Einladung Rechnung 2014 Budget 2015 Ordentliche Schulgemeindeversammlung 2015 Freitag, 27. März 2015, 20:15 Uhr, Vereinssaal Oberegg Traktanden: 1. Bericht des Schulrates 2. Rechnung 2014 3. Budget 2015 4. Festlegung der Schulsteuer 2015 5. Änderungen Schulgemeindereglement 6. Auftragserteilung Fusionsverhandlungen 7. Wahlen 8. Informationen zum Projekt „Oberstufe im AüB“ 9. Informationen zum Neubauprojekt 10. Allgemeines, eventuelle Anträge zuhanden des Schulrates Schulrat: Kurt Schibli, Präsident, Vorderladeren 3 Claudia Enzler, Schwellmühlestrasse 1 Pius Geiger, Wiesstrasse 21 Roland Klee, Vogeleggstrasse 13 Markus Ulmann, Sönderliweg 4 Rechnungs-Prüfungs-Kommission: Sybille Blatter, Rutlenstrasse 41 Markus Kurer, Feldlistrasse 27 Erika Ulmann, Rüteggstrasse 9 (Demission) Lehrkräfte 2014/2015 Kindergarten: Primarschule: Integrierte Sekundarschule: FächergruppenLehrkräfte: Teilzeitlehrkräfte: Therapeutinnen: Schulische Heilpädagoginnen: Schulische Sozialarbeit: Schulsekretariat: Schulleitung: (Stand 27. März 2015) Bergmann Tanja, Lukàcs Vera 1./2. Klasse Corusa Ana, Schindler Kathrin 3. Klasse Dörig Maria, Schindler Kathrin 4. Klasse Hochreutener Ines, 5. Klasse Kouwenhoven Tamara 6. Klasse Ledergerber Isabelle Bender Claudia Bernasconi Mario Burtscher Rita Haas Michael Haas Tim Reiser Mario Seliner Aline Eugster Rita, Jäger Annerös Bruderer Stephanie, Fuhrer Manuela, Parente Giuseppina, Westermann Helmut Peterer Josy, Rechsteiner Rita, Ulmann Nicole Rimle Christine, Trachsler Martin, Rechsteiner Rita Dammann Monika Fanchini Brigitte Matthias Schriebl 1 Geschätzte Oberegger Schulbürgerinnen und Schulbürger Vorgängig zur Schulgemeindeversammlung sind Sie von der Lehrerschaft, der Schulleitung und dem Schulrat herzlich eingeladen: Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme an der Schulgemeindeversammlung auf Freitag, den 27. März 2015 um 20:15 Uhr im Vereinssaal in Oberegg ein. „Wir öffnen die Türen für Sie!“ am Freitag, 20. März 2015 den ganzen Tag und am Samstag, 21. März 2015 von 8:00 bis 11:30 Uhr. Einladung Interessiert es Sie, was an der Schule Oberegg läuft oder liegen diese Zeiten für Sie weit zurück? Wollen Sie wissen, ob Ihr Steuergeld sorgfältig verwendet wird, welche Anforderungen die Schule heute erfüllen muss oder wohin die Schule steuert? Ich lade Sie herzlich ein, sich aktiv am Geschehen der Schule Oberegg zu beteiligen und unsere ordentliche Schulgemeindeversammlung am 27. März 2015 zu besuchen. Sie als Schulbürgerin und Schulbürger bestimmen, wer für die Schule verantwortlich sein soll und entscheiden, wie die Zukunft gestaltet werden soll. Ich fordere die jüngere Generation von Schulbürgerinnen und Schulbürgern auf, sich für die Übernahme eines Amtes dieser wichtigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft zur Verfügung zu stellen und damit direkte Verantwortung zu übernehmen. Sie haben die einmalige Chance, sich bei der Ausrichtung der Schule und bei den vielen anstehenden Projekten einzubringen, zum Wohle aller Schülerinnen und Schüler sowie des Standortes Oberegg. Ich verspreche Ihnen, diese Aufgaben machen nicht nur Spass, der Einsatz lohnt sich und Sie selbst können davon profitieren. Ich freue mich auf Ihre Teilnahme. Kurt Schibli, Schulratspräsident 2 In einer etwas veränderten Art möchten wir der Oberegger Bevölkerung neue Einblick in die Schule von heute gewähren und aufzeigen, welche Gedanken hinter neuen Unterrichtsformen stecken und warum es wichtig ist, auf verschiedene Arten zu unterrichten. Sie können neue Lernformen und Veränderungen im Unterricht kennenlernen und über die Zukunft der Schule Oberegg direkt mit den Beteiligten der Schule diskutieren. Bericht der Schulleitung Die Schule Oberegg hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Unterrichtsqualität auseinandergesetzt. So lernten die Lehrerinnen und Lehrer zum Beispiel während der Sommerferien eine neue Art der gegenseitigen Hospitation kennen und setzen diese nun um. Dabei geht es darum, einerseits die eigene Wahrnehmung mit derjenigen des Besuchers abzugleichen und andererseits in erweiterter Form eine Rückmeldung der Lernenden zu den gleichen Beobachtungspunkten einzuholen. Die verschiedenen Perspektiven werden nachher miteinander verglichen und potenzielle Entwicklungen besprochen. Nebst guter Kollegialität sind pädagogische und fachdidaktische Auseinandersetzungen und Diskussionen in einem Lehrerteam unerlässlich und haben einen direkten positiven Einfluss auf den Unterricht. Das Oberegger Team ist auf einem sehr erfolgversprechenden Weg und legt sehr viel Energie in die Nachhaltigkeit dieses Projekts. Anfangs März 2015 wird die Schule Oberegg vom Netzwerk Schulführung evaluiert. Im Rahmen der berufsbegleitenden Schulleiterausbildung beobachten 10 Schuleiterinnen und Schulleiter während dreier Tage den Unterricht und führen mit allen Schulbeteiligten Interviews durch. Vermehrt werden die Schülerinnen und Schüler zum Schulunterricht und ihrem Lernen befragt. Es ist uns ein grosses Anliegen, sowohl die Meinung der Lernenden als auch deren Eltern zu erfahren, damit wir unser Tun auch von dieser Seite gespiegelt bekommen. und des Raumangebots an unserer Schule (Neubau Knabenschulhaus). Wir werden unser Möglichstes unternehmen, damit die Kinder von Oberegg davon profitieren können und bestmöglich auf ihre Zukunft vorbereitet werden können. Im Lehrerteam hat es wieder ein paar Veränderungen gegeben. So wurden an der Oberstufe auf das laufende Schuljahr hin Rita Burtscher und Michael Haas eingestellt. Sie ersetzten die Ende Schuljahr 13/14 ausgetretenen Gernot Wiederin und Alex Schmitter. Auf Ende des