REGLEMENT / AGB‘S Granitland Xtreme Stand: 10. April 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel ............................................................................................................................................................... 2 2 Veranstalter ......................................................................................................................................................... 2 3 Wettkampfform .................................................................................................................................................. 2 4 Voraussetzungen für die Teilnahme / Haftung ...................................................................................... 2 5 Kategorien / Wertungen ................................................................................................................................. 3 6 Strecke.................................................................................................................................................................... 3 7 Anmeldung / Startgeld .................................................................................................................................... 3 8 Preisgeld / Preise ............................................................................................................................................... 4 9 Medizinisches ...................................................................................................................................................... 4 10 Ausrüstung......................................................................................................................................................... 4 11 Team-Fahren ..................................................................................................................................................... 5 12 Wertung .............................................................................................................................................................. 6 13 Team Identifikation und Startnummern ................................................................................................ 6 14 Briefing ................................................................................................................................................................ 6 15 Starts der Etappen .......................................................................................................................................... 6 16 Zeitmessung ...................................................................................................................................................... 7 17 Durchgangskontrollen................................................................................................................................... 7 18 Strecke ................................................................................................................................................................. 7 19 Ziel / Maximalzeit / Kontrollschluss ....................................................................................................... 8 20 Nichtantritt zu einer Etappe ....................................................................................................................... 8 21 Rennaufgabe...................................................................................................................................................... 8 22 Rennabbruch ..................................................................................................................................................... 9 23 Verkehrsregeln / Verhaltensregeln ......................................................................................................... 9 24 Konsum von Alkohol:................................................................................................................................... 