Verband landwirtschaftlicher Fachbildung vlf. Ingolstadt - Eichstätt - Die Organisation für berufliche Bildung im Agrarbereich – Geschäftsstelle: Auf der Schanz 43 a, 85049 Ingolstadt : 0841 3109-512 Fax: 0841 3109-444 E-Mail: [email protected] internet: www.aelf-in.bayern.de Mitteilungen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt April 2015 Allen Mitgliedern und Ihren Familien wünschen wir ein frohes Osterfest Ihr Karl-Heinz Bittl 1. Vorsitzender Ihre Roswitha Hüttinger Stellvertretende Vorsitzende Ihre Else Greßmann Geschäftsführerin Inhaltsverzeichnis Sie finden in diesem vlf-Mitteilungsblatt: 1. Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 2. Satzung des Verbandes für landwirtschaftliche Fachbildung vlf Kreisverband Ingolstadt-Eichstätt e.V. 3. Sommerprogramm Fahrt zum Agrarbildungszentrum Landsberg am Lech - Haushaltstechnik Betriebsbesichtigung der Brodmühle in Ingolstadt Tagesfahrt – Arenatour Allianzarena und Hofführung auf Gut Kerschlach Vorankündigungen: - Nähkurs für Anfänger im September - Haushaltstraining für „Best Ager“ 4. VLF-Informationen Jahreshauptversammlung am 30. Januar 2015 in Gaimersheim Jubilare beim VLF Jahreshauptversammlung des Arbeitskreises der Meisterinnen und Meister im VLF am 18.02.2015 in Böhmfeld Neue Mitglieder im vlf 70. Geburtstag von Herrn Weidenhiller 5. Rückblick auf einige Veranstaltungen 6. Landwirtschaftsschule Ingolstadt, Abt. Hauswirtschaft 7. Hinweise aus der Abteilung Förderung 8. Hinweise aus der Abteilung Bildung und Beratung Sachgebiet Ernährung, Haushaltsleistungen Sachgebiet Landwirtschaft 9. Informationen aus dem FZ Rinderhaltung am AELF Erding 10. Informationen aus dem FZ Ökologischer Landbau am AELF Erding 11. Informationen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft 12. Hinweise aus dem FZ Diversifizierung und Strukturentwicklung 13. Hinweise aus dem Bereich Forsten 14. Telefonverzeichnis 15. Meldeblatt für Veränderungen persönlicher Daten 2 3 4 – 11 12 12 12 – 13 13 13 5 – 15 14 15 – 16 17 – 18 19 19 20 – 21 22 23 – 24 25 – 34 34 – 36 36 – 37 38 38 39 – 40 40 – 41 42 43 VLF-Sommerprogramm 2015 Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, 15.04.2015, 19:30 Uhr Im Gasthaus Ledl, Gaimersheim Liebe Mitglieder, die Gründung eines eingetragenen Vereins und die damit verbundene Satzungsänderung haben zur Folge, dass vorgezogene satzungsgemäße Neuwahlen stattfinden müssen. Aus verschiedenen Gründen war es nicht möglich, diese bei der ordentlichen Jahreshauptversammlung am 30. Januar 2015 durchzuführen. Wir bitten um Ihr Verständnis, aber auch um Ihr Interesse und Ihre Teilnahme an dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung. Den Satzungsentwurf finden Sie in diesem Rundschreiben. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Satzungsänderung zur Gründung eines e. V. Vorstellung der Satzungsänderungen mit Beschluss 3. Neuwahlen 4. Beitragsanpassung 5. Verschiedenes, Anfragen Mit freundlichen Grüßen Ihr Karl-Heinz Bittl 1. Vorsitzender Ihre Roswitha Hüttinger Stellvertr. Vorsitzende 3 Ihre Else Greßmann Geschäftsführerin Entwurf - Satzung Satzung des Verbandes für landwirtschaftliche Fachbildung vlf Kreisverband Ingolstadt-Eichstätt e.V. § 1 Name und Sitz 1. Der Verband führt den Namen: „Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Ingolstadt-Eichstätt e.V.“ Der Untertitel lautet: „Organisation für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Agrarbereich“. 2. Die Abkürzung des Verbandsnamens heißt „vlf“. 3. Der Kreisverband ist ein Mitgliedsverband im Landesverband, der als Verein im Vereinsregister (Reg.-Nr. 4599) eingetragen ist. Der Kreisverband hat seinen Sitz in Ingolstadt und soll ins Vereinsregister eingetragen werden. 4. Die Tätigkeit des Kreisverbandes Ingolstadt-Eichstätt e.V. erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Ingolstadt und des Landkreises Eichstätt. § 2 Zweck und Aufgaben des Verbandes 1. Der vlf-Kreisverband Ingolstadt-Eichstätt e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2. Der Verband ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 3. Zweck (gemäß § 2.1 und § 2.2) des vlf Ingolstadt-Eichstätt e.V. ist: - die fachliche und allgemeine Fort- und Weiterbildung (Erwachsenenbildung) zu organisieren und durchzuführen - die Bildung und Ausbildung aller im Bereich der Agrarwirtschaft Tätigen zu fördern und hierbei mitzuwirken - die staatlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft zu unterstützen - mit anderen Organisationen der Erwachsenenbildung 4 Entwurf - Satzung zusammenzuarbeiten und diese bei Bedarf zu fördern die berufsständische Arbeit durch Information anzuregen und mit der Berufsvertretung, dem Bayerischen Bauernverband und weiteren Organisationen im Agrarbereich zusammenzuarbeiten - Kultur und Brauchtum im ländlichen Raum zu pflegen. Der vlf kann sich zur Aufgabenerfüllung an Kooperationen o. Ä. beteiligen. - § 3 Organisation des Verbandes 1. Der vlf Kreisverband Ingolstadt-Eichstätt e.V. ist Mitglied im vlf Bezirksverband Oberbayern und im „Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern e. V.“ (= vlf Bayern e.V.) 2. Die Mitglieder können gleichzeitig auch Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft der Meisterinnen und Meister im vlf Oberbayern sein. § 4 Mitgliedschaft 1. Mitglieder können Personen werden, die a. eine landwirtschaftliche/hauswirtschaftliche Fachschule besucht haben oder b. über eine andere agrar- bzw. hauswirtschaftliche Ausbildung verfügen. Personen ohne land- oder hauswirtschaftliche Ausbildung können in begründeten Fällen die Mitgliedschaft beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Verbandes. Der Antrag auf Erwerb der Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen. Der Antragsteller soll im Einzugsgebiet des Kreisverbandes (= Stadt Ingolstadt und Landkreis Eichstätt) beheimatet sein. Die Aufnahme von Antragstellern aus anderen Landkreisen ist möglich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand des Verbandes. Der vlf Kreisverband Ingolstadt-Eichstätt e.V. kann auf Beschluss des Hauptausschusses Ehrenmitglieder ernennen. § 5 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet 1. durch Tod 2. durch Austritt 3. durch Ausschluss 5 Entwurf - Satzung 4. Der Austritt ist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er muss der Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt werden. 5. Der Ausschluss aus dem Verband ist dann zulässig, wenn ein Mitglied gegen die Satzung und die Interessen des Verbandes grob verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Hauptausschuss des Verbandes. Gegen den Ausschluss ist Berufung zum übergeordneten Verband möglich. 6. Endet die Mitgliedschaft während eines Geschäftsjahres, ist der gesamte Jahresbeitrag zu entrichten. 