Lehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung 2016 Sicher, kompakt und direkt zum Erfolg > aktuelles Lehrgangskonzept > umfassende Ausbildung > effektive Vorbereitung > kompetente Dozenten 2 VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 Ab 5. Januar 2016 führen wir – wie in den Vorjahren – einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Steuerfachwirt / zur Steuerfachwirtin durch. Der Lehrgang umfasst die Vermittlung fundierter theoretischer Kenntnisse in den Fächern der Prüfung zum Steuerfachwirt / zur Steuerfachwirtin (Fernunterricht: Januar 2016 bis Juni 2016 mit ergänzendem Unterricht in Wochenendseminaren und einem Unterrichts- und Klausurenkurs im Juli 2016) und die gründliche Schulung in der Bearbeitung von Übungsklausuren (Klausurenkurs mit abschließendem zweiwöchigem Intensiv-Klausurenkurs: Juni bis Oktober 2016). Der schriftliche Teil der Prüfung findet voraussichtlich am 7., 8. und 9. Dezember 2016 statt. Im Anschluss daran werden Sie auf die mündliche Prüfung bis zum Prüfungstermin im Frühjahr 2017 vorbereitet. Sie können Ihre Teilnahme an dem Lehrgang auf die Abschnitte Fernunterricht, Klausurenfernkurs und Vorbereitung auf die mündliche Prüfung beschränken, ohne die finanzielle Förderung Ihrer Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, das sog. „Meister-BAFöG“) zu gefährden. Die Mindestzahl von 400 Unterrichtsstunden erreichen Sie nur mit diesen drei Lehrgangsabschnitten, die von den Ämtern für Aufstiegsförderung als förderungsfähig anerkannt werden. Ihre Kursteilnahme können Sie jedoch jederzeit mit Wirkung vom Ende des laufenden Monats kündigen. Kursgebühren, die für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung entrichtet worden sind, werden anteilig zurückerstattet. Das Steuerrechts-Institut Knoll GmbH München führt seit mehr als 40 Jahren Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung und – seit deren Einführung in 1993 – zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung durch. Seit der Gründung haben wir eine sehr große Zahl angehender Steuerberater und Steuerfachwirte mit sehr gutem Erfolg auf die Steuerberater- bzw. Steuerfachwirtprüfung vorbereitet. Die Lehrgänge stellen ein in sich abgeschlossenes, kompaktes Ausbildungsprogramm dar, das den gesamten prüfungsrelevanten Stoff schwerpunktmäßig umfasst. Der Gesamtlehrgang gliedert sich in die folgenden Kursabschnitte: 1 VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 LEISTUNGSANGEBOT Das Leistungsangebot basiert auf der langjährigen Erfahrung in der Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung. Unser Leistungsangebot wird ständig aktualisiert und erfüllt die aktuellsten Anforderungen. FERNUNTERRICHT: 5.1. – 21.6.2016 Der Fernunterricht wird mit 52 Lehrbriefen in allen prüfungsrelevanten Fachgebieten erteilt. Während des Fernunterrichts können Sie sechs Klausuren schreiben, die von uns korrigiert und benotet werden. Der Fernunterricht stellt damit die optimale berufsbegleitende Vorbereitung zur Erarbeitung des notwendigen materiell-rechtlichen Wissens dar. WOCHENENDSEMINARE: Sechs Termine in Ottobrunn bei München In sechs Wochenendseminaren wird ergänzender Unterricht in den Prüfungsfächern erteilt. Jedes Wochenendseminar umfasst von Freitagnachmittag bis Sonntagmittag 16 Unterrichtsstunden. Sie erhalten Gelegenheit, Ihre Arbeitsmethode und Ihren Lernerfolg zu überprüfen. Unsere Dozenten nehmen sich gerne die Zeit, auf Ihre Fragen einzugehen. UNTERRICHTS- UND KLAUSURENKURS: 4.7. – 9.7.2016 in Ottobrunn bei München Der Unterrichts- und Klausurenkurs dient der optimalen Ergänzung des Klausurenfernkurses. Sie schreiben sechs Klausuraufgaben unter Prüfungsbedingungen, die noch am selben Tag besprochen werden. Außerdem