Prüfungsjahr 2016 - Steuerrechts

Lehrgang
zur Vorbereitung auf die
Steuerfachwirtprüfung 2016
Sicher, kompakt und direkt zum Erfolg
> aktuelles Lehrgangskonzept
> umfassende Ausbildung
> effektive Vorbereitung
> kompetente Dozenten
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VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016
Ab 5. Januar 2016 führen wir – wie in den Vorjahren – einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung
zum Steuerfachwirt / zur Steuerfachwirtin durch.
Der Lehrgang umfasst die Vermittlung fundierter theoretischer Kenntnisse in den Fächern der Prüfung zum
Steuerfachwirt / zur Steuerfachwirtin (Fernunterricht: Januar 2016 bis Juni 2016 mit ergänzendem Unterricht in Wochenendseminaren und einem Unterrichts- und Klausurenkurs im Juli 2016) und die gründliche
Schulung in der Bearbeitung von Übungsklausuren (Klausurenkurs mit abschließendem zweiwöchigem
Intensiv-Klausurenkurs: Juni bis Oktober 2016).
Der schriftliche Teil der Prüfung findet voraussichtlich am 7., 8. und 9. Dezember 2016 statt.
Im Anschluss daran werden Sie auf die mündliche Prüfung bis zum Prüfungstermin im Frühjahr 2017 vorbereitet.
Sie können Ihre Teilnahme an dem Lehrgang auf die Abschnitte Fernunterricht, Klausurenfernkurs und
Vorbereitung auf die mündliche Prüfung beschränken, ohne die finanzielle Förderung Ihrer Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, das sog. „Meister-BAFöG“) zu gefährden. Die Mindestzahl von 400 Unterrichtsstunden erreichen Sie nur mit diesen drei Lehrgangsabschnitten,
die von den Ämtern für Aufstiegsförderung als förderungsfähig anerkannt werden. Ihre Kursteilnahme können Sie jedoch jederzeit mit Wirkung vom Ende des laufenden Monats kündigen. Kursgebühren, die für
Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung entrichtet worden sind, werden anteilig zurückerstattet.
Das Steuerrechts-Institut Knoll GmbH München führt seit mehr als 40 Jahren Lehrgänge zur Vorbereitung
auf die Steuerberaterprüfung und – seit deren Einführung in 1993 – zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung durch.
Seit der Gründung haben wir eine sehr große Zahl angehender Steuerberater und Steuerfachwirte mit sehr
gutem Erfolg auf die Steuerberater- bzw. Steuerfachwirtprüfung vorbereitet.
Die Lehrgänge stellen ein in sich abgeschlossenes, kompaktes Ausbildungsprogramm dar, das den gesamten prüfungsrelevanten Stoff schwerpunktmäßig umfasst.
Der Gesamtlehrgang gliedert sich in die folgenden Kursabschnitte:
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VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
LEISTUNGSANGEBOT
Das Leistungsangebot basiert auf der langjährigen Erfahrung in der Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung. Unser Leistungsangebot wird ständig aktualisiert und erfüllt die aktuellsten Anforderungen.
FERNUNTERRICHT: 5.1. – 21.6.2016
Der Fernunterricht wird mit 52 Lehrbriefen in allen prüfungsrelevanten Fachgebieten erteilt. Während des
Fernunterrichts können Sie sechs Klausuren schreiben, die von uns korrigiert und benotet werden. Der
Fernunterricht stellt damit die optimale berufsbegleitende Vorbereitung zur Erarbeitung des notwendigen
materiell-rechtlichen Wissens dar.
WOCHENENDSEMINARE: Sechs Termine in Ottobrunn bei München
In sechs Wochenendseminaren wird ergänzender Unterricht in den Prüfungsfächern erteilt. Jedes
Wochenendseminar umfasst von Freitagnachmittag bis Sonntagmittag 16 Unterrichtsstunden. Sie erhalten
Gelegenheit, Ihre Arbeitsmethode und Ihren Lernerfolg zu überprüfen. Unsere Dozenten nehmen sich
gerne die Zeit, auf Ihre Fragen einzugehen.
UNTERRICHTS- UND KLAUSURENKURS: 4.7. – 9.7.2016 in Ottobrunn bei München
Der Unterrichts- und Klausurenkurs dient der optimalen Ergänzung des Klausurenfernkurses. Sie schreiben sechs Klausuraufgaben unter Prüfungsbedingungen, die noch am selben Tag besprochen werden.
Außerdem findet an den Nachmittagen ergänzender Unterricht in den Prüfungsschwerpunktbereichen
statt. Die Korrektur und Benotung erfolgt nach Prüfungsmaßstäben.
