Lehrkräfte 2014/2015

Einladung
Rechnung 2014
Budget 2015
Ordentliche Schulgemeindeversammlung 2015
Freitag, 27. März 2015, 20:15 Uhr, Vereinssaal Oberegg
Traktanden:
1. Bericht des Schulrates
2. Rechnung 2014
3. Budget 2015
4. Festlegung der Schulsteuer 2015
5. Änderungen Schulgemeindereglement
6. Auftragserteilung Fusionsverhandlungen
7. Wahlen
8. Informationen zum Projekt „Oberstufe im AüB“
9. Informationen zum Neubauprojekt
10. Allgemeines, eventuelle Anträge zuhanden des Schulrates
Schulrat:
Kurt Schibli, Präsident, Vorderladeren 3
Claudia Enzler, Schwellmühlestrasse 1
Pius Geiger, Wiesstrasse 21
Roland Klee, Vogeleggstrasse 13
Markus Ulmann, Sönderliweg 4
Rechnungs-Prüfungs-Kommission:
Sybille Blatter, Rutlenstrasse 41
Markus Kurer, Feldlistrasse 27
Erika Ulmann, Rüteggstrasse 9
(Demission)
Lehrkräfte 2014/2015
Kindergarten:
Primarschule:
Integrierte
Sekundarschule:
FächergruppenLehrkräfte:
Teilzeitlehrkräfte:
Therapeutinnen:
Schulische
Heilpädagoginnen:
Schulische
Sozialarbeit:
Schulsekretariat:
Schulleitung:
(Stand 27. März 2015)
Bergmann Tanja, Lukàcs Vera
1./2. Klasse Corusa Ana, Schindler Kathrin
3. Klasse
Dörig Maria, Schindler Kathrin
4. Klasse
Hochreutener Ines,
5. Klasse
Kouwenhoven Tamara
6. Klasse
Ledergerber Isabelle
Bender Claudia
Bernasconi Mario
Burtscher Rita
Haas Michael
Haas Tim
Reiser Mario
Seliner Aline
Eugster Rita,
Jäger Annerös
Bruderer Stephanie, Fuhrer Manuela,
Parente Giuseppina, Westermann Helmut
Peterer Josy, Rechsteiner Rita, Ulmann Nicole
Rimle Christine, Trachsler Martin, Rechsteiner
Rita
Dammann Monika
Fanchini Brigitte
Matthias Schriebl
1
Geschätzte Oberegger Schulbürgerinnen und Schulbürger
Vorgängig zur Schulgemeindeversammlung sind Sie von der Lehrerschaft, der Schulleitung und dem Schulrat herzlich eingeladen:
Wir laden Sie herzlich zur Teilnahme an der
Schulgemeindeversammlung auf Freitag, den 27. März 2015
um 20:15 Uhr im Vereinssaal in Oberegg ein.
„Wir öffnen die Türen für Sie!“ am Freitag, 20. März 2015 den ganzen
Tag und am Samstag, 21. März 2015 von 8:00 bis 11:30 Uhr.
Einladung
Interessiert es Sie, was an der Schule Oberegg läuft oder liegen diese
Zeiten für Sie weit zurück? Wollen Sie wissen, ob Ihr Steuergeld sorgfältig verwendet wird, welche Anforderungen die Schule heute erfüllen muss oder wohin die Schule steuert?
Ich lade Sie herzlich ein, sich aktiv am Geschehen der Schule Oberegg
zu beteiligen und unsere ordentliche Schulgemeindeversammlung
am 27. März 2015 zu besuchen. Sie als Schulbürgerin und Schulbürger
bestimmen, wer für die Schule verantwortlich sein soll und entscheiden, wie die Zukunft gestaltet werden soll.
Ich fordere die jüngere Generation von Schulbürgerinnen und Schulbürgern auf, sich für die Übernahme eines Amtes dieser wichtigen
öffentlich-rechtlichen Körperschaft zur Verfügung zu stellen und damit direkte Verantwortung zu übernehmen. Sie haben die einmalige
Chance, sich bei der Ausrichtung der Schule und bei den vielen anstehenden Projekten einzubringen, zum Wohle aller Schülerinnen und
Schüler sowie des Standortes Oberegg. Ich verspreche Ihnen, diese
Aufgaben machen nicht nur Spass, der Einsatz lohnt sich und Sie selbst
können davon profitieren.
Ich freue mich auf Ihre Teilnahme.
Kurt Schibli,
Schulratspräsident
2
In einer etwas veränderten Art möchten wir der Oberegger Bevölkerung neue Einblick in die Schule von heute gewähren und aufzeigen,
welche Gedanken hinter neuen Unterrichtsformen stecken und warum
es wichtig ist, auf verschiedene Arten zu unterrichten. Sie können neue
Lernformen und Veränderungen im Unterricht kennenlernen und über
die Zukunft der Schule Oberegg direkt mit den Beteiligten der Schule
diskutieren.
Bericht der Schulleitung
Die Schule Oberegg hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Unterrichtsqualität auseinandergesetzt. So lernten die Lehrerinnen und
Lehrer zum Beispiel während der Sommerferien eine neue Art der gegenseitigen Hospitation kennen und setzen diese nun um. Dabei geht
es darum, einerseits die eigene Wahrnehmung mit derjenigen des Besuchers abzugleichen und andererseits in erweiterter Form eine Rückmeldung der Lernenden zu den gleichen Beobachtungspunkten einzuholen. Die verschiedenen Perspektiven werden nachher miteinander
verglichen und potenzielle Entwicklungen besprochen. Nebst guter
Kollegialität sind pädagogische und fachdidaktische Auseinandersetzungen und Diskussionen in einem Lehrerteam unerlässlich und haben
einen direkten positiven Einfluss auf den Unterricht. Das Oberegger
Team ist auf einem sehr erfolgversprechenden Weg und legt sehr viel
Energie in die Nachhaltigkeit dieses Projekts.
Anfangs März 2015 wird die Schule Oberegg vom Netzwerk Schulführung evaluiert. Im Rahmen der berufsbegleitenden Schulleiterausbildung beobachten 10 Schuleiterinnen und Schulleiter während dreier
Tage den Unterricht und führen mit allen Schulbeteiligten Interviews
durch.
Vermehrt werden die Schülerinnen und Schüler zum Schulunterricht
und ihrem Lernen befragt. Es ist uns ein grosses Anliegen, sowohl die
Meinung der Lernenden als auch deren Eltern zu erfahren, damit wir
unser Tun auch von dieser Seite gespiegelt bekommen.
und des Raumangebots an unserer Schule (Neubau Knabenschulhaus).
Wir werden unser Möglichstes unternehmen, damit die Kinder von
Oberegg davon profitieren können und bestmöglich auf ihre Zukunft
vorbereitet werden können.
Im Lehrerteam hat es wieder ein paar Veränderungen gegeben. So
wurden an der Oberstufe auf das laufende Schuljahr hin Rita Burtscher
und Michael Haas eingestellt. Sie ersetzten die Ende Schuljahr 13/14
ausgetretenen Gernot Wiederin und Alex Schmitter. Auf Ende des ersten Semesters des laufenden Schuljahres wurde Andrea Amstutz, unsere langjährige Hauswirtschafts- und Sportlehrerin auf der Oberstufe
verabschiedet. Mit ihrer empathischen und liebevollen Art wurde sie
sowohl von den Kolleginnen und Kollegen, wie auch von den Schülerinnen und Schülern sehr geschätzt. Der Schulleiter dankt ihr an dieser
Stelle für ihren grossen Einsatz zugunsten der Oberegger Jugend.
