Wellendingen KW 18 ID 94024

MITTEILUNGSBLATT
der Gemeinde
Wellendingen
Nummer 18
Mittwoch, 29. April 2015
Gesangverein
Liederkranz Wellendingen e.V.
Einladung zur Maihockete 2015
Liebe Einwohnerschaft der Gesamtgemeinde,
der Gesangverein Liederkranz Wellendingen e.V. veranstaltet auch in diesem Jahr seine
traditionelle „Maihockete“ am 1. Mai 2015 ab 10:00 Uhr im Bürgerhaus in Wellendingen.
Neben einer vielfältigen Getränkeauswahl inklusive „Maibowle“ bieten wir Ihnen
Panierte Schnitzel, Grillwurst, Pommes, Schnitzelwecken
sowie Kaffee und Kuchen in großer Auswahl an.
Bei schönem Wetter findet die Bewirtung auch im Freien statt.
Aufgenommen bei der Maihockete 2013
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr
Gesangverein Liederkranz Wellendingen e.V.
Wilflingen
mit dem Ortsteil
55. Jahrgang
2
Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Herzliche Einladung zum
Familienzeit-Gottesdienst am
3. Mai 2015
Unter dem Motto „Gott ist anders als wir denken“
gestalten der Kindergarten Wellendingen,
das Familienzeit-Team und ADORANDO
gemeinsam diesen Gottesdienst.
Wir freuen uns auf alle, die diesen
Gottesdienst mit
uns zusammen feiern.
9:30 Uhr
Im Gemeindehaus
Stehkaffee und
Spiel- und Bastelangebote
Zeit zum Austausch, Lachen,
Freunde treffen
10:15 Uhr
Gottesdienst in der St. Ulrich Kirche
Kreativ gestaltet vom Kindergarten Wellendingen
Musikalisch mitgestaltet von ADORANDO
Kleingruppen für Kinder bis zur zweiten Klasse
Angeleitete Krabbelgruppe für die Kleinsten mit einem
Elternteil
anschließend Kuchenverkauf
Der Kindergarten Wellendingen, das Familienzeit-Team
und ADORANDO
Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Gemeinsame
Bekanntmachungen
Hinweis zur Veröffentlichung von Sterbefällen
und Geburten
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Sterbefälle und Geburten im Rahmen des Jahresrückblicks oder
auch der Monatsstatistik aus Datenschutzgründen leider
nur veröffentlicht werden dürfen, falls eine Genehmigung
von den Angehörigen vorliegt.
Falls sich der Sterbefall/Geburt außerhalb von Wellendingen (beispielsweise in Rottweil, Villingen-Schwenningen
etc.) ereignet, hat die Gemeindeverwaltung im Regelfall
keine Kenntnis über den Wunsch bezüglich einer Veröffentlichung. Ohne Erlaubnis der Angehörigen bzw. Personensorgeberechtigten darf die Gemeindeverwaltung
diese Daten nicht veröffentlichen.
Soll ein außerhalb von Wellendingen eingetretener Personenstandsfall im Jahresrückblick bzw. in der Monatsstatistik erscheinen, bitten wir die Angehörigen dies beim
Standesamt Wellendingen telefonisch unter 07426/940217 oder [email protected] zu melden.
Vielen Dank!
Betretungsverbot auf landwirtschaftlichen
Flächen zum Schutz der Vegetation
Gemäß § 51 Abs. 1 Naturschutzgesetz (NatSchG), dürfen
landwirtschaftliche Flächen während der Nutzzeit nur auf
Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die
Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. In der Regel
gilt hier die Zeit von 01. Mai bis 31. Oktober.
Diese Regelung gilt natürlich nicht nur für Menschen,
sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende
Hunde. Wer die freie Landschaft betritt, ist außerdem
verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle,
dazu gehört auch Hundekot, wieder an sich zu nehmen
und zu entfernen (§ 51 Abs. 4 NatSchG).
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass im Innenbereich, also innerhalb einer geschlossenen Bebauung, auf
öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen Hunde, egal
welcher Rasse und Größe, nur an der Leine ausgeführt
werden dürfen. Außerhalb dieser Gebiete dürfen Hunde
ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das
Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
Wir bitten alle Spaziergänger und Hundebesitzer im Interesse der Landwirte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Ihr Bürgermeisteramt
Bundesfreiwilligendienst
Der offiziellen Website des Bundesfreiwilligendienstes entnehmen wir die Mitteilung, dass es sich bei der Stellenbörse "bufdi.eu" nicht um ein Angebot des Bundesamtes
für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
handelt.
Im Internet werde unter der Adresse „bufdi.eu“ durch die
VN Freiwilligenservice UG (haftungsbeschränkt) eine Stellenbörse für Bundesfreiwillige angeboten. Das Bundesamt
für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben macht darauf aufmerksam, dass das BAFzA für dieses Angebot
nicht verantwortlich ist. Es werde weder vom BAFzA
initiiert noch unterstützt oder stehe sonst in einem Zusammenhang mit dem Amt. Vielmehr handle es sich bei
der Stellenbörse „bufdi.eu“ um ein privates Angebot, der
für Einsatzstellen eine kostenpflichtige Dienstleistung erbringt. Rückmeldungen von Einsatzstellen zeigen, so das
BAFzA, dass die Kosten eines Eintrags für eine Bundesfreiwilligenstelle bei knapp 800 Euro liegen.
Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
3
Presseberichten zufolge sollen bereits Rechnungen verschickt worden sein, obwohl die Stellenanbieter nicht
bewusst einen Auftrag erteilt hätten. Die Internetadresse
„bufdi.eu“ erscheint bei Google noch vor dem offiziellen
Internet-Portal „bundesfreiwilligendienst.de“, so dass es
leicht zu Verwechslungen kommen kann.
Ergebnis der Geschwindigkeitskontrolle
Nach Mitteilung der Bußgeldstelle des Landratsamts
Rottweil hatten Geschwindigkeitsmessungen folgendes
Ergebnis:
Straße:
Hauptstraße 30
Datum:
11.04.2015
Gemessene Fahrzeuge: 414
Beanstandungen:
1
Beanstandungsquote:
0,24 %
Straße:
Datum:
Gemessene Fahrzeuge:
Beanstandungen:
Beanstandungsquote:
Schillerstraße 18
13.04.2015
26
2
7,69 %
Straße:
Datum:
Gemessene Fahrzeuge:
Beanstandungen:
Beanstandungsquote:
Klippeneckstraße 19
13.04.2015
28
7
25 %
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Wellendingen hat am
23.04.2015 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan
„Lembergstraße“ nach § 10 i. V. § 13a BauGB und die
mit dem Bebauungsplan aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften als jeweils eigenständige Satzung beschlossen.
Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans vom
25.09.2014 / 18.12.2014 (siehe Seite 4).
Der Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften
„Lembergstraße“ treten mit dieser Bekanntmachung in
Kraft (§ 10 (3) BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach §
10 (4) BauGB bei der Gemeindeverwaltung Wellendingen
während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über
seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 (3) Satz 1 und 2 BauGB
über Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im
Falle der in §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 (4)
BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3
Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 (1) Satz 1 Nr. 1-3 und (2)
BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 (3) Satz 2
sind gem. § 215 (1) Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn
sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Wellendingen
geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung
ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
begründen soll, darzulegen.
Wellendingen, den 29.04.2015
gez. Thomas Albrecht, Bürgermeister
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Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Vom Fundamt
Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
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Voranzeige
Beim Jugendhaus Wellendingen wurde eine
•silberne Damenhalskette mit einem silber/weißen Leonardo-Anhänger gefunden.
Der Verlierer kann die Fundsache zu den üblichen Öffnungszeiten auf dem Rathaus in Wellendingen abholen.
Ihr Bürgermeisteramt
Jugendhäuser
Wellendingen & Wilflingen
ab. 2. Klasse
ab. 2. Klasse
Wir machen leckeres
Schokofondue.
Wir machen leckeres Schokofondue.
Kosten: 1,50€
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Wilflingen: Montag, 27.04.2015, 15:30 – 17:00 Uhr,
Treffpunkt: Jugendhaus
Wilflingen: Montag, 27.04.2015, 15:30 – 17:00 Uhr,
Wellendingen:
Dienstag, 28.04.2015, 15:30 - 17:00Uhr
Treffpunkt: Jugendhaus
Treffpunkt: Jugendhaus
Wellendingen: Dienstag, 28.04.2015, 15:30 - 17:00Uhr
Treffpunkt: Jugendhaus
Tel.: 07426/9490820 [email protected]
Tel.: 07426/9490820 [email protected]
Wilflingen: Mittwoch 06.05 um15.00 – 16.30 Uhr
Wellendingen:
Freitag06.05
08.05.um15.00
16.30Uhr
Uhr
Wilflingen: Mittwoch
um15.00 ––16.30
Wellendingen: Freitag 08.05.um15.00 – 16.30 Uhr
Wilflingen: Mittwoch 06.05 um15.00 – 16.30 Uhr
Wellendingen: Freitag 08.05.um15.00 – 16.30 Uhr
Redaktionsschluss wird vorverlegt!
Wegen des Feiertages „Christi Himmelfahrt“ wird der
Redaktionsschluss für das Mitteilungsblatt Nr. 20
auf Montag, 11.05.2015, 12.00 Uhr vorverlegt.
Wir bitten um Beachtung!
Nussbaum Medien Rottweil
Aus dem Gemeinderat
und Ortschaftsrat
Kurzbericht der Ortschaftsratssitzung vom
20.04.2015
TOP 1: Anliegen der Bürger:
Von Seiten einer Bürgerin kommt die Frage auf, ob die
Möglichkeit besteht, die Öffnungszeiten für die Grüngutannahmestelle in Wellendingen zu verlängern. Aufgrund
persönlicher, geschäftlichen oder auch witterungsbedingten Faktoren, ist es ihr oft nicht möglich diesen einen
Annahmetermin wahrzunehmen.
OV Andreas Muschal und BM Thomas Albrecht erklären,
dass der Landkreis diese Termine festlegt und der Gemeinde hierbei leider die Hände gebunden sind.
Der Landkreis begründet dies so, dass häufigere Abfahrtstermine zu teuer sind und die Möglichkeit ja besteht, seinen Grünschnitt auch zu der Annahmestelle
nach Zimmern zu fahren.
TOP 2: Bauangelegenheiten
2.a) Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren bezüglich der Erstellung einer typengeprüften Stahlbetongarage und eines Stahlbetoncarports
auf dem Flst. Nr. 620/1, Talstraße 17 in 78669
Wellendingen-Wilflingen
Dem Gremium liegt der Antrag auf Baugenehmigung vor.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Herrenwiesle-Salzstein-1. Änderung“,
rechtskräftig seit dem 22. Januar 2015. Es entspricht dessen Festsetzungen.
Von Seiten des Gremiums gibt es keine Einwendungen.
Empfehlungsbeschluss: einstimmig
2.b)
Antrag auf Bauvorbescheid bezüglich Nutzungsänderung baufälliger Schuppen in Unterstand für 4
Kleinpferde (westseitig), Errichtung Terrasse (nordseitig) und überdachte Holzlagerfläche (ostseitig)
auf dem Flst. Nr. 2332/7, Klösterlestraße 2 und
Beweidung des Flst. 2331 „Klosterwiese“ durch 4
Kleinpferde in 78669 Wellendingen-Wilflingen
Dem Gremium liegt der Antrag auf Bauvorbescheid
bezüglich dieser oben genannten Nutzungsänderung vor.
Frau und Herr Hoffmann haben eine Bauvoranfrage
eingereicht um Planungssicherheit für den Erwerb
des Objektes Klösterlestraße 2 in Wilflingen zu
erlangen.
Das Bauvorhaben liegt im Mischgebiet. Des Weiteren werden in unmittelbarer Nähe auch Pferde
gehalten.
Das Landratsamt Rottweil – Baurechtsamt – steht
der geplanten Pferdehaltung positiv gegenüber.
Die Angrenzer – Benachrichtigung wurde am
07.04.2015 an die Angrenzer abgesandt.
OV Andreas Muschal verweist darauf, dass insgesamt von 4 Anwohnern Einwände bezüglich einer
Geruchsbelästigung und Grenzabständen vorgebracht wurden.
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2.c)
Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
Der bestehende Fußweg bleibt selbstverständlich
erhalten. Grenzabstände müssen eingehalten werden.
Nach einer kurzen Diskussion im Gremium, weist
BM Thomas Albrecht ebenfalls darauf hin, dass der
bestehende Weg erhalten bleibt und der Grenzabstand von 2,50 m bei der Baugenehmigung vom
Landratsamt geprüft wird.
Empfehlungsbeschluss: einstimmig
Antrag auf Baugenehmigung bezüglich der Erweiterung und Umbau der bestehenden Verwaltung
auf dem Flst. Nr. 660/1, Talstraße 19 in 78669
Wellendingen-Wilflingen
Dem Gremium liegt der Antrag auf Baugenehmigung bezüglich der Erweiterung und Umbau vor.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Herrenwiesle-Salzstein-1. Änderung“,
rechtskräftig seit dem 22. Januar 2015.
