Nr. 19 / 2 015 Mitteilungen der Gemeinde Neunkirchen Sommerferienbetreuung In der ev. Kirche in Herdorf: Am 14. und 17. Mai ist Konfirmation Am 14. und 17. Mai 2015 um jeweils 10.00 Uhr werden die diesjährigen Konfirmandinnen und Konfirmanden aus Herdorf und Struthütten in der Ev. Kirche in Herdorf konfirmiert. Die diesjährige Sommerferienbetreuung findet in der Zeit vom 29. Juni bis 17. Juli 2015 in den Räumen der Offenen Ganztagsschule an der Grundschule Salchendorf statt. Die Betreuung findet ab einer Anmeldezahl von 8 Kindern statt. Es wird daher um eine frühzeitige Anmeldung gebeten. Anmeldeschluss ist am Freitag, den 22. Mai 2015. Gebucht werden kann die Betreuung wochenweise; die Kosten betragen pro Woche 45 € zzgl. 2,50 € je � Mittagessen. Auf die Kinder wartet ein buntes Ferienprogramm mit jeder Menge Spiel und Spaß. � Anmeldeformulare sind erhältlich: Kerstin Flick Fachbereich 3 Bahnhofstraße 3 57290 Neunkirchen Raum 206 Telefon 0 27 35 / 7 67-2 26 oder im Internet unter www.neunkirchen-siegerland.de Kirchlich e Nachric hten Evangelischer Gottesdienst Kirchengemeinde Neunkirchen • Do., Himmelfahrt, Neunkirchen: 10 Uhr Gottesdienst, P. Heuschneider • So., Neunkirchen: 10 Uhr Gottesdienst, Lp. Weber, anschließend Kirchenkaffee, 10 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus Hochstraße | Altenseelbach: 10 Uhr Gottesdienst, Lp. Gerhard | Zeppenfeld: 10.15 Uhr Gottesdienst, Lp. Heinrich, anschließend Kirchenkaffee | Salchendorf: 10.30 Uhr Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, P. Junk • Di., Neunkirchen: 20 Uhr Bibelstunde im Gemeindehaus Hochstraße. Kirchengemeinde Herdorf-Struthütten • Mi., 13. Mai, Struthütten: 19.30 Uhr Bibelstunde • Do., Himmelfahrt, Herdorf: 10 Uhr Konfirmation der Struthüttener • So., Herdorf: 10 Uhr Konfirmation der Herdorfer | Struthütten: 19 Uhr Gemeinschaftsstunde • Mo., 18. Mai, Herdorf: 19 Uhr Eröffnung der Pfingstnovene in der kath. Kirche • Di., 19. Mai, Herdorf: 19 Uhr Pfingstnovene in der kath. Kirche | Struthütten: 20 Uhr Gebetsabend des DFMGB • Mi. 20. Mai, Herdorf: 19 Uhr Pfingstnovene in der ev. Kirche | Struthütten: 20 Uhr Bibelstunde. Ev. Gemeinschaft Neunkirchen, Löhrstraße • Do., Christi Himmelfahrt, 10 Uhr Prediger Samuel Epp • So., 10 Uhr Prediger Martin Hafer. CVJM Salchendorf • Do., 19.30 Uhr Gemeinschaftsstunde, Pred. Mertin Hafer • So., 10.30 Uhr Sonntagsschule, 19.30 Uhr Gemeinschaftsstunde • Di., 19 Uhr „Mit Gott im Gespräch“, 19.45 Uhr Bibelgesprächskreiskreis „In der Spur bleiben“. Ev. Gemeinschaft und CVJM Zeppenfeld/Wiederstein • Do., Himmelfahrt, 19 Uhr Gemeinschaftsstunde mit Eberhard Hoppe • So., 19 Uhr Gemeinschaftsstunde mit Abendmahl, Bernd Edelmann. Ev. Gemeinschaft und CVJM Altenseelbach • Mi., 13. Mai, 9.45 Uhr Krabbelgruppe, 20 Uhr Gebetsstunde, 20 Uhr Hauskreise • Do., 14.15 Uhr Versammlungsstunde mit Dieter Karstädter und Missionaren der MSOE, 20 Uhr Hauskreise • So., 10 Uhr Sonntagsschule, 14.15 Uhr Versammlungsstunde, Mi., 20. Mai, 9.45 Uhr Krabbelgruppe, 20 Uhr Gebetsstunde. Ev.