Allen Mitgliedern und Ihren Familien wünschen wir ein frohes Osterfest

Verband landwirtschaftlicher Fachbildung
vlf.
Ingolstadt - Eichstätt
- Die Organisation für berufliche Bildung im Agrarbereich –
Geschäftsstelle: Auf der Schanz 43 a, 85049 Ingolstadt
: 0841 3109-512  Fax: 0841 3109-444
E-Mail: [email protected]  internet: www.aelf-in.bayern.de
Mitteilungen des
Amtes für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten Ingolstadt
April 2015
Allen Mitgliedern und
Ihren Familien
wünschen wir ein frohes Osterfest
Ihr
Karl-Heinz Bittl
1. Vorsitzender
Ihre
Roswitha Hüttinger
Stellvertretende Vorsitzende
Ihre
Else Greßmann
Geschäftsführerin
Inhaltsverzeichnis
Sie finden in diesem vlf-Mitteilungsblatt:
1. Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
2. Satzung des Verbandes für landwirtschaftliche Fachbildung
vlf Kreisverband Ingolstadt-Eichstätt e.V.
3. Sommerprogramm
 Fahrt zum Agrarbildungszentrum Landsberg am Lech
- Haushaltstechnik
 Betriebsbesichtigung der Brodmühle in Ingolstadt
 Tagesfahrt – Arenatour Allianzarena und Hofführung
auf Gut Kerschlach
 Vorankündigungen:
- Nähkurs für Anfänger im September
- Haushaltstraining für „Best Ager“
4. VLF-Informationen
 Jahreshauptversammlung am 30. Januar 2015
in Gaimersheim
 Jubilare beim VLF
 Jahreshauptversammlung des Arbeitskreises der
Meisterinnen und Meister im VLF am 18.02.2015 in
Böhmfeld
 Neue Mitglieder im vlf
 70. Geburtstag von Herrn Weidenhiller
5. Rückblick auf einige Veranstaltungen
6. Landwirtschaftsschule Ingolstadt, Abt. Hauswirtschaft
7. Hinweise aus der Abteilung Förderung
8. Hinweise aus der Abteilung Bildung und Beratung
 Sachgebiet Ernährung, Haushaltsleistungen
 Sachgebiet Landwirtschaft
9. Informationen aus dem FZ Rinderhaltung am AELF Erding
10. Informationen aus dem FZ Ökologischer Landbau
am AELF Erding
11. Informationen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft
12. Hinweise aus dem FZ Diversifizierung und Strukturentwicklung
13. Hinweise aus dem Bereich Forsten
14. Telefonverzeichnis
15. Meldeblatt für Veränderungen persönlicher Daten
2
3
4 – 11
12
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12 – 13
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19
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25 – 34
34 – 36
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38
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39 – 40
40 – 41
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VLF-Sommerprogramm 2015
Einladung zur
außerordentlichen Mitgliederversammlung
am
Mittwoch, 15.04.2015, 19:30 Uhr
Im Gasthaus Ledl, Gaimersheim
Liebe Mitglieder,
die Gründung eines eingetragenen Vereins und die damit verbundene
Satzungsänderung haben zur Folge, dass vorgezogene
satzungsgemäße Neuwahlen stattfinden müssen.
Aus verschiedenen Gründen war es nicht möglich, diese bei der
ordentlichen Jahreshauptversammlung am 30. Januar 2015
durchzuführen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, aber auch um Ihr Interesse und Ihre
Teilnahme an dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung.
Den Satzungsentwurf finden Sie in diesem Rundschreiben.
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Satzungsänderung zur Gründung eines e. V.
Vorstellung der Satzungsänderungen mit Beschluss
3. Neuwahlen
4. Beitragsanpassung
5. Verschiedenes, Anfragen
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Karl-Heinz Bittl
1. Vorsitzender
Ihre
Roswitha Hüttinger
Stellvertr. Vorsitzende
3
Ihre
Else Greßmann
Geschäftsführerin
Entwurf - Satzung
Satzung
des Verbandes für landwirtschaftliche Fachbildung
vlf Kreisverband Ingolstadt-Eichstätt e.V.
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verband führt den Namen: „Verband für landwirtschaftliche Fachbildung
Ingolstadt-Eichstätt e.V.“
Der Untertitel lautet: „Organisation für Aus-, Fort- und Weiterbildung im
Agrarbereich“.
2. Die Abkürzung des Verbandsnamens heißt „vlf“.
3. Der Kreisverband ist ein Mitgliedsverband im Landesverband, der als Verein
im Vereinsregister (Reg.-Nr. 4599) eingetragen ist. Der Kreisverband hat
seinen Sitz in Ingolstadt und soll ins Vereinsregister eingetragen werden.
4. Die Tätigkeit des Kreisverbandes Ingolstadt-Eichstätt e.V. erstreckt sich auf
das Gebiet der Stadt Ingolstadt und des Landkreises Eichstätt.
§ 2 Zweck und Aufgaben des Verbandes
1. Der vlf-Kreisverband Ingolstadt-Eichstätt e.V. verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Der Verband ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten
keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
3. Zweck (gemäß § 2.1 und § 2.2) des vlf Ingolstadt-Eichstätt e.V. ist:
- die fachliche und allgemeine Fort- und Weiterbildung
(Erwachsenenbildung) zu organisieren und durchzuführen
- die Bildung und Ausbildung aller im Bereich der Agrarwirtschaft
Tätigen zu fördern und hierbei mitzuwirken
- die staatlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Aus- und
Fortbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft zu
unterstützen
- mit anderen Organisationen der Erwachsenenbildung
4
Entwurf - Satzung
zusammenzuarbeiten und diese bei Bedarf zu fördern
die berufsständische Arbeit durch Information anzuregen und
mit der Berufsvertretung, dem Bayerischen Bauernverband und
weiteren Organisationen im Agrarbereich zusammenzuarbeiten
- Kultur und Brauchtum im ländlichen Raum zu pflegen.
Der vlf kann sich zur Aufgabenerfüllung an Kooperationen o. Ä. beteiligen.
-
§ 3 Organisation des Verbandes
1. Der vlf Kreisverband Ingolstadt-Eichstätt e.V. ist Mitglied im vlf
Bezirksverband Oberbayern und im „Verband für landwirtschaftliche
Fachbildung in Bayern e. V.“ (= vlf Bayern e.V.)
2. Die Mitglieder können gleichzeitig auch Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft
der Meisterinnen und Meister im vlf Oberbayern sein.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglieder können Personen werden, die
a. eine landwirtschaftliche/hauswirtschaftliche Fachschule besucht haben
oder
b. über eine andere agrar- bzw. hauswirtschaftliche Ausbildung verfügen.
Personen ohne land- oder hauswirtschaftliche Ausbildung können in
begründeten Fällen die Mitgliedschaft beantragen. Über die Aufnahme
entscheidet der Vorstand des Verbandes.
Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen. Der
Antragsteller soll im Einzugsgebiet des Kreisverbandes (= Stadt Ingolstadt
und Landkreis Eichstätt) beheimatet sein. Die Aufnahme von Antragstellern
aus anderen Landkreisen ist möglich. Über die Aufnahme entscheidet der
Vorstand des Verbandes.
Der vlf Kreisverband Ingolstadt-Eichstätt e.V. kann auf Beschluss des
Hauptausschusses Ehrenmitglieder ernennen.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet
1. durch Tod
2. durch Austritt
3. durch Ausschluss
5
Entwurf - Satzung
4. Der Austritt ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er muss
der Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden.
5. Der Ausschluss aus dem Verband ist dann zulässig, wenn ein Mitglied
gegen die Satzung und die Interessen des Verbandes grob verstößt. Über
den Ausschluss entscheidet der Hauptausschuss des Verbandes. Gegen
den Ausschluss ist Berufung zum übergeordneten Verband möglich.
