Seite: 6 - Hellerthaler Zeitung

Nr. 19 / 2 015
Mitteilungen der Gemeinde Neunkirchen
Sommerferienbetreuung
In der ev. Kirche in Herdorf:
Am 14. und 17. Mai ist Konfirmation
Am 14. und 17. Mai 2015 um jeweils
10.00 Uhr werden die diesjährigen
Konfirmandinnen und Konfirmanden
aus Herdorf und Struthütten in der Ev.
Kirche in Herdorf konfirmiert.
Die diesjährige Sommerferienbetreuung findet in der Zeit vom 29.
Juni bis 17. Juli 2015 in den Räumen
der Offenen Ganztagsschule an der
Grundschule Salchendorf statt. Die
Betreuung findet ab einer Anmeldezahl von 8 Kindern statt. Es wird daher um eine frühzeitige Anmeldung
gebeten.
Anmeldeschluss ist am Freitag,
den 22. Mai 2015.
Gebucht werden kann die Betreuung wochenweise; die Kosten betragen pro Woche 45 € zzgl. 2,50 € je
�
Mittagessen. Auf die Kinder wartet
ein buntes Ferienprogramm mit jeder Menge Spiel und Spaß.
� Anmeldeformulare sind erhältlich:
Kerstin Flick
Fachbereich 3
Bahnhofstraße 3
57290 Neunkirchen
Raum 206
Telefon 0 27 35 / 7 67-2 26
oder im Internet unter
www.neunkirchen-siegerland.de
Kirchlich e Nachric hten
Evangelischer Gottesdienst
Kirchengemeinde Neunkirchen
• Do., Himmelfahrt, Neunkirchen: 10 Uhr Gottesdienst, P. Heuschneider •
So., Neunkirchen: 10 Uhr Gottesdienst, Lp. Weber, anschließend Kirchenkaffee, 10 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus Hochstraße | Altenseelbach:
10 Uhr Gottesdienst, Lp. Gerhard | Zeppenfeld: 10.15 Uhr Gottesdienst, Lp.
Heinrich, anschließend Kirchenkaffee | Salchendorf: 10.30 Uhr Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, P. Junk • Di., Neunkirchen: 20 Uhr Bibelstunde im Gemeindehaus Hochstraße.
Kirchengemeinde Herdorf-Struthütten
• Mi., 13. Mai, Struthütten: 19.30 Uhr Bibelstunde • Do., Himmelfahrt, Herdorf: 10 Uhr Konfirmation der Struthüttener • So., Herdorf: 10 Uhr Konfirmation der Herdorfer | Struthütten: 19 Uhr Gemeinschaftsstunde • Mo., 18. Mai,
Herdorf: 19 Uhr Eröffnung der Pfingstnovene in der kath. Kirche • Di., 19. Mai,
Herdorf: 19 Uhr Pfingstnovene in der kath. Kirche | Struthütten: 20 Uhr Gebetsabend des DFMGB • Mi. 20. Mai, Herdorf: 19 Uhr Pfingstnovene in der ev.
Kirche | Struthütten: 20 Uhr Bibelstunde.
Ev. Gemeinschaft Neunkirchen, Löhrstraße
• Do., Christi Himmelfahrt, 10 Uhr Prediger Samuel Epp • So., 10 Uhr Prediger Martin Hafer.
CVJM Salchendorf
• Do., 19.30 Uhr Gemeinschaftsstunde, Pred. Mertin Hafer • So., 10.30 Uhr
Sonntagsschule, 19.30 Uhr Gemeinschaftsstunde • Di., 19 Uhr „Mit Gott im Gespräch“, 19.45 Uhr Bibelgesprächskreiskreis „In der Spur bleiben“.
