4 Nachhaltige Innovationspolitik im deutschen Stromsektor

Transformation and Innovation in Power Systems (TIPS)
Nachhaltige Innovationspolitik im deutschen Stromsektor
- Eine empirische Voruntersuchung zu Akteuren und Aktivitäten -
Basil Bornemann*
Stand: Juli 2004
*
Basil Bornemann ist Student der Umweltwissenschaften an der Universität Lüneburg
Inhaltsverzeichnis
1
EINLEITUNG .................................................................................................. 5
1.1
Abgrenzung des Feldes................................................................................................. 6
1.1.1 Innovationspolitik....................................................................................................... 6
1.1.2 Stromsektor................................................................................................................. 7
1.1.3 Nachhaltigkeit........................................................................................................... 10
1.2
Design der Untersuchung........................................................................................... 10
2
AKTEURE UND AKTIVITÄTEN .................................................................. 12
2.1
Bundesregierung und Bundestag .............................................................................. 12
2.1.1 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)........................................ 12
2.1.2 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) ........................................ 17
2.1.3 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ......... 21
2.1.4 Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(BMVEL) ................................................................................................................. 22
2.1.5 Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) ................................................................ 24
2.1.6 Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) .......................................................... 25
2.1.7 Wissenschaftlicher Beirat Globale Umweltveränderung (WBGU) ......................... 25
2.1.8 Staatssekretärsauschuss für Nachhaltige Entwicklung („Green Cabinet“) .............. 26
2.1.9 Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung .................................................. 26
2.1.10 Deutscher Bundestag ................................................................................................ 26
2.2
Länder ......................................................................................................................... 30
2.2.1 Niedersachsen........................................................................................................... 31
2.2.2 Hessen....................................................................................................................... 32
2.2.3 Bayern....................................................................................................................... 33
2.2.4 Bremen ..................................................................................................................... 35
2.2.5 Nordrhein-Westfalen ................................................................................................ 35
2.2.6 Berlin ........................................................................................................................ 38
2.2.7 Sachsen ..................................................................................................................... 39
2.2.8 Baden-Württemberg ................................................................................................. 39
2.2.9 Mecklenburg-Vorpommern...................................................................................... 42
2.2.10 Schleswig-Holstein................................................................................................... 43
2.2.11 Saarland .................................................................................................................... 44
2.2.12 Rheinland-Pfalz ........................................................................................................ 45
2.2.13 Sachsen-Anhalt......................................................................................................... 46
2.2.14 Thüringen ................................................................................................................. 46
2.2.15 Brandenburg ............................................................................................................. 46
2.2.16 Hamburg ................................................................................................................... 48
2.3
Einrichtungen der Energieforschung und allgemeinen Forschung....................... 49
2.3.1 Helmholtz-Gemeinschaft.......................................................................................... 49
2.3.2 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)............................................................... 55
2.3.3 Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) ................................................................................ 55
2.3.4 Stiftungen und Forschungsgemeinschaften.............................................................. 56
2.3.5 Universitäten/Institute/Akademien/Fachhochschulen.............................................. 58
2
2.4
Parteien........................................................................................................................ 61
2.4.1 SPD........................................................................................................................... 61
2.4.2 CDU.......................................................................................................................... 61
2.4.3 Bündnis 90/Grüne..................................................................................................... 62
2.4.4 FDP........................................................................................................................... 64
2.4.5 PDS........................................................................................................................... 64
2.4.6 Vergleich der energiepolitischen Programmatiken .................................................. 64
2.5
Wirtschaftsverbände .................................................................................................. 66
2.5.1 Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW)................................................... 66
2.5.2 Verband der Netzbetreiber e.V. (VDN) ................................................................... 67
2.5.3 Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ............................................................ 67
2.5.4 VRE (Verband der Verbundunternehmen und regionalen Energieversorger, vormals
ARE – Arbeitsgemeinschaft regionaler Energieversorgungsunternehmen .............. 68
2.5.5 Technische Vereinigung der Großkraftwerksbetreiber (VGB PowerTech) e.V. ..... 68
2.5.6 Fachverband für Energie-Marketing und –Anwendung e.V. beim VDEW (HEA) . 69
2.5.7 Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK)........................ 69
2.5.8 Bundesverband Braunkohle...................................................................................... 70
2.5.9 Fördergesellschaft Erneuerbare Energien e.V. (FEE) .............................................. 70
2.5.10 Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) .................................................... 70
2.5.11 Bundesverband Solarindustrie (BSi) ........................................................................ 71
2.5.12 Deutsche Gesellschaft Solarenergie e.V. (DGS) ...................................................... 71
2.5.13 Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) ........................................... 71
2.5.14 Bundesverband Windenergie e.V............................................................................. 71
2.5.15 Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) ............................................. 72
2.5.16 Geothermische Vereinigung e.V. (GtV)................................................................... 72
2.5.17 Fachverband Biogas e.V........................................................................................... 72
2.5.18 Bundesinitiative Bioenergie (BBE).......................................................................... 72
2.5.19 Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)......................................... 73
2.5.20 Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) ................................................................. 73
2.5.21 Verein deutscher Ingenieure (VDI) .......................................................................... 73
2.5.22 Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)............................................. 75
2.5.23 Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)................................................ 75
2.5.24 Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und
VDE (DKE) .............................................................................................................. 76
2.5.25 Innovationsreport...................................................................................................... 77
2.6
Unternehmen............................................................................................................... 77
2.6.1 BEWAG ................................................................................................................... 78
2.6.2 RWE ......................................................................................................................... 78
2.6.3 Eon............................................................................................................................ 78
2.6.4 STEAG ..................................................................................................................... 79
2.6.5 Shell.......................................................................................................................... 79
2.6.6 BP ............................................................................................................................. 79
2.6.7 Naturstrom AG ......................................................................................................... 79
2.6.8 Elektrizitätswerke Schönau (EWS) .......................................................................... 80
2.7
Umweltverbände und gesellschaftliche Gruppen .................................................... 80
2.7.1 Greenpeace ............................................................................................................... 80
2.7.2 Greenpeace Energy................................................................................................... 81
2.7.3 BUND....................................................................................................................... 81
2.7.4 Naturschutzbund (NABU)........................................................................................ 81
3
2.7.5
2.7.6
2.7.7
2.7.8
Grüner Strom Label e.V. .......................................................................................... 81
Gemeinschaft Energielabel Deutschland (GED)...................................................... 82
EnergieVision e.V. ................................................................................................... 82
Bund der Energieverbraucher e.V. ........................................................................... 82
2.8
Kooperationsaktivitäten............................................................................................. 83
2.8.1 „Initiative Energieeffizienz“..................................................................................... 83
2.8.2 „Vereinbarung zur CO2-Minderung und KWK-Förderung" ................................... 83
2.8.3 „Energiedialog 2000“ ............................................................................................... 83
2.8.4 „Forum für Zukunftsenergien e.V.“ ......................................................................... 84
3
INSTRUMENTE STAATLICHER INNOVATIONSPOLITIK IM
STROMSEKTOR ........................................................................................... 85
3.1
Gruppierung der Instrumente................................................................................... 86
3.1.1 Förderung von Forschung und Entwicklung ............................................................ 86
3.1.2 Veränderung der Durchsetzungsbedingungen.......................................................... 88
3.2
Leitunterscheidungen und Differenzierungen ......................................................... 89
3.2.1 Gegenstand der Innovationspolitik........................................................................... 90
3.2.2 Paradigma ................................................................................................................. 91
3.2.3 Ansatz ....................................................................................................................... 93
3.2.4 Instrumente im engeren Sinne .................................................................................. 94
3.2.5 Betreiber und Adressaten ......................................................................................... 96
4
NACHHALTIGE INNOVATIONSPOLITIK IM DEUTSCHEN
STROMSEKTOR – ERGEBNISSE................................................................. 98
4.1
Ausgangslage............................................................................................................... 98
4.2
Referenzpunkte staatlicher Innovationspolitik im Stromsektor............................ 98
4.2.1 Internationale Klimaschutzverpflichtungen und Klimaschutzstrategie................... 99
4.2.2 Ökologische Modernisierung ................................................................................... 99
4.2.3 Ziele, Begründungen, Problemkonstellation .......................................................... 100
4.3
Beziehungen der Akteure und ihre relativen Einflusspotentiale ......................... 101
4.3.1 Ministerien.............................................................................................................. 101
4.3.2 Bund - Länder......................................................................................................... 104
4.3.3 Sektorale Akteure ................................................................................................... 106
4.4
Koalitionen und Konfliktlinien ............................................................................... 107
4.5
Nachhaltigkeit ........................................................................................................... 108
4.6
Innovationspolitik im Stromsektor – Thesen......................................................... 108
4.7
Probleme und Forschungsfragen ............................................................................ 109
4
1 Einleitung
Der deutsche Stromsektor ist in den vergangenen Jahren in mehrfacher Hinsicht von einschneidenden Veränderungen geprägt. Die im Zuge der Reform der Elektrizitätsversorgung
auf EG-Ebene erfolgte Deregulierung sowie das Herausbilden eines europäischen Binnenmarktes sind übergeordnete Entwicklungen, die den nationalen Stromsektor in erheblichem
Maße beeinflusst haben und weiterhin beeinflussen werden.
Neben diesem zum großen Teil übernational bestimmten Prozess gibt es auch auf nationaler
Ebene Entwicklungen, von denen erhebliche Transformationsmomente in Bezug auf den
Stromsektor zu erwarten sind. So wurde mit dem Regierungswechsel im Herbst 1998 die
Neuausrichtung der Energieversorgung zu einem zentralen politischen Projekt der Koalition
zwischen SPD und Bündnis90/Die Grünen. Die Umstrukturierung der Energieversorgung in
Richtung Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Baustein der übergeordneten Programmatik einer
„ökologischen Modernisierung“ von Wirtschaft und Gesellschaft. Eckpunkte dieser Umstrukturierung im Stromsektor sind zum einen der politisch forcierte Ausstieg aus der Kernenergienutzung und zum anderen die nationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz, die sich aus
den internationalen Klimaschutz-Regimen ableiten.
Vor dem Hintergrund dieser politischen Zielsetzungen und Weichenstellungen ergibt sich
nicht zuletzt die Notwendigkeit umfassender und breit angelegter technologischer und sozialer Innovationen im Stromsektor. Es geht – sehr verkürzt dargestellt – auf der einen Seite darum, den Wegfall von Stromerzeugungskapazitäten zu kompensieren. Auf der anderen Seite
werden technologische Neuerungen benötigt, die geeignet sind CO2 Emissionen zu senken.
Welche politischen Aktivitäten gibt es, die auf die technologische und organisatorische Neuausrichtung des Sektors abzielen? Welche politischen Aktivitäten adressieren unmittelbar
oder beeinflussen mittelbar einen Wandel im Stromsektor? Welche Akteure betreiben Innovationspolitik im Stromsektor oder versuchen Einfluss auf diese zu nehmen? Von diesen übergeordneten Fragen wird die vorliegende Untersuchung angeleitet. Sie gibt eine Übersicht über
„Nachhaltige Innovationspolitik im deutschen Stromsektor“, indem sie Akteure und die von
ihnen gegenwärtig ausgehenden Innovationsaktivitäten darstellt.
Die Untersuchung gliedert sich in vier Teile. In der Fortsetzung der Einleitung werden zunächst das Untersuchungsfeld inhaltlich abgegrenzt, sowie Design und Methodik der Studie
vorgestellt. Herzstück der Arbeit ist die Präsentation der Ergebnisse der empirischen Untersuchung im zweiten Kapitel. Es gibt eine Übersicht über innovationspolitische Akteure und ihre
Aktivitäten im deutschen Stromsektor. Die Übersicht soll als Grundlage für die Bearbeitung
weiterer empirischer und analytischer Fragestellungen dienen. In diesem Sinne handelt es sich
um eine „explorative empirische Voruntersuchung“, die bewusst narrativ gehalten ist und auf
eine Analyse-Perspektive weitgehend verzichtet. Vielfach wird dabei das „Feld des Politischen“ verlassen und um die Darstellung „realer Innovationsaktivitäten“ von Akteuren erweitert. So beschreibt die Übersicht sowohl einzelne Förderprogramme, Rechtsnormen, Parteiprogramme, etc. aber auch inhaltliche Tätigkeitsfelder einzelner Forschungseinrichtungen,
Verbände, etc. Durch diese Rahmensetzung soll eine über die bloße politische Dimension
hinausgehende umfassende Betrachtung der Innovationsaktivitäten im Stromsektor erreicht
werden.
In den beiden an die weitgehend beschreibende Darstellung von Akteuren und ihren Aktivitäten anschließenden Kapitel wird der Versuch unternommen, das Feld zu systematisieren. Im
Mittelpunkt steht dann nicht mehr eine Gesamtschau, sondern der Ausschnitt des Innovationssystems, der als staatliche Innovationspolitik bezeichnet werden kann. Kapitel 3 konzentriert
sich dabei zunächst auf die Instrumente staatlicher Innovationspolitik. Ausgehend von einer
Übersicht über die „empirisch vorfindbaren“ staatlichen Instrumente zur Innovationsförderung im Stromsektor wird ein „Ordnungsrahmen“ auf der Basis analytischer Leitunterscheidungen entwickelt, mit denen Innovationspolitik im Stromsektor allgemein charakterisiert
5
werden kann. Der Beschreibung der Instrumente folgt in Kapitel 4 der Versuch, ein abschließendes Gesamtbild der Innovationspolitik im Stromsektor zu entwerfen. Hierfür sollen einzelne Akteure, die von ihnen ausgehenden Aktivitäten und eingesetzten Instrumente in Beziehung zueinander gesetzt und Verhältnismäßigkeiten sowie Schwerpunkte herausgestellt werden.
1.1 Abgrenzung des Feldes
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Untersuchung explorativ angelegt ist. Ziel ist
es, das Untersuchungsfeld so offen und so umfassend wie möglich – also ohne Rekurs auf
einen die Perspektive einengenden Analyserahmen – zu beschreiben. Jede noch so freie Herangehensweise muss allerdings gewisse „minimale“ Grundannahmen, Vorabentscheidungen
und Grenzziehungen treffen, die sich aus der zu Grunde liegenden Themenstellung ergeben.
Die inhaltlichen Grenzziehungen der vorliegenden Untersuchung mit dem Thema „Nachhaltige Innovationspolitik im deutschen Stromsektor“ sollen im Folgenden erläutert werden. Was
soll von dieser Untersuchung abgedeckt sein? Was soll unter Innovationspolitik verstanden
werden und was unter Stromsektor? Welche Modifikationen ergeben sich durch die Attributierung „nachhaltig“?
1.1.1 Innovationspolitik
Eine plausible Antwort auf die Frage, was unter Innovationspolitik zu verstehen ist, ließe sich
gegebenenfalls aus der Betrachtung des entsprechenden Politikfeldes herleiten. Als problematisch stellt sich allerdings umgehend heraus, dass es ein eigenes Politikfeld „Innovationspolitik“ im Sinne einer klar abgrenzbaren und zuordenbaren Ressortzuständigkeit nicht zu geben
scheint. Vielmehr ist es eine Vielzahl von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren, die Innovationspolitik auf verschiedene Arten, mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen und auf
unterschiedliche Adressaten ausgerichtet betreiben. Innovationspolitik findet – zumindest in
Deutschland – innerhalb und zwischen verschiedenen mehr oder weniger institutionalisierten
Politikfeldern statt. Dazu gehören Wirtschaftspolitik, Industriepolitik, Energiepolitik, Umweltpolitik, Wissenschaftspolitik, Bildungspolitik, Agrarpolitik, etc. Innovationspolitik steht
gleichsam quer zu diesen Ressorteinteilungen.
Neben der angesprochenen Annahme, dass Innovationspolitik horizontal, also im Hinblick auf
die Ressortzuständigkeiten, diversifiziert ist, kann vermutet werden, dass hoheitliche Steuerungsaktivitäten auch vertikal auf verschiedenen Ebenen angesiedelt sind. Innovationspolitik
findet sowohl auf der europäischen Ebene, der Bundesebene, auf der Ebene der Länder und in
den Kommunen statt. Freilich kann vermutet werden, dass Akteure und Steuerungsansätze mit
den Ebenen variieren.
Die Komplexität nimmt noch einmal erheblich zu, wenn man den relativ engen Rahmen eines
staatszentrierten Politikbegriffs verlässt und auf diejenigen sektoralen und vorstaatlichen Akteure und deren Aktivitäten erweitert, die – im Sinne eines funktionalen Politikbegriffs – auf
kollektiv verbindliche Entscheidungen des Staates Einfluss haben, bzw. diese in einem gewissen Umfang selber treffen können. Eine solche Sichtweise bezieht neben staatlichen Akteuren
auch die unmittelbar im Stromsektor aktiven Akteure – im folgenden sektorale Akteure genannt – mit ein. Hierzu zählen vor allem Unternehmen (Anlagenhersteller, Anlagenbetreiber,
Netzbetreiber, Abnehmer, etc.) und Wirtschaftsverbände, die die Interessen ihrer jeweiligen
Klientel gegenüber dem Staat vertreten. Vor dem Hintergrund, dass Innovationen zu einem
erheblichen Teil im Stromsektor selber stattfinden, und für den Stromsektor bestimmt sind,
erscheint diese Erweiterung allzu schlüssig: Es sind im wesentlichen Unternehmen, die Innovationen produzieren, diese weiter entwickeln, in den Markt einführen und selber anwenden.
Potentieller Einfluss auf die staatliche Innovationspolitik geht darüber hinaus von weiteren
gesellschaftlichen Akteuren, wie Parteien, Umweltverbänden, etc. aus.
6
Die große Zahl der Akteure, die für Innovationspolitik relevant sind, ihre horizontale und vertikale Fragmentierung, etc. ist nicht zuletzt Ausdruck der Komplexität des Innovationsprozesses selber. Innovation impliziert Wandel. Der Begriff Wandel umfasst dabei sowohl marginale, punktuelle, inkrementelle Veränderungen, die erst in ihrer Addition als maßgeblich erscheinen, als auch breit angelegte, wirkungsmächtige Transformationsprozesse. Innovation in
einem allgemeinen Sinne ist also das, was sich als Veränderung eines Status-quo über die Zeit
darstellt. In Anlehnung an den im TIPS-Projekt entwickelten Innovationsbegriff1 sind Neuerungen allerdings nur dann als Innovationen zu bezeichnen, wenn sie die Folge zielgerichteter, intentionaler Handlungen von Akteuren sind, die zumindest von einzelnen Akteuren als
Problemlösungen oder als Verbesserungen wahrgenommen werden. Dieser akteurorientierte
Innovationsbegriff ist auch die Grundlage der vorliegenden Untersuchung.
Innovation stellt sich nicht bloß als „einfaches Ereignis“ dar. Innovation ist vielmehr ein heterogener Prozess, der im Sinne einer Phasenheuristik als Abfolge von Invention, Innovation
und Diffusion begriffen werden kann. Invention bezeichnet dabei das Kreativitätsmoment, das
Schöpferische, das „Schaffen des Neuen“. Innovation ist die Entwicklung der Idee zur Marktreife, die kontextbezogene Umsetzung einer Invention, ihre unternehmerische und erfolgsorientierte Verwirklichung. Diffusion meint schließlich die Marktdurchdringung einer Innovation.
Innovationspolitik kann sich auf einzelne Phasen des Innovationsprozesses richten oder auf
den gesamten Prozess. Die Auftrennung des Innovationsprozesses in Phasen ist freilich nur
aus Analysegründen zu rechtfertigen. Es ist nicht zu erwarten, dass diese sich in der Empirie
ähnlich trennscharf vorfinden lassen. Zudem wird sich auch die von der Phasenheuristik unterstellte Linearität des Innovationsprozesses empirisch nicht bestätigen. Vielmehr sind
Wechselwirkungen und Rückkoppelungen zwischen den einzelnen Phasen wahrscheinlich.
Die Förderung von Diffusionen etwa, wirkt auf Inventions- und Innovationsaktivitäten zurück.
Quer zu der Phasenheuristik des Innovationsprozesses steht die Frage nach der Art von Innovationen. Innovationen bezeichnen Neuerungen in technologischer Hinsicht, seien es technische Neuerfindungen, Weiterentwicklungen oder der Einsatz „alter“ Technik in neuen Zusammenhängen. Vielfach vernachlässigt werden bei dieser technikzentrierten Sichtweise parallel oder unabhängig laufende Innovationen in organisatorischer, institutioneller oder – allgemein – sozialer Hinsicht. So kann der Einsatz neuer Techniken die Notwendigkeit veränderter organisatorischer Maßnahmen mit sich bringen. Umgekehrt können sich organisatorische Neuerungen – etwa neue Vertragsarten im Zusammenhang mit Energiespar-Contracting
– auf den Einsatz von Technik auswirken oder Bedarf für neue technologische Entwicklungen
erzeugen.
Auf diesen Begriffen basierend kann Innovationspolitik vorläufig wie folgt gefasst werden:
Unter Innovationspolitik werden alle Aktivitäten verstanden, die grundsätzlich dazu geeignet
erscheinen, technologischen oder organisatorischen Wandel auf dem Wege kollektiv verbindlicher Entscheidungen oder der Beeinflussung dieser herbei zu führen.
1.1.2 Stromsektor
Da sich die bis hierhin getroffenen Abgrenzungen auf Innovationspolitik in einem allgemeinen Sinne beziehen, bedarf es nun weiterer Spezifizierungen im Hinblick auf den behandelten
Sektor. Welche Erweiterungen und Modifikationen ergeben sich für Innovationspolitik im
Stromsektor?
1
Die TIPS-Projektgruppe definiert Innovation als “intentional, goal-oriented invention, development and implementation of socio-technical novelty in the electricity sector that solves a problem or is perceived as an improvement by a social group or actor” (TIPS 2003 Innovation: 41).
7
Für die Abgrenzung des Stromsektors werden an dieser Stelle technische Kriterien zu Grunde
gelegt. Demnach ist der Stromsektor der Teil des Energiesektors, in dem elektrische Energie
erzeugt, verteilt, verkauft und verbraucht wird. Damit grenzt sich der Stromsektor etwa vom
Wärmesektor oder vom Verkehrssektor ab – wobei es auch hier Überlappungen gibt (z.B.
Kraft-Wärme-Kopplung, etc.).
Der Stromsektor wird gemeinhin in die Wertschöpfungsstufen Erzeugung, Verteilung, Verkauf und Verbrauch aufgeteilt. Auch für die inhaltliche Abgrenzung des Untersuchungsfeldes
„Innovationspolitik im Stromsektor“ erscheint diese Unterteilung in mehrfacher Hinsicht
zweckmäßig. Erstens sind die Wertschöpfungsstufen charakteristisch für die Strukturierung
des Stromsektors, sie sind gleichsam ein spezifisches Formelement des Stromsektors, zweitens lassen sich technologische oder organisatorische Neuerungen prinzipiell auf allen Wertschöpfungsstufen vorstellen und drittens erscheint die Aufgliederung an die allgemeine Diskussion anschlussfähig. Welchen Bezug weisen die Wertschöpfungsstufen des Stromsektors
aber zu Innovationen und zu Innovationspolitik auf? Wie können Innovationspolitik und der
Stromsektor integriert betrachtet werden?
Geht man von den Wertschöpfungsstufen im Stromsektor aus und richtet den Blick auf „Innovation im Stromsektor“, erscheinen die Wertschöpfungsstufen zunächst in einem veränderten
Licht. So tritt in allen Phasen der Aspekt der Technologiebereitstellung (Technologieentwicklung etc.) gegenüber der Anwendung von Technologien hervor. Die Wertschöpfungsstufe der
Stromerzeugung (Anwendung von Technologien) etwa wird um den Aspekt der Bereitstellung bzw. Herstellung von Stromerzeugungstechnologien, die Stufe der Stromkonsumption
wird um die Bereitstellung der entsprechenden Geräte erweitert.
Kombiniert man daran anknüpfend die Phasenheuristik des Innovationsprozesses systematisch mit den Wertschöpfungsstufen des Stromsektors, erhält man eine Übersicht, die das Feld
Innovationen im Stromsektor thematisch umfassend abgrenzt. Führt man auf einer dritten
Achse zusätzlich die Unterscheidung „technologische – soziale Innovationen“ ein, nimmt die
Komplexität noch einmal zu. Innovation im Stromsektor bezeichnet in diesem Sinne die Gesamtheit der technologischen und sozialen Neuerungen, die auf den Wertschöpfungsstufen
Stromerzeugung, -verteilung und -konsumption erforscht und entwickelt werden, in den
Markt eingeführt werden und diesen durchdringen.
Über ihre Funktion als Rahmen zur Abgrenzung des Feldes „Innovation im Stromsektor“ hinaus, kann die Übersicht auch dazu dienen, mögliche inhaltliche Bezugsfelder politischer Aktivitäten in diesem Bereich zu charakterisieren: Die Förderung der Grundlagenforschung im
Bereich neuer Kraftwerkstechnologien lässt sich als Maßnahme zur Förderung von Invention
im Stromerzeugungsbereich beschreiben, Informationskampagnen zur Promotion von Energiesparlampen lassen sich als Maßnahmen zur Diffusion von Technologien auf der
Verbrauchsseite klassifizieren. Die Förderung von Demonstrationsvorhaben in der Supraleitertechnologie oder zur Anwendung von IuK-Technologien für virtuelle Kraftwerke kann als
Förderung von Innovation (i.S.v. Technologietransfer) im Bereich der Verteilung gedeutet
werden.
Bezugsfelder der Innovationspolitik im Stromsektor
Diffusion
Innovation
technologisch
Invention
8
Erzeugung
sozial
Verteilung
Konsumption
9
1.1.3 Nachhaltigkeit
Nachdem bis hierhin die beiden zentralen Bausteine der Untersuchung – Innovationspolitik
und Stromsektor – erfasst und zusammengeführt wurden, geht es nun noch darum die Bedeutung der Attributierung „nachhaltig“ für die Abgrenzung des Feldes zu erörtern. Auf eine
Darstellung und Diskussion der vielfältigen Definitionen und Konzeptionen von Nachhaltigkeit wird an dieser Stelle verzichtet. Hierfür besteht auch in Anbetracht des Designs der Untersuchung keine Notwendigkeit. Denn die Untersuchung versteht sich – wie im nächsten
Abschnitt noch ausgeführt wird – nicht als Erfolgsanalyse, sondern als Momentaufnahme von
Akteuren und ihren Aktivitäten. Unter dieser Voraussetzung ist es problematisch, materielle
Kriterien für nachhaltige Innovationspolitik festzulegen, zumal Auswirkungen von Politiken
auf der Outcome-Ebene unbetrachtet bleiben. Die Beurteilung von Nachhaltigkeit kann sich
also nur auf die Ebene des Policy-Outputs, also auf die Ebene der Politikergebnisse beziehen.
Dennoch bleibt auch hier die Schwierigkeit bestehen, nachhaltige Innovationspolitik von
nicht-nachhaltiger Innovationspolitik abzugrenzen. Legt man die implizite oder explizite Bezugnahme eines Programms (z.B. in seinen Zielsetzungen) auf bestimmte definitorische
Merkmale (Zielintegration, Zukunftsverträglichkeit, etc.) für die Qualifizierung der Politik als
„nachhaltig“ zu Grunde, läuft man Gefahr den Rahmen zu weit und zu eng zu fassen. Zum
einen wird sich die Auswahl sämtlicher Innovationspolitiken, die formal auf Nachhaltigkeit
abzielen – und das ist angesichts des inflationären Gebrauchs des Begriffs eine zu erwartende
deutliche Mehrheit – spätestens dann als haltlos erweisen, wenn materielle Nachhaltigkeitskriterien angelegt werden. Auf der anderen Seite werden Innovationsaktivitäten, die nicht in erster Linie oder gar nicht mit Nachhaltigkeit verknüpft sind, außen vor gelassen, obwohl es
prinzipiell vorstellbar ist, dass sich diese auf der Outcome-Ebene als nachhaltig herausstellen.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass das Merkmal der Nachhaltigkeit das wohl am
schwächsten ausgeprägte Abgrenzungskriterium ist und für das „Screening“ kein Selektionskriterium sein soll. Dennoch wird im Verlauf der Untersuchung an verschiedenen Stellen auf
die Bedeutung von Nachhaltigkeit für Innovationspolitik im Stromsektor eingegangen.
1.2 Design der Untersuchung
Im vorangehenden Abschnitt wurde das Feld mit dem sich die vorliegende Untersuchung befasst inhaltlich abgegrenzt. Auf dieser Grundlage soll nun zusammengefasst werden, was die
Untersuchung leistet und wo die Erkenntnisgrenzen dieser Vorstudie liegen.
Die Studie gibt einen Überblick über die gegenwärtigen innovationspolitischen Aktivitäten im
deutschen Stromsektor – es geht mithin um die Kombination einer sektoralen mit einer nationalen Perspektive. Dabei versteht sich die Studie als Momentaufnahme. Sie untersucht keine
Wandlungsprozesse, sondern vielmehr die aktuelle Situation. Dementsprechend bleiben Fragen der Performanz von unbetrachtet. Es handelt sich also nicht um eine Längs- oder Querschnittsanalyse innovationspolitischer Erfolge. Der Fokus liegt allein auf der Beschreibung
staatlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Akteure sowie deren Aktivitäten – im Sinne
von Policy-Outputs (etwa Förderprogramme) und Impacts (reale Forschungsaktivitäten) – mit
Bezug zu Innovationen im Stromsektor. Weitere übergeordnete Rahmenbedingungen und
Determinanten der Innovationsaktivitäten wie z.B. Ressourcenlage, wirtschaftliche Rahmenbedingungen bleiben außen vor.
Es geht um nachhaltige Innovationspolitik im Stromsektor im Speziellen aber auch um eine
Charakterisierung allgemeiner Innovationspolitik – nicht zuletzt da auch diese für den Stromsektor relevant sein kann. So gibt es einige allgemeine Innovationsprogramme innerhalb derer
energiebezogene Entwicklungsprojekte stattfinden. Programme, die Technologietransfer, Kooperationen, Vernetzungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft befördern, können indirekt
auch für den Stromsektor relevant sein, ebenso Bemühungen zur Technikfolgenabschätzung.
10
Die vorliegende Untersuchung basiert grundsätzlich auf dem im vorangehenden Abschnitt
entwickelten weitgefassten Verständnis von Innovationspolitik im Stromsektor; auch wenn
die darin angelegte Komplexität in der empirischen Untersuchung nur angedeutet aber nicht
vollständig und umfassend erfasst werden wird. Unabhängig von der thematischen Abgrenzung der Untersuchung blieben inhaltliche Einschränkungen und Unvollständigkeiten aber
auch Schwerpunktsetzungen aus zeitökonomischen Gründen unvermeidbar2.
Insgesamt liegt der Fokus auf den Aktivitäten des Bundes. Hier ist die Darstellung sicherlich
am vollständigsten. Während die wichtigsten Programme und Maßnahmen auf Länderebene
wohl weitgehend erfasst werden konnten, bleiben die Aktivitäten von Kommunen außen vor.
Die vorliegende Untersuchung „Nachhaltige Innovationspolitik im deutschen Stromsektor“
stützt sich im wesentlichen auf eine Recherche im Internet. Bis auf wenige Ausnahmen wurde
darauf verzichtet, wissenschaftliche Sekundärliteratur zu sichten, zumal es solche nur zu Ausschnitten oder umfassenderen Themen (z.B. Energie) gibt. Das Medium Internet ermöglicht
eine breit angelegte Suche und erscheint gerade deswegen für die Exploration eines unbearbeiteten Feldes geeignet. Neben einigen Vorteilen, wie etwa der schnellen Verfügbarkeit
meist aktueller Informationen steht eine solche „Suchstrategie“ allerdings erheblichen Problemen gegenüber. Zunächst sind überhaupt nur diejenigen Akteure und Aktivitäten auffindbar, die in irgendeiner Form im Internet präsent sind. Dass „reale“ Aktivitäten sämtlich auch
in der „virtuellen Welt“ abgebildet sind, kann prinzipiell nur vermutet werden. Man darf aber
davon ausgehen, dass sich wichtige Aktivitäten oder wichtige Akteure des Mediums Internet
selbst bedienen und deshalb auch virtuell auffindbar sind. Im übrigen ist auch der umgekehrte
Fall denkbar. Es lassen sich durchaus Akteure oder Aktivitäten vorstellen, deren eigentliche
Bedeutung überhaupt erst auf ihrer virtuellen Präsenz gründet, Akteure und Aktivitäten also,
die – suchte man in der „realen Welt“ – nicht auffindbar wären.
Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund fällt es schwer, die Relevanz einzelner Akteure und
Aktivitäten abzuschätzen. Es ist nur sehr bedingt möglich, zwischen Selbstdarstellung und
„objektiver Bedeutung“, zwischen virtueller und realer Wirklichkeit zu unterscheiden. Unbedeutende Akteure oder Aktivitäten können sich durch eine entsprechende Internetpräsenz
„virtuell aufwerten“. Für fundierte Analysen von „Einflusspotentialen“ müssen die Informationen daher sehr kritisch bewertet werden. Dies kann unter anderem anhand der mittlerweile
sehr einfach über das Internet zu organisierenden „Primärdokumente“ (Förderrichtlinien, Parteiprogramme, Rechtsnormen, Haushaltspläne, Studien, etc.) geschehen.
Abschließend sollen noch einige Bemerkungen zur Darstellung der Ergebnisse gemacht werden. Die Übersicht ist grundsätzlich nach Akteuren gegliedert. Erst auf den unteren Gliederungsebenen tauchen Aktivitäten auf. Nach Möglichkeit wurde jedem Akteur oder Aktivität
ein Hyperlink zur jeweiligen Internetpräsenz zugeordnet, der weitere Recherchen erleichtern
soll. Bezüge auf „Primärdokumente“ (Richtlinien, Programmatiken, etc.), die in elektronischer Form (meist als PDF) vorliegen sind in eckiger Parenthese ausgewiesen.
2
Trotz der Bemühungen, ein breites Spektrum von Politikfeldern zu berücksichtigen, bleibt der gesamte Bereich
der Bildungspolitik unberücksichtigt. Auch werden Hochschulen, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen des sog. „Dritten Sektors“ – dazu gehören kleinere ökologisch ausgerichtete Institute wie das Institut für
ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW), das Institut für sozialökologische Forschung (ISOE), das Öko-Institut
und das Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt und Energie Energieforschung lediglich gestreift.
11
2 Akteure und Aktivitäten
2.1 Bundesregierung und Bundestag
BUNDESMINISTERIEN
2.1.1 Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist einer der zentralen Akteure
der deutschen Innovationspolitik. Es verfügt zusammen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit über die größten Haushaltsgelder im Forschungsbereich (s. „Finanzierungsverhältnisse“).
Im Rahmen der Forschungsförderung bedient sich das BMBF im wesentlichen zweier unterschiedlicher Instrumente, der Projektförderung und der institutionellen Förderung. Die Projektförderung selbst teilt sich noch einmal in direkte und indirekte Projektförderung auf. Während die direkte Projektförderung sich jeweils auf ein konkretes Forschungsfeld bezieht mit
dem Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand
von Forschung und Entwicklung zu erreichen, richtet sich die indirekte Projektförderung darauf, geeignete Forschungseinrichtungen, einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
aber insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen bei der Aufnahme von Forschungsund Entwicklungstätigkeit zu unterstützen. Die Förderung richtet sich dabei nicht auf ein bestimmtes Forschungsthema, sondern auf die Stärkung und Entwicklung der Personalbasis und
ggf. erforderlicher Forschungsinfrastruktur sowie Forschungskooperationen zwischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und den
Personalaustausch. [BMBF 2002 Faktenbericht Forschung: 210].
Im Gegensatz dazu steht die institutionelle Förderung. Sie bezieht sich nicht auf einzelne Forschungsvorhaben, sondern jeweils insgesamt auf eine Forschungseinrichtung, die über einen
längeren Zeitraum vom Bund oder mit den Ländern – im Rahmen der „gemeinsamen Forschungsförderung“ - gefördert wird [ebd.: 211].
Im Folgenden werden die Förderaktivitäten des BMBF sowohl im klassischen Bereich der
wissenschaftsbezogenen Forschungsförderung als auch im Bereich der Innovationsförderung
aufgeführt.
Netze Erneuerbare Energieforschung
Mit Verweis auf die Stellungnahme des Wissenschaftsrates zur Energieforschung (1999) und
vor dem Hintergrund einer entsprechenden Empfehlung des Ausschusses „Bildung und Forschung“ vom 29.09.1999 hat das BMBF ein Programm zur Beförderung der Vernetzung der
Grundlagenforschung im Bereich Erneuerbare Energien aufgelegt.
Gefördert wird der Aufbau von Netzwerken an der Schnittstelle von grundlagenorientierter
und angewandter Forschung. Die Förderung zielt auf Technologietransfer ab. Es sollen sowohl die Durchlässigkeit der grundlagenorientierten Forschung im Hinblick auf Fragestellungen aus Anwendungszusammenhängen erhöht werden als auch Anstöße für Innovationen aus
der Grundlagenforschung heraus gegeben werden, die von Unternehmen aufgenommen und
für marktrelevante Produkte und Dienstleistungen genutzt werden können. Insgesamt wird
also beabsichtigt das segmentierte Feld der Forschung im Bereich EE „zusammenzubinden“.
Der für dieses Programm eingerichtete Vernetzungsfonds Grundlagenforschung Erneuerbare
Energien wurde von ursprünglich 8 Mio. DM (2000) auf rund 8 Mio. Euro (2002) nahezu
verdoppelt.
Netze Erneuerbare Energieforschung - Bekanntmachung
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Ideenwettbewerb „Vernetzung der Grundlagenforschung im Bereich erneuerbare Energien
Zeitlich vor dem Programm „Netze Erneuerbare Energieforschung“ initiierte das BMBF einen
Ideenwettbewerb mit einer nahezu identischen Zielsetzung.
[Vgl.
BMBF
2001
Ideenwettbewerb
Vernetzung
der
Grundlagenforschung
EE_Förderrichtlinien] Es wurden zunächst vier Netzwerke zur weiteren Förderung ausgewählt [Vgl. BerlinNews - Artikel]:
Netzwerk „Regenerative Kraftstoffe“
Netzwerk „Entwicklung von Barriereschichten für Dünnschichtsolarzellen“
Netzwerk "Polymere Solarzellen/Serielle Fertigung von flexiblen Dünnschichtsolarzellen aus organischen Funktionspolymeren"
Netzwerk "Advanced Photomanagement for Photovoltaik and Application/ höchsteffiziente Solarzellen der nächsten Generation".
Sozial-ökologische Forschung, Programm „Sozial-ökologische Transformationen im
Ver- und Entsorgungssektor (STRIVE)“
Das Programm STRIVE im Rahmen der sozial-ökologischen Forschung richtet sich auf die
Erforschung der Möglichkeiten einer nachhaltigen Gestaltung des Ver- und Entsorgungssektors. Im Vordergrund stehen dabei die veränderten Bedingungen für netzgebundene Infrastruktursysteme (Energie, Wasser, Abwasser, Abfall, Telekommunikation) im Zuge von Liberalisierung, Deregulierung und Privatisierung.
Sozial-ökologische Forschung Themenschwerpunkte - Bekanntmachung
Sozial-ökologische-Forschung - Plattform
Förderschwerpunkte des BMBF mit „weiterem“ Bezug zum Stromsektor
Die Forschungsförderung in sogenannten „Schlüsseltechnologien“ wird vielfach mit potentiellen Anwendungen auch im Energiebereich legitimiert. In einzelnen Projekten werden diese
Anwendungsmöglichkeiten sehr konkret auch von Elektrizitätserzeugungsunternehmen erforscht (z.B. Supraleiter). Da sich um jede einzelne Technologie wiederum eine ganze community rankt, sollen im folgenden nur einzelne staatliche Zugangspunkte genannt werden:
Nanotechnologie
Die Nanotechnologie scheint Möglichkeiten bereitzuhalten, das H2-Speicherproblem der
Brennstoffzellentechnologie zu lösen. Das BMBF hat im Jahr 2000 zwei Mio. DM zur FuEFörderung in diesem Bereich zur Verfügung gestellt. Vermutlich ist diese Fragestellung allerdings eher für den mobilen Einsatz von BZ und weniger für die stationäre Stromerzeugung
relevant. Auch in der Entwicklung neuartiger „nanostrukturierter“ Solarzellen scheint diese
Technologie eine Rolle zu spielen (vgl. zu möglichen Anwendungen [BMBF 2002 Nanotechnologie Standortbestimmung: 9])
Nanotechnologie und Brennstoffzelle
Supraleitertechnologie
Von der Entwicklung von Hochtemperatur-Supraleitern verspricht man sich die nach wie vor
hohen Übertragungsverluste von Stromleitungen zu minimieren. Daneben ergeben sich im
Bereich der Energietechnik auch Entwicklungsmöglichkeiten von Speichern. In diesem Feld
gibt es offenbar nicht unerhebliche Anstrengungen von Energieunternehmen. Das BMBF fördert die Forschung in diesem Bereich seit 1993.
Supraleiternet - Homepage
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Plasmatechnik
Eine weitere Schlüsseltechnologie wird in der Plasmatechnik gesehen. Sie bietet ein breites
Anwendungsspektrum auch im Energiebereich vor allem im Zusammenhang mit der Entwicklung energieeffizienter Produkte (Strahlung und Stromleitung).
Plasma-Net - Homepage
ALLGEMEINE INNOVATIONSPOLITIK DES BMBF
Zahlreiche innovationspolitische Aktivitäten des Staates richten sich nicht auf die Förderung
spezifischer Technologien, sondern bieten Anschluss für vielfältige Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Insbesondere seit Beginn der 1990er Jahre ist laut ZEW [2002: 21f.] ein
deutlicher Anstieg der indirekten, also technologie-unspezifischen, FuE-Förderung im Vergleich zu direkten Innovationsförderungen zu verzeichnen. Dieser Trend hin zu allgemeiner
Innovationspolitik ist eng mit der Aufbauarbeit in Ostdeutschland verknüpft. Zur indirekten
Innovationsförderung zählen Instrumente wie FuE-Personalförderung, allgemeine Innovationsprogramme, Förderung von Unternehmensgründungen [vgl. dazu ZEW 2002: 22]. Trotz
ihrer nachgelassenen Bedeutung nimmt die direkte, also technologiespezifische FuEFörderung von Unternehmen mit insgesamt rd. 0,7 Mrd. Euro jährlich (1999) nach wie vor
eine bedeutendere Rolle als die indirekte FuE-Förderung (1999: 0,43 Mrd. Euro) von Unternehmen ein [ebd.].
Auch im Bereich der allgemeinen Innovationspolitik kommt dem BMBF eine Schlüsselrolle
zu. Ein Fokus des BMBF liegt offenbar auf der Förderung regionaler Innovationsnetzwerke.
In diesem Bereich gibt es eine ganze Reihe von Programmen, die sich vor allem an strukturschwache Regionen in Ostdeutschland richten.
Programm „InnoRegio“
InnoRegio ist Teil einer breiten Initiative zur Förderung der Innovationsaktivität in den „neuen Bundesländern“. Im wesentlichen geht es um die Unterstützung von regionaler Netzwerkbildung.
Im Rahmen des InnoRegio Programms gibt es keine Region, die für „Innovationspolitik im
Stromsektor“ unmittelbar relevant ist.
InnoRegio Programmdarstellung
InnoRegio Förderrichtlinie
[Ordner „InnoRegio“]
[BMBF 2001 Regionale Innovationsinitiativen_Sachstandsbericht]
Programm „Innovative Regionale Wachstumskerne“
Die Initiative „Innovative Regionale Wachstumskerne“ ist Teil des ZIP der Bundesregierung.
Wie das InnoRegio-Programm ist sie auf die Förderung von regionalen Innovationsnetzwerken ausgerichtet, allerdings mit dem Fokus auf Netzwerke mit einem kurzfristigen Marktpotenzial.
Wachstumskerne Homepage
[BMBF 2002 Wachstumskerne_Förderrichtlinien]
[BMBF 2002 Wachstumskerne_Leitfaden]
[BMBF 2001 Regionale Innovationsinitiativen_Sachstandsbericht]
Im Rahmen dieses Programms gibt es eine Innovationsinitiative „Photovoltaik“ (Innocis) in
Sachsen. INNOCIS ist ein Netzwerk aus jungen Hightech-Unternehmen und Einrichtungen
der angewandten Forschung und der Grundlagenforschung in Sachsen auf dem Gebiet der
Materialforschung. Gemeinsam werden Entwicklungsarbeiten für die Produktion Dünnschicht-Solarzellen vorangetrieben.
Innocis Homepage
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[Innocis Innovationsinitiative Photovoltaik]
Initiative Kompetenznetze
Kompetenznetze ist eine Initiative des BMBF (betrieben vom Technologiezentrum des VDI),
die auf internationales Standortmarketing durch Präsentation der leistungsstärksten Kooperationsverbünde in Deutschland ausgerichtet ist. Kompetenznetze dient als Recherchequelle und
Kommunikationsplattform für Informations- und Kooperationssuchende aus dem In- und
Ausland.
Kompetenznetze Homepage
Im Innovationsfeld „Energietechnik“ werden folgende Kooperationsverbünde präsentiert –
die ersten drei sind explizit im Stromsektor tätig:
(für gute Übersichten über die jeweiligen Netzwerke s. Kompetenznetzwerke Homepage!).
Brennstoffzellen-Initiative Baden-Württemberg
Brennstoffzellen Initiative BW Homepage
Kompetenznetzwerk-Brennstoffzelle NRW
Kompetenznetzwerk Brennstoffzelle NRW Homepage
Energieregion Nürnberg
Energieregion Nürnberg Homepage
Regenerative Kraftstoffe ReFuelNet
ReFuelNet Homepage
Initiative „Interregionale Allianzen für die Märkte von morgen“
Die Initiative „Interregionale Allianzen für die Märkte von morgen“ ist Teil des InnoRegioProzesses des BMBF. Sie hat die Aufgabe sich entwickelnde regionale Innovationsnetzwerke
in den Neuen Ländern zu unterstützen. Diesen Netzwerken wird die Möglichkeit gegeben, mit
der Durchführung von Innovationsforen, die der Zusammenführung von Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik dienen, ihr thematisches Profil zu schärfen,
Kooperationen auszubauen und zu stabilisieren.
Interregionale Allianzen Homepage
Im Rahmen dieser Initiative gab es Ende 2001 zwei für den Stromsektor relevante Innovationsforen:
„Brennstoffzelle in dezentralen Energieversorgungsanlagen“ in Riesa
Innovationsforum Riesa Dokumentation
Zentrum für Technologiestrukturentwicklung Region Riesa Homepage
„Innovationsforum für Wasserstofftechnologien“ in Rostock
Innovationsforum Rostock Homepage
Forschung für Nachhaltigkeit/Forschung für die Umwelt
Im Rahmen des Programms „Forschung für die Umwelt“ gibt es keinen Themenschwerpunkt,
der sich unmittelbar auf Energiefragen bezieht. Möglicherweise gibt es dennoch einige kleinere Projekte in diesem Bereich, die auf der Grundlage dieses Programms gefördert werden.
[BMBF 1997 Umweltforschung Programm]
Forschung für Nachhaltigkeit - Plattform
Förderschwerpunkt "Rahmenbedingungen für Innovationen zum nachhaltigen Wirtschaften" (im Rahmen des Programms „Forschung für die Umwelt“)
Im Rahmen dieses Förderschwerpunkts werden keine Projekte zu „Innovation im Stromsektor“ gefördert – allerdings Projekte zu „nachhaltiger Innovationspolitik“:
RIW Netzwerk
Innovationen zum nachhaltigen Wirtschaften - Förderrichtlinie Bekanntmachung
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INSTI – Innovationsstimulierung (Netzwerk für Erfindungen und Patente)
INSTI ist ein bundesweites Netzwerk, das zwei Hauptziele verfolgt: die Steigerung der Nutzung von Patentinformationen sowie die Schaffung eines erfinder- und innovationsfreundlichen Klimas. Zu diesem Zweck ist INSTI als Anlaufstelle zu allen Fragen von der Ideenfindung bis zur wirtschaftlichen Verwertung von Erfindungen konzipiert. Zum Tätigkeitsfeld
von INSTI gehören neben der Beratung konkreter Projekte, die Betreuung von Förderprogrammen sowie die Herausgabe von Informationsschriften. An INSTI beteiligt sind öffentliche Einrichtungen und private Anbieter in ganz Deutschland.