Matthias Schriebl
Schulleiter
Eine Schule lebt ganz entscheidend vom Engagement der Lehrpersonen, deren Freude und Enthusiasmus anstecken können. Ich danke den Oberegger Lehrpersonen, dass sie auf diese Weise in unseren
Schülerinnen und Schüler das Feuer des Lernens erhalten und immer
wieder neu entfachen können, denn dies ist die grosse Kunst der Pädagogik. Oberegg kann sich glücklich schätzen, diese Lehrpersonen an
der eigenen Schule zu wissen.
Ebenso leisten unsere Angestellten des Hausdienstes, die Schulbusfahrerinnen und die Sekretärin ihren Teil zum Puzzle der gut funktionierenden Schule. Manche Firma würde sich eine so grosse Loyalität und
Identifikation mit dem Arbeitgeber wünschen.
Dieses grosse Engagement aller Mitarbeitenden und auch des Schulrats wird in naher Zukunft von Nöten sein, wenn es darum geht, die
vielen Veränderungen anzupacken. Die Gemeindefusion und der neue
Lehrplan (mit entsprechenden neuen Lehrmitteln) werden uns ebenso
beschäftigen wie die Frage nach der Zukunft der Oberstufe in Oberegg
Bericht des (vakanten) Kassiers
Wie Ihnen bekannt ist, konnte an der Schulgemeindeversammlung
2014 in Ermangelung von Vorschlägen kein Kassier gewählt werden.
Da das Gesetz für solche Fälle keine Regelung vorsieht, hat sich der
Schulrat selbst organisiert. Die Gesamtverantwortung für die Finanzen
hat der Schulpräsident Kurt Schibli übernommen. Als mitunterschriftsberechtigter Vizepräsident wurde Pius Geiger gewählt. Das Personalwesen inklusive Lohnabrechnungen sowie die Kontierungsarbeiten
wurden dem Schulleiter Matthias Schriebl übertragen. Die Finanzbuchhaltung haben wir ins Sekretariat integriert und wird von Mario
Bernasconi ausgeführt.
Es hat funktioniert: Dank der grossartigen Unterstützung des ehemaligen Schulkassiers Josef Stark wurden alle involvierten Personen
fachlich geschult und in den Arbeiten begleitet. Sepp wollte sein mustergültig hinterlassenes Werk sauber weitergeführt wissen und hat
darum viele Stunden unentgeltlich im Sekretariat verbracht. Die Rechnung 2014 wurde am 15. Januar 2015 abgeschlossen und bereits am
20. Januar 2015 von der Rechnungsprüfungskommission revidiert und
in allen Teilen für richtig befunden.
Ein herzliches „Vergeltsgott“ lieber Sepp für deinen grosszügigen Einsatz und deine Loyalität zur Schule Oberegg.
3
Rechnung 2014
Anstelle des budgetierten Defizites von 208‘000 CHF können wir einen
um rund 200‘000 CHF positiveren Jahresabschluss präsentieren. Das
erheblich kleinere Defizit lautet nun auf 8‘691.90 CHF und wurde mit
rund 100‘000 CHF Mehreinnahmen und rund 100‘000 CHF Minderausgaben erreicht.
Mit der an der Schulgemeinde 2014 genehmigten, aber noch nicht
budgetierten Steuererhöhung um 4 Steuerprozente hätten knapp
150‘000 Franken Mehreinnahmen in die Kasse fliessen sollen. Erzielt
wurden aber nur 66‘000 CHF, konjunkturbedingte Steuerveränderungen eingeschlossen. Dafür brachten die Steuern aus Vorjahren weitere
40‘000 CHF Mehreinnahmen.
Für die Quellensteuern wurden 60‘000 CHF transitorisch dem Rechnungsjahr gutgeschrieben. Die Handänderungssteuern bestehen aus
den im Rechnungsjahr 2014 abgerechneten Steuern des Jahres 2013.
Grosse Einsparungen von rund 100‘000 CHF konnten beim Personalaufwand erzielt werden, da weniger Lehrkräfte an der Oberstufe und
weniger Stellvertretungen für Ausfälle eingesetzt werden mussten.
Die Ausführungskosten der verschiedenen budgetierten Projekte beim
Gebäudeunterhalt konnten nach gründlicher Überarbeitung um rund
20‘000 CHF gesenkt werden.
In der Vermögensrechnung per 31. Dezember 2014 verringert sich das
Eigenkapital auf neu 954‘347.97 CHF
Bitte beachten Sie den zustimmenden Revisorenbericht auf Seite 16
dieser Broschüre.
Budget 2015
Für das Geschäftsjahr 2015 wird ein Aufwandüberschuss von 21‘000
CHF budgetiert.
4
Bei den Steuereinnahmen erwarten wir die vollen Auswirkungen der
Steuererhöhung und haben 74‘000 Mehreinnahmen budgetiert. Es ist
wichtig, dass wir die Entwicklung der Steuerkraft in Oberegg im Auge
behalten, denn die durchschnittliche Steuerkraft der Schulgemeinde
Oberegg stagniert seit 2009, tendenziell ist sie leicht abnehmend.
Gemäss Prognose des Finanzdepartements AI dürfen wir 2015 nochmals einen respektablen Finanzausgleich in der Höhe von 688‘000
CHF erwarten. Der kantonale Subventionssatz für die Schulgemeinde
Oberegg erhöht sich von 29% im 2014 auf 34% für das Jahr 2015.
Im budgetierten Aufwand fallen höhere Personalkosten in der Schulverwaltung an. Der Arbeitsaufwand des Schulleiters wird vom Erziehungsdepartement entgegen früherer Zugeständnisse nur noch mit
20% entschädigt, anstelle 40% wie bisher. Hier figurieren neu auch die
Personalkosten für die Erledigung der Lohn- und Finanzbuch-haltung.
Trotz dieser Kostensteigerung bei der Schulleitung und im Sekretariat
liegen wir im Vergleich zu benachbarten Schulgemeinden relativ tief.
Beim Liegenschaftsunterhalt haben wir die Kosten von rund 200‘000
CHF wiederum dem deklarierten Nachholbedarf angepasst.
Infolge der gesunkenen Liquidität ist die Inanspruchnahme des Kontokorrent-Kredites bei der Appenzeller Kantonalbank möglich. Im Jahr
2014 wurde der Kredit noch nicht benötigt und dank den wiederum
zugesagten und zuvorkommenden Zahlungsmodalitäten des Finanzdepartements AI werden die Passivzinsen auch 2015 nur marginal ausfallen.
Der Schulrat verzichtet ausdrücklich auf die Schaffung eines Fonds für
die werterhaltende Wartung und Unterhalt unserer Infrastruktur.
Steuersatz für das Jahr 2014
Der Schulrat beantragt der Schulgemeinde, den Steuersatz für das
Jahr 2015 mit 65% beizubehalten.
Änderungen des Schulgemeindereglements
Das letztgültige Reglement der Schulgemeinde Oberegg ist datiert vom
13.04.2010 und auf der Webseite www.schule.oberegg.ch einsehbar.
Eine einzige Ergänzung bezüglich Regelung der Informatiknutzung datiert vom 21.03.2014.
