CARE 2/2015 (PDF 3.76 MB)

Dir vertraue ich
care 2
Juni 2015
ABKÜHLUNG
Auf ewig unzertrennlich? Wenn sich Freundschaften abkühlen 4
Immer schön cool bleiben! Ernährungstipps für heisse Tage 6
Kühles Nass. Tipps rund ums Baden und Schwimmen 24
DER ZUKUNFT BERUHIGT ENTGEGENBLICKEN 22
2
CONCORDIA – CARE 2/2015
Inhalt/Impressum
6 – 8 IMMER SCHÖN COOL BLEIBEN!
24 – 26
KÜHLES NASS
Inhalt
3 Editorial
19 – 23
Wenn der Hausarzt pensioniert wird
Prämienkorrektur Schweiz
–
–
4 – 5
Relax
CONCORDIA Info
Genau hinsehen zahlt sich aus
–
Auf ewig unzertrennlich?
Der Zukunft beruhigt entgegenblicken
–
–
6 – 8 Küche
24 – 26 Fitness
Immer schön cool bleiben!
Ernährungstipps für heisse Tage
Kühles Nass
–
–
27 – 31 CONCORDIA Info
9 – 12 CONCORDIA Info
Partnerschaft der CONCORDIA
Sparen beim Bezug von
mit der Mobiliar
Medikamenten
–
–
Geschäftsjahr 2014:
Ferien- und Reiseversicherung der
Ausgezeichnetes Jahresergebnis
CONCORDIA
–
–
13 – 14 CONCORDIA Active
8 vergünstigte Aktivitäten
–
15 – 18
CONCORDIA Family
Conci: Die verschwundene Wurst
–
Conci: Badi-Tour
–
32 Rückseite
CONCORDIA Spitalliste
–
Impressum
Redaktionsadresse CONCORDIA, Redaktion CARE
Bundesplatz 15, 6002 Luzern
www.concordia.ch
[email protected]
Rückforderungsbelege usw. senden Sie bitte an Ihre CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle. Adressänderungen bitte an: CONCORDIA, Adressänderungen
Bundesplatz 15, 6002 Luzern
[email protected]
Fotos Seiten 4, 6, 8, 19 und 24: iStockphoto
Seiten 30 und 31: Daniel Felder
Layout und Gestaltung FelderVogel
Kommunikation in Wirtschaft
und Gesellschaft AG
Zürichstrasse 45, 6004 Luzern
Druck Multicolor Print AG
Sihlbruggstrasse 105a, 6341 Baar
CARE
Das Magazin der CONCORDIA
erscheint viermal jähr­lich in Deutsch,
Französisch und Italienisch.
Gedruckt auf Plano Jet,
weiss matt, holzfrei, Offset.
Nachdruck nur mit
schrift­licher Genehmigung.
Editorial
CONCORDIA – CARE 2/2015
WENN DER HAUSARZT
PENSIONIERT WIRD
Jürg Vontobel
D
ie Statistiken zeigen eine klare Tendenz:
Die Anzahl Hausärztinnen und Hausärzte nimmt im Vergleich zur Bevölkerung stetig ab. Gründe dafür gibt es verschiedene. Generell werden in der Schweiz zu wenig
Mediziner ausgebildet. Und auch diese wünschen
sich vermehrt eine Teilzeitarbeit, um Familie
und Beruf unter einen Hut zu bringen. Das ist
beim heutigen Hausarztsystem kaum möglich.
Erschwerend kommt hinzu, dass Spezialisten*
mehr Prestige und Lohn erhalten als Hausärzte.
So besteht weniger Anreiz für angehende Mediziner, die Richtung Hausarztmedizin zu wählen.
Andererseits wird der Bedarf an Hausärzten
künftig noch steigen. Wir Menschen werden
immer älter. Damit verbunden sind allerdings
nicht nur zusätzliche Jahre voller Erfahrungen
und Erlebnisse, sondern leider oft auch mehr
gesundheitliche Probleme. Bei solchen weiss der
eigene Hausarzt am besten, was zu tun ist. Denn
er kennt meine Geschichte und meine Alltagssituation. So kann er die Probleme meist schnell
einordnen und erspart mir den – häufig nicht notwendigen – Gang zum Spezialisten. Doch was passiert, wenn sich mein Hausarzt pensionieren lässt
und er niemanden findet, der seine Praxis übernimmt? Wie wird sich die so wichtige medizinische Grundversorgung in Zukunft entwickeln?
Gruppenpraxen und Gesundheitszentren sind im
Kommen. Für viele junge Hausärzte sind solche
Zentren, wie zum Beispiel die Gesundheitszentren von Monvia und Sanacare, attraktiv – und auch
für Kinderärzte sowie für Gynäkologen hat diese
Art der Zusammenarbeit Zukunft, besonders in
grösseren Zentren. Daneben werden erfahrene
medizinische Praxisassistentinnen zunehmend
verantwortungsvollere Tätigkeiten übernehmen,
etwa bei der Betreuung chronisch kranker Personen.
Aus der Grundversorgung der Zukunft sind auch
die anderen Gesundheitsberufe nicht wegzudenken. Die Menschen, die diese Berufe ausüben,
sind gut ausgebildet und es spricht nichts dagegen, dass sie künftig noch mehr Aufgaben in der
Grundversorgung übernehmen. Denkbar sind
einfache ärztliche Tätigkeiten wie beispielsweise
Impfungen vornehmen oder häufige Krankheiten
wie Erkältungen, einfache Blasenentzündungen
oder Heuschnupfen behandeln. Oder die Mitarbeitenden von Spitex-Organisationen können
dank ihrer Nähe zu den Menschen mit Pflegebedarf deren einfache medizinische Probleme
lösen helfen. Dies alles natürlich nur bei entsprechender Ausbildung und Erfahrung und in
Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt.
Und nicht zuletzt: Durch die bessere Arbeitsteilung wird sogar eine Kostensenkung möglich
sein.
Es zeichnet sich also eine vielfältige Grundversorgung mit mehr involvierten Gesundheits­b erufen
ab. Teams werden wichtiger als Einzelpersonen.
Und das ist gut so, ich freue mich persönlich auf
diese Veränderung. Die alten Rezepte helfen uns
nämlich nicht mehr weiter. Stattdessen bringen
neue Perspektiven und Teamarbeit vielversprechende Chancen. Wenn wir diese packen, können
wir auch die bevorstehenden Herausforderungen
im Gesundheitswesen meistern. Davon bin ich
überzeugt.
Jürg Vontobel
Mitglied der Geschäftsleitung
* Frauen sind stets mitgemeint
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4 CONCORDIA – CARE 2/2015
AUF EWIG UNZERTRENNLICH?
Wenn sich Freundschaften abkühlen
von Christoph Eichhorn, Dipl.-Psychologe Universität
Relax
Relax
CONCORDIA – CARE 2/2015
Beste Freunde für immer?
Was in jugendlichen Jahren so selbst­
verständlich klingt, ist in der Realität
gar nicht so einfach umzusetzen.
N
icole und Andrea kannten sich schon seit
25 Jahren und bezeichneten sich als beste
Freundinnen. Beide waren Singles und
hatten stets viel Zeit und sogar ihre Ferien miteinander verbracht. Da lernte Nicole einen neuen
Partner kennen. Anfangs weihte sie Andrea in
die schillernden Eindrücke des Neuanfangs ein.
Aber mit der Zeit sahen sich die beiden immer
seltener. Andrea beschlichen allmählich negative
Gefühle. Sie war neidisch, fühlte sich zurückgewiesen und entwertet. Gleichzeitig drängte sich
Verärgerung und fast so etwas wie Wut auf die
alte Freundin auf. Aber auch Nicole ging es in der
neuen Situation nicht so gut. Eigentlich wollte
sie nämlich den Kontakt mit Andrea wie bisher
aufrechterhalten, doch ihr Partner war dagegen.
Schuldgefühle machten sich breit – und je länger
je mehr ging sie Andrea aus dem Weg, ohne
genau zu wissen warum.
Jeder entwickelt sich weiter
Es gibt viele Gründe, warum Freundschaften mit
der Zeit abkühlen und man sich voneinander
distanziert. Etwa, weil – wie bei Nicole und
Andrea – die neue Lebenssituation einer Person
die Freundschaft erschwert. Oder weil sich die
Interessen der Befreundeten über die Jahre
ändern. Gerade im fortgeschrittenen Alter werden viele Leute unflexibler. Es fällt nicht mehr
so leicht, Kompromisse einzugehen, unterschiedliche Interessen zusammenzubringen und trotz
verschiedener Ansichten aufeinander zuzugehen.
So entwickelt man sich allmählich auseinander.
Gemeinsam Spass zu haben und Erfahrungen zu
teilen wird schwieriger, wenn einer von beiden
seine freie Zeit am liebsten mit Joggen oder Wandern verbringt, der andere damit nichts anfangen
kann und seine gemütlichen Jassrunden bevorzugt. Oder wenn jemand plötzlich seine Liebe zu
Musik oder Tanz entdeckt, während der andere
daheim Bücher verschlingt. Dies sind ganz normale Vorgänge in unserem Leben, doch sie haben
Konsequenzen. Der eine lernt vielleicht beim
Musizieren neue Freunde kennen, der andere
nicht.
Negative Gefühle
Die Abkühlung von Freundschaften wird vor
allem dann zum Problem, wenn negative Emo­
tionen entstehen. Wenn sich die Betroffenen
gekränkt, zurückgewiesen oder neidisch fühlen
und nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen.
Der britische Satiriker Samuel Butler hatte nicht ganz unrecht, wenn er
meinte: «Freundschaft ist wie Geld – einfacher gemacht als behalten».
Handeln statt grübeln
Manchmal ist es gar nicht so klar, weshalb sich eine Freundschaft auseinanderentwickelt. Dies macht die Sache nicht leichter, denn so beginnt oft
eine Grübelphase. Man fragt sich, weshalb sich der andere nicht mehr meldet oder findet es gemein, dass er nicht mehr anruft. Gedanken wie diese
sind Alarmzeichen; besonders, wenn sie über lange Zeit anhalten. Auch
falscher Stolz ist ein Feind der Wiederannäherung: Soll etwa ich dem
anderen beichten, dass ich gekränkt bin? Muss die Initiative immer von
mir ausgehen? fragen sich die Betroffenen – und wissen auch schon die
Antwort: sicher nicht. Solche Gedanken sind verständlich. Doch ändern
wird sich auf diese Weise nichts.
Wert der Freundschaft
Was gibt mir diese Freundschaft? Was würde mir ohne sie fehlen? Solche
Fragen helfen, sich zu überwinden. Rufen Sie sich dafür die guten Zeiten
und die schönen Seiten der Freundschaft ins Bewusstsein. Das kann motivieren, sich ganz bewusst dafür einzusetzen und dem Freund oder der
Freundin seine Gefühle mitzuteilen. Klar, das ist wie ein Sprung ins kalte
Wasser. Ein gewisses Risiko ist dabei. Doch die Chancen, etwas zu gewinnen, sind grösser als das Risiko, etwas zu verlieren.
Über den eigenen Schatten springen
Im schlimmsten Fall stellt sich heraus, dass die andere Person wirklich
kein Interesse mehr an einem hat. Das ist nicht schön, geschieht aber jährlich millionenfach. Und in gewisser Weise bringt es sogar Vorteile. Denn
weiss man eindeutig, dass der andere nicht mehr interessiert ist, kann man
sich neu orientieren, statt sich sein Leben mit Grübeln oder unrealistischen Wünschen zu verdunkeln. Wie wäre es darum, sich zu öffnen und
zuzugeben, dass man unter der Entfremdung leidet? Schon allein die Tatsache, das Gefühl endlich auszusprechen, ist erleichternd. Das zeigen Studien aus der Emotionsforschung. Man darf auch ruhig stolz sein, wenn man
den Mut aufbringt, auf die andere Person zuzugehen.