INSTI Homepage
INSTI Förderrichtlinie
Initiative Futur: Der deutsche Forschungsdialog
Die Initiative Futur bezeichnet einen Forschungsdialog, in dem Experten aus Wirtschaft, Verbänden und Nicht-Regierungs-Organisationen, Forscher, Etablierte und Nachwuchskräfte
gemeinsam in Workshops, Konferenzen und im Internet Themen- und Forschungsfelder, die
in der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft eine Rolle spielen werden, entwickeln. Das
Ergebnis dieses Dialogprozesses sind Leitvisionen für die Forschungspolitik. Sie beschreiben
eine zentrale Fragestellung der Gesellschaft und leiten daraus Lösungsvorschläge ab, die in
einem weiteren Schritt über konkrete Forschungsfördermaßnahmen vom BMBF gefördert
werden.
In einem ersten Bündel von 21 Themen und in weiteren 12 Fokusthemen sind auch solche mit
einem Bezug – im weitern Sinne – zur „Transformation des Stromsektors“ genannt („Ressourcen: Genug für heute - genug für morgen?“ bzw. „Dezentralisierung - Strategie für nachhaltiges Wirtschaften und Leben?“). In der weiteren Eingrenzung auf sechs Favoriten sind
diese allerdings rausgefallen.
Futur - Plattform
ITA: Innovations- und Technikanalyse
Das vom BMBF eingeführte Konzept der Innovations- und Technikanalyse (ITA) unterscheidet sich in der Zielsetzung nicht wesentlich von üblichen Ansätzen der Technikfolgenabschätzung. Es beansprucht für sich, eine Ergänzung und Integration bestehender Maßnahmen und
Projekte im Bereich der Technikfolgenabschätzung (TAB, ITAS, etc.) zu sein (vgl. [BMBF
2001 Innovations- und Technikanalyse: 19]).
Allerdings betont ITA im Vergleich zu „defensiven“ Ansätzen der Technikfolgenabschätzung
die Innovationsorientierung. ITA versteht sich also weniger Frühwarnung, denn als Technologiefrüherkennung (vgl. Grunwald 2002: 87; [BMBF 2001 Innovations- und Technikanalyse:
11]). Im Einklang mit dem stärkeren Innovationsbezug von ITA steht auch ihre explizite Ausrichtung auf die Wirtschaft. ITA hebt sich von einer Technikfolgenabschätzung, die allein die
Funktion von Politikberatung erfüllt ab. Zum Adressatenkreis von ITA gehören neben politischen Akteuren auch Bürger – etwa in ihrer Rolle als Konsumenten – und eben Unternehmen
(vgl. [BMBF 2001 Innovations- und Technikanalyse : 17]). So beabsichtigt ITA etwa, den
Partizipationsgedanken auch auf unmittelbar unternehmensrelevante Problemstellungen und
Prozesse auszuweiten. Zukünftige Nutzer sollen frühzeitig die Möglichkeit haben, auf die
Produktentwicklung Einfluss zu nehmen, damit den Unternehmen Fehlinvestitionen erspart
bleiben (vgl. ebd.: 9). Insofern kann ITA auch als strategisches Instrument des betrieblichen
Managements – etwa im Sinne eines „advanced marketing“ (ebd.: 20) – eingesetzt werden.
In einem breiteren Kontext dient ITA zur Evaluation und „kritischen Reflexion“ der Förderpolitik: bisherige Förderschwerpunkte können auf der Grundlage von Erkenntnissen aus ITAProjekten korrigiert und weiterentwickelt, neue Förderschwerpunkte frühzeitig identifiziert
werden. Dabei wird auch hier auf Risiken und Nebenfolgen von Technikentwicklung einerseits und auf Innovationshemmnisse andererseits verwiesen (vgl. ebd.: 10, 11).
16
Projekte zur Innovations- und Technikanalyse wurden bisher in den folgenden Themengebieten durchgeführt: umweltgerechte, nachhaltige Entwicklung; technologische Sicherheit; Innovationspotentiale und innovationspolitische Herausforderungen; Akzeptanz und ethische Fragestellungen der Bio- und Gentechnologie (ebd.: 10). Neben den projektbezogenen Aktivitäten (begleitende ITA Studien) in den genannten Bereichen, gibt es dauerhafte Einrichtungen
der ITA, den ITA-Wirtschaftskreis und den ITA-Gesprächskreis. Vereinzelt werden Konferenzen veranstaltet. Weiterhin unterstützt das BMBF Projekte zur Nachwuchsförderung im
Bereich der ITA-Forschung (ebd.: 21).
Laut BMBF sollen ITA-Studien in Zusammenhang mit „Forschung zum Klimaschutz“ eine
wichtige Rolle spielen (vgl. [BMBF Forschung Klimaschutz_Stand Ausblick: 41]).
ITA Projektträger - Homepage
Informationsdienst für Innovations- und Technikanalyse
Strukturelle Innovationen in Bildung und Forschung
Weiterentwicklung von Infra- und Organisationsstrukturen: Strategiefonds, Förderung von
Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung neuer Konzepte, Technologietransfer (PPP)
Z.B. Projekte zur Förderung der Grundlagenforschung für Erneuerbare Energien (Vernetzungsfonds).
2.1.2 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
Neben allgemeiner Innovations- und Technologiepolitik (s.u.) ist (bzw. war) das BMWA für
die Forschungsförderung innerhalb der Felder Luftfahrtforschung und Energieforschung zuständig. Anders als bei der technologie-unabhängigen Förderung für den innovativen Mittelstand unterstützt das BMWA in diesen Bereichen technologiespezifische Einzel- und Verbundprojekte von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten. Das BMWA
fördert vor allem solche Projekte, die ökologisch verantwortbar sind und die Chancen der
deutschen Wirtschaft auf wichtigen Zukunftsmärkten verbessern.
Im Zuge der neuen Aufgabenverteilung der Bundesressorts im Herbst 1998 wurden die Programme zur Förderung der Energie-, Luftfahrt- und Multimediaforschung sowie die Programme der indirekten Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
einschließlich der Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen dem Aufgabenbereich des BMWi (seit Herbst 2002 BMWA) zugeordnet. Das BMWA nahm damit in der
Innovationspolitik im Energiebereich eine zentrale Rolle ein. Insgesamt gibt es drei Abteilungen im BMWA, die für den Bereich Innovationspolitik im Stromsektor potentiell relevant
sind: Abteilung IV: Gewerbliche Wirtschaft, Industrie, Umweltschutz, Abteilung VI: Technologie- und Innovationspolitik, Neue Bundesländer und Abteilung IX: Energie.
Mit Beginn der 15. Legislaturperiode (2002) wurden die Kompetenzen im Bereich Erneuerbare Energien vom BMWA auf das BMU verlagert. Von dieser Verteilung ist auch Energieforschung im Bereich erneuerbare Energien betroffen. Seither ist das BMWA nur noch für einen
Nach wie vor sind allerdings die Haushaltsmittel für Energieforschung (auch EE) im Haushalt
des BMWA gelistet. Im Folgenden wird daher zunächst die bisherige Zuständigkeit für Energieforschung, die bis Herbst 2002 vollständig beim BMWA lag, erörtert.
Den Kern staatlicher Forschungs- und Innovationspolitik im Energiebereich – zumindest im
Hinblick auf die Entwicklung neuer Technologien (Inventionen) – stellt das „4. Programm zur
Energieforschung und Energietechnologien“ dar.
Programm Energieforschung und Energietechnologien
Der Bereich Energieforschung ist im Teilhaushaltsplan des BMWA mit rund 179 Millionen
Euro ausgewiesen. Davon sind rd. 87 Mio. Euro einem Untertitel Energieforschung und zwischen 2001 und 2003 weitere rd. 41 Mio. Euro jährlich aus dem ZIP dem Titel „Umweltscho17
nende Energieformen“ zugeteilt. Die restlichen rd. 50 Mio. Euro fallen jeweils zur Hälfte der
„Sicherheitsforschung Kerntechnik“ und der „IAEO“ zu [vgl.: Haushalt BMWA].
Ziele der Energieforschung sind die frühzeitige Entwicklung neuer Technik-Optionen und die
effizientere Gestaltung bestehender Technologien. Die FuE-Förderung soll dazu beitragen,
den Energiemix zu verbreitern und so die Abhängigkeit von Importen zu verringern („Versorgungssicherheit“), die Emission klimaschädlicher Gase zu senken („Umweltverträglichkeit“),
die Entwicklung von Hochtechnologien in Deutschland voranzubringen, die Exportchancen
deutscher Unternehmen auf dem Weltmarkt für Energietechniken zu verbessern und Arbeitsplätze zu schaffen („Wirtschaftswachstum“).
Die Förderschwerpunkte liegen auf der Entwicklung von Techniken, die es ermöglichen, den
Energiebedarf weiter zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energiequellen wirtschaftlicher zu machen. Innerhalb dieser Bereiche stellen sich die Aktivitäten wie
folgt dar:
Energiebedarf senken
Das BMWA unterstützt Modellvorhaben zur Niedrigenergiebauweise, Demonstrationsobjekte zur energiegerechten Sanierung vorhandener Bausubstanz sowie neue
Wärmedämmverfahren und solarthermische Erzeugung von Heizwärme und Warmwasser.
Energie-Effizienz erhöhen
Um die Energie-Effizienz zu erhöhen, fördert das BMWA die Entwicklung neuer Energie-Umwandlungstechniken. Derzeit gibt es die Schwerpunkte „Brennstoffzellen“ und „Verbesserte Verbrennungsverfahren und hocheffiziente Kraftwerkskonzepte“
Erneuerbare Energien stärken
Das BMWA unterstützt Forschungsaktivitäten, die auf wirksamere und kostengünstigere Systeme und Verfahren abzielen und damit diese Technologien wirtschaftlicher
machen.
Mit den Mitteln aus dem ZIP werden Projekte innerhalb folgender Schwerpunkte gefördert:
Brennstoffzellen für den stationären und mobilen Einsatz
(44 Vorhaben, vgl. [BMWI Projekte Brennstoffzelle ZIP])
Neue Antriebstechnologien und regenerativ erzeugte Treibstoffe
(11 Vorhaben, vgl. [BMWI Projekte Neue Antriebe ZIP])
Geothermie/Erdwärmenutzung
(8 Vorhaben, vgl. [BMWI Projekte Geothermie ZIP])
Offshore-Windenergie
(3 Forschungsplattformen für Offshore-Windparks, vgl. [BMWI Projekte Wind ZIP])
Energetische Sanierung von Altbauten
(13 Vorhaben, vgl. [BMWI Projekte Haussanierung ZIP])
Neben den Aktivitäten des BMWA im Bereich Forschung und Entwicklung von Energietechnologien liegt ein wesentlicher weiterer Schwerpunkt des BMWA in der Diffusionsbeförderung neuer Energietechnologien. Dazu zählen zum einen das Solarstromprogramm und zum
anderen das Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien.
BINE-Informationsdienst
Zur Beförderung des Informations- und Wissenstransfers aus der Energieforschung in die
Anwendungspraxis wird der BINE-Informationsdienst vom BMWA gefördert. BINE und
steht in engem Austausch mit vielen Firmen und Institutionen, die in geförderten Projekten
18
Effizienztechnologien und Erneuerbare Energien zur Anwendungsreife entwickeln. In diesem
Sinne kommt BINE die Funktion der Diffusionsbeförderung zu.
BINE-Informationsdienst
Projektträger Jülich Jahresbericht Energieforschung
PTJ - Jahresbericht - Datenbank
Solarstromprogramm („100.000 Dächer-Programm“)
Das Solarstromprogramm schafft Anreize für private Investitionen in Photovoltaikanlagen.
Ziel ist es, über eine erhöhte Nachfrage die Stückkosten der Herstellung von Photovoltaikanlagen zu senken, also den Marktzugang zu erleichtern. Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen. Vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2001 wurden in dem Programm
rund 31.000 Darlehen über fast 700 Mio. € zugesagt. Für das Jahr 2003 sind laut 2. RegE 25
Mio. Euro für das Solarstromprogramm vorgesehen. Die Nennleistung der geförderten Solaranlagen liegt in diesem Zeitraum bei rund 126 MW [BMU 2002 EE Sachstandsbericht: 16].
100.000 Dächer Programm
Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien (MAP)
Wie das Solarstromprogramm soll auch das Marktanreizprogramm nachfrageseitig die Diffusion erneuerbarer Energietechnologien fördern. Hierfür werden vom Bund – je nach Technologie – entweder Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen gewährt. Zielgruppen sind sowohl
Bürger wie auch Unternehmen, in einem besonderen Teil werden Schulen avisiert („Sonne in
der Schule“). Obwohl das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien hauptsächlich auf die Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ausgerichtet ist, gibt es
einige Maßnahmen, die auch im Hinblick auf Diffusionsbeförderung im Stromsektor relevant
sind. Im Einzelnen sind das:
Die Errichtung netzgekoppelter Photovoltaik-Anlagen in Schulen (Programm "Sonne
in der Schule").
Die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Biogas aus Biomasse zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzegung (Kraft-Wärme-Kopplung).
Die Errichtung, Erweiterung und Reaktivierung von kleinen Wasserkraft-Anlagen.
Errichtung automatisch beschickter Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur
kombinierten Wärme-Strom-Erzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung - KWK).
Zwischen September 1999 und Oktober 2003 sollen insgesamt über 500 Mio. Euro aus den
Einnahmen der ökologischen Steuerreform aufgewendet werden [vgl. BMU 2002 EE
Sachstandsbericht].
Für das Jahr 2003 ist das MAP im Haushalt des BMWA mit 190 Mio. Euro ausgewiesen.
Marktanreizprogramm EE
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik
bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung)
Der Regelungsgehalt der Energieeinsparverordnung bezieht sich auf die Begrenzung des Primärenergieverbrauchs in Gebäuden. Sie schreibt entsprechende Höchstwerte für unterschiedliche Gebäude und Heizungsanlagen vor. Der Regelungsbereich der EnEV deckt also eher den
Wärmesektor ab. Nicht desto trotz wird der Stromsektor zumindest tangiert. So befreit die
EnEV etwa Gebäude, die ihren Wärmebedarf zu 70 v.H. aus KWK oder aus erneuerbaren
Energien beziehen von der Anwendung der Regel, die einen maximal zulässigen jährlichen
Primärenergiebedarf für Gebäude vorschreibt (§3 Abs.3 EnEV) sich auf Energieeinsparungen
19
in Gebäuden. Insofern kann die EnEV als Marktanreiz für diese Technologien interpretiert
werden.
Solarthermie 2000
Solarthermie 2000 - Homepage
ALLGEMEINE INNOVATIONSPOLITIK DES BMWA
Neben dem bereits angesprochenen Schwerpunkt der Forschungsförderung im Energiebereich
betreibt das BMWA allgemeine Technologie- und Innovationspolitik.
Ziel ist es hierbei, die Voraussetzungen für Innovationen und technischen Fortschritt zu
verbessern und damit die Innovationsfähigkeit vor allem der mittelständischen Wirtschaft zu
fördern. Die Eckpunkte hierfür sind in dem Konzept des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit (BMWA) für eine zukunftsgerichtete Technologie- und Innovationspolitik dargelegt. Im Einzelnen geht es um:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovationen
Innovationsfreundlicher Rahmen
Neuordnung der Fördermaßnahmen für den innovativen Mittelstand mit den Förderlinien: "Innovation", "Forschungskooperation" und "Technologische Beratung".
Förderlinien
Sicherung des hohen technischen Qualitätsniveaus der technisch-wissenschaftlichen
Bundesanstalten: Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe.
Technisch-ökonomische Infrastruktur
Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen der Informationsgesellschaft und Förderung der verstärkten Nutzung der neuen IuK-Technologien in allen Bereichen der
Gesellschaft.
Informationsgesellschaft
Intensivierung der internationalen Forschungszusammenarbeit.
Internationale Technologiepolitik
Aktionsprogramm "Wissen schafft Märkte" (BMWI und BMBF)
Förderung von Technologietransfer - als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.
Das Programm umfasst vier Aktionsfelder: Mit der „Verwertungsoffensive“ soll erreicht werden, dass wissenschaftliche Forschungsergebnisse schneller den Weg zum Markt finden. Mit
einer „Ausgründungsoffensive“ sollen Unternehmensgründungen mobilisiert werden. In der
„Partnerschaftsoffensive“ sollen Anreize und Rahmenbedingungen dafür gesetzt werden, dass
Wissenschaft und Wirtschaft stärker zusammen arbeiten. Mit der „Kompetenzoffensive“ wird
beabsichtigt, Unternehmen darin zu unterstützen, dass sie externes Wissen aus dem akademischen Raum stärker für betriebliche Innovationsprozesse nutzen (vgl. [BMWI BMBF 2001
Wissen schafft Märkte Aktionsprogramm]).
Futour 2000 - Forschung/Entwicklung und Existenzgründung
Durch das Programm FUTOUR 2000 wird die Gründung technologieorientierter Unternehmen in den neuen Bundesländern gefördert. Die Förderung richtet sich dabei im wesentlichen
auf Forschungsaktivitäten zur Entwicklung neuer und marktfähiger Produkte (vgl. [BMWI
2001 Futour 2000 RL]).
Futour 2000 - Homepage
Als „Erfolgsstory“ des Futour 2000 Programms wird ein Unternehmen („Alligator Sunshine
Technologies“, mittlerweile aufgelöst) aus dem Energiesektor (allerdings Warmwasser) genannt vgl. [BMWI Futour Erfolgsstories]).
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ProInno – Programm Innovationskompetenz mittelständischer Unternehmen
ProInno ist ein weiteres, auf allgemeine Technologieentwicklung ausgerichtetes Förderprogramm des BMWA. Das Programm unterstützt über die Förderung von Forschungs- und
Entwicklungsprojekten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, ihre Innovationskraft
und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Gefördert werden Einstiegsprojekte in die FuETätigkeit einzelner Unternehmen, Kooperationsprojekte zwischen einzelnen Unternehmen,
bzw. zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie Personalaustausch zwischen Unternehmen (vgl. [BMWI 2002 Pro Inno RL]). Betreuer des Programms ist die AiF
(Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen).
ProInno - Homepage
InnoNet – Förderung von innovativen Netzwerken
Mit dem Programm InnoNet fördert das BMWA Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und KMU. Die Ziele der Initiative liegen zum einen in der Beschleunigung des
Transfers von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen und zum
anderen in der verstärkten Ausrichtung von Forschungseinrichtungen an den Bedürfnissen
von KMU. Insgesamt geht es also um den Aufbau von Netzwerken zur Verbesserung des
Wissens- bzw. Technologietransfers. Das Programm ist nicht auf die Förderung bestimmter
Technologien ausgerichtet. Unter den zur Förderung vorgeschlagenen Projekten finden sich
einige wenige im Bereich Energie.
InnoNet - Homepage
Zutech – Zukunftstechnologien für KMU
Zutech
2.1.3 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU)
Mit Beginn der 15. Legislaturperiode im Herbst 2002 sind sämtliche Kompetenzen im Bereich „Erneuerbare Energien“ einschließlich der Forschungsförderung vom BMWA auf das
BMU übergegangen. Dennoch ergibt sich zumindest in der Außendarstellung (Internet) einwidersprüchliches Bild. Auf der einen Seite scheinen die Zuständigkeiten einschließlich der
entsprechenden Haushaltstitel nach wie vor beim BMWA angesiedelt zu sein (vgl. Haushalt
BMWA). Andererseits sind auch im BMU bereits entsprechende Zuständigkeiten der Abteilung Z zugewiesen (Übersicht Abteilung Z). Seit der Übernahme der Verantwortung im Bereich erneuerbare Energien müssen neben der Forschungsförderung auch das große Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien und das Solarstromprogramm dem BMU zugerechnet
werden (s.BMWA). Wie noch zu zeigen sein wird (Kapitel 4), ist – gemessen am Umfang der
Finanzmittel – das BMU damit der wichtigste staatliche Akteur in der energiebezogenen Innovationspolitik. Bis zur Umstrukturierung war das BMU lediglich eingeschränkt an der energiebezogenen Forschungsförderung tätig.
„Förderung der Erforschung und Entwicklung umweltschonender Energieformen“
Noch vor der Übernahme der Kompetenzen im Bereich der Forschung zu erneuerbaren Energien im Zuge des Ressortneuzuschnitts im Herbst 2002, bekam das BMU im Jahre 2001 Mittel aus dem ZIP zur Förderung von Forschungsprojekten im Bereich erneuerbare Energien
zugeteilt. Diese Mittel wurden bisher in zwei Förderschwerpunkte aufgeteilt:
Zum einen fördert das BMU zwischen 2001 und 2003 mit zusammen rund 6 Mio. Euro jährlich folgende zwei Forschungsschwerpunkte (vgl. [BMU 2001 FuE Programm Teil1]):
Geothermische Stromerzeugung
21
-
Ökologische Begleitforschung zu Windenergienutzung (Off-Shore), stationären
Brennstoffzellen und Ökobilanzierung Biomassenutzung
Ein zweiter Förderschwerpunkt bezieht sich auf die Forschung im Bereich „Hochtemperatursolarthermische Stromerzeugung“ (vgl. [BMU 2001 FuE Programm Teil2]). Hierfür stehen in
den Jahren 2001 bis 2003 jährlich rund 3,5 Mio. Euro zur Verfügung. Gefördert werden Projekte zur Erforschung und Entwicklung solarthermischer Anlagen (Energieumwandlung,
Speicherung, etc.) bzw. deren Optimierung, Systemstudien zum Vergleich verschiedener
Techniklinien, aber auch Forschungsarbeiten zum EU-weiten und globalen Klimaschutz (etwa
im Rahmen der flexiblen Instrumente) vgl. auch [BMU 2002 Solarthermische Stromerzeugung_Vortrag].
Off-Shore-Strategie
Mit der Federführung betraut war das BMU bei der Erarbeitung einer ressortübergreifenden
„Off-Shore-Strategie“ als Teil des Projekts „Erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung in Brennstoffzellen“ im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie [vgl. BMU 2002 Off Shore
Strategie]. Das BMU entwickelte im Auftrag des Green Cabinet eine Strategie zur Lösung
bestehender Schutz- und Nutzungskonflikte sowie zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Vorrangiges Ziel sollte dabei die rasche Herstellung möglichst weitgehender Rechtsund Planungssicherheit sein. Vor diesem Hintergrund kann die Entwicklung einer Off-Shore
Strategie als innovationspolitische Maßnahme qualifiziert werden (Schaffung von Investitionssicherheit).
Offshore Wind - Homepage
Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (BiomasseV)
Die BiomasseV regelt den Anwendungsbereich des EEG in Bezug auf den Energieträger
Biomasse (Welche Stoffe gelten als Biomasse? Welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung fallen unter das EEG?). Diese Regelung des Anwendungsbereiches kann als Rahmensetzung für Innovationsaktivitäten aufgefasst werden: Die BiomasseV entscheidet darüber, welche Techniken und Stoffe in Bezug auf die EEG-Förderung zur Anwendung kommen könne und welche nicht. Damit steuert die BiomasseV in Zusammenhang mit dem EEG
Innovation und Diffusion im Biomassebereich.
2.1.4 Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)
Programm „Nachwachsende Rohstoffe“
Das Programm „Nachwachsende Rohstoffe“ [BMVEL 2001 Nachwachsende Rohstoffe] des
BMVEL aus dem Jahr 2001 – zumindest sein energiebezogener Teil – ist Ausdruck der nationalen Bemühungen, dem im EU-Weißbuch „Energie für die Zukunft – Erneuerbare Energieträger“ formulierten Ziel, eine Verdreifachung des Energieaufkommens aus Biomasse bis zum
Jahr 2010 in der EU zu erreichen, nachzukommen.
Neben energie- und umweltpolitischen Zielsetzungen (Ressourcenschonung, Klimaschutz)
wird über das Programm eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und
Forstwirtschaft angestrebt. Die Bereitstellung biogener Energie wird als neues Funktionsfeld
des Agrarsektors im Zuges seiner Neuausrichtung gesehen. Damit adressiert die Innovationspolitik im Bereich „Biomasse“ Transformationen innerhalb mehrerer Sektoren gleichzeitig,
die noch bis vor einigen Jahren unabhängig voneinander erschienen.
Das Programm „Nachwachsende Rohstoffe“ richtet sich explizit auf die Förderung von Vorhaben in den Bereichen Forschung und Entwicklung, sowie Pilot- und Demonstrationsvorha22
ben. Für die Förderung von Diffusion gibt es ein eigenes Programm, das allerdings lediglich
biogene Treib- Schmierstoffe abdeckt (s.u.). Das Themenspektrum möglicher Forschungsvorhaben ist im Programm „Nachwachsende Rohstoffe“ allerdings sehr breit gehalten. Gefördert
werden Forschungsvorhaben nicht nur zur energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe,
sondern auch zur stofflichen Nutzung, allgemeinen Rahmenbedingungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Im Bereich der energetischen Nutzung geht es um feste, flüssige und gasförmige Energieträger zur Wärme- und Stromerzeugung, sowie deren Verwendung als Treibstoffe. Während die
Nutzung flüssiger und gasförmiger Energieträger technologisch bereits als nahezu optimiert
gilt – hier also im wesentlichen Fragen ökonomischer und ökologischer Begleitforschung im
Vordergrund stehen – besteht für die Nutzung fester Energieträger noch erheblicher Forschungs- und Entwicklungsbedarf im technologischen Bereich.
Für die Durchführung des Programms ist die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
(FNR - Homepage) zuständig.
Markteinführungsprogramm „Biogene Treib- und Schmierstoffe“
Das Markteinführungsprogramm „Biogene Treib- und Schmierstoffe“ ist nur sehr eingeschränkt für den Stromsektor relevant. Denkbar sind allenfalls etwa die Nutzung biogener
Stoffe für die dezentrale Stromversorgung über Generatoren.
Datensammlung „Leitfaden Bioenergie“
Der „Leitfaden Bioenergie“ ist ein Informations- und Datenpool für den Themenbereich „Energieerzeugung aus nachwachsenden Rohstoffen“. Er hält Informationen und Berechnungsgrundlagen für biogene Festbrennstoffe als nachwachsende Energieträger, Produktion und
Bereitstellung biogener Festbrennstoffe, relevante Energie-, Umwelt- und Wärmeverteil- und
Entsorgungstechniken sowie zu den gesetzlichen Regelwerken bereit. Die Datensammlung
soll die Realisation von Projektideen zur energetischen Nutzung von Biomasse erleichtern.
Erstellt wurde der Leitfaden Bioenergie vom Institut für Energiewirtschaft und Rationelle
Energieanwendung der Universität Stuttgart und der Fichtner GmbH & Co. KG im Auftrag
und mit Förderung des BMVEL.
Leitfaden Bioenergie
BUNDESREGIERUNG UND INTERMINISTERIELLE ARBEITSGRUPPEN
Neben den Aktivitäten, die unmittelbar einzelnen Ministerien zugeordnet werden können gibt
es weitere administrative Initiativen, die allerdings – zumindest in der Außendarstellung – von
der gesamten Bundesregierung getragen werden. Es handelt sich hierbei um Aktivitäten mit
eher „programmatischem Charakter“, die den Eindruck kohärenten Regierungshandelns erwecken sollen. Diese langfristig orientierten Regierungsstrategien sollen als Bezugspunkt für
konkrete Umsetzungsprogramme einzelner Ministerien dienen. Von möglicher Relevanz für
„nachhaltige Innovationspolitik im Stromsektor“ ist auf dieser Ebene die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung aus dem Jahr 2002 sowie die Einrichtung des „Rates für nachhaltige Entwicklung“ im Jahr 2001. Die interministerielle Arbeitsgruppe auf Staatssekretärebene
zum Thema Nachhaltigkeit („green cabinet“) ist ein Hinweis auf Anstrengungen, die Koordination der Zusammenarbeit zwischen den Ministerien zu verbessern.
Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Ein Koalitionsvertrag kann als programmatisches Gesamtkonzept einer Regierung und damit
als Synthese der Programmatiken der beteiligten Parteien gesehen werden. Hinsichtlich des
„visionären Gehalts“ sind in Koalitionsvereinbarungen gegenüber den Parteiprogrammen allerdings Abstriche zu erwarten. Das liegt zum einen an der Notwendigkeit einer hinreichend
konkreten Darstellung, einer stärkeren Handlungsorientierung und zum anderen an dem ein23
zubeziehenden „Realitätsabgleich“: Parteiprogramme unterscheiden sich von Regierungsprogrammen, Koalitionsvereinbarungen liegen möglicherweise dazwischen.
Die Koalitionsvereinbarung zwischen Bündnis90/Die Grünen und SPD aus dem Jahre 2002
ist bereits mit den „Nachhaltigkeit“ und „Erneuerung“ überschrieben. Explizit auf die Verknüpfung von Nachhaltigkeit und Innovation wird im Kapitel „Forschung, Innovation, Nachhaltigkeit“ eingegangen [Koalitionsvertrag 2002: 33f.].
Forschung und Innovationen werden als wesentliche Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung gesehen, weshalb die Bemühungen in diesem Bereich ausgebaut werden sollen. Unter
anderem beabsichtigt die Bundesregierung den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zur
Forschungsförderung zu verbessern und den Wissenstransfer durch Ausbau der Vernetzung
zwischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen zu fördern.
Auf der einen Seite wird eine Stärkung der Grundlagenforschung angekündigt, auf der anderen Seite soll die Wissenschaft stärker in den Dienst des Menschen gestellt werden („Forschung für den Menschen“, ebd.: 34), also vermehrt dazu beitragen, gesellschaftliche Probleme zu lösen und den Strukturwandel auf dem Weg zu einer nachhaltigen Gesellschaft zu unterstützen. In diesen Zusammenhang stellt die Koalition auch die Energieforschung. Sie leiste
einen Beitrag zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur ökologischen Modernisierung der Volkswirtschaft. Zur Förderung der nachhaltigen Energieversorgung kündigt die
Regierungskoalition die Erarbeitung eines Energieforschungsprogramms an, das besondere
Schwerpunkte in die Bereiche Erneuerbarer Energien und Energieeinsparung legt. Explizit
erwähnt wird dabei die Stärkung der institutionellen Struktur in der Bioenergieforschung.
Weiterhin will sich die Koalition für eine Neuausrichtung auch der europäischen Energieforschung einsetzen.
Neben diesen unmittelbar auf Energieforschung bezogenen Ankündigungen sieht die Koalitionsvereinbarung weitere innovationsfördernde Maßnahmen vor, mit denen die Energiewende
als Teil der ökologischen Modernisierung der Gesellschaft vorangebracht werden soll vgl.
ebd.: 37f.). Im wesentlichen handelt es sich um die Weiterführung und -entwicklung der bisherigen Ansätze. Dazu gehören Energieeinsparungsprogramme im Gebäudebereich, Weiterentwicklung der Förderung der Markteinführung erneuerbarer Energien (degressive Gestaltung EEG, Anpassung für Offshore-Windkraft), Ausbau von KWK, Markteinführung Brennstoffzelle, Fortsetzung und Verstärkung der Exportinitiative für erneuerbare Energien.
Als allgemeine forschungspolitische Zielsetzungen werden die Intensivierung des Dialogs
zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit genannt, sowie die Förderung von Geistes- und
Sozialwissenschaften, um Innovation und Interdisziplinarität in der Forschung zu sichern
(ebd.: 35).
2.1.5 Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) ist eine Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland
und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Sie soll einen Beitrag zur Steigerung rationeller Energienutzung, zum Ausbau regenerativer Energiequellen und zum Zuwachs innovativer
Techniken zur rationellen Energieumwandlung leisten. Damit ist die dena bereits von ihrem
Auftrag her eindeutig auf Innovationsbeförderung ausgerichtet.
Zur Umsetzung ihres Auftrages entwickelt die dena Projekte und Kampagnen, in denen unterschiedliche Akteure im Bereich Energie zu Kooperationen und themenbezogenen Netzwerken
zusammengeführt werden. Neben technologischen Innovationen befördert die dena auch innovative Dienstleistungskonzepte und Ansätze, die auf Verhaltensänderungen abzielen.
Im Einzelnen tritt die dena in folgenden Zusammenhängen auf:
Betrieb und Weiterentwicklung einer bundesweit agierenden Informationsstelle (Call
Center, Internet)
24
-
-
Öffentlichkeitsarbeit zu den Förderprogrammen des Bundes und der KfW, sowie Beratung zur Entwicklung und Ausgestaltung dieser
Durchführung von Informations-Kampagnen
Entwicklung und Durchführung von Best-Practice-Initiativen
Beratung von Bund, Länder und Kommunen, sowie Wirtschaft und Forschung
Beteiligung an internationaler Zusammenarbeit
2.1.6 Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE)
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung wurde im Jahr 2001 von der Bundesregierung als „Beratungsstab“ für deren Nachhaltigkeitspolitik berufen. Dafür soll der RNE Vorschläge zur
Weiterentwicklung von Zielen und Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie sowie einzelne
Umsetzungsprojekte vorschlagen. Darüber hinaus ist es Aufgabe des RNE den gesellschaftlichen Dialog über Nachhaltigkeit fördern und damit das Verständnis von und Wissen über
Nachhaltigkeit in der Bevölkerung zu verbessern.
Der RNE weist zwar keinen unmittelbaren Bezug zu „Stromthemen“ auf, er kann aber als
Akteur im weiteren Zusammenhang „nachhaltiger Innovationspolitik“ gesehen werden. Teilweise gibt es allerdings auch direkte energiepolitische Bezüge etwa im Dialogpapier [RNE
Dialogpapier], in der Stellungnahme zu den Pilotprojekten (Offshore-Wind und BZ) aus der
Nachhaltigkeitsstrategie [RNE 2001 Stellungnahme zu Projekten der Bundesregierung] oder
in den Arbeitsergebnissen er AG Energie und Klimaschutz [RNE 2002 AG Energie Klimaschutz Arbeitsergebnisse]. Der RNE ist aus Mitteln des BMBF Haushaltes („Umweltgerechte
Nachhaltige Entwicklung“) finanziert (2003: rd. 1,45 Mio. Euro)
Kürzlich veranstaltete der RNE ein Expertenhearing zum Thema "Zukunft der Kohle in einer
nachhaltigen Energiewirtschaft". Diese Veranstaltung bildete den Auftakt zu einer intensiveren Auseinandersetzung des RNE mit dem Thema „Kohle und Nachhaltigkeit“, die im September 2003 in einer Positionsbestimmung münden soll. Die schriftlichen Fassungen der
Antworten der Experten auf den Fragebogen sind auf der Homepage des RNE unter folgendem Link abrufbar: Expertenhearing Zukunft der Kohle.
Rat für Nachhaltige Entwicklung - Homepage
2.1.7 Wissenschaftlicher Beirat Globale Umweltveränderung (WBGU)
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)
wurde 1992 von der Bundesregierung als unabhängiges Beratergremium eingerichtet. Der
Beirat ist direkt der Bundesregierung zugeordnet und wird abwechselnd vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) federführend betreut. Außerdem begleitet ein Interministerieller Ausschuss aus allen Ministerien und dem Bundeskanzleramt die Arbeit des Beirats.
Im Turnus von 2 Jahren erarbeitet das Expertengremium Gutachten mit Handlungs- und Forschungsempfehlungen zur Bewältigung globaler Umwelt- und Entwicklungsprobleme. In
Sondergutachten und Politikpapieren nimmt der Beirat zu aktuellen Anlässen Stellung.
Die Hauptaufgabe des Beirats besteht in der themenspezifischen Aufarbeitung und Bereitstellung wissenschaftlicher Erkenntnisse und darauf aufbauender politischer Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Entwicklung. Ein besonderes Augenmerk legt der WBGU auf die
Situation und Gestaltung der Forschungspolitik zum Globalen Wandel.
Da der wissenschaftliche Beirat themenbezogen arbeitet, kann ihm sicherlich nicht generell
eine Bedeutung für Innovationspolitik im Stromsektor zugeschrieben werden. In seinem letzten Gutachten behandelt der WBGU allerdings das Thema „Energiewende zur Nachhaltig25
keit“ [WBGU 2003 Energiewende]. In diesem Gutachten analysiert der WBGU detailliert die
Situation des „Weltenergiesystems“ (ebd.: Kap. 2, 15ff.), führt Potentialabschätzungen zu
einzelnen Technologien durch (ebd.: Kap. 3, 47ff.) und entwickelt einen „exemplarischen
Pfad für eine nachhaltige Transformation der Energiesysteme“ (ebd.: Kap. 4, 103ff.). Insbesondere in seiner Transformationsstrategie (ebd.: Kap. 5, 151 ff.) und im Abschnitt „Forschung für die Energiewende“ (ebd.: Kap. 6, 209ff.) formuliert der WBGU nicht nur Visionen
(etwa zur „verteilten Erzeugung in Stromnetzen“, ebd.: 217), sondern auch konkrete Handlungsempfehlungen für politische Maßnahmen zur Innovationsbeförderung.
WBGU - Homepage
2.1.8 Staatssekretärsauschuss für Nachhaltige Entwicklung („Green Cabinet“)
Das sogenannte Green Cabinet ist eine interministerielle Arbeitsgruppe auf Ebene der Staatssekretäre. Innerhalb dieser Arbeitsgruppe wurde die Nachhaltigkeitsstrategie erarbeitet bzw.
zusammengeführt und wird zukünftig begleitet. Dem Green Cabinet, das unter der Leitung
des Staatsministers beim Bundeskanzler steht, gehören Staatssekretäre aus dem Auswärtigen
Amt sowie aus den Bereichen Finanzen, Arbeit und Soziales, Bildung und Forschung,
Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Gesundheit, Umwelt, Verkehr, Wirtschaft und wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an. Der Staatssekretärsausschuss entwickelt im
Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie konkrete Pilot-Projekte, mit deren Durchführung die
entsprechenden Ministerien betraut werden. Ein Beispiel, auf das bereits verwiesen wurde, ist
das Projekt „Erneuerbare Energien und effiziente Energienutzung in Brennstoffzellen“. Mit
der Erstellung einer „Offshore-Strategie“ als Teil dieses Projekts wurde das BMU vom
„Green Cabinet“ beauftragt.
2.1.9 Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung [Bundesregierung 2002 Nachhaltigkeitsstrategie] nimmt in einigen Punkt mehr oder weniger direkt Bezug auf „Innovationspolitik im
Stromsektor“. Zu nennen sind vor der Hand zunächst die Kapitel D I.3. (Erneuerbare Energien) und D I.8. (Innovation). Im Abschnitt E werden diese Themen dann noch einmal in
Form von Schwerpunktsetzungen ausgestaltet: „Energie effizient nutzen – Klima wirksam
schützen“ (E I., S.132) und „Innovative Unternehmen – erfolgreiche Wirtschaft“ (E VI.,
S.276). Neben diesen thematischen Bezügen formuliert die Nachhaltigkeitsstrategie an zahlreichen Stellen das „wie“ der Gestaltung von Nachhaltigkeit aus (B 5.: „Managementregeln“
und C: „Strategie als gesellschaftlicher Prozess“). Diese Stellen sind im Hinblick auf Governance von Nachhaltigkeit und Technikgenese relevant. In den Vordergrund gerückt wird hier
wiederholt der „Dialog mit der Gesellschaft“. Als Beispiel dieser Dialogorientierung wird der
Prozess der Entstehung der Nachhaltigkeitsstrategie selbst angeführt (Dialogforen etc.).
2.1.10
Deutscher Bundestag
Der Deutsche Bundestag tritt in der Innovationspolitik vielfach nur mittelbar in Erscheinung
(Gesetzgebung, Haushalt, Regierungsanfragen). Über die Initiierung und Ausgestaltung einzelner Förderprogramme entscheidet die Administration. Nicht desto trotz gibt es direkte Initiativen aus dem Parlament heraus, die innovationspolitisch relevant sind. Deutlich in Erscheinung getreten ist das Parlament darüber hinaus im Zusammenhang mit der Verabschiedung einiger Gesetze, die im Hinblick auf die staatliche Innovationsförderung im Stromsektor von zentraler Bedeutung sind („Innovationspolitik durch Rechtsetzung“). Darüber hinaus
sollen an dieser Stelle die Aktivitäten des beim Deutschen Bundestag angesiedelten „Büro für
Technikfolgenabschätzung“ beschrieben werden.
26
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Auch wenn das Energiewirtschaftsgesetz nicht auf technische Innovationen im Stromsektor
abzielt, kann doch zumindest die Evaluierungsklausel des §8 EnWG als potentiell „innovationsstimulierendes Verfahren“ qualifiziert werden. Der Evaluierungsvorbehalt dient der Dynamisierung des Rechts.
Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG)
Das EEG ist zweifellos als eine der wichtigsten energiepolitischen Maßnahmen der letzten
Jahre. Das EEG verdeutlicht in seiner Wirkungsweise das Zusammenspiel verschiedener Politikbereiche. Es handelt sich nicht „bloß“ um Energiepolitik, sondern um einen „komplexen“
Steuerungsansatz, der sich auf ein Gefüge von Politikfeldern: Innovations-, Technologie-,
Industrie-, Umweltpolitik, etc. auswirkt. Ziel des EEG ist die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung. Insofern lässt sich also bereits auf der Zielebene eine
innovationspolitische Absicht erkennen: Es geht um die Markteinführung von Technologien
zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das EEG liefert den Mechanismus über den
dieses normative Ziel in Innovationsaktivitäten umgesetzt wird. Innovationspolitik geht im
Falle des EEG von einem gesetzten Ziel aus: Erhöhung des Anteils der Stromerzeugung aus
erneuerbaren Energien bis 2010 auf 12,5%. Dieses Ziel leitet sich – wenn auch nicht in seiner
Quantifizierung – letztlich auch aus den Klimaschutzverpflichtungen der Bundesregierung ab
[vgl. BMU 2000 Klimaschutzprogramm: II].
Das EEG ist Ausdruck einer aktiven und gerichteten staatlichen Innovationspolitik, die nicht
auf der Ebene der Invention, sondern in der Phase der Diffusion (Technologie-Pull) ansetzt.
Insofern handelt es sich um indirekte Innovationspolitik. Die gezielte Förderung bestimmter
technologischer Optionen und deren „Herausnahme“ aus dem Wettbewerb bringt das EEG in
die Nähe des Konzepts des „Strategic Niche Management“ (Grunwald 2002: 147) .
Ein weiterer innovationsfördernder Mechanismus des EEG ergibt sich aus seiner inneren Dynamisierung. Die degressive Gestaltung der Vergütungssätze für Neuanlagen, die nach dem
1.1.2002 ans Netz gegangen sind, soll die Hersteller zu Effizienzsteigerungen und zur Ausnutzung von Innovationsspielräumen bewegen [BMWI 2002 Erfahrungsbericht EEG: 4].
Zu den Auswirkungen des EEG vgl. [BMWI 2002 Erfahrungsbericht EEG], [BMU 2002 EEG
Erfahrungsbericht Hintergrund]
Zur anstehenden Novellierung des EEG vgl. verschiedene Stellungnahmen auf
Solarthemen - Homepage
[BMU 2003 EEG Novelle Eckpunkte], [BDI 2002 Positionspapier Novellierung EEG]
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-WärmeKopplung (KWK-Gesetz)
Das KWKG regelt die Abnahme und Vergütung von Strom, der in KWK-Anlagen produziert
und in das allgemeine Versorgungsnetz eingespeist wird. Bereits unmittelbar aus dem Titel
des Gesetzes ergibt sich dessen innovationspolitische Absicht: Mit dem KWKG sollen KWKTechnologien nicht nur erhalten, sondern modernisiert und ausgebaut werden. Das KWKG
fördert durch seine besondere Staffelung der Zuschlagszahlungen insbesondere Brennstoffzellen und kleine KWK-Anlagen. Der Gesetzgeber fördert mit dem KWKG ebenso wie mit dem
EEG spezifische Technologien. Das Wirkungsmodell bzw. der Mechanismus ist mit dem des
EEG zu vergleichen.
Bemerkenswert ist auch beim KWKG die festgeschriebene Überprüfung der Zielerreichung
(§12 KWKG). Diese kann analog zur Evaluierungsklausel des §8 EnWG als Instrument zur
Gesetzesfolgenabschätzung gesehen werden.
27
Ökologische Steuerreform
Auch die ökologische Steuerreform birgt einige innovationsfördernde Elemente. So sind beispielsweise KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 2000kW von der
Stromsteuer und unter bestimmten Voraussetzungen (hoher Nutzungsgrad) auch von der „Öko-Mineralölsteuer“ befreit (vgl. für Beispielrechnungen [ASUE 2003 Ökosteuer und KWK].
Faktisch handelt es sich um Investitionsanreize und damit um Diffusionsförderung
Exportinitiative Erneuerbare Energien (Betreut von dena)
Um den Export Erneuerbarer Energietechnologien aus Deutschland zu unterstützen, hat der
Deutsche Bundestag im Sommer 2002 die „Exportinitiative Erneuerbare Energien“ beschlossen und die „dena“ mit deren Aufbau und Umsetzung betraut.
Zu den Zielen der Exportinitiative gehören die Vernetzung deutscher und internationaler Akteure aus Wirtschaft und Politik, Informationsdienstleistungen für exportorientierte deutsche
Unternehmen über Auslandsmärkte für Erneuerbare Energien und Hilfestellungen bei der
Markterschließung für deutsche Unternehmen im Ausland. Im Haushalt des BMWA (2.RegE)
sind für das Jahr 2003 30 Mio. Euro für die Exportförderung erneuerbarer Energien neu eingestellt worden.
Exportinitiative - Homepage
Büro für Technikfolgenabschätzung (TAB)
In seiner Beratungsfunktion für den Bundestag kommt dem Büro für Technikfolgenabschätzung eine – wenn auch eingeschränkte – Bedeutung für die staatliche Gestaltung von Technikentwicklung zu. Beim Büro für Technikfolgenabschätzung waren und sind einige Projekte
zur Technikentwicklung im Strombereich angesiedelt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um
Studien in den Bereichen geothermische Stromerzeugung (Projektskizze Geothermie),
Brennstoffzellentechnologie (Kurzbericht Brennstoffzelle, [Bundestag 2001 TA Projekt
Brennstoffzelle BTDRS 14_5054]), sowie um eine allgemeine Studie zum Thema „Nachhaltige Energieversorgung“ [TAB 2000 Nachhaltige Energieversorgung_Vorstudie].
Büro für TA - Homepage
Enquete-Kommission „Nachhaltige Energieversorgung“
Die Funktion einer Enquete-Kommission kann mit der eines breit angelegten – nicht auf eine
einzelne Technologie fokussierten – Vorhabens zur Technikfolgenabschätzung verglichen
werden. Es geht bei beiden um Beratung der politischen Entscheidungsträger. Sowohl TAProjekte als auch Enquete-Kommissionen sollen eine Langfristorientierung haben, sich also
von der dem politischen System eigenen Kurzzeitperspektive lösen. Die Beteiligung von Parlamentariern an Enquete-Kommissionen lässt allerdings die Gefahr aufkommen, dass diese
Langfristorientierung zugunsten der Erschließung einer weiteren Bühne für machtpolitische
Auseinandersetzungen nicht eingehalten werden kann. Eine Enquete-Kommission neigt also
gegenüber einem TA-Projekt womöglich eher zur Orientierung an einer politischen Machtlogik. Symptomatisch für eine Politisierung der Enquete-Kommission „Nachhaltige Energieversorgung“ in diesem Sinne sind die zahlreichen Minderheitenvoten der einzelnen Fraktionen.
Nicht desto trotz kann eine Enquete-Kommission ein Forum für die Entwicklung, Zusammenführung und Abstimmung innovativer Ideen und Ansätze sowie deren kritische Reflexion
innerhalb eines bestimmten Themenfeldes sein. Allein die Einrichtung einer EnqueteKommission verdeutlicht, dass dem von ihr zu behandelnden Thema ein besonderer Stellenwert beigemessen wird. Eine Enquete-Kommission kann die Funktion erfüllen, ein bestimmtes Themenfeld zu strukturieren, politische Optionen auszumachen und schon vorab auf ihre
Durchsetzbarkeit zu prüfen, In diesem Sinne kann sie eine Basis für weitere politische Aktivitäten bereitstellen. Eine „gut funktionierende“ Enquete-Kommission eröffnet darüber hinaus
die Chance eine langfristig orientierte Strategie zu entwickeln, die von einer breiten politi28
schen Mehrheit getragen wird. So gesehen können Enquete-Kommissionen zumindest im
Prinzip ein Instrument zur kohärenten und konsistenten Gestaltung von Transformationen
sein. Auf der anderen Seite laufen solche übergeordneten Strategien – zumal wenn sie von
einer Mehrheit getragen sind – Gefahr den offenen Teil der Zukunft zu verkennen, also wenig
evolutionär zu sein.
Die Enquete- Kommission „Nachhaltige Energieversorgung“ hat allerdings von außen betrachtet und auch nach Einschätzung Beteiligter weniger gut funktioniert. Ein Hinweis dafür
sind – wie erwähnt – die zahlreichen Minderheitenvoten. Ein Grund dafür lag in dem nicht zu
lösenden Fundamentalkonflikt in der Kernkraftfrage.