Sie finden die neue, Ihnen zur Genehmigung unterbreitete Version des
Schulreglements auf den Seiten 17 bis 20 dieser Broschüre.
Der Schulrat hat das Reglement überarbeitet und den heute veränderten Verhältnissen angepasst. So sind die Kompetenzen und Aufgaben
wie auch die Rechtsstellung der Schulleitung explizit festgehalten und
die Aufgabenzuordnung für das Personalwesen sowie die Finanzbuchhaltung entsprechend dokumentiert.
Das neue Reglement der Schule Oberegg wurde von der Erziehungsdirektion und von der Standeskommission im Februar 2015 vorgeprüft.
Der Schulrat empfiehlt Ihnen die Annahme der vorliegenden Fassung
des Reglements der Schule Oberegg mit Datum vom 27.03.2015.
Auftragserteilung für die Ausarbeitung eines Fusionsvertrages
Wir haben Sie in der Vergangenheit über das an der Landsgemeinde
2012 angenommene Gesetz über die Fusion von Bezirken und Schulgemeinden informiert. Der Bezirk und die Schule Oberegg erfüllen die
Voraussetzung der Gebietsdeckung und haben die gleichen Bürger.
In einer Konsultativabstimmung an der Schulgemeindeversammlung
2013 haben Sie den Schulrat beauftragt, erste Gespräche mit dem Bezirk aufzunehmen, was daraufhin auch erfolgte.
Am 18. Mai 2014 haben die Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes mit
600 JA- gegen 134 NEIN-Stimmen ein deutliches Signal abgegeben und
den Bezirksrat beauftragt, mit dem Schulrat Oberegg einen Zusammenschlussvertrag auszuarbeiten.
Seit dem Mai 2014 haben mehrere Arbeitssitzungen mit je einer 3-er
Delegationen des Bezirks- und des Schulrates stattgefunden. Gemeinsame Themen waren die Investitionsplanungen, die rechtlichen
Grundlagen, die Organisation und pendente Projekte. Wir sind uns im
konstruktiven Sinne näher gekommen und auch das gegenseitige Verständnis wurde gestärkt. Auch das im AüB gestartete Projekt hat unsere beiden Oberegger Körperschaften näher zusammengebracht.
Synergien und eine generelle Vereinfachung von Abläufen und Zuständigkeiten sind bei einem Zusammenschluss sichtbar. Das gegenseitige
Vertrauen ist hergestellt und wer fortschrittlich denkt, muss auch fortschrittlich handeln.
Der Schulrat steht mehrheitlich hinter einer Fusion der Körperschaften. Er bittet Sie, den Schulrat Oberegg zu beauftragen, mit dem Bezirksrat Oberegg einen Zusammenschlussvertrag im Sinne von Art. 5
Abs. 1 des Fusionsgesetzes (FusG/GS AI 175.600) auszuarbeiten.
Der Schulrat rechnet mit einer realistischen Zeitspanne von 2-3 Jahren,
bis der Bürgerschaft ein Zusammenschlussvertrag zur Abstimmung
vorgelegt wird und der Zusammenschluss bei Annahme rechtlich vollzogen wird.
Wahlen
Der Schulratspräsident Kurt Schibli hat nach dreijähriger Amtstätigkeit
seine Demission eingereicht. Er hofft, dass seine Arbeit weitergeführt
und die geschaffenen Werte erhalten bleiben.
Das Amt des Kassiers ist seit einem Jahr vakant. Wir hoffen auf die
Wahl einer kompetenten Person.
5
Die bisherigen Schulräte Markus Ulmann, Pius Geiger, Claudia Enzler
und Roland Klee stellen sich für eine Wiederwahl zur Verfügung.
Informationen zum Projekt Oberstufe im AüB
Der Schulrat Oberegg hat den Projektbericht zur Sekundarstufe 1 der
AüB zur Kenntnis genommen. Die Ausgangslage ist in allen Gemeinden und im Bezirk Oberegg ähnlich: Rückläufige Schülerzahlen stehen
steigenden Kosten gegenüber und die Beibehaltung von Umfang und
Qualität des schulischen Angebotes ist anzustreben.
Für die Sekundarstufe 1 der Schule Oberegg zeichnet sich bei den
Schülerzahlen stabile Werte zwischen 60 und 70 ab mit vereinzelten
Abweichungen von + 5. Diese Zahlen beinhalten die durchschnittlich
10 Oberstufenschüler aus Reute.
Der Schulrat, wie auch der Bezirksrat, hält einstimmig am Standort
Oberegg für die Sekundarstufe 1 fest. Wir sind als kleine Schule möglicherweise etwas eingeschränkt im Angebot, können dies aber mit
Kreativität und Qualität kompensieren. Das künftige Schulmodell muss
so angepasst werden, dass Einklang zwischen dem Angebot und den
individuellen Lernerfolgen sowie den Kosten erzielt werden kann.
Ein Festhalten am Standort Oberegg setzt auch voraus, dass ein Ersatz
des baufälligen Knabenschulhauses unumgänglich sein wird.
Informationen zum Neubauprojekt
Im Nachgang zur letztjährigen Schulgemeindeversammlung hat der
Schulrat am 26. April 2014 die Vorstände der Politischen Gruppierungen, die Räte von Bezirk und Kirche sowie die Oberegger Grossräte und
den Ständerat von AI zu einer Information und Begehung vor Ort eingeladen, um die Einbettung des Neubauvorhabens in einer Gesamtplanung zu präsentieren.
6
Der Schulrat hat das Neubauprojekt vorerst zurückgestellt. Die Entscheide zum Projekt AüB mit den daraus resultierenden Konsequenzen sowie die Fortschritte zur Fusion mit dem Bezirk sollen abgewartet
werden.
Dank
Wir danken allen Lehrpersonen und allen Mitarbeitern der Schule
Oberegg für den stets zuverlässigen Einsatz und die hohe Qualität der
Schule.
Wir danken dem Schulleiter Matthias Schriebl für seine starke Führungsarbeit, seinen Weitblick und die dabei erzielten grossen Fortschritte.
Wir danken allen Eltern und Gästen für den Besuch der im Dezember 2014 und im Februar 2015 durchgeführten Musicals und für die
vielen stillen Helferdienste im Hintergrund. Auch die aktive Teilnahme
an Elternabenden und der stetige Erfahrungsaustausch mit der Lehrerschaft und der Schulleitung werden sehr geschätzt.
Wir danken allen Mitarbeitenden der Erziehungsdirektion und des
Schulamtes für die gute Unterstützung.
Wir danken dem Bezirkshauptmann Hannes Bruderer für die gute Zusammenarbeit und den offenen Informationsaustausch.
Und zuletzt danken wir Ihnen, geschätzte Schulbürgerinnen und Schulbürger, für ihre Unterstützung und ihr Wohlwollen gegenüber der
Schule Oberegg.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Schulgemeindeversammlung
2015.