7. Auf Beschluss der Vorstandschaft kann ein Einzelmitglied aus dem Verband ausgeschlossen werden, wenn ein Beitragsrückstand besteht. § 6 Organe des Verbandes Die Organe des Verbandes sind: 1. der Vorstand 2. der Hauptausschuss 3. die Hauptversammlung (Mitgliederversammlung) § 7 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus a. der/dem 1. Vorsitzenden b. zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Eine Person der Vorsitzenden soll gleichzeitig Vertreterin der weiblichen Mitglieder sein. c. dem/der Geschäftsführer/in (der/die gleichzeitig Schriftführer/in ist) d. Kassier/in Bei Bedarf kann der Vorstand bis zu 3 Beisitzer bestimmen. 2. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig. Der jeweilige Hauptausschuss kann eine jährliche pauschale Tätigkeitsvergütung für Vorstandsmitglieder beschließen. 3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB entweder durch die/den 1. Vorsitzende/n oder durch deren/dessen Stellvertreter jeweils einzeln vertreten. 4. Der/dem Vorsitzenden obliegt insbesondere die Einberufung und Leitung der Sitzungen der Vorstandschaft, des Hauptausschusses und der Hauptversammlung. 6 Entwurf - Satzung 5. Dem Vorstand obliegt a. die Beratung wichtiger Fragen und Maßnahmen des Verbandes b. die Vorbereitung der Hauptausschusssitzungen, der Hauptversammlung und anderer Veranstaltungen c. die Beschlussfassung für die Einberufung der Sitzung des Hauptausschusses d. die Ausführung der Beschlüsse des Hauptausschusses und der Hauptversammlung. 6. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von der/dem 1. Vorsitzenden oder deren/dessen Stellvertreter einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder, darunter der/die Vorsitzende oder eine/ein stellvertretende/r Vorsitzende/r anwesend sind. Der Vorstand fasst alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Erschienenen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Leitung der Vorstandssitzung. 7. Der/die Geschäftsführer/in soll eine Fachkraft des zuständigen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sein. Ihm/ihr obliegt die fachliche Betreuung und Förderung des Verbandes. Die Geschäftsstelle befindet sich grundsätzlich am Dienstort des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin. § 8 Der Hauptausschuss Der Hauptausschuss des vlf Ingolstadt-Eichstätt e.V. setzt sich zusammen aus a. dem Vorstand b. aus je einer Person je 100 Mitglieder des Verbandes. Die weiblichen Mitglieder sollen angemessen berücksichtigt sein. c. dem Vorsitzenden des Arbeitskreises der Meister und Meisterinnen im vlf. Das Gremium soll auf höchstens 20 Personen beschränkt werden. Als beratende Mitglieder sind zu den Hauptausschusssitzungen einzuladen a. der/die Leiter/in bzw. Bereichsleiter/in Landwirtschaft des zuständigen Amtes für Landwirtschaft und Forsten sowie nach Bedarf die zuständigen Abteilungsleiter 7 Entwurf - Satzung b. der/die Schulleiter bzw. Schulleiterin der im Verbandsbezirk befindlichen agrarwirtschaftlichen Fachschulen c. aus dem Kreisobmann/Vorsitzenden des Kreisberatungsausschusses und der Kreisbäuerin des Bayerischen Bauernverbandes. d. bei Bedarf kann der/die Vorsitzende weitere Personen einladen. Dem Hauptausschuss obliegt insbesondere: a. die Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes b. die Beratung und Beschlussfassung von Bildungsmaßnahmen und Veranstaltungen c. die Vorbereitung der Mitgliederversammlung d. die Beratung und Verabschiedung gestellter Anträge e. die Festlegung des jeweiligen Haushaltsplanes und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses. § 9 Hauptversammlung (Mitgliederversammlung) Der Mitgliederversammlung des vlf Ingolstadt-Eichstätt e.V. obliegt insbesondere die a. Wahl des Vorstandes und des Hauptausschusses b. Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes und Entlastung des Vorstandes c. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge d. Beratung und Beschlussfassung über gestellte Anträge e. Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des Verbandes. § 10 Sonstige Organisationsformen Der Hauptausschuss kann die Gründung von Arbeitskreisen oder Arbeitsgruppen beschließen, wenn es zur Lösung bestimmter Aufgaben und Probleme notwendig ist. Leitung und Zusammensetzung dieser Arbeitskreise/-gruppen bestimmt der jeweilige Hauptausschuss. § 11 Verbandsmitteilungen 1. Die Mitglieder sind über die laufenden Aktionen des Verbandes zu unterrichten. Zu diesem Zweck wird in regelmäßigen Zeitabständen bzw. bei Bedarf ein Rundbrief oder Rundschreiben an die Mitglieder versandt. Ein 8 Entwurf - Satzung Abdruck wird dem Bezirks- und Landesverband zugeleitet. 2. Für den Inhalt ist der/die Geschäftsführer/in verantwortlich. Der Rundbrief/ die Rundschreiben können auch elektronisch (Homepage oder andere Medien) veröffentlicht werden. § 12 Verfahrensordnung 1. Vorstand, Hauptausschuss und Hauptversammlung sind vom Vorsitzenden schriftlich, unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens 7 Tagen einzuberufen. Vorstandssitzungen können auch fernmündlich einberufen werden. 2. Der Vorstand, der Hauptausschuss und die Mitgliederversammlung des Verbandes sind mindestens einmal jährlich einzuladen. 3. Die Organe des Verbandes müssen einberufen werden, wenn dies 1/3 der Mitglieder dieses Organs unter Angabe der Gründe wünschen. 4. Der Kreisverband legt jährlich spätestens zum 1. März dem Bezirksverband den Geschäftsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr vor. § 13 Wahlordnung 1. Die Wahlperiode des Vorstandes und des Hauptausschusses beträgt fünf Jahre. Die gewählten Mitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. 2. Bei jeder Wahl ist ein Wahlausschuss, bestehend aus drei Mitgliedern zu bestimmen. 3. Alle Wahlen zum Vorstand sind grundsätzlich in schriftlicher Abstimmung durchzuführen. Auf Antrag und einstimmigen Beschluss der Anwesenden, kann auch per Akklamation gewählt werden. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Ist ein zweiter Wahlgang (Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen im ersten Wahlgang) erforderlich, so entscheidet in diesem die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 4. Scheidet ein Vorstands- oder Hauptausschussmitglied aus, so ist bei der nächsten Versammlung eine Nachwahl durchzuführen. Die Nachwahl gilt für den Rest der Wahlperiode. 5. Über die Wahl ist durch den Geschäftsführer eine Niederschrift anzufertigen, die durch die Wahlausschussmitglieder gegenzuzeichnen ist. 6. Ein Abdruck der Wahlniederschrift ist zu den Akten zu nehmen bzw. wird dem Bezirksverband zugeleitet. 