6. Endet die Mitgliedschaft während eines Geschäftsjahres, ist der gesamte
Jahresbeitrag zu entrichten.
7. Auf Beschluss der Vorstandschaft kann ein Einzelmitglied aus dem
Verband ausgeschlossen werden, wenn ein Beitragsrückstand besteht.
§ 6 Organe des Verbandes
Die Organe des Verbandes sind:
1. der Vorstand
2. der Hauptausschuss
3. die Hauptversammlung (Mitgliederversammlung)
§ 7 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus
a. der/dem 1. Vorsitzenden
b. zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Eine Person der Vorsitzenden
soll gleichzeitig Vertreterin der weiblichen Mitglieder sein.
c. dem/der Geschäftsführer/in (der/die gleichzeitig Schriftführer/in ist)
d. Kassier/in
Bei Bedarf kann der Vorstand bis zu 3 Beisitzer bestimmen.
2.
Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Der jeweilige
Hauptausschuss kann eine jährliche pauschale Tätigkeitsvergütung für
Vorstandsmitglieder beschließen.
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB
entweder durch die/den 1. Vorsitzende/n oder durch deren/dessen
Stellvertreter jeweils einzeln vertreten.
4. Der/dem Vorsitzenden obliegt insbesondere die Einberufung und Leitung
der Sitzungen der Vorstandschaft, des Hauptausschusses und der
Hauptversammlung.
6
Entwurf - Satzung
5. Dem Vorstand obliegt
a. die Beratung wichtiger Fragen und Maßnahmen des Verbandes
b. die Vorbereitung der Hauptausschusssitzungen, der
Hauptversammlung und anderer Veranstaltungen
c. die Beschlussfassung für die Einberufung der Sitzung des
Hauptausschusses
d. die Ausführung der Beschlüsse des Hauptausschusses und der
Hauptversammlung.
6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von
der/dem 1. Vorsitzenden oder deren/dessen Stellvertreter einberufen
werden.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder,
darunter der/die Vorsitzende oder eine/ein stellvertretende/r Vorsitzende/r
anwesend sind.
Der Vorstand fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Erschienenen;
bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Leitung der
Vorstandssitzung.
7. Der/die Geschäftsführer/in soll eine Fachkraft des zuständigen Amtes für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sein. Ihm/ihr obliegt die fachliche
Betreuung und Förderung des Verbandes.
Die Geschäftsstelle befindet sich grundsätzlich am Dienstort des
Geschäftsführers/der Geschäftsführerin.
§ 8 Der Hauptausschuss
Der Hauptausschuss des vlf Ingolstadt-Eichstätt e.V. setzt sich zusammen aus
a. dem Vorstand
b. aus je einer Person je 100 Mitglieder des Verbandes. Die weiblichen
Mitglieder sollen angemessen berücksichtigt sein.
c. dem Vorsitzenden des Arbeitskreises der Meister und Meisterinnen im vlf.
Das Gremium soll auf höchstens 20 Personen beschränkt werden.
Als beratende Mitglieder sind zu den Hauptausschusssitzungen einzuladen
a. der/die Leiter/in bzw. Bereichsleiter/in Landwirtschaft des zuständigen
Amtes für Landwirtschaft und Forsten sowie nach Bedarf die zuständigen
Abteilungsleiter
7
Entwurf - Satzung
b. der/die Schulleiter bzw. Schulleiterin der im Verbandsbezirk befindlichen
agrarwirtschaftlichen Fachschulen
c. aus dem Kreisobmann/Vorsitzenden des Kreisberatungsausschusses und
der Kreisbäuerin des Bayerischen Bauernverbandes.
d. bei Bedarf kann der/die Vorsitzende weitere Personen einladen.
Dem Hauptausschuss obliegt insbesondere:
a. die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes
b. die Beratung und Beschlussfassung von Bildungsmaßnahmen und
Veranstaltungen
c. die Vorbereitung der Mitgliederversammlung
d. die Beratung und Verabschiedung gestellter Anträge
e. die Festlegung des jeweiligen Haushaltsplanes und die Überprüfung des
Rechnungsabschlusses.
§ 9 Hauptversammlung (Mitgliederversammlung)
Der Mitgliederversammlung des vlf Ingolstadt-Eichstätt e.V. obliegt insbesondere
die
a. Wahl des Vorstandes und des Hauptausschusses
b. Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes und Entlastung des Vorstandes
c. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
d. Beratung und Beschlussfassung über gestellte Anträge
e. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des
Verbandes.
§ 10 Sonstige Organisationsformen
Der Hauptausschuss kann die Gründung von Arbeitskreisen oder Arbeitsgruppen
beschließen, wenn es zur Lösung bestimmter Aufgaben und Probleme notwendig
ist. Leitung und Zusammensetzung dieser Arbeitskreise/-gruppen bestimmt der
jeweilige Hauptausschuss.
§ 11 Verbandsmitteilungen
1. Die Mitglieder sind über die laufenden Aktionen des Verbandes zu
unterrichten. Zu diesem Zweck wird in regelmäßigen Zeitabständen bzw. bei
Bedarf ein Rundbrief oder Rundschreiben an die Mitglieder versandt. Ein
8
Entwurf - Satzung
Abdruck wird dem Bezirks- und Landesverband zugeleitet.
2. Für den Inhalt ist der/die Geschäftsführer/in verantwortlich.
Der Rundbrief/ die Rundschreiben können auch elektronisch (Homepage oder
andere Medien) veröffentlicht werden.
§ 12 Verfahrensordnung
1. Vorstand, Hauptausschuss und Hauptversammlung sind vom Vorsitzenden
schriftlich, unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 7
Tagen einzuberufen. Vorstandssitzungen können auch fernmündlich
einberufen werden.
2. Der Vorstand, der Hauptausschuss und die Mitgliederversammlung des
Verbandes sind mindestens einmal jährlich einzuladen.
3. Die Organe des Verbandes müssen einberufen werden, wenn dies 1/3 der
Mitglieder dieses Organs unter Angabe der Gründe wünschen.
4. Der Kreisverband legt jährlich spätestens zum 1. März dem Bezirksverband
den Geschäftsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr vor.
§ 13 Wahlordnung
1. Die Wahlperiode des Vorstandes und des Hauptausschusses beträgt fünf
Jahre. Die gewählten Mitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
2. Bei jeder Wahl ist ein Wahlausschuss, bestehend aus drei Mitgliedern zu
bestimmen.
3. Alle Wahlen zum Vorstand sind grundsätzlich in schriftlicher Abstimmung
durchzuführen. Auf Antrag und einstimmigen Beschluss der Anwesenden,
kann auch per Akklamation gewählt werden. Gewählt ist, wer im ersten
Wahlgang mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Ist ein
zweiter Wahlgang (Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den
meisten Stimmen im ersten Wahlgang) erforderlich, so entscheidet in diesem
die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
4. Scheidet ein Vorstands- oder Hauptausschussmitglied aus, so ist bei der
nächsten Versammlung eine Nachwahl durchzuführen. Die Nachwahl gilt für
den Rest der Wahlperiode.
5. Über die Wahl ist durch den Geschäftsführer eine Niederschrift anzufertigen,
die durch die Wahlausschussmitglieder gegenzuzeichnen ist.
6. Ein Abdruck der Wahlniederschrift ist zu den Akten zu nehmen bzw. wird dem
Bezirksverband zugeleitet.
9
Entwurf - Satzung
7. Mitglieder haben bei der Wahl nur dann ein Stimmrecht, wenn ihre
Jahresbeiträge entrichtet sind.
8. Zum Zeitpunkt der Wahl sollen Vorstandsmitglieder nicht das 65. Lebensjahr
vollendet haben
§ 14 Beiträge
Die Mitglieder des Verbandes haben den von der jeweiligen Hauptversammlung
festgesetzten Beitrag zu entrichten.