Schulrat Oberegg
Claudia Enzler, Markus Ulmann, Pius Geiger, Roland Klee, Kurt Schibli
Schulgemeinde Oberegg
Zusammenfassung
Budget 2014
Primarschule/
Kindergarten
Oberstufe
Rechnung 2014
Primarschule/
Kindergarten
Oberstufe
Budget 2015
Primarschule/
Kindergarten
Oberstufe
PS
OS
40
45
ERTRAG
3'095'800.00
540'000.00
3'191'108.56
550'355.85
3'244'900.00
560'000.00
30
35
AUFWAND
1'981'300.00
1'862'500.00
2'019'725.06
1'730'431.25
2'083'500.00
1'742'400.00
1'114'500.00
-
1'322'500.00
1'171'383.50
-
1'180'075.40
1'161'400.00
-
1'182'400.00
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
Total Schulgemeinde
4
40
3'635'800.00
3'741'464.41
3'804'900.00
AUFWAND
3'843'800.00
3'750'156.31
3'825'900.00
208'000.00
8'691.90
21'000.00
45
35
Primarschule/Kindergarten
Oberstufe
3
30
ERTRAG
Primarschule/Kindergarten
Oberstufe
Ertrags-Überschuss
Aufwand-Überschuss
3'095'800.00
540'000.00
1'981'300.00
1'862'500.00
3'191'108.56
550'355.85
2'019'725.06
1'730'431.25
3'244'900.00
560'000.00
2'083'500.00
1'742'400.00
7
Abweichung Budget 2014 - Rechnung 2014
Schulgemeinde Oberegg
PS
OS
Konto
Budget 2014
Primar/KG
40 45
400
420
430
440
445
480
490
Ertrag
Steuern
Vermögenserträge
Schulgelder
Subventionen
Verschiedene Erträge
Schulgelder
Subventionen
3'095'800.00
2'315'000.00
14'200.00
735'900.00
30'700.00
30
300
301
302
310
320
325
330
Aufwand
Schulrat, Revisoren
Schulverwaltung
Personalaufwand
Sachaufwand
Unterhalt Schulmaterial
Schulsport
Schülertransporte
Hauswirtschaftsschule
Unterhalt Liegenschaften
Passivzinsen
Abschreibungen
Beiträge an ext. Schulen
1'981'300.00
28'300.00
121'600.00
1'082'500.00
60'800.00
53'100.00
29'000.00
64'700.00
35
350
351
352
360
370
375
380
382
333 383
340
346 396
348 398
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
8
Oberstufe
540'000.00
Rechnung 2014
Primar/KG
3'191'108.56
2'419'898.71
13'587.75
725'645.30
31'976.80
220'000.00
320'000.00
337'300.00
4'000.00
200'000.00
1'862'500.00
18'900.00
52'000.00
1'314'300.00
58'400.00
62'600.00
43'000.00
46'400.00
8'000.00
224'900.00
34'000.00
208'000.00
324'313.22
223'454.30
Begründung
Oberstufe
550'355.85
210'000.00
340'355.85
2'019'725.06
24'569.65
146'451.94
1'098'550.10
58'535.70
56'035.61
23'168.04
64'646.50
Abweichung
1'730'431.25
16'493.80
67'455.40
1'196'926.27
54'563.24
59'163.59
32'751.25
46'581.00
6'507.90
216'208.90
33'779.90
8'691.90
105'664
104'899
-612
-10'255
1'277
-10'000
20'356
38'425
-6'137
40'307
-101'324
-6'101
-501
-16'081
128
-1'492
-21'678
-4'000
23'234
Steuererhöhung von 61% auf 65%
Änderung Subventionspraxis
weniger Schüler aus Reute
seit April 2014 ohne Schulkassier
ED zahlt weniger an SL / FIBU neu im Sekretariat
OS weniger Lehrkräfte, Reserve nicht benötigt
kostengünstigere Schulreisen
Ausführungsarbeiten angepasst
Bankkredit nicht benötigt
Beitragserhöhung Gymi + Musikschule MSUR
Schulgemeinde Oberegg
PS
OS
40
45
400
Budget 2014
Primarschule/
Oberstufe
Kindergarten
Ertrag
Steuern
4001
4002
4003
4004
Einkommens-/Vermögenssteuern
Steuern aus Vorjahren
Quellensteuern
Handänderungssteuern
420
Vermögenserträge
4200
4220
4240
4270
4271
Zinsertrag Kontokorrent AKB
Zinsertrag Wertschriften
Erlös aus Verkäufen
Mietzinserträge
Benützungsentschädigungen
430
480
Schulgelder
440
490
Subventionen
4300
4303
4410
4420
445
4450
4453
4454
4459
Laufende Rechnung
3'095'800.00
Verschiedene Erträge
Materialverkäufe an Schüler
Testate, Spenden
Bezirksbeitrag für Turnhalle
Übrige Erträge
3'191'108.56
550'355.85
Budget 2015
Primarschule/
Oberstufe
Kindergarten
3'244'900.00
2'315'000.00
2'419'898.71
2'462'000.00
14'200.00
13'587.75
14'200.00
9'700.00
3'500.00
9'720.00
3'450.00
9'700.00
3'500.00
1'995'000.00
248'000.00
65'000.00
7'000.00
2'061'244.35
284'336.35
65'593.71
8'724.30
1'000.00
735'900.00
60'000.00
675'900.00
30'700.00
30'000.00
700.00
320'000.00
320'000.00
1'000.00
210'000.00
220'000.00
240'000.00
210'000.00
725'645.30
49'712.30
675'933.00
31'976.80
30'000.00
1'976.80
560'000.00
2'135'000.00
250'000.00
70'000.00
7'000.00
417.75
220'000.00
4800 Schulgelder von Gemeinden
4803 Schulgelder von Privaten
Subvention Kanton AI
Finanzausgleich Kanton AI
4900 Vorwegsubvention Kanton AI
540'000.00
Rechnung 2014
Primarschule/
Oberstufe
Kindergarten
340'355.85
340'355.85
240'000.00
738'000.00
50'000.00
688'000.00
320'000.00
320'000.00
30'700.00
30'000.00
700.00
9
Schulgemeinde Oberegg
PS
OS
30
35
300
350
301
351
302
352
310
360
3000
3030
3090
3095
3001
3031
3041
3051
3071
3091
3101
3111
3112
3115
3118
3002
3012
3032
3042
3052
3062
3072
3090
3102
3103
3105
10
3500
3530
3590
3595
3501
3531
3541
3551
3571
3591
3601
3611
3612
3615
3502
3512
3532
3542
3552
3562
3572
3592
Laufende Rechnung
Budget 2014
Primarschule/
Oberstufe
Kindergarten
Aufwand
Rechnung 2014
Primarschule/
Oberstufe
Kindergarten
Budget 2015
Primarschule/
Oberstufe
Kindergarten
1'981'300.00
1'862'500.00
2'019'725.06
1'730'431.25
2'083'500.00
1'742'400.00
28'300.00
18'900.00
24'569.65
16'493.80
29'300.00
19'500.00
Schulverwaltung
121'600.00
52'000.00
