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AAV
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45501 Hattingen
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Aktuelle Rechtsfragen zum Altlastenund Bodenschutzrecht
Aktuelle Rechtsfragen
zum Altlasten- und
Bodenschutzrecht
Titel, Name, Vorname des/der Teilnehmer/in
Position/Funktion
Firma/Behörde
Mit dem PKW:
Abteilung
Über die A43, Abfahrt Witten-Herbede, Richtung
Hattingen und dann den Hinweisschildern “Route
der Industriekultur: Henrichshütte” folgen.
Straße
PLZ/Ort
Telefon
Fax
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Ab Bochum Hauptbahnhof mit den Buslinien CE
31 und SB 37 bis Haltestelle "Henrichshütte".
Ab Essen Hauptbahnhof mit der S-Bahnlinie 3
nach Hattingen-Mitte. Von dort weiter mit dem Bus
(s. u.).
E-Mail
Hiermit melde ich mich verbindlich zu o. g. Fachtagung an und bin damit einverstanden, dass
meine Daten in die Teilnehmerliste aufgenommen werden. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass Fotos von der Fachtagung durch den
AAV in Drucksachen oder im Internet veröffentlicht werden dürfen.
_______________________________________
Datum
Verbindliche Unterschrift
Fachtagung am 17.06.2015
im „Westfälischen Industriemuseum – Gebläsehalle der
Henrichshütte Hattingen“
Ab Hattingen-Mitte (Busbahnhof) mit den Buslinien
558 (Haltestelle "Industriemuseum"), SB 38 (Haltestelle "Werksstraße") sowie CE 31 und SB 37
(Haltestelle "Henrichshütte").
Fahrplan-Auskünfte unter www.vrr.de
AAV – Verband für Flächenrecycling
und Altlastensanierung
Aktuelle Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht
In der seit vielen Jahren bewährten AAV-Fachtagung „Aktuelle
Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht“ werden
aktuelle juristische Fragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht aufgegriffen und von erfahrenen Fachleuten referiert und
diskutiert. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Tagung ist der
intensiv geführten Diskussion im Land Nordrhein-Westfalen
über die inzwischen in mehreren Erlassen konkretisierten
Anforderungen an den Bericht über den Ausgangszustand
(AZB) gewidmet. Während das nordrhein-westfälische Umweltministerium auf eine europarechtskonforme Interpretation der
Vorgaben der IED in den inzwischen vorliegenden Erlassen
verweist, kritisieren Unternehmen, die IED-Anlagen betreiben,
unverhältnismäßig hohe behördliche Anforderungen beim AZB.
Spannend dürfte die Beantwortung der Frage sein, wie betroffene Unternehmen mit Erkenntnissen aus vielerorts noch in
Bearbeitung befindlichen Ausgangszustandsberichten und der
sich aus dem Landesbodenschutzgesetz ergebenden Meldepflicht beim Vorliegen von Anhaltspunkten für das Vorliegen
einer Altlast/schädlichen Bodenveränderung und Grundwasserverunreinigung umgehen. Hier sind die Schnittstellen zwischen
dem AZB und dem Altlasten- und Bodenschutzrecht zu klären.
Ein weiteres Thema ist die seit kurzem per Erlass des NRWUmweltministeriums in den Vollzug eingeführte neue Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinie, nach der unter anderem die
flächendeckende Erhebung von Brachflächen zur Intensivierung
des Flächenrecyclings und der Altlastensanierung sowie weitere
Maßnahmen des Bodenschutzes als förderfähig eingestuft
werden. Während sich durch die neuen Fördertatbestände
zusätzliche Handlungsspielräume zu Gunsten von Gemeinden
beim Flächenrecycling ergeben können, sind die vergaberechtlichen Anforderungen im Umgang mit Fördermitteln gestiegen.
Ferner sind Vereinbarungen über den Verkauf von mit öffentlichen Mitteln sanierten Altlastengrundstücken an private Investoren im Lichte staatlicher Umweltschutzbeihilfen zu prüfen.