KLAUSURENFERNKURS: 21.6. – 4.10.2016
Das Kernstück der Vorbereitung ist der Klausurenkurs. Hier können Sie Ihr Wissen zielgerichtet umsetzen.
Der Klausurenkurs bietet Ihnen 16 Klausuren mit ausführlichen Lösungshinweisen. Die Aufgabenbearbeitungen werden nach Prüfungsmaßstäben benotet.
INTENSIV-KLAUSURENKURS: 10.10. – 22.10.2016 in Ottobrunn bei München
Im Intensiv-Klausurenkurs, der sich über zwölf Tage erstreckt, wird in der ersten Woche ganztägig unterrichtet; in der zweiten Woche werden sechs Klausuren des oberen Schwierigkeitsgrades unter Prüfungsbedingungen angefertigt und anschließend besprochen. Die Korrektur und Benotung erfolgt nach Prüfungsmaßstäben. Dieser Lehrgangsabschnitt gibt Ihnen vor der Prüfung nochmals die Gelegenheit, die
Klausurtechnik systematisch zu optimieren.
VORBEREITUNG MÜNDLICHE PRÜFUNG: Dezember 2016/Januar 2017
Damit Sie auch die letzte Hürde erfolgreich nehmen, erhalten Sie ca. 14 Lehrbriefe zum Prüfungsstoff der
mündlichen Steuerfachwirtprüfung.
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VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
FERNUNTERRICHT
Der Fernunterricht wird mit 52 Lehrbriefen in allen prüfungsrelevanten Fachgebieten erteilt. Während des
Fernunterrichts können Sie sechs Klausuren schreiben, die von uns korrigiert und benotet werden. Der
Fernunterricht stellt damit die optimale berufsbegleitende Vorbereitung zur Erarbeitung des notwendigen
materiell-rechtlichen Wissens dar und führt Sie in die Technik der Klausurbearbeitung ein.
Wissensvermittlung
DAUER DES LEHRGANGS: 5.1. – 21.6.2016
KONZEPT
Der Fernunterricht ermöglicht es Ihnen, sich das
materiell-rechtliche Wissen berufsbegleitend zu erarbeiten. Durch die wöchentliche Zusendung des
Lehrmaterials können Sie Ihr Lerntempo selbst bestimmen. Die Bearbeitung der Übungsklausuren
ermöglicht Ihnen eine ständige Lernkontrolle. Die
Klausuraufgaben vertiefen den Lehrstoff und vermitteln eine hinreichende Klausurroutine.
Zu jeder Klausuraufgabe erhalten Sie eine ausführliche Musterlösung.
AUFBAU UND INHALT
Für die gründliche Befassung mit dem Stoff eines
Lehrbriefs müssen Sie mindestens fünf Stunden
einrechnen. Hinzu kommt die zunächst zeitaufwendige Bearbeitung der Übungsklausuren. Diese
werden jeden Monat zugesandt. Sie sollten deshalb einen festen wöchentlichen Arbeitsplan entwickeln, der eine Mindestzeit von zehn bis fünfzehn
Stunden pro Woche für die Bearbeitung der Lehrbriefe und zusätzlich vier bzw. fünf Stunden für die
monatlichen Klausuren vorsieht. An diesen wöchentlichen Arbeitsplan sollten Sie sich unbedingt halten,
wenn nicht ganz außergewöhnliche Umstände entgegenstehen.
Der Fernunterricht wird mit 52 Lehrbriefen und
sechs Übungsklausuren erteilt. Die wöchentliche
Zusendung enthält in der Regel zwei Lehrbriefe.
Ergänzend kommt eine Übungsklausur im Monat
hinzu. Die Lehrbriefe und Übungsklausuren enthalten die besonders prüfungsträchtigen Themenbereiche aller Fächer der Steuerfachwirtprüfung. Diese werden alle sehr gut verständlich vermittelt.
Lehrprogramm: Einkommensteuer, Gewerbesteuer,
Körperschaftsteuer, Gewinnermittlung PersGes,
Rechnungswesen, Buchführung und Bilanzwesen,
Recht des Jahresabschlusses, Abgabenordnung,
Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer/Bewertungsrecht,
Betriebswirtschaft, HGB, Gesellschaftsrecht.
Die Lehrbriefe haben einen Umfang von ca. 20 bis
25 Seiten. Die Übungsklausuren – hier wird eine
Bearbeitungszeit von vier Stunden (Ausnahme:
Rechnungswesen fünf Stunden) veranschlagt –
werden zum Lehrstoff des jeweiligen Monats gestellt. Ihre eingesandten Bearbeitungen werden
nach Prüfungsmaßstäben korrigiert und benotet.
