Informationsbroschüre - Staatliche Akademie der Bildenden Künste

2015
2015
Zulassungs­voraussetzungen
Studienbewerbung
Studienmöglichkeiten
I nha lt
Allgemeines
Anschriften
Sprechzeiten
Öffnungszeiten
Studiengänge
Allgemeine Rechtsgrundlage
Studienberatung
Studienvoraussetzungen
GasthörerInnen
Soziale Einrichtungen
Hochschulsport
Bewerbung
Bewerbungsfrist
Bewerbungsunterlagen
Ausländische BewerberInnen
Hochschulwechsel
Aufnahmeprüfung
Termine, Bewertungskriterien, Rückgabe
bzw. Rücksendung der Arbeitsproben
Immatrikulation / Rückmeldung
Unterlagen, Termine für das laufende Studienjahr,
Gebühren pro Semester, Rückmeldung, Nachfristen
Prüfungen
(innerhalb des Studiums)
Zwischenprüfung, Diplomprüfung, Staatsexamen, Wissenschaftliches Beifach (Fächerwahl)
Personal
Rektorat und Verwaltung
ProfessorInnen
Klassen
Studienbegleitende Fächer
Lehraufträge
Werkstätten
Personal
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Verwaltung
Reinhold-Frank-Straße 67
76133 Karlsruhe
Telefon07 21 / 9 26 - 0
Telefax07 21 / 9 26 - 52 13
E-mail: [email protected]
Homepage: www.kunstakademie-karlsruhe.de
Prüfungsamt
Montag bis Freitag 10 bis 12 Uhr
Telefon07 21 / 9 26 - 52 22
Telefax 07 21 / 9 26 - 52 25
E-mail: [email protected]
E-mail: [email protected]
A l l gem eines
A ll gem eines
Anschriften
Studiensekretariat
Reinhold-Frank-Straße 81 / 83
76133 Karlsruhe
Bildhauergarten
Bismarckstraße 67/ Stefanienstraße 80
76133 Karlsruhe
Montag bis Freitag 10 bis 12 Uhr
Telefon07 21 / 9 26 - 52 24
Telefax07 21 / 9 26 - 52 25
E-mail: [email protected]
E-mail: [email protected]
Stipendienstelle
Schloß Scheibenhardt
76135 Karlsruhe
Außenstelle Freiburg:
Gertrud-Luckner-Schule
Kirchstraße 4
79100 Freiburg
Telefon07 61 / 7 27 25
Telefax07 61 / 7 27 31
E-mail: [email protected]
Montag bis Freitag 10 bis 12 Uhr
Telefon 07 21 / 9 26 - 52 36
Telefax 07 21 / 9 26 - 52 21
E-mail: [email protected]
Rechnungs- und Beschaffungsstelle
Montag bis Freitag 10 bis 12 Uhr
Telefon07 21 / 9 26 - 52 16
Telefax07 21 / 9 26 - 52 17
E-mail: [email protected]
ALLGEMEINE VERWALTUNG
Sprechzeiten
Verwaltung
(nur nach Vereinbarung)
E-mail: [email protected]
Telefon 0721 / 925-5235
Telefax 0721 / 926-5217
E-mail: [email protected]
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bibliothek
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Montag bis Donnerstag 9.00 bis 17.00 Uhr
Freitag 9.00 bis 14.45 Uhr
Telefon07 21 / 9 26 - 52 28
Telefax07 21 / 9 26 - 52 30
E-mail: [email protected]
Rektorat
Hochschulrechtliche Angelegenheiten/gremien
Telefon07 21 / 9 26 - 52 18
Telefax07 21 / 9 26 - 52 19
Email: [email protected]
Personalstelle
Telefon07 21 / 9 26 - 52 15
Telefax07 21 / 9 26 - 53 67
E-mail: [email protected]
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Orientierungspraktikum ist vor Studienbeginn, spätestens bis
zum Beginn des dritten Semesters an einem allgemein bildenden
Gymnasium oder einer beruflichen Schule zu absolvieren; Schulen,
die der Praktikant selbst besucht hat, sind ausgeschlossen.
Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe empfiehlt den angehenden Studierenden dringend, das zweiwöchige
Orientierungspraktikum vor Antritt des Studiums zu absolvieren,
um Fehlzeiten, Organisations- und Abstimmungsschwierigkeiten
im ersten Studienjahr zu vermeiden
FREIE KUNST/Malerei/Grafik
(keine Werbe- und Gebrauchsgrafik bzw. Design)
Regelstudienzeit 10 Semester
Reinhold-Frank-Straße, Schloß Scheibenhardt und
Außenstelle Freiburg
FREIE KUNST/Bildhauerei
Regelstudienzeit 10 Semester
Bildhauergarten – Bismarckstraße und Schloß Scheibenhardt
Kunsterziehung Malerei/Grafik
Kunsterziehung Bildhauerei
Gasthörer/Innen
können in geringer Zahl zugelassen werden. Das Gast­hörer­stud­ium
wird nicht durch das Studiensekretariat vermittelt. Es ist Sache
der Interessenten, eine/n KlassenleiterIn zu finden, welcher sie
als GasthörerIn aufnimmt. Nähere Informationen im Studien­
sekretariat. Für Gast­hörerInnen wird eine Gebühr in Höhe von
102,26 € pro Semester erhoben.
Derzeit erfolgt die Umstellung der Prüfungsordnung auf die
gestufte Studienstruktur mit Bachelor- und Masteraschluss.
Nähere Informationen erhalten sie im Prüfungsamt.
Studienvoraussetzungen
Mindestalter bei Immatrikulation 17 Jahre. All­ge­­meine Hoch­
schul­reife oder gleichwertige Vor­bildung und künstlerische
Eignung (Eig­nungs­­­prüfung) für den Studiengang Kunst­er­
ziehung für das Lehramt an Gymnasien zwingend erforderlich.
Der Nachweis für das Reife­zeugnis ist wie folgt zu führen:
a) durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Fotokopie des
Abschluss­­­­zeugnisses (bei Fach­hochschulreife nur gültig durch
zu­sätz­liche Vor­lage der Graduierungs­urkunde)
b) bei ausländischen StudienberwerberInnen, die ein ausländisches Abiturzeugnis besitzen, muss rechtzeitig vor
Einreichung der Bewerbung dieses Zeugnis zur Feststellung
der Gleichwertigkeit mit der deutschen Allgemeinen
Hochschulreife (Abitur) zuerst der Abteilung für Studien- und
Prüfungsangelegenheiten an der Staatlichen Akademie der
Bildenden Künste Stuttgart, Am Weißenhof 1, 70191 Stuttgart
vorgelegt und geprüft werden.
BewerberInnen ohne allgemeine Hochschulreife oder gleichwertige Vorbildung haben den Nachweis einer besonderen Begabung und einer für das Studium hinreichenden
Allgemeinbildung durch die Be­gabten­­prüfung zu er­bringen
– nur möglich für die Studiengänge Malerei/Grafik und
Bildhauerei.
A ll gem eines
A l l gem eines
Studiengänge
Allgemeine Rechtsgrundlage
Der Studienbetrieb erfolgt nach den Bestimmungen des
Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg vom 1. Januar
2005 in der Fassung vom 01.04.2014 und der Satzung über die
Zulassung, Immatrikulation, Rückmeldung, Exmatrikulation,
Gasthörer, Beurlaubung vom 05.11.2008.
Studien­beratung
Studienberatung
Während der Unterrichtszeit findet am letzten Montag im Monat
um 11 Uhr im Lesesaal der Bibliothek, Reinhold-Frank-Str. 67,
Erdgeschoss, eine Studienberatung statt. Bitte hierzu keine
Mappe oder andere künstlerische Arbeiten mitbringen, da sie
nicht beurteilt werden.