Die richtigen Worte finden
Sie können beispielsweise einen Brief schreiben oder anrufen. Die passenden Worte dafür zu finden ist nicht einfach. Am besten beschreiben Sie, was
Sie sich wünschen und was Ihnen die Freundschaft bedeutet. Also beispielsweise: «Die Freundschaft mit dir ist für mich erfüllend, entspannend,
anregend. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir unsere Freundschaft
wieder aufnehmen könnten.» Probieren Sie es aus. Vielleicht bringt das
Ihre Freundschaft erst recht zum Glühen.
Haben Sie Fragen zu diesem Artikel oder
zu den Themenkreisen Stressbewältigung
und Burnout?
Christoph Eichhorn, Dipl.-Psychologe Universität,
beant­wor­tet sie Ihnen gerne. Er ist klinischer
Psychologe/Psy­cho­therapeut, Supervisor und
Buch­autor und hat langjährige Erfahrung als Trainer mit den Schwerpunkten Gesund­heitspsychologie und Stressbewältigung. Nehmen Sie mit ihm
über E-Mail Kontakt auf: [email protected]
Für CONCORDIA-Versicherte ist diese Dienstleistung gratis.
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CONCORDIA – CARE 2/2015
IMMER SCHÖN
COOL BLEIBEN!
Ernährungstipps für heisse Tage
von Marlène Gautschi, dipl. Ernährungsberaterin HF
Küche
Küche
CONCORDIA – CARE 2/2015
Mit den richtigen Lebensmitteln und
Warme oder kalte Getränke?
Getränken wird die Sommerhitze auf
Haben Sie sich auch schon gefragt, weshalb die
genussvolle Art erträglicher.
Beduinen warmen Tee trinken, wir Europäer hingegen eiskalte Erfrischungsgetränke? Völker, die
sich mit hohen Temperaturen auskennen, trinken
bei Hitze nicht unbedingt heisse, aber zumindest
warme Getränke. Dies hat seine Gründe. Eiskalte
W
Flüssigkeiten erfrischen zwar anfänglich sehr,
enn die Sonne brütet und wir uns am
senken jedoch die Temperatur des Mageninhal-
liebsten in einer schattigen Ecke ver-
tes. Der Körper muss die Getränke dann erst ein-
kriechen, ist genügend Flüssigkeit für
mal auf Körpertemperatur bringen, damit er sie
den Körper besonders wichtig.
in den Dünndarm transportieren und verwerten
kann. Dieses Erwärmen braucht Energie und
Trinken, trinken, trinken
treibt uns letztlich noch mehr Schweiss auf die
Durchschnittlich sollten wir pro Tag 1.5 Liter
Stirn. Darüber hinaus gaukeln uns kalte Getränke
Flüssigkeit zu uns nehmen, je nach Tätigkeit und
Völlegefühl vor und verdecken so den tatsächli-
Schwitzen bis zu 3 Litern. Schon geringe Defi-
chen Durst. Besonders Sportler, die durch das
zite verursachen körperliche Beschwerden wie
Schwitzen sehr viel Flüssigkeit verlieren, sollten
Konzentrationsstörungen, Übelkeit, Schwindel
nach ihrer Aktivität keine ganz kalten Getränke
oder Kopfschmerzen. Bei empfindlichen Perso-
trinken. Denn ihr Körper muss den Flüssigkeits-
nen können auch Herz-Kreislauf-Probleme auf-
verlust sofort ausgleichen. Allgemein gilt: wenn
treten. Macht sich der Durst bemerkbar, ist es
schon kalte Getränke, besser nicht eiskalt und
eigentlich schon zu spät, denn der Körper leidet
nicht zu hastig trinken.
bereits unter Flüssigkeitsmangel.
Erfrischende Lebensmittel
Tipps:
Unter den Früchten zählen Melonen (Wasser-
O Über den Tag verteilt trinken – nicht erst,
wie auch Zuckermelonen) zu den besten Durst-
wenn sich das Durstgefühl einstellt.
O Gute Durstlöscher sind Wasser, Mineral­
wasser, Schorle (1 Teil Saft und 3 Teile
Wasser), verdünnte Fruchtsäfte, Kaffee,
Tee oder selbstgemachter Eistee mit
weniger Zucker.
O Zur Abwechslung kann Leitungswasser auf
verschiedene Arten aromatisiert werden:
mit Scheiben unbehandelter Zitrusfrüchte
(Zitronen, Limetten), mit Kräutern (Minze,
löschern. Melonen enthalten über 90 Prozent
Wasser, daneben eine breite Palette an Vitaminen und Mineralstoffen. Auch Tomaten, Gurken,
Zucchetti, Peperoni und Salate sind sehr wasserhaltig. Man isst die farbenfrohen, leichten und
saftigen Lebensmittel mit Vorliebe überall auf
der Welt, wo das Wetter richtig heiss ist. Und weil
sich die meisten davon sowohl zum Essen als auch
zum Trinken eignen, sind ihre Verwendungen
äusserst vielfältig.
Verveine, Melisse), Eiswürfeln aus Frucht-
Ideen:
saft, exotisch mit Zitronengras oder Ingwer-
O Sommer-Gazpacho: schnelle kalte Suppe
scheiben.
O Vorsicht mit Süssgetränken! 5 dl Softdrinks
wie Cola, Energy-Drinks oder Eistee enthalten circa 12 Stücke Würfelzucker. Damit
steigt der Blutzuckerspiegel rasant an, fällt
jedoch genauso schnell wieder ab. Süss­
getränke können deshalb schlapp und müde
machen und sind auf die Dauer auch
schlecht für die Figur.
zur Erfrischung – aus Peperoni, Gurke,
Tomaten, Melone etc.
O Smoothies: cremig pürierte Früchte oder
Gemüse, die zusammen mit gestossenem
Eis serviert werden. Je nach Belieben kann
Joghurt, Milch oder Glace hinzukommen.
O Sommersalate in allen Farben und
Variationen.
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8
CONCORDIA – CARE 2/2015
Scharfes Essen kühlt ab
Küche
Fettreiche Speisen können durch die erhöhte Magensaftproduktion besser
Besonders in heissen Ländern wie Indien, Thai-
verdaut werden. Positiv ist auch die antibakterielle Wirkung von Capsaicin.
land oder Mexiko essen die Menschen gerne
Gerade für die Aufbewahrung von Speisen in warmen Regionen ist diese
scharf. Heimische Gewürze wie Chili, Pfeffer,
von Vorteil.
Ingwer oder Knoblauch enthalten diverse Stoffe
unterschiedlicher Schärfe. Die Schärfste unter
In Mexiko und Thailand werden täglich zwischen 25 und 200 mg Capsaici-
ihnen ist die Chilischote. Der darin enthaltene
noide durch den Verzehr von Chilis aufgenommen. Zum Vergleich: In Mit-
Scharfstoff Capsaicin wirkt auf vielfältige Weise.
teleuropa beträgt die durchschnittliche Aufnahme lediglich 1.5 mg pro Tag.
Er reizt die Nervenfasern, welche für den Schmerz
zuständig sind, insbesondere im Mund. Durch
Gut zu wissen:
diesen Schmerzreiz werden Endorphine ausge-
O In der Schweiz heissen die scharfen, kleinen Chilis Peperoncini;
schüttet. Chili und anderen scharfen Gewürzen
sagt man deshalb auch nach, dass sie glücklich
machen.
Gleichzeitig führt das Capsaicin zu Hitzewallungen und Schweissbildung. Das Schwitzen
bewirkt eine Senkung der Körpertemperatur,
der Körper kühlt ab. Capsaicin regt ausserdem die
Magenmotorik an und steigert die Magensaftsekretion. So wird die Verdauung angekurbelt.
die milden, grossen werden Peperoni genannt.
O Je kleiner die Chilischoten, desto schärfer sind sie! Schoten entkernen,
so sind sie weniger scharf. Je länger die Kochzeit, desto schärfer wird
das Gericht.
O Wenn es brennt im Mund und Rachen, besser nicht mit Wasser
löschen, denn dies verstärkt den Schmerz noch. Da Capsaicin
fettlöslich ist, helfen Milch und Milchprodukte am besten
gegen die Schärfe. Inder nehmen aus diesem Grund gerne ein
sogenanntes Lassi (Joghurtgetränk) zum Essen.
Haben Sie Ernährungsfragen?
Marlène Gautschi, dipl. Ernährungsberaterin HF,
beantwortet sie gern. Nehmen Sie mit ihr über
E-Mail Kontakt auf: [email protected]
Für CONCORDIA-Versicherte ist diese Dienstleistung gratis.
CONCORDIA
Info
CONCORDIA – CARE 2/2015
SPAREN BEIM BEZUG VON MEDIKAMENTEN
Original, Generikum, aus der Apotheke oder
per Versandapotheke zugeschickt? Beim
Medikamentenkauf kann sich ein Vergleich
auszahlen: CONCORDIA-Versicherte haben
die Möglichkeit, durch den konsequenten
Bezug von Generika bei Versandapotheken
merklich zu sparen.
und xtrapharm. Bestellen Sie Ihre Medikamente über eine dieser Versandapotheken, profitieren Sie von einem tieferen Medikamentenpreis.
Wenn Sie sich dabei für Generika entscheiden, fällt diese Vergünstigung
bei Zur Rose noch höher aus, wie das folgende Beispiel zeigt.
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W
enn Sie über eine längere Zeit Medikamente benötigen oder auf mehrere
Medikamente angewiesen sind, können sich Generika für Sie lohnen. Diese werden
mit denselben Wirkstoffen hergestellt wie die
Originalpräparate, sind ebenso wirksam und
erfüllen die gleichen Qualitätsanforderungen. Sie
sind jedoch meist günstiger als die Originale, da
die Hersteller keinen Forschungs- und Entwicklungsaufwand betreiben müssen. So kann mit
einem Generikum je nach Medikament bis zu
73 Prozent gespart werden.
die Versandapotheke Zur Rose (am Beispiel von Atacand und Candesartan.
Preis des Originalmedikaments in der Apotheke = 100 %)*
Apotheke
Versandapotheke Zur Rose
100 %
84 %
27 %
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Ihre Medikamente – sowohl Originale als auch
Generika – können Sie entweder in einer herkömmlichen Apotheke kaufen oder über eine
Versandapotheke bestellen. Entscheiden Sie selbst,
was Ihnen besser entspricht. Wenn Sie die persönliche Beratung und den Kontakt mit dem Apotheker schätzen, sind Sie in herkömmlichen Apotheken gut bedient.
Ist Ihnen schnelles, bequemes Bestellen wichtiger? Dann ist der Medikamentenkauf via Versandapotheke eine gute Alternative. Auch wenn
gerade keine Apotheke in Ihrer Nähe ist, haben
Sie Ihre Medikamente damit immer rechtzeitig
zur Hand. Sie werden Ihnen – diskret verpackt –
direkt nach Hause geliefert. Gerade wenn dieselben Medikamente über längere Zeit benötigt
werden, ist diese Art des Medikamentenbezugs
praktisch.
Vergünstigung bei Versandapotheken
Bei Versandapotheken entfällt die Apothekertaxe,
was sich positiv auf den Medikamentenpreis auswirkt. Die CONCORDIA arbeitet mit drei Versandapotheken zusammen: Zur Rose, MediService
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Sie, dass im Fürstentum Liechtenstein keine Medikamente über die
Versandapotheken bezogen werden können.
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Originalmedikament: Atacand plus 8/12.5 mg; 28er-Packung; 20 % Selbstbehalt /
Generikum: Candesartan HCT Actavis 8/12.5 mg; 30er-Packung; 10 % Selbstbehalt.
Detaillierte Zusatzinformationen bei www.concordia.ch/medikamente
9
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CONCORDIA – CARE 2/2015
AUF UND DAVON
Mit der Ferien- und Reiseversicherung der CONCORDIA können Sie
beruhigt verreisen.
CONCORDIA Info
concordiaMed-24-h-Notrufservice gerne weiter:
Tele­fon 041 210 02 50.
Wann müssen Sie beim concordiaMed- Notrufservice anrufen?
Der Anruf beim concordiaMed-24-h-Notruf­
service (Zusatzversicherung DIVERSA oder
Ferien- und Reiseversicherung) ist in folgenden
Fällen zwingend erforderlich:
O Wenn Sie sich stationär im Spital behandeln
lassen müssen.