Trotzdem werden einige im Hinblick auf die Gestaltung der Transformation des Stromsektors
interessante Visionen formuliert.
In Abschnitt 4.3.7 „Ausgewählte Möglichkeiten der Steuerungs- und Regelungstechnik als
Bausteine einer nachhaltigen Energieversorgung“ (vgl. [Enquete 2002 Nachhaltige Energieversorgung Endbericht: 567ff.]) wird auf die Möglichkeit der weiteren Verknüpfung von Informations- und Kommunikationsnetzen mit Energienetzen hingewiesen. Über den verstärkten Einsatz von IuK-Technologien in der Energieerzeugung, -verteilung und -nutzung ließen
sich erhebliche Effizienzsteigerungen realisieren sowie vermehrt dezentrale Technologien auf
der Basis erneuerbarer Energieträger integrieren. Im Einzelnen werden diese Potentiale entlang der beiden Leitbildern „Intelligentes Haus“ bzw. „Gebäudeintelligenz“ (ebd.: 567ff.) auf
der Nachfrageseite und „Virtuelles Kraftwerk“ (ebd.: 573ff.,577ff., 784ff.) auf der Produktions- bzw. Verteilungsseite entwickelt. Als wesentlicher „Treiber“ dieser Optionen wird die
Entwicklung der IuK-Technologien gesehen – ein weiterer Hinweis, dass Innovationen im
Stromsektor aus einem breiten und komplexen Feld von Basistechnologien hervorgehen.
Die Enquete-Kommission formuliert nicht nur Szenarien für mögliche technologische Optionen, sondern formuliert auch eine Art innovationspolitisches Programm. Die Rolle des Staates
im Transformationsprozess der Energiewirtschaft wird in Abschnitt 6.1.4 („Der Staat als
Wettbewerbshüter und Nachhaltigkeitsakteur im Kontext liberalisierter Energiemärkte“; ebd.:
774ff.) beschrieben. Der Staat wird zum einen als Hüter und Organisator eines funktionsfähigen Wettbewerbs gesehen. In diesem Zusammenhang soll er Staat für ungehinderten Marktzugang von Akteuren und für Transparenz der Marktbedingungen (Kosten, Preise, etc.) sorgen. Auf der anderen Seite soll der Staat aktiv auf die Umgestaltung des Transformationsprozesses in Richtung einer nachhaltigen Energiewirtschaft hinwirken. Die Steuerungsfunktion
des Staates wird hier explizit auf einen Wandel der technologischen Struktur bezogen: Die
traditionelle leitungsgebundene, auf großtechnischen Anlagen beruhende und angebotsorientierte Struktur der Energiewirtschaft soll in eine umweltfreundliche, dezentrale, effiziente und
nachfrageorientierte Form überführt werden (vgl. zur „neuen Struktur“ ebd.: 781-789). Als
staatliche Aktivitätsfelder werden neben einer fokussierten FuE-Förderung der Abbau bestehender Restriktionen gegenüber Effizienztechnologien und erneuerbaren Energien gesehen.
„Dezentrale Anbietern“ sollen die Chance auf fairen Marktzutritt erhalten und vor Verdrängungsversuchen durch etablierte Anbieter geschützt werden. Öffentliche Körperschaften sollen gestärkt werden und den Transformationsprozess „verbrauchernah“ ermöglichen. Weiterhin sollen Verbraucher an dem Transformationsprozess beteiligt werden. Insgesamt vertritt
die Enquete-Kommission die Position, dass das bestehende Konzept eines unregulierten
Preiswettbewerbs zugunsten ökologischer und sozialer „Re-Regulierungen“ im Rahmen einer
aktiven staatliche Energiepolitik fortgeschrieben werden muss (ebd.: 776).
Auch ein weiterer Abschnitt behandelt Transformation des Energiesektor unter dem Gesichtspunkt innovationsorientierter Technologiepolitik (Abschnitt 6.1.6 „Nachhaltige Energiewirtschaft durch eine innovationsorientierte Technologiepolitik“, ebd.: 778).
Die hier formulierten Elemente einer auf strukturellen Wandel ausgerichteten Technologiepolitik finden sich zumindest ansatzweise bereits in den Aktivitäten der Regierung wieder:
29
Staatliche FuE-Förderung, Markteinführungsprogramme, Exportförderung, trans- und interdisziplinäre Verbundforschung, etc.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Enquete-Kommission „Nachhaltige Energieversorgung“ in ihrem Endbericht wiederholt und explizit auf Innovationspolitik Bezug nimmt.
Es lässt sich ansatzweise eine umfassende innovationspolitische Strategie für die Transformation des Energiesektors herauslesen. Diese Strategie wird ausgehend von einer Vision der
zukünftigen Struktur der Energieversorgung entwickelt.
Inwieweit der Endbericht materiell Einfluss auf die staatliche Innovationspolitik im Energiesektor nehmen kann, lässt sich zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht klären. Sicherlich
dient der Endbericht der Enquete-Kommission aber als argumentativer Hintergrund für die
weiteren politischen Willens- und Entscheidungsfindungsprozesse in diesem Feld.
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Die zentralen Aufgaben des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sind die Förderung von Bildung und Forschung. Der Ausschuss berät Gesetzentwürfe,
Anträge und Unterrichtungen, die ihm vom Bundestag überwiesen werden. Das Beratungsergebnis wird dem Bundestag als Beschlussempfehlung des Ausschusses.
Neben den beiden klassischen Feldern Bildung und Forschung ist der Bildungs- und Forschungsausschuss des Bundestages auch für das „Büro für Technikfolgenabschätzung beim
Deutschen Bundestag“ zuständig, das im Auftrag des Ausschusses Studien der Technikfolgenabschätzung zu verschiedenen technologischen Entwicklungen und technologierelevanten
Problemen erarbeitet. Die vom Ausschuss abgenommenen Berichte und Studien des TAB
werden in die Beratung des Bundestages eingebracht und an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.
Ausschuss Bildung, Forschung, TA
2.2 Länder
Im Großen und Ganzen ähneln sich die energiebezogenen Innovationsaktivitäten der verschiedenen Länder. Zu den „Standardaktivitäten“ der Länder gehören Markteinführungsprogramme (mitunter im Rahmen von Klimaschutzprogrammen), Energieagenturen sowie Fördermaßnahmen im Bereich allgemeiner Innovationspolitik. Unterschiede gibt es hauptsächlich
hinsichtlich der Intensität der Innovationsförderung. Ungeachtet der Gemeinsamkeiten lassen
sich dennoch einige Länder ausmachen, die besondere Aktivitäten entwickeln, sowohl was
innovationspolitische Konzepte betrifft als auch im Hinblick auf den Umfang der Maßnahmen
(z.B. Höhe der Budgets).
Der folgende Abschnitt gibt eine Übersicht über die Aktivitäten der Länder. Zu beachten ist
dabei, dass das für die Bundesaktivitäten erreichte Vollständigkeitsniveau für die Länder nicht
aufrecht erhalten werden konnte. Einzelne Förderprogramme etwa sind nicht für alle Länder
beschrieben, ebenso die Aktivitäten von Energieagenturen. Es kann aber davon ausgegangen
werden, dass sich diese beiden Maßnahmen in der ein oder anderen Form in jedem Land vorfinden lassen. Wo Ausführungen aus zeitlichen Gründen nicht mehr machbar waren, wird nur
ein Hinweis (Hyperlink oder Dokument) auf die entsprechenden Aktivität aufgeführt. Am
eklatantesten ist die Unvollständigkeit der Darstellung im Bereich allgemeiner innovationspolitischer Aktivitäten. Auch hier kann angenommen werden, dass jedes Land ähnliche Förderbemühungen entwickelt (Technologieinitiativen, Technologietransferzentren, Förderung des
Mittelstandes, etc.).
Der Umfang der Darstellung der Aktivitäten einzelner Länder spiegelt aber zumindest tendenziell den Umfang der tatsächlichen Aktivitäten wider. Dennoch, um für den Einzelfall gültige
Aussagen treffen zu können, empfiehlt sich eine nochmalige, detailliertere Recherche.
30
Als Ergänzung zu dieser Darstellung kann die Übersicht über Finanzaufwendungen der Länder [Finanzierungsverhältnisse] herangezogen werden, in der – nahezu vollständig – die aktuellen finanziellen Aufwendungen der Länder aufgeführt sind.
2.2.1 Niedersachsen
Richtlinie „Erneuerbare Energien“
Mit der Richtlinie „Erneuerbare Energien“ aus dem Jahr 1999 fördert die Niedersächsische
Landesregierung die Markteinführung von Erzeugungstechniken auf der Basis erneuerbarer
Energien. Das Programm ist sowohl im Hinblick auf die von ihm abgedeckten Maßnahmen
und Technologien, als auch hinsichtlich der angesprochenen Adressaten eher unspezifisch:
Gefördert wird ein breites Spektrum an Technologien von solarthermischen Anlagen, über
Biogas- und Biomasseanlagen bis hin zur Errichtung, Erweiterung und Reaktivierung von
Laufwasserkraftwerken. Ein weiteres Förderziel richtet sich auf die Unterstützung von Pilotund Demonstrationsvorhaben in den Bereichen erneuerbare Energien sowie Energieeinsparung und rationelle Energieverwendung.
(Richtlinie „Erneuerbare Energien“ vom 21.06.1999)
„Solaroffensive Niedersachsen“
Die 1998 von der Landesregierung Niedersachsen beschlossene "Solaroffensive Niedersachsen 1999 - 2003" stützt sich auf insgesamt drei Richtlinien, welche Solarenergie über verschiedene Maßnahmen fördern. Dazu gehören:
Innovative Modellvorhaben zur Nutzung und Einbindung der Solarenergie in Niedersachsen
Errichtung von solarthermischen Demonstrationsanlagen an exponierten Stellen landeseigener Gebäude
Durchführung einer Qualifizierungsoffensive für Planer, Architekten und Handwerker durch die Niedersächsische Energie-Agentur und das Institut für Solarenergieforschung
Ansiedlung von Unternehmen der Photovoltaikindustrie in Niedersachsen
Unterstützung der industriellen Potentiale niedersächsischer Kollektor- und Absorberproduzenten.
Die Solaroffensive stützt sich auf folgende Richtlinien:
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung innovativer Modellvorhaben zur Nutzung der Solarenergie“ vom 21.06.1999
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Fertigungsanlagen und
Entwicklungsvorhaben im Solarenergiebereich“ vom 21.06.1999
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung innovativer Solarprojekte
in Unternehmen“ vom 21.06.1999
„Bioenergie-Offensive Niedersachsen“
Die Bioenergie-Offensive Niedersachsen aus dem Jahr 2002 nimmt direkt auf die Vorgaben
des EU-Weißbuchs „Erneuerbare Energien“ Bezug, wonach der Anteil erneuerbarer Energien
am Gesamtenergieverbrauch bis zum Jahr 2010 auf 12% erhöht werden soll. Zwei-Drittel
dieses Anteils sollen auf Biomasse entfallen.
Niedersachsen kommt als bedeutendes Agrarland bei der nationalen Umsetzung dieses Ziels
eine erhebliche Bedeutung zu [MU Nds 2002 Bioenergie Offensive: 9].
Die Bioenergie-Offensive wurde gemeinsam vom Umweltministerium und vom Landwirtschaftsministerium initiiert. Entsprechend liegen ihr sowohl umweltpolitische (Ressourcen31
schonung, Klimaschutz, Schließung von Stoffkreisläufen, ebd.: 7) als auch agrarpolitische
(Einkommensalternativen, Erweiterung der Fruchtfolgen, etc., ebd.: 6), sowie wirtschaftspolitische Zielsetzungen (Arbeitsplätze, neue Technologien, Infrastruktur, etc., ebd.: 8) zu Grunde.
Die „Bioenergie-Offensive“ umfasst ein breites Maßnahmenbündel von Informationskampagnen und Fachtagungen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen über die Förderung des Einsatzes
an landeseigenen Gebäuden bis hin zur Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben.
Niedersächsische Energieagentur
Die Niedersächsische Energieagentur wurde nach dem Regierungswechsel 2003 von der neuen Landesregierung aufgelöst.
Niedersächsische Energieagentur - Homepage
Innovationsnetzwerk Niedersachsen
Das Innovationsnetzwerk Niedersachsen stellt als Informations-, Beratungs- und Dienstleistungsnetzwerk für kleine und mittelständische Unternehmen das Informationsnetz für den
Bereich Technologietransfer und Innovation in Niedersachsen dar. Dem Innovationsnetzwerk
gehören Vertreter der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammern, von Hochschulen, außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, Technologietransfereinrichtungen und
der Technologie- und Gründerzentren sowie die Wirtschaftsförderer an. Die rund 200 Partner
organisieren sich in sieben themenspezifischen Arbeitsgruppen.
Innovationsnetzwerk Niedersachsen - Homepage
2.2.2 Hessen
Die im Frühjahr 2003 gewählte neue Landesregierung hat die Zuständigkeit für die Bereiche
Energiewirtschaft, Energierecht, Energiekartellrecht, Energietechnik sowie die Förderprogramme im Energiebereich vom Umweltministerium auf das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung übertragen.
„Energieland Hessen“
„Energieland Hessen“ ist eine Initiative der hessischen Landesregierung zur Darstellung energiebezogener Akteure, Aktivitäten, Projekte und Förderprogramme im Land Hessen.
Energieland Hessen - Homepage
HessenEnergie
Die 1991 von der Hessischen Landesregierung gegründeten HesssenEnergie ist die hessische
Energieagentur mit Sitz in Wiesbaden. Sie setzt sich mit Investitionsprojekten und mit Beratungsleistungen für eine effiziente und umweltschonende Energienutzung (REN, EE) ein. Seit
2002 ist die Oberhessische Versorgungsbetriebe Aktiengesellschaft (OVAG), ein regionales
Versorgungsunternehmen im Bereich Energie und Wasser, Alleingesellschafter der HessenEnergie. 29 MitarbeiterInnen arbeiten an Projekten zur Rationellen Energieverwendung und
zur Nutzung Erneuerbarer Energien. Ausgewiesene Schwerpunkte der Arbeit sind: Energiecontracting, -consulting und Windenergie.
Initiative BioRegio
Ziel des Leitprojekts "BioRegio - beispielhafter regionaler Ausbau der Holzfeuerungsanlagen
in einer hessischen Region" ist, die energetische Nutzung von Holz in einer hessischen Region zu fördern, die sich mit eigenen Anstrengungen an dem modellhaften Aufbau solcher Systeme beteiligt. Innerhalb dieser Initiative geht es darum, durch eine wettbewerbliche Aus32
schreibung einen geeigneten Kreis, eine geeignete kreisfreie Stadt oder einen Zusammenschluss von kommunalen Gebietskörperschaften für eine gezielte Verbreitung von Anlagen
zur energetischen Nutzung von Holz zu finden. Dem Gewinner dieser Ausschreibung werden
mit der hessischen Energieagentur (HessenEnergie) und dem Landesbetrieb Hessen-Forst für
einen Zeitraum von zwei Jahren Fachinstitutionen zur Seite gestellt, die die energiefachliche
Beurteilung geeigneter Objekte, die anlagen- und betriebstechnische Beratung, sowie die Unterstützung beim Aufbau einer Brennstofflogistik übernehmen. Weiterhin erhält die ausgewählte Region in den Jahren 2003 und 2004 eine jährliche Vergütung für die Kosten der Projektbegleitung..
Technologietransfer Netzwerk Hessen (TTN)
Mit dem Ziel, die Vermittlung von Wissen und technologischem Know-how zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen und KMU aus Industrie und Handwerk zu fördern, haben sich
die hessischen Hochschulen und Wirtschaftsverbände im Technologietransfer Netzwerk –
Hessen zusammengeschlossen. Das Projekt wird vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung sowie vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und
Kunst unterstützt. Für die Koordination ist die Technologiestiftung Hessen GmbH zuständig.
Die Tätigkeit der TTN-Hessen erstreckt sich im wesentlichen auf die Bereitstellung eines virtuellen Technologie- und Kompetenzmarktes, mit dessen Hilfe die Transparenz des Technologieangebots in Hessen erhöht werden soll. Insbesondere kleinen und mittleren sollen so
Möglichkeiten der Optimierung ihres Innovationsprozesse aufgezeigt werden
TTN - Homepage
Technologiestiftung Hessen GmbH
Die Technologiestiftung Hessen fördert aus Mitteln des Landeshaushalts (rund eine Million
Euro jährlich) innovative F&E-Verbundprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen sowie innovationsorientierte Existenzgründungen. Ein besonderes Augenmerk legt die TSH auf die Förderung von Vorhaben in den als
besonders zukunftsträchtig identifizierten Bereichen Biotechnologie, Umwelttechnik sowie
Informations- und Kommunikationstechnologie, insbesondere Software und Telekommunikation. Neben finanziellen Zuschüssen etwa für pilot- und Demonstrationsanlagen stellt die TSH
Dienstleistungen (Projektplanung, Beratung zu Förderprogramme und Finanzierung, Vermittlung von Kooperationspartnern, etc.) zur Verfügung.
TS Hessen - Homepage
Die Aktionslinie „Hessen Umwelttech“ ist Teil der Aktivitäten der Technologiestiftung Hessen. Sie stellt die Kommunikationsplattform hessischer Unternehmen im Bereich Umwelttechnik dar. Ziel der Hessen Umwelttech ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der betreffenden Unternehmen. Dafür stellt sie unterschiedliche Dienstleistungen (Beratung, Informationsportal, Vermittlung von Kooperationen) zur Verfügung.
Hessen Umwelttech
2.2.3 Bayern
Bayern-Innovativ GmbH
Die Bayern Innovativ GmbH wurde 1995 von der Bayerischen Staatsregierung initiiert und
gemeinsam von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft als Gesellschaft für Innovation und
Technologietransfer mit Sitz in Nürnberg gegründet.
Ziel der Bayern-Innovativ GmbH ist die Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit
insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen, im Hinblick auf europäische und
globale Markentwicklungen.
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Hierfür unternimmt die Bayern-Innovativ zahlreiche Aktivitäten, die der Vernetzung dienen.
Dazu gehören:
Bildung von Kooperationsnetzwerken für Unternehmen und wissenschaftliche Institute als neue Infrastruktur für die Unterstützung von Innovationsvorhaben,
Konzipierung von Technologie-Transfer-Plattformen für Unternehmen, Hochschulen
und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen für die Präsentation und den Austausch von neuestem Wissen zur Initiierung neuer Innovationsvorhaben
Aufbau und die Weiterentwicklung von branchenübergreifenden KooperationsNetzwerken
fachliche Trägerschaft für strategische Wissens- und Technologie-Transfer-Projekte
wie landesweite Projektinitiativen und internationale Kongresse sowie der Geschäftsbesorgung für Foren mit eigener Rechtsform
projektbezogene Ausdehnung internationalen Wissens- und Technologie-Transfers
Intensivierung des direkten Technologie-Transfers zwischen Hochschule und Wirtschaft durch Projektmanagement für Kooperationen von Professoren mit Unternehmen
Koordination des institutionalisierten Technologie-Transfer-Netzes in Bayern.
Die Bayern Innovativ konzentriert sich auf ein Feld von zehn Technologien, u.a. Energietechnik, die in einem eigenen Forum (s.u.) repräsentiert ist.
Bayern Innovativ - Homepage
Bayerisches Energieforum
Das von der bayerischen Landesregierung initiierte „Bayerische Energieforum“ ist ein Informationsportal für die Bereiche „Rationelle Energienutzung“, „Erneuerbare Energien“ und
„Neue Energietechnologien“. Das Forum konzentriert sich auf die Zusammenstellung, Aufarbeitung und Verbreitung von Informationen über neue Entwicklungen im Energiesektor auf
nationaler und internationaler Ebene, auf die Präsentation realisierter Pilotprojekte in Bayern
sowie auf die Darstellung aktueller Förderprogramme.
Um die zahlreichen Akteure des Feldes zusammenzuführen und den Wissenstransfer zu befördern, veranstaltet das Bayerische Energieforum unter anderem Kongresse und Workshops
und bietet thematisch ausgerichtete Kooperationsplattformen an. Mittlerweile umfasst das
Netzwerk mehr als 600 Unternehmen, wissenschaftliche Institute, Handwerksbetriebe, Bauplaner, etc. Projektträger des Bayerischen Energieforums ist die Bayern Innovativ GmbH.
Bayerisches Energieforum - Homepage
Bayerisches Zentrum für Angewandte Energieforschung e.V. (ZAE)
Das ZAE Bayern ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der im Dezember 1991 mit
Sitz in Würzburg gegründet wurde. Der Verein trägt ein Forschungsinstitut mit derzeit ca. 140
Mitarbeitern. Das ZAE widmet sich der Entwicklung energiesparender Techniken und Konzepte und der Erschließung regenerativer Energiequellen (insbesondere Sonnenenergie). Der
rund 8 Millionen Euro umfassende Haushalt des ZAE wird mit rund 1,8 Millionen Euro vom
Bayerischen Wirtschaftsministerium institutionell gefördert.
Das ZAE steht in zahlreichen Kooperationsverhältnissen mit auf Grundlagenforschung ausgerichteten Universitätsinstituten und fördert so den Technologietransfer.
ZAE - Homepage
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2.2.4 Bremen
Bremer Energie Institut
Das Bremer Energie-Institut wurde im Jahr 1990 vom Bremer Senat als An-Institut der Universität Bremen gegründet. Es ist dem Verein zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in der Freien Hansestadt Bremen angegliedert. Satzungsgemäß dient das Institut der
Forschung und Beratung auf dem Gebiet der Energiewirtschaft und -politik. Inhaltlich widmet
es sich Problemen der Durchsetzung von REN-Technologien und dem Einsatz von Technologien auf der Basis erneuerbarer Energien. Das interdisziplinär besetzte Institut erarbeitet sowohl Studien und Gutachten zur nationalen, regionalen und kommunalen Energiepolitik als
auch konzeptionelle innovative Planungen von Energieanlagen vorwiegend für Unternehmen
und Einrichtungen.
Bremer Energie Institut - Homepage
2.2.5 Nordrhein-Westfalen
Wesentlicher Finanzier der staatlichen Innovationspolitik im Energiebereich in NRW ist das
Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung. Es betreibt mit dem REN-Programm
und dem Ziel-2 NRW die beiden wichtigsten Förderprogramme des Landes in diesem Bereich. Nicht desto trotz sind einige wichtige Verantwortlichkeiten bei anderen Ministerien
angesiedelt. Als zentrale Koordinationsstelle der verschiedenen Aktivitäten im Energiebereich
wurde daher die Landesinitiative Zukunftsenergien NRW gegründet.
Landesinitiative Zukunftsenergien NRW
Die Landesinitiative Zukunftsenergien NRW ist die zentrale Plattform zur Förderung des Innovationsprozesses auf dem Gebiet EE und REN in Nordrhein-Westfalen.
Die Initiative wird von vier Landesministerien getragen, dem Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung (MVEL), dem Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und
Sport (MSWKS), dem Ministerium für Wissenschaft und Forschung (MWF) und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV).
Für die Koordination der in der Landesinitiative vereinten Einzelakteure ist die Geschäftsstelle zuständig. Sie unterhält unter anderem die zahlreichen themenbezogen Arbeitsgruppen und
Kompetenznetzwerke, in denen über 3.000 Fachleute den Technologietransfer zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft vorantreiben.
Der Projektträger Energie, Technologie und Nachhaltigkeit (ETN - Homepage) betreut als
Organisationseinheit des Forschungszentrums Jülich die fachtechnische und tlw. auch die
administrative Abwicklung der Förderprogramme "Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen (REN)" und "Ziel 2 NRW", sowie das Förderprogramm
„Arbeitsgemeinschaft Solar NRW“ (AG Solar NRW). Für die Bewilligung einzelner Maßnahmen aus dem REN-Programm (s.u.) sind verschiedene Behörden der mittleren Verwaltungsebene zuständig.
Zur Landesinitiative Zukunftsenergien gehört des weiteren die Energieagentur NRW
(Energieagentur NRW), die 1990 als unabhängige Institution zur Beratung von in erster Linie kleiner und mittlerer Unternehmen, sowie Städten und Gemeinden gegründet wurde. Den
Beratungs- und Informationsbedarf privater Verbraucher befriedigt die Verbraucherzentrale,
die ebenfalls der Landesinitiative Zukunftsenergien angehört.
Die Landesinitiative Zukunftsenergien NRW unterhält unter anderen folgende Arbeitsgruppen
bzw. Kompetenznetzwerke:
“Kompetenznetzwerk Brennstoffzelle“
Kompetenznetzwerk Brennstoffzelle - Homepage
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-
Kompetenznetzwerk Brennstoffzelle - Homepage
Arbeitsgruppe „Dezentrale Energiesysteme“
(ohne Verlinkung)
Arbeitsgruppe „H2-NRW“
Arbeitsgruppe „Windenergie“
Zukunftsenergien NRW - Homepage (zahlreiche Verlinkungen zu Projekten, Partnern und
Arbeitsgruppen)
„Kompetenzzentrum Zukunftsenergien Emscher-Lippe“
Als regionaler Ableger der Landesinitiative Zukunftsenergien fungiert das Kompetenzzentrum Zukunftsenergien Emscher-Lippe unter dem Dach der Emscher-Lippe-Agentur (ELA),
dessen Ziel es ist, die traditionellen Kompetenzen der Emscher-Lippe-Region in der Energiewirtschaft auf neue zukunftsweisende Technologien zu übertragen. Dadurch sollen der Strukturwandel im Ruhrgebiet gefördert und neue Beschäftigungsimpulse gegeben werden.
Link über Zukunftsenergien NRW - Homepage
AG Solar
Die AG Solar ist ein vom Ministerium für Wissenschaft und Forschung gefördertes virtuelles
Forschungsinstitut und Forschungs- und Technologieverbund. Die AG Solar ist der Landesinitiative Zukunftsenergien angeschlossen.
Die AG Solar wurde 1991 mit dem Ziel eingerichtet, die verschiedenen Aktivitäten von
Hochschulen, Forschungsinstituten, Wirtschaft und kommunalen Unternehmen auf dem Gebiet der Solarenergie zu bündeln und damit den Transfer zwischen Grundlagenforschung und
industrieller Produktionsentwicklung zu stärken. Ihre Aufgaben nimmt die AG Solar unter
anderem durch gemeinsame disziplinübergreifende Forschungs- und Demonstrationsvorhaben, Förderung der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft , Wissenstransfer in
andere Länder, Seminare und Schulungen zur Aus- und Weiterbildung sowie durch Öffentlichkeitsarbeit war.
AG Solar - Homepage
Aktionsprogramm 2000Plus
Im Rahmen des Aktionsprogramms 2000Plus werden Entwicklung und Erprobung innovativer Maßnahmen und Ansätze zur Umsetzung der über 300 kommunalen Energiekonzepte in
NRW gefördert. Das Aktionsprogramm knüpft damit an die Ergebnisse der Evaluierung der
Energiekonzepte an, die erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieser zu Tage gefördert hat. Zusätzlich zur Bereitstellung von Mitteln zur Förderung einzelner Projekte sollen
innerhalb des Aktionsprogramms die Ergebnisse und Erfahrungen aus umgesetzten und laufenden Projekten aufbereitet und für die anschließende Nutzung zugänglich gemacht werden
(i.S.v. „best practice“). Darüber hinaus werden Arbeitshilfen und Informationen zu dem Thema „Energie und Klimaschutz in Kommunen“ bereit gehalten.
Die Förderung des Aktionsprogramm 2000Plus gliedert sich in die folgenden vier Aktionsfelder:
Aktionsfeld I – Verbreitung, Erfahrungsaustausch, Qualifizierung
Aktionsfeld I konzentriert sich auf Aktivitäten zur Verbreitung und zum Austausch
von Informationen und Erfahrungen bei der Implementation von Energiekonzepten.
Aktionsfeld II – Modellprojekte zur Umsetzung
Im Mittelpunkt steht die Erprobung innovativer – organisatorischer sowie finanz- und
haushaltstechnischer – Lösungsansätze, die den „Umsetzungsstau“ zu beheben helfen
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(z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Energieberatung, Energiemanagement, partizipatorische
Ansätze).
Aktionsfeld III – Untersuchungen zur Schließung methodischer und thematischer Lücken: In diesem Feld geht es um Konzepte, die Kommunen im Umgang mit veränderten Rahmenbedingungen (EEG, die EnEV, KWKG, Liberalisierung des Strommarktes, Ökostrom) unterstützen.
Aktionsfeld IV – Schwerpunkt kleine Gemeinden
Dieses Aktionsfeld dient der Entwicklung gezielter Hilfen für kleine Gemeinden oder
Zusammenschlüsse von Gemeinden.
Zur Dokumentation der kommunalen Aktivitäten im Rahmen des Aktionsprogramms
2000Plus und der kommunalen Klimaschutzaktivitäten insgesamt dient das Internetportal
„KommEN“. Hier werden zu verschiedenen Themenschwerpunkten eine Vielzahl von Informationsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt (Erfahrungsberichte, Diskussionsforen, etc.)
KommEn - Homepage
Aktionsprogramm 2000Plus - Homepage
Programm "Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen" (REN-Programm)
Das REN-Programmm ist vom finanziellen Volumen her das Herzstück der energiebezogenen
Innovationsbemühungen in NRW. Es ist das zentrale Programm des Landes zur Förderung
von Investitionen in den Bereichen der Rationellen Energieverwendung und Nutzung regenerativer Energiequellen.
Neben umweltpolitischen Zielen wird das Programm „Rationelle Energieverwendung und
Nutzung unerschöpflicher Energiequellen“ zu einem erheblichen Teil von industrie-, technologie- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen getragen. Das REN-Programm ist ein weiterer
Baustein eines breit angelegten Strukturwandels in NRW, der vor dem Hintergrund des Zusammenbruchs der Steinkohlewirtschaft bereits seit vielen Jahren abläuft aber nach wie vor
nicht vollständig vollzogen ist. Vom REN-Programm erhofft man sich die Schaffung innovativer Arbeitsplätze und die Bewahrung seiner Position als Energieland Nummer eins.
Das REN-Programm umfasst als übergeordneter Förderrahmen eine Reihe von unterschiedlichen Fördermaßnahmen.
Im Rahmen der „Demonstrationsförderung“ wurden bisher Projekte aus den Bereichen Nutzung erneuerbarer Energiequellen und rationelle Energienutzung gefördert. Dieser Förderbereich wendet sich an Unternehmen der Energietechnik, der Energiewirtschaft, an gewerbliche
und industrielle Energieverbraucher und Kommunen mit dem Ziel innovative Technologien
zu erproben und auf ihre Marktreife hin zu überprüfen.
Der Förderbereich "Technische Entwicklung" unterstützt die Durchführung von innovativen
technischen Entwicklungsvorhaben in der Energiewirtschaft sowie gewerblichen und industriellen Energieverbrauchern. Innerhalb dieses Programmbereichs wurden bisher
Produkte und Verfahren zur rationellen Energie- und Rohstoffnutzung, Brennstoffzellentechnik, Wasserstoff- und Solartechniken, Nutzung regenerativer Energiequellen, umweltfreundlicher Kohleeinsatz in der Kraftwerkswirtschaft, etc. gefördert.
Die Entwicklung und Erprobung organisatorischer bzw. institutioneller Innovationen wird im
Programmbereich „Energiekonzepte“ des REN-Programms gefördert. Hier geht es um Optimierungspotentiale im Bereich des Energiebedarfs und der Energiebereitstellung. Gefördert
wurden bisher die Erstellung betrieblicher Energiekonzepte, die Erstellung von Branchenenergiekonzepten, Untersuchungen zu übergreifenden Fragestellungen und Einzelaspekte,
sowie das Aktionsprogramm 2000Plus "Kommunaler Handlungsrahmen Energie in NRW"
(s.u.).
Während die bis hierhin genannten Bereiche auf eine Förderung der „Innovationsseite“ (Entwicklung und Marktreife) abzielen umfasst das REN-Programm auch Markteinführungshilfen
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für Investitionsgüter. Im Rahmen dieser „Breitenförderung“ werden kleinere und mittlere Unternehmen und Privatpersonen durch Festbetrags- oder Anteilfinanzierung – „verlorener Zuschuss“ – oder verbilligte Kredite bei der Anschaffung neuer oder Umstellung auf neue Verfahren oder Anlagen unterstützt.
Ziel 2-Programm NRW 2000-2006
Das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) von der EU kofinanzierte Ziel 2-Programm NRW fördert Maßnahmen die zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Region und zu neuen Arbeitsplätzen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen führen. Auch das Ziel 2-Programm kann damit im Kontext des strukturellen Umbaus
gesehen werden. Die Fördermaßnahmen richten sich an den folgenden Unterzielen aus: Steigerung der Investitionstätigkeit einschließlich neuer Unternehmensgründungen, regionale
Kompetenzbildung, Verbesserung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen.
Die Maßnahme 2.8 "Zukunftsenergien" des Ziel 2-Programms stellt eine Verstärkung des
REN-Programms dar. Ziel der Maßnahme ist die Nutzung der im Ruhrgebiet vorhandenen
Kompetenzen in allen Bereichen der Energietechnik und -wirtschaft zum Ausbau der Region
als Kompetenzzentrum für Zukunftsenergien.
Ziel 2 NRW - Homepage
Innovationsprogramm NRW (Ministerium für Wirtschaft und Arbeit)
Innovationsprogramm NRW - Homepage
Zukunftsrat NRW
Der Zukunftsrat NRW ist Teil des Agenda21-Prozesses in NRW. Er hat die Aufgabe der Landesregierung beratend bei der Entwicklung von Strategien für ein zukunftsfähiges NRW zur
Seite zu stehen und den landesweiten Agenda21-Prozess inhaltlich und konzeptionell zu begleiten. Mitglieder des Zukunftsrates sind Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und
Gesellschaft. Der Zukunftsrat arbeitet zu den Schwerpunkten Bevölkerungsentwicklung, Ressourcenproduktivität, Zukunftstechnologien, neue Formen von Arbeitsplätzen sowie Bildung
und Fortbildung.
Der Zukunftsrat NRW befasst sich zwar nicht dezidiert mit Innovationen im Stromsektor,
weist aber zumindest Schnittfelder zu diesem Thema auf (Ressourcenproduktivität, Zukunftstechnologien). Zudem kann er als beratendes Gremium auf die Innovationspolitik des Landes
insgesamt Einfluss nehmen. Neben seiner Funktion, selbst als Akteur der Innovationspolitik
aufzutreten, kann der Zukunftsrat selbst als „politische Innovation“ betrachtet werden.
Zukunftsrat NRW- Homepage
2.2.6 Berlin
Innovationsfonds des Landes Berlin
Aus dem Innovationsfonds wird die Innovationsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmer der Berliner Wirtschaft in allen Phasen des Innovationsprozesses gefördert. Als Fördervoraussetzung ist explizit die Umweltverträglichkeit des Vorhabens genannt (vgl. [Senat
Berlin 2000 Innovation RL]).
Innovationsfonds Berlin
Technologiestiftung Innovationszentrum Berlin (TSB)
Die Technologiestiftung Innovationszentrum Berlin ist eine private und gemeinnützige Stiftung, die sich seit Mitte 1995 auf die Förderung des Dialogs zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik konzentriert. Zentrales Ziel ist es, die Region Berlin-Brandenburg zu einem
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international anerkannten Kompetenzzentrum in ausgewählten Technologiefeldern zu entwickeln. In diesen Feldern werden Initiativen angeregt und moderiert, um eine Eigendynamik
der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern. Zu diesem Zweck werden
vom Berliner Senat und der Investitionsbank Berlin (IBB) zu gleichen Teilen Mittel bereitgestellt.
Die Projektförderung der TSB konzentriert sich sowohl auf Verbundvorhaben zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, als auch auf netzwerkbildende Aktivitäten in der Region. Ein (nomineller) Förderbereich der TSB sind „Energietechnologien“. In diesem Zusammenhang veranstaltet die TSB seit einigen Jahren „Dialogforen Solartechnik“.
Technologiestiftung Berlin - Homepage
2.2.7 Sachsen
Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln für Vorhaben des Immissions- und
Klimaschutzes einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien
[SMUL 2001 Immissions- Klimaschutz RL]
Technologiezentrum Sachsen
Technologiezentrum Sachsen - Homepage
2.2.8 Baden-Württemberg
Brennstoffzellen-Initiative Baden-Württemberg
Die Brennstoffzellen-Initiative Baden-Württemberg bündelt die diversen innovationsrelevanten Aktivitäten im Bereich Brennstoffzelle. Dazu gehören die Forschungsallianz Brennstoffzelle (FABZ), das Kompetenz- und Innovationszentrum Brennstoffzelle und das Weiterbildungszentrum Brennstoffzelle.
Brennstoffzellen Initiative - Homepage
Forschungsallianz Brennstoffzelle (FABZ)
Die Forschungsallianz Brennstoffzelle wurde vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst zur zentralen Koordination der verschiedenen Forschungseinrichtungen, die im
multidisziplinären Arbeitsgebiet Brennstoffzelle tätig sind, initiiert. Der FABZ gehören universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen an. Ziel der Forschungsallianz ist es,
der Brennstoffzellen-Forschung Kontinuität zu verleihen und den Technologietransfer in die
Wirtschaft zu verbessern. Die FABZ arbeitet in den Themenfeldern Materialentwicklung,
diagnostische Methoden, Modellierung von Brennstoffzellensystemen, Brennstoffzellen
Klein- und Kleinstsysteme sowie Wasserstoffspeicherung.
Forschungsallianz Brennstoffzelle - Homepage
Kompetenz- und Innovationszentrum Brennstoffzelle (KIBZ)
Das von der Region Stuttgart initiierte „Kompetenz - und Innovationszentrum Brennstoffzelle“ versteht sich als Informations- und Kommunikationsplattform und Netzwerk der im Bereich der Brennstoffzellentechnik beteiligten Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft. Es
initiiert und begleitet Forschungs- und Pilotvorhaben auch im Hinblick auf die Erschließung
neuer Anwendungsgebiete, fördert die Bildung einer Infrastruktur (Ansiedelung von Zulieferbetrieben und „Konversion“ bestehender Zulieferer, Unternehmensgründungen, etc.), bemüht
sich um Informationsaustausch („Expertendatenbank“) und Kontaktvermittlung und betreibt
Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Brennstoffzelle.
Kompetenz- und Innovationszentrum Brennstoffzelle - Homepage
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Weiterbildungszentrum Brennstoffzelle Ulm e.V. (WBZU)
Das WBZU wurde als gemeinnütziger Verein im Jahre 2002 gegründet. Die Gründungsmitglieder des Vereins kommen aus Industrie, Handwerk sowie aus Forschung und Lehre.
Finanzielle Unterstützung erhält das WBZU zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren vom
Land Baden-Württemberg und dem BMWA.
Kernaufgabe des Vereins ist die Durchführung zielgruppenorientierter und unternehmensübergreifender Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen im Brennstoffzellenbereich sowie die
allgemeine Information der Öffentlichkeit über diese Technologie und deren Anwendungspotenziale. Angesprochen werden dabei alle von der Brennstoffzellentechnologie betroffenen
Akteure in Industrie, Handwerk sowie im Schul- und Hochschulbereich.
WBZU - Homepage
Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg
Die Akademie für Technikfolgenabschätzung in Baden-Württemberg wurde 1991 von der
Regierung des Landes Baden-Württemberg als eine Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet.
Gemäß ihrer Satzung hat sie die Aufgabe, Technikfolgen zu erforschen, zu bewerten und den
gesellschaftlichen Diskurs über Technikfolgenabschätzung zu initiieren und zu koordinieren.
Die Arbeiten der Akademie dienen dem Ziel, Chancen und Risiken der Entwicklung und des
Einsatzes von Techniken aufzuzeigen und Entscheidungsoptionen zu verdeutlichen.
Eine Besonderheit der Arbeit der Akademie für Technikfolgenabschätzung ist ihre Diskursorientierung. Sie bemüht sich darum, eine große Zahl gesellschaftlicher Gruppen und Entscheidungsträger in die Bewertung von Technikfolgen einzubeziehen. Zudem richtet sie sich
mit ihren Ergebnissen nicht nur an spezielle Adressaten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, sondern auch an eine breite Öffentlichkeit. Zur Arbeit der Akademie gehören damit
auch das methodische und praktische Bemühen um eine sachgerechte und verständliche Form
der Kommunikation mit der wissenschaftlichen wie der nicht-wissenschaftlichen Öffentlichkeit sowie die Entwicklung dafür geeigneter Kommunikationsformen.
Zwar gibt es an der Akademie keinen eigenen Schwerpunkt zum Themenbereich „Energie“,
dennoch beziehen sich einzelne Projekte auf diesen Bereich, beispielsweise ein Diskursverfahren über die zukünftige Energieversorgung Bayerns („Energie Dialog Bayern“; vgl. [Energiedialog Bayern 2001 Abschlussdokument]), sowie eine Studie über die klimarelevanten
Folgen des Kernenergieausstiegs für Baden-Württemberg („Kernenergieausstieg und Klimaschutz in Baden-Württemberg“).
Zur Koordination und Vernetzung TA-relevanter Einrichtungen in Baden-Württemberg hat
die Akademie ein Internetportal aufgebaut (TA-Net-BW).
Das Land Baden-Württemberg hat im November 2002 entschieden, die Akademie für Technikfolgenabschätzung zu schließen.
Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA)
Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH wurde im Jahre 1994 gegründet. Zu ihren Gesellschaftern gehören das Land Baden-Württemberg (über 50%), Energieversorgungsunternehmen des Landes, Handwerkskammer, Verbände und Unternehmen,
die Landesbank Baden-Württemberg und der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg
Aufgabe der KEA ist die Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik des Landes BadenWürttemberg. Grundsätzlich soll sie einen Beitrag zur verstärkten Nutzung bzw. Verbreitung
von erneuerbaren Energien, Energieeinsparung und rationeller Energieverwendung bei kleinen und mittleren Unternehmen, der öffentlichen Hand und Handwerkern und Planern leisten.
Im einzelnen soll die KEA bei der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen kommunaler Klimaschutzkonzepte und Energiemanagementprojekte mitwirken, über Förderprogramme beraten,
etc.. Die KEA ist nicht institutionell, sondern ausschließlich leistungsbezogen finanziert.
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KEA - Homepage
Förderprogramm Klimaschutz Plus Baden-Württemberg
Klimaschutz-Plus Förderprogramm
Stiftung Energieforschung Baden-Württemberg e.V.
Die Stiftung Energieforschung Baden-Württemberg ist eine gemeinnützige Organisation der
beiden Stifterunternehmen EnBW Energie Baden-Württemberg AG und Neckarwerke Stuttgart AG. Ursprünglich wurde die Stiftung 1989 vom Land Baden-Württemberg sowie den
Firmen Badenwerk, Energie-Versorgung Schwaben, Neckarwerke und Technische Werke
Stuttgart gegründet. Im Jahr 1998 hat sich das Land aus der Stiftung zurück gezogen. Mit einem Stiftungskapital von ca. 25 Mio. Euro fördert die Stiftung Energieforschung BadenWürttemberg anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben mit Bezug zu Baden-Württemberg aus den Bereichen erneuerbare Energien, rationelle
Energieumwandlung und Energiewirtschaft.
Informationszentrum Energie Baden-Württemberg
Um den rationellen Umgang mit Energie zu fördern und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen auszuweiten, wurde das Informationszentrum Energie im Landesgewerbeamt BadenWürttemberg eingerichtet. Die Angebote des Informationszentrums richten sich vor allem an
die mittelständische Wirtschaft mit dem Ziel, Anregungen für sparsame Energienutzung zu
geben und so deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Weiterhin unterstützt das Informationszentrum Energie Handwerk und mittelständische Unternehmen bei der Erschließung der Zukunftsmärkte "Technologien zur Nutzung erneuerbarer
Energie" und "Investitionen zum Einsparen von Energie".
Im Rahmen seiner Beratungstätigkeit bietet das Informationszentrum folgende Dienstleistungen an:
Beratung: Initialberatungen, Informationen und Entscheidungshilfen zu öffentlichen
Förderprogrammen, Energiegesetzen, Energiesituation, Systembewertungen hinsichtlich technischer, energetischer, wirtschaftlicher und ökologischer Fragestellungen.
Kontakte: Vermittlung von Kontakten zu Kammern, Verbänden, Behörden, Hochschulen, Energie- und Innovationsberatern, Referenten, Herstellern sowie Förderung
des gegenseitigen Erfahrungsaustausches
Innovation: Unterstützung bei der Markteinführung effizienter und innovativer Energietechnologien durch Initiativen, Wanderausstellungen, Informationsmaterial
Information: Informative Unterstützung von Innungen, Kammern und Verbänden bei
dezentralen Aktionen in Form von Vorträgen, Veröffentlichungen, Messebeteiligungen, Internetpräsentation, Öffentlichkeitsarbeit
Weiterbildung: Entwicklung gewerkeübergreifender Qualifizierungskonzepte, Koordination und Betreuung von Veranstaltungs- und Seminarprojekten in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsorganisationen, Betreuung von Projektgruppen
Förderprogramm „Energieholz“ Baden-Württemberg
(vgl. [MEL 2002 Energieholz_RL])
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2.2.9 Mecklenburg-Vorpommern
Programm „Förderung zukunftsträchtiger Energietechniken“
Das Programm „Förderung zukunftsträchtiger Energietechniken“ (beim Ministerium für Wirtschaft) ist die zentrale Maßnahme zur nachfrageseitigen Förderung (Markteinführung) von
Innovationen im Energiebereich. Zum Adressatenkreis des Programms gehören kleine und
mittlere Unternehmen, freiberuflich Tätige, Stiftungen und eingetragene Vereine, die Investitionen in den Bereichen Wasserstofftechnik, Windkraft, Photovoltaik, Solarthermie, Biomasse, Geothermie und Wärmerückgewinnung tätigen. Die Förderung erfolgt auf dem Wege der
Anteilfinanzierung der Gesamtausgaben durch nicht rückzahlbare Zuschüsse, wobei die Fördersätze technologieabhängig gestaltet sind. Für das Jahr 2003 sind im Haushalt des Ministerium für Wirtschaft Ausgaben aus Landesmitteln in Höhe von 0,85 Mio. Euro und weitere
1,53 Mio. Euro aus dem EFRE-Programm der EU vorgesehen.
Förderung zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
Parallel zu den Fördermaßnahmen des Ministerium für Wirtschaft fördert auch das Ministerium für Umwelt über sein Umsetzungsprogramm zum Klimaschutz die Markteinführung erneuerbarer Energien und die Entwicklung von Techniken zur rationellen Energienutzung.
Neben für den Stromsektor nicht unmittelbar relevanten Förderbereichen zur Senkung der
CO2-Emissionen – Kraftstoffe, passive Solarenergienutzung – sieht das Förderprogramm
explizit die Förderung folgender Themen vor:
Einsatz regenerativer Energien,
Pilotvorhaben zur energetischen Nutzung von biogenen Reststoffen, nachwachsenden
Rohstoffen und der Brennstoffzellentechnologie,
innovative Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz bei der Energieumwandlung
Damit ist es das zentrale Programm sowohl für die Markteinführung als auch für Forschung
und Entwicklung im Stromsektor.
Das Programm richtet sich an öffentlich-rechtliche Körperschaften, private und öffentliche
Unternehmen, die im Auftrag von Körperschaften öffentlichen Rechts tätig werden, Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie an Vereine und Verbände. Die Zuwendungen werd in
der Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt. Der Haushaltseinzelplan des Ministerium
für Umwelt sieht für das Jahr 2003 Gesamtausgaben in Höhe von 2,77 Mio. Euro vor. Die
Innovationsforum „Wasserstofftechnologien in Mecklenburg-Vorpommern“
Das vom BMBF innerhalb des Programms Interregionale Allianzen für die Märkte von Morgen initiierte Innovationsforum "Wasserstofftechnologien in Mecklenburg-Vorpommern"
verfolgt die Stärkung und Weiterentwicklung der vorhandenen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Kompetenzen mit der Zielstellung durch neue Produkten und Dienstleistungen
einen national und international anerkannten Standort im Bereich der WasserstoffTechnologien in Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln.
Die Aktualität der Internetpräsenz lässt vermuten, dass zur Zeit keine Aktivitäten vom Innovationsforum ausgehen.
Innovationsforum Wasserstofftechnologien - Homepage
Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern
Energieagentur MV - Homepage
42
2.2.10
Schleswig-Holstein
Initiative „Biomasse und Energie“
Die Initiative „Biomasse und Energie“ [MFE 2001 Energie aus Biomasse_RL] ist Teil eines
breit angelegten Programms zum Strukturwandel im Agrarbereich („Zukunft auf dem Land“).
Eine wichtige neue Funktion der Landwirtschaft wird in der Energieversorgung insbesondere
auf der Basis von Biomasse gesehen.
