Neues Hans-Sachs-Haus in Gelsenkirchen Bau-, Qualitäts

Neues Hans-Sachs-Haus in Gelsenkirchen
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
(Diese BQA stellt die Mindestanforderungen und die Basis für die im Wettbewerb
durchzuführenden Kostenermittlungen dar. Sie ist keine lückenlose, funktionale
Leistungsbeschreibung. Für nicht beschriebene Bereiche/Ausstattungen ist sie
sinngemäß durch die Planer weiterzuentwickeln und in den Kostenbetrachtungen zu
berücksichtigen.)
St. 07.08.2007
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Inhaltsverzeichnis
Ziffer Thema
Unterthema
Seite
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Vorbemerkungen
Allgemeines
Grundstück
Herrichten und Erschließen
Bauwerk / Baukonstruktion
Außenanlagen
4
4
4
4
5
5
2
2.1
2.2
Grundsätze
Vertraglich-Rechtliche Grundlagen
Organisatorisch – Funktionale Grundlagen
5
6
7
3
3.1
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsmerkmale
Standards
Fassade
Dach
Böden
Büro/Besprechung Verwaltungs- und Fraktionsbereich
Vorstandsbüros und Bereich OB
Nebenräume/Teeküchen in Obergeschossen
Technikräume in Obergeschossen
WC-Anlagen, Putzmittelräume
Technik-/Lagerräume, Archive, Fahrradraum im UG
Eingänge / Foyer
Treppenhäuser
Flure
Bürgercenter (Infobereich, Wartezone, Beraterplätze)
Ratssaal/Sitzungszimmer
Forum/Ort der Bürgerschaftlichen Begegnung
Küche, Nebenräume, Gastronomie (Cafe, Bistro)
Wände
Büro/Besprechung Verwaltungs- und Fraktionsbereich
Vorstandsbüros und Bereich OB
Neben-/Technikräume/Teeküchen in Obergeschossen
WC-Anlagen, Putzmittelräume
WC-Trennwandanlagen
Technik-/Lagerräume, Archive, Fahrradraum im UG
Eingänge / Foyer
Treppenhäuser
Flure
Bürgercenter (Infobereich, Wartezone, Beraterplätze)
Ratssaal
Sitzungszimmer
Forum/Ort der Bürgerschaftlichen Begegnung
Küche, Nebenräume, Gastronomie (Cafe, Bistro)
Decken
Büro/Besprechung Verwaltungs- und Fraktionsbereich
Vorstandsbüros und Bereich OB
Neben-/Technikräume/Teeküchen in Obergeschossen
WC-Anlagen
Putzmittelräume
Technik-/Lagerräume, Archive, Fahrradraum im UG
Eingänge / Foyer
Treppenhäuser/Untersichten Treppenläufe
Flure
Bürgercenter (Infobereich, Wartezone, Beraterplätze)
Ratssaal
Sitzungszimmer
Forum/Ort der Bürgerschaftlichen Begegnung
Küche, Nebenräume, Gastronomie (Cafe, Bistro)
8
8
8
8
9
10
12
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Ziffer Thema
Unterthema
Türen
Türen in Büros
Türen in Vorstandsbüros und Bereich
Türen zu Neben-/Technikräumen/Teeküchen
Türen zu Technik-/Lagerräumen, Archiven, Fahrradkeller im UG
Türen in Eingängen / Foyers
Türen in Fluren und Treppenhäusern
Türen zu Sonderbereichen (Sitzungs- und Ratsbereich)
Schallschutz
Fenster
Sonnen- und Blendschutz
Einrichtungsgegenstände
Einbauten
Bürobereiche
Eingänge / Foyer
Ratsbereich/Sitzungsbereich
Forum
Antennenanlage
Personensuchanlage
Aufrufanlage/Bürgercenter
Fördertechnische Anlagen
Küche, Nebenräume, Gastronomie (Cafe, Bistro)
Haustechnische Ausstattung
Sonstige Ausbauten
Fahrradkeller
Metallbau / Geländer
Malerarbeiten
Gebäudeleittechnik (GLT)
Heizung
Sanitär
Lüftung
Elektro
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
Sicherheitstechnik
Schließsystem
Außenanlagen
Müllentsorgung
Feuerlöscheinrichtungen und vorbeugender Brandschutz
Gebäudereinigung
Sonstiges (CAD)
Seite
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Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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1. Vorbemerkungen
1.1 Allgemeines
Die Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung bestimmt den Mindest - Ausstattungsstandard
beim Neubau des Hans-Sachs-Hauses.
Änderungen der Baubeschreibung, die sich aus Auflagen der Bauaufsichtsbehörde oder sonstigen
behördlichen Auflagen ergeben sowie Abweichungen von der Baubeschreibung aufgrund
von technischen Erfordernissen, sind bei gleichwertiger Leistung und unter Verwendung von
geeigneten Materialien vorbehalten.
Stellplätze
Für den Neubau mit den dazugehörigen Nutzungsbereichen wird die baugenehmigungsrechtlich
erforderliche Anzahl an Stellplätzen auf umliegenden Parkflächen nachgewiesen oder abgelöst.
1.2 Grundstück
Lage der Baugrundstücke
Stadt/Gemarkung: Gelsenkirchen/Gelsenkirchen
Flur/Flurstück: 18/40
Straße: Ebertstr. 11-17
1.3 Herrichten und Erschließen
Herrichtung
Sicherungs- und Abbruchmaßnahmen inkl. Altlastenbeseitigung (gem. Wettbewerbsanlage) und das
Herrichten der Geländeoberfläche sind entsprechend zu berücksichtigen. Die erforderlichen Erklärungen
des Kampfmittelräumdienstes sind einzuholen.
Erschließung
Abwasserentsorgung
Das auf den Dachflächen anfallende Wasser, das Oberflächenwasser der befestigten Flächen
auf dem Grundstück und das Schmutzwasser werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
abgeleitet/bzw. je nach Technikkonzept entsprechend genutzt. Im Zuge der begonnenen Sanierung des
Hans-Sachs-Hauses wurden 14 Mischwasseranschlüsse bis hinter die Bestandsfassaden geführt. Diese
Anschlüsse sollten weitestgehend bei der Neuplanung berücksichtigt werden.
Wasserversorgung
Der Anschluss der Förderleitung im öffentl. Straßenraum an das Gebäude erfolgt im Hausanschlussraum.
Die Trinkwasserleitungen werden im Hausanschlussraum nach der Zähleinrichtung an die
Versorgungsleitungen des Versorgungsträgers angeschlossen.
Gasversorgung
Der Anschluss der Förderleitung im öffentl. Straßenraum an das Gebäude ist, je nach Technikkonzept,
möglich.
Fernwärmeversorgung
Der Anschluss an das Fernwärmenetz ist, je nach Technikkonzept, möglich.
Stromversorgung
Der Anschluss der Zuleitung im öffentl. Straßenraum an das Gebäude erfolgt im Raum der
Mittelspannungsschaltanlage..
Die Stromversorgung des Gebäudes erfolgt über eine im Gebäude integrierte Trafostation.
Verkehrserschließung
Das Baugrundstück liegt an öffentlichen Straßen und ist über diese unmittelbar angebunden.
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1.4 Bauwerk / Baukonstruktion
Baugrube
Wasserhaltung
Die Wasserhaltung ist für die Baugrube während der Bauzeit zu berücksichtigen.
Gründung
Baugrundverbesserung
Eine Baugrundverbesserung ist bei Empfehlungen des Baugrundsachverständigen und unter
Berücksichtigung der Angaben der Tragwerksplanung vorzusehen.
Außenwände
Tragende und nichttragende Außenwände
Alle tragenden und nichttragenden Bauteile sind nach den Erfordernissen der bauaufsichtlichen
Genehmigungen und gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.
Decke
Geschossdecken und Verkehrslasten
Für die Geschossdecken werden die Verkehrslasten gemäß DIN 1055 für die statische Berechnung
angenommen. Für die Decken ist ein Trennwandzuschlag für leichte Trennwände vorzusehen. In Räumen
mit einer multifunktionalen Nutzung bzw. übergroßen Räumen sollte Stützenfreiheit angestrebt werden.
Installationsschächte
Installationsschächte sind so anzuordnen, dass sie dem flexiblem Raumkonzept entsprechen und nicht
hinsichtlich Querschnitt und Ausfädelungen durch „statische Notwendigkeiten“ eingeschränkt werden. Z. B.
dürfen Wände von Installationsschächten nur nach Abstimmung mit der TGA zur Gebäudeaussteifung
herangezogen werden.
1.5 Außenanlagen
Befestigte und nicht befestigte Flächen
Befestigte und nicht befestigte Flächen im Außenbereich auf dem Grundstück sind Bestandteil des
Leistungsumfanges.
Zusätzlich ist das Wiederherrichten des Bürgersteigbereichs nach Durchführen der Baumaßnahme
(Vattmann-, Ebert-. und Munckelstr.) sowie die Gestaltung der Dreikronenstr. (dargestelltes
Wettbewerbsgebiet) mitzukalkulieren.
Die nichtbebauten Flächen sollten einen möglichst großen unversiegelten Anteil erhalten.
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2. Grundsätze
2.1 Vertraglich – Rechtliche Grundlagen
Die nachfolgende Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung hat zum Ziel, aus städtischer
Sicht bauliche Mindestanforderungen beim Neubau des Hans-Sachs-Hauses als Basis für die im
Wettbewerb durchzuführenden Kostenermittlungen vorzugeben.
Die Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
bzgl. der Betrachtung der im Rahmen einer Bauprojektabwicklung zur Ausführung kommenden
baulichen Gewerke.
Generell ist zu beachten, dass es sich bei diesem Bauvorhaben um ein öffentliches Gebäude mit
Publikumsverkehr handelt. Dementsprechend sind grundsätzlich die Richtlinien und Normen für
öffentliche Gebäude einzuhalten.
Für die Ausführung der Arbeiten gelten die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültigen, allgemeinen
Bestimmungen, Richtlinien, DIN-Normen, VDI-Richtlinien, VDE-Vorschriften, sowie die neuesten
Vorschriften der jeweiligen Verbände, die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der gesetzlichen
Unfallversicherung (GUV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) mit dem dazugehörigen Rgelewerk, der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), der
Arbeitsstätten – Richtlinien (ASR), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln (z.B. DIN, BGV), die Normen der örtlichen
Behörden, insbesondere der Bau- und Gewerbeaufsicht, der Feuerwehr und die Hersteller - Richtlinien der
jeweiligen Lieferfirma für die verwendeten Stoffe und Bauteile sowie die Vorschriften der
Berufsgenossenschaften und die speziellen städtische Richtlinien wie die „Checkliste für barrierefreies
Planen + Bauen“ und der „Kriterienkatalog für die Beschaffung umweltfreundlicher Produkte“.
Bezüglich des Wärmeschutzes gilt die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und
energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV 2007).
Es wird gefordert, dass voll funktionstüchtige Anlagen gemäß dem neuesten Stand der Technik zum Bau
des Verwaltungsgebäudes verwendet werden. Der verwandte Begriff „neuester Stand der Technik“ wird
inhaltlich immer definiert als „neuester Stand der Technik zum Zeitpunkt der Baugenehmigung“.
Auf den Einsatz von PVC-haltigen Materialien ist, soweit nicht ausdrücklich beschrieben, nach
Möglichkeit zu verzichten.
Zur Vermeidung von Schadstoffen und Gerüchen sind emissionsarme Materialien zu verwenden, bevorzugt
sind Bauprodukte mit dem „Blauen Engel“ einzusetzen.
Sämtliche Änderungen zwischen der Projektierung und der Ausführung bedürfen der Genehmigung
und sind unmittelbar schriftlich festzuhalten.
Bauauflagen aus der Baugenehmigung, die im Ergebnis eine technische Lösung erfordern, sind in Art und
Umfang der Ausführung zwingend und rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen, sofern sich daraus
Einschränkungen für die Funktionalitäten des Auftraggebers ergeben könnten.
Bsp. Bauauflage: Einhaltung eines Schalldämmmaßes / Technisches Erfordernis: Einbau einer
Lüftungsanlage
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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2.2 Organisatorisch – Funktionale Grundlagen
Bezüglich der Flächenangaben können sich aufgrund von nutzerspezifischen Anforderungen oder
allgemeinen organisatorischen Entwicklungen im weiteren Planungsverlauf Änderungen ergeben.
Folgende Dienststellen sind im Neubau vorgesehen:
OB, BM, Pressestelle, GS, V1, V2, V4, V5, SBB, IB, Ref. 1, Ref. 2, Ref. 3, Ref. 14, Ref. 20, Ref. 32, Ref.
33, Ref. 40, Personalrat
Details sind dem Auslobungstext, dem Raum- und Funktionsprogramm und den Funktionsschemata zu
entnehmen.
Allgemeine funktionale Zusammenhänge:
Bestimmte Funktionsbereiche (gem. Raum- und Funktionsprogramm) müssen über Flurtüren o. a. so
angeordnet werden, dass sie über Treppenhäuser / Aufzüge separat zugänglich / abschottbar sind.
Bezüglich der Anforderungen an die Gebäudelage ist bei den Büroflächen von Grundelementen
mit definierten Raumeinheiten (Rastermaßen) auszugehen. Diese sollten als zweihüftige
Bauteile (Büros mit Mittelfluren) angeordnet werden.
Die Bauteile sollen flächig unter Ausnutzung der Grundstückstiefe so angeordnet werden, dass die
Entfernung zwischen den Arbeitsplätzen auf einer Ebene möglichst gering gehalten wird.
Konstruktionsbedingte Verkehrsflächen sollten möglichst funktionell ausgenutzt werden.
Das Fensterachsmaß der historischen Fassade beträgt ca. 1,59 m; bei Anordnung von Büros hinter der
historischen Fassade sollte eine Raumtiefe von ca. 4,70 m berücksichtigt werden. Standardmäßig ist die
Unterbringung von zwei Beschäftigten in einem Dreiachsraum vorgesehen. Die genaue Rasteraufteilung
erfolgt durch die Feinbelegungsplanung.
Mind. ein Drittel der Flächen ist so zu planen, dass ohne besondere Brandschutzanforderungen (400 m²
Regelung) auch andere Bürokonzepte (z. B. Großraumbüros) realisierbar sind.
Um eine Reversibilität in der Zusammenfassung von Einzelräumen zu Funktionsräumen zu gewährleisten,
muss die lichte Raumhöhe durchgehend sein. In Bereichen, in denen überwiegend Funktionsräume mit
einer größeren Raumfläche vorhanden sind, ist die Deckenhöhe gem. ASR bzw. den weiteren
einschlägigen Bestimmungen zu erhöhen.
Die Raumeinheiten sollten daher so angeordnet werden, dass bei Veränderungen der Organisationsstruktur
ohne größeren Aufwand und Störungen des Verwaltungsablaufes eine Anpassung erfolgen kann.
Die Raumhöhen sind auf die vorhandenen Fensterhöhen abzustimmen.
Grundsätzlich sollen alle Flächen, die nicht zu Gebäudekernen (Treppenhaus, Aufzüge, WC-Anlagen,
Putzräume, Teeküchen und andere Nebenanlagen) gehören, frei von tragenden Wänden bleiben, um die
Flexibilität langfristig zu gewährleisten. Stützen sollten nicht die Stellflächen der Büros einengen und das
Öffnen und Reinigen der Fenster behindern. “Gefangene” Räume sind grundsätzlich zu vermeiden.
