FAMILIENMAGAZIN - Landkreis Wesermarsch

Jahresausgabe 2015
Landkreis
FAMILIENMAGAZIN
Wegweiser für Familien und Kinder in der Wesermarsch
Ein Produkt der SIEBENTAGE Werbeagentur Verlag GmbH
Inhalt I Impressum
Inhalt
Vorwort des Landrates
3
Grußwort des Verlages
4
Soziales
5–13
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
14–29
Frauen und Gleichstellung
30–33
Die Wesermarsch
34–40
Anhang (Wo finde ich was):
Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen
41
Familien- und Kinderservicebüros
42
Hilfe zu Fragen rund um die Familie und Soziales
43-44
Frauen in Not, Kindertagesstätten und sonstige
Betreuungsangebote im LK Wesermarsch, Hebammen
44
Landkreis Wesermarsch: Zuständigkeiten im Überblick
45
Hilfe bei Essstörungen, Unterstützung bei Hochbegabung
46
© Oksana Kuzmina, fotolia
Impressum
Herausgeber/Kontakt:
SIEBENTAGE Werbeagentur Verlag GmbH
Immenweg 55 A, 26125 Oldenburg
Geschäftsführerin: Bärbel Baumgart
Tel. 0441 380 26 56, Fax 0441 408 19 44
[email protected], www.siebentage.com
In Zusammenarbeit mit:
Landkreis Wesermarsch
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Telefon: 04401 927-0, Fax: 04401 3471
E-Mail: [email protected]
Landkreis
2
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Ansprechpartner: Matthias Sturm, Zimmer: 238
E-Mail: [email protected]
Telefon: 04401 927-384, Fax: 04401 927-438
(verantwortlich f.d. Inhalt der Texte LK Wesermarsch) (LK)
Texte:
Landkreis Wesermarsch (LK)
Redaktion SiebenTage (ST)
Anzeigen:
Werner Diekmann Tel. 0151 61323387
Thorsten Böner Tel. 0170 91 55 302
Bärbel Baumgart Tel. 0172 43 66 781
[email protected]
4. Auflage Jahresausgabe 2015
Fotos:
Archiv SIEBENTAGE Werbeagentur Verlag GmbH,
Fotolia; Titel: Bärbel Baumgart und Fotolia (Monkey
Business, micromonkey, evgenyatamanenko)
Alle Informationen erfolgen nach bestem Wissen
und Gewissen. Für die Richtigkeit übernehmen
wir keine Gewähr. Es ist jede presserechtliche
Haftung ausgeschlossen. Der Inhalt ist urheberrechtlich geschützt.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, uns überlassene
Texte zu überarbeiten/redigieren oder zu kürzen.
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit der
ausdrücklichen Genehmigung des Verlages.
Gerichtsstand ist Oldenburg.
Vorwort
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Vorwort
Landrat Thomas Brückmann
Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Wesermärschler!
Auch in diesem Jahr erscheint eine
Ausgabe des beliebten Familienmagazins, das die Siebentage Werbeagentur
Verlag GmbH in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Wesermarsch
herausbringt. Dieses Magazin wird im
gesamten Landkreis verbreitet und unter anderem in den Rathäusern, vielen
Kindertagesstätten, sozialen Einrichtungen und Firmen ausgelegt. Darüber
hinaus ist es im Internet verfügbar.
An dieser Stelle richte ich einen herzlichen Dank an alle Gewerbetreibenden
und sonstige Anzeigenkunden, die das
Erscheinen des Magazins finanziell
unterstützt haben.
Ich denke, es ist uns gelungen, unseren
Landkreis mit seinen vielen Errungenschaften und Angeboten in das verdiente Licht zu rücken. Wir brauchen
uns gerade in Bezug auf Kinder- und
Jugendbetreuungsangebote hinter keinem anderen Landkreis zu verstecken.
In dem vorliegenden Magazin finden
Sie viel Wissenswertes zu den Themen
Schwangerschaft und Geburt, Kinderbetreuung, Schulangebote, Erziehung
sowie Unterstützungs- und Beratungsangebote in schwierigen Lebenslagen
und vieles mehr.
Die Wesermarsch ist ein attraktiver
Landkreis für Familien. Als ländlich
geprägtes Gebiet mit guter Infrastruktur und qualifizierten Arbeitsplätzen bieten unsere Städte und
Gemeinden an der Unterweser die
ideale Umgebung für Eltern und ihre
Kinder. Dank eines breit gefächerten
und umfangreichen Angebotes an
Betreuungsangeboten für kleine und
größere Kinder sowie Schulmöglichkeiten für alle Altersgruppen und
Bildungsstufen kann der Nachwuchs
wohnortnah betreut werden und die
Krippe, den Kindergarten oder Hort
sowie die Schule besuchen. Mit dem
Angebot einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in Brake seit dem Schuljahr 2014/15 kann der Landkreis alle
Schulformen anbieten. Hinzu kommt
ein über die gesamte Wesermarsch
verbreitetes Angebot an Ganztagsschulen im Primar- und Sekundarschulbereich.
Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der
Lektüre und dass das Familienmagazin
Ihnen und Ihrer Familie ein hilfreicher
Begleiter ist. Gerne können Sie auch an
der Themengestaltung der nächsten
Ausgabe mitwirken oder Artikelvorschläge unterbreiten.
Herzliche Grüße
Ihr Landrat Thomas Brückmann
an alle Inserenten und Sponsoren, die durch ihren finanziellen Beitrag zur
Realisierung des Familienmagazins beigetragen haben.
© drubig-photo, fotolia
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Grußwort
Liebe Eltern, liebe Familien,
liebe Leserinnen und Leser,
haben Sie sich schon einmal bewusst Zeit
genommen, um über „Zeit“ nachzudenken?
Qualität der Zeit, Zeit für uns, für den Beruf,
den Urlaub, Freizeit und gemeinsames
Miteinander.
Letzteres liegt mir besonders am Herzen.
Vielen Familien bleibt neben dem „Grundstein“ des Materiellen nicht die Zeit für die
wesentlichen Bedürfnisse ihrer Kinder. Die
Kinder sind „materiell“ mehr oder weniger
gut versorgt, wenn Mutter und/oder Vater
die Basis für ein gutes und zufriedenes
Leben schaffen möchten. Die günstige
Zinspolitik bietet sich doch geradezu an, ein
schönes Häuschen als Fundament für die
Familie zu bauen, da ist doch auch noch ein
geplanter Urlaub, die neue Einrichtung und
so mancher Wunsch ist noch offen.
Oft fühlen wir uns dabei unter Zeitdruck und
beschweren uns, besonders wenn Unvorhergesehenes passiert. Doch seien wir ehrlich:
Das Auf und Ab, Geplantes wie Ungeplantes,
Leichtes wie Schweres gehören im Leben
einfach dazu. Manchmal müssen wir dabei
den Tatsachen einfach ins Auge schauen,
gelegentlich sollten wir in der Lage sein, die
Umstände zu verändern. Doch können wir
die Umstände wirklich immer ändern? Ja,
wenn wir tatsächlich Einfluss darauf haben,
weil nur wir sie geschaffen haben, z.B. durch
Setzen der eigenen Prioritäten. Dann können
wir uns auch fragen: „Für was nehme ich mir
eigentlich Zeit – auch ganz bewusst?“
Die kostbarste Zeit ist, so zumindest meine
ganz persönliche Meinung, jene Zeit, die
wir mit unseren Kindern verbringen. Zeit zu
haben, diese kleinen, aber doch kostbaren
Augenblicke zu genießen, strahlende und
dankbare Kinderaugen zu erleben. Liebe zu
unseren Kindern zu leben. Da sind Erinnerungen fürs Leben. Genießen wir doch
einfach jeden Augenblick und jeden
Moment. Dann ist auch die Qualität der
Zeit eine andere. Was hilft es uns, wenn
viel Zeit da ist, aber diese unbewusst
verstreicht? Ein bewusst gelebter Augenblick kann so viel mehr wert sein als ein
einfach dahingelebter Tag.
Haben Sie sich schon einmal in die kindliche
Zauberwelt entführen lassen? Was bedeutet das? Mitspielen, eintauchen und selbst
wieder Kind sein. Erleben, wie Zauberer
hinter Bäumen auftauchen, ein Wal im
Gartenteich schwimmt, wie gut der Wiesensalat schmeckt, und einfach der kindlichen
Fantasie folgen. Da ist auch nicht nur das
neue Fahrrad wichtig, sondern die Zeit, die
das Kind mit Vater und Mutter verbringt,
vielleicht zusammen mit dem neuen Fahrrad. Ein Kinderfilm im Fernsehen ersetzt
nicht Mutter und/oder Vater, die das geliebte
Kinderbuch immer wieder lesen, und das
Kind sagt: „Oh, bitte noch einmal.“ Ob das
gemeinsame Spiel im Garten oder ein Abendritual: das sind Momente echten gemeinsamen Miteinanders, „Qualitätszeiten“.
Wichtig hierbei auch: gewohnte Tagesrhythmen wie zum Beispiel gemeinsames Essen
als Abendritual, wenn alle daheim sind.
Gemeinsame Mahlzeiten fördern auch die
Gesprächskultur in der Familie. Am Familientisch kann jeder loswerden, was ihn bedrückt. Hier fühlen sich schon die Kleinsten
angenommen und geborgen. Zeit für Gespräche sind für Kinder jeden Alters sehr wichtig,
um ihre Bedürfnisse zu verstehen.
Legen Sie doch auch einfach das Smartphone für eine kleine, aber doch so wichtige
Zeit der Aufmerksamkeit zur Seite. Gerade
in der Zeit der neuen Medien werden das
Kind und die Umgebung zu oft nicht mehr
richtig wahrgenommen. Ihr Kind braucht Sie
gerade in den ersten Entwicklungsjahren als
vertraute Bezugsperson. Selbst der Blickkontakt zum kleinsten Kind im Kinderwagen ist
wichtig.
Jede Sekunde Zeit echten Miteinanders ist
Zeit fürs Leben. Denn diese Sekunde können
wir nie mehr wiederholen. Es sei denn, wir
öffnen die Schublade der Erinnerung und
diese ist umso reicher, je bewusster wir Zeit
gelebt haben.
Monde und Jahre vergehen, aber ein schöner
Moment leuchtet das Leben hindurch.
Franz Grillparzer, 1791 – 1872
Ihre
Bärbel Baumgart
Geschäftsführerin SiebenTage Werbeagentur Verlag GmbH
© Cherry-Merry, fotolia
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Soziales
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Wenn sich Mütter krank oder erschöpft fühlen
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Das Deutsche Rote Kreuz berät und hilft bei Mutter-Kind-Kuren
KONTAKT
Beratungsstelle Nordenham:
DRK-Gebäude, Hafenstraße 47a,
Tel. 04731/26919-0,
E-Mail:
[email protected]
freitags von 9 bis 11 Uhr und nach
Vereinbarung
Beratungsstelle Elsfleth:
DRK-Gebäude, Oberrege 25,
Tel. 04731/26919-0,
E-Mail:
[email protected]
jeden ersten Donnerstag im Monat
von 15 bis 16.30 Uhr
Frauen, die sich für Mutter-KindKuren interessieren, können sich
vom Kreisverband Wesermarsch
des Deutschen Roten Kreuzes
(DRK) beraten und helfen lassen.
Der unterhält in Nordenham und
Elsfleth entsprechende Beratungsstellen. Dort sind unter anderem
die erforderlichen Formulare und
Anträge erhältlich. Die DRK-Mitarbeiterinnen helfen den Frauen, die
sich erschöpft oder krank fühlen,
auf dem Weg vom Antrag bis zum
Antritt der Kur.
Die vom Müttergenesungswerk
anerkannten Mutter-Kind-Einrichtungen sind auf Kurmaßnahmen für
Mütter und Kinder bestens spezialisiert. Tagsüber werden die Kinder
von qualifizierten Fachkräften betreut. Außerdem bestehen gemeinsame Mutter-Kind-Angebote.
Wenn sich Mütter für eine Kur
entscheiden, klären die DRK-Beratungsstellen unter anderem auch
die Versorgung von Kindern oder
pflegebedürftigen Angehörigen, die
zu Hause bleiben. (ST)
Übrigens: Zum Angebot im Müttergenesungswerk gehören ebenfalls
Vater-Kind-Kurmaßnahmen.
Während einer Mutter-Kind-Kur
können sich Frauen ganz auf ihre
eigene Gesundheit und die eigenen Bedürfnisse konzentrieren. Sie
können Abstand gewinnen, Alltag
und Mehrfachbelastungen hinter
sich lassen und neue Wege für sich
finden.
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Soziales
„Wesermarsch wird an kultureller Vielfalt gewinnen“
Interview mit der neuen Mitarbeiterin der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe beim Landkreis Wesermarsch
das eher hilfreich oder wäre eine
andere Zuordnung in Ihren Augen
besser gewesen?
MEYER: Die Themen Migration und
Integration kommen in vielen Fachbereichen auf. Eine übergeordnete Zuordnung der Koordinierungsstelle ist
meiner Meinung nach daher sinnvoll,
damit nicht nur einzelne Fachbereiche im Vordergrund stehen, sondern
Migration als Querschnittsaufgabe
behandelt wird.
Stefanie Meyer, Mitarbeiterin der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe beim Landkreis
Wesermarsch
FRAGE: Frau Meyer, erzählen Sie uns
kurz etwas zu Ihrer Person/Ihrem
beruflichen Werdegang/Ihrer Qualifikation, damit wir wissen, mit wem wir
es zu tun haben.
MEYER: Mein Name ist Stefanie
Meyer. Ich bin 29 Jahre alt, in der
Wesermarsch aufgewachsen und
wohne nun in Oldenburg. Nach dem
Abitur habe ich in Landau in der Pfalz
Erziehungswissenschaften u.a. mit
dem Schwerpunkt Interkulturelle
Pädagogik studiert. Nach dem Studium 2010 habe ich zunächst bei einer
Volkshochschule mit benachteiligten
jungen Erwachsenen und später als
Koordinatorin im Bereich Bildungsund Teilhabepaket gearbeitet.
Seit dem 1. Dezember 2014 bin ich
nun beim Landkreis in der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe
beschäftigt.
FRAGE: Sie sind organisatorisch dem
Büro des Landrats zugeordnet. Ist
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FRAGE: Das Land Niedersachsen hat
die Inhalte und Aufgaben Ihrer Stelle
grob definiert. Welche Zielrichtung
hat die Kreisverwaltung und welche
Maßnahmen planen Sie?
MEYER: Die Kreisverwaltung hat mit
der Einrichtung der Koordinierungsstelle finanzielle Mittel erhalten, um
gleichwertige Lebensverhältnisse
und eine chancengerechte Teilhabe
für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu schaffen.
Aktuell bin ich viel im Landkreis unterwegs, um zu erfahren, welche Angebote und Initiativen es bereits gibt
und wo Bedarfe gesehen werden. Ein
erster Schritt ist also die Bestandsanalyse, aus der ein Integrationskonzept entwickelt werden soll.
FRAGE: Was konkret sind die weiteren
Schritte?
MEYER: Neben der Bestandsaufnahme
werde ich in den nächsten Wochen
eine Willkommensbroschüre entwickeln und diese in mehrere Sprachen
übersetzen lassen, damit Neuzuwanderer einen Überblick über die wichtigsten Einrichtungen im Landkreis
erhalten. Außerdem soll das Internet-
angebot der Kreisverwaltung um die
Themen Migration und Integration
ergänzt werden.
Für Kinder und Jugendliche sollen
Ferienprogramme entwickelt werden,
in denen deutsche Sprachkenntnisse
ausgebaut werden können. Hier wird
es bereits in den Osterferien ein Angebot der KVHS in Brake geben. Diese
Programme sollen sukzessive ausgebaut werden.
Außerdem sollen Einbürgerungsfeiern
eingeführt werden, um Integrationsleistungen auch seitens des Landkreises wertzuschätzen.
FRAGE: Wo sehen Sie eher Probleme
bei der Umsetzung Ihrer Aufgaben?
MEYER: Durch die weit gefasste
Richtlinie des Landes Niedersachsen
besteht ein weiter Handlungsspielraum bei der Umsetzung vor Ort im
Landkreis Wesermarsch. Es gilt hier
die Ressourcen richtig einzuschätzen
und Schwerpunkte zu setzen. Nicht
alle möglichen Themengebiete können sofort aufgegriffen werden.
FRAGE: Stichwort „Pegida“: Wie würden Sie die Bevölkerung aufklären
bzw. von der Richtigkeit des staatlichen Handelns überzeugen?
MEYER: Im Landkreis Wesermarsch
herrscht eine große Hilfsbereitschaft
gegenüber Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Dies ist nicht zuletzt
der Verdienst des Refugiums Wesermarsch e.V., der sich seit mehr als 25
Jahren interkulturell engagiert. Diese
positive Stimmung gilt es zu bewahren.
Durch die zumeist dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in den
Gemeinden und daher die direkten
Kontakte zwischen Flüchtlingen und
Soziales
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
der Nachbarschaft werden gegebenenfalls vorhandene
Berührungsängste bereits früh abgebaut.
Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl von Ehrenamtlichen, die sich als Dolmetscher, Integrationslotsen oder
auch als Übungsleiter in Sportvereinen engagieren, um
Neuzuwanderern und speziell Flüchtlingen den Einstieg in
das Leben in der Wesermarsch zu erleichtern.
Seitens der Kreisverwaltung gilt es, mit Kooperationspartnern Zugänge zu Sprachkursen, Bildung und dem Arbeitsmarkt zu schaffen und vorhandene Strukturen zu ergänzen
beziehungsweise diese überhaupt zu schaffen. Nur so ist
eine gleichberechtigte Teilhabe und damit verbunden eine
Anerkennung seitens der Mehrheitsgesellschaft möglich.
FRAGE: Abschließende Frage: Wo sehen Sie den Landkreis
in vier Jahren unter dem Gesichtspunkt Migration und
Teilhabe?
MEYER: Durch die weiter zu erwartende Aufnahme von
Flüchtlingen und die innereuropäischen Migrationsbewegungen wird die Wesermarsch zunehmend an kultureller
Vielfalt gewinnen. Es gilt daher, die Aktivitäten unter
den Stichworten „Integration und Migration“ zu bündeln,
sodass klare Strukturen und Anlaufstellen überall in der
Wesermarsch bekannt sind.
Ein Konzept zur Sprachförderung ist anzustreben. Neben
ehrenamtlichen Bemühungen sind staatliche Strukturen
wie beispielsweise die Einführung von Sprachlernklassen
im Primar- und Sekundarbereich im Landkreis Wesermarsch notwendig. Strukturell gilt es darüber hinaus, den
Zugang zu Bildung und Beruf zu unterstützen. Neben der
Anerkennung von Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen
sind (berufsbezogene) Sprachfördermaßnahmen und gegebenenfalls notwendige (Teil-)Qualifizierungen geboten. Mit
verschiedenen Netzwerkpartnern im Land sollte sich auch
der Landkreis Wesermarsch entsprechend aufstellen, um
dadurch zusätzlich dem vielerorts erwarteten Fachkräftemangel entgegenzuwirken. (LK)
© Syda Productions, fotolia
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Soziales
Ehrenamtliche Betreuer werden laufend gesucht
Die Betreuungsgemeinschaft Wesermarsch berät, informiert und unterstützt auf
vielfältige Weise
© Betreuungsgemeinschaft Wesermarsch
Schwerbehindertenrecht“ gehalten. Der
Referent kommt von der Außenstelle
Oldenburg des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Beratungsstunden nun auch in
Nordenham und Rodenkirchen
v.l.n.r. Petra Block, Verwaltung, Lisa Schlombs, Vereinsbetreuerin und Verwaltung, Christine Bussas, Geschäftsführerin und
Ansprechpartnerin für den Raum Brake und Wesermarsch-Süd sowie Vereinsbetreuerin, und Stefan Blanck, Geschäftsführer und Ansprechpartner für den Raum Nordenham und Wesermarsch-Nord sowie Vereinsbetreuer und Verfahrenspfleger Werdenfelser Weg.
Die Betreuungsgemeinschaft Wesermarsch
e.V. mit Sitz in Brake, Kaje 6, sucht auch 2015
Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtliche
Betreuer sein oder eine Vorsorgevollmacht
annehmen wollen; sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Grundsätzlich kann
jeder Erwachsene die Betreuung für einen
Mitmenschen übernehmen oder Vollmachtnehmer werden. Vorausgesetzt werden die
Bereitschaft zum sozialen Engagement und
ein Verantwortungsgefühl für eine hilfsbe-
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dürftige Person, die ebenfalls erwachsen ist.
Diese Helfer werden von der Betreuungsgemeinschaft gesucht, aber auch kostenlos
beraten, unterstützt und begleitet.
Deshalb hilft die Betreuungsgemeinschaft Wesermarsch zum Beispiel beim
Erstellen von Berichten an das Betreuungsgericht, schafft Austauschmöglichkeiten zwischen den Betreuern und
organisiert Fortbildungen beziehungsweise Informationsveranstaltungen.
So wird beispielsweise am
2. Juni 2015 um
17 Uhr bei der
KVHS in Brake,
BürgermeisterMüller-Straße 35,
ein Vortrag zum
Thema „Einführung in das
Am 4. August um 17 Uhr stellt Stefan
Blanck ebenfalls bei der KVHS in Brake
den sogenannten Werdenfelser Weg vor,
mit dem auf verfahrensrechtlichem Weg
Fixierungen und freiheitsentziehende
Maßnahmen verringert werden sollen.
Blanck ist nicht nur Geschäftsführer der
Betreuungsgemeinschaft, sondern auch
Verfahrenspfleger nach dem Werdenfelser
Weg. „Die Betreute Person verstirbt –
Aufgaben und Grenzen der ehrenamtlichen Betreuung“ – das ist die Überschrift
eines Vortrages, den Rechtsanwalt Bernd
Bierfischer aus Nordenham am 6. Oktober um 17 Uhr hält. Ort ist wieder die
KVHS Brake. Und am 1. Dezember um 17
Uhr geht es am selben Ort um Demenzerkrankungen. Über sie informiert Dr.
Michael Nowak, Chefarzt der Abteilung
Geriatrie der Helios-Klinik in Nordenham.
Ein weiterer wichtiger Baustein der
Arbeit des Vereins: Er klärt die Öffentlichkeit über Vorsorgevollmachten auf,
damit die Zahl der rechtlichen Betreuungen verringert werden kann. Dabei
spielen vor allem Betreuungs- und
Patientenverfügungen eine Rolle.
Aufgrund wachsender Nachfrage bietet
die Betreuungsgemeinschaft seit Januar 2015 auch in Rodenkirchen einmal
monatlich und in Nordenham alle 14
Tage offene Beratungsstunden an.
Darüber hinaus sind Beratungstermine
nach Vereinbarung möglich. (ST)
www.betreuungsgemeinschaft-wsm.de
Tel. 04401/70 623 44
Soziales
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Wegweiser durch die digitale Welt
Damit sich Ältere im Netz zurechtfinden
Einen „Wegweiser durch die digitale Welt – für ältere Bürgerinnen
und Bürger“ in Broschüren-Form hat
die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Senioren-Organisationen (BAGSO)
vorgestellt.
Er richtet sich sowohl an Menschen,
die in das Internet einsteigen möchten, als auch an diejenigen, die dort
bereits unterwegs sind und nun tiefer
in die digitale Welt einsteigen wollen.
Auf 95 Seiten geht es – leicht verständlich und möglichst kurz gehalten
– um Themen wie zum Beispiel Virenschutz, E-Mails und Soziale Netzwerke, Freundschaftsbörsen, Suchmaschinen und Lexika, um Fernsehen und
Radio in der digitalen Welt sowie um
Smartphone und Tablet-PC.
Aber auch Einkaufsmöglichkeiten,
Reisebuchungen, Bankgeschäfte und
Gesundheitsportale im Internet sind
wichtige Themen.
Der „Wegweiser durch die digitale
Welt“ wurde vom Bundesverbraucher-
schutzministerium finanziell gefördert.
Die BAGSO sieht sich als Lobby der
älteren Menschen in Deutschland.
Unter ihrem Dach haben sich mehr
als 110 Organisationen mit etwa 13
Millionen älteren Menschen zusammengeschlossen.
Die BAGSO vertritt deren Interessen
gegenüber Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft – und das auch mit Blick
auf die nachfolgenden Generationen.
Darüber hinaus zeigt sie durch ihre
Publikationen und Veranstaltungen
Wege für ein möglichst gesundes
und kompetentes Altern auf. (ST)
Die Broschüre „Wegweiser durch die
digitale Welt – für ältere Bürgerinnen und Bürger“ ist kostenlos bei der
BAGSO unter Tel. 0228/249993-0
oder per E-Mail unter: kontakt@
bagso.de erhältlich.
www.bagso.de
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Soziales
Würdevoll leben – würdevoll sterben
Veranstaltung zur Palliativversorgung und zu einem möglichen stationären Hospiz
dar, dass sie im Oldenburger Hospiz
tätig ist und auch diese Einrichtung
für ein stationäres Hospiz in der Wesermarsch plädiert. Denn nicht wenige Anfragen in Oldenburg kommen
aus dem Landkreis Wesermarsch.
Während die anwesenden Podiumsgäste auf die Bemühungen der ambulanten Hospizarbeit und Palliativversorgung eingingen, wurden fortan
Wortmeldungen für ein stationäres
Hospiz lauter.
Tabu-Thema in das Rampenlicht gerückt: Miteinander diskutierten Marc Castens, Dr. Werner Even, Birgitt
Heckenberg, Karin Logemann und Alexander Jüptner (v.l.n.r.) Foto: Bolzek
„Würdevoll leben – würdevoll sterben“ – so
war eine Podiumsdiskussions-Veranstaltung
überschrieben, zu der die Landtagsabgeordnete Karin Logemann nach Brake
eingeladen hatte. Rund 70 Besucher
füllten trotz Sturmwetters den großen
Veranstaltungssaal in der Gaststätte „Zur
Rosenburg“.
„Jüngst wurden wieder Fälle bekannt,
bei denen schwerkranke Menschen aus
der Wesermarsch zum Sterben in umliegende Einrichtungen außerhalb der
Wesermarsch verlegt werden mussten.“
Mit diesen Worten Karin Logemanns
begann die Podiumsdiskussion. Besetzt war das Podium von Irene Müller
(Hospizleitung – Friedel-Orth-Hospiz
und Kinder- und Jugendhospiz Joshuas
Engelreich), Birgitt Heckenberg (hauptamtliche Koordinatorin der Hospizhilfe
Nordenham), Dr. Werner Even (Facharzt
unter anderem für Palliativmedizin
aus Ovelgönne) und Alexander Jüptner
(Palliativ-Netzwerk-Wesermarsch).
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Odyssee bei Begleitung nahestehender
Angehöriger
In ihrer Einführung schilderte Frau
Logemann Fälle von schwerstkranken
Menschen aus der Wesermarsch, die
an ihrem Lebensende aufgrund von
Versorgungslücken den Landkreis
verlassen mussten. Anschließend
übergab sie das Mikrofon an Mark
Castens aus Ovelgönne, der mit ihr
gemeinsam den Abend moderierte.
Castens engagiert sich bundesweit
für eine bessere Palliativ- und Hospizversorgung.
Nach einer kurzen Vorstellung der
Podiumsgäste folgten Wortmeldungen aus dem Publikum. Zum Beispiel
berichtete ein Ehepaar aus Berne, das
durch die regionalen Versorgungslücken in der Wesermarsch eine Odyssee bei der Begleitung eines nahestehenden Angehörigen erleben musste.
Eine Frau aus dem Publikum stellte
Unter den anwesenden Gästen meldete sich zum Beispiel Walter Erfmann zu Wort, der auf ganzheitliche
Hospizarbeit und Palliativversorgung
drängte und den Zugang dieser Leistungen für die Menschen in der Region als dringend notwendig ansieht.
Erfmann: „Bis es eine ganzheitliche
Versorgung gibt, vergehen oftmals
viele Jahre. Daher muss heute schon
damit angefangen werden.“
Auch der Kreistagsabgeordnete
Alfred Schäfftlein schilderte Erfahrungen von Betroffenen aus Großenmeer. Er hält ein stationäres Hospiz
in der Wesermarsch als Ergänzung zu
den ambulanten Diensten für unbedingt erforderlich. Dabei müsse der
Mensch im Vordergrund stehen und
die Leistungen für die Betroffenen
zuzahlungsfrei sein.
„Situation in Bremen widerlegt die
Kassen“
Karin Schelling-Carstens, Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes im
Kirchenkreis Wesermarsch, machte
aus ihrer Sicht deutlich, dass zunächst die ambulante Hospizarbeit
und Palliativversorgung ausgebaut
Soziales
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
werden müsse, bevor ein stationäres Hospiz in der Wesermarsch gegründet werden könnte. Damit stand sie an
diesem Abend auf schwerem Fuß, weil sich viele Mitwirkende für ein stationäres Hospiz aussprachen und sich in
der Meinung einig waren, dass man sich bereits jetzt für
eine solche stationäre Einrichtung einsetzen müsse.
Zum Schluss der Veranstaltung schilderte Mark Castens
ebenfalls seine Erfahrungen und erläuterte, dass Faustformeln zur Ermittlung von Bedarfen nicht angewendet werden sollten: „Hierbei handelt es sich um nicht
wissenschaftlich ermittelte Angaben, die zudem keinen
Bezug auf unsere Region finden. Demnach hätten wir in
der Wesermarsch auch keinen Anspruch auf ein Team für
die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV),
denn die Kassen kalkulieren hierfür mit 250.000 Einwohnern.“ Dass diese Angaben nicht stimmen, lässt sich
Castens zufolge anhand der Situation in Bremen belegen.
Laut den Kassen wäre Bremen schon jetzt überversorgt.
Tatsächlich sollen dort jedoch weitere Hospize geschaffen und die ambulanten Palliativ-Teams weiter ausgebaut
werden, so Mark Castens.
Brakes Bürgermeister Michael Kurz begrüßte die Podiumsdiskussion und signalisierte Unterstützung, sollte
sich ein Träger für ein stationäres Hospiz in der Wesermarsch finden. (ST)
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© Robert Kneschke, fotolia
Soziales
Tagespflege – konkret
Fragen und Antworten zum Thema „Tagesmütter“
Wie arbeitet eine Tagesmutter konkret?
Eine Tagesmutter bedarf einer Genehmigung des Landkreises Wesermarsch
und darf dann bis zu fünf Kinder
gleichzeitig betreuen. Viele Tagesmütter nehmen die Kinder bei sich zu Hause
auf. Andere betreuen sie in den Elternhäusern der Kinder. Das ist letztlich
eine Frage individueller Absprachen per
Betreuungsvertrag.
Was sind Großtagespflegestellen?
Zwei Tagesmütter können gemeinsam
eine Großtagespflegestelle einrichten
und dann bis zu acht Kinder betreuen.
Ist eine Tagesmutter davon Fachkraft im
Sinne des Gesetzes (Sozialassistentin/
Erzieherin) oder sind es beide, dürfen
bis zu zehn Kinder betreut werden.
Was gehört zur Betreuung durch eine
Tagesmutter?
Zu der Betreuung zählen die altersentsprechende Förderung und Bildung der
Kinder, die Fürsorge und Versorgung,
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der Schutz vor Gefahren und das Gewähren von Möglichkeiten zu kindgerechtem Spielen und Verhalten.
Kindgerechte Räumlichkeiten sind
Pflicht. Ebenso müssen die Tagesmütter
durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit
Erziehungsberechtigten überzeugen.
Für die Genehmigung ist heute eine
Qualifizierung erforderlich, die 160
Stunden umfasst und bundesweit anerkannt ist.
Über allem steht: Die Pflegekinder brauchen viel Liebe, Zärtlichkeit, Zuwendung und Geborgenheit.
Wann arbeitet eine Tagesmutter?
Das muss ebenfalls individuell abgesprochen werden. Denn die Flexibilität
ist das Markenzeichen der Tagespflege.
Im Krippen-Alter haben die Eltern ein
Wunsch- und Wahlrecht (Krippe oder
Kindertagespflege). Im Kindergarten-Alter findet Kindertagespflege ergänzend
zu den Einrichtungen statt.
Wie wird die Qualifikation der Tagesmutter geprüft?
Wer ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teiles des
Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei
Monate betreuen will, muss eine Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen. Damit diesem Antrag stattgegeben
wird, sind unter anderem ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und
ein Gesundheitsnachweis erforderlich.
Wer über keine pädagogische Ausbildung verfügt, muss in der Regel eine
Grundqualifizierung von 160 Unterrichtsstunden absolvieren.
Gibt es einen Anspruch auf Unterstützung durch eine Tagesmutter?
Ja, den gibt es für verschiedene
Altersgruppen. Seit dem 1. August
2013 haben Kinder im Alter von
einem bis drei Jahren bei einem
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern
Soziales
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Was kostet die Eltern der Einsatz
einer Tagesmutter?
Der Landkreis fördert die Kindertagespflege, indem er die Kosten für die
Betreuung in der Regel an die Tagesmutter zahlt. Für die Unterstützung
durch eine Tagesmutter muss dem
Jugendamt eine Gebühr gezahlt werden. Deren Höhe richtet sich nach dem
Einkommen der Eltern. Diese Regelung
ist vergleichbar mit den Gebühren, die
für die Nutzung einer Kindertagesstätte entrichtet werden müssten.
Übrigens: Kinderbetreuungskosten
wirken sich steuermindernd auf das
Gesamteinkommen aus. Voraussetzung
dafür ist, dass das Kind aus Gründen
der Berufstätigkeit in eine Betreuung
gegeben wurde – ob die Eltern angestellt oder selbstständig sind, spielt
dabei keine Rolle.
Wie bekommen Eltern den Kontakt zu
einer Tagesmutter?
Eltern können sich an die Familien- und
Kinderservicebüros (FuKs) wenden.
Gerne stellen die FuKs den direkten
Kontakt zu einer qualifizierten Tagesmutter her.
Wie groß ist der Bedarf an Tagesmüttern?
Der Bedarf ist sehr groß. In der Wesermarsch werden in verschiedenen
Gebieten immer noch Tagesmütter
gesucht. Der Landkreis bietet daher
zweimal jährlich Qualifizierungskurse
für die Kindertagespflege an.
