2015 2015 Zulassungsvoraussetzungen Studienbewerbung Studienmöglichkeiten I nha lt Allgemeines Anschriften Sprechzeiten Öffnungszeiten Studiengänge Allgemeine Rechtsgrundlage Studienberatung Studienvoraussetzungen GasthörerInnen Soziale Einrichtungen Hochschulsport Bewerbung Bewerbungsfrist Bewerbungsunterlagen Ausländische BewerberInnen Hochschulwechsel Aufnahmeprüfung Termine, Bewertungskriterien, Rückgabe bzw. Rücksendung der Arbeitsproben Immatrikulation / Rückmeldung Unterlagen, Termine für das laufende Studienjahr, Gebühren pro Semester, Rückmeldung, Nachfristen Prüfungen (innerhalb des Studiums) Zwischenprüfung, Diplomprüfung, Staatsexamen, Wissenschaftliches Beifach (Fächerwahl) Personal Rektorat und Verwaltung ProfessorInnen Klassen Studienbegleitende Fächer Lehraufträge Werkstätten Personal 5 Verwaltung Reinhold-Frank-Straße 67 76133 Karlsruhe Telefon07 21 / 9 26 - 0 Telefax07 21 / 9 26 - 52 13 E-mail: [email protected] Homepage: www.kunstakademie-karlsruhe.de Prüfungsamt Montag bis Freitag 10 bis 12 Uhr Telefon07 21 / 9 26 - 52 22 Telefax 07 21 / 9 26 - 52 25 E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] A l l gem eines A ll gem eines Anschriften Studiensekretariat Reinhold-Frank-Straße 81 / 83 76133 Karlsruhe Bildhauergarten Bismarckstraße 67/ Stefanienstraße 80 76133 Karlsruhe Montag bis Freitag 10 bis 12 Uhr Telefon07 21 / 9 26 - 52 24 Telefax07 21 / 9 26 - 52 25 E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] Stipendienstelle Schloß Scheibenhardt 76135 Karlsruhe Außenstelle Freiburg: Gertrud-Luckner-Schule Kirchstraße 4 79100 Freiburg Telefon07 61 / 7 27 25 Telefax07 61 / 7 27 31 E-mail: [email protected] Montag bis Freitag 10 bis 12 Uhr Telefon 07 21 / 9 26 - 52 36 Telefax 07 21 / 9 26 - 52 21 E-mail: [email protected] Rechnungs- und Beschaffungsstelle Montag bis Freitag 10 bis 12 Uhr Telefon07 21 / 9 26 - 52 16 Telefax07 21 / 9 26 - 52 17 E-mail: [email protected] ALLGEMEINE VERWALTUNG Sprechzeiten Verwaltung (nur nach Vereinbarung) E-mail: [email protected] Telefon 0721 / 925-5235 Telefax 0721 / 926-5217 E-mail: [email protected] Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bibliothek Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr Montag bis Donnerstag 9.00 bis 17.00 Uhr Freitag 9.00 bis 14.45 Uhr Telefon07 21 / 9 26 - 52 28 Telefax07 21 / 9 26 - 52 30 E-mail: [email protected] Rektorat Hochschulrechtliche Angelegenheiten/gremien Telefon07 21 / 9 26 - 52 18 Telefax07 21 / 9 26 - 52 19 Email: [email protected] Personalstelle Telefon07 21 / 9 26 - 52 15 Telefax07 21 / 9 26 - 53 67 E-mail: [email protected] 6 7 Orientierungspraktikum ist vor Studienbeginn, spätestens bis zum Beginn des dritten Semesters an einem allgemein bildenden Gymnasium oder einer beruflichen Schule zu absolvieren; Schulen, die der Praktikant selbst besucht hat, sind ausgeschlossen. Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe empfiehlt den angehenden Studierenden dringend, das zweiwöchige Orientierungspraktikum vor Antritt des Studiums zu absolvieren, um Fehlzeiten, Organisations- und Abstimmungsschwierigkeiten im ersten Studienjahr zu vermeiden FREIE KUNST/Malerei/Grafik (keine Werbe- und Gebrauchsgrafik bzw. Design) Regelstudienzeit 10 Semester Reinhold-Frank-Straße, Schloß Scheibenhardt und Außenstelle Freiburg FREIE KUNST/Bildhauerei Regelstudienzeit 10 Semester Bildhauergarten – Bismarckstraße und Schloß Scheibenhardt Kunsterziehung Malerei/Grafik Kunsterziehung Bildhauerei Gasthörer/Innen können in geringer Zahl zugelassen werden. Das Gasthörerstudium wird nicht durch das Studiensekretariat vermittelt. Es ist Sache der Interessenten, eine/n KlassenleiterIn zu finden, welcher sie als GasthörerIn aufnimmt. Nähere Informationen im Studien sekretariat. Für GasthörerInnen