INHALT

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Seite 02
Rezeptbeispiel 1 - TGL. EINNAHME 500 mg
Seite 03
Rezeptbeispiel 2 - TGL. EINNAHME 500 mg (Packungsorientiert)
Seite 04
Rezeptbeispiel 3 - TGL. EINNAHME 800 mg
Seite 05
Rezeptbeispiel 4 - TGL. EINNAHME 800 mg (Packungsorientiert)
Seite 06
Rezeptbeispiel 5 - TH-VERORDNUNG 2 TAGE 500 mg
Seite 07
Rezeptbeispiel 6 - TH-VERORDNUNG 2 TAGE 800 mg
Seite 08
Rezeptbeispiel 7 - TH-VERORDNUNG 7 TAGE 500 mg
Seite 09
Rezeptbeispiel 8 - TH-VERORDNUNG 7 TAGE 800 mg
Seite 10
Rezeptbeispiel 9 - ABGABE ALS GRANULAT 800 mg
Seite 11
Rezeptbeispiel 10 - SUBSTITUTIONSBESCHEINIGUNG
BSP 1: TGL. EINNAHME 500 mg
ERLÄUTERUNGEN
Tägliche Einnahme von 500 mg Substitol® unter Sicht in der Arztpraxis/in der Apotheke
Verschreibung als ED
ZUR INFORMATION: Das Rezept wird der Apotheke gegeben.
1
Name, Vorname, Anschrift
und Geburtsdatum des Patienten
2
Ausstellungsdatum
3
Eindeutige Arzneimittelbezeichnung;
Darreichungsform
4
Menge des verschriebenen Arzneimittels
in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl
der abgeteilten Form
5
Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen.
Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn
eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde.
6
Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl.
Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel
kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge
abstempeln!
7
Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V.
8
Abgabedatum in der Apotheke
9
Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer.
Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig!
Musterkrankenkasse
1
Musterfrau, Maria
Musterstr. 7
12345 Musterstadt
00000000
00000000
000000000000
4
5
01.01.1990
0000
000000000000
2
01.04.2015
S
3
10
6
15.000 mg Substitol 100/200 mg Hartkapseln
bei Tagesbedarf von 500 mg (1 x 100 mg und 2 x 200 mg)
für die Reichdauer von 30 Tagen
vom 01.04.-30.4.2015
Dr. med. Peter Muster
Facharzt für Allgemeinmedizin
12345 Musterdorf
Tel. 1234/1234567
10
7
8
tion sind mit einem „S“ zu kennzeichnen
BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über
9
!
BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitu-
der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit
einem „A“ zu kennzeichnen.
BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die
Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders
gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen)
und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und
Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1
mal pro Woche möglich.
TIPP: In den anderen Monaten des Jahres mit
28 oder 31 Tagen wird die Reichdauer und die
Gesamtmenge einfach entsprechend angepasst.
Quellen:
• Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ)
• „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte
Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen,
© 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8
02
BSP 2: TGL. EINNAHME 500 mg
ERLÄUTERUNGEN
Tägliche Einnahme von 500 mg Substitol® unter Sicht in der Arztpraxis/in der Apotheke
1
Name, Vorname, Anschrift
und Geburtsdatum des Patienten
2
Ausstellungsdatum
3
Eindeutige Arzneimittelbezeichnung;
Darreichungsform
4
Menge des verschriebenen Arzneimittels
in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl
der abgeteilten Form
5
Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen.
Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn
eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde.
6
Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl.
Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel
kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge
abstempeln!
7
Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V.
8
Abgabedatum in der Apotheke
9
Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer.
Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig!
Verschreibung Packungs-orientiert, 1xN2 100mg + 1xN3 200mg = 50 Tage
ZUR INFORMATION: Das Rezept wird der Apotheke gegeben.
Musterkrankenkasse
1
Musterfrau, Maria
Musterstr. 7
12345 Musterstadt
00000000
01.01.1990
00000000
000000000000
000000000000
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01.04.2015
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S/A
Substitol 100 mg Hartkapseln, 50 Stk. (N2)
6
- - - - - - - - - - - - - - Substitol 200 mg Hartkapseln, 100 Stk. (N3)
5
!