9 Entwurf - Satzung 7. Mitglieder haben bei der Wahl nur dann ein Stimmrecht, wenn ihre Jahresbeiträge entrichtet sind. 8. Zum Zeitpunkt der Wahl sollen Vorstandsmitglieder nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben § 14 Beiträge Die Mitglieder des Verbandes haben den von der jeweiligen Hauptversammlung festgesetzten Beitrag zu entrichten. § 15 Aufwandsentschädigung 1. Die Tätigkeit im Verband ist ehrenamtlich. 2. Aufwandsentschädigungen und Reisekosten werden vom Verband durch den jeweiligen Hauptausschuss geregelt. § 16 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 17 Rechnungslegung Der Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr ist spätestens 3 Monate nach Beginn desselben aufzustellen. Die gesamte Rechnungsführung ist spätestens 3 Monate nach Beendigung des Geschäftsjahres der Prüfung durch zwei Rechnungsprüfer, die die Mitgliederversammlung wählt, zu unterziehen. Die Rechnungsprüfer dürfen nicht Vorstandsmitglieder sein. Über die Rechnungsprüfung ist eine Niederschrift anzufertigen. § 18 Beschlüsse 1. Über Beschlüsse sind durch den Geschäftsführer Niederschriften anzufertigen, die durch den 1. Vorsitzenden gegenzuzeichnen sind. 2. Die Protokolle müssen enthalten a. Ort und Datum der Beschlussfassung b. Zahl der erschienenen Mitglieder c. Festlegung der satzungsgemäßen Berufung 10 Entwurf - Satzung d. Tagesordnung der Versammlung e. Mehrheitsverhältnisse bei der Abstimmung § 19 Ehrungen An Personen, die sich um den Verband im Sinne des Verbandszweckes verdient gemacht haben, kann der Landesverband auf Vorschlag des Kreis- bzw. Bezirksverbandes Ehrenzeichen und Ehrenmitgliedschaften verleihen. Ein ehemaliger Vorsitzender kann zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Unbenommen davon kann der Kreisverband auch eigene Ehrungen vornehmen. § 20 Auflösung des Vereins 1. Der Kreisverband kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Eine Auflösung bedarf der 2/3Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 2. Bei Auflösung erfolgt die Liquidation durch den Vorsitzenden, es sei denn, die Auflösungsversammlung bestimmt im Auflösungsbeschluss einen Liquidator. Bei Auflösung des Verbandes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das nach Beendigung der Liquidation verbleibende Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 2 dieser Satzung. § 21 Satzungsänderungen 1. Anträge auf Satzungsänderung sind bei der Geschäftsstelle des Kreisverbandes oder beim Vorstand schriftlich einzureichen. 2. Über Änderungen und Ergänzungen der Satzung entscheidet die Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder. 3. Diese Satzung ersetzt die Satzung des Landesverbandes für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern e. V. vom 01.01.2006. 11 VLF-Sommerprogramm 2015 Fahrt zum Agrarbildungszentrum Landsberg am Lech, Haushaltstechnik Termin: Abfahrt: Donnerstag, 16. April 2015 7:15 Uhr in Eichstätt, Volksfestplatz 8:00 Uhr in Ingolstadt, Saturnarena Rückfahrt: ca. 15:30 Uhr in Landsberg am Lech Inhalte: Neuerungen auf dem Gebiet der Dampfgargeräte, Bodenpflegegeräte, Moderne Waschprogramme, No-FrostGefriergeräte, u. a. Kosten: 33,00 € für Mitglieder, 40,00 € für Nicht-Mitglieder einschließlich Teilnehmergebühr und Mittagessen. Fahrtkosten zusätzlich. Anmeldung bis 8. April 2015 unter 0841 3109-512 Betriebsbesichtigung der Brodmühle in Ingolstadt Termin: Dienstag, 19. Mai 2015 um 18:30 Uhr Ort: Brodmühle, Brodmühlweg 14 ½, 85049 Ingolstadt Anschließend gemütliches Beisammensein. Telefonische Anmeldung unter 0841 3109-512 bis 29.04.2015. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Tagesfahrt – Arenatour Allianzarena und Hofführung auf Gut Kerschlach Termin: Abfahrt: Sonntag, 14. Juni 2015 7:30 Uhr Eichstätt Volksfestplatz 8:00 Uhr Ingolstadt – Saturnarena Kleine Brotzeit vor der Besichtigung der Allianzarena. Die Arenatour beginnt um 10:00 Uhr. Anschließend Mittagessen im Hotel-Gasthof „Alte Linde“ in Wieling bei Feldafing. 12 VLF-Sommerprogramm 2015 14:00 Uhr Hofführung auf Gut Kerschlach Dauer ca. 1,5 Std. mit anschließendem Kaffeetrinken im Bistro-Café. Themen bei der Führung: 1. Blick hinter die Stalltüre – ein Rundgang über den Hof 2. Glückliche Kühe? – Eine kleine Einführung in die artgerechte Tierhaltung 3. Konventionell oder Bio? – Was biologische Landwirtschaft uns allen bringt 17:00 Uhr Rückfahrt 19:00 Uhr Ankunft in Eichstätt Fahrtpreis incl. aller Führungen je nach Teilnehmerzahl ca. 40,00 €. Nähere Informationen bei der Anmeldung. Anmeldung unter 0841 3109-512 bis 28. Mai 2015. Vorankündigungen: Nähkurs für Anfänger im September Referentin: Frau Michaela Ostler Drei Termine an der Landwirtschaftsschule Ingolstadt, Auf der Schanz 43, 85049 Ingolstadt. Kosten: 55,00 €/Person; 65,00 €/Person bei Nichtmitgliedern Nähere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung. Anmeldung unter 0841 3109-512 bereits möglich. Haushaltstraining für „Best Ager“ (Menschen im besten Alter) Mitte September bietet der vlf ein Haushaltstraining für „Best Ager“ an. Sie werden an 8 Abenden von erfahrenen Hauswirtschaftsmeisterinnen in Haushaltsmanagement, Wäschepflege, Reinigungsarbeiten, gesunder Ernährung und Nahrungszubereitung sowohl in Theorie als auch in Praxis geschult. Das „Best-Ager-Haushaltstraining“ findet an der Landwirtschaftsschule Ingolstadt, Auf der Schanz 43, jeweils mittwochs von 18:30 Uhr bis zirka 21:00 Uhr statt. Die Kosten pro Teilnehmer betragen je nach Teilnehmerzahl 120,00 bzw. 140,00 € inklusive Material. Anmeldung ist ab sofort möglich unter 0841 3109-512. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. 13 VLF-Informationen Jahreshauptversammlung am 30. Januar 2015 in Gaimersheim Aktueller Mitgliederstand: 1550 Mitglieder, davon 454 Frauen und 1101 Männer Anlässlich der Jahreshauptversammlung hatte der vlf Frau Margret Hospach, eine Sozialpädagogin mit landwirtschaftlichem Hintergrund eingeladen. Frau Hospach, die in der landwirtschaftlichen Familienberatung arbeitet und auch in Hofübergabe- und Dorfhelferinnenseminaren informiert, stellte in ihrem Vortrag mit dem Titel „Mehrere Generationen, geht’s noch?“ die Probleme auf den Bauernhof insbesondere nach einer Einheirat der Frau in den Mittelpunkt. Margret Hospach machte in einem Rollenspiel mit dem „alten Ehepaar“ (rechts) und den Jungen die Stellung der „Eingeheirateten“ aus. Sie sollte eigentlich in der Mitte stehen und nicht außen vor. Der junge Bauer müsse auch eine vernünftige Verbindung innerhalb festgefügter Familienstrukturen aufbauen und der „Neuen“ zu dem Platz verhelfen, der notwendig ist, um den Familienverband in guten Beziehungen zu erhalten. 