Zwischenwandsysteme sollen mit geringem Aufwand veränderbar sein, wobei die Schallweiterleitung zu
beachten ist. Die technischen Anschlüsse (Strom, Telefon, PC, Sprinkler etc.) sind daher nicht auf die
Fensterachsen zu setzen.
Die Breite der Flure sollte den flexiblen Nutzungsanforderungen gerecht werden.
In Bereichen mit starkem Publikumsverkehr (z. B. Bürgercenter) oder in Bereichen mit repräsentativem
Charakter sind Lösungen für gesonderte Wartezonen vorzusehen bzw. die Flurbreiten zu erhöhen.
Zwischen den einzelnen Büroräumen sind Zwischentüren vorzusehen.
Besonderer Wert wird auf die behindertengerechte Ausstattung des Gebäudes gelegt (WC – Anlagen,
Aufzüge, Zugänglichkeit zum Gebäude, Haupt- und Nebeneingänge vom EG / UG, sonstige Bewegungs/Verkehrsflächen).
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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3. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsmerkmale
3.1 Standards:
Fassade
Die Sanierung der Fassade muss den allgemeinen Richtlinien und DIN-Normen, in Bezug
aus Statik, Frost-, Feuchte- und UV – Beständigkeit entsprechen. Ferner sind die erforderlichen
bauphysikalischen Werte einzuhalten. Der Nachweis des Wärmedämmschutzes der neuen Fassade im
Zusammenhang mit dem Gesamtenergiekonzept für das Neue Hans-Sachs-Haus hat das Ziel, die
Anforderungen der EnEV 2007 deutlich zu unterschreiten.
Neu geplante Fassaden, z. B. im Bereich des ehemaligen Bauteils V, sollten qualitativ einem hochwertigen
Standard entsprechen (z. B. Klinker, Keramik, Glasfassade).
Es sind ausreichende Maßnahmen zur Taubenabwehr im Bereich der Fassade und des Daches zu treffen.
Dach
Alle Dachkonstruktionen müssen den entsprechenden Richtlinien, den DIN-Vorschriften und der EnEV
2007 genügen.
Flachdachaufbau:
Als Dachdämmung ist vorzugsweise Mineralwolle einzusetzen.
Es sind langfristige witterungs- und UV – beständige, huminsäure- und wurzelfeste Dachdichtungsbahnen
(Markenfabrikat) einzusetzen.
Es sollten nur ausreichend dimensionierte Dacheinläufe i. d. R. mind. DN 100 zu Ausführung gelangen.
Absturzsicherungsmaßnahmen gem. DIN 4426 sind zu berücksichtigen.
Es ist ein ausreichendes Gefälle vorzusehen, vorzugsweise mind. 3 %.
Bei der Ausführung von Gründächern ist ausschließlich auf bewährte Markenprodukte zurückzugreifen.
Vordächer über allen Außeneingängen sind vorzusehen. Diese sind im Bereich der Bestandsfassaden mit
dem Denkmalschutz abzustimmen
Glasdächer sind aus Reinigungsgründen auf der Oberseite zu floatieren.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Böden (Trittschalldämmung gem. DIN 4109)
Anforderungen an Rutschfestigkeiten einzelner Bereiche gem. Arbeitsstättenrichtlinien und der GUV-R 181
(Fussböden in Arbeitsräumen) sind zu berücksichtigen. Räume mit Bodeneinläufen erhalten eine
zusätzliche Feuchtigkeitsisolierung unterhalb des Oberbodens.
Boden Büro/Besprechung, Verwaltungs- und Fraktionsbereich
Kombinationssysteme aus schw. Estrich mit Fußbodenkanälen, Hohlraumboden und/oder Doppelboden,
welche für bodenbündige Installationssysteme der techn. Gebäudeausrüstung geeignet sind; Oberboden
aus Kautschuk oder Linoleum inklusive Sockelleisten, objektgeeignet.
Boden Vorstandsbüros und Bereich OB
Kombinationssysteme aus schw. Estrich mit Fußbodenkanälen, Hohlraumboden und/oder Doppelboden,
welche für bodenbündige Installationssysteme der techn Gebäudeausrüstung geeignet sind; hochwertiger
textiler Oberboden inklusive Sockelleisten, objektgeeignet.
Boden Nebenräume/Teeküchen in Obergeschossen
Schw. Estrich, Konstruktionshöhe ausreichend für den stufenlosen Anschluss an Flure, Oberboden aus
Kautschuk oder Linoleum inklusive Sockelleisten,
Teeküchen mit Schw. Estrich, Oberboden aus Kautschuk, Linoleum oder Fliesen im Fugenschnitt verlegt
inklusive Sockel; Fliesen: Markenfabrikat, nach Wahl des Auftraggeber; Materialwert: € 40,- / m² inkl. MwSt.
Boden Technikräume in Obergeschossen
Doppelboden, Oberboden aus Kautschuk oder Linoleum (ableitfähig) inklusive Sockelleisten
Boden WC-Anlagen, Putzmittelräume
Schw. Estrich, Oberboden aus Fliesen mit Fugenschnitt verlegt ; Bodenfliesen rutschhemmend;
Fliesen: Markenfabrikat, nach Wahl des Auftraggeber; Materialwert: € 40,- / m² inkl. MwSt.
Boden Technik-/Lagerräume, Archive, Fahrradraum im UG
Zementestrich mit staubbindendem bzw. bei Maschinenräumen ölfestem Anstrich, ggf.
Kunststoffbeschichtung bei Technikräumen. Konstruktionshöhen ausreichend für den stufenlosen
Anschluss an Flure/Verkehrsflächen.
Archivräume im Untergeschoss erhalten bauseits Schienen für die spätere Aufrüstung von Roll Regalanlagen, ausgelegt auf die maximal mögliche Ausstattung und die jeweiligen
Auftraggebererfordernisse.
Boden Eingänge / Foyer
Schw. Estrich mit Fußbodenkanälen in Teilbereichen (Empfangstresen); Oberboden aus Naturstein oder
Betonwerksteinbelag inklusive Sockelausführung, geeignet für erhöhtes Besucheraufkommen,
ausreichende Sauberlaufzonen mit bodengleichen Reinstreifern aus Aluminiumtragrost mit eingelassenen
rutschhemmenden Gummieinlagen oder Rauhaarripsstreifen.
Boden Treppenhäuser
Treppenläufe in Kombination mit den Treppenpodesten sind schallentkoppelt bzw. schallgedämmt
auszuführen, Oberboden aus Naturstein, Betonwerkstein o. ä. inklusive Sockelausführung.
Boden Flure
Schw. Estrich mit Fußbodenkanälen, Hohlraum- oder Doppelboden mit Naturstein oder
Betonwerksteinbelag (repräsentativere Bereiche) oder Kautschuk/Linoleum (Bürobereiche) alle inklusive
Sockelausführung, objektgeeignet.
Boden Bürgercenter (Infobereich, Wartezone, Beraterplätze):
Kombinationssysteme aus schw. Estrich mit Fußbodenkanälen, Hohlraumboden und/oder Doppelboden,
welche für bodenbündige Installationssysteme der techn. Gebäudeausrüstung geeignet sind; Naturstein/Betonwerksteinbelag (Eingangsbereich/Wartezone) geeignet für erhöhtes Besucheraufkommen;
Kautschuk/Linoleum/Teppich (Beraterplätze).
Boden Ratssaal, Sitzungszimmer
Kombinationssysteme aus schw. Estrich mit Fußbodenkanälen, Hohlraumboden und/oder Doppelboden,
welche für bodenbündige Installationssysteme der techn. Gebäudeausrüstung geeignet sind, Parkett oder
vergleichbar, alle inklusive Sockelausführung.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Boden Forum/Ort der Bürgerschaftlichen Begegnung/Cafe
Bodenbelag gem. Vorgaben des Planers, mind. jedoch mit Naturstein-/Betonwerksteinbelag oder Parkett
oder vergleichbar inklusive Sockel, geeignet für erhöhtes Besucheraufkommen, Beanspruchung durch
Veranstaltungsaufbauten ist zu berücksichtigen.
Boden Küche/Nebenräume/Gastronomie (Cafe/Bistro): gem. Vorgabe des Planers unter
Berücksichtigung der gestalterischen und funktionalen Anforderungen an die Nutzung.
Wände
Auf starre bzw. aussteifende Wandscheiben z.B. in Stahlbeton ist in allen Bereichen des Gebäudes
weitestgehend zu verzichten, sofern brandschutztechnisch möglich, um ausreichende Flexibilität für spätere
Veränderungen / Umbauten zu gewährleisten. Dehnungsfugen sind mit Dehnungsfugenprofilen mit
elastischem Mittelteil auszuführen. Tragende Massivwände aus Beton oder Mauerwerk mit einlagigem Putz
mit geglätteter Oberfläche ( anstrich- bzw. tapezierfähige Oberfläche je nach Ausführung).
Raumbildenden Wände im Innenbereich in allen Geschossen soweit statisch und brandschutztechnisch
möglich und im Sinne der Flexibilität sinnvoll, als Gipskartonständerwände auf den Estrich aufgestellt bis
zur konstruktiven Decke durchgeführt und den Raumerfordernissen entsprechend schallgedämmt.
Beidseitig doppelt beplankt mit 12,5 mm.
Im Bereich der Türen sind verstärkte, verzinkte C-Profile einzubauen, soweit erforderlich sämtliche
Verstärkungen in Wandbereichen für evtl. Einbauteile.
Für die Büros von Referatsleitern inkl. Vorzimmer, Besprechungsräume, und die Fraktionsbüros gelten
erhöhte Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 mit bewertetem Schallschutzmaß vor Ort (siehe Kapitel
Schallschutz)
Feuerwiderstandswert entsprechend Vorschriften und Bauauflagen. Abtrennungen der
Installationsschächte
einschließlich Revisionsöffnungen.
Die Raumaufteilung erfolgt gem. Feinbelegungsplanung in der Entwurfs-/Ausführungsplanungsphase.
Alle Räume mit Wand- und Bodenfliesen sind gemäß der Richtlinien für Feuchträume, auszuführen
(Gipskartonständerwände, Farben etc.)
Alle Fugen zwischen Boden- und Wandflächen, in Ecken, bei wechselndem Untergrund, bei
Anschlüssen an andere Materialien, bei Anschlüssen an Sanitärgegenstände etc. sind dauerelastisch,
antifungizit und wasserdicht entsprechend den Herstellervorschriften abzudichten.
Für die übrigen Wände sind Oberflächen gem. der Beschreibungen aus vergleichbaren Bereichen
vorzusehen mind. jedoch geputzt, mit Rauhfaser tapeziert und 2-lagigem Dispersionsanstrich gestrichen.
Wände Büro/Besprechung, Verwaltungs- und Fraktionsbereich
Auf den Wandflächen Raufasertapete mittlere Körnung oder gleichwertig mit 2-lagigem Dispersionsanstrich.
Für die Büros von Referatsleitern inkl. Vorzimmer, Besprechungsräume, und die Fraktionsbüros Glasfasertapete, grobe Struktur, einschl. Vorbehandeln des Untergrundes mit Dispersionsanstrich wie oben
beschrieben.
Wände Vorstandsbüros und Bereich OB: wie Büros, jedochfür die Vorstandsbüros und den Bereich OB gelten erhöhte Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 mit
bewertetem Schallschutzmaß vor Ort (siehe Kapitel Schallschutz); Glasfasertapete, grobe Struktur, einschl.
Vorbehandeln des Untergrundes und 2 lagigem Dispersionsanstrich.
Wände Neben-/Technikräume/Teeküchen in Obergeschossen: wie Büros, jedochfür DV/Serverräume gelten erhöhte Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 mit bewertetem
Schallschutzmaß vor Ort (siehe Kapitel Schallschutz); GK-Wände mit scheuerbeständigem Latexanstrich.
Teeküchen: Raufasertapete mittlere Körnung, mit Latexanstrich zusätzlich Fliesenspiegel im Bereich der
Küchenzeile und deren angrenzenden Wände,
Fliesen: Markenfabrikat, nach Wahl des Auftraggebers; Materialwert: € 35,- / m² inkl. MwSt.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Wände WC-Anlagen, Putzmittelräume: wie Büros, jedoch –
Sämtliche WC-Anlagen erhalten Wandfliesen bis Unterkante Raumabschluss einschließlich erforderlicher
Revisionsklappen, Fliesen mit Hohlkehlsockel: Markenfabrikat, nach Wahl des Auftraggebers; Materialwert:
€ 35,- / m² inkl. MwSt.
WC-Trennwandanlagen
In allen WC’s mind. 2,0 m einschl. ca. 15 cm Bodenfreiheit. Türbreite: Nennmaß mindestens
625 mm, Türen nach außen öffnend, Tragkonstruktion und Füllungen aus wasserbeständigen Material mit
beschichteten Oberflächen, beständig gegen chlorhaltiges Wasser und übliche Desinfektions- und
Reinigungsmittel. Zwischen Urinalen sind Schamwände vorzusehen.
Wände Technik-/Lagerräume, Archive, Fahrradraum im UG
Massive Innenwände, 11,5 cm vollfugig mit beidseitigem Fugenglattstrich. weißer Dispersionsanstrich an
allen Wänden.
Wände Eingänge / Foyer
Gestaltung und Oberflächen nach Vorgaben des Planers entsprechend Bedeutung und funktionaler
Anforderung des Bereiches.
Wände Treppenhäuser
Glasfasergewebe, 2-fachem, wischfestem Latexanstrich oder Strukturputz bzw. Putz und scheuerfester
vollflächiger Dispersionsanstrich oder Sichtbeton mit Lasuranstrich,
Wände Flure
wie Büros, jedoch - Flure, erhalten GK-Wände mit einem 2-lagigen Latexanstrich auf Glasfasertapete
(publikumsintensive Bereiche).
Wände Bürgercenter (Infobereich, Wartezone, Beraterplätze)
GK-Wände mit einem 2-lagigen Latexanstrich auf Glasfasertapete.
Wände Ratssaal
Oberflächen sind unter Berücksichtigung der funktionalen, gestalterischen, techn. Anforderungen sowie der
Bedeutung der Nutzung durch den Planer vorzugeben.
Wände Sitzungszimmer
Für die Sitzungszimmer gelten erhöhte Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 mit bewertetem
Schallschutzmaß vor Ort (siehe Kapitel Schallschutz) auch für mobile Trennwandsystem; Oberflächen nach
Vorgaben des Planers, mind. jedoch für starre Wände Glasfasertapete, grobe Struktur, einschl.
Vorbehandeln des Untergrundes und 2-lagigem Dispersionsanstrich.
Wände Forum/Ort der Bürgerschaftlichen Begegnung
Keine Vorgaben, Material und Oberfläche nach raumakustischen und gestalterischen Kriterien.
Wände Küche/Nebenräume/Gastronomie (Cafe/Bistro): gem. Vorgabe des Planers unter
Berücksichtigung der gestalterischen und funktionalen Anforderungen an die Nutzung
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Decken
Im Sinne der als Option zu berücksichtigenden Betonkernaktivierung sind Abhangsysteme nur aus Gründen
der Raumakustik und zur partiellen Verkleidung von technischen Einrichtungen zulässig.