ersten Semesters des laufenden Schuljahres wurde Andrea Amstutz, unsere langjährige Hauswirtschafts- und Sportlehrerin auf der Oberstufe verabschiedet. Mit ihrer empathischen und liebevollen Art wurde sie sowohl von den Kolleginnen und Kollegen, wie auch von den Schülerinnen und Schülern sehr geschätzt. Der Schulleiter dankt ihr an dieser Stelle für ihren grossen Einsatz zugunsten der Oberegger Jugend. Matthias Schriebl Schulleiter Eine Schule lebt ganz entscheidend vom Engagement der Lehrpersonen, deren Freude und Enthusiasmus anstecken können. Ich danke den Oberegger Lehrpersonen, dass sie auf diese Weise in unseren Schülerinnen und Schüler das Feuer des Lernens erhalten und immer wieder neu entfachen können, denn dies ist die grosse Kunst der Pädagogik. Oberegg kann sich glücklich schätzen, diese Lehrpersonen an der eigenen Schule zu wissen. Ebenso leisten unsere Angestellten des Hausdienstes, die Schulbusfahrerinnen und die Sekretärin ihren Teil zum Puzzle der gut funktionierenden Schule. Manche Firma würde sich eine so grosse Loyalität und Identifikation mit dem Arbeitgeber wünschen. Dieses grosse Engagement aller Mitarbeitenden und auch des Schulrats wird in naher Zukunft von Nöten sein, wenn es darum geht, die vielen Veränderungen anzupacken. Die Gemeindefusion und der neue Lehrplan (mit entsprechenden neuen Lehrmitteln) werden uns ebenso beschäftigen wie die Frage nach der Zukunft der Oberstufe in Oberegg Bericht des (vakanten) Kassiers Wie Ihnen bekannt ist, konnte an der Schulgemeindeversammlung 2014 in Ermangelung von Vorschlägen kein Kassier gewählt werden. Da das Gesetz für solche Fälle keine Regelung vorsieht, hat sich der Schulrat selbst organisiert. Die Gesamtverantwortung für die Finanzen hat der Schulpräsident Kurt Schibli übernommen. Als mitunterschriftsberechtigter Vizepräsident wurde Pius Geiger gewählt. Das Personalwesen inklusive Lohnabrechnungen sowie die Kontierungsarbeiten wurden dem Schulleiter Matthias Schriebl übertragen. Die Finanzbuchhaltung haben wir ins Sekretariat integriert und wird von Mario Bernasconi ausgeführt. Es hat funktioniert: Dank der grossartigen Unterstützung des ehemaligen Schulkassiers Josef Stark wurden alle involvierten Personen fachlich geschult und in den Arbeiten begleitet. Sepp wollte sein mustergültig hinterlassenes Werk sauber weitergeführt wissen und hat darum viele Stunden unentgeltlich im Sekretariat verbracht. Die Rechnung 2014 wurde am 15. Januar 2015 abgeschlossen und bereits am 20. Januar 2015 von der Rechnungsprüfungskommission revidiert und in allen Teilen für richtig befunden. Ein herzliches „Vergeltsgott“ lieber Sepp für deinen grosszügigen Einsatz und deine Loyalität zur Schule Oberegg. 3 Rechnung 2014 Anstelle des budgetierten Defizites von 208‘000 CHF können wir einen um rund 200‘000 CHF positiveren Jahresabschluss präsentieren. Das erheblich kleinere Defizit lautet nun auf 8‘691.90 CHF und wurde mit rund 100‘000 CHF Mehreinnahmen und rund 100‘000 CHF Minderausgaben erreicht. Mit der an der Schulgemeinde 2014 genehmigten, aber noch nicht budgetierten Steuererhöhung um 4 Steuerprozente hätten knapp 150‘000 Franken Mehreinnahmen in die Kasse fliessen sollen. Erzielt wurden aber nur 66‘000 CHF, konjunkturbedingte Steuerveränderungen eingeschlossen. Dafür brachten die Steuern aus Vorjahren weitere 40‘000 CHF Mehreinnahmen. Für die Quellensteuern wurden 60‘000 CHF transitorisch dem Rechnungsjahr gutgeschrieben. Die Handänderungssteuern bestehen aus den im Rechnungsjahr 2014 abgerechneten Steuern des Jahres 2013. Grosse Einsparungen von rund 100‘000 CHF konnten beim Personalaufwand erzielt werden, da weniger Lehrkräfte an der Oberstufe und weniger Stellvertretungen für Ausfälle eingesetzt werden mussten. Die Ausführungskosten der verschiedenen budgetierten Projekte beim Gebäudeunterhalt konnten nach gründlicher Überarbeitung um rund 20‘000 CHF gesenkt werden. In der Vermögensrechnung per 31. Dezember 2014 verringert sich das Eigenkapital auf neu 954‘347.97 CHF Bitte beachten Sie den zustimmenden Revisorenbericht auf Seite 16 dieser Broschüre. Budget 2015 Für das Geschäftsjahr 2015 wird ein Aufwandüberschuss von 21‘000 CHF budgetiert. 4 Bei den Steuereinnahmen erwarten wir die vollen Auswirkungen der Steuererhöhung und haben 74‘000 Mehreinnahmen budgetiert. Es ist wichtig, dass wir die Entwicklung der Steuerkraft in Oberegg im Auge behalten, denn die durchschnittliche Steuerkraft der Schulgemeinde Oberegg stagniert seit 2009, tendenziell ist sie leicht abnehmend. Gemäss Prognose des Finanzdepartements AI dürfen wir 2015 nochmals einen respektablen Finanzausgleich in der Höhe von 688‘000 CHF erwarten. Der kantonale Subventionssatz für die Schulgemeinde Oberegg erhöht sich von 29% im 2014 auf 34% für das Jahr 2015. Im budgetierten Aufwand fallen höhere Personalkosten in der Schulverwaltung an. Der Arbeitsaufwand des Schulleiters wird vom Erziehungsdepartement entgegen früherer Zugeständnisse nur noch mit 20% entschädigt, anstelle 40% wie bisher. Hier figurieren neu auch die Personalkosten für die Erledigung der Lohn- und Finanzbuch-haltung. Trotz dieser Kostensteigerung bei der Schulleitung und im Sekretariat liegen wir im Vergleich zu benachbarten Schulgemeinden relativ tief. Beim Liegenschaftsunterhalt haben wir die Kosten von rund 200‘000 CHF wiederum dem deklarierten Nachholbedarf angepasst. Infolge der gesunkenen Liquidität ist die Inanspruchnahme des Kontokorrent-Kredites bei der Appenzeller Kantonalbank möglich. Im Jahr 2014 wurde der Kredit noch nicht benötigt und dank den wiederum zugesagten und zuvorkommenden Zahlungsmodalitäten des Finanzdepartements