40 1975-2015 Nummer 15 9. April 2015 Donnerstag Logo Gemeinde Neuhausen „Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen.“ (Antoine de Saint-Exupéry) HERZLICHE EINLADUNG HERZLICHE EINLADUNG zum Bürgerworkshop mit Ortsrundgang im Rahmen 25.03.2015 19.00 Uhr des Gemeindeentwicklungskonzeptes am -> Montag, den 20.04.2015 in Hamberg, -> Mittwoch, den 22.04.2015 in Schellbronn, -> Mittwoch, den 29.04.2015 in Steinegg. Alle interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürger treffen sich mit uns jeweils um 19.00 Uhr zum Ortsrundgang an der Katholischen Kirche im jeweiligen Ortsteil. Anschließend findet gegen 20.00 Uhr der Workshop im St. Wolfgangzentrum und in den Vereinsheimen des FC Schellbronn bzw. FC Steinegg statt. Dort sollen in Arbeitsgruppen Themen, Ideen und Anregungen gemeinsam erarbeitet werden, wie z.B.: Wie lässt sich die Nahversorgung verbessern? Wird ein Dorfplatz / (Jugend-)Treffpunkt gebraucht? Was muss eine attraktive Gemeinde bieten? Gibt es Vorschläge zur Reaktivierung von leerstehenden Gebäuden/Baugrundstücken? Wozu brauchen wir ein Gemeindeentwicklungskonzept? Die aktive Bürgerbeteiligung trägt maßgeblich zur nachhaltigen Lösung der zahlreichen Zukunftsfragen in einer Gemeinde bei. Seit 2014 läuft der Beteiligungsprozess im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzeptes zusammen mit der Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung. Gemeinsam mit der Firma die STEG Stadtentwicklung GmbH sollen wichtige Themen erfasst und mögliche Lösungsansätze erarbeiten werden, damit unsere Gemeinde auch in Zukunft attraktiv bleibt. Diese Beteiligung und das Engagement der Menschen, die hier leben, arbeiten und wohnen, sind u.a. Voraussetzung dafür, um einen Antrag zur vorrangigen Förderung im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR), sogenannte Schwerpunktgemeinde, stellen zu können. Das ELR bietet zahlreiche Förderungen von Investitionen im Bereich Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten, Gemeinschaftseinrichtungen für private und öffentliche Maßnahmen (www. mlr.baden-wuerttemberg.de) an. Für den Ortsteil Neuhausen, mit der Förderkulisse Landessanierungsprogramm, ist ebenfalls noch ein Workshop im Jahre 2015 angedacht. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung! Ihre Gemeindeverwaltung die Ortsteile Entwicklung von Ideen, Projekten und Maßnahmen für Mitteilungsblatt Neuhausen Seite 2 / Nummer 15 Donnerstag, 9. April 2015 Amtliche Bekanntmachungen $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ $ !"#$%&$'($)*"+,"--$./0*$"+,1$ $ $ $ $ $ $ Terminvorankündigung Ökumenischer Gedenkgottesdienst – 70 Jahre Frieden Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Samstag, den 18. April 2015 findet um 18.00 Uhr ein Ökumenischer Gedenkgottesdienst in der Katholischen Pfarrkirche St. Urban und Vitus in Neuhausen statt. Gemeinsam mit Frau Pfarrerin Susanne Bräutigam, Herrn Pfarrer i.R. Joachim Grunwald und Herrn Pfarrer Julian Albrecht wollen wir an die tragischen Kriegsereignisse in unserer Gemeinde im Frühjahr 1945 erinnern, für 70 Jahre Frieden und Versöhnung danken sowie für mehr Frieden auf dieser Welt bitten. Örtliche Vereine, Institutionen und Organisationen gestalten den Gottesdienst mit. Schon heute laden wir Sie hierzu recht herzlich ein! Ihr Oliver Korz, Bürgermeister Sanierungsgebiet "Ortsmitte Neuhausen" 2"0",$3&$'#"+*4-$+5$67,4*$48$%9&::$;<#$$ "#=4#*",$)+"$*7.."$>#"4*+7,",$4?@$ ?,@"#"5$A7.B84CD7E",1$ $ F#@*"#$G"#5+,$0"@$24<#"@H$%I&$:J&$%K$ In diesen Tagen hat der Gemeindebauhof das Informationsschild zum Sanierungsgebiet "Ortsmitte Neuhausen" am gemeindeeigenen, denkmalgeschützten Gebäude des Anwesens Pforzheimer Straße 21 in Neuhausen angebracht. D - Junioren - „Blitzturnier“ SG – Biet Am Samstag, 11.04.2015 findet auf dem Sportplatz in Neuhausen das diesjährige D-Junioren-Turnier statt. Attraktive Spiele mit engagierten Mannschaften bei guter Bewirtung versprechen einen tollen Fußballtag. Teilnehmende Teams: SG Schwarzenberg/Unterreichenbach, SF Gechingen, SG Remchingen, TSV Merklingen, und S G Biet Anpfiff erfolgt um 12.00 Uhr Viel Spass Turnuswechsel der Wasserzähler in der Gemeinde Neuhausen Ab Mittwoch, den 08.04.2015, wird die von der Gemeinde Neuhausen beauftragte Firma Andrae Wassertechnik, Obertalstr. 8, D-78120 Furtwangen, in Neuhausen und Ortsteilen mit dem Zählerwechsel beginnen. Dieses betrifft nur die Zähler, deren Eichfrist bis einschließlich 2015 abläuft. Den betreffenden Kunden wird von der Firma Andrae Wassertechnik GmbH ein Terminvorschlag schriftlich mitgeteilt. Bitte gewähren Sie den Monteuren Zutritt. Nach § 12 unserer Wasserversorgungssatzung muss der Zugang zur Hauptabsperrvorrichtung und zur Wasserzähleranlage sowie deren Ausbau und Wiedereinbau ohne Behinderung möglich sein. Die Kosten für den turnusmäßigen Zählerwechsel trägt die Gemeinde Neuhausen. Donnerstag, 9. April 2015 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 15 / Seite 3 Programm für die Kinderferientage 2015 Auch in diesem Jahr möchten wir wieder ein interessantes Sommerferienprogramm für alle Kinder und Jugendlichen in unserer Gemeinde anbieten. Welcher Verein, Kirchen, Gruppen hat Lust Ideen einzubringen und die Gestaltung eines oder auch mehrerer Tage zu übernehmen? Dann bitten wir Sie, unten stehender Bogen auszufüllen und bis spätestens 18. Mai 2015 an uns zurückzuschicken. Das Programm lebt von der Vielfalt der unterschiedlichsten Angebote, wie z.B. Sport, Musik, auch Olympiaden oder Rallyes durch Sport und Spiel, die nähere Umgebung erkunden usw. Wenn Sie vorab noch Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Lorenz wenden (Tel. 07234/9510-11 oder E.Mail: [email protected]) Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge. Im Voraus herzlichen Dank für Ihren Einsatz. --------------------------------------Bitte hier ausschneiden-------------------------------------------Kinderferientage 2015 Gemeindeverwaltung Neuhausen Pforzheimer Str. 20 75242 Neuhausen oder Mail an [email protected] Veranstalter: Ansprechpartner (Name, Vorname, Telefon-Nr., Telefax, E-Mail): Veranstaltung (Kurze Beschreibung): Termin (Datum, Uhrzeit, Beginn/ Ende): Treffpunkt: Altersgruppe (von/ bis): Verpflegung Ja/Nein – Was?: Voraussichtliche Auslagen in Euro Die Teilnehmer sollen mitbringen: (pass. Kleidung/Schuhwerk, Vesper usw.) Sonstige Bemerkungen: ………………………….. (Datum) ………………………………….. (Unterschrift) Mitteilungsblatt Neuhausen Seite 4 / Nummer 15 Donnerstag, 9. April 2015 Rufnummern der Gemeindeverwaltung Zentrale: Fax: Internet E-Mail: 07234/9510-0 07234/9510-50 www.neuhausen-enzkreis.de [email protected] Adresse: Pforzheimer Str. 20, 75242 Neuhausen Ihre Ansprechpartner: Sprechzeiten: Montag - Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr – 18.30 Uhr Abendsprechstunden des Bürgermeisters: Die Abendsprechstunde findet am Donnerstag, den 16.04.2015 in HAMBERG; im Anbau des ehem. Rathauses, Hauptstr. 