wird eine Gebühr in Höhe von 102,26 € pro Semester erhoben. Derzeit erfolgt die Umstellung der Prüfungsordnung auf die gestufte Studienstruktur mit Bachelor- und Masteraschluss. Nähere Informationen erhalten sie im Prüfungsamt. Studienvoraussetzungen Mindestalter bei Immatrikulation 17 Jahre. Allgemeine Hoch schulreife oder gleichwertige Vorbildung und künstlerische Eignung (Eignungsprüfung) für den Studiengang Kunster ziehung für das Lehramt an Gymnasien zwingend erforderlich. Der Nachweis für das Reifezeugnis ist wie folgt zu führen: a) durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Fotokopie des Abschlusszeugnisses (bei Fachhochschulreife nur gültig durch zusätzliche Vorlage der Graduierungsurkunde) b) bei ausländischen StudienberwerberInnen, die ein ausländisches Abiturzeugnis besitzen, muss rechtzeitig vor Einreichung der Bewerbung dieses Zeugnis zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit der deutschen Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) zuerst der Abteilung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart, Am Weißenhof 1, 70191 Stuttgart vorgelegt und geprüft werden. BewerberInnen ohne allgemeine Hochschulreife oder gleichwertige Vorbildung haben den Nachweis einer besonderen Begabung und einer für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung durch die Begabtenprüfung zu erbringen – nur möglich für die Studiengänge Malerei/Grafik und Bildhauerei. A ll gem eines A l l gem eines Studiengänge Allgemeine Rechtsgrundlage Der Studienbetrieb erfolgt nach den Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg vom 1. Januar 2005 in der Fassung vom 01.04.2014 und der Satzung über die Zulassung, Immatrikulation, Rückmeldung, Exmatrikulation, Gasthörer, Beurlaubung vom 05.11.2008. Studienberatung Studienberatung Während der Unterrichtszeit findet am letzten Montag im Monat um 11 Uhr im Lesesaal der Bibliothek, Reinhold-Frank-Str. 67, Erdgeschoss, eine Studienberatung statt. Bitte hierzu keine Mappe oder andere künstlerische Arbeiten mitbringen, da sie nicht beurteilt werden. c) für den Studiengang Kunsterziehung Malerei/Grafik bzw. Kunsterziehung Bildhauerei sind die Teilnahme am Lehrerorientierungstest (§ 60 Abs.2 Nr. 6 LHG) und ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum Studienvoraussetzung. Das 8 9 Kirsten Ströbel Reinhold-Frank-Straße 67, 76133 Karlsruhe E-mail: [email protected] Zimmeranträge sind zu richten an: Studentenwerk Karlsruhe Adenauerring 7, 76131 Karlsruhe, Telefon 07 21 / 69 09-141 BAföG-Anträge auf Ausbildungsförderung sind zu richten an: Studentenwerk Karlsruhe / Amt für Ausbildungsförderung Adenauerring 7, 76131 Karlsruhe Psychotherapeutische Beratungsstelle für Studierende: Studentenwerk Karlsruhe Rudolfstraße 20, 76131 Karlsruhe Telefon 07 21 / 9 33 40 60 Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr Internet: www.pbs-ka-pf.de Hochschulsport Den Studierenden der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe steht das Sportprogramm der Universität Karlsruhe in den Bereichen Gesundheitstraining, Breiten-, Freizeit- und Wettkampfsport zur Verfügung. Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat des Hochschulsports: Telefon 07 21 / 6 08 - 32 33. Mahlzeiten können in der Mensa Moltke eingenommen werden. Bewerbungsfrist Die Bewerbung ist von 13. April bis 30. April 2015 (Ausschlussfrist). Bewerbung zur Aufnahme findet nur einmal im Jahr zum jeweiligen Wintersemester statt. Falls dies ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, gilt der darauffolgende Werktag. Die Bewerbung muss vollständig und fristgerecht erfolgen und ist an die Anschrift des Studiensekretariats zu richten. Die BewerberInnen sind für die Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen verantwortlich; nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Unvollständige, nicht formgerechte, schlecht lesbare oder verspätet eingehende Bewerbungen werden unbearbeitet und unfrei zurückgegeben. Die Bewerbung ist möglichst frühzeitig einzureichen, damit evtl. notwendige Rückfragen vor dem 30. April 2015 geklärt 10 werden können. Bei persönlicher Abgabe sind die Sprechzeiten Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr einzuhalten. Bei Zustellung per Post ist auf ausreichende Frankierung zu achten; bei Fälligkeit von Nachgebühr wird die Annahme der Sendung verweigert. Beauftragte für behindertenfragen: Bewer bung B ewerbung Soziale Einrichtungen Hinweis: Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe übernimmt keine Haftung für die Arbeitsproben. Bewerbungsunterlagen 1 Antrag auf Zulassung zum Studium mit den entsprechenden Erklärungen (liegt bei). 1 Reifezeugnis oder Nachweis einer gleichwertigen Vorbildung in beglaubigter Fotokopie (für den Studiengang Kunsterziehung für das Lehramt an Gymnasien Voraussetzung). Falls das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife noch nicht vorliegt, bitte eine entsprechende Bestätigung der Schule beifügen, dass die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde bzw. wird. Die Aufnahmeprüfung wird in diesem Falle vorbehaltlich der späteren Vorlage des Reifezeugnisses abgelegt. Bei nicht bestandener Reifeprüfung kann die Aufnahmeprüfung als Begabtenprüfung anerkannt werden. Für den Studiengang Kunsterziehung Malerei/Grafik bzw. Kunsterziehung Bildhauerei Nachweis über die Absolvierung des baden-württembergischen Lehrerorientierungstests (der Test ist im Internet zugänglich unter www.bw-cct.de) Für den Studiengang Kunsterziehung Malerei/Grafik bzw. Kunsterziehung Bildhauerei Nachweis eines 2wöchigen Orientierungspraktikums an einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule (Ableistung bis spätestens zu Beginn des 3. Semesters – Informationen hierüber unter: www.orientierungspraktikum-bw.de) 3 Paßbilder neueren Datums, auf der Rückseite mit Namen versehen. 2 Briefmarken a 1,45 € (derzeit) 1 ausgefüllte Paketkarte (DHL) – bitte auch bei geplanter Selbstabholung beilegen 1 Mappe mit den Höchstmaßen DIN A0 (90 x 125 cm) mit ca. 20 selbst gefertigten, originalen Arbeitsproben (laut den Zulassungsbedingungen sind Fotografien nur zusätzlich zu den Arbeitsproben gestattet). Die Mappe ist außen mit gut 11 lesbarem Namen und Anschrift, jede einzelne Arbeit ist mit Namen, Titel, Entstehungsdatum und laufender Nummer zu versehen. Eventuell eingelegte ungerahmte Leinwandarbeiten auf Mappendeckel vermerken. 1 Textbeitrag höchstens 2 DIN A4 Seiten umfassend (Handschrift, gut lesbar oder in Druckschrift, PC oder Schreibmaschine). Bitte oben rechts Vor- und Nachnamen eintragen. Der Textbeitrag soll über die Motive des Studienwunsches sowie über die Entstehung der eigenen Arbeiten Auskunft geben und in kurzer Form über eigene Begegnungen und Erfahrungen mit historischer und zeitgenössischer Kunst informieren. Der Textbeitrag bleibt auch im Falle der Ablehnung bei der Akademie. Nicht zugelassen: gerahmte, verglaste, auf Holz aufgezogene oder in Rollen verpackte Arbeiten. Von solchen bzw. sehr großen Arbeiten können Fotografien (keine Diapositive und Videofilme) zusätzlich innerhalb der Mappe vorgelegt werden. Die eingereichten künstlerischen Arbeiten sollen Auskunft über die persönliche Qualifikation der BewerberInnen geben, künstlerische Probleme bildhaft darzustellen. Es werden weder stilistische Fertigkeiten verlangt, noch müssen die Arbeiten unter bestimmten Bedingungen erstellt sein. Die vorgelegten Arbeiten können sowohl auf eine Vielfalt des persönlichen Ausdrucks, als auch auf ein bestimmtes künstlerisches Anliegen ausgerichtet