Zusätzlich zu den Klausuren erhalten Sie einen
Lehrbrief „Bearbeitungshinweise zur Lösung von
Klausuraufgaben“, der Ihnen eine erste wichtige
Anleitung zur Bearbeitung von Klausuraufgaben im
Steuerrecht gibt.
Die Abfolge der Lehrbriefe und die Verteilung auf
die einzelnen Prüfungsfächer ergeben sich aus der
Anlage. Damit Sie sich von den Lehrmaterialien einen Eindruck verschaffen können, haben wir zwei
Lehrbriefe und eine Übungsklausur mit Lösungshinweisen aus dem Vorbereitungslehrgang zur
Steuerfachwirtprüfung aus dem Vorjahr beigefügt.
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VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
WOCHENENDSEMINARE
In sechs Wochenendseminaren wird ergänzender Unterricht in den Prüfungsfächern erteilt. Jedes
Wochenendseminar umfasst von Freitagnachmittag bis Sonntagmittag 16 Unterrichtsstunden. Sie erhalten
Gelegenheit, Ihre Arbeitsmethode und Ihren Lernerfolg zu überprüfen. Unsere Dozenten nehmen sich gerne
die Zeit, auf Ihre Fragen einzugehen.
Ergänzung und Vertiefung
DAUER DES LEHRGANGS: Januar 2016 – Juni 2016
KONZEPT
Der Präsenzunterricht findet an sechs Wochenenden statt. Ein erfahrenes Dozententeam ergänzt
und vertieft die Lehrinhalte der Lehrbriefe, so dass
Sie einen nachhaltigen Lernerfolg haben.
Umsatzsteuer:
Dipl.-Finanzwirt (FH) Klaus Grünbauer
RA FA f. SteuerR Dr. Oliver Zugmaier
Abgabenordnung:
UNTERRICHTSORT
Der Unterricht findet im Wolf-Ferrari-Haus in Ottobrunn bei München statt.
Assessorin jur. Uta Hey
RA Dipl.-Kaufmann Andreas Pinter
Erbschaftsteuer/Bewertungsrecht:
UNTERRICHTSZEIT
Freitag
Samstag
Sonntag
15.00 – 18.15 Uhr
09.00 – 16.15 Uhr
09.00 – 12.15 Uhr
Die Termine entnehmen Sie bitte der Anlage.
AUFBAU UND INHALT
Anhand einer Vielzahl von Übungsfällen werden
die besonders prüfungsrelevanten Themen der
Steuerfachwirtprüfung behandelt.
DOZENTEN
Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer:
Dipl.-Finanzwirt (FH) Alexander Stadler
Dipl.-Finanzwirt (FH) Georg Sterzl
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WP StB Dipl.-Kauffrau Andrea Jost
RA Dipl.-Kaufmann Andreas Pinter
Bilanzsteuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt (FH) Britt Anger
BWL:
Dipl.-Finanzwirt (FH) René Solowski
Gesellschaftsrecht:
RA Dipl.-Kaufmann Andreas Pinter
VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
UNTERRICHTS- UND KLAUSURENKURS
Der Unterrichts- und Klausurenkurs dient der optimalen Ergänzung des Klausurenfernkurses. Sie schreiben
sechs Klausuraufgaben unter Prüfungsbedingungen, die noch am selben Tag besprochen werden. Außerdem findet an den Nachmittagen ergänzender Unterricht in den Prüfungsschwerpunktbereichen statt. Die
Korrektur und Benotung erfolgt nach Prüfungsmaßstäben.
Grundlagen der Klausurtechnik
DAUER DES LEHRGANGS: 4.7. – 9.7.2016
KONZEPT
Nur mit Hilfe der richtigen Klausurtechnik können
Sie die Prüfungsklausuren erfolgreich bewältigen.
Anhand von sechs Klausuraufgaben, die Sie am
Vormittag unter Prüfungsbedingungen schreiben,
wird in der Klausurbesprechung am Nachmittag die
richtige Klausurtechnik eingeübt: Korrekte Herangehensweise, optimaler Aufbau, richtige Schwerpunktsetzung sowie bestmögliches Formulieren.
wobei insbesondere vermittelt wird, wie die Klausurlösung in der vorgegebenen Bearbeitungszeit von
vier Stunden anzulegen ist.
Ergänzend wird Unterricht in den Prüfungsfächern
der Steuerfachwirtprüfung erteilt, wobei auch hier
die Falllösung im Vordergrund steht.
