Gepr. Bilanzbuchhalter - Volkshochschule Göttingen e.V.

Gepr. Bilanzbuchhalterin/
Gepr. Bilanzbuchhalter
Prüfung: IHK Hannover
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13. April 2015 – April 2017
Infoveranstaltung:
16. März 2015, 18.30 Uhr
VHS Göttingen,
Theodor-Heuss-Straße 21
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Volkshochschule Göttingen gGmbh
Otto-Hahn-Zentrum
Bahnhofsallee 7
37081 Göttingen
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Internet
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[email protected]
www.vhs-goettingen.de
0551 4952-38/ -23
0551 4952-32
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IBAN DE17 2605 0001 0000 0383 80
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Arbeitsfeld
Das Tätigkeitsfeld für Bilanzbuchhalter/innen ist je nach Größe, Branche und
Organisation eines Unternehmens unterschiedlich. Bilanzbuchhalter/innen
können die wirtschaftliche Situation des gesamten Unternehmens beurteilen
und tragen diese als Bilanzanalyse der Unternehmensleitung vor. Im Zuge der
wachsenden internationalen Verflechtung gewinnt zudem die internationale
Rechnungslegung immer mehr an Bedeutung.
Prüfungsvoraussetzungen



Eine abgeschlossene Ausbildung in einem kaufmännischen oder
verwaltenden Ausbildungsberuf und eine mindestens dreijährige
Berufspraxis
Ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Studium oder
einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelor-Abschluss und
danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
Eine sechsjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss berufsspezifisch zum Zeitpunkt der Prüfung
nachgewiesen werden.
Lehrgangsdaten
Start
Dauer
13. April 2015
24 Monate
April 2017
Ende
Zzgl. Vorbereitung auf die mdl. Prüfung
Prüfungsteil A: 24. September 2015
Prüfungstermine
Prüfungsteil B: 10., 15. und 20. März 2017
montags, mittwochs 18.30 – 21.00 Uhr
versch. Samstage 8.30 – 14.00 Uhr
Unterrichtszeiten
kein Unterricht in den Schulferien
2 Wochenseminare als Prüfungsvorbereitung (2015,
2017), als Bildungsurlaub (NBildUG) anerkannt.
3.390,00 € inkl. Unterrichtsmaterial
Gebühren
Zahlbar in monatlichen Raten
Prüfungsgebühren z.Zt. 650,00 € (IHK Hannover)
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Prüfungsteil A
Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte
Anwendung
 Grundlegende Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kosten
und Leistungen anwenden
 Beherrschen der Kalkulationsmethoden zur Verrechnung der Kosten
auf betriebliche Funktionsbereiche (Kostenstellen), auf Leistungen
oder einzelne Leistungseinheiten
 Methoden der kurzfristigen betrieblichen Erfolgsrechnung für
betriebliche Steuerungszwecke nutzen
 Methoden der Entscheidungsfindung beherrschen und zur Lösung
unterschiedlicher Problemstellungen anwenden
 Beherrschen und Anwenden von Methoden zur Kostenkontrolle sowie
die Ergebnisse interpretieren
 Kenntnisse über die Grundzüge des Kostencontrollings und des
Kostenmanagements
Finanzwirtschaftliches Management
 Die Möglichkeiten des in- und ausländischen Zahlungsverkehrs
anwenden
 Den Investitionsbedarf feststellen; die optimale Investition mit den
Methoden der Investitionsrechnung ermitteln
 Kenntnisse über Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen und
die Finanzierungsarten auf internationalen Märkten auch bezüglich
des Außenhandels
 Finanz- und Liquiditätsplanung erstellen und die anschließende
Finanzkontrolle durchführen
 Kredit- und Kreditsicherungsmöglichkeiten unter Einbeziehung einer
Kreditwürdigkeitsprüfung und Tilgungsfähigkeitsberechnung
darstellen
 Ziele und Instrumente des Finanzmanagements einschließlich der
Absicherungsmöglichkeiten beschreiben und auswählen
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Prüfungsteil B
Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des
Lageberichts nach nationalem Recht
 Grundzüge der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung
beherrschen
 Organisation der Buchführung gestalten
 Kontenpläne aufbauen, einrichten und pflegen
 Bestandteile des Jahresabschlusses, Inhalte und Aussagen von
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang
beherrschen und Lagebericht erstellen
 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Wahlrechte sowie
ihre Ergebnisauswirkungen beherrschen
 Bilanzierung durchführen und den Jahresabschluss unter
Berücksichtigung der entsprechenden steuerlichen Erfordernisse
erstellen