sein. Zusätzlich für BewerberInnen des Studienganges Bildhauerei: mindestens ein dreidimensionales Objekt, das nicht größer als 50 x 50 x 50 cm und nicht schwerer als 40 kg sein darf. Von StudienbewerberInnen der übrigen Studiengänge darf allenfalls ein – wie oben beschriebenes – Objekt eingereicht werden. Feststellung der Gleichwertigkeit« mit der deutschen allgemeinen Hochschulreife (Abitur) zuerst der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart Abteilung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten, Am Weissenhof 1, 70191 Stuttgart vorlegen, mit einem frankierten DIN A4 Umschlag, versehen mit der Anschrift des Bewerbers. Ist ein Vordiplom und/oder ein Bachelor-Abschluss vorhanden, bitte dies ebenfalls mit einreichen. Einreichung in folgender Form: - beglaubigte Kopie des Zeugnisses (verbleibt bei der Hochschule) sowie - beglaubigte und notarielle Abschriften in Deutsch oder Englisch (verbleibt bei der Hochschule). Die Annerkennung des Zeugnisses muss bis spätestens 30. April 2015 (Bewerbungsschluss) dem Studiensekretariat der Kunstakademie Karlsruhe vorliegen. Auf nahmep rüfung B ewerbung Bewerbungsunterlagen Hochschulwechsel Ein Wechsel von einer anderen Hochschule für Bildende Künste richtet sich nach den allgemeinen Bewerbungsvorschriften. Alle BewerberInnen müssen sich grundsätzlich dem üblichen Aufnahmeverfahren unterziehen. Mit den Bewerbungsunterlagen muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, um die Anrechnung von Vorstudienzeiten zu klären (Formular im Studiensekretariat erhältlich). Die Prüfungskommission entscheidet, ob und ggf. wie viele Semester angerechnet werden. Bei BewerberInnen der Fachrichtung Kunsterziehung Malerei/Grafik bzw. Kunsterziehung Bildhauerei für das Lehramt an Gymnasien muss vor Bewerbungsschluss mit dem Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe geklärt werden, ob und gegebenenfalls wie viele Semester angerechnet werden können. Die PRÜFUNG erfolgt durch eine Prüfungskommission von höchstens sechs ProfessorInnen zu den nachstehenden Ter minen und besteht aus einer Vorauswahl (nur Mappenprüfung) sowie bei ausreichender Bewertung aus einer Klausur und einer mündlichen Prüfung (ca. 15 Min.). Ausländische BeweRberInnen Es ist unbedingt erforderlich, dass BewerberInnen ausländischer Herkunft über ausreichende deutsche Sprachkenntnissse verfügen und der mündliche Prüfungsteil in deutscher Sprache abgehalten werden kann. Zeugnisse über bestandene Prüfungen in der deutschen Sprache reichen nicht aus. Ausländische Studienbewerber/innen, die ein Abiturzeugnis besitzen (Abschlusszeugnis, kein Zwischenzeugnis), müssen vor Einreichung ihrer Bewerbung dieses Zeugnis »zur 12 Termine Beginn Mappenvorauswahl: Montag, 18. Mai 2015 (Anwesenheit nicht erforderlich) Klausur: Montag, 22. Juni 2015 (von 9 bis 14 Uhr) Beginn mündliche Prüfung: Dienstag, 23. Juni 2015 13 Bei nicht bestandener Prüfung besteht das Recht Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einzureichen; erfahrungsgemäß kann einer solchen Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe jedoch nur stattgegeben werden, wenn Formfehler nachge wiesen werden können. Die von den prüfenden ProfessorInnen abgegebenen Einzelbewertungen stellen amtliche Gutachten dar, die durch eine Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe nur dann geändert werden können, wenn nachweisbar schwere Ermessensfehler vorliegen. Bei BewerberInnen ohne Hochschulreife erfolgt eine zusätzliche Prüfung der Allgemeinbildung (Begabtenprüfung). Für die Vorauswahl, Klausur und mündliche Prüfung bestehen folgende Bewertungskriterien: Künstlerische Gestaltungsfähigkeit in malerischer und/oder grafischer und/oder plastischer Hinsicht ➔ Bewertung: 5-fach Es sei darauf hingewiesen, dass