Ev. Gemeinschaft und CVJM Zeppenfeld/Wiederstein
• Do., Himmelfahrt, 19 Uhr Gemeinschaftsstunde mit Eberhard Hoppe • So.,
19 Uhr Gemeinschaftsstunde mit Abendmahl, Bernd Edelmann.
Ev. Gemeinschaft und CVJM Altenseelbach
• Mi., 13. Mai, 9.45 Uhr Krabbelgruppe, 20 Uhr Gebetsstunde, 20 Uhr Hauskreise • Do., 14.15 Uhr Versammlungsstunde mit Dieter Karstädter und Missionaren der MSOE, 20 Uhr Hauskreise • So., 10 Uhr Sonntagsschule, 14.15 Uhr
Versammlungsstunde, Mi., 20. Mai, 9.45 Uhr Krabbelgruppe, 20 Uhr Gebetsstunde.
Ev.-freikirchliche Gemeinde Neunkirchen
• So., 10 Uhr Gottesdienst, Predigt Hans Günter Simon, parallel Kindergottesdienst und Kleinkinderbetreuung • Di., 19.30 Uhr Bibeltreff.
Christliche Versammlung Struthütten, Am Kindergarten
• So., 11 Uhr Predigtstunde.
Christliche Gemeinde Neunkirchen, Kölner Straße
• So., 11 Uhr Predigtstunde, 11 Uhr Sonntagsschule (14-tägig) • Mo., 17.30
Uhr Teenkreis • Di., 16 Uhr Kindertreff, 20 Uhr Bibelgesprächskreis (jeden 1. u.
3. Di. i. M.) • Mi., 20 Uhr Bibel- und Gebetsstunde (wöchentl. Wechsel).
Christliche Gemeinde Herdorf, Schneiderstraße
• So., 9.45 Uhr Anbetungsgottesdienst mit Abendmahl, 11.30 Uhr Predigtstunde/Kinderstunde, 16.30 Uhr Crew – Teenkreis (alle 2 Wochen) • Mi., 20 Uhr Bibel- und Gebetsstunde (wöchentlicher Wechsel) • Fr., 18.30 Uhr Jungschar (alle
zwei Wochen).
Calvary Chapel Freier Grund, Bitzegarten 5, Neunkirchen
• So., 10.30 Uhr Gottesdienst, Kindergottesdienst • Mi., 19.30 Uhr Bibelstudium • Fr., 19.30 Uhr Youth Ministry.
FeG Wilden
• So., 10 Uhr Gottesdienst.
Kapelle Eben-Ezer, Buchhellertal
• So., 10 Uhr Gottesdienst mit P.i.R. H. Chr. Gensichen, Steinebach.
Katholischer Gottesdienst
• So., 10.30 Uhr Eucharistiefeier, 16 Uhr Eucharistiefeier polnisch.
Mittwoch, 13. Mai 2015
• Jonah Bienerth
Hohlweg 5a, 57290 Neunkirchen
• Luis Benno Dollischek
Waldstr. 25, 57562 Herdorf
• Jannik Eickhoff
Im Wiesengrund 18, 57290 Neunk.
• Maik Severin Gottfried
Malscheider Weg 35, 57290 Neunk.
�
• Annika Helmert
Schneiderstr. 50, 57562 Herdorf
• Paula Hof
Bornseifen 15, 57562 Herdorf
• Jannis Ioannidis
Jahnstr. 21, 57562 Herdorf
• Celine Kemper
Ahornstr. 11, 57290 Neunkirchen
• Nele Marquardt
Rothebornsweg 3, 57290 Neunk.
• Teresa Melis
Langewiese 75, 57290 Neunkirchen
• Tobias Mertens
Friedrichstr. 40, 57562 Herdorf
• Olivia Nies
Seelenberg 11, 57562 Herdorf
• Pia Schlesinger
Malscheider Weg 17, 57290 Neunkirchen
• Paul Schneider
Zum Sportplatz 2a, 57520 Grünebach
• Lisa-Marie Schneider
Jahnstr. 25, 57562 Herdorf
• Silas Stockschläder
Ziegenberg 4, 57562 Herdorf
• Leonhard Uhlhorn
Tannenstr. 46, 57290 Neunkirchen
Das Ordn ungsa mt inform ier t
Bitte nehmen Sie Rücksicht!