O Wenn eine medizinisch notwendige Heimschaffung an den Wohnort beziehungsweise
ins zuständige Spital in der Schweiz oder in
Liechtenstein durchgeführt werden muss.
O Bei allen speziellen Leistungen wie Such-,
Bergungs- und Rettungsaktionen, Heimschaffung von Verstorbenen sowie bei all­
fälligen Kostenvorschüssen oder Besuchs­
reisen von Verwandten.
Die Vorfreude auf die Reise ist gross, der Gedanke an mögliche
Krankheiten oder Unfälle weit weg. Doch es lohnt sich, im Vorfeld
einige Vorsichtsmassnahmen zu treffen und an die wichtigsten
Dokumente zu denken.
Gut zu wissen
Falls Sie während eines vorübergehenden Aufenthaltes in einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA erkranken oder verunfallen, haben Sie Anrecht
auf medizinische Erstversorgung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Darunter fallen alle medizinischen Massnahmen, die
in dem besuchten Land unmittelbar erforderlich sind und nicht bis zum
beabsichtigten Zeitpunkt der Rückkehr in die Schweiz oder nach Liechtenstein zurückgestellt werden können.
Wichtig ist, dass Sie für die administrative Abwicklung die CONCORDIAVersichertenkarte bei sich haben (siehe Kasten). Auf ihrer Rückseite befindet
sich die Europäische Krankenversicherungskarte (sofern Sie bei der
CONCORDIA die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgeschlossen haben). Für die Behandlungskosten müssen Sie dann in der Regel nicht
selbst aufkommen. Je nach Land ist jedoch vor Ort eine Kostenbeteiligung
zu entrichten, wie sie auch für Bürger des betreffenden Staates üblich ist.
Was tun bei einem Unfall?
O Wenn Sie in den Ferien verunfallen, wenden
Sie sich als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer
bitte umgehend an Ihren Arbeitgeber, damit
dieser das Unfallereignis dem UVG-Versicherer
melden kann.
O Nach der Rückkehr in die Schweiz ist das
Unfallereignis in jedem Fall mit einer
Unfallmeldung der CONCORDIA zu melden.
Die Europäische Krankenversicherungskarte ist erforderlich für die Reise in folgende Länder:
Europäische Union
Belgien (B)
Malta (M)
Bulgarien (BG)
Niederlande (NL)
Dänemark (DK)
Österreich (A)
Deutschland (D)
Polen (PL)
Estland (EST)
Portugal (P)
Folgende Reisedokumente sollten Sie nicht vergessen:
Finnland (FIN)
Rumänien (RO)
O Die CONCORDIA-Versichertenkarte
Frankreich (F)
Schweden (S)
O Die Notfallkarte, falls Sie die Ferien- und Reiseversicherung
abgeschlossen haben
Griechenland (GR)
Slowakei (SK)
Grossbritannien (GB)
Slowenien (SLO)
Irland (IRL)
Spanien (E)
Italien (I)
Lettland (LV)
Tschechische
Republik (CZ)
Litauen (LT)
Ungarn (H)
Luxemburg (L)
Zypern (CY)
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen zur Versicherungsdeckung für Ihre bevorstehende Reise steht
Ihnen Ihre CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
EFTA
Hilfe für unterwegs
Tauchen während Ihrer Reise medizinische Fragen auf oder sind Sie unsicher betreffend einer Behandlung im Ausland, hilft Ihnen unser
Island (IS)
Liechtenstein (FL)
Norwegen (N)
CONCORDIA Info
CONCORDIA – CARE 2/2015
11
Allgemeine Versicherungsbedingungen Ferien- und Reiseversicherung
Ausgabe 1997
I.
Begriff und Inhalt
1
Inhalt
Durch den Abschluss einer Ferien- und Reise­v er­s i­c he­­rung
werden im Sinne der nachfolgenden Bestim­m un­g en folgende,
während einer Ferien- oder Ge­s chäfts­­reise im Ausland entstehende Risiken versichert:
– ambulante und stationäre Heilungskosten;
– Kranken- und Unfalltransporte;
– Such- und Rettungsaktionen;
– Heimschaffungen;
– Spitalkostenvorschüsse;
– Krankenbesuche;
– Notfallhilfe.
2 4.2
Krankheit und Unfall
Leistungen aus der Ferien- und Reise­v er­s iche­r ung gewährt die
CONCORDIA Versicherungen AG, im Folgenden CONCORDIA
genannt, bei Krankheit und Unfall. Massgebend sind die Definitionen der schweizerischen Gesetzgebung (KVG, UVG).
II. Versicherungsmöglichkeiten
3 Einzelperson-, Paar- oder Familien­v ersicherung
3.1 Die Ferien- und Reiseversicherung kann so­w ohl für Einzelpersonen (Einzelper­s on­­ver­­siche­r ung) als auch für ein Paar (Paar­­
ver­s iche­r ung) sowie auch für eine Familie (Familien­v er­s iche­
rung) abgeschlossen wer­­­den.
3.2 Als Paarversicherung erstreckt sich der Ver­­­si­c he­r ungs­s chutz
auf den Versicherungsnehmer und einen im selben Haus­h alt
lebenden oder mit dem Ver­s i­c he­r ungs­n ehmer verwandten
Reise­­begleiter.
3.3 Als Familienversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf folgenden Perso­n en­­kreis:
– Versicherungsnehmer
– Ehe- oder im selben Haushalt lebender Lebenspartner
des Versiche­r ungs­n ehmers
– Kinder des Versicherungsnehmers bis zu deren 25.
Altersjahr
3.4 Paar- und Familienversicherung sind nur bei einer gemeinsamen Reise des erwähnten Per­s o­n en­k reises abschliessbar.
Individuell reisende Familienmitglieder bedürfen einer Einzel­
person­v ersicherung.
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
6
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5
6.1.6
6.2
III. Leistungen
4
4.1
4.3
Notrufzentrale
Bei plötzlicher Erkrankung, Unfall, un­v or­h er­­­ge­s ehener Niederkunft und Tod, welche Not­f all­h ilfe oder die Hospitalisation
eines Versicher­t en erforderlich machen, ist unver­­züglich die
Not­r ufzentrale der CONCORDIA zu benachrichtigen.
7
Die notwendige Notfallhilfe wird durch die von der «medicall»
betriebene Notrufzent­r ale der CONCORDIA angeordnet,
organisiert und im Be­d arfsfall durchgeführt und von der
CONCORDIA vergütet.
Die Kosten von nicht durch die Notrufzen­t ­r ale der CONCORDIA
angeordneter Notfallhilfe werden nur so weit übernommen,
als diese auch bei der Durchführung der Mass­n ahmen durch
die Notrufzentrale der CONCORDIA entstanden wären.
Heilungskosten
Bei plötzlicher Erkrankung, Unfall oder un­v or­­her­­ge­s e­h e­n er
Niederkunft werden im Nach­g ang zu den bestehenden Versicherungen (Art.14) fol­g en­d e Heilungskosten zu den ortsüblichen Tarifen übernommen:
ärztliche Behandlungen (nur in der Schweiz anerkannte Heilanwendungen);
Medikamente;
Analysen;
Behandlungen bei Chiropraktoren;
unfallbedingte Zahnbehandlungen;
stationäre Behandlungen in Akutspitälern.
Notfallhilfe
Bei ernsthafter Erkrankung, schwerem Un­f all oder Tod übernimmt die CONCORDIA folgende von «medicall» organisierten
Leis­t ungen:
medizinisch notwendige Rettungs­a ktionen und Transporte;
Suchaktionen zur Rettung und Bergung eines Versi­c her­t en
bis zu einem Maximalbetrag von CHF 10’000;
bei medizinischer Notwendigkeit Heimschaffung des erkrankten oder verunfallten Versicherten an den Wohn­o rt bzw. ins
zustän­d ige Spital;
Bergung und Heimschaffung eines ver­s tor­b enen Versicherten
an den vor der Abreise bestandenen Wohnort in der Schweiz;
Kostenvorschüsse bis maximal CHF 10’000, wenn ein Versicherter im Ausland hospitalisiert werden muss. Der Kos­
tenvorschuss ist innert 30 Tagen nach der Rückkehr in die
Schweiz rückzu­e rstatten, soweit die CONCORDIA ihn nicht
mit ihren Leistungen verrechnen kann;
bei länger als 10 Tage dauerndem Spitalaufenthalt eines Versicherten die Reisekosten einer von der Not­r ufzentrale organisierten Besuchsreise eines Verwand­t en oder einer dem Versicherten sehr nahestehenden Per­s on (Bahn­b illett 1. Klasse,
Flugticket Economy-Class, jedoch ohne Unterkunfts- und
Verpflegungs­kosten).
Werden Such-, Rettungs- oder Transportmassnahmen durch
Streik, Wirren, kriegerische Handlungen, Radioaktivität,
höhere Gewalt oder ähnliche Ursachen ver­u nmög­licht, kann
deren Durchführung nicht ver­langt werden.
Leistungsdauer
Die Leistungen werden nur bis zum Zeitpunkt einer medizinisch zumutbaren Heimreise oder Verlegung in die in der
Schweiz zuständige Heil­a n­s talt, längstens jedoch bis 90 Tage
nach Ablauf der Versicherungsdauer ausgerichtet.
IV. Verschiedene Bestimmungen
8
8.1
8.2
Örtlicher Geltungsbereich
In der Ferien- und Reiseversicherung gilt der Versicherungsschutz ausserhalb der Schweiz welt­w eit.
Für Grenzgänger ist ein Grenzkorridor von 20 km ab der
Schweizer Landesgrenze der Schweiz gleichgestellt.
9
9.1
Abschluss
Die Ferien- und Reiseversicherung kann ohne Rücksicht auf
das Alter abschliessen, wer in der Schweiz Wohnsitz hat oder
als Grenz­g änger im Grenzkorridor von 20 km ab der Schweizer Landes­g renze wohnt.
9.2 Die Versicherung wird abgeschlossen durch die Bank- oder
Postzahlung der entsprechenden Prämie und die vollständige
Angabe der für die Durchführung der Versicherung notwendigen Daten.
9.2.1 Bei Postzahlung ist der hierfür vorge­s e­h ene Einzahlungsschein
vollständig auszufüllen und die Einzahlung vor der Abreise
durch die Post zu quittieren.
9.2.2 Bei Bankzahlung ist der hierfür vorgese­h e­n e Einzahlungsschein vollständig auszufüllen und vor der Abreise der Bank
zwecks Über­w ei­s ung der Prämien zuzu­s tellen. Zusätzlich sind
die auf dem Einzahlungsschein enthaltenen Daten zur Durch­
füh­r ung der Versicherung (ver­s icherte Per­s on/en, PolicenNummer, Beginn und Dauer der Versi­c he­r ung) der CONCORDIA
vor Abreise schriftlich zu übermitteln.
9.3 Sind die Angaben der für die Durchfüh­r ung der Versicherung
notwendigen Daten un­v oll­­ständig oder entsprechen sie nicht
den tat­s äch­lichen Gegebenheiten, so gilt die Ver­­siche­r ung als
nicht zustande gekommen.
10 Versicherungsbeginn
Die Versicherung beginnt mit dem auf dem Ein­z ah­lungsschein
genannten Datum, früh­e s­t ens je­d och mit der Abreise vom
Wohnort und nicht frü­h er als das Datum des Poststempels
(Post­­zahlung) bzw. der Bank­g utschrift an die CON­C OR­D IA
(Bankzahlung).
11 Versicherungsdauer
11.1Die Versicherung kann wahlweise für die feste Vertragsdauer
von 8, 15, 22, 30, 60, 90, 120, 150, 180 oder 365 Tagen
abgeschlossen werden.
11.2 Die gewünschte Versicherungsdauer ist auf der Abschlusserklärung genau zu bezeichnen.
11.3 Ist die Prämie für eine kürzere als die be­­­­an­­tragte Dauer einbezahlt worden, gilt die sich aus der Prä­m ienzahlung errechnete Versiche­r ungs­d auer ab Versicherungsbeginn gemäss
Art. 10.
