Aktuelle Ausgabe - Ingenieurkammer Baden

aktuell
Offizielles Organ
der Ingenieurkammer
Baden-Württemberg
04/2015
Beilage zum Deutschen
IngenieurBlatt 04/2015
Herausgeber:
Ingenieurkammer
Baden-Württemberg
Körperschaft des
öffentlichen Rechts
UnterzeilePräsident
8/10 pt
www.ingbw.de
Prof. Dr.-Ing.
Stephan Engelsmann
Editorial
Ergebnis der INGBW-Konjunkturumfrage
Umfrage
zunächst möchte ich mich bedanken, dass
sich viele unserer Mitglieder an der Konjunkturumfrage beteiligt haben. In diesem Jahr waren es 209 Teilnehmer – etwas mehr als im Vorjahr. Das ist zwar
noch ausbaufähig. Aber eine Aussage und
einen politischen Arbeitsauftrag für unsere Kammer können wir aus den Ergebnissen auf jeden Fall ableiten. Je mehr unserer Mitglieder sich für ihren Beruf verantwortlich fühlen und sich in ihre Berufskammer einbringen, desto besser
können wir politisch tätig werden.
Dass die wirtschaftlichen Erwartungen
für 2015 das dritte Jahr in Folge recht positiv ausfallen, ist eine gute Nachricht. Die
Problemfelder werden allerdings ebenso
überdeutlich. Wir Ingenieurinnen und Ingenieure haben es mit einem leergefegten
Arbeitsmarkt zu tun. Wir müssen unsere
Ausbildung stärken und wir brauchen die
von unserer Kammer angebahnten strategischen Partnerschaften, um bei Bedarf
Fachkräfte auch aus dem Ausland anwerben zu können. Die Ingenieurkammer
Baden-Württemberg wird dabei von anderen Wirtschaftsverbänden und von der Politik im Land bestärkt und unterstützt.
Zwei erfolgversprechende Projekte
stellen wir Ihnen in diesem Heft vor: Die
systematische Anwerbung hochqualifizierter Ingenieurinnen und Ingenieure
aus dem Libanon, die in einem speziellen
Programm auf den deutschen Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Außerdem haben wir nun neben der German University
in Kairo einen weiteren Partner im Nahen
Osten, der Ingenieure nach deutschen
Standards ausbildet: Die German Jordanian University in Amman. Ich wünsche
eine anregende Lektüre.
Herzlichst
Ihr
Stephan Engelsmann, Präsident
Foto: INGBW
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
2015 voraussichtlich stabil
2015 verspricht für die Mitgliedsunternehmen der INGBW ein zufriedenstellendes Jahr zu werden. Dies ist das Ergebnis ihrer aktuellen Konjunkturumfrage. 74 Prozent der befragten Ingenieurbüros beurteilen ihre Geschäftslage
derzeit als gut. Der Fachkräftemangel bleibt weiterhin die Hauptsorge der Unternehmen. Zudem macht vielen trotz der allgemein starken Auftragslage der
Preisverfall zu schaffen. An der Umfrage haben sich 206 Mitglieder beteiligt.
D
as Auftragsvolumen fällt Anfang
2015 etwas geringer aus als im
Vorjahr: Jedes dritte Büro konnte sein
Auftragsvolumen tendenziell steigern,
für die Mehrheit (rund 56 Prozent)
bleibt es in etwa unverändert. Mehr
Büros verzeichneten steigende Umsätze in den vergangenen vier Monaten (34 Prozent). Bei der Mehrzahl der
Befragten blieben sie gleich (56 Prozent). Allerdings verzeichneten auch
mehr Büros Umsatzrückgänge (9,5
Prozent).
Die aktuelle Ertragslage beschreiben 58 Prozent als gut, 37 Prozent als
befriedigend und 4,5 Prozent als
schlecht. Die Erwartungen für das Gesamtjahr 2015 sind etwas verhaltener
als 2014: Nur jedes vierte Büro rechnet mit einer besseren Geschäftsentwicklung sowie steigenden Umsätzen.
Das Gros stellt sich auf gleichbleiINGBWaktuell 04/2015
01
Umfrage
Ergebnis der INGBW-Konjunkturumfrage – Fortsetzung
bende Umsätze ein (60 Prozent). Knapp
13 Prozent befürchten einen niedrigeren Umsatz. Mit dem zurückliegenden Jahr sind die Ingenieurbüros
überwiegend zufrieden: Für 70 Prozent der Befragten war 2014 ein gutes
Jahr, 26 Prozent bewerten es als befriedigend, rund 4 Prozent als schlecht.
Preisdruck nimmt immer weiter zu
INGBW-Hauptgeschäftsführer Daniel
Sander zieht dementsprechend eine
gemischte Bilanz: »Die Auftragsbücher der Ingenieurbüros sind zwar
nach wie vor gut gefüllt, die Erwartungen für das laufende Jahr zufriedenstellend. Es ist aber unübersehbar,
dass sich die Rahmenbedingungen zunehmend ungünstig entwickeln und die
Umsatzerwartungen stärker gedämpft
sind als im vergangenen Jahr. Unübersehbar ist, dass vor allem der Fachkräftemangel und der immer schärfer
werdende Preiswettbewerb den Ingenieurbüros zu schaffen macht.«
Der Fachkräftemangel wird in diesem Jahr noch stärker als Hauptrisiko
Nummer eins für die wirtschaftliche
Entwicklung des Unternehmens gewertet (33 Prozent). Preisverfall wird
ebenfalls häufig als Problem genannt
(23 Prozent). Wiederholt gibt es Klagen, dass sich Kollegen und Auftraggeber nicht an die HOAI halten. Auch
schlechte Zahlungsmoral öffentlicher
Auftraggeber wird moniert. Nicht zuletzt werden Arbeitskosten als wirtschaftliches Risiko angegeben (19,3
Prozent). Auch die zunehmende Bürokratie und Normenflut und der »unüberschaubare Nachschulungsbedarf«
werden als Belastung angeführt.
Mehrheit sucht Fachkräfte
Der Fachkräftemangel trifft die meisten der befragten Ingenieurbüros
empfindlich (78 Prozent). 34 Prozent
davon haben sogar »große Schwierigkeiten«, offene Stellen zu besetzen.
Insgesamt stellt derzeit jedes vierte
befragte Ingenieurbüro neu ein. Nach
wie vor trifft das Problem die Büros im
ländlichen Raum besonders hart. Viele
bilden aus diesem Grund selbst aus.
Die einzelnen Ingenieurbranchen machen sich bei der Nachwuchssuche
untereinander Konkurrenz. Insbesondere der Maschinenbau- und Automobilindustrie gelingt es, viele junge Ingenieure abzuwerben.
»Die Ursachen des Problems blei02
INGBWaktuell 04/2015
ben gleich«, betont Sander. »Die Pensionierungswelle bei den Ingenieuren
steigt an. Zwar gibt es immer mehr
Studienanfänger in den benötigten Fächern. Aufgrund der weiterhin viel zu
hohen Abbrecherquote kann der Bedarf
mit den heimischen Hochschulabsolventen aber noch nicht gedeckt werden.« Auch der neue Vorstand der INGBW will die Entschärfung des
Fachkräfteproblems zu seiner Priorität
machen, wie Sander erläutert. »Die Ingenieurkammer hat hier eine klare
Strategie. Wenn es für die vielen offenen Stellen keine inländischen Bewerber gibt, können unsere Mitglieder
über unsere strategischen Partnerschaften mit Schwesterkammern und
Kooperationsinstitutionen im Ausland
an qualifizierte Fachkräfte kommen,
die in ihrem Heimatland keinen adäquaten Arbeitsplatz finden können. Die
Ingenieurkammer
Baden-Württemberg trägt Sorge, dass die Bewerber
aus Italien, Spanien oder dem Nahen
Osten Deutsch sprechen und über eine
ausgezeichnete Ausbildung verfügen.
Und es ist keinesfalls so, dass ausländische Fachkräfte mit Dumping-Löhnen inländischen Bewerbern den Markt
streitig machen. So erhalten Ausländer
aus Drittstaaten nur dann eine Arbeitserlaubnis in Deutschland, wenn ihr
Jahresgehalt dort fast 38.000 Euro betragen wird«, betont Sander.
Unsere Geschäftslage beurteilen wir derzeit als … befriedigend
22,9 %
schlecht
3 %
gut
74,1 %
Unser Umsatz ist in den vergangenen vier Monaten … gefallen
9,5 %
gestiegen
34,3 %
Gemeinsam gegen Preisverfall
Auch diese Umfrage hat wieder ergeben, dass Ingenieurleistungen in nicht
geringem Umfang unterhalb der vorgeschriebenen Sätze der HOAI angeboten bzw. beauftragt werden. »Wir
fordern unsere Mitglieder auf, uns Verstöße oder Verdachtsmomente umgehend zu melden – selbstverständlich
auch anonym. Und wir werden nicht
müde, die Politik aufzufordern, uns
wirksame Mittel zur Überprüfung und
Sanktionierung von Verstößen gegen
die HOAI an die Hand zu geben. Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass man
hier eine Lösung finden wird«, betont
Sander. Die Ingenieurbüros seien gerade angesichts der noch sehr guten
Auftragslage gehalten, bei diesem
Preiskampf nicht mitzumachen und
stattdessen mit Qualität zu werben.
