Mitteilungsblatt - Neuhausen Enzkreis

40
1975-2015
Nummer 15
9. April 2015
Donnerstag
Logo Gemeinde Neuhausen
„Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen,
sondern möglich machen.“
(Antoine de Saint-Exupéry)
HERZLICHE
EINLADUNG
HERZLICHE
EINLADUNG
zum Bürgerworkshop mit Ortsrundgang im Rahmen
25.03.2015
19.00 Uhr
des Gemeindeentwicklungskonzeptes am
-> Montag, den 20.04.2015 in Hamberg,
-> Mittwoch, den 22.04.2015 in Schellbronn,
-> Mittwoch, den 29.04.2015 in Steinegg.
Alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger treffen sich mit uns jeweils um 19.00 Uhr zum Ortsrundgang an der
Katholischen Kirche im jeweiligen Ortsteil.
Anschließend findet gegen 20.00 Uhr der Workshop im St. Wolfgangzentrum und in den Vereinsheimen des FC
Schellbronn bzw. FC Steinegg statt. Dort sollen in Arbeitsgruppen Themen, Ideen und Anregungen gemeinsam erarbeitet
werden, wie z.B.: Wie lässt sich die Nahversorgung verbessern? Wird ein Dorfplatz / (Jugend-)Treffpunkt gebraucht?
Was muss eine attraktive Gemeinde bieten? Gibt es Vorschläge zur Reaktivierung von leerstehenden Gebäuden/Baugrundstücken?
Wozu brauchen wir ein Gemeindeentwicklungskonzept?
Die aktive Bürgerbeteiligung trägt maßgeblich zur nachhaltigen Lösung der zahlreichen
Zukunftsfragen in einer Gemeinde bei. Seit 2014 läuft der Beteiligungsprozess im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes zusammen mit der Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung. Gemeinsam mit der Firma die STEG
Stadtentwicklung GmbH sollen wichtige Themen erfasst und mögliche Lösungsansätze erarbeiten werden, damit unsere
Gemeinde auch in Zukunft attraktiv bleibt.
Diese Beteiligung und das Engagement der Menschen, die hier leben, arbeiten und wohnen, sind u.a. Voraussetzung
dafür, um einen Antrag zur vorrangigen Förderung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR),
sogenannte Schwerpunktgemeinde, stellen zu können. Das ELR bietet zahlreiche Förderungen von Investitionen im
Bereich Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten, Gemeinschaftseinrichtungen für private und öffentliche Maßnahmen (www.
mlr.baden-wuerttemberg.de) an.
Für den Ortsteil Neuhausen, mit der Förderkulisse Landessanierungsprogramm, ist ebenfalls noch ein Workshop im
Jahre 2015 angedacht.
Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung!
Ihre Gemeindeverwaltung
die Ortsteile
Entwicklung von Ideen, Projekten und Maßnahmen für
Mitteilungsblatt Neuhausen
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Donnerstag, 9. April 2015
Amtliche Bekanntmachungen
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Terminvorankündigung
Ökumenischer Gedenkgottesdienst –
70 Jahre Frieden
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Samstag, den 18. April 2015 findet um 18.00 Uhr
ein Ökumenischer Gedenkgottesdienst in der Katholischen
Pfarrkirche St. Urban und Vitus in Neuhausen statt.
Gemeinsam mit Frau Pfarrerin Susanne Bräutigam, Herrn
Pfarrer i.R. Joachim Grunwald und Herrn Pfarrer Julian
Albrecht wollen wir an die tragischen Kriegsereignisse in
unserer Gemeinde im Frühjahr 1945 erinnern, für 70 Jahre
Frieden und Versöhnung danken sowie für mehr Frieden
auf dieser Welt bitten. Örtliche Vereine, Institutionen und
Organisationen gestalten den Gottesdienst mit.
Schon heute laden wir Sie hierzu recht herzlich ein!
Ihr
Oliver Korz, Bürgermeister
Sanierungsgebiet "Ortsmitte Neuhausen"
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In diesen Tagen hat der Gemeindebauhof das Informationsschild zum Sanierungsgebiet "Ortsmitte Neuhausen" am
gemeindeeigenen, denkmalgeschützten Gebäude des Anwesens Pforzheimer Straße 21 in Neuhausen angebracht.
D - Junioren - „Blitzturnier“
SG – Biet
Am Samstag, 11.04.2015 findet auf dem Sportplatz
in Neuhausen das diesjährige
D-Junioren-Turnier statt.
Attraktive Spiele mit engagierten Mannschaften bei guter
Bewirtung versprechen einen tollen Fußballtag.
Teilnehmende Teams:
SG Schwarzenberg/Unterreichenbach, SF Gechingen,
SG Remchingen, TSV Merklingen,
und
S G Biet
Anpfiff erfolgt um 12.00 Uhr
Viel Spass
Turnuswechsel der Wasserzähler
in der Gemeinde Neuhausen
Ab Mittwoch, den 08.04.2015, wird die von der Gemeinde Neuhausen beauftragte Firma Andrae Wassertechnik,
Obertalstr. 8, D-78120 Furtwangen, in Neuhausen und
Ortsteilen mit dem Zählerwechsel beginnen.
Dieses betrifft nur die Zähler, deren Eichfrist bis einschließlich 2015 abläuft.
Den betreffenden Kunden wird von der Firma Andrae
Wassertechnik GmbH ein Terminvorschlag schriftlich mitgeteilt.
Bitte gewähren Sie den Monteuren Zutritt.
Nach § 12 unserer Wasserversorgungssatzung muss der
Zugang zur Hauptabsperrvorrichtung und zur Wasserzähleranlage sowie deren Ausbau und Wiedereinbau ohne
Behinderung möglich sein.
Die Kosten für den turnusmäßigen Zählerwechsel trägt die
Gemeinde Neuhausen.
Donnerstag, 9. April 2015
Mitteilungsblatt Neuhausen
Nummer 15 / Seite 3
Programm für die Kinderferientage 2015
Auch in diesem Jahr möchten wir wieder ein interessantes Sommerferienprogramm
für alle Kinder und Jugendlichen in unserer Gemeinde anbieten.
Welcher Verein, Kirchen, Gruppen hat Lust Ideen einzubringen und die Gestaltung eines
oder auch mehrerer Tage zu übernehmen?
Dann bitten wir Sie, unten stehender Bogen auszufüllen und bis spätestens 18. Mai 2015 an
uns zurückzuschicken.
Das Programm lebt von der Vielfalt der unterschiedlichsten Angebote, wie z.B. Sport, Musik,
auch Olympiaden oder Rallyes durch Sport und Spiel, die nähere Umgebung erkunden usw.
Wenn Sie vorab noch Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Lorenz wenden (Tel.
07234/9510-11 oder E.Mail: [email protected])
Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge. Im Voraus herzlichen Dank für Ihren Einsatz.
--------------------------------------Bitte hier ausschneiden-------------------------------------------Kinderferientage 2015
Gemeindeverwaltung Neuhausen
Pforzheimer Str. 20
75242 Neuhausen
oder Mail an [email protected]
Veranstalter:
Ansprechpartner
(Name, Vorname, Telefon-Nr., Telefax, E-Mail):
Veranstaltung (Kurze Beschreibung):
Termin (Datum, Uhrzeit, Beginn/ Ende):
Treffpunkt:
Altersgruppe (von/ bis):
Verpflegung Ja/Nein – Was?:
Voraussichtliche Auslagen in Euro
Die Teilnehmer sollen mitbringen:
(pass. Kleidung/Schuhwerk, Vesper usw.)
Sonstige Bemerkungen:
…………………………..
(Datum)
…………………………………..
