MITTEILUNGSBLATT der Gemeinde Wellendingen Nummer 18 Mittwoch, 29. April 2015 Gesangverein Liederkranz Wellendingen e.V. Einladung zur Maihockete 2015 Liebe Einwohnerschaft der Gesamtgemeinde, der Gesangverein Liederkranz Wellendingen e.V. veranstaltet auch in diesem Jahr seine traditionelle „Maihockete“ am 1. Mai 2015 ab 10:00 Uhr im Bürgerhaus in Wellendingen. Neben einer vielfältigen Getränkeauswahl inklusive „Maibowle“ bieten wir Ihnen Panierte Schnitzel, Grillwurst, Pommes, Schnitzelwecken sowie Kaffee und Kuchen in großer Auswahl an. Bei schönem Wetter findet die Bewirtung auch im Freien statt. Aufgenommen bei der Maihockete 2013 Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihr Gesangverein Liederkranz Wellendingen e.V. Wilflingen mit dem Ortsteil 55. Jahrgang 2 Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Herzliche Einladung zum Familienzeit-Gottesdienst am 3. Mai 2015 Unter dem Motto „Gott ist anders als wir denken“ gestalten der Kindergarten Wellendingen, das Familienzeit-Team und ADORANDO gemeinsam diesen Gottesdienst. Wir freuen uns auf alle, die diesen Gottesdienst mit uns zusammen feiern. 9:30 Uhr Im Gemeindehaus Stehkaffee und Spiel- und Bastelangebote Zeit zum Austausch, Lachen, Freunde treffen 10:15 Uhr Gottesdienst in der St. Ulrich Kirche Kreativ gestaltet vom Kindergarten Wellendingen Musikalisch mitgestaltet von ADORANDO Kleingruppen für Kinder bis zur zweiten Klasse Angeleitete Krabbelgruppe für die Kleinsten mit einem Elternteil anschließend Kuchenverkauf Der Kindergarten Wellendingen, das Familienzeit-Team und ADORANDO Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Gemeinsame Bekanntmachungen Hinweis zur Veröffentlichung von Sterbefällen und Geburten Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Sterbefälle und Geburten im Rahmen des Jahresrückblicks oder auch der Monatsstatistik aus Datenschutzgründen leider nur veröffentlicht werden dürfen, falls eine Genehmigung von den Angehörigen vorliegt. Falls sich der Sterbefall/Geburt außerhalb von Wellendingen (beispielsweise in Rottweil, Villingen-Schwenningen etc.) ereignet, hat die Gemeindeverwaltung im Regelfall keine Kenntnis über den Wunsch bezüglich einer Veröffentlichung. Ohne Erlaubnis der Angehörigen bzw. Personensorgeberechtigten darf die Gemeindeverwaltung diese Daten nicht veröffentlichen. Soll ein außerhalb von Wellendingen eingetretener Personenstandsfall im Jahresrückblick bzw. in der Monatsstatistik erscheinen, bitten wir die Angehörigen dies beim Standesamt Wellendingen telefonisch unter 07426/940217 oder [email protected] zu melden. Vielen Dank! Betretungsverbot auf landwirtschaftlichen Flächen zum Schutz der Vegetation Gemäß § 51 Abs. 1 Naturschutzgesetz (NatSchG), dürfen landwirtschaftliche Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. In der Regel gilt hier die Zeit von 01. Mai bis 31. Oktober. Diese Regelung gilt natürlich nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde. Wer die freie Landschaft betritt, ist außerdem verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle, dazu gehört auch Hundekot, wieder an sich zu nehmen und zu entfernen (§ 51 Abs. 4 NatSchG). Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass im Innenbereich, also innerhalb einer geschlossenen Bebauung, auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen Hunde, egal welcher Rasse und Größe, nur an der Leine ausgeführt werden dürfen. Außerhalb dieser Gebiete dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Wir bitten alle Spaziergänger und Hundebesitzer im Interesse der Landwirte um Kenntnisnahme und Beachtung. Ihr Bürgermeisteramt Bundesfreiwilligendienst Der offiziellen Website des Bundesfreiwilligendienstes entnehmen wir die Mitteilung, dass es sich bei der Stellenbörse "bufdi.eu" nicht um ein Angebot des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) handelt. Im Internet werde unter der Adresse „bufdi.eu“ durch die VN Freiwilligenservice UG (haftungsbeschränkt) eine Stellenbörse für Bundesfreiwillige angeboten. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben macht darauf aufmerksam, dass das BAFzA für dieses Angebot nicht verantwortlich ist. Es werde weder vom BAFzA initiiert noch unterstützt oder stehe sonst in einem Zusammenhang mit dem Amt. Vielmehr handle es sich bei der Stellenbörse „bufdi.eu“ um ein privates Angebot, der für Einsatzstellen eine kostenpflichtige Dienstleistung erbringt. Rückmeldungen von Einsatzstellen zeigen, so das BAFzA, dass die Kosten eines Eintrags für eine Bundesfreiwilligenstelle bei knapp 800 Euro liegen. Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen 3 Presseberichten zufolge sollen bereits Rechnungen verschickt worden sein, obwohl die Stellenanbieter nicht bewusst einen Auftrag erteilt hätten. Die Internetadresse „bufdi.eu“ erscheint bei Google noch vor dem offiziellen Internet-Portal „bundesfreiwilligendienst.de“, so dass es leicht zu Verwechslungen kommen kann. Ergebnis der Geschwindigkeitskontrolle Nach Mitteilung der Bußgeldstelle des Landratsamts Rottweil hatten Geschwindigkeitsmessungen folgendes Ergebnis: Straße: Hauptstraße 30 Datum: 11.04.2015 Gemessene Fahrzeuge: 414 Beanstandungen: 1 Beanstandungsquote: 0,24 % Straße: Datum: Gemessene Fahrzeuge: Beanstandungen: Beanstandungsquote: Schillerstraße 18 13.04.2015 26 2 7,69 % Straße: Datum: Gemessene Fahrzeuge: Beanstandungen: Beanstandungsquote: Klippeneckstraße 19 13.04.2015 28 7 25 % Öffentliche Bekanntmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Wellendingen hat am 23.04.2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Lembergstraße“ nach § 10 i. V. § 13a BauGB und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils eigenständige Satzung beschlossen. Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans vom 25.09.2014 / 18.12.2014 (siehe Seite 4). Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Lembergstraße“ treten mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 (3) BauGB). Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 (4) BauGB bei der Gemeindeverwaltung Wellendingen während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 BauGB über Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 (4) BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1-3 und (2) BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 (3) Satz 2 sind gem. § 215 (1) Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Wellendingen geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Wellendingen, den 29.04.2015 gez. Thomas Albrecht, Bürgermeister 4 Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Vom Fundamt Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen 5 Voranzeige Beim Jugendhaus Wellendingen wurde eine •silberne Damenhalskette mit einem silber/weißen Leonardo-Anhänger gefunden. Der Verlierer kann die Fundsache zu den üblichen Öffnungszeiten auf dem Rathaus in Wellendingen abholen. Ihr Bürgermeisteramt Jugendhäuser Wellendingen & Wilflingen ab. 2. Klasse ab. 2. Klasse Wir machen leckeres Schokofondue. Wir machen leckeres Schokofondue. Kosten: 1,50€ Kosten: 1,50€ Wilflingen: Montag, 27.04.2015, 15:30 – 17:00 Uhr, Treffpunkt: Jugendhaus Wilflingen: Montag, 27.04.2015, 15:30 – 17:00 Uhr, Wellendingen: Dienstag, 28.04.2015, 15:30 - 17:00Uhr Treffpunkt: Jugendhaus Treffpunkt: Jugendhaus Wellendingen: Dienstag, 28.04.2015, 15:30 - 17:00Uhr Treffpunkt: Jugendhaus Tel.: 07426/9490820 [email protected] Tel.: 07426/9490820 [email protected] Wilflingen: Mittwoch 06.05 um15.00 – 16.30 Uhr Wellendingen: Freitag06.05 08.05.um15.00 16.30Uhr Uhr Wilflingen: Mittwoch um15.00 ––16.30 Wellendingen: Freitag 08.05.um15.00 – 16.30 Uhr Wilflingen: Mittwoch 06.05 um15.00 – 16.30 Uhr Wellendingen: Freitag 08.05.um15.00 – 16.30 Uhr Redaktionsschluss wird vorverlegt! Wegen des Feiertages „Christi Himmelfahrt“ wird der Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt Nr. 20 auf Montag, 11.05.2015, 12.00 Uhr vorverlegt. Wir bitten um Beachtung! Nussbaum Medien Rottweil Aus dem Gemeinderat und Ortschaftsrat Kurzbericht der Ortschaftsratssitzung vom 20.04.2015 TOP 1: Anliegen der Bürger: Von Seiten einer Bürgerin kommt die Frage auf, ob die Möglichkeit besteht, die Öffnungszeiten für die Grüngutannahmestelle in Wellendingen zu verlängern. Aufgrund persönlicher, geschäftlichen oder auch witterungsbedingten Faktoren, ist es ihr oft nicht möglich diesen einen Annahmetermin wahrzunehmen. OV Andreas Muschal und BM Thomas Albrecht erklären, dass der Landkreis diese Termine festlegt und der Gemeinde hierbei leider die Hände gebunden sind. Der Landkreis begründet dies so, dass häufigere Abfahrtstermine zu teuer sind und die Möglichkeit ja besteht, seinen Grünschnitt auch zu der Annahmestelle nach Zimmern zu fahren. TOP 2: Bauangelegenheiten 2.a) Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren bezüglich der Erstellung einer typengeprüften Stahlbetongarage und eines Stahlbetoncarports auf dem Flst. Nr. 620/1, Talstraße 17 in 78669 Wellendingen-Wilflingen Dem Gremium liegt der Antrag auf Baugenehmigung vor. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Herrenwiesle-Salzstein-1. Änderung“, rechtskräftig seit dem 22. Januar 2015. Es entspricht dessen Festsetzungen. Von Seiten des Gremiums gibt es keine Einwendungen. Empfehlungsbeschluss: einstimmig 2.b) Antrag auf Bauvorbescheid bezüglich Nutzungsänderung baufälliger Schuppen in Unterstand für 4 Kleinpferde (westseitig), Errichtung Terrasse (nordseitig) und überdachte Holzlagerfläche (ostseitig) auf dem Flst. Nr. 2332/7, Klösterlestraße 2 und Beweidung des Flst. 2331 „Klosterwiese“ durch 4 Kleinpferde in 78669 Wellendingen-Wilflingen Dem Gremium liegt der Antrag auf Bauvorbescheid bezüglich dieser oben genannten Nutzungsänderung vor. Frau und Herr Hoffmann haben eine Bauvoranfrage eingereicht um Planungssicherheit für den Erwerb des Objektes Klösterlestraße 2 in Wilflingen zu erlangen. Das Bauvorhaben liegt im Mischgebiet. Des Weiteren werden in unmittelbarer Nähe auch Pferde gehalten. Das Landratsamt Rottweil – Baurechtsamt – steht der geplanten Pferdehaltung positiv gegenüber. Die Angrenzer – Benachrichtigung wurde am 07.04.2015 an die Angrenzer abgesandt. OV Andreas Muschal verweist darauf, dass insgesamt von 4 Anwohnern Einwände bezüglich einer Geruchsbelästigung und Grenzabständen vorgebracht wurden. 6 2.c) Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen Der bestehende Fußweg bleibt selbstverständlich erhalten. Grenzabstände müssen eingehalten werden. Nach einer kurzen Diskussion im Gremium, weist BM Thomas Albrecht ebenfalls darauf hin, dass der bestehende Weg erhalten bleibt und der Grenzabstand von 2,50 m bei der Baugenehmigung vom Landratsamt geprüft wird. Empfehlungsbeschluss: einstimmig Antrag auf Baugenehmigung bezüglich der Erweiterung und Umbau der bestehenden Verwaltung auf dem Flst. Nr. 660/1, Talstraße 19 in 78669 Wellendingen-Wilflingen Dem Gremium liegt der Antrag auf Baugenehmigung bezüglich der Erweiterung und Umbau vor. