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Anlage 1: Implementierung der Bildungspläne 2016 - Übersichtsliste für Gymnasien
Stand: 27. März 2015
Worum geht es?
(Eckpunkt der Bildungsplanreform)
Was muss entschieden werden?
Wer muss entscheiden?
2016/2017
1. und 2. Fremdsprache
Die erste Fremdsprache im Gymnasium
ist diejenige, die dort in Klasse 5 beginnt
und entsprechend der einschlägigen
KMK-Vereinbarung mit 22 Jahreswochenstunden in der Sekundarstufe I
(Klasse 5-10) ausgestattet ist. Auf Grund
der weiterhin gültigen Kontingentstundentafel für das achtjährige Gymnasium stehen somit für die 2. Fremdsprache 18
Stunden zur Verfügung. Die Entscheidung, welche der Fremdsprachen Englisch, Latein, Französisch als 1. bzw. 2.
Fremdsprache ausgewiesen wird, liegt in
der Verantwortung der Schule. Die 2.
Fremdsprache beginnt im Gymnasium, in
der Realschule und in der Gemeinschaftsschule einheitlich in Klasse 6.
Ausnahmen bilden die altsprachlichen
Gymnasien und die AbiBac-Schulen, die
weiterhin parallel mit zwei Fremdsprachen in der 5. Klasse beginnen können.
Umzusetzen
ab Schuljahr?
Verteilung der Stundenanteile 1. und 2. Fremdsprache auf die Klassenstufen
Gesamtlehrerkonferenz
Schulkonferenz
Fachschaften gestalten den Übergang zum neuen Bildungsplan
Fachschaften
Worum geht es?
(Eckpunkt der Bildungsplanreform)
Was muss entschieden werden?
Mit Schreiben des KM vom 12. November
2014 (Az 32-6510.20/370) wird erläutert:
"Sofern Schulen im Schuljahr 2015/2016
noch mit der zweiten Fremdsprache in
Klasse 5 beginnen wollen, ist Folgendes
zu bedenken:
• Die für die zweite Fremdsprache in
Klasse 5 eingesetzten Stunden werden
auf das Gesamtkontingent für die zweite
Fremdsprache in Höhe von 18 Jahreswochenstunden für die Klassen 6 - 10 angerechnet.
• Die Schüler treffen im Schuljahr
2016/2017 auf einen neuen Bildungsplan,
der die zweite Fremdsprache erst ab
Klasse 6 vorsieht.
Es wird deshalb empfohlen, den Beginn
der zweiten Fremdsprache bereits im
Schuljahr 2015/2016 nicht mehr in der
Klasse 5 vorzusehen."
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Wer muss entscheiden?
Umzusetzen
ab Schuljahr?
Worum geht es?
(Eckpunkt der Bildungsplanreform)
Was muss entschieden werden?
Wer muss entscheiden?
Umzusetzen
ab Schuljahr?
Fächerverbund BNT und Fach Biologie
Verteilung der Stundenanteile des Fächerverbundes BNT und des Faches Biologie auf die
Klassenstufen
GLK
SK
2016/2017
Übergang
Im Schuljahr 2016/2017 wird in den Klassen 5 und 6 das neue Fach BNT eingeführt. Die Fächer Biologie und NPh, die
im SJ 2015/2016 in Klassenstufe 5 unterrichtet werden, werden ab 2016/2017 in
Kl. 6 als Fächerverbund BNT fortgesetzt.
Biologie setzt ab Klasse 7 ein und hat ein
Kontingent von 5 Stunden.
Fachschaften bereiten den Übergang für die
Fachschaften
Schüler der Klasse 6 im Schuljahr 2016/2017 vor.
Stundenanteile BNT
4 Stunden Biologie,
1 Stunde Chemie,
1 Stunde Physik
Der Unterricht in BNT wird in den
Klassen 5 und 6 erteilt.
Der Teilungsstundenpool bleibt erhalten.
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Worum geht es?
(Eckpunkt der Bildungsplanreform)
Was muss entschieden werden?
Wer muss entscheiden?
Umzusetzen
ab Schuljahr?