14 VLF-Informationen Jubilare beim VLF Für 60-jährige Mitgliedschaft wurden geehrt: Josef Bittl aus Wintershof, Anna Eberl aus Tettenwang, Johann Fanderl aus Paulushofen, Johann Klügl aus Ingolstadt, Stefan Lechermann aus Etting, Josef Liepold aus Gammersfeld, Albert Linke aus Schernfeld, Kurt Maucher aus Hepberg, Dora Meyer aus Eitensheim, Philomena Meyer aus Untermöckenlohe, Ludwig Netter aus Eichstätt, Ludwig Rupp aus Gaimersheim Andreas Sandl aus Zuchering, Mathias Scharlach aus Sandersdorf, Franz Schmid aus Etting, Josef Schmid aus Pfraundorf, Franz Seemeier aus Etting, Alois Stampfer aus Pollenfeld Für 50-jährige Mitgliedschaft wurden geehrt: Walburga Donaubauer aus Etting, Johann Funk aus Wolkertshofen, Josef Heindl aus Großmehring, Luise Heindl aus Großmehring, Else Kastl aus Kösching, Johann Kastl aus Kösching, Paul Liebhard aus Desching, Johann Liedl aus Menning, Johann Lindermeier aus Hard, Elisabeth Lukas aus Lenting, Anton Meixner aus Eitensheim, Irene Öxler aus Oberschwaig, Franz Pfaller aus Pollenfeld, Elisabeth Rußwurm aus Kösching, Johann 15 VLF-Informationen Schielein aus Stadelhofen, Josef Schmid aus Thannhausen, Walburga Schmid aus Gaimersheim, Josef Schneider aus Großmehring, Ludwig Zeller aus Weißendorf 16 VLF-Informationen Jahresversammlung des Arbeitskreises der Meisterinnen und Meister im VLF am 18.02.2015 in Böhmfeld Bei der Jahreshauptversammlung des Arbeitskreises zum Thema „Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV)“ referierte Herr Markus Knothe vom Kaminkehrerhandwerk München zum Punkt „Auswirkungen auf kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ und die Ofenbaumeisterin Johanna Wermuth aus Kipfenberg zum Punkt „Lösungen für bestehende Kachelofenanlagen“. v. links: Evi Kammermeier, Markus Knothe, Johanna Wermuth, Else Greßmann und Thomas Batz 17 VLF-Informationen Der Arbeitskreis der Meisterinnen und Meister im VLF begrüßte vier neue Mitglieder und übergab traditionell je einen Apfelbaum. In den AKM aufgenommen wurden Elisabeth Diepold aus Eitensheim, Manuela Koch aus Adelschlag, Birgit Vetter aus Pollenfeld und FranzXaver Pfaller aus Thannhausen. v. links: Evi Kammermeier, Elisabeth Diepold aus Eitensheim, Birgitt Vetter aus Pollenfeld, Else Greßmann, Thomas Batz nicht auf dem Foto sind Manuela Koch aus Adelschlag und Franz-Xaver Pfaller aus Thannhausen 18 VLF-Informationen In den Verband eingetreten sind im Jahr 2014 Andreas Bergmeister, Gaimersheim Melanie Betz, Kasing Nazan Cevik, Ingolstadt Irmgrad Großmann, Lenting Sylwia Grychtol, Neuburg/Donau Susanne Heckl, Pfahldorf Andreas Kügel, Pförring Magdalena Lang, Nassenfels Stefan Mayr, Mühlheim Stefanie Ott, Großmehring Claudia Plank, Beilngries Martin Pröll, Eichstätt Andreas Rabl, Eitensheim Birgit Schauer, Ingolstadt Alexander Schneider, Möckenlohe Samiha Schumm, Ingolstadt Andi Seifert, Kösching Jasmin Speth, Hitzhofen Christian Spiegl, Breitenfurt Rosa Maria Sterler, Ingolstadt Cornelia Straus, Kipfenberg Johannes Treffer, Aschbuch Teresa Treffer, Paunzhausen Marion Zeller, Dietfurt Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder recht herzlich. 70. Geburtstag von Josef Weidenhiller Am 10. März 2015 feierte unser Vorstandsmitglied und langjähriger Kassier Josef Weidenhiller aus Gaimersheim seinen 70. Geburtstag. Es gratulierten der 1. Vorsitzende Karl-Heinz Bittl und seine Stellvertreterin Roswitha Hüttinger 19 VLF-Informationen Rückblick auf einige Veranstaltungen Bilder vom Landwirtschaftsball finden Sie unter: www.kbumm.de; Bilder Suchbegriff: Landwirtschaftsball 2015 Dirndlnähkurs Januar – März 2015 20 VLF-Informationen In einer Kochvorführung zum Thema „Kulinarisches von Aschermittwoch bis Ostermontag“ zeigten die frischgebackenen Hauswirtschaftsmeisterinnen und Ernährungsfachfrauen ihr Können. Sie bereiteten vor den Augen von 17 interessierten Frauen verschiedene Gerichte von der Fischsuppe bis zum Lammbraten zu, die selbstverständlich im Anschluss probiert und verspeist werden durften. Auch an Osterdesserts fehlte es nicht, alles in allem eine gelungene Darbietung. Die beiden Referentinnen Elisabeth Diepold und Manuela Koch 21 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft Landwirtschaftsschule Ingolstadt, Abteilung Hauswirtschaft Rehzerlegung „Eine ganz besondere Erfahrung“ war die Vorführung von Josef Loderer, dem 1. Vorsitzenden des Jagdschutz- und Jägervereins Eichstätt. Schritt für Schritt zeigte er, wie ein ganzes Reh fachgerecht in küchengerechte Fleischteile zerlegt wird – eine Praxiserfahrung, die für viele Studierende ein einmaliges Erlebnis war. Zusammen mit seiner Frau gab er den 23 Frauen auch Tipps für die Verwendung in der Küche und Rezepte mit Wildfleisch. 22 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft Hinweise aus der Abteilung Förderung Mehrfachantrag (MFA) 2015 Aufgrund der Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) kann neben der Ausgleichszulage und der AUM-Auszahlung mit dem MFA 2015 Folgendes beantragt werden: Zuweisung neuer Zahlungsansprüche Basis- und Greeningprämie Umverteilungsprämie Zahlung für Junglandwirte Kleinerzeugerregelung Zentrale Neuerung ist das Greening, mit der Anbaudiversifizierung (Fruchtartenvielfalt), dem Erhalt des Dauergrünlands und den Ökologischen Vorrangflächen. Ausführliche Informationen finden Sie in der zugestellten Broschüre „Umsetzung der EU-Agrarreform“, den Merkblättern wie z. B. „Merkblatt Mehrfachantrag“, „Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises (FNN) 2015“ und anderen. Die CC-Broschüre 2015 ist am Amt erhältlich und im Internet unter www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/001318/index.php aufrufbar. Eine wesentliche Verfahrensänderung besteht heuer darin, dass bei mehreren Früchten (Schlägen) auf einem Feldstück nicht mehr deren Größe eingetragen werden kann, sondern dass die Schläge im iBALIS vom Antragsteller zu digitalisieren sind und die Schlaggröße dann vom Programm automatisch berechnet wird. Hilfen dazu finden Sie im iBALIS, wenn Sie in der Feldstückskarte oben rechts auf das Fragezeichen „ “ klicken. Sie können dann die Erklärungen in „Hilfe zur Feldstückskarte“ dazu lesen oder sich mit „Hilfevideos auf Youtube“ ein Video zur Vorgehensweise für eine Schlagerstellung anschauen (z. B. wie dabei die Außengrenzen automatisch verwendet werden). Auch zu anderen Vorgängen sind Hilfevideos vorhanden. Ausführ23 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft liche Infos zur Online-Antragstellung entnehmen Sie bitte der ebenfalls zugestellten Broschüre „iBALIS Elektronische Mehrfachantragstellung 2015“. Bitte sehen Sie sich diese unbedingt vor der EDV-Eingabe durch! Wie schon bekannt gelangen Sie zur Antragstellung im iBALIS wie folgt: www.ibalis.bayern.de Bitte beginnen Sie, falls noch nicht geschehen, gleich heute mit der Erfassung Ihrer Daten im iBALIS. Aufgrund der vielen Änderungen wird das heuer mehr Zeit in Anspruch nehmen. Falls Sie Ihren