-freikirchliche Gemeinde Neunkirchen • So., 10 Uhr Gottesdienst, Predigt Hans Günter Simon, parallel Kindergottesdienst und Kleinkinderbetreuung • Di., 19.30 Uhr Bibeltreff. Christliche Versammlung Struthütten, Am Kindergarten • So., 11 Uhr Predigtstunde. Christliche Gemeinde Neunkirchen, Kölner Straße • So., 11 Uhr Predigtstunde, 11 Uhr Sonntagsschule (14-tägig) • Mo., 17.30 Uhr Teenkreis • Di., 16 Uhr Kindertreff, 20 Uhr Bibelgesprächskreis (jeden 1. u. 3. Di. i. M.) • Mi., 20 Uhr Bibel- und Gebetsstunde (wöchentl. Wechsel). Christliche Gemeinde Herdorf, Schneiderstraße • So., 9.45 Uhr Anbetungsgottesdienst mit Abendmahl, 11.30 Uhr Predigtstunde/Kinderstunde, 16.30 Uhr Crew – Teenkreis (alle 2 Wochen) • Mi., 20 Uhr Bibel- und Gebetsstunde (wöchentlicher Wechsel) • Fr., 18.30 Uhr Jungschar (alle zwei Wochen). Calvary Chapel Freier Grund, Bitzegarten 5, Neunkirchen • So., 10.30 Uhr Gottesdienst, Kindergottesdienst • Mi., 19.30 Uhr Bibelstudium • Fr., 19.30 Uhr Youth Ministry. FeG Wilden • So., 10 Uhr Gottesdienst. Kapelle Eben-Ezer, Buchhellertal • So., 10 Uhr Gottesdienst mit P.i.R. H. Chr. Gensichen, Steinebach. Katholischer Gottesdienst • So., 10.30 Uhr Eucharistiefeier, 16 Uhr Eucharistiefeier polnisch. Mittwoch, 13. Mai 2015 • Jonah Bienerth Hohlweg 5a, 57290 Neunkirchen • Luis Benno Dollischek Waldstr. 25, 57562 Herdorf • Jannik Eickhoff Im Wiesengrund 18, 57290 Neunk. • Maik Severin Gottfried Malscheider Weg 35, 57290 Neunk. � • Annika Helmert Schneiderstr. 50, 57562 Herdorf • Paula Hof Bornseifen 15, 57562 Herdorf • Jannis Ioannidis Jahnstr. 21, 57562 Herdorf • Celine Kemper Ahornstr. 11, 57290 Neunkirchen • Nele Marquardt Rothebornsweg 3, 57290 Neunk. • Teresa Melis Langewiese 75, 57290 Neunkirchen • Tobias Mertens Friedrichstr. 40, 57562 Herdorf • Olivia Nies Seelenberg 11, 57562 Herdorf • Pia Schlesinger Malscheider Weg 17, 57290 Neunkirchen • Paul Schneider Zum Sportplatz 2a, 57520 Grünebach • Lisa-Marie Schneider Jahnstr. 25, 57562 Herdorf • Silas Stockschläder Ziegenberg 4, 57562 Herdorf • Leonhard Uhlhorn Tannenstr. 46, 57290 Neunkirchen Das Ordn ungsa mt inform ier t Bitte nehmen Sie Rücksicht! Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung für Geräte im Freien Die Bundesregierung hat im September 2002 mit der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine neue Geräteund Maschinenlärmschutzverordnung in Kraft gesetzt. Sie gilt für 57 unterschiedliche Geräte- und Maschinenarten, Laut der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung darf von Bau- und Rei- jeder Bürger seinen Rasen mähen – aber nicht zu jeder Zeit. nigungsfahrzeugen, Baumaschinen bis hin zu Land- � 3. Tragbare Motorkettensägen schafts- und Gartengeräten. NachsteDiese dürfen nicht an Sonn- und hend sind einige Geräte und Maschinen Feiertagen und werktags nicht zwiaufgeführt. Die Gemeindeverwaltung schen 20:00 und 7:00 Uhr betrieben weist in diesem Zusammenhang darauf werden. hin, dass – insbesondere in der MittagsTragbare Motorkettensägen sind