die eigene Einschätzung von Begabung und künstlerischer Qualifikation nicht mit der Beur teilung der Akademie, als Hochschule der Bildenden Künste, mit einem ganz anderen Erfahrungsbereich und Qualifikations maßstab, übereinstimmen muss. An der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe bestehen keine Zulassungsbeschränkungen (numerus clausus). Einzig maßgebend für die Zulassung zum Studium ist neben den allgemeinen Erfordernissen von Lebensalter und Hoch schulreife der zu erbringende Leistungsnachweis. Künstlerisch-manuelle Fähigkeiten in malerischer und/oder grafischer und/oder plastischer Hinsicht ➔ Bewertung: 3-fach Reflexionsvermögen und/oder verbale Darstellung künstlerischer Probleme ➔ Bewertung: 2-fachJede/r PrüferIn gibt eine Bewertung für jedes Kriterium nach folgenden Stufen: 1 eine besonders hervorragende Eignung 2 eine Eignung, die erwarten lässt, dass der Bewerber sein Studium mit gutem Erfolg absolviert 3 eine Eignung, die noch erwarten lässt, dass der Bewerber sein Studienziel erreicht 4 eine mangelnde Eignung 5 eine ungenügende Eignung Die Prüfung kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden. Die aufgrund einer bestandenen Eignungs- oder Begabten prüfung erreichte Qualifikation behält in erneuten Bewerbungen im Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren an der Akademie Karlsruhe für die Dauer von zwei Jahren Gültigkeit. Die Einzelbenotungen werden jeweils unter Berücksichtigung der Wertung und der PrüferInnenzahl zu einer Gesamtnote zusammengezogen. Zur Klausur und mündlichen Prüfung wird nur zuglassen, wer in der Vorauswahl mindestens 4,00 erhält. BewerberInnen, die in der Vorauswahl 4.01 bis 5,00 erhalten, haben die Prüfung nicht bestanden. Zum Bestehen der Gesamtprüfung ist eine Endnote bis 3,00 erforderlich (alle Einzelbewertungen werden zu einer Endnote zusammengezogen). Bei Endnote 3,01 bis 5,00 ist die Prüfung nicht bestanden. Begründungen zum Prüfungsergebnis können wegen dieser Form der Notenermittlung nicht gegeben werden, da das Ergebnis die Summe einer Vielzahl von Einzelbewertungen darstellt. Den 14 Auf nahmep rüfung Auf nahmep rüfung PrüferInnen ist bei ihren Einzelbewertungen nicht bekannt, welches Ergebnis die Prüfung haben wird und ob die Prüfung bestanden oder nicht bestanden ist. Sofern die Vorauswahl bestanden ist, wird ca. 10 Tage vor Klausur und mündlicher Prüfung der genaue Prüfungstermin (Tag und Uhrzeit) schriftlich mitgeteilt. Änderungswünsche im Hinblick auf diese Termine können nicht berücksichtigt werden. Vor Beendigung des gesamten Zulassungsverfahrens (15. Juli) ist aus organisatorischen Gründen die Mappenausgabe nicht möglich. BewerberInnen, die sich an mehreren Hochschulen vorstellen, wird daher im eigenen Interesse dringend angeraten, entsprechend viele Bewerbungsmappen anzufertigen. Rückgabe / Rücksendung der Arbeitsproben Die Rückgabe der Arbeitsproben der nicht zum Studium zugelassenen BewerberInnen erfolgt bei Selbstabholung von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Bei schriftlicher Erklärung, dass auf Einlegung eines Rechts mittels verzichtet wird, kann die Mappe auch vor Ablauf der Widerspruchsfrist (1 Monat nach Zustellung des Prüfungsbe- scheides) zu den genannten Öffnungszeiten abgeholt werden. 