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Amtliches Nachrichtenblatt für die Gemeinde Grettstadt
mit den Gemeindeteilen Dürrfeld, Grettstadt, Obereuerheim, Untereuerheim
Grettstadter
Rundschau
38. Jahrgang • Nummer 15 • 17. Juli 2015
Grettstadt Grettstadt
Gemeinde Grettstadt
Ewald Vögler
1. Bürgermeister
Hierzu laden wir alle Bürgerinnen und Bürger aus allen
Gemeindeteilen herzlich ein.
Freitag, 24. Juli 2015 um
11:00 Uhr
am
der Kläranlage Grettstadt
Richtfest
zum
Einladung
Telefonnummern
Standesamt Mainbogen
Hauptstraße 11 • 97526 Sennfeld
Tel. +49 (9721) 76 51 28 • FAX +49 (9721) 76 51 78
[email protected]
Gemeindeverwaltung Grettstadt________________ 9 11 10
www.schweinfurter-mainbogen.de
Bauhof Grettstadt_ _________________________ 90 77 72
Mo., Di., Mi., Fr. 08:00-12:00 Uhr
Fax_____________________________________ 91 11 18
Ansprechpartnerin: Frau Kummer
Grundschule Grettstadt________________________ 72 04
Mo. 14:00-16:00 Uhr, Do. 13:30-17:30 Uhr
Mittelschule Gochsheim_____________ (0 97 21) 64 96 20
Kindergarten Grettstadt__________________ 90 97 05 - 11
Kindergarten Obereuerheim____________________ 12 11
Kindergarten Untereuerheim___________________ 74 45
Überlandzentrale Lülsfeld______________ (0 93 82) 60 40
Notfalldienste
Mülldeponie Rothmühle_____________ (0 97 21) 78 21 56
Landratsamt Schweinfurt_ ______________ (0 97 21) 5 50
Polizeiinspektion Gerolzhofen___________ (0 93 82) 94 0
Kompostanlage Gerolzhofen_ _________ (0 93 82) 35 21 0
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Internet-Seite Gemeinde Grettstadt:
ist, können Sie in dringenden Erkrankungsfällen einen Arzt
www.grettstadt.de
Sofern Ihr behandelnder Arzt bzw. Hausarzt nicht erreichbar
des ärztlichen Bereitschaftsdienstes über Tel. 116117
erreichen.
E-Mail-Adresse Gemeinde Grettstadt:
[email protected]
Notruf
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
Feuerwehr
Rettungsdienst
Für den allgemeinen Parteiverkehr ist die Gemeindeverwaltung geöffnet:
Montag mit Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
112
112
Caritas-Sozialstation St. Josef
97424 Schweinfurt, Kettelerstraße 5
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
Telefon (0 97 21) 7 87 90 • Mobil 01 71 / 657 32 05
Öffnungszeiten Stilllegungsfläche
Evang. Diakoniestation
„Steinlöhlein“
(jeweils Samstag von 09.00 – 12.00 Uhr)
25.07., 08.08., 22.08., 05.09., 19.09., 17.10., 31.10., 14.11.,
28.11., 12.12.15
in Obereuerheim:
Jeweils Montag, 20.07.15, 17.08.15 und 21.09.15 von 17:00
bis 18:00 Uhr
Ulrike Stahl, Tel. 0 97 21 – 9 42 42 11
Zahnärztlicher Notdienst
Aktuell unter www.notdienst-zahn.de
Apotheken-Notdienst
Öffnungszeiten der kath. öffentlichen
Bücherei Untereuerheim:
Freitag von
Dienste mit Herz“,
Unterstützung im haushaltsnahen Bereich
Öffnungszeiten der Gemeindebücherei
Dienstag von
Gochsheim, Raiffeisenstr. 6, Tel. (0 97 21) 6 31 58
16.00 - 19.00 Uhr
15.00 - 18.00 Uhr
Apothekennotdienst-Hotline der deutschen Apotheker
kostenlos aus dem deutschen Festnetz 0800 00 22833
vom Handy (max. 69 Cent/Min.)
22833
im Internet unter www.apotheken.de o. www.aponet.de
Grettstadt Am 17.07.15 sind wir auf Grund einer EDV Umstellung
telefonisch nicht erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Revista Verlag
Amtliche Nachrichten
Gemeinde Grettstadt
Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Amtliche Bekanntmachung
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG); Widmung zum öffentlichen Feldweg
gemäß Art. 6 und Art. 53 Ziffer 1 BayStrWG
Amtliche Veröffentlichung im Gemeindeamtsblatt am 17.07.15
Folgender öffentliche Feldweg wurde mit Beschuss des Gemeinderates
vom 08.07.15 gewidmet:
Feldweg „Lehmellern, zwischen Fl.Nr. 3437 und Fl.Nr. 1087/1 (Neubau
Feldweg)“
Anlass: Der bestehende Feldweg gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und
Wegegesetz (BayStrWG) zum Feldweg im Sinne des Art. 53 Nr. 1
BayStrWG gewidmet.
Inhalt der Eintragung:
Auf ein neues Karteiblatt ist zu setzen:
Öffentlicher Feldweg Gebiet Lehmellern zwischen Fl.Nr. 3437 und Fl.Nr.
1087/1, Gemarkung Grettstadt,
Fl.Nr. 258 mit einer Länge
von 208 m
Anfangspunkt: Fl.Nr. 3437
Endpunkt: Fl.Nr. 1087/1
Wirksamwerden der Verfügung:
01.08.15
Planskizze der Straße:
Die Straße dient der Erschließung
der angrenzenden Grundstücke.
Eigentümer und
Straßenbaulastträger ist die
Gemeinde Grettstadt.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG); Widmung zum öffentlichen Feldweg
gemäß Art. 6 und Art. 53 Ziffer 1 BayStrWG
Amtliche Veröffentlichung im Gemeindeamtsblatt am 17.07.15
Folgender öffentliche Feldweg wurde mit Beschuss des Gemeinderates
vom 08.07.15 gewidmet:
Feldweg „Baugebiet Nordost, zwischen Fl.Nr. 1088/1 und Fl.Nr. 1087/1
(Neubau Feldweg)“
Anlass: Der bestehende Feldweg gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und
Wegegesetz (BayStrWG) zum Feldweg im Sinne des Art. 53 Nr. 1
BayStrWG gewidmet.
Inhalt der Eintragung:
Auf ein neues Karteiblatt ist zu setzen:
Öffentlicher Feldweg Baugebiet Nordost zwischen Fl.Nr. 1088/1 und
Fl.Nr. 1087/1, Gemarkung Grettstadt,
Fl.Nr. 3437 mit einer Länge von 322 m
Anfangspunkt: Fl.Nr. 224
Endpunkt: Fl.Nr. 3437
Wirksamwerden der Verfügung:
01.08.15
Planskizze der Straße:
Die Straße dient der
Erschließung der angrenzenden
Grundstücke. Eigentümer und
Straßenbaulastträger ist die
Gemeinde Grettstadt.
Grettstadt
An unsere Leser!
Wir haben Betriebsurlaub
vom 3. August bis einschl. 21. August 2015.
Ab Montag, . August sind wir wieder für Sie da.
Revista-Verlag
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG); Widmung zum öffentlichen Feldweg
gemäß Art. 6 und Art. 53 Ziffer 1 BayStrWG
Amtliche Veröffentlichung im Gemeindeamtsblatt am 17.07.15
Folgender öffentliche Feldweg wurde mit Beschuss des Gemeinderates
vom 08.07.15 gewidmet:
Feldweg: „Lehmellern, zwischen Fl.Nr. 224 und Fl.Nr. 3437 (Neubau
Feldweg)“
Anlass: Der bestehende Feldweg gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und
Wegegesetz (BayStrWG) zum Feldweg im Sinne des Art. 53 Nr. 1
BayStrWG gewidmet.
Inhalt der Eintragung:
Auf ein neues Karteiblatt ist zu setzen:
Öffentlicher Feldweg Gebiet Lehmellern zwischen Fl.Nr. 224 und Fl.Nr.
3437, Gemarkung Grettstadt,
Fl.Nr. 216 mit einer Länge
von 492 m
Anfangspunkt: Fl.Nr. 224
Endpunkt: Fl.Nr. 3437
Wirksamwerden der Verfügung:
01.08.15
Planskizze der Straße:
Die Straße dient der Erschließung
der angrenzenden Grundstücke.
Eigentümer und
Straßenbaulastträger ist die
Gemeinde Grettstadt.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG); Widmung zum öffentlichen Feldweg
gemäß Art. 6 und Art. 53 Ziffer 1 BayStrWG
Amtliche Veröffentlichung im Gemeindeamtsblatt am 17.07.15
Folgender öffentliche Feldweg wurde mit Beschuss des Gemeinderates
vom 08.07.15 gewidmet:
Feldweg: „Baugebiet Gewerbegebiet Süd, zwischen Fl.Nr. 745 (ST2272
und Fußweg Fl.Nr. 482/2“
Anlass: Der bestehende Feldweg gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und
Wegegesetz (BayStrWG) zum Feldweg im Sinne des Art. 53 Nr. 1
BayStrWG gewidmet.
Inhalt der Eintragung:
Auf ein neues Karteiblatt ist zu setzen:
Öffentlicher Feldweg Baugebiet Gewerbegebiet Süd, zwischen Fl.Nr.
745 (ST2272 und Fußweg Fl.Nr.
482/2), Gemarkung Grettstadt,
Fl.Nr. 481 mit einer Länge von 78 m
Anfangspunkt: Fl.Nr. 745 (ST2272)
Endpunkt: Fl.Nr. 479 (auf Höhe
Fußweg Fl.Nr. 482/2)
Wirksamwerden der Verfügung:
01.08.15
Planskizze der Straße:
Die Straße dient der Erschließung
der angrenzenden Grundstücke.
Eigentümer und
Straßenbaulastträger ist die
Gemeinde Grettstadt.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG); Widmung zum öffentlichen Feldweg
gemäß Art. 6 und Art. 53 Ziffer 1 BayStrWG
Amtliche Veröffentlichung im Gemeindeamtsblatt am 17.07.15
Folgender beschränkt-öffentliche Weg wurde mit Beschuss des
Gemeinderates vom 08.07.15 gewidmet:
Beschränkt-öffentlicher Weg (Fußweg): „Baugebiet Gewerbegebiet
Süd (zwischen Wendehammer Fl.Nr. 482/2 und Feldweg Fl.Nr. 481)
Anlass: Der bestehende Weg gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz
(BayStrWG) zum beschränkt-öffentlichen Weg im Sinne des Art. 53 Nr.
2 BayStrWG gewidmet.
Inhalt der Eintragung:
Auf ein neues Karteiblatt ist zu setzen:
Fußweg Gewerbegebiet Süd (zwischen Wendehammer Fl.Nr. 482/2 und
Feldweg Fl.Nr. 481), Gemarkung Grettstadt,
Fl.Nr. Teilbereich 482/2 mit einer
Länge von 79 m
Anfangspunkt:
Fl.Nr.
482/2
(Wendehammer)
Endpunkt: Fl.Nr. 481 (Feldweg)
Der Weg erhält die Nummer 8
Wirksamwerden der Verfügung:
01.08.15
Planskizze der Straße:
Die Straße dient der Erschließung
der angrenzenden Grundstücke.
Eigentümer und
Straßenbaulastträger ist die
Gemeinde Grettstadt.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG); Widmung zum öffentlichen Feldweg
gemäß Art. 6 und Art. 53 Ziffer 1 BayStrWG
Amtliche Veröffentlichung im Gemeindeamtsblatt am 17.07.15
Folgender beschränkt-öffentliche Weg wurde mit Beschuss des
Gemeinderates vom 08.07.15 gewidmet:
Beschränkt-öffentlicher Weg (Fußweg): „Baugebiet Südöstliches
Ortsgebiet (zwischen Straße „SW28“ Fl.Nr. 310 und Höhenstr. Fl.Nr.
185" (Neuanlage)
Anlass: Der bestehende Weg gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz
(BayStrWG) zum beschränkt-öffentlichen Weg im Sinne des Art. 53 Nr.
2 BayStrWG gewidmet.
Inhalt der Eintragung:
Auf ein neues Karteiblatt ist zu setzen:
Fußweg Wohngebiet (zwischen Straße „SW28“ Fl.Nr. 310 und Höhenstr.
Fl.Nr. 185), Gemarkung Grettstadt,
Fl.Nr. 178/1 und 252 mit einer
Länge von 102 m
Anfangspunkt: Fl.Nr. 310 (SW28)
Endpunkt: Fl.Nr. 185 (Höhenstr.)
Der Weg erhält die Nummer 7
Wirksamwerden der Verfügung:
01.08.15
Planskizze der Straße:
Die Straße dient der Erschließung
der angrenzenden Grundstücke.
Eigentümer und
Straßenbaulastträger ist die
Gemeinde Grettstadt.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG); Widmung zum öffentlichen Feldweg
gemäß Art. 6 und Art. 53 Ziffer 1 BayStrWG
Amtliche Veröffentlichung im Gemeindeamtsblatt am 17.07.15
Folgender beschränkt-öffentliche Weg wurde mit Beschuss des
Gemeinderates vom 08.07.15 gewidmet:
Beschränkt-öffentlicher Weg (Fußweg): „Weg Baugebiet Wiesenflecken
(zwischen Straße „Am Wiesenflecken“ und Feldweg Fl.Nr. 1118)"
(Neuanlage)
Anlass: Der bestehende Weg gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz
(BayStrWG) zum beschränkt-öffentlichen Weg im Sinne des Art. 53 Nr.
2 BayStrWG gewidmet.
Inhalt der Eintragung:
Planskizze der Straße:
Auf ein neues Karteiblatt ist zu
setzen:
Fußweg Wohngebiet (zwischen
Straße „Am Wiesenflecken“ und
Feldweg Fl.Nr. 1118), Gemarkung
Grettstadt,
Fl.Nr. 1125/3 mit einer Länge von
26 m
Anfangspunkt:
1125/13
(Am
Wiesenflecken)
Endpunkt: Fl.Nr. 1118 (Feldweg)
Der Weg erhält die Nummer 6
Wirksamwerden der Verfügung: 01.08.15
Die Straße dient der Erschließung der angrenzenden Grundstücke.
Eigentümer und Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Grettstadt.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG); Widmung zum öffentlichen Feldweg
gemäß Art. 6 und Art. 53 Ziffer 1 BayStrWG
Amtliche Veröffentlichung im Gemeindeamtsblatt am 17.07.15
Folgender beschränkt-öffentliche Weg wurde mit Beschuss des
Gemeinderates vom 08.07.15 gewidmet:
Beschränkt-öffentlicher Weg (Fußweg): „Weg Baugebiet Wiesenflecken
(zwischen Straße „Am Wiesenflecken“ und Feldweg Fl.Nr. 1118)"
(Neuanlage)
Anlass: Der bestehende Weg gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz
(BayStrWG) zum beschränkt-öffentlichen Weg im Sinne des Art. 53 Nr.