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Herrenwiesle-Salzstein-1. Änderung“, rechtskräftig seit dem 22. Januar 2015. Mit dem Bauvorhaben wird die Grundflächenzahl (GRZ) um ca. 12% gegenüber dem Bebauungsplan überschritten. Die Überschreitung der GRZ ist schon bestehend. Durch die geplante Gebäudeerweiterung wird lediglich Asphaltfläche durch Gebäudefläche „ersetzt“. Es wird somit keine weitere Fläche versiegelt. Die Situation wird verbessert, da das Dachflächenwasser des Erweiterungsgebäudes gefiltert wird und zur Untergrundbewässerung (Schiefer) herangezogen wird. Das gefilterte Restwasser wird dem Gosheimer Bach zugeführt. Von Seiten des Gremiums gibt es keine Einwendungen. Empfehlungsbeschluss: einstimmig TOP 3: Zustand Feld- und Waldwege OV Andreas Muschal begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Markus Roth (Bauhof). Er bittet ausdrücklich um eine konstruktive Lösung, da der Zustand der Wege alles andere als optimal ist. Es sei sehr wichtig die vorhandenen Dolen zu öffnen und die Bachläufe wiederherzustellen. Seiner Meinung nach werden die Schäden an den Wegen immer größer, denn das Wasser sucht sich seinen Weg. Wolfgang Götz kann dem nur zustimmen. Er hat schon einige Fotos über den aktuellen Zustand gemacht und lässt diese der Verwaltung zukommen. Nach einer längeren Diskussion verständigt sich der OR gemeinsam mit BM Thomas Albrecht auf folgende Vorgehensweise: Der Bauhof wird beauftragt sich alles anzuschauen. Daraufhin wird Herr Roth um Rückmeldung gebeten, was von Bauhof-Seite erledigt werden kann und vor allem bis zu welchem Zeitpunkt. Mit den zu behebenden Schäden soll sofort begonnen werden. Impressum Herausgeber: Gemeinde Wellendingen Verantwortlich für den amtlichen Inhalt und alle sonstigen Verlautbarungen der Gemeindeverwaltung Wellendingen ist Bürgermeister Thomas Albrecht oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, NUSSBAUM MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstr. 70, 78628 Rottweil, Tel. 0741 5340-0, Fax 07033 3204928, Homepage: www.nussbaum-rottweil.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der 1/2jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Überdies wird eine Fremdfirma beauftragt sich ein Bild über die momentanen Zustände zu machen und daraufhin ein Angebot zum Beheben der Schäden anzufertigen, die von Bauhof-Seite nicht erledigt werden können. Das Angebot wird in der nächsten Gemeinderatssitzung (21.05.2015) dem GR vorgestellt. TOP 4: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen: 4.1. OV Andreas Muschal informiert über den aktuellen Zustand bezüglich der Busverbindung (BalingenRottweil). Nach zahlreichen Telefonaten und Emails mit SBG und Landratsamt, wurde die Bussituation in Wilflingen (um 7.00 Uhr) drei Tage lang von einem Prüfer beobachtet. Aus dem Protokoll geht hervor, dass dieser Bus sehr voll sei. Laut Beobachtungen von Herrn Muschal selbst, wurden Schüler schon an der Bushaltestelle in Wilflingen stehen gelassen, da der Bus überfüllt war. Man kann durchaus von unzumutbaren Zuständen sprechen. Bei diesem Sachverhalt sind nun auch die betroffenen Eltern angesprochen, immer wieder in Kontakt zu treten mit der SBG und dem Landratsamt, mit der Einforderung einer schnellstmöglichen Verbesserung. 4.2. Aktueller Stand – Schörzinger Straße - Ein Großteil der Straße wurde schon ausgefräst, da die geplante Maßnahme mit 2 Bautrupps begonnen werden sollte. Momentan ist nur ein Bautrupp vor Ort. BM Thomas Albrecht will sich darüber bei der Firma erkundigen. - Während der Abbauarbeiten wurde festgestellt, dass das Material sehr stark mit Thallium belastet ist. Die Abfuhr dieses Materials ist mit erheblichen Kosten verbunden. Aus diesem Grund hat man sich dafür entschieden, dass das Material gekalkt wird (Bereich – „Kugelwiese“) und somit für den Wiedereinbau verwendet werden kann. - Die Notwasserversorgung wurde am Mittwoch (15.04.2015) verlegt. - die Verwaltung wird darum gebeten, die Firma zu beauftragen auf dem „Hohner-Platz“ etwas Platz zu machen, so dass die Möglichkeit besteht am 30.04.2015 den Maibaum zu stellen. 4.3. Händetrockner – Kindergarten Wilflingen Aufgrund der mangelnden Stromversorgung im Toilettenbereich des Kindergartens entscheidet sich das Gremium für die Verlegung einer Aufputzleitung, so dass der Händetrockner in Betrieb genommen werden kann. Aus dem Gemeinderat Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom 23. April 2015 TOP 1 Bürgerfragestunde Bürgermeister Albrecht stellt fest, dass es keine Fragen oder Anmerkungen von Seiten der Bürgerschaft gibt. TOP 2a) Bauangelegenheiten a) Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren bezüglich der Erstellung einer typengeprüften Stahlbetongarage und eines Stahlbeton-Carports auf dem Flst.Nr. 620/1, Talstraße 17 in 78669 Wellendingen-Wilflingen Bürgermeister Albrecht verweist auf den vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren bezüglich des Baugrundstückes Flst.Nr. 620/1, Talstraße 17 und dem Neubau einer Stahlbetongarage und eines Stahlbeton-Carports. Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Herrenwiesle - Salzstein, 1. Änderung“, rechtskräftig seit 22. Januar 2015. Der Bauantrag wurde im Ortschaftsrat bereits positiv vorberaten. Da es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, erteilt der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. TOP 2b) Bauangelegenheiten b) Antrag auf Bauvorbescheid bezüglich einer Nutzungsänderung baufälligerSchuppen in einen Unterstand für vier Kleinpferde (westseitig), der Errichtung einer Terrasse (nordseitig) und einer überdachten Holzlagerfläche (ostseitig) auf dem Flst.Nr. 2232/7, Klösterlestraße 2 und Beweidung der Flst.Nr. 2331 „Klosterwiese“ durch vier Kleinpferde in 78669 Wellendingen-Wilflingen Dem Gemeinderat liegt der Antrag auf Bauvorbescheid bezüglich der Baugrundstücke Flst.Nrn. 2331 und 2232/7, Klösterlestraße 2 vor. Geplant ist die Nutzungsänderung eines baufälligen Schuppens in einen Unterstand für vier Pferde, die Errichtung einer Terrasse und einer überdachten Holzlagerfläche. Des Weiteren sollen auf dem rückseitigen Grundstück vier Kleinpferde gehalten werden. Der Pferdedung wird in einem geschlossenen Container gelagert und bei Bedarf entleert. Bürgermeister Albrecht geht zudem auf die Einwendungen einzelner Anlieger ein. Das Bauvorhaben liegt im Mischgebiet. In unmittelbarer Nähe (im Objekt Bolstraße 2) werden ebenfalls drei Pferde gehalten, so dass die Pferdehaltung genehmigungsfähig ist. Der Bauantrag wurde im Ortschaftsrat bereits positiv vorberaten. Seitens des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass der Fußweg von einer Umzäunung freigehalten wird. Der Gemeinderat stimmt der Nutzungsänderung des baufälligen Schuppens in einen Unterstand für vier Pferde (westseitig), der Errichtung der Terrasse (nordseitig) und der überdachten Holzlagerfläche (ostseitig) einstimmig zu. Außerdem wird der Erlaubnis, vier Kleinpferde zu halten und der Beweidung auf dem rückseitigen Grundstück, Flst.Nr. 2331 ausdrücklich zugestimmt. TOP 2c) Bauangelegenheiten c) Antrag auf Baugenehmigung bezüglich der Erweiterung und des Umbaus der bestehenden Verwaltung auf dem Flst.Nr. 660/1, Talstraße 19 in 78669 Wellendingen-Wilflingen Als nächster Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren liegt der Antrag bezüglich des Baugrundstückes Flst.Nr. 660/1, Talstraße 19 vor. Geplant sind die Erweiterung und der Umbau der bestehenden Verwaltung. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Herrenwiesle - Salzstein, 1. Änderung“, rechtskräftig seit 22. Januar 2015. Mit dem Bauvorhaben wird die Grundflächenzahl (GRZ) um circa 12 % gegenüber dem Bebauungsplan überschritten. Diese Überschreitung ist bereits bestehend. Durch die`geplante Gebäudeerweiterung wird lediglich Asphaltfläche durch Gebäudefläche ersetzt. Es wird somit keine weitere Fläche versiegelt. Die Situation wird verbessert, da das Dachflächenwasser des Erweiterungsgebäudes gefiltert wird und zur Untergrundbewässerung herangezogen wird. Das gefilterte Restwasser wird dem Gosheimer Bach zugeführt. Der Bauantrag wurde im Ortschaftsrat bereits positiv vorberaten. Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen 7 Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Insbesondere wird der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) um circa 12 % ausdrücklich zugestimmt. TOP 2d) Bauangelegenheiten d) Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren bezüglich der Erstellung eines Wohnhauses mit zwei Garagen auf dem Flst.Nr. 1700/3, Neufraer Straße 33 in 78669 Wellendingen Dem Gemeinderat liegt ein Antrag im vereinfachten Verfahren bezüglich des Baugrundstückes Flst.Nr. 1700/3, Neufraer Straße 33 und dem Neubau eines Wohnhauses mit zwei Garagen vor. Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Neufraer Straße, 1. Erweiterung, 1. Änderung“, rechtskräftig seit 19. August 2010. Dem Bauantrag liegt ein Befreiungsantrag bei, da mit dem Dachvorsprung das östliche, südliche und westliche Baufenster überschritten wird. Hierzu bedarf es einer Abweichung. Ferner wird die Grenzgarage teilweise außerhalb des Baufensters erstellt. Hierzu bedarf ebenfalls einer Abweichung. Die Terrasse im Süden befindet sich teilweise außerhalb der Baugrenze. Hierzu bedarf es einer Befreiung. Ohne weitere Diskussion erteilt der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen. Der Abweichung, der Überschreitung des Baufensters auf der östlichen, südlichen und westlichen Seite sowie der Erstellung der Grenzgarage teilweise außerhalb des Baufensters wird entsprochen. Der Befreiung zur Erstellung der Terrasse teilweise außerhalb der Baugrenze wird zugestimmt. TOP 3a) „Bebauungsplan Lembergstraße“ a) Satzungsbeschlüsse Bürgermeister Albrecht verweist auf die für den Bebauungsplan „Lembergstraße“ dem Gemeinderat vorliegenden Unterlagen. Über die im Zuge der Benachrichtigung der Behörden nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird beraten und wie vorgeschlagen beschlossen. Über die im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird beraten und wie vorgeschlagen beschlossen. Danach werden der Bebauungsplan „Lembergstraße“ und die örtlichen Bauvorschriften „Lembergstraße“ als jeweils eigenständige Satzungen einstimmig beschlossen. TOP 3b) „Bebauungsplan Lembergstraße“ b) Namen für die neue Straße Bürgermeister Albrecht erinnert nochmals an die in der Gemeinderatssitzung am 26. Februar 2015 seitens des Gremiums vorgebrachte Namensvorschläge für die neue Straße im Bebauungsplangebiet „Lembergstraße“. Damals wurden „Sternenstraße“, „Im Schried“ oder „Schriedstraße“, „Hochbergstraße“ und „Oberhohenbergstraße“ seitens des Gremiums genannt. Des Weiteren ging von Bürgermeister a.D. Erich Koch der Vorschlag „Freybergstraße“ ein, da die Herren zu Freyberg die Schlossherren von Wellendingen waren. Von Frau Sigrun Lehr wurde der Name „Paul Hafner Straße“ vorgeschlagen. Nachdem der alte Gewannname „Schried“ laut Archivunterlagen Schuttplatz bedeutet, wird dieser verworfen. Bürgermeister Albrecht schlägt vor, den Namen „Freybergstraße“ für das neue Baugebiet „Unter Elben“ vorzumerken und in Anlehnung an das ehemalige Gasthaus Sternen und die benachbarte „Sonnenstraße“ der neuen Straße im Bebauungsplangebiet den Namen „Sternenstraße“ zu geben. 