tacheles 1 15 Ausgabe 59 März 2015 Kinder haben Rechte: Kinderrechte! ISSN 1438-4582 Kinderrechte-Kongress 15.10.2015 – Stuttgart Z e i t u n g f ür d i e M i t g l i e d e r d e s l a n d e s v e r b a n d e s k a t h o l i s c h e r k i n d e r t a g e s s t ä t t e n Ihre Dr. Ursula Wollasch STUTTGART. Kaum ist der Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren verbindlich umgesetzt, da nimmt die Bundesregierung ein zweites Großprojekt in Angriff: ein Bundesqualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung. Das SGB VIII verpflichtet alle Träger von Kindertagesstätten in der Bundesrepublik, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung durchzuführen. Diese Vorgabe war ein wichtiger Impuls dafür, dass bundesweit Fachverbände in den letzten zehn Jahren QM-Systeme entwickelt und erfolgreich eingeführt haben. In der Diözese Rottenburg-Stuttgart gilt dies für mehr als 95 % der katholischen Einrichtungen. Braucht Deutschland ein Bundesqualitätsgesetz? Anders gefragt: Was bringt ein Bundeskitagesetz? Der Deutsche Verein identifizierte bereits im Herbst 2013 in drei Bereichen einen erhöhten Foto: Thinkstock Chancen und Risiken eines ehrgeizigen Projekts Handlungsbedarf. Er fordert • vergleichbare pädagogische Standards für alle Einrichtungen und Angebotsformen, • vergleichbare Arbeitsbedingungen für Fachkräfte und Leitungen sowie • einen Lastenausgleich in der Finanzierung der Kindertages- betreuung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Konkreter wurde der Deutsche Caritasverband zusammen mit der AWO und der GEW im Herbst 2014. Sie verlangten, ein Bundesqualitätsgesetz müsse folgende Fragen einheitlich regeln: • Fachkraft-Kind-Relation, • mittelbare pädagogische Arbeitszeit (Verfügungszeit), • Qualifikation sowie Fort- und Weiterbildung, • Leitungsfreistellung für Kindertageseinrichtungen, • Fachberatung sowie • Finanzierung und Recht. Lesen Sie weiter auf Seite 2 A k t u el l Flüchtlingskinder in erster Linie als Kinder sehen Runder Tisch: Vorschläge zur besseren Integration von Kindern aus Flüchtlingsfamilien STUTTGART. Mit dem Zustrom von Flüchtlingen steigt auch die Zahl der Kinder, die mit ihren Familien in Baden-Württemberg Schutz vor Gewalt und Verfolgung suchen. Von den Flüchtlingen, die nach Deutschland kommen, waren 2013 rund ein Drittel Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 2012 waren rund 45 % der Flüchtlingskinder in Deutschland im Alter zwischen null bis fünf Jahren. Diese Zahlen markieren einen Handlungsbedarf, der dadurch verschärft wird, dass im Bereich der Kleinkindbetreuung das Platzangebot immer noch nicht überall der Nachfrage entspricht. Die Integration der Flüchtlingskinder stellt alle Beteiligten im Land vor besondere Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund hat Kultusstaatssekretärin Marion v. Wartenberg einen runden Tisch initiiert und die beteiligten Ministerien, Verbände und Organisationen eingeladen, um gemeinsam neue Ansätze und Lösungen speziell für den frühkindlichen Bereich zu entwickeln. Im Mittelpunkt stehen u. a. Maßnahmen für eine verbesserte Kooperation zwischen den Landeserstaufnahmestellen und Kindertagesstätten, die Entwicklung gemeinsamer Konzepte, um Flüchtlingskinder gut in Kitas aufnehmen zu können, die Weiterentwicklung des Sprachförderkonzepts SPATZ und von Fortbildungsmaßnahmen sowie die stärkere Einbeziehung der Lesen Sie weiter auf Seite 2 Kita-Evaluation zeigt positive Entwicklung S ei te EU-Regeln: Kuchenbasare nicht in Gefahr S ei te Projekt zur Gewaltprävention qualifiziert Kitas S ei te Frühe Chancen: Sprachliche Entwicklung im Fokus S ei te Landesverband Kath. Kindertagesstätten Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Landhausstraße 170 70188 Stuttgart Postvertriebsstück, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, E 48144 weltweit sind laut Amnesty Inter national ca. 57 Millionen Menschen auf der Flucht, davon sind rund 50 % Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Die Frage nach dem Rechtsanspruch für Flüchtlingskinder ist in dieser Situation von zentraler Bedeutung. Bei einer Besprechung im Kultusministerium am 13.10.2014 wurde nochmals klargestellt, dass Asylbewerberkinder sowohl im laufenden Verfahren als auch bei anerkanntem Asylstatus einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege haben. Das Kultusministerium hat inzwischen eine Arbeitsgruppe eingesetzt, an der die kommunalen Landesverbände, die Trägerverbände und weitere Bildungsträger teilnehmen. Bestandsaufnahme und Vernetzung sowie Bündelung der vorhandenen Ressourcen sind dabei die Ziele des Kultusministeriums. Bereits jetzt zeigen sich die üblichen Unterschiede zwischen Stadt und Land, aber es wird auch deutlich, dass die Herausforderungen für die Kita mit dem ersten Flüchtlingskind in einer Gruppe beginnen. Kinder und Eltern mit Migrationshintergrund sind in den Einrichtungen längst nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Aber nur aus „Bordmitteln“ können die Einrichtungen den vielfältigen Anforderungen nicht gerecht werden. Maßnahmen zur Sprachförderung, Fortbildungen, ehrenamtliches Engagement und vieles mehr kann die Fachkräfte befähigen und auch entlasten, aber nachhaltig wirksam werden diese Dinge erst dann, wenn sie in ein Gesamtkonzept zur Betreuung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien gegossen werden. Die Bestandsaufnahme durch das Kultusministerium ist ein erster notwendiger Schritt – Konzepte, Maßnahmen und Ressourcen müssen folgen. Kinder haben ein Menschenrecht auf Betreuung, Erziehung und Bildung. Für Flüchtlingskinder gilt dies in ganz besonderem Maße. Was bringt ein Bundesqualitätsgesetz für Kitas? Foto: Thinkstock Foto: Christoph Vohler Liebe Mitglieder, liebe Leserinnen und Leser, 4 5 6 9 -2- „Bundesqualitätsgesetz ...“ – Fortsetzung von Seite 1 Niemand kann bestreiten, dass es wunderbar wäre, wenn wir ein Gesetz hätten, das diese Bereiche vom Bodensee bis nach Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar und verbindlich regeln würde – im Interesse der Kinder, der Eltern und der Fachkräfte. Aber die Hürden für dieses ehrgeizige Vorhaben sind hoch. Wie hoch, das zeigt das Bundesteilhabegesetz in der Behindertenhilfe, um das nun schon seit vielen Jahren gerungen wird. Noch ist offen, wie weit man in der laufenden Legislaturperiode kommen wird. Ein Kraftakt wird dieses Gesetz für Bund, Länder und Kommunen auf jeden Fall. Ein Bundesqualitätsgesetz in der Warteschleife wäre fatal. Zu wichtig ist u. a. die Frage Leitungsfreistellung, die ohnehin seit Jahren nur schleppend vorankommt. Aber auch die Heterogenität der Verhältnisse in den Bundesländern lässt Zweifel aufkommen, ob es gelingt, etwas anderes als einen geringstmöglichen „Flüchtlingskinder ...“ – Fortsetzung von Seite 1 Familien und Migrantenorganisationen. Im Dezember 2014 richtete die 4-K-Konferenz eine Stellungnahme an das Kultusministerium. Aufgrund von Rückmeldungen aus den Kindertageseinrichtungen wurden Feststellungen benannt, die hier als Auszug dargestellt sind: • Flüchtlingskinder werden in der Regel im Rahmen der zur Verfügung stehenden Plätze in die Einrichtungen aufgenommen. Bei den Einrichtungen besteht Unsicherheit, ob für Kinder aus Flüchtlingsfamilien der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt. Diese Rechtsfrage ist besonders dort relevant, wo das Angebot an Betreuungsplätzen nicht der Nachfrage der Eltern entspricht. • Dort, wo Flüchtlingskinder in die Kitas aufgenommen wurden, verliefen die Integrationsprozesse überwiegend erfolgreich. • Die rechtzeitige Bereitstellung von ausreichenden Kita-Plätzen wird dadurch erschwert, dass die Zuweisung von Flüchtlingen häufig kurzfristig erfolgt und die Verweildauer der Familien in den Gemeinschaftsunterkünften unterschiedlich lang ist. • Im Umgang mit traumatisierten Kindern erweisen sich Sprachbarrieren und damit fehlende Kenntnisse über die Fluchtgründe und Fluchtbiografie als problematisch für die pädagogischen Fachkräfte. Nenner für die dringend zu lösenden Sach- und Fachfragen zu finden. Standards, die am Ende zwar vergleichbar sind, aber höchstens ein mittleres Niveau markieren, bringen die Qualität der Kindertagesbetreuung nicht wirklich weiter. Politisch mögen Kompromisse ein Erfolg sein, mit der Logik des Qualitätsmanagements sind sie kaum zu vereinbaren. Ebenso wäre es kontraproduktiv, wenn sich Bund, Länder und Kommunen auf Standards einigen und diese dann möglichst kostenneutral auf die Träger der Einrichtungen abgewälzt werden. Das Bundeskinderschutzgesetz hat – ungeachtet seiner unbezweifelbaren sachlichen Notwendigkeit – davon einen Vorgeschmack gegeben. Die Ressourcen zur Umsetzung des umfangreichen Maßnahmenkatalogs, u. a. zum Beschwerdemanagement, stellen die Träger allein bereit. Es ist bezeichnend, dass das Thema Qualitätsmanagement in der ganzen Diskussion bisher gar keine Rolle spielt. Die EinEine traumatherapeutische Begleitung der Kinder und ihrer Eltern kann durch die Kita nicht geleistet werden. • Sprachbarrieren, aber auch fehlende Kenntnisse über die Herkunftskultur der Familien aufseiten der pädagogischen Fachkräfte sowie fehlende Kenntnisse über die Kultur des aufnehmenden Landes aufseiten der Flüchtlingsfamilien erschweren die Zusammenarbeit mit den Eltern. Die Kitas sehen sich nicht ausreichend informiert über die existierenden Unterstützungsstrukturen bei der Aufnahme von Kindern aus Flüchtlingsfamilien. • Als ineffizient und wenig sinnvoll wird von Leitungen die Vermittlung und Aufnahme bewertet, wenn die Familie nach wenigen Wochen oder Monaten den Unterkunftsort und damit die Einrichtung wechseln muss. Der damit verbundene Beziehungsabbruch ist für traumatisierte Kinder eine zusätzliche Belastung. • Die pädagogischen Fachkräfte verfügen in der Regel nicht über ausreichende Kenntnisse des Asylbewerberleistungsgesetzes. Damit fehlen auch Kenntnisse darüber, welche Sozialleistungen den Familien zugänglich sind und welche nicht. Das erschwert die Beratung der Eltern. Auszug aus den daraus für die Kinderhilfe abgeleiteten Handlungsempfehlungen: • Kinder werden derzeit in der Flüchtlingshilfe noch nicht als Forderungen von DCV, AWO und GEW an das Bundesqualitätsgesetz: • Fachkraft-Kind-Relation: 0 bis 1 Jahr = 1:2 1 bis 3 Jahre = 1:3 3 bis 5 Jahre = 1:8 ab 6 Jahre = 1:10 • Mittelbare pädagogische Arbeitszeit: 25 % der Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung • Qualifikation, Fort- und Weiterbildung: 10 Tage pro Jahr • Leitungsfreistellung: Aufbauend auf einem Sockelbetrag mit variablen Anteilen • Fachberatung: Gesetzlich verankerter Anspruch auf