Antrag nicht vollständig erfassen oder absenden können, bringen Sie bitte Ihre PIN-Nummer zur Besprechung ans Amt mit. Nach der Vervollständigung können Sie dann den Antrag am Amt absenden und ausdrucken. Betriebliche Veränderungen Falls seit dem Mehrfachantrag 2014 ein Betriebsinhaberwechsel (z.B. Hofübergabe, Hofverpachtung usw.) stattgefunden hat und dieser bei uns noch nicht gemeldet wurde, setzen Sie sich bitte ebenfalls unverzüglich mit uns in Verbindung. Im Jahr 2015 kann nur der einen Mehrfachantrag stellen, der am 15. Mai 2015 Betriebsinhaber ist. 24 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft Hinweise aus der Abteilung Bildung und Beratung Sachgebiet Ernährung, Haushaltsleistungen Hauswirtschaft ist die Grundlage für viele Bereiche des täglichen Lebens. Die Fach- und Führungskräfte in der Hauswirtschaft sind Dienstleister für die ganze Gesellschaft – vom Singlehaushalt bis zur Großfamilie, vom Baby bis zum Senior. Sie sorgen für mehr Lebensqualität, Gesundheit und Zufriedenheit. Dennoch wird die Hauswirtschaft von vielen wenig wahrgenommen und mit kochen, waschen, putzen gleichgesetzt. Wie wertvoll hauswirtschaftliches Wissen und Können ist, zeigt sich oft erst in Notsituationen. Um das Bewusstsein und die Wahrnehmung zu stärken, fanden 2015 bayernweit zahlreiche Aktionen zum Welttag der Hauswirtschaft statt. „Von Profis lernen!“ – so lautete das Motto. Professionelle Materialien, eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und rationelle Abläufe sparen Zeit, Kraft und Geld. Am Welttag der Hauswirtschaft 2015 in Ingolstadt zeigten hauswirtschaftliche Fachkräfte wie‘s geht: Auf der Mittelbayerischen Ausstellung – der miba – präsentierten Erlebnisbäuerinnen, Kräuterpädagoginnen, Meisterinnen, Direktvermarkter und Ernährungsexperten ihren hauswirtschaftlichen Bereich und zeigten, was sich aus Wildkräutern kulinarisch zaubern lässt, was in eine Putzkiste soll (und was nicht), welche Dienstleistungen sie im Krankheitsfall anbieten, welche Kuchen und pikanten Gebäcke sie für ein Fest zubereiten, was bei der Kinderernährung wichtig ist usw. Hauswirtschaft ist eben vielseitig und ganz nah dran an den Belangen der Bevölkerung! 100 Jahre Berufsanerkennung Hauswirtschaft und 90 Jahre Meisterrecht Hauswirtschaft feiert 2015 auch zwei runde Geburtstage: Im März 1915 wurde in Berlin der „Deutsche Hausfrauenbund“ gegründet. Hedwig Heyl war die treibende Kraft dafür. Sie fand Mitstreiterinnen und politische 25 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft Unterstützung, organisierte die Öffentlichkeitsarbeit und leistete rechtliche Vorarbeit. Damit wurde die Hauswirtschaft als Beruf erstmals öffentlich und rechtlich anerkannt. 10 Jahre später erwarb die Hauswirtschaft das Meisterrecht und die erste Meisterprüfungsordnung trat in Kraft. Urlaub auf dem Bauernhof Die „Anbietergemeinschaft Altmühltal“ brachte rechtzeitig zur neuen Urlaubssaison ein neues Faltblatt mit den Gastgeberbetrieben in der Region heraus. Seinen ersten Einsatz hatte der Flyer bereits auf der „Grünen Woche“ in Berlin und er kam bei den Besuchern gut an. Frische Farben, ansprechende Bilder und authentische Betriebe zeichnen den Flyer aus. Am 12. März trifft sich die Anbietergemeinschaft Altmühltal wieder zur Jahreshauptversammlung im Gasthaus Krone in Kinding und bespricht die vergangenen und zukünftigen Projekte im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof. Die Fachtagung Urlaub auf dem Bauernhof, die das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammen mit der Landesanstalt für Landwirtschaft und den Beratern an den Ämtern alle zwei Jahre plant, findet am 27. und 28. April 2015 im Kloster Banz in Bad Staffelstein (Ofr) statt. Die Tagung steht unter dem Motto „Der Gast von morgen“ und befasst sich mit Kundenerwartungen, -bewertungen und Netzwerken für den Erfolg. Die Tagung kombiniert Theorie und Praxis: Die Fachvorträge am ersten Tag und die Fachexkursionen am zweiten Tag geben den Teilnehmern viele Informationen für Ihre weitere Tätigkeit mit. Nähere Informationen zur Fachtagung finden Sie unter www.aelf-by.bayern.de/uadb. Ansprechpartnerin für Urlaub auf dem Bauernhof in der Region ist Brigitte Mogensen 0841 3109-313. 26 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft Zertifizierte Erlebnisbäuerinnen Im Dezember erhielten von Landwirtschaftsminister Helmut Brunner 27 Erlebnisbäuerinnen und Erlebnisbauern aus ganz Bayern in München nach einer 15-tägigen Qualifizierung ihre Urkunden. Zu den erfolgreichen Absolventinnen gehören Frau Andrea Schmidt (Brodmühle Ingolstadt) und Frau Sabine Bauer (Schelldorf). Erlebnisbäuerinnen und Erlebnisbauern bieten auf ihren Höfen spannende Erlebnisführungen für die ganze Bevölkerung- und Lernprogramme für Schulklassen an. Der Bauernhof sei ein idealer Ort, um mit allen Sinnen zu lernen und Natur erlebbar zu machen. Nirgends könne man besser vermitteln, wie Lebensmittel hergestellt werden und Naturkreisläufe funktionieren. Foto: Ursula Baumgart, STMELF Informationen zu dieser Qualifizierung gibt es unter www.landwirtschaft.bayern.de (Landwirtschaft, Erwerbskombination). Weitere Auskünfte erhalten Sie von Frau Hedwig Weikl vom AELF Ingolstadt ( 0841 3109-322. 27 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft Direktvermarkter in der Region Eichstätt-Ingolstadt unter neuer Führung Bei der jüngsten Versammlung der Interessengemeinschaft der Direktvermarkter Eichstätt und Ingolstadt fanden Neuwahlen statt. Dabei wurde Nicole Kettner für die nächsten drei Jahre zur Vorsitzenden gewählt. Sie löst damit die langjährige Vorsitzende Karin Eichinger ab. Als Nachfolger von Matthäus Bonschab aus Buxheim wählte die Versammlung Christian Kroll aus Ingolstadt-Seehof zum stellvertretenden Vorsitzenden. Matthäus Bonschab und Karin Eichinger bleiben als Beisitzer in der neuen Vorstandschaft. Alle weiteren Posten in der Vorstandschaft konnten problemlos besetzt werden. Karin Eichinger Bilduntertext: Die neue Vorstandschaft der Direktvermarkter in Eichstätt/Ingolstadt mit der neuen Vorsitzenden Nicole Kettner (vorne Mitte) und Sabine Biberger vom AELF Ingolstadt (vorne Links) (von links nach rechts) Sonja Schowalter, Edith Lang, Johannes Schmid, Matthäus Bonschab, Claudia Bittlmaier, Monika Marke-Heiduck, Karin Eichinger. (Es fehlen Andreas Blob und Christian Kroll) 28 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft Grundlagenseminar für Direktvermarkter kommt zum Abschluss Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Bayern haben sich über das Fachzentrum Diversifizierung und Strukturentwicklung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt im Winterhalbjahr 2014/2015 mit einer 10-tägigen Seminarreihe fortgebildet. Sie werden ihre Direktvermarktung neu ausrichten, d. h. ihr bestehendes Angebot erfolgsorientiert erweitern und professionalisieren. Auch aus der Region Eichstätt, Pfaffenhofen und Neuburg-Schrobenhausen waren Teilnehmer dabei. Eine feierliche Zertifikatsverleihung fand am 18. März im Hofcafe von Roswitha Turber bei Geisenfeld statt. Das Hauptreferat hielt Brigitte Blaim vom Staatsministerium mit dem Thema „Professionelle Direktvermarktung – damit gewinnt der Betrieb und die Region!