2 BayStrWG gewidmet.
Inhalt der Eintragung:
Auf ein neues Karteiblatt ist zu setzen:
Fußweg Wohngebiet (zwischen Straße „Am Wiesenflecken“ und Feldweg
Fl.Nr. 1118), Gemarkung Grettstadt,
Fl.Nr. 1125/5 mit einer Länge von 39 m
Anfangspunkt: 1125/13
(Am Wiesenflecken)
Endpunkt: Fl.Nr. 1118 (Feldweg)
Der Weg erhält die Nummer 5
Wirksamwerden der Verfügung:
01.08.15
Planskizze der Straße:
Die Straße dient der Erschließung
der angrenzenden Grundstücke.
Eigentümer und
Straßenbaulastträger ist die
Gemeinde Grettstadt.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG); Widmung zum öffentlichen Feldweg
gemäß Art. 6 und Art. 53 Ziffer 1 BayStrWG
Amtliche Veröffentlichung im Gemeindeamtsblatt am 17.07.15
Folgender beschränkt-öffentliche Weg wurde mit Beschuss des
Gemeinderates vom 08.07.15 gewidmet:
Beschränkt-öffentlicher Weg (Fußweg): „Weg Baugebiet Nordöstliches
Ortsgebiet (zwischen Gochsheimer Str. und Schulstr.)" (Neuanlage)
Anlass: Der bestehende Weg gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz
(BayStrWG) zum beschränkt-öffentlichen Weg im Sinne des Art. 53 Nr.
2 BayStrWG gewidmet.
Inhalt der Eintragung:
Auf ein neues Karteiblatt ist zu setzen:
Auf ein neues Karteiblatt ist zu setzen:
Fußweg Gewerbe- und Mischgebiet Nord (zwischen Gochsheimer Str.
und Schulstr.), Gemarkung Grettstadt,
Fl.Nr. 3070 mit einer Länge von 132 m
Anfangspunkt: Fl.Nr. 182/9
(Gehweg bei Gochsheimer Str.)
Endpunkt: Fl.Nr. 3172/3 (Schulstr.)
Der Weg erhält die Nummer 4
Wirksamwerden der Verfügung:
01.08.15
Planskizze der Straße:
Die Straße dient der Erschließung
der angrenzenden Grundstücke.
Eigentümer und
Straßenbaulastträger ist die
Gemeinde Grettstadt.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG); Widmung zum öffentlichen Feldweg
gemäß Art. 6 und Art. 53 Ziffer 1 BayStrWG
Amtliche Veröffentlichung im Gemeindeamtsblatt am 17.07.15
Folgender beschränkt-öffentliche Weg wurde mit Beschuss des
Gemeinderates vom 08.07.15 gewidmet:
Beschränkt-öffentlicher Weg (Fußweg): „Baugebiet Nord (zwischen
Nordstr. und Gehweg Gochsheimer Str.)" (Neuanlage)
Anlass: Der bestehende Weg gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz
(BayStrWG) zum beschränkt-öffentlichen Weg im Sinne des Art. 53 Nr.
2 BayStrWG gewidmet.
Inhalt der Eintragung:
Auf ein neues Karteiblatt ist zu setzen:
Grettstadt Auf ein neues Karteiblatt ist zu setzen:
Fußweg Gewerbe- und Mischgebiet Nord (zwischen Nordstr. und Gehweg
Gochsheimer Str.), Gemarkung Grettstadt,
Fl.Nr. 1105/4 mit einer Länge von 32 m
Anfangspunkt: Fl.Nr. 1103
(Nordstr.)
Endpunkt: Fl.Nr. 941/2 (Gehweg)
Der Weg erhält die Nummer 3
Wirksamwerden der Verfügung:
01.08.15
Planskizze der Straße:
Die Straße dient der Erschließung
der angrenzenden Grundstücke.
Eigentümer und Straßenbaulastträger
ist die Gemeinde Grettstadt.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG); Widmung zum öffentlichen Feldweg
gemäß Art. 6 und Art. 53 Ziffer 1 BayStrWG
Amtliche Veröffentlichung im Gemeindeamtsblatt am 17.07.15
Folgender beschränkt-öffentliche Weg wurde mit Beschuss des
Gemeinderates vom 08.07.15 gewidmet:
Beschränkt-öffentlicher Weg (Fußweg): „Baugebiet Gewerbe- und
Mischgebiet Nord zwischen Wilhelm-Schröder-Str. und Spielplatz)"
(Neuanlage)
Anlass: Der bestehende Weg gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz
(BayStrWG) zum beschränkt-öffentlichen Weg im Sinne des Art. 53 Nr.
2 BayStrWG gewidmet.
Inhalt der Eintragung:
Auf ein neues Karteiblatt ist zu setzen:
Fußweg Gewerbe- und Mischgebiet Nord (zwischen Wilhelm-SchröderStr. und Spielplatz), Gemarkung Grettstadt,
Fl.Nr. 1097/37 mit einer Länge von 35 m
Anfangspunkt: Fl.Nr. 1097/38
(Wilhelm-Schröder-Str.)
Endpunkt: Fl.Nr. 1097/33
(Spielplatz)
Der Weg erhält die Nummer 2
Wirksamwerden der Verfügung:
01.08.15
Planskizze der Straße:
Die Straße dient der Erschließung
der angrenzenden Grundstücke.
Eigentümer und
Straßenbaulastträger ist die
Gemeinde Grettstadt.
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
(BayStrWG); Widmung zum öffentlichen Feldweg
gemäß Art. 6 und Art. 53 Ziffer 1 BayStrWG
Amtliche Veröffentlichung im Gemeindeamtsblatt am 17.07.15
Folgender beschränkt-öffentliche Weg wurde mit Beschuss des
Gemeinderates vom 08.07.15 gewidmet:
Beschränkt-öffentlicher Weg (Fußweg): „Baugebiet GE + MI Nord,
zwischen Anna-Kreis-Str. und Wilh.-Schröder-Str., GT Grettstadt"
(Neuanlage)
Anlass: Der bestehende Weg gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz
(BayStrWG) zum beschränkt-öffentlichen Weg im Sinne des Art. 53 Nr.
2 BayStrWG gewidmet.
Inhalt der Eintragung:
Auf ein neues Karteiblatt ist zu setzen:
Fußweg Gewerbe- und Mischgebiet Nord (zwischen Anna-Kreis-Str. und
Wilhelm-Schröder-Str.), Gemarkung Grettstadt,
Fl.Nr. 1097/39 mit einer Länge von 18 m
Anfangspunkt: Fl.Nr. 1097/38
(Wilhelm-Schröder-Str.)
Endpunkt: Fl.Nr. 964/17
(Anna-Kreis-Str.)
Der Weg erhält die Nummer 1
Wirksamwerden der Verfügung:
01.08.15
Planskizze der Straße:
Die Straße dient der Erschließung
der angrenzenden Grundstücke.
Eigentümer und Straßenbaulastträger
ist die Gemeinde Grettstadt.
Grettstadt
Die Widmungsverfügungen können in der Gemeinde Grettstadt,
Hauptstr. 1, 1. Stock, Zimmer 8, während der Sprechzeiten MontagFreitag von 8.00 - 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer
Bekanntgabe Klage im Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg,
Burkarderstr. 26, 97082 Würzburg schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Gemeinde Grettstadt)
und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen
und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll
in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen
Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der
Verwaltungsgerichtsordnung vom 23.06.2006 (GVBI S. 330) wurde
das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts
abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese Verfügung
Widerspruch einzulegen.
Grettstadt, den 09.07.15
Gemeinde Grettstadt
Ewald Vögler, Erster Bürgermeister
Übersicht der gemeindlichen Richtwerte
für Grundstückspreise im Landkreis Schweinfurt
nach dem Stand vom 31.12.2014
Bekanntmachung
Die Übersicht der gemeindlichen Richtwerte für Grundstückspreise im
Landkreis Schweinfurt nach dem Stand vom 31.12.2014 liegt vom Tag
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an einen Monat lang in den
Amtsräumen des Rathauses Grettstadt, Hauptstraße 1, Zimmer 6, während
der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Außerhalb dieser Zeit, aber auch bereits jetzt, kann von der Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses im Landratsamt Schweinfurt Auskunft über die
Richtwerte verlangt werden.
Gemeinde Grettstadt, 15.07.2015
Ewald Vögler, 1. Bürgermeister
Erläuterung der Bodenrichtwerte
(1) Gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) hat
der Gutachteraus-schuss für Grundstückswerte im Bereich des
Landkreises Schweinfurt die in der Bodenrichtwertliste angegebenen
Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und der
Gutachterausschußverordnung vom 05.04.2005 (GVBl Nr. 7/2005 Seite
88 ff) zum Stichtag 31.12.2014 ermittelt.
(2) Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens
für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche
Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den
Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem
Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte
werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für
Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich
genutzte Flächen abgeleitet. Für sonstige Flächen können bei Bedarf
weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden. Bodenrichtwerte haben keine
bindende Wirkung.
(3) Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt
worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
(4) Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem
Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen
und Umständen - wie Erscheinungszustand, spezielle Lage, Art
und Maß der baulichen Nutzung, landwirt-schaftliche Nutzungsart,
Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel
entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem
Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte nach § 193
BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
über den Verkehrswert beantragen.
(5) Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
Gemeinde
Wohnbauflächen
ches von Bebauungsplänen
(§ 30 BauGB)
Richtwerte in der Gemeinde Grettstadt
bzw.
Ortsteil
innerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen
(§ 30 BauGB)
für den
für den
individuellen
Geschoß-
außerhalb des gewerbliche
Geltungsbe- Bauflächen
reiches von
gemischte
Bauflächen
Bebauungsplänen
für den
für den
individuellen
Geschoß-
Wohnungsbau
wohnungsbau
außerhalb des
Bau-
Geltungsbe-
erwartungs-
reiches von
gewerbliche
Bebauungs-
Bauflächen
plänen
95
8. Gerolzhofen
75 – 130
Stand: 31.12.2014
40
baureifes Land (einschl. Erschließungsbeiträge)
9. Gochsheim
Weyer
Ortsteil
Gemeinde
10. Grafenrheinfeld
bzw.
Ortsteil
11. Gerolzhofen
Grettstadt
8.
Rügshofen
Dürrfeld
160
110
120
Wohnungsbau
wohnungsbau
innerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen
(§ 30 BauGB)
85
95
für den
für den
individuellen
Geschoß-
50
45 wohnungsbau
Wohnungsbau
100
30
(§ 34 BauGB)
außerhalb des gewerbliche
gemischte
Geltungsbe- Bauflächen
Bauflächen
reiches
50
30
75 – von
130
40
Bebauungsplänen
(§ 34 BauGB)
40
35
40
30
40
Obereuerheim
9. Gochsheim
70
160
40
110
Untereuerheim
Weyer
80
95
40
55
70
120
40
100
30
30
60
85
40
50
30
12. Grafenrheinfeld
Kolitzheim
10.
Gernach
11. Grettstadt
(6) Die Bodenrichtwerte berücksichtigen die flächenhaften Auswirkungen
Herlheim
55 in historischen Altstädten)
40
des Denkmalschutzes
(z.B. Ensembles
nicht
Dürrfeld
45
35
aber das Merkmal Denkmalschutz eines Einzelgrundstücks.
Lindach
55
40
(7) Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den
Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus
den Bodenrichtwerten,
den Abgrenzungen
der Bodenrichtwertzonen
bei
Oberspiesheim
55
40
zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen
abgeleitet werden.
RMG Zweckverband zur Wasserversorgung
der Rhön-Maintal-Gruppe
Haushaltssatzung und
Wirtschaftsplan für das
Wirtschaftsjahr 2015
Die von der Verbandsversammlung am 19.05.2015 beschlossene
Haushaltssatzung einschließlich ihrer Anlagen für das Wirtschaftsjahr
2015 hat die Regierung von Unterfranken mit Schreiben vom 03.06.2015
genehmigt und in ihrem Amtsblatt Nr. 10 vom 02.07.2015 amtlich bekannt
gemacht.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt in der Zeit vom 27. Juli
bis 05. August 2015 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur
Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Grußße in 97490 Poppenhausen,
Bergstraße 4, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
gez. Weinig, Geschäftsleiter
Hilfe für unsere Asylsuchenden
in Untereuerheim
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
vielleicht haben Sie noch ein funktionstüchtiges Fahrrad, welches nicht
mehr benötigt wird oder eine alte Nähmaschine, die Ihnen eigentlich nur
im Weg steht?
Dann würden wir uns sehr freuen, wenn Sie diesbezüglich mit unserem
Bauhof Kontakt aufnehmen (Mario Müller, Tel.-Nr. 0160/5391709).
Was ebenfalls gebraucht wird, sind Teppiche (Läufer), Koffer und eine
Couch.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Amt für soziale Angelegenheiten
Daniela Graf
ches von Bebauungsplänen
(§ 30 BauGB)
gemischte
Bauflächen
Stand: 31.12.2014
innerhalb des Geltungsberei-
40
baureifes Land (einschl. Erschließungsbeiträge)
innerhalb des Geltungsbereiaußerhalb des gewerbliche
ches von Bebauungsplänen
Geltungsbe- Bauflächen
(§ 95
30 BauGB)
55
reiches von
Wohnbauflächen Bebauungsfür den
für den
plänen
individuellen
Geschoß-
Seite 5 von 20
Rohbauland
Rügshofen für Grundstücke
50im Landkreis Schweinfurt
40
40
Richtwerte
in EUR / m2
Wohnbauflächen
Gemeinde
bzw.
Seite 4 von 20
(§ 34 BauGB)
(§ 34 Schweinfurt
BauGB)
Wohnungsbauim
wohnungsbau
Richtwerte für Grundstücke
Landkreis
in EUR / m2
land
außerhalb des
gewerbliche
Bebauungs-
Bauflächen
für
den
für den
innerhalb
des Geltungsbereiindividuellen
Geschoßches von Bebauungsplänen
Wohnungsbau
wohnungsbau
(§ 30 BauGB)
für den
Bau-
GeltungsbeRohbauland
reiches von
für den
individuellen
Geschoß-
Wohnungsbau
wohnungsbau
erwartungsland
plänen
(§ 34 BauGB)
außerhalb des
Bau-
Geltungsbe-
erwartungs-
reiches von
gewerbliche
Bebauungs-
Bauflächen
land
plänen
(§ 34 BauGB)
Aus dem Gemeinderat
Sitzung des Gemeinderates
vom 8. Juli 2015
1. Kindergärten; Anmeldungen; Buchungen;
Personaleinsatz
Sachverhalt: Die Entwicklung der Belegung der Kindergärten wird immer
angespannter. So zum Beispiel ist die Kinderkrippe in Grettstadt bereits
zeitweise ausgebucht. In Obereuerheim gibt es sehr viele Kinder unter
3 Jahren, die einen erhöhten Betreuungsbedarf haben. In Untereuerheim
ist mit einem ständigen Wechsel von Kindern von Asylbewerbern zu
rechnen.
Des Weiteren wird die pädagogische Arbeit sowie die Personalorganisation
durch häufig wechselnde Buchungen und durch monatliche Aufnahmen
erschwert. Eine geordnete Planung des Personalbedarfs ist nicht mehr
möglich.
Die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Kindergartenleitungen schlägt
nun vor, dass es feste Monate für Buchungsänderungen sowie Aufnahmen
während des Jahres gibt.
Ausnahmen können bei Zuzügen oder bei nachgewiesenen und geänderten
Lebensumständen (z. B. neuer Arbeitsplatz, Krankheit) gemacht werden.
