aktuell Offizielles Organ der Ingenieurkammer Baden-Württemberg 04/2015 Beilage zum Deutschen IngenieurBlatt 04/2015 Herausgeber: Ingenieurkammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts UnterzeilePräsident 8/10 pt www.ingbw.de Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann Editorial Ergebnis der INGBW-Konjunkturumfrage Umfrage zunächst möchte ich mich bedanken, dass sich viele unserer Mitglieder an der Konjunkturumfrage beteiligt haben. In diesem Jahr waren es 209 Teilnehmer – etwas mehr als im Vorjahr. Das ist zwar noch ausbaufähig. Aber eine Aussage und einen politischen Arbeitsauftrag für unsere Kammer können wir aus den Ergebnissen auf jeden Fall ableiten. Je mehr unserer Mitglieder sich für ihren Beruf verantwortlich fühlen und sich in ihre Berufskammer einbringen, desto besser können wir politisch tätig werden. Dass die wirtschaftlichen Erwartungen für 2015 das dritte Jahr in Folge recht positiv ausfallen, ist eine gute Nachricht. Die Problemfelder werden allerdings ebenso überdeutlich. Wir Ingenieurinnen und Ingenieure haben es mit einem leergefegten Arbeitsmarkt zu tun. Wir müssen unsere Ausbildung stärken und wir brauchen die von unserer Kammer angebahnten strategischen Partnerschaften, um bei Bedarf Fachkräfte auch aus dem Ausland anwerben zu können. Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg wird dabei von anderen Wirtschaftsverbänden und von der Politik im Land bestärkt und unterstützt. Zwei erfolgversprechende Projekte stellen wir Ihnen in diesem Heft vor: Die systematische Anwerbung hochqualifizierter Ingenieurinnen und Ingenieure aus dem Libanon, die in einem speziellen Programm auf den deutschen Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Außerdem haben wir nun neben der German University in Kairo einen weiteren Partner im Nahen Osten, der Ingenieure nach deutschen Standards ausbildet: Die German Jordanian University in Amman. Ich wünsche eine anregende Lektüre. Herzlichst Ihr Stephan Engelsmann, Präsident Foto: INGBW Liebe Kolleginnen und Kollegen, 2015 voraussichtlich stabil 2015 verspricht für die Mitgliedsunternehmen der INGBW ein zufriedenstellendes Jahr zu werden. Dies ist das Ergebnis ihrer aktuellen Konjunkturumfrage. 74 Prozent der befragten Ingenieurbüros beurteilen ihre Geschäftslage derzeit als gut. Der Fachkräftemangel bleibt weiterhin die Hauptsorge der Unternehmen. Zudem macht vielen trotz der allgemein starken Auftragslage der Preisverfall zu schaffen. An der Umfrage haben sich 206 Mitglieder beteiligt. D as Auftragsvolumen fällt Anfang 2015 etwas geringer aus als im Vorjahr: Jedes dritte Büro konnte sein Auftragsvolumen tendenziell steigern, für die Mehrheit (rund 56 Prozent) bleibt es in etwa unverändert. Mehr Büros verzeichneten steigende Umsätze in den vergangenen vier Monaten (34 Prozent). Bei der Mehrzahl der Befragten blieben sie gleich (56 Prozent). Allerdings verzeichneten auch mehr Büros Umsatzrückgänge (9,5 Prozent). Die aktuelle Ertragslage beschreiben 58 Prozent als gut, 37 Prozent als befriedigend und 4,5 Prozent als schlecht. Die Erwartungen für das Gesamtjahr 2015 sind etwas verhaltener als 2014: Nur jedes vierte Büro rechnet mit einer besseren Geschäftsentwicklung sowie steigenden Umsätzen. Das Gros stellt sich auf gleichbleiINGBWaktuell 04/2015 01 Umfrage Ergebnis der INGBW-Konjunkturumfrage – Fortsetzung bende Umsätze ein (60 Prozent). Knapp 13 Prozent befürchten einen niedrigeren Umsatz. Mit dem zurückliegenden Jahr sind die Ingenieurbüros überwiegend zufrieden: Für 70 Prozent der Befragten war 2014 ein gutes Jahr, 26 Prozent bewerten es als befriedigend, rund 4 Prozent als schlecht. Preisdruck nimmt immer weiter zu INGBW-Hauptgeschäftsführer Daniel Sander zieht dementsprechend eine gemischte Bilanz: »Die Auftragsbücher der Ingenieurbüros sind zwar nach wie vor gut gefüllt, die Erwartungen für das laufende Jahr zufriedenstellend. Es ist aber unübersehbar, dass sich die Rahmenbedingungen zunehmend ungünstig entwickeln und die Umsatzerwartungen stärker gedämpft sind als im vergangenen Jahr. Unübersehbar ist, dass vor allem der Fachkräftemangel und der immer schärfer werdende Preiswettbewerb den Ingenieurbüros zu schaffen macht.« Der Fachkräftemangel wird in diesem Jahr noch stärker als Hauptrisiko Nummer eins für die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens gewertet (33 Prozent). Preisverfall wird ebenfalls häufig als Problem genannt (23 Prozent). Wiederholt gibt es Klagen, dass sich Kollegen und Auftraggeber nicht an die HOAI halten. Auch schlechte Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber wird moniert. Nicht zuletzt werden Arbeitskosten als wirtschaftliches Risiko angegeben (19,3 Prozent). Auch die zunehmende Bürokratie und Normenflut und der »unüberschaubare Nachschulungsbedarf« werden als Belastung angeführt. Mehrheit sucht Fachkräfte Der Fachkräftemangel trifft die meisten der befragten Ingenieurbüros empfindlich (78 Prozent). 34 Prozent davon haben sogar »große Schwierigkeiten«, offene Stellen zu besetzen. Insgesamt stellt derzeit jedes vierte befragte Ingenieurbüro neu ein. Nach wie vor trifft das Problem die Büros im ländlichen Raum besonders hart. Viele bilden aus diesem Grund selbst aus. Die einzelnen Ingenieurbranchen machen sich bei der Nachwuchssuche untereinander Konkurrenz. Insbesondere der Maschinenbau- und Automobilindustrie gelingt es, viele junge Ingenieure abzuwerben. »Die Ursachen des Problems blei02 INGBWaktuell 04/2015 ben gleich«, betont Sander. »Die Pensionierungswelle bei den Ingenieuren steigt an. Zwar gibt es immer mehr Studienanfänger in den benötigten Fächern. Aufgrund der weiterhin viel zu hohen Abbrecherquote kann der Bedarf mit den heimischen Hochschulabsolventen aber noch nicht gedeckt werden.« Auch der neue Vorstand der INGBW will die Entschärfung des Fachkräfteproblems zu seiner Priorität machen, wie Sander erläutert. »Die Ingenieurkammer hat hier eine klare Strategie. Wenn es für die vielen offenen Stellen keine inländischen Bewerber gibt, können unsere Mitglieder über unsere strategischen Partnerschaften mit Schwesterkammern und Kooperationsinstitutionen im Ausland an qualifizierte Fachkräfte kommen, die in ihrem Heimatland keinen adäquaten Arbeitsplatz finden können. Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg trägt Sorge, dass die Bewerber aus Italien, Spanien oder dem Nahen Osten Deutsch sprechen und über eine ausgezeichnete Ausbildung verfügen. Und es ist keinesfalls so, dass ausländische Fachkräfte mit Dumping-Löhnen inländischen Bewerbern den Markt streitig machen. So erhalten Ausländer aus Drittstaaten nur dann eine Arbeitserlaubnis in Deutschland, wenn ihr Jahresgehalt dort fast 38.000 Euro betragen wird«, betont Sander. Unsere Geschäftslage beurteilen wir derzeit als … befriedigend 22,9 % schlecht 3 % gut 74,1 % Unser Umsatz ist in den vergangenen vier Monaten … gefallen 9,5 % gestiegen 34,3 % Gemeinsam gegen Preisverfall Auch diese Umfrage hat wieder ergeben, dass Ingenieurleistungen in nicht geringem Umfang unterhalb der vorgeschriebenen Sätze der HOAI angeboten bzw. beauftragt werden. »Wir fordern unsere Mitglieder auf, uns Verstöße oder Verdachtsmomente umgehend zu melden – selbstverständlich auch anonym. Und wir werden nicht müde, die Politik aufzufordern, uns wirksame Mittel zur Überprüfung und Sanktionierung von Verstößen gegen die HOAI an die Hand zu geben. Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass man hier eine Lösung finden wird«, betont Sander. Die Ingenieurbüros seien gerade angesichts der noch sehr guten Auftragslage gehalten, bei diesem Preiskampf nicht mitzumachen und stattdessen mit Qualität zu werben. »Qualität setzt sich durch. So muss das Motto baden-württembergischer Ingenieure lauten. Und die ist nur mit angemessenen Preisen möglich.« ■ gleich geblieben 56,2 % Unsere Ertragslage ist derzeit … befriedigend 37,1 % schlecht 4,5 % gut 58,4 % Umfrage ir Unseres derzeitiges Auftragsvolumen Für 2015 erwarten wir, ist tendenziell … dass die Geschäftsentwicklung … Für 2015 erwarten wir, dass der Umsatz … cht 3 % fallend 10,4% fällt 12,8 % gut 1 % gleichbleibend 55,9 % en Mit dem vergangenen Jahr 2014 sind wir … gen 3 % zufrieden 26,1 % steigend 33,7 % unzufrieden 4,4 % sich verschlechtet 10,8 % sich verbessert 21,7 % gleich bleibt 67,5 % gleich bleibt 60,1 % Wo sehen Sie die die größten Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens? Branchenzugehörigkeit der Befragten Wirtschaftspolitik 9,2 % Fachkräftemangel 32,6 % Arbeitskosten 19,3 % Finanzierung 2,7 % Auslandsnachfrage 0,3 % Inlandsnachfrage 13,3 % Preisverfall 22,6 % sehr zufrieden 69,5 % ben 2 % Bürogröße cht 5 % ohne Mitarbeiter 14,2 % gut 4 % über 20 Mitarbeiter 23,5 % Beschäftigtenzahl vor Ort bis 2 Mitarbeiter 16,2 % über 2 Mitarbeiter 46,1 % steigt 27,1 % fallend 4,0 % Sonstige Vermessungswesen Verkehrswesen Umwelttechnik Städtebau/Landespfl. Siedlungswasserwirt. Landschaftsökologie Ingenieurbau Geotechnik Gebäudetechnik Energiemanagement Elektrotechnik Chemie-Ing.wesen Biotechnik Bauphysik Bautechnik/-betrieb Anlagenbau Tragwerksplanung 6,0 % 10,2 % 9,2 % 2,9 % 2,9 % 8,1 % 2,9 % 9,4 % 2,9 % 7,9 % 2,6 % 3,4 % 0,0 % 0,0 % 8,1 % 8,5 % 0,8 % 18,6 % Haben Sie Schwierigkeiten, Fachkräfte zu finden? steigend 25,4 % gleich bleibend 70,6 % Nein 21,8 % Ja, große 33,8 % Ja, zunehmend 44,4 % INGBWaktuell 04/2015 03 Markt- und Fachkräfteerkundung im Libanon und in Jordanien Ausland Ingenieure aus dem Libanon kommen Im Libanon werden künftig systematisch qualifizierte Ingenieure für den baden-württembergischen Arbeitsmarkt angeworben. Ein entsprechendes Projekt unter dem Titel »German Academic Development Center« (GADC) der RWTH Aachen mit Unterstützung der INGBW ist nun in Beirut gestartet. Seit März werden dort die ersten 20 libanesischen Ingenieurabsolventen für den deutschen Arbeitsmarkt fit gemacht. 13 von ihnen sollen nach Baden-Württemberg kommen. INGBWHauptgeschäftsführer Daniel Sander reiste Anfang März nach Beirut, um die ersten Bewerber zu treffen. Anschließend ging es nach Jordanien zur German Jordanian University (GJU). D Sander zeigte sich beeindruckt von den Programmteilnehmern: »Sie wurden sehr sorgfältig ausgewählt. Sie sind äußerst qualifiziert und motiviert«, sagte er. Die Delegation wurde – eingeladen von Elias Assouad, Präsident des Lebanese German Business Council, und von GADC-Geschäftsführer Dipl.-Ing. Ayman Chehadé – äußerst hochrangig empfangen. Es gab Gespräche mit dem libanesischen Premierminister, Tammam Salam, dem Wirtschaftsminister, Dr. Alain Hakim, dem stellvertretenden Generalsekretär der UNESCWA (Wirtschaft- und Sozialkommission der Vereinten Nationen für Westasien), Dr. Abdallah Al Dardari, sowie einen Informationsbesuch bei der Abgeordneten des libanesischen Parlaments und Schwester des früheren, 2005 ermordeten, libanesischen Regierungschefs Rafiq al-Hariri, Bahia al-Hariri. Auch wurde eine Zusammenarbeit mit der Ingenieurkammer im Libanon erneuert und in Jordanien angebahnt. Die UN-ESCWA arbeitet bereits jetzt an einem Wiederaufbauplan für die befriedeten Regionen Syriens, wie Vize-Generalsekretär Al Dardari berichtet. Die Zerstörung Syriens sei so gravierend, dass ein Wiederaufbau mit konventioneller Bautechnik kaum möglich sei. Daher sollen beim Wiederaufbau neue Technologien der nachhaltigen Bautechnik angewendet werden. Er bat um Unterstützung aus BadenWürttemberg bei der Ausbildung syrischer Ingenieure. Die INGBW will ebenfalls Experten vermitteln, die bei Die Delegation mit LGBC-Präsident Assouad (hinten Mitte) und GADC-Geschäftsführer Chehadé (hinten r.) Beim Premierminister des Libanon, Tammam Salam (ganz rechts) Im Gespräch mit dem libanesischen Wirtschaftsminister, Alain Hakim (ganz rechts) Bei der Schwester des ermordeten Ex-Premier, Rafiq al-Hariri, der Abgeordneten Bahiya al-Hariri (rechts) Teilnehmer des GADC-Programms wurden von der INGBW über die baden-württembergische Wirtschaft informiert. Beim stellvertretenden Generalsekretär der UN-ESCWA, Dr. Abdallah Al Dardari, und seinem Team Premierminister empfängt INGBW Fotos: INGBW ie Projektteilnehmer sind libanesische Ingenieure verschiedener Fachrichtungen mit ausgezeichneter Hochschulausbildung, die Arabisch, Englisch und Französisch sprechen. Das GADC vermittelt ihnen zuerst in Beirut, dann an der RWTH Aachen Deutsch-Intensivkurse, Fachseminare und interkulturelle Trainings. Danach absolvieren sie drei bis fünf Monate lange Praktika in deutschen Unternehmen. In Baden-Württemberg werden für Anfang September die ersten 13 Ingenieurfachkräfte erwartet. Die Vermittlung übernimmt die INGBW in Zusammenarbeit mit Südwestmetall. Ziel ist eine Einstellung der Libanesen am Ende des Praktikums. Bis dahin sollen die Kandidaten Deutsch auf B2Level beherrschen. Zu diesem Zweck organisiert die INGBW zusätzliche Deutschkurse für die Praktikumszeit. 04 INGBWaktuell 04/2015 Delegationsreise in den Libanon und nach Jordanien – Fortsetzung der Ausarbeitung der Wiederaufbaupläne beraten könnten. Ausbildungspartner in Jordanien Die INGBW machte sich ein Bild von der Ausbildung der German Jordanian University (GJU) in Amman. Die GJU wird nach dem Prinzip einer deutschen Fachhochschule betrieben mit beeindruckendem Ausbildungsniveau. Alle Studierenden lernen Deutsch und verbringen ein Jahr in Deutschland, bevor Sander mit GJU-Präsident Prof. Dr. Natheer Abu Obeid Ausland sie das Examen ablegen. Dazu gehören ein Auslandssemester an einer deutschen Partnerhochschule und ein Praktikumssemester in einem Unternehmen. Die INGBW vereinbarte mit der GJU eine Kooperation zur Anwerbung von Ingenieurabsolventen aller Fachrichtungen, ähnlich wie bereits mit der German University Cairo (GUC). Die GJU will auch ein Programm zur Weiterbildung jordanischer Ingenieure starten, die sich auf Stellen in Deutschland bewerben wollen. Außerdem traf Sander den Chef der Investitionsbehörde Jordaniens, Dr. Montaser Oklah Al-Zou`bi. Er erfuhr, dass Jordanien stark an Technologien für Erneuerbare Energie interessiert ist. Al-Zou`bi will bei einem Besuch in Stuttgart über Investitionsvorhaben in Jordanien informieren. Sander wurde bei der Reise unter anderem begleitet von Simone Göhring von Finanz- und Wirtschaftsministerium und von Alexandra Ahmed von BadenWürttemberg International. ■ Mit Dr. Montaser Oklah Al-Zou`bi, Chef der Investionsbehörde Jordaniens, und Dr. Ines Gessner, Stellvertreterin des Botschafters Studenten der GJU auf dem neu gebauten Campus in Amman Ausland Austausch über die Grenzen Schweizer, italienische und katalanische Partner zu Besuch bei der INGBW Die INGBW hatte im März Besuch von drei ihrer europäischen Partner: Die Schwesterkammer aus Mailand, der Ordine degli Ingegneri della Provincia di Milano, ihr Pendant aus Katalonien, der Associació/Collegi