10 25 Umwelt .............................................................................................................................................................. 10 26 Betreuer ............................................................................................................................................................ 10 27 Support von Dritten ..................................................................................................................................... 10 28 Doping ............................................................................................................................................................... 10 29 Proteste ............................................................................................................................................................. 11 30 Entscheid Wettkampfjury .......................................................................................................................... 11 31 Strafen bei Regelbruch ................................................................................................................................ 11 32 Disqualifikation .............................................................................................................................................. 12 33 Strafen Katalog ............................................................................................................................................... 12 34 Andere Regelverstösse................................................................................................................................ 13 35 Allgemeines ..................................................................................................................................................... 13 36 Haftungsausschluss ...................................................................................................................................... 13 37 Datenschutz ..................................................................................................................................................... 13 38 Verjährung ....................................................................................................................................................... 13 39 Absage / Abbruch.......................................................................................................................................... 14 1 Präambel Grundsätzlich gilt das Reglement von Granitmarathon und der UCI (www.uci.ch) und dem Österreichischem Radsportverband (www.radsportverband.at) Die Veranstaltung Granitmarathon Xtreme bietet vier Kategorien 1. Men 2. Ladies 3. Mixed 4. Master (beide Teilnehmer über 40 Jahre) In diesem Reglement wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weiblichen Teilnehmerinnen sind selbstverständlich immer mit eingeschlossen. Es ist dem Veranstalter jederzeit vorbehalten das Reglement zu aktualisieren. 2 Veranstalter Die Veranstaltung wird vom SK Kleinzell veranstaltet und durchgeführt. 3 Wettkampfform Der Granitmarathon bietet vom 22. bis 24.05.2015 ein dreitägiges MountainbikeEtappenrennen für Zweierteams. Dieses setzt sich in Form eines Team-Zeitfahrens über drei Etappen zusammen. Datum Rennen Etappe 22.5. 2015, Start 9:00 Uhr, Ort: Kleinzell Ortsplatz Ziel: Sarleinsbach Etappe 23.5. 2015, Start 9:00 Uhr, Ort Sarleinsbach Ortsplatz Ziel: Kleinzell Etappe 24.5.2015, Start 9:00 Uhr Ort: Kleinzell Start/Zielgelände Ziel: Kleinzell Die Zweierteams müssen über die gesamte Renndistanz zusammen bleiben und dürfen nie mehr als 2 Minuten auseinander fahren. 