Beschluss:
Ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 sind Buchungsänderungen und
Neuzugänge nur noch zu folgenden Terminen möglich:
01.09. Beginn des Kindergartenjahres
01.01. und 01.05.
Bestehende Verträge/Anmeldungen werden wie vereinbart berücksichtigt.
In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.
2. Änderung des Regionalplans der Region Main-Rhön
3; Kapitel B IV "Wirtschaft"; Anhörung
Sachverhalt: Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes
Main-Rhön hat am 21. April 2015 beschlossen, das Kapitel B IV
„Wirtschaft“ (bisher „Gewerbliche Wirtschaft“) ohne Abschnitt 2.1
„Bodenschätze“ (bisher „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“)
zu ändern und die Geschäftsstelle beauftragt, das nunmehr erforderliche
Anhörungsverfahren durchzuführen.
Die geplanten Änderungen wurden eingesehen.
Beschluss:
Es wird keine Stellungnahme abgegeben.
weiter auf Seite 9
Grettstadt Grettstadt
Kulinarisches, Musik,
Unterhaltung und
Information
www.landkreis-schweinfurt.de
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durch Landrat Florian
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Mit-Mach-Aktionen
SAMSTAG, 18. JULI 2015
VON 10 BIS 16 UHR
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Familienrallye, Outdoorspiele für Jung und Alt, Prämierung
Malwettbewerb, Münzen selber prägen uvm.
Bilderausstellung :
„arbeiten – feiern – leben“
Grettstadt, Dürrfeld, Obereuerheim, Untereuerheim im Wandel
der Zeit
ab 10:00 Uhr Stündliche Führungen durch den Bürgermeister
15:00 Uhr: Standkonzert zur 425-Jahrfeier
Sonntag, 6. September 2015
Kulturfreunde – Peter Hub eine literarisch-musikalische Revue
„Es menschelt im Getier“
Freitag, 4. September 2015 – 19:30 Uhr
Historischer Arbeitskreis – Vortrag Kreisheimatpfleger Stefan Menz
Kriegs- und Einmarschberichte vom Ende des zweiten Weltkrieges
1945 in Grettstadt – Grettstädter Zeitzeugen erzählen …
Donnerstag, 3. September 2015 – 19:30 Uhr
Rathaus Grettstadt
3. Verlängerung Gasvertrag - Schule und Kindergarten
Grettstadt
Sachverhalt: Die Gasversorgung Unterfranken GmbH „gasuf“ bietet
uns an, den für die Schule und Kindergarten Grettstadt abgeschlossenen
Gaslieferungsvertrag (10/2014–09/2016) bis zum 30.09.2017, bei
gleichzeitiger und rückwirkender Reduzierung des Gaspreises von 2,90
ct/kWh auf 2,65 ct/kWh, zu verlängern. Die Ersparnis beläuft sich auf
rund 850,-- € pro Jahr (auch rückwirkend).
Beschluss:
Der Vertrag wird um ein Jahr bis zum 30.09.2017 verlängert.
4. Bauanträge
4.1 Bauvorhaben Karl-Spieler-Str. 33, 97508
Grettstadt, Ausbau einer Pergola zum unbeheizten
Wintergarten auf Fl.Nr. 202
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
4.2 Bauvorhaben Am Hofsee 1, 97508 GrettstadtObereuerheim, Dachstuhlerhöhung bzw. -erneuerung
(keine Wohnräume) auf Fl.Nr. 573
Beschluss:
Das Einvernehmen wird erteilt.
4.3 Formlose Anfrage über die Möglichkeit der
Nutzungsänderung, Obereuerheimer Str. 21, 97508
Grettstadt-Untereuerheim auf Fl.Nr. 660
Sachverhalt: Der Bauherr fragt an, ob auf dem Grundstück eine
Nutzungsänderung möglich ist. Er möchte kleinere KFZ-Reparaturarbeiten
durchführen und hierzu 1-2 Reparaturstände (Hebebühnen) nutzen.
Lackierarbeiten sind keine vorgesehen.
Nach den Stellplatzrichtlinien wären für das Vorhaben pro Reparaturstand
6 Stellplätze notwendig.
Das Vorhaben liegt im nicht überplanten Ortsbereich nach § 34 BauGB.
Die letzte baurechtliche Genehmigung ist aus dem Jahre 1969 (Lagerhalle).
Der Antragsteller hat seit 01.12.11 dort ein Gewerbe angemeldet (An- und
Verkauf von Neu- und Gebrauchtwagen, Neu- und Gebrauchtteile für Kfz,
Zubehörhandel, Schrotthandel).
Beschluss:
Einer Nutzungsänderung wird nicht zugestimmt.
4.4 Formlose Bauanfrage, geplante Bebauung auf
Fl.Nr. 672/3, Gemarkung Untereuerheim
Beschluss:
Für folgende Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen in
Aussicht gestellt:
1. Befreiung von der Geschossigkeit (II-geschossig statt I-geschossig)
2. Befreiung von der Dachneigung (ca. 15° statt 28-35°)
Der beantragten Befreiung bezüglich der Überschreitung der Baugrenze
wurde nicht zugestimmt.
4.5 Bauvorhaben Neubau eines
Einfamilienwohnhauses (1 WE) mit Doppelgarage, Am
Wiesenflecken 33, 97508 Grettstadt auf Fl.Nr. 1124/7
Beschluss: Das Einvernehmen wird erteilt.
5. Förderung der Innenentwicklung (Altorte)
Sachverhalt: Für die Förderung der Innenentwicklung wurden folgende
Leitlinien erarbeitet und sollen in ein Gesamtkonzept eingebunden
werden:
1. Für Gebäude, die ein Baujahr von 1950 oder früher haben oder deren
Ersatzbauten, kann eine Förderung erfolgen.
2. Förderfähig sind nur Gebäude, die früher zu Wohnzwecken genutzt
wurden.
3. Die Gebäude müssen bereits seit mindestens 5 Jahren nicht mehr zu
Wohnzwecken genutzt worden sein.
4. Die Gebäude müssen zu Wohnzwecken saniert oder umgebaut
werden.
5. Die Wohnnutzung der sanierten Gebäude muss mindestens 10 Jahre
erfolgen.
6. Es wird kein Gebiet festgesetzt. Die Gebäude müssen jedoch einer
Ortsstruktur zuzuordnen sein.
7. Die Entscheidung einer Förderung wird jeweils vom GR im Einzelfall
abgewogen und getroffen.
Beschlüsse der Punkte 6 - 17:
Gem. Art. 6 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) wurden die
Wege gewidmet.
Die vollständigen Widmungen werden in der Rundschau in der Rubrik
„Amtliche Nachrichten“ veröffentlicht.
6. Widmung des beschränkt-öffentlichen Weges Baugebiet GE +
MI Nord, zwischen Anna-Kreis-Str. und Wilh.-Schröder-Str.,
GT Grettstadt
7. Widmung des beschränkt-öffentlichen Weges Baugebiet
Gewerbe- und Mischgebiet Nord (zwischen Wilhelm-SchröderStr. und Spielplatz)
8. Widmung des beschränkt-öffentlichen Weges Baugebiet Nord
(zwischen Nordstr. und Gehweg Gochsheimer Str.)
9.
Widmung des beschränkt-öffentlichen Weges Baugebiet
Nordöstliches Ortsgebiet (zwischen Gochsheimer Str. und
Schulstr.)
10. Widmung des beschränkt-öffentlichen Weges Baugebiet
Wiesenflecken Teil I (zwischen Straße „Am Wiesenflecken“ und
Feldweg Fl.Nr. 1118), GT Grettstadt
11. Widmung des beschränkt-öffentlichen Weges Baugebiet
Wiesenflecken Teil II (zwischen Straße „Am Wiesenflecken“ und
Feldweg Fl.Nr. 1118)
12. Widmung des beschränkt-öffentlichen Weges Baugebiet
Südöstliches Ortsgebiet (zwischen Straße „SW28“ Fl.Nr. 310
und Höhenstr. Fl.Nr. 185)
13. Widmung des beschränkt-öffentlichen Weges Baugebiet
Gewerbegebiet Süd (zwischen Wendehammer Fl.Nr. 482/2 und
Feldweg Fl.Nr. 481), GT Grettstadt
14. Widmung des öffentlichen Feldweges Baugebiet Gewerbegebiet
Süd, zwischen Fl.Nr. 745 (ST2272) und Fußweg Fl.Nr. 482/2, GT
Grettstadt
15. Widmung des öffentlichen Feldweges Lehmellern, zwischen
Fl.Nr. 224 und Fl.Nr. 3437 (Neubau Feldweg)
16. Widmung des öffentlichen Feldweges Baugebiet Nordost,
zwischen Fl.Nr. 1088/1 und Fl.Nr. 1087/1 (Neubau Feldweg)
17. Widmung des öffentlichen Feldweges Lehmellern, zwischen
Fl.Nr. 3437 und Fl.Nr. 1087/1 (Neubau Feldweg)
18. Bekanntgaben und Anfragen
Der 1. Bürgermeister, Herr Ewald Vögler, informierte:
• Die Linde im Bereich der Einfahrt Messmerestraße, Grettstadt,
musste auf Grund von Sturmschäden eingekürzt werden.
• Das Richtfest der Kläranlage Grettstadt findet am Freitag, 24.07.2014
ab 11:00 Uhr statt. Die Bevölkerung aus allen Ortsteilen ist herzlich
dazu eingeladen.
Im Anschluss fand eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Kindergarten
Kita "Storchennest"
„Hurra, unser neues Klettergerüst ist da!”
Begeistert stürmten
die Krippenkinder
auf das neue Spielgerät zu, um zu
klettern und zu
rutschen.
Selbst
die
Allerkleinsten
versuchten
schon,
sich an der Treppe
hoch zu hangeln.
Strahlende Kinderaugen
sind
der
größte Dank an alle
Spender.
Grettstadt Dem Gasthaus Straub, dem Autohaus Schech, dem Firmling Herrn Dresch,
der VR-Bank, der Sparkasse und der Gemeinde Grettstadt sagen wir an
dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die großzügigen Spenden.
Besonders bedanken möchten wir uns auch bei den kompetenten Kollegen
vom Bauhof, die innerhalb kürzester Zeit das Gerät aufgebaut haben.
Die Kinder, Erzieher und Eltern der Kita "Storchennest"
Neu gestaltete Außenanlage
im Kindergarten Sonnenschein eingeweiht
Untereuerheim (rv) „Wer will fleißige Handwerker sehn, gebt gut acht,
der Garten der wird neu gemacht“, sangen die Kinder des Kindergartens
Sonnenschein bei der Einweihung und Segnung der neu gestalteten
Außenanlage. Die Gartenanlage des 1-gruppigen Kindergartens war in die
Jahre gekommen, es fehlte an Grün und vor allem fehlte den Kindern eine
ebene Fläche um im Frühjahr und Sommer mit ihren geliebten Fahrzeugen
zu fahren, blickte Bürgermeister Ewald Vögler bei der kleinen Feier
zurück. In der Elternschaft war der Wunsch gewachsen die Gartenanlage
neu anzulegen. Bürgermeister und Gemeinderat unterstützten den Wunsch
der Elternschaft und stellten finanzielle Mittel für eine Umgestaltung
bereit.
Erste Planungen entstanden gemeinsam und viele Väter und Mütter fanden
sich, die mit anpackten. So waren an einem Samstagvormittag im Frühjahr
ganz zeitig schon viele Vatis und Muttis mit Schubkarren im Kindergarten,
nicht zum Spielen, sondern zum Arbeiten, freute sich Vögler. Zuerst
musste das alte marode Klettergerüst abgebaut, Gras entfernt und Bäume
gefällt werden, bis nur noch Erde zu sehen war und schließlich eine ebene
Fläche im Gartenbereich direkt neben der Kirchenmauer gezogen werden
konnte. Es wurde geschaufelt und unzählige Schubkarren Erdmaterial
aus und in den Gartenbereich transportiert. Dann wurde der Sandkasten
vergrößert und ein Stellplatz für ein Gartenhäuschen geschaffen. Rutsche,
Schaukel und Weidenhäuschen blieben vor Ort und erhielten einen neuen
Farbanstrich. Die Mitarbeiter des Bauhofes schufen einen tollen Rundweg
mit Steinplatten, dankte Kindergartenleiterin Jasmin Stöhlein den
Gemeindemitarbeitern für ihren Einsatz. Dann war wieder Muskelkraft
und Engagement der Elternschaft gefragt: Rindenmulch wurde per
Schubkarre in den von außen unzugänglichen Gartenbereich gefahren
werden, was abermals viel ehrenamtliches Engagement, Zeit und Energie
forderte, bevor der Rollrasen verlegt werden konnte. Entstanden ist ein
offener freundlicher Gartenbereich mit Platz zum Toben und Roller- oder
Traktorfahren.
Bürgermeister Ewald Vögler dankte ebenso wie Kiga-Leiterin Jasmin
Stöhlein allen Vätern und Müttern für ihr ehrenamtliches Engagement und
die rechtzeitige Fertigstellung zur Gartensaison. Zum Elternbeiratsteam
gehörten neben der Vorsitzenden Katja Schwarz, Nadine Bähr, Yvonne
Brückner, Manuela Hartmann, Elke Voit, Martina Wagner, Manuela
Huppman, Stephanie Haaf, Carina Oehler und Nicole Schießl, die
zusammen mit ihren Männern beim Gartenumbau im Einsatz waren.
Pfarrer Gregor Mühleck segnete die Gartenanlage und Spielgeräte und
freute sich über das neu geschaffene Kindergartenlogo, welches das
Kindergartenteam Anette Neugebauer-Köhler, Nina Geyer, Verena
Then-Rahnfeld, Manuela Gräb und Jasmin Stöhlein auf ihren T-Shirts
präsentierten. Für den Vorgartenbereich hat die Gärtnerei Wolf zwei
kindgerechte Hochbeete gesponsert. Für den Außenbereich gab es als
Kinder-Überraschung von Gemeinde und Elternbeirat zwei Holzpferde,
die sofort von Reiterkindern bestiegen wurden. Beim anschließenden
Helferfest freuten sich alle über
die schöne, freundliche neue
Gartenanlage.
Ruth Volz
Mit großem ehrenamtlichen
Engagement der Elternschaft
wurde die Gartenanlage des
Kindergartens Sonnenschein
in Untereuerheim komplett
umgestaltet. Bei einer
Einweihungsfeier mit
Helferfest freuten sich
Bürgermeister, Elternbeirat
und Kindergarten-Team über
die gelungene Verbesserung des
Außenspielbereiches.
10 Grettstadt
Kirchliche Nachrichten
Pfarreiengemeinschaft St. Raphael
Samstag 18.07.
Grettstadt
13.00 Wort-Gottes-Feier mit Trauung Uwe Kimmel u.
Susanne Trott
Gernach
14.00 Wort-Gottes-Feier mit Trauung Elisabeth u.
Alexander Dietz
16. Sonntag im Jahreskreis
Samstag 18.07.
Oberspiesh. 17.15 Eucharistiefeier (GH) + Berta Böhnlein (Jahrt.) u.
Ang. + Emma u. Walter Werner u. Ang. + Konrad
Pohly u. Ang.
Gernach
18.30 Eucharistiefeier für die Pfarreiengemeinschaft +
Gertrud Koch (101) + Fam. Hofstetter u. Berchtold
(117)
Sonntag 19.07.
