Dir vertraue ich care 2 Juni 2015 ABKÜHLUNG Auf ewig unzertrennlich? Wenn sich Freundschaften abkühlen 4 Immer schön cool bleiben! Ernährungstipps für heisse Tage 6 Kühles Nass. Tipps rund ums Baden und Schwimmen 24 DER ZUKUNFT BERUHIGT ENTGEGENBLICKEN 22 2 CONCORDIA – CARE 2/2015 Inhalt/Impressum 6 – 8 IMMER SCHÖN COOL BLEIBEN! 24 – 26 KÜHLES NASS Inhalt 3 Editorial 19 – 23 Wenn der Hausarzt pensioniert wird Prämienkorrektur Schweiz – – 4 – 5 Relax CONCORDIA Info Genau hinsehen zahlt sich aus – Auf ewig unzertrennlich? Der Zukunft beruhigt entgegenblicken – – 6 – 8 Küche 24 – 26 Fitness Immer schön cool bleiben! Ernährungstipps für heisse Tage Kühles Nass – – 27 – 31 CONCORDIA Info 9 – 12 CONCORDIA Info Partnerschaft der CONCORDIA Sparen beim Bezug von mit der Mobiliar Medikamenten – – Geschäftsjahr 2014: Ferien- und Reiseversicherung der Ausgezeichnetes Jahresergebnis CONCORDIA – – 13 – 14 CONCORDIA Active 8 vergünstigte Aktivitäten – 15 – 18 CONCORDIA Family Conci: Die verschwundene Wurst – Conci: Badi-Tour – 32 Rückseite CONCORDIA Spitalliste – Impressum Redaktionsadresse CONCORDIA, Redaktion CARE Bundesplatz 15, 6002 Luzern www.concordia.ch [email protected] Rückforderungsbelege usw. senden Sie bitte an Ihre CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle. Adressänderungen bitte an: CONCORDIA, Adressänderungen Bundesplatz 15, 6002 Luzern [email protected] Fotos Seiten 4, 6, 8, 19 und 24: iStockphoto Seiten 30 und 31: Daniel Felder Layout und Gestaltung FelderVogel Kommunikation in Wirtschaft und Gesellschaft AG Zürichstrasse 45, 6004 Luzern Druck Multicolor Print AG Sihlbruggstrasse 105a, 6341 Baar CARE Das Magazin der CONCORDIA erscheint viermal jährlich in Deutsch, Französisch und Italienisch. Gedruckt auf Plano Jet, weiss matt, holzfrei, Offset. Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung. Editorial CONCORDIA – CARE 2/2015 WENN DER HAUSARZT PENSIONIERT WIRD Jürg Vontobel D ie Statistiken zeigen eine klare Tendenz: Die Anzahl Hausärztinnen und Hausärzte nimmt im Vergleich zur Bevölkerung stetig ab. Gründe dafür gibt es verschiedene. Generell werden in der Schweiz zu wenig Mediziner ausgebildet. Und auch diese wünschen sich vermehrt eine Teilzeitarbeit, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Das ist beim heutigen Hausarztsystem kaum möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass Spezialisten* mehr Prestige und Lohn erhalten als Hausärzte. So besteht weniger Anreiz für angehende Mediziner, die Richtung Hausarztmedizin zu wählen. Andererseits wird der Bedarf an Hausärzten künftig noch steigen. Wir Menschen werden immer älter. Damit verbunden sind allerdings nicht nur zusätzliche Jahre voller Erfahrungen und Erlebnisse, sondern leider oft auch mehr gesundheitliche Probleme. Bei solchen weiss der eigene Hausarzt am besten, was zu tun ist. Denn er kennt meine Geschichte und meine Alltagssituation. So kann er die Probleme meist schnell einordnen und erspart mir den – häufig nicht notwendigen – Gang zum Spezialisten. Doch was passiert, wenn sich mein Hausarzt pensionieren lässt und er niemanden findet, der seine Praxis übernimmt? Wie wird sich die so wichtige medizinische Grundversorgung in Zukunft entwickeln? Gruppenpraxen und Gesundheitszentren sind im Kommen. Für viele junge Hausärzte sind solche Zentren, wie zum Beispiel die Gesundheitszentren von Monvia und Sanacare, attraktiv – und auch für Kinderärzte sowie für Gynäkologen hat diese Art der Zusammenarbeit Zukunft, besonders in grösseren Zentren. Daneben werden erfahrene medizinische Praxisassistentinnen zunehmend verantwortungsvollere Tätigkeiten übernehmen, etwa bei der Betreuung chronisch kranker Personen. Aus der Grundversorgung der Zukunft sind auch die anderen Gesundheitsberufe nicht wegzudenken. Die Menschen, die diese Berufe ausüben, sind gut ausgebildet und es spricht nichts dagegen, dass sie künftig noch mehr Aufgaben in der Grundversorgung übernehmen. Denkbar sind einfache ärztliche Tätigkeiten wie beispielsweise Impfungen vornehmen oder häufige Krankheiten wie Erkältungen, einfache Blasenentzündungen oder Heuschnupfen behandeln. Oder die Mitarbeitenden von Spitex-Organisationen können dank ihrer Nähe zu den Menschen mit Pflegebedarf deren einfache medizinische Probleme lösen helfen. Dies alles natürlich nur bei entsprechender Ausbildung und Erfahrung und in Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt. Und nicht zuletzt: Durch die bessere Arbeitsteilung wird sogar eine Kostensenkung möglich sein. Es zeichnet sich also eine vielfältige Grundversorgung mit mehr involvierten Gesundheitsb erufen ab. Teams werden wichtiger als Einzelpersonen. Und das ist gut so, ich freue mich persönlich auf diese Veränderung. Die alten Rezepte helfen uns nämlich nicht mehr weiter. Stattdessen bringen neue Perspektiven und Teamarbeit vielversprechende Chancen. Wenn wir diese packen, können wir auch die bevorstehenden Herausforderungen im Gesundheitswesen meistern. Davon bin ich überzeugt. Jürg Vontobel Mitglied der Geschäftsleitung * Frauen sind stets mitgemeint 3 4 CONCORDIA – CARE 2/2015 AUF EWIG UNZERTRENNLICH? Wenn sich Freundschaften abkühlen von Christoph Eichhorn, Dipl.-Psychologe Universität Relax Relax CONCORDIA – CARE 2/2015 Beste Freunde für immer? Was in jugendlichen Jahren so selbst verständlich klingt, ist in der Realität gar nicht so einfach umzusetzen. N icole und Andrea kannten sich schon seit 25 Jahren und bezeichneten sich als beste Freundinnen. Beide waren Singles und hatten stets viel Zeit und sogar ihre Ferien miteinander verbracht. Da lernte Nicole einen neuen Partner kennen. Anfangs weihte sie Andrea in die schillernden Eindrücke des Neuanfangs ein. Aber mit der Zeit sahen sich die beiden immer seltener. Andrea beschlichen allmählich negative Gefühle. Sie war neidisch, fühlte sich zurückgewiesen und entwertet. Gleichzeitig drängte sich Verärgerung und fast so etwas wie Wut auf die alte Freundin auf. Aber auch Nicole ging es in der neuen Situation nicht so gut. Eigentlich wollte sie nämlich den Kontakt mit Andrea wie bisher aufrechterhalten, doch ihr Partner war dagegen. Schuldgefühle machten sich breit – und je länger je mehr ging sie Andrea aus dem Weg, ohne genau zu wissen warum. Jeder entwickelt sich weiter Es gibt viele Gründe, warum Freundschaften mit der Zeit abkühlen und man sich voneinander distanziert. Etwa, weil – wie bei Nicole und Andrea – die neue Lebenssituation einer Person die Freundschaft erschwert. Oder weil sich die Interessen der Befreundeten über die Jahre ändern. Gerade im fortgeschrittenen Alter werden viele Leute unflexibler. Es fällt nicht mehr so leicht, Kompromisse einzugehen, unterschiedliche Interessen zusammenzubringen und trotz verschiedener Ansichten aufeinander zuzugehen. So entwickelt man sich allmählich auseinander. Gemeinsam Spass zu haben und Erfahrungen zu teilen wird schwieriger, wenn einer von beiden seine freie Zeit am liebsten mit Joggen oder Wandern verbringt, der andere damit nichts anfangen kann und seine gemütlichen Jassrunden bevorzugt. Oder wenn jemand plötzlich seine Liebe zu Musik oder Tanz entdeckt, während der andere daheim Bücher verschlingt. Dies sind ganz normale Vorgänge in unserem Leben, doch sie haben Konsequenzen. Der eine lernt vielleicht beim Musizieren neue Freunde kennen, der andere nicht. Negative Gefühle Die Abkühlung von Freundschaften wird vor allem dann zum Problem, wenn negative Emo tionen entstehen. Wenn sich die Betroffenen gekränkt, zurückgewiesen oder neidisch fühlen und nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen. Der britische Satiriker Samuel Butler hatte nicht ganz unrecht, wenn er meinte: «Freundschaft ist wie Geld – einfacher gemacht als behalten». Handeln statt grübeln Manchmal ist es gar nicht so klar, weshalb sich eine Freundschaft auseinanderentwickelt. Dies macht die Sache nicht leichter, denn so beginnt oft eine Grübelphase. Man fragt sich, weshalb sich der andere nicht mehr meldet oder findet es gemein, dass er nicht mehr anruft. Gedanken wie diese sind Alarmzeichen; besonders, wenn sie über lange Zeit anhalten. Auch falscher Stolz ist ein Feind der Wiederannäherung: Soll etwa ich dem anderen beichten, dass ich gekränkt bin? Muss die Initiative immer von mir ausgehen? fragen sich die Betroffenen – und wissen auch schon die Antwort: sicher nicht. Solche Gedanken sind verständlich. Doch ändern wird sich auf diese Weise nichts. Wert der Freundschaft Was gibt mir diese Freundschaft? Was würde mir ohne sie fehlen? Solche Fragen helfen, sich zu überwinden. Rufen Sie sich dafür die guten Zeiten und die schönen Seiten der Freundschaft ins Bewusstsein. Das kann motivieren, sich ganz bewusst dafür einzusetzen und dem Freund oder der Freundin seine Gefühle mitzuteilen. Klar, das ist wie ein Sprung ins kalte Wasser. Ein gewisses Risiko ist dabei. Doch die Chancen, etwas zu gewinnen, sind grösser als das Risiko, etwas zu verlieren. Über den eigenen Schatten springen Im schlimmsten Fall stellt sich heraus, dass die andere Person wirklich kein Interesse mehr an einem hat. Das ist nicht schön, geschieht aber jährlich millionenfach. Und in gewisser Weise bringt es sogar Vorteile. Denn weiss man eindeutig, dass der andere nicht mehr interessiert ist, kann man sich neu orientieren, statt sich sein Leben mit Grübeln oder unrealistischen Wünschen zu verdunkeln. Wie wäre es darum, sich zu öffnen und zuzugeben, dass man unter der Entfremdung leidet? Schon allein die Tatsache, das Gefühl endlich auszusprechen, ist erleichternd. Das zeigen Studien aus der Emotionsforschung. Man darf auch ruhig stolz sein, wenn man den Mut aufbringt, auf die andere Person zuzugehen. Die richtigen Worte finden Sie können beispielsweise einen Brief schreiben oder anrufen. Die passenden Worte dafür zu finden ist nicht einfach. Am besten beschreiben Sie, was Sie sich wünschen und was Ihnen die Freundschaft bedeutet. Also beispielsweise: «Die Freundschaft mit dir ist für mich erfüllend, entspannend, anregend. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir unsere Freundschaft wieder aufnehmen könnten.» Probieren Sie es aus. Vielleicht bringt das Ihre Freundschaft erst recht zum Glühen. Haben Sie Fragen zu diesem Artikel oder zu den Themenkreisen Stressbewältigung und Burnout? Christoph Eichhorn, Dipl.-Psychologe Universität, beantwortet sie Ihnen gerne. Er ist klinischer Psychologe/Psychotherapeut, Supervisor und Buchautor und hat langjährige Erfahrung als Trainer mit den Schwerpunkten Gesundheitspsychologie und Stressbewältigung. Nehmen Sie mit ihm über E-Mail Kontakt auf: [email protected] Für CONCORDIA-Versicherte ist diese Dienstleistung gratis. 5 6 CONCORDIA – CARE 2/2015 IMMER SCHÖN COOL BLEIBEN! Ernährungstipps für heisse Tage von Marlène Gautschi, dipl. Ernährungsberaterin HF Küche Küche CONCORDIA – CARE 2/2015 Mit den richtigen Lebensmitteln und Warme oder kalte Getränke? Getränken wird die Sommerhitze auf Haben Sie sich auch schon gefragt, weshalb die genussvolle Art erträglicher. Beduinen warmen Tee trinken, wir Europäer hingegen eiskalte Erfrischungsgetränke? Völker, die sich mit hohen Temperaturen auskennen, trinken bei Hitze nicht unbedingt heisse, aber zumindest warme Getränke. Dies hat seine Gründe. Eiskalte W Flüssigkeiten erfrischen zwar anfänglich sehr, enn die Sonne brütet und wir uns am senken jedoch die Temperatur des Mageninhal- liebsten in einer schattigen Ecke ver- tes. Der Körper muss die Getränke dann erst ein- kriechen, ist genügend Flüssigkeit für mal auf Körpertemperatur bringen, damit er sie den Körper besonders wichtig. in den Dünndarm transportieren und verwerten kann. Dieses Erwärmen braucht Energie und Trinken, trinken, trinken treibt uns letztlich noch mehr Schweiss auf die Durchschnittlich sollten wir pro Tag 1.5 Liter Stirn. Darüber hinaus gaukeln uns kalte Getränke Flüssigkeit zu uns nehmen, je nach Tätigkeit und Völlegefühl vor und verdecken so den tatsächli- Schwitzen bis zu 3 Litern. Schon geringe Defi- chen Durst. Besonders Sportler, die durch das zite verursachen körperliche Beschwerden wie Schwitzen sehr viel Flüssigkeit verlieren, sollten Konzentrationsstörungen, Übelkeit, Schwindel nach ihrer Aktivität keine ganz kalten Getränke oder Kopfschmerzen. Bei empfindlichen Perso- trinken. Denn ihr Körper muss den Flüssigkeits- nen können auch Herz-Kreislauf-Probleme auf- verlust sofort ausgleichen. Allgemein gilt: wenn treten. Macht sich der Durst bemerkbar, ist es schon kalte Getränke, besser nicht eiskalt und eigentlich schon zu spät, denn der Körper leidet nicht zu hastig trinken. bereits unter Flüssigkeitsmangel. Erfrischende Lebensmittel Tipps: Unter den Früchten zählen Melonen (Wasser- O Über den Tag verteilt trinken – nicht erst, wie auch Zuckermelonen) zu den besten Durst- wenn sich das Durstgefühl einstellt. O Gute Durstlöscher sind Wasser, Mineral wasser, Schorle (1 Teil Saft und 3 Teile Wasser), verdünnte Fruchtsäfte, Kaffee, Tee oder selbstgemachter Eistee mit weniger Zucker. O Zur Abwechslung kann Leitungswasser auf verschiedene Arten aromatisiert werden: mit Scheiben unbehandelter Zitrusfrüchte (Zitronen, Limetten), mit Kräutern (Minze, löschern. Melonen enthalten über 90 Prozent Wasser, daneben eine breite Palette an Vitaminen und Mineralstoffen. Auch Tomaten, Gurken, Zucchetti, Peperoni und Salate sind sehr wasserhaltig. Man isst die farbenfrohen, leichten und saftigen Lebensmittel mit Vorliebe überall auf der Welt, wo das Wetter richtig heiss ist. Und weil sich die meisten davon sowohl zum Essen als auch zum Trinken eignen, sind ihre Verwendungen äusserst vielfältig. Verveine, Melisse), Eiswürfeln aus Frucht- Ideen: saft, exotisch mit Zitronengras oder Ingwer- O Sommer-Gazpacho: schnelle kalte Suppe scheiben. O Vorsicht mit Süssgetränken! 5 dl Softdrinks wie Cola, Energy-Drinks oder Eistee enthalten circa 12 Stücke Würfelzucker. Damit steigt der Blutzuckerspiegel rasant an, fällt jedoch genauso schnell wieder ab. Süss getränke können deshalb schlapp und müde machen und sind auf die Dauer auch schlecht für die Figur. zur Erfrischung – aus Peperoni, Gurke, Tomaten, Melone etc. O Smoothies: cremig pürierte Früchte oder Gemüse, die zusammen mit gestossenem Eis serviert werden. Je nach Belieben kann Joghurt, Milch oder Glace hinzukommen. O Sommersalate in allen Farben und Variationen. 7 8 CONCORDIA – CARE 2/2015 Scharfes Essen kühlt ab Küche Fettreiche Speisen können durch die erhöhte Magensaftproduktion besser Besonders in heissen Ländern wie Indien, Thai- verdaut werden. Positiv ist auch die antibakterielle Wirkung von Capsaicin. land oder Mexiko essen die Menschen gerne Gerade für die Aufbewahrung von Speisen in warmen Regionen ist diese scharf. Heimische Gewürze wie Chili, Pfeffer, von Vorteil. Ingwer oder Knoblauch enthalten diverse Stoffe unterschiedlicher Schärfe. Die Schärfste unter In Mexiko und Thailand werden täglich zwischen 25 und 200 mg Capsaici- ihnen ist die Chilischote. Der darin enthaltene noide durch den Verzehr von Chilis aufgenommen. Zum Vergleich: In Mit- Scharfstoff Capsaicin wirkt auf vielfältige Weise. teleuropa beträgt die durchschnittliche Aufnahme lediglich 1.5 mg pro Tag. Er reizt die Nervenfasern, welche für den Schmerz zuständig sind, insbesondere im Mund. Durch Gut zu wissen: diesen Schmerzreiz werden Endorphine ausge- O In der Schweiz heissen die scharfen, kleinen Chilis Peperoncini; schüttet. Chili und anderen scharfen Gewürzen sagt man deshalb auch nach, dass sie glücklich machen. Gleichzeitig führt das Capsaicin zu Hitzewallungen und Schweissbildung. Das Schwitzen bewirkt eine Senkung der Körpertemperatur, der Körper kühlt ab. Capsaicin regt ausserdem die Magenmotorik an und steigert die Magensaftsekretion. So wird die Verdauung angekurbelt. die milden, grossen werden Peperoni genannt. O Je kleiner die Chilischoten, desto schärfer sind sie! Schoten entkernen, so sind sie weniger scharf. Je länger die Kochzeit, desto schärfer wird das Gericht. O Wenn es brennt im Mund und Rachen, besser nicht mit Wasser löschen, denn dies verstärkt den Schmerz noch. Da Capsaicin fettlöslich ist, helfen Milch und Milchprodukte am besten gegen die Schärfe. Inder nehmen aus diesem Grund gerne ein sogenanntes Lassi (Joghurtgetränk) zum Essen. Haben Sie Ernährungsfragen? Marlène Gautschi, dipl. Ernährungsberaterin HF, beantwortet sie gern. Nehmen Sie mit ihr über E-Mail Kontakt auf: [email protected] Für CONCORDIA-Versicherte ist diese Dienstleistung gratis. CONCORDIA Info CONCORDIA – CARE 2/2015 SPAREN BEIM BEZUG VON MEDIKAMENTEN Original, Generikum, aus der Apotheke oder per Versandapotheke zugeschickt? Beim Medikamentenkauf kann sich ein Vergleich auszahlen: CONCORDIA-Versicherte haben die Möglichkeit, durch den konsequenten Bezug von Generika bei Versandapotheken merklich zu sparen. und xtrapharm. Bestellen Sie Ihre Medikamente über eine dieser Versandapotheken, profitieren Sie von einem tieferen Medikamentenpreis. Wenn Sie sich dabei für Generika entscheiden, fällt diese Vergünstigung bei Zur Rose noch höher aus, wie das folgende Beispiel zeigt. PREISVERGLEICH Geringere Medikamentenkosten mit Generika und bei Bestellung über W enn Sie über eine längere Zeit Medikamente benötigen oder auf mehrere Medikamente angewiesen sind, können sich Generika für Sie lohnen. Diese werden mit denselben Wirkstoffen hergestellt wie die Originalpräparate, sind ebenso wirksam und erfüllen die gleichen Qualitätsanforderungen. Sie sind jedoch meist günstiger als die Originale, da die Hersteller keinen Forschungs- und Entwicklungsaufwand betreiben müssen. So kann mit einem Generikum je nach Medikament bis zu 73 Prozent gespart werden. die Versandapotheke Zur Rose (am Beispiel von Atacand und Candesartan. Preis des Originalmedikaments in der Apotheke = 100 %)* Apotheke Versandapotheke Zur Rose 100 % 84 % 27 % Apotheken und Versandapotheken Ihre Medikamente – sowohl Originale als auch Generika – können Sie entweder in einer herkömmlichen Apotheke kaufen oder über eine Versandapotheke bestellen. Entscheiden Sie selbst, was Ihnen besser entspricht. Wenn Sie die persönliche Beratung und den Kontakt mit dem Apotheker schätzen, sind Sie in herkömmlichen Apotheken gut bedient. Ist Ihnen schnelles, bequemes Bestellen wichtiger? Dann ist der Medikamentenkauf via Versandapotheke eine gute Alternative. Auch wenn gerade keine Apotheke in Ihrer Nähe ist, haben Sie Ihre Medikamente damit immer rechtzeitig zur Hand. Sie werden Ihnen – diskret verpackt – direkt nach Hause geliefert. Gerade wenn dieselben Medikamente über längere Zeit benötigt werden, ist diese Art des Medikamentenbezugs praktisch. Vergünstigung bei Versandapotheken Bei Versandapotheken entfällt die Apothekertaxe, was sich positiv auf den Medikamentenpreis auswirkt. Die CONCORDIA arbeitet mit drei Versandapotheken zusammen: Zur Rose, MediService 17 % Original Generikum Original Generikum Atacand Candesartan Atacand Candesartan Wenn Sie das Generikum Candesartan bei der Versandapotheke Zur Rose beziehen, können Sie 83 Prozent sparen. Wünschen Sie weitere Informationen zum Sparen beim Medikamentenbezug? Bestellen Sie diese bis Ende August per Telefon oder online und profitieren Sie von einem Gutschein im Wert von CHF 20 für Drogerieartikel aus dem Zur Rose Shop: www.concordia.ch/medisparen, Telefon 041 210 02 50 Für unsere Kundinnen und Kunden in Liechtenstein: Bitte