21 - 2015 - Bad Soden am Taunus

BAD SODEN AM TAUNUS
PAKT
Mitteilungen für Bad Soden, Neuenhain und Altenhain
KOM
Informationsblatt des Magistrats der Stadt Bad Soden am Taunus · 3. Jahrgang · Ausgabe 21 / 22.05.2015 · Kostenlose Verteilung an alle Haushalte
Klassische Evergreens
Der international bekannte ungarische
Tenor György Vajk gastiert am
Donnerstag, 28. Mai 2015, ab 16:00 Uhr,
in den Taunus Residenzen. Alle weiteren
Infos zum Konzert stehen im
Veranstaltungskalender auf Seite 2.
Kreiszukunft online
Kostenloser Lesegenuss
Über die neue Internetseite
www.zwanzig30.mtk.org können sich
die Bürger ab sofort intensiv über das
Kreisentwicklungskonzept „MTK Zwanzig30“,
die Organisation sowie über Termine
informieren und sich daran beteiligen.
Beim nächsten Termin der Lesestunde
in deutscher Sprache geht es am
Donnerstag, 28. Mai 2015, 16:30 Uhr,
um die Kurzgeschichte „Lange Schatten“.
Alle Infos hierzu können Sie heute in
unserem Veran­staltungskalender nachlesen.
Die letzten Baumschilder wurden
in dieser Woche montiert
E
r ist nicht nur die romantische Kulisse für zahlreiche Bad Sodener
Feste, sondern auch ein einzigartiges
Naturdenkmal: Der Alte Kurpark mitten
im Herzen der Bad Sodener Innenstadt ist
besonders in den Frühjahrs- und Sommermonaten Anziehungspunkt für Naturliebhaber, Ruhesuchende und junge Familien.
Trotzdem ahnen nur die wenigsten von ihnen, welche botanischen Schätze hier zu
bewundern sind. Die neuen Baumschilder,
die der Verein „Wir für Bad Soden e.V.“
gestiftet hat, soll diese Wissenslücke
jetzt schließen. In Laufe dieser Woche
wurde der letzte Teil der 71 Baumschilder von den Mitarbeitern der städtischen
Gärtnerei montiert. Ab sofort stehen den
Parkbesuchern alle wichtigen Informationen zu Alter, Baumart und Herkunft zur
Verfügung. In enger Zusammenarbeit mit
den Fachleuten der Stadtgärtnerei wurden bereits im Vorfeld die geeigneten
Bäume für die Beschilderung ausgewählt.
jahren weitere wertvolle Bäume hinzu.
Heute verfügt der Alte Kurpark über insgesamt 660 Bäume in 79 unterschiedlichen Arten. Darunter findet man zum Teil
seltene Raritäten, wie zum Beispiel den
Küstenmammutbaum, die Sicheltanne,
den Amberbaum und auch den Tulpenbaum. Überaus beachtlich ist auch das
hohe Alter der überwiegend gut erhaltenen Bäume, von denen einige sogar noch
aus der Pflanzperiode der Jahre zwischen
1846 und 1869 stammen.
Derzeit wird ein Faltblatt erarbeitet,
das in allen städtischen Institutionen
ausliegen wird. Damit soll die Suche nach
dem genauen Standort der markierten
Gehölze erleichtert werden.
Die Entstehung des Alten Kurparks
Die Anlage des heute denkmalgeschützten Alten Kurparks begann im
Jahr 1823 unter der Leitung des SolmRödelheimischen Hofgärtners, der aus
den sumpfigen Salinenwiesen einen
Landschaftsgarten gestaltete. Nach dem
Abbruch der Salinenreste erfolgte im
Jahr 1832 eine Erweiterung des Gartens
und im Jahr 1871 eine Vergrößerung der
Parkfläche. Ausgehend von einer Vielzahl fremdländischer Baumarten, die der
Großherzog von Baden während seiner
Kuraufenthalte in Bad Soden am Taunus
der Stadt schenkte, kamen in den Folge-
Fotos: Kempfer
Bad Sodens Türme – gesuchte Refugien
für Mauersegler, Turmfalken & Co.
A
uch wenn das Schwalbenhaus an
der Rohrwiese trotz Lockruf-CD
und benachbarter Lehmgrube noch nicht
bezogen ist, wächst in und auf den Bad
Sodener Türmen derzeit jede Menge gefiederter Nachwuchs heran. Erst in der
vergangenen Woche mussten Mitglieder
des Bad Sodener NABU eine Nilgansfamilie umsiedeln, die auf dem Areal der
katholischen Kirche in Neuenhain ihre
Jungen großzog. Wie die NABU-Mitglieder der Bad Sodener Ortsgruppe berichten, können Nilgänse ziemlich aggressiv
werden, wenn sie ihre Küken bedroht
fühlen.