Fachberatung und Regelung der Finanzierung • Finanzierung und Recht: • Dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Betriebskosten • Gesetzliche Regelungen zur Sicherung der Qualität in der Kindertagesbetreuung führung von Handbüchern, die Pflege von Prozessen, die Bestel- lung von Qualitätsbeauftragten, die Durchführung von Managementbewertungen, externe Prüfungen in Form von Auditierung und Zertifizierung – dies alles erfordert Personalressourcen und erzeugt Kosten. Wer wird dafür aufkommen? Qualitätsmanagement im eigentlichen Sinne ist ein großer blinder Fleck in der Debatte. Das ist bedauerlich, denn damit bewegt sich die ganze Diskussion zumindest in diesem Punkt nicht auf der Höhe der Zeit. Die Befürworter sind sich einig: Der Flickenteppich in der Betreuungslandschaft der Kitas und der Kindertagespflege muss beseitigt werden. Nur dann ist eine einheitliche und vergleichbare Qualität gegeben, die Eltern verbindlich einfordern können. Und nur dann entspricht die qualitative Entwicklung dem quantitativen Ausbau der letzten Jahre. Aus diesem Grund braucht Deutschland ein Bundesqualitätsgesetz für die Kindertagesbetreuung. Die Frage, ob es gebraucht wird, ist damit entschieden. Offen ist aber eine ganz andere Frage: Wie muss ein Bundesqualitätsgesetz beschaffen sein, damit es die Qualität der Betreuung, Erziehung und Bildung wirklich voranbringt? Es ist zu klären, ob nur unverbindliche Standards formuliert werden oder gar nur Standards zur Strukturqualität. Es müssen Regelungen zur Finanzierung enthalten sein. Vor allem stellt sich die Frage, ob sich der Bund an der Finanzierung beteiligt. Und wenn ja, in welcher Größenordnung. Die OECD rät Deutschland, zusätzlich neun Milliarden in seine Kindertagesbetreuung zu investieren. Wenn klar ist, vorher dieses Geld kommen wird, kann das Bundesqualitätsgesetz ein vielversprechendes Projekt werden. Der Bund muss jetzt seinen finanziellen Beitrag definieren – und zwar nachhaltig, d. h. auf Dauer. Ohne verbindliche Vereinbarungen zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen fehlt dem Projekt die nötige Schubkraft. Bisher sind diese allerdings nicht in wo Sicht. Foto: Thinkstock Tacheles eigenständige Zielgruppe wahrgenommen. Eine „Kinderverträglichkeitsprüfung“ findet bisher weder bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften noch bei der Ausgestaltung anderer Leistungsbereiche statt. Kurzfristig ist darauf hinzuwirken, dass alle Kinder aus Flüchtlingsfamilien unbürokratisch Zugang zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten. Auf die Einführung einer Prüfung, ob die Ausgestaltung der Leistungen für Flüchtlinge den Erfordernissen des Kindeswohls entspricht, ist hinzuwirken. • Gemäß SGB VIII haben auch ausländische Kinder einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Voraussetzung ist, dass die Eltern ihren rechtmäßigen oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Einen rechtmäßigen Aufenthalt haben auch Kinder von Asylbewerbern. Dies bedeutet, dass alle Kinder, die in die vorläufige Unterbringung verlegt werden, ab dem ersten Tag das Recht haben, eine Kindertageseinrichtung zu besuchen. • Obwohl der Rechtsanspruch besteht, ist eine Unterbringung der Kinder in der Kita nicht in jedem Fall fachlich angezeigt. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn in Familien eine massive Traumatisierung vorliegt. Auch wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass eine Familie nur kurze Zeit an einem Ort untergebracht ist, scheint eine Aufnahme in eine Kita zur Vermeidung von Beziehungsabbrüchen fachlich nicht sinnvoll. Hier sind auf örtlicher Ebene dem Bedarf dieser Kinder angemessene alternative Betreuungsformen wie z. B. Eltern-Kind-Gruppen zu entwickeln, die dem Recht des Kindes auf eine entwicklungsangemessene Bildung und Erziehung Rechnung tragen. Spezielle, isolierte Sprachkurse für Kinder bis sechs Jahren sind hier nicht zielführend. • Dort, wo Flüchtlingskinder in Kitas aufgenommen werden, müssen die strukturellen und konzeptionellen Rahmenbedingungen überprüft und ggf. den neuen Anforderungen angepasst werden. Dabei sollen die jeweils eigenen Potenziale der Träger zur unbürokratischen Unterstützung eingebunden und sinnvoll kanalisiert werden. Für die Zusammenarbeit mit den Eltern sind die Einrichtungen auf die Unterstützung durch Dolmetscher, professionelle und ehrenamtliche Dienste der Flüchtlingshilfe und psychologische Dienste angewiesen. Hierzu müssen Netzwerke initiiert und koordiniert werden. Die notwendigen Ressourcen dazu müssen bereitgestellt werden. Eine Anrechnung von Dolmetscherkosten als Betriebskosten der Kita ist notwendig. • Eine Information der Träger und Leitungen über die soziale und leistungsrechtliche Situation von Flüchtlingsfamilien ist notwendig. Ebenso müssen pädagogische Fachkräfte durch Fort- und Weiterbildung auf die speziellen Erfordernisse vorbereitet werden. Der runde Tisch zum Thema Flüchtlingskinder wird sich in den kommenden Monaten zu weiteren Besprechungen treffen. Ferner ist ein Fachtag im Frühsommer geplant, bei dem die Ergebnisse vorgestellt und mit Experten diskutiert werden sollen. Für die Begleitung und Förderung von Kleinkindern aus Flüchtlingsfamilien stellt die Landesregierung in den Jahren 2015 und 2016 je 1,2 Millionen Euro zur Verfügung. vh -3- A u sga b e 1 2015 Kinder haben Rechte: Kinderrechte! Kinderrechte-Kongress des Landesverbandes am 15. Oktober 2015 im Hospitalhof in Stuttgart Kinderrechte sind kein Katalog für eine bessere Welt, sondern sind konkrete Herausforderung, die Zukunft der Kinder zu sichern und zu gestalten. Die Kinderrechte der UN-Kinderrechtskonvention bilden eine wichtige Grundlage der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen. Was bedeutet das konkret für die Praxis der pädagogischen Fachkräfte in der Arbeit mit den Kindern und den Familien? Welche Verantwortung haben dabei die Träger der Einrichtungen? Der Kongress bietet Ihnen Impulse und Anregungen sowie Gelegenheit, mit interessierten Kolleginnen und Kollegen intensiv Erfahrungen und Ideen zu diskutieren. Tagungsbeitrag: 39,– Euro inkl. Kongressunterlagen und Verpflegung Ermäßigt: 35,– Euro pro Person bei Gruppenanmeldung ab 10 Personen und für Schüler(innen) und Student(inn)en MITTAGSPAUSE MARKT DER MÖGLICHKEITEN Erzieher(innen), Trägervertreter(innen), Vertreter(innen) der Diözesen und Fachverbände und Fachberater(innen) Anmeldung: bis 31.07.2015 unter www.lvkita.de Tagungsort: Hospitalhof, Büchsenstr. 33, 70174 Stuttgart Foto: Laurence Mouton/Photo Alto PROGRAMMVORSCHAU VORMITTAGSPROGRAMM 10 UHR BIS 13 UHR • Begrüßung • Grußworte • Kabarett • „Kinder sind (auch) Menschen!“ Kinderrechte und Professionsethik Vortrag von Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Berlin • Kinderrechte kinderleicht! Zur Geschichte und Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und ihrem Mehrwert für Kitas Vortrag von Claudia Kittel, Berlin Zielgruppen: Forum 3: Hinsehen – handeln? Helfen! Jedes Kind hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung. Prof. Dr. Julia Gebrande, Esslingen Forum 4: Kinder(ge)rechte Kita-Räume Lebensräume von und mit Kindern gestalten Angelika von der Beek, Hamburg Forum 5: Was brauchen Kinder für eine gesunde seelische Entwicklung – und wie können wir das gewährleisten? Prof. Dr. Klaus Fröhlich-Gildhoff, Freiburg FACHFOREN: 14:30 UHR BIS 16:00 UHR Forum 1: Kinder haben ein Recht auf ihre Religion. Die ganzheitliche Sicht des Menschen schließt die religiöse Dimension ein. Dr. Doris Ziebritzki, Tübingen Forum 6: Bildung konsequent inklusiv – das Praxiskonzept der vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung Sandra Hörner, Stuttgart Forum 2: Partizipation in der Kita Grundlagen und Möglichkeiten von Beteiligung Anna Hirsch, Stuttgart Forum 7: Flüchtlingskinder Didem Celikoglu, Salome Gunsch, Stuttgart VERABSCHIEDUNG UND SEGEN Veranstaltung: Frühkindliche Bildung und Inklusion in Kitas REUTLINGEN. Am 13. Juli 2015 findet in Reutlingen ein Forum mit dem Schwerpunktthema „Inklusion und Sozialraumorientierung“ statt. Programmvorschau: • Vortrag: Die Idee der Sozialraumorientierung Prof. Dr. Frank Früchtel • Vortrag: Inklusion von Anfang an nachhaltig gestalten Prof. Jo Jerg • Workshops: Inklusive Entwicklungen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Reutlingen, Kooperationen und Vernetzung im Sozialraum, Kommunale Strukturentwicklung für Inklusion in Kindertageseinrichtungen u. a. • Impuls: Perspektiven und Vernetzung in Baden-Württemberg im Bereich der frühkindlichen Bildung und Inklusion Zielgruppe der Veranstaltung sind Entscheidungsträger und Verantwortliche in Kommunen und Verbänden, Träger, Leitungskräfte und Fachkräfte für Inklusion, Vertreter(innen) von Fachdiensten sowie Elternvertreter(innen). Das erste Forum wird gemeinsam von der Evang. Hochschule Ludwigsburg, der Stadt Reutlingen, dem Kultusministerium und der Lechler Stiftung veranstaltet. vh Infos: [email protected] A u S De N M i N i St er i e N Wer Kinder fördern will, muss mit den Eltern sprechen Evaluationsergebnisse zum Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance“ liegen vor Foto: Veer >> k u r Z u N D B ü N D i g Das von 2012 bis 2014 gelaufene Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance – Elternbegleitung der Bildungsverläufe der Kinder“ hatte das Ziel, die in Familien beginnenden Bildungswege insbesondere benachteiligter Kinder positiv zu beeinflussen. Das Programm umfasste in der ersten Phase die Weiterqualifizierung von über 4 000 Fachkräften aus der Eltern- und Familienbildung zu Elternbegleiter(inne)n sowie die Erprobung von lokalen Vernetzungsstrukturen zur Bildungsbegleitung. Über die Hälfte der Teilnehmer(innen) kam aus dem Feld Kindertageseinrichtungen und Familienzentren. Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) haben untersucht, was die Qualifizierungsmaßnahmen letztendlich bewirken konnten. Zentrale Befunde sind: 1. Die Qualifizierung zur Elternbegleiterin beziehungsweise zum Elternbegleiter füllt eine Lücke in der Fort- und Weiterbildungslandschaft insbesondere (früh-)pädagogischer Fachkräfte. 2. Die Qualifizierung zur Elternbegleitung ist stark nachgefragt sowohl in der Familienbildung als auch in der Kindertagesbetreuung. 3. Die Elternbegleiter(innen) erwerben durch die Qualifizierung praxisrelevantes Wissen und Kompetenzen und fühlen sich dadurch sicherer in der Zusammenarbeit mit Eltern. 4. Die Elternbegleiter(innen) erweitern durch die Qualifizierung ihr Bildungsverständnis. 5. Die Qualifizierung fördert Qualitätsverbesserungen bei der Zusammenarbeit mit Eltern. 