ZOLLNER Kft. - Zollner Elektronik AG

ZOLLNER Kft.
ZOLLNER Elektronik Gyártó és Szolgáltató Kft.
Deákvári fasor 16-18 · 2600 Vác · HUNGARY
Kontaktdaten
Standort: Vác, Szügy
Betreff:
Informationen zur Änderung der gesetzlichen Regelungen bez.
Elektronisches Überwachungssystem des Straßengüterverkehrs
(EKAER)
Kontaktdaten:
E-mail:
[email protected]
Datum:
16 March 2015
Sehr geehrter Geschäftspartner!
Am 28. Februar 2015 wurden im ungarischen Gesetzblatt das neue Gesetz Nr. 2015/I. und die dazugehörige
Verordnung des Ministers für Nationale Wirtschaft Nr. 5/2015. (II.27.) NGM verkündet. Die neuen Regelungen
traten generell zum 01. März 2015 in Kraft, einzelne Bestimmungen jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt.
I.
Befreiung von der Meldepflicht
Nicht meldepflichtig sind Lieferungen im Landverkehr der unten aufgelisteten Produktgruppen:
1. Von einem Absender (Lieferant) an einem Empfänger (z.B. Zollner Kft.) mit dem gleichen in Ungarn.
mautpflichtigen Fahrzeug im Rahmen einer Beförderung;
1.1
zu befördernde risikobehaftete Produkte (siehe Abschnitt II.) deren Gewicht 500 kg und deren Wert
ohne Steuer 1 Mio. HUF* nicht übersteigt.
1.2
zu befördernde NICHT risikobehaftete Produkte (alle Produkte, ausser die im Abschnitt II.
aufgelisteten Produkte) deren Gewicht 2.500 kg und deren Wert ohne Steuer 5 Mio. HUF* nicht
übersteigt.
2. nach den geltenden zollrechtlichen Bestimmungen unter Zollaufsicht stehende Produkte:
- ohne Anspruch auf Vollständigkeit z.B. Warenanlieferungen aus Drittländer, wo die Ware unter
Weiterleitung mit T1 erst in Ungarn zollrechtlich in den freien Verkehr überführt wird.
3. nach dem Gesetz über postalische Dienstleistungen als Postsendung aufgegebene Güter:
- als Postsendung aufgegebene Güter gelten die mit einem Paketdienstleister (wie DHL, UPS, Fedex
usw.) transportierten Sendungen, deren Bruttogewicht die 40 kg / Sendung nicht überschreitet,
unabhängig vom Warenwert.
(Bei Sendungen, die mit einem Paketdienstleister transportiert werden und deren Bruttogewicht die
40 kg / Sendung überschreitet, muss der Warenwert als Kriterium für die Meldepflichtigkeit geprüft
werden).
*Gemäß der Verordnung muss der HUF-Wert im Jahr 2015 mit einem Umrechnungskurs von 314,89 HUF/EUR
ermittelt werden.
II.
Risikobehaftete Produkte
Die Auflistung der risikobehafteten Güter ist in der Anlage der Verordnung 51/2014. (XII.31) NGM zu finden.
Pfad:
https://ekaer.nav.gov.hu/articles/view/a-nemzetgazdasagi-miniszter-51-2014-xii-31-ngm-rendelete-az-elektronikuskozuti-aruforgalom-ellenorzo-rendszer-mukodesevel-osszefuggesben-a-kockazatos-termekek-meghatarozasarol
Bankers
MKB Bank Zrt.
MKB Bank Zrt
Commerzbank Zrt
HUF
EUR
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IBAN
HU86 1030 0002 2039 2893 0000 3285
HU44 1030 0002 5080 0136 2630 4884
HU88 1422 0108 0568 5004 0001 0009
BIC
MKKB HU HB
MKKB HU HB
COBA HU HXXXX
Registration Court:
Budapest Környéki Törvényszék Cégbírósága
Cg.13-09-067504
VAT-No.:
10886878-2-44
EU- VAT-No.: HU10886878
Registered office of the company: Vác
Deákvári fasor 16-18
2600 Vác/HUNGARY
Tel.: +36 27 500100
Fax: +36 27 316136
Internet: www.zollner.de
E-mail: [email protected]
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ZOLLNER Kft.