d‘Enginyers Industrials de Catalunya, sowie der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein SIA kamen zu Gesprächen nach Stuttgart. B Ingenieure arbeitslos sind. Die INGBW arbeitet mit beiden Kammern bei der Anwerbung von Ingenieuren zusammen. Mit dem SIA wurde unter anderem über Grenzgänger, Fachkräftemangel und Vergabewesen gesprochen. SIA und INGBW wollen künftig zu ihren Veranstaltungen auch Mitglieder des Partners einladen. ■ Aus Mailand Dott. Ing. Alberto Caleca, Dott. Ing. Chiara Maria Battistoni, Präsident Dott. Ing. Stefano Calzolari und Ing. Giuseppe Susani mit Ehrenpräsident Wulle und HGF Sander (V.l.) Vom SIA der Präsident der Sektion Basel, Roger Huguenin, Myriam Barsuglia und Denis Raschpichler mit Vizepräsident Wittemann, Ehrenpräsident Wulle und HGF Sander Fotos: INGBW ei den Treffen mit den Kammern aus Mailand und Barcelona standen Vermittlungsmöglichkeiten für Ingenieure nach Baden-Württemberg im Vordergrund, da in diesen Regionen viele Aus Barcelona kamen Hauptgeschäftsführer Pere Homs i Ferret, Präsident Jordi Renom i Sotorra und Dr. Joan Vallvé i Ribera, im Bild v.l. mit Präsident Engelsmann und HGF Sander INGBWaktuell 04/2015 05 Straßenbauverwaltung investiert sowohl in Erhalt als auch in Ausbau Gastbeitrag Für den Straßenbau im Land werden wieder Ingenieure gebraucht D ie Hauptlast des Verkehrs wird auf absehbare Zeit von der Straße getragen werden. Deswegen muss sichergestellt werden, dass ein entsprechend leistungsfähiges Straßennetz zur Verfügung steht. Dabei rückt die Erhaltung der Straßen und insbesondere der Bauwerke aufgrund des zunehmenden durchschnittlichen Alters der Straßeninfrastrukturanlagen und der ständig steigenden Nutzungsanforderungen immer stärker in den Blick (➔ http://mvi.baden-wuerttemberg. de/de/mobilitaet-verkehr/strasse/ erhaltung/). Zudem muss das vorhandene Straßennetz durch verkehrstelematische Maßnahmen möglichst optimal ausgelastet werden. Unabhängig hiervon wird es auch künftig notwendig sein, wichtige Verkehrsachsen auszubauen und Netzergänzungen vorzunehmen. Die hohe Bedeutung des Straßenbaus zeigt sich im Investitionsvolumen: Die Straßenbauverwaltung hat in den vergangenen Jahren jeweils über eine Milliarde Euro für Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen und der Landesstraßen umgesetzt. Dieses Volumen wird in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Ein derartiges Investitionsvolumen stellt hohe Anforderungen an die Straßenbauverwaltung, die aufgrund von Stelleneinsparprogrammen in den vergangenen Jahren rund ein Drittel Personal abgebaut hat. Dieses Investitionsvolumen kann nur umgesetzt werden, wenn es gelingt, die in der Straßenbauverwaltung in den kommenden Jahren verfügbaren 200 neuen Stellen qualifiziert zu besetzen und wenn genügend qualifizierte und leistungsfähige Ingenieurbüros an dieser Aufgabe mitwirken. Die hohe Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften stellt die Straßenbauverwaltung vor große Herausforderungen. Die Aufgaben sind vielfältig und interessant. Unsere Fachleute gestalten die Projekte im Straßenbau über deren gesamten Lebenszyklus von den ersten Überlegungen über die Ausführung und Inbetriebnahme bis hin zum laufenden Betrieb und zur Erhaltung (➔ http://mvi.baden-wuerttemberg.de/de/service/stellen-undausbildung/) Auch externer Sachverstand gefragt Die Straßenbauverwaltung ist darüber hinaus auf eine weiterhin gute und in Teilbereichen noch zu verstärkende Zusammenarbeit mit Ingenieurbüros und Baufirmen angewiesen. Die Aufgabenstellungen bei der Planung, bei der Vorbereitung und schließlich bei der Umsetzung der zahlreichen Bauprojekte werden ständig vielschichtiger und schwieriger. Dazu braucht die Straß e n b a u ve r w a l tung die Unterstützung der Fachleute in den Büros. Die Erhaltung der Fahrbahnen und vor allem der Ingenieurbauwerke Vermehrsminister Winfried Hermann auf »Brückentour« im Herbst nimmt seit Jahren 2013 unter anderem mit dem FDP-Landtagsabgeordneten, Friedrich einen stetig wachBullinger, und dem Stuttgarter Regierungspräsident, Johannes senden Teil des Schmalzl Investitionsvolu- 06 INGBWaktuell 04/2015 Fotos: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur BW Die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg wendet sich mit einem Aufruf zur Zusammenarbeit an die Ingenieurinnen und Ingenieure. Ministerialdirigent Dipl.-Ing. Gert Klaiber mens in Anspruch. Vor allem bei der Erhaltung, der Sanierung und bei der Ertüchtigung der Bauwerke und dort vor allem der Brücken ist noch mehr und noch bessere Unterstützung der Ingenieurbüros und der Baufirmen notwendig. Für die Erhaltung der Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg stehen zukünftig jährlich 350 bis 400 Millionen Euro zur Verfügung, bei den Landesstraßen sind es bis zu 140 Millionen Euro. Ein erheblicher Anteil dieser Mittel muss für die Sanierung und insbesondere auch für die Ertüchtigung, das heißt für die Erhöhung des Traglastniveaus von Brücken im Zuge von Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen eingesetzt werden. Unabhängig vom Aufgabenbereich und vom Arbeitgeber gibt es im Straßenbau und im Ingenieurbau vielseitige berufliche Perspektiven. Deshalb müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, junge Menschen für ein Studium des Ingenieurwesens und für die Ausbildung in geeigneten Disziplinen zu gewinnen. Nur mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich motiviert und kreativ in ihre Aufgabe einbringen, wird es gelingen, den hohen Anforderungen an die Mobilität der Zukunft gerecht zu werden. ■ Autor: Dipl.-Ing. Gert Klaiber, Ministerialdirigent und Leiter der Abteilung Straßenverkehr im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur BadenWürttemberg Gastbeitrag Versicherungsrechtliche Fragen Schäden aus Überschreitung der Bauzeit Sind Schäden aus der Überschreitung der Bauzeit versichert, wenn der Planer eigene Fristen und Termine vertraglich vereinbart? Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft, diese Frage zu beantworten. A uszug aus den »Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflicht-Versicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren – BBR«: »Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus der Nichteinhaltung eigener Fristen und eigener Termine sowie aus Zusagen und Erklärungen bezüglich der Fertigstellung des Objekts oder eines Teils davon.