6. Elternbegleitung benötigt geeignete institutionelle Rahmenbedingungen. 7. Sozialräumliche Vernetzung und Kooperation sind wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Elternbegleitung. 8. Die Eltern erleben die Zusammenarbeit mit den Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern als wertschätzend und vertrauensvoll. 9. Eltern werden darin gestärkt, Möglichkeiten zur Förderung ihrer Kinder besser zu erkennen und zu nutzen. Ein Nachfolgeprogramm soll 2015 starten. Im Rahmen dessen sollen weitere 9 000 Elternbegleiter(innen) qualifiziert werden. Das Trägerkonsortium möchte dabei stärker auf Vernetzung setzen. Das in der ersten Phase entwickelte Curriculum stellte Bildungs- und Erziehungsfragen in den Mittelpunkt. In der zweiten Phase sollen die sozialräumliche Arbeit und die Vernetzung der Elternberater(innen) untereinander ausgeweitet vh werden. info www.elternchance.de und www.akf-bonn.de -4- Tacheles >> k u r Z u N D B ü N D i g Dritte Evaluation (2014) zur Einführung der Kindergartenbeauftragten Pastoral und Kindergartenbeauftragten Verwaltung zeigt positive Entwicklungen STUTTGART. In einer dritten Befragung durch Prof. Marek Fuchs im Frühjahr 2014 zur Einführung der Kindergartenbeauftragten Verwaltung und Kindergartenbeauftragten Pastoral in unserer Diözese konnten positive und erfreuliche Entwicklungslinien festgestellt werden. Die dritte Evaluation fand in fünf ausgewählten Regionen statt: Aalen, Horb, Ludwigsburg, Ravensburg und Tübingen/Rottenburg. Sie war für diese Regionen im Sinne einer Längsschnittstudie nach den bereits 2011 oder 2012 dort durchgeführten Studien eine Wiederholungsbefragung. Insgesamt wurden im Winter 2013/2014 im Auftrag der Hauptabteilung Caritas des Bischöflichen Ordinariats in den fünf Regionen 312 Personen angeschrieben und um Rückmeldung gebeten: Kindergartenbeauftragte Verwaltung und Kindergartenbeauftragte Pastoral, Fachberatungen, Einrichtungsleitungen und Träger. Die Rücklaufquote der Befragung lag bei Die Rücklaufquote der Befragung betrug 77 % 77 %, was als sehr erfolgreich zu werten ist und auf ein hohes Interesse der Befragten an der Thematik schließen lässt. Ziel der dritten Befragung war, zu erheben, wie sich die Einführung von Kindergartenbeauftragten Pastoral und Verwaltung im Zeitverlauf und im Vergleich zu den Erhebungen in den Jahren 2011 und 2012 mittlerweile darstellt und welche Tendenzen sich durch einen Vergleich mit den Ergebnissen der ersten Befragung zeigen. Die zentralen Ergebnisse im Überblick Zu den Abläufen in der Trägerschaft Die Ergebnisse zu den Abläufen in der Trägerschaft durch die Einführung der Kindergartenbeauftragten Pastoral und Verwaltung lassen darauf schließen, dass in drei Viertel oder mehr der Fälle die Trägerstrukturen eine produktive Zusammenarbeit zwischen Träger und Ein- richtungen zulassen und dass eine klare Vervon teilung Kompetenzen und Aufgaben vorliegt. Im alltäglichen Betrieb zeigt sich eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Tr ä g e r s c h a f t und Einrichtungen. Bei anstehenden Veränderungen (Angebotsform, Öffnungszeiten, Herausforderungen aus der Betriebs- oder Personalführung) werden diese durchaus von einem Teil der Befragten als problematisch wahrgenommen. Auffällig ist, dass die Abläufe in Trägerverbünden positiver beurteilt werden. Dort scheint es häufiger zu einer kontinuierlichen Arbeit am QM zu kommen. Zur Einführung des/der Kindergartenbeauftragten Verwaltung Insgesamt sprechen die Ergebnisse dafür, dass der überwiegende Teil der Befragten die derzeitige Aufgabenerfüllung des Kindergartenbeauftragten Verwaltung positiv wahrnimmt. Aus Sicht der Mehrheit der Befragten ist der Kindergartenbeauftragte Verwaltung mit den organisatorischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, aber auch mit fachlich-pädagogischen Fragen in der Einrichtung gut vertraut. Allerdings scheint er nicht immer problemlos ansprechbar zu sein und insbesondere scheint der Arbeitsaufwand nicht durchgehend problemlos bewältigbar zu sein. Betrachtet man die Kontakthäufigkeit im Zeitverlauf von 2011 bzw. 2012 zu 2014, so stellt man fest, dass die Häufigkeit des Kontakts geringer geworden zu sein scheint. Insgesamt hat die Einführung des Kindergartenbeauftragten Verwaltung aus Sicht eines großen Teils der Befragten positive Auswirkungen gehabt, mit dem „Wermutstropfen“, dass die Entlastung von Aufgaben im Bereich der Verwaltung nur teilweise in eine Intensivierung der pastoralen und pädagogischen Arbeit überführt werden konnte. Im Gesamtbild kann man festhalten, dass bei der Befragung 2014 deutlich mehr Befragte von einer Entlastung bei Verwaltungs- und Personalaufgaben Foto: Thinkstock Kita-Evaluation zeigt positive Entwicklung Durchgehend kann festgehalten werden, dass die Befragten der Befragung 2014 die Auswirkungen der Einführung des Kindergartenbeauftragten Pastoral deutlich positiver beurteilen als noch in der ersten Befragung im Jahre 2011 oder 2012. Gesamtfazit ausgehen und Verbesserungen im Bereich insbesondere der Personalarbeit sehen. Auch die Klärung von Kompetenzen und Verantwortungen innerhalb der Trägerschaft wie im Verhältnis zur Fachberatung wird von deutlich mehr Befragten gesehen als in den vorangegangenen Befragungen. Zur Einführung des/der Kindergartenbeauftragten Pastoral Die Ergebnisse zeigen, dass der Kontakt der Befragten zum Kindergartenbeauftragten Pastoral etwas geringer ausgeprägt ist als zum Kindergartenbeauftragten Verwaltung. Als gravierendste Auswirkung der Einführung des Kindergartenbeauftragten Pastoral kann angesichts der Befunde festgehalten werden, dass weitere Mitglieder des Kirchengemeinderates und des Kindergartenausschusses weniger Einfluss auf die Trägerarbeit nehmen als vor der Einführung des Kindergartenbeauftragten Pastoral. Die überwiegende Mehrheit der Befragten sieht als weitere Folge der Einführung des Kindergartenbeauftragten Pastoral eine Intensivierung der Zusammenarbeit von Kirchengemeinde und Einrichtung. Damit scheint die Kooperation einerseits verstärkt und andererseits stärker auf die Position des Kindergartenbeauftragten Pastoral ausgerichtet worden zu sein. Zudem sehen große Teile der Befragten eine verstärkte Einbindung des Kindergartens in die Gesamtpastoral der Kirchengemeinde. Allerdings muss man festhalten, dass trotz der inhaltlich intensivierten Zusammenarbeit und der formal besser strukturierten Kooperation die Abläufe nicht beschleunigt werden konnten. Für immerhin drei Viertel der Befragten hat die Einführung der Kindergartenbeauftragten Verwaltung und der Kindergartenbeauftragten Pastoral allgemein zu einer Verbesserung der Arbeit geführt. Ebenfalls eine klare Zustimmung von der Mehrheit der Befragten erfährt die Aussage, wonach die Einführung der Kindergartenbeauftragten die Arbeit in den Einrichtungen erleichtert habe. Außerdem sagt die Hälfte der Befragten, dass die Einführung die Bindung der Einrichtung an die Kirchengemeinde gestärkt hat. Betrachtet man die negativ formulierten Aussagen über die Folgen der Einführung von Kindergartenbeauftragten Verwaltung und Pastoral, so findet sich in der Regel nur eine geringe Zustimmung. Insgesamt lässt sich aus den Veränderungen im Zeitverlauf ablesen, dass mehr Befragte positive Effekte als Folge der Einführung benennen und weniger Befragte negative Effekte beschreiben. Damit hat sich die Beurteilung seit der ersten Befragung deutlich verbessert. Interessant ist die deutliche Verbesserung der Einschätzung der Kooperation im Zeitverlauf. Damit kann man davon ausgehen, dass in der verstrichenen Zeit zwischen der ersten und zweiten Befragung tatsächlich eine Optimierung der Kooperation eingetreten ist, die sich in der nun deutlich verbesserten Beurteilung niederschlägt. In der Zusammenschau der Ergebnisse muss einerseits festgehalten werden, dass die Einschätzung in der Befragung 2014 in der Regel deutlich positiver ausfällt als in den vorangegangenen Befragungen und ein gutes Niveau erreicht. Andererseits fällt die an manchen Stellen aufscheinende Kritik an den Kindergartenbeauftragten Verwaltung und Pastoral und an den Aufgabenbeschreibungen sehr moderat aus. Damit überwiegt im Gesamtbild ganz eindeutig die positive Würdigung der Einführung von Kindergartenbeauftragten Pastoral und Verwaltung. Bischöfliches Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart Hauptabteilung VI Caritas Ute Niemann-Stahl Erhöhung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen STUTTGART. Die Vertreter(innen) des Gemeindetages, des Städtetages und der Kirchenleitungen sowie die Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich im Dezember auf eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge in den Kindergartenjahren 2015/16 und 2016/17 verständigt. vh Ausführliche Informationen finden Sie im Mitgliederportal auf der Homepage des Landesverbandes (Kindergartenordner/Kapitel F I 10 Landesrichtsatz zu Elternbeiträgen) Kinderrechte: Zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention Foto: Thinkstock AuS De r D iö Ze S e Neuer Online-Report informiert über die Umsetzung der Kinderrechte in Baden-Württemberg STUTTGART. Die FamilienForschung Baden-Württemberg hat eine neue Online-Ausgabe des Reports Familien in Baden-Württemberg zum 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht. Der Report wird im Rahmen der Familienberichterstattung des Landes im Auftrag des Sozialministeriums erstellt und erscheint quartalsweise mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten. Kinder- und Jugendrechte zu stärken, ist ein Schwerpunkt der baden-württembergischen Landesregierung. Insbesondere sollen Partizipationsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche ausgebaut werden. Dazu wurde eine Reihe von Maßnahmen wie beispielsweise die Senkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen, die Verankerung des Themas im Zukunftsplan Jugend und in der Engagementstrategie oder Projekte zur Bekämpfung der Kinderarmut auf den Weg gebracht. Baden-Württemberg hat 2014 zum Jahr der Kinderrechte ausgerufen. Mit einer Vielzahl von Veranstaltungen und Aktionen wurde den Kinderrechten zu mehr Aufmerksamkeit verholfen. Der Report stellt zwei Kinderrechte ausführlicher dar, das Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör sowie das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe. Durch eine Reihe von Praxisbeispielen werden Möglichkeiten der Umsetzung aufgezeigt. Partizipation ist eine Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, demokratische Grundprozesse kennenzulernen und zu verstehen. Positive Partizipationserfahrungen in der Kommune lösen eine hohe Motivation für weiteres Engagement aus. Freies Spiel hat für Kinder eine wichtige Entwicklungsfunktion. Sie finden aber immer weniger Spielräume für ungeplantes, kreatives Spiel im öffentlichen Raum. Organisierte Freizeitangebote und schulische Zeitanforderungen verkleinern den Raum für eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung. Quelle: FamilienForschung Baden-Württemberg im statistischen Landesamt Baden-Württemberg -5AuS De r P rA x iS A u sga b e A uS De N M i Ni St e r ie N Lernfreude fördern, pflegen und schätzen lernen Kuchenbasare nicht in Gefahr Fellbacher Kitas arbeiten mit Bildungs- und Lerngeschichten BRÜSSEL. Ehrenamtliche Kuchenbäcker(innen) in Kindertageseinrichtungen müssen keine Auflagen durch die neue EU-Regelung fürchten. Zwar gelten ab dem 13. Dezember 2014 striktere Vorschriften für die klare Kennzeichnung von Stoffen wie Erdnüsse oder Milch, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Betroffen sind sowohl vorverpackte wie unverpackte Lebensmittel. Allerdings ist der gelegentliche Verkauf durch Privatpersonen wie etwa beim Kuchenbasar im Kindergarten laut EU-Kommission nicht betroffen. „Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, kurz LMIV) gilt nur für Lebensmittelunternehmen, wobei der Unternehmensbegriff eine gewisse Kontinuität und einen gewissen Organisationsgrad voraussetzt.