§ 15 Aufwandsentschädigung
1. Die Tätigkeit im Verband ist ehrenamtlich.
2. Aufwandsentschädigungen und Reisekosten werden vom Verband durch den
jeweiligen Hauptausschuss geregelt.
§ 16 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 17 Rechnungslegung
Der Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr ist spätestens 3 Monate nach
Beginn desselben aufzustellen. Die gesamte Rechnungsführung ist spätestens 3
Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres der Prüfung durch zwei
Rechnungsprüfer, die die Mitgliederversammlung wählt, zu unterziehen. Die
Rechnungsprüfer dürfen nicht Vorstandsmitglieder sein. Über die Rechnungsprüfung ist eine Niederschrift anzufertigen.
§ 18 Beschlüsse
1. Über Beschlüsse sind durch den Geschäftsführer Niederschriften
anzufertigen, die durch den 1. Vorsitzenden gegenzuzeichnen sind.
2. Die Protokolle müssen enthalten
a. Ort und Datum der Beschlussfassung
b. Zahl der erschienenen Mitglieder
c. Festlegung der satzungsgemäßen Berufung
10
Entwurf - Satzung
d. Tagesordnung der Versammlung
e. Mehrheitsverhältnisse bei der Abstimmung
§ 19 Ehrungen
An Personen, die sich um den Verband im Sinne des Verbandszweckes verdient
gemacht haben, kann der Landesverband auf Vorschlag des Kreis- bzw.
Bezirksverbandes Ehrenzeichen und Ehrenmitgliedschaften verleihen. Ein
ehemaliger Vorsitzender kann zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
Unbenommen davon kann der Kreisverband auch eigene Ehrungen vornehmen.
§ 20 Auflösung des Vereins
1. Der Kreisverband kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen
Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Eine Auflösung bedarf der 2/3Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
2. Bei Auflösung erfolgt die Liquidation durch den Vorsitzenden, es sei denn, die
Auflösungsversammlung bestimmt im Auflösungsbeschluss einen Liquidator.
Bei Auflösung des Verbandes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
fällt das nach Beendigung der Liquidation verbleibende Vermögen an eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für gemeinnützige
Zwecke im Sinne von § 2 dieser Satzung.
§ 21 Satzungsänderungen
1. Anträge auf Satzungsänderung sind bei der Geschäftsstelle des
Kreisverbandes oder beim Vorstand schriftlich einzureichen.
2. Über Änderungen und Ergänzungen der Satzung entscheidet die
Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
3. Diese Satzung ersetzt die Satzung des Landesverbandes für
landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern e. V. vom 01.01.2006.
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VLF-Sommerprogramm 2015
Fahrt zum Agrarbildungszentrum Landsberg am Lech,
Haushaltstechnik
Termin:
Abfahrt:
Donnerstag, 16. April 2015
7:15 Uhr in Eichstätt, Volksfestplatz
8:00 Uhr in Ingolstadt, Saturnarena
Rückfahrt:
ca. 15:30 Uhr in Landsberg am Lech
Inhalte:
Neuerungen auf dem Gebiet der Dampfgargeräte,
Bodenpflegegeräte, Moderne Waschprogramme, No-FrostGefriergeräte, u. a.
Kosten:
33,00 € für Mitglieder, 40,00 € für Nicht-Mitglieder
einschließlich Teilnehmergebühr und Mittagessen.
Fahrtkosten zusätzlich.
Anmeldung bis 8. April 2015 unter  0841 3109-512
Betriebsbesichtigung der Brodmühle in Ingolstadt
Termin: Dienstag, 19. Mai 2015 um 18:30 Uhr
Ort:
Brodmühle, Brodmühlweg 14 ½, 85049 Ingolstadt
Anschließend gemütliches Beisammensein.
Telefonische Anmeldung unter  0841 3109-512 bis 29.04.2015. Die
Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Tagesfahrt –
Arenatour Allianzarena und Hofführung auf Gut Kerschlach
Termin:
Abfahrt:
Sonntag, 14. Juni 2015
7:30 Uhr Eichstätt Volksfestplatz
8:00 Uhr Ingolstadt – Saturnarena
Kleine Brotzeit vor der Besichtigung der Allianzarena.
Die Arenatour beginnt um 10:00 Uhr.
Anschließend Mittagessen im Hotel-Gasthof „Alte Linde“ in Wieling bei
Feldafing.
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VLF-Sommerprogramm 2015
14:00 Uhr Hofführung auf Gut Kerschlach
Dauer ca. 1,5 Std. mit anschließendem Kaffeetrinken im Bistro-Café.
Themen bei der Führung:
1. Blick hinter die Stalltüre – ein Rundgang über den Hof
2. Glückliche Kühe? – Eine kleine Einführung in die artgerechte
Tierhaltung
3. Konventionell oder Bio? – Was biologische Landwirtschaft uns allen
bringt
17:00 Uhr Rückfahrt
19:00 Uhr Ankunft in Eichstätt
Fahrtpreis incl. aller Führungen je nach Teilnehmerzahl ca. 40,00 €.
Nähere Informationen bei der Anmeldung.
Anmeldung unter  0841 3109-512 bis 28. Mai 2015.
Vorankündigungen:
Nähkurs für Anfänger im September
Referentin: Frau Michaela Ostler
Drei Termine an der Landwirtschaftsschule Ingolstadt, Auf der Schanz 43,
85049 Ingolstadt.
Kosten: 55,00 €/Person; 65,00 €/Person bei Nichtmitgliedern
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung.
Anmeldung unter  0841 3109-512 bereits möglich.
Haushaltstraining für „Best Ager“ (Menschen im besten Alter)
Mitte September bietet der vlf ein Haushaltstraining für „Best Ager“ an. Sie
werden an 8 Abenden von erfahrenen Hauswirtschaftsmeisterinnen in
Haushaltsmanagement, Wäschepflege, Reinigungsarbeiten, gesunder
Ernährung und Nahrungszubereitung sowohl in Theorie als auch in Praxis
geschult. Das „Best-Ager-Haushaltstraining“ findet an der Landwirtschaftsschule Ingolstadt, Auf der Schanz 43, jeweils mittwochs von 18:30 Uhr
bis zirka 21:00 Uhr statt. Die Kosten pro Teilnehmer betragen je nach Teilnehmerzahl 120,00 bzw. 140,00 € inklusive Material. Anmeldung ist ab
sofort möglich unter  0841 3109-512. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
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VLF-Informationen
Jahreshauptversammlung am 30. Januar 2015 in Gaimersheim
Aktueller Mitgliederstand:
1550 Mitglieder, davon 454 Frauen und 1101 Männer
Anlässlich der Jahreshauptversammlung hatte der vlf Frau Margret
Hospach, eine Sozialpädagogin mit landwirtschaftlichem Hintergrund
eingeladen. Frau Hospach, die in der landwirtschaftlichen
Familienberatung arbeitet und auch in Hofübergabe- und
Dorfhelferinnenseminaren informiert, stellte in ihrem Vortrag mit dem Titel
„Mehrere Generationen, geht’s noch?“ die Probleme auf den Bauernhof
insbesondere nach einer Einheirat der Frau in den Mittelpunkt.
Margret Hospach machte in einem Rollenspiel mit dem „alten Ehepaar“
(rechts) und den Jungen die Stellung der „Eingeheirateten“ aus. Sie sollte
eigentlich in der Mitte stehen und nicht außen vor. Der junge Bauer müsse
auch eine vernünftige Verbindung innerhalb festgefügter
Familienstrukturen aufbauen und der „Neuen“ zu dem Platz verhelfen, der
notwendig ist, um den Familienverband in guten Beziehungen zu erhalten.