Mit dem Bauvorhaben wird die Grundflächenzahl
(GRZ) um ca. 12% gegenüber dem Bebauungsplan
überschritten.
Die Überschreitung der GRZ ist schon bestehend.
Durch die geplante Gebäudeerweiterung wird lediglich Asphaltfläche durch Gebäudefläche „ersetzt“.
Es wird somit keine weitere Fläche versiegelt.
Die Situation wird verbessert, da das Dachflächenwasser des Erweiterungsgebäudes gefiltert wird
und zur Untergrundbewässerung (Schiefer) herangezogen wird. Das gefilterte Restwasser wird dem
Gosheimer Bach zugeführt.
Von Seiten des Gremiums gibt es keine Einwendungen.
Empfehlungsbeschluss: einstimmig
TOP 3: Zustand Feld- und Waldwege
OV Andreas Muschal begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Markus Roth (Bauhof).
Er bittet ausdrücklich um eine konstruktive Lösung, da
der Zustand der Wege alles andere als optimal ist. Es
sei sehr wichtig die vorhandenen Dolen zu öffnen und
die Bachläufe wiederherzustellen.
Seiner Meinung nach werden die Schäden an den Wegen
immer größer, denn das Wasser sucht sich seinen Weg.
Wolfgang Götz kann dem nur zustimmen. Er hat schon
einige Fotos über den aktuellen Zustand gemacht und
lässt diese der Verwaltung zukommen.
Nach einer längeren Diskussion verständigt sich der OR
gemeinsam mit BM Thomas Albrecht auf folgende Vorgehensweise:
Der Bauhof wird beauftragt sich alles anzuschauen. Daraufhin wird Herr Roth um Rückmeldung gebeten, was
von Bauhof-Seite erledigt werden kann und vor allem bis
zu welchem Zeitpunkt. Mit den zu behebenden Schäden
soll sofort begonnen werden.
Impressum
Herausgeber: Gemeinde Wellendingen
Verantwortlich für den amtlichen Inhalt und alle sonstigen Verlautbarungen der Gemeindeverwaltung Wellendingen ist Bürgermeister Thomas Albrecht oder sein
Vertreter im Amt.
Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und
den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, NUSSBAUM
MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstr. 70,
78628 Rottweil, Tel. 0741 5340-0, Fax 07033 3204928,
Homepage: www.nussbaum-rottweil.de. Einzelversand
nur gegen Bezahlung der 1/2jährlich zu entrichtenden
Abonnementgebühr.
Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Überdies wird eine Fremdfirma beauftragt sich ein Bild
über die momentanen Zustände zu machen und daraufhin ein Angebot zum Beheben der Schäden anzufertigen,
die von Bauhof-Seite nicht erledigt werden können.
Das Angebot wird in der nächsten Gemeinderatssitzung
(21.05.2015) dem GR vorgestellt.
TOP 4: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen:
4.1. OV Andreas Muschal informiert über den aktuellen
Zustand bezüglich der Busverbindung (BalingenRottweil).
Nach zahlreichen Telefonaten und Emails mit SBG
und Landratsamt, wurde die Bussituation in Wilflingen (um 7.00 Uhr) drei Tage lang von einem Prüfer
beobachtet. Aus dem Protokoll geht hervor, dass
dieser Bus sehr voll sei.
Laut Beobachtungen von Herrn Muschal selbst,
wurden Schüler schon an der Bushaltestelle in Wilflingen stehen gelassen, da der Bus überfüllt war.
Man kann durchaus von unzumutbaren Zuständen
sprechen.
Bei diesem Sachverhalt sind nun auch die betroffenen Eltern angesprochen, immer wieder in Kontakt zu treten mit der SBG und dem Landratsamt,
mit der Einforderung einer schnellstmöglichen Verbesserung.
4.2. Aktueller Stand – Schörzinger Straße
- Ein Großteil der Straße wurde schon ausgefräst,
da die geplante Maßnahme mit 2 Bautrupps
begonnen werden sollte. Momentan ist nur ein
Bautrupp vor Ort. BM Thomas Albrecht will sich
darüber bei der Firma erkundigen.
- Während der Abbauarbeiten wurde festgestellt,
dass das Material sehr stark mit Thallium belastet ist. Die Abfuhr dieses Materials ist mit erheblichen Kosten verbunden. Aus diesem Grund hat
man sich dafür entschieden, dass das Material
gekalkt wird (Bereich – „Kugelwiese“) und somit
für den Wiedereinbau verwendet werden kann.
- Die Notwasserversorgung wurde am Mittwoch
(15.04.2015) verlegt.
- die Verwaltung wird darum gebeten, die Firma zu
beauftragen auf dem „Hohner-Platz“ etwas Platz
zu machen, so dass die Möglichkeit besteht am
30.04.2015 den Maibaum zu stellen.
4.3. Händetrockner – Kindergarten Wilflingen
Aufgrund der mangelnden Stromversorgung im Toilettenbereich des Kindergartens entscheidet sich
das Gremium für die Verlegung einer Aufputzleitung, so dass der Händetrockner in Betrieb genommen werden kann.
Aus dem Gemeinderat
Kurzbericht über die Sitzung des Gemeinderates vom
23. April 2015
TOP 1
Bürgerfragestunde
Bürgermeister Albrecht stellt fest, dass es keine Fragen
oder Anmerkungen von Seiten der Bürgerschaft gibt.
TOP 2a)
Bauangelegenheiten
a) Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren bezüglich der Erstellung einer typengeprüften
Stahlbetongarage und eines Stahlbeton-Carports auf
dem Flst.Nr. 620/1, Talstraße 17 in 78669 Wellendingen-Wilflingen
Bürgermeister Albrecht verweist auf den vorliegenden
Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren bezüglich des Baugrundstückes Flst.Nr. 620/1,
Talstraße 17 und dem Neubau einer Stahlbetongarage
und eines Stahlbeton-Carports.
Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Herrenwiesle - Salzstein, 1. Änderung“, rechtskräftig seit 22. Januar 2015.
Der Bauantrag wurde im Ortschaftsrat bereits positiv
vorberaten.
Da es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht, erteilt der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
TOP 2b)
Bauangelegenheiten
b) Antrag auf Bauvorbescheid bezüglich einer Nutzungsänderung baufälligerSchuppen in einen Unterstand für vier Kleinpferde (westseitig), der Errichtung
einer Terrasse (nordseitig) und einer überdachten
Holzlagerfläche (ostseitig) auf dem Flst.Nr. 2232/7,
Klösterlestraße 2 und Beweidung der Flst.Nr. 2331
„Klosterwiese“ durch vier Kleinpferde in 78669 Wellendingen-Wilflingen
Dem Gemeinderat liegt der Antrag auf Bauvorbescheid
bezüglich der Baugrundstücke Flst.Nrn. 2331 und 2232/7,
Klösterlestraße 2 vor.