61 von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt. HEUTE, am 09.04.2015 fällt die Sprechstunde wegen den Osterferien aus. Zimmer Bereich Name Durchwahl 07 (0G) Bürgermeister Oliver Korz 9510-10 [email protected] 08 (OG) Vorzimmer/Sekretariat Mitteilungsblatt Bianca Fröschle Hannelore Lorenz 9510-11 [email protected] 05 (EG) Leiter Hauptamt Joachim Lutz 9510-20 [email protected] Hannelore Lorenz 9510-21 [email protected] 06 (EG) E-Mail 01 (EG) Melde-/Gewerbe-/Passamt, Fundbüro Beate Ostenrieder 9510-13 [email protected] 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Andrea Volkert 9510-23 [email protected] 02 (EG) Standesamt / Versicherungsamt Dorothea Scherzinger 9510-26 [email protected] 04 (EG) Verkehrs-/Friedhofswesen, Gebäudeunterhaltung, Abfallentsorgung Joachim Metzenbauer 9510-24 [email protected] 03 (EG) Grundbuchamt und Nachlassangelegenheiten Beate Philipp 9510-25 [email protected] 12 (OG) Leiter Kämmerei Martin Schuler 9510-30 [email protected] 16 (DG) Ralf Hildinger 9510-34 [email protected] 11 (OG) Jürgen Hermann 9510-31 [email protected] 09 (OG) Gemeindekasse / Gebühren / Steuer Rita Mast Ludmilla Saitz 9510-32 [email protected] 10 (OG) Personalamt Martin Wagner 9510-33 [email protected] Heinz Gerber 942800 oder [email protected] 01727183265 Patrick Raisch 01727183316 Furtstr. 11 Leiter Bauhof Wassermeister Bereitschaftsdienst Bauhof außerhalb der üblichen Dienstzeiten Störungen Wasserversorgungen außerhalb der üblichen Dienstzeiten 0176 84159269 Freibadweg 2 Leiter Freibad Steffen Busch Polizeiposten Tiefenbronn 06 (EG) Sprechzeiten Forstdienststelle 1277 4248 Revierleiter Martin Fischer 0723170045 [email protected] außerhalb der Schulferien donnerstags von 17.00 – 18.00 Uhr Impressum: Mitteilungsblatt der Gemeinde Neuhausen Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neuhausen Druck & Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048. Internet: www.nussbaummedien.de Redaktion: Verantwortlich für den amtlichen Teil sowie alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Oliver Korz, Pforzheimer Straße 20, 75242 Neuhausen oder sein Vertreter im Amt. Telefon 07234 9510-11, Fax 07234 9510-50, E-Mail: [email protected] Die Redaktion behält sich bei Textbeiträgen Änderungen oder Kürzungen vor. Für unverlangte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Redaktionsschluss: Montags 23.59 Uhr (wenn nicht anders lautend im vorhergehenden Mitteilungsblatt erwähnt). Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: [email protected]. Bezugspreis: halbjährlich € 11,60. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. 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März 2015 Punkt 1 Fragen der Zuhörer Von den anwesenden Zuhörern wurden keine Fragen gestellt. Punkt 2 Bekanntgaben 1. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 24. Febr. 2015 Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 24. Febr. 2015 beschlossen hat, - Frau Christine Dietz aus Pforzheim als Schwimmmeisterin im Freizeitwellenbad in Schellbronn einzustellen; - den in der Gemeindeverwaltung beschäftigten Mitarbeiter Martin Wagner vom Regierungshauptsekretär zum Gemeindehauptsekretär zu ernennen; - Frau Andrea Volkert aus Bad Liebenzell im Standes- und Versicherungsamt der Gemeinde einzustellen; - einen Stellplatz im Ferienpark Schellbronn zu veräußern. 2. Außerordentliche Sitzung des Schulverbandes Neuhausen am 13. Mai 2015 Der Vorsitzende kündigt an, dass im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung einer Gemeinschaftsschule an der Verbandsschule im Biet am 13. Mai 2015 um 19.30 Uhr eine außerordentliche Sitzung des Schulverbandes stattfindet. 3. Bürgerdialog zum Gemeindeentwicklungskonzept am 25. März 2015 im St.-Wolfgang-Zentrum in Hamberg Bürgermeister Korz erinnert an den morgen um 19.00 Uhr im St.-Wolfgang-Zentrum in Hamberg stattfindenden Bürgerdialog zum Gemeindeentwicklungskonzept der Gemeinde Neuhausen. Hiernach folgen Ende April 2015 Planungsworkshops in den Ortsteilen, die von der STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart moderiert werden. Punkt 3 Sanierungsgebiet „Ortsmitte Neuhausen“ – Energetische und bautechnische Sanierung Kindergarten Neuhausen – Beratung und Beschlussfassung über die fortgeführte Kostenschätzung Nummer 15 / Seite 5 Bürgermeister Korz begrüßt zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes Herrn Morlock vom Architekturbüro Morlock aus Königsbach-Stein. In seiner Sitzung am 29. Jan. 2013 hatte der Gemeinderat den Umfang der Bauleistungen für die energetische und bautechnische Sanierung des Kindergartens Neuhausen festgelegt. Aufgrund der Antragstellung zur Aufnahme des Bereichs der Ortsmitte Neuhausen in das Landessanierungsprogramm wurde die Sanierung des Kindergartengebäudes zunächst zurückgestellt. Nachdem nun im Januar 2015 das endgültige Sanierungsgebiet vom Gemeinderat beschlossen worden ist, soll in diesem Jahr mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme begonnen werden. Zwischenzeitlich wurde auch das Brandschutzkonzept für den Kindergarten mit der Baurechtsbehörde des Landratsamtes Enzkreis besprochen. Aus gestalterischen Gründen soll die äußere Fluchttreppe von der Nord- auf die Südseite des Gebäudes verlegt werden. Ergänzend hierzu soll im Dachgeschoss eine neue Gaube errichtet werden, um barrierefrei auf die Fluchttreppe gelangen zu können. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen muss die Gemeinde einen Bauantrag beim Landratsamt Enzkreis einreichen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens soll dann auch das Brandschutzkonzept beschieden werden. Zu Beginn der Beratung erläutert Architekt Morlock dem Gremium anhand einer Power-Point-Präsentation ausführlich die vorliegende Kostenschätzung (Stand 16. März 2015) mit dem aktualisierten Kostenindex sowie den zwischenzeitlich zusätzlich aufgenommenen Maßnahmen. Diese ergeben sich primär aus den mit dem Landratsamt Enzkreis abgestimmten brandschutztechnischen Maßnahmen, die sich auf rd. 95.000.-€ brutto inkl. Nebenkosten belaufen. Darüber hinaus wurde in die Planung auch die Pflasterung des makadamierten Zugangsbereichs zum Kindergarten im Kostenaufwand von 26.180.