Der Unterrichts- und Klausurenkurs kurz nach Beginn des Klausurenfernkurses ermöglicht eine von
Anfang an erfolgreiche Mitarbeit am Klausurenfernkurs.
Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer:
Dipl.-Finanzwirt (FH) Alexander Stadler
Dipl.-Finanzwirt (FH) Georg Sterzl
Umsatzsteuer:
UNTERRICHTSORT
Der Unterrichts- und Klausurenkurs findet im WolfFerrari-Haus in Ottobrunn bei München statt.
Dipl.-Finanzwirt (FH) Klaus Grünbauer
RA FA f. SteuerR Dr. Oliver Zugmaier
Abgabenordnung:
UNTERRICHTSZEIT
Montag – Samstag
DOZENTEN
8.30 – 17.30 Uhr
Assessorin jur. Uta Hey
RA Dipl.-Kaufmann Andreas Pinter
AUFBAU UND INHALT
In dem einwöchigen Lehrgangsabschnitt werden
von Montag bis Samstagvormittag von 8.30 bis
12.30 Uhr sechs Übungsklausuren unter Prüfungsbedingungen geschrieben. Davon entfallen je zwei
Aufgaben auf das Ertragsteuerrecht, auf das
Rechnungswesen, Buchführung und Bilanzwesen
mit BWL und Gesellschaftsrecht sowie auf Umsatzsteuer, Abgabenordnung und Erbschaftsteuer/
Bewertungsrecht. Die Klausurbearbeitungen werden korrigiert und benotet.
An den Nachmittagen in der Zeit von 13.30 Uhr bis
17.30 Uhr (bzw. 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr bei Rechnungswesen) wird die tägliche Übungsklausur anhand ausführlicher Lösungshinweise besprochen,
Erbschaftsteuer/Bewertungsrecht:
WP StB Dipl.-Kauffrau Andrea Jost
RA Dipl.-Kaufmann Andreas Pinter
Bilanzsteuerrecht:
Dipl.-Finanzwirt (FH) Britt Anger
BWL:
Dipl.-Finanzwirt (FH) René Solowski
Gesellschaftsrecht:
RA Dipl.-Kaufmann Andreas Pinter
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VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
KLAUSURENFERNKURS
Das Kernstück der Vorbereitung ist der Klausurenfernkurs. Hier können Sie Ihr Wissen zielgerichtet
umsetzen. Der Klausurenfernkurs bietet Ihnen 16 Klausuren mit ausführlichen Lösungshinweisen. Die Aufgabenbearbeitungen werden nach Prüfungsmaßstäben benotet.
Umsetzung
DAUER DES LEHRGANGS: 21.6. – 4.10.2016
KONZEPT
Nach Abschluss des Fernunterrichts beginnt der
Klausurenfernkurs. Dieser bildet, zusammen mit
dem anschließenden Intensiv-Klausurenkurs, das
Kernstück des Vorbereitungslehrganges. Bei intensiver Mitarbeit garantiert Ihnen der Kurs die bestmögliche Vermittlung und Vertiefung der für die
Steuerfachwirtprüfung erforderlichen Steuerrechtskenntnisse und der äußerst wichtigen Klausurtechnik.
Die Erfahrung zeigt, dass es den wenigsten Teilnehmern an steuerrechtlichem Wissen, sondern
vielmehr an der Fähigkeit zur prüfungs- und zeitgerechten Umsetzung ihrer Kenntnisse in der Klausurbearbeitung mangelt.
Durch die Bearbeitung der Übungsaufgaben des
Umfangs und des Schwierigkeitsgrades der Prüfungsklausuren erwerben Sie die notwendige Klausurroutine, um die schriftliche Prüfung zu bestehen.
AUFBAU UND INHALT
Es werden 16 vier- bzw. fünfstündige Übungsklausuren des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades
der Steuerfachwirtprüfung gestellt.
Sie erhalten jede Woche eine Übungsaufgabe zur
Bearbeitung zugesandt. Diese ist jeweils bis zur
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Mitte der darauf folgenden Woche zur Korrektur
einzusenden.
Die anhand eines Korrekturbogens nach Prüfungsmaßstäben benotete Aufgabenbearbeitung wird
Ihnen nach zwei Wochen zurückgesandt.
Unabhängig davon, ob Sie die Aufgabe bearbeiten
und zur Korrektur einsenden, erhalten Sie eine
Woche nach Zusendung der Übungsaufgabe die
ausführlichen Lösungshinweise.
Zusätzlich zu den Klausuren erhalten Sie einen
Lehrbrief „Bearbeitungshinweise zur Lösung von
Klausuraufgaben“, der Ihnen eine wichtige Anleitung zur Bearbeitung von Klausuraufgaben im
Steuerrecht gibt.
