Einige wichtige Erläuterungen zur provisorischen Steuerrechnung 2015 Sehr geehrte Steuerzahlerin, sehr geehrter Steuerzahler Mit der Zustellung der provisorischen Steuerrechnung möchten wir Sie auf folgendes hinweisen: Faktoren Korrekturen und Anpassungen Kinderabzüge Ausgleichszinsen Verzugszinsen Elektronische Zahlung Die provisorische Rechnung 2015 basiert grundsätzlich auf den Faktoren (steuerbares Einkommen und Vermögen) des Vorjahres. Allenfalls wird die Veranlagung 2013 herangezogen. Im Jahre 2014 Zugezogene sind das ganze Jahr bei uns steuerpflichtig. Die Rechnung basiert auf der Meldung der Wegzugsgemeinde, allenfalls auf einer Schätzung unsererseits. Entspricht die vorliegende prov. Steuerrechnung 2015 nicht dem voraussichtlichen Einkommen/Vermögen 2015, kann Einsprache innert 30 Tagen erhoben werden. Eine Reduktion / Erhöhung der provisorischen Steuerrechnung ist in Art und Höhe zu bezeichnen und kurz zu begründen. Kinder, welche während des Jahres 2015 die Ausbildung abschliessen, berechtigen nicht mehr zum Sozialabzug für das Jahr 2015. Mit der Schlussrechnung werden Ausgleichszinsen von 0.5% (zu Ihren oder unseren Gunsten) gemäss StG § 189 berechnet. Die Zinsberechnung liegt der Schlussrechnung bei. Bei verspäteter Zahlung der Schlussrechnung werden ab Verfall Verzugszinsen von 3,0% erhoben. In der Referenzzeile des ESR (oranger Einzahlungsschein) sind Debitorennummer und Rechnungsnummer und dadurch auch das Steuerjahr codiert. Wir bitten Sie, die beigelegten Einzahlungsscheine für Ihre Zahlungen zu verwenden. Falsche Referenznummern führen zu automatischen Falschbuchungen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter Telefon 052 762 72 17, persönlich am Schalter oder per E-Mail unter [email protected]. Freundliche Grüsse STEUERAMT MÜLLHEIM Othmar Dietler
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