(Unterschrift)
Mitteilungsblatt Neuhausen
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Donnerstag, 9. April 2015
Rufnummern der Gemeindeverwaltung
Zentrale:
Fax:
Internet
E-Mail:
07234/9510-0
07234/9510-50
www.neuhausen-enzkreis.de
[email protected]
Adresse: Pforzheimer Str. 20,
75242 Neuhausen
Ihre Ansprechpartner:
Sprechzeiten:
Montag - Freitag
08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstagnachmittag
14.00 Uhr – 18.30 Uhr
Abendsprechstunden des Bürgermeisters:
Die Abendsprechstunde findet am Donnerstag, den 16.04.2015 in HAMBERG; im Anbau des ehem. Rathauses, Hauptstr. 61 von 18.00 Uhr bis
19.00 Uhr statt. HEUTE, am 09.04.2015 fällt die Sprechstunde wegen den
Osterferien aus.
Zimmer
Bereich
Name
Durchwahl
07 (0G)
Bürgermeister
Oliver Korz
9510-10
[email protected]
08 (OG)
Vorzimmer/Sekretariat
Mitteilungsblatt
Bianca Fröschle
Hannelore Lorenz
9510-11
[email protected]
05 (EG)
Leiter Hauptamt
Joachim Lutz
9510-20
[email protected]
Hannelore Lorenz
9510-21
[email protected]
06 (EG)
E-Mail
01 (EG)
Melde-/Gewerbe-/Passamt,
Fundbüro
Beate Ostenrieder
9510-13
[email protected]
02 (EG)
Standesamt / Versicherungsamt
Andrea Volkert
9510-23
[email protected]
02 (EG)
Standesamt / Versicherungsamt
Dorothea Scherzinger
9510-26
[email protected]
04 (EG)
Verkehrs-/Friedhofswesen, Gebäudeunterhaltung, Abfallentsorgung
Joachim Metzenbauer
9510-24
[email protected]
03 (EG)
Grundbuchamt und
Nachlassangelegenheiten
Beate Philipp
9510-25
[email protected]
12 (OG)
Leiter Kämmerei
Martin Schuler
9510-30
[email protected]
16 (DG)
Ralf Hildinger
9510-34
[email protected]
11 (OG)
Jürgen Hermann
9510-31
[email protected]
09 (OG)
Gemeindekasse / Gebühren / Steuer Rita Mast
Ludmilla Saitz
9510-32
[email protected]
10 (OG)
Personalamt
Martin Wagner
9510-33
[email protected]
Heinz Gerber
942800 oder [email protected]
01727183265
Patrick Raisch
01727183316
Furtstr. 11 Leiter Bauhof
Wassermeister
Bereitschaftsdienst Bauhof außerhalb der üblichen Dienstzeiten Störungen Wasserversorgungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten 0176 84159269
Freibadweg 2 Leiter Freibad
Steffen Busch
Polizeiposten Tiefenbronn
06 (EG)
Sprechzeiten Forstdienststelle
1277
4248
Revierleiter
Martin Fischer
0723170045
[email protected]
außerhalb der Schulferien
donnerstags von 17.00 – 18.00 Uhr
Impressum:
Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen
Herausgeber:
Gemeindeverwaltung Neuhausen
Druck & Verlag:
Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG,
Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt,
Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048.
Internet: www.nussbaummedien.de
Redaktion:
Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie alle sonstigen
Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Oliver
Korz, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen oder sein
Vertreter im Amt. Telefon 07234 9510-11, Fax 07234
9510-50, E-Mail: [email protected]
Die Redaktion behält sich bei Textbeiträgen Änderungen
oder Kürzungen vor. Für unverlangte Manuskripte und
Fotos wird keine Haftung übernommen.
Redaktionsschluss: Montags 23.59 Uhr (wenn nicht anders
lautend im vorhergehenden Mitteilungsblatt erwähnt).
Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den
Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20,
71263 Weil der Stadt.
Anzeigenannahme: [email protected].
Bezugspreis: halbjährlich € 11,60.
Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu
entrichtenden Abonnementgebühr.
Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb
GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt,
Tel. 07033 6924-0.
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wdspressevertrieb.de
Donnerstag, 9. April 2015
Mitteilungsblatt Neuhausen
Neue Mitarbeiterin bei der Gemeindeverwaltung
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Neuhausen, Hamberg, Schellbronn und Steinegg.
Seit dem 09. März 2015 arbeite ich beim Standesamt der
Gemeinde Neuhausen und möchte mich kurz vorstellen:
Mein Name ist Andrea Volkert, ich bin Jahrgang 1969, verheiratet, habe ein Kind und wohne in Bad Liebenzell.
Nach meiner Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte bei
der Stadtverwaltung Bad Liebenzell war ich langjährig bei
einer in Neuhausen ortsansässigen Firma als kaufmännische
Angestellte beschäftigt.
Ich freue mich sehr im Rathaus Neuhausen arbeiten zu dürfen und hoffe auf eine gute Zusammenarbeit.
Protokoll von der öffentlichen Sitzung des
Gemeinderates am 24. März 2015
Punkt 1
Fragen der Zuhörer
Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt.
Punkt 2
Bekanntgaben
1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24. Febr. 2015
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 24. Febr. 2015 beschlossen hat,
- Frau Christine Dietz aus Pforzheim als Schwimmmeisterin
im Freizeitwellenbad in Schellbronn einzustellen;
- den in der Gemeindeverwaltung beschäftigten Mitarbeiter
Martin Wagner vom Regierungshauptsekretär zum Gemeindehauptsekretär zu ernennen;
- Frau Andrea Volkert aus Bad Liebenzell im Standes- und
Versicherungsamt der Gemeinde einzustellen;
- einen Stellplatz im Ferienpark Schellbronn zu veräußern.
2. Außerordentliche Sitzung des Schulverbandes Neuhausen am 13. Mai 2015
Der Vorsitzende kündigt an, dass im Zusammenhang mit
der geplanten Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der
Verbandsschule im Biet am 13. Mai 2015 um 19.30 Uhr eine
außerordentliche Sitzung des Schulverbandes stattfindet.
3. Bürgerdialog zum Gemeindeentwicklungskonzept am 25.
März 2015 im St.-Wolfgang-Zentrum in Hamberg
Bürgermeister Korz erinnert an den morgen um 19.00 Uhr
im St.-Wolfgang-Zentrum in Hamberg stattfindenden Bürgerdialog zum Gemeindeentwicklungskonzept der Gemeinde
Neuhausen. Hiernach folgen Ende April 2015 Planungsworkshops in den Ortsteilen, die von der STEG Stadtentwicklung
GmbH aus Stuttgart moderiert werden.
Punkt 3
Sanierungsgebiet „Ortsmitte Neuhausen“ –
Energetische und bautechnische Sanierung Kindergarten
Neuhausen –
Beratung und Beschlussfassung über die fortgeführte
Kostenschätzung
Nummer 15 / Seite 5
Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn Morlock vom Architekturbüro Morlock
aus Königsbach-Stein.
In seiner Sitzung am 29. Jan. 2013 hatte der Gemeinderat
den Umfang der Bauleistungen für die energetische und
bautechnische Sanierung des Kindergartens Neuhausen festgelegt.
Aufgrund der Antragstellung zur Aufnahme des Bereichs
der Ortsmitte Neuhausen in das Landessanierungsprogramm
wurde die Sanierung des Kindergartengebäudes zunächst
zurückgestellt. Nachdem nun im Januar 2015 das endgültige
Sanierungsgebiet vom Gemeinderat beschlossen worden ist,
soll in diesem Jahr mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme begonnen werden.
Zwischenzeitlich wurde auch das Brandschutzkonzept für
den Kindergarten mit der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Enzkreis besprochen. Aus gestalterischen Gründen
soll die äußere Fluchttreppe von der Nord- auf die Südseite des Gebäudes verlegt werden. Ergänzend hierzu soll
im Dachgeschoss eine neue Gaube errichtet werden, um
barrierefrei auf die Fluchttreppe gelangen zu können. Für
die Umsetzung dieser Maßnahmen muss die Gemeinde einen Bauantrag beim Landratsamt Enzkreis einreichen. Im
Rahmen des Genehmigungsverfahrens soll dann auch das
Brandschutzkonzept beschieden werden.