In dem Klausurlehrgang sind – der schriftlichen
Steuerfachwirtprüfung entsprechend – jeweils fünf
bis sechs Übungsarbeiten in den zu Prüfungsaufgaben zusammengefassten Prüfungsfächern vorgesehen, und zwar in:
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Erbschaftsteuer/Bewertungsrecht
Rechnungswesen, Buchführung und Bilanzwesen, BWL, Gesellschaftsrecht
VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
INTENSIV-KLAUSURENKURS
Im Intensiv-Klausurenkurs, der sich über zwölf Tage erstreckt, wird in der ersten Woche ganztägig unterrichtet; in der zweiten Woche werden sechs Klausuren des oberen Schwierigkeitsgrades unter Prüfungsbedingungen geschrieben und anschließend besprochen. Die Korrektur und Benotung erfolgt nach Prüfungsmaßstäben. Dieser Lehrgangsabschnitt gibt Ihnen vor der Prüfung nochmals die Gelegenheit, die Klausurtechnik
systematisch zu optimieren.
Routine
DAUER DES LEHRGANGS: 10.10. – 22.10.2016
KONZEPT
AUFBAU UND INHALT
Im Intensiv-Klausurenkurs gilt es, wie in den vorangegangenen Klausurenkursen, das steuerrechtliche
Wissen umzusetzen und die Klausurtechnik zu optimieren.
Als Kursteilnehmer befinden Sie sich jetzt auf der
„Zielgeraden“ der Prüfungsvorbereitung. Anhand
von Klausuren des oberen Schwierigkeitsgrades
von Umfang und Inhalt der Aufgabe lernen Sie, die
Stresssituation zu bewältigen und dadurch bestens
gerüstet in die Prüfung zu gehen.
Da wir Ihnen die Möglichkeit bieten, die Klausuren
unter Prüfungsbedingungen zu bearbeiten, entwickeln Sie die notwendige Klausurroutine für den
„Ernstfall“.
In dem zweiwöchigen Intensivlehrgang wird in der
ersten Woche von Montag bis Samstag ganztägig
unterrichtet; in der zweiten Woche schreiben Sie
sechs Übungsklausuren des Schwierigkeitsgrades
der Prüfung zum Steuerfachwirt / zur Steuerfachwirtin unter Prüfungsbedingungen.
Davon entfallen je zwei Aufgaben auf das Ertragsteuerrecht, auf das Rechnungswesen, Buchführung und Bilanzwesen samt BWL und Gesellschaftsrecht sowie auf Umsatzsteuer, Abgabenordnung und Erbschaftsteuer/Bewertungsrecht.
Selbstverständlich werden auch im IntensivKlausurenkurs die Klausurarbeiten korrigiert, benotet und anhand ausführlicher Lösungshinweise
besprochen.
UNTERRICHTSORT
Der Intensiv-Klausurenkurs findet im Wolf-FerrariHaus in Ottobrunn bei München statt.
UNTERRICHTSZEIT
1. Woche:
2. Woche:
Mo. – Fr.
Sa.
Mo. – Sa.
und
08.30 – 16.45 Uhr
08.30 – 13.30 Uhr
09.00 – 13.00 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr
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VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
VORBEREITUNG AUF DIE MÜNDLICHE PRÜFUNG
Damit Sie auch die letzte Hürde erfolgreich nehmen, erhalten Sie ca. 14 Lehrbriefe zum Prüfungsstoff der
mündlichen Steuerfachwirtprüfung.
Endspurt
DAUER DES LEHRGANGS: Dezember 2016 – Januar 2017
KONZEPT
Bereits kurz nach der schriftlichen Prüfung sollten
Sie mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
beginnen.
Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die mündliche
Steuerfachwirtprüfung bereitet Sie intensiv und effektiv auf die wichtigsten Themen des Prüfungsgespräches vor.
Neben einer eingehenden Auswertung der Prüfungsprotokolle der vergangenen Jahre werden
Schwerpunkte der zusätzlichen Prüfungsfächer der
mündlichen Prüfung dargestellt: Grundzüge des
Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrecht, des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuerberatungsrechts.
AUFBAU UND INHALT
Anhand von zahlreichen Protokollen aus den
mündlichen Prüfungen der Vorjahre und einer
Auswertung der häufig darin vorkommenden bzw.
wiederkehrenden Fragen können wir Ihnen einen
Eindruck von den besonderen Anforderungen der
mündlichen Prüfung vermitteln.
Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung erhalten
Sie von Mitte Dezember 2016 bis Anfang Januar
2017 ca. 14 Lehrbriefe zum Prüfungsstoff der mündlichen Prüfung.
