Wohnbauflächenentwicklung der Stadt Jena bis 2030

Berichtsvorlage Nr. 15/0381-BE
Einreicher:
Dezernat 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- öffentlich -
Jena, 23.04.2015
Sitzung/Gremium
am:
Dienstberatung Oberbürgermeister
28.04.2015
Stadtentwicklungsausschuss
07.05.2015
Beirat für Kleingartenwesen und
Gartenentwicklung
.
12.05.2015
1. Betreff:
Wohnbauflächenentwicklung der Stadt Jena bis 2030
2. Bearbeiter / Vortragender:
Peisker, Denis
Datum/Unterschrift
3. Vorliegende Beschlüsse zum Sachverhalt:
StR-Beschluss Nr. 11/1061-BV „Wohnen in Jena“ vom 30.06.2011
StR-Beschluss Nr. 14/0110-BV „Wohnen in Jena und Thüringen - weitere
Arbeitsschritte“
4. Aufhebung von Beschlüssen:
keine
5. Gesetzliche Grundlagen:
BauGB
6. Mitwirkung / Beratung:
Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Fachbereich Finanzen
Kommunale Immobilien Jena
Fachdienst Soziales, Team Wohnen
7. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: ( in EUR )
ja
nein
Haushalt Stadt Jena
Wirtschaftsplan
Zuständiger Teilplan: xx
Produkt:
xx.x.x
SK / USK:
frei wählbar
Bezeichnung:
Bezeichnung:
Gesamtkosten
der Maßnahme: (€)
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Maßnahmebezogene
Einnahmen: (€)
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✘
Eigenanteil: (€)
Jährliche Folgekosten: (€)
Die für die Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel / Maßnahmebezogenen Einnahmen
✘
sind im Haushalt beim Produkt veranschlagt bzw. stehen im Budget zur Verfügung.
in Höhe von ............. nicht zur Verfügung.
8. Realisierungstermin:
laufend
9. Anlagen:
„Wohnbauflächenentwicklung in der Stadt Jena“, 17. 04. 2015, Analyse&Konzepte
mbH, Hamburg
__________________
Unterschrift
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Bericht
Der Bericht über die Entwicklung der Wohnbauflächen Jenas bis 2030 mit Stand April 2015
wird dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben.
Der Stadtrat hat am 01.10.2014 beschlossen, die konkrete Situation in einem Konzept
„Wohnen in Jena 2030“ untersuchen zu lassen.
Für die Umsetzung dieser Ziele und als Grundlage für das „Konzept Wohnen in Jena 2030“
wurde unter Punkt 003 festgelegt, dass eine Wohnbauflächenbilanz 2030 erstellt wird.
Jena als wachsende Stadt benötigt zukünftig neue Wohnbauflächen. Eine offensive
Ausweisung von Wohnbauflächen, deren Erschließung und Mobilisierung stellen das wichtigste
Instrument dar, um der zusätzlichen Nachfrage gerecht zu werden.
Daher ist es notwendig, die zu erwartenden quantitative und qualitative Nachfrageentwicklung
dem derzeit vorhandenen Flächenangebot gegenüberzustellen.
Aus dieser Gegenüberstellung werden Handlungserfordernisse zur weiteren Entwicklung und
Ausweisung von Wohnbauflächen abgeleitet.
Wesentliche Grundlagen für die Betrachtung der Wohnbauflächen bilden:
• die Bevölkerungs- und Haushaltsprognose 2014
• eine verstärkte qualitative Bewertung der Wohnungsnachfrage in Form von 4
Marktsegmenten
• eine konkretisierte Flächenerfassung im GIS-System der Stadt
• die Abschätzung der Verfügbarkeit der Flächen
Auf dieser Grundlage wurde das Büro Analyse&Konzepte mbH im Rahmen der jährlichen
Wohnungsmarktbeobachtung beauftragt, diesen Bericht zu erstellen.
Wie in der Anlage erläutert, wurden alle in der Flächennutzungsplanung und im Rahmen des
Monitorings zum Stadtumbau gegenwärtig bewerteten Wohnbauflächen und ihre Potenziale
erfasst. In der Summe umfassen sie 119,8 ha noch freie, bebaubare Flächen, auf denen
theoretisch ca. 3.630 Wohneinheiten errichtet werden können. Diese stehen allerdings nicht
alle aktuell zur Verfügung, weil sie einem unterschiedlichen planungsrechtlichen Status
unterliegen und z. T. nicht kurzfristig mobilisierbar sind.