12 Leistungsausschluss
12.1 Krankheiten und Unfälle, die in Zusam­m en­­­hang mit nachstehenden Ereignissen auf­t reten, sind von der Versicherung
ausgeschlossen:
So einfach können Sie sich versichern
Notfallkarte
1.Einzahlungsschein ausfüllen und Posteinzahlung oder Banküberweisung vornehmen.
Policen-Nummer:
concordiaMed-24-h-Notrufservice
Telefon 041 210 02 50
2.Bei Überweisung mittels E-Banking/E-Finance sind die Angaben («Einzelperson, Paar,
Familie») sowie «Name/Vorname versicherte Personen» und der «Versicherungsbeginn»
und «Anzahl Tage» im Mitteilungstext zu erfassen.
3.Versicherungsbeginn: Mit dem auf dem Einzahlungsschein genannten Datum, frühestens
jedoch mit der Abreise vom Wohnort und nicht bevor der Prämienbetrag per Post (Datum
des Poststempels) oder Bank (Datum der Bankgutschrift an die CONCORDIA) bezahlt
worden ist.
Empfangsschein / Récépissé / Ricevuta
Dieser Empfangsschein – mit Poststempel oder Banküber­weisungs­
bestätigung versehen – gilt als Versicherungsausweis.
Tragen Sie diesen Versicherungsausweis während der Reise auf sich.
Policen-Nummer:
Einzahlung Giro
Einzelperson
Paar
(Vorwahl siehe Rückseite)
Versement Virement
Familie Versamento Girata
Policen-Nummer:
Versicherungsbeginn:
Anzahl Tage:
Name/Vorname versicherte Personen
Einzahlung für / Versement pour / Versamento per
Einzahlung für / Versement pour / Versamento per
CONCORDIA, Schweiz. Kranken- und Unfallversicherung Ferien- und Reiseversicherung
6002 Luzern
Konto/Compte/Conto 60-14200-0
Konto/Compte/Conto 60-14200-0
CHFc.
CHFc.
t
t
t
t
•
•
Einbezahlt von / Versé par / Versato da
202
Die Annahmestelle
L’office de dépôt
L’ufficio d’accettazione
Giro aus Konto
Virement du compte
Girata dal conto
Einbezahlt von / Versé par / Versato da
441.02
CONCORDIA, Schweiz. Kranken- und Unfallversicherung
Ferien- und Reiseversicherung
6002 Luzern
12 CONCORDIA – CARE 2/2015
CONCORDIA Info
– Folgen von kriegerischen Ereignissen; wird der Versicherte jedoch im Land, wo er sich aufhält, vom Ausbruch
solcher Ereignisse überrascht, erlischt der Versicherungsschutz erst 14 Tage nach deren erstmaligem Auftreten.
– ausländischer Militärdienst;
– Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder Ter­r orakten;
– Teilnahme an Unruhen, Demonstrationen oder ähnlichen
Anlässen;
– vorsätzliche oder grobfahrlässige Ausübung von Ver­b rechen
und Vergehen;
– Beteiligung an Raufereien und Schlägereien, es sei denn,
der Versicherte sei als Unbeteiligter oder bei Hilfeleistungen für einen Wehrlosen durch die Streitenden verletzt
worden;
– Gefahren, denen sich der Versicherte dadurch aussetzt,
dass er andere stark provoziert;
– Einwirkung ionisierender Strahlen und Schäden aus Atomenergie;
– Konsum von Drogen, Betäubungs- und Suchtmitteln sowie
Alkohol- und Medikamenten­m iss­b rauch;
– versuchte oder vollendete Selbsttötung oder Selbstverstümmelung.
12.2 Keine Leistungen werden zudem aus­g e­r ichtet für:
– Zellulartherapie, Abmagerungskuren, Kräftigungstherapien;
– Behandlungen, deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und
Wirtschaftlichkeit nach wissen­s chaftlichen Methoden nicht
nachgewiesen sind;
– Schwangerschaftsabbruch, künstliche Befruch­t ung sowie
Sterilitäts­b ehand­lung­e n;
– kosmetische Behandlungen (inkl. Kompli­ka­t io­­nen und Spätfolgen);
– Kostenbeteiligungen (Franchisen und Selbst­­­be­h alte) der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung und anderer
Versiche­r ungen;
– Kuren;
– Behandlungen und Notfallhilfe in der Schweiz.
12.3 Krankheiten und Unfälle, die in der vor der Abreise bestehenden Versicherung unter Vor­­be­h alt fallen oder die bereits bei
Abschluss der Versicherung bzw. bei Beginn der Reise bestan­
den haben, sind ausge­s chlos­s en.
12.4 Begeben sich Versicherte zur Behandlung, Pflege, Kur oder
Niederkunft ins Ausland, wer­d en aus der Ferien- und Reiseversicherung keine Leistungen ausgerichtet.
13 Leistungskürzungen
13.1 Die versicherten Leistungen werden ge­k ürzt und in besonders schwerwiegenden Fällen ver­w eigert:
– wenn der Versicherungsnehmer bzw. der Versicher­t e seinen
Verpflichtungen und Ob­lie­g enheiten nicht nachkommt, es
sei denn, er weist nach, dass die Pflichtverletzung un­v er­
schuldet erfolgt ist;
– bei grobfahrlässiger Herbeiführung des ver­s i­c her­t en Ereignisses durch den Versiche­r ungs­­nehmer bzw. den Versicherten;
– bei Unfällen als Folge von Wagnissen.
Wag­n isse sind Handlungen, mit denen sich der Ver­­si­c her­t e
einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne Vorkehrungen zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf
ein vernünftiges Mass beschränken. Rettungshandlungen
zu­g unsten von Per­s onen sind indessen auch dann versichert, wenn sie an sich als Wagnisse zu betrachten sind.
13.2 Allfällige in anderen Versicherungen der CON­C ORDIA oder
in bei einem anderen Kranken- oder Unfallversicherer bestehenden Ver­s iche­r ungen vorgenommene Kürzungen werden
durch die Ferien- und Reiseversicherung nicht gedeckt.
13.3 Macht eine Organisation die Rechnungs­s tel­lung für geleistete Hilfeleistungen von den Leis­t ungen der CON­C ORDIA
abhängig, so werden die Leistungen um 50 % ge­k ürzt.
14 Ausrichtung der Leistungen, Subsidiarität
14.1 Die Leistungen der Ferien- und Reisever­s iche­r ung werden im
Nachgang zu den Leis­t un­g en gemäss der schwei­z erischen
Bun­d es­g esetz­g ebung über die Kranken-, Unfall-, Militär- und
Invalidenversicherung sowie ent­s prechender aus­ländischer
Versicherungsträger erbracht. Hat der Versicherte Anspruch
auf Leistungen der ge­n an­n ­t en Sozial­v ersicherungen, werden
die Leis­t ungen nur gewährt, wenn der Fall diesen Versi­c he­
rungs­t rägern rechtzeitig angemeldet worden ist.
14.2 Bestehen privatrechtliche Versicherungsverträge bei mehreren leistungspflichtigen Ver­s icherern, so werden die Leistungen gesamthaft nur einmal vergütet. In diesem Fall wird
er­m it­t elt, wie viel jeder Versicherer aus der bei ihm beste­
henden Versicherung zu zahlen hätte, wenn er allein leis­
tungs­p flichtig wäre, und hierauf die Gesamtsumme dieser
Leistungen errechnet. Von dieser Summe hat jeder Ver­s iche­
rer nur jenen Teil zu übernehmen, der seinem Anteil der
Gesamtsumme entspricht.
14.3 Wird die CONCORDIA anstelle eines haftpflichtigen Dritten
oder dessen Versicherers in Anspruch genommen, so hat der
Versicherte der CONCORDIA seine An­­sprüche im Rahmen
der ausgerichteten Leistungen abzutreten. Ent­s chä­d igungen,
die von einem haftpflich­t igen Dritten oder dessen Haftpflichtversicherer über­n ommen worden sind, werden von den Leistungen der CONCORDIA in Abzug gebracht.
14.4 Keine Leistungspflicht besteht, wenn der Ver­s icherte ohne
Zustimmung des Versiche­r ers mit einem leistungspflichtigen
Dritten einen teilweisen oder gänzlichen Verzicht auf Ver­
siche­r ungs- oder Scha­­den­­er­s atz­­leis­t ungen oder eine Kapitalabfindung vereinbart hat.
15 Meldepflichten
15.1 Bei plötzlicher Erkrankung, Unfall oder un­­­vor­h er­g e­s e­h ener
Niederkunft ist der CON­C OR­D IA unverzüglich Meldung zu
erstatten (Art. 4.1).
15.2 Der CONCORDIA sind baldmöglichst die detaillierten Originalrechnungen, die Leis­t ungs­a b­r echnung allfälliger anderer
Ver­s icherer und die notwendigen medizinischen Angaben
ein­z ureichen.
15.3 Der Versicherungsnehmer bzw. der Versi­c herte hat zudem
vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft über alles zu geben,
was sich auf den Schadenfall sowie auf frühere Krank­h eiten
und Unfälle bezieht, und entbindet die Leis­t ungs­­erbringer, die
ihn behandeln oder behandelt haben, von der beruflichen
Schweige­p flicht gegenüber dem Versicherer.
15.4 Werden dem Versicherten bereits vor der Abreise bezahlte
Ferien- oder Reisekos­t en, die durch eine plötzliche Erkrankung
oder einen Unfall unnötig oder unbrauchbar geworden sind,
durch den Reise­v er­a n­s talter oder das Trans­p ort­u nternehmen
rück­e r­s tat­t et, so ist dies der CONCORDIA unver­z üg­lich zu
melden.
15.5 Der Versicherte hat den Versicherer über Art und Ausmass
aller Leistungen zu orientieren, die er bei Krankheit oder
Unfall von aus unerlaub­t er Handlung, Vertrag oder Gesetz
leis­t ungs­p flichtigen Dritten beanspruchen kann oder ausbezahlt erhält.
16 Zahlungspflicht
16.1 Honorarschuldner gegenüber den Leis­t ungs­e r­b rin­g ern ist
grundsätzlich der Versicherte.
16.2 Bei durch die Notrufzentrale der CON­C OR­­DIA angeordneter
Notfallhilfe ist Art. 4.2 anwendbar.
17 17.1
Abrechnung
Die Abrechnung der CONCORDIA erfolgt anhand der eingereichten Originalrechnungen, der Leis­t ungsabrechnung allfälliger anderer Versicherer und der notwendigen medizinischen Angaben.
17.2 Sind die Rechnungsdetails ungenügend und werden die
ergänzenden Angaben auf Verlangen nicht zur Verfügung
gestellt, setzt die CONCORDIA ihre Leistungen unter Berück­
sichtigung der Schwere der Krank­h eit bzw. des Unfalls nach
pflichtgemässem Ermessen fest.
17.3 Rückerstattungen gemäss Art. 15.4 werden von den Leistungen der Ferien- und Reiseversicherung abgezogen.
18 Abtretung
Die Ansprüche auf die versicherten Leis­t ungen können weder
abgetreten noch ver­p fändet werden.
19 Prämien
19.1 Die Prämien werden in einem besonderen Prämientarif festgelegt.
19.2 Die einbezahlte Prämie hat der gewählten Ver­s i­c he­r ungs­
möglichkeit und Versiche­r ungs­d auer zu entsprechen.
20 21 Anwendung dieser Allgemeinen Versicherungs­
bedingungen
Für alle in diesen Allgemeinen Versicher­u ngs­b e­d in­g un­g en
nicht geregelten Fragen gilt das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG).
Gerichtsstand
Ansprüche aus diesem Vertrag unterliegen dem schweizerischen Recht. Sie können am Wohnsitz des Versicherten oder
am Hauptsitz der CONCORDIA in Luzern gerichtlich geltend
ge­m acht werden.
