BAD SODEN AM TAUNUS PAKT Mitteilungen für Bad Soden, Neuenhain und Altenhain KOM Informationsblatt des Magistrats der Stadt Bad Soden am Taunus · 3. Jahrgang · Ausgabe 21 / 22.05.2015 · Kostenlose Verteilung an alle Haushalte Klassische Evergreens Der international bekannte ungarische Tenor György Vajk gastiert am Donnerstag, 28. Mai 2015, ab 16:00 Uhr, in den Taunus Residenzen. Alle weiteren Infos zum Konzert stehen im Veranstaltungskalender auf Seite 2. Kreiszukunft online Kostenloser Lesegenuss Über die neue Internetseite www.zwanzig30.mtk.org können sich die Bürger ab sofort intensiv über das Kreisentwicklungskonzept „MTK Zwanzig30“, die Organisation sowie über Termine informieren und sich daran beteiligen. Beim nächsten Termin der Lesestunde in deutscher Sprache geht es am Donnerstag, 28. Mai 2015, 16:30 Uhr, um die Kurzgeschichte „Lange Schatten“. Alle Infos hierzu können Sie heute in unserem Veranstaltungskalender nachlesen. Die letzten Baumschilder wurden in dieser Woche montiert E r ist nicht nur die romantische Kulisse für zahlreiche Bad Sodener Feste, sondern auch ein einzigartiges Naturdenkmal: Der Alte Kurpark mitten im Herzen der Bad Sodener Innenstadt ist besonders in den Frühjahrs- und Sommermonaten Anziehungspunkt für Naturliebhaber, Ruhesuchende und junge Familien. Trotzdem ahnen nur die wenigsten von ihnen, welche botanischen Schätze hier zu bewundern sind. Die neuen Baumschilder, die der Verein „Wir für Bad Soden e.V.“ gestiftet hat, soll diese Wissenslücke jetzt schließen. In Laufe dieser Woche wurde der letzte Teil der 71 Baumschilder von den Mitarbeitern der städtischen Gärtnerei montiert. Ab sofort stehen den Parkbesuchern alle wichtigen Informationen zu Alter, Baumart und Herkunft zur Verfügung. In enger Zusammenarbeit mit den Fachleuten der Stadtgärtnerei wurden bereits im Vorfeld die geeigneten Bäume für die Beschilderung ausgewählt. jahren weitere wertvolle Bäume hinzu. Heute verfügt der Alte Kurpark über insgesamt 660 Bäume in 79 unterschiedlichen Arten. Darunter findet man zum Teil seltene Raritäten, wie zum Beispiel den Küstenmammutbaum, die Sicheltanne, den Amberbaum und auch den Tulpenbaum. Überaus beachtlich ist auch das hohe Alter der überwiegend gut erhaltenen Bäume, von denen einige sogar noch aus der Pflanzperiode der Jahre zwischen 1846 und 1869 stammen. Derzeit wird ein Faltblatt erarbeitet, das in allen städtischen Institutionen ausliegen wird. Damit soll die Suche nach dem genauen Standort der markierten Gehölze erleichtert werden. Die Entstehung des Alten Kurparks Die Anlage des heute denkmalgeschützten Alten Kurparks begann im Jahr 1823 unter der Leitung des SolmRödelheimischen Hofgärtners, der aus den sumpfigen Salinenwiesen einen Landschaftsgarten gestaltete. Nach dem Abbruch der Salinenreste erfolgte im Jahr 1832 eine Erweiterung des Gartens und im Jahr 1871 eine Vergrößerung der Parkfläche. Ausgehend von einer Vielzahl fremdländischer Baumarten, die der Großherzog von Baden während seiner Kuraufenthalte in Bad Soden am Taunus der Stadt schenkte, kamen in den Folge- Fotos: Kempfer Bad Sodens Türme – gesuchte Refugien für Mauersegler, Turmfalken & Co. A uch wenn das Schwalbenhaus an der Rohrwiese trotz Lockruf-CD und benachbarter Lehmgrube noch nicht bezogen ist, wächst in und auf den Bad Sodener Türmen derzeit jede Menge gefiederter Nachwuchs heran. Erst in der vergangenen Woche mussten Mitglieder des Bad Sodener NABU eine Nilgansfamilie umsiedeln, die auf dem Areal der katholischen Kirche in Neuenhain ihre Jungen großzog. Wie die NABU-Mitglieder der Bad Sodener Ortsgruppe berichten, können Nilgänse ziemlich aggressiv werden, wenn sie ihre Küken bedroht fühlen. Zum Schutz der Kindergartenkinder in diesem Bereich, die sich aus Neugierde oder versehentlich den Küken nähern Die Nilgansfamilie zieht ins Niederdorfsbachtal um. Foto: NABU Bad Soden könnten, wurde die Nilgansfamilie ins benachbarte Niederdorfsbachtal umgesiedelt. Die Nilgänse sind allerdings längst nicht die einzigen Bad Sodener Turmbewohner. Auf dem Kirchturm der evangelischen Kirche brüten Mauersegler ihren Nachwuchs aus, aber auch auf dem höchsten Turm des Hundertwasserhauses ist wie schon im vergangenen Jahr eine Uhu-Familie gesichtet worden. Gleich zwei verschiedene Arten – nämlich Dohlen und Turmfalken – haben den Wasserturm an der Niederhofheimer Straße als Domizil erkoren und Fledermäuse sind in den Dachstühlen der evangelischen Kirche in Neuenhain sowie in der Altenhainer Kirche seit Jahren zuhause. Bad Sodener Jugendliche unter „Hochspannung“ Am Samstag, 06. Juni 