« Ansprüche wegen Schäden aus der Überschreitung der Bauzeit sowie von Fristen und Terminen sind mithin vom Versicherungsschutz ausgenommen. Insoweit gilt es beim Abschluss von entsprechenden Planerverträgen darauf zu achten, dass die Planer sich selbst keine eigenen Termine und Fristen hinsichtlich ihres Leistungserfolges setzen lassen. Beweislast liegt beim Planer Dies vor dem Hintergrund, dass Ansprüche wegen Versäumung eines Termins oder verspäteter Planungsleistungen zunächst grundsätzlich voraussetzen, dass im Vertrag überhaupt ein bestimmter Termin vereinbart wurde, zu dem die Leistung fällig sein soll. Fehlt es an vertraglichen Leistungsfristen, so kann in aller Regel nicht einmal dargelegt werden, dass auch nur ein fälliger Anspruch der Bauherren besteht. Im Übrigen übernimmt der Planer durch eine solche Vereinbarung eine vertragliche Verpflichtung, welche ihn im Schadenfall regresspflichtig macht. Aufgrund der, oft weitreichenden Folgen, die sich bis in die Berufshaftpflicht-Versicherung auswirken, ist grundsätzlich davon abzuraten, konkrete Terminzusagen einzugehen. Vorsicht ist auch bei Formulierungen wie »unbedingt«, »absolut«, »in jedem Fall« usw. geboten. Hieraus können sogar Garantieerklärungen herausgelesen werden, welche eine verschuldensunabhängige Haftung herbeiführen. Ansonsten haftet der Planer in diesen Fällen zwar nur dann, wenn ihn hinsichtlich der Terminüber- schreitung ein Verschulden trifft. Vor dem Hintergrund der gesetzlich geregelten Beweislastumkehr – der Planer muss nämlich beweisen, dass er die Überschreitung nicht zu vertreten hat – führt dies allerdings nur bedingt zu einer Entschärfung des versicherungsrechtlich nicht gedeckten Haftungsrisikos der Planer. Nicht umfasst vom Ausschluss sind jedoch solche Zeitüberschreitungen, welche Folge von Bauwerksmängeln oder Schäden sind, für die der Planer haftet. Der im Versicherungsvertrag bedingungsgemäß vereinbarte Ausschluss für die Überschreitung der Bauzeit sowie von Fristen und Terminen, bezieht sich grundsätzlich auf Ansprüche, die ein Dritter (zum Beispiel der Bauherr) gegen den Planer daraus herleitet, dass die vertraglich zugesagte Bauzeit oder eine vertraglich vereinbarte sonstige Frist nicht eingehalten wurde und hierdurch ein Vermögensschaden entstanden ist. Versicherungsrechtlich unerheblich ist es dabei, ob die Ursache der Zeitüberschreitung im subjektiven Bereich liegt, zum Beispiel, dass der Planer verspätet seine Pläne liefert bzw. die Bauzeit zu knapp kalkuliert hat oder aus einem vom Planer nicht zu vertretenden Ereignis besteht, wie zum Beispiel Streik, Finanzierungsprobleme, Personalmangel et cetera, für deren Folgen der Planer aufgrund entsprechender Vereinbarung dennoch zu haften hat. Absichern bei Terminen und Fristen Eine Mitversicherung solcher Risiken wird auch schwerlich abbildbar sein. Die Argumentation in der Versicherungsbranche und auch der übrigen am Bau beteiligten ist, dass durch eine entsprechende Deckungserweiterung im Rahmen der Berufshaftpflicht-Versicherung dem Planer jegliche Sorge auf rechtzeitige Fertigstellung des Bauwerks genommen würde. Ein entsprechendes Risiko wäre daher für die Berufshaftpflicht-Versicherer nicht greifbar. Nach den gesetzlichen Bestimmungen schuldet der Planer die Erbringung seiner Leistungen nämlich »lediglich« in der üblichen Zeit. Für deren Überschreitung ist der Bau- Matthias Scheible Rechtsanwalt ms.ott@artus-gruppe. com Tel.: 0711 / 896657 41 Ass. iur. Christian Schwinger cs.ott@artus-gruppe. com Tel.: 0711 / 896657-33 WOLFGANG OTT Freies Versicherungsbüro GmbH Kooperationspartner der INGBW Stuttgarter Str. 23 70469 Stuttgart ➔ www.artus.ag/ott Das Freie Versicherungsbüro Wolfgang Ott bietet Mitgliedern der INGBW kostenlose Beratung in Fragen der berufsständischen Versicherung. herr beweisbelastet. Auch muss der Bauherr dem Planer dann zunächst eine angemessene Nachfrist setzen, bevor der Planer in den Schadenersatz begründeten Verzug gerät. Dem entgegen gerät er bei einer vertraglich festgeschriebenen Bauzeit oder vertraglich geregelten Fristen/Terminen automatisch mit deren Überschreitung in Verzug, unabhängig von der üblicherweise für die Erbringung der geforderten Leistung erforderlichen Zeit. Fazit Im Rahmen von Vertragsgestaltungen mit der Bauherrschaft sollten die Planer daher besonderes Augenmerk auf die Regelung bezüglich eigener Termine und Fristen legen. Sollten hier Unklarheiten bestehen, so ist stets eine rechtliche Beratung bzw. die Abklärung mit dem Versicherer erforderlich. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit entsprechenden Themen zahlt sich im Schadenfall aus. ■ Autoren: RA Matthias Scheible, Ass. iur. Christian Schwinger, Wolfgang Ott Freies Versicherungsbüro GmbH INGBWaktuell 04/2015 07 Expertenbeitrag Recht Tipp Objekttrennung beachten! Bei Abschluss einer Honorarvereinbarung i. S. d. § 7 HOAI unterläuft Auftraggebern und Auftragnehmern von Planungs- und Überwachungsleistungen häufig der Fehler, dass die für die Honorarberechnung maßgeblichen anrechenbaren Kosten bezogen auf das ganze Projekt ermittelt und zusammengefasst werden. D ies führt regelmäßig zu einer Unterschreitung des von der HOAI vorgegebenen Mindestsatzes; denn maßgebliche Abrechnungseinheit ist nicht das Vorhaben an sich, sondern die in ihm zusammengefassten Objekte. Mitverantwortlich für das insoweit häufig fehlende Bewusstsein ist die Wahl des Begriffs des »Objekts« durch den Verordnungsgeber: Anders als dies der allgemeine Sprachgebrauch nahelegt, handelt es sich bei einem Objekt gemäß § 2 Abs. 1 HOAI eben nicht nur um Gebäude, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, sondern auch um weit weniger verdinglichte bzw. greifbare Gebilde wie Innenräume, Freianlagen, Tragwerke und Anlagen der Technischen Ausrüstung. Weitaus geeigneter wäre die Verwendung eines Begriffs wie »Abrechnungseinheit«, denn genau darum handelt es sich bei einem Objekt i. S. d. HOAI: Hierauf beziehen sich nicht nur anrechenbare Kosten sondern auch die zu erbringenden Leistungen und die Honorarzone. Kriterien der konstruktiven Einheit Umfasst ein Auftrag mehrere Objekte, so sind nach dem in § 11 Abs. 1 HOAI niederlegten Grundsatz der Objekttrennung die Honorare grundsätzlich für jedes Objekt getrennt zu berechnen. Das führt infolge der Degression der HOAI-Tafelwerte gegenüber einer Zusammenfassung der Objekte zu einer Honorarerhöhung. Wann ein bzw. mehrere Objekte vorliegen, regelt die HOAI dagegen nicht oder allenfalls rudimentär. Die Rechtsprechung hat hierfür das Kriterium der konstruktiven und funktionalen Einheit entwickelt: Ist ein Objekt konstruktiv und/oder funktional für sich allein in der Lage, den mit ihm verbundenen Zweck zu erfüllen, ist es für sich, das heißt getrennt bzw. gesondert abzurechnen. Vorrangig kommt es dabei für die Einordnung als eigenständiges Objekt auf die konstruktive Selbständigkeit an, weil die funktionale Selbständigkeit vielfach von der 08 INGBWaktuell 04/2015 Dr. Andreas Digel Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bauund Architektenrecht BRP Renaud & Partner Rechtsanwälte Notare Patentanwälte Kooperationspartner der INGBW Königstraße 28, 70173 Stuttgart T +49 711 16445-201, F +49 711 16445-103 ➔ www.brp.de ➔ www.ingbw.de/vernetzen/ kooperationinitiativen/ konkreten Nutzung abhängig ist und deshalb nur bei Zweifeln über die konstruktive Selbständigkeit als zusätzliches Abgrenzungsmerkmal von Bedeutung sein soll. Der häufig anzutreffende Einwand, das getrennt betrachtete Objekt sei Teil eines einheitlichen Vorhabens und werde nur im Zusammenhang mit diesem realisiert, ist für die Honorarberechnung irrelevant: Einen übergeordneten Zweck wird man in aller Regel bei allen Vorhaben antreffen: So dient zum Beispiel eine Brücke als Ingenieurbauwerk dem ihr zugedachten Zweck nur im Zusammenspiel mit der über sie führenden Straße. Dennoch ist hier die Mehrobjektigkeit nicht zu bestreiten; die obergerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung berücksichtigt daher übergeordnete Zwecke, denen Objekte zu dienen bestimmt sind, ausnahmslos nicht. Liegen mehrere Objekte vor, ist noch zu prüfen, ob Ausnahmen vom Grundsatz der Objekttrennung bei der Honorarberechnung einschlägig sind. Diese sind insbesondere in § 11 Abs. 2 und Abs. 3 HOAI niedergelegt und als Ausnahmevorschriften grundsätzlich eng auszulegen. Im Einzelfall kann die Objekteinteilung überaus schwierig sein. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, hierauf Honorarsachverständige anzusprechen, wie etwa die GVH Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht in Mannheim. ■ Ausblick RifT geändert Das Finanz- und Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat die Richtlinien der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg für die Beteiligung freiberuflicher Träger (RifT) geändert und im Internet veröffentlicht. Unter anderem hat das Ministerium die sogenannten RifT-Stundensätze komplett aus den RifT herausgenommen (bisher unter 10. Vergütung und Honorar von Leistungen, die nach der HOAI frei zu vereinbaren). Stattdessen soll es bis April 2015 eine Vereinbarung zwischen der Ingenieurkammer Baden-Württemberg, der Architektenkammer Baden-Württemberg und den kommunalen Spitzenverbänden geben, wonach die Stundensätze für Büroinhaber und für Bauzeichner um 20 Prozent, für Ingenieure/Techniker um mindestens 20 Prozent steigen sollen. ➔ www.rift-online.de Wettbewerb Deutscher Brückenbaupreis 2016 ausgelobt Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI haben den »Deutschen Brückenbaupreis 2016« ausgelobt. Der 2006 von Bundesingenieurkammer und VBI ins Leben gerufene Preis ist inzwischen der bedeutendste Ingenieurbaupreis Deutschlands. Er wird im kommenden Jahr zum sechsten Mal in den beiden Wettbewerbskategorien »Straßen- und Eisenbahnbrücken« sowie »Fuß- und Radwegbrücken« an jeweils ein besonders kreatives, konstruktiv und ästhetisch herausragendes Bauwerk vergeben. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übernimmt die Schirmherrschaft und fördert den Preis. Hauptsponsor ist erneut die Deutsche Bahn AG. Für den Preis können Bauwerke vorgeschlagen werden, deren Fertigstellung, Umbau oder Instandsetzung zwischen dem 1. September 2012 und dem 1. September 2015 abgeschlossen worden ist. Einsendeschluss ist der 12. September 2015. Eine aus sieben anerkannten Brückenbauexperten bestehende Jury übernimmt die Bewertung. Ausgezeichnet werden je ein Bauwerk pro Kategorie sowie der/die Ingenieur(in), die an verantwortlicher Stelle entscheidenden Anteil am Entstehen der jeweils ausgezeichneten Brücke hatte. Die feierliche Preisverleihung findet am 14. März 2016 statt, dem Vorabend des 26. Dresdner Brückenbausymposiums. ➔ www.brueckenbaupreis.de GHV Interessante Entscheidungen im Honorar- und Vergaberecht Bauüberwachung nicht vom Schreibtisch HOAI Intensive Bauüberwachung OLG Düsseldorf, 06.11.2012 – 23 U 156/11 Leitsatz: »1. Die Bauüberwachung durch den Architekten darf sich auch bei einfachen, gängigen Tätigkeiten nicht darauf beschränken, die von den jeweiligen Auftragnehmern vorgelegten Papiere zur vorgesehenen Bauausführung (hinsichtlich Materialien bzw. Arbeitsweisen) einer bloßen Durchsicht vom Büroschreibtisch aus zu unterziehen, ob sie mit den Vorgaben der Planung vollständig übereinstimmen. Vielmehr muss der wegen seiner besonderen Fachkunde mit der Bauüberwachung betraute Architekt seine Fachkunde auch vertragsgemäß dahingehend einsetzen, dass er – zumindest stichprobenhaft – Überprüfungen an Ort und Stelle vornimmt.« GHV: Schwierige oder gefahrenträchtige Arbeiten, typischen Gefahrenquellen oder kritische Bauabschnitte, zu denen das Gericht Betonierungs-, Bewehrungs-, Ausschachtungs- und Unterfangungsarbeiten sowie vergleichbare Arbeiten zählt, müssen vom Architekten besonders intensiv auf der Baustelle, also am Ort des Geschehens, überwacht werden. Doch auch einfache, gängige Tätigkeiten oder handwerkliche Selbstverständlichkeiten sind vom Planer zumindest stichprobenartig auf der Baustelle und nicht vom Schreibtisch aus zu überwachen. Schließlich beauftragt der Bauherr den Architekten gerade wegen seiner besonderen Fachkunde mit der Bauüberwachung, um sicher gehen zu können, dass er ein planmäßiges, mangelfreies und funktionstaugliches Bauwerk erhält. Liegen dennoch Baumängel vor, die vom Architekten hätten erkannt werden müssen, spricht der Anscheinsbeweis für einen Bauüberwachungsfehler des Architekten. Der Planer kommt in die Haftung. Abdichtung: Jedes Risiko ausschließen OLG Schleswig, 11.09.2012 – 3 U 113/09 Aus dem Urteil: »Die Rechtsprechung des BGH geht davon aus, dass die Planung der Abdichtung eines Bauwerks so vorzunehmen ist, dass sie bei späterer handwerklich einwandfreier Ausführung grundsätzlich zu einer vollständigen und dauerhaften Abdichtung führt. Die Anforderungen ergeben sich dabei maßgeblich aus den vorhandenen Boden- und Wasserverhältnissen. Auch und gerade bei schwierigen Boden- und Wasserverhältnissen muss die Abdichtung in einer jedes Risiko ausschließenden Weise erfolgen (BGH BauR 2000, 1330, 1331). Vor diesem Hintergrund ist anerkannt, dass sich der Architekt bei der Planung eines Kellers grundsätzlich nach den Grundwasserständen zuzüglich eines Sicherheitszuschlages auszurichten hat. Zur Ermittlung des höchsten bekannten Grundwasserstandes sind die Beobachtungen mindestens der letzten 20 bis 30 Jahre heranzuziehen.« GHV: Bei der Planung von Bauwerksabdichtungen sind jegliche Risiken auszuschließen. Insbesondere sind die höchsten bekannten Grundwasserstände, zumindest die der letzten 20-30 Jahre, bei der Planung zu berücksichtigen. Der Planer muss hier seine Prüf- und Hinweispflicht gegenüber dem Bauherrn ernst nehmen. Im Zweifelsfall sind geländeoberflächengleiche Grundwas- serstände in Abstimmung mit dem Bauherrn als Grundlage der Abdichtungsplanung anzunehmen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Auskunftsanspruch über Kosten OLG Stuttgart, 21.10.2014 – 10 U 70/14 Aus dem Urteil: »Sicherlich ist von der Beklagten (hier der Auftraggeber – Anm. des Autors) nicht zu erwarten, dass sie unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen mit den entsprechenden Kosten die einzelnen Rechnungen und die darin aufgeführten Arbeiten den unterschiedlichen Auftragsteilen zuordnet. Die Beklagte kann jedoch in zumutbarer, da mit überschaubarem Zeit- und Kostenaufwand verbundener Weise ihrem Auskunftsanspruch dadurch gerecht werden, dass sie den Kläger (hier der Planer – Anm. des Autors) Einsicht nehmen lässt in die entsprechenden Rechnungen, Angebote und Pläne, die für die Zuordnung notwendig sind. Es obliegt dem Kläger, hieraus die anrechenbaren Kosten zu ermitteln.« GHV: Dem klagenden Planer waren nicht alle Leistungsphasen beauftragt worden, sodass er keine Informationen über den Kostenanschlag hatte, die er für seine Abrechnung auf Grundlage der HOAI 1996/2002 benötigte. Der Auftraggeber muss dem Planer Einsicht in die Kosten gewähren, damit dieser sein Honorar berechnen kann. Diese muss der Auftraggeber jedoch nicht so aufbereiten, dass der Planer daraus unmittelbar die anrechenbaren Kosten übernehmen kann. Diese muss der Planer gemäß den Regelungen der HOAI und der DIN 276 selbst ermitteln. Das Urteil ist auch übertragbar auf Abrechnungen auf Grundlage der HOAI 2009 oder 2013. Pauschale Nebenkostenabrechnung Kammergericht Berlin, 16.08.2012 – 27 U 169/11 Aus dem Urteil: »4. Ein Honorar für Nebenkosten in Form eines pauschalen Zuschlags von 5 % kann die Klägerin nicht verlangen, da die pauschale Abrechnung nicht bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart worden ist. Soweit sich die Klägerin auf den Schriftwechsel vom 17./18. Juli 2006 bezieht, so erfüllt dieser nicht die Anforderungen an die Schriftform (BGH BauR 1994, 131), insbesondere war zu diesem Zeitpunkt aber auch der Auftrag längst erteilt, da ausweislich des Schreibens vom 17. Juli 2006 (…) die Grundlagenermittlung und die Vorplanung abgeschlossen und die Entwurfsplanung auch bereits überwiegend fertig gestellt worden war.