Vorwahl für die concordiaMed-Notrufzentrale:
Australien 0011 41
Belgien
00 41
Dänemark
00 41
Deutschland 00 41
Finnland
00 41
Frankreich
00 41
Griechenland 00 41
Grossbritannien00 41
Holland
00 41
Hongkong
001 41
Indonesien 001 41
Irland
00 41
Israel
00 41
Italien
00 41
Kanada/USA 011 41
Marokko
00 41
Mexiko
00 41
Österreich
00 41
Portugal
Singapur
Spanien
Thailand
Tunesien
Türkei
Zypern
00 41
001 41
00 41
001 41
00 41
00 41
00 41
Heraustrennen und zu den
Reisedokumenten legen!
+41 (0)41 210 02 50
Wählen Sie die passende Variante
Prämie in CHF
Das bietet die Ferien- und Reise­versicherung
O Deckung ambulanter und stationärer Heilungskosten weltweit
O Deckung der Kosten für Such- und Rettungsaktionen
Ferien- Einzeltage person
Paar
Familie
O Deckung der Heimschaffungskosten
8
16
31
36
O Spitalkostenvorschüsse
15
32
61
72
O Besuchsreise eines Verwandten oder einer nahestehenden Person ins ausländische Spital
O concordiaMed-24-h-Notruf­s ervice weltweit
O Individuell wählbare Versicherungsdauer
O Einfacher Versicherungsabschluss per Einzahlungsschein
22
49
92
108
30
65
122
144
60
117
220
260
90
162
306
360
120
200
380
446
150
240
453
533
180
280
527
620
365
350
598
690
Unter «Paar» wird der Versicherungsnehmer und eine im selben Haushalt lebende
oder verwandte Person verstanden. Die
Paar- und Familienversicherung ist nur bei
einer gemeinsamen Reise gültig. Individuell
reisende Familienmitglieder müssen je eine
Einzelpersonenversicherung abschliessen.
CONCORDIA
Active
CONCORDIA – CARE 2/2015
13
CONCORDIA ACTIVE
Danke für Ihre Treue und viel Vergnügen
Wichtige Hinweise
O D ie CONCORDIA-ActiveAngebote gelten ausschliesslich für Versicherte
der CONCORDIA.
O D ie Angebotspartner behalten sich das Recht vor,
die Versicherten­karte bei
Abgabe des Bons zu kontrollieren.
O D ie Bons sind ausschliesslich als Original gültig. Die
Weitergabe an Dritte, das
Kopieren der Bons oder
der Verkauf/Weiterverkauf
sind nicht gestattet.
Benötigen Sie zusätzliche Active-Bons? Einfach nachbestellen bei www.concordia.ch/active.
ALPAMARE
Autobahnausfahrt A3
b. Seedamm-Center
8808 Pfäffikon SZ
www.alpamare.ch
Fondation Pierre Gianadda
Rue du Forum 59
1920 Martigny
Telefon 027 722 39 78
[email protected]
www.gianadda.ch
Plättli Zoo
Hertenstrasse 41
8500 Frauenfeld
Telefon 052 720 81 91
[email protected]
www.plaettli-zoo.ch
Swiss Holiday Park
6443 Morschach
Telefon 041 825 50 50
www.swissholidaypark.ch
Tropenhaus Frutigen AG
Tropenhausweg 1
3714 Frutigen
Telefon 033 672 11 44
www.tropenhaus-frutigen.ch
Bains de la Gruyère
Gros Plan 30
1637 Charmey
Telefon 026 927 67 67
Fax 026 927 67 68
www.bainsdelagruyere.ch
Schloss Hallwyl
Museum Aargau
5707 Seengen
Telefon 084 887 12 00
www.schlosshallwyl.ch
Museum Aargau
5210 Windisch
Telefon 084 887 12 00
Telefon Kasse 056 444 27 79
www.legionaerspfad.ch
14 CONCORDIA – CARE 2/2015
CONCORDIA Active
Gänsehaut oder Wohlfühlerlebnis
Alpamare
Das tropische Paradies
Tropenhaus Frutigen
Im grössten Wasserpark der Schweiz erlebt man auf
11 Wasserrutschbahnen Nervenkitzel und Hühnerhaut
pur. Weitere Action findet man im Rio Mare und im
Wellenbad. In der Alpa- und Jod-Sole-Therme oder bei
einer unserer vielseitigen Massagen und Behandlungen
finden Sie Ruhe und Wellbeing, um sich vom Alltagsstress zu erholen.
Das Tropenhaus nimmt im Alpenraum die führende
Rolle in der Nutzung erneuerbarer Energien ein. Es
züchtet Stör, Kaviar sowie Früchte und gilt als Kompetenzzentrum für sinnliche und erlebbare Vermittlung
der damit verbundenen Themen. In 2 Restaurants kommen die Produkte frisch auf den Tisch. Der Eventbereich bietet Raum für bis zu 120 Personen.
Kunst im Zeitraster
Fondation Gianadda
Entspannung pur in einmaliger Umgebung
Bains de la Gruyère
Die Fondation Gianadda in Martigny beherbergt ein
kulturelles Angebot von internationalem Ruf. Absolut
empfehlenswert sind die Dauer-Ausstellungen Franck
Sammlung – Skulpturpark – Gallo-römisches Museum –
Automobilmuseum und Leonardo da Vinci, der Erfinder.
Mitten in den Freiburger Voralpen laden die Bains de
la Gruyère zum Entspannen ein. Neben einem Aussenund Innenschwimmbecken (34°) stehen auch drei verschiedene Saunen, ein Hammam und türkische Dampfbäder zur Verfügung. Im ersten Stock befindet sich
die Wellness-Oase, wo Massagen und Schönheitsbehandlungen Entspannung bieten.
Klein, aber fein Der familienfreundliche Plättli Zoo
Kultur und Natur erleben Schloss Hallwyl im Seetal Mit den verschiedensten Tierarten aus aller Welt. Bei
den Kindern besonders beliebt sind der Streichelzoo
und der grosse Spielplatz. Das dazugehörige Restaurant mit toller Gartenwirtschaft lädt zum Verweilen ein.
Täglich offen, rollstuhlgängig, grosser Parkplatz.
Das imposante Wasserschloss liegt am idyllischen
Natur­s chutzgebiet des Hallwilersees. Hinter der 700jährigen Schlossanlage entdeckt das Publikum die eindrückliche Geschichte der Familie von Hallwyl in 11
Themen. Die Familienmitglieder erzählen in der Ausstellung ihre Geschichten gleich selber. 2015 steht die
Belagerung der Burg wie vor 600 Jahren im Fokus.
Immer ein Erlebnis
Swiss Holiday Park
Römer entdecken
Römer-Erlebnispark Legionärspfad in Windisch
Wasserspass im Erlebnisbad mit Innen- und Aussenpool und verschiedenen Attraktionen – oder Sauna und
Römisch-Irische Thermen zur Entspannung. Sie wünschen es aktiver? Badminton, Squash, Klettern, Bowling, Kartfahren (Sommer) oder Minigolf stehen zur
Wahl. Kulinarische Intermezzi geniessen Sie in einem
unserer Restaurants. Wo schon ein Tag wie Ferien ist.
Vor 2’000 Jahren waren in Vindonissa 6’000 Legionäre
stationiert. Heute führen Spiel- und Themen-Touren mit
Audioguide an zehn stimmungsvoll inszenierte Fundstätten. Jeden Sonntag ist die Römerwerkstatt Fabrica
geöffnet. 2015 stehen die genialen Römer im Zentrum.
Wir bauen mit dem Publikum eine Wasserleitung nach
römischem Vorbild. Bauen Sie mit!
Vergünstigung Swiss Holiday Park
Vergünstigung Plättli Zoo
20 % Rabatt auf den Einzeleintritt
in die Bäderlandschaft
(Erlebnisbad, Saunalandschaft und
Römisch-Irische Thermen)
– Bon gültig für 1 Person
–Bon gilt bei gleichzeitigem Vorweisen
der CONCORDIA-Versichertenkarte
(1 Person pro Karte)
–Keine Kumulation mit anderen
Vergünstigungen
Gratiseintritt für 1 Kind in
Begleitung eines Erwachsenen
oder
50 % Ermässigung auf einen
Erwachsenen-Eintritt
– Bon gültig für 1 Person
–Keine Kumulation mit anderen
Vergünstigungen
Gültigkeit
1.6.2015 – 31.12.2015
Gültigkeit
1.6.2015 – 30.11.2015
Öffnungszeiten
Täglich geöffnet
Die
Gutscheine
CONCORDIA
Active
Öffnungszeiten
Sommerzeit
Siehe www.swissholidaypark.ch
Winterzeit
Bestellen Sie Ihre Gutscheine hier.
Jeweils Mo-Sa, ohne Sonn- und Feiertage
Vergünstigung Fondation Gianadda
Vergünstigung Alpamare
CHF 2 Vergünstigung auf den
Eintrittspreis
–Bon gültig für max. 2 Personen
–Die Vergünstigung gilt für alle
Ausstellungen
–Keine Kumulation mit anderen
Vergünstigungen
Angebot nicht gültig vom 22.12.2015
bis 6.1.2016
Jeweils Mo-Sa, ohne Sonn- und Feiertage
Öffnungszeiten
sind
nur als
Original gültig. November bis 14. Juni 10 – 18 Uhr
9 – 18 Uhr
19. Juni bis November
–Ausgenommen Wellness- und
Fitnessbereich
–Bon gültig für max. 4 Personen
(Erwachsene und Kinder)
–Keine Kumulation mit anderen
Vergünstigungen
Gültigkeit
1.6.2015 – 29.2.2016
Gültigkeit
1.6.2015 – 31.12.2015
9 – 17 Uhr
20 % Rabatt auf den regulären
Eintrittspreis
9 – 19 Uhr
Öffnungszeiten
Mo – Do
Fr/Sa
So, Feiertage
10 – 22 Uhr
10 – 23 Uhr
10 – 21 Uhr
Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA,
Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA,
Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA,
Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA,
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Vergünstigung Römer-Erlebnispark Legionärspfad in Windisch
Vergünstigung Schloss Hallwyl im Seetal
Vergünstigung Bains de la Gruyère
Vergünstigung Tropenhaus Frutigen
20 % Rabatt auf Eintritte für Spielund Themen-Touren und in
die Römerwerkstatt Fabrica
CHF 3 Rabatt auf alle Eintritts­
kategorien
10 % Nachlass auf den regulären
Einzeleintrittspreis von 3 Std.
–Erwachsene: CHF 18 statt CHF 20
–Lehrlinge/Studenten/AHV: CHF 14
statt CHF 15 (mit Ausweis)
–K inder 6 – 16 Jahre: CHF 9 statt
CHF 10
–Bon gültig für 1 Person
–Keine Kumulation mit anderen
Vergünstigungen
Gültigkeit
1.7.2015 – 30.9.2015
Öffnungszeiten
Di – Fr
Sa/So und
allg. Feiertage
–Ausgenommen Gruppentarife und
Hofeintritte
–Bon gültig für 1 Person
–Keine Kumulation mit anderen
Vergünstigungen
10 – 18 Uhr
Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA,
Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
Öffnungszeiten
Di – So und
allg. Feiertage
– Bon gültig für max. 4 Personen
–Keine Kumulation mit anderen
Vergünstigungen
–Kinder unter 4 Jahren haben keinen
Zutritt
10 – 17 Uhr
Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA,
Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
Öffnungszeiten
Mo – Do
Fr/Sa
So
– Bon gültig für max. 4 Personen
–Keine Kumulation mit anderen
Vergünstigungen
Gültigkeit
1.6.2015 – 20.12.2015
Gültigkeit
20.6.2015 – 30.11.2015
Gültigkeit
1.6.2015 – 31.8.2015
9 – 17 Uhr
(ohne Wellnessbehandlungen)
9 – 21 Uhr
9 – 22 Uhr
9 – 20 Uhr
Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA,
Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
Öffnungszeiten
Di – So
9 – 18 Uhr
Letzter Eintritt 17 Uhr. Montags geschlossen.
Ausstellung Juli bis Mitte September nur
beschränkt zugänglich.
Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA,
Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
An einem warmen Sommertag…
Illustrationen: Amadeus Waltenspühl
Text: Astrid Brändlin
Heute ist der
absolut perfekte
Wald-Weiher-Bade-Tag!
wu
D ie v e r s c h
Sonnenschutz
nicht vergessen!
st
ndene Wur
Haben wir schon
zuhause erledigt.
