Tacheles

tacheles
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Ausgabe 59
März 2015
Kinder haben Rechte: Kinderrechte!
ISSN 1438-4582
Kinderrechte-Kongress 15.10.2015 – Stuttgart
Z e i t u n g f ür d i e M i t g l i e d e r d e s l a n d e s v e r b a n d e s k a t h o l i s c h e r k i n d e r t a g e s s t ä t t e n
Ihre
Dr. Ursula Wollasch
STUTTGART. Kaum ist der Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren verbindlich umgesetzt, da
nimmt die Bundesregierung ein
zweites Großprojekt in Angriff:
ein Bundesqualitätsgesetz für die
Kindertagesbetreuung.
Das SGB VIII verpflichtet alle
Träger von Kindertagesstätten in
der Bundesrepublik, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und
-entwicklung durchzuführen.
Diese Vorgabe war ein wichtiger
Impuls dafür, dass bundesweit
Fachverbände in den letzten
zehn Jahren QM-Systeme entwickelt und erfolgreich eingeführt
haben. In der Diözese Rottenburg-Stuttgart gilt dies für mehr
als 95 % der katholischen Einrichtungen. Braucht Deutschland
ein Bundesqualitätsgesetz? Anders gefragt: Was bringt ein Bundeskitagesetz?
Der Deutsche Verein identifizierte bereits im Herbst 2013 in
drei Bereichen einen erhöhten
Foto: Thinkstock
Chancen und Risiken eines ehrgeizigen Projekts
Handlungsbedarf. Er fordert
• vergleichbare pädagogische
Standards für alle Einrichtungen und Angebotsformen,
• vergleichbare Arbeitsbedingungen für Fachkräfte und
Leitungen sowie
• einen Lastenausgleich in der
Finanzierung der Kindertages-
betreuung zwischen Bund,
Ländern und Kommunen.
Konkreter wurde der Deutsche
Caritasverband zusammen mit
der AWO und der GEW im
Herbst 2014. Sie verlangten, ein
Bundesqualitätsgesetz müsse folgende Fragen einheitlich regeln:
• Fachkraft-Kind-Relation,
• mittelbare pädagogische Arbeitszeit (Verfügungszeit),
• Qualifikation sowie Fort- und
Weiterbildung,
• Leitungsfreistellung für Kindertageseinrichtungen,
• Fachberatung sowie
• Finanzierung und Recht.
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A k t u el l
Flüchtlingskinder in erster Linie als Kinder sehen
Runder Tisch: Vorschläge zur besseren Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien
STUTTGART. Mit dem Zustrom von
Flüchtlingen steigt auch die Zahl
der Kinder, die mit ihren Familien
in Baden-Württemberg Schutz
vor Gewalt und Verfolgung suchen. Von den Flüchtlingen, die
nach Deutschland kommen, waren 2013 rund ein Drittel Kinder
und Jugendliche unter 18 Jahren.
2012 waren rund 45 % der
Flüchtlingskinder in Deutschland
im Alter zwischen null bis fünf
Jahren. Diese Zahlen markieren
einen Handlungsbedarf, der dadurch verschärft wird, dass im
Bereich der Kleinkindbetreuung
das Platzangebot immer noch
nicht überall der Nachfrage entspricht.
Die Integration der Flüchtlingskinder stellt alle Beteiligten
im Land vor besondere Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat Kultusstaatssekretärin Marion v. Wartenberg einen
runden Tisch initiiert und die
beteiligten Ministerien, Verbände
und Organisationen eingeladen,
um gemeinsam neue Ansätze
und Lösungen speziell für den
frühkindlichen Bereich zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen
u. a. Maßnahmen für eine verbesserte Kooperation zwischen
den Landeserstaufnahmestellen
und Kindertagesstätten, die Entwicklung gemeinsamer Konzepte, um Flüchtlingskinder gut in
Kitas aufnehmen zu können, die
Weiterentwicklung des Sprachförderkonzepts SPATZ und von
Fortbildungsmaßnahmen sowie
die stärkere Einbeziehung der
Lesen Sie weiter auf Seite 2
Kita-Evaluation zeigt
positive Entwicklung
S ei te
EU-Regeln: Kuchenbasare
nicht in Gefahr
S ei te
Projekt zur Gewaltprävention qualifiziert Kitas
S ei te
Frühe Chancen: Sprachliche Entwicklung im Fokus
S ei te
Landesverband Kath. Kindertagesstätten Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V.
Landhausstraße 170 70188 Stuttgart
Postvertriebsstück, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, E 48144
weltweit sind
laut Amnesty
Inter national
ca. 57 Millionen Menschen
auf der Flucht,
davon
sind
rund 50 % Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Frage nach dem Rechtsanspruch für Flüchtlingskinder ist in
dieser Situation von zentraler Bedeutung. Bei einer Besprechung im
Kultusministerium am 13.10.2014
wurde nochmals klargestellt, dass
Asylbewerberkinder sowohl im laufenden Verfahren als auch bei anerkanntem Asylstatus einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
in einer Kita oder in der Kindertagespflege haben. Das Kultusministerium
hat inzwischen eine Arbeitsgruppe
eingesetzt, an der die kommunalen
Landesverbände, die Trägerverbände und weitere Bildungsträger teilnehmen. Bestandsaufnahme und
Vernetzung sowie Bündelung der
vorhandenen Ressourcen sind dabei
die Ziele des Kultusministeriums. Bereits jetzt zeigen sich die üblichen
Unterschiede zwischen Stadt und
Land, aber es wird auch deutlich,
dass die Herausforderungen für die
Kita mit dem ersten Flüchtlingskind
in einer Gruppe beginnen. Kinder
und Eltern mit Migrationshintergrund
sind in den Einrichtungen längst
nicht mehr die Ausnahme, sondern
die Regel. Aber nur aus „Bordmitteln“ können die Einrichtungen den
vielfältigen Anforderungen nicht gerecht werden. Maßnahmen zur
Sprachförderung, Fortbildungen, ehrenamtliches Engagement und vieles
mehr kann die Fachkräfte befähigen
und auch entlasten, aber nachhaltig
wirksam werden diese Dinge erst
dann, wenn sie in ein Gesamtkonzept zur Betreuung von Kindern aus
Flüchtlingsfamilien gegossen werden. Die Bestandsaufnahme durch
das Kultusministerium ist ein erster
notwendiger Schritt – Konzepte,
Maßnahmen und Ressourcen müssen folgen. Kinder haben ein Menschenrecht auf Betreuung, Erziehung
und Bildung. Für Flüchtlingskinder
gilt dies in ganz besonderem Maße.
Was bringt ein Bundesqualitätsgesetz für Kitas?
Foto: Thinkstock
Foto: Christoph Vohler
Liebe Mitglieder,
liebe Leserinnen und Leser,
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-2-
„Bundesqualitätsgesetz ...“ –
Fortsetzung von Seite 1
Niemand kann bestreiten, dass
es wunderbar wäre, wenn wir
ein Gesetz hätten, das diese Bereiche vom Bodensee bis nach
Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar und verbindlich regeln
würde – im Interesse der Kinder,
der Eltern und der Fachkräfte.
Aber die Hürden für dieses ehrgeizige Vorhaben sind hoch. Wie
hoch, das zeigt das Bundesteilhabegesetz in der Behindertenhilfe, um das nun schon seit vielen Jahren gerungen wird. Noch
ist offen, wie weit man in der
laufenden
Legislaturperiode
kommen wird. Ein Kraftakt wird
dieses Gesetz für Bund, Länder
und Kommunen auf jeden Fall.
Ein Bundesqualitätsgesetz in der
Warteschleife wäre fatal. Zu
wichtig ist u. a. die Frage Leitungsfreistellung, die ohnehin
seit Jahren nur schleppend vorankommt.
Aber auch die Heterogenität
der Verhältnisse in den Bundesländern lässt Zweifel aufkommen, ob es gelingt, etwas anderes als einen geringstmöglichen
„Flüchtlingskinder ...“ –
Fortsetzung von Seite 1
Familien und Migrantenorganisationen.
Im Dezember 2014 richtete
die 4-K-Konferenz eine Stellungnahme an das Kultusministerium. Aufgrund von Rückmeldungen aus den Kindertageseinrichtungen wurden Feststellungen
benannt, die hier als Auszug dargestellt sind:
• Flüchtlingskinder werden in
der Regel im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Plätze
in die Einrichtungen aufgenommen. Bei den Einrichtungen besteht Unsicherheit, ob
für Kinder aus Flüchtlingsfamilien der Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz gilt.
Diese Rechtsfrage ist besonders dort relevant, wo das Angebot an Betreuungsplätzen
nicht der Nachfrage der Eltern entspricht.
• Dort, wo Flüchtlingskinder in
die Kitas aufgenommen wurden, verliefen die Integrationsprozesse überwiegend erfolgreich.
• Die rechtzeitige Bereitstellung
von ausreichenden Kita-Plätzen wird dadurch erschwert,
dass die Zuweisung von
Flüchtlingen häufig kurzfristig
erfolgt und die Verweildauer
der Familien in den Gemeinschaftsunterkünften unterschiedlich lang ist.
• Im Umgang mit traumatisierten Kindern erweisen sich
Sprachbarrieren und damit
fehlende Kenntnisse über die
Fluchtgründe und Fluchtbiografie als problematisch für
die pädagogischen Fachkräfte.
Nenner für die dringend zu lösenden Sach- und Fachfragen zu
finden. Standards, die am Ende
zwar vergleichbar sind, aber
höchstens ein mittleres Niveau
markieren, bringen die Qualität
der Kindertagesbetreuung nicht
wirklich weiter. Politisch mögen
Kompromisse ein Erfolg sein,
mit der Logik des Qualitätsmanagements sind sie kaum zu vereinbaren.
Ebenso wäre es kontraproduktiv, wenn sich Bund, Länder
und Kommunen auf Standards
einigen und diese dann möglichst kostenneutral auf die Träger der Einrichtungen abgewälzt
werden. Das Bundeskinderschutzgesetz hat – ungeachtet
seiner unbezweifelbaren sachlichen Notwendigkeit – davon einen Vorgeschmack gegeben. Die
Ressourcen zur Umsetzung des
umfangreichen Maßnahmenkatalogs, u. a. zum Beschwerdemanagement, stellen die Träger
allein bereit.
Es ist bezeichnend, dass das
Thema Qualitätsmanagement in
der ganzen Diskussion bisher
gar keine Rolle spielt. Die EinEine traumatherapeutische
Begleitung der Kinder und ihrer Eltern kann durch die Kita nicht geleistet werden.
• Sprachbarrieren, aber auch
fehlende Kenntnisse über die
Herkunftskultur der Familien
aufseiten der pädagogischen
Fachkräfte sowie fehlende
Kenntnisse über die Kultur
des aufnehmenden Landes
aufseiten der Flüchtlingsfamilien erschweren die Zusammenarbeit mit den Eltern. Die
Kitas sehen sich nicht ausreichend informiert über die
existierenden Unterstützungsstrukturen bei der Aufnahme
von Kindern aus Flüchtlingsfamilien.
• Als ineffizient und wenig sinnvoll wird von Leitungen die
Vermittlung und Aufnahme
bewertet, wenn die Familie
nach wenigen Wochen oder
Monaten den Unterkunftsort
und damit die Einrichtung
wechseln muss. Der damit
verbundene Beziehungsabbruch ist für traumatisierte
Kinder eine zusätzliche Belastung.
• Die pädagogischen Fachkräfte verfügen in der Regel nicht
über ausreichende Kenntnisse
des Asylbewerberleistungsgesetzes. Damit fehlen auch
Kenntnisse darüber, welche
Sozialleistungen den Familien
zugänglich sind und welche
nicht. Das erschwert die Beratung der Eltern.
Auszug aus den daraus für die
Kinderhilfe abgeleiteten Handlungsempfehlungen:
• Kinder werden derzeit in der
Flüchtlingshilfe noch nicht als
Forderungen von DCV,
AWO und GEW an das
Bundesqualitätsgesetz:
• Fachkraft-Kind-Relation:
0 bis 1 Jahr = 1:2
1 bis 3 Jahre = 1:3
3 bis 5 Jahre = 1:8
ab 6 Jahre = 1:10
• Mittelbare pädagogische
Arbeitszeit:
25 % der Arbeitszeit für
Vor- und Nachbereitung
• Qualifikation, Fort- und
Weiterbildung:
10 Tage pro Jahr
• Leitungsfreistellung:
Aufbauend auf einem
Sockelbetrag mit variablen
Anteilen
• Fachberatung:
Gesetzlich verankerter
Anspruch auf Fachberatung
und Regelung der Finanzierung
• Finanzierung und Recht:
• Dauerhafte Beteiligung des
Bundes an der Finanzierung
der Betriebskosten
• Gesetzliche Regelungen
zur Sicherung der Qualität in
der Kindertagesbetreuung
führung von Handbüchern, die
Pflege von Prozessen, die Bestel-
lung von Qualitätsbeauftragten,
die Durchführung von Managementbewertungen, externe Prüfungen in Form von Auditierung
und Zertifizierung – dies alles erfordert Personalressourcen und
erzeugt Kosten. Wer wird dafür
aufkommen? Qualitätsmanagement im eigentlichen Sinne ist
ein großer blinder Fleck in der
Debatte. Das ist bedauerlich,
denn damit bewegt sich die ganze Diskussion zumindest in diesem Punkt nicht auf der Höhe
der Zeit.