»Qualität setzt sich durch. So muss
das Motto baden-württembergischer
Ingenieure lauten. Und die ist nur mit
angemessenen Preisen möglich.« ■
gleich geblieben
56,2 %
Unsere Ertragslage ist derzeit …
befriedigend
37,1 %
schlecht
4,5 %
gut
58,4 %
Umfrage
ir Unseres derzeitiges Auftragsvolumen Für 2015 erwarten wir, ist tendenziell … dass die Geschäftsentwicklung …
Für 2015 erwarten wir, dass der Umsatz …
cht
3 %
fallend
10,4%
fällt
12,8 %
gut
1 %
gleichbleibend
55,9 %
en Mit dem vergangenen Jahr 2014 sind wir … gen
3 %
zufrieden
26,1 %
steigend
33,7 %
unzufrieden
4,4 %
sich verschlechtet
10,8 %
sich verbessert
21,7 %
gleich bleibt
67,5 %
gleich bleibt
60,1 %
Wo sehen Sie die die größten Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens?
Branchenzugehörigkeit der Befragten Wirtschaftspolitik
9,2 %
Fachkräftemangel
32,6 %
Arbeitskosten
19,3 %
Finanzierung
2,7 %
Auslandsnachfrage 0,3 %
Inlandsnachfrage
13,3 %
Preisverfall
22,6 %
sehr zufrieden
69,5 %
ben
2 %
Bürogröße
cht
5 %
ohne Mitarbeiter
14,2 %
gut
4 %
über 20 Mitarbeiter
23,5 %
Beschäftigtenzahl vor Ort
bis 2 Mitarbeiter
16,2 %
über 2 Mitarbeiter
46,1 %
steigt
27,1 %
fallend
4,0 %
Sonstige
Vermessungswesen
Verkehrswesen
Umwelttechnik
Städtebau/Landespfl.
Siedlungswasserwirt.
Landschaftsökologie
Ingenieurbau
Geotechnik
Gebäudetechnik
Energiemanagement
Elektrotechnik
Chemie-Ing.wesen
Biotechnik
Bauphysik
Bautechnik/-betrieb
Anlagenbau
Tragwerksplanung
6,0 %
10,2 %
9,2 %
2,9 %
2,9 %
8,1 %
2,9 %
9,4 %
2,9 %
7,9 %
2,6 %
3,4 %
0,0 %
0,0 %
8,1 %
8,5 %
0,8 %
18,6 %
Haben Sie Schwierigkeiten, Fachkräfte zu finden?
steigend
25,4 %
gleich bleibend
70,6 %
Nein
21,8 %
Ja, große
33,8 %
Ja, zunehmend
44,4 %
INGBWaktuell 04/2015
03
Markt- und Fachkräfteerkundung im Libanon und in Jordanien
Ausland
Ingenieure aus dem Libanon kommen
Im Libanon werden künftig systematisch qualifizierte Ingenieure für den baden-württembergischen Arbeitsmarkt angeworben. Ein entsprechendes Projekt unter dem Titel »German Academic Development Center« (GADC) der RWTH Aachen
mit Unterstützung der INGBW ist nun in Beirut gestartet. Seit März werden dort die ersten 20 libanesischen Ingenieurabsolventen für den deutschen Arbeitsmarkt fit gemacht. 13 von ihnen sollen nach Baden-Württemberg kommen. INGBWHauptgeschäftsführer Daniel Sander reiste Anfang März nach Beirut, um die ersten Bewerber zu treffen. Anschließend
ging es nach Jordanien zur German Jordanian University (GJU).
D
Sander zeigte sich beeindruckt von
den Programmteilnehmern: »Sie wurden sehr sorgfältig ausgewählt. Sie
sind äußerst qualifiziert und motiviert«,
sagte er.
Die Delegation wurde – eingeladen von
Elias Assouad, Präsident des Lebanese German Business Council, und von
GADC-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Ayman Chehadé – äußerst hochrangig
empfangen. Es gab Gespräche mit dem
libanesischen
Premierminister,
Tammam Salam, dem Wirtschaftsminister, Dr. Alain Hakim, dem stellvertretenden Generalsekretär der UNESCWA (Wirtschaft- und Sozialkommission der Vereinten Nationen
für Westasien), Dr. Abdallah Al Dardari, sowie einen Informationsbesuch bei
der Abgeordneten des libanesischen
Parlaments und Schwester des früheren, 2005 ermordeten, libanesischen
Regierungschefs Rafiq al-Hariri, Bahia
al-Hariri. Auch wurde eine Zusammenarbeit mit der Ingenieurkammer im
Libanon erneuert und in Jordanien angebahnt.
Die UN-ESCWA arbeitet bereits jetzt
an einem Wiederaufbauplan für die
befriedeten Regionen Syriens, wie Vize-Generalsekretär Al Dardari berichtet. Die Zerstörung Syriens sei so gravierend, dass ein Wiederaufbau mit
konventioneller Bautechnik kaum möglich sei. Daher sollen beim Wiederaufbau neue Technologien der nachhaltigen Bautechnik angewendet werden.
Er bat um Unterstützung aus BadenWürttemberg bei der Ausbildung syrischer Ingenieure. Die INGBW will
ebenfalls Experten vermitteln, die bei
Die Delegation mit LGBC-Präsident Assouad
(hinten Mitte) und GADC-Geschäftsführer
Chehadé (hinten r.)
Beim Premierminister des Libanon, Tammam
Salam (ganz rechts)
Im Gespräch mit dem libanesischen Wirtschaftsminister, Alain Hakim (ganz rechts)
Bei der Schwester des ermordeten Ex-Premier, Rafiq al-Hariri, der Abgeordneten Bahiya
al-Hariri (rechts)
Teilnehmer des GADC-Programms wurden
von der INGBW über die baden-württembergische Wirtschaft informiert.
Beim stellvertretenden Generalsekretär der
UN-ESCWA, Dr. Abdallah Al Dardari, und
seinem Team
Premierminister empfängt INGBW
Fotos: INGBW
ie Projektteilnehmer sind libanesische Ingenieure verschiedener
Fachrichtungen mit ausgezeichneter
Hochschulausbildung, die Arabisch,
Englisch und Französisch sprechen.
Das GADC vermittelt ihnen zuerst in
Beirut, dann an der RWTH Aachen
Deutsch-Intensivkurse, Fachseminare
und interkulturelle Trainings. Danach
absolvieren sie drei bis fünf Monate
lange Praktika in deutschen Unternehmen. In Baden-Württemberg werden für Anfang September die ersten
13 Ingenieurfachkräfte erwartet. Die
Vermittlung übernimmt die INGBW in
Zusammenarbeit mit Südwestmetall.
Ziel ist eine Einstellung der Libanesen
am Ende des Praktikums. Bis dahin
sollen die Kandidaten Deutsch auf B2Level beherrschen. Zu diesem Zweck
organisiert die INGBW zusätzliche
Deutschkurse für die Praktikumszeit.
04
INGBWaktuell 04/2015
Delegationsreise in den Libanon und nach Jordanien – Fortsetzung
der Ausarbeitung der Wiederaufbaupläne beraten könnten.
Ausbildungspartner in Jordanien
Die INGBW machte sich ein Bild von
der Ausbildung der German Jordanian
University (GJU) in Amman. Die GJU
wird nach dem Prinzip einer deutschen
Fachhochschule betrieben mit beeindruckendem Ausbildungsniveau. Alle
Studierenden lernen Deutsch und verbringen ein Jahr in Deutschland, bevor
Sander mit GJU-Präsident Prof. Dr. Natheer
Abu Obeid
Ausland
sie das Examen ablegen. Dazu gehören ein Auslandssemester an einer
deutschen Partnerhochschule und ein
Praktikumssemester in einem Unternehmen. Die INGBW vereinbarte mit
der GJU eine Kooperation zur Anwerbung von Ingenieurabsolventen aller
Fachrichtungen, ähnlich wie bereits
mit der German University Cairo (GUC).
Die GJU will auch ein Programm zur
Weiterbildung jordanischer Ingenieure
starten, die sich auf Stellen in Deutschland bewerben wollen.
Außerdem traf Sander den Chef der
Investitionsbehörde Jordaniens, Dr.
Montaser Oklah Al-Zou`bi. Er erfuhr,
dass Jordanien stark an Technologien
für Erneuerbare Energie interessiert
ist. Al-Zou`bi will bei einem Besuch in
Stuttgart über
Investitionsvorhaben in Jordanien informieren. Sander wurde bei der Reise unter anderem begleitet von Simone Göhring von
Finanz- und Wirtschaftsministerium
und von Alexandra Ahmed von BadenWürttemberg International. ■
Mit Dr. Montaser Oklah Al-Zou`bi, Chef der
Investionsbehörde Jordaniens, und Dr. Ines
Gessner, Stellvertreterin des Botschafters
Studenten der GJU auf dem neu gebauten
Campus in Amman
Ausland
Austausch über die Grenzen
Schweizer, italienische und katalanische
Partner zu Besuch bei der INGBW
Die INGBW hatte im März Besuch von drei ihrer europäischen Partner: Die Schwesterkammer aus Mailand, der Ordine
degli Ingegneri della Provincia di Milano, ihr Pendant aus Katalonien, der Associació/Collegi d‘Enginyers Industrials de
Catalunya, sowie der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein SIA kamen zu Gesprächen nach Stuttgart.
