INHALT Seite 02 Rezeptbeispiel 1 - TGL. EINNAHME 500 mg Seite 03 Rezeptbeispiel 2 - TGL. EINNAHME 500 mg (Packungsorientiert) Seite 04 Rezeptbeispiel 3 - TGL. EINNAHME 800 mg Seite 05 Rezeptbeispiel 4 - TGL. EINNAHME 800 mg (Packungsorientiert) Seite 06 Rezeptbeispiel 5 - TH-VERORDNUNG 2 TAGE 500 mg Seite 07 Rezeptbeispiel 6 - TH-VERORDNUNG 2 TAGE 800 mg Seite 08 Rezeptbeispiel 7 - TH-VERORDNUNG 7 TAGE 500 mg Seite 09 Rezeptbeispiel 8 - TH-VERORDNUNG 7 TAGE 800 mg Seite 10 Rezeptbeispiel 9 - ABGABE ALS GRANULAT 800 mg Seite 11 Rezeptbeispiel 10 - SUBSTITUTIONSBESCHEINIGUNG BSP 1: TGL. EINNAHME 500 mg ERLÄUTERUNGEN Tägliche Einnahme von 500 mg Substitol® unter Sicht in der Arztpraxis/in der Apotheke Verschreibung als ED ZUR INFORMATION: Das Rezept wird der Apotheke gegeben. 1 Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten 2 Ausstellungsdatum 3 Eindeutige Arzneimittelbezeichnung; Darreichungsform 4 Menge des verschriebenen Arzneimittels in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl der abgeteilten Form 5 Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen. Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde. 6 Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl. Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge abstempeln! 7 Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V. 8 Abgabedatum in der Apotheke 9 Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer. Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig! Musterkrankenkasse 1 Musterfrau, Maria Musterstr. 7 12345 Musterstadt 00000000 00000000 000000000000 4 5 01.01.1990 0000 000000000000 2 01.04.2015 S 3 10 6 15.000 mg Substitol 100/200 mg Hartkapseln bei Tagesbedarf von 500 mg (1 x 100 mg und 2 x 200 mg) für die Reichdauer von 30 Tagen vom 01.04.-30.4.2015 Dr. med. Peter Muster Facharzt für Allgemeinmedizin 12345 Musterdorf Tel. 1234/1234567 10 7 8 tion sind mit einem „S“ zu kennzeichnen BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über 9 ! BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitu- der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit einem „A“ zu kennzeichnen. BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen) und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1 mal pro Woche möglich. TIPP: In den anderen Monaten des Jahres mit 28 oder 31 Tagen wird die Reichdauer und die Gesamtmenge einfach entsprechend angepasst. Quellen: • Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ) • „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen, © 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8 02 BSP 2: TGL. EINNAHME 500 mg ERLÄUTERUNGEN Tägliche Einnahme von 500 mg Substitol® unter Sicht in der Arztpraxis/in der Apotheke 1 Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten 2 Ausstellungsdatum 3 Eindeutige Arzneimittelbezeichnung; Darreichungsform 4 Menge des verschriebenen Arzneimittels in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl der abgeteilten Form 5 Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen. Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde. 6 Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl. Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge abstempeln! 7 Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V. 8 Abgabedatum in der Apotheke 9 Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer. Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig! Verschreibung Packungs-orientiert, 1xN2 100mg + 1xN3 200mg = 50 Tage ZUR INFORMATION: Das Rezept wird der Apotheke gegeben. Musterkrankenkasse 1 Musterfrau, Maria Musterstr. 7 12345 Musterstadt 00000000 01.01.1990 00000000 000000000000 000000000000 0000 2 01.04.2015 10 4 3 S/A Substitol 100 mg Hartkapseln, 50 Stk. (N2) 6 - - - - - - - - - - - - - - Substitol 200 mg Hartkapseln, 100 Stk. (N3) 5 ! - - - - - - - - - - - - - - 500 mg/Tag für 50 Tage v. 1.4.