4 Voraussetzungen für die Teilnahme / Haftung Für das Rennen zugelassen sind Mountainbiker mit und ohne Rennlizenz ab 18 Jahren (Stichtag Geburtsdatum 01.01.1996). Jeder Teilnehmer hat dieses Reglement und die Verkehrsregeln der Österreichischen Straßenverkehrsordnung sowie die Auflagen des Veranstalters und die Anweisungen der Streckenposten jederzeit zu befolgen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung ab. 5 Kategorien / Wertungen Das Granitland Xtreme wird in folgende vier Kategorien gefahren: MEN Zwei Männer Ab 18 Jahren LADIES Zwei Frauen Ab 18 Jahren MIXED Eine Frau, ein Mann MASTER Zwei Männer Ab 18 Jahren Ab 40 Jahren 6 Strecke Die Strecke muss komplett gemäß Ausschreibung, resp. Anweisung des Veranstalters durch beide Fahrer aus eigener Kraft befahren werden. Ein Transport durch externe Personen ist zu keiner Zeit erlaubt. 7 Anmeldung / Startgeld Die Anmeldung erfolgt auf der Homepage www.granitmarathon.at Das Nenngeld beträgt 340--/pro Team. Im Nenngeld enthalten: 3 x Essensgutscheine, Gratismassage am Sonntag im Start-Zielgelände, Granitmarathon 2015 T-Shirt, Xenofit-Startpaket, Labstellenverpflegung und Zielverpflegung. Das Nenngeld muss bis Mittwoch vor dem Rennen eingelangt sein. Ansonsten muss die Nachnenngebühr verrechnet werden. Nachnennung 360,-- Startplatz Buchung / Bezahlung Online Konto-Überweisung Raiffeisenbank St.Martin/Kleinzell, Bic: RZOOAT2L535 , IBAN: AT91 3453 5000 0012 1376, Empfänger SK Kleinzell Fällt ein Team-Mitglied aus anderen Gründen aus, kann ein Ersatzmitglied mit einer Umschreibegebühr von EUR 50.- angemeldet werden. Bedingung ist aber, dass eine Person des Originalteams bestehen bleibt. 8 Preisgeld / Preise Herren XTREME gesamt pro Team Rang 1. € 500,– Rang 2. € 300,– Rang 3. € 200,– Damen XTREME gesamt pro Team Rang 1. € 500,– Rang 2. € 300,– Rang 3. € 200– MIX XTREME gesamt pro Team Rang 1. € 300,– Rang 2. € 140,– Rang 3. € 100,– TombolaPreise im Wert von € 5000,– zu gewinnen 9 Medizinisches Die Teilnehmer müssen bei der Teilnahme physisch und psychisch in einwandfreiem Gesundheitszustand sein und sind dafür selbst verantwortlich. Der Veranstalter hat das Recht eine ärztliche Bescheinigung dafür zu verlangen. Die Anweisungen des Rennarztes und des Sanitätsdienstes sind strikte zu befolgen. Diese Personen sind befugt, Fahrer jederzeit aus dem Rennen zu nehmen, sofern deren Gesundheit oder Sicherheit gefährdet ist. Teilnehmer, die erste Hilfe erhalten, können das Rennen am gleichen Ort fortsetzen, sofern der Arzt/Sanitäter dies gestattet. 10 Ausrüstung Bei allen Rennen sind nur Mountainbikes zugelassen, die allein durch menschliche Kraft vorwärts bewegt werden können und keine Komponenten enthalten, die den Antrieb begünstigen. E-Bikes sind nicht erlaubt. Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass sich das Mountainbike bei jedem Start in einwandfreiem Zustand befindet, vor dem Rennen von einem qualifizierten Mechaniker geprüft wurde und den Vorschriften der STVO entspricht. Jeder Fahrer ist selber für den Unterhalt seines Mountainbikes während des Rennens verantwortlich. Auch im Falle eines Defekts während dem Rennen muss die Maximalzeit der jeweiligen Etappe eingehalten werden. Helm Jeder Teilnehmer muss während der gesamten Renndauer einen Helm tragen. Der Helm muss den anerkannten Sicherheitsbestimmungen (DIN-Norm 33954, ANSI- oder SNEL-Norm) entsprechen und der Kopfgrösse des Fahrers angepasst sein. Bekleidung Die beiden Fahrer eines Teams müssen jederzeit in einer identischen Oberkörperbekleidung fahren (gilt nur für das Trikot, Regenjacken etc. müssen nicht identisch sein). Tagesrucksack Das Mitführen von Werkzeug, Ersatzmaterial und einer Erste-Hilfe-Ausrüstung wird stark empfohlen. Bei starker Hitze ist entsprechender Sonnenschutz (Sonnenbrille, Sonnencrème) und genügend Flüssigkeit auf sich zu tragen. Musikplayer Musikplayer sind verboten. 