c) für den Studiengang Kunsterziehung Malerei/Grafik
bzw. Kunsterziehung Bildhauerei sind die Teilnahme am
Lehrerorientierungstest (§ 60 Abs.2 Nr. 6 LHG) und ein zweiwöchiges Orientierungspraktikum Studienvoraussetzung. Das
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Kirsten Ströbel
Reinhold-Frank-Straße 67, 76133 Karlsruhe
E-mail: [email protected]
Zimmeranträge sind zu richten an:
Studentenwerk Karlsruhe
Adenauerring 7, 76131 Karlsruhe, Telefon 07 21 / 69 09-141
BAföG-Anträge auf Ausbildungsförderung sind zu richten an:
Studentenwerk Karlsruhe / Amt für Ausbildungsförderung
Adenauerring 7, 76131 Karlsruhe
Psychotherapeutische Beratungsstelle
für Studierende:
Studentenwerk Karlsruhe
Rudolfstraße 20, 76131 Karlsruhe
Telefon 07 21 / 9 33 40 60
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Internet: www.pbs-ka-pf.de
Hochschulsport
Den Studierenden der Staatlichen Akademie der Bildenden
Künste Karlsruhe steht das Sportprogramm der Universität
Karlsruhe in den Bereichen Gesund­heitstraining, Breiten-,
Freizeit- und Wettkampfsport zur Verfügung.
Weitere Auskünfte erteilt das Sekretariat des Hochschulsports:
Telefon 07 21 / 6 08 - 32 33.
Mahlzeiten können in der Mensa Moltke eingenommen werden.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbung ist von 13. April bis 30. April 2015
(Ausschlussfrist).
Bewerbung zur Aufnahme findet nur einmal im Jahr zum
jeweiligen Wintersemester statt.
Falls dies ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, gilt der
darauffolgende Werktag. Die Bewerbung muss vollständig
und fristgerecht erfolgen und ist an die Anschrift des
Studiensekretariats zu richten. Die BewerberInnen sind für
die Voll­ständig­keit der Be­werbungs­unterlagen verantwortlich;
nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Unvollständige, nicht formgerechte, schlecht lesbare oder
verspätet eingehende Bewerbungen werden unbearbeitet und
unfrei zurück­gegeben.
Die Bewerbung ist möglichst frühzeitig ein­zu­reichen, damit
evtl. notwendige Rückfragen vor dem 30. April 2015 geklärt
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werden können. Bei per­sönlicher Abgabe sind die Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr einzuhalten.
Bei Zustellung per Post ist auf ausreichende Frank­ierung zu
achten; bei Fälligkeit von Nachgebühr wird die Annahme der
Sendung verweigert.
Beauftragte für behindertenfragen:
Bewer bung
B ewerbung
Soziale
Einrichtungen
Hinweis: Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste
Karlsruhe übernimmt keine Haftung für die Arbeitsproben.
Bewerbungsunterlagen
1 Antrag auf Zulassung zum Studium mit den entsprechenden
Erklärungen (liegt bei).
1 Reifezeugnis oder Nachweis einer gleichwertigen Vorbildung
in beglaubigter Fotokopie (für den Studiengang Kunsterziehung
für das Lehramt an Gymnasien Voraus­setzung).
Falls das Zeugnis der allgemeinen Hochschul­reife noch nicht
vorliegt, bitte eine entsprechende Bestätigung der Schule
beifügen, dass die Prüfung erfolgreich ab­gelegt wurde bzw.
wird. Die Auf­nahmeprüfung wird in diesem Falle vor­­behaltlich
der späteren Vorlage des Reife­­zeug­nisses abgelegt. Bei nicht
bestandener Reife­­prüfung kann die Aufnahmeprüfung als
Begabten­­prüfung anerkannt werden.
Für den Studiengang Kunsterziehung Malerei/Grafik bzw.
Kunsterziehung Bildhauerei
Nachweis über die Absolvierung des baden-württembergischen
Lehrerorientierungstests (der Test ist im Internet zugänglich
unter www.bw-cct.de)
Für den Studiengang Kunsterziehung Malerei/Grafik bzw.
Kunsterziehung Bildhauerei
Nachweis eines 2wöchigen Orientierungspraktikums an einem
Gymnasium oder einer beruflichen Schule (Ableistung bis spätestens zu Beginn des 3. Semesters – Informationen hierüber
unter: www.orientierungspraktikum-bw.de)
3 Paßbilder neueren Datums, auf der Rückseite mit Namen
versehen.
