Jahresausgabe 2015 Landkreis FAMILIENMAGAZIN Wegweiser für Familien und Kinder in der Wesermarsch Ein Produkt der SIEBENTAGE Werbeagentur Verlag GmbH Inhalt I Impressum Inhalt Vorwort des Landrates 3 Grußwort des Verlages 4 Soziales 5–13 Kinder, Jugendliche und Gesundheit 14–29 Frauen und Gleichstellung 30–33 Die Wesermarsch 34–40 Anhang (Wo finde ich was): Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen 41 Familien- und Kinderservicebüros 42 Hilfe zu Fragen rund um die Familie und Soziales 43-44 Frauen in Not, Kindertagesstätten und sonstige Betreuungsangebote im LK Wesermarsch, Hebammen 44 Landkreis Wesermarsch: Zuständigkeiten im Überblick 45 Hilfe bei Essstörungen, Unterstützung bei Hochbegabung 46 © Oksana Kuzmina, fotolia Impressum Herausgeber/Kontakt: SIEBENTAGE Werbeagentur Verlag GmbH Immenweg 55 A, 26125 Oldenburg Geschäftsführerin: Bärbel Baumgart Tel. 0441 380 26 56, Fax 0441 408 19 44 [email protected], www.siebentage.com In Zusammenarbeit mit: Landkreis Wesermarsch Poggenburger Straße 15, 26919 Brake Telefon: 04401 927-0, Fax: 04401 3471 E-Mail: [email protected] Landkreis 2 Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit Poggenburger Straße 15, 26919 Brake Ansprechpartner: Matthias Sturm, Zimmer: 238 E-Mail: [email protected] Telefon: 04401 927-384, Fax: 04401 927-438 (verantwortlich f.d. Inhalt der Texte LK Wesermarsch) (LK) Texte: Landkreis Wesermarsch (LK) Redaktion SiebenTage (ST) Anzeigen: Werner Diekmann Tel. 0151 61323387 Thorsten Böner Tel. 0170 91 55 302 Bärbel Baumgart Tel. 0172 43 66 781 [email protected] 4. Auflage Jahresausgabe 2015 Fotos: Archiv SIEBENTAGE Werbeagentur Verlag GmbH, Fotolia; Titel: Bärbel Baumgart und Fotolia (Monkey Business, micromonkey, evgenyatamanenko) Alle Informationen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Es ist jede presserechtliche Haftung ausgeschlossen. Der Inhalt ist urheberrechtlich geschützt. Wir behalten uns ausdrücklich vor, uns überlassene Texte zu überarbeiten/redigieren oder zu kürzen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Verlages. Gerichtsstand ist Oldenburg. Vorwort WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 Vorwort Landrat Thomas Brückmann Liebe Leserinnen und Leser, liebe Wesermärschler! Auch in diesem Jahr erscheint eine Ausgabe des beliebten Familienmagazins, das die Siebentage Werbeagentur Verlag GmbH in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Wesermarsch herausbringt. Dieses Magazin wird im gesamten Landkreis verbreitet und unter anderem in den Rathäusern, vielen Kindertagesstätten, sozialen Einrichtungen und Firmen ausgelegt. Darüber hinaus ist es im Internet verfügbar. An dieser Stelle richte ich einen herzlichen Dank an alle Gewerbetreibenden und sonstige Anzeigenkunden, die das Erscheinen des Magazins finanziell unterstützt haben. Ich denke, es ist uns gelungen, unseren Landkreis mit seinen vielen Errungenschaften und Angeboten in das verdiente Licht zu rücken. Wir brauchen uns gerade in Bezug auf Kinder- und Jugendbetreuungsangebote hinter keinem anderen Landkreis zu verstecken. In dem vorliegenden Magazin finden Sie viel Wissenswertes zu den Themen Schwangerschaft und Geburt, Kinderbetreuung, Schulangebote, Erziehung sowie Unterstützungs- und Beratungsangebote in schwierigen Lebenslagen und vieles mehr. Die Wesermarsch ist ein attraktiver Landkreis für Familien. Als ländlich geprägtes Gebiet mit guter Infrastruktur und qualifizierten Arbeitsplätzen bieten unsere Städte und Gemeinden an der Unterweser die ideale Umgebung für Eltern und ihre Kinder. Dank eines breit gefächerten und umfangreichen Angebotes an Betreuungsangeboten für kleine und größere Kinder sowie Schulmöglichkeiten für alle Altersgruppen und Bildungsstufen kann der Nachwuchs wohnortnah betreut werden und die Krippe, den Kindergarten oder Hort sowie die Schule besuchen. Mit dem Angebot einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in Brake seit dem Schuljahr 2014/15 kann der Landkreis alle Schulformen anbieten. Hinzu kommt ein über die gesamte Wesermarsch verbreitetes Angebot an Ganztagsschulen im Primar- und Sekundarschulbereich. Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre und dass das Familienmagazin Ihnen und Ihrer Familie ein hilfreicher Begleiter ist. Gerne können Sie auch an der Themengestaltung der nächsten Ausgabe mitwirken oder Artikelvorschläge unterbreiten. Herzliche Grüße Ihr Landrat Thomas Brückmann an alle Inserenten und Sponsoren, die durch ihren finanziellen Beitrag zur Realisierung des Familienmagazins beigetragen haben. © drubig-photo, fotolia 3 Grußwort Liebe Eltern, liebe Familien, liebe Leserinnen und Leser, haben Sie sich schon einmal bewusst Zeit genommen, um über „Zeit“ nachzudenken? Qualität der Zeit, Zeit für uns, für den Beruf, den Urlaub, Freizeit und gemeinsames Miteinander. Letzteres liegt mir besonders am Herzen. Vielen Familien bleibt neben dem „Grundstein“ des Materiellen nicht die Zeit für die wesentlichen Bedürfnisse ihrer Kinder. Die Kinder sind „materiell“ mehr oder weniger gut versorgt, wenn Mutter und/oder Vater die Basis für ein gutes und zufriedenes Leben schaffen möchten. Die günstige Zinspolitik bietet sich doch geradezu an, ein schönes Häuschen als Fundament für die Familie zu bauen, da ist doch auch noch ein geplanter Urlaub, die neue Einrichtung und so mancher Wunsch ist noch offen. Oft fühlen wir uns dabei unter Zeitdruck und beschweren uns, besonders wenn Unvorhergesehenes passiert. Doch seien wir ehrlich: Das Auf und Ab, Geplantes wie Ungeplantes, Leichtes wie Schweres gehören im Leben einfach dazu. Manchmal müssen wir dabei den Tatsachen einfach ins Auge schauen, gelegentlich sollten wir in der Lage sein, die Umstände zu verändern. Doch können wir die Umstände wirklich immer ändern? Ja, wenn wir tatsächlich Einfluss darauf haben, weil nur wir sie geschaffen haben, z.B. durch Setzen der eigenen Prioritäten. Dann können wir uns auch fragen: „Für was nehme ich mir eigentlich Zeit – auch ganz bewusst?“ Die kostbarste Zeit ist, so zumindest meine ganz persönliche Meinung, jene Zeit, die wir mit unseren Kindern verbringen. Zeit zu haben, diese kleinen, aber doch kostbaren Augenblicke zu genießen, strahlende und dankbare Kinderaugen zu erleben. Liebe zu unseren Kindern zu leben. Da sind Erinnerungen fürs Leben. Genießen wir doch einfach jeden Augenblick und jeden Moment. Dann ist auch die Qualität der Zeit eine andere. Was hilft es uns, wenn viel Zeit da ist, aber diese unbewusst verstreicht? Ein bewusst gelebter Augenblick kann so viel mehr wert sein als ein einfach dahingelebter Tag. Haben Sie sich schon einmal in die kindliche Zauberwelt entführen lassen? Was bedeutet das? Mitspielen, eintauchen und selbst wieder Kind sein. Erleben, wie Zauberer hinter Bäumen auftauchen, ein Wal im Gartenteich schwimmt, wie gut der Wiesensalat schmeckt, und einfach der kindlichen Fantasie folgen. Da ist auch nicht nur das neue Fahrrad wichtig, sondern die Zeit, die das Kind mit Vater und Mutter verbringt, vielleicht zusammen mit dem neuen Fahrrad. Ein Kinderfilm im Fernsehen ersetzt nicht Mutter und/oder Vater, die das geliebte Kinderbuch immer wieder lesen, und das Kind sagt: „Oh, bitte noch einmal.“ Ob das gemeinsame Spiel im Garten oder ein Abendritual: das sind Momente echten gemeinsamen Miteinanders, „Qualitätszeiten“. Wichtig hierbei auch: gewohnte Tagesrhythmen wie zum Beispiel gemeinsames Essen als Abendritual, wenn alle daheim sind. Gemeinsame Mahlzeiten fördern auch die Gesprächskultur in der Familie. Am Familientisch kann jeder loswerden, was ihn bedrückt. Hier fühlen sich schon die Kleinsten angenommen und geborgen. Zeit für Gespräche sind für Kinder jeden Alters sehr wichtig, um ihre Bedürfnisse zu verstehen. Legen Sie doch auch einfach das Smartphone für eine kleine, aber doch so wichtige Zeit der Aufmerksamkeit zur Seite. Gerade in der Zeit der neuen Medien werden das Kind und die Umgebung zu oft nicht mehr richtig wahrgenommen. Ihr Kind braucht Sie gerade in den ersten Entwicklungsjahren als vertraute Bezugsperson. Selbst der Blickkontakt zum kleinsten Kind im Kinderwagen ist wichtig. Jede Sekunde Zeit echten Miteinanders ist Zeit fürs Leben. Denn diese Sekunde können wir nie mehr wiederholen. Es sei denn, wir öffnen die Schublade der Erinnerung und diese ist umso reicher, je bewusster wir Zeit gelebt haben. Monde und Jahre vergehen, aber ein schöner Moment leuchtet das Leben hindurch. Franz Grillparzer, 1791 – 1872 Ihre Bärbel Baumgart Geschäftsführerin SiebenTage Werbeagentur Verlag GmbH © Cherry-Merry, fotolia 4 Soziales WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 Wenn sich Mütter krank oder erschöpft fühlen © drubig-photo, fotolia Das Deutsche Rote Kreuz berät und hilft bei Mutter-Kind-Kuren KONTAKT Beratungsstelle Nordenham: DRK-Gebäude, Hafenstraße 47a, Tel. 04731/26919-0, E-Mail: [email protected] freitags von 9 bis 11 Uhr und nach Vereinbarung Beratungsstelle Elsfleth: DRK-Gebäude, Oberrege 25, Tel. 04731/26919-0, E-Mail: [email protected] jeden ersten Donnerstag im Monat von 15 bis 16.30 Uhr Frauen, die sich für Mutter-KindKuren interessieren, können sich vom Kreisverband Wesermarsch des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) beraten und helfen lassen. Der unterhält in Nordenham und Elsfleth entsprechende Beratungsstellen. Dort sind unter anderem die erforderlichen Formulare und Anträge erhältlich. Die DRK-Mitarbeiterinnen helfen den Frauen, die sich erschöpft oder krank fühlen, auf dem Weg vom Antrag bis zum Antritt der Kur. Die vom Müttergenesungswerk anerkannten Mutter-Kind-Einrichtungen sind auf Kurmaßnahmen für Mütter und Kinder bestens spezialisiert. Tagsüber werden die Kinder von qualifizierten Fachkräften betreut. Außerdem bestehen gemeinsame Mutter-Kind-Angebote. Wenn sich Mütter für eine Kur entscheiden, klären die DRK-Beratungsstellen unter anderem auch die Versorgung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, die zu Hause bleiben. (ST) Übrigens: Zum Angebot im Müttergenesungswerk gehören ebenfalls Vater-Kind-Kurmaßnahmen. Während einer Mutter-Kind-Kur können sich Frauen ganz auf ihre eigene Gesundheit und die eigenen Bedürfnisse konzentrieren. Sie können Abstand gewinnen, Alltag und Mehrfachbelastungen hinter sich lassen und neue Wege für sich finden. 5 Soziales „Wesermarsch wird an kultureller Vielfalt gewinnen“ Interview mit der neuen Mitarbeiterin der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe beim Landkreis Wesermarsch das eher hilfreich oder wäre eine andere Zuordnung in Ihren Augen besser gewesen? MEYER: Die Themen Migration und Integration kommen in vielen Fachbereichen auf. Eine übergeordnete Zuordnung der Koordinierungsstelle ist meiner Meinung nach daher sinnvoll, damit nicht nur einzelne Fachbereiche im Vordergrund stehen, sondern Migration als Querschnittsaufgabe behandelt wird. Stefanie Meyer, Mitarbeiterin der Koordinierungsstelle für Migration und Teilhabe beim Landkreis Wesermarsch FRAGE: Frau Meyer, erzählen Sie uns kurz etwas zu Ihrer Person/Ihrem beruflichen Werdegang/Ihrer Qualifikation, damit wir wissen, mit wem wir es zu tun haben. MEYER: Mein Name ist Stefanie Meyer. Ich bin 29 Jahre alt, in der Wesermarsch aufgewachsen und wohne nun in Oldenburg. Nach dem Abitur habe ich in Landau in der Pfalz Erziehungswissenschaften u.a. mit dem Schwerpunkt Interkulturelle Pädagogik studiert. Nach dem Studium 2010 habe ich zunächst bei einer Volkshochschule mit benachteiligten jungen Erwachsenen und später als Koordinatorin im Bereich Bildungsund Teilhabepaket gearbeitet. Seit dem 1. Dezember 2014 bin ich nun beim Landkreis in der Koordinierungsstelle Migration und Teilhabe beschäftigt. FRAGE: Sie sind organisatorisch dem Büro des Landrats zugeordnet. Ist 6 FRAGE: Das Land Niedersachsen hat die Inhalte und Aufgaben Ihrer Stelle grob definiert. Welche Zielrichtung hat die Kreisverwaltung und welche Maßnahmen planen Sie? MEYER: Die Kreisverwaltung hat mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle finanzielle Mittel erhalten, um gleichwertige Lebensverhältnisse und eine chancengerechte Teilhabe für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu schaffen. Aktuell bin ich viel im Landkreis unterwegs, um zu erfahren, welche Angebote und Initiativen es bereits gibt und wo Bedarfe gesehen werden. Ein erster Schritt ist also die Bestandsanalyse, aus der ein Integrationskonzept entwickelt werden soll. FRAGE: Was konkret sind die weiteren Schritte? MEYER: Neben der Bestandsaufnahme werde ich in den nächsten Wochen eine Willkommensbroschüre entwickeln und diese in mehrere Sprachen übersetzen lassen, damit Neuzuwanderer einen Überblick über die wichtigsten Einrichtungen im Landkreis erhalten. Außerdem soll das Internet- angebot der Kreisverwaltung um die Themen Migration und Integration ergänzt werden. Für Kinder und Jugendliche sollen Ferienprogramme entwickelt werden, in denen deutsche Sprachkenntnisse ausgebaut werden können. Hier wird es bereits in den Osterferien ein Angebot der KVHS in Brake geben. Diese Programme sollen sukzessive ausgebaut werden. Außerdem sollen Einbürgerungsfeiern eingeführt werden, um Integrationsleistungen auch seitens des Landkreises wertzuschätzen. FRAGE: Wo sehen Sie eher Probleme bei der Umsetzung Ihrer Aufgaben? MEYER: Durch die weit gefasste Richtlinie des Landes Niedersachsen besteht ein weiter Handlungsspielraum bei der Umsetzung vor Ort im Landkreis Wesermarsch. Es gilt hier die Ressourcen richtig einzuschätzen und Schwerpunkte zu setzen. Nicht alle möglichen Themengebiete können sofort aufgegriffen werden. FRAGE: Stichwort „Pegida“: Wie würden Sie die Bevölkerung aufklären bzw. von der Richtigkeit des staatlichen Handelns überzeugen? MEYER: Im Landkreis Wesermarsch herrscht eine große Hilfsbereitschaft gegenüber Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Dies ist nicht zuletzt der Verdienst des Refugiums Wesermarsch e.V., der sich seit mehr als 25 Jahren interkulturell engagiert. Diese positive Stimmung gilt es zu bewahren. Durch die zumeist dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in den Gemeinden und daher die direkten Kontakte zwischen Flüchtlingen und Soziales WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 der Nachbarschaft werden gegebenenfalls vorhandene Berührungsängste bereits früh abgebaut. Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl von Ehrenamtlichen, die sich als Dolmetscher, Integrationslotsen oder auch als Übungsleiter in Sportvereinen engagieren, um Neuzuwanderern und speziell Flüchtlingen den Einstieg in das Leben in der Wesermarsch zu erleichtern. Seitens der Kreisverwaltung gilt es, mit Kooperationspartnern Zugänge zu Sprachkursen, Bildung und dem Arbeitsmarkt zu schaffen und vorhandene Strukturen zu ergänzen beziehungsweise diese überhaupt zu schaffen. Nur so ist eine gleichberechtigte Teilhabe und damit verbunden eine Anerkennung seitens der Mehrheitsgesellschaft möglich. FRAGE: Abschließende Frage: Wo sehen Sie den Landkreis in vier Jahren unter dem Gesichtspunkt Migration und Teilhabe? MEYER: Durch die weiter zu erwartende Aufnahme von Flüchtlingen und die innereuropäischen Migrationsbewegungen wird die Wesermarsch zunehmend an kultureller Vielfalt gewinnen. Es gilt daher, die Aktivitäten unter den Stichworten „Integration und Migration“ zu bündeln, sodass klare Strukturen und Anlaufstellen überall in der Wesermarsch bekannt sind. Ein Konzept zur Sprachförderung ist anzustreben. Neben ehrenamtlichen Bemühungen sind staatliche Strukturen wie beispielsweise die Einführung von Sprachlernklassen im Primar- und Sekundarbereich im Landkreis Wesermarsch notwendig. Strukturell gilt es darüber hinaus, den Zugang zu Bildung und Beruf zu unterstützen. Neben der Anerkennung von Schul-, Berufs- und Studienabschlüssen sind (berufsbezogene) Sprachfördermaßnahmen und gegebenenfalls notwendige (Teil-)Qualifizierungen geboten. Mit verschiedenen Netzwerkpartnern im Land sollte sich auch der Landkreis Wesermarsch entsprechend aufstellen, um dadurch zusätzlich dem vielerorts erwarteten Fachkräftemangel entgegenzuwirken. (LK) © Syda Productions, fotolia 7 Soziales Ehrenamtliche Betreuer werden laufend gesucht Die Betreuungsgemeinschaft Wesermarsch berät, informiert und unterstützt auf vielfältige Weise © Betreuungsgemeinschaft Wesermarsch Schwerbehindertenrecht“ gehalten. Der Referent kommt von der Außenstelle Oldenburg des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Beratungsstunden nun auch in Nordenham und Rodenkirchen v.l.n.r. Petra Block, Verwaltung, Lisa Schlombs, Vereinsbetreuerin und Verwaltung, Christine Bussas, Geschäftsführerin und Ansprechpartnerin für den Raum Brake und Wesermarsch-Süd sowie Vereinsbetreuerin, und Stefan Blanck, Geschäftsführer und Ansprechpartner für den Raum Nordenham und Wesermarsch-Nord sowie Vereinsbetreuer und Verfahrenspfleger Werdenfelser Weg. Die Betreuungsgemeinschaft Wesermarsch e.V. mit Sitz in Brake, Kaje 6, sucht auch 2015 Bürgerinnen und Bürger, die ehrenamtliche Betreuer sein oder eine Vorsorgevollmacht annehmen wollen; sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Grundsätzlich kann jeder Erwachsene die Betreuung für einen Mitmenschen übernehmen oder Vollmachtnehmer werden. Vorausgesetzt werden die Bereitschaft zum sozialen Engagement und ein Verantwortungsgefühl für eine hilfsbe- 8 dürftige Person, die ebenfalls erwachsen ist. Diese Helfer werden von der Betreuungsgemeinschaft gesucht, aber auch kostenlos beraten, unterstützt und begleitet. Deshalb hilft die Betreuungsgemeinschaft Wesermarsch zum Beispiel beim Erstellen von Berichten an das Betreuungsgericht, schafft Austauschmöglichkeiten zwischen den Betreuern und organisiert Fortbildungen beziehungsweise Informationsveranstaltungen. So wird beispielsweise am 2. Juni 2015 um 17 Uhr bei der KVHS in Brake, BürgermeisterMüller-Straße 35, ein Vortrag zum Thema „Einführung in das Am 4. August um 17 Uhr stellt Stefan Blanck ebenfalls bei der KVHS in Brake den sogenannten Werdenfelser Weg vor, mit dem auf verfahrensrechtlichem Weg Fixierungen und freiheitsentziehende Maßnahmen verringert werden sollen. Blanck ist nicht nur Geschäftsführer der Betreuungsgemeinschaft, sondern auch Verfahrenspfleger nach dem Werdenfelser Weg. „Die Betreute Person verstirbt – Aufgaben und Grenzen der ehrenamtlichen Betreuung“ – das ist die Überschrift eines Vortrages, den Rechtsanwalt Bernd Bierfischer aus Nordenham am 6. Oktober um 17 Uhr hält. Ort ist wieder die KVHS Brake. Und am 1. Dezember um 17 Uhr geht es am selben Ort um Demenzerkrankungen. Über sie informiert Dr. Michael Nowak, Chefarzt der Abteilung Geriatrie der Helios-Klinik in Nordenham. Ein weiterer wichtiger Baustein der Arbeit des Vereins: Er klärt die Öffentlichkeit über Vorsorgevollmachten auf, damit die Zahl der rechtlichen Betreuungen verringert werden kann. Dabei spielen vor allem Betreuungs- und Patientenverfügungen eine Rolle. Aufgrund wachsender Nachfrage bietet die Betreuungsgemeinschaft seit Januar 2015 auch in Rodenkirchen einmal monatlich und in Nordenham alle 14 Tage offene Beratungsstunden an. Darüber hinaus sind Beratungstermine nach Vereinbarung möglich. (ST) www.betreuungsgemeinschaft-wsm.de Tel. 04401/70 623 44 Soziales WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 Wegweiser durch die digitale Welt Damit sich Ältere im Netz zurechtfinden Einen „Wegweiser durch die digitale Welt – für ältere Bürgerinnen und Bürger“ in Broschüren-Form hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) vorgestellt. Er richtet sich sowohl an Menschen, die in das Internet einsteigen möchten, als auch an diejenigen, die dort bereits unterwegs sind und nun tiefer in die digitale Welt einsteigen wollen. Auf 95 Seiten geht es – leicht verständlich und möglichst kurz gehalten – um Themen wie zum Beispiel Virenschutz, E-Mails und Soziale Netzwerke, Freundschaftsbörsen, Suchmaschinen und Lexika, um Fernsehen und Radio in der digitalen Welt sowie um Smartphone und Tablet-PC. Aber auch Einkaufsmöglichkeiten, Reisebuchungen, Bankgeschäfte und Gesundheitsportale im Internet sind wichtige Themen. Der „Wegweiser durch die digitale Welt“ wurde vom Bundesverbraucher- schutzministerium finanziell gefördert. Die BAGSO sieht sich als Lobby der älteren Menschen in Deutschland. Unter ihrem Dach haben sich mehr als 110 Organisationen mit etwa 13 Millionen älteren Menschen zusammengeschlossen. Die BAGSO vertritt deren Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft – und das auch mit Blick auf die nachfolgenden Generationen. Darüber hinaus zeigt sie durch ihre Publikationen und Veranstaltungen Wege für ein möglichst gesundes und kompetentes Altern auf. (ST) Die Broschüre „Wegweiser durch die digitale Welt – für ältere Bürgerinnen und Bürger“ ist kostenlos bei der BAGSO unter Tel. 0228/249993-0 oder per E-Mail unter: kontakt@ bagso.de erhältlich. www.bagso.de 9 Soziales Würdevoll leben – würdevoll sterben Veranstaltung zur Palliativversorgung und zu einem möglichen stationären Hospiz dar, dass sie im Oldenburger Hospiz tätig ist und auch diese Einrichtung für ein stationäres Hospiz in der Wesermarsch plädiert. Denn nicht wenige Anfragen in Oldenburg kommen aus dem Landkreis Wesermarsch. Während die anwesenden Podiumsgäste auf die Bemühungen der ambulanten Hospizarbeit und Palliativversorgung eingingen, wurden fortan Wortmeldungen für ein stationäres Hospiz lauter. Tabu-Thema in das Rampenlicht gerückt: Miteinander diskutierten Marc Castens, Dr. Werner Even, Birgitt Heckenberg, Karin Logemann und Alexander Jüptner (v.l.n.r.) Foto: Bolzek „Würdevoll leben – würdevoll sterben“ – so war eine Podiumsdiskussions-Veranstaltung überschrieben, zu der die Landtagsabgeordnete Karin Logemann nach Brake eingeladen hatte. Rund 70 Besucher füllten trotz Sturmwetters den großen Veranstaltungssaal in der Gaststätte „Zur Rosenburg“. „Jüngst wurden wieder Fälle bekannt, bei denen schwerkranke Menschen aus der Wesermarsch zum Sterben in umliegende Einrichtungen außerhalb der Wesermarsch verlegt werden mussten.“ Mit diesen Worten Karin Logemanns begann die Podiumsdiskussion. Besetzt war das Podium von Irene Müller (Hospizleitung – Friedel-Orth-Hospiz und Kinder- und Jugendhospiz Joshuas Engelreich), Birgitt Heckenberg (hauptamtliche Koordinatorin der Hospizhilfe Nordenham), Dr. Werner Even (Facharzt unter anderem für Palliativmedizin aus Ovelgönne) und Alexander Jüptner (Palliativ-Netzwerk-Wesermarsch). 10 Odyssee bei Begleitung nahestehender Angehöriger In ihrer Einführung schilderte Frau Logemann Fälle von schwerstkranken Menschen aus der Wesermarsch, die an ihrem Lebensende aufgrund von Versorgungslücken den Landkreis verlassen mussten. Anschließend übergab sie das Mikrofon an Mark Castens aus Ovelgönne, der mit ihr gemeinsam den Abend moderierte. Castens engagiert sich bundesweit für eine bessere Palliativ- und Hospizversorgung. Nach einer kurzen Vorstellung der Podiumsgäste folgten Wortmeldungen aus dem Publikum. Zum Beispiel berichtete ein Ehepaar aus Berne, das durch die regionalen Versorgungslücken in der Wesermarsch eine Odyssee bei der Begleitung eines nahestehenden Angehörigen erleben musste. Eine Frau aus dem Publikum stellte Unter den anwesenden Gästen meldete sich zum Beispiel Walter Erfmann zu Wort, der auf ganzheitliche Hospizarbeit und Palliativversorgung drängte und den Zugang dieser Leistungen für die Menschen in der Region als dringend notwendig ansieht. Erfmann: „Bis es eine ganzheitliche Versorgung gibt, vergehen oftmals viele Jahre. Daher muss heute schon damit angefangen werden.“ Auch der Kreistagsabgeordnete Alfred Schäfftlein schilderte Erfahrungen von Betroffenen aus Großenmeer. Er hält ein stationäres Hospiz in der Wesermarsch als Ergänzung zu den ambulanten Diensten für unbedingt erforderlich. Dabei müsse der Mensch im Vordergrund stehen und die Leistungen für die Betroffenen zuzahlungsfrei sein. „Situation in Bremen widerlegt die Kassen“ Karin Schelling-Carstens, Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Wesermarsch, machte aus ihrer Sicht deutlich, dass zunächst die ambulante Hospizarbeit und Palliativversorgung ausgebaut Soziales WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 werden müsse, bevor ein stationäres Hospiz in der Wesermarsch gegründet werden könnte. Damit stand sie an diesem Abend auf schwerem Fuß, weil sich viele Mitwirkende für ein stationäres Hospiz aussprachen und sich in der Meinung einig waren, dass man sich bereits jetzt für eine solche stationäre Einrichtung einsetzen müsse. Zum Schluss der Veranstaltung schilderte Mark Castens ebenfalls seine Erfahrungen und erläuterte, dass Faustformeln zur Ermittlung von Bedarfen nicht angewendet werden sollten: „Hierbei handelt es sich um nicht wissenschaftlich ermittelte Angaben, die zudem keinen Bezug auf unsere Region finden. Demnach hätten wir in der Wesermarsch auch keinen Anspruch auf ein Team für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV), denn die Kassen kalkulieren hierfür mit 250.000 Einwohnern.“ Dass diese Angaben nicht stimmen, lässt sich Castens zufolge anhand der Situation in Bremen belegen. Laut den Kassen wäre Bremen schon jetzt überversorgt. Tatsächlich sollen dort jedoch weitere Hospize geschaffen und die ambulanten Palliativ-Teams weiter ausgebaut werden, so Mark Castens. Brakes Bürgermeister Michael Kurz begrüßte die Podiumsdiskussion und signalisierte Unterstützung, sollte sich ein Träger für ein stationäres Hospiz in der Wesermarsch finden. (ST) © Photocreo Bednarek, fotolia 11 © Robert Kneschke, fotolia Soziales Tagespflege – konkret Fragen und Antworten zum Thema „Tagesmütter“ Wie arbeitet eine Tagesmutter konkret? Eine Tagesmutter bedarf einer Genehmigung des Landkreises Wesermarsch und darf dann bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Viele Tagesmütter nehmen die Kinder bei sich zu Hause auf. Andere betreuen sie in den Elternhäusern der Kinder. Das ist letztlich eine Frage individueller Absprachen per Betreuungsvertrag. Was sind Großtagespflegestellen? Zwei Tagesmütter können gemeinsam eine Großtagespflegestelle einrichten und dann bis zu acht Kinder betreuen. Ist eine Tagesmutter davon Fachkraft im Sinne des Gesetzes (Sozialassistentin/ Erzieherin) oder sind es beide, dürfen bis zu zehn Kinder betreut werden. Was gehört zur Betreuung durch eine Tagesmutter? Zu der Betreuung zählen die altersentsprechende Förderung und Bildung der Kinder, die Fürsorge und Versorgung, 12 der Schutz vor Gefahren und das Gewähren von Möglichkeiten zu kindgerechtem Spielen und Verhalten. Kindgerechte Räumlichkeiten sind Pflicht. Ebenso müssen die Tagesmütter durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten überzeugen. Für die Genehmigung ist heute eine Qualifizierung erforderlich, die 160 Stunden umfasst und bundesweit anerkannt ist. Über allem steht: Die Pflegekinder brauchen viel Liebe, Zärtlichkeit, Zuwendung und Geborgenheit. Wann arbeitet eine Tagesmutter? Das muss ebenfalls individuell abgesprochen werden. Denn die Flexibilität ist das Markenzeichen der Tagespflege. Im Krippen-Alter haben die Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht (Krippe oder Kindertagespflege). Im Kindergarten-Alter findet Kindertagespflege ergänzend zu den Einrichtungen statt. Wie wird die Qualifikation der Tagesmutter geprüft? Wer ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teiles des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, muss eine Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen. Damit diesem Antrag stattgegeben wird, sind unter anderem ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitsnachweis erforderlich. Wer über keine pädagogische Ausbildung verfügt, muss in der Regel eine Grundqualifizierung von 160 Unterrichtsstunden absolvieren. Gibt es einen Anspruch auf Unterstützung durch eine Tagesmutter? Ja, den gibt es für verschiedene Altersgruppen. Seit dem 1. August 2013 haben Kinder im Alter von einem bis drei Jahren bei einem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern Soziales WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 Was kostet die Eltern der Einsatz einer Tagesmutter? Der Landkreis fördert die Kindertagespflege, indem er die Kosten für die Betreuung in der Regel an die Tagesmutter zahlt. Für die Unterstützung durch eine Tagesmutter muss dem Jugendamt eine Gebühr gezahlt werden. Deren Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Diese Regelung ist vergleichbar mit den Gebühren, die für die Nutzung einer Kindertagesstätte entrichtet werden müssten. Übrigens: Kinderbetreuungskosten wirken sich steuermindernd auf das Gesamteinkommen aus. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind aus Gründen der Berufstätigkeit in eine Betreuung gegeben wurde – ob die Eltern angestellt oder selbstständig sind, spielt dabei keine Rolle. Wie bekommen Eltern den Kontakt zu einer Tagesmutter? Eltern können sich an die Familien- und Kinderservicebüros (FuKs) wenden. Gerne stellen die FuKs den direkten Kontakt zu einer qualifizierten Tagesmutter her. Wie groß ist der Bedarf an Tagesmüttern? Der Bedarf ist sehr groß. In der Wesermarsch werden in verschiedenen Gebieten immer noch Tagesmütter gesucht. Der Landkreis bietet daher zweimal jährlich Qualifizierungskurse für die Kindertagespflege an. © Robert Kneschke, fotolia Anspruch auf 20 Wochenstunden Tagespflege oder Einrichtung. Kinder von 3 bis 14 Jahren haben einen Anspruch, wenn die Eltern bestimmte Voraussetzungen erfüllen (zum Beispiel, wenn beide arbeiten) und kein Platz in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung steht. Der Landkreis trägt rund die Hälfte der Kursusgebühren. Weil noch weitere Zuschüsse gewährt werden, müssen die Teilnehmerinnen der Qualifizierungsmaßnahmen für 160 Stunden Unterricht lediglich 200 Euro zahlen. Wie werden die Tagesmütter vor Beginn ihrer Tätigkeit unterstützt? Wer sich für eine solche Tätigkeit interessiert, kann sich von den Familien- und Kinderservicebüros in den Städten und Gemeinden über aktuelle Qualifizierungskurse und nähere Voraussetzungen informieren lassen. Für die fachliche Beratung und Begleitung ist das jeweilige FuKs vor Ort verantwortlich. Wie werden die Tagesmütter nach Beginn ihrer Tätigkeit unterstützt? Der Landkreis und die Familienund Kinderservicebüros stehen den Tagesmüttern mit Rat und Tat zur Seite. Regelmäßig wird ein Meinungs- und Erfahrungsaustausch organisiert. Außerdem wird dafür gesorgt, dass sich die Tagesmütter immer weiter fortbilden und qualifizieren können. (LK) Anmerkung der Redaktion: Selbstverständlich gibt es nicht nur Tagesmütter, sondern vereinzelt auch Tagesväter. Ansprechpartner beim Landkreis sind Peter Büsching-Czerny und Jörg Meier: Tel. 04401/927-262 beziehungsweise 04401/927-261; E-Mail: peter. [email protected] beziehungsweise [email protected] Noch mehr Informationen stehen im Internet unter: lkwes.betreuungsboerse.net 13 Kinder, Jugendliche und Gesundheit Komplexleistung bei der Frühförderung bündelt Kompetenzen Interdisziplinäre Frühförderstelle (IFF) will Entwicklungschancen für Kinder erschließen Lange Wege werden erspart © CVJM-Sozialwerk Wesermarsch Wenn sich ein Kind körperlich, geistig, sprachlich, sozial oder emotional nicht altersentsprechend entwickelt, wäre es die falsche Strategie, wenn Eltern oder auch Erzieherinnen und Erzieher den Kopf in den Sand stecken. Vielmehr können sie die vielfältigen Maßnahmen zur Frühförderung nutzen. Im Landkreis Wesermarsch werden sie von der Interdisziplinären Frühförderstelle (IFF) als sogenannte Komplexleistung angeboten. Träger ist das CVJM-Sozialwerk Wesermarsch. Grundsätzlich kann Frühförderung für Kinder bis zur Einschulung beantragt werden. Sie wird durch den Landkreis Wesermarsch im Rahmen der Eingliederungshilfe angeboten. Dabei gibt es im Landkreis Wesermarsch zwei Angebote zur Frühförderung: die heilpädagogische Frühförderung und die Frühförderung als Komplexleistung. 14 Damit Frühförderung umfassend und optimal gestaltet werden kann, wurde die Frühförderung als Komplexleistung ins Leben gerufen. Der erste Anbieter im Land Niedersachsen startete 2010. Und die IFF des Sozialwerks Wesermarsch besteht zusätzlich zur heilpädagogischen Frühförderung bereits seit 2011. Mit der Komplexleistung sollen die jeweiligen Kinderexperten an einen Tisch gebracht werden. Gemeinsam erarbeiten sie sinnvolle Fördermaßnahmen und setzen sie um. Dazu stehen Experten aus den Bereichen Medizin, Heilpädagogik, Psychologie, Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie bereit. Je nach Bedarf werden sie hinzugezogen. Inhalte einer Förderung müssen also nicht doppelt besprochen werden, weil alle Fachlichkeiten „an einem Tisch“ sitzen und sich beraten. Im Landkreis Wesermarsch wird die Frühförderung als Komplexleistung flächendeckend und wohnortnah – in der Regel als Hausbesuch – praktiziert. Zur Planung einer Förderung stellt eine Diagnostik die Grundlage dar – und das unabhängig davon, ob eine heilpädagogische Frühförderung oder eine Komplexleistung gewählt wird. Im umfassenden Förder- und Behandlungsplan der IFF sind die Förderziele und die benötigten Therapien festgehalten, so dass für zielgerichtetes und transparentes Vorgehen gesorgt ist. Wichtig ist dem Team, dass die Eltern in die Entwicklung des Förder- und Behandlungsplans intensiv einbezogen werden. Das Zusammenspiel der verschiedenen Disziplinen setzt sich dann in der Förderung fort: Gemäß dem Förder- © CVJM-Sozialwerk Wesermarsch und Behandlungsplan stimmen sich die Therapeuten der unterschiedlichen Fachlichkeiten regelmäßig ab und richten die Förderung immer wieder neu aus. So kann in der vorhandenen Zeit effektiver an den Förderzielen gearbeitet werden. Außerdem können weitere Fachdisziplinen unbürokratisch hinzugezogen werden. Ein wichtiges Ziel der aufwendigen Diagnostik und der wiederkehrenden Absprachen: Den Eltern soll ein Ansprechpartner geboten werden. Weil die Komplexleistung in der Regel für ein Jahr geplant und anerkannt wird, entfallen in diesem Zeitraum weitere Termine und Anträge für weitere Leistungen. (ST) © CVJM-Sozialwerk Wesermarsch Kontakt zur IFF: Tel. 04401/8295539; E-Mail: [email protected] Kinder, Jugendliche und Gesundheit WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 ANZEIGE Unbeschwert durch die Schwangerschaft ins Familienglück Ein großes Leistungspaket, Ärzte-Telefon und sogar Baby-Bonus erwarten die Eltern Die Geburt eines Kindes ist sicher eines der schönsten und bedeutendsten Ereignisse im Leben eines Paares. Auf dem Weg vom Liebesglück zum Familienglück mit Baby gibt es sicher die eine oder andere Frage oder auch Unsicherheit. Was ist ratsam, vor der Geburt zu regeln, welche Vorsorgeuntersuchungen sind sinnvoll und vor allem was kosten sie? Die BKK Melitta Plus begleitet und unterstützt „werdende“ Eltern sowie Familien rund um die Schwangerschaft und Geburt mit einer Vielzahl von Vorsorgeprogrammen, Zusatzangeboten und Extraleistungen. Diese wichtige Lebensphase ist es der BKK zusätzlich wert, die Mütter mit einem Baby-Bonus in Höhe von 150 Euro zu belohnen. Eltern wünschen sich, dass ihr Nachwuchs gesund auf die Welt kommt, denn schon jede Schwangerschaft ist ein Wunder. Sehr viele Leistungen „rund um die Schwangerschaft“ sind bereits gesetzlich geregelt wie Mutterschaftsgeld, Krankenhauskosten, Arztkosten, Kosten für Arzneimittel, Haushaltshilfe und diverse Vorsorgeuntersuchungen. Als familienfreundliche Krankenkasse steht die BKK Melitta Plus besonders werdenden Eltern als Partner zur Seite. Deshalb wurden im Laufe der letzten 3 Jahre viele Leistungserweiterungen bzw. Schwangerschafts-Extras neu eingeführt. Dies betrifft eine Vielzahl von zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen, die mittlerweile mit insgesamt 150 Euro je Schwangerschaft bezuschusst werden. Hierzu gehören zusätzliche Ultraschallun- tersuchungen, 3D- oder Farbdoppler-Ultraschall, Toxoplasmose-Screening, Feststellung von Antikörpern gegen Ringelröteln und Windpocken, Zytomegalie-Test und Ersttrimester-Screening/Nackenfaltenmessung. Ferner empfiehlt die BKK Melitta Plus werdenden Müttern am exklusiven „Vorsorgeprogramm BabyCare“ kostenfrei teilzunehmen. Mittels eines Fragebogens erfolgt eine fundierte Analyse der Lebensgewohnheiten und Vorerkrankungen. BabyCare hilft durch Aufklärung und Information mögliche Risiken während der Schwangerschaft zu erkennen und einer Frühgeburt entgegenzuwirken. Der Erfolg gibt ihm Recht: 25 % weniger Frühgeburten bei BabyCare-Teilnehmerinnen. Deshalb wird das Programm auch von Frauenärzten empfohlen. Da sich die künftigen Erdenbürger selten an den Entbindungstermin halten, profitieren Schwangere vom „Extra“ Hebammenrufbereitschaft in der 37. - 42. Schwangerschaftswoche. Für die werdende Mutter ist es beruhigend zu wissen, dass die gewählte, zugelassene Hebamme erreichbar ist, wenn die Geburt bevorsteht. Die BKK Melitta Plus übernimmt hierbei 90 % der Kosten – bis zu 250 Euro je Schwangerschaft. Baby-Bonus – NEU Mit den Eltern und der Familie freut sich auch die BKK Melitta Plus auf Zuwachs. Deshalb werden die Mütter mit einem Baby-Bonus in Höhe von 150 Euro belohnt. Dieser bedingt einige Voraussetzungen, die Mütter weitestgehend einfach erfüllen, und gilt für alle Geburten seit dem 01.10.2014. Nähere Informationen erhalten Sie im Frontoffice der BKK Melitta Plus im ServiceCenter Nordenham und telefonisch unter: Tel. 04731 9334-140 15 Kinder, Jugendliche und Gesundheit Geht´s zu Hause besser? © chasingmoments, fotolia Die Homeschooling-Verfechter machen auch im Nordwesten mobil Das Netz, das das Netzwerk Bildungsfreiheit e.V. mit Sitz in Nürnberg bisher geknüpft hat, weist Lücken auf. Denn im Nordwesten Deutschlands sind die Verfechter des sogenannten Homeschoolings relativ spärlich vertreten. Und das wollen sie ändern: Auch im Großraum Bremen und Oldenburg wollen sie verstärkt auf die vermeintlichen Vorteile hinweisen, die es aus ihrer Sicht hat, wenn Kinder der staatlichen Schule fernbleiben und stattdessen zu Hause von ihren Eltern unterrichtet werden. In Bremen und umzu sind die Eheleute Dagmar und Tilmann Neubronner aus der Hansestadt die bekanntesten Homeschooling-Verfechter. Nachdem sie zu Zwangsgeld und Erzwingungshaft verurteilt worden waren, flüchteten sie 2007 aus Deutschland. Inzwischen sind die Neubronners jedoch wieder zurückgekehrt und engagieren sich im Netzwerk Bildungsfreiheit. Jahrelang hatten Dagmar und Tilmann 16 Neubronner ihre beiden Söhne ausschließlich in den eigenen vier Wänden beschult. Sie taten das nicht aus grundsätzlicher Kritik am staatlichen Bildungssystem, sondern weil sich ihre Jungen angeblich mit Händen und Füßen gegen den Schulbesuch gewehrt hätten. Die Schule im klassischen Sinne habe den Sprösslingen körperliche und seelische Schäden zugefügt, und das hätten sie als Eltern nicht mehr mitansehen können. „Warum soll der Staat besser als die Eltern wissen, was für die eigenen Kinder gut ist?“ So argumentierten die Neubronners und bewiesen gegenüber der staatlichen Autorität ein dickes Fell. „Homeschooling fördert Parallelgesellschaften“ Ihre Gründe für das Homeschooling sind nicht typisch. Ein großer Teil der Eltern, die ihre Kinder nicht zur staatlichen Schule schicken, will sie nach eigenem Bekunden vor vermeintlich schädlichen Einflüssen wie zum Beispiel religionskritischen Äußerungen oder dem Sexualkundeunterricht schützen – und vor anderen Kindern. Sozialisation durch Gleichaltrige habe oft negative Folgen, behauptet Vorstandsmitglied Jörg Großelümern vom Netzwerk Bildungsfreiheit, in dem sich zahlreiche Organisationen, Elterninitiativen und Einzelpersonen zusammengeschlossen haben. Davon legten viele Schulen Zeugnis ab, an denen Gewalt, Mobbing und Respektlosigkeit herrschten. Und das werde ebenfalls durch den zunehmenden Werteverfall in der Gesellschaft unterstrichen. Den Einwurf, dass HomeschoolingKinder sozial isoliert würden, kontert Jörg Großelümern mit der Behauptung, dass sie ihre eigenen Freundeskreise hätten. Außerdem würden sie selbstverständlich zum Beispiel Sportvereine oder Musikschulen besuchen. Den obersten deutschen Richtern reicht ein solches Maß an gesellschaftlicher Integration nicht aus. Sie halten Homeschooling für rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 31. Mai 2006 unter anderem: „(...) Die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten 'Parallelgesellschaften' entgegenzuwirken und Minderheiten zu integrieren. (...) Für eine offene pluralistische Gesellschaft bedeutet der Dialog mit solchen Minderheiten eine Bereicherung. Dies im Sinne gelebter Toleranz einzuüben und zu praktizieren, ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Schule. (...)“ Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte traf am 11. September 2006 eine ganz ähnlich lautende Entscheidung. Im November 2014 bekräftigte das Kinder, Jugendliche und Gesundheit WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 Bundesverfassungsgericht seinen Kurs und erlaubte hohe Geldstrafen gegen hartnäckige Schulverweigerer, wie sie zum Beispiel in Hessen verhängt werden können. In vielen Ländern ist Homeschooling erlaubt Neben Befürchtungen der Juristen, wonach Parallelgesellschaften im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhaltes und im Sinne der Demokratie nicht beflügelt werden dürften, schwingen bei den Gerichtsurteilen auch andere Überlegungen mit – zum Beispiel diese: Können Kinder, die von frühester Kindheit an nahezu ausschließlich der elterlichen Autorität ausgesetzt sind und keine anderen Impressionen aus dem staatlichen Schulbetrieb erfahren, sich wirklich eines Tages „abnabeln“? Können sie dann als eigenständige Persönlichkeiten und mündige Bürger ihren Mann beziehungsweise ihre Frau stehen? Die Masse der Pädagogik-Experten zweifelt massiv daran. Und diejenigen unter ihnen, die sich für Homeschooling aussprechen, lassen sich an einer Hand abzählen. Professor Dr. Volker Ladenthin, Lehrstuhlinhaber für historische und systemische Erziehungswissenschaften an der Universität Bonn, gehört dazu. Er hält vor allem die „Kriminalisierung von Homeschooling-Familien“ für äußerst schädlich. Deshalb plädiert Ladenthin, Herausgeber der Zeitschrift „Schulleitung intern für Grund- und Hauptschulen“, für ein Modell wie in Österreich. Dort ist der Unterricht in den eigenen vier Wänden auf Antrag erlaubt, wird aber staatlich beaufsichtigt. Tatsächlich: Nicht nur Österreich geht in Sachen „Homeschooling“ andere Wege als das große Nachbarland. In zahlreichen europäischen Staaten ist Homeschooling legalisiert, wie in den USA und Kanada übrigens auch. Das lässt sich für Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien und Irland sagen, für Italien, Luxemburg, Norwegen, Portugal und die meisten Kantone der Schweiz. In Griechenland, den Niederlanden, Spanien und den anderen Kantonen der Schweiz wird Homeschooling zumindest geduldet. In Deutschland selbst war der Umgang mit Homeschooling im Vergleich zu heute lange Zeit ein gegensätzlicher. Noch bis 1938 war der Hausunterricht in Deutschland üblich. Dann hatten ihn die Nazis verboten. Im Laufe der Zeit geriet er schließlich aus dem Gedächtnis der Menschen. Norbert Blüm und der „heilsame Stachel“ Ein anderer Pädagogik-Professor, der sich für Homeschooling starkmacht, ist Professor Dr. Franco Rest. Er lehrt Erziehungswissenschaften und Sozialphilosophie/Sozialethik an der Fachhochschule Dortmund. Professor Rest sichtete mehrere internationale Vergleichsstudien und kam zu dem Ergebnis, dass Homeschooling-Kinder „einen signifikant höheren Leistungsindex“ und „eine größere Lösungskompetenz bei schwierigen, auch technischen Fragen“ hätten. Außerdem sei bemerkenswert, dass Homeschooling-Eltern eine erheblich höhere Fortbildungsbereitschaft für ihre eigene Bildung zeigten. Die Homeschooling-Eltern werden meistens durch spezielle Fernschulen beziehungsweise Heimschulwerke fachlich unterstützt. Wer aus religiösen Gründen auf Homeschooling setzt, dem wird in der Regel fachlich und pädagogisch von der PhiladelphiaSchule in Siegen der Rücken gestärkt. Sie betreut nach eigenen Angaben zurzeit rund 150 Familien in der Bundesrepublik. Wenn es nach ihr geht und auch nach dem Netzwerk Bildungsfreiheit, dann dürfte diese Zahl gerne in die Höhe schnellen. Damit die HomeschoolingEltern allerdings nicht ständig mit einem Bein im Gefängnis stehen, müsste die Politik umdenken. Einen bekannten Fürsprecher mit guten „Connections“ in die Politik haben die im Netzwerk Bildungsfreiheit organisierten Aktivisten schon gewonnen. Der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) bezeichnet das Homeschooling als „heilsamen Stachel gegen die Herrschsucht des Schulregimes“, die „imperialistische Züge“ angenommen habe. (ST) Auf den Punkt „Homeschooling“ wird es genannt, wenn Eltern ihre Kinder nicht in die staatliche Schule schicken, sondern zu Hause unterrichten. Dabei überwiegen religiöse Motive. In Deutschland wird – im Gegensatz zu vielen anderen Ländern – gegen Homeschooling rechtlich vorgegangen – mit dem Segen der obersten Richter. Die warnen vor dem Entstehen von Parallelgesellschaften zu Lasten von Demokratie und Toleranz. 17 Kinder, Jugendliche und Gesundheit Zahl der erzieherischen Hilfen steigt Dritter Basisbericht des niedersächsischen Sozialministeriums liegt vor In Niedersachsen haben 2012 rund 44.000 Kinder, Jugendliche und Familien erzieherische Hilfen beansprucht. Dazu zählen beispielsweise Erziehungsberatung, die sozialpädagogische Familienhilfe, die Pflegefamilie oder die Wohngruppe. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen an der niedersächsischen Bevölkerung ist von 2006 bis 2012 von 18,9 auf 16,8 Prozent zurückgegangen. Die Quote der Hilfen zur Erziehung stieg von 26,2 pro tausend Kinder und Jugendliche 2006 auf 36,9 im Jahr 2012. Damit steht Niedersachsen nicht allein. Bundesweit sind die Zahlen in den vergangenen Jahren stark angestiegen. In den vergangenen beiden Jahren ist 18 der Anstieg allerdings auch in Niedersachsen wieder deutlich abgeflacht: Während die Steigerung von 2006 bis 2011 bei insgesamt rund 40 Prozent lag, beträgt das Plus von 2010 auf 2012 rund 2 Prozent. Die Hilfen zur Erziehung sind nach den Ausgaben für die Kindertagesbetreuung in den Kommunen der zweitgrößte Ausgabenbereich der Kinder- und Jugendhilfe. Im Durchschnitt wurden 2012 pro Kind/Jugendlichem 401 Euro für ambulante und/oder stationäre Hilfen zur Erziehung ausgegeben; 2006 waren es noch 270 Euro. (ST) © nastia1983, fotolia Immer mehr Kinder und Jugendliche nehmen erzieherische Hilfen in Anspruch – und das, obwohl der Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung abnimmt. Das zeigt der dritte Basisbericht mit den Schwerpunkten Hilfen zur Erziehung, Sozialstruktur und Qualitätsentwicklung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Er wurde im Dezember 2014 vorgelegt. www.ms.niedersachsen.de Kinder, Jugendliche und Gesundheit WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 Neues Projekt „Kint“ in der Wesermarsch Profi-Hilfe für Elterntreffs und Co. © Claudia Paulussen, fotolia „Kint“ nennt sich ein neues Projekt der Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Wesermarsch. Es wurde im Februar 2015 begonnen und ist erst einmal auf ein Jahr angelegt. Zunächst ist das Projekt auf die Stadt Elsfleth und die Gemeinde Berne begrenzt. „Kint“ steht für „Krabbelgruppeninfoteam“. Zielgruppe sind Krabbelgruppen und Elterntreffs, in deren Zentrum Kinder bis zum dritten Lebensjahr stehen. Der Hintergrund: In der Wesermarsch sind zahlreiche Mutter-Kind-Gruppen tätig, die sich regelmäßig treffen. Entweder befinden sie sich in der Trägerschaft von Vereinen oder sie werden privat organisiert. Allerdings können pädagogische oder medizinische Themen und Fragen in diesem Rahmen häufig nicht zufriedenstellend besprochen werden, wie die Praxis zeigt. An dieser Stelle setzt Kint an und steuert den professionellen Sachverstand bei, der bei den Wohlfahrtsverbänden und dem Landkreis vorhanden ist. Ohne Hemmschwellen können die Eltern dieses Know-how nutzen. Das Angebot wird vom Landkreis Wesermarsch und dem Land Niedersachsen finanziert. Für die Eltern ist es kostenlos. (LK) Kontakt: Familien- und Kinderservicebüro Elsfleth, Tel. 04404/50413, E-Mail: [email protected] oder Landkreis Wesermarsch, Fachdienst 51, Hauke Grzibek, Tel. 04401- 927 475, [email protected] Projekt „Trau Dich“ gegen Gleichgültigkeit Zwei Kindertagesstätten aus der Wesermarsch beteiligen sich bereits An den Fassaden der Kindertagesstätten in Moorriem und in Ovelgönne ist bereits das Schild des neuen Projektes „Trau Dich“ für mehr persönliche Verantwortung und Zivilcourage zu finden. Weitere Einrichtungen aus der Weser- marsch dürfen gerne folgen. „Trau Dich“ ist ein gemeinsames Projekt des Kreisverbandes Wesermarsch des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des CVJM-Sozialwerkes. Mit ihm sollen Kinder an das Thema „Helfen“ herangeführt werden. So wurde zum Beispiel in der Kindertagesstätte „Nordlicht“ in Ovelgönne geübt, wie andere Kinder getröstet und Hilfe gerufen, Verbandsmaterial beschafft und kleine Verletzungen behandelt werden können. Mit dem Projekt „Trau Dich“ wollen das Deutsche Rote Kreuz und das CVJM-Sozialwerk ein Zeichen gegen die nach ihrer Ansicht um sich greifende Gleichgültigkeit setzen. Unser Bild zeigt v.l.n.r. Iris Bredehorn, Leiterin der Kindertagesstätte Nordlicht, DRK-Ausbildungsleiterin Wanda Duhm, Neele Wittpahl von der Leitung des Kindergartens in Moorriem, Dr. Ilka Spieß, Leiterin des Fachbereiches Kinder, Jugendliche und Familie des CVJM-Sozialwerkes, Kathleen Hirsch, Vorstandsmitglied des Elternvereins Großenmeer-Oldenbrok, und DRK-Kreisgeschäftsführer Peter Deyle. (ST) Weitere Informationen sind unter der Telefonnummer 04731/269190 DRK (Nordenham) erhältlich. 19 Kinder, Jugendliche und Gesundheit Elterngeld und Teilzeitarbeit vorteilhaft kombinieren Ab Juni 2015 treten die neuen Regelungen ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus und die Flexibilisierung der Elternzeit in Kraft. Künftig können Eltern, die nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit arbeiten, länger Elterngeld beziehen. Das neue ElterngeldPlus beträgt monatlich maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde. Dafür kann es doppelt so lang genutzt werden. Vor der neuen Regelung wurde der Elterngeldbetrag entsprechend dem Teilzeiteinkommen gekürzt; die Bezugszeit betrug jedoch einheitlich für alle Eltern höchstens 14 Monate. Elterngeld und Teilzeitarbeit zu kombinieren, das ist jetzt ohne Nachteile möglich. Eltern können so das Elterngeldbudget besser ausschöpfen, ohne dass sie auf berufliche Chancen verzichten müssten. Eltern haben die Möglichkeit, zwischen dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus zu wählen – es können aber auch beide verbunden werden. Mütter und Väter können auf diese Weise ganz individuell die Kinderbetreuung planen und den Bedürfnissen ihrer Familie anpassen. Gesetzesklarstellung bei Mehrlingsgeburten Mit dem ebenfalls neu eingeführten Partnerschaftsbonus erhält jedes Elternteil jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn Mutter und Vater für mindestens vier Monate gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Damit setzt das Gesetz einen Anreiz für partnerschaftliche Kinderbetreuung. Der Partnerschaftsbonus fördert also Eltern, die sich die berufliche und familiäre 20 Verantwortung teilen. Neue Regelungen gibt es außerdem bei der Elternzeit. Ab 1. Juli 2015 können von den 36 Monaten Elternzeit pro Elternteil statt bisher 12 nun 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eingesetzt werden. Neben den neuen Regelungen zum Elterngeld trat eine Gesetzesklarstellung zum Elterngeld bei Mehrlingsgeburten in Kraft. Seit dem 1. Januar haben Eltern von Mehrlingen einen Elterngeldanspruch pro Geburt. Darüber hinaus erhalten sie wie bisher monatlich einen Mehrlingszuschlag für das zweite und jedes weitere Kind in Höhe von 300 Euro. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Maßgeblich für die Höhe ist das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes. Lag dieses über 1.000 Euro, werden 65 bis 67 Prozent als Elterngeld gezahlt. Lag es unter 1.000 Euro, ist das Elterngeld prozentual höher. Die Elternzeit kann pro Elternteil in drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Die Frist, in der der Antritt der Elternzeit dem Arbeitgeber angemeldet werden muss, beträgt bis zum dritten Geburtstag des Kindes sieben und danach 13 Wochen. Den dritten Zeitabschnitt kann der Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. (ST) © drubig-photo, fotolia Die Neuheiten beim ElterngeldPlus, dem Partnerschaftsbonus und der flexibleren Elternzeit auf den Punkt gebracht Weitere Informationen zum Thema Elterngeld stehen unter www. bmfsfj.de bereit. Dort gibt es auch den Elterngeldrechner. Unter der Nummer (030) 20 17 91 30 ist ein Service-Telefon für Fragen rund um die neuen Regelungen eingerichtet. Oder fragen Sie die Elterngeldstelle des Landkreises Wesermarsch, Fachdienst 50, Tel. 04401-927 313. Kinder, Jugendliche und Gesundheit WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 „Zwergnase“ in Brake besteht seit mehr als zehn Jahren: Platz ist für bis zu 15 Kinder, die ab dem Alter von sechs Monaten und bis zum Eintritt in den Kindergarten aufgenommen werden. „Ein Schwerpunkt ist das Erleben der Natur“, berichtet Sylvia Browatzki. In dem großen Garten und über seine Grenzen hinaus sollten die Jüngsten die Welt erkunden und im wahrsten Sinne des Wortes begreifen. Das ist auch in dem auffälligen Sechs-Sitzer-Krippenwagen möglich. (ST) www.kinderkrippe-zwergnase.de Seit der Erstellung des Anbaus im Sommer 2010 kann eine flexible Betreuung bis 16.30 Uhr gewährleistet werden. © Jeanette Dietl, fotolia Meike Browatzki war es, die 2004 mit der Gründung der Kinderkrippe „Zwergnase“ in Brake das Wort „Krippe“ zu einem Begriff in der Kreisstadt gemacht hatte. Im vergangenen Sommer wurde das zehnjährige Bestehen der Einrichtung mit Pionier-Charakter in der Langen Straße 276 groß gefeiert. Die „Zwergnase“ wird seit 2006 von einem privaten Elternverein getragen und inzwischen von der Sozialpädagogin Sylvia Browatzki geleitet. © Browatzki © Browatzki Das Wort „Krippe“ bekannt gemacht 21 Kinder, Jugendliche und Gesundheit Krabbelgruppe Rodenkirchen Neue Leiterinnen vorgestellt Die Krabbelgruppe Rodenkirchen hat eine neue Leitung. Als Nachfolgerinnen von Nina Haase und Kerstin Brader-Odrian haben Kathrin Schneider und Lara Theesen diese Funktion übernommen. Die Krabbelgruppe trifft sich an jedem Dienstag um 9.15 Uhr für ungefähr zwei Stunden im evangelisch-lutherischen Gemeindehaus. Dann wird miteinander gefrühstückt, gespielt, gesungen oder gebastelt. Außerdem stehen gemeinsame Ausflüge und besondere Veranstaltungen wie zum Beispiel Krabbelgottesdienste und Laternenläufe auf dem Programm. Nur in den Sommerferien und in der Weihnachtszeit wird pausiert. (ST) Betreuungsangebot der Johanniter Schöne Stunden mit Demenzkranken Jeden Dienstag ab 15 Uhr treffen sich engagierte Ehrenamtliche im Gemeindezentrum Ganspe an der Möwenstraße 15 in Berne, um Demenzkranken im Rahmen der sozialen Teilhabe ein paar schöne Stunden zu ermöglichen. Gemeinsam trinken sie bei ihren Treffen Kaffee, essen Kuchen, spielen verschiedene Gesellschaftsspiele und erzählen sich Geschichten aus ihrer Vergangenheit. Auch kleinere Gymnastikübungen und Denksportaufgaben stehen ab und zu auf dem Programm. Die Gruppe der Johanniter-Unfallhilfe wird von vier Ehrenamtlichen geleitet. Das Team würde sich freuen, wenn ein paar neue Gäste frischen Wind in die Gruppe bringen könnten. Damit alle Interessierten dieses Betreuungsangebot wahrnehmen können, stellen die Johanniter einen Fahrdienst, der die Besucher sicher von zu Hause abholt und auch wieder zurückbringt. (ST) Nähere Informationen erteilt Marie-Luise Schwarz unter Tel. 04401/8539783. www.johanniter.de/stedingen 22 © absolutimages, fotolia Kinder, Jugendliche und Gesundheit WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 Verbesserte Leistungen und mehr Geld Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Leistungen ist in Kraft Das neue Gesetz ist damit auch ein wichtiger Schritt für pflegende Angehörige. Und das sind die wesentlichsten Vorteile im Überblick: mehr Pflegegeld und höhere Sachleistungsansprüche: Alle Pflegebedürftigen erhalten vier Prozent mehr Geld- und Sachleistungen. Die Zuschläge für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz steigen um 2,67 Prozent. Zusätzliche Finanzierbarkeit von Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z. B. im Haushalt und beim Einkauf): Für alle Pflegebedürftigen mit einer demenziellen Veränderung, die zu Hause gepflegt werden, stehen 104 beziehungsweise 208 Euro (jeweils abhängig