10:30 bis 11:00

Ventilatorgestützte Wohnungslüftung:
Hygiene – Komfort – Energieeffizienz
Dipl.- Ing. Claus Händel
Fachverband Gebäude-Klima e.V.
Dipl.-Ing. (FH) Günther Lehmann
Maico GmbH
FGK Arbeitsgruppe Wohnungslüftung
Fachverband
Gebäude-Klima e.V
Wesentliche politische Verantwortlichkeiten und Verordnungen
Europa
Bund
Bundesländer
EPBD
Energy Performance of
Buildings Directive
Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden
EnEV
Energieeinsparverordnung
Ergänzungen möglich
EnEV
RES
Renewable Energy
Sources
Ernerurebare Energien
EEWärmeG
Erneuerbare Energien
Wärmegesetz
Ergänzungen möglich
Regionale Gesetze
möglich
EwärmeG in BW etc.
Ergänzungen möglich
ErP
Energy related Products
Ecodesign Richtlinie
Fachverband
Gebäude-Klima e.V
Umsetzung
Direkter Durchgriff
gemeinsamer Markt
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EPBD – Energy Performance of Buildings Directive
Artikel 4
Festlegung von Anforderungen an die
Gesamtenergieeffizienz
(1) Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass nach der in Artikel 3 genannten Methode
Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden festgelegt werden. Bei der Festlegung der Anforderungen
können die Mitgliedstaaten zwischen neuen und bestehenden Gebäuden und unterschiedlichen Gebäudekategorien
unterscheiden.
Diese Anforderungen tragen den allgemeinen
Innenraumklimabedingungen Rechnung, um mögliche
negative Auswirkungen, wie unzureichende Belüftung, zu
vermeiden, und berücksichtigen die örtlichen Gegebenheiten,
die angegebene Nutzung sowie das Alter des Gebäudes.
Die Anforderungen sind in regelmäßigen Zeitabständen, die fünf Jahre nicht überschreiten sollten, zu überprüfen und
erforderlichenfalls zu aktualisieren, um dem technischen Fortschritt in der Bauwirtschaft Rechnung zu tragen.
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Energieeinsparverordnung - Mindestluftwechsel
§ 6 Dichtheit, Mindestluftwechsel
(1)
Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende
Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig
entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Die
Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und
Dachflächenfenster muss den Anforderungen nach Anlage 4 Nr. 1 genügen.
Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, sind die Anforderungen
nach Anlage 4 Nr. 2 einzuhalten.
(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der
zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung
erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.
Erst mit der DIN 1946-6 kann dieser Nachweis
mit einfachen Methoden in Wohngebäuden
erbracht werden
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Wechselwirkungen Hygiene Innenraumklima und Energiebedarf
Verordnung
über energiesparenden Wärmeschutz
und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
Energieeinsparverordnung – EnEV 2014
Anforderungen an das
Innenraumklima
sind nicht enthalten.
Angaben zum
tatsächlichen
Innenraumklima
sind nicht enthalten.
Insbesondere keine
Angaben zum
Außenluftvolumenstrom
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Planungsunsicherheit
© Uli Carthäuser, Quelle: pixelio.de
© Carsten Nadale, Quelle:
pixelio.de
Wird das neue oder modernisierte Gebäude über die
Gebäudeundichtheiten ausreichend belüftet oder welche zusätzlichen,
lüftungstechnischen Maßnahmen sind notwendig, um
nutzerunabhängig einen ausreichenden Luftwechsel zu
gewährleisten?
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FGK STATUS-REPORT Nr. 30 – Richtiges Lüften in Haus und Wohnung
Dichte Gebäudehüllen von Neubauten
und Modernisierungsobjekten erfordern
zusätzliche Lüftungsmaßnahmen
Mangelhafte Belüftung ist seit Jahren
ein Baumangel
Ein Mietobjekt muss so beschaffen
sein, dass es die erforderliche
Raumluftqualität ohne besondere
Maßnahmen durch den Mieter
gewährleistet
Lüftungsanlage als zukunftssichere
Lösung
Systeme mit WRG und garantiertem
Hygienestandard sind empfehlenswert
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Rechtliche Fragen zur Lüftung von Wohngebäude
Folgeschäden unzureichender Wohnungslüftung werden schon seit
30 Jahren in der Rechtsprechung behandelt
Über 2.000 Urteile aus dem Bereich Miete, Baurecht, Kauf
Alle Beteiligten können Schäden erleiden
Gesundheitliche Schäden
Sachschäden
Regress und Ertragsausfall
Wer trägt die Verantwortung?