-20.5.2015 ============== 8 9 TIPP: Verschreibungen sind bei stabilen Patienten auch für mehr als 30 Tage möglich! Dr. med. Peter Muster Facharzt für Allgemeinmedizin 12345 Musterdorf Tel. 1234/1234567 10 7 BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitution sind mit einem „S“ zu kennzeichnen BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit einem „A“ zu kennzeichnen. ! BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen) und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1 mal pro Woche möglich. TIPP: - Achten Sie bei der Verschreibung nach Packungsgrößen darauf, rechtzeitig das nächste Rezept zu schreiben! Quellen: • Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ) • „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen, © 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8 Bei Überschreitung von 30 Tagen Reichdauer muss der Buchstabe „A“ für Ausnahme angegeben werden. 03 BSP 3: TGL. EINNAHME 800 mg ERLÄUTERUNGEN Tägliche Einnahme von 800 mg Substitol® unter Sicht in der Arztpraxis/in der Apotheke 1 Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten 2 Ausstellungsdatum 3 Eindeutige Arzneimittelbezeichnung; Darreichungsform 4 Menge des verschriebenen Arzneimittels in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl der abgeteilten Form 5 Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen. Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde. 6 Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl. Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge abstempeln! 7 Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V. 8 Abgabedatum in der Apotheke 9 Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer. Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig! Verschreibung als ED ZUR INFORMATION: Das Rezept wird der Apotheke gegeben. Musterkrankenkasse 1 Musterfrau, Maria Musterstr. 7 12345 Musterstadt 00000000 01.01.1990 00000000 000000000000 0000 000000000000 2 01.04.2015 10 3 4 5 S/A 24.000 mg Substitol 200 mg Hartkapseln bei Tagesbedarf von 800 mg (4 x 200 mg) für die Reichdauer von 30 Tagen vom 01.04.-30.4.2015 Dr. med. Peter Muster 6 Facharzt für Allgemeinmedizin 12345 Musterdorf Tel. 1234/1234567 10 7 8 tion sind mit einem „S“ zu kennzeichnen BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über 9 ! BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitu- der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit einem „A“ zu kennzeichnen. BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen) und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1 mal pro Woche möglich. TIPP: In den anderen Monaten des Jahres mit 28 oder 31 Tagen wird die Reichdauer und die Gesamtmenge einfach entsprechend angepasst. Quellen: • Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ) • „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen, © 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8 04 BSP 4: TGL. EINNAHME 800 mg ERLÄUTERUNGEN Tägliche Einnahme von 800 mg Substitol® unter Sicht in der Arztpraxis/in der Apotheke 1 Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten 2 Ausstellungsdatum 3 Eindeutige Arzneimittelbezeichnung; Darreichungsform 4 Menge des verschriebenen Arzneimittels in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl der abgeteilten Form 5 Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen. Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde. 6 Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl. Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge abstempeln! 7 Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V. 8 Abgabedatum in der Apotheke 9 Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer. Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig! Verschreibung Packungs-orientiert, 1x N3 200mg = 25 Tage ZUR INFORMATION: Das Rezept wird der Apotheke gegeben. Musterkrankenkasse Musterfrau, Maria Musterstr. 7 12345 Musterstadt 1 00000000 01.01.1990 00000000 000000000000 000000000000 0000 2 01.04.2015 10 4 Dr. med. Peter Muster S 3 Substitol 200 mg Hartkapseln, 100 Stk. N3 800 mg / Tag (4 x 200 mg) für 25 Tage 5 v. 1.4.