© Robert Kneschke, fotolia
Anspruch auf 20 Wochenstunden
Tagespflege oder Einrichtung. Kinder
von 3 bis 14 Jahren haben einen
Anspruch, wenn die Eltern bestimmte
Voraussetzungen erfüllen (zum Beispiel, wenn beide arbeiten) und kein
Platz in einer Kindertageseinrichtung
zur Verfügung steht.
Der Landkreis trägt rund die Hälfte
der Kursusgebühren. Weil noch weitere Zuschüsse gewährt werden, müssen
die Teilnehmerinnen der Qualifizierungsmaßnahmen für 160 Stunden
Unterricht lediglich 200 Euro zahlen.
Wie werden die Tagesmütter vor Beginn
ihrer Tätigkeit unterstützt?
Wer sich für eine solche Tätigkeit
interessiert, kann sich von den Familien- und Kinderservicebüros in den
Städten und Gemeinden über aktuelle Qualifizierungskurse und nähere
Voraussetzungen informieren lassen.
Für die fachliche Beratung und Begleitung ist das jeweilige FuKs vor Ort
verantwortlich.
Wie werden die Tagesmütter nach
Beginn ihrer Tätigkeit unterstützt?
Der Landkreis und die Familienund Kinderservicebüros stehen den
Tagesmüttern mit Rat und Tat zur
Seite. Regelmäßig wird ein Meinungs- und Erfahrungsaustausch
organisiert. Außerdem wird dafür
gesorgt, dass sich die Tagesmütter
immer weiter fortbilden und qualifizieren können. (LK)
Anmerkung der Redaktion:
Selbstverständlich gibt es nicht nur
Tagesmütter, sondern vereinzelt
auch Tagesväter.
Ansprechpartner beim Landkreis sind
Peter Büsching-Czerny und Jörg Meier: Tel. 04401/927-262 beziehungsweise 04401/927-261; E-Mail: peter.
[email protected] beziehungsweise
[email protected]
Noch mehr Informationen stehen im
Internet unter:
lkwes.betreuungsboerse.net
13
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
Komplexleistung bei der Frühförderung bündelt Kompetenzen
Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFF) will Entwicklungschancen für Kinder erschließen
Lange Wege werden erspart
© CVJM-Sozialwerk Wesermarsch
Wenn sich ein Kind körperlich, geistig,
sprachlich, sozial oder emotional nicht
altersentsprechend entwickelt, wäre es
die falsche Strategie, wenn Eltern oder
auch Erzieherinnen und Erzieher den
Kopf in den Sand stecken. Vielmehr
können sie die vielfältigen Maßnahmen zur Frühförderung nutzen. Im
Landkreis Wesermarsch werden sie von
der Interdisziplinären Frühförderstelle
(IFF) als sogenannte Komplexleistung
angeboten. Träger ist das CVJM-Sozialwerk Wesermarsch.
Grundsätzlich kann Frühförderung
für Kinder bis zur Einschulung beantragt werden. Sie wird durch den
Landkreis Wesermarsch im Rahmen
der Eingliederungshilfe angeboten.
Dabei gibt es im Landkreis Wesermarsch zwei Angebote zur Frühförderung: die heilpädagogische Frühförderung und die Frühförderung als
Komplexleistung.
14
Damit Frühförderung umfassend
und optimal gestaltet werden kann,
wurde die Frühförderung als Komplexleistung ins Leben gerufen. Der
erste Anbieter im Land Niedersachsen
startete 2010. Und die IFF des Sozialwerks Wesermarsch besteht zusätzlich
zur heilpädagogischen Frühförderung
bereits seit 2011.
Mit der Komplexleistung sollen die
jeweiligen Kinderexperten an einen
Tisch gebracht werden. Gemeinsam
erarbeiten sie sinnvolle Fördermaßnahmen und setzen sie um. Dazu stehen
Experten aus den Bereichen Medizin,
Heilpädagogik, Psychologie, Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie
bereit. Je nach Bedarf werden sie
hinzugezogen. Inhalte einer Förderung
müssen also nicht doppelt besprochen
werden, weil alle Fachlichkeiten „an
einem Tisch“ sitzen und sich beraten.
Im Landkreis Wesermarsch wird die
Frühförderung als Komplexleistung flächendeckend und wohnortnah – in der
Regel als Hausbesuch – praktiziert.
Zur Planung einer Förderung stellt eine
Diagnostik die Grundlage dar – und
das unabhängig davon, ob eine heilpädagogische Frühförderung oder eine
Komplexleistung gewählt wird.
Im umfassenden Förder- und Behandlungsplan der IFF sind die Förderziele
und die benötigten Therapien festgehalten, so dass für zielgerichtetes und
transparentes Vorgehen gesorgt ist.
Wichtig ist dem Team, dass die Eltern
in die Entwicklung des Förder- und
Behandlungsplans intensiv einbezogen werden.
Das Zusammenspiel der verschiedenen Disziplinen setzt sich dann in der
Förderung fort: Gemäß dem Förder-
© CVJM-Sozialwerk Wesermarsch
und Behandlungsplan stimmen sich
die Therapeuten der unterschiedlichen
Fachlichkeiten regelmäßig ab und
richten die Förderung immer wieder
neu aus. So kann in der vorhandenen
Zeit effektiver an den Förderzielen
gearbeitet werden. Außerdem können
weitere Fachdisziplinen unbürokratisch
hinzugezogen werden.
Ein wichtiges Ziel der aufwendigen
Diagnostik und der wiederkehrenden Absprachen: Den Eltern soll ein
Ansprechpartner geboten werden. Weil
die Komplexleistung in der Regel
für ein Jahr geplant und anerkannt
wird, entfallen in diesem Zeitraum
weitere Termine und Anträge für
weitere Leistungen. (ST)
© CVJM-Sozialwerk Wesermarsch
Kontakt zur IFF:
Tel. 04401/8295539; E-Mail:
[email protected]
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
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Unbeschwert durch die Schwangerschaft ins Familienglück
Ein großes Leistungspaket, Ärzte-Telefon und sogar Baby-Bonus erwarten die Eltern
Die Geburt eines Kindes ist sicher eines der
schönsten und bedeutendsten Ereignisse im
Leben eines Paares. Auf dem Weg vom Liebesglück zum Familienglück mit Baby gibt es
sicher die eine oder andere Frage oder auch
Unsicherheit. Was ist ratsam, vor der Geburt
zu regeln, welche Vorsorgeuntersuchungen
sind sinnvoll und vor allem was kosten sie?
Die BKK Melitta Plus begleitet und unterstützt „werdende“ Eltern sowie Familien rund
um die Schwangerschaft und Geburt mit einer
Vielzahl von Vorsorgeprogrammen, Zusatzangeboten und Extraleistungen. Diese wichtige
Lebensphase ist es der BKK zusätzlich wert,
die Mütter mit einem Baby-Bonus in Höhe
von 150 Euro zu belohnen.
Eltern wünschen sich, dass ihr Nachwuchs
gesund auf die Welt kommt, denn schon
jede Schwangerschaft ist ein Wunder. Sehr
viele Leistungen „rund um die Schwangerschaft“ sind bereits gesetzlich geregelt
wie Mutterschaftsgeld, Krankenhauskosten, Arztkosten, Kosten für Arzneimittel,
Haushaltshilfe und diverse Vorsorgeuntersuchungen. Als familienfreundliche
Krankenkasse steht die BKK Melitta Plus
besonders werdenden Eltern als Partner
zur Seite. Deshalb wurden im Laufe der
letzten 3 Jahre viele Leistungserweiterungen bzw. Schwangerschafts-Extras neu
eingeführt. Dies betrifft eine Vielzahl von
zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen,
die mittlerweile mit insgesamt 150 Euro
je Schwangerschaft bezuschusst werden.
Hierzu gehören zusätzliche Ultraschallun-
tersuchungen, 3D- oder Farbdoppler-Ultraschall, Toxoplasmose-Screening, Feststellung von Antikörpern gegen Ringelröteln
und Windpocken, Zytomegalie-Test und
Ersttrimester-Screening/Nackenfaltenmessung. Ferner empfiehlt die BKK Melitta
Plus werdenden Müttern am exklusiven
„Vorsorgeprogramm BabyCare“ kostenfrei
teilzunehmen. Mittels eines Fragebogens erfolgt eine fundierte Analyse der
Lebensgewohnheiten und Vorerkrankungen. BabyCare hilft durch Aufklärung und
Information mögliche Risiken während der
Schwangerschaft zu erkennen und einer
Frühgeburt entgegenzuwirken. Der Erfolg
gibt ihm Recht: 25 % weniger Frühgeburten bei BabyCare-Teilnehmerinnen.
Deshalb wird das Programm auch von
Frauenärzten empfohlen.
Da sich die künftigen Erdenbürger selten
an den Entbindungstermin halten, profitieren Schwangere vom „Extra“ Hebammenrufbereitschaft in der 37. - 42. Schwangerschaftswoche.
Für die werdende Mutter ist es beruhigend
zu wissen, dass die gewählte, zugelassene
Hebamme erreichbar ist, wenn die Geburt
bevorsteht. Die BKK Melitta Plus übernimmt hierbei 90 % der Kosten – bis zu
250 Euro je Schwangerschaft.
Baby-Bonus – NEU
Mit den Eltern und der Familie freut sich
auch die BKK Melitta Plus auf Zuwachs.
Deshalb werden die Mütter mit einem
Baby-Bonus in Höhe von 150 Euro
belohnt. Dieser bedingt einige Voraussetzungen, die Mütter weitestgehend
einfach erfüllen, und gilt für alle Geburten seit dem 01.10.2014.
Nähere Informationen erhalten Sie im
Frontoffice der BKK Melitta Plus im
ServiceCenter Nordenham und
telefonisch unter: Tel. 04731 9334-140
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Kinder, Jugendliche und Gesundheit
Geht´s zu Hause besser?
© chasingmoments, fotolia
Die Homeschooling-Verfechter machen auch im Nordwesten mobil
Das Netz, das das Netzwerk Bildungsfreiheit e.V. mit Sitz in Nürnberg bisher
geknüpft hat, weist Lücken auf. Denn im
Nordwesten Deutschlands sind die Verfechter des sogenannten Homeschoolings
relativ spärlich vertreten. Und das wollen
sie ändern: Auch im Großraum Bremen
und Oldenburg wollen sie verstärkt auf
die vermeintlichen Vorteile hinweisen,
die es aus ihrer Sicht hat, wenn Kinder
der staatlichen Schule fernbleiben und
stattdessen zu Hause von ihren Eltern
unterrichtet werden.
In Bremen und umzu sind die Eheleute Dagmar und Tilmann Neubronner
aus der Hansestadt die bekanntesten
Homeschooling-Verfechter. Nachdem
sie zu Zwangsgeld und Erzwingungshaft verurteilt worden waren, flüchteten sie 2007 aus Deutschland. Inzwischen sind die Neubronners jedoch
wieder zurückgekehrt und engagieren
sich im Netzwerk Bildungsfreiheit.
Jahrelang hatten Dagmar und Tilmann
16
Neubronner ihre beiden Söhne ausschließlich in den eigenen vier Wänden beschult. Sie taten das nicht aus
grundsätzlicher Kritik am staatlichen
Bildungssystem, sondern weil sich ihre
Jungen angeblich mit Händen und Füßen gegen den Schulbesuch gewehrt
hätten. Die Schule im klassischen
Sinne habe den Sprösslingen körperliche und seelische Schäden zugefügt,
und das hätten sie als Eltern nicht
mehr mitansehen können. „Warum soll
der Staat besser als die Eltern wissen,
was für die eigenen Kinder gut ist?“ So
argumentierten die Neubronners und
bewiesen gegenüber der staatlichen
Autorität ein dickes Fell.
„Homeschooling fördert Parallelgesellschaften“
Ihre Gründe für das Homeschooling
sind nicht typisch. Ein großer Teil
der Eltern, die ihre Kinder nicht zur
staatlichen Schule schicken, will sie
nach eigenem Bekunden vor vermeintlich schädlichen Einflüssen wie zum
Beispiel religionskritischen Äußerungen oder dem Sexualkundeunterricht
schützen – und vor anderen Kindern.
Sozialisation durch Gleichaltrige habe
oft negative Folgen, behauptet Vorstandsmitglied Jörg Großelümern vom
Netzwerk Bildungsfreiheit, in dem sich
zahlreiche Organisationen, Elterninitiativen und Einzelpersonen zusammengeschlossen haben. Davon legten viele
Schulen Zeugnis ab, an denen Gewalt,
Mobbing und Respektlosigkeit herrschten. Und das werde ebenfalls durch
den zunehmenden Werteverfall in der
Gesellschaft unterstrichen.
Den Einwurf, dass HomeschoolingKinder sozial isoliert würden, kontert
Jörg Großelümern mit der Behauptung,
dass sie ihre eigenen Freundeskreise
hätten. Außerdem würden sie selbstverständlich zum Beispiel Sportvereine
oder Musikschulen besuchen.
Den obersten deutschen Richtern
reicht ein solches Maß an gesellschaftlicher Integration nicht aus. Sie halten
Homeschooling für rechtswidrig. Das
Bundesverfassungsgericht urteilte am
31. Mai 2006 unter anderem:
„(...) Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung
von religiös oder weltanschaulich
motivierten 'Parallelgesellschaften'
entgegenzuwirken und Minderheiten
zu integrieren. (...) Für eine offene pluralistische Gesellschaft bedeutet der
Dialog mit solchen Minderheiten eine
Bereicherung. Dies im Sinne gelebter
Toleranz einzuüben und zu praktizieren, ist eine wichtige Aufgabe der
öffentlichen Schule. (...)“ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
traf am 11. September 2006 eine
ganz ähnlich lautende Entscheidung.
Im November 2014 bekräftigte das
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Bundesverfassungsgericht seinen Kurs
und erlaubte hohe Geldstrafen gegen
hartnäckige Schulverweigerer, wie sie
zum Beispiel in Hessen verhängt werden können.
In vielen Ländern ist Homeschooling
erlaubt
Neben Befürchtungen der Juristen,
wonach Parallelgesellschaften im
Interesse des gesellschaftlichen
Zusammenhaltes und im Sinne der
Demokratie nicht beflügelt werden
dürften, schwingen bei den Gerichtsurteilen auch andere Überlegungen mit
– zum Beispiel diese: Können Kinder,
die von frühester Kindheit an nahezu
ausschließlich der elterlichen Autorität ausgesetzt sind und keine anderen
Impressionen aus dem staatlichen
Schulbetrieb erfahren, sich wirklich
eines Tages „abnabeln“? Können sie
dann als eigenständige Persönlichkeiten und mündige Bürger ihren Mann
beziehungsweise ihre Frau stehen?
Die Masse der Pädagogik-Experten
zweifelt massiv daran. Und diejenigen
unter ihnen, die sich für Homeschooling aussprechen, lassen sich an einer
Hand abzählen.
Professor Dr. Volker Ladenthin, Lehrstuhlinhaber für historische und
systemische Erziehungswissenschaften
an der Universität Bonn, gehört dazu.
Er hält vor allem die „Kriminalisierung
von Homeschooling-Familien“ für
äußerst schädlich. Deshalb plädiert
Ladenthin, Herausgeber der Zeitschrift
„Schulleitung intern für Grund- und
Hauptschulen“, für ein Modell wie in
Österreich. Dort ist der Unterricht in
den eigenen vier Wänden auf Antrag
erlaubt, wird aber staatlich beaufsichtigt. Tatsächlich: Nicht nur Österreich
geht in Sachen „Homeschooling“ andere Wege als das große Nachbarland.
In zahlreichen europäischen Staaten
ist Homeschooling legalisiert, wie in
den USA und Kanada übrigens auch.
Das lässt sich für Belgien, Dänemark,
Frankreich, Großbritannien und Irland
sagen, für Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal und die meisten Kantone
der Schweiz. In Griechenland, den
Niederlanden, Spanien und den anderen Kantonen der Schweiz wird Homeschooling zumindest geduldet.
In Deutschland selbst war der Umgang
mit Homeschooling im Vergleich zu
heute lange Zeit ein gegensätzlicher.
Noch bis 1938 war der Hausunterricht
in Deutschland üblich. Dann hatten ihn
die Nazis verboten. Im Laufe der Zeit
geriet er schließlich aus dem Gedächtnis der Menschen.
Norbert Blüm und der „heilsame Stachel“
Ein anderer Pädagogik-Professor, der
sich für Homeschooling starkmacht,
ist Professor Dr. Franco Rest. Er lehrt
Erziehungswissenschaften und Sozialphilosophie/Sozialethik an der
Fachhochschule Dortmund. Professor
Rest sichtete mehrere internationale
Vergleichsstudien und kam zu dem
Ergebnis, dass Homeschooling-Kinder
„einen signifikant höheren Leistungsindex“ und „eine größere Lösungskompetenz bei schwierigen, auch technischen
Fragen“ hätten. Außerdem sei bemerkenswert, dass Homeschooling-Eltern
eine erheblich höhere Fortbildungsbereitschaft für ihre eigene Bildung zeigten. Die Homeschooling-Eltern werden
meistens durch spezielle Fernschulen
beziehungsweise Heimschulwerke
fachlich unterstützt. Wer aus religiösen
Gründen auf Homeschooling setzt,
dem wird in der Regel fachlich und
pädagogisch von der PhiladelphiaSchule in Siegen der Rücken gestärkt.