Ungeschriebenen Anforderungen
Morgendliche und abendliche Lüftung, teilweise 3-4 malige Lüftung
Erhöhte Nutzerpflicht bei hohen Feuchtelasten (Pflanzen,
Wäschetrocknung
Vermieter soll Mieter über die Pflichten informieren
Mieter muss Schäden unverzüglich anzeigen
Vermieter muss im Prozess nachweisen, dass keine baulichen Ursachen
bestehen
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Rechtsanwalt und Notar Joachim Garbe-Emden, Vortrag FGK e.V.
Wirtschafts- und Immobilienforum
Wohnungslüftung, 5. März 2014]. Hannover
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Lüftungssysteme nach DIN 1946 - 6
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Hilfsmittel für das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
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Was bedeutet Gesundheit und Hygiene in Wohnungslüftungsanlagen
Lüftung zum Bautenschutz
Feuchteschutz für das Gebäude
Schimmelpilzvermeidung
Luftqualität im Wohnraum
Schadstoffabfuhr
Empfundene Luftqualität
Außen(luft)qualität
Feinstaub
Geruch
Akustik
Hygienische Verhältnisse im Lüftungssystem
Wartung und Instandhaltung
Reinigung des Lüftungssystems
Die alleinige Fokussierung auf die
Schimmelpilzvermeidung greift viel zu kurz
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FGK STATUS-REPORT Nr. 29 Herstellerdeklaration Geräte nach DIN 4719
Die DIN 1946-6 und DIN 4719
definieren optionale, höhere
Anforderungen als „Standard“
„E“ Energieeffizienz
„H“ Hygiene
„S“ Akustik
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Wartung und Instandhaltung nach DIN 1946 - 6
Planung und Errichtung
Korrekte Auslegung
Außenluftansaugung
Filterung
Oberflächen
Zugänglichkeit
Dämmung der Leitungen
Wartung periodisch von einem
Fachunternehmen (mindestens
alle 2 Jahre – Empfehlung
jährlich)
Lüftungsgerät
Filter 2mal jährlich
Inspektion Luftverteilsystem
Reinigung nach festgestelltem
Bedarf
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Zusammenfassung - Hygiene in Wohnungslüftungsanlagen
Ganzheitliche Bewertung auch im Hinblick auf die Notwendigkeit
von Lüftungsanlagen in Wohngebäuden
Die normativen Grundlagen sind vorhanden
Geeignete Systeme und Produkte sind vorhanden
Die ganzheitliche Umsetzung muss gelebt werden
Planung
Instandsetzung
Produkte
Hygiene
Wartung
Installation
Abnahme
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www.hygiene-wohnungslueftung.de
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Die EU-Ecodesign-Richtlinie in der Raumlufttechnik
Ventilatoren EU 327/2011 (B2B, kein Label)
Seit 2013 gelten für Ventilatoren ab 125 Watt Mindestanforderungen im
Hinblick auf die Energieeffizienz
Anforderungen wurden ab dem 1. Januar 2015 noch deutlich verschärft
RLT-Zentralgeräte EU 1253/2014 (B2B, kein Label)
Ab dem 1. Januar 2016 Mindestanforderungen im Hinblick auf
Ventilatorstromaufnahme und
Effizienz der Wärmerückgewinnung
Wohnungslüftungsgeräte EU 1253/2014 und 1254/2014 (B2C, Label)
Mindestanforderungen ab dem
1. Januar 2016: Die Geräte müssen mindestens so viel Primärenergie
(Strom und Wärme) einsparen, wie sie verbrauchen (Strom)
1. Januar 2018: Die Geräte müssen deutlich mehr Primärenergie
einsparen, wie sie verbrauchen – der Lüftungswärmebedarf des
Wohngebäudes wird etwa halbiert
Energieeffizienzlabel von A+ bis G)
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Zentralsystem Zu- und Abluft mit WRG in WE