“ Sabine Biberger 29 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft Oberbayerischer Direktvermarktertag mit dem Thema „Werden wir den Erwartungen der Verbraucher gerecht?“ Die Teilnehmerzahl war 2015 längst nicht so groß wie in den vergangenen Jahren. Noch am Tag davor sagten krankheitsbedingt Teilnehmer aus der Region ab. Dennoch halten die Organisatorinnen fest, dass das Umland von München einfach mehr Besucher anzieht. Die Teilnehmer waren jedoch besonders zufrieden mit den fachlichen Ausführungen. Heiner Sindel stellte den Bundesverband der Regionalbewegung e.V. vor, dessen Sitz in Bayern ist. Er zeigte an Hand vieler Befragungen die tatsächlichen Erwartungen der Kunden an die Direktvermarktung und welche freiwilligen Leistungen die Landwirte bereits heute freiwillig erbringen. Besonders überzeugend stellte Dr. Prisca Kremer von der Hochschule WeihenstephanTriesdorf die Problematik „Strategien für mehr Tierwohl“ dar. Sie zeigte auf, was sich in der Realität verwirklichen lässt. Sie kritisierte jedoch, dass hier gesetzliche Entscheidungen von Menschen gefällt werden, die keinerlei Bezug zu Tieren und zur Tierproduktion haben. „Es ist schön, dass es Kunden gibt, die für viel Geld das hochwertige Fleisch von langsam wachsenden Freiland-Rindern kaufen. Jedoch müssen wir auch genügend Fleisch für die Bevölkerung im Ruhrgebiet zu einem annehmbaren Preis zur Verfügung stellen können“, so die Professorin. 30 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft Einen besonders interessanten Praxisbericht gab Maria Theresia Aigner aus Watzling über ihre Meisterarbeit mit dem Thema: „Einstieg in die Käseproduktion“. Sie hat ihr Vorhaben sowohl aus der wirtschaftlichen Sicht als auch werbetechnisch professionell durchgeführt. Sabine Biberger Gelungener Start – großes Interesse an regionalen Lebensmitteln „Vier Gärten“ im Einzelhandel Ende Januar wurde „Vier Gärten“, die Dachmarke für Lebensmittel aus der Region IngolStadtLandPlus, flächendeckend eingeführt. „Wir haben es geschafft“ freut sich Dieter Banzer, Vorsitzender des Vereins und Geschäftsführer der GmbH. Er ist stolz auf den gelungenen Start. Zusammen mit Vertretern der Erzeuger, den Mitstreitern und zahlreichen Ehrengästen hatte man sich zur Einführungsveranstaltung in den Räumen des EDEKA Fanderl in der Liegnitzer Straße eingefunden. Bisher gibt es 60 Produkte von 40 Erzeugern in den Märkten von REWE und EDEKA. Halten Sie Ausschau nach den „Vier Gärten“-Produkten und kaufen Sie ein! Sabine Biberger Vorsitzender Dieter Banzer, Imker aus Biesenhard Das Vier Gärten-Regal in einem Lebensmittelmarkt 31 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft Bayernweite Qualifizierung „Einstieg in die Bauernhofgastronomie“ Das Seminar wendet sich an Neueinsteiger in die Bauernhofgastronomie und Betriebe mit ersten Erfahrungen, die den Betriebszweig optimieren wollen. Die Qualifizierung befähigt die Teilnehmer den Betriebszweig Bäuerliche Gastronomie einzurichten, professionell zu gestalten und individuelle Lösungen für das eigene Vorhaben zu finden. 2014/2015 wurden 25 Bäuerinnen und Landwirte fortgebildet. Aus unseren Landkreis nahm Sonja Schowalter aus Dörndorf erfolgreich am Seminar teil. Infotag für Interessenten findet am 27.04.15 von 9 – 13 statt. Anmeldung bis 17.04.15 bei Irmgard Kuhn, AELF Neumarkt, Tel.: 09181 4508-0 Bild: Zertifikatsverleihung an Sonja Schowalter mit Ministerialdirigent Wolfram Schöhl, Behördenleiter vom AELF Neumarkt Johannes Hebauer, Ulrich Korb vom DEHOGA Bayern und Sabine Biberger als Vertreterin des AELF Ingolstadt 32 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft Netzwerk Junge Eltern/Familien – Ernährung und Bewegung mit Kindern bis zu 3 Jahren Im Netzwerk Junge Eltern/Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren werden noch folgende Veranstaltungen angeboten. Das gesamte Programm und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (www.aelf-in.bayern.de) unter Ernährung. Diese Themen können auch für die eigene Gemeinde/Gruppe angefordert werden. Die Veranstaltungen sind kostenlos. Anmeldung unter 0841 3109-0 ist erforderlich. Termin Thema Dienstag, 14.04.15 18:00 – 20:30 Uhr Familienküche leicht und lecker Referentin: Annemarie Eckl, Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin Ort: Lehrküche der Landwirtschaftsschule Ingolstadt, Auf der Schanz 43, 85049 Ingolstadt Donnerstag, 16.04.15 14:30 – 16:00 Uhr Bewegung in der Natur im Walderlebniszentrum Schernfeld (WEZ) Eltern und Kleinkinder erleben den Wald Referent: Mitarbeiter des WEZ Treffpunkt: Parkplatz des WEZ Dienstag, 22.04.15 18:00 – 20:30 Uhr Gesunde, schnelle Küche ohne Fix & Co. Brauchen wir Fertigprodukte? Referentinnen: Manuela Koch und Elisabeth Diepold Hauswirtschaftsmeisterinnen Ort: Lehrküche der Landwirtschaftsschule Ingolstadt, Auf der Schanz 43, 85049 Ingolstadt Donnerstag, 30.04.15 18:00 20:00 Uhr Vortrag: Bewegung kinderleicht – kinderleichte Bewegung Förderung gezielter Bewegungsabläufe bei Kindern bis 3 Jahren Referentin: Brigitte Penther, Ergotherapeutin Ort: Seminarraum der Landwirtschaftsschule Ingolstadt, Auf der Schanz 43, 85049 Ingolstadt 33 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft Termin Thema Dienstag, 05.05.15 10:00 11:00 Uhr Krabbelkeks – Bewegungsspaß für Kinder im Krabbelalter Referentin: Brigitte Penther Ergotherapeutin Ort: Turnhalle der Lebenshilfe Wohnstätte, Richard-Strauß-Straße 37, 85057 Ingolstadt Freitag, 12.06.15 18:00 20:30 Uhr Vollwertige Familienküche Kochkurs mit Gemüse und Kräutern der Region und frisch gemahlenem Getreide Referentin: Gabriele Schredl Hauswirtschaftliche Fachlehrerin Ort: Lehrküche der Landwirtschaftsschule Ingolstadt, Auf der Schanz 43, 85049 Ingolstadt Hinweise aus der Abteilung Bildung und Beratung Sachgebiet Landwirtschaft Pflanzenschutz-Sachkundenachweis jetzt stellen!! Mit der Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes (Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen vom 6. Februar 2012) wurde festgelegt, dass eine Person nur dann Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz (auch den biologischen) beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben darf, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt. Außerdem darf der Handel ab dem 26. November 2015 Pflanzenschutzmittel, die für berufliche Anwender zugelassen sind, nur gegen Vorlage des Sachkundenachweises an Personen abgeben. 