Darüber hinaus bieten wir allen Teilnehmern Hilfestellung bei der Bildung von Arbeitsgemeinschaften
mit anderen Prüfungsteilnehmern aus ihrer Umgebung.
Durch das bewährte Dozententeam, aber auch
durch die Erfahrung ehemaliger Prüfer bekommen
Sie wichtige Hinweise zum Ablauf der Prüfung.
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VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Wir möchten Ihnen eine Prüfungsvorbereitung anbieten, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Deshalb
können Sie sich zu dem Gesamtlehrgang oder auch zu jedem der einzelnen Abschnitte des Lehrgangs
anmelden.
Gebühren
ANMELDUNG
„KNOLL-KOMPLETT“
Die Anmeldung kann schriftlich per Fax, Brief oder
E-Mail erfolgen
Als besonderes Angebot bieten wir Ihnen einen
Preisnachlass i.H.v. 10 %, wenn Sie sich für unser
Paket „KNOLL–KOMPLETT“ entscheiden.
TEILNAHMEGEBÜHREN
Fernunterricht
Wochenendseminare
Unterrichts- und Klausurenkurs
Klausurenfernkurs
Intensiv-Klausurenkurs
Vorbereitung mündliche Prüfung
720 €
300 €
350 €
560 €
660 €
100 €
Die Gesamtgebühr für die Kursabschnitte, die im
Fernunterricht angeboten werden (Fernunterricht,
Klausurenfernkurs, VmPr), beträgt 1.380 €. Das
Steuerrechts-Institut Knoll GmbH ist berechtigt, bei
Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen die Zusendung des Lehrmaterials einzustellen oder die
Teilnahme an dem Lehrgang fristlos zu kündigen.
Unsere Kurse sind umsatzsteuerbefreit. Die Preise
verstehen sich als Bruttopreise.
Die Teilnahme an den angebotenen Präsenzveranstaltungen ist für den Kursteilnehmer nicht zwingend. Die Förderung Ihrer Kursteilnahme wird
durch die Beschränkung auf Fernunterricht, Klausurenfernkurs und Vorbereitung auf die mündliche
Prüfung nicht gefährdet. Eine Nichtteilnahme führt
nicht zu einer Minderung der Gebühr für die Teilnahme im Übrigen.
Die Einsendung oder Abgabe von Klausurbearbeitungen zur Korrektur obliegt dem Kursteilnehmer.
Verzichtet er auf die Korrektur, indem er seine
Klausurbearbeitung nicht zur Korrektur einsendet,
führt dies nicht zu einer Gebührenminderung.
„KNOLL-KOMPLETT“ beinhaltet:
Fernunterricht
Klausurenfernkurs
Unterrichts- und Klausurenkurs
Intensiv-Klausurenkurs
Der Preisnachlass in Höhe von 229 € wird mit der
Gebühr für den Intensiv-Klausurenkurs verrechnet.
Bei Buchung weiterer Kursabschnitte wird der
Preisnachlass von 10 % sofort von der Kursgebühr
abgezogen
TEILZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN
Fernunterricht:
5.1.2016, 1.3.2016, 1.5.2016
je 240 €
Klausurenfernkurs:
21.6. und 1.9.2016
je 280 €
BANKVERBINDUNG
Die Teilnahmegebühren überweisen Sie bitte an:
Steuerrechts-Institut Knoll GmbH München
Deutsche Bank AG München
Kto.-Nr. 1990555
BLZ 700 700 10
IBAN: DE 62 7007 0010 0199 0555 00
BIC: DEUT DE MMXXX
Commerzbank AG München
Kto.-Nr. 2200350
BLZ 700 400 41
IBAN: DE 43 7004 0041 0220 0350 00
BIC: COBADEFF700
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VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Nachstehend eine Aufzählung der Fördermöglichkeiten. Das jeweilige Förderprogramm beschreiben wir auf
unserer Homepage ausführlich. Wichtig ist, dass die erforderliche Beratung vor Kursbeginn erfolgt und
Sie sich erst nach der Genehmigung der Förderung zu einem Kursabschnitt anmelden. Jeder Kursabschnitt
ist einzeln buchbar. Bitte beachten Sie, dass Sie die Förderung nur beantragen können, wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie nach dem AFBG nicht förderungsfähig sind (vgl. letzter Punkt unten)
Staatliche finanzielle Unterstützung
FÖRDERUNG NACH DEN VORSCHRIFTEN DES AFBG
Für diesen Lehrgang kann das so genannte „Meister-BaföG“ nach AFBG beantragt werden. Informationen zu
Art und Umfang sowie Antragsformulare sind bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung
(„BaföG-Ämtern“) oder direkt über www.bmbf.de erhältlich.