Zu Beginn der Beratung erläutert Architekt Morlock dem
Gremium anhand einer Power-Point-Präsentation ausführlich
die vorliegende Kostenschätzung (Stand 16. März 2015) mit
dem aktualisierten Kostenindex sowie den zwischenzeitlich
zusätzlich aufgenommenen Maßnahmen. Diese ergeben sich
primär aus den mit dem Landratsamt Enzkreis abgestimmten brandschutztechnischen Maßnahmen, die sich auf rd.
95.000.-€ brutto inkl. Nebenkosten belaufen. Darüber hinaus
wurde in die Planung auch die Pflasterung des makadamierten Zugangsbereichs zum Kindergarten im Kostenaufwand
von 26.180.-€ brutto aufgenommen. Unter Berücksichtigung
der zusätzlichen Maßnahmen sowie der Anpassung der Baupreise vom November 2012 an die konjunkturelle Entwicklung
im Frühjahr 2015 belaufen sich die Gesamtkosten für die
energetische und bautechnische Sanierung des Kindergartens
Neuhausen nunmehr auf 487.000.-€ brutto inkl. Nebenkosten.
In der sich anschließenden Beratung teilt Herr Morlock auf
Nachfrage aus dem Gremium mit, dass die geplante LEDBeleuchtung eine tageslichtabhängige Steuerung und die
Heizungsanlage eine Nachtabschaltung besitzt. Die im Bezug auf die Dämmung geäußerten Bedenken hinsichtlich des
Brandschutzes relativiert der Planer mit dem Hinweis, dass
zur Dämmung kein Styropor sondern nicht brennbare Mineralwolle verwendet wird. In diesem Zusammenhang macht
Herr Morlock deutlich, dass die Dämmwerte des Gebäudes
mangelhaft sind und auch nach Durchführung der Sanierung
lediglich den Mindestbaustandard aufweisen. Aus diesem
Grund sollten in jedem Fall die geplanten energetischen
Maßnahmen an der Außenfassade umgesetzt werden.
Im Hinblick auf die kostenaufwändigen Brandschutzmaßnahmen wird aus den Reihen der Ratsmitglieder darauf hingewiesen, dass der Kindergarten bereits seit Jahrzehnten
betrieben und hierfür sowohl eine Baugenehmigung als auch
eine Betriebserlaubnis besitzt. Insoweit wird Unverständnis
darüber zum Ausdruck gebracht, dass von der Kreisverwaltung nun entsprechend umfangreiche Maßnahmen gefordert
werden. Architekt Morlock merkt hierzu an, dass sich die
brandschutzrechtlichen Anforderungen in den letzten Jahren erheblich verschärft haben und diese Vorgaben nun
im Zusammenhang mit Bauanträgen bzw. Brandschauen in
öffentlichen Einrichtungen umgesetzt werden. Im Übrigen
weist der Planer darauf hin, dass für die Feuertreppe am
Kindergartengebäude keine baurechtliche Genehmigung erteilt wurde, da diese von der Gemeinde seinerzeit zusätzlich
zu den geforderten Maßnahmen installiert wurde.
Die weiterhin geäußerte Überlegung, aus Kostengründen das
Gebäude während der Sanierungsarbeiten zu räumen, wird
von Herrn Morlock als nicht zweckmäßig angesehen, da
diesbezüglich keine Einsparpotentiale erkennbar sind.
In Anbetracht des Umstandes, dass die Kosten für die Sanierung des Gebäudes insbesondere durch die zusätzlichen
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Mitteilungsblatt Neuhausen
brandschutzrechtlichen Maßnahmen erheblich gestiegen
sind, wird im Gremium abschließend die Auffassung vertreten, dass auf die Pflasterung des makadamierten Zugangsbereichs zum Kindergarten im Kostenaufwand von 26.180.-€
brutto verzichtet werden sollte. Hierzu wird auch zu bedenken gegeben, dass bei Pflasterbelägen im Lauf der Zeit
oftmals Unebenheiten entstehen, die dann sowohl Stolperfallen darstellen als auch beim Schneeräumen der Flächen
problematisch sind. Dem gegenüber hält der Vorsitzende
eine Pflasterung des Zugangsbereichs sowohl aus gestalterischen als auch aus Gründen der Oberflächenentsiegelung
für durchaus zweckmäßig.
Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts kommt zunächst der Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung, im
Zuge der Baumaßnahme den makadamierten Zugangsbereich zum Kindergarten zu pflastern. Dies lehnt der Gemeinderat mit 1 Ja-Stimme und 16 Gegenstimmen ab.
Sodann billigt der Gemeinderat unter Berücksichtigung der
vorgenannten Beschlussfassung die übrige von Architekt
Morlock heute vorgestellte Kostenschätzung (Stand 16. März
2015) zur energetischen und bautechnischen Sanierung des
Kindergartens Neuhausen einstimmig.
Punkt 4
Sanierungsgebiet „Ortsmitte Neuhausen“ Beratung und Beschlussfassung über den Erlass von Gestaltungsrichtlinien
Die Gemeinderäte Hartmut Lutz, Heinrich Leicht, Petra
Leicht, Klaus Schmid, Günter Holzhauer und Matthias Butz
rücken wegen Befangenheit vom Sitzungstisch in den Zuhörerbereich des Sitzungszimmers ab.
Die STEG Stadtentwicklung GmbH hat die Empfehlung ausgesprochen, für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Neuhausen“ Gestaltungsrichtlinien zu erlassen.
Bei diesen Richtlinien, die als allgemeine Orientierung für
bauliche Maßnahmen im Sanierungsgebiet dienen sollen,
handelt es sich um eine Konkretisierung der Sanierungsziele.
Sie können nach Auskunft der STEG alternativ als zu beachtende Anlage zu den abzuschließenden Sanierungsvereinbarungen oder aber als Grundlage für die sanierungsrechtliche
Genehmigung gem. § 145 BauGB erlassen werden.
Der Sachverhalt wurde in der Bauausschusssitzung am 10.
März 2015 im Beisein von Vertretern der STEG eingehend
vorberaten.
Hierbei hat der Bauausschuss gemäß dem Vorschlag des
Sanierungsträgers die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, die zur heutigen Sitzung vorliegenden Gestaltungsrichtlinien als zu beachtende Anlage zu den abzuschließenden Sanierungsvereinbarungen zu erlassen. Dies würde
bedeuten, dass Grundstückseigentümer nur dann Fördermittel aus dem Sanierungsverfahren erhalten, wenn sie sich vertraglich zur Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien verpflichten.
Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der
Empfehlung des Bauausschusses zum Erlass der Gestaltungsrichtlinien für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Neuhausen“ zu. Darüber hinaus beschließt das Gremium, die
Entscheidung über die sanierungsrechtliche Genehmigung
für Bauvorhaben im Sanierungsgebiet dem Bauausschuss
zu übertragen. Die Erteilung der sanierungs-rechtlichen Genehmigungen für die übrigen in § 144 BauGB aufgeführten
Vorhaben und Rechtsvorgänge soll durch die Verwaltung
erfolgen.
Die Beschlussfassungen erfolgen einstimmig.
Punkt 5
Beratung und Beschlussfassung über die Bildung von
Haushaltsresten 2014
Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Erörterung der einzelnen Planansätze einstimmig wie von der Verwaltung vorgeschlagen
a) die Ausgabemittel des Verwaltungshaushalts 2014 entsprechend dem Planvermerk im Haushaltsplan 2014 in
das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen;
b) die Bildung der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt.
Aus der Mitte des Gremiums wird abschließend angemerkt,
dass die Haushaltsreste für die noch nicht umgesetzten
Donnerstag, 9. April 2015
Maßnahmen einen Umfang von rd. 2,3 Millionen Euro aufweisen. Es wird für erforderlich erachtet, die bereits im
Haushalt finanzierten Vorhaben möglichst zeitnah umzusetzen, um entstehende Mehrkosten durch zwischenzeitlich eintretende Preissteigerungen zu vermeiden.