beachten Sie, dass im Fürstentum Liechtenstein keine Medikamente über die Versandapotheken bezogen werden können. * Vergleich über den Preis pro Tablette (Preisstand: 1. März 2015). Originalmedikament: Atacand plus 8/12.5 mg; 28er-Packung; 20 % Selbstbehalt / Generikum: Candesartan HCT Actavis 8/12.5 mg; 30er-Packung; 10 % Selbstbehalt. Detaillierte Zusatzinformationen bei www.concordia.ch/medikamente 9 10 CONCORDIA – CARE 2/2015 AUF UND DAVON Mit der Ferien- und Reiseversicherung der CONCORDIA können Sie beruhigt verreisen. CONCORDIA Info concordiaMed-24-h-Notrufservice gerne weiter: Telefon 041 210 02 50. Wann müssen Sie beim concordiaMed- Notrufservice anrufen? Der Anruf beim concordiaMed-24-h-Notruf service (Zusatzversicherung DIVERSA oder Ferien- und Reiseversicherung) ist in folgenden Fällen zwingend erforderlich: O Wenn Sie sich stationär im Spital behandeln lassen müssen. O Wenn eine medizinisch notwendige Heimschaffung an den Wohnort beziehungsweise ins zuständige Spital in der Schweiz oder in Liechtenstein durchgeführt werden muss. O Bei allen speziellen Leistungen wie Such-, Bergungs- und Rettungsaktionen, Heimschaffung von Verstorbenen sowie bei all fälligen Kostenvorschüssen oder Besuchs reisen von Verwandten. Die Vorfreude auf die Reise ist gross, der Gedanke an mögliche Krankheiten oder Unfälle weit weg. Doch es lohnt sich, im Vorfeld einige Vorsichtsmassnahmen zu treffen und an die wichtigsten Dokumente zu denken. Gut zu wissen Falls Sie während eines vorübergehenden Aufenthaltes in einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA erkranken oder verunfallen, haben Sie Anrecht auf medizinische Erstversorgung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Darunter fallen alle medizinischen Massnahmen, die in dem besuchten Land unmittelbar erforderlich sind und nicht bis zum beabsichtigten Zeitpunkt der Rückkehr in die Schweiz oder nach Liechtenstein zurückgestellt werden können. Wichtig ist, dass Sie für die administrative Abwicklung die CONCORDIAVersichertenkarte bei sich haben (siehe Kasten). Auf ihrer Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (sofern Sie bei der CONCORDIA die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgeschlossen haben). Für die Behandlungskosten müssen Sie dann in der Regel nicht selbst aufkommen. Je nach Land ist jedoch vor Ort eine Kostenbeteiligung zu entrichten, wie sie auch für Bürger des betreffenden Staates üblich ist. Was tun bei einem Unfall? O Wenn Sie in den Ferien verunfallen, wenden Sie sich als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer bitte umgehend an Ihren Arbeitgeber, damit dieser das Unfallereignis dem UVG-Versicherer melden kann. O Nach der Rückkehr in die Schweiz ist das Unfallereignis in jedem Fall mit einer Unfallmeldung der CONCORDIA zu melden. Die Europäische Krankenversicherungskarte ist erforderlich für die Reise in folgende Länder: Europäische Union Belgien (B) Malta (M) Bulgarien (BG) Niederlande (NL) Dänemark (DK) Österreich (A) Deutschland (D) Polen (PL) Estland (EST) Portugal (P) Folgende Reisedokumente sollten Sie nicht vergessen: Finnland (FIN) Rumänien (RO) O Die CONCORDIA-Versichertenkarte Frankreich (F) Schweden (S) O Die Notfallkarte, falls Sie die Ferien- und Reiseversicherung abgeschlossen haben Griechenland (GR) Slowakei (SK) Grossbritannien (GB) Slowenien (SLO) Irland (IRL) Spanien (E) Italien (I) Lettland (LV) Tschechische Republik (CZ) Litauen (LT) Ungarn (H) Luxemburg (L) Zypern (CY) Haben Sie Fragen? Bei Fragen zur Versicherungsdeckung für Ihre bevorstehende Reise steht Ihnen Ihre CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. EFTA Hilfe für unterwegs Tauchen während Ihrer Reise medizinische Fragen auf oder sind Sie unsicher betreffend einer Behandlung im Ausland, hilft Ihnen unser Island (IS) Liechtenstein (FL) Norwegen (N) CONCORDIA Info CONCORDIA – CARE 2/2015 11 Allgemeine Versicherungsbedingungen Ferien- und Reiseversicherung Ausgabe 1997 I. Begriff und Inhalt 1 Inhalt Durch den Abschluss einer Ferien- und Reisev ers ic herung werden im Sinne der nachfolgenden Bestimm ung en folgende, während einer Ferien- oder Ges chäftsreise im Ausland entstehende Risiken versichert: – ambulante und stationäre Heilungskosten; – Kranken- und Unfalltransporte; – Such- und Rettungsaktionen; – Heimschaffungen; – Spitalkostenvorschüsse; – Krankenbesuche; – Notfallhilfe. 2 4.2 Krankheit und Unfall Leistungen aus der Ferien- und Reisev ers icher ung gewährt die CONCORDIA Versicherungen AG, im Folgenden CONCORDIA genannt, bei Krankheit und Unfall. Massgebend sind die Definitionen der schweizerischen Gesetzgebung (KVG, UVG). II. Versicherungsmöglichkeiten 3 Einzelperson-, Paar- oder Familienv ersicherung 3.1 Die Ferien- und Reiseversicherung kann sow ohl für Einzelpersonen (Einzelpers onversicher ung) als auch für ein Paar (Paar vers icher ung) sowie auch für eine Familie (Familienv ers iche rung) abgeschlossen werden. 3.2 Als Paarversicherung erstreckt sich der Versic her ungss chutz auf den Versicherungsnehmer und einen im selben Haush alt lebenden oder mit dem Vers ic her ungsn ehmer verwandten Reisebegleiter. 3.3 Als Familienversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf folgenden Person enkreis: – Versicherungsnehmer – Ehe- oder im selben Haushalt lebender Lebenspartner des Versicher ungsn ehmers – Kinder des Versicherungsnehmers bis zu deren 25. Altersjahr 3.4 Paar- und Familienversicherung sind nur bei einer gemeinsamen Reise des erwähnten Pers on enk reises abschliessbar. Individuell reisende Familienmitglieder bedürfen einer Einzel personv ersicherung. 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 6 6.1 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.1.4 6.1.5 6.1.6 6.2 III. Leistungen 4 4.1 4.3 Notrufzentrale Bei plötzlicher Erkrankung, Unfall, unv orh erges ehener Niederkunft und Tod, welche Notf allh ilfe oder die Hospitalisation eines Versichert en erforderlich machen, ist unverzüglich die Notr ufzentrale der CONCORDIA zu benachrichtigen. 7 Die notwendige Notfallhilfe wird durch die von der «medicall» betriebene Notrufzentr ale der CONCORDIA angeordnet, organisiert und im Bed arfsfall durchgeführt und von der CONCORDIA vergütet. Die Kosten von nicht durch die Notrufzent r ale der CONCORDIA angeordneter Notfallhilfe werden nur so weit übernommen, als diese auch bei der Durchführung der Massn ahmen durch die Notrufzentrale der CONCORDIA entstanden wären. Heilungskosten Bei plötzlicher Erkrankung, Unfall oder unv orherges eh en er Niederkunft werden im Nachg ang zu den bestehenden Versicherungen (Art.14) folg end e Heilungskosten zu den ortsüblichen Tarifen übernommen: ärztliche Behandlungen (nur in der Schweiz anerkannte Heilanwendungen); Medikamente; Analysen; Behandlungen bei Chiropraktoren; unfallbedingte Zahnbehandlungen; stationäre Behandlungen in Akutspitälern. Notfallhilfe Bei ernsthafter Erkrankung, schwerem Unf all oder Tod übernimmt die CONCORDIA folgende von «medicall» organisierten Leist ungen: medizinisch notwendige Rettungsa ktionen und Transporte; Suchaktionen zur Rettung und Bergung eines Versic hert en bis zu einem Maximalbetrag von CHF 10’000; bei medizinischer Notwendigkeit Heimschaffung des erkrankten oder verunfallten Versicherten an den Wohno rt bzw. ins zuständ ige Spital; Bergung und Heimschaffung eines vers torb enen Versicherten an den vor der Abreise bestandenen Wohnort in der Schweiz; Kostenvorschüsse bis maximal CHF 10’000, wenn ein Versicherter im Ausland hospitalisiert werden muss. Der Kos tenvorschuss ist innert 30 Tagen nach der Rückkehr in die Schweiz rückzue rstatten, soweit die CONCORDIA ihn nicht mit ihren Leistungen verrechnen kann; bei länger als 10 Tage dauerndem Spitalaufenthalt eines Versicherten die Reisekosten einer von der Notr ufzentrale organisierten Besuchsreise eines Verwandt en oder einer dem Versicherten sehr nahestehenden Pers on (Bahnb illett 1. Klasse, Flugticket Economy-Class, jedoch ohne Unterkunfts- und Verpflegungskosten). Werden Such-, Rettungs- oder Transportmassnahmen durch Streik, Wirren, kriegerische Handlungen, Radioaktivität, höhere Gewalt oder ähnliche Ursachen veru nmöglicht, kann deren Durchführung nicht verlangt werden. Leistungsdauer Die Leistungen werden nur bis zum Zeitpunkt einer medizinisch zumutbaren Heimreise oder Verlegung in die in der Schweiz zuständige Heila ns talt, längstens jedoch bis 90 Tage nach Ablauf der Versicherungsdauer ausgerichtet. IV. Verschiedene Bestimmungen 8 8.1 8.2 Örtlicher Geltungsbereich In der Ferien- und Reiseversicherung gilt der Versicherungsschutz ausserhalb der Schweiz weltw eit. Für Grenzgänger ist ein Grenzkorridor von 20 km ab der Schweizer Landesgrenze der Schweiz gleichgestellt. 9 9.1 Abschluss Die Ferien- und Reiseversicherung kann ohne Rücksicht auf das Alter abschliessen, wer in der Schweiz Wohnsitz hat oder als Grenzg änger im Grenzkorridor von 20 km ab der Schweizer Landesg renze wohnt. 9.2 Die Versicherung wird abgeschlossen durch die Bank- oder Postzahlung der entsprechenden Prämie und die vollständige Angabe der für die Durchführung der Versicherung notwendigen Daten. 9.2.1 Bei Postzahlung ist der hierfür vorges eh ene Einzahlungsschein vollständig auszufüllen und die Einzahlung vor der Abreise durch die Post zu quittieren. 9.2.2 Bei Bankzahlung ist der hierfür vorgeseh en e Einzahlungsschein vollständig auszufüllen und vor der Abreise der Bank zwecks Überw eis ung der Prämien zuzus tellen. Zusätzlich sind die auf dem Einzahlungsschein enthaltenen Daten zur Durch führ ung der Versicherung (vers icherte Pers on/en, PolicenNummer, Beginn und Dauer der Versic her ung) der CONCORDIA vor Abreise schriftlich zu übermitteln. 