Geplant ist die Nutzungsänderung eines baufälligen
Schuppens in einen Unterstand für vier Pferde, die Errichtung einer Terrasse und einer überdachten Holzlagerfläche.
Des Weiteren sollen auf dem rückseitigen Grundstück
vier Kleinpferde gehalten werden.
Der Pferdedung wird in einem geschlossenen Container
gelagert und bei Bedarf entleert.
Bürgermeister Albrecht geht zudem auf die Einwendungen einzelner Anlieger ein.
Das Bauvorhaben liegt im Mischgebiet. In unmittelbarer
Nähe (im Objekt Bolstraße 2) werden ebenfalls drei Pferde gehalten, so dass die Pferdehaltung genehmigungsfähig ist.
Der Bauantrag wurde im Ortschaftsrat bereits positiv
vorberaten.
Seitens des Gemeinderates wird darauf hingewiesen,
dass der Fußweg von einer Umzäunung freigehalten wird.
Der Gemeinderat stimmt der Nutzungsänderung des baufälligen Schuppens in einen Unterstand für vier Pferde
(westseitig), der Errichtung der Terrasse (nordseitig) und
der überdachten Holzlagerfläche (ostseitig) einstimmig zu.
Außerdem wird der Erlaubnis, vier Kleinpferde zu halten
und der Beweidung auf dem rückseitigen Grundstück,
Flst.Nr. 2331 ausdrücklich zugestimmt.
TOP 2c)
Bauangelegenheiten
c) Antrag auf Baugenehmigung bezüglich der Erweiterung und des Umbaus der bestehenden Verwaltung
auf dem Flst.Nr. 660/1, Talstraße 19 in 78669 Wellendingen-Wilflingen
Als nächster Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren
liegt der Antrag bezüglich des Baugrundstückes Flst.Nr.
660/1, Talstraße 19 vor. Geplant sind die Erweiterung und
der Umbau der bestehenden Verwaltung.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes
„Herrenwiesle - Salzstein, 1. Änderung“, rechtskräftig seit
22. Januar 2015.
Mit dem Bauvorhaben wird die Grundflächenzahl (GRZ)
um circa 12 % gegenüber dem Bebauungsplan überschritten. Diese Überschreitung ist bereits bestehend.
Durch die`geplante Gebäudeerweiterung wird lediglich
Asphaltfläche durch Gebäudefläche ersetzt.
Es wird somit keine weitere Fläche versiegelt.
Die Situation wird verbessert, da das Dachflächenwasser
des Erweiterungsgebäudes gefiltert wird und zur Untergrundbewässerung herangezogen wird. Das gefilterte
Restwasser wird dem Gosheimer Bach zugeführt.
Der Bauantrag wurde im Ortschaftsrat bereits positiv
vorberaten.
Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
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Der Gemeinderat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Insbesondere wird der Überschreitung der
Grundflächenzahl (GRZ) um circa 12 % ausdrücklich zugestimmt.
TOP 2d)
Bauangelegenheiten
d) Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren bezüglich der Erstellung eines Wohnhauses
mit zwei Garagen auf dem Flst.Nr. 1700/3, Neufraer
Straße 33 in 78669 Wellendingen
Dem Gemeinderat liegt ein Antrag im vereinfachten Verfahren bezüglich des Baugrundstückes Flst.Nr. 1700/3,
Neufraer Straße 33 und dem Neubau eines Wohnhauses
mit zwei Garagen vor.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes
„Neufraer Straße, 1. Erweiterung, 1. Änderung“, rechtskräftig seit 19. August 2010.
Dem Bauantrag liegt ein Befreiungsantrag bei, da mit
dem Dachvorsprung das östliche, südliche und westliche
Baufenster überschritten wird. Hierzu bedarf es einer
Abweichung.
Ferner wird die Grenzgarage teilweise außerhalb des
Baufensters erstellt.
Hierzu bedarf ebenfalls einer Abweichung. Die Terrasse
im Süden befindet sich teilweise außerhalb der Baugrenze. Hierzu bedarf es einer Befreiung.
Ohne weitere Diskussion erteilt der Gemeinderat das
gemeindliche Einvernehmen. Der Abweichung, der Überschreitung des Baufensters auf der östlichen, südlichen
und westlichen Seite sowie der Erstellung der Grenzgarage teilweise außerhalb des Baufensters wird entsprochen.
Der Befreiung zur Erstellung der Terrasse teilweise außerhalb der Baugrenze wird zugestimmt.
TOP 3a)
„Bebauungsplan Lembergstraße“
a) Satzungsbeschlüsse
Bürgermeister Albrecht verweist auf die für den Bebauungsplan „Lembergstraße“ dem Gemeinderat vorliegenden Unterlagen.
Über die im Zuge der Benachrichtigung der Behörden
nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen wird beraten und wie vorgeschlagen beschlossen.
Über die im Zuge der öffentlichen Auslegung nach § 3
Abs. 2 i.V.m. § 13 a) BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird beraten und wie vorgeschlagen beschlossen.
Danach werden der Bebauungsplan „Lembergstraße“ und
die örtlichen Bauvorschriften „Lembergstraße“ als jeweils
eigenständige Satzungen einstimmig beschlossen.
TOP 3b)
„Bebauungsplan Lembergstraße“
b) Namen für die neue Straße
Bürgermeister Albrecht erinnert nochmals an die in der
Gemeinderatssitzung am 26. Februar 2015 seitens des
Gremiums vorgebrachte Namensvorschläge für die neue
Straße im Bebauungsplangebiet „Lembergstraße“. Damals
wurden „Sternenstraße“, „Im Schried“ oder „Schriedstraße“, „Hochbergstraße“ und „Oberhohenbergstraße“ seitens des Gremiums genannt. Des Weiteren ging von
Bürgermeister a.D. Erich Koch der Vorschlag „Freybergstraße“ ein, da die Herren zu Freyberg die Schlossherren
von Wellendingen waren. Von Frau Sigrun Lehr wurde der
Name „Paul Hafner Straße“ vorgeschlagen.
Nachdem der alte Gewannname „Schried“ laut Archivunterlagen Schuttplatz bedeutet, wird dieser verworfen.
Bürgermeister Albrecht schlägt vor, den Namen „Freybergstraße“ für das neue Baugebiet „Unter Elben“ vorzumerken und in Anlehnung an das ehemalige Gasthaus
Sternen und die benachbarte „Sonnenstraße“ der neuen
Straße im Bebauungsplangebiet den Namen „Sternenstraße“ zu geben.