AI werden die Passivzinsen auch 2015 nur marginal ausfallen. Der Schulrat verzichtet ausdrücklich auf die Schaffung eines Fonds für die werterhaltende Wartung und Unterhalt unserer Infrastruktur. Steuersatz für das Jahr 2014 Der Schulrat beantragt der Schulgemeinde, den Steuersatz für das Jahr 2015 mit 65% beizubehalten. Änderungen des Schulgemeindereglements Das letztgültige Reglement der Schulgemeinde Oberegg ist datiert vom 13.04.2010 und auf der Webseite www.schule.oberegg.ch einsehbar. Eine einzige Ergänzung bezüglich Regelung der Informatiknutzung datiert vom 21.03.2014. Sie finden die neue, Ihnen zur Genehmigung unterbreitete Version des Schulreglements auf den Seiten 17 bis 20 dieser Broschüre. Der Schulrat hat das Reglement überarbeitet und den heute veränderten Verhältnissen angepasst. So sind die Kompetenzen und Aufgaben wie auch die Rechtsstellung der Schulleitung explizit festgehalten und die Aufgabenzuordnung für das Personalwesen sowie die Finanzbuchhaltung entsprechend dokumentiert. Das neue Reglement der Schule Oberegg wurde von der Erziehungsdirektion und von der Standeskommission im Februar 2015 vorgeprüft. Der Schulrat empfiehlt Ihnen die Annahme der vorliegenden Fassung des Reglements der Schule Oberegg mit Datum vom 27.03.2015. Auftragserteilung für die Ausarbeitung eines Fusionsvertrages Wir haben Sie in der Vergangenheit über das an der Landsgemeinde 2012 angenommene Gesetz über die Fusion von Bezirken und Schulgemeinden informiert. Der Bezirk und die Schule Oberegg erfüllen die Voraussetzung der Gebietsdeckung und haben die gleichen Bürger. In einer Konsultativabstimmung an der Schulgemeindeversammlung 2013 haben Sie den Schulrat beauftragt, erste Gespräche mit dem Bezirk aufzunehmen, was daraufhin auch erfolgte. Am 18. Mai 2014 haben die Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes mit 600 JA- gegen 134 NEIN-Stimmen ein deutliches Signal abgegeben und den Bezirksrat beauftragt, mit dem Schulrat Oberegg einen Zusammenschlussvertrag auszuarbeiten. Seit dem Mai 2014 haben mehrere Arbeitssitzungen mit je einer 3-er Delegationen des Bezirks- und des Schulrates stattgefunden. Gemeinsame Themen waren die Investitionsplanungen, die rechtlichen Grundlagen, die Organisation und pendente Projekte. Wir sind uns im konstruktiven Sinne näher gekommen und auch das gegenseitige Verständnis wurde gestärkt. Auch das im AüB gestartete Projekt hat unsere beiden Oberegger Körperschaften näher zusammengebracht. Synergien und eine generelle Vereinfachung von Abläufen und Zuständigkeiten sind bei einem Zusammenschluss sichtbar. Das gegenseitige Vertrauen ist hergestellt und wer fortschrittlich denkt, muss auch fortschrittlich handeln. Der Schulrat steht mehrheitlich hinter einer Fusion der Körperschaften. Er bittet Sie, den Schulrat Oberegg zu beauftragen, mit dem Bezirksrat Oberegg einen Zusammenschlussvertrag im Sinne von Art. 5 Abs. 1 des Fusionsgesetzes (FusG/GS AI 175.600) auszuarbeiten. Der Schulrat rechnet mit einer realistischen Zeitspanne von 2-3 Jahren, bis der Bürgerschaft ein Zusammenschlussvertrag zur Abstimmung vorgelegt wird und der Zusammenschluss bei Annahme rechtlich vollzogen wird. Wahlen Der Schulratspräsident Kurt Schibli hat nach dreijähriger Amtstätigkeit seine Demission eingereicht. Er hofft, dass seine Arbeit weitergeführt und die geschaffenen Werte erhalten bleiben. Das Amt des Kassiers ist seit einem Jahr vakant. Wir hoffen auf die Wahl einer kompetenten Person. 5 Die bisherigen Schulräte Markus Ulmann, Pius Geiger, Claudia Enzler und Roland Klee stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung. Informationen zum Projekt Oberstufe im AüB Der Schulrat Oberegg hat den Projektbericht zur Sekundarstufe 1 der AüB zur Kenntnis genommen. Die Ausgangslage ist in allen Gemeinden und im Bezirk Oberegg ähnlich: Rückläufige Schülerzahlen stehen steigenden Kosten gegenüber und die Beibehaltung von Umfang und Qualität des schulischen Angebotes ist anzustreben. Für die Sekundarstufe 1 der Schule Oberegg zeichnet sich bei den Schülerzahlen stabile Werte zwischen 60 und 70 ab mit vereinzelten Abweichungen von + 5. Diese Zahlen beinhalten die durchschnittlich 10 Oberstufenschüler aus Reute. Der Schulrat, wie auch der Bezirksrat, hält einstimmig am Standort Oberegg für die Sekundarstufe 1 fest. Wir sind als kleine Schule möglicherweise etwas eingeschränkt im Angebot, können dies aber mit Kreativität und Qualität kompensieren. Das künftige Schulmodell muss so angepasst werden, dass Einklang zwischen dem Angebot und den individuellen Lernerfolgen sowie den Kosten erzielt werden kann. Ein Festhalten am Standort Oberegg setzt auch voraus, dass ein Ersatz des baufälligen Knabenschulhauses unumgänglich sein wird. Informationen zum Neubauprojekt Im Nachgang zur letztjährigen Schulgemeindeversammlung hat der Schulrat am 26. April 2014 die Vorstände der Politischen Gruppierungen, die Räte von Bezirk und Kirche sowie die Oberegger Grossräte und den Ständerat von AI zu einer Information und Begehung vor Ort eingeladen, um die Einbettung des Neubauvorhabens in einer Gesamtplanung zu präsentieren. 