-€ brutto aufgenommen. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Maßnahmen sowie der Anpassung der Baupreise vom November 2012 an die konjunkturelle Entwicklung im Frühjahr 2015 belaufen sich die Gesamtkosten für die energetische und bautechnische Sanierung des Kindergartens Neuhausen nunmehr auf 487.000.-€ brutto inkl. Nebenkosten. In der sich anschließenden Beratung teilt Herr Morlock auf Nachfrage aus dem Gremium mit, dass die geplante LEDBeleuchtung eine tageslichtabhängige Steuerung und die Heizungsanlage eine Nachtabschaltung besitzt. Die im Bezug auf die Dämmung geäußerten Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes relativiert der Planer mit dem Hinweis, dass zur Dämmung kein Styropor sondern nicht brennbare Mineralwolle verwendet wird. In diesem Zusammenhang macht Herr Morlock deutlich, dass die Dämmwerte des Gebäudes mangelhaft sind und auch nach Durchführung der Sanierung lediglich den Mindestbaustandard aufweisen. Aus diesem Grund sollten in jedem Fall die geplanten energetischen Maßnahmen an der Außenfassade umgesetzt werden. Im Hinblick auf die kostenaufwändigen Brandschutzmaßnahmen wird aus den Reihen der Ratsmitglieder darauf hingewiesen, dass der Kindergarten bereits seit Jahrzehnten betrieben und hierfür sowohl eine Baugenehmigung als auch eine Betriebserlaubnis besitzt. Insoweit wird Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass von der Kreisverwaltung nun entsprechend umfangreiche Maßnahmen gefordert werden. Architekt Morlock merkt hierzu an, dass sich die brandschutzrechtlichen Anforderungen in den letzten Jahren erheblich verschärft haben und diese Vorgaben nun im Zusammenhang mit Bauanträgen bzw. Brandschauen in öffentlichen Einrichtungen umgesetzt werden. Im Übrigen weist der Planer darauf hin, dass für die Feuertreppe am Kindergartengebäude keine baurechtliche Genehmigung erteilt wurde, da diese von der Gemeinde seinerzeit zusätzlich zu den geforderten Maßnahmen installiert wurde. Die weiterhin geäußerte Überlegung, aus Kostengründen das Gebäude während der Sanierungsarbeiten zu räumen, wird von Herrn Morlock als nicht zweckmäßig angesehen, da diesbezüglich keine Einsparpotentiale erkennbar sind. In Anbetracht des Umstandes, dass die Kosten für die Sanierung des Gebäudes insbesondere durch die zusätzlichen Seite 6 / Nummer 15 Mitteilungsblatt Neuhausen brandschutzrechtlichen Maßnahmen erheblich gestiegen sind, wird im Gremium abschließend die Auffassung vertreten, dass auf die Pflasterung des makadamierten Zugangsbereichs zum Kindergarten im Kostenaufwand von 26.180.-€ brutto verzichtet werden sollte. Hierzu wird auch zu bedenken gegeben, dass bei Pflasterbelägen im Lauf der Zeit oftmals Unebenheiten entstehen, die dann sowohl Stolperfallen darstellen als auch beim Schneeräumen der Flächen problematisch sind. Dem gegenüber hält der Vorsitzende eine Pflasterung des Zugangsbereichs sowohl aus gestalterischen als auch aus Gründen der Oberflächenentsiegelung für durchaus zweckmäßig. Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts kommt zunächst der Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung, im Zuge der Baumaßnahme den makadamierten Zugangsbereich zum Kindergarten zu pflastern. Dies lehnt der Gemeinderat mit 1 Ja-Stimme und 16 Gegenstimmen ab. Sodann billigt der Gemeinderat unter Berücksichtigung der vorgenannten Beschlussfassung die übrige von Architekt Morlock heute vorgestellte Kostenschätzung (Stand 16. März 2015) zur energetischen und bautechnischen Sanierung des Kindergartens Neuhausen einstimmig. Punkt 4 Sanierungsgebiet „Ortsmitte Neuhausen“ Beratung und Beschlussfassung über den Erlass von Gestaltungsrichtlinien Die Gemeinderäte Hartmut Lutz, Heinrich Leicht, Petra Leicht, Klaus Schmid, Günter Holzhauer und Matthias Butz rücken wegen Befangenheit vom Sitzungstisch in den Zuhörerbereich des Sitzungszimmers ab. Die STEG Stadtentwicklung GmbH hat die Empfehlung ausgesprochen, für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Neuhausen“ Gestaltungsrichtlinien zu erlassen. Bei diesen Richtlinien, die als allgemeine Orientierung für bauliche Maßnahmen im Sanierungsgebiet dienen sollen, handelt es sich um eine Konkretisierung der Sanierungsziele. Sie können nach Auskunft der STEG alternativ als zu beachtende Anlage zu den abzuschließenden Sanierungsvereinbarungen oder aber als Grundlage für die sanierungsrechtliche Genehmigung gem. § 145 BauGB erlassen werden. Der Sachverhalt wurde in der Bauausschusssitzung am 10. März 2015 im Beisein von Vertretern der STEG eingehend vorberaten. Hierbei hat der Bauausschuss gemäß dem Vorschlag des Sanierungsträgers die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, die zur heutigen Sitzung vorliegenden Gestaltungsrichtlinien als zu beachtende Anlage zu den abzuschließenden Sanierungsvereinbarungen zu erlassen. Dies würde bedeuten, dass Grundstückseigentümer nur dann Fördermittel aus dem Sanierungsverfahren erhalten, wenn sie sich vertraglich zur Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien verpflichten. Ohne weitere Aussprache stimmt der Gemeinderat der Empfehlung des Bauausschusses zum Erlass der Gestaltungsrichtlinien für das Sanierungsgebiet „Ortsmitte Neuhausen“ zu. Darüber hinaus beschließt das Gremium, die Entscheidung über die sanierungsrechtliche Genehmigung für Bauvorhaben im Sanierungsgebiet dem Bauausschuss zu übertragen. Die Erteilung der sanierungs-rechtlichen Genehmigungen für die übrigen in § 144 BauGB aufgeführten Vorhaben und Rechtsvorgänge soll durch die Verwaltung erfolgen. Die Beschlussfassungen erfolgen einstimmig. Punkt 5 Beratung und Beschlussfassung über die Bildung von Haushaltsresten 2014 Der Gemeinderat beschließt nach kurzer Erörterung der einzelnen Planansätze einstimmig wie von der Verwaltung vorgeschlagen a) die Ausgabemittel des Verwaltungshaushalts 2014 entsprechend dem Planvermerk im Haushaltsplan 2014 in das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen; b) die Bildung der Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt. Aus der Mitte des Gremiums wird abschließend angemerkt, dass die Haushaltsreste für die noch nicht umgesetzten Donnerstag, 9. April 2015 Maßnahmen einen Umfang von rd. 2,3 Millionen Euro aufweisen. Es wird für erforderlich erachtet, die bereits im Haushalt finanzierten Vorhaben möglichst zeitnah umzusetzen, um entstehende Mehrkosten durch zwischenzeitlich eintretende Preissteigerungen zu vermeiden. Punkt 6 Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Freibadgebühren Nach den Ausführungen von Gemeindekämmerer Martin Schuler sollen die Gebühren im Freizeitwellenbad an die Kostensteigerungen der Einrichtung angepasst werden. Diese sind insbesondere auf höhere Personalkosten durch die Schaffung einer halben Stelle für eine Fachkraft für Bäderwesen, aber auch auf höhere Bewirtschaftungskosten durch Wasserverluste im Umfang von rd. 45.000.