Notwendige Besprinklerungen für Funktionsbereiche sowie hieraus resultierende optische
Deckenverkleidungen sind zu berücksichtigen. Ansonsten sind Abhangdeckensysteme als raumakustisch
wirksame, voll revisionierbare Systemdecken unter Berücksichtigung der Brandschutzanforderungen zu
planen.
Deckenuntersichten ohne Abhangsysteme/Verkleidungen erhalten einen 2-lagigen, wischfesten
Dispersionsanstrich.
Decken Büro/Besprechung Verwaltungs- und Fraktionsbereich
Abhangsysteme nur in Teilflächen und zur Verbesserung der Raumakustik sowie zur partiellen Verkleidung
von technischen Einrichtungen.
Decken Vorstandsbüros und Bereich OB
Hochwertige Abhangsysteme auch zur Raumgestaltung, teilweise mit integrierter Beleuchtung
Decken Neben-/Technikräume/Teeküchen in Obergeschossen
Deckenuntersichten mit Dispersionsanstrich, Verkleidung von technischen Einrichtungen in Teeküchen
Decken WC-Anlagen
Mineralfaserrasterdecke/Gipskartonunterdecke mit Dispersionsanstrich, Feuchtraum geeignet, inkl.
Ausschnitte zum deckengleichen Einbau von Beleuchtungs-, Lüftungs- und sonstigen technischen
Einrichtungen
Decken Putzmittelräume
Deckenuntersichten mit Dispersionsanstrich
Decken Technik-/Lagerräume, Archive, Fahrradraum im UG
Deckenuntersichten mit Dispersionsanstrich
Decken Eingänge / Foyer
Keine Vorgaben zu Deckenuntersichten, Anforderungen der Akustik, Raumnutzung/-beanspruchung und
ggf. damit verbundener Technik sind von den Planern zu berücksichtigen.
Decken Treppenhäuser/Untersichten Treppenläufe
Oberfläche geglättet bzw. Flächen glatt gespachtelt oder geputzt, soweit nicht vom Planer aus
gestalterischen Gründen sichtbare Betonflächen vorgesehen sind.
Decken Flure
Abhangsysteme aus Gründen der Raumakustik und zur partiellen Verkleidung von technischen
Einrichtungen.
Decken Bürgercenter (Infobereich, Wartezone, Beraterplätze)
Abhangsysteme aus Gründen der Raumakustik, Raumgestaltung und zur partiellen Verkleidung von
technischen Einrichtungen
Decken Ratssaal
Keine Vorgaben zu Deckenuntersicht; besondere raumakustische, repräsentative und technische
Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Decken Sitzungszimmer
Keine Vorgaben zu Deckenuntersicht; besondere raumakustische und technische Anforderungen sind zu
berücksichtigen.
Decken Forum/Ort der Bürgerschaftlichen Begegnung
In Abhängigkeit des Entwurfskonzeptes des Planers, besondere raumakustische, gestalterische und
technische Anforderungen (s. auch Auslobungstext) sind zu berücksichtigen.
Decken Küche/Nebenräume/Gastronomie (Cafe/Bistro)
gem. Vorgabe des Planers unter Berücksichtigung der gestalterischen und funktionalen Anforderungen an
die Nutzung.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Türen
Erhöhte Schallschutzanforderungen der Türen in den unterschiedlichen Bereichen sind zu berücksichtigen
(s. Schallschutz).
Türdrücker und Schlösser (Behördeneinsteckschloss, schwere Ausführung)
Türen im Bürobereich
Stahlumfassungszargen mit dreiseitiger Lippendichtung Rohbaumaß 101 cm x 213 cm (Bürozugangstüren),
verzinkt, grundiert und in hellen Farbtönen lackiert.
Ggf. in Teilbereichen zur Belichtung von Fluren: Türen mit Oberlichtern aus Glas.
Türblätter:
Beschläge:
als Röhrenspantüren mind. 4 cm stark, s. Pkt. Schließsystem,
zwei Bänder
Oberfläche: Kunststoff beschichtet oder Holzfurnier mit Holzanleimer
Falle und Riegel vernickelt und poliert.
Drücker nach innen abgewinkelt, Farbe nach
Wahl des Auftraggebers, einschließlich linsenförmiger Türpuffer, für alle Türen.
Je nach Anforderungen der Bauauflagen sind geeignete Obertürschließer ( mit Gleitschiene) einzubauen.
In Bereichen mit erhöhtem Schallschutz sind die Türen als Schallschutztüren für erhöhte
Schallschutzanforderungen auszulegen (siehe Kapitel Schallschutz).
Verbindungstüren zwischen allen Büroräumen, Rohbaumaß 88,5 cm x 213 cm
Türen im Bereich OB und Verwaltungsvorstände
wie Büros jedoch erhöhte Schallschutzanforderungen, Türblatt und -oberflächen in hochwertiger
Ausführung
Türen zu Nebenräumen, Technikräumen, Teeküchen etc.
Wie im Bürobereich, jedoch entsprechend den behördlichen Forderungen/Brandschutzanforderung.
Türen zu DV-Räumen, sonstigen Technikräumen, Teeküchen etc. sind außen mit Knopf auszuführen.
(Profilzylinder wie Bürotüren).
Türen zu WC-Anlagen, Putzmittelräume: wie im Bürobereich, jedoch mit Zwangsentlüftung; zusätzlich
Lüftungsunterschnitte als WC – Zuluftzugänge; Türen zu gefliesten Räumen sind grundsätzlich innen in
wasserfester Ausführung beschichtet und mit Obentürschließer mit Gleitschiene zu liefern. WC – Raum
Zwischentüren von Vorraum in WC – Bereiche mit Blindrosetten ausrüsten.
Türen zu WC-Einheiten sind außen mit Knopf auszuführen. (Profilzylinder wie Bürotüren).
Türen zu Technik-/Lagerräumen, Archiven, Fahrradraum im UG
Verzinkte und grundierte Stahlumfassungszarge mit gefalzten Türblatt aus Stahlblech, Rohbaumaß 126 cm
x 213 cm, in hellen Farbtönen lackiert.
Türen in Eingängen / Foyers
Das Bürogebäude wird über die Haupteingangshalle, sowie die Nebeneingänge erschlossen.
Der Haupteingang/ die Haupteingänge werden durch elektr. betriebene Türanlagen in der Benutzerzahl
angemessenen Größe erschlossen (Windfang, Türluftschleier).
Türen in Fluren und Treppenhäusern
Alle Brandabschnittstüren, Rauchschutztüren sind als Alu- od. Glas-Alurahmentüren, Kämpfer / Querriegel,
mit Offenhaltungssystem mit integriertem Rauchschalter, Türbreite und -qualität gem. Forderungen
Baugenehmigung auszuführen. Verbleibende Flurbreiten als feststehendes Glaselement (wie Tür). Türen,
die nicht betriebsmäßig offen stehen können, sind mit sensorgesteuerten, automatischen
Aufstellvorrichtungen auszustatten.
Türen zu Sonderräumen (Sitzungs-/Ratsbereich)
Gehobenen Anforderungen an Größe, Ausführung, Qualität und Oberfläche, erhöhter Schallschutz
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
14 / 39
Schallschutz
Schallschutzmaße Standard / Normaler Schallschutz Allgemeinbereiche
(Wände = bewertetes Schallschutzmaß / Türen = Schallschutzmaß)
Raumarten
Wände
Türen
Büros
45 dB
37 dB
Schallschutzmaße erhöhter Standard / erhöhter Schallschutz Sonderbereiche
(Wände = bewertetes Schallschutzmaß / Türen = Schallschutzmaß)
Raumarten
Wände
Türen
Bereich OB
Vorstandsbüros
Sitzungsbereich
Fraktionsbereich
Ratsbereich
Büros Referatsleiter
Abteilungsleiter
Besprechungsräume
Teeküchen
DV-Räume
Technikräume
55 dB
55 dB
55 dB
55 dB
55 dB
55 dB
55 dB
55 dB
37 dB
55 dB
55 dB
42 dB
42 dB
42 dB
42 dB
42 dB
37 dB
37 dB
42 dB
32 dB
37 dB
37 dB
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Fenster
Alle Fenster (mit Ausnahme Treppenhäuser, dort gem. Reinigungserfordernis Glasflächen) sind als Dreh- /
Kippfenster mit Fehlbedienungssperre und Öffnungsbegrenzung auszuführen. Die Flügel müssen
vollständig zu öffnen sein.
Fensterverglasung
Für die Fensterrahmen wird ein Wärmeschutz entsprechend Rahmenmaterial Gruppe 1 nach
DIN 4108 Teil 2 ausgeführt.
Vorgabe: Uf = 1,8 W/m²K, Ug = 1,1 W/m²K, 2 Scheiben Sonnenschutzglas, G – Wert ca. 58 %
Im Erdgeschoss und KG + OG, sofern diese ohne Hilfsmittel zu erreichen sind: Sicherheits-, Wärme- und
Sonnenschutzglas
Optional/zu prüfen: Oberes Fünftel des Fensters Lichtumlenklamellen mindestens für Eingangshalle und
übertiefe Räume.
Sonnen- und Blendschutz
Alle Fenster der denkmalgeschützten Fassade sind mit Sonnenschutzglas und innenliegendem
Blendschutz auszustatten. Abstimmung mit dem Denkmalschutz erforderlich.
Neue Fassaden außer zur Nordseite liegend sind mit einem ausreichenden, verstellbaren, außenliegenden
Sonnenschutz zu versehen. Der Sonnenschutz ist so auszuführen, dass in geschlossenem Zustand keine
Blendwirkung durch Lichtöffnungen auftritt.
An der Nordseite ist ein ausreichender Blendschutz innen anzubringen
Beim außenliegenden Sonnenschutz (nicht an denkmalgeschützter Fassade) ist darauf zu achten, dass er
auch individuell (je Raum) gefahren werden kann. Alle Verkehrsflächen, (z.B.: Flure) sind über eine zentrale
Schaltung (Leitzentrale), unabhängig von den Büros fassadenweise zu fahren. Die Gesamtanlage ist über
die Leitzentrale steuerbar. Es sind ausreichend Windwächter vorzusehen (abhängig von Gebäudegröße
und -struktur).
Innovative, aussenliegende Sonnenschutzsysteme sind ggf. in Abstimmung mit der Denkmalpflege
akzeptiert.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Einrichtungsgegenstände
Teeküchen, Anzahl gem. Raumprogramm, ca. 3 je Geschoss, bzw. mind. 1 je 40 m Flurlänge
(ca. 1 Teeküche je 20-25 Mitarbeiter)
Abwasseranschluss sowie Wasseranschluss für Kochendwassergerät und Geschirrspüler, Nirosta-Spüle
mit Unterschrank, weiterhin Kühlschrank, Mirkowelle, Geschirrspüler, Oberschrank.
Elektrischer Warmwasser-Untertischspeicher, wandhängend, ausbaubarer Heizflansch aus Kupfer,
Innenbehälter aus Polypropylen, Stufenlose Temperatureinstellung, 5 Ltr. Inhalt.
Alle Geräte im Energiesparstandard.
Putzräume
Ausgerüstet, je Geschoss mit einem Ausguss aus Edelstahl, mit Klapprost, Röhrengeruchsverschluss,
Auslaufventil für Kalt- und Warmwasser, wandmontiert und einem EL-Warmwasserbereiter als
Kleindurchlauferhitzer, sowie separates Handwaschbecken für die Reinigungskräfte.
Toiletten
Wandhängende Wasserspar - Tiefspülklosetts aus Kristallporzellan, Farbe weiß, mit Traggestell,
Klosett - Anschlussgarnitur, Klosettsitz und Deckel aus Kunststoff mit Edelstahl-Scharnieren, WC-PapierHalter, Hygieneabfallbehälter, Bürste, inkl. Halter und Ersatzrollenhalter und Kleiderhaken.
Zubehör pro Kabine: Türpuffer.
Kunststoff-Wandeinbau Flachspülkasten, kompakt, farbige Abdeckplatte mit Spültaste für mehrstufige
Spülmengen.
In den öffentlichen Toilettenräumen sind separate, für Mütter/Väter mit Kind inkl. Kinderwagen ausreichend
dimensionierte und verschließbare Kabinen als Still- und Wickelbereich vorzusehen. Diese werden mit
wandhängenden und abklappbaren Wickeltischen inkl. 2 wandbefestigten Garderobenhaken ausgestattet
und bieten ausreichend Platz mindestens für eine geringe Möblierung (Stuhl o. ä.) als Sitzmöglichkeit.
(Wandhängende Absaug-Urinalbecken aus Kristallporzellan, Zulauf von hinten, mit angegossenem
Geruchsverschluss, Ablauf waagerecht, automatischer Druckspüler für Wandeinbau mit integriertem
Bewegungsmelder in der Decke od. mit Keramatiksystem.)
Waschtischanlage aus Kristallporzellan, ohne Rückwand, einschl. Traggerüst bestehend aus:
Größe: B 650 mm, T 535 mm (einschl. Befestigungsmaterial)
Kristallspiegel mit Garantiebelag, von Wand zu Wand über den Waschtischen, rechteckig, verdeckte
Befestigung, Beleuchtung, Seifenspender, Papierhandtuchhalter und dazu passendem Abfallbehälter,
Hygienebeutel- und Papierabwurfbehälter, nach Angaben des Auftraggebers. In den Vorstands- und
Ratsbereichen höherwertige Einrichtungsgegenstände wie Waschtischanlagen mit Natursteinablagen etc.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Einbauten
Bürobereiche
Anzeige- /Beschilderungssysteme / Besucherleitsysteme
Hauptwegweiser an allen Haupt- und Nebeneingängen, Etagenbeschilderung (Etagenhinweisschilder
u. Geschosswegweiser) auf allen Ebenen im Bereich Treppenhäuser / Aufzüge, Leitsystem
und Piktogramme sowie Zimmerbeschriftung Träger als Aluminiumtürschilder mit Beschriftung,
leichter Austauschbarkeit der Beschriftung, Anzahl und Gestaltung nach Wahl u. Detailvorgaben des
Auftraggebers, sofern gem. Nutzer erforderlich mehrsprachig und farblich z.B. geschoss-/bereichsweise
variierend als Besucherleitsystem
optional/zu prüfen: Anlehnung an das historische Farbleitsystem!
Außenbeschilderung des Gebäudes am Haupteingang sowie Nebeneingängen in Abstimmung mit dem
Denkmalschutz
Sonderbeschilderung für besondere Nutzungsbereiche nach Detailvorgaben des AG.
Eingänge / Foyer
Infotheke / Infopoint
Behindertengerechte Thekenlösung für Bedienstete und wartendes Publikum als Einbau, z.B. Rondellform,
architektonisch in das Gesamtbild des Eingangs / Foyers angepasst, optisch ansprechende, hochwertige
Materialien (z.B. Edelstahl, Naturstein) als Zentrale Anlaufstelle für Bürgerbegehren und –Auskünfte. Die
Ausführung muss gem. Arbeitsstättenrichtlinien und der ArbeitsstättenVO erfolgen.