B
Ingenieure arbeitslos sind. Die INGBW
arbeitet mit beiden Kammern bei der
Anwerbung von Ingenieuren zusammen.
Mit dem SIA wurde unter anderem
über Grenzgänger, Fachkräftemangel
und Vergabewesen gesprochen. SIA
und INGBW wollen künftig zu ihren
Veranstaltungen auch Mitglieder des
Partners einladen. ■
Aus Mailand Dott. Ing. Alberto Caleca, Dott. Ing.
Chiara Maria Battistoni, Präsident Dott. Ing.
Stefano Calzolari und Ing. Giuseppe Susani mit
Ehrenpräsident Wulle und HGF Sander
(V.l.) Vom SIA der Präsident der Sektion Basel,
Roger Huguenin, Myriam Barsuglia und Denis
Raschpichler mit Vizepräsident Wittemann,
Ehrenpräsident Wulle und HGF Sander
Fotos: INGBW
ei den Treffen mit den Kammern aus
Mailand und Barcelona standen
Vermittlungsmöglichkeiten für Ingenieure nach Baden-Württemberg im Vordergrund, da in diesen Regionen viele
Aus Barcelona kamen Hauptgeschäftsführer
Pere Homs i Ferret, Präsident Jordi Renom i
Sotorra und Dr. Joan Vallvé i Ribera, im Bild
v.l. mit Präsident Engelsmann und HGF Sander
INGBWaktuell 04/2015
05
Straßenbauverwaltung investiert sowohl in Erhalt als auch in Ausbau
Gastbeitrag
Für den Straßenbau im Land werden
wieder Ingenieure gebraucht
D
ie Hauptlast des Verkehrs wird auf
absehbare Zeit von der Straße getragen werden. Deswegen muss sichergestellt werden, dass ein entsprechend leistungsfähiges Straßennetz
zur Verfügung steht. Dabei rückt die
Erhaltung der Straßen und insbesondere der Bauwerke aufgrund des zunehmenden durchschnittlichen Alters
der Straßeninfrastrukturanlagen und
der ständig steigenden Nutzungsanforderungen immer stärker in den Blick
(➔ http://mvi.baden-wuerttemberg.
de/de/mobilitaet-verkehr/strasse/
erhaltung/).
Zudem muss das vorhandene Straßennetz durch verkehrstelematische
Maßnahmen möglichst optimal ausgelastet werden. Unabhängig hiervon wird
es auch künftig notwendig sein, wichtige Verkehrsachsen auszubauen und
Netzergänzungen vorzunehmen. Die
hohe Bedeutung des Straßenbaus zeigt
sich im Investitionsvolumen: Die Straßenbauverwaltung hat in den vergangenen Jahren jeweils über eine Milliarde Euro für Bau, Erhaltung und
Betrieb der Bundesfernstraßen und der
Landesstraßen umgesetzt. Dieses Volumen wird in den kommenden Jahren
weiter zunehmen.
Ein derartiges Investitionsvolumen
stellt hohe Anforderungen an die Straßenbauverwaltung, die aufgrund von
Stelleneinsparprogrammen in den vergangenen Jahren rund ein Drittel Personal abgebaut hat. Dieses Investitionsvolumen kann nur umgesetzt werden, wenn es gelingt, die in der Straßenbauverwaltung in den kommenden
Jahren verfügbaren 200 neuen Stellen
qualifiziert zu besetzen und wenn genügend qualifizierte und leistungsfähige Ingenieurbüros an dieser Aufgabe
mitwirken.
Die hohe Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften stellt die Straßenbauverwaltung vor große Herausforderungen. Die Aufgaben sind vielfältig
und interessant. Unsere Fachleute gestalten die Projekte im Straßenbau
über deren gesamten Lebenszyklus
von den ersten Überlegungen über die
Ausführung und Inbetriebnahme bis
hin zum laufenden Betrieb und zur Erhaltung (➔ http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/service/stellen-undausbildung/)
Auch externer Sachverstand gefragt
Die Straßenbauverwaltung ist darüber
hinaus auf eine weiterhin gute und in
Teilbereichen noch zu verstärkende
Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros
und Baufirmen angewiesen. Die Aufgabenstellungen bei der Planung, bei
der Vorbereitung und schließlich bei
der Umsetzung
der zahlreichen
Bauprojekte werden ständig vielschichtiger und
schwieriger. Dazu
braucht die Straß e n b a u ve r w a l tung die Unterstützung
der
Fachleute in den
Büros. Die Erhaltung der Fahrbahnen und vor
allem der Ingenieurbauwerke
Vermehrsminister Winfried Hermann auf »Brückentour« im Herbst
nimmt seit Jahren
2013 unter anderem mit dem FDP-Landtagsabgeordneten, Friedrich
einen stetig wachBullinger, und dem Stuttgarter Regierungspräsident, Johannes
senden Teil des
Schmalzl
Investitionsvolu-
06
INGBWaktuell 04/2015
Fotos: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur BW
Die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg wendet sich mit
einem Aufruf zur Zusammenarbeit an die Ingenieurinnen und Ingenieure.
Ministerialdirigent Dipl.-Ing. Gert Klaiber
mens in Anspruch. Vor allem bei der
Erhaltung, der Sanierung und bei der
Ertüchtigung der Bauwerke und dort
vor allem der Brücken ist noch mehr
und noch bessere Unterstützung der
Ingenieurbüros und der Baufirmen
notwendig. Für die Erhaltung der Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg stehen zukünftig jährlich 350 bis
400 Millionen Euro zur Verfügung, bei
den Landesstraßen sind es bis zu 140
Millionen Euro. Ein erheblicher Anteil
dieser Mittel muss für die Sanierung
und insbesondere auch für die Ertüchtigung, das heißt für die Erhöhung des
Traglastniveaus von Brücken im Zuge
von Autobahnen, Bundesstraßen und
Landesstraßen eingesetzt werden.
Unabhängig vom Aufgabenbereich
und vom Arbeitgeber gibt es im Straßenbau und im Ingenieurbau vielseitige berufliche Perspektiven. Deshalb
müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, junge Menschen für ein Studium des Ingenieurwesens und für die
Ausbildung in geeigneten Disziplinen
zu gewinnen. Nur mit Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, die sich motiviert
und kreativ in ihre Aufgabe einbringen,
wird es gelingen, den hohen Anforderungen an die Mobilität der Zukunft
gerecht zu werden. ■
Autor: Dipl.-Ing. Gert Klaiber, Ministerialdirigent
und Leiter der Abteilung Straßenverkehr im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur BadenWürttemberg
Gastbeitrag
Versicherungsrechtliche Fragen
Schäden aus Überschreitung der Bauzeit
Sind Schäden aus der Überschreitung der Bauzeit versichert, wenn der Planer eigene Fristen und Termine vertraglich
vereinbart? Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft, diese Frage zu beantworten.
A
uszug aus den »Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflicht-Versicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren – BBR«:
»Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden
aus der Nichteinhaltung eigener
Fristen und eigener Termine sowie aus Zusagen und Erklärungen
bezüglich der Fertigstellung des
Objekts oder eines Teils davon.«
Ansprüche wegen Schäden aus der
Überschreitung der Bauzeit sowie von
Fristen und Terminen sind mithin vom
Versicherungsschutz ausgenommen.
Insoweit gilt es beim Abschluss von
entsprechenden Planerverträgen darauf zu achten, dass die Planer sich
selbst keine eigenen Termine und Fristen hinsichtlich ihres Leistungserfolges setzen lassen.
Beweislast liegt beim Planer
Dies vor dem Hintergrund, dass Ansprüche wegen Versäumung eines
Termins oder verspäteter Planungsleistungen zunächst grundsätzlich voraussetzen, dass im Vertrag überhaupt
ein bestimmter Termin vereinbart
wurde, zu dem die Leistung fällig sein
soll. Fehlt es an vertraglichen Leistungsfristen, so kann in aller Regel
nicht einmal dargelegt werden, dass
auch nur ein fälliger Anspruch der Bauherren besteht. Im Übrigen übernimmt
der Planer durch eine solche Vereinbarung eine vertragliche Verpflichtung,
welche ihn im Schadenfall regresspflichtig macht. Aufgrund der, oft weitreichenden Folgen, die sich bis in die
Berufshaftpflicht-Versicherung auswirken, ist grundsätzlich davon abzuraten, konkrete Terminzusagen einzugehen. Vorsicht ist auch bei Formulierungen wie »unbedingt«, »absolut«,
»in jedem Fall« usw. geboten. Hieraus
können sogar Garantieerklärungen
herausgelesen werden, welche eine
verschuldensunabhängige
Haftung
herbeiführen. Ansonsten haftet der
Planer in diesen Fällen zwar nur dann,
wenn ihn hinsichtlich der Terminüber-
schreitung ein Verschulden trifft. Vor
dem Hintergrund der gesetzlich geregelten Beweislastumkehr – der Planer
muss nämlich beweisen, dass er die
Überschreitung nicht zu vertreten hat
– führt dies allerdings nur bedingt zu
einer Entschärfung des versicherungsrechtlich nicht gedeckten Haftungsrisikos der Planer.