Sie betreut nach eigenen Angaben
zurzeit rund 150 Familien in der Bundesrepublik.
Wenn es nach ihr geht und auch nach
dem Netzwerk Bildungsfreiheit, dann
dürfte diese Zahl gerne in die Höhe
schnellen. Damit die HomeschoolingEltern allerdings nicht ständig mit
einem Bein im Gefängnis stehen,
müsste die Politik umdenken. Einen
bekannten Fürsprecher mit guten
„Connections“ in die Politik haben die
im Netzwerk Bildungsfreiheit organisierten Aktivisten schon gewonnen.
Der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) bezeichnet
das Homeschooling als „heilsamen
Stachel gegen die Herrschsucht des
Schulregimes“, die „imperialistische
Züge“ angenommen habe. (ST)
Auf den Punkt
„Homeschooling“ wird es genannt,
wenn Eltern ihre Kinder nicht in die
staatliche Schule schicken, sondern zu
Hause unterrichten. Dabei überwiegen
religiöse Motive. In Deutschland wird
– im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – gegen Homeschooling rechtlich
vorgegangen – mit dem Segen der
obersten Richter. Die warnen vor dem
Entstehen von Parallelgesellschaften zu Lasten von Demokratie und
Toleranz.
17
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
Zahl der erzieherischen Hilfen steigt
Dritter Basisbericht des niedersächsischen Sozialministeriums liegt vor
In Niedersachsen haben 2012 rund
44.000 Kinder, Jugendliche und Familien erzieherische Hilfen beansprucht.
Dazu zählen beispielsweise Erziehungsberatung, die sozialpädagogische
Familienhilfe, die Pflegefamilie oder die
Wohngruppe.
Der Anteil der Kinder und Jugendlichen
an der niedersächsischen Bevölkerung
ist von 2006 bis 2012 von 18,9 auf 16,8
Prozent zurückgegangen. Die Quote der
Hilfen zur Erziehung stieg von 26,2 pro
tausend Kinder und Jugendliche 2006
auf 36,9 im Jahr 2012.
Damit steht Niedersachsen nicht allein.
Bundesweit sind die Zahlen in den
vergangenen Jahren stark angestiegen.
In den vergangenen beiden Jahren ist
18
der Anstieg allerdings auch in Niedersachsen wieder deutlich abgeflacht:
Während die Steigerung von 2006 bis
2011 bei insgesamt rund 40 Prozent
lag, beträgt das Plus von 2010
auf 2012 rund 2 Prozent.
Die Hilfen zur
Erziehung
sind nach
den
Ausgaben
für die
Kindertagesbetreuung in den
Kommunen der
zweitgrößte Ausgabenbereich der Kinder- und
Jugendhilfe.
Im Durchschnitt
wurden 2012 pro
Kind/Jugendlichem 401 Euro
für ambulante
und/oder stationäre Hilfen zur
Erziehung ausgegeben; 2006 waren
es noch 270 Euro. (ST)
© nastia1983, fotolia
Immer mehr Kinder und Jugendliche
nehmen erzieherische Hilfen in Anspruch
– und das, obwohl der Anteil von Kindern
und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung abnimmt. Das zeigt der dritte
Basisbericht mit den Schwerpunkten Hilfen
zur Erziehung, Sozialstruktur und Qualitätsentwicklung des Niedersächsischen
Ministeriums für Soziales, Gesundheit und
Gleichstellung. Er wurde im Dezember
2014 vorgelegt.
www.ms.niedersachsen.de
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Neues Projekt „Kint“ in der Wesermarsch
Profi-Hilfe für Elterntreffs und Co.
© Claudia Paulussen, fotolia
„Kint“ nennt sich ein neues Projekt der
Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in Zusammenarbeit mit
dem Landkreis Wesermarsch. Es wurde
im Februar 2015 begonnen und ist erst
einmal auf ein Jahr angelegt. Zunächst
ist das Projekt auf die Stadt Elsfleth
und die Gemeinde Berne begrenzt.
„Kint“ steht für „Krabbelgruppeninfoteam“. Zielgruppe sind Krabbelgruppen
und Elterntreffs, in deren Zentrum Kinder bis zum dritten Lebensjahr stehen.
Der Hintergrund: In der Wesermarsch
sind zahlreiche Mutter-Kind-Gruppen
tätig, die sich regelmäßig treffen. Entweder befinden sie sich in der Trägerschaft von Vereinen oder sie werden
privat organisiert. Allerdings können
pädagogische oder medizinische
Themen und Fragen in diesem Rahmen
häufig nicht zufriedenstellend besprochen werden, wie die Praxis zeigt. An
dieser Stelle setzt Kint an und steuert
den professionellen Sachverstand bei,
der bei den Wohlfahrtsverbänden und
dem Landkreis vorhanden ist. Ohne
Hemmschwellen können die Eltern
dieses Know-how nutzen.
Das Angebot wird vom Landkreis Wesermarsch und dem Land Niedersachsen finanziert. Für die Eltern ist es kostenlos. (LK)
Kontakt:
Familien- und Kinderservicebüro
Elsfleth, Tel. 04404/50413,
E-Mail: [email protected]
oder Landkreis Wesermarsch,
Fachdienst 51, Hauke Grzibek,
Tel. 04401- 927 475,
[email protected]
Projekt „Trau Dich“ gegen Gleichgültigkeit
Zwei Kindertagesstätten aus der Wesermarsch beteiligen sich bereits
An den Fassaden der Kindertagesstätten in Moorriem und in Ovelgönne ist
bereits das Schild des neuen Projektes
„Trau Dich“ für mehr persönliche Verantwortung und Zivilcourage zu finden.
Weitere Einrichtungen aus der Weser-
marsch dürfen
gerne folgen.
„Trau Dich“ ist
ein gemeinsames Projekt des
Kreisverbandes
Wesermarsch des
Deutschen Roten
Kreuzes (DRK) und
des CVJM-Sozialwerkes. Mit ihm
sollen Kinder an
das Thema „Helfen“ herangeführt
werden. So wurde
zum Beispiel in der Kindertagesstätte
„Nordlicht“ in Ovelgönne geübt, wie andere Kinder getröstet und Hilfe gerufen,
Verbandsmaterial beschafft und kleine
Verletzungen behandelt werden können.
Mit dem Projekt „Trau Dich“ wollen das
Deutsche Rote Kreuz und das CVJM-Sozialwerk ein Zeichen gegen die nach ihrer
Ansicht um sich greifende Gleichgültigkeit setzen.
Unser Bild zeigt v.l.n.r. Iris Bredehorn,
Leiterin der Kindertagesstätte Nordlicht, DRK-Ausbildungsleiterin Wanda
Duhm, Neele Wittpahl von der Leitung
des Kindergartens in Moorriem, Dr. Ilka
Spieß, Leiterin des Fachbereiches Kinder,
Jugendliche und Familie des CVJM-Sozialwerkes, Kathleen Hirsch, Vorstandsmitglied des Elternvereins Großenmeer-Oldenbrok, und DRK-Kreisgeschäftsführer
Peter Deyle. (ST)
Weitere Informationen sind
unter der Telefonnummer
04731/269190 DRK
(Nordenham) erhältlich.
19
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
Elterngeld und Teilzeitarbeit vorteilhaft kombinieren
Ab Juni 2015 treten die neuen Regelungen ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus
und die Flexibilisierung der Elternzeit
in Kraft.
Künftig können Eltern, die nach der
Geburt eines Kindes in Teilzeit arbeiten, länger Elterngeld beziehen. Das
neue ElterngeldPlus beträgt monatlich
maximal die Hälfte des Elterngeldes,
das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen
nach der Geburt zustünde. Dafür kann
es doppelt so lang genutzt werden.
Vor der neuen Regelung wurde der Elterngeldbetrag entsprechend dem Teilzeiteinkommen gekürzt; die Bezugszeit
betrug jedoch einheitlich für alle Eltern
höchstens 14 Monate. Elterngeld und
Teilzeitarbeit zu kombinieren, das ist
jetzt ohne Nachteile möglich. Eltern
können so das Elterngeldbudget besser
ausschöpfen, ohne dass sie auf berufliche Chancen verzichten müssten.
Eltern haben die Möglichkeit, zwischen
dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus zu wählen – es können aber auch
beide verbunden werden. Mütter und
Väter können auf diese Weise ganz
individuell die Kinderbetreuung planen
und den Bedürfnissen ihrer Familie
anpassen.
Gesetzesklarstellung bei Mehrlingsgeburten
Mit dem ebenfalls neu eingeführten
Partnerschaftsbonus erhält jedes
Elternteil jeweils vier zusätzliche
ElterngeldPlus-Monate, wenn Mutter
und Vater für mindestens vier Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30
Wochenstunden arbeiten. Damit setzt
das Gesetz einen Anreiz für partnerschaftliche Kinderbetreuung. Der Partnerschaftsbonus fördert also Eltern,
die sich die berufliche und familiäre
20
Verantwortung teilen. Neue Regelungen gibt es außerdem bei der Elternzeit. Ab 1. Juli 2015 können von den 36
Monaten Elternzeit pro Elternteil statt
bisher 12 nun 24 Monate zwischen
dem dritten und achten Geburtstag des
Kindes eingesetzt werden.
Neben den neuen Regelungen zum Elterngeld trat eine Gesetzesklarstellung
zum Elterngeld bei Mehrlingsgeburten
in Kraft. Seit dem 1. Januar haben Eltern von Mehrlingen einen Elterngeldanspruch pro Geburt. Darüber hinaus
erhalten sie wie bisher monatlich einen
Mehrlingszuschlag für das zweite und jedes weitere Kind in Höhe von 300 Euro.
Das Elterngeld beträgt mindestens 300
und höchstens 1.800 Euro im Monat.
Maßgeblich für die Höhe ist das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes.
Lag dieses über 1.000 Euro, werden 65
bis 67 Prozent als Elterngeld gezahlt.
Lag es unter 1.000 Euro, ist das Elterngeld prozentual höher.
Die Elternzeit kann pro Elternteil in
drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Die Frist, in der der Antritt der
Elternzeit dem Arbeitgeber angemeldet werden muss, beträgt bis zum
dritten Geburtstag des Kindes sieben
und danach 13
Wochen. Den
dritten Zeitabschnitt kann
der Arbeitgeber
aus dringenden
betrieblichen
Gründen ablehnen, wenn
dieser zwischen
dem dritten und
achten Geburtstag des Kindes
liegt. (ST)
© drubig-photo, fotolia
Die Neuheiten beim ElterngeldPlus, dem Partnerschaftsbonus und der flexibleren
Elternzeit auf den Punkt gebracht
Weitere Informationen zum Thema Elterngeld stehen unter www.
bmfsfj.de bereit. Dort gibt es auch
den Elterngeldrechner. Unter der
Nummer (030) 20 17 91 30 ist ein
Service-Telefon für Fragen rund um
die neuen Regelungen eingerichtet.
Oder fragen Sie die Elterngeldstelle
des Landkreises Wesermarsch,
Fachdienst 50, Tel. 04401-927 313.
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
„Zwergnase“ in Brake besteht seit mehr als zehn Jahren:
Platz ist für bis
zu 15 Kinder, die
ab dem Alter von
sechs Monaten
und bis zum Eintritt in den Kindergarten aufgenommen werden.
„Ein Schwerpunkt ist das Erleben der
Natur“, berichtet Sylvia Browatzki. In
dem großen Garten und über seine
Grenzen hinaus sollten die Jüngsten die
Welt erkunden und im wahrsten Sinne
des Wortes begreifen. Das ist auch in
dem auffälligen Sechs-Sitzer-Krippenwagen möglich. (ST)
www.kinderkrippe-zwergnase.de
Seit der Erstellung des Anbaus im
Sommer 2010 kann eine flexible
Betreuung bis 16.30 Uhr gewährleistet werden.
© Jeanette Dietl, fotolia
Meike Browatzki war es, die 2004 mit der
Gründung der Kinderkrippe „Zwergnase“ in
Brake das Wort „Krippe“ zu einem Begriff in
der Kreisstadt gemacht hatte. Im vergangenen Sommer wurde das zehnjährige Bestehen der Einrichtung mit Pionier-Charakter
in der Langen Straße 276 groß gefeiert.
Die „Zwergnase“
wird seit 2006
von einem privaten Elternverein
getragen und inzwischen von der
Sozialpädagogin
Sylvia Browatzki
geleitet.
© Browatzki
© Browatzki
Das Wort „Krippe“ bekannt gemacht
21
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
Krabbelgruppe Rodenkirchen
Neue Leiterinnen vorgestellt
Die Krabbelgruppe Rodenkirchen hat
eine neue Leitung. Als Nachfolgerinnen
von Nina Haase und Kerstin Brader-Odrian haben Kathrin Schneider und Lara
Theesen diese Funktion übernommen.
Die Krabbelgruppe trifft sich an jedem
Dienstag um 9.15 Uhr für ungefähr
zwei Stunden im evangelisch-lutherischen Gemeindehaus. Dann wird
miteinander gefrühstückt, gespielt,
gesungen oder gebastelt. Außerdem
stehen gemeinsame Ausflüge und
besondere Veranstaltungen wie zum
Beispiel Krabbelgottesdienste und
Laternenläufe auf dem Programm.
Nur in den Sommerferien und in der
Weihnachtszeit wird pausiert. (ST)
Betreuungsangebot der Johanniter
Schöne Stunden mit Demenzkranken
Jeden Dienstag ab 15 Uhr treffen sich engagierte Ehrenamtliche im Gemeindezentrum Ganspe an der Möwenstraße 15 in Berne, um Demenzkranken im Rahmen der
sozialen Teilhabe ein paar schöne Stunden zu ermöglichen. Gemeinsam trinken sie bei ihren Treffen Kaffee,
essen Kuchen, spielen verschiedene Gesellschaftsspiele
und erzählen sich Geschichten aus ihrer Vergangenheit.
Auch kleinere Gymnastikübungen und Denksportaufgaben stehen ab und zu auf dem Programm.
Die Gruppe der Johanniter-Unfallhilfe wird von vier
Ehrenamtlichen geleitet. Das Team würde sich freuen,
wenn ein paar neue Gäste frischen Wind in die Gruppe
bringen könnten.
Damit alle Interessierten dieses Betreuungsangebot
wahrnehmen können, stellen die Johanniter einen Fahrdienst, der die Besucher sicher von zu Hause abholt und
auch wieder zurückbringt. (ST)
Nähere Informationen erteilt Marie-Luise Schwarz
unter Tel. 04401/8539783.
www.johanniter.de/stedingen
22
© absolutimages, fotolia
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Verbesserte Leistungen und mehr Geld
Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Leistungen ist in Kraft
Das neue Gesetz ist damit auch ein wichtiger Schritt für pflegende Angehörige.
Und das sind die wesentlichsten Vorteile im Überblick:
mehr Pflegegeld und höhere Sachleistungsansprüche:
Alle Pflegebedürftigen erhalten vier
Prozent mehr Geld- und Sachleistungen. Die Zuschläge für Menschen mit
eingeschränkter Alltagskompetenz
steigen um 2,67 Prozent.
Zusätzliche Finanzierbarkeit von Betreuungs- und Entlastungsleistungen
(z. B. im Haushalt und beim Einkauf):
Für alle Pflegebedürftigen mit einer
demenziellen Veränderung, die zu
Hause gepflegt werden, stehen 104
beziehungsweise 208 Euro (jeweils
abhängig von dem vorliegenden Grad
der Beeinträchtigung) für zusätzliche
Betreuungsleistungen zur Verfügung.
Diese Beträge können auch alternativ
für Entlastungsleistungen genutzt
werden, die vor allem den Angehörigen zugute kommen.
Höhere Leistungsansprüche für
Tagespflege-Besuche:
Die Leistungsansprüche steigen prozentual. Und die komplizierte Verrechnung von Leistungsansprüchen in der
häuslichen Pflege und der Tagespflege
ist abgeschafft. Pflegebedürftige
können also die Tagespflege beanspruchen, ohne dass es sich negativ
auf ihren Leistungsanspruch in der
häuslichen Pflege oder auf ihr ausgezahltes Pflegegeld auswirkt.
Höhere Zuschüsse für Anpassungen im
eigenen Wohnumfeld:
Die Pflegekasse gewährt allen Menschen in den Pflegestufen 0, 1, 2 und
3 einen erhöhten Zuschuss zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen.
Er beträgt je Maßnahme 4.000 Euro
und kann zum Beispiel für den Einbau
eines Treppenliftes, den barrierefreien
Umbau des Duschplatzes oder den
Abbau von Türschwellen vor Beginn
der Baumaßnahme bei der Pflegekasse beantragt werden.
Mehr Zeit und Entlastung für pflegende Angehörige (Verhinderungspflege):
Pflegende Angehörige können Dienste
für ihre Anvertrauten im Wert von 1.612
Euro jährlich in Anspruch nehmen, um
selbst freie Zeit für Erledigungen oder
Hobby zu erhalten. Ergänzend besteht
die Möglichkeit, die Hälfte des Kurzzeitpflegebudgets (ebenfalls 1.612 Euro) in
eine Verhinderungspflege „umzuwidmen“.