9.3 Sind die Angaben der für die Durchführ ung der Versicherung notwendigen Daten unv ollständig oder entsprechen sie nicht den tats ächlichen Gegebenheiten, so gilt die Versicher ung als nicht zustande gekommen. 10 Versicherungsbeginn Die Versicherung beginnt mit dem auf dem Einz ahlungsschein genannten Datum, frühe st ens jed och mit der Abreise vom Wohnort und nicht früh er als das Datum des Poststempels (Postzahlung) bzw. der Bankg utschrift an die CONC ORD IA (Bankzahlung). 11 Versicherungsdauer 11.1Die Versicherung kann wahlweise für die feste Vertragsdauer von 8, 15, 22, 30, 60, 90, 120, 150, 180 oder 365 Tagen abgeschlossen werden. 11.2 Die gewünschte Versicherungsdauer ist auf der Abschlusserklärung genau zu bezeichnen. 11.3 Ist die Prämie für eine kürzere als die beantragte Dauer einbezahlt worden, gilt die sich aus der Präm ienzahlung errechnete Versicher ungsd auer ab Versicherungsbeginn gemäss Art. 10. 12 Leistungsausschluss 12.1 Krankheiten und Unfälle, die in Zusamm enhang mit nachstehenden Ereignissen auft reten, sind von der Versicherung ausgeschlossen: So einfach können Sie sich versichern Notfallkarte 1.Einzahlungsschein ausfüllen und Posteinzahlung oder Banküberweisung vornehmen. Policen-Nummer: concordiaMed-24-h-Notrufservice Telefon 041 210 02 50 2.Bei Überweisung mittels E-Banking/E-Finance sind die Angaben («Einzelperson, Paar, Familie») sowie «Name/Vorname versicherte Personen» und der «Versicherungsbeginn» und «Anzahl Tage» im Mitteilungstext zu erfassen. 3.Versicherungsbeginn: Mit dem auf dem Einzahlungsschein genannten Datum, frühestens jedoch mit der Abreise vom Wohnort und nicht bevor der Prämienbetrag per Post (Datum des Poststempels) oder Bank (Datum der Bankgutschrift an die CONCORDIA) bezahlt worden ist. Empfangsschein / Récépissé / Ricevuta Dieser Empfangsschein – mit Poststempel oder Banküberweisungs bestätigung versehen – gilt als Versicherungsausweis. Tragen Sie diesen Versicherungsausweis während der Reise auf sich. Policen-Nummer: Einzahlung Giro Einzelperson Paar (Vorwahl siehe Rückseite) Versement Virement Familie Versamento Girata Policen-Nummer: Versicherungsbeginn: Anzahl Tage: Name/Vorname versicherte Personen Einzahlung für / Versement pour / Versamento per Einzahlung für / Versement pour / Versamento per CONCORDIA, Schweiz. Kranken- und Unfallversicherung Ferien- und Reiseversicherung 6002 Luzern Konto/Compte/Conto 60-14200-0 Konto/Compte/Conto 60-14200-0 CHFc. CHFc. t t t t • • Einbezahlt von / Versé par / Versato da 202 Die Annahmestelle L’office de dépôt L’ufficio d’accettazione Giro aus Konto Virement du compte Girata dal conto Einbezahlt von / Versé par / Versato da 441.02 CONCORDIA, Schweiz. Kranken- und Unfallversicherung Ferien- und Reiseversicherung 6002 Luzern 12 CONCORDIA – CARE 2/2015 CONCORDIA Info – Folgen von kriegerischen Ereignissen; wird der Versicherte jedoch im Land, wo er sich aufhält, vom Ausbruch solcher Ereignisse überrascht, erlischt der Versicherungsschutz erst 14 Tage nach deren erstmaligem Auftreten. – ausländischer Militärdienst; – Teilnahme an kriegerischen Handlungen oder Terr orakten; – Teilnahme an Unruhen, Demonstrationen oder ähnlichen Anlässen; – vorsätzliche oder grobfahrlässige Ausübung von Verb rechen und Vergehen; – Beteiligung an Raufereien und Schlägereien, es sei denn, der Versicherte sei als Unbeteiligter oder bei Hilfeleistungen für einen Wehrlosen durch die Streitenden verletzt worden; – Gefahren, denen sich der Versicherte dadurch aussetzt, dass er andere stark provoziert; – Einwirkung ionisierender Strahlen und Schäden aus Atomenergie; – Konsum von Drogen, Betäubungs- und Suchtmitteln sowie Alkohol- und Medikamentenm issb rauch; – versuchte oder vollendete Selbsttötung oder Selbstverstümmelung. 12.2 Keine Leistungen werden zudem ausg er ichtet für: – Zellulartherapie, Abmagerungskuren, Kräftigungstherapien; – Behandlungen, deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nach wissens chaftlichen Methoden nicht nachgewiesen sind; – Schwangerschaftsabbruch, künstliche Befrucht ung sowie Sterilitätsb ehandlunge n; – kosmetische Behandlungen (inkl. Komplikat ionen und Spätfolgen); – Kostenbeteiligungen (Franchisen und Selbstbeh alte) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und anderer Versicher ungen; – Kuren; – Behandlungen und Notfallhilfe in der Schweiz. 12.3 Krankheiten und Unfälle, die in der vor der Abreise bestehenden Versicherung unter Vorbeh alt fallen oder die bereits bei Abschluss der Versicherung bzw. bei Beginn der Reise bestan den haben, sind ausges chloss en. 12.4 Begeben sich Versicherte zur Behandlung, Pflege, Kur oder Niederkunft ins Ausland, werd en aus der Ferien- und Reiseversicherung keine Leistungen ausgerichtet. 13 Leistungskürzungen 13.1 Die versicherten Leistungen werden gek ürzt und in besonders schwerwiegenden Fällen verw eigert: – wenn der Versicherungsnehmer bzw. der Versichert e seinen Verpflichtungen und Oblieg enheiten nicht nachkommt, es sei denn, er weist nach, dass die Pflichtverletzung unv er schuldet erfolgt ist; – bei grobfahrlässiger Herbeiführung des vers ic hert en Ereignisses durch den Versicher ungsnehmer bzw. den Versicherten; – bei Unfällen als Folge von Wagnissen. Wagn isse sind Handlungen, mit denen sich der Versic hert e einer besonders grossen Gefahr aussetzt, ohne Vorkehrungen zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken. Rettungshandlungen zug unsten von Pers onen sind indessen auch dann versichert, wenn sie an sich als Wagnisse zu betrachten sind. 13.2 Allfällige in anderen Versicherungen der CONC ORDIA oder in bei einem anderen Kranken- oder Unfallversicherer bestehenden Vers icher ungen vorgenommene Kürzungen werden durch die Ferien- und Reiseversicherung nicht gedeckt. 13.3 Macht eine Organisation die Rechnungss tellung für geleistete Hilfeleistungen von den Leist ungen der CONC ORDIA abhängig, so werden die Leistungen um 50 % gek ürzt. 14 Ausrichtung der Leistungen, Subsidiarität 14.1 Die Leistungen der Ferien- und Reisevers icher ung werden im Nachgang zu den Leist ung en gemäss der schweiz erischen Bund esg esetzg ebung über die Kranken-, Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung sowie ents prechender ausländischer Versicherungsträger erbracht. Hat der Versicherte Anspruch auf Leistungen der gen ann t en Sozialv ersicherungen, werden die Leist ungen nur gewährt, wenn der Fall diesen Versic he rungst rägern rechtzeitig angemeldet worden ist. 14.2 Bestehen privatrechtliche Versicherungsverträge bei mehreren leistungspflichtigen Vers icherern, so werden die Leistungen gesamthaft nur einmal vergütet. In diesem Fall wird erm itt elt, wie viel jeder Versicherer aus der bei ihm beste henden Versicherung zu zahlen hätte, wenn er allein leis tungsp flichtig wäre, und hierauf die Gesamtsumme dieser Leistungen errechnet. Von dieser Summe hat jeder Vers iche rer nur jenen Teil zu übernehmen, der seinem Anteil der Gesamtsumme entspricht. 14.3 Wird die CONCORDIA anstelle eines haftpflichtigen Dritten oder dessen Versicherers in Anspruch genommen, so hat der Versicherte der CONCORDIA seine Ansprüche im Rahmen der ausgerichteten Leistungen abzutreten. Ents chäd igungen, die von einem haftpflicht igen Dritten oder dessen Haftpflichtversicherer übern ommen worden sind, werden von den Leistungen der CONCORDIA in Abzug gebracht. 14.4 Keine Leistungspflicht besteht, wenn der Vers icherte ohne Zustimmung des Versicher ers mit einem leistungspflichtigen Dritten einen teilweisen oder gänzlichen Verzicht auf Ver sicher ungs- oder Schadeners atzleist ungen oder eine Kapitalabfindung vereinbart hat. 15 Meldepflichten 15.1 Bei plötzlicher Erkrankung, Unfall oder unvorh erg es eh ener Niederkunft ist der CONC ORD IA unverzüglich Meldung zu erstatten (Art. 4.1). 15.2 Der CONCORDIA sind baldmöglichst die detaillierten Originalrechnungen, die Leist ungsa br echnung allfälliger anderer Vers icherer und die notwendigen medizinischen Angaben einz ureichen. 15.3 Der Versicherungsnehmer bzw. der Versic herte hat zudem vollständig und wahrheitsgetreu Auskunft über alles zu geben, was sich auf den Schadenfall sowie auf frühere Krankh eiten und Unfälle bezieht, und entbindet die Leist ungserbringer, die ihn behandeln oder behandelt haben, von der beruflichen Schweigep flicht gegenüber dem Versicherer. 15.4 Werden dem Versicherten bereits vor der Abreise bezahlte Ferien- oder Reisekost en, die durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall unnötig oder unbrauchbar geworden sind, durch den Reisev era ns talter oder das Transp ortu nternehmen rücke rs tatt et, so ist dies der CONCORDIA unverz üglich zu melden. 15.5 Der Versicherte hat den Versicherer über Art und Ausmass aller Leistungen zu orientieren, die er bei Krankheit oder Unfall von aus unerlaubt er Handlung, Vertrag oder Gesetz leist ungsp flichtigen Dritten beanspruchen kann oder ausbezahlt erhält. 16 Zahlungspflicht 16.1 Honorarschuldner gegenüber den Leist ungse rb ring ern ist grundsätzlich der Versicherte. 16.2 Bei durch die Notrufzentrale der CONC ORDIA angeordneter Notfallhilfe ist Art. 4.2 anwendbar. 17 17.1 Abrechnung Die Abrechnung der CONCORDIA erfolgt anhand der eingereichten Originalrechnungen, der Leist ungsabrechnung allfälliger anderer Versicherer und der notwendigen medizinischen Angaben. 17.2 Sind die Rechnungsdetails ungenügend und werden die ergänzenden Angaben auf Verlangen nicht zur Verfügung gestellt, setzt die CONCORDIA ihre Leistungen unter Berück sichtigung der Schwere der Krankh eit bzw. des Unfalls nach pflichtgemässem Ermessen fest. 17.3 Rückerstattungen gemäss Art. 15.4 werden von den Leistungen der Ferien- und Reiseversicherung abgezogen. 