15 Unterlagen: • Zulassungsbescheid zum Studium • Ausgefüllter Immatrikulationsbogen • Studentenwerksbeitrag, Verwaltungskostenbeitrag. Bitte nur die übersandten Überweisungsformulare verwenden. Die jeweils bankbestätigten Überweisungs formulare sind vorzulegen. • Nachweis eines 2wöchigen Orientierungspraktikums an einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule (Ableistung bis spätestens zu Beginn des dritten Semesters) • Nachweis einer studentischen Krankenversicherung • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) • Exmatrikulationsnachweis der vorangegangenen Hochschule • bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter zum Studium beifügen • Ausländische BewerberInnen: Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse • ein Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder dieses nicht ausschließt oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU 16 Termine für das laufende Studienjahr Studienjahr 1. Oktober bis 30. September Winter-Semester Semesterbeginn Unterrichtsbeginn Unterrichtsende Semesterferien Semesterende Werkstattmonat Immatrikulation für das WS Nachfrist Rückmeldung für das WS Nachfrist 1. Oktober 15. Oktober 14. Februar ab 15. Februar 31. März 16. März bis 14. April Zulassungsantrag für GasthörerInnen (keine Nachfrist) bis 15. Oktober 15. bis 31. Oktober bis 7. November 10. Juni bis 30. Juni bis 15. Juli Im m at r ik ulat ion / r üc km el d ung Im m at r ik ulat ion / r üc km el d ung Abholung nur nach telefonischer Voranmeldung! Bei nicht persönlicher Abholung ist eine Vollmacht der BewerberIn sowie ein Ausweispapier des/der Abholenden vorzulegen. Nicht abgeholte Mappen werden von der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe ab September 2015 ohne Haftung und auf Kosten der BewerberIn unfrei, ohne Einschreiben und ohne Versicherung, zurückgeschickt. Um kostspielige Rücksendungen zu vermeiden bitten wir etwaige Adressänderungen dem Studiensekretariat mitzuteilen. Rücksendungen in das Ausland erfolgen grundsätzlich nur bei Übersendung ausreichenden Portos „internationale Antwortscheine“. Aus organisatorischen Gründen bitten wir darum ihre Arbeitsproben selbst abzuholen und nur in Ausnahmefällen die Mappe zusenden zu lassen. Bitte beachten Sie, dass seitens der Hochschule keine Haftung für die Arbeitsproben übernommen wird und außerdem eine Auf bewahrungspflicht nur für die Dauer von drei Monaten besteht. Die Arbeitsmappen der zum Studium zugelassenen Bewer-ber Innen werden bis zur Immatrikulation aufbewahrt und sind anschließend dem/r jeweiligen KlassenleiterInnen vorzulegen. Voraussetzung für die Immatrikulation ist die Zulassung zum Studium. Diese erfolgt aufgrund der Prüfung nur einmal im Jahr für das Wintersemester.Die Immatrikulation muss persönlich vorgenommen werden und es ist zwingend erforderlich, dass alle Unterlagen innerhalb der angegebenen Termine im Studiensekretariat vorgelegt werden. Sommer-Semester Semesterbeginn Unterrichtsbeginn Unterrichtsende Semesterferien Semesterende Werkstattmonat Rückmeldung für das SS Nachfrist 1. April 15. April 14. Juli ab 15. Juli 30. September 16. September bis 14. Oktober 10. bis 31. Januar Zulassungsantrag für GasthörerInnen (keine Nachfrist) bis 15. April bis 17. Februar 17 Verwaltungskostenbeitrag derzeit 60 € Beitrag für das Studentenwerk Karlsruhe derzeit 72,70 € Für Meisterschüler und den Aufbaustudiengang werden Studiengebühren in Höhe von 120 € erhoben. Termine Rückmeldung Die Rückmeldung erfolgt zu den vorgenannten Terminen und ist nur möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen im Studien sekretariat vorgelegt werden: • Rückmeldebogen Prüfungen (innerhalb des Studiums) Zwischenprüfung Studiengänge: Freie Kunst Malerei/Grafik und Bildhauerei am Ende des 2. Studiensemesters Studiengänge: Kunsterziehung Malerei/Grafik und Kunsterziehung Bildhauerei Nähere Informationen erhalten Sie im Prüfungsamt P rüfungen Im m at r ik ulat ion / r üc km el d ung Gebühren für ein Semester DIPLOMPRÜFUNG aufgrund der Diplomprüfungsordnung der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe vom 19. November 1981 Studiengänge: Malerei / Grafik und Bildhauerei • Studienbuch und Studienausweis • Einzahlungsquittung für Verwaltungskostenbeitrag • Einzahlungsquittung für Studentenwerksbeitrag Nachfristen Nachfristen sind gebührenpflichtig und im Studiensekretariat zu beantragen. Wird die Nachfrist nicht beantragt oder nicht genehmigt, so erfolgt Exmatrikulation. 