- - - - - - - - - - - - - - 500 mg/Tag für 50 Tage v. 1.4.-20.5.2015
==============
8
9
TIPP:
Verschreibungen sind bei stabilen Patienten auch für mehr als 30
Tage möglich!
Dr. med. Peter Muster
Facharzt für Allgemeinmedizin
12345 Musterdorf
Tel. 1234/1234567
10
7
BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitution sind mit einem „S“ zu kennzeichnen
BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über
der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit
einem „A“ zu kennzeichnen.
!
BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die
Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders
gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen)
und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und
Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1
mal pro Woche möglich.
TIPP: - Achten Sie bei der Verschreibung nach
Packungsgrößen darauf, rechtzeitig das nächste
Rezept zu schreiben!
Quellen:
• Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ)
• „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte
Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen,
© 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8
Bei Überschreitung von 30 Tagen Reichdauer muss der Buchstabe
„A“ für Ausnahme angegeben werden.
03
BSP 3: TGL. EINNAHME 800 mg
ERLÄUTERUNGEN
Tägliche Einnahme von 800 mg Substitol® unter Sicht in der Arztpraxis/in der Apotheke
1
Name, Vorname, Anschrift
und Geburtsdatum des Patienten
2
Ausstellungsdatum
3
Eindeutige Arzneimittelbezeichnung;
Darreichungsform
4
Menge des verschriebenen Arzneimittels
in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl
der abgeteilten Form
5
Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen.
Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn
eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde.
6
Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl.
Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel
kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge
abstempeln!
7
Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V.
8
Abgabedatum in der Apotheke
9
Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer.
Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig!
Verschreibung als ED
ZUR INFORMATION: Das Rezept wird der Apotheke gegeben.
Musterkrankenkasse
1
Musterfrau, Maria
Musterstr. 7
12345 Musterstadt
00000000
01.01.1990
00000000
000000000000
0000
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2
01.04.2015
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S/A
24.000 mg Substitol 200 mg Hartkapseln
bei Tagesbedarf von 800 mg (4 x 200 mg) für
die Reichdauer von 30 Tagen vom 01.04.-30.4.2015
Dr. med. Peter Muster
6
Facharzt für Allgemeinmedizin
12345 Musterdorf
Tel. 1234/1234567
10
7
8
tion sind mit einem „S“ zu kennzeichnen
BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über
9
!
BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitu-
der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit
einem „A“ zu kennzeichnen.
BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die
Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders
gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen)
und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und
Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1
mal pro Woche möglich.
TIPP: In den anderen Monaten des Jahres mit
28 oder 31 Tagen wird die Reichdauer und die
Gesamtmenge einfach entsprechend angepasst.
Quellen:
• Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ)
• „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte
Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen,
© 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8
04
BSP 4: TGL. EINNAHME 800 mg
ERLÄUTERUNGEN
Tägliche Einnahme von 800 mg Substitol® unter Sicht in der Arztpraxis/in der Apotheke
1
Name, Vorname, Anschrift
und Geburtsdatum des Patienten
2
Ausstellungsdatum
3
Eindeutige Arzneimittelbezeichnung;
Darreichungsform
4
Menge des verschriebenen Arzneimittels
in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl
der abgeteilten Form
5
Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen.
Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn
eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde.
6
Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl.
Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel
kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge
abstempeln!
7
Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V.
8
Abgabedatum in der Apotheke
9
Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer.
Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig!
Verschreibung Packungs-orientiert, 1x N3 200mg = 25 Tage
ZUR INFORMATION: Das Rezept wird der Apotheke gegeben.
Musterkrankenkasse
Musterfrau, Maria
Musterstr. 7
12345 Musterstadt
1
00000000
01.01.1990
00000000
000000000000
000000000000
0000
2
01.04.2015
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4
Dr. med. Peter Muster
S
3
Substitol 200 mg Hartkapseln, 100 Stk. N3
800 mg / Tag (4 x 200 mg) für 25 Tage 5
v. 1.4.-25.4.2015
6
Facharzt für Allgemeinmedizin
12345 Musterdorf
Tel. 1234/1234567
10
7
8
!
BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitution sind mit einem „S“ zu kennzeichnen
BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über
der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit
einem „A“ zu kennzeichnen.
9
BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die
Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders
gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen)
und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und
Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1
mal pro Woche möglich.
TIPP: - Achten Sie bei der Verschreibung nach
Packungsgrößen darauf, rechtzeitig das nächste
Rezept zu schreiben!
Quellen:
• Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ)
• „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte
Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen,
© 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8
05
BSP 5: TH-VERORDNUNG 2 TAGE 500mg
2 Tage Take-Home am Samstag und Sonntag (von Montag bis Freitag tgl. Vergabe)
1
von 500 mg Substitol® unter Sicht in der Arztpraxis/in der Apotheke (4 Wochenrezepte
à 2 Tage + 1 Monatsrezept), Verschreibung als ED
Name, Vorname, Anschrift
und Geburtsdatum des Patienten
2
Ausstellungsdatum
3
Eindeutige Arzneimittelbezeichnung;
Darreichungsform
4
Menge des verschriebenen Arzneimittels
in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl
der abgeteilten Form
5
Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen.
Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn
eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde.
6
Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl.
Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel
kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge
abstempeln!
7
Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V.
8
Abgabedatum in der Apotheke
9
Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer.
Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig!
ZUR INFORMATION: Das Wochenrezept wird dem Patienten, das Monatsrezept der Apotheke gegeben.
REZEPT x4
(TH-Rezepte)
!
ERLÄUTERUNGEN
Musterkrankenkasse
1
TIPP:
11.4.-12.4.2015 /
18.4.-19.4.2015 /
25.4.-26.4.2015
sind die Verordnungsdaten der 3 anderen
Wochenrezepte
Musterfrau, Maria
Musterstr. 7
12345 Musterstadt
00000000
00000000
000000000000
5
000000000000
00000000
000000000000
2
01.04.2015
S
10
6
1.000 mg Substitol 100/200 mg Hartkapseln
als Einzeldosen bei Tagesbedarf von 500 mg
(1 x 100 mg und 2 x 200 mg) für die Reichdauer
von 2 Tagen vom 4.4. - 5.4.2015
Musterfrau, Maria
Musterstr. 7
12345 Musterstadt
00000000
0000
000000000000
3
4
Musterkrankenkasse
01.01.1990
01.01.1990
8
9
0000
01.04.2015
10
S
11.000 mg Substitol 100/200 mg Hartkapseln
bei Tagesbedarf von 500 mg
(1 x 100 mg und 2 x 200 mg) für
die Reichdauer von 22 Tagen vom 01.04.-30.4.2015
Dr. med. Peter Muster
Facharzt für Allgemeinmedizin
12345 Musterdorf
Tel. 1234/1234567
!
Dr. med. Peter Muster
Facharzt für Allgemeinmedizin
12345 Musterdorf
Tel. 1234/1234567
7
TIPP:
Wenn Sie in unterversorgten Gebieten für bis zu zwei
Tage (z.B. am Wochenende)
sog. „Z“-Verordnungen
verschreiben, vermerken Sie
dies bitte an dieser Stelle
mit einem zusätzlichen „Z“
auf dem Rezept (siehe auch
Erläuterung).
10
BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitution sind mit einem „S“ zu kennzeichnen
BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über
der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit
einem „A“ zu kennzeichnen.
BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die
Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders
gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen)
und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und
Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1
mal pro Woche möglich.
siehe http://www.bfarm.de (FAQ)
Quellen:
• Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ)
• „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte
Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen,
© 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8
Hinweis: Die 22 Tage ergeben sich aus 30 Tagen abzüglich 8 Tage TH-Verordnung
PLUS REZEPT x1 (Monatsrezept)
06
BSP 6: TH-VERORDNUNG 2 TAGE 800 mg
2 Tage Take-Home am Samstag und Sonntag (von Montag bis Freitag tgl. Vergabe)
ERLÄUTERUNGEN
1
Name, Vorname, Anschrift
und Geburtsdatum des Patienten
2
Ausstellungsdatum
3
Eindeutige Arzneimittelbezeichnung;
Darreichungsform
4
Menge des verschriebenen Arzneimittels
in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl
der abgeteilten Form
5
Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen.
Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn
eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde.
6
Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl.
Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel
kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge
abstempeln!
7
Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V.
8
Abgabedatum in der Apotheke
9
Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer.
Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig!
von 800 mg Substitol® unter Sicht in der Arztpraxis/in der Apotheke (4 Wochenrezepte
à 2 Tage + 1 Monatsrezept), Verschreibung als ED
ZUR INFORMATION: Das Wochenrezept wird dem Patienten, das Monatsrezept der Apotheke gegeben.
REZEPT x4
(TH-Rezepte)
!
Musterkrankenkasse
TIPP:
11.4.-12.4.2015 /
18.4.-19.4.2015 /
25.4.-26.4.2015
sind die Verordnungsdaten der 3 anderen
Wochenrezepte
1
Musterfrau, Maria
Musterstr. 7
12345 Musterstadt
00000000
00000000
000000000000
4
Musterkrankenkasse
5
000000000000
00000000
000000000000
000000000000
3
0000
01.04.2015
10
01.01.1990
8
2
S/A
1.600 mg Substitol 200 mg Hartkapseln
als Einzeldosen bei Tagesbedarf
von 800 mg (4 x 200 mg) für die Reichdauer
von 2 Tagen vom 4.4. - 5.4.2015
Musterfrau, Maria
Musterstr. 7
12345 Musterstadt
00000000
01.01.1990
Dr. med. Peter Muster
Facharzt für Allgemeinmedizin
6
12345 Musterdorf
Tel. 1234/1234567
7
9
0000
10
01.04.2015
10
17.600 mg Substitol 200 mg Hartkapseln
bei Tagesbedarf von 800 mg (4 x 200 mg)
für die Reichdauer von 22 Tagen
vom 01.04.-30.4.2015
S
Dr. med. Peter Muster
Facharzt für Allgemeinmedizin
12345 Musterdorf
Tel. 1234/1234567
PLUS REZEPT x1
(Monatsrezept)
!
BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitution sind mit einem „S“ zu kennzeichnen
BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über
der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit
einem „A“ zu kennzeichnen.
BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die
Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders
gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen)
und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und
Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1
mal pro Woche möglich.
TIPP: Auf die letzten drei
TH-Verordnungen muss
der Buchstabe „A“ eingefügt werden, da hier die
Monatshöchstmenge von
20 000 mg überschritten
wird (4 Rezepte à 1600 mg
und ein Rezept à 17600 mg
= 24000 mg).
Quellen:
• Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ)
• „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte
Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen,
© 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8
Hinweis: Die 22 Tage ergeben sich aus 30 Tagen abzüglich 8 Tage TH-Verordnung
07
BSP 7: TH-VERORDNUNG 7 TAGE 500 mg
Verschreibung zur Mitgabe von 500 mg Substitol® zur eigenverantwortlichen Einnahme
ERLÄUTERUNGEN
1
Name, Vorname, Anschrift
und Geburtsdatum des Patienten
2
Ausstellungsdatum
3
Eindeutige Arzneimittelbezeichnung;
Darreichungsform
4
Menge des verschriebenen Arzneimittels
in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl
der abgeteilten Form
5
Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen.
Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn
eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde.
6
Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl.
Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel
kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge
abstempeln!
7
Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V.
8
Abgabedatum in der Apotheke
9
Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer.
Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig!
des Patienten, Verschreibung als ED
ZUR INFORMATION: Das Rezept wird dem Patienten gegeben.
ZUR INFORMATION: Einmal pro Woche muss der Patient vor Ihnen das Substitut einnehmen!