Gestaltung / Arbeitsplätze:
In Abstimmung mit dem Auftraggeber, Mindestanforderung:
• zentrale Lage des Infopoints in der Eingangshalle (Blickfang, keine bauliche Abschottung)
• Sicherstellung, dass keine Zugluft auftritt (ggf. durch ein Gutachten eines Fachplaners)
• ausreichendes Platzangebot für kurz wartende Besucher
• Berücksichtigung der Rettungs- und Fluchtwegesituation (zusätzliches Publikumsaufkommen
durch vergrößertes Aufgabengebiet)
• Raumangebot für mind. 2 Arbeitsplätze
• Taschenablage
• offener Thekenbereich
• Behindertengerecht für Bürger und Bedienstete
• Auskunft von Angesicht zu Angesicht (aufgeständerter Boden)
• abgesenkter Abschluss der Info-Theke zur Beratung von schwerbehinderten Personen
(gleichzeitig als Schreibfläche zur Formularausfüllung mit Besucherstuhl verwendbar)
IuK / Beleuchtung / Mindest - Funktionalitäten:
• Vollständige IuK – Ausstattung jedes Arbeitsplatzes / IuK – Anschlüsse für Internet, Telefon,
PC - Ausstattung, Drucker, Fax, Kopierer über Bodentanks für alle Arbeitsplätze (siehe Ausführungen
zur IuK – Technik), zusätzlich je Arbeitsplatz 2 230 V-Steckdosen für IuK
• Sammelstelle sämtlicher GLT – Meldungen und Alarm- / Zustandsmeldungen der Sicherheitstechnik
mit Weiterschaltungsmöglichkeit zu ständig besetzter externer Stelle ( Polizei)
• Alarmknopf für Bedienstete des Infopoint zu ständig besetzter externer Stelle (Polizei)
• Arbeitsstättengerechte Beleuchtung z.B. über Hängeleuchten, dimmbar, Bildschirmarbeitsplatzgerechte
Beleuchtung für alle Arbeitsplätze
• Tischkopierer / Steckdose
• Für Bürger zugängliches innerstädtisches Telefon / Fax beim Info - Point
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Beschilderung / Infodienste:
• Hinweisschild (Infopoint)
• Gut sichtbare Hinweisbeschilderung auf das Leistungsangebot des Infopoints
• Infoständer
Lage, Optik / Design und Funktionalitäten der Infotheke sind zwingend mit dem Auftraggeber abzustimmen
Gegensprechanlagen / Türsprech- und Klingelanlagen, Briefkastenanlage
Haus-Türsprechanlagen in Form von Gegensprechanlagen (inkl. Klingelanlagen und Türöffner) an allen
Haupt- und Nebeneingängen im EG u.a. für folgende Bereiche:
• Je Nutzerdienststelle
• Pförtner / Infotheke,
• Amtsleitung(en),
• Besprechungsräume
• Anlieferungseingang
• Sonstige separate Einheiten
Gegensprechanlagen der Türanlagen auf gängiges Telefonsystem umleitbar, Türanlagen mit integriertem
Modul für Berechtigtenzugang (Kartenlesegerät)
Behördenmäßige Briefkastenanlage (inkl. 1 x fristwahrendem Briefkasten), Haupteingang, Anzahl der
Einschübe gem. Erfordernis Nutzer, mindestens 10.
Evtl. Nebeneingänge von Nutzungseinheiten erhalten in Abstimmung mit den Auftraggebern ggf. eine
zusätzliche Anlage
Ratsbereich/Sitzungsbereich
Medientechnik/Diskussionsanlage/Video- und Projektionstechnik/Beschallung/übergeordnete
Steuerungstechnik
In vorgenannten Bereichen ist eine adäquate, hochwertige Medientechnik zur visuellen und akustischen
Durchführung von Sitzungen incl. elektroakustischer Dokumentation einzusetzen.
Forum
Elektroakustik und Beleuchtung für Veranstaltungen:
Zum Einsatz kommen soll eine im Dach montierte fahrbare Traversenkonstruktion, aufgehängt an zwei
Motorzügen, an der sowohl die Beschallungs- als auch die Beleuchtungstechnik fest montiert ist. Die
Verfahrbarkeit ermöglicht in veranstaltungsfreien Zeiträumen eine möglichst hohe Positionierung der
technischen Einrichtungen. Lediglich zu Veranstaltungen wird diese in die für die Beschallung und
Beleuchtung benötigte Position gefahren.
An der Traversenkonstruktion mit einer Länge von ca. 10,00 Metern sollen mindestens 6 1 kW-Scheinwerfer für die Beleuchtung der Bühnenfläche sowie ein digitales aktives Lautsprechersystem zur
Beschallung der Zuschauerfläche vorgesehen werden. Die gesamte Konstruktion kann zur Veranstaltung
vom Dach herabgelassen werden (Höhe ca. 6,00 Meter) und bei Nichtverwendung wieder in eine höhere
„Parkposition“ gefahren werden.
Die installierten Scheinwerfer sorgen für die Ausleuchtung aller möglichen Redner- bzw.
Podiumssituationen. Alle Scheinwerfer sind dimmbar.
Als weitere technische Ausstattung sind ein digitales Mischpult, vier Funkmikrofone, ein Multicoresystem
inkl. Stagebox, Zuspieler und eine Anbindung an die Haus-ELA bzw. GLT vorzusehen.
Die Beschallungstechnik soll eine Übertragung mit höchster Sprachverständlichkeit und einer
Gleichmäßigkeit von + 1.5 dB auf der gesamten bestuhlten Fläche ermöglichen. Die Anlage entspricht in
ihrer Gesamtheit der DIN 0828 und ist somit für Ruf- und Alarmierungszwecke zugelassen.
Weitergehende technische Maßnahmen, entsprechend des gewählten architektonischen Konzeptes zur
Erzielung einer sehr guten Sprachverständlichkeit für die max. 1200 Besucher, sind zu berücksichtigen.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Antennenanlage
Sofern Kabelanschluss am Standort vorhanden ist, Antennenanlage für Kabelanschluss, alternativ
Sat - Anschluss; Antennenanschluss / Sat - Anschluss u.a. in folgenden Räumen; Foyerbereich, Amtsleiter,
Besprechungsräume, Zentrale Server- und Verteilerräume
Ratssaal, Fraktionsbüros, Sitzungszimmer, Forum und sonstige Sonderbereiche sowie Mietflächen.
Personensuchanlage
Personensuchanlage für die Haustechniker und Personen mit dauernder Erreichbarkeit über
Bedienpult oder alternativ Sprechverbindungen über Telefonsuchrahmen für 5 Empfangsgeräte
(siehe auch Brandmeldeanlage: Gebäudealarmierung mittels Lautsprecheranlage).
Aufrufanlage/Bürgercenter
Anzeigetafel und Bondrucker in Wartebereichen (inkl. Kinderspielecken) auf diversen Ebenen
(alternativ wand-/deckenhängend), ggf. Gastronomiebereich (als Ausweichwartezone), inkl. Verkabelung
zu den Bedienerplätzen und separater Stromversorgung. Monitorsystem inkl. kompletter Verkabelung,
Anzahl der Monitore in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Alle Aufrufanlagen müssen grundsätzlich am vorhandenen Gerät / System optional auf weitere
Funktionen erweiterbar sein, ohne dass später aufwendige bauliche Maßnahmen zur Nachrüstung
erforderlich werden (z.B. Aufnahme Doppelboden, Kabelverlegung etc.)
Planung, Funktionsmerkmale , Ausführung, Standorte, Design gem. Auftraggeberabstimmung.
Mindestanforderungen:
• Flexible Umprogrammierung der Anlage hinsichtlich Hinzufügen neuer Kategorien / Funktionen
(z.B. Kategorien A, B, C vorhanden / Kategorie S = Sonderschalter kommt neu hinzu)
• Verbindung aller Schalter mit allen Kategorien (es müssen alle Wartemarken von
jedem Schalter aus ausgerufen werden können – Tischbedienpulte -, um eine flexible Reaktion
auf das Besucheraufkommen und die Personalbesetzung zu gewährleisten)
• Flexible Umprogrammierung der Anlage hinsichtlich der Umnummerierung der Schalter
(z.B. wenn sich die Anzahl der Arbeitsplätze oder deren Nummerierung ändert)
• Erfassung folgender Daten über die Aufrufanlage sowie Erstellung einer entsprechenden
Übersicht (Auswertung) als Datei / als Ausdruck:
- Anzahl der gezogenen Wartemarken (Besucheranzahl) differenziert nach Zeitabschnitten
(z.B. 08.00 – 09.00 Uhr, 09.00 – 10.00 Uhr usw.) und Kategorien (z.B. in der Zeit von
08.00 – 09.00 Uhr wurde 10 x die Wartemarke A gezogen)
- Wartezeit (Zeit zwischen ziehen der Wartemarke und Aufruf der Nummer durch den
Sachbearbeiter)
- Anzahl der anwesenden Sachbearbeiter (angemeldete Schalter)
- Anzeigen der aktuellen durchschnittlichen Wartezeit für die einzelnen Kategorien (z.B.
Wartezeit Wartemarke A:20 min)
- Gestaltung der Wartemarken nach Detailvorgaben des AG (z.B. Logo der Stadt Gelsenkirchen).
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Fördertechnische Anlagen
1. Fördertechnische Anlagen
Im folgendem sind die grundsätzlichen Qualitäts- und Ausstattungskriterien für Personen- und
Lastenaufzüge beschrieben. Für Rollstuhlheber, Güteraufzüge oder anders geartete fördertechnische
Einrichtung ist gleiches Qualitätsniveau zu erreichen.
Es sind die Anforderungen und die Belange für barrierefreies Planen und Bauen der Stadt Gelsenkirchen
zu berücksichtigen. Personenaufzüge sind mit Einrichtungen gemäß der EN81-70 und der DIN18024/25
auszurüsten. Die Mindestanforderungen für Personen mit Mobilitätseinschränkungen gehen aus der Anlage
der BQA hervor.
2. Bauliche Anforderungen
Jede Aufzugsanlage mit einem eigenen Maschinenraum und in einem eigenen Förderschacht.
Aufzugsschächte mit Rauchabzügen ins Freie müssen den Anforderungen der Energiesparverordnung
(EnEV 2007) genügen.
3. Allgemeine Anforderungen
Sämtliche verschleiß- und wartungsrelevante Teile müssen frei auf dem europäischen Markt erhältlich sein,
damit es bei einer späteren Betreuung der Anlage zu keiner firmenspezifischen Abhängigkeit kommen
kann.
Für die vorgesehene Anzahl von Personenaufzügen, ggf. Aufzugsgruppen, sind bezüglich der zu
erwartenden Fahrgastzahlen die Auslastung (Förderleistung) zu berechnen.
Alle eingesetzten Produkte müssen erprobte Serienbauteile namhafter Hersteller sein.
Die Aufzüge sind auf geringste Geräuschemissionen auszulegen, die Anforderungen der VDI 2566 sind zu
übertreffen. Für die Hauptbaueinheiten sind stets Schallentkoppelungen vorzusehen, ein rechnerischer
Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
Die Aufzüge sind konform der EN81-xx, DIN18024/25, der DIN 18091/92, den TRA´s, der LBO-NRW und
den EMV Bestimmungen auszulegen. Abweichungen von den Normen sind ohne eine ausdrückliche
Zustimmung des Bauherrn nicht zulässig.
Der Lieferumfang umfasst alle von der EN81 geforderten technischen Aufzugseinrichtungen, auch wenn sie
nicht ausdrücklich genannt sind. Abweichungen vom Stand der Technik sind durch Vorlage von
Baumusterprüfbescheinigungen und Gefahrenanalysen, auf ihre Anwendbarkeit zu prüfen. Technische
Sonderlösungen sind im Hinblick auf die Bauunterhaltungsmaßnahmen in ihrer Wirtschaftlichkeit
nachzuweisen.
Für alle zentral aufgehängten Kabinen- und Gegengewichtsführungen sind ölfreie Führungseinlagen, die
keine Schienenöler benötigen, zu verwenden. Alle rucksackgeführten Anlagen sind ausschließlich mit
Rollenführungen auszustatten.
Alle im Schacht, Maschinenraum und verdeckt angeordneten Stahlbauteile sind mit einem dauerhaften
Korrosionsschutz bzw. Grundanstrich zu versehen.
Gänzlich maschinenraumlose Aufzüge, bei dem der Antrieb nur über den Aufzugsschacht zu erreichen ist,
sind nicht zulässig. Die Evakuierung eines Aufzuges muss in jedem Belastungszustand ohne elektrische
Hilfsenergie möglich sein. Arbeiten an Antriebseinheiten darf Verkehrswege im Gebäude nicht
einschränken.
Es ist keine Mischung von Fabrikaten bei der Antriebstechnik und bei den Steuerungen zulässig.
Aufzugssteuerungen müssen für die Aufschaltung auf eine Gebäudeleitstelle gleichartig und vorbereitet
sein.
Der Antrieb und die kraftübertragenden Elemente dürfen bei Nennlast nicht im Überlastbetrieb betrieben
werden. Der Antrieb muss Prüflasten heben und er muss sich selbständig aus dem Fang ziehen können.
Haltegenauigkeit besser als +-5mm, auch unter Volllast. Die Regel- und Schachtkopierungsgenauigkeit ist
besser als + - 0,5mm. Nach Bündigkeitsänderungen, bezogen auf die absolute Bündigkeit, von + - 10mm
erfolgt auch bei offenen Türen eine Nachholung.
Die Antriebe sind so zu dimensionieren, dass der Fahrkorb erst bei einer Laständerung von >= 30% der
Nennträgfähigkeit die Haltetoleranz von +- 5mm verlässt und die Nachholeinrichtung anspricht.
Liegt die baurechtliche Anforderung zum Einbau eines Feuerwehraufzuges vor, muss dieser mindestens
den Anforderungen der Feuerwehr und der EN81-72 entsprechen.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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4 Besondere Anforderungen an Personenaufzügen
Durchgehende Laufschienen (Schwellen) in stabiler und breiter Ausführung und Befestigung. Die Schwellen
sind für eine häufige Punktlast (Räder) von 1500N zu dimensionieren.
Die maximale positive und negative Beschleunigung beträgt 0,6m/s². Zur Inbetriebnahme sind die Antriebe
auf 0,4m/s² einzustellen.
Den Ausstattungskriterien für barrierefreies Planen und Bauen sind zu berücksichtigen (siehe Anlage), Es
sind den Anforderungen der Personengruppen Rollstuhlfahrer, ältere Personen, Hörgeschädigter und
Sehbehinderter grundsätzlich im vollem Umfang zu entsprechen.
Die Personenaufzüge sind für mindestens 180 Fahrten/h zu bemessen.
Hoher Schutz gegen Vandalismus für Haltestangen, Kabinenpaneele, Schacht- und Kabinentüren und der
Tableau´s einschließlich der Bedienelemente.
Die Aufzugsgeschwindigkeit muss elektronisch geregelt werden und mindestens 0,8m/s betragen.
5 Besondere Anforderungen an Lastenaufzügen
Durchgehende Laufschienen (Schwellen) in stabiler und breiter Ausführung und Befestigung. Die Schwellen
sind für eine häufige Punktlast (Räder) von 2500N zu dimensionieren. Die Mindestwandstärke der
Schwellen von 5mm ist Voraussetzung für eine minimale Durchbiegung.
Die maximale positive und negative Beschleunigung beträgt 0,5m/s². Zur Inbetriebnahme sind die Antriebe
auf 0,25m/s² einzustellen.
Die Aufzugantriebe sind für mindestens 90 Fahrten/h zu bemessen.
Die Aufzugsgeschwindigkeit muss elektronisch geregelt werden und mindestens 0,65m/s betragen.