findet an den Nachmittagen ergänzender Unterricht in den Prüfungsschwerpunktbereichen statt. Die Korrektur und Benotung erfolgt nach Prüfungsmaßstäben. KLAUSURENFERNKURS: 21.6. – 4.10.2016 Das Kernstück der Vorbereitung ist der Klausurenkurs. Hier können Sie Ihr Wissen zielgerichtet umsetzen. Der Klausurenkurs bietet Ihnen 16 Klausuren mit ausführlichen Lösungshinweisen. Die Aufgabenbearbeitungen werden nach Prüfungsmaßstäben benotet. INTENSIV-KLAUSURENKURS: 10.10. – 22.10.2016 in Ottobrunn bei München Im Intensiv-Klausurenkurs, der sich über zwölf Tage erstreckt, wird in der ersten Woche ganztägig unterrichtet; in der zweiten Woche werden sechs Klausuren des oberen Schwierigkeitsgrades unter Prüfungsbedingungen angefertigt und anschließend besprochen. Die Korrektur und Benotung erfolgt nach Prüfungsmaßstäben. Dieser Lehrgangsabschnitt gibt Ihnen vor der Prüfung nochmals die Gelegenheit, die Klausurtechnik systematisch zu optimieren. VORBEREITUNG MÜNDLICHE PRÜFUNG: Dezember 2016/Januar 2017 Damit Sie auch die letzte Hürde erfolgreich nehmen, erhalten Sie ca. 14 Lehrbriefe zum Prüfungsstoff der mündlichen Steuerfachwirtprüfung. 2 VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 FERNUNTERRICHT Der Fernunterricht wird mit 52 Lehrbriefen in allen prüfungsrelevanten Fachgebieten erteilt. Während des Fernunterrichts können Sie sechs Klausuren schreiben, die von uns korrigiert und benotet werden. Der Fernunterricht stellt damit die optimale berufsbegleitende Vorbereitung zur Erarbeitung des notwendigen materiell-rechtlichen Wissens dar und führt Sie in die Technik der Klausurbearbeitung ein. Wissensvermittlung DAUER DES LEHRGANGS: 5.1. – 21.6.2016 KONZEPT Der Fernunterricht ermöglicht es Ihnen, sich das materiell-rechtliche Wissen berufsbegleitend zu erarbeiten. Durch die wöchentliche Zusendung des Lehrmaterials können Sie Ihr Lerntempo selbst bestimmen. Die Bearbeitung der Übungsklausuren ermöglicht Ihnen eine ständige Lernkontrolle. Die Klausuraufgaben vertiefen den Lehrstoff und vermitteln eine hinreichende Klausurroutine. Zu jeder Klausuraufgabe erhalten Sie eine ausführliche Musterlösung. AUFBAU UND INHALT Für die gründliche Befassung mit dem Stoff eines Lehrbriefs müssen Sie mindestens fünf Stunden einrechnen. Hinzu kommt die zunächst zeitaufwendige Bearbeitung der Übungsklausuren. Diese werden jeden Monat zugesandt. Sie sollten deshalb einen festen wöchentlichen Arbeitsplan entwickeln, der eine Mindestzeit von zehn bis fünfzehn Stunden pro Woche für die Bearbeitung der Lehrbriefe und zusätzlich vier bzw. fünf Stunden für die monatlichen Klausuren vorsieht. An diesen wöchentlichen Arbeitsplan sollten Sie sich unbedingt halten, wenn nicht ganz außergewöhnliche Umstände entgegenstehen. Der Fernunterricht wird mit 52 Lehrbriefen und sechs Übungsklausuren erteilt. Die wöchentliche Zusendung enthält in der Regel zwei Lehrbriefe. Ergänzend kommt eine Übungsklausur im Monat hinzu. Die Lehrbriefe und Übungsklausuren enthalten die besonders prüfungsträchtigen Themenbereiche aller Fächer der Steuerfachwirtprüfung. Diese werden alle sehr gut verständlich vermittelt. Lehrprogramm: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Gewinnermittlung PersGes, Rechnungswesen, Buchführung und Bilanzwesen, Recht des Jahresabschlusses, Abgabenordnung, Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer/Bewertungsrecht, Betriebswirtschaft, HGB, Gesellschaftsrecht. Die Lehrbriefe haben einen Umfang von ca. 20 bis 25 Seiten. Die Übungsklausuren – hier wird eine Bearbeitungszeit von vier Stunden (Ausnahme: Rechnungswesen fünf Stunden) veranschlagt – werden zum Lehrstoff des jeweiligen Monats gestellt. Ihre eingesandten Bearbeitungen werden nach Prüfungsmaßstäben korrigiert und benotet. Zusätzlich zu den Klausuren erhalten Sie einen Lehrbrief „Bearbeitungshinweise zur Lösung von Klausuraufgaben“, der Ihnen eine erste wichtige Anleitung zur Bearbeitung von Klausuraufgaben im Steuerrecht gibt. Die Abfolge der Lehrbriefe und die Verteilung auf die einzelnen Prüfungsfächer ergeben sich aus der Anlage. Damit Sie sich von den Lehrmaterialien einen Eindruck verschaffen können, haben wir zwei Lehrbriefe und eine Übungsklausur mit Lösungshinweisen aus dem Vorbereitungslehrgang zur Steuerfachwirtprüfung aus dem Vorjahr beigefügt. 