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung für Geräte im Freien
Die
Bundesregierung hat im
September 2002
mit der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
eine neue Geräteund Maschinenlärmschutzverordnung in Kraft gesetzt. Sie gilt für
57 unterschiedliche Geräte- und
Maschinenarten,
Laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung darf
von Bau- und Rei- jeder Bürger seinen Rasen mähen – aber nicht zu jeder Zeit.
nigungsfahrzeugen, Baumaschinen bis hin zu Land- � 3. Tragbare Motorkettensägen
schafts- und Gartengeräten. NachsteDiese dürfen nicht an Sonn- und
hend sind einige Geräte und Maschinen Feiertagen und werktags nicht zwiaufgeführt. Die Gemeindeverwaltung schen 20:00 und 7:00 Uhr betrieben
weist in diesem Zusammenhang darauf werden.
hin, dass – insbesondere in der MittagsTragbare Motorkettensägen sind mozeit – auf den Einsatz Motor getriebener torgetriebene Werkzeuge mit einer SäGartengeräte verzichtet werden sollte, gekette zum Schneiden von Holz. Sie
da der Lärm den Rasenmäher, Laubsau- bestehen aus einer integrierten komger & Co. machen, von den Nachbarn pakten Einheit mit Griffen, Motor und
als störend oder unangenehm empfun- Schneidevorrichtung. Sie werden mit
den werden kann. Bitte nehmen Sie beiden Händen gehalten.
während der Garten- bzw. Mähsaison � 4. Beton- und Mörtelmischer
Rücksicht.
Dürfen nicht an Sonn- und Feier� 1. Rasenmäher
tagen und werktags nicht zwischen
Dürfen nicht an Sonn- und Feier- 20:00 und 7.00 Uhr betrieben werden.
tagen und werktags nicht zwischen
Der Beton- und Mörtelmischer ist
20:00 und 7:00 Uhr betrieben werden. eine Maschine zur Herstellung von BeEs spielt keine Rolle, ob der Rasen- ton bzw. Mörtel – durch einen beliebimäher mit Verbrennungs- oder mit gen Belade –, Misch- und EntleervorElektromotor betrieben wird. Ein Ra- gang. Sie können im Intervallbetrieb
senmäher ist ein geführtes oder fahrer- oder kontinuierlich betrieben werden.
gesteuerte Grasschneidegerät bzw. eine Betonmischer auf Lastwagen werden
Maschine mit einem oder mehreren An- als Transportbetonmischer bezeichnet.
baugeräten zum Grasschneiden. Die � 5. Rasentrimmer/ RasenkantenSchneidefläche verläuft in etwa parallel
schneider
zum Boden. Die Maschine orientiert
Sie dürfen nicht an Sonn- und Feiersich zur Bestimmung der Schneidehöhe
tagen
und werktags nicht zwischen
mit Hilfe von Rädern, Luftkissen,
20:00
und
7:00 Uhr betrieben werden.
Gleitschienen u.a. am Boden. Der AnRasentrimmer/Rasenkantenschneitrieb erfolgt mittels eines Verbrender
sind geführte oder handgehaltene
nungs- oder Elektromotors. SchneideGrasschneidemaschinen
mit Elektroelemente sind:
motor
und
Schneideelementen
aus
– Entweder feste Schneideelemente
– oder nicht metallische Fäden bzw. nicht metallischen Fäden bzw. rotierenfrei rotierende, nicht metallische den, nicht metallischen Schneiden zum
Schneiden von Gras oder ähnlichem
Schneiden
Ebenfalls unter die Begriffsbestim- Bewuchs. Die Schneidefläche verläuft
mung fallen geführte oder fahrergesteu- in etwa parallel zum Boden (Rasentrimerte Gasschneidegeräte bzw. Maschi- mer) bzw. in einer etwa senkrecht zum
nen mit einem oder mehreren Anbauge- Boden liegenden Ebene (Rasenkantenräten zum Grasschneiden, bei denen die schneider).