14
VLF-Informationen
Jubilare beim VLF
Für 60-jährige Mitgliedschaft wurden geehrt:
Josef Bittl aus Wintershof, Anna Eberl aus Tettenwang, Johann Fanderl aus
Paulushofen, Johann Klügl aus Ingolstadt, Stefan Lechermann aus Etting,
Josef Liepold aus Gammersfeld, Albert Linke aus Schernfeld, Kurt Maucher
aus Hepberg, Dora Meyer aus Eitensheim, Philomena Meyer aus
Untermöckenlohe, Ludwig Netter aus Eichstätt, Ludwig Rupp aus
Gaimersheim Andreas Sandl aus Zuchering, Mathias Scharlach aus
Sandersdorf, Franz Schmid aus Etting, Josef Schmid aus Pfraundorf,
Franz Seemeier aus Etting, Alois Stampfer aus Pollenfeld
Für 50-jährige Mitgliedschaft wurden geehrt:
Walburga Donaubauer aus Etting, Johann Funk aus Wolkertshofen, Josef
Heindl aus Großmehring, Luise Heindl aus Großmehring, Else Kastl aus
Kösching, Johann Kastl aus Kösching, Paul Liebhard aus Desching,
Johann Liedl aus Menning, Johann Lindermeier aus Hard, Elisabeth Lukas
aus Lenting, Anton Meixner aus Eitensheim, Irene Öxler aus Oberschwaig,
Franz Pfaller aus Pollenfeld, Elisabeth Rußwurm aus Kösching, Johann
15
VLF-Informationen
Schielein aus Stadelhofen, Josef Schmid aus Thannhausen, Walburga
Schmid aus Gaimersheim, Josef Schneider aus Großmehring, Ludwig
Zeller aus Weißendorf
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VLF-Informationen
Jahresversammlung des Arbeitskreises der Meisterinnen und
Meister im VLF am 18.02.2015 in Böhmfeld
Bei der Jahreshauptversammlung des Arbeitskreises zum Thema „Novelle
der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)“ referierte Herr
Markus Knothe vom Kaminkehrerhandwerk München zum Punkt
„Auswirkungen auf kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ und die
Ofenbaumeisterin Johanna Wermuth aus Kipfenberg zum Punkt
„Lösungen für bestehende Kachelofenanlagen“.
v. links:
Evi Kammermeier, Markus Knothe, Johanna Wermuth, Else Greßmann und
Thomas Batz
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VLF-Informationen
Der Arbeitskreis der Meisterinnen und Meister im VLF begrüßte vier neue
Mitglieder und übergab traditionell je einen Apfelbaum.
In den AKM aufgenommen wurden Elisabeth Diepold aus Eitensheim,
Manuela Koch aus Adelschlag, Birgit Vetter aus Pollenfeld und FranzXaver Pfaller aus Thannhausen.
v. links: Evi Kammermeier, Elisabeth Diepold aus Eitensheim, Birgitt Vetter aus Pollenfeld,
Else Greßmann, Thomas Batz nicht auf dem Foto sind Manuela Koch aus Adelschlag und
Franz-Xaver Pfaller aus Thannhausen
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VLF-Informationen
In den Verband eingetreten sind im Jahr 2014
Andreas Bergmeister, Gaimersheim
Melanie Betz, Kasing
Nazan Cevik, Ingolstadt
Irmgrad Großmann, Lenting
Sylwia Grychtol, Neuburg/Donau
Susanne Heckl, Pfahldorf
Andreas Kügel, Pförring
Magdalena Lang, Nassenfels
Stefan Mayr, Mühlheim
Stefanie Ott, Großmehring
Claudia Plank, Beilngries
Martin Pröll, Eichstätt
Andreas Rabl, Eitensheim
Birgit Schauer, Ingolstadt
Alexander Schneider, Möckenlohe
Samiha Schumm, Ingolstadt
Andi Seifert, Kösching
Jasmin Speth, Hitzhofen
Christian Spiegl, Breitenfurt
Rosa Maria Sterler, Ingolstadt
Cornelia Straus, Kipfenberg
Johannes Treffer, Aschbuch
Teresa Treffer, Paunzhausen
Marion Zeller, Dietfurt
Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder recht herzlich.
70. Geburtstag von Josef Weidenhiller
Am 10. März 2015 feierte unser Vorstandsmitglied und langjähriger
Kassier Josef Weidenhiller aus Gaimersheim seinen 70. Geburtstag.
Es gratulierten der
1. Vorsitzende
Karl-Heinz Bittl
und seine
Stellvertreterin
Roswitha Hüttinger
19
VLF-Informationen
Rückblick auf einige Veranstaltungen
Bilder vom Landwirtschaftsball finden Sie unter: www.kbumm.de;
 Bilder  Suchbegriff: Landwirtschaftsball 2015
Dirndlnähkurs Januar – März 2015
20
VLF-Informationen
In einer Kochvorführung zum Thema „Kulinarisches von
Aschermittwoch bis Ostermontag“ zeigten die frischgebackenen
Hauswirtschaftsmeisterinnen und Ernährungsfachfrauen ihr Können.
Sie bereiteten vor den Augen von 17 interessierten Frauen verschiedene
Gerichte von der Fischsuppe bis zum Lammbraten zu, die
selbstverständlich im Anschluss probiert und verspeist werden durften.
Auch an Osterdesserts fehlte es nicht, alles in allem eine gelungene
Darbietung.
Die beiden Referentinnen
Elisabeth Diepold und
Manuela Koch
21
AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
Landwirtschaftsschule Ingolstadt, Abteilung Hauswirtschaft
Rehzerlegung
„Eine ganz besondere Erfahrung“ war die Vorführung von Josef Loderer,
dem 1. Vorsitzenden des Jagdschutz- und Jägervereins Eichstätt. Schritt
für Schritt zeigte er, wie ein ganzes Reh fachgerecht in küchengerechte
Fleischteile zerlegt wird – eine Praxiserfahrung, die für viele Studierende
ein einmaliges Erlebnis war. Zusammen mit seiner Frau gab er den 23
Frauen auch Tipps für die Verwendung in der Küche und Rezepte mit
Wildfleisch.
22
AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
Hinweise aus der Abteilung Förderung
Mehrfachantrag (MFA) 2015
Aufgrund der Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP) kann neben der Ausgleichszulage und der AUM-Auszahlung mit
dem MFA 2015 Folgendes beantragt werden:





Zuweisung neuer Zahlungsansprüche
Basis- und Greeningprämie
Umverteilungsprämie
Zahlung für Junglandwirte
Kleinerzeugerregelung
Zentrale Neuerung ist das Greening, mit der Anbaudiversifizierung
(Fruchtartenvielfalt), dem Erhalt des Dauergrünlands und den
Ökologischen Vorrangflächen.
Ausführliche Informationen finden Sie in der zugestellten Broschüre „Umsetzung der EU-Agrarreform“, den Merkblättern wie z. B. „Merkblatt
Mehrfachantrag“, „Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und
Nutzungsnachweises (FNN) 2015“ und anderen.
Die CC-Broschüre 2015 ist am Amt erhältlich und im Internet unter
www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/001318/index.php aufrufbar.
Eine wesentliche Verfahrensänderung besteht heuer darin, dass bei mehreren Früchten (Schlägen) auf einem Feldstück nicht mehr deren Größe
eingetragen werden kann, sondern dass die Schläge im iBALIS vom Antragsteller zu digitalisieren sind und die Schlaggröße dann vom Programm
automatisch berechnet wird.
Hilfen dazu finden Sie im iBALIS, wenn Sie in der Feldstückskarte oben
rechts auf das Fragezeichen „ “ klicken. Sie können dann die Erklärungen
in „Hilfe zur Feldstückskarte“ dazu lesen oder sich mit „Hilfevideos auf
Youtube“ ein Video zur Vorgehensweise für eine Schlagerstellung anschauen (z. B. wie dabei die Außengrenzen automatisch verwendet werden). Auch zu anderen Vorgängen sind Hilfevideos vorhanden. Ausführ23
AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
liche Infos zur Online-Antragstellung entnehmen Sie bitte der ebenfalls
zugestellten Broschüre „iBALIS Elektronische Mehrfachantragstellung
2015“. Bitte sehen Sie sich diese unbedingt vor der EDV-Eingabe durch!
