Soziale Berufe – endlich wertschätzen! - komba

Region-NRW-Süd
Die Kommunalgewerkschaft für Beamte und Arbeitnehmer
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Soziale Berufe – endlich wertschätzen!
Fragen zum Streik
Teilnahmeberechtigt sind alle Beschäftigten aus dem Sozial- und Erziehungsdienst, die nach dem SuE-Tarifvertrag beschäftigt sind.
Arbeitszeit und Urlaubstage: Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Nacharbeiten ausgefallener Arbeitszeiten oder Kürzung des Jahresurlaubs.
Gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung bleiben auch
bei einem länger andauernden Streik bestehen. Privatversicherte tragen währenddessen u.U. den vollen Versicherungsbeitrag selbst.
Notdienste sind nur zwingend erforderlich zum Schutz des Allgemeinwohls
und/oder der Erhaltung von Betriebseinrichtungen. Notdienste sind nicht gedacht für Beschäftigungsmöglichkeiten arbeitswilliger Mitarbeiter. Notdienste –
wo und wer – müssen vom Arbeitgeber gemeinsam mit den jeweiligen streikaufrufenden Gewerkschaften vereinbart werden.
Warnstreik: Während der Verhandlungsphase gilt grundsätzlich die Friedenspflicht. Trotzdem dürfen die Gewerkschaften zu zeitlich befristetem mehrstündigen oder ganztägigem Warnstreik aufrufen. Nehmt am Warnstreik nur dann teil,
wenn dazu ein Aufruf erfolgt ist!
Bankverbindung:
BIC: GENODE61BBB  IBAN: DE87 6609 0800 0008 4400 00
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Streik ist die gemeinsame, planmäßig durchgeführte Niederlegung der Arbeit,
nachdem alle Verhandlungen gescheitert sind. Bevor es zu einem echten und
möglicherweise unbefristeten Streik kommt, werden die Mitglieder in einer Urabstimmung befragt. Nichtmitglieder oder Mitglieder anderer Gewerkschaften
dürfen sich solidarisch an Streikmaßnahmen der komba Gewerkschaft beteiligen. Nichtmitglieder haben keinen Anspruch auf Streikgeld.
Streikausweis: Im Streikausweis, der von der Streikleitung ausgegeben wird,
ist die Zeit der Teilnahme an einem Warnstreik einzutragen. Die Streikleitung
bestätigt im Streikausweis die Teilnahme. Nur bestätigte Zeiten können nach
Beendigung der Arbeitskampfmaßnahmen abgerechnet werden.
Bei der erstmaligen Teilnahme erhaltet Ihr einen Streikausweis von der
Streikleitung. Die Ausgabe der Streikausweise erfolgt am 13.04.2015 am
Stiftsplatz durch die Streikleitung. Dort müssen sich die Streikenden auch
in die Streikerfassungslisten eintragen.
Recht auf Streikgeld hat jedes Mitglied. Wichtig ist dabei, sich am Streiktag in
der Streikliste einzutragen und die Streikteilnahme im Streikausweis bestätigen
zu lassen. Sobald der entsprechende Entgeltabzug auf dem Gehaltsschreiben
erkennbar ist, müssen Kopie und Streikausweis eingereicht werden.
Nach Beendigung aller Arbeitskampfmaßnahmen könnt Ihr den Streikausweis
zur Abrechnung beim Streikleiter ([email protected]) einreichen. Der
Ausweis muss vollständig ausgefüllt sein und mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:
 Gehaltsabrechnung, aus der der Abzug für die Zeit der Streikteilnahme
ersichtlich ist
 Aktuelle Bankverbindung
 komba-Mitgliedsnummer
Der Antrag auf Streikgeld wird an die komba Landesgeschäftsstelle weitergeleitet. Das Streikgeld wird je Tag und bei Vorlage aller Unterlagen unverzüglich
auf Euer Konto überwiesen. Erstattet wird nur das, was maximal der Arbeitgeber vom Gehalt abzieht.
Unfallversicherung: Mitarbeiter, die den Notdienst wahrnehmen, sind durch
den Arbeitgeber versichert. Für die Dauer des (Warn-)Streiks entfällt der Arbeitgeber-Versicherungsschutz für die Streikteilnehmer. Der Schutz durch private
Unfallversicherungen bleibt natürlich bestehen.
Zeiterfassung: Streik ist Arbeitszeit. Somit wird die Zeiterfassung für den Zeitraum des Streiks nicht unterbrochen. Nicht ausstempeln!
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Entgeltabzug: Da die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen,
zahlt der Arbeitgeber während des Streiks kein Entgelt. In der Gehaltsabrechnung müssen der Zeitraum und die Höhe des Abzugs erkennbar sein. Wird die
Streikmaßnahme während des Wochenendes ausgesetzt, besteht für diesen
Zeitraum Anspruch auf Entgelt.
Kündigungen oder Abmahnungen dürfen wegen der Teilnahme an einem
rechtmäßigen Streik nicht ausgesprochen werden.
Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
Ute Simon,
Telefon: 0228/77-5283
Elke Stemmler
Telefon: 0228/77-3694
Hannelore Koll-Levas, Kita Kurfürstenallee Telefon: 0228/3681837
Nina Ledderhos, Kita Stadthaus
Telefon: 0228/774580
Hildegard Lützeler, Kita Annaberger Straße Telefon: 0228/238722
Iris Ohm, Kita Heinrich-Schneiders-Straße Telefon: 0228/231240
Rainer Friedrich
Streikleitung
Telefon: 0228/77-5259
Helmut Bressin
Streikleitung
Telefon: 0228/77-5279
Elisabeth Heuschkel Streikleitung
Telefon: 0228/77-5172
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