Schneideelemente um eine horizontale � 6. Vertikutierer
Dürfen nicht an Sonn- und FeierAchse rotieren. Sie verfügen über eine
tagen
und werktags nicht zwischen
unbewegliche Schneide oder ein Mes20.00
und
7:00 Uhr betrieben werden.
ser (Spindelmäher). Bei der Bewegung
Vertikutierer sind geführte oder fahder Maschine wird so eine Scherbewerergesteuerte motorgetriebene Maschigung ausgeführt.
nen mit Aggregaten zum Aufschlitzen
� 2. Heckenscheren
Dürfen nicht an Sonn- und Feier- oder Auflockern von Rasenflächen in
tagen und werktags nicht zwischen Gärten, Parkanlagen oder ähnlichen
20:00 und 7:00 Uhr betrieben werden. Grünanlagen. Zur Bestimmung der
Heckenscheren sind handgeführte Schnitttiefe orientieren sie sich an der
Geräte mit integriertem Antrieb, die Bodenbeschaffenheit.
von einer Person zum Schneiden von � 7. Schredder, Zerkleinerer (sog.
Hecken und Büschen verwendet wer- Häcksler)
den und mit einer oder mehreren linear
Sie dürfen nicht an Sonn- und Feierangeordneten Schneiden, die sich hin- tagen und werktags nicht zwischen
und herbewegen, arbeiten.
20:00 und 7:00 Uhr betrieben werden.
Es spielt keine Rolle, ob die Geräte
mit Verbrennungs- oder Elektromotor
betrieben werden. Schredder, Zerkleinerer sind im Stand betriebene motorgetriebene Maschinen mit einem oder
mehreren Schneideaggregaten zur Zerkleinerung von organischem Material.
In der Regel besitzen die Maschinen
eine Ladeöffnung, durch die das Material (eventuell mit einer Hilfsvorrichtung) zugeführt wird, ein Aggregat zum
Zerkleinern des Materials (durch
Schneiden, Hacken, Zermahlen oder
andere Verfahren) und einen Auswurfsschacht, durch den das zerkleinerte Material ausgeworfen wird. Daran kann
ein Sammelbehälter befestigt sein.
� 8.
Grastrimmer / Graskantenschneider
Diese Geräte dürfen nicht mit Rasentrimmern/Rasenkantenschneidern verwechselt werden! Grastrimmer/ Graskantenschneider werden mit Verbrennungsmotor betrieben. Sie dürfen nicht
an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9:00 bis 13:00 Uhr und
von 15:00 bis 17:00 Uhr betrieben werden. Grastrimmer/Graskantenschneider
sind tragbare, handgeführte Geräte mit
Verbrennungsmotor und nicht metallischen biegsamen rotierenden Schneidewerkzeugen (Schnur/Schnüren, Faden/
Fäden oder ähnlichem) zum Schneiden
von Gesträuch, Gras oder ähnlichem
weichen Bewuchs. Bei Grastrimmern
arbeiten die Schneidewerkzeuge in
etwa parallel zum Boden, bei Graskantenschneidern in einer etwa senkrecht
zum Boden stehenden Ebene.
� 9. Laubbläser
Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9:00
bis 13:00 Uhr und von 15:00 und 17:00
Uhr betrieben werden.
Laubbläser sind motorgetriebene
Maschinen zur Entfernung von Laub
und anderem Material von Rasenflächen, Pfaden Wegen, Straßen usw.
durch einen Hochgeschwindigkeitsluftstrom. Sie können tragbar handgeführt,
aber beweglich sein.
� 10. Laubsammler
Sie dürfen nicht an Sonn und Feiertagen und an Werktagen nur von 9:00
bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00
Uhr betrieben werden.
Laubsammler sind motorgetriebene
Maschinen zum Sammeln von Laub
und anderen Haufwerk mit Hilfe eines
Sauggerätes mit einer Energievorrichtung, die in dem Gerät einen Unterdruck erzeugt, sowie mit einer Saugdüse und einem Sammelbehälter. Sie
können tragbar (handgeführt) oder
nicht tragbar, aber beweglich sein.
Wichtig
Die 32.BImSchV lässt auch Ausnahmen zu. So ist der Betrieb der Geräte
und Maschinen zur Anwendung bestimmter Gefahren zulassungsfrei möglich. Dazu zählt neben dem Winterdienst auch der Einsatz für nicht aufschiebbare Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie Wasser-, Gas- und
Stromversorgung, oder Entsorgung.
Quelle: www.rasenpflege.de