146'451.94
67'455.40
161'600.00
78'700.00
Personalaufwand
1'082'500.00
1'314'300.00
1'098'550.10
1'196'926.27
1'120'000.00
1'181'400.00
60'800.00
58'400.00
58'535.70
54'563.24
69'100.00
66'400.00
Schulrat, Revisoren
Honorare, Sitzungsgelder
Sozialversicherungen
Entschädigungen, Spesen
Einladungen, Anlässe
Besoldung
Sozialversicherungen
Personalversicherungen
Unfall-/Krankentaggeldversicherung
Weiterbildung
Entschädigungen, Spesen
Bürobedarf, Drucksachen, Gebühren
Mobilien, Maschinen
Inserate, Jahresrechnung
Projekte, Haftpflicht
Steuerbezugskosten
Besoldung Lehrkräfte
Besoldung Aushilfen
Sozialversicherungen
Personalversicherungen
Unfall-/Krankentaggeldversicherung
Naturalentschädigungen
Weiterbildungskosten
Spesen
Sachaufwand
3602 Lehrmittel u. Anschauungsmaterial
3603 Schülerbibliothek
3605 Informatikbeschaffungen
24'300.00
1'000.00
1'500.00
1'500.00
54'000.00
4'400.00
4'300.00
700.00
1'800.00
900.00
6'900.00
1'200.00
3'600.00
300.00
43'500.00
914'000.00
75'100.00
69'100.00
10'800.00
3'000.00
10'000.00
500.00
21'500.00
1'500.00
5'600.00
16'200.00
700.00
1'000.00
1'000.00
36'000.00
3'000.00
2'800.00
400.00
1'200.00
600.00
4'600.00
800.00
2'400.00
200.00
1'098'300.00
90'300.00
97'200.00
13'000.00
3'000.00
12'000.00
500.00
21'500.00
1'000.00
15'400.00
21'039.60
874.05
1'656.90
999.10
79'869.80
6'256.60
5'830.55
1'015.50
214.80
561.25
3'927.34
100.90
3'150.95
255.45
45'268.80
925'393.05
75'484.80
71'575.70
10'868.35
3'456.40
11'741.80
30.00
19'467.45
1'500.00
6'654.00
14'026.40
582.70
1'218.60
666.10
53'246.55
4'171.10
3'887.00
677.00
143.20
374.15
2'618.25
67.25
2'100.60
170.30
1'013'185.27
84'732.30
77'681.45
12'107.80
918.50
8'148.15
152.80
23'271.34
1'000.00
9'981.00
24'300.00
2'000.00
1'500.00
1'500.00
88'800.00
7'300.00
9'100.00
1'100.00
1'200.00
700.00
4'800.00
1'200.00
3'600.00
300.00
43'500.00
946'000.00
77'800.00
71'500.00
11'200.00
3'000.00
10'000.00
500.00
22'000.00
1'500.00
7'200.00
16'200.00
1'300.00
1'000.00
1'000.00
59'200.00
4'900.00
6'000.00
700.00
800.00
500.00
3'200.00
800.00
2'400.00
200.00
987'000.00
81'100.00
86'100.00
11'700.00
3'000.00
12'000.00
500.00
21'000.00
1'000.00
19'800.00
Schulgemeinde Oberegg
PS
3110
3180
3185
3610 Mobilien und Maschinen
Schularzt, Schulzahnarzt
3685 Schülerversicherung
370
325
375
330
380
3202
3205
3209
3250
3270
3290
3291
3003
3033
3043
3053
3073
3300
3310
3311
Budget 2014
Primarschule/
Oberstufe
Kindergarten
OS
320
30'000.00
1'500.00
700.00
20'000.00
Unterhalt Schulmaterial
3503
3533
3543
3553
3573
3800
3810
3811
382
19'949.80
500.00
53'100.00
62'600.00
Schulsport
29'000.00
Schülertransporte
64'700.00
Verbrauchs- und Spielmaterial
Schulreisen, Exkursionen
Schwimmen, Skisport, Schulanlässe
Sporttag
Besoldung Schulbusfahrer
Sozialversicherungen
Personalversicherungen
Unfall-/Krankentaggeldversicherung
Weiterbildungskosten
Unterhalt Schulbusse
Schulwegentschädigungen
Öffentlicher Verkehr
23'500.00
13'100.00
16'500.00
6'000.00
18'400.00
3'100.00
1'500.00
33'600.00
2'800.00
2'700.00
400.00
900.00
20'800.00
1'000.00
2'500.00
Hauswirtschaftsschule
3004
3034
3044
3054
3074
3340
383
3504
3534
3544
3554
3574
3840
Unterhalt Liegenschaften
Besoldung Abwart, Reingungspers.
Sozialversicherungen
Personalversicherungen
Unfall-/Krankentaggeldversicherung
Weiterbildungskosten
Anschaffungen
24'100.00
361.10
56'035.61
59'163.59
53'200.00
63'300.00
43'000.00
23'168.04
32'751.25
28'000.00
33'000.00
46'400.00
64'646.50
46'581.00
64'500.00
46'200.00
15'700.00
35'900.00
11'000.00
4'000.00
26'500.00
11'500.00
1'000.00
22'400.00
1'800.00
1'800.00
300.00
600.00
13'800.00
4'000.00
1'700.00
18'494.20
20'504.05
17'037.36
4'735.90
12'227.60
5'312.39
892.15
31'416.60
2'508.65
2'564.30
357.85
1'848.00
21'862.30
1'000.00
3'088.80
111'600.00
9'200.00
8'200.00
1'300.00
1'800.00
6'000.00
224'900.00
324'313.22
900.00
1'200.00
4'000.00
8'921.15
8'111.50
1'272.60
1'093.10
6'295.30
74'400.00
6'100.00
5'400.00
14'781.24
30'756.10
13'626.25
3'311.25
23'975.10
4'870.10
594.80
20'944.40
1'672.45
1'709.50
238.55
1'232.00
14'574.90
4'150.00
2'059.20
23'400.00
13'300.00
16'500.00
6'000.00
17'000.00
3'500.00
1'500.00
33'600.00
2'800.00
2'500.00
400.00
900.00
20'800.00
1'000.00
2'500.00
6'507.90
6'507.90
8'000.00
337'300.00
Budget 2015
Primarschule/
Oberstufe
Kindergarten
36'200.00
1'500.00
700.00
8'000.00
3820 Kostenanteil
333
Rechnung 2014
Primarschule/
Oberstufe
Kindergarten
29'924.65
448.00
541.60
3702 Verbrauchsmaterialien
3705 Unterhalt Informatik
3709 Übriger Unterhalt, Geräteservice
3750
3770
3790
3791
Laufende Rechnung
109'218.40
500.00
15'600.00
36'700.00
11'000.00
4'000.00
26'000.00
2'000.00
1'000.00
22'400.00
1'800.00
1'600.00
300.00
600.00
13'800.00
4'000.00
1'700.00
8'000.00
8'000.00
216'208.90
335'800.00
223'900.00
848.40
728.70
4'196.90
9'200.00
8'400.00
1'300.00
1'200.00
4'200.00
900.00
800.00
2'800.00
72'812.30
5'947.45
5'407.70
111'600.00
74'400.00
6'100.00
5'600.00
11
Schulgemeinde Oberegg
PS
3345
3346
3350
3351
3352
3353
3359
3360
3370
3380
3390
Budget 2014