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Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
Nach kurzer Diskussion wird diesem Vorschlag bei 11
Fürstimmen zugestimmt.
TOP 4
Kinderzentrum Wellendingen
- Jahresbericht 2014 - Ausblick 2015
Bürgermeister Albrecht begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Kindergartenleiterin Frau Villing, welche dem
Gemeinderat anhand vieler Bilder aus dem Kindergartenalltag den Jahresbericht 2014 für die Kindergärten
Wellendingen und Wilflingen vorstellt und einen Ausblick
auf die Aktivitäten im Jahr 2015 gibt.
Der anschauliche Bericht von Frau Villing wird vom Gremium wohlwollend zur Kenntnis genommen.
TOP 5
Nachhaltigkeitsregion
- rechtlicher Rahmen der Zusammenarbeit
Im vergangenen Jahr haben die Gemeinden Aldingen,
Deißlingen, Denkingen, Frittlingen und Wellendingen begonnen, sich im Rahmen eines Pilotprojektes zur kreisübergreifenden
„Nachhaltigkeitsregion“
zusammenzuschließen. Bürgermeister Albrecht erläutert nun dem
Gremium, dass es eines förmlichen Rechtsrahmens und
einer vertretungsberechtigten Person bedarf, damit der
Verbund rechtlich gemeinsam nach außen auftreten kann.
Hierfür soll mit einer sogenannten BGB-Gesellschaft das
Konstrukt gewählt werden, das den geringsten bürokratischen Aufwand nach sich zieht. Im Gesellschaftsvertrag
ist die Person des Geschäftsführers verankert, der gemeinsam mit einem Bürgermeister der fünf Gemeinden
die Gesellschaft nach außen vertritt.
Die Kosten für den Betrieb des Verbundes teilen sich die
Gemeinden zu gleichen Teilen, hierfür wurde eine jährliche Pauschale von 2.000,- € je Gemeinde vereinbart, mit
der alle Kosten der Geschäftsführung und des Betriebes
gedeckt sind. Künftig soll dieser Betrag im Haushalt
abgebildet werden. Der Gemeinderat stimmt der Vorgehensweise einstimmig zu.
TOP 6
Flächendeckende Breitbandversorgung
im Landkreis Rottweil
Bürgermeister Albrecht verweist auf die Unterlagen des
Landratsamtes Rottweil zur flächendeckenden Breitbandversorgung im Kreis, welche die Markterkundungsergebnisse und die Bedarfsumfrage bei Einwohnern und Unternehmen enthalten. Die Verbesserung der Infrastruktur
als Landkreisaufgabe wurde bereits durch den Kreistag
beschlossen und wird über die Kreisumlage finanziert.
Bürgermeister Albrecht erwähnt in diesem Zusammenhang, dass im Neubaugebiet „Lembergstraße“ Glasfaser
durch die KabelBW verlegt wird.
Der Gemeinderat sieht dies ebenfalls als wichtige Investition und nimmt die Vorgehensweise des Landkreises
zustimmend zur Kenntnis.
TOP 7
Annahme von Spenden
- 1. Quartal 2015
Bürgermeister Albrecht gibt dem Gremium die in der Anlage der Sitzungsvorlage aufgelisteten Spenden zur Kenntnis, welche im 1. Quartal 2015 eingeworben wurden.
Der Gemeinderat stimmt diesen zu und genehmigt einstimmig die Annahme sämtlicher der in den Anlagen
aufgelisteten Spenden.
TOP 8
Haushaltszwischenbericht / Übersicht der Kassenmittel
/ Übersicht Sozialfond
- 1. Quartal 2015
Kämmerer Herr Liebermann kann dem Gremium einen
positiven Haushaltszwischenbericht für das erste Quartal
Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015
2015 präsentieren. Aufgrund der Gewerbesteuernachzahlung aus 2013 konnten statt der geplanten Einnahme von
2.600.000,- € mit 4.091.000,- € Mehreinnahmen in Höhe
von 1.491.000,- € verzeichnet werden. Dennoch bleibt
abzuwarten, wie sich die Gewerbesteuer im Verlauf des
Jahres 2015 noch entwickelt. Es wird davon ausgegangen, dass das Ergebnis des Nachtragshaushaltes 2014
eingehalten werden kann.
Der eingeplante Kredit wurde bereits vor der Mehreinnahme i.H.v. 1.000.000 € zu einem Zinssatz von 0,63 % für
zehn Jahre bei der LBBW aufgenommen. Er informiert
das Gremium außerdem darüber, dass die Kassenlage
dank der Kreditaufnahme zurzeit stabil ist.
Verbleibende Mehreinnahmen sollten die Rücklagen erhöhen, um eine stabile Kassenlage zu gewährleisten und
unabhängiger von Kassenkrediten zu sein. Des Weiteren
wird daran erinnert, dass der Fehlbetrag aus 2014 noch
ausgeglichen werden muss.
Seitens des Gemeinderates wird der Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis genommen, man ist sich einig, dass
es nunmehr gilt, Rücklagen zu bilden.
TOP 9
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
- Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren bezüglich dem
Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem
Flst. Nr. 220/1, Winkel 12
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass dem Bauantrag im Kenntnisgabeverfahren bezüglich des Baugrundstückes Flst.Nr. 220/1, Winkel 12 und dem Neubau eines
Wohnhauses mit Doppelgarage die Zustimmung erteilt
wurde.
- Sanierungsprogramm „Ortskern II“ - Zuwendungsbescheid
Bürgermeister Albrecht informiert das Gremium über die
Bewilligung des Aufstockungsantragesm für das Sanierungsgebiet „Ortskern II“ in Höhe von 500.000,- €. Es ist
vorgesehen, dass im Jahr 2016 nochmals eine Aufstockung für Wilflingen beantragt wird.
- Sanierung K5545 Wilflingen – Gosheim und Wellendingen - Wilflingen
Das Gremium wird über die vom Kreistag beschlossenen
Sanierungsmaßnahmen bezüglich den Rutschungen an
der Kreisstraße Richtung Gosheim und zwischen Wellendingen und Wilflingen informiert. An der Rutschung
am Ortsausgang Wellendingen soll die Böschung mittels
Gabionen gesichert werden, durch die Erosion der Starzel ist das Bachbett in Richtung Straße gewandert und
soll in diesem Zuge wieder zurückverlegt werden. Die
Verwaltung hat diesbezüglich bereits eine Stellungnahme
abgegeben.
