Stellungnahme - gubitz+partner

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St-7328/15-MG
Bearbeiter:
Dr. Michael Gubitz
Kiel, den
2. April 2015
Seit Ende Februar wird über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kiel gegen den Kämmerer der Stadt Rendsburg Herwig Schröder unter voller Namensnennung von der Landeszeitung und den Kieler Nachrichten berichtet. Bislang ist dabei nicht deutlich geworden, dass es sich lediglich um
einen Anfangsverdacht handelt, der wiederum auf die Berichterstattung in
den genannten Zeitungen zurückgeht. Gegenstand dieser Berichterstattung sind eine angebliche Urkundenfälschung sowie Grundstücksverkäufe
im Bereich Tanneck für die Stadt Rendsburg zu einem angeblich zu niedrigen Preis. Herwig Schröder sieht sich durch die negativen Auswirkungen
auf sein berufliches und privates Umfeld und seine Person gehalten, den
erhobenen Vorwürfen mit dieser Erklärung entgegen zu treten.
Der ursprünglich erhobene Vorwurf der Urkundenfälschung ist absurd. Er
ist weder durch die in der Öffentlichkeit verbreiteten Informationen noch
durch die tatsächlichen Geschehnisse zu begründen. Die Verteidigung ist
zuversichtlich, dass auch die Staatsanwaltschaft Kiel in Kürze zu diesem
Ergebnis kommen wird.
Die Vorgänge um den Verkauf der Grundstücke im Bereich Tanneck sind
auch Gegenstand einer Untersuchung durch den Landesrechnungshof. Die
Prüfungen dauern an, das Material ist umfangreich. Bereits jetzt steht
aber folgendes fest:
Nach einem Aktenvermerk des Fachdienstes Liegenschaften der Stadt
schätzte die Vorsitzende des Gutachterausschusses des Kreises Rendsburg-Eckernförde den Wert der Grundstücke in der Höhe des späteren
Verkaufspreises ein. Die erhobenen Vorwürfe sind schon aus diesem
Grunde widerlegt.
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Im Jahr 2014 beschäftigte sich darüber hinaus ein vom Bürgermeister der
Stadt Rendsburg Pierre Gilgenast in Auftrag gegebenes Gutachten mit den
Grundstücksverkäufen im Bereich Tanneck. Der Gutachter findet keinen
Grund, das Verhalten des Herrn Herwig Schröder in dieser Sache zu beanstanden. Er erwähnt in seinem Gutachten ebenfalls den Aktenvermerk
und kommt zu dem Schluss, dass „aus städtischer Sicht nicht die Erfüllung
ihrer öffentlicher Aufgaben, sondern nur die Wahrnehmung ihrer eigenen
wirtschaftlichen Bedürfnisse im Vordergrund stand.“ Das wäre kaum
denkbar, wenn die Grundstücke unter Wert verkauft worden wären.
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Es ist auch noch einmal zu betonen, dass die entsprechenden Grundstücke
im Landschaftsschutzgebiet liegen, eine Bebauung also schon aus diesem
Grund nicht in Betracht kam. Sie sind überdies ausweislich des aktuellen
Flächennutzungsplans als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Würde man die hierzu vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein veröffentlichten Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke zugrunde legen, käme man nur
auf ein knappes Zehntel des Wertes, der vorliegend von der Stadt Rendsburg erlöst wurde.
Aus alledem folgt, dass auch der Vorwurf der Untreue bei einem Blick auf
die Fakten jeder Grundlage entbehrt.
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Die Verteidigung hat der Staatsanwaltschaft vollständige Kooperation bei
der Herbeischaffung aller notwendigen Unterlagen und Informationen
zugesagt. Herwig Schröder ist zuversichtlich, dass die Ermittlungen ergeben werden, dass er sich vollkommen korrekt verhalten hat.
Für Herwig Schröder: Prof. Dr. Michael Gubitz, Rechtsanwalt
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