-25.4.2015 6 Facharzt für Allgemeinmedizin 12345 Musterdorf Tel. 1234/1234567 10 7 8 ! BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitution sind mit einem „S“ zu kennzeichnen BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit einem „A“ zu kennzeichnen. 9 BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen) und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1 mal pro Woche möglich. TIPP: - Achten Sie bei der Verschreibung nach Packungsgrößen darauf, rechtzeitig das nächste Rezept zu schreiben! Quellen: • Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ) • „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen, © 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8 05 BSP 5: TH-VERORDNUNG 2 TAGE 500mg 2 Tage Take-Home am Samstag und Sonntag (von Montag bis Freitag tgl. Vergabe) 1 von 500 mg Substitol® unter Sicht in der Arztpraxis/in der Apotheke (4 Wochenrezepte à 2 Tage + 1 Monatsrezept), Verschreibung als ED Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten 2 Ausstellungsdatum 3 Eindeutige Arzneimittelbezeichnung; Darreichungsform 4 Menge des verschriebenen Arzneimittels in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl der abgeteilten Form 5 Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen. Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde. 6 Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl. Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge abstempeln! 7 Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V. 8 Abgabedatum in der Apotheke 9 Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer. Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig! ZUR INFORMATION: Das Wochenrezept wird dem Patienten, das Monatsrezept der Apotheke gegeben. REZEPT x4 (TH-Rezepte) ! ERLÄUTERUNGEN Musterkrankenkasse 1 TIPP: 11.4.-12.4.2015 / 18.4.-19.4.2015 / 25.4.-26.4.2015 sind die Verordnungsdaten der 3 anderen Wochenrezepte Musterfrau, Maria Musterstr. 7 12345 Musterstadt 00000000 00000000 000000000000 5 000000000000 00000000 000000000000 2 01.04.2015 S 10 6 1.000 mg Substitol 100/200 mg Hartkapseln als Einzeldosen bei Tagesbedarf von 500 mg (1 x 100 mg und 2 x 200 mg) für die Reichdauer von 2 Tagen vom 4.4. - 5.4.2015 Musterfrau, Maria Musterstr. 7 12345 Musterstadt 00000000 0000 000000000000 3 4 Musterkrankenkasse 01.01.1990 01.01.1990 8 9 0000 01.04.2015 10 S 11.000 mg Substitol 100/200 mg Hartkapseln bei Tagesbedarf von 500 mg (1 x 100 mg und 2 x 200 mg) für die Reichdauer von 22 Tagen vom 01.04.-30.4.2015 Dr. med. Peter Muster Facharzt für Allgemeinmedizin 12345 Musterdorf Tel. 1234/1234567 ! Dr. med. Peter Muster Facharzt für Allgemeinmedizin 12345 Musterdorf Tel. 1234/1234567 7 TIPP: Wenn Sie in unterversorgten Gebieten für bis zu zwei Tage (z.B. am Wochenende) sog. „Z“-Verordnungen verschreiben, vermerken Sie dies bitte an dieser Stelle mit einem zusätzlichen „Z“ auf dem Rezept (siehe auch Erläuterung). 10 BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitution sind mit einem „S“ zu kennzeichnen BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit einem „A“ zu kennzeichnen. BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen) und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1 mal pro Woche möglich. siehe http://www.bfarm.de (FAQ) Quellen: • Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ) • „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen, © 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8 Hinweis: Die 22 Tage ergeben sich aus 30 Tagen abzüglich 8 Tage TH-Verordnung PLUS REZEPT x1 (Monatsrezept) 06 BSP 6: TH-VERORDNUNG 2 TAGE 800 mg 2 Tage Take-Home am Samstag und Sonntag (von Montag bis Freitag tgl. Vergabe) ERLÄUTERUNGEN 1 Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten 2 Ausstellungsdatum 3 Eindeutige Arzneimittelbezeichnung; Darreichungsform 4 Menge des verschriebenen Arzneimittels in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl der abgeteilten Form 5 Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen. Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde. 6 Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl. Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge abstempeln! 7 Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V. 8 Abgabedatum in der Apotheke 9 Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer. Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig! von 800 mg Substitol® unter Sicht in der Arztpraxis/in der Apotheke (4 Wochenrezepte à 2 Tage + 1 Monatsrezept), Verschreibung als ED ZUR INFORMATION: Das Wochenrezept wird dem Patienten, das Monatsrezept der Apotheke gegeben. REZEPT x4 (TH-Rezepte) ! Musterkrankenkasse TIPP: 11.4.-12.4.2015 / 18.4.-19.4.2015 / 25.4.-26.4.2015 sind die Verordnungsdaten der 3 anderen Wochenrezepte 1 Musterfrau, Maria Musterstr. 7 12345 Musterstadt 00000000 00000000 000000000000 4 Musterkrankenkasse 5 000000000000 00000000 000000000000 000000000000 3 0000 01.04.2015 10 01.01.1990 8 2 S/A 1.600 mg Substitol 200 mg Hartkapseln als Einzeldosen bei Tagesbedarf von 800 mg (4 x 200 mg) für die Reichdauer von 2 Tagen vom 4.4. - 5.4.2015 Musterfrau, Maria Musterstr. 7 12345 Musterstadt 00000000 01.01.1990 Dr. med. Peter Muster Facharzt für Allgemeinmedizin 6 12345 Musterdorf Tel. 1234/1234567 7 9 0000 10 01.04.2015 10 17.600 mg Substitol 200 mg Hartkapseln bei Tagesbedarf von 800 mg (4 x 200 mg) für die Reichdauer von 22 Tagen vom 01.04.-30.4.2015 S Dr. med. Peter Muster Facharzt für Allgemeinmedizin 12345 Musterdorf Tel. 1234/1234567 PLUS REZEPT x1 (Monatsrezept) ! BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitution sind mit einem „S“ zu kennzeichnen BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit einem „A“ zu kennzeichnen. BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen) und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1 mal pro Woche möglich. TIPP: Auf die letzten drei TH-Verordnungen muss der Buchstabe „A“ eingefügt werden, da hier die Monatshöchstmenge von 20 000 mg überschritten wird (4 Rezepte à 1600 mg und ein Rezept à 17600 mg = 24000 mg). Quellen: • Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ) • „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen, © 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8 Hinweis: Die 22 Tage ergeben sich aus 30 Tagen abzüglich 8 Tage TH-Verordnung 07 BSP 7: TH-VERORDNUNG 7 TAGE 500 mg Verschreibung zur Mitgabe von 500 mg Substitol® zur eigenverantwortlichen Einnahme ERLÄUTERUNGEN 1 Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten 2 Ausstellungsdatum 3 Eindeutige Arzneimittelbezeichnung; Darreichungsform 4 Menge des verschriebenen Arzneimittels in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl der abgeteilten Form 5 Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen. Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde. 6 Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl. Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge abstempeln! 7 Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V. 8 Abgabedatum in der Apotheke 9 Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer. Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig! des Patienten, Verschreibung als ED ZUR INFORMATION: Das Rezept wird dem Patienten gegeben. ZUR INFORMATION: Einmal pro Woche muss der Patient vor Ihnen das Substitut einnehmen! Bei einer TH- Verschreibung für 7 Tage empfiehlt die Bundesopiumstelle, dass die Apotheke eine Tagesdosis direkt in die Praxis liefert. (Alternativ: TH-Verordnung für 6 Tage und eine patientenbezogene Verschreibung für die Praxis) Musterkrankenkasse 1 Musterfrau, Maria Musterstr. 7 12345 Musterstadt 00000000 01.01.1990 00000000 0000 000000000000 2 000000000000 06.04.2015 10 3 4 5 3.500 mg Substitol 100/200 mg Hartkapseln S als Einzeldosen bei Tagesbedarf von 500 mg 6 (1 x 100 mg und 2 x 200 mg) für die Reichdauer von 7 Tagen vom 6.4.-12.4.2015, Lieferung der Einzeldosis 11.4.2015 an die Praxis 8 Dr. med. Peter Muster 10 Facharzt für Allgemeinmedizin tion sind mit einem „S“ zu kennzeichnen BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über 12345 Musterdorf Tel. 1234/1234567 der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit einem „A“ zu kennzeichnen. BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen) und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1 mal pro Woche möglich. 