Die erste Spalte der Liste beinhaltet die ersten 4 Ziffer der Zolltarifnummer von risikobehafteten Produkten.
Die anhand des Bruttogewichtes und des Warenwertes als meldepflichtig geltenden risikobehafteten Produkte
müssen auch in dem Fall gemeldet werden, wenn sie nicht mit in HU mautpflichtigen Fahrzeugen transportiert
werden.
III.
Kennzeichen des Transportfahrzeugen
Für die EKAER-Anmeldung ist die Angabe des Kennzeichens unabdingbar. Die LKW-Kennzeichenänderungen
während des Transports müssen nur auf den ungarischen Strassen verfolgt bzw. registriert werden.
Dementsprechend bitten wir Sie bei Fahrzeugwechsel das aktuelle Kennzeichen spätestens vor dem ungarischen
Grenzübergang anzugeben, in Anbetracht bzw. während der offiziellen Betriebszeiten der Zollner Kft.
Die Kennzeichenänderungen auf den ungarischen Strecken bitte in allen Fällen mit Bezug auf die EKAER-Nr.
angeben und mit folgenden Daten an Ihre ZOLLNER-Kontaktperson schicken:
- EKAER-Nr.
- Name des Absenders
- Kennzeichen des Zugfahrzeuges + Zulassungsland
- Kennzeichen des Anhängers + Zulassungsland
IV.
Lieferantenkonsignation
Die Konsignationslieferanten, die über eine ungarische Steuerregistrierung verfügen, also eine
Umsatzsteuererklärung in Ungarn abgeben, sind von dem Gesetz über die Steuerverfahrensordnung bzw. von
allen dazugehörigen Rechtsvorschriften ebenfalls betroffen.
Falls Sie Ihre Konsignationslieferungen an die ZOLLNER Kft. mit Ihrer ungarischen Steueridentifikationsnummer
fakturieren, sprich Sie sind sowohl der Absender als auch der Empfänger der Ware, so sind Sie verpflichtet, die
EKAER-Anmeldung selber durchzuführen.
V.
Verantwortlichkeiten
Wir bitten Sie, dass Sie Ihre Lieferungen, die sich anhand den obengenannten Kriterien als meldepflichtig
erweisen, weiterhin mindestens einen Arbeitstag vor der geplanten Lieferung an die ZOLLNER Kft., in der
geforderten Form, vollständig und fehlerfrei anmelden.
Bitte beachten Sie, dass bei den durch die verschiedenen Organisationseinheiten innerhalb der Zollner Kft.
erstellten Bestellungen, die von Ihnen zu einer Sendung zusammengefasst werden, das Gesamtbruttogewicht und
der Gesamtwarenwert aller betroffenen Bestellungen als Grundlage für die Entscheidung der Meldepflichtigkeit
dient.
Falls die Anmeldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig bzw. fehlerhaft oder mangelhaft erfüllt wird und das auf das
Versäumnis unserer Partner zurück verfolgt werden kann, wird die ZOLLNER Kft. die Versäumnisstrafe sowie jede
Art von direkten und indirekten Schaden (ohne Anspruch auf die Vollständigkeit z.B.: aus den durch die Behörden
beschlagnahmten Sendungen resultierende verspätete Lieferung, sowie Betriebsausfall bzw. von Kunden belastete
Vertragsstrafen) an den verantwortlichen Partner weiterbelasten.
Falls Sie selber nicht über die Meldepflichtigkeit Ihrer Sendungen entscheiden möchten, so bitten wir Sie, alle Ihre
Sendungen bei der ZOLLNER Kft. anzumelden.
Wir bedanken uns für Ihre kooperative Zusammenarbeit!
Vác, 2015.03.16
ZOLLNER Kft.
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