von dem vorliegenden Grad der Beeinträchtigung) für zusätzliche Betreuungsleistungen zur Verfügung. Diese Beträge können auch alternativ für Entlastungsleistungen genutzt werden, die vor allem den Angehörigen zugute kommen. Höhere Leistungsansprüche für Tagespflege-Besuche: Die Leistungsansprüche steigen prozentual. Und die komplizierte Verrechnung von Leistungsansprüchen in der häuslichen Pflege und der Tagespflege ist abgeschafft. Pflegebedürftige können also die Tagespflege beanspruchen, ohne dass es sich negativ auf ihren Leistungsanspruch in der häuslichen Pflege oder auf ihr ausgezahltes Pflegegeld auswirkt. Höhere Zuschüsse für Anpassungen im eigenen Wohnumfeld: Die Pflegekasse gewährt allen Menschen in den Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 einen erhöhten Zuschuss zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen. Er beträgt je Maßnahme 4.000 Euro und kann zum Beispiel für den Einbau eines Treppenliftes, den barrierefreien Umbau des Duschplatzes oder den Abbau von Türschwellen vor Beginn der Baumaßnahme bei der Pflegekasse beantragt werden. Mehr Zeit und Entlastung für pflegende Angehörige (Verhinderungspflege): Pflegende Angehörige können Dienste für ihre Anvertrauten im Wert von 1.612 Euro jährlich in Anspruch nehmen, um selbst freie Zeit für Erledigungen oder Hobby zu erhalten. Ergänzend besteht die Möglichkeit, die Hälfte des Kurzzeitpflegebudgets (ebenfalls 1.612 Euro) in eine Verhinderungspflege „umzuwidmen“. Somit stehen dann bis zu 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Gleichzeitig wurde der zeitliche Umfang für die Verhinderungspflege von bisher vier auf sechs Wochen erhöht. Die tageoder stundenweise Nutzung ist weiterhin möglich und mindert die Auszahlung des monatlichen Pflegegeldes nicht. (ST) Weitere Informationen auch zum Download erhalten Sie auch unter: www.johanniter.de/pflegegesetz © Kenishirotie, fotolia Dank des am 1. Januar 2015 in Kraft getretenen „Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung“ erhalten Pflegebedürftige künftig verbesserte Leistungen und außerdem mehr Geld von der Pflegeversicherung. Außerdem haben alle Pflegebedürftigen – auch ohne demenzielle Einschränkungen – einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. 23 Kinder, Jugendliche und Gesundheit Landesjugendhilfeausschuss meldet sich zurück Niedersachsen verfügt wieder über dieses wichtige Gremium In Niedersachsen wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit der Landesjugendhilfeausschuss und das Landesjugendamt wieder eingeführt werden können. Deshalb wurde das niedersächsische Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) geändert. Der Aufgabenbereich Kinder, Jugend und Familie aus dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird ein Teil des Landesjugendamtes – der Fachbereich I. Dem Fachbereich I werden außerdem der Landesjugendhilfeausschuss und die Geschäftsstelle des Landesjugendhilfeausschusses zugeordnet. Künftig umfasst der Landesjugendhilfeausschuss 18 stimmberechtigte Mitglieder; der alte Landesjugendhilfeausschuss hatte 15 Mitglieder. Neben den Interessenvertretungen aus den Bereichen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, der kommunalen und kirchlichen Ebene werden auch Mitglieder dabei sein, die über Erfahrungen in den Bereichen der Inklusion, im Kinder- und Jugendschutz sowie in der Arbeit mit jungen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte verfügen. Ein weiteres Mitglied wird bestellt, das auf Landesebene die Belange von Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft von gemeinnützigen Vereinen vertritt. Neu ist die Bestellung von beratenden Mitgliedern – darunter aus dem Bereich der Erziehungs- oder Sozialwissenschaften mit Erfahrungen im Bereich der Kinder- und Jugendforschung, der Familienverbände und auf gemeinsamen Vorschlag des Landesverbandes der Islamischen Religionsgemeinschaften (DITIB) und des Landesverbandes der Muslime in Niedersachsen (SCHURA). (ST) www.ms.niedersachsen.de © drubig-photo, fotolia Partybus gibt 2015 mehr Gas Das Landkreis-Angebot soll 2015 besser vermarktet werden © clownbusiness, fotolia 2015 soll das Partybus-Angebot des Landkreises Wesermarsch noch besser vermarktet und auf diese Weise erfolgreicher werden. Das hat Kreisjugendpfleger Peter Büsching-Czerny angekündigt. Besonders im Blickpunkt sind dabei die Diskotheken „Twister“ in Sande und „FunFactory“ in Wildeshausen, aber auch einzelne herausragende Veranstaltungen und Events. 24 Im Frühjahr 2014 war der Fachdienst Jugend damit beauftragt worden, im Landkreis Wesermarsch einen Partybus einzusetzen, damit junge Menschen abends und nachts sicherer und bequemer zum Feiern gelangen können. Das Konzept wurde in einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt und für gut befunden. Die ersten Fahrten fanden nach den Sommerferien statt. Zwar hielt sich das Interesse in Grenzen, aber inzwischen wächst es nach den Beobachtungen von Peter Büsching-Czerny schrittweise. Anmeldungen sind nicht mehr erforderlich. Der Fahrpreis liegt bei fünf Euro für die Hin- und Rückfahrt. In diesem Jahr sollen die Partybus-Fahrten frühzeitiger angekündigt werden. Hauptsächlicher Weg dafür sind Plakate, die in den Schulen, Jugendzentren und Rathäusern ausgehängt werden. Außerdem wird über das Internet informiert. (LK) Kontakt: LK Wesermarsch, Fachdienst 51, Kreisjugendpfleger Peter BüschingCzerny, Tel. 04401-927 310, [email protected] www.landkreis-wesermarsch.de Kinder, Jugendliche und Gesundheit WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 Freude am Lernen statt Frust Das CVJM-Sozialwerk bietet individuelle Nachhilfe und Lernförderung an © Sergey Nivens, fotolia orientierte und kreative pädagogische Ideen ausgleichen.“ Das bedeutet dann beispielsweise, dass Maßeinheiten nicht nur theoretisch erklärt, sondern durch Alltagsgegenstände mit unterschiedlichen Gewichten nähergebracht werden. Das Nachhilfe- und Lernförderungs-Angebot des CVJM-Sozialwerkes Wesermarsch wird in Berne sehr gut angenommen – so gut, dass es nun auch auf Brake ausgeweitet werden wird. Zielgruppe sind Kinder von der ersten bis zur zehnten Klasse, deren Freude an Schule wieder neu belebt und stabilisiert werden muss. Unterrichtet wird in Kleingruppen mit vier bis sechs Schülern sowie in Form von Einzelunterricht. Die Termine werden individuell mit den zuständigen Fachkräften vereinbart. Als Fächer stehen hauptsächlich Deutsch, Mathe, Englisch, Biologie, Erdkunde und Geschichte auf dem Lehrplan. In Berne wird in der Jugendhilfestation in der Weserstraße 28 (ehemals alte Molkerei) gelernt. Die Kosten betragen im Gruppenunterricht zwölf Euro pro Stunde und Person. Berechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können zehn Euro geltend machen, so dass sie nur noch zwei Euro zahlen müssen. Wichtige Bausteine des Nachhilfe- und Lernförderungs-Angebotes des CVJM-Sozialwerkes sind laut Martina Drake-Hennig: „Wir helfen den Schülerinnen und Schülern beim Entdecken, Entfalten und Weiterentwickeln ihrer eigenen Stärken und Interessen. Eigenverantwortliches Lernen wird gefördert – einschließlich der selbstständigen Organisation des Lernstoffes und des eigenen Lernprozesses.“ Dabei sei der enge Kontakt zu den Lehrkräften an den Schulen das „A und O“. (ST) Eigenverantwortliches Lernen wird gefördert Die Fachkraft Martina Drake-Hennig (s. Foto) erläutert: „Unser Ansatz ist individuell – und das bedeutet, dass wir jeden einzelnen Schüler von der Leistung und Einstellung her dort abholen, wo er gerade steht. Persönliche Lerndefizite wollen wir durch praxis- © CVJM-Sozialwerk Wesermarsch Kontakt: Jugendhilfestation Berne, Tel. 04406/959853, E-Mail: [email protected] 25 © Rawpixel, fotolia Kinder, Jugendliche und Gesundheit Lockerer Erfahrungsaustausch mit Moderatorin „Elterntipp“: Eltern treffen sich zu Themen rund um das Kind Eltern treffen sich in lockerer Atmosphäre zum Erfahrungsaustausch zu Themen rund um das Kind. Eine Moderatorin organisiert den Dialog und ist mit Informationsmaterial ebenso dabei wie mit Snacks und Getränken. Das ist das Konzept des sogenannten „Elterntipps“, der vom Landkreis Wesermarsch begleitet wird. Ein weiterer Kooperationspartner ist die Kreisvolkshochschule. Auf den Punkt gebracht: „Elterntipp“ ist ein begleiteter und strukturierter Erfahrungsaustausch von Eltern in gemütlicher Runde. Das Angebot richtet sich an alle interessierten Eltern – ob es sich nun um werdende Eltern, Alleinerziehende, Eltern mit Migrationshintergrund oder Eltern von Kindern handelt, die bald in die Schule kommen. Die Teilnahme ist kostenlos. 26 Snacks und Getränke werden gestellt. Nach einem Jahr in der Praxis hat sich das Elterntipp-Modell aus Sicht des Landkreises bewährt. Deshalb möchte er es ausweiten. Er sucht weitere Moderatorinnen und Kindertagesstätten (siehe Kasten rechte Seite unten). Die Treffen finden entweder in der Evangelischen Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ in Ovelgönne oder in der Kindertagesstätte „Klettermax“ in Brake statt. Eine weitere Möglichkeit: Eltern können andere interessierte Eltern aus ihrem Bekanntenkreis zu sich nach Hause einladen. Dabei werden sie von der Moderatorin unterstützt. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Anmeldung ist erforderlich. Im Programm der Kreisvolkshochschule Wesermarsch werden die Kurse ebenfalls angekündigt, unter der Rubrik aktuelle Kurse > Programm > Gesellschaft > Elterntipp. (LK) Kinder, Jugendliche und Gesundheit WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 Elf mögliche Themen für den Austausch Themen sind: Bewegung/Motorik: Wie viel Bewegung braucht mein Kind? Ernährung: Kinderprodukte, Kinderportionen... Alleinerziehende Eltern: Was nun? Wo bekomme ich Unterstützung? Krippe: Vor- und Nachteile, Ängste und Sorgen Trotzphase: Wird es anders? Wie reagiere ich? Babypflege: Welche Produkte? Was muss ich beachten? Sprache: Was muss mein Kind wann können? Spielen: Was braucht mein Kind? Wie viel Spielzeug ist gesund? Medien: Wie viel Medien sind gesund? Gefahren der Reizüberflutung Rituale und Alltagsstruktur: Was gibt es für Möglichkeiten? Was muss ich beachten? Konsequenz in der Erziehung: Wie bleibe ich konsequent? Kontakt: Villa Kunterbunt, Tel. 04401/8865 KiTa Klettermax, Tel. 04401/70304 www.landkreis-wesermarsch.de Weitere Moderatorinnen und KiTas gesucht! Der Landkreis Wesermarsch sucht noch zusätzliche Moderatorinnen und Kindertagesstätten für den Elterntipp. Interessierte Erzieherinnen (und Erzieher) und Kindertagesstätten können sich schriftlich oder telefonisch an Armin Block wenden. Tel. 04401/927314; E-Mail: [email protected] 27 Kinder, Jugendliche und Gesundheit Sicherheit im Auto: Babys immer rückwärts gerichtet befördern EU-Sicherheitsverordnung erhöht Sicherheitsstandards für Kindersitze mit i-Size 15 Monate – und damit deutlich länger als bisher – müssen Babys künftig in rückwärts montierten Autositzen befördert werden, in den sogenannten Reboardern. So hat es die Europäische Union Anfang 2013 beschlossen, und so wird es dann auch in der Bundesrepublik Wirklichkeit werden. Bis es so weit ist, wird allerdings noch einige Zeit vergehen. Doch Eltern sollten über die Sicherheit ihres Kindes entscheiden – das auch ohne Gesetz. Die Pflicht zum Rückwärtsfahren war eines der Themen beim Redaktionsbesuch des FAMILIENMAGAZINS im Hause der Babyland von Garrel GmbH. Die hat ihren Hauptsitz in Friesoythe und verfügt über Niederlassungen in Oldenburg, Cloppenburg, Papenburg, Delmenhorst, Ritterhude und Wallenhorst. 28 Bisher ist es in Deutschland Standard, dass Säuglinge bis 13 Kilo rückwärts gerichtet fahren, bevor sie in die nächstgrößeren Autositze mit Blickrichtung nach vorne wechseln. Das Kind wird neugieriger und aufmerksamer und möchte doch alles mitbekommen, so die Meinung vieler Eltern. Darum geben viele Eltern dieser Meinung nach und befördern ihre Kinder nach der Babyschale in Fahrtrichtung. Selbst hier darf man aber, wenn es um die Sicherheit des Kindes geht, schon seit Juli 2013 auf das Gesetz vertrauen. i-Size ist die erste Phase der neuen EUSicherheitsverordnung R129. Diese sorgt nun für mehr Sicherheit ihres Kindes: Denn mit diesem neuen Standard wird eine Nutzung des Kindersitzes entgegen der Fahrtrichtung bis zu einem Alter von 15 Monaten Pflicht. Darüber hinaus unterstützt die i-Size-Verordnung das ISOFIX-System und fordert Seitenaufprallschutz für alle Kindersitze. i-Size tritt zusätzlich zur aktuellen EU-Sicherheitsverordnung ECER44 in Kraft. Mehr über R129 (i-Size) erfahren Sie unter www.i-size.de. Hier finden Sie auch eine Informationsbroschüre zur neuen EU-Verordnung. Stefan Tambor, Filialleiter von Babyland in Oldenburg, freut sich über den Beschluss der Europäischen Union: „Wir von Babyland sind Verfechter des Rückwärtsfahrens bei kleinen Kindern“, sagt er. Deshalb würde es das Unternehmen begrüßen, wenn noch mehr Eltern das „Rückwärtsfahren“ beherzigen. Für das Rückwärtsfahren bestehen nach Tambors Darstellung gute Gründe. So schnelle der im Vergleich zum restlichen Körper noch relativ schwere Kopf bei einem Frontalaufprall ungeschützt und Kinder, Jugendliche und Gesundheit WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 ANZEIGE schnell nach vorn, falls das Baby in Fahrtrichtung mitreise. Deshalb empfiehlt Stefan Tambor angehenden oder frisch gebackenen Eltern, sie sollten direkt nach dem Einsatz der Babyschale an dem für das Kind gewohnte Rückwärtsfahren festhalten. Warum etwas verändern, wenn es für das Kind zur Gewohnheit geworden ist. Es geht schließlich um das Kostbarste, was wir im Auto befördern! Fachkundige Beratung ist der erste Schritt zur Sicherheit „Doch selbstverständlich können auch in Fahrtrichtung montierte Kindersitze ein Höchstmaß an Sicherheit bieten“, fügt der Babyland-Filialleiter hinzu. Ein Beispiel dafür sind die Sitze der Marke „Kiddy“. Bei denen werden die Kinder im Alter von bis zu vier Jahren im Falle eines Aufpralls nicht in das Gurtsystem gepresst, sondern über den Fangkörper gesichert. Schließlich sollte der empfindliche Kopf- und Halsbereich gerade bei einem Kleinkind besser geschützt werden. Babyland hält in seinen sieben Filialen eine Vielzahl von Kindersitzen bereit „und liefert die liebevoll-professionelle Beratung mit“, wie Stefan Tambor formuliert. Immerhin werden hier über 150 Kindersitze verschiedener Hersteller angeboten. Seit Gründung vor 27 Jahren sei die intensive Betreuung der Kundschaft ein Markenzeichen des familiengeführten Unternehmens in zweiter Generation unter der Leitung von Stefan von Garrel, sagt Tambor. Denn dieser steht der Geschäftsleitung und den Kunden mit seiner Kollegin Anita Tietz bereits seit der Gründung mit Rat und Tat zur Seite. Und ebenfalls seit der Firmengründung zieht sich das Sicherheits-Thema wie ein roter Faden durch die Geschäftspolitik des Hauses. Zum Beispiel veranstaltet Babyland regelmäßig einen Sicherheitstag, zu dem Experten eingeladen werden – darunter ein ADAC-Fachberater für Kindersitze. Geht es um Sicherheit, nimmt Babyland nicht nur Kinderautositze und Kinderwagen ins Visier, sondern ebenso die Haussicherheit wie etwa Treppengitter, Steckdosenund Elektroschutz oder Kaminabsperrungen. Übrigens interessieren sich neben Eltern auch Hundehalter für manche der effektiven Sicherheitsvorkehrungen. Treppengitter zum Beispiel können für Hunde sinnvoll sein. Ein weiterer wichtiger Punkt, um den sich Babyland intensiv kümmert, ist das sichere Schlafen. Hier spricht sich Stefan Tambor für das Übernachten in Schlafsäcken aus. Der Fachmann erläutert: „Früher schliefen Kinder auf Schaffellen – dick eingepackt in kalten Schlafzimmern. Heute sind die Zimmer gleichmäßig geheizt – Idealtemperatur für Kinder 20 Grad – und so kann es geschehen, dass es zu einer Körperüberhitzung beim Kind kommt, wenn es aus falsch verstandener Fürsorge zu warm eingepackt wird.