2 Briefmarken a 1,45 € (derzeit)
1 ausgefüllte Paketkarte (DHL) – bitte auch bei geplanter
Selbstabholung beilegen
1 Mappe mit den Höchstmaßen DIN A0 (90 x 125 cm) mit
ca. 20 selbst gefertigten, originalen Arbeits­proben (laut den
Zu­lassungs­bedingungen sind Fotografien nur zusätzlich zu
den Arbeitsproben gestattet). Die Mappe ist außen mit gut
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lesbarem Namen und An­schrift, jede einzelne Arbeit ist mit
Namen, Titel, Entstehungs­datum und laufender Nummer zu versehen. Eventuell eingelegte ungerahmte Leinwandarbeiten auf
Mappendeckel vermerken.
1 Textbeitrag höchstens 2 DIN A4 Seiten umfassend (Handschrift, gut lesbar oder in Druckschrift, PC oder Schreibmaschine). Bitte oben rechts Vor- und Nachnamen eintragen.
Der Textbeitrag soll über die Motive des Studienwunsches
sowie über die Entstehung der eigenen Arbeiten Auskunft
geben und in kurzer Form über eigene Begegnungen und
Erfahrungen mit historischer und zeitgenössischer Kunst informieren. Der Textbeitrag bleibt auch im Falle der Ablehnung bei
der Akademie.
Nicht zugelassen:
gerahmte, verglaste, auf Holz aufgezogene oder in Rollen
ver­packte Arbeiten. Von solchen bzw. sehr großen Arbeiten
können Foto­grafien (keine Diapositive und Videofilme) zusätzlich innerhalb der Mappe vorgelegt werden. Die eingereichten
künst­ler­ischen Arbeiten sollen Aus­kunft über die persönliche
Quali­fika­tion der Bewerber­Innen geben, künstlerische Probleme
bildhaft darzustellen.
Es werden weder stilistische Fertigkeiten verlangt, noch müssen die Arbeiten unter bestimmten Be­din­gungen erstellt sein.
Die vorgelegten Ar­­­bei­ten können sowohl auf eine Vielfalt des
per­­sönlichen Ausdrucks, als auch auf ein be­­stim­mtes künstlerisches Anliegen ausgerichtet sein.
Zusätzlich für BewerberInnen des Studienganges Bildhauerei:
mindestens ein dreidimensionales Objekt, das nicht größer
als 50 x 50 x 50 cm und nicht schwerer als 40 kg sein darf.
Von StudienbewerberInnen der übrigen Studiengänge darf
allenfalls ein – wie oben beschriebenes – Objekt eingereicht werden.
Feststellung der Gleichwertigkeit« mit der deutschen allgemeinen Hochschulreife (Abitur) zuerst der Staatlichen Akademie
der Bildenden Künste Stuttgart Abteilung für Studien- und
Prüfungsangelegenheiten, Am Weissenhof 1, 70191 Stuttgart
vorlegen, mit einem frankierten DIN A4 Umschlag, versehen
mit der Anschrift des Bewerbers. Ist ein Vordiplom und/oder
ein Bachelor-Abschluss vorhanden, bitte dies ebenfalls mit
einreichen. Einreichung in folgender Form:
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses (verbleibt bei der
Hochschule) sowie
- beglaubigte und notarielle Abschriften
in Deutsch oder Englisch (verbleibt bei der Hochschule).
Die Annerkennung des Zeugnisses muss bis spätestens
30. April 2015 (Bewerbungsschluss) dem Studiensekretariat
der Kunstakademie Karlsruhe vorliegen.
Auf nahmep rüfung
B ewerbung
Bewerbungsunterlagen
Hochschulwechsel
Ein Wechsel von einer anderen Hochschule für Bildende
Künste richtet sich nach den allgemeinen Bewerbungsvorschriften. Alle Be­werberInnen müssen sich grundsätzlich
dem üblichen Aufnahme­ver­fahren unterziehen. Mit den
Bewerbungsunterlagen muss ein ent­sprech­ender Antrag
gestellt werden, um die An­rech­nung von Vor­studienzeiten
zu klären (Formular im Studien­sekretariat erhältlich). Die
Prüfungskommission entscheidet, ob und ggf. wie viele
Semester angerechnet werden. Bei BewerberInnen der
Fachrichtung Kunsterziehung Malerei/Grafik bzw.
Kunsterziehung Bildhauerei für das Lehramt an Gymnasien
muss vor Bewerbungsschluss mit dem Landeslehrerprüfungsamt
Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe geklärt werden, ob und gegebenenfalls wie viele Semester angerechnet
werden können.