3 VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 WOCHENENDSEMINARE In sechs Wochenendseminaren wird ergänzender Unterricht in den Prüfungsfächern erteilt. Jedes Wochenendseminar umfasst von Freitagnachmittag bis Sonntagmittag 16 Unterrichtsstunden. Sie erhalten Gelegenheit, Ihre Arbeitsmethode und Ihren Lernerfolg zu überprüfen. Unsere Dozenten nehmen sich gerne die Zeit, auf Ihre Fragen einzugehen. Ergänzung und Vertiefung DAUER DES LEHRGANGS: Januar 2016 – Juni 2016 KONZEPT Der Präsenzunterricht findet an sechs Wochenenden statt. Ein erfahrenes Dozententeam ergänzt und vertieft die Lehrinhalte der Lehrbriefe, so dass Sie einen nachhaltigen Lernerfolg haben. Umsatzsteuer: Dipl.-Finanzwirt (FH) Klaus Grünbauer RA FA f. SteuerR Dr. Oliver Zugmaier Abgabenordnung: UNTERRICHTSORT Der Unterricht findet im Wolf-Ferrari-Haus in Ottobrunn bei München statt. Assessorin jur. Uta Hey RA Dipl.-Kaufmann Andreas Pinter Erbschaftsteuer/Bewertungsrecht: UNTERRICHTSZEIT Freitag Samstag Sonntag 15.00 – 18.15 Uhr 09.00 – 16.15 Uhr 09.00 – 12.15 Uhr Die Termine entnehmen Sie bitte der Anlage. AUFBAU UND INHALT Anhand einer Vielzahl von Übungsfällen werden die besonders prüfungsrelevanten Themen der Steuerfachwirtprüfung behandelt. DOZENTEN Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer: Dipl.-Finanzwirt (FH) Alexander Stadler Dipl.-Finanzwirt (FH) Georg Sterzl 4 WP StB Dipl.-Kauffrau Andrea Jost RA Dipl.-Kaufmann Andreas Pinter Bilanzsteuerrecht: Dipl.-Finanzwirt (FH) Britt Anger BWL: Dipl.-Finanzwirt (FH) René Solowski Gesellschaftsrecht: RA Dipl.-Kaufmann Andreas Pinter VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 UNTERRICHTS- UND KLAUSURENKURS Der Unterrichts- und Klausurenkurs dient der optimalen Ergänzung des Klausurenfernkurses. Sie schreiben sechs Klausuraufgaben unter Prüfungsbedingungen, die noch am selben Tag besprochen werden. Außerdem findet an den Nachmittagen ergänzender Unterricht in den Prüfungsschwerpunktbereichen statt. Die Korrektur und Benotung erfolgt nach Prüfungsmaßstäben. Grundlagen der Klausurtechnik DAUER DES LEHRGANGS: 4.7. – 9.7.2016 KONZEPT Nur mit Hilfe der richtigen Klausurtechnik können Sie die Prüfungsklausuren erfolgreich bewältigen. Anhand von sechs Klausuraufgaben, die Sie am Vormittag unter Prüfungsbedingungen schreiben, wird in der Klausurbesprechung am Nachmittag die richtige Klausurtechnik eingeübt: Korrekte Herangehensweise, optimaler Aufbau, richtige Schwerpunktsetzung sowie bestmögliches Formulieren. wobei insbesondere vermittelt wird, wie die Klausurlösung in der vorgegebenen Bearbeitungszeit von vier Stunden anzulegen ist. Ergänzend wird Unterricht in den Prüfungsfächern der Steuerfachwirtprüfung erteilt, wobei auch hier die Falllösung im Vordergrund steht. Der Unterrichts- und Klausurenkurs kurz nach Beginn des Klausurenfernkurses ermöglicht eine von Anfang an erfolgreiche Mitarbeit am Klausurenfernkurs. Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer: Dipl.-Finanzwirt (FH) Alexander Stadler Dipl.-Finanzwirt (FH) Georg Sterzl Umsatzsteuer: UNTERRICHTSORT Der Unterrichts- und Klausurenkurs findet im WolfFerrari-Haus in Ottobrunn bei München statt. Dipl.