18 Abtretung Die Ansprüche auf die versicherten Leist ungen können weder abgetreten noch verp fändet werden. 19 Prämien 19.1 Die Prämien werden in einem besonderen Prämientarif festgelegt. 19.2 Die einbezahlte Prämie hat der gewählten Vers ic her ungs möglichkeit und Versicher ungsd auer zu entsprechen. 20 21 Anwendung dieser Allgemeinen Versicherungs bedingungen Für alle in diesen Allgemeinen Versicheru ngsb ed ing ung en nicht geregelten Fragen gilt das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG). Gerichtsstand Ansprüche aus diesem Vertrag unterliegen dem schweizerischen Recht. Sie können am Wohnsitz des Versicherten oder am Hauptsitz der CONCORDIA in Luzern gerichtlich geltend gem acht werden. Vorwahl für die concordiaMed-Notrufzentrale: Australien 0011 41 Belgien 00 41 Dänemark 00 41 Deutschland 00 41 Finnland 00 41 Frankreich 00 41 Griechenland 00 41 Grossbritannien00 41 Holland 00 41 Hongkong 001 41 Indonesien 001 41 Irland 00 41 Israel 00 41 Italien 00 41 Kanada/USA 011 41 Marokko 00 41 Mexiko 00 41 Österreich 00 41 Portugal Singapur Spanien Thailand Tunesien Türkei Zypern 00 41 001 41 00 41 001 41 00 41 00 41 00 41 Heraustrennen und zu den Reisedokumenten legen! +41 (0)41 210 02 50 Wählen Sie die passende Variante Prämie in CHF Das bietet die Ferien- und Reiseversicherung O Deckung ambulanter und stationärer Heilungskosten weltweit O Deckung der Kosten für Such- und Rettungsaktionen Ferien- Einzeltage person Paar Familie O Deckung der Heimschaffungskosten 8 16 31 36 O Spitalkostenvorschüsse 15 32 61 72 O Besuchsreise eines Verwandten oder einer nahestehenden Person ins ausländische Spital O concordiaMed-24-h-Notrufs ervice weltweit O Individuell wählbare Versicherungsdauer O Einfacher Versicherungsabschluss per Einzahlungsschein 22 49 92 108 30 65 122 144 60 117 220 260 90 162 306 360 120 200 380 446 150 240 453 533 180 280 527 620 365 350 598 690 Unter «Paar» wird der Versicherungsnehmer und eine im selben Haushalt lebende oder verwandte Person verstanden. Die Paar- und Familienversicherung ist nur bei einer gemeinsamen Reise gültig. Individuell reisende Familienmitglieder müssen je eine Einzelpersonenversicherung abschliessen. CONCORDIA Active CONCORDIA – CARE 2/2015 13 CONCORDIA ACTIVE Danke für Ihre Treue und viel Vergnügen Wichtige Hinweise O D ie CONCORDIA-ActiveAngebote gelten ausschliesslich für Versicherte der CONCORDIA. O D ie Angebotspartner behalten sich das Recht vor, die Versichertenkarte bei Abgabe des Bons zu kontrollieren. O D ie Bons sind ausschliesslich als Original gültig. Die Weitergabe an Dritte, das Kopieren der Bons oder der Verkauf/Weiterverkauf sind nicht gestattet. Benötigen Sie zusätzliche Active-Bons? Einfach nachbestellen bei www.concordia.ch/active. ALPAMARE Autobahnausfahrt A3 b. Seedamm-Center 8808 Pfäffikon SZ www.alpamare.ch Fondation Pierre Gianadda Rue du Forum 59 1920 Martigny Telefon 027 722 39 78 [email protected] www.gianadda.ch Plättli Zoo Hertenstrasse 41 8500 Frauenfeld Telefon 052 720 81 91 [email protected] www.plaettli-zoo.ch Swiss Holiday Park 6443 Morschach Telefon 041 825 50 50 www.swissholidaypark.ch Tropenhaus Frutigen AG Tropenhausweg 1 3714 Frutigen Telefon 033 672 11 44 www.tropenhaus-frutigen.ch Bains de la Gruyère Gros Plan 30 1637 Charmey Telefon 026 927 67 67 Fax 026 927 67 68 www.bainsdelagruyere.ch Schloss Hallwyl Museum Aargau 5707 Seengen Telefon 084 887 12 00 www.schlosshallwyl.ch Museum Aargau 5210 Windisch Telefon 084 887 12 00 Telefon Kasse 056 444 27 79 www.legionaerspfad.ch 14 CONCORDIA – CARE 2/2015 CONCORDIA Active Gänsehaut oder Wohlfühlerlebnis Alpamare Das tropische Paradies Tropenhaus Frutigen Im grössten Wasserpark der Schweiz erlebt man auf 11 Wasserrutschbahnen Nervenkitzel und Hühnerhaut pur. Weitere Action findet man im Rio Mare und im Wellenbad. In der Alpa- und Jod-Sole-Therme oder bei einer unserer vielseitigen Massagen und Behandlungen finden Sie Ruhe und Wellbeing, um sich vom Alltagsstress zu erholen. Das Tropenhaus nimmt im Alpenraum die führende Rolle in der Nutzung erneuerbarer Energien ein. Es züchtet Stör, Kaviar sowie Früchte und gilt als Kompetenzzentrum für sinnliche und erlebbare Vermittlung der damit verbundenen Themen. In 2 Restaurants kommen die Produkte frisch auf den Tisch. Der Eventbereich bietet Raum für bis zu 120 Personen. Kunst im Zeitraster Fondation Gianadda Entspannung pur in einmaliger Umgebung Bains de la Gruyère Die Fondation Gianadda in Martigny beherbergt ein kulturelles Angebot von internationalem Ruf. Absolut empfehlenswert sind die Dauer-Ausstellungen Franck Sammlung – Skulpturpark – Gallo-römisches Museum – Automobilmuseum und Leonardo da Vinci, der Erfinder. Mitten in den Freiburger Voralpen laden die Bains de la Gruyère zum Entspannen ein. Neben einem Aussenund Innenschwimmbecken (34°) stehen auch drei verschiedene Saunen, ein Hammam und türkische Dampfbäder zur Verfügung. Im ersten Stock befindet sich die Wellness-Oase, wo Massagen und Schönheitsbehandlungen Entspannung bieten. Klein, aber fein Der familienfreundliche Plättli Zoo Kultur und Natur erleben Schloss Hallwyl im Seetal Mit den verschiedensten Tierarten aus aller Welt. Bei den Kindern besonders beliebt sind der Streichelzoo und der grosse Spielplatz. Das dazugehörige Restaurant mit toller Gartenwirtschaft lädt zum Verweilen ein. Täglich offen, rollstuhlgängig, grosser Parkplatz. Das imposante Wasserschloss liegt am idyllischen Naturs chutzgebiet des Hallwilersees. Hinter der 700jährigen Schlossanlage entdeckt das Publikum die eindrückliche Geschichte der Familie von Hallwyl in 11 Themen. Die Familienmitglieder erzählen in der Ausstellung ihre Geschichten gleich selber. 2015 steht die Belagerung der Burg wie vor 600 Jahren im Fokus. Immer ein Erlebnis Swiss Holiday Park Römer entdecken Römer-Erlebnispark Legionärspfad in Windisch Wasserspass im Erlebnisbad mit Innen- und Aussenpool und verschiedenen Attraktionen – oder Sauna und Römisch-Irische Thermen zur Entspannung. Sie wünschen es aktiver? Badminton, Squash, Klettern, Bowling, Kartfahren (Sommer) oder Minigolf stehen zur Wahl. Kulinarische Intermezzi geniessen Sie in einem unserer Restaurants. Wo schon ein Tag wie Ferien ist. Vor 2’000 Jahren waren in Vindonissa 6’000 Legionäre stationiert. Heute führen Spiel- und Themen-Touren mit Audioguide an zehn stimmungsvoll inszenierte Fundstätten. Jeden Sonntag ist die Römerwerkstatt Fabrica geöffnet. 2015 stehen die genialen Römer im Zentrum. Wir bauen mit dem Publikum eine Wasserleitung nach römischem Vorbild. Bauen Sie mit! Vergünstigung Swiss Holiday Park Vergünstigung Plättli Zoo 20 % Rabatt auf den Einzeleintritt in die Bäderlandschaft (Erlebnisbad, Saunalandschaft und Römisch-Irische Thermen) – Bon gültig für 1 Person –Bon gilt bei gleichzeitigem Vorweisen der CONCORDIA-Versichertenkarte (1 Person pro Karte) –Keine Kumulation mit anderen Vergünstigungen Gratiseintritt für 1 Kind in Begleitung eines Erwachsenen oder 50 % Ermässigung auf einen Erwachsenen-Eintritt – Bon gültig für 1 Person –Keine Kumulation mit anderen Vergünstigungen Gültigkeit 1.6.2015 – 31.12.2015 Gültigkeit 1.6.2015 – 30.11.2015 Öffnungszeiten Täglich geöffnet Die Gutscheine CONCORDIA Active Öffnungszeiten Sommerzeit Siehe www.swissholidaypark.ch Winterzeit Bestellen Sie Ihre Gutscheine hier. Jeweils Mo-Sa, ohne Sonn- und Feiertage Vergünstigung Fondation Gianadda Vergünstigung Alpamare CHF 2 Vergünstigung auf den Eintrittspreis –Bon gültig für max. 2 Personen –Die Vergünstigung gilt für alle Ausstellungen –Keine Kumulation mit anderen Vergünstigungen Angebot nicht gültig vom 22.12.2015 bis 6.1.2016 Jeweils Mo-Sa, ohne Sonn- und Feiertage Öffnungszeiten sind nur als Original gültig. November bis 14. Juni 10 – 18 Uhr 9 – 18 Uhr 19. Juni bis November –Ausgenommen Wellness- und Fitnessbereich –Bon gültig für max. 4 Personen (Erwachsene und Kinder) –Keine Kumulation mit anderen Vergünstigungen Gültigkeit 1.6.2015 – 29.2.2016 Gültigkeit 1.6.2015 – 31.12.2015 9 – 17 Uhr 20 % Rabatt auf den regulären Eintrittspreis 9 – 19 Uhr Öffnungszeiten Mo – Do Fr/Sa So, Feiertage 10 – 22 Uhr 10 – 23 Uhr 10 – 21 Uhr Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA, Weitergabe an Dritte nicht gestattet. Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA, Weitergabe an Dritte nicht gestattet. Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA, Weitergabe an Dritte nicht gestattet. Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA, Weitergabe an Dritte nicht gestattet. Vergünstigung Römer-Erlebnispark Legionärspfad in Windisch Vergünstigung Schloss Hallwyl im Seetal Vergünstigung Bains de la Gruyère Vergünstigung Tropenhaus Frutigen 20 % Rabatt auf Eintritte für Spielund Themen-Touren und in die Römerwerkstatt Fabrica CHF 3 Rabatt auf alle Eintritts kategorien 10 % Nachlass auf den regulären Einzeleintrittspreis von 3 Std. –Erwachsene: CHF 18 statt CHF 20 –Lehrlinge/Studenten/AHV: CHF 14 statt CHF 15 (mit Ausweis) –K inder 6 – 16 Jahre: CHF 9 statt CHF 10 –Bon gültig für 1 Person –Keine Kumulation mit anderen Vergünstigungen Gültigkeit 1.7.2015 – 30.9.2015 Öffnungszeiten Di – Fr Sa/So und allg. Feiertage –Ausgenommen Gruppentarife und Hofeintritte –Bon gültig für 1 Person –Keine Kumulation mit anderen Vergünstigungen 10 – 18 Uhr Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA, Weitergabe an Dritte nicht gestattet. Öffnungszeiten Di – So und allg. Feiertage – Bon gültig für max. 4 Personen –Keine Kumulation mit anderen Vergünstigungen –Kinder unter 4 Jahren haben keinen Zutritt 10 – 17 Uhr Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA, Weitergabe an Dritte nicht gestattet. Öffnungszeiten Mo – Do Fr/Sa So – Bon gültig für max. 4 Personen –Keine Kumulation mit anderen Vergünstigungen Gültigkeit 1.6.2015 – 20.12.2015 Gültigkeit 20.6.2015 – 30.11.2015 Gültigkeit 1.6.2015 – 31.8.2015 9 – 17 Uhr (ohne Wellnessbehandlungen) 9 – 21 Uhr 9 – 22 Uhr 9 – 20 Uhr Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA, Weitergabe an Dritte nicht gestattet. Öffnungszeiten Di – So 9 – 18 Uhr Letzter Eintritt 17 Uhr. Montags geschlossen. Ausstellung Juli bis Mitte September nur beschränkt zugänglich. Nur gültig für Versicherte der CONCORDIA, Weitergabe an Dritte nicht gestattet. An einem warmen Sommertag… Illustrationen: Amadeus Waltenspühl Text: Astrid Brändlin Heute ist der absolut perfekte Wald-Weiher-Bade-Tag! wu D ie v e r s c h Sonnenschutz nicht vergessen! st ndene Wur Haben wir schon zuhause erledigt. Geniessen Sie das ultimative Duscherlebnis die wilde Frische aus der Giesskanne! Baden macht hungrig. Brrrrrrrr! Wirklich megafrisch! Ja, mein Magen knurrt schon ganz laut. Quak! Will der was von mir? Dann nichts wie ab zum Holzsuchen und Feuermachen! Lecker, was Mama alles eingepackt hat! Das reicht locker für drei Picknicks. Essen Frösche Wurstzipfel oder Apfelschnitze? Oder vielleicht grüne Gummibärchen? Hatten wir nicht drei Würste? Doch! Wo ist denn die dritte Wurst geblieben? Soviel ich weiss, fressen Frösche vor allem Insekten. Fliegen und so. Quak? Hast du etwa eine ganze Wurst stibitzt? Obwohl, seiner Figur nach zu urteilen… Ich finde, man sollte niemanden vorschnell nach seinem Äusseren beurteilen! Seht mal! Ich glaube, wir haben den Falschen verdächtigt. Süss! Wir haben so viel zu essen! Geben wir ihnen doch noch eine Wurst! Geteilte Freude ist doppelte Freude! Also bei Würsten stimmt dieses Sprichwort irgendwie nicht. Quak! Bald ist es Zeit, sich auf den Heimweg zu machen. Ich kann meine Sandale nicht finden! Ich hätte da schon eine Idee, wo deine Sandale hingekommen sein könnte, Conci. Na komm schon, Conci! Sie ist wie vom Erdboden verschluckt! Ich auch. So einen ganz leisen Verdacht habe ich auch, und der hat diesmal nichts mit einem Frosch zu tun! Quak! badi-tour SE R GRO S R E SOM M E R B BE W W E T T LE S & VIE MEHR Badi-Tour 2015 Conci ist diesen Sommer wieder auf seiner Badi-Tour! Er besucht über 50 Badis in der Schweiz und in Liechtenstein. Alle Daten und Standorte auf conci-world.ch Folge Conci auf CONCORDIA Info CONCORDIA – CARE 2/2015 Prämienkorrektur Schweiz AUSZAHLUNG DER GUTSCHRIFT FÜR DAS JAHR 2015 I n den Jahren 2015 bis 2017 werden auf- Kantone mit Prämiengutschrift grund einer vom Parlament beschlossenen Allen OKP-Versicherten, die am 1.1.2015 ihren Wohnsitz in den Kantonen Änderung des Krankenversicherungsgeset- AI, FR, GE, GR, TG, TI, VD, ZG und ZH hatten, wird im Juni 2015 eine zes (KVG) die Ungleichgewichte zwischen den Prämiengutschrift für das Jahr 2015 ausbezahlt. Die Höhe dieser Gutschrif- Prämien der obligatorischen Krankenpflegever- ten wurde im März vom Bundesamt für Gesundheit BAG folgendermassen sicherung (OKP) und den Kosten für medizini- festgesetzt: sche Leistungen in den Kantonen korrigiert. Wir haben Sie darüber bereits detailliert in der Kanton Gutschrift pro versicherte Person Beilage zu den Policen im Oktober 2014 sowie Appenzell Innerrhoden CHF 28.45 in den Ausgaben der Kundenzeitschrift vom Fribourg CHF 22.40 Dezember 2014 und vom März 2015 informiert. Genf CHF 79.00 Graubünden CHF Thurgau CHF 65.90 Wohnsitz in einem der Zuschlagskantone AR, Tessin CHF 82.90 BE, BL, GL, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, UR Waadt CHF 119.70 und VS hatten, bezahlen einen Prämienzuschlag. Zug CHF 18.30 Auf Ihrer aktuellen Police ist dieser Zuschlag Zürich CHF 50.80 Kantone mit Prämienzuschlag Alle OKP-Versicherten, die am 1.1.2015 ihren bereits vermerkt. 0.70 Nicht betroffene Kantone OKP-Versicherte, die am 1.1.2015 ihren Wohnsitz in den Kantonen AG, BS, NE und SZ hatten, sind von der Prämienkorrektur nicht betroffen. 19 20 CONCORDIA – CARE 2/2015 CONCORDIA Info Rechnungskontrolle GENAU HINSEHEN ZAHLT SICH AUS Rechnungen zu prüfen lohnt sich. Auch wenn sie vom Arzt oder Spital kommen. I m Alltag ist es eine Selbstverständlichkeit: Bevor Sie eine Rechnung bezahlen, kontrollieren Sie, ob alles richtig verrechnet ist. Auch die CONCORDIA überprüft jede Rechnung für medizinische Behand- lungen oder abgegebene Medikamente umfassend. Dadurch können pro Jahr über 230 Millionen Franken eingespart werden. Wertvolle Mithilfe Es gibt allerdings Rechnungsfehler, die nur Sie selber bemerken können. Beispielsweise, wenn auf der Rechnung zwei Packungen eines Schmerz mittels verrechnet sind, obwohl Sie nur eine Packung erhalten haben. Aus diesem Grund sind wir auf Ihre Mithilfe bei der Rechnungskontrolle angewiesen. Was ist aber, wenn Sie die Rechnungen Ihres Arztes gar nie zu Gesicht bekommen? CONCORDIA Info Original oder Kopie CONCORDIA – CARE 2/2015 O War ich an dem auf der Rechnung In der Schweiz sind die Leistungserbringer – aufgeführten Tag überhaupt beim also Therapeuten, Ärzte oder Spitäler – gesetz- genannten Arzt / Therapeuten / im Spital? lich verpflichtet, den Versicherten entweder eine Stimmen die Daten und die Anzahl Originalrechnung oder eine Rechnungskopie Konsultationen? zu schicken. Letzteres gilt für den Fall, dass der Leistungserbringer die Rechnungen jeweils direkt der CONCORDIA zur Bezahlung übermittelt. Trotz dieser gesetzlichen Bestimmung kommt es immer wieder vor, dass Versicherte keine Rechnungskopie erhalten. Falls das auf Sie zutrifft, können Sie den Talon unten ausfüllen und Ihrem Arzt, Therapeuten oder Spital abgeben. So erhalten Sie vom Leistungserbringer künftig eine Rechnungskopie. Der Service ist für Sie kostenlos und ermöglicht Ihnen die Kontrolle der Rechnung, die der Leistungserbringer direkt der CONCORDIA zugestellt hat. Diese Rechnungskopie ist für Sie selber bestimmt. Bitte leiten Sie sie nur an die CONCORDIA weiter, falls Sie O Habe ich die verrechneten Medikamente oder Materialen erhalten? Stimmt die verrechnete Menge? O Wurden die verrechneten Leistungen (zum Beispiel eine Röntgenuntersuchung) erbracht? Stimmen die Zeitangaben? Ein Fehler in der Rechnung Falls Sie auf einen Fehler in der Rechnung stos sen, machen Sie am besten eine Notiz auf einem separaten Blatt Papier. Diese schicken Sie gemeinsam mit der Rechnung beziehungsweise der Rechnungskopie an Ihre CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle. Versicherte aus dem Unstimmigkeiten feststellen. Fürstentum Liechtenstein wenden sich an die Für unsere Versicherten in Liechtenstein Unser Spezialistenteam für die Kontrolle von Auch im Fürstentum Liechtenstein erhalten CONCORDIA-Versicherte auf Wunsch Rechnungskopien. Bei www.concordia.li/Rechnungs- Spezialisten der Landesvertretung Liechtenstein. Leistungen hilft gerne weiter. Weitere Informationen zur kontrolleFL finden Sie weitere Informationen Rechnungskontrolle dazu und einen Talon, den Sie Ihrem Arzt in O für die Schweiz: www.concordia.ch/ Liechtenstein abgeben können. Rechnungskontrolle einfach gemacht Rechnungen vom Arzt oder Spital sehen kompli- Rechnungskontrolle O für Liechtenstein: www.concordia.li/ RechnungskontrolleFL ziert aus und sind für viele schwer zu entziffern. Trotzdem können Sie die Rechnungen mit folgenden drei Fragen einfach und effizient prüfen: Ich wünsche in Zukunft eine Rechnungskopie Ich möchte zukünftig eine Kopie der Rechnungen, welche Sie direkt an meinen Krankenversicherer zustellen, automatisch per Post an meine Adresse erhalten. Für den sorgsamen Umgang mit den Informationen der an diese Adresse zugestellten Rechnungskopien bin ich selbst verantwortlich. Vorname, Name Geburtsdatum Strasse, Nr. PLZ, Ort Ort, Datum Unterschrift 21 22 CONCORDIA – CARE 2/2015 Die Vorsorgelösungen der CONCORDIA bieten Schutz und Sicherheit DER ZUKUNFT BERUHIGT ENTGEGENBLICKEN CONCORDIA Info CONCORDIA Info Eine ernste Krankheit, ein schwerer Unfall – und schon morgen kann alles anders sein. Wenn eine vollständige Genesung ausbleibt, schützen Sie die Invaliditäts- und Todesfall versicherungen der CONCORDIA vor den wirtschaftlichen Folgen und bieten Ihnen damit Unterstützung in schweren Zeiten. Gleichzeitig können Sie die Angebote als Sparmöglichkeit für Ihre private Alters vorsorge nutzen. N ach einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall kann der Alltag aus den Fugen geraten. Nicht nur das persönliche Schicksal gilt es zu bewältigen. Auch die finanziellen Konsequenzen können gravierend sein. Deshalb ist es wichtig vorzusorgen und sich und die Familie für den Fall einer Krankheit oder eines Unfalls wirtschaftlich abzusichern. Aber auch die private Altersvorsorge wird aufgrund tendenziell sinkender Leistungen in der 1. und 2. Säule immer bedeutender. Mit der privaten 3. Säule können Sie dem Alter gelassener entgegensehen. Die passende Vorsorgelösung Je nach Lebenssituation und Alter sind andere Vorsorgethemen interessant. Mit den Vorsorgelösungen der CONCORDIA finden Sie den passenden Schutz für sich und Ihre Angehörigen. Die folgenden Angebote sichern Sie gegen die finanziellen Folgen von Krankheit und Unfall ab und bieten je nach Angebot auch gleich Gelegenheit zur privaten Vorsorge für das Alter. TIKU: Schutz vor Unvorhersehbarem Eine Krankheit oder ein Unfall können schwerwiegende Folgen haben, auch finanziell. Verantwortung zu übernehmen kostet wenig und bringt im Fall der Fälle viel: Mit der Invaliditäts- und Todesfallversicherung TIKU sind Sie und Ihre ganze Familie optimal geschützt. Im Fall von Invalidität oder Tod durch eine Krankheit oder durch einen Unfall wird eine bestimmte Versicherungssumme (Kapital) ausbezahlt – und zwar