6 Der Schulrat hat das Neubauprojekt vorerst zurückgestellt. Die Entscheide zum Projekt AüB mit den daraus resultierenden Konsequenzen sowie die Fortschritte zur Fusion mit dem Bezirk sollen abgewartet werden. Dank Wir danken allen Lehrpersonen und allen Mitarbeitern der Schule Oberegg für den stets zuverlässigen Einsatz und die hohe Qualität der Schule. Wir danken dem Schulleiter Matthias Schriebl für seine starke Führungsarbeit, seinen Weitblick und die dabei erzielten grossen Fortschritte. Wir danken allen Eltern und Gästen für den Besuch der im Dezember 2014 und im Februar 2015 durchgeführten Musicals und für die vielen stillen Helferdienste im Hintergrund. Auch die aktive Teilnahme an Elternabenden und der stetige Erfahrungsaustausch mit der Lehrerschaft und der Schulleitung werden sehr geschätzt. Wir danken allen Mitarbeitenden der Erziehungsdirektion und des Schulamtes für die gute Unterstützung. Wir danken dem Bezirkshauptmann Hannes Bruderer für die gute Zusammenarbeit und den offenen Informationsaustausch. Und zuletzt danken wir Ihnen, geschätzte Schulbürgerinnen und Schulbürger, für ihre Unterstützung und ihr Wohlwollen gegenüber der Schule Oberegg. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Schulgemeindeversammlung 2015. Schulrat Oberegg Claudia Enzler, Markus Ulmann, Pius Geiger, Roland Klee, Kurt Schibli Schulgemeinde Oberegg Zusammenfassung Budget 2014 Primarschule/ Kindergarten Oberstufe Rechnung 2014 Primarschule/ Kindergarten Oberstufe Budget 2015 Primarschule/ Kindergarten Oberstufe PS OS 40 45 ERTRAG 3'095'800.00 540'000.00 3'191'108.56 550'355.85 3'244'900.00 560'000.00 30 35 AUFWAND 1'981'300.00 1'862'500.00 2'019'725.06 1'730'431.25 2'083'500.00 1'742'400.00 1'114'500.00 - 1'322'500.00 1'171'383.50 - 1'180'075.40 1'161'400.00 - 1'182'400.00 Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss Total Schulgemeinde 4 40 3'635'800.00 3'741'464.41 3'804'900.00 AUFWAND 3'843'800.00 3'750'156.31 3'825'900.00 208'000.00 8'691.90 21'000.00 45 35 Primarschule/Kindergarten Oberstufe 3 30 ERTRAG Primarschule/Kindergarten Oberstufe Ertrags-Überschuss Aufwand-Überschuss 3'095'800.00 540'000.00 1'981'300.00 1'862'500.00 3'191'108.56 550'355.85 2'019'725.06 1'730'431.25 3'244'900.00 560'000.00 2'083'500.00 1'742'400.00 7 Abweichung Budget 2014 - Rechnung 2014 Schulgemeinde Oberegg PS OS Konto Budget 2014 Primar/KG 40 45 400 420 430 440 445 480 490 Ertrag Steuern Vermögenserträge Schulgelder Subventionen Verschiedene Erträge Schulgelder Subventionen 3'095'800.00 2'315'000.00 14'200.00 735'900.00 30'700.00 30 300 301 302 310 320 325 330 Aufwand Schulrat, Revisoren Schulverwaltung Personalaufwand Sachaufwand Unterhalt Schulmaterial Schulsport Schülertransporte Hauswirtschaftsschule Unterhalt Liegenschaften Passivzinsen Abschreibungen Beiträge an ext. Schulen 1'981'300.00 28'300.00 121'600.00 1'082'500.00 60'800.00 53'100.00 29'000.00 64'700.00 35 350 351 352 360 370 375 380 382 333 383 340 346 396 348 398 Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss 8 Oberstufe 540'000.00 Rechnung 2014 Primar/KG 3'191'108.56 2'419'898.71 13'587.75 725'645.30 31'976.80 220'000.00 320'000.00 337'300.00 4'000.00 200'000.00 1'862'500.00 18'900.00 52'000.00 1'314'300.00 58'400.00 62'600.00 43'000.00 46'400.00 8'000.00 224'900.00 34'000.00 208'000.00 324'313.22 223'454.30 Begründung Oberstufe 550'355.85 210'000.00 340'355.85 2'019'725.06 24'569.65 146'451.94 1'098'550.10 58'535.70 56'035.61 23'168.04 64'646.50 Abweichung 1'730'431.25 16'493.80 67'455.40 1'196'926.27 54'563.24 59'163.59 32'751.25 46'581.00 6'507.90 216'208.90 33'779.90 8'691.90 105'664 104'899 -612 -10'255 1'277 -10'000 20'356 38'425 -6'137 40'307 -101'324 -6'101 -501 -16'081 128 -1'492 -21'678 -4'000 23'234 Steuererhöhung von 61% auf 65% Änderung Subventionspraxis weniger Schüler aus Reute seit April 2014 ohne Schulkassier ED zahlt weniger an SL / FIBU neu im Sekretariat OS weniger Lehrkräfte, Reserve nicht benötigt kostengünstigere Schulreisen Ausführungsarbeiten angepasst Bankkredit nicht benötigt Beitragserhöhung Gymi + Musikschule MSUR Schulgemeinde Oberegg PS OS 40 45 400 Budget 2014 Primarschule/ Oberstufe Kindergarten Ertrag Steuern 4001 4002 4003 4004 Einkommens-/Vermögenssteuern Steuern aus Vorjahren Quellensteuern Handänderungssteuern 420 Vermögenserträge 4200 4220 4240 4270 4271 Zinsertrag Kontokorrent AKB Zinsertrag Wertschriften Erlös aus Verkäufen Mietzinserträge Benützungsentschädigungen 430 480 Schulgelder 440 490 Subventionen 4300 4303 4410 4420 445 4450 4453 4454 4459 Laufende Rechnung 3'095'800.00 Verschiedene Erträge Materialverkäufe an Schüler Testate, Spenden Bezirksbeitrag für Turnhalle Übrige Erträge 3'191'108.56 550'355.85 Budget 2015 Primarschule/ Oberstufe Kindergarten 3'244'900.00 2'315'000.00 2'419'898.71 2'462'000.00 14'200.00 13'587.75 14'200.00 9'700.00 3'500.00 9'720.00 3'450.00 9'700.00 3'500.00 1'995'000.00 248'000.00 65'000.00 7'000.00 2'061'244.35 284'336.35 65'593.71 8'724.30 1'000.00 735'900.00 60'000.00 675'900.00 30'700.00 30'000.00 700.00 320'000.00 320'000.00 1'000.00 210'000.00 220'000.00 240'000.00 210'000.00 725'645.30 49'712.30 675'933.00 31'976.80 30'000.00 1'976.80 560'000.00 2'135'000.00 250'000.00 70'000.00 7'000.00 417.75 220'000.00 4800 Schulgelder von Gemeinden 4803 Schulgelder von Privaten Subvention Kanton AI Finanzausgleich Kanton AI 4900 Vorwegsubvention Kanton AI 540'000.00 Rechnung 2014 Primarschule/ Oberstufe Kindergarten 340'355.85 340'355.85 240'000.00 738'000.00 50'000.00 688'000.00 320'000.00 320'000.00 30'700.00 30'000.00 700.00 9 Schulgemeinde Oberegg PS OS 30 35 300 350 301 351 302 352 310 360 3000 3030 3090 3095 3001 3031 3041 3051 3071 3091 3101 3111 3112 3115 3118 3002 3012 3032 3042 3052 3062 3072 3090 3102 3103 3105 10 3500 3530 3590 3595 3501 3531 3541 3551 3571 3591 3601 3611 3612 3615 3502 3512 3532 3542 3552 3562 3572 3592 Laufende Rechnung Budget 2014 Primarschule/ Oberstufe Kindergarten Aufwand Rechnung 2014 Primarschule/ Oberstufe Kindergarten Budget 2015 Primarschule/ Oberstufe Kindergarten 1'981'300.00 1'862'500.00 2'019'725.06 1'730'431.25 2'083'500.00 1'742'400.00 28'300.00 18'900.00 