Zum Schutz der Kindergartenkinder
in diesem Bereich, die sich aus Neugierde oder versehentlich den Küken nähern
Die Nilgansfamilie zieht ins Niederdorfsbachtal um.
Foto: NABU Bad Soden
könnten, wurde die Nilgansfamilie ins
benachbarte Niederdorfsbachtal umgesiedelt.
Die Nilgänse sind allerdings längst
nicht die einzigen Bad Sodener Turmbewohner. Auf dem Kirchturm der evangelischen Kirche brüten Mauersegler
ihren Nachwuchs aus, aber auch auf dem
höchsten Turm des Hundertwasserhauses ist wie schon im vergangenen Jahr eine Uhu-Familie gesichtet worden. Gleich
zwei verschiedene Arten – nämlich Dohlen und Turmfalken – haben den Wasserturm an der Niederhofheimer Straße als
Domizil erkoren und Fledermäuse sind in
den Dachstühlen der evangelischen Kirche in Neuenhain sowie in der Altenhainer Kirche seit Jahren zuhause.
Bad Sodener Jugendliche
unter „Hochspannung“
Am Samstag, 06. Juni 2015, können Bad Sodener Jugendliche einen
Tag lang in die Rolle eines Jugendfeuerwehrmitglieds schlüpfen und
den spannenden Alltag einer Berufsfeuerwehr miterleben. Hierzu wurden
im Vorfeld alle 10- bis 17-Jährigen
Bad Sodener auf dem Postweg angeschrieben und eingeladen. Auf der
Feuerwehr-Homepage unter www.
feuerwehr-bs.de findet man nicht
nur alle wichtigen Infos zu diesem
Event, sondern auch einen direkten
Link zur Anmeldung. Die Bad Sodener
Feuerwehrleute freuen sich schon darauf, ihre Arbeit vorstellen zu können.
Ruhebank auf der
Wilhelmshöhe
Wunderbare Aussicht können
Spaziergänger und Wanderer ab sofort von einer Ruhebank aus auf der
Wilhelmshöhe genießen. Anlässlich
seines 125-jährigen Bestehens hat der
Taunusklub Zweigverein Bad Soden
das gute „Eichenstück“ gespendet;
der städtische Bau- und Betriebshof
hat die Holzbank aufgestellt.
In Kooperation hatten Taunusklub
und Stadtverwaltung Bad Soden am
Taunus besprochen, welcher Platz sich
besonders für die Jubiläumsbank eignet. Dabei hat sich schnell der jetzige
Standort aufgedrängt: Auf der Straße
„Am Wasserturm“, direkt neben der
neuen Otfried-Preußler-Grundschule
und mit bestem Blick in die Mainebene
und auf die Bürotürme von Frankfurt
am Main. Ein Standort, der geradezu
zum Verweilen einlädt.
Während einer Wanderung haben
Mitglieder des Taunusklubs Zweigverein Bad Soden vor kurzem dort eine
kleine Pause eingelegt und die Ruhebank offiziell eingeweiht – zufrieden
mit ihrer Spende und der einmaligen
Aussicht.
Weitere Informationen rund um
die Bank und die Aktivitäten des
Vereins stehen auf der Homepage
www.taunusklub-badsoden.de
Ihr direkter Draht zu
Bad Soden am Taunus
KOMPAKT
06196 / 2 08 - 116
Informationsblatt des Magistrats der Stadt Bad Soden am Taunus · 3. Jahrgang · Ausgabe 21 / 22.05.2015 · Kostenlose Verteilung an alle Haushalte
Amtliche Bekanntmachung der Stadtverwaltung Bad Soden am Taunus
Der besondere Wahlleiter der Stadt Bad Soden am Taunus
Bei der öffentlichen Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von
Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Bad Soden am Taunus vom
08.05.2015 in Bad Soden am Taunus Kompakt (Ausgabe 20) ist ein Fehler im Punkt 1, 4. Absatz (Wählbarkeitsvoraussetzung)
aufgetreten. Zur Berichtigung dieses Fehlers wird die öffentliche Bekanntmachung erneut vollzogen, womit die
ursprüngliche Veröffentlichung gegenstandslos wird.
Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die
Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Stadt Bad Soden am Taunus am 13.09.2015
1. In der Stadt Bad Soden am Taunus
mit etwas mehr als 21.500 Einwohnern
ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im
Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe B
4 bewertet.
Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften
der Verordnung über die Besoldung,
Dienstaufwandsentschädigung
und
Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und
Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV)
gewährt.
Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 29.02.2016.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des
Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes
und Unionsbürger, die am Wahltag das
18. Lebensjahr vollendet haben. Für den
Ausschluss von der Wählbarkeit gelten §
32 Abs. 2 und § 31 der Hessischen Gemeindeordnung entsprechend.
Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche
Erfordernisse nachfolgend unter Nr. 3
hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend. Zusätzliche
Informationen zu der Stelle können beim
Magistrat der Stadt Bad Soden am Taunus, Abteilung Organisation und Personal, Königsteiner Straße 73, 65812 Bad
Soden am Taunus, erfragt werden.
2. Die Wahl findet nach der Bestimmung durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am
Taunus am 13.09.2015, eine eventuelle
Stichwahl am 27.09.2015 statt.
Hiermit wird zur Einreichung von
Wahlvorschlägen für die Direktwahl der
Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters aufgefordert.
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45
des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) entsprechen. Wahlvorschläge
können von Parteien im Sinne des Artikel
21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und
Einzelbewerbern eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag darf nur eine
Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.
Der Wahlvorschlag muss den Namen
der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss
sich von den Namen bereits bestehender
Parteien und Wählergruppen deutlich
unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern
tragen deren Familiennamen als Kennwort. Die Bewerberin oder der Bewerber
ist unter Angabe des Familiennamens,
Rufnamens, des Zusatzes „Frau“ oder
„Herr“, Berufs oder Stands, Tags der
Geburt, Geburtsorts und der Anschrift
(Hauptwohnung) aufzuführen.
Eine Bewerberin oder ein Bewerber
darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt
werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer
die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die
Zustimmung ist unwiderruflich.
Die Wahlvorschläge von Parteien und
Wählergruppen müssen von der Vertrauensperson und der stellvertretenden
Vertrauensperson persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie wer-
den von der Versammlung benannt, die
den Wahlvorschlag aufstellt.
Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern müssen von
diesen persönlich und handschriftlich
unterzeichnet werden.
Wahlvorschläge von Parteien oder
Wählergruppen, die während der vor
dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht
ununterbrochen mit mindestens einem
Abgeordneten in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden
am Taunus oder im Hessischen Landtag
oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus
dem Lande im Bundestag vertreten waren, sowie von Einzelbewerber müssen
außerdem von mindestens zweimal so
vielen Wahlberechtigten persönlich und
handschriftlich unterzeichnet sein, wie
die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Bad Soden am Taunus Vertreterinnen und Vertreter hat. Dies gilt nicht für
Wahlvorschläge von Bürgermeistern, die
während der vor dem Wahltag laufenden
Amtszeit dieses Amt in der Gemeinde
ausgeübt haben.
Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von
Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt
der Unterzeichnung gegeben sein und ist
bei der Einreichung des Wahlvorschlags
nachzuweisen.
Die Zahl der Stadtverordneten in der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Bad Soden am Taunus beträgt 37.
Jede wahlberechtigte Person kann nur
einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei
oder Wählergruppe wird in geheimer
Abstimmung in einer Versammlung der
Mitglieder der Partei oder Wählergruppe
im Wahlkreis (Stadt Bad Soden am Taunus) oder in einer Versammlung der von
den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Stadt Bad Soden
am Taunus) aus ihrer Mitte gewählten
Vertreterinnen und Vertreter (Vertreterversammlung) aufgestellt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung
kann Vorschläge für eine Bewerberin
oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder
vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm
der Versammlung in angemessener Zeit
vorzustellen.
Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über
den Verlauf der Versammlung ist eine
Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit
der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter,
die Ergebnisse der Abstimmungen sowie
über die Vertrauensperson und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Absatz 3
KWG enthalten. Die Niederschrift ist von
der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder
dem Schriftführer und zwei weiteren Mitglieder oder Vertreter zu unterzeichnen;
sie haben dabei gegenüber dem besonderen Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder
des Bewerbers in geheimer Abstimmung
erfolgt ist, jede teilnehmende Person der
Versammlung vorschlagsberechtigt war
und die vorgeschlagenen Personen Gelegenheit hatten, sich und das Programm
der Versammlung in angemessener Zeit
vorzustellen. Der besondere Wahlleiter
ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er gilt als
Behörde im Sinne des § 156 Strafgesetzbuches.
Die Wahlvorschläge sind spätestens
am 09.07.2015 bis 18:00 Uhr schriftlich
bei dem besonderen Wahlleiter, Rat-
Veranstaltungen in Bad Soden am Taunus
Führung durch
Skulpturenausstellung
Zur Führung durch die Skulpturenausstellung im Bad Homburger
Kurpark lädt die Sodener Kunstwerkstatt ein. Der Termin hierfür
ist am Dienstag, 02. Juni 2015,
11:00 Uhr. Treffpunkt ist bereits um
10:45 Uhr am Schmuckplatz an der
Kaiser-Friedrich-Promenade
55.