7 9 ! BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitu- TIPP: Die Lieferung an die Praxis sollte auf der TH-Verordnung vermerkt werden Quellen: • Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ) • „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen, © 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8 08 BSP 8: TH-VERORDNUNG 7 TAGE 800mg Verschreibung zur Mitgabe von 800 mg Substitol® zur eigenverantwortlichen Einnahme ERLÄUTERUNGEN 1 Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten 2 Ausstellungsdatum 3 Eindeutige Arzneimittelbezeichnung; Darreichungsform 4 Menge des verschriebenen Arzneimittels in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl der abgeteilten Form 5 Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen. Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde. 6 Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl. Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge abstempeln! 7 Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V. 0000 8 Abgabedatum in der Apotheke 06.04.2015 9 Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer. Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig! des Patienten, Verschreibung als ED ZUR INFORMATION: Das Rezept wird dem Patienten gegeben. ZUR INFORMATION: Einmal pro Woche muss der Patient vor Ihnen das Substitut einnehmen! Bei einer TH- Verschreibung für 7 Tage empfiehlt die Bundesopiumstelle, dass die Apotheke eine Tagesdosis direkt in die Praxis liefert. (Alternativ: TH-Verordnung für 6 Tage und eine patientenbezogene Verschreibung für die Praxis) Musterkrankenkasse 1 Musterfrau, Maria Musterstr. 7 12345 Musterstadt 00000000 01.01.1990 00000000 000000000000 2 000000000000 3 4 5 10 S 5.600 mg Substitol 200 mg Hartkapseln 6 als Einzeldosen bei Tagesbedarf von 800 mg (4 x 200 mg) für die Reichdauer von 7 Tagen vom Dr. med. Peter Muster 10 Facharzt für Allgemeinmedizin der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit einem „A“ zu kennzeichnen. BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen) und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1 mal pro Woche möglich. 7 8 9 ! tion sind mit einem „S“ zu kennzeichnen BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über 12345 Musterdorf Tel. 1234/1234567 6.4.-12.4.2015, Lieferung der Einzeldosis 11.4.2015 an die Praxis BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitu- TIPP: Die Lieferung an die Praxis sollte auf der TH-Verordnung vermerkt werden Quellen: • Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ) • „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen, © 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8 09 BSP 9: ABGABE ALS GRANULAT 800mg Beispiel einer Verordnung von 800 mg Substitol® als Granulat aus einer geöffneten Kapsel bei tgl. Vergabe, z.B. für „kritische“ Patienten, Verschreibung als ED ERLÄUTERUNGEN 1 Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten 2 Ausstellungsdatum 3 Eindeutige Arzneimittelbezeichnung; Darreichungsform 4 Menge des verschriebenen Arzneimittels in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl der abgeteilten Form 5 Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen. Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde. 6 Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl. Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge abstempeln! 7 Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V. 8 Abgabedatum in der Apotheke 9 Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer. Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig! ZUR INFORMATION: Das Rezept wird der Apotheke gegeben. Musterkrankenkasse Musterfrau, Maria Musterstr. 7 12345 Musterstadt 1 00000000 01.01.1990 00000000 000000000000 000000000000 0000 2 01.04.2015 10 3 4 5 S/A 24.000 mg Substitol 200 mg Hartkapseln bei Tagesbedarf von 800 mg (4 x 200 mg) für die Reichdauer von 30 Tagen vom 01.04.