Nicht umfasst vom Ausschluss sind
jedoch solche Zeitüberschreitungen,
welche Folge von Bauwerksmängeln
oder Schäden sind, für die der Planer
haftet. Der im Versicherungsvertrag
bedingungsgemäß vereinbarte Ausschluss für die Überschreitung der
Bauzeit sowie von Fristen und Terminen, bezieht sich grundsätzlich auf Ansprüche, die ein Dritter (zum Beispiel
der Bauherr) gegen den Planer daraus
herleitet, dass die vertraglich zugesagte Bauzeit oder eine vertraglich
vereinbarte sonstige Frist nicht eingehalten wurde und hierdurch ein Vermögensschaden entstanden ist. Versicherungsrechtlich unerheblich ist es
dabei, ob die Ursache der Zeitüberschreitung im subjektiven Bereich liegt,
zum Beispiel, dass der Planer verspätet seine Pläne liefert bzw. die Bauzeit
zu knapp kalkuliert hat oder aus einem
vom Planer nicht zu vertretenden Ereignis besteht, wie zum Beispiel Streik,
Finanzierungsprobleme,
Personalmangel et cetera, für deren Folgen der
Planer aufgrund entsprechender Vereinbarung dennoch zu haften hat.
Absichern bei Terminen und Fristen
Eine Mitversicherung solcher Risiken
wird auch schwerlich abbildbar sein.
Die Argumentation in der Versicherungsbranche und auch der übrigen
am Bau beteiligten ist, dass durch eine
entsprechende Deckungserweiterung
im Rahmen der Berufshaftpflicht-Versicherung dem Planer jegliche Sorge
auf rechtzeitige Fertigstellung des
Bauwerks genommen würde. Ein entsprechendes Risiko wäre daher für die
Berufshaftpflicht-Versicherer
nicht
greifbar. Nach den gesetzlichen Bestimmungen schuldet der Planer die
Erbringung seiner Leistungen nämlich »lediglich« in der üblichen Zeit.
Für deren Überschreitung ist der Bau-
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herr beweisbelastet. Auch muss der
Bauherr dem Planer dann zunächst
eine angemessene Nachfrist setzen,
bevor der Planer in den Schadenersatz
begründeten Verzug gerät. Dem entgegen gerät er bei einer vertraglich
festgeschriebenen Bauzeit oder vertraglich geregelten Fristen/Terminen
automatisch mit deren Überschreitung
in Verzug, unabhängig von der üblicherweise für die Erbringung der geforderten Leistung erforderlichen Zeit.
Fazit
Im Rahmen von Vertragsgestaltungen
mit der Bauherrschaft sollten die Planer daher besonderes Augenmerk auf
die Regelung bezüglich eigener Termine und Fristen legen. Sollten hier
Unklarheiten bestehen, so ist stets eine
rechtliche Beratung bzw. die Abklärung mit dem Versicherer erforderlich.
Die frühzeitige Auseinandersetzung
mit entsprechenden Themen zahlt sich
im Schadenfall aus. ■
Autoren: RA Matthias Scheible, Ass. iur. Christian Schwinger, Wolfgang Ott Freies Versicherungsbüro GmbH
INGBWaktuell 04/2015
07
Expertenbeitrag Recht
Tipp
Objekttrennung beachten!
Bei Abschluss einer Honorarvereinbarung i. S. d. § 7 HOAI unterläuft Auftraggebern und Auftragnehmern von Planungs- und Überwachungsleistungen
häufig der Fehler, dass die für die Honorarberechnung maßgeblichen anrechenbaren Kosten bezogen auf das ganze Projekt ermittelt und zusammengefasst werden.
D
ies führt regelmäßig zu einer Unterschreitung des von der HOAI
vorgegebenen Mindestsatzes; denn
maßgebliche Abrechnungseinheit ist
nicht das Vorhaben an sich, sondern
die in ihm zusammengefassten Objekte. Mitverantwortlich für das insoweit häufig fehlende Bewusstsein ist
die Wahl des Begriffs des »Objekts«
durch den Verordnungsgeber: Anders
als dies der allgemeine Sprachgebrauch nahelegt, handelt es sich bei
einem Objekt gemäß § 2 Abs. 1 HOAI
eben nicht nur um Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen,
sondern auch um weit weniger verdinglichte bzw. greifbare Gebilde wie
Innenräume, Freianlagen, Tragwerke
und Anlagen der Technischen Ausrüstung. Weitaus geeigneter wäre die
Verwendung eines Begriffs wie »Abrechnungseinheit«, denn genau darum
handelt es sich bei einem Objekt i. S. d.
HOAI: Hierauf beziehen sich nicht nur
anrechenbare Kosten sondern auch
die zu erbringenden Leistungen und
die Honorarzone.
Kriterien der konstruktiven Einheit
Umfasst ein Auftrag mehrere Objekte,
so sind nach dem in § 11 Abs. 1 HOAI
niederlegten Grundsatz der Objekttrennung die Honorare grundsätzlich für
jedes Objekt getrennt zu berechnen.
Das führt infolge der Degression der
HOAI-Tafelwerte gegenüber einer Zusammenfassung der Objekte zu einer
Honorarerhöhung.
Wann ein bzw. mehrere Objekte vorliegen, regelt die HOAI dagegen nicht
oder allenfalls rudimentär. Die Rechtsprechung hat hierfür das Kriterium
der konstruktiven und funktionalen
Einheit entwickelt: Ist ein Objekt konstruktiv und/oder funktional für sich
allein in der Lage, den mit ihm verbundenen Zweck zu erfüllen, ist es für
sich, das heißt getrennt bzw. gesondert abzurechnen. Vorrangig kommt
es dabei für die Einordnung als eigenständiges Objekt auf die konstruktive
Selbständigkeit an, weil die funktionale Selbständigkeit vielfach von der
08
INGBWaktuell 04/2015
Dr. Andreas Digel
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bauund Architektenrecht
BRP Renaud & Partner
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Kooperationspartner der INGBW
Königstraße 28, 70173 Stuttgart
T +49 711 16445-201, F +49 711 16445-103
➔ www.brp.de
➔ www.ingbw.de/vernetzen/
kooperationinitiativen/
konkreten Nutzung abhängig ist und
deshalb nur bei Zweifeln über die konstruktive Selbständigkeit als zusätzliches Abgrenzungsmerkmal von Bedeutung sein soll.
Der häufig anzutreffende Einwand,
das getrennt betrachtete Objekt sei Teil
eines einheitlichen Vorhabens und werde nur im Zusammenhang mit diesem
realisiert, ist für die Honorarberechnung irrelevant: Einen übergeordneten
Zweck wird man in aller Regel bei allen
Vorhaben antreffen: So dient zum Beispiel eine Brücke als Ingenieurbauwerk dem ihr zugedachten Zweck nur
im Zusammenspiel mit der über sie
führenden Straße. Dennoch ist hier die
Mehrobjektigkeit nicht zu bestreiten;
die obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigt daher übergeordnete Zwecke, denen Objekte zu dienen bestimmt sind,
ausnahmslos nicht.
Liegen mehrere Objekte vor, ist noch
zu prüfen, ob Ausnahmen vom Grundsatz der Objekttrennung bei der Honorarberechnung einschlägig sind. Diese
sind insbesondere in § 11 Abs. 2 und
Abs. 3 HOAI niedergelegt und als Ausnahmevorschriften grundsätzlich eng
auszulegen.
Im Einzelfall kann die Objekteinteilung überaus schwierig sein. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, hierauf
Honorarsachverständige
anzusprechen, wie etwa die GVH Gütestelle für
Honorar- und Vergaberecht in Mannheim. ■
Ausblick
RifT geändert
Das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat die
Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung
Baden-Württemberg für die
Beteiligung freiberuflicher Träger
(RifT) geändert und im Internet
veröffentlicht. Unter anderem hat
das Ministerium die sogenannten
RifT-Stundensätze komplett aus den
RifT herausgenommen (bisher unter
10. Vergütung und Honorar von
Leistungen, die nach der HOAI frei
zu vereinbaren). Stattdessen soll es
bis April 2015 eine Vereinbarung
zwischen der Ingenieurkammer
Baden-Württemberg, der Architektenkammer Baden-Württemberg
und den kommunalen Spitzenverbänden geben, wonach die Stundensätze für Büroinhaber und für
Bauzeichner um 20 Prozent, für
Ingenieure/Techniker um mindestens 20 Prozent steigen sollen.