So gesehen, handelt es sich hier um ein Beispiel übergeordneter, sektoren-übergreifender
bzw. integrierender Innovationspolitik.
Die Richtlinie sieht die Förderung der Errichtung von Anlagen zur energetischen Nutzung
von Biomasse und Biogas-Gemeinschaftsanlagen einschließlich der Peripherieaufwendungen,
sowie Maßnahmen und Vorhaben zur Brennstoffbeschaffung, -aufbereitung und -logistik in
Verbindung mit Anlagen zur Nutzung von Biomasse und Biogas vor.
Stromsparförderung kommunaler Liegenschaften
Die Förderung von Stromsparmaßnahmen in kommunalen Liegenschaften kann als Beispiel
einer Innovationspolitik durch „staatliche Selbstvornahme“ gesehen werden. Durch Investitionen in eigene Anlagen im Rahmen selbstdurchgeführter Projekte trägt der Staat zur Marktdurchdringung effizienter Technologien bei, generiert eigene Kompetenzen (z.B. Energiemanagement und -controlling: „organisatorische Innovationen“) und erfüllt darüber hinaus eine
Vorbildrolle.
Seit 1994 konnten mit insgesamt 1,7 Millionen Euro Landeszuschüssen stromsparfördernde
Investitionen in Höhe von rund 10 Millionen Euro in kommunalen Liegenschaften SchleswigHolsteins ausgelöst werden. Die ausgeführten Maßnahmen reduzierten den Strombedarf um
über 38.000 MWh, wodurch die öffentlichen Haushalte bis heute Stromkosten in Höhe von
insgesamt 3,8 Millionen Euro vermeiden konnten.
Durch Dokumentation der durchgeführten Projekte konnte eine umfangreiche Informationssammlung über Möglichkeiten von Einsparungen, Effizienzsteigerungen, Energiemanagement
und -controlling, etc. erstellt werden, die für die Öffentlichkeit bereit gehalten wird.
Für das Jahr 2003 stehen keine Fördermittel mehr zur Verfügung.
(vgl. [MFE 2001 Stromsparförderung_RL])
Projektinformationen Stromkosteneinsparung
Energiestiftung Schleswig-Holstein
Die Energiestiftung Schleswig-Holstein wurde 1993 vom Land Schleswig-Holstein und der
Energiewirtschaft als Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Kiel gegründet. Das gemeinsam
vom Land und der Energiewirtschaft eingebrachte Stiftungskapital betrug bei der Gründung
100 Mio. DM (ca. 51 Mio. Euro). Der Einsatz eigener finanzieller Mittel erlaubt es der Energiestiftung, unabhängig von äußeren Rahmenbedingungen zu agieren.
Durch eigene Vorhaben und über finanzielle Förderung unterstützt die Energiestiftung soziale, wirtschaftliche, technische, rechtliche sowie organisatorische Maßnahmen, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, auf ihrem Weg zur Marktreife.
Laut Satzung fallen darunter die Entwicklung und Verbreitung von Kenntnissen und Maßnahmen des Klimaschutzes, der rationellen Energieverwendung und der Verminderung der
CO2-Emissionen in den Bereichen Energienutzung, Energieumwandlung und erneuerbare
Energien. Im Einzelnen arbeitet und fördert die Stiftung in den Bereichen Pilot- und Demonstrationsprojekte, Markttransformation, Energieberatung, Forschung, Ostseekooperation,
wissenschaftliche Veranstaltungen, Stiftungsprofessuren, Stipendien, überregionale Zusammenarbeit.
Energiestiftung SH - Homepage
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Energieagentur Schleswig Holstein
Energieagentur SH
Technologie-Stiftung Schleswig-Holstein
Technologie-Stiftung SH - Homepage
Die Technologiestiftung Schleswig-Holstein wurde 1991 vom Schleswig-Holsteinischen
Landtag als eine Stiftung des öffentlichen Rechts ins Leben gerufen. Die Aktivitäten der
Technologiestiftung Schleswig-Holstein zielen darauf ab, die strategisch-infrastrukturellen
Rahmenbedingungen für technologische Entwicklungen positiv zu beeinflussen. Zu den Aufgaben der Technologiestiftung Schleswig-Holstein zählt die Unterstützung und Förderung von
Maßnahmen, die der technologischen Entwicklung sowie dem ökologischen und sozialen
Umbau der Wirtschaft dienen. Insbesondere geht es um die Schaffung günstiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedingungen für Technologieentwicklung, sowie deren Gestaltung
unter anderem über Ansätze der Technologiebewertung. Ein weiteres Arbeitsfeld der Technologiestiftung Schleswig-Holstein ist die Beförderung des Wissens- und Technologietransfers
zwischen Wissenschaft und Wirtschaft (vgl. [TSH Arbeitsprogramm]).
Technologie-Transfer-Zentrale Schleswig-Holstein (TTZ SH)
Während die Technologiestiftung Schleswig-Holstein sich eher auf die langfristige Gestaltung
des Technologieentwicklungsprozesses konzentrieren soll, dient die Technologie-TransferZentrale Schleswig-Holstein als Instrument für den kurzfristigen, stark umsetzungsorientierten Technologietransfer sowie die mittelfristig angelegte Förderung der Technologieumsetzung. Neben ihrem Auftrag als vom Land beliehenes Unternehmen für die Durchführung der
einzelbetrieblicher, technologieorientierter Landesförderprogramme verantwortlich zu sein,
versteht sich die TTZ SH als Ansprechpartner für Fragen des Innovationsmanagements und –
marketings.
TTZ Schleswig-Holstein - Homepage
2.2.11
Saarland
Zukunftsenergieprogramm Plus
Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie die Förderung von rationeller Energieverwendung stehen im Vordergrund des Programms. Das Zukunftsenergieprogramm umfasst
Fördermaßnahmen zur Markteinführung von Solaranlagen (Photovoltaik, Solarthermie),
Windkraftanlagen, die Förderung von Energiekonzepten, die Förderung der Nutzung von
Kraftwärmekopplung, Holz- und Strohfeuerungsanlagen. Darüber hinaus fördert ds Zukunftsenergieprogramm Entwicklungs- Pilot- und Demonstrationsvorhaben.
(vgl. [MU 2001 Zukunftsenergieprogramm Plus])
Institut für ZukunftsEnergieSysteme
Das Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) wurde als „An-Institut“ der Hochschule für
Technik und Wirtschaft (HTW) des Saarlandes Ende 1999 auf Initiative des Landes Saarland,
einzelner Energieunternehmen und Energiedienstleister, sowie der Universität des Saarlandes
und der HTW gegründet.
An der HTW unterhält das IZES sein Test- und Demonstrationszentrum, während sich der
Hauptsitz des Instituts sich am Saarbrücker Innovations- und Technologie Zentrum befindet.
Das IZES betreibt angewandte Forschung und Entwicklung in den Feldern Regenerative Energien, Rationelle Energienutzung, Energiesystemtechnik und Zukunftsmärkte
Dabei steht die integriert Betrachtung energietechnischer und energiewirtschaftlicher Fragestellungen im Vordergrund. Auf dieser Grundlage arbeitet das IZES an der Entwicklung und
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Analyse zukunftsfähiger Energiesysteme (v.a. Gebäude, Siedlungen, industrielle Produktionsprozesse) unter Berücksichtigung des Zusammenspiels von Energietechniken, Energiemärkten und Akteuren sowie an der Konzipierung marktorientierter Dienstleistungen.
Mit seiner Arbeit beansprucht das IZES die energiewissenschaftliche Kompetenz in der Region zu bündeln und ein F&E-Umfeld für die Ansiedelung etablierter und neuer energietechnischer Unternehmen in der Region zu schaffen. Durch seine anwendungsorientierte und auf
Kooperation setzende Arbeitsweise helfe es mit eigenen Innovationen mittelständischen Unternehmen bei der Erschließung neuer Marktsegmente
IZES - Homepage
2.2.12
Rheinland-Pfalz
Energieforum Rheinland-Pfalz
Das im Jahr 2003 vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ins
Leben gerufene Energieforum Rheinland-Pfalz soll die Kommunikation und den Wissenstransfer zwischen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung in allen Bereichen der
Energiewirtschaft unterstützen und fördern, sowie die Aktivitäten im Bereich der Energiewirtschaft und der Energiepolitik in Rheinland-Pfalz bündeln und mit einem einheitlichen Erscheinungsbild nach außen kommunizieren. Das Energieforum soll sich dabei im wesentlichen auf die Arbeit und Impulse der Effizienzoffensive Energie Rheinland-Pfalz e.V. (EOR)
und der Transferstelle für rationelle und regenerative Energienutzung Bingen (TSB) stützen.
Als erstes konkretes Projekt des Energieforums Rheinland-Pfalz wird die EOR das EnergiePlus-Gütesiegel vergeben, mit dem Energieanwender in Industrie, Handel und Handwerk für
einen besonders effizienten Energieeinsatz ausgezeichnet werden.
Effizienzoffensive Energie Rheinland-Pfalz (EOR)
EOR - Homepage
Transferstelle für rationelle und regenerative Energienutzung Bingen (TSB)
Die Transferstelle Bingen an der Fachhochschule Bingen soll zum Wissenstransfers zwischen
Wissenschaft und Wirtschaft in den Bereichen rationelle Energienutzung und Einsatz regenerativer Energien beitragen. In diesen Feldern betreibt die Transferstelle Bingen eigene Versuchs- und Demonstrationsanlagen. Darüber hinaus ist die TSB mit der Erarbeitung von Energiekonzepten befasst. Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums wurde etwa die „Modellstudie Energiekonzept“ als Anleitung zum Erstellen eigener Energiekonzepte entwickelt.
Weiterhin bietet die TSB Informationsleistungen für KMU, Kommunen und private Haushalte
an. Seit 1998 wird von der TSB einmal jährlich der Energietag Rheinland-Pfalz durchgeführt,
bei dem ein Überblick über innovative Energieprojekte aus Unternehmen, Kommunen und
Hochschulen von Rheinland-Pfalz gegeben wird. Im Jahr 2002 fand der 5. Energietag Rheinland-Pfalz unter dem Motto "Chancen und Risiken der Dezentralisierung in der Energiewirtschaft" statt.
Bei der TSB ist das Kompetenzzentrum für rationelle und regenerative Energienutzung angesiedelt. Das Kompetenzzentrum für rationelle und regenerative Energienutzung entwickelt
Dezentrale Energiesysteme (DES) auf der Basis neuer Technologien, wie Kraft-WärmeKopplung mit Brennstoffzellen, Wärmepumpen, Energiespeicher und Energiemanagementsysteme. Das vom Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur eingerichtete und grundfinanzierte Kompetenzzentrum arbeitet eng mit der Wirtschaft zusammen.
Transferstelle Bingen - Homepage
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Technologieportal
Technologieportal - Homepage
2.2.13
Sachsen-Anhalt
Energieagentur Sachsen-Anhalt
Liquidation ab 1.1.2003, Privatisierung?
Energieagentur SA - Homepage
Stiftung „Klimaschutz in Sachsen-Anhalt“
Das Hauptziel der Stiftung „Klimaschutz in Sachsen-Anhalt“ ist die Emissionsminderung von
Klimaschadgasen. Hierfür werden sollen auch innovative Energietechnologien gefördert werden. Unterstützt werden in erster Linie praktische Anwendungsfälle, sowie deren Vorbereitung durch Programme, Konzepte, Planungsmaßnahmen und Studien.
Priorität liegt dabei auf Maßnahmen, die Bestandteil von kommunalen Klimaschutzprogrammen, lokalen Agenden 21 oder des Landesklimaschutzprogramms in Verbindung mit dem
Klimaschutzkonzept sind.
Stiftung Klimaschutz SA
2.2.14
Thüringen
Auch der Freistaat Thüringen verfügt über zwei zentrale Richtlinien, die Innovationen im
Stromsektor fördern, zum einen die „Richtlinie zur Förderung von Energieberatung und Energiekonzepten“ (vgl. [MWAI 1996 Energieberatung Konzepte_RL]und zum anderen die Richtlinie „Richtlinie zur Förderung der rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung
insbesondere auf Basis von erneuerbaren Energien“ (vgl. [MWAI 2002 EE REN_RL]). Die
Zuständigkeiten für diese Fördermaßnahmen liegen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Infrastruktur.
Arbeitskreis Energieberatung der Freistaates Thüringen
Der Arbeitskreis Energieberatung des Freistaates Thüringen ist eine Einrichtung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur und wird durch dieses geleitet. Der
Arbeitskreis dient dem Aufbau und der fachlichen Unterstützung von öffentlich zugänglichen
und neutralen Energieberatungen in Thüringen und soll den Austausch zwischen diesen fördern. Neben den in Thüringen vertretenen und aktiv tätigen Energieberatern und Energieberatungsstellen werden in den Arbeitskreis auch Natur- und Umweltschutzverbände, Gewerkschaften, wissenschaftliche Einrichtungen, Kammern, Innungen und Verbände einbezogen.
(Verlinkung über Wirtschaftsministerium Thüringen)
2.2.15
Brandenburg
Zukunftsagentur Brandenburg (ZAB)
Die Zukunftsagentur Brandenburg bietet Investoren, Brandenburger Unternehmen und technologieorientierten Existenzgründern Service-Leistungen zur Wirtschafts- und Innovationsförderung, Energieberatung und Außenwirtschaftsförderung. Im Rahmen ihres Schwerpunktes
„Energie“ hat die Zukunftsagentur Brandenburg die Tätigkeiten der Energieagentur Brandenburg integriert. Hierzu gehören zahlreiche Dienstleistungsangebote in den Bereichen Energieberatung für Industrie und Gewerbe (Verbrauchsreduzierungen, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Brennstoffwahl), Ermittlung von Lastprofilen und Bezugsoptimierung, Erstellung
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von Gutachten zu energiewirtschaftlichen und energietechnischen Fragestellungen für Produkte, Verfahren und Gebäude, Planungsarbeiten und Projektentwicklung.
ZAB Brandenburg - Homepage
Brandenburg Energie
Brandenburg Energie ist das (virtuelle) Dachportal der Brandenburgischen Energie-Industrie.
Die Redaktion wird gemeinsam vom Ministerium für Wirtschaft, von der Industrie- und Handelskammer Potsdam und von der Zukunftsagentur Brandenburg betrieben.
Das Portal präsentiert Leitprojekte, Innovationen und Unternehmen und informiert über energiebezogene Veranstaltungen und Aktivitäten unter anderem der ETI.
Weiterhin bietet Brandenburg Energie virtuelle Arbeitsräume an, beispielsweise ein OnlineStrategieforum zur Erarbeitung und Weiterentwicklung der Energiestrategie 2010. Das Strategieforum setzt sich aus den Arbeitsgruppen "AG Verarbeitendes Gewerbe", "AG Gebäude",
"AG Land- und Forstwirtschaft" sowie "AG Energieanbieter" zusammen, die durch das Ministerium für Wirtschaft des Landes Brandenburg moderiert werden. Die Arbeitsgruppen stehen für ausgewählte regionale Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Politik
offen. Neben dieser virtuellen Vernetzung laufen in Brandenburg Energie zahlreiche Informationsangebote zusammen.
Brandenburg Energie - Homepage
Brandenburgische Energietechnologie-Initiative (ETI)
Die Brandenburgische Energietechnologie-Initiative wurde vom Ministerium für Wirtschaft
des Landes Brandenburg zur Förderung der Entwicklung innovativer und energiesparender
Technologien gegründet. Finanziert wird das Vorhaben mit Mitteln der Europäischen Union,
des Landes Brandenburg und der IHK Potsdam.
Zu den Zielen der Brandenburgischen Energietechnologie-Initiative gehören die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch energiebezogene Kosteneinsparungen, die gleichzeitige Senkung des Ressourcenbedarfs, die Schaffung zukunftsorientierter
Arbeitsplätze durch energieeffiziente Produktionsinnovationen. Adressaten der Initiative sind
alle Entwickler, Hersteller und Anwender innovativer energiesparender Technologien.
Die Arbeit der Initiative richtet sich auf die Beförderung von Kooperationen und Allianzen
zwischen Unternehmen verschiedener Größen sowie auf den Informationsaustausch zwischen
Forschungseinrichtungen, Verbänden, Finanzierungsinstituten und Unternehmen für die Entwicklung und Vermarktung innovativer Energie-Technologien.
Zwar liegt der Schwerpunkt der Initiative auf Aktivitäten im Land Brandenburg. Darüber hinaus fördert die ETI die Markterschließung im Ausland durch internationale Kooperationsbörsen, Unternehmerreisen und länderspezifische Informationsveranstaltungen.
Die Ziele der Initiative werden in Arbeitsgruppen umgesetzt, die durch Experten aus der Wissenschaft und Wirtschaft moderiert und betreut werden. Aus den Arbeitsgruppen entstehen
Leitprojekte, die in einem wissenschaftlichen Beirat bewertet und als besonders förderungswürdig eingestuft werden. Im weiteren Verlauf unterstützt die ETI Projekte durch Kontaktvermittlung, Hilfestellung bei der Akquisition von Fördergeldern sowie durch Begleitung
während der Realisierung. Zur Zeit gibt es folgende Arbeitgruppen an der ETI mit Strombezug:
Energieintensive Produktionstechnologie
Biofestbrennstoffe
Biogas
Dienstleistungen in der Energiewirtschaft
Geothermie
Solartechnik
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Als weitere innovationsfördernde Aktivität veranstaltet die ETI einen jährlichen Wettbewerb
zur Vergabe des Innovationspreises der Brandenburgischen Energietechnologie-Initiative für
KMU.
ETI Brandenburg - Homepage
Energie-Strategie 2010
Die Energiestrategie 2010 steckt den energiepolitischen Handlungsrahmen des Landes Brandenburg bis zum Jahr 2010 ab. In ihr kommen auch innovationspolitische Zielsetzungen zum
Ausdruck. Erhebliches Gewicht wird auf die Ausschöpfung von Energieeinsparpotentialen
und die Senkung der CO2-Emissionen gelegt.
Als wichtiges Ziel wird neben der Fortführung der erfolgreichen Modernisierung bestehender
Braunkohlekraftwerke die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen vor allem im Bereich Biomasse genannt.
Bei der Entwicklung der Strategie hat das Land Unternehmen, Verbände, Interessenvertretungen und Experten der Energiebranche aktiv einbezogen. Der so entstandene Dialog soll fortgeführt werden, etwa über das Strategieforum der neu geschaffene Internetplattform „Brandenburg Energie“ (s.o.).
Programm “Rationelle Energieverwendung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen“
[MW 2001 REN EE_RL]
Biogasinitiative Brandenburg
2.2.16
Hamburg
Zukunftsrat Hamburg
Der Zukunftsrat Hamburg hat sich – initiiert von der Stadt Hamburg – 1996 gegründet und
bezieht sich auf die von der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung
1992 in Rio de Janeiro verabschiedete Agenda 21. Der Zukunftsrat Hamburg ist eine Plattform bzw. ein öffentliches Forum von und für Institutionen, Verbände, Unternehmen und Initiativen, die sich an der Gestaltung eines zukunftsfähigen Hamburg beteiligen wollen.
Aufgaben und Maßnahmen
Der Zukunftsrat fördert und entwickelt alle geeigneten Aktivitäten und Prozesse weiter, die
im Sinne der Agenda 21 sind. Er versteht sich als kritisch-öffentliche Instanz, als Zusammenschluss von Nichtregierungsorganisationen, die sich in die Politik einbringen und bemüht sich
darum, die Öffentlichkeit an der Zielbildung zu beteiligen und für deren Umsetzung zu gewinnen.
Der Zukunftsrat Hamburg fördert hierfür u.a. die Kooperation von sozialen, wirtschaftlichen
und ökologischen Aktivitäten und Projekten, unterstützt die Vernetzung zwischen verschiedenen Akteuren, fördert Bürgerbeteiligung, organisiert Diskussionsforen und Informationsaktivitäten und bemüht sich um finanzielle Unterstützung von Agenda-Projekten, etwa durch gezielte Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen.
Zwar kann der Zukunftsrat selbst nicht als innovationspolitischer Akteur im Stromsektor gelten. Dennoch soll er hier als Beispiel für eine politische Innovation, die auf allgemeinen sozio-technischen Wandel abzielt, angeführt werden.
Zukunftsrat - Homepage
Beratungs- und Transferagentur für erneuerbare Energien in der Entwicklungszusammenarbeit (Berta)
Die Initiative Berta des Zukunftsrates bezieht sich zumindest thematisch auf Energiefragen.
Ziel der Initiative ist die Verbesserung der Lebensbedingungen in unterentwickelten Regionen
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(Entwicklungsländer). Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf der Förderung zukunftsfähiger
Energieversorgung durch erneuerbare Energien. Berta bietet hierfür Beratung bei der Konzeption und Umsetzung von Projekten, bei der Mittelbeschaffung und bei der Suche nach Kooperationspartnern an.
Berta - Homepage
2.3 Einrichtungen der Energieforschung und allgemeinen Forschung
Die Einrichtungen der Energieforschung fügen sich nicht ohne weiteres in eine Übersicht zu
innovationspolitischen Akteuren und Akteuren im Stromsektor ein. Forschungseinrichtungen
sind in erster Linie Adressaten von Innovationspolitik.
Es gibt jedoch einige Gründe, eine Übersicht über die Strukturierung der Forschungslandschaft und über thematische Forschungsschwerpunkte im Stromsektor auch in die vorliegende
Untersuchung mit einzubeziehen. Zunächst vervollständigt die Beschreibung der Forschungslandschaft das Bild der Innovationspolitik. Forschungsförderung ist ein wesentliches Instrument staatlicher Innovationspolitik. Ein Vergleich der tatsächlichen Forschungsaktivitäten mit
den politischen Steuerungsabsichten kann Aufschluss über die Effektivität dieses Instruments
geben: Gibt es eine hohe Deckung der Forschungsaktivitäten mit politischen Zielsetzungen
oder gibt es Widersprüche?
Zudem kann vermutet werden, dass Akteure der Forschung versuchen, Einfluss auf die Gestaltung von Innovationspolitik zu nehmen. So sieht sich der Staat im Zuge der Mittelvergabe
unterschiedlichen, teilweise konkurrierenden Interessen gegenüber, zwischen denen er vermitteln und (um)verteilen muss.
Umgekehrt kann der Staat versuchen, seinen Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von Forschungsprogrammen zu verstärken. Die vorwiegend staatlich finanzierte HelmholtzGemeinschaft etwa, ist trotz ihrer wissenschaftlichen Autonomie satzungsgemäß gesellschaftlichen Zielen verpflichtet. So gesehen ist ihre inhaltliche Programmgestaltung nicht vollständig von politischen Zielsetzungen lösbar.
2.3.1 Helmholtz-Gemeinschaft
Die Helmholtz-Gemeinschaft wird zu 90% vom Bund und zu 10% von den Ländern finanziert. Aus der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern entfielen 2002 rd.
1,6 Milliarden Euro auf die Helmholtz-Gemeinschaft (Bund 1,4 Milliarden Euro, Länder ca.
180 Millionen Euro). Das entspricht etwa einem Drittel der Gesamtmittel (4,5 Milliarden Euro) der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern.
Seit 2003 erfolgt die Förderung der Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft innerhalb von Programmen bzw. Bereichen (vgl. [Helmholtz 2002 Budget: 7]) . Gefördert werden also nicht
mehr einzelne Zentren, sondern inhaltliche Schwerpunkte. Dadurch soll die Kooperation zwischen den einzelnen Zentren befördert werden.
Der Forschungsbereich „Energie“ ist einer von sechs Forschungsbereichen der HelmholtzGemeinschaft. Auf ihn entfallen mit rd. 225 Millionen Euro (2002) etwa 14,6% der institutionellen Fördermittel der Helmholtz-Gemeinschaft [ebd.: 41ff.]. Dieses Budget erhöht sich
durch Dritt- und Projektmittel auf 319,5 Millionen Euro [ebd.: 26 und 47].
Die Helmholtz-Gemeinschaft konzentriert sich im Rahmen des Bereichs Energie auf Forschung zur effizienten und emissionsarmen Stromerzeugung (Angebotsseite) [für das Folgende: Helmholtz 2002 Budget: 26].
Der Bereich Energieforschung gliedert sich in die vier folgenden Schwerpunktthemen:
Nukleare Sicherheitsforschung
Rationelle Energieumwandlung
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-
Erneuerbare Energien
Fusion
Die Helmholtz-Gemeinschaft deckt „bewusst“ nur einen Teil der öffentlich geförderten Forschung in den Bereichen der rationellen Energieumwandlung und erneuerbare Energien ab.
Dies spiegelt sich in den Budgets der einzelnen Bereiche wider: Im Hinblick auf die Umfänge
der Fördermittel dominiert eindeutig der Teilbereich „Fusion“ mit 185,7 Millionen Euro vom
Gesamtbudget. Die Bereiche „Rationelle Energieumwandlung“ (57,1 Mill. €), „Erneuerbare
Energien“ (36,9 Mill. €) und „Nukleare Sicherheitsforschung“ (39,8 Mill. €) verfügen über
deutlich geringere Mittel (ebd.: 47).
Die Helmholtz-Gemeinschaft arbeitet eng mit anderen forschungsorientierten Organisationen,
mit anderen bei der Helmholtz-Gemeinschaft angesiedelten Forschungsbereichen sowie mit
der Wirtschaft zusammen (Techniktransfer), dennoch liegt ein deutlicher Schwerpunkt in der
Grundlagenforschung. Im Forschungsbereich Energie werden Fragestellungen der Grundlagen- und Materialforschung bis hin zur Technologieentwicklung und Systemanalyse behandelt. Es wird explizit auf die Verknüpfung von Umwelt- und Energieforschung unter den Gesichtspunkten von Nachhaltigkeit verwiesen.
Dem Forschungsbereich Energie sind folgende Helmholtz-Zentren angeschlossen. In Parenthese sind die jeweiligen Anteile am Budget des Forschungsbereichs Energie angeführt:
DLR – Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (8,3 %)
FZJ – Forschungszentrum Jülich (20,6%)
FZK – Forschungszentrum Karlsruhe (24,1%)
IPP – Max Planck Institut für Plasmaphysik (40,6%)
HMI – Hahn-Meitner Institut (6,4%)
GFZ – Geoforschungszentrum Potsdam (ohne eigenes Budget im Bereich Energie)
Die Helmholtz-Gemeinschaft ist über ihre Funktion als Verbund von Forschungseinrichtungen hinaus selbst auch als forschungspolitischer Akteur engagiert. Im Bereich der Energieforschung etwa, hat die HGF zusammen mit der Wirtschaft Positionen zur Ausrichtung der Politik in diesem Bereich formuliert [Helmholtz/BDI 2001 Energieforschung Positionspapier].
DIE FORSCHUNGSINSTITUTE DER HELMHOLTZ-ZENTREN
Der folgende Abschnitt soll einen Überblick über die einzelnen Helmholtz-Zentren und deren
angeschlossene Institutionen geben.
Forschungszentrum Jülich (FZJ)
Das Forschungszentrum Jülich tritt zum einen als Projektträger des BMWA auf
(Projektträger Jülich), betreibt aber als Teil der HGF erhebliche eigene Forschung in den
Feldern Materie, Energie, Information, Leben und Umwelt. Am Gesamtbudget des HGF Bereichs „Energie“ im Jahr 2002 (319,5 Mio. Euro) war die Energieforschung des FZJ mit 65,9
Mio. Euro beteiligt. Der Schwerpunkt lag dabei im Themenfeld Rationelle Energieumwandlung (31,9 Mio. Euro), gefolgt vom Bereich Fusion (19 Mio. Euro), der Nuklearen Sicherheitsforschung (10,1 Mio. Euro) und dem geringsten Volumen von 4,9 Mio. Euro im Bereich
Erneuerbare Energien (vgl. [Helmholtz 2002 Budget: 48]). Insgesamt (alle Forschungsbereiche) verfügt das FZJ jährlich über institutionelle Fördermittel von 235 Mio. Euro und nichtinstitutionelle Fördermittel (Drittmittel, sonstige Erträge, etc.) von 51 Mio. Euro.
FZJ Energie
Institut für Werkstoffe und Verfahren der Energietechnik (IWV)
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Das IWV gliedert sich in die drei Teilinstitute „Werkstoffsynthese und Herstellungsverfahren“ (IWV 1), „Werkstoffstruktur und Eigenschaften“ (IWV 2) und „Energieverfahrenstechnik – Brennstoffzellen“ (IWV 3):
-
-
-
Das IWV 1 beschäftigt sich mit der Entwicklung von Verfahren zur Herstellung von
Werkstoffen für innovative Energieumwandlungstechniken (Brennstoffzellen, Gasturbinen).
FZJ IWV 1 - Homepage
Das IWV 2 erforscht Eigenschaften von hochtemperaturbeständigen Werkstoffen zur
Herstellung von Kraftwerkskomponenten, Brennstoffzellen etc.
FZJ IWV 2 - Homepage
Das IWV 3 führt anwendungsbezogene Forschung im Bereich Energieverfahrenstechnik zur Entwicklung verschiedener Brennstoffzellen-Technologien durch.
FZJ IWV 3 - Homepage
Projekt Brennstoffzelle (PBZ)
Zur Koordination der verschiedenen Aktivitäten zur Entwicklung von Brennstoffzellen am
FZJ ist das „Projekt Brennstoffzelle“ ins Leben gerufen worden. Neben den drei bereits genannten Instituten sind als Einrichtung zur Umsetzung von theoretischen Ideen in die Praxis
die „Zentralabteilung Technologie“ (ZAT) (Bau von Anlagenkomponenten) und zur Analyse
der Marktpotentiale verschiedener Techniken die „Programmgruppe Systemforschung und
Technologische Entwicklung“ (STE) an dem Gesamtprojekt beteiligt. Das PBZ ist ausdrücklich auch an Kooperationen mit Partnern aus der Wirtschaft interessiert und bietet etwa die
Nutzung seiner Versuchsanlagen an.
FZJ Projekt Brennstoffzellen - Homepage
Institut für Photovoltaik
Das IPV hat sich auf die Forschung und Entwicklung im Bereich Dünnschicht-Solarzellen
spezialisiert. Es betreibt Materialforschung und Materialcharakterisierung sowie die Erarbeitung und Optimierung der entsprechenden Prozesstechnologien. Von der DünnschichtzellenTechnologie werden erhebliche Kostensenkungen in der Produktion erwartet mit der Folge
verbesserter Chancen der Marktdurchdringung.
FZJ IPV - Homepage
Institut für Plasmaphysik (IPP)
Ein Großteil des Budgets der HGF für die Energieforschung am FZJ entfällt auf die Fusionsforschung (19 Mio. Euro). Hier nimmt das Institut für Plasmaphysik des FZJ eine zentrale
Rolle in der Forschungs- und Entwicklungsarbeit zu ausgewählten Problemen der Hochtemperatur-Plasmaphysik und der Kernfusion ein. In Zusammenarbeit im Rahmen des "Trilateralen Euregio-Clusters" (TEC) wird an der Beantwortung der physikalischen und technischen
Fragestellungen einer Fusionsanlage gearbeitet. Dabei geht es zur Zeit um die Wahl geeigneter Materialien für die Bewältigung der Wechselwirkungen des heißen Plasmas mit den
Wandkomponenten. Das angestrebte Ziel der internationalen Fusionsforschung ist die Verwirklichung eines Fusionskraftwerks. Zusammen mit seinen TEC-Partnern beteiligt sich dabei
das Institut für Plasmaphysik an Betrieb, Aufbau und Planung großer Fusionsexperimente.
FZJ IPP - Homepage
Projekt Kernfusion (KFS)
Wie im Forschungsfeld „Brennstoffzelle“ gibt es auch im Bereich Fusion eine Koordination
der verschiedenen Forschungsanstrengungen am FZJ. An dem Projekt KFS sind neben dem
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bereits erwähnten IPP zwei weitere Institute beteiligt: das IWV (s.o.) und das Institut für
Festkörperforschung (IFF).
FZJ Projekt Kernfusion - Homepage
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
Das DLR beschäftigt rund 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und betreibt 30 Institute
bzw. Test- und Betriebseinrichtungen. Der Etat des DLR für eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie für Betriebsaufgaben beträgt ca. 450 Millionen Euro. Davon sind
nach eigenen Angaben etwa ein Drittel eingeworbene Drittmittel.
Neben seinem klassischen Forschungsfeld „Luft- und Raumfahrt“ betreibt das DLR Forschung zu rationeller und umweltfreundlicher Energieversorgung, die überwiegend in engem
Kompetenzzusammenhang mit Arbeiten der Luft- und Raumfahrtforschung steht. Ein besonderes Gewicht liegt in der Entwicklung von Techniken zur Stromerzeugung. Aus dem Budget
des Bereichs Energieforschung der HGF erhält die DLR 8,6%. Insgesamt standen der DLR
im Bereich Energieforschung 2002 rund 26,5 Mio. Euro zur Verfügung (vgl. [Helmholtz 2002
Budget: 48]). Davon entfielen 11,5 Mio. Euro auf den Bereich Erneuerbare Energien und 15
Mio. Euro auf den Bereich Rationelle Energieumwandlung (ebd.).
Innerhalb der benannten Bereiche arbeitet das DLR zu den Schwerpunkten
Saubere Verbrennung: Gasturbinen-Brennkammern
Brennstoffzellen: Entwicklung kostengünstiger Fertigungsverfahren für Hoch- und
Niedertemperatur-Brennstoffzellen für Kraft-Wärme-Kopplung und Fahrzeugantriebe
Solarstrom: Großversuche zu thermischen Solarkraftwerken zur Stromerzeugung
Zu den von der DLR avisierten Produktentwicklungen mit Anwendungsbezug gehören HighTech-Komponenten für Solarkraftwerke, Hochleistungs-Gasturbinen, Brennstoffzellen für
Kraftwerke und Fahrzeuge, Energiespeicher, Hochtemperaturwärmetauscher, Halbleiterlaser.
DLR Programmdirektion Energie - Homepage
DLR - Homepage
Die DLR ist der deutsche Repräsentant in der internationalen Vereinigung SolarPaces der
Internationalen Energieagentur (IEA). SolarPaces initiiert internationale Projekte im Bereich
solarthermische Stromerzeugung. Über effektive und effiziente Gestaltung der Forschung und
Entwicklung durch internationale Zusammenarbeit, Förderung von Märkten (marktreife Produkte) und „Lobbying“ wird die langfristige Vision verfolgt, dass spätestens im Jahr 2015
Solarthermie einen wesentlichen Beitrag zur Energieerzeugung im Sonnengürtel der Welt
leisten soll (vgl. [IEA 2000 SolarPaces AnnualReport: 1.4 ff.]). SolarPaces verfolgt sowohl
die Entwicklung dezentraler Technologien, als auch den Aufbau von Großkraftwerken (ebd.:
3.6).
Vgl. auch Ordner [IEA SolarPaces]
Institut für Technische Thermodynamik (ITT)
Die Energieforschung im DLR konzentriert sich im wesentlichen auf das Institut für Technische Thermodynamik. Das Spektrum der Arbeit des ITT reicht von der Grundlagenforschung
bis zum Betrieb von Pilotanlagen. Das Institut gliedert sich in die folgenden Abteilungen:
Solarforschung
Thermische Prozesstechnik
Elektrochemische Energietechnik
Systemanalyse und Technikbewertung (hier gibt es einige Publikationen zu TA und
Energie, z.B. Ökobilanzierung von Brennstoffzellen, etc.)
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Forschungszentrum Karlsruhe (FZK)
Das Forschungszentrum Karlsruhe ist eine der größten natur- und ingenieurwissenschaftlichen
Forschungseinrichtungen in Deutschland. Zu den insgesamt fünf Forschungsschwerpunkten
des FZK zählen die HGF übergreifenden Themen „Energie“ und „Umwelt“. Von den Gesamtmitteln der Helmholtz-Gemeinschaft im Bereich Energie (319,5 Mio. Euro) standen dem
FZK im Jahr 2002 77 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere 75 Mio. Euro bezog das FZK aus
dem Umwelt Budget der HGF (davon etwa 53,1 Mio. Euro für den Förderschwerpunkt
„Nachhaltigkeit und Technik“). Die Forschungsbereiche der HGF teilen sich in übergeordnete
Programme auf, die von den insgesamt 22 Instituten der FZK kooperativ bearbeitet werden.
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung zu Innovationspolitik im Stromsektor sind die
folgenden Programme von Bedeutung – nach dem Doppelpunkt sind die jeweiligen Budgets
aus dem HGF Haushalt des Jahres 2002 angeführt (vgl. [Helmholtz 2002 Budget: 48]):
Programm Kernfusion (FUSION): 37,1 Mio. Euro
Programm FUSION - Homepage
Programm Nachhaltigkeit, Energie- und Umwelttechnik (UMWELT): 53,1 Mio. Euro
Programm UMWELT - Homepage
Programm Nukleare Sicherheitsforschung (NUKLEAR): 29,7 Mio. Euro
Programm NUKLEAR - Homepage
[vgl. PSF_FZK 2001 Zehn Thesen...]
Programm Rationelle Energieumwandlung (REU): 10,2 Mio. Euro
Programm REU - Beschreibung
Programm Supraleitung (SUPRA)
Programm SUPRA - Homepage
Das FZK betreibt offenbar keine Forschung im Bereich erneuerbare Energien – auch nicht im
Programm UMWELT.
Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse(ITAS)
Das ITAS ist eines von 22 Instituten des Forschungszentrum Karlsruhe (s. HelmholtzGemeinschaft). ITAS ist 1995 aus der Abteilung für angewandte Systemanalyse (AFAS) hervorgegangen. Von den Forschungsschwerpunkten liegt keiner unmittelbar im Feld Innovation
– Stromsektor. Dennoch arbeitet das ITAS in Randbereichen des Feldes (Schwerpunkte „Effiziente Ressourcennutzung“, „Neue Technologien und Informationsgesellschaft“) bzw. zu übergeordneten Konzepten (Schwerpunkt „Nachhaltige Entwicklung“, „Konzepte, Methoden
und Funktionen problemorientierter Forschung“). Seit 1990 betreibt ITAS als besondere organisatorische Einheit das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag
(TAB).
ITAS - Homepage
Institut für Kern- und Energietechnik (IKET)
Das IKET befasst sich mit Fragen der nuklearen und konventionellen Energieerzeugung. Es
ist 1999 aus zwei kerntechnischen Instituten hervorgegangen und hat sein das Aufgabengebiet
auf konventionelle Kraftwerke erweitert. Die Forschung am IKET findet in den folgenden
übergeordneten Programmen des FZK statt: Nukleare Sicherheitsforschung, Fusionstechnologie, Umwelt- und Energietechnik, Mikrosystemtechnik.
IKET - Homepage
Institut für Nukleare Entsorgung (INE)
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Die ursprüngliche inhaltliche Zielsetzung des INE bestand in FuE-Arbeiten zu einem nationalen nuklearen Brennstoffkreislauf. Darüber hinaus wurden technologisch orientierte Fragestellungen für ein nukleares Endlager bearbeitet.
Nach dem Ausstieg Deutschlands aus der Schnellbrüter- und Wiederaufarbeitungstechnologie
Ende der achtziger Jahre wurden die FuE-Arbeiten des INE 1990 dem Programm „Nukleare
Entsorgung“ des Forschungszentrums Karlsruhe angeschlossen. Sie konzentrieren sich ab
1993 auf die zwei Arbeitsthemen „Sicherheitsforschung zur Endlagerung“ und „Immobilisierung von hochradioaktivem Abfall“.
INE - Homepage
Institut für Technische Physik (ITP)
Zum weiteren Kreis der Institute am FZK, die im Hinblick auf FuE im Strombereich relevant
sind, gehört das ITP mit seinen Forschungsschwerpunkten Kernfusion und SupraleiterTechnik. Das ITP ist an den folgenden Programmen des Helmholtz-Gemeinschaft beteiligt:
Kernfusion (FUSION), Rationelle Energieumwandlung (REU), Struktur der Materie
(STRUKTUR). Innerhalb des FZK liefert es darüber hinaus Beiträge zum Programm „Supraleitung“.
ITP - Homepage
Hahn-Meitner-Institut (HMI)
Der Hauptteil des HGF-Budgets für Energieforschung im Bereich „Erneuerbare Energien“
kommt dem HMI zu (20,5 Mio. Euro von insgesamt 36,9 Mio. Euro für Erneuerbare Energien; vgl. [Helmoltz 2002 Budget: 49]). Das HMI befasst sich im Energiebereich ausschließlich mit Solarforschung – sowohl im Grundlagenbereich als auch in der technologische Entwicklung von Prototypen für die industrielle Anwendung. Technologische Schwerpunkte liegen in der Entwicklung von Dünnschichtsolarzellen und der Erforschung neuer Materialkombinationen aus häufigen und umweltfreundlichen Elementen. Der Schwerpunkt Solarenergieforschung gliedert sich in fünf Abteilungen und eine Arbeitsgruppe mit den folgenden Forschungsvorhaben:
SE1: Siliziumphotovoltaik: Dünnschichtsolarzellen auf Silizium-Basis
SE1 - Homepage
SE2: Heterogene Materialsysteme: hochabsorbierende Verbindungshalbleiter
SE2 - Homepage
SE3: Technologie: Prototyp von Dünnschichtsolarzellen
SE3 - Homepage
SE4: Dynamik von Grenzflächenreaktionen: III-V Halbleiter
SE4 - Homepage
SE5: Solare Energetik: Photoelektrochemie, Photokatalyse, Neue Energiesysteme
SE5 - Homepage
Arbeitsgruppe SE6: Elektronische Struktur von Halbleitergrenzflächen
SE6 - Homepage
Das HMI ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Solare Materialien (ASM), die Forschungsvorhaben im Bereich der Materialforschung für Photovoltaik, Solarthermie, Speichertechnologien
und Brennstoffzellen initiiert und über eine Stärkung der Kooperationen zwischen Universitäten, Fachhochschulen, Instituten und Firmen den Technologietransfer in diesem Bereich befördern möchte.
ASM - Homepage
Insgesamt scheint das HMI besonderen Wert auf Technologietransfer zu legen. Auf der Homepage gibt es eine eigene Rubrik, in denen Projekte des HMI für an Kooperationen Interes54
sierte beispielsweise aus der Wirtschaft beschrieben werden. Darüber hinaus hat das HMI
einen Beauftragten für Technologietransfer berufen.
Hahn-Meitner-Institut - Homepage
Institut für Plasmaphysik (IPP)
Das Institut für Plasmaphysik in Garching, Berlin und Greifswald ist sowohl Mitglied der
Max-Planck-Gesellschaft als auch der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren.
Das IPP erforscht die physikalischen Grundlagen für ein Fusionskraftwerk. Dazu betreibt es
zwei Großanlagen in Garching und Greifswald. Seit 1988 beherbergt das IPP eine internationale Planungsgruppe eines Gemeinschaftsprojekts, das den Bau des ersten Fusionsreaktors
(ITER) zu Versuchszwecken plant.
Insgesamt zwölf wissenschaftliche Bereiche am IPP betreiben grundlagen- und technologieorientierte Forschung in der Fusions- und insbesondere Plasmaforschung.
Finanzierungsträger des IPP sind der Bund, die Europäische Union sowie die Bundesländer
Bayern, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Das IPP erhielt im Jahre 2002 mit 129,6 Mio.
Euro nicht nur gut zwei Drittel der Mittel der Helmholtzgemeinschaft für den Bereich der
Fusionsforschung (185,7 Mio. Euro), sondern deutlich mehr als ein Drittel der Gesamtaufwendungen im Forschungsbereich Energie (319,5 Mio. Euro).
IPP - Homepage
2.3.2 Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Der Deutschen Forschungsgemeinschaft wurden im Jahr 2001 insgesamt 1,205 Mrd. Euro für
die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt, davon 700,2 Mio. Euro vom Bund,
500,3 Mio. Euro von den Ländern und 4,7 Mio. Euro von anderen Zuwendungsgebern. Die
DFG fördert Projekte in allen Wissenschaftsfeldern. Im Jahr 2001 wurden 406 Mio. Euro (37
Prozent) für Projekte des biologisch-medizinischen Bereichs bewilligt, auf die Naturwissenschaften entfielen 270 Mio. Euro (24 Prozent), die Ingenieurwissenschaften erhielten 261
Mio. Euro (23 Prozent) und die Geistes- und Sozialwissenschaften schließlich 197 Mio. Euro
(16 Prozent). In der DFG gibt es sowohl Schwerpunktprogramme als auch Sonderforschungsbereiche, die für Innovationen im Stromsektor relevant sind:
Schwerpunktprogramm 1059:
Systemtheoretische Verfahren zur Führung transeuropäischer Energiesysteme
Beschreibung SPP 1059
Schwerpunktprogramm 1060:
Neue Schichtstrukturen für Brennstoffzellen
Beschreibung SPP 1060
Schwerpunktprogramm 1101:
Zustandsbewertung von Betriebsmitteln und Anlagen der elektrischen Energieversorgung
Beschreibung SPP 1101
Sonderforschungsbereich 568:
Strömung und Verbrennung in zukünftigen Gasturbinenbrennkammern
Beschreibung SFB 568
2.3.3 Fraunhofer-Gesellschaft (FhG)
Von den derzeit etwa 57 Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft betreiben nur wenige Energieforschung. Am bedeutendsten ist wohl das „Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme“
(ISE) in Freiburg, das sich allein der Forschung im Energiebereich widmet. Daneben sind vor
allem das „Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung“ (ISI) und das „Institut für
55
Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik“ (USET) zu nennen. Insgesamt steht der Fraunhofer-Gesellschaft nur eine knappe öffentliche Grundförderung zu Verfügung: Das jährliche
Forschungsvolumen von etwa einer Milliarde Euro wird zu etwa zwei Drittel über Vertragsforschung finanziert, das restliche Drittel wird von Bund und Ländern beigesteuert. Entsprechend stark ist die Ausrichtung der Forschung auf Anwendungsbezüge. Schwerpunkte der
Energieforschung innerhalb der Fraunhofer-Gesellschaft liegen in den Bereichen Solarthermie, Photovoltaik, energieoptimiertes Bauen, Brennstoffzellen und Energiespeicher.
Institut für Solare Energiesysteme (ISE)
Mit rund 350 Mitarbeitern ist das ISE das größte Solarforschungsinstitut Europas. Das ISE ist
in fünf Geschäftsfeldern tätig: Gebäude und technische Gebäudeausrüstung, Solarzellen, Netzunabhängige Stromversorgungen, Regenerative Stromerzeugung im Netzverbund und Wasserstofftechnologie. Von den rund 22 Mio. Euro des Gesamthaushalts sind 17% durch Bund
und Länder grundfinanziert. Ein gutes Drittel (34%) der Mittel stammen aus der Industrie, ein
weiteres Drittel aus der Projektförderung durch Bund und Länder. Die restlichen Gelder
kommen von der EU und Sonstigen (vgl. [ISE 2002 Ertragsstruktur Betriebshaushalt 2001])
Ein marktreifes Entwicklungshighlight des ISE ist die „Mobile Power Box“, eine netzunabhängige Stromerzeugung auf der Basis der Brennstoffzellentechnologie mit einer gegenüber
herkömmlichen Akkus deutlich erhöhten Leistungsfähigkeit und Energiekapazität.
[ISE 2003 Powerbox_Pressemitteilung]
ISE - Homepage
Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI)
Im Gegensatz bzw. in Ergänzung zu den naturwissenschaftlich-technisch ausgerichteten Forschungsbereichen der Fraunhofer-Gesellschaft untersucht das ISE wirtschafts- und gesellschaftspolitische Aspekte von Problemlösungen. Dazu analysiert es technische Entwicklungen
sowie deren Marktpotenziale und Auswirkungen auf Wirtschaft, Staat und Gesellschaft.
Das Institut konzentriert sich insbesondere auf die Bereiche Energie, Umwelt, Produktion,
Kommunikation und Biotechnologie sowie auf die Regionalforschung und Innovationspolitik.
Das ISI hat etwa 225 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von denen rund die Hälfte zum wissenschaftlichen Personal zählt. Großen Wert legt das ISI auf interdisziplinäre Projektgestaltung. Von den insgesamt sieben Arbeitsfeldern des ISI sind die folgenden für das Feld „nachhaltige Innovationspolitik im Stromsektor“ mehr oder weniger bedeutsam:
„Innovationsdienstleistungen und Regionalentwicklung“: Innovationsnetzwerke, regionale Innovationssysteme
„Technikbewertung und Innovationsstrategien“: Innovationsstrategien, Technikbewertung bzw. -abschätzung, Forschungs-, Technologie und Innovationspolitik
„Innovationen in der Produktion“: Innovationsmanagement für die Produktion, Technologietransfer, Diffusion
„Informations- und Kommunikationssysteme“: Techniktrendanalysen, Technologiefrüherkennung, Nutzeranforderungen, TA
„Energietechnik und Energiepolitik“: Rationelle Energienutzung, Erneuerbare Energien, Energiepolitik, FuE-Strategien
ISI - Homepage
2.3.4 Stiftungen und Forschungsgemeinschaften
Neben den staatlichen Aktivitäten des BMBF, BMWA, BMU und Bundestag gibt es weitere
Akteure, die gezielte Forschungsförderung im Bereich Energietechnologien betreiben. Stif-
56
tungen treten hierbei als Geldgeber auf, während Forschungsverbünden eher eine Koordinationsfunktion zukommt.