“ Von einem geeigneten Bett abgesehen, erfülle der Schlafsack aus dem Fachgeschäft alle Bedingungen für einen guten Schlaf. Auch hier gilt wieder: Gefahren vermeiden, anstatt nur zu begrenzen. (ST) Informationen im Internet: www.sicher-im-auto.com 29 Frauen und Gleichstellung Politik kommt ohne Frauen nicht aus Mentoring-Programm zur politischen Nachwuchsförderung für Frauen in der Wesermarsch nen und Mentoren) und von interessierten Frauen (Mentees) konnten von der verantwortlichen Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Wesermarsch, Ulla Bernhold, bestätigt werden. Damit ist der Standort Wesermarsch zum Ende der Anmelde- und Vermittlungsphase der drittgrößte von insgesamt elf Standorten in Niedersachsen. Nächste Kommunalwahlen im Herbst 2016 Eine lebendige Demokratie kommt ohne die Kompetenzen und Erfahrungen von Frauen nicht aus. Allerdings sind Frauen in den niedersächsischen Parlamenten nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Deshalb hat die Landesregierung das Mentoring-Programm „Politik braucht Frauen!“ auf den Weg gebracht. Zum Mentoring-Standort Wesermarsch gehören die Städte Oldenburg und Delmenhorst sowie die Landkreise Ammerland, Oldenburg und Wesermarsch. Insgesamt 75 Anmeldungen von erfahrenen Ratsund Kreistagsmitgliedern (Mentorin30 Mit Blick auf die aktuellen Anmeldezahlen stellt Ulla Bernhold fest: „Insgesamt freue ich mich über die Resonanz. Aber ich hätte mir eine noch stärkere Nachfrage von Frauen gewünscht.“ Denn lediglich vier Tandems (Mentor und Mentee) aus der Wesermarsch sind für das Programm vorgemerkt. Für den Landkreis Ammerland sind es zehn Tandems und für den Landkreis Oldenburg sogar nur zwei. Dagegen war die Resonanz in Oldenburg besonders hoch: 24 Mentees interessieren sich für die Übernahme eines politischen Mandates, für einen Sitz im Rat der Stadt. Weil die überwiegende Zahl der Mentees aus Oldenburg kommt (58 Prozent), ist nun Wiebke Oncken, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Oldenburg, für den Standort Wesermarsch verantwortlich. Im Landkreis Wesermarsch haben Landrat Thomas Brückmann und die Kreistagsmitglieder Karin Logemann, Thomas Bartsch und Stephan Siefken eine Mentorenschaft übernommen. Im Jahr 2015 werden sie ihren Mentees Einblicke in die politische Arbeit ermöglichen und die Türen für eine Mitarbeit öffnen. Warum mehr Frauen für die kommunalpolitische Arbeit gewonnen werden müssen, zeigt eine aktuelle Bestandsaufnahme des Referates für Gleichstellungsfragen beim Landkreis Wesermarsch. Demnach beträgt der Anteil der Frauen unter den Mitgliedern des Kreistages, der Stadträte und der Gemeinderäte 21,13 Prozent. Spitzenreiter ist Elsfleth mit 34,78 Prozent und das Schlusslicht Jade mit 11,76 Prozent. In den vergangenen 20 Jahren konnte der Anteil der Mandatsträgerinnen lediglich um 8,66 Prozent gesteigert werden. Aus diesen Zahlen leitet Ulla Bernhold einen „deutlichen Handlungsbedarf im Landkreis“ ab. Immerhin: Unter den 56 Mandatsträgerinnen in der Wesermarsch sind sieben, die erfolgreich an einem früheren Mentoring-Programm teilgenommen haben. Drei der ehemaligen Teilnehmerinnen haben bereits zweimal mit Erfolg kandidiert. (LK) Frauen und Gleichstellung WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 © Robert Kneschke, fotolia Übrigens: Die nächsten Kommunalwahlen in Niedersachsen finden im Herbst 2016 statt. Mentorenschaft im Landkreis Wesermarsch vom Landrat und Kreistagsmitgliedern: Thomas Brückmann, Landrat Karin Logemann Stephan Siefken Thomas Bartsch 31 Frauen und Gleichstellung Arbeiten mit Babybauch Was Schwangere und ihre Chefs während der Berufstätigkeit beachten müssen © yuryimaging, fotolia Für werdende Mütter in Betrieben ist die Schwangerschaft eine Zeit voller Veränderungen. Unternehmen müssen dem Arbeitsschutz- oder dem Gewerbeaufsichtsamt als zuständiger Aufsichtsbehörde eine Schwangerschaft umgehend melden. Im Mutterschutzgesetz und in der Verordnung zum Schutze der Mutter am Arbeitsplatz finden Unternehmen alle wichtigen Vorschriften. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz von Gesundheit und Leben von Mutter und Kind. 32 Schwangere dürfen keine schweren körperlichen Arbeiten ausführen. Und es gilt ein generelles Beschäftigungsverbot für Tätigkeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. Das Unternehmen muss in einer Gefährdungsbeurteilung den Tätigkeitsbereich der Mitarbeiterin auf Risiken durch physikalische Gefährdungen sowie chemische und biologische Arbeitsstoffe hin überprüfen und Schutzmaßnahmen bestimmen. Unternehmen können sich Aufwendungen erstatten lassen Beispiel Handwerk: Chemische Gefahren können zum Beispiel im Maler- und Lackiererhandwerk sowie in holzverarbeitenden Betrieben durch Stäube und lösemittelhaltige Farben auftreten. Riskante Biostoffe sind unter anderem Pilze, Bakterien und Viren, die im Gartenbau vorkommen können. In vielen Handwerksbetrieben können physikalische Gefährdungen bestehen: Hitze in der Bäckerei, Lärm und Erschütterungen durch Maschinen, erhebliches Strecken oder Beugen bei Montagearbeiten, ständiges Stehen der Friseurin oder häufiges Bewegen von Lasten ohne Hilfsmittel sind Beispiele dafür. Können Arbeitsbedingungen nicht entsprechend geändert werden, muss die Schwangere eine andere Tätigkeit zugewiesen bekommen. Neben den generellen Beschäftigungsverboten kann ein Arzt auch ein individuelles vollständiges oder teilweises Beschäftigungsverbot verhängen, wenn die Gesundheit von Mutter oder Kind durch die Arbeit gefährdet ist. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) dürfen Mütter nicht beschäftigt werden, wobei die Schwangere vor der Geburt auf Wunsch weiterarbeiten darf. Urlaubstage verfallen durch Beschäftigungsverbote und Schutzfristen nicht, sondern können anschließend von der Mitarbeiterin beansprucht werden. Darf eine Mitarbeiterin aufgrund eines Beschäftigungsverbotes nicht tätig sein, erhält sie vom Arbeitgeber einen Mutterschutzlohn in Höhe ihres Durchschnittsverdienstes der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft. Während der Schutzfristen bekommt sie von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld von bis zu 13 Euro täglich. Das wird vom Arbeitgeber bezuschusst, um die Differenz zum bisherigen Nettolohn auszugleichen. Unternehmen können sich sowohl die Aufwendungen für den Mutterschutzlohn als auch für den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld voll erstatten lassen – durch die sogenannte U2-Umlage, in die alle Arbeitgeber einzahlen. Im Mutterschutzgesetz sind darüber hinaus das Kündigungsverbot, Ruhemöglichkeiten und Freistellungen für Vorsorgeuntersuchungen geregelt. (ST) www.bmfsfj.de (Suchbegriff Leitfaden Mutterschutz) Frauen und Gleichstellung WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 Gewalttätigkeit ist nicht angeboren Gewalt in Partnerschaft und Familie: Männer können sich helfen lassen auseinandersetzen und lernen wollen, Schwierigkeiten nicht mit Gewalt zu lösen. Arbeit von LaWeGa wird ergänzt Erwachsene Männer, die in Partnerschaft und Familie gewalttätig sind, können damit aufhören. Schließlich ist Gewalttätigkeit nicht angeboren. In diesem Sinne bietet der Verein Konfliktschlichtung in Oldenburg seit Dezember 2013 ein soziales Training an. Das wird finanziell und ideell unter anderem vom Landkreis Wesermarsch unterstützt. Das soziale Training des Interventionsprojektes „Information, Beratung und Training bei Gewalt in Partnerschaft und Familie“ setzt sich vor allem aus Einzelgesprächen und Beratung sowie einem Gruppentraining über 48 Stunden zusammen. Die Erstgespräche sind kostenfrei, die Teilnehmerbeiträge einkommensabhängig. Das Angebot richtet sich an erwachsene Männer, die sich mit der eigenen Gewalttätigkeit und den Gewalt-Folgen Das soziale Training dient auch zukünftigen Generationen. Denn Kinder, die in ihrer Familie Gewalt als Konfliktlösungsmuster kennen lernen, Gewalt selbst erfahren oder beobachten, neigen oft dazu, später selbst gewalttätig oder Opfer von Partnergewalt zu werden. Ein Großteil der Teilnehmer an der Gruppenarbeit sind Väter. Möglich wird das Angebot des Vereins Konfliktschlichtung durch die Unterstützung des Landes Niedersachsen, der Städte Oldenburg und Delmenhorst sowie der Landkreise Ammerland, Oldenburg und Wesermarsch. Angebot der Wesermarsch-Beratungsstelle LaWeGa (Tel. 04401/927436 oder 04401/927366) ergänzt. Nach Angaben von Frau Bernhold kamen von den 40 Teilnehmern in der Zeit zwischen Dezember 2013 und Oktober des vergangenen Jahres fünf aus der Wesermarsch. Das entspricht einem Anteil von 12,5 Prozent. Die Beratungsstelle des Vereins Konfliktschlichtung ist in der Kaiserstraße 7 in der Nähe des Oldenburger Hauptbahnhofes zu finden. (LK) Kontakt: Tel. 0441/36 11 08 51, E-Mail: [email protected] Für die Zusammenarbeit des Landkreises Wesermarsch mit dem Verein ist Ulla Bernhold, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Wesermarsch, verantwortlich. Sie freut sich über den „neuen Baustein in der Interventionskette bei häuslicher Gewalt“, der das 33 Die Wesermarsch Die Wesermarsch im Überblick – Zahlen und Fakten Der im Nordwesten Niedersachsens gelegene Landkreis Wesermarsch grenzt im Westen an die kreisfreie Stadt Oldenburg (Oldb), an die Landkreise Ammerland und Friesland, den Jadebusen, im Norden an das Wattenmeer der Nordsee, im Osten bildet die Weser die Grenze zu den Landkreisen Cuxhaven und Osterholz sowie zum Land Bremen und im Süden grenzt er an die kreisfreie Stadt Delmenhorst und den Landkreis Oldenburg. Kreisstadt ist Brake (rd. 15 Tsd. Einwohner), größte Stadt ist Nordenham (rd. 27 Tsd. Einwohner). So liegt der Landkreis zwischen Nordsee, Jadebusen und Weser. Es gehören immerhin sechs Gemeinden und drei Städte mit rd. 89 Tsd. Einwohnern auf insgesamt 822 Quadratkilometern zum Landkreis Wesermarsch. Butjadingen Nordenham Stadland Jade Ovelgönne Brake Elsfleth Berne Lemwerder Gemeinde Berne, Am Breithof 6, 27804 Berne, Tel.: 04406/941-0, Fax: 04406/941-149, E-Mail: [email protected], www.berne.de Stadt Elsfleth, Rathausplatz 1, 26931 Elsfleth, Tel.: 04404/504-0, Fax: 04404/504-39, E-Mail: [email protected], www.elsfleth.de Stadt Brake (Unterweser), Schrabberdeich 1, 26919 Brake (Unterweser), Tel.: 04401/102-0, Fax: 04401/216, E-Mail: [email protected], www.brake.de Gemeinde Jade, Jader Str. 47, 26349 Jade, Tel.: 04454/899-0, E-Mail: [email protected], www.gemeinde-jade.de Gemeinde Butjadingen, Butjadinger Str. 59, 26969 ButjadingenBurhave, Tel.: 04733/89-0, Fax: 04733/89-89, E-Mail: [email protected], www.gemeinde-butjadingen.de Gemeinde Lemwerder, Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder, Tel.: 0421/67390, Fax: 0421/673951, E-Mail: [email protected], www.lemwerder.de 34 Stadt Nordenham, Walther-RathenauStr. 25, 26954 Nordenham, Tel.: 04731/84-0, Fax: 04731/84-349, E-Mail: [email protected], www.nordenham.de Gemeinde Ovelgönne, Rathausstr. 