18 19 Verwaltung 20 Rektor Prof. Ernst Caramelle Prorektoren Prof. Harald Klingelhöller / Prof. Daniel Roth Kanzler Rüdiger Weis Sekretariat Lydia Cämmerer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Susanne Schiller-Winkel Kanzler Rüdiger Weis Hochschulrechtliche Angelegenheiten / Gremien Dirk Dietrich Personalstelle Kirsten Ströbel Personaldaten Nancy Bejic Leitung Prüfungsamt / Studiensekretariat Rosemarie Mönsters Kerstin Wenz Studiensekretariat Anette Pradl Kerstin Weiß Stipendienstelle Anja Roessner Rechnungs- und Beschaffungsstelle Gina Kienzle Allgemeine Verwaltung Hubert Sprißler Zentrale Ilona Günthner Bibliothek Jana Aydinbas Kunsthistorisches Seminar Sigrid Nachbar Auszubildende Chantal Müller Verwaltung Künstlerische und wissenschaftliche ProfessorInnen Hausmeister Reinhold-Frank-Str. 81 / 83 Ronald Groh Hausmeister Bildhauergarten Wolfgang Roßwag Hausmeister Scheibenhardt Marco Denkert Verwaltung Außenstelle Freiburg Marianne Krenzer-Klann Hausmeisterin Außenstelle Freiburg Ute Stier Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. P erso na l PERSONAL Rektorat Franz Ackermann Silvia Bächli Stephan Balkenhol John Bock Ernst Caramelle Tatjana Doll Helmut Dorner Marcel van Eeden Erwin Gross Axel Heil Leni Hoffmann Harald Klingelhöller Kalin Lindena Dr. Carolin Meister Dr. Rainer Metzger Meuser Julia Müller Laurence Rickels Daniel Roth Marijke van Warmerdam Corinne Wasmuht Klassen für Malerei und Bildhauerei Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. Franz Ackermann Silvia Bächli Stephan Balkenhol John Bock Ernst Caramelle Tatjana Doll Helmut Dorner Marcel van Eeden Erwin Gross Leni Hoffmann Harald Klingelhöller 21 Kalin Lindena Meuser Daniel Roth Marijke van Warmerdam Corinne Wasmuht Kunstgeschichte Prof. Dr. Rainer Metzger Prof. Dr. Carolin Meister Kunst und Theorie Prof. Dr. Laurence A. Rickels Experimentelle Transferverfahren/ SCHRift • Bildbearbeitung / Photoshop Ralph Dick • Indesign / Illustrator Ralph Dick Eva Maria Lopez • Illustration und Bild Indra Scheible • Bild und Wort Uwe Lewitzky • Hochdruck / Holzschnitt Roland Spieth • Experimentelle Transferverfahren Christian Ertel Jürgen Palmtag Prof. Axel Heil • Experimenteller Hochdruck Hans Dubronner WErken • Wege in die Selbständigkeit Sebastian Baden Prof. Julia Müller P erso na l P erso na l Prof. Prof. Prof. Prof. Prof. LehraufträgE • Bildungswissenschaftliches Begleitstudium I, II Dr. Stefan Hübsch • Bildungswissenschaftliches Begleitstudium III Heike Ronsdorf • Fachdidaktik I Heike Ronsdorf • Fachdidaktik II, III Georg Kerber • Praxibegleitende Studien Christiane Meyer-Stoll • Personale Kompetenzen Manfred Grommelt • Aktzeichnen Michael Blum • Anatomie Dr. Andreas Reinert (nur WS) • Buchbinden N.N. 22 23 P erso na l Werkstätten Technik und Anwendung der monumentalen Malerei / Videowerkstatt Heinz Pelz Maltechnik Boris Berber Holzbearbeitung Thomas Hirsch Lithografie und Offsetdruck Alexander Frohberg Radierung und Siebdruck Ulrich J. Wolff Gips- und Zementguss Ulrich Wolff Holz- und Steinbearbeitung Peter Kasamas Metallbearbeitung Armin Falkenberg Fotografie Pietro Pellini Experimentelle Transferverfahren Manfred Brosch Marisa Lehrmann Werken (Holzbearbeitung) Friedbert Oelmann Werken (Metallbearbeitung) Caspar Kindermann 24 25 Reinhold-Frank-Straße 67, 81-83 76133 Karlsruhe Bildhauergarten Bismarckstraße 67 76133 Karlsruhe Schloss Scheibenhardt 76135 Karlsruhe Gertrud-Luckner-Gebäude Kirchstraße 4 79100 Freiburg im Breisgau 27 28
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