Die Befürworter sind sich einig: Der Flickenteppich in der
Betreuungslandschaft der Kitas
und der Kindertagespflege muss
beseitigt werden. Nur dann ist
eine einheitliche und vergleichbare Qualität gegeben, die Eltern
verbindlich einfordern können.
Und nur dann entspricht die
qualitative Entwicklung dem
quantitativen Ausbau der letzten Jahre. Aus diesem Grund
braucht Deutschland ein Bundesqualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung. Die Frage,
ob es gebraucht wird, ist damit
entschieden. Offen ist aber eine
ganz andere Frage:
Wie muss ein Bundesqualitätsgesetz beschaffen sein, damit
es die Qualität der Betreuung,
Erziehung und Bildung wirklich
voranbringt? Es ist zu klären, ob
nur unverbindliche Standards
formuliert werden oder gar nur
Standards zur Strukturqualität.
Es müssen Regelungen zur Finanzierung enthalten sein. Vor
allem stellt sich die Frage, ob
sich der Bund an der Finanzierung beteiligt. Und wenn ja, in
welcher Größenordnung. Die
OECD rät Deutschland, zusätzlich neun Milliarden in seine
Kindertagesbetreuung zu investieren. Wenn klar ist, vorher dieses Geld kommen wird, kann
das Bundesqualitätsgesetz ein
vielversprechendes Projekt werden. Der Bund muss jetzt seinen
finanziellen Beitrag definieren –
und zwar nachhaltig, d. h. auf
Dauer. Ohne verbindliche Vereinbarungen zwischen dem
Bund, den Ländern und den
Kommunen fehlt dem Projekt
die nötige Schubkraft. Bisher
sind diese allerdings nicht in
wo
Sicht.
Foto: Thinkstock
Tacheles
eigenständige
Zielgruppe
wahrgenommen. Eine „Kinderverträglichkeitsprüfung“
findet bisher weder bei der
Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften noch bei
der Ausgestaltung anderer
Leistungsbereiche statt. Kurzfristig ist darauf hinzuwirken,
dass alle Kinder aus Flüchtlingsfamilien unbürokratisch
Zugang zu den Leistungen des
Bildungs- und Teilhabepakets
erhalten. Auf die Einführung
einer Prüfung, ob die Ausgestaltung der Leistungen für
Flüchtlinge den Erfordernissen des Kindeswohls entspricht, ist hinzuwirken.
• Gemäß SGB VIII haben auch
ausländische Kinder einen Anspruch auf einen Platz in einer
Kindertageseinrichtung. Voraussetzung ist, dass die Eltern
ihren rechtmäßigen oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Einen rechtmäßigen Aufenthalt haben auch
Kinder von Asylbewerbern.
Dies bedeutet, dass alle Kinder, die in die vorläufige Unterbringung verlegt werden,
ab dem ersten Tag das Recht
haben, eine Kindertageseinrichtung zu besuchen.
• Obwohl der Rechtsanspruch
besteht, ist eine Unterbringung der Kinder in der Kita
nicht in jedem Fall fachlich
angezeigt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn in
Familien eine massive Traumatisierung vorliegt. Auch
wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist,
dass eine Familie nur kurze
Zeit an einem Ort untergebracht ist, scheint eine Aufnahme in eine Kita zur Vermeidung von Beziehungsabbrüchen fachlich nicht sinnvoll. Hier sind auf örtlicher
Ebene dem Bedarf dieser Kinder angemessene alternative
Betreuungsformen wie z. B.
Eltern-Kind-Gruppen zu entwickeln, die dem Recht des
Kindes auf eine entwicklungsangemessene Bildung und Erziehung Rechnung tragen.
Spezielle, isolierte Sprachkurse für Kinder bis sechs Jahren
sind hier nicht zielführend.
• Dort, wo Flüchtlingskinder in
Kitas aufgenommen werden,
müssen die strukturellen und
konzeptionellen Rahmenbedingungen überprüft und ggf.
den neuen Anforderungen angepasst werden. Dabei sollen
die jeweils eigenen Potenziale der Träger zur unbürokratischen Unterstützung eingebunden und sinnvoll kanalisiert werden. Für die Zusammenarbeit mit den Eltern sind
die Einrichtungen auf die Unterstützung durch Dolmetscher, professionelle und ehrenamtliche Dienste der
Flüchtlingshilfe und psychologische Dienste angewiesen.
Hierzu müssen Netzwerke initiiert und koordiniert werden.
Die notwendigen Ressourcen
dazu müssen bereitgestellt
werden. Eine Anrechnung
von Dolmetscherkosten als
Betriebskosten der Kita ist
notwendig.
• Eine Information der Träger
und Leitungen über die soziale und leistungsrechtliche Situation von Flüchtlingsfamilien ist notwendig. Ebenso
müssen pädagogische Fachkräfte durch Fort- und Weiterbildung auf die speziellen Erfordernisse vorbereitet werden.
Der runde Tisch zum Thema
Flüchtlingskinder wird sich in
den kommenden Monaten zu
weiteren Besprechungen treffen.
Ferner ist ein Fachtag im Frühsommer geplant, bei dem die
Ergebnisse vorgestellt und mit
Experten diskutiert werden sollen. Für die Begleitung und Förderung von Kleinkindern aus
Flüchtlingsfamilien stellt die Landesregierung in den Jahren 2015
und 2016 je 1,2 Millionen Euro
zur Verfügung.
vh
-3-
A u sga b e
1 2015
Kinder haben Rechte: Kinderrechte!
Kinderrechte-Kongress des Landesverbandes am 15. Oktober 2015 im Hospitalhof in Stuttgart
Kinderrechte sind kein Katalog für eine bessere Welt, sondern sind konkrete Herausforderung,
die Zukunft der Kinder zu sichern und zu gestalten. Die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention bilden eine wichtige Grundlage der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen.
Was bedeutet das konkret für die Praxis der pädagogischen Fachkräfte in der Arbeit mit den
Kindern und den Familien? Welche Verantwortung haben dabei die Träger der Einrichtungen?
Der Kongress bietet Ihnen Impulse und Anregungen sowie Gelegenheit, mit interessierten Kolleginnen und Kollegen intensiv Erfahrungen und Ideen zu diskutieren.
Tagungsbeitrag: 39,– Euro inkl. Kongressunterlagen und Verpflegung
Ermäßigt: 35,– Euro pro Person bei Gruppenanmeldung ab 10 Personen und für Schüler(innen)
und Student(inn)en
MITTAGSPAUSE
MARKT DER MÖGLICHKEITEN
Erzieher(innen), Trägervertreter(innen), Vertreter(innen)
der Diözesen und Fachverbände und Fachberater(innen)
Anmeldung:
bis 31.07.2015 unter www.lvkita.de
Tagungsort:
Hospitalhof, Büchsenstr. 33, 70174 Stuttgart
Foto: Laurence Mouton/Photo Alto
PROGRAMMVORSCHAU
VORMITTAGSPROGRAMM 10 UHR BIS 13 UHR
• Begrüßung
• Grußworte
• Kabarett
• „Kinder sind (auch) Menschen!“
Kinderrechte und Professionsethik
Vortrag von Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl,
Berlin
• Kinderrechte kinderleicht! Zur Geschichte und
Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention in
Deutschland und ihrem Mehrwert für Kitas
Vortrag von Claudia Kittel, Berlin
Zielgruppen:
Forum 3:
Hinsehen – handeln? Helfen!
Jedes Kind hat ein Recht auf körperliche
Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung.
Prof. Dr. Julia Gebrande, Esslingen
Forum 4:
Kinder(ge)rechte Kita-Räume
Lebensräume von und mit Kindern gestalten
Angelika von der Beek, Hamburg
Forum 5:
Was brauchen Kinder für eine gesunde seelische
Entwicklung – und wie können wir das gewährleisten?
Prof. Dr. Klaus Fröhlich-Gildhoff, Freiburg
FACHFOREN: 14:30 UHR BIS 16:00 UHR
Forum 1:
Kinder haben ein Recht auf ihre Religion.
Die ganzheitliche Sicht des Menschen schließt die
religiöse Dimension ein.
Dr. Doris Ziebritzki, Tübingen
Forum 6:
Bildung konsequent inklusiv – das Praxiskonzept
der vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung
Sandra Hörner, Stuttgart
Forum 2:
Partizipation in der Kita
Grundlagen und Möglichkeiten von Beteiligung
Anna Hirsch, Stuttgart
Forum 7:
Flüchtlingskinder
Didem Celikoglu, Salome Gunsch,
Stuttgart
VERABSCHIEDUNG UND SEGEN
Veranstaltung:
Frühkindliche Bildung und
Inklusion in Kitas
REUTLINGEN. Am 13. Juli 2015 findet
in Reutlingen ein Forum mit dem
Schwerpunktthema „Inklusion und
Sozialraumorientierung“ statt.
Programmvorschau:
• Vortrag: Die Idee der Sozialraumorientierung
Prof. Dr. Frank Früchtel
• Vortrag: Inklusion von Anfang an
nachhaltig gestalten
Prof. Jo Jerg
• Workshops: Inklusive Entwicklungen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Reutlingen,
Kooperationen und Vernetzung
im Sozialraum, Kommunale
Strukturentwicklung für Inklusion
in Kindertageseinrichtungen u. a.
• Impuls: Perspektiven und Vernetzung in Baden-Württemberg im
Bereich der frühkindlichen Bildung und Inklusion
Zielgruppe der Veranstaltung sind
Entscheidungsträger und Verantwortliche in Kommunen und Verbänden, Träger, Leitungskräfte und
Fachkräfte für Inklusion, Vertreter(innen) von Fachdiensten sowie
Elternvertreter(innen).
Das erste Forum wird gemeinsam
von der Evang. Hochschule Ludwigsburg, der Stadt Reutlingen,
dem Kultusministerium und der
Lechler Stiftung veranstaltet.
vh
Infos: [email protected]
A u S De N M i N i St er i e N
Wer Kinder fördern will, muss mit den Eltern sprechen
Evaluationsergebnisse zum Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance“ liegen vor
Foto: Veer
>> k u r Z u N D B ü N D i g
Das von 2012 bis 2014 gelaufene Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance – Elternbegleitung der Bildungsverläufe der Kinder“ hatte das Ziel,
die in Familien beginnenden Bildungswege insbesondere benachteiligter Kinder positiv zu
beeinflussen. Das Programm
umfasste in der ersten Phase die
Weiterqualifizierung von über
4 000 Fachkräften aus der Eltern-
und Familienbildung zu Elternbegleiter(inne)n sowie die Erprobung von lokalen Vernetzungsstrukturen zur Bildungsbegleitung. Über die Hälfte der
Teilnehmer(innen) kam aus dem
Feld Kindertageseinrichtungen
und Familienzentren.
Das Deutsche Jugendinstitut
(DJI) und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) haben untersucht,
was die Qualifizierungsmaßnahmen letztendlich bewirken
konnten. Zentrale Befunde sind:
1. Die Qualifizierung zur Elternbegleiterin beziehungsweise
zum Elternbegleiter füllt eine
Lücke in der Fort- und Weiterbildungslandschaft insbesondere (früh-)pädagogischer
Fachkräfte.
2. Die Qualifizierung zur Elternbegleitung ist stark nachgefragt sowohl in der Familienbildung als auch in der Kindertagesbetreuung.
3. Die Elternbegleiter(innen) erwerben durch die Qualifizierung praxisrelevantes Wissen
und Kompetenzen und fühlen
sich dadurch sicherer in der
Zusammenarbeit mit Eltern.
4. Die Elternbegleiter(innen) erweitern durch die Qualifizierung ihr Bildungsverständnis.
5. Die Qualifizierung fördert
Qualitätsverbesserungen bei
der Zusammenarbeit mit Eltern.
6. Elternbegleitung benötigt geeignete institutionelle Rahmenbedingungen.
7. Sozialräumliche Vernetzung
und Kooperation sind wichtige Voraussetzungen für eine
erfolgreiche Elternbegleitung.