-30.4.2015 zur tgl. Vergabe unter Sicht als GRANULAT in der Apotheke aus den Hartkapseln herauslösen 8 6 Dr. med. Peter Muster Facharzt für Allgemeinmedizin 12345 Musterdorf Tel. 1234/1234567 7 10 BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitution sind mit einem „S“ zu kennzeichnen BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über 9 der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit einem „A“ zu kennzeichnen. ! TIPP: In den anderen Monaten des Jahres mit 28 oder 31 Tagen wird die Reichdauer und die Gesamtmenge einfach entsprechend angepasst. ! BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen) und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1 mal pro Woche möglich. TIPP: Hiermit können Sie Ihrer vergebenden Apotheke schriftlich mitteilen, dass die Abgabe von Substitol als Granulat erfolgen soll. WICHTIG: Granulat darf nicht zerbissen oder zerkaut werden. Granulat sollte trocken eingenommen und mit Wasser nachgespült werden. Quellen: • Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ) • „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen, © 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8 10 BSP 10: SUBSTITUTIONSBESCHEINIGUNG ZUR INFORMATION: Die Bescheinigung „Teil 1“ wird dem Patienten gegeben. Musterkrankenkasse Vertretungssituation bei anderem Arzt 1 Musterfrau, Maria Musterstr. 7 12345 Musterstadt 00000000 01.01.1990 00000000 000000000000 000000000000 0000 01.04.2015 500 mg Substitol Hartkapseln tägl. Vergabe unter Sicht, Gültig vom 13.04.2015 - 20.04.2015 „Nur zur Vorlage beim Arzt“ SUBSTITUTIONSBESCHEINGUNG 6 5 Facharzt für Allgemeinmedizin 12345 Musterdorf Tel. 1234/1234567 000000000000 00000000 000000000000 500 mg Substitol Hartkapseln tägl. Vergabe unter Sicht, Gültig vom 13.04.2015 „Nur zur Vorlage beim Arzt“ SUBSTITUTIONSBESCHEINGUNG 2 Ausstellungsdatum 3 Eindeutige Arzneimittelbezeichnung; Darreichungsform 4 Menge des verschriebenen Arzneimittels in Milliliter, Gramm oder Milligramm, Stückzahl der abgeteilten Form 5 Gebrauchsanweisung mit Einzel- und Tagesdosen. Alternativ: „gemäß schriftlicher Anweisung“, wenn eine solche dem Patienten ausgehändigt wurde. 6 Arztname, Berufsbezeichnung, Anschrift einschl. Tel.-Nr. (auch Stempel möglich). In Gemeinschaftspraxen den verordnenden Arzt im Stempel kenntlich machen. Wichtig: auch Durchschläge abstempeln! 7 Unterschrift des verschreibenden Arztes (leserlich), im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i.V. 8 Abgabedatum in der Apotheke 9 Fortlaufende 9-stellige Rezeptnummer. Persönliche BtM-Nummer ist nicht mehr nötig! 7 9 Musterkrankenkasse 00000000 Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten Dr. med. Peter Muster 8 Musterfrau, Maria Musterstr. 7 12345 Musterstadt 1 2 3 4 ERLÄUTERUNGEN 01.01.1990 10 0000 BUCHSTABE „S“: Alle Verschreibungen zur Substitution sind mit einem „S“ zu kennzeichnen BUCHSTABE „A“: Alle Verschreibungen, die über 01.04.2015 der Höchstverschreibungsmenge liegen, sind mit einem „A“ zu kennzeichnen. Stationärer Aufenthalt ohne absehbares Ende Dr. med. Peter Muster Facharzt für Allgemeinmedizin BUCHSTABE „Z“: Verschreibung zur eigenverantwortlichen Einnahme von bis zu zwei Tagen, wenn die Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anders gewährleistet werden kann (unterversorgte Regionen) und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung vorliegen (Behandlungsverlauf, Selbst- und Fremdgefährdung, Sicherheit und Kontrolle), maximal 1 mal pro Woche möglich. 12345 Musterdorf Tel. 1234/1234567 ! TIPP: Ein Ende der Gültigkeit kann natürlich nur angegeben werden, wenn ein Ende bekannt ist. Quellen: • Homepage der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / http://www.bfarm.de (FAQ) • „Substitution und Recht - Ein rechtlicher Leitfaden für die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger in Deutschland“, Weber / Schroeder-Printzen, © 2009 ecomed MEDIZIN, ISBN 978- 3-609-70467 -8 11
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