Punkt 6
Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der
Freibadgebühren
Nach den Ausführungen von Gemeindekämmerer Martin
Schuler sollen die Gebühren im Freizeitwellenbad an die
Kostensteigerungen der Einrichtung angepasst werden. Diese sind insbesondere auf höhere Personalkosten durch die
Schaffung einer halben Stelle für eine Fachkraft für Bäderwesen, aber auch auf höhere Bewirtschaftungskosten durch
Wasserverluste im Umfang von rd. 45.000.-€ im abgelaufenen Jahr zurückzuführen.
Nach der Vorlage der Verwaltung sollen die Eintrittsgebühren
für Kinder und Jugendliche unverändert bestehen bleiben
und lediglich die Gebühren für Erwachsene erhöht werden.
Im Gremium wird Unverständnis über den seit Jahren bestehenden Wasserverlust im Freizeitwellenbad und den
Umstand, dass dieser nicht abgestellt werden kann, zum
Ausdruck gebracht. Gegenüber den hierdurch entstehenden
Kosten werden die zu erwartenden Mehreinnahmen durch
die nun vorgeschlagene Gebührenerhöhung im Umfang von
rd. 7.000.-€ als eher untergeordnet angesehen.
Von Seiten der Verwaltung wird angemerkt, dass sich die
Lecksuche im Bad sehr schwierig gestaltet, da die Leitungen
teilweise unter den Schwimmbecken verlaufen. In den letzten Jahren haben bereits mehrere Fachfirmen unter Einsatz
verschiedener Verfahren wie z.B. Farb- oder Gasversuche
vergeblich versucht, die Leckstellen zu orten. In den nächsten Tagen wird nun erneut ein Versuch unternommen, die
undichten Stellen zu lokalisieren.
In Anbetracht des Umstandes, dass das Bad seit Jahrzehnten hohe Verluste erzielt, wird aus der Mitte des Gremiums
kritisch nachgefragt, ob bzw. wie lange sich die Gemeinde eine solche Einrichtung leisten kann. Es wird angeregt,
Überlegungen anzustellen, wie das Bad wirtschaftlicher betrieben werden kann. Hierbei werden die Möglichkeiten einer
Ausgliederung der Einrichtung im Rahmen einer anderen
Rechtsform oder aber – in Anbetracht der seit Jahren hohen
Kosten durch Wasserverluste – der Verlegung eines neuen
Leitungsnetzes angesprochen.
Bürgermeister Korz merkt hierzu an, dass die Gemeinde
bereits ein entsprechendes Sanierungs- und Entwicklungskonzept für das Freizeitwellenbad Schellbronn in Auftrag
gegeben hat, das zwischenzeitlich fertiggestellt ist und dem
Gemeinderat in Kürze vorgestellt wird.
Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts beschließt
der Gemeinderat mit 13 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und
1 Enthaltung die von der Verwaltung vorgeschlagene Freibadgebührenordnung -wird an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht-.
Punkt 7
Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines
Kommunalfahrzeugs für den Gemeindebauhof
Nach der Finanzplanung ist in diesem Jahr eine Ersatzbeschaffung für den zwischenzeitlich über 20 Jahre alten Unimog des Gemeindebauhofs vorgesehen. Im Haushaltsplan
2015 sind hierfür Mittel in Höhe von 90.000.-€ eingestellt.
Die Mitarbeiter des Bauhofs haben ein Anforderungsprofil an
das neu zu beschaffende Fahrzeug sowie die sich hieraus
ergebende Ausstattung bzw. die benötigten Zusatzgeräte
erstellt. Im Hinblick auf die umfangreichen und breit gefächerten Aufgabengebiete des Bauhofs, die einen flexiblen
Einsatz der Fahrzeuge erfordern, wurde hierbei die Empfehlung ausgesprochen, das Fahrzeug mit einem Abrollkippersystem zum Wechsel von Pritschen/Mulden anzuschaffen. Dieses System ermöglicht es, hydraulisch mittels eines
Hubarmes eine Ladepritsche oder sonstige Aufbauten in
wenigen Minuten vom Fahrzeug auf den Boden zu stellen
um diese zu beladen und andere Gerätschaften auf den
LKW aufzunehmen. Hierdurch könnte während des laufenden
Winterdienstes beispielsweise in kurzer Zeit das Fahrzeug
Donnerstag, 9. April 2015
Mitteilungsblatt Neuhausen
vom Streubehälter auf eine Gesteinsmulde umgerüstet werden, um einen Grabaushub vorzunehmen. Entsprechende
Fahrzeugabrollkippersysteme werden u.a. in den Gemeinden
Tiefenbronn, Weil der Stadt und Pforzheim eingesetzt und
haben sich dort bewährt.
Der Bauhofleiter hat Preisangebote für folgende Fahrzeuge
eingeholt:
- LINDNER Unitrac 102
- LADOG Mehrzweckfahrzeug T 1550
- MULTICAR Kommunalfahrzeug Typ „M 31 C“
- BONETTI Typ „F100X-E05“
Die Angebote haben die Ratsmitglieder bereits mit den Verwaltungsbeilagen zur Bauausschusssitzung am 10. März
2015 erhalten. Anhand dieser Unterlagen haben Herr Raisch
und Herr Gerber eine vergleichende tabellarische Aufstellung
für die Fahrzeuge erarbeitet, die dem Ratsgremium zur heutigen Sitzung vorliegt.
Der Bauausschuss hat in der vorgenannten Sitzung zusammen mit Herrn Gerber und Herrn Raisch die erstellte Vergleichsübersicht sowie das Anforderungsprofil an die
Fahrzeuge und deren technische Ausstattung und Einsatzmöglichkeiten eingehend erörtert. Hierbei wurde im Ausschuss das vom Bauhof angeregte Abrollkippersystem zum
Wechsel von Pritschen/Mulden als sehr zweckmäßig angesehen.
Die Vertreter des Bauhofs hatten die Anschaffung des Lindner Unitrac 102 favorisiert, sich alternativ hierzu für den
Multicar M 31 C (Gesamtpreis brutto: 130.662,00) ausgesprochen.
Nach Abwägung aller Gesichtspunkte, insbesondere auch
der finanziellen Rahmenbedingungen, hat der Bauausschuss
einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, als Ersatzfahrzeug für den Unimog des Bauhofs ein
MULTICAR Kommunalfahrzeug Typ „M 31 C“ mit den aufgeführten Anbaugeräten zum Preis von 130.662.-€ zu beschaffen. Der Unimog des Bauhofs soll im Hinblick auf die
Sachmängelhaftung bei einem Privatverkauf an den Händler,
bei dem das neue Fahrzeug beschafft wird, in Zahlung gegeben werden. Die Firma Kälber hat hierzu ein schriftliches
Angebot von 8.500.-€ unterbreitet, so dass die Anschaffungskosten für das Neufahrzeug dann noch rd. 122.000.-€
betragen würden. Die überplanmäßigen Ausgaben sollen im
Nachtragshaushalt 2015 berücksichtigt werden. Die Lieferzeit
für das neue Fahrzeug beträgt nach Auskunft der Firma
Kälber ca. 12 Wochen.
Im Gremium wird das vom Bauausschuss zum Kauf empfohlene Kommunalfahrzeug im Hinblick auf das breit gefächerte Aufgabengebiet des Bauhofs als zweckmäßig angesehen
und hierbei insbesondere die Anschaffung eines verstellbaren
Variopfluges für den Winterdienst für sinnvoll erachtet.
Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß der Empfehlung des Bauausschusses, als
Ersatzfahrzeug für den Unimog des Bauhofs ein MULTICAR
Kommunalfahrzeug Typ „M 31 C“ mit den aufgeführten Anbaugeräten zum Preis von 130.662.-€ zu beschaffen und
das Altfahrzeug nach Maßgabe des vorliegenden Angebotes
über 8.500.-€ an den Händler, bei dem das neue Fahrzeug
beschafft wird, in Zahlung zu geben.