mozeit – auf den Einsatz Motor getriebener torgetriebene Werkzeuge mit einer SäGartengeräte verzichtet werden sollte, gekette zum Schneiden von Holz. Sie da der Lärm den Rasenmäher, Laubsau- bestehen aus einer integrierten komger & Co. machen, von den Nachbarn pakten Einheit mit Griffen, Motor und als störend oder unangenehm empfun- Schneidevorrichtung. Sie werden mit den werden kann. Bitte nehmen Sie beiden Händen gehalten. während der Garten- bzw. Mähsaison � 4. Beton- und Mörtelmischer Rücksicht. Dürfen nicht an Sonn- und Feier� 1. Rasenmäher tagen und werktags nicht zwischen Dürfen nicht an Sonn- und Feier- 20:00 und 7.00 Uhr betrieben werden. tagen und werktags nicht zwischen Der Beton- und Mörtelmischer ist 20:00 und 7:00 Uhr betrieben werden. eine Maschine zur Herstellung von BeEs spielt keine Rolle, ob der Rasen- ton bzw. Mörtel – durch einen beliebimäher mit Verbrennungs- oder mit gen Belade –, Misch- und EntleervorElektromotor betrieben wird. Ein Ra- gang. Sie können im Intervallbetrieb senmäher ist ein geführtes oder fahrer- oder kontinuierlich betrieben werden. gesteuerte Grasschneidegerät bzw. eine Betonmischer auf Lastwagen werden Maschine mit einem oder mehreren An- als Transportbetonmischer bezeichnet. baugeräten zum Grasschneiden. Die � 5. Rasentrimmer/ RasenkantenSchneidefläche verläuft in etwa parallel schneider zum Boden. Die Maschine orientiert Sie dürfen nicht an Sonn- und Feiersich zur Bestimmung der Schneidehöhe tagen und werktags nicht zwischen mit Hilfe von Rädern, Luftkissen, 20:00 und 7:00 Uhr betrieben werden. Gleitschienen u.a. am Boden. Der AnRasentrimmer/Rasenkantenschneitrieb erfolgt mittels eines Verbrender sind geführte oder handgehaltene nungs- oder Elektromotors. SchneideGrasschneidemaschinen mit Elektroelemente sind: motor und Schneideelementen aus – Entweder feste Schneideelemente – oder nicht metallische Fäden bzw. nicht metallischen Fäden bzw. rotierenfrei rotierende, nicht metallische den, nicht metallischen Schneiden zum Schneiden von Gras oder ähnlichem Schneiden Ebenfalls unter die Begriffsbestim- Bewuchs. Die Schneidefläche verläuft mung fallen geführte oder fahrergesteu- in etwa parallel zum Boden (Rasentrimerte Gasschneidegeräte bzw. Maschi- mer) bzw. in einer etwa senkrecht zum nen mit einem oder mehreren Anbauge- Boden liegenden Ebene (Rasenkantenräten zum Grasschneiden, bei denen die schneider). Schneideelemente um eine horizontale � 6. Vertikutierer Dürfen nicht an Sonn- und FeierAchse rotieren. Sie verfügen über eine tagen und werktags nicht zwischen unbewegliche Schneide oder ein Mes20.00 und 7:00 Uhr betrieben werden. ser (Spindelmäher). Bei der Bewegung Vertikutierer sind geführte oder fahder Maschine wird so eine Scherbewerergesteuerte motorgetriebene Maschigung ausgeführt. nen mit Aggregaten zum Aufschlitzen � 2. Heckenscheren Dürfen nicht an Sonn- und Feier- oder Auflockern von Rasenflächen in tagen und werktags nicht zwischen Gärten, Parkanlagen oder ähnlichen 20:00 und 7:00 Uhr betrieben werden. Grünanlagen. Zur Bestimmung der Heckenscheren sind handgeführte Schnitttiefe orientieren sie sich an der Geräte mit integriertem Antrieb, die Bodenbeschaffenheit. von einer Person zum Schneiden von � 7. Schredder, Zerkleinerer (sog. Hecken und Büschen verwendet wer- Häcksler) den und mit einer oder mehreren linear Sie dürfen nicht an Sonn- und Feierangeordneten Schneiden, die sich hin- tagen und werktags nicht zwischen und herbewegen, arbeiten. 