Das Angebot wurde in folgende Flächenkategorien gegliedert:
• Den Schwerpunkt bilden die planungsrechtlich gesicherten Standorte
(Satzung/materielle Planreife nach § 33 BauGB), die Ende Juni 2014 bereits zu rd. 83
% bebaut waren, sodass noch 20,46 ha frei verfügbar sind. Darauf sind mindestens
681 Wohneinheiten realisierbar (s. a. Tabelle A).
• Darüber hinaus sind weitere geplante Wohnungsbaustandorte von insgesamt 27,99
ha berücksichtigt, auf denen 1.160 Wohneinheiten vorgesehen sind. Für diese
Standorte besteht derzeit noch kein verbindliches Baurecht, jedoch wurde mit dem
bauleitplanerischen Verfahren begonnen (s.a. Tabelle B).
• Ein weiteres Flächenpotenzial stellen die übergeleiteten Bebauungspläne (s.a.
Tabelle E) dar. Es handelt sich hierbei um Standorte, die in den 1930er Jahren geplant,
aber seitdem nur teilweise bebaut wurden. 1991 wurde die Überleitung der
Bebauungspläne beschlossen. Diese müssen nach heutiger Rechtslage als qualifizierte
Bebauungspläne i. S. d. § 30 Abs. 1 BauGB angesehen werden. Jedoch besteht eine
Vielzahl an Realisierungshemmnissen (Grundstücks- und Erschließungsprobleme
sowie Eigentümerstruktur).
• Die Vorbehaltsflächen umfassen zum einen Flächen mit einem Volumen von 35,6 ha,
die bereits im Flächennutzungsplan verzeichnet sind (Tab. C im Anhang). Die
zusätzlichen Potenzialflächen umfassen Flächen in der Größenordnung von 23,3 ha,
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die teilweise bereits mit dem Gartenentwicklungskonzept zur Umnutzung für
Wohnbauzwecke vorgesehen sind (Tab. D im Anhang). Diese Flächen sind
gegenwärtig erfasste potenzielle Wohnbauflächen, sie stehen derzeit – aufgrund
fehlender Baurechte und mangelnder Erschließung – dem Markt aktuell nicht zur
Verfügung.
Die wichtigsten Ergebnisse der vorliegenden Wohnbauflächenbetrachtung sind:
• Insgesamt werden bis 2030 Wohnbauflächen für ca. 2.650 neue Wohneinheiten
benötigt.
• Kurzfristig (bis 2022) werden Flächen für 1.450 Wohneinheiten und mittel- bis
langfristig (bis 2030) für 1.200 Wohneinheiten benötigt.
• Theoretisch steht bis 2022 ein ausreichendes Angebot zur Verfügung, das jedoch
langfristig ohne Nutzung der weiteren Flächenpotenziale nicht genügt. Das
Flächenangebot sollte größer als die Nachfrage sein, um Knappheitspreise zu
vermeiden. Vor allem entspricht das Angebot nicht der tatsächlichen Nachfrage nach
städtischem Wohnen.
• Die zusätzlichen Potenziale, d.h. alle im Tabellenanhang des Konzeptes aufgeführten
Standorte in ihren entsprechenden Kategorien, aktiv zu entwickeln, ist dringend
notwendig.
• Die Mobilisierung von Baulücken einschließlich der Erschließung von Baupotenzialen in
Großsiedlungen der 50er, 60er, 70er Jahre sind stärker voranzutreiben.
• Ein Neubau für preiswertes Wohnen ist aufgrund der heutigen Baukosten ohne soziale
Wohnraumförderung nicht realisierbar. Das preiswerte Wohnen findet somit vorrangig
im Bestand statt.
• Die Nachfrage nach kleinteiliger Bebauung ist rückläufig, der Bedarf an qualitätsvoll in
städtische Strukturen integriertem Wohnen zunehmend.
Diese Ergebnisse werden in den Stadtratsbeschluss „Wohnen in Jena 2030“, der im 1.
Halbjahr 2015 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird, einfließen.
Das Bericht ist der Berichtsvorlage als Anlage beigefügt.
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