24'569.65 16'493.80 29'300.00 19'500.00 Schulverwaltung 121'600.00 52'000.00 146'451.94 67'455.40 161'600.00 78'700.00 Personalaufwand 1'082'500.00 1'314'300.00 1'098'550.10 1'196'926.27 1'120'000.00 1'181'400.00 60'800.00 58'400.00 58'535.70 54'563.24 69'100.00 66'400.00 Schulrat, Revisoren Honorare, Sitzungsgelder Sozialversicherungen Entschädigungen, Spesen Einladungen, Anlässe Besoldung Sozialversicherungen Personalversicherungen Unfall-/Krankentaggeldversicherung Weiterbildung Entschädigungen, Spesen Bürobedarf, Drucksachen, Gebühren Mobilien, Maschinen Inserate, Jahresrechnung Projekte, Haftpflicht Steuerbezugskosten Besoldung Lehrkräfte Besoldung Aushilfen Sozialversicherungen Personalversicherungen Unfall-/Krankentaggeldversicherung Naturalentschädigungen Weiterbildungskosten Spesen Sachaufwand 3602 Lehrmittel u. Anschauungsmaterial 3603 Schülerbibliothek 3605 Informatikbeschaffungen 24'300.00 1'000.00 1'500.00 1'500.00 54'000.00 4'400.00 4'300.00 700.00 1'800.00 900.00 6'900.00 1'200.00 3'600.00 300.00 43'500.00 914'000.00 75'100.00 69'100.00 10'800.00 3'000.00 10'000.00 500.00 21'500.00 1'500.00 5'600.00 16'200.00 700.00 1'000.00 1'000.00 36'000.00 3'000.00 2'800.00 400.00 1'200.00 600.00 4'600.00 800.00 2'400.00 200.00 1'098'300.00 90'300.00 97'200.00 13'000.00 3'000.00 12'000.00 500.00 21'500.00 1'000.00 15'400.00 21'039.60 874.05 1'656.90 999.10 79'869.80 6'256.60 5'830.55 1'015.50 214.80 561.25 3'927.34 100.90 3'150.95 255.45 45'268.80 925'393.05 75'484.80 71'575.70 10'868.35 3'456.40 11'741.80 30.00 19'467.45 1'500.00 6'654.00 14'026.40 582.70 1'218.60 666.10 53'246.55 4'171.10 3'887.00 677.00 143.20 374.15 2'618.25 67.25 2'100.60 170.30 1'013'185.27 84'732.30 77'681.45 12'107.80 918.50 8'148.15 152.80 23'271.34 1'000.00 9'981.00 24'300.00 2'000.00 1'500.00 1'500.00 88'800.00 7'300.00 9'100.00 1'100.00 1'200.00 700.00 4'800.00 1'200.00 3'600.00 300.00 43'500.00 946'000.00 77'800.00 71'500.00 11'200.00 3'000.00 10'000.00 500.00 22'000.00 1'500.00 7'200.00 16'200.00 1'300.00 1'000.00 1'000.00 59'200.00 4'900.00 6'000.00 700.00 800.00 500.00 3'200.00 800.00 2'400.00 200.00 987'000.00 81'100.00 86'100.00 11'700.00 3'000.00 12'000.00 500.00 21'000.00 1'000.00 19'800.00 Schulgemeinde Oberegg PS 3110 3180 3185 3610 Mobilien und Maschinen Schularzt, Schulzahnarzt 3685 Schülerversicherung 370 325 375 330 380 3202 3205 3209 3250 3270 3290 3291 3003 3033 3043 3053 3073 3300 3310 3311 Budget 2014 Primarschule/ Oberstufe Kindergarten OS 320 30'000.00 1'500.00 700.00 20'000.00 Unterhalt Schulmaterial 3503 3533 3543 3553 3573 3800 3810 3811 382 19'949.80 500.00 53'100.00 62'600.00 Schulsport 29'000.00 Schülertransporte 64'700.00 Verbrauchs- und Spielmaterial Schulreisen, Exkursionen Schwimmen, Skisport, Schulanlässe Sporttag Besoldung Schulbusfahrer Sozialversicherungen Personalversicherungen Unfall-/Krankentaggeldversicherung Weiterbildungskosten Unterhalt Schulbusse Schulwegentschädigungen Öffentlicher Verkehr 23'500.00 13'100.00 16'500.00 6'000.00 18'400.00 3'100.00 1'500.00 33'600.00 2'800.00 2'700.00 400.00 900.00 20'800.00 1'000.00 2'500.00 Hauswirtschaftsschule 3004 3034 3044 3054 3074 3340 383 3504 3534 3544 3554 3574 3840 Unterhalt Liegenschaften Besoldung Abwart, Reingungspers. Sozialversicherungen Personalversicherungen Unfall-/Krankentaggeldversicherung Weiterbildungskosten Anschaffungen 24'100.00 361.10 56'035.61 59'163.59 53'200.00 63'300.00 43'000.00 23'168.04 32'751.25 28'000.00 33'000.00 46'400.00 64'646.50 46'581.00 64'500.00 46'200.00 15'700.00 35'900.00 11'000.00 4'000.00 26'500.00 11'500.00 1'000.00 22'400.00 1'800.00 1'800.00 300.00 600.00 13'800.00 4'000.00 1'700.00 18'494.20 20'504.05 17'037.36 4'735.90 12'227.60 5'312.39 892.15 31'416.60 2'508.65 2'564.30 357.85 1'848.00 21'862.30 1'000.00 3'088.80 111'600.00 9'200.00 8'200.00 1'300.00 1'800.00 6'000.00 224'900.00 324'313.22 900.00 1'200.00 4'000.00 8'921.15 8'111.50 1'272.60 1'093.10 6'295.30 74'400.00 6'100.00 5'400.00 14'781.24 30'756.10 13'626.25 3'311.25 23'975.10 4'870.10 594.80 20'944.40 1'672.45 1'709.50 238.55 1'232.00 14'574.90 4'150.00 2'059.20 23'400.00 13'300.00 16'500.00 6'000.00 17'000.00 3'500.00 1'500.00 33'600.00 2'800.00 2'500.00 400.00 900.00 20'800.00 1'000.00 2'500.00 6'507.90 6'507.90 8'000.00 337'300.00 Budget 2015 Primarschule/ Oberstufe Kindergarten 36'200.00 1'500.00 700.00 8'000.00 3820 Kostenanteil 333 Rechnung 2014 Primarschule/ Oberstufe Kindergarten 29'924.65 448.00 541.60 3702 Verbrauchsmaterialien 3705 Unterhalt Informatik 3709 Übriger Unterhalt, Geräteservice 3750 3770 3790 3791 Laufende Rechnung 109'218.40 500.00 15'600.00 36'700.00 11'000.00 4'000.00 26'000.00 2'000.00 1'000.00 22'400.00 1'800.00 1'600.00 300.00 600.00 13'800.00 4'000.00 1'700.00 8'000.00 8'000.00 216'208.90 335'800.00 223'900.00 848.40 728.70 4'196.90 9'200.00 8'400.00 1'300.00 1'200.00 4'200.00 900.00 800.00 2'800.00 72'812.30 5'947.45 5'407.70 111'600.00 74'400.00 6'100.00 5'600.00 11 Schulgemeinde Oberegg PS 3345 3346 3350 3351 3352 3353 3359 3360 3370 3380 3390 Budget 2014 Primarschule/ Oberstufe Kindergarten OS 3845 Wasser, Energie, Heizmaterial 3846 Reinigungs- und Verbrauchsmaterial Baul. Unterhalt Primarschulhaus 3850 Baul. Unterhalt Oberstufenschulhaus Baul. Unterhalt Turnhalle Baul. Unterhalt Sternen 3859 Übriger Unterhalt, Heizung 3860 Mieten, Benützungskosten 3870 Gebäudeversicherung 3880 Abgaben und Gebühren 3890 Plätze, Anschlüsse 340 Passivzinsen 3410 3420 Passivzinsen Kontokorrent Passivzinsen Darlehen 346 396 Abschreibungen 348 398 Beiträge an ext. Schulen 3460 3470 3480 3481 3482 349 3490 3499 12 Laufende Rechnung 3960 