Unterspiesh. 09.00 Eucharistiefeier (GZ) + Lorenz Habermann u. Ang.
anschl. Kirchencafe (PZ)
Grettstadt 10.15 Eucharistiefeier am Spielplatz Wiesenflecken +
Margot u. Lorenz Östreicher u. Ang. (L) + Eleonore
u. Josef Seel (L)
19.00 Gottesdienst der Evang. Gemeinde
Dienstag 21.07.
Oberspiesh. 17.00 Wortgottesfeier (KITA)
Gernach
18.30 Eucharistiefeier + Klaus u. Hedwig Weidig (Jahrt.)
(73)
Mittwoch 22.07. - Hl. Maria von Magdala
Grettstadt 18.30 Eucharistiefeier
Donnerstag 23.07.
Oberspiesh. 18.30 Eucharistiefeier (GH)
Freitag 24.07. - Hl. Christophorus
Unterspiesh. 09.00 Eucharistiefeier (PZ)
17. Sonntag im Jahreskreis
Samstag 25.07.
Grettstadt 18.30 Eucharistiefeier + Maria Reinhard + Adam
Baumann u. Fam. Schmitt
Sonntag 26.07.
Gernach
09.00 Eucharistiefeier für die Pfarreiengemeinschaft +
Johann, Lieselotte, Angelina Lindwurm, Rudolf
Ott (76) + Paula Weißenseel u. Ang. (L)
Oberspiesh. 09.00 Wort-Gottes-Feier (GH)
Unterspiesh. 10.15 Eucharistiefeier (Platz der Generationen) + Rita
Heß (Jahrt) u. Ang. + Edmund (Jahrt.) u. Jürgen
Groh u. Großeltern
Dienstag 28.07. - Benno, Innozenz
Unterspiesh. 09.00 Eucharistiefeier (PZ)
Gernach
18.30 Eucharistiefeier + Fam. Seitz, Blachutzik u.
Dziemballa (105)
Mittwoch 29.07. - Hl. Martha von Betanien
Grettstadt 18.30 Eucharistiefeier für die Pfarreiengemeinschaft +
Emil Lutz (2. Seelengd.)
Donnerstag 30.07. - Hl. Petrus Chrysologus, Bischof
v. Ravenna, Kirchenlehrer
Oberspiesh. 18.30 Eucharistiefeier (GH) + Fam. Gehring u. Brendler
Freitag 31.07. - Hl. Ignatius v. Loyola, Priester und
Ordensgründer
Unterspiesh. 17.00 WGF m. Kindersegnung
Grettstadt 11
18. Sonntag im Jahreskreis
Samstag 01.08. - Hl. Alfons Maria v. Liguori,
Ordensgründer, Bischof, Kirchen
Oberspiesh. 17.00 Eucharistiefeier
am
Lindenplatz,
anschl.
Lindenplatzfest, + Stefan Glos u. Ang. + Melitta u.
Isidor Engert
Gernach
18.30 WGF
Sonntag 02.08.
Grettstadt 09.00 Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde (Deogratias)
+ Thekla u. Hermann Schröder (Jahrt.)
Unterspiesh. 10.15 Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinde (GZ)
(Deogratias) + Günther Heck u. Rudi Werner u.
Ang. + Gertrud Gutbrod u. Eugenie Rauh + August
Schuster (2. Seelengd.) + Fam. Johann Hußlein
(S)
PFARREIENGEMEINSCHAFT ST. RAPHAEL
Öffnungszeiten des Pfarrbüros
Unterspiesheim
Mo, Fr
09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Do
16.00 Uhr – 18.00 Uhr
Grettstadt
Mi
15.00 Uhr – 17.00 Uhr
Der Sommerpfarrbrief reicht vom 27.07.-06.09.2015. Das Pfarrbüro
bleibt vom 03.-23.08.15 geschlossen. Bitte bestellen Sie deshalb Ihre
Messmeinungen rechtzeitig. Vielen Dank!
Kilianiwallfahrt 2015
Es regnete, als man in diesem Jahr zur Kilianiwallfahrt aus unserer
PG aufbrach, aber das hielt die 56
Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht
davon ab schon während der Fahrt nach
Würzburg in Gebet und Betrachtung
über das Leben der Frankenheiligen
nachzudenken und für unser Bistum
und die Pfarreiengemeinschaft zu beten.
Weihbischof Ulrich Boom betonte in der
Ansprache des festlichen Gottesdienstes
die Bedeutung der Seligpreisungen für
unser Glaubensleben. Dittigheim und
sein Gasthof waren Ziel der Mittagsrast.
Geschmacklich sehr fein, trieb es manchem
Teilnehmer die Tränen in die Augen (ob
des Meerrettichs), den die badische Küche
kredenzte. Über eine Stunde informierte
man sich über die Klosterkirche in
Gerlachsheim und ihre Geschichte und
Bedeutung für das Bistum Würzburg. Da
war es nur gut, dass Familie Preißinger
in Leinach mit Brotzeitplatte und Weinen
jeglicher Geschmacksrichtung aufwartete.
Selbst der Wind konnte den Pilgern beim
Schlusshock nichts mehr anhaben.
pro Familie eine Picknickdecke mit. Wir brauchen auch noch Helfer für
den Auf- u. Abbau am Sonntag (Bänke, evtl. Sonnensegel/Sonnenschirm).
Wer sich dazu berufen fühlt, meldet sich bitte bei Lorenz Rößner (Tel.
09729/90 76 86 oder Matthias Wetterich (Tel. 09729/90 71 12. Wir freuen
uns auf Euch!
Homepage der Pfarreiengemeinschaft
Ab sofort ist die umgestellte Homepage unserer PG online! Wolfgang
Münzer zeigt sich für die Erstellung und Pflege des Internetauftrittes
verantwortlich. Vielleicht haben auch Sie Vorschläge oder Meinungen,
dann [email protected]
Gesamtausschusssitzung
Am Dienstag, 21.07.2015 beginnt um 19.30 Uhr die Sitzung des
Gesamtausschusses der PG St. Raphael im Umfeld des Pfarrzentrum
Unterspiesheim.
ST. PETER UND PAUL GRETTSTADT
Erstmals am Tisch des Herrn
Viele Gottesdienstteilnehmer waren überrascht, als im Gottesdienst
am 12.07.15 um 10.15 Uhr Cheyenne Warrick und Derrick Hambling
erstmals die Eucharistie empfingen. Die beiden Jugendlichen leben in
Amerika und wurden unter Vorbereitung ihrer Grettstadter Angehörigen
bei einem längeren Deutschlandaufenthalt auf die beiden Sakramente der
Versöhnung und des Altares vorbereitet. Pfarrer Amrehn übergab im Verlauf
des Gottesdienstes jeweils ein Exemplar der Hl. Schrift und erinnerte
daran, dass Jesus selbst Licht für die Menschen sein will. Er ermutigte
die beiden, in Grettstadt und in Florida dieses Licht weiterzugeben und
wünschte für ihren Lebensweg alles Gute. Priscilla Pearson gestaltete den
Gottesdienst musikalisch mit, an der Orgel Herbert Becker.
Spielplatzgottesdienst
Pfr. Deogratias Nditi als
Urlaubsvertreter
Pfarrer Deogratias Nditi wird in der Zeit
vom 30.07.-30.08.15 die Urlaubsaushilfe
für Pfr. Thomas Amrehn übernehmen. Er
wohnt in dieser Zeit im Gasthaus Straub
in Grettstadt. Pfr. Deogratias freut sich
über Einladungen zu Gruppentreffen und
kleiner Ausflügen oder zum Essen. Bitte
melden Sie sich im Pfarrbüro, wenn Sie
den Gast aus unserer Partnerdiözese, der
augenblicklich in Rom studiert, gerne
einladen möchten. (Pfarramt, 09723/1433)
Spielplatzgottesdienst
in Grettstadt am 19.07.15
Mal einen anderen Gottesdienst besuchen?
Zwischen Spielgeräten und Wohnhäusern?
Am 19.07.15 um 10:15 Uhr soll daher
ein Gottesdienst auf dem Spielplatz am
Wiesenflecken in Grettstadt stattfinden. Die
Gestaltung übernimmt die Kita Storchennest
Grettstadt. Herzliche Einladung an alle
aus unserer Pfarreiengemeinschaft, vor
allem an Familien mit ihren Kindern. Bitte
bringen Sie für jedes Kind ein Fahrzeug und
12 Grettstadt
am 19.07.2015 um 10:15 Uhr
Mal einen anderen Gottesdienst besuchen? Zwischen Spielgeräten und
Wohnhäusern?
Am 19.07. 10:15 Uhr findet daher ein Gottesdienst in Grettstadt auf dem
Spielplatz am Wiesenflecken statt – mitgestaltet von den Kindern aus der Kita
Storchennest.
Herzliche Einladung an alle aus unserer Gemeinde und Pfarreiengemeinschaft,
vor allem an Familien mit Ihren Kindern. Bitte bringen Sie für jedes Kind ein
Fahrzeug und pro Familie eine Picknickdecke mit. Es besteht auch die
Möglichkeit, nach dem Gottesdienst auf dem Spielplatz zu Picknicken. Bitte
nehmen Sie Essen und Getränke dafür mit.
Wir freuen uns auf Euch!
Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung Grettstadt
Katholische Kirchengemeinde Dürrfeld
Vor den Werktagsmessen beten wir jeweils den Rosenkranz
Sonntag 19.07. - 16. SONNTAG IM JAHRESKREIS
08:30 Messfeier f. Rita Weingärtner (Jtg) / f. Adelgunda u. Raimund
Klemm / f. Heinrich u. Maria Ries u. Ang. (statt Blumen) / f. Ang. d. Fam.
Loder, Lesch u. Huß-0lein / f. Alfred Reinhardt, Ludwig u. Anna Gräf / f.
Fam Gräb u. Werner u. Ang. / f. Sieglinde Hartmann / f. Otto Grünewald
(V)
Sonntag 26.07. - 17. SONNTAG IM JAHRESKREIS
10:00 Wortgottesfeier mit Kommunion (Fr. Fischer)
Dienstag 28.07. - 17. Woche im Jahreskreis
19:00 Messfeier f. Anna Keßler u. Geschw. (V)
Samstag 01.08. - Messe vom 18. SONNTAG IM
JAHRESKREIS
18:00 Vorabendmesse f. Fam. Ries u. Zösch mit Ella (V)
HINWEISE - VERANSTALTUNGEN - TERMINE
Gesprächskreis für trauernde Menschen:
Die Initiative „Ja zur Trauer – Ja zum Leben“ des Katholischen
Stadtdekanates lädt beginnend mit Donnerstag, 22. Oktober, trauernde
Menschen zu einem Gesprächskreis ein. Trauern tut weh. Trauer zu
bewältigen bedeutet nicht selten seelische Schwerstarbeit. Oft fühlen sich
Betroffene unverstanden und allein gelassen. In diesem Zusammenhang
kann der Trauergesprächskreis wohltu-end sein. Hier dürfen trauernde
Menschen so sein, wie sie sind und können ungefiltert über den Verlust
und das eigene Trauererleben sprechen. Hier fühlen sie sich verstanden
und angenommen. Der Gesprächskreis findet in den Räumen des
GesprächsLadens, Manggasse 22, statt und zwar jeweils donnerstags
von 18.00 bis 19.30 Uhr. Die weiteren Termine sind 05.11., 19.11.,
03.12., 17.12.2015 und 14.01.2016. Begleitet wird der Kreis von Robert
Bundschuh, Leiter des GesprächsLadens, und Franz Feineis, Seelsorger
am Leopoldina-Krankenhaus. Weitere Informationen und Anmeldung bei
den Mitarbeiter/-innen des GesprächsLadens unter Tel.: 09721 / 207955.
Angebot für Familien:
„Familie erleben“, unter diesem Motto findet vom 24.07. bis 26.07.15 eine
Familienfreizeit für interessierte Familien und allein erziehende Mütter/
Väter im Familienbildungshaus St. Michael in Bad Königshofen statt.
Es wird ein erlebnisreiches Programm für Eltern und Kinder angeboten.
Weitere Infos und Anmeldung im Familienbildungshaus St. Michael,
Wallstraße 49, 97631 Bad Königshofen. Tel. 09761-9325; Mail: info@
familienbildungshaus.de. www.familienbildungshaus.de
Mariä Himmelfahrt:
In den Gottesdiensten am Hochfest der Aufnahme Mariens in den Himmel
werden wieder Kräuterbüschel gesegnet. Diese bitte vor dem Altarraum
ablegen.
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr, Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Am Montag, 20.07., ist das Pfarrbüro nachmittags geschlossen!
In der Zeit vom 17.08. bis 04.09. ist das Pfarrbüro montags und freitags
am Vormittag geschlossen!
Sprechstunde Pfarrer:
Donnerstag, 17:00 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Am 16.07., 23.07. und 30.07. entfallen die Sprechzeiten!
Redaktionsschluss für den nächsten Pfarrbrief
ist am 14. August. Gottesdienstbestellungen bitte frühzeitig (ca. zwei
Monate vor dem gewünschten Termin) abgeben!