➔ www.rift-online.de
Wettbewerb
Deutscher Brückenbaupreis
2016 ausgelobt
Die Bundesingenieurkammer und
der Verband Beratender Ingenieure
VBI haben den »Deutschen Brückenbaupreis 2016« ausgelobt. Der 2006
von Bundesingenieurkammer und
VBI ins Leben gerufene Preis ist
inzwischen der bedeutendste Ingenieurbaupreis Deutschlands. Er wird
im kommenden Jahr zum sechsten
Mal in den beiden Wettbewerbskategorien »Straßen- und Eisenbahnbrücken« sowie »Fuß- und Radwegbrücken« an jeweils ein besonders
kreatives, konstruktiv und ästhetisch
herausragendes Bauwerk vergeben.
Das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur übernimmt
die Schirmherrschaft und fördert
den Preis. Hauptsponsor ist erneut
die Deutsche Bahn AG.
Für den Preis können Bauwerke
vorgeschlagen werden, deren
Fertigstellung, Umbau oder
Instandsetzung zwischen dem
1. September 2012 und dem
1. September 2015 abgeschlossen
worden ist. Einsendeschluss ist der
12. September 2015. Eine aus sieben
anerkannten Brückenbauexperten
bestehende Jury übernimmt die
Bewertung. Ausgezeichnet werden
je ein Bauwerk pro Kategorie sowie
der/die Ingenieur(in), die an verantwortlicher Stelle entscheidenden
Anteil am Entstehen der jeweils
ausgezeichneten Brücke hatte. Die
feierliche Preisverleihung findet am
14. März 2016 statt, dem Vorabend
des 26. Dresdner Brückenbausymposiums.
➔ www.brueckenbaupreis.de
GHV
Interessante Entscheidungen im Honorar- und Vergaberecht
Bauüberwachung nicht vom Schreibtisch
HOAI
Intensive Bauüberwachung
OLG Düsseldorf, 06.11.2012 – 23 U 156/11
Leitsatz: »1. Die Bauüberwachung durch den
Architekten darf sich auch bei einfachen, gängigen Tätigkeiten nicht darauf beschränken, die
von den jeweiligen Auftragnehmern vorgelegten
Papiere zur vorgesehenen Bauausführung
(hinsichtlich Materialien bzw. Arbeitsweisen)
einer
bloßen
Durchsicht
vom
Büroschreibtisch aus zu unterziehen, ob sie mit den
Vorgaben der Planung vollständig übereinstimmen. Vielmehr muss der wegen seiner besonderen Fachkunde mit der Bauüberwachung
betraute Architekt seine Fachkunde auch vertragsgemäß dahingehend einsetzen, dass er –
zumindest stichprobenhaft – Überprüfungen
an Ort und Stelle vornimmt.«
GHV: Schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten, typischen Gefahrenquellen oder kritische
Bauabschnitte, zu denen das Gericht Betonierungs-, Bewehrungs-, Ausschachtungs- und Unterfangungsarbeiten sowie vergleichbare Arbeiten zählt, müssen vom Architekten besonders
intensiv auf der Baustelle, also am Ort des Geschehens, überwacht werden. Doch auch einfache, gängige Tätigkeiten oder handwerkliche
Selbstverständlichkeiten sind vom Planer zumindest stichprobenartig auf der Baustelle und
nicht vom Schreibtisch aus zu überwachen.
Schließlich beauftragt der Bauherr den Architekten gerade wegen seiner besonderen Fachkunde mit der Bauüberwachung, um sicher gehen zu können, dass er ein planmäßiges,
mangelfreies und funktionstaugliches Bauwerk
erhält. Liegen dennoch Baumängel vor, die vom
Architekten hätten erkannt werden müssen,
spricht der Anscheinsbeweis für einen Bauüberwachungsfehler des Architekten. Der Planer
kommt in die Haftung.
Abdichtung: Jedes Risiko ausschließen
OLG Schleswig, 11.09.2012 – 3 U 113/09
Aus dem Urteil: »Die Rechtsprechung des BGH
geht davon aus, dass die Planung der Abdichtung eines Bauwerks so vorzunehmen ist, dass
sie bei späterer handwerklich einwandfreier
Ausführung grundsätzlich zu einer vollständigen und dauerhaften Abdichtung führt. Die
Anforderungen ergeben sich dabei maßgeblich
aus den vorhandenen Boden- und Wasserverhältnissen. Auch und gerade bei schwierigen
Boden- und Wasserverhältnissen muss die Abdichtung in einer jedes Risiko ausschließenden
Weise erfolgen (BGH BauR 2000, 1330, 1331).
Vor diesem Hintergrund ist anerkannt, dass
sich der Architekt bei der Planung eines Kellers grundsätzlich nach den Grundwasserständen zuzüglich eines Sicherheitszuschlages
auszurichten hat. Zur Ermittlung des höchsten
bekannten Grundwasserstandes sind die Beobachtungen mindestens der letzten 20 bis 30
Jahre heranzuziehen.«
GHV: Bei der Planung von Bauwerksabdichtungen
sind jegliche Risiken auszuschließen. Insbesondere sind die höchsten bekannten Grundwasserstände, zumindest die der letzten 20-30 Jahre,
bei der Planung zu berücksichtigen. Der Planer
muss hier seine Prüf- und Hinweispflicht gegenüber dem Bauherrn ernst nehmen. Im Zweifelsfall sind geländeoberflächengleiche Grundwas-
serstände in Abstimmung mit dem Bauherrn als
Grundlage der Abdichtungsplanung anzunehmen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Auskunftsanspruch über Kosten
OLG Stuttgart, 21.10.2014 – 10 U 70/14
Aus dem Urteil: »Sicherlich ist von der Beklagten (hier der Auftraggeber – Anm. des Autors)
nicht zu erwarten, dass sie unter Zuhilfenahme
eines Sachverständigen mit den entsprechenden Kosten die einzelnen Rechnungen und
die darin aufgeführten Arbeiten den unterschiedlichen Auftragsteilen zuordnet. Die Beklagte kann jedoch in zumutbarer, da mit überschaubarem Zeit- und Kostenaufwand verbundener Weise ihrem Auskunftsanspruch dadurch
gerecht werden, dass sie den Kläger (hier der
Planer – Anm. des Autors) Einsicht nehmen
lässt in die entsprechenden Rechnungen, Angebote und Pläne, die für die Zuordnung notwendig sind. Es obliegt dem Kläger, hieraus die
anrechenbaren Kosten zu ermitteln.«
GHV: Dem klagenden Planer waren nicht alle
Leistungsphasen beauftragt worden, sodass er
keine Informationen über den Kostenanschlag
hatte, die er für seine Abrechnung auf Grundlage der HOAI 1996/2002 benötigte. Der Auftraggeber muss dem Planer Einsicht in die Kosten
gewähren, damit dieser sein Honorar berechnen
kann. Diese muss der Auftraggeber jedoch nicht
so aufbereiten, dass der Planer daraus unmittelbar die anrechenbaren Kosten übernehmen
kann. Diese muss der Planer gemäß den Regelungen der HOAI und der DIN 276 selbst ermitteln. Das Urteil ist auch übertragbar auf Abrechnungen auf Grundlage der HOAI 2009 oder 2013.
Pauschale Nebenkostenabrechnung
Kammergericht Berlin, 16.08.2012 – 27 U 169/11
Aus dem Urteil: »4. Ein Honorar für Nebenkosten in Form eines pauschalen Zuschlags von 5
% kann die Klägerin nicht verlangen, da die
pauschale Abrechnung nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart worden ist. Soweit
sich die Klägerin auf den Schriftwechsel vom
17./18. Juli 2006 bezieht, so erfüllt dieser nicht
die Anforderungen an die Schriftform (BGH
BauR 1994, 131), insbesondere war zu diesem
Zeitpunkt aber auch der Auftrag längst erteilt,
da ausweislich des Schreibens vom 17. Juli
2006 (…) die Grundlagenermittlung und die Vorplanung abgeschlossen und die Entwurfsplanung auch bereits überwiegend fertig gestellt
worden war.«
GHV: In allen HOAI-Fassungen wird geregelt,
dass eine pauschale Abrechnung der Nebenkosten schriftlich bei Auftragserteilung zu vereinbaren ist. Dieser Regelung sollten Auftraggeber
und -nehmer tunlichst folgen. Hierbei heißt
schriftlich, dass die gesetzliche Schriftform nach
§ 126 BGB anzuwenden ist, also ein Dokument
mit zwei Originalunterschriften, i. d. R. eine Vereinbarung im Vertrag. Ein Angebot des Auftragnehmers und eine Bestellung oder Angebotsannahme des Auftraggebers genügen der
gesetzlichen Schriftform nicht, eine Vereinbarung über die Nebenkosten wäre dann unwirksam. Die Auftragserteilung ist dann erfolgt, wenn
der Planer seine vertraglichen Leistungen erbringt. Sofern die Vereinbarung weder »schriftlich« noch »bei Auftragserteilung« erfolgt ist,
sind die Nebenkosten zwingend nach Einzelnachweis abzurechnen. Das heißt der Planer
muss jede Aufwendung einzeln nachweisen, der
Auftraggeber muss jede Aufwendung prüfen.
