Neues Hans-Sachs-Haus in Gelsenkirchen Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung (Diese BQA stellt die Mindestanforderungen und die Basis für die im Wettbewerb durchzuführenden Kostenermittlungen dar. Sie ist keine lückenlose, funktionale Leistungsbeschreibung. Für nicht beschriebene Bereiche/Ausstattungen ist sie sinngemäß durch die Planer weiterzuentwickeln und in den Kostenbetrachtungen zu berücksichtigen.) St. 07.08.2007 Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 2 / 39 Inhaltsverzeichnis Ziffer Thema Unterthema Seite 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 Vorbemerkungen Allgemeines Grundstück Herrichten und Erschließen Bauwerk / Baukonstruktion Außenanlagen 4 4 4 4 5 5 2 2.1 2.2 Grundsätze Vertraglich-Rechtliche Grundlagen Organisatorisch – Funktionale Grundlagen 5 6 7 3 3.1 Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsmerkmale Standards Fassade Dach Böden Büro/Besprechung Verwaltungs- und Fraktionsbereich Vorstandsbüros und Bereich OB Nebenräume/Teeküchen in Obergeschossen Technikräume in Obergeschossen WC-Anlagen, Putzmittelräume Technik-/Lagerräume, Archive, Fahrradraum im UG Eingänge / Foyer Treppenhäuser Flure Bürgercenter (Infobereich, Wartezone, Beraterplätze) Ratssaal/Sitzungszimmer Forum/Ort der Bürgerschaftlichen Begegnung Küche, Nebenräume, Gastronomie (Cafe, Bistro) Wände Büro/Besprechung Verwaltungs- und Fraktionsbereich Vorstandsbüros und Bereich OB Neben-/Technikräume/Teeküchen in Obergeschossen WC-Anlagen, Putzmittelräume WC-Trennwandanlagen Technik-/Lagerräume, Archive, Fahrradraum im UG Eingänge / Foyer Treppenhäuser Flure Bürgercenter (Infobereich, Wartezone, Beraterplätze) Ratssaal Sitzungszimmer Forum/Ort der Bürgerschaftlichen Begegnung Küche, Nebenräume, Gastronomie (Cafe, Bistro) Decken Büro/Besprechung Verwaltungs- und Fraktionsbereich Vorstandsbüros und Bereich OB Neben-/Technikräume/Teeküchen in Obergeschossen WC-Anlagen Putzmittelräume Technik-/Lagerräume, Archive, Fahrradraum im UG Eingänge / Foyer Treppenhäuser/Untersichten Treppenläufe Flure Bürgercenter (Infobereich, Wartezone, Beraterplätze) Ratssaal Sitzungszimmer Forum/Ort der Bürgerschaftlichen Begegnung Küche, Nebenräume, Gastronomie (Cafe, Bistro) 8 8 8 8 9 10 12 Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 3 / 39 Ziffer Thema Unterthema Türen Türen in Büros Türen in Vorstandsbüros und Bereich Türen zu Neben-/Technikräumen/Teeküchen Türen zu Technik-/Lagerräumen, Archiven, Fahrradkeller im UG Türen in Eingängen / Foyers Türen in Fluren und Treppenhäusern Türen zu Sonderbereichen (Sitzungs- und Ratsbereich) Schallschutz Fenster Sonnen- und Blendschutz Einrichtungsgegenstände Einbauten Bürobereiche Eingänge / Foyer Ratsbereich/Sitzungsbereich Forum Antennenanlage Personensuchanlage Aufrufanlage/Bürgercenter Fördertechnische Anlagen Küche, Nebenräume, Gastronomie (Cafe, Bistro) Haustechnische Ausstattung Sonstige Ausbauten Fahrradkeller Metallbau / Geländer Malerarbeiten Gebäudeleittechnik (GLT) Heizung Sanitär Lüftung Elektro Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Sicherheitstechnik Schließsystem Außenanlagen Müllentsorgung Feuerlöscheinrichtungen und vorbeugender Brandschutz Gebäudereinigung Sonstiges (CAD) Seite 13 14 15 15 16 17 20 22 22 23 23 24 25 26 28 29 32 35 38 38 38 38 39 39 Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 4 / 39 1. Vorbemerkungen 1.1 Allgemeines Die Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung bestimmt den Mindest - Ausstattungsstandard beim Neubau des Hans-Sachs-Hauses. Änderungen der Baubeschreibung, die sich aus Auflagen der Bauaufsichtsbehörde oder sonstigen behördlichen Auflagen ergeben sowie Abweichungen von der Baubeschreibung aufgrund von technischen Erfordernissen, sind bei gleichwertiger Leistung und unter Verwendung von geeigneten Materialien vorbehalten. Stellplätze Für den Neubau mit den dazugehörigen Nutzungsbereichen wird die baugenehmigungsrechtlich erforderliche Anzahl an Stellplätzen auf umliegenden Parkflächen nachgewiesen oder abgelöst. 1.2 Grundstück Lage der Baugrundstücke Stadt/Gemarkung: Gelsenkirchen/Gelsenkirchen Flur/Flurstück: 18/40 Straße: Ebertstr. 11-17 1.3 Herrichten und Erschließen Herrichtung Sicherungs- und Abbruchmaßnahmen inkl. Altlastenbeseitigung (gem. Wettbewerbsanlage) und das Herrichten der Geländeoberfläche sind entsprechend zu berücksichtigen. Die erforderlichen Erklärungen des Kampfmittelräumdienstes sind einzuholen. Erschließung Abwasserentsorgung Das auf den Dachflächen anfallende Wasser, das Oberflächenwasser der befestigten Flächen auf dem Grundstück und das Schmutzwasser werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen abgeleitet/bzw. je nach Technikkonzept entsprechend genutzt. Im Zuge der begonnenen Sanierung des Hans-Sachs-Hauses wurden 14 Mischwasseranschlüsse bis hinter die Bestandsfassaden geführt. Diese Anschlüsse sollten weitestgehend bei der Neuplanung berücksichtigt werden. Wasserversorgung Der Anschluss der Förderleitung im öffentl. Straßenraum an das Gebäude erfolgt im Hausanschlussraum. Die Trinkwasserleitungen werden im Hausanschlussraum nach der Zähleinrichtung an die Versorgungsleitungen des Versorgungsträgers angeschlossen. Gasversorgung Der Anschluss der Förderleitung im öffentl. Straßenraum an das Gebäude ist, je nach Technikkonzept, möglich. Fernwärmeversorgung Der Anschluss an das Fernwärmenetz ist, je nach Technikkonzept, möglich. Stromversorgung Der Anschluss der Zuleitung im öffentl. Straßenraum an das Gebäude erfolgt im Raum der Mittelspannungsschaltanlage.. Die Stromversorgung des Gebäudes erfolgt über eine im Gebäude integrierte Trafostation. Verkehrserschließung Das Baugrundstück liegt an öffentlichen Straßen und ist über diese unmittelbar angebunden. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 5 / 39 1.4 Bauwerk / Baukonstruktion Baugrube Wasserhaltung Die Wasserhaltung ist für die Baugrube während der Bauzeit zu berücksichtigen. Gründung Baugrundverbesserung Eine Baugrundverbesserung ist bei Empfehlungen des Baugrundsachverständigen und unter Berücksichtigung der Angaben der Tragwerksplanung vorzusehen. Außenwände Tragende und nichttragende Außenwände Alle tragenden und nichttragenden Bauteile sind nach den Erfordernissen der bauaufsichtlichen Genehmigungen und gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen. Decke Geschossdecken und Verkehrslasten Für die Geschossdecken werden die Verkehrslasten gemäß DIN 1055 für die statische Berechnung angenommen. Für die Decken ist ein Trennwandzuschlag für leichte Trennwände vorzusehen. In Räumen mit einer multifunktionalen Nutzung bzw. übergroßen Räumen sollte Stützenfreiheit angestrebt werden. Installationsschächte Installationsschächte sind so anzuordnen, dass sie dem flexiblem Raumkonzept entsprechen und nicht hinsichtlich Querschnitt und Ausfädelungen durch „statische Notwendigkeiten“ eingeschränkt werden. Z. B. dürfen Wände von Installationsschächten nur nach Abstimmung mit der TGA zur Gebäudeaussteifung herangezogen werden. 1.5 Außenanlagen Befestigte und nicht befestigte Flächen Befestigte und nicht befestigte Flächen im Außenbereich auf dem Grundstück sind Bestandteil des Leistungsumfanges. Zusätzlich ist das Wiederherrichten des Bürgersteigbereichs nach Durchführen der Baumaßnahme (Vattmann-, Ebert-. und Munckelstr.) sowie die Gestaltung der Dreikronenstr. (dargestelltes Wettbewerbsgebiet) mitzukalkulieren. Die nichtbebauten Flächen sollten einen möglichst großen unversiegelten Anteil erhalten. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 6 / 39 2. Grundsätze 2.1 Vertraglich – Rechtliche Grundlagen Die nachfolgende Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung hat zum Ziel, aus städtischer Sicht bauliche Mindestanforderungen beim Neubau des Hans-Sachs-Hauses als Basis für die im Wettbewerb durchzuführenden Kostenermittlungen vorzugeben. Die Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzgl. der Betrachtung der im Rahmen einer Bauprojektabwicklung zur Ausführung kommenden baulichen Gewerke. Generell ist zu beachten, dass es sich bei diesem Bauvorhaben um ein öffentliches Gebäude mit Publikumsverkehr handelt. Dementsprechend sind grundsätzlich die Richtlinien und Normen für öffentliche Gebäude einzuhalten. Für die Ausführung der Arbeiten gelten die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültigen, allgemeinen Bestimmungen, Richtlinien, DIN-Normen, VDI-Richtlinien, VDE-Vorschriften, sowie die neuesten Vorschriften der jeweiligen Verbände, die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit dem dazugehörigen Rgelewerk, der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), der Arbeitsstätten – Richtlinien (ASR), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln (z.B. DIN, BGV), die Normen der örtlichen Behörden, insbesondere der Bau- und Gewerbeaufsicht, der Feuerwehr und die Hersteller - Richtlinien der jeweiligen Lieferfirma für die verwendeten Stoffe und Bauteile sowie die Vorschriften der Berufsgenossenschaften und die speziellen städtische Richtlinien wie die „Checkliste für barrierefreies Planen + Bauen“ und der „Kriterienkatalog für die Beschaffung umweltfreundlicher Produkte“. Bezüglich des Wärmeschutzes gilt die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV 2007). Es wird gefordert, dass voll funktionstüchtige Anlagen gemäß dem neuesten Stand der Technik zum Bau des Verwaltungsgebäudes verwendet werden. Der verwandte Begriff „neuester Stand der Technik“ wird inhaltlich immer definiert als „neuester Stand der Technik zum Zeitpunkt der Baugenehmigung“. Auf den Einsatz von PVC-haltigen Materialien ist, soweit nicht ausdrücklich beschrieben, nach Möglichkeit zu verzichten. Zur Vermeidung von Schadstoffen und Gerüchen sind emissionsarme Materialien zu verwenden, bevorzugt sind Bauprodukte mit dem „Blauen Engel“ einzusetzen. Sämtliche Änderungen zwischen der Projektierung und der Ausführung bedürfen der Genehmigung und sind unmittelbar schriftlich festzuhalten. Bauauflagen aus der Baugenehmigung, die im Ergebnis eine technische Lösung erfordern, sind in Art und Umfang der Ausführung zwingend und rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen, sofern sich daraus Einschränkungen für die Funktionalitäten des Auftraggebers ergeben könnten. Bsp. Bauauflage: Einhaltung eines Schalldämmmaßes / Technisches Erfordernis: Einbau einer Lüftungsanlage Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 7 / 39 2.2 Organisatorisch – Funktionale Grundlagen Bezüglich der Flächenangaben können sich aufgrund von nutzerspezifischen Anforderungen oder allgemeinen organisatorischen Entwicklungen im weiteren Planungsverlauf Änderungen ergeben. Folgende Dienststellen sind im Neubau vorgesehen: OB, BM, Pressestelle, GS, V1, V2, V4, V5, SBB, IB, Ref. 1, Ref. 2, Ref. 3, Ref. 14, Ref. 20, Ref. 32, Ref. 33, Ref. 40, Personalrat Details sind dem Auslobungstext, dem Raum- und Funktionsprogramm und den Funktionsschemata zu entnehmen. Allgemeine funktionale Zusammenhänge: Bestimmte Funktionsbereiche (gem. Raum- und Funktionsprogramm) müssen über Flurtüren o. a. so angeordnet werden, dass sie über Treppenhäuser / Aufzüge separat zugänglich / abschottbar sind. Bezüglich der Anforderungen an die Gebäudelage ist bei den Büroflächen von Grundelementen mit definierten Raumeinheiten (Rastermaßen) auszugehen. Diese sollten als zweihüftige Bauteile (Büros mit Mittelfluren) angeordnet werden. Die Bauteile sollen flächig unter Ausnutzung der Grundstückstiefe so angeordnet werden, dass die Entfernung zwischen den Arbeitsplätzen auf einer Ebene möglichst gering gehalten wird. Konstruktionsbedingte Verkehrsflächen sollten möglichst funktionell ausgenutzt werden. Das Fensterachsmaß der historischen Fassade beträgt ca. 1,59 m; bei Anordnung von Büros hinter der historischen Fassade sollte eine Raumtiefe von ca. 4,70 m berücksichtigt werden. Standardmäßig ist die Unterbringung von zwei Beschäftigten in einem Dreiachsraum vorgesehen. Die genaue Rasteraufteilung erfolgt durch die Feinbelegungsplanung. Mind. ein Drittel der Flächen ist so zu planen, dass ohne besondere Brandschutzanforderungen (400 m² Regelung) auch andere Bürokonzepte (z. B. Großraumbüros) realisierbar sind. Um eine Reversibilität in der Zusammenfassung von Einzelräumen zu Funktionsräumen zu gewährleisten, muss die lichte Raumhöhe durchgehend sein. In Bereichen, in denen überwiegend Funktionsräume mit einer größeren Raumfläche vorhanden sind, ist die Deckenhöhe gem. ASR bzw. den weiteren einschlägigen Bestimmungen zu erhöhen. Die Raumeinheiten sollten daher so angeordnet werden, dass bei Veränderungen der Organisationsstruktur ohne größeren Aufwand und Störungen des Verwaltungsablaufes eine Anpassung erfolgen kann. Die Raumhöhen sind auf die vorhandenen Fensterhöhen abzustimmen. Grundsätzlich sollen alle Flächen, die nicht zu Gebäudekernen (Treppenhaus, Aufzüge, WC-Anlagen, Putzräume, Teeküchen und andere Nebenanlagen) gehören, frei von tragenden Wänden bleiben, um die Flexibilität langfristig zu gewährleisten. Stützen sollten nicht die Stellflächen der Büros einengen und das Öffnen und Reinigen der Fenster behindern. “Gefangene” Räume sind grundsätzlich zu vermeiden. Zwischenwandsysteme sollen mit geringem Aufwand veränderbar sein, wobei die Schallweiterleitung zu beachten ist. Die technischen Anschlüsse (Strom, Telefon, PC, Sprinkler etc.) sind daher nicht auf die Fensterachsen zu setzen. Die Breite der Flure sollte den flexiblen Nutzungsanforderungen gerecht werden. In Bereichen mit starkem Publikumsverkehr (z. B. Bürgercenter) oder in Bereichen mit repräsentativem Charakter sind Lösungen für gesonderte Wartezonen vorzusehen bzw. die Flurbreiten zu erhöhen. Zwischen den einzelnen Büroräumen sind Zwischentüren vorzusehen. Besonderer Wert wird auf die behindertengerechte Ausstattung des Gebäudes gelegt (WC – Anlagen, Aufzüge, Zugänglichkeit zum Gebäude, Haupt- und Nebeneingänge vom EG / UG, sonstige Bewegungs/Verkehrsflächen). Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 8 / 39 3. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsmerkmale 3.1 Standards: Fassade Die Sanierung der Fassade muss den allgemeinen Richtlinien und DIN-Normen, in Bezug aus Statik, Frost-, Feuchte- und UV – Beständigkeit entsprechen. Ferner sind die erforderlichen bauphysikalischen Werte einzuhalten. Der Nachweis des Wärmedämmschutzes der neuen Fassade im Zusammenhang mit dem Gesamtenergiekonzept für das Neue Hans-Sachs-Haus hat das Ziel, die Anforderungen der EnEV 2007 deutlich zu unterschreiten. Neu geplante Fassaden, z. B. im Bereich des ehemaligen Bauteils V, sollten qualitativ einem hochwertigen Standard entsprechen (z. B. Klinker, Keramik, Glasfassade). Es sind ausreichende Maßnahmen zur Taubenabwehr im Bereich der Fassade und des Daches zu treffen. Dach Alle Dachkonstruktionen müssen den entsprechenden Richtlinien, den DIN-Vorschriften und der EnEV 2007 genügen. Flachdachaufbau: Als Dachdämmung ist vorzugsweise Mineralwolle einzusetzen. Es sind langfristige witterungs- und UV – beständige, huminsäure- und wurzelfeste Dachdichtungsbahnen (Markenfabrikat) einzusetzen. Es sollten nur ausreichend dimensionierte Dacheinläufe i. d. R. mind. DN 100 zu Ausführung gelangen. Absturzsicherungsmaßnahmen gem. DIN 4426 sind zu berücksichtigen. Es ist ein ausreichendes Gefälle vorzusehen, vorzugsweise mind. 3 %. Bei der Ausführung von Gründächern ist ausschließlich auf bewährte Markenprodukte zurückzugreifen. Vordächer über allen Außeneingängen sind vorzusehen. Diese sind im Bereich der Bestandsfassaden mit dem Denkmalschutz abzustimmen Glasdächer sind aus Reinigungsgründen auf der Oberseite zu floatieren. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 9 / 39 Böden (Trittschalldämmung gem. DIN 4109) Anforderungen an Rutschfestigkeiten einzelner Bereiche gem. Arbeitsstättenrichtlinien und der GUV-R 181 (Fussböden in Arbeitsräumen) sind zu berücksichtigen. Räume mit Bodeneinläufen erhalten eine zusätzliche Feuchtigkeitsisolierung unterhalb des Oberbodens. Boden Büro/Besprechung, Verwaltungs- und Fraktionsbereich Kombinationssysteme aus schw. Estrich mit Fußbodenkanälen, Hohlraumboden und/oder Doppelboden, welche für bodenbündige Installationssysteme der techn. Gebäudeausrüstung geeignet sind; Oberboden aus Kautschuk oder Linoleum inklusive Sockelleisten, objektgeeignet. Boden Vorstandsbüros und Bereich OB Kombinationssysteme aus schw. Estrich mit Fußbodenkanälen, Hohlraumboden und/oder Doppelboden, welche für bodenbündige Installationssysteme der techn Gebäudeausrüstung geeignet sind; hochwertiger textiler Oberboden inklusive Sockelleisten, objektgeeignet. Boden Nebenräume/Teeküchen in Obergeschossen Schw. Estrich, Konstruktionshöhe ausreichend für den stufenlosen Anschluss an Flure, Oberboden aus Kautschuk oder Linoleum inklusive Sockelleisten, Teeküchen mit Schw. Estrich, Oberboden aus Kautschuk, Linoleum oder Fliesen im Fugenschnitt verlegt inklusive Sockel; Fliesen: Markenfabrikat, nach Wahl des Auftraggeber; Materialwert: € 40,- / m² inkl. MwSt. Boden Technikräume in Obergeschossen Doppelboden, Oberboden aus Kautschuk oder Linoleum (ableitfähig) inklusive Sockelleisten Boden WC-Anlagen, Putzmittelräume Schw. Estrich, Oberboden aus Fliesen mit Fugenschnitt verlegt ; Bodenfliesen rutschhemmend; Fliesen: Markenfabrikat, nach Wahl des Auftraggeber; Materialwert: € 40,- / m² inkl. MwSt. Boden Technik-/Lagerräume, Archive, Fahrradraum im UG Zementestrich mit staubbindendem bzw. bei Maschinenräumen ölfestem Anstrich, ggf. Kunststoffbeschichtung bei Technikräumen. Konstruktionshöhen ausreichend für den stufenlosen Anschluss an Flure/Verkehrsflächen. Archivräume im Untergeschoss erhalten bauseits Schienen für die spätere Aufrüstung von Roll Regalanlagen, ausgelegt auf die maximal mögliche Ausstattung und die jeweiligen Auftraggebererfordernisse. Boden Eingänge / Foyer Schw. Estrich mit Fußbodenkanälen in Teilbereichen (Empfangstresen); Oberboden aus Naturstein oder Betonwerksteinbelag inklusive Sockelausführung, geeignet für erhöhtes Besucheraufkommen, ausreichende Sauberlaufzonen mit bodengleichen Reinstreifern aus Aluminiumtragrost mit eingelassenen rutschhemmenden Gummieinlagen oder Rauhaarripsstreifen. Boden Treppenhäuser Treppenläufe in Kombination mit den Treppenpodesten sind schallentkoppelt bzw. schallgedämmt auszuführen, Oberboden aus Naturstein, Betonwerkstein o. ä. inklusive Sockelausführung. Boden Flure Schw. Estrich mit Fußbodenkanälen, Hohlraum- oder Doppelboden mit Naturstein oder Betonwerksteinbelag (repräsentativere Bereiche) oder Kautschuk/Linoleum (Bürobereiche) alle inklusive Sockelausführung, objektgeeignet. Boden Bürgercenter (Infobereich, Wartezone, Beraterplätze): Kombinationssysteme aus schw. Estrich mit Fußbodenkanälen, Hohlraumboden und/oder Doppelboden, welche für bodenbündige Installationssysteme der techn. Gebäudeausrüstung geeignet sind; Naturstein/Betonwerksteinbelag (Eingangsbereich/Wartezone) geeignet für erhöhtes Besucheraufkommen; Kautschuk/Linoleum/Teppich (Beraterplätze). Boden Ratssaal, Sitzungszimmer Kombinationssysteme aus schw. Estrich mit Fußbodenkanälen, Hohlraumboden und/oder Doppelboden, welche für bodenbündige Installationssysteme der techn. Gebäudeausrüstung geeignet sind, Parkett oder vergleichbar, alle inklusive Sockelausführung. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 10 / 39 Boden Forum/Ort der Bürgerschaftlichen Begegnung/Cafe Bodenbelag gem. Vorgaben des Planers, mind. jedoch mit Naturstein-/Betonwerksteinbelag oder Parkett oder vergleichbar inklusive Sockel, geeignet für erhöhtes Besucheraufkommen, Beanspruchung durch Veranstaltungsaufbauten ist zu berücksichtigen. Boden Küche/Nebenräume/Gastronomie (Cafe/Bistro): gem. Vorgabe des Planers unter Berücksichtigung der gestalterischen und funktionalen Anforderungen an die Nutzung. Wände Auf starre bzw. aussteifende Wandscheiben z.B. in Stahlbeton ist in allen Bereichen des Gebäudes weitestgehend zu verzichten, sofern brandschutztechnisch möglich, um ausreichende Flexibilität für spätere Veränderungen / Umbauten zu gewährleisten. Dehnungsfugen sind mit Dehnungsfugenprofilen mit elastischem Mittelteil auszuführen. Tragende Massivwände aus Beton oder Mauerwerk mit einlagigem Putz mit geglätteter Oberfläche ( anstrich- bzw. tapezierfähige Oberfläche je nach Ausführung). Raumbildenden Wände im Innenbereich in allen Geschossen soweit statisch und brandschutztechnisch möglich und im Sinne der Flexibilität sinnvoll, als Gipskartonständerwände auf den Estrich aufgestellt bis zur konstruktiven Decke durchgeführt und den Raumerfordernissen entsprechend schallgedämmt. Beidseitig doppelt beplankt mit 12,5 mm. Im Bereich der Türen sind verstärkte, verzinkte C-Profile einzubauen, soweit erforderlich sämtliche Verstärkungen in Wandbereichen für evtl. Einbauteile. Für die Büros von Referatsleitern inkl. Vorzimmer, Besprechungsräume, und die Fraktionsbüros gelten erhöhte Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 mit bewertetem Schallschutzmaß vor Ort (siehe Kapitel Schallschutz) Feuerwiderstandswert entsprechend Vorschriften und Bauauflagen. Abtrennungen der Installationsschächte einschließlich Revisionsöffnungen. Die Raumaufteilung erfolgt gem. Feinbelegungsplanung in der Entwurfs-/Ausführungsplanungsphase. Alle Räume mit Wand- und Bodenfliesen sind gemäß der Richtlinien für Feuchträume, auszuführen (Gipskartonständerwände, Farben etc.) Alle Fugen zwischen Boden- und Wandflächen, in Ecken, bei wechselndem Untergrund, bei Anschlüssen an andere Materialien, bei Anschlüssen an Sanitärgegenstände etc. sind dauerelastisch, antifungizit und wasserdicht entsprechend den Herstellervorschriften abzudichten. Für die übrigen Wände sind Oberflächen gem. der Beschreibungen aus vergleichbaren Bereichen vorzusehen mind. jedoch geputzt, mit Rauhfaser tapeziert und 2-lagigem Dispersionsanstrich gestrichen. Wände Büro/Besprechung, Verwaltungs- und Fraktionsbereich Auf den Wandflächen Raufasertapete mittlere Körnung oder gleichwertig mit 2-lagigem Dispersionsanstrich. Für die Büros von Referatsleitern inkl. Vorzimmer, Besprechungsräume, und die Fraktionsbüros Glasfasertapete, grobe Struktur, einschl. Vorbehandeln des Untergrundes mit Dispersionsanstrich wie oben beschrieben. Wände Vorstandsbüros und Bereich OB: wie Büros, jedochfür die Vorstandsbüros und den Bereich OB gelten erhöhte Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 mit bewertetem Schallschutzmaß vor Ort (siehe Kapitel Schallschutz); Glasfasertapete, grobe Struktur, einschl. Vorbehandeln des Untergrundes und 2 lagigem Dispersionsanstrich. Wände Neben-/Technikräume/Teeküchen in Obergeschossen: wie Büros, jedochfür DV/Serverräume gelten erhöhte Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 mit bewertetem Schallschutzmaß vor Ort (siehe Kapitel Schallschutz); GK-Wände mit scheuerbeständigem Latexanstrich. Teeküchen: Raufasertapete mittlere Körnung, mit Latexanstrich zusätzlich Fliesenspiegel im Bereich der Küchenzeile und deren angrenzenden Wände, Fliesen: Markenfabrikat, nach Wahl des Auftraggebers; Materialwert: € 35,- / m² inkl. MwSt. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 11 / 39 Wände WC-Anlagen, Putzmittelräume: wie Büros, jedoch – Sämtliche WC-Anlagen erhalten Wandfliesen bis Unterkante Raumabschluss einschließlich erforderlicher Revisionsklappen, Fliesen mit Hohlkehlsockel: Markenfabrikat, nach Wahl des Auftraggebers; Materialwert: € 35,- / m² inkl. MwSt. WC-Trennwandanlagen In allen WC’s mind. 2,0 m einschl. ca. 15 cm Bodenfreiheit. Türbreite: Nennmaß mindestens 625 mm, Türen nach außen öffnend, Tragkonstruktion und Füllungen aus wasserbeständigen Material mit beschichteten Oberflächen, beständig gegen chlorhaltiges Wasser und übliche Desinfektions- und Reinigungsmittel. Zwischen Urinalen sind Schamwände vorzusehen. Wände Technik-/Lagerräume, Archive, Fahrradraum im UG Massive Innenwände, 11,5 cm vollfugig mit beidseitigem Fugenglattstrich. weißer Dispersionsanstrich an allen Wänden. Wände Eingänge / Foyer Gestaltung und Oberflächen nach Vorgaben des Planers entsprechend Bedeutung und funktionaler Anforderung des Bereiches. Wände Treppenhäuser Glasfasergewebe, 2-fachem, wischfestem Latexanstrich oder Strukturputz bzw. Putz und scheuerfester vollflächiger Dispersionsanstrich oder Sichtbeton mit Lasuranstrich, Wände Flure wie Büros, jedoch - Flure, erhalten GK-Wände mit einem 2-lagigen Latexanstrich auf Glasfasertapete (publikumsintensive Bereiche). Wände Bürgercenter (Infobereich, Wartezone, Beraterplätze) GK-Wände mit einem 2-lagigen Latexanstrich auf Glasfasertapete. Wände Ratssaal Oberflächen sind unter Berücksichtigung der funktionalen, gestalterischen, techn. Anforderungen sowie der Bedeutung der Nutzung durch den Planer vorzugeben. Wände Sitzungszimmer Für die Sitzungszimmer gelten erhöhte Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 mit bewertetem Schallschutzmaß vor Ort (siehe Kapitel Schallschutz) auch für mobile Trennwandsystem; Oberflächen nach Vorgaben des Planers, mind. jedoch für starre Wände Glasfasertapete, grobe Struktur, einschl. Vorbehandeln des Untergrundes und 2-lagigem Dispersionsanstrich. Wände Forum/Ort der Bürgerschaftlichen Begegnung Keine Vorgaben, Material und Oberfläche nach raumakustischen und gestalterischen Kriterien. Wände Küche/Nebenräume/Gastronomie (Cafe/Bistro): gem. Vorgabe des Planers unter Berücksichtigung der gestalterischen und funktionalen Anforderungen an