Punkt 8
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Musikvereins Neuhausen auf Gewährung eines Zuschusses für
die Anschaffung von Musikinstrumenten
Mit Schreiben vom 06. März 2015 hat der Musikverein Neuhausen bei der Gemeinde um Gewährung eines Zuschusses
für die Anschaffung von zwei Pauken im Kostenumfang von
3.600.-€ gebeten. Hierbei hat der Verein darauf hingewiesen,
dass der letzte Antrag für einen Instrumentenzuschuss mehr
als 10 Jahre zurück liegt.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein einen Zuschuss in
Höhe von 750.-€ zu gewähren.
Im Gremium wird kritisch angemerkt, dass die den Vereinen in der Regel gewährte Bezuschussung von rd. 20%
der Investitionskosten ohne Berücksichtigung des Vereinsvermögens - das im vorliegenden Fall als nicht unerheblich
bewertet wird - sowie des Umstandes erfolgt, in welchem
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Umfang die Einnahmemöglichkeiten, insbesondere die Mitgliedsbeiträge, ausgeschöpft werden.
Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Zuschussbetrag die Wertschätzung
für die zahlreichen Aktivitäten des Musikvereins Neuhausen,
insbesondere auch bei öffentlichen Veranstaltungen der Gemeinde, zum Ausdruck kommen soll.
Der in diesem Zusammenhang gestellte Antrag aus der Mitte
des Gremiums, im Hinblick auf diese Wertschätzung einen
Zuschuss in Höhe von 50% der Anschaffungskosten zu
gewähren, findet keine Mehrheit im Rat. Der hierzu gestellte
Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 4 Enthaltungen und 12 Gegenstimmen abgelehnt.
Sodann beschließt der Gemeinderat mit 14 Ja-Stimmen, 2
Gegenstimmen und 1 Enthaltung gemäß dem Vorschlag der
Verwaltung, dem Musikverein Neuhausen für die Anschaffung
von zwei Pauken einen Zuschuss von 750.-€ zu gewähren.
Punkt 9
Verschiedenes
Zu diesem Beratungspunkt liegen keine Themen vor.
Enzkreis
Öffentliche Bekanntmachung
des Landratsamtes Enzkreis
Weitere Presseinfos und Veranstaltungen des Landratsamtes
Enzkreis finden Sie unter
www.enzkreis.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles
Eröffnung am Mittwoch, 15. April, 18 Uhr
im Landratsamt:
Deutsch-französische Wanderausstellung„Menschen im
Krieg – der Erste Weltkrieg am Oberrhein 1914 - 1918“
Der Erste Weltkrieg gilt heute als die Urkatastrophe des
20. Jahrhunderts. Lange Zeit wurde er in der deutschen
Erinnerung allerdings vom Zweiten Weltkrieg überlagert. Zum
Gedenken an die Vorgänge vor 100 Jahren haben das Landesarchiv Baden-Württemberg (Generallandesarchiv Karlsruhe) und die Archives Départementales du Haut-Rhin (Colmar)
in deutsch-französischer Kooperation eine zweisprachige
Wanderausstellung entworfen: „Menschen im Krieg - Der
Erste Weltkrieg am Oberrhein 1914 – 1918“. Die Ausstellung
gliedert sich in acht Kapitel, von denen vier allgemein über
die Vorkriegszeit, den Kriegsausbruch, seinen Verlauf und
sein Ende berichten. Schwerpunkt der Präsentation sind 32
exemplarische Biographien, die anschaulich machen, wie
sich der Krieg auf das Leben der Menschen am Oberrhein
auswirkte.
Der Enzkreis zeigt diese Ausstellung vom 16. April bis 2.
Juni in der Eingangshalle des Landratsamtes, Zähringerallee
3, in Pforzheim. Eröffnung ist bereits am Mittwoch, 15. April,
um 18 Uhr. Nach der Begrüßung durch Landrat Karl Röckinger führen die Ausstellungskuratoren Dr. Peter Exner vom
Generallandesarchiv Karlsruhe und Laëtitia Brasseur-Wild von
den Archives Départementales du Haut-Rhin zweisprachig in
die Ausstellung ein. Daran schließt sich eine Führung durch
die Ausstellung mit Dr. Rainer Brüning vom Generallandesarchiv Karlsruhe an. Zum Abschluss gibt es einen kleinen
Imbiss. Die Veranstaltung ist öffentlich; um Anmeldung beim
Kreisarchiv unter Telefon 07231 308-9423 oder per Mail an
[email protected] wird jedoch gebeten; dies gilt auch
generell für Gruppenführungen.
Ansonsten kann die Ausstellung bis einschließlich Dienstag, 2. Juni, während der Öffnungszeiten des Landratsamtes
besichtigt werden. Diese sind montags von 8 bis 12:30
Uhr, dienstags von 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18 Uhr,
donnerstags von 8 bis 14:00 Uhr sowie freitags von 8 bis
12 Uhr.
Seite 8 / Nummer 15
Mitteilungsblatt Neuhausen
Drei Masernerkrankungen im Kreis:
Jetzt Impfschutz überprüfen und nachimpfen!
Im Raum Mönsheim-Friolzheim sind drei Fälle von Masern
aufgetreten. Wie die Ansteckung ursprünglich erfolgte, ist
nicht bekannt – das Gesundheitsamt geht jedoch davon aus,
dass alle drei Fälle zusammenhängen.
„Masern gehören zu den hochgradig ansteckenden Viruserkrankungen, gegen die es keine ursächliche Behandlung
gibt“, sagt dazu Angelika Edwards, Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen und Leiterin des Sachgebiets Infektionsschutz im Gesundheitsamt. „Sicheren Schutz bietet
allein die Impfung.“ Die Impfung sei gut verträglich und
werde von der Ständigen Impfkommission für Deutschland
(STIKO) für alle Kinder empfohlen. Geimpft werden soll gegen Ende des ersten und nochmals gegen Ende des zweiten
Lebensjahres.
„Die zweite Impfung ist nötig, weil mütterliche Antikörper
die Wirkung der ersten Impfung aufheben können“, erklärt
Edwards. Falls ein Kind oder ein Jugendlicher noch nicht
oder nur einmal gegen Masern geimpft wurde, sollte dies
umgehend geschehen – „egal, wie alt die Kinder sind“, so
die Expertin. Denn entgegen der weit verbreiteten Meinung
seien Masern keine harmlose Kinderkrankheit; Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen- oder gar Gehirnentzündungen
seien möglich.
Masernviren werden nur von Mensch zu Mensch durch eine
sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, also zum Beispiel durch Anhusten oder Niesen. Infizierte geben die Viren
weiter, lange bevor der typische Hautausschlag auftritt: Bis
zu fünf Tage davor und bis zu vier Tage nach dem Beginn
des Ausschlags. Von der Ansteckung bis zum Auftreten der
Hautrötungen vergehen zwischen 7 und 18 Tage, im Mittel
14 Tage.
Die Gefahr: „Man weiß unter Umständen fünf Tage lang gar
nicht, dass man Masern hat und selbst sehr ansteckend ist“,
sagt die Ärztin. Die Erkrankung beginnt meist mit anderen
Symptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung oder mit einer Rötung der Mundschleimhaut und
kalkspritzerartigen Flecken auf der Wangenschleimhaut. „Erst
wenn der rote Ausschlag kommt, können die Masern sicher
diagnostiziert werden“, beschreibt Edwards das Problem:
„Aber dann hat man die Viren schon einige Tage weiter
verbreitet.“
Gesundheitsamt prüft Impfbücher
„Eltern sollten beim Impfschutz unbedingt auch an sich
selbst und ihre älteren Kinder denken“, sagt Edwards, denn:
„Es ist die junge Elterngeneration, die oft keinen ausreichenden Impfschutz hat, selbst schwer erkranken kann – und
das Virus an die ganz Kleinen weitergibt.“ Etwa die Hälfte
der gemeldeten Masernfälle betreffe heute Jugendliche und
junge Erwachsene. Allein die Impfung biete sicheren Schutz
– sonst bestehe für Säuglinge und Krabbelkinder, die noch
keinen ausreichenden Schutz haben, eine sehr große Ansteckungsgefahr.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen nach 1970 geborenen Erwachsenen eine Masernimpfung, wenn noch kein
ausreichender Immunschutz vorliegt. Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern mit den niedrigsten Impfquoten.