- Haushaltssatzung 2015 – Genehmigung
Das Gremium wird darüber informiert, dass die Kommunalaufsicht die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung
mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 bestätigt
hat und um Aufstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes bis zur Jahresmitte 2015 bittet. Das Gremium
nimmt dies zur Kenntnis. Aufgrund der derzeitigen Einnahmensituation soll nun abgewartet werden, wie sich
der Haushalt 2015 bis zur Haushaltsplanberatung 2016
entwickelt. Es wird signalisiert, dass dann bei Bedarf
mit einigen Gemeinderäten ein Konsolidierungskonzept
erarbeitet wird.
- Hallenbelegung Neuwies-Festhalle
Aus der Mitte des Gemeinderates wird nachgefragt, ob
es der Richtigkeit entspreche, dass bei einer Vermietung
der Neuwies-Festhalle bereits zwei Tage vorher aufgebaut werden dürfe und hierfür keine zusätzliche Gebühr
verlangt werde. Bürgermeister Albrecht erwidert, dass
dies tatsächlich bei der Neuwies-Festhalle so sei, bei
der Lemberghalle als Mehrzweckhalle habe man 2014
Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015
aufgrund des ebenfalls stattfindenden Sportbetriebes im
Gemeinderat entschieden, dass frühestens einen Tag vor
der Veranstaltung mit dem Aufbau begonnen werden
dürfe. Im Gemeinderat wird dies nun diskutiert.
Man verbleibt dabei, dass der Aufbau zwei Tage vor
der Veranstaltung bei gleicher Gebühr erlaubt bleibt und
die Verwaltung die Vereine, welche die Festhalle derzeit
ebenfalls nutzen, vorher informiert.
- Bank Albvereinsbrunnen
Aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass die Bank beim Albvereinsbrunnen wieder
gestrichen werden sollte.
- Feldwegeverbindung Weiher
Aus der Mitte des Gemeinderates wird darauf hingewiesen, dass auf der Feldwegeverbindung Weiher hinter dem
Firmengebäude GUK immer wieder das Niederschlagswasser stehe. Es wird hier um Abhilfe gebeten
- Kinderspielplatz Stauferstraße
Aus der Mitte des Gemeinderates wird um Prüfung gebeten, inwieweit die Seilbahn aufgrund von Lärmbelästigung
für die Anwohner versetzt werden kann. Bürgermeister
Albrecht gibt zur Auskunft, dass eine Versetzung aufgrund der Platzsituation eher möglich ist. Es wird allerdings versucht, ob durch einen Austausch der Rollen
eine Lärmverbesserung erreicht werden kann.
- Minispielfeld – Austausch der Netze
Auf Nachfrage seitens des Gremiums wird erklärt, dass
die neuen Netze bereits letztes Jahr geliefert wurden und
nun zeitnah ausgetauscht werden.
- Sanierungsmaßnahme Schörzinger Straße
Aus der Mitte des Gremiums wird bemängelt, dass die
beauftragte Straßenbaufirma nicht wie vereinbart mit zwei
Kolonnen arbeite. Es wird darum gebeten, hier Druck
auszuüben und auf die Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermines zu bestehen.
- Feld- und Waldwege
Ortsvorsteher Muschal informiert das Gremium darüber,
dass in der Ortschaftsratssitzung der Zustand der gemeindlichen Feld- und Waldwege diskutiert wurde und
diese nach dem Hochwasser 2014 immer noch in keinem
akzeptablen Zustand seien. Es wurde beschlossen, dass
eine Bestandsaufnahme der notwendigen Maßnahmen
gemacht werden soll. Insbesondere auf das Freimachen
der Dolen wird hingewiesen.
- Straße Vor Weilenberg
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angemerkt, dass
das Bankett erneut ausgespült ist und es daher notwendig sei, Querschläge zur Ableitung des Niederschlagwassers zu machen.
- Friedhof Wilflingen
Aus der Mitte des Gemeinderates wird angemerkt, dass
nicht nur die Grabsteine geprüft werden sollen, sondern
auch die „Stolperfallen“ an den Maggiaplatten entfernt
werden sollen.
- Instandhaltungs- und Wartungspläne Bauhoffahrzeuge
Aus der Mitte des Gemeinderates wird an die Vorlage der
Instandhaltungs- und Wartungspläne je Quartal erinnert.
- Verkehrsberuhigung in Teilen der Ortsdurchfahrt Wellendingen
Aus der Mitte des Gemeinderates werden neuralgische
Gefahrenpunkte wie die Bushaltestellen Hauptstraße, Gewerbegebiet und Adler, sowie die Zufahrt Netto angesprochen.
Es wird beantragt, diese Problemstellen in der Gemeinde
im Rahmen einer Verkehrsschau zu betrachten und die
Einrichtung von Ampeln, Querungshilfen, Radarkontrollen
und einer Zone-30 für die Hauptstraße zu prüfen.
Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
9
- Freihaltung Weiherbach
Aus der Mitte des Gremiums wird um Freihaltung des
Weiherbachs im Bereich des Grundstückes Rottweiler
Straße 38 gebeten.
TOP 10
Bekanntgabe der in der letzten nichtöffentlichen
Sitzung gefassten Beschlüsse
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 26. Februar 2015 hat dieser folgende Beschlüsse
gefasst:
- Die Verteilung des Erlöses des Adventsnachmittags
wurde beschlossen.
Aus dem Standesamt
Geburtstagsjubilare Monat Mai 2015
Den Geburtstagsjubilaren gratulieren wir auf diesem Weg
recht herzlich und wünschen Ihnen für die Zukunft alles
Gute, vor allem Glück und Gesundheit.