ordentliche Abschreibungen 3970 ausserordentliche Abschreibungen 3980 Gymnasium Musikschule Primarschule Lüchingen 3983 Oberstufe Altstätten Interne Verrechnungen Einnahmen-Überschuss Ausgaben-Überschuss 43'000.00 9'000.00 58'800.00 62'400.00 5'600.00 2'800.00 10'400.00 2'900.00 4'300.00 28'600.00 6'000.00 80'800.00 3'700.00 1'900.00 7'000.00 2'000.00 2'900.00 4'000.00 4'000.00 - - 39'248.60 8'362.67 857.75 68'884.50 35'876.30 569.55 7'687.25 2'650.60 11'136.45 3'126.90 11'000.60 26'165.75 5'575.10 70'792.05 5'124.80 1'767.10 7'424.30 2'084.60 7'333.75 - 200'000.00 42'000.00 92'000.00 66'000.00 Rechnung 2014 Primarschule/ Oberstufe Kindergarten 34'000.00 223'454.30 46'000.00 104'694.30 72'760.00 - 43'000.00 9'000.00 72'000.00 51'000.00 3'800.00 2'800.00 11'100.00 2'900.00 4'300.00 28'600.00 6'000.00 82'000.00 2'500.00 1'900.00 7'400.00 2'000.00 2'900.00 4'000.00 4'000.00 - 34'000.00 Budget 2015 Primarschule/ Oberstufe Kindergarten 33'779.90 33'779.90 218'000.00 38'000.00 109'000.00 71'000.00 - 22'000.00 22'000.00 Schulgemeinde Oberegg Bilanz 1. Januar 31. Dezember 1. Januar 31. Dezember -1'093'258.92 -1'009'666.22 -130'219.05 -55'318.25 Kurzfristige Verpflichtungen -48'219.05 -18'712.30 Langfristige Verpflichtungen -72'000.00 -36'000.00 1 AKTIVEN 1'093'258.92 1'009'666.22 2 PASSIVEN 10 Finanzvermögen 1'093'258.92 1'009'666.22 20 Fremdkapital Flüssige Mittel 617'628.52 582'426.42 Debitoren 266'965.95 132'902.75 100 1000 1002 1004 1006 101 1012 1015 1019 102 1010 1020 1024 103 1039 104 1040 1041 Kasse Bankkonto Namensparkonto Festgeldanlagen Steuerguthaben Verrechnungssteuern Andere Debitoren Anlagen Darlehen Wertschriften Schulbusse Transitorische Aktiven Transitorische Aktiven Investitionen Investitionen Neubau Primarschulhaus 6'957.60 610'364.87 306.05 - 203'088.50 267.90 63'609.55 1.00 1.00 - - 1'782.45 580'337.37 306.60 - 132'756.70 146.05 - 1.00 1.00 75'244.50 75'244.50 208'663.45 219'091.55 208'663.45 219'091.55 200 2000 2001 2002 202 2020 204 2040 2041 2042 2045 205 2050 2052 2059 Kontokorrent Kantonalbank Kredit Kantonalbank Übrige Kreditoren IHG-Darlehen Rückstellungen für Neubauten Abschreibungen Neubauten Subventionen für Neubauten für Mobilien Transitorische Passiven Mietzinsen Versicherungsprämien Rechnungsabgrenzungen 29 Eigenkapital 290 Reserve zur Deckung von Aufwandüberschüssen 2900 3490 3499 Eigenkapital Anfang Jahr Einnahmen-Überschuss Ausgaben-Überschuss -48'219.05 -72'000.00 - - -18'712.30 -36'000.00 - - -10'000.00 -605.95 -963'039.87 -954'347.97 -963'039.87 -954'347.97 -963'039.87 -963'039.87 8'691.90 -10'000.00 -605.95 13 Abweichung Rechnung 2014 - Budget 2015 Schulgemeinde Oberegg PS OS Konto Rechnung 2014 Primar/KG 400 420 430 440 445 300 301 302 310 320 325 330 Ertrag Steuern Vermögenserträge Schulgelder Subventionen Verschiedene Erträge 480 Schulgelder 490 Subventionen 350 351 352 360 370 375 380 382 333 383 340 346 396 348 398 Aufwand Schulrat, Revisoren Schulverwaltung Personalaufwand Sachaufwand Unterhalt Schulmaterial Schulsport Schülertransporte Hauswirtschaftsschule Unterhalt Liegenschaften Passivzinsen Abschreibungen Beiträge an ext. Schulen Ertragsüberschuss Aufwandüberschuss 14 3'191'108.56 2'419'898.71 13'587.75 725'645.30 31'976.80 Oberstufe 550'355.85 Budget 2015 Primar/KG 3'244'900.00 2'462'000.00 14'200.00 738'000.00 30'700.00 210'000.00 340'355.85 2'019'725.06 24'569.65 146'451.94 1'098'550.10 58'535.70 56'035.61 23'168.04 64'646.50 324'313.22 223'454.30 1'730'431.25 16'493.80 67'455.40 1'196'926.27 54'563.24 59'163.59 32'751.25 46'581.00 6'507.90 216'208.90 33'779.90 8'691.90 335'800.00 4'000.00 218'000.00 Begründung Oberstufe 560'000.00 240'000.00 320'000.00 2'083'500.00 29'300.00 161'600.00 1'120'000.00 69'100.00 53'200.00 28'000.00 64'500.00 Abweichung 1'742'400.00 19'500.00 78'700.00 1'181'400.00 66'400.00 63'300.00 33'000.00 46'200.00 8'000.00 223'900.00 22'000.00 21'000.00 63'436 42'101 612 12'355 -1'277 30'000 -20'356 63'775 7'737 26'393 5'924 22'401 1'301 5'081 -528 1'492 19'178 4'000 -17'234 Wirskamkeit Steuermehreinnahmen bei 65% höherer Finanzausgleich mehr Schüler aus Reute veränderte Subventionsberechnung FIBU im Schulsekretariat verschiedene Neubeschaffungen Mobiliar Nachholbedarf weniger Schüler im Kapf Schulgemeinde Oberegg Liegenschaften Verzeichnis Parz. Ort Nr. Stand: 2015 Fläche m 2 Liegenschaftsbeschrieb Gebäude Umgangsbezeichnung Postadresse Ass. Nr. 2 Schulhaus (Sternen) Kirchplatz 5 56 2 Oberstufenschulhaus Schulhaus Velounterstand (Sekschulhaus) (Knabenschulhaus) Kirchplatz 7 Kirchplatz 8 943 57 1126 6'556'300 1'429'300 57'700 Sönderli 2 970 4'502'500 64 Dorf 721 m Hofraum Garten Platz Weg 65 Dorf 4'561 m Hofraum Platz Wiese 423 Bäumen 484 Hinterholzern 1373 Dorf Ass.-Bewertung (Neuwert) 804'100 2 10'466 m Wald Fahrweg Bach 2 879 m Wald 2 5'319 m Hofraum Platz Hartplatz Rasen Platz 21'946 m 2 Turnhalle 13'349'900 15 Ferienplan Schuljahr 2015 Montag, 10. August 2015 Erster Schultag Erster Ferientag Letzter Ferientag Herbstferien Sa, 26. September 2015 So, 18. Oktober 2015 Weihnachten Do, 24. Dezember 2015 So, 03. Januar 2016 Sportferien Sa, 13. Februar 2016 So, 21. Februar 2016 Frühlingsferien Sa, 02. April 2016 So, 17. April 2016 Sommerferien Sa, 09. Juli 2016 Mo, 15. August 2016 Erster Schultag Dienstag, 16. August 2016 Zusätzliche schulfreie Tage Kant. Lehrerkonferenz Auffahrt Freitag nach Auffahrt Pfingstmontag Fronleichnam Freitag nach Fronleichnam Mariä Empfängnis Schmutziger Donnerstag 16 - 2016 2015 - 2016 Montag, 27. April 2015 Donnerstag, 14. Mai 2015 Freitag, 15. Mai 2015 Montag, 25. Mai 2015 Donnerstag, 04. Juni 2015 Freitag, 05. Juni 2015 Dienstag, 08. Dezember 2015 Nachmittag, 04. Februar 2016 II. Schulgemeindeversammlung Art. 4 Kompetenzen und Aufgaben 1 Die Schulgemeinde versammelt sich ordentlicherweise einmal im Jahr, ausserordentlich auf Einberufung des Schulrates hin (Art. 65 SchG). 