Die PRÜFUNG erfolgt durch eine Prüfungs­kommission von
höchstens sechs ProfessorInnen zu den nachstehenden Ter­
minen und besteht aus einer Vorauswahl (nur Mappen­prüfung)
sowie bei ausreichender Bewertung aus einer Klausur und
einer mündlichen Prüfung (ca. 15 Min.).
Ausländische BeweRberInnen
Es ist unbedingt erforderlich, dass BewerberInnen ausländischer Herkunft über ausreichende deutsche Sprach­kenntnissse verf­­ügen und der mündliche Prü­fungsteil in deutscher
Sprache ab­gehalten werden kann. Zeugnisse über bestandene
Prüfungen in der deutschen Sprache reichen nicht aus.
Ausländische Studienbewerber/innen, die ein Abiturzeugnis
besitzen (Abschlusszeugnis, kein Zwischenzeugnis), müssen vor Einreichung ihrer Bewerbung dieses Zeugnis »zur
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Termine
Beginn Mappenvorauswahl:
Montag, 18. Mai 2015 (Anwesenheit nicht erforderlich)
Klausur:
Montag, 22. Juni 2015
(von 9 bis 14 Uhr)
Beginn mündliche Prüfung: Dienstag, 23. Juni 2015
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Bei nicht bestandener Prüfung besteht das Recht Klage beim
Verwaltungsgericht Karlsruhe einzureichen; erfahrungs­gemäß
kann einer solchen Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe
jedoch nur stattgegeben werden, wenn Form­fehler nachge­
wiesen werden können. Die von den prüfenden ProfessorInnen
abge­ge­benen Ein­zel­be­wer­tungen stellen amtliche Gutachten
dar, die durch eine Klage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe
nur dann geändert werden können, wenn nachweisbar schwere
Ermessensfehler vorliegen.
Bei BewerberInnen ohne Hochschulreife erfolgt eine zusätzliche
Prüfung der Allgemeinbildung (Begabtenprüfung).
Für die Vorauswahl, Klausur und mündliche Prüfung bestehen
folgende Bewertungskriterien:
Künstlerische Gestaltungsfähigkeit in malerischer und/oder
grafischer und/oder plastischer Hinsicht
➔ Bewertung: 5-fach
Es sei darauf hingewiesen, dass die eigene Einschätzung von
Begabung und künstlerischer Qualifikation nicht mit der Be­ur­
teilung der Akademie, als Hochschule der Bildenden Künste,
mit einem ganz anderen Erfa­hrungs­­­bereich und Quali­fikations­
maßstab, überein­stimmen muss.
An der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe
bestehen keine Zulassungs­be­schränkungen (numerus clausus).
Einzig maßgebend für die Zulassung zum Studium ist neben
den allgemeinen Erfordernissen von Lebens­alter und Hoch­
schulreife der zu erbringende Leistungsnachweis.
Künstlerisch-manuelle Fähigkeiten in malerischer und/oder
grafischer und/oder plastischer Hinsicht
➔ Bewertung: 3-fach
Reflexionsvermögen und/oder verbale Darstellung künstlerischer
Probleme
➔ Bewertung: 2-fachJede/r PrüferIn gibt eine Bewertung für
jedes Kriterium nach folgenden Stufen:
1 eine besonders hervorragende Eignung
2 eine Eignung, die erwarten lässt, dass der Bewerber sein Studium mit gutem Erfolg absolviert
3 eine Eignung, die noch erwarten lässt, dass
der Bewerber sein Studienziel erreicht
4 eine mangelnde Eignung
5 eine ungenügende Eignung
Die Prüfung kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.
Die aufgrund einer bestandenen Eignungs- oder Begabten­
prüfung erreichte Qualifikation behält in erneuten Bewerbungen
im Zu­­las­­­­sungs- und Im­matrikulationsverfahren an der Akademie
Karls­ruhe für die Dauer von zwei Jahren Gültigkeit.
Die Einzelbenotungen werden jeweils unter Be­­rücksichtigung
der Wertung und der Prüfer­Innenzahl zu einer Gesamtnote
zusammen­gezogen.