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Die DBU hat in ihren Förderleitlinien einen Förderschwerpunkt „Energietechnik“, der sich in
die drei Themen „Produkte und Verfahren“, Systemplanung und Demonstration“ sowie
„Schaffung von Akzeptanz und Verbreitung“ gliedert. Innerhalb dieser Themen werden insbesondere rationelle Energienutzung und -umwandlung, sowie erneuerbare Energien gefördert. Die DBU richtet sich im wesentlichen an kleine und mittlere Technologieunternehmen
(vgl. [DBU Förderleitlinien: 10ff.]).
Ein Förderschwerpunkt der DBU bezieht sich auf die Verbreitung von Solarenergietechniken.
Gefördert werden hierzu Kirchengemeinden, die auf ihren Liegenschaften solarthermische
oder photovoltaische Anlagen realisieren („Kirchengemeinden für die Sonnenenergie“).
Arbeitsgemeinschaft industrielle Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ (AiF)
Das zentrale Anliegen der AiF besteht in der Förderung angewandter Forschung und Entwicklung (FuE) zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).
Zu diesem Zweck hat die AiF eine umfangreiche Infrastruktur aufgebaut, die aus einem industriegetragenen Innovationsnetzwerk besteht, das über 100 industrielle Forschungsvereinigungen mit etwa 50.000 KMU, rund 800 eingebundene Forschungsstellen umfasst. Die Geschäftsstellen der AiF bieten innerhalb dieser Struktur praxisnahe Innovationsberatung für
KMU im Bereich der FuE-Förderung auf nationaler und internationaler Ebene.
Die AiF agiert im Rahmen unterschiedlicher Fördermaßnahmen an der Schnittstelle zwischen
Wirtschaft, Wissenschaft und Staat. In ihrer Funktion als Projektträger vergibt die AiF insgesamt rund 0,25 Mrd. Euro öffentlicher Mittel im Jahr. Zu einem Großteil sind dies Mittel für
die „industrielle Gemeinschaftsforschung“ aus dem BMWA.
Darüber hinaus betreut die AiF firmenspezifische FuE-Maßnahmen für KMU, die sowohl die
Personalförderung und die Projektförderung in einzelnen Unternehmen als auch die Netzwerkförderung zum Ziel haben. Der Einsatz der AiF erstreckt sich damit auf die gesamte Innovationskette von der anwendungsorientierten Forschung im vorwettbewerblichen Interesse
ganzer Branchen bis zur firmenspezifischen Umsetzung von Forschungsergebnissen in der
betrieblichen Praxis.
vgl. [BMBF 2002 Faktenbericht Forschung: 579]
AiF - Homepage
VGB-Forschungsstiftung
Die VGB-Forschungsstiftung wurde 1970 für die Gemeinschaftsforschung der Kraftwerksbetreiber gegründet. Ihr Ziel ist, aus ihren Mitteln gemeinnützige technische und wissenschaftliche Untersuchungen zur Verbesserung des Kraftwerksbetriebs zu fördern. Gefördert
werden Forschungsanträge und Forschungsvorhaben aus allen Arbeitsgebieten der Kraftwerkstechnik. Schwerpunkte der Gemeinschaftsforschung sind die Sicherheitstechnik, die
Werkstofftechnik, die Umweltschutztechnik und die Entsorgung von Kohlekraftwerken. Die
VGB-Forschungsstiftung ist der AiF angeschlossen.
VGB-Forschungsstiftung - Homepage
Forschungsgemeinschaft Deutsche Braunkohlenindustrie e.V.
Die FDBI e.V. verfolgt die Durchführung und Förderung von Gemeinschaftsforschung in der
Braunkohlenindustrie sowie die Verbreitung von Forschungsergebnissen. Die Vorhaben werden über die AiF aus Haushaltsmitteln des BMWA gefördert.
FDBI - Homepage
57
Forschungsgemeinschaft für Elektrische Anlagen und Stromwirtschaft e.V. (FGH)
Die Forschungsgemeinschaft für Elektrische Anlagen und Stromwirtschaft vereinigt Energieversorgungsunternehmen, industrielle Hersteller von Betriebsmitteln und Ausrüstungen der
Elektrizitätsversorgungs-Branche. Die FGH ist Mitglied der AiF.
Ziel der FGH ist die Förderung der Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der
Versorgung mit elektrischer Energie und die Fortentwicklung und Erhaltung des technischen
Standes der Anlagen und der industriellen Erzeugnisse. Die FGH bearbeitet hierzu Forschungsprojekte auf den Gebieten der Hochspannungs- und Hochstromtechnik, der Systemtechnik und Netzführung sowie der Schutz- und Leittechnik.
Außerdem tritt sie als Interessenvertreter ihrer Mitgliedunternehmen in internationalen Fachund Normungsgremien auf und hält Beratungsleistungen bereit.
Der Arbeitskreis Energie-Informationstechnologie der FGH hat sich in Foren unter anderem
mit Windenergie und dezentraler Energieerzeugung auseinander gesetzt.
FGH - Homepage
Forschungsverbund Sonnenenergie (FVS)
Der Forschungsverbund Sonnenenergie ist eine Kooperation der außeruniversitären Forschungsinstitute in Deutschland auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien. Mit dem Ziel
einer nachhaltigen Energieversorgung erforschen und entwickeln die Mitgliedsinstitute (darunter die Helmholtzzentren DLR, HMI, FZJ) neue Technologien zur Nutzung erneuerbarer
Energiequellen. Der FVS wurde 1990 auf Initiative des damaligen Bundesministeriums für
Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie gegründet. Neben der Förderung durch
das BMBF erhält der FVS über die Grundfinanzierung der beteiligten Einrichtungen auch
Mittel verschiedener Länder (vgl. Wissenschaftsrat 1999: 117).
FVS - Homepage
Der FVS betont mehrfach die Notwendigkeit von TA-Aspekten in der Forschung zu erneuerbaren Energien: “Die Technologie für den Einsatz erneuerbarer Energien muss den Kriterien
der Nachhaltigkeit genügen: effiziente und wirtschaftliche Erzeugung, umweltfreundliche
Anwendung und sichere Energieversorgung. Diese Aspekte der Forschung müssen immer
begleitend analysiert und bewertet werden, um rechtzeitig technische Alternativen anzuregen.
Die Arbeiten der Systemanalyse und der Technologiebewertung sind deshalb integraler Bestandteil der Forschungsstrategie des Forschungsverbunds Sonnenenergie.“
FVS Technologiebewertung
Zur Frage der Struktur des Energiesektors („Dezentralisierung“, „verteilte Kraftwerke“,
„Netzmanagement“) vgl. [FVS 2003 Eckpunktepapier Energieforschungsprogramm: 4f. und
13f.].
Zu den Fragen „Erneuerbare Energien und Gesellschaft“ und „Technikbewertung und Systemanalyse“ vgl. ebd.: 5 und [FVS 1999 Forschungsprogramm: 22]
2.3.5 Universitäten/Institute/Akademien/Fachhochschulen
Universitäten
Die folgende Darstellung der energiebezogenen Forschung an Universitäten stützt sich auf die
Evaluierung der Energieforschung durch den Wissenschaftsrat aus dem Jahre 1997 (Wissenschaftsrat 1999). Die Aktualität der Darstellung wurde nicht überprüft. Universitäten decken
ein breites Feld energiewissenschaftlicher Forschung und Lehre ab. Im Rahmen einer Umfrage des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 1997 gaben 46 Universitäten an, mehr oder weniger
intensiv energiebezogene Forschung zu betreiben (Wissenschaftsrat 1999: 100). Eine traditionell wichtige Rolle spielen dabei technische Hochschulen und Universitäten (Aachen, Dres58
den, Karlsruhe, Stuttgart, Berlin, Braunschweig, Clausthal, etc.). Klassischerweise findet energiewissenschaftliche Forschung und Lehre in den Fachbereichen Elektrotechnik und Maschinenbau statt. Eigenständige energiewissenschaftliche Fachbereiche (z.B. Fakultät Energietechnik in Stuttgart) sind kaum realisiert. Sozial- und geisteswissenschaftlich orientierte
Energieforschung gibt es laut Wissenschaftsrat (1997: 100) sehr selten.
Universitäre Energieforschung findet vornehmlich in den Themenbereichen Solartechnik,
Verbrennungsforschung und Analyse von Energiesystemen statt (ebd.). Forschungsinhalte
wie Geothermie, Kernspaltung und -fusion sind nur vereinzelt anzutreffen.
In seiner Stellungnahme zur universitären Energieforschung kritisiert der Wissenschaftsrat
unter anderem die fehlende Bündelung und Konzentration der Forschungsvorhaben sowohl in
einem interdisziplinären als auch in einem interuniversitären Sinne. Aus Gründen der Effizienzsteigerung und aus Gründen der verbesserten wissenschaftlichen Profilierung seien solche Konzentrationen („regionale hochschulübergreifende Schwerpunktbildungen“) angezeigt.
Der Wissenschaftsrat sieht Universitäten insbesondere für die Phase der Exploration verschiedener Forschungsansätze geeignet auf deren Grundlage zukunftsweisende energiepolitische Entscheidungen überhaupt erst getroffen werden können. So gesehen kommt gerade der
universitären Forschung die Aufgabe zu, innovationspolitische Optionsfelder aufzumachen
und die Variabilität der sozio-technischen Entwicklung hoch zu halten. Diese Funktion basiert
nicht zuletzt auch auf der Verknüpfung von Forschung und Lehre. Universitäre Lehre bildet
die Grundlage künftiger Entwicklungsmöglichkeiten (Wissenschaftrat 1999: 104).
Institut für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung (IER)
Das IER wird als Einrichtung der Universität Stuttgart vom Land Baden-Württemberg durch
eine Grundausstattung an Personalstellen und Finanzmitteln unterstützt. Den Hauptteil seiner
Finanzmittel bezieht das IER aus Projektförderungen von Bund, Stiftungen, EU und Land.
Das IER gliedert sich in die Bereiche Energiewirtschaft und Systemtechnische Analysen,
Neue Energietechnologien und Technikanalyse, Energieanwendung und Energiemanagement
sowie Technikfolgenabschätzung und Umwelt.
IER - Homepage
Energiewirtschaftliches Institut Köln (EWI)
Das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität Köln (EWI) wird getragen von der Universität zu Köln und der Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an
der Universität Köln e.V., der Unternehmen aus allen Zweigen der deutschen Energiewirtschaft angehören. Das EWI ist in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Beratung tätig.
EWI - Homepage
Deutsches Windenergie-Institut (DEWI)
Das DEWI wurde 1990 vom Land Niedersachsen gegründet mit dem Auftrag angewandte
Forschung zur Nutzung von Windenergie zu betreiben.
Seit 1992 hat das DEWI mehr als 30 meist europäische Forschungsprojekte bearbeitet. Die
Forschungsthemen reichen von der Entwicklung von Schulungsunterlagen für Windenergiekurse und Methoden zur Vermessung von Windenergieanlagen über die Untersuchung zur
Qualitätssicherung von Rotorblättern bis hin zur Messung und Interpretation von Belastungen
auf dem rotierenden Rotorblatt. Das DEWI betreibt Forschung und Entwicklung im wesentlichen in Kooperation mit der Industrie.
Über seine Forschungstätigkeit hinaus bietet das DEWI Dienstleistungen im Windenergiesektor an. So führt das DEWI etwa als von Banken und Finanzierungsgesellschaften beauftragter
„Banks Engineer“ Überprüfungen der von Ingenieurbüros durchgeführten Standortpotentialberechnungen für Windkraftanlagen durch.
59
Seit 1996 befasst sich DEWI mit der Entwicklung und Koordination einer Exportinitiative für
Windenergietechnologien. Eine über einzelne Maßnahmen (Kooperationen mit Argentinien,
Brasilien) hinausgehende umfassende politische Offensive konnte das DEWI allerdings nicht
erreichen.
DEWI - Homepage
Europäische Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen Bad Neuenahr
Neben den bereits genannten Einrichtungen ITAS und TAB ist die Europäische Akademie die
dritte prominente Institution in Deutschland, die sich dem Themenkomplex Technikfolgenabschätzung widmet. Die Europäische Akademie hat die Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschafter sind das Land Rheinland-Pfalz und das
Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR). Das Bundesministerium für Bildung
und Forschung beteiligt sich an der Finanzierung im Rahmen seiner Projektförderung.
Zur Zeit ist bei der Europäischen Akademie eine Arbeitsgruppe zum Thema „Nachhaltige
Entwicklung und Innovation im Energiebereich“ angesiedelt.
Strukturierend für die Arbeit der Projektgruppe ist die Frage nach der Reichweite von Innovationen im Energiebereich im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung. Es sollen Perspektiven formuliert werden, die unter verschiedenen Rahmenbedingungen eine Beurteilung der
Potentiale erlauben. Dabei geht es auch um Veränderungen und Maßnahmen, die über bloße
technische Innovationen hinaus notwendig sind, um die jeweiligen Ziele zu erreichen („soziotechnischer Wandel“).
Die Projektgruppe soll neben Klärungsvorschlägen für die einschlägigen Wissenschaften und
Empfehlungen zur Ausrichtung weiterer Forschungsanstrengungen vor allem Empfehlungen
für die politische Umsetzung machen.
Die Arbeitsgruppe stützt sich auf Kompetenzen aus zahlreichen Disziplinen um ökologische,
wirtschaftliche, rechtliche, technische und wissenschaftstheoretische (philosophische) Fragestellungen im Zusammenhang mit nachhaltigen Innovationen im Energiebereich zu bearbeiten
(vgl. [Europäische Akademie 2002 NE Innovation Energie])
Europäische Akademie - Homepage
60
2.4 Parteien
Die Bedeutung von Parteien für die politische Willensbildung dürfte unbestritten sein. Parteien denken in ihren Programmen gesellschaftliche Entwicklungen vor und treiben die Regierungskräfte zur Umsetzung dieser an – so zumindest ein normatives Parteienverständnis. Dieses Verständnis dürfte empirisch zumindest auf politische Sachgebiete und Themen zutreffen,
die ein hinreichendes Inszenierungs- und Profilierungspotential bereitstellen. Themen in denen parteiübergreifend Konsens besteht, sind nicht für die kompetitive Interaktionsform zwischen Parteien geeignet. Aus Überlegungen zu Kommunikationsstrategien heraus lässt sich
vermuten, dass gerade in Parteiprogrammen Leitbilder und Visionen vorzufinden sind.
Zumindest große Volksparteien müssen einen „Gesamtentwurf“ für die Gesellschaft bereithalten und stehen daher vor dem Problem der Kommunizierbarkeit. Das Formulieren von Leitbildern und Visionen erscheint vor diesem Hintergrund als Strategie, die die notwendige
Komplexitätsreduktion leisten kann.
Wie wird unter diesen Voraussetzungen der Themenkomplex „nachhaltige Innovationspolitik
im Stromsektor“ von Parteien verarbeitet. Handelt es sich um ein Thema, das sich für Parteienprofilierung eignet? Handelt es sich um ein Thema, das sich in kommunizierbare Leitbilder
und Visionen überführen lässt?
Im folgenden sollen die Parteiprogramme der fünf wichtigsten Parteien im Hinblick auf diese
Fragen betrachtet werden.
2.4.1 SPD
In ihrem Grundsatzprogramm von 1998 gibt die SPD ein klares Bekenntnis zur Umgestaltung
des Energiesektors ab. Diese wird in den weiteren Zusammenhang einer „Ökologischen Erneuerung“ gestellt. Der einschlägige Abschnitt nennt folgende Grundsäulen einer „sicheren
und umweltverträglichen“ Energieversorgung: rationelle Energienutzung, Abwärmenutzung,
KWK-Nutzung, Dezentralisierung insbesondere kommunale Energieversorgung, Erneuerbare
Energien. Der Einsatz heimischer Kohle gilt als „unverzichtbar“, soll aber mit umweltfreundlichen Technologien erfolgen. Angestrebt wurde darüber hinaus der Ausstieg aus der Atomkraft (vgl. [SPD 1998 Grundsatzprogramm: 41])
An anderer Stelle werden allgemeine Prinzipien einer Innovationspolitik formuliert. Es geht
um „Gestaltung der Technik als politische Aufgabe“ (ebd.: 42): Technikentwicklung soll sich
an gesellschaftlichen Zielen ausrichten und demokratisch gestaltet werden, potentiell risikoreiche technologische Entwicklungslinien sollen von einer Sozial- und Naturwissenschaften
vernetzenden Technikfolgenabschätzung begleitet, und in Bürgerforen zur Diskussion gestellt
werden.
2.4.2 CDU
Die energiepolitischen Leitlinien der CDU finden sich in ihren im Jahr 2000 herausgegebenen
„Maximen für eine zukunftsorientierte Energiepolitik im 21. Jahrhundert“ [CDU 2000 Energieprogramm].
Unterschiede zur SPD ergeben sich zunächst hinsichtlich des zugrundegelegten Verhältnisses
von Staat und Markt. Die CDU betont in verschiedenen Zusammenhängen die „Begrenzung
politischer Einflussnahme“, sowie „Zukunftsoffenheit“.
Die CDU bekennt sich zwar zu einem langfristigen Szenario „Erneuerbare Energien“, hebt
aber die Bedeutung von fossilen Energieträgern und Kernenergie auf dem Weg dorthin hervor.
61
Da die Ausgestaltung der technologischen Landschaft nach Marktprinzipien erfolgen soll,
also richtungsoffen ist, wird die staatliche Förderung bestimmter Technologien (etwa KWK)
abgelehnt.
Getreu ihrer marktliberalen Grundausrichtung liegt ein Schwerpunkt der CDU Energiepolitik
auf einer weiteren Deregulierung und Internationalisierung der Märkte (Vollendung des Energiebinnenmarktes, Harmonisierung der Rahmenbedingungen). Anstelle nationaler Alleingänge in der Förderung einzelner Energieträger plädiert die CDU für eine europäische Gesamtstrategie. Die CDU gibt ein klares Bekenntnis zur Weiterführung der Kernenergienutzung ab.
Sie führt in diesem Zusammenhang klimapolitische und sicherheitspolitische Gründe an.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine zukunftsfähige Energieversorgung ist in den Augen
der CDU die Stärkung der Innovationsfähigkeit des Sektors. Dabei geht sie von der Maxime
einer „freien Forschung“ aus, die nicht auf einzelne technologische Entwicklungslinien beschränkt ist: „Energieforschung muss [...]alle Energieoptionen öffnen“ (ebd.: 13). Im Hinblick
auf Technikfolgenabschätzungsfragen wird lediglich die Notwendigkeit einer „vorurteilsfreien Chancen-Risiken-Bewertung“ genannt, es werden allerdings keine Aussagen zur Gestaltung dieser „Bewertung“ gemacht (Partizipation, etc.). Technikfolgenabschätzung erscheint
vor diesem Hintergrund eher als Tätigkeit zur Bewahrung technologischer Chancen.
Insgesamt richtet die CDU ihr Programm weniger an einer „konkreten Vision“, die gleichsam
einem Fixpunkt die gegenwärtige Politik anleiten soll, sondern betont wiederholt die Zukunftsoffenheit der Entwicklungen unter den Bedingungen eines liberalisierten Marktes.
Die zentralen Unterschiede in den energiepolitischen Programmatiken der beiden großen
Volksparteien ergeben sich weniger hinsichtlich der materiellen Gestaltung („was“) ihrer Visionen einer zukünftigen Energieversorgung – auf dieser Ebene sind mit Ausnahme der Streitfrage „Kernenergie“ vor der Hand keine , sondern eher in Bezug auf den Zeithorizont und das
„wie“, also die Art und Weise der Umsetzung.
Während die SPD eine in Bezug auf Technologien und Struktur zumindest ansatzweise konkrete „Energievision“ formuliert, entfaltet die CDU ihr energiepolitisches Programm auf der
Basis „technologieoffener“ Maximen für den Weg in die Zukunft.
2.4.3 Bündnis 90/Grüne
Es ist sicherlich nicht überraschend, dass Bündnis90/Die Grünen das umfassendste und weitreichendste Programm für die Umgestaltung des Energiesektors ausgearbeitet haben. Die
Neuausrichtung der Energiepolitik wird als zentrales Wirkungsfeld auf dem Weg in eine
nachhaltige Gesellschaft und damit als wesentliche Zielsetzung grüner Politik gesehen. Allein
Tatsache, dass es kein separates energiepolitisches Dokument gibt, sondern energiepolitische
Positionen integrale und raumeinnehmende Bestandteile der zentralen Parteiprogrammatiken
sind [vgl. B90Grüne 2002 Grundsatzprogramm; B90Grüne 2002 Wahlprogramm], kann als
Hinweis in diese Richtung gedeutet werden.
Schon in der Überschrift zu dem für die Energiepolitik einschlägigen Kapitel im Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen verdeutlicht die Absicht einer umfassenden technologischen Neugestaltung des Sektors: „Neue Energie – vom fossilen und atomaren Zeitalter in
die solare Zukunft“ [B90Grüne 2002 Grundsatzprogramm: 30]. Es geht also um mehr als um
eine Kurskorrektur, es geht um eine „technologische Zeitenwende“.
Im darauf folgenden ersten Satz nimmt die angestrebte Vision noch konkretere Züge an. Die
zukünftige der Energieversorgung ist demnach nicht nur „solar“ sondern auch „dezentral“.
Anders als in den energiepolitischen Programmatiken von CDU und FDP gehen Bündnis
90/Die Grünen also nicht von einer offenen Zukunft aus, sondern formulieren ein sicher eintretendes „Referenzszenario“ („die Zukunft ist...“), an dem sich die Politik zu orientieren hat:
Die gegenwärtige Politik greift aktiv steuernd in die Entwicklung der technologischen Landschaft ein, indem bestimmte technologische Optionen gefördert (Solarenergie, Windkraft,
Wasserstofftechnologie), andere per Gesetzesbeschluss relativ kurzfristig beendet (Atomkraft,
62
Fusion) und dritte übergangsweise verbessert werden aber mittelfristig auslaufen sollen (Kohlenutzung).
Neben einer „technologischen und strukturellen Revolution“ auf der Seite der Energieerzeugung zielt das „Schlüsselprojekt Solarzeitalter“ von Bündnis90/Die Grünen auf eine „Effizienzrevolution“ auf der Verbrauchsseite (ebd.: 32). An anderer Stelle ist von veränderten
Lebensstilen und Konsummustern die Rede (ebd.: 31).
Dass Bündnis 90/die Grünen mit ihrer energiepolitischen Vision eine umfassende und tiefgreifende Neugestaltung der Sektors anstreben, kommt auch in der Absicht zum Ausdruck,
die „Versorgungslogik der alten Energiemonopolisten“ durch unabhängige dezentrale Energielieferanten und gestärkte gesellschaftliche Selbstbestimmung, etwa in Kommunen, abzulösen (ebd.: 32f.). Die Radikalität dieses Innovationsansatzes wird möglicherweise erst auf den
zweiten Blick deutlich: Es soll nicht bloß eine technologische Umgestaltung stattfinden, sondern diese soll zusätzlich auf einer neuen Akteurlandschaft und umgewälzten Besitzstandverhältnissen beruhen.
Die übergeordneten Zielsetzungen grüner Innovationspolitik im Energiesektor unterscheiden
sich wenig von denen der anderen Parteien. Neben Klimaschutz und Ressourcenschonung
wird insbesondere auf Versorgungssicherheit verwiesen, die zukünftig – auch weltweit – nur
über dezentrale, standortangepasste Strukturen gewährleistet werden könne (ebd.: 31). In
wirtschaftlicher Hinsicht verspricht man sich von dem Wandel eine Stärkung des „Innovationsstandorts und der Exportnation Deutschland“. Die weltweite Umgestaltung des Energiesektors wird darüber hinaus in den Zusammenhang mit Armutsbekämpfung und Friedenssicherung gestellt (ebd.: 33).
Neben diesen energiepolitischen Positionen sind auch die allgemeinen wissenschaftspolitischen Grundsätze für eine Charakterisierung grüner Innovationspolitik relevant. Die einschlägigen Abschnitte des Grundsatzprogramms (ebd.: 92ff. und 104ff.) enthalten klare Bekenntnisse zu einer „kritischen Reflexion potentieller Folgewirkungen“ von Techniken und zur
Stärkung des „öffentlichen Diskurses“ darüber (ebd.: 104). Bündnis 90/Die Grünen fordern in
diesem Zusammenhang eine Neubestimmung der Verhältnisse zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Politik. Auf der Grundlage einer grundsätzlich freien und selbstbestimmten
Wissenschaft, habe die Gesellschaft ein Recht auf Transparenz und Teilhabe an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Die Politik soll hierfür die Rahmenbedingungen setzen, ohne – etwa im
Rahmen der Forschungsförderung – die Inhalte von Wissenschaft und Forschung zu bestimmen (ebd.: 105). An anderer Stelle wird allerdings auf die Notwendigkeit einer Beschränkung
der Wissenschaft hingewiesen, wenn diese etwa mit der Verletzung der Menschenwürde und
der Produktion hoher Umweltrisiken verbunden ist. In Bezug auf Energiepolitik findet sich
die folgende Aussage: „Die ökologischen Folgewirkungen [...] von energiepolitischen Weichenstelllungen müssen geprüft und als zentrales Entscheidungskriterium berücksichtigt werden“ (ebd.: 94). Auf diesem Grundsatz basiert möglicherweise die Ausschreibung ökologischer Begleitforschung für erneuerbare Energien durch das Umweltministerium (vgl. III. und
[BMU 2001 FuE Programm], sowie [BMU 2002 Neue Forschung EE]). In einem gewissen
Widerspruch zur energiepolitischen Programmatik, die auf eine Begrenzung technologischer
Optionen setzt (s.o.), steht die Forderung nach einer „große[n] Vielfalt technologischer Optionen“ (ebd.: 106), die im Interesse einer flexiblen Zukunftsgestaltung liege.
Insgesamt zielt grüne Wissenschafts- und Technologiepolitik auf eine Verbesserung der Legitimität („kritische Reflexion“) und Effektivität der Technikentwicklung. Dies soll durch Demokratisierung, durch eine Stärkung der Kooperation zwischen gesellschaftlichen Gruppe und
durch Förderung des Techniktransfers erreicht werden.
Das Wahlprogramm von Bündnis 90/Die Grünen zur Bundestagswahl 2002 [B90Grüne 2002
Wahlprogramm] bestätigt die Aussagen des Grundsatzprogramms. Es hebt allerdings noch
deutlicher die Verknüpfung zwischen umwelt- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen hervor: „Umwelt schafft Arbeit“ (ebd.: 12) ist die innovationspolitische Devise. In diesem Zu63
sammenhang wird die Energiewende als das „Paradebeispiel [...] ökologische[r] Modernisierung“ (ebd.) genannt.
In dem Abschnitt „Aktive Forschungspolitik für Mensch und Umwelt“ (ebd.: 54) wird dezidiert auf die Notwendigkeit einer weiteren Stärkung der Technikfolgenabschätzung unter Beteiligung einer „mündigen Bürgergesellschaft“ verwiesen.
2.4.4 FDP
Die innovationspolitischen Positionen der FDP für den Energiesektor findet sich in einem
eigenen energiepolitischen Programm [FDP Energiepolitisches Programm].
Auch die FDP richtet ihr energiepolitisches Programm am Grundsatz der Nachhaltigkeit aus.
Im Zusammenhang mit Energiefragen wird Nachhaltigkeit dabei als gleichrangige Verwirklichung von Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, Umwelt- und Sozialverträglichkeit verstanden. Als besonderes Ziel der Energiepolitik wird die Verminderung von CO2 Emissionen
hervorgehoben. Im Gegensatz zu SPD und Bündnis90/Grüne aber im Gleichklang mit der
CDU sieht die FDP nur in einem ausgewogenen Energiemix unter Beteiligung aller technologischer Optionen, die Möglichkeit diese Ziele zu erreichen.
Dem energiepolitischen Programm der FDP liegt erwartungsgemäß ein „radikal liberales“
Wirtschaftskonzept zu Grunde. Eingriffe des Staates in den Wettbewerb sollen – wenn überhaupt – mit marktwirtschaftlichen Instrumenten erfolgen. Die Subventionierung einzelner
technologischer Nischen (EEG, KWKG) wird konsequent abgelehnt: Der Energiemix soll
über den Markt bestimmt werden. Für die Markteinführung erneuerbarer Energien wird allerdings eine degressiv gestaltete „Anschubfinanzierung“ für nötig gehalten, die nicht die Form
einer Dauersubventionierung annehmen soll.
Auch im Bereich der Forschungspolitik verfolgt die FDP einen klar wettbewerbsorientierten
Kurs, ohne Bevorzugung bestimmter Technologien. Die Vergabe von Forschungsmitteln soll
sich beispielsweise an der zu erwartenden Energieeffizienzsteigerung der Forschungsvorhaben orientieren.
2.4.5 PDS
Im Parteiprogramm der PDS [PDS 1993 Parteiprogramm] spielt Energiepolitik lediglich eine
untergeordnete Rolle. Im Abschnitt „Die ökologischen Lebensgrundlagen sichern“ (ebd.: 24)
werden zwar Ansatzpunkte für eine Umgestaltung des Energiesektors dargelegt, ein kohärentes Programm wird jedoch nicht entwickelt. Die PDS strebt den Ausstieg aus der Kernenergienutzung, die verstärkte Nutzung regenerativer Energien an und erhebt die Einsparung von
Energie zum „Kern einer ökologischen Wirtschaftspolitik“ (ebd.).
Einige allgemeine Positionen zur Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft lassen sich
jedoch als innovationspolitische Ansätze auch in Bezug auf den Energiesektor interpretieren.
So tritt die PDS für die Stärkung von Kommunen und gesellschaftlichen Gruppen (Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Verbraucherverbände) im Zusammenhang mit dem ökologischen Umbau der Gesellschaft ein. An anderer Stelle wird die Demokratisierung aller politischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Entscheidungen gefordert (ebd.:
10). Dies kann als klares Plädoyer für demokratische Technikentwicklung und Technikfolgenabschätzung gelesen werden. Weiterhin lässt sich die Forderung nach regionalisierten
Wirtschaftsstrukturen (ebd.: 18) als Bekenntnis zu einer dezentralen Energieversorgung verstehen.
2.4.6 Vergleich der energiepolitischen Programmatiken
Die Programmatiken der Parteien zur Innovationspolitik im Stromsektor lassen sich grob in
zwei Ansätze unterteilen, die als „substantiell“ bzw. „prozedural“ bezeichnet werden können.
64
Unter substantieller Innovationspolitik (SPD, B90/Grüne) kann ein an einer hinreichend konkreten Vision orientierter Ansatz verstanden werden. Im Mittelpunkt steht also eine bestimmte Struktur und technologische Ausgestaltung des Energiesektors, von dem entsprechende
Maßnahmen für die gegenwärtige Politik abgeleitet werden („Backcasting“), so z.B. technologiespezifische Forschungs- oder Diffusionsförderung.
Im Gegensatz dazu geht der prozedurale Ansatz von einer „offenen Zukunft“ aus. Die zukünftige Struktur und der technologische Mix ergeben sich hiernach „auf dem Weg“. Der prozedurale Ansatz macht (so gut wie) keine materiellen Vorgaben, sondern überlässt die Formierung
der sektoralen Selbstorganisation, dem Markt.
Im Hinblick auf die übergeordneten ideellen Ziele unterscheiden sich die Parteiprogramme
weniger. Zu einem wesentlichen Teil orientieren sich die innovationspolitischen Grundsätze
aller Parteien an der klassischen Zieltrias des Energiewirtschaftsgesetzes – freilich mit unterschiedlichen Gewichtungen: Innovationen im Energiesektor sollen dazu führen, dass die Energieversorgung und -nutzung wirtschaftlicher und umweltverträglicher wird und dem Ziel
der Versorgungssicherheit genügt. Innovationspolitische Zielsetzungen im Energiesektor verhalten sich in diesem Sinne also funktional zu energiepolitischen Zielsetzungen. Über das
Erreichen dieser rein energiepolitischen Zielsetzungen hinaus wird Innovationspolitik aber
auch als Beitrag zu weiteren wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielen gesehen: Innovationspolitik im Energiesektor soll den Standort und die Exportnation Deutschland stärken,
Arbeitsplätze schaffen, Selbstbestimmung und Demokratisierung fördern, weltweite Armut
bekämpfen und Frieden sichern.
65
2.5 Wirtschaftsverbände
Als Adressaten von Innovationspolitik versuchen einzelne Unternehmen und Verbände Politik
im Sinne ihrer Interessen zu beeinflussen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass sie
für die Ausgestaltung entsprechender Programme von erheblicher Bedeutung sind.
Die jeweiligen Interessen und Schwerpunktsetzungen der Verbände und Unternehmen in Bezug auf Innovationspolitiken im Stromsektor unterscheiden sich allerdings erheblich. Ebenso
differiert deren Grad der Betroffenheit von den vielfältigen staatlichen Maßnahmen im Sektor.
Es kann unterstellt werden, dass Stromerzeuger andere Ansprüche und Erwartungen an Innovationspolitik haben als Stromverbraucher. Die Interessen der Hersteller von Technologien
werden sich davon noch mal unterscheiden, während es innerhalb der Gruppe der Technologiehersteller wiederum erhebliche Differenzen – etwa zwischen verschiedenen Techniklinien
– geben wird: Windkraftanlagenbauer sind an einer Förderung von Windkraft interessiert,
während die Erbauer von Kohlekraftwerken diese wahrscheinlich eher ablehnen.
Die Wirtschaft tritt gegenüber staatlicher Innovationspolitik keineswegs als monolithischer
Block auf. Im Gegenteil, innerhalb der Wirtschaft sind erhebliche Interessensunterschiede und
Verteilungskämpfe zu vermuten.
Staatliche Innovationspolitik – etwa in der Form der technologisspezifischen Förderung –
führt, wenn auch nur mittelbar, vielfach zu einer Umverteilung, zu einem Eingriff in bestehende Besitzstands- und Machtverhältnisse. Innovationen haben stets Gewinner und Verlierer.
In diesem Sinne ist staatliche Innovationspolitik mitunter höchst konfliktträchtig.
In Bezug auf „Innovationspolitik im Stromsektor“ lassen sich folgende Verbände ausmachen,
die potentiell relevant sind. Falls vorhanden, wird auf einschlägige Positionspapiere oder Aktivitäten verwiesen.
2.5.1 Verband der Elektrizitätswirtschaft e.V. (VDEW)
Als Spitzenverband der deutschen Elektrizitätswirtschaft bündelt und vertritt der VDEW die
Interessen der Unternehmen und Verbände aller Wertschöpfungsstufen im Stromsektor.
Mit seinen 750 Mitgliedern repräsentiert der VDEW knapp 95 Prozent des gesamten deutschen Strommarktes. Als Lobbyist und – nach eigener Einschätzung – „Vordenker in Energiefragen“ beansprucht der VDEW eine aktive Rolle bei der politischen Willensbildung und
energiepolitischen Zielformulierung.
Das politische Gewicht des VDEW in Bezug auf Innovationspolitik im Stromsektor ist sicherlich erheblich. So gehen einige wesentliche Weichenstellungen im Stromsektor auf die Verhandlungsmacht des VDEW zurück (z.B. Verbändevereinbarung, Vereinbarung zur CO2
Minderung und KWK-Förderung)
VDEW - Homepage
Die Tätigkeit des VDEW beschränkt sich allerdings nicht auf politische Lobbyarbeit. So veranstaltet der VDEW Kongresse etwa zur Brennstoffzellenforschung.
Bis zum Jahr 2000 hat die VDEW den nationalen Eta-Wettbewerb „Strom und Innovation“
ausgetragen. Ausgezeichnet wurden dabei energiebewusste Unternehmen. Nach 2000 lassen
sich keine Hinweise auf den Wettbewerb mehr ausfindig machen. Verlinkungen auf der
VDEW-Seite zu den Eta Aktivitäten führen tlw. ins Leere.
Eta-Initiative VDEW
Weiterhin ist der VDEW Träger und Mitfinanzier der „Inititative Energieeffizienz“ (vgl. XI.)
Initiative Energieeffizienz VDEW
Hinweise auf die Programmatik des VDEW finden sich in folgenden Dokumenten:
[VDEW 2002 Zwölf Forderungen an die Bundesregierung]
[VDEW 2003 VDEW-Position_EEG-Novellierung]
66
Zentrale Punkte der innovationspolitischen Position des VDEW sind: Ermöglichung langfristiger Planung durch Energieprogramm, höherer Stellenwert der Energieforschung insbesondere im Bereich fossil befeuerter Kraftwerke – hier bestünde in den nächsten Jahren erheblicher
Bedarf an Neuanlagen, Nutzung und Weiterentwicklung aller verfügbaren Technologien
(einschl. Kernkraft), Abbau der Benachteiligungen der elektrischen Energie (EEG, KWKG,
Ökosteuer), „marktkonformes“ Energiesparen und wettbewerbsneutrale Förderung erneuerbarer Energien. Generell und bezüglich einzusetzender Instrumente plädiert der VDEW für den
Verzicht auf staatliche Eingriffe in Unternehmensstrukturen, Selbstverpflichtungen, marktkonforme und wettbewerbsneutrale Steuerung.
2.5.2 Verband der Netzbetreiber e.V. (VDN)
Der VDN - Verband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW - ist ein eingetragener Verein, der
aus der Fusion der Deutschen Verbundgesellschaft e.V. (DVG) mit dem Bereich Netze des
Verbands der Elektrizitätswirtschaft - VDEW - e.V. hervorgegangen ist.
Mit Auflösung der vertikal integrierten Verbundunternehmen ergaben sich neue und ausdifferenziertere Interessenkonstellationen im Stromsektor, die sich in einer veränderten Verbändelandschaft niederschlugen. Als Akteur zur kollektiven Interessenvertretung der Netzbetreiber
– sowohl auf der Verteilungs- als auch auf der Übertragungseben – konstituierte sich 2001 der
VDN.
Im Juli 2002 zählte der VDN bereits 307 Mitglieder und repräsentierte damit rd. 95% des
deutschen Stromnetzes
Als Bindeglied zwischen Netzbetreibern, Öffentlichkeit, Politik und dem übrigen Stromsektor
sieht der VDN seine Hauptaufgabe darin, die netzwirtschaftlichen und netztechnischen Entscheidungen auf eine breitestmögliche Informationsbasis zu stellen und als Sprachrohr der
Netzbetreiber deren Interessen zu vertreten. Als Fachverband kommt dem VDN neben seiner
Lobbyfunktion die Aufgabe zu auch in technischen wirtschaftlichen Zusammenhängen, Kompetenzen zu bündeln und bereitzustellen.
Der VDN organisiert in diesem Zusammenhang den Gedankenaustausch seiner Mitglieder in
den Bereichen Netzwirtschaft (Regulierungsmanagement, Netzservices, Netzvertrieb) und
Netztechnik (Netzbetrieb, Netzanlagen).
Ein Beispiel für die aktive Rolle des VDN in der Gestaltung des Sektors ist die Entwicklung
spezieller Lastprofile, die es Wärmestromkunden (Speicherheizungen) ermöglichen den
Stromlieferanten zu wechseln (vgl. [VDN 2001 Stromlieferantenwechsel Entwicklung]). Damit – so der VDN – seien die Voraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb auch
im Wärmestromsektor geschaffen worden.
Dieses Beispiel ist Ausdruck der Möglichkeit, dass auch Verbände aktiv an Innovationen beteiligt sein können.
VDN - Homepage
2.5.3 Verband kommunaler Unternehmen (VKU)
Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) vertritt die Interessen der kommunalen
Wirtschaft in den Bereichen Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Telekommunikation und Umweltschutz. Bundesweit sind über 960 Mitgliedsunternehmen im VKU organisiert.
Traditionell tritt der VKU für eine dezentrale Versorgung in der Hand von Kommunen
(KWK) ein.
Zusammen mit dem VDEW und dem VRE vertritt der VKU die energiewirtschaftliche Seite
in der „Initiative Energieeffizienz“.
VKU - Homepage
67
2.5.4 VRE (Verband der Verbundunternehmen und regionalen Energieversorger, vormals ARE – Arbeitsgemeinschaft regionaler Energieversorgungsunternehmen
Im Jahr 2002 ist der Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in
Deutschland - VRE - e.V. aus der Arbeitsgemeinschaft regionaler EnergieversorgungsUnternehmen - ARE e.V. - und dem Verband der deutschen Verbundwirtschaft - VdV e.V. hervorgegangen.
Der Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland
(VRE) ist die Interessenvertretung der privatwirtschaftlich ausgerichteten Versorgungsunternehmen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Fortentwicklung von Rahmenbedingungen,
um die energiepolitischen Zielsetzungen zu erreichen. Arbeitsthemen des VRE sind der europäische Binnenmarkt und europäische Energiesteuern, Emissionshandel und Klimavorsorge,
Sicherung des Wettbewerbs, Erhaltung eines leistungsfähigen Versorgungsnetzes, Fortentwicklung des Erzeugungsmixes, Versorgung des ländlichen Wirtschaftsraumes, marktkonforme Förderung erneuerbarer Energien sowie stabile Rahmenbedingungen für langfristige
Investitionsentscheidungen.
Der VRE setzt sich insbesondere für die Förderung und Nutzung heimischer Energieträger
und die Erhaltung regionaler Wertschöpfungsketten ein.
VRE - Homepage
2.5.5 Technische Vereinigung der Großkraftwerksbetreiber (VGB PowerTech) e.V.
Im VGB sind nahezu alle öffentlichen und industriellen Kraftwerksbetreiber der Bundesrepublik Deutschland vereinigt. Vorrangige Ziele des VGB sind – nach eigenen Angaben – die
Förderung und Verbesserung der Betriebssicherheit, der Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und
Umweltverträglichkeit bestehender und neuer Kraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung
(fossil-befeuert, nuklear, regenerativ) seiner Mitglieder.
Neben seiner Tätigkeit in der Lobbyarbeit ist der VGB im Rahmen der sektoralen Selbstorganisation mit der Erarbeitung eigener und Unterstützung externer technischer und organisatorischer Empfehlungen, Richtlinien, Regeln und Normen zur Aufrechterhaltung und Hebung der
Sicherheit, Verfügbarkeit, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Weiterentwicklung von Wärmekraftanlagen befasst.
Darüber hinaus stellt der VGB eine zentrale Sammelstelle für Erfahrungen und Erkenntnisse
auf dem Gebiet der Kraftwerkstechnik dar. Auf der Grundlage dieses „Wissenspools“ berät
der VGB seine Mitglieder bei Planung, Bau und Betrieb von Kraftwerken, bildet Fachausschüsse und Arbeitskreise, regt Forschungsprojekte an, beurteilt und betreut diese, stellt Daten, technische Dokumentationen und Statistiken bereit und leistet einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Fachkunde etwa durch Nachwuchsförderung und Aus- und
Weiterbildung des Führungspersonals in Kraftwerken.
Der angesprochene Erfahrungsaustausch und die Erarbeitung der VGB-Richtlinien, Merkblätter und -Empfehlungen ist in einem weitverzweigten und umfangreichen Ausschusswesen organisiert, das sich aus ehrenamtlichen Mitarbeitern der Mitgliedsunternehmen
konstituiert. Zur Zeit bestehen 80 Gremien mit insgesamt rund 1400 Mitarbeitern.
Beispielhaft für das Engagement des VGB in Forschungs- und Entwicklungszusammenhängen ist eine Machbarkeitsstudie für ein Steinkohle-Referenzkraftwerk mit hohem Anlagenwirkungsgrad, an der sich der VGB beteiligt. (vgl. [VGB 2003 Machbarkeitsstudie Presseerklärung])
Einer der vielen Fachausschüsse des VGB befasst sich mit „Nutzung erneuerbarer Energien
und dezentrale Erzeugung“
68
Er gliedert sich in die folgenden drei Arbeitskreise, deren übergeordnete Aufgaben sich aus
Projektbegleitung, technisch-wirtschaftlichen Untersuchungen und Bewertung energiewirtschaftlicher Rahmenbedingungen zusammensetzen:
AK „Dezentrale Erzeugung“
AK „Biomasse“
AK „Windenergie“
Trotz seiner nominell breiten technologischen Orientierung (fossil, KK, EE) liegen die wesentlichen Interessenschwerpunkt des VGB in der Förderung der Kohlekraft und Kernkraft.
Entsprechende Akzente sind auch in der energiepolitischen Programmatik zu erkennen: Kohlekraft wird als unverzichtbare Basisenergie gesehen, deren Ausbau staatlicher Förderungen
bedarf. (vgl. etwa [VGB 2002 Zukunft der Kohle_Vortrag: 14])
VGB PowerTech - Homepage
2.5.6 Fachverband für Energie-Marketing und –Anwendung e.V. beim
VDEW (HEA)
Der Fachverband für Energie-Marketing und -Anwendung (HEA) e. V. beim VDEW ist eine
Gemeinschaftsorganisation der Energieversorger, der Unternehmen der Elektroindustrie sowie der Spitzenorganisationen aus Elektrohandwerk und Elektrogroßhandel. Er ist eingebunden in die Fachverbandstruktur der Elektrizitätswirtschaft in Deutschland.
Der Fachverband unterstützt seine Mitgliedsunternehmen bei deren Wandel zu Energiedienstleistungsunternehmen, in dem er diese in den Bereichen Energie-Marketing, -Vertrieb und Anwendung mit informationellen Ressourcen unterstützt. Schwerpunkte dieser Neuausrichtung auf Kundenbedürfnisse liegen in der Information und Beratung zu effektivem Energieeinsatz sowie zur Markteinführung neuer Stromanwendungs-Techniken und Energiedienstleistungen.
Die Arbeit des Fachverbandes ist ausgerichtet auf private Haushalte, gewerbe-, industrie- und
landwirtschaftliche Betriebe
kommunale Institutionen, Handwerk, Planer und Architekten, Aus- und Fortbildungsbereich,
Entscheidungsträger aus Politik und Gesellschaft, Medien.
Das Arbeitsspektrum des HEA umfasst Bildungs- und Beratungsangebote, Erstellen und Vertrieb von Informationsmaterial (etwa zur rationellen Energienutzung), Organisation von Kongressen, Erfahrungsaustausch, etc.
Auch der HEA kann als Einrichtung der sektoralen Selbstorganisation bezeichnet werden. Der
Fachverband ist mit dem Ziel gegründet worden, zentrale Kapazitäten für die Neuausrichtung
der Energiewirtschaft im Zuge der Liberalisierung bereit zu halten. Insofern unterstützt er
den Sektor bei dessen Transformation in technologischer und organisatorischer Hinsicht.
HEA - Homepage
2.5.7 Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK)
Der VIK ist der Fachverband der energie- und wasserverwendenden Wirtschaft und ihrer
Stromeigenerzeuger. Er repräsentiert rund 80% des industriellen Energieverbrauchs und rund
90% der industriellen Stromerzeugung. Der VIK versteht sich selbst als „konstruktives Gegengewicht zu den EVUs und deren Verbänden.
Auch der VIK arbeitet in den für einen Verband klassischen Feldern Beratung der Mitgliedsunternehmen, Interessenvertretung in Politik, Wirtschaft, etc. und Beförderung des fachlichen
Erfahrungsaustauschs zwischen seinen Mitgliedern.
Neben seiner Lobbyarbeit etwa im Vorfeld gesetzgeberischer Maßnahmen, wirkt der VIK
auch technisch beratend bei der Erarbeitung von Industrienormen (europäische bzw. internati-
69
onale Regelungen, DIN- und VDE-Normen, etc.) mit. Ein wesentlicher Teil der fachlichen
Arbeit ist in den Fachausschüseen und Arbeitskreisen des VIK organisiert.
Die Energieberatung GmbH (EnB) ist ein Tochterunternehmen des VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.
Die Energieberatung GmbH bearbeitet energiesystemtechnische Aufgabenstellungen, energiewirtschaftliche und umweltrechtliche Fragen, die von Mitgliedern oder Nichtmitgliedern
des VIK an die Energieberatung GmbH herangetragen werden. Die Energieberatung bietet
Beratungsleistungen in Zusammenhang mit Vertragsverhandlungen und -abschlüssen, Energierationalisierungsmaßnahmen, energiebezogenem Umweltschutz, Vorhaben der Kooperativen Kraft-Wärme-Wirtschaft (KKWW), Planung von Contracting, etc.