Sa. 18.07.2015
16.00 Uhr Tauffeier für Maja Hartmann
So. 19.07.2015 - 16. Sonnt. i. Jahreskreis
09.00 Uhr Messfeier Gebetsanliegen: 3. Seelengottesdienst für Traudel
Lesch, Hermann Zeier u. Lebende u. Verstorbene d. Fam. Zeier, Lesch
u. Raab, Ernst, Jahrtag, und Grete Spies und lebende und verstorbene
Angehörige, Adelgunde, Jahrtag, und Ewald Naumann u. lebende u.
verstorbene Angeh., Hermann Stöhlein und Maria u. Adam Friedmann u.
leb. u. verst. Angeh., Albert Reinhart, Elisabeth und Paul Hartmann und
Lebende und Verstorbene der Familien Reinhart und Hartmann
Do. 23.07.2015 - Hl.Birgitta v.Schweden
08.30 Uhr Messfeier für die Gemeinde
Fr. 24.07.2015
19.00 Uhr Gemeinsame Messfeier für unsere Pfarreiengemeinschaft
Hl.Christophorus in St. Hedwig Schwebheim und Fahrradsegnung
So. 26.07.2015 - 17. Sonnt. i. Jahreskreis
09.00 Uhr Messfeier Gebetsanliegen: Elsa Köhler u. Leb. d. Fam. Otto
Köhler, Kinder u. Enkelkinder u. Fam. Fella, Alfred, Hertha und Joe
Eller
Do. 30.07.2015
08.30 Uhr Messfeier für die Gemeinde
So. 02.08.2015 - 18. Sonnt. i. Jahreskreis
Bei gutem Wetter
09.30 Uhr Gemeinsame Messfeier für Obereuerheim und Untereuerheim
auf der Hußleinsmühle, Gebetsanliegen: Winfried, Alois und Regina
Hußlein und Hildegard Burkard
Bei schlechtem Wetter
09.30 Uhr Gemeinsame Messfeier in der Kirche in Untereuerheim
TERMINE
Pfarrgemeinde:
Freitag. 24. Juli - Hl. Christophorus - 19.00 Uhr - Gemeinsame Messfeier
für unsere Pfarreiengemeinschaft in St. Hedwig Schwebheim und
Fahrradsegnung
Senioren 55 plus:
Freitag, 17. Juli, 17.00 Uhr, Sommerfest in der Pfarrscheune
Katholische Kirchengemeinde
St. Gallus Untereuerheim
Sa. 18.07.2015
18.30 Uhr Vorabendmesse zum 16. Sonntag im Jahreskreis,
Gebetsanliegen: Eugenie, Berta und Wilhelm Weingärtner, Elisabeth
Schuster und Angehörige
Mi. 22.07.2015 - Maria v. Magdala
19.00 Uhr Messfeier für die Gemeinde
Fr. 24.07.2015
19.00 Uhr Gemeinsame Messfeier für unsere Pfarreiengemeinschaft
Hl.Christophorus in St. Hedwig Schwebheim und Fahrradsegnung
So. 26.07.2015 - 17.Sonnt. i. Jahreskreis
10.15 Uhr Messfeier Gebetsanliegen: Anna Graf, verstorbene Eltern
und Geschwister, Manfred Denninger und Leb. u. Verst. der Familien
Denninger u. Weingärtner, Anna Feustel und lebende und verstorbene
Angehörige, Ewald Treutlein, JT, und Emma u. Alfons Kober und leb.u.
verst. Angehörige
Mi. 29.07.2015 - Hl. Martha
19.00 Uhr Messfeier für die Gemeinde
Katholische Kirchengemeinde
St. Laurentius Obereuerheim
Fr. 17.07.2015
17.00 Uhr Seniorentreff Sommerfest in der Pfarrscheune
So. 02.08.2015 - 18. Sonnt. i. Jahreskreis
Bei gutem Wetter
09.30 Uhr Gemeinsame Messfeier für Untereuerheim und Obereuerheim
auf der Hußleinsmühle
Bei schlechtem Wetter
09.30 Uhr Gemeinsame Messfeier in unserer Kirche in Untereuerheim
Grettstadt 13
TERMINE
Pfarrgemeinde:
Freitag. 24. Juli - Hl. Christophorus - 19.00 Uhr - Gemeinsame Messfeier
für unsere Pfarreiengemeinschaft in St. Hedwig Schwebheim und
Fahrradsegnung
Adresse: Evang. Pfarramt, Schweinfurter Str. 6, 97469 Gochsheim
Tel: 09721 / 611 13
Vereinsnachrichten
Evang. Kirchengemeinde
St. Michael, Gochsheim
Freitag, 17.7.
17.00 Uhr : Fußballgruppe in der Schulturnhalle
17.30 Uhr : Helferfest für Ehrenamtliche im Pfarrhof
7. Sonntag n. Tr., 19.7.
9.30 Uhr :
Gottesdienst mit Einführung der Konfirmanden + KiGo/
KidsGo.
19.00 Uhr : Gottesdienst kath. Kirche Grettstadt
Montag, 20.7.
19.00 Uhr : Kirchenchor im Gemeindesaal
Dienstag, 21.7.
9.00 Uhr :
Gebetskreis im Gemeindesaal
Mittwoch, 22.7.
9.30 Uhr :
Bibelkreis im Schloss Obereuerheim
19.15 Uhr : Kirchenvorstandsitzung
Donnerstag, 23.7.
19.30 Uhr : Gitarrengruppe im Gemeindesaal
18.00 Uhr : SchulabschlussGd der Entlassschüler
Freitag, 24.7.
17.00 Uhr : Fußballgruppe in der Schulturnhalle
18.30 Uhr : Posaunenchor im Gemeindesaal
Samstag, 25.7.
15.00 Uhr : Trauung
8. Sonntag n. Trinitatis, 26.7.
9.30 Uhr :
Gottesdienst mit KiGo/KidsGo
Montag, 27.7.
19.00 Uhr : Kirchenchor im Gemeindesaal
Dienstag, 28.7.
8.00 Uhr :
SchulschlussGd Mittelschule Aula Schule
9.00 Uhr :
Gebetskreis im Gemeindesaal
Mittwoch. 29.7.
9.30 Uhr :
Bibelkreis im Schloss Obereuerheim
8.30 Uhr :
SchulschlussGd Grundschule Grettstadt
Donnerstag, 30.7.
19.30 Uhr : Gitarrengruppe im Gemeindesaal
Freitag, 31.7.
8.30 Uhr :
SchulschlussGD Grundschule Gochsheim kath. Kirche
17.00 Uhr : Fußballgruppe in der Schulturnhalle
18.30 Uhr : Posaunenchor im Gemeindesaal
9. Sonntag n. Tr., 2.8.
9.30 Uhr :
Gottesdienst mit KiGo/KidsGo.
Jeden Freitag Zwiebelgarten - Betreuung von Demenzkranken von 14-17 Uhr im AWO-Heim. Nähere Info im Pfarramt.
Öffnungszeiten Pfarramt:
Mo und Mi von 9 - 12 Uhr, Di 15-16 Uhr, Fr von 8.30 – 10.30 Uhr.
Öffnungszeiten Bücherei:
Mo und Mi von 15 – 18 Uhr, in den Ferien nur am Mittwoch.
Montag um 17.30 Uhr Jugendbibelkreis bei Fam. Bartels.
Dienstag ab 9.00 Uhr Gebetskreis im Gemeindesaal. Gäste willkommen.
E-Mail: [email protected]
Webseite: www.gochsheim-evangelisch.de
14 Grettstadt
TSV 07 Grettstadt
Jahreshauptversammlung
der Korbballabteilung
Liebe Korbballfreunde,
am Mittwoch, 29.07.2015 um 19.30 Uhr findet
im Jugendraum des Sportheimes die diesjährige
Jahreshauptversammlung statt.
Alle Mitglieder und Freunde des Korbballsports sind recht herzlich
eingeladen.
Über ein zahlreiches Erscheinen, viele neue Vorschläge und eine gute
Mithilfe in allen Bereichen würden wir uns sehr freuen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Berichte
3. Neuwahlen
4. Wünsche und Anträge
5. Sonstiges
Mit sportlichen Grüßen
Die Korbball-Abteilungsleitung
Einweihung Beach-Volleyballfelder des TSV
Grettstadt
Man nehme einen brach liegenden Tennisplatz, ausreichend Muskelkraft
und rund 340 Tonnen feinsten weißen Quarzsand mit Karibikfeeling,
gebe dazu zahlreiche finanzielle Unterstützer– fertig ist eine tolle BeachVolleyballanlage! So geschehen beim TSV Grettstadt mit seinen knapp
unter 1000 Mitgliedern. Im Rahmen des TSV Sommersportfestes wurde
das neue Beach-Volleyballfeld mit Turniermaß offiziell eingeweiht und
bestand bei einem Turnier die erste Bewährungsprobe. Strahlendes
Sommerwetter und eine laue Nacht machten das Event mit zwölf
gemischten Turniermannschaften, Beach-Volleyballspielen bis nach
Mitternacht, heißer DJ-Rhythmen und karibischen Cocktails zu einem
stimmungsvollen Ereignis. Ein Fest mit Fun-Charakter.
Die beiden Vorstände Karoline Reichert und Dieter Hofmann, Pfarrer
Thomas Amrehn und Bürgermeister Ewald Vögler hatten die Ehre das
in den Vereinsfarben blau und gelb gehaltene Absperrband offiziell
zu durchschneiden und die ersten Aufschlagsbälle gemeinsam mit
Volleyballteamleiter Andy Baier über das Netz zu schlagen. Andreas
Rippstein, Betriebsleiter des Hauptsponsors Kräuterhaus Wild/Meßmertee
fehlte leider krankheitsbedingt. Pfarrer Amrehn segnete zuvor die Anlage.
Aus Insiderkreisen berichtete TSV Vorstand Dieter Hofmann von einem
legendären und als weithin bekannten Kaplansaufschlag des barfüßigen
Pfarrers.
Rund 30.000 Euro hat das Projekt, Rückbau eines von drei Tennisplätzen
und Umbau zu zwei Beach-Volleyballfeldern, gekostet. Finanziert
wurde es durch zinslose Mitgliederdarlehen, Spenden, Einnahmen von
Kleidermärkten, von Zuschüssen der Gemeinde und vom BLSV (Bay.
Landessportverband) und natürlich durch eine enorme Eigenleistung
unserer Volleyballer, freute sich Hofmann. „Ihr habt das Projekt geplant
und umgesetzt“, so der Vorstandsvertreter. Das Soziale und Solidarische
stand dabei im Vordergrund. Ihr lebt Verein und seit Vorbild für
unsere Kinder, dankte Hofmann allen an der Umsetzung des BeachVolleyballprojekts Beteiligten. Der Volleyballboom der letzten Jahre wird
durch die Möglichkeiten, die die Beachanlage bietet anhalten, freuen sich
die Teamleiter Andy Baier, Christian Lenhard und Christian Schmitt. Im
Moment gibt es beim TSV Grettstadt rund 4O Volleyballer, die in drei
Teams, darunter eine Jugendmannschaft in der Hobbyliga antreten.
Training Anfänger: montags 18-19 Uhr
Turniermannschaft: mittwochs ab 19.30 Uhr
Am Beach-Volleyballturnier nahmen 12 gemischte Teams teil. Die Spieler
waren teilweise weit angereist und kamen aus München, Chemnitz,
Gaibach, Volkach, Obereuerheim und Grettstadt.
Ergebnisse Beach-Volleyballturnier:
1. Platz: Nina's Sandwürmer (Spieler vom TSV und Volkach)
2. Mehlhammor (Spieler vom TSV, aus München und Chemnitz)
3. Nicht irgendjemand (Obereuerheim)
4. Goibier FIVE (Gaibach)
Ruth Volz
Mit einem Sommerfest mit Beach-Volleyballturnier beging der TSV Grettstadt die Einweihung
seiner neuen Beach-Volleyballanlage. Pfarrer, Bürgermeister und Vorstandschaft ließen
nach der Segnung die ersten Bälle über das Netz fliegen und stießen mit einem Glas Sekt
auf das gelungene mit viel ehrenamtlicher Arbeit entstandene Projekt an. Im Bild von links
Pfarrer Thomas Amrehn, Volleyballübungsleiter Christian und Christine Lenhard, SportVorstand Dieter Hofmann, Abteilungsleiter Freizeitsport Christian Schmitt, Bürgermeister
Ewald Vögler, Vorstandsmitglied Karin Schröder, Vorstandsvorsitzende Karoline Reichert und
Volleyball-Teamleiter Andy Baier.
Pfarrer Thomas Amrehn, Vorstand Dieter Hofmann, Bürgermeister
Ewald Vögler und Vorstand Karoline Reichert eröffneten die BechVolleyballanlage des TSV Grettstadt offiziell mit einem Schnitt durch
das in den Vereinsfarben blau-gelb gestaltete Absperrband. Nach der
Segnung griff auch der Pfarrer zum Beach-Volleyball und schlug ihn
gekonnt übers Netz.
Grettstadt 15
Fussballabteilung
D-Jugend
Dank an die Sponsoren
Die Runde neigt sich dem Ende und es gilt auf diesem Wege ein herzliches
Dankeschön den beiden Trikotspendern KRITZNER/Metalltechnik
und CHRISTIAN REUSS/Holzdienstleistungen zu zollen! Dank der
großzügigen Spende konnten unsere Jungs in der Rückrunde mit tollen
neuen Trikots auflaufen!
Weil so viele Kids der Jahrgänge 2002 und 2003 beim TSV Fußball
spielen, wurden zwei Mannschaften gemeldet. Eine Großfeld- und eine
Kleinfeldmannschaft, in der die Jungs abwechselnd eingesetzt wurden.
Bei der Kleinfeldmannschaft war uns das Glück nicht hold und wir
konnten nur eines der fünfzehn Spiele gewinnen. Jedoch gewannen wir
in jedem Spiel an Erfahrung, die wir dann auch im Großfeld teilweise
umsetzen konnten. Dort haben wir von 20 Spielen sechs gewonnen und
trennten uns dreimal unentschieden, was einen guten siebten Platz von
elf Mannschaften zur Folge hatte. Gute Platzierung deshalb, weil wir es
größtenteils mit sehr großen Spielgemeinschaften, wie z.B. Kolitzheimer
Gau oder Kickers Zabelstein zu tun hatten und wir ja „nur“ auf Spieler
unserer Gemeinde zurückgreifen!
Die Kids wurden von Rainer Nüsslein-Schmailzl, Thomas Ditzel, Robert
Reinhart und Michael Stumpf trainiert. Durch die Meldung der zwei
Mannschaften hieß es für die Trainer oft drei- bis viermal Fußball die
Woche! Diese ehrenamtliche Leistung, der ja auch noch anderweitigen
engagierten „Jungs“ soll an dieser Stelle auch nicht unerwähnt bleiben!
Auch die D-Jugendspieler wollen wir ihnen nicht vorenthalten – genauso
wenig wie das erfolgreiche Abschneiden der beiden Mannschaften beim
Sparkassencup am 03.07.2015, bei dem der zweite und vierte Platz belegt
wurde!
Es spielten in dieser Saison: Onur Ayik, Alexander Brückner, Lukas
Dellermann, Leo Ditzel, Jakub Dukiewicz, Eva Eusemann, Andreas
Hänsch, Marc Kessler, Jonas Königer, Jannis Lommel, Moritz Lommel,
Jonas Mahr, Linus Mahr, Lukas Mainka, Nico Matschier, Fabian Oehler,
Pascal Pokorny, Justin Raithel, Nils Reinhart, Paul Reuss, Isaiah Rübensaal,
Tom Säger, Luca Schmailzl, Conrad Schmitt und Julian Schmitt.
Am Ende der Runde steht noch das gemeinsame Ablegen des
Sportabzeichens, ein Freundschaftsspiel gegen die 2004er und ein
Abschlussfest mit Fahrradtour nach Schwebheim auf dem Programm!
Wir hoffen, dass alle Fußballer am Ball bleiben und mit ihren Familien
gesund durch die Sommermonate kommen! Auf einen guten Start
in die neue Saison – ob als C-Jugend-Spieler, D-Jugendspieler oder
Fußballtrainer!
gez.: Katrin Ditzel
16 Grettstadt
Jugendrotkreuz Grettstadt
goes Solferino
Fiaccolata 2015 – Gardasee,
Henry Dunant, Solferino, Verona
und Sonne – was will man mehr?!
19.06.2015
Am frühen Freitagmorgen starteten 7 JRKler aus
Grettstadt mit 2 mitreisenden aus Weilheim, um sich auf die Spuren der
Geschichte des Roten Kreuzes zu begeben.
- Wir schreiben das Jahr 1859. Am Tage des 24. Juni fand die Schlacht von
Solferino statt, bei welcher über 40.000 Personen verletzt wurden. Henry
Dunant, ein Kaufmann der gerade durch Italien zu Napoleon III. reisen
wollte, sah unterwegs das Leiden der Menschen auf dem Schlachtfeld
und wollte helfen. Mit dem Gedanken „Tutti Fratelli – Alle sind Brüder“
organisierte Henry Dunant vor Ort Hilfe und gründete kurz darauf das
Rote Kreuz Bei Sonnenschein an unseren komfortablen Mobilheimen direkt am
Gardasee angekommen, wurden wir Zeugen des spontanen italienischen
Wetters – es hagelte. Hierbei kamen wir in Monica del Garda glimpflich
davon, da in der Gegend von Solferino tennisballgroße Hagelkörner vom
Himmel fielen. Auf unserer Erkundungstour über den Campingplatz
schlossen wir direkt Freundschaft mit JRKlern aus Paderborn.