11 Team-Fahren In allen Kategorien müssen immer zwei Fahrer gemeinsam unterwegs sein. Der Abstand (Abstands-Zeit) zwischen den zwei Fahrern darf zu keinem Zeitpunkt des Rennens mehr als 2 Minuten betragen. Der Abstand zwischen den zwei Fahrern wird auf der Startlinie, der Ziellinie und bei Durchgangskontrollen entlang der Strecke gemessen. Zudem können durch Schiedsrichter Messungen an jedem Punkt der Strecke durchgeführt werden. Teams, welche die Maximale Abstands-Zeit überschreiten, erhalten eine Zeitstrafe gemäß dem Strafen Katalog Jeder Fahrer darf Unterstützung von seinem Team-Partner oder einem Konkurrenten annehmen. Mit Unterstützung ist gemeint: Wasser, Verpflegung, Werkzeuge, Ersatzteile (inklusive Tauschen des Mountainbike-Rahmens), Hilfe bei der Reparatur, Ziehen und Schieben. Es dürfen keine technischen Hilfsmittel zum Ziehen und Schieben eingesetzt werden. Der Fahrer darf auf der Strecke wenden um sich wieder seinem Teammitglied anzuschließen oder um die nächsten Reparaturstelle anzufahren, sofern er damit keine anderen Fahrer gefährdet. 12 Wertung Es wird eine Gesamtwertung für jede Kategorie geführt. Diese basiert auf der kumulativen Zeit von allen Etappen. Allfälligen Strafen werden in die Gesamtzeit eingerechnet. Falls Strafen einer Etappe klar zugeordnet werden können, wird die Strafe auch im Etappenklassement berücksichtigt. 13 Team Identifikation und Startnummern Jeder Fahrer erhält eine Startnummer für den Lenker und eine für auf den Rücken. Diese Nummern sind während dem ganzen Rennen an der vorgesehenen Stelle gut sichtbar zu tragen. Die Lenkernummer muss während der gesamten Veranstaltungsdauer am Mountainbike belassen werden und darf erst im Ziel der letzten Etappe entfernt werden. Die Rückennummer ist auf dem Rücken oder dem Rucksack zu tragen. Die Startnummern dürfen in keiner Weise modifiziert, beschnitten oder überklebt werden. Die Sponsorenlogos dürfen in keiner Weise manipuliert oder entfernt werden. Die Leaderteams sind verpflichtet, die vom Veranstalter abgegebenen LeaderTrikots zu tragen. Die drei ersten Teams jeder Etappe und die Führenden der Gesamtwertung sind verpflichtet, bei der täglichen Preisverleihung, der Leader-Trikotübergabe und der Rangverkündigung am letzten Tag präsent zu sein. 14 Briefing Am Vorabend der ersten Etappe findet ein Briefing für alle Fahrer statt. Dabei wird die nächste Strecke mit ihren Besonderheiten und Gefahrenstellen vorgestellt sowie allfällige Planänderungen bekannt gegeben. Die Teilnahme bei allen Rider-Briefings wird empfohlen. Donnerstag 21.05 19:00 Uhr Gh. Scharinger 15 Starts der Etappen Startaufstellung Die Startaufstellung erfolgt max. 45 Minuten vor der offiziellen Startzeit. Die führenden Teams in den Kategorien Men, Women, Mixed und Masters werden zum Start in den ersten Block gerufen. Sie müssen sich spätestens 10 Minuten vor dem Start unmittelbar hinter der Startlinie aufstellen. Die beiden Fahrer eines Teams müssen den Startblock gemeinsam und mit ihren Mountainbikes betreten. Wer den Startblock einmal betreten hat, darf diesen nicht mehr verlassen. 16 Zeitmessung Die Zeitnahme erfolgt individuell mittels One Way Chip auf der Lenkernummer. Die Lenkernummer mit dem Transponder muss während der gesamten Veranstaltung am Mountainbike befestigt bleiben. Jeder Fahrer ist selber dafür verantwortlich, dass sein Transponder richtig montiert ist und dieser beim Überfahren der Zeitmessmatten auf der Strecke registriert wird (Piepsen der Zeitmess-Matte kontrollieren). Die Zeit jedes Fahrers wird einzeln gemessen um den Abstand zwischen den zwei Fahrern zu kontrollieren. Es wird aber nur die Team-Zeit veröffentlicht. Die TeamZeit ist definiert als die Zeit, zu welcher der zweite Fahrer des Teams die Ziellinie überfährt. Ein Fahrer darf zu keiner Zeit mehr als einen Transponder auf sich tragen und darf seinen Transponder niemals jemandem anders übergeben. 17 Durchgangskontrollen Auf jeder Etappe gibt es mehrere Durchgangskontrollen, bei welchen die Abstands- Regel kontrolliert wird. Teams welche bei einer Durchgangskontrolle nicht registriert werden, werden disqualifiziert. Die Standorte der Durchgangskontrollen werden nicht bekannt gegeben. Versteckte Durchgangskontrollen werden nicht ausgeschlossen. 