W E L L E N D I N G E N:
Josef Winter, Kapellenhalde 10
02.05.1937
Chrissoula Vlassakidou, Keltenstraße 19
02.05.1938
Johann Alois Luggin, Bocksäckerstraße 13
03.05.1939
Franz Xaver Bühler, Sonnenstraße 27
04.05.1939
Friedrich Küfner, Schillerstraße 3
04.05.1940
Willi Zimmermann, Sägegasse 6
05.05.1937
Lisa Katharina Sofie Bader,
Neufraer Straße 48
06.05.1941
Gerhardt Jürgen Reger, Winkel 13
08.05.1944
Luisa Schmidt, Schloßplatz 10
11.05.1925
Gertrud Wesner, Schloßplatz 10
12.05.1931
Rolf Schulze, Hauptstraße 44
12.05.1948
Rudolf Stoll, Schloßplatz 10
13.05.1928
Gisela Schwarz, Sonnenstraße 13
14.05.1939
Dora Johanna Klose, Hofäckerstraße 3
15.05.1932
Ludwig Wilhelm Hugger, Rottweiler Straße 20 16.05.1949
Erwin Willi Schanz, Schloßplatz 10
17.05.1942
Paula Beck, Schloßplatz 6
17.05.1939
Werner Erich Ernst Behrens,
Frittlinger Straße 16
17.05.1943
Erich Anton Schneider, Neufraer Straße 44
18.05.1933
Hildegard Düsterhöft, Schloßplatz 10
18.05.1936
Elsbeth Rosa Wagner, Längendornstraße 13 18.05.1937
Hermann Josef Armer, Dürerweg 1
18.05.1939
Marika Franziska Banholzer, Brühlgässle 3/1 22.05.1950
Alfons Bucher, Brunnenstraße 15
25.05.1926
Gisela Theresia Geiger,
Schömberger Straße 4/1
25.05.1948
Alma Lukretia Klaiber, Schloßplatz 10
26.05.1935
Ewald Konrad Schneider,
Schömberger Straße 50
27.05.1939
Olga Skarke, Hofäckerstraße 26
29.05.1937
W I L F L I N G E N:
Alaettin Değirmenci, Bergstraße 27/1
Kurt Alfred Meyer, Im Felsen 16
Adrian Angst, Emil-Dimmler-Straße 27
Angela Rosmarie Moosmann,
Schörzinger Straße 53
Maria Seemann, Bolstraße 17
Dieter Leo Gießer, Klösterlestraße 3
Vinzenz Xaver Koch, Talstraße 3
Alma Hermle, Emil-Dimmler-Straße 33
Franziska Angst, Bolstraße 1
Irma Bojart, Gosheimer Straße 18
Numan Koc, Bergstraße 17
Pia Antonie Stierstorfer,
Schörzinger Straße 39
Heinz Reinhold Tack, Bolstraße 11
Irmgard Banholzer, Lehrstraße 10
02.05.1949
04.05.1947
07.05.1941
07.05.1941
08.05.1929
09.05.1943
13.05.1944
15.05.1937
16.05.1926
18.05.1925
20.05.1949
20.05.1925
21.05.1939
23.05.1936
10
Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
Pflege-Haus am Schloss
Herzliche Einladung zum Konzert der „Golden Voices“!
Am 03. Mai 2015 findet unser gemeinsames Frühlingsfest
zum Maibeginn in der Cafeteria oder bei schönem Wetter
im Garten statt. Ab 15:00 Uhr beginnen wir mit Kaffee
und Kuchen.
Um 16:00 Uhr beginnt das etwa einstündige Konzert der
Golden Voices.
Das Duo Golden Voices lädt Sie zum Mitsingen von
Schlagern und Volksmusik ein.
Landkreis Rottweil
Onlinebefragung im Projekt „3mobil - Modellregion für nachhaltige Mobilität im ländlichen
Raum“: Teilnahmezeitraum verlängert
Im Projekt „Modellregion für nachhaltige Mobilität im
ländlichen Raum“ wird in der Region aktuell eine Onlinebefragung zum Thema „Mobilität“ durchgeführt. „Das
Wissen darum, welche Anforderungen und Wünsche die
Menschen in der Region an die Mobilität stellen, ist zentraler Ausgangspunkt für die Entwicklung der passenden
Maßnahmen für die Region“, sagt Projektleiterin Isabel
Ribeiro. „Je größer die Beteiligung, desto besser ist die
Aussagekraft der Umfrage“, so die Projektleiterin und
lädt alle Interessierten in der Region zur Teilnahme ein.
Die Projektpartner haben deshalb den Teilnahmezeitraum
verlängert. Eine Teilnahme an der Mobilitätsbefragung ist
noch bis 9. Mai über die Projekt-Homepage www.3mobil.
net möglich.
07. Mai 2015, 19:00 Uhr: Kleiner Feldtag auf
dem Betrieb Ralf Stritt in Bösingen
Der Arbeitskreis Pflanzenbau des Landwirtschaftsamtes
Rottweil lädt am Donnerstag, 07. Mai 2015 ab 19:00
Uhr auf den Hof der Familie Ralf Stritt in Bösingen zum
„Kleinen Feldtag“ ein. In Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzfirmen Bayer, Spiess-Urania und Syngenta werden ackerbauliche Themen aus dem Bereich des Pflanzenschutzes und der Düngung vor Ort im Feld diskutiert.
Ziel ist es, anhand des Feldbestandes anwendungs- und
praxisorientierte Lösungen anzubieten. Abschließend informiert der Landhandel über die aktuelle Preisentwicklung und die Möglichkeit zur Ernteabsicherung durch
Kontrakte. Es handelt sich bei der Veranstaltung nicht um
eine Sachkundefortbildung.
Infos unter Tel. 0741/244-701.
Bereitschaftsdienste
Apothekennotdienste
Donnerstag, 30.04.2015
Marien-Apotheke, Deißlingen (Neckar),
Kirchbergstr. 34, Tel.: 07420 93073
Freitag, 01.05.2015 (Maifeiertag)
Paracelsus-Apotheke, Spaichingen,
Marktplatz 2, Tel.: 07424 93360
Samstag, 02.05.2015
Lemberg-Apotheke, Gosheim,
Hauptstr. 49, Tel.: 07426 1447
Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Sonntag, 03.05.2015
Schneider´s Apotheke im Markt, Rottweil,
Saline 5, Tel.: 0741 2800651
Montag, 04.05.2015
Marktplatz-Apotheke, Spaichingen,
Hauptstr. 121, Tel.: 07424 2287
Dienstag, 05.05.2015
Dr. Sailers Königs-Apotheke, Rottweil,
Königstr. 19, Tel.: 0741 209664730
Mittwoch, 06.05.2015
Schiller-Apotheke, Aldingen (Kreis Tuttlingen),
Hauptstr. 21, Tel.: 07424 84081
Donnerstag, 07.05.2015
Untere Apotheke, Rottweil,
Hochbrücktorstr. 2, Tel.: 0741 7775
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
Den tierärztlichen Bereitschaftsdienst ersehen Sie bitte
aus der Tagespresse.
Schulnachrichten
Bildungszentrum Gosheim/Wehingen
Zeitzeuge im Bildungszentrum
Gosheim-Wehingen
Auf Einladung der „Initiative Gedenkstätte Eckerwald“ besuchten Überlebende und Angehörige der „KZ-Wüstelager“ die Veranstaltungen der Gedenkstätte. Dieses Jahr
stand die Gedenkfeier unter dem Motto „die Auflösung
der WÜSTE-KZ vor 70 Jahren: Freiheit so nah – so fern.