“ Daher sind Eltern, die für eine Veranstaltung in der Kita oder einen Wochenmarktstand zur Aufbesserung der Spielekasse Kuchen oder Plätzchen backen, von den Vorschriften nicht betroffen und müssen auch weiterhin mögliche Allergene in diesen Waren nicht angeben. Tätigkeiten wie der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das Servie- Erstellen einer Bildungs- und Lerngeschichte am Beispiel des zweijährigen Leoart Rahmen eines Elterncafés die Arbeit mit den Bildungs- und Lerngeschichten kennenzulernen. In einem Rollenspiel machten die Erzieherinnen ihren eigenen Lernprozess deutlich. Sie zeigten auf, wie sie über das Filmen der Kinder und die anschließende Auswahl von einzelnen Bildern einen Zugang zu den Kindern erhalten. Diese Fotos sind ein Anlass, um mit den Kindern über ihr eigenes Können und Lernen ins Gespräch zu kommen. Den Eltern wurde bewusst, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Mensch lernen kann. Sich wohlfühlen und dazugehören, aber auch sich ausdrücken können sind wichtige Grundlagen. Die Bedeutung der Vorbildfunktion der Erwachsenen beim Lernen wurde herausgearbeitet. Dabei ist die Haltung und Herangehensweise richtungsweisend, wenn es darum geht, Neues zu entdecken. In Kleingruppen kamen die Eltern über folgende Fragen ins Gespräch: „Was hat mich bewegt, etwas lernen zu wollen? Was hat mir dabei geholfen?“ Anschließend ordneten sie ihre Erfahrungen den Voraussetzungen zu, die ihnen das Lernen ermöglicht haben. Vor diesem Hintergrund wurde den Eltern die Bedeutung der ganz individuellen Bildungs- und Lerngeschichte für die Kinder deutlich. Die Erzieherinnen wollen dem Kind sein eigenes Lernen bewusst machen, das Kind stär- Erstellen einer Bildungs- und Lerngeschichte aufgezeigt. Der zweijährige Leoart, seit zwei Monaten im Kindergarten, holt sich selbstständig Steckperlen und steckt sie nacheinander auf Holzstäbe. Immer wenn eine Perle vom Tisch fällt, hebt er diese auf. Er verteilt sie relativ gleichmäßig auf die vier Stäbe. Er hält die Perlen, die teils ausgeschüttet auf dem Tisch liegen, zusammen, damit sie nicht vom Tisch rollen. Und zu guter Letzt will Leoart die Kiste mit Perlen und Stäben wegräumen. Er fällt mit der Kiste auf den Po, lacht, rappelt sich mit der Kiste auf und räumt sie weg. Er zeigt Ausdauer, Konzentration, Frustrationstoleranz, Regelbewusstsein, und das nach so kurzer Zeit im Kindergarten. Im Austausch mit den Eltern wurde deutlich, dass dies alles Fähigkeiten sind, die Leoart braucht, um in seinem Leben zukünftig erfolgreich bestehen zu können: Ausdauer, Konzentration, Dinge strukturieren, etwas zusammenzuhalten und zu Ende zu bringen. Das Team war begeistert von der aufmerksamen und offenen Atmosphäre. Um zu überprüfen, wie die Eltern den Nachmittag erlebt haben, wurde eine Befragung durchgeführt. Als sehr positiv haben alle Eltern den Austausch in der Kleingruppe erlebt. Sie kamen ins Nachdenken über ihr eigenes Lernen. Insgesamt fanden sie das Thema „interessant und informativ“. Barbara Sütterle-Matschenz/vh ren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen z. B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Somit hat der EU-Gesetzgeber die Kennzeichnungs- ebenso wie bereits die Hygienevorschriften auf Lebensmittelunternehmen beschränkt. Derjenige, der gelegentlich und im kleinen Rahmen Lebensmittel handhabt, zubereitet, lagert oder Speisen zubereitet (z. B. in Kirchen, Schulen, Kitas oder anlässlich von Dorffesten oder ähnlichen Veranstaltungen, für die freiwillige Helfer Lebensmittel zubereiten), ist dagegen nicht als ein „Unternehmen“ anzusehen. Für derartige Veranstaltungen greifen lediglich die Grundlagen des Lebensmittelrechts, d. h., es dürfen nur sichere Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden. Unabhängig davon empfiehlt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg (MLR) die Allergenkennzeichnung auch bei solchen Produkten. Es weist in diesem Zusammenhang auf den „Leitfaden für Vereins- und Straßenfeste“ hin. Eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zu diesem Themenbereich ist derzeit vom Bund in Arhb beit. info Den „Leitfaden für Vereins- und Straßenfeste“ finden Sie unter http://mlr.baden-wuerttemberg.de (Startseite/Unser Service/Broschüren). A uS De N M i Ni St e r ie N Eine Fachkraft auf drei Kinder Baden-Württemberg an der Spitze beim Personalschlüssel – Fördersumme deutlich erhöht STUTTGART. Nach einer Untersuchung des Statistischen Bundesamtes liegt Baden-Württemberg beim Betreuungsschlüssel an der Spitze aller Bundesländer. Eine Fachkraft ist im Südwesten im Schnitt für 3,1 Kinder unter drei Jahren verantwortlich. Im Bundesdurchschnitt kommen 4,4 Kinder auf eine(n) Erzieher(in). Auch beim Personalschlüssel in den Gruppen mit Kindern im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt liegt Baden-Württemberg mit 7,4 Kindern pro Fachkraft vorn. In diesen Gruppen wurde bundesweit ein Personalschlüssel von 1:9,0 ermittelt. Die Spannweite lag zwischen 1:7,4 in Baden-Württemberg und 1:13,8 in MecklenburgVorpommern. Auch der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren kommt in Baden-Württemberg voran. So werden inzwischen 76 668 Kinder (Stand März 2014) unter drei Jahren in Tageseinrichtungen betreut. Foto: Thinkstock ken und in seinem individuellen Tun fördern. Werden die Beweggründe und der Sinn hinter dem, was das Kind tut, gesehen, erhält sein Tun eine andere Bedeutung. Erzieherinnen und Eltern finden hier wichtige Ansatzpunkte, das Kind entsprechend seinen Interessen zu begleiten und zu fördern. Mit Filmsequenzen vom Tun eines zweijährigen Kindes wurden die Schritte beim Foto: Thinkstock EU-Regeln zur Kennzeichnung von Lebensmittel gelten nur für Unternehmen Foto: privat FELLBACH. Die Erzieherinnen des Maria Regina Kindergartens in Fellbach beschäftigen sich seit Februar 2014 damit, wie Kinder sich ihre Umgebung erschließen und dabei lernen. Das Konzept der Bildungs- und Lerngeschichten ist für sie die Basis, um mit Kolleginnen, Kindern und Eltern darüber ins Gespräch zu kommen. Am 18. November 2014 waren die Eltern eingeladen, im 1 2015 Doch die Quote ist im bundesweiten Vergleich nach wie vor unterdurchschnittlich. Mit 27,8 % Betreuungsquote liegt der Südwesten an fünftletzter Stelle aller 16 Bundesländer. In Deutschland sind am 1. März 2014 32,3 % aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung gewesen. Fördersumme deutlich erhöht Die Anstrengungen zum flächendeckenden Ausbau der Kita-Plätze gehen weiter. Die Lan- desregierung hat die Fördersumme für die Zuweisungen nach § 29c FAG gegenüber 2014 um 204 Millionen Euro erhöht und liegt nun bei 659 Millionen Euro. Der Kopfbetrag für die Kleinkindförderung erhöht sich 2015 auf 12 342 Euro pro Ganztagesplatz gegenüber 9 420 Euro 2014. Zusätzlich hat die Landesregierung ein einmaliges Landesinvestitionsprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro für den KitaAusbau aufgelegt. vh -6- Tacheles Au S Der P rAx iS Projekt zur Gewaltprävention begleitet und qualifiziert Kitas „Kita 2020“ wurde im Rems-Murr-Kreis der Öffentlichkeit vorgestellt – Projekt wird nach Pilotphase ausgeweitet Grundlagen des Projekts Die „Initiative Sicherer Landkreis Rems-Murr e. V.“ (ISL) unterstützt mit dem Projekt „Kita 2020“ Gewaltprävention im Elementarbereich des Rems-MurrKreises langfristig und nachhaltig. Hierfür werden Angebote für die Beratung, Begleitung und Qualifizierung zum Thema Gewaltprävention von Teams und Eltern gemeinsam mit den Fachkräften entwickelt und in die Praxis umgesetzt. Über ein kreisweites Netzwerk werden Möglichkeiten des Austausches und des kooperativen Lernens geschaffen. Der richtige Umgang mit Aggression und Gewalt sowie die Förderung des gewaltfreien Zusammenlebens sind permanente zivilgesellschaftliche Aufgaben, die nicht nur das Jugendalter betreffen, sondern auch die frühe Kindheit. Aus der Präventionsforschung ist bekannt, dass einzelne Gewaltpräventionsprogramme in der Regel zu kurz greifen, denn es bedarf eines Umfeldes, das als solches bereits präventive Wirkungen entfaltet. Im Elementarbereich kann deshalb Prävention am pädagogischen Konzept, an der pädagogischen Haltung und dem Umgang mit Kindern, bei der Organisationsentwicklung und Vernetzung mit anderen Akteuren des Sozialraums ansetzen. Das Projekt „Kita 2020“ unterstützt Kitas sozialräumlich und sensibilisiert für Gewaltprävention. Diese Aufgabe wird mit dem Bildungsauftrag des baden-württembergischen Orientierungsplans verbunden, der dazu Rahmenbedingungen formuliert. Gewaltprävention, die im Alltag der Kindertagesbetreuung verankert ist, verzichtet auf die Erarbeitung eines neuen pädagogischen Programms. Die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte und die Unterstützung von Eltern im Rahmen der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft finden im Alltag statt. Sie haben das Ziel, Risiko- und Schutzfaktoren zu verstehen und bewusst zu machen. Gewaltprävention im Elementarbereich bedeutet zuerst, Kinder vor Gewalt der Erwachsenen und anderer Kinder zu schützen. Sie setzt an den physischen und psychischen Grundbedürfnissen des Kindes an, weshalb ein ressourcenorientiertes Vorgehen unabdingbar ist. Gewaltprävention hat dabei nicht nur die Verhaltensdimension des Kindes im Blick, sondern auch dessen Lebensverhältnisse und Umstände, die das Verhalten bedingen. Gewaltprävention kann nur durch Networking mit ande- mit Eltern, auf die Qualifizierung des pädagogischen Personals und die Verbesserung der Rahmenbedingungen. Gewaltprävention wirkt direkt durch das Handeln in der Situation und sie ist von der pädagogischen Haltung geprägt. Mit Blick auf die gesamte Einrichtung gilt, dass das pädagogische Konzept im Hinblick auf Gewaltprävention zunächst fünf Kindergärten bzw. Kindertagesstätten aus Winnenden und Fellbach beteiligt. 