18 Strecke Die Fahrer müssen die gesamte Strecke aller Etappen vollständig absolvieren. Nur Fahrer, welche die gesamte Strecke innerhalb der Kontrollschlusszeiten absolvieren, erhalten den Finisher-Status. Jeder Fahrer muss jederzeit der offiziellen Strecke folgen, alle Weisungen der Streckenposten befolgen und darf weder Abkürzungen benützen noch andere Vorteile gegenüber Konkurrenten nutzen. Jeder Fahrer ist selber dafür verantwortlich, dass er der offiziellen Strecke folgt. Fahrer, welche die Strecke aus irgendeinem Grund verlassen, müssen an der gleichen Stelle wieder auf die Strecke zurückkehren. Die effektive Streckenführung, Streckenlänge und die Anzahl Höhenmeter kann von der publizierten Version abweichen und aufgrund äußerer Umstände auch noch kurzfristig geändert werden. 19 Ziel / Maximalzeit / Kontrollschluss Beim Überqueren der Ziellinie wird die Zeit gemessen. Die Fahrer dürfen die Ziellinie auch zu Fuß überschreiten, vorausgesetzt sie haben das Mountainbike bei sich. Für jede Etappe wird vor dem Rennen eine Kontrollschlusszeit (z.B. 18.00 Uhr) bekannt gegeben. Wer die Ziellinie nicht vor Kontrollschluss passiert (z.B. 18.30 Uhr), wird in der Gesamtwertung nicht gewertet. Der Veranstalter kann die Kontrollschlusszeit auch kurzfristig ändern. Änderungen der Kontrollschlusszeit werden am Briefing der jeweiligen Etappe bekannt gegeben. Eine Verlängerung der Kontrollschlusszeit kann auch während der Etappe bestimmt werden. Der Veranstalter kann für verschiedene Punkte entlang der Strecke (z.B. bei einem Verpflegungsposten) Kontrollschluss-Zeiten (z.B Service Station 3: 17.00 Uhr) festlegen. Teams, welche diese Punkte nach dieser Zeit erreichen, werden aus dem Rennen genommen. Falls ein Fahrer das Rennen aufgeben muss, werden alle Anstrengungen unternommen, um diesen Fahrer und sein Mountainbike auf dessen Kosten ins Ziel zu transportieren. Finisher ist, wer alle Etappen, gemäß Reglement und innerhalb der Kontrollschlusszeit mit dem Mountainbike beendet hat. Wer eine Etappe aus irgendwelchen Gründen nicht beenden kann, fällt aus der offiziellen Gesamtwertung. 20 Nichtantritt zu einer Etappe Teams, welche bei einer Etappe mehr als 15 Minuten nach dem Start oder gar nicht am Start erscheinen, werden nicht zum Start dieser Etappe zugelassen und fallen aus der offiziellen Gesamtwertung. 21 Rennaufgabe Fahrer, welche aus irgendwelchen Gründen das Rennen nicht fortsetzen wollen oder können, sind verpflichtet, sich bei der Info-Office, an einem Verpflegungsposten oder über die Renn-Hotline (Nummer wird bekannt gegeben) persönlich abzumelden und den Transponder abzugeben. Sollte sich ein Fahrer nicht ordnungsgemäß abmelden und dadurch eine Suchaktion ausgelöst werden, gehen die Kosten dieser Suchaktion zu Lasten des Fahrers. Erreicht ein Team das Etappenziel nicht innerhalb des Kontrollschlusses, nur mit externer Hilfe (z.B. Bus/Zug/Fahrzeugen) oder gar nicht, so fällt dieses aus der Gesamtwertung. 22 Rennabbruch Der Veranstalter kann aus Sicherheitsgründen oder aus anderen Gründen und nach eigenem Ermessen jede Etappe zu jedem Zeitpunkt unterbrechen, ändern oder abbrechen wenn er dies als notwendig erachtet. Es ist im Ermessen des Veranstalters, ob die Etappe in die Gesamtwertung einfließt oder ob sie gestrichen wird. 23 Verkehrsregeln / Verhaltensregeln Das Rennen findet auf öffentlichen und nicht abgesperrten Strecken statt. Es können sich jederzeit andere Fahrzeuge, Personen oder Tiere auf der Strecke befinden. Alle Straßenverkehrsregeln müssen jederzeit strikte eingehalten werden. In Österreich gilt Rechtsverkehr. Den Weisungen der Streckenposten und uniformierten Einsatzkräfte (Polizei, Feuerwehr, Sanität, usw.) ist jederzeit strikte Folge zu leisten. Es gilt jederzeit das Rechtsfahrgebot. Kurven dürfen unter keinen Umständen geschnitten werden, da mit Gegenverkehr zu rechnen ist. Geschlossene oder blinkende Bahnübergängen dürfen auf keinen Fall überquert werden. Langsamere Fahrer müssen Platz machen für überholende schnellere Fahrer. Auf obligatorischen Schiebepassagen (Absturzgefahr) ist überholen verboten. Jeder Fahrer hat sein Tempo seinem Können anzupassen und sich verantwortungs- bewusst zu verhalten. Alle Streckenabschnitte, insbesondere Abfahrten, sind mit größtmöglicher Vorsicht zu befahren. Zu jedem Zeitpunkt, insbesondere in Abfahrten, ist die Bremsbereitschaft aufrecht zu erhalten. Andere Teilnehmer sind auf Gefahren aufmerksam zu machen. Auf Wanderer und Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen und im Zweifelsfall Vortritt zu gewähren. Bei Stürzen und Defekten ist die Strecke sofort frei zu machen und eine Erstversorgung bzw. Reparatur ist am Streckenrand vorzunehmen. Bei einem Zielspurt ist kein Spurwechsel erlaubt. 