Region-NRW-Süd Die Kommunalgewerkschaft für Beamte und Arbeitnehmer komba gewerkschaft Region-NRW-Süd | Postfach 30 08 07 | 53188 Bonn Geschäftsstelle Berliner Platz 2 53111 Bonn Postfach 30 08 07, 53188 Bonn 02 28 / 69 01 69 Fax 02 28 / 9 65 41 55 Email: [email protected] Telefon 02 28 / 77 34 78 Telefax 02 28 / 77 21 16 [email protected] www.komba.de www.komba-bonn.de Soziale Berufe – endlich wertschätzen! Fragen zum Streik Teilnahmeberechtigt sind alle Beschäftigten aus dem Sozial- und Erziehungsdienst, die nach dem SuE-Tarifvertrag beschäftigt sind. Arbeitszeit und Urlaubstage: Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Nacharbeiten ausgefallener Arbeitszeiten oder Kürzung des Jahresurlaubs. Gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung bleiben auch bei einem länger andauernden Streik bestehen. Privatversicherte tragen währenddessen u.U. den vollen Versicherungsbeitrag selbst. Notdienste sind nur zwingend erforderlich zum Schutz des Allgemeinwohls und/oder der Erhaltung von Betriebseinrichtungen. Notdienste sind nicht gedacht für Beschäftigungsmöglichkeiten arbeitswilliger Mitarbeiter. Notdienste – wo und wer – müssen vom Arbeitgeber gemeinsam mit den jeweiligen streikaufrufenden Gewerkschaften vereinbart werden. Warnstreik: Während der Verhandlungsphase gilt grundsätzlich die Friedenspflicht. Trotzdem dürfen die Gewerkschaften zu zeitlich befristetem mehrstündigen oder ganztägigem Warnstreik aufrufen. Nehmt am Warnstreik nur dann teil, wenn dazu ein Aufruf erfolgt ist! Bankverbindung: BIC: GENODE61BBB IBAN: DE87 6609 0800 0008 4400 00 -2- Streik ist die gemeinsame, planmäßig durchgeführte Niederlegung der Arbeit, nachdem alle Verhandlungen gescheitert sind. Bevor es zu einem echten und möglicherweise unbefristeten Streik kommt, werden die Mitglieder in einer Urabstimmung befragt. Nichtmitglieder oder Mitglieder anderer Gewerkschaften dürfen sich solidarisch an Streikmaßnahmen der komba Gewerkschaft beteiligen. Nichtmitglieder haben keinen Anspruch auf Streikgeld. Streikausweis: Im Streikausweis, der von der Streikleitung ausgegeben wird, ist die Zeit der Teilnahme an einem Warnstreik einzutragen. Die Streikleitung bestätigt im Streikausweis die Teilnahme. Nur bestätigte Zeiten können nach Beendigung der Arbeitskampfmaßnahmen abgerechnet werden. Bei der erstmaligen Teilnahme erhaltet Ihr einen Streikausweis von der Streikleitung. Die Ausgabe der Streikausweise erfolgt am 13.04.2015 am Stiftsplatz durch die Streikleitung. Dort müssen sich die Streikenden auch in die Streikerfassungslisten eintragen. Recht auf Streikgeld hat jedes Mitglied. Wichtig ist dabei, sich am Streiktag in der Streikliste einzutragen und die Streikteilnahme im Streikausweis bestätigen zu lassen. Sobald der entsprechende Entgeltabzug auf dem Gehaltsschreiben erkennbar ist, müssen Kopie und Streikausweis eingereicht werden. Nach Beendigung aller Arbeitskampfmaßnahmen könnt Ihr den Streikausweis zur Abrechnung beim Streikleiter ([email protected]) einreichen. Der Ausweis muss vollständig ausgefüllt sein und mit folgenden Unterlagen eingereicht werden: Gehaltsabrechnung, aus der der Abzug für die Zeit der Streikteilnahme ersichtlich ist Aktuelle Bankverbindung komba-Mitgliedsnummer Der Antrag auf Streikgeld wird an die komba Landesgeschäftsstelle weitergeleitet. Das Streikgeld wird je Tag und bei Vorlage aller Unterlagen unverzüglich auf Euer Konto überwiesen. Erstattet wird nur das, was maximal der Arbeitgeber vom Gehalt abzieht. Unfallversicherung: Mitarbeiter, die den Notdienst wahrnehmen, sind durch den Arbeitgeber versichert. Für die Dauer des (Warn-)Streiks entfällt der Arbeitgeber-Versicherungsschutz für die Streikteilnehmer. Der Schutz durch private Unfallversicherungen bleibt natürlich bestehen. Zeiterfassung: Streik ist Arbeitszeit. Somit wird die Zeiterfassung für den Zeitraum des Streiks nicht unterbrochen. Nicht ausstempeln! -3- Entgeltabzug: Da die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen, zahlt der Arbeitgeber während des Streiks kein Entgelt. In der Gehaltsabrechnung müssen der Zeitraum und die Höhe des Abzugs erkennbar sein. Wird die Streikmaßnahme während des Wochenendes ausgesetzt, besteht für diesen Zeitraum Anspruch auf Entgelt. Kündigungen oder Abmahnungen dürfen wegen der Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik nicht ausgesprochen werden. Für Rückfragen stehen zur Verfügung: Ute Simon, Telefon: 0228/77-5283 Elke Stemmler Telefon: 0228/77-3694 Hannelore Koll-Levas, Kita Kurfürstenallee Telefon: 0228/3681837 Nina Ledderhos, Kita Stadthaus Telefon: 0228/774580 Hildegard Lützeler, Kita Annaberger Straße Telefon: 0228/238722 Iris Ohm, Kita Heinrich-Schneiders-Straße Telefon: 0228/231240 Rainer Friedrich Streikleitung Telefon: 0228/77-5259 Helmut Bressin Streikleitung Telefon: 0228/77-5279 Elisabeth Heuschkel Streikleitung Telefon: 0228/77-5172 ********* Anbei findet ihr: Elterninfo deutsch Elterninfo türkisch Elterninfo arabisch Elterninfo russisch Bürgerinfo Aufnahmeantrag komba gewerkschaft bonn rhein-sieg -4-
© Copyright 2024 ExpyDoc