6. Sonstiges:
Anzahl nach Erfordernis. Es sind jedoch ausreichend Aufzüge im Haupteingangsbereich einzuplanen, so
dass die Umlaufzeit den Gegebenheiten eines modernen Verwaltungsgebäudes gerecht wird, mit den
notwendigen Haltestellen; davon mind. einer für Krankentransporte zugelassen zzgl. weitere Aufzüge im
Bereich der Nebentreppenhäuser.
- Alle Aufzüge sind behindertengerecht auszuführen.
- Feuerwehraufzüge entspr. behördlichen Auflagen
- Interner Lastenaufzug
- sofern Müllraum im UG Müllaufzug oder Nutzung Lastenaufzug
- ggf. Sonderaufzüge z.B. Ascheaufzug bei Einsatz einer Holzhackschnitzelanlage
Die Ausstattung der Kabinen ist der Funktion und dem Bereich/Nutzung entsprechend vorzusehen.
•
Einbeziehung der im Gebäude vorhandenen Aufzuganlagen im Rahmen der nutzerspezifischen
Anforderungen in das eingeplante Sicherheitssystem.
(z.B. Schaltung der Aufzüge bei Nutzung des Gebäudes im Abendbetrieb / Zutrittsregelung /
Funktion der Aufzuganlage nach Scharfschaltung Einbruchmeldeanlage etc.)
Die Aufzüge sind im Detail mit dem Fachreferat der Stadt Gelsenkirchen abzustimmen.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Küche/Nebenräume/Gastronomie (Cafe/Bistro):
Cafe/Bistro
Haustechnische Ausstattung
Kompletter Ausbau der Haustechnik mit Wand- und Deckeninstallation für Beleuchtung und
Steckdosen.
Einbauleuchten nach Vorschlag des Architekten und Bemusterung durch den Auftraggeber.
Betriebsfertige, raumlufttechnische Lüftungsanlage.
Ausbau der WC-Anlage wie vorher beschrieben.
Heizung über statische Heizflächen wie in den Büros bzw. über die Lüftungsanlage.
Sonstige Ausbauten
Verkleidungen und der weitere Ausbau in entsprechendem Ausbaustandard
Küche und Nebenräume
Küchenfläche wird ohne Einbauten, Einrichtungen und Ausstattungen ausgeführt, In den Nutzflächen der
Küche sind außer den eigentlichen Küchenbereichen noch die Räume für Kühl- und Lagerflächen sowie der
Erschließungsanteil enthalten. Diese Flächen erhalten den erforderlichen Ausbaustandard.
Haustechnische Ausstattung
Die komplette technische Ausstattung der Küche (Kocheinrichtungen, Kühl- und Tiefkühlzellen,
Spülgeräte etc.) und die Bestuhlung, die Installation der Theken und sonstigen Einrichtungsgegenstände
sind nicht zu berücksichtigen.
a) Sanitäreinrichtungen der Küche
Bodenabläufe mit entsprechendem Anschluss an Bodenablaufrinnen in Edelstahl.
Wasser- und Abwasseranschlüsse in ausreichender Anzahl. Einbauteile (Bodenabläufe,
Edelstahlrinnen sowie Leitungsdurchdringungen) aus Edelstahl, Fettabscheider NG 7, Gesamtinhalt 2,4 m3
inkl. Anschluss an die Abwasserleitungen und Aufstellung.
b) Elektrotechnische Ausrüstung:
Elektroanschlüsse inkl. eigener Unterverteilung
c) Lüftungsinstallation:
Installation von Zu- und Abluftkanälen inkl. Aggregat und vorgeschaltetem Aktivkohlefilter.
Die Zu- und Ableitungen werden auf das Dach durch dafür hergestellte Schächte geführt. Die Ablufthauben
befinden sich in den Bereichen der Küche und des geplanten Spülraumes. Die Be- und Entlüftung der
Küche erfolgt über Drallauslässe,
Die Zuluft wird über einen separaten Erhitzer aufgeheizt und über separat angeordnete Auslässe in die
Räumlichkeiten eingeblasen.
Sonstige Ausbauten
Verkleidungen und der weitere Ausbau in entsprechendem Ausbaustandard
Fahrradkeller
Bodenverankerte Fahrradbefestigungsbügel, Anzahl und Dimensionierung entsprechend den
Vorgaben der Auftraggeber.
Fahrradabstellkeller mit eigenem Zugang.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Metallbau / Geländer
Alle Geländer entsprechend den behördlichen Forderungen und Auflagen, Ausführung in Edelstahl,
Durchmesser mind. 40 mm, Oberfläche gebürstet.
Beim Handlauf Treppenhaus ist darauf zu achten, dass dieser im Bereich des Treppenauges, rund
ausgeführt wird. Das Ausführen mit scharfen Kanten, v.a. im Eckbereich, ist zu vermeiden.
Montieren und Liefern von engmaschigen Lichtschachtrosten, auf den Licht- und Lüftungsschächten
feuerverzinkt, mit Diebstahlsicherung.
Malerarbeiten
Es sind nur umweltfreundliche und soweit erforderlich abriebfeste Anstriche zu verwenden.
Zu streichen sind alle Flächen und Einbauteile, innen und außen, auch wenn diese nicht gesondert
genannt, soweit sie durch den Hersteller keinen fertigen Anstrich bzw. fertige Oberfläche
haben.
Graffity – Schutz im kompletten Fassadenbereich, inkl. freistehender Stützen, Erdgeschoss,
Höhe bis 3 m, Permanentbeschichtung und in Abstimmung zu den in der Fassade verwandten
Materialien. Im Bereich der Bestandsfassaden Abstimmung mit Denkmalschutz!!
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Gebäudeleittechnik (GLT)
Generell ist ein BUS System einzuplanen für:
•
Lüftung/Sanitär/Kälte/Heizung
•
Fensterzustandskontrolle/Steuerung
•
Sonnenschutz
•
Beleuchtung
•
Energieversorgung
Für die HKL – Anlagen sind eigene Gewerk - Schaltanlagen in den jeweiligen Technikzentralen
vorzusehen. Regelung und Steuerung der Anlagen über autark arbeitende Automatisierungsstationen eines
DDC - Systems, welche in die Gewerk - Schaltanlagen einzubauen sind. Wichtige Meldungen und
übergeordnete Schaltbefehle anderer Gewerke, z.B.: E – Technik, Sanitär, Aufzüge etc. sind ebenfalls auf
diese Automatisierungsstationen aufzuschalten.
Zur zentralen Überwachung, Bedienung und Optimierung der Anlagentechnik inkl. Energiemanagement ist
ein Gebäudeleitsystem zu installieren, mit dem alle Automatisierungsstationen verbunden sind.
Grundsätzlich sind nur OPC-Systeme zulässig! Firmenneutrale Softwareschnittstellen.
DDC - System mit Notbedienebene, die bei Ausfall der Automatisierungsstation eine Handsteuerung aller
Ausgänge ermöglicht. Sicherheitsfunktionen in den Gewerk - Schaltanlagen in Schutz- und Relaistechnik.
Für die Service – Arbeiten vor Ort Handbediengeräte, um die Anlagenzustände abzufragen und Parameter
zu verändern.
Am Bedienplatz des Gebäudeleitsystems müssen alle angeschlossenen Anlagen über eine zentrale
Benutzeroberfläche überwacht und bedient werden können. Störmeldungen werden automatisch,
Zustandsprotokolle bedarfsabhängig ausgedruckt, Ausgabedrucker jeweils für Bedienplatz im Neubau
sowie für den Bedienplatz in der Gebäudeleitzentrale sind vorzusehen. Für eine Langzeitdiagnose stehen
graphische Trendaufzeichnungen zur Verfügung. Die Trends können bis zu 6 Kurven gleichzeitig enthalten.
Die Auflösung ist von 1 sec bis 1 Monat frei wählbar.
Erfolgt bei einem Alarm nach einer wählbaren Zeit keine Reaktion vom Bedienplatz, (Zentrale) ist eine
Rufweiterschaltung über Modem oder Personensuchanlage sicherzustellen. Nach Dienstschluss Schaltung
sämtlicher Alarme auf die Gebäude-Leitzentrale. Der Zeitpunkt der Umschaltung erfolgt nach Vorgabe des
Auftraggebers und ist bedarfsabhängig veränderbar.
Ferndiagnose und –wartung über eine Modemverbindung, über welche bei Bedarf das
Bereitschaftspersonal mittels tragbarem PC von jedem Telefonanschluss eine Verbindung zum
Gebäudeleitsystem herstellen kann. Die komplette Anlage ist einschließlich der notwendigen Projektierung
mit allen erforderlichen Klartexten, Einblendpunkten und den Anlagenbildern sowie der Inbetriebnahme
einer Modemstrecke bzw. einer Intranet TCP IP Verbindung auf die beim Gebäudemanagement
vorhandenen GLT-Rechner aufzuschalten. Verbindung auch für externe Dienstleistungs- und ServicePartner.
Digitales Regelungs- und Gebäudeleitsystem für sämtliche gängigen Regelungs-, Steuerungs- und
Optimierungsfunktionen (siehe auch Energiekonzept/Leitlinien).
•
Zeit- und Ereignisschalten
•
Pumpenzwangslauf 1x täglich automatisch
•
Energieoptimiertes Ein- und Ausschalten
•
Null – Energieband
•
Zentrale Sollwertführung und Optimierung
•
Lastspitzenbegrenzung (E – Max) mit min. 4 Stufen und analoger Sollwertvorgabe
•
Stützbetrieb
•
Luftqualitätsregelung
•
Sonderfunktion der Sicherheitstechnik
•
Sonnenschutz
•
Wartungs- und Instandhaltungs-Management inkl. detailliertem vollständigem Wartungsplan
•
Beleuchtung und Gebäudeillumination
1 : 1 - Kompatibilität zwischen den Einzelsystemen und dem GLT - System Haustechnik des Gebäudes und
dem System der Gebäudeleitzentrale der Stadt.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Heizung
Grundlagen:
Die betriebsfertigen Anlagen werden nach dem neuesten Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erteilung
der Baugenehmigung gemäß den technischen Anforderungen, ausgeführt.
Technische Vorschriften für Bauleistungen, DIN 18380 und 18382, VOB, Teil C und wie folgt beschrieben:
•
Vorschriften der regionalen Energieversorger
•
Heizlastberechnung gemäß EN 12831
•
Maximaler Energiebedarf und U -Werte gemäß neuer Energieeinsparverordnung (EnEV) 2008
Es sollte ein Verhältnis der Außenflächen (A) zu dem umbauten Volumen (V) von nicht größer als 0,2 d.h. A
/ V < 0,2 angestrebt werden.
Eingeschränkte Beheizung bei natürlicher Lüftung zur Minderung des Wärmeverbrauches mit einer
Solarkompensation und Regelgruppe je Fassade sowie Verriegelung Thermostatventil mit
Fensterkontakten/Raumweise.
Wärmeversorgung (Optionen s. Energiekonzept):
Über das öffentliche Fernwärmenetz an der Grundstücksgrenze. Dabei sind die Versorgungsbedingungen
des Fernwärme–Netzbetreibers, der Steag, zu beachten.
Vorgesehen wird eine getrennte Wärmemengenzählung ggf. als Unterzählung für
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Stadt Gelsenkirchen
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Gastronomiebereich (Extern)
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Sonstige Bereiche gem. Erfordernis/Absprache mit dem Auftraggeber
Die Gebäudeheizung erfolgt über eine Sekundärheizanlage mittels Wärmetauscher. Geschlossene
Pumpen-Warmwasser Heizungsanlage mit automatischer außentemperatur- und
innentemperaturabhängiger Regelanlage.
Die Bereiche bzw. Bauabschnitte erhalten jeweils eigene Rohrnetzverteilungen mit elektronisch geregelten
Umwälzpumpen.
Die Pumpensteuerungen werden in den Schaltschränken der Regelanlage eingebaut.
Das Heizsystem ist in mehrere Heizkreise nach Himmelsrichtungen getrennt aufgeteilt (mindestens 3) und
mit entsprechenden Absperrungen und Regulierventilen mit Entleerungen versehen. Zusätzlich erhalten
Sonderbereiche wie Rat/OB/Forum/Vorstand/Fraktionsbereich/Mieter sowie RLT-Anlagen separate
Heizkreise entsprechend den Betriebserfordernissen.
Rohrisolierungen:
Dämmstärke gem. neuer Energieeinsparverordnung (EnEV 2008). Die Isolierung der Leitungen, Sammler,
Ventile, Schmutzfänger, Rückschlagventile, Regelventile usw. in den Technikzentralen erfolgt mit
Mineralfaserschalen.
Armatur-Isolierkappen mit Schnellschlussverschlüssen, Rohrisolierungen unter Putz mit Schutzschläuchen.
In sichtbaren Bereichen Alu-Grobkorn und beschädigungsgefährdeten Bereichen Blechmantel.
Heizkörper:
Als Ventilheizkörper mit glatter Fläche, ohne sichtbare Schweißnähte. Einteilige Front mit integriertem Kopfund Seitenteil, Befestigungen sind nicht sichtbar. Thermostatventilen und allen Dichtungen,
Behördenmodell, Rücklaufverschraubungen absperrbar und mit Entleerung, manuelle Entlüftungsventile
nach Bemusterung durch den Auftraggeber.
In Verkehrswegen, Kreativräumen o. ä. dürfen die Thermostatventile, aus Unfallverhütungsgründen, nicht
vorstehen.
Auslegung der statischen Heizflächen entsprechend der baulichen Vorgaben ausgerichtet auf jedes
Fensterraster - variable Rasteranordnung der Trennwände ist ohne Anpassung der Heizkörper möglich -.
Alternative: 1 Heizkörper für 2 Raster (Minderkosten).
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Sanitär
Entwässerung:
Die Entwässerung des Gebäudes erfolgt entsprechend DIN 1986, neueste Ausgabe.
Die Installation der Rohrleitungssysteme wird gem. den Bestimmungen der DIN 4109 (Schallschutz im
Hochbau) durchgeführt.
Grundleitungen werden in zugelassenem Kanalgrundrohr, im Übrigen nach behördlichen Auflagen,
ausgeführt. Das Verfüllen und Verdichten der Rohrgräben ist so herzustellen, dass im Bereich der
Rohrgräben dieselbe Dichte erreicht wird, wie vor der Aufgrabung.
Ausführung der Regen- und Schmutzwasserfall- und Sammelleitungen in PE-HD.
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Entlüftungsleitungen und kurze Objektanschlüsse in PE-HD
Für Urinalabläufe werden PE-HD - Objektanschlüsse verwendet.
WC-Bodenabläufe: Gehäuse aus PE-HD oder Edelstahl mit Edelstahlrost und Geruchsverschluss.
Technikräume und KG-Bodenabläufe: gem. DIN 591, aus Edelstahl mit Geruchsverschluss, in
frostgefährdeten Räumen ohne Geruchsverschluss, Dachabläufe aus PE-HD (Körper und Korbfang), ohne
elektrische Beheizung.
Alle unter der Rückstauebene liegenden Abwasseranschlüsse und Toiletten werden über entsprechend
dimensionierte Hebeanlagen entsorgt.
Alle Schmutzwasserfallleitungen erhalten mindestens alle 2 Etagen eine Reinigungsöffnung sowie jeweils
eine Reinigungsöffnung vor Anschluss an die Grundleitung.