Primarschule/
Oberstufe
Kindergarten
OS
3845 Wasser, Energie, Heizmaterial
3846 Reinigungs- und Verbrauchsmaterial
Baul. Unterhalt Primarschulhaus
3850 Baul. Unterhalt Oberstufenschulhaus
Baul. Unterhalt Turnhalle
Baul. Unterhalt Sternen
3859 Übriger Unterhalt, Heizung
3860 Mieten, Benützungskosten
3870 Gebäudeversicherung
3880 Abgaben und Gebühren
3890 Plätze, Anschlüsse
340
Passivzinsen
3410
3420
Passivzinsen Kontokorrent
Passivzinsen Darlehen
346
396
Abschreibungen
348
398
Beiträge an ext. Schulen
3460
3470
3480
3481
3482
349
3490
3499
12
Laufende Rechnung
3960 ordentliche Abschreibungen
3970 ausserordentliche Abschreibungen
3980 Gymnasium
Musikschule
Primarschule Lüchingen
3983 Oberstufe Altstätten
Interne Verrechnungen
Einnahmen-Überschuss
Ausgaben-Überschuss
43'000.00
9'000.00
58'800.00
62'400.00
5'600.00
2'800.00
10'400.00
2'900.00
4'300.00
28'600.00
6'000.00
80'800.00
3'700.00
1'900.00
7'000.00
2'000.00
2'900.00
4'000.00
4'000.00
-
-
39'248.60
8'362.67
857.75
68'884.50
35'876.30
569.55
7'687.25
2'650.60
11'136.45
3'126.90
11'000.60
26'165.75
5'575.10
70'792.05
5'124.80
1'767.10
7'424.30
2'084.60
7'333.75
-
200'000.00
42'000.00
92'000.00
66'000.00
Rechnung 2014
Primarschule/
Oberstufe
Kindergarten
34'000.00
223'454.30
46'000.00
104'694.30
72'760.00
-
43'000.00
9'000.00
72'000.00
51'000.00
3'800.00
2'800.00
11'100.00
2'900.00
4'300.00
28'600.00
6'000.00
82'000.00
2'500.00
1'900.00
7'400.00
2'000.00
2'900.00
4'000.00
4'000.00
-
34'000.00
Budget 2015
Primarschule/
Oberstufe
Kindergarten
33'779.90
33'779.90
218'000.00
38'000.00
109'000.00
71'000.00
-
22'000.00
22'000.00
Schulgemeinde Oberegg
Bilanz
1. Januar
31. Dezember
1. Januar
31. Dezember
-1'093'258.92
-1'009'666.22
-130'219.05
-55'318.25
Kurzfristige Verpflichtungen
-48'219.05
-18'712.30
Langfristige Verpflichtungen
-72'000.00
-36'000.00
1
AKTIVEN
1'093'258.92
1'009'666.22
2
PASSIVEN
10
Finanzvermögen
1'093'258.92
1'009'666.22
20
Fremdkapital
Flüssige Mittel
617'628.52
582'426.42
Debitoren
266'965.95
132'902.75
100
1000
1002
1004
1006
101
1012
1015
1019
102
1010
1020
1024
103
1039
104
1040
1041
Kasse
Bankkonto
Namensparkonto
Festgeldanlagen
Steuerguthaben
Verrechnungssteuern
Andere Debitoren
Anlagen
Darlehen
Wertschriften
Schulbusse
Transitorische Aktiven
Transitorische Aktiven
Investitionen
Investitionen
Neubau Primarschulhaus
6'957.60
610'364.87
306.05
-
203'088.50
267.90
63'609.55
1.00
1.00
-
-
1'782.45
580'337.37
306.60
-
132'756.70
146.05
-
1.00
1.00
75'244.50
75'244.50
208'663.45
219'091.55
208'663.45
219'091.55
200
2000
2001
2002
202
2020
204
2040
2041
2042
2045
205
2050
2052
2059
Kontokorrent Kantonalbank
Kredit Kantonalbank
Übrige Kreditoren
IHG-Darlehen
Rückstellungen
für Neubauten
Abschreibungen Neubauten
Subventionen für Neubauten
für Mobilien
Transitorische Passiven
Mietzinsen
Versicherungsprämien
Rechnungsabgrenzungen
29
Eigenkapital
290
Reserve zur Deckung von
Aufwandüberschüssen
2900
3490
3499
Eigenkapital Anfang Jahr
Einnahmen-Überschuss
Ausgaben-Überschuss
-48'219.05
-72'000.00
-
-
-18'712.30
-36'000.00
-
-
-10'000.00
-605.95
-963'039.87
-954'347.97
-963'039.87
-954'347.97
-963'039.87
-963'039.87
8'691.90
-10'000.00
-605.95
13
Abweichung Rechnung 2014 - Budget 2015
Schulgemeinde Oberegg
PS
OS
Konto
Rechnung 2014
Primar/KG
400
420
430
440
445
300
301
302
310
320
325
330
Ertrag
Steuern
Vermögenserträge
Schulgelder
Subventionen
Verschiedene Erträge
480 Schulgelder
490 Subventionen
350
351
352
360
370
375
380
382
333 383
340
346 396
348 398
Aufwand
Schulrat, Revisoren
Schulverwaltung
Personalaufwand
Sachaufwand
Unterhalt Schulmaterial
Schulsport
Schülertransporte
Hauswirtschaftsschule
Unterhalt Liegenschaften
Passivzinsen
Abschreibungen
Beiträge an ext. Schulen
Ertragsüberschuss
Aufwandüberschuss
14
3'191'108.56
2'419'898.71
13'587.75
725'645.30
31'976.80
Oberstufe
550'355.85
Budget 2015
Primar/KG
3'244'900.00
2'462'000.00
14'200.00
738'000.00
30'700.00
210'000.00
340'355.85
2'019'725.06
24'569.65
146'451.94
1'098'550.10
58'535.70
56'035.61
23'168.04
64'646.50
324'313.22
223'454.30
1'730'431.25
16'493.80
67'455.40
1'196'926.27
54'563.24
59'163.59
32'751.25
46'581.00
6'507.90
216'208.90
33'779.90
8'691.90
335'800.00
4'000.00
218'000.00
Begründung
Oberstufe
560'000.00
240'000.00
320'000.00
2'083'500.00
29'300.00
161'600.00
1'120'000.00
69'100.00
53'200.00
28'000.00
64'500.00
Abweichung
1'742'400.00
19'500.00
78'700.00
1'181'400.00
66'400.00
63'300.00
33'000.00
46'200.00
8'000.00
223'900.00
22'000.00
21'000.00
63'436
42'101
612
12'355
-1'277
30'000
-20'356
63'775
7'737
26'393
5'924
22'401
1'301
5'081
-528
1'492
19'178
4'000
-17'234
Wirskamkeit Steuermehreinnahmen bei 65%
höherer Finanzausgleich
mehr Schüler aus Reute
veränderte Subventionsberechnung
FIBU im Schulsekretariat
verschiedene Neubeschaffungen Mobiliar
Nachholbedarf
weniger Schüler im Kapf
Schulgemeinde Oberegg
Liegenschaften
Verzeichnis
Parz. Ort
Nr.
Stand: 2015
Fläche
m 2 Liegenschaftsbeschrieb
Gebäude
Umgangsbezeichnung
Postadresse
Ass.
Nr.