-Finanzwirt (FH) Klaus Grünbauer RA FA f. SteuerR Dr. Oliver Zugmaier Abgabenordnung: UNTERRICHTSZEIT Montag – Samstag DOZENTEN 8.30 – 17.30 Uhr Assessorin jur. Uta Hey RA Dipl.-Kaufmann Andreas Pinter AUFBAU UND INHALT In dem einwöchigen Lehrgangsabschnitt werden von Montag bis Samstagvormittag von 8.30 bis 12.30 Uhr sechs Übungsklausuren unter Prüfungsbedingungen geschrieben. Davon entfallen je zwei Aufgaben auf das Ertragsteuerrecht, auf das Rechnungswesen, Buchführung und Bilanzwesen mit BWL und Gesellschaftsrecht sowie auf Umsatzsteuer, Abgabenordnung und Erbschaftsteuer/ Bewertungsrecht. Die Klausurbearbeitungen werden korrigiert und benotet. An den Nachmittagen in der Zeit von 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr (bzw. 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr bei Rechnungswesen) wird die tägliche Übungsklausur anhand ausführlicher Lösungshinweise besprochen, Erbschaftsteuer/Bewertungsrecht: WP StB Dipl.-Kauffrau Andrea Jost RA Dipl.-Kaufmann Andreas Pinter Bilanzsteuerrecht: Dipl.-Finanzwirt (FH) Britt Anger BWL: Dipl.-Finanzwirt (FH) René Solowski Gesellschaftsrecht: RA Dipl.-Kaufmann Andreas Pinter 5 VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 KLAUSURENFERNKURS Das Kernstück der Vorbereitung ist der Klausurenfernkurs. Hier können Sie Ihr Wissen zielgerichtet umsetzen. Der Klausurenfernkurs bietet Ihnen 16 Klausuren mit ausführlichen Lösungshinweisen. Die Aufgabenbearbeitungen werden nach Prüfungsmaßstäben benotet. Umsetzung DAUER DES LEHRGANGS: 21.6. – 4.10.2016 KONZEPT Nach Abschluss des Fernunterrichts beginnt der Klausurenfernkurs. Dieser bildet, zusammen mit dem anschließenden Intensiv-Klausurenkurs, das Kernstück des Vorbereitungslehrganges. Bei intensiver Mitarbeit garantiert Ihnen der Kurs die bestmögliche Vermittlung und Vertiefung der für die Steuerfachwirtprüfung erforderlichen Steuerrechtskenntnisse und der äußerst wichtigen Klausurtechnik. Die Erfahrung zeigt, dass es den wenigsten Teilnehmern an steuerrechtlichem Wissen, sondern vielmehr an der Fähigkeit zur prüfungs- und zeitgerechten Umsetzung ihrer Kenntnisse in der Klausurbearbeitung mangelt. Durch die Bearbeitung der Übungsaufgaben des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades der Prüfungsklausuren erwerben Sie die notwendige Klausurroutine, um die schriftliche Prüfung zu bestehen. AUFBAU UND INHALT Es werden 16 vier- bzw. fünfstündige Übungsklausuren des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades der Steuerfachwirtprüfung gestellt. Sie erhalten jede Woche eine Übungsaufgabe zur Bearbeitung zugesandt. Diese ist jeweils bis zur 6 Mitte der darauf folgenden Woche zur Korrektur einzusenden. Die anhand eines Korrekturbogens nach Prüfungsmaßstäben benotete Aufgabenbearbeitung wird Ihnen nach zwei Wochen zurückgesandt. Unabhängig davon, ob Sie die Aufgabe bearbeiten und zur Korrektur einsenden, erhalten Sie eine Woche nach Zusendung der Übungsaufgabe die ausführlichen Lösungshinweise. Zusätzlich zu den Klausuren erhalten Sie einen Lehrbrief „Bearbeitungshinweise zur Lösung von Klausuraufgaben“, der Ihnen eine wichtige Anleitung zur Bearbeitung von Klausuraufgaben im Steuerrecht gibt. In dem Klausurlehrgang sind – der schriftlichen Steuerfachwirtprüfung entsprechend – jeweils fünf bis sechs Übungsarbeiten in den zu Prüfungsaufgaben zusammengefassten Prüfungsfächern vorgesehen, und zwar in: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Erbschaftsteuer/Bewertungsrecht Rechnungswesen, Buchführung und Bilanzwesen, BWL, Gesellschaftsrecht VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 INTENSIV-KLAUSURENKURS Im Intensiv-Klausurenkurs, der sich über zwölf Tage erstreckt, wird in der ersten Woche ganztägig unterrichtet; in der