2015 soll „Kita 2020“ kontinuierlich auf den gesamten Rems-MurrKreis ausgeweitet werden. Zentrale Schritte und Bestandteile des Projektes sind: • Verteilung von Basisinformationen zur Gewaltprävention in Form eines Sonderdruckes ren Einrichtungen unter Einbeziehung der Eltern gelingen. Gewaltpräventives Handeln muss Teil des alltäglichen pädagogischen Handelns werden. Deshalb geht es um • die Sensibilisierung der Fachkräfte für ihr eigenes Handeln und dessen Wirkung auf Kinder, damit sie Gewaltanwendung entgegenwirken und prosoziales Verhalten fördern, • eine geschlechtersensible Wahrnehmung, um die spezifischen Bedürfnisse und Betroffenheit von Jungen und Mädchen zu berücksichtigen, • die Verknüpfung des pädagogischen Handelns mit Orientierungswissen aus der Resilienz- und Konfliktforschung, • eine Kooperation mit Familien zur Unterstützung der Erziehungskompetenzen, • die Kooperation mit der Schule, um Übergänge zu gestalten, • den konstruktiven Umgang mit Medien sowie • interkulturelles Lernen, damit frühzeitig Ausgrenzungserfahrungen und mögliche Diskriminierungen minimiert und verhindert werden. Das Projekt „Kita 2020“ richtet gewaltpräventives Vorgehen auf mehrere Ebenen des pädagogischen Geschehens aus: auf die direkte Interaktion mit einzelnen Kindern, auf die Kindergruppe, auf die direkte Arbeit reflektiert und weiterentwickelt werden sollte. Auch die soziale Umwelt der Kita und die Vernetzung und Einbettung in den Sozialraum bilden ein wichtiges Handlungsfeld für Gewaltprävention. „Kita 2020“ stellt kein neues in sich geschlossenes Programm dar, sondern bietet Unterstützung vor Ort bei der Umsetzung und Qualitätssicherung zentraler „Gelingensbedingungen“ für Gewaltprävention. Dabei wird am Orientierungsplan angeknüpft, um Kinder zu befähigen, möglichst ohne Gewalt im Leben zurechtzukommen. Gewaltprävention geschieht durch • die Gestaltung der Umwelt und des Umfeldes der Kinder und die Partizipation der pädagogischen Einrichtung an Gewaltprävention, • die pädagogische Einflussnahme auf die Entwicklung des Verhaltens eines Kindes, • die Unterstützung der elterlichen Erziehungskompetenz und Partizipation von Eltern an Gewaltprävention in Kitas, • die fachliche Qualifizierung von Eltern und Fachkräften sowie • die Vernetzung mit anderen Einrichtungen und Stellen. des „Handbuches Gewaltprävention III“ an alle Kindertageseinrichtungen im RemsMurr-Kreis im November 2014 Die Qualifizierung und Beratung von Projektbegleiterinnen und -begleitern. Die Begleitung und Partizipation der Kita-Teams durch erfahrene Projektbegleiterinnen und -begleiter. Diese führen einen Teamtag durch, ermöglichen Inhouse-Learning, unterstützen die Elternarbeit, beraten im Umgang mit Alltagsproblemen und organisieren in Absprache mit den Teams spezielle Angebote für Kinder z. B. im Bewegungsbereich. Regionale Fortbildungen zur Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas zu den Themen Gewalt und Prävention Aufbau eines regionalen Präventionsnetzwerkes unter Einbeziehung der vorhandenen Ressourcen Die jährliche Durchführung eines regionalen Fachtages „Kita 2020“ Die Qualifizierung von Studierenden der Hochschule Stuttgart, Studienrichtung „Soziale Arbeit in der Elementarpädagogik“, um die Grundlagen des Projektes bereits in die Ausbildung einzubringen (seit Jan. 2014) Geplant ist eine wissenschaft- Foto: Thinkstock REMS-MURR-KREIS. Am 15. Oktober 2014 wurde im Rahmen einer Kick-off-Veranstaltung das Projekt „Kita 2020“ unter der Schirmherrschaft von Ministerin Karin Altpeter erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. • • • • • Die Umsetzung des Projekts Kita „2020“ ist auf fünf Jahre angelegt. In der Pilotphase sind • liche Evaluation des Projektes durch das ifas Institut DHBW Stuttgart. Die Partizipation der beteiligten Kitas umfasst drei Bereiche: • Die Begleitung der Einrichtung über das gesamte Kindergartenjahr. Dazu gehören: Vertraut machen, Beratung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der teilnehmenden Einrichtungen zu Grundthemen der Gewaltprävention. Vorgesehen sind auch Fallbesprechungen und Supervisionen. • Die Durchführung regionaler Fortbildungen zu spezifischen gewaltpräventiven Themen. Die Fortbildungen werden im Verlauf des Projektes auch über die bekannten Träger der Fortbildung angeboten. • Die Beteiligung am Aufbau eines kreisweiten Netzwerks Prävention für den Elementarbereich, um den Austausch zu sichern, Absprachen zu treffen und gemeinsam zu lernen. Für die beteiligten Einrichtungen sind folgende Schritte vorgesehen: • Vorgespräche mit Trägern, Fachberatungen und Einrichtungsleitungen • Schriftliche Elterninformation (Elternbrief) zu Beginn des neuen Kindergartenjahres • Vorstellung des Projektes bei einem Elternabend • Grundlegende Einführung in den Ansatz des Projekts „Kita 2020“ mit dem gesamten Team der Einrichtung, die Sensibilisierung für Gewalt, die Klärung des Gewaltbegriffs und des Verständnisses von Aggression bei Kindern. Das Konzept der Risiko- und Schutzfaktoren und die Bedeutung des Resilienzansatzes für Gewaltprävention werden besonders berücksichtigt. • Bedarfs- und prozessorientierte Arbeit an konkreten Einzelthemen • Teilnahme von Fachkräften an regionalen thematischen Projektfortbildungen zu Themen wie Umgang mit aggressiven Kindern, interkulturelles Lernen mit Kindern und Eltern, Umgang mit Konflikten, produktiver Umgang mit Medien, Gewaltspielzeug, Kinderschutz • Einbeziehung von Eltern und die Organisation von Elternabenden (z. B. zum Thema gewaltfreie Erziehung) • Besondere Qualifizierung von Fachkräften, die die Funktion der „Inhouse-Multiplikatoren“ -7A u S De r P r A x iS Kinder haben Rechte Das Besondere an „Kita 2020“ Wie die St. Elisabeth-Stiftung Kinderrechte umsetzt Das Besondere an dieser Herangehensweise liegt darin, dass der Elementarbereich erstmals systematisch sozialräumlich gedacht und in Gewaltprävention einbezogen wird. Neben den Kindern werden auch die Eltern, die pädagogischen Fachkräfte und die Träger in den Blick genommen. • Bedarfsorientiertes Vorgehen: Es wird kein neues Programm in den Einrichtungen implementiert, sondern mit den jeweiligen Einrichtungen werden die Bedarfe und Unterstützungsmöglichkeiten festgelegt und umgesetzt. • Integration in den pädagogischen Alltag: „Kita 2020“ zielt auf die Entwicklung einer gewaltfreien Alltagspraxis, die unterstützt und von anderen Akteuren in der Präventionsarbeit begleitet wird. • Verankerung in lokalen und regionalen Strukturen: Die Vorgehensweise bezieht mehrere Ebenen ein – Kinder, Eltern, Fachkräfte, Träger, Kommunen, Landkreis. • Professionelles Handeln und bürgerschaftliches Engagement: Das pädagogische Handeln wird mit bürgerschaftlichem Engagement verbunden. • Die Einbeziehung vielfältiger Ressourcen: Die sozialräumlich vorhandenen Ressourcen werden auf allen Ebenen genutzt. • Berücksichtigung des Ausbildungsbereiches: Um langfristig veränderte Praxis zu erreichen, werden zusätzlich Seminare an der DHBW Stuttgart im Studiengang „Soziale Arbeit in der Elementarpädagogik“ angeboten. • Partizipatorische Projektentwicklung: Durch Einbeziehung aller Beteiligten. • Langfristigkeit und Übertragbarkeit: Langfristigkeit in den beteiligten Kitas, indem diese über ein Jahr hinweg intensiv begleitet werden. Langfristigkeit in Bezug auf die regionale Arbeit, indem das Projekt auf fünf Jahre angelegt ist. • Qualitätsentwicklung: Durch Wissenschaftlichkeit, Reflexion der Praxis und Evaluation des Projektes. BAD WALDSEE. „Die beste Investition in unsere Zukunft ist die Investition in unsere Kinder.“ Diese Aussage wird niemand wirklich anzweifeln, wahr ist aber auch, Kinder gehören zu den schwächsten Gliedern in unserer Gesellschaft. Deshalb benötigen Kinder Schutz. Dafür hat die UN-Generalversammlung im Jahr 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet und die Landesregierung Baden-Württemberg das 25-jährige Jubiläum zum Anlass genommen, 2014 zum „Jahr der Kinderrechte“ auszurufen. Die Umsetzung von Kinderrechten ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der St. Elisabeth-Stiftung. Hier werden die Forderungen vom Recht auf Teilhabe, auf Bildung für Kinder mit Behinderungen, von Mitbestimmung, Inklusion und dem Schutz vor Gewaltanwendung in den verschiedene Einrichtungen umgesetzt und gelebt. Sichtbar wird diese Umsetzung in den verschiedenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, wie z. B. in der Kindertagesstätte in der Casa Elisa in Ravensburg, zu der auch das Sozialpädiatrische Zentrum (SPZ) gehört. Die Kita in der Casa Elisa bietet von Beginn an Plätze für Kinder mit Behinderungen an. So wird der Inklusionsgedanke um- Günther Gugel/hb/Red. info Günther Gugel: Handbuch Gewaltprävention III. Für den Vorschulbereich und die Arbeit mit Kindern. Grundlagen – Lernfelder – Handlungsmöglichkeiten. Tübingen 2014. Sonderdruck für die Initiative Sicherer Landkreis Rems-Murr e. V. 1 2015 Foto: Thinkstock übernehmen • Mitarbeit im regionalen Netzwerk Gewaltprävention A u sga b e gesetzt, was bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen sich nicht mehr integrieren müssen, sondern die Gesellschaft die Bedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Anfang an schafft. Der inklusive Gedanke wird auch im Kindergarten St. Maria gelebt, der mit dem Kindergarten der Kath. Kirchengemeinde St. Georg zusammenarbeitet. Der Kindergarten ist ein Kooperationsprojekt. Seit Jahren schon spielen und lernen hier Kinder mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zusammen. Die Frage nach dem Recht auf Bildung für Menschen mit schwerer Behinderung stellt sich an der Schule St. Franziskus in Ingerkingen nicht. „Unser Bildungsplan, der die verpflichtende Grundlage unserer Arbeit darstellt, spricht von der Verwirklichung des Menschenrechts auf Bildung für jedes Kind, unabhängig von seiner individuellen Leistungsfähigkeit.