« GHV: In allen HOAI-Fassungen wird geregelt, dass eine pauschale Abrechnung der Nebenkosten schriftlich bei Auftragserteilung zu vereinbaren ist. Dieser Regelung sollten Auftraggeber und -nehmer tunlichst folgen. Hierbei heißt schriftlich, dass die gesetzliche Schriftform nach § 126 BGB anzuwenden ist, also ein Dokument mit zwei Originalunterschriften, i. d. R. eine Vereinbarung im Vertrag. Ein Angebot des Auftragnehmers und eine Bestellung oder Angebotsannahme des Auftraggebers genügen der gesetzlichen Schriftform nicht, eine Vereinbarung über die Nebenkosten wäre dann unwirksam. Die Auftragserteilung ist dann erfolgt, wenn der Planer seine vertraglichen Leistungen erbringt. Sofern die Vereinbarung weder »schriftlich« noch »bei Auftragserteilung« erfolgt ist, sind die Nebenkosten zwingend nach Einzelnachweis abzurechnen. Das heißt der Planer muss jede Aufwendung einzeln nachweisen, der Auftraggeber muss jede Aufwendung prüfen. VOF Absage des Verhandlungstermins VK Südbayern, 09.09.2014 – Z3-3-3194-1-3508/14 Leitsatz: »4. Die Teilnahme an Verhandlungsterminen im Verhandlungsverfahren steht nicht im Belieben eines Bieters. Ist ein Bieter an einem von der Vergabestelle festgesetzten Termin – aus welchen Gründen auch immer – an der Teilnahme verhindert, bleibt ihm nur der Weg die Vergabestelle zu bitten, einen anderen Termin festzusetzen oder – sollte sich der gesetzte Termin als vergaberechtswidrig darstellen – die Terminierung zu rügen. Sagt ein Bieter dagegen eigenmächtig und rügelos die Teilnahme an einem von der Vergabestelle festgesetzten Verhandlungstermin ab, scheidet er aus dem gesamten Verhandlungsverfahren aus, ohne dass er dies explizit so erklären muss (…).« GHV: Wenn der Auftraggeber zur Verhandlung einlädt, sollte der Bieter sofort prüfen, ob er diesen Termin einhalten kann. Sofern dies nicht möglich ist, sollte er umgehend den Auftraggeber um eine Terminverlegung bitten. Anspruch hierauf hat er jedoch nicht. Ist der Bieter nicht anwesend oder sagt er den Verhandlungstermin eigenmächtig ab, scheidet er aus dem Vergabeverfahren aus. Mitarbeiterreferenzen verwendbar VK Sachsen, Beschluss vom 05.05.2014 – 1/ SVK/010-14 Leitsatz: »5. Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, sich auf die Referenzen zu berufen, die für einen früheren Arbeitgeber erbracht wurden. Dies hat im Besonderen für das VOFVerfahren zu gelten, bei dem die Leistungen einen ganz persönlichen Charakter aufweisen.« GHV: Dies ist ein bemerkenswerter, nicht ganz unproblematischer Beschluss. Zum einen können jetzt gerade kleine oder neu am Markt tätige Büros auch die Referenzen ihrer Mitarbeiter in VOF-Verfahren verwenden. Zum anderen kann dies jedoch dann problematisch werden, wenn Mitarbeitern aus dem Büro ausscheiden. Sollen diese Büroreferenzen dann nicht mehr verwendbar sein? Das bleibt offen. Es bleibt weiter offen, ob der Auftraggeber im Zweifel aufklären muss, wer für die Referenzen verantwortlich war und ob dieses Personal noch im Büro vorhanden ist. Das könnte dem Auftraggeber auffallen, wenn zwei Bieter im VOF-Verfahren dieselben Referenzen verwenden. Hierzu hat das OLG Koblenz in 2010 (04.10.2010 – 1 Verg 9/10) entschieden, dass Referenzen von Vorgängerunternehmen nur bei weitgehender Personenidentität berücksichtigt werden können. Der Planer sollte bei der Einreichung der Referenzen unbedingt mitteilen, dass er über die Mitarbeiter der Referenzen verfügt. Es berichten und stehen für Fragen zur Verfügung: Dipl.-Ing. Peter Kalte, Dipl.-Ing. Arnulf Feller GHV, Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. Mannheim ➔ www.ghv-guetestelle.de INGBWaktuell 11 INGBWaktuell 11/2014 04/2015 09 Seminare INGBW-Lehrgang »Ingenieur der Energiewende« – Weitere Seminare Die Fachgruppe Energiewende der Ingenieurkammer Baden-Württemberg bietet in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal eine umfassende Weiterbildung zum »Ingenieur der Energiewende« an. Das Weiterbildungskonzept, das im vergangenen Jahr mit großem Erfolg gestartet wurde, wird vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unterstützt. Der diesjährige zehntägige Lehrgang umfasst noch mehr Fachgebiete als im vergangenen Jahr. Entlang dem Thema Energiewende werden Aspekte wie Energiestandards, vorbeugende Brandschutz, Schallschutz, Schnittstelle Immobilie und Automobile, Thermische Gebäudesimulation, BIM, Wohnungslüftungskonzepte, Förderprogramme, Bauthermographie, Wärmebrücken und EnEV behandelt. Die Seminare richten sich an alle Ingenieure, die sich im Themenkomplex »Energiewende« im Gebäudebereich praxisbezogen weiterbilden möchten. Der Lehrgang findet in der Kammergeschäftsstelle statt. Er kann als Gesamtpaket gebucht werden, auch einzelne Tage sind buchbar. Kammermitglieder werden ebenfalls per Rundmail über den Lehrgang informiert. 11.06.2015, 9.00–17.00 Uhr Begrüßung Ingenieurkammer Baden-Württemberg Die Energiewende aus Sicht des Landes BadenWürttemberg Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Energiestandards / zukünftige Energiekonzepte Hans Erhorn, Abteilungsleiter Wärmetechnik, Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart Integrale Planung am Beispiel Büro-Passivhaus Kreativpark in Karlsruhe Ingo Höffle, Klaus Teizer, Vollack Gruppe, Karlsruhe Energiewende und der vorbeugende Brandschutz Peter Mutscher, Beratender Ingenieur (BI), Kornwestheim Energiewende und der Schallschutz Roland Kurz, Beratender Ingenieur, Winnenden Elektromobilität – Schnittstelle Immobilie und Automobile Jochen Letsch, BI, Stuttgart 17.06.2015, 10.00–17.00 Uhr Thermische Gebäudesimulation / Sommerlicher Wärmeschutz DIN 4108-2:2013-02 Sylwia Marszalek, Fa. Hottgenroth, Köln 18.06.2015, 10.00-17.00 Uhr Anlagentechnische Planung von Solarthermie, Photovoltaik, KWK und Wärmepumpen nach EnEV und mit Simulationsverfahren Sylwia Marszalek, Fa. Hottgenroth, Köln 25.06.2015, 10.00-17.00 Uhr BIM Building Information Modeling – Die Zukunft der energetischen Gebäudeplanung, neue Anforderungen an Ingenieure Sven Kirchhoff, Fa. Solar-Computer, Göttingen 10 INGBWaktuell 04/2015 26.06.2015, 10.00-17.00 Uhr Wohnungslüftungskonzepte nach DIN 1946-6 – Betätigungsfeld für Ingenieure Sven Kirchhoff, Fa. Solar-Computer, Göttingen 30.06.2015, 10.00-17.00 Uhr Wohngebäude – Förderprogramme & Stolperfallen (KfW) Rainer Feldmann, Energie & Haus, Darmstadt 1.07.2015, 10.00-17.00 Uhr Bauthermografie für Ingenieure Friedhelm Maßong, BI, Überlingen 14.07.2015, 10.00-17.00 Uhr Wärmebrücken – Nachweisführung bei KfW Effizienzhäusern Friedhelm Maßong, BI, Überlingen 16.07.2015, 10.00-17.00 Uhr EnEV & DIN V 18599 in der Praxis – Optimierungspotentiale nutzen Lutz Friederichs, BI, Stutensee 21.07.2015, 10.00-17.00 Uhr EnEV 2016 – Praktische Bedeutung der Verschärfungen am Beispiel von Wohn- & Nichtwohngebäuden Lutz Friederichs, BI, Stutensee Weitere INGBW-Seminare Recht HOAI-Feierabendseminar: Aktuelles aus dem Ingenieurrecht Referent: RA Dr. A. Digel: • Freiburg, 23.04.2015,16-19.00 Uhr Handwerkskammer, Bismarckallee 6, 79098 Freiburg im Breisgau ➔Anmeldung: [email protected] Novelle der Landesbauordnung BW 28.04.15, 13-17.00 Uhr, Neuapostolische Kirche, Immenhoferstr. 