VIK - Homepage
2.5.8 Bundesverband Braunkohle
Bundesverband Braunkohle - Homepage
2.5.9 Fördergesellschaft Erneuerbare Energien e.V. (FEE)
Die FEE ist ein Zusammenschluss kleiner und mittlerer Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen und Experten für Energiesparen, erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe,
der sich in der Öffentlichkeit und gegenüber den Behörden für Energieverbrauchssenkung, die
Anwendung erneuerbarer Energien und die Nutzung innovativer Techniken einsetzt.
Die FEE führt ein kooperatives Netzwerk für angewandte Forschung, Innovation, Anwendung
und Wissensverbreitung. Schwerpunkte der Arbeit der FEE sind die energetische Nutzung
von Biomasse, darunter die Holzvergasung und die Nutzung nachwachsender Rohstoffe, solares Bauen, Modernisierung der Wärmeversorgung, Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung, Energiespeicher, Energieeinsparung in Handwerks-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben sowie
fernwärmeversorgten Wohngebieten.
Ein aktueller Arbeitsschwerpunkt der FEE ist „Holzenergie“. Seit 1994 besteht die nationale
Arbeitsgruppe „Vergasung Biomasse“. Die FEE ist Initiatorin des „Biovergaserzentrum Lausitz“. Zur Wissensvermittlung veranstaltet die FEE alle zwei Jahre Statustagungen zur Holzvergasung. Unter anderem ist die FEE Partner in einer internationalen Arbeitsgruppe zum
Thema „Holzvergasung“.
FEE - Homepage
2.5.10
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Der Bundesverband Erneuerbare Energie wurde 1991 als Dachverband aller Sparten der erneuerbaren Energien gegründet. Mitglieder des Vereins sind derzeit 25 Verbände aus den Bereichen Wasserkraft, Windenergie, Biomasse, Solarenergie und Geothermie. Die Gesamtzahl
der Mitglieder im BEE beläuft sich damit auf rund 15.000.
Die Arbeit des BEE richtet sich auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einsatz erneuerbarer Energien insgesamt mit dem langfristigen Ziel einer vollständigen Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energieträger. Eine wesentliche Leistung des
BEE besteht in der Koordination und Bündelung der Einzelinteressen und -aktivitäten der
Verbände und der Vertretung dieser gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit.
Der BEE betreibt die verbandstypische Lobbyarbeit in Politik und Verwaltung. Ein zentrales
Organ hierfür ist der parlamentarische Beirat des BEE.
Wesentliche Voraussetzungen der politischen Einflussnahme liegen in der Bereitstellung von
Expertise (Expertenanhörungen, Beauftragung von Gutachten, Stellungnahmen, etc.) und der
Förderung der öffentlichen Wahrnehmung erneuerbarer Energien über die Medien
BEE - Homepage
70
2.5.11
Bundesverband Solarindustrie (BSi)
Der Bundesverband Solarindustrie (BSi) ist die Interessenvertretung der Hersteller und Großhändler von Solaranlagen und Komponenten in Deutschland.
Der BSi setzt sich in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit auf der Grundlage eigener Stellungnahmen, Prognosen und Normenvorschläge für die Beförderung von Solartechnologien
auf dem Markt ein.
BSi - Homepage
2.5.12
Deutsche Gesellschaft Solarenergie e.V. (DGS)
Auch die DGS strebt Verbesserungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen an, allerdings, nach eigenem Bekunden, mit dem Ziel der Markteinführung erneuerbarer
Energien insgesamt. Darüber hinaus sieht die DGS einen Schwerpunkt ihrer Arbeit in der
Förderung der Forschung und der Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis.
Hier versteht sie sich als Mittlerin zwischen Wissenschaftlern, Ingenieuren, Architekten, dem
Baugewerbe, dem Handwerk, der Industrie, Behörden und Parlamenten.
Die DGS sieht sich als Interessenvertreterin sämtlicher Personen, Unternehmen und Organisationen, die an einer Förderung erneuerbarer Energien interessiert sind.
Die DGS tritt insbesondere über Aufklärungsarbeit in Form von Informationsveranstaltungen,
Vorträgen, Ausstellungen und Tagungen in Erscheinung. Alle zwei Monate gibt sie die Zeitschrift „Sonnenenergie“ heraus und veröffentlicht daneben weiteres Informationsmaterial.
Ihre politische Vertretungsfunktion nimmt die DGS über die Mitarbeit in Gremien des Bundes
und der Länder war.
DGS - Homepage
2.5.13
Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS)
Die 1998 gegründete Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. ist die Lobbyorganisation auf Seite der Anlagenhersteller in der Solarbranche. Sie vereinigt Planer, Handwerksbetriebe und Hersteller. Entsprechend dieser Interessen setzt sich die UVS in Politik, Wirtschaft
und Öffentlichkeit für den Marktdurchbruch der Solartechnik ein. Neben ihrer Interessevertretungsfunktion tritt die UVS als „virtuelle Informations- und Kooperationsbörse“ auf, berät in
Fragen der Förderung und technischen Angelegenheiten, vermittelt Nachfrager von Solartechnik an ihre Mitglieder, etc.
UV Solarwirtschaft - Homepage
2.5.14
Bundesverband Windenergie e.V.
Der BWE ist 1996 durch Fusion des Interessenverbandes Windkraft Binnenland e.V. und der
Deutschen Gesellschaft für Windenergie e.V. entstanden.
Mit rund 14.300 Mitgliedern ist der BWE der größte Einzelverband innerhalb des Bundesverbandes Erneuerbare Energie. Neben Einzelpersonen sind Betreiber, Anlagenhersteller, Zulieferer und Unternehmen der Windbranche sowie Projektplaner, Finanzierer, Juristen und
Sachverständige in Beiräten und in 40 Regionalverbänden organisiert.
Der BWE setzt sich in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit für die verstärkte Nutzung der
Windenergie ein betont allerdings die Bedeutung und Komplementarität aller erneuerbarer
Energien für eine zukunftsfähige Energieversorgung.
BV Windenergie - Homepage
71
2.5.15
Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW)
Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke besteht bereits seit 1960. Er ist der Dachverband der Länderarbeitsgemeinschaften der Wasserkraftwerke mit mehreren tausend Mitgliedern und insgesamt rund 7 200 Wasserkraftwerken in Deutschland.
Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke erfüllt klassische Aufgaben eines Verbandes: Interessenvertretung etwa durch Mitwirkung bei der Normentwicklung und in Verhandlungen mit Wirtschaft und Politik, fachliche, energierechtliche und -wirtschaftliche Beratung
seiner Mitglieder, Vernetzung und Förderung von Erfahrungsaustausch, Bündelung, Weiterentwicklung und Bereitstellung von Fachwissen.
Ein weiteres Ziel des BDW ist es, die internationale Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden, Geschäftsgruppen und Verbänden herzustellen und zu fördern. In diesem Zusammenhang ist der Bundesverband ist Mitglied in der European Small Hydropower Association
(ESHA).
BV Wasserkraft - Homepage
2.5.16
Geothermische Vereinigung e.V. (GtV)
Die Geothermische Vereinigung e.V. (GtV) wurde 1991 in Bonn als wissenschaftlichtechnische Vereinigung für die Nutzung geothermischer Energie gegründet.
In der GtV ist ein breites Spektrum unterschiedlicher Personen und Organisationen aus allen
Bereichen der Geothermie – von der oberflächennahen Geothermie bis zur tiefen (hydrothermalen) Geothermie und zur geothermischen Stromerzeugung – organisiert. Dazu gehören
Wissenschaftler und Forschungseinrichtungen, Vertreter aus Fachbehörden, Planer, Architekten, Journalisten, Bohr-, Brunnen- und Heizungsbauunternehmen, Wärmepumpen- und Rohrhersteller, Kommunen, Stadtwerke, Energie- und Fernwärmeversorger, etc.
Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählt die GtV das Bekanntmachen der Möglichkeiten geothermischer Energienutzung in der Öffentlichkeit und Politik. Damit soll die Grundlage für
Verbesserungen der Rahmenbedingungen der Geothermienutzung geschaffen werden. Ergänzt werden diese Aktivitäten durch ein Tagungs- und Fortbildungsprogramm und durch die
Herausgabe eigener Publikationen und Informationsmaterialien.
GtV - Homepage
2.5.17
Fachverband Biogas e.V.
FV Biogas - Homepage
2.5.18
Bundesinitiative Bioenergie (BBE)
Die Bundesinitiative BioEnergie ist der Dachverband der verschiedenen Marktteilnehmer in
den Bereichen feste, flüssige und gasförmige Bioenergieträger. Das Ziel der Bundesinitiative
BioEnergie ist es, die Nutzung der Bioenergie als heimische Energieform im Strom-, Wärmeund Verkehrssektor zu verstärken, ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit im Energiemarkt
sicherzustellen und ihre Imagebildung in der Öffentlichkeit und der Politik voranzutreiben.
Die Initiatoren der Bundesinitiative BioEnergie sind der Deutsche Bauernverband (DBV)
e.V., der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) und das Forum für
Zukunftsenergien e.V.
Die BBE arbeitet in den für einen Verband klassischen Bereichen Zum einen vertritt sie die
Interessen ihrer Mitglieder in Politik und Öffentlichkeit. Die inhaltlichen Grundlagen hierfür
werden in den Fachausschüssen erarbeitet. Die Arbeit in den Fachausschüssen dient darüber
hinaus dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung zwischen den Mitgliedern etwa über
Projektkooperationen.
72
Als konkretes politisches Ziel formuliert die BBE die Umsetzung des EU-Weißbuchs "Erneuerbare Energien", das bis 2010 europaweit eine Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren
Energien am Primärenergieaufkommen im Strom- und Wärmemarkt von derzeit etwa 6% auf
12% unter maßgeblicher Beteiligung der Bioenergie vorsieht. Von diesem Ziel leitet die BBE
ihre Forderung nach den entsprechenden politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab (Besteuerung fossiler Energien, Markteinführungsprogramme für Bioenergie, etc.)
BBE - Homepage
2.5.19
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung fördert das technische Prinzip der KWK unabhängig von der Art und der Größe der Anlagen, vom Einsatzbereich und vom verwendeten
Energieträger. Ziel ist dabei die Effizienzsteigerung bei der Energieumwandlung zur Schonung von Ressourcen und zur Reduktion umwelt- und klimaschädlicher Emissionen. Der
Verein strebt ein breites gesellschaftliches Bündnis aus Anlagenbetreibern (in Industrie, Handel, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen sowie private), Anlagen- und Komponentenherstellern, Planern, Energieagenturen, Handwerksbetrieben, Stadtwerken, Stromversorgern,
Stromhändlern, Netzbetreibern, Banken, wissenschaftlichen Instituten, Umweltverbänden
sowie privaten Personen, etc. an.
Der B.KWK orientiert seine Vorstellungen über die zukünftige dezentrale Struktur der Energieversorgung an Ländern wie Dänemark, Niederlande und Finnland, in denen sich der
KWK-Anteil an der Stromerzeugung auf einen Wert zwischen 35 und 50% beläuft. Der
B.KWK führt nicht nur umweltpolitische Argumente (Ressourcenschonung, Klimaschutz) an,
sondern verweist auf die positiven Effekte der Dezentralisierung für die regionale Wirtschaftsentwicklung (Stärkung des Mittelstandes, etc.).
Der B.KWK setzt sich für die Beseitigung von Informationsdefiziten und für die Verankerung
des KWK Gedankens in Politik, Fachwelt und Bevölkerung ein, fördert den Informationsund Erfahrungsaustausches zwischen den Mitgliedern (Netzwerk), stellt Beratungskapazitäten
und Hilfestellungen für interessierte Personen, Institutionen, etc. zur Verfügung, regt die Förderung wissenschaftlicher und technischer Innovationen an und engagiert sich in der Zusammenarbeit und im Dialog mit anderen nationalen und internationalen Organisationen.
BKWK - Homepage (mit ausführlichen Links zur KWKG Genese und Auswirkungen)
2.5.20
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV)
Der 1996 gegründete Deutsche Wasserstoff-Verband e.V. (DWV) ist die Dachorganisation
von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Privatpersonen, die sich für die sich für den
allgemeinen Einsatz von Wasserstoff als Energieträger in der Wirtschaft einsetzen. Der DWV
koordiniert die Bemühungen seiner Mitglieder, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und politische
Lobbyarbeit.
DWV - Homepage
2.5.21
Verein deutscher Ingenieure (VDI)
Der VDI versteht sich national und international als Dienstleister und Sprecher von Ingenieuren und Technik. Er ist eine gemeinnützige, von wirtschaftlichen und parteipolitischen Interessen unabhängige Organisation und mit knapp 126.000 Mitgliedern der größte technische
Verein Deutschlands.
Die wissenschaftlich-technische Arbeit im VDI findet in 17 Fachgliederungen statt, in denen
in über 800 Ausschüssen neueste technische Entwicklungen aufgegriffen und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, etwa in Form von VDI-Richtlinien, die die anerkannten
Regeln zum Stand der Technik repräsentieren.
73
Eine der 17 Fachgliederungen im Bereich der technisch-wissenschaftlichen Arbeit des VDI
ist die Gesellschaft für Energietechnik (GET). Die GET ist mit derzeit etwa 12500 Mitgliedern eine der größten Fachgliederungen des VDI. Sie verfolgt das übergeordnete Ziel des
Transfers von Technikwissen auf den Gebieten Energieumwandlung und -bereitstellung, rationelle Energieverwendung, Energiewirtschaft und -politik, Energie und Umwelt, Gesellschaft
und Energie. Dabei soll eine enge Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Industrie in
Forschung, Entwicklung und Praxis hergestellt werden. Die GET im VDI gliedert sich in weitere 17 Fachausschüsse, darunter:
Fachausschuss Gesellschaft und Energie
Fachausschuss Brennstoffzelle
Der Fachausschuss Brennstoffzelle verfolgt das Ziel, die Markteinführung der Brennstoffzellentechnik zu unterstützen. Dafür widmet er sich der Information der Öffentlichkeit, der Mitwirkung bei der Schaffung von Normen und Zulassungsvorschriften und dem Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Industrie. Besondere Unterstützung erhält dabei die Einführung von Brennstoffzellen für stationäre Elektrizitätserzeugung und Kraft-WärmeKopplung (KWK). Entsprechend dieses Aufgabenspektrums gibt es im Fachausschuss Brennstoffzelle fünf weitere Unterausschüsse:
Technische Richtlinien, Normen und Zulassungsvorschriften
Öffentlichkeitsarbeit
Kommunikation mit kleinen KWK-Anlagen
Brennstoffaufbereitung
Brennstoffzellen in der Haustechnik
VDI Fachausschuss Brennstoffzelle
Fachausschuss Regenerative Energien
Der Fachausschuss Regenerative Energien setzt sich neben technischen, ökonomischen und
ökologischen Fragestellungen mit energiewirtschaftlichen, agrarpolitischen und sozialen Aspekte einer verstärkten Nutzung regenerativer Energien auseinander. Die Schwerpunkte liegen hierbei auf Forschung, Entwicklung, Demonstration, Markteinführung und kommerzieller
Anwendung. Die Aufgaben des Fachausschusses Regenerative Energien ergeben sich analog
zu denen des Fachausschusses Brennstoffzelle: Information der Öffentlichkeit und der Politik
über den Stand der Technik und Marktentwicklung der Regenerativen Energien , Unterstützung der Marktdurchdringung der Regenerativen Energien, Erfahrungsaustausch zwischen
Wissenschaft, Administration und Industrie, Förderung der Zusammenarbeit von Produzenten
und Nutzern/Kunden sowie Genehmigungsbehörden, Erstellung von Technischen Richtlinien.
Der Fachausschuss Regenerative Energien hat seit seiner Gründung 1989 zahlreiche Tagungen, veranstaltet, Informationsschriften herausgegeben und einige VDI-Richtlinien formuliert.
VDI Fachausschuss Regenerative Energien
Gesellschaft und Technik
Neben der wissenschaftlich-technischen Arbeit befasst sich der VDI in einem weiteren Arbeitsschwerpunk „Beruf und Gesellschaft“ mit den Zusammenhängen zwischen technischer
und gesellschaftlicher Entwicklung. Innerhalb dieses Schwerpunktes gibt es die für diesen
Zusammenhang relevanten Arbeitsbereiche „Gesellschaft und Technik“ (Gesellschaft und
Technik) mit dem Unterbereich Technikbewertung (Technikbewertung) sowie „Innovationsmanagement und Innovationspolitik“ (Innovationspolitik). Leider gibt es für diese Bereiche keine weitergehenden Informationen.
74
VDI-Technologiezentrum
Seit 1973 ist das VDI-Technologiezentrum im Auftrag und mit Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und anderer öffentlicher Auftraggeber tätig.
Die Aktivitäten des VDI-Technologiezentrums zielen darauf ab, die technologische Leistungsfähigkeit und Kompetenz von Wirtschaft und Forschung zu stärken und bei der Suche,
Analyse und Bewertung von Technologien zur Lösung ökologischer, ökonomischer und sozialer Probleme in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft mitzuwirken.
Das VDI-Technologiezentrum versteht sich als Promotor von Forschung, Entwicklung und
Innovation und wirkt bei der Abstimmung von Inhalten und Vorgehensweisen als Moderator
von fachübergreifenden gemeinsamen Anstrengungen von Wissenschaft und Wirtschaft.
Das VDI-Technologiezentrum arbeitet in den Bereichen Innovationsforschung, FuEBegleitung, Technologietransfer, Netzwerkmanagement, sowie im Rahmen der Projektförderung des BMBF (s.o.) in weiteren themenspezifischen Zusammenhängen (Nanotechnologie,
Supraleitertechnologie, Lasertechnik, Plasmatechnik).
VDI - Technologiezentrum
Darüber hinaus ist beim Technologiezentrum die „Zukünftige Technologien Consulting“ angesiedelt, eine Beratungseinrichtung für Politik, Industrie und Finanzwelt im Themenfeld
Technologiefrüherkennung, Technikbewertung, Technikfolgenabschätzung.
Zukünftige Technologien Consulting - Homepage
2.5.22
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist die Dachorganisation der 82 Industrie- und Handelskammern. Alle deutschen Unternehmen im Inland - ausgenommen
Handwerksbetriebe, freie Berufe und landwirtschaftliche Betriebe - sind per Gesetz Mitglied
einer Industrie- und Handelskammer. Dazu gehören in Deutschland rund drei Millionen Unternehmen aller Größen und Branchen. Der DIHK ist damit nicht die Vertretung einer bestimmten Gruppe von Unternehmern, sondern Repräsentant der gesamten gewerblichen Wirtschaft in Deutschland.
Als wichtiger Akteur auf der Abnehmerseite im Energiesektor (Vertretung von KMU) nimmt
der DIHK in seiner Außendarstellung im Internet explizit auf „Innovation und Umwelt“ Bezug. In dieser Rubrik gibt es zahlreiche Stellungnahmen zur Energiepolitik
Als Maßnahme der sektoralen Selbststeuerung kann die „KMU-Initiative Strom und Gas“
aufgefasst werden. Die Initiative zielt darauf ab, die Marktpositionen von KMU zu verbessern
und diese an den Vorteilen des Wettbewerbs teilhaben zu lassen. Mögliche Optionen hierfür
sind die Bildung von Bezugsgemeinschaften („Abnehmerpools“), der Bau von Direktleitungen und die gemeinschaftliche Preisaushandlung. Zur Umsetzung dieser („Kollektivierungs“-)
Strategien bietet der DIHK informationelle Unterstützung an (Informationsveranstaltungen,
Erfahrungsaustausch, etc.).
DIHK - Homepage
2.5.23
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
Der BDI ist in unterschiedlichen Zusammenhängen im Bereich der Innovationspolitik im
Stromsektor tätig. Die Bedeutung von Energiefragen, sowie innovations- und technologiepolitischen Themen für den BDI spiegelt sich organisatorisch in der Existenz entsprechender
Fachbereiche (Energie, Technologie/Innovation) wider. Als Dachverband der deutschen Industrie verfolgt der BDI im wesentlichen das Ziel einer sicheren und international wettbewerbsfähigen Energieversorgung. In zahlreichen Positionen zur Energiepolitik (vgl. [BDI
2001 Positionen zur Energiepolitik], [BDI 2001 Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der
Stromversorgung_Pressemitteilung], [BDI 2002 Energiepolitik muss den Standort stärken_Pressemitteilung], [BDI 2002 Positionspapier Novellierung EEG], [BDI 2003 Energiepo75
litik muss Arbeitsplätze sichern_Pressemitteilung]) wird die energiepolitische Programmatik
des BDI deutlich: Offenhalten aller technologischen Optionen (Kernkraft), Schaffung echter
Wettbewerbsbedingungen (degressive Subventionen), weitere Deregulierung, Verzicht auf
Energiesteuern und dirigistische Eingriffe durch den Staat.
Zusammen mit den Positionen zur Energieforschung (vgl. [Helmholtz BDI 2001 Energieforschung Positionspapier]), allgemeinen innovationspolitischen Stellungnahmen und Vorschlägen (vgl. [BDI 1999 Innovationspolitik in Deutschland – zur Energieforschung vgl. 34f.],
[BDI 2002 Kriterien Innovationspolitik Positionspapier] sowie dem BDI-Perspektivkonzept
„Für ein attraktives Deutschland“ (vgl. [BDI 2000 und 2002 Für ein attraktives Deutschland
Statusbericht] ergibt sich ein recht umfangreiches und differenziertes Bild der Programmatik
des BDI im Hinblick Innovationspolitik im Stromsektor.
BDI - Homepage
2.5.24
Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (DKE)
Die DKE ist die nationale Organisation für die Erarbeitung von Normen und Sicherheitsbestimmungen im Bereich der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik in Deutschland. Sie ist ein Organ des DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und des VDE von dem
sie getragen wird. Die Normungsergebnisse der DKE sind weitestgehend europäisch und international harmonisiert und werden als Deutsche Normen in das Normenwerk des DIN und,
wenn sie sicherheitstechnische Festlegungen enthalten, mit einer VDE-Klassifikation gleichzeitig in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen.
Für den Stromsektor sind nahezu alle Fachbereiche des DKE relevant. Im engeren Sinne dürften allerdings der Fachbereich 3 „Betriebsmittel der Energietechnik“ (u.a. zuständig für Normung der regenerativen Energieerzeugung) und der Fachbereich 4 „Betriebsmittel der Stromversorgung, Nachrichtenkabel“ von Bedeutung sein.
Im PV-Bereich gab es Normungen zunächst auf internationaler Ebene durch die IEC.
Zu Beginn des 1000-Dächer Programms der Bundesregierung lagen keine Installationsnormen
für PV-Anlagen vor. Diese wurden in der Folge und mit Förderung des BMBF vom DKE
erstellt. Probleme ergaben sich offenbar hinsichtlich der Zuständigkeiten (vgl. etwa [Wiesner
PV Normung])
Normung im BZ Bereich finden offensichtlich – nach nationalen Vorarbeiten – auf internationaler Ebene statt.
1999 wurde dem Deutschen Komitee beim IEC das Sekretariat zur TC 105 „Fuel Cells“ übertragen. Damit konnte sich Deutschland einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den
Mitbewerbern USA und Japan verschaffen (vgl. DKE Tagung 2000 - Bericht, vgl. DKE
Normung und Innovation - Presseinformation)
Erste Normungen gibt es in Bezug auf „virtuelle Kraftwerke“. Die IEC/TC 88 „Turbine Systems“ definiert mit der Norm IEC 61400-25 „Communications for monitoring and control of
wind power plants” Standards für die Kommunikationsbeziehungen in dezentralen Kraftwerksverbunden (vgl. [VDE 2002 Jahresbericht: 18]).
Bedeutung der Normung für den Wettbewerb (Bsp. BZ) vgl. Presseinformation DIN)
76
2.5.25
Innovationsreport
Der Innovationsreport ist ein Forum für Wissenschaft, Industrie und Wirtschaft zur Förderung
der Innovationsdynamik sowie zur Herstellung neuer Kontakte für eine stärkere Nutzung vorhandener Innovationspotentiale.
In jährlich mehr als 5.000 Berichten und Specials bietet der Innovationsreport aktuelle Informationen über neue Technologien, Ergebnisse aus Entwicklung und Forschung, innovative
Produkte und Dienstleistungen, wissenschaftliche Veranstaltungen und Förderprojekte, Wettbewerbe und Auszeichnungen, Messenachrichten, etc.. Die Informationen sind thematisch
geordnet. Unter anderen gibt es die Rubrik „Energie- und Elektrotechnik“.
Der Innovationsreport, der ausschließlich von der Wirtschaft finanziert ist, kann als Aktivität
der sektoralen Selbstorganisation zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit verstanden werden.
Innovationsreport - Homepage
2.6 Unternehmen
Die folgende Zusammenstellung von Unternehmen weist erhebliche Lücken auf. Unternehmen dürften als innovationspolitische Akteure allerdings eher eine untergeordnete Rolle spielen. Wesentliche politische Aktivitäten gehen vermutlich von Verbänden aus.
Einführend soll ein kurzer Überblick über den Forschungs- und Entwicklungsaufwand von
Unternehmen gegeben werden, der sich auf die Erhebungen des Wissenschaftsrates zur Energieforschung (Wissenschaftsrat 1999: 112 ff.) stützt.
Industrieunternehmen betreiben Forschung vorwiegend in den Bereichen Anlagen- und Komponentenherstellung, Energieanwendungstechnik und Energieversorgung. Im wesentlichen
konzentrieren sich Unternehmen auf die Verbesserung von Technologien (Effizienz, Umweltverträglichkeit, Betriebssicherheit, compliance). Aktivitäten im Bereich grundlagenorientierter Forschung gehen hingegen eher von universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen aus. Die Industrie tritt hier als Finanzier oder als Kooperationspartner im Rahmen
der öffentlich geförderten Verbundforschung auf.
Ein Schwerpunkt der Energieforschung in der anlagenbauenden Industrie liegt nach wie vor
in der Verbesserung der Kraftwerkstechnik im Bereich fossiler Energienutzung (Wirkungsgradverbesserung traditioneller Kraftwerke, Weiterentwicklung von GuD-Turbinen).
Im Bereich der Entwicklung regenerativer Energiesysteme arbeiten Unternehmen vielfach mit
Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammen. Im Mittelpunkt stehen hier die Senkung von Produktions- und Investitionskosten mit dem Ziel die Diffusionspotentiale zu
verbessern.
Die großen EVU engagieren sich offenbar schwerpunktmäßig bei der Realisierung neuer
Entwicklungen im Rahmen von Pilot- und Demonstrationsvorhaben, sowie bei der Weiterentwicklung neuer und mittelfristig erfolgversprechender Technologien. Daneben beteiligen
sich die EVU an der industriellen Gemeinschaftsforschung (z.B. VGB-Forschungsstiftung).
Die Aufwendungen der deutschen EVU für Projekte betrugen laut einer Umfrage des VDEW
für das Jahr 1995 rund 205 Mio. DM. Die umfangreichsten Mittel (76 Mio. DM) entfielen
dabei auf die Kraftwerkstechnik und auf neue Energiesysteme und Wasserkraft (69 Mio.
DM). Die Aufwendungen für Elektrizitätsanwendung (30 Mio. DM) und Elektrizitätsübertragung (10 Mio. DM) fielen deutlich geringer aus (vgl. Wissenschaftrat 1999: 114).
Erhebliche industrielle Aufwendungen fließen in den Bereich der Entwicklung von Brennstoffzellentechnologien (v.a. als alternativer Antrieb).
Ob und inwieweit sich Deregulierung und Liberalisierung des Stromsektors auf die Innovationstätigkeit der Unternehmen ausgewirkt haben, muss an dieser Stelle offen bleiben.
77
2.6.1 BEWAG
BEWAG Innovationspark Brennstoffzelle
2.6.2 RWE
Die RWE ist als größter deutscher Stromversorgungskonzern in zahlreichen Innovationszusammenhängen tätig.
Im Rahmen von Studien und Entwicklungsvorhaben mit verschiedenen Brennstoffzellenherstellern sowie zahlreicher Demonstrationsprojekte engagiert sich RWE seit 1991 in der Weiterentwicklung der Brennstoffzellen-Technologie. Das bisherige Konzernprojekt Brennstoffzellen wurde im März 2002 in ein eigenständiges Unternehmen, die RWE Fuel Cells GmbH,
ausgelagert.
Seit August 2001 betreibt RWE den „Brennstoffzellen-Pavillion“, in dem ein breites Spektrum von Brennstoffzellen-Typen im Langzeitbetrieb getestet und für den Praxiseinsatz optimiert werden.
RWE Brennstoffzellen-Pavillion - Homepage
Die Innovationsaktivitäten der RWE im Bereich erneuerbarer Energien beschränkt sich offenbar im wesentlichen auf den Ausbau von Anlagen, d.h. auf eine Förderung der Marktdurchdringung.
Die installierte Leistung der von der RWE betriebenen Stromerzeugungsanlagen auf der Basis
regenerativer Energien liegt gegenwärtig bei knapp 800 Megawatt. Mit 670 MW den Großteil
des „Erneuerbare Energien-Mix“ der RWE steuert allerdings die Wasserkraft bei.
Im FuE-Bereich ist der RWE-Konzern an der Erprobung von größeren Windenergieanlagen
für den Einsatz im Binnenland beteiligt. Zu diesem Zweck hat RWE im Oktober 1996, gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Grevenbroich und dem Germanischen
Lloyd, die Windtest Grevenbroich GmbH (vgl. Windtest - Homepage) gegründet. Die von
RWE zur kommerziellen Nutung betriebenen Kapazitäten im Bereich Windkraft belaufen sich
zur Zeit auf rd.38,5 MW erzeugt in 49 Windkraftanlagen.
Hinsichtlich der RWE-Aktivitäten im Photovoltaik-Bereich ist in erster Linie die RWE Schott
Solar GmbH zu nennen. Dieses mehrheitlich von der RWE gehaltene Unternehmen nimmt
eine international führende Rolle bei der Herstellung von Solarzellen ein.
Ein weiteres Betätigungsfeld der RWE ist die Nutzung von Grubengas. Neben einem bereits
verwirklichten Projekt in den USA plant die RWE die Gründung einer Gesellschaft zur Verwertung von Grubengas aus aktiven Bergwerken in NRW.
RWE Innovationen
Neben ihren innovatorischen Aktivitäten in Bezug auf Energietechnologien gibt es auch Bemühungen, soziale und ökologische Aspekte in laufende Tätigkeiten einzubeziehen.
Neben der „Roadmap Nachhaltigkeit“ (Roadmap Nachhaltigkeit) ist als Beispiel hierfür die
Einbindung gesellschaftlicher Gruppen und die Beachtung ökologischer Aspekte bei der
„Trassenpflege“ (vgl. RWE Trassenpflege) zu nennen.
(vgl. auch RWE Umweltpolitik)
Auf internationaler Ebene engagiert sich die RWE in einer Vereinigung sieben großer Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Welt. Ziel dieser Vereinigung ist die Beförderung einer
nachhaltigen Entwicklung durch capacity building in Entwicklungsländern, Förderung von
Projekten, etc.
E7 - Homepage
2.6.3 Eon
Eon ist in verschiedenen Innovationszusammenhänge im Bereich „Erneuerbare Energien“ und
„Neue Technologien“ aktiv.
78
In einem Gemeinschaftsprojekt wird von der Eon Energie AG gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme und der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und
Raumfahrt der Einsatz solarthermischer Dampferzeugung in Kombination mit konventionellen Kraftwerken untersucht.
Im Rahmen seiner Zielsetzung, den Anteil der Stromerzeugung aus Windkraft zu erhöhen,
beteiligt sich Eon an der Entwicklung von Offshore Windparks.
Eon betreibt rund 1500 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von über 3500kW und
ist in dieser Hinsicht – nach eigenen Angaben – unter den deutschen Stromerzeugern führend.
Im Bereich der Biomassenutzung ist Eon an Entwicklungsarbeiten zum Einsatz von Biogas in
Mikrogasturbinen und in Brennstoffzellen sowie zur Einspeisung von aufbereitetem Biogas in
Erdgasnetze beteiligt.
Neben diesen Innovationsaktivitäten zu „Erneuerbare Energien“ engagiert sich Eon in der
Entwicklung „Neuer Technologien“.
Unter diese Rubrik fallen Entwicklungstätigkeiten zur Supraleitungstechnologie und das Engagement in einem Projekt zur Kohlenstaubfeuerung in Gas-und-Dampf-(GuD)- Kraftwerken
(Pilotanlage in Dorsten) – ein entsprechender Forschungsverbund wurde von E.ON Energie
initiiert (s. auch STEAG). Seit Ende der 1980er hat Eon verschiedene BrennstoffzellenProjekte initiiert. Unter anderem ist Eon am EU-Projekt (Vaillant) zu virtuellen Kraftwerken
beteiligt (vgl. [Eon Brennstoffzellen]).
Eon Innovation - Homepage
Eon Kraftwerke - Homepage
2.6.4 STEAG
Druckkohlenstaubfeuerung
(Vgl. zu Kohleforschung [STEAG 2000 Energien für das neue Jahrtausend])
STEAG Druckflamm
2.6.5 Shell
Shell - Homepage
2.6.6 BP
BP Energie - Homepage
2.6.7 Naturstrom AG
Im Jahr 1998 wurde die Naturstrom AG von Mitgliedern des NABU und anderen deutschen
Umweltverbänden gegründet. Die Naturstrom AG gehört damit zu den Pionieren im grünen
Strommarkt. Als Stromhandelsunternehmen beauftragt die Naturstrom AG unabhängige Erzeuger mit der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz. Im Unterschied zu anderen
Ökostromanbietern werden ausschließlich Neuanlagen bzw. Reaktivierungen bestehender
Anlagen akzeptiert – damit setzte die Naturstrom AG von Anfang an auf den Ausbau erneuerbarer Energien und kann von daher schon als Innovationsmotor angesehen werden.
Auch die Naturstrom AG ist ein Beispiel eines neuen Betätigungsfeldes für Umweltverbände,
bzw. für aus diesen hervorgegangene kommerzielle Unternehmungen. Diese Möglichkeit einer Gestaltung des Marktes im Sinne einer aktiven Diffusionsbeförderung von erneuerbarer
Energien ist sicherlich eine unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten positiv zu bewertende Folge
der Marktliberalisierung.
Naturstrom - Homepage
79
2.6.8 Elektrizitätswerke Schönau (EWS)
Die Elektrizitätswerke Schönau sind das erste Beispiel eines bürgereigenen Energieversorgungsunternehmen. Eine seit dem Reaktorunfall von Tschernobyl energiepolitisch engagierten Bürgerbewegung in Schönau entwickelte die Idee, die Stromversorgung ihrer Gemeinde
selbst zu übernehmen. Im 1997 konnte diese Idee schließlich durch Übernahme des Stromnetzes vom örtlichen Versorger verwirklicht werden. Die Elektrizitätswerke Schönau sind in
erster Linie ökologischen Zielsetzungen verpflichtet, verzichten dementsprechend vollständig
auf Atomstrom und versuchen den Strombedarf zunehmend aus regionaler Erzeugung (vorwiegend BHKW, Photovoltaik) zu decken. Die EWS bieten ihren Stromkunden mit stromsparfördernden Tarifen und Einspeisevergütungen wirtschaftliche Anreize, in zukunftsorientierte und energiesparende Techniken zu investieren.
Neben den lokalen Aktivitäten in Schönau beteiligt sich die EWS seit 1998 bundesweit am
Ökostrommarkt. Mit ihrer Kampagne „Watt Ihr Volt – Investstrom für eine atomfreie Zukunft“ fördert die EWS bundesweit Ökostromanlagen durch „Zusatzabgaben“ von Verbrauchern (ohne Stromanbieterwechsel). Seit August 1999 bieten die EWS zudem eine Vollstromversorgung für Haushalts- und Gewerbekunden an. Mit „Watt Ihr Spart aus Schönau,
Sauberer Billigstrom für Haushalt und Gewerbe“ kann jeder Stromkunde seinen Energieversorger wechseln und sich durch die EWS mit Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung und Wasserkraft versorgen lassen.
Organisationsform und Ausrichtung der EWS können insgesamt bereits als „soziale Innovation“ bezeichnet werden.
EWS - Homepage
2.7 Umweltverbände und gesellschaftliche Gruppen
Es gibt einige prominente Beispiele für direkte – auf die Entwicklung bestimmter Technologien gerichtete – Innovationsaktivitäten von Umweltverbänden im Energiebereich. Dazu zählen die Entwicklung des FCKW freien Kühlschranks („Greenfreeze“) durch Greenpeace und
die Präsentation des ersten deutschen Solarmobils durch den BUND. Es würde allerdings zu
kurz greifen, den innovationspolitischen Einfluss von Umweltverbänden auf diese Aktivitäten
beschränkt zu sehen.
Umweltverbände beziehen klare Positionen zu Energiepolitik und beteiligen sich im Rahmen
ihrer Lobbyarbeit an der Entwicklung von politischen Strategien. Darüber hinaus gibt es namentlich im Energiebereich einige Initiativen, die sich auf Diffusionsbeförderung nachhaltiger Energieerzeugungstechniken richten. Dazu zählen etwa informationelle Maßnahmen im
Beratungsbereich aber auch die Vergabe von Ökostromlabels. Der tatsächliche Einfluss und
die relative Bedeutung dieser Aktivitäten ist freilich schwierig einzuschätzen.
2.7.1 Greenpeace
Auf die Präsentation des ersten FCKW und FKW freien Kühlschranks der Welt im Jahre 1992
durch Greenpeace wurde bereits hingewiesen. Auch darüber hinaus engagiert sich Greenpeace
in der Energiepolitik mit Stellungnahmen (vgl. [Greenpeace 2002 Ökosteuer_Position]), Expertengutachten (vgl. etwa [Greenpeace 1998 Sauberer Strom_Netzkonzept] sowie weitere
Auftragsstudien: DIW Studie „Ökosteuer“ (1995), Prognos Studie „Ökologisches Wirtschaften“ (1999)) und klassischerweise mit Kampagnen („Aktion Stromwechsel“, 1998; „CyrusSolarkampagne“, 1995 vgl. Cyrus -Solarkampagne) vor allem aber im Rahmen von AntiAtomkraft Protesten. All dies sind Aktivitäten, die auf dem Weg der Bewusstseinsbildung
durch Erzeugung öffentlichen Drucks Einfluss – wenn auch nur „weichen“ – auf staatliche
Innovationspolitik und auf die Innovationsaktivitäten von Unternehmen ausüben können.
Greenpeace Deutschland - Homepage
80
2.7.2 Greenpeace Energy
Greenpeace Energy ist ein „aus Greenpeace hervorgegangener“ genossenschaftlich organisierter Stromversorger, der seine Kunden vollständig mit „Ökostrom“ versorgt. Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit Anfang 2000 sind der Genossenschaft über 10000 Mitglieder beigetreten, über 17000 Kunden sind zu Greenpeace Energy gewechselt. Mittlerweile wurde ein
Tochterunternehmen, Planet Energy GmbH, gegründet. Planet Energy realisiert Projektierungen, Finanzierungen und den Bau von umweltfreundlichen Neuanlagen (u.a. Solaranlage in
Schwäbisch-Hall und Wasserkraftwerk an der Weser).
Greenpeace Energy initiiert im Rahmen seiner Versorgertätigkeit Kampagnen zur Förderung
der Nutzung von Ökostrom (z.B. „Atomstromfreies Internet“).
Greenpeace Energy ist ein Beispiel dafür, dass das Feld der Innovationsaktivitäten im Energiebereich spätestens seit der Liberalisierung des Stromsektors nicht mehr allein auf Unternehmen und den Staat begrenzt ist. Unter den Bedingungen liberalisierter Märkte ergeben sich
auch für Umweltschutzverbände neue Optionen, den Markt im Sinne ihrer Zielsetzungen zu
gestalten (so auch Stromzertifizierung).
Greenpeace Energy - Homepage
2.7.3 BUND
Der BUND ist mit über 365.000 Mitgliedern der größte Umweltverband Deutschland. Die
Arbeit des BUND ist mittlerweile nicht mehr nur auf klassische Naturschutzthemen beschränkt. Der BUND beteiligt sich aktiv an den Debatten um Klimaschutz und Energiepolitik.
So trug der BUND mit dem 1997 zusammen mit Misereor veröffentlichten Bericht „Zukunftsfähiges Deutschland“ wesentlich zur Gestaltung des deutschen Nachhaltigkeitsdiskurses bei.
In seinen Stellungnahmen zur Energiepolitik wird der Ausbau der Förderung erneuerbarer
Energien und rationeller Energienutzung unter der Bedingung der Einhaltung von Naturschutzgrundsätzen eingefordert (vgl. [BUND 2001 Windenergie], [BUND 2001 Braunkohle],
[BUND 2001 Wasserkraft]). Der BUND bemüht sich also um eine Integration verschiedener
umweltpolitischer Zielsetzungen in der Energiepolitik (Klimaschutz, Naturschutz, Verbraucherschutz).
Mit der Vorstellung des ersten deutschen Solarmobils versuchte der BUND aktiv die technologische Entwicklung in diesem Bereich anzuschieben.
BUND - Homepage
2.7.4 Naturschutzbund (NABU)
Ähnlich wie der BUND ist auch der Naturschutzbund energiepolitisch engagiert. Dabei setzt
sich der NABU grundsätzlich für einen Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien ein, weist
allerdings auch auf bestehende Konflikte zwischen Naturschutz und Klimaschutz etwa beim
Ausbau der Windenergie hin. Im Positionspapier des NABU zur anstehenden EEGNovellierung wird z.B. eine Ausschlussklausel für Windkraftförderung in auszuweisenden
Meeresschutzgebieten gefordert (vgl. [NABU 2003 Eckpunkte EEG]).
Auch in Zusammenhang mit dem Ausbau der Biomassenutzung tritt der NABU für eine Sicherstellung der Naturverträglichkeit und für eine Integration der Energieerzeugung in ökologische Land- und Forstwirtschaftskonzepte ein (vgl. [NABU Biomasse Position]).
NABU - Homepage
2.7.5 Grüner Strom Label e.V.
Der Verein Grüner Strom Label vergibt Zertifikate zur Kennzeichnung von Stromprodukten
aus naturverträglicher Erzeugung. Die Zertifizierung soll zusätzlich zu staatlichen Maßnah-
81
men – insbesondere zur gesetzlichen Einspeisevergütung nach EEG – , der Markteinführung
also Diffusionsförderung von Strom aus erneuerbaren Energien dienen.
Die Trägerschaft des Vereins liegt bei verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen u.a. Eurosolar, BUND, NABU, Verbraucherinitiative, etc.
Grüner Strom Label - Homepage
2.7.6 Gemeinschaft Energielabel Deutschland (GED)
Auch auf der Verbrauchsseite gibt es verschiedene Vereinigungen, die über das Zertifizieren
energieeffizienter Geräte beabsichtigen, deren Marktdurchdringung zu befördern. Zu diesem
Zweck hat sich die GED als Zusammenschluss von Umweltverbänden und Energieagenturen
einzelner Bundesländer gegründet. Ziele der GED sind, energiesparende Geräte auszuzeichnen, Informationen über den Energiebedarf der Geräte zu veröffentlichen, die Marktchancen
für energiesparende Geräte zu verbessern und Stromverbrauch für Standby-Funktionen in
Deutschland zu senken.
GED - Homepage
2.7.7 EnergieVision e.V.
EnergieVision ist ein weiterer Verein, der über die Vergabe eines Labels (ok-Power-Label)
den Verbraucher- und Umweltschutz in der Energiewirtschaft zu fördern beabsichtigt. Der
Verein wird vom Öko-Institut, vom WWF Deutschland und von der Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen getragen. EnergieVision e.V. und Grüner Strom Label e.V. haben sich
auf gemeinsame Grundkriterien der Zertifizierung geeinigt. Dennoch bestehen Unterschiede:
Das ok-Power-Label ist im Gegensatz zum Grüner Strom Label ein reines Produktlabel, für
das Verbindungen der Stromanbieter zur Atomindustrie kein Ausschlusskriterium ist.
Bemerkenswert ist die Zusammensetzung der Vereinsträgerschaft: Neben einem Umweltverband und einer Verbraucherschutzorganisation engagiert sich das Öko-Institut – eine originär
forschungsbezogene Organisation – in der Energiewirtschaft. Auch das ist ein Hinweis dafür,
dass sich das Spektrum der Akteure, die im Hinblick auf Innovationspolitik im Energiesektor
relevant sind, seit der Marktliberalisierung verbreitert hat.
EnergieVision - Homepage
2.7.8 Bund der Energieverbraucher e.V.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. ist die einzige Interessenorganisation von privaten
Energieverbrauchern in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten und kleingewerblichen Energieverbraucher in Politik und Wirtschaft. Darüber hinaus bietet der Bund der Energieverbraucher seinen Mitgliedern praktische Unterstützung in verschiedenen Feldern an:
beim Energiesparen, bei der Nutzung erneuerbarer Energien und bei Problemen mit Versorgungsunternehmen. Der Bund der Energieverbraucher verknüpft somit Verbraucherinteressen
mit ökologischen Fragen.
Eine aktive Rolle im Hinblick auf Innovation im Stromsektor spielte der Bund der Energieverbraucher im Rahmen der von ihm initiierten „Phönix-Solaroffensive“. Um den wirtschaftlichen Durchbruch der Solartechnik zu befördern, vermittelte der Bund der Energieverbraucher eine große Anlagenstückzahl ohne Zwischenhandel und unterstützte die Abnehmer bei
der Selbstinstallation. Seit Projektbeginn konnten auf diesem Wege über 15000 Anlagen installiert werden. Mittlerweile ist das Projekt „Phönix-Solaroffensive“ aus dem Verein ausgegliedert.
Auch die „Solarschulen“ des Bundes der Energieverbraucher können als Versuch gesehen
werden, auf die Transformation des Sektors Einfluss zu nehmen. Die Solarschulen dienen der
Verbreitung von Fachkenntnissen im Solarbereich und der Ausbildung von Solarberatern.
82
Bundesweit gibt es zehn Solarschulen, die nach einem bundeseinheitlichen Lehrplan mittlerweile über 2000 Solarberater ausgebildet haben.
Im „Öko-Strom“ - Markt wirkt der Bund der Energieverbraucher zum einen über sein Angebot „Bunter Strom“ (in Kooperation z.B. mit EWS) und zum anderen über seine Beteiligung
an der „Gemeinschaft Energielabel Deutschland“ sowie am „Grüner Strom Label“ (s.u.) mit,
an deren Gründung er beteiligt war.
Zu den weiteren Aktivitäten des Bundes der Energieverbraucher gehören die regelmäßige
Erstellung und Veröffentlichung von Fördermittel- und Marktübersichten sowie von Übersichten besonders stromsparender Geräte.
Bund der Energieverbraucher - Homepage
2.8 Kooperationsaktivitäten
Abweichend von der bisher verfolgten Systematisierung stehen in diesem Abschnitt nicht
Akteure, sondern einzelne Aktivitäten im Mittelpunkt. Da es sich um Kooperationsaktivitäten
zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft handelt, sollte eine Zuordnung zu bestimmten
Akteuren vermieden werden.
2.8.1 „Initiative Energieeffizienz“
Die Initiative Energieeffizienz ist ein „Public Private Partnership“ zwischen Elektrizitätswirtschaft, Deutscher Bundesstiftung Umwelt, Deutscher Energie-Agentur und BMWA, die sich
zu einem „Kompetenznetzwerk für Energieeffizienz“ zusammengeschlossen haben.
Es handelt sich um eine Informations- und Motivationskampagne zur effizienteren Energiennutzung im Rahmen der Selbstverpflichtung der Energiewirtschaft zu CO2 Reduktionen. Auf
diesem Wege soll die Diffusion energieeffizienter Techniken (Einzelhandel als Multiplikator)
und die Veränderung des Verbraucherverhaltens gefördert werden.
Initiative Energieeffizienz VDEW
Initiative Energieeffizienz - Homepage
2.8.2 „Vereinbarung zur CO2-Minderung und KWK-Förderung"
Die Vereinbarung zur CO2-Minderung und KWK-Förderung wurde zwischen der Wirtschaft
bzw. der Energiewirtschaft und der Bundesregierung abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung
verpflichtet sich die Wirtschaft, die CO2-Emissionen in Deutschland um bis zu 45 Millionen
Tonnen bis zum Jahr 2010 zu vermindern. Dazu leistet die deutsche Stromwirtschaft einen
wesentlichen Beitrag. Im Gegenzug sagt die Bundesregierung zu, bei der Realisierung der
festgelegten CO2-Minderung auf zusätzliche Kostenbelastungen für die Wirtschaft bzw. die
Energiewirtschaft zu verzichten.