Zwar seien die Quoten bei den Schulanfängern in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, sagt Edwards. Jedoch
stagniere dieser Anstieg nun unter anderem bei den Impfungen gegen Masern und Poliomyelitis: „Zu viele Kinder sind
in Baden-Württemberg nicht gegen Krankheiten wie Masern,
Röteln oder Kinderlähmung geschützt, und viel zu häufig
fehlt auch die zweite Masernimpfung, gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.“
Für eine dauerhafte Ausrottung der Masern müssen landesweit mehr als 95 Prozent aller Kinder und Jugendlichen
mindestens zwei Masernimpfungen erhalten. „Die Impfung
jedes Menschen ist deshalb entscheidend für die Verhütung
von Infektionskrankheiten und den Schutz von Menschenleben“, appelliert Edwards: Denn entgegen der weit verbreiteten Meinung seien Masern keine harmlose Kinderkrankheit;
schwerwiegende Komplikationen seien auch Jahre später
Donnerstag, 9. April 2015
noch möglich.
Die Risiken und Nebenwirkungen einer Impfung hält Edwards dagegen für sehr gering: Weder enthalte der Impfstoff Quecksilber oder Aluminiumhydroxid, wie gelegentlich
behauptet werde, noch gebe es einen Zusammenhang zu
komplexen Krankheiten wie Diabetes oder Autismus.
Das Gesundheitsamt in der Bahnhofstraße in Pforzheim bietet an, die Impfbücher durchzusehen. Weitere Informationen
dazu und zu den Sprechzeiten gibt es bei Claudia Kehrwecker unter Tel. 07231 308-9744 oder per E-Mail an
[email protected].
Sachkundeausweis Pflanzenschutz
bis 26. Mai 2015 beantragen
Durch das novellierte Pflanzenschutzgesetz und die neue
Pflanzenschutz-Sachkunde-Verordnung haben sich wesentliche Neuerungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz ergeben: So müssen im Pflanzenschutz sachkundige Personen
wie beispielsweise Landwirte, Winzer oder Gärtner bis 26.
Mai den neuen Sachkunde-Ausweis beantragen, um ihren
bisherigen Status als Sachkundige zu erhalten. Verpassen
Personen, die im Rahmen ihres Studiums oder in der neuen
Sachkundeverordnung nicht anerkannten Ausbildungsberufen
die Sachkunde Pflanzenschutz erlangt haben, diesen Termin,
so ist zusätzlich ein Nachweis der ausbildenden Stelle erforderlich (z B. der Hochschule).
Der neue Ausweis kann online unter www.pflanzenschutzskn.de beantragt werden. Nachweise können entweder als
eingescanntes Dokument beigefügt oder unter Angabe der
Online-Antragsnummer an das Landwirtschaftsamt Enzkreis
geschickt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.
ltz-augustenberg.de. Die Gebühr beträgt bei Online-Beantragung 30 Euro; ansonsten 40 Euro. Personen, die keine
Online-Beantragung vornehmen können, ist das Landwirtschaftsamt unter Telefon 07231 308-1812 gerne bei der
Antragstellung behilflich.
Schulen
Volkshochschule Neuhausen
VHSSchirmherr:
Bürgermeister Oliver Korz
Örtliche Leitung: Christine Ochs
Telefon: 0 72 34 - 15 91
E-Mail: [email protected]
Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen”, siehe
vhs-Programm.
Kursinformation
bei der Außenstellenleitung
Anmeldung unter www.vhs-pforzheim.de
oder Telefon 0 72 31 – 38 000
Für folgenden VHS-Kurs sind noch Plätze frei:
Gesundheitsfördernde Übungen aus dem Qi-Gong
Rudolf Wörner
Beginn: Freitag, 17.04.2015
8 Termine, Fr., 10:00 - 11:00 Uhr
Pallottisaal Neuhausen-Steinegg,
Liebenzeller Str. 31
Gebühr EUR 41,00
Kursnummer 8904
Bitte mitbringen: bequeme warme Kleidung, Gymnastikschuhe oder warme Socken
Ausgewählte Übungen aus dem Tai-Chi Qi-Gong. Sanfte
fließende Bewegungen lassen unsere Lebensenergie fließen
und beseitigen Stauungen und Blockaden, die chronische
Erkrankungen verursachen. Unser natürliches Verhalten wird
gestärkt und die Selbstheilungskräfte durch kleine Änderungen angeregt. Wir verbessern unseren stabilen Stand und
erzielen so obere Leichtigkeit und Beweglichkeit. Wir öffnen
uns den positiven Energien und lernen sie einzusammeln.
Donnerstag, 9. April 2015
Mitteilungsblatt Neuhausen
Nummer 15 / Seite 9
Aus den Ortsteilen
ORTSTEIL HAMBERG
Kindergarten Hamberg
Osterfeier im Kindergarten
Mit einem gesunden Frühstück haben wir am Mittwoch,
1.April 2015 unsere Osterfeier begonnen. Nach einer Spielerunde, Liedern und Gedichten machten wir uns voller
Spannung auf den Weg den Osterhasen zu suchen.
Während wir auf der Suche waren, hat er sich doch tatsächlich in den Kindergarten geschlichen und eine Überraschung
für uns versteckt. CH
Dazu zeigte er verschiedene Gegenstände, die er aus einem
alten Koffer holte und dann auf den Boden legte.
Währenddessen wurden die Osternestchen, leider wegen
des schlechten Wetters, in den Gruppenräumen versteckt,
die zum Schluss von den Kindern begeistert gesucht und
gefunden wurden.
Vielen Dank an den Osterhasen sagen die Kinder und
Erzieherinnen
Geburtstage
Wir gratulieren:
am 09. April
Herrn Horst Maisenbacher, Wolfgangstr. 20
zum 74. Geburtstag
am 10. April
Frau Walburga Dexheimer, Mozartstr. 5/1 zum 92. Geburtstag
Auch die Katzenkinder haben ihre Nestchen gefunden
Der Kindergarten bedankt sich recht herzlich bei Pfarrer Albrecht für seinen Besuch und beim Kleintierzüchterverein
für die gespendeten Hühnerostereier.
Am Samstag zuvor kamen einige Väter mit ihren Kindern
und Herrn Gußmann in den Garten um das Weidenwäldchen
wieder sicher zu machen und in Form zu bringen.
am 14. April
Herrn Adam Rudolf, Neuhausener Str. 18 zum 80. Geburtstag
ORTSTEIL NEUHAUSEN
Kindergarten Neuhausen
Osterfeier
Am Donnerstag, den 02.04.15 fand für alle Mäuse-, Katzen-,
Igel- und Dinokinder die diesjährige Osterfeier statt.
Sie begann zunächst gruppenintern mit einem „österlichen
Essen” sowie mit „österlichen Liedern und Spielen” im
Stuhlkreis.
Hinterher trafen sich alle vier Gruppen im Turnraum. Hier
erzählte Herr Pfarrer Albrecht, sehr anschaulich und kindgerecht, die biblische Ostergeschichte.
An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle, die dabei mitgeholfen haben.