die Nutzung Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 12 / 39 Decken Im Sinne der als Option zu berücksichtigenden Betonkernaktivierung sind Abhangsysteme nur aus Gründen der Raumakustik und zur partiellen Verkleidung von technischen Einrichtungen zulässig. Notwendige Besprinklerungen für Funktionsbereiche sowie hieraus resultierende optische Deckenverkleidungen sind zu berücksichtigen. Ansonsten sind Abhangdeckensysteme als raumakustisch wirksame, voll revisionierbare Systemdecken unter Berücksichtigung der Brandschutzanforderungen zu planen. Deckenuntersichten ohne Abhangsysteme/Verkleidungen erhalten einen 2-lagigen, wischfesten Dispersionsanstrich. Decken Büro/Besprechung Verwaltungs- und Fraktionsbereich Abhangsysteme nur in Teilflächen und zur Verbesserung der Raumakustik sowie zur partiellen Verkleidung von technischen Einrichtungen. Decken Vorstandsbüros und Bereich OB Hochwertige Abhangsysteme auch zur Raumgestaltung, teilweise mit integrierter Beleuchtung Decken Neben-/Technikräume/Teeküchen in Obergeschossen Deckenuntersichten mit Dispersionsanstrich, Verkleidung von technischen Einrichtungen in Teeküchen Decken WC-Anlagen Mineralfaserrasterdecke/Gipskartonunterdecke mit Dispersionsanstrich, Feuchtraum geeignet, inkl. Ausschnitte zum deckengleichen Einbau von Beleuchtungs-, Lüftungs- und sonstigen technischen Einrichtungen Decken Putzmittelräume Deckenuntersichten mit Dispersionsanstrich Decken Technik-/Lagerräume, Archive, Fahrradraum im UG Deckenuntersichten mit Dispersionsanstrich Decken Eingänge / Foyer Keine Vorgaben zu Deckenuntersichten, Anforderungen der Akustik, Raumnutzung/-beanspruchung und ggf. damit verbundener Technik sind von den Planern zu berücksichtigen. Decken Treppenhäuser/Untersichten Treppenläufe Oberfläche geglättet bzw. Flächen glatt gespachtelt oder geputzt, soweit nicht vom Planer aus gestalterischen Gründen sichtbare Betonflächen vorgesehen sind. Decken Flure Abhangsysteme aus Gründen der Raumakustik und zur partiellen Verkleidung von technischen Einrichtungen. Decken Bürgercenter (Infobereich, Wartezone, Beraterplätze) Abhangsysteme aus Gründen der Raumakustik, Raumgestaltung und zur partiellen Verkleidung von technischen Einrichtungen Decken Ratssaal Keine Vorgaben zu Deckenuntersicht; besondere raumakustische, repräsentative und technische Anforderungen sind zu berücksichtigen. Decken Sitzungszimmer Keine Vorgaben zu Deckenuntersicht; besondere raumakustische und technische Anforderungen sind zu berücksichtigen. Decken Forum/Ort der Bürgerschaftlichen Begegnung In Abhängigkeit des Entwurfskonzeptes des Planers, besondere raumakustische, gestalterische und technische Anforderungen (s. auch Auslobungstext) sind zu berücksichtigen. Decken Küche/Nebenräume/Gastronomie (Cafe/Bistro) gem. Vorgabe des Planers unter Berücksichtigung der gestalterischen und funktionalen Anforderungen an die Nutzung. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 13 / 39 Türen Erhöhte Schallschutzanforderungen der Türen in den unterschiedlichen Bereichen sind zu berücksichtigen (s. Schallschutz). Türdrücker und Schlösser (Behördeneinsteckschloss, schwere Ausführung) Türen im Bürobereich Stahlumfassungszargen mit dreiseitiger Lippendichtung Rohbaumaß 101 cm x 213 cm (Bürozugangstüren), verzinkt, grundiert und in hellen Farbtönen lackiert. Ggf. in Teilbereichen zur Belichtung von Fluren: Türen mit Oberlichtern aus Glas. Türblätter: Beschläge: als Röhrenspantüren mind. 4 cm stark, s. Pkt. Schließsystem, zwei Bänder Oberfläche: Kunststoff beschichtet oder Holzfurnier mit Holzanleimer Falle und Riegel vernickelt und poliert. Drücker nach innen abgewinkelt, Farbe nach Wahl des Auftraggebers, einschließlich linsenförmiger Türpuffer, für alle Türen. Je nach Anforderungen der Bauauflagen sind geeignete Obertürschließer ( mit Gleitschiene) einzubauen. In Bereichen mit erhöhtem Schallschutz sind die Türen als Schallschutztüren für erhöhte Schallschutzanforderungen auszulegen (siehe Kapitel Schallschutz). Verbindungstüren zwischen allen Büroräumen, Rohbaumaß 88,5 cm x 213 cm Türen im Bereich OB und Verwaltungsvorstände wie Büros jedoch erhöhte Schallschutzanforderungen, Türblatt und -oberflächen in hochwertiger Ausführung Türen zu Nebenräumen, Technikräumen, Teeküchen etc. Wie im Bürobereich, jedoch entsprechend den behördlichen Forderungen/Brandschutzanforderung. Türen zu DV-Räumen, sonstigen Technikräumen, Teeküchen etc. sind außen mit Knopf auszuführen. (Profilzylinder wie Bürotüren). Türen zu WC-Anlagen, Putzmittelräume: wie im Bürobereich, jedoch mit Zwangsentlüftung; zusätzlich Lüftungsunterschnitte als WC – Zuluftzugänge; Türen zu gefliesten Räumen sind grundsätzlich innen in wasserfester Ausführung beschichtet und mit Obentürschließer mit Gleitschiene zu liefern. WC – Raum Zwischentüren von Vorraum in WC – Bereiche mit Blindrosetten ausrüsten. Türen zu WC-Einheiten sind außen mit Knopf auszuführen. (Profilzylinder wie Bürotüren). Türen zu Technik-/Lagerräumen, Archiven, Fahrradraum im UG Verzinkte und grundierte Stahlumfassungszarge mit gefalzten Türblatt aus Stahlblech, Rohbaumaß 126 cm x 213 cm, in hellen Farbtönen lackiert. Türen in Eingängen / Foyers Das Bürogebäude wird über die Haupteingangshalle, sowie die Nebeneingänge erschlossen. Der Haupteingang/ die Haupteingänge werden durch elektr. betriebene Türanlagen in der Benutzerzahl angemessenen Größe erschlossen (Windfang, Türluftschleier). Türen in Fluren und Treppenhäusern Alle Brandabschnittstüren, Rauchschutztüren sind als Alu- od. Glas-Alurahmentüren, Kämpfer / Querriegel, mit Offenhaltungssystem mit integriertem Rauchschalter, Türbreite und -qualität gem. Forderungen Baugenehmigung auszuführen. Verbleibende Flurbreiten als feststehendes Glaselement (wie Tür). Türen, die nicht betriebsmäßig offen stehen können, sind mit sensorgesteuerten, automatischen Aufstellvorrichtungen auszustatten. Türen zu Sonderräumen (Sitzungs-/Ratsbereich) Gehobenen Anforderungen an Größe, Ausführung, Qualität und Oberfläche, erhöhter Schallschutz Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 14 / 39 Schallschutz Schallschutzmaße Standard / Normaler Schallschutz Allgemeinbereiche (Wände = bewertetes Schallschutzmaß / Türen = Schallschutzmaß) Raumarten Wände Türen Büros 45 dB 37 dB Schallschutzmaße erhöhter Standard / erhöhter Schallschutz Sonderbereiche (Wände = bewertetes Schallschutzmaß / Türen = Schallschutzmaß) Raumarten Wände Türen Bereich OB Vorstandsbüros Sitzungsbereich Fraktionsbereich Ratsbereich Büros Referatsleiter Abteilungsleiter Besprechungsräume Teeküchen DV-Räume Technikräume 55 dB 55 dB 55 dB 55 dB 55 dB 55 dB 55 dB 55 dB 37 dB 55 dB 55 dB 42 dB 42 dB 42 dB 42 dB 42 dB 37 dB 37 dB 42 dB 32 dB 37 dB 37 dB Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 15 / 39 Fenster Alle Fenster (mit Ausnahme Treppenhäuser, dort gem. Reinigungserfordernis Glasflächen) sind als Dreh- / Kippfenster mit Fehlbedienungssperre und Öffnungsbegrenzung auszuführen. Die Flügel müssen vollständig zu öffnen sein. Fensterverglasung Für die Fensterrahmen wird ein Wärmeschutz entsprechend Rahmenmaterial Gruppe 1 nach DIN 4108 Teil 2 ausgeführt. Vorgabe: Uf = 1,8 W/m²K, Ug = 1,1 W/m²K, 2 Scheiben Sonnenschutzglas, G – Wert ca. 58 % Im Erdgeschoss und KG + OG, sofern diese ohne Hilfsmittel zu erreichen sind: Sicherheits-, Wärme- und Sonnenschutzglas Optional/zu prüfen: Oberes Fünftel des Fensters Lichtumlenklamellen mindestens für Eingangshalle und übertiefe Räume. Sonnen- und Blendschutz Alle Fenster der denkmalgeschützten Fassade sind mit Sonnenschutzglas und innenliegendem Blendschutz auszustatten. Abstimmung mit dem Denkmalschutz erforderlich. Neue Fassaden außer zur Nordseite liegend sind mit einem ausreichenden, verstellbaren, außenliegenden Sonnenschutz zu versehen. Der Sonnenschutz ist so auszuführen, dass in geschlossenem Zustand keine Blendwirkung durch Lichtöffnungen auftritt. An der Nordseite ist ein ausreichender Blendschutz innen anzubringen Beim außenliegenden Sonnenschutz (nicht an denkmalgeschützter Fassade) ist darauf zu achten, dass er auch individuell (je Raum) gefahren werden kann. Alle Verkehrsflächen, (z.B.: Flure) sind über eine zentrale Schaltung (Leitzentrale), unabhängig von den Büros fassadenweise zu fahren. Die Gesamtanlage ist über die Leitzentrale steuerbar. Es sind ausreichend Windwächter vorzusehen (abhängig von Gebäudegröße und -struktur). Innovative, aussenliegende Sonnenschutzsysteme sind ggf. in Abstimmung mit der Denkmalpflege akzeptiert. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 16 / 39 Einrichtungsgegenstände Teeküchen, Anzahl gem. Raumprogramm, ca. 3 je Geschoss, bzw. mind. 1 je 40 m Flurlänge (ca. 1 Teeküche je 20-25 Mitarbeiter) Abwasseranschluss sowie Wasseranschluss für Kochendwassergerät und Geschirrspüler, Nirosta-Spüle mit Unterschrank, weiterhin Kühlschrank, Mirkowelle, Geschirrspüler, Oberschrank. Elektrischer Warmwasser-Untertischspeicher, wandhängend, ausbaubarer Heizflansch aus Kupfer, Innenbehälter aus Polypropylen, Stufenlose Temperatureinstellung, 5 Ltr. Inhalt. Alle Geräte im Energiesparstandard. Putzräume Ausgerüstet, je Geschoss mit einem Ausguss aus Edelstahl, mit Klapprost, Röhrengeruchsverschluss, Auslaufventil für Kalt- und Warmwasser, wandmontiert und einem EL-Warmwasserbereiter als Kleindurchlauferhitzer, sowie separates Handwaschbecken für die Reinigungskräfte. Toiletten Wandhängende Wasserspar - Tiefspülklosetts aus Kristallporzellan, Farbe weiß, mit Traggestell, Klosett - Anschlussgarnitur, Klosettsitz und Deckel aus Kunststoff mit Edelstahl-Scharnieren, WC-PapierHalter, Hygieneabfallbehälter, Bürste, inkl. Halter und Ersatzrollenhalter und Kleiderhaken. Zubehör pro Kabine: Türpuffer. Kunststoff-Wandeinbau Flachspülkasten, kompakt, farbige Abdeckplatte mit Spültaste für mehrstufige Spülmengen. In den öffentlichen Toilettenräumen sind separate, für Mütter/Väter mit Kind inkl. Kinderwagen ausreichend dimensionierte und verschließbare Kabinen als Still- und Wickelbereich vorzusehen. Diese werden mit wandhängenden und abklappbaren Wickeltischen inkl. 2 wandbefestigten Garderobenhaken ausgestattet und bieten ausreichend Platz mindestens für eine geringe Möblierung (Stuhl o. ä.) als Sitzmöglichkeit. (Wandhängende Absaug-Urinalbecken aus Kristallporzellan, Zulauf von hinten, mit angegossenem Geruchsverschluss, Ablauf waagerecht, automatischer Druckspüler für Wandeinbau mit integriertem Bewegungsmelder in der Decke od. mit Keramatiksystem.) Waschtischanlage aus Kristallporzellan, ohne Rückwand, einschl. Traggerüst bestehend aus: Größe: B 650 mm, T 535 mm (einschl. Befestigungsmaterial) Kristallspiegel mit Garantiebelag, von Wand zu Wand über den Waschtischen, rechteckig, verdeckte Befestigung, Beleuchtung, Seifenspender, Papierhandtuchhalter und dazu passendem Abfallbehälter, Hygienebeutel- und Papierabwurfbehälter, nach Angaben des Auftraggebers. In den Vorstands- und Ratsbereichen höherwertige Einrichtungsgegenstände wie Waschtischanlagen mit Natursteinablagen etc. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 17 / 39 Einbauten Bürobereiche Anzeige- /Beschilderungssysteme / Besucherleitsysteme Hauptwegweiser an allen Haupt- und Nebeneingängen, Etagenbeschilderung (Etagenhinweisschilder u. Geschosswegweiser) auf allen Ebenen im Bereich Treppenhäuser / Aufzüge, Leitsystem und Piktogramme sowie Zimmerbeschriftung Träger als Aluminiumtürschilder mit Beschriftung, leichter Austauschbarkeit der Beschriftung, Anzahl und Gestaltung nach Wahl u. Detailvorgaben des Auftraggebers, sofern gem. Nutzer erforderlich mehrsprachig und farblich z.B. geschoss-/bereichsweise variierend als Besucherleitsystem optional/zu prüfen: Anlehnung an das historische Farbleitsystem! Außenbeschilderung des Gebäudes am Haupteingang sowie Nebeneingängen in Abstimmung mit dem Denkmalschutz Sonderbeschilderung für besondere Nutzungsbereiche nach Detailvorgaben des AG. Eingänge / Foyer Infotheke / Infopoint Behindertengerechte Thekenlösung für Bedienstete und wartendes Publikum als Einbau, z.B. Rondellform, architektonisch in das Gesamtbild des Eingangs / Foyers angepasst, optisch ansprechende, hochwertige Materialien (z.B. Edelstahl, Naturstein) als Zentrale Anlaufstelle für Bürgerbegehren und –Auskünfte. Die Ausführung muss gem. Arbeitsstättenrichtlinien und der ArbeitsstättenVO erfolgen. Gestaltung / Arbeitsplätze: In Abstimmung mit dem Auftraggeber, Mindestanforderung: • zentrale Lage des Infopoints in der Eingangshalle (Blickfang, keine bauliche Abschottung) • Sicherstellung, dass keine Zugluft auftritt (ggf. durch ein Gutachten eines Fachplaners) • ausreichendes Platzangebot für kurz wartende Besucher • Berücksichtigung der Rettungs- und Fluchtwegesituation (zusätzliches Publikumsaufkommen durch vergrößertes Aufgabengebiet) • Raumangebot für mind. 2 Arbeitsplätze • Taschenablage • offener Thekenbereich • Behindertengerecht für Bürger und Bedienstete • Auskunft von Angesicht zu Angesicht (aufgeständerter Boden) • abgesenkter Abschluss der Info-Theke zur Beratung von schwerbehinderten Personen (gleichzeitig als Schreibfläche zur Formularausfüllung mit Besucherstuhl verwendbar) IuK / Beleuchtung / Mindest - Funktionalitäten: • Vollständige IuK – Ausstattung jedes Arbeitsplatzes / IuK – Anschlüsse für Internet, Telefon, PC - Ausstattung, Drucker, Fax, Kopierer über Bodentanks für alle Arbeitsplätze (siehe Ausführungen zur IuK – Technik), zusätzlich je Arbeitsplatz 2 230 V-Steckdosen für IuK • Sammelstelle sämtlicher GLT – Meldungen und Alarm- / Zustandsmeldungen der Sicherheitstechnik mit Weiterschaltungsmöglichkeit zu ständig besetzter externer Stelle ( Polizei) • Alarmknopf für Bedienstete des Infopoint zu ständig besetzter externer Stelle (Polizei) • Arbeitsstättengerechte Beleuchtung z.B. über Hängeleuchten, dimmbar, Bildschirmarbeitsplatzgerechte Beleuchtung für alle Arbeitsplätze • Tischkopierer / Steckdose • Für Bürger zugängliches innerstädtisches Telefon / Fax beim Info - Point Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 18 / 39 Beschilderung / Infodienste: • Hinweisschild (Infopoint) • Gut sichtbare Hinweisbeschilderung auf das Leistungsangebot des Infopoints • Infoständer Lage, Optik / Design und Funktionalitäten der Infotheke sind zwingend mit dem Auftraggeber abzustimmen Gegensprechanlagen / Türsprech- und Klingelanlagen, Briefkastenanlage Haus-Türsprechanlagen in Form von Gegensprechanlagen (inkl. Klingelanlagen und Türöffner) an allen Haupt- und Nebeneingängen im EG u.a. für folgende Bereiche: • Je Nutzerdienststelle • Pförtner / Infotheke, • Amtsleitung(en), • Besprechungsräume • Anlieferungseingang • Sonstige separate Einheiten Gegensprechanlagen der Türanlagen auf gängiges Telefonsystem umleitbar, Türanlagen mit integriertem Modul für Berechtigtenzugang (Kartenlesegerät) Behördenmäßige Briefkastenanlage (inkl. 1 x fristwahrendem Briefkasten), Haupteingang, Anzahl der Einschübe gem. Erfordernis Nutzer, mindestens 10. Evtl. Nebeneingänge von Nutzungseinheiten erhalten in Abstimmung mit den Auftraggebern ggf. eine zusätzliche Anlage Ratsbereich/Sitzungsbereich Medientechnik/Diskussionsanlage/Video- und Projektionstechnik/Beschallung/übergeordnete Steuerungstechnik In vorgenannten Bereichen ist eine adäquate, hochwertige Medientechnik zur visuellen und akustischen Durchführung von Sitzungen incl. elektroakustischer Dokumentation einzusetzen. Forum Elektroakustik und Beleuchtung für Veranstaltungen: Zum Einsatz kommen soll eine im Dach montierte fahrbare Traversenkonstruktion, aufgehängt an zwei Motorzügen, an der sowohl die Beschallungs- als auch die Beleuchtungstechnik fest montiert ist. Die Verfahrbarkeit ermöglicht in veranstaltungsfreien Zeiträumen eine möglichst hohe Positionierung der technischen Einrichtungen. Lediglich zu Veranstaltungen wird diese in die für die Beschallung und Beleuchtung benötigte Position gefahren. An der Traversenkonstruktion mit einer Länge von ca. 10,00 Metern sollen mindestens 6 1 kW-Scheinwerfer für die Beleuchtung der Bühnenfläche sowie ein digitales aktives Lautsprechersystem zur Beschallung der Zuschauerfläche vorgesehen werden. Die gesamte Konstruktion kann zur Veranstaltung vom Dach herabgelassen werden (Höhe ca. 6,00 Meter) und bei Nichtverwendung wieder in eine höhere „Parkposition“ gefahren werden. Die installierten Scheinwerfer sorgen für die Ausleuchtung aller möglichen Redner- bzw. Podiumssituationen. Alle Scheinwerfer sind dimmbar. Als weitere technische Ausstattung sind ein digitales Mischpult, vier Funkmikrofone, ein Multicoresystem inkl. Stagebox, Zuspieler und eine Anbindung an die Haus-ELA bzw. GLT vorzusehen. Die Beschallungstechnik soll eine Übertragung mit höchster Sprachverständlichkeit und einer Gleichmäßigkeit von + 1.5 dB auf der gesamten bestuhlten Fläche ermöglichen. Die Anlage entspricht in ihrer Gesamtheit der DIN 0828 und ist somit für Ruf- und Alarmierungszwecke zugelassen. Weitergehende technische Maßnahmen, entsprechend des gewählten architektonischen Konzeptes zur Erzielung einer sehr guten Sprachverständlichkeit für die max. 1200 Besucher, sind zu berücksichtigen. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 19 / 39 Antennenanlage Sofern Kabelanschluss am Standort vorhanden ist, Antennenanlage für Kabelanschluss, alternativ Sat - Anschluss; Antennenanschluss / Sat - Anschluss u.a. in folgenden Räumen; Foyerbereich, Amtsleiter, Besprechungsräume, Zentrale Server- und Verteilerräume Ratssaal, Fraktionsbüros, Sitzungszimmer, Forum und sonstige Sonderbereiche sowie Mietflächen. Personensuchanlage Personensuchanlage für die Haustechniker und Personen mit dauernder Erreichbarkeit über Bedienpult oder alternativ Sprechverbindungen über Telefonsuchrahmen für 5 Empfangsgeräte (siehe auch Brandmeldeanlage: Gebäudealarmierung mittels Lautsprecheranlage). Aufrufanlage/Bürgercenter Anzeigetafel und Bondrucker in Wartebereichen (inkl. Kinderspielecken) auf diversen Ebenen (alternativ wand-/deckenhängend), ggf. Gastronomiebereich (als Ausweichwartezone), inkl. Verkabelung zu den Bedienerplätzen und separater Stromversorgung. Monitorsystem inkl. kompletter Verkabelung, Anzahl der Monitore in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Alle Aufrufanlagen müssen grundsätzlich am vorhandenen Gerät / System optional auf weitere Funktionen erweiterbar sein, ohne dass später aufwendige bauliche Maßnahmen zur Nachrüstung erforderlich werden (z.B. Aufnahme Doppelboden, Kabelverlegung etc.) Planung, Funktionsmerkmale , Ausführung, Standorte, Design gem. Auftraggeberabstimmung. Mindestanforderungen: • Flexible Umprogrammierung der Anlage hinsichtlich Hinzufügen neuer Kategorien / Funktionen (z.B. Kategorien A, B, C vorhanden / Kategorie S = Sonderschalter kommt neu hinzu) • Verbindung aller Schalter mit allen Kategorien (es müssen alle Wartemarken von jedem Schalter aus ausgerufen werden können – Tischbedienpulte -, um eine flexible Reaktion auf das Besucheraufkommen und die Personalbesetzung zu gewährleisten) • Flexible Umprogrammierung der Anlage hinsichtlich der Umnummerierung der Schalter (z.B. wenn sich die Anzahl der Arbeitsplätze oder deren Nummerierung ändert) • Erfassung folgender Daten über die Aufrufanlage sowie Erstellung einer entsprechenden Übersicht (Auswertung) als Datei / als Ausdruck: - Anzahl der gezogenen Wartemarken (Besucheranzahl) differenziert nach Zeitabschnitten (z.B. 08.00 – 09.00 Uhr, 09.00 – 10.00 Uhr usw.) und Kategorien (z.B. in der Zeit von 08.00 – 09.00 Uhr wurde 10 x die Wartemarke A gezogen) - Wartezeit (Zeit zwischen ziehen der Wartemarke und Aufruf der Nummer durch den Sachbearbeiter) - Anzahl der anwesenden Sachbearbeiter (angemeldete Schalter) - Anzeigen der aktuellen durchschnittlichen Wartezeit für die einzelnen Kategorien (z.B. Wartezeit Wartemarke A:20 min) - Gestaltung der Wartemarken nach Detailvorgaben des AG (z.B. Logo der Stadt Gelsenkirchen). Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 20 / 39 Fördertechnische Anlagen 1. Fördertechnische Anlagen Im folgendem sind die grundsätzlichen Qualitäts- und Ausstattungskriterien für Personen- und Lastenaufzüge beschrieben. Für Rollstuhlheber, Güteraufzüge oder anders geartete fördertechnische Einrichtung ist gleiches Qualitätsniveau zu erreichen. Es sind die Anforderungen und die Belange für barrierefreies Planen und Bauen der Stadt Gelsenkirchen zu berücksichtigen. Personenaufzüge sind mit Einrichtungen gemäß der EN81-70 und der DIN18024/25 auszurüsten. Die Mindestanforderungen für Personen mit Mobilitätseinschränkungen gehen aus der Anlage der BQA hervor. 2. Bauliche Anforderungen Jede Aufzugsanlage mit einem eigenen Maschinenraum und in einem eigenen Förderschacht. Aufzugsschächte mit Rauchabzügen ins Freie müssen den Anforderungen der Energiesparverordnung (EnEV 2007) genügen. 3. Allgemeine Anforderungen Sämtliche verschleiß- und wartungsrelevante Teile müssen frei auf dem europäischen Markt erhältlich sein, damit es bei einer späteren Betreuung der Anlage zu keiner firmenspezifischen Abhängigkeit kommen kann. Für die vorgesehene Anzahl von Personenaufzügen, ggf. Aufzugsgruppen, sind bezüglich der zu erwartenden Fahrgastzahlen die Auslastung (Förderleistung) zu berechnen. Alle eingesetzten Produkte müssen erprobte Serienbauteile namhafter Hersteller sein. Die Aufzüge sind auf geringste Geräuschemissionen auszulegen, die Anforderungen der VDI 2566 sind zu übertreffen. Für die Hauptbaueinheiten sind stets Schallentkoppelungen vorzusehen, ein rechnerischer Nachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Die Aufzüge sind konform der EN81-xx, DIN18024/25, der DIN 18091/92, den TRA´s, der LBO-NRW und den EMV Bestimmungen auszulegen. Abweichungen von den Normen sind ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Bauherrn nicht zulässig. Der Lieferumfang umfasst alle von der EN81 geforderten technischen Aufzugseinrichtungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich genannt sind. Abweichungen vom Stand der Technik sind durch Vorlage von Baumusterprüfbescheinigungen und Gefahrenanalysen, auf ihre Anwendbarkeit zu prüfen. Technische Sonderlösungen sind im Hinblick auf die Bauunterhaltungsmaßnahmen in ihrer Wirtschaftlichkeit nachzuweisen. Für alle zentral aufgehängten Kabinen- und Gegengewichtsführungen sind ölfreie Führungseinlagen, die keine Schienenöler benötigen, zu verwenden. Alle rucksackgeführten Anlagen sind ausschließlich mit Rollenführungen auszustatten. Alle im Schacht, Maschinenraum und verdeckt angeordneten Stahlbauteile sind mit einem dauerhaften Korrosionsschutz bzw. Grundanstrich zu versehen. Gänzlich maschinenraumlose Aufzüge, bei dem der Antrieb nur über den Aufzugsschacht zu erreichen ist, sind nicht zulässig. Die Evakuierung eines Aufzuges muss in jedem Belastungszustand ohne elektrische Hilfsenergie möglich sein. Arbeiten an Antriebseinheiten darf Verkehrswege im Gebäude nicht einschränken. Es ist keine Mischung von Fabrikaten bei der Antriebstechnik und bei den Steuerungen zulässig. Aufzugssteuerungen müssen für die Aufschaltung auf eine Gebäudeleitstelle gleichartig und vorbereitet sein. Der Antrieb und die kraftübertragenden Elemente dürfen bei Nennlast nicht im Überlastbetrieb betrieben werden. Der Antrieb muss Prüflasten heben und er muss sich selbständig aus dem Fang ziehen können. Haltegenauigkeit besser als +-5mm, auch unter Volllast. Die Regel- und Schachtkopierungsgenauigkeit ist besser als + - 0,5mm. Nach Bündigkeitsänderungen, bezogen auf die absolute Bündigkeit, von + - 10mm erfolgt auch bei offenen Türen eine Nachholung. Die Antriebe sind so zu dimensionieren, dass der Fahrkorb erst bei einer Laständerung von >= 30% der Nennträgfähigkeit die Haltetoleranz von +- 5mm verlässt und die Nachholeinrichtung anspricht. Liegt die baurechtliche Anforderung zum Einbau eines Feuerwehraufzuges vor, muss dieser mindestens den Anforderungen der Feuerwehr und der EN81-72 entsprechen. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 21 / 39 4 Besondere Anforderungen an Personenaufzügen Durchgehende Laufschienen (Schwellen) in stabiler und breiter Ausführung und Befestigung. Die Schwellen sind für eine häufige Punktlast (Räder) von 1500N zu dimensionieren. Die maximale positive und negative Beschleunigung beträgt 0,6m/s². Zur Inbetriebnahme sind die Antriebe auf 0,4m/s² einzustellen. Den Ausstattungskriterien für barrierefreies Planen und Bauen sind zu berücksichtigen (siehe Anlage), Es sind den Anforderungen der Personengruppen Rollstuhlfahrer, ältere Personen, Hörgeschädigter und Sehbehinderter grundsätzlich im vollem Umfang zu entsprechen. Die Personenaufzüge sind für mindestens 180 Fahrten/h zu bemessen. Hoher Schutz gegen Vandalismus für Haltestangen, Kabinenpaneele, Schacht- und Kabinentüren und der Tableau´s einschließlich der Bedienelemente. Die Aufzugsgeschwindigkeit muss elektronisch geregelt werden und mindestens 0,8m/s betragen. 5 Besondere Anforderungen an Lastenaufzügen Durchgehende Laufschienen (Schwellen) in stabiler und breiter Ausführung und Befestigung. Die Schwellen sind für eine häufige Punktlast (Räder) von 2500N zu dimensionieren. Die Mindestwandstärke der Schwellen von 5mm ist Voraussetzung für eine minimale Durchbiegung. Die maximale positive und negative Beschleunigung beträgt 0,5m/s². Zur Inbetriebnahme sind die Antriebe auf 0,25m/s² einzustellen. Die Aufzugantriebe sind für mindestens 90 Fahrten/h zu bemessen. Die Aufzugsgeschwindigkeit muss elektronisch geregelt werden und mindestens 0,65m/s betragen. 