FINO GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 FINOPLUMB Bleifolie 30037 Druckdatum: 23.03.2015 Seite 1 von 9 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator FINOPLUMB Bleifolie Artikelnummern: 30037 CAS-Nr.: 7439-92-1 EG-Nr.: 231-100-4 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Verwendungen, von denen abgeraten wird Kunststoffprodukte für Gewerbe und Privathaushalte, wie Einweggeschirr, Lebensmittelbehälter, Lebensmittelverpackungen, Babyflaschen. Maschinen, mechanische Vorrichtungen, elektrische/elektronische Erzeugnisse Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Straße: Ort: Telefon: E-Mail: FINO GmbH Ansprechpartner: E-Mail: Joachim Mahlmeister [email protected] Internet: www.fino.com Mangelsfeld 18 D-97708 Bad Bocklet +49-97 08-90 94 20 [email protected] Telefax: +49-97 08-90 94 21 Telefon: +49-97 08-90 94 20 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG nicht bestimmt. 2.2. Kennzeichnungselemente Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung nicht bestimmt Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische keine Hinweis zur Kennzeichnung Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 2.3. Sonstige Gefahren Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die die Kriterien der Gefahrenklasse "akute Toxizität" gemäß CLP-Verordnung erfüllen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Chemische Charakterisierung Bleilametta zinnplattiert. Bleifolie mit Beschichtung aus Reinzinn. Summenformel: Revisions-Nr.: 2,10 Pb1 D - DE Überarbeitet am: 10.03.2015 FINO GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 FINOPLUMB Bleifolie 30037 Druckdatum: 23.03.2015 Molmasse: Seite 2 von 9 207,2 g/mol Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. 231-100-4 7439-92-1 Anteil Bezeichnung Einstufung GHS-Einstufung 40-<100 % Blei, Pulver T - Giftig, N - Umweltgefährlich R20/22-33-50-53-61-62 Acute Tox. 4, Acute Tox. 4, Repr. 1A, STOT RE 2, Aquatic Chronic 1; H302 H332 H360Df H373 H410 231-146-5 7440-36-0 1,5 % Antimon Xi - Reizend R37 STOT SE 3; H335 Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Weitere Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Nach Einatmen Für Material in der Lieferform nicht zutreffend. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. Nach Augenkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei andauernden Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Verschlucken Für Material in der Lieferform nicht zutreffend. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Für Material in der Lieferform nicht zutreffend. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Symptome können auch erst viele Stunden nach der Exposition auftreten. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren Hinweise verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Bei Kontakt mit heißer Schmelze. Wasser Kühl halten. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Im Brandfall können entstehen: Bleioxid Revisions-Nr.: 2,10 D - DE Überarbeitet am: 10.03.2015 FINO GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 FINOPLUMB Bleifolie 30037 Druckdatum: 23.03.2015 Seite 3 von 9 Bleioxid-Rauch bzw. Bleidampf ist toxisch. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. Zusätzliche Hinweise keine ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Berührung mit der Haut vermeiden. Verfahren Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen. Staubentwicklung vermeiden. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Kontaminierte Kleidung wechseln. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Kapitel 8). Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Weitere Angaben zur Handhabung Keine besonderen Handhabungshinweise erforderlich. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Unter normalen, trockenen Bedingungen lagern. Zusammenlagerungshinweise Keine bekannt. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Keine weiteren Bedingungen bekannt. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) --Lagerklasse nach TRGS 510: keine 7.3. Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Revisions-Nr.: 2,10 D - DE Überarbeitet am: 10.03.2015 FINO GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 FINOPLUMB Bleifolie 30037 Druckdatum: 23.03.2015 Seite 4 von 9 Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) CAS-Nr. Bezeichnung ppm 7439-92-1 Blei, Pulver 7440-36-0 Antimon mg/m³ F/m³ Spitzenbegr. Art 0,15 AGW 1 MKA Biologische Grenzwerte (TRGS 903) CAS-Nr. Bezeichnung 7439-92-1 Blei Parameter Grenzwert Unters.