Sie sollten die Förderung nach dem AFBG vor Kursbeginn beantragen, da die Aufwendungen für den Lehrgang erst ab Antragstellung gewährt werden.
PRÄMIENGUTSCHEIN
Die einkommensabhängige Bezuschussung mit bis zu maximal 500 € durch den ESF-Sozialfonds geht in die
3. Förderphase. Die Beratungsstellen werden interessierten Erwerbstätigen wieder bundesweit Beratungen zur
Bildungsprämie anbieten und Prämiengutscheine ausstellen. Es werden aber nur Kursabschnitte gefördert,
die nicht mehr als 1.000 € kosten. Die Beantragung des Prämiengutscheins muss vor Kursanmeldung erfolgt sein. Siehe: www.bildungspraemie.info
BILDUNGSSCHECK
Nur für Kursteilnehmer aus Nordrhein-Westfalen: Einkommensunabhängige Förderung bis zu 500 €. Auch
hier gilt, dass Sie sich vor der Anmeldung einzeln beraten lassen müssen. Siehe: www.esf.nrw.de
SÄCHSISCHE AUFBAUBANK
Nur für Kursteilnehmer aus Sachsen: Die Sächsische Aufbaubank übernimmt bis zu 80% der Kosten für die
gesamte Kursteilnahme. Sie müssen für die Beratung vor Anmeldung zur Kursteilnahme ein ausführliches
Angebot von drei Kursanbietern vorlegen. Siehe: www.esf-in-sachsen.de
LASA BRANDENBURG
Nur für Kurteilnehmer aus dem Land Brandenburg: Bildungsscheck wie in den anderen Bundesländern mit
Förderung bis zu 500 € pro Kursabschnitt. Siehe: www.lasa-brandenburg.de/Bildungsscheck
BILDUNGSURLAUB
Freistellung bis zu 10 Tagen nach dem Bildungsurlaubsgesetz für die Bundesländer Berlin, Brandenburg,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Siehe: www.bildungsurlaub.de
FÖRDERUNG NACH DEM AFBG
Nur für angehende Steuerfachwirte: Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG), sogenanntes
MeisterBaFöG. Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindest-Kursteilnahme von 400 Stunden.
Antragstellung kann bis zum letzten Unterrichtstag erfolgen. Siehe: www.bmbf.de
Trägerzertifizierung nach AZWV durch TÜV Süd. Zertifikat Nr. 12 711 40150 TMS
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VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
WIDERRUF UND KÜNDIGUNG
Widerruf und Kündigung handhaben wir sehr großzügig. Sollte sich Ihre Planung bezüglich der Kursteilnahme ändern, kommen wir Ihnen bei einer Kündigung weitestgehend entgegen.
Zum Schluss
VERTRÄGE ÜBER FERNUNTERRICHT
KLAUSURENFERNKURS:
UND
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter
Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware
in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Steuerrechts-Institut Knoll GmbH, Adelsbergstraße 10a, 81247 München, Tel.: 089/891144-0,
E-Mail: [email protected]) mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass
Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir
Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung
als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht
haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben,
je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem
Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses
Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder
zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die
Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der
Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen
etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen,
wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise
der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen
zurückzuführen ist.
VERTRÄGE ÜBER SONSTIGE KURSE
(Klausurenkurs, Wochenendseminare, Unterrichts- und Klausurenkurs, Intensiv-Klausurenkurs):
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Steuerrechts-Institut Knoll GmbH, Adelsbergstraße
10a, 81247 München, Tel.: 089/891144-0, E-Mail:
[email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
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Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass
Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen
während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu
dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir
Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung
als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
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KÜNDIGUNG DER KURSTEILNAHME
Im weiteren Verlauf des Lehrgangs kann die Teilnahme jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung
ist schriftlich gegenüber dem Steuerrechts-Institut
Knoll GmbH München, Postfach 65 01 00, 81214
München, zu erklären. Kursgebühren, die für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung bereits
entrichtet worden sind, werden anteilig zurückerstattet. Bei dem Unterrichts- und Klausurenkurs
sowie dem Intensiv-Klausurenkurs kann ein kostenfreier Rücktritt bis spätestens einen Monat vor
Beginn des jeweiligen Kursabschnitts erfolgen.
ZULASSUNG DER KURSE
Der Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung ist von der Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen worden.