zweiten Woche werden sechs Klausuren des oberen Schwierigkeitsgrades unter Prüfungsbedingungen geschrieben und anschließend besprochen. Die Korrektur und Benotung erfolgt nach Prüfungsmaßstäben. Dieser Lehrgangsabschnitt gibt Ihnen vor der Prüfung nochmals die Gelegenheit, die Klausurtechnik systematisch zu optimieren. Routine DAUER DES LEHRGANGS: 10.10. – 22.10.2016 KONZEPT AUFBAU UND INHALT Im Intensiv-Klausurenkurs gilt es, wie in den vorangegangenen Klausurenkursen, das steuerrechtliche Wissen umzusetzen und die Klausurtechnik zu optimieren. Als Kursteilnehmer befinden Sie sich jetzt auf der „Zielgeraden“ der Prüfungsvorbereitung. Anhand von Klausuren des oberen Schwierigkeitsgrades von Umfang und Inhalt der Aufgabe lernen Sie, die Stresssituation zu bewältigen und dadurch bestens gerüstet in die Prüfung zu gehen. Da wir Ihnen die Möglichkeit bieten, die Klausuren unter Prüfungsbedingungen zu bearbeiten, entwickeln Sie die notwendige Klausurroutine für den „Ernstfall“. In dem zweiwöchigen Intensivlehrgang wird in der ersten Woche von Montag bis Samstag ganztägig unterrichtet; in der zweiten Woche schreiben Sie sechs Übungsklausuren des Schwierigkeitsgrades der Prüfung zum Steuerfachwirt / zur Steuerfachwirtin unter Prüfungsbedingungen. Davon entfallen je zwei Aufgaben auf das Ertragsteuerrecht, auf das Rechnungswesen, Buchführung und Bilanzwesen samt BWL und Gesellschaftsrecht sowie auf Umsatzsteuer, Abgabenordnung und Erbschaftsteuer/Bewertungsrecht. Selbstverständlich werden auch im IntensivKlausurenkurs die Klausurarbeiten korrigiert, benotet und anhand ausführlicher Lösungshinweise besprochen. UNTERRICHTSORT Der Intensiv-Klausurenkurs findet im Wolf-FerrariHaus in Ottobrunn bei München statt. UNTERRICHTSZEIT 1. Woche: 2. Woche: Mo. – Fr. Sa. Mo. – Sa. und 08.30 – 16.45 Uhr 08.30 – 13.30 Uhr 09.00 – 13.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr 7 VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 VORBEREITUNG AUF DIE MÜNDLICHE PRÜFUNG Damit Sie auch die letzte Hürde erfolgreich nehmen, erhalten Sie ca. 14 Lehrbriefe zum Prüfungsstoff der mündlichen Steuerfachwirtprüfung. Endspurt DAUER DES LEHRGANGS: Dezember 2016 – Januar 2017 KONZEPT Bereits kurz nach der schriftlichen Prüfung sollten Sie mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung beginnen. Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die mündliche Steuerfachwirtprüfung bereitet Sie intensiv und effektiv auf die wichtigsten Themen des Prüfungsgespräches vor. Neben einer eingehenden Auswertung der Prüfungsprotokolle der vergangenen Jahre werden Schwerpunkte der zusätzlichen Prüfungsfächer der mündlichen Prüfung dargestellt: Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Handels- und Gesellschaftsrecht, des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie des Steuerberatungsrechts. AUFBAU UND INHALT Anhand von zahlreichen Protokollen aus den mündlichen Prüfungen der Vorjahre und einer Auswertung der häufig darin vorkommenden bzw. wiederkehrenden Fragen können wir Ihnen einen Eindruck von den besonderen Anforderungen der mündlichen Prüfung vermitteln. Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung erhalten Sie von Mitte Dezember 2016 bis Anfang Januar 2017 ca. 14 Lehrbriefe zum Prüfungsstoff der mündlichen Prüfung. Darüber hinaus bieten wir allen Teilnehmern Hilfestellung bei der Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit anderen Prüfungsteilnehmern aus ihrer Umgebung. Durch das bewährte Dozententeam, aber auch durch die Erfahrung ehemaliger Prüfer bekommen Sie wichtige Hinweise zum Ablauf der Prüfung. 