Somit stehen dann bis zu 2.418 Euro für
die Verhinderungspflege zur Verfügung.
Gleichzeitig wurde der zeitliche Umfang
für die Verhinderungspflege von bisher
vier auf sechs Wochen erhöht. Die tageoder stundenweise Nutzung ist weiterhin möglich und mindert die Auszahlung
des monatlichen Pflegegeldes nicht. (ST)
Weitere Informationen auch zum
Download erhalten Sie auch unter:
www.johanniter.de/pflegegesetz
© Kenishirotie, fotolia
Dank des am 1. Januar 2015 in Kraft
getretenen „Gesetzes zur Stärkung der
pflegerischen Versorgung“ erhalten
Pflegebedürftige künftig verbesserte
Leistungen und außerdem mehr Geld
von der Pflegeversicherung. Außerdem
haben alle Pflegebedürftigen – auch
ohne demenzielle Einschränkungen –
einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
23
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
Landesjugendhilfeausschuss meldet sich zurück
Niedersachsen verfügt wieder über dieses wichtige Gremium
In Niedersachsen wurden die rechtlichen
Voraussetzungen geschaffen, damit der
Landesjugendhilfeausschuss und das Landesjugendamt wieder eingeführt werden
können. Deshalb wurde das niedersächsische Ausführungsgesetz zum Kinder- und
Jugendhilfegesetz (AG KJHG) geändert.
Der Aufgabenbereich Kinder, Jugend
und Familie aus dem Niedersächsischen
Ministerium für Soziales, Gesundheit
und Gleichstellung wird ein Teil des
Landesjugendamtes – der Fachbereich I.
Dem Fachbereich I werden außerdem
der Landesjugendhilfeausschuss und
die Geschäftsstelle des Landesjugendhilfeausschusses zugeordnet.
Künftig umfasst der Landesjugendhilfeausschuss 18 stimmberechtigte
Mitglieder; der alte Landesjugendhilfeausschuss hatte 15 Mitglieder.
Neben den Interessenvertretungen aus
den Bereichen der Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit, der kommunalen
und kirchlichen Ebene werden auch
Mitglieder dabei sein, die über Erfahrungen in den Bereichen der Inklusion,
im Kinder- und Jugendschutz sowie in
der Arbeit mit jungen Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte verfügen.
Ein weiteres Mitglied wird bestellt,
das auf Landesebene die Belange
von Tageseinrichtungen für Kinder
in Trägerschaft von gemeinnützigen
Vereinen vertritt. Neu ist die Bestellung
von beratenden Mitgliedern – darunter
aus dem Bereich der Erziehungs- oder
Sozialwissenschaften mit Erfahrungen
im Bereich der Kinder- und Jugendforschung, der Familienverbände
und auf gemeinsamen Vorschlag des
Landesverbandes der Islamischen
Religionsgemeinschaften (DITIB) und
des Landesverbandes der Muslime in
Niedersachsen (SCHURA). (ST)
www.ms.niedersachsen.de
© drubig-photo, fotolia
Partybus gibt 2015 mehr Gas
Das Landkreis-Angebot soll 2015 besser vermarktet werden
© clownbusiness, fotolia
2015 soll das Partybus-Angebot des Landkreises Wesermarsch noch besser vermarktet und
auf diese Weise erfolgreicher werden. Das hat
Kreisjugendpfleger Peter Büsching-Czerny angekündigt. Besonders im Blickpunkt sind dabei
die Diskotheken „Twister“ in Sande und „FunFactory“ in Wildeshausen, aber auch einzelne
herausragende Veranstaltungen und Events.
24
Im Frühjahr 2014 war der Fachdienst
Jugend damit beauftragt worden, im Landkreis Wesermarsch einen Partybus einzusetzen, damit junge Menschen abends und
nachts sicherer und bequemer zum Feiern
gelangen können. Das Konzept wurde in
einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vorgestellt und für gut befunden.
Die ersten Fahrten fanden nach den Sommerferien statt. Zwar hielt sich das
Interesse in Grenzen, aber inzwischen
wächst es nach den Beobachtungen von
Peter Büsching-Czerny schrittweise.
Anmeldungen sind nicht mehr erforderlich.
Der Fahrpreis liegt bei fünf Euro für die
Hin- und Rückfahrt.
In diesem Jahr sollen die Partybus-Fahrten
frühzeitiger angekündigt werden. Hauptsächlicher Weg dafür sind Plakate, die in
den Schulen, Jugendzentren und Rathäusern ausgehängt werden. Außerdem wird
über das Internet informiert. (LK)
Kontakt:
LK Wesermarsch, Fachdienst 51,
Kreisjugendpfleger Peter BüschingCzerny, Tel. 04401-927 310,
[email protected]
www.landkreis-wesermarsch.de
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Freude am Lernen statt Frust
Das CVJM-Sozialwerk bietet individuelle Nachhilfe und Lernförderung an
© Sergey Nivens, fotolia
orientierte und kreative pädagogische
Ideen ausgleichen.“ Das bedeutet dann
beispielsweise, dass Maßeinheiten nicht
nur theoretisch erklärt, sondern durch
Alltagsgegenstände mit unterschiedlichen Gewichten nähergebracht werden.
Das Nachhilfe- und Lernförderungs-Angebot des CVJM-Sozialwerkes Wesermarsch wird in Berne sehr gut angenommen – so gut, dass es nun auch
auf Brake ausgeweitet werden wird.
Zielgruppe sind Kinder von der ersten
bis zur zehnten Klasse, deren Freude
an Schule wieder neu belebt und stabilisiert werden muss.
Unterrichtet wird in Kleingruppen mit
vier bis sechs Schülern sowie in Form
von Einzelunterricht. Die Termine
werden individuell mit den zuständigen
Fachkräften vereinbart. Als Fächer stehen hauptsächlich Deutsch, Mathe, Englisch, Biologie, Erdkunde und Geschichte
auf dem Lehrplan. In Berne wird in der
Jugendhilfestation in der Weserstraße 28
(ehemals alte Molkerei) gelernt.
Die Kosten betragen im Gruppenunterricht zwölf Euro pro Stunde und Person.
Berechtigte nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket können zehn Euro geltend machen, so dass sie nur noch zwei
Euro zahlen müssen.
Wichtige Bausteine des Nachhilfe- und
Lernförderungs-Angebotes des CVJM-Sozialwerkes sind laut Martina Drake-Hennig: „Wir helfen den Schülerinnen und
Schülern beim Entdecken, Entfalten
und Weiterentwickeln ihrer eigenen
Stärken und Interessen. Eigenverantwortliches Lernen wird gefördert
– einschließlich der selbstständigen
Organisation des Lernstoffes und des
eigenen Lernprozesses.“ Dabei sei der
enge Kontakt zu den Lehrkräften an
den Schulen das „A und O“. (ST)
Eigenverantwortliches Lernen wird
gefördert
Die Fachkraft Martina Drake-Hennig
(s. Foto) erläutert: „Unser Ansatz ist
individuell – und das bedeutet, dass
wir jeden einzelnen Schüler von der
Leistung und Einstellung her dort abholen, wo er gerade steht. Persönliche
Lerndefizite wollen wir durch praxis-
© CVJM-Sozialwerk Wesermarsch
Kontakt:
Jugendhilfestation Berne,
Tel. 04406/959853, E-Mail:
[email protected]
25
© Rawpixel, fotolia
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
Lockerer Erfahrungsaustausch mit Moderatorin
„Elterntipp“: Eltern treffen sich zu Themen rund um das Kind
Eltern treffen sich in lockerer Atmosphäre zum Erfahrungsaustausch zu
Themen rund um das Kind. Eine Moderatorin organisiert den Dialog und
ist mit Informationsmaterial ebenso
dabei wie mit Snacks und Getränken.
Das ist das Konzept des sogenannten
„Elterntipps“, der vom Landkreis Wesermarsch begleitet wird. Ein weiterer
Kooperationspartner ist die Kreisvolkshochschule.
Auf den Punkt gebracht: „Elterntipp“
ist ein begleiteter und strukturierter
Erfahrungsaustausch von Eltern in
gemütlicher Runde.
Das Angebot richtet sich an alle interessierten Eltern – ob es sich nun
um werdende Eltern, Alleinerziehende, Eltern mit Migrationshintergrund
oder Eltern von Kindern handelt, die
bald in die Schule kommen.
Die Teilnahme ist kostenlos.
26
Snacks und Getränke werden gestellt. Nach einem Jahr in der Praxis
hat sich das Elterntipp-Modell aus
Sicht des Landkreises bewährt.
Deshalb möchte er es ausweiten. Er
sucht weitere Moderatorinnen und
Kindertagesstätten (siehe Kasten
rechte Seite unten).
Die Treffen finden entweder in der
Evangelischen Kindertagesstätte
„Villa Kunterbunt“ in Ovelgönne oder
in der Kindertagesstätte
„Klettermax“ in
Brake statt. Eine
weitere Möglichkeit: Eltern
können andere
interessierte
Eltern aus ihrem
Bekanntenkreis
zu sich nach
Hause einladen. Dabei werden sie
von der Moderatorin unterstützt.
Die Termine werden rechtzeitig
bekannt gegeben. Eine Anmeldung
ist erforderlich.
Im Programm der Kreisvolkshochschule Wesermarsch werden die
Kurse ebenfalls angekündigt, unter der
Rubrik aktuelle Kurse > Programm >
Gesellschaft > Elterntipp. (LK)
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Elf mögliche Themen für den Austausch
Themen sind:
Bewegung/Motorik:
Wie viel Bewegung braucht mein Kind?
Ernährung:
Kinderprodukte, Kinderportionen...
Alleinerziehende Eltern:
Was nun? Wo bekomme ich Unterstützung?
Krippe:
Vor- und Nachteile, Ängste und Sorgen
Trotzphase:
Wird es anders? Wie reagiere ich?
Babypflege:
Welche Produkte? Was muss ich beachten?
Sprache:
Was muss mein Kind wann können?
Spielen:
Was braucht mein Kind? Wie viel Spielzeug ist gesund?
Medien:
Wie viel Medien sind gesund? Gefahren der Reizüberflutung
Rituale und Alltagsstruktur:
Was gibt es für Möglichkeiten? Was muss ich beachten?
Konsequenz in der Erziehung:
Wie bleibe ich konsequent?
Kontakt:
Villa Kunterbunt, Tel. 04401/8865
KiTa Klettermax, Tel. 04401/70304
www.landkreis-wesermarsch.de
Weitere Moderatorinnen und KiTas gesucht!
Der Landkreis Wesermarsch sucht noch zusätzliche Moderatorinnen und Kindertagesstätten für
den Elterntipp.
Interessierte Erzieherinnen (und Erzieher) und
Kindertagesstätten können sich schriftlich
oder telefonisch an Armin Block wenden. Tel.
04401/927314; E-Mail: [email protected]
27
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
Sicherheit im Auto: Babys immer rückwärts gerichtet befördern
EU-Sicherheitsverordnung erhöht Sicherheitsstandards für Kindersitze mit i-Size
15 Monate – und damit deutlich länger als bisher – müssen Babys künftig
in rückwärts montierten Autositzen
befördert werden, in den sogenannten
Reboardern. So hat es die Europäische
Union Anfang 2013 beschlossen, und so
wird es dann auch in der Bundesrepublik
Wirklichkeit werden. Bis es so weit ist,
wird allerdings noch einige Zeit vergehen. Doch Eltern sollten über die Sicherheit ihres Kindes entscheiden – das auch
ohne Gesetz.
Die Pflicht zum Rückwärtsfahren war
eines der Themen beim Redaktionsbesuch des FAMILIENMAGAZINS im Hause
der Babyland von Garrel GmbH. Die hat
ihren Hauptsitz in Friesoythe und verfügt
über Niederlassungen in Oldenburg,
Cloppenburg, Papenburg, Delmenhorst,
Ritterhude und Wallenhorst.
28
Bisher ist es in Deutschland Standard, dass
Säuglinge bis 13 Kilo rückwärts gerichtet
fahren, bevor sie in die nächstgrößeren
Autositze mit Blickrichtung nach vorne
wechseln. Das Kind wird neugieriger und
aufmerksamer und möchte doch alles mitbekommen, so die Meinung vieler Eltern.
Darum geben viele Eltern dieser Meinung
nach und befördern ihre Kinder nach der
Babyschale in Fahrtrichtung.
Selbst hier darf man aber, wenn es um
die Sicherheit des Kindes geht, schon
seit Juli 2013 auf das Gesetz vertrauen.
i-Size ist die erste Phase der neuen EUSicherheitsverordnung R129.
Diese sorgt nun für mehr Sicherheit ihres
Kindes: Denn mit diesem neuen Standard wird eine Nutzung des Kindersitzes
entgegen der Fahrtrichtung bis zu einem
Alter von 15 Monaten Pflicht. Darüber
hinaus unterstützt die i-Size-Verordnung
das ISOFIX-System und fordert Seitenaufprallschutz für alle Kindersitze. i-Size tritt
zusätzlich zur aktuellen EU-Sicherheitsverordnung ECER44 in Kraft.
Mehr über R129 (i-Size) erfahren Sie
unter www.i-size.de. Hier finden Sie auch
eine Informationsbroschüre zur neuen
EU-Verordnung.
Stefan Tambor, Filialleiter von Babyland in
Oldenburg, freut sich über den Beschluss
der Europäischen Union: „Wir von Babyland
sind Verfechter des Rückwärtsfahrens bei
kleinen Kindern“, sagt er. Deshalb würde
es das Unternehmen begrüßen, wenn
noch mehr Eltern das „Rückwärtsfahren“
beherzigen.
Für das Rückwärtsfahren bestehen nach
Tambors Darstellung gute Gründe. So
schnelle der im Vergleich zum restlichen
Körper noch relativ schwere Kopf bei
einem Frontalaufprall ungeschützt und
Kinder, Jugendliche und Gesundheit
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
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schnell nach vorn, falls das Baby in Fahrtrichtung mitreise.
Deshalb empfiehlt Stefan Tambor angehenden oder frisch gebackenen Eltern, sie sollten direkt nach dem Einsatz der Babyschale
an dem für das Kind gewohnte Rückwärtsfahren festhalten. Warum etwas verändern,
wenn es für das Kind zur Gewohnheit
geworden ist. Es geht schließlich um das
Kostbarste, was wir im Auto befördern!
Fachkundige Beratung ist der erste
Schritt zur Sicherheit
„Doch selbstverständlich können auch in
Fahrtrichtung montierte Kindersitze ein
Höchstmaß an Sicherheit bieten“, fügt der
Babyland-Filialleiter hinzu. Ein Beispiel
dafür sind die Sitze der Marke „Kiddy“.
Bei denen werden die Kinder im Alter von
bis zu vier Jahren im Falle eines Aufpralls
nicht in das Gurtsystem gepresst, sondern
über den Fangkörper gesichert. Schließlich
sollte der empfindliche Kopf- und Halsbereich gerade bei einem Kleinkind besser
geschützt werden.
Babyland hält in seinen sieben Filialen
eine Vielzahl von Kindersitzen bereit „und
liefert die liebevoll-professionelle Beratung mit“, wie Stefan Tambor formuliert.
Immerhin werden hier über 150 Kindersitze
verschiedener Hersteller angeboten. Seit
Gründung vor 27 Jahren sei die intensive
Betreuung der Kundschaft ein Markenzeichen des familiengeführten Unternehmens
in zweiter Generation unter der Leitung
von Stefan von Garrel, sagt Tambor. Denn
dieser steht der Geschäftsleitung und den
Kunden mit seiner Kollegin Anita Tietz
bereits seit der Gründung mit Rat und Tat
zur Seite. Und ebenfalls seit der Firmengründung zieht sich das Sicherheits-Thema
wie ein roter Faden durch die Geschäftspolitik des Hauses. Zum Beispiel veranstaltet
Babyland regelmäßig einen Sicherheitstag,
zu dem Experten eingeladen werden – darunter ein ADAC-Fachberater für Kindersitze.
Geht es um Sicherheit, nimmt Babyland
nicht nur Kinderautositze und Kinderwagen
ins Visier, sondern ebenso die Haussicherheit wie etwa Treppengitter, Steckdosenund Elektroschutz oder Kaminabsperrungen.
Übrigens interessieren sich neben Eltern
auch Hundehalter für manche der effektiven
Sicherheitsvorkehrungen. Treppengitter zum
Beispiel können für Hunde sinnvoll sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt, um den sich
Babyland intensiv kümmert, ist das sichere
Schlafen. Hier spricht sich Stefan Tambor für
das Übernachten in Schlafsäcken aus. Der
Fachmann erläutert: „Früher schliefen Kinder auf Schaffellen – dick eingepackt in kalten Schlafzimmern. Heute sind die Zimmer
gleichmäßig geheizt – Idealtemperatur für
Kinder 20 Grad – und so kann es geschehen,
dass es zu einer Körperüberhitzung beim
Kind kommt, wenn es aus falsch verstandener Fürsorge zu warm eingepackt wird.“ Von
einem geeigneten Bett abgesehen, erfülle
der Schlafsack aus dem Fachgeschäft alle
Bedingungen für einen guten Schlaf.