Abgerundet wird die Fachtagung zum einen durch eine erst vor
kurzem bekannt gewordene neue bodenschutzrechtliche
Rechtsprechung zur Frage der finanziellen Leistungsfähigkeit
von Sanierungspflichtigen, deren Beantwortung einen wahren
Prüfstein für viele Altlastensanierungsprojekte bedeuten kann.
Zum anderen wird, auch vor dem Hintergrund der Intensivierung
des Flächenrecyclings, anhand eines aktuellen Falles auf
mögliche Haftungsrisiken für Kommunen im Baugenehmigungsverfahren eingegangen, die nicht ohne Weiteres allen
Akteuren bekannt sein dürften.
Zielgruppe
Die Fachtagung richtet sich insbesondere an Vertreter von
Bodenschutzbehörden, Umweltämtern, Rechtsämtern, Unternehmen, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften, Ingenieur- und Gutachterbüros.
Das Programm am 17. Juni 2015
Allgemeine Informationen
09:30
Veranstalter
Begrüßung und Einführung
Dr. Roland Arnz, AAV, Hattingen
09:40
Aktuelles zum Ausgangszustandsbericht
aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen
Silvia Strecker, Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Düsseldorf
AAV – Verband für Flächenrecycling
und Altlastensanierung
Postfach 80 01 47
45501 Hattingen
Ansprechpartnerin für die Registrierung der Teilnehmer/innen
10:20
Erfahrungen mit dem AZB aus Sicht eines
Vorhabenträgers
Dr. Alexander Kenyeressy, ThyssenKrupp
Steel Europe AG, Duisburg
Regina Miklis
Telefon: 02324 5094-68
Telefax: 02324 5094-70
E-Mail:
[email protected]
Veranstaltungsort
11:00
Kaffeepause
11:20
Schnittstellen zwischen AZB und Bodenund Altlastenrecht
Nikolaus Steiner, Anwaltskanzlei Steiner,
Essen
12:00
Diskussion
12:10
Mittagspause
13:30
Erweiterung der Altlasten- und Bodenschutzförderrichtlinie
Prof. Dr. Wilhelm König, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Düsseldorf
13:50
Rechtliche Probleme bei öffentlich geförderten Flächenrecyclingmaßnahmen
Dr. Stefan Mager, AULINGER Rechtsanwälte,
Essen
14:30
Kaffeepause
15:00
Aktuelle Rechtsprechung zur finanziellen
Leistungsfähigkeit von Sanierungspflichtigen
Dr. Joachim Hagmann, BAUMEISTER
Rechtsanwälte, Münster
15:40
Der praktische Fall: Altlastenhaftung im
Baugenehmigungsverfahren
Erwin Rahrbach, Stadt Netphen
16:20
Diskussion
16:30
Veranstaltungsende
Westfälisches Industriemuseum
Gebläsehalle der Henrichshütte Hattingen
Werksstraße 31 – 33
45527 Hattingen
Sie erreichen das AAV-Tagungsbüro am 17.06.2015
unter der Mobilnummer: 0173 7488735.
Teilnahmegebühr
AAV-Mitglieder (Land, Kommunen und Wirtschaft)
nehmen kostenlos teil.
Nichtmitglieder: 200,-- €. Sie erhalten eine Rechnung.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung.
Anmeldung
Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular auf diesem
Faltblatt und senden bzw. faxen es an den AAV zurück
oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
Sollten Sie nach der Anmeldung verhindert sein, so
bitten wir um eine schriftliche Absage. Bei Absagen
von Nichtmitgliedern nach dem 10.06.2015 wird die
volle Teilnahmegebühr berechnet. Sie können auch
eine/n Vertreter/in senden.
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach
der Veranstaltung ausgestellt. Nehmen Sie hierzu
Kontakt zum Tagungsbüro bzw. zu Frau Miklis auf.
Anmeldeschluss
Anmeldungen, die nach dem 11.06.2015 eingehen,
können nicht mehr in der Teilnehmerliste berücksichtigt werden.