VOF
Absage des Verhandlungstermins
VK Südbayern, 09.09.2014 – Z3-3-3194-1-3508/14
Leitsatz: »4. Die Teilnahme an Verhandlungsterminen im Verhandlungsverfahren steht nicht
im Belieben eines Bieters. Ist ein Bieter an
einem von der Vergabestelle festgesetzten Termin – aus welchen Gründen auch immer – an
der Teilnahme verhindert, bleibt ihm nur der
Weg die Vergabestelle zu bitten, einen anderen
Termin festzusetzen oder – sollte sich der gesetzte Termin als vergaberechtswidrig darstellen – die Terminierung zu rügen. Sagt ein Bieter
dagegen eigenmächtig und rügelos die Teilnahme an einem von der Vergabestelle festgesetzten Verhandlungstermin ab, scheidet er aus
dem gesamten Verhandlungsverfahren aus,
ohne dass er dies explizit so erklären muss
(…).«
GHV: Wenn der Auftraggeber zur Verhandlung
einlädt, sollte der Bieter sofort prüfen, ob er diesen Termin einhalten kann. Sofern dies nicht
möglich ist, sollte er umgehend den Auftraggeber um eine Terminverlegung bitten. Anspruch
hierauf hat er jedoch nicht. Ist der Bieter nicht
anwesend oder sagt er den Verhandlungstermin
eigenmächtig ab, scheidet er aus dem Vergabeverfahren aus.
Mitarbeiterreferenzen verwendbar
VK Sachsen, Beschluss vom 05.05.2014 – 1/
SVK/010-14
Leitsatz: »5. Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, sich auf die Referenzen zu berufen,
die für einen früheren Arbeitgeber erbracht
wurden. Dies hat im Besonderen für das VOFVerfahren zu gelten, bei dem die Leistungen
einen ganz persönlichen Charakter aufweisen.«
GHV: Dies ist ein bemerkenswerter, nicht ganz
unproblematischer Beschluss. Zum einen können jetzt gerade kleine oder neu am Markt tätige
Büros auch die Referenzen ihrer Mitarbeiter in
VOF-Verfahren verwenden. Zum anderen kann
dies jedoch dann problematisch werden, wenn
Mitarbeitern aus dem Büro ausscheiden. Sollen
diese Büroreferenzen dann nicht mehr verwendbar sein? Das bleibt offen. Es bleibt weiter offen,
ob der Auftraggeber im Zweifel aufklären muss,
wer für die Referenzen verantwortlich war und
ob dieses Personal noch im Büro vorhanden ist.
Das könnte dem Auftraggeber auffallen, wenn
zwei Bieter im VOF-Verfahren dieselben Referenzen verwenden. Hierzu hat das OLG Koblenz
in 2010 (04.10.2010 – 1 Verg 9/10) entschieden,
dass Referenzen von Vorgängerunternehmen
nur bei weitgehender Personenidentität berücksichtigt werden können. Der Planer sollte bei
der Einreichung der Referenzen unbedingt mitteilen, dass er über die Mitarbeiter der Referenzen verfügt.
Es berichten und stehen für Fragen zur
Verfügung: Dipl.-Ing. Peter Kalte, Dipl.-Ing.
Arnulf Feller GHV, Gütestelle Honorar- und
Vergaberecht e. V. Mannheim
➔ www.ghv-guetestelle.de
INGBWaktuell
11
INGBWaktuell 11/2014
04/2015 09
Seminare
INGBW-Lehrgang »Ingenieur der Energiewende« – Weitere Seminare
Die Fachgruppe Energiewende der Ingenieurkammer Baden-Württemberg bietet in diesem
Jahr bereits zum zweiten Mal eine umfassende
Weiterbildung zum »Ingenieur der Energiewende« an. Das Weiterbildungskonzept, das im
vergangenen Jahr mit großem Erfolg gestartet
wurde, wird vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
unterstützt. Der diesjährige zehntägige Lehrgang umfasst noch mehr Fachgebiete als im
vergangenen Jahr. Entlang dem Thema Energiewende werden Aspekte wie Energiestandards, vorbeugende Brandschutz, Schallschutz,
Schnittstelle Immobilie und Automobile, Thermische Gebäudesimulation, BIM, Wohnungslüftungskonzepte, Förderprogramme, Bauthermographie, Wärmebrücken und EnEV behandelt. Die Seminare richten sich an alle Ingenieure, die sich im Themenkomplex »Energiewende« im Gebäudebereich praxisbezogen
weiterbilden möchten. Der Lehrgang findet in
der Kammergeschäftsstelle statt. Er kann als
Gesamtpaket gebucht werden, auch einzelne
Tage sind buchbar. Kammermitglieder werden
ebenfalls per Rundmail über den Lehrgang informiert.
11.06.2015, 9.00–17.00 Uhr
Begrüßung
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Die Energiewende aus Sicht des Landes BadenWürttemberg
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Energiestandards / zukünftige Energiekonzepte
Hans Erhorn, Abteilungsleiter Wärmetechnik,
Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart
Integrale Planung am Beispiel Büro-Passivhaus Kreativpark in Karlsruhe
Ingo Höffle, Klaus Teizer, Vollack Gruppe, Karlsruhe
Energiewende und der vorbeugende Brandschutz
Peter Mutscher, Beratender Ingenieur (BI),
Kornwestheim
Energiewende und der Schallschutz
Roland Kurz, Beratender Ingenieur, Winnenden
Elektromobilität – Schnittstelle Immobilie und
Automobile
Jochen Letsch, BI, Stuttgart
17.06.2015, 10.00–17.00 Uhr
Thermische Gebäudesimulation / Sommerlicher Wärmeschutz DIN 4108-2:2013-02
Sylwia Marszalek, Fa. Hottgenroth, Köln
18.06.2015, 10.00-17.00 Uhr
Anlagentechnische Planung von Solarthermie,
Photovoltaik, KWK und Wärmepumpen nach
EnEV und mit Simulationsverfahren
Sylwia Marszalek, Fa. Hottgenroth, Köln
25.06.2015, 10.00-17.00 Uhr
BIM Building Information Modeling – Die Zukunft der energetischen Gebäudeplanung, neue
Anforderungen an Ingenieure
Sven Kirchhoff, Fa. Solar-Computer, Göttingen
10
INGBWaktuell 04/2015
26.06.2015, 10.00-17.00 Uhr
Wohnungslüftungskonzepte nach DIN 1946-6 –
Betätigungsfeld für Ingenieure
Sven Kirchhoff, Fa. Solar-Computer, Göttingen
30.06.2015, 10.00-17.00 Uhr
Wohngebäude – Förderprogramme & Stolperfallen (KfW)
Rainer Feldmann, Energie & Haus, Darmstadt
1.07.2015, 10.00-17.00 Uhr
Bauthermografie für Ingenieure
Friedhelm Maßong, BI, Überlingen
14.07.2015, 10.00-17.00 Uhr
Wärmebrücken – Nachweisführung bei KfW Effizienzhäusern
Friedhelm Maßong, BI, Überlingen
16.07.2015, 10.00-17.00 Uhr
EnEV & DIN V 18599 in der Praxis – Optimierungspotentiale nutzen
Lutz Friederichs, BI, Stutensee
21.07.2015, 10.00-17.00 Uhr
EnEV 2016 – Praktische Bedeutung der Verschärfungen am Beispiel von Wohn- & Nichtwohngebäuden
Lutz Friederichs, BI, Stutensee
Weitere INGBW-Seminare
Recht
HOAI-Feierabendseminar: Aktuelles aus dem
Ingenieurrecht
Referent: RA Dr. A. Digel:
• Freiburg, 23.04.2015,16-19.00 Uhr
Handwerkskammer, Bismarckallee 6, 79098
Freiburg im Breisgau
➔Anmeldung: [email protected]
Novelle der Landesbauordnung BW
28.04.15, 13-17.00 Uhr, Neuapostolische Kirche,
Immenhoferstr. 62, 70180 Stuttgart
Am 01.03.2015 trat die Novelle zur Landesbauordnung in Kraft. Von Gewohntem wurde Abschied genommen, Neues wurde eingeführt. Der
Anwendungsbereich des Kenntnisgabeverfahrens wird reduziert; die Teilung eines Grundstücks bedarf der Anzeige; das Abstandsflächenrecht wird marginal vereinfacht; die
Stellplatzpflicht für Fahrräder wird eingeführt
usw. Neben den Auswirkungen der öffentlichrechtlichen Änderungen ergeben sich zusätzliche Konsequenzen für die Haftung und den
Versicherungsschutz des Planers und damit ein
Themenspektrum, das jeden Ingenieur interessieren muss. Das Seminar wird vom BDB und
der INGBW gemeinsam veranstaltet.
Referent: Prof. Dr. Hans Büchner, Rechtsanwälte
Eisenmann, Wahle, Birk & Weidner, Stuttgart
Haftungs- und versicherungsrechtliche Aspekte
der neuen Landesbauordnung für Planer
Referent: Ass. jur. Ulrich Langen, Prokurist und
Justiziar der AIA AG, Düsseldorf.
Management
Crash-Kurs Betriebswirtschaft
18.06.15 14-18.00 Uhr, INGBW-Geschäftsstelle
Es reicht nicht mehr, technisch gut zu sein.