[2001 Vereinbarung KWK CO2 Bundesregierung Energiewirtschaft]
2.8.3 „Energiedialog 2000“
Der Energiedialog 2000 war ein Diskursforum, das vom damaligen Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie, der Friedrich-Ebert-Stiftung und dem Forum für Zukunftsenergien ins Leben gerufen wurde. Die Absicht war, eine offene und breite die Diskussion über
die zukünftige deutsche Energiepolitik zu führen.
[Energiedialog 2000 Ergebnisse]
Energiedialog 2000 - Homepage (mit zahlreichen Links zu Positionen)
83
2.8.4 „Forum für Zukunftsenergien e.V.“
Der Verein “Forum für Zukunftsenergien“ setzt sich Zukunftsenergien sowie die rationelle
und sparsame Energieverwendung ein. Das Forum versteht sich als Kommunikationsplattform
zur Entwicklung und Umsetzung entsprechender Strategien.
Die Mitglieder des Forums sind Bundesländer, Unternehmen und Verbände der Energiewirtschaft und der Industrie, Forschungs- und Dienstleistungseinrichtungen, wissenschaftliche
und gesellschaftspolitische Organisationen sowie Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft,
Wissenschaft und Verwaltung. Das Forum für Zukunftsenergien finanziert seine Aufgaben
aus Mitgliedsbeiträgen, Dienstleistungen und Projektförderungen.
Forum für Zukunftsenergien - Homepage
84
3 Instrumente staatlicher Innovationspolitik
im Stromsektor
Der Abschnitt „Akteure und Aktivitäten“ gibt eine Übersicht über die gegenwärtigen Innovationsaktivitäten einer Vielzahl von Akteuren im Stromsektor. Zwar erzeugt der Staat selbst
nur in den seltensten Fällen direkt Innovationen – Innovationen finden vorwiegend im Sektor
statt – dennoch scheint das Feld maßgeblich durch staatliche Politik bestimmt und strukturiert
zu sein. Der Versuch, diese These zu belegen, wird später in Kapitel 4 unternommen. Unterstellt man aber die Richtigkeit dieser Annahme, bleibt die Frage, wie sich die besondere Rolle
des Staates für Innovation im Stromsektor erklären lässt. Es kann durchaus vermutet werden,
dass die besonderen staatlichen Bemühungen um Innovation im Stromsektor mit der besonderen Ausgangslage des Stromsektors zusammenhängen.
Die Notwendigkeit staatlicher Politik ergibt sich zunächst vor dem Hintergrund der erheblichen und vielfältigen Auswirkungen des Stromsektors auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Aktivitäten im Stromsektor – von der Stromerzeugung bis zur -konsumption –
erzeugen zahlreiche negative externe Effekte, deren Regulierung dem am Gemeinwohl orientierten Staat obliegt. Zudem kann das Elektrizitätsversorgungssystem insofern als „prekäres“
sozio-technisches System verstanden werden als dass es essentiell für das Funktionieren der
modernen Gesellschaft insgesamt ist. Die Sicherung einer dauerhaften, wirtschaftlichen und
umweltverträglichen Stromversorgung ist vor diesem Hintergrund eine zentrale politische
Aufgabe.
Der Staat tritt mit seinen Zielsetzungen allerdings einem traditionell starren System gegenüber. Zwar wurden im Zuge der Liberalisierung die vormals staatlich geschützten Monopole
in der Elektrizitätswirtschaft rechtlich aufgelöst. Dennoch, ist der Sektor nach wie vor maßgeblich von großen Konzernen und der Logik großer technischer Anlagen (Großkraftwerke,
Netz), die sich durch hohe Investitionskosten und lange Innovationszyklen auszeichnen, bestimmt. Der Stromsektor ist also relativ resistent gegenüber Innovationen. Durch innovationspolitische Maßnahmen beabsichtigt der Staat, diese Logik zu durchbrechen, Innovationsprozesse zu beschleunigen und in andere Richtungen zu lenken.
Es soll freilich nicht behauptet werden, dass der Staat bedeutender ist als etwa die wirtschaftlichen Akteure im Stromsektor. Innovationen können ohne letztere nicht stattfinden. Ebenso
wenig soll das in dieser Darstellung zum Ausdruck kommende Bild eines „den Sektor steuernden Staates“ propagiert werden. Umgekehrt kann allerdings vermutet werden, dass Innovationsprozesse im Stromsektor ohne staatliche Aktivitäten nicht ihre gegenwärtige Richtung
und Form hätten. Staatlicher Innovationspolitik kommt im Hinblick auf die Innovationsaktivität im Stromsektor eine im Vergleich zu anderen Sektoren besondere Bedeutung zu.
Angesichts der herausragenden Bedeutung des Staates für Innovationspolitik im Stromsektor,
sollen im folgenden Abschnitt staatliche Aktivitäten vertiefend betrachtet, systematisiert und
charakterisiert werden. Auf welche Instrumente stützt sich der Staat, um Innovationen im
Stromsektor zu erzeugen und zu befördern?
Entsprechend der im ersten Teil entwickelten Definition kann staatliche Innovationspolitik im
Stromsektor als die Gesamtheit der Maßnahmen staatlicher Akteure verstanden werden, die
sich auf die Invention, Innovation und Diffusion von technologischen und sozialen Optionen
in den Bereichen Stromerzeugung, -verteilung und -konsumption richten. Welche staatlichen
Maßnahmen lassen sich unter diese Definition fassen und wie können sie geordnet und systematisiert werden?
Die Analyse staatlicher Innovationspolitik im Stromsektor erfolgt in zwei Schritten. Zunächst
sollen die empirisch zu beobachtenden Instrumente staatlicher Innovationspolitik zu Gruppen
zusammengefasst werden. Auf der Grundlage dieser Übersicht werden im darauffolgenden
Abschnitt übergreifende Leitunterscheidungen und Differenzierungsmöglichkeiten vorgeschlagen, die einen Rahmen zur Analyse innovationspolitischer Instrumente und Aktivitäten
85
bilden. Dabei wird nicht die Absicht verfolgt, eine geschlossene Typologisierung der Aktivitäten zu erstellen. Es geht vielmehr darum mit einem „offenen Set von Dimensionen“ einen
begrifflichen Ordnungsrahmen aufzuspannen, der den Blick auf die Empirie schärfen kann.
3.1 Gruppierung der Instrumente
Staatliche Innovationspolitik im Stromsektor stützt sich auf eine Vielzahl von – auf den ersten
Blick sehr unterschiedlichen – Instrumenten. Eine genauere Betrachtung lässt allerdings zumindest zwei Hauptgruppen von Instrumenten staatlicher Innovationspolitik erkennen.
3.1.1 Förderung von Forschung und Entwicklung
Die staatliche Forschungs- und Entwicklungsförderung ist eines der klassischen innovationspolitischen Instrumente. Mit der Vergabe von Forschungsmitteln aus dem Staatshaushalt beabsichtigt der Staat die „Produktion“ von neuen technischen Erfindungen, organisatorischen
Konzepten, etc., also die Förderung der Bereitstellung von technischen und sozialen Innovationen. Die staatliche Forschungsförderung kann selbst noch einmal nach verschiedenen Gesichtspunkten differenziert werden.
Grundlagenforschung – anwendungsorientierte Entwicklung
Je nach dem ob sich die staatliche Förderung auf die Erforschung beispielsweise naturwissenschaftlicher Grundlagen oder auf die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung anwendungs- und
marktreifer Technologien oder Konzepte richtet, lässt sich staatliche Forschungsförderung
den Phasen Invention oder Innovation des Innovationsprozesses zuordnen. Bezogen auf den
Stromsektor fördert der Staat Grundlagenforschung und anwendungsbezogene Entwicklung in
allen Bereichen – von der Stromerzeugung (Kraftwerkstechnologien, EE, REU) über die
Stromverteilung (Supraleiter) bis hin zur Stromkonsumption (Plasmatechnologie, REN).
Institutionelle – projektbezogene Forschungsförderung
Die Unterscheidung der Instrumente institutionelle, direkte projektbezogene und indirekte
projektbezogene Forschungsförderung bringt verschiedene Steuerungsabsichten des Staates
zum Ausdruck. Während sich die direkte Projektförderung jeweils auf ein konkretes Forschungsfeld bezieht und das Ziel verfolgt, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen
Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu erreichen (technologiespezifisch), besteht das Ziel der indirekten Projektförderung darin, Forschungseinrichtungen,
einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber auch kleine und mittlere Unternehmen bei der Aufnahme von Forschungs- und Entwicklungstätigkeit zu unterstützen. Die Förderung richtet sich dabei nicht auf ein bestimmtes Forschungsthema (technologieunspezifisch), sondern auf die Stärkung und Entwicklung der Personalbasis und Forschungsinfrastruktur sowie Forschungskooperationen zwischen Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder zwischen Wirtschaft und Wissenschaft und den Personalaustausch (vgl. [BMBF
2002 Faktenbericht Forschung: 210]).
Die institutionelle Förderung bezieht sich nicht auf einzelne Forschungsvorhaben, sondern
jeweils insgesamt auf eine Forschungseinrichtung, die über einen längeren Zeitraum vom
Bund oder gemeinsam mit den Ländern gefördert wird (ebd.: 211).
In dieser Unterscheidung wurden bereits die unterschiedlichen Adressaten staatlicher Forschungs- und Entwicklungspolitik angesprochen. Während die projektbezogenen Forschungsmittel prinzipiell einer Vielzahl von Adressaten (Forschungseinrichtungen, Universitäten, Unternehmen) zugänglich sind, profitiert von einer langfristigen institutionellen Förderung nur ein bestimmter Kreis „quasi-staatlicher“ Forschungseinrichtungen. Im Bereich der
Energieforschung sind grundsätzlich alle drei Formen staatlicher Forschungsförderung relevant (vgl. Kapitel 4). Adressat der energiebezogenen institutionellen Förderung ist in erster
86
Linie die Helmholtz-Gemeinschaft. Der Adressatenkreis der projektbezogenen Forschung ist
dagegen ausgesprochen divers.
Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben
Den Entwicklungsprozess einer „Erfindung“ bis zur Marktreife unterstützt der Staat durch die
Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben. PuD-Förderung kann als Innovationsförderung im engen Sinne bezeichnet werden. Die Grenzen zwischen anwendungsorientierter
Entwicklung und Pilot- und Demonstrationsvorhaben sind freilich fließend. Auch staatliche
Förderprogramme unterscheiden nicht scharf, sondern sehen meist die Möglichkeit der Förderung von FuE oder PuD – Projekten vor. Demonstrations- und Pilotanlagen erfüllen verschiedene Funktionen: Sie dienen der Erprobung innovativer, neuartiger Technologien, der Optimierung einer Technik zur Überprüfung der Marktreife mit den Zielen, die Investitionsrisiken
noch nicht erprobter Technologien zu vermindern, Erkenntnisse der Technikforschung in der
Anwendung zu überprüfen und die Bereitschaft zum Einsatz der Technologie zu stärken bzw.
Hemmnisse ihr gegenüber abzubauen.
Förderung von Kooperation, Vernetzung und Technologietransfer
Mit dem Ziel die Kooperation von Akteuren in themenbezogenen Innovationsfeldern zu stärken, bemüht sich der Staat in verschiedenen Zusammenhängen um den Aufbau und die Unterstützung entsprechender „Kompetenznetze“. Auch zielt die staatliche Förderung und der Aufbau von Kompetenznetzen letztlich auch auf eine Verbesserung von Forschung und Entwicklung. Die Art der staatlichen Förderung unterscheidet sich allerdings erheblich von den bisher
beschriebenen Instrumenten. So ist beispielsweise der finanzielle Aufwand des Staates meist
wesentlich geringer, als in der klassischen Finanzierung von Forschungsvorhaben. Ziel der
Förderung von Vernetzung ist die Verbesserung der Infrastruktur von Forschung und Entwicklung im Sektor. Der Sektor soll zu selbstorganisierten Aktivitäten befähigt werden - die
staatliche Aktivität bildet gleichsam einen Kristallisationspunkt hierfür. Die Funktion einer
staatlichen Initiative liegt also in einer Verringerung der Transaktionskosten, die durch „freie“
Koordination der Akteure anfallen würden.
Vor allem auf Länderebene finden sich einige Beispiele für staatlich initiierte Organisationsstrukturen, die vielfältige Aufgaben zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers
zwischen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft wahrnehmen. Dazu gehören Technologietransfer-Netzwerke, Innovationsagenturen, Technologieinitiativen und -portale, etc. In einigen Ländern (z.B. NRW, BW, Bayern, Brandenburg) gibt es solche Einrichtungen eigens
für den Energiebereich – mit zum Teil sehr spezifischen Themenschwerpunkten (z.B. Forum
Brennstoffzelle BW, Kompetenznetzwerk Brennstoffzelle NRW).
Auf Bundesebene werden entsprechende Programme vom BMBF („Initiative Kompetenznetze“, „Innovative regionale Wachstumskerne“, „Interregionale Allianzen für die Märkte von
Morgen“, „InnoRegio“) betrieben. Zusätzlich halten die Programme zum Teil Finanzierungsbeihilfen (z.B. Investitionszuschüsse für Unternehmen) bereit, sind also eine Kombination aus
finanzieller Förderung und Ausbau einer innovationsförderlichen Infrastruktur. Diese Programme sind allerdings überwiegend technologie- und themen-unspezifisch und stehen im
Dienste allgemeiner wirtschaftspolitischer bzw. innovationspolitischer Zielsetzungen (Aufbau
Ost, Stärkung strukturschwacher Regionen, Technologiestandort Deutschland, etc.). Dennoch
gibt es im Rahmen dieser Programme einige Beispiele für staatlich geförderte Kooperationsnetze und -projekte im Stromsektor (z.B. InnoCis, Energieregion Nürnberg, Brennstoffzellen
Initiative BW, etc.).
Die Einrichtung eines Fonds zur Förderung der Vernetzung in der Grundlagenforschung zu
erneuerbaren Energien durch das BMBF („Netze erneuerbare Energieforschung“) ist sicherlich das augenfälligste Beispiel staatlicher Innovationspolitik in diesem Bereich.
87
Die staatlichen Bemühungen um den Aufbau von Strukturen zur Verbesserung von Kooperation und Vernetzung von Akteuren können als „ko-evolutorisch“ (Vgl. 3.2.2) charakterisiert
werden. Sie sind Ausdruck des Verzichts des Staates auf die Durchsetzung vorab formulierter
konkreter Technikoptionen. Durch die Förderung der Vernetzung wird die Selbstorganisation
des Sektors gestärkt. Technologische Entwicklungen entstehen aus der Interaktion der Akteure und nicht nach Maßgabe staatlicher Vorgaben („cannonball“-Konzeption; Vgl. 3.2.2).
Im Vergleich zur finanziellen Förderung von Forschung und Entwicklung spielt die Förderung von Kompetenznetzen im Energiebereich eine untergeordnete Rolle in der staatlichen
Innovationspolitik. Von der Zahl der Aktivitäten und vom Umfang der eingesetzten Mittel
dominiert eindeutig die staatliche „cannonball“-Politik.
3.1.2 Veränderung der Durchsetzungsbedingungen
Direkte Subventionierung
Neben der Förderung energiebezogener Forschung und Entwicklung ist die Subventionierung
von Technologien bei ihrer Markteinführung, also die Förderung der Technologienutzung das
zweite klassische Aktivitätsfeld staatlicher Innovationspolitik. Über Investitionszuschüsse,
zinsgünstige Darlehen, die Unterstützung von Unternehmensgründungen, etc. beabsichtigt der
Staat die Steigerung der Nachfrage entsprechender Technologien. Die damit verbundenen
Produktionssteigerungen sollen die Produktionskosten (Stückkosten) der Technologie senken
und diese so auch ohne weitere staatliche Bezuschussung marktfähig machen. Programme zur
Markteinführung von Technologien setzen also auf der Nachfrageseite an (demand-pull) und
sind als Diffusionsförderung zu charakterisieren. Auf indirektem Wege kann eine erhöhte
Nachfrage allerdings auch weitere Entwicklungsaktivitäten stimulieren.
Durch die Möglichkeit der Begrenzung der Fördermaßnahmen auf bestimmte Technologien
ist dem Staat neben der themenspezifischen Forschungsförderung ein innovationspolitisches
Instrument an die Hand gegeben, dass einen Beitrag zur Verwirklichung sehr konkreter
„Technologie-Visionen“ liefern kann. Die Grenzen liegen freilich im finanziellen Aufwand
der Förderung und in den Optimierungspotentialen auf der Produktionsseite.
Sowohl auf Bundesebene als auch auf Länderebene gibt es zahlreiche staatliche Programme
zur Unterstützung der Markteinführung neuer Technologien. Die Programme richten sich dabei sowohl auf die Förderung von Technologien auf der Seite der Stromerzeugung als auch
auf die Förderung von Maßnahmen zur rationellen Energienutzung (Verbrauchsseite).
Gesetzliche Einspeise- und Vergütungsregelungen (indirekte Subventionierung)
Neben der direkten Förderung der Markteinführung von Technologien durch staatliche Finanzmittel stehen dem Staat Instrumente zur Lenkung privater Finanzströme zur Verfügung.
Hierfür bedient sich der Staat gesetzlicher Normen. EEG und KWKG regeln die Zahlung von
Einspeisevergütungen an die Einspeiser von Strom aus entsprechenden Anlagen.
Über eine differenzierte Gestaltung der Einspeisesätze kann der Staat gezielt die Wettbewerbsbedingungen einzelner Technologien verändern und damit auf der Seite der Technologienutzung differentielle Nachfragepotentiale erzeugen.
Obwohl der Staat die Umsetzung den sektoralen Selbstorganisationsmechanismen überlässt,
sind gesetzliche Regelungen dieser Art dazu geeignet, politische Ziele – etwa in Bezug auf die
Förderung spezifischer Technologien – über eine differenzierte Gestaltung der Einspeisevergütungen umzusetzen.
Eine dynamische Gestaltung der Einspeisevergütungen (degressive Vergütungssätze) und
damit sich zeitlich verändernde Wettbewerbsbedingungen sind ein weiterer Mechanismus zur
Förderung technologischer Innovationen auch auf der Seite der Technologiebereitstellung
(Verbesserung der Produktivität bei der Herstellung, Verbesserung der Anlageneffizienz, etc.)
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Staatliche Markteinführungspolitik in all ihren Varianten zielt stets auf die Gestaltung der
wettbewerblichen Rahmenbedingungen ab. Innovationspolitik in diesem Sinne nimmt also
wettbewerbspolitische Züge an.
Steuerpolitik
Durch eine differenzierte Besteuerung oder Steuerbefreiung einzelner Technologien oder Energieformen kann der Staat gezielte Investitionsanreize schaffen und damit Diffusion fördern. Die ökologische Steuerreform etwa sieht Steuervergünstigungen für KWKTechnologien vor.
Ordnungspolitik (Gebote/Verbot, Grenzwerte, Normierung)
Der Einfluss von staatlichen Geboten, Verboten, Grenzwerten, etc. auf die Marktbedingungen
von Innovationen darf nicht unterschätzt werden – auch wenn diese im Hinblick auf Innovationen im Stromsektor nicht unmittelbar augenfällig sind.
Die Atomgesetz-Novelle, das umfassende Regelwerk zur Luftreinhaltung (BImSchG,
BImSchV, TA-Luft), die EnEV aber auch die Regelungen zur energetischen Verwertung im
KrW/AbfG – um nur einige Beispiele zu nennen – definieren eine umfassende Selektionsumwelt für Innovationen, eröffnen und erfordern neue technologische und organisatorische Möglichkeiten. Ordnungspolitik kann so technologische Entwicklungen anstoßen und antreiben.
Auf der anderen Seite können sich möglicherweise gerade ordnungspolitische Maßnahmen
dafür eignen, einen technologischen Status-quo zu konservieren.
Information/Beratung
Die Funktionen und Adressaten staatlicher Informationspolitik sind vielfältig und nur schwer
abzugrenzen. Staatliche Informations- und Beratungsangebote richten sich vorwiegend an
Technologienutzer, etwa an Endverbraucher oder Unternehmen mit dem Ziel über technologische und organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Einsparung von Energie, etc. aufzuklären.
Informationspolitik dient somit der Verbesserung der (kognitiven) Bedingungen der Marktdurchdringung von technologischen und sozialen Innovationen.
Staatliche Informationspolitik mit Bezug auf den Stromsektor findet in unterschiedlichen Zusammenhängen statt. Auf Länderebene haben sich seit Beginn der 1990er Jahre Energieagenturen als zentrale Beratungsorganisationen herausgebildet. Dem allgemeinen Privatisierungstrend folgend, werden diese zunehmend „privatwirtschaftlich ausgelagert“. Energieagenturen
erfüllen die Funktion von Schnittstellen zwischen Behörden, Unternehmen und Bürgern.
Die Energieagentur des Bundes (dena) nimmt über reine Beratungsleistungen hinausgehende
Aufgaben war, die unmittelbar als innovationsrelevante Aktivitäten gelten können. Unter anderem ist sie mit der Durchführung und Koordination staatlicher Programme („Exportinitiative Erneuerbare Energien“, Innovationsprojekte im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie) und
Public-Private-Partnership Projekten („Initiative Energieeffizienz“) betraut.
3.2 Leitunterscheidungen und Differenzierungen
Zur differenzierteren Charakterisierung und Analyse der im vorangehenden Kapitel zusammen gestellten, empirisch zu beobachtenden Instrumente staatlicher Innovationspolitik soll im
folgenden ein begrifflicher Rahmen vorgestellt werden, der Gegenstand, zugrundeliegende
Paradigmen, Ansatzpunkte und die Instrumentierung innovationspolitischer Maßnahmen umfasst.
89
3.2.1 Gegenstand der Innovationspolitik
Unter die Überschrift „Gegenstand der Innovationspolitik“ sollen inhaltliche Charakteristika
innovationspolitischer Maßnahmen gefasst werden. Worauf richtet sich also eine bestimmte
Politik?
Technologische Spezifität
Eine erste Dimension bezieht sich auf den Grad der inhaltlichen Spezifizierung einer innovationspolitischen Maßnahme. An einem Ende des Spektrums stehen Innovationspolitiken, die
auf die Förderung von Innovationen sehr spezifischer, vorgegebener technologischer Optionen fixiert sind, während das Spektrum auf der anderen Seite durch den großen Bereich allgemeiner innovationspolitischer Maßnahmen begrenzt ist, die den Gegenstand der Innovation
nicht bestimmen, sondern der Festlegung durch die Adressaten überlassen („bottom-up“).
Hinter diesem Spektrum können unterschiedliche politische Zielsetzungen stehen. Während
eine enge, technologiespezifische Innovationspolitik etwa auf die Herausbildung einer technologischen Spitzenstellung gerichtet ist, sollen technologie-unspezifische Maßnahmen eher das
Innovationsklima verbessern und stehen so im Dienste allgemeiner wirtschaftspolitischer
Zielsetzungen.
Auch die Innovationspolitik im Stromsektor zeichnet sich durch unterschiedliche technologische Spezifitäten aus. Es gibt Programme, die auf die Entwicklung sehr konkreter Technologien gerichtet sind (z.B. Supraleiterprogramm, Nanotechnologie und Brennstoffzelle, 100.000
Dächer-Programm, Offshore-Windstrategie, etc.). Vorwiegend beziehen sich die Forschungsund Diffusionspolitiken aber auf „technologische Bündel“, also auf abgrenzbare aber weitergefasste Gruppen von Technologien, etwa auf erneuerbare Energien oder rationelle Energieumwandlung. Beispielhaft hierfür sind das Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer
Energien (MAP), das EEG und das KWKG sowie forschungsseitig das 4. Programm Energieforschung und Energietechnologien aber auch die institutionelle Energieforschung der HGF.
Noch weiter gefasst, also noch technologie-unspezifischer sind die zahlreichen Programme
von BMBF und BMWA zur Beförderung allgemeiner Innovationstätigkeit (InnoRegio, Kompetenznetze, ProInno, InnoNet, etc.). Die Förderung von strombezogenen Projekten innerhalb
dieser Programme findet nur „zufällig“ statt.
Mechanismen einer technologie-spezifischen Innovationspolitik sind auf der Forschungsseite
beispielsweise die technologie-gebundene Festlegung von Fördersummen (z.B.: Programm A
fördert Technologie 1 mit insgesamt X Euro und Technologie 2 mit insgesamt Y Euro). Auf
der Diffusionsseite kann eine technologie-spezifische Förderpolitik wie etwa im EEG über ein
differenziertes System von Einspeisungsvergütungen umgesetzt werden.
Wertschöpfungsstufe
In Anschluss an den in der Einleitung entwickelten Bezugsrahmen kann Innovationspolitik im
Stromsektor inhaltlich nach den Wertschöpfungsstufen des Stromsektors – Stromerzeugung , verteilung und -konsumption – differenziert werden. Es ist zumindest vorstellbar, dass sich
staatliche Innovationspolitiken dezidiert auf einzelne Stufen dieser Wertschöpfungskette beziehen. Der deutliche Schwerpunkt staatlicher Innovationspolitik – sowohl innovations- als
auch diffusionsseitig – liegt in der Beförderung von Innovationen zur Stromerzeugung (erneuerbare Energien, rationelle Energieumwandlung).
Technologische Innovationen - Soziale Innovationen
Auch auf die Unterscheidung technologische – soziale Innovationen wurde bereits in der Einführung im Zusammenhang mit der Abgrenzung des Feldes „Nachhaltige Innovationspolitik
im Stromsektor“ eingegangen. Sie steht quer zu den Wertschöpfungsstufen des Stromsektors.
Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass technologische Kerninnovationen vielfach die Entwicklung sozialer Innovationen bedingen oder aber dass erstere aus letzteren her90
vorgehen. Insofern sind die beiden Dimensionen mittelbar aber nahezu immer gleichzeitig
von innovationspolitischen Maßnahmen betroffen. Dennoch adressieren innovationspolitische
Maßnahmen vorwiegend jeweils nur eine Seite des „sozio-technischen Wandels“: Insgesamt
gesehen dominiert in der staatlichen Innovationspolitik eindeutig die Förderung technologischer Innovationen. Zu den wenigen Aktivitäten, die sich auf soziale Innovationen richten,
gehören die Initiative Energieeffizienz, die u.a. auf Verhaltensänderungen von Verbrauchern
abzielt, einige von Energieagenturen ausgehenden Informationsangebote sowie EnergieContracting (Hessen).
3.2.2 Paradigma
Unter dem Oberbegriff “Paradigma” werden hier die einer politischen Maßnahmen oder einem Maßnahmenbündel zu Grunde liegenden Annahmen über die Wirkungsweise von Innovationen zusammengefasst. Gleichzeitig sind damit – in einem weiteren Kontext – verschiedene Konzeptionen von Technologieentwicklung insgesamt angesprochen.
„Cannonball“ – „ko-evolutorisch”
Eine erste Unterscheidung kann danach gezogen werden, ob Innovationspolitik von einem
klassischen Verständnis ausgeht, wonach Technologieentwicklung in einer gleichbleibenden
Umwelt stattfindet, oder ob ein Verständnis der Ko-Evolution von Technologie, Institutionen,
gesellschaftlichen Lebensstilen, etc. zum Ausgangspunkt genommen wird.
Die erstgenannte Annahme ist charakteristisch für eine durchsetzungsorientierte Innovationspolitik („cannonball“), die eine Technologie oder einen Technologiepfad an sich zum Objekt
der Steuerung macht und entsprechend darauf abzielt dieser Technologie ungeachtet der Umweltbedingungen zum Durchbruch zu verhelfen. Eine durchsetzungsorientierte Innovationspolitik versucht der Kanonenkugel eine möglichst hohe Durchschlagkraft zu verleihen indem
sie beispielsweise gezielt die entsprechenden Technologieprotagonisten mit umfangreichen
finanziellen Mitteln unterstützt. Beispiele für diese durchsetzungsorientierte Innovationspolitik gibt es sehr viele. Das „100.000 Dächer-Programm“ ist gleichsam von der „cannonball“Konzeption überschrieben. Alle weiteren wichtigen innovationspolitischen Maßnahmen im
Stromsektor – Atomgesetz-Novelle, EEG, MAP, etc. – richten sich mehr oder weniger stark
auf die Durchsetzung bestimmter technologischer Optionen. Zusätzlich kann – nicht zuletzt
angesichts der sehr umfangreichen staatlichen Fördermittel – die Fusionsforschung als typisches Beispiel einer cannonball-Politik gelten.
Im Unterschied dazu rückt der ko-evolutorische Ansatz die Wechselbeziehungen zwischen
Technologiepfad und Umwelt in den Mittelpunkt der Steuerungsbemühungen. Neuerungen
werden als „Ko-Produktionen“ verschiedener Akteure aufgefasst. Dazu gehören Entwicklungsingenieure, Management, Financiers, Nutzer, Interessengruppen, Medien, Regulierer,
Ministerien etc. So zielen ko-evolutorische Ansätze etwa darauf, die Interaktion zwischen
diesen Akteursgruppen anzuregen und zu gestalten z.B. durch die Bereitstellung von Plattformen, Organisation von Szenarioprozessen etc. Obwohl staatliche Innovationspolitik im
Stromsektor deutlich dem durchsetzungsorientierten Paradigma verhaftet ist, gibt es einige
Aktivitäten, die – wenn sie auch nicht die Reinform des ko-evolutorischen Ansatzes erreichen
– zumindest in diese Richtung deuten. Dazu gehören die Bemühungen zur Vernetzung der
Grundlagenforschung im Bereich EE, zahlreiche Landesinitiativen zur Vernetzung von Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft (Kompetenznetze, Energieforen, Technologieportale,
etc.). Progressivstes Beispiel des ko-evolutorischen Ansatzes dürfte der vom BMBF initiierte
Forschungsdialog „Futur“ sein, der sich allerdings nicht auf den Stromsektor bezieht.
Für die Qualifizierung der deutschen Innovationspolitik insgesamt als „cannonball“ oder „koevolutorisch“ dürften sowohl Ländervergleiche, als auch Zeitvergleiche aufschlussreich sein.
91
Der cannonball-Ansatz geht offenbar von einem „steuerungsfähigen“ Staat aus, während der
ko-evolutorische Ansatz die staatlichen Steuerungsdefizite durch eine Förderung der sektoralen Selbstorganisation zu „kompensieren“ beabsichtigt.
„Visonär“ – „richtungssoffen“
Eine zweiter Aspekt zur Charakterisierung des Paradigmas einer innovationspolitischen Maßnahme betrifft das dieser zugrunde liegende „Bild der Zukunft“.
Ein „visionäres“ Paradigma ist kennzeichnend für Innovationspolitiken, die sich an einer bestimmten zukünftigen Technologielandschaft bzw. an technologischen Leitbildern orientieren.
Diese Politiken formulieren also eine Zukunftsvision und leiten davon gegenwärtige politische Maßnahmen in folgendem Sinne ab: Damit die Zukunft die Form X annimmt, müssen in
der Gegenwart die Maßnahmen A, B und C getroffen werden. Mitunter haben die formulierten Zukunftsbilder den Charakter von wahrscheinlichen Prognosen oder zwangsläufigen Entwicklungen. Die Argumentation verschiebt sich dann wie folgt: Weil die Zukunft die Form X
annehmen wird, müssen gegenwärtig die Maßnahmen A, B und C getroffen werden. Ein visionäres Paradigma begründet oft aber nicht zwangsläufig die Existenz technologischer Präferenzen der Innovationspolitik. Die Vision einer „solaren Zukunft“ beispielsweise fordert die
schwerpunktmäßige Förderung von Solartechnologien. Denkbar sind allerdings auch Visionen, die einen ausgewogenen Energiemix als allein mögliches Zukunftsbild formulieren und
dementsprechend die Fokussierung auf eine Technologie gerade ablehnen.
Hinter dem „richtungsoffenen“ Ansatz steht die Überzeugung, dass sich die jeweils günstigste
bzw. effizienteste Konstellation von Technologien über die Mechanismen des Wettbewerbs
herausbildet. Eine politische Schwerpunktsetzung in der Förderung von Innovationen ist unter
diesen Voraussetzungen nur im Hinblick auf das Schaffen gleicher Ausgangsbedingungen zu
rechtfertigen. Der richtungsoffene Ansatz steht in enger Verbindung mit wettbewerbsorientierten, bzw. liberalen (i.S. von unregulierten Märkten) Marktkonzepten.
„Starr“ – „reflexiv“
Zwar weist die Unterscheidung „starr“ – „reflexiv“ deutliche Parallelen zu der bereits aufgemachten Unterscheidung „cannonball“ – „ko-evolutorisch“ auf, dennoch sind sie nicht deckungsgleich. Der hier thematisierte Aspekt betrifft die Frage, inwieweit konkrete innovationspolitische Maßnahmen gezielt prospektiv oder begleitend auf ihre Folgen und Wirksamkeit hin überprüft werden. Damit sind die Themenkomplexe Gesetzes- und Technikfolgenabschätzung angesprochen. Beispiele reflexiv gestalteter Innovationspolitiken im Stromsektor
sind die Evaluierungsklauseln im EnWG und KWKG, sowie vereinzelte Technikfolgenabschätzungsprojekte (z.B. TA Brennstoffzelle).
Eine durchsetzungsorientierte („cannonball“) Politik kann in diesem Sinne durchaus reflexiv
gestaltet werden, während ein ko-evolutorisches Programm „starr“ konzipiert werden kann.
Einfache – komplexe Wirkungsmodelle
In einigen genannten Aspekten wurde bereits auf unterschiedliche Annahmen hinsichtlich der
Wirkungsweise von Innovationspolitiken verwiesen. Die technologiespezifische Projektförderung unterstellt einen einfachen, linearen Kausalnexus: Ein gegebener Input übersetzt sich
direkt in einen bestimmten Output. Im Gegensatz dazu liegt etwa der Förderung von Kompetenznetzen die Annahme komplexer und rückgekoppelter Interaktionsprozesse zwischen verschiedenen Akteuren zu Grunde. Auch im Bereich der Diffusionsförderung können unterschiedlich komplexe Steuerungsansätze beobachtet werden. Direkte Finanzierungsbeihilfen
(z.B. Investitionszuschüsse) zur Markteinführung erneuerbarer Technologien beruhen auf
einfacheren Wirkungsmodellen als beispielsweise die Offshore-Strategie.
92
3.2.3 Ansatz
Unter den Oberbegriff Ansatz sollen hier mögliche Hebelpunkte und Stellschrauben staatlicher Innovationspolitik zusammengefasst werden.
Angebot – Nachfrage; technology-push – demand-pull
Im allgemeinen bezieht sich „Ansatz“ auf die Unterscheidung angebotsseitiger und nachfrageseitiger Politik. Angebotsseitige Politik zielt darauf ab die Marktbedingungen von Gütern
auf der Seite ihrer Bereitstellung zu gestalten. Dagegen versucht nachfrageorientierte Politik
die Marktbedingungen von Gütern auf der Seite der Käufer und Nutzer zu verändern.
In Bezug auf Technologieentwicklung ist die Unterscheidung technology-push und demandpull geläufig, wobei technology-push alle Maßnahmen zur Förderung einer Technologie von
der Grundlagenforschung bis hin zur Unterstützung von Investitionen zur Rationalisierung der
Produktion dieser Technologie. Demand-pull Politik umfasst alle Maßnahmen zur Verbesserung der Nachfrage einer Technologie. Dazu gehören sowohl direkte Kauf- und Investitionsanreize (Einspeisevergütungen, Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen, etc.) als auch die Verbesserung kognitiver und emotiver Ausgangsbedingungen der Technologienutzung im Rahmen
von Informationspolitiken.
„Technologiepfad“ – „Infrastruktur“
Quer zu der Unterscheidung zwischen angebotsseitiger und nachfrageseitiger Innovationspolitik bzw. zur Phasenheuristik des Innovationsprozesses steht eine weitere, den Ansatzpunkt
von Politik betreffende, Dimensionierung von Innovationspolitik. Sie thematisiert die Frage,
ob Innovationspolitik auf die Gestaltung der Infrastruktur einer Technologieentwicklung gerichtet ist, oder ob sich Innovationspolitik auf die Hauptinnovationsachse, d.h. auf den Technologiepfad im engen Sinne konzentriert. Das Instrument der indirekten Projektförderung
zielt beispielsweise auf die Verbesserung der Personalsituation in Unternehmen und FuEEinrichtungen, also auf eine Verbesserung von Infrastrukturbedingungen ab. Die Bereitstellung von Mitteln zur Förderung von Kooperationen sowie in der Phase der Diffusion begleitende Informationsprogramme können ebenfalls als Maßnahmen zur Verbesserung von Infrastrukturbedingungen bezeichnet werden.
Die unterschiedlichen Ansatzpunkte „Technologiepfad“ und „Infrastruktur“ sind unter Umständen Ausdruck der zu Grunde liegenden Wirkungsmodelle. Eine auf einem einfachen Wirkungsmodell basierende innovationspolitische Maßnahme wird sich eher auf den Technologiepfad selbst beziehen, während komplexere Wirkungsmodelle den Ansatzbereich tendenziell weiter fassen.
„Schöpfung“ – „Zerstörung“
Begreift man Innovation im eigentlichen Wortsinn als „Neuerung“ tritt der Aspekt der Förderung des Einsatzes neuer Technologien in den Vordergrund. Dieses Verständnis täuscht allerdings darüber hinweg, dass Innovationen vielfach auch mit der Ablösung alter Technologien
verbunden sind. Innovation umfasst Schöpfung und Zerstörung. Entsprechend kann Innovationspolitik auf die Förderung und auf die Hemmung von Technologien gerichtet sein. In diesem Zusammenhang gewinnt dann auch staatliche Ordnungspolitik an Bedeutung . Während
Kreativität als Voraussetzung für Variation wohl nur sehr begrenzt staatlich verordnet werden
kann, ist das Selektionsumfeld ordnungspolitisch sehr wohl bestimmbar etwa über das Verbot
oder auch nur die Normierung technologischer Optionen.
Das prominenteste Beispiel für eine „hemmende Innovationspolitik“ ist sicherlich der verordnete Ausstieg aus der Kernenergienutzung über die AtomG-Novelle.
Die Zweigesichtigkeit der Innovation – Kreation und Zerstörung – bringt auch einen weiteren
Aspekt zur Geltung: Innovationspolitik produziert Gewinner und Verlierer. Innovationspolitische Maßnahmen führen – zumindest wenn sie Wirkung entfalten – zu einer Umgestaltung
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realer Besitzstände. Vor diesem Hintergrund erscheint Innovationspolitik eben nicht als distributive, sondern als redistributive Politikarena mit entsprechendem Konfliktpotential.
Zeithorizont und Reichweite
Innovationen benötigen Zeit – einige mehr, andere weniger. So liegt es nahe, dass sich auch
Innovationspolitik auf unterschiedliche Zeithorizonte einstellen muss, diese allerdings auch
politisch gestalten (verkürzen bzw. verlängern) möchte.
Gerade die staatlichen Förderaktivitäten im Stromsektor zeigen, dass sich Innovationspolitik
auf sehr unterschiedliche Zeithorizonte bezieht und kurzfristig (100.000 Dächer-Programm),
mittelfristig (EEG) aber auch langfristig (Fusionsforschung) ausgerichtet ist.
Insbesondere in der Strukturierung der staatlichen Forschungsförderung spielen unterschiedliche Zeiträume eine Rolle. Institutionelle Forschungsförderung ist langfristig orientiert und
notwendigerweise inhaltlich stärker selbstbestimmt. Projektbezogene Forschungsförderung
hingegen adressiert eher anwendungsbezogene Fragen, die bereits kurzfristig von Relevanz
sind.
Bemerkenswert im Zusammenhang mit Zeithorizonten ist, dass Innovationspolitik mitunter
auch gleichsam rückwärtsgerichtet stattfindet, als notwendige Folge vergangener innovationspolitischer Entscheidungen (Endlagerproblematik, Abbau kerntechnischer Versuchsanlagen, Kohlesubventionierung, etc.). Dies ist die politische Konsequenz der Pfadabhängigkeit
technischer Entwicklungen.
3.2.4 Instrumente im engeren Sinne
Instrumente im engeren Sinne bezeichnet die Art und Weise bzw. das Mittel der staatlichen
Einflussnahme auf den Sektor. Damit ist an dieser Stelle die klassische Instrumentendiskussion angesprochen. Für eine ausführliche und detaillierte Diskussion der einzelnen Instrumente
wird auf die einschlägige Literatur verwiesen (z.B. Jänicke et al. 1999: 100). Grundsätzlich
steht dem Staat in der Innovationspolitik ein ähnlich breites Set von Instrumenten zur Verfügung wie in der Umweltpolitik. Das ist nicht weiter überraschend, denn ein Großteil umweltpolitischer Maßnahmen zielt ja gerade auf die Verbesserung eines Zustandes und zieht entsprechend technologische und soziale Innovationen nach sich.
Ordnungspolitik
Das ordnungspolitische Instrumentarium ist wohl das beste Beispiel dafür, dass Innovationspolitik nicht deckungsgleich mit Umweltpolitik ist. Staatliche Umweltschutzpolitik stützt sich
bis heute maßgeblich auf ordnungsrechtlich geprägte Regelwerke. Innovationen hingegen
scheinen sich auf den ersten Blick nur sehr eingeschränkt staatlich verordnen zu lassen. Aber
auch dieser erste Eindruck muss weiter differenziert werden. Denn empirisch dürfte es unbestritten sein, dass erhebliche Innovationsaktivitäten auch im Stromsektor durch Ordnungspolitik induziert wurden, seien es immissionsschutzrechtliche Vorgaben für Kraftwerke oder
die Atomgesetz-Novelle – wobei letztere Ergebnis eines konsensorientierten Politikprozesses
ist.
Dass allerdings die Erfindung und Entwicklung von Technologien gesetzlich verordnet werden kann, erscheint nach wie vor unwahrscheinlich. Staatliche Ordnungspolitik ist also nur
eingeschränkt innovationsfördernd einsetzbar und zwar in dem Sinne, dass über Gebote und
Verbote Räume für Innovationen geschaffen werden können. Ordnungspolitik wirkt demnach
auf die Formierung einer Selektionsumwelt ein, während sich die Erzeugung von Variationen
(„Kreativität“) dem unmittelbaren Einfluss staatlicher Gebote und Verbote entzieht.
94
Finanzielle Instrumente
In der direkten und indirekten Zuteilung von Finanzmitteln, bzw. deren Entzug liegt das vermeintlich größte, das am weitesten verbreitete und das flexibelste Einflusspotential des Staates auf die Innovationsaktivitäten von Akteuren – auch im Stromsektor.
Die finanzielle Förderung von Innovationen durch den Staat zeichnet sich durch einen bemerkenswerten Reichtum an Formen und Differenzierungen aus: von der institutionellen Finanzierung der Grundlagenforschung über das Gewähren von zinsgünstigen Krediten zur Förderung der Markteinführung von Technologien bis hin zur Steuerpolitik reicht das Spektrum.
Finanzielle Instrumente tauchen mithin in Bezug auf alle Phasen des Innovationsprozesses
auf, sie erlauben die gezielte oder allgemeine Förderung von Innovationen. Neben der Förderung von Innovationen aus dem Staatshaushalt (durch direkte Subventionen) kann der Staat
erheblichen Einfluss auf „private“ Finanzströme nehmen, etwa durch gesetzlich vorgeschriebene Einspeisevergütungen (EEG, KWKG). In diesem Fall liegt eine Kombination aus ordnungspolitischem und finanzpolitischem Instrumentarium vor.
Planung
Ein weiteres klassisches Instrument der Umweltpolitik ist die Planung. Ähnlich wie im Falle
des ordnungspolitischen Instrumentariums scheint auch Planung wenig verträglich mit dem
Begriff der Innovation zu sein. Insbesondere Neuerungen im Sinne von Erfindungen sind nur
sehr bedingt planbar. Kreativität als Bedingung der Möglichkeit von Erfindungen ist vermutlich eher ein emergentes, spontan auftretendes Phänomen, das sich jeglicher Planung entzieht.
So gesehen können Erfindungen weder verordnet noch geplant werden. Planung als innovationspolitisches Instrument spielt dementsprechend – auch empirisch – eine untergeordnete
Rolle. Gleichwohl hat politische Planung (Raumplanung, etc.) erhebliche auch nichtintendierte Einflüsse auf sektorale Innovationsaktivitäten. So kann Planung Selektionsumwelten für Innovationen maßgeblich mitgestalten und damit einen Möglichkeitsräume für Innovationen schaffen. Ein seltenes Beispiel gezielter politischer Planung im Strombereich ist die
Offshore-Strategie.
Staatliche Selbstvornahme
Das Charakteristikum staatlicher Selbstvornahme ist, dass der Staat nicht bloß als steuernder
Akteur die Handlungen gesellschaftlicher Akteure mittelbar beeinflusst, sondern selbst als
unmittelbar handelnder Akteur in der Gesellschaft auftritt. Aus anderen Sektoren (z.B. Telekommunikation, vgl. Schneider/Mayntz 1995) ist bekannt, dass der Staat erheblichen Einfluss
auf sektorale Innovationsaktivitäten nehmen kann, indem er auf dem Markt als Nachfrager
nach Technologien auftritt und auf diesem Wege hilft die „kritische Masse“ zu überwinden.
Insbesondere vor dem Hintergrund zahlreicher staatlicher Beteiligungen an Unternehmen im
Stromsektor ergibt sich ein vermeintlich hohes Potential für eine solche demand-pull Politik:
So könnte der Staat Einfluss auf Investitionsentscheidungen nehmen und in der Summe die
Nachfrage nach bestimmten Technologien erhöhen. Inwiefern der Staat sich dieses Steuerungsinstrumentes bedient kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Die Bedeutung der
kommunalen Nachfrage nach dezentralen KWK-Technologien ist allerdings vermutlich nicht
zu unterschätzen.
Staatliche Selbstvornahme findet auch auf der Verbrauchsseite statt. Einschlägige Beispiele
hierfür sind neben Energiesparprogrammen für öffentliche Liegenschaften die Entwicklung
und Durchführung von Contracting-Projekten, sowie das Erstellen entsprechender Leitfäden.
Information
Information gilt als „weiches“ Instrument staatlicher Politik. Informationspolitik ist nicht dazu
geeignet, Verhalten unmittelbar zu erzwingen. Information als innovationspolitisches Instrument leistet einen Beitrag zur kognitiven und emotionalen Einbettung von Innovationen und
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richtet sich von daher eher auf die Gestaltung der Selektionsumwelt für technologische und
soziale Neuerungen. Informationspolitik kann dabei prinzipiell in allen Phasen des Innovationsprozesses ansetzen. Sie kann also sowohl die Diffusionsbedingungen von Neuerungen als
auch deren Entstehungsbedingungen verbessern. Innovationsorientierte Informationspolitik in
letzterem Sinne zielt etwa auf die Verbesserung der Möglichkeiten des Informationsaustauschs zwischen sektoralen Akteuren ab. Sie richtet sich in diesem Zusammenhang auf die
Unterstützung sektoraler Kooperationen und Vernetzungen (Informationspools, Innovationsportale, etc.) also auf die Unterstützung der Entstehung spezifischer oder allgemeiner Innovationskapazitäten. Klassische Beispiel staatlicher Informationspolitik zur Innovationsförderung
sind der BINE-Informationsdienst sowie das Informationsportal der Exportinitiative Erneuerbare Energien. Auch die Einrichtung von Energieagenturen auf Landes- und auf Bundesebene
dient der Diffusion von Informationen (z.B. über innovative Technologien oder Konzepte).
Auf sektoraler Ebene übernehmen Verbände eine wesentliche Informationsfunktion. Der von
Verbänden organisierte intra- und transsektorale Informationsfluss kann als wesentliche Voraussetzung für die Koordinierung von Innovationsaktivitäten aufgefasst werden.
Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft/Vereinbarungen zwischen Staat und
Wirtschaft
Ein weiteres – am Grad staatlicher Verhaltensdeterminierung gemessen - „weiches“ politisches Steuerungsinstrument versucht kollektive Verbindlichkeit auf dem Wege freiwilliger
Selbstverpflichtungen der Politikadressaten oder auf dem Wege von Vereinbarungen zwischen Staat und Wirtschaft zu erzeugen. Solche Selbstverpflichtungen und Vereinbarungen
kommen üblicherweise unter angedrohter ordnungspolitischer Intervention des Staates – im
„Schatten der Hierarchie“ – zu Stande.
Als für die Innovationspolitik im Stromsektor relevante Selbstverpflichtungen und Vereinbarungen sind die „Initiative Energieeffizienz“ sowie die „Vereinbarung zur CO2-Minderung
und KWK-Förderung“.