20.06.2015
Nach unserem ausgiebigen Frühstück mit Seeblick machten wir uns
auf den Weg nach Solferino, um uns auf die Spuren der Schlacht von
Solferino zu begeben. Mit den Gedanken des Rot Kreuz-Liedes „Life
Power“ besuchten wir das Denkmal aller Rotkreuzgesellschaften, wo
wir spontan trotz einiger Sprachbarrieren eine kleine Fotosession mit
6 lustigen Italienern machten. Durch unsere kurzfristig geschlossene
Freundschaft konnten wir anschließend den Eintrittspreis für den „Spion
Italiens“ (ein Turm mit Museumscharakter) auf den Gruppentarif herunter
handeln. Angekommen auf der Aussichtsplattform des Turmes hatten wir
einen weitläufigen Blick über Solferino bis hin zum Gardasee.
machten wir uns auf dem Weg zum legendären Balkon von Romeo und
Julia im Zentrum von Verona. Die abschließende Abkühlung im Gardasee
am Abend hatten wir bei Temperaturen von über 30° bitter nötig .
22.06.2015
Am Montag mussten wir schweren Herzens die Heimreise antreten, doch
die Eindrücke der Fiaccolata werden wir nie vergessen!
Text: Maria, Eva, Jenni / Bilder: JRK Grettstadt
Gemeindeteil Dürrfeld
DJK Dürrfeld
Gemeindepokal 2015
Samstag, 18.07.2015 – Sonntag, 19.07.2015
Sportgelände der DJK - Dürrfeld
Der diesjährige Fußball-Gemeindepokal wird in Dürrfeld unter den
Mannschaften der Gemeindeteile Unter-, Obereuerheim, Grettstadt und
Dürrfeld am Samstag, den 18.07.2015, und Sonntag, den 19.07.2015,
ausgetragen.
Die DJK Dürrfeld freut sich, der diesjährige turnusmäßige Gastgeber zu
sein und erfüllt die in sie gesetzten Erwartungen in gewohnter Art und
Weise.
Die Eröffnung des Gemeindeturniers erfolgt am Samstag, den 18.07.2015,
um 14:00 Uhr mit dem Anpfiff der 1. Turnier-Spielbegegnung.
Samstag, 18.07.2015
14:00 Uhr DJK Dürrfeld/Obereuerheim II – TSV Grettstadt
16:00 Uhr Einlagespiel TSV Forst – SG Schleerieth
18:00 Uhr DJK Dürrfeld/Obereuerheim I – SV Untereuerheim
Sonntag, 19.07.2015
13:00 Uhr U7 Einlagespiel TSV Haßfurt – SC Weyer
13:45 Uhr Spiel um Platz 3
16:00 Uhr Einlagespiel DJK Dampfach – FC Haßfurt
18:00 Uhr Finale – anschließend Siegerehrung
Nach Beendigung des Fußballturniers nimmt unser 1.
Bürgermeister, Herr Ewald Vögler, gegen 20:00 Uhr die
Siegerehrung vor und überreicht den jeweiligen Mannschaften
die wohlverdiente Auszeichnung.
Nicht nur während der jeweiligen Spiele, auch während des
ganzen Gemeindeturniers bieten sich bis zu vorgerückter Stunde
vielfältig Möglichkeiten eines geselligen Zusammenseins mit
zahlreichen Gesprächen in vertrauter Runde.
Selbstverständlich und „ohne Zweifel“ garantiert die DJKDürrfeld für Trank und Speis in zahlreich mannigfaltiger und
ausreichender Art.
„Danke Schön“ sagen wir bereits heute allen teilnehmenden
gemeindlichen Ortsvereinen mit ihren Spielern und allen
anwesenden Zuschauern der Gemeinde Grettstadt aus
den Gemeindeteilen Unter-, Obereuerheim, Grettstadt und
Dürrfeld.
Die Vorstandschaft
Um unser Gesamtbild von Solferino zu vervollständigen,
besuchten wir das Rotkreuz-Camp und stellten fest, dass wir
hier nie schlafen wollen würden, da die Privatsphäre gleich
null ist. Schnell noch die Fackeln für die Fiaccolata abgeholt,
eingepackt, uns fertig gemacht inklusive T-Shirt Wechsel (wie
sollte es anders sein – wir hatten grüne T-Shirts J) – und los
geht’s.
Start des Marsches war im Innenhof der Festung von Solferino,
gefüllt mit mehreren tausend Rotkreuzlern aus aller Welt. Mit
dem Gedanken an die über 40.000 Verwundeten und Toten der
Schlacht von Solferino zog die Fiaccolata 2,5 Stunden (ca. 12
km) nach Castiglione. Dieses einmalige Erlebnis wurde nur
noch verstärkt durch den atemberaubenden Anblick des nicht
enden wollenden Zuges und den mit Italienern getauschte TShirts.
21.06.2015
Der Sonntag stand ganz unter dem Zeichen der Liebe, auf
den Spuren von Romeo und Julia in Verona. starteten wir
eine Sightseeingtour mit einem der zahlreichen Busse. Bei
dieser erfuhren wir die spannende Daten und Fakten zu
dieser Liebesstadt. Verbunden mit einer kleinen Shoppingtour
Grettstadt 17
Gemeindeteil Obereuerheim
Musikverein Obereuerheim e.V.
LAURENZIFEST IN OBEREUERHEIM
AM SONNTAG DEN 26.07.2015
Der Musikverein Obereuerheim lädt alle Bürger/-innen der
Gemeinde Grettstadt zum Laurenzi-Fest am Sonntag, den 26.
Juli 2015, auf den gemütlichen Festplatz in Obereuerheim
ein.
Wie gewohnt haben wir ein reichhaltiges Essensangebot mit
den bekannten Grillspezialitäten und den verschiedensten
Fischgerichten, sowie ein abwechslungsreiches Musikangebot
zusammengestellt.
Unser Fest beginnt mit dem Frühschoppen und ab ca. 11.30 Uhr
gibt es Mittagstisch mit vielen Fisch- und Fleischgerichten.
Neben „fränkischem Hochzeitsessen“ und den bekannten
Bratenspezialitäten werden auch für Fischfreunde Forellen,
Makrelen und Calamaris angeboten.
Für Kinder gibt es Nudeln mit Soß´-kostenlos.
In diesem Jahr wieder dabei sind die „Fränkischen
Musikanten“, die sie bereits zum Mittagstisch musikalisch
unterhalten.
Ab 14.00 Uhr spielt für sie die „Fränkische Trachtenkapelle
Dürrfeld“ auf und ab 18.30 Uhr lädt sie das Ensemble
„Erleinsblech“ zum Wirtshaussingen ein.
Wir freuen uns auf ein paar schöne Stunden in gemütlicher
Atmosphäre bei gewohnt guter Laurenzifest-Qualität.
gez. Vorstandschaft
LAURENZIFEST
OBEREUERHEIM
26. Juli
ab 9.00 Uhr
Frühschoppen
ab 11.30 Uhr
Mittagstisch
mit Live-Musik
Fränkische Musikanten
ab 14.00 Uhr
Frauenbund spendet
neue Chorhemden für die Ministranten
(rv) Der Frauenbund Obereuerheim hat für die Ministranten
neue Chorhemden angeschafft, die im Rahmen des
Festgottesdienstes zum Pfarrfest der Pfarrgemeinde St.
Laurentius übergeben wurden. Die neuen Chorhemden
wurden mit 1100,- Euro hauptsächlich aus dem Erlös der
letzten drei Weihnachtsbasare beim Christbaumverkauf der
Freiwilligen Feuerwehr Obereuerheim finanziert. Außerdem
organisiert der Frauenbund Vorträge, Maiandachten und
Ausflüge. Im August werden Kräutersträuße gebunden und
für Erntedank schmücken die Frauen die Kirche. In Vertretung
ihrer erkrankten Mutter Gertrud Fromm überreichte Tochter
Iris Fromm nach dem Gottesdienst als Dank einen Blumenstrauß an
Johanna Pabst, die sich um die Beschaffung der Chorhemden gekümmert
hat. In seiner Festpredigt blickte Dekan Gregor Mühleck zurück auf die
Geschichte des Heiligen Kilian. Die Messfeier gestaltete der Musikverein
Obereuerheim mit der jungen Messe „Zeig uns den Weg“. Dirigent
Michael Seufert hat gemeinsam mit dem Komponisten Erich Weber diese
Messe mit sanften einfühlsamen Liedern arrangiert. . Die Lieder sollen
Mut machen und zeigen, egal was auch kommen mag, ein jeder Tag ist es
wert, gelebt zu werden.
Ruth Volz
Fränkische
Trachtenkapelle Dürrfeld
ab 18.30 Uhr
Im Bild von links: Iris Fromm, Johanna Pabst, Barbara Streit und
Ludwina Keßler von Frauenbund zusammen mit den Ministranten
und Pfarrer Gregor Mühleck, die sich über die schmucken neuen
Chorhemden freuen.
18 Grettstadt
Wirtshaussingen mit
Erleinsblech
Sonstiges
Erstattung von Schulwegkosten
Frist für Anträge endet am 31. Oktober 2015
Landkreis Schweinfurt. Das Landratsamt Schweinfurt macht alle Schüler
und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der
Fahrtkosten für den Schulweg für das auslaufende Schuljahr 2014/2015
dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens 31. Oktober 2015 vorliegen
müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung
der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr
berücksichtigt werden.
Die Anträge können aber bereits jetzt
abgegeben
werden.
Insbesondere
die
Abiturienten, deren Schulzeit zu Ende ist,
sollten die Anträge zeitnah einreichen, denn je
früher der Antrag eingeht, desto schneller kann
der Antrag letztlich bearbeitet werden.
Eine Kostenerstattung können Schüler der
weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse
geltend machen, deren Fahrtkosten für
den Schulweg im Schuljahr über 420 Euro
lagen. Außerdem Schüler, die eine staatlich
anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule,
Fachoberschule
oder
Berufsoberschule
besuchten.
Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht,
wenn der Schulweg (einfache Strecke)
mehr als drei Kilometer beträgt und die
nächstgelegene Schule besucht wurde. Der
Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist erhältlich
im Landratsamt Schweinfurt, Zimmer E 25.
Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen werden. Der
vollständig ausgefüllte Antrag muss im Schulsekretariat vorgelegt werden.
Die Schule prüft die Angaben und bestätigt den Schulbesuch und etwaige
Fehltage. Bitte den Antrag mit den Originalfahrkarten anschließend
senden an: Landratsamt Schweinfurt, Sachgebiet Kreisentwicklung
(Schülerbeförderung), Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt.
Für Rückfragen steht das Landratsamt Schweinfurt unter Telefon
09721/55-445 gerne zur Verfügung.
Ausstellung Gefühlswellen –
Krise nach der Geburt
Vom 14. bis 24. Juli im Landratsamt Schweinfurt
Landkreis Schweinfurt. Die staatlich anerkannte Beratungsstelle für
Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt Schweinfurt präsentiert vom
14. bis 24. Juli 2015 die Ausstellung „Gefühlswellen – Krise nach der
Geburt“. Die Ausstellung wurde vom Netzwerk „Krise nach der Geburt“
am Landratsamt Bamberg entwickelt. Für das Projekt erhielten die
Initiatoren 2013 den ersten Preis des Wettbewerbs um den Bayerischen
Gesundheitsförderungs- und Präventionspreis.
Zentrales Thema der Ausstellung sind postpartale Krisen. Sie beschreiben
Zustände oder Störungen, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit
dem Wochenbett nach der Geburt eines Kindes auftreten, wie postpartale
Depressionen, postpartale Psychosen, postpartale Angststörungen und
postpartale Zwangsstörungen. In der Regel sind hiervon überwiegend
Frauen betroffen. Neuere Forschungsergebnisse belegen aber auch das
Auftreten postpartaler Depressionen bei Männern.
Ziel der Ausstellung ist es, über postpartale Krisen zu informieren,
Hilfsangebote vor Ort vorzustellen und Krisen nach der Geburt
vorzubeugen.
Die Ausstellung kann im 1. Stock des Landratsamtes Schweinfurt im
Bereich der Schwangerenberatungsstelle während der Öffnungszeiten und
am Tag der offenen Tür des Landratsamts am Samstag, 18. Juli, besucht
werden.
Das kostenlose Beratungsangebot der Schwangerenberatungsstelle am
Landratsamt Schweinfurt kann auch bei anderen Anliegen rund um
Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt in Anspruch genommen
werden. Ansprechpartner sind Ute Fell-Kraus, Silvia Mantis und Lisa
Bayer.
Telefonisch sind die Beraterinnen unter Telefon 09721/55-745
erreichbar.
Bewerbung für Jugendkulturpreis 2016
läuft - Thema ist diesmal „Kunst“.
Bewerbungsschluss 30. November 2015
Landkreis Schweinfurt. Um die Kinder- und Jugendkulturarbeit im
Landkreis zu fördern, verleiht die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises
Schweinfurt für besondere Aktivitäten in diesem Bereich jährlich den
Jugendkulturpreis. Zu gewinnen gibt es attraktive Geldpreise.
Das Thema für den Preis 2016 lautet diesmal „Kunst“. Dies umfasst
die Bereiche Malen, künstlerisches Gestalten mit unterschiedlichen
Materialien (Ton, Gold- und Silberschmieden, Keramik, Speckstein, usw)
oder neue Techniken (Airbrush, Patchwork etc.).
Alle Gemeinden, Märkte und die Stadt Gerolzhofen sowie ihre Vereine
und Verbände der Jugendarbeit und Jugendinitiativen sind aufgerufen,
sich an dem Wettbewerb zu beteiligen. Die Ausschreibungen sowie
die Anmeldungen wurden bereits an die Gemeinden verschickt. Diese
übernehmen jeweils auch die Koordination der eingehenden Aktionen.
Pro Gemeinde kann nur eine Aktion bei der Kommunalen Jugendarbeit
eingereicht werden. Das heißt, dass alle Vorschläge der möglichen
Wettbewerbsteilnehmer bei der Gemeinde gesammelt und dort dann
gemeinsam entschieden werden soll, welche Aktion teilnimmt.
Empfehlenswert für den Wettbewerb wäre gegebenenfalls auch eine
Kooperationsaktion mehrerer möglicher Teilnehmer.
Ist die Entscheidung für eine Aktion gefallen, soll die vom
Wettbewerbsteilnehmer ausgefüllte Anmeldung bis spätestens 30.
November 2015 an die Kommunale Jugendarbeit zurückgeschickt
werden. Informationen zum Wettbewerb gibt es bei der eigenen Gemeinde
oder der Kommunalen Jugendarbeit unter Telefon 09721/55-507 oder im
Internet unter www.koja-schweinfurt.de unter der Rubrik „Aktuelles“ ist
die Ausschreibung und die Voranmeldung als Download abzurufen und
auszudrucken.