Bei einer TH- Verschreibung für 7 Tage empfiehlt die Bundesopiumstelle, dass die Apotheke
eine Tagesdosis direkt in die Praxis liefert. (Alternativ: TH-Verordnung für 6 Tage und eine
patientenbezogene Verschreibung für die Praxis)
Musterkrankenkasse
1
Musterfrau, Maria
Musterstr. 7
12345 Musterstadt
00000000
01.01.1990
00000000
0000
000000000000 2
000000000000
06.04.2015
10
3
4
5
3.500 mg Substitol 100/200 mg Hartkapseln
S
als Einzeldosen bei Tagesbedarf von 500 mg
6
(1 x 100 mg und 2 x 200 mg) für die Reichdauer
von 7 Tagen vom 6.4.-12.4.2015, Lieferung der Einzeldosis 11.4.2015 an die Praxis
8
Dr. med. Peter Muster
10
Facharzt für Allgemeinmedizin
tion sind mit einem „S“ zu kennzeichnen
BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über
12345 Musterdorf
Tel. 1234/1234567
der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit
einem „A“ zu kennzeichnen.
BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die
Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders
gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen)
und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und
Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1
mal pro Woche möglich.
7
9
!
BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitu-
TIPP:
Die Lieferung an die Praxis
sollte auf der TH-Verordnung vermerkt werden
Quellen:
• Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ)
• „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte
Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen,
© 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8
08
BSP 8: TH-VERORDNUNG 7 TAGE 800mg
Verschreibung zur Mitgabe von 800 mg Substitol® zur eigenverantwortlichen Einnahme
ERLÄUTERUNGEN
1
Name, Vorname, Anschrift
und Geburtsdatum des Patienten
2
Ausstellungsdatum
3
Eindeutige Arzneimittelbezeichnung;
Darreichungsform
4
Menge des verschriebenen Arzneimittels
in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl
der abgeteilten Form
5
Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen.
Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn
eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde.
6
Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl.
Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel
kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge
abstempeln!
7
Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V.
0000
8
Abgabedatum in der Apotheke
06.04.2015
9
Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer.
Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig!
des Patienten, Verschreibung als ED
ZUR INFORMATION: Das Rezept wird dem Patienten gegeben.
ZUR INFORMATION: Einmal pro Woche muss der Patient vor Ihnen das Substitut einnehmen!
Bei einer TH- Verschreibung für 7 Tage empfiehlt die Bundesopiumstelle, dass die Apotheke
eine Tagesdosis direkt in die Praxis liefert. (Alternativ: TH-Verordnung für 6 Tage und eine
patientenbezogene Verschreibung für die Praxis)
Musterkrankenkasse
1
Musterfrau, Maria
Musterstr. 7
12345 Musterstadt
00000000
01.01.1990
00000000
000000000000 2
000000000000
3
4
5
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S
5.600 mg Substitol 200 mg Hartkapseln
6
als Einzeldosen bei Tagesbedarf von 800 mg
(4 x 200 mg) für die Reichdauer von 7 Tagen vom
Dr. med. Peter Muster
10
Facharzt für Allgemeinmedizin
der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit
einem „A“ zu kennzeichnen.
BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die
Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders
gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen)
und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und
Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1
mal pro Woche möglich.
7
8
9
!
tion sind mit einem „S“ zu kennzeichnen
BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über
12345 Musterdorf
Tel. 1234/1234567
6.4.-12.4.2015, Lieferung der Einzeldosis 11.4.2015
an die Praxis
BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitu-
TIPP:
Die Lieferung an die Praxis
sollte auf der TH-Verordnung vermerkt werden
Quellen:
• Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ)
• „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte
Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen,
© 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8
09
BSP 9: ABGABE ALS GRANULAT 800mg
Beispiel einer Verordnung von 800 mg Substitol® als Granulat aus einer geöffneten
Kapsel bei tgl. Vergabe, z.B. für „kritische“ Patienten, Verschreibung als ED
ERLÄUTERUNGEN
1
Name, Vorname, Anschrift
und Geburtsdatum des Patienten
2
Ausstellungsdatum
3
Eindeutige Arzneimittelbezeichnung;
Darreichungsform
4
Menge des verschriebenen Arzneimittels
in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl
der abgeteilten Form
5
Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen.
Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn
eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde.
6
Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl.
Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel
kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge
abstempeln!
7
Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V.
8
Abgabedatum in der Apotheke
9
Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer.
Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig!
ZUR INFORMATION: Das Rezept wird der Apotheke gegeben.
Musterkrankenkasse
Musterfrau, Maria
Musterstr. 7
12345 Musterstadt
1
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01.01.1990
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5
S/A
24.000 mg Substitol 200 mg Hartkapseln
bei Tagesbedarf von 800 mg (4 x 200 mg) für
die Reichdauer von 30 Tagen vom 01.04.-30.4.2015
zur tgl. Vergabe unter Sicht als GRANULAT in
der Apotheke aus den Hartkapseln herauslösen
8
6
Dr. med. Peter Muster
Facharzt für Allgemeinmedizin
12345 Musterdorf
Tel. 1234/1234567
7
10
BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitution sind mit einem „S“ zu kennzeichnen
BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über
9
der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit
einem „A“ zu kennzeichnen.
!
TIPP: In den anderen Monaten des Jahres mit
28 oder 31 Tagen wird die Reichdauer und die
Gesamtmenge einfach entsprechend angepasst.
!
BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die
Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders
gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen)
und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und
Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1
mal pro Woche möglich.
TIPP: Hiermit können Sie Ihrer vergebenden
Apotheke schriftlich mitteilen, dass die Abgabe von
Substitol als Granulat erfolgen soll.
WICHTIG: Granulat darf nicht zerbissen oder
zerkaut werden. Granulat sollte trocken eingenommen und mit Wasser nachgespült werden.
Quellen:
• Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ)
• „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte
Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen,
© 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8
10
BSP 10: SUBSTITUTIONSBESCHEINIGUNG
ZUR INFORMATION: Die Bescheinigung „Teil 1“ wird dem Patienten gegeben.
Musterkrankenkasse
Vertretungssituation
bei anderem Arzt
1
Musterfrau, Maria
Musterstr. 7
12345 Musterstadt
00000000
01.01.1990
00000000
000000000000
000000000000
0000
01.04.2015
500 mg Substitol Hartkapseln
tägl. Vergabe unter Sicht,
Gültig vom 13.04.2015 - 20.04.2015
„Nur zur Vorlage beim Arzt“
SUBSTITUTIONSBESCHEINGUNG
6
5
Facharzt für Allgemeinmedizin
12345 Musterdorf
Tel. 1234/1234567
000000000000
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500 mg Substitol Hartkapseln
tägl. Vergabe unter Sicht,
Gültig vom 13.04.2015
„Nur zur Vorlage beim Arzt“
SUBSTITUTIONSBESCHEINGUNG
2
Ausstellungsdatum
3
Eindeutige Arzneimittelbezeichnung;
Darreichungsform
4
Menge des verschriebenen Arzneimittels
in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl
der abgeteilten Form
5
Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen.
Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn
eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde.
6
Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl.
Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel
kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge
abstempeln!
7
Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V.
8
Abgabedatum in der Apotheke
9
Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer.
Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig!
7
9
Musterkrankenkasse
00000000
Name, Vorname, Anschrift
und Geburtsdatum des Patienten
Dr. med. Peter Muster
8
Musterfrau, Maria
Musterstr. 7
12345 Musterstadt
1
2
3
4
ERLÄUTERUNGEN
01.01.1990
10
0000
BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitution sind mit einem „S“ zu kennzeichnen
BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über
01.04.2015
der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit
einem „A“ zu kennzeichnen.
Stationärer Aufenthalt ohne
absehbares Ende
Dr. med. Peter Muster
Facharzt für Allgemeinmedizin
BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die
Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders
gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen)
und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und
Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1
mal pro Woche möglich.
12345 Musterdorf
Tel. 1234/1234567
!
TIPP: Ein Ende der Gültigkeit
kann natürlich nur angegeben werden, wenn ein Ende
bekannt ist.
Quellen:
• Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ)
• „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte
Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen,
© 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8
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