8 Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen Nach kurzer Diskussion wird diesem Vorschlag bei 11 Fürstimmen zugestimmt. TOP 4 Kinderzentrum Wellendingen - Jahresbericht 2014 - Ausblick 2015 Bürgermeister Albrecht begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Kindergartenleiterin Frau Villing, welche dem Gemeinderat anhand vieler Bilder aus dem Kindergartenalltag den Jahresbericht 2014 für die Kindergärten Wellendingen und Wilflingen vorstellt und einen Ausblick auf die Aktivitäten im Jahr 2015 gibt. Der anschauliche Bericht von Frau Villing wird vom Gremium wohlwollend zur Kenntnis genommen. TOP 5 Nachhaltigkeitsregion - rechtlicher Rahmen der Zusammenarbeit Im vergangenen Jahr haben die Gemeinden Aldingen, Deißlingen, Denkingen, Frittlingen und Wellendingen begonnen, sich im Rahmen eines Pilotprojektes zur kreisübergreifenden „Nachhaltigkeitsregion“ zusammenzuschließen. Bürgermeister Albrecht erläutert nun dem Gremium, dass es eines förmlichen Rechtsrahmens und einer vertretungsberechtigten Person bedarf, damit der Verbund rechtlich gemeinsam nach außen auftreten kann. Hierfür soll mit einer sogenannten BGB-Gesellschaft das Konstrukt gewählt werden, das den geringsten bürokratischen Aufwand nach sich zieht. Im Gesellschaftsvertrag ist die Person des Geschäftsführers verankert, der gemeinsam mit einem Bürgermeister der fünf Gemeinden die Gesellschaft nach außen vertritt. Die Kosten für den Betrieb des Verbundes teilen sich die Gemeinden zu gleichen Teilen, hierfür wurde eine jährliche Pauschale von 2.000,- € je Gemeinde vereinbart, mit der alle Kosten der Geschäftsführung und des Betriebes gedeckt sind. Künftig soll dieser Betrag im Haushalt abgebildet werden. Der Gemeinderat stimmt der Vorgehensweise einstimmig zu. TOP 6 Flächendeckende Breitbandversorgung im Landkreis Rottweil Bürgermeister Albrecht verweist auf die Unterlagen des Landratsamtes Rottweil zur flächendeckenden Breitbandversorgung im Kreis, welche die Markterkundungsergebnisse und die Bedarfsumfrage bei Einwohnern und Unternehmen enthalten. Die Verbesserung der Infrastruktur als Landkreisaufgabe wurde bereits durch den Kreistag beschlossen und wird über die Kreisumlage finanziert. Bürgermeister Albrecht erwähnt in diesem Zusammenhang, dass im Neubaugebiet „Lembergstraße“ Glasfaser durch die KabelBW verlegt wird. Der Gemeinderat sieht dies ebenfalls als wichtige Investition und nimmt die Vorgehensweise des Landkreises zustimmend zur Kenntnis. TOP 7 Annahme von Spenden - 1. Quartal 2015 Bürgermeister Albrecht gibt dem Gremium die in der Anlage der Sitzungsvorlage aufgelisteten Spenden zur Kenntnis, welche im 1. Quartal 2015 eingeworben wurden. Der Gemeinderat stimmt diesen zu und genehmigt einstimmig die Annahme sämtlicher der in den Anlagen aufgelisteten Spenden. TOP 8 Haushaltszwischenbericht / Übersicht der Kassenmittel / Übersicht Sozialfond - 1. Quartal 2015 Kämmerer Herr Liebermann kann dem Gremium einen positiven Haushaltszwischenbericht für das erste Quartal Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015 2015 präsentieren. Aufgrund der Gewerbesteuernachzahlung aus 2013 konnten statt der geplanten Einnahme von 2.600.000,- € mit 4.091.000,- € Mehreinnahmen in Höhe von 1.491.000,- € verzeichnet werden. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die Gewerbesteuer im Verlauf des Jahres 2015 noch entwickelt. Es wird davon ausgegangen, dass das Ergebnis des Nachtragshaushaltes 2014 eingehalten werden kann. Der eingeplante Kredit wurde bereits vor der Mehreinnahme i.H.v. 1.000.000 € zu einem Zinssatz von 0,63 % für zehn Jahre bei der LBBW aufgenommen. Er informiert das Gremium außerdem darüber, dass die Kassenlage dank der Kreditaufnahme zurzeit stabil ist. Verbleibende Mehreinnahmen sollten die Rücklagen erhöhen, um eine stabile Kassenlage zu gewährleisten und unabhängiger von Kassenkrediten zu sein. Des Weiteren wird daran erinnert, dass der Fehlbetrag aus 2014 noch ausgeglichen werden muss. Seitens des Gemeinderates wird der Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis genommen, man ist sich einig, dass es nunmehr gilt, Rücklagen zu bilden. TOP 9 Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen - Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren bezüglich dem Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Flst. Nr. 220/1, Winkel 12 Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass dem Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren bezüglich des Baugrundstückes Flst.Nr. 220/1, Winkel 12 und dem Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage die Zustimmung erteilt