Geniessen Sie das
ultimative Duscherlebnis die wilde Frische aus
der Giesskanne!
Baden macht
hungrig.
Brrrrrrrr!
Wirklich megafrisch!
Ja, mein Magen
knurrt schon
ganz laut.
Quak!
Will der
was von
mir?
Dann nichts wie ab zum
Holzsuchen und Feuermachen!
Lecker, was Mama
alles eingepackt hat!
Das reicht
locker für drei
Picknicks.
Essen Frösche Wurstzipfel
oder Apfelschnitze? Oder
vielleicht grüne Gummibärchen?
Hatten wir nicht
drei Würste?
Doch! Wo
ist denn die
dritte Wurst
geblieben?
Soviel ich weiss, fressen
Frösche vor allem Insekten.
Fliegen und so.
Quak?
Hast du
etwa eine
ganze Wurst
stibitzt?
Obwohl, seiner
Figur nach zu
urteilen…
Ich finde, man sollte
niemanden vorschnell nach
seinem Äusseren beurteilen!
Seht mal! Ich glaube,
wir haben den Falschen
verdächtigt.
Süss! Wir haben so
viel zu essen! Geben
wir ihnen doch noch
eine Wurst! Geteilte
Freude ist doppelte
Freude!
Also bei Würsten
stimmt dieses Sprichwort
irgendwie nicht.
Quak!
Bald ist es Zeit, sich auf
den Heimweg zu machen.
Ich kann meine
Sandale nicht finden!
Ich hätte da schon eine Idee,
wo deine Sandale hingekommen
sein könnte, Conci.
Na komm
schon,
Conci!
Sie ist wie vom
Erdboden verschluckt!
Ich auch.
So einen ganz leisen Verdacht habe
ich auch, und der hat diesmal nichts
mit einem Frosch zu tun!
Quak!
badi-tour
SE R
GRO S R E
SOM M E R B
BE W
W E T T LE S
& VIE
MEHR
Badi-Tour 2015
Conci ist diesen Sommer
wieder auf seiner Badi-Tour!
Er besucht über 50 Badis in der
Schweiz und in Liechtenstein.
Alle Daten und Standorte auf
conci-world.ch
Folge Conci auf
CONCORDIA
Info
CONCORDIA – CARE 2/2015
Prämienkorrektur Schweiz
AUSZAHLUNG DER
GUTSCHRIFT FÜR
DAS JAHR 2015
I
n den Jahren 2015 bis 2017 werden auf-
Kantone mit Prämiengutschrift
grund einer vom Parlament beschlossenen
Allen OKP-Versicherten, die am 1.1.2015 ihren Wohnsitz in den Kantonen
Änderung des Krankenversicherungsgeset-
AI, FR, GE, GR, TG, TI, VD, ZG und ZH hatten, wird im Juni 2015 eine
zes (KVG) die Ungleichgewichte zwischen den
Prämiengutschrift für das Jahr 2015 ausbezahlt. Die Höhe dieser Gutschrif-
Prämien der obligatorischen Krankenpflegever-
ten wurde im März vom Bundesamt für Gesundheit BAG folgendermassen
sicherung (OKP) und den Kosten für medizini-
festgesetzt:
sche Leistungen in den Kantonen korrigiert.
Wir haben Sie darüber bereits detailliert in der
Kanton
Gutschrift pro versicherte Person
Beilage zu den Policen im Oktober 2014 sowie
Appenzell Innerrhoden
CHF 28.45
in den Ausgaben der Kundenzeitschrift vom
Fribourg
CHF 22.40
Dezember 2014 und vom März 2015 informiert.
Genf
CHF 79.00
Graubünden
CHF
Thurgau
CHF 65.90
Wohnsitz in einem der Zuschlagskantone AR,
Tessin
CHF 82.90
BE, BL, GL, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, UR
Waadt
CHF 119.70
und VS hatten, bezahlen einen Prämienzuschlag.
Zug
CHF 18.30
Auf Ihrer aktuellen Police ist dieser Zuschlag
Zürich
CHF 50.80
Kantone mit Prämienzuschlag
Alle OKP-Versicherten, die am 1.1.2015 ihren
bereits vermerkt.
0.70
Nicht betroffene Kantone
OKP-Versicherte, die am 1.1.2015 ihren Wohnsitz in den Kantonen AG,
BS, NE und SZ hatten, sind von der Prämienkorrektur nicht betroffen.
19
20
CONCORDIA – CARE 2/2015
CONCORDIA Info
Rechnungskontrolle
GENAU HINSEHEN
ZAHLT SICH AUS
Rechnungen zu prüfen lohnt sich. Auch wenn
sie vom Arzt oder Spital kommen.
I
m Alltag ist es eine Selbstverständlichkeit: Bevor Sie eine Rechnung
bezahlen, kontrollieren Sie, ob alles richtig verrechnet ist. Auch die
CONCORDIA überprüft jede Rechnung für medizinische Behand-
lungen oder abgegebene Medikamente umfassend. Dadurch können pro
Jahr über 230 Millionen Franken eingespart werden.
Wertvolle Mithilfe
Es gibt allerdings Rechnungsfehler, die nur Sie selber bemerken können.
Beispielsweise, wenn auf der Rechnung zwei Packungen eines Schmerz­
mittels verrechnet sind, obwohl Sie nur eine Packung erhalten haben. Aus
diesem Grund sind wir auf Ihre Mithilfe bei der Rechnungskontrolle
angewiesen. Was ist aber, wenn Sie die Rechnungen Ihres Arztes gar nie zu
Gesicht bekommen?
CONCORDIA
Info
Original oder Kopie
CONCORDIA – CARE 2/2015
O War ich an dem auf der Rechnung
In der Schweiz sind die Leistungserbringer –
aufgeführten Tag überhaupt beim
also Therapeuten, Ärzte oder Spitäler – gesetz-
genannten Arzt / Therapeuten / im Spital?
lich verpflichtet, den Versicherten entweder eine
Stimmen die Daten und die Anzahl
Originalrechnung oder eine Rechnungskopie
Konsultationen?
zu schicken. Letzteres gilt für den Fall, dass der
Leistungs­erbringer die Rechnungen jeweils direkt
der CONCORDIA zur Bezahlung übermittelt.
Trotz dieser gesetzlichen Bestimmung kommt es
immer wieder vor, dass Versicherte keine Rechnungskopie erhalten. Falls das auf Sie zutrifft,
können Sie den Talon unten ausfüllen und Ihrem
Arzt, Therapeuten oder Spital abgeben. So erhalten Sie vom Leistungserbringer künftig eine
Rechnungskopie. Der Service ist für Sie kostenlos und ermöglicht Ihnen die Kontrolle der
Rechnung, die der Leistungserbringer direkt der
CONCORDIA zugestellt hat. Diese Rechnungskopie ist für Sie selber bestimmt. Bitte leiten Sie
sie nur an die CONCORDIA weiter, falls Sie
O Habe ich die verrechneten Medikamente
oder Materialen erhalten? Stimmt die
verrechnete Menge?
O Wurden die verrechneten Leistungen
(zum Beispiel eine Röntgenuntersuchung)
erbracht? Stimmen die Zeitangaben?
Ein Fehler in der Rechnung
Falls Sie auf einen Fehler in der Rechnung stos­
sen, machen Sie am besten eine Notiz auf einem
separaten Blatt Papier. Diese schicken Sie gemeinsam mit der Rechnung beziehungsweise der
Rechnungskopie an Ihre CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle. Versicherte aus dem
Unstimmigkeiten feststellen.
Fürstentum Liechtenstein wenden sich an die
Für unsere Versicherten in Liechtenstein
Unser Spezialistenteam für die Kontrolle von
Auch im Fürstentum Liechtenstein erhalten
CONCORDIA-Versicherte auf Wunsch Rechnungskopien. Bei www.concordia.li/Rechnungs-
Spezialisten der Landesvertretung Liechtenstein.
Leistungen hilft gerne weiter.
Weitere Informationen zur kontrolleFL finden Sie weitere Informationen
Rechnungskontrolle
dazu und einen Talon, den Sie Ihrem Arzt in
O für die Schweiz: www.concordia.ch/
Liechtenstein abgeben können.
Rechnungskontrolle einfach gemacht
Rechnungen vom Arzt oder Spital sehen kompli-
Rechnungskontrolle
O für Liechtenstein: www.concordia.li/
RechnungskontrolleFL
ziert aus und sind für viele schwer zu entziffern.
Trotzdem können Sie die Rechnungen mit folgenden drei Fragen einfach und effizient prüfen:
Ich wünsche in Zukunft eine Rechnungskopie
Ich möchte zukünftig eine Kopie der
Rechnungen, welche Sie direkt an
meinen Krankenversicherer zustellen,
automatisch per Post an meine Adresse
erhalten. Für den sorgsamen Umgang
mit den Informationen der an diese
Adresse zugestellten Rechnungskopien
bin ich selbst verantwortlich.
Vorname, Name
Geburtsdatum
Strasse, Nr.
PLZ, Ort
Ort, Datum
Unterschrift
21
22
CONCORDIA – CARE 2/2015
Die Vorsorgelösungen der CONCORDIA bieten Schutz und Sicherheit
DER ZUKUNFT BERUHIGT
ENTGEGENBLICKEN
CONCORDIA Info
CONCORDIA
Info
Eine ernste Krankheit, ein schwerer Unfall –
und schon morgen kann alles anders sein.
Wenn eine vollständige Genesung ausbleibt,
schützen Sie die Invaliditäts- und Todesfall­
versicherungen der CONCORDIA vor den
wirtschaftlichen Folgen und bieten Ihnen
damit Unterstützung in schweren Zeiten.
Gleich­zeitig können Sie die Angebote als
Sparmöglichkeit für Ihre private Alters­
vorsorge nutzen.
N
ach einer schweren Krankheit oder
nach einem Unfall kann der Alltag aus
den Fugen geraten. Nicht nur das persönliche Schicksal gilt es zu bewältigen. Auch
die finanziellen Konsequenzen können gravierend sein. Deshalb ist es wichtig vorzusorgen
und sich und die Familie für den Fall einer
Krankheit oder eines Unfalls wirtschaftlich abzusichern. Aber auch die private Altersvorsorge
wird aufgrund tendenziell sinkender Leistungen
in der 1. und 2. Säule immer bedeutender. Mit
der privaten 3. Säule können Sie dem Alter
gelassener entgegensehen.
Die passende Vorsorgelösung
Je nach Lebenssituation und Alter sind andere
Vorsorgethemen interessant. Mit den Vorsorgelösungen der CONCORDIA finden Sie den passenden Schutz für sich und Ihre Angehörigen.
Die folgenden Angebote sichern Sie gegen die
finanziellen Folgen von Krankheit und Unfall
ab und bieten je nach Angebot auch gleich Gelegenheit zur privaten Vorsorge für das Alter.
TIKU: Schutz vor Unvorhersehbarem
Eine Krankheit oder ein Unfall können schwerwiegende Folgen haben, auch finanziell. Verantwortung zu übernehmen kostet wenig und bringt
im Fall der Fälle viel: Mit der Invaliditäts- und
Todesfallversicherung TIKU sind Sie und Ihre
ganze Familie optimal geschützt. Im Fall von
Invalidität oder Tod durch eine Krankheit oder
durch einen Unfall wird eine bestimmte Versicherungssumme (Kapital) ausbezahlt – und zwar
unabhängig von anderen Versicherungsleistungen. Die Versicherungssumme können Sie individuell wählen. Bei Invalidität passt sich die
Auszahlung dem Invaliditätsgrad an. TIKU ist
besonders für Kinder und Jugendliche sehr
preisgünstig. Aber auch für Nichterwerbstätige
oder für Hausfrauen und -männer mit Teilzeitanstellung eignet sich das Angebot TIKU.
CONCORDIA – CARE 2/2015
Für Geschäftstätige kann TIKU als sogenannte
Keyman-Versicherung interessant sein: Damit
bietet die CONCORDIA massgeschneiderte
Lösungen für Unternehmen zur Absicherung
von Know-how-Verlust infolge Invalidität oder
Tod einer Schlüsselperson.