2015, können Bad Sodener Jugendliche einen Tag lang in die Rolle eines Jugendfeuerwehrmitglieds schlüpfen und den spannenden Alltag einer Berufsfeuerwehr miterleben. Hierzu wurden im Vorfeld alle 10- bis 17-Jährigen Bad Sodener auf dem Postweg angeschrieben und eingeladen. Auf der Feuerwehr-Homepage unter www. feuerwehr-bs.de findet man nicht nur alle wichtigen Infos zu diesem Event, sondern auch einen direkten Link zur Anmeldung. Die Bad Sodener Feuerwehrleute freuen sich schon darauf, ihre Arbeit vorstellen zu können. Ruhebank auf der Wilhelmshöhe Wunderbare Aussicht können Spaziergänger und Wanderer ab sofort von einer Ruhebank aus auf der Wilhelmshöhe genießen. Anlässlich seines 125-jährigen Bestehens hat der Taunusklub Zweigverein Bad Soden das gute „Eichenstück“ gespendet; der städtische Bau- und Betriebshof hat die Holzbank aufgestellt. In Kooperation hatten Taunusklub und Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus besprochen, welcher Platz sich besonders für die Jubiläumsbank eignet. Dabei hat sich schnell der jetzige Standort aufgedrängt: Auf der Straße „Am Wasserturm“, direkt neben der neuen Otfried-Preußler-Grundschule und mit bestem Blick in die Mainebene und auf die Bürotürme von Frankfurt am Main. Ein Standort, der geradezu zum Verweilen einlädt. Während einer Wanderung haben Mitglieder des Taunusklubs Zweigverein Bad Soden vor kurzem dort eine kleine Pause eingelegt und die Ruhebank offiziell eingeweiht – zufrieden mit ihrer Spende und der einmaligen Aussicht. Weitere Informationen rund um die Bank und die Aktivitäten des Vereins stehen auf der Homepage www.taunusklub-badsoden.de Ihr direkter Draht zu Bad Soden am Taunus KOMPAKT 06196 / 2 08 - 116 Informationsblatt des Magistrats der Stadt Bad Soden am Taunus · 3. Jahrgang · Ausgabe 21 / 22.05.2015 · Kostenlose Verteilung an alle Haushalte Amtliche Bekanntmachung der Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus Der besondere Wahlleiter der Stadt Bad Soden am Taunus Bei der öffentlichen Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Bad Soden am Taunus vom 08.05.2015 in Bad Soden am Taunus Kompakt (Ausgabe 20) ist ein Fehler im Punkt 1, 4. Absatz (Wählbarkeitsvoraussetzung) aufgetreten. Zur Berichtigung dieses Fehlers wird die öffentliche Bekanntmachung erneut vollzogen, womit die ursprüngliche Veröffentlichung gegenstandslos wird. Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Bad Soden am Taunus am 13.09.2015 1. In der Stadt Bad Soden am Taunus mit etwas mehr als 21.500 Einwohnern ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe B 4 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) gewährt. Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 29.02.2016. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für den Ausschluss von der Wählbarkeit gelten § 32 Abs. 2 und § 31 der Hessischen Gemeindeordnung entsprechend. Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend unter Nr. 3 hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend. Zusätzliche Informationen zu der Stelle können beim Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus, Abteilung Organisation und Personal, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus, erfragt werden. 2. Die Wahl findet nach der Bestimmung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus am 13.09.2015, eine eventuelle Stichwahl am 27.09.2015 statt. Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters aufgefordert. Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort. Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder „Herr“, Berufs oder Stands, Tags der Geburt, Geburtsorts und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen. Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die Zustimmung ist unwiderruflich. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie wer- den von der Versammlung benannt, die den Wahlvorschlag aufstellt. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern müssen von diesen persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden. Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerber müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus Vertreterinnen und Vertreter hat. Dies gilt nicht für Wahlvorschläge von Bürgermeistern, die während der vor dem Wahltag laufenden Amtszeit dieses Amt in der Gemeinde ausgeübt haben. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Die Zahl der Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beträgt 37. Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Stadt Bad Soden am Taunus) oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Stadt Bad Soden am Taunus) aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauensperson und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Absatz 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitglieder oder Vertreter zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber dem besonderen Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist, jede teilnehmende Person der Versammlung vorschlagsberechtigt war und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der besondere Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als Behörde im Sinne des § 156 Strafgesetzbuches. Die Wahlvorschläge sind spätestens am 09.07.2015 bis 18:00 Uhr schriftlich bei dem besonderen Wahlleiter, Rat- Veranstaltungen in Bad Soden am Taunus Führung durch Skulpturenausstellung Zur Führung durch die Skulpturenausstellung im Bad Homburger Kurpark lädt die Sodener Kunstwerkstatt ein. Der Termin hierfür ist am Dienstag, 02. Juni 2015, 11:00 Uhr. Treffpunkt ist bereits um 10:45 Uhr am Schmuckplatz an der Kaiser-Friedrich-Promenade 55. Die Teilnahmegebühr beträgt 10,00 €. Anmelden kann man sich unter der Telefonnummer 06196 / 64 22 79 oder im Internet unter www.sodener-kunstwerkstatt.de. Grillfest des VDK Der VDK-Ortsverband Bad Soden am Taunus lädt am morgigen Samstag, 23. Mai 2015, zu seinem Grillfest am Heimatmuseum (Zum Quellenpark) ein. Los geht es um 15:00 Uhr – für Verpflegung ist bestens gesorgt. Bad Sodener Weintage Ab dem heutigen Freitag, 22. Mai 2015, ist es wieder soweit: Dann öffnen die Bad Sodener Weintage im Alten Kurpark wieder bis 31. Mai ihre Stände: Werktags von 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr, samstags und sonntags sowie Pfingstmontag von 15:00 Uhr bis 24:00 Uhr – Musikprogramm jeweils von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Englisch-Konversationskurs für Fortgeschrittene Immer dienstags morgens ab 07:45 Uhr bis 08:45 Uhr treffen sich die „Early Birds“ zum Englisch-Konversationskurs für Fortgeschrittene. Veranstaltungsort ist abwechselnd die katholische Kirche und das evangelische Gemeindehaus. Pro Termin müssen 5,00 € pro Teilnehmer bezahlt werden, der Erlös kommt der ökumenischen Flücht- lingshilfe zugute. Weitere Infos erhalten Sie unter der Telefonnummer 0174 / 1 33 78 92. „Elfentanz und Luftmusik“ Am Dienstag, 02. Juni 2015, gastiert die Alte Oper Frankfurt um 15:00 Uhr mit dem Mitmachkonzert „Elfentanz und Luftmusik“ für Kinder von drei bis sechs Jahre im Bürgerhaus Neuenhain. Der Vorverkauf hat begonnen - Karten gibt es im Bürgerbüro, Kronberger Straße 1. Weitere Infos erhalten Sie unter der Telefonnummer 06196 / 2 08 411. Klassische Evergreens Der international bekannte ungarische Tenor György Vajk gastiert am Donnerstag, 28. Mai 2015, ab 16:00 Uhr, in den Taunus Residenzen, Am Eichwald 22. Er wird an diesem Nachmittag bekannte Operettenmelodien und klassische Evergreens vortragen. Lesestunde in deutscher Sprache Beim nächsten Termin der Lesestunde in deutscher Sprache geht es am Donnerstag, 28. Mai 2015, 16:30 Uhr, um die Kurzgeschichte „Lange Schatten“ von Marie Luise Kaschnitz. Die Teilnahme ist kostenfrei. Treffpunkt ist die Stadtbücherei im Badehaus, Alter Kurpark. Nähere Infos gibt es unter der Telefonnummer 06196 / 2 08 - 255. haus, Zimmer 9, Königsteiner Straße 73, einzureichen. Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen: Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist, eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt, Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahlberechtigung, bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde. Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 09.07.2015 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. Bad Soden am Taunus, 18.05.2015 Torsten Kiesewetter Besonderer Wahlleiter Impressum Herausgeber: „Bad Soden am Taunus kompakt“ ist eine Publikation des Magistrats der Stadt Bad Soden am Taunus vertreten durch Bürgermeister Norbert Altenkamp, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad Soden am Taunus. Telefon 06196 / 2 08 - 0 Telefax 06196 / 2 08 - 151 www.bad-soden.de Drucker: Druckhaus Taunus GmbH Siemensstraße 23 65779 Kelkheim (Taunus) Geschäftsführer: Alexander Bommersheim Auflage: 13.400 Redaktion: Dr. Jacqueline Kempfer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 06196 / 2 08 - 116 Telefax: 06196 / 2 08 - 151 [email protected] Erscheinungsweise: wöchentlich Die Inhalte der Seiten „Bad Soden am Taunus kompakt“ wurden mit größter Sorgfalt erstellt. 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