62, 70180 Stuttgart Am 01.03.2015 trat die Novelle zur Landesbauordnung in Kraft. Von Gewohntem wurde Abschied genommen, Neues wurde eingeführt. Der Anwendungsbereich des Kenntnisgabeverfahrens wird reduziert; die Teilung eines Grundstücks bedarf der Anzeige; das Abstandsflächenrecht wird marginal vereinfacht; die Stellplatzpflicht für Fahrräder wird eingeführt usw. Neben den Auswirkungen der öffentlichrechtlichen Änderungen ergeben sich zusätzliche Konsequenzen für die Haftung und den Versicherungsschutz des Planers und damit ein Themenspektrum, das jeden Ingenieur interessieren muss. Das Seminar wird vom BDB und der INGBW gemeinsam veranstaltet. Referent: Prof. Dr. Hans Büchner, Rechtsanwälte Eisenmann, Wahle, Birk & Weidner, Stuttgart Haftungs- und versicherungsrechtliche Aspekte der neuen Landesbauordnung für Planer Referent: Ass. jur. Ulrich Langen, Prokurist und Justiziar der AIA AG, Düsseldorf. Management Crash-Kurs Betriebswirtschaft 18.06.15 14-18.00 Uhr, INGBW-Geschäftsstelle Es reicht nicht mehr, technisch gut zu sein. Ingenieure und Architekten müssen auch die Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Projekte übernehmen. Büroführung, Controlling, Marketing und Personalmanagement müssen funktionieren. Die meisten Büros sind nicht groß genug, um sich einen Betriebswirt leisten zu können. Deshalb müssen sie sich dieses Know-how selbst aneignen. Das Seminar stellt zu diesem Zweck die wichtigsten Stellschrauben für Planungsbüros in dreieinhalb Stunden vor. Dieses Basiswissen wird in späteren Tagesseminaren vertieft. Referent: Dr. Dietmar Goldammer, DG Unternehmensberatung Controlling im Planungsbüro – Wirtschaftlichkeit messen, Erfolg steuern 3.07.14, 10-17.00 Uhr, INGBW-Räume Ohne aktuelle Zeiterfassung, ohne Kalkulation individueller Stundensätze, ohne Projektorganisation, ohne Ermittlung der Produktivität und ohne ein Frühwarnsystem kommen heute auch kleinere Büros nicht mehr zurecht. Das Seminar erläutert, wie ein Controlling-System funktioniert, welche Einnahmen pro Tag und Monat erzielt werden müssen, um kostendeckend zu arbeiten und wie ein Büro seine wichtigsten Kennzahlen mit dem Durchschnitt der Branche vergleichen kann. Ref.: Dr. Dietmar Goldammer Mitarbeiter bekommen behalten 25.09.15 10-17.00 Uhr, INGBW-Räume Lange ist das Personalmanagement in den Ingenieur- und Architekturbüros vernachlässigt worden. Erste Büros müssen bereits Aufträge ablehnen, weil sie keine qualifizierten Mitarbeiter mehr bekommen. Auch freie Mitarbeiter zu rekrutieren, wird schwieriger. Bei den Bruttogehältern können die Planer mit den großen Unternehmen nicht konkurrieren. Dafür können sie mit anderen für Mitarbeiter interessanten Vorteilen bei Bewerbern punkten. Das Problem ist nur, dass die meisten potentiellen Kandidaten dies nicht erfahren. Das Seminar arbeitet heraus, was Planungsbüros jungen Interessenten zu bieten haben: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Verzicht auf Hierarchien, selbständige Bearbeitung von Projekten, direkter Kontakt zu Kunden, Freiheit der Gestaltung des Arbeitsalltags und gezielte Fortbildung sind einige Beispiele. Ref.: Dr. Dietmar Goldammer Organisation der Nachfolge im Planungsbüro 16.10.15, 10.00-17.00 Uhr, INGBW-Räume »Ingenieurbüro zu verkaufen«, »Ingenieurgesellschaft sucht Nachfolger«, »Verkauf eines Planungsbüros in Norddeutschland«, drei von vier Anzeigen in den Fachzeitschriften beziehen sich auf die Unternehmensübergabe. Insgesamt 10.000 Planungsbüros brauchen in den nächsten Jahren einen Nachfolger. Ab wann sollte man darüber nachdenken? Welche Möglichkeiten der Übergabe gibt es? Warum entspricht der Unternehmenswert in den meisten Fällen nicht mit dem Kaufpreis? Wie kann der Nachfolger auf seine Aufgabe vorbereitet werden? Wie kann man dafür sorgen, dass Kunden und Mitarbeiter erhalten bleiben? Welche typischen Fehler kann man vermeiden? Diese und mehr Fragen werden in diesem Seminar beantwortet. Dabei geht es mehr um allgemein gültige Anregungen und nicht um eine individuelle Beratung. Ref.: Dr. Dietmar Goldammer, DG Unternehmensberatung Alle Anmeldungen über Herrn Freier: [email protected], T 0711 6497142 ➔ Seminare Akademie der Ingenieure Fachplaner/-in für Fassadentechnik und Fassadengestaltung - neu entwickelter Lehrgang! Wie in vielen anderen Bereichen auch herrscht bei den Fassadenplanern ein großer Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern und Fachkräften. Dem Bedarf gegenüber ist das bestehende Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten in dieser speziellen Fachrichtung sehr gering. Mit diesem Zertifikatslehrgang wird die Lücke zwischen Tagesseminaren und Studiengängen geschlossen und sehr ausführlich auf die Planung, die Ausführung und den Bauablauf von Fassaden eingegangen. Die Themen werden ergänzt durch die aktuelle Rechtsprechung, Haftung und Vertragsgestaltung sowie den aktuellen Anforderungen im Hinblick auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Zur Zielgruppe gehören Architekten, Ingenieure (unterschiedlicher Fachrichtungen), Techniker und Meister, die bereits in der Fassadenplanung oder in einschlägigen Gewerken tätig sind und ihr Wissen in den unterschiedlichsten Bereichen vertiefen wollen. Der berufsbegleitende 24-tägige Lehrgang beginnt am 19.06.2015 in Ostfildern. Vergabe- und Vertragsrecht Die novellierte Landesbauordnug 2015 20.04.2015 in Schwäbisch Gmünd 11.05.2015 in Bad Mergentheim 18.05.2015 in Karlsruhe Barrierefreies Bauen Fachplaner/-in Barrierefreies Bauen ab 11.06.2015 in Ostfildern (6 Tage) 03.-08.08.2015 in Germersheim (Sommerakademie) Brandschutz SV Abwehrender Brandschutz ab 17.04.2015 in Ostfildern (14 Tage; Einzelmodule buchbar) Fachplaner/-in für vorbeugenden Brandschutz (in Kooperation mit EIPOS) ab 23.10.2015 in Ostfildern (16 Tage) SV für vorbeugenden Brandschutz (in Kooperation mit EIPOS) ab 13.11.2015 in Ostfildern (18 Tage) ab 17.09.2015 in Ostfildern (8/10 Tage) Energieeffizientes Sanieren in der Praxis 24.04.2015 in Ostfildern (1 Tag) 08.05.2015 in Mainz (1 Tag) Atmende Wände, Fassadenbrände und andere Skandale 25.04.2015 in Ostfildern (1 Tag) 09.05.2015 in Mainz (1 Tag) Anlagentechnik f. Architekten / Ingenieure 05.05.2015 in Ostfildern (1 Tag) WDVS - Aus Schäden lernen 11.06.2015 in Künzelsau (1 Tag) Gebäudesimulation in der Planungspraxis 11.06.2015 in Ostfildern (1 Tag) 16.09.2015 in Mainz (1 Tag) SV für Energieeffizienz ab 10.07.2015 in Ostfildern (2 Tage) Innendämmung im Bestand 08.10.2015 in Künzelsau (1 Tag) Konstruktiver Ingenieurbau Fachplaner/-in für Fassadentechnik und Fassadengestaltung ab 19.06.2015 in Ostfildern (24 Tage) Sachverständigenwesen SV für Schall- und Wärmeschutz ab 07.05.2015 in Ostfildern (4 Tage) ab 24.09.2015 in Koblenz (4 Tage) SV für Grundstücksbewertung ab 25.09.2015 in Ostfildern (16 Tage; Vormerkung möglich) SV für die Analyse und Sanierung von Schimmelpilzschäden ab 09.10.2015 in Ostfildern (6 Tage) SiGeKo Update SiGeKo RAB 30 Anlage B+C 08.05.2015 in Ostfildern (jeweils ½ Tag) Energieeffizienz SiGeKo gemäß RAB 30 Anlage B ab 16.10.2015 in Ostfildern (4 Tage) Ressourcenscout Baden-Württemberg ab 17.04.2015 in Ostfildern (10 Tage; Anmeldung noch möglich) SiGeKo gemäß RAB 30 Anlage C 22.