-€ im abgelaufenen Jahr zurückzuführen. Nach der Vorlage der Verwaltung sollen die Eintrittsgebühren für Kinder und Jugendliche unverändert bestehen bleiben und lediglich die Gebühren für Erwachsene erhöht werden. Im Gremium wird Unverständnis über den seit Jahren bestehenden Wasserverlust im Freizeitwellenbad und den Umstand, dass dieser nicht abgestellt werden kann, zum Ausdruck gebracht. Gegenüber den hierdurch entstehenden Kosten werden die zu erwartenden Mehreinnahmen durch die nun vorgeschlagene Gebührenerhöhung im Umfang von rd. 7.000.-€ als eher untergeordnet angesehen. Von Seiten der Verwaltung wird angemerkt, dass sich die Lecksuche im Bad sehr schwierig gestaltet, da die Leitungen teilweise unter den Schwimmbecken verlaufen. In den letzten Jahren haben bereits mehrere Fachfirmen unter Einsatz verschiedener Verfahren wie z.B. Farb- oder Gasversuche vergeblich versucht, die Leckstellen zu orten. In den nächsten Tagen wird nun erneut ein Versuch unternommen, die undichten Stellen zu lokalisieren. In Anbetracht des Umstandes, dass das Bad seit Jahrzehnten hohe Verluste erzielt, wird aus der Mitte des Gremiums kritisch nachgefragt, ob bzw. wie lange sich die Gemeinde eine solche Einrichtung leisten kann. Es wird angeregt, Überlegungen anzustellen, wie das Bad wirtschaftlicher betrieben werden kann. Hierbei werden die Möglichkeiten einer Ausgliederung der Einrichtung im Rahmen einer anderen Rechtsform oder aber – in Anbetracht der seit Jahren hohen Kosten durch Wasserverluste – der Verlegung eines neuen Leitungsnetzes angesprochen. Bürgermeister Korz merkt hierzu an, dass die Gemeinde bereits ein entsprechendes Sanierungs- und Entwicklungskonzept für das Freizeitwellenbad Schellbronn in Auftrag gegeben hat, das zwischenzeitlich fertiggestellt ist und dem Gemeinderat in Kürze vorgestellt wird. Nach eingehender Erörterung des Sachverhalts beschließt der Gemeinderat mit 13 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung die von der Verwaltung vorgeschlagene Freibadgebührenordnung -wird an anderer Stelle des Mitteilungsblattes veröffentlicht-. Punkt 7 Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines Kommunalfahrzeugs für den Gemeindebauhof Nach der Finanzplanung ist in diesem Jahr eine Ersatzbeschaffung für den zwischenzeitlich über 20 Jahre alten Unimog des Gemeindebauhofs vorgesehen. Im Haushaltsplan 2015 sind hierfür Mittel in Höhe von 90.000.-€ eingestellt. Die Mitarbeiter des Bauhofs haben ein Anforderungsprofil an das neu zu beschaffende Fahrzeug sowie die sich hieraus ergebende Ausstattung bzw. die benötigten Zusatzgeräte erstellt. Im Hinblick auf die umfangreichen und breit gefächerten Aufgabengebiete des Bauhofs, die einen flexiblen Einsatz der Fahrzeuge erfordern, wurde hierbei die Empfehlung ausgesprochen, das Fahrzeug mit einem Abrollkippersystem zum Wechsel von Pritschen/Mulden anzuschaffen. Dieses System ermöglicht es, hydraulisch mittels eines Hubarmes eine Ladepritsche oder sonstige Aufbauten in wenigen Minuten vom Fahrzeug auf den Boden zu stellen um diese zu beladen und andere Gerätschaften auf den LKW aufzunehmen. Hierdurch könnte während des laufenden Winterdienstes beispielsweise in kurzer Zeit das Fahrzeug Donnerstag, 9. April 2015 Mitteilungsblatt Neuhausen vom Streubehälter auf eine Gesteinsmulde umgerüstet werden, um einen Grabaushub vorzunehmen. Entsprechende Fahrzeugabrollkippersysteme werden u.a. in den Gemeinden Tiefenbronn, Weil der Stadt und Pforzheim eingesetzt und haben sich dort bewährt. Der Bauhofleiter hat Preisangebote für folgende Fahrzeuge eingeholt: - LINDNER Unitrac 102 - LADOG Mehrzweckfahrzeug T 1550 - MULTICAR Kommunalfahrzeug Typ „M 31 C“ - BONETTI Typ „F100X-E05“ Die Angebote haben die Ratsmitglieder bereits mit den Verwaltungsbeilagen zur Bauausschusssitzung am 10. März 2015 erhalten. Anhand dieser Unterlagen haben Herr Raisch und Herr Gerber eine vergleichende tabellarische Aufstellung für die Fahrzeuge erarbeitet, die dem Ratsgremium zur heutigen Sitzung vorliegt. Der Bauausschuss hat in der vorgenannten Sitzung zusammen mit Herrn Gerber und Herrn Raisch die erstellte Vergleichsübersicht sowie das Anforderungsprofil an die Fahrzeuge und deren technische Ausstattung und Einsatzmöglichkeiten eingehend erörtert. Hierbei wurde im Ausschuss das vom Bauhof angeregte Abrollkippersystem zum Wechsel von Pritschen/Mulden als sehr zweckmäßig angesehen. Die Vertreter des Bauhofs hatten die Anschaffung des Lindner Unitrac 102 favorisiert, sich alternativ hierzu für den Multicar M 31 C (Gesamtpreis brutto: 130.662,00) ausgesprochen. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte, insbesondere auch der finanziellen Rahmenbedingungen, hat der Bauausschuss einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen, als Ersatzfahrzeug für den Unimog des Bauhofs ein MULTICAR Kommunalfahrzeug Typ „M 31 C“ mit den aufgeführten Anbaugeräten zum Preis von 130.662.-€ zu beschaffen. Der Unimog des Bauhofs soll im Hinblick auf die Sachmängelhaftung bei einem Privatverkauf an den Händler, bei dem das neue Fahrzeug beschafft wird, in Zahlung gegeben werden. Die Firma Kälber hat hierzu ein schriftliches Angebot von 8.500.-€ unterbreitet, so dass die Anschaffungskosten für das Neufahrzeug dann noch rd. 122.000.-€ betragen würden. Die überplanmäßigen Ausgaben sollen im Nachtragshaushalt 2015 berücksichtigt werden. Die Lieferzeit für das neue Fahrzeug beträgt nach Auskunft der Firma Kälber ca. 12 Wochen. Im Gremium wird das vom Bauausschuss zum Kauf empfohlene Kommunalfahrzeug im Hinblick auf das breit gefächerte Aufgabengebiet des Bauhofs als zweckmäßig angesehen und hierbei insbesondere die Anschaffung eines verstellbaren Variopfluges für den Winterdienst für sinnvoll erachtet. Nach kurzer Aussprache beschließt der Gemeinderat einstimmig gemäß der Empfehlung des Bauausschusses, als Ersatzfahrzeug für den Unimog des Bauhofs ein MULTICAR Kommunalfahrzeug Typ „M 31 C“ mit den aufgeführten Anbaugeräten zum Preis von 130.662.-€ zu beschaffen und das Altfahrzeug nach Maßgabe des vorliegenden Angebotes über 8.500.