Anmeldung Ferienfahrt 2015 „Sport, Spaß und Natur“ „ wird noch bekannt gegeben Vortreffen mit allen Teilnehmern und deren Eltern in Schongau 25. – 29.05.2015: Ferienfahrt 2015 nach Oberaudorf (falls von den Teilnehmern gewünscht) Nachtreffen in Schongau Hiermit melde ich mein Kind verbindlich zur Ferienfahrt 2015 an. Name des Kindes Geburtsdatum Geschlecht Adresse Mein Kind möchte an der Gestütsbesichtigung des Fohlenhofs in Ebbs am Montagnachmittag teilnehmen. (verbindlich; 3 € müssen bei der Abfahrt bei den Betreuern abgegeben werden) Die Teilnahmebestätigung und alle weiteren Informationen zur Ferienfahrt 2015 bekommen Sie per E-Mail. Geben Sie dazu bitte im Folgenden eine gültige E-Mail Adresse an: Bitte beachten Sie auch die umseitigen Hinweise, die Sie mit Ihrer Unterschrift anerkennen. Datum und Unterschrift des Erziehungsberechtigten TSV Schongau, Blumenstraße 2, 86956 Schongau; [email protected] BLZ: 73451450; KNT: 36146538 Vereinsregister München Registriernummer VR90001 Vertretungsberechtigter Vorstand: Ralf Konstantin (1. Vorsitzender), Anschi Haberstock (stellv. Vorsitzende) Anmelde- und Teilnahmebedingungen für die Ferienfahrt des TSV Schongau 1. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem hierfür vorgesehenen Formular. Dieses ist bis zum 1.3.2015 per EMail ([email protected]), per Post oder persönlich in der TSV-Geschäftsstelle abzugeben. Die Plätze werden nach der Anmeldereihenfolge vergeben und am 8.3.2015 die jeweiligen Zu-bzw. Absagen verschickt. Eine Warteliste wird erstellt. Nachdem der Anmeldende die Zusage erhalten hat, muss er bis zum 22.3. eine Anzahlung von 50 € überweisen. 2. Der TSV Schongau behält sich das Recht vor, einem Teilnehmer nachträglich abzusagen, wenn nach Erhalt der Teilnehmerinformationen erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für den Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist. Auch in diesem Fall wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt. 3. Der Preis beträgt, inkl. An- & Abreise, Unterbringung in Jugendbildungsstätte Oberaudorf, Vollverpflegung, Betreuung, Ausflüge etc. 250,00 € je Kind. 4. Der Restbetrag ist bis spätestens 01.05.2015 auf das unten angegebene Konto zu überweisen. Bitte geben Sie unbedingt den Namen des Teilnehmenden an. Barzahlungen werden nicht angenommen 5. Die An- & Abreise nach Oberaudorf, sowie die Fahrten vor Ort finden mit Kleinbussen statt, die von den Betreuern gefahren werden. Jeder Betreuer besitzt seit mindestens 3 Jahren einen Führerschein. 6. Kann der/die Teilnehmende nicht an der Ferienfreizeit teilnehmen, werden wir versuchen den Platz über die Warteliste neu zu besetzen. Gelingt dies nicht, werden 50 % des Reisepreises, also 125 € als pauschaler Ersatz für schon getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen einbehalten. Dem Teilnehmenden steht es jedoch frei sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Fahrterfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. 7. Bei schwerwiegenden Verstößen des Kindes gegen die allgemeine Ordnung bzw. wiederholtem Verstößen gegen Anweisung der Betreuungspersonen behalten wir uns vor, Ihr Kind von Ihnen auf eigene Kosten abholen zu lassen, notfalls stellen wir die Transportkosten für die Rückführung nach Schongau in Rechnung. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr (auch anteilig) ist in diesem Fall ausgeschlossen. 8. Für vorsätzlich verschwiegene wichtige Informationen (z.B. Gründe, warum ihr Kind in psychologischer Betreuung ist), ist der Verein nicht haftbar zu machen und behält sich vor, durch das Fehlen dieser Informationen sich ergebende Kosten an Sie weiterzuleiten. 9. Sie haben zu gewährleisten, dass Ihr Kind bei Fahrtantritt keine meldepflichtigen Infektionskrankheiten hat – ggf. entstehende Kosten werden wir geltend machen. 10. Der TSV Schongau kann bis 1.4.2015 die Ferienfahrt absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 25 Jugendlichen nicht erreicht wird. Der etwa schon geleistete Teilnahmebeitrag wird in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüchen des Anmeldenden bestehen nicht. 11. Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern. TSV Schongau, Blumenstraße 2, 86956 Schongau; [email protected] BLZ: 73451450; KNT: 36146538 Vereinsregister München Registriernummer VR90001 Vertretungsberechtigter Vorstand: Ralf Konstantin (1. Vorsitzender), Anschi Haberstock (stellv. Vorsitzende)
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