3.2.5 Betreiber und Adressaten
Eine zentrale Frage betrifft die an innovationspolitischen Maßnahmen beteiligten Akteure.
Geht man von einem klassischen Steuerungsmodell aus, kann zwischen Steuerungssubjekten
und -objekten, also zwischen Betreibern und Adressaten von Innovationspolitik unterschieden
werden.
Auf der Seite der Betreiber staatlicher Innovationspolitik nehmen zunächst administrative
Akteure (z.B. Ministerien Projektträger) eine herausragende Rolle ein. Sie verfügen über eigene Haushalte, die sie etwa für Forschungsförderung einsetzen können. Parlamente üben
eher mittelbar Einfluss auf die Beförderung von Innovationen aus (Haushaltsgesetzgebung,
Kontrolle der Verwaltung). Vor allem im Rahmen ihrer Gesetzgebungsgewalt können sie
nicht unerheblich die Rahmenbedingungen für Innovationen gestalten.
Auf der Seite der Adressaten lassen sich zumindest zwei Gruppen unterscheiden: Zum einen
sind Akteure des Wissenschaftssystem im engeren Sinne also etwa Forschungseinrichtungen,
Universitäten angesprochen. Auf der anderen Seite beziehen sich wesentliche Steuerungsaktivitäten des Staates auf die Wirtschaft, also auf Unternehmen und deren eingebundene Forschungsabteilungen auf der Angebotsseite des Marktes, sowie auf Nutzer von Technologien
auf der Nachfrageseite. Darüber hinaus gibt es Organisationen zur „strukturellen Kopplung“
von Wissenschaft und Wirtschaft, also etwa Koordinationsplattformen für den Technologietransfer. Innovationspolitik spricht jedoch nicht allein einzelne Akteure an, sondern befördert
auch ganze Netzwerke unterschiedlicher Adressatengruppen aus Wissenschaft und Wirtschaft
(z.B. in der Verbundforschung).
Einige potentiell bedeutsame kollektive Akteure der „Staatsperipherie“ (Verbände, Parteien,
etc.) können nicht ohne weiteres in das „Betreiber – Adressaten Schema“ eingeordnet werden.
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Sie spielen aber zweifellos eine Rolle bei der Initiierung, der programmatischen Ausrichtung
und der Ausgestaltung von Innovationspolitik. Unternehmensverbände sind darüber hinaus in
Bezug auf die sektorale Selbstorganisation aber auch als Vermittler und Koordinatoren staatlicher Aktivitäten relevant.
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4 Nachhaltige Innovationspolitik im deutschen
Stromsektor – Ergebnisse
Im folgenden Abschnitt sollen die Ergebnisse der Untersuchung zur Innovationspolitik im
deutschen Stromsektor noch einmal in verdichteter Weise zusammengestellt werden. Dabei
wird das Feld aus verschiedenen Perspektiven betrachtet. Im wesentlichen bleiben die Beschreibungen auf einer qualitativen Ebene. Stellenweise sollen Zahlen die gemachten Aussagen belegen.
4.1 Ausgangslage
Betrachtet man das Gesamtfeld „Innovationspolitik im Stromsektor“ bestätigt sich die Vermutung, die eingangs in Kapitel 1.1 („Abgrenzung des Feldes“) geäußert wurde: Es gibt eine
große Zahl von Akteuren deren Aktivitäten im Hinblick auf Innovationen im Stromsektor von
Bedeutung sind. Es gibt allerdings weder einzelne Akteure noch einzelne Aktivitäten, die den
Themenkomplex Innovation im Stromsektor in einem umfassenden Sinne repräsentieren. Die
Kategorie „Nachhaltige Innovationspolitik im Stromsektor“ findet als solche keine Entsprechung in der Wirklichkeit.
Auf der Ebene einschlägiger Programme, Initiativen, Programmatiken, etc. ist das Feld
zugleich enger und weiter gefasst. Entweder beziehen sich diese auf allgemeine Energiepolitik, Energieforschung, Innovationen im Energiebereich, Innovationen zu einzelnen Energietechnologien, etc., nicht aber explizit auf „Innovation im Stromsektor“. Auch auf der Ebene
der Akteure lässt sich keine dementsprechende Spezialisierung ausmachen. Es gibt also keine
Akteure, die sich mit dem spezifischen Komplex „Innovation im Stromsektor“ umfassend
auseinandersetzen. Allein der Stromsektor lässt sich zwar technisch abgrenzen, stellt sich jedoch nicht als umfassendes politisches Handlungsfeld dar.
„Innovationspolitik im Stromsektor“ setzt sich vielmehr aus einer großen Zahl sehr unterschiedlicher Aktivitäten zusammen, wie die Übersicht „Bezugsfelder der Innovationspolitik
im Stromsektor“ verdeutlicht. Entsprechend zahlreich und divers sind die beteiligten Akteure,
entsprechend weit gestreut die politischen Zuständigkeiten, die Interessen und schließlich die
Aktivitäten.
4.2 Referenzpunkte staatlicher Innovationspolitik im Stromsektor
Die gegenwärtigen staatlichen Aktivitäten zur Förderung von Innovationen im deutschen
Stromsektor müssen im Lichte einiger übergeordneter sektoraler und gesamtpolitischer Veränderungen betrachtet werden. Diese Veränderungen sollen hier als Rahmenbedingungen
verstanden werden, die den Korridor politischer Handlungszwänge und -optionen vorgeben.
Obwohl es keine einheitliche, übergeordnete und explizit auf die Transformation des Stromsektors ausgerichtete Strategie gibt – diese tauchen mit einem allgemeineren Energiebezug in
diversen Programmatiken, etwa von Bündnis 90/Die Grünen, nicht aber als „staatliches Programm“ auf – erscheint das staatliche Handeln in diesem Feld nicht beliebig, sondern orientiert sich implizit oder explizit an verschiedenen Zielsetzungen und Konzepten. Wesentliche
Bezugspunkte der Innovationspolitik im deutschen Stromsektor sind die internationalen Klimaschutzverpflichtungen und die Idee der „ökologischen Modernisierung“. Als omnipräsentes Ziel der Innovationspolitik im Stromsektor fungiert Nachhaltigkeit und zwar als Dreisäulenkonzeption mit den Zielen Wirtschaftswachstum, Versorgungssicherheit Klimaschutz,
Ressourcenschonung, Generationengerechtigkeit.
Bezugspunkt der Innovationspolitik im deutschen Stromsektor ist im wesentlichen die Idee
der ökologischen Modernisierung.
98
4.2.1 Internationale Klimaschutzverpflichtungen
und Klimaschutzstrategie
Als weiterer wesentlicher Bestimmungsfaktor für die deutsche Innovationspolitik im Stromsektor können die von Deutschland eingegangenen Verpflichtungen zur Reduktion seiner
Treibhausgasemissionen gesehen werden. Diese sehr konkreten und quantifizierten Verpflichtungen ergeben sich einerseits aus dem internationalen Vertragswerk zum Klimaschutz (v.a.
UNFCCC und Kioto-Protokoll) und andererseits aus dem nationalen Klimaschutzprogramm
[BMU 2000 Klimaschutzprogramm]. Als allgemeines Ziel wird hier zunächst die Reduktion
der Kohlendioxidemissionen um 25 Prozent bis 2005 gegenüber 1990 genannt. Da die Stromerzeugung – etwa durch Kohleverstromung – für einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, werden vor dem Hintergrund der nationalen Klimaschutzziele
erhebliche technologische und soziale Neuerungen im Stromsektor (CO2-günstige Energieformen, Effizienzsteigerungen, Energieeinsparungen) notwendig, die das Klimaschutzprogramm in technologieorientierten Zielen formuliert. Hierzu gehören die Verdoppelung des
Anteils erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2010 gegenüber 2000, der Ausbau der KraftWärme-Kopplung durch eine Quotenregelung und eine deutliche Steigerung der Energieproduktivität in den kommenden Jahren.
Die internationalen Klimaschutzregime und das nationale Klimaschutzprogramm stellen
zweifellos zentrale Referenzpunkte staatlicher Innovationspolitik im Stromsektor dar. Sämtliche Programme und Initiativen zur Förderung von Innovation rekurrieren auf die gesetzten
Klimaschutzziele. Innovationspolitik im Stromsektor kann so gesehen als Baustein der nationalen Klimapolitik betrachtet werden. Bemerkenswert ist, dass hinsichtlich dieses übergeordneten grundsätzlichen Ziels offenbar weitgehende Einigkeit besteht. Sowohl alle Parteien als
auch alle Verbände und Unternehmen bekennen sich zu Klimaschutzzielen – die abgeleiteten
Forderungen und Maßnahmen differieren allerdings erheblich.
4.2.2 Ökologische Modernisierung
Mit der Übernahme der Regierungsverantwortung durch die Koalition aus SPD und Bündnis90/Die Grünen im Jahr 1998 hat sich die Ausgangslage der Innovationspolitik im Stromsektor in mehrfacher Hinsicht verändert. Der Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie kann
sicherlich als eines der zentralen Projekte der rot-grünen Koalition überhaupt angesehen werden. Einerseits kann der Atomausstieg selbst als innovationspolitische Maßnahme gedeutet
werden, andererseits ist er Ausgangspunkt für weiteren technologischen Innovationsbedarf.
So müssen die in Zukunft wegfallenden Kapazitäten nicht nur irgendwie, sondern im Hinblick
auf die Klimaschutzverpflichtungen möglichst klimaneutral ersetzt werden.
Das „Großprojekt“ Atomausstieg und die damit zusammenhängende Umgestaltung des
Stromsektors sind Bausteine einer von der rot-grünen Koalition angestrebten und vorangetriebenen umfassenden „ökologischen Modernisierung“ der Gesellschaft. Ein zentrales Motiv
dieses Konzept ist die Verbindung umweltpolitischer und wirtschaftspolitischer Zielsetzungen
und deren Erreichen im Sinne von win-win-Strategien (vgl. Jänicke 2002). Ökologische Modernisierung zielt also nicht nur auf eine Verbesserung der Umweltbedingungen ab, sondern
auf eine gleichzeitige Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, etwa über das Erschließen von weltweiten Lead-Märkten. Wirtschaftspolitische und ökologische Zielsetzungen legitimieren sich sozusagen wechselseitig. Ökologische Modernisierung ist eine wirtschaftlich-ökologische Innovationsstrategie (vgl. ebd.: 14ff.), die sich sowohl auf technologische, als auch auf soziale Neuerungen, auf Innovation und Diffusion bezieht (ebd.). Mit dem
Regierungswechsel 1998 wurde „ökologische Modernisierung“ zu einer zentralen Referenzstrategie rot-grüner Politik (vgl. [SPD Grüne 1998 Koalitionsvereinbarung]. Auch in Bezug
auf die innovationspolitischen Aktivitäten im Stromsektor nimmt sie eine bestimmende Rolle
als argumentativer Hintergrund in einer Vielzahl politischer Programme ein.
99
4.2.3 Ziele, Begründungen, Problemkonstellation
Konzeptualisiert man Politik als „rationales Problemlösen“ rücken Probleme und Ziele in das
Betrachtungsfeld. Rational handelnde politische Akteure versuchen nach diesem Verständnis,
Probleme zu lösen und orientieren sich dabei an Zielen. Auch wenn eine solche Betrachtungsweise die Dynamik und Komplexität des politischen Prozesses vernachlässigt, sind
Probleme und Ziele als idealtypische Ausgangs- und Endpunkte eines Prozesses geeignet, ein
Spektrum politischer Optionen aufzuspannen und Aufschluss über die materiellen und normativen Gegebenheiten eines Politikfeldes zugeben. Aus welchen Gründen betreibt der Staat
Innovationspolitik und welche Ziele strebt er an? Im vorangehenden Abschnitt wurden bereits
zwei „Leitplanken“ der deutschen Innovationspolitik im Stromsektor beschrieben. Die sich
daraus ableitenden Ziele werden im folgenden zusammengefasst
Allgemeine Innovationspolitik kann als Teilbereich der staatlichen Wirtschaftspolitik aufgefasst werden. Dementsprechend orientiert sie sich zunächst an klassischen wirtschaftspolitischen Zielen wie Wohlfahrtsmaximierung, etc. Diese allgemeinen Ziele konkretisieren und
erweitern sich dann in den jeweils betrachteten Sektoren. Innovationspolitik im Stromsektor
richtet sich etwa sowohl an allgemeinen wirtschaftspolitischen Zielen wie auch an Zielen der
Strom- bzw. Energiepolitik aus.
Es überrascht daher nicht, wenn staatliche Innovationsaktivitäten im Stromsektor stets auf ein
Bündel von Zielen verweisen. Als klassische Ziele führen staatliche Programme zur Beförderung von Innovation im Stromsektor das Schaffen von Arbeitsplätzen, die Stärkung der Exportwirtschaft, den Ausbau der technologischen Spitzenposition deutscher Unternehmen an.
Innovationspolitiken der Länder rücken darüber hinaus meist regionale Ziele in den Mittelpunkt. Innovationsförderung wird dann als Beitrag zur Stärkung strukturschwacher Regionen
bzw. zum Strukturwandel von Regionen gesehen. Bemerkenswert ist, dass insbesondere ehemalige Kohleregionen (Saarland, NRW, Brandenburg) ihre Kompetenzen als „Energieländer“
betonen und darauf aufbauend besonders intensive Innovationsaktivitäten entwickeln.
Das Zielsystem staatlicher Innovationspolitik im Stromsektor erschöpft sich allerdings keineswegs in wirtschaftspolitischen Zielen. Im Gegenteil, wie bereits angedeutet wurde, beziehen sämtliche innovationspolitischen Maßnahmen im Stromsektor umweltpolitische Ziele
nicht nur ein, sondern sind von solchen überschrieben. Im Zentrum stehen dabei vornehmlich
Klimaschutz und Ressourcenschonung. Umweltschutz ist ein wesentliches Motiv für staatliche Innovationspolitik im Stromsektor. Es gibt in diesem Feld keine politischen Maßnahmen,
die nicht auf die Verbesserung der Umweltverträglichkeit (Ressourcenschonung, Klimaschutz, Luftreinhaltung) der Stromerzeugung oder -nutzung abzielen.
Staatliche Innovationspolitik im Stromsektor integriert mithin verschiedene Zielsysteme.
Zentral sind zum einen die Zieltrias des Energiewirtschaftsgesetzes – Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit – und zum anderen allgemeine wirtschaftspolitische Zielsetzungen. Geleitet ist diese Integration von der Annahme funktionaler Beziehungen zwischen diesen Zielen, etwa im Sinne von „Umweltschutz schafft Arbeit“. Innovationspolitik im Stromsektor ist also ein Beispiel für eine Umorientierung staatlicher Wirtschaftspolitik auf Umweltschutzbelange. Den Referenzpunkt für diese Umorientierung stellt das Konzept der „Ökologischen Modernisierung“ dar.
100
4.3 Beziehungen der Akteure und ihre relativen Einflusspotentiale
Der Abschnitt zu Problemen und Zielen suggeriert, dass der Staat eine kohärente Politik betreibt, also von einer einzigen Problemwahrnehmung und von einem einzigen Zielsystem ausgeht. Freilich lässt sich diese Annahme weder theoretisch noch empirisch halten. Die gemachten Bemerkungen zu Zielen staatlicher Innovationspolitik im Stromsektor basieren auf den
Aussagen einzelner Innovationsprogramme zu ihren Zielen. Bedeutungen und Relationen der
einzelnen Ziele variieren zwischen den unterschiedlichen Akteuren. Diese Variationen können wiederum Ursache für das Entstehen von Konfliktlinien zwischen Akteuren sein.
Auch die Verlagerung von ministeriellen Zuständigkeiten kann zu Verschiebungen der Gewichtung von Zielen führen. Wie sich etwa die Übernahme der Verantwortlichkeit für Erneuerbare Energien durch das Umweltministerium auf die Innovationspolitik im Stromsektor
auswirken wird, bleibt abzuwarten.
Im nun folgenden Abschnitt sollen die wichtigsten staatlichen Akteure bzw. die von diesen
initiierten zentralen Programme im Hinblick auf ihre Einflusspotentiale bzw. Relevanz für
Innovation im Stromsektor genauer betrachtet und zueinander ins Verhältnis gesetzt werden.
Als Indikator für den Einfluss der Akteure wird an dieser Stelle auf die Verfügbarkeit finanzieller Ressourcen zurück gegriffen. Grundlage hierfür sind die Haushaltseinzelpläne der Ministerien.
4.3.1 Ministerien
Wie die Übersicht über „Akteure und Aktivitäten“ zeigt, verteilt sich die Zuständigkeit für
Innovationspolitik im Stromsektor auf vier Ministerien: das Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL). Die Zuständigkeiten und Einflussmöglichkeiten der einzelnen Ministerien variieren recht stark.
Die – gemessen am Mitteleinsatz – zentrale Zuständigkeit für die Forschungsförderung im
Energiebereich liegt beim BMBF. Einschränkend muss allerdings bemerkt werden, dass das
BMBF den Hauptteil seiner Mittel im Rahmen der institutionellen Förderung an die Helmholtz-Gemeinschaft (HGF) vergibt (Vgl. 2.3.1). Zwar ist die HGF gemäß ihrer Vereinssatzung
formal an die langfristige Verfolgung staatlicher und gesellschaftlicher Forschungsziele gebunden. Die faktischen Einflussmöglichkeiten des Staates auf die Schwerpunktsetzung der
HGF dürften allerdings geringer sein als im Rahmen der Projektförderung, bei der die explizite Formulierung von Forschungsschwerpunkten und Zielen beim Ministerium liegt. Das
BMBF steuert 90 Prozent der institutionellen Förderung der Energieforschung an den Helmholtzzentren bei, die restlichen 10 Prozent übernehmen die Länder (2003: insgesamt rd. 225
Mio. Euro). Von diesen Mitteln entfallen mehr als die Hälfte auf den Programmschwerpunkt
Fusionsforschung (rd. 125 Mio. Euro in 2003). Für die institutionelle Förderung der Forschung in den Bereichen EE und REU stehen deutlich geringere Budgets zur Verfügung (24,9
Mio. Euro bzw. 43 Mio. Euro in 2003). Die vom BMBF eingesetzten Projektmittel zur Förderung von Energieforschung sind nicht exakt bestimmbar, sie sind vom Umfang her aber deutlich geringer als die Mittel der institutionellen Förderung. Zum einen handelt es sich um Mittel aus dem Strategiefonds zur Förderung der Vernetzung der Grundlagenforschung zu Erneuerbaren Energien. Zum anderen finanziert das BMBF im Rahmen regionaler Wachstumsinitiativen einzelne Projekte und Netzwerke im Energiebereich.
Neben dem BMBF verfügen sowohl das BMWA und – seit dem Neuzuschnitt der Ressorts
nach der Bundestagswahl 2002 – neuerdings auch das BMU über Mittel zur Förderung der
Energieforschung. Die Schwerpunktsetzungen unterscheiden sich allerdings: Für den gesamten Bereich der Erneuerbaren Energien (einschl. Energieforschung) ist nunmehr das Bundes101
ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zuständig, während die Zuständigkeiten für allgemeine Energiepolitik und -forschung (einschl. rationelle Energienutzung)
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verbleiben. BMU und BMWA vergeben
die Fördermittel jeweils im Rahmen von Projektförderungen. Für die Forschungsförderung im
Bereich EE stehen dem BMU im Jahr 2003 insgesamt rund 40 Mio. Euro zur Verfügung, einschließlich der zeitlich begrenzten Sondermittel aus dem Zunkunftsinvestitionsprogramm
(ZIP). Das BMWA vergibt im Jahr 2003 Fördermittel von insgesamt rund 54 Mio. Euro zur
Erforschung rationeller Energieverwendung und -umwandlung (einschließlich Mittel aus dem
ZIP) und weitere 26,5 Mio. Euro für den Bereich der nuklearen Sicherheitsforschung. Damit
verfügen BMU und BMWA jeweils über höhere Budgets zur Förderung der projektbezogenen
Energieforschung in den Bereichen EE bzw. REU als das BMBF im Rahmen seiner institutionellen Förderung in den entsprechenden Bereichen. Dieses Bild ergibt sich allerdings nur
unter Berücksichtigung der zusätzlichen Mittel aus dem ZIP. Wie sich die Situation nach
Wegfall dieser Mittel darstellt, ist nur schwer absehbar.
Bundesmittel für institutionelle und projektbezogene
Energieforschung 2003 (einschließlich nukleare
Sicherheitsforschung und Fusionsforschung, ohne BMVEL;
in Mio. Euro)
80,5
BMBF
BMU
BMWA
40
234,3
Neben BMBF, BMU und BMWA verfügt als viertes Ministerium das BMVEL über Mittel
zur Förderung der Energieforschung im Bereich nachwachsende Rohstoffe. Der entsprechende Haushaltstitel wiest für das Jahr 2003 Ausgaben von rd. 27 Mio. Euro aus. Zu beachten ist
allerdings, dass diese Mittel nicht allein für die energiebezogene Forschung, sondern auch für
FuE zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe aufgewendet werden.
Zur Zeit – soweit ein Zwischenergebnis – überwiegt im Bereich der Energieforschung (EE
und REU) die projektbezogene Förderung durch BMU und BMWA. Wobei die Unterschiede
zu den entsprechenden Budgets des Energieforschungsprogramms der HGF nicht allzu groß
ausfallen.
Im Bereich der Forschungsförderung verteilt sich die Zuständigkeit auf vier Ministerien, wobei – trotz unterschiedlicher Haushaltsmittel – kein einzelnes Ministerium das Feld eindeutig
dominiert. Im Gegensatz dazu sind im Bereich der Diffusionsförderung (demand-pull) der
Großteil der Fördermittel seit dem Ressortneuzuschnitt 2002 beim BMU angesiedelt. Insgesamt verfügt das BMU über rund 235 Mio. Euro zur Förderung der Markteinführung erneuerbarer Energien. Zwar verfügt auch das BMWA über Mittel zur Förderung von Diffusion, diese fallen aber im Vergleich zum BMU deutlich geringer aus (Investitionszuschüsse für REN:
20,68 Mio. Euro in 2003, Exportförderung EE: 28,5 Mio.. Euro in 2003). Bemerkenswert ist,
102
dass die staatlichen Mittel zur Diffusionsbeförderung sich eindeutig auf den Bereich EE konzentrieren.
Während in der forschungsbezogenen Förderung der Schwerpunkt im Bereich rationelle Energieumwandlung bzw. -nutzung liegt, fördert der Staat über Diffusionsförderung hauptsächlich den Einsatz erneuerbarer Energien. Auf der einen Seite (REU, REN) wird die Marktreife
von Technologien also erst noch angestrebt (z.B. Brennstoffzelle), auf der anderen Seite (EE)
geht es darum, bereits marktreifen Technologien zum Marktdurchbruch zu verhelfen. Insgesamt liegen die Mittel der energiebezogenen Forschungsförderung zwar über denen der Diffusionsbeförderung. Betrachtet man allerdings jeweils lediglich die Mittel die für EE und REN
aufgewendet werden (ohne nukleare Sicherheitsforschung und Fusionsforschung an der
HGF), dominiert die staatliche Aktivität zur Diffusionsbeförderung vor allem in Bezug auf
EE.
Bundesmittel für FuE und Markteinführung in den
Bereichen EE und REN 2003 ohne EEG (in Mio. Euro)
30,7
73
FuE EE
FuE REN
ME EE
97
ME REN
263,5
Bereits ein kurzer Blick auf die Länderebene bestätigt diesen Eindruck. Die meisten Länderprogramme beziehen sich auf die Förderung der Markteinführung von Technologien in den
Bereichen EE und REN. Einschränkend muss erwähnt werde, dass viele Programme sehr breit
gefasst sind und auch die anwendungsbezogene Weiterentwicklung von Technologien mit
einschließen (PuD-Förderung). Eine Differenzierung zwischen Innovations- und Diffusionsbeförderung auf der Basis der Haushaltstitel ist nur bedingt möglich. Eine weitere Relativierung ergäbe sich, wenn man die energiebezogenen Aufwendungen für Forschung und Lehre
an den Hochschulen berücksichtigen würde.
Erweitert man die Perspektive nun noch einmal und bezieht staatliche Aktivitäten ein, die
Innovationseffekte nicht über die direkte Zuteilung staatlicher Finanzmittel, sondern über „indirekte Subventionen“ (EEG, KWKG) erzeugen, gewinnt die These, dass staatliche Innovationspolitik im Stromsektor im wesentlichen auf der Seite der Diffusion ansetzt, weiteres Gewicht. Die Bruttobelastung der Endverbraucher durch das EEG lag im Jahr 2001 bei rd. 1,54
Mrd. und im Jahr 2002 bei rd. 2,2 Mrd. Euro (vgl. [BMU 2003 EE in Zahlen: 16f.]). Nach
Berechnungen des EWI wird sie sich bis 2005 auf 3,5 Mrd. Euro erhöhen. Von den rd. 1,54
Mrd. Euro im Jahr 2001 können rd. 693 Mio. Euro als monetäre Förderung zur Markteinführung, also als „innovationsrelevant“ gelten (ebd.: 16). Diese Zahlen der EEG-Förderung zeigen, dass die Fördervolumina von EEG und KWKG in jedem Fall ein Mehrfaches der staatlichen Finanzaufwendungen für Energieforschung betragen. Vor diesem Hintergrund erscheint
staatliche Innovationspolitik im Stromsektor noch deutlicher als Politik zur Förderung von
103
Diffusion. Zugleich belegen die Zahlen die Mächtigkeit der indirekten staatlichen Innovationsförderung im Stromsektor.
Innovationsförderung (gesamt) in den Bereichen EE und
REN durch Ministerien und EEG 2003 (in Mio. Euro)
76
275
113,2
BMBF
BMU
BMWA
1200
EEG (geschätzt)
Allerdings vernachlässigt eine solche Betrachtung die mittelbaren Effekte einer Diffusionsförderung auf die Technologieentwicklung in Unternehmen. Gerade durch die degressive
Gestaltung der Fördersätze ist vom EEG ein erhebliche Rückwirkung auch auf die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der Anlagenhersteller zu erwarten. So gesehen ist das
EEG nicht allein als Markteinführungsinstrument, sondern auch als Instrument zur Initiierung
unternehmerischer Innovationsaktivitäten mit dem Ziel der Weiterentwicklung des technologischen Status-quo zu verstehen.
4.3.2 Bund - Länder
Die Förderprogramme der Länder in den Bereichen EE und REN sind überwiegend sehr weit
gefasst („Universalförderung“: Innovation und Diffusion, großer Adressatenkreis, keine spezifische Technologien). Gemessen an den eingesetzten Mitteln gibt es allerdings erhebliche
Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern.
Für die Förderung erneuerbarer Energien (ohne Forschung und Entwicklung) etwa wendeten
die selbsternannten Energieländer Brandenburg und Nordrhein-Westfalen zwischen 1991 und
2001 pro Einwohner die meisten Mittel (27 bzw. 25 Euro pro Kopf) auf, gefolgt von Bayern
und Mecklenburg-Vorpommern (je 23 Euro pro Kopf) (vgl. [BMU 2003 EE in Zahlen: 17]).
Diese Zahlen bestätigen die Einschätzung, die sich auf der Grundlage der Haushaltseinzelpläne ergibt (vgl. [Finanzierungsverhältnisse]).
Die absolute Höhe der Länderförderung verdeutlicht allerdings die besondere Bedeutung des
Bundes gegenüber den Ländern in der Innovationspolitik. Im Jahr 2001 betrug die Summe der
Länderförderung zur Markteinführung erneuerbarer Energien 128 Mio. Euro, während allein
das Markteinführungsprogramm des Bundes mit 153 Mio. Euro angesetzt war (vgl. [BMU
2003 EE in Zahlen: 17]).
Insgesamt (einschl. EEG) betrug die monetäre Förderung von Bund und Ländern zur Markteinführung erneuerbarer Energien im Jahr 2001 1,127 Mrd. Euro. Mit ihrem Anteil von 128
Mio. Euro stellten die Länder gerade rd. 10% der Mittel.
104
Staatliche Markteinführung im Bereich EE einschließlich
EEG 2001 (in Mio. Euro)
128
Bund
Länder
999
In der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern ist die Situation noch deutlicher. Die Länder kommen für lediglich 10% der Mittel zur Förderung institutioneller Forschungseinrichtungen auf. Von den Mitteln für das Energieforschungsprogramms der Helmholtz-Gemeinschaft (225 Mio. Euro im Jahr 2002) tragen die Länder entsprechend nur rd.
22,5 Mio Euro.
Für den Bereich der projektbezogenen Forschungsförderung müssen die Aussagen vage bleiben, zumal viele Länderprogramme sehr allgemein gehalten sind und sich auf Innovationsund Diffusionsbeförderung zugleich beziehen (FuE, PuD, Markteinführung). Es gibt allerdings keine Hinweise dafür, dass die projektbezogene Energieforschungsförderung der Länder die bis hierhin festgestellten Verhältnismäßigkeiten auf den Kopf stellt.
Dennoch, weitere Unbekannten im Bereich der Forschungsförderung sind auch der Umfang
der energiebezogenen Forschungsförderung der Länder im Rahmen der Hochschulfinanzierung, sowie die institutionelle Förderung einzelner „unabhängiger“ Institute bzw. An-Institute
(z.B. ZAE, IZES, etc.).
Obwohl der Bund über die vom finanziellen Umfang her bedeutenderen Instrumente sowohl
in der Forschungs- als auch in der Diffusionsbeförderung verfügt, ist die Relevanz der Länder
für Innovationspolitik im Stromsektor insgesamt nicht zu unterschätzen.
Neben der klassischen institutionellen und projektbezogenen Forschungsförderung existieren
in einigen Ländern (Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg) vom Staat initiierte und in
Kooperation mit der Energiewirtschaft gegründete Energiestiftungen, die Forschungs- und
Entwicklungsprojekte in Unternehmen oder in Forschungseinrichtungen über ein Stiftungskapital finanzieren.
Gerade von einzelnen Landesministerien gehen übergreifende Initiativen zur Verbesserung
von Kooperation, zur Bildung von Netzwerken zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik
im Energiebereich aus („Brennstoffzellen-Initiative BW“, „Bayerisches Energieforum“,
Kompetenznetze der „Landesinitiative Zukunftsenergien NRW“, „Brandenburgische Energietechnologie-Initiative“). Die Bedeutung dieser Ansätze ko-evolutorischer Innovationspolitik
sind allerdings nicht über einfache Indikatoren (z.B. Budgetierung) abzuschätzen.
Fast alle Länder haben zudem mittlerweile Energieagenturen gegründet, die im wesentlichen
Beratungs- und Informationsaufgaben wahrnehmen.
Auch in weiteren Aktivitätsfeldern gibt es vereinzelte Bemühungen, die als soziale bzw. organisatorische Innovationen bezeichnet werden können. So wurden für die Themenfelder
„Contracting“ (Hessen) und „Stromeinsparung in öffentlichen Liegenschaften“ (Schleswig105
Holstein) von den jeweiligen Ländern umfangreiche Informationsmaterialien erstellt, die die
gesammelten Praxis-Erfahrungen einem breiten Nutzerkreis zur Verfügung stellen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Bedeutung der Länder zwar im Hinblick auf
den Umfang der finanziellen Förderung von Innovationen geringer einzuschätzen ist als die
des Bundes. Dennoch entwickeln die Länder „vor Ort“ vielfältige – zum Teil annähernd „kostenneutrale“ – Aktivitäten zur Förderung von Innovationen im Stromsektor.
4.3.3 Sektorale Akteure
Wie die Untersuchung „Akteure und Aktivitäten“ zeigt, ist insbesondere die Verbändelandschaft mit Einfluss auf Innovation im Stromsektor äußerst vielfältig. Zu den zahlreichen Verbänden von Stromerzeugern, -verteilern und -verbrauchern treten Interessensgemeinschaften
der „Technologiebereitsteller“ (Anlagenhersteller), Normungsorganisationen, etc. Neben den
großen Verbänden gibt es mächtige Konzerne, die selbst auch als Lobbyisten auftreten.
Dabei sind die Interessen der einzelnen Verbände und Unternehmen im Hinblick auf Innovationspolitik ausgesprochen heterogen. Zwar bekennen sich neben der EE-Lobby mittlerweile
auch die klassischen Verbände (insbes. VDEW) der Stromwirtschaft zu grundsätzlichen Zielen wie Klimaschutz und Ressourcenschonung, die daraus abgeleiteten Forderungen im Hinblick auf Innovationspolitik laufen freilich auseinander. Während die EE-Lobby die staatlichen Förderungen im Bereich erneuerbare Energien begrüßt und deren weiteren Ausbau fordert, sieht der VDEW darin Wettbewerbsverzerrungen. Der VDEW fordert insbesondere ein
stärkeres staatliches Engagement in der Forschung zu fossil befeuerten Kraftwerken.
Neben ihrer zentralen Funktion, als Lobbyisten die Interessen ihrer Klientel in politischen
Willensbildungsprozessen geltend zu machen3, entfalten Verbände vielseitige Aktivitäten, die
sich nicht auf staatliche Politik beziehen, sondern als Maßnahmen sektoraler Selbstorganisation bezeichnet werden können. Hierzu zählen der Aufbau von Netzwerken und Kooperationsbeziehungen zwischen Mitgliedsunternehmen zur Förderung von Informations- und Erfahrungsaustausch, zur Initiierung gemeinsamer Innovationsprojekte, etc. (ko-evolutorische Ansätze?). Aus dem mitunter sehr umfangreichen Ausschusswesen (z.B. VDI) können dabei
selbst Innovationen hervorgehen. Beachtenswert ist darüber hinaus der Einfluss von Fachorganisationen auf das Normungswesen.
Problematisch ist es, die tatsächliche Relevanz der sektoralen Akteure und ihrer Aktivitäten
im Verhältnis zu denen des Staates, aber auch die relative Bedeutung der Akteure untereinander abzuschätzen. In ausgewählten Bereichen gibt es jedoch Zahlen, die zumindest Hinweise
über das Verhältnis zwischen sektoralen Akteuren und Staat in Bezug auf Innovationen im
Stromsektor liefern können. So betrug das Investitionsvolumen der Wirtschaft im Bereich
erneuerbarer Energien im Jahr 2001 insgesamt rund 5,2 Mrd. Euro. Der Gesamtumsatz (Investitionen und Umsatzerlöse) mit erneuerbaren Energien betrug im Jahr 2001 rd. 8,2 Mrd.
Euro (Umsatzerlöse: 3 Mrd. Euro). Auf der Grundlage dieser Zahlen ergibt sich für 2001 ein
geschätzte Gesamtbeschäftigtenzahl (F&E bis Werbung) im Bereich erneuerbare Energien
von 130.000 (alle Zahlen vgl. [BMU 2003 EE in Zahlen: 18f.]). Ein Vergleich dieser Zahlen
mit der gesamten finanziellen Förderung des Staates von 1,127 Mrd. Euro (2001) zur Markteinführung erneuerbarer Energien (vgl. ebd.: 16), verdeutlicht dessen große Bedeutung für
den Bereich. Die staatliche Direktförderung (Marktanreizprogramme) und das EEG zusammen kamen 2001 für über ein Drittel der Umsatzerlöse oder für über ein Fünftel des Investitionsvolumens im Bereich erneuerbare Energien auf.
3
Verbände haben allerdings nicht nur eine politische „Inputfunktion“, sondern sie sind vielfach auch bei der
Umsetzung staatlicher Politik ein Mittler zur Wirtschaft – zumindest auf einer kommunikativen Ebene. So kann
vermutet werden, dass der Erfolg einer politischen Maßnahme im Einzelfall erheblich davon abhängen kann, wie
ein Verband diese gegenüber seinen Mitgliedern kommuniziert.
106
Diese Zahlen beschränken sich allerdings auf den staatlich stark geförderten Bereich der erneuerbaren Energien. Über die Gesamthöhe der Investitionen der Wirtschaft in Innovationen
im Strombereich gibt es keine Daten.
Staatliche Markteinführung, Investitionsvolumen und
Umsatzerlöse im Bereich EE 2001 (in Mrd. Euro)
3
Umsatzerlöse
5,2
Investitionsvolumen
Gesamtvolumen
Markteinführung
1,127
0
2
4
6
Ohne dies empirisch belegen zu können, lässt sich vermuten, dass sich seit der Liberalisierung
des Stromsektors die Zahl der sektoralen Akteure, die im Hinblick auf Innovationen relevant
sind vergrößert hat. So gibt es eine Reihe gesellschaftlicher Gruppen (u.a. Umweltverbände,
NGOs), die neben ihrer politischen Lobbyarbeit direkt und aktiv Innovationen im Stromsektor
vorantreiben. Beispielhaft hierfür sind die Engagements von Greenpeace Energy, der Elektrizitätswerke Schönau und der Naturstrom AG im Ökostrom-Markt, sowie der Vereine Grüner
Strom Label und EnergieVision im Bereich des Ökostrom-Labeling. Vor diesem Hintergrund
kann die These aufgestellt werden, dass es seit der Liberalisierung insgesamt ein breiteres
Spektrum von Akteuren und Aktivitäten mit potentieller Relevanz für Innovation im Stromsektor gibt.
4.4 Koalitionen und Konfliktlinien
Im vorangehenden Kapitel wurde bereits auf das Konfliktpotential von Innovationspolitik
hingewiesen. Innovationspolitik ist als redistributive Arena zu begreifen, denn die Veränderung von Besitzstandsverhältnissen produziert Gewinner und Verlierer. Am deutlichsten tritt
dieser Aspekt wohl im Zusammenhang mit staatlicher Ordnungspolitik hervor – wie sich am
Verlauf des politischen Prozesses auf dem Weg zur Atomgesetz-Novelle gezeigt hat. Aber
auch die Verteilung und Umverteilung staatlicher Fördergelder kann von erheblichen Konflikten geprägt sein.
Neben Verteilungskonflikten, die im Zusammenhang mit der Willensbildung und Entscheidungsfindung auf dem Weg zu konkreten politischen Maßnahmen zum Tragen kommen, neben diesen situationsabhängigen Interaktionsmustern, bestehen – das hat nicht zuletzt eine
Analyse der Parteiprogrammatiken gezeigt – langfristige, übergreifende und mitunter ideologisch geprägte Konfliktlinien innerhalb des Feldes Innovationspolitik im Stromsektor.
Diese Konfliktlinien verlaufen quer zu Politik, Wirtschaft und Wissenschaft also sowohl zwischen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft als auch innerhalb der Bereiche.
Zum einen lassen sich „technologische Koalitionen“ ausmachen, also Koalitionen, die – aus
welchen Gründen auch immer – bestimmte technologische Optionen ablehnen und andere
bevorzugen. Deutliche Gegensätze gibt es in diesem Zusammenhang in Bezug auf sie Struktur
107
des Stromversorgungssystems. Hier lässt sich eine „zentrale“ von einer „dezentralen“ Koalition unterscheiden.
Beim Durchsehen von Parteiprogrammatiken und Positionspapieren von Verbänden kann man
allerdings den Eindruck gewinnen, dass sich diese an der Struktur des Systems orientierten
Koalitionen „aufweichen“ und sich einem (realistischen) Mittelweg annähern. Vertreter beider Parteien heben jeweils auch die Bedeutung der Gegenkonzeptionen hervor.
Darüber hinaus lassen sich (neue?) Konfliktlinien ausmachen, die weniger die Struktur des
Energieversorgungssystems, sondern vielmehr die Gestaltung des Wandels4 betreffen. In den
Ausführungen zu den Parteien (Abschnitt 2.4) wurden bereits die zentralen Unterschiede dieser Koalitionen erörtert, ebenso im Rahmen der Leitunterscheidungen (Abschnitt 3.2.2). Während eine Gruppe die gegenwärtigen innovationspolitischen Maßnahmen von einer Vision
über die zukünftige Technologielandschaft ableitet, vertritt die andere Gruppe die Auffassung,
dass sich der Wandel an der Logik des Wettbewerbs zwischen verschiedenen Technologien
orientieren sollte, denn nur so ließe sich die effizienteste Technologielandschaft herausbilden.
Die entsprechenden Koalitionen können als „neoliberale Koalition“ und als „visionäre Koalition“ bezeichnet werden. Implizit kommen allerdings auch in diesen Koalitionen bestimmte
technologische Vorlieben zum Ausdruck. Die neoliberale Koalition tritt für ein möglichst
breites Spektrum von Technologien (einschl. Kernkraft, Fusion, Kohle, etc.) ein, während die
visionäre Koalition – zumindest wie sie sich empirisch darstellt – gerade diese Technologien
ablehnt und sich vehement für erneuerbare Energien einsetzt5. Die Forderungen der Koalitionen an die Gestaltung staatlicher Innovationspolitik unterscheiden sich entsprechend: Die
neoliberale Koalition fordert eine in Bezug auf verschiedene Technologien ausgeglichene
(z.B. technologie-unspezifische) Innovationsförderung, bzw. für gleiche Marktbedingungen
für alle Technologien, während die visionäre Koalition einzelne Technologien besonders fördern möchte, etwa indem sie diese aus dem „freien Markt herausnimmt“.
4.5 Nachhaltigkeit
Innovationspolitik im Stromsektor bezieht sich rhetorisch nahezu immer auf Nachhaltigkeit.
Nachhaltigkeit wird dabei entweder mit bestimmten Zielen (Arbeitsplätze, Ressourcenschonung, Klimaschutz) oder sogar mit bestimmten Technologien (EE, REN) identifiziert. Es wird
also in den meisten Fällen ein substantieller Nachhaltigkeitsbegriff zu Grunde gelegt. Die
Entscheidung darüber, welche Technologien nachhaltig sind, ist insofern bereits von jedem
Akteur getroffen worden. Dieser substantielle Nachhaltigkeitsbegriff steht Ansätzen gegenüber, die Nachhaltigkeit im Sinne eines diskursiven („Ambiguität von Zielen und Werten“)
und reflexiven („Unsicherheit der Zukunft“) Prozesses verstehen. Solche Ansätze stützen sich
beispielsweise auf die Entwicklung von Szenarien, auf Technikfolgenabschätzung, auf eine
Verknüpfung von Experten- und Laienwissen, auf Bürgerbeteiligung, etc. Eine solche „offen“
gestaltete Innovationspolitik im Stromsektor ist nur in Ansätzen auszumachen.
4.6 Innovationspolitik im Stromsektor – Thesen
Nachdem bereits in Kapitel 3 eine Zusammenstellung und Charakterisierung einzelner innovationspolitischer Maßnahmen vorgestellt wurde, soll in diesem Abschnitt der Versuch einer
Gesamtschau staatlicher Innovationspolitik unternommen werden, indem die wesentlichen
Ergebnisse dieser Untersuchung thesenartig zusammengefasst werden.
4
Darüber dass ein Wandel der Energieversorgung nicht nur unvermeidbar, sondern auch wünschenswert ist, sind
sich die unterschiedlichen Akteure prinzipiell einig – Uneinigkeit besteht freilich hinsichtlich des Ausmaßes und
Geschwindigkeit dieses Wandels.
5
Einschränkend muss gesagt werden, dass auch visionäre Koalitionen vorstellbar sind oder tatsächlich bestehen,
die die Zukunft der Energieversorgung in der Kernspaltung oder Kernfusion sehen.
108
Staatliche Innovationspolitik orientiert sich maßgeblich an der Durchsetzung „technologischer
Visionen“ („canonball“-Konzeption). Entsprechend bedient sich der Staat überwiegend klassischer Instrumentarien (finanzielle Anreize, FuE-Förderung, etc.). Vereinzelt gibt es Ansätze
„ko-evolutorischer“ Innovationspolitik (z.B. Aufbau von Kompetenznetzen).
Staatliche Innovationspolitik in Bezug auf den Stromsektor ist im wesentlichen „starr“ ausgerichtet. Dennoch lässt sich eine Entwicklung hin zu „reflexiveren Ansätzen“ (Technikfolgenabschätzung, Evaluierung, ökologische Begleitforschung) beobachten.
Staatliche Innovationspolitik im Stromsektor (sowohl FuE als auch Diffusion) richtet sich
überwiegend auf die Förderung bestimmter Technologiebündel (EE, REN) oder einzelner
Technologien.
Staatliche Innovationspolitik im Stromsektor ist weitgehend „Diffusionspolitik“ (technologypull). Insgesamt fließen die umfangreichsten Mittel (Marktanreizprogramme, EEG) in die
Gestaltung der nachfrageseitigen Marktbedingungen.
Im FuE –Bereich dominiert die Förderung rationeller Energienutzung, während sich die Diffusionsförderung insgesamt auf erneuerbare Energien konzentriert.
Umgekehrt betrachtet, gibt es geringere Forschungsaufwendungen im Bereich erneuerbare
Energien verglichen mit REN. Insgesamt (FuE und Markteinführung) werden Technologien
zur Nutzung erneuerbarer Energien deutlich stärker gefördert als Technologien im Bereich
REN.
Energieforschung wird überwiegend institutionell gefördert. Nach Wegfall der ZIP-Mittel zur
Förderung von projektbezogener Forschung Ende 2003 wird der relative Anteil der institutionellen Forschung an den Gesamtaufwendungen für Energieforschung vermutlich noch größer
sein.
Das BMU verfügt seit dem Neuzuschnitt der Ressorts im Herbst 2002 über die umfangreichsten Mittel zur Förderung von Innovationen im Energiebereich (vorwiegend Markteinführung).
Im Bereich der energiebezogenen Forschungsförderung dominiert das BMBF. Es vergibt den
weitaus größten Teil seiner Mittel allerdings auf dem Wege institutioneller Förderung.
Innovationspolitik im Stromsektor richtet sich nahezu immer auf eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit (Ressourcenschonung, Klimaschutz).
Staatliche Innovationspolitik im Stromsektor findet innerhalb und zwischen verschiedenen
Politikfeldern statt. Hierzu gehören Forschungspolitik, Technologiepolitik, Wirtschaftspolitik,
Energiepolitik, Umweltpolitik, Agrarpolitik.
Entsprechend weitgefächert ist das Zielsystem staatlicher Innovationspolitik im Stromsektor.
Neben wirtschaftspolitischen Zielen (Wirtschaftswachstum, Stärkung des Exports, Schaffen
von Arbeitsplätzen, regionaler und sektoraler Strukturwandel, etc.) werden umweltpolitische
Ziele (Ressourcenschonung, Klimaschutz, Luftreinhaltung) adressiert.
Innovationspolitik im Stromsektor ist Teil des Gesamtkonzeptes einer „ökologischen Modernisierung“. Zentrales Argumentationsmuster ist dabei das Motto „Umwelt schafft Arbeit“.
4.7 Probleme und Forschungsfragen
Als zentrales Problem hat sich im Verlauf der Untersuchung herausgestellt, dass disaggregierte Daten zur Innovationspolitik im Stromsektor nur sehr eingeschränkt vorliegen. Quantitative
Aussagen sind daher nur bedingt möglich. Der Stromsektor wird im wesentlichen als Teil des
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Energiesektors insgesamt verhandelt. Entsprechend gehen strombezogene Daten vielfach in
Energiedaten auf. Für quantitative Aussagen über die Innovationsaktivitäten im Stromsektor
sind daher Arbeiten zur Datenerfassung und -aufbereitung erforderlich. Voraussetzung hierfür
sind allerdings weitere konzeptionelle Vorarbeiten zur Abgrenzung des Feldes „Innovationspolitik im Stromsektor“. Insbesondere der Begriff der Innovationspolitik bedarf einer Explizierung: Was ist schon und was ist nicht mehr als Innovationspolitik aufzufassen?
Weiterführende Forschungsfragen ergeben sich auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse in vielfacher Hinsicht. Einige seien im folgenden aufgeführt.
Welche Akteurkoalitionen existieren in der strombezogenen Innovationspolitik allgemein
bzw. in technologischen Einzelbereichen der Innovationspolitik im Stromsektor?
Gibt es Unterschiede zwischen innovationsbezogenen Einzelpolitiken (Innovationspolitik BZ,
Innovationspolitik Windkraft, Innovationspolitik Solarthermie)?
Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten der strombezogenen Innovationspolitik gibt es
im Vergleich zu anderen Ländern? Wie können diese Unterschiede und Gemeinsamkeiten
erklärt werden?
Welche Akteurkonstellationen und Interaktionsformen nehmen Einfluss auf die Genese einzelner innovationspolitischer Programme?
Wie stellt sich die Innovationspolitik im Zeitablauf dar (Längsschnitt-Vergleich)? Welche
Veränderungen gibt es seit der Liberalisierung und Deregulierung? Wie können diese Veränderungen erklärt werden?
Wie lässt sich innovationspolitischer Erfolg – im allgemeinen und im speziellen (z.B. Stromsektor) messen? Welche Determinanten für innovationspolitischen Erfolg lassen sich ausmachen?
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