8 VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 TEILNAHMEBEDINGUNGEN Wir möchten Ihnen eine Prüfungsvorbereitung anbieten, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Deshalb können Sie sich zu dem Gesamtlehrgang oder auch zu jedem der einzelnen Abschnitte des Lehrgangs anmelden. Gebühren ANMELDUNG „KNOLL-KOMPLETT“ Die Anmeldung kann schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail erfolgen Als besonderes Angebot bieten wir Ihnen einen Preisnachlass i.H.v. 10 %, wenn Sie sich für unser Paket „KNOLL–KOMPLETT“ entscheiden. TEILNAHMEGEBÜHREN Fernunterricht Wochenendseminare Unterrichts- und Klausurenkurs Klausurenfernkurs Intensiv-Klausurenkurs Vorbereitung mündliche Prüfung 720 € 300 € 350 € 560 € 660 € 100 € Die Gesamtgebühr für die Kursabschnitte, die im Fernunterricht angeboten werden (Fernunterricht, Klausurenfernkurs, VmPr), beträgt 1.380 €. Das Steuerrechts-Institut Knoll GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen die Zusendung des Lehrmaterials einzustellen oder die Teilnahme an dem Lehrgang fristlos zu kündigen. Unsere Kurse sind umsatzsteuerbefreit. Die Preise verstehen sich als Bruttopreise. Die Teilnahme an den angebotenen Präsenzveranstaltungen ist für den Kursteilnehmer nicht zwingend. Die Förderung Ihrer Kursteilnahme wird durch die Beschränkung auf Fernunterricht, Klausurenfernkurs und Vorbereitung auf die mündliche Prüfung nicht gefährdet. Eine Nichtteilnahme führt nicht zu einer Minderung der Gebühr für die Teilnahme im Übrigen. Die Einsendung oder Abgabe von Klausurbearbeitungen zur Korrektur obliegt dem Kursteilnehmer. Verzichtet er auf die Korrektur, indem er seine Klausurbearbeitung nicht zur Korrektur einsendet, führt dies nicht zu einer Gebührenminderung. „KNOLL-KOMPLETT“ beinhaltet: Fernunterricht Klausurenfernkurs Unterrichts- und Klausurenkurs Intensiv-Klausurenkurs Der Preisnachlass in Höhe von 229 € wird mit der Gebühr für den Intensiv-Klausurenkurs verrechnet. Bei Buchung weiterer Kursabschnitte wird der Preisnachlass von 10 % sofort von der Kursgebühr abgezogen TEILZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN Fernunterricht: 5.1.2016, 1.3.2016, 1.5.2016 je 240 € Klausurenfernkurs: 21.6. und 1.9.2016 je 280 € BANKVERBINDUNG Die Teilnahmegebühren überweisen Sie bitte an: Steuerrechts-Institut Knoll GmbH München Deutsche Bank AG München Kto.-Nr. 1990555 BLZ 700 700 10 IBAN: DE 62 7007 0010 0199 0555 00 BIC: DEUT DE MMXXX Commerzbank AG München Kto.-Nr. 2200350 BLZ 700 400 41 IBAN: DE 43 7004 0041 0220 0350 00 BIC: COBADEFF700 9 VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 FÖRDERMÖGLICHKEITEN Nachstehend eine Aufzählung der Fördermöglichkeiten. Das jeweilige Förderprogramm beschreiben wir auf unserer Homepage ausführlich. Wichtig ist, dass die erforderliche Beratung vor Kursbeginn erfolgt und Sie sich erst nach der Genehmigung der Förderung zu einem Kursabschnitt anmelden. Jeder Kursabschnitt ist einzeln buchbar. Bitte beachten Sie, dass Sie die Förderung nur beantragen können, wenn Sie nachgewiesen haben, dass Sie nach dem AFBG nicht förderungsfähig sind (vgl. letzter Punkt unten) Staatliche finanzielle Unterstützung FÖRDERUNG NACH DEN VORSCHRIFTEN DES AFBG Für diesen Lehrgang kann das so genannte „Meister-BaföG“ nach AFBG beantragt werden. Informationen zu Art und Umfang sowie Antragsformulare sind bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung („BaföG-Ämtern“) oder direkt über www.bmbf.de erhältlich. Sie sollten die Förderung nach dem AFBG vor Kursbeginn beantragen, da die Aufwendungen für den Lehrgang erst ab Antragstellung gewährt werden. PRÄMIENGUTSCHEIN Die einkommensabhängige Bezuschussung mit bis zu maximal 500 € durch den ESF-Sozialfonds geht in die 3. Förderphase. Die Beratungsstellen werden interessierten Erwerbstätigen wieder bundesweit Beratungen zur Bildungsprämie anbieten und Prämiengutscheine