Wie schon bekannt gelangen Sie zur Antragstellung im iBALIS wie folgt:
www.ibalis.bayern.de
Bitte beginnen Sie, falls noch nicht geschehen, gleich heute mit der Erfassung Ihrer Daten im iBALIS. Aufgrund der vielen Änderungen wird das
heuer mehr Zeit in Anspruch nehmen. Falls Sie Ihren Antrag nicht vollständig erfassen oder absenden können, bringen Sie bitte Ihre PIN-Nummer zur Besprechung ans Amt mit. Nach der Vervollständigung können
Sie dann den Antrag am Amt absenden und ausdrucken.
Betriebliche Veränderungen
Falls seit dem Mehrfachantrag 2014 ein Betriebsinhaberwechsel (z.B.
Hofübergabe, Hofverpachtung usw.) stattgefunden hat und dieser bei uns
noch nicht gemeldet wurde, setzen Sie sich bitte ebenfalls unverzüglich
mit uns in Verbindung. Im Jahr 2015 kann nur der einen Mehrfachantrag
stellen, der am 15. Mai 2015 Betriebsinhaber ist.
24
AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
Hinweise aus der Abteilung Bildung und Beratung
Sachgebiet Ernährung, Haushaltsleistungen
Hauswirtschaft ist die Grundlage für
viele Bereiche des täglichen Lebens.
Die Fach- und Führungskräfte in der
Hauswirtschaft sind Dienstleister für
die ganze Gesellschaft –
vom Singlehaushalt bis zur Großfamilie, vom Baby bis zum Senior. Sie sorgen für mehr Lebensqualität,
Gesundheit und Zufriedenheit. Dennoch wird die Hauswirtschaft von vielen
wenig wahrgenommen und mit kochen, waschen, putzen gleichgesetzt.
Wie wertvoll hauswirtschaftliches Wissen und Können ist, zeigt sich oft
erst in Notsituationen. Um das Bewusstsein und die Wahrnehmung zu
stärken, fanden 2015 bayernweit zahlreiche Aktionen zum Welttag der
Hauswirtschaft statt.
„Von Profis lernen!“ – so lautete das Motto. Professionelle Materialien,
eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und rationelle Abläufe sparen
Zeit, Kraft und Geld. Am Welttag der Hauswirtschaft 2015 in Ingolstadt
zeigten hauswirtschaftliche Fachkräfte wie‘s geht: Auf der Mittelbayerischen Ausstellung – der miba – präsentierten Erlebnisbäuerinnen,
Kräuterpädagoginnen, Meisterinnen, Direktvermarkter und Ernährungsexperten ihren hauswirtschaftlichen Bereich und zeigten, was sich aus
Wildkräutern kulinarisch zaubern lässt, was in eine Putzkiste soll (und was
nicht), welche Dienstleistungen sie im Krankheitsfall anbieten, welche
Kuchen und pikanten Gebäcke sie für ein Fest zubereiten, was bei der
Kinderernährung wichtig ist usw. Hauswirtschaft ist eben vielseitig und
ganz nah dran an den Belangen der Bevölkerung!
100 Jahre Berufsanerkennung Hauswirtschaft und 90 Jahre
Meisterrecht
Hauswirtschaft feiert 2015 auch zwei runde Geburtstage: Im März 1915
wurde in Berlin der „Deutsche Hausfrauenbund“ gegründet. Hedwig Heyl
war die treibende Kraft dafür. Sie fand Mitstreiterinnen und politische
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AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
Unterstützung, organisierte die Öffentlichkeitsarbeit und leistete rechtliche
Vorarbeit. Damit wurde die Hauswirtschaft als Beruf erstmals öffentlich
und rechtlich anerkannt. 10 Jahre später erwarb die Hauswirtschaft das
Meisterrecht und die erste Meisterprüfungsordnung trat in Kraft.
Urlaub auf dem Bauernhof
Die „Anbietergemeinschaft Altmühltal“ brachte
rechtzeitig zur neuen Urlaubssaison ein neues
Faltblatt mit den Gastgeberbetrieben in der
Region heraus. Seinen ersten Einsatz hatte der
Flyer bereits auf der „Grünen Woche“ in Berlin und
er kam bei den Besuchern gut an. Frische Farben,
ansprechende Bilder und authentische Betriebe
zeichnen den Flyer aus.
Am 12. März trifft sich die Anbietergemeinschaft
Altmühltal wieder zur Jahreshauptversammlung
im Gasthaus Krone in Kinding und bespricht die
vergangenen und zukünftigen Projekte im Bereich
Urlaub auf dem Bauernhof.
Die Fachtagung Urlaub auf dem Bauernhof, die
das Bayerische Staatsministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten zusammen mit der Landesanstalt für
Landwirtschaft und den Beratern an den Ämtern alle zwei Jahre plant,
findet am 27. und 28. April 2015 im Kloster Banz in Bad Staffelstein (Ofr)
statt. Die Tagung steht unter dem Motto „Der Gast von morgen“ und
befasst sich mit Kundenerwartungen, -bewertungen und Netzwerken für
den Erfolg. Die Tagung kombiniert Theorie und Praxis: Die Fachvorträge
am ersten Tag und die Fachexkursionen am zweiten Tag geben den
Teilnehmern viele Informationen für Ihre weitere Tätigkeit mit.
Nähere Informationen zur Fachtagung finden Sie unter
www.aelf-by.bayern.de/uadb.
Ansprechpartnerin für Urlaub auf dem Bauernhof in der Region ist
Brigitte Mogensen  0841 3109-313.
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AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
Zertifizierte Erlebnisbäuerinnen
Im Dezember erhielten von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner
27 Erlebnisbäuerinnen und Erlebnisbauern aus ganz Bayern in München
nach einer 15-tägigen Qualifizierung ihre Urkunden.
Zu den erfolgreichen Absolventinnen gehören Frau Andrea Schmidt
(Brodmühle Ingolstadt) und Frau Sabine Bauer (Schelldorf).
Erlebnisbäuerinnen und Erlebnisbauern bieten auf ihren Höfen spannende
Erlebnisführungen für die ganze Bevölkerung- und Lernprogramme für
Schulklassen an.
Der Bauernhof sei ein idealer Ort, um mit allen Sinnen zu lernen und Natur
erlebbar zu machen. Nirgends könne man besser vermitteln, wie
Lebensmittel hergestellt werden und Naturkreisläufe funktionieren.
Foto: Ursula Baumgart, STMELF
Informationen zu dieser Qualifizierung gibt es unter
www.landwirtschaft.bayern.de (Landwirtschaft, Erwerbskombination).
Weitere Auskünfte erhalten Sie von Frau Hedwig Weikl vom AELF
Ingolstadt ( 0841 3109-322.
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AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
Direktvermarkter in der Region Eichstätt-Ingolstadt unter neuer
Führung
Bei der jüngsten Versammlung der Interessengemeinschaft der Direktvermarkter Eichstätt und Ingolstadt fanden Neuwahlen statt. Dabei wurde
Nicole Kettner für die nächsten drei Jahre zur Vorsitzenden gewählt. Sie
löst damit die langjährige Vorsitzende Karin Eichinger ab. Als Nachfolger
von Matthäus Bonschab aus Buxheim wählte die Versammlung Christian
Kroll aus Ingolstadt-Seehof zum stellvertretenden Vorsitzenden. Matthäus
Bonschab und Karin Eichinger bleiben als Beisitzer in der neuen Vorstandschaft. Alle weiteren Posten in der Vorstandschaft konnten problemlos besetzt werden.