14, 26939 Ovelgönne, Tel.: 04480/82-0, Fax: 04480/82-32, E-Mail: [email protected], www.ovelgoenne.de Gemeinde Stadland, Am Markt 1, 26935 Stadland, Tel.: 04732/89-0, E-Mail: [email protected], www.stadland.de Die Wesermarsch WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 Günstiges Raumklima bei moderaten Preisen und günstiger Finanzierung garantiert „Jaderberger Wohnlandschaft“ wächst – Fertigstellung bis Jahresende © Rudie, fotolia gen Effizienzhaus40-Kriterien der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei. Konkret besteht die Jaderberger Wohnlandschaft aus jeweils rund 70 Quadratmeter großen und ebenerdigen Wohnungen in Doppelhaushälften. Ergänzt werden sie durch eine große Terrasse, die in der Regel nach Richtung Süden ausgerichtet ist. Die knapp 70 Quadratmeter verteilen sich auf eine großzügige Küche/Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, ein Gästezimmer, einen Flur und den Abstellraum. Hinzu kommen ein Geräteraum und ein Pkw-Stellplatz. Der optischen Aufwertung des Areals dient unter anderem eine attraktive Strauch- und Baumanpflanzung. Außerdem sind im Außenbereich ein kleiner Teich und zahlreiche gemütliche Plätze zum Verweilen vorgesehen. Hier können sich die Bewohnerinnen und Bewohner treffen und ihr Gemeinschaftsgefühl steigern. (ST) Wir berichteten in der letzten Ausgabe über das besondere Bauprojekt im Zentrum von Jaderberg. Auf einer Gesamtfläche von 14.000 Quadratmetern wird fleißig gebaut und die Fertigstellung ist nun in Sicht. Es läuft nach Plan. Zügig geht alles voran, denn 16 von 35 Wohneinheiten sind inzwischen fertiggestellt und 15 davon bezogen. Von den sechs in Bau befindlichen Wohneinheiten sind bereits vier vergeben. Da der gesamte Bauabschnitt bis Ende des Jahres fertiggestellt sein wird, geht auch der Bau der Straße zügig voran. Die Grünanlagen der einzelnen Wohnungen sowie die Terrassen sind fertiggestellt. Neben der zentralen Lage und dem barrierefreien Wohnen werden Dienstleistungen wie zum Beispiel „Essen auf Rädern“ und medizinischer Service angeboten. Da dies besonders für Senioren interessant ist, werden die Wohnungen überwiegend von Rentnern bewohnt. Doch auch jüngere Mitbewohner tragen dazu bei, dass sich hier mehrere Generationen in dieser familiären Wohnlandschaft miteinander wohlfühlen. Selbst ein Therapiezentrum hat seinen Platz mit einem umfassenden Angebot auf über 600 m² dort gefunden: • Physiotherapie • Medizinisches Training • Gesundheitskurse• Rehabilitations-Sport • Wellness Da Finanzierungen über die KfW-Bank zum Teil für einen Zinssatz von 0,75 Prozent möglich sind, ist hier eine Geldanlage auch für Kapitalanleger und junge Menschen interessant. Niedrige Energiepreise sind garantiert Unter dem Gesichtspunkt niedriger Energiepreise kann sich die Jaderberger Wohnlandschaft laut Immobiliengesellschaft ebenfalls sehen lassen. Zugesichert werden Energiekosten, die zehn Prozent unter denen des lokalen Energieversorgungsunternehmens liegen. Dazu tragen Photovoltaikanlagen auf den Dächern und vor allem eine Bauweise nach den stren- Weitere Informationen unter Tel. 04483/930369-3 oder per Fax: 04483/930369-99 35 © drubig-photo, fotolia Die Wesermarsch „Wir bewegen uns im oberen Level“ Jades Bürgermeister Henning Kaars zur Familienfreundlichkeit seiner Gemeinde FRAGE: Hand aufs Herz, Herr Bürgermeister Kaars! Wie familienfreundlich ist die Gemeinde Jade? KAARS: Meine Überzeugung ist: Wir müssen uns da im Vergleich zu anderen Kommunen in der Wesermarsch nicht verstecken, bewegen uns im oberen Level. Sie müssen in diesem Zusammenhang ja auch bedenken, dass die Gemeinde Jade die zweitkleinste im Landkreis ist. 36 FRAGE: Könnten Sie denn die Aussage vom „oberen Level“ etwas konkretisieren? Geld, aber es sind natürlich sehr sinnvoll verwendete Mittel. KAARS: Das will ich gerne tun. Ich fange einmal mit den Kindertagesstätten an. Von denen haben wir vier: Die KiTa „Regenbogen“ in Jaderberg, die Integrative KiTa in Mentzhausen und die „Sebastian-Kneipp-KiTa am Deich“ befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Die Kindertagesstätte „Strandläufer“ in Jaderberg wird von der Evangelischen Kirche getragen. Hinzu kommt die Krippe „Kleiner Stern“ in Jaderberg, deren Träger ein Verein ist. Die Gemeinde bezuschusst jährlich die Kindertagesstätten mit einer Summe von bis zu 350.000 Euro. Das ist für eine Kommune unserer Größenordnung viel FRAGE: Wie sieht es mit der Nachfrage aus? KAARS: Die Nachfrage ist sehr hoch. Wir nehmen regelmäßig Bedarfsplanungen vor und wollen auf dieser Grundlage die Nachfrage befriedigen. Ein wichtiges Anliegen ist uns auch die Frage der Qualität. Hier haben wir schon für manche Verbesserungen zum Beispiel bei den Öffnungszeiten oder der Hortbetreuung gesorgt. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang bitte auch zweimal ein großes Lob aussprechen. FRAGE: Gerne. Die Wesermarsch WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 FRAGE: Über KiTas und Co. haben wir gesprochen. Und wie ist es um die Angebote in Sachen „Bildung“ bestellt? KAARS: Die sind meiner Meinung nach ebenfalls sehr vorzeigbar. Wir unterhalten zwei Grundschulen mit den Standorten Schweiburg und Jaderberg. Die Oberschule in Jaderberg wird vom Landkreis getragen. Und nicht zu vergessen ist das überregional bekannte private Jade-Gymnasium. eine attraktive Lösung hinbekommen werden. Im Übrigen dürfen wir – wenn wir über die Jugendarbeit in der Gemeinde reden – nicht die zahlreichen Vereine vor Ort vergessen. Die arbeiten intensiv mit Kindern und Jugendlichen, und die unterstützen wir als Gemeinde nach Kräften. Unternehmen, die sich hier ansiedeln wollen, interessieren sich nicht nur für die außerordentlich günstige strategische Lage unserer Gemeinde, sondern eben auch in starkem Maße für das, was wir für Kinder und Familien tun. (ST) FRAGE: Das Thema „Kinder und Familie“ scheint Ihnen ja sehr am Herzen zu liegen. Warum ist das so? FRAGE: Haben Sie denn die Jugendlichen in der Gemeinde Jade gar nicht auf dem Schirm? KAARS: Kinder sind das Kostbarste, was es gibt. Das ist auch meine persönliche Erfahrung. KAARS: Doch, selbstverständlich. Wir haben aktuell 24.000 Euro in den Gemeindehaushalt eingestellt. Das Geld ist für die offene Jugendarbeit bestimmt. Wir wollen ein zeitgemäßes Konzept entwickeln und das dann zunächst für zwei Jahre in der Praxis testen. Ich bin mir sicher, dass wir da zusammen mit der Evangelischen Kirche und anderen Akteuren Darüber hinaus sind Themen wie KindertagesstättenAngebot und Schullandschaft längst zu bedeutsamen Standortfaktoren geworden. © drubig-photo, fotolia KAARS: Das erste Lob gebührt dem Familien- und Kinderservicebüro Jade, das als Ansprechpartner für alle Belange rund um die Kinderbetreuung einen richtig guten Job macht. Und das zweite Lob haben die Erzieherinnen in den KiTas verdient. Vor denen habe ich einen riesigen Respekt, weil die Anforderungen, die an sie gerichtet sind, ja immer mehr zunehmen. 37 Die Wesermarsch Regelmäßiges Elterncafé in Jaderberg 8. Dezember. (Im August fällt die Veranstaltung wegen der Sommerferien aus.) Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Kompetente Partner für die Eltern An jedem zweiten Dienstag im Monat laden Sanja Blanke und Birgit Bruns (s. Foto) zum sogenannten offenen Elterncafé in das Evangelische Gemeindezentrum in Jaderberg, Kastanienallee 2, ein. Es findet von 15 bis 16 Uhr statt – und das in gemütlicher Runde bei Kaffee oder Tee. © kitti bowonphatnon, fotolia Und das sind die genauen Termine im weiteren Verlauf des Jahres 2015: 14. April; 12. Mai; 9. Juni; 14. Juli; 8. September; 13. Oktober; 10. November; 38 Sanja Blanke und Birgit Bruns sind qualifizierte Elternbegleiterinnen. Hintergrund dieser Funktion: Fachkräfte, die bereits haupt- oder nebenamtlich in der Familienbildung tätig sind, können sich zum Elternbegleiter oder zur Elternbegleiterin weiterqualifizieren. Diese Weiterqualifizierung erfolgt im Rahmen des Programms „Elternchance ist Kinderchance – Elternbegleitung der Bildungsverläufe der Kinder“ des Bundesfamilienministeriums. Grundlage für die Weiterqualifizierung ist ein spezieller Lehrplan. Die angehenden Elternbegleiterinnen und Elternbe- gleiter erhalten in den Fortbildungen Wissen und praktische Handlungskompetenzen zu Bildungsfragen. Darüber hinaus werden ihnen neue Wege aufgezeigt, wie sie eine wirksame Vernetzung und die effektive Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachrichtungen in Einrichtungen vor Ort in die Praxis umsetzen können. Die Aufgaben der qualifizierten Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter sind vielfältig. In Form einer aktivierenden Elternarbeit sollen Eltern beraten und unterstützt werden, damit sie bei Bildungsentscheidungen nicht alleine sind und damit sie bei der frühen Förderung ihrer Kinder auf kompetente Vertrauenspersonen zugehen können. Von der Geburt bis zur Entscheidung für eine weiterführende Schule sollen Eltern mit den Elternbegleitern Partner an ihrer Seite wissen. (ST) © MovingMoment, fotolia © Foto: Privat Die qualifizierten Elternberaterinnen Sanja Blanke und Birgit Bruns laden ein Die Wesermarsch WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 Alles unter einem Dach © Foto: Stuke Das Familienservicezentrum Lemwerder ist eine Anlaufstelle für viele Themen und Bedürfnisse Und das sind die Sprechzeiten: MO 9 bis 12 Uhr Familienservicebüro Karen Stuke 9 bis 16 Uhr PACE Marc Reckert DI 9 bis 12 Uhr Familienservicebüro Karen Stuke 9 bis 11 Uhr Hauswirtsch. Dienste Stedingen Karen Stuke 14 bis 15.30 Uhr Seniorenpflegestützpunkt Ilse Lochau MI 9 bis 12 Uhr Familienservicebüro In den vergangenen Jahren hat sich das Kinder- und Familienservicebüro in Lemwerder deutlich weiterentwickelt. Inzwischen ist die Einrichtung in der Stedinger Straße 55, die sich „Familienservicezentrum“ nennt, eine wichtige Anlaufstelle mit mehreren Akteuren geworden. (ST) Karen Stuke 9 bis 11 Uhr Refugium Arid Bajohr 11 bis 12.30 Uhr Seniorenpflegestützpunkt Frau Eden DO 9 bis 12 Uhr Familienservicebüro Karen Stuke 9 bis 11 Uhr Hauswirtschaftliche Dienste Karen Stuke 10 bis 12 Uhr Donum vitae FR 9 bis 12 Uhr Familienservicebüro Mechthild Freking Karen Stuke Es gibt dort alles unter einem Dach: Kinder- und Familienservicebüro: Beratung zum Beispiel zur Kinderbetreuung, zu Hebammen, Babysittern und Tagesmüttern; Hauswirtschaftliche Dienste: Haushaltsnahe Dienstleistungen, Haushaltshilfen …; PACE: Beratung zur schulischen, beruflichen und persönlichen Orientierung; AWO: Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern; Donum vitae: Schwangerschaftsberatung; Senioren: Seniorenpflegestützpunkt; Refugium: Beratung für Flüchtlinge. Kontakt: Tel. 0421/678840; E-Mail: [email protected] Bürozeiten: montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr; Beratungstermine nach Vereinbarung 39 Die Wesermarsch Unser Bild (Fotograf: Hock) zeigt v.l.n.r. Professor Dr. Klaus-Jürgen Windeck, Vorsitzender des Museumsvereins Schiffahrtsmuseum (als Vertretung für Museumsleiterin Dr. Christine Keitsch), Lür Steffens (Künstlerhaus Jan Oeltjen), Susanne Schlechter (Handwerksmuseum Ovelgönne), Nils Meyer (Museum Moorseer Mühle), Dr. Anika Seyfferth (Nationalpark-Haus Museum Fedderwardersiel) und Dr. Timothy Saunders (Museum Nordenham). Sechs Häuser rücken zusammen Der Museumsverbund Wesermarsch will seine Arbeit stärker in die Öffentlichkeit tragen Die Museen in der Wesermarsch stärken ihre Zusammenarbeit und verbessern ihr Marketing. Ausdruck davon sind Plaketten aus Emaille, die gut sichtbar an den sechs Häusern des Museumsverbundes Wesermarsch angebracht wurden. Auch mit Hilfe dieser Plaketten sollen der Verbund und seine Arbeit stärker in die Öffentlichkeit getragen werden. Der Museumsverbund Wesermarsch besteht aus dem Schiffahrtsmuseum Unterweser in Brake und Elsfleth, dem Nationalpark-Haus Museum Fedderwardersiel in Butjadingen, dem Museum Nordenham, dem Museum Moorseer Mühle, dem Handwerksmuseum in Ovelgönne und dem Künstlerhaus Jan Oeltjen in Jaderberg. Beim Museumsverbund handelt es sich um keine übergeordnete Instanz, sondern um eine gleichberechtigte Arbeitsgemein40 schaft der wissenschaftlichen Museumsleiter in der Wesermarsch. „Wir stehen für gemeinsame Projekte und einen wissenschaftlichen Austausch“, sagt Dr. Timothy Saunders. Der Leiter des Museums Nordenham fungiert als Sprecher des Museumsverbundes Wesermarsch, der 2006 ursprünglich als „Verbund der Museen in der Wesermarsch“ gegründet worden war. Grundlage der Zusammenarbeit ist dabei unter anderem die zusammen mit der Kreisverwaltung erarbeitete Museumskonzeption; sie wurde 2012 in der aktuellen Fassung verabschiedet. „Museumstage der Schulen“ kommen gut an Im Rahmen des gemeinsamen Marketings soll im Laufe dieses Jahres eine gemeinsame Imagebroschüre erscheinen. Darüber hinaus hat der Museumsverbund bereits andere Projekte umgesetzt. So gibt es in jedem Mitgliedsmuseum ein „Entdeckerheft“ für Kinder sowie Radtour-Karten, die immer zwei Museen miteinander verbinden. Besonders stolz ist der Verbund auf die seit einigen Jahren stattfindenden „Museumstage der Schulen“, an denen mehr als 1.000 Grundschüler aus der gesamten Wesermarsch die Mitgliedsmuseen erkunden. Das gesamte Programm inklusive Bustransfer wird dabei vom Verbund organisiert. (ST) Mehr Infos finden Sie im Internet unter: museumsverbund-wesermarsch.de Wo finde ich was WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen im Landkreis Wesermarsch Berne Oberschule Berne Am Schulplatz 3, 27804 Berne Tel. 04406/93900 www.schulzentrum-berne.de Brake Haupt- und Realschule Brake & Integrierte Gesamtschule Brake Philosophenweg 4, 26919 Brake Tel. 04401/85580 www.hrs-brake.de Gymnasium Brake Philosophenweg 3, 26919 Brake Tel. 04401/9378-0 www.gymnasium-brake.de Gymnasium Brake (Außenstelle) Kirchenstraße 17, 26919 Brake Tel. 04401/9378-211 www.gymnasium-brake.de Paddstock-Schule Förderschule Weserstraße 1a, 26919 Brake Tel. 04401/859954 www.sozialwerk-wesermarsch.de Pestalozzischule Brake Förderschule Kantstraße 12, 26919 Brake Tel. 04401/938896 www.pestalozzischule-brake.de Jade Oberschule Jade Europaschule Schulstraße 14, 26349 Jade-Jaderberg Tel. 04454/96888-0 www.obs-jade.de Elsfleth Oberschule Elsfleth Wurpstraße 5, 26931 Elsfleth Tel. 04404/921-20 www.schulzentrum-elsfleth.de Berufsbildende Schulen für den Landkreis Wesermarsch (Außenstelle Elsfleth) Rittersweg 5, 26931 Elsfleth Tel. 04404/98964-0 www.bbs-wesermarsch.de Berufsbildende Schulen für den Landkreis Wesermarsch (Außenstelle Elsfleth c/o Maritimes Trainingszentrum Wesermarsch) An der Weinkaje 1, 26931 Elsfleth Tel. 04404/98954-0 www.bbs-wesermarsch.de Lemwerder Oberschule Lemwerder Schulstraße 19, 27809 Lemwerder Tel. 0421/6976-30 www.eschhofschule.de Gymnasium Lemwerder An der Kirche 15, 27809 Lemwerder Tel. 0421/3330-660 www.gymnasium-lemwerder.de Nordenham Hauptschule Abbehausen Am Schulhof 1, 26954 Nhm-Abbehausen Tel. 04731/88015 Haupt- und Realschule Am Luisenhof Am Luisenhof, 26954 Nordenham Tel. 04731/969-70 www.schuleamluisenhof.de Gymnasium Nordenham Bahnhofstraße 52, 26954 Nordenham Tel. 04731/939-50 www.gymnasium-nordenham.de Oberschule I Nordenham Pestalozzistraße 9, 26954 Nordenham Tel. 04731/208-20 www.obs1-nordenham.de © vasabii, fotolia Schulen in Trägerschaft des LK: Schule Am Siel Förderschule Fröbelstraße 9, 26954 Nordenham Tel. 04731/942-70 www.schuleamsiel.de Berufsbildende Schulen für den Landkreis Wesermarsch (Außenstelle Nordenham) Pestalozzistraße 11, 26954 Nordenham Tel. 04731/9367-0 www.bbs-wesermarsch.de Ovelgönne Paddstock-Schule Förderschule Kirchenstraße 29a, 26939 Ovelgönne Tel. 04401/982357 www.sozialwerk-wesermarsch.de Stadland Oberschule Rodenkirchen Schulstraße 14–16, 26935 Stadland-Rodenkirchen Tel. 04732/91890-0 www.oberschule-rodenkirchen.de Sonstige Bildungs- und Lehranstalten: Kreisvolkshochschule Wesermarsch GmbH Geschäftsstelle Brake Kompetenz und Bildung an der Weser (KoBi) Bürgermeister-Müller-Str. 35, 26919 Brake Tel. 04401/7076100 Geschäftsstelle Nordenham Marktstraße 8 A, 26954 Nordenham Tel. 04731/94970 www.kvhs-wesermarsch.de Musikschule Wesermarsch e. V. Kompetenz und Bildung an der Weser (KoBi) Bürgermeister-Müller-Str. 35, 26919 Brake Tel. 04401/7076190 www.musikschule-wesermarsch.de Berufsbildungszentrum Gerd-Köster-Straße 4, 26919 Brake Tel. 04401/922122 41 Wo finde ich was Familien- und Kinderservicebüros in der Wesermarsch Berne Träger: CVJM-Sozialwerk Wesermarsch Martina Drake-Hennig Am Breithof 6a, 27804 Berne Tel.: 04406/959855, Fax: 04406/959854 Mail: [email protected] www.sozialwerk-wesermarsch.de Öffnungszeiten: Di. & Do. 14–17 Uhr; Mi. 10–14 Uhr nur nach telefonischer Vereinbarung Lemwerder Träger: Gemeinde Lemwerder Karen Stuke Stedinger Straße 55, 27809 Lemwerder Tel.: 0421/678840, Fax: 0421/678841 Mobil: 0160/92961582 Mail: [email protected] www.familienservice-lemwerder.de Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 9–12 Uhr Brake Träger: Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Nordenham Marta Ciapa Breite Straße 118, 26919 Brake Tel.: 04401/7049743 Mail: [email protected] www.dksb.nordenham.de Öffnungszeiten: Di. & Do. 8–11 Uhr Nordenham Träger: Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Nordenham Hiltrud Meiners, Hannelore Wedelich Herbertstraße 3, 26954 Nordenham Tel.: 04731/22094 Mail: [email protected] www.dksb.nordenham.de Öffnungszeiten: Mo.