CONVENIA: Risiken absichern und
Kapital ansparen
Die gemischte Lebensversicherung CONVENIA
kombiniert den Risikoschutz mit langfristiger
Vermögensbildung. Sie bietet ein garantiertes
Kapital im Erlebens- wie im Todesfall. Mit
CONVENIA sichern Sie Ihre Angehörigen
vor den finanziellen Folgen des Todesfalles ab.
Bei Vertragsende erhalten Sie das angesparte
Kapital – das wir mit Ihnen bei Vertragsabschluss
definieren – einkommenssteuerfrei ausbezahlt.
Wir garantieren Ihnen dabei einen Zins von
1.25 Prozent* auf Ihr Sparkapital über die gesamte
Vertragslaufzeit. So dient die CONVENIALebensversicherung zugleich der privaten Vorsorge. Im Falle längerer Erwerbsunfähigkeit übernimmt die CONCORDIA die Prämienzahlung
bis zur Genesung beziehungsweise bis zum Vertragsende. Das Angebot eignet sich besonders für
Personen, die sich absichern und gleichzeitig diszipliniert und regelmässig sparen möchten.
INVIVA: Fondsgebunden Risiken absichern und
Kapital anlegen
INVIVA ist eine fondsgebundene Spar- und
Risiko­versicherung. Sie können damit das Todesfallrisiko versichern und zugleich renditeorientiert sparen: Der Sparteil ist in Fonds angelegt,
sodass Sie an der Entwicklung der Finanzmärkte
teilnehmen. Bei Vertragsende wird Ihnen der
Wert der Fondsanteile ausbezahlt. Im Falle Ihres
Todes erhalten Ihre Angehörigen – trotz Börsen­
schwankungen – die versicherte Summe in der
garan­t ierten Höhe ausbezahlt. INVIVA eignet
sich besonders als Risikoversicherung für Personen, die einen längeren Anlagehorizont verfolgen.
* Stand 1.4.2015
Interessiert?
Sämtliche Informationen zu den Vorsorge-Angeboten der CONCORDIA
finden Sie bei www.concordia.ch > Private > Produkte. Für individuelle
Fragen steht Ihnen Ihre CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle oder
die CONCORDIA-Landesvertretung Liechtenstein gerne zur Verfügung. Wir
freuen uns auf Ihren Anruf.
23
24 CONCORDIA – CARE 2/2015
Fitness
KÜHLES NASS
Tipps rund ums Baden und Schwimmen
von Denise Rudin, Turn- und Sportlehrerin, MHA
An heissen Sommertagen ist jede Abkühlung
willkommen: ein Schluck frisches Wasser vom
Brunnen, ein kühlendes Fussbad in einem
Bächlein, ein erfrischendes Bad im See.
S
teigt das Thermometer an, zieht es Herr und Frau Schweizer ins
Freibad oder an den nächsten See. Baden und Schwimmen im
Freien sind beliebte Freizeitbeschäftigungen, ob zum Vergnügen,
für ein Training oder einfach zur Erfrischung. Das Wasser trägt uns und
Gewässer bieten bei hohen Temperaturen
unser Körper fühlt sich herrlich leicht an. Tauchen wir ab, sind wir in einer
Genuss für Jung und Alt.
anderen Welt. Kaum ein Geräusch ist hörbar. So kann man wunderbar
abschalten. Zudem ist Schwimmen sehr geeignet als Gesundheits- oder
Fitnesssport. Unser Herz-Kreislauf-System, die Lunge und auch die Muskeln werden gefordert – und das erst noch, ohne die Gelenke zu belasten.
Fitness
1
2
3
4
5
CONCORDIA – CARE 2/2015
Schwimmtechnik
Wer sich ins tiefe Wasser begibt, muss sich für eine Schwimmtechnik entscheiden. Lieber auf dem Bauch oder Rücken, kraulen oder nicht? Kraulen
ist unter den Fitness- und Hobbyschwimmern sehr beliebt. Beherrscht man
die Technik einigermassen, kommt man damit schnell voran. An Ihrer
Schwimmtechnik können Sie auch arbeiten, wenn Sie (noch) nicht kraulen. Die Grundtechnik beim Schwimmen besteht aus folgenden vier Kern­
elementen: dem Armzug, dem Beinschlag, der Atmung und der Wasserlage. Diese unterscheiden sich je nach Schwimmstil. Worauf es bei den
unterschiedlichen Stilen ankommt, erfahren Sie im Folgenden.
Brustschwimmen
Beim Brustschwimmen ist es für einen gesunden Rücken wichtig, den
Kopf (mindestens das Gesicht bis zur Stirne) beim Ausatmen ins Wasser
zu halten. So können sich die Nackenmuskeln – welche beim Einatmen
und Hochhalten des Kopfs angespannt sind – wieder entspannen. Beim
Ausatmen ins Wasser pusten, sodass Luftblasen entstehen (siehe Abbildungen 1 – 2).
Orientierungslos beim Rückenschwimmen?
Rückenschwimmen hilft gegen Schmerzen im Rücken – zur Entspannung
oder zur Vorbeugung. Ohne Sicht nach vorne verlieren wir jedoch leicht
die Orientierung und kollidieren im schlimmsten Fall mit anderen
Schwimmern. Deshalb hilft es, beim Rückenschwimmen als Orientierungshilfe entlang des Beckenrandes oder entlang einer Leine im Wasser
zu schwimmen.
Varianten beim Rückenschwimmen
Beim Rückenschwimmen gibt es verschiedene Techniken. Bei der Variante Rücken-Doppelarmzug werden die Arme gleichzeitig über den Kopf
geführt, um die Zugphase der Arme einzuleiten. Der Beinschlag ist derselbe wie beim Brustschwimmen (siehe Abbildungen 3 – 5). Im Unterschied
dazu werden beim Rückenkraulen die Arme abwechslungsweise über den
Kopf geführt. Der Beinschlag stellt eine Auf-und-ab-Bewegung mit
gestreckten Beinen dar.
Rollen beim Kraulen
Beim Rückenkraulen rotiert der Körper bei jedem Armzug leicht um die
Längsachse. Dieses leichte Rollen wird auch beim Brustkraulen ausgeführt.
Achten Sie dabei darauf, dass der Körper schön in dieser Längsachse bleibt
(ohne Knick bei Rücken oder Hüfte). Das Gesicht blickt nach unten, um
die Nackenmuskeln nicht zu überstrecken.
Korrektes Schwimmen lernen
Wer an seiner Schwimmtechnik arbeitet und sich damit auseinandersetzt,
merkt bald, wie anspruchsvoll richtiges Schwimmen ist. Um die Schwimmtechnik gezielt zu verbessern, empfiehlt sich der Besuch eines Schwimmtechnik-Kurses. Denn die Eigenwahrnehmung zur Körperhaltung ist im
Wasser erschwert. Rückmeldungen und Tipps des Kursleiters helfen, Fehler zu korrigieren und Fortschritte zu erzielen.
25
26
CONCORDIA – CARE 2/2015
Fitness
es gute Alternativen. Probieren Sie Aquajogging aus oder besuchen Sie
WEITERFÜHRENDE
INFORMATIONEN
eine Wassergymnastik-Stunde. Dies hält fit und erfrischt zugleich. So macht
O Sicherheit für Kinder am Wasser:
Fitness im Wasser
Wenn Sie gern im Wasser sind, aber nicht nur schwimmen möchten, gibt
Fitness auch bei Hitze Spass.
www.bfu.ch > Ratgeber > Ratgeber Unfall­
verhütung > Wassersport
Vorsicht ist geboten
Damit die Badefreuden im und am Wasser nicht getrübt werden, ist es
ratsam, mögliche Gefahren zu kennen. Mit ein paar wenigen, aber umso
wichtigeren Vorsichtsmassnahmen lässt sich das Unfallrisiko für Kinder
und Erwachsene reduzieren.
Am Wasser mit Kindern
Ausflüge ans Wasser faszinieren Kinder. Sie können sich stundenlang verweilen, mit Sand oder Schlamm spielen, Steine werfen, Staumauern oder
einfache Holzschiffe bauen. Der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt.
Doch Kinder können die Gefahren des Wassers nicht einschätzen. Für
Eltern und Verantwortliche hat die Sicherheit der Kinder darum oberste
Priorität. Gemäss Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu ist mangelhafte
O Die bfu empfiehlt 6- bis 9-jährigen Kindern,
die schwimmen können, den Wasser- Sicherheits-Check WSC zu absolvieren.
Kursangebot und Anmeldung:
www.swimsports.ch, www.swiss-swimming.ch
und www.slrg.ch
O Baderegeln und Flussregeln: Alle
6 Baderegeln sowie 6 Flussregeln der
Schweizerischen LebensrettungsGesellschaft SLRG finden Sie bei
www.slrg.ch
O Aquamap: Die Karte hat zum Ziel, den
oder fehlende Aufsicht der verantwortlichen Personen die Hauptunfallur-
Aufenthalt am Wasser planbar zu
sache bei den tragischen Fällen, in denen ein Kind ertrunken ist. Man muss
machen und Ertrinken zu verhindern. Auf
die Kinder also immer im Auge behalten und darf sie nur begleitet ans
der Karte finden Sie Präventionsinfor­
Wasser lassen. Denken Sie daran, dass diese Regel für offene Gewässer
mationen zu verschiedenen Gewässern
genauso gilt wie für Schwimmbäder und für das Planschbecken im Garten.
in der Schweiz: www.aquamap.ch
Baderegeln für die eigene Sicherheit
Nicht nur bei Kindern ist Vorsicht geboten. Auch Erwachsene sollten sich
folgende Regeln (Auszug aus den 6 Baderegeln der SLRG) in Erinnerung
rufen, bevor sie ins Wasser tauchen:
O Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.
O Nicht überhitzt ins Wasser springen, da der Körper eine gewisse
Anpassungszeit für die Temperaturunterschiede benötigt.
O Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen, da diese
unsichtbare Gefahren wie Felsen oder Untiefen bergen können.
O Lange Strecken nie alleine schwimmen – auch wenn Sie zu den
guten Schwimmern gehören.
Zur Autorin: Denise Rudin, Master
in Health Administration (MHA) und
dipl. Turn- und Sport­lehrerin, ist Mutter von drei Kindern, arbei­tet in der
Gesundheitsförderung und leitet Kon­
di­tionstrainings.
Haben Sie Fragen zu den Themen
Fitness und Bewegung? Antonia
Bundi, PhD, dipl. Natw. ETH (Bewegungswissenschaften), beantwortet
sie gern. Neh­m en Sie Kontakt auf
über E-Mail: [email protected]
Für CONCORDIA-Versicherte ist
diese Dienst­leistung gratis.
CONCORDIA
Info
CONCORDIA – CARE 2/2015
Partnerschaft der CONCORDIA mit der Mobiliar
SATTELFEST VERSICHERT
Sommerzeit ist Velozeit. Sind auch Sie gerne
auf Ihrem Fahrrad unterwegs? Dann lohnt
es sich zu prüfen, ob Sie gegen die drei
häufigsten Risiken versichert sind. Unsere
Partnerin, die Mobiliar, weiss, wo die
Gefahren lauern.
D
en ersten Stolperstein, den es zu umfahren gilt, ist die fehlende Vignette. Seit
drei Jahren gibt es sie für Velos und
E-Bikes bis 25 km/h nicht mehr. Ihre Leistungen werden nun durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Bei der Mobiliar sind alle
Leistungen der alten Vignette bereits in der
Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung
integriert.
Diebstahl versichern
Zwei weitere Risiken für Velofahrer werden durch
Zusätze zur Hausratversicherung abgedeckt. Da
ist einerseits der Schutz vor Diebstahl. Denn
gerade Velos sind eine beliebte Beute. Mit dem
Zusatz «Diebstahl auswärts» sind für MobiliarKundinnen und -Kunden auch sämtliche Velos
und E-Bikes des gleichen Haushalts geschützt.
Allerdings nur bis zur versicherten Summe. Wer
ein Velo kauft, das teurer ist als die vereinbarte
Summe, sollte die Deckung überprüfen und den
Betrag anpassen.
