Ausschreibung Kulturschule 2020 Baden

Ausschreibung
Kulturschule 2020 Baden-Württemberg
Schuljahr 2015/16 bis 2019/20
Anmeldefrist für die Bewerbung der Schulen:
Dienstag, 31. März 2015
Präambel
Im Bewusstsein, dass kulturelle Bildung an Schulen, im Unterricht, im Ergänzungsbereich und in Kooperationsprojekten mit außerschulischen Kulturpartnern außerordentlich positive Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung von Schülerinnen
und Schülern einerseits und auf die Schulgemeinschaft als Ganze andererseits hat,
schreibt das Land Baden-Württemberg in Kooperation mit der Karl Schlecht Stiftung
(KSG) ab dem Schuljahr 2015/16 das fünfjährige Modellprojekt „Kulturschule 2020
Baden-Württemberg“ aus. Gesucht werden zehn Schulen, die daran interessiert sind,
sich zu einer Kulturschule zu entwickeln. Jede Kulturschule erhält jährlich 10.000 Euro als Kulturbudget. Die Schulen sollen einen Kulturfahrplan entwickeln.
Ziele
Kulturschulen wollen erreichen, dass kulturelle Bildung ein noch selbstverständlicherer und breiterer Bestandteil ihres Schulalltags ist. Im Fokus steht die Weiterentwicklung der Unterrichtspraxis. Sie wollen allen Schülerinnen und Schülern einen Zugang
zu Kunst und Kultur und die Teilhabe am kulturellen Leben eröffnen, indem sie
Schulleben und Unterricht schrittweise nicht nur inhaltlich, sondern auch organisatorisch und strukturell in Richtung mehr ästhetisch-kulturelle Praxis verändern. Darum
arbeiten sie darauf hin,

ästhetische Zugangsweisen und sinnlich-kreative Lernmethoden in allen Fächern (Musik, Bildende Kunst, Deutsch, Literatur und Theater, Sprachen, Ge-
sellschafts- und Naturwissenschaften, Mathematik etc.) im Sinne von „Lernen






durch die Künste“ zu entwickeln und zu praktizieren;
über die Anforderungen des Bildungsplans und die Vorgaben der Stundentafeln hinaus rhythmisierte, fächer- und jahrgangsübergreifende Unterrichtsangebote der kulturellen Bildung zu erarbeiten. Dabei spielt die spartenübergreifende Zusammenarbeit der Künste eine besondere Rolle;
die Kooperation aller Lehrerinnen und Lehrer im Sinne der Verbindung des
künstlerischen Aufgabenfeldes mit sprachlichen, naturwissenschaftlichen, mathematischen und gesellschaftlichen Aufgabenfeldern zu fördern;
die räumlichen Möglichkeiten, die sächliche Ausstattung und die zeitlichen
Spielräume der Schule für kulturelle Bildung und Praxis zu erweitern;
das kreative Potenzial von Kollegium und Elternschaft zur Entfaltung einer
künstlerisch-kulturpädagogischen Lernkultur einzubeziehen;
die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, Künstlern und Kulturinstitutionen auszubauen;
an den im Modellprojekt angebotenen jährlichen Fortbildungen und Vernetzungskonferenzen teilzunehmen.
Aus der laufenden Arbeit der Kulturschulen heraus soll in Zusammenarbeit mit einer
wissenschaftlichen Einrichtung aus dem Bereich Lehrerbildung (Universität / Pädagogische Hochschule) eine Handreichung "100 gute Beispiele der kulturschaffenden
Unterrichtspraxis" erstellt, publiziert und an alle Schulen Baden-Württembergs kostenlos verteilt werden. Die Kulturschulen sind damit Vorbilder einer besonders kreativen Lernatmosphäre durch die Künste.
Voraussetzungen für die Bewerbung
 Bewerben können sich alle öffentlichen und privaten Schulen in BadenWürttemberg.
 Die Schule weist in einem künstlerischen Arbeitsfeld (Musik, Bildende Kunst
und kreative Medienarbeit, Fotografie, Darstellende Künste, Theater und
Tanz, Kreatives Schreiben) bereits ein ausgeprägtes Profil vor.
 Ein Schulkonferenzbeschluss für die Bewerbung liegt vor. Die Gesamtlehrer-

konferenz, die Eltern- und die Schülervertretung haben sich zustimmend geäußert.
Die Schule reicht ein Konzept „Kulturschule“ (Kulturfahrplan) zu den kurz- bis
mittelfristigen Zielen (2 - 5 Jahre) und (im Ansatz) konkreten Maßnahmen für
die kulturelle Weiterentwicklung in der Projektlaufzeit ein. Die Ziele und Maßnahmen müssen sich gleichermaßen auf den unterrichtlichen und den außerunterrichtlichen Bereich beziehen.