-€ an den Händler, bei dem das neue Fahrzeug beschafft wird, in Zahlung zu geben. Punkt 8 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des Musikvereins Neuhausen auf Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von Musikinstrumenten Mit Schreiben vom 06. März 2015 hat der Musikverein Neuhausen bei der Gemeinde um Gewährung eines Zuschusses für die Anschaffung von zwei Pauken im Kostenumfang von 3.600.-€ gebeten. Hierbei hat der Verein darauf hingewiesen, dass der letzte Antrag für einen Instrumentenzuschuss mehr als 10 Jahre zurück liegt. Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 750.-€ zu gewähren. Im Gremium wird kritisch angemerkt, dass die den Vereinen in der Regel gewährte Bezuschussung von rd. 20% der Investitionskosten ohne Berücksichtigung des Vereinsvermögens - das im vorliegenden Fall als nicht unerheblich bewertet wird - sowie des Umstandes erfolgt, in welchem Nummer 15 / Seite 7 Umfang die Einnahmemöglichkeiten, insbesondere die Mitgliedsbeiträge, ausgeschöpft werden. Der Vorsitzende merkt hierzu an, dass in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Zuschussbetrag die Wertschätzung für die zahlreichen Aktivitäten des Musikvereins Neuhausen, insbesondere auch bei öffentlichen Veranstaltungen der Gemeinde, zum Ausdruck kommen soll. Der in diesem Zusammenhang gestellte Antrag aus der Mitte des Gremiums, im Hinblick auf diese Wertschätzung einen Zuschuss in Höhe von 50% der Anschaffungskosten zu gewähren, findet keine Mehrheit im Rat. Der hierzu gestellte Antrag wird mit 1 Ja-Stimme, 4 Enthaltungen und 12 Gegenstimmen abgelehnt. Sodann beschließt der Gemeinderat mit 14 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung gemäß dem Vorschlag der Verwaltung, dem Musikverein Neuhausen für die Anschaffung von zwei Pauken einen Zuschuss von 750.-€ zu gewähren. Punkt 9 Verschiedenes Zu diesem Beratungspunkt liegen keine Themen vor. Enzkreis Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Enzkreis Weitere Presseinfos und Veranstaltungen des Landratsamtes Enzkreis finden Sie unter www.enzkreis.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles Eröffnung am Mittwoch, 15. April, 18 Uhr im Landratsamt: Deutsch-französische Wanderausstellung„Menschen im Krieg – der Erste Weltkrieg am Oberrhein 1914 - 1918“ Der Erste Weltkrieg gilt heute als die Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts. Lange Zeit wurde er in der deutschen Erinnerung allerdings vom Zweiten Weltkrieg überlagert. Zum Gedenken an die Vorgänge vor 100 Jahren haben das Landesarchiv Baden-Württemberg (Generallandesarchiv Karlsruhe) und die Archives Départementales du Haut-Rhin (Colmar) in deutsch-französischer Kooperation eine zweisprachige Wanderausstellung entworfen: „Menschen im Krieg - Der Erste Weltkrieg am Oberrhein 1914 – 1918“. Die Ausstellung gliedert sich in acht Kapitel, von denen vier allgemein über die Vorkriegszeit, den Kriegsausbruch, seinen Verlauf und sein Ende berichten. Schwerpunkt der Präsentation sind 32 exemplarische Biographien, die anschaulich machen, wie sich der Krieg auf das Leben der Menschen am Oberrhein auswirkte. Der Enzkreis zeigt diese Ausstellung vom 16. April bis 2. Juni in der Eingangshalle des Landratsamtes, Zähringerallee 3, in Pforzheim. Eröffnung ist bereits am Mittwoch, 15. April, um 18 Uhr. Nach der Begrüßung durch Landrat Karl Röckinger führen die Ausstellungskuratoren Dr. Peter Exner vom Generallandesarchiv Karlsruhe und Laëtitia Brasseur-Wild von den Archives Départementales du Haut-Rhin zweisprachig in die Ausstellung ein. Daran schließt sich eine Führung durch die Ausstellung mit Dr. Rainer Brüning vom Generallandesarchiv Karlsruhe an. Zum Abschluss gibt es einen kleinen Imbiss. Die Veranstaltung ist öffentlich; um Anmeldung beim Kreisarchiv unter Telefon 07231 308-9423 oder per Mail an [email protected] wird jedoch gebeten; dies gilt auch generell für Gruppenführungen. Ansonsten kann die Ausstellung bis einschließlich Dienstag, 2. Juni, während der Öffnungszeiten des Landratsamtes besichtigt werden. Diese sind montags von 8 bis 12:30 Uhr, dienstags von 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18 Uhr, donnerstags von 8 bis 14:00 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Seite 8 / Nummer 15 Mitteilungsblatt Neuhausen Drei Masernerkrankungen im Kreis: Jetzt Impfschutz überprüfen und nachimpfen! Im Raum Mönsheim-Friolzheim sind drei Fälle von Masern aufgetreten. Wie die Ansteckung ursprünglich erfolgte, ist nicht bekannt – das Gesundheitsamt geht jedoch davon aus, dass alle drei Fälle zusammenhängen. „Masern gehören zu den hochgradig ansteckenden Viruserkrankungen, gegen die es keine ursächliche Behandlung gibt“, sagt dazu Angelika Edwards, Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen und Leiterin des Sachgebiets Infektionsschutz im Gesundheitsamt. „Sicheren Schutz bietet allein die Impfung.“ Die Impfung sei gut verträglich und werde von der Ständigen Impfkommission für Deutschland (STIKO) für alle Kinder empfohlen. Geimpft werden soll gegen Ende des ersten und nochmals gegen Ende des zweiten Lebensjahres. „Die zweite Impfung ist nötig, weil mütterliche Antikörper die Wirkung der ersten Impfung aufheben können“, erklärt Edwards. Falls ein Kind oder ein Jugendlicher noch nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft wurde, sollte dies umgehend geschehen – „egal, wie alt die Kinder sind“, so die Expertin. Denn entgegen der weit verbreiteten Meinung seien Masern keine harmlose Kinderkrankheit; Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen- oder gar Gehirnentzündungen seien möglich. Masernviren werden nur von Mensch zu Mensch durch eine sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, also zum Beispiel durch Anhusten oder Niesen. Infizierte geben die Viren weiter, lange bevor der typische Hautausschlag auftritt: Bis zu fünf Tage davor und bis zu vier Tage nach dem Beginn des Ausschlags. Von der Ansteckung bis zum Auftreten der Hautrötungen vergehen zwischen 7 und 18 Tage, im Mittel 14 Tage. Die Gefahr: „Man weiß unter Umständen fünf Tage lang gar nicht, dass man Masern hat und selbst sehr ansteckend ist“, sagt die Ärztin. Die Erkrankung beginnt meist mit anderen Symptomen wie Fieber, Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung oder mit einer Rötung der Mundschleimhaut und kalkspritzerartigen Flecken auf der Wangenschleimhaut. „Erst wenn der rote Ausschlag kommt, können die Masern sicher diagnostiziert werden“, beschreibt Edwards das Problem: „Aber dann hat man die Viren schon einige Tage weiter verbreitet.“ Gesundheitsamt prüft Impfbücher „Eltern sollten beim Impfschutz unbedingt auch an sich selbst und ihre älteren Kinder denken“, sagt Edwards, denn: „Es ist die junge Elterngeneration, die oft keinen ausreichenden Impfschutz hat, selbst schwer erkranken kann – und das Virus an die ganz Kleinen weitergibt.