Die Regenrohre erhalten bei Verlegung innerhalb des Gebäudes auf der gesamten Länge eine
Schwitzwasserisolierung aus alukaschierten Mineralwollmatten, diffusionsdicht verklebt, gem. allgemein
gültigen Richtlinien.
Sämtliche Absperr- und Sicherheitsventile müssen DVGW zugelassen, bzw. baumustergeprüft sein.
Notentwässerung:
Je nach architektonischem Konzept und Anforderungen des Denkmalschutzes als Speyersystem oder
zweiter innenliegender Entwässerung. Dimensionierung nach dem 200-jährigen, 5 min. Starkregenereignis
und vollständigem Kollabieren des Entwässerungssystems.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Wasserversorgung:
Die Verlegung der Rohrleitungen wird nach den DIN-Vorschriften, in der jeweils neuesten Fassung
ausgeführt.
Die Kalt- und Warmwasserleitungen bestehen aus Metallverbund- oder Edelstahlrohr. Falls notwendig,
werden Druckerhöhungsanlagen installiert.
Alle Einrichtungsgegenstände erhalten Kaltwasseranschlüsse, alle Waschtische werden mit Strahlreglern 6
Ltr. / min ausgerüstet, Duschen mit Durchflussbegrenzer 12 Ltr. / min.
Alle Steigleitungen werden mit separaten Absperrventilen und Entleerungen versehen.
Die Versorgung der einzelnen Kerne erfolgt über einen gemeinsamen Wasserverteiler.
Die Wasser-Rohrleitungsverteilung in den Nassräumen erfolgt pro Etage über den abgehängten Decken an
die Sanitärgegenstände und Anschlüsse.
Die Isolierung der Rohrleitungen, Verteiler und Ventile in den Technikräumen erfolgt mit
Mineralfasermaterial. Isolierung der Rohrleitungen unter Putz mit Isolierschlauch, Farbkennzeichnung nach
DIN 2404.
Rohraufhängungen entsprechend DIN 4109.
Alle geflanschten Ventile, Schmutzfänger, Rückschlagventile etc. aus Stahl bzw. Guss mit rostfreien
Innengarnituren; alle Ventile und Armaturen mit Muffenanschlüssen aus Rotguss.
In den Außenbereichen werden frostfreie Zapfhähne entsprechend der Grünflächenplanung in
ausreichender Anzahl vorgesehen, Versorgung über zugelassene Trenneinrichtung.
Pumpenschächte in den Untergeschossen dienen z. B. der bedarfsweisen Entsorgung beim
Sprinklereinsatz über eine Tauchpumpe im Tiefgeschoss.
Die einzelnen Nutzerbereiche sind mit geeichten Wasserzwischenzählern auszustatten (Aufschaltung auf
die GLT).
Sonstiges:
Regenwasserversickerung nach Landeswassergesetz NW
Optional/zu prüfen: Regenwassernutzung für Toiletten- und Urinalspülung mit ausreichend dimensionierter
Filterzisterne, Trinkwassernachspeiseeinrichtung und Druckerhöhungsanlage
Weitestgehender Einsatz von berührungslosen Armaturen.
Trinkwasserhygiene:
Besondere planerische Maßnahmen zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung, VDI 6023 etc.
insbesondere in Bezug auf veränderbares Nutzungsverhalten und Gebäudeflexibilität, bis zu ungenutzten
Flächen.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Lüftung
Betriebsfertige raumlufttechnische Anlagen werden mindestens in folgenden Bereichen vorgesehen:
− Gastronomie (Cafe/Bistro)
− Küche
− innenliegende Archiv-, Lager-, Kopier- und Technikräume
− Entlüftung - soweit innenliegend - für Nass- und Feuchträume sowie Teeküchen
− innenliegende Besprechungs- und Aufenthaltsräume
− ggf. innenliegende Büros (Räume mit hohem internen Wärmelasten)
− Sonstige Sonderbereiche und Großräume wie Ratsbereich, Fraktionsbereich, OB, Vorstände
Optional/zu prüfen: Kontrollierte Lüftung der Büroräume 1/h
Kühlung von Sonderzonen (sofern gem. ArbStRichtlinien und ArbStVO sowie nach den Vorschriften der
Gerätehersteller der DV – Geräte erforderlich), z.B.:
− Zentrale DV – Geräteräume (Server-/Verteilerräume) sowie DV – Schulungsräume, wenn die spezifische
Wärmelast zu höheren Raumtemperaturen führt, als die Gerätehersteller zulassen
− Größere zusammenhängende Räume, die nach ArbStVO über Fenster nicht ausreichend gelüftet werden
können (Verhältnis Höhe zu Tiefe)
− Besprechungsräume, für die Fensterlüftung nicht ausreichend ist
− Sonstige Sonderbereiche
Die Anlagen werden nach dem neuesten Stand der Technik und funktioneller Anforderung ausgeführt und
nach den in einschlägigen Richtlinien festgelegten Luftmengen ausgelegt. Die Anlagen müssen separat
voneinander regulierbar sein, regelbar mittels Frequenzumrichtern, bis auf kleinere Anlagen (< 1000 m³/h).
Die Außenluft wird über Wetterschutzgitter angesaugt und zum Lüftungsgerät geführt. Über Filter,
Schalldämpfer, Erhitzer und Ventilator wird die Luft je nach Bereich gereinigt und schallgedämpft über
Luftkanal-Verteilersysteme innerhalb des Gebäudes zu den zu versorgenden Räumen geführt. Es sind
hocheffiziente Geräte in strömungsoptimierter Bauweise vorzusehen. Gleiches gilt für das Luftkanalsystem
sowie die Luftauslässe.
Die Abluft wird über Abluftgitter ins Freie befördert. Nach Möglichkeit der technischen Regeln und
Lüftungstechnik sollte die Anlage im Umluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung gefahren werden
können.100% Außenluftanteil ist zu gewährleisten. Sämtliche Kanäle werden isoliert. Die
Außenluftkanalisolierung bekommt eine zusätzliche Diffusionssperre.
Die Lüftungsgeräte werden aus Stahlblech, feuerverzinkt mit 40 mm starker Isolierung und Profilrahmen
oder in rahmenloser Bauweise ausgeführt. Bis auf Kleinanlagen erhalten sie hocheffektive
Wärmerückgewinnungssysteme (vorzugsweise rotierende Wärmetauscher).
Die Filtereinheiten bestehen aus regenerierbaren Grobstaubfiltermatten und Hauptfilter als Taschenfilter,
mehrstufig bis Güteklasse F 7. Planungsziel Leistungsaufnahme der Lüftermotore < 1 kVA/5000 m³/h.
Die Nassräume und Teeküchen werden je Bauteil und Kern über Raumlüfter oder zentral an
Entlüftungskanäle angeschlossen und über Kanalventilatoren entlüftet.
Die Luft wird über Gitter oder Tellerventile abgesaugt und strömt über die unterschnittenen Türen nach. Je
nach architektonischem - u. a. Brandschutzkonzept - ist der Einsatz einer Zuluftanlage erforderlich.
Alle mechanisch zu be- und entlüftenden Räume sind entsprechend der gültigen Vorschriften ausreichend
und gem. Erfordernis zu entlüften.
Alle Luft-, Aus- und Einlass - Kanalanschlüsse und Kanalabzweigungen werden - soweit nötig - mit
manuellen, feststellbaren Mengenregelklappen versehen. Alle Feuerschutzklappen sind mit Endschalter
auszurüsten und auf die GLT aufzulegen.
Vertikale Schächte erhalten die Feuerschutzklappen in den Abzweigungen. Bereiche, die einen erhöhten
Schallschutz benötigen, sind mit einer Quelllüftung auszustatten. Außenliegende Lüftungsaggregate sind
mit einem Sichtschutz und Schallschutz zu versehen. Die äußere Gestaltung ist mit dem AG und dem
Denkmalschutz abzustimmen. Außenliegende Geräte sind nur in zwingenden Ausnahmefällen zulässig.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Elektro
Starkstromtechnik:
Stromversorgung
Die Stromversorgung der Gebäude erfolgt bzw. entsprechend den Vorgaben des zuständigen
Versorgungsnetzbetreibers (ELE) und der TAB. Es ist eine Mittelspannungsversorgung mittels
gebäudeintegrierter Trafostation (Giesharztransformatoren mind. 2 Stück - 50/50 %) vorzusehen.
Notstromversorgung
Für die Notstromversorgung des Feuerwehraufzuges, Druckerhöhungs-, Rauchabzugsanlagen,
Sicherheitsbeleuchtung sowie Sprinkleranlage wird ein Notstromaggregat mit Generator nach VDE
vorgesehen. In die Notstromversorgung über den Generator sind der zentrale IuK – Server + Verteilerraum
sowie das TK – Vermittlungssystem mit einzubeziehen.
Die Sicherheitsbeleuchtung erhält eine einstündige Batterieversorgung entsprechend VDE.
Niederspannungshauptverteilung
Die NSHV wird entsprechend VDE 0660 ausgeführt. Die Sicherungsorgane sind so auszubilden,
dass die Anlage selektiv ausgerüstet ist.
Die Anlagen werden mit digitalen Multifunktionsmessinstrumenten, Aufschaltung auf die GLT sowie
Kompensationsanlagen ausgerüstet. Spannung, Strom und CosPhi werden über galvanisch getrennte
Messumformer (umschaltbar 4 ... 20mA/0-10V) auf Klemmleiste gelegt. Alle Zugänge erhalten einen
Leistungsschalter mit Überstromauslöser und Unterspannungsüberwachung.
Abgänge für Grundinstallationen zuzüglich 30 % Reserve.
Die Bauabschnitte erhalten eine NSHV Allgemein mit Wandlermessung und automatischer
Kompensationsanlage. Die Einhaltung des CosPhi < 1 ist in allen möglichen Betriebsfällen nachzuweisen.
Für die Versorgung der Mietbereiche werden Zählerverteilungen mit einer gemeinsamen NSHV installiert.
Für die interne Messung sind getrennte geeichte Unterzähler je Nutzer vorzusehen, die Bereiche sind
vorher abzustimmen.
Ausreichende Leerplätze für zusätzliche Zähler werden im hierfür vorgesehenen Zählerraum installiert.
Es wird je Erschließungskern eine Allgemeinverteilung installiert.
Die Zähler für die EVU – seitige Messung werden im hierfür vorgesehenen Zählerraum im UG installiert.
Separate Zähler (EVU – Messung) erhalten:
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Stadt Gelsenkirchen
Gastronomiebereich (Extern)
Forum
Sonstige Bereiche gem. Erfordernis
Steigeleitungen
Für die Unterverteilung und Mietbereichsverteiler werden Steigeleitungen installiert. Zur Vermeidung von
Ausgleichsströmen über das Schirmungssystem der IuK – Verkabelung, sind die Steigeleitungen zu den
jeweiligen UV 5 adrig bis zur NHV zu verlegen (vorzugsweise als Erdkabeltypen mit PE als Schirm). Die
Installation wird so ausgeführt, dass durch Verbinden der Steigleitungen im Zählerraum mehrere Etagen
zusammengefasst werden können. Die Verteilungen der übrigen Haustechnikanlagen und die Allgemein –
Verteilungen werden ebenfalls durch Kabel angeschlossen.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Installation
Betriebsfertige, vollständige IUK-, Telefon-, DV- etc. Verkabelung für das gesamte Gebäude.
Detaillierte Anforderungen der Ausstattung IuK – Technik je Arbeitsplatz siehe Kapitel „Informations- und
Kommunikationstechnik (IuK).
Für PC, Drucker, Bildschirm und Peripheriegeräte wird eine Betriebsleistung von ca. 30 W/m² netto
Büronutzfläche vorgehalten.
Die Installation erfolgt entsprechend der VDE 0100 und 0108. Bei mehr als 8 Leitungen werden
Kabelbahnen verwendet.
Die Schalter und Steckdosen werden mit einem modernen Standard-Großflächenprogramm ausgeführt.
Jedes Büro ist mit einer automatischen Beleuchtungssteuerung über Präsenzmelder (+ zusätzlicher
manueller Steuerung) auszustatten und an den Türen mit Reinigungssteckdosen.
Die Toiletten und Putzräume erhalten Steckdosen/Anschlüsse für Kleindurchlauferhitzer. Die Teeküchen
erhalten Steckdosen für Kühlschrank, Geschirrspüler und Kochendwassergeräte, Mirkowelle sowie 3
zusätzliche Steckdosen über der Arbeitsplatte. Die WC-Anlagen erhalten je 1 Steckdose
(feuchtraumgeeignet). Toiletten, Teeküchen, Putzräume, Kopierräume und sonstige innenliegende Räume
ohne Fenster sind mit Präsenzmeldern zur Beleuchtungsteuerung auszurüsten.
Die Flure und Großräume erhalten alle 10 m eine Reinigungssteckdose. In den Bereichen, die für die
Öffentlichkeit zugänglich sind, sind die Steckdosen mit Kinderschutz auszustatten.
Elektroanschlüsse im Foyerbereich in Umfang, Ausstattung und Lage gem. Vorgaben des Auftraggebers für
späteres Aufstellen verschiedener Gerätetypen wie z.B. Kopiergeräte, Automaten, etc., ggf. über
Bodentanks. Die Bodentanks müssen für Feuchtreinigung und zur Aufnahme des jeweiligen Oberbodens
geeignet sein (Rahmenkonstruktion).
Die Treppenhäuser, Flure und Rettungswege sowie Verkehrswege (allgemein) erhalten eine Tageslicht-,
Präsenz- und zeitabhängige Steuerung.
Erdung und Potentialausgleich
Die Erdung und der Potentialausgleich werden entsprechend der VDE 0185 und der DIN 18382 ausgeführt.
Dies gilt insbesondere für die elektrischen Anlagen, aber auch für die haustechnischen Anlagen wie
Sanitär, Aufzüge, Lüftungs- und Heizungsanlagen etc. Die zentralen IuK – Technikräume sind mit einer
Potentialausgleichsschiene auszustatten.
Brandschutz
Die Ausführungen haben sich streng nach den Auflagen des Vorbeugenden Brandschutzes und den
Auflagen des Bauscheines zu richten.
Beleuchtung:
Es sind die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenrichtlinien einzuhalten (Separate Lx - Angaben
für Großraumbüros beachten!) - Flexibles Nutzungskonzept.
Mindestbeleuchtungsstärken:
Eingangshallen
Flure und Treppenhäuser
Technikräume
Nebenräume
Kellerräume
Büroräume mind.
250 Lx
150 Lx
200 Lx
150 Lx
100 Lx
500 Lx am Arbeitsplatz
BAP-Leuchten in den Büros mit Aluminium-Spiegelraster als Aufbau- bzw. Einbauleuchten für
Bildschirmarbeitsplätze, Ausstrahlungsbereich = 50 bzw. 60 Grad mit einer Begrenzung der Leuchtdichte
von 200 cd pro m2.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Hocheffiziente Leuchtensysteme „Direkt/Indirekt“ mit regelbaren elektronischen Vorschaltgeräten.
Gütemerkmale der künstlichen Beleuchtung:
- Beleuchtungsniveau
- Harmonische Helligkeitsverteilung
- Blendungsbegrenzung
- Lichtrichtung
- Schattigkeit
- Lichtfarbe
- Farbwiedergabe
- Kontrastwiedergabe
- Behagliches Raummilieu
- Individuelle Bedienungsmöglichkeiten der Beleuchtungsanlage
- Konzentrationsfähigkeit
- Leistungsbereitschaft
nach der neuen DIN 5035, Umsetzung von Europa – Richtlinien in geltendes deutsches Recht (wegen Lx –
Nennbeleuchtungsstärke)
Büroleuchten für Fenster und Wandbereiche sind separat zu schalten. Alle Leuchten sind mit
energiesparenden Leuchtmitteln auszurüsten.