6. Sonstiges: Anzahl nach Erfordernis. Es sind jedoch ausreichend Aufzüge im Haupteingangsbereich einzuplanen, so dass die Umlaufzeit den Gegebenheiten eines modernen Verwaltungsgebäudes gerecht wird, mit den notwendigen Haltestellen; davon mind. einer für Krankentransporte zugelassen zzgl. weitere Aufzüge im Bereich der Nebentreppenhäuser. - Alle Aufzüge sind behindertengerecht auszuführen. - Feuerwehraufzüge entspr. behördlichen Auflagen - Interner Lastenaufzug - sofern Müllraum im UG Müllaufzug oder Nutzung Lastenaufzug - ggf. Sonderaufzüge z.B. Ascheaufzug bei Einsatz einer Holzhackschnitzelanlage Die Ausstattung der Kabinen ist der Funktion und dem Bereich/Nutzung entsprechend vorzusehen. • Einbeziehung der im Gebäude vorhandenen Aufzuganlagen im Rahmen der nutzerspezifischen Anforderungen in das eingeplante Sicherheitssystem. (z.B. Schaltung der Aufzüge bei Nutzung des Gebäudes im Abendbetrieb / Zutrittsregelung / Funktion der Aufzuganlage nach Scharfschaltung Einbruchmeldeanlage etc.) Die Aufzüge sind im Detail mit dem Fachreferat der Stadt Gelsenkirchen abzustimmen. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 22 / 39 Küche/Nebenräume/Gastronomie (Cafe/Bistro): Cafe/Bistro Haustechnische Ausstattung Kompletter Ausbau der Haustechnik mit Wand- und Deckeninstallation für Beleuchtung und Steckdosen. Einbauleuchten nach Vorschlag des Architekten und Bemusterung durch den Auftraggeber. Betriebsfertige, raumlufttechnische Lüftungsanlage. Ausbau der WC-Anlage wie vorher beschrieben. Heizung über statische Heizflächen wie in den Büros bzw. über die Lüftungsanlage. Sonstige Ausbauten Verkleidungen und der weitere Ausbau in entsprechendem Ausbaustandard Küche und Nebenräume Küchenfläche wird ohne Einbauten, Einrichtungen und Ausstattungen ausgeführt, In den Nutzflächen der Küche sind außer den eigentlichen Küchenbereichen noch die Räume für Kühl- und Lagerflächen sowie der Erschließungsanteil enthalten. Diese Flächen erhalten den erforderlichen Ausbaustandard. Haustechnische Ausstattung Die komplette technische Ausstattung der Küche (Kocheinrichtungen, Kühl- und Tiefkühlzellen, Spülgeräte etc.) und die Bestuhlung, die Installation der Theken und sonstigen Einrichtungsgegenstände sind nicht zu berücksichtigen. a) Sanitäreinrichtungen der Küche Bodenabläufe mit entsprechendem Anschluss an Bodenablaufrinnen in Edelstahl. Wasser- und Abwasseranschlüsse in ausreichender Anzahl. Einbauteile (Bodenabläufe, Edelstahlrinnen sowie Leitungsdurchdringungen) aus Edelstahl, Fettabscheider NG 7, Gesamtinhalt 2,4 m3 inkl. Anschluss an die Abwasserleitungen und Aufstellung. b) Elektrotechnische Ausrüstung: Elektroanschlüsse inkl. eigener Unterverteilung c) Lüftungsinstallation: Installation von Zu- und Abluftkanälen inkl. Aggregat und vorgeschaltetem Aktivkohlefilter. Die Zu- und Ableitungen werden auf das Dach durch dafür hergestellte Schächte geführt. Die Ablufthauben befinden sich in den Bereichen der Küche und des geplanten Spülraumes. Die Be- und Entlüftung der Küche erfolgt über Drallauslässe, Die Zuluft wird über einen separaten Erhitzer aufgeheizt und über separat angeordnete Auslässe in die Räumlichkeiten eingeblasen. Sonstige Ausbauten Verkleidungen und der weitere Ausbau in entsprechendem Ausbaustandard Fahrradkeller Bodenverankerte Fahrradbefestigungsbügel, Anzahl und Dimensionierung entsprechend den Vorgaben der Auftraggeber. Fahrradabstellkeller mit eigenem Zugang. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 23 / 39 Metallbau / Geländer Alle Geländer entsprechend den behördlichen Forderungen und Auflagen, Ausführung in Edelstahl, Durchmesser mind. 40 mm, Oberfläche gebürstet. Beim Handlauf Treppenhaus ist darauf zu achten, dass dieser im Bereich des Treppenauges, rund ausgeführt wird. Das Ausführen mit scharfen Kanten, v.a. im Eckbereich, ist zu vermeiden. Montieren und Liefern von engmaschigen Lichtschachtrosten, auf den Licht- und Lüftungsschächten feuerverzinkt, mit Diebstahlsicherung. Malerarbeiten Es sind nur umweltfreundliche und soweit erforderlich abriebfeste Anstriche zu verwenden. Zu streichen sind alle Flächen und Einbauteile, innen und außen, auch wenn diese nicht gesondert genannt, soweit sie durch den Hersteller keinen fertigen Anstrich bzw. fertige Oberfläche haben. Graffity – Schutz im kompletten Fassadenbereich, inkl. freistehender Stützen, Erdgeschoss, Höhe bis 3 m, Permanentbeschichtung und in Abstimmung zu den in der Fassade verwandten Materialien. Im Bereich der Bestandsfassaden Abstimmung mit Denkmalschutz!! Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 24 / 39 Gebäudeleittechnik (GLT) Generell ist ein BUS System einzuplanen für: • Lüftung/Sanitär/Kälte/Heizung • Fensterzustandskontrolle/Steuerung • Sonnenschutz • Beleuchtung • Energieversorgung Für die HKL – Anlagen sind eigene Gewerk - Schaltanlagen in den jeweiligen Technikzentralen vorzusehen. Regelung und Steuerung der Anlagen über autark arbeitende Automatisierungsstationen eines DDC - Systems, welche in die Gewerk - Schaltanlagen einzubauen sind. Wichtige Meldungen und übergeordnete Schaltbefehle anderer Gewerke, z.B.: E – Technik, Sanitär, Aufzüge etc. sind ebenfalls auf diese Automatisierungsstationen aufzuschalten. Zur zentralen Überwachung, Bedienung und Optimierung der Anlagentechnik inkl. Energiemanagement ist ein Gebäudeleitsystem zu installieren, mit dem alle Automatisierungsstationen verbunden sind. Grundsätzlich sind nur OPC-Systeme zulässig! Firmenneutrale Softwareschnittstellen. DDC - System mit Notbedienebene, die bei Ausfall der Automatisierungsstation eine Handsteuerung aller Ausgänge ermöglicht. Sicherheitsfunktionen in den Gewerk - Schaltanlagen in Schutz- und Relaistechnik. Für die Service – Arbeiten vor Ort Handbediengeräte, um die Anlagenzustände abzufragen und Parameter zu verändern. Am Bedienplatz des Gebäudeleitsystems müssen alle angeschlossenen Anlagen über eine zentrale Benutzeroberfläche überwacht und bedient werden können. Störmeldungen werden automatisch, Zustandsprotokolle bedarfsabhängig ausgedruckt, Ausgabedrucker jeweils für Bedienplatz im Neubau sowie für den Bedienplatz in der Gebäudeleitzentrale sind vorzusehen. Für eine Langzeitdiagnose stehen graphische Trendaufzeichnungen zur Verfügung. Die Trends können bis zu 6 Kurven gleichzeitig enthalten. Die Auflösung ist von 1 sec bis 1 Monat frei wählbar. Erfolgt bei einem Alarm nach einer wählbaren Zeit keine Reaktion vom Bedienplatz, (Zentrale) ist eine Rufweiterschaltung über Modem oder Personensuchanlage sicherzustellen. Nach Dienstschluss Schaltung sämtlicher Alarme auf die Gebäude-Leitzentrale. Der Zeitpunkt der Umschaltung erfolgt nach Vorgabe des Auftraggebers und ist bedarfsabhängig veränderbar. Ferndiagnose und –wartung über eine Modemverbindung, über welche bei Bedarf das Bereitschaftspersonal mittels tragbarem PC von jedem Telefonanschluss eine Verbindung zum Gebäudeleitsystem herstellen kann. Die komplette Anlage ist einschließlich der notwendigen Projektierung mit allen erforderlichen Klartexten, Einblendpunkten und den Anlagenbildern sowie der Inbetriebnahme einer Modemstrecke bzw. einer Intranet TCP IP Verbindung auf die beim Gebäudemanagement vorhandenen GLT-Rechner aufzuschalten. Verbindung auch für externe Dienstleistungs- und ServicePartner. Digitales Regelungs- und Gebäudeleitsystem für sämtliche gängigen Regelungs-, Steuerungs- und Optimierungsfunktionen (siehe auch Energiekonzept/Leitlinien). • Zeit- und Ereignisschalten • Pumpenzwangslauf 1x täglich automatisch • Energieoptimiertes Ein- und Ausschalten • Null – Energieband • Zentrale Sollwertführung und Optimierung • Lastspitzenbegrenzung (E – Max) mit min. 4 Stufen und analoger Sollwertvorgabe • Stützbetrieb • Luftqualitätsregelung • Sonderfunktion der Sicherheitstechnik • Sonnenschutz • Wartungs- und Instandhaltungs-Management inkl. detailliertem vollständigem Wartungsplan • Beleuchtung und Gebäudeillumination 1 : 1 - Kompatibilität zwischen den Einzelsystemen und dem GLT - System Haustechnik des Gebäudes und dem System der Gebäudeleitzentrale der Stadt. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 25 / 39 Heizung Grundlagen: Die betriebsfertigen Anlagen werden nach dem neuesten Stand der Technik zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung gemäß den technischen Anforderungen, ausgeführt. Technische Vorschriften für Bauleistungen, DIN 18380 und 18382, VOB, Teil C und wie folgt beschrieben: • Vorschriften der regionalen Energieversorger • Heizlastberechnung gemäß EN 12831 • Maximaler Energiebedarf und U -Werte gemäß neuer Energieeinsparverordnung (EnEV) 2008 Es sollte ein Verhältnis der Außenflächen (A) zu dem umbauten Volumen (V) von nicht größer als 0,2 d.h. A / V < 0,2 angestrebt werden. Eingeschränkte Beheizung bei natürlicher Lüftung zur Minderung des Wärmeverbrauches mit einer Solarkompensation und Regelgruppe je Fassade sowie Verriegelung Thermostatventil mit Fensterkontakten/Raumweise. Wärmeversorgung (Optionen s. Energiekonzept): Über das öffentliche Fernwärmenetz an der Grundstücksgrenze. Dabei sind die Versorgungsbedingungen des Fernwärme–Netzbetreibers, der Steag, zu beachten. Vorgesehen wird eine getrennte Wärmemengenzählung ggf. als Unterzählung für • Stadt Gelsenkirchen • Gastronomiebereich (Extern) • Sonstige Bereiche gem. Erfordernis/Absprache mit dem Auftraggeber Die Gebäudeheizung erfolgt über eine Sekundärheizanlage mittels Wärmetauscher. Geschlossene Pumpen-Warmwasser Heizungsanlage mit automatischer außentemperatur- und innentemperaturabhängiger Regelanlage. Die Bereiche bzw. Bauabschnitte erhalten jeweils eigene Rohrnetzverteilungen mit elektronisch geregelten Umwälzpumpen. Die Pumpensteuerungen werden in den Schaltschränken der Regelanlage eingebaut. Das Heizsystem ist in mehrere Heizkreise nach Himmelsrichtungen getrennt aufgeteilt (mindestens 3) und mit entsprechenden Absperrungen und Regulierventilen mit Entleerungen versehen. Zusätzlich erhalten Sonderbereiche wie Rat/OB/Forum/Vorstand/Fraktionsbereich/Mieter sowie RLT-Anlagen separate Heizkreise entsprechend den Betriebserfordernissen. Rohrisolierungen: Dämmstärke gem. neuer Energieeinsparverordnung (EnEV 2008). Die Isolierung der Leitungen, Sammler, Ventile, Schmutzfänger, Rückschlagventile, Regelventile usw. in den Technikzentralen erfolgt mit Mineralfaserschalen. Armatur-Isolierkappen mit Schnellschlussverschlüssen, Rohrisolierungen unter Putz mit Schutzschläuchen. In sichtbaren Bereichen Alu-Grobkorn und beschädigungsgefährdeten Bereichen Blechmantel. Heizkörper: Als Ventilheizkörper mit glatter Fläche, ohne sichtbare Schweißnähte. Einteilige Front mit integriertem Kopfund Seitenteil, Befestigungen sind nicht sichtbar. Thermostatventilen und allen Dichtungen, Behördenmodell, Rücklaufverschraubungen absperrbar und mit Entleerung, manuelle Entlüftungsventile nach Bemusterung durch den Auftraggeber. In Verkehrswegen, Kreativräumen o. ä. dürfen die Thermostatventile, aus Unfallverhütungsgründen, nicht vorstehen. Auslegung der statischen Heizflächen entsprechend der baulichen Vorgaben ausgerichtet auf jedes Fensterraster - variable Rasteranordnung der Trennwände ist ohne Anpassung der Heizkörper möglich -. Alternative: 1 Heizkörper für 2 Raster (Minderkosten). Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 26 / 39 Sanitär Entwässerung: Die Entwässerung des Gebäudes erfolgt entsprechend DIN 1986, neueste Ausgabe. Die Installation der Rohrleitungssysteme wird gem. den Bestimmungen der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) durchgeführt. Grundleitungen werden in zugelassenem Kanalgrundrohr, im Übrigen nach behördlichen Auflagen, ausgeführt. Das Verfüllen und Verdichten der Rohrgräben ist so herzustellen, dass im Bereich der Rohrgräben dieselbe Dichte erreicht wird, wie vor der Aufgrabung. Ausführung der Regen- und Schmutzwasserfall- und Sammelleitungen in PE-HD. • • Entlüftungsleitungen und kurze Objektanschlüsse in PE-HD Für Urinalabläufe werden PE-HD - Objektanschlüsse verwendet. WC-Bodenabläufe: Gehäuse aus PE-HD oder Edelstahl mit Edelstahlrost und Geruchsverschluss. Technikräume und KG-Bodenabläufe: gem. DIN 591, aus Edelstahl mit Geruchsverschluss, in frostgefährdeten Räumen ohne Geruchsverschluss, Dachabläufe aus PE-HD (Körper und Korbfang), ohne elektrische Beheizung. Alle unter der Rückstauebene liegenden Abwasseranschlüsse und Toiletten werden über entsprechend dimensionierte Hebeanlagen entsorgt. Alle Schmutzwasserfallleitungen erhalten mindestens alle 2 Etagen eine Reinigungsöffnung sowie jeweils eine Reinigungsöffnung vor Anschluss an die Grundleitung. Die Regenrohre erhalten bei Verlegung innerhalb des Gebäudes auf der gesamten Länge eine Schwitzwasserisolierung aus alukaschierten Mineralwollmatten, diffusionsdicht verklebt, gem. allgemein gültigen Richtlinien. Sämtliche Absperr- und Sicherheitsventile müssen DVGW zugelassen, bzw. baumustergeprüft sein. Notentwässerung: Je nach architektonischem Konzept und Anforderungen des Denkmalschutzes als Speyersystem oder zweiter innenliegender Entwässerung. Dimensionierung nach dem 200-jährigen, 5 min. Starkregenereignis und vollständigem Kollabieren des Entwässerungssystems. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 27 / 39 Wasserversorgung: Die Verlegung der Rohrleitungen wird nach den DIN-Vorschriften, in der jeweils neuesten Fassung ausgeführt. Die Kalt- und Warmwasserleitungen bestehen aus Metallverbund- oder Edelstahlrohr. Falls notwendig, werden Druckerhöhungsanlagen installiert. Alle Einrichtungsgegenstände erhalten Kaltwasseranschlüsse, alle Waschtische werden mit Strahlreglern 6 Ltr. / min ausgerüstet, Duschen mit Durchflussbegrenzer 12 Ltr. / min. Alle Steigleitungen werden mit separaten Absperrventilen und Entleerungen versehen. Die Versorgung der einzelnen Kerne erfolgt über einen gemeinsamen Wasserverteiler. Die Wasser-Rohrleitungsverteilung in den Nassräumen erfolgt pro Etage über den abgehängten Decken an die Sanitärgegenstände und Anschlüsse. Die Isolierung der Rohrleitungen, Verteiler und Ventile in den Technikräumen erfolgt mit Mineralfasermaterial. Isolierung der Rohrleitungen unter Putz mit Isolierschlauch, Farbkennzeichnung nach DIN 2404. Rohraufhängungen entsprechend DIN 4109. Alle geflanschten Ventile, Schmutzfänger, Rückschlagventile etc. aus Stahl bzw. Guss mit rostfreien Innengarnituren; alle Ventile und Armaturen mit Muffenanschlüssen aus Rotguss. In den Außenbereichen werden frostfreie Zapfhähne entsprechend der Grünflächenplanung in ausreichender Anzahl vorgesehen, Versorgung über zugelassene Trenneinrichtung. Pumpenschächte in den Untergeschossen dienen z. B. der bedarfsweisen Entsorgung beim Sprinklereinsatz über eine Tauchpumpe im Tiefgeschoss. Die einzelnen Nutzerbereiche sind mit geeichten Wasserzwischenzählern auszustatten (Aufschaltung auf die GLT). Sonstiges: Regenwasserversickerung nach Landeswassergesetz NW Optional/zu prüfen: Regenwassernutzung für Toiletten- und Urinalspülung mit ausreichend dimensionierter Filterzisterne, Trinkwassernachspeiseeinrichtung und Druckerhöhungsanlage Weitestgehender Einsatz von berührungslosen Armaturen. Trinkwasserhygiene: Besondere planerische Maßnahmen zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung, VDI 6023 etc. insbesondere in Bezug auf veränderbares Nutzungsverhalten und Gebäudeflexibilität, bis zu ungenutzten Flächen. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 28 / 39 Lüftung Betriebsfertige raumlufttechnische Anlagen werden mindestens in folgenden Bereichen vorgesehen: − Gastronomie (Cafe/Bistro) − Küche − innenliegende Archiv-, Lager-, Kopier- und Technikräume − Entlüftung - soweit innenliegend - für Nass- und Feuchträume sowie Teeküchen − innenliegende Besprechungs- und Aufenthaltsräume − ggf. innenliegende Büros (Räume mit hohem internen Wärmelasten) − Sonstige Sonderbereiche und Großräume wie Ratsbereich, Fraktionsbereich, OB, Vorstände Optional/zu prüfen: Kontrollierte Lüftung der Büroräume 1/h Kühlung von Sonderzonen (sofern gem. ArbStRichtlinien und ArbStVO sowie nach den Vorschriften der Gerätehersteller der DV – Geräte erforderlich), z.B.: − Zentrale DV – Geräteräume (Server-/Verteilerräume) sowie DV – Schulungsräume, wenn die spezifische Wärmelast zu höheren Raumtemperaturen führt, als die Gerätehersteller zulassen − Größere zusammenhängende Räume, die nach ArbStVO über Fenster nicht ausreichend gelüftet werden können (Verhältnis Höhe zu Tiefe) − Besprechungsräume, für die Fensterlüftung nicht ausreichend ist − Sonstige Sonderbereiche Die Anlagen werden nach dem neuesten Stand der Technik und funktioneller Anforderung ausgeführt und nach den in einschlägigen Richtlinien festgelegten Luftmengen ausgelegt. Die Anlagen müssen separat voneinander regulierbar sein, regelbar mittels Frequenzumrichtern, bis auf kleinere Anlagen (< 1000 m³/h). Die Außenluft wird über Wetterschutzgitter angesaugt und zum Lüftungsgerät geführt. Über Filter, Schalldämpfer, Erhitzer und Ventilator wird die Luft je nach Bereich gereinigt und schallgedämpft über Luftkanal-Verteilersysteme innerhalb des Gebäudes zu den zu versorgenden Räumen geführt. Es sind hocheffiziente Geräte in strömungsoptimierter Bauweise vorzusehen. Gleiches gilt für das Luftkanalsystem sowie die Luftauslässe. Die Abluft wird über Abluftgitter ins Freie befördert. Nach Möglichkeit der technischen Regeln und Lüftungstechnik sollte die Anlage im Umluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung gefahren werden können.100% Außenluftanteil ist zu gewährleisten. Sämtliche Kanäle werden isoliert. Die Außenluftkanalisolierung bekommt eine zusätzliche Diffusionssperre. Die Lüftungsgeräte werden aus Stahlblech, feuerverzinkt mit 40 mm starker Isolierung und Profilrahmen oder in rahmenloser Bauweise ausgeführt. Bis auf Kleinanlagen erhalten sie hocheffektive Wärmerückgewinnungssysteme (vorzugsweise rotierende Wärmetauscher). Die Filtereinheiten bestehen aus regenerierbaren Grobstaubfiltermatten und Hauptfilter als Taschenfilter, mehrstufig bis Güteklasse F 7. Planungsziel Leistungsaufnahme der Lüftermotore < 1 kVA/5000 m³/h. Die Nassräume und Teeküchen werden je Bauteil und Kern über Raumlüfter oder zentral an Entlüftungskanäle angeschlossen und über Kanalventilatoren entlüftet. Die Luft wird über Gitter oder Tellerventile abgesaugt und strömt über die unterschnittenen Türen nach. Je nach architektonischem - u. a. Brandschutzkonzept - ist der Einsatz einer Zuluftanlage erforderlich. Alle mechanisch zu be- und entlüftenden Räume sind entsprechend der gültigen Vorschriften ausreichend und gem. Erfordernis zu entlüften. Alle Luft-, Aus- und Einlass - Kanalanschlüsse und Kanalabzweigungen werden - soweit nötig - mit manuellen, feststellbaren Mengenregelklappen versehen. Alle Feuerschutzklappen sind mit Endschalter auszurüsten und auf die GLT aufzulegen. Vertikale Schächte erhalten die Feuerschutzklappen in den Abzweigungen. Bereiche, die einen erhöhten Schallschutz benötigen, sind mit einer Quelllüftung auszustatten. Außenliegende Lüftungsaggregate sind mit einem Sichtschutz und Schallschutz zu versehen. Die äußere Gestaltung ist mit dem AG und dem Denkmalschutz abzustimmen. Außenliegende Geräte sind nur in zwingenden Ausnahmefällen zulässig. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 29 / 39 Elektro Starkstromtechnik: Stromversorgung Die Stromversorgung der Gebäude erfolgt bzw. entsprechend den Vorgaben des zuständigen Versorgungsnetzbetreibers (ELE) und der TAB. Es ist eine Mittelspannungsversorgung mittels gebäudeintegrierter Trafostation (Giesharztransformatoren mind. 2 Stück - 50/50 %) vorzusehen. Notstromversorgung Für die Notstromversorgung des Feuerwehraufzuges, Druckerhöhungs-, Rauchabzugsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung sowie Sprinkleranlage wird ein Notstromaggregat mit Generator nach VDE vorgesehen. In die Notstromversorgung über den Generator sind der zentrale IuK – Server + Verteilerraum sowie das TK – Vermittlungssystem mit einzubeziehen. Die Sicherheitsbeleuchtung erhält eine einstündige Batterieversorgung entsprechend VDE. Niederspannungshauptverteilung Die NSHV wird entsprechend VDE 0660 ausgeführt. Die Sicherungsorgane sind so auszubilden, dass die Anlage selektiv ausgerüstet ist. Die Anlagen werden mit digitalen Multifunktionsmessinstrumenten, Aufschaltung auf die GLT sowie Kompensationsanlagen ausgerüstet. Spannung, Strom und CosPhi werden über galvanisch getrennte Messumformer (umschaltbar 4 ... 20mA/0-10V) auf Klemmleiste gelegt. Alle Zugänge erhalten einen Leistungsschalter mit Überstromauslöser und Unterspannungsüberwachung. Abgänge für Grundinstallationen zuzüglich 30 % Reserve. Die Bauabschnitte erhalten eine NSHV Allgemein mit Wandlermessung und automatischer Kompensationsanlage. Die Einhaltung des CosPhi < 1 ist in allen möglichen Betriebsfällen nachzuweisen. Für die Versorgung der Mietbereiche werden Zählerverteilungen mit einer gemeinsamen NSHV installiert. Für die interne Messung sind getrennte geeichte Unterzähler je Nutzer vorzusehen, die Bereiche sind vorher abzustimmen. Ausreichende Leerplätze für zusätzliche Zähler werden im hierfür vorgesehenen Zählerraum installiert. Es wird je Erschließungskern eine Allgemeinverteilung installiert. Die Zähler für die EVU – seitige Messung werden im hierfür vorgesehenen Zählerraum im UG installiert. Separate Zähler (EVU – Messung) erhalten: • • • • Stadt Gelsenkirchen Gastronomiebereich (Extern) Forum Sonstige Bereiche gem. Erfordernis Steigeleitungen Für die Unterverteilung und Mietbereichsverteiler werden Steigeleitungen installiert. Zur Vermeidung von Ausgleichsströmen über das Schirmungssystem der IuK – Verkabelung, sind die Steigeleitungen zu den jeweiligen UV 5 adrig bis zur NHV zu verlegen (vorzugsweise als Erdkabeltypen mit PE als Schirm). Die Installation wird so ausgeführt, dass durch Verbinden der Steigleitungen im Zählerraum mehrere Etagen zusammengefasst werden können. Die Verteilungen der übrigen Haustechnikanlagen und die Allgemein – Verteilungen werden ebenfalls durch Kabel angeschlossen. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 30 / 39 Installation Betriebsfertige, vollständige IUK-, Telefon-, DV- etc. Verkabelung für das gesamte Gebäude. Detaillierte Anforderungen der Ausstattung IuK – Technik je Arbeitsplatz siehe Kapitel „Informations- und Kommunikationstechnik (IuK). Für PC, Drucker, Bildschirm und Peripheriegeräte wird eine Betriebsleistung von ca. 30 W/m² netto Büronutzfläche vorgehalten. Die Installation erfolgt entsprechend der VDE 0100 und 0108. Bei mehr als 8 Leitungen werden Kabelbahnen verwendet. Die Schalter und Steckdosen werden mit einem modernen Standard-Großflächenprogramm ausgeführt. Jedes Büro ist mit einer automatischen Beleuchtungssteuerung über Präsenzmelder (+ zusätzlicher manueller Steuerung) auszustatten und an den Türen mit Reinigungssteckdosen. Die Toiletten und Putzräume erhalten Steckdosen/Anschlüsse für Kleindurchlauferhitzer. Die Teeküchen erhalten Steckdosen für Kühlschrank, Geschirrspüler und Kochendwassergeräte, Mirkowelle sowie 3 zusätzliche Steckdosen über der Arbeitsplatte. Die WC-Anlagen erhalten je 1 Steckdose (feuchtraumgeeignet). Toiletten, Teeküchen, Putzräume, Kopierräume und sonstige innenliegende Räume ohne Fenster sind mit Präsenzmeldern zur Beleuchtungsteuerung auszurüsten. Die Flure und Großräume erhalten alle 10 m eine Reinigungssteckdose. In den Bereichen, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind, sind die Steckdosen mit Kinderschutz auszustatten. Elektroanschlüsse im Foyerbereich in Umfang, Ausstattung und Lage gem. Vorgaben des Auftraggebers für späteres Aufstellen verschiedener Gerätetypen wie z.B. Kopiergeräte, Automaten, etc., ggf. über Bodentanks. Die Bodentanks müssen für Feuchtreinigung und zur Aufnahme des jeweiligen Oberbodens geeignet sein (Rahmenkonstruktion). Die Treppenhäuser, Flure und Rettungswege sowie Verkehrswege (allgemein) erhalten eine Tageslicht-, Präsenz- und zeitabhängige Steuerung. Erdung und Potentialausgleich Die Erdung und der Potentialausgleich werden entsprechend der VDE 0185 und der DIN 18382 ausgeführt. Dies gilt insbesondere für die elektrischen Anlagen, aber auch für die haustechnischen Anlagen wie Sanitär, Aufzüge, Lüftungs- und Heizungsanlagen etc. Die zentralen IuK – Technikräume sind mit einer Potentialausgleichsschiene auszustatten. Brandschutz Die Ausführungen haben sich streng nach den Auflagen des Vorbeugenden Brandschutzes und den Auflagen des Bauscheines zu richten. Beleuchtung: Es sind die Arbeitsstättenverordnung und die Arbeitsstättenrichtlinien einzuhalten (Separate Lx - Angaben für Großraumbüros beachten!) - Flexibles Nutzungskonzept. Mindestbeleuchtungsstärken: Eingangshallen Flure und Treppenhäuser Technikräume Nebenräume Kellerräume Büroräume mind. 250 Lx 150 Lx 200 Lx 150 Lx 100 Lx 500 Lx am Arbeitsplatz BAP-Leuchten in den Büros mit Aluminium-Spiegelraster als Aufbau- bzw. Einbauleuchten für Bildschirmarbeitsplätze, Ausstrahlungsbereich = 50 bzw. 60 Grad mit einer Begrenzung der Leuchtdichte von 200 cd pro m2. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 31 / 39 Hocheffiziente Leuchtensysteme „Direkt/Indirekt“ mit regelbaren elektronischen Vorschaltgeräten. Gütemerkmale der künstlichen Beleuchtung: - Beleuchtungsniveau - Harmonische Helligkeitsverteilung - Blendungsbegrenzung - Lichtrichtung - Schattigkeit - Lichtfarbe - Farbwiedergabe - Kontrastwiedergabe - Behagliches Raummilieu - Individuelle Bedienungsmöglichkeiten der Beleuchtungsanlage - Konzentrationsfähigkeit - Leistungsbereitschaft nach der neuen DIN 5035, Umsetzung von Europa – Richtlinien in geltendes deutsches Recht (wegen Lx – Nennbeleuchtungsstärke) Büroleuchten für Fenster und Wandbereiche sind separat zu schalten. Alle Leuchten sind mit energiesparenden Leuchtmitteln auszurüsten. Die Gesamtbeleuchtung ist über eine zentrale Steuerung für das Gesamtgebäude zu- und abschaltbar (GLT). Eine Gebäudeillumination über die Nutzflächenbeleuchtung ist sicherzustellen. Flächen mit besonderem architektonischem Anspruch erhalten eine hochwertige Beleuchtung. Für die Flure, Treppenhäuser und Verkehrswege ist ggf. eine geringe Dauerbeleuchtung erforderlich. Eine Sicherheitsbeleuchtung - bei behördlicher Auflage - ist für die Fluchtwege-Beleuchtung vorgesehen und ist ebenfalls entsprechend der VDE 0108 zu installieren. Piktogramme als LED-Displayleuchten. Die Außenbeleuchtung wird über Dämmerungsschalter und Zeitschaltfunktionen von der GLT gesteuert. Eine Mindestbeleuchtungsstärke von 15 Lx ist zu installieren. Tageslichtabhängige Regelung/Einschaltzeiten des Kunstlichtes für Büros. Ein- und Ausschaltzeiten müssen je Nutzerbereich steuer- / programmierbar sein. Grundsätzlich Schaltung über Bewegungs-/Präsenzmelder. Äusserer und innerer Blitzschutz: Entsprechend den Richtlinien des ABB und den VDE-Vorschriften werden die Gebäude mit einer Blitzschutzanlage, mit Fundamenterder kombiniert, ausgerüstet (gemäß VDE 0185 sowie Potentialausgleich). Fernwirksystem: Für die TGA inkl. Elektro- und Beleuchtungstechnik ist ein gemeinsames Netzbussystem einzubauen (s. GLT). Fotovoltaik: Fotovoltaikanlage. Die Investitionskosten für diese Anlage sind separat auszuweisen. Bei der Wirtschaftlichkeit sind die aktuellen Fördermittel aus Bundes- und Landesprogrammen zur Förderung der Fotovoltaik zu berücksichtigen und darzustellen (siehe auch Energiekonzept). Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 32 / 39 Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) Grundsätzlich ist in dem Bauvorhaben für die Kommunikations- und Informationstechnik ein zentraler Gebäude-Verteilerbereich für alle Anschlüsse zu installieren. Der zentrale Verteiler ist im Nachbargebäude „Dreikronenhaus“, Vattmannstraße 11, vorzusehen. Bedingt durch die bestehenden Längenrestriktionen der jeweiligen Verkabelungssysteme kommen, je nach Gebäudeausführung, Kupfer- oder Glasfaserverkabelungen zur Ausführung. Die auf der Basis der Gebäudeplanung hervorgehende Verkabelungsentscheidung ist durch den Planer ist mit der Fachdienststelle gkd-el abzustimmen und einheitlich im gesamten Bauvorhaben auszuführen. Zu den beiden Verkabelungssystemen werden nachstehende Anforderungen gestellt: 1. Kupferverkabelung Strukturierte Verkabelung im gesamten Gebäude. Für alle Arbeitsplätze sind S/STP Kabel CAT 7 () (≥ 800 MHz) im Tertiärbereich, sofern die Gebäudedimensionen eine Kupferverkabelung mit dezentralen Datenverteilerräumen zulassen, zu installieren. Die Verkabelung ist mit allen passiven und aktiven Komponenten einheitlich für die Kommunikations- und Informationstechnik gemäß dem aktuellen Stand der Technik zu erstellen. Zur Ausführung kommen ausschließlich S/STP - Kabel (8-adrig), Mindestanforderung CAT 7. Die Aufschaltung der Kabel erfolgt mit allen Adern am Edgeconnector der Büroanschlussdose sowie an der Anschlussdose am Patchfeld des zugehörigen dezentralen Datenverteilerschrankes. Als Büroanschlusseinheit und im Datenschrankpatchfeld sind modulare ACO - Techniken zu installieren. 1.1. Je Arbeitsplatz sind grundsätzlich zu installieren (entspricht je Fensterachse mind.): - Informationstechnik/Kommunikationstechnik 2 ACO - Anschlussdoppeldosen Zu jeder Dose ist ein separates 8adriges Datenkabel Kabel zu verlegen. - EDV-Stromversorgung: 3 Stück 230V EDV-Versorgungssteckdosen (sep. Aufschaltung auf eigenen - Sämtliche Technikräume erhalten die Ausstattung eines Arbeitsplatzes. - Sitzungs- und Besprechungsräume werden wie Büroräume fensterachsbezogen ausgestattet. - EDV-Stromversorgung: 3 Stück 230 V EDV-Versorgungssteckdosen (sep. Aufschaltung auf eigenen Verteilerfeldern, max. 6 Steckdosen je Stromkreis). Farblich abgesetzt von den „Normal-„Stromsteckdosen. - Die Beschriftung der Kabel an jeder Büroanschlussdose und im Datenschrank, sowie die Beschriftung jeder IuK – Dose im Büro und im Schrank ist mit der Fachdienststelle gkd-el abzustimmen. 1.2. Zentrale Verteilertechnik Ein zentraler Datenschrankverteilerraum zur Aufnahme der. Datenschränke, und der Server für das gesamte Gebäude ist einzuplanen. Der Raum ist so zu dimensionieren, dass die Schrankreihen vor- und rückseitig begehbar sind (mind. 1,2 m Bewegungsraum). Der zentrale Verteiler- und Serverraum verfügt über IuK - Anschlussdosen entsprechend dem Ausbaustandard für mind. 5 Arbeitsplätze. Datenschrankverteiler-, Server- und Kommunikationsanlagenraum sind entsprechend den Richtlinien bautechnisch zu erstellen und zusätzlich mit aufgeständertem Doppelboden und Raumkühlung auszustatten. Die Raumtemperaturen sollten im Mittel 24 Grad Celsius nicht überschreiten. Im Anschluss an den Datenschrankraum soll sich der Anlagenraum der Kommunikationsanlage (ca. 4-5 Achsen à 1,5 m) befinden. Der Kommunikationsanlagenraum ist mit IuK - Anschlussdosen entsprechend dem Ausbaustandard für mind. 5 Arbeitsplätze auszustatten. Kommunikations- und Verteilerraum sollten über eine Zwischentür (1,01 m) miteinander verbunden sein, oder eine gemeinsame Raumeinheit bilden. Die zentralen Verteilerräume müssen über eine eigene 230V Unterverteilung mit Überspannungsschutz verfügen. Diese Verteiler sollten an eine USV - Anlage angeschlossen sein (Überbrückungszeit mind. 3 Std.). Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 33 / 39 Neben den Datenschränken für die passive Gebäudeverkabelung sind auch die Datenschränke für die erforderlichen aktiven Komponenten zu liefern und zu installieren. Die Installation erfolgt im Wechsel: passiv – aktiv – passiv – aktiv - usw. 1.3. Besondere Anforderungen an die Ausführung der Datenschränke: Datenschränke (Fa. Rittal o. glw.) bestückt mit: - - - 19“ Alu T-Nut Profilrahmen, Vordertüre durchsichtig, Hintere Schranktüre Stahlblech Türen mit Schwenkgriff und Halbzylinder Bodenblech mit Kabeleinführungen Deckblech mit Kabeleinführungen Kabelabfangschienen, seitlich in ausreichender Anzahl Kabelführungsringe für alle Kabel bei Vollausbau des Schrankes in ausreichender Stückzahl und Dimension, und senkrecht beidseitig des 19“ Rahmens mind. 6 Stück Kabelführungsplatten 1 HE waagerecht je Patchfeld 1 Steckdosenleisten mit 5 Steckdosen als 19“ Einbau an der Vorderseite eines jeden 19“ Rahmens Potentialausgleichsschiene einschließlich Klemmen. 19“ Zoll Schubladen-Einbausatz zur Aufnahme von Dokumentationen und Kleinteilen 2 x 230 V - Steckdosenleisten je aktivem Verteilerschrank, an der Rückseite des 19“ Installationsrahmens zur Anschaltung der aktiven Komponenten mit jeweils mind. 8 Steckdosen, senkrecht montiert, einschließlich Auflegen auf getrennte Stromkreise 2 Lüfter, thermostatgesteuert mind. in jedem aktiven Datenschrank Die genaue für die Stadt Gelsenkirchen einheitliche Komponentenbestückung der Schränke sowie die Aufteilung in aktive und passive Datenschränke ist mit der gkd-el abzustimmen. Eine direkte Verbindung von dem Gebäudepotentialausgleich bis an die Verteilerschränke und den Kommunikationsanlagenraum ist herzustellen. Die genannten Räume sollten über eigene Potentialausgleichsschienen verfügen. 1.4 Bereichs-/Etagen-Verteilertechnik Die im Punkt 1.2 „Zentrale Verteilertechnik“ genannten Punkte sind analog anzuwenden. Jedoch IuKAnschlussdosen nur für einen Arbeitsplatz. 2. Lichtwellenleiterverkabelung - Backbone-Netz Für den Backup-library ist ein separater Raum im Neuen Hans-Sachs-Haus Platzbedarf ca. 25 m² zur Verbesserung der Datensicherheit inklusive der notwendigen IuK Einbindung, sowie den notwendigen technischen Einrichtungen incl. Klimatisierung, Einbruch, Brandschutz und Sicherheitstechnik zu berücksichtigen. Das Datenübertragungsnetz zwischen dem Zentralen Verteiler im „Dreikronenhaus“ und den Bereichs-/ Etagenverteilern ist als LWL Backbone-Netz aufzubauen. Hierbei ist jeder Bereichs-/Etagenverteiler über ein redundantes 2. LWL-Kabel einzuspeisen. Die beiden Kabel sind über vollkommen getrennte Trassen zu führen. - Für die Sprachkommunikation sind hochpaarige Kupferkabel mit gleichen Redundanzanforderungen vorzusehen. Für das Datenhochgeschwindigkeitsnetz im Inhousebereich kommen ausschließlich Gradientenfasern 50µm mit SC - Pigtails, fusionsgeschweißt zur Ausführung. Vom zentralen Gebäudehauptverteiler sind hochfaserige Steigeleitungskabel, auf redundanten Wegen zu den Bereichs-/Etagenverteilern zu verlegen. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 34 / 39 Für das Kommunikationsnetz werden vom zentralen Gebäudehauptverteiler hochpaarige Steigeleitungskabel, auf redundanten Wegen, in den zu versorgenden Bereichen verlegt. Die hochpaarigen LWL (mind. 20 Fasern)- und Kupferkabel sind mit einer mind. 10% Reserve hinsichtlich der LWL - Faser bzw. Doppeladern zu planen. 3. Sonstiges Zur Verbindung des Inhousenetzes mit den Kabeln des privaten städtischen Netzes und/oder mit öffentlichen Netzprovidern sind vom zentralen Datenschrankraum bis zum Hausanschlussraum für IVTechnik folgende Kabel zu verlegen: Als redundante Gebäudeanbindung (Mehrwegabstützung) Mind. 1x48 Gradientenfasern 50 µm je redundantem Weg Mind. 2x48 Monomodefasern 9 µm je redundantem Weg Mind. 1x100 DA ISDN-Kabel je redundantem Weg Alle Kabel sind im Hausanschlussraum auf entsprechenden Verteilern/ Spleißboxen abzuschließen. Die Verteiler/Spleißeinrichtungen sind so zu dimensionieren, dass die Zuführungskabel der Provider ebenfalls in ihnen aufgelegt werden können (mind. das Doppelte der o. g. Kabelkapazitäten). Die genauen Stückzahlen sind mit der gkd-el im Rahmen der Planung abzustimmen Zusätzliche Anforderungen Sonderbereiche Für folgende Sonderbereiche ist ein Wireless-LAN (drahtloses, lokales Funknetz zur Datenübertragung) einzusetzen: - Ratsbereich - Fraktionsbereich - OB-Bereich - Verwaltungsvorstände - Besprechungs- und Sitzungszimmer allgemein - Bürgercenter - Gastronomie - Forum Mieteinheiten erhalten separate Daten- und Kommunikations-Hausanschlüsse. Das Forum erhält ein separates Daten- und Kommunikationsnetz (IuK) entsprechend der zuvor genannten Kriterien, bis zu den Hausanschlüssen. Es sind separate Technikräume vorzusehen. Das Netz ist für 50 Doppelanschlussdosen auszulegen. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 35 / 39 Sicherheitstechnik Das Gebäude ist unter anderem mit einer Universellen Gefahrenmeldeanlage (UGM) auszustatten. Dies beinhaltet im Wesentlichen die Ausrüstung mit: • einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage (EMA/ÜMA) • einer Brandmelde- und Rauchschaltanlage (BMA/RSA) • sowie entsprechenden Verwaltungs-, Melde- und Steuerungseinrichtungen, inkl. sämtlicher Anschlüsse und Verkabelungen. • Es sind Anlagen mit OPC-Schnittstellen zur Integration in die GLT zu berücksichtigen. Im Einzelnen: Allgemeines • • • Im Rahmen der Detailplanung und vor Freigabe der Ausführungsplanung ist ein nutzerspezifisches Anforderungsprofil (Sicherheitstechnik und Schließanlage) in Abstimmung mit den Auftraggebern zwingend zu erarbeiten und aufeinander abzustimmen, in dem weitere (ergänzende oder abschwächende) Detailregelungen getroffen werden. Die technische Ausführung bestimmt sich u.a. nach den aktuell geltenden DIN – und VDS – Richtlinien. Für die Zukunftssicherung ist ein ergänzendes Leerrohrsystem zu berücksichtigen. Systemanforderungen Ausstattung des Gebäudes mit einer betriebsfertigen universellen Gefahrenmeldeanlage (UGM), d.h.: • einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage (EMA/ÜMA) • einer Brandmelde- und Rauchschaltanlage (BMA/RSA) gem. Forderungen der Bauaufsicht und Feuerwehr sowie entsprechenden Verwaltungs-, Melde- und Steuerungseinrichtungen. Kontrollsysteme • Zutrittskontrollsysteme als Codenummernschlosseinrichtungen / numerische Codeschlösser mit Batteriepuffer inkl. Türöffner oder Magnetkartenlesegeräte, an allen Haupt- und Nebeneingängen im EG und UG, insbesondere als Zutrittsmöglichkeit nach Dienst bzw. am Wochenende inkl. Lieferung der erforderlichen Hard- und Software zum Codieren der Karten vor Ort sowie mindestens 1000 Stück Karten, Leerrohrverkabelung an noch festzulegenden Türbereichen im Gebäude für die spätere Nachrüstung mit numerischen Codeschlössern / Magnetkartenlesegeräten. Video-Überwachungsanlage (Multiplex-System) für