Fortbildungseinteilung

Fortbildungseinteilung
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Fortbildungen unterliegen einem Punktesystem
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5 Tage entsprechen 150 Punkten
der Fortbildungstag bleibt weiterhin mit 6 Stunden gedeckelt
Bei Fortbildungen werden die reinen Vortragsstunden gerechnet
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Pausenzeiten sind abzuziehen
Einteilung der Fortbildungen erfolgt in Kategorien
Mindestens 75 Punkte sind verpflichtend mit Pflichtfortbildungspunkten zu
belegen.
Die weiteren 75 Punkte stehen für andere Fortbildungen zur freien Verfügung, können aber ebenfalls mit
Pflichtfortbildungen belegt werden.
Die Unterschiedlichkeit der Themen muss gewährleistet sein, d. h. es ist nicht möglich ausschließlich
Fortbildungen aus einer Themenrichtung z. B. Stillen, zu belegen, auch wenn alle diese Veranstaltungen
zur Pflichtfortildungen zu zählen wären.
Kategorie 1 - Bewertung mit 5 Punkten/Stunde
Pflichtfortbildung
Kernkompetenzen der Hebamme
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Physiologie und Pathologie von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett, incl. Klassische
Geburtsvorbereitung
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Physiologie und Pathologie des Stillens
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Physiologie und Pathologie des Neugeborenen und des Kindes bis zum ersten Lebensjahr
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Dokumentation
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Recht, Steuerrecht
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Freiberuflichkeit
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Kommunikation
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Versicherungswesen
Stand: 29.5.2015
Erstellt von Christa Stix, MSc.
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Kategorie 2 – Bewertung mit 4 Punkten/Stunde
Pflichtfortbildung
Standespolitische Veranstaltungen
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Hauptversammlung
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Außerordentliche Hauptversammlung
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Vollversammlung
Der Hintergedanke ist die Aufwertung des Standespolitischen Teiles der Veranstaltung.
Kategorie 3 – Bewertung mit 3 Punkten/Stunde
Pflichtfortbildung
Hebammen an Schulen
Qualitätsmanagement im Hebammenberuf
Frühe Hilfen
Freie Fortbildung
Impulsreferate und ein/zweitägige Veranstaltungen über Themen wie:
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TCM
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Homöopathie
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Osteopathie
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Cranio Sacrale Therapie
Körperarbeit und Atmung, wie Z.B.:
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Alternative Geburtsvorbereitung
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Körperarbeit und Geburtsvorbereitung im Wasser
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Atemschule
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Yoga
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Emotionale Erste Hilfe
Andere komplementärmedizinische Therapien, wie z.B.:
Stand: 29.5.2015
Erstellt von Christa Stix, MSc.
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Phytotherapie
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Aromatherapie
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Hypnose
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Wickel und Kompressen
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Taping
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Kinästhetik
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Lasertherapie
Persönlichkeitsentwicklung
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Burn Out Prophylaxe,
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Emotionale Erste Hilfe
Alternative Ernährungsmethoden
Mikronährstoffe, Nahrungsergänzungsmittel
Organisation und Management, wie z. B. :
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Computerführerschein für Hebammen
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Fremdsprachen im Hebammenalltag
Kategorie 4 – Bewertung mit 2 Punkten/Stunde
Freie Fortbildung
Emotional-körperliche Fortbildungen, wie z. B.:
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Babymassage
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Babyschwimmen
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Kindertuina
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Bauchtanz
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Mototherapie
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Männer, Väter
Energetische und esoterische Fortbildungen
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Reiki
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Kinesiologie
Stand: 29.5.2015
Erstellt von Christa Stix, MSc.
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Antlitzdiagnostik
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Schüsslersalze
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Bachblüten, Buschblüten
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Noreia-Essenzen
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Licht-, Farbtherapie
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Klang-, Kristallschalentherapie
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Musiktherapie
Prä-, peri- und postnatale Einflüsse auf die frühe Mutter-Kind-Beziehung
Kategorie 5 – Bewertung mit 1 Punkt/Stunde
Freie Fortbildung
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Selbstbild der Hebamme – Selbstreflexion
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Rituale rund um die Geburt
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Mentaltraining
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Supervision
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Coaching/Moderation
Sonderkategorien
Blockveranstaltungen:
Sind Fort- und Weiterbildungen, die länger als einen Tag dauern und ohne Abschluss enden – sind
nach nachstehender Formel zu berechnen:
Anzahl der Stunden, max. aber 12 Stunden, auch wenn die Veranstaltung länger
der Punkte der jeweiligen Kategorie = Gesamtpunkteanzahl.
dauert x
Abgeschlossene Ausbildungen, die kürzer als 10 Tage dauern:
Diese werden nach folgender Formel berechnet:
Anzahl der Stunden (max. aber 18 Stunden, auch wenn diese Ausbildung
länger als 18
Stunden dauert) x Punkte der jeweiligen Kategorie = Gesamtpunkte =
Anzahl, max. aber 60
Punkte
Stand: 29.5.2015
Erstellt von Christa Stix, MSc.
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Für abgeschlossene Ausbildungen, die mindestens 10 Tage dauern, werden max. 75 Punkten
anerkannt. Hier gibt es zur Berechnung der Ausbildungspunkte keine Formel.1
Studium, Studienabschnitte und Abschluss-Arbeiten
Abgeschlossenes hebammenrelevantes Masterstudium wird mit max.105 Punkten bewertet, für die
Anerkennung der gesamten Punktezahl ist die Vorlage und Bewertung der Master Thesis
ausschlaggebend.
Nicht hebammenrelevante Masterstudiengänge werden je nach Curriculum im Einzelfall bewertet und
gegebenenfalls anerkannt. Auch Abschlussarbeiten von nicht hebammenrelevanten Studien unterliegen
der Bewertung durch das Fortbildungsreferat.
Alle Fortbildungen sind dem Fortbildungsreferat des ÖHG per E-Mail an
[email protected] zu melden und bewerten zu lassen.
Stand: 29.5.2015
Erstellt von Christa Stix, MSc.
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