Auch hier gilt wieder: Gefahren vermeiden,
anstatt nur zu begrenzen. (ST)
Informationen im Internet:
www.sicher-im-auto.com
29
Frauen und Gleichstellung
Politik kommt ohne Frauen nicht aus
Mentoring-Programm zur politischen Nachwuchsförderung für Frauen in der Wesermarsch
nen und Mentoren) und von interessierten Frauen (Mentees) konnten
von der verantwortlichen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises
Wesermarsch, Ulla Bernhold, bestätigt werden. Damit ist der Standort
Wesermarsch zum Ende der Anmelde- und Vermittlungsphase der drittgrößte von insgesamt elf Standorten
in Niedersachsen.
Nächste Kommunalwahlen im
Herbst 2016
Eine lebendige Demokratie kommt
ohne die Kompetenzen und Erfahrungen von Frauen nicht aus. Allerdings
sind Frauen in den niedersächsischen
Parlamenten nach wie vor deutlich
unterrepräsentiert. Deshalb hat die
Landesregierung das Mentoring-Programm „Politik braucht Frauen!“ auf
den Weg gebracht.
Zum Mentoring-Standort Wesermarsch gehören die Städte Oldenburg und Delmenhorst sowie die
Landkreise Ammerland, Oldenburg
und Wesermarsch. Insgesamt 75
Anmeldungen von erfahrenen Ratsund Kreistagsmitgliedern (Mentorin30
Mit Blick auf die aktuellen Anmeldezahlen stellt Ulla Bernhold fest:
„Insgesamt freue ich mich über die
Resonanz. Aber ich hätte mir eine
noch stärkere Nachfrage von Frauen
gewünscht.“ Denn lediglich vier Tandems (Mentor und Mentee) aus der
Wesermarsch sind für das Programm
vorgemerkt. Für den Landkreis
Ammerland sind es zehn Tandems
und für den Landkreis Oldenburg
sogar nur zwei. Dagegen war die
Resonanz in Oldenburg besonders
hoch: 24 Mentees interessieren sich
für die Übernahme eines politischen
Mandates, für einen Sitz im Rat der
Stadt. Weil die überwiegende Zahl
der Mentees aus Oldenburg kommt
(58 Prozent),
ist nun Wiebke Oncken, die
Gleichstellungsbeauftragte der
Stadt Oldenburg,
für den Standort
Wesermarsch
verantwortlich.
Im Landkreis
Wesermarsch
haben Landrat
Thomas Brückmann und die
Kreistagsmitglieder Karin Logemann,
Thomas Bartsch und Stephan Siefken eine Mentorenschaft übernommen. Im Jahr 2015 werden sie ihren
Mentees Einblicke in die politische
Arbeit ermöglichen und die Türen für
eine Mitarbeit öffnen.
Warum mehr Frauen für die kommunalpolitische Arbeit gewonnen
werden müssen, zeigt eine aktuelle
Bestandsaufnahme des Referates
für Gleichstellungsfragen beim
Landkreis Wesermarsch. Demnach
beträgt der Anteil der Frauen unter den Mitgliedern des Kreistages,
der Stadträte und der Gemeinderäte 21,13 Prozent. Spitzenreiter ist
Elsfleth mit 34,78 Prozent und das
Schlusslicht Jade mit 11,76 Prozent.
In den vergangenen 20 Jahren konnte der Anteil der Mandatsträgerinnen
lediglich um 8,66 Prozent gesteigert
werden. Aus diesen Zahlen leitet
Ulla Bernhold einen „deutlichen
Handlungsbedarf im Landkreis“ ab.
Immerhin: Unter den 56 Mandatsträgerinnen in der Wesermarsch sind
sieben, die erfolgreich an einem
früheren Mentoring-Programm teilgenommen haben. Drei der ehemaligen Teilnehmerinnen haben bereits
zweimal mit Erfolg kandidiert. (LK)
Frauen und Gleichstellung
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
© Robert Kneschke, fotolia
Übrigens:
Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden im Herbst 2016 statt.
Mentorenschaft im Landkreis Wesermarsch
vom Landrat und Kreistagsmitgliedern:
Thomas Brückmann, Landrat
Karin Logemann
Stephan Siefken
Thomas Bartsch
31
Frauen und Gleichstellung
Arbeiten mit Babybauch
Was Schwangere und ihre Chefs während der Berufstätigkeit beachten müssen
© yuryimaging, fotolia
Für werdende Mütter in Betrieben ist die
Schwangerschaft eine Zeit voller Veränderungen. Unternehmen müssen dem Arbeitsschutz- oder dem Gewerbeaufsichtsamt als zuständiger Aufsichtsbehörde eine
Schwangerschaft umgehend melden. Im
Mutterschutzgesetz und in der Verordnung zum Schutze der Mutter am Arbeitsplatz finden Unternehmen alle wichtigen
Vorschriften. Diese Maßnahmen dienen
dem Schutz von Gesundheit und Leben
von Mutter und Kind.
32
Schwangere dürfen keine
schweren körperlichen
Arbeiten ausführen. Und
es gilt ein generelles
Beschäftigungsverbot für
Tätigkeiten, bei denen sie
schädlichen Einwirkungen
von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder
Strahlen, von Staub,
Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von
Erschütterungen
oder Lärm
ausgesetzt
sind. Das Unternehmen
muss in einer
Gefährdungsbeurteilung
den Tätigkeitsbereich der Mitarbeiterin
auf Risiken durch physikalische Gefährdungen sowie chemische und biologische Arbeitsstoffe hin überprüfen und
Schutzmaßnahmen bestimmen.
Unternehmen können sich Aufwendungen erstatten lassen
Beispiel Handwerk: Chemische Gefahren können zum Beispiel im Maler- und
Lackiererhandwerk sowie in holzverarbeitenden Betrieben durch Stäube
und lösemittelhaltige Farben auftreten.
Riskante Biostoffe sind unter anderem
Pilze, Bakterien und Viren, die im Gartenbau vorkommen können. In vielen
Handwerksbetrieben können physikalische Gefährdungen bestehen: Hitze in
der Bäckerei, Lärm und Erschütterungen
durch Maschinen, erhebliches Strecken
oder Beugen bei Montagearbeiten, ständiges Stehen der Friseurin oder häufiges
Bewegen von Lasten ohne Hilfsmittel
sind Beispiele dafür.
Können Arbeitsbedingungen nicht entsprechend geändert werden, muss die
Schwangere eine andere Tätigkeit zugewiesen bekommen. Neben den generellen
Beschäftigungsverboten kann ein Arzt
auch ein individuelles vollständiges oder
teilweises Beschäftigungsverbot verhängen, wenn die Gesundheit von Mutter
oder Kind durch die Arbeit gefährdet ist.
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach
der Entbindung (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) dürfen
Mütter nicht beschäftigt werden, wobei die Schwangere vor der Geburt auf
Wunsch weiterarbeiten darf. Urlaubstage
verfallen durch Beschäftigungsverbote
und Schutzfristen nicht, sondern können
anschließend von der Mitarbeiterin beansprucht werden.
Darf eine Mitarbeiterin aufgrund eines
Beschäftigungsverbotes nicht tätig sein,
erhält sie vom Arbeitgeber einen Mutterschutzlohn in Höhe ihres Durchschnittsverdienstes der letzten drei Monate
vor der Schwangerschaft. Während der
Schutzfristen bekommt sie von ihrer
Krankenkasse Mutterschaftsgeld von bis
zu 13 Euro täglich. Das wird vom Arbeitgeber bezuschusst, um die Differenz zum
bisherigen Nettolohn auszugleichen.
Unternehmen können sich sowohl die
Aufwendungen für den Mutterschutzlohn
als auch für den Arbeitgeberzuschuss
zum Mutterschaftsgeld voll erstatten lassen – durch die sogenannte U2-Umlage,
in die alle Arbeitgeber einzahlen.
Im Mutterschutzgesetz sind darüber
hinaus das Kündigungsverbot, Ruhemöglichkeiten und Freistellungen für Vorsorgeuntersuchungen geregelt. (ST)
www.bmfsfj.de
(Suchbegriff Leitfaden Mutterschutz)
Frauen und Gleichstellung
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Gewalttätigkeit ist nicht angeboren
Gewalt in Partnerschaft und Familie: Männer können sich helfen lassen
auseinandersetzen und lernen
wollen, Schwierigkeiten nicht mit
Gewalt zu lösen.
Arbeit von LaWeGa wird ergänzt
Erwachsene Männer, die in
Partnerschaft und Familie gewalttätig
sind, können damit aufhören. Schließlich
ist Gewalttätigkeit nicht angeboren. In
diesem Sinne bietet der Verein Konfliktschlichtung in Oldenburg seit Dezember
2013 ein soziales Training an. Das wird
finanziell und ideell unter anderem vom
Landkreis Wesermarsch unterstützt.
Das soziale Training des Interventionsprojektes „Information, Beratung und
Training bei Gewalt in Partnerschaft
und Familie“ setzt sich vor allem
aus Einzelgesprächen und Beratung
sowie einem Gruppentraining über 48
Stunden zusammen. Die Erstgespräche
sind kostenfrei, die Teilnehmerbeiträge
einkommensabhängig.
Das Angebot richtet sich an erwachsene Männer, die sich mit der eigenen
Gewalttätigkeit und den Gewalt-Folgen
Das soziale Training dient auch
zukünftigen Generationen. Denn
Kinder, die in ihrer Familie Gewalt
als Konfliktlösungsmuster kennen
lernen, Gewalt selbst erfahren
oder beobachten, neigen oft dazu,
später selbst gewalttätig oder
Opfer von Partnergewalt zu werden. Ein Großteil der Teilnehmer
an der Gruppenarbeit sind Väter.
Möglich wird das Angebot des
Vereins Konfliktschlichtung
durch die Unterstützung des
Landes Niedersachsen, der
Städte
Oldenburg
und Delmenhorst
sowie der
Landkreise Ammerland, Oldenburg und Wesermarsch.
Angebot der Wesermarsch-Beratungsstelle LaWeGa (Tel. 04401/927436
oder 04401/927366) ergänzt. Nach
Angaben von Frau Bernhold kamen
von den 40 Teilnehmern in der Zeit
zwischen Dezember 2013 und Oktober
des vergangenen Jahres fünf aus der
Wesermarsch. Das entspricht einem
Anteil von 12,5 Prozent.
Die Beratungsstelle des Vereins Konfliktschlichtung ist in der Kaiserstraße
7 in der Nähe des Oldenburger Hauptbahnhofes zu finden. (LK)
Kontakt:
Tel. 0441/36 11 08 51,
E-Mail: [email protected]
Für die Zusammenarbeit des
Landkreises
Wesermarsch mit
dem Verein ist
Ulla Bernhold,
Gleichstellungsbeauftragte des
Landkreises
Wesermarsch,
verantwortlich.
Sie freut sich
über den „neuen
Baustein in der
Interventionskette bei häuslicher
Gewalt“, der das
33
Die Wesermarsch
Die Wesermarsch im Überblick – Zahlen und Fakten
Der im Nordwesten Niedersachsens gelegene Landkreis Wesermarsch grenzt
im Westen an die kreisfreie Stadt
Oldenburg (Oldb), an die Landkreise
Ammerland und Friesland, den Jadebusen, im Norden an das Wattenmeer der
Nordsee, im Osten bildet die Weser die
Grenze zu den Landkreisen Cuxhaven
und Osterholz sowie zum Land Bremen
und im Süden grenzt er an die kreisfreie Stadt Delmenhorst und den Landkreis Oldenburg. Kreisstadt ist Brake
(rd. 15 Tsd. Einwohner), größte Stadt ist
Nordenham (rd. 27 Tsd. Einwohner).
So liegt der Landkreis zwischen Nordsee, Jadebusen und Weser. Es gehören
immerhin sechs Gemeinden und drei
Städte mit rd. 89 Tsd. Einwohnern auf
insgesamt 822 Quadratkilometern zum
Landkreis Wesermarsch.
Butjadingen
Nordenham
Stadland
Jade
Ovelgönne
Brake
Elsfleth
Berne
Lemwerder
Gemeinde Berne, Am Breithof 6,
27804 Berne, Tel.: 04406/941-0,
Fax: 04406/941-149, E-Mail: [email protected], www.berne.de
Stadt Elsfleth, Rathausplatz 1,
26931 Elsfleth, Tel.: 04404/504-0,
Fax: 04404/504-39, E-Mail:
[email protected], www.elsfleth.de
Stadt Brake (Unterweser), Schrabberdeich 1, 26919 Brake (Unterweser),
Tel.: 04401/102-0, Fax: 04401/216,
E-Mail: [email protected], www.brake.de
Gemeinde Jade, Jader Str. 47,
26349 Jade, Tel.: 04454/899-0,
E-Mail: [email protected],
www.gemeinde-jade.de
Gemeinde Butjadingen,
Butjadinger Str. 59, 26969 ButjadingenBurhave, Tel.: 04733/89-0,
Fax: 04733/89-89, E-Mail:
[email protected],
www.gemeinde-butjadingen.de
Gemeinde Lemwerder,
Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder,
Tel.: 0421/67390, Fax: 0421/673951,
E-Mail: [email protected],
www.lemwerder.de
34
Stadt Nordenham, Walther-RathenauStr. 25, 26954 Nordenham,
Tel.: 04731/84-0, Fax: 04731/84-349,
E-Mail: [email protected],
www.nordenham.de
Gemeinde Ovelgönne, Rathausstr. 14,
26939 Ovelgönne, Tel.: 04480/82-0,
Fax: 04480/82-32, E-Mail: [email protected], www.ovelgoenne.de
Gemeinde Stadland, Am Markt 1,
26935 Stadland, Tel.: 04732/89-0,
E-Mail: [email protected],
www.stadland.de
Die Wesermarsch
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Günstiges Raumklima bei moderaten Preisen und günstiger
Finanzierung garantiert
„Jaderberger Wohnlandschaft“ wächst – Fertigstellung bis Jahresende
© Rudie, fotolia
gen Effizienzhaus40-Kriterien der
Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW)
bei. Konkret besteht
die Jaderberger
Wohnlandschaft
aus jeweils rund
70 Quadratmeter
großen und ebenerdigen Wohnungen
in Doppelhaushälften. Ergänzt werden
sie durch eine große Terrasse, die in
der Regel nach Richtung Süden ausgerichtet ist. Die knapp 70 Quadratmeter
verteilen sich auf eine großzügige
Küche/Wohnzimmer, ein Schlafzimmer,
ein Gästezimmer, einen Flur und den
Abstellraum. Hinzu kommen ein Geräteraum und ein Pkw-Stellplatz.
Der optischen Aufwertung des Areals
dient unter anderem eine attraktive
Strauch- und Baumanpflanzung. Außerdem sind im Außenbereich ein kleiner
Teich und zahlreiche gemütliche Plätze
zum Verweilen vorgesehen. Hier können
sich die Bewohnerinnen und Bewohner
treffen und ihr Gemeinschaftsgefühl
steigern. (ST)
Wir berichteten in der letzten Ausgabe über das besondere Bauprojekt im
Zentrum von Jaderberg. Auf einer Gesamtfläche von 14.000 Quadratmetern
wird fleißig gebaut und die Fertigstellung ist nun in Sicht.
Es läuft nach Plan. Zügig geht alles
voran, denn 16 von 35 Wohneinheiten
sind inzwischen fertiggestellt und 15
davon bezogen. Von den sechs in Bau
befindlichen Wohneinheiten sind bereits
vier vergeben. Da der gesamte Bauabschnitt bis Ende des Jahres fertiggestellt sein wird, geht auch der Bau der
Straße zügig voran. Die Grünanlagen
der einzelnen Wohnungen sowie die
Terrassen sind fertiggestellt.
Neben der zentralen Lage und dem
barrierefreien Wohnen werden Dienstleistungen wie zum Beispiel „Essen auf
Rädern“ und medizinischer Service angeboten. Da dies besonders für Senioren
interessant ist, werden die Wohnungen
überwiegend von Rentnern bewohnt.
Doch auch jüngere Mitbewohner tragen
dazu bei, dass sich hier mehrere Generationen in dieser familiären Wohnlandschaft miteinander wohlfühlen.
Selbst ein Therapiezentrum hat seinen
Platz mit einem umfassenden Angebot
auf über 600 m² dort gefunden:
• Physiotherapie • Medizinisches
Training • Gesundheitskurse• Rehabilitations-Sport • Wellness
Da Finanzierungen über die KfW-Bank
zum Teil für einen Zinssatz von 0,75
Prozent möglich sind, ist hier eine
Geldanlage auch für Kapitalanleger
und junge Menschen interessant.
Niedrige Energiepreise sind garantiert
Unter dem Gesichtspunkt niedriger
Energiepreise kann sich die Jaderberger
Wohnlandschaft laut Immobiliengesellschaft ebenfalls sehen lassen. Zugesichert werden
Energiekosten,
die zehn Prozent
unter denen des
lokalen Energieversorgungsunternehmens liegen.