die Sonderbereiche. Elektronische Überwachungszentrale für Color-Videoübertragung in 19” Gestellschrank mit je 6 Video-Ein/und Ausgängen, erweiterbar auf 12 Video-Eingänge, Stromversorgungseinrichtung, Video-VerteilerVerstärker, Zehner-Tastatur zur Anwahl der einzelnen Kreuzungspunkte. Video-Warneinrichtung mit Sensormodulen zur Auswertung von Kamerabildern mit 6 Ein- und mindestens 2 Ausgängen, Sensorfläche einstellbar zwischen 1 und 95 % der Gesamtbildfläche, mit einstellbarer Ansprechempfindlichkeit, Kontraständerung bis 0,5 % des max. Videopegels, mit Kontrolleinheit, automatischer Abschaltung, Zeitdauer einstellbar, Stromversorgungseinrichtung Bildschirmdiagonale 21“ TFT-Monitor, HDTV-Auflösung. Fernbediengerät manuell über Zehner-Tastatur und vollautomatisch mit Kamerafernbedienung für Schwenken, Neigen, Motorzoom, Motorfocus, Alarmeingänge etc. Videokameras für den Einsatz im Freien sind so anzubringen, dass sie und die dazugehörigen Zuleitungen nicht ohne Hilfsmittel zu erreichen sind, mit vandalensicherem, wetterfesten Schutzgehäuse mit KameraHaltevorrichtung, Scheibenheizung, Merkmale analog Videogerät, Empfindlichkeit: einwandfreie Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 36 / 39 Bildwiedergabe bei 20 lux reflektiertem Licht, mit Stabilisierung der Heizspannung und des Starkstromes, mit Objektiv, mit automatischer Blende mit IR-Filter, Motorzoom mindestens 8 x (10,5 - 85 mm)/F1,4. Videokameras für Innenraumeinsatz, Merkmale sonst wie vor, komplette Verkabelung für Starkstrom und Fernmeldetechnik, Monitoraufstellung im Pförtnerraum / im Bereich Infotheke. Alle lokalen Videobilder müssen über Netzwerk übertragen werden, Zeit- oder ereignisabhängig • Vollständige Verkabelung für Zeiterfassungs- und Leitsysteme gem. Erfordernis Nutzer inkl. Lieferung der Endgeräte. Einbruch- und Überfallmeldeanlage (EMA/ÜMA) • Einbruch-Meldesicherungsanlage (VDS genehmigt) einschließlich Stromversorgungsgerät und Reservebatterie für eine Überbrückungszeit von 60 Stunden, Überwachungstableau in Pförtnerloge / Bereich Infotheke sowie Weiterleitung an externe, ständig besetzte Stelle (GLT). Überwachte Einheiten gem. Erfordernis Nutzer, z.B.: EG - Bereich komplett, zentrale Server-/ Technikräume, ADV - Räume, besondere Verkehrswege sowie Bereiche Rat, Fraktionen, OB, Verwaltungsvorstand etc. • Gewährleistung einer lückenlosen elektronischen Gebäudeaußenhautsicherung (bis zumindest Oberkante EG) nach Dienstschluss mittels Einbruch- und Überfallmeldeanlage (EMA/ÜMA) sowie partieller elektronischer Sicherungsmöglichkeiten in den oberen Geschossen/ im Untergeschoss. • Überwachung sämtlicher Zugangstüren / -tore / -gitter in den UG`s und im EG sowie Durchgangstüren im Gebäude nach Erfordernis Nutzer auf Verschluss (Riegelkontakt) und auf Öffnung (Magnetkontakt). Durchbruchüberwachung für alle Glasfassadenteile im UG und EG mittels Alarmglasscheibe. Im EG - Bereich mindestens einbruchhemmendes Glas. Soweit es sich hierbei um öffenbare Fenster handelt, Verschluss- und Öffnungsüberwachung über die in der Schubstange integrierten Magnetkontakte. • Bei einer solchen Außenhautsicherung muss die Möglichkeit bestehen, während der Öffnungszeiten des Gebäudes die Magnet- und Riegelkontakte der Zugangstüren und Bürofenster unscharf zu schalten, während die Überwachung der reinen Notausgangstüren scharfgeschaltet bleibt. • Glasbruchüberwachung mit Scharfschaltung für 24 h. Bewegungsmelder für sicherheitsrelevante Bereiche im Gebäude (z.B. Kantine/Cafeteria, Zentrale Technik- / ADV - Räume) wie auch Treppenhäuser, Flure und Foyer als Überwachungsmöglichkeit z.B. nach Dienst bzw. in Zeiten, in denen diese Räume / Bereiche nicht betreten werden / scharfgeschaltet sind (Kopplung an Alarmsignal). Kopplung der Bewegungsmelder mit der Videoüberwachung im Alarmfall, auch Nachts, 24 Std. Speicherung • Scharfschaltung der Außenhautsicherung sowie der innenliegenden gesicherten Bereiche inkl. Bewegungsmeldern z.B. über Blockschlossschließungen sowohl zentral über Bedieneinrichtung/tableau in der Pförtnerloge / Bereich Infotheke als auch dezentral in den einzelnen Schaltungsbereichen - z.B. vorgenannte sicherheitsrelevante Bereiche – bereichsweise und getrennt nach Schaltkreisen schaltbar und zentral wie dezentral optisch über entsprechende Anzeigen für den scharf zu schaltenden Bereich kontrollierbar. • Überwachung von Gittern, Klappen und Abdeckungen sowie zugängliche Zu- / Abluftöffnungen (Hauben etc.) in Außenbereichen auf unerlaubtes Öffnen. Feuer- und Rauchmeldeanlage / Brandmeldeanlage (BMA) / Gebäudealarmierungsanlage Nach Erfordernis in Abstimmung mit Berufsfeuerwehr und Bauaufsichtsamt der Stadt Gelsenkirchen. Unabhängig von den Forderungen des Brandschutzkonzeptes ist eine elektroakustische Alarmierung z.B. für die Gebäudeevakuierung vorzusehen. Eignung der Feuermeldezentrale für den Anschluss von automatischen Feuermeldern und von Druckknopffeuermeldern, zusätzliche Weiterleitung von Alarm- und Störmeldungen zum Pförtnerplatz / Bereich Infotheke (GLT) sowie zu einer externen, ständig besetzten Stelle (GLT Feuerwehr). Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 37 / 39 Elektroakustische Alarmierungsanlage in Form einer Lautsprecheranlage. Peripheriegeräte außer für den Personenschutz auch für Ansagen, Durchsagen allgemeiner Art sowie ggf. als Personensuchsystem nutzbar. Fluchttürsicherungssystem • Sicherung und Überwachung der nach außen führenden sowie im Gebäude vorhandenen Fluchttüren gem. Erfordernis der Nutzer. • Ausstattung der Fluchttüren jeweils mit Türterminal (Alu – Gehäuse), bestehend aus beleuchteter Nottaste, Schlüsselschalter, integriertem Alarmton, LED – Anzeige Überwachungszentrale als programmierbares Sicherheitssystem zur Überwachung von mindestens 50 Türen (in Abstimmung mit den Sicherheitsanforderungen des Auftraggebers) einschl. Stromversorgung und Notbatterie für Steuerung und Peripheriegeräte, Ansteuerung der Gefahrenmeldeanlage, sämtliche Anschlüsse für alle Türterminals, abgesetztes Melde und Anzeigentableau beim Pförtner / Bereich Infotheke (GLT) mit optischer und akustischer Alarmierung sowie Weiterleitung an externe, ständig besetzte Stelle (GLT), Programmierung, Dokumentation etc. System mit OPC-Schnittstelle zur Integration in die (GLT) • Gefahrenmelde- und Techniksteuerungssystem • Ausstattung des Gebäudes mit einer Gebäudeleit- und Gefahrenmeldetechnik (GLT). • Ausrüstung der nach Vorschrift der Feuerwehr/Bauaufsicht vorgeschriebenen Brandmeldeanlage sowie der Einbruchmeldeanlage mit Darstellung der Brand- und Einbruchmeldelinien sowie Lokalisierung des Standortes der Alarmmeldung auf dem zentralen Bediengerät in der Pförtnerloge / Bereich Infotheke (PC mit Klartextdrucker) sowie bei externer, ständig besetzter Stelle (GLT). Direktweiterleitung des Brandalarms an die Feuerwehr. • Qualifizierte Darstellung sonstiger Alarm- und Störmeldungen auf dem gleichen System (Ausfall Lüftungsanlagen, Heizkreise, Hebeanlagen, Sprinkler, Aufzüge, Blockschlossbereiche etc.) der technischen Anlage des Gebäudes sowie alle Notrufe (Behinderten - WC`s etc.) oder sonstigen sicherheitstechnischen Meldungen, Auflaufen der Meldungen wie vor. • Die 1:1 - Kompatibilität zwischen den Einzelsystemen und dem GLT - System des Gebäudes und dem System der Gebäudeleitzentrale der Stadt Gelsenkirchen muss sichergestellt sein. Alarmanlage • Überfallmeldeeinrichtung für den Bereich der Flucht- und Rettungswege sowie Treppenhäuser bestehend aus Druckknopfmelder, Abstand ca. 20 m, in den Treppenhäusern je Etage, mit Identifizierungstableau mit optischer und akustischer Signalgebung am Pförtnerplatz/ Bereich Infotheke (GLT) sowie externer, ständig besetzter Stelle (GLT)inkl. Verkabelung. • Notrufanlage für Behinderten - WC`s (Alarmierungsmöglichkeit in Form von Druckknopfalarmierung zwischen Behinderten - WC`s und Pförtnerloge / Bereich Infotheke bzw. zusätzlich Leucht/Blinkanzeige vor WC – Eingang sowie externer, ständig besetzter Stelle (GLT), Bedienbarkeit des Türöffners vom Sitz aus. • Ausstattung der Arbeitsplätze zum Schutz gefährdeter Personen (z.B. Infothekenpersonal), Bedienstete mit Beratungsarbeitsplätzen, Tresor, Zahlstelle, OB, Verwaltungsvorstand, Rat etc. mit verdeckt angebrachten Überfallmeldern, (Alarmierungsmöglichkeit zur Infotheke sowie externer, ständig besetzter Stelle (Polizei). Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 38 / 39 Schließsystem Erstellung von Schließplänen in Abstimmung mit den Auftraggebern, Lieferung und Einbau von Generalschließanlagen für alle Bereiche, unterteilt in Schließgruppen entsprechend Funktionsanforderung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der ausführenden Fachfirma. Ausführung als Profilzylinderanlage in Form einer elektronischen Schließanlage, Stromzuführung über Schlüssel. In Sicherheitsbereichen zusätzlich Blockschlösser (z.B. EG und UG – Haupt- und Nebeneingänge, ADV - Räume, Zentrale Server-/Technikräume etc.) nach Erfordernis des Auftraggebers Inkl. Software für Schließplan und Schlüsselverwaltungssystem, Erstprogrammierung. Außenanlagen Die nichtbebauten Flächen sollten einen möglichst großen unversiegelten Anteil haben. Je nach Planung: • Hof- und Feuerwehrumfahrt in SLW 12 aus Verbundsteinpflaster frostsicher, mit Entwässerungsrinnen und Einläufen, in kompletter Arbeit, fachgerecht nach den entsprechenden Richtlinien ausbauen. • Bepflanzung der Vegetationsflächen mit Bodendeckern, Sträuchern, Bäumen, teils in Pflanztrögen entspr. Freiflächengestaltungsplan (einschl. Begrünung, Möblierung und Außenbeleuchtung) des Architekten in Abstimmung mit dem Auftraggeber. • Kiessauberkeitsstreifen aus Kies 16/32, 15 cm stark, 50 cm breit, Bepflanzungen, Grünanlagen und Bäume nach Freiflächengestaltungsplan des Architekten. Gehwege gemäß Freiflächenplanung. • Ausreichende dimensionierte Abfallentsorgungsmöglichkeiten / Abfallbehälter im Außenbereich rund ums Gebäude, insbesondere vor allen Ein- und Ausgängen • Öffentliche Fahrradabstellplätze gem. Erfordernis. Fahrradständer (Bemusterung!) • Außenbeleuchtung der Gehwege und Zufahrten • Fahnenmasten, gem. Auftraggeberanforderungen • Hundeanleinvorrichtungen • Kellerlichtschachtroste mit Sicherungskette und Schloss Müllentsorgung. Ein geeignetes Müllentsorgungskonzept ist im Rahmen der Entwurfsplanung auszuarbeiten und mit den Abfallwirtschaftsbetrieben abzustimmen. Feuerlöscheinrichtungen / -anlagen und vorbeugender Brandschutz Versorgung über Wandhydranten oder Feuerlöscher entsprechend der aktuellen Bauauflage. Nasssysteme über eigenes Leitungssystem mit DVGW zugelassener Trenneinrichtung. Es sind Handfeuerlöscher in ausreichender Zahl zu montieren. Die Anordnung und Anzahl richtet sich nach den Auflagen der Brandverhütungsvorschriften, ist aus den Baugenehmigungsplänen zu entnehmen und werden entsprechend den Auflagen des Bauaufsichtsamtes sowie der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln installiert. Sprinkleranlagen gemäß den Bauauflagen. An noch festzulegenden Standorten in den Obergeschossen werden Feuerlöschhydranten bzw. Trockenlöscher als Handfeuerlöscher, mit Haubenabdeckung, Bauart TG6, (Brandklasse A, B, C) in ausreichender Anzahl entsprechend bauaufsichtlicher Forderung installiert. Erforderliche Fluchtwege und Notausgänge werden laut Genehmigung gekennzeichnet, beschildert. Fluchtwegepläne je Geschoss. Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsbeschreibung 39 / 39 Gebäudereinigung Ein Reinigungskonzept für die komplette Fassade, Fenster- und Bodenflächen inkl. der für die Reinigung erforderlichen Hilfsmittel (z.B. Befahranlage) ist zu erstellen. Das Reinigungskonzept muss sich erstrecken mindestens auf folgende Bereiche: • • • • • • • keramische Boden- und Wandflächen sanitäre Einrichtungsgegenstände mit Armaturen WC-Trennwände Heizkörper, Beleuchtungskörper, Geländer, Verkleidungen alle Einbauteile alle sonstigen verschmutzten Teile Glas- und Fassadenflächen, die nur von außen zu reinigen sind Die Vorgaben der Berufsgenossenschaft insbesondere hinsichtlich der Reinigung der Glas- und Fassadenflächen (Anbringung von Absturzsicherungen etc.) sind in der Bauausführung zwingend zu beachten. Sonstiges CAD Das Projekt ist mittels CAD zu planen. Das CAD – Pflichtenheft des Bauherrn ist zu berücksichtigen (wird gemeinsam mit dem Planer erstellt) insbesondere hinsichtlich Datenformate, Datenaustausch, Layerstrukturen und Normungen. Für den Wettbewerb sind die CAD-Richtlinien des BLB-NRW zu berücksichtigen. Projektraum Über einen internetbasierenden Projektraum soll mit der Planungsphase beginnend die Projektkommunikation und das Management unterstützt werden.
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