Teilnahmebedingungen für die KENO-Sonderauslosung vom 8. bis 14. Juni 2015 Teilnahmeberechtigt sind alle KENO-Spielaufträge vom Montag, 8. Juni 2015, bis Sonntag, 14. Juni 2015, (24. VA 2015) der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks aus den Ländern Bremen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, SchleswigHolstein und Thüringen, die an den Ziehungen für den jeweiligen Tag teilnehmen. Ausgelost werden täglich: 1 x Opel ADAM S à rd. 16.500,00 EUR (insgesamt 7) 100 x 100,00 EUR (insgesamt 700 Bargeldgewinne) Die Zulosung der Gewinne erfolgt durch beurkundete Auslosung. Zulosung der PKW Die Losnummernvergabe erfolgt nach dem Umsatzschlüssel im Nummernkreis 0000 bis 9999, welche den letzten vier Ziffern der an diesem Tag ermittelten plus 5-Zahl entsprechen. Die letzten vier Ziffern der gezogenen plus 5-Zahl definieren die Gesellschaft, auf welche der PKW entfällt. Eine Barablösung der PKW-Gewinne ist nicht möglich. Zulosung der Bargeldgewinne Die 700 Bargeldgewinne werden in Pakete zusammengefasst. Täglich werden den Gesellschaften 25 Pakete à 4 Bargeldgewinne zugelost. Die Losnummernvergabe erfolgt nach dem Umsatzschlüssel im Nummernkreis 0000 bis 9999. Für die Ermittlung der Losnummern wird ein Spiel77-Ziehungsgerät verwendet. Es werden jeweils die ersten vier Ziffern der ermittelnden Zahl verwendet. Für die auf die Bremer Toto und Lotto GmbH entfallenen Gewinne werden per Ziehungsgerät die Gewinn-Quittungsnummern ermittelt. Die Gewinn-Quittungsnummern werden durch Aushang in den LOTTO-Annahmestellen in der „Lotto Bremen aktuell“ und im Internet (www.lotto-bremen.de) bekanntgegeben. Die Gewinner der PKW werden von uns schriftlich benachrichtigt Der Gewinn kann in allen LOTTO-Annahmestellen in Bremen und Bremerhaven sowie bei der Bremer Toto und Lotto GmbH, Schwachhauser Heerstraße 115, 28211 Bremen, Postanschrift: Postfach 10 67 67, 28067 Bremen, angefordert werden.
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