Dazu tragen Photovoltaikanlagen
auf den Dächern
und vor allem
eine Bauweise
nach den stren-
Weitere Informationen unter
Tel. 04483/930369-3 oder per
Fax: 04483/930369-99
35
© drubig-photo, fotolia
Die Wesermarsch
„Wir bewegen uns im oberen Level“
Jades Bürgermeister Henning Kaars zur Familienfreundlichkeit seiner Gemeinde
FRAGE: Hand aufs Herz, Herr Bürgermeister Kaars! Wie familienfreundlich ist
die Gemeinde Jade?
KAARS: Meine
Überzeugung
ist: Wir müssen uns da im
Vergleich zu
anderen Kommunen in der
Wesermarsch
nicht verstecken, bewegen
uns im oberen
Level. Sie müssen in diesem Zusammenhang ja auch bedenken, dass die
Gemeinde Jade die zweitkleinste im
Landkreis ist.
36
FRAGE: Könnten Sie denn die Aussage
vom „oberen Level“ etwas konkretisieren?
Geld, aber es sind natürlich sehr sinnvoll
verwendete Mittel.
KAARS: Das will ich gerne tun.
Ich fange einmal mit den Kindertagesstätten an. Von denen haben wir vier:
Die KiTa „Regenbogen“ in Jaderberg, die
Integrative KiTa in Mentzhausen und die
„Sebastian-Kneipp-KiTa am Deich“ befinden sich in kommunaler Trägerschaft.
Die Kindertagesstätte „Strandläufer“ in
Jaderberg wird von der Evangelischen
Kirche getragen. Hinzu kommt die Krippe „Kleiner Stern“ in Jaderberg, deren
Träger ein Verein ist.
Die Gemeinde bezuschusst jährlich die
Kindertagesstätten mit einer Summe
von bis zu 350.000 Euro. Das ist für eine
Kommune unserer Größenordnung viel
FRAGE: Wie sieht es mit der Nachfrage aus?
KAARS: Die Nachfrage ist sehr hoch. Wir
nehmen regelmäßig Bedarfsplanungen
vor und wollen auf dieser Grundlage die
Nachfrage befriedigen.
Ein wichtiges Anliegen ist uns auch
die Frage der Qualität. Hier haben wir
schon für manche Verbesserungen zum
Beispiel bei den Öffnungszeiten oder der
Hortbetreuung gesorgt.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang bitte auch zweimal ein großes Lob
aussprechen.
FRAGE: Gerne.
Die Wesermarsch
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
FRAGE: Über KiTas und Co. haben wir
gesprochen. Und wie ist es um die Angebote in Sachen „Bildung“ bestellt?
KAARS: Die sind meiner Meinung nach
ebenfalls sehr vorzeigbar. Wir unterhalten zwei Grundschulen mit den
Standorten Schweiburg und Jaderberg.
Die Oberschule in Jaderberg wird vom
Landkreis getragen. Und nicht zu vergessen ist das überregional bekannte
private Jade-Gymnasium.
eine attraktive Lösung hinbekommen werden.
Im Übrigen dürfen wir – wenn wir
über die Jugendarbeit in der Gemeinde reden – nicht die zahlreichen
Vereine vor Ort vergessen. Die arbeiten intensiv mit Kindern und Jugendlichen, und die
unterstützen wir
als Gemeinde
nach Kräften.
Unternehmen, die sich hier ansiedeln
wollen, interessieren sich nicht nur
für die außerordentlich günstige
strategische Lage unserer Gemeinde,
sondern eben auch in starkem Maße
für das, was wir für Kinder und Familien tun. (ST)
FRAGE: Das Thema „Kinder und
Familie“ scheint
Ihnen ja sehr
am Herzen zu
liegen. Warum
ist das so?
FRAGE: Haben Sie denn die Jugendlichen in der Gemeinde Jade gar nicht
auf dem Schirm?
KAARS: Kinder
sind das Kostbarste, was es
gibt. Das ist
auch meine
persönliche
Erfahrung.
KAARS: Doch, selbstverständlich.
Wir haben aktuell 24.000 Euro in
den Gemeindehaushalt eingestellt.
Das Geld ist für die offene Jugendarbeit bestimmt. Wir wollen ein zeitgemäßes Konzept entwickeln und
das dann zunächst für zwei Jahre in
der Praxis testen. Ich bin mir sicher,
dass wir da zusammen mit der Evangelischen Kirche und anderen Akteuren
Darüber hinaus
sind Themen
wie KindertagesstättenAngebot und
Schullandschaft
längst zu
bedeutsamen
Standortfaktoren geworden.
© drubig-photo, fotolia
KAARS: Das erste Lob gebührt dem
Familien- und Kinderservicebüro
Jade, das als Ansprechpartner für alle
Belange rund um die Kinderbetreuung
einen richtig guten Job macht. Und
das zweite Lob haben die Erzieherinnen in den KiTas verdient. Vor denen
habe ich einen riesigen Respekt, weil
die Anforderungen, die an sie gerichtet sind, ja immer mehr zunehmen.
37
Die Wesermarsch
Regelmäßiges Elterncafé in Jaderberg
8. Dezember. (Im
August fällt die Veranstaltung wegen der
Sommerferien aus.)
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Kompetente Partner
für die Eltern
An jedem zweiten Dienstag im Monat
laden Sanja Blanke und Birgit Bruns (s.
Foto) zum sogenannten offenen Elterncafé in das Evangelische Gemeindezentrum in Jaderberg, Kastanienallee
2, ein. Es findet von 15 bis 16 Uhr statt
– und das in gemütlicher Runde bei
Kaffee oder Tee.
© kitti bowonphatnon, fotolia
Und das sind die genauen Termine im
weiteren Verlauf des Jahres 2015: 14.
April; 12. Mai; 9. Juni; 14. Juli; 8. September; 13. Oktober; 10. November;
38
Sanja Blanke und
Birgit Bruns sind
qualifizierte Elternbegleiterinnen. Hintergrund dieser Funktion:
Fachkräfte, die bereits haupt- oder
nebenamtlich in der Familienbildung
tätig sind, können sich zum Elternbegleiter oder zur Elternbegleiterin
weiterqualifizieren. Diese Weiterqualifizierung erfolgt im Rahmen
des Programms „Elternchance ist
Kinderchance – Elternbegleitung
der Bildungsverläufe der Kinder“ des
Bundesfamilienministeriums.
Grundlage für die Weiterqualifizierung ist ein spezieller Lehrplan.
Die angehenden Elternbegleiterinnen und Elternbe-
gleiter erhalten in den Fortbildungen
Wissen und praktische Handlungskompetenzen zu Bildungsfragen.
Darüber hinaus werden ihnen neue
Wege aufgezeigt, wie sie eine wirksame Vernetzung und die effektive Zusammenarbeit zwischen den
verschiedenen Fachrichtungen in
Einrichtungen
vor Ort in
die Praxis
umsetzen
können.
Die Aufgaben der qualifizierten Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter sind vielfältig. In Form
einer aktivierenden Elternarbeit
sollen Eltern beraten und unterstützt
werden, damit sie bei Bildungsentscheidungen nicht alleine sind und
damit sie bei der frühen Förderung
ihrer Kinder auf kompetente Vertrauenspersonen zugehen können.
Von der Geburt bis zur Entscheidung
für eine weiterführende Schule sollen Eltern mit den Elternbegleitern
Partner an ihrer Seite wissen. (ST)
© MovingMoment, fotolia
© Foto: Privat
Die qualifizierten Elternberaterinnen Sanja Blanke und Birgit Bruns laden ein
Die Wesermarsch
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Alles unter einem Dach
© Foto: Stuke
Das Familienservicezentrum Lemwerder ist eine Anlaufstelle für viele Themen und
Bedürfnisse
Und das sind die Sprechzeiten:
MO 9 bis 12 Uhr Familienservicebüro
Karen Stuke
9 bis 16 Uhr PACE
Marc Reckert
DI 9 bis 12 Uhr Familienservicebüro
Karen Stuke
9 bis 11 Uhr Hauswirtsch. Dienste Stedingen Karen Stuke
14 bis 15.30 Uhr Seniorenpflegestützpunkt
Ilse Lochau
MI 9 bis 12 Uhr Familienservicebüro
In den vergangenen Jahren hat sich das Kinder- und Familienservicebüro in Lemwerder deutlich weiterentwickelt. Inzwischen ist die Einrichtung in der Stedinger Straße 55, die sich „Familienservicezentrum“
nennt, eine wichtige Anlaufstelle mit mehreren Akteuren geworden. (ST)
Karen Stuke
9 bis 11 Uhr Refugium
Arid Bajohr
11 bis 12.30 Uhr Seniorenpflegestützpunkt
Frau Eden
DO 9 bis 12 Uhr Familienservicebüro
Karen Stuke
9 bis 11 Uhr Hauswirtschaftliche Dienste
Karen Stuke
10 bis 12 Uhr Donum vitae
FR 9 bis 12 Uhr Familienservicebüro
Mechthild Freking
Karen Stuke
Es gibt dort alles unter einem Dach:
Kinder- und Familienservicebüro: Beratung zum Beispiel zur
Kinderbetreuung, zu Hebammen, Babysittern und Tagesmüttern;
Hauswirtschaftliche Dienste: Haushaltsnahe Dienstleistungen,
Haushaltshilfen …;
PACE: Beratung zur schulischen, beruflichen und persönlichen
Orientierung;
AWO: Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern;
Donum vitae: Schwangerschaftsberatung;
Senioren: Seniorenpflegestützpunkt;
Refugium: Beratung für Flüchtlinge.
Kontakt: Tel. 0421/678840; E-Mail: [email protected]
Bürozeiten: montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr;
Beratungstermine nach Vereinbarung
39
Die Wesermarsch
Unser Bild (Fotograf: Hock) zeigt v.l.n.r. Professor Dr. Klaus-Jürgen Windeck, Vorsitzender des Museumsvereins Schiffahrtsmuseum (als Vertretung für Museumsleiterin Dr.
Christine Keitsch), Lür Steffens (Künstlerhaus Jan Oeltjen), Susanne Schlechter (Handwerksmuseum Ovelgönne), Nils Meyer (Museum Moorseer Mühle), Dr. Anika Seyfferth
(Nationalpark-Haus Museum Fedderwardersiel) und Dr. Timothy Saunders (Museum Nordenham).
Sechs Häuser rücken zusammen
Der Museumsverbund Wesermarsch will seine Arbeit stärker in die Öffentlichkeit tragen
Die Museen in der Wesermarsch stärken
ihre Zusammenarbeit und verbessern ihr
Marketing. Ausdruck davon sind Plaketten aus Emaille, die gut sichtbar an den
sechs Häusern des Museumsverbundes
Wesermarsch angebracht wurden. Auch
mit Hilfe dieser Plaketten sollen der
Verbund und seine Arbeit stärker in die
Öffentlichkeit getragen werden.
Der Museumsverbund Wesermarsch
besteht aus dem Schiffahrtsmuseum
Unterweser in Brake und Elsfleth, dem
Nationalpark-Haus Museum Fedderwardersiel in Butjadingen, dem Museum Nordenham, dem Museum Moorseer Mühle, dem Handwerksmuseum
in Ovelgönne und dem Künstlerhaus
Jan Oeltjen in Jaderberg. Beim Museumsverbund handelt es sich um keine
übergeordnete Instanz, sondern um
eine gleichberechtigte Arbeitsgemein40
schaft der wissenschaftlichen Museumsleiter in der Wesermarsch. „Wir
stehen für gemeinsame Projekte und
einen wissenschaftlichen Austausch“,
sagt Dr. Timothy Saunders. Der Leiter
des Museums Nordenham fungiert
als Sprecher des Museumsverbundes
Wesermarsch, der 2006 ursprünglich
als „Verbund der Museen in der Wesermarsch“ gegründet worden war.
Grundlage der Zusammenarbeit ist
dabei unter anderem die zusammen
mit der Kreisverwaltung erarbeitete
Museumskonzeption; sie wurde 2012 in
der aktuellen Fassung verabschiedet.
„Museumstage der Schulen“ kommen
gut an
Im Rahmen des gemeinsamen Marketings soll im Laufe dieses Jahres
eine gemeinsame Imagebroschüre
erscheinen. Darüber hinaus hat der
Museumsverbund bereits andere Projekte umgesetzt. So gibt es in jedem
Mitgliedsmuseum ein „Entdeckerheft“
für Kinder sowie Radtour-Karten, die
immer zwei Museen miteinander verbinden.
Besonders stolz ist der Verbund auf
die seit einigen Jahren stattfindenden
„Museumstage der Schulen“, an denen
mehr als 1.000 Grundschüler aus der
gesamten Wesermarsch die Mitgliedsmuseen erkunden. Das gesamte
Programm inklusive Bustransfer wird
dabei vom Verbund organisiert. (ST)
Mehr Infos finden Sie im Internet
unter:
museumsverbund-wesermarsch.de
Wo finde ich was
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen im Landkreis Wesermarsch
Berne
Oberschule Berne
Am Schulplatz 3, 27804 Berne
Tel. 04406/93900
www.schulzentrum-berne.de
Brake
Haupt- und Realschule Brake &
Integrierte Gesamtschule Brake
Philosophenweg 4, 26919 Brake
Tel. 04401/85580
www.hrs-brake.de
Gymnasium Brake
Philosophenweg 3, 26919 Brake
Tel. 04401/9378-0
www.gymnasium-brake.de
Gymnasium Brake (Außenstelle)
Kirchenstraße 17, 26919 Brake
Tel. 04401/9378-211
www.gymnasium-brake.de
Paddstock-Schule
Förderschule
Weserstraße 1a, 26919 Brake
Tel. 04401/859954
www.sozialwerk-wesermarsch.de
Pestalozzischule Brake
Förderschule
Kantstraße 12, 26919 Brake
Tel. 04401/938896
www.pestalozzischule-brake.de
Jade
Oberschule Jade
Europaschule
Schulstraße 14, 26349 Jade-Jaderberg
Tel. 04454/96888-0
www.obs-jade.de
Elsfleth
Oberschule Elsfleth
Wurpstraße 5, 26931 Elsfleth
Tel. 04404/921-20
www.schulzentrum-elsfleth.de
Berufsbildende Schulen für den
Landkreis Wesermarsch
(Außenstelle Elsfleth)
Rittersweg 5, 26931 Elsfleth
Tel. 04404/98964-0
www.bbs-wesermarsch.de
Berufsbildende Schulen für den
Landkreis Wesermarsch
(Außenstelle Elsfleth
c/o Maritimes Trainingszentrum
Wesermarsch)
An der Weinkaje 1, 26931 Elsfleth
Tel. 04404/98954-0
www.bbs-wesermarsch.de
Lemwerder
Oberschule Lemwerder
Schulstraße 19, 27809 Lemwerder
Tel. 0421/6976-30
www.eschhofschule.de
Gymnasium Lemwerder
An der Kirche 15, 27809 Lemwerder
Tel. 0421/3330-660
www.gymnasium-lemwerder.de
Nordenham
Hauptschule Abbehausen
Am Schulhof 1, 26954 Nhm-Abbehausen
Tel. 04731/88015
Haupt- und Realschule Am Luisenhof
Am Luisenhof, 26954 Nordenham
Tel. 04731/969-70
www.schuleamluisenhof.de
Gymnasium Nordenham
Bahnhofstraße 52, 26954 Nordenham
Tel. 04731/939-50
www.gymnasium-nordenham.de
Oberschule I Nordenham
Pestalozzistraße 9, 26954 Nordenham
Tel. 04731/208-20
www.obs1-nordenham.de
© vasabii, fotolia
Schulen in Trägerschaft des LK:
Schule Am Siel
Förderschule
Fröbelstraße 9, 26954 Nordenham
Tel. 04731/942-70
www.schuleamsiel.de
Berufsbildende Schulen für den
Landkreis Wesermarsch
(Außenstelle Nordenham)
Pestalozzistraße 11, 26954 Nordenham
Tel. 04731/9367-0
www.bbs-wesermarsch.de
Ovelgönne
Paddstock-Schule
Förderschule
Kirchenstraße 29a, 26939 Ovelgönne
Tel. 04401/982357
www.sozialwerk-wesermarsch.de
Stadland
Oberschule Rodenkirchen
Schulstraße 14–16,
26935 Stadland-Rodenkirchen
Tel. 04732/91890-0
www.oberschule-rodenkirchen.de
Sonstige Bildungs- und Lehranstalten:
Kreisvolkshochschule Wesermarsch GmbH
Geschäftsstelle Brake
Kompetenz und Bildung an der Weser (KoBi)
Bürgermeister-Müller-Str. 35, 26919 Brake
Tel. 04401/7076100
Geschäftsstelle Nordenham
Marktstraße 8 A, 26954 Nordenham
Tel. 04731/94970
www.kvhs-wesermarsch.de
Musikschule Wesermarsch e. V.