Assistance für Velofahrer
Fahrer mit ausgesprochen wertvollen Velos sollten prüfen lassen, ob sich
allenfalls eine Wertsachenversicherung lohnt. Diese wird für ein bestimmtes
Objekt abgeschlossen – beispielsweise für ein einzelnes Velo. Sie schützt
nicht nur vor Diebstahl, sondern auch vor sonstigen Schäden. Und sie kann
durch Zusatzleistungen ergänzt werden. Dazu gehört etwa eine FahrradAssistance. Hier können Fahrer rund um die Uhr Hilfe anfordern – wenn
es zum Beispiel darum geht, ein nicht mehr fahrtüchtiges Velo nach Hause
zu bringen oder Pannenhilfe zu leisten.
Starke Partnerschaft
Ob Sie für die Ferien eine grössere Reise ins Ausland oder eine Velotour
in der Region geplant haben – durch die Vertriebs-Partnerschaft mit
der Mobiliar haben wir die Möglichkeit, unseren Kundinnen und Kunden
eine breite Palette an Versicherungsleistungen anzubieten und eine
massgeschneiderte Lösung zu vermitteln.
Unsere Partnerin, die Mobiliar
Die Mobiliar ist einer der grössten Sachversicherer der Schweiz und
garantiert durch die rund 80 Generalagenturen Kundennähe und
lokale Kompetenz – nicht nur bei der Beratung. 90 Prozent aller Schaden­
fälle werden von den Agenturen vor Ort abgewickelt und erledigt.
Persönlich, rasch und unkompliziert. Lassen Sie sich von den Versicherungslösungen der Mobiliar bei einem persönlichen Beratungsgespräch
überzeugen.
Interessiert?
Melden Sie sich direkt bei Ihrem CONCORDIA-Berater. Gerne stellen
wir für Sie den Kontakt zur Mobiliar her.
Dieses Angebot gilt nur für die Schweiz.
27
CONCORDIA – CARE 2/2015
CONCORDIA Info
Geschäftsjahr 2014
AUSGEZEICHNETES JAHRESERGEBNIS
Die CONCORDIA hat im Geschäftsjahr 2014
ein ausgezeichnetes Jahresergebnis
erzielt. Dank stabilen Leistungsausgaben,
leicht höheren Prämienerträgen und
D
as ausserordentlich gute Jahresergebnis ist in erster Linie auf die
erfreulich stabilen Leistungsausgaben in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und die positive Entwicklung an den Kapital­
märkten zurückzuführen. Das gesamte Eigenkapital betrug per 31. Dezem-
einem überdurchschnittlich hohen Gewinn
ber 2014 CHF 786.8 Mio., was einer Eigenkapitalquote von rund 33 %
bei den Kapitalanlagen schlossen sowohl
entspricht. Darüber hinaus verfügt die CONCORDIA über alle notwen-
die Versicherungen nach dem Bundesgesetz
digen Rückstellungen, um den finanziellen Verpf lichtungen gegenüber
über die Krankenver­sicherung als auch
ihren Kundinnen und Kunden jederzeit nachzukommen.
diejenigen nach dem Bundesgesetz über
den Versicherungsvertrag mit einem
Die verdienten Prämien stiegen im Jahr 2014 um CHF 39.9 Mio. (+ 1.7 %)
positiven Ergebnis ab.
auf CHF 2.4 Mia., während der Leistungsaufwand mit CHF 2.2 Mia. im
Vergleich zum Vorjahr stabil blieb. Die CONCORDIA legt grossen Wert
darauf, ihre Verwaltungskosten tief zu halten. Im letzten Jahr sanken diese
im Vergleich zum Vorjahr um CHF 6.9 Mio. (– 3.2 %) auf CHF 210.5 Mio.
Im Bereich der Kapitalanlagen hat der Erhalt des Vermögens der Versicherten für die CONCORDIA oberste Priorität. Trotz einer vorsichtigen
Anlagestrategie konnte eine Anlage­performance von rund 6 % erzielt
werden, was sich in einem positiven Kapitalanlageergebnis von CHF 99 Mio.
niederschlug. Zur Abfederung von Kursschwankungen verfügt die
CONCORDIA per Bilanzstichtag über Wertschwankungsrückstellungen
von insgesamt CHF 313 Mio. Dies entspricht rund 16 % der ausgewiesenen
OKP-Nettoleistungen 2014 der CONCORDIA pro versicherte Person und Kanton (inkl. HMO, ohne FL)
CHF
6’000
5’000
4’000
3’000
Ø Schweiz 3’036
4’070
4’067
4’015
3’870
3’523
3’504
3’256
3’094
3’001
2’894
2’831
2’802
2’789
2’783
2’746
2’690
2’644
2’579
2’537
2’422
2’365
2’281
2’165
2’123
1’000
4’916
2’000
5’482
28
GE
BS
SO
BL
JU
GL
TI
ZH
SH
AG
GR
TG
BE
NE
ZG
UR
LU
SG
FR
SZ
OW
AR
VD
VS
NW
AI
0
CONCORDIA
Info
CONCORDIA – CARE 2/2015
Kennzahlen OKP Schweiz (inkl. EU/EFTA, Mio. CHF)
Verdiente Prämien
Schaden- und Leistungsaufwand
davon Leistungen
davon Kostenbeteiligungen
davon Risikoausgleich
Betriebsaufwand Ergebnis
Ergebnis pro versicherte Person
Schadensatz
Kostensatz
Combined Ratio
Stand der Rückstellungen
Stand der Reserven gemäss statutarischem Abschluss
2014
1’675.5
– 1’524.0
– 1’904.0
252.8
127.2
– 86.8
126.1
CHF 233
91.4 %
5.2 %
96.6 %
443.5
516.6
OKP Schweiz Franchisenwahl der Erwachsenen (ab 19 J.)
Grundfranchise
CHF
300
Wahlfranchise
CHF
500
Wahlfranchise
CHF 1’000
Wahlfranchise
CHF 1’500
Wahlfranchise
CHF 2’000
Wahlfranchise
CHF 2’500
Anteil per
1.1.2015
54.9 %
8.3 %
4.2 %
12.1 %
5.6 %
14.9 %
Anteil per
1.1.2014
55.4 %
8.6 %
4.4 %
12.9 %
6.1 %
12.6 %
Anzahl Versicherte
OKP Gesamtverband
Anteil Liechtenstein
Anteil Schweiz
1.1.2015
566’362
29’040
537’322
1.1.2014
568’625
28’746
539’879
+/– in %
– 0.4 %
1.0 %
– 0.5 %
Schweiz: Jugendliche und Erwachsene mit Wahlfranchise
188’560
187’242
0.7 %
Schweiz: Hausarzt-Versicherung
Schweiz: HMO-Versicherung
Total Managed Care
377’803
48’400
426’203
382’374
39’647
422’021
– 1.2 %
22.1 %
1.0 %
2013
+/– in %
1’617.6
3.6 %
– 1’540.5
– 1.1 %
– 1’906.9
– 0.2 %
253.8
– 0.4 %
112.6
13.0 %
– 90.3
– 3.9 %
– 33.5 CHF – 62 97.2 % – 6.0 %
5.6 % – 7.1 %
102.8 % – 6.0 %
452.5
– 2.0 %
390.5
32.3 %
OKP Bestände CH/FL
Kapitalanlagen. Dadurch kann die CONCORDIA
auf CHF 1.7 Mia. Die Reserven in der obligatori-
ihre Prämien unabhängig von negativen Entwick-
schen Krankenpflegeversicherung erhöhten sich
lungen an den Kapitalmärkten festlegen.
auf CHF 516.6 Mio. und liegen damit deutlich
über den aufsichtsrechtlichen Solvenzanforderun-
Bei den Versicherungen nach KVG resultierte
gen. Die Verwaltungskosten bleiben mit 5.2 % der
ein Ertragsüberschuss von CHF 126.8 Mio. (Vor-
Prämien weiterhin auf einem sehr tiefen Stand.
jahr Verlust von CHF 32.7 Mio.). Während sich
die Prämieneinnahmen im Vergleich zum Vor-
Aufgrund der Prämiensenkungen bei den Spital­
jahr um 3.5 % erhöhten, fielen die ausbezahlten
zusatz­ver­sicherungen reduzierten sich die Prä-
Leistungen um 0.1 % tiefer aus und beliefen sich
mieneinnahmen bei den Versicherungen nach
29
30
CONCORDIA – CARE 2/2015
CONCORDIA Info
Interviewpartner im Geschäftsbericht 2014: Bruno Peter, Monika Widmer und Stephanie Niederberger…
OKP-Bruttoleistungen 2014 der CONCORDIA nach Kostengruppen (inkl. HMO, ohne FL)
Übrige
5.6 % (CHF 105 Mio.)
Physiotherapie
2.7 % (CHF 52 Mio.)
Spitex
2.4 % (CHF 46 Mio.)
Pflegeheim
7.1 % (CHF 135 Mio.)
Medikamente Apotheke
9.9 % (CHF 188 Mio.)
Arzt ambulant
22.9 % (CHF 434 Mio.)
Spital stationär
24.0 % (CHF 456 Mio.)
Spital ambulant
18.0 % (CHF 341 Mio.)
Medikamente Arzt
7.4 % (CHF 140 Mio.)
VVG um 4.3 %. Trotz dieser Prämienreduktio-
gegenüber dem Vorjahr um 0.2 % leicht vermin-
nen konnte bei den Versicherungen nach VVG
derte, stiegen die Prämienerträge um 2.4 %. Die
ein positives Ergebnis von CHF 71.1 Mio. erzielt
Reserven belaufen sich auf knapp CHF 53 Mio.,
werden.
was rund 29 % der verdienten Prämien (inkl.
Staatsbeitrag) entspricht.
Die Versicherungen im Fürstentum Liechtenstein
schlossen 2014 mit einem Gewinn von CHF 5.1
Mio. ab. Während sich der Leistungsaufwand
CONCORDIA
Info
CONCORDIA – CARE 2/2015
Anteil CONCORDIA-Kundinnen und -Kunden in alternativen Versicherungsmodellen der OKP
80 %
70 %
60 %
50 %
40 %
65.2 %
71.3 %
74.5 %
76.8 %
78.2 %
79.3 %
10 %
55.1 %
20 %
45.7 %
30 %
1.1.2008
1.1.2009
1.1.2010
1.1.2011
1.1.2012
1.1.2013
1.1.2014
1.1.2015
0 %
… sowie Christoph Braschler, Leo Niggli, Charly Suter und Kurt Stricker
Weitere Informationen sowie den ganzen
Geschäftsbericht 2014 der CONCORDIA zum
Herunter­laden finden Sie bei www.concordia.ch.
31
32 CONCORDIA – CARE 2/2015
Rückseite
CONCORDIA Spitalversicherungen
TRANSPARENT: DIE SPITALLISTE
DER CONCORDIA
I m Interesse ihrer Versicherten setzt sich die CONCORDIA für eine
Informieren Sie sich bitte vor einem Spitalein-
qualitativ hochstehende und kostengünstige Medizin ein. Darum bemüht
tritt über die Anerkennung der gewählten Klinik
sie sich, mit den Spitälern Verträge zu vertretbaren Konditionen abzu-
beziehungsweise Abteilung. So können Sie sicher
schliessen. Nicht immer wird bei solchen Vertragsverhandlungen eine
sein, dass die Versicherungsdeckung gewähr-
Lösung gefunden. Es gibt schweizweit einige wenige Kliniken, deren Tarife
leistet ist.
überhöht sind. Ein Vertrag zwischen der CONCORDIA und diesen Kliniken würde die Prämien der Spitalversicherungen in die Höhe treiben.
Die CONCORDIA führt deshalb eine Liste derjenigen Spitäler und Kliniken, mit denen noch keine vertragliche Lösung gefunden werden konnte. Die
vollständige Liste finden Sie im Inter­net bei www.concordia.ch/spitalliste.
Selbst­ver­ständlich gibt Ihnen auch Ihre CONCORDIA-Agentur oder
-Geschäftsstelle gerne Auskunft zur Versicherungsdeckung in einer
bestimmten Klinik.