–Mi. 9–12 Uhr; Fr. 9–12 Uhr Butjadingen Träger: CVJM-Sozialwerk Wesermarsch Sylke Wulff Schulstraße 6, 26969 Butjadingen Tel.: 04733/917668 Mail: [email protected] www.sozialwerk-wesermarsch.de Öffnungszeiten: Mo. 9.30–12 Uhr; Do. 15–17 Uhr Ovelgönne Träger: Gemeinde Ovelgönne Ulrike Mayer Rathausstraße 14, 26939 Ovelgönne Tel.: 04480/8230, Fax: 04480/8232 Mail: [email protected] www.ovelgoenne.de Öffnungszeiten: Mo. & Do. 8.30–12 Uhr; Mi. 7–12.30, 13–16 Uhr Elsfleth Träger: CVJM-Sozialwerk Wesermarsch Waltraud Ralle-Klein Rathausplatz 1 – Zimmer 3, 26931 Elsfleth Tel.: 04404/50441, Fax: 04404/50439 Mail: [email protected] www.sozialwerk-wesermarsch.de Öffnungszeiten: Di. 14.30–16.30 Uhr; Do. 8–12.30 Uhr Jade Träger: Gemeinde Jade Sanja Blanke Tiergartenstraße 52, 26349 Jade-Jaderberg Tel.: 04454/808955, Fax: 04454/979758 Mobil: 0174/9935488 Mail: [email protected] www.gemeinde-jade.de Öffnungszeiten: Mo. & Do. 8–12 Uhr; Di. 8–12.30, 13–16 Uhr 42 Stadland Träger: Gemeinde Stadland Katja Kohnert Am Markt 1, 26935 Stadland Tel.: 04732/8953, Fax: 04732/8947 Mail: [email protected] www.stadland.de Öffnungszeiten: Di. 8–12 Uhr; Do. 10–12 Uhr Jugendportal Wesermarsch Angebote für Kinder Eltern und Fachkräfte Tel. 04401-927314 [email protected] www.jugendportal-wesermarsch.de Wo finde ich was WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 Wo finde ich Hilfe. Hier erhalten Sie weitere Hilfen zu Fragen rund um die Familie und Soziales: Name Adresse Tel.-Nr. E-Mail / Internet Ambulanter Hospizdienst im Kirchenkreis Wesermarsch Bürgermeister-Müller-Str. 9 26919 Brake 04401 - 695902 [email protected] Beratungsstelle der AWO für Kinder, Jugendliche und Eltern Hafenstraße 2 26919 Brake 04401 - 93790 [email protected] www.awo-ol.de Beratungsstelle der AWO für Kinder, Jugendliche und Eltern Hansingstraße 19 26954 Nordenham 04731 - 9422-0 [email protected] www.awo-ol.de Betreuungsgemeinschaft Wesermarsch e.V. Gesetzliche Betreuung: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung Kaje 6 26919 Brake 04401 - 7062344 [email protected] www.betreuungsgemeinschaftwesermarsch.de Caritas Wesermarsch Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Ulmenstraße 1 26919 Brake 04401 - 9766-0 [email protected] www.caritas-wesermarsch.de CVJM – Sozialwerk Wesermarsch e.V. Helgoländer Damm 1 26954 Nordenham 04731 - 9691-0 [email protected] www.sozialwerk-wesermarsch.de Deutscher Kinderschutzbund Kinderhaus „Blauer Elefant“ Zum Slip 1 26954 Nordenham 04731 - 207847 [email protected] www.dksb-nordenham.de/Kinderhaus Diakonisches Werk Wesermarsch, BRAKE Allgemeine Sozialberatung, Schuldnerberatung Sitterdienst und ambulanter Hospizdienst Help for Happiness (Jugendliche Seniorenbegleiter) Seniorenfreizeiten Bürgermeister-Müller-Str. 9 26919 Brake 04401 - 695902 [email protected] www.diakonie-oldenburger-land.de Diakonisches Werk Wesermarsch, NORDENHAM Kurberatung, Besuchsdienste Sitterdienst und ambulanter Hospizdienst Mittelweg 5 26954 Nordenham 04731 - 360541 [email protected] www.diakonie-oldenburger-land.de Diakonisches Werk Wesermarsch, NORDENHAM Secondhand-Laden Heiligenwiehmstr. 14 26954 Nordenham-Einswarden 0176 - 87185552 [email protected] www.diakonie-oldenburger-land.de Diakonisches Werk Wesermarsch, BERNE Kleiderkammer Am Kirchhof 1 27804 Berne 0162 - 1760027 [email protected] www.diakonie-oldenburger-land.de donum vitae – Brake – Nordenham – Lemwerder Schwangerschaftskonflikt- und Schwangeren-Beratungsstelle donum vitae Bürgermeister-Müller-Str. 10 26919 Brake 04401 - 930160 [email protected] www.brake.donumvitae.org DRK-Kreisverband Wesermarsch e.V. Hafenstr. 47 a 26954 Nordenham 04731 - 26919-0 [email protected] www.drk-wesermarsch.de Hospizhilfe Nordenham e.V. Bahnhofstr. 22, 26954 Nordenham 04731 - 205004 [email protected] Hospizversorgung für die Wesermarsch LK Wesermarsch, Fachdienst Gesundheit Rönnelstr. 10 26919 Brake 04401 - 927 511 Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Kostenlose Pflegeberatung Sophie-Scholl-Straße 6 26954 Nordenham 04731 - 3905583 www.johanniter.de/weser-ems JuWes – Jugendwerkstätten Kreisvolkshochschule Wesermarsch GmbH Oldenburger Heerstraße 26 26919 Brake 04401 - 938615 [email protected] www.juwes-wesermarsch.de Kinderschutzbund Brake Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Brake e. V. Bürgermeister-Müller-Str. 13 26919 Brake 04401 - 4588 [email protected] www.kinderschutzbund-brake.de kit krisen interventions team Wesermarsch, Trauertreff Sonnenblume Lange Straße 62 26919 Brake 04401 - 50587072 [email protected] www.kit-wesermarsch.de Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen Der Paritätische Wesermarsch Bürgermeister-Müller-Str. 13 26919 Brake 04401 - 4588 [email protected] www.paritaetischer.de Krankenhaus St. Bernhard-Hospital gGmbH Claußenstraße 3 26919 Brake 04401 - 105-0 [email protected] www.krankenhaus-brake.de Krankenhaus Wesermarsch-Klinik Nordenham GmbH Albert-Schweitzer-Straße 43 26954 Nordenham 04731 - 947-0 [email protected] www.wesermarschklinik.de Kreisbehindertenbeirat beim Landkreis Wesermarsch Poggenburger Str. 15 26919 Brake [email protected] www.lkbra.de 43 Wo finde ich was Wo finde ich Hilfe. Hier erhalten Sie weitere Hilfen zu Fragen rund um die Familie und Soziales: Name Adresse Tel.-Nr. E-Mail / Internet Lebenshilfe Wesermarsch für Menschen mit Behinderung e.V. Händelstraße 5 26919 Brake 04401 - 3020 [email protected] www.lebenshilfe-brake.de Palliativnetzwerk Wesermarsch e.V. Bgm.-Müller-Str. 9, 26919 Brake [email protected] Pro Aktiv Center Wesermarsch (PACE) Bgm.-Müller-Str. 35, 26919 Brake 04401 - 7006222 Pro Aktiv Center Wesermarsch (PACE) Margaretenstr. 30, 26954 Nordenham 04731 - 3633726 [email protected] Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen in der Wesermarsch Rönnelstr. 11 26919 Brake 04401 - 8294820 [email protected] www.lkbra.de Sozialpsychiatrischer Dienst LK Wesermarsch, Fachdienst Gesundheit Rönnelstraße 10 26919 Brake 04401 - 927-511 [email protected] www.landkreis-wesermarsch.de Frauen in Not Wichtige Kontaktadressen und Telefonnummern: Polizeinotruf 110 Landkreis Wesermarsch: LaWeGa 04401 - 927 - 436 Frauenbüro 04401 - 927 - 366 Frauenhäuser: Autonomes Frauenhaus Oldenburg 0441 - 4 79 81 Frauenhaus der AWO Delmenhorst 04221 - 96 81 81 Autonomes Frauenhaus Bremen 0421 - 34 95 73 Frauenhaus der AWO Bremen 0421 - 23 96 11 Frauenhaus Bremerhaven 0471 - 8 30 01 Weißer Ring 04408 - 97 06 52 Kindertagesstätten und sonstige Betreuungsangebote im LK Wesermarsch Auskünfte erhalten Sie in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Die Kita-Betreuungsbörse finden Sie im Internet unter: lkwes.betreuungsboerse.net oder unter www.landkreiswesermarsch.de – Kinderbetreuungsbörse – Hebammen Sie erhalten das aktuelle Hebammen-Infoblatt mit allen nötigen Informationen über den Landkreis Wesermarsch oder direkt zum Download: www.landkreis-wesermarsch.de/verwaltung-politik/gleichstellungsfragen/ themen.php 44 © pix4U, fotolia In dringenden Fällen erreichen Sie das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016 Weißer Ring Bundesweites Opfer-Telefon: 116 006 Wo finde ich was WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 Wo finde ich Hilfe Über die Zentrale des Landkreises erreichen Sie alle zuständigen Mitarbeiter der Fachdienste Soziales, Jugend, Gesundheit, Schulen, Kultur und Sport, Referat für Gleichstellungsfragen – Frauenbüro Wesermarsch, Fachdienst Planen und Wohnen. Fachdienst Soziales Fachdienst Jugend Fachdienst Gesundheit Fachdienst Soziales des Landkreises Wesermarsch ist der Ansprechpartner und Anlaufstelle für eine Vielzahl staatlicher „Fürsorgeleistungen“: Er unterstützt hilfesuchende Menschen durch persönliche oder materielle Hilfen. Der Fachdienst Jugend des Landkreises Wesermarsch fördert junge Menschen in ihrer Entwicklung und Erziehung hin zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Der Fachdienst Gesundheit des Landkreises Wesermarsch will zu einer stabilen Gesundheit der Menschen und zu gesundheitsfördernden Lebensbedingungen für alle beitragen. Seine Zuständigkeiten im Überblick: Seine Zuständigkeiten im Überblick: Seine Zuständigkeiten im Überblick: Asylbewerberleistungen; Ausbildungsförderung (BAföG); Behindertenbeirat; Elterngeld; Bildungs- und Teilhabepaket; Eingliederungshilfe für behinderte Menschen; Fachaufsicht/Widerspruchsstelle, Grundsicherung für Arbeitsuchende; Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit; Kriegsopferfürsorge-/ Entschädigungsleistungen; Landesblindengeld/Blindenhilfe; Mietspiegel; Pflege in Einrichtungen; Sozialhilfe; Unterhaltsberatungsstelle; Unterhaltssicherung; Wohngeld-Gewährung. Adoptions- und Pflegekinderdienst; Beistandschaften; Vormundschaften; Pflegschaften; Bezirkssozialarbeit; Jugendarbeit; Jugendpflege; Jugendgerichtshilfe; Jugendhilfeplanung; Kindertagesstätten/Tagespflege; Unterhaltsvorschuss; Frühe Hilfen. Infektionsschutz Gesundheitsaufsicht; Belehrung Infektionsschutz; Ärztlicher Dienst; Hafenärztlicher Dienst; Jugendärztlicher Dienst; Jugendzahnärztlicher Dienst; Sozialpsychiatrischer Dienst; Sozialpsychiatrischer Verbund; Badegewässer/Beckenbäder; Trinkwasser; Heimaufsicht; Betreuungsrecht/Betreuungsstelle; Familienhebammen. Fachd. Schulen, Kultur und Sport Die Fachdienste erreichen Sie unter: Seine Zuständigkeiten im Überblick: Schülerfahrtkosten/Schülerbeförderung; Schulträgerschaft; Schulen in Trägerschaft des Landkreises Wesermarsch; Schulen in privater Trägerschaft; Mobiler Dienst; Kunst und Kultur; Sport. Landkreis Wesermarsch Poggenburger Straße 15, 26919 Brake Tel.: 04401 - 927-0 Fax: 04401 - 3471 [email protected] www.landkreis-wesermarsch.de Öffnungszeiten: Mo.–Fr. 8.30–12.00 Uhr, Mo.–Do. 14.00–15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung © 61157592, fotolia Der Fachdienst Schulen, Kultur und Sport des Landkreises Wesermarsch ist neben den Schulen in Kreisträgerschaft für die Förderung von Kunst, Kultur und Sport zuständig. 45 Wo finde ich was Wo finde ich Hilfe Hilfe bei Essstörungen Hilfe im Internet: www.anad.de (Beratungsstelle bei Essstörungen, die auch ambulante Gesprächsgruppen anbietet und an therapeutische Einrichtungen vermittelt) www.hungrig-online.de Hilfe in der Wesermarsch: Landkreis Wesermarsch, Fachdienst Gesundheit, Sozialpsychiatrischer Dienst Rönnelstraße 10, 26919 Brake, Tel. 04401/927-511 (Hier können sich Betroffene und Angehörige anonym austauschen und zum Beispiel in moderierten Mailinglisten und einem Chat nach Hilfe suchen.) Beratungsstelle der AWO für Kinder, Jugendliche und Eltern Hafenstraße 2, 26919 Brake, Tel. 04401/93790 www.leben-hat-gewicht.de Frauen beraten donum vitae, Kreisverband Wesermarsch Bürgermeister-Müller-Straße 10, 26919 Brake, Tel. 04401/9301-60 (Die Initiative „Leben hat Gewicht – gemeinsam gegen den Schlankheitswahn“ will jungen Menschen ein positives Körperbild vermitteln.) www.bundesfachverbandessstoerungen.de (Der Bundesfachverband Essstörungen ist ein bundesweiter Zusammenschluss von ambulanten und stationären Beratungs- und Therapieeinrichtungen, psychosomatischen Kliniken, therapeutischen Wohngruppen und psychotherapeutischen Praxen.) www.bzga-essstoerungen.de (zentrale Informationsplattform der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit Informationen zu Essstörungen, Hinweisen auf Hilfen und weiterführenden Links) Dick & Dünn Nordwest e.V. Uferstraße 4, 26135 Oldenburg, Tel. 0441/4082844 Der Landkreis Wesermarsch, Referat für Gleichstellungsfragen/ Frauenbüro, hat im April 2013 die zweite Auflage seines „Wegweisers Wesermarsch Essstörungen“ herausgegeben. Die Zusammenstellung von Hilfs-, Informations-, Beratungs- und Therapiemöglichkeiten kann bezogen werden unter: Poggenburger Straße 15, 26919 Brake, Tel. 04401/927-288 oder -366, E-Mail: [email protected] Unterstützung bei Hochbegabung www.dghk.de (Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind e.V.) Kontakt im Großraum Bremen: Martina Rosenboom, Tel. 04431/708614, E-Mail: [email protected] Swen Neumann, Tel. 0421/3973165, E-Mail: [email protected] www.hochbegabungs-links.de (Sammlung von Links zum Thema „Hochbegabung“) www.karg-stiftung.de Tel. 069/66562-0, E-Mail: [email protected] www.mensa.de (Mensa in Deutschland e.V. (MinD)) Kontakt im Großraum Bremen: Sabine Mundt, Tel. 0421/2471133, Detlef Scheer, Tel. 0171/2308599, E-Mail: [email protected] 46 © Kitty, fotolia www.hbf-ev.de (Verein Hochbegabtenförderung e.V.) Bundesgeschäftsstelle: Tel. 0234/935670, E-Mail: [email protected] WESERMARSCH I Jahresausgabe 2015 47 48
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