Ein sehr wichtiges Element während der Begegnungswoche besteht alljährlich aus den Schulbesuchen der
Zeitzeugen. Zum wiederholten Mal war Jacek Zieliniewicz
Gast bei der Klassenstufe 9 des Gymnasiums und der
Realschule Gosheim-Wehingen. Insgesamt hörten über
160 Schüler gebannt den Schilderungen Zieliniewicz' zu,
der in deutscher Sprache und ungefiltert durch Übersetzung einige Schüler zu Tränen rührte. „Freiheit-FriedenFreundschaft - das sind die drei F“, die der knapp
89-Jährige den Schülern mit auf ihren Lebensweg gab. In
eindringlichen Worten stellte er seinen Weg dar, der ihn
mit 17 Jahren 1943 ins KZ Auschwitz-Birkenau führte.
Bis heute kennt er den Grund für seine Verhaftung nicht.
Ein Jahr später am 20. August 1944 kam er mit über
1000 polnischen Häftlingen nach vier 'Tagen im Viehwaggon in Dautmergen an.
Über das KZ Dautmergen äußerte er sich so: „Auschwitz
war schwer, aber Dautmergen war die Hölle. Zum Essen
gab es in 24 Stunden einen Liter stinkende Rübensuppe und ein Brot für acht Häftlinge, die Schwerstarbeit
verrichten mussten.“ Dauernd waren sie der Willkür der
sadistischen Aufseher ausgesetzt, die sie auf alle nur
denkbaren Arten quälten. Aber er habe Glück gehabt,
weil ihm ein polnischer Arzt, den er aus seiner Heimat
kannte, geholfen habe. Dieser holte ihn ins Krankenrevier und rettete ihn so vor dem sicheren Tod. 2000 von
6000 Häftlingen, also über 30%, seien in Dautmergen
gestorben. Exakt vor 70 Jahren wurden die Häftlinge
der Wüste KZ auf den Todesmarsch geschickt. In Altshausen nahe Ostrach wurde er von der französischen
Besatzungsmacht befreit. Zu diesem Zeitpunkt wog er
38 Kilogramm.
Nummer 18 - Mittwoch, 29. April 2015
Mitteilungsblatt Wellendingen / Wilfingen
11
Familienzeitgottesdienst
Herzliche Einladung zum FamilienzeitGottesdienst am
3. Mai 2015
Unter dem Motto „Gott ist anders als
wir denken“ gestalten
der Kindergarten Wellendingen, das Familienzeit-Team
und ADORANDO gemeinsam diesen Gottesdienst.
Wir freuen uns auf alle, die diesen Gottesdienst mit
uns zusammen feiern.
Sichtlich berührt zeigten sich die Schüler, als er ihnen
seine eintätowierte Häftlingsnummer zeigte und dabei erzählte, dass Neugeborenen in Auschwitz-Birkenau, deren
Arme für die Häftlingsnummer zu klein waren, diese auf
ihre Oberschenkel als Neuzugang eintätowiert bekamen.
Die Schulleiterin des Gymnasiums Eva Jäger und der
Schulleiter der Realschule Bernhard Jäger dankten dem
Zeitzeugen dafür, dass er der jungen Generation das
dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte aus erster
Hand nahebrachte und sie die ganze Dimension des
Verbrechens im NS-Staat erkennen ließ.
Kirchliche Nachrichten
9:30 Uhr
im Gemeindehaus
Stehkaffee und Spiel- und Bastelangebote. Zeit zum Austausch, Lachen, Freunde treffen.
10:15 Uhr
Gottesdienst in der St. Ulrich Kirche
Kreativ gestaltet vom Kindergarten Wellendingen.
Musikalisch mitgestaltet von der Familienzeit-Band
ADORANDO
Kleingruppen für Kinder bis zur zweiten Klasse
Angeleitete Krabbelgruppe für die Kleinsten mit einem
Elternteil
Anschließend Kuchenverkauf
Der Kindergarten Wellendingen, das Familienzeit-Team und
ADORANDO
Maiandachten
Kath. Kirchengemeinde
St. Ulrich Wellendingen
Die Maiandachten feiern wir immer
mittwochs um 19.00 Uhr in der St.
Ulrich Kirche an folgenden Tagen:
06. Mai 2015, 20. Mai 2015 und 27.
Mai 2015.
Alle sind herzlich eingeladen.
Freitag, 01.05.2015 - Maifeiertag
keine Bürostunden
Samstag, 02.05.2015
keine Vorabendmesse
Sonntag, 03.05.2015 - 5. Sonntag der Osterzeit
ab 9.30 Uhr Stehkaffee mit Spiel und Bastelangebot im
Gemeindehaus
10.15 Uhr Familienzeitgottesdienst
musikalisch umrahmt von"ADORANDO"
Dienstag, 05.05.2015 - Hl. Godehard
9.00 Uhr
Hl. Messe mit Gedenken an Sigrid und Eugen Griesser
9 - 12 Uhr Bürostunden
Mittwoch, 06.05.2015
19.00 Uhr Maiandacht
Donnerstag, 07.05.2015
14 -17 Uhr Bürostunden
18.30 Uhr Rosenkranz
19.00 Uhr Hl. Messe mit Gedenken an Maria u. Franz
Widmann, Familie Fuhr und Familie Schakulina
19.30 Uhr Eucharistische Anbetung
Freitag, 08.05.2015
9 - 11 Uhr Bürostunden
10.00 Uhr Hl. Messe im "Pfleghaus am Schloss"
Samstag, 09.05.2015
keine Vorabendmesse
Sonntag, 10.05.2015 -Sondermissio9.00 Uhr
Eucharistiefeier
(Sonder-Missiokollekte)
Samstag, 02.05.2015
keine Vorabendmesse
Sonntag, 03.05.2015
9.00 Uhr
Hl. Messe für Alfred Zeis und für Manfred
Beck
Mittwoch, 06.05.2015
keine Abendmesse
18-19 Uhr Bürostunde
19.30 Uhr Konstituierende Sitzung
Samstag, 09.05.2015
keine Abendmesse
Sonntag, 10.05.2015 -Sondermissio10.15 Uhr Familiengottesdienst zum Muttertag
(mit Gedenken an Agnes, Paul und Rosa
Zylla)
Sondermissio-Kollekte
Gottesdienstzeiten-Info:
Zepfenhan:
Samstag, 02.05.2015: 19.00 Uhr
Feckenhausen:
Samstag, 02.05.2015: 18.00 Uhr
Gottesdienst-Info
Zepfenhan:
Samstag, 02.05.2015: 19.00 Uhr
Feckenhausen:
Samstag, 02.05.2015: 18.00 Uhr
Vorabendmesse
Vorabendmesse
Kath. Kirchengemeinde
St. Gallus Wilflingen
Vorabendmesse
Vorabendmesse