Es bestehen erkennbare Kooperationen mit außerschulischen Partnern,
Künstlern und Kulturinstitutionen.
Die Schulleitung ist Haupt- und Erstansprechpartner, benennt eine oder mehrere Lehrkräfte ihrer Schule als Kulturbeauftragte und sorgt innerhalb der
Schule dafür, dass die Maßnahmen realisiert werden können.
Der Anteil kultureller Aktivitäten an den AG-Stunden für Lehrkräfte darf durch
die Teilnahme am Modellprojekt „Kulturschule 2020 Baden-Württemberg“
nicht verringert werden.
Die Bereitschaft zur Teilnahme an Arbeits-, Netzwerktreffen und übergeordneten Fortbildungsmaßnahmen ist im angemessenen Umfang vorhanden.
Es besteht die Bereitschaft, im Rahmen der wissenschaftlichen Prozessbegleitung bei der Zwischen- und Abschlussevaluierung sowie, darauf aufbauend, bei der Erstellung einer kostenlosen Handreichung zur kulturschaffenden
Unterrichtspraxis für alle Schulen mitzuwirken.
Teilnehmende Schulen verpflichten sich zur Umsetzung der folgenden Punkte:
 Das Konzept „Kulturschule“ wird als Teil des Schulprogramms organisatorisch
und inhaltlich verankert.
 Die Schule engagiert sich für den Auf- bzw. Ausbau verbindlicher und langfristiger Kooperationen mit externen Kooperationspartnern (Künstler/innen, Kulturinstitutionen etc.).
Die Schulleitung fördert den Prozess zum Aufbau einer Kulturschule aktiv, indem
sie
 die inhaltliche Entwicklungsarbeit begleitet und diese durch organisatorische
Maßnahmen (Räume / Zeiten / Stundenplan) ermöglicht,
 Lehrkräfte als Kulturbeauftragte der Schule zur Wahrnehmung von Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben entsprechend unterstützt und ausstattet,
 die Fortbildungsarbeit und die Kommunikation im Kollegium durch geeignete
Strukturen (z.B. Kooperations- und Konferenzzeiten) fördert,
 einen Studientag in jedem Schuljahr zum Schwerpunkt „Kulturelle Schulent
wicklung“ ausrichtet,
an der Öffentlichkeitsarbeit mitwirkt.
Wissenschaftliche Begleitung und Evaluation
Das Modellprojekt wird durch eine wissenschaftliche Einrichtung des Landes begleitet und evaluiert. Grundlage für die Zwischenevaluation sind die Zwischenberichte
und für die abschließende Evaluation die Abschlussberichte der Projektschulen. Zusätzlich werden die Projektschulen besucht und die Beteiligten interviewt. Dies ist
gleichzeitig Grundlage für die Erstellung einer kostenlosen Handreichung zur kulturschaffenden Unterrichtspraxis für alle Schulen.
Förderverfahren
Die teilnehmenden Schulen werden ab dem Schuljahr 2015/16 gefördert. Nach zwei
Jahren Laufzeit erfolgt die Zwischenevaluierung der Projektschulen hinsichtlich deren
weiterer Teilnahme am Modellprojekt.
Pro Schuljahr und Schule werden bis zu 10.000,- EUR Förderbudget vergeben, die in
die weitere Ausstattung der Schule oder in die Kooperation mit außerschulischen
Partner, Künstlern, Kulturinstitutionen investiert werden sollen.
Es erfolgt eine externe pädagogische und organisatorische Beratung und Fortbildung
durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und die damit verbundene Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater Schloss Rotenfels.
Anschlussperspektive
Nach zwei Jahren Förderung werden die Fortschritte und gegebenenfalls ein Ausschluss vom Modellprojekt sowie die Aufnahme neuer Kulturschulen geprüft. Zum
Ende des fünfjährigen Förderzeitraums im Schuljahr 2019/20 ist die Schule idealerweise in der Lage, das neu gewonnene Profil aus eigener Kraft weiterzuentwickeln.
Die Karl Schlecht Stiftung und das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport entscheiden rechtzeitig über Anschlussoptionen und Folgeprogramme.
Bewerbung
Die Schulen bewerben sich bis zum 31. März 2015 mit dem beiliegenden Bewerbungsbogen schriftlich mit entsprechenden Anlagen. Es zählt das Datum des Posteingangs im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport.
Weiterer Zeitplan:
31. März 2015
Einsendeschluss für die Bewerbungen
April 2015
Auswahl der 10 Kulturschulen im Modellprojekt,
Zusageschreiben und Einladung zu einem ersten Workshop an der Landesakademie Schloss Rotenfels
15. Juni 2015,
15.00 Uhr
Auftaktveranstaltung mit Herrn Minister Andreas Stoch
MdL in Stuttgart im Theater Junges Ensembles (JES)
Juni / Juli 2015
Workshop für Vertreter aus den 10 Kulturschulen an der
Akademie Schloss Rotenfels, Gaggenau - Bad Rotenfels
Schuljahr 2015/16
Start der fünfjährigen Förderperiode
Ansprechpartner für Fragen:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Referat Kulturelle Angelegenheiten
Herr Ministerialrat Matthias Wolf
Thouretstr. 6
70173 Stuttgart
Tel.: 0711-279-2652
Mail: [email protected]