Kompetenz und Bildung an der Weser (KoBi)
Bürgermeister-Müller-Str. 35, 26919 Brake
Tel. 04401/7076190
www.musikschule-wesermarsch.de
Berufsbildungszentrum
Gerd-Köster-Straße 4, 26919 Brake
Tel. 04401/922122
41
Wo finde ich was
Familien- und Kinderservicebüros in der Wesermarsch
Berne
Träger: CVJM-Sozialwerk Wesermarsch
Martina Drake-Hennig
Am Breithof 6a, 27804 Berne
Tel.: 04406/959855, Fax: 04406/959854
Mail: [email protected]
www.sozialwerk-wesermarsch.de
Öffnungszeiten: Di. & Do. 14–17 Uhr;
Mi. 10–14 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung
Lemwerder
Träger: Gemeinde Lemwerder
Karen Stuke
Stedinger Straße 55, 27809 Lemwerder
Tel.: 0421/678840, Fax: 0421/678841
Mobil: 0160/92961582
Mail: [email protected]
www.familienservice-lemwerder.de
Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 9–12 Uhr
Brake
Träger: Deutscher Kinderschutzbund,
Ortsverband Nordenham
Marta Ciapa
Breite Straße 118, 26919 Brake
Tel.: 04401/7049743
Mail: [email protected]
www.dksb.nordenham.de
Öffnungszeiten: Di. & Do. 8–11 Uhr
Nordenham
Träger: Deutscher Kinderschutzbund,
Ortsverband Nordenham
Hiltrud Meiners, Hannelore Wedelich
Herbertstraße 3, 26954 Nordenham
Tel.: 04731/22094
Mail: [email protected]
www.dksb.nordenham.de
Öffnungszeiten: Mo.–Mi. 9–12 Uhr; Fr. 9–12 Uhr
Butjadingen
Träger: CVJM-Sozialwerk Wesermarsch
Sylke Wulff
Schulstraße 6, 26969 Butjadingen
Tel.: 04733/917668
Mail: [email protected]
www.sozialwerk-wesermarsch.de
Öffnungszeiten: Mo. 9.30–12 Uhr; Do. 15–17 Uhr
Ovelgönne
Träger: Gemeinde Ovelgönne
Ulrike Mayer
Rathausstraße 14, 26939 Ovelgönne
Tel.: 04480/8230, Fax: 04480/8232
Mail: [email protected]
www.ovelgoenne.de
Öffnungszeiten: Mo. & Do. 8.30–12 Uhr;
Mi. 7–12.30, 13–16 Uhr
Elsfleth
Träger: CVJM-Sozialwerk Wesermarsch
Waltraud Ralle-Klein
Rathausplatz 1 – Zimmer 3, 26931 Elsfleth
Tel.: 04404/50441, Fax: 04404/50439
Mail: [email protected]
www.sozialwerk-wesermarsch.de
Öffnungszeiten: Di. 14.30–16.30 Uhr;
Do. 8–12.30 Uhr
Jade
Träger: Gemeinde Jade
Sanja Blanke
Tiergartenstraße 52, 26349 Jade-Jaderberg
Tel.: 04454/808955, Fax: 04454/979758
Mobil: 0174/9935488
Mail: [email protected]
www.gemeinde-jade.de
Öffnungszeiten: Mo. & Do. 8–12 Uhr;
Di. 8–12.30, 13–16 Uhr
42
Stadland
Träger: Gemeinde Stadland
Katja Kohnert
Am Markt 1, 26935 Stadland
Tel.: 04732/8953, Fax: 04732/8947
Mail: [email protected]
www.stadland.de
Öffnungszeiten: Di. 8–12 Uhr; Do. 10–12 Uhr
Jugendportal Wesermarsch
Angebote für Kinder
Eltern und Fachkräfte
Tel. 04401-927314
[email protected]
www.jugendportal-wesermarsch.de
Wo finde ich was
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Wo finde ich Hilfe. Hier erhalten Sie weitere Hilfen zu Fragen rund um die Familie und Soziales:
Name
Adresse
Tel.-Nr.
E-Mail / Internet
Ambulanter Hospizdienst im Kirchenkreis Wesermarsch
Bürgermeister-Müller-Str. 9
26919 Brake
04401 - 695902
[email protected]
Beratungsstelle der AWO für Kinder,
Jugendliche und Eltern
Hafenstraße 2
26919 Brake
04401 - 93790
[email protected]
www.awo-ol.de
Beratungsstelle der AWO für Kinder,
Jugendliche und Eltern
Hansingstraße 19
26954 Nordenham
04731 - 9422-0
[email protected]
www.awo-ol.de
Betreuungsgemeinschaft Wesermarsch e.V.
Gesetzliche Betreuung: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Kaje 6
26919 Brake
04401 - 7062344
[email protected]
www.betreuungsgemeinschaftwesermarsch.de
Caritas Wesermarsch
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Ulmenstraße 1
26919 Brake
04401 - 9766-0
[email protected]
www.caritas-wesermarsch.de
CVJM – Sozialwerk Wesermarsch e.V.
Helgoländer Damm 1
26954 Nordenham
04731 - 9691-0
[email protected]
www.sozialwerk-wesermarsch.de
Deutscher Kinderschutzbund Kinderhaus
„Blauer Elefant“
Zum Slip 1
26954 Nordenham
04731 - 207847
[email protected]
www.dksb-nordenham.de/Kinderhaus
Diakonisches Werk Wesermarsch, BRAKE
Allgemeine Sozialberatung, Schuldnerberatung
Sitterdienst und ambulanter Hospizdienst
Help for Happiness (Jugendliche Seniorenbegleiter)
Seniorenfreizeiten
Bürgermeister-Müller-Str. 9
26919 Brake
04401 - 695902
[email protected]
www.diakonie-oldenburger-land.de
Diakonisches Werk Wesermarsch, NORDENHAM
Kurberatung, Besuchsdienste
Sitterdienst und ambulanter Hospizdienst
Mittelweg 5
26954 Nordenham
04731 - 360541
[email protected]
www.diakonie-oldenburger-land.de
Diakonisches Werk Wesermarsch, NORDENHAM
Secondhand-Laden
Heiligenwiehmstr. 14
26954 Nordenham-Einswarden
0176 - 87185552
[email protected]
www.diakonie-oldenburger-land.de
Diakonisches Werk Wesermarsch, BERNE
Kleiderkammer
Am Kirchhof 1
27804 Berne
0162 - 1760027
[email protected]
www.diakonie-oldenburger-land.de
donum vitae – Brake – Nordenham – Lemwerder
Schwangerschaftskonflikt- und Schwangeren-Beratungsstelle
donum vitae
Bürgermeister-Müller-Str. 10
26919 Brake
04401 - 930160
[email protected]
www.brake.donumvitae.org
DRK-Kreisverband Wesermarsch e.V.
Hafenstr. 47 a
26954 Nordenham
04731 - 26919-0
[email protected]
www.drk-wesermarsch.de
Hospizhilfe Nordenham e.V.
Bahnhofstr. 22, 26954 Nordenham
04731 - 205004
[email protected]
Hospizversorgung für die Wesermarsch
LK Wesermarsch, Fachdienst Gesundheit
Rönnelstr. 10
26919 Brake
04401 - 927 511
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Kostenlose Pflegeberatung
Sophie-Scholl-Straße 6
26954 Nordenham
04731 - 3905583
www.johanniter.de/weser-ems
JuWes – Jugendwerkstätten
Kreisvolkshochschule Wesermarsch GmbH
Oldenburger Heerstraße 26
26919 Brake
04401 - 938615
[email protected]
www.juwes-wesermarsch.de
Kinderschutzbund Brake
Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Brake e. V.
Bürgermeister-Müller-Str. 13
26919 Brake
04401 - 4588
[email protected]
www.kinderschutzbund-brake.de
kit krisen interventions team Wesermarsch, Trauertreff
Sonnenblume
Lange Straße 62
26919 Brake
04401 - 50587072
[email protected]
www.kit-wesermarsch.de
Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen
Der Paritätische Wesermarsch
Bürgermeister-Müller-Str. 13
26919 Brake
04401 - 4588
[email protected]
www.paritaetischer.de
Krankenhaus
St. Bernhard-Hospital gGmbH
Claußenstraße 3
26919 Brake
04401 - 105-0
[email protected]
www.krankenhaus-brake.de
Krankenhaus
Wesermarsch-Klinik Nordenham GmbH
Albert-Schweitzer-Straße 43
26954 Nordenham
04731 - 947-0
[email protected]
www.wesermarschklinik.de
Kreisbehindertenbeirat beim
Landkreis Wesermarsch
Poggenburger Str. 15
26919 Brake
[email protected]
www.lkbra.de
43
Wo finde ich was
Wo finde ich Hilfe. Hier erhalten Sie weitere Hilfen zu Fragen rund um die Familie und Soziales:
Name
Adresse
Tel.-Nr.
E-Mail / Internet
Lebenshilfe Wesermarsch
für Menschen mit Behinderung e.V.
Händelstraße 5
26919 Brake
04401 - 3020
[email protected]
www.lebenshilfe-brake.de
Palliativnetzwerk Wesermarsch e.V.
Bgm.-Müller-Str. 9, 26919 Brake
[email protected]
Pro Aktiv Center Wesermarsch (PACE)
Bgm.-Müller-Str. 35, 26919 Brake
04401 - 7006222
Pro Aktiv Center Wesermarsch (PACE)
Margaretenstr. 30, 26954 Nordenham
04731 - 3633726
[email protected]
Senioren- und Pflegestützpunkt
Niedersachsen in der Wesermarsch
Rönnelstr. 11
26919 Brake
04401 - 8294820
[email protected]
www.lkbra.de
Sozialpsychiatrischer Dienst
LK Wesermarsch, Fachdienst Gesundheit
Rönnelstraße 10
26919 Brake
04401 - 927-511
[email protected]
www.landkreis-wesermarsch.de
Frauen in Not
Wichtige Kontaktadressen und Telefonnummern:
Polizeinotruf 110
Landkreis Wesermarsch:
LaWeGa 04401 - 927 - 436
Frauenbüro 04401 - 927 - 366
Frauenhäuser:
Autonomes Frauenhaus Oldenburg 0441 - 4 79 81
Frauenhaus der AWO Delmenhorst 04221 - 96 81 81
Autonomes Frauenhaus Bremen 0421 - 34 95 73
Frauenhaus der AWO Bremen 0421 - 23 96 11
Frauenhaus Bremerhaven 0471 - 8 30 01
Weißer Ring 04408 - 97 06 52
Kindertagesstätten und sonstige Betreuungsangebote im LK Wesermarsch
Auskünfte erhalten Sie in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
Die Kita-Betreuungsbörse finden Sie im Internet unter:
lkwes.betreuungsboerse.net oder unter www.landkreiswesermarsch.de – Kinderbetreuungsbörse –
Hebammen
Sie erhalten das aktuelle Hebammen-Infoblatt mit allen nötigen Informationen über
den Landkreis Wesermarsch
oder direkt zum Download:
www.landkreis-wesermarsch.de/verwaltung-politik/gleichstellungsfragen/
themen.php
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© pix4U, fotolia
In dringenden Fällen erreichen Sie das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016
Weißer Ring Bundesweites Opfer-Telefon: 116 006
Wo finde ich was
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
Wo finde ich Hilfe
Über die Zentrale des Landkreises erreichen Sie alle zuständigen Mitarbeiter der Fachdienste Soziales, Jugend, Gesundheit,
Schulen, Kultur und Sport, Referat für Gleichstellungsfragen – Frauenbüro Wesermarsch, Fachdienst Planen und Wohnen.
Fachdienst Soziales
Fachdienst Jugend
Fachdienst Gesundheit
Fachdienst Soziales des Landkreises
Wesermarsch ist der Ansprechpartner
und Anlaufstelle für eine Vielzahl staatlicher „Fürsorgeleistungen“: Er unterstützt hilfesuchende Menschen durch
persönliche oder materielle Hilfen.
Der Fachdienst Jugend des Landkreises
Wesermarsch fördert junge Menschen
in ihrer Entwicklung und Erziehung hin
zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Der Fachdienst Gesundheit des Landkreises Wesermarsch will zu einer
stabilen Gesundheit der Menschen
und zu gesundheitsfördernden Lebensbedingungen für alle beitragen.
Seine Zuständigkeiten im Überblick:
Seine Zuständigkeiten im Überblick:
Seine Zuständigkeiten im Überblick:
Asylbewerberleistungen;
Ausbildungsförderung (BAföG);
Behindertenbeirat; Elterngeld;
Bildungs- und Teilhabepaket;
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen;
Fachaufsicht/Widerspruchsstelle,
Grundsicherung für Arbeitsuchende;
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsunfähigkeit; Kriegsopferfürsorge-/
Entschädigungsleistungen;
Landesblindengeld/Blindenhilfe;
Mietspiegel; Pflege in Einrichtungen;
Sozialhilfe; Unterhaltsberatungsstelle;
Unterhaltssicherung; Wohngeld-Gewährung.
Adoptions- und Pflegekinderdienst;
Beistandschaften;
Vormundschaften;
Pflegschaften;
Bezirkssozialarbeit;
Jugendarbeit;
Jugendpflege;
Jugendgerichtshilfe;
Jugendhilfeplanung;
Kindertagesstätten/Tagespflege;
Unterhaltsvorschuss;
Frühe Hilfen.
Infektionsschutz Gesundheitsaufsicht;
Belehrung Infektionsschutz;
Ärztlicher Dienst;
Hafenärztlicher Dienst;
Jugendärztlicher Dienst;
Jugendzahnärztlicher Dienst;
Sozialpsychiatrischer Dienst;
Sozialpsychiatrischer Verbund;
Badegewässer/Beckenbäder;
Trinkwasser; Heimaufsicht;
Betreuungsrecht/Betreuungsstelle;
Familienhebammen.
Fachd. Schulen, Kultur und Sport
Die Fachdienste erreichen Sie unter:
Seine Zuständigkeiten im Überblick:
Schülerfahrtkosten/Schülerbeförderung;
Schulträgerschaft;
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Wesermarsch;
Schulen in privater Trägerschaft;
Mobiler Dienst; Kunst und Kultur; Sport.
Landkreis Wesermarsch
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake
Tel.: 04401 - 927-0
Fax: 04401 - 3471
[email protected]
www.landkreis-wesermarsch.de
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr. 8.30–12.00 Uhr,
Mo.–Do. 14.00–15.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
© 61157592, fotolia
Der Fachdienst Schulen, Kultur und
Sport des Landkreises Wesermarsch
ist neben den Schulen in Kreisträgerschaft für die Förderung von
Kunst, Kultur und Sport zuständig.
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Wo finde ich was
Wo finde ich Hilfe
Hilfe bei Essstörungen
Hilfe im Internet:
www.anad.de
(Beratungsstelle bei Essstörungen, die auch ambulante Gesprächsgruppen anbietet und an therapeutische Einrichtungen vermittelt)
www.hungrig-online.de
Hilfe in der Wesermarsch:
Landkreis Wesermarsch, Fachdienst Gesundheit,
Sozialpsychiatrischer Dienst
Rönnelstraße 10, 26919 Brake,
Tel. 04401/927-511
(Hier können sich Betroffene und Angehörige anonym austauschen
und zum Beispiel in moderierten Mailinglisten und einem Chat
nach Hilfe suchen.)
Beratungsstelle der AWO für Kinder, Jugendliche und Eltern
Hafenstraße 2, 26919 Brake,
Tel. 04401/93790
www.leben-hat-gewicht.de
Frauen beraten donum vitae, Kreisverband Wesermarsch
Bürgermeister-Müller-Straße 10, 26919 Brake,
Tel. 04401/9301-60
(Die Initiative „Leben hat Gewicht – gemeinsam gegen den Schlankheitswahn“ will jungen Menschen ein positives Körperbild vermitteln.)
www.bundesfachverbandessstoerungen.de
(Der Bundesfachverband Essstörungen ist ein bundesweiter Zusammenschluss von ambulanten und stationären Beratungs- und
Therapieeinrichtungen, psychosomatischen Kliniken, therapeutischen Wohngruppen und psychotherapeutischen Praxen.)
www.bzga-essstoerungen.de
(zentrale Informationsplattform der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit Informationen zu Essstörungen, Hinweisen auf Hilfen und weiterführenden Links)
Dick & Dünn Nordwest e.V.
Uferstraße 4, 26135 Oldenburg,
Tel. 0441/4082844
Der Landkreis Wesermarsch, Referat für Gleichstellungsfragen/
Frauenbüro, hat im April 2013 die zweite Auflage seines
„Wegweisers Wesermarsch Essstörungen“ herausgegeben. Die
Zusammenstellung von Hilfs-, Informations-, Beratungs- und
Therapiemöglichkeiten kann bezogen werden unter:
Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, Tel. 04401/927-288
oder -366, E-Mail: [email protected]
Unterstützung bei Hochbegabung
www.dghk.de
(Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind e.V.)
Kontakt im Großraum Bremen:
Martina Rosenboom,
Tel. 04431/708614, E-Mail: [email protected]
Swen Neumann,
Tel. 0421/3973165, E-Mail: [email protected]
www.hochbegabungs-links.de
(Sammlung von Links zum Thema „Hochbegabung“)
www.karg-stiftung.de
Tel. 069/66562-0,
E-Mail:
[email protected]
www.mensa.de
(Mensa in Deutschland e.V. (MinD))
Kontakt im Großraum Bremen:
Sabine Mundt, Tel. 0421/2471133,
Detlef Scheer, Tel. 0171/2308599,
E-Mail: [email protected]
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© Kitty, fotolia
www.hbf-ev.de
(Verein Hochbegabtenförderung e.V.) Bundesgeschäftsstelle:
Tel. 0234/935670, E-Mail: [email protected]
WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015
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