keine weiteren relevanten Informationen
verfügbar.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenname:
Straße:
Ort:
Telefon:
E-Mail:
FINO GmbH
Ansprechpartner:
E-Mail:
Joachim Mahlmeister
[email protected]
Internet:
www.fino.com
Mangelsfeld 18
D-97708 Bad Bocklet
+49-97 08-90 94 20
[email protected]
Telefax: +49-97 08-90 94 21
Telefon: +49-97 08-90 94 20
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG nicht bestimmt.
2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
nicht bestimmt
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
keine
Hinweis zur Kennzeichnung
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht
kennzeichnungspflichtig. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
2.3. Sonstige Gefahren
Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die die Kriterien der
Gefahrenklasse "akute Toxizität" gemäß CLP-Verordnung erfüllen.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Chemische Charakterisierung
Bleilametta zinnplattiert. Bleifolie mit Beschichtung aus Reinzinn.
Summenformel:
Revisions-Nr.: 2,10
Pb1
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Molmasse:
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207,2 g/mol
Gefährliche Inhaltsstoffe
EG-Nr.
CAS-Nr.
Index-Nr.
REACH-Nr.
231-100-4
7439-92-1
Anteil
Bezeichnung
Einstufung
GHS-Einstufung
40-<100 %
Blei, Pulver
T - Giftig, N - Umweltgefährlich R20/22-33-50-53-61-62
Acute Tox. 4, Acute Tox. 4, Repr. 1A, STOT RE 2, Aquatic Chronic 1; H302 H332
H360Df H373 H410
231-146-5
7440-36-0
1,5 %
Antimon
Xi - Reizend R37
STOT SE 3; H335
Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
Weitere Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Nach Einatmen
Für Material in der Lieferform nicht zutreffend.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei anhaltenden Beschwerden
Arzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene
Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei andauernden Beschwerden Arzt
aufsuchen.
Nach Verschlucken
Für Material in der Lieferform nicht zutreffend.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Für Material in der Lieferform nicht zutreffend. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Symptome können auch erst viele Stunden nach der Exposition auftreten.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren Hinweise verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
Bei Kontakt mit heißer Schmelze.
Wasser Kühl halten.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Bleioxid
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Bleioxid-Rauch bzw. Bleidampf ist toxisch.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Zusätzliche Hinweise
keine
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Berührung mit der Haut vermeiden.
Verfahren
Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mechanisch aufnehmen.
Staubentwicklung vermeiden.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Kontaminierte Kleidung wechseln.
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Kapitel 8).
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Weitere Angaben zur Handhabung
Keine besonderen Handhabungshinweise erforderlich.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Unter normalen, trockenen Bedingungen lagern.
Zusammenlagerungshinweise
Keine bekannt.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Keine weiteren Bedingungen bekannt.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) --Lagerklasse nach TRGS 510:
keine
7.3. Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
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Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
CAS-Nr.
Bezeichnung
ppm
7439-92-1 Blei, Pulver
7440-36-0 Antimon
mg/m³
F/m³
Spitzenbegr.
Art
0,15
AGW
1
MKA
Biologische Grenzwerte (TRGS 903)
CAS-Nr.
Bezeichnung
7439-92-1 Blei
Parameter
Grenzwert
Unters.- material
400 µg/l B
Blei
Proben.Zeitpunkt
a
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
Stoff mit einem gemeinschaftlichen Grenzwert (EG) für die Exposition am Arbeitsplatz. AGW (DE)
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Für Frischluft sorgen. Wenn technische Absaug- oder Lüftungsmaßnahmen nicht möglich oder
unzureichend sind, muss Atemschutz getragen werden.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
@0702.B007406
Atemschutz
Staubentwicklung vermeiden. Bei gefährlichen Gasen, Dämpfen oder Staub ist auf
umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte oder geeignete Masken und Filter hinzuweisen.
Partikelfiltergerät (DIN EN 143)
Handschutz
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine
Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialien nicht
vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Augenschutz
Für Material in der Lieferform nicht zutreffend. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Körperschutz
Berufsübliche Arbeitskleidung.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand:
Farbe:
Geruch:
fest
silbergrau
geruchlos
Prüfnorm
nicht anwendbar
pH-Wert:
Zustandsänderungen
Schmelztemperatur:
nicht anwendbar
Siedepunkt:
nicht anwendbar
Erweichungspunkt:
nicht anwendbar
Flammpunkt:
nicht anwendbar
Entzündlichkeit
Feststoff:
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Gas:
Explosionsgefahren
nicht explosionsgefährlich.
Untere Explosionsgrenze:
Obere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Zündtemperatur:
nicht bestimmt
Selbstentzündungstemperatur
nicht bestimmt
Feststoff:
Dampfdruck:
nicht anwendbar
Dichte:
Wasserlöslichkeit:
Verteilungskoeffizient:
nicht bestimmt
unlöslich
nicht bestimmt
Dyn. Viskosität:
Kin. Viskosität:
nicht anwendbar
nicht anwendbar
Dampfdichte:
nicht bestimmt
Verdampfungsgeschwindigkeit:
nicht bestimmt
nicht bestimmt
Lösemittelgehalt:
9.2. Sonstige Angaben
Festkörpergehalt:
nicht bestimmt
keine
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Das Produkt wurde nicht geprüft.