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VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
SONSTIGES
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Wissenswertes
HILFSMITTEL
UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Welche Hilfsmittel in der Steuerfachwirtprüfung zugelassen sind, bestimmt die zuständige Steuerberaterkammer. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig
bei Ihrer Steuerberaterkammer nach den zugelassenen Hilfsmitteln zu erkundigen, um sich bereits
während des Vorbereitungslehrgangs an die Arbeit
mit den jeweiligen Hilfsmitteln zu gewöhnen. Es ist
anzumerken, dass die in der Prüfung zu verwendenden Texte nur Unterstreichungen und Markierungen aufweisen dürfen, nicht aber handschriftliche Verweisungen und sonstige Anmerkungen.
Bei den Präsenzveranstaltungen sind Sie in Räumlichkeiten untergebracht, die alle Ansprüche für eine
optimale Vorbereitung erfüllen.
LERNMITTEL
UNTERBRINGUNGSMÖGLICHKEITEN
Der Fernunterricht mit seinen 52 Lehrbriefen deckt
den Prüfungsstoff fast vollständig ab, so dass es
nicht notwendig ist, sich zusätzliche Ausbildungsliteratur anzuschaffen. Wer über die Lehrbriefe hinaus auf weitere Ausbildungsliteratur zurückgreifen
will, kann geeignete Buchveröffentlichungen einer
Zusammenstellung entnehmen, die wir vier Wochen
vor Kursbeginn mit der Rechnung versenden.
Wir haben Ihnen in den Kursplänen einige Unterbringungsmöglichkeiten in Ottobrunn zusammengestellt.
Wochenendseminare,
Unterrichts- und Klausurenkurs sowie
Intensiv-Klausurenkurs
Wolf-Ferrari-Haus
Rathausplatz 2
85521 Ottobrunn
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VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
SONSTIGES
In den Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern sind im Wesentlichen identische Voraussetzungen für
die Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung festgelegt.
Zulassungsvoraussetzungen
1. Zur Prüfung ist zuzulassen
a) wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellter / Steuerfachangestellte“ abgelegt hat,
b) wer nach Erfüllung der Voraussetzung zu a)
zum Ende des Monats, der dem schriftlichen
Teil der Prüfung vorausgeht, eine hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des
Steuer- und Rechnungswesens von mindestens drei Jahren bei einem Steuerberater,
Steuerbevollmächtigten,
Wirtschaftsprüfer,
vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Buchprüfungsgesellschaft,
einem
Rechtsanwalt oder einer Landwirtschaftlichen
Buchstelle nachweisen kann.
2. Abweichend von Abs. 1 ist zur Prüfung auch
zuzulassen
a) wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung
(z.B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats,
der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet
des Steuer- und Rechnungswesen, davon
mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer,
vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist,
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b) wer keine gleichwertige Berufsausbildung
nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des
Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung
vorausgeht, mindestens acht Jahre auf dem
Gebiet des Steuer- und Rechnungswesen, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
oder
Buchprüfungsgesellschaft
hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.
3. In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über
seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater,
Steuerbevollmächtigten,
Wirtschaftsprüfer,
vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen
an den Bewerber gem. Abs. 1 entsprechen.
4. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der
Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur
Prüfung seinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort im
Bezirk der Steuerberaterkammer hat.
5. Die Zulassung zur Prüfung setzt weiter voraus,
dass der Prüfungsbewerber die nach der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer festgesetzte Zulassungs- und Prüfungsgebühr vor
Prüfungsbeginn innerhalb der von der Steuerberaterkammer gesetzten Frist entrichtet hat.
VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
ANLAGEN
Als Anlagen finden Sie die Kurspläne nach dem derzeitigen Stand und eine Anmeldung. Wir würden uns
freuen, wenn wir Sie als Kursteilnehmer zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung begrüßen könnten.
Kurspläne
FERNUNTERRICHT
5.1. – 21.6.2016
WOCHENENDSEMINARE
Januar – Juni 2016
KLAUSURENFERNKURS
21.6. – 4.10.2016
UNTERRICHTS- UND KLAUSURENKURS
INTENSIV-KLAUSURENKURS
VORBEREITUNG MÜNDLICHE PRÜFUNG
4.7. – 9.7.2016
10.10. – 22.10.2016
Dezember 2016/Januar 2017
Die in den Informationsmaterialien oder Kursplänen angegebenen Lehrinhalte und Stoffverteilungen stellen
grundsätzlich Cirka-Angaben dar; sie können sich bis zum Beginn des jeweiligen Kursabschnitts noch verändern.
Das Steuerrechts-Institut Knoll GmbH behält sich vor, einzelne Lehrinhalte an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes sowie Änderungen im Einsatz der Dozenten.
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VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
NOTIZEN
VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017
Stand: 24.04.2015