2
Schulhaus
(Sternen)
Kirchplatz 5
56
2
Oberstufenschulhaus
Schulhaus
Velounterstand
(Sekschulhaus)
(Knabenschulhaus)
Kirchplatz 7
Kirchplatz 8
943
57
1126
6'556'300
1'429'300
57'700
Sönderli 2
970
4'502'500
64
Dorf
721 m Hofraum
Garten
Platz
Weg
65
Dorf
4'561 m Hofraum
Platz
Wiese
423
Bäumen
484
Hinterholzern
1373
Dorf
Ass.-Bewertung
(Neuwert)
804'100
2
10'466 m Wald
Fahrweg
Bach
2
879 m Wald
2
5'319 m Hofraum
Platz
Hartplatz
Rasen
Platz
21'946 m
2
Turnhalle
13'349'900
15
Ferienplan Schuljahr
2015
Montag, 10. August 2015
Erster Schultag
Erster Ferientag
Letzter Ferientag
Herbstferien
Sa, 26. September 2015 So,
18. Oktober 2015
Weihnachten
Do, 24. Dezember 2015 So,
03. Januar 2016
Sportferien
Sa,
13. Februar 2016 So,
21. Februar 2016
Frühlingsferien
Sa,
02. April 2016 So,
17. April 2016
Sommerferien
Sa,
09. Juli 2016 Mo,
15. August 2016
Erster Schultag
Dienstag, 16. August 2016
Zusätzliche schulfreie Tage
Kant. Lehrerkonferenz
Auffahrt
Freitag nach Auffahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam
Freitag nach Fronleichnam
Mariä Empfängnis
Schmutziger Donnerstag
16
- 2016
2015
- 2016
Montag, 27. April 2015
Donnerstag, 14. Mai 2015
Freitag, 15. Mai 2015
Montag, 25. Mai 2015
Donnerstag, 04. Juni 2015
Freitag, 05. Juni 2015
Dienstag, 08. Dezember 2015
Nachmittag, 04. Februar 2016
II. Schulgemeindeversammlung
Art. 4
Kompetenzen und Aufgaben
1
Die Schulgemeinde versammelt sich ordentlicherweise einmal im Jahr, ausserordentlich auf
Einberufung des Schulrates hin (Art. 65 SchG).
2
Die Geschäftsordnung ist in der Regel spätestens acht Tage vor der Schulgemeindeversammlung öffentlich bekanntzugeben, mit der Einladung an die Stimmberechtigten, der
Versammlung beizuwohnen.
I. Allgemeines
3
Die Schulgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Schulgemeinde.
Art. 1
Geltungsbereich
4
Die Kompetenzen der Schulgemeindeversammlung sind:
a) Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets;
b) Festlegung des Steuerfusses;
c) Wahl des Präsidenten, des Kassiers, der übrigen Schulräte und der Revisoren;
d) Beschlussfassung über Neu- und Umbauten sowie grössere Anschaffungen;
e) Beschlussfassung über An- und Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften;
f) Beschlussfassung über Anträge des Schulrates;
g) Beschlussfassung über Anträge der Stimmberechtigten;
h) Änderungen zum Schulgemeindereglement.
5
Jeder Stimmberechtigte hat das Recht, an der Schulgemeinde einen Antrag zu stellen.
6
Stimmt die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten einem solchen Antrag an den
Schulrat zu, ist dieser verpflichtet, darüber an der nächsten ordentlichen
Schulgemeindeversammlung Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen.
7
Bezüglich des Rechtsschutzes gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes
(VerwVG, GS 172.600).
Reglement der Schulgemeinde Oberegg
Die Schulgemeindeversammlung der Schulgemeinde Oberegg, gestützt auf Art. 65 Abs. 3 lit. e des
Schulgesetzes vom 25. April 2004 (SchG GS 411.000),
beschliesst:
Dieses Reglement regelt die Organisation der Schulgemeinde sowie die Rechte und Pflichten
ihrer Organe und der Schulbeteiligten, sofern die Gesetzgebung keine anderen Bestimmungen
enthält.
Art. 2
Stimmberechtigte
Die Stimmfähigkeit für Wahlen und Abstimmungen besitzen in der Schulgemeinde wohnhafte
Schweizerbürger* mit dem vollendeten 18. Altersjahr, sofern keine Ausschliessungsgründe nach
Art. 16 Abs. 2 KV und Art. 3 Landsgemeindeverordnung vorliegen.
Art. 3
Organe und Schulbeteiligte der Schulgemeinde
1
2
Organe der Schulgemeinde sind:
a) die Schulgemeindeversammlung (Art. 65 SchG);
b) der Schulrat (Art. 66 SchG);
c) die KontrollsteIle bzw. die Revisoren (Art. 65 Abs. 3 lit. b SchG).
Schulbeteiligte im Sinne von Art. 14 ff SchG sind:
a) die Schüler*;
b) die Inhaber der elterlichen Sorge;
c) die Lehrkräfte;
d) die Schulleitung.
* Die männliche Bezeichnung gilt sinngemäss für beide Geschlechter.
Art. 5
Wahlen und Abstimmungen
1
Bei Wahlen und Abstimmungen gilt das offene Handmehr. Mit Zustimmung von mindestens
zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten kann eine Urnenabstimmung gemäss
Verordnung über die politischen Rechte (GS 160.010) beschlossen werden.
2
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung betreffend der Landsgemeinde und der
Gemeindeversammlungen (Landsgemeindeverordnung, GS 160.410).
17
III. Schulrat
Art. 6
Zusammensetzung
1
Der Schulrat besteht aus fünf bis sieben Mitgliedern. Mit Ausnahme des Präsidenten und des
Kassiers konstituiert er sich selbst.
Art. 7
Aufgaben und Kompetenzen
1
2
2
Der Schulrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit anwesend ist.
3
Bei Stimmengleichheit gibt der Vorsitzende den Stichentscheid.
4
In dringenden Fällen kann der Schulpräsident einen Präsidialentscheid als provisorische Massnahme erlassen. Die Bestätigung des Entscheides muss an der nächsten Sitzung erfolgen.
5
Das Beschlussprotokoll wird vom Schulleiter oder einer Vertretung aus dem Sekretariat
verfasst.
Der Schulrat sorgt für sachgemässe Anwendung sämtlicher das Schulwesen betreffende
Rechtserlasse.
IV. Einzelaufgaben
Er stellt die baulichen, organisatorisch-administrativen, personellen und finanziellen
Voraussetzungen für den Schulbetrieb sicher. Dazu obliegen ihm insbesondere:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
k)
AntragsteIlung zur Beschlussfassung durch die Schulgemeindeversammlung;
Genehmigung des Protokolls der Schulgemeindeversammlung;
Wahl einer Schulleitung;
Wahl der Delegierten in die Musikschulkommission;
Wahl von Lehrkräften;
Wahl eines Schulsekretärs;
Regelung der Schulleitung;
Betrieb eines Schulsekretariats;
Besuch der unterstellten Schulklassen und Lehrkräften (jährlich mind. einmal);
Handhabung des Strafwesens nach Art. 76 und Art. 77 SchG;
Finanzkompetenz, inkl. An- und Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften (bis
max. 10% der Steuereinnahmen des Vorjahres);
l) Festlegung der Zeichnungsberechtigungen;
m) Erlass von Weisungen zum Schulbetrieb;
n) Regelung der Informatiknutzung;
o) Beschluss der Kostenbeiträge der Inhaber der elterlichen Sorge an schulische
Leistungen gemäss Artikel 56 des Schulgesetzes, ausgenommen Transport der
Schüler zur und von der Schule.
Art. 8
Sitzungen
1
verlangen.