Seite 10 / Nummer 15
Mitteilungsblatt Neuhausen
Donnerstag, 9. April 2015
Geburtstage
Wir gratulieren:
am 12. April
Herrn Hüseyin Kazak, Furtstr. 2 zum 76. Geburtstag
am 13. April
Frau Marie-France Schöffler, Am Wasenbrunnen 8
zum 73. Geburtstag
am 15. April
Herrn Oskar Herbig, Calwer Str. 2 zum 76. Geburtstag
ORTSTEIL SCHELLBRONN
Geburtstage
Wir gratulieren:
am 09. April
Herrn Richard Sparn, Wiesenstr. 3, zum 82. Geburtstag
am 10. April
Frau Jutta Schwertfeger, Nagoldstr. 35 zum 72. Geburtstag
am 11. April
Herrn Dieter Linnebach, Wolfgasse 14 zum 77. Geburtstag
am 12. April
Frau Hanna Abdeen, Erlenstr. 6 zum 79. Geburtstag
am 14. April
Herrn Rüdiger Schmidt, Brunnenstr. 15 zum 72. Geburtstag
am 15. April
Frau Dagmar Möller, In den Dorfwiesen 4 zum 83. Geburtstag
Auf jedem dieser Briefe stand eine andere Aufgabe für uns,
die wir erfüllen mussten: Rätsel lösen, Eierlauf, Sackhüpfen,
Hasenlieder singen. Und glaubt uns, die Spur, die uns der
Hase legte, führte durchs ganze Kindergartengebäude. So
hatten wir es schließlich wirklich verdient, dass wir unsere
Ostergeschenke doch noch fanden.
90. Geburtstag
Am 02. April 2015 feierte Herr Reinhold Steffen seinen 90.
Geburtstag.
Herr Bürgermeister Oliver Korz überbrachte dem Jubilar die
Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten und die Glückwünsche der Gemeinde.
Vielen Dank lieber Osterhase!
Die Kinder der Tigerentenbande
vom Kindergarten Steinegg
Geburtstage
ORTSTEIL STEINEGG
Wir gratulieren:
am 09. April
Frau Else Schwarz, Schwarzwaldstr. 20, zum 79. Geburtstag
am 14. April
Herrn Artur Ruf, Drosselweg 5 zum 77. Geburtstag
am 15. April
Frau Lisa Vögele, Schauinslandstr. 15 zum 91. Geburtstag
Nichtamtliche Bekanntmachungen
Kindergarten Steinegg
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Osterjagd im Kindergarten Steinegg!
Kann uns der Osterhase bei diesem Wetter überhaupt besuchen? Das war die Frage, die den ganzen Morgen durch unser Gruppenzimmer geisterte an diesem verregneten Gründonnerstagmorgen. Doch unsere Sorge war unbegründet.
Der Osterhase kam (leider sahen wir ihn nicht selbst) und
mit ihm viele Osterhasenbriefe.
Ärztliche Notfallpraxen
-Siloah St. Trudpert Klinikum, Wilferdinger Str. 67,
75179 Pforzheim oder
-Klinikum Pforzheim, Kanzlerstr. 2-6,
75175 Pforzheim
Die Versorgung wird zu den Bereitschaftsdienstzeiten der
Notfallpraxis Pforzheim e.V., auch an den Wochentagen,
Donnerstag, 9. April 2015
Mitteilungsblatt Neuhausen
übernommen. Die Dienst habenden Ärzte können über die
Call- Center-Nr. 01805 19292-19 erfragt werden.
Notruf der Rettungsleitstelle des DRK Pforzheim-Enzkreis
e.V. lautet 112 (Euronotruf)
Bei Krankentransporten sitzend/liegend lautet die Servicenummer 19222 mit dem Handy: Vorwahl 07231.
Siloah St. Trudpert Klinikum:
Montag:
19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Dienstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Mittwoch:
14.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Freitag:
16.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag
7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Klinikum Pforzheim:
Montag:
19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Dienstag:
19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Mittwoch:
14.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Freitag:
19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag
7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr
Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet
unter: www.notfallpraxis-pforzheim.de
Wochenenddienst der Apotheken
Samstag, den 11. April 2015
City-Apotheke im Volksbank-Haus, Westliche 53, Pforzheim,
Tel. 07231 / 31 27 27
St. Hubertus-Apotheke, St. Hubertus-Str. 4,
Pforzheim-Huchenfeld, Tel. 07231 / 97 09-0
Sonntag, den 12. April 2015
Central-Apotheke (PF-Fußgängerzone), Westliche 32,
Pforzheim, Tel. 07231 / 10 60 64
Soziale Einrichtungen
Krankenpflegeverein e.V.
Vorsitzender: Alex Hirn Tel: 4459
Neuhausener Str. 12 Neuhausen-Hamberg
Kontakt: Katharina Waibel Tel: 981123
Eichendorffstr. 6 Neuhausen-Steinegg
Mitgliederversammlung des Krankenpflegevereines der
kath. Pfarreien Neuhausen-Schellbronn am 22.03.2015 in St.
Josef Landhaus fürSenioren Neuhausen-Steinegg
Bei der Mitgliederversammlung des Krankenpflegeverein der
kath. Pfarreien Neuhausen-Schellbronn konnte der 1. Vorsitzende Alex Hirn eine stattliche Anzahl an Besucher begrüßen.
Besonders begrüßen durfte er Herrn Bürgermeister Korz,
Herrn Pfarrer Lawrence, Herrn Markus Schweizer –Vertretung
des Caritasverbandes, Frau Daniel Arend –stellvertr. Heimleiterin, Frau Maria Gutsch –Pflegedienstleiterin der Sozialstation, sowie anwesende Gemeinde- und Pfarrgemeinderäte.
Nach Bekanntgabe derTagesordnungspunkte folge ein kurzer
Bericht des 1. Vorsitzenden A. Hirn
In der Mitgliederversammlung 2011erfolgte durch einstimmige Abstimmung der Beschluss, die ambulante Pflegestation
des Krankenpflegevereines auf die St. Josef Betriebsträger
gemeinnützige GmbH zu übertragen unter Einschluss eines
Kassenbestandes von 100.000 EUR
Im Zuge der Übertragung des Geschäftsbetriebes erhält
der Krankenpflegeverein der kath. Pfarreien NeuhausenSchellbronn e.v. eine Beteiligung von 23 % am gesamten
Kapital der GmbH
Dies ist nun seit Anfang 2014 Realität.
Es war eine wichtige und vorausschauende Entscheidung.
Es folgte die geistige Einstimmung durch dem 2.Vorsitzenden Heiko Krause mit einer Meditation über die Nächsten-
Nummer 15 / Seite 11
liebe mit dem Gleichnis des armen Samariters. Ein sehr
passendes Thema.
Herr Bürgermeister Korz sprach in seinem Grußwort einen
Dank an die Verwaltung aus und bestätigte Weitsichtigkeit
für den vollzogenen Schritt. Es ist sinnvoll, immer schwierigere Aufgaben zusammenzulegen.
Markus Schweizer vom Caritasverband Pforzheim ist kein
Unbekannter mehr im Biet und arbeitet schon viele Jahre
eng mit dem Krankenpflegeverein e.V. zusammen.
Auch bei der Gründung der Hospizgruppe Biet vor ca. fünf
Jahren war er maßgeblich beteiligt.
Hierfür werden immerwieder ehrenamtliche Helfer gesucht,
zur Unterstützung der Angehörigen. Hausbesuche sind die
wichtigsten Kontakte.
Jeden Mittwochnachmittag ist Herr Schweizer in St. Josef
Landheim für Seniorenanzutreffen.
Frau Daniela Arend, stellvertretende Heimleiterin, hieß auch
im Namen des Hauses alle herzlich willkommen. Sie erläuterte die Arbeit in St. Josef mit 29 Pflegeplätzen,12 Tagesplätzen und betreutes Wohnen.
Als nächstes stellte sich Frau Maria Gutsch – Pflegedienstleitung vor
Sie ist seit dem Übergang der Sozialstation Anfang 2014
Pflegedienstleiterin.
Sie war vorher schon viele Jahre unter Leitung von Katharina Waibel als Krankenschwester tätig.
Sie führt die Sozialstation in neuen Räumen im gleichen
Sinne, und mit dem nahezu gleichen Team weiter. Die Mitversorgung des Hauses St. Josef geschieht in enger Zusammenarbeit.
Nun gab Kassier Bernd Waibel seinen Kassenbericht ab und
konnte ein erfolgreiches 2013 das mit einem Überschuss
abschloss, verkünden.