Karin Eichinger
Bilduntertext:
Die neue Vorstandschaft der Direktvermarkter in Eichstätt/Ingolstadt mit
der neuen Vorsitzenden Nicole Kettner (vorne Mitte) und Sabine Biberger
vom AELF Ingolstadt (vorne Links)
(von links nach rechts) Sonja Schowalter, Edith Lang, Johannes Schmid,
Matthäus Bonschab, Claudia Bittlmaier, Monika Marke-Heiduck, Karin
Eichinger.
(Es fehlen Andreas Blob und Christian Kroll)
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AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
Grundlagenseminar für Direktvermarkter kommt zum
Abschluss
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Bayern haben sich über
das Fachzentrum Diversifizierung und Strukturentwicklung am Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt im Winterhalbjahr
2014/2015 mit einer 10-tägigen Seminarreihe fortgebildet. Sie werden ihre
Direktvermarktung neu ausrichten, d. h. ihr bestehendes Angebot erfolgsorientiert erweitern und professionalisieren. Auch aus der Region
Eichstätt, Pfaffenhofen und Neuburg-Schrobenhausen waren Teilnehmer
dabei. Eine feierliche Zertifikatsverleihung fand am 18. März im Hofcafe
von Roswitha Turber bei Geisenfeld statt. Das Hauptreferat hielt Brigitte
Blaim vom Staatsministerium mit dem Thema „Professionelle Direktvermarktung – damit gewinnt der Betrieb und die Region!“
Sabine Biberger
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AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
Oberbayerischer Direktvermarktertag mit dem Thema „Werden
wir den Erwartungen der Verbraucher gerecht?“
Die Teilnehmerzahl war 2015 längst nicht so groß wie in den vergangenen
Jahren. Noch am Tag davor sagten krankheitsbedingt Teilnehmer aus der
Region ab. Dennoch halten die Organisatorinnen fest, dass das Umland
von München
einfach mehr Besucher anzieht.
Die Teilnehmer
waren jedoch besonders zufrieden
mit den fachlichen
Ausführungen.
Heiner Sindel
stellte den Bundesverband der
Regionalbewegung e.V. vor, dessen Sitz in Bayern ist. Er zeigte an Hand
vieler Befragungen die tatsächlichen Erwartungen der Kunden an die
Direktvermarktung und welche freiwilligen Leistungen die Landwirte bereits heute freiwillig erbringen.
Besonders überzeugend stellte Dr. Prisca
Kremer von der Hochschule WeihenstephanTriesdorf die Problematik „Strategien für
mehr Tierwohl“ dar. Sie zeigte auf, was sich
in der Realität verwirklichen lässt. Sie kritisierte jedoch, dass hier gesetzliche Entscheidungen von Menschen gefällt werden,
die keinerlei Bezug zu Tieren und zur Tierproduktion haben. „Es ist schön, dass es
Kunden gibt, die für viel Geld das hochwertige Fleisch von langsam wachsenden Freiland-Rindern kaufen. Jedoch müssen wir
auch genügend Fleisch für die Bevölkerung im Ruhrgebiet zu einem
annehmbaren Preis zur Verfügung stellen können“, so die Professorin.
30
AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
Einen besonders interessanten Praxisbericht gab Maria Theresia Aigner
aus Watzling über ihre Meisterarbeit mit dem Thema: „Einstieg in die Käseproduktion“. Sie hat ihr Vorhaben sowohl aus der wirtschaftlichen Sicht
als auch werbetechnisch professionell durchgeführt.
Sabine Biberger
Gelungener Start – großes Interesse an regionalen
Lebensmitteln „Vier Gärten“ im Einzelhandel
Ende Januar wurde „Vier Gärten“, die Dachmarke für Lebensmittel aus der
Region IngolStadtLandPlus, flächendeckend eingeführt. „Wir haben es
geschafft“ freut sich Dieter Banzer, Vorsitzender des Vereins und Geschäftsführer der GmbH. Er ist stolz auf den gelungenen Start. Zusammen
mit Vertretern der Erzeuger, den Mitstreitern und zahlreichen Ehrengästen
hatte man sich zur Einführungsveranstaltung in den Räumen des EDEKA
Fanderl in der Liegnitzer Straße eingefunden. Bisher gibt es 60 Produkte
von 40 Erzeugern in den Märkten von REWE und EDEKA. Halten Sie
Ausschau nach den „Vier Gärten“-Produkten und kaufen Sie ein!
Sabine Biberger
Vorsitzender Dieter Banzer,
Imker aus Biesenhard
Das Vier Gärten-Regal in einem
Lebensmittelmarkt
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AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
Bayernweite Qualifizierung „Einstieg in die
Bauernhofgastronomie“
Das Seminar wendet sich an Neueinsteiger in die Bauernhofgastronomie
und Betriebe mit ersten Erfahrungen, die den Betriebszweig optimieren
wollen. Die Qualifizierung befähigt die Teilnehmer den Betriebszweig
Bäuerliche Gastronomie einzurichten, professionell zu gestalten und individuelle Lösungen für das eigene Vorhaben zu finden. 2014/2015 wurden
25 Bäuerinnen und Landwirte fortgebildet. Aus unseren Landkreis nahm
Sonja Schowalter aus Dörndorf erfolgreich am Seminar teil.
Infotag für Interessenten findet am 27.04.15 von 9 – 13 statt. Anmeldung
bis 17.04.15 bei Irmgard Kuhn, AELF Neumarkt, Tel.: 09181 4508-0
Bild:
Zertifikatsverleihung an Sonja Schowalter mit Ministerialdirigent Wolfram
Schöhl, Behördenleiter vom AELF Neumarkt Johannes Hebauer, Ulrich
Korb vom DEHOGA Bayern und Sabine Biberger als Vertreterin des AELF
Ingolstadt
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AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
Netzwerk Junge Eltern/Familien – Ernährung und Bewegung
mit Kindern bis zu 3 Jahren
Im Netzwerk Junge Eltern/Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren werden
noch folgende Veranstaltungen angeboten. Das gesamte Programm und
weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (www.aelf-in.bayern.de) unter Ernährung. Diese Themen können auch für die eigene Gemeinde/Gruppe angefordert werden.
Die Veranstaltungen sind kostenlos. Anmeldung unter  0841 3109-0 ist
erforderlich.
Termin
Thema
Dienstag,
14.04.15
18:00 –
20:30 Uhr
Familienküche leicht und lecker
Referentin: Annemarie Eckl, Hauswirtschaftliche
Betriebsleiterin
Ort: Lehrküche der Landwirtschaftsschule Ingolstadt,
Auf der Schanz 43, 85049 Ingolstadt
Donnerstag,
16.04.15
14:30 –
16:00 Uhr
Bewegung in der Natur im Walderlebniszentrum
Schernfeld (WEZ)
Eltern und Kleinkinder erleben den Wald
Referent: Mitarbeiter des WEZ
Treffpunkt: Parkplatz des WEZ
Dienstag,
22.04.15
18:00 –
20:30 Uhr
Gesunde, schnelle Küche ohne Fix & Co.
Brauchen wir Fertigprodukte?
Referentinnen: Manuela Koch und
Elisabeth Diepold
Hauswirtschaftsmeisterinnen
Ort: Lehrküche der Landwirtschaftsschule Ingolstadt,
Auf der Schanz 43, 85049 Ingolstadt
Donnerstag,
30.04.15
18:00 20:00 Uhr
Vortrag: Bewegung kinderleicht – kinderleichte
Bewegung
Förderung gezielter Bewegungsabläufe bei Kindern
bis 3 Jahren
Referentin: Brigitte Penther, Ergotherapeutin
Ort: Seminarraum der Landwirtschaftsschule
Ingolstadt, Auf der Schanz 43, 85049 Ingolstadt
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AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
Termin
Thema
Dienstag,
05.05.15
10:00 11:00 Uhr
Krabbelkeks – Bewegungsspaß für Kinder im
Krabbelalter
Referentin: Brigitte Penther
Ergotherapeutin
Ort: Turnhalle der Lebenshilfe Wohnstätte,
Richard-Strauß-Straße 37, 85057 Ingolstadt
Freitag,
12.06.15
18:00 20:30 Uhr
Vollwertige Familienküche
Kochkurs mit Gemüse und Kräutern der Region und
frisch gemahlenem Getreide
Referentin: Gabriele Schredl
Hauswirtschaftliche Fachlehrerin
Ort: Lehrküche der Landwirtschaftsschule Ingolstadt,
Auf der Schanz 43, 85049 Ingolstadt
Hinweise aus der Abteilung Bildung und Beratung
Sachgebiet Landwirtschaft
Pflanzenschutz-Sachkundenachweis jetzt stellen!!