8. Die Eltern erleben die Zusammenarbeit mit den Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern als wertschätzend und
vertrauensvoll.
9. Eltern werden darin gestärkt,
Möglichkeiten zur Förderung
ihrer Kinder besser zu erkennen und zu nutzen.
Ein Nachfolgeprogramm soll
2015 starten. Im Rahmen dessen
sollen weitere 9 000 Elternbegleiter(innen) qualifiziert werden. Das Trägerkonsortium
möchte dabei stärker auf Vernetzung setzen. Das in der ersten Phase entwickelte Curriculum stellte Bildungs- und Erziehungsfragen in den Mittelpunkt.
In der zweiten Phase sollen die
sozialräumliche Arbeit und die
Vernetzung der Elternberater(innen) untereinander ausgeweitet
vh
werden.
info
www.elternchance.de und www.akf-bonn.de
-4-
Tacheles
>> k u r Z u N D B ü N D i g
Dritte Evaluation (2014) zur
Einführung der Kindergartenbeauftragten Pastoral
und Kindergartenbeauftragten Verwaltung zeigt positive Entwicklungen
STUTTGART. In einer dritten Befragung durch Prof. Marek Fuchs im
Frühjahr 2014 zur Einführung
der Kindergartenbeauftragten
Verwaltung und Kindergartenbeauftragten Pastoral in unserer Diözese konnten positive und erfreuliche Entwicklungslinien festgestellt werden. Die dritte Evaluation fand in fünf ausgewählten
Regionen statt: Aalen, Horb,
Ludwigsburg, Ravensburg und
Tübingen/Rottenburg. Sie war für
diese Regionen im Sinne einer
Längsschnittstudie nach den bereits 2011 oder 2012 dort durchgeführten Studien eine Wiederholungsbefragung.
Insgesamt wurden im Winter
2013/2014
im Auftrag der
Hauptabteilung Caritas des Bischöflichen Ordinariats in den
fünf Regionen 312 Personen angeschrieben und um Rückmeldung gebeten: Kindergartenbeauftragte Verwaltung und Kindergartenbeauftragte Pastoral,
Fachberatungen, Einrichtungsleitungen und Träger. Die Rücklaufquote der Befragung lag bei
Die Rücklaufquote der
Befragung betrug
77 %
77 %, was als sehr erfolgreich zu
werten ist und auf ein hohes Interesse der Befragten an der
Thematik schließen lässt.
Ziel der dritten Befragung
war, zu erheben, wie sich die
Einführung von Kindergartenbeauftragten Pastoral und Verwaltung im Zeitverlauf und im Vergleich zu den Erhebungen in
den Jahren 2011 und 2012 mittlerweile darstellt und welche
Tendenzen sich durch einen Vergleich mit den Ergebnissen der
ersten Befragung zeigen.
Die zentralen Ergebnisse im Überblick
Zu den Abläufen in der Trägerschaft
Die Ergebnisse zu den Abläufen
in der Trägerschaft durch die
Einführung der Kindergartenbeauftragten Pastoral und Verwaltung lassen darauf schließen,
dass in drei Viertel oder mehr
der Fälle die Trägerstrukturen
eine produktive Zusammenarbeit zwischen Träger und Ein-
richtungen zulassen und dass
eine klare Vervon
teilung
Kompetenzen
und Aufgaben
vorliegt. Im alltäglichen Betrieb zeigt sich
eine effiziente
Zusammenarbeit zwischen
Tr ä g e r s c h a f t
und Einrichtungen. Bei anstehenden Veränderungen (Angebotsform,
Öffnungszeiten,
Herausforderungen aus der
Betriebs- oder
Personalführung) werden
diese durchaus von einem Teil
der Befragten als problematisch
wahrgenommen. Auffällig ist,
dass die Abläufe in Trägerverbünden positiver beurteilt werden. Dort scheint es häufiger zu
einer kontinuierlichen Arbeit am
QM zu kommen.
Zur Einführung des/der Kindergartenbeauftragten Verwaltung
Insgesamt sprechen die Ergebnisse dafür, dass der überwiegende Teil der Befragten die
derzeitige Aufgabenerfüllung
des Kindergartenbeauftragten
Verwaltung positiv wahrnimmt.
Aus Sicht der Mehrheit der Befragten ist der Kindergartenbeauftragte Verwaltung mit den organisatorischen, rechtlichen und
wirtschaftlichen Fragen, aber
auch mit fachlich-pädagogischen
Fragen in der Einrichtung gut
vertraut. Allerdings scheint er
nicht immer problemlos ansprechbar zu sein und insbesondere scheint der Arbeitsaufwand
nicht durchgehend problemlos
bewältigbar zu sein. Betrachtet
man die Kontakthäufigkeit im
Zeitverlauf von 2011 bzw. 2012
zu 2014, so stellt man fest, dass
die Häufigkeit des Kontakts geringer geworden zu sein scheint.
Insgesamt hat die Einführung
des Kindergartenbeauftragten
Verwaltung aus Sicht eines großen Teils der Befragten positive
Auswirkungen gehabt, mit dem
„Wermutstropfen“, dass die Entlastung von Aufgaben im Bereich der Verwaltung nur teilweise in eine Intensivierung der
pastoralen und pädagogischen
Arbeit überführt werden konnte.
Im Gesamtbild kann man festhalten, dass bei der Befragung
2014 deutlich mehr Befragte von
einer Entlastung bei Verwaltungs- und Personalaufgaben
Foto: Thinkstock
Kita-Evaluation zeigt positive Entwicklung
Durchgehend kann festgehalten
werden, dass die Befragten der
Befragung 2014 die Auswirkungen der Einführung des Kindergartenbeauftragten
Pastoral
deutlich positiver beurteilen als
noch in der ersten Befragung im
Jahre 2011 oder 2012.
Gesamtfazit
ausgehen und Verbesserungen
im Bereich insbesondere der
Personalarbeit sehen. Auch die
Klärung von Kompetenzen und
Verantwortungen innerhalb der
Trägerschaft wie im Verhältnis
zur Fachberatung wird von deutlich mehr Befragten gesehen als
in den vorangegangenen Befragungen.
Zur Einführung des/der Kindergartenbeauftragten Pastoral
Die Ergebnisse zeigen, dass
der Kontakt der Befragten zum
Kindergartenbeauftragten Pastoral etwas geringer ausgeprägt ist
als zum Kindergartenbeauftragten Verwaltung. Als gravierendste Auswirkung der Einführung
des Kindergartenbeauftragten
Pastoral kann angesichts der Befunde festgehalten werden, dass
weitere Mitglieder des Kirchengemeinderates und des Kindergartenausschusses weniger Einfluss auf die Trägerarbeit nehmen als vor der Einführung des
Kindergartenbeauftragten Pastoral. Die überwiegende Mehrheit
der Befragten sieht als weitere
Folge der Einführung des Kindergartenbeauftragten Pastoral
eine Intensivierung der Zusammenarbeit von Kirchengemeinde
und Einrichtung. Damit scheint
die Kooperation einerseits verstärkt und andererseits stärker
auf die Position des Kindergartenbeauftragten Pastoral ausgerichtet worden zu sein. Zudem
sehen große Teile der Befragten
eine verstärkte Einbindung des
Kindergartens in die Gesamtpastoral der Kirchengemeinde. Allerdings muss man festhalten,
dass trotz der inhaltlich intensivierten Zusammenarbeit und der
formal besser strukturierten Kooperation die Abläufe nicht beschleunigt werden konnten.
Für immerhin drei Viertel der
Befragten hat die Einführung der
Kindergartenbeauftragten Verwaltung und der Kindergartenbeauftragten Pastoral allgemein
zu einer Verbesserung der Arbeit
geführt. Ebenfalls eine klare Zustimmung von der Mehrheit der
Befragten erfährt die Aussage,
wonach die Einführung der Kindergartenbeauftragten die Arbeit
in den Einrichtungen erleichtert
habe. Außerdem sagt die Hälfte
der Befragten, dass die Einführung die Bindung der Einrichtung an die Kirchengemeinde
gestärkt hat. Betrachtet man die
negativ formulierten Aussagen
über die Folgen der Einführung
von Kindergartenbeauftragten
Verwaltung und Pastoral, so findet sich in der Regel nur eine geringe Zustimmung. Insgesamt
lässt sich aus den Veränderungen im Zeitverlauf ablesen, dass
mehr Befragte positive Effekte
als Folge der Einführung benennen und weniger Befragte negative Effekte beschreiben. Damit
hat sich die Beurteilung seit der
ersten Befragung deutlich verbessert. Interessant ist die deutliche Verbesserung der Einschätzung der Kooperation im Zeitverlauf. Damit kann man davon
ausgehen, dass in der verstrichenen Zeit zwischen der ersten
und zweiten Befragung tatsächlich eine Optimierung der Kooperation eingetreten ist, die
sich in der nun deutlich verbesserten Beurteilung niederschlägt.
In der Zusammenschau der Ergebnisse muss einerseits festgehalten werden, dass die Einschätzung in der Befragung 2014
in der Regel deutlich positiver
ausfällt als in den vorangegangenen Befragungen und ein gutes
Niveau erreicht. Andererseits
fällt die an manchen Stellen aufscheinende Kritik an den Kindergartenbeauftragten Verwaltung und Pastoral und an den
Aufgabenbeschreibungen sehr
moderat aus. Damit überwiegt
im Gesamtbild ganz eindeutig
die positive Würdigung der Einführung von Kindergartenbeauftragten Pastoral und Verwaltung.
Bischöfliches Ordinariat der
Diözese Rottenburg-Stuttgart
Hauptabteilung VI Caritas
Ute Niemann-Stahl
Erhöhung der Elternbeiträge in
Kindertageseinrichtungen
STUTTGART. Die Vertreter(innen) des
Gemeindetages, des Städtetages
und der Kirchenleitungen sowie die
Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich im Dezember auf
eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindergartenjahren 2015/16 und 2016/17 verständigt.
vh
Ausführliche Informationen finden Sie im
Mitgliederportal auf der Homepage des Landesverbandes (Kindergartenordner/Kapitel
F I 10 Landesrichtsatz zu Elternbeiträgen)
Kinderrechte: Zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention
Foto: Thinkstock
AuS De r D iö Ze S e
Neuer Online-Report informiert
über die Umsetzung der Kinderrechte in Baden-Württemberg
STUTTGART. Die FamilienForschung
Baden-Württemberg hat eine neue
Online-Ausgabe des Reports Familien in Baden-Württemberg zum
25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht. Der
Report wird im Rahmen der Familienberichterstattung des Landes
im Auftrag des Sozialministeriums
erstellt und erscheint quartalsweise
mit unterschiedlichen thematischen
Schwerpunkten.
Kinder- und Jugendrechte zu stärken, ist ein Schwerpunkt der baden-württembergischen Landesregierung. Insbesondere sollen Partizipationsmöglichkeiten für Kinder
und Jugendliche ausgebaut werden. Dazu wurde eine Reihe von
Maßnahmen wie beispielsweise die
Senkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen, die Verankerung des
Themas im Zukunftsplan Jugend
und in der Engagementstrategie
oder Projekte zur Bekämpfung der
Kinderarmut auf den Weg gebracht. Baden-Württemberg hat
2014 zum Jahr der Kinderrechte
ausgerufen. Mit einer Vielzahl von
Veranstaltungen und Aktionen
wurde den Kinderrechten zu mehr
Aufmerksamkeit verholfen.
Der Report stellt zwei Kinderrechte
ausführlicher dar, das Recht auf
Meinungsäußerung, Information
und Gehör sowie das Recht auf
Spiel, Freizeit und Ruhe. Durch eine
Reihe von Praxisbeispielen werden
Möglichkeiten der Umsetzung aufgezeigt. Partizipation ist eine Möglichkeit für Kinder und Jugendliche,
demokratische Grundprozesse
kennenzulernen und zu verstehen.
Positive Partizipationserfahrungen
in der Kommune lösen eine hohe
Motivation für weiteres Engagement aus. Freies Spiel hat für Kinder eine wichtige Entwicklungsfunktion. Sie finden aber immer weniger Spielräume für ungeplantes,
kreatives Spiel im öffentlichen
Raum. Organisierte Freizeitangebote und schulische Zeitanforderungen verkleinern den Raum für
eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung.
Quelle: FamilienForschung Baden-Württemberg im statistischen
Landesamt Baden-Württemberg
-5AuS De r P rA x iS
A u sga b e
A uS De N M i Ni St e r ie N
Lernfreude fördern, pflegen
und schätzen lernen
Kuchenbasare nicht in Gefahr
Fellbacher Kitas arbeiten mit Bildungs- und Lerngeschichten
BRÜSSEL. Ehrenamtliche Kuchenbäcker(innen) in Kindertageseinrichtungen müssen keine Auflagen durch die neue EU-Regelung
fürchten.