Ingenieure und Architekten müssen auch die
Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg
ihrer Projekte übernehmen. Büroführung,
Controlling, Marketing und Personalmanagement müssen funktionieren. Die meisten Büros
sind nicht groß genug, um sich einen Betriebswirt leisten zu können. Deshalb müssen sie sich
dieses Know-how selbst aneignen. Das Seminar
stellt zu diesem Zweck die wichtigsten
Stellschrauben für Planungsbüros in dreieinhalb Stunden vor. Dieses Basiswissen wird in
späteren Tagesseminaren vertieft.
Referent: Dr. Dietmar Goldammer, DG Unternehmensberatung
Controlling im Planungsbüro – Wirtschaftlichkeit messen, Erfolg steuern
3.07.14, 10-17.00 Uhr, INGBW-Räume
Ohne aktuelle Zeiterfassung, ohne Kalkulation
individueller Stundensätze, ohne Projektorganisation, ohne Ermittlung der Produktivität und
ohne ein Frühwarnsystem kommen heute auch
kleinere Büros nicht mehr zurecht. Das Seminar
erläutert, wie ein Controlling-System funktioniert, welche Einnahmen pro Tag und Monat erzielt werden müssen, um kostendeckend zu arbeiten und wie ein Büro seine wichtigsten
Kennzahlen mit dem Durchschnitt der Branche
vergleichen kann.
Ref.: Dr. Dietmar Goldammer
Mitarbeiter bekommen behalten
25.09.15 10-17.00 Uhr, INGBW-Räume
Lange ist das Personalmanagement in den Ingenieur- und Architekturbüros vernachlässigt worden. Erste Büros müssen bereits Aufträge ablehnen, weil sie keine qualifizierten Mitarbeiter
mehr bekommen. Auch freie Mitarbeiter zu rekrutieren, wird schwieriger. Bei den Bruttogehältern können die Planer mit den großen Unternehmen nicht konkurrieren. Dafür können sie
mit anderen für Mitarbeiter interessanten Vorteilen bei Bewerbern punkten. Das Problem ist
nur, dass die meisten potentiellen Kandidaten
dies nicht erfahren. Das Seminar arbeitet heraus, was Planungsbüros jungen Interessenten
zu bieten haben: Vereinbarkeit von Familie und
Beruf, Verzicht auf Hierarchien, selbständige
Bearbeitung von Projekten, direkter Kontakt zu
Kunden, Freiheit der Gestaltung des Arbeitsalltags und gezielte Fortbildung sind einige Beispiele.
Ref.: Dr. Dietmar Goldammer
Organisation der Nachfolge im Planungsbüro
16.10.15, 10.00-17.00 Uhr, INGBW-Räume
»Ingenieurbüro zu verkaufen«, »Ingenieurgesellschaft sucht Nachfolger«, »Verkauf eines
Planungsbüros in Norddeutschland«, drei von
vier Anzeigen in den Fachzeitschriften beziehen
sich auf die Unternehmensübergabe. Insgesamt
10.000 Planungsbüros brauchen in den nächsten
Jahren einen Nachfolger. Ab wann sollte man
darüber nachdenken? Welche Möglichkeiten der
Übergabe gibt es? Warum entspricht der Unternehmenswert in den meisten Fällen nicht mit
dem Kaufpreis? Wie kann der Nachfolger auf
seine Aufgabe vorbereitet werden? Wie kann
man dafür sorgen, dass Kunden und Mitarbeiter
erhalten bleiben? Welche typischen Fehler kann
man vermeiden? Diese und mehr Fragen werden in diesem Seminar beantwortet. Dabei geht
es mehr um allgemein gültige Anregungen und
nicht um eine individuelle Beratung.
Ref.: Dr. Dietmar Goldammer, DG Unternehmensberatung
Alle Anmeldungen über Herrn
Freier: [email protected], T 0711 6497142
➔
Seminare
Akademie der Ingenieure
Fachplaner/-in für Fassadentechnik und Fassadengestaltung - neu entwickelter Lehrgang!
Wie in vielen anderen Bereichen auch herrscht
bei den Fassadenplanern ein großer Bedarf an
qualifizierten Mitarbeitern und Fachkräften.
Dem Bedarf gegenüber ist das bestehende Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten in dieser
speziellen Fachrichtung sehr gering. Mit diesem
Zertifikatslehrgang wird die Lücke zwischen Tagesseminaren und Studiengängen geschlossen
und sehr ausführlich auf die Planung, die Ausführung und den Bauablauf von Fassaden eingegangen. Die Themen werden ergänzt durch die
aktuelle Rechtsprechung, Haftung und Vertragsgestaltung sowie den aktuellen Anforderungen im Hinblick auf Energieeffizienz und
Nachhaltigkeit. Zur Zielgruppe gehören Architekten, Ingenieure (unterschiedlicher Fachrichtungen), Techniker und Meister, die bereits in
der Fassadenplanung oder in einschlägigen Gewerken tätig sind und ihr Wissen in den unterschiedlichsten Bereichen vertiefen wollen. Der
berufsbegleitende 24-tägige Lehrgang beginnt
am 19.06.2015 in Ostfildern.
Vergabe- und Vertragsrecht
Die novellierte Landesbauordnug 2015
20.04.2015 in Schwäbisch Gmünd
11.05.2015 in Bad Mergentheim
18.05.2015 in Karlsruhe
Barrierefreies Bauen
Fachplaner/-in Barrierefreies Bauen
ab 11.06.2015 in Ostfildern (6 Tage)
03.-08.08.2015 in Germersheim (Sommerakademie)
Brandschutz
SV Abwehrender Brandschutz
ab 17.04.2015 in Ostfildern (14 Tage; Einzelmodule buchbar)
Fachplaner/-in für vorbeugenden Brandschutz
(in Kooperation mit EIPOS)
ab 23.10.2015 in Ostfildern (16 Tage)
SV für vorbeugenden Brandschutz
(in Kooperation mit EIPOS)
ab 13.11.2015 in Ostfildern (18 Tage)
ab 17.09.2015 in Ostfildern (8/10 Tage)
Energieeffizientes Sanieren in der Praxis
24.04.2015 in Ostfildern (1 Tag)
08.05.2015 in Mainz (1 Tag)
Atmende Wände, Fassadenbrände und andere
Skandale
25.04.2015 in Ostfildern (1 Tag)
09.05.2015 in Mainz (1 Tag)
Anlagentechnik f. Architekten / Ingenieure
05.05.2015 in Ostfildern (1 Tag)
WDVS - Aus Schäden lernen
11.06.2015 in Künzelsau (1 Tag)
Gebäudesimulation in der Planungspraxis
11.06.2015 in Ostfildern (1 Tag)
16.09.2015 in Mainz (1 Tag)
SV für Energieeffizienz
ab 10.07.2015 in Ostfildern (2 Tage)
Innendämmung im Bestand
08.10.2015 in Künzelsau (1 Tag)
Konstruktiver Ingenieurbau
Fachplaner/-in für Fassadentechnik und
Fassadengestaltung
ab 19.06.2015 in Ostfildern (24 Tage)
Sachverständigenwesen
SV für Schall- und Wärmeschutz
ab 07.05.2015 in Ostfildern (4 Tage)
ab 24.09.2015 in Koblenz (4 Tage)
SV für Grundstücksbewertung
ab 25.09.2015 in Ostfildern (16 Tage; Vormerkung möglich)
SV für die Analyse und Sanierung von
Schimmelpilzschäden
ab 09.10.2015 in Ostfildern (6 Tage)
SiGeKo
Update SiGeKo RAB 30 Anlage B+C
08.05.2015 in Ostfildern (jeweils ½ Tag)
Energieeffizienz
SiGeKo gemäß RAB 30 Anlage B
ab 16.10.2015 in Ostfildern (4 Tage)
Ressourcenscout Baden-Württemberg
ab 17.04.2015 in Ostfildern (10 Tage; Anmeldung
noch möglich)
SiGeKo gemäß RAB 30 Anlage C
22.-24.10.2015 in Ostfildern (3 Tage)
DIN 4108-2: Nachweisführung zum sommerlichen Wärmeschutz (jeweils 1 Tag)
21.04.2015 in Freiburg
19.05.2015 in Mainz
09.06.2015 in Karlsruhe
16.06.2015 in Saarbrücken
23.06.2015 in Balingen
DIN V 18599 - die 60 häufigsten Eingabe- und
Verständnisfehler (jeweils 1 Tag)
22.04.2015 in Freiburg
20.05.2015 in Mainz
10.06.2015 in Karlsruhe
17.06.2015 in Saarbrücken
24.06.2015 in Balingen
KfW-Effizienzhausplaner/-in
ab 24.04.2015 in Ostfildern (5 Tage Auf-bauLehrgang)
Passivhausplaner/-in
ab 24.04.2015 in Singen/Konstanz (8 Tage)
Persönlichkeit
Modernes Zeit- und Arbeitsmanagement
20.04.2015 in Mainz (1/2 Tag)
12.11.2015 in Ostfildern (1/2 Tag)
Besprechungen und Meetings
straff und effizient führen
20.04.2015 in Mainz (1/2 Tag)
12.11.2015 in Ostfildern (1/2 Tag)
Neukundenakquise - Intensivtraining
10.12.2015 in Mainz (1 Tag)
Projektsteuerung
Projektmanagement (jeweils 1 Tag)
17.04.2015 in Ostfildern
23.10.2015 in Koblenz
13.11.2015 in Saarbrücken
➔ INGBW-Mitglieder erhalten 25 Prozent Rabatt auf das Angebot der AkadIng
➔ www.akademie-der-ingenieure.de
Akademie der
Hochschule Biberach
SiGeKo
Arbeitsschutz für SiGeKo gem. RAB 30 Anl. B
17.-18. & 24.-25.04.2015
Energieeffizienz und Mehr
Modul 2 Energieeffizienz- Experte (dena)
Zertifizierter Passivhausplaner /- berater
CEPH
20. 04.– 8.05.2015
Energiemanagement für Gebäude- und
Anlagentechnik
23.04.2015 – 24.04.2015
Bauphysikseminar Wärmebrückenberechnung
24.-25.04.2015
Lehrgang DIN V 18599 inkl. Softwareschulung
15.-19.06.2015
Recht
Baurecht für die Praxis | Bauleitung: Verantwortung, Haftung, Versicherung
29.04.2015
Barrierefreies Bauen
Sachverständige/r Barrierefreies Bauen
25.06.-15.09.2015
FachplanerIn Barrierefreies Bauen
ab Oktober 2015
Management
Kommunikation in Nachtragsverhandlungen
18.-20.05.2015
➔ INGBW-Mitglieder erhalten 10 Prozent
Rabatt auf das Angebot der Akademie der
Hochschule Biberach
➔ www.akademie-biberach.de
Kommunikationstraining
für Jungingenieure
21.04.2015 in Ostfildern (1 Tag)
Ergebnisorientiert kommunizieren
30.04.2015 in Mainz (1 Tag)
24.09.2015 in Ostfildern (1 Tag)
Psychologie und Rhetorik
16.06.2015 in Koblenz (1 Tag)
22.10.2015 in Ostfildern (1 Tag)
INGBWaktuell 04/2015
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Service
Jubilare
Wir gratulieren allen Jubilaren, die im April Geburtstag haben, sehr herzlich
und wünschen Ihnen alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg!