Wärmerückgewinnung
Zuluft in die Wohn- und Schlafräume
Nachströmen durch Türschlitze in die
Nassräume
Keine Luftbewegung aus den Nassräumen
in die Wohn- und Schlafräume
Vorteile:
Luftvolumenstrom in drei Stufen wählbar
Filterung der Außen- und Abluft
Vermeidung von Außenlärmbelästigung
Abluftwärme wird über die
Wärmerückgewinnung der Zuluft zugeführt
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Einzelraumlüftungsgeräte mit WRG Bedarfsabhängige Be- und
Entlüftung möglich
Wärmerückgewinnung aus
der Abluft
Kontinuierlicher Abtransport
von Schadstoffen
Vorteile:
Entfeuchtung des
Wohnraumes
Vorbeugung gegen Schimmel
Geringer Installationsaufwand
Filterung der Außenluft
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Gebäude-Klima e.V
Zentrales Abluftsystem mit Wärmepumpe
Wärmerückgewinnung aus mittels
Wärmepumpe
Zuluft über Außenwanddurchlässe
Nachströmen aus Wohn- und
Schlafräumen in die Nassräume
Vorteile:
Verringerung der Luftfeuchtigkeit
Vermeidung von
Außenlärmbelästigung
Nutzung der rückgewonnenen
Abwärme zur zentralen
Warmwasserversorgung und zum
Heizen
Fachverband
Gebäude-Klima e.V
Voraussichtlich
Kein Label für die
Lüftungsfunktion
Dezentrale Abluftanlagen ohne WRG im MFH
Bedarfsgeregelte Abluftabfuhr aus
Küche, Bad und Toilette durch
Einzelgeräte
Zuluft über Außenwanddurchlässe
Nachströmen durch Türschlitze in die
Nassräume
Keine Luftbewegung aus den
Nassräumen in die Wohnbereiche
Vorteile:
Bedarfsgergelte
Luftvolumenstromregelung
Grobfilterung der Außenluft durch
dezentrale Zuluftventile
Verringerung der Luftfeuchtigkeit
Vermeidung von Außenlärm
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Gebäude-Klima e.V
Zentrale Abluftanlagen ohne WRG im MFH
Abluftabfuhr aus Küche, Bad und
Toilette
Zuluft wird über Außenwanddurchlässe
Nachströmen durch Türschlitze in die
Nassräume
Keine Luftbewegung aus den
Nassräumen in die Wohnbereiche
Vorteile:
Bedarfsgeregelte Luftvolumenströme
Grobfilterung der Außenluft durch
dezentrale Zuluftventile
Verringerung von Luftfeuchtigkeit
Vermeidung von Außenlärm
Fachverband
Gebäude-Klima e.V
Zentralsystem Zu- und Abluft mit WRG im MFH
Wärmerückgewinnung
Zuluft in die Wohn- und Schlafräume
Nachströmen durch Türschlitze in die
Nassräume
Keine Luftbewegung aus den
Nassräumen in die Wohn- und
Schlafräume
Vorteile:
Luftvolumenstrom in drei Stufen
wählbar
Filterung der Außen- und Abluft
Vermeidung von
Außenlärmbelästigung
Abluftwärme wird über die
Wärmerückgewinnung der Zuluft
zugeführt
Fachverband
Gebäude-Klima e.V
Kein Label für die
Lüftungsfunktion
Solares Zuluftsystem
Außenluft wird gefiltert und solar erwärmt
Über ein Rohr strömt warme, frische
Zuluft ins Gebäude
Erwärmte Luft kann viel Feuchtigkeit
aufnehmen
Die feuchte Luft wird über
Abluftöffnungen nach außen abgeführt
Kombinierbar mit zentralen und
dezentralen Abluftsystemen.
Vorteile:
Lüftung mit Energiegewinn
Die Anlagentechnik steckt im Kollektor
Entfeuchtung von Wohn- und
Kellerräumen.
autarker Solarbetrieb
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Voraussichtlich
Kein Label für die
Lüftungsfunktion
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Thank you for your attention
Dipl.- Ing. Claus Händel
Dipl.-Ing. (FH) Günther Lehmann
FGK Arbeitsgruppe Wohnungslüftung
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