Zwar gelten ab dem 13. Dezember 2014 striktere Vorschriften für die klare Kennzeichnung
von Stoffen wie Erdnüsse oder
Milch, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können.
Betroffen sind sowohl vorverpackte wie unverpackte Lebensmittel. Allerdings ist der gelegentliche Verkauf durch Privatpersonen wie etwa beim Kuchenbasar im Kindergarten laut
EU-Kommission nicht betroffen.
„Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung
(EU) Nr. 1169/2011, kurz LMIV)
gilt nur für Lebensmittelunternehmen, wobei der Unternehmensbegriff eine gewisse Kontinuität und einen gewissen Organisationsgrad voraussetzt.“ Daher sind Eltern, die für eine Veranstaltung in der Kita oder einen
Wochenmarktstand zur Aufbesserung der Spielekasse Kuchen
oder Plätzchen backen, von den
Vorschriften nicht betroffen und
müssen auch weiterhin mögliche Allergene in diesen Waren
nicht angeben.
Tätigkeiten wie der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln
und deren Lieferung, das Servie-
Erstellen einer Bildungs- und Lerngeschichte am Beispiel des zweijährigen Leoart
Rahmen eines Elterncafés die Arbeit mit den Bildungs- und Lerngeschichten kennenzulernen.
In einem Rollenspiel machten die Erzieherinnen ihren eigenen Lernprozess deutlich. Sie
zeigten auf, wie sie über das Filmen der Kinder und die anschließende Auswahl von einzelnen Bildern einen Zugang zu
den Kindern erhalten. Diese Fotos sind ein Anlass, um mit den
Kindern über ihr eigenes Können und Lernen ins Gespräch zu
kommen.
Den Eltern wurde bewusst,
welche Voraussetzungen erfüllt
sein müssen, damit ein Mensch
lernen kann. Sich wohlfühlen
und dazugehören, aber auch
sich ausdrücken können sind
wichtige Grundlagen.
Die Bedeutung der Vorbildfunktion der Erwachsenen beim
Lernen wurde herausgearbeitet.
Dabei ist die Haltung und Herangehensweise richtungsweisend, wenn es darum geht, Neues zu entdecken.
In Kleingruppen kamen die
Eltern über folgende Fragen ins
Gespräch: „Was hat mich bewegt, etwas lernen zu wollen?
Was hat mir dabei geholfen?“
Anschließend ordneten sie ihre
Erfahrungen den Voraussetzungen zu, die ihnen das Lernen ermöglicht haben. Vor diesem
Hintergrund wurde den Eltern
die Bedeutung der ganz individuellen Bildungs- und Lerngeschichte für die Kinder deutlich.
Die Erzieherinnen wollen
dem Kind sein eigenes Lernen
bewusst machen, das Kind stär-
Erstellen einer Bildungs- und
Lerngeschichte aufgezeigt.
Der zweijährige Leoart, seit
zwei Monaten im Kindergarten,
holt sich selbstständig Steckperlen und steckt sie nacheinander
auf Holzstäbe. Immer wenn eine
Perle vom Tisch fällt, hebt er
diese auf. Er verteilt sie relativ
gleichmäßig auf die vier Stäbe.
Er hält die Perlen, die teils ausgeschüttet auf dem Tisch liegen,
zusammen, damit sie nicht vom
Tisch rollen. Und zu guter Letzt
will Leoart die Kiste mit Perlen
und Stäben wegräumen. Er fällt
mit der Kiste auf den Po, lacht,
rappelt sich mit der Kiste auf
und räumt sie weg. Er zeigt Ausdauer, Konzentration, Frustrationstoleranz, Regelbewusstsein,
und das nach so kurzer Zeit im
Kindergarten.
Im Austausch mit den Eltern
wurde deutlich, dass dies alles
Fähigkeiten sind, die Leoart
braucht, um in seinem Leben
zukünftig erfolgreich bestehen
zu können: Ausdauer, Konzentration, Dinge strukturieren, etwas zusammenzuhalten und zu
Ende zu bringen.
Das Team war begeistert von
der aufmerksamen und offenen
Atmosphäre. Um zu überprüfen,
wie die Eltern den Nachmittag
erlebt haben, wurde eine Befragung durchgeführt. Als sehr positiv haben alle Eltern den Austausch in der Kleingruppe erlebt. Sie kamen ins Nachdenken
über ihr eigenes Lernen. Insgesamt fanden sie das Thema „interessant und informativ“.
Barbara Sütterle-Matschenz/vh
ren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch
Privatpersonen z. B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf
Märkten und Zusammenkünften
auf lokaler Ebene sollten nicht in
den Anwendungsbereich dieser
Verordnung fallen. Somit hat der
EU-Gesetzgeber die Kennzeichnungs- ebenso wie bereits die
Hygienevorschriften auf Lebensmittelunternehmen beschränkt.
Derjenige, der gelegentlich und
im kleinen Rahmen Lebensmittel
handhabt, zubereitet, lagert oder
Speisen zubereitet (z. B. in Kirchen, Schulen, Kitas oder anlässlich von Dorffesten oder
ähnlichen Veranstaltungen, für
die freiwillige Helfer Lebensmittel zubereiten), ist dagegen nicht
als ein „Unternehmen“ anzusehen.
Für derartige Veranstaltungen
greifen lediglich die Grundlagen
des Lebensmittelrechts, d. h., es
dürfen nur sichere Lebensmittel
in den Verkehr gebracht werden.
Unabhängig davon empfiehlt
das Ministerium für Ländlichen
Raum und Verbraucherschutz in
Baden-Württemberg (MLR) die
Allergenkennzeichnung auch bei
solchen Produkten. Es weist in
diesem Zusammenhang auf den
„Leitfaden für Vereins- und Straßenfeste“ hin.
Eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu diesem Themenbereich ist derzeit vom Bund in Arhb
beit.
info
Den „Leitfaden für Vereins- und Straßenfeste“ finden Sie unter
http://mlr.baden-wuerttemberg.de
(Startseite/Unser Service/Broschüren).
A uS De N M i Ni St e r ie N
Eine Fachkraft auf drei Kinder
Baden-Württemberg an der Spitze beim Personalschlüssel – Fördersumme deutlich erhöht
STUTTGART. Nach einer Untersuchung des Statistischen Bundesamtes liegt Baden-Württemberg
beim Betreuungsschlüssel an der
Spitze aller Bundesländer. Eine
Fachkraft ist im Südwesten im
Schnitt für 3,1 Kinder unter drei
Jahren verantwortlich. Im Bundesdurchschnitt kommen 4,4
Kinder auf eine(n) Erzieher(in).
Auch beim Personalschlüssel in
den Gruppen mit Kindern im
Alter von zwei Jahren bis zum
Schuleintritt liegt Baden-Württemberg mit 7,4 Kindern pro
Fachkraft vorn. In diesen Gruppen wurde bundesweit ein Personalschlüssel von 1:9,0 ermittelt. Die Spannweite lag zwischen 1:7,4 in Baden-Württemberg und 1:13,8 in MecklenburgVorpommern.
Auch der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei
Jahren kommt in Baden-Württemberg voran. So werden inzwischen 76 668 Kinder (Stand
März 2014) unter drei Jahren in
Tageseinrichtungen
betreut.
Foto: Thinkstock
ken und in seinem individuellen
Tun fördern.
Werden die Beweggründe
und der Sinn hinter dem, was
das Kind tut, gesehen, erhält
sein Tun eine andere Bedeutung. Erzieherinnen und Eltern
finden hier wichtige Ansatzpunkte, das Kind entsprechend
seinen Interessen zu begleiten
und zu fördern. Mit Filmsequenzen vom Tun eines zweijährigen
Kindes wurden die Schritte beim
Foto: Thinkstock
EU-Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmittel gelten nur für Unternehmen
Foto: privat
FELLBACH. Die Erzieherinnen des
Maria Regina Kindergartens in
Fellbach beschäftigen sich seit
Februar 2014 damit, wie Kinder
sich ihre Umgebung erschließen
und dabei lernen. Das Konzept
der Bildungs- und Lerngeschichten ist für sie die Basis, um mit
Kolleginnen, Kindern und Eltern
darüber ins Gespräch zu kommen.
Am 18. November 2014 waren die Eltern eingeladen, im
1 2015
Doch die Quote ist im bundesweiten Vergleich nach wie vor
unterdurchschnittlich. Mit 27,8 %
Betreuungsquote liegt der Südwesten an fünftletzter Stelle aller
16 Bundesländer. In Deutschland sind am 1. März 2014
32,3 % aller Kinder unter drei
Jahren in einer Tagesbetreuung
gewesen.
Fördersumme deutlich erhöht
Die Anstrengungen zum flächendeckenden Ausbau der Kita-Plätze gehen weiter. Die Lan-
desregierung hat die Fördersumme für die Zuweisungen nach
§ 29c FAG gegenüber 2014 um
204 Millionen Euro erhöht und
liegt nun bei 659 Millionen Euro.
Der Kopfbetrag für die Kleinkindförderung erhöht sich 2015
auf 12 342 Euro pro Ganztagesplatz gegenüber 9 420 Euro
2014.
Zusätzlich hat die Landesregierung ein einmaliges Landesinvestitionsprogramm in Höhe von
50 Millionen Euro für den KitaAusbau aufgelegt.
vh
-6-
Tacheles
Au S Der P rAx iS
Projekt zur Gewaltprävention begleitet und qualifiziert Kitas
„Kita 2020“ wurde im Rems-Murr-Kreis der Öffentlichkeit vorgestellt – Projekt wird nach Pilotphase ausgeweitet
Grundlagen des Projekts
Die „Initiative Sicherer Landkreis Rems-Murr e. V.“ (ISL) unterstützt mit dem Projekt „Kita
2020“ Gewaltprävention im Elementarbereich des Rems-MurrKreises langfristig und nachhaltig. Hierfür werden Angebote für
die Beratung, Begleitung und
Qualifizierung zum Thema Gewaltprävention von Teams und
Eltern gemeinsam mit den Fachkräften entwickelt und in die
Praxis umgesetzt. Über ein kreisweites Netzwerk werden Möglichkeiten des Austausches und
des kooperativen Lernens geschaffen.
Der richtige Umgang mit Aggression und Gewalt sowie die
Förderung des gewaltfreien Zusammenlebens sind permanente
zivilgesellschaftliche Aufgaben,
die nicht nur das Jugendalter betreffen, sondern auch die frühe
Kindheit. Aus der Präventionsforschung ist bekannt, dass einzelne Gewaltpräventionsprogramme in der Regel zu kurz
greifen, denn es bedarf eines
Umfeldes, das als solches bereits präventive Wirkungen entfaltet. Im Elementarbereich kann
deshalb Prävention am pädagogischen Konzept, an der pädagogischen Haltung und dem
Umgang mit Kindern, bei der
Organisationsentwicklung und
Vernetzung mit anderen Akteuren des Sozialraums ansetzen.
Das Projekt „Kita 2020“ unterstützt Kitas sozialräumlich und
sensibilisiert für Gewaltprävention. Diese Aufgabe wird mit dem
Bildungsauftrag des baden-württembergischen Orientierungsplans verbunden, der dazu Rahmenbedingungen formuliert.
Gewaltprävention, die im Alltag
der Kindertagesbetreuung verankert ist, verzichtet auf die Erarbeitung eines neuen pädagogischen Programms. Die Qualifizierung der pädagogischen
Fachkräfte und die Unterstützung von Eltern im Rahmen der
Erziehungs- und Bildungspartnerschaft finden im Alltag statt.
Sie haben das Ziel, Risiko- und
Schutzfaktoren zu verstehen und
bewusst zu machen.
Gewaltprävention im Elementarbereich bedeutet zuerst, Kinder vor Gewalt der Erwachsenen
und anderer Kinder zu schützen. Sie setzt an den physischen
und psychischen Grundbedürfnissen des Kindes an, weshalb
ein ressourcenorientiertes Vorgehen unabdingbar ist. Gewaltprävention hat dabei nicht nur
die Verhaltensdimension des
Kindes im Blick, sondern auch
dessen Lebensverhältnisse und
Umstände, die das Verhalten bedingen. Gewaltprävention kann
nur durch Networking mit ande-
mit Eltern, auf die Qualifizierung
des pädagogischen Personals
und die Verbesserung der Rahmenbedingungen. Gewaltprävention wirkt direkt durch das
Handeln in der Situation und sie
ist von der pädagogischen Haltung geprägt. Mit Blick auf die
gesamte Einrichtung gilt, dass
das pädagogische Konzept im
Hinblick auf Gewaltprävention
zunächst fünf Kindergärten bzw.
