Anmeldung Ferienfahrt 2015 „Sport, Spaß und Natur“

Anmeldung Ferienfahrt 2015
„Sport, Spaß und Natur“
„
wird noch bekannt gegeben
Vortreffen mit allen Teilnehmern und deren Eltern in Schongau
25. – 29.05.2015:
Ferienfahrt 2015 nach Oberaudorf
(falls von den Teilnehmern gewünscht) Nachtreffen in Schongau
Hiermit melde ich mein Kind verbindlich zur Ferienfahrt 2015 an.
Name des Kindes
Geburtsdatum
Geschlecht
Adresse
Mein Kind möchte an der Gestütsbesichtigung des Fohlenhofs in Ebbs am
Montagnachmittag teilnehmen. (verbindlich; 3 € müssen bei der Abfahrt bei den Betreuern
abgegeben werden)
Die Teilnahmebestätigung und alle weiteren Informationen zur Ferienfahrt 2015 bekommen
Sie per E-Mail. Geben Sie dazu bitte im Folgenden eine gültige E-Mail Adresse an:
Bitte beachten Sie auch die umseitigen Hinweise, die Sie mit Ihrer Unterschrift anerkennen.
Datum und Unterschrift des Erziehungsberechtigten
TSV Schongau, Blumenstraße 2, 86956 Schongau; [email protected]
BLZ: 73451450; KNT: 36146538
Vereinsregister München Registriernummer VR90001
Vertretungsberechtigter Vorstand: Ralf Konstantin (1. Vorsitzender), Anschi Haberstock (stellv. Vorsitzende)
Anmelde- und Teilnahmebedingungen für die Ferienfahrt des TSV Schongau
1. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem hierfür vorgesehenen Formular. Dieses ist bis zum 1.3.2015 per EMail ([email protected]), per Post oder persönlich in der TSV-Geschäftsstelle abzugeben. Die Plätze
werden nach der Anmeldereihenfolge vergeben und am 8.3.2015 die jeweiligen Zu-bzw. Absagen verschickt.
Eine Warteliste wird erstellt. Nachdem der Anmeldende die Zusage erhalten hat, muss er bis zum 22.3. eine
Anzahlung von 50 € überweisen.
2. Der TSV Schongau behält sich das Recht vor, einem Teilnehmer nachträglich abzusagen, wenn nach Erhalt
der Teilnehmerinformationen erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen
oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht
vertretbaren Risiko für den Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist. Auch in diesem Fall wird der
Anmeldende umgehend benachrichtigt.
3. Der Preis beträgt, inkl. An- & Abreise, Unterbringung in Jugendbildungsstätte Oberaudorf, Vollverpflegung,
Betreuung, Ausflüge etc. 250,00 € je Kind.
4. Der Restbetrag ist bis spätestens 01.05.2015 auf das unten angegebene Konto zu überweisen. Bitte geben
Sie unbedingt den Namen des Teilnehmenden an. Barzahlungen werden nicht angenommen
5. Die An- & Abreise nach Oberaudorf, sowie die Fahrten vor Ort finden mit Kleinbussen statt, die von den
Betreuern gefahren werden. Jeder Betreuer besitzt seit mindestens 3 Jahren einen Führerschein.
6. Kann der/die Teilnehmende nicht an der Ferienfreizeit teilnehmen, werden wir versuchen den Platz über die
Warteliste neu zu besetzen. Gelingt dies nicht, werden 50 % des Reisepreises, also 125 € als pauschaler Ersatz
für schon getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen einbehalten. Dem Teilnehmenden steht es jedoch frei
sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen
Fahrterfordernissen genügt und seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen
Anordnungen entgegenstehen.
7. Bei schwerwiegenden Verstößen des Kindes gegen die allgemeine Ordnung bzw. wiederholtem Verstößen
gegen Anweisung der Betreuungspersonen behalten wir uns vor, Ihr Kind von Ihnen auf eigene Kosten abholen
zu lassen, notfalls stellen wir die Transportkosten für die Rückführung nach Schongau in Rechnung. Ein
Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr (auch anteilig) ist in diesem Fall ausgeschlossen.
8. Für vorsätzlich verschwiegene wichtige Informationen (z.B. Gründe, warum ihr Kind in psychologischer
Betreuung ist), ist der Verein nicht haftbar zu machen und behält sich vor, durch das Fehlen dieser
Informationen sich ergebende Kosten an Sie weiterzuleiten.
9. Sie haben zu gewährleisten, dass Ihr Kind bei Fahrtantritt keine meldepflichtigen Infektionskrankheiten hat –
ggf. entstehende Kosten werden wir geltend machen.
10. Der TSV Schongau kann bis 1.4.2015 die Ferienfahrt absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 25
Jugendlichen nicht erreicht wird. Der etwa schon geleistete Teilnahmebeitrag wird in voller Höhe
zurückerstattet, weitere Ansprüchen des Anmeldenden bestehen nicht.
11. Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfall- und eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei
Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss
eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die
mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern.
TSV Schongau, Blumenstraße 2, 86956 Schongau; [email protected]
BLZ: 73451450; KNT: 36146538
Vereinsregister München Registriernummer VR90001
Vertretungsberechtigter Vorstand: Ralf Konstantin (1. Vorsitzender), Anschi Haberstock (stellv. Vorsitzende)