wurde. - Sanierungsprogramm „Ortskern II“ - Zuwendungsbescheid Bürgermeister Albrecht informiert das Gremium über die Bewilligung des Aufstockungsantragesm für das Sanierungsgebiet „Ortskern II“ in Höhe von 500.000,- €. Es ist vorgesehen, dass im Jahr 2016 nochmals eine Aufstockung für Wilflingen beantragt wird. - Sanierung K5545 Wilflingen – Gosheim und Wellendingen - Wilflingen Das Gremium wird über die vom Kreistag beschlossenen Sanierungsmaßnahmen bezüglich den Rutschungen an der Kreisstraße Richtung Gosheim und zwischen Wellendingen und Wilflingen informiert. An der Rutschung am Ortsausgang Wellendingen soll die Böschung mittels Gabionen gesichert werden, durch die Erosion der Starzel ist das Bachbett in Richtung Straße gewandert und soll in diesem Zuge wieder zurückverlegt werden. Die Verwaltung hat diesbezüglich bereits eine Stellungnahme abgegeben. - Haushaltssatzung 2015 – Genehmigung Das Gremium wird darüber informiert, dass die Kommunalaufsicht die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 bestätigt hat und um Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes bis zur Jahresmitte 2015 bittet. Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis. Aufgrund der derzeitigen Einnahmensituation soll nun abgewartet werden, wie sich der Haushalt 2015 bis zur Haushaltsplanberatung 2016 entwickelt. Es wird signalisiert, dass dann bei Bedarf mit einigen Gemeinderäten ein Konsolidierungskonzept erarbeitet wird. - Hallenbelegung Neuwies-Festhalle Aus der Mitte des Gemeinderates wird nachgefragt, ob es der Richtigkeit entspreche, dass bei einer Vermietung der Neuwies-Festhalle bereits zwei Tage vorher aufgebaut werden dürfe und hierfür keine zusätzliche Gebühr verlangt werde. Bürgermeister Albrecht erwidert, dass dies tatsächlich bei der Neuwies-Festhalle so sei, bei der Lemberghalle als Mehrzweckhalle habe man 2014 Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015 aufgrund des ebenfalls stattfindenden Sportbetriebes im Gemeinderat entschieden, dass frühestens einen Tag vor der Veranstaltung mit dem Aufbau begonnen werden dürfe. Im Gemeinderat wird dies nun diskutiert. Man verbleibt dabei, dass der Aufbau zwei Tage vor der Veranstaltung bei gleicher Gebühr erlaubt bleibt und die Verwaltung die Vereine, welche die Festhalle derzeit ebenfalls nutzen, vorher informiert. - Bank Albvereinsbrunnen Aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass die Bank beim Albvereinsbrunnen wieder gestrichen werden sollte. - Feldwegeverbindung Weiher Aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass auf der Feldwegeverbindung Weiher hinter dem Firmengebäude GUK immer wieder das Niederschlagswasser stehe. Es wird hier um Abhilfe gebeten - Kinderspielplatz Stauferstraße Aus der Mitte des Gemeinderates wird um Prüfung gebeten, inwieweit die Seilbahn aufgrund von Lärmbelästigung für die Anwohner versetzt werden kann. Bürgermeister Albrecht gibt zur Auskunft, dass eine Versetzung aufgrund der Platzsituation eher möglich ist. Es wird allerdings versucht, ob durch einen Austausch der Rollen eine Lärmverbesserung erreicht werden kann. - Minispielfeld – Austausch der Netze Auf Nachfrage seitens des Gremiums wird erklärt, dass die neuen Netze bereits letztes Jahr geliefert wurden und nun zeitnah ausgetauscht werden. - Sanierungsmaßnahme Schörzinger Straße Aus der Mitte des Gremiums wird bemängelt, dass die beauftragte Straßenbaufirma nicht wie vereinbart mit zwei Kolonnen arbeite. Es wird darum gebeten, hier Druck auszuüben und auf die Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermines zu bestehen. - Feld- und Waldwege Ortsvorsteher Muschal informiert das Gremium darüber, dass in der Ortschaftsratssitzung der Zustand der gemeindlichen Feld- und Waldwege diskutiert wurde und diese nach dem Hochwasser 2014 immer noch in keinem akzeptablen Zustand seien. Es wurde beschlossen, dass eine Bestandsaufnahme der notwendigen Maßnahmen gemacht werden soll. Insbesondere auf das Freimachen der Dolen wird hingewiesen. - Straße Vor Weilenberg Aus der Mitte des Gemeinderates wird angemerkt, dass das Bankett erneut ausgespült ist und es daher notwendig sei, Querschläge zur Ableitung des Niederschlagwassers zu machen. - Friedhof Wilflingen Aus der Mitte des Gemeinderates wird angemerkt, dass nicht nur die Grabsteine geprüft werden sollen, sondern auch die „Stolperfallen“ an den Maggiaplatten entfernt werden sollen. - Instandhaltungs- und Wartungspläne Bauhoffahrzeuge Aus der Mitte des Gemeinderates wird an die Vorlage der Instandhaltungs- und Wartungspläne je Quartal erinnert. - Verkehrsberuhigung in Teilen der Ortsdurchfahrt Wellendingen Aus der Mitte des Gemeinderates werden neuralgische Gefahrenpunkte wie die Bushaltestellen Hauptstraße, Gewerbegebiet und Adler, sowie die Zufahrt Netto angesprochen. Es wird beantragt, diese Problemstellen in der Gemeinde im Rahmen einer Verkehrsschau zu betrachten und die Einrichtung von Ampeln, Querungshilfen, Radarkontrollen und einer Zone-30 für die Hauptstraße zu prüfen. Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen 9 - Freihaltung Weiherbach Aus der Mitte des Gremiums wird um Freihaltung des Weiherbachs im Bereich des Grundstückes Rottweiler Straße 38 gebeten. TOP 10 Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26. Februar 2015 hat dieser folgende Beschlüsse gefasst: - Die Verteilung des Erlöses des Adventsnachmittags wurde beschlossen. Aus dem Standesamt Geburtstagsjubilare Monat Mai 2015 Den Geburtstagsjubilaren gratulieren wir auf diesem Weg recht herzlich und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute, vor allem Glück und Gesundheit. W E L L E N D I N G E N: Josef Winter, Kapellenhalde 10 02.05.1937 Chrissoula Vlassakidou, Keltenstraße 19 02.05.1938 Johann Alois Luggin, Bocksäckerstraße 13 03.05.1939 Franz Xaver Bühler, Sonnenstraße 27 04.05.1939 Friedrich Küfner, Schillerstraße 3 04.05.1940 Willi Zimmermann, Sägegasse 6 05.05.1937 Lisa Katharina Sofie Bader, Neufraer Straße 48 06.05.1941 Gerhardt Jürgen Reger, Winkel 13 08.05.1944 Luisa Schmidt, Schloßplatz 10 11.05.1925 Gertrud Wesner, Schloßplatz 10 12.05.1931 Rolf Schulze, Hauptstraße 44 12.05.1948 Rudolf Stoll, Schloßplatz 10 13.05.1928 Gisela Schwarz, Sonnenstraße 13 14.05.1939 Dora Johanna Klose, Hofäckerstraße 3 15.05.1932 Ludwig Wilhelm Hugger, Rottweiler Straße 20 16.05.1949 Erwin Willi Schanz, Schloßplatz 10 17.05.1942 Paula Beck, Schloßplatz 6 17.05.1939 Werner Erich Ernst Behrens, Frittlinger Straße 16 17.05.1943 Erich Anton Schneider, Neufraer Straße 44 18.05.1933 Hildegard Düsterhöft, Schloßplatz 10 18.05.1936 Elsbeth Rosa Wagner, Längendornstraße 13 18.05.1937 Hermann Josef Armer, Dürerweg 1 18.05.1939 Marika Franziska Banholzer, Brühlgässle 3/1 22.05.1950 Alfons Bucher, Brunnenstraße 15 25.05.1926 Gisela Theresia Geiger, Schömberger Straße 4/1 25.05.1948 Alma Lukretia Klaiber, Schloßplatz 10 26.05.1935 Ewald Konrad Schneider, Schömberger Straße 50 27.05.1939 Olga Skarke, Hofäckerstraße 26 29.05.1937 W I L F L I N G E N: Alaettin Değirmenci, Bergstraße 27/1 Kurt Alfred Meyer, Im Felsen 16 Adrian Angst, Emil-Dimmler-Straße 27 Angela Rosmarie Moosmann, Schörzinger Straße 53 Maria Seemann, Bolstraße 17 Dieter Leo Gießer, Klösterlestraße 3 Vinzenz Xaver Koch, Talstraße 3 Alma Hermle, Emil-Dimmler-Straße 33 Franziska Angst, Bolstraße 1 Irma Bojart, Gosheimer Straße 18 Numan Koc, Bergstraße 17 Pia Antonie Stierstorfer, Schörzinger Straße 39 Heinz Reinhold Tack, Bolstraße 11 Irmgard Banholzer, Lehrstraße 10 02.05.1949 04.05.1947 07.05.1941 07.05.1941 08.05.1929 09.05.1943 13.05.1944 15.05.1937 16.05.1926 18.05.1925 20.05.1949 20.05.1925 21.05.1939 23.05.1936 10 Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen Pflege-Haus am Schloss Herzliche Einladung zum Konzert der „Golden Voices“! Am 03. Mai 2015 findet unser gemeinsames Frühlingsfest zum Maibeginn in der Cafeteria oder bei schönem Wetter im Garten statt. Ab 15:00 Uhr beginnen wir mit Kaffee und Kuchen. Um 16:00 Uhr beginnt das etwa einstündige Konzert der Golden Voices. Das Duo Golden Voices lädt Sie zum Mitsingen von Schlagern und Volksmusik ein. Landkreis Rottweil Onlinebefragung im Projekt „3mobil - Modellregion für nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum“: Teilnahmezeitraum verlängert Im Projekt „Modellregion für nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum“ wird in der Region aktuell eine Onlinebefragung zum Thema „Mobilität“ durchgeführt. „Das Wissen darum, welche Anforderungen und Wünsche die Menschen in der Region an die Mobilität stellen, ist zentraler Ausgangspunkt für die Entwicklung der passenden Maßnahmen für die Region“, sagt Projektleiterin Isabel Ribeiro. „Je größer die Beteiligung, desto besser ist die Aussagekraft der Umfrage“, so die Projektleiterin und lädt alle Interessierten in der Region zur Teilnahme ein. Die Projektpartner haben deshalb den Teilnahmezeitraum verlängert. Eine Teilnahme an der Mobilitätsbefragung ist noch bis 9. Mai über die Projekt-Homepage www.3mobil. net möglich. 07. Mai 2015, 19:00 Uhr: Kleiner Feldtag auf dem Betrieb Ralf Stritt in Bösingen Der Arbeitskreis Pflanzenbau des Landwirtschaftsamtes Rottweil lädt am Donnerstag, 07. Mai 2015 ab 19:00 Uhr auf den Hof der Familie Ralf Stritt in Bösingen zum „Kleinen Feldtag“ ein. In Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzfirmen Bayer, Spiess-Urania und Syngenta werden ackerbauliche Themen aus dem Bereich des Pflanzenschutzes und der Düngung vor Ort im Feld diskutiert. Ziel ist es, anhand des Feldbestandes anwendungs- und praxisorientierte Lösungen anzubieten. Abschließend informiert der Landhandel über die aktuelle Preisentwicklung und die Möglichkeit zur Ernteabsicherung durch Kontrakte. Es handelt sich bei der Veranstaltung nicht um eine Sachkundefortbildung. Infos unter Tel. 0741/244-701. Bereitschaftsdienste Apothekennotdienste Donnerstag, 30.04.2015 Marien-Apotheke, Deißlingen (Neckar), Kirchbergstr. 34, Tel.: 07420 93073 Freitag, 01.05.2015 (Maifeiertag) Paracelsus-Apotheke, Spaichingen, Marktplatz 2, Tel.: 07424 93360 Samstag, 02.05.2015 Lemberg-Apotheke, Gosheim, Hauptstr. 49, Tel.: 07426 1447 Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Sonntag, 03.05.2015 Schneider´s Apotheke im Markt, Rottweil, Saline 5, Tel.: 0741 2800651 Montag, 04.05.2015 Marktplatz-Apotheke, Spaichingen, Hauptstr. 121, Tel.: 07424 2287 Dienstag, 05.05.2015 Dr. Sailers Königs-Apotheke, Rottweil, Königstr. 19, Tel.: 0741 209664730 Mittwoch, 06.05.2015 Schiller-Apotheke, Aldingen (Kreis Tuttlingen), Hauptstr. 21, Tel.: 07424 84081 Donnerstag, 07.05.2015 Untere Apotheke, Rottweil, Hochbrücktorstr. 