“ Etwa die Hälfte der gemeldeten Masernfälle betreffe heute Jugendliche und junge Erwachsene. Allein die Impfung biete sicheren Schutz – sonst bestehe für Säuglinge und Krabbelkinder, die noch keinen ausreichenden Schutz haben, eine sehr große Ansteckungsgefahr. Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen nach 1970 geborenen Erwachsenen eine Masernimpfung, wenn noch kein ausreichender Immunschutz vorliegt. Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern mit den niedrigsten Impfquoten. Zwar seien die Quoten bei den Schulanfängern in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, sagt Edwards. Jedoch stagniere dieser Anstieg nun unter anderem bei den Impfungen gegen Masern und Poliomyelitis: „Zu viele Kinder sind in Baden-Württemberg nicht gegen Krankheiten wie Masern, Röteln oder Kinderlähmung geschützt, und viel zu häufig fehlt auch die zweite Masernimpfung, gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen.“ Für eine dauerhafte Ausrottung der Masern müssen landesweit mehr als 95 Prozent aller Kinder und Jugendlichen mindestens zwei Masernimpfungen erhalten. „Die Impfung jedes Menschen ist deshalb entscheidend für die Verhütung von Infektionskrankheiten und den Schutz von Menschenleben“, appelliert Edwards: Denn entgegen der weit verbreiteten Meinung seien Masern keine harmlose Kinderkrankheit; schwerwiegende Komplikationen seien auch Jahre später Donnerstag, 9. April 2015 noch möglich. Die Risiken und Nebenwirkungen einer Impfung hält Edwards dagegen für sehr gering: Weder enthalte der Impfstoff Quecksilber oder Aluminiumhydroxid, wie gelegentlich behauptet werde, noch gebe es einen Zusammenhang zu komplexen Krankheiten wie Diabetes oder Autismus. Das Gesundheitsamt in der Bahnhofstraße in Pforzheim bietet an, die Impfbücher durchzusehen. Weitere Informationen dazu und zu den Sprechzeiten gibt es bei Claudia Kehrwecker unter Tel. 07231 308-9744 oder per E-Mail an [email protected]. Sachkundeausweis Pflanzenschutz bis 26. Mai 2015 beantragen Durch das novellierte Pflanzenschutzgesetz und die neue Pflanzenschutz-Sachkunde-Verordnung haben sich wesentliche Neuerungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz ergeben: So müssen im Pflanzenschutz sachkundige Personen wie beispielsweise Landwirte, Winzer oder Gärtner bis 26. Mai den neuen Sachkunde-Ausweis beantragen, um ihren bisherigen Status als Sachkundige zu erhalten. Verpassen Personen, die im Rahmen ihres Studiums oder in der neuen Sachkundeverordnung nicht anerkannten Ausbildungsberufen die Sachkunde Pflanzenschutz erlangt haben, diesen Termin, so ist zusätzlich ein Nachweis der ausbildenden Stelle erforderlich (z B. der Hochschule). Der neue Ausweis kann online unter www.pflanzenschutzskn.de beantragt werden. Nachweise können entweder als eingescanntes Dokument beigefügt oder unter Angabe der Online-Antragsnummer an das Landwirtschaftsamt Enzkreis geschickt werden. Weitere Informationen gibt es unter www. ltz-augustenberg.de. Die Gebühr beträgt bei Online-Beantragung 30 Euro; ansonsten 40 Euro. Personen, die keine Online-Beantragung vornehmen können, ist das Landwirtschaftsamt unter Telefon 07231 308-1812 gerne bei der Antragstellung behilflich. Schulen Volkshochschule Neuhausen VHSSchirmherr: Bürgermeister Oliver Korz Örtliche Leitung: Christine Ochs Telefon: 0 72 34 - 15 91 E-Mail: [email protected] Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen”, siehe vhs-Programm. Kursinformation bei der Außenstellenleitung Anmeldung unter www.vhs-pforzheim.de oder Telefon 0 72 31 – 38 000 Für folgenden VHS-Kurs sind noch Plätze frei: Gesundheitsfördernde Übungen aus dem Qi-Gong Rudolf Wörner Beginn: Freitag, 17.04.2015 8 Termine, Fr., 10:00 - 11:00 Uhr Pallottisaal Neuhausen-Steinegg, Liebenzeller Str. 31 Gebühr EUR 41,00 Kursnummer 8904 Bitte mitbringen: bequeme warme Kleidung, Gymnastikschuhe oder warme Socken Ausgewählte Übungen aus dem Tai-Chi Qi-Gong. Sanfte fließende Bewegungen lassen unsere Lebensenergie fließen und beseitigen Stauungen und Blockaden, die chronische Erkrankungen verursachen. Unser natürliches Verhalten wird gestärkt und die Selbstheilungskräfte durch kleine Änderungen angeregt. Wir verbessern unseren stabilen Stand und erzielen so obere Leichtigkeit und Beweglichkeit. Wir öffnen uns den positiven Energien und lernen sie einzusammeln. Donnerstag, 9. April 2015 Mitteilungsblatt Neuhausen Nummer 15 / Seite 9 Aus den Ortsteilen ORTSTEIL HAMBERG Kindergarten Hamberg Osterfeier im Kindergarten Mit einem gesunden Frühstück haben wir am Mittwoch, 1.April 2015 unsere Osterfeier begonnen. Nach einer Spielerunde, Liedern und Gedichten machten wir uns voller Spannung auf den Weg den Osterhasen zu suchen. Während wir auf der Suche waren, hat er sich doch tatsächlich in den Kindergarten geschlichen und eine Überraschung für uns versteckt. CH Dazu zeigte er verschiedene Gegenstände, die er aus einem alten Koffer holte und dann auf den Boden legte. Währenddessen wurden die Osternestchen, leider wegen des schlechten Wetters, in den Gruppenräumen versteckt, die zum Schluss von den Kindern begeistert gesucht und gefunden wurden. Vielen Dank an den Osterhasen sagen die Kinder und Erzieherinnen Geburtstage Wir gratulieren: am 09. April Herrn Horst Maisenbacher, Wolfgangstr. 20 zum 74. Geburtstag am 10. April Frau Walburga Dexheimer, Mozartstr. 5/1 zum 92. Geburtstag Auch die Katzenkinder haben ihre Nestchen gefunden Der Kindergarten bedankt sich recht herzlich bei Pfarrer Albrecht für seinen Besuch und beim Kleintierzüchterverein für die gespendeten Hühnerostereier. Am Samstag zuvor kamen einige Väter mit ihren Kindern und Herrn Gußmann in den Garten um das Weidenwäldchen wieder sicher zu machen und in Form zu bringen. am 14. April Herrn Adam Rudolf, Neuhausener Str. 18 zum 80. Geburtstag ORTSTEIL NEUHAUSEN Kindergarten Neuhausen Osterfeier Am Donnerstag, den 02.04.15 fand für alle Mäuse-, Katzen-, Igel- und Dinokinder die diesjährige Osterfeier statt. Sie begann zunächst gruppenintern mit einem „österlichen Essen” sowie mit „österlichen Liedern und Spielen” im Stuhlkreis. Hinterher trafen sich alle vier Gruppen im Turnraum. Hier erzählte Herr Pfarrer Albrecht, sehr anschaulich und kindgerecht, die biblische Ostergeschichte. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle, die dabei mitgeholfen haben. Seite 10 / Nummer 15 Mitteilungsblatt Neuhausen Donnerstag, 9. April 2015 Geburtstage Wir gratulieren: am 12. April Herrn Hüseyin Kazak, Furtstr. 