Mit der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz der
Kulturpflanzen vom 6. Februar 2012) wurde festgelegt, dass eine Person
nur dann Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz (auch den
biologischen) beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben darf, wenn sie
über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.
Außerdem darf der Handel ab dem 26. November 2015 Pflanzenschutzmittel, die für berufliche Anwender zugelassen sind, nur gegen Vorlage
des Sachkundenachweises an Personen abgeben.
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AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
1. Folgende Antragsfristen sind dabei einzuhalten
„Alt-Sachkundige“, d. h. Personen, die bereits vor dem 14. Februar 2012
sachkundig waren, müssen den Sachkundenachweis bis spätestens
26. Mai 2015
beantragen.
Alle, die die Pflanzenschutz-Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012
erworben haben, müssen den Sachkundenachweis besitzen, bevor sie
Pflanzenschutzmittel anwenden dürfen.
2. Wie ist der Sachkundenachweis zu beantragen?
Der neue Sachkundenachweis ist direkt auf der Internetseite –
www.pflanzenschutz-skn.de – zu beantragen. Die Antragsmaske ist auf
der linken Randleiste abrufbar. Wer bereits einen Antrag schriftlich beim
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt gestellt hat, soll
keinen weiteren Antrag mehr im Internet stellen.
Auf der Internetseite ist auch eine Ausfüllhilfe zu finden, u. a. mit Hinweisen, welche Zeugnisse oder Dokumente zum Sachkundenachweis berechtigen. Der Sachkundebeleg, wie z. B. der Berufsabschluss zum Landwirt oder das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung,
kann vom Schreibtisch aus als Anlage zum Antrag hochgeladen werden.
Wer keinen Scanner besitzt, kann die Zeugniskopie auch per Post nachreichen. Das Anschreiben dazu kann aus dem Onlineprogramm ausgedruckt werden.
Der Online abgeschickte Antrag wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt bearbeitet. Für das Ausstellen des Sachkundenachweises fällt eine Gebühr in Höhe von 20 Euro an. Nach Bezahlung der Kostenrechnung kann es einige Wochen dauern, bis die Karte
dem Antragsteller zugestellt wird, da die Sachkundenachweise nur alle 14
Tage gedruckt werden.
3. Erforderliche Fortbildungsmaßnahmen
Neben dem Sachkundenachweis, sind alle Sachkundigen auch verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte
Fortbildungsmaßnahme zu besuchen. Die erste Fortbildung ist bis
spätestens 31.12.2015 nachzuweisen.
35
AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
Entsprechende Fortbildungsmaßnahmen werden vom Landeskuratorium
Pflanzliche Erzeugung, vom Verband landwirtschaftlicher Fachbildung,
vom Maschinenring und vom Bayerischen Bauernverband wieder ab
Herbst 2015 angeboten.
4. Sachkundeprüfung ablegen
Wer den Sachkundenachweis benötigt und noch nicht über die für die
Beantragung erforderliche Qualifikation verfügt, kann durch Ablegung
einer Sachkundeprüfung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten Ingolstadt, diese erwerben. Dazu können Sie sich jederzeit anmelden. Der nächste Kurs findet im Oktober 2015 statt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das AELF Ingolstadt,
Tel: 0841 3109-211 (Herr Zacherl)
(Stand: 24.02.2015)
Informationen aus dem Fachzentrum Rinderhaltung am
AELF Erding
Tierwohl ist mehr als eine Frage der Haltung
Tierwohl ist deutlich mehr als nur eine Frage der Haltung. Das stellte H.-J.
Herrmann, Fachgebietsleiter Tierhaltung Landesbetrieb Landwirtschaft
Hessen, anlässlich der Fachtagung für Milchviehhalter in Weichering klar.
Liegen-Laufen-Klauen – dazu gab der Referent Tipps.
Zu dem fast religiös anmutenden Streit, ob Hochbox oder Tiefbox nun
besser sei, meinte der Experte aus Hessen: „Die Tiefbox heißt nicht so,
weil die Kühe tief in die Box runtersteigen. Es handelt sich dabei um eine
„Voll“box, nämlich gut aufgefüllt. Die sieht man in den Betrieben leider
selten in ihrem Idealzustand.“ Gerade in AMS-Betrieben ist die Boxenpflege schwierig, weil die Boxen nie alle gleichzeitig frei sind. Sandbettwaben können hier eine Alternative sein. Waben mit sandigem Lehm gefüllt, bedeckt mit einigen Zentimeter Stroheinstreu haben sich bewährt.
Die Klauen wollen eine trockene und entspannte Umgebung. Trocken ist
ein Spaltenboden nur bei regelmäßiger Reinigung. Ein Spaltenroboter
kann eine sinnvolle Investition in die Klauengesundheit sein.
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AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
„Selbsthergestellter Beton hat im Stall nichts verloren. Den sollte man von
Profis machen lassen. Eigenleistung hat hier das Potential am teuersten
zu werden,“ so die Meinung des Referenten zum Thema Laufflächen
selbst betonieren.
Der Praktikerbericht von Landwirtschaftsmeister Robert Widmann rundete
den Tagungsschwerpunkt „Management im Betrieb optimieren“ perfekt ab.
„Eine meiner größten Zeitersparnisse war das Verbessern der Tiergesundheit“, meinte der Betriebsleiter aus dem Landkreis Landsberg/
Lech. Er konzentriert sich voll und ganz auf die Milchviehhaltung, dabei
wird er unterstützt von einem fest angestellten Melker. Die Jungviehaufzucht ist ausgelagert an einen Partnerbetrieb, damit der bestehende Kuhstall optimal verwertet werden kann. „In meiner Meisterarbeit hat diese
Variante der Betriebsentwicklung damals so gut abgeschnitten, dass wir
sie gleich umgesetzt haben“, so Widmann.
Die ökonomischen Grundregeln gelten in guten wie in schlechten Zeiten.
Darauf wies Petra Praum, Fachzentrum Rinderhaltung am AELF Erding,
hin. Die Auslastung ist auch für die Rentabilität eines automatischen Melksystems entscheidend. Die Technik funktioniert, das ist keine Frage, die
vielfältigen Möglichkeiten der EDV könnten jedoch noch besser genutzt
werden.
Beruhigungs- und Schmerzmittel beim Enthornen – CC-relevant
ab Januar 2015
Kälber dürfen nur bis zum 41. Lebenstag enthornt werden ohne Betäubung. Dabei muss der Landwirt jedoch Beruhigungsmittel (Sedation) und
Schmerzmittel verabreichen Die Mittelanwendung ist im Bestandsbuch
genau zu dokumentieren.
Diese Vorgehensweise des Enthornens ist in die CC-Broschüre 2015
(Seite 64) aufgenommen worden. Ein Verstoß führt zu Prämienkürzungen.
Über die Eintragung im Bestandsbuch kann die Anwendung nachvollzogen werden.
Auf der Homepage des TGD unter:
www.tgd-bayern.de/index.php/download/allgemein kann ein Film zum
richtigen Veröden der Hornanlagen angesehen werden.