20:00 und 7:00 Uhr betrieben werden. Es spielt keine Rolle, ob die Geräte mit Verbrennungs- oder Elektromotor betrieben werden. Schredder, Zerkleinerer sind im Stand betriebene motorgetriebene Maschinen mit einem oder mehreren Schneideaggregaten zur Zerkleinerung von organischem Material. In der Regel besitzen die Maschinen eine Ladeöffnung, durch die das Material (eventuell mit einer Hilfsvorrichtung) zugeführt wird, ein Aggregat zum Zerkleinern des Materials (durch Schneiden, Hacken, Zermahlen oder andere Verfahren) und einen Auswurfsschacht, durch den das zerkleinerte Material ausgeworfen wird. Daran kann ein Sammelbehälter befestigt sein. � 8. Grastrimmer / Graskantenschneider Diese Geräte dürfen nicht mit Rasentrimmern/Rasenkantenschneidern verwechselt werden! Grastrimmer/ Graskantenschneider werden mit Verbrennungsmotor betrieben. Sie dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr betrieben werden. Grastrimmer/Graskantenschneider sind tragbare, handgeführte Geräte mit Verbrennungsmotor und nicht metallischen biegsamen rotierenden Schneidewerkzeugen (Schnur/Schnüren, Faden/ Fäden oder ähnlichem) zum Schneiden von Gesträuch, Gras oder ähnlichem weichen Bewuchs. Bei Grastrimmern arbeiten die Schneidewerkzeuge in etwa parallel zum Boden, bei Graskantenschneidern in einer etwa senkrecht zum Boden stehenden Ebene. � 9. Laubbläser Dürfen nicht an Sonn- und Feiertagen und an Werktagen nur von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 und 17:00 Uhr betrieben werden. Laubbläser sind motorgetriebene Maschinen zur Entfernung von Laub und anderem Material von Rasenflächen, Pfaden Wegen, Straßen usw. durch einen Hochgeschwindigkeitsluftstrom. Sie können tragbar handgeführt, aber beweglich sein. � 10. Laubsammler Sie dürfen nicht an Sonn und Feiertagen und an Werktagen nur von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr betrieben werden. Laubsammler sind motorgetriebene Maschinen zum Sammeln von Laub und anderen Haufwerk mit Hilfe eines Sauggerätes mit einer Energievorrichtung, die in dem Gerät einen Unterdruck erzeugt, sowie mit einer Saugdüse und einem Sammelbehälter. Sie können tragbar (handgeführt) oder nicht tragbar, aber beweglich sein. Wichtig Die 32.BImSchV lässt auch Ausnahmen zu. So ist der Betrieb der Geräte und Maschinen zur Anwendung bestimmter Gefahren zulassungsfrei möglich. Dazu zählt neben dem Winterdienst auch der Einsatz für nicht aufschiebbare Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie Wasser-, Gas- und Stromversorgung, oder Entsorgung. Quelle: www.rasenpflege.de
© Copyright 2025 ExpyDoc