Die Einberufung von Sitzungen des Gesamtschulrates besorgt der Schulpräsident. Die
Einladung erfolgt in der Regel mindestens acht Tage vor dem Sitzungstermin zusammen mit
der Traktandenliste und den entsprechenden Akten. Zwei Mitglieder des Schulrates haben das
Recht, unter Angabe der Traktanden eine ausserordentliche Sitzung des Schulrates zu
18
Art. 9
Schulpräsident
Dem Präsidenten obliegt:
a) die Führung der Sitzungen des Gesamtschulrates;
b) die Führung der Schulgemeindeversammlung;
c) die Vertretung des Schulrates nach aussen;
d) Die Urlaubsgewährung, soweit sie das kantonale Recht dem Schulpräsidenten
zuweist;
e) der Erlass von Präsidialentscheiden, sofern die Zuständigkeit nicht anderweitig
geregelt ist.
Art. 10
Schulkassier
1
2
Dem Schulkassier obliegt:
a) die Organisation des Rechnungswesens;
b) die Erstellung des Rechnungsabschlusses, des Budgets und der Finanzplanung;
c) Abrechnungen für Subventionsanträge;
d) das Rechnungswesen mit anderen Schulgemeinden;
e) das Versicherungswesen;
f) die Vertretung des Rechnungswesens gegenüber übergeordneten Instanzen.
Die Aufgaben des Schulkassiers gemäss Art. 10, Abs. 1, lit. c bis e können mit Zustimmung des
Schulrates dem Schulleiter übertragen werden.
1
Art. 11
Schulleiter
Art. 15
Budgetierung
Dem Schulleiter obliegt:
a) die administrative Leitung der Lehrkräfte und des Betriebspersonals;
b) die pädagogische Führung der Lehrkräfte im Auftrag vom kantonalen Volksschulamt;
c) die Rekrutierung von Mitarbeitern und Antragstellung für die Wahl;
d) die Durchführung von Mitarbeitergesprächen;
e) die Umsetzung der Qualitätskontrolle im Schulbetrieb;
f) die Führung von Lohn- und Spesenabrechnungen;
g) die Handhabung des Urlaubswesen, soweit nicht der Schulpräsident zuständig ist;
h) die Handhabung des Disziplinarwesens gemäss Art. 7 lit. 1 a und b der
Schulverordnung (GS 411.010), soweit ihm diese übertragen werden.
Der Schulkassier erstellt für das kommende Jahr das Budget. Zudem verfasst er eine grobe Finanzplanung für einen Zeitraum von fünf Jahren, die er jährlich aktualisiert.
V. Finanzen
Art. 12
Ausgaben
1
Die Schulgemeinde trägt die Betriebskosten ihrer Schule sowie die Schulgeldanteile, welche ihr
nach dem Schulgesetz auferlegt werden.
Art. 13
Einnahmen
1
Die Einnahmen bestehen im Wesentlichen:
a) aus den Steuern;
b) aus den Finanzausgleichsbeiträgen des Kantons nach Art. 5 des Finanzausgleichsgesetzes vom 28. April 2002 (FAG);
c) gegebenenfalls aus den zusätzlichen Finanzausgleichsbeiträgen des Kantons nach Art.
6 (FAG);
d) aus den Subventionsbeiträgen des Kantons;
e) gegebenenfalls aus den Beiträgen der Inhaber der elterlichen Sorge für
Materialaufwand, Mittagsverpflegung, Mahlzeiten im Kochunterricht, Schulreisen,
Schulverlegungen, Sportwochen, Exkursionen, kulturelle Anlässe und dergleichen;
f) Beiträge von anderen Schulgemeinden.
VI: Die Rechnungsrevisionen
Art. 16
Aufgaben
Die durch die Schulgemeindeversammlung gewählten Rechnungsrevisoren
professionelle Revisionsstelle prüfen jährlich:
a) die Buchführung generell;
b) das Vorhandensein der Belege;
c) den Rechnungsabschluss (Erfolgsrechnung/Bilanz).
die
Art. 17
Kompetenzen
1
Der Schulrat gewährt den gewählten Rechnungsrevisoren volle Einsicht in das
Rechnungswesen, insbesondere in die Buchführung sämtlicher Konten.
2
Der Schulrat hat den Revisoren zu Fragen zum Rechnungswesen wahrheitsgemäss Auskunft zu
erteilen.
Art. 18
Berichterstattung
1
Die Revisoren erstatten dem Schulrat zuhanden der Schulgemeindeversammlung einen
schriftlichen Bericht zur Rechnungsführung und zur Richtigkeit des Jahresabschlusses.
2
Der Revisorenbericht ist zusammen mit der Jahresrechnung der Schulbürgerschaft zur Genehmigung an der Schulgemeinde zu unterbreiten.
VII. RechtssteIlungen
Art. 14
Steuerdekretierung
Der Schulrat unterbreitet jährlich der Schulgemeindeversammlung den Steuerfuss zur
Entscheidung.
oder
Art. 19
Schüler
1
Die Schüler sind zur Mitarbeit in der Schule verpflichtet.
19
2
Die Schüler werden vor wichtigen, sie betreffenden Entscheiden, angehört.
3
Die Schüler haben den Weisungen und den Anordnungen der Lehrerschaft und der
Schulleitung Folge zu leisten.
4
Die Schüler sind verpflichtet, die Schulhausordnung zu befolgen.
Art. 20
Inhaber der elterlichen Sorge
1
Die Inhaber der elterlichen Sorge arbeiten mit den Lehrkräften und den Schulräten im
Interesse des Kindeswohles zusammen. Sie werden in wichtigen Entscheiden, welche ihre
Kinder betreffen, miteinbezogen.
2
Sie sind für den regelmässigen Schulbesuch und die damit verbundenen Schülerpflichten verantwortlich und unterstützen die Schule insbesondere bei der Durchsetzung von Weisungen
der Schulbehörden, der Schulleitung und der Lehrerschaft.
3
Sie tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Kinder in der Öffentlichkeit und auf dem
Schulweg.
Art. 21
Lehrkräfte
1
Lehrkräfte arbeiten mit den Schulbehörden und den Inhabern der elterlichen Sorge im
Interesse des Kindes zusammen.
2
Die Lehrkräfte beteiligen sich an der organisatorischen und administrativen Führung der Schule
und wirken an der Schulentwicklung mit.
3
Der Standeskommissionsbeschluss zum Schulgesetz und zur Schulverordnung regelt die Anstellungsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Besoldung, etc.
Art. 22
Schulleiter
1
2
Der Schulleiter arbeitet mit den Schulbehörden, dem Lehrkörper und den Inhabern der
elterlichen Sorge im Interesse des Kindes zusammen.
Dem Schulleiter kann die Durchführung von Schulentwicklungsprojekten übertragen werden.
20
3
Der Schulrat Oberegg ist als Anstellungsbehörde Vertragspartei im Arbeitsvertrag. Er regelt die
Anstellungsbedingungen, insbesondere die Arbeitszeit, den Urlaub und die Besoldung, soweit
dies nicht im kantonalen Recht geregelt ist.
VIII. Weitere Bestimmungen
Art. 23
Disziplinarmassnahmen
Bei Disziplinarmassnahmen ist die Zusammenarbeit mit dem Schulamt anzustreben.
Art. 24
Strafbestimmungen
Die Strafbestimmungen richten sich nach Art. 76 und 77 des Schulgesetzes.
Art. 25
Inkrafttreten
Der Schulrat setzt dieses Schulgemeindereglement nach seiner Annahme durch die
Schulgemeindeversammlung und nach Genehmigung durch die Standeskommission in Kraft.
Von der Schulgemeindeversammlung genehmigt:
Von der Standeskommission genehmigt:
27. März 2015
PP
9413 Oberegg