Kindertagesstätten aus Winnenden und Fellbach beteiligt. 2015
soll „Kita 2020“ kontinuierlich
auf den gesamten Rems-MurrKreis ausgeweitet werden.
Zentrale Schritte und Bestandteile des Projektes sind:
• Verteilung von Basisinformationen zur Gewaltprävention
in Form eines Sonderdruckes
ren Einrichtungen unter Einbeziehung der Eltern gelingen. Gewaltpräventives Handeln muss
Teil des alltäglichen pädagogischen Handelns werden. Deshalb geht es um
• die Sensibilisierung der Fachkräfte für ihr eigenes Handeln
und dessen Wirkung auf Kinder, damit sie Gewaltanwendung entgegenwirken und
prosoziales Verhalten fördern,
• eine
geschlechtersensible
Wahrnehmung, um die spezifischen Bedürfnisse und Betroffenheit von Jungen und
Mädchen zu berücksichtigen,
• die Verknüpfung des pädagogischen Handelns mit Orientierungswissen aus der Resilienz- und Konfliktforschung,
• eine Kooperation mit Familien
zur Unterstützung der Erziehungskompetenzen,
• die Kooperation mit der Schule, um Übergänge zu gestalten,
• den konstruktiven Umgang
mit Medien sowie
• interkulturelles Lernen, damit
frühzeitig Ausgrenzungserfahrungen und mögliche Diskriminierungen minimiert und
verhindert werden.
Das Projekt „Kita 2020“ richtet
gewaltpräventives Vorgehen auf
mehrere Ebenen des pädagogischen Geschehens aus: auf die
direkte Interaktion mit einzelnen Kindern, auf die Kindergruppe, auf die direkte Arbeit
reflektiert und weiterentwickelt
werden sollte. Auch die soziale
Umwelt der Kita und die Vernetzung und Einbettung in den Sozialraum bilden ein wichtiges
Handlungsfeld für Gewaltprävention.
„Kita 2020“ stellt kein neues in
sich geschlossenes Programm
dar, sondern bietet Unterstützung vor Ort bei der Umsetzung
und Qualitätssicherung zentraler „Gelingensbedingungen“ für
Gewaltprävention. Dabei wird
am Orientierungsplan angeknüpft, um Kinder zu befähigen, möglichst ohne Gewalt im
Leben zurechtzukommen. Gewaltprävention geschieht durch
• die Gestaltung der Umwelt
und des Umfeldes der Kinder
und die Partizipation der pädagogischen Einrichtung an
Gewaltprävention,
• die pädagogische Einflussnahme auf die Entwicklung des
Verhaltens eines Kindes,
• die Unterstützung der elterlichen Erziehungskompetenz
und Partizipation von Eltern
an Gewaltprävention in Kitas,
• die fachliche Qualifizierung
von Eltern und Fachkräften
sowie
• die Vernetzung mit anderen
Einrichtungen und Stellen.
des „Handbuches Gewaltprävention III“ an alle Kindertageseinrichtungen im RemsMurr-Kreis im November 2014
Die Qualifizierung und Beratung von Projektbegleiterinnen und -begleitern. Die Begleitung und Partizipation der
Kita-Teams durch erfahrene
Projektbegleiterinnen und -begleiter. Diese führen einen
Teamtag durch, ermöglichen
Inhouse-Learning, unterstützen die Elternarbeit, beraten
im Umgang mit Alltagsproblemen und organisieren in Absprache mit den Teams spezielle Angebote für Kinder z.
B. im Bewegungsbereich.
Regionale Fortbildungen zur
Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas zu
den Themen Gewalt und Prävention
Aufbau eines regionalen Präventionsnetzwerkes unter Einbeziehung der vorhandenen
Ressourcen
Die jährliche Durchführung
eines regionalen Fachtages
„Kita 2020“
Die Qualifizierung von Studierenden der Hochschule
Stuttgart, Studienrichtung „Soziale Arbeit in der Elementarpädagogik“, um die Grundlagen des Projektes bereits in
die Ausbildung einzubringen
(seit Jan. 2014)
Geplant ist eine wissenschaft-
Foto: Thinkstock
REMS-MURR-KREIS. Am 15. Oktober
2014 wurde im Rahmen einer
Kick-off-Veranstaltung das Projekt „Kita 2020“ unter der
Schirmherrschaft von Ministerin
Karin Altpeter erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.
•
•
•
•
•
Die Umsetzung des Projekts
Kita „2020“ ist auf fünf Jahre
angelegt. In der Pilotphase sind
•
liche Evaluation des Projektes durch das ifas Institut
DHBW Stuttgart.
Die Partizipation der beteiligten
Kitas umfasst drei Bereiche:
• Die Begleitung der Einrichtung über das gesamte Kindergartenjahr. Dazu gehören:
Vertraut machen, Beratung
und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der teilnehmenden Einrichtungen zu Grundthemen der Gewaltprävention. Vorgesehen
sind auch Fallbesprechungen
und Supervisionen.
• Die Durchführung regionaler
Fortbildungen zu spezifischen
gewaltpräventiven Themen.
Die Fortbildungen werden im
Verlauf des Projektes auch
über die bekannten Träger der
Fortbildung angeboten.
• Die Beteiligung am Aufbau eines kreisweiten Netzwerks
Prävention für den Elementarbereich, um den Austausch
zu sichern, Absprachen zu
treffen und gemeinsam zu lernen.
Für die beteiligten Einrichtungen sind folgende Schritte vorgesehen:
• Vorgespräche mit Trägern,
Fachberatungen und Einrichtungsleitungen
• Schriftliche Elterninformation
(Elternbrief) zu Beginn des
neuen Kindergartenjahres
• Vorstellung des Projektes bei
einem Elternabend
• Grundlegende Einführung in
den Ansatz des Projekts „Kita
2020“ mit dem gesamten
Team der Einrichtung, die
Sensibilisierung für Gewalt,
die Klärung des Gewaltbegriffs und des Verständnisses
von Aggression bei Kindern.
Das Konzept der Risiko- und
Schutzfaktoren und die Bedeutung des Resilienzansatzes
für Gewaltprävention werden
besonders berücksichtigt.
• Bedarfs- und prozessorientierte Arbeit an konkreten Einzelthemen
• Teilnahme von Fachkräften an
regionalen thematischen Projektfortbildungen zu Themen
wie Umgang mit aggressiven
Kindern, interkulturelles Lernen mit Kindern und Eltern,
Umgang mit Konflikten, produktiver Umgang mit Medien,
Gewaltspielzeug,
Kinderschutz
• Einbeziehung von Eltern und
die Organisation von Elternabenden (z. B. zum Thema
gewaltfreie Erziehung)
• Besondere Qualifizierung von
Fachkräften, die die Funktion
der „Inhouse-Multiplikatoren“
-7A u S De r P r A x iS
Kinder haben Rechte
Das Besondere an „Kita 2020“
Wie die St. Elisabeth-Stiftung Kinderrechte umsetzt
Das Besondere an dieser Herangehensweise liegt darin, dass der
Elementarbereich erstmals systematisch sozialräumlich gedacht
und in Gewaltprävention einbezogen wird. Neben den Kindern
werden auch die Eltern, die pädagogischen Fachkräfte und die
Träger in den Blick genommen.
• Bedarfsorientiertes Vorgehen:
Es wird kein neues Programm
in den Einrichtungen implementiert, sondern mit den jeweiligen Einrichtungen werden die Bedarfe und Unterstützungsmöglichkeiten festgelegt und umgesetzt.
• Integration in den pädagogischen Alltag: „Kita 2020“ zielt
auf die Entwicklung einer gewaltfreien Alltagspraxis, die
unterstützt und von anderen
Akteuren in der Präventionsarbeit begleitet wird.
• Verankerung in lokalen und
regionalen Strukturen: Die
Vorgehensweise bezieht mehrere Ebenen ein – Kinder, Eltern, Fachkräfte, Träger, Kommunen, Landkreis.
• Professionelles Handeln und
bürgerschaftliches Engagement: Das pädagogische Handeln wird mit bürgerschaftlichem Engagement verbunden.
• Die Einbeziehung vielfältiger
Ressourcen: Die sozialräumlich vorhandenen Ressourcen
werden auf allen Ebenen genutzt.
• Berücksichtigung des Ausbildungsbereiches: Um langfristig veränderte Praxis zu erreichen, werden zusätzlich Seminare an der DHBW Stuttgart
im Studiengang „Soziale Arbeit in der Elementarpädagogik“ angeboten.
• Partizipatorische Projektentwicklung: Durch Einbeziehung aller Beteiligten.
• Langfristigkeit und Übertragbarkeit: Langfristigkeit in den
beteiligten Kitas, indem diese
über ein Jahr hinweg intensiv
begleitet werden. Langfristigkeit in Bezug auf die regionale Arbeit, indem das Projekt
auf fünf Jahre angelegt ist.
• Qualitätsentwicklung: Durch
Wissenschaftlichkeit, Reflexion der Praxis und Evaluation
des Projektes.
BAD WALDSEE. „Die beste Investition in unsere Zukunft ist die Investition in unsere Kinder.“ Diese Aussage wird niemand wirklich anzweifeln, wahr ist aber
auch, Kinder gehören zu den
schwächsten Gliedern in unserer Gesellschaft. Deshalb benötigen Kinder Schutz. Dafür hat die
UN-Generalversammlung im Jahr
1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet und die
Landesregierung Baden-Württemberg das 25-jährige Jubiläum
zum Anlass genommen, 2014
zum „Jahr der Kinderrechte“ auszurufen.
Die Umsetzung von Kinderrechten ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der St. Elisabeth-Stiftung. Hier werden die
Forderungen vom Recht auf Teilhabe, auf Bildung für Kinder mit
Behinderungen, von Mitbestimmung, Inklusion und dem
Schutz vor Gewaltanwendung in
den verschiedene Einrichtungen
umgesetzt und gelebt.
Sichtbar wird diese Umsetzung in den verschiedenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, wie z. B. in der Kindertagesstätte in der Casa Elisa in
Ravensburg, zu der auch das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ)
gehört.
Die Kita in der Casa Elisa bietet von Beginn an Plätze für Kinder mit Behinderungen an. So
wird der Inklusionsgedanke um-
Günther Gugel/hb/Red.
info
Günther Gugel: Handbuch Gewaltprävention
III. Für den Vorschulbereich und die Arbeit
mit Kindern. Grundlagen – Lernfelder –
Handlungsmöglichkeiten. Tübingen 2014.
Sonderdruck für die Initiative Sicherer Landkreis Rems-Murr e. V.
1 2015
Foto: Thinkstock
übernehmen
• Mitarbeit im regionalen Netzwerk Gewaltprävention
A u sga b e
gesetzt, was bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen sich
nicht mehr integrieren müssen,
sondern die Gesellschaft die Bedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Anfang an
schafft. Der inklusive Gedanke
wird auch im Kindergarten St.
Maria gelebt, der mit dem Kindergarten der Kath. Kirchengemeinde St. Georg zusammenarbeitet. Der Kindergarten ist ein
Kooperationsprojekt. Seit Jahren
schon spielen und lernen hier
Kinder mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zusammen.
Die Frage nach dem Recht auf
Bildung für Menschen mit
schwerer Behinderung stellt sich
an der Schule St. Franziskus in
Ingerkingen nicht. „Unser Bildungsplan, der die verpflichtende Grundlage unserer Arbeit darstellt, spricht von der Verwirklichung des Menschenrechts auf
Bildung für jedes Kind, unabhängig von seiner individuellen
Leistungsfähigkeit.“ Die Bildungsinhalte werden verstärkt
über die Sinne vermittelt. Auf der
basalen Ebene, durch Betrachten, Hören, Riechen, Schmecken
und Fühlen, können Menschen
mit schweren Behinderungen
Lerninhalte verinnerlichen.
Ebenfalls in Ingerkingen, im
Bereich Wohnen und Begleiten,
wird der Gedanke der Mitbestimmung und Beteiligung seit
vergangenem Jahr durch gewählte Kinder- und Jugendsprecher(innen) in die Praxis umgesetzt. Das Demokratieverständnis wird so in den Alltag integriert, die Kinder und Jugendlichen werden ernst genommen
und ihre Wünsche, Kritik und
Meinungen gehört. Dazu gehört
selbstverständlich die regelmäßige Teilnahme an Gruppenkonferenzen.