Zur Klausur und mündlichen Prüfung wird nur zuglassen, wer
in der Vorauswahl mindestens 4,00 erhält. BewerberInnen, die
in der Vor­aus­wahl 4.01 bis 5,00 erhalten, haben die Prüfung
nicht bestanden.
Zum Bestehen der Gesamtprüfung ist eine Endnote bis 3,00
erforderlich (alle Einzel­bewer­tungen werden zu einer Endnote
zu­sammen­gezogen). Bei Endnote 3,01 bis 5,00 ist die Prüfung
nicht bestanden.
Begründungen zum Prüfungsergebnis können wegen dieser Form
der Notenermittlung nicht gegeben werden, da das Ergebnis
die Summe einer Vielzahl von Einzelbewertungen dar­­stellt. Den
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Auf nahmep rüfung
Auf nahmep rüfung
PrüferInnen ist bei ihren Einzel­bewer­tungen nicht bekannt,
welches Ergebnis die Prüfung haben wird und ob die Prüfung
bestanden oder nicht bestanden ist.
Sofern die Vorauswahl bestanden ist, wird ca. 10 Tage vor
Klausur und mündlicher Prüfung der genaue Prüfungs­termin
(Tag und Uhrzeit) schriftlich mitgeteilt. Änderungswünsche im
Hinblick auf diese Termine können nicht berücksichtigt werden.
Vor Beendigung des gesamten Zulassungs­verfahrens (15. Juli)
ist aus organisatorischen Gründen die Mappenausgabe nicht
möglich. BewerberInnen, die sich an mehreren Hoch­schulen
vorstellen, wird daher im eigenen Inter­esse dringend angeraten, entsprechend viele Bewerbungsmappen anzufertigen.
Rückgabe /
Rücksendung der
Arbeitsproben
Die Rückgabe der Arbeitsproben der nicht zum Stu­dium zu­ge­lassenen BewerberInnen erfolgt bei Selbst­abholung von
Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr nach Ablauf der
Wider­spruchs­frist.
Bei schriftlicher Erklärung, dass auf Einlegung eines Rechts­
mittels verzichtet wird, kann die Mappe auch vor Ablauf der
Wider­spruchs­frist (1 Monat nach Zustellung des Prüfungs­be­­-­
scheides) zu den ge­nannten Öffnungszeiten ab­geholt werden.
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Unterlagen:
• Zulassungsbescheid zum Studium
• Ausgefüllter Immatrikulationsbogen
• Studentenwerksbeitrag, Verwaltungskostenbeitrag.
Bitte nur die übersandten Überweisungs­formulare
verwenden. Die jeweils bankbestätigten Überweisungs formulare sind vorzulegen.
• Nachweis eines 2wöchigen Orientierungspraktikums an
einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule
(Ableistung bis spätestens zu Beginn des dritten Semesters)
• Nachweis einer studentischen Krankenversicherung
• Polizeiliches Führungszeugnis
(nicht älter als 6 Monate)
• Exmatrikulationsnachweis der vorangegangenen Hochschule
• bei Minderjährigen die Einwilligung der Eltern oder
gesetzlichen Vertreter zum Studium beifügen
• Ausländische BewerberInnen:
Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
• ein Aufenthaltstitel, der zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder dieses nicht ausschließt oder eine Aufenthaltserlaubnis-EU
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Termine für
das laufende
Studienjahr
Studienjahr
1. Oktober bis 30. September
Winter-Semester
Semesterbeginn
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Semesterferien
Semesterende
Werkstattmonat
Immatrikulation
für das WS
Nachfrist
Rückmeldung
für das WS
Nachfrist
1. Oktober
15. Oktober
14. Februar
ab 15. Februar
31. März
16. März bis 14. April
Zulassungsantrag
für GasthörerInnen
(keine Nachfrist)
bis 15. Oktober
15. bis 31. Oktober
bis 7. November
10. Juni bis 30. Juni
bis 15. Juli
Im m at r ik ulat ion / r üc km el d ung
Im m at r ik ulat ion / r üc km el d ung
Abholung nur nach telefonischer Voranmeldung!
