Einige wichtige Erläuterungen zur provisorischen Steuerrechnung

Einige wichtige Erläuterungen zur provisorischen Steuerrechnung 2015
Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler
Mit der Zustellung der provisorischen Steuerrechnung möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:
Faktoren
Korrekturen und
Anpassungen
Kinderabzüge
Ausgleichszinsen
Verzugszinsen
Elektronische
Zahlung
Die provisorische Rechnung 2015 basiert grundsätzlich auf den Faktoren
(steuerbares Einkommen und Vermögen) des Vorjahres. Allenfalls wird die
Veranlagung 2013 herangezogen.
Im Jahre 2014 Zugezogene sind das ganze Jahr bei uns steuerpflichtig. Die
Rechnung basiert auf der Meldung der Wegzugsgemeinde, allenfalls auf einer
Schätzung unsererseits.
Entspricht die vorliegende prov. Steuerrechnung 2015 nicht dem voraussichtlichen
Einkommen/Vermögen 2015, kann Einsprache innert 30 Tagen erhoben werden.
Eine Reduktion / Erhöhung der provisorischen Steuerrechnung ist in Art und Höhe
zu bezeichnen und kurz zu begründen.
Kinder, welche während des Jahres 2015 die Ausbildung abschliessen,
berechtigen nicht mehr zum Sozialabzug für das Jahr 2015.
Mit der Schlussrechnung werden Ausgleichszinsen von 0.5% (zu Ihren oder
unseren Gunsten) gemäss StG § 189 berechnet. Die Zinsberechnung liegt der
Schlussrechnung bei.
Bei verspäteter Zahlung der Schlussrechnung werden ab Verfall Verzugszinsen
von 3,0% erhoben.
In der Referenzzeile des ESR (oranger Einzahlungsschein) sind
Debitorennummer und Rechnungsnummer und dadurch auch das Steuerjahr
codiert. Wir bitten Sie, die beigelegten Einzahlungsscheine für Ihre
Zahlungen zu verwenden. Falsche Referenznummern führen zu automatischen
Falschbuchungen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter Telefon 052 762 72 17, persönlich am Schalter
oder per E-Mail unter [email protected].
Freundliche Grüsse
STEUERAMT MÜLLHEIM
Othmar Dietler