 Kenntnisse der Grundzüge des bürgerlichen Rechts und des
Handels- und Gesellschaftsrechts
Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards
 Kenntnis der Ziele und Funktionen der internationalen
Rechnungslegung
 Abschlüsse nach internationalen Standards beurteilen können und
die Unterschiede zu Jahresabschlüssen nach deutschem
Handelsrecht (HGB/DRS – Deutsche Rechnungslegungsstandards)
erkennen
 Kenntnis der Bestandteile eines internationalen Abschlusses und
die Gliederung der Bilanz nach den International Financial
Reporting Standards (IFRS)
 Kenntnis der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie deren
Auswirkungen auf die verschiedenen Aktiv- und Passivposten der
Bilanz nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
im Vergleich zum deutschen Handelsrecht (HGB/DRS)
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 Kenntnis über Aufbau und Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung
nach dem Gesamtkosten- und dem Umsatzkostenverfahren
 Kenntnis der Funktion des Anhangs und die wesentlichen Angaben
 Kenntnis von Aufbau und Inhalt der
Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie der Kapitalflussrechnung
nach der direkten und der indirekten Methode erkennen und ihren
Informationsgehalt beurteilen
 Kenntnis der Inhalte der Segmentberichterstattung
 Ziel der Konzernrechnungslegung verstehen und Kenntnis über die
verschiedenen Konsolidierungsarten
Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
 Die umsatzsteuerlichen Vorschriften hinsichtlich Prüfung der
Steuerbarkeit, Steuerbefreiungen, Steuerpflicht und des
Vorsteuerabzugs beherrschen und diese entsprechend in die
Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung
einarbeiten
 Die Berechnung der Gewinneinkünfte des Steuerpflichtigen und die
dazu einkommensteuerlich relevanten Sachverhalte der
Einkommensteuererklärung beherrschen; darüber hinaus ist der
Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin in der Lage, zu
Fragen der Besteuerung Stellung zu nehmen
 Die Zusammenhänge zwischen Handelsrecht,
Körperschaftsteuerrecht und Einkommensteuerrecht beschreiben
und die entsprechenden Vorschriften bei der Berechnung des zu
versteuernden Einkommens, der festzusetzenden
Körperschaftsteuer und der Körperschaftsteuerabschlusszahlung
und -erstattung anwenden
 Die Vorschriften zum Steuerverfahrensrecht auslegen und auf
entsprechende verfahrensrechtliche Problemstellungen anwenden
sowie notwendige Anträge stellen
 Die Vorschriften zur Berechnung der gewerbesteuerlichen
Bemessungsgrundlage, der sich hieraus ergebenden
Gewerbesteuer sowie der Abschlusszahlung und Erstattung
beherrschen und die gewonnenen Erkenntnisse in die
Gewerbesteuererklärung einarbeiten
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Die grundlegenden Verfahren zur Vermeidung einer
Doppelbesteuerung beschreiben und anwenden, die einerseits zu
Staaten ohne Doppelbesteuerungsabkommen und andererseits zu
Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen sind;
darüber hinaus kennt der Prüfungsteilnehmer / die
Prüfungsteilnehmerin den Hintergrund des Außensteuergesetzes
und kann die wesentlichen Verfahren zur Verhinderung der
Steuerflucht beschreiben
Andere Unternehmenssteuern
Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des
Zahlenwerkes für Managemententscheidungen
 Die Analyse eines Jahresabschlusses mithilfe von Kennzahlen
erstellen und diese interpretieren
 Jahresabschlüsse vergleichend analysieren
 Inhalte und Ziele der aktuellen Eigenkapitalrichtlinien für Banken
kennen und deren Auswirkungen bezüglich des Ratings für
Unternehmen auswerten und darstellen
 Im Rahmen betriebs- und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge
handeln und sich der Wirkungen bewusst sein
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Beratung und Anmeldung
Rüdiger Rohrig
Fachbereichsleiter
Tel. 0551 4952-38
[email protected]
Marina Glazier
Verwaltung
Tel. 0551 4952-23
[email protected]
Bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an
die IHK Hannover, Frank Borkowski, Tel. 0511 3107-317.
Unterrichtsort
VHS Göttingen e.V.
Theodor-Heuss-Straße 21
37075 Göttingen
Buslinien: 5 und 10
Fördermöglichkeiten
Fortbildungskosten einschließlich Fahrtkosten können in voller Höhe als
Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
Der Lehrgang kann nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
gefördert werden. Wir informieren Sie gerne.
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