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AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
Informationen aus dem Fachzentrum Ökologischer Landbau
am AELF Ebersberg
Öko-Erntefahrten für Landwirte
Am Dienstag, 7. Juli 2015, Leonhard und Marianne Mösl,
St. Benedikt Str. 24, 85235 Odelshausen, Ebertshausen, 13:00 Uhr
Treffpunkt auf dem Betrieb Mösl
Am Freitag, 10. Juli 2015, Josef Heindl,
Öd 1, 83527 Kirchdorf, 13:00 Uhr
Treffpunkt auf dem Betrieb Heindl
Bei beiden Erntefahrten werden die Schläge von mehreren Ökobetrieben
besichtigt und die produktionstechnischen Maßnahmen von den
Betriebsleitern erläutert. Es sind alle Landwirte herzlich eingeladen daran
teilzunehmen.
Ansprechpartnerin: Frau Dr. Susann Rosenberger (Tel: 08092 2699-126)
Informationen der Bayerischen Landesanstalt für
Landwirtschaft. Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für
ökologischen Landbau und Tierhaltung Kringell
Bayern braucht mehr Biobauern!
BioRegio 2020 fördert gezielt ökologische Betriebe!
Seminar für Umstellungsinteressenten
Bayern fördert den ökologischen Landbau durch das Landesprogramm
BIOREGIO 2020. Die Akademie für Ökologischen Landbau und
Tierhaltung am Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum Kringell veranstaltet
vom 13. bis 17. April 2015 ein Seminar für Landwirte und Hofnachfolger,
die an einer Umstellung auf ökologische Landwirtschaft interessiert sind.
Die Informationen dazu erhalten Sie unter
http://www.lfl.bayern.de/lvfz/kringell/062914/index.php
Kontakt und Anmeldung unter Tel: 08505 91810
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AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft
Hinweise aus dem Fachzentrum
Diversifizierung und Strukturentwicklung
LEADER – Anerkennung der Lokalen Aktionsgruppen
Im Zuständigkeitsbereich des Fachzentrums 3.11 und der
Leadermanagerin am AELF Ingolstadt haben sieben Lokale
Aktionsgruppen (LAG) fristgerecht ihre Lokale Entwicklungsstrategie
eingereicht.
LAG Altmühl-Jura
LAG Altmühl-Donau (Neue LAG)
LAG Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm (Neue LAG)
LAG Altbayerisches Donaumoos
LAG Mittlere Isarregion
LAG Dachau AGIL
LAG Ammersee
Das LEADER- Auswahlgremium hat vier der LAGs sofort positiv entschieden, sie haben am 12.03.2015 von Herrn Staatsminister Helmut Brunner
die Anerkennungsurkunde erhalten.
Wir gratulieren den LAGs Altmühl-Donau, Landkreis Pfaffenhofen an der
Ilm, Altbayerisches Donaumoos und Dachau-AGIL, dass Sie im ersten
Anlauf die Hürde genommen haben und die mit viel Bürgerbeteiligung
entstandene Strategie zur Entwicklung ihrer Region entsprechend erfolgreich war. Nun wünschen wir viel Erfolg bei der Umsetzung.
Die LAGs Altmühl-Jura, Mittlere Isarregion und Ammersee haben derzeit
leider nicht alle Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt. Sie haben
allerdings die Möglichkeit die Strategien bis zum 31.03.2015 in den geforderten Punkten nachzubessern. Wir gehen davon aus, dass eine Anerkennung nach Erfüllen der aufgezeigten Anforderungen erfolgen wird, da
jetzt bereits die Gebietsvoraussetzungen und die Bürgerbeteiligung anerkannt sind. So wünschen wir den LAGs noch entsprechenden Erfolg bei
der Nachbesserung. Die LAGs Oberbayern-N schaffen eine gute Voraussetzung, um die Region weiterhin zukunftsfähig zu entwickeln und mit individuellen Lösungsansätzen den Herausforderungen des demographischen Wandels zu begegnen.
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AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft und Forsten
Eine Antragstellung für Projekte wird ab Ende Mai erwartet. Falls Sie
Projektideen für Ihr Gebiet haben, die die Anforderungen erfüllen
 Zuordnung zu einem Entwicklungs-und Handlungsziel der LAG,
 Erfüllung der Leaderkriterien d. h. es muss innovativ, vernetzt,
nachhaltig sein und Bürgerengagement enthalten und dem LAGGebiet dienen.
 Keine Förderung durch ein anderes EU Programm ermöglichen.
 Keine Förderung von Anhang I Produkten!
 Projektträger muss vorhanden sein.
schreiben Sie mir kurz Ihre Projektidee per E-Mail [email protected] oder nehmen Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen
LAG auf.
Irmgard Neu-Schmid
Leadermanagerin Oberbayern Nord
Hinweise aus dem Bereich Forsten
Aktionsjahr Waldnaturschutz 2015
Unsere Wälder mit ihren zahlreichen Funktionen sind für uns Menschen
aber auch für viele Tiere und Pflanzen von existentieller Bedeutung. Diese
Vielfalt von Arten zählt zu den wertvollsten Schätzen unserer Heimat. Der
Erhalt dieses Naturreichtums ist daher zentraler Bestandteil unserer nachhaltigen Forstwirtschaft in Bayern. Diese Leistungen für den Natur- und
Artenschutz werden auf ganzer Fläche und im Rahmen der multifunktionalen Waldbewirtschaftung erbracht. Schützen und Nützen lautet das
Motto des Bayerischen Wegs und er ist erfolgreich. Durch die Arbeit von
Waldbesitzern und Forstleuten sind Bayerns Wälder im weltweiten und
historischen Vergleich in einem hervorragenden ökologischen Zustand.
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AELF Ingolstadt – Bereich Forsten
So zeigen die Ergebnisse der aktuellen Bundeswaldinventur, dass Bayerns Wälder immer älter, laubholzreicher und ökologisch wertvoller werden. Und trotzdem hat der Wald auch weiterhin eine herausragende wirtschaftliche Bedeutung: Rund 190 000 Arbeitsplätze sind in Bayern direkt
oder indirekt mit dem Wald verbunden.
Um diese vielfältigen Leistungen der Forstwirtschaft für den Natur- und
Artenschutz stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken, wurde das
Aktionsjahr Waldnaturschutz 2015 ausgerufen. Das Thema soll möglichst
vielen Menschen vermittelt werden, deshalb sind landesweit eine Vielzahl
von Veranstaltungen und Aktionen geplant. Auch das Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt wird dazu einiges anbieten. So werden die einzelnen Forstreviere der Forstverwaltung im Amtsbereich diesen
Sommer und Herbst, auch zusammen mit Partnern von den Bayerischen
Staatsforsten, den Kommunen, den Forstlichen Zusammenschlüssen und
dem Naturschutz, Waldbegänge rund um das Thema Waldnaturschutz
anbieten. Zudem soll ein Schüler-Fotowettbewerb durchgeführt werden
und auch das für Ende September geplante Waldfest am Walderlebniszentrum Schernfeld wird unter dieses Motto gestellt werden.
Die Planungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen, die konkreten
Termine und Orte für die einzelnen Aktionen werden rechtzeitig bekannt
gemacht. Jeder, der ein Herz für Wald und Forstwirtschaft hat, ist herzlich
eingeladen. Machen Sie mit!
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An den
VLF Ingolstadt Eichstätt
Auf der Schanz 43 a
85049 Ingolstadt
Fax: 0841 3109-444
Liebe Mitglieder,
vieles im Leben kann sich ändern - auch Ihre persönlichen Daten
Bitte helfen Sie uns, die Mitgliederliste so aktuell wie möglich zu halten
und füllen Sie bei Veränderungen Ihrer persönlichen Daten diesen
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Bitte schicken oder faxen Sie ihn dann an uns zurück.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
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Name/Vorname
Geb.-Datum
geborene
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E-Mail Adresse
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Bei Änderung der Bankverbindung:
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IBAN
BIC
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Absender:
Verband landwirtschaftlicher
Fachbildung Ingolstadt-Eichstätt
Auf der Schanz 43 a, 85049 Ingolstadt
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