Bei nicht persönlicher Abholung ist eine Vollmacht der
BewerberIn sowie ein Ausweispapier des/der Abholenden vorzulegen. Nicht abgeholte Mappen werden von der Staatlichen
Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe ab September 2015
ohne Haftung und auf Kosten der BewerberIn unfrei, ohne
Ein­schreiben und ohne Ver­sicherung, zurück­geschickt. Um
kostspielige Rücksendungen zu vermeiden bitten wir etwaige
Adressänderungen dem Studiensekretariat mitzuteilen.
Rück­sendungen in das Ausland erfolgen grundsätzlich
nur bei Übersendung ausreichenden Portos „inter­nationale
Antwortscheine“. Aus organisatorischen Gründen bitten
wir darum ihre Arbeitsproben selbst abzuholen und nur in
Ausnahmefällen die Mappe zusenden zu lassen. Bitte beachten Sie, dass seitens der Hochschule keine Haftung für die
Arbeitsproben über­­­nommen wird und außerdem eine Auf­
bewah­rungspflicht nur für die Dauer von drei Monaten besteht.
Die Arbeitsmappen der zum Studium zuge­­­las­senen Bewer-ber­
Innen werden bis zur Imma­tri­kulation aufbewahrt und sind
anschließend dem/r jeweiligen Klassen­leiterInnen vorzulegen.
Voraussetzung für die Immatrikulation ist die Zu­lassung zum
Studium. Diese erfolgt auf­­grund der Prüfung nur einmal im
Jahr für das Wintersemester.Die Immatrikulation muss persönlich vorgenommen werden und es ist zwingend erforderlich,
dass alle Unterlagen innerhalb der angegebenen Termine im
Studiensekretariat vorgelegt werden.
Sommer-Semester
Semesterbeginn
Unterrichtsbeginn
Unterrichtsende
Semesterferien
Semesterende
Werkstattmonat
Rückmeldung
für das SS
Nachfrist
1. April
15. April
14. Juli
ab 15. Juli
30. September
16. September bis 14. Oktober
10. bis 31. Januar
Zulassungsantrag
für GasthörerInnen
(keine Nachfrist)
bis 15. April
bis 17. Februar
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Verwaltungskostenbeitrag derzeit 60 €
Beitrag für das Studentenwerk Karlsruhe derzeit 72,70 €
Für Meisterschüler und den Aufbaustudiengang werden
Studiengebühren in Höhe von 120 € erhoben.
Termine
Rückmeldung
Die Rückmeldung erfolgt zu den vorgenannten Terminen und ist
nur möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen im Studien­
sekretariat vorgelegt werden:
• Rückmeldebogen
Prüfungen
(innerhalb des Studiums)
Zwischenprüfung
Studiengänge:
Freie Kunst Malerei/Grafik und Bildhauerei am Ende
des 2. Studiensemesters
Studiengänge:
Kunsterziehung Malerei/Grafik und Kunsterziehung Bildhauerei
Nähere Informationen erhalten Sie im Prüfungsamt
P rüfungen
Im m at r ik ulat ion / r üc km el d ung
Gebühren für
ein Semester
DIPLOMPRÜFUNG
aufgrund der Diplomprüfungsordnung der Staatlichen Akademie
der Bildenden Künste Karlsruhe vom 19. November 1981
Studiengänge: Malerei / Grafik und Bildhauerei
• Studienbuch und Studienausweis
• Einzahlungsquittung für Verwaltungskostenbeitrag
• Einzahlungsquittung für Studentenwerksbeitrag
Nachfristen
Nachfristen sind gebührenpflichtig und im Studiensekretariat
zu beantragen. Wird die Nachfrist nicht beantragt oder nicht
genehmigt, so erfolgt Exmatrikulation.