24 Konsum von Alkohol: Der Konsum von Alkohol während dem Rennen ist verboten. 25 Umwelt Das Wegwerfen jeglicher Gegenstände (Müll, Gel-Tuben, Trinkflaschen, Fahrradschläuchen usw.) außerhalb der Verpflegungszone ist verboten und wird mit einer Zeitstrafe sanktioniert. Der Beginn und das Ende der Service Stationen sind mit Schildern markiert. 26 Betreuer Die Veranstaltung ist so organisiert, dass die Teams ohne Betreuer auskommen können. 27 Support von Dritten Es ist verboten, sich von Dritten schieben oder ziehen zu lassen oder sein Fahrrad in ein Fahrzeug zu verladen. Die gesamte Strecke muss mit dem Mountainbike zurückgelegt werden, wobei das Mountainbike auch getragen oder gestoßen werden darf. Hilfe von Begleitpersonen ist untersagt. Die Strecke darf verlassen werden, um in bestehenden Fachgeschäften Hilfe anzunehmen. Das Rennen muss am gleichen Ort wieder aufgenommen werden, wo die Strecke verlassen wurde. Windschattenfahren hinter dem Teampartner oder einem anderen Fahrer ist erlaubt. Jede andere Form des Windschattenfahrens, insbesondere hinter Privatfahrzeugen, Motorrädern, Lastwagen oder Fahrzeugen des Veranstalters, ist verboten. Die Fahrer dürfen nicht von Tempomachern, Betreuern oder außenstehenden Personen direkt auf der Strecke begleitet werden (z.B. durch Autos, auf Motorrädern, Fahrräder, zu Fuß oder auf andere Weise). Verpflegung, Getränke, Kleider und Ersatzteile darf auf der gesamten Strecke entgegen genommen werden. Hilfe von anderen Rennteilnehmern darf während dem ganzen Rennen angenommen werden. 28 Doping Verstöße gegen Antidoping-Bestimmungen und deren Sanktionierung richten sich nach den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen von Antidoping Österreich, der WADA und der UCI. Nichtangekündigte Dopingkontrollen können jederzeit durchgeführt werden. 29 Proteste Proteste von Fahrern gegen die Entscheide der Rennleitung sowie gegen andere Anordnungen der Organisatoren (Zeitmessung, Fehlleitungen usw.) sind gegen eine Kaution von EUR 100.-, in schriftlicher Form, unterzeichnet und unter Angabe des Sachverhaltes mit Hinweis auf allfällige Zeugen, mittels offiziellem Protestformular bei der Info-Office am Etappenort zu hinterlegen. Proteste der offiziellen Helfer und OK- Mitglieder erfolgen ohne Kaution. Der Protest hat grundsätzlich innerhalb einer Stunde, nachdem der Schiedsrichterentscheid dem Fahrer mitgeteilt wurde, zu erfolgen. Wird der Schiedsrichterentscheid während des Wettkampfs mitgeteilt, so hat der Protest spätestens eine Stunde nach Zielankunft zu erfolgen. Ranglistenproteste haben innerhalb einer Stunde ab Aushang der Rangliste zu erfolgen. 30 Entscheid Wettkampfjury Über den Protest entscheidet eine Wettkampfjury, welche vom Veranstalter zusammengenstellt wird. Die Wettkampfjury entscheidet uneingeschränkt. Deren Entscheide sind endgültig und können nicht angefochten werden. Bei Gutheissung des Protestes wird die Kaution von EUR 100.- dem Protestierenden zurückgegeben. Andernfalls wird die Protestkaution durch den Veranstalter einer wohltätigen Organisation überwiesen. 