Er gab eine Gegenüberstellung seiner Anfänge vor 24 Jahren
mit 3 Beschäftigten und ca 20.000 DM Geschäftsvolumen
und den heute 30 Beschäftigten mit 30.000 Einsätzen und
umgerechnet ca. 1 Million Jahresvolumen.
Schon die Zahlen zeigen eine gravierende Veränderung und
damit verbundenen Mehraufwand.
Es hat sich in dieser Zeit sehr viel verändert in der Hauptsache durch die Pflegeversicherung.
Aus einem Verein, der vor allem Mitgliedern kostenlose Leistungen erbringen sollte und der durch Mitgliederbeiträge
und öffentliche Zuschüsse finanziert wurde, musste ein Geschäftsbetrieb werden, der eine Vielzahl von Vorschriften,
Richtlinien und Kontrollen bewältigen muss.
Hatte der Verwaltungsaufwand früherca.10% der Arbeitszeit
in Anspruch genommen so sind es heute ca. 40%
Es war erforderlich den Betrieb völlig neu aufzubauen.
Die Neuorganisation übernahm in erster Linie die Pflegedienstleitung Frau Katharina Waibel mit enormen und beispielhaften Einsatz und Unterstützung eines loyalen Teams
von Mitarbeitern.
Der Betrieb, der Anfang 2014 übergeben werden konnte, ist
in erster Linieihr Werk.
Wir als Verwaltung stellen mit Genugtuung fest, dass wir
an St. Josef einen gut funktionierenden, in der Öffentlichkeit
anerkannten und angesehenen Betrieb übergeben haben.
Wir wünschen viel Glück und eine erfolgreiche Fortsetzung
der Tätigkeit zum Wohle der Bürger unserer Gemeinde.
Frau Elisabeth Klumpp und Herr Volker Ochs haben die
Kasse geprüft. Frau Klumpp trug den Bericht vor, und bescheinigte Herrn Bernd Waibel eine hervorragend geführte
Kasse mit immensem Umfang. Sie unterstrich seine hohe
fachliche Kompetenz.
Dafür ein herzliches Dankeschön an Herrn Bern Waibel.
Auf Antrag der Kassenprüferin Frau Klumpp wurde der Kassier sowie die gesamte Vorstandschaft einstimmig entlastet.
Im Anschluss folgen die Ehrungen.
Herr Alex Hirn ehrte Frau Katharina Waibel für über 25-jährige Tätigkeit. Sie konnte krankheitsbedingt leider nicht anwesend sein.
Frau Waibel ist seit 1987 im Verein, zuerst als Krankenschwester und von 1997-2013 als Pflegdienstleitung.
Frau Waibel hat mit sehr großem Einsatz den Verein geprägt
und gestaltet.
Seite 12 / Nummer 15
Mitteilungsblatt Neuhausen
Dafür ein ganz herzliches Dankschönder Vorstandschaftund
der Verwaltungin Form eines Gutscheines und eines Blumengebindes.
Frau Katharina Waibelwird weiterdie Vereinsangebote leiten.
Der 2. Vorsitzende Heiko Krause ehrte nun Herrn Alex Hirn
für seine über 40-jährige ehrenamtliche Tätigkeit als 1. Vorsitzender und bedankte sich im Namen der Vorstandschaft
und des Vereines für seinen unermüdlichen Einsatz mit einem Geldbetrag und Blumengebinde für seine Frau Ursula
Hirn die ihmimmer unterstützend zur Seite steht.
Die anschließend durchgeführten Neuwahlen der gesamten
Vereinsverwaltung wurden durch Herrn Bürgermeister Korz
durchgeführt.
Sie erbrachten folgendes Ergebnis:
Der bisherige Vorstand stellt sich für weitere zwei Jahre zur
Verfügung
1. Vorsitzender A. Hirn - Hamberg
2. Vorsitzender H. Krause -Neuhausen
3. Kassier
B.Waibel -Steinegg
4. Schriftfüher
V. Gindele –Hohenwart
Wahlbeisitzer:
Hamberg:
Frau Ursula Fauth
Hohenwart: Frau Margarita Knödler
Herr Martin Esswein
Neuhausen: Frau Heidi Kukula
Herr Volker Ochs
Schellbronn: Frau Eva Kocherscheidt
Steinegg:
Frau Monika Gerber
Der 1. Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Bürgermeister
Korz für die Wahlleitung und dankte der Versammlung für
das entgegengebrachte Vertrauen.
Im Anschluss konnten die Besucher die Tagespflege, unter
Führung von Frau Arend, und die Sozialstation, unter Führung von Frau Gutsch, besichtigen.
Bei Kaffee und Kuchen, spendiert vom Krankenpflegeverein,
klang die Mitgiederversammlung gemütlich aus.
vg
Landhaus für
Senioren St. Josef
Weitere Informationen erhalten Sie:
St. Josef
Landhaus für Senioren
Cornelia Schrader
Liebenzeller Str. 28
75242 Neuhausen
Fon: 07234 9451-0
Fax: 07234 9451-110
E-Mail: [email protected]
www.pflegeheim-steinegg.de
Landhaus für Senioren St. Josef: Umfassende Hilfen für
Senioren erfreuen sich großer Beliebtheit
Bereits wenige Wochen nach der Inbetriebnahme des Neubaus von St. Josef erfreut sich diese moderne Einrichtung
für Senioren einer sehr großen Beliebtheit. Sogar Anfragen
aus anderen Bundesländern erreichten die Verantwortlichen.
Das zukunftsweisende Haus soll auch anderswo kopiert werden.
Das Haus St. Josef mit Pflegeplätzen in Einzelzimmern,
Wohnungen für Senioren mit geringem Hilfebedarf, die Tagespflege für Menschen, die noch zuhause versorgt werden
können und der Ambulante Dienst, der aus dem Kath.
Krankenpflegeverein hervorgegangen ist, stellt also weit über
die Grenzen des Enzkreises hinweg die zukunftsweisende
Konzeption für eine moderne Altenhilfe dar.
Folgende Angebote im Einzelnen werden vorgehalten:
•29 Pflegeplätze (alles Einzelzimmer)
•Kurzzeitpflege
•9 Wohnungen (2-Zimmerwohnungen) „Pflegenahes Wohnen“
•Tagespflege
•Caféteria: Öffnungszeiten derzeit Montag + Samstag 14:30
Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag, 9. April 2015
Weitere Informationen erhalten Sie:
St. Josef
Landhaus für Senioren
Cornelia Schrader
Liebenzeller Str. 28
75242 Neuhausen
Fon: 07234 9451-0
Fax: 07234 9451-110
E-Mail: [email protected]
www.pflegeheim-steinegg.de
Ambulanter
Pflegedienst St. Josef
Liebenzeller Straße 28
75242 Neuhausen-Steinegg
Einsatzleitung:
Maria Gutsch/ Elvira Maisenbacher
07234/ 9451201
Beratungsstelle Hilfen im Alter
Markus Schweizer Dipl. Sozialarbeiter (FH)
07231/ 128130
Ambulante Hospizgruppe Biet
Einsatzleitung: Andrea Raible-Kardinal
07234/ 1419
DRK Ortsverein Neuhausen
Bereitschaftsleitung: W. Schmidt, Pallottistr. 3
75242 Neuhausen-Steinegg, Tel. 07234 7691
http://neuhausen.drk-pforzheim.de
Wir laden alle Mitglieder
und interessierte Mitbürger
herzlich zur
Jahreshauptversammlung ein:
16. April 2015
19.00 Uhr im
Vereinsheim
des FC Hamberg
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des Schriftführers
4. Bericht über das Jugend-Rot-Kreuz
5. Bericht des Kassiers
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Aussprache über den Jahresbericht
8. Entlastung des Vorstandes
9. Abstimmung über Satzungsänderung
(Übernahme der korrigierten Satzung des Kreisverbandes)
10. Ehrungen
11. Anträge
12. Verschiedenes
Anträge können bis zum 14. April beim Bereitschaftsleiter
W. Schmidt eingereicht werden.