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Verwaltung
20
Rektor
Prof. Ernst Caramelle
Prorektoren
Prof. Harald Klingelhöller / Prof. Daniel Roth
Kanzler
Rüdiger Weis
Sekretariat
Lydia Cämmerer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Susanne Schiller-Winkel
Kanzler
Rüdiger Weis
Hochschulrechtliche Angelegenheiten / Gremien
Dirk Dietrich
Personalstelle
Kirsten Ströbel
Personaldaten
Nancy Bejic
Leitung Prüfungsamt / Studiensekretariat
Rosemarie Mönsters
Kerstin Wenz
Studiensekretariat
Anette Pradl
Kerstin Weiß
Stipendienstelle
Anja Roessner
Rechnungs- und Beschaffungsstelle
Gina Kienzle
Allgemeine Verwaltung
Hubert Sprißler
Zentrale
Ilona Günthner
Bibliothek
Jana Aydinbas
Kunsthistorisches Seminar
Sigrid Nachbar
Auszubildende
Chantal Müller
Verwaltung
Künstlerische
und wissenschaftliche
ProfessorInnen
Hausmeister Reinhold-Frank-Str. 81 / 83
Ronald Groh
Hausmeister Bildhauergarten
Wolfgang Roßwag
Hausmeister Scheibenhardt
Marco Denkert
Verwaltung Außenstelle Freiburg
Marianne Krenzer-Klann
Hausmeisterin Außenstelle Freiburg
Ute Stier
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
P erso na l
PERSONAL
Rektorat
Franz Ackermann
Silvia Bächli
Stephan Balkenhol
John Bock
Ernst Caramelle
Tatjana Doll
Helmut Dorner
Marcel van Eeden
Erwin Gross
Axel Heil
Leni Hoffmann
Harald Klingelhöller
Kalin Lindena
Dr. Carolin Meister
Dr. Rainer Metzger
Meuser
Julia Müller
Laurence Rickels
Daniel Roth
Marijke van Warmerdam
Corinne Wasmuht
Klassen für
Malerei und Bildhauerei
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Franz Ackermann
Silvia Bächli
Stephan Balkenhol
John Bock
Ernst Caramelle
Tatjana Doll
Helmut Dorner
Marcel van Eeden
Erwin Gross
Leni Hoffmann
Harald Klingelhöller
21
Kalin Lindena
Meuser
Daniel Roth
Marijke van Warmerdam
Corinne Wasmuht
Kunstgeschichte
Prof. Dr. Rainer Metzger
Prof. Dr. Carolin Meister
Kunst und Theorie
Prof. Dr. Laurence A. Rickels
Experimentelle Transferverfahren/
SCHRift
• Bildbearbeitung / Photoshop
Ralph Dick
• Indesign / Illustrator
Ralph Dick
Eva Maria Lopez
• Illustration und Bild
Indra Scheible
• Bild und Wort
Uwe Lewitzky
• Hochdruck / Holzschnitt
Roland Spieth
• Experimentelle Transferverfahren
Christian Ertel
Jürgen Palmtag
Prof. Axel Heil
• Experimenteller Hochdruck
Hans Dubronner
WErken
• Wege in die Selbständigkeit
Sebastian Baden
Prof. Julia Müller
P erso na l
P erso na l
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
Prof.
LehraufträgE
• Bildungswissenschaftliches Begleitstudium I, II
Dr. Stefan Hübsch
• Bildungswissenschaftliches Begleitstudium III
Heike Ronsdorf
• Fachdidaktik I
Heike Ronsdorf
• Fachdidaktik II, III
Georg Kerber
• Praxibegleitende Studien
Christiane Meyer-Stoll
• Personale Kompetenzen
Manfred Grommelt
• Aktzeichnen
Michael Blum
• Anatomie
Dr. Andreas Reinert (nur WS)
• Buchbinden
N.N.
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23
P erso na l
Werkstätten
Technik und Anwendung der
monumentalen Malerei / Videowerkstatt
Heinz Pelz
Maltechnik
Boris Berber
Holzbearbeitung
Thomas Hirsch
Lithografie und Offsetdruck
Alexander Frohberg
Radierung und Siebdruck
Ulrich J. Wolff
Gips- und Zementguss
Ulrich Wolff
Holz- und Steinbearbeitung
Peter Kasamas
Metallbearbeitung
Armin Falkenberg
Fotografie
Pietro Pellini
Experimentelle Transferverfahren
Manfred Brosch
Marisa Lehrmann
Werken (Holzbearbeitung)
Friedbert Oelmann
Werken (Metallbearbeitung)
Caspar Kindermann
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Reinhold-Frank-Straße 67, 81-83
76133 Karlsruhe
Bildhauergarten
Bismarckstraße 67
76133 Karlsruhe
Schloss Scheibenhardt
76135 Karlsruhe
Gertrud-Luckner-Gebäude
Kirchstraße 4
79100 Freiburg im Breisgau
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