34 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft 1. Folgende Antragsfristen sind dabei einzuhalten „Alt-Sachkundige“, d. h. Personen, die bereits vor dem 14. Februar 2012 sachkundig waren, müssen den Sachkundenachweis bis spätestens 26. Mai 2015 beantragen. Alle, die die Pflanzenschutz-Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, müssen den Sachkundenachweis besitzen, bevor sie Pflanzenschutzmittel anwenden dürfen. 2. Wie ist der Sachkundenachweis zu beantragen? Der neue Sachkundenachweis ist direkt auf der Internetseite – www.pflanzenschutz-skn.de – zu beantragen. Die Antragsmaske ist auf der linken Randleiste abrufbar. Wer bereits einen Antrag schriftlich beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt gestellt hat, soll keinen weiteren Antrag mehr im Internet stellen. Auf der Internetseite ist auch eine Ausfüllhilfe zu finden, u. a. mit Hinweisen, welche Zeugnisse oder Dokumente zum Sachkundenachweis berechtigen. Der Sachkundebeleg, wie z. B. der Berufsabschluss zum Landwirt oder das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung, kann vom Schreibtisch aus als Anlage zum Antrag hochgeladen werden. Wer keinen Scanner besitzt, kann die Zeugniskopie auch per Post nachreichen. Das Anschreiben dazu kann aus dem Onlineprogramm ausgedruckt werden. Der Online abgeschickte Antrag wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt bearbeitet. Für das Ausstellen des Sachkundenachweises fällt eine Gebühr in Höhe von 20 Euro an. Nach Bezahlung der Kostenrechnung kann es einige Wochen dauern, bis die Karte dem Antragsteller zugestellt wird, da die Sachkundenachweise nur alle 14 Tage gedruckt werden. 3. Erforderliche Fortbildungsmaßnahmen Neben dem Sachkundenachweis, sind alle Sachkundigen auch verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte Fortbildungsmaßnahme zu besuchen. Die erste Fortbildung ist bis spätestens 31.12.2015 nachzuweisen. 35 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft Entsprechende Fortbildungsmaßnahmen werden vom Landeskuratorium Pflanzliche Erzeugung, vom Verband landwirtschaftlicher Fachbildung, vom Maschinenring und vom Bayerischen Bauernverband wieder ab Herbst 2015 angeboten. 4. Sachkundeprüfung ablegen Wer den Sachkundenachweis benötigt und noch nicht über die für die Beantragung erforderliche Qualifikation verfügt, kann durch Ablegung einer Sachkundeprüfung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt, diese erwerben. Dazu können Sie sich jederzeit anmelden. Der nächste Kurs findet im Oktober 2015 statt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das AELF Ingolstadt, Tel: 0841 3109-211 (Herr Zacherl) (Stand: 24.02.2015) Informationen aus dem Fachzentrum Rinderhaltung am AELF Erding Tierwohl ist mehr als eine Frage der Haltung Tierwohl ist deutlich mehr als nur eine Frage der Haltung. Das stellte H.-J. Herrmann, Fachgebietsleiter Tierhaltung Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, anlässlich der Fachtagung für Milchviehhalter in Weichering klar. Liegen-Laufen-Klauen – dazu gab der Referent Tipps. Zu dem fast religiös anmutenden Streit, ob Hochbox oder Tiefbox nun besser sei, meinte der Experte aus Hessen: „Die Tiefbox heißt nicht so, weil die Kühe tief in die Box runtersteigen. Es handelt sich dabei um eine „Voll“box, nämlich gut aufgefüllt. Die sieht man in den Betrieben leider selten in ihrem Idealzustand.“ Gerade in AMS-Betrieben ist die Boxenpflege schwierig, weil die Boxen nie alle gleichzeitig frei sind. Sandbettwaben können hier eine Alternative sein. Waben mit sandigem Lehm gefüllt, bedeckt mit einigen Zentimeter Stroheinstreu haben sich bewährt. Die Klauen wollen eine trockene und entspannte Umgebung. Trocken ist ein Spaltenboden nur bei regelmäßiger Reinigung. Ein Spaltenroboter kann eine sinnvolle Investition in die Klauengesundheit sein. 36 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft „Selbsthergestellter Beton hat im Stall nichts verloren. Den sollte man von Profis machen lassen. Eigenleistung hat hier das Potential am teuersten zu werden,“ so die Meinung des Referenten zum Thema Laufflächen selbst betonieren. Der Praktikerbericht von Landwirtschaftsmeister Robert Widmann rundete den Tagungsschwerpunkt „Management im Betrieb optimieren“ perfekt ab. „Eine meiner größten Zeitersparnisse war das Verbessern der Tiergesundheit“, meinte der Betriebsleiter aus dem Landkreis Landsberg/ Lech. Er konzentriert sich voll und ganz auf die Milchviehhaltung, dabei wird er unterstützt von einem fest angestellten Melker. Die Jungviehaufzucht ist ausgelagert an einen Partnerbetrieb, damit der bestehende Kuhstall optimal verwertet werden kann. „In meiner Meisterarbeit hat diese Variante der Betriebsentwicklung damals so gut abgeschnitten, dass wir sie gleich umgesetzt haben“, so Widmann. Die ökonomischen Grundregeln gelten in guten wie in schlechten Zeiten. Darauf wies Petra Praum, Fachzentrum Rinderhaltung am AELF Erding, hin. Die Auslastung ist auch für die Rentabilität eines automatischen Melksystems entscheidend. Die Technik funktioniert, das ist keine Frage, die vielfältigen Möglichkeiten der EDV könnten jedoch noch besser genutzt werden. Beruhigungs- und Schmerzmittel beim Enthornen – CC-relevant ab Januar 2015 Kälber dürfen nur bis zum 41. Lebenstag enthornt werden ohne Betäubung. Dabei muss der Landwirt jedoch Beruhigungsmittel (Sedation) und Schmerzmittel verabreichen Die Mittelanwendung ist im Bestandsbuch genau zu dokumentieren. Diese Vorgehensweise des Enthornens ist in die CC-Broschüre 2015 (Seite 64) aufgenommen worden. Ein Verstoß führt zu Prämienkürzungen. Über die Eintragung im Bestandsbuch kann die Anwendung nachvollzogen werden. Auf der Homepage des TGD unter: www.tgd-bayern.de/index.php/download/allgemein kann ein Film zum richtigen Veröden der Hornanlagen angesehen werden. 