PÜ aus Zivilrecht Univ.-Prof. Dr. Christian Rabl SS 2015 Fall 3 Ulrichs Taschenunternehmen läuft schlecht. Der Kreditrahmen bei seiner Haubank Kredit-Bank ist endgültig ausgeschöpft. Der aushaftende Saldo beträgt EUR 800.000,-. Auf Grund einer Globalzessionsvereinbarung findet sich in seinen Büchern zu Gunsten der Kredit-Bank ein wirksamer Buchvermerk. Angesichts dieser Situation freut sich Ulrich im Jänner 2015 besonders über den Auftrag der Kuhl-GmbH, für die er bis spätestens Ende März 2015 30 Handtaschen aus Straußenleder herstellen soll. Mit dem Geschäftsführer seiner Auftraggeberin, Poldi, vereinbart er einen Pauschalpreis von € 60.000,-, davon € 20.000,- zahlbar bei Übergabe, der Rest innerhalb weiterer 60 Tage. Ulrich akzeptiert auch die ihm übergebenen AGB, ohne sie durchzulesen. Darin findet sich die Untersagung einer Abtretung von Forderungen gegen die Kuhl-GmbH, sanktioniert mit einer „Pönale von € 8.000,-". Umgehend kontaktiert Ulrich die Vogel-GmbH wegen der benötigten 60 Laufmeter (2 lm pro Tasche) Leder. Vogel-GmbH verlangt dafür € 12.000,- (€ 200,- pro lm). Ulrich offenbart, dass er den Kaufpreis nur aus dem Erlös für die Taschen bezahlen kann und ersucht um „Stundung bis Ende April". Vogel-GmbH gewährt bloß ein Zahlungsziel bis zum 25. März 2015. Ulrich akzeptiert, weil er sicher ist, bis dahin die Taschen herstellen zu können. Im Übrigen akzeptiert er die ihm übergebenen AGB ungelesen. Darin findet sich die Klausel: „Unsere Ware und ein aus ihr erzeugtes Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Forderungen aus einem Weiterverkauf sind an uns abgetreten." Am 25. März 2015 besichtigt Poldi und seine Chefsekretärin Greta bei Ulrich das Ergebnis der Arbeit. Er ist von den 30 Taschen begeistert. Sie vereinbaren die Abholung und Bezahlung für den nächsten Tag, wobei Ulrich davon ausgeht, dass die Vogel-GmbH wegen einem Tag Verspätung schon keine Schwierigkeiten machen würde. Die Stimmung kippt, als Greta versehentlich einer Tasche durch eine brennende Zigarette ein Brandloch zufügt. Der „Totalschaden" kann nur durch eine Neuherstellung behoben werden (Materialkosten: € 400,-; Kosten für Arbeitszeit: € 1.000,-). Der Besuch endet im Streit und ohne Einvernehmen über die weiteren Schritte. Sogleich ruft Ulrich die VogelGmbH an und erklärt, auf Grund der Umstände erst später bezahlen zu können. Für die Vogel-GmbH ist dies nicht akzeptabel. Wie ist die Rechtslage?
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