“ Die Bildungsinhalte werden verstärkt über die Sinne vermittelt. Auf der basalen Ebene, durch Betrachten, Hören, Riechen, Schmecken und Fühlen, können Menschen mit schweren Behinderungen Lerninhalte verinnerlichen. Ebenfalls in Ingerkingen, im Bereich Wohnen und Begleiten, wird der Gedanke der Mitbestimmung und Beteiligung seit vergangenem Jahr durch gewählte Kinder- und Jugendsprecher(innen) in die Praxis umgesetzt. Das Demokratieverständnis wird so in den Alltag integriert, die Kinder und Jugendlichen werden ernst genommen und ihre Wünsche, Kritik und Meinungen gehört. Dazu gehört selbstverständlich die regelmäßige Teilnahme an Gruppenkonferenzen. Nicht zuletzt wird das Thema Kinderschutz gemäß der UNKinderrechtskonvention bei der St. Elisabeth-Stiftung ernst genommen. Viele Institutionen übernehmen tagtäglich Verantwortung für Kinder, so z. B. das Sozialpädiatrische Zentrum in der Casa Elisa in Ravensburg. Es gibt ganz unterschiedliche Formen von Kindeswohlgefährdung. Neben körperlicher Gewalt und sexuellem Missbrauch sind auch Vernachlässigung, psychische Misshandlungen und das Versagen existenzieller Entwicklungschancen zu nennen. Wenn ein Kind in seiner Entwicklung beeinträchtigt wird und körperliche oder seelische Schäden zu befürchten sind, sollte man genauer hinsehen. Wenn ein Verdacht auftritt, wird zuerst, wenn möglich, das Gespräch mit den Sorgeberechtigten gesucht. Wichtig ist aber auch das Gespräch mit anderen Institutionen, die Kontakt zum Kind und zu der Familie haben. Durch die multiprofessionelle Zusammensetzung im SPZ können Fachleute einen Fall aus verschiedenen Blickwinkeln beurteilen. Im Kinderschutz kommt es auch sehr auf eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen an. Ein großer Schritt ist das 2012 verabschiedete Bundeskinderschutzgesetz, das die verschiedenen Systeme zur Zusammenarbeit verpflichtet. Der Landkreis Ravensburg hat einen Leitfaden für den Kinderschutz erarbeitet, der auch die Zusammenarbeit der Institume tionen regelt. A u S De r P r A x iS Jedes Kind ist wichtig! Foto: Thinkstock Das Projekt „Ganzheitliche Bildung im Sozialraum“ (GaBi) soll zu größerer Chancengerechtigkeit beitragen DRESDEN. Der pädagogische Ansatz der englischen Early Excellence Centers (EEC) gehört zu den interessantesten und vielversprechendsten Konzepten in der aktuellen frühpädagogischen Landschaft. Auch in Deutschland haben in den letzten Jahren immer mehr Einrichtungen diese Idee aufgegriffen und sich zu EarlyExcellence-Einrichtungen weiterentwickelt. Der Verein für Ear- ly Excellence (www.early-excellence.de) hat mit der Heinz-undHeide-Dürr-Stiftung diese Entwicklung maßgeblich unterstützt und gefördert. Unter dem Titel „GaBi – Ganzheitliche Bildung im Sozialraum“ (www.gabi-sozialraum.de) hat nun das Felsenweg-Institut der Karl-Kübel-Stiftung ebenfalls den EEC-Ansatz aufgenommen. GaBi überträgt die EEC-Pädagogik auf die Bedingungen in Deutschland. Im Mittelpunkt steht dabei das Wohlergehen von Kindern und ihren Eltern. Um dies zu erreichen, greift GaBi Ansätze von EEC auf und ergänzt diese. Sechs Kernelemente machen die Leitidee von GaBi aus: • Eine hohe Bildungsqualität auf der Basis eines partizipativen und kompetenzorientierten Bildungsverständnisses. Berücksichtigt werden dabei auch ökologische und demokratische Dimensionen. • Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Eltern, die auf Beteiligung und Stärkung der Kompetenzen abzielt • Eine vielfältige Vernetzung im Sozialraum, die die Stärken und Bedarfe von Familien berücksichtigt • Präventive Angebote für Familien mit dem Ziel, Kompetenz und Eigenverantwortung zu stärken • Bedarfsorientierte Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf • Inklusion als Teilhabe aller Kinder und Familien unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Lebenslagen oder Zugehörigkeit Das Felsenweg-Institut bietet mit GaBi bundesweit Begleitung und Qualifizierung für Kommunen, Träger und Einrichtungen an. Das Motto „Jedes Kind ist wichtig!“ fasst die zentralen Zielsetzungen zusammen: Jedes Kind soll gesund aufwachsen, Zugang zu umfassender Bildung haben und sozial integriert sein. GaBi will so dazu beitragen, die Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Familien zu erhöhen, um damit eine größere Chancengerechtigkeit zu erlangen. Harald Unseld info www.gabi-sozialraum.de -8- Tacheles Was Sie schon immer über Offene Arbeit wissen wollten … Fragen und Antworten Immer mehr Träger und Teams entschließen sich dazu, in ihrer Kindertageseinrichtung Öffnungsprozesse einzuleiten. Offene Arbeit ist kein Konzept, das man einfach mal so implementieren kann, sondern ein Prozess, der aus Praxisreflexion und Praxiserprobung besteht. Neben der Begeisterung für Neues gibt es jedoch auch Zweifel und Widerstand von Fachkräften und Eltern. Denn oft wird Offene Arbeit mit offenen Türen verwechselt. Chaos, Willkür und Unverbindlichkeit im Kinderalltag werden befürchtet, der Bedarf an Klärung ist groß! Fragen wie: Was bedeutet Offene Arbeit? Worin liegt der Gewinn für Kinder und Erwachsene? Was sind erste Schritte? Worauf muss man achten, um nicht fehlzugehen? beantwortet Gerlinde Lill im ersten Teil des Buches. Im zweiten Teil werden Stichwörter aus der Praxis wie Morgenkreis, Angebotspädagogik und Regeln aufgegriffen und in Beziehung zur Offenen Arbeit gesetzt. In Teil 3 geht es um das Spannen von „Sicherheitsnetzen“ für die Erwachsenen, damit sie wagen, den Kindern mehr Handlungs- und Entscheidungsspielräume zuzugestehen. Die Autorin beschreibt Hilfsmittel und ihren Einsatz. Der letzte Teil enthält Schaubilder, Arbeitsinstrumente und Arbeitsergebnisse, die im Rahmen des Netzwerks Offene Arbeit Berlin (NOA) entstanden sind und erprobt wurden. hb >> k u r Z u N D B ü N D i g A k t u el l Schütteln von Babys ist lebensgefährlich Informationskampagne klärt frisch gebackene Eltern auf STUTTGART. Es passiert meistens in der Nacht und in drei von vier Fällen sind es Männer, die die Beherrschung verlieren: Säuglinge werden so intensiv geschüttelt, dass sie sterben oder schwere Behinderungen erleiden. Gründe für das starke Schütteln sind in der Regel Wut über ein scheinbar endlos schreiendes Baby und Unwissenheit darüber, was Schütteln im Kopf des Kindes anrichten kann. Pro Jahr werden über 100 betroffene Kinder aus deutschen Kinderkliniken gemeldet. Experten gehen darüber hinaus von einer nicht unerheblichen Dunkelziffer aus. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg, das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart (LGA) und die Techniker Krankenkasse (TK) haben deshalb vor zwei Jahren eine Informationskampagne gestartet, um Wissenslücken bei den Eltern zu schließen. Faltblatt auch in russischer und türkischer Sprache Alle frisch gebackenen Eltern erhalten in den Geburtskliniken in Baden-Württemberg das Faltblatt „Schütteln ist lebensgefährlich!“, in dem alle wesentlichen Informationen enthalten sind. Viele Kinderärzte, Hebammen und Jugendämter sowie weitere soziale Einrichtungen im Südwesten haben sich seitdem der Initiative angeschlossen. Nun liegt das Faltblatt auch in russischer und türkischer Sprache vor. „Sprachbarrieren dürfen bei der Gesundheitsvorsorge keine Rolle spielen“, betont Gesundheitsministerin Katrin Altpeter. Deshalb wurde das Faltblatt zur Prävention des Schütteltraumas bei Säuglingen jetzt auch in türkischer und russischer Sprache aufgelegt. „Fast jeder Kinderarzt und jede Kinderärztin begegnen in ihren Klinikjahren einem oder mehreren Babys mit einem Schütteltrauma. Jedem einzelnen betroffenen Kind werden wesentliche Entwicklungschancen geraubt“, sagt Dr. Birgit Berg, Landesärztin für behinderte Menschen im LGA. „Im Nachhinein gibt es keine heilende, sondern nur unterstützende medizinische Behandlung, begleitet von Beten und Hoffen. Deshalb darf kein einziges Kind aufgrund von Sprachproblemen durchs Raster fallen.“ Andreas Vogt, Leiter der TKLandesvertretung Baden-Württemberg, sieht noch erheblichen Nachholbedarf bei der Aufklärung über das Schütteltrauma: „Heftiges Schütteln löst die gleichen Folgen aus wie der Aufprall eines nicht angegurteten Säuglings in einem Auto, das mit 50 Stundenkilometern gegen eine Mauer fährt. Das müssen wir den Eltern bewusst machen – am besten in ihrer Muttersprache.“ Ein kurzer Augenblick der Unbeherrschtheit könne das Leben von Eltern und Kind zerstövh ren. info www.schuetteln-ist-lebensgefaehrlich.de. Der Flyer „Schütteln ist lebensgefährlich“ kann auf Deutsch, Türkisch oder Russisch unter folgender Adresse bei der TK-Landesvertretung Baden-Württemberg angefordert werden: www.tk.de/tk/baden-wuerttemberg/kinder-jugendliche-und-familie/babysnicht-schuetteln/215876. A k t u el l >> k u r Z u N D B ü N D i g Viele Ausflugsmöglichkeiten für wenig Geld STUTTGART. Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen Gutscheinkarte können Familien, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, derzeit insgesamt 20 Mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen. Das Sozialministerium informiert im Internet darüber, unter welchen Voraussetzungen Familien den Pass erhalten können. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen. vh Informationen unter: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de (Menschen/Familien/Leistungen) HAMBURG. Ab 1. April 2015 werden die Grundausbildung und die Fortbildung für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer umgestellt. Die Grundausbildung für neue Ersthelferinnen und Ersthelfer wird kompakter: Während bislang 16 Unterrichtseinheiten anfielen, sind ab April nur noch neun nötig. Der Zeitaufwand verringert sich damit auf einen Tag. Möglich wird dies unter anderem durch den Verzicht auf zu viele medizinische Informationen und Details. Gleichzeitig wird der Lehrstoff aktiver vermittelt. Im Mittelpunkt stehen die praktische Anwendung von Erste-Hilfe-Maßnahmen und das Vorgehen in Notfällen, einschließlich der psychischen Betreuung der Betroffenen. Alle zwei Jahre ist nach wie vor eine Auffrischung der Grundausbildung durch eine Fortbildung nötig, das „Erste-Hil- Foto: Thinkstock Erste Hilfe: Aus- und Fortbildung neu geregelt Gerlinde Lill: Was Sie schon immer über Offene Arbeit wissen wollten … Fragen und Antworten 2012, Verlag das Netz, Berlin (18,90 Euro) Hygieneleitfaden Foto: Thinkstock >> l i t e rA t u r t i PP fe-Training“. Dieses wird mit der Neuregelung aufgewertet: Statt bislang acht sind nun ebenfalls neun Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Neben der Wissensauffrischung ist Raum für optionale Themen wie beispielsweise Maßnahmen beim Verschlucken von Fremdkörpern, häufige Kinderkrankheiten oder andere zielgruppenspezifische Fragen. Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung in Erster Hilfe können unter bestimmten Voraussetzungen von der BGW übernommen werden. Dies gilt jedoch weiterhin nur für die Grundschulung und das ErsteHilfe-Training durch zugelassene Anbieter, die sogenannten ermächtigten Stellen, nicht jedoch für andere Kurse. Zu beachten ist auch: Sollen die Grundausbildung oder das Erste-Hilfe-Training im Rahmen einer Berufsausbildung oder einer sonstigen beruflichen Qualifikationsmaßnahme absolviert werden, ist eine Kostenübernahme durch die BGW nicht möglich. BGW-Mitteilungen 01/2015/hb info Unter www.bgw-online.de/erste-hilfe sind weitere Infos zur Ausbildung in Erster Hilfe, Materialien sowie Links zu finden. Neuer und umfangreicher Hygieneleitfaden für die Kindertagesbetreuung S T U T T G A R T. Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg hat im Oktober 2014 den neuen Hygieneleitfaden für Kindertagesbetreuung mit Musterhygieneplan veröffentlicht. In der Tagesbetreuung für Kinder leben und arbeiten viele Menschen auf engem Raum zusammen, deshalb können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Neben baulichen und organisatorischen Maßnahmen kann Infektionskrankheiten durch Schutzimpfungen und die konsequente Beachtung von Hygienemaßnahmen vorgebeugt werden, wie sie in einem einrichtungsspezifischen Hygieneplan festgelegt werden. Hygiene ist immer eine Teamleistung! Der Erfolg hängt vom Einsatz jedes Einzelnen ab. Am Vorbild der Erwachsenen lernen die betreuten Kinder „quasi nebenbei“ wichtige hygienische Verhaltensweisen für ihr späteres Leben. Dabei kommt z. B. der Händehygiene eine wesentliche Bedeutung zu. Hygiene ist als fester Bestandteil der Gesundheitserziehung in das ganzheitliche pädagogische Konzept der Einrichtung zu integrieren, um nachhaltig und damit wirklich erfolgreich zu sein. Da Krankheitserreger und andere Umwelteinflüsse in den allermeisten Fällen nicht direkt sichtbar sind, ist es wichtig, sich gegenseitig immer wieder zu motivieren, die wissenschaftlich fundierten und im Hygieneplan dokumentierten Maßnahmen konsequent anzuwenden. Diesem Ziel dienen auch die jährlichen Hygienebesprechungen und internen Begehungen, bei denen Probleme frühzeitig erkannt und korrigiert werden können. Das neue Handbuch biete Informationen zu allen Fragen der Hygiene in Kindertageseinrichtungen. Der Wissensteil gliedert sich in die Themen: • Grundlagen der Hygiene • Hygieneerfordernisse nach Räumen/Bereichen • Bauhygiene für die Planung von Neu- und Umbauten • Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der Kindertagesbetreuung Eine Arbeitshilfe unterstützt die Erstellung des einrichtungsspezifischen Hygieneplans in Tabellenform mit Vordrucken für den Alltag. In Kapitel 8 sind Informationsblätter zu 34 relevanten Infektionskrankheiten zusammengestellt. Auf insgesamt 214 Seiten finden sich fast 400 Literaturzitate und Verweise zu weiterführenden Informationsquellen. hb Den Hygieneleitfaden, Mustertabellenvordrucke und Formulare finden Sie unter www.gesundheitsamt-bw.de (Startseite/Fachservice/Publikationen/ Fachpublikationen/Uebersicht Fachpublikationen/Hygieneleitfaden für die Kindertagesbetreuung). Sie können den gedruckten Leitfaden für 5,– Euro zzgl. Versandkosten auch online bestellen. -9- A u sga b e 1 2015 AuS De r P rA x iS Frühe Chancen: Sprachliche Entwicklung im Fokus Fotos: privat Regionalgruppe Filstal präsentiert Projekt zur sprachlichen Bildung in Kitas SÜßEN. Im Juli 2014 präsentierte die Regionalgruppe Filstal im evangelischen Gemeindezentrum Süßen Schwerpunkte ihrer Arbeit im Rahmen des Bundesprojektes „Frühe Chancen – Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“. Acht Einrichtungen aus dem Raum Geislingen/Göppingen, die sich zur Regionalgruppe Filstal zusammengeschlossen haben, gaben Einblick in die bisherige Arbeit im Rahmen des Projektes, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird. Hauptziel des Projektes ist die Weiterentwicklung der sprachlichen Bildungsarbeit in den einzelnen Einrichtungen auch bzw. besonders für Kinder unter drei Jahren. Sprachliche Bildung wird als Querschnittsaufgabe in der gesamten Einrichtung gesehen. Deshalb beziehen sich die Aufgaben der Fachkraft nicht nur auf die Arbeit mit dem Kind, sondern auch auf die Arbeit mit dem Team und den Eltern. Die bisherige Arbeit in den einzelnen Einrichtungen bildete die Grundlage und die Chance auf eine individuelle Umsetzung. In der Ausstellung zogen sich die alltagsintegrierte Sprachbildung sowie die wertschätzende Haltung und Kommunikation wie ein roter Faden durch alle Bereiche der Präsentationen. In farblich gegliederten Aufgabenfeldern gab die Ausstellung Einblick in die Arbeit vor Ort. Im Arbeitsbereich Kind waren dies beispielsweise ein- und mehrsprachige Bilderbücher, die Umsetzung eines Naturprojektes mit Regenwürmern sowie Sprachbildung im Bereich Musik und Bewegung, Medienarbeit und Freispiel. Mit einem Schaubild wurden wichtige Voraussetzungen in der Arbeit mit Eltern dargestellt wie • interkulturelle Kompetenz der Fachkräfte, • Akzeptanz anderer Kulturen, • Ressourcen von Eltern zu erkennen und in die Arbeit miteinzubinden, • geeignete Materialien und Räume sowie • Mut, auf andere zuzugehen. Die Zusammenarbeit im Team wurde den Besuchern am Beispiel einer Teamsitzung über wertschätzende Kommunikation aufgezeigt. Um die Nachhaltigkeit des Projekts zu gewährleisten, müssen alle Beteiligten für die sprachliche Bildungsarbeit motiviert und sensibilisiert werden. Das Bundesprogramm „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ wird fortgesetzt. Bis zum 31. Dezember 2015 sollen rund 4 000 Schwerpunkt-Kitas bundesweit gefördert werden. Dafür stellt der Bund zusätzlich rund 100 Millionen Euro jährlich zur Verfügung und investiert erneut in die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung. Jede geförderte Einrichtung erhält davon 25 000 Euro pro Jahr, jeder Einrichtungsverbund 50 000 Euro pro Jahr. Auch über 2015 hinaus plant der Bund eine weitere Initiative zur sprachlichen Bildung. Diese soll auf den Erkenntnissen der Evaluation und des Eckpunkteprozesses des laufenden Programms aufbauen. Aus diesem Grund wurde das Programm „Schwerpunkt-Kitas Sprache und Integration“ zunächst um ein weiteres Jahr verlängert, um es dann gemeinsam mit Expertinnen und Experten, Ländern und Kommunen nachhaltig weiterzuentwickeln. Unterstützt werden die Erzieherinnen und Erzieher in den Schwerpunkt-Kitas bei ihrer sprachpädagogischen Arbeit mit den Kindern und bei der Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder durch zusätzliche Fachkräfte, die Sprachexpertinnen und Sprachexperten. Sie sind gleichsam der Motor der Weiterentwicklung des Bildungsbereichs Sprache in den Schwerpunkt-Kitas. PM/ws In den letzten drei Jahren wurde an zahlreichen Schwerpunkten gearbeitet. Arbeit im Team: • Theoretische Grundlagen zur Sprachentwicklung und zur Sprache im Alltag, auch bei Kindern mit Deutsch als Zweitsprache an das Team weitergeben • Die Reflexion des eigenen Sprachverhaltens in Alltagssituationen anregen • Wertschätzende Kommunikation mit Kindern, Eltern und Kolleginnen erarbeiten • Vorhandene Beobachtungsmodelle mit Blick auf die sprachliche Bildung verfeinern, ergänzen oder neu einführen • Vertiefung von Inhalten durch gemeinsame Teamfortbildungen • Erarbeitung einer Sprachkonzeption In Teamsitzungen und InhouseSeminaren galt es, diese Inhalte zu bearbeiten und in den Alltag umzusetzen. Eine Schlüsselrolle nahm und nimmt nach wie vor die Zusammenarbeit mit der Leitung ein. In gemeinsamen Fortbildungen von Leitung und Fachkraft konnte die individuelle Umsetzung in den einzelnen Einrichtungen unterstützt werden. In der Regionalgruppe wurde das Projekt geplant und entsprechende Seminare und Fortbildungen wurden organisiert. Durch die Bereitstellung eines eigens dafür vorgesehenen Etats vonseiten des Bundesministeriums konnte diese Arbeit finanziert werden. Arbeit mit dem Kind: Die sprachpädagogische Arbeit erfolgt alltagsintegriert. Dies bedeutet, die Förderung orientiert sich an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder, eingebettet in den Tagesablauf der Einrichtung. In engagierten und motivierten Spielsituationen kann das Kind sprachlich begleitet und individuell unterstützt werden. Die Förderung der Spielentwicklung und das Erlernen von Handlungsabläufen sind eng mit einem gelingenden Spracherwerb verbunden. Eine individuelle Unterstützung der Sprachentwicklung erfordert als Grundlage eine wertschätzende und vertrauensvolle Beziehung zum Kind. Zur Regionalgruppe Filstal haben sich folgende Einrichtungen zusammengeschlossen: • Kath. Kindergarten St. Paul in GöppingenBodenfeld mit Isabel Kis • Kath. Kindergarten Liebfrauen in Eislingen mit Inge Scholz • Kath. Kindergarten Hattie-Bareiss in Salach mit Carmen Stiefel • Kath. Kindergarten St. Elisabeth in Salach mit Sabine Seeler-Wille • Ev. Kindergarten Marktstraße in Süßen mit Christa Mai • Kath. Kindergarten St. Elisabeth in Geislingen mit Ursel Dommer • Kinderhaus am Lindenhof in Geislingen mit Heike Schreitmüller • Ev. Kindertagesstätte Niemöller in Geislingen mit Petra Fielkorn Folgende Schwerpunkte sind Inhalt der alltagsintegrierten sprachpädagogischen Arbeit mit dem Kind: • Überprüfung der einzelnen Spielbereiche/Räume und Spielangebote auf ihre sprachförderlichen Eigenschaften, um anregende Spielsituationen zu schaffen • Zuordnung von kindgerechten „Fachbüchern“ zu den einzelnen Funktionsbereichen • Planung der pädagogischen Angebote unter Berücksichtigung von sprachpädagogischen Gesichtspunkten hinsichtlich der Motivation der Kinder, der Gruppengröße, der Interessen, der Dauer und des Einsatzes verschiedener Medien • Erarbeitung und Durchführung von Projekten • Einführung und Weiterentwicklung von täglichen Ritualen, unterstützt durch Symbole und Bilder als Orientierungshilfe im Kindergartenalltag • Nutzung einzelner Spielsituationen, um auf der Grundlage der dialogischen Haltung die Kinder intensiv sprachpädagogisch zu begleiten • Die Gestaltung der Bücherecke, um Kindern und Fachkräften einen ruhigen und gemütlichen Rückzugsort zu ermöglichen; ein- und mehrsprachige Bilderbücher können von Kindern und Eltern ausgeliehen werden • Bücher, Lieder, Finger-, Kreis-, und Bewegungsspiele auf ihre grammatikalischen Formen untersuchen und gegebenenfalls verbessern Arbeit mit den Eltern: Um Kinder ganzheitlich in ihrer Sprachentwicklung unterstützen zu können, bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften und den Eltern und Familien der Kinder. Eltern am Zweitspracherwerb ihrer Kinder zu beteiligen, stellt eine große Herausforderung dar. Die Elternarbeit in den jeweiligen Einrichtungen zu analysieren und