ausstellen. Es werden aber nur Kursabschnitte gefördert, die nicht mehr als 1.000 € kosten. Die Beantragung des Prämiengutscheins muss vor Kursanmeldung erfolgt sein. Siehe: www.bildungspraemie.info BILDUNGSSCHECK Nur für Kursteilnehmer aus Nordrhein-Westfalen: Einkommensunabhängige Förderung bis zu 500 €. Auch hier gilt, dass Sie sich vor der Anmeldung einzeln beraten lassen müssen. Siehe: www.esf.nrw.de SÄCHSISCHE AUFBAUBANK Nur für Kursteilnehmer aus Sachsen: Die Sächsische Aufbaubank übernimmt bis zu 80% der Kosten für die gesamte Kursteilnahme. Sie müssen für die Beratung vor Anmeldung zur Kursteilnahme ein ausführliches Angebot von drei Kursanbietern vorlegen. Siehe: www.esf-in-sachsen.de LASA BRANDENBURG Nur für Kurteilnehmer aus dem Land Brandenburg: Bildungsscheck wie in den anderen Bundesländern mit Förderung bis zu 500 € pro Kursabschnitt. Siehe: www.lasa-brandenburg.de/Bildungsscheck BILDUNGSURLAUB Freistellung bis zu 10 Tagen nach dem Bildungsurlaubsgesetz für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Siehe: www.bildungsurlaub.de FÖRDERUNG NACH DEM AFBG Nur für angehende Steuerfachwirte: Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG), sogenanntes MeisterBaFöG. Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindest-Kursteilnahme von 400 Stunden. Antragstellung kann bis zum letzten Unterrichtstag erfolgen. Siehe: www.bmbf.de Trägerzertifizierung nach AZWV durch TÜV Süd. Zertifikat Nr. 12 711 40150 TMS 10 VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 WIDERRUF UND KÜNDIGUNG Widerruf und Kündigung handhaben wir sehr großzügig. Sollte sich Ihre Planung bezüglich der Kursteilnahme ändern, kommen wir Ihnen bei einer Kündigung weitestgehend entgegen. Zum Schluss VERTRÄGE ÜBER FERNUNTERRICHT KLAUSURENFERNKURS: UND WIDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Steuerrechts-Institut Knoll GmbH, Adelsbergstraße 10a, 81247 München, Tel.: 089/891144-0, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte MusterWiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. FOLGEN DES WIDERRUFS Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. VERTRÄGE ÜBER SONSTIGE KURSE (Klausurenkurs, Wochenendseminare, Unterrichts- und Klausurenkurs, Intensiv-Klausurenkurs): WIDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Steuerrechts-Institut Knoll GmbH, Adelsbergstraße 10a, 81247 München, Tel.: 089/891144-0, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 11 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. FOLGEN DES WIDERRUFS Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 12 KÜNDIGUNG DER KURSTEILNAHME Im weiteren Verlauf des Lehrgangs kann die Teilnahme jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem Steuerrechts-Institut Knoll GmbH München, Postfach 65 01 00, 81214 München, zu erklären. Kursgebühren, die für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung bereits entrichtet worden sind, werden anteilig zurückerstattet. Bei dem Unterrichts- und Klausurenkurs sowie dem Intensiv-Klausurenkurs kann ein kostenfreier Rücktritt bis spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Kursabschnitts erfolgen. ZULASSUNG DER KURSE Der Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung ist von der Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen worden. 526293 VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 SONSTIGES Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Wissenswertes HILFSMITTEL UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN Welche Hilfsmittel in der Steuerfachwirtprüfung zugelassen sind, bestimmt die zuständige Steuerberaterkammer. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig bei Ihrer Steuerberaterkammer nach den zugelassenen Hilfsmitteln zu erkundigen, um sich bereits während des Vorbereitungslehrgangs an die Arbeit mit den jeweiligen Hilfsmitteln zu gewöhnen. Es ist anzumerken, dass die in der Prüfung zu verwendenden Texte nur Unterstreichungen und Markierungen aufweisen dürfen, nicht aber handschriftliche Verweisungen und sonstige Anmerkungen. Bei den Präsenzveranstaltungen sind Sie in Räumlichkeiten untergebracht, die alle Ansprüche für eine optimale Vorbereitung erfüllen. LERNMITTEL UNTERBRINGUNGSMÖGLICHKEITEN Der Fernunterricht mit seinen 52 Lehrbriefen deckt den Prüfungsstoff fast vollständig ab, so dass es nicht notwendig ist, sich zusätzliche Ausbildungsliteratur anzuschaffen. Wer über die Lehrbriefe hinaus auf weitere Ausbildungsliteratur zurückgreifen will, kann geeignete Buchveröffentlichungen einer Zusammenstellung entnehmen, die wir vier Wochen vor Kursbeginn mit der Rechnung versenden. Wir haben Ihnen in den Kursplänen einige Unterbringungsmöglichkeiten in Ottobrunn zusammengestellt. Wochenendseminare, Unterrichts- und Klausurenkurs sowie Intensiv-Klausurenkurs Wolf-Ferrari-Haus Rathausplatz 2 85521 Ottobrunn 13 VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 SONSTIGES In den Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern sind im Wesentlichen identische Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung festgelegt. Zulassungsvoraussetzungen 1. Zur Prüfung ist zuzulassen a) wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellter / Steuerfachangestellte“ abgelegt hat, b) wer nach Erfüllung der Voraussetzung zu a) zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens von mindestens drei Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, einem Rechtsanwalt oder einer Landwirtschaftlichen Buchstelle nachweisen kann. 2. Abweichend von Abs. 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen a) wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesen, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist, 14 b) wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens acht Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesen, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist. 3. In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den Bewerber gem. Abs. 1 entsprechen. 4. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort im Bezirk der Steuerberaterkammer hat. 5. Die Zulassung zur Prüfung setzt weiter voraus, dass der Prüfungsbewerber die nach der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer festgesetzte Zulassungs- und Prüfungsgebühr vor Prüfungsbeginn innerhalb der von der Steuerberaterkammer gesetzten Frist entrichtet hat. VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 ANLAGEN Als Anlagen finden Sie die Kurspläne nach dem derzeitigen Stand und eine Anmeldung. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie als Kursteilnehmer zur Vorbereitung auf die Steuerfachwirtprüfung begrüßen könnten. Kurspläne FERNUNTERRICHT 5.1. – 21.6.2016 WOCHENENDSEMINARE Januar – Juni 2016 KLAUSURENFERNKURS 21.6. – 4.10.2016 UNTERRICHTS- UND KLAUSURENKURS INTENSIV-KLAUSURENKURS VORBEREITUNG MÜNDLICHE PRÜFUNG 4.7. – 9.7.2016 10.10. – 22.10.2016 Dezember 2016/Januar 2017 Die in den Informationsmaterialien oder Kursplänen angegebenen Lehrinhalte und Stoffverteilungen stellen grundsätzlich Cirka-Angaben dar; sie können sich bis zum Beginn des jeweiligen Kursabschnitts noch verändern. Das Steuerrechts-Institut Knoll GmbH behält sich vor, einzelne Lehrinhalte an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes sowie Änderungen im Einsatz der Dozenten. 15 VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 NOTIZEN VORBEREITUNG AUF DIE STEUERFACHWIRTPRÜFUNG 2016 / 2017 Stand: 24.04.2015
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