2 Die Geschäftsordnung ist in der Regel spätestens acht Tage vor der Schulgemeindeversammlung öffentlich bekanntzugeben, mit der Einladung an die Stimmberechtigten, der Versammlung beizuwohnen. I. Allgemeines 3 Die Schulgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Schulgemeinde. Art. 1 Geltungsbereich 4 Die Kompetenzen der Schulgemeindeversammlung sind: a) Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets; b) Festlegung des Steuerfusses; c) Wahl des Präsidenten, des Kassiers, der übrigen Schulräte und der Revisoren; d) Beschlussfassung über Neu- und Umbauten sowie grössere Anschaffungen; e) Beschlussfassung über An- und Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften; f) Beschlussfassung über Anträge des Schulrates; g) Beschlussfassung über Anträge der Stimmberechtigten; h) Änderungen zum Schulgemeindereglement. 5 Jeder Stimmberechtigte hat das Recht, an der Schulgemeinde einen Antrag zu stellen. 6 Stimmt die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten einem solchen Antrag an den Schulrat zu, ist dieser verpflichtet, darüber an der nächsten ordentlichen Schulgemeindeversammlung Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. 7 Bezüglich des Rechtsschutzes gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VerwVG, GS 172.600). Reglement der Schulgemeinde Oberegg Die Schulgemeindeversammlung der Schulgemeinde Oberegg, gestützt auf Art. 65 Abs. 3 lit. e des Schulgesetzes vom 25. April 2004 (SchG GS 411.000), beschliesst: Dieses Reglement regelt die Organisation der Schulgemeinde sowie die Rechte und Pflichten ihrer Organe und der Schulbeteiligten, sofern die Gesetzgebung keine anderen Bestimmungen enthält. Art. 2 Stimmberechtigte Die Stimmfähigkeit für Wahlen und Abstimmungen besitzen in der Schulgemeinde wohnhafte Schweizerbürger* mit dem vollendeten 18. Altersjahr, sofern keine Ausschliessungsgründe nach Art. 16 Abs. 2 KV und Art. 3 Landsgemeindeverordnung vorliegen. Art. 3 Organe und Schulbeteiligte der Schulgemeinde 1 2 Organe der Schulgemeinde sind: a) die Schulgemeindeversammlung (Art. 65 SchG); b) der Schulrat (Art. 66 SchG); c) die KontrollsteIle bzw. die Revisoren (Art. 65 Abs. 3 lit. b SchG). Schulbeteiligte im Sinne von Art. 14 ff SchG sind: a) die Schüler*; b) die Inhaber der elterlichen Sorge; c) die Lehrkräfte; d) die Schulleitung. * Die männliche Bezeichnung gilt sinngemäss für beide Geschlechter. Art. 5 Wahlen und Abstimmungen 1 Bei Wahlen und Abstimmungen gilt das offene Handmehr. Mit Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten kann eine Urnenabstimmung gemäss Verordnung über die politischen Rechte (GS 160.010) beschlossen werden. 2 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung betreffend der Landsgemeinde und der Gemeindeversammlungen (Landsgemeindeverordnung, GS 160.410). 17 III. Schulrat Art. 6 Zusammensetzung 1 Der Schulrat besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern. Mit Ausnahme des Präsidenten und des Kassiers konstituiert er sich selbst. Art. 7 Aufgaben und Kompetenzen 1 2 2 Der Schulrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit anwesend ist. 3 Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Stichentscheid. 4 In dringenden Fällen kann der Schulpräsident einen Präsidialentscheid als provisorische Massnahme erlassen. Die Bestätigung des Entscheides muss an der nächsten Sitzung erfolgen. 5 Das Beschlussprotokoll wird vom Schulleiter oder einer Vertretung aus dem Sekretariat verfasst. Der Schulrat sorgt für sachgemässe Anwendung sämtlicher das Schulwesen betreffende Rechtserlasse. IV. Einzelaufgaben Er stellt die baulichen, organisatorisch-administrativen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für den Schulbetrieb sicher. Dazu obliegen ihm insbesondere: a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) AntragsteIlung zur Beschlussfassung durch die Schulgemeindeversammlung; Genehmigung des Protokolls der Schulgemeindeversammlung; Wahl einer Schulleitung; Wahl der Delegierten in die Musikschulkommission; Wahl von Lehrkräften; Wahl eines Schulsekretärs; Regelung der Schulleitung; Betrieb eines Schulsekretariats; Besuch der unterstellten Schulklassen und Lehrkräften (jährlich mind. einmal); Handhabung des Strafwesens nach Art. 76 und Art. 77 SchG; Finanzkompetenz, inkl. An- und Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften (bis max. 10% der Steuereinnahmen des Vorjahres); l) Festlegung der Zeichnungsberechtigungen; m) Erlass von Weisungen zum Schulbetrieb; n) Regelung der Informatiknutzung; o) Beschluss der Kostenbeiträge der Inhaber der elterlichen Sorge an schulische Leistungen gemäss Artikel 56 des Schulgesetzes, ausgenommen Transport der Schüler zur und von der Schule. Art. 8 Sitzungen 1 verlangen. Die Einberufung von Sitzungen des Gesamtschulrates besorgt der Schulpräsident. Die Einladung erfolgt in der Regel mindestens acht Tage vor dem Sitzungstermin zusammen mit der Traktandenliste und den entsprechenden Akten. Zwei Mitglieder des Schulrates haben das Recht, unter Angabe der Traktanden eine ausserordentliche Sitzung des Schulrates zu 18 Art. 9 Schulpräsident Dem Präsidenten obliegt: a) die Führung der Sitzungen des Gesamtschulrates; b) die Führung der Schulgemeindeversammlung; c) die Vertretung des Schulrates nach aussen; d) Die Urlaubsgewährung, soweit sie das kantonale Recht dem Schulpräsidenten zuweist; e) der Erlass von Präsidialentscheiden, sofern die Zuständigkeit nicht anderweitig geregelt ist. Art. 10 Schulkassier 1 2 Dem Schulkassier obliegt: a) die Organisation des Rechnungswesens; b) die Erstellung des Rechnungsabschlusses, des Budgets und der Finanzplanung; c) Abrechnungen für Subventionsanträge; d) das Rechnungswesen mit anderen Schulgemeinden; e) das Versicherungswesen; f) die Vertretung des Rechnungswesens gegenüber übergeordneten Instanzen. Die Aufgaben des Schulkassiers gemäss Art. 10, Abs. 1, lit. c bis e können mit Zustimmung des Schulrates dem Schulleiter übertragen werden. 