10.2. Chemische Stabilität
Verweis auf andere Abschnitte: ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
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10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Verweis auf andere Abschnitte: ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Starkes Erhitzen.
10.5. Unverträgliche Materialien
Verweis auf andere Abschnitte: ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Säure, Oxidationsmittel
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Verweis auf andere Abschnitte: ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung, ABSCHNITT 10:
Stabilität und Reaktivität Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Weitere Angaben
keine
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Prüfungen
Akute Toxizität
Für Material in der Lieferform nicht zutreffend. Als Erzeugnis ist das Produkt nach EG-Richtlinien oder
den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig. Bleioxid Praktisch alle
Bleiverbindungen (Kann das Kind im Mutterleib schädigen) in Cat 1 (kann möglicherweise die
Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen) in Cat 3 der reprotoxischen Stoffe eingestuft worden. Gefahr
kumulativer Wirkungen.
CAS-Nr.
Bezeichnung
Expositionswege
7439-92-1
7440-36-0
Methode
Dosis
Akute orale Toxizität
ATE
500 mg/kg
Akute inhalative Toxizität
ATE
1,5 mg/l
LD50
7000 mg/kg
h
Spezies
Blei, Pulver
Antimon
Akute orale Toxizität
Ratte
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
Toxikologische Daten liegen keine vor.
Reiz- und Ätzwirkung
Keine Reizwirkung bekannt.
Sensibilisierende Wirkungen
Für Bleimetall liegen uns keine Erfahrungen vor.
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition
Für Bleimetall liegen uns keine Erfahrungen vor.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Keine weiteren Angaben.
Sonstige Angaben zu Prüfungen
keine
Erfahrungen aus der Praxis
Einstufungsrelevante Beobachtungen
Keine weiteren Beobachtungen bekannt.
Sonstige Beobachtungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Für Blei gibt es Grenzwerte in den jeweiligen Abwasserverwaltungsvorschriften.
CAS-Nr.
Bezeichnung
Aquatische Toxizität
7439-92-1
7440-36-0
Methode
Dosis
Spezies
h
Blei, Pulver
Akute Fischtoxizität
LC50
0,1942 mg/l
96
Akute Algentoxizität
ErC50
0,2331 mg/l
72
LC50
6,2-8,3 mg/l
96
Antimon
Akute Fischtoxizität
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Nicht zutreffend. Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem
Wasser eliminierbar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Aufgrund der vorliegenden Daten zu Eliminierbarkeit/Abbau und Bioakkumulationspotential ist eine
längerfristige Schädigung der Umwelt nicht auszuschließen.
12.4. Mobilität im Boden
Die Mobilität von Blei-Ionen ist durch die Neigung zur Bildung schwer löslicher Verbindungen relativ
gering.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Keine Wirkungen bekannt.
Weitere Hinweise
Nicht in Gewässer und in den Boden gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Alle beim Produktionsprozess entstehenden
Rückstände und Reststoffe sind ordnungsgemäß zu verwerten (über den Altmetallhandel); nie in den
Haus- oder Gewerbemüll geben. Entsorgung in geordneter Deponie. Inhalt/Behälter industrieller
Verbrennungsanlage zuführen.
Abfallschlüssel Produkt
ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme
060499
derjenigen, die unter 06 03 fallen; Abfälle a. n. g.
Abfallschlüssel Produktreste
SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND
200140
INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH
GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN; Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01); Metalle
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Für Material in der Lieferform nicht zutreffend.
Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
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14.1. UN-Nummer:
0000
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer:
0000
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer:
0000
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Not a hazardous material with respect to transportation regulations.
Lufttransport (ICAO)
UN/ID-Nr.:
0000
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Not a hazardous material with respect to transportation regulations.
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Keine weiteren Bedingungen bekannt.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Angaben zur VOC-Richtlinie:
keine
Zusätzliche Hinweise
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht
kennzeichnungspflichtig.
Nationale Vorschriften
Störfallverordnung:
Katalognr. gem. StörfallVO:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Klassifizierung nach VbF:
Unterliegt nicht der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten.
Technische Anleitung Luft I:
Anteil:
Entfällt
Wassergefährdungsklasse:
- - nicht wassergefährdend
Status:
KBwS-Einstufung
Kenn-Nummer gemäß Katalog wassergefährdender Stoffe: --Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (TRGS 905)
CAS-Nr.
EG-Nr.
7439-92-1 231-100-4
Bezeichnung
Kategorie
Blei-Metall (bioverfügbar)
RF-3,RE-1
Legaleinstufung
Zusätzliche Hinweise
Zu beachten sind die Chemikalien-Verbotsverordnung und Herstellungs- und Verwendungsverbote
gemäß Anhang IV Nr. 6 der GefStoffV sowie § 15c (Heimarbeit) und § 16 (Ermittlungspflicht)
GefStoffV); außerdem die Futtermittelverordnung.
Revisions-Nr.: 2,10
D - DE
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15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3
20/22
33
37
50
53
61
62
Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
Gefahr kumulativer Wirkungen.
Reizt die Atmungsorgane.
Sehr giftig für Wasserorganismen.
Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3
H302
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H332
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H335
Kann die Atemwege reizen.
H360Df
Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H373
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Weitere Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine
Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Revisions-Nr.: 2,10
D - DE
Überarbeitet am: 10.03.2015