Die Teilnahmegebühr beträgt 10,00
€. Anmelden kann man sich unter
der Telefonnummer 06196 / 64 22 79
oder im Internet unter www.sodener-kunstwerkstatt.de.
Grillfest des VDK
Der VDK-Ortsverband Bad Soden
am Taunus lädt am morgigen Samstag, 23. Mai 2015, zu seinem Grillfest
am Heimatmuseum (Zum Quellenpark) ein. Los geht es um 15:00 Uhr –
für Verpflegung ist bestens gesorgt.
Bad Sodener Weintage
Ab dem heutigen Freitag, 22. Mai
2015, ist es wieder soweit: Dann öffnen die Bad Sodener Weintage im
Alten Kurpark wieder bis 31. Mai ihre Stände: Werktags von 17:00 Uhr
bis 24:00 Uhr, samstags und sonntags sowie Pfingstmontag von 15:00
Uhr bis 24:00 Uhr – Musikprogramm
jeweils von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Englisch-Konversationskurs
für Fortgeschrittene
Immer dienstags morgens ab 07:45
Uhr bis 08:45 Uhr treffen sich die
„Early Birds“ zum Englisch-Konversationskurs für Fortgeschrittene. Veranstaltungsort ist abwechselnd die katholische Kirche und
das evangelische Gemeindehaus.
Pro Termin müssen 5,00 € pro Teilnehmer bezahlt werden, der Erlös
kommt der ökumenischen Flücht-
lingshilfe zugute. Weitere Infos erhalten Sie unter der Telefonnummer
0174 / 1 33 78 92.
„Elfentanz und Luftmusik“
Am Dienstag, 02. Juni 2015, gastiert
die Alte Oper Frankfurt um 15:00
Uhr mit dem Mitmachkonzert „Elfentanz und Luftmusik“ für Kinder
von drei bis sechs Jahre im Bürgerhaus Neuenhain. Der Vorverkauf
hat begonnen - Karten gibt es im
Bürgerbüro, Kronberger Straße 1.
Weitere Infos erhalten Sie unter
der Telefonnummer 06196 / 2 08 411.
Klassische Evergreens
Der international bekannte ungarische Tenor György Vajk gastiert am
Donnerstag, 28. Mai 2015, ab 16:00
Uhr, in den Taunus Residenzen, Am
Eichwald 22. Er wird an diesem
Nachmittag bekannte Operettenmelodien und klassische Evergreens vortragen.
Lesestunde in deutscher Sprache
Beim nächsten Termin der Lesestunde in deutscher Sprache geht
es am Donnerstag, 28. Mai 2015,
16:30 Uhr, um die Kurzgeschichte
„Lange Schatten“ von Marie Luise
Kaschnitz. Die Teilnahme ist kostenfrei. Treffpunkt ist die Stadtbücherei im Badehaus, Alter Kurpark.
Nähere Infos gibt es unter der Telefonnummer 06196 / 2 08 - 255.
haus, Zimmer 9, Königsteiner Straße 73,
einzureichen.
Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:
Eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie
oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist,
eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass
die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt,
Namen, Vornamen und Anschrift der
Unterstützerinnen und Unterstützer des
Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre
Wahlberechtigung,
bei Wahlvorschlägen von Parteien und
Wählergruppen die Niederschrift über die
Versammlung, in der die Bewerberin oder
der Bewerber aufgestellt wurde.
Ein Wahlvorschlag kann durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden
Vertrauensperson ganz oder teilweise
zurückgenommen werden, solange nicht
über seine Zulassung entschieden ist.
Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder
zurückgenommen werden.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 09.07.2015
einzureichen, dass etwaige Mängel, die
die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden
können.
Bad Soden am Taunus, 18.05.2015
Torsten Kiesewetter
Besonderer Wahlleiter
Impressum
Herausgeber:
„Bad Soden am Taunus kompakt“ ist eine Publikation des Magistrats der Stadt Bad Soden am Taunus
vertreten durch
Bürgermeister Norbert Altenkamp,
Königsteiner Straße 73,
65812 Bad Soden am Taunus.
Telefon 06196 / 2 08 - 0
Telefax 06196 / 2 08 - 151
www.bad-soden.de
Drucker:
Druckhaus Taunus GmbH
Siemensstraße 23
65779 Kelkheim (Taunus)
Geschäftsführer:
Alexander Bommersheim
Auflage: 13.400
Redaktion:
Dr. Jacqueline Kempfer
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Telefax: 06196 / 2 08 - 151
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