1 Art. 11 Schulleiter Art. 15 Budgetierung Dem Schulleiter obliegt: a) die administrative Leitung der Lehrkräfte und des Betriebspersonals; b) die pädagogische Führung der Lehrkräfte im Auftrag vom kantonalen Volksschulamt; c) die Rekrutierung von Mitarbeitern und Antragstellung für die Wahl; d) die Durchführung von Mitarbeitergesprächen; e) die Umsetzung der Qualitätskontrolle im Schulbetrieb; f) die Führung von Lohn- und Spesenabrechnungen; g) die Handhabung des Urlaubswesen, soweit nicht der Schulpräsident zuständig ist; h) die Handhabung des Disziplinarwesens gemäss Art. 7 lit. 1 a und b der Schulverordnung (GS 411.010), soweit ihm diese übertragen werden. Der Schulkassier erstellt für das kommende Jahr das Budget. Zudem verfasst er eine grobe Finanzplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren, die er jährlich aktualisiert. V. Finanzen Art. 12 Ausgaben 1 Die Schulgemeinde trägt die Betriebskosten ihrer Schule sowie die Schulgeldanteile, welche ihr nach dem Schulgesetz auferlegt werden. Art. 13 Einnahmen 1 Die Einnahmen bestehen im Wesentlichen: a) aus den Steuern; b) aus den Finanzausgleichsbeiträgen des Kantons nach Art. 5 des Finanzausgleichsgesetzes vom 28. April 2002 (FAG); c) gegebenenfalls aus den zusätzlichen Finanzausgleichsbeiträgen des Kantons nach Art. 6 (FAG); d) aus den Subventionsbeiträgen des Kantons; e) gegebenenfalls aus den Beiträgen der Inhaber der elterlichen Sorge für Materialaufwand, Mittagsverpflegung, Mahlzeiten im Kochunterricht, Schulreisen, Schulverlegungen, Sportwochen, Exkursionen, kulturelle Anlässe und dergleichen; f) Beiträge von anderen Schulgemeinden. VI: Die Rechnungsrevisionen Art. 16 Aufgaben Die durch die Schulgemeindeversammlung gewählten Rechnungsrevisoren professionelle Revisionsstelle prüfen jährlich: a) die Buchführung generell; b) das Vorhandensein der Belege; c) den Rechnungsabschluss (Erfolgsrechnung/Bilanz). die Art. 17 Kompetenzen 1 Der Schulrat gewährt den gewählten Rechnungsrevisoren volle Einsicht in das Rechnungswesen, insbesondere in die Buchführung sämtlicher Konten. 2 Der Schulrat hat den Revisoren zu Fragen zum Rechnungswesen wahrheitsgemäss Auskunft zu erteilen. Art. 18 Berichterstattung 1 Die Revisoren erstatten dem Schulrat zuhanden der Schulgemeindeversammlung einen schriftlichen Bericht zur Rechnungsführung und zur Richtigkeit des Jahresabschlusses. 2 Der Revisorenbericht ist zusammen mit der Jahresrechnung der Schulbürgerschaft zur Genehmigung an der Schulgemeinde zu unterbreiten. VII. RechtssteIlungen Art. 14 Steuerdekretierung Der Schulrat unterbreitet jährlich der Schulgemeindeversammlung den Steuerfuss zur Entscheidung. oder Art. 19 Schüler 1 Die Schüler sind zur Mitarbeit in der Schule verpflichtet. 19 2 Die Schüler werden vor wichtigen, sie betreffenden Entscheiden, angehört. 3 Die Schüler haben den Weisungen und den Anordnungen der Lehrerschaft und der Schulleitung Folge zu leisten. 4 Die Schüler sind verpflichtet, die Schulhausordnung zu befolgen. Art. 20 Inhaber der elterlichen Sorge 1 Die Inhaber der elterlichen Sorge arbeiten mit den Lehrkräften und den Schulräten im Interesse des Kindeswohles zusammen. Sie werden in wichtigen Entscheiden, welche ihre Kinder betreffen, miteinbezogen. 2 Sie sind für den regelmässigen Schulbesuch und die damit verbundenen Schülerpflichten verantwortlich und unterstützen die Schule insbesondere bei der Durchsetzung von Weisungen der Schulbehörden, der Schulleitung und der Lehrerschaft. 3 Sie tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Kinder in der Öffentlichkeit und auf dem Schulweg. Art. 21 Lehrkräfte 1 Lehrkräfte arbeiten mit den Schulbehörden und den Inhabern der elterlichen Sorge im Interesse des Kindes zusammen. 2 Die Lehrkräfte beteiligen sich an der organisatorischen und administrativen Führung der Schule und wirken an der Schulentwicklung mit. 3 Der Standeskommissionsbeschluss zum Schulgesetz und zur Schulverordnung regelt die Anstellungsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Besoldung, etc. Art. 22 Schulleiter 1 2 Der Schulleiter arbeitet mit den Schulbehörden, dem Lehrkörper und den Inhabern der elterlichen Sorge im Interesse des Kindes zusammen. Dem Schulleiter kann die Durchführung von Schulentwicklungsprojekten übertragen werden. 20 3 Der Schulrat Oberegg ist als Anstellungsbehörde Vertragspartei im Arbeitsvertrag. Er regelt die Anstellungsbedingungen, insbesondere die Arbeitszeit, den Urlaub und die Besoldung, soweit dies nicht im kantonalen Recht geregelt ist. VIII. Weitere Bestimmungen Art. 23 Disziplinarmassnahmen Bei Disziplinarmassnahmen ist die Zusammenarbeit mit dem Schulamt anzustreben. Art. 24 Strafbestimmungen Die Strafbestimmungen richten sich nach Art. 76 und 77 des Schulgesetzes. Art. 25 Inkrafttreten Der Schulrat setzt dieses Schulgemeindereglement nach seiner Annahme durch die Schulgemeindeversammlung und nach Genehmigung durch die Standeskommission in Kraft. Von der Schulgemeindeversammlung genehmigt: Von der Standeskommission genehmigt: 27. März 2015 PP 9413 Oberegg
© Copyright 2024 ExpyDoc