Nicht zuletzt wird das Thema
Kinderschutz gemäß der UNKinderrechtskonvention bei der
St. Elisabeth-Stiftung ernst genommen. Viele Institutionen
übernehmen tagtäglich Verantwortung für Kinder, so z. B. das
Sozialpädiatrische Zentrum in
der Casa Elisa in Ravensburg. Es
gibt ganz unterschiedliche Formen von Kindeswohlgefährdung. Neben körperlicher Gewalt und sexuellem Missbrauch
sind auch Vernachlässigung,
psychische Misshandlungen und
das Versagen existenzieller Entwicklungschancen zu nennen.
Wenn ein Kind in seiner Entwicklung beeinträchtigt wird
und körperliche oder seelische
Schäden zu befürchten sind,
sollte man genauer hinsehen.
Wenn ein Verdacht auftritt, wird
zuerst, wenn möglich, das Gespräch mit den Sorgeberechtigten gesucht. Wichtig ist aber
auch das Gespräch mit anderen
Institutionen, die Kontakt zum
Kind und zu der Familie haben.
Durch die multiprofessionelle
Zusammensetzung im SPZ können Fachleute einen Fall aus verschiedenen Blickwinkeln beurteilen. Im Kinderschutz kommt
es auch sehr auf eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen an. Ein großer
Schritt ist das 2012 verabschiedete Bundeskinderschutzgesetz,
das die verschiedenen Systeme
zur Zusammenarbeit verpflichtet. Der Landkreis Ravensburg
hat einen Leitfaden für den Kinderschutz erarbeitet, der auch
die Zusammenarbeit der Institume
tionen regelt.
A u S De r P r A x iS
Jedes Kind ist wichtig!
Foto: Thinkstock
Das Projekt „Ganzheitliche Bildung im Sozialraum“ (GaBi) soll zu größerer Chancengerechtigkeit beitragen
DRESDEN. Der pädagogische Ansatz der englischen Early Excellence Centers (EEC) gehört zu
den interessantesten und vielversprechendsten Konzepten in der
aktuellen frühpädagogischen
Landschaft.
Auch in Deutschland haben
in den letzten Jahren immer
mehr Einrichtungen diese Idee
aufgegriffen und sich zu EarlyExcellence-Einrichtungen weiterentwickelt. Der Verein für Ear-
ly Excellence (www.early-excellence.de) hat mit der Heinz-undHeide-Dürr-Stiftung diese Entwicklung maßgeblich unterstützt
und gefördert.
Unter dem Titel „GaBi – Ganzheitliche Bildung im Sozialraum“
(www.gabi-sozialraum.de) hat
nun das Felsenweg-Institut der
Karl-Kübel-Stiftung ebenfalls
den EEC-Ansatz aufgenommen.
GaBi überträgt die EEC-Pädagogik auf die Bedingungen in
Deutschland. Im Mittelpunkt
steht dabei das Wohlergehen
von Kindern und ihren Eltern.
Um dies zu erreichen, greift GaBi Ansätze von EEC auf und ergänzt diese.
Sechs Kernelemente machen
die Leitidee von GaBi aus:
• Eine hohe Bildungsqualität
auf der Basis eines partizipativen und kompetenzorientierten Bildungsverständnisses.
Berücksichtigt werden dabei
auch ökologische und demokratische Dimensionen.
• Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, die
auf Beteiligung und Stärkung
der Kompetenzen abzielt
• Eine vielfältige Vernetzung im
Sozialraum, die die Stärken
und Bedarfe von Familien berücksichtigt
• Präventive Angebote für Familien mit dem Ziel, Kompetenz
und Eigenverantwortung zu
stärken
• Bedarfsorientierte Angebote
zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf
• Inklusion als Teilhabe aller
Kinder und Familien unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Lebenslagen oder Zugehörigkeit
Das Felsenweg-Institut bietet mit
GaBi bundesweit Begleitung
und Qualifizierung für Kommunen, Träger und Einrichtungen
an.
Das Motto „Jedes Kind ist
wichtig!“ fasst die zentralen Zielsetzungen zusammen: Jedes
Kind soll gesund aufwachsen,
Zugang zu umfassender Bildung
haben und sozial integriert sein.
GaBi will so dazu beitragen, die
Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Familien zu erhöhen,
um damit eine größere Chancengerechtigkeit zu erlangen.
Harald Unseld
info
www.gabi-sozialraum.de
-8-
Tacheles
Was Sie schon immer
über Offene Arbeit
wissen wollten …
Fragen und Antworten
Immer mehr Träger und Teams entschließen sich dazu, in ihrer Kindertageseinrichtung Öffnungsprozesse
einzuleiten. Offene Arbeit ist kein
Konzept, das man einfach mal so
implementieren kann, sondern ein
Prozess, der aus Praxisreflexion
und Praxiserprobung besteht. Neben der Begeisterung für Neues
gibt es jedoch auch Zweifel und Widerstand von Fachkräften und Eltern. Denn oft wird Offene Arbeit
mit offenen Türen verwechselt.
Chaos, Willkür und Unverbindlichkeit im Kinderalltag werden befürchtet, der Bedarf an Klärung ist groß!
Fragen wie: Was bedeutet Offene
Arbeit? Worin liegt der Gewinn für
Kinder und Erwachsene? Was sind
erste Schritte? Worauf muss man
achten, um nicht fehlzugehen? beantwortet Gerlinde Lill im ersten Teil
des Buches.
Im zweiten Teil werden Stichwörter
aus der Praxis wie Morgenkreis, Angebotspädagogik und Regeln aufgegriffen und in Beziehung zur Offenen Arbeit gesetzt. In Teil 3 geht es
um das Spannen von „Sicherheitsnetzen“ für die Erwachsenen, damit
sie wagen, den Kindern mehr
Handlungs- und Entscheidungsspielräume zuzugestehen. Die Autorin beschreibt Hilfsmittel und ihren
Einsatz. Der letzte Teil enthält
Schaubilder, Arbeitsinstrumente
und Arbeitsergebnisse, die im Rahmen des Netzwerks Offene Arbeit
Berlin (NOA) entstanden sind und
erprobt wurden.
hb
>> k u r Z u N D B ü N D i g
A k t u el l
Schütteln von Babys ist lebensgefährlich
Informationskampagne klärt frisch gebackene Eltern auf
STUTTGART. Es passiert meistens
in der Nacht und in drei von vier
Fällen sind es Männer, die die Beherrschung verlieren: Säuglinge
werden so intensiv geschüttelt,
dass sie sterben oder schwere
Behinderungen erleiden. Gründe
für das starke Schütteln sind in
der Regel Wut über ein scheinbar
endlos schreiendes Baby und Unwissenheit darüber, was Schütteln im Kopf des Kindes anrichten kann.
Pro Jahr werden über 100 betroffene Kinder aus deutschen
Kinderkliniken gemeldet. Experten gehen darüber hinaus von
einer nicht unerheblichen Dunkelziffer aus. Das Ministerium
für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
Baden-Württemberg, das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart (LGA) und die
Techniker Krankenkasse (TK)
haben deshalb vor zwei Jahren
eine Informationskampagne gestartet, um Wissenslücken bei
den Eltern zu schließen.
Faltblatt auch in russischer und
türkischer Sprache
Alle frisch gebackenen Eltern
erhalten in den Geburtskliniken
in Baden-Württemberg das Faltblatt „Schütteln ist lebensgefährlich!“, in dem alle wesentlichen
Informationen enthalten sind.
Viele Kinderärzte, Hebammen
und Jugendämter sowie weitere
soziale Einrichtungen im Südwesten haben sich seitdem der
Initiative angeschlossen. Nun
liegt das Faltblatt auch in russischer und türkischer Sprache vor.
„Sprachbarrieren dürfen bei
der Gesundheitsvorsorge keine
Rolle spielen“, betont Gesundheitsministerin Katrin Altpeter.
Deshalb wurde das Faltblatt zur
Prävention des Schütteltraumas
bei Säuglingen jetzt auch in türkischer und russischer Sprache
aufgelegt.
„Fast jeder Kinderarzt und jede Kinderärztin begegnen in ihren Klinikjahren einem oder
mehreren Babys mit einem
Schütteltrauma. Jedem einzelnen
betroffenen Kind werden wesentliche Entwicklungschancen
geraubt“, sagt Dr. Birgit Berg,
Landesärztin für behinderte
Menschen im LGA. „Im Nachhinein gibt es keine heilende, sondern nur unterstützende medizinische Behandlung, begleitet
von Beten und Hoffen. Deshalb
darf kein einziges Kind aufgrund
von Sprachproblemen durchs
Raster fallen.“
Andreas Vogt, Leiter der TKLandesvertretung Baden-Württemberg, sieht noch erheblichen
Nachholbedarf bei der Aufklärung über das Schütteltrauma:
„Heftiges Schütteln löst die gleichen Folgen aus wie der Aufprall eines nicht angegurteten
Säuglings in einem Auto, das mit
50 Stundenkilometern gegen eine Mauer fährt. Das müssen wir
den Eltern bewusst machen –
am besten in ihrer Muttersprache.“ Ein kurzer Augenblick der
Unbeherrschtheit könne das Leben von Eltern und Kind zerstövh
ren.
info
www.schuetteln-ist-lebensgefaehrlich.de.
Der Flyer „Schütteln ist lebensgefährlich“
kann auf Deutsch, Türkisch oder Russisch
unter folgender Adresse bei der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg angefordert
werden: www.tk.de/tk/baden-wuerttemberg/kinder-jugendliche-und-familie/babysnicht-schuetteln/215876.
A k t u el l
>> k u r Z u N D B ü N D i g
Viele Ausflugsmöglichkeiten für
wenig Geld
STUTTGART. Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen
Gutscheinkarte können Familien,
sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, derzeit insgesamt
20 Mal im Jahr unentgeltlich bzw.
zu einem ermäßigten Eintritt die
staatlichen Schlösser, Gärten und
Museen besuchen.
Das Sozialministerium informiert im
Internet darüber, unter welchen Voraussetzungen Familien den Pass
erhalten können. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag
beim Bürgermeisteramt. Dort gibt
es auch weitere Auskünfte über
eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.
vh
Informationen unter:
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de
(Menschen/Familien/Leistungen)
HAMBURG. Ab 1. April 2015 werden die Grundausbildung und
die Fortbildung für betriebliche
Ersthelferinnen und Ersthelfer
umgestellt.
Die Grundausbildung für
neue Ersthelferinnen und Ersthelfer wird kompakter: Während
bislang 16 Unterrichtseinheiten
anfielen, sind ab April nur noch
neun nötig. Der Zeitaufwand
verringert sich damit auf einen
Tag. Möglich wird dies unter anderem durch den Verzicht auf zu
viele medizinische Informationen und Details. Gleichzeitig
wird der Lehrstoff aktiver vermittelt. Im Mittelpunkt stehen die
praktische Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen und das
Vorgehen in Notfällen, einschließlich der psychischen Betreuung der Betroffenen.
Alle zwei Jahre ist nach wie
vor eine Auffrischung der
Grundausbildung durch eine
Fortbildung nötig, das „Erste-Hil-
Foto: Thinkstock
Erste Hilfe: Aus- und Fortbildung neu geregelt
Gerlinde Lill: Was Sie schon immer über
Offene Arbeit wissen wollten …
Fragen und Antworten
2012, Verlag das Netz, Berlin (18,90 Euro)
Hygieneleitfaden
Foto: Thinkstock
>> l i t e rA t u r t i PP
fe-Training“. Dieses wird mit der
Neuregelung aufgewertet: Statt
bislang acht sind nun ebenfalls
neun Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Neben der Wissensauffrischung ist Raum für optionale Themen wie beispielsweise
Maßnahmen beim Verschlucken
von Fremdkörpern, häufige Kinderkrankheiten oder andere zielgruppenspezifische Fragen.
Die Kosten für die Aus- und
Weiterbildung in Erster Hilfe
können unter bestimmten Voraussetzungen von der BGW
übernommen werden. Dies gilt
jedoch weiterhin nur für die
Grundschulung und das ErsteHilfe-Training durch zugelassene
Anbieter, die sogenannten ermächtigten Stellen, nicht jedoch
für andere Kurse.
Zu beachten ist auch: Sollen
die Grundausbildung oder das
Erste-Hilfe-Training im Rahmen einer Berufsausbildung
oder einer sonstigen beruflichen Qualifikationsmaßnahme
absolviert werden, ist eine Kostenübernahme durch die BGW
nicht möglich.
BGW-Mitteilungen 01/2015/hb
info
Unter www.bgw-online.de/erste-hilfe sind
weitere Infos zur Ausbildung in Erster Hilfe,
Materialien sowie Links zu finden.
Neuer und
umfangreicher
Hygieneleitfaden für die
Kindertagesbetreuung
S T U T T G A R T.
Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
hat im Oktober 2014 den neuen
Hygieneleitfaden für Kindertagesbetreuung mit Musterhygieneplan
veröffentlicht.
In der Tagesbetreuung für Kinder
leben und arbeiten viele Menschen
auf engem Raum zusammen, deshalb können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten.
Neben baulichen und organisatorischen Maßnahmen kann Infektionskrankheiten durch Schutzimpfungen und die konsequente Beachtung von Hygienemaßnahmen
vorgebeugt werden, wie sie in einem einrichtungsspezifischen Hygieneplan festgelegt werden.
Hygiene ist immer eine Teamleistung! Der Erfolg hängt vom Einsatz
jedes Einzelnen ab. Am Vorbild der
Erwachsenen lernen die betreuten
Kinder „quasi nebenbei“ wichtige
hygienische Verhaltensweisen für
ihr späteres Leben. Dabei kommt z.
B. der Händehygiene eine wesentliche Bedeutung zu.
Hygiene ist als fester Bestandteil
der Gesundheitserziehung in das
ganzheitliche pädagogische Konzept der Einrichtung zu integrieren,
um nachhaltig und damit wirklich
erfolgreich zu sein.
Da Krankheitserreger und andere
Umwelteinflüsse in den allermeisten
Fällen nicht direkt sichtbar sind, ist
es wichtig, sich gegenseitig immer
wieder zu motivieren, die wissenschaftlich fundierten und im Hygieneplan dokumentierten Maßnahmen konsequent anzuwenden.
Diesem Ziel dienen auch die jährlichen Hygienebesprechungen und
internen Begehungen, bei denen
Probleme frühzeitig erkannt und
korrigiert werden können.
Das neue Handbuch biete Informationen zu allen Fragen der Hygiene
in Kindertageseinrichtungen.
Der Wissensteil gliedert sich in die
Themen:
• Grundlagen der Hygiene
• Hygieneerfordernisse nach Räumen/Bereichen
• Bauhygiene für die Planung von
Neu- und Umbauten
• Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der Kindertagesbetreuung
Eine Arbeitshilfe unterstützt die Erstellung des einrichtungsspezifischen Hygieneplans in Tabellenform mit Vordrucken für den Alltag.
In Kapitel 8 sind Informationsblätter
zu 34 relevanten Infektionskrankheiten zusammengestellt.
Auf insgesamt 214 Seiten finden
sich fast 400 Literaturzitate und
Verweise zu weiterführenden Informationsquellen.
hb
Den Hygieneleitfaden, Mustertabellenvordrucke und Formulare finden Sie unter
www.gesundheitsamt-bw.de
(Startseite/Fachservice/Publikationen/
Fachpublikationen/Uebersicht Fachpublikationen/Hygieneleitfaden für die Kindertagesbetreuung).
Sie können den gedruckten Leitfaden für
5,– Euro zzgl. Versandkosten auch online
bestellen.
-9-
A u sga b e
1 2015
AuS De r P rA x iS
Frühe Chancen: Sprachliche Entwicklung im Fokus
Fotos: privat
Regionalgruppe Filstal präsentiert Projekt zur sprachlichen Bildung in Kitas
SÜßEN. Im Juli 2014 präsentierte
die Regionalgruppe Filstal im
evangelischen Gemeindezentrum Süßen Schwerpunkte ihrer
Arbeit im Rahmen des Bundesprojektes „Frühe Chancen –
Schwerpunkt-Kitas Sprache und
Integration“.
Acht Einrichtungen aus dem
Raum Geislingen/Göppingen,
die sich zur Regionalgruppe Filstal zusammengeschlossen haben, gaben Einblick in die bisherige Arbeit im Rahmen des Projektes, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.
Hauptziel des Projektes ist die
Weiterentwicklung der sprachlichen Bildungsarbeit in den einzelnen Einrichtungen auch bzw.
besonders für Kinder unter drei
Jahren. Sprachliche Bildung wird
als Querschnittsaufgabe in der
gesamten Einrichtung gesehen.
Deshalb beziehen sich die Aufgaben der Fachkraft nicht nur
auf die Arbeit mit dem Kind,
sondern auch auf die Arbeit mit
dem Team und den Eltern. Die
bisherige Arbeit in den einzelnen Einrichtungen bildete die
Grundlage und die Chance auf
eine individuelle Umsetzung.
In der Ausstellung zogen sich
die alltagsintegrierte Sprachbildung sowie die wertschätzende
Haltung und Kommunikation
wie ein roter Faden durch alle
Bereiche der Präsentationen.
In farblich gegliederten Aufgabenfeldern gab die Ausstellung Einblick in die Arbeit vor
Ort. Im Arbeitsbereich Kind waren dies beispielsweise ein- und
mehrsprachige Bilderbücher, die
Umsetzung eines Naturprojektes mit Regenwürmern sowie
Sprachbildung im Bereich Musik
und Bewegung, Medienarbeit
und Freispiel.
Mit einem Schaubild wurden
wichtige Voraussetzungen in der
Arbeit mit Eltern dargestellt wie
• interkulturelle Kompetenz der
Fachkräfte,
• Akzeptanz anderer Kulturen,
• Ressourcen von Eltern zu erkennen und in die Arbeit miteinzubinden,
• geeignete Materialien und
Räume sowie
• Mut, auf andere zuzugehen.
Die Zusammenarbeit im Team
wurde den Besuchern am Beispiel einer Teamsitzung über
wertschätzende Kommunikation
aufgezeigt. Um die Nachhaltigkeit des Projekts zu gewährleisten, müssen alle Beteiligten für
die sprachliche Bildungsarbeit
motiviert und sensibilisiert werden.
Das Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ wird
fortgesetzt. Bis zum 31. Dezember 2015 sollen rund 4 000 Schwerpunkt-Kitas bundesweit gefördert werden. Dafür stellt der Bund zusätzlich rund 100
Millionen Euro jährlich zur Verfügung und investiert erneut in die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung. Jede geförderte Einrichtung erhält
davon 25 000 Euro pro Jahr, jeder Einrichtungsverbund 50 000 Euro pro Jahr.
Auch über 2015 hinaus plant der Bund eine weitere Initiative zur sprachlichen
Bildung. Diese soll auf den Erkenntnissen der Evaluation und des Eckpunkteprozesses des laufenden Programms aufbauen. Aus diesem Grund wurde
das Programm „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ zunächst um ein
weiteres Jahr verlängert, um es dann gemeinsam mit Expertinnen und Experten, Ländern und Kommunen nachhaltig weiterzuentwickeln.
Unterstützt werden die Erzieherinnen und Erzieher in den Schwerpunkt-Kitas
bei ihrer sprachpädagogischen Arbeit mit den Kindern und bei der Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder durch zusätzliche Fachkräfte, die
Sprachexpertinnen und Sprachexperten. Sie sind gleichsam der Motor der
Weiterentwicklung des Bildungsbereichs Sprache in den Schwerpunkt-Kitas.
PM/ws
In den letzten drei Jahren wurde
an zahlreichen Schwerpunkten
gearbeitet.
Arbeit im Team:
• Theoretische Grundlagen zur
Sprachentwicklung und zur
Sprache im Alltag, auch bei
Kindern mit Deutsch als
Zweitsprache an das Team
weitergeben
• Die Reflexion des eigenen
Sprachverhaltens in Alltagssituationen anregen
• Wertschätzende Kommunikation mit Kindern, Eltern und
Kolleginnen erarbeiten
• Vorhandene Beobachtungsmodelle mit Blick auf die
sprachliche Bildung verfeinern, ergänzen oder neu einführen
• Vertiefung von Inhalten durch
gemeinsame Teamfortbildungen
• Erarbeitung einer Sprachkonzeption
In Teamsitzungen und InhouseSeminaren galt es, diese Inhalte
zu bearbeiten und in den Alltag
umzusetzen. Eine Schlüsselrolle
nahm und nimmt nach wie vor
die Zusammenarbeit mit der Leitung ein. In gemeinsamen Fortbildungen von Leitung und
Fachkraft konnte die individuelle Umsetzung in den einzelnen
Einrichtungen unterstützt werden. In der Regionalgruppe wurde das Projekt geplant und entsprechende Seminare und Fortbildungen wurden organisiert.
Durch die Bereitstellung eines
eigens dafür vorgesehenen Etats
vonseiten des Bundesministeriums konnte diese Arbeit finanziert werden.
Arbeit mit dem Kind:
Die sprachpädagogische Arbeit erfolgt alltagsintegriert. Dies
bedeutet, die Förderung orientiert sich an den Bedürfnissen
und Interessen der Kinder, eingebettet in den Tagesablauf der
Einrichtung. In engagierten und
motivierten
Spielsituationen
kann das Kind sprachlich begleitet und individuell unterstützt
werden. Die Förderung der
Spielentwicklung und das Erlernen von Handlungsabläufen
sind eng mit einem gelingenden
Spracherwerb verbunden. Eine
individuelle Unterstützung der
Sprachentwicklung erfordert als
Grundlage eine wertschätzende
und vertrauensvolle Beziehung
zum Kind.
Zur Regionalgruppe Filstal haben sich
folgende Einrichtungen zusammengeschlossen:
• Kath. Kindergarten St. Paul in GöppingenBodenfeld mit Isabel Kis
• Kath. Kindergarten Liebfrauen in Eislingen
mit Inge Scholz
• Kath. Kindergarten Hattie-Bareiss in
Salach mit Carmen Stiefel
• Kath. Kindergarten St. Elisabeth in Salach
mit Sabine Seeler-Wille
• Ev. Kindergarten Marktstraße in Süßen
mit Christa Mai
• Kath. Kindergarten St. Elisabeth in
Geislingen mit Ursel Dommer
• Kinderhaus am Lindenhof in Geislingen
mit Heike Schreitmüller
• Ev. Kindertagesstätte Niemöller in
Geislingen mit Petra Fielkorn
Folgende Schwerpunkte sind
Inhalt der alltagsintegrierten
sprachpädagogischen Arbeit mit
dem Kind:
• Überprüfung der einzelnen
Spielbereiche/Räume und
Spielangebote auf ihre sprachförderlichen Eigenschaften,
um anregende Spielsituationen zu schaffen
• Zuordnung von kindgerechten „Fachbüchern“ zu den einzelnen Funktionsbereichen
• Planung der pädagogischen
Angebote unter Berücksichtigung von sprachpädagogischen Gesichtspunkten hinsichtlich der Motivation der
Kinder, der Gruppengröße,
der Interessen, der Dauer und
des Einsatzes verschiedener
Medien
• Erarbeitung und Durchführung von Projekten
• Einführung und Weiterentwicklung von täglichen Ritualen, unterstützt durch Symbole und Bilder als Orientierungshilfe im Kindergartenalltag
• Nutzung einzelner Spielsituationen, um auf der Grundlage
der dialogischen Haltung die
Kinder intensiv sprachpädagogisch zu begleiten
• Die Gestaltung der Bücherecke, um Kindern und Fachkräften einen ruhigen und gemütlichen Rückzugsort zu ermöglichen; ein- und mehrsprachige Bilderbücher können von Kindern und Eltern
ausgeliehen werden
• Bücher, Lieder, Finger-, Kreis-,
und Bewegungsspiele auf ihre grammatikalischen Formen
untersuchen und gegebenenfalls verbessern
Arbeit mit den Eltern:
Um Kinder ganzheitlich in ihrer Sprachentwicklung unterstützen zu können, bedarf es einer
engen Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften und den
Eltern und Familien der Kinder.
Eltern am Zweitspracherwerb ihrer Kinder zu beteiligen, stellt eine große Herausforderung dar.
Die Elternarbeit in den jeweiligen Einrichtungen zu analysieren und voranzubringen, ist Teil
des Arbeitsauftrages im Projekt.
Der klassische Elternabend
hat nicht mehr die Bedeutung
wie früher, weil sich die Lebenssituationen der Familien verändert haben, wie z. B. die Berufstätigkeit beider Eltern, zunehmender Schichtdienst, alleinerziehende Mütter und Väter sowie
zunehmende kulturelle Vielfalt.
Deshalb vollzieht sich in der
Elternarbeit ein Wandel. Die
klassischen Elternabende werden zunehmend durch individuellere Elternangebote wie z. B.
Elterncafés mit und ohne Bildungsangebot, Spielnachmittage
mit Eltern, Bastel- und Backaktionen, Naturtage sowie mehrsprachige Bilderbuchbetrachtungen ergänzt oder ersetzt. Dabei
ergeben sich Möglichkeiten, auf
die Potenziale der sprachlichen
Bildung im Alltag in den Familien aufmerksam zu machen.
Ein fester Bestandteil der Elterngespräche ist, die familiären
Sprach- und Sprechgewohnheiten sowie den sprachlichen Entwicklungsstand der Kinder anzusprechen.