Auflösung des Fächerverbundes GWG
in die Einzelfächer Gemeinschaftskunde, Geographie, Wirtschaft / Berufsund Studienorientierung
Stundenkontingent:
Gemeinschaftskunde: 4 Stunden
Geographie: 7 Stunden
Wirtschaft: 3 Stunden
Verteilung der Stundenanteile der Fächer Geographie, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft auf
die Klassenstufen
GLK
SK
Fachschaften
2016/2017
Stundenvolumen Geographie neu strukturieren,
da BP ab 2016/2017 für Schüler der Klasse 5 und
6 gilt.
2018/2019
Beginn der Fächer
Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung beginnt in Klasse 8. Der Unterricht
erfolgt durch Lehrkräfte Geographie und
Gemeinschaftskunde und bevorzugt
durch Absolventen der Lehramtsstudiengänge Politikwissenschaften / Wirtschaftswissenschaften bzw. zukünftig
Wirtschaftswissenschaften.
2018/2019
Gemeinschaftskunde beginnt in
Klasse 8.
Geschichte
Das Fach Geschichte beginnt in Klasse 5
oder 6.
Beginn des Faches in 5 oder 6
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GLK
SK
2016/2017
Worum geht es?
(Eckpunkt der Bildungsplanreform)
Was muss entschieden werden?
Wer muss entscheiden?
Umzusetzen
ab Schuljahr?
Naturwissenschaften
Stundenkontingent/Beginn der Fächer
Biologie: 5 Stunden ab Klasse 7
Physik: 8 Stunden ab Klasse 7
Chemie: 6 Stunden ab Klasse 8
Verteilung der Stundenanteile der Fächer auf die
Klassenstufen
GLK
SK
2017/2018
Künstlerische Fächer
Stundenkontingent
Bildende Kunst: 9 Stunden
Musik: 9 Stunden
Profilfächer Sport, Musik oder Bildende Kunst
Das Profilfach Sport, Musik oder Bildende
Kunst setzt in den Klassen 5 bis 7 einen
verstärkten Fachunterricht voraus; zur
Hinführung auf das Profilfach stehen die
in der Kontingentstundentafel ausgewiesenen Stunden für die Klassen 5 bis 7 zur
Verfügung.
2018/2019
Verteilung der Stundenanteile der Fächer auf die
Klassenstufen
GLK
SK
2016/2017
Verteilung der Stundenanteile der Fächer auf die
Klassenstufen 5 bis 7
GLK
SK
2016/2017
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Worum geht es?
(Eckpunkt der Bildungsplanreform)
Was muss entschieden werden?
Wer muss entscheiden?
Umzusetzen
ab Schuljahr?
Basiskurs Medienbildung/ITG
Verteilung der 35 Unterrichtsstunden auf die einzelnen Fächer in Klasse 5
GLK
SK
2016/2017
Schulleitung
2016/2017
Implementierung des Basiskurses Medienbildung ab 2016/2017: 35 Unterrichtsstunden in Klasse 5.
Der Teilungsstundenpool bleibt erhalten.
Fachkonferenzen bereiten den Übergang für die
Schüler der Klasse 6 im Schuljahr 2016/2017 vor.
Für Gymnasien, die ITG in Klasse 6 anbieten, ist
diese Regelung schon 2015/2016 relevant.
Übergang
Schüler der Klasse 6 ab 2016/2017 hatten keinen Basiskurs, sondern ggf. ITG in
5.
ITG endet ab 2016/2017.
Rheinschiene
Einrichtung von Brückenkursen
An den Gymnasien der Rheinschiene soll
beim Übergang der Grundschülerinnen
und Grundschüler nach vier Jahren Französischunterricht in die 5. Klasse eines
Gymnasiums mit der ersten Fremdsprache Englisch die Überbrückung bis zur
Weiterführung von Französisch in Klasse
6 ermöglicht werden. Die Lücke in der
Klasse 5 kann mit einem Brückenkurs
geschlossen werden, wenn die Eltern
bzw. die Schülerinnen und Schüler dies
6
Worum geht es?
(Eckpunkt der Bildungsplanreform)
Was muss entschieden werden?
wünschen. Hierzu sind zweistündige Kurse pro Woche auf freiwilliger Basis zusätzlich zum Pflichtunterricht vorgesehen.
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Wer muss entscheiden?
Umzusetzen
ab Schuljahr?