Die Gesamtbeleuchtung ist über eine zentrale Steuerung für das Gesamtgebäude zu- und abschaltbar
(GLT). Eine Gebäudeillumination über die Nutzflächenbeleuchtung ist sicherzustellen.
Flächen mit besonderem architektonischem Anspruch erhalten eine hochwertige Beleuchtung.
Für die Flure, Treppenhäuser und Verkehrswege ist ggf. eine geringe Dauerbeleuchtung erforderlich.
Eine Sicherheitsbeleuchtung - bei behördlicher Auflage - ist für die Fluchtwege-Beleuchtung vorgesehen
und ist ebenfalls entsprechend der VDE 0108 zu installieren. Piktogramme als LED-Displayleuchten.
Die Außenbeleuchtung wird über Dämmerungsschalter und Zeitschaltfunktionen von der GLT gesteuert.
Eine Mindestbeleuchtungsstärke von 15 Lx ist zu installieren.
Tageslichtabhängige Regelung/Einschaltzeiten des Kunstlichtes für Büros. Ein- und Ausschaltzeiten
müssen je Nutzerbereich steuer- / programmierbar sein.
Grundsätzlich Schaltung über Bewegungs-/Präsenzmelder.
Äusserer und innerer Blitzschutz:
Entsprechend den Richtlinien des ABB und den VDE-Vorschriften werden die Gebäude mit einer
Blitzschutzanlage, mit Fundamenterder kombiniert, ausgerüstet (gemäß VDE 0185 sowie
Potentialausgleich).
Fernwirksystem:
Für die TGA inkl. Elektro- und Beleuchtungstechnik ist ein gemeinsames Netzbussystem einzubauen (s.
GLT).
Fotovoltaik:
Fotovoltaikanlage. Die Investitionskosten für diese Anlage sind separat auszuweisen. Bei der
Wirtschaftlichkeit sind die aktuellen Fördermittel aus Bundes- und Landesprogrammen zur Förderung der
Fotovoltaik zu berücksichtigen und darzustellen (siehe auch Energiekonzept).
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Informations- und Kommunikationstechnik (IuK)
Grundsätzlich ist in dem Bauvorhaben für die Kommunikations- und Informationstechnik ein zentraler
Gebäude-Verteilerbereich für alle Anschlüsse zu installieren. Der zentrale Verteiler ist im Nachbargebäude
„Dreikronenhaus“, Vattmannstraße 11, vorzusehen.
Bedingt durch die bestehenden Längenrestriktionen der jeweiligen Verkabelungssysteme kommen, je nach
Gebäudeausführung, Kupfer- oder Glasfaserverkabelungen zur Ausführung. Die auf der Basis der
Gebäudeplanung hervorgehende Verkabelungsentscheidung ist durch den Planer ist mit der
Fachdienststelle gkd-el abzustimmen und einheitlich im gesamten Bauvorhaben auszuführen.
Zu den beiden Verkabelungssystemen werden nachstehende Anforderungen gestellt:
1. Kupferverkabelung
Strukturierte Verkabelung im gesamten Gebäude. Für alle Arbeitsplätze sind S/STP Kabel CAT 7 () (≥ 800
MHz) im Tertiärbereich, sofern die Gebäudedimensionen eine Kupferverkabelung mit dezentralen
Datenverteilerräumen zulassen, zu installieren. Die Verkabelung ist mit allen passiven und aktiven
Komponenten einheitlich für die Kommunikations- und Informationstechnik gemäß dem aktuellen Stand der
Technik zu erstellen.
Zur Ausführung kommen ausschließlich S/STP - Kabel (8-adrig), Mindestanforderung CAT 7. Die
Aufschaltung der Kabel erfolgt mit allen Adern am Edgeconnector der Büroanschlussdose sowie an der
Anschlussdose am Patchfeld des zugehörigen dezentralen Datenverteilerschrankes. Als
Büroanschlusseinheit und im Datenschrankpatchfeld sind modulare ACO - Techniken zu installieren.
1.1. Je Arbeitsplatz sind grundsätzlich zu installieren (entspricht je Fensterachse mind.):
- Informationstechnik/Kommunikationstechnik
2 ACO - Anschlussdoppeldosen
Zu jeder Dose ist ein separates 8adriges Datenkabel Kabel zu verlegen.
- EDV-Stromversorgung:
3 Stück 230V EDV-Versorgungssteckdosen (sep. Aufschaltung auf eigenen
- Sämtliche Technikräume erhalten die Ausstattung eines Arbeitsplatzes.
- Sitzungs- und Besprechungsräume werden wie Büroräume fensterachsbezogen ausgestattet.
- EDV-Stromversorgung:
3 Stück 230 V EDV-Versorgungssteckdosen (sep. Aufschaltung auf eigenen Verteilerfeldern,
max. 6 Steckdosen je Stromkreis). Farblich abgesetzt von den „Normal-„Stromsteckdosen.
- Die Beschriftung der Kabel an jeder Büroanschlussdose und im Datenschrank,
sowie die Beschriftung jeder IuK – Dose im Büro und im Schrank
ist mit der Fachdienststelle gkd-el abzustimmen.
1.2. Zentrale Verteilertechnik
Ein zentraler Datenschrankverteilerraum zur Aufnahme der. Datenschränke, und der Server für das
gesamte Gebäude ist einzuplanen. Der Raum ist so zu dimensionieren, dass die Schrankreihen vor- und
rückseitig begehbar sind (mind. 1,2 m Bewegungsraum). Der zentrale Verteiler- und Serverraum verfügt
über IuK - Anschlussdosen entsprechend dem Ausbaustandard für mind. 5 Arbeitsplätze.
Datenschrankverteiler-, Server- und Kommunikationsanlagenraum sind entsprechend den Richtlinien
bautechnisch zu erstellen und zusätzlich mit aufgeständertem Doppelboden und Raumkühlung
auszustatten. Die Raumtemperaturen sollten im Mittel 24 Grad Celsius nicht überschreiten.
Im Anschluss an den Datenschrankraum soll sich der Anlagenraum der Kommunikationsanlage (ca. 4-5
Achsen à 1,5 m) befinden. Der Kommunikationsanlagenraum ist mit IuK - Anschlussdosen entsprechend
dem Ausbaustandard für mind. 5 Arbeitsplätze auszustatten. Kommunikations- und Verteilerraum sollten
über eine Zwischentür (1,01 m) miteinander verbunden sein, oder eine gemeinsame Raumeinheit bilden.
Die zentralen Verteilerräume müssen über eine eigene 230V Unterverteilung mit Überspannungsschutz
verfügen. Diese Verteiler sollten an eine USV - Anlage angeschlossen sein (Überbrückungszeit mind. 3
Std.).
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Neben den Datenschränken für die passive Gebäudeverkabelung sind auch die Datenschränke für die
erforderlichen aktiven Komponenten zu liefern und zu installieren. Die Installation erfolgt im Wechsel:
passiv – aktiv – passiv – aktiv - usw.
1.3. Besondere Anforderungen an die Ausführung der Datenschränke:
Datenschränke (Fa. Rittal o. glw.) bestückt mit:
-
-
-
19“ Alu T-Nut Profilrahmen,
Vordertüre durchsichtig,
Hintere Schranktüre Stahlblech
Türen mit Schwenkgriff und Halbzylinder
Bodenblech mit Kabeleinführungen
Deckblech mit Kabeleinführungen
Kabelabfangschienen, seitlich in ausreichender Anzahl
Kabelführungsringe für alle Kabel bei Vollausbau des Schrankes in ausreichender
Stückzahl und Dimension, und senkrecht beidseitig des 19“ Rahmens
mind. 6 Stück
Kabelführungsplatten 1 HE waagerecht je Patchfeld
1 Steckdosenleisten mit 5 Steckdosen als 19“ Einbau an der
Vorderseite eines jeden 19“ Rahmens
Potentialausgleichsschiene einschließlich Klemmen.
19“ Zoll Schubladen-Einbausatz zur Aufnahme von Dokumentationen
und Kleinteilen
2 x 230 V - Steckdosenleisten je aktivem Verteilerschrank, an
der Rückseite des 19“ Installationsrahmens zur Anschaltung
der aktiven Komponenten mit jeweils mind. 8 Steckdosen,
senkrecht montiert, einschließlich Auflegen auf getrennte
Stromkreise
2 Lüfter, thermostatgesteuert mind. in jedem aktiven Datenschrank
Die genaue für die Stadt Gelsenkirchen einheitliche Komponentenbestückung der Schränke sowie die
Aufteilung in aktive und passive Datenschränke ist mit der gkd-el abzustimmen.
Eine direkte Verbindung von dem Gebäudepotentialausgleich bis an die Verteilerschränke und den
Kommunikationsanlagenraum ist herzustellen. Die genannten Räume sollten über eigene
Potentialausgleichsschienen verfügen.
1.4 Bereichs-/Etagen-Verteilertechnik
Die im Punkt 1.2 „Zentrale Verteilertechnik“ genannten Punkte sind analog anzuwenden. Jedoch IuKAnschlussdosen nur für einen Arbeitsplatz.
2. Lichtwellenleiterverkabelung - Backbone-Netz
Für den Backup-library ist ein separater Raum im Neuen Hans-Sachs-Haus Platzbedarf ca. 25 m² zur
Verbesserung der Datensicherheit inklusive der notwendigen IuK Einbindung, sowie den notwendigen
technischen Einrichtungen incl. Klimatisierung, Einbruch, Brandschutz und Sicherheitstechnik zu
berücksichtigen.
Das Datenübertragungsnetz zwischen dem Zentralen Verteiler im „Dreikronenhaus“ und den Bereichs-/
Etagenverteilern ist als LWL Backbone-Netz aufzubauen. Hierbei ist jeder Bereichs-/Etagenverteiler über
ein redundantes 2. LWL-Kabel einzuspeisen. Die beiden Kabel sind über vollkommen getrennte Trassen zu
führen.
- Für die Sprachkommunikation sind hochpaarige Kupferkabel mit gleichen Redundanzanforderungen
vorzusehen.
Für das Datenhochgeschwindigkeitsnetz im Inhousebereich kommen ausschließlich Gradientenfasern
50µm mit SC - Pigtails, fusionsgeschweißt zur Ausführung. Vom zentralen Gebäudehauptverteiler sind
hochfaserige Steigeleitungskabel, auf redundanten Wegen zu den Bereichs-/Etagenverteilern zu verlegen.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Für das Kommunikationsnetz werden vom zentralen Gebäudehauptverteiler hochpaarige
Steigeleitungskabel, auf redundanten Wegen, in den zu versorgenden Bereichen verlegt.
Die hochpaarigen LWL (mind. 20 Fasern)- und Kupferkabel sind mit einer mind. 10% Reserve hinsichtlich
der LWL - Faser bzw. Doppeladern zu planen.
3. Sonstiges
Zur Verbindung des Inhousenetzes mit den Kabeln des privaten städtischen Netzes und/oder mit
öffentlichen Netzprovidern sind vom zentralen Datenschrankraum bis zum Hausanschlussraum für IVTechnik folgende Kabel zu verlegen: Als redundante Gebäudeanbindung (Mehrwegabstützung)
Mind. 1x48 Gradientenfasern 50 µm je redundantem Weg
Mind. 2x48 Monomodefasern 9 µm
je redundantem Weg
Mind. 1x100 DA ISDN-Kabel
je redundantem Weg
Alle Kabel sind im Hausanschlussraum auf entsprechenden Verteilern/ Spleißboxen abzuschließen. Die
Verteiler/Spleißeinrichtungen sind so zu dimensionieren, dass die Zuführungskabel der Provider ebenfalls
in ihnen aufgelegt werden können (mind. das Doppelte der o. g. Kabelkapazitäten). Die genauen
Stückzahlen sind mit der gkd-el im Rahmen der Planung abzustimmen
Zusätzliche Anforderungen Sonderbereiche
Für folgende Sonderbereiche ist ein Wireless-LAN (drahtloses, lokales Funknetz zur Datenübertragung)
einzusetzen:
- Ratsbereich
- Fraktionsbereich
- OB-Bereich
- Verwaltungsvorstände
- Besprechungs- und Sitzungszimmer allgemein
- Bürgercenter
- Gastronomie
- Forum
Mieteinheiten erhalten separate Daten- und Kommunikations-Hausanschlüsse.
Das Forum erhält ein separates Daten- und Kommunikationsnetz (IuK) entsprechend der zuvor genannten
Kriterien, bis zu den Hausanschlüssen. Es sind separate Technikräume vorzusehen. Das Netz ist für 50
Doppelanschlussdosen auszulegen.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Sicherheitstechnik
Das Gebäude ist unter anderem mit einer Universellen Gefahrenmeldeanlage (UGM) auszustatten.
Dies beinhaltet im Wesentlichen die Ausrüstung mit:
•
einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage (EMA/ÜMA)
•
einer Brandmelde- und Rauchschaltanlage (BMA/RSA)
•
sowie entsprechenden Verwaltungs-, Melde- und Steuerungseinrichtungen, inkl. sämtlicher
Anschlüsse und Verkabelungen.
•
Es sind Anlagen mit OPC-Schnittstellen zur Integration in die GLT zu berücksichtigen.
Im Einzelnen:
Allgemeines
•
•
•
Im Rahmen der Detailplanung und vor Freigabe der Ausführungsplanung ist ein nutzerspezifisches
Anforderungsprofil (Sicherheitstechnik und Schließanlage) in Abstimmung
mit den Auftraggebern zwingend zu erarbeiten und aufeinander abzustimmen, in dem
weitere (ergänzende oder abschwächende) Detailregelungen getroffen werden.
Die technische Ausführung bestimmt sich u.a. nach den aktuell geltenden DIN – und
VDS – Richtlinien.
Für die Zukunftssicherung ist ein ergänzendes Leerrohrsystem zu berücksichtigen.
Systemanforderungen
Ausstattung des Gebäudes mit einer betriebsfertigen universellen Gefahrenmeldeanlage
(UGM), d.h.:
•
einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage (EMA/ÜMA)
•
einer Brandmelde- und Rauchschaltanlage (BMA/RSA) gem. Forderungen der Bauaufsicht
und Feuerwehr
sowie entsprechenden Verwaltungs-, Melde- und Steuerungseinrichtungen.
Kontrollsysteme
•
Zutrittskontrollsysteme als Codenummernschlosseinrichtungen / numerische Codeschlösser mit
Batteriepuffer inkl. Türöffner oder Magnetkartenlesegeräte, an allen Haupt- und Nebeneingängen
im EG und UG, insbesondere als Zutrittsmöglichkeit nach Dienst bzw. am Wochenende inkl. Lieferung
der erforderlichen Hard- und Software zum Codieren der Karten vor Ort sowie mindestens 1000 Stück
Karten, Leerrohrverkabelung an noch festzulegenden Türbereichen im Gebäude für die spätere
Nachrüstung mit numerischen Codeschlössern / Magnetkartenlesegeräten.
Video-Überwachungsanlage (Multiplex-System) für die Sonderbereiche.
