Anmeldung So finden Sie uns Post AAV Postfach 80 01 47 45501 Hattingen Telefax 02324 5094-70 E-Mail [email protected] Aktuelle Rechtsfragen zum Altlastenund Bodenschutzrecht Aktuelle Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht Titel, Name, Vorname des/der Teilnehmer/in Position/Funktion Firma/Behörde Mit dem PKW: Abteilung Über die A43, Abfahrt Witten-Herbede, Richtung Hattingen und dann den Hinweisschildern “Route der Industriekultur: Henrichshütte” folgen. Straße PLZ/Ort Telefon Fax Mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Ab Bochum Hauptbahnhof mit den Buslinien CE 31 und SB 37 bis Haltestelle "Henrichshütte". Ab Essen Hauptbahnhof mit der S-Bahnlinie 3 nach Hattingen-Mitte. Von dort weiter mit dem Bus (s. u.). E-Mail Hiermit melde ich mich verbindlich zu o. g. Fachtagung an und bin damit einverstanden, dass meine Daten in die Teilnehmerliste aufgenommen werden. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Fotos von der Fachtagung durch den AAV in Drucksachen oder im Internet veröffentlicht werden dürfen. _______________________________________ Datum Verbindliche Unterschrift Fachtagung am 17.06.2015 im „Westfälischen Industriemuseum – Gebläsehalle der Henrichshütte Hattingen“ Ab Hattingen-Mitte (Busbahnhof) mit den Buslinien 558 (Haltestelle "Industriemuseum"), SB 38 (Haltestelle "Werksstraße") sowie CE 31 und SB 37 (Haltestelle "Henrichshütte"). Fahrplan-Auskünfte unter www.vrr.de AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung Aktuelle Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht In der seit vielen Jahren bewährten AAV-Fachtagung „Aktuelle Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht“ werden aktuelle juristische Fragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht aufgegriffen und von erfahrenen Fachleuten referiert und diskutiert. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Tagung ist der intensiv geführten Diskussion im Land Nordrhein-Westfalen über die inzwischen in mehreren Erlassen konkretisierten Anforderungen an den Bericht über den Ausgangszustand (AZB) gewidmet. Während das nordrhein-westfälische Umweltministerium auf eine europarechtskonforme Interpretation der Vorgaben der IED in den inzwischen vorliegenden Erlassen verweist, kritisieren Unternehmen, die IED-Anlagen betreiben, unverhältnismäßig hohe behördliche Anforderungen beim AZB. Spannend dürfte die Beantwortung der Frage sein, wie betroffene Unternehmen mit Erkenntnissen aus vielerorts noch in Bearbeitung befindlichen Ausgangszustandsberichten und der sich aus dem Landesbodenschutzgesetz ergebenden Meldepflicht beim Vorliegen von Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Altlast/schädlichen Bodenveränderung und Grundwasserverunreinigung umgehen. Hier sind die Schnittstellen zwischen dem AZB und dem Altlasten- und Bodenschutzrecht zu klären. Ein weiteres Thema ist die seit kurzem per Erlass des NRWUmweltministeriums in den Vollzug eingeführte neue Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinie, nach der unter anderem die flächendeckende Erhebung von Brachflächen zur Intensivierung des Flächenrecyclings und der Altlastensanierung sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes als förderfähig eingestuft werden. Während sich durch die neuen Fördertatbestände zusätzliche Handlungsspielräume zu Gunsten von Gemeinden beim Flächenrecycling ergeben können, sind die vergaberechtlichen Anforderungen im Umgang mit Fördermitteln gestiegen. Ferner sind Vereinbarungen über den Verkauf von mit öffentlichen Mitteln sanierten Altlastengrundstücken an private Investoren im Lichte staatlicher Umweltschutzbeihilfen zu prüfen. Abgerundet wird die Fachtagung zum einen durch eine erst vor kurzem bekannt gewordene neue bodenschutzrechtliche Rechtsprechung zur Frage der finanziellen Leistungsfähigkeit von Sanierungspflichtigen, deren Beantwortung einen wahren Prüfstein für viele Altlastensanierungsprojekte bedeuten kann. Zum anderen wird, auch vor dem Hintergrund der Intensivierung des Flächenrecyclings, anhand eines aktuellen Falles auf mögliche Haftungsrisiken für Kommunen im Baugenehmigungsverfahren eingegangen, die nicht ohne Weiteres allen Akteuren bekannt sein dürften. Zielgruppe Die Fachtagung richtet sich insbesondere an Vertreter von Bodenschutzbehörden, Umweltämtern, Rechtsämtern, Unternehmen, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften, Ingenieur- und Gutachterbüros. Das Programm am 17. Juni 2015 Allgemeine Informationen 09:30 Veranstalter Begrüßung und Einführung Dr. Roland Arnz, AAV, Hattingen 09:40 Aktuelles zum Ausgangszustandsbericht aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen Silvia Strecker, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Düsseldorf AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung Postfach 80 01 47 45501 Hattingen Ansprechpartnerin für die Registrierung der Teilnehmer/innen 10:20 Erfahrungen mit dem AZB aus Sicht eines Vorhabenträgers Dr. Alexander Kenyeressy, ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg Regina Miklis Telefon: 02324 5094-68 Telefax: 02324 5094-70 E-Mail: [email protected] Veranstaltungsort 11:00 Kaffeepause 11:20 Schnittstellen zwischen AZB und Bodenund Altlastenrecht Nikolaus Steiner, Anwaltskanzlei Steiner, Essen 12:00 Diskussion 12:10 Mittagspause 13:30 Erweiterung der Altlasten- und Bodenschutzförderrichtlinie Prof. Dr. Wilhelm König, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Düsseldorf 13:50 Rechtliche Probleme bei öffentlich geförderten Flächenrecyclingmaßnahmen Dr. Stefan Mager, AULINGER Rechtsanwälte, Essen 14:30 Kaffeepause 15:00 Aktuelle Rechtsprechung zur finanziellen Leistungsfähigkeit von Sanierungspflichtigen Dr. Joachim Hagmann, BAUMEISTER Rechtsanwälte, Münster 15:40 Der praktische Fall: Altlastenhaftung im Baugenehmigungsverfahren Erwin Rahrbach, Stadt Netphen 16:20 Diskussion 16:30 Veranstaltungsende Westfälisches Industriemuseum Gebläsehalle der Henrichshütte Hattingen Werksstraße 31 – 33 45527 Hattingen Sie erreichen das AAV-Tagungsbüro am 17.06.2015 unter der Mobilnummer: 0173 7488735. Teilnahmegebühr AAV-Mitglieder (Land, Kommunen und Wirtschaft) nehmen kostenlos teil. Nichtmitglieder: 200,-- €. Sie erhalten eine Rechnung. Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung. Anmeldung Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular auf diesem Faltblatt und senden bzw. faxen es an den AAV zurück oder schicken Sie uns eine E-Mail. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Sollten Sie nach der Anmeldung verhindert sein, so bitten wir um eine schriftliche Absage. Bei Absagen von Nichtmitgliedern nach dem 10.06.2015 wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Sie können auch eine/n Vertreter/in senden. Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach der Veranstaltung ausgestellt. Nehmen Sie hierzu Kontakt zum Tagungsbüro bzw. zu Frau Miklis auf. Anmeldeschluss Anmeldungen, die nach dem 11.06.2015 eingehen, können nicht mehr in der Teilnehmerliste berücksichtigt werden.
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