Ferienpass in 15 Gemeinden
des Landkreises erhältlich
Zahlreiche Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche
Landkreis Schweinfurt. Bis zu den Sommerferien ist es nicht mehr
lang hin. Das heißt, viel freie Zeit für viele Aktivitäten steht bevor. Die
Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Schweinfurt empfiehlt allen
Kindern und Jugendlichen, die die Ferien vor allem zu Hause verbringen,
den Ferienpass der Stadt Schweinfurt. Diesen gibt es in 15 Gemeinden im
Landkreis zu kaufen – solange der Vorrat reicht.
Den Sommerferienpass gibt es mit Bus für 45 Euro und ohne Bus für
20 Euro in folgenden Gemeinden: Bergrheinfeld, Dittelbrunn, Euerbach,
Geldersheim, Gochsheim, Grafenrheinfeld, Niederwerrn, Poppenhausen,
Schonungen, Üchtelhausen, Schwebheim, Sennfeld, Stadtlauringen,
Wasserlosen und Werneck.
Die Leistungen:
• Beliebig viele Busfahrten im gesamten Liniennetz der Stadtwerke
Schweinfurt unternehmen (mit Busmarke)
• Täglich einmal gebührenfreier Eintritt in das Sport- und Freizeitbad
Silvana
• Ermäßigung beim Ferienprogramm der Stadt Schweinfurt in den
Sommerferien
• Viele andere Einrichtungen gewähren ebenfalls Ermäßigungen (z. B.
Minigolfanlage Schweinfurt, Schloss Thurn, Seufert- Erlebnisfarm
Hambach, Familienbad Sennfeld, Freizeitland Geiselwind etc.)
Teilnahmeberechtigt sind:
• Kinder und Jugendliche an allgemeinbildenden Schulen
(einschließlich Geburtsjahrgang 1997), die Schulferien nach der
Ferienordnung der Länder haben. Ab Geburtsjahr 2000 muss ein
Schülerausweis vorgelegt werden.
• Arbeitslose Jugendliche ohne Arbeitslosengeldbezug oder ähnlichem,
einschließlich Geburtsjahrgang 1997 (Bescheinigung der Agentur für
Arbeit)
Für den Ferienpass wird ein Passbild benötigt. Ein weiteres Passbild
wird für die Eintrittskarte in das Silvana Freibad nötig. Der Verkauf der
Ferienpässe läuft ausschließlich über die teilnehmenden Gemeinden.
Das Ferienspaßprogramm der Gemeinden
im Überblick
Internetseite der Kommunalen Jugendarbeit
Auch im vergangenen Jahr fand der Jugendkulturpreis des Landkreises großen Zuspruch.
Das Foto zeigt die Sieger des Jugendkulturpreises 2014. (Bild: Daniela Schneider)
Landkreis Schweinfurt. Die Sommerferien
stehen vor der Tür und die Kinder und
Jugendliche erwartet wieder ein interessantes und
umfangreiches Ferienspaßprogramm. Auf der
Internetseite der Kommunalen Jugendarbeit des
Landkreises Schweinfurt gibt es einen Überblick
über das Angebot der Gemeinden, Märkte und der
Stadt Gerolzhofen.
Unter
www.lrasw.de/koja/ferienspass.html
können die Ferienspaßaktionen vieler Gemeinden
im Landkreis Schweinfurt abgerufen werden.
Dort sind die Termine mit Kurzinformationen
zu den Aktionen sowie die Telefonnummern der
Gemeinden zu finden, um sich über die eine oder
andere Aktivität näher zu informieren bzw. sich
anzumelden.
Über das Programm kann man auch nur Aktionen
für einen bestimmten Zeitraum oder eine
bestimmte Altersgruppe anzeigen lassen.
An der Farbe der angezeigten Aktionen kann
Grettstadt 19
man erkennen, ob die Aktion nur für Kinder der jeweiligen Gemeinde
(schwarze Schrift), für alle Kinder im Landkreis (grüne Farbe) oder
bereits ausgebucht ist (rote Farbe).
Weiterhin steht auf der Startseite der jeweiligen Gemeinde der
Anmeldebeginn.
Durch diese Seite sind die ferienspaßbegeisterten Kinder, Jugendlichen
und ihre Eltern über die aktuellen Termine in den einzelnen Gemeinden
immer bestens informiert und auf dem neuesten Stand.
Nächste Sprechstunde der Aktivsenioren
Telefonische Anmeldung erforderlich
•
•
•
•
kommen.
Wetter – Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt.
Programmänderungen sind vorbehalten
Verpflegung – An diversen Ständen gibt es Essen und Getränke aus
der Region zu kaufen.
Gewinnspiel – Im Büro des Landrats gibt es ein Quiz. Erster Preis
ist ein gemeinsames Essen mit Landrat Florian Töpper für zwei
Personen.
Programm – Flyer mit der Programmübersicht liegen seit Anfang Juli
in den Gemeinden und im Landratsamt aus oder auch als Download
unter www.landkreis-schweinfurt.de
Landkreis Schweinfurt. Die nächste kostenfreie Sprechstunde der
Aktivsenioren im Landratsamt Schweinfurt findet am Dienstag, 28. Juli,
von 9 bis 12 Uhr im Zimmer 373 (3. Stock) statt.
Die Aktivsenioren Bayern beraten Existenzgründer sowie Inhaber
kleiner und mittlerer Firmen in Fragen der Existenzgründung,
Existenzerhaltung, Unternehmensnachfolge und Betriebsoptimierungen.
Sie bieten auch Unterstützung bei der Erstellung eines Businessplans mit
Tragfähigkeitsbescheinigung an.
Für die Sprechstunden bei den Aktivsenioren ist eine Terminvereinbarung
erforderlich unter Telefon 09721/ 55-608 erforderlich. Weitere Infos gibt
es im Internet unter www.aktivsenioren.de.
Tag der offenen Tür
des Landratsamtes Schweinfurt
Abwechslungsreiches Programm am 18. Juli von 10
bis 16 Uhr. Jede Menge Information und Unterhaltung
mit Stargast Steffi List
Landkreis Schweinfurt. Musik, Unterhaltung und Information – das
alles und vieles mehr erwartet die Bürger beim Tag der offenen Tür des
Landratsamtes am Samstag, 18. Juli 2015. Von 10 bis 16 Uhr hat die
Behörde an diesem Tag ihre Türen und Tore für Jedermann geöffnet.
2012 hatte das Amt zuletzt zu einem Tag der offenen Tür eingeladen.
Heuer nun gibt es einen ganz besonderen Grund zum Feiern: Seit genau
25 Jahren ist das Amt an seinem heutigen Standort in der Schrammstraße
zu Hause. „Dies ist ein besonderer Anlass, den wir gerne mit unseren
Bürgerinnen und Bürgern feiern möchten“, sagt Landrat Florian Töpper.
Die Besucher erwartet ein abwechslungsreiches Programm. Los geht es
um 10 Uhr auf der Hauptbühne vor dem Landratsamt mit der offiziellen
Begrüßung durch Landrat Florian Töpper. Dort spielt ab 12 Uhr auch
Stargast Steffi List. Weitere Musikbeiträge gibt es von der Big-Band der
Bundespolizei, der Feuerwehrkapelle des Altlandkreises Gerolzhofen und
Passion 4 Saxxes des Celtis-Gymnasiums. Auch der im vergangenen Jahr
neu gegründete Amtschor des Landratsamtes tritt am Tag der offenen Tür
erstmals öffentlich auf.
Neben jeder Menge kulinarischer Köstlichkeiten kommt vor allem die
Information an diesem Tag nicht zu kurz. Mit zahlreichen Infoständen und
Mit-Mach-Aktionen lädt die Verwaltung ein, die vielfältigen Aufgaben
und Zuständigkeiten des Landratsamtes näher kennenzulernen. Über den
Katastrophenschutzraum im Keller bis hin zum Büro des Landrats im 3.
Stock ist an diesem Tag auf allen Ebenen des Hauses etwas geboten.
Interessantes können die Bürger auch bei den zahlreichen Vorträgen
erfahren. So referiert beispielsweise der Kreisheimatpfleger Karl-HeinzHennig über das „Bildstockland Franken“ und auch die Geomed-Klinik
ist mit diversen Patientenseminaren am Tag der offenen Tür vertreten.
Neben der Geomed-Klinik werden sich auch alle übrigen kreiseigenen
Einrichtungen wie die Schulen und das Kreisalten- und Pflegeheim
vorstellen und präsentieren.
Hoch hinaus geht es auf dem Parkplatz des Amtes: Dort wird der
Kreisbauhof seinen Fuhrpark den Bürgern präsentieren und wer keine
Höhenangst hat, kann auf der Hubarbeitsbühne den Blick aus rund 30
Metern Höhe genießen.
Für die kleinen Besucher gibt es ebenfalls jede MengeAttraktionen: Zweimal
jeweils eine halbe Stunde (11 Uhr und 14 Uhr) lädt die stellvertretende
Landrätin Christine Bender zu einer Märchen-Vorlesestunde ein.
Zudem gibt es unter anderem eine Hüpfburg, Kinderschminken und die
rollende Spielkiste. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein
abwechslungsreiches und interessantes Programm zusammengestellt, bei
dem mit Sicherheit für jeden Geschmack und für jedes Alter etwas dabei
sein dürfte“, ist Landrat Töpper überzeugt.
Infos:
• Parken – Das Parken auf dem Gelände des Landratsamtes ist am
18. Juli nicht möglich. Besucher werden gebeten die umliegenden
Parkmöglichkeiten zu nutzen oder per Bahn, Bus oder Rad zu
20 Grettstadt
v.l.: Personalratsvorsitzender Herbert Memmel, Gabriele Frühwald
(Abteilungsleiterin Zentrales sowie Projektleiterin des Tags der offenen
Tür), Tanja Dannhäuser (Leiterin Büro Landrat sowie Projektleiterin
der Einführung des neuen Corporate Designs) und Landrat Florian
Töpper.
(Bild: Landratsamt Schweinfurt, Uta Baumann)
Der Kunstpreis des Landkreises Haßberge
Thema: ZwischenRaum.
Main-Rhön im Blick
Der Landkreis Haßberge vergibt 2015
im Rahmen des Projektes Kunststück
erstmals einen Kunstpreis. Dieser
wird im Rahmen einer Ausstellung
vergeben und in der Region MainRhön ausgeschrieben. Die Region
Main-Rhön umfasst die Landkreise:
Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Bad Kissingen und Haßberge sowie die
Stadt Schweinfurt.
Das Kunststück, ein Projekt zur Bildenden Kunst in Trägerschaft des
Landkreises Haßberge, findet jährlich in den Monaten September bis
März des darauffolgenden Jahres statt und versteht sich als Podium der
bildenden Kunst im Landkreis Haßberge. Es besteht erfolgreich bereits
seit 13 Jahren.
Bewerbungszeitraum für den Kunstpreis: 01.07.2015 bis 31.10.2015
Der 1. Preis ist dotiert mit 2.000,00 €. Als 2. Preis wird ein Publikumspreis
in Höhe von 500,00 € vergeben, der durch Sponsoring finanziert werden
soll. Über Ausstellung und Preis entscheidet eine unabhängige Jury.
Ausstellung und Preisverleihung finden im Schloss Oberschwappach,
Gemeinde Knetzgau, im Landkreis Haßberge statt. Dauer der Ausstellung:
20.02. – 20.03.2016
Die Bewerbungsunterlagen stehen ab 1.07.2015 auf der Homepage des
Landkreises Haßberge zur Verfügung. Sie können dort unter: http://
kunststueck.hassberge.de herunter geladen werden. Hier finden sich
auch nähere Infos zum Thema und den Bewerbungsmodalitäten.
Trägerschaft:
Landkreis Haßberge, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt
Tel.: 09521/ 27-324 (Kreisentwicklung/Kultur)
http://kunststueck.hassberge.de
Projektleitung und Ansprechpartnerin:
DAS KULTURBÜRO - Sibylle Kneuer M.A.
Tel.: 09521/ 95 43 83
Mail: [email protected]
Internet:www.das-kulturbuero.com
07.08.2015
09:00 - 17:00 Uhr
Gochsumer Grüner Markt mit Brotbacktag und Bauernmarkt
Gochsheim, Am Plan
07.08.2015
10:00 - 16:00 Uhr
Brotbacktag am Gochsumer Grüner Markt mit Kaffee und Kuchen
Gochsheim, Am Plan
Die Gemeinde Schwebheim
Veranstaltungen
der Schweinfurter Mainbogen Gemeinden
17.07.2015 20:00 Uhr u. 18.07.2015/ 19:00 Uhr
Open-air-Serenade Grafenrheinfeld, Kirchplatz
19.07.2015
Jahreskonzert Sonnenstrahlchor Sennfeld, Evang. Kirchengemeinde
19.07.2015
10:00-17:00 Uhr
Bienenfest am Reichelshof
Sennfeld, Umweltstation Reichelshof
25. - 26.07.2015
Seefest Sennfeld, Anglergemeinschaft
26.07.2015
09:00 Uhr
Laurenzifest Obereuerheim, Festplatz
sucht in Teilzeit für ihr Hallenschwimmbad eine Kassenkraft (m/w) und/
oder Badeaufsicht (m/w) - (auch auf 450€-Basis möglich!)
Einstellungsvoraussetzung für die Badeaufsicht ist ein Mindestalter
von 15 Jahren und das Rettungsschwimmerabzeichen in Silber. Für
den Kassendienst wäre das Rettungsschwim-merabzeichen ebenfalls
vorteilhaft und kann ggf. bei der Wasserwacht erworben werden.
Die Teilzeitstelle umfasst auch Einsätze an Samstagen und Sonntagen
und wird i.d.R. nach dem Tarifvertrag für den kommunalen öffentlichen
Dienst (TVöD-VKA) vergütet.
Die Stelle als Badeaufsicht ist auch für Schüler und Studenten geeignet
(da i.d.R. in den Nachmittag- oder Abendstunden) oder als Nebenverdienst
für sonstig Interessierte.
Gerne werden auch Bewerbungen aus den umliegenden Gemeinden
angenommen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Dellermann (Tel. 09723/910124) oder an einen der beiden Schulhausmeister - Herr Gieck und Frau
Klein - (Tel. 09723/9123-11) oder kommen Sie während der üblichen
Öffnungszeiten an die Schwimmbadkasse.
01.08.2015
Flohmarkt Sennfeld, Plan
01.08.2015
14:00 - 23:00 Uhr
Schnitterfest Grafenrheinfeld,
Finkenweg, bei schlechten Wetter in/an der Fahrradhalle
02.08.2015
Flohmarkt Sennfeld, Licht- und Luftbad
06. - 07.08.2015 07:00 Uhr
Reitturnier Grafenrheinfeld, Reitanlage
Benefiz-Konzert
Lieder, Musik und Impulse für
das Entwicklungshilfe-Projekt Indio-Hilfe·PERU
„Schweinfurt summt“ – Bienenfest am 19.07.15 von
10:00 – 17:00 Uhr in der Umweltstation Reichelshof
Als Ehrengast dabei, Prof. Dr. Jürgen Tautz, renommierter Bienenexperte
und Biologieprofessor (Verhaltensforscher) aus Würzburg. Er wird um
11.00 Uhr einen Vortrag halten entweder zum Thema „Lernen von den
Honigbienen“ oder „Wie können wir wissen was Bienen denken?“
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Sonntag, 19. Juli 2015
19:00 Uhr
Evang. Dreieinigkeitskirche Sennfeld
Leitung: Sigrid Heinemann
www.sonnenstrahl-chor.de
Die "Grettstadter Rundschau" erscheint 14tägig, jeweils freitags.