37 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft Informationen aus dem Fachzentrum Ökologischer Landbau am AELF Ebersberg Öko-Erntefahrten für Landwirte Am Dienstag, 7. Juli 2015, Leonhard und Marianne Mösl, St. Benedikt Str. 24, 85235 Odelshausen, Ebertshausen, 13:00 Uhr Treffpunkt auf dem Betrieb Mösl Am Freitag, 10. Juli 2015, Josef Heindl, Öd 1, 83527 Kirchdorf, 13:00 Uhr Treffpunkt auf dem Betrieb Heindl Bei beiden Erntefahrten werden die Schläge von mehreren Ökobetrieben besichtigt und die produktionstechnischen Maßnahmen von den Betriebsleitern erläutert. Es sind alle Landwirte herzlich eingeladen daran teilzunehmen. Ansprechpartnerin: Frau Dr. Susann Rosenberger (Tel: 08092 2699-126) Informationen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für ökologischen Landbau und Tierhaltung Kringell Bayern braucht mehr Biobauern! BioRegio 2020 fördert gezielt ökologische Betriebe! Seminar für Umstellungsinteressenten Bayern fördert den ökologischen Landbau durch das Landesprogramm BIOREGIO 2020. Die Akademie für Ökologischen Landbau und Tierhaltung am Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum Kringell veranstaltet vom 13. bis 17. April 2015 ein Seminar für Landwirte und Hofnachfolger, die an einer Umstellung auf ökologische Landwirtschaft interessiert sind. Die Informationen dazu erhalten Sie unter http://www.lfl.bayern.de/lvfz/kringell/062914/index.php Kontakt und Anmeldung unter Tel: 08505 91810 38 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft Hinweise aus dem Fachzentrum Diversifizierung und Strukturentwicklung LEADER – Anerkennung der Lokalen Aktionsgruppen Im Zuständigkeitsbereich des Fachzentrums 3.11 und der Leadermanagerin am AELF Ingolstadt haben sieben Lokale Aktionsgruppen (LAG) fristgerecht ihre Lokale Entwicklungsstrategie eingereicht. LAG Altmühl-Jura LAG Altmühl-Donau (Neue LAG) LAG Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm (Neue LAG) LAG Altbayerisches Donaumoos LAG Mittlere Isarregion LAG Dachau AGIL LAG Ammersee Das LEADER- Auswahlgremium hat vier der LAGs sofort positiv entschieden, sie haben am 12.03.2015 von Herrn Staatsminister Helmut Brunner die Anerkennungsurkunde erhalten. Wir gratulieren den LAGs Altmühl-Donau, Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm, Altbayerisches Donaumoos und Dachau-AGIL, dass Sie im ersten Anlauf die Hürde genommen haben und die mit viel Bürgerbeteiligung entstandene Strategie zur Entwicklung ihrer Region entsprechend erfolgreich war. Nun wünschen wir viel Erfolg bei der Umsetzung. Die LAGs Altmühl-Jura, Mittlere Isarregion und Ammersee haben derzeit leider nicht alle Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt. Sie haben allerdings die Möglichkeit die Strategien bis zum 31.03.2015 in den geforderten Punkten nachzubessern. Wir gehen davon aus, dass eine Anerkennung nach Erfüllen der aufgezeigten Anforderungen erfolgen wird, da jetzt bereits die Gebietsvoraussetzungen und die Bürgerbeteiligung anerkannt sind. So wünschen wir den LAGs noch entsprechenden Erfolg bei der Nachbesserung. Die LAGs Oberbayern-N schaffen eine gute Voraussetzung, um die Region weiterhin zukunftsfähig zu entwickeln und mit individuellen Lösungsansätzen den Herausforderungen des demographischen Wandels zu begegnen. 39 AELF Ingolstadt – Bereich Landwirtschaft und Forsten Eine Antragstellung für Projekte wird ab Ende Mai erwartet. Falls Sie Projektideen für Ihr Gebiet haben, die die Anforderungen erfüllen Zuordnung zu einem Entwicklungs-und Handlungsziel der LAG, Erfüllung der Leaderkriterien d. h. es muss innovativ, vernetzt, nachhaltig sein und Bürgerengagement enthalten und dem LAGGebiet dienen. Keine Förderung durch ein anderes EU Programm ermöglichen. Keine Förderung von Anhang I Produkten! Projektträger muss vorhanden sein. schreiben Sie mir kurz Ihre Projektidee per E-Mail [email protected] oder nehmen Sie Kontakt mit Ihrer zuständigen LAG auf. Irmgard Neu-Schmid Leadermanagerin Oberbayern Nord Hinweise aus dem Bereich Forsten Aktionsjahr Waldnaturschutz 2015 Unsere Wälder mit ihren zahlreichen Funktionen sind für uns Menschen aber auch für viele Tiere und Pflanzen von existentieller Bedeutung. Diese Vielfalt von Arten zählt zu den wertvollsten Schätzen unserer Heimat. Der Erhalt dieses Naturreichtums ist daher zentraler Bestandteil unserer nachhaltigen Forstwirtschaft in Bayern. Diese Leistungen für den Natur- und Artenschutz werden auf ganzer Fläche und im Rahmen der multifunktionalen Waldbewirtschaftung erbracht. Schützen und Nützen lautet das Motto des Bayerischen Wegs und er ist erfolgreich. Durch die Arbeit von Waldbesitzern und Forstleuten sind Bayerns Wälder im weltweiten und historischen Vergleich in einem hervorragenden ökologischen Zustand. 40 AELF Ingolstadt – Bereich Forsten So zeigen die Ergebnisse der aktuellen Bundeswaldinventur, dass Bayerns Wälder immer älter, laubholzreicher und ökologisch wertvoller werden. Und trotzdem hat der Wald auch weiterhin eine herausragende wirtschaftliche Bedeutung: Rund 190 000 Arbeitsplätze sind in Bayern direkt oder indirekt mit dem Wald verbunden. Um diese vielfältigen Leistungen der Forstwirtschaft für den Natur- und Artenschutz stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken, wurde das Aktionsjahr Waldnaturschutz 2015 ausgerufen. Das Thema soll möglichst vielen Menschen vermittelt werden, deshalb sind landesweit eine Vielzahl von Veranstaltungen und Aktionen geplant. Auch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt wird dazu einiges anbieten. So werden die einzelnen Forstreviere der Forstverwaltung im Amtsbereich diesen Sommer und Herbst, auch zusammen mit Partnern von den Bayerischen Staatsforsten, den Kommunen, den Forstlichen Zusammenschlüssen und dem Naturschutz, Waldbegänge rund um das Thema Waldnaturschutz anbieten. Zudem soll ein Schüler-Fotowettbewerb durchgeführt werden und auch das für Ende September geplante Waldfest am Walderlebniszentrum Schernfeld wird unter dieses Motto gestellt werden. Die Planungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen, die konkreten Termine und Orte für die einzelnen Aktionen werden rechtzeitig bekannt gemacht. Jeder, der ein Herz für Wald und Forstwirtschaft hat, ist herzlich eingeladen. Machen Sie mit! 41 42 An den VLF Ingolstadt Eichstätt Auf der Schanz 43 a 85049 Ingolstadt Fax: 0841 3109-444 Liebe Mitglieder, vieles im Leben kann sich ändern - auch Ihre persönlichen Daten Bitte helfen Sie uns, die Mitgliederliste so aktuell wie möglich zu halten und füllen Sie bei Veränderungen Ihrer persönlichen Daten diesen Abschnitt aus. Bitte schicken oder faxen Sie ihn dann an uns zurück. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! ---------------------------------------------- ----------------------- ---------------------- Name/Vorname Geb.-Datum geborene ---------------------------------------------------- -------------------------------------------Ortsteil/Straße PLZ/Ort ------------------------------------------ -----------------------------------------------------Telefon E-Mail Adresse -----------------------------------------verstorben am Bei Änderung der Bankverbindung: ----------------------------- ---------------------------------- ------------------------------Bank IBAN BIC ---------------------------------------------------------Datum/Unterschrift 43 Absender: Verband landwirtschaftlicher Fachbildung Ingolstadt-Eichstätt Auf der Schanz 43 a, 85049 Ingolstadt 44
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