voranzubringen, ist Teil des Arbeitsauftrages im Projekt. Der klassische Elternabend hat nicht mehr die Bedeutung wie früher, weil sich die Lebenssituationen der Familien verändert haben, wie z. B. die Berufstätigkeit beider Eltern, zunehmender Schichtdienst, alleinerziehende Mütter und Väter sowie zunehmende kulturelle Vielfalt. Deshalb vollzieht sich in der Elternarbeit ein Wandel. Die klassischen Elternabende werden zunehmend durch individuellere Elternangebote wie z. B. Elterncafés mit und ohne Bildungsangebot, Spielnachmittage mit Eltern, Bastel- und Backaktionen, Naturtage sowie mehrsprachige Bilderbuchbetrachtungen ergänzt oder ersetzt. Dabei ergeben sich Möglichkeiten, auf die Potenziale der sprachlichen Bildung im Alltag in den Familien aufmerksam zu machen. Ein fester Bestandteil der Elterngespräche ist, die familiären Sprach- und Sprechgewohnheiten sowie den sprachlichen Entwicklungsstand der Kinder anzusprechen. Ziel dieser Arbeit ist es, das Kind gemeinsam mit den Eltern in seiner Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen. Am Ausstellungstag wurde auch ein Flyer zum Umgang mit Sprachbildung vorgestellt. Ursel Dommer und Heike Schreitmüller/vh info Weitere Informationen zum Bundesprogramm online unter www.fruehe-chancen.de. -10>> k u r Z u N D B ü N D i g Foto: privat April bis Dezember 2015: Es sind noch Fortbildungsplätze frei! Infos: 0800 1013865 (kostenlose Servicenummer) oder 0711 25251-14 Liebe Mitglieder, seit 1. Februar 2015 bin ich, Franciska Michelberger, als Kindergartenfachberaterin am Standort Baltringen tätig. Ich vertrete Sara Lautenbacher während ihrer Elternzeit. Zu meinem beruflichen Werdegang: Zuerst habe ich eine Ausbildung zur Erzieherin absolviert und anschließend Soziale Arbeit studiert. Nun freue ich mich auf die Zeit beim Landesverband Kath. Kindertagesstätten und auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Datum 14.04.15 21.04.15 21.04.15 06.05.15 11.05.15 18.05.15 19.05.15 19.05.15 11.06.15 Nr. 122 6 11 24 23 33 147 62 145 Baust. 3 1 1 1 1 1 §7 §7 §7 §7 §7 §7 §7 2 §7 §7 15.06.15 17.06.15 121 119 3 3 §7 §7 17.06.15 18.06.15 22.06.15 23.06.15 14 1 §7 34 1 §7 82 4.2 § 7 154 Für Leiter(innen) 25.06.15 29.06.15 01.07.15 01.07.15 13.07.15 20.07.15 27.07.15 14.09.15 15.09.15 24.09.15 24.09.15 01.10.15 65 4.1 § 7 37 1 §7 153 Für Leiter(innen) 102 4.6 § 7 167 1 §7 88 4.3 od. 5 § 7 155 1 §7 17 1 §7 124 3 §7 26 1 §7 72 4.1 § 7 146 §7 Unsere Mitglieder 05.10.15 133 Für Leiter(innen) Wir beglückwünschen … 08.10.15 107 4.6 §7 12.10.15 15.10.15 15.10.15 19.10.15 118 99 131 120 3 4.6 3 §7 §7 §7 §7 19.10.15 52 1 §7 Ihre Franciska Michelberger … zum 50-jährigen Jubiläum die Kath. Kindertageseinrichtung St. Petrus und Paulus in Schwieberdingen, den Kath. Kindergarten St. Peter und Paul in Bad Schussenried-Steinhausen, den Kath. Kindergarten St. Elisabeth in Bad Saulgau und den Kath. Kindergarten St. Theresia in Langenargen-Oberdorf. … zum 40-jährigen Jubiläum den Kath. Kindergarten Zillerstall in Geislingen. Wir begrüßen … … als neues Mitglied die Gemeinde Bühlerzell, den Kindergarten Kemnat in Kemnat, den Kindergarten St. Monika in Ruit und den Kindergarten St. Franziskus in Neuenstadt-Stein. 23.10.15 2 1 26.10.15 27.10.15 27.10.15 28.10.15 05.11.15 05.11.15 05.11.15 11.11.15 139 13 143 115 47 166 40 114 16.11.15 16.11.15 18.11.15 19.11.15 07.12.15 150 Für Leiter(innen) 111 4.6 § 7 152 Für Leiter(innen) 125 3 §7 18 1 §7 1 3 1 1 1 3 §7 §7 §7 §7 §7 §7 §7 §7 §7 Titel Nehmt die Eltern, wie sie sind. Es gibt keine anderen! „Alle mitnehmen“ – Offenes Arbeiten mit Kindern jeden Alters Räume, die umhüllen – Raumgestaltung in der Kita Eine Höhle, eine Spielwiese, ein Morgenrot … Naturnahe Außenraumgestaltung Eine Höhle, eine Spielwiese, ein Morgenrot … Naturnahe Außenraumgestaltung Erziehung – Bildung – Betreuung für die Jüngsten – Qualifizierung für Fachkräfte Effizientes Officemanagement – Strukturen schaffen und halten Das Portfolio – ein Entwicklungstagebuch Stark und gemeinsam durch den Kita-Alltag – Stressfaktoren, Entspannung und Teamarbeit unter der Lupe Erziehungspartnerschaft mit Eltern mit Migrationshintergrund Weiterentwicklung zum Familienzentrum – Tageseinrichtungen für Kinder auf dem Weg der Veränderung Der Orientierungsplan als Chance Feinfühligkeit im Umgang mit Krippenkindern – frühkindliche Bildungsprozesse LandArt im Kindergarten – Kunstwerke in und mit der Natur gestalten Führen und Leiten mit Werten. Werteorientierung – ein Weg zur Klarheit, Transparenz und Authentizität Kinder brauchen „wilde Spiele“ – Ideen aus der Psychomotorik Bindung macht stark – was Erzieher(innen) über Bindung wissen wollen Mit Soziomarketing auf Erfolgskurs Kommt, wir entdecken unsere Kirche! Kirchenführungen mit Kindern Kita-Leitung = Chef + Kollege – die Leitungsrolle zwischen Kindern und Büro Komm, wir spielen Sprache! Sprachliche Bildung in der Kita Raumgestaltung, die guttut! Die eigenen Kita-Räume optimieren „Wer ist der Bestimmer?“ Partizipation in der Kindertageseinrichtung Was habt ihr heute denn gemacht? Bildungs- u. Lernprozesse für Eltern sichtbar machen Ich und du – wir alle gehören dazu! Inklusives Arbeiten in Kitas „Darüber spricht man nicht …“ Professioneller Umgang mit kindlicher Sexualität Umgang mit Zeit und Stress – engagiert und gelassen Herausforderungen im Beruf aktiv gestalten Führen im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen – die Leitung als Dreh- und Angelpunkt der Kita Heilige in der Vorweihnachtszeit – Gestaltungsvorschläge der „Religionspädagogischen Praxis“ (RPP) Kompetent in schwierigen Gesprächssituationen mit den Eltern Es muss feste Bräuche geben – Rituale als Modetrends oder sinnstiftende Lebenshilfe Gesunde Ernährung im Berufsalltag – Gesundheitsprävention für Erwachsene und Kinder Familienzentren: ein Ort für Begegnung, Beratung und Bildung – von der Freude und den Mühen der Umsetzung einer großartigen Idee Was habt ihr heute denn gemacht? Bildungsprozesse in der Krippe für Eltern sichtbar machen Respektvoll und wertschätzend mit Kindern kommunizieren – Gewaltfreie Kommunikation nach M. B. Rosenberg Teambildung – nur gemeinsam sind wir stark! Der Orientierungsplan. Grundlagen für Wiedereinsteiger(innen) Gesund bleiben – auch wenn's stressig wird Die Eltern kommen ja doch! Erfolgreiche Elternarbeit in Kindergärten Bei dir bin ich geborgen. Religiöse Erziehung im Krippenalltag Trügerische Wahrnehmung? Die Entwicklung der Wahrnehmung verstehen Gemeinsam haben wir viel zu bieten – Krippe und Kindergarten in einem Haus Erziehungspartnerschaft im Early Excellence Konzept – Theorie und Praxis aus dem Kinder- und Familienzentrum St. Josef Multiprofessionelle Teams zum Erfolg führen – Chance und Herausforderung zugleich Den Schatz der Vielfalt der Religionen entdecken Elternarbeit Übergänge gestalten, Kinder und Eltern begleiten „Wer ist der Bestimmer?“ Partizipation in der Kindertageseinrichtung Ort Aalen Amtzell Hechingen Ochsenhausen Aalen Wernau Horb Winnenden Erbach Bad Waldsee Friedrichshafen Rottweil Waiblingen Dischingen Aalen Pfedelbach Uhingen Wernau Wurmlingen Rottenburg Waiblingen Ulm Dornstadt Aalen Wernau Albstadt Erbach Rottweil Schw. Gmünd Schw. Gmünd Biberach Horb Biberach Mutlangen Rottenburg Schw. Gmünd Wernau Tuttlingen Hechingen Aalen Leutkirch Giengen Ochsenhausen Eriskirch Ehingen Altheim Aalen Albstadt Ferien Schulferien Variante 1 ST (39,5 Stunden Wochenarbeitszeit) Weihnachtsferien 01.01.–08.01.2016 04.01.–08.01.2016 4 UT 4 Variante 2 ST (bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit) 04.01.–05.01.2016 2 UT Download: www.lvkita.de/Informieren/Arbeitshilfen 2 Hinweise: Der Ferienplan geht von 30 Urlaubstagen aus (vorbehaltlich möglicher Tarifänderungen). Osterferien 29.03.–01.04.2016 29.03.–01.04.2016 4 4 29.03.–01.04.2016 4 4 Pfingstferien 17.05.–27.05.2016 17.05.–20.05.2016 4 4 17.05.–20.05.2016 4 4 06.05.2016 1 1 / / Zu den Schließtagen zählen alle Tage, an denen in der Kindertageseinrichtung keine Betreuung angeboten wird. Dazu gehören: Sommerferien 28.07.–09.09.2016 Herbstferien 02.11.–04.11.2016 Weihnachtsferien 23.12.–30.12.2016 (Ferien bis 05.01.2017) 2 Wochen nach Vereinbarung 10 10 / / 5 5 3 Wochen nach Vereinbarung 15 15 / / 5 5 - Schließtage während und außerhalb der Schulferien - Heiligabend und Silvester (keine gesetzlichen Feiertage) - Planungstag Planungstage 23.12.–30.12.2016 1 Urlaubstage Schließtage STUTTGART. Die Ausbildung von Fachkräften in Kindertageseinrichtungen in Zahngesundheitserziehung durch Informationen über Mundhygiene, Fluoridierung und Ernährung wird von der Landesarbeitsgemeinschaft im Zahnärztehaus in Stuttgart durchgeführt. Die Seminare im 1. Halbjahr 2015 finden jeweils werktags von 9:15 Uhr bis 16:15 Uhr statt. • Seminar Nr. 1337, 23. April, Schwerpunkt Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen • Seminar Nr. 1338, 4. Mai, Schwerpunkt Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen • Seminar Nr. 1339, 16. Juni, Schwerpunkt Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen • Seminar Nr. 1340, 25. Juni, Schwerpunkt Kleinkinder Die Teilnahme ist kostenlos. vh Anmeldung unter: www.lagz-bw.de iMPreSSuM Herausgeberin: Dr. Ursula Wollasch (V. i. S. d.P.) Landesverband Katholischer Kindertagesstätten Diözese Rottenburg-Stuttgart e. V. Landhausstraße 170 70188 Stuttgart Tel.: 0711 25251-0 Fax: 0711 25251-15 E-Mail: [email protected], www.lvkita.de Redaktion: Dr. Ursula Wollasch (wo) Ursula Vaas-Hochradl (vh) Anita Hafner-Beck (hb) Christa Rieger-Musch (rie) Brigitte Mertens (me) Wolfgang Strobel (ws) Gestaltung: Wolfgang Strobel Werbung & Kommunikation, Nürtingen Druck: Gmähle-Scheel Print-Medien GmbH, Waiblingen Kindergarten-Ferienplan 2016 Brückentage Zahnprophylaxe-Seminare für Fachkräfte in Kindertagesstätten Foto: Thinkstock Tacheles 23.12.–30.12.2016 1 28 29 30 31 Gesetzliche Feiertage werden weder als Urlaubs- noch als Schließtage berücksichtigt. ST = Schließstage UT = Urlaubstage Wir weisen Sie darauf hin, dass wir keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der in den Links genannten Internetseiten haben. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte der benannten Internetseiten. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält es sich vor, Artikel sinnwahrend zu kürzen. Der Bezugspreis der Zeitung ist mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten. Auflage: 3200 Exemplare ISSN 1438-4582 © Landesverband Katholischer Kindertagesstätten, Stuttgart 2015 ISSN 1438-4582 Postvertriebsstück, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, E 48144
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