- material 400 µg/l B Blei Proben.Zeitpunkt a Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten Stoff mit einem gemeinschaftlichen Grenzwert (EG) für die Exposition am Arbeitsplatz. AGW (DE) 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Für Frischluft sorgen. Wenn technische Absaug- oder Lüftungsmaßnahmen nicht möglich oder unzureichend sind, muss Atemschutz getragen werden. Schutz- und Hygienemaßnahmen Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. @0702.B007406 Atemschutz Staubentwicklung vermeiden. Bei gefährlichen Gasen, Dämpfen oder Staub ist auf umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte oder geeignete Masken und Filter hinzuweisen. Partikelfiltergerät (DIN EN 143) Handschutz Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialien nicht vorausberechenbar und muss deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Augenschutz Für Material in der Lieferform nicht zutreffend. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzhandschuhe und Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Körperschutz Berufsübliche Arbeitskleidung. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Revisions-Nr.: 2,10 D - DE Überarbeitet am: 10.03.2015 FINO GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 FINOPLUMB Bleifolie 30037 Druckdatum: 23.03.2015 Seite 5 von 9 ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Geruch: fest silbergrau geruchlos Prüfnorm nicht anwendbar pH-Wert: Zustandsänderungen Schmelztemperatur: nicht anwendbar Siedepunkt: nicht anwendbar Erweichungspunkt: nicht anwendbar Flammpunkt: nicht anwendbar Entzündlichkeit Feststoff: nicht bestimmt nicht bestimmt Gas: Explosionsgefahren nicht explosionsgefährlich. Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: nicht bestimmt nicht bestimmt Zündtemperatur: nicht bestimmt Selbstentzündungstemperatur nicht bestimmt Feststoff: Dampfdruck: nicht anwendbar Dichte: Wasserlöslichkeit: Verteilungskoeffizient: nicht bestimmt unlöslich nicht bestimmt Dyn. Viskosität: Kin. Viskosität: nicht anwendbar nicht anwendbar Dampfdichte: nicht bestimmt Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt nicht bestimmt Lösemittelgehalt: 9.2. Sonstige Angaben Festkörpergehalt: nicht bestimmt keine ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Das Produkt wurde nicht geprüft. 10.2. Chemische Stabilität Verweis auf andere Abschnitte: ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Revisions-Nr.: 2,10 D - DE Überarbeitet am: 10.03.2015 FINO GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 FINOPLUMB Bleifolie 30037 Druckdatum: 23.03.2015 Seite 6 von 9 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Verweis auf andere Abschnitte: ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Starkes Erhitzen. 10.5. Unverträgliche Materialien Verweis auf andere Abschnitte: ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung Säure, Oxidationsmittel 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Verweis auf andere Abschnitte: ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung, ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Weitere Angaben keine ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Prüfungen Akute Toxizität Für Material in der Lieferform nicht zutreffend. Als Erzeugnis ist das Produkt nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig. Bleioxid Praktisch alle Bleiverbindungen (Kann das Kind im Mutterleib schädigen) in Cat 1 (kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen) in Cat 3 der reprotoxischen Stoffe eingestuft worden. Gefahr kumulativer Wirkungen. CAS-Nr. Bezeichnung Expositionswege 7439-92-1 7440-36-0 Methode Dosis Akute orale Toxizität ATE 500 mg/kg Akute inhalative Toxizität ATE 1,5 mg/l LD50 7000 mg/kg h Spezies Blei, Pulver Antimon Akute orale Toxizität Ratte Spezifische Wirkungen im Tierversuch Toxikologische Daten liegen keine vor. Reiz- und Ätzwirkung Keine Reizwirkung bekannt. Sensibilisierende Wirkungen Für Bleimetall liegen uns keine Erfahrungen vor. Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Für Bleimetall liegen uns keine Erfahrungen vor. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Keine weiteren Angaben. Sonstige Angaben zu Prüfungen keine Erfahrungen aus der Praxis Einstufungsrelevante Beobachtungen Keine weiteren Beobachtungen bekannt. Sonstige Beobachtungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Revisions-Nr.: 2,10 D - DE Überarbeitet am: 10.03.2015 FINO GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 FINOPLUMB Bleifolie 30037 Druckdatum: 23.03.2015 Seite 7 von 9 ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Für Blei gibt es Grenzwerte in den jeweiligen Abwasserverwaltungsvorschriften. CAS-Nr. Bezeichnung Aquatische Toxizität 7439-92-1 7440-36-0 Methode Dosis Spezies h Blei, Pulver Akute Fischtoxizität LC50 0,1942 mg/l 96 Akute Algentoxizität ErC50 0,2331 mg/l 72 LC50 6,2-8,3 mg/l 96 Antimon Akute Fischtoxizität 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Nicht zutreffend. Anorganisches Produkt, ist durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Aufgrund der vorliegenden Daten zu Eliminierbarkeit/Abbau und Bioakkumulationspotential ist eine längerfristige Schädigung der Umwelt nicht auszuschließen. 12.4. Mobilität im Boden Die Mobilität von Blei-Ionen ist durch die Neigung zur Bildung schwer löslicher Verbindungen relativ gering. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Dieser Stoff erfüllt nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder vPvB. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Keine Wirkungen bekannt. Weitere Hinweise Nicht in Gewässer und in den Boden gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Alle beim Produktionsprozess entstehenden Rückstände und Reststoffe sind ordnungsgemäß zu verwerten (über den Altmetallhandel); nie in den Haus- oder Gewerbemüll geben. Entsorgung in geordneter Deponie. Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen. Abfallschlüssel Produkt ABFÄLLE AUS ANORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme 060499 derjenigen, die unter 06 03 fallen; Abfälle a. n. g. Abfallschlüssel Produktreste SIEDLUNGSABFÄLLE (HAUSHALTSABFÄLLE UND ÄHNLICHE GEWERBLICHE UND 200140 INDUSTRIELLE ABFÄLLE SOWIE ABFÄLLE AUS EINRICHTUNGEN), EINSCHLIESSLICH GETRENNT GESAMMELTER FRAKTIONEN; Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01); Metalle Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Für Material in der Lieferform nicht zutreffend. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) Revisions-Nr.: 2,10 D - DE Überarbeitet am: 10.03.2015 FINO GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 FINOPLUMB Bleifolie 30037 Druckdatum: 23.03.2015 Seite 8 von 9 14.1. UN-Nummer: 0000 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Binnenschiffstransport (ADN) 14.1. UN-Nummer: 0000 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. Seeschiffstransport (IMDG) 14.1. UN-Nummer: 0000 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Not a hazardous material with respect to transportation regulations. Lufttransport (ICAO) UN/ID-Nr.: 0000 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Not a hazardous material with respect to transportation regulations. 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Keine weiteren Bedingungen bekannt. ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur VOC-Richtlinie: keine Zusätzliche Hinweise Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig. Nationale Vorschriften Störfallverordnung: Katalognr. gem. StörfallVO: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Klassifizierung nach VbF: Unterliegt nicht der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten. Technische Anleitung Luft I: Anteil: Entfällt Wassergefährdungsklasse: - - nicht wassergefährdend Status: KBwS-Einstufung Kenn-Nummer gemäß Katalog wassergefährdender Stoffe: --Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (TRGS 905) CAS-Nr. EG-Nr. 7439-92-1 231-100-4 Bezeichnung Kategorie Blei-Metall (bioverfügbar) RF-3,RE-1 Legaleinstufung Zusätzliche Hinweise Zu beachten sind die Chemikalien-Verbotsverordnung und Herstellungs- und Verwendungsverbote gemäß Anhang IV Nr. 6 der GefStoffV sowie § 15c (Heimarbeit) und § 16 (Ermittlungspflicht) GefStoffV); außerdem die Futtermittelverordnung. Revisions-Nr.: 2,10 D - DE Überarbeitet am: 10.03.2015 FINO GmbH EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 FINOPLUMB Bleifolie Druckdatum: 23.03.2015 30037 Seite 9 von 9 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3 20/22 33 37 50 53 61 62 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. Gefahr kumulativer Wirkungen. Reizt die Atmungsorgane. Sehr giftig für Wasserorganismen. Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen. H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Weitere Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Revisions-Nr.: 2,10 D - DE Überarbeitet am: 10.03.2015
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