Fortbildungseinteilung - Fortbildungen unterliegen einem Punktesystem - - 5 Tage entsprechen 150 Punkten der Fortbildungstag bleibt weiterhin mit 6 Stunden gedeckelt Bei Fortbildungen werden die reinen Vortragsstunden gerechnet - Pausenzeiten sind abzuziehen Einteilung der Fortbildungen erfolgt in Kategorien Mindestens 75 Punkte sind verpflichtend mit Pflichtfortbildungspunkten zu belegen. Die weiteren 75 Punkte stehen für andere Fortbildungen zur freien Verfügung, können aber ebenfalls mit Pflichtfortbildungen belegt werden. Die Unterschiedlichkeit der Themen muss gewährleistet sein, d. h. es ist nicht möglich ausschließlich Fortbildungen aus einer Themenrichtung z. B. Stillen, zu belegen, auch wenn alle diese Veranstaltungen zur Pflichtfortildungen zu zählen wären. Kategorie 1 - Bewertung mit 5 Punkten/Stunde Pflichtfortbildung Kernkompetenzen der Hebamme - Physiologie und Pathologie von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, incl. Klassische Geburtsvorbereitung - Physiologie und Pathologie des Stillens - Physiologie und Pathologie des Neugeborenen und des Kindes bis zum ersten Lebensjahr - Dokumentation - Recht, Steuerrecht - Freiberuflichkeit - Kommunikation - Versicherungswesen Stand: 29.5.2015 Erstellt von Christa Stix, MSc. 1 Kategorie 2 – Bewertung mit 4 Punkten/Stunde Pflichtfortbildung Standespolitische Veranstaltungen - Hauptversammlung - Außerordentliche Hauptversammlung - Vollversammlung Der Hintergedanke ist die Aufwertung des Standespolitischen Teiles der Veranstaltung. Kategorie 3 – Bewertung mit 3 Punkten/Stunde Pflichtfortbildung Hebammen an Schulen Qualitätsmanagement im Hebammenberuf Frühe Hilfen Freie Fortbildung Impulsreferate und ein/zweitägige Veranstaltungen über Themen wie: - TCM - Homöopathie - Osteopathie - Cranio Sacrale Therapie Körperarbeit und Atmung, wie Z.B.: - Alternative Geburtsvorbereitung - Körperarbeit und Geburtsvorbereitung im Wasser - Atemschule - Yoga - Emotionale Erste Hilfe Andere komplementärmedizinische Therapien, wie z.B.: Stand: 29.5.2015 Erstellt von Christa Stix, MSc. 2 - Phytotherapie - Aromatherapie - Hypnose - Wickel und Kompressen - Taping - Kinästhetik - Lasertherapie Persönlichkeitsentwicklung - Burn Out Prophylaxe, - Emotionale Erste Hilfe Alternative Ernährungsmethoden Mikronährstoffe, Nahrungsergänzungsmittel Organisation und Management, wie z. B. : - Computerführerschein für Hebammen - Fremdsprachen im Hebammenalltag Kategorie 4 – Bewertung mit 2 Punkten/Stunde Freie Fortbildung Emotional-körperliche Fortbildungen, wie z. B.: - Babymassage - Babyschwimmen - Kindertuina - Bauchtanz - Mototherapie - Männer, Väter Energetische und esoterische Fortbildungen - Reiki - Kinesiologie Stand: 29.5.2015 Erstellt von Christa Stix, MSc. 3 - Antlitzdiagnostik - Schüsslersalze - Bachblüten, Buschblüten - Noreia-Essenzen - Licht-, Farbtherapie - Klang-, Kristallschalentherapie - Musiktherapie Prä-, peri- und postnatale Einflüsse auf die frühe Mutter-Kind-Beziehung Kategorie 5 – Bewertung mit 1 Punkt/Stunde Freie Fortbildung - Selbstbild der Hebamme – Selbstreflexion - Rituale rund um die Geburt - Mentaltraining - Supervision - Coaching/Moderation Sonderkategorien Blockveranstaltungen: Sind Fort- und Weiterbildungen, die länger als einen Tag dauern und ohne Abschluss enden – sind nach nachstehender Formel zu berechnen: Anzahl der Stunden, max. aber 12 Stunden, auch wenn die Veranstaltung länger der Punkte der jeweiligen Kategorie = Gesamtpunkteanzahl. dauert x Abgeschlossene Ausbildungen, die kürzer als 10 Tage dauern: Diese werden nach folgender Formel berechnet: Anzahl der Stunden (max. aber 18 Stunden, auch wenn diese Ausbildung länger als 18 Stunden dauert) x Punkte der jeweiligen Kategorie = Gesamtpunkte = Anzahl, max. aber 60 Punkte Stand: 29.5.2015 Erstellt von Christa Stix, MSc. 4 Für abgeschlossene Ausbildungen, die mindestens 10 Tage dauern, werden max. 75 Punkten anerkannt. Hier gibt es zur Berechnung der Ausbildungspunkte keine Formel.1 Studium, Studienabschnitte und Abschluss-Arbeiten Abgeschlossenes hebammenrelevantes Masterstudium wird mit max.105 Punkten bewertet, für die Anerkennung der gesamten Punktezahl ist die Vorlage und Bewertung der Master Thesis ausschlaggebend. Nicht hebammenrelevante Masterstudiengänge werden je nach Curriculum im Einzelfall bewertet und gegebenenfalls anerkannt. Auch Abschlussarbeiten von nicht hebammenrelevanten Studien unterliegen der Bewertung durch das Fortbildungsreferat. Alle Fortbildungen sind dem Fortbildungsreferat des ÖHG per E-Mail an [email protected] zu melden und bewerten zu lassen. Stand: 29.5.2015 Erstellt von Christa Stix, MSc. 5
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