unabhängig von anderen Versicherungsleistungen. Die Versicherungssumme können Sie individuell wählen. Bei Invalidität passt sich die Auszahlung dem Invaliditätsgrad an. TIKU ist besonders für Kinder und Jugendliche sehr preisgünstig. Aber auch für Nichterwerbstätige oder für Hausfrauen und -männer mit Teilzeitanstellung eignet sich das Angebot TIKU. CONCORDIA – CARE 2/2015 Für Geschäftstätige kann TIKU als sogenannte Keyman-Versicherung interessant sein: Damit bietet die CONCORDIA massgeschneiderte Lösungen für Unternehmen zur Absicherung von Know-how-Verlust infolge Invalidität oder Tod einer Schlüsselperson. CONVENIA: Risiken absichern und Kapital ansparen Die gemischte Lebensversicherung CONVENIA kombiniert den Risikoschutz mit langfristiger Vermögensbildung. Sie bietet ein garantiertes Kapital im Erlebens- wie im Todesfall. Mit CONVENIA sichern Sie Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen des Todesfalles ab. Bei Vertragsende erhalten Sie das angesparte Kapital – das wir mit Ihnen bei Vertragsabschluss definieren – einkommenssteuerfrei ausbezahlt. Wir garantieren Ihnen dabei einen Zins von 1.25 Prozent* auf Ihr Sparkapital über die gesamte Vertragslaufzeit. So dient die CONVENIALebensversicherung zugleich der privaten Vorsorge. Im Falle längerer Erwerbsunfähigkeit übernimmt die CONCORDIA die Prämienzahlung bis zur Genesung beziehungsweise bis zum Vertragsende. Das Angebot eignet sich besonders für Personen, die sich absichern und gleichzeitig diszipliniert und regelmässig sparen möchten. INVIVA: Fondsgebunden Risiken absichern und Kapital anlegen INVIVA ist eine fondsgebundene Spar- und Risikoversicherung. Sie können damit das Todesfallrisiko versichern und zugleich renditeorientiert sparen: Der Sparteil ist in Fonds angelegt, sodass Sie an der Entwicklung der Finanzmärkte teilnehmen. Bei Vertragsende wird Ihnen der Wert der Fondsanteile ausbezahlt. Im Falle Ihres Todes erhalten Ihre Angehörigen – trotz Börsen schwankungen – die versicherte Summe in der garant ierten Höhe ausbezahlt. INVIVA eignet sich besonders als Risikoversicherung für Personen, die einen längeren Anlagehorizont verfolgen. * Stand 1.4.2015 Interessiert? Sämtliche Informationen zu den Vorsorge-Angeboten der CONCORDIA finden Sie bei www.concordia.ch > Private > Produkte. Für individuelle Fragen steht Ihnen Ihre CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle oder die CONCORDIA-Landesvertretung Liechtenstein gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. 23 24 CONCORDIA – CARE 2/2015 Fitness KÜHLES NASS Tipps rund ums Baden und Schwimmen von Denise Rudin, Turn- und Sportlehrerin, MHA An heissen Sommertagen ist jede Abkühlung willkommen: ein Schluck frisches Wasser vom Brunnen, ein kühlendes Fussbad in einem Bächlein, ein erfrischendes Bad im See. S teigt das Thermometer an, zieht es Herr und Frau Schweizer ins Freibad oder an den nächsten See. Baden und Schwimmen im Freien sind beliebte Freizeitbeschäftigungen, ob zum Vergnügen, für ein Training oder einfach zur Erfrischung. Das Wasser trägt uns und Gewässer bieten bei hohen Temperaturen unser Körper fühlt sich herrlich leicht an. Tauchen wir ab, sind wir in einer Genuss für Jung und Alt. anderen Welt. Kaum ein Geräusch ist hörbar. So kann man wunderbar abschalten. Zudem ist Schwimmen sehr geeignet als Gesundheits- oder Fitnesssport. Unser Herz-Kreislauf-System, die Lunge und auch die Muskeln werden gefordert – und das erst noch, ohne die Gelenke zu belasten. Fitness 1 2 3 4 5 CONCORDIA – CARE 2/2015 Schwimmtechnik Wer sich ins tiefe Wasser begibt, muss sich für eine Schwimmtechnik entscheiden. Lieber auf dem Bauch oder Rücken, kraulen oder nicht? Kraulen ist unter den Fitness- und Hobbyschwimmern sehr beliebt. Beherrscht man die Technik einigermassen, kommt man damit schnell voran. An Ihrer Schwimmtechnik können Sie auch arbeiten, wenn Sie (noch) nicht kraulen. Die Grundtechnik beim Schwimmen besteht aus folgenden vier Kern elementen: dem Armzug, dem Beinschlag, der Atmung und der Wasserlage. Diese unterscheiden sich je nach Schwimmstil. Worauf es bei den unterschiedlichen Stilen ankommt, erfahren Sie im Folgenden. Brustschwimmen Beim Brustschwimmen ist es für einen gesunden Rücken wichtig, den Kopf (mindestens das Gesicht bis zur Stirne) beim Ausatmen ins Wasser zu halten. So können sich die Nackenmuskeln – welche beim Einatmen und Hochhalten des Kopfs angespannt sind – wieder entspannen. Beim Ausatmen ins Wasser pusten, sodass Luftblasen entstehen (siehe Abbildungen 1 – 2). Orientierungslos beim Rückenschwimmen? Rückenschwimmen hilft gegen Schmerzen im Rücken – zur Entspannung oder zur Vorbeugung. Ohne Sicht nach vorne verlieren wir jedoch leicht die Orientierung und kollidieren im schlimmsten Fall mit anderen Schwimmern. Deshalb hilft es, beim Rückenschwimmen als Orientierungshilfe entlang des Beckenrandes oder entlang einer Leine im Wasser zu schwimmen. Varianten beim Rückenschwimmen Beim Rückenschwimmen gibt es verschiedene Techniken. Bei der Variante Rücken-Doppelarmzug werden die Arme gleichzeitig über den Kopf geführt, um die Zugphase der Arme einzuleiten. Der Beinschlag ist derselbe wie beim Brustschwimmen (siehe Abbildungen 3 – 5). Im Unterschied dazu werden beim Rückenkraulen die Arme abwechslungsweise über den Kopf geführt. Der Beinschlag stellt eine Auf-und-ab-Bewegung mit gestreckten Beinen dar. Rollen beim Kraulen Beim Rückenkraulen rotiert der Körper bei jedem Armzug leicht um die Längsachse. Dieses leichte Rollen wird auch beim Brustkraulen ausgeführt. Achten Sie dabei darauf, dass der Körper schön in dieser Längsachse bleibt (ohne Knick bei Rücken oder Hüfte). Das Gesicht blickt nach unten, um die Nackenmuskeln nicht zu überstrecken. Korrektes Schwimmen lernen Wer an seiner Schwimmtechnik arbeitet und sich damit auseinandersetzt, merkt bald, wie anspruchsvoll richtiges Schwimmen ist. Um die Schwimmtechnik gezielt zu verbessern, empfiehlt sich der Besuch eines Schwimmtechnik-Kurses. Denn die Eigenwahrnehmung zur Körperhaltung ist im Wasser erschwert. Rückmeldungen und Tipps des Kursleiters helfen, Fehler zu korrigieren und Fortschritte zu erzielen. 25 26 CONCORDIA – CARE 2/2015 Fitness es gute Alternativen. Probieren Sie Aquajogging aus oder besuchen Sie WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN eine Wassergymnastik-Stunde. Dies hält fit und erfrischt zugleich. So macht O Sicherheit für Kinder am Wasser: Fitness im Wasser Wenn Sie gern im Wasser sind, aber nicht nur schwimmen möchten, gibt Fitness auch bei Hitze Spass. www.bfu.ch > Ratgeber > Ratgeber Unfall verhütung > Wassersport Vorsicht ist geboten Damit die Badefreuden im und am Wasser nicht getrübt werden, ist es ratsam, mögliche Gefahren zu kennen. Mit ein paar wenigen, aber umso wichtigeren Vorsichtsmassnahmen lässt sich das Unfallrisiko für Kinder und Erwachsene reduzieren. Am Wasser mit Kindern Ausflüge ans Wasser faszinieren Kinder. Sie können sich stundenlang verweilen, mit Sand oder Schlamm spielen, Steine werfen, Staumauern oder einfache Holzschiffe bauen. Der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt. Doch Kinder können die Gefahren des Wassers nicht einschätzen. Für Eltern und Verantwortliche hat die Sicherheit der Kinder darum oberste Priorität. Gemäss Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu ist mangelhafte O Die bfu empfiehlt 6- bis 9-jährigen Kindern, die schwimmen können, den Wasser- Sicherheits-Check WSC zu absolvieren. Kursangebot und Anmeldung: www.swimsports.ch, www.swiss-swimming.ch und www.slrg.ch O Baderegeln und Flussregeln: Alle 6 Baderegeln sowie 6 Flussregeln der Schweizerischen LebensrettungsGesellschaft SLRG finden Sie bei www.slrg.ch O Aquamap: Die Karte hat zum Ziel, den oder fehlende Aufsicht der verantwortlichen Personen die Hauptunfallur- Aufenthalt am Wasser planbar zu sache bei den tragischen Fällen, in denen ein Kind ertrunken ist. Man muss machen und Ertrinken zu verhindern. Auf die Kinder also immer im Auge behalten und darf sie nur begleitet ans der Karte finden Sie Präventionsinfor Wasser lassen. Denken Sie daran, dass diese Regel für offene Gewässer mationen zu verschiedenen Gewässern genauso gilt wie für Schwimmbäder und für das Planschbecken im Garten. in der Schweiz: www.aquamap.ch Baderegeln für die eigene Sicherheit Nicht nur bei Kindern ist Vorsicht geboten. Auch Erwachsene sollten sich folgende Regeln (Auszug aus den 6 Baderegeln der SLRG) in Erinnerung rufen, bevor sie ins Wasser tauchen: O Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen. O Nicht überhitzt ins Wasser springen, da der Körper eine gewisse Anpassungszeit für die Temperaturunterschiede benötigt. O Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen, da diese unsichtbare Gefahren wie Felsen oder Untiefen bergen können. O Lange Strecken nie alleine schwimmen – auch wenn Sie zu den guten Schwimmern gehören. Zur Autorin: Denise Rudin, Master in Health Administration (MHA) und dipl. Turn- und Sportlehrerin, ist Mutter von drei Kindern, arbeitet in der Gesundheitsförderung und leitet Kon ditionstrainings. Haben Sie Fragen zu den Themen Fitness und Bewegung? Antonia Bundi, PhD, dipl. Natw. ETH (Bewegungswissenschaften), beantwortet sie gern. Nehm en Sie Kontakt auf über E-Mail: [email protected] Für CONCORDIA-Versicherte ist diese Dienstleistung gratis. CONCORDIA Info CONCORDIA – CARE 2/2015 Partnerschaft der CONCORDIA mit der Mobiliar SATTELFEST VERSICHERT Sommerzeit ist Velozeit. Sind auch Sie gerne auf Ihrem Fahrrad unterwegs? Dann lohnt es sich zu prüfen, ob Sie gegen die drei häufigsten Risiken versichert sind. Unsere Partnerin, die Mobiliar, weiss, wo die Gefahren lauern. D en ersten