-24.10.2015 in Ostfildern (3 Tage) DIN 4108-2: Nachweisführung zum sommerlichen Wärmeschutz (jeweils 1 Tag) 21.04.2015 in Freiburg 19.05.2015 in Mainz 09.06.2015 in Karlsruhe 16.06.2015 in Saarbrücken 23.06.2015 in Balingen DIN V 18599 - die 60 häufigsten Eingabe- und Verständnisfehler (jeweils 1 Tag) 22.04.2015 in Freiburg 20.05.2015 in Mainz 10.06.2015 in Karlsruhe 17.06.2015 in Saarbrücken 24.06.2015 in Balingen KfW-Effizienzhausplaner/-in ab 24.04.2015 in Ostfildern (5 Tage Auf-bauLehrgang) Passivhausplaner/-in ab 24.04.2015 in Singen/Konstanz (8 Tage) Persönlichkeit Modernes Zeit- und Arbeitsmanagement 20.04.2015 in Mainz (1/2 Tag) 12.11.2015 in Ostfildern (1/2 Tag) Besprechungen und Meetings straff und effizient führen 20.04.2015 in Mainz (1/2 Tag) 12.11.2015 in Ostfildern (1/2 Tag) Neukundenakquise - Intensivtraining 10.12.2015 in Mainz (1 Tag) Projektsteuerung Projektmanagement (jeweils 1 Tag) 17.04.2015 in Ostfildern 23.10.2015 in Koblenz 13.11.2015 in Saarbrücken ➔ INGBW-Mitglieder erhalten 25 Prozent Rabatt auf das Angebot der AkadIng ➔ www.akademie-der-ingenieure.de Akademie der Hochschule Biberach SiGeKo Arbeitsschutz für SiGeKo gem. RAB 30 Anl. B 17.-18. & 24.-25.04.2015 Energieeffizienz und Mehr Modul 2 Energieeffizienz- Experte (dena) Zertifizierter Passivhausplaner /- berater CEPH 20. 04.– 8.05.2015 Energiemanagement für Gebäude- und Anlagentechnik 23.04.2015 – 24.04.2015 Bauphysikseminar Wärmebrückenberechnung 24.-25.04.2015 Lehrgang DIN V 18599 inkl. Softwareschulung 15.-19.06.2015 Recht Baurecht für die Praxis | Bauleitung: Verantwortung, Haftung, Versicherung 29.04.2015 Barrierefreies Bauen Sachverständige/r Barrierefreies Bauen 25.06.-15.09.2015 FachplanerIn Barrierefreies Bauen ab Oktober 2015 Management Kommunikation in Nachtragsverhandlungen 18.-20.05.2015 ➔ INGBW-Mitglieder erhalten 10 Prozent Rabatt auf das Angebot der Akademie der Hochschule Biberach ➔ www.akademie-biberach.de Kommunikationstraining für Jungingenieure 21.04.2015 in Ostfildern (1 Tag) Ergebnisorientiert kommunizieren 30.04.2015 in Mainz (1 Tag) 24.09.2015 in Ostfildern (1 Tag) Psychologie und Rhetorik 16.06.2015 in Koblenz (1 Tag) 22.10.2015 in Ostfildern (1 Tag) INGBWaktuell 04/2015 11 Service Jubilare Wir gratulieren allen Jubilaren, die im April Geburtstag haben, sehr herzlich und wünschen Ihnen alles Gute für Ihren weiteren Lebensweg! Nachfolgeberatung Die INGBW bietet ihren Mitgliedern eine kostenlose Sprechstunde (45 Minuten) zu verschiedenen Beratungsthemen an. Diese wird von dem auf Architektur- und Ingenieurbüros spezialisierten Unternehmen Dr.-Ing. Preißing AG durchgeführt. Mitglieder können hier ihre individuellen Fragen zu den Themen der Nachfolgeregelung, Existenzgründung, Personalmanagement, Büroorganisation etc. an einen erfahrenen Berater richten und konkrete Hinweise für strategische Entscheidungen in ihrem Ingenieurbüro erhalten. Termine: 22.5.2015, 24.7.2015, 18.9.2015, 30.10.2015, 4.12.2015, jeweils von 14 bis 18.00 Uhr. Ort: Stuttgart, INGBW-Geschäftsstelle ➔ Ansprechpartner: Gerhard Freier [email protected], T 0711 64971-42 ➔ www.preissing.de Wichtige Termine 6. Verleihung des Fritz-Leonhardt-Preises 04.07.2015 in Stuttgart, Neue Staatsgalerie Der 6. Fritz-Leonhardt-Preis (FLP) wird am 4. Juli 2015 Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek feierlich überreicht. Der FLP wird herausragenden Bauingenieuren verliehen, die in besonderer Weise Form, Funktion und Ästhetik bei der Ingenieurbaukunst vereinen. Eine Einladung zur Preisverleihung geht allen Kammermitgliedern zu. ➔ www.fritz-leonhardt-preis.de 50. Geburtstag Dipl.-Ing. FH) Waldemar Fast Dipl.-Ing. (FH) Günter Görner Dipl.-Ing. (FH) Stefan Krebs Dr.-Ing. Mathias Luber Dipl.-Ing. Andreas Rometsch Dipl.-Ing. (FH) Robert Winter 65. Geburtstag Dipl.-Ing. (FH) Reinhard Bohn Dipl.-Ing. Carola Grimmeisen-Hörz Ing. Hubert Inselsbacher Dipl.-Ing. (FH) Manfred Weber Dipl.-Ing. Otmar Zahnleiter 55. Geburtstag Dr.-Ing. Norbert Hagen Dipl.-Ing. (FH) Bernd Mages Dipl.-Ing. Michaela A. Maier Prof. Dr. sc. techn. Mike Schlaich 70. Geburtstag Dipl.-Ing. Hasso P. Albert Dipl.-Ing. Fritz Braun Dipl.-Ing. (FH) Walter Buck Dipl.-Ing. Gerhart Grüber Dipl.-Ing. Wolfgang Kirn 60. Geburtstag Dipl.-Ing. Peter Theodor Fuchs Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Hipp Dipl.-Ing. Hans Kaltenecker Dipl.-Ing. (FH) Lothar Jürgen Müller Dr.-Ing. Joachim Müsken Dipl.-Ing. Elisabeth Riegert Prof. Dr.-Ing. M.S. Klaus Rückert Dr.-Ing. Hans-Georg Schiebl Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Troue Dr.-Ing. Viktor Wilhelm Schülerwettbewerb Teilnahmerekord bei Weitblick Rekord beim Schülerwettbewerb der INGBW: Die Schulen im Land haben so viele Baumodelle abgegeben wie noch nie. Insgesamt 1.093 Aussichtsturm-Modelle werden von der Preisjury begutachtet. Die Kammer musste zu diesem Zweck eigens Räume anmieten. Über 2.750 Schülerinnen und Schüler hat der Wettbewerb unter dem Motto »Weitblick« mobilisiert. Sie Schüler sollten einen Aussichtsturm entwerfen und im Modell mit einfachen Baumaterialien wie Papier, Holz- oder Kunststoffstäbchen bauen. Abgabefrist war der 20. März. Die Sieger werden auf Landespreisverleihung am 20. Mai 2015 im Europa-Park in Rust bekanntgegeben. ➔ www.weitblick.ingenieure.de 80. Geburtstag Ing. Herbert Birmele Prof. em. Dr.-Ing. Werner W. Köhl Neue Mitglieder Wir begrüßen unsere neuen Mitglieder und freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit Beratende Ingenieure (BI) Dipl.-Ing. (FH) Klaus König, Ulm Öffentlich bed. freiwillige Mitglieder (FÖ) Dr.-Ing. Tim Weirich, Nürtingen Selbstständige freiwillige Mitglieder (FU) Dipl.-Ing. (FH) Josef Sutter, Waldshut-Tiengen Dipl.-Ing. (FH) Michael Wurm, Loßburg Entwurfsverfasser Dipl.-Ing. Thomas Frey, Frankenthal Dipl.-Ing. (FH) Bernd Hintermayer, Oberderdingen Dipl.-Ing. Cristian Kopp, Karlsruhe Dipl.-Ing. (FH) Walter Lieb, Köngen Dipl.-Ing. Ulrich Pühler, Ulm B.Eng. Patrick Schmidt, Höchenschwand Dipl.-Ing. (FH) Bernd Strittmatter, EfringenKirchen Dipl.-Ing. (FH) Andreas Wirth, Freiburg Dipl.-Ing. (FH) Jochen Zach, Merklingen Privatwirt. angestellte Mitglieder (FA) Dipl.-Ing. Rainer Christ, Villingen-Schwenningen Dr.-Ing. Andreas Fäcke, Karlsruhe B.Eng. Peter Kaufmann, Oberstadion Dipl.-Ing. (FH) Sven Weiler, Gaggenau 10. Stuttgarter Brandschutztage 8.& 9.12.2015, Landesmesse Stuttgart 75. Geburtstag Ing.(grad.) Gerhard Hermann Kipf Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Kresser Gremien Die Termine-Ansicht der INGBWHomepage ist derzeit aufgrund technischer Probleme leider inaktiv. Die Dienstleister der Kammer erarbeiten derzeit eine neue Kalenderseite, damit Sie unter folgender Seite bald wieder wichtige Terminhinweise finden können: ➔ www.ingbw.de/termine Sitzungstermine der FG Brandschutz: 9.10.2015, 14 bis 17 Uhr, INGBW-Räume Gemeinsame Sitzungen der FG Bauphysik, FG Energie, FG Energiewende und der FG Gesamtenergieeffizienz: 17. April 2015, 13 bis 17 Uhr, INGBW-Räume 17. Juli 2015, 13 bis 17 Uhr, IHK Ulm 6. November 2015, 13 bis 17 Uhr in Karlsruhe, Raum wird noch bekannt gegeben Foto: INGBW Impressum 12 INGBWaktuell 04/2015 INGBWaktuell ist offizielles Organ der Ingenieurkammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts Postfach 102412, 70020 Stuttgart T +49 711 64971-0, F -55, [email protected] www.ingbw.de Verantwortlich i.S.d.P.: Daniel Sander M.A. Redaktion: Karoline v. Graevenitz M.A. Redaktionsschluss: 30.03.2015
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