Anlage 3: Geforderte Bandbreiten

Anlage 3
Gem. Ziff. 3a Bekanntmachung gem. Nr. 5.1 S5 BbR v. 10.04.2015
Geforderte Bandbreiten und Versorgung geplanter Neubau- u. Gewerbegebiete
Geforderte Bandbreiten:
Los 1: Pflaumheim und Teilgebiet Großostheim
Los 2: Teilgebiete von Großostheim
Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download für einen Teil und nicht
weniger als 30 Mbit/s im Download für alle möglichen Endkunden sowie UploadGeschwindigkeiten, die viel höher sind als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung
(mindestens 2 Mbit/s).
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Los 3: Gewerbegebiete Ringheim und Großostheim
Übertragungsraten von mindestens 100 Mbit/s im Download und mindestens 45
Mbit/s im Upload
Versorgung geplanter Neubau- und Gewerbegebiete:
Für die Versorgung und Erschließung folgender Neubau-/Gewerbegebiete ist
während der Zweckbindungsfrist eine Erschließung und Versorgung im genannten
Umfang zu gewährleisten. Dies kann durch vorbereitende technische Vorkehrungen
im Rahmen des Angebots (einzelner Lose oder eines Nebenangebotes) und/oder der
vertraglichen Verpflichtung zur Herstellung innerhalb eines angemessenen Zeitraums
erfolgen.
1. Versorgung mind. gem. Anforderungen Los 1 / 2:
Neubaugebiete (Privatkundensegment):
1a) Ortsteil Pflaumheim:
Baugebiet „Holzweg“
ca. 45 Baugrundstücke
1b) Ortsteil Großostheim
Baugebiet „Ostendstraße“
ca. 50 Baugrundstücke
2. Versorgung wie Los 3:
Gewerbegebiet:
2a) Ortsteil Großostheim
Industrie-/Gewerbegebiet „Kautbühl“
ca. 5-10 Gewerbeflächen