Nach-/Wiederholung des Kolloquiums (PM) bzw. der Lehrprobe (PP

Studiengang
Pflegemanagement/Pflegepädagogik
Nach-/Wiederholung
des Kolloquiums (PM) bzw. der Lehrprobe (PP)
nach Abschluss des praktischen Studiensemesters
Hierfür sind folgende Unterlagen als Zulassungsbedingungen einzureichen:
im Prüfungsamt:
- der Zulassungsantrag zum Kolloquium (PM)/zur Lehrprobe (PP)
(auch bei Wiederholung des Kolloquiums/der Lehrprobe)
bis spätestens Dienstag, 01.04.2015
im Praxis-Center:

der Ausbildungsvertrag (falls nicht bereits abgegeben (PM/PP) vor Praktikumsbeginn


der individuelle Ausbildungsplan (PM/PP)
der Auswertungsbericht (2fach! – nur für PM),

das Original + 1 Fotokopie der Beurteilung durch die Ausbildungsstelle (PM/PP),
bis spätestens Freitag, 28.08.2015
4 Wochen nach Praktikumsbeginn
Ist eine der o. g. Bedingungen nicht erfüllt,
ist die Zulassung zum Kolloquium (PM)/zur Lehrprobe (PP) nicht möglich.
Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums im Studienabschnitt III ist jedoch in jedem Fall, dass alle
Prüfungen –bis auf eine Ausnahme- mit Erfolg bestanden sein müssen (s. § 33 (1) SPO). Ebenso muss die
Beurteilung der Ausbildungsstelle „mit Erfolg bestanden“ sein (s. § 33 (2) SPO). Auf Antrag kann bei der
Prüfungskommission die Prüfung für das praktische Studiensemester bis zur Anmeldung zur BachelorPrüfung nachgeholt werden (s. § 11 (2) SPO).
Bei Anrechnung von beruflichen Tätigkeiten auf die Praktikumszeit in Höhe von 10 oder 20 Wochen ist
die Abgabe eines Ersatzberichtes erforderlich. Bitte beachten Sie das Merkblatt des Praxis-Centers!
Für Pflegemanagement:
Prüfungstermin und Gruppeneinteilung des Kolloquiums werden durch Aushang vorm Prüfungsamt und
im Internet bekannt gemacht.
Der Termin des Kolloquiums wird per Aushang bekannt gegeben.
Für Pflegepädagogik:
Die Abgabe einer schriftlichen Ausarbeitung der Lehrprobe muss eine Woche vor dem individuellen
Termin der Lehrprobe postalisch an beide Studientagsleitungen gehen.
Der Termin der Lehrprobe muss von den Studierenden mit der Seminarleitung abgestimmt werden.
Abschlusskolloquium der Theologischen Zusatzausbildung
Der Termin des Abschlusskolloquiums für die theologische Zusatzausbildung wird durch Aushang bekannt
gemacht.
März 2015/Ca