Stolperstein, den es zu umfahren gilt, ist die fehlende Vignette. Seit drei Jahren gibt es sie für Velos und E-Bikes bis 25 km/h nicht mehr. Ihre Leistungen werden nun durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Bei der Mobiliar sind alle Leistungen der alten Vignette bereits in der Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung integriert. Diebstahl versichern Zwei weitere Risiken für Velofahrer werden durch Zusätze zur Hausratversicherung abgedeckt. Da ist einerseits der Schutz vor Diebstahl. Denn gerade Velos sind eine beliebte Beute. Mit dem Zusatz «Diebstahl auswärts» sind für MobiliarKundinnen und -Kunden auch sämtliche Velos und E-Bikes des gleichen Haushalts geschützt. Allerdings nur bis zur versicherten Summe. Wer ein Velo kauft, das teurer ist als die vereinbarte Summe, sollte die Deckung überprüfen und den Betrag anpassen. Assistance für Velofahrer Fahrer mit ausgesprochen wertvollen Velos sollten prüfen lassen, ob sich allenfalls eine Wertsachenversicherung lohnt. Diese wird für ein bestimmtes Objekt abgeschlossen – beispielsweise für ein einzelnes Velo. Sie schützt nicht nur vor Diebstahl, sondern auch vor sonstigen Schäden. Und sie kann durch Zusatzleistungen ergänzt werden. Dazu gehört etwa eine FahrradAssistance. Hier können Fahrer rund um die Uhr Hilfe anfordern – wenn es zum Beispiel darum geht, ein nicht mehr fahrtüchtiges Velo nach Hause zu bringen oder Pannenhilfe zu leisten. Starke Partnerschaft Ob Sie für die Ferien eine grössere Reise ins Ausland oder eine Velotour in der Region geplant haben – durch die Vertriebs-Partnerschaft mit der Mobiliar haben wir die Möglichkeit, unseren Kundinnen und Kunden eine breite Palette an Versicherungsleistungen anzubieten und eine massgeschneiderte Lösung zu vermitteln. Unsere Partnerin, die Mobiliar Die Mobiliar ist einer der grössten Sachversicherer der Schweiz und garantiert durch die rund 80 Generalagenturen Kundennähe und lokale Kompetenz – nicht nur bei der Beratung. 90 Prozent aller Schaden fälle werden von den Agenturen vor Ort abgewickelt und erledigt. Persönlich, rasch und unkompliziert. Lassen Sie sich von den Versicherungslösungen der Mobiliar bei einem persönlichen Beratungsgespräch überzeugen. Interessiert? Melden Sie sich direkt bei Ihrem CONCORDIA-Berater. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt zur Mobiliar her. Dieses Angebot gilt nur für die Schweiz. 27 CONCORDIA – CARE 2/2015 CONCORDIA Info Geschäftsjahr 2014 AUSGEZEICHNETES JAHRESERGEBNIS Die CONCORDIA hat im Geschäftsjahr 2014 ein ausgezeichnetes Jahresergebnis erzielt. Dank stabilen Leistungsausgaben, leicht höheren Prämienerträgen und D as ausserordentlich gute Jahresergebnis ist in erster Linie auf die erfreulich stabilen Leistungsausgaben in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und die positive Entwicklung an den Kapital märkten zurückzuführen. Das gesamte Eigenkapital betrug per 31. Dezem- einem überdurchschnittlich hohen Gewinn ber 2014 CHF 786.8 Mio., was einer Eigenkapitalquote von rund 33 % bei den Kapitalanlagen schlossen sowohl entspricht. Darüber hinaus verfügt die CONCORDIA über alle notwen- die Versicherungen nach dem Bundesgesetz digen Rückstellungen, um den finanziellen Verpf lichtungen gegenüber über die Krankenversicherung als auch ihren Kundinnen und Kunden jederzeit nachzukommen. diejenigen nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag mit einem Die verdienten Prämien stiegen im Jahr 2014 um CHF 39.9 Mio. (+ 1.7 %) positiven Ergebnis ab. auf CHF 2.4 Mia., während der Leistungsaufwand mit CHF 2.2 Mia. im Vergleich zum Vorjahr stabil blieb. Die CONCORDIA legt grossen Wert darauf, ihre Verwaltungskosten tief zu halten. Im letzten Jahr sanken diese im Vergleich zum Vorjahr um CHF 6.9 Mio. (– 3.2 %) auf CHF 210.5 Mio. Im Bereich der Kapitalanlagen hat der Erhalt des Vermögens der Versicherten für die CONCORDIA oberste Priorität. Trotz einer vorsichtigen Anlagestrategie konnte eine Anlageperformance von rund 6 % erzielt werden, was sich in einem positiven Kapitalanlageergebnis von CHF 99 Mio. niederschlug. Zur Abfederung von Kursschwankungen verfügt die CONCORDIA per Bilanzstichtag über Wertschwankungsrückstellungen von insgesamt CHF 313 Mio. Dies entspricht rund 16 % der ausgewiesenen OKP-Nettoleistungen 2014 der CONCORDIA pro versicherte Person und Kanton (inkl. HMO, ohne FL) CHF 6’000 5’000 4’000 3’000 Ø Schweiz 3’036 4’070 4’067 4’015 3’870 3’523 3’504 3’256 3’094 3’001 2’894 2’831 2’802 2’789 2’783 2’746 2’690 2’644 2’579 2’537 2’422 2’365 2’281 2’165 2’123 1’000 4’916 2’000 5’482 28 GE BS SO BL JU GL TI ZH SH AG GR TG BE NE ZG UR LU SG FR SZ OW AR VD VS NW AI 0 CONCORDIA Info CONCORDIA – CARE 2/2015 Kennzahlen OKP Schweiz (inkl. EU/EFTA, Mio. CHF) Verdiente Prämien Schaden- und Leistungsaufwand davon Leistungen davon Kostenbeteiligungen davon Risikoausgleich Betriebsaufwand Ergebnis Ergebnis pro versicherte Person Schadensatz Kostensatz Combined Ratio Stand der Rückstellungen Stand der Reserven gemäss statutarischem Abschluss 2014 1’675.5 – 1’524.0 – 1’904.0 252.8 127.2 – 86.8 126.1 CHF 233 91.4 % 5.2 % 96.6 % 443.5 516.6 OKP Schweiz Franchisenwahl der Erwachsenen (ab 19 J.) Grundfranchise CHF 300 Wahlfranchise CHF 500 Wahlfranchise CHF 1’000 Wahlfranchise CHF 1’500 Wahlfranchise CHF 2’000 Wahlfranchise CHF 2’500 Anteil per 1.1.2015 54.9 % 8.3 % 4.2 % 12.1 % 5.6 % 14.9 % Anteil per 1.1.2014 55.4 % 8.6 % 4.4 % 12.9 % 6.1 % 12.6 % Anzahl Versicherte OKP Gesamtverband Anteil Liechtenstein Anteil Schweiz 1.1.2015 566’362 29’040 537’322 1.1.2014 568’625 28’746 539’879 +/– in % – 0.4 % 1.0 % – 0.5 % Schweiz: Jugendliche und Erwachsene mit Wahlfranchise 188’560 187’242 0.7 % Schweiz: Hausarzt-Versicherung Schweiz: HMO-Versicherung Total Managed Care 377’803 48’400 426’203 382’374 39’647 422’021 – 1.2 % 22.1 % 1.0 % 2013 +/– in % 1’617.6 3.6 % – 1’540.5 – 1.1 % – 1’906.9 – 0.2 % 253.8 – 0.4 % 112.6 13.0 % – 90.3 – 3.9 % – 33.5 CHF – 62 97.2 % – 6.0 % 5.6 % – 7.1 % 102.8 % – 6.0 % 452.5 – 2.0 % 390.5 32.3 % OKP Bestände CH/FL Kapitalanlagen. Dadurch kann die CONCORDIA auf CHF 1.7 Mia. Die Reserven in der obligatori- ihre Prämien unabhängig von negativen Entwick- schen Krankenpflegeversicherung erhöhten sich lungen an den Kapitalmärkten festlegen. auf CHF 516.6 Mio. und liegen damit deutlich über den aufsichtsrechtlichen Solvenzanforderun- Bei den Versicherungen nach KVG resultierte gen. Die Verwaltungskosten bleiben mit 5.2 % der ein Ertragsüberschuss von CHF 126.8 Mio. (Vor- Prämien weiterhin auf einem sehr tiefen Stand. jahr Verlust von CHF 32.7 Mio.). Während sich die Prämieneinnahmen im Vergleich zum Vor- Aufgrund der Prämiensenkungen bei den Spital jahr um 3.5 % erhöhten, fielen die ausbezahlten zusatzversicherungen reduzierten sich die Prä- Leistungen um 0.1 % tiefer aus und beliefen sich mieneinnahmen bei den Versicherungen nach 29 30 CONCORDIA – CARE 2/2015 CONCORDIA Info Interviewpartner im Geschäftsbericht 2014: Bruno Peter, Monika Widmer und Stephanie Niederberger… OKP-Bruttoleistungen 2014 der CONCORDIA nach Kostengruppen (inkl. HMO, ohne FL) Übrige 5.6 % (CHF 105 Mio.) Physiotherapie 2.7 % (CHF 52 Mio.) Spitex 2.4 % (CHF 46 Mio.) Pflegeheim 7.1 % (CHF 135 Mio.) Medikamente Apotheke 9.9 % (CHF 188 Mio.) Arzt ambulant 22.9 % (CHF 434 Mio.) Spital stationär 24.0 % (CHF 456 Mio.) Spital ambulant 18.0 % (CHF 341 Mio.) Medikamente Arzt 7.4 % (CHF 140 Mio.) VVG um 4.3 %. Trotz dieser Prämienreduktio- gegenüber dem Vorjahr um 0.2 % leicht vermin- nen konnte bei den Versicherungen nach VVG derte, stiegen die Prämienerträge um 2.4 %. Die ein positives Ergebnis von CHF 71.1 Mio. erzielt Reserven belaufen sich auf knapp CHF 53 Mio., werden. was rund 29 % der verdienten Prämien (inkl. Staatsbeitrag) entspricht. Die Versicherungen im Fürstentum Liechtenstein schlossen 2014 mit einem Gewinn von CHF 5.1 Mio. ab. Während sich der Leistungsaufwand CONCORDIA Info CONCORDIA – CARE 2/2015 Anteil CONCORDIA-Kundinnen und -Kunden in alternativen Versicherungsmodellen der OKP 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 65.2 % 71.3 % 74.5 % 76.8 % 78.2 % 79.3 % 10 % 55.1 % 20 % 45.7 % 30 % 1.1.2008 1.1.2009 1.1.2010 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2013 1.1.2014 1.1.2015 0 % … sowie Christoph Braschler, Leo Niggli, Charly Suter und Kurt Stricker Weitere Informationen sowie den ganzen Geschäftsbericht 2014 der CONCORDIA zum Herunterladen finden Sie bei www.concordia.ch. 31 32 CONCORDIA – CARE 2/2015 Rückseite CONCORDIA Spitalversicherungen TRANSPARENT: DIE SPITALLISTE DER CONCORDIA I m Interesse ihrer Versicherten setzt sich die CONCORDIA für eine Informieren Sie sich bitte vor einem Spitalein- qualitativ hochstehende und kostengünstige Medizin ein. Darum bemüht tritt über die Anerkennung der gewählten Klinik sie sich, mit den Spitälern Verträge zu vertretbaren Konditionen abzu- beziehungsweise Abteilung. So können Sie sicher schliessen. Nicht immer wird bei solchen Vertragsverhandlungen eine sein, dass die Versicherungsdeckung gewähr- Lösung gefunden. Es gibt schweizweit einige wenige Kliniken, deren Tarife leistet ist. überhöht sind. Ein Vertrag zwischen der CONCORDIA und diesen Kliniken würde die Prämien der Spitalversicherungen in die Höhe treiben. Die CONCORDIA führt deshalb eine Liste derjenigen Spitäler und Kliniken, mit denen noch keine vertragliche Lösung gefunden werden konnte. Die vollständige Liste finden Sie im Internet bei www.concordia.ch/spitalliste. Selbstverständlich gibt Ihnen auch Ihre CONCORDIA-Agentur oder -Geschäftsstelle gerne Auskunft zur Versicherungsdeckung in einer bestimmten Klinik.
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