2 zum 76. Geburtstag am 13. April Frau Marie-France Schöffler, Am Wasenbrunnen 8 zum 73. Geburtstag am 15. April Herrn Oskar Herbig, Calwer Str. 2 zum 76. Geburtstag ORTSTEIL SCHELLBRONN Geburtstage Wir gratulieren: am 09. April Herrn Richard Sparn, Wiesenstr. 3, zum 82. Geburtstag am 10. April Frau Jutta Schwertfeger, Nagoldstr. 35 zum 72. Geburtstag am 11. April Herrn Dieter Linnebach, Wolfgasse 14 zum 77. Geburtstag am 12. April Frau Hanna Abdeen, Erlenstr. 6 zum 79. Geburtstag am 14. April Herrn Rüdiger Schmidt, Brunnenstr. 15 zum 72. Geburtstag am 15. April Frau Dagmar Möller, In den Dorfwiesen 4 zum 83. Geburtstag Auf jedem dieser Briefe stand eine andere Aufgabe für uns, die wir erfüllen mussten: Rätsel lösen, Eierlauf, Sackhüpfen, Hasenlieder singen. Und glaubt uns, die Spur, die uns der Hase legte, führte durchs ganze Kindergartengebäude. So hatten wir es schließlich wirklich verdient, dass wir unsere Ostergeschenke doch noch fanden. 90. Geburtstag Am 02. April 2015 feierte Herr Reinhold Steffen seinen 90. Geburtstag. Herr Bürgermeister Oliver Korz überbrachte dem Jubilar die Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten und die Glückwünsche der Gemeinde. Vielen Dank lieber Osterhase! Die Kinder der Tigerentenbande vom Kindergarten Steinegg Geburtstage ORTSTEIL STEINEGG Wir gratulieren: am 09. April Frau Else Schwarz, Schwarzwaldstr. 20, zum 79. Geburtstag am 14. April Herrn Artur Ruf, Drosselweg 5 zum 77. Geburtstag am 15. April Frau Lisa Vögele, Schauinslandstr. 15 zum 91. Geburtstag Nichtamtliche Bekanntmachungen Kindergarten Steinegg Ärztlicher Bereitschaftsdienst Osterjagd im Kindergarten Steinegg! Kann uns der Osterhase bei diesem Wetter überhaupt besuchen? Das war die Frage, die den ganzen Morgen durch unser Gruppenzimmer geisterte an diesem verregneten Gründonnerstagmorgen. Doch unsere Sorge war unbegründet. Der Osterhase kam (leider sahen wir ihn nicht selbst) und mit ihm viele Osterhasenbriefe. Ärztliche Notfallpraxen -Siloah St. Trudpert Klinikum, Wilferdinger Str. 67, 75179 Pforzheim oder -Klinikum Pforzheim, Kanzlerstr. 2-6, 75175 Pforzheim Die Versorgung wird zu den Bereitschaftsdienstzeiten der Notfallpraxis Pforzheim e.V., auch an den Wochentagen, Donnerstag, 9. April 2015 Mitteilungsblatt Neuhausen übernommen. Die Dienst habenden Ärzte können über die Call- Center-Nr. 01805 19292-19 erfragt werden. Notruf der Rettungsleitstelle des DRK Pforzheim-Enzkreis e.V. lautet 112 (Euronotruf) Bei Krankentransporten sitzend/liegend lautet die Servicenummer 19222 mit dem Handy: Vorwahl 07231. Siloah St. Trudpert Klinikum: Montag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Dienstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Mittwoch: 14.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Freitag: 16.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag 7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Klinikum Pforzheim: Montag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Dienstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Mittwoch: 14.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Donnerstag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Freitag: 19.00 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag 7.30 Uhr bis Folgetag 7.00 Uhr Weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: www.notfallpraxis-pforzheim.de Wochenenddienst der Apotheken Samstag, den 11. April 2015 City-Apotheke im Volksbank-Haus, Westliche 53, Pforzheim, Tel. 07231 / 31 27 27 St. Hubertus-Apotheke, St. Hubertus-Str. 4, Pforzheim-Huchenfeld, Tel. 07231 / 97 09-0 Sonntag, den 12. April 2015 Central-Apotheke (PF-Fußgängerzone), Westliche 32, Pforzheim, Tel. 07231 / 10 60 64 Soziale Einrichtungen Krankenpflegeverein e.V. Vorsitzender: Alex Hirn Tel: 4459 Neuhausener Str. 12 Neuhausen-Hamberg Kontakt: Katharina Waibel Tel: 981123 Eichendorffstr. 6 Neuhausen-Steinegg Mitgliederversammlung des Krankenpflegevereines der kath. Pfarreien Neuhausen-Schellbronn am 22.03.2015 in St. Josef Landhaus fürSenioren Neuhausen-Steinegg Bei der Mitgliederversammlung des Krankenpflegeverein der kath. Pfarreien Neuhausen-Schellbronn konnte der 1. Vorsitzende Alex Hirn eine stattliche Anzahl an Besucher begrüßen. Besonders begrüßen durfte er Herrn Bürgermeister Korz, Herrn Pfarrer Lawrence, Herrn Markus Schweizer –Vertretung des Caritasverbandes, Frau Daniel Arend –stellvertr. Heimleiterin, Frau Maria Gutsch –Pflegedienstleiterin der Sozialstation, sowie anwesende Gemeinde- und Pfarrgemeinderäte. Nach Bekanntgabe derTagesordnungspunkte folge ein kurzer Bericht des 1. Vorsitzenden A. Hirn In der Mitgliederversammlung 2011erfolgte durch einstimmige Abstimmung der Beschluss, die ambulante Pflegestation des Krankenpflegevereines auf die St. Josef Betriebsträger gemeinnützige GmbH zu übertragen unter Einschluss eines Kassenbestandes von 100.000 EUR Im Zuge der Übertragung des Geschäftsbetriebes erhält der Krankenpflegeverein der kath. Pfarreien NeuhausenSchellbronn e.v. eine Beteiligung von 23 % am gesamten Kapital der GmbH Dies ist nun seit Anfang 2014 Realität. Es war eine wichtige und vorausschauende Entscheidung. Es folgte die geistige Einstimmung durch dem 2.Vorsitzenden Heiko Krause mit einer Meditation über die Nächsten- Nummer 15 / Seite 11 liebe mit dem Gleichnis des armen Samariters. Ein sehr passendes Thema. Herr Bürgermeister Korz sprach in seinem Grußwort einen Dank an die Verwaltung aus und bestätigte Weitsichtigkeit für den vollzogenen Schritt. Es ist sinnvoll, immer schwierigere Aufgaben zusammenzulegen. Markus Schweizer vom Caritasverband Pforzheim ist kein Unbekannter mehr im Biet und arbeitet schon viele Jahre eng mit dem Krankenpflegeverein e.V. zusammen. Auch bei der Gründung der Hospizgruppe Biet vor ca. fünf Jahren war er maßgeblich beteiligt. Hierfür werden immerwieder ehrenamtliche Helfer gesucht, zur Unterstützung der Angehörigen. Hausbesuche sind die wichtigsten Kontakte. Jeden Mittwochnachmittag ist Herr Schweizer in St. Josef Landheim für Seniorenanzutreffen. Frau Daniela Arend, stellvertretende Heimleiterin, hieß auch im Namen des Hauses alle herzlich willkommen. Sie erläuterte die Arbeit in St. Josef mit 29 Pflegeplätzen,12 Tagesplätzen und betreutes Wohnen. Als nächstes stellte sich Frau Maria Gutsch – Pflegedienstleitung vor Sie ist seit dem Übergang der Sozialstation Anfang 2014 Pflegedienstleiterin. Sie war vorher schon viele Jahre unter Leitung von Katharina Waibel als Krankenschwester tätig. Sie führt die Sozialstation in neuen Räumen im gleichen Sinne, und mit dem nahezu