Nachfolgeberatung
Die INGBW bietet ihren Mitgliedern eine kostenlose Sprechstunde (45 Minuten) zu verschiedenen Beratungsthemen an. Diese wird
von dem auf Architektur- und Ingenieurbüros
spezialisierten Unternehmen Dr.-Ing. Preißing AG durchgeführt. Mitglieder können hier
ihre individuellen Fragen zu den Themen der
Nachfolgeregelung, Existenzgründung, Personalmanagement, Büroorganisation etc. an
einen erfahrenen Berater richten und konkrete Hinweise für strategische Entscheidungen in ihrem Ingenieurbüro erhalten.
Termine: 22.5.2015, 24.7.2015, 18.9.2015,
30.10.2015, 4.12.2015, jeweils von 14 bis
18.00 Uhr.
Ort: Stuttgart, INGBW-Geschäftsstelle
➔ Ansprechpartner: Gerhard Freier
[email protected], T 0711 64971-42
➔ www.preissing.de
Wichtige Termine
6. Verleihung des Fritz-Leonhardt-Preises
04.07.2015 in Stuttgart, Neue Staatsgalerie
Der 6. Fritz-Leonhardt-Preis (FLP) wird am 4.
Juli 2015 Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c.
Werner Sobek feierlich überreicht. Der FLP
wird herausragenden Bauingenieuren verliehen, die in besonderer Weise Form,
Funktion und Ästhetik bei der Ingenieurbaukunst vereinen. Eine Einladung zur Preisverleihung geht allen Kammermitgliedern zu.
➔ www.fritz-leonhardt-preis.de
50. Geburtstag
Dipl.-Ing. FH) Waldemar Fast
Dipl.-Ing. (FH) Günter Görner
Dipl.-Ing. (FH) Stefan Krebs
Dr.-Ing. Mathias Luber
Dipl.-Ing. Andreas Rometsch
Dipl.-Ing. (FH) Robert Winter
65. Geburtstag
Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Bohn
Dipl.-Ing. Carola Grimmeisen-Hörz
Ing. Hubert Inselsbacher
Dipl.-Ing. (FH) Manfred Weber
Dipl.-Ing. Otmar Zahnleiter
55. Geburtstag
Dr.-Ing. Norbert Hagen
Dipl.-Ing. (FH) Bernd Mages
Dipl.-Ing. Michaela A. Maier
Prof. Dr. sc. techn. Mike Schlaich
70. Geburtstag
Dipl.-Ing. Hasso P. Albert
Dipl.-Ing. Fritz Braun
Dipl.-Ing. (FH) Walter Buck
Dipl.-Ing. Gerhart Grüber
Dipl.-Ing. Wolfgang Kirn
60. Geburtstag
Dipl.-Ing. Peter Theodor Fuchs
Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Hipp
Dipl.-Ing. Hans Kaltenecker
Dipl.-Ing. (FH) Lothar Jürgen Müller
Dr.-Ing. Joachim Müsken
Dipl.-Ing. Elisabeth Riegert
Prof. Dr.-Ing. M.S. Klaus Rückert
Dr.-Ing. Hans-Georg Schiebl
Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Troue
Dr.-Ing. Viktor Wilhelm
Schülerwettbewerb
Teilnahmerekord bei Weitblick
Rekord beim Schülerwettbewerb der INGBW:
Die Schulen im Land haben so viele Baumodelle abgegeben wie noch nie. Insgesamt
1.093 Aussichtsturm-Modelle werden von
der Preisjury begutachtet. Die Kammer
musste zu diesem Zweck eigens Räume anmieten. Über 2.750 Schülerinnen und Schüler hat der Wettbewerb unter dem Motto
»Weitblick« mobilisiert. Sie Schüler sollten
einen Aussichtsturm entwerfen und im Modell mit einfachen Baumaterialien wie Papier, Holz- oder Kunststoffstäbchen bauen.
Abgabefrist war der 20. März. Die Sieger
werden auf Landespreisverleihung am 20.
Mai 2015 im Europa-Park in Rust bekanntgegeben. ➔ www.weitblick.ingenieure.de
80. Geburtstag
Ing. Herbert Birmele
Prof. em. Dr.-Ing. Werner W. Köhl
Neue Mitglieder
Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder und freuen uns auf die gemeinsame
Zusammenarbeit
Beratende Ingenieure (BI)
Dipl.-Ing. (FH) Klaus König, Ulm
Öffentlich bed. freiwillige Mitglieder (FÖ)
Dr.-Ing. Tim Weirich, Nürtingen
Selbstständige freiwillige Mitglieder (FU)
Dipl.-Ing. (FH) Josef Sutter, Waldshut-Tiengen
Dipl.-Ing. (FH) Michael Wurm, Loßburg
Entwurfsverfasser
Dipl.-Ing. Thomas Frey, Frankenthal
Dipl.-Ing. (FH) Bernd Hintermayer, Oberderdingen
Dipl.-Ing. Cristian Kopp, Karlsruhe
Dipl.-Ing. (FH) Walter Lieb, Köngen
Dipl.-Ing. Ulrich Pühler, Ulm
B.Eng. Patrick Schmidt, Höchenschwand
Dipl.-Ing. (FH) Bernd Strittmatter, EfringenKirchen
Dipl.-Ing. (FH) Andreas Wirth, Freiburg
Dipl.-Ing. (FH) Jochen Zach, Merklingen
Privatwirt. angestellte Mitglieder (FA)
Dipl.-Ing. Rainer Christ, Villingen-Schwenningen
Dr.-Ing. Andreas Fäcke, Karlsruhe
B.Eng. Peter Kaufmann, Oberstadion
Dipl.-Ing. (FH) Sven Weiler, Gaggenau
10. Stuttgarter Brandschutztage
8.& 9.12.2015, Landesmesse Stuttgart
75. Geburtstag
Ing.(grad.) Gerhard Hermann Kipf
Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Kresser
Gremien
Die Termine-Ansicht der INGBWHomepage ist derzeit aufgrund technischer Probleme leider inaktiv. Die
Dienstleister der Kammer erarbeiten
derzeit eine neue Kalenderseite, damit
Sie unter folgender Seite bald wieder
wichtige Terminhinweise finden können:
➔ www.ingbw.de/termine
Sitzungstermine der FG Brandschutz:
9.10.2015, 14 bis 17 Uhr, INGBW-Räume
Gemeinsame Sitzungen der FG Bauphysik, FG
Energie, FG Energiewende und der FG Gesamtenergieeffizienz:
17. April 2015, 13 bis 17 Uhr, INGBW-Räume
17. Juli 2015, 13 bis 17 Uhr, IHK Ulm
6. November 2015, 13 bis 17 Uhr in Karlsruhe,
Raum wird noch bekannt gegeben
Foto: INGBW
Impressum
12 INGBWaktuell 04/2015
INGBWaktuell ist offizielles Organ der
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postfach 102412, 70020 Stuttgart
T +49 711 64971-0, F -55, [email protected]
www.ingbw.de
Verantwortlich i.S.d.P.: Daniel Sander M.A.
Redaktion: Karoline v. Graevenitz M.A.
Redaktionsschluss: 30.03.2015