31 Strafen bei Regelbruch Verstösse gegen dieses Reglement, gegen die Verkehrsregeln und anderes unsportliches Verhalten können durch die Rennleitung mit folgenden Strafen geahndet werden: Mündlicher Verweis Zeitstrafe Keine Klassierung Disqualifikation Zeitstrafen werden auf die jeweilige Etappenzeit aufgerechnet. Bei der Überprüfung ob die maximale Etappenzeit überschritten wurde, werden die Zeitstrafen nicht mit eingerechnet. Aussprache von Strafen Wird ein Teilnehmer bei einem Regelbruch beobachtet (z.B. von einem Streckenposten, UCI Kommissär, usw.), meldet diese Person den Regelbruch weiter und die Rennleitung entscheidet über die Aussprache einer Strafe. Die Strafe wird dem Team persönlich mitgeteilt. 32 Disqualifikation Eine Disqualifikation (DQ) bedeutet, dass der Fahrer (=das Team) aus dem Rennen genommen wird und an den übrigen Etappen nicht mehr startberechtigt ist. 33 Strafen Katalog Vergehen Paragraf 1.Vergehen Missachtung von Anordnungen von Offiziellen 4 / 28 Mind. 15min Nichttragen des Helms 15 DQ Unterschiedliche Team-Kleidung 15 Mündlicher Verweis Nichteinhalten der Abstandsregel 16 30min Verwendung von mechanischen Hilfsmitteln zum Ziehen oder Schieben 16 60min Startnummern nicht richtig montiert 18 Mündlicher Verweis Nichtverwenden des Leadertrikots 18 Mündlicher Verweis Tragen des Transponders durch einen anderen Fahrer 32 DQ Abkürzung der Strecke (Shortcutting) 60min Grobes Abkürzen der Strecke DQ Verladen des Mountainbikes in ein Fahrzeug DQ Wegwerfen von Abfall 30 30min Support durch außenstehende Person, Schieben oder Ziehen durch Dritte 32 60min Dopingmissbrauch 33 DQ 34 Andere Regelverstösse Die Aufzählung der Strafen ist nicht abschließend. Je nach Schwere des Verschuldens können weitere Zeitstrafe ab 30 Minuten bis zur Disqualifikation ausgesprochen werden. 35 Allgemeines Dieses Reglement wurde am 14.10.2014 vom SK Kleinzell in Kraft gesetzt und hat Gültigkeit für die Rennen an der Veranstaltung des 15. Raiffeisen Granitmarathons 2015. 36 Haftungsausschluss Die Rennstrecken beim Granitland Xtreme enthalten technisch anspruchsvolle Teilstrecken (Singletrails). Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass er sein Mountainbike beherrscht. Die Teilnahme an den Rennen erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für alle Personen- und Sachschäden aus. Auch übernimmt er keine Haftung für verlorengegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände. Die Versicherung gegen Unfall, Rettung, Krankheit oder Diebstahl sowie für die eigene Haftpflicht ist Sache jedes Teilnehmers. Kosten, die bei einer Beauftragung von Dritten (z.B. Rettungsdienste), durch den Teilnehmer oder durch den Veranstalter zugunsten des Teilnehmers entstehen, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Mit der Anmeldung zum Granitland Xtreme akzeptiert jeder Teilnehmer dieses Reglement und befreit den Veranstalter und dessen Helfer, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von sämtlichen Haftungsansprüchen. Jeder Fahrer unterschreibt bei der Akkreditierung vor Rennbeginn eine Haftungsausschluss-Erklärung. 37 Datenschutz Mit der Anmeldung erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Adressdaten an die im Programmheft aufgeführten Sponsoren, dem offiziellen Fotoservice, Verbänden oder Dritten für Dienstleistungen weitergegeben werden dürfen. Teilnehmende stimmen der Verwendung von Foto- und Videomaterial aus dem Rennen für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR- Zwecke des Organisators oder Dritter zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Die Bildrechte gehören dem SK Kleinzell. 38 Verjährung Jegliche Ansprüche der Teilnehmenden gegenüber dem SK Kleinzell, egal aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem Veranstaltungsende. 39 Absage / Abbruch Eine Absage der Veranstaltung, ein Abbruch oder Ausfall einzelner Etappen aus Gründen der Sicherheit, höherer Gewalt oder sonstiger Gründe löst keine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags oder Schadenersatzansprüche zu Gunsten der Teilnehmenden aus. Auch für Hotelkosten von Betreuern oder mögliche Stornierungsgebühren im Falle einer kurzfristigen Absage der Veranstaltung können keine Schadenersatzansprüche an den SK Kleinzell geltend gemacht werden.
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