2, Tel.: 0741 7775 Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Den tierärztlichen Bereitschaftsdienst ersehen Sie bitte aus der Tagespresse. Schulnachrichten Bildungszentrum Gosheim/Wehingen Zeitzeuge im Bildungszentrum Gosheim-Wehingen Auf Einladung der „Initiative Gedenkstätte Eckerwald“ besuchten Überlebende und Angehörige der „KZ-Wüstelager“ die Veranstaltungen der Gedenkstätte. Dieses Jahr stand die Gedenkfeier unter dem Motto „die Auflösung der WÜSTE-KZ vor 70 Jahren: Freiheit so nah – so fern. Ein sehr wichtiges Element während der Begegnungswoche besteht alljährlich aus den Schulbesuchen der Zeitzeugen. Zum wiederholten Mal war Jacek Zieliniewicz Gast bei der Klassenstufe 9 des Gymnasiums und der Realschule Gosheim-Wehingen. Insgesamt hörten über 160 Schüler gebannt den Schilderungen Zieliniewicz' zu, der in deutscher Sprache und ungefiltert durch Übersetzung einige Schüler zu Tränen rührte. „Freiheit-FriedenFreundschaft - das sind die drei F“, die der knapp 89-Jährige den Schülern mit auf ihren Lebensweg gab. In eindringlichen Worten stellte er seinen Weg dar, der ihn mit 17 Jahren 1943 ins KZ Auschwitz-Birkenau führte. Bis heute kennt er den Grund für seine Verhaftung nicht. Ein Jahr später am 20. August 1944 kam er mit über 1000 polnischen Häftlingen nach vier 'Tagen im Viehwaggon in Dautmergen an. Über das KZ Dautmergen äußerte er sich so: „Auschwitz war schwer, aber Dautmergen war die Hölle. Zum Essen gab es in 24 Stunden einen Liter stinkende Rübensuppe und ein Brot für acht Häftlinge, die Schwerstarbeit verrichten mussten.“ Dauernd waren sie der Willkür der sadistischen Aufseher ausgesetzt, die sie auf alle nur denkbaren Arten quälten. Aber er habe Glück gehabt, weil ihm ein polnischer Arzt, den er aus seiner Heimat kannte, geholfen habe. Dieser holte ihn ins Krankenrevier und rettete ihn so vor dem sicheren Tod. 2000 von 6000 Häftlingen, also über 30%, seien in Dautmergen gestorben. Exakt vor 70 Jahren wurden die Häftlinge der Wüste KZ auf den Todesmarsch geschickt. In Altshausen nahe Ostrach wurde er von der französischen Besatzungsmacht befreit. Zu diesem Zeitpunkt wog er 38 Kilogramm. Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015 Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen 11 Familienzeitgottesdienst Herzliche Einladung zum FamilienzeitGottesdienst am 3. Mai 2015 Unter dem Motto „Gott ist anders als wir denken“ gestalten der Kindergarten Wellendingen, das Familienzeit-Team und ADORANDO gemeinsam diesen Gottesdienst. Wir freuen uns auf alle, die diesen Gottesdienst mit uns zusammen feiern. Sichtlich berührt zeigten sich die Schüler, als er ihnen seine eintätowierte Häftlingsnummer zeigte und dabei erzählte, dass Neugeborenen in Auschwitz-Birkenau, deren Arme für die Häftlingsnummer zu klein waren, diese auf ihre Oberschenkel als Neuzugang eintätowiert bekamen. Die Schulleiterin des Gymnasiums Eva Jäger und der Schulleiter der Realschule Bernhard Jäger dankten dem Zeitzeugen dafür, dass er der jungen Generation das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte aus erster Hand nahebrachte und sie die ganze Dimension des Verbrechens im NS-Staat erkennen ließ. Kirchliche Nachrichten 9:30 Uhr im Gemeindehaus Stehkaffee und Spiel- und Bastelangebote. Zeit zum Austausch, Lachen, Freunde treffen. 10:15 Uhr Gottesdienst in der St. Ulrich Kirche Kreativ gestaltet vom Kindergarten Wellendingen. Musikalisch mitgestaltet von der Familienzeit-Band ADORANDO Kleingruppen für Kinder bis zur zweiten Klasse Angeleitete Krabbelgruppe für die Kleinsten mit einem Elternteil Anschließend Kuchenverkauf Der Kindergarten Wellendingen, das Familienzeit-Team und ADORANDO Maiandachten Kath. Kirchengemeinde St. Ulrich Wellendingen Die Maiandachten feiern wir immer mittwochs um 19.00 Uhr in der St. Ulrich Kirche an folgenden Tagen: 06. Mai 2015, 20. Mai 2015 und 27. Mai 2015. Alle sind herzlich eingeladen. Freitag, 01.05.2015 - Maifeiertag keine Bürostunden Samstag, 02.05.2015 keine Vorabendmesse Sonntag, 03.05.2015 - 5. Sonntag der Osterzeit ab 9.30 Uhr Stehkaffee mit Spiel und Bastelangebot im Gemeindehaus 10.15 Uhr Familienzeitgottesdienst musikalisch umrahmt von"ADORANDO" Dienstag, 05.05.2015 - Hl. Godehard 9.00 Uhr Hl. Messe mit Gedenken an Sigrid und Eugen Griesser 9 - 12 Uhr Bürostunden Mittwoch, 06.05.2015 19.00 Uhr Maiandacht Donnerstag, 07.05.2015 14 -17 Uhr Bürostunden 18.30 Uhr Rosenkranz 19.00 Uhr Hl. Messe mit Gedenken an Maria u. Franz Widmann, Familie Fuhr und Familie Schakulina 19.30 Uhr Eucharistische Anbetung Freitag, 08.05.2015 9 - 11 Uhr Bürostunden 10.00 Uhr Hl. Messe im "Pfleghaus am Schloss" Samstag, 09.05.2015 keine Vorabendmesse Sonntag, 10.05.2015 -Sondermissio9.00 Uhr Eucharistiefeier (Sonder-Missiokollekte) Samstag, 02.05.2015 keine Vorabendmesse Sonntag, 03.05.2015 9.00 Uhr Hl. Messe für Alfred Zeis und für Manfred Beck Mittwoch, 06.05.2015 keine Abendmesse 18-19 Uhr Bürostunde 19.30 Uhr Konstituierende Sitzung Samstag, 09.05.2015 keine Abendmesse Sonntag, 10.05.2015 -Sondermissio10.15 Uhr Familiengottesdienst zum Muttertag (mit Gedenken an Agnes, Paul und Rosa Zylla) Sondermissio-Kollekte Gottesdienstzeiten-Info: Zepfenhan: Samstag, 02.05.2015: 19.00 Uhr Feckenhausen: Samstag, 02.05.2015: 18.00 Uhr Gottesdienst-Info Zepfenhan: Samstag, 02.05.2015: 19.00 Uhr Feckenhausen: Samstag, 02.05.2015: 18.00 Uhr Vorabendmesse Vorabendmesse Kath. Kirchengemeinde St. Gallus Wilflingen Vorabendmesse Vorabendmesse
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