Elektronische Überwachungszentrale für Color-Videoübertragung in 19” Gestellschrank mit je 6 Video-Ein/und Ausgängen, erweiterbar auf 12 Video-Eingänge, Stromversorgungseinrichtung, Video-VerteilerVerstärker, Zehner-Tastatur zur Anwahl der einzelnen Kreuzungspunkte.
Video-Warneinrichtung mit Sensormodulen zur Auswertung von Kamerabildern mit 6 Ein- und mindestens 2
Ausgängen, Sensorfläche einstellbar zwischen 1 und 95 % der Gesamtbildfläche, mit einstellbarer
Ansprechempfindlichkeit, Kontraständerung bis 0,5 % des max. Videopegels, mit Kontrolleinheit,
automatischer Abschaltung, Zeitdauer einstellbar, Stromversorgungseinrichtung Bildschirmdiagonale 21“
TFT-Monitor, HDTV-Auflösung. Fernbediengerät manuell über Zehner-Tastatur und vollautomatisch mit
Kamerafernbedienung für Schwenken, Neigen, Motorzoom, Motorfocus, Alarmeingänge etc.
Videokameras für den Einsatz im Freien sind so anzubringen, dass sie und die dazugehörigen Zuleitungen
nicht ohne Hilfsmittel zu erreichen sind, mit vandalensicherem, wetterfesten Schutzgehäuse mit KameraHaltevorrichtung, Scheibenheizung, Merkmale analog Videogerät, Empfindlichkeit: einwandfreie
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Bildwiedergabe bei 20 lux reflektiertem Licht, mit Stabilisierung der Heizspannung und des Starkstromes,
mit Objektiv, mit automatischer Blende mit IR-Filter, Motorzoom mindestens 8 x (10,5 - 85 mm)/F1,4.
Videokameras für Innenraumeinsatz, Merkmale sonst wie vor, komplette Verkabelung für Starkstrom und
Fernmeldetechnik, Monitoraufstellung im Pförtnerraum / im Bereich Infotheke. Alle lokalen Videobilder
müssen über Netzwerk übertragen werden, Zeit- oder ereignisabhängig
•
Vollständige Verkabelung für Zeiterfassungs- und Leitsysteme gem. Erfordernis Nutzer
inkl. Lieferung der Endgeräte.
Einbruch- und Überfallmeldeanlage (EMA/ÜMA)
•
Einbruch-Meldesicherungsanlage (VDS genehmigt) einschließlich Stromversorgungsgerät
und Reservebatterie für eine Überbrückungszeit von 60 Stunden, Überwachungstableau in
Pförtnerloge / Bereich Infotheke sowie Weiterleitung an externe, ständig besetzte Stelle
(GLT).
Überwachte Einheiten gem. Erfordernis Nutzer, z.B.: EG - Bereich komplett, zentrale Server-/
Technikräume, ADV - Räume, besondere Verkehrswege sowie Bereiche Rat, Fraktionen, OB,
Verwaltungsvorstand etc.
•
Gewährleistung einer lückenlosen elektronischen Gebäudeaußenhautsicherung (bis zumindest
Oberkante EG) nach Dienstschluss mittels Einbruch- und Überfallmeldeanlage (EMA/ÜMA) sowie
partieller elektronischer Sicherungsmöglichkeiten in den oberen Geschossen/ im Untergeschoss.
•
Überwachung sämtlicher Zugangstüren / -tore / -gitter in den UG`s und im EG sowie Durchgangstüren
im Gebäude nach Erfordernis Nutzer auf Verschluss (Riegelkontakt) und auf Öffnung
(Magnetkontakt). Durchbruchüberwachung für alle Glasfassadenteile im UG und EG mittels
Alarmglasscheibe. Im EG - Bereich mindestens einbruchhemmendes Glas. Soweit es sich hierbei um
öffenbare Fenster handelt, Verschluss- und Öffnungsüberwachung über die in der Schubstange
integrierten Magnetkontakte.
•
Bei einer solchen Außenhautsicherung muss die Möglichkeit bestehen, während der Öffnungszeiten
des Gebäudes die Magnet- und Riegelkontakte der Zugangstüren und Bürofenster
unscharf zu schalten, während die Überwachung der reinen Notausgangstüren
scharfgeschaltet bleibt.
•
Glasbruchüberwachung mit Scharfschaltung für 24 h.
Bewegungsmelder für sicherheitsrelevante Bereiche im Gebäude (z.B. Kantine/Cafeteria, Zentrale
Technik- / ADV - Räume) wie auch Treppenhäuser, Flure und Foyer als Überwachungsmöglichkeit
z.B. nach Dienst bzw. in Zeiten, in denen diese Räume / Bereiche nicht betreten
werden / scharfgeschaltet sind (Kopplung an Alarmsignal). Kopplung der Bewegungsmelder mit
der Videoüberwachung im Alarmfall, auch Nachts, 24 Std. Speicherung
•
Scharfschaltung der Außenhautsicherung sowie der innenliegenden gesicherten Bereiche
inkl. Bewegungsmeldern z.B. über Blockschlossschließungen sowohl zentral über Bedieneinrichtung/tableau in der Pförtnerloge / Bereich Infotheke als auch dezentral in den einzelnen
Schaltungsbereichen - z.B. vorgenannte sicherheitsrelevante Bereiche – bereichsweise
und getrennt nach Schaltkreisen schaltbar und zentral wie dezentral optisch über entsprechende
Anzeigen für den scharf zu schaltenden Bereich kontrollierbar.
•
Überwachung von Gittern, Klappen und Abdeckungen sowie zugängliche Zu- / Abluftöffnungen
(Hauben etc.) in Außenbereichen auf unerlaubtes Öffnen.
Feuer- und Rauchmeldeanlage / Brandmeldeanlage (BMA) / Gebäudealarmierungsanlage
Nach Erfordernis in Abstimmung mit Berufsfeuerwehr und Bauaufsichtsamt der Stadt Gelsenkirchen.
Unabhängig von den Forderungen des Brandschutzkonzeptes ist eine elektroakustische Alarmierung z.B.
für die Gebäudeevakuierung vorzusehen.
Eignung der Feuermeldezentrale für den Anschluss von automatischen Feuermeldern und von
Druckknopffeuermeldern, zusätzliche Weiterleitung von Alarm- und Störmeldungen zum Pförtnerplatz /
Bereich Infotheke (GLT) sowie zu einer externen, ständig besetzten Stelle (GLT Feuerwehr).
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Elektroakustische Alarmierungsanlage in Form einer Lautsprecheranlage. Peripheriegeräte außer für den
Personenschutz auch für Ansagen, Durchsagen allgemeiner Art sowie ggf. als Personensuchsystem
nutzbar.
Fluchttürsicherungssystem
•
Sicherung und Überwachung der nach außen führenden sowie im Gebäude vorhandenen
Fluchttüren gem. Erfordernis der Nutzer.
•
Ausstattung der Fluchttüren jeweils mit Türterminal (Alu – Gehäuse), bestehend aus beleuchteter
Nottaste, Schlüsselschalter, integriertem Alarmton, LED – Anzeige
Überwachungszentrale als programmierbares Sicherheitssystem zur Überwachung von
mindestens 50 Türen (in Abstimmung mit den Sicherheitsanforderungen des Auftraggebers) einschl.
Stromversorgung und Notbatterie für Steuerung und Peripheriegeräte, Ansteuerung der
Gefahrenmeldeanlage, sämtliche Anschlüsse für alle Türterminals, abgesetztes Melde und
Anzeigentableau beim Pförtner / Bereich Infotheke (GLT) mit optischer und akustischer Alarmierung
sowie Weiterleitung an externe, ständig besetzte Stelle (GLT), Programmierung, Dokumentation etc.
System mit OPC-Schnittstelle zur Integration in die (GLT)
•
Gefahrenmelde- und Techniksteuerungssystem
•
Ausstattung des Gebäudes mit einer Gebäudeleit- und Gefahrenmeldetechnik (GLT).
•
Ausrüstung der nach Vorschrift der Feuerwehr/Bauaufsicht vorgeschriebenen Brandmeldeanlage
sowie der Einbruchmeldeanlage mit Darstellung der Brand- und Einbruchmeldelinien sowie
Lokalisierung des Standortes der Alarmmeldung auf dem zentralen Bediengerät in der Pförtnerloge /
Bereich Infotheke (PC mit Klartextdrucker) sowie bei externer, ständig besetzter Stelle (GLT).
Direktweiterleitung des Brandalarms an die Feuerwehr.
•
Qualifizierte Darstellung sonstiger Alarm- und Störmeldungen auf dem gleichen System
(Ausfall Lüftungsanlagen, Heizkreise, Hebeanlagen, Sprinkler, Aufzüge, Blockschlossbereiche
etc.) der technischen Anlage des Gebäudes sowie alle Notrufe (Behinderten - WC`s etc.) oder
sonstigen sicherheitstechnischen Meldungen, Auflaufen der Meldungen wie vor.
•
Die 1:1 - Kompatibilität zwischen den Einzelsystemen und dem GLT - System des Gebäudes und
dem System der Gebäudeleitzentrale der Stadt Gelsenkirchen muss sichergestellt sein.
Alarmanlage
•
Überfallmeldeeinrichtung für den Bereich der Flucht- und Rettungswege sowie Treppenhäuser
bestehend aus Druckknopfmelder, Abstand ca. 20 m, in den Treppenhäusern je Etage, mit
Identifizierungstableau mit optischer und akustischer Signalgebung am Pförtnerplatz/
Bereich Infotheke (GLT) sowie externer, ständig besetzter Stelle (GLT)inkl. Verkabelung.
•
Notrufanlage für Behinderten - WC`s (Alarmierungsmöglichkeit in Form von Druckknopfalarmierung
zwischen Behinderten - WC`s und Pförtnerloge / Bereich Infotheke bzw. zusätzlich Leucht/Blinkanzeige
vor WC – Eingang sowie externer, ständig besetzter Stelle (GLT), Bedienbarkeit des Türöffners vom
Sitz aus.
•
Ausstattung der Arbeitsplätze zum Schutz gefährdeter Personen (z.B. Infothekenpersonal),
Bedienstete
mit Beratungsarbeitsplätzen, Tresor, Zahlstelle, OB, Verwaltungsvorstand, Rat etc. mit verdeckt
angebrachten Überfallmeldern, (Alarmierungsmöglichkeit zur Infotheke sowie externer, ständig
besetzter Stelle (Polizei).
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Schließsystem
Erstellung von Schließplänen in Abstimmung mit den Auftraggebern, Lieferung und Einbau von
Generalschließanlagen für alle Bereiche, unterteilt in Schließgruppen entsprechend Funktionsanforderung
in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der ausführenden Fachfirma.
Ausführung als Profilzylinderanlage in Form einer elektronischen Schließanlage, Stromzuführung
über Schlüssel. In Sicherheitsbereichen zusätzlich Blockschlösser
(z.B. EG und UG – Haupt- und Nebeneingänge, ADV - Räume, Zentrale Server-/Technikräume
etc.) nach Erfordernis des Auftraggebers
Inkl. Software für Schließplan und Schlüsselverwaltungssystem, Erstprogrammierung.
Außenanlagen
Die nichtbebauten Flächen sollten einen möglichst großen unversiegelten Anteil haben.
Je nach Planung:
•
Hof- und Feuerwehrumfahrt in SLW 12 aus Verbundsteinpflaster frostsicher, mit Entwässerungsrinnen
und Einläufen, in kompletter Arbeit, fachgerecht nach den entsprechenden
Richtlinien ausbauen.
•
Bepflanzung der Vegetationsflächen mit Bodendeckern, Sträuchern, Bäumen, teils in Pflanztrögen
entspr. Freiflächengestaltungsplan (einschl. Begrünung, Möblierung und Außenbeleuchtung)
des Architekten in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
•
Kiessauberkeitsstreifen aus Kies 16/32, 15 cm stark, 50 cm breit, Bepflanzungen, Grünanlagen
und Bäume nach Freiflächengestaltungsplan des Architekten.
Gehwege gemäß Freiflächenplanung.
•
Ausreichende dimensionierte Abfallentsorgungsmöglichkeiten / Abfallbehälter im Außenbereich
rund ums Gebäude, insbesondere vor allen Ein- und Ausgängen
•
Öffentliche Fahrradabstellplätze gem. Erfordernis. Fahrradständer (Bemusterung!)
•
Außenbeleuchtung der Gehwege und Zufahrten
•
Fahnenmasten, gem. Auftraggeberanforderungen
•
Hundeanleinvorrichtungen
•
Kellerlichtschachtroste mit Sicherungskette und Schloss
Müllentsorgung.
Ein geeignetes Müllentsorgungskonzept ist im Rahmen der Entwurfsplanung auszuarbeiten und mit den
Abfallwirtschaftsbetrieben abzustimmen.
Feuerlöscheinrichtungen / -anlagen und vorbeugender Brandschutz
Versorgung über Wandhydranten oder Feuerlöscher entsprechend der aktuellen Bauauflage.
Nasssysteme über eigenes Leitungssystem mit DVGW zugelassener Trenneinrichtung.
Es sind Handfeuerlöscher in ausreichender Zahl zu montieren.
Die Anordnung und Anzahl richtet sich nach den Auflagen der Brandverhütungsvorschriften, ist aus den
Baugenehmigungsplänen zu entnehmen und werden entsprechend den Auflagen des Bauaufsichtsamtes
sowie der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln installiert.
Sprinkleranlagen gemäß den Bauauflagen.
An noch festzulegenden Standorten in den Obergeschossen werden Feuerlöschhydranten bzw.
Trockenlöscher als Handfeuerlöscher, mit Haubenabdeckung, Bauart TG6, (Brandklasse A, B, C) in
ausreichender Anzahl entsprechend bauaufsichtlicher Forderung installiert.
Erforderliche Fluchtwege und Notausgänge werden laut Genehmigung gekennzeichnet, beschildert.
Fluchtwegepläne je Geschoss.
Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung
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Gebäudereinigung
Ein Reinigungskonzept für die komplette Fassade, Fenster- und Bodenflächen inkl. der für die Reinigung
erforderlichen Hilfsmittel (z.B. Befahranlage) ist zu erstellen. Das Reinigungskonzept muss sich erstrecken
mindestens auf folgende Bereiche:
•
•
•
•
•
•
•
keramische Boden- und Wandflächen
sanitäre Einrichtungsgegenstände mit Armaturen
WC-Trennwände
Heizkörper, Beleuchtungskörper, Geländer, Verkleidungen
alle Einbauteile
alle sonstigen verschmutzten Teile
Glas- und Fassadenflächen, die nur von außen zu reinigen sind
Die Vorgaben der Berufsgenossenschaft insbesondere hinsichtlich der Reinigung der Glas- und
Fassadenflächen (Anbringung von Absturzsicherungen etc.) sind in der Bauausführung zwingend
zu beachten.
Sonstiges
CAD
Das Projekt ist mittels CAD zu planen.
Das CAD – Pflichtenheft des Bauherrn ist zu berücksichtigen (wird gemeinsam mit dem Planer erstellt)
insbesondere hinsichtlich Datenformate, Datenaustausch, Layerstrukturen und Normungen.
Für den Wettbewerb sind die CAD-Richtlinien des BLB-NRW zu berücksichtigen.
Projektraum
Über einen internetbasierenden Projektraum soll mit der Planungsphase beginnend die
Projektkommunikation und das Management unterstützt werden.