Herausgeber, Verlag und Druck: Revista Verlag GmbH,
97421 Schweinfurt, Am Oberen Marienbach 2 1/2,
Tel. (0 97 21) 38 71 90, Fax 38 719 38, E-mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeindeverwaltung Grettstadt
Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:
Florian Kohl (Revista Verlag GmbH)
Mit der Einsendung oder Überlassung von Textbeiträgen und Fotos
übernimmt der Verfasser bzw. Einsender die Gewähr dafür, dass
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überträgt damit gleichzeitig das Recht zur Veröffentlichung an die
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Grettstadt 21
Wenn Kleinkinder von Giftpflanzen naschen
KKH gibt Tipps für richtiges Handeln im Ernstfall
Frühjahr und Sommer laden dazu ein, mit Kindern Flora und Fauna im
eigenen Garten und in freier Natur zu erkunden oder dort zu spielen und
herumzutollen. Doch Vorsicht! Im Grünen lauern auch Gefahren. Manche
Pflanzen mit ihren attraktiven Samenständen, Beeren und Blättern ziehen
Kleinkinder magisch an. Naschen sie von der einen oder anderen giftigen
Pflanze, kann das eine Vergiftung hervorrufen - mit Symptomen wie
Unwohlsein, Bauchschmerzen und Durchfall, Atemstörungen bis hin
zum Kreislaufkollaps. „Vor allem Zwei- bis Dreijährige sind gefährdet,
da sie ihre Umwelt gern mit dem Mund durch Lutschen oder Kauen
erforschen“, sagt Simone Riß vom KKH-Serviceteam in Würzburg.
Zu den Klassikern in Gärten und Parks, bei denen der Verzehr von
Pflanzenteilen schwere Vergiftungen hervorrufen kann, zählen Eibe,
Tollkirsche, Eisenhut, Trompetenbaum oder auch Seidelbast. Eine
offizielle Liste giftiger Pflanzenarten ist auf den Internetseiten der
deutschen Giftinformationszentren einsehbar.
In der Regel verlaufen Vergiftungsunfälle mit Pflanzen bei Kindern
glimpflich. Zu verdanken ist das beispielsweise Schutzmechanismen
unseres Körpers wie dem Erbrechen, das schwere Vergiftungen verhindert.
Zudem treten bei etlichen Arten erst bei größeren Mengen an verschluckten
Pflanzenteilen schwere Vergiftungssymptome auf. Kommt es dennoch
zum Ernstfall, ist schnelles und richtiges Handeln erforderlich.
„Hat ein Kind in einem unbeobachteten Moment Samen, Nadeln
oder auch Wurzeln von einer Giftpflanze heruntergeschluckt, zeigt
es vielleicht schon erste Begleiterscheinungen, bewahren Sie Ruhe“,
rät Riß. „Nur so können Sie besonnen handeln.“ Rufen Sie eines der
deutschen Giftinformationszentren an. Hier sind ärztliche Fachberater
rund um die Uhr erreichbar und geben kostenlos Auskunft, was zu tun
ist. Die entsprechende Telefonnummer sollte auf Festnetztelefonen und
Handys gespeichert sein. Geben Sie den Experten zu folgenden Punkten
Auskunft:
• die Art der Pflanze; falls nicht bekannt, beschreiben sie diese
möglichst genau,
• welche Pflanzenteile verzehrt wurden und in welcher Menge,
• welche Symptome bislang beim betroffenen Kind aufgetreten sind,
• was Sie bisher unternommen haben.
Wichtige Sofortmaßnahmen daheim:
• Geben Sie ein Glas kohlensäurefreies Wasser oder Tee zu trinken.
Damit lässt sich das Gift verdünnen und von den Schleimhäuten des
Rachens spülen.
• Medizinische Kohle verabreichen. Sie bindet Gifte und verhindert
deren Aufnahme ins Blut.
• Sollten die Augen betroffen sein, diese mindestens zehn Minuten mit
fließendem Wasser spülen. Dann sofort einen Augenarzt aufsuchen.
Bei heftigen Vergiftungserscheinungen wie starker Übelkeit, Atemnot
oder Bewusstlosigkeit sollte umgehend ein Arzt oder eine Klinik
aufgesucht bzw. der Rettungsdienst gerufen werden. Übergeben Sie dem
behandelnden Arzt möglichst Teile bzw. ausgespuckte oder erbrochene
Reste der Pflanze zwecks Bestimmung.
Noch zwei Tipps zur Vorbeugung: Informieren Sie sich vor dem Kauf
von Pflanzen für Garten, Balkon, Terrasse sowie auch die Wohnung, ob
diese giftige Bestandteile enthalten. Und: Ältere Kinder sollten von ihren
Eltern über Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden, die von bestimmten
Pflanzen ausgehen können.
Süß und saftig - Wassermelonen
zählen zu den Sommer-Hits
KKH: Fruchtgemüse mit Schlankmacher- und
Durstlöscher-Qualitäten
60 Kilogramm frisches Obst verzehrt
jeder Deutsche jährlich, so der Deutsche
Bauernverband. Hinzu kommen 45 Kilo
in verarbeiteter Form wie Kirschen
im Glas oder Apfelsaft. Steigen die
Temperaturen, wächst die Lust auf
saftige Sorten. Hierbei stehen Wassermelonen auf der Beliebtheitsskala
ganz oben. „Aus botanischer Sicht zählen Wassermelonen - wie auch
Gurken - zur Familie der Kürbisgewächse“, erläutert Simone Riß vom
KKH-Serviceteam in Würzburg. „Daher sind sie streng genommen
Fruchtgemüse und kein Obst.“ Wie der Name verrät, besteht das kugelige
Fruchtgemüse mit der dicken grünen Schale zu rund 95 Prozent und damit
überwiegend aus Wasser. Daher ist es ein perfekter Durstlöscher, der
hilft, den täglichen Flüssigkeitsbedarf von mindestens eineinhalb Litern
22 Grettstadt
- im Sommer besser zwei Litern - zu decken. Wassermelonen halten
zudem Heißhunger im Zaum, da sie durch ihren hohen Wassergehalt gut
sättigen.
Schon die alten Ägypter ließen sich vor mehr als 3.000 Jahren die aus
Afrika stammende Nutzpflanze an heißen Tagen schmecken. Heute wird
sie vor allem in China, der Türkei, USA, im Iran, in Brasilien und Spanien
angebaut. Was Figurbewusste freuen dürfte: Wassermelonen haben fast
keine Kalorien, lediglich 38 kcal pro 100 Gramm. Wer allerdings meint,
sie hätten außer Wasser für unsere Gesundheit nicht viel zu bieten, der irrt.
Die Exoten sind reich an gesunden Inhaltstoffen, allen voran an Vitamin
A und C sowie den Mineralstoffen Kalium, Phosphat, Magnesium
und Calcium. Nennenswert ist auch der rote Farbstoff Lycopin, ein
Antioxidans, das helfen kann, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und
Krebserkrankungen vorzubeugen. Und die enthaltenen Faserstoffe wirken
verdauungsfördernd.
In Deutschland haben Wassermelonen zwischen Mai und September
Hochsaison. Roh schmeckt der Schlankmacher süß, frisch und fruchtig.
Aber auch für sommerliche Party-Buffets zubereitet macht sich
das fruchtige Gemüse gut - ob als Kaltschale, Salat, Limonade, auf
Obstspießchen oder in einer Sommer-Bowle.
Mitunter ist an Marktständen oder im Supermarkt zu beobachten, dass
Kunden ihr Ohr an die dicke Schale einer Melone halten, daran klopfen
und horchen. „Ein guter Trick, um ihre Reife zu prüfen“, erklärt Simone
Riß. „Ertönt es dabei satt und dumpf, ist die Melone reif, klingt sie
hingegen hohl und metallisch, eignet sie sich noch nicht zum Verzehr.“
Wassermelonen sollten möglichst rasch verzehrt werden, lassen sich
jedoch angeschnitten in Klarsichtfolie gewickelt im Kühlschrank auch
zwei, drei Tage aufbewahren.
KKH: Blitzgefahr –
bei Gewitter keine Schirme aufspannen
Tipps zum richtigen Verhalten bei Unwettern: Ruhe
bewahren und Panik vermeiden
Nun kommt der Sommer 2015 doch noch in Schwung. Klettern die
Temperaturen nach oben, steigt aber auch das Risiko für Gewitter und
damit für Unwetter-Alarm in Deutschland. Anhaltende Hitzewellen werden
von Gewittern mit Starkregen, Hagelschauern und Sturmböen abgelöst. In
manchen Bundesländern ist die Gewitter-Gefahr besonders hoch. Denn
statistisch gesehen ist die Blitzdichte regional sehr unterschiedlich, wie
eine Studie des Blitz-Informationsdienstes von Siemens herausgefunden
hat. Demnach zucken vor allem in Sachsen und Brandenburg die meisten
Blitze vom Himmel. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Anzahl der
Blitze dagegen am geringsten.
Bei einem Gewitter schlägt das Wetter oftmals in kurzer Zeit um: Gerade
eben schien noch die Sonne am Himmel, wenig später prasselt Regen
nieder und zahlreiche Blitze zucken Richtung Erde. Vor allem bei
Großveranstaltungen ist bei Unwetter-Alarm Vorsicht geboten. Wenn
viele Menschen auf einer Freifläche – wie bei einem Musikkonzert, einem
Festival oder einem Zeltlager – von einem Gewitter überrascht werden,
müssen Veranstalter und Verantwortliche umsichtig reagieren. „Auch
wenn die Gefahr bei einem Gewitter relativ gering ist, von einem Blitz
getroffen zu werden: Bei solchen Großveranstaltungen im Freien kommt
es immer mal wieder zu Blitzunfällen, da die Menschen die höchsten
Punkte in der Umgebung sind“, erklärt Simone Riß vom Serviceteam der
Kaufmännische Krankenkasse in Würzburg.
Die Gefahr wird vergrößert, wenn die Besucher ihre Regenschirme
aufspannen, da diese noch weiter aus der Menge herausragen. Deshalb sind
Schirme, Fahnen und ähnliches auf den Boden zu legen. In den meisten
Fällen kann es sinnvoll sein, aufgrund des Unwetters eine Unterbrechung
anzuordnen. Gibt es keine Möglichkeit für einen Unterschlupf in einem
Gebäude, sollten die Besucher während des Unwetters auf der Freifläche
nicht aufrecht stehen, sondern sich besser mit zusammengezogenen Füßen
hinhocken. Dabei sollten der Kopf gesenkt und die Knie mit den Armen
umfasst werden.
Sicherer ist es zudem, getrennt Schutz zu suchen und nicht in einer großen
Gruppe beieinander zu bleiben. Zu Bäumen, Masten, Metallzäunen oder
Wasserrohren ist grundsätzlich ein Mindestabstand von drei Metern
einzuhalten, da diese oft vom Blitz getroffen werden und die elektrischen
Stromschläge weiterleiten können. Ein Mythos ist es, dass Blitze ins
Handy einschlagen können. Telefonieren und damit Hilfe rufen ist also
während eines Gewitters erlaubt. Bei einem Festnetz-Anschluss kann es
allerdings passieren, dass der Blitz in die Leitung gelangt. Dann ist aber
nur ein leichter Stromschlag zu spüren, der keine gesundheitsschädigenden
Auswirkungen hat.
Passiert es doch und ein Mensch wurde von einem Blitz erwischt, ist die
Angst unbegründet, beim Erste-Hilfe-Leisten ebenfalls einen elektrischen
Schlag zu bekommen. Der Mensch kann keine Elektrizität speichern, und
so entweicht der Blitzstrom in maximal zwei Sekunden aus dem Körper.
„Anfassen ist also erlaubt und dringend notwendig. Denn die Überlebensrate
nach einem Blitzschlag liegt bei 90 Prozent, wenn sofort Hilfe da ist“,
erklärt Riß. Ein Blitzschlag verursacht in den häufigsten Fällen schwere
Verbrennungen, Atemstillstand, Bewusstseinsstörungen, Lähmungen
oder Gehirnschäden. Eine Reanimation per Herzdruckmassage und eine
schnelle Mund-zu-Mund-Beatmung können also Leben retten. Vorsicht
ist jedoch geboten, wenn der Strom-Unfall im Haushalt oder an einer
Hochspannungsleitung passiert. Hier gilt es, einen Sicherheitsabstand
einzuhalten und vor dem Beginn mit der Ersten Hilfe unbedingt die
Stromzufuhr abzuschalten.
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Jagdkonzert
im Schlosspark Werneck
Freitag, 24.07.2015 - 19:30 Uhr
Es wirken mit:
Schweinfurter Parforcehornbläser
Jagdhornbläsergruppe Schweinfurt-Stadt
Jagdhornbläsergruppe Gerolzhofen
Liederkranz Werneck
Bei schlechtem Wetter findet das Konzert in der Pfarrkirche statt.
Eintritt: €6,00 Anur Abendkasse)
Veranstalter: Jagdhornbläsergruppe Schweinfurt-Land
Wichtige Information zu Ihrer Erdgas-Zählerstandsablesung!
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
wie jedes Jahr erhalten Sie Mitte August 2015 Bitte beachten Sie: Falls dem Netzbetreiber
keine Zählerstandswerte vorliegen, wird
vom zuständigen Gas-Netzbetreiber, der
dieser Ihren Gasverbrauch mit Hilfe eines
Energienetze Bayern GmbH,
anerkannten Schätzverfahrens auf der
Lilienthalstr. 7, 93049 Regensburg
Grundlage Ihrer Vorjahreswerte ermitteln.
eine Ablesekarte zugesandt, auf die Sie bitte
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Erdgas-Zählerstände und Ihr AbleseIhre gasuf
datum eintragen. Anschließend senden Sie
die Karte bitte kurzfristig an die Energienetze Gasversorgung Unterfranken GmbH
Bayern GmbH zurück (das Porto tragen
Nürnberger Str. 125
die Energienetze Bayern GmbH). Die vom
97076 Würzburg
Netzbetreiber ausgewerteten Daten Ihrer
Tel.: 0800/2794300
Ablesekarte werden dann unverzüglich an
uns übermittelt, so dass eine zügige Rechnungslegung erfolgen kann.
Würzburg, im Juli 2015
Grettstadt 23
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Handwerk
> Bildung
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REVISTA VERLAG
Bildungszentrum Schweinfurt
Erfolg durch Weiterbildung
KATHARINA AMREHN
PRAXIS FÜR LOGOPÄDIE
Umschulung zum / zur
Zerspanungsmechaniker/in:
01.09.2015 bis Juli 2017
Katharina Amrehn
staatl. anerkannte Logopädin
Steigerwaldblick 29
Eine Förderung nach den Regelungen der Agentur für Arbeit sowie Hartz
IV ist möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.
97453 Schonungen
Telefon: 09721/7938058
Telefax: 09721/9908128
[email protected]
Kostenfreie Parkplätze.
24 Grettstadt
Alfred Elting
[email protected]
Telefon 09721 / 478 - 4124
Bildungszentrum Schweinfurt
Galgenleite 3 . 97424 Schweinfurt
www.bildungszentrum-schweinfurt.de
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Regelmäßig freiwillige
Überwachung
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