gleichen Team weiter. Die Mitversorgung des Hauses St. Josef geschieht in enger Zusammenarbeit. Nun gab Kassier Bernd Waibel seinen Kassenbericht ab und konnte ein erfolgreiches 2013 das mit einem Überschuss abschloss, verkünden. Er gab eine Gegenüberstellung seiner Anfänge vor 24 Jahren mit 3 Beschäftigten und ca 20.000 DM Geschäftsvolumen und den heute 30 Beschäftigten mit 30.000 Einsätzen und umgerechnet ca. 1 Million Jahresvolumen. Schon die Zahlen zeigen eine gravierende Veränderung und damit verbundenen Mehraufwand. Es hat sich in dieser Zeit sehr viel verändert in der Hauptsache durch die Pflegeversicherung. Aus einem Verein, der vor allem Mitgliedern kostenlose Leistungen erbringen sollte und der durch Mitgliederbeiträge und öffentliche Zuschüsse finanziert wurde, musste ein Geschäftsbetrieb werden, der eine Vielzahl von Vorschriften, Richtlinien und Kontrollen bewältigen muss. Hatte der Verwaltungsaufwand früherca.10% der Arbeitszeit in Anspruch genommen so sind es heute ca. 40% Es war erforderlich den Betrieb völlig neu aufzubauen. Die Neuorganisation übernahm in erster Linie die Pflegedienstleitung Frau Katharina Waibel mit enormen und beispielhaften Einsatz und Unterstützung eines loyalen Teams von Mitarbeitern. Der Betrieb, der Anfang 2014 übergeben werden konnte, ist in erster Linieihr Werk. Wir als Verwaltung stellen mit Genugtuung fest, dass wir an St. Josef einen gut funktionierenden, in der Öffentlichkeit anerkannten und angesehenen Betrieb übergeben haben. Wir wünschen viel Glück und eine erfolgreiche Fortsetzung der Tätigkeit zum Wohle der Bürger unserer Gemeinde. Frau Elisabeth Klumpp und Herr Volker Ochs haben die Kasse geprüft. Frau Klumpp trug den Bericht vor, und bescheinigte Herrn Bernd Waibel eine hervorragend geführte Kasse mit immensem Umfang. Sie unterstrich seine hohe fachliche Kompetenz. Dafür ein herzliches Dankeschön an Herrn Bern Waibel. Auf Antrag der Kassenprüferin Frau Klumpp wurde der Kassier sowie die gesamte Vorstandschaft einstimmig entlastet. Im Anschluss folgen die Ehrungen. Herr Alex Hirn ehrte Frau Katharina Waibel für über 25-jährige Tätigkeit. Sie konnte krankheitsbedingt leider nicht anwesend sein. Frau Waibel ist seit 1987 im Verein, zuerst als Krankenschwester und von 1997-2013 als Pflegdienstleitung. Frau Waibel hat mit sehr großem Einsatz den Verein geprägt und gestaltet. Seite 12 / Nummer 15 Mitteilungsblatt Neuhausen Dafür ein ganz herzliches Dankschönder Vorstandschaftund der Verwaltungin Form eines Gutscheines und eines Blumengebindes. Frau Katharina Waibelwird weiterdie Vereinsangebote leiten. Der 2. Vorsitzende Heiko Krause ehrte nun Herrn Alex Hirn für seine über 40-jährige ehrenamtliche Tätigkeit als 1. Vorsitzender und bedankte sich im Namen der Vorstandschaft und des Vereines für seinen unermüdlichen Einsatz mit einem Geldbetrag und Blumengebinde für seine Frau Ursula Hirn die ihmimmer unterstützend zur Seite steht. Die anschließend durchgeführten Neuwahlen der gesamten Vereinsverwaltung wurden durch Herrn Bürgermeister Korz durchgeführt. Sie erbrachten folgendes Ergebnis: Der bisherige Vorstand stellt sich für weitere zwei Jahre zur Verfügung 1. Vorsitzender A. Hirn - Hamberg 2. Vorsitzender H. Krause -Neuhausen 3. Kassier B.Waibel -Steinegg 4. Schriftfüher V. Gindele –Hohenwart Wahlbeisitzer: Hamberg: Frau Ursula Fauth Hohenwart: Frau Margarita Knödler Herr Martin Esswein Neuhausen: Frau Heidi Kukula Herr Volker Ochs Schellbronn: Frau Eva Kocherscheidt Steinegg: Frau Monika Gerber Der 1. Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Bürgermeister Korz für die Wahlleitung und dankte der Versammlung für das entgegengebrachte Vertrauen. Im Anschluss konnten die Besucher die Tagespflege, unter Führung von Frau Arend, und die Sozialstation, unter Führung von Frau Gutsch, besichtigen. Bei Kaffee und Kuchen, spendiert vom Krankenpflegeverein, klang die Mitgiederversammlung gemütlich aus. vg Landhaus für Senioren St. Josef Weitere Informationen erhalten Sie: St. Josef Landhaus für Senioren Cornelia Schrader Liebenzeller Str. 28 75242 Neuhausen Fon: 07234 9451-0 Fax: 07234 9451-110 E-Mail: [email protected] www.pflegeheim-steinegg.de Landhaus für Senioren St. Josef: Umfassende Hilfen für Senioren erfreuen sich großer Beliebtheit Bereits wenige Wochen nach der Inbetriebnahme des Neubaus von St. Josef erfreut sich diese moderne Einrichtung für Senioren einer sehr großen Beliebtheit. Sogar Anfragen aus anderen Bundesländern erreichten die Verantwortlichen. Das zukunftsweisende Haus soll auch anderswo kopiert werden. Das Haus St. Josef mit Pflegeplätzen in Einzelzimmern, Wohnungen für Senioren mit geringem Hilfebedarf, die Tagespflege für Menschen, die noch zuhause versorgt werden können und der Ambulante Dienst, der aus dem Kath. Krankenpflegeverein hervorgegangen ist, stellt also weit über die Grenzen des Enzkreises hinweg die zukunftsweisende Konzeption für eine moderne Altenhilfe dar. Folgende Angebote im Einzelnen werden vorgehalten: •29 Pflegeplätze (alles Einzelzimmer) •Kurzzeitpflege •9 Wohnungen (2-Zimmerwohnungen) „Pflegenahes Wohnen“ •Tagespflege •Caféteria: Öffnungszeiten derzeit Montag + Samstag 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag, 9. April 2015 Weitere Informationen erhalten Sie: St. Josef Landhaus für Senioren Cornelia Schrader Liebenzeller Str. 28 75242 Neuhausen Fon: 07234 9451-0 Fax: 07234 9451-110 E-Mail: [email protected] www.pflegeheim-steinegg.de Ambulanter Pflegedienst St. Josef Liebenzeller Straße 28 75242 Neuhausen-Steinegg Einsatzleitung: Maria Gutsch/ Elvira Maisenbacher 07234/ 9451201 Beratungsstelle Hilfen im Alter Markus Schweizer Dipl. Sozialarbeiter (FH) 07231/ 128130 Ambulante Hospizgruppe Biet Einsatzleitung: Andrea Raible-Kardinal 07234/ 1419 DRK Ortsverein Neuhausen Bereitschaftsleitung: W. Schmidt, Pallottistr. 3 75242 Neuhausen-Steinegg, Tel. 07234 7691 http://neuhausen.drk-pforzheim.de Wir laden alle Mitglieder und interessierte Mitbürger herzlich zur Jahreshauptversammlung ein: 16. April 2015 19.00 Uhr im Vereinsheim des FC Hamberg Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht des Schriftführers 4. Bericht über das Jugend-Rot-Kreuz 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Aussprache über den Jahresbericht 8. Entlastung des Vorstandes 9. Abstimmung über Satzungsänderung (Übernahme der korrigierten Satzung des Kreisverbandes) 10. Ehrungen 11. Anträge 12. Verschiedenes Anträge können bis zum 14. April beim Bereitschaftsleiter W. Schmidt eingereicht werden.
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