Ziel dieser Arbeit ist es, das
Kind gemeinsam mit den Eltern
in seiner Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen.
Am Ausstellungstag wurde
auch ein Flyer zum Umgang mit
Sprachbildung vorgestellt.
Ursel Dommer und
Heike Schreitmüller/vh
info
Weitere Informationen zum
Bundesprogramm online unter
www.fruehe-chancen.de.
-10>> k u r Z u N D B ü N D i g
Foto: privat
April bis Dezember 2015: Es sind noch Fortbildungsplätze frei!
Infos: 0800 1013865 (kostenlose Servicenummer) oder 0711 25251-14
Liebe Mitglieder,
seit 1. Februar 2015 bin ich,
Franciska Michelberger, als Kindergartenfachberaterin
am
Standort Baltringen tätig. Ich
vertrete Sara Lautenbacher
während ihrer Elternzeit. Zu
meinem beruflichen Werdegang: Zuerst habe ich eine Ausbildung zur Erzieherin absolviert
und anschließend Soziale Arbeit studiert. Nun freue ich mich
auf die Zeit beim Landesverband Kath. Kindertagesstätten
und auf die Zusammenarbeit
mit Ihnen.
Datum
14.04.15
21.04.15
21.04.15
06.05.15
11.05.15
18.05.15
19.05.15
19.05.15
11.06.15
Nr.
122
6
11
24
23
33
147
62
145
Baust.
3
1
1
1
1
1
§7
§7
§7
§7
§7
§7
§7
2
§7
§7
15.06.15
17.06.15
121
119
3
3
§7
§7
17.06.15
18.06.15
22.06.15
23.06.15
14
1 §7
34
1 §7
82
4.2 § 7
154 Für Leiter(innen)
25.06.15
29.06.15
01.07.15
01.07.15
13.07.15
20.07.15
27.07.15
14.09.15
15.09.15
24.09.15
24.09.15
01.10.15
65
4.1 § 7
37
1 §7
153 Für Leiter(innen)
102
4.6 § 7
167
1 §7
88
4.3 od. 5 § 7
155
1 §7
17
1 §7
124
3 §7
26
1 §7
72
4.1 § 7
146
§7
Unsere Mitglieder
05.10.15
133 Für Leiter(innen)
Wir beglückwünschen …
08.10.15
107
4.6
§7
12.10.15
15.10.15
15.10.15
19.10.15
118
99
131
120
3
4.6
3
§7
§7
§7
§7
19.10.15
52
1
§7
Ihre Franciska Michelberger
… zum 50-jährigen Jubiläum die
Kath. Kindertageseinrichtung St.
Petrus und Paulus in Schwieberdingen, den Kath. Kindergarten
St. Peter und Paul in Bad Schussenried-Steinhausen, den Kath.
Kindergarten St. Elisabeth in Bad
Saulgau und den Kath. Kindergarten St. Theresia in Langenargen-Oberdorf.
… zum 40-jährigen Jubiläum
den Kath. Kindergarten Zillerstall in Geislingen.
Wir begrüßen …
… als neues Mitglied die Gemeinde Bühlerzell, den Kindergarten Kemnat in Kemnat, den
Kindergarten St. Monika in Ruit
und den Kindergarten St. Franziskus in Neuenstadt-Stein.
23.10.15
2
1
26.10.15
27.10.15
27.10.15
28.10.15
05.11.15
05.11.15
05.11.15
11.11.15
139
13
143
115
47
166
40
114
16.11.15
16.11.15
18.11.15
19.11.15
07.12.15
150 Für Leiter(innen)
111
4.6 § 7
152 Für Leiter(innen)
125
3 §7
18
1 §7
1
3
1
1
1
3
§7
§7
§7
§7
§7
§7
§7
§7
§7
Titel
Nehmt die Eltern, wie sie sind. Es gibt keine anderen!
„Alle mitnehmen“ – Offenes Arbeiten mit Kindern jeden Alters
Räume, die umhüllen – Raumgestaltung in der Kita
Eine Höhle, eine Spielwiese, ein Morgenrot … Naturnahe Außenraumgestaltung
Eine Höhle, eine Spielwiese, ein Morgenrot … Naturnahe Außenraumgestaltung
Erziehung – Bildung – Betreuung für die Jüngsten – Qualifizierung für Fachkräfte
Effizientes Officemanagement – Strukturen schaffen und halten
Das Portfolio – ein Entwicklungstagebuch
Stark und gemeinsam durch den Kita-Alltag – Stressfaktoren,
Entspannung und Teamarbeit unter der Lupe
Erziehungspartnerschaft mit Eltern mit Migrationshintergrund
Weiterentwicklung zum Familienzentrum –
Tageseinrichtungen für Kinder auf dem Weg der Veränderung
Der Orientierungsplan als Chance
Feinfühligkeit im Umgang mit Krippenkindern – frühkindliche Bildungsprozesse
LandArt im Kindergarten – Kunstwerke in und mit der Natur gestalten
Führen und Leiten mit Werten. Werteorientierung –
ein Weg zur Klarheit, Transparenz und Authentizität
Kinder brauchen „wilde Spiele“ – Ideen aus der Psychomotorik
Bindung macht stark – was Erzieher(innen) über Bindung wissen wollen
Mit Soziomarketing auf Erfolgskurs
Kommt, wir entdecken unsere Kirche! Kirchenführungen mit Kindern
Kita-Leitung = Chef + Kollege – die Leitungsrolle zwischen Kindern und Büro
Komm, wir spielen Sprache! Sprachliche Bildung in der Kita
Raumgestaltung, die guttut! Die eigenen Kita-Räume optimieren
„Wer ist der Bestimmer?“ Partizipation in der Kindertageseinrichtung
Was habt ihr heute denn gemacht? Bildungs- u. Lernprozesse für Eltern sichtbar machen
Ich und du – wir alle gehören dazu! Inklusives Arbeiten in Kitas
„Darüber spricht man nicht …“ Professioneller Umgang mit kindlicher Sexualität
Umgang mit Zeit und Stress – engagiert und gelassen
Herausforderungen im Beruf aktiv gestalten
Führen im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen –
die Leitung als Dreh- und Angelpunkt der Kita
Heilige in der Vorweihnachtszeit –
Gestaltungsvorschläge der „Religionspädagogischen Praxis“ (RPP)
Kompetent in schwierigen Gesprächssituationen mit den Eltern
Es muss feste Bräuche geben – Rituale als Modetrends oder sinnstiftende Lebenshilfe
Gesunde Ernährung im Berufsalltag – Gesundheitsprävention für Erwachsene und Kinder
Familienzentren: ein Ort für Begegnung, Beratung und Bildung –
von der Freude und den Mühen der Umsetzung einer großartigen Idee
Was habt ihr heute denn gemacht?
Bildungsprozesse in der Krippe für Eltern sichtbar machen
Respektvoll und wertschätzend mit Kindern kommunizieren –
Gewaltfreie Kommunikation nach M. B. Rosenberg
Teambildung – nur gemeinsam sind wir stark!
Der Orientierungsplan. Grundlagen für Wiedereinsteiger(innen)
Gesund bleiben – auch wenn's stressig wird
Die Eltern kommen ja doch! Erfolgreiche Elternarbeit in Kindergärten
Bei dir bin ich geborgen. Religiöse Erziehung im Krippenalltag
Trügerische Wahrnehmung? Die Entwicklung der Wahrnehmung verstehen
Gemeinsam haben wir viel zu bieten – Krippe und Kindergarten in einem Haus
Erziehungspartnerschaft im Early Excellence Konzept –
Theorie und Praxis aus dem Kinder- und Familienzentrum St. Josef
Multiprofessionelle Teams zum Erfolg führen – Chance und Herausforderung zugleich
Den Schatz der Vielfalt der Religionen entdecken
Elternarbeit
Übergänge gestalten, Kinder und Eltern begleiten
„Wer ist der Bestimmer?“ Partizipation in der Kindertageseinrichtung
Ort
Aalen
Amtzell
Hechingen
Ochsenhausen
Aalen
Wernau
Horb
Winnenden
Erbach
Bad Waldsee
Friedrichshafen
Rottweil
Waiblingen
Dischingen
Aalen
Pfedelbach
Uhingen
Wernau
Wurmlingen
Rottenburg
Waiblingen
Ulm
Dornstadt
Aalen
Wernau
Albstadt
Erbach
Rottweil
Schw. Gmünd
Schw. Gmünd
Biberach
Horb
Biberach
Mutlangen
Rottenburg
Schw. Gmünd
Wernau
Tuttlingen
Hechingen
Aalen
Leutkirch
Giengen
Ochsenhausen
Eriskirch
Ehingen
Altheim
Aalen
Albstadt
Ferien
Schulferien
Variante 1
ST
(39,5 Stunden Wochenarbeitszeit)
Weihnachtsferien
01.01.–08.01.2016
04.01.–08.01.2016
4
UT
4
Variante 2
ST
(bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit)
04.01.–05.01.2016
2
UT
Download:
www.lvkita.de/Informieren/Arbeitshilfen
2
Hinweise:
Der Ferienplan geht von 30 Urlaubstagen aus (vorbehaltlich möglicher Tarifänderungen).
Osterferien
29.03.–01.04.2016
29.03.–01.04.2016
4
4
29.03.–01.04.2016
4
4
Pfingstferien
17.05.–27.05.2016
17.05.–20.05.2016
4
4
17.05.–20.05.2016
4
4
06.05.2016
1
1
/
/
Zu den Schließtagen zählen alle Tage,
an denen in der Kindertageseinrichtung
keine Betreuung angeboten wird.
Dazu gehören:
Sommerferien
28.07.–09.09.2016
Herbstferien
02.11.–04.11.2016
Weihnachtsferien
23.12.–30.12.2016
(Ferien bis 05.01.2017)
2 Wochen nach
Vereinbarung
10
10
/
/
5
5
3 Wochen nach
Vereinbarung
15
15
/
/
5
5
- Schließtage während und außerhalb
der Schulferien
- Heiligabend und Silvester
(keine gesetzlichen Feiertage)
- Planungstag
Planungstage
23.12.–30.12.2016
1
Urlaubstage
Schließtage
STUTTGART. Die Ausbildung von
Fachkräften in Kindertageseinrichtungen in Zahngesundheitserziehung durch Informationen über
Mundhygiene, Fluoridierung und
Ernährung wird von der Landesarbeitsgemeinschaft im Zahnärztehaus in Stuttgart durchgeführt.
Die Seminare im 1. Halbjahr 2015
finden jeweils werktags von 9:15
Uhr bis 16:15 Uhr statt.
• Seminar Nr. 1337, 23. April,
Schwerpunkt Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen
• Seminar Nr. 1338, 4. Mai,
Schwerpunkt Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen
• Seminar Nr. 1339, 16. Juni,
Schwerpunkt Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen
• Seminar Nr. 1340, 25. Juni,
Schwerpunkt Kleinkinder
Die Teilnahme ist kostenlos.
vh
Anmeldung unter: www.lagz-bw.de
iMPreSSuM
Herausgeberin:
Dr. Ursula Wollasch (V. i. S. d.P.)
Landesverband Katholischer
Kindertagesstätten
Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V.
Landhausstraße 170
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 25251-0
Fax: 0711 25251-15
E-Mail: [email protected], www.lvkita.de
Redaktion: Dr. Ursula Wollasch (wo)
Ursula Vaas-Hochradl (vh)
Anita Hafner-Beck (hb)
Christa Rieger-Musch (rie)
Brigitte Mertens (me)
Wolfgang Strobel (ws)
Gestaltung:
Wolfgang Strobel
Werbung & Kommunikation, Nürtingen
Druck:
Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH,
Waiblingen
Kindergarten-Ferienplan 2016
Brückentage
Zahnprophylaxe-Seminare für
Fachkräfte in Kindertagesstätten
Foto: Thinkstock
Tacheles
23.12.–30.12.2016
1
28
29
30
31
Gesetzliche Feiertage werden weder als
Urlaubs- noch als Schließtage berücksichtigt.
ST = Schließstage
UT = Urlaubstage
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Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte
der in den Links genannten Internetseiten
haben. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte der benannten Internetseiten.
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben
nicht unbedingt die Meinung der Redaktion
wieder. Die Redaktion behält es sich vor,
Artikel sinnwahrend zu kürzen.
Der Bezugspreis der Zeitung ist mit dem
Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Auflage: 3200 Exemplare
ISSN 1438-4582
© Landesverband Katholischer
Kindertagesstätten,
Stuttgart 2015
ISSN 1438-4582
Postvertriebsstück,
Deutsche Post AG,
Entgelt bezahlt, E 48144