Anhang öffnen - Amt-Schlei

Amtsblatt
des Amtes Schlei-Ostsee
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Jahrgang 2015
30.04.2015
Nr. 11
Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und seinen Außenstellen in Fleckeby, Damp und Rieseby erhältlich oder kann im Abonnement (2,00 € pro Ausgabe) vom Amt-Schlei-Ostsee
bezogen werden; außerdem kann das Amtsblatt im Internet unter der Adresse www.amt-schlei-ostsee.de eingesehen werden.
Auf das Erscheinen und den Inhalt des amtlichen Teils des Amtsblattes wird in der „Eckernförder Zeitung“ hingewiesen.
Inhaltsverzeichnis
1. Bekanntmachung über die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Loose „Windpark Loose – östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt“(S. 02)
2. Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Loose
„Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt“
(S.03)
3. Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose – östlich
des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt
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(S.04)
Bekanntmachung
Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loose „Windpark Loose – östlich des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt“, Amt Schlei-Ostsee,
Krs. Rendsburg-Eckernförde (nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
Der Bürgermeister der Gemeinde Loose hat am 30.04.2015 gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung S.-H. im Rahmen einer Eilentscheidung entschieden, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für den Bereich „Windpark Loose - östlich des Gutes
Osterhof und südlich Neuilewitt“ aufzustellen. Ziel der Planung ist die Feinsteuerung der
Windkraft an diesem Standort.
Umgrenzung des Plangeltungsbereiches: - siehe Lageplan Diese Entscheidung wird hiermit bekanntgemacht.
24340 Eckernförde, den 30.04.2015
Amt Schlei-Ostsee
Der Amtsdirektor
Im Auftrage
gez. Jordan
L. S.
Lageplan
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Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Loose „Windpark Loose - östlich
des Gutes Osterhof und südlich Neuilewitt“, Amt Schlei-Ostsee, Krs. RendsburgEckernförde (nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
Der Bürgermeister der Gemeinde Loose hat am 30.04.2015 gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung S.-H. im Rahmen einer Eilentscheidung entschieden, den Bebauungsplan Nr. 4
der Gemeinde für den Bereich „Windpark Loose - östlich des Gutes Osterhof und südlich
Neuilewitt“ aufzustellen. Ziel der Planung ist die Feinsteuerung der Windkraft an diesem
Standort.
Umgrenzung des Plangeltungsbereiches: - siehe Lageplan Diese Entscheidung wird hiermit bekanntgemacht.
24340 Eckernförde, den 30.04.2015
Amt Schlei-Ostsee
Der Amtsdirektor
Im Auftrage
gez. Jordan
L. S.
Lageplan
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Gemeinde Loose
- Der Bürgermeister -
Bekanntmachung
Satzung
über die Veränderungssperre
für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4
der Gemeinde Loose für das Gebiet "Windpark Loose – östlich des Gutes Osterhof
und südlich Neuilewitt“
Der Bürgermeister der Gemeinde Loose hat am 30.04.2015 im Rahmen einer Eilentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung S.-H. aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bek. v. 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) (zuletzt geänd. durch
Art. 1 des Gesetztes v. 20.11.2014, BGBl. I S. 1748) folgende Satzung beschlossen:
Satzung der Gemeinde Loose vom 30.04.2015 über die Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4 "Windpark Loose – östlich des Gutes Osterhof
und südlich Neuilewitt“, umgrenzt von der Kreisstraße 58 im Süden, der Liebesallee im Westen und Neuilewitt im Norden (s. auch Übersichtsplan).
§1
Zu sichernde Planung
Der Bürgermeister der Gemeinde Loose hat am 30.04.2015 im Rahmen einer Eilentscheidung gemäß § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung S.-H. entschieden, für das in § 2 bezeichnete
Gebiet der Gemeinde Loose, "Windpark Loose – östlich des Gutes Osterhof und südlich
Neuilewitt“, den Bebauungsplan Nr. 4 aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses
Gebiet wird die Veränderungssperre erlassen.
§2
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus der Karte, die als
Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung ist.
§3
Rechtswirkung der Veränderungssperre
(1)
In dem von der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht
beseitigt werden.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
a) Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen
Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder
Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden
müssen, oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird,
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b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtung,
Ablagerung einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach a)
sind,
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und
baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- und
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2)
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
(3)
Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung
werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung im Amtsblatt des Amtes SchleiOstsee